Küstenwandern auf Menorca · Küstenwandern auf Menorca Exklusive Aktivreise im Naturparadies des...

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Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Küstenwandern auf Menorca Exklusive Aktivreise im Naturparadies des Mittelmeers vom 20.–27. September 2018 Erleben Sie ein exklusives Wanderprogramm während dieser 8-tägigen Aktivwoche voller herrlicher Naturerlebnisse auf der kulturträchtigen Mittelmeerinsel abseits des Trubels. Das hervorragende Klima, die abwechslungsreiche Landschaft und eine wunderschöne Flora laden Sie ein, die Insel Menorca aktiv zu erkunden. Entdecken Sie die einzigartigen Naturschönheiten der Insel bei Wanderungen durch wilde Olivenhaine und Steineichen- wälder. Versteckte Buchten mit türkisfarbenem Wasser locken zum Baden. Wandern Sie durch beeindruckende Schluchtenwelten, besichtigen Sie prähistorische Ausgrabungs- stätten z.B. die Talayotischen Siedlungen, genießen Sie malerische Ortschaften und die delikaten Spezialitäten der Inselküche. Im landwirtschaftlich geprägten Naturparadies entwickelte sich der Tourismus zögerlich. 1993 wurde die Insel zum Biosphärenreservat der UNESCO erklärt, so dass Menorca vom Massentourismus verschont geblieben ist und der ursprüngliche Charakter erhalten blieb.

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Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.

Küstenwandern auf Menorca

Exklusive Aktivreise im Naturparadies des Mittelmeers

vom 20.–27. September 2018

Erleben Sie ein exklusives Wanderprogramm während dieser 8-tägigen Aktivwoche voller

herrlicher Naturerlebnisse auf der kulturträchtigen Mittelmeerinsel abseits des Trubels.

Das hervorragende Klima, die abwechslungsreiche Landschaft und eine wunderschöne

Flora laden Sie ein, die Insel Menorca aktiv zu erkunden. Entdecken Sie die einzigartigen

Naturschönheiten der Insel bei Wanderungen durch wilde Olivenhaine und Steineichen-

wälder. Versteckte Buchten mit türkisfarbenem Wasser locken zum Baden. Wandern Sie

durch beeindruckende Schluchtenwelten, besichtigen Sie prähistorische Ausgrabungs-

stätten z.B. die Talayotischen Siedlungen, genießen Sie malerische Ortschaften und die

delikaten Spezialitäten der Inselküche.

Im landwirtschaftlich geprägten Naturparadies entwickelte sich der Tourismus zögerlich.

1993 wurde die Insel zum Biosphärenreservat der UNESCO erklärt, so dass Menorca vom

Massentourismus verschont geblieben ist und der ursprüngliche Charakter erhalten blieb.

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Vorgesehener Reiseverlauf:

1. Tag: Donnerstag, 20. September 2018: Willkommen auf Menorca

Abflug gegen Mittag ab Stuttgart nach Menorca. Ankunft am Nachmittag und nach

kurzem Transfer beziehen Sie Ihre Zimmer im neuen Vier-Sterne-Superior „Hotel 55 Santo

Tomás“, welches Ihren Aufenthalt für die Wanderwoche mit neuem Design und großzügi-

gem Komfort verschönt.

Am Abend erfolgt die Begrüßung und eine Voraussicht über Ihre Urlaubswoche durch

Ihren Wanderführer Marc.

Gemeinsames Abendessen und erste Übernachtung.

2. Tag: Freitag, 21. September 2018: Wanderung Schlucht von Binigaus – Son Bou

Nach dem ersten Frühstück Fahrt bis zum malerischen Dorf Es Migjorn Gran. Anschließend

wandern Sie durch die imposante Schlucht von Binigaus. Dort erwartet Sie eine

unglaublich reiche Vogel- und Pflanzenvielfalt. Krönender Abschluss dieser Tour ist ein

herrlicher Strand mit türkisblauem Meer, wo Sie Gelegenheit zum Baden haben.

Leichte Wanderung. Anstieg: 150m / Abstieg: 300m / 12 km / Gehzeit ca. 4 Std.

Abendessen und zweite Übernachtung.

3. Tag: Samstag, 22. September 2018: Wanderung Cap de Favàritx – Es Grau

Die heutige Wanderung führt durch den Naturpark S’Albufera zu

einem der größten Feuchtgebiete der Balearen. Stockenten, Bless-

hühner, Reiher, Schildkröten und Kormorane tummeln sich in der

Küstenlagune. Vom schwarzen Schieferkap Favàritx aus folgen wir

dem Camí de Cavalls bis zum kleinen Fischerdorf Es Grau mit Strand

und erholsamen Bars. Camí de Cavalls bedeutet „Weg der Pferde“.

Es handelt sich um einen historischen Patrouillenweg, auf dem die

Adligen und Großgrundbesitzer mit Pferden die Küste entlang ritten,

um Ausschau nach Piraten und Angreifern zu halten. Pinienwälder

und gigantische Agavenkakteen säumen den Sandweg. In Es Grau

gibt es Zeit zum Baden.

Leichte Wanderung. Anstieg: 250m / Abstieg: 250m / 10 km / Gehzeit ca. 4 Std.

Am Abend gemeinsames Abendessen im Hotel und dritte Übernachtung.

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4. Tag: Sonntag, 23. September 2018: Wanderung Cala Pilar – Cala Algaiarens

Heute genießen Sie beeindruckende Wanderungen an der Küste im Norden Ciutadellas.

Es erwartet Sie eine wunderschöne Tour von Cala Pilar nach Cala Algaiarens. Der Weg

führt durch Felsformationen vorbei an alten Fischerhütten. Auch heute besteht die

Möglichkeit einer Badepause.

Leichte Wanderung. Anstieg: 150m / Abstieg: 200m / 10 km / Gehzeit ca. 3,5 Std.

Abendessen und vierte Übernachtung.

5. Tag: Montag, 24. September 2018: Binibèquer – Hafenstadt Mahón

Heute lernen Sie Menorcas Inselhauptstadt Mahón kennen. Ihre Lage – eingebettet in

einen der längsten Naturhäfen – macht Mahón besonders reizvoll. Sowohl die Insel als

auch die Stadt wurde geprägt durch die wandelnde Geschichte der vielen Eroberer

Menorcas. Sie erkunden die historischen malerischen Gassen und die großen Pracht-

bauten der Altstadt. Weiterhin bleibt Ihnen Zeit für eigene Erkundungen.

Am Nachmittag fahren Sie nach Binibèquer mit Besichtigung des kleinen romantischen

Fischerdorfes.

Abendessen im Hotel. Fünfte Übernachtung.

6. Tag: Dienstag, 25. September 2018: Wanderung Malerische Buchten

Auf der heutigen Wanderung lernen Sie die unbebaute Südwestküste kennen. Unterwegs

passieren Sie mehrere malerisch in die Steilküste eingebettete Buchten wie Cala

Macarelleta und Cala en Turqueta. Weiter geht es bis Cala Galdana. Hier haben Sie Zeit

zum Baden. Die Entscheidung, an welchem Strand man die Wanderstiefel auszieht, fällt oft

gar nicht leicht…

Leichte Wanderung. Anstieg: 150m / Abstieg: 150m / 10 km / Gehzeit ca. 4 Std.

Sechste Übernachtung.

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7. Tag: Mittwoch, 26. September 2018: Wanderung Cala Fornells – Binimel.là – Monte Toro

Am letzten Wandertag sind Sie beim Cap de Cavalleria entlang der wilden Steilküsten

Menorcas unterwegs. Hier zeigt sich sowohl die romantische als auch raue Seite der Insel.

Sie gehen entlang eines herrlichen Küstenpfades bis zum Strand von Binimel.là. Hier

können Sie nochmals ein Bad im angenehmen Mittelmeerwasser genießen. Zum krönen-

den Abschluss dieser besonderen Reise fahren Sie hoch zum Monte Toro, dem mit 357

Metern höchsten Berg der Insel.

Mittelschwere Wanderung. Anstieg: 250m / Abstieg: 250m / 10 km / Gehzeit ca. 4 Std.

Nachdem Sie an diesem Tag viele schöne Eindrücke sammeln konnten, treffen Sie sich

zum letzten gemeinsamen Abendessen im Hotel. Letzte Übernachtung.

8. Tag: Donnerstag, 27. September 2018: Heimreise

Nach dem letzten Frühstück dieser Reise am frühen Morgen bringt Sie der Bus zum

Flughafen. Rückflug nach Stuttgart (Ankunft vorauss. am späteren Vormittag).

Programmänderungen vorbehalten.

Reisepreis: Pro Person im Doppelzimmer: 1.749,- €

Frühbucherpreis bis 25.04.2018: 1.649,- €

Einzelzimmerzuschlag: 308,- €

Mindestteilnehmerzahl: 16 Personen

Anmeldeschluss: 30.06.2018

(begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang)

Im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Direktflug mit TUIfly von Stuttgart nach Menorca und zurück

inkl. aller Flughafen- und Sicherheitsgebühren

• 7 x Übernachtung mit Frühstück und Abendbuffet im 4****-Superior Hotel

• 6 Wandertage bzw. Ausflüge mit erfahrenem und Deutsch sprechenden

Wanderführer

• Fahrten im regionalen Reisebus

• 3 x Picknick mit landestypischen Produkten

• Tourismusabgabe von 35,- € pro Person

• Gemeindeblatt-Reisebegleitung und tägliche Andachten durch Andreas Steidel

aus der Gemeindeblatt-Redaktion

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Wanderführer:

Marc ist gebürtiger Spanier und ein begeisterter Wander-

und Bergsteiger-Guide. Er ist auf Mallorca heimisch und

begleitet seit vielen Jahren professionell Wandergruppen

auf den Balearen und den Kanaren. Marc hat sich bereits

bei zwei unserer Wanderreisen in den letzten beiden

Jahren bestens bewährt und wir freuen uns, dass wir ihn

auch für diese Menorca- Wanderreise gewinnen konnten!

Übernachtungshotel: **** Superior Hotel 55 Santo Tomás

Parcela ZH11, Santo Tomás ES

Migjorn Gran

07749 Illes Balears

Menorca - Spanien

Tel.: +34 971 355 822

E-Mail: [email protected]

Sie genießen den Komfort und die Großzügigkeit eines erst 2018 neu errichteten 4-Sterne-

Hotels, das als ein Ort zum Entspannen konzipiert wurde. Das Hotel an der Südküste liegt

nur 250 m von einem der schönsten Strände Menorcas entfernt und ist mit einer modernen

Poollandschaft (innen und außen) ausgestattet sowie einem kompletten Spa und Herz-

Kreislauf-Fitnessgeräten. Die geräumigen Zimmer verfügen alle über Balkon oder Terrasse,

Bad mit Dusche, Klimaanlage, TV, Musikanlage, Safe, WLAN und Föhn. Einzelbuchende

erhalten ein Doppelzimmer zur Einzelnutzung.

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Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 6

Wichtige Hinweise: Alpine Erfahrungen sind nicht erforderlich, jedoch gute Kondition und Trittsicherheit. Sie

gelangen nicht an exponierte Stellen und müssen nicht schwindelfrei sein. Auf- und Ab-

stiege von 150 bis 250 Höhenmetern und reine Gehzeiten bis ca. 4 Stunden sind möglich.

Neben einer Grundausstattung für die Wanderungen mit zweckmäßiger Wanderkleidung

und knöchelhohen Wanderschuhen mit Profilsohle und Tagesrucksack empfehlen wir

Ihnen Sonnenschutz (Kopfbedeckung, Sonnenbrille, Sonnencreme) und Regenschutz, eine

Trinkflasche und Badesachen/Handtuch. An Tagen mit Mittagspicknick im Freien muss das

Essen selbst im Rucksack getragen werden.

Änderungen und Reihenfolge der Touren sind aus organisatorischen Gründen (Wetterlage

usw.) vorbehalten.

Reiseveranstalter: ANTEA REISEN

(im Sinne des dt. Reiserechts) An den Seen 7

63773 Goldbach

Tel.: 0172-36 880 55

Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH

Leserreisen

Augustenstr. 124

70197 Stuttgart

Tel: 0711-60 100 49

E-Mail: [email protected]

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Evangelische Gemeindepresse GmbH

Leserreisen

Augustenstr. 124

70197 Stuttgart

Verbindliche A N M E L D U N G

zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg

Küstenwandern auf Menorca vom 20.-27. September 2018

Schreibweise der Namen bitte exakt wie im Reisedokument angegeben!

1. Teilnehmer/in: Vorname ................................... Name ...…........................................................

Straße ..................................................................................................................................................

PLZ/Ort ................................................................................................................................................

Tel.-Nr. .......................................................... Handy-Nummer ………………………………..……...

Geb.-Datum ................................................ E-Mail-Adresse …………………………………………

2. Teilnehmer/in: Vorname ................................... Name ...…........................................................

Straße ..................................................................................................................................................

PLZ/Ort ................................................................................................................................................

Tel.-Nr. .......................................................... Handy-Nummer ………………………………..……...

Geb.-Datum ................................................ E-Mail-Adresse …………………………………………

Unterbringung: □ Doppelzimmer □ Einzelzimmer

□ ½ Doppelzimmer zusammen mit .....................................

Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird.

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

□ Ich bin einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Wohnort und Telefonnummer an alle

Teilnehmer der Reise verteilt wird.

□ Vegetarier / sonstige Besonderheiten: ……………………………………………….....…………

□ Sonstige Bemerkungen: …..……………….………………………………………………………….

□ Ich habe Interesse an einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Anmeldeschluss: 30.06.2018

Mindestteilnehmerzahl: 16 Personen

Reiseveranstalter: ANTEA REISEN

An den Seen 7, 63773 Goldbach

Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH

Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart

Grundlage dieser Anmeldung ist der Ausschreibungstext des Evangelischen Gemeindeblattes sowie die AGBs des

Reiseveranstalters.

Ort/Datum ............................................... Unterschrift ......................................................................

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Antea Reisen - Architektur - Kunst - ReligionAllgemeine Reisebedingungen

An dieser Stelle werden Sie als Reisende/Mitreisende (folgend Reisende genannt) vom Reiseveranstalter (folgend Antea Reisen genannt) über die Reisebedingungen informiert, welche die gesetzlichen Bestimmungen der §651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ergänzen und die Grundlage des Reisevertrages zwischen dem Reisenden und Antea Reisen bilden sowie die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§4-11 BGB-Info (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht).

1. Abschluss des Reisevertrages und Verpflichtung für Reisende/Mitreisende

Für alle Reiseanmeldungen gilt: Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Antea Reisen für die jeweilige Reise soweit diese dem Reisenden bei der Anmeldung vorliegen. Der Reisende hat für alle Vertrags-verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Anmeldung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Antea Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Antea Reisen zustande, wobei der Reisende bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung in verkörperter Form (sie bedarf keiner bestimmten Form) erhält. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Antea Reisen vom Inhalt der Reisebeschreibung ab, so liegt ein neues Angebot seitens Antea Reisen vor. Antea Reisen fühlt sich für die Dauer von zehn Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. !2. Bezahlung des Reisepreises, An- und Restzahlung und Sicherungsschein

Mit der Reisebestätigung übergibt Antea Reisen dem Reisenden einen Sicherungsschein nach §651 k BGB. Damit sind die Zahl-ungen auf den Reisepreis von Antea Reisen und auch über den Reisemittlern abgesichert. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20 % in Höhe des Reisepreises pro Reisenden/Mitreisenden und Reise zu leisten in genannten Fristen. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten sich die Reisende zu sofortiger Zahlung des Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungs-scheines. Bleibt die Zahlung (An- oder Restzahlungen) aus, ist Antea Reisen berechtigt nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung, die Leistungen zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reisende zu verlangen. Rücktrittsentschädigungen (siehe Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6), sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

3. Leistungen und Pflichten

3.1 Vertragliche Grundlage der Reiseleistungen bildet die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung der dem Reisenden versandten Reisebestätigung. Sie wird ergänzt durch die jeweils in den abgedruckten allgemeinen Ausführungen für das spezielle Reisegebiet. Dort ist insbesondere auf landesspezifische

!Besonderheiten der Verkehrsmittel, Unterbringung, Verpflegung und der Besichtigungsprogramme hingewiesen. Unternehmungen, die in den ausführlichen Reiseverläufen mit dem Zusatz „Gelegenheit“, „Möglichkeit“, oder „auf allgemeinen Wunsch“ oder als fakultativ bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung.3.2 Antea Reisen hat Informationspflichten vor der Reiseanmeld-ung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesent-liche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Einreisebestimmungen)3.3 Antea Reisen hat über seine Beistandspflichten zu informieren (siehe EU-Formblatt) und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförder-ung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.3.4 Antea Reisen hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 4).3.5 Vermittelte Leistungen: Für Fremdleistungen übernimmt Antea Reisen keine Haftung. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (z.B. Busanmietungen, Besuch von Veranstaltungen, Konzerten, Opernbesuchen, Sonderausstellungen, Schifffahrten etc.) ist Antea Reisen nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des §651v BGB. Als Vermittler haftet Antea Reisen insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Die vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Dies gilt auch für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisende z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden.3.6 Antea Reisen behält sich Änderungen der Ausschreibung vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise und darf eine konkrete Änderung der Ausschreibungs- und Preisangaben erklären, wenn sie den Reisenden vor Reiseanmeld-ung hierüber informiert (Ziffer 4 und 5).

4. Leistungsänderungen

4.1 Antea Reisen ist berechtigt, nach Vertragsschluss wesentliche Vertragsbedingungen, die nicht den Reisepreis betreffen, einseitig zu ändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen der Reiseleistungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen sowie von Antea Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind. Antea Reisen hat dem Reisenden über die Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn zu unterrichten. Eventuelle Gewährleistungsan-sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.!

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Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion!4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer min-destens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Antea Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.

5. Preisänderungen

Der ausgeschriebene Reisepreis kann nachträglich durch Antea Reisen einseitig geändert werden, sofern nachweisbare und un-vorhersehbare Änderungen der Preisbestandteile sich ergeben, die erst nach Vertragsabschluss wirksam wurden. Zu diesen gehören: Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, Hafen- und Flughafengebühren, Steuern, Wechselkurse und Ölpreise, Tourismusabgaben, Aufenthalts- und öffentlich-recht-liche Eintrittsgebühren bis 8 % des Reisepreises. Ein höherer Satz bedarf der Zustimmung der Mitreisenden und kann nur bis zum 21. Tag vor Reisetermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreises können die Reisenden kostenlos zurücktreten, wenn dieser Rüctritt durch den Reisenden fristgemäß Antea Reisen mitgeteilt wird. Andernfalls besteht der Reisevertrag weiter. Ebenfalls kann der Reisende die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Antea Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.Der Reisepreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Antea Reisen wird in einem solchen Fall den Reisenden rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen.Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Antea Reisen nicht vorhersehbar waren.

6. Rücktritt des Reisenden, Stornierungskosten

6.1 Der Reisende/Mitreisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Antea Reisen oder im Falle der Buchung über einen Reisevermittler, diesem zu erklären. Es wird empfohlen den Rücktritt schnellstmöglich und schriftlich zu erklären.6.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Antea Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Antea Reisen soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder außergewöhnliche Umstände vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getrof-fenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängig-keit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen(Stornierungskosten). 6.3 Dieser Entschädigungsanspruch von Antea Reisen ist zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtreisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist das Datum des Zugangs des Rücktritts und wird je nach Reiseart wie folgt berechnet:

!6.4 Bus- und Bahnreisen innerhalb Europas

20 % des Reisepreises bis 41 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises bis 31 Tage vor Reisebeginn50 % des Reisepreises bis 24 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreise bis 8 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreise ab dem 7. Tag vor Reisebeginnoder bei Nichtantritt der Reise

6.5 Bei Flugreisen mit Linienfluggesellschaften

15 % des Reisepreises bis 91 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises bis 41 Tage vor Reisebeginn50 % des Reisepreises bis 31 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises bis 8 Tage vor Reisebeginn90 % des Reisepreise ab dem 7. Tag vor Reisebeginnoder bei Nichtantritt der Reise

6.6 Bei Flugbuchungen mit Bedarfsluftverkehrslinien gelten für den Flug die Rücktrittsverordnung der Charterfluggesellschaften, auf die in der Ausschreibung gesondert hingewiesen wird.6.7 Bei Theater- oder Konzertreisen, die mit dem langfristigen Kauf von Eintrittskarten verbunden sind, gelten die Gebühren je nach Transportart der Reise. Wenn bei einer Reise die Karten im Reisepreis enthalten oder auch extra als Mehrpreis ausgewiesen sind, so ist eine Bestellung bei Vertragsschluss verbindlich. Zusätzlich sind hier die Kosten für Eintrittskarten einschließlich der anfallenden Agentur- und Vorverkaufsgebühren zu zahlen (wie angegeben). Eventuelle Spielplan- oder Besetzungsänderungen berechtigen den Reisenden nicht zum Rücktritt von der Reise.6.8 Für Exklusivreisen und Kreuzfahrten gelten die gesondert ausgeschriebenen Stornierungsbedingungen in der Reisebe-schreibung, bestimmt durch die einzelnen Leistungsträger (z.B. Kreuzfahrtschiffe).6.9 Antea Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Antea Reisen nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Antea Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwend-ungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6.10 Dem Reisende bleibt es in jedem Fall unbenommen, Antea Reisen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Antea Reisen geforderte Pauschale. 6.11 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.6.12 Abweichend von 6.2 kann Antea Reisen keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktritts-versicherung und einer Reiseunfallversicherung (vor allem für Auslandsreisen) zur eigenen Sicherheit empfohlen!

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Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion!7. Umbuchungen, Ersatzpersonen

7.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungen sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Stornierung) genannten Bedingungen und durch nachfolgende Neuanmeldung möglich.Antea Reisen kann jedoch, soweit möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche auf Umbuchung des Reisenden berücksichtigen, sofern die Erfüllung überhaupt möglich ist. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, zu beweisen, dass geringere Kosten entstanden sind als mit dem Umbuchungsentgeld gefordert. Hierfür ist pauschal eine Um-buchungsgebühr in Höhe von 50 � zu zahlen. 7.2 Der Mitreisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen im In- und Zielland entgegenstehen. Der Mitreisende und der Dritte haften gegenüber Antea Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandene Mehrkosten (pauschal 50 �). Gegenüber Leistungsträgern, wie bspw. Fluggesellschaften, Visa, entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Mitreisenden unbenommen.

8. Reiseabbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungs-gemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Antea Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungs-träger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

9. Rücktritt durch Antea Reisen

Antea Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reise-vertrag kündigen:

9.1 Die Durchführung der Reisen ist an eine Mindestteilnehmer-zahl gebunden. Diese wird für die jeweilige Reise im Reiseange-bot und der Reisebestätigung beziffert ausgeschrieben. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann Antea Reisen von der Reise zurücktreten, jedoch spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. In diesem Fall werden die bereits geleisteten Zahlungen unver-züglich zurückerstattet, ein weitergehender Anspruch gegenüber Antea Reisen besteht nicht. 9.2 Antea Reisen ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhn-licher Umstände im Sinne des 6.12 an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat Antea Reisen den Rücktritt unver-züglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt Antea Reisen vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zurückerstattet.Wird der Vertrag nach Antritt der Reise gekündigt, so kann Antea Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Antea Reisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls

!der Vertrag die Rückbeförderung umfasst und wenn notwendig bis zu 3 Tage unterzubringen. Weitere Mehrkosten sind durch den Reisenden zu tragen.9.3 Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters (oder Vertreter, Reise-leiter) nachhaltig stört, gefährdet oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Antea Reisen (oder dessen Vertreter), so behält Antea Reisen den Anspruch auf den Gesamt-reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt. Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt erhält.10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Versäumt der Reisende schuldhaft Antea Reisen einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Antea Reisen an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreich-barkeit der Reiseleitung bzw. Antea Reisen wird der Reisende in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunter-lagen, unterrichtet. Der Vertreter von Antea Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.10.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Reisender den Reise-vertrag wegen eines Reisemangels der in §651c BGB bezeich-neten Art nach §651e BGB oder aus wichtigem, Antea Reisen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Antea Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Antea Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Antea Reisen erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.10.4 Reisegepäck: Die Mitnahme des Gepäcks (ein Koffer pro Person und Handgepäck) erfolgt kostenlos, aber ohne Haftung. Auch für im abgestellten Omnibus oder Hotel zurückgelassene Wertsachen und so weiter übernimmt Antea Reisen keine Haftung. Verlust oder Beschädigung des Gepäcks sind dem Beförderungsunternehmen (insbesondere bei Flugreisen) unverzüglich durch den Mitreisenden anzuzeigen, sonst besteht die Gefahr des Anspruchsverlusts. Bei Flugreisen empfiehlt Antea Reisen dringend unverzüglich Vorort mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesell-schaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schaden-sanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung inner-halb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters bzw. dem Reiseveranstalter anzuzeigen. !

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Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion!11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung von Antea Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder Antea für einem dem Mitreisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. Die internationale Seebeförderung unterliegt dem Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vor-schriften beziehungsweise internationale Übereinkommen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Antea Reisen auf diese berufen. 11.2 Antea Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Bootstouren oder Schiff-fahrten, Kutschfahrten, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungs-bestätigung hingewiesen wird., dass sie für den Reisenden er-kennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Antea Reisen zählt (z.B. Busunternehmer, Fluggesellschaft, Museum usw.)

12. Verjährung

12.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Antea Reisen verjähren nach zwei Jahren ab dem vertrag-lichen Reiseende.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Antea Reisen den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/en bei der Buchung die ausführende/n Flug-gesellschaft/en noch nicht fest, so ist Antea Reisen verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Antea Reisen weiß, welche Fluggesellschaft/en den Flug durchführen wird, muss sie den Reisenden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Antea Reisen den Reisenden über den Wechsel informieren. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

14. Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Antea Reisen unterrichtet grundsätzlich nur Staatsangehörige eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweiligen Einreisedokumente und Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie !!

!über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.14.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Antea Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.14.3 Antea Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Antea Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Gerichtsstand

Der Reisende kann Antea Reisen an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Ansprüche gegen Antea Reisen ist Aschaffenburg, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Zur außerge-richtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform“) initiiert: https://ec.europa.eu/consumers/odr/errors/?event=logAntea Reisen nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen von Antea Reisen hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge. !Reiseveranstalter

Antea ReisenInh. Gudrun Haacke An den Seen 7 63773 Goldbachmail: [email protected]

Insolvenzversicherer: R & V VersicherungSitz von Antea Reisen ist Goldbach !Hinweis

Aufgrund des neuen EU-Reiserechtsänderungsgesetzes gültig ab dem 1. Juli 2018, ändern sich die Allgemeinen Reisebedingungen von Antea Reisen entsprechend und gelten für alle Reiseverträge, die ab dem 1. Juli 2018 getätigt werden.

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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.  Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Antea Reisen Architektur-Kunst-Religion, An den Seen 7, 63773 Goldbach trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Antea Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen

zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Antea Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit R & V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R & V Allgemeinde Versicherungs AG, Raiffeisenplatz 1, 65198 Wiesbaden, Tel. 0049 611 533 5859 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Antea Reisen verweigert werden.

Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de