Kündigung - was nun?

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Eine Kündigung stellt einen groben Einschnitt in die aktuelle Lebenssituation dar. Betroffene sind in der Regel zuerst einmal schockiert und wehren sich nicht schnell genug. Dabei muss man gerade im Arbeitsrecht schnell aktiv werden, denn es gibt hier kurze Fristen. #Arbeitsrecht #Kündigung #Klage #Frist

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KÜNDIGUNG!WAS NUN?

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Kündigung – was nun?

● Sie haben eine Kündigung erhalten?● Bewahren Sie erst mal Ruhe!● Verlieren Sie aber keine Zeit● Im Arbeitsrecht gibt es kurze Fristen● Gegen eine Kündigung kann man sich nur

innerhalb von drei Wochen nach Zugang wehren!

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Kündigungsprozess

● Ist Kündigungsschutzklage erhoben worden geht es weiter mit einer sogenannten Güteverhandlung

● Kommt es zu keiner gütlichen Einigung geht es weiter im streitigen Verfahren (Kammertermin) hier müssen Anträge gestellt werden

● Eine Vielzahl von Arbeitsprozessen enden mit Vergleichen, daher ist es sinnvoll sich auch hierüber vorher Gedanken zu machen

● Inhalte von Vergleichen können z.B. Abfindungen, Freistellungen, Zeugnisinhalte sein

● Hierbei sollte man auch Konsequenzen in Bezug auf die Arbeitsagentur und Arbeitslosengeld im Auge behalten

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Kündigung – was tun?

● Sie müssen innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben

● Dazu brauchen Sie grundsätzlich keine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, Sie können auch selbst eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben oder sich von einer Gewerkschaft vertreten lassen

● Wenn Sie selbst Kündigungsschutzklage erheben wollen hilft Ihnen bei der Formulierung ihres Begehrens auch die Rechtsantragsstelle

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Prozesskosten

● In der ersten Instanz, also vor dem Arbeitsgericht, hat jeder seine eigenen Kosten zu tragen – auch im Falle des Obsiegens!

● Im Arbeitsrecht gibt es auch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe sowie einer Rechtsanwaltlichen Beiordnung.

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Denken Sie an die Drei-Wochen-Frist!

Fazit

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Maria DimartinoRechtsanwältin

Schulstraße 5D- 69214 EppelheimTel: 06221 6734302Mobil: 01791081769

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