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2010 Kunstbericht III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 1 von 305 Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at

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2010Kunstbericht

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Kunstbericht 2010

Bericht über die Kunstförderung des Bundes

Struktur der Ausgaben

Förderungen im Detail

Service

Glossar zur Kunstförderung

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Impressum

HerausgeberBundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Kunstsektion, 1010 Wien, Minoritenplatz 5

RedaktionAlexandra Auth, Herbert Hofreither, Robert Stocker, Charlotte Sucher

CoverChristina Brandauer

Grafische Gestaltung, Satz, HerstellungPeter Sachartschenko

HerstellungDruckzentrum AV-Astoria, Wien

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Inhalt

Vorwort Seite 5

I Struktur der Ausgaben Seite 7

II Förderungen im Detail Seite 67

III Service Seite 125

IV Glossar zur Kunstförderung Seite 249

V Register Seite 283

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Kunstbericht 2010 5

Vorwort

Der Kunstbericht 2010 erscheint im neuen, lesefreundlichen und mit Fotos angereicher-ten Layout als ein umfassendes Kompendium der Kunstförderung des Bundes. Die klare Gliederung der Förderungen nach Personen, Zweck und Höhe sowie eine Genderaus-wertung stellen die Ausrichtung meiner Kunstpolitik noch besser nachvollziehbar und transparent dar.

Die frische, neue Erscheinungsform korrespondiert mit einem für die Kunst erfolgrei-chen Jahr 2010. Ob internationale Preise für den Film, der viel beachtete österreichische Beitrag der Architektur bei der Biennale Venedig, gut angenommene Programme der Kunstvermittlung bei vielen Festivals oder die Förderung junger KünstlerInnen sowie wei-tere Schritte auf dem Weg zur Internationalisierung, überall zeigt sich die Handschrift ei-ner weltoffenen, neue Entwicklungen der Kunst unterstützenden Politik. Gemeinsam mit den MitarbeiterInnen der Kunstsektion sind wir beim Aufbau einer tragfähigen Struktur als Unterstützung für eine erfolgreiche österreichische Kunst im globalen Kontext gut unterwegs.

Im Folgenden seien einige der Highlights aus dem Jahr 2010 exemplarisch hervorgeho-ben:

Wir haben im Jahr 2010 der Internationalisierung und der Förderung junger Kunst erneut breiten Raum gegeben. So wurden KünstlerInnen dabei unterstützt, den notwendigen, ersten Schritt nach „außen“ zu machen. Die Kunstsektion bot Stipendienprogramme an, schuf Arbeitsmöglichkeiten in Auslandsateliers und trug zu Auslandsaufenthalten, Tourneen, Ausstellungen und Messeteilnahmen bei.

Der österreichische Beitrag zur Architekturbiennale in Venedig wurde erstmals von ei-nem internationalen Kommissär, dem US-amerikanischen Architekten Eric Owen Moss, kuratiert, der über 60 österreichische und internationale ArchitektInnen präsentierte. Die internationale Wanderausstellung „In Between. Austria Contemporary“ steht eben-falls für den Erfolg zeitgenössischer österreichischer Kunst im Ausland. Diese Schau der wichtigsten Ankäufe der Republik Österreich aus den letzten Jahren wurde 2010 in vier weiteren Städten gezeigt.

Für den österreichischen Film war 2010 ein besonders erfreuliches Jahr. So wurde „La Pivellina“ von Tizza Covi und Rainer Frimmel in Italien zum erfolgreichsten künstlerischen Kinofilm 2010 gekürt und errang 36 internationale Preise. Die Finanzierung der heimischen Filminstitutionen konnte nochmals verbessert werden. Nach der Erhöhung der Jahresför-derung des Österreichischen Filminstituts im Jahr 2009 um € 3 Mio. ist es mir gelungen, 2010 eine weitere Anhebung um € 1 Mio. auf € 16,57 Mio. zu erreichen.

Die erstmalige Verleihung der Kunstpreise 2010 in einem gemeinsamen Festakt für alle Bereiche signalisierte den hohen Respekt des Bundes für die Bedeutung der Kunst.

Die Vermittlung von Kunst ist ein wichtiges Anliegen des Hauses, bei dem wir mit den Kunsteinrichtungen eng zusammenarbeiten. Beispielhaft hervorgehoben sei das Team Bingo im Künstlerhaus Klagenfurt, das gemeinsam mit dem Kunstverein Kärnten zeit-genössische Kunst vermittelt. Kooperationen zwischen Kunst und Schule haben auch in der Galerie Fotohof Salzburg mit ihren „Freitagsgesprächen“ eine langjährige Tradition. Der Architektur-Spiel-Raum Kärnten wiederum führt regelmäßig Workshops mit Schüle-rInnen aus unterschiedlichen Schultypen zum Verständnis räumlicher Erfahrungen durch.

Weitere Beispiele für die Verschränkung von Kunst und Bildung waren 2010 das Projekt „BollyHop“ der Wiener Tanzwochen, eine Reihe von erfolgreichen Programmen der Salz-

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6 Kunstbericht 2010 Vorwort

burger Festspiele oder „crossculture“ bei den Bregenzer Festspielen. Im Rahmen der Ver-leihung des Österreichischen Kinder- und Jugendbuchpreises wurde Gleisdorf wieder für einige Tage zum Zentrum der Kinder- und Jugendliteratur. Während des Lesekongresses LEKOSTA reflektierten SchülerInnen ihr Leseverhalten und artikulierten ihre Vorstellun-gen von Literatur.

Auch im Bereich der Verwaltung und auf rechtlichem Gebiet haben wir wichtige Neue-rungen durchgesetzt, die das Arbeitsleben der KünstlerInnen und die Tätigkeit der Kunst-einrichtungen erleichtern.

Die aufgrund der Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen von 2008 auf meine Initiative hin eingerichtete Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) hat sich seit 2009 in mehr als 40 Gesprächsrunden mit wesentlichen (Rechts-)Fragen des Kunstbereiches auseinanderge-setzt. Im UNESCO-Bericht „Mapping Cultural Diversity – Good Practices From Around the World“ wird die Arbeit der IMAG als exemplarische Maßnahme hervorgehoben.

Die Arbeiten der IMAG führten u.a. zum KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz, in dessen Mittelpunkt ein neu geschaffenes Servicezentrum als Anlaufstelle für alle Künst-lerInnen steht. Die zweite Neuerung ermöglicht es KünstlerInnen als „Neue Selbständige“, ihre künstlerische Erwerbstätigkeit beim Künstler-Sozialversicherungsfonds (einstweilen) ruhend zu melden, um auf diese Weise temporär für die Pflichtversicherung in der Kran-ken- und Pensionsversicherung ausgenommen zu werden.

Die Modernisierung des Schauspielergesetzes aus dem Jahr 1922 – das nunmehrige Theaterarbeitsgesetz – umfasst u.a. die Anpassung des Bühnenarbeitsrechts an heutige Gegebenheiten und die Umsetzung europäischen Rechts.

Die im Jahr 2009 eingeführten zweijährigen Förderungsverträge haben sich bestens be-währt. Sie geben den Kulturinstitutionen längerfristige Sicherheit für ihre Planungen und stellen für beide Seiten – Fördernde wie Geförderte – eine erfreuliche Verwaltungsver-einfachung dar.

Schließlich sei das Thema Gendergerechtigkeit angesprochen, dem wir seit vielen Jahren besondere Aufmerksamkeit widmen. 2010 haben erneut mehr Frauen als im Vorjahr Kunstförderung erhalten. Inzwischen beträgt die Frauenquote bei Stipendien und Ein-zelprojekten bereits 46 Prozent und von den 90 Startstipendien für junge KünstlerInnen wurden mit 49 mehr als die Hälfte an Frauen vergeben.

Mit dem erstmals ausgeschriebenen Outstanding Artist Award für Frauenkultur haben wir Kunst- und Kulturarbeit gewürdigt, die dazu beiträgt, die Position der Frauen im öffentlichen Leben zu stärken.

Der Outstanding Artist Award für interkulturellen Dialog ist ein weiterer Beitrag zu einer Politik des fairen Miteinanders. Es werden künstlerische und kulturelle Leistungen aner-kannt, die zu einem Dialog und einer aktiven Einbeziehung von in Österreich lebenden Menschen verschiedener Herkunftsländer beitragen.

Ich danke allen MitarbeiterInnen der Kunstsektion herzlichst für ihre engagierte und unermüdliche Arbeit, die zu schönen, in der Tat berichtenswerten Erfolgen beigetragen hat.

Dr. Claudia Schmied Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

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Kunstbericht 2010 7

I Struktur der Ausgaben

Das Budget der Kunstsektion nach Abteilungen Seite 8

Kunstförderung und Gender Budgeting Seite 10

Die LIKUS-Systematik Seite 12

Die Förderungen der Kunstsektion nach LIKUS-Sparten Seite 16

Öffentlichkeitsarbeit Seite 61

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Kapitel I Struktur der Ausgaben8 Kunstbericht 2010

I.1 Das Budget der Kunstsektion nach Abteilungen

Die Kunstsektion besteht aufgrund der Geschäftseinteilung vom 1. Juni 2009 aus sieben Abteilungen: Abteilung V/1: Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fo-tografie, Video- und Medienkunst; Abteilung V/2: Musik und darstellende Kunst, Kunstschulen, allgemeine Kunstangelegenheiten; Abteilung V/3: Film; Abteilung V/4: Budget, Statistik, Kosten- und Leistungsrechnung und Nachweiskontrolle; Abteilung V/5: Literatur und Verlagswesen; Abteilung V/6: Auszeichnungsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit; Abteilung V/7: Förderung regio-naler Kulturinitiativen und -zentren, Unterstützung multikultureller Aktivitäten, spar-tenübergreifende Projekte.

2010 machte der Bundesvoranschlag (BVA) UG 32 – Bereich Kunst insgesamt € 88.518.000 aus. Der Erfolg belief sich durch die Entnahme von Mitteln aus der Rücklage auf € 89.046.025,14. Wie in den vorangegangenen Kunstberichten wer-den in diesem Bericht nicht nur Förderungen im Sinne des Bundesfinanzgesetzes und Ankäufe dargestellt, sondern auch Aufwendungen, soweit diese – inhaltlich betrachtet – der Kunstförderung zuzurechnen sind, wie z.B. die Ausgaben für die Salzburger Festspiele oder für verschiedene Bundesausstellungen.

Auf dieser Basis betrugen die Finanzierungen der Kunstsektion im Jahr 2010 € 87.775.360,33. Die Differenz zum Gesamterfolg der Kunstsektion (€ 89.046.025,14) in der Höhe von € 1.270.664,81 bzw. 1,4 % besteht aus Aufwendungen, die keine Förderungen im engeren Sinne darstellen. Dies betrifft Zahlungen für die Instand-haltung von Gebäuden, für Transporte, für Mieten der KünstlerInnenateliers im In- und Ausland, für freie Dienstverträge und Dienstgeberbeiträge, für Honorare von GutachterInnen, Jurys und Beiräten, für Entgelte von Einzelpersonen, für Eigenpub-likationen usw.

Die Gesamtausgaben im Jahr 2010 liegen bei € 87,78 Mio. (2009: € 91,27 Mio.). Der Unterschied im Finanzerfolg der Jahre 2009 und 2010 ergibt sich aus der Tatsache, dass es im Jahr 2009 einmalige Sonderfinanzierungen für das Haydn-Jahr (€ 1,5 Mio.) und für Investitionsmaßnahmen der Salzburger Festspiele (€ 2,8 Mio.) gab.

Zusätzlich zu den Mitteln der Kunstsektion 2010 wurde aus der UG 30 für Vermitt-lungsaktivitäten im Kunstbereich eine Gesamtsumme von € 1.753.196 ausgegeben. Diese verteilt sich auf die Bereiche Musik und darstellende Kunst (€ 1.482.500), Film (€ 200.696) und Kulturinitiativen (€ 70.000). In den nachfolgenden Aufstellungen werden diese zusätzlichen Mittel nicht mehr gesondert angeführt.

Abteilungsbudgets 2009–2010 in € Mio. (gerundet)

2009 2010

Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst 10,40 10,54

Musik, darstellende Kunst 41,67 37,24

Film 21,83 22,57

Literatur, Verlagswesen 11,87 11,79

Auszeichnungsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit 0,51 0,64

Regionale Kulturinitiativen 4,99 5,00

Summe *91,27 87,78

*inkl. Einmalzahlungen in Gesamthöhe von 4,3 Mio. für die Salzburger Festspiele (€ 2,8 Mio.) und das Haydn-Jahr (€ 1,5 Mio.) Quelle: Kunstbericht 2009; Daten 2010 Abt. V/4

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Kunstbericht 2010 9Budget

Seit 2009 wird im budgetären Umfang von jährlich fast € 0,6 Mio. ein kulturpoliti-scher Schwerpunkt im Bereich der Nachwuchsförderung gesetzt. Unter der Bezeich-nung Startstipendien werden dabei insgesamt 90 Stipendien zu je € 6.600 mit einer Laufzeit von sechs Monaten für den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen ausgeschrieben: 35 Stipendien für Musik und darstellende Kunst, 15 Sti-pendien für Literatur, zehn Stipendien jeweils für bildende Kunst sowie Architektur/Design, fünf Stipendien jeweils für künstlerische Fotografie, Video- und Medien-kunst, Mode sowie Filmkunst. Die Startstipendien sind als Anerkennung und Förde-rung für das Schaffen junger KünstlerInnen zu verstehen und sollen zur Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens beitragen und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.

Förderungsmaßnahmen 2010 im ÜberblickAbteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und MedienkunstBildende Kunst 4.337.198,31Architektur, Design 2.291.848,81Fotografie 918.521,00Video- und Medienkunst 681.288,00Mode 401.600,00Ankäufe 665.409,20Bundesausstellungen, -projekte 1.150.271,21KünstlerInnenhilfe 98.808,68Summe 10.544.945,21

Abteilung V/2 Musik, darstellende KunstMusik 8.130.825,00Darstellende Kunst 18.613.848,14Festspiele 10.460.188,59KünstlerInnenhilfe 32.000,00Summe 37.236.861,73

Abteilung V/3 Film Ankäufe 9.999,84Innovativer Film 2.277.712,95Filminstitutionen 3.175.400,00Programmkinos, Kinoinitiativen 451.100,00Österreichisches Filminstitut 16.570.000,00Preise 53.000,00KünstlerInnenhilfe 30.000,00Summe 22.567.212,79

Abteilung V/5 Literatur, VerlagswesenLiterarische Vereine, Veranstaltungen (inkl. Literar-Mechana und KulturKontakt Austria) 7.106.760,00Literarische Publikationen, Verlage, Buchankäufe, Zeitschriften 2.950.184,69Personenförderung 1.331.528,55Übersetzungsförderung 231.967,48Preise 132.000,00KünstlerInnenhilfe 39.072,85Summe 11.791.513,57

Abteilung V/6 Auszeichnungsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, ÖffentlichkeitsarbeitAusstellungen, Projekte 242.663,83Jahrestätigkeit 124.700,00Reise-, Aufenthalts-, Tourneekostenzuschüsse 272.493,00Summe 639.856,83

Abteilung V/7 Regionale KulturinitiativenVereinsförderung 4.748.588,00Personenförderung 183.482,20Preise 62.900,00Summe 4.994.970,20

Abt. V/1 12,0 %

Abt. V/2 42,4 %

Abt. V/3 25,7 %

Abt. V/5 13,5 %

Abt. V/6 0,7 %

Abt. V/7 5,7 %

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Kapitel I Struktur der Ausgaben10 Kunstbericht 2010

I.2 Kunstförderung und Gender Budgeting

In den vergangenen Jahren wurde oftmals die Frage nach der Geschlechtergerech-tigkeit bei der Verteilung der Kunstförderungen gestellt. Aus diesem Grund werden im vorliegenden Kunstbericht jene finanziellen Transferleistungen, die direkt an ein-zelne KünstlerInnen gingen, nach genderbezogenen Kriterien ausgewertet. Diese Förderungssumme umfasst nicht nur Stipendien und Projektförderungen, son-dern auch Zahlungen für Preise, Prämien und Kunstankäufe. Zusätzlich werden die in der Kunstsektion tätigen Beiräte und Jurys geschlechtsspezifisch dargestellt.

Bei insgesamt 1.241 Stipendien und Projekten im Jahr 2010 wurden 554 Vorhaben von Künstlerinnen (45 %) mit einer Summe von € 2.389.919 und 687 Vorhaben von Künstlern (55 %) mit einer Summe von € 2.842.223 unterstützt. Der Gesamtbetrag von € 5.232.142 ging zu 46 % an Frauen und zu 54 % an Männer. Durchschnittlich flossen Mittel in der Höhe von € 4.314 für Stipendien und Projekte von Frauen und € 4.137 für Stipendien und Projekte, die Männer betrafen. Von den 90 vergebenen Startstipendien gingen 49 Stipendien an Frauen, 41 Stipendien an Männer.

Geschlechtsspezifische Verteilung der Stipendien, Projekte, Ankäufe und Preise der Kunstsektion 2010 (Anzahl, Beträge in €)

Abt. Sparte Anzahl der Förderungen Beträge in €gesamt M F gesamt M F

1 Bildende Kunst 383 202 181 1.573.018 841.892 731.126Stipendien, Projekte 281 150 131 1.060.659 570.693 489.966Ankäufe 99 49 50 484.359 243.199 241.160Preise 3 3 0 28.000 28.000 0Architektur, Design, Mode

92 50 42 569.757 292.189 277.568

Stipendien, Projekte 86 46 40 528.757 278.189 250.568Preise 6 4 2 41.000 14.000 27.000Fotografie 136 55 81 525.055 242.540 282.515Stipendien, Projekte 92 35 57 335.055 144.650 190.405Ankäufe 42 18 24 170.000 77.890 92.110Preise 2 2 0 20.000 20.000 0Video- und Medien-kunst

73 41 32 311.988 186.190 125.798

Stipendien, Projekte 71 40 31 291.988 174.190 117.798Preise 2 1 1 20.000 12.000 8.000

2 Musik 81 62 19 443.400 312.200 131.200Stipendien, Projekte 78 60 18 393.400 292.200 101.200Preise 3 2 1 50.000 20.000 30.000Darstellende Kunst 26 5 21 133.550 28.600 104.950Stipendien, Projekte 25 4 21 125.550 20.600 104.950Preise 1 1 0 8.000 8.000 0

3 Film 118 60 58 1.049.975 502.592 547.383Stipendien, Projekte 110 58 52 996.471 496.588 499.883Ankäufe 1 1 0 504 504 0Preise 7 1 6 53.000 5.500 47.500

5 Literatur 539 311 228 1.540.679 897.410 643.269Stipendien, Projekte 465 277 188 1.316.779 772.610 544.169Preise, Prämien 74 34 40 223.900 124.800 99.100

7 Kulturinitiativen 37 17 20 205.482 92.502 112.980Stipendien, Projekte 33 17 16 183.482 92.502 90.980Preise 4 0 4 22.000 0 22.000Sektion V 1.485 803 682 6.352.905 3.396.116 2.956.789Stipendien, Projekte 1.241 687 554 5.232.142 2.842.223 2.389.919Ankäufe 142 68 74 654.863 321.593 333.270Preise, Prämien 102 48 54 465.900 232.300 233.600

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Kunstbericht 2010 11Kunstförderung und Gender Budgeting

Zusätzlich zu diesen Förderungen wurden Ankäufe von 142 Kunstwerken im Ge-samtwert von € 654.863 getätigt (51 % Frauen, 49 % Männer), wobei € 333.270 an 74 Frauen und € 321.593 an 68 Männer gingen. 2010 wurden auch 102 Preise und Prämien für besondere künstlerische Leistungen verliehen. Der Gesamtbetrag von € 465.900 ging an 54 Künstlerinnen (€ 233.600) und an 48 Künstler (€ 232.300).

Insgesamt gab es also 1.485 Förderungen an Einzelpersonen mit einem Gesamtauf-wand von € 6.352.905. Davon gingen 682 Förderungen zu insgesamt € 2.956.789 an Frauen, 803 Förderungen zu insgesamt € 3.396.116 an Männer. Pro Förderung wurden für Frauen durchschnittlich € 4.335, für Männer € 4.229 aufgewendet. Der allgemeine Durchschnittswert betrug € 4.278.

Geschlechtsspezifische Verteilung der Stipendien, Projekte, Ankäufe und Preise nach Sparten der Kunstsektion 2010 (Anzahl und Gesamtbeträge in Prozent, Durchschnittsbeträge in €)

Sparte AnzahlFörderungen

%

Gesamt-beträge

%

durchschnittlicheBeträge

€M F M F gesamt M F

Bildende Kunst 53 47 54 46 4.107 4.168 4.039Architektur, Design, Mode 54 46 51 49 6.193 5.844 6.609Fotografie 40 60 46 54 3.861 4.410 3.488Video- und Medienkunst 56 44 60 40 4.274 4.541 3.931Musik 76 24 70 30 5.474 5.035 6.905Darstellende Kunst 19 81 21 79 5.137 5.720 4.998Film 51 49 48 52 8.898 8.377 9.438Literatur 58 42 58 42 2.858 2.886 2.821Kulturinitiativen 46 54 45 55 5.554 5.441 5.649Sektion V 54 46 53 47 4.278 4.229 4.335

Zur Vorberatung und Vorbereitung von Förderungsangelegenheiten sind für die ein-zelnen Fachabteilungen der Kunstsektion Beiräte und Jurys tätig. Im Jahr 2010 ar-beiteten in der Kunstsektion insgesamt 65 Gremien (ohne Doppelnennungen sowie ohne den Österreichischen Kunstsenat und den Beirat nach dem Kunstförderungs-beitragsgesetz), und zwar 13 Beiräte und 52 Jurys mit insgesamt 240 Mitgliedern. Das Geschlechterverhältnis von 60 % Frauen zu 40 % Männern hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter zugunsten der Frauen verändert: 145 Frauen und 95 Männer waren 2010 als ExpertInnen in den Beiräten und Jurys tätig.

Geschlechtsspezifische Verteilung der Beirats- und Jurymitglieder der Kunstsektion 2010 (absolut und Prozent)

gesamt Jurys Beiräte Anzahl der Mitglieder %gesamt M F M F

Abteilung 1 30 26 4 90 27 63 30 70Abteilung 2 9 6 3 39 20 19 51 49Abteilung 3 2 1 1 14 6 8 43 57Abteilung 5 20 17 3 82 37 45 45 55Abteilung 7 4 2 2 15 5 10 33 67Sektion V 65 52 13 240 95 145 40 60

Etwas anders ist der Österreichische Kunstsenat zusammengesetzt. Dieses Gre-mium umfasst 21 Mitglieder und besteht ausschließlich aus den TrägerInnen des Großen Österreichischen Staatspreises. Dieser ging in den Jahren 1950–2010 an 96 Männer und an zehn Frauen. Das hatte Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Kunstsenats: Er besteht seit 2011 aus 17 Männern (81 %) und vier Frauen (19 %).

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Kapitel I Struktur der Ausgaben12 Kunstbericht 2010

Der Beirat nach dem Kunstförderungsbeitragsgesetz, der aus BeamtInnen, VertreterInnen der Länder, Städte und Gemeinden, der Kammern, des ÖGB sowie VertreterInnen von Kunstschaffenden sozialpartnerschaftlich-paritätisch zusammen-gestellt wird, umfasst (samt Ersatzmitgliedern und BeobachterInnen) 43 Mitglieder: 18 Frauen (42 %) und 25 Männer (58 %).

I.3 Die LIKUS-Systematik

Das Budget der Kunstsektion wird im Kunstbericht auf zweierlei Arten abgebildet: Zum einen werden alle Förderungen – gegliedert nach EmpfängerIn, Höhe und Zweck – im Kapitel II (Förderungen im Detail) ausgewiesen. Dabei folgt die Darstel-lung der Geschäftseinteilung des BMUKK. Zum anderen werden auf den folgenden Seiten des Kapitels I die Förderungsausgaben nicht nach den einzelnen Abteilun-gen der Kunstsektion geordnet, sondern nach der sogenannten LIKUS-Systematik (Länderinitiative Kulturstatistik) dargestellt. Dieses kulturstatistische System soll die Transparenz der Kunst- und Kulturförderung erhöhen, indem es die Kulturausgaben aller Gebietskörperschaften in Österreich miteinander vergleichbar macht.

Das LIKUS-Schema unterscheidet im kulturellen Sektor zwischen insgesamt 17 Haupt-kategorien bzw. Förderungsbereichen. In den LIKUS-Kategorien Baukulturelles Erbe, Bibliothekswesen, Erwachsenenbildung, Heimat- und Brauchtumspflege sowie Hör-funk/Fernsehen gibt es keine Förderungen aus den Mitteln der Kunstsektion. Die LIKUS-Kategorie Sonstiges wird im Kunstbericht als „Soziales“ geführt. Dort werden alle sozialen Transferleistungen an KünstlerInnen zusammengefasst. Somit werden die Förderungen der Kunstsektion auf insgesamt zwölf der 17 LIKUS-Gruppen aufgeteilt. Dabei ergibt sich folgendes Bild (Sparten-Reihung nach LIKUS, Erfolg 2010 in Mio. €):

1. Museen, Archive, Wissenschaft (0,12) 2. Literatur (9,12) 3. Presse (0,88) 4. Musik (8,22) 5. Darstellende Kunst (18,25) 6. Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie (9,23) 7. Film, Kino, Video- und Medienkunst (22,61) 8. Kulturinitiativen (4,33) 9. Ausbildung, Weiterbildung (0,05)10. Internationaler Kulturaustausch (1,67)11. Festspiele, Großveranstaltungen (11,41)12. Soziales (1,89)

In der Darstellung des Kunstbudgets nach LIKUS finden sich auch Förderungsberei-che wie z.B. Wissenschaft und Aus- und Weiterbildung, die hauptsächlich von ande-ren Sektionen bzw. anderen Ressorts wahrgenommen werden. Von Fall zu Fall gibt es aber auch Förderungen der Kunstsektion, die diesen LIKUS-Gruppen zuzuordnen sind. Um einen Vergleich der Kunst- und Kulturausgaben zu ermöglichen, werden diese Förderungen in der LIKUS-Übersicht ebenso ausgewiesen wie jene, die zu den Kernaufgaben der Kunstsektion zählen.

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Kunstbericht 2010 13Die LIKUS-Systematik

Verteilung des Kunstbudgets auf die einzelnen Sparten 2010 (gerundet, Reihung nach Ausgabenhöhe)

LIKUS Sparten % Mio. €

7 Film, Kino, Video- und Medienkunst 25,7 22,61

5 Darstellende Kunst 20,8 18,25

11 Festspiele, Großveranstaltungen 13,0 11,41

6 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie 10,5 9,23

2 Literatur 10,4 9,12

4 Musik 9,4 8,22

8 Kulturinitiativen 4,9 4,33

12 Soziales 2,2 1,89

10 Internationaler Kulturaustausch 1,9 1,67

3 Presse 1,0 0,88

1 Wissenschaft 0,1 0,12

9 Aus-, Weiterbildung 0,1 0,05

Summe 100 87,78

Da im Kapitel II sämtliche Ausgaben der Kunstsektion im Bereich der Förderungen, Stipendien, Ankäufe und Preise veröffentlicht sind, ist das Prinzip der vollständigen und kontinuierlichen Berichterstattung gemäß § 10 des Kunstförderungsgesetzes 1988 gewährleistet. Die nachfolgende Tabelle zu den Kunstförderungsausgaben des Jahres 2010 zeigt, aus welchen Abteilungen der Kunstsektion die einzelnen LIKUS-Sparten gespeist werden.

Förderungen Kunstsektion 2010 nach Abteilungen und LIKUS (gerundet, in Tausend €, % LIKUS)

LIKUS Abt. 1€ Tsd.

%

Abt. 2€ Tsd.

%

Abt. 3€ Tsd.

%

Abt. 5€ Tsd.

%

Abt. 6€ Tsd.

%

Abt. 7€ Tsd.

%

Gesamt€ Tsd.

%

1 Wissenschaft - - - - 120100

- 120100

2 Literatur - - - 9.120100

- - 9.120100

3 Presse 52459

304

91

31936

- - 882100

4 Musik - 8.215100

- - - - 8.215100

5 Darstellende Kunst - 18.247100

- - - - 18.247100

6 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie

9.234100

- - - - - 9.234100

7 Film 5582

- 22.05398

- - - 22.611100

8 Kulturinitiativen - - - - - 4.328100

4.328100

9 Aus-, Weiterbildung - - - - - 50100

50100

10 Internationaler Kulturaustausch

- - - 1.15069

52031

- 1.670100

11 Festspiele, Groß- veranstaltungen

1301

10.18389

4754

- - 6176

11.405100

12 Soziales 995

56230

302

1.20263

- - 1.893100

Gesamt 10.54512

37.23742

22.56726

11.79113

6401

4.9956

87.775100

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)14 von 305

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Kapitel I Struktur der Ausgaben14 Kunstbericht 2010

Im Zusammenhang mit der Diskussion über institutionelle bzw. strukturelle Förde-rungen einerseits und personenbezogene Förderungen andererseits ist die Gesamt-struktur des Kunstbudgets von Interesse. So machte 2010 etwa die Summe der einzelnen Förderungen über € 2 Mio. bereits 42,9 % (€ 37,68 Mio.) der gesamten Förderungen der Kunstsektion (€ 87,78 Mio.) aus, jene über € 1 Mio. schon 51,7 % (€ 45,38 Mio.), jene ab € 0,5 Mio. schließlich gar 56,3 % (€ 49,4 Mio.).

Im Folgenden werden jene 46 Institutionen ausgewiesen, die – teilweise kumuliert durch mehrere Förderungstitel aus einer oder mehreren LIKUS-Sparten – 2010 ins-gesamt mindestens € 200.000 erhalten haben. Diese Beträge ergeben in Summe ca. € 56,61 Mio. und machen somit fast zwei Drittel (64,5 %) der Förderungen der Kunstsektion in der Gesamthöhe von € 87,78 Mio. aus.

Auf Anregung der Landeskulturreferentenkonferenz vom Mai 2003 wurde die Zu-ordnung der Förderungen zu den einzelnen Bundesländern überarbeitet. Alle För-derungen werden seit dem Kunstbericht 2003 nach dem Prinzip des begünstigten Bundeslandes dargestellt, d.h. jenes Bundesland wird angeführt, das den größten Nutzen aus einer Förderung zieht. In den meisten Fällen stimmt es mit dem Sitz der geförderten Institution, dem Wohnort der/des Antragstellenden bzw. dem Bundes-land, in dem das Projekt stattgefunden hat, überein. Institutionen, deren Wirkungs-bereich sich auf das gesamte Bundesgebiet bezieht und die in ihrem Bereich einzig-artig sind (z.B. Interessenvertretungen, Österreichisches Filminstitut, KulturKontakt Austria) werden mit dem Kürzel „Ö“ wie Österreich versehen. Förderungen für ös-terreichische Kunst- und Kulturprojekte im Ausland kommen nach dieser Systematik Österreich als Ganzes zugute und werden ebenfalls mit „Ö“ gekennzeichnet. Zu-sätzlich wird jenes Land angeführt, in dem sie durchgeführt wurden (z. B. Ö/Italien).

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Kunstbericht 2010 15

Kumulierte Zahlungen (Jahresförderungen, Voraus- und Nachzahlungen, Investitions- und Projektkostenzuschüsse, Prämien) 2010 ab € 200.000 (€ gerundet, Reihung nach Ausgabenhöhe)

Österreichisches Filminstitut (Ö) 16.570.000

Theater in der Josefstadt (W) 6.502.148

Salzburger Festspiele (S) 5.411.479

Volkstheater Wien (W) 4.730.000

Wiener Philharmoniker (W) 2.291.374

Bregenzer Festspiele (V) 2.177.640

Theater der Jugend (W) 1.850.000

KulturKontakt Austria (Ö) 1.261.648

Dokumentationsstelle für neuere österreichische Literatur (W) 1.172.000

Literar-Mechana (Ö) 1.163.000

Filmarchiv Austria (Ö) 1.075.000

Wiener Konzerthausgesellschaft (W) 920.000

Steirischer Herbst (ST) 566.870

IG Autorinnen Autoren (Ö) 530.000

IG Freie Theaterarbeit (Ö) 527.000

Österreichisches Filmmuseum (Ö) 515.000

Klangforum Wien (W) 505.500

MICA – Music Information Center Austria (Ö) 500.000

Gesellschaft der Musikfreunde in Wien (W) 475.000

Architektur Zentrum Wien (W) 450.000

Österreichischer Musikfonds (Ö) 450.000

Schauspielhaus Wien (W) 400.000

Biennale Venedig 2010 (Ö/Italien) 394.942

Institut für Jugendliteratur (W) 378.000

Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes (W) 363.012

Innsbrucker Festwochen der Alten Musik (T) 330.000

Wiener Tanzwochen (W) 315.000

Elisabethbühne (S) 310.000

Theater Phönix (OÖ) 305.000

Österreichische Filmgalerie (NÖ) 300.000

Wiener Kammeroper (W) 300.000

Österreichische Gesellschaft für Literatur (W) 286.500

sixpackfilm (Ö) 283.790

Carinthischer Sommer (K) 270.000

Diagonale – Festival des österreichischen Films (ST) 265.000

Inter-Thalia Theater (W) 260.000

Wiener Symphoniker (W) 254.355

WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser (W) 240.000

Kunsthaus Mürzzuschlag (ST) 238.000

Kulturvernetzung Niederösterreich (NÖ) 220.658

Secession Wien (W) 220.000

brut – Koproduktionshaus Wien (W) 215.000

Neue Bühne Villach (K) 208.000

Unit F Büro für Mode (W) 205.000

Musikalische Jugend Österreichs (Ö) 200.000

Theaterland Steiermark (ST) 200.000

Summe 56.605.916

Die LIKUS-SystematikIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)16 von 305

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Kapitel I Struktur der Ausgaben16 Kunstbericht 2010

I.4 Die Förderungen der Kunstsektion nach LIKUS-Kunstsparten

1 Museen, Archive, Wissenschaft

Grundsätzlich ist für Museen die Kultursektion des BMUKK, für wissenschaftliche Einrichtungen das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zuständig.

Der Bereich Museen, Archive, Wissenschaft ist mit € 120.000, das sind nur 0,1 % des gesamten Budgets der Kunstsektion, der elftgrößte Budgetposten und liegt damit vor der Sparte Aus- und Weiterbildung.

Während 2009 die Abteilung 1 zusätzlich Studien zur Erarbeitung faktenbasierter Grundlagen finanzierte, hat 2010 die Abteilung 6 mit € 120.000 diese LIKUS-Grup-pe alleine bestritten. Sie unterstützte 2010 damit die Österreichische Kulturdoku-mentation. Internationales Archiv für Kulturanalysen.

Das 1991 gegründete Institut für angewandte Kulturforschung beherbergt die einzi-ge fachspezifische Bibliothek für Kulturpolitik in Österreich mit folgenden Themen-bereichen: österreichische, europäische und internationale, öffentliche und private Kultur- und Kunstförderung, Kulturfinanzierung, Kulturverwaltung, Kulturtheorie, Kulturentwicklung und -vermittlung, Kultur- und Kreativwirtschaft, kulturelle Viel-falt, einzelne Kunstsparten, Medien, Verlagswesen, Museumswesen und kulturelles Erbe. Mit mehr als 6.000 Medien bietet die Bibliothek neben Fachzeitschriften und -literatur einen großen Bestand an Studien und sogenannter grauer Literatur.

Alljährlicher Arbeitsschwerpunkt ist die Erstellung von Studien und Expertisen, die Bearbeitung von Anfragen aus dem In- und Ausland und die Beratung und Informa-tion von privaten und öffentlichen Stellen sowie supranationalen Organisationen. 2010 wurde z.B. das mazedonische Kulturministerium bei der Entwicklung einer kul-turpolitischen Strategie beraten und eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung und Anwendung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in der Kulturpolitik in Österreich erarbeitet. Weiters zeichnet das Institut für das jährliche Update des kulturpolitischen Länder-profils Österreichs im Internetportal des Europarats (www.culturalpolicies.net) ver-antwortlich.

€ %Abteilung 6 120.000,00 100,00Summe 120.000,00 100,00

1 Museen, Archive, Wissenschaft

Gesamtsumme 2009 € 226.207,30

Gesamtsumme 2010 € 120.000,00

Budgetanteil€ 0,12 Mio

0,1 %

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Kunstbericht 2010 17Literatur

2 Literatur

Mit € 9,12 Mio. bzw. 10,4 % des Kunstbudgets, mit denen ausschließlich die Ab-teilung 5 diese Sparte finanzierte, stellt die Literatur im Berichtszeitraum 2010 nach den Sparten Film, darstellende Kunst, Festspiele und bildende Kunst den fünftgröß-ten Förderungsbereich der Kunstsektion dar.

Die Förderungstätigkeit der Literaturabteilung umfasst drei Bereiche: das literari-sche Schaffen, die Vermittlung und Präsentation sowie die Publikation und Übersetzung österreichischer Gegenwartsliteratur. Die Abteilung 5 unterstützt die Projekte österreichischer AutorInnen und vergibt zahlreiche Literaturpreise. Sie subventioniert Literaturhäuser, literarische Vereine und Veranstaltungen, und sie fi-nanziert inländische Verlage sowie Übersetzungen zeitgenössischer österreichischer Belletristik.

Zur Förderung von AutorInnen hat sich im Laufe der Jahre ein vielfältiges und differenziertes Stipendienwesen entwickelt. Neben Arbeits-, Reise- und Werkstipen-dien stehen derzeit insgesamt 73 Langzeitstipendien mit einer Laufzeit von sechs bis 36 Monaten für die Ausarbeitung größerer literarischer Projekte zur Verfügung, und zwar 20 Staatsstipendien, 20 Projektstipendien, 15 Startstipendien, zehn Drama-tikerInnenstipendien, fünf Mira-Lobe-Stipendien und drei Robert-Musil-Stipendien. Einige dieser Stipendien richten sich direkt an den literarischen Nachwuchs.

In Österreich gab es bis vor kurzem keine institutionalisierte Ausbildung für den Beruf der Schriftstellerin/des Schriftstellers. Während in den USA Creative Writing an den Universitäten angeboten und in Deutschland das Literaturinstitut Leipzig be-trieben wird, startete in Österreich erst 2009 ein vergleichbares Studium. Mit dem Studiengang Sprachkunst bietet nun die Universität für angewandte Kunst Wien seit dem Wintersemester 2009/10 erstmals ein künstlerisches Bakkalaureat-Studium in der Sparte Literatur an.

Der Literaturbetrieb hat verschiedene Strategien zur Nachwuchsförderung entwi-ckelt. So gibt es in Österreich eine Fülle literarischer Vereine, zahlreiche Literaturzeit-schriften und Kleinverlage sowie ein vielfältiges Angebot an Workshops, Kursen und Schreibwerkstätten, wo junge AutorInnen mit KollegInnen diskutieren, ihre Texte veröffentlichen und dem interessierten Publikum vorstellen können.

In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurde die Nachwuchsarbeit zunehmend professionalisiert. Bereits seit 1991 arbeitet die Schule für Dichtung in Wien mit ihren Schreib- und Meisterklassen. Neu hinzu gekommen sind in den letzten Jahren neben einigen kleineren Schreibwerkstätten der Verein UniT mit seinem Drama

€ %Abteilung 5 9.119.783,72 100,00Summe 9.119.783,72 100,00

Foto links: Schule für Dichtung, Schreibklasse Rosa Pock und Peter RoseiFoto rechts: UniT, Arbeitswoche Schloss Retzhof 2010, v.l.n.r.: Florian Tröbinger, Barbara Braun, Josefine Elert, Richard Barenberg, Alexandra Trimmel

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)18 von 305

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Kapitel I Struktur der Ausgaben18 Kunstbericht 2010

Forum und die Initiative schreibzeit, die den Nachwuchs in der Kinder- und Ju-gendliteratur fördert. Über das gut ausgebaute Verlags- und Zeitschriftenwesen und durch Veranstaltungen von Literaturhäusern und Literaturvereinen ist der literarische Nachwuchs bestens in den Literaturbetrieb in Österreich eingebunden.

Die Literaturabteilung fördert die Initiativen dieser Vereine, Zeitschriften und Verlage und bietet darüber hinaus noch Stipendien an, die auf jüngere AutorInnen bzw. auf den literarischen Nachwuchs zugeschnitten sind. Vor allem die Staatsstipendien für Literatur und die Mira-Lobe-Stipendien für Kinder- und Jugendliteratur zählen dazu. Für literarische Debüts werden jährlich vier Prämien und für besonders be-merkenswerte junge AutorInnen der Oustanding Artist Award vergeben. Seit 2009 können AutorInnen, die an ihrem ersten bzw. zweiten Buch arbeiten, eines der 15 Startstipendien erhalten, die jährlich ausgeschrieben werden. Die Gesamtausgaben für Stipendien betrugen 2010 mehr als € 1,33 Mio.

Zusätzlich zur Förderung von Schreibprojekten durch Stipendien wird seit 1976 ein Sozialfonds für SchriftstellerInnen, der bei der Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana eingerichtet ist, finanziert. Der Fonds leistet Beiträge zur Alters-, Berufs-unfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung sowie zur freiwilligen Krankenversi-cherung und hilft bei Notfällen. Um seinen vielfältigen Aufgaben nachkommen zu können, erhielt er 2010 Mittel in der Höhe von € 1.163.000 (siehe Kapitel LIKUS 12 Soziales).

Weiters vergibt die Abteilung 5 alljährlich zahlreiche Preise. Der Österreichische Kunstpreis in der Sparte Literatur ging 2010 an Paulus Hochgatterer. Der Outstan-ding Artist Award wurde zweimal vergeben, und zwar an Martin Prinz und Clemens Setz. Für ihre Leistungen auf dem Gebiet der literarischen Übersetzung wurden Adan Kovacsics und Johann Strutz ausgezeichnet. Der Österreichische Staatspreis für Kulturpublizistik wurde Ernst Strouhal zuerkannt. Paul Nizon erhielt den Ös-terreichischen Staatspreis für Europäische Literatur, Terézia Mora den Erich-Fried-Preis. In der Kinder- und Jugendliteratur ging der Outstanding Artist Award an die Illustratorin Helga Bansch und der Österreichische Kunstpreis an die Übersetzerin Jacqueline Csuss. Die Kinder- und Jugendbuchpreise erhielten Verena Ballhaus, Heinz Janisch, Søren Jessen, Gabi Kreslehner, Monika Pelz und Peter Turrini. Bei den Schönsten Büchern Österreichs wurden 2010 wieder drei besondere Bücher mit einem Staatspreis ausgezeichnet. Insgesamt wurden Preise in der Höhe von € 132.000 vergeben.

Ein zweiter Schwerpunkt der Arbeit der Abteilung 5 liegt in der Unterstützung der Vermittlung und Präsentation von Gegenwartsliteratur. Dabei nimmt die Förde-rung literarischer Vereine und Veranstaltungen – abzüglich der Ausgaben für die Literar-Mechana (LIKUS 12) und KulturKontakt Austria (LIKUS 10) – mit € 4,8 Mio. den größten Teil dieser LIKUS-Gruppe ein.

Die Literaturabteilung fördert die Literaturhäuser in den Bundesländern und die dort ansässigen größeren literarischen Institutionen, die nicht nur wesentlich zum literarischen Leben und zur Literaturvermittlung im jeweiligen Bundesland, sondern zu einem positiven und anregenden literarischen Klima in ganz Österreich beitragen. Sie beteiligt sich aber auch an Projekten kleinerer Veranstalter und an der Finanzie-rung von Literaturvereinen und Literaturzeitschriften, die für junge AutorInnen von besonderer Bedeutung sind.

Heute gibt es in Österreich ein flächendeckendes Netz von Literaturhäusern, Lite-raturveranstaltern und Literaturgruppen und mit der Interessengemeinschaft Au-torinnen Autoren, der Übersetzergemeinschaft, der Grazer Autorinnen Autoren

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Kunstbericht 2010 19

Versammlung und dem Österreichischen P.E.N.-Club vier repräsentative Schriftstel-lerInnenverbände.

Der dritte Arbeitsbereich der Abteilung 5 liegt in der Förderung der Publikati-on und Übersetzung österreichischer Gegenwartsliteratur. Mit der Einführung der Verlagsförderung im Jahr 1992 gelang eine wesentliche Verbesserung der Publikationsmöglichkeiten in Österreich. Die Verlagsförderung ist Teil der Kunst-förderung und verfolgt das Ziel, die Produktion von qualitativ hochstehenden Pro-grammen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung und den Vertrieb dieser Bücher zu sichern. Damit soll für das Lesepublikum ein breites Angebot mit einer großen literarischen und thematischen Vielfalt ermöglicht wer-den, wobei Programme mit Büchern österreichischer UrheberInnen sowie mit öster-reichischen Themen bei der Förderung Vorrang haben.

Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert). Die Förderung erfolgt in drei Tranchen, die jährlich auf Empfehlung des Verlagsbeirats vergeben werden, und zwar für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnah-men. Die Höhe der Tranchen beträgt jeweils € 9.100, € 18.200, € 27.300, € 36.400, € 45.500 oder € 54.600. Eine Förderung der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen ist ohne vorausgehende Programmförderung nicht möglich. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Zur Verlagsförderung einreichende Ver-lage müssen mindestens drei Jahre lang in den ausgeschriebenen Sparten publiziert haben.

Von der Verlagsförderung nicht erfasste Verlage und Editionen können für einzelne belletristische Buchprojekte Druckkostenbeiträge erhalten. Die Ausgaben der Lite-raturabteilung im Bereich Verlagsförderung insgesamt (Verlage, Buchpräsentationen, Buchprojekte und -ankäufe) beliefen sich 2010 auf € 2,63 Mio. und stellen damit den zweitgrößten Bereich innerhalb des Literaturbudgets nach LIKUS dar. Die Förderung von Literaturzeitschriften mit einem Gesamtvolumen von € 0,31 Mio. wird im Kapitel LIKUS 3 (Presse) dargestellt.

Ein eigenes Übersetzungsförderungsprogramm unterstützt inländische wie aus-ländische Übersetzende und hilft ausländischen Verlagen, österreichische Gegen-wartsliteratur in Übersetzung herauszubringen. Lagen die Ausgaben für die Über-setzungsförderung 2001 noch bei etwa € 100.000, so wurden im Jahr 2010 rund € 231.000 für Übersetzungskostenzuschüsse, Stipendien und Prämien aufgebracht. So leistet die Übersetzungsförderung einen wichtigen Beitrag zur Verbreitung und Internationalisierung der österreichischen Literatur.

Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis 2010 – Die ausgezeichneten Titel

Fotos S. 18: Sprachsalz 2010 Georg Kreisler Michel Butor Franzobel Peh (Paula Gelbke)

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Kapitel I Struktur der Ausgaben20 Kunstbericht 2010

Rauriser Literaturtage 2010

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Kunstbericht 2010 21

International ausgerichtet ist auch die Arbeit der Literaturhäuser und zahlreicher Literaturvereine. Mehrere Literaturfestivals, wie die Rauriser Literaturtage, die Europäischen Literaturtage in der Wachau, die Lesefestwoche bei der Buch Wien, das Literaturfest Salzburg und die Tiroler Literaturtage Sprachsalz in Hall, bieten ebenfalls die Möglichkeit, die internationale Gegenwartsliteratur in all ihrer Vielfalt bei Lesungen, Buchpräsentationen und Podiumsdiskussionen live zu erleben.

2010 fanden die Rauriser Literaturtage bereits zum 40. Mal statt. Das renommier-te Festival bot aus diesem Anlass ein besonderes Programm. Fünf Tage lang feierte man ein Fest der Literatur mit AutorInnen wie Marica Bodrožic, Péter Esterházy, Antonio Fian, Bodo Hell, Michael Köhlmeier, Katja Lange-Müller und Adolf Muschg. Es gab eine Reihe von Erstpräsentationen, einen Theaterdialog, eine szenische Le-seaufführung und Musik. Wie in jedem Jahr lasen die Dichtergäste in den Schulen und gingen „auf Stör“ in die Bauernhöfe des Rauriser Tales. „Die 40. Literaturtage spielen die Melodie von 40 Jahren deutschsprachiger Literatur und weisen zugleich in die Zukunft. Sie verbinden Traditionelles und noch nie Gehörtes, Verkanntes und Berühmtes, es gibt Begegnungen mit langjährigen Freunden und neuen Stimmen, die das Zeitgefühl einer jungen Generation beschreiben“, lautete dazu im Programm-heft der Kommentar der langjährigen Leiterin Brita Steinwendtner.

Die Europäischen Literaturtage sind 2010, im zweiten Jahr seit ihrer Gründung, von der Südoststeiermark in die Wachau übersiedelt, wo sie in Schloss Spitz nahe Krems ein wunderbares Ambiente für ein reichhaltiges Programm gefunden haben. Welche Form hat das Buch der Zukunft? Was bedeuten nationale Grenzen für das literarische Schreiben? Und wie finden Literaturen über Sprachgrenzen zueinander? Fragen wie diese wurden in hochkarätig besetzen Diskussionsrunden debattiert. Gemäß dem Ziel von Walter Grond und seiner Internetplattform readme.cc, ein Forum für die europäische Gegenwartsliteratur zu bieten, fanden sich unter den 20 eingeladenen SchriftstellerInnen AutorInnen wie Zsuzsanna Gahse (Ungarn), Klaus Merz (Schweiz), Matthias Politycki (Deutschland), Edo Popović (Bosnien), Sigurjón B. Sigurðsson alias Sjón (Island), Aleš Šteger (Slowenien) und Ilija Trojanow (Bulgarien/Deutschland).

Ein rundes Jubiläum feierte 2010 ein ganz besonderes Festival: die Österreichischen Theatertage in Paris, die bereits zum 20. Mal stattfanden. Drei Tage lang widmete man sich im Hôtel de Massa, dem Sitz der Société des Gens de Lettres, der ös-terreichischen Gegenwartsdramatik. Unter dem Titel „Têtes, tendresses, chevaux et accidents“ wurden in szenischen Lesungen Antonio Fian, Klaus Händl, Paulus Hoch-gatterer und Gerhild Steinbuch mit ihren Theatertexten vorgestellt. Geleitet und or-ganisiert wird die beim theater- und literaturinteressierten Pariser Publikum beliebte Veranstaltung vom Übersetzer, Schauspieler und Regisseur Heinz Schwarzinger und seiner Association Interscènes.

2 Literatur

Gesamtsumme 2009 € 9.193.600,85

Gesamtsumme 2010 € 9.119.783,72

Budgetanteil€ 9,12 Mio

10,4 %

Literatur

Europäische Literaturtage Schloss Spitz 2010

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Kapitel I Struktur der Ausgaben22 Kunstbericht 2010

3 Presse

Die spezifische Darstellungsweise des Kunstbudgets, die auf systematische interna-tionale Vergleichbarkeit abzielt, beinhaltet auch den Bereich des Pressewesens, für dessen Förderung die Kunstsektion nur ergänzend zum Presseförderungsgesetz und zum Publizistikförderungsgesetz zuständig ist.

Sowohl die Presse- wie auch die Publizistikförderung des Bundes liegt seit 2004 bei der Regulierungsbehörde für elektronische Audiomedien und elektronische audiovi-suelle Medien, der Kommunikationsbehörde Austria. Gesetzliche Grundlage der Bundespresseförderung ist das mit 1. Jänner 2004 in Kraft getretene Presseförde-rungsgesetz 2004. Die Publizistikförderung ist im Abschnitt II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 geregelt.

Die Förderungsmaßnahmen der Kunstsektion betreffen insbesondere Kunst-, Foto-, Musik-, Film- und Literaturzeitschriften, die eine wichtige Vermittlungsrolle in ihren jeweiligen Sparten einnehmen. Sie sind u.a. Ort der ersten Veröffentlichung literarischer Texte, aber auch Medium inhaltlicher Debatten, die in der nötigen Aus-führlichkeit und Genauigkeit sonst nirgends geführt werden können.

Der Bereich der Presse ist mit € 0,88 Mio. bzw. 1,0 % des gesamten Budgets der Kunstsektion der zehntgrößte Budgetposten und liegt damit vor den Sparten Wis-senschaft sowie Aus- und Weiterbildung. Innerhalb der Sparte Presse werden die meisten Mittel durch die Abteilungen 1 und 5 vergeben.

So finanzierte die Abteilung 1 mit fast € 0,52 Mio. bzw. 59,4 % LIKUS-Anteil im Jahr 2010 Fachpublikationen im Bereich bildende Kunst, Architektur und Fotografie, etwa artmagazine, Dérive, Parnass, Spike, Springerin, ST/A/R sowie die Fotoperiodi-ka Camera Austria und Eikon.

Einen hohen Stellenwert hat die Zeitschriftenförderung traditionell im Bereich der Literatur. Von der Abteilung 5 wurden 2010 mit mehr als € 0,32 Mio. bzw. 36,2 % dieser LIKUS-Sparte u.a. folgende Zeitschriften finanziert: das Magazin Buchkul-tur, Freibord, Kolik, Kultur, Leselampe, Lichtungen, Literatur und Kritik, Manuskrip-te, Perspektive, Profile, SALZ, Sterz, Volltext, Weimarer Beiträge, Wespennest und Zwischenwelt, die Kinderliteraturzeitschrift 1000 und 1 Buch sowie die Internetma-gazine Electronic Journal Literatur Primär und Eurozine.

Die wohl bekannteste österreichische Literaturzeitschrift, die von Alfred Kolleritsch und Günter Waldorf herausgegebenen Manuskripte, feierte im Jahr 2010 ihr 50-jähriges Jubiläum. Mit Lesungen im Grazer Schauspielhaus, einer Ausstellung im Literaturhaus Graz und der 675-seitigen Jubiläumsnummer mit Beiträgen von 145 AutorInnen wurde der runde Geburtstag gebührend begangen.

Die Abteilung 2 unterstützte 2010 die Herausgabe der Österreichischen Musikzeit-schrift, die Abteilung 3 die Filmzeitschriften celluloid, Kolik Film und ray.

€ %

Abteilung 1 524.000,00 59,37Abteilung 2 30.000,00 3,40Abteilung 3 9.000,00 1,02Abteilung 5 319.657,00 36,21Summe 882.657,00 100,00

3 Presse

Gesamtsumme 2009 € 896.657,00

Gesamtsumme 2010 € 882.657,00

Budgetanteil€ 0,88 Mio

1,0 %

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Kapitel I Struktur der Ausgaben24 Kunstbericht 2010

4 Musik

Die Abteilung 2, die für den Bereich Musik zuständig ist und diese LIKUS-Grup-pe zur Gänze finanziert, konzentriert ihre Förderungstätigkeit auf die künstlerische Qualität des musikalischen Angebots. Sie geht vom subsidiären Grundsatz aus, dass die Basisfinanzierung primär eine Angelegenheit der örtlich zuständigen Gebietskör-perschaften (Gemeinde und Land) ist.

Die Musikförderung zielt vor allem auf die Förderung des zeitgenössischen und innovativen Aspekts im österreichischen Musikleben ab. Das Musikbudget der Kunstsektion machte 2010 ca. € 8,22 Mio. aus. Mit 9,4 % Budgetanteil ist es damit der sechstgrößte Posten nach Film, darstellende Kunst, Festspiele, bildende Kunst und Literatur.

Der Regierungsschwerpunkt Nachwuchsförderung und Internationalisierung schlägt sich in der Sparte Musik gleich mehrfach nieder: in der Förderung junger MusikerInnen (einschließlich der seit 2009 vergebenen Startstipendien), bei Kom-positionsförderungen, bei der Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen im Aus-land, bei Tourneekostenzuschüssen und bei Förderungen für jene Ensembles, die sich speziell um den Berufseinstieg kümmern.

Exemplarisch wird die Nachwuchsförderung vom Wiener Jeunesse Orchester (WJO) umgesetzt. Es bietet seit 23 Jahren jungen österreichischen MusikerInnen eine Plattform für die Orchesterausbildung und gilt daher als eine der führenden Einrich-tungen der Nachwuchsförderung in Österreich. Die Orchestertätigkeit gliedert sich in ein jährliches Probespielen und in daran anschließende Arbeitsphasen, die sich durch ein weit gefächertes Repertoire von der Klassik bis zur Moderne und durch die Zusammenarbeit mit renommierten DozentInnen und DirigentInnen auszeichnen.

Im Februar 2010 wurden beim Probespielen über 200 KandidatenInnen gezählt, von denen rund 40 % als neue Mitglieder in das Orchester aufgenommen wur-den. Aus der Herkunftsstatistik 2010 der 244 aktiven Mitglieder des WJO lassen sich u. a. folgende aufschlussreiche Kennzahlen ablesen: 54 % weibliche stehen 46 % männlichen Orchestermitgliedern gegenüber; 78 % der Mitwirkenden kommen aus Österreich, 22 % sind in Österreich studierende ausländische InstrumentalistInnen.

Die Programme des Jahres 2010 zeichneten sich durch eine Vielfalt in der Auswahl des Repertoires und in der Zusammenarbeit mit renommierten Konzertveranstaltern in Ös-terreich aus. Zu den Höhepunkten gehörten die Konzerte im Arnold-Schönberg-Center in Wien unter der Leitung von Johannes Meissl unter dem Motto „Haydn, the Progres-sive“ mit Werken von Haydn bis Mahler und der Wiener Schule (Berg, Schönberg).

€ %

Abteilung 2 8.214.825,00 100,00Summe 8.214.825,00 100,00

Foto links: Wiener Jeunesse Orchester, Berlin 2010Foto rechts: Gustav Mahler Jugend-orchester, Ostertournee Neapel 2010

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Kunstbericht 2010 25

Dem Mahler-Jahr 2010 wurde durch vier erfolgreiche Konzerte mit Mahlers 2. Sym-phonie unter der Leitung von Chefdirigent Herbert Böck Rechnung getragen, wobei das WJO sein Konzertdebüt im Salzburger Festspielhaus gab und weitere Konzerte im Stadttheater Wels und im Wiener Konzerthaus in Kooperation mit der Jeunesse stattfanden. Das Jahr 2010 wurde mit einem Gemeinschaftskonzert mit der Wiener Chorschule und dessen Leiter Alois Glaßner mit Werken von Saint-Saëns und Puccini im Wiener Musikverein abgeschlossen.

Im Sinne der europaweiten Zusammenarbeit sind sowohl die Durchführung der österreichischen Vorrunde für das European Union Youth Orchestra als auch die Ko-operation in der European Federation of National Youth Orchestras (EFNYO) hervor-zuheben, deren Vorsitz das WJO seit 2005 innehat. Im Rahmen des Austauschpro-jekts MusXchange der EFNYO, das von der EU-Kommission als Pilotprojekt gefördert wird, bietet das WJO seinen Mitgliedern die Möglichkeit, durch die Teilnahme an Orchesterprojekten von Partnerorchestern in Frankreich, Irland, Italien, den Niederlan-den, Schottland, Spanien und Zypern wertvolle Erfahrungen im Ausland zu sammeln.

Noch stärker international und auf die Förderung der musikalischen Weltspitze aus-gerichtet ist ein weiteres von der Abteilung 2 gefördertes Nachwuchsorchester, das Gustav Mahler Jugendorchester. Von den 127 MusikerInnen aus 25 europäischen Staaten (ausgewählt aus rund 2.000 BewerberInnen) nahmen immerhin acht Öster-reicherInnen an der Ostertournee 2010 teil: die Geigerinnen Sophie Kolarz-Lakenba-cher, Claire Kono, Maria Müller, Verena Nothegger, Maria Wahlmüller, die Bratschis-tin Lara Schmidt, die Fagottistin Elisabeth Fritz und der Trompeter David Klingler.

Die Tournee führte das Jugendorchester erstmals als Orchestra-in-Residence der Fundaçao Calouste Gulbenkian, des wichtigsten Veranstalters in Portugal, nach Lissabon. Für die Leitung der Tourneekonzerte konnte der italienische Stardirigent Antonio Pappano, Chefdirigent des Royal Opera House Covent Garden, und als So-listin die US-Cellistin Hanna Chang gewonnen werden. Nach Lissabon, wo die zwei-wöchige Probenphase mit drei erfolgreichen Konzerten beendet wurde, brachte die anschließende Tournee das Gustav Mahler Jugendorchester in den Wiener Musik-verein, in die Tonhalle Zürich, in das Teatro San Carlo nach Neapel und zuletzt nach Madrid.

Die Sommertournee 2010, an der 123 MusikerInnen aus 27 Nationen teilnahmen, war eine der längsten in der Geschichte des Orchesters. Zahlreiche ÖsterreicherInnen waren wieder im Team. Neben den bereits oben genannten wirkten noch die Gei-gerin Jelena Eskin und die Cellistin Johanna Furrer mit. Als österreichische Dirigiersti-pendiatin konnte sich Alexandra Helldorf fortbilden.

Foto links: Großer MusikvereinssaalFoto rechts: Wiener Konzerthaus, Großer Saal

Musik III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)26 von 305

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Kapitel I Struktur der Ausgaben26 Kunstbericht 2010

Die Tournee brachte auch eine Neuerung: In Zusammenarbeit mit den Salzburger Festspielen wurde erstmals der Young Conductors Award vergeben, der eine/n talentierte/n junge/n Dirigentin/Dirigenten auszeichnet und dieser/diesem ein von erheblicher Medienpräsenz begleitetes Konzert bei den Salzburger Festspielen er-möglicht.

Besonders erfreulich und ein eindrucksvoller Beleg für die langfristig angelegte und außerordentlich erfolgreiche Tätigkeit des Gustav Mahler Jugendorchesters auf dem Gebiet der Nachwuchsfindung und -förderung ist der Umstand, dass die hochkarätig besetzte Jury des Young Conductors Award aus über 80 BewerberIn-nen weltweit den Deutschen David Afkham, den derzeitigen Assistenzdirigenten des Gustav Mahler Jugendorchesters, zum ersten Preisträger bestimmte, der in einem Sonderkonzert bei den Salzburger Festspielen – mit dem österreichischen Spitzen-pianisten Till Fellner als Solisten – brillierte.

Nach zwei Konzerten in Bozen ging das Gustav Mahler Jugendorchester unter der Leitung des Star-Dirigenten Herbert Blomstedt mit dem bekannten deutschen Bari-ton Christian Gerhaher auf eine ausgedehnte Reise durch die bedeutendsten Musik-zentren Europas: Es war zu Gast bei den Salzburger Festspielen, beim Carinthischen Sommer, beim Festival in Grafenegg, im Concertgebouw Amsterdam, bei den BBC Proms in London, beim Festival Mecklenburg-Vorpommern, in der Semperoper in Dresden auf Einladung der Sächsischen Staatskapelle, in der Alten Oper Frankfurt und in der Philharmonie Luxembourg.

Unter den größeren geförderten gemeinnützigen Einrichtungen befinden sich inter-national herausragende Institutionen, die allesamt einen wesentlichen Beitrag zum Ruf des Musiklandes Österreich leisten. In der Bundeshauptstadt Wien gehören dazu zwei große Konzerthäuser – der Musikverein und das Konzerthaus –, in de-nen durch die dort angesiedelte Gesellschaft der Musikfreunde und die Wiener Konzerthausgesellschaft österreichische Musikgeschichte geschrieben wurde und auch heute noch wird. Moderne Räumlichkeiten in beiden Häusern dienen vor allem als Veranstaltungsort für Programme, mit denen neue, junge Publikumskreise erschlossen und aktuelle musikalische Strömungen in das Angebot miteinbezogen werden.

Die Zusammenarbeit mit den Wiener Philharmonikern, den Wiener Symphoni-kern und bekannten Kammermusikformationen ermöglicht eine große Programm-vielfalt. Die Programmgestaltung umfasst neben international Renommiertem auch Österreichisch-Innovatives. Etablierte Konzertserien mit prominenten internationa-len Orchestern, DirigentInnen sowie SolistInnen und eine Anzahl von thematisch strukturierten Einzelprojekten, wie z.B. die Festivals Resonanzen (Alte Musik) und die Konzertserien Nouvelles Aventures, World – Musik der Welten oder spezielle Kinderprogramme, runden die Programmpalette ab. Musikfreunde und Konzerthaus gestalten seit 1988 gemeinsam das Festival Wien Modern, das dem Musikschaffen des 20. und 21. Jahrhunderts gewidmet ist.

Seit Jahrzehnten ist die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesse) vorbildhaft im Bereich der Musikvermittlung tätig. Sie repräsentiert ein für Österreich einzigarti-ges Veranstalternetzwerk mit über 200.000 BesucherInnen und rund 700 Konzerten vorwiegend für junge Menschen. Die Programmbandbreite der Jeunesse als füh-render gesamtösterreichischer Konzertveranstalter reicht von Kinderveranstaltungen über Kammermusik, Crossover und Jazz bis hin zu Orchesterkonzerten.

Die Bespielung von ungewöhnlichen Räumlichkeiten und von bekannten österreichi-schen Konzertsälen zählt ebenso zur Planungsherausforderung wie die Altersstruk-

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Kunstbericht 2010 27

tur der BesucherInnen (ab drei Jahren). Im Bemühen um die Förderung des künstleri-schen Nachwuchses ermöglicht die Jeunesse zahlreichen jungen KünstlerInnen, ihre internationale Karriere im Rahmen von Jeunesse-Programmen zu starten.

2010 veranstaltete die Jeunesse u.a. eine Tournee des österreichischen Pianisten Stefan Stroissnig (Jahrgang 1985), die ihn nach Judenburg, Zell am See, Schwaz in Tirol, Ried im Innkreis und nach Goldegg führte. Diese Konzerte in kleinerem, aber professionellem Rahmen sind für junge KünstlerInnen eine wichtige Entwicklungs-plattform.

Vorrangig der Vermittlung der avantgardistischen zeitgenössischen Musik ist das Klangforum Wien verpflichtet. Dieses SolistInnenensemble mit einem Kern von 24 Mitgliedern zählt mit seiner weltweiten Konzerttätigkeit zu den führenden internati-onalen Ensembles für Neue Musik. Es stellt ein Forum intensiver Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Facetten des zeitgenössischen Komponierens und authenti-scher Aufführungspraxis für Werke der Moderne dar.

Die gleichberechtigte Zusammenarbeit von InterpretInnen, DirigentInnen sowie KomponistInnen führt zu einer großen stilistischen Vielfalt bei der Werkauswahl, die von der klassischen Moderne bis hin zu aktuellen zeitgenössischen Kompositionen reicht. Besonders erfreulich ist die hohe Akzeptanz und Auslastung des Konzertzyk-lus im Mozartsaal des Wiener Konzerthauses, der jedes Jahr unter einem speziellen Motto steht: In der Saison 2010/2011 war „Schluss mit traurig“ angesagt.

Das Porgy & Bess ist nicht nur ein bedeutender Ort der heimischen, sondern auch der internationalen Jazzszene. Konzerte mit österreichischen und internationalen MusikerInnen bestreiten den regulären Clubbetrieb. Zusätzlich werden schwer-punktmäßig Serien mit Länder-, Städte- oder Porträtthematik angeboten. Zahlreiche Uraufführungen, die Präsentation der jungen Szene der unter 25-Jährigen sowie elektronische, experimentelle und improvisierte Musik jenseits aller Genregrenzen runden das vielseitige Programm ab.

Auf die Vermittlung zeitgenössischer Musik haben sich auch jüngere Einrichtungen spezialisiert: Das Music Information Center Austria (MICA) ist als Anlaufstelle für Auskünfte im Bereich der zeitgenössischen österreichischen Musik eingerichtet worden. Zur Steigerung der Öffentlichkeitswirksamkeit österreichischen Musikschaf-fens arbeitet das MICA auch eng mit internationalen PartnerInnen und Netzwerken zusammen.

Im sechsten Jahr seines Bestehens blickt der Österreichische Musikfonds auf ein weiteres erfolgreiches Jahr zurück. Der 2005 gegründete Musikfonds unterstützt

Foto links: Jeunesse 2010Cinello, die neue interaktive Konzertreihe für Kleinkinder: Christoph Stradner, Lilian GennFoto rechts: Porgy & Bess, Jazz Club

Musik III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)28 von 305

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Kapitel I Struktur der Ausgaben28 Kunstbericht 2010

Musikproduktionen auf Tonträgern oder anderen audiovisuellen Medien und deren Verbreitung und Verwertung. Gefördert werden Albumproduktionen und Produk-tionen, die durch ihren Umfang Albumcharakter haben. Maßgebliche Kriterien für die Förderung der Produktion sind deren Eignung als Kulturgut mit österreichischer Prägung, die Professionalität in der Produktion und die Verwertungsmöglichkeit im In- und Ausland. Der Fonds steht allen musikschaffenden UrheberInnen, InterpretIn-nen, MusikproduzentInnen, Musikverlagen und Labels offen.

Nachdem der ORF 2010 als förderndes Mitglied eingestiegen ist, stehen dem Mu-sikfonds derzeit € 780.000 an jährlichem Budget zur Verfügung. € 100.000 davon werden im Rahmen des Toursupports zur Förderung von Österreich-Tourneen ver-wendet. So konnten im vergangenen Jahr 16 Tourneen mit mehr als 100 Konzerten gefördert werden. Bei den vom Musikfonds zugesprochenen Produktionsförderun-gen wurde im Jahr 2010 ein Höchstwert erreicht: 72 Förderungszusagen wurden ausgesprochen, rund 50 geförderte Produktionen wurden 2010 veröffentlicht.

In den Jahrescharts der Musikindustrie sind zahlreiche aktuell bzw. in den vergan-genen Jahren geförderte KünstlerInnen zu finden: So sind mit Eva K. Anderson, Vera Böhnisch, Cama, Charlee, Anna F., Bunny Lake, Luttenberger-Klug, Parov Stelar und Waldeck neun Acts – teilweise mehrfach – in den Singlecharts vertreten. Den Einstieg in die Longplaycharts schafften im vergangenen Jahr gleich 13 Acts: Bauch-klang, Bunny Lake, Cardiac Move, Denk, Die Seer, Anna F., Iriepathie, Violetta Parisi-ni, Russkaja, Sofa Surfers, Sua Kaan, The Sorrow und Valerie.

Auch die Auswertung der Radioeinsätze geförderter Produktionen ergab für 2010 ein eindrucksvolles Ergebnis: 173 beobachtete, im Radio zum Einsatz gekomme-ne Titel wurden in heimischen Radiostationen insgesamt 14.535 Mal gespielt. Am häufigsten konnten Bauchklang, Vera Böhnisch, Bunny Lake, Cama, Cardiac Move, Excuse Me Moses, Anna F., Herbstrock, Sua Kaan, Luttenberger-Klug, Clara Luzia, Mondscheiner, Papermoon, Valerie und Zweitfrau gehört werden.

Der Amadeus Austrian Music Award stand ebenfalls stark im Zeichen geförderter KünstlerInnen: Insgesamt wurden 22 der 60 Nominierten vom Musikfonds geför-dert, in nicht weniger als fünf der zwölf Kategorien konnten sich geförderte Acts behaupten: So wurde Anna F. für das Album des Jahres und als Siegerin der Kate-gorie Pop/Rock ausgezeichnet, Bauchklang ging in den Kategorien Alternative und Best Live Act siegreich hervor und die Sofa Surfers führten die Kategorie Electronic/Dance an.

Neben den Charts-, Airplay- und Amadeus-Ergebnissen zeugen viele hervorragende Rezensionen von geförderten Produktionen von der hohen künstlerischen Qualität des österreichischen Musikschaffens. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zu-sammenhang der Preis der deutschen Schallplattenkritik, über den sich im Jahr 2010 Beat Furrer, der Träger des Österreichischen Würdigungspreises für Musik 2009, und Studio Dan freuen konnten.

4 Musik

Gesamtsumme 2009 € 8.402.205,00

Gesamtsumme 2010 € 8.214.825,00

Budgetanteil€ 8,22 Mio

9,4 %

Beat Furrer

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Kunstbericht 2010 29

5 Darstellende Kunst

Der zur Gänze von der Abteilung 2 verwaltete Betrag von € 18,25 Mio. repräsentiert 20,8 % des Budgets der Kunstsektion und liegt damit in der LIKUS-Reihung nach dem Film an zweiter Stelle vor den Festspielen, bildende Kunst, Literatur und Musik. Insgesamt wurden 2010 im Bereich darstellende Kunst für die Jahrestätigkeit von Theatern, Schauspiel-, Tanz- und Performance-Gruppen € 16,18 Mio. aufgewendet.

Die zur Verfügung gestellten Mittel stellen insbesondere einen Beitrag für die Ge-staltung eines künstlerisch anspruchsvollen Spielplans dar. Sie ermöglichen – unter Berücksichtigung der gesetzlich verankerten kulturellen Vielfalt – die Weiterentwick-lung der mannigfachen theatralischen Ausdrucksformen im aktuellen Bezug zur Ge-genwart. Leistungen für die Jahrestätigkeit erhalten u.a. folgende österreichische Bühnen: das Schauspielhaus Salzburg (Elisabethbühne), das Theater Phönix in Ober-österreich, die Neue Bühne Villach und in Wien das brut – Koproduktionshaus Wien, das Schauspielhaus Wien, das Vienna´s English Theatre (Inter-Thalia Theater) sowie die großen als Privattheater geführten traditionellen Einrichtungen wie Theater der Jugend, Theater in der Josefstadt und Volkstheater.

Generationen von Theaterpublikum hat das seit mehr als 70 Jahren bestehende Theater der Jugend herangezogen, das zu den ältesten Institutionen zählt, die sich professionell unter Einbeziehung von Schulen und PädagogInnen mit Kunstver-mittlung an Kinder und Jugendliche befassen. Der seit 2002 tätige Direktor Thomas Birkmeir verfolgt mit seinen Produktionen die Intention, wichtige, für die Jugend bri-sante Themen auf der Bühne zur Diskussion zu stellen und ihr dabei auch gleichzeitig Theater als lebendige und unverändert faszinierende künstlerische Ausdrucksform zu vermitteln.

Darüber hinaus bietet das Theater der Jugend theaterinteressierten Kindern und Ju-gendlichen eine Vielzahl von Möglichkeiten, Theaterluft zu schnuppern und span-nende Erfahrungen vor, auf und hinter der Bühne zu sammeln. Jährlich arbeiten TheaterpädagogInnen mit über 50 Schulen in und um Wien zusammen, damit die rund 2.300 SchülerInnen das Theater sowohl theoretisch als auch praktisch kennen lernen.

Neben zahlreichen theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen zu den Stücken des Theaters der Jugend bieten die TheaterpädagogInnen Theaterklubs in Schulen an. Dabei werden in einem zweimonatigen Spielprozess gemeinsam mit der Klasse zu einer Thematik Szenen erfunden und improvisiert und diese am Ende der Proben-zeit als Performance vor Publikum präsentiert.

Die Bühnenführung ist ein spezielles Angebot, das den ZuschauerInnen beim Blick hinter die Kulissen so manches Theatergeheimnis verrät. Die Kinder und Jugend-lichen dürfen sich mit Bart und Perücke maskiert verwandeln und auf der Bühne im grellen Scheinwerferlicht sonnen. Der Probenbesuch bietet dem Publikum die

€ %

Abteilung 2 18.246.848,14 100,00Summe 18.246.848,14 100,00

Fotos von links nach rechts: Theater der Jugend 201039 Stufen (Michaela Kaspar, Uwe Achilles)Gary Boone (Jan Alexander Zabbe)Der Lebkuchenmann (Eva Neubauer, Markus Schöttl, Matthias Hungerbühler, Matthias Hacker)

Darstellende KunstIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)30 von 305

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Kapitel I Struktur der Ausgaben30 Kunstbericht 2010

Möglichkeit, das Stück noch während des Probenprozesses zu sehen. In der Kos-tümwerkstätte werden die einzelnen Produktionsschritte beobachtet und natürlich darf ein Anprobieren von diversen kuriosen Kostümen nicht fehlen. Die LehrerInnen werden in den Workshops dann selbst zu SpielerInnen und probieren aus, was man in der Klasse an Spielen und theaterpädagogischen Übungen einfließen lassen kann.

Für alle theaterbegeisterten Kinder, die es genießen, in fremde Rollen zu schlüpfen, sind die Theaterklubs genau das Richtige. In verschiedene Altersgruppen eingeteilt machen sich die SpielerInnen der Theaterklubs auf eine Reise: Ein- bis zweimal pro Woche wird geprobt, gespielt und improvisiert. Jede/r wird eingeladen, an der Ent-stehung einer eigenen Geschichte mitzuwirken, um diese schlussendlich vor großem Publikum auf die Bühne des Theaters im Zentrum zu bringen.

Um die Verknüpfung einer reichen Tradition mit den Ansprüchen und Herausforde-rungen der Gegenwart geht es in den Spielplänen der großen Wiener Schauspiel-häuser, dem Theater in der Josefstadt und dem Volkstheater.

Das 1788 errichtete Theater in der Josefstadt ist das älteste ständig bespielte The-ater in Wien. Seit September 2006 führt der aus dem Ensemble kommende Schau-spieler Herbert Föttinger die künstlerischen Agenden des Theaters und erzielt mit Ur- und deutschsprachigen Erstaufführungen große künstlerische Erfolge, so 2010 mit den Uraufführungen von „Jedem das Seine“ von Silke Hassler und Peter Turrini, „Eh wurscht“ von Franz Wittenbring und „Kap Hoorn“ von Igor Bauersima.

Das 1889 gegründete Volkstheater gehört mit seinen fast 1.000 Sitzplätzen zu den größten deutschen Sprechtheatern. Die Ziele der Gründer blieben in der über 100-jährigen Geschichte des Volkstheaters Leitfaden für die meisten DirektorInnen: Klassiker in zeitgemäßen Inszenierungen, die Stücke von Ferdinand Raimund und Johann Nestroy sowie die zeitgenössische Literatur dominierten die Spielpläne. Seit Herbst 2005 zeichnet Michael Schottenberg für sein Konzept eines neuen Volksthe-aters verantwortlich, in das er bekannte österreichische Kabarettisten wie Andreas Vitásek einbezieht, der zuletzt als Rappelkopf in „Der Alpenkönig und der Men-schenfeind“ zu sehen war.

Im Bereich der Projektförderungen wird bei der Auswahl der Produktionen, die eine Förderung erhalten, wesentliches Augenmerk auf die künstlerischen Inhalte ge-legt. Innovative, spannende Arbeiten, die den Anspruch in sich tragen, einen Beitrag zur gesellschaftlichen und künstlerischen Entwicklung der Gegenwart zu leisten, werden vorrangig unterstützt. Dabei gilt das Erschließen ungewöhnlicher Spielorte und Spielformen ebenso als Kriterium wie das Bestreben, über nationale Grenzen hinaus verbindende Elemente der theatralischen Ausdruckskunst zu erforschen. Eine

Volkstheater 2010Foto links: Herr Puntila und sein Knecht Matti (Günter Franzmeier, Marcello de Nardo)Foto rechts: Der Alpenkönig und der Menschenfeind (Andrea Bröderbauer, Andreas Vitásek)

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Kunstbericht 2010 31

der außergewöhnlichen freien Gruppen, die sich 2010 auch stärker in den internati-onalen Kontext einbringen konnten, ist die Gruppe ortszeit.

Mit „Im Wald“ war die Salzburger Regisseurin und Theatermacherin Ursula Reisen-berger mit ihrer Gruppe ortszeit schon zum fünften Mal in den Pinzgauer Bergen zu Gast. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Trilogie „Schichten“, in der es um die Analyse des kollektiven historischen Bewusstseins ging, hat die Gruppe mit ih-rem jüngsten Stück ein neues thematisches Feld geöffnet, das wieder über mehre-re Produktionen weiter entwickelt werden soll. Ausgangspunkt ist dabei eine breit angelegte Untersuchung, die rituell-theatralische und mythologische Traditionen in verschiedenen Kulturen befragt und zu ihrem Äquivalent vor Ort in Beziehung setzt.

In diesem Zusammenhang fanden bisher u.a. Recherche-Aufenthalte und Workshops in Indien, in den Indianergebieten Arizonas und in Brasilien statt. Für die Kostüme war Andrea Költringer, unterstützt von Amrei Plattner, verantwortlich. Mit Clara Sullà kam zum ersten Mal auch eine bildende Künstlerin ins Team. Sigrid Reisenber-ger erarbeitete als musikalische Leiterin ein Repertoire an Klängen und musikalischen Elementen, das von den AkteurInnen, besonders von Martin Fabini als kaum sicht-bare Klang-Figur, frei eingesetzt wurde. Das übrige Ensemble – Amalia Altenburg, Hannes Bickel, Helmut Gebeshuber, Mirkus Hahn, Wilhelm Iben, Alexandra Ava Koch und Julian Loidl – war bereits an früheren Produktionen von ortszeit beteiligt.

Die Einladung zum Theater-Festival „Uma Janela para a Utopia» (Ein Fenster zur Utopie) in Sao Paulo/Brasilien bot der Gruppe schließlich die Möglichkeit, das Stück in einem anderen kulturellen Bezugsrahmen zu erproben: Von 21.–27. September 2010 wurden Produktionen aus Europa, Kanada und Südamerika gezeigt. „Na flo-resta“, wie das Stück im Programm des Festivals hieß, war die einzige Produktion aus Österreich.

Ebenfalls beispielhafte Spielformen entwickelt der mit dem Outstanding Artist Award für darstellende Kunst 2010 ausgezeichnete Choreograph Chris Haring. Mit seiner vor sechs Jahren gemeinsam mit dem Musiker Andreas Berger, der Tänzerin Stephanie Cumming und dem Dramaturgen Thomas Jelinek gegründeten Company Liquid Loft setzt er Tanz stets in direkte Verbindung zu anderen zeitgenössischen Kunstformen; dadurch entsteht die eigenwillige Bild- und Formensprache von Liquid Loft.

Das Faszinosum des Außergewöhnlichen und Fremden in Bezug auf den Körper ist letztendlich für den Choreographen Chris Haring auch das ausschlaggebende Moment für diverse internationale Kollaborationen, wie z.B. „Das China Projekt“ (2009). Die jüngste internationale Zusammenarbeit mit den TänzerInnen des Ballet

Theater in der Josefstadt 2010: Das weite Land (Herbert Föttinger, Hilde Dalik)

Foto links: Theater in der Josefstadt/Heldenplatz (Michael Degen, Friedrich Schwardtmann, Sona McDonald, Gertraud Jesserer, Siegfried Walter, Sigrid Manquart, Wolfgang Paml)Foto rechts: ortszeit/Im Wald (Mirkus Hahn, Helmut Gebeshuber, Julian Loidl)

Darstellende KunstIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)32 von 305

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Kapitel I Struktur der Ausgaben32 Kunstbericht 2010

de Monte-Carlo brachte das Stück Sacre: The Rite Thing (2010) – Koproduktion mit ImPulsTanz Festival und als Auftragsstück von Les Ballets de Monte-Carlo unter der Leitung von Jean-Christophe Maillot – hervor.

Basierend auf dem reproduzierten choreographischen Originalmaterial von „Le Sac-re du Printemps“ und der persönlichen Geschichte Nijinskys inszeniert Liquid Loft mit TänzerInnen des Ballets de Monte-Carlo beeindruckende Ready Mades, die als Speicher vergangener choreographischer Intentionen im veränderten Kontext wie-der entdeckt und in zeitgenössische Strukturen verwoben werden.

Mit der jüngsten Produktion Talking Head (2010) hat Liquid Loft begonnen, spon-tane, live gesprochene Wortgebilde als dramaturgisches Prinzip auf der Bühne zu verwenden. In Kombination mit dem live projizierten, virtuellen Bild der Performe-rInnen wurden die erschaffenen Charaktere in den Raum bzw. wiederum auf den TänzerInnenkörper übertragen. Sprache wird als Skulptur bzw. als Tanz begriffen und bewegt sich dabei an der dünnen Schnittstelle zwischen dem realen Wunsch nach Identifikation mittels Selbstdarstellung und der irrealen, jedoch alltäglichen SkypeTwitterFacebook-Welt.

5 Darstellende Kunst

Gesamtsumme 2009 € 17.840.815,41

Gesamtsumme 2010 € 18.246.848,14

Budgetanteil€ 18,25 Mio

20,8 %

Liquid LoftFoto links: Sacre: The Rite ThingFoto rechts: Talking Head

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Kunstbericht 2010 33

6 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie

Der Bereich bildende Kunst ist mit € 9,23 Mio. bzw. 10,5 % des gesamten Budgets der Kunstsektion der viertgrößte Budgetposten nach den Sparten Film, darstellende Kunst und Festspiele und liegt damit noch vor den Sparten Literatur und Musik.

Die Förderungsschwerpunkte der Abteilung 1, die diese LIKUS-Gruppe zur Gänze verwaltet, liegen zum einen in der Förderung entsprechender Strukturen für die Aufarbeitung, Präsentation und Vermittlung von bildender Kunst, Architektur, De-sign, Mode, Fotografie sowie von Video- und Medienkunst (LIKUS 7). Dies geschieht in Form von wesentlichen Förderungen zahlreicher Vereine und deren Jahrespro-grammen.

Zum anderen liegt ein Schwerpunkt in der Finanzierung von einzelnen Vorhaben im In- und Ausland. Die Förderungen erfolgen auf Grund von Anträgen der Insti-tutionen oder einzelner KünstlerInnen, die von Fachbeiräten begutachtet werden und für die Entscheidung des Ressorts Empfehlungen abgeben. Auf diese Weise kann auch auf neue Entwicklungen und innovative Vorhaben entsprechend reagiert werden.

Für die KünstlerInnen in den einzelnen Bereichen werden zahlreiche Stipendien vergeben: über Ausschreibungen (wie z.B. Staatsstipendien, Startstipendien, Aus-landsatelierstipendien für bildende Kunst und für künstlerische Fotografie) oder auch auf Grund eines Förderungsantrages (Projektstipendien).

Für kommerzielle Galerien stehen darüber hinaus im Bereich bildende Kunst bei der Galerienförderung zwei Förderungsprogramme zur Verfügung: die Förderung durch Museumsankäufe (Inlandsförderung) und die Förderung der Teilnahme von Galerien an Auslandsmessen.

Weiters werden jährlich in den Bereichen bildende Kunst und Fotografie Ankäufe von Werken der KünstlerInnen getätigt, die durch die Artothek des Bundes und die Fotosammlung beim Museum der Moderne Salzburg/Rupertinum im Auftrag verwaltet, verliehen und ausgestellt werden.

€ %

Abteilung 1 9.233.798,53 100,00Summe 9.233.798,53 100,00

Foto links: Steffi Schöne, o.t. (Mise en scène)Foto rechts: Kosta Tonev, Selbstportrait um 180 Grad

Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, FotografieIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)34 von 305

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Kapitel I Struktur der Ausgaben34 Kunstbericht 2010

Neben dieser Zuständigkeit für die Artothek und die Fotosammlung werden durch die Abteilung 1 zwei Atelierhäuser in Wien mit 20 Ateliers und 15 Auslands-ateliers sowohl hinsichtlich der erforderlichen Miet- und Nebenkosten als auch der Auswahl der KünstlerInnen betreut. Zudem nimmt die Abteilung 1 die Betreuung der Praterateliers bzw. der Auswahl der KünstlerInnen für deren Neubesetzung wahr.

Verschiedene Bundesausstellungen und -projekte, wie beispielsweise die öster-reichischen Beiträge zur Biennale Venedig, zur Biennale Kairo, zur Biennale Sao Paulo und zur Triennale New Dehli, werden vorbereitet, betreut und mitorganisiert. Ebenso werden die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten des österreichischen Pavillons in Venedig durchgeführt. Auch werden fallweise Ausstellungen aus den Fachbereichen der Abteilung 1 für Präsentationen im Ausland konzipiert und durchgeführt.

Für besondere Notfälle von einzelnen KünstlerInnen ist die KünstlerInnenhilfe vor-gesehen. Schließlich werden in den verschiedenen Sparten eine Reihe von Preisen vergeben, wie die jährlich vergebenen Outstanding Artist Awards und die Österrei-chischen Kunstpreise für bildende Kunst, für künstlerische Fotografie und für Video- und Medienkunst (LIKUS 7 Film).

Ebenfalls jährlich vergeben wird der Outstanding Artist Award für Mode in Form eines Auslandsstipendiums bei einem/einer internationalen Modedesigner/in. Im Bereich eines erweiterten Fotografie-Begriffes wird weiters jährlich der Birgit-Jür-genssen-Preis der Akademie der bildenden Künste Wien finanziert. Zudem werden biennal Outstanding Artist Awards für Karikatur und Comics, für experimentelles Design und für experimentelle Tendenzen in der Architektur verliehen.

In Kooperation mit der s_bausparkasse und dem Architektur Zentrum Wien wer-den alle zwei Jahre neun Architekturpreise für das beste haus vergeben. 2010 finanzierte die Abteilung 1 den Österreichischen Friedrich-Kiesler-Preis für Kunst und Architektur (Preisträger: Heimo Zobernig). Fallweise wird auch der in verschiedenen Kunstsparten vergebene Große Österreichischen Staatspreis bzw. der alle drei bis vier Jahre vergebene Staatspreis für künstlerische Fotografie verliehen.

Grundlegende Zielsetzung dabei ist, sowohl bewährte vorhandene Strukturen im Bereich der verantworteten zeitgenössischen Kunstbereiche nach den budgetären Möglichkeiten zu sichern als auch neue Impulse, Entwicklungen und Präsentationen zu ermöglichen. Zum größten Teil werden alle Förderungsanträge oder Bewerbun-gen für Stipendienprogramme oder Preise von fachspezifischen Beiräten oder von Jurys begutachtet.

Foto links: Prateratelier von Hans KupelwieserFoto rechts: Eröffnung Österreich-Pavillion, Architekturbiennale Venedig 2010

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Kunstbericht 2010 35

Im Rahmen der allgemeinen Förderungstätigkeit wird dabei im Rahmen der Schwer-punkte des Regierungsprogramms besonderes Augenmerk auf die Förderung jun-ger KünstlerInnen, auf die Verstärkung der internationalen Präsenz österreichischer zeitgenössischer Kunst und auf die Kunstvermittlung gelegt. Nicht zuletzt wird in der Förderungsabwicklung und -zuerkennung auf eine gendergerechte Verteilung der Mittel geachtet.

Durch gezielte Nachwuchsförderung wird vor allem die Verbesserung der Start- und Karrierebedingungen jüngerer KünstlerInnen angestrebt. Hier sind insbesonde-re verschiedene Stipendienprogramme zu nennen, wie die 30 Startstipendien, die in den Sparten bildende Kunst (zehn Stipendien), Architektur und Design (zehn Sti-pendien), Mode (fünf Stipendien) und Fotokunst (fünf Stipendien) 2010 zum zweiten Mal vergeben wurden, die zehn Tische-Stipendien für jüngere ArchitektInnen, mit denen ein halbjähriger Aufenthalt zur Sammlung beruflicher Erfahrungen bei einem internationalen Architekturbüro verbunden ist, und die ca. 35 Auslandsatelierstipen-dien für zumeist jüngere bildende KünstlerInnen.

Zudem werden für die ebenfalls meist jüngeren Kunstschaffenden, die die 20 Inlands-ateliers in Wien benützen, Tage der Offenen Türe veranstaltet bzw. Besuche von in-ternationalen KuratorInnen – insbesondere im Rahmen der Vienna Art Week – orga-nisiert.

Weiters sind im Rahmen der Galerienförderung durch Museumsankäufe verpflich-tend Ankäufe von Emerging Artists zu tätigen: Mindestens ein Drittel der aufzu-wendenden Mittel sind dafür zu widmen. Im Rahmen der Ankaufstätigkeit der Abteilung 1 von künstlerischen Werken, die über die Artothek des Bundes an Bun-des- und bundesnahe Institutionen verliehen werden, wurde ein erheblicher Teil von Werken jüngerer KünstlerInnen angekauft.

Auch im Bereich Fotokunst werden zahlreiche Ankäufe mit dem Fokus auf jungen, innovativen Positionen zur Erweiterung der Fotosammlung des Bundes getätigt, die sich im Museum der Moderne Salzburg/Rupertinum befindet und die bedeutendste Sammlung österreichischer zeitgenössischer Fotografie darstellt. In zahlreichen Aus-stellungen im In- und Ausland werden die Arbeiten der Öffentlichkeit präsentiert.

Die vom BMUKK beauftragte und von Seiichi Furuya und Walter Seidl kuratierte Ausstellung österreichischer Foto- und Videokunst mit dem Titel Psychoanalysis – Gazes on Photo and Video Art from Austria brachte dem japanischen Publikum in Tokio und Kumamoto Arbeiten von Bitter/Weber, Maria Hahnenkamp, Aglaia Konrad, Ursula Mayer, Markus Schinwald und Andrea Witzmann näher.

Foto links: Ulrike Müller, Biennale Kairo 2010Foto rechts: Heimo Zobernig erhält den Friedrich-Kiesler-Preis für Architektur und Kunst 2010 von Sektionschefin Mag. Andrea Ecker

Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, FotografieIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)36 von 305

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Kapitel I Struktur der Ausgaben36 Kunstbericht 2010

Nicht zuletzt werden zahlreiche Einzelvorhaben wie Ausstellungen und Kataloge gefördert, Projektstipendien an jüngere KünstlerInnen vergeben bzw. diese über die Förderung der Jahresprogramme von Ausstellungsorganisationen in allen Fachberei-chen mit unterstützt. Diesbezüglich ist besonders auch auf die zunehmende Förde-rung von sogenannten Off-Spaces zu verweisen, die in der Regel spannende junge Kunst, kuratiert von jüngeren KuratorInnen, präsentieren.

Schließlich hat die Abteilung 1 einen Katalog der jungen teilnehmenden KünstlerIn-nen bei der Biennale of Young Artists from Europe and the Mediterranean in Bari und Skopje herausgegeben, was zu einem weiteren kulturpolitischen Schwer-punkt führt.

Die Stärkung der internationalen Präsenz österreichischer Kunstschaffender ist nämlich eines der Hauptziele der Förderungsaktivitäten der Abteilung 1. Unter den zahlreichen Projekten ist hier im besonderen die Architekturbiennale Venedig zu nennen, deren österreichischer Beitrag 2010 erstmals von einem internationalen Kommissär, dem US-amerikanischen Architekten Eric Owen Moss, kuratiert wurde und unter dem Titel „Under Construction“ über 60 österreichische und internatio-nale ArchitektInnen präsentierte.

Gefördert wurde zusätzlich die Teilnahme des österreichischen Architekten Peter Eb-ner bei der von Kazuyo Sejima kuratierten internationalen Ausstellung der Biennale. Zusätzlich wird im Architektur- und Designbereich über das Tische-Stipendienpro-gramm für jüngere ArchitektInnen und mittels einzelner Projektstipendien und -zu-schüsse die Präsenz österreichischer Architektur- und Designschaffender im Ausland gestärkt. Die Publikation „Best of Austria. Architektur 08/09“ konnte als zweiter Band dieser Reihe vorgestellt werden.

Im Bereich bildende Kunst und Fotokunst sind für die Stärkung der internationa-len Präsenz insbesondere die 15 Auslandsateliers der Abteilung 1 zu nennen, die sich in Chengdu, Chicago, Krumau, London, Mexico City, New York, Paris, Peking, Rom, Shanghai und Tokio befinden. Neu hinzu gekommen ist ein projektbezogener Auslandsaufenthalt für Video-und MedienkünstlerInnen im international bekannten Banff-Center in Kanada. Insgesamt erhalten pro Entsendungsjahr 49 KünstlerInnen ein mehrmonatiges Stipendium.

Im Rahmen der Auslandsmessenförderung wird die Teilnahme kommerzieller ös-terreichischer Galerien an internationalen Kunstmessen gefördert. Zudem wurde aus den Ankäufen von Kunstwerken durch die Abteilung 1 die Ausstellung In Between kuratiert und 2010 in Kooperation mit den Abteilungen 6 und IA/5 in Gyula, Istan-bul, Nikosia, Peking und Podgorica präsentiert.

2010 wurden verschiedene Auslandsausstellungen wesentlich mitgefördert, wie z.B. die Ausstellung „da bao“, eine Präsentation von 21 in China lebenden und ar-beitenden österreichischen KünstlerInnen durch ASAP (Austro Sino Arts Program), die Beteiligung von Josef Trattner an der Biennale Shanghai, eine Ausstellung von Martin Walde im von Frank Gehry erbauten Museum Marta Herford und von Mathi-as Poledna im Portikus Frankfurt.

Im Bereich Mode wurde mit chinesischen PartnerInnen ein Austauschprojekt verein-bart, das mit einem erfolgreichen Auftritt österreichischer ModedesignerInnen im Rahmen des Shanghai Fashion Festivals im Mai 2010 startete. Im Austausch werden im Juni 2011 chinesische ModedesignerInnen im Rahmen des Festivals for Fashion & Photography ihre kreativen Ideen dem österreichischen Publikum zeigen.

Austrian Fashion Showcase Shanghai Fotos von oben nach unten:Kollektion Ute PloierKollektion GONJunge österreichische DesignerInnen

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Kunstbericht 2010 37

Die Förderung der Vermittlung von Kunst und der verschiedenen Prozesse der Entstehung von künstlerischen Werken ist ein weiteres kulturpolitisches Ziel des Regierungsprogramms. Zahlreiche Vereine für bildende Kunst, Architektur, Design und Fotokunst mit einem durchgehenden Jahresprogramm führen spezielle Vermitt-lungsaktivitäten für bestimmte Zielgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendli-che, durch und bieten Führungen oder Workshops an.

Hinsichtlich einzelner geförderter Initiativen, die sich im Speziellen auf die Vermitt-lung von künstlerischen Ereignissen richten, ist z.B. im Bereich bildende Kunst das Team Bingo zu nennen, das im Künstlerhaus Klagenfurt in Kooperation mit dem Kunstverein Kärnten in einem dialogischen Verfahren offene Lernphasen mit Grup-pen aus dem Schul- und Erwachsenenbereich im Hinblick auf eine Verbesserung des Verständnisses zeitgenössischer Kunst organisiert.

Kooperationen zwischen Kunst und Schule haben in der Galerie Fotohof eine lange Tradition. 2010 wurde das Format der Freitagsgespräche eingeführt, das mit medienspezifischen Fragestellungen nicht nur das Fachpublikum erreichen will. Die Artothek von Fotohof macht internationale und österreichische Fotokunst aus dem Fotohof-Editionsprogramm für Privatpersonen und Firmen leihweise verfügbar.

Im Architekturbereich bieten sich als geförderte Einzelbeispiele insbesondere der Verein LandLuft und der Architektur-Spiel-Raum Kärnten an. LandLuft weckt mit Projekten im ländlichen Bereich und in kleineren Gemeinden das Interesse der Be-völkerung und der verantwortlichen politischen EntscheidungsträgerInnen an zeitge-nössischer Architektur und sensibilisiert für Fragen der Dorf- und Stadtentwicklung.

Im Besonderen ist hier die Ausrichtung des durch die Abteilung 1 geförderten Projek-tes des Baukultur-Gemeindepreises zu nennen, der vom Verein LandLuft gemein-sam mit dem Österreichischen Gemeindebund vergeben wird. Dieser wurde 2009 zum ersten Mal acht österreichischen Gemeinden verliehen und im Jahr 2010 in Form einer Ausstellung und damit verbundener Informationsveranstaltungen in zahl-reichen interessierten Gemeinden vorgestellt, um möglichst viele NachahmerInnen zu gewinnen. Dazu zählt auch der Architektur-Spiel-Raum Kärnten, der regelmä-ßig Workshops mit SchülerInnen aus unterschiedlichen Schultypen zum Verständnis räumlicher Erfahrungen und zeitgenössischer architektonischer und baukultureller Lösungen durchführt.

6 Bildende Kunst

Gesamtsumme 2009 € 8.986.553,49

Gesamtsumme 2010 € 9.233.798,53

Budgetanteil€ 9,04 Mio

10,1 %

Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, FotografieIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)38 von 305

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Kapitel I Struktur der Ausgaben38 Kunstbericht 2010

7 Film, Kino, Video- und Medienkunst

Die Sparte Film, Kino, Video- und Medienkunst stellte 2010 mit € 22,61 Mio. bzw. 25,7 % des Budgets der Kunstsektion den größten Förderungsbereich in der LIKUS-Systematik vor darstellende Kunst, Festspiele, bildende Kunst, Literatur und Musik dar. € 22,05 Mio. bzw. 97,5 % wurden durch die Abteilung 3 bereitgestellt (davon gingen an das Österreichische Filminstitut € 16,57 Mio. bzw. 73,3 % LIKUS-Anteil). Die Abteilung 1 finanzierte Projekte aus dem Bereich Video- und Medienkunst in der Höhe von ca. € 0,56 Mio. bzw. 2,5 % LIKUS-Anteil. Die mit € 130.000 dotierte Ars Electronica wird in LIKUS 11 (Großveranstaltungen) ausgewiesen.

Auch 2010 war ein sehr erfolgreiches Jahr für den österreichischen Film. Mit dem Regisseur Michael Haneke („Das weiße Band“), dem Schauspieler Christoph Waltz („Inglourious Basterds“) und dem Kameramann Christian Berger („Das weiße Band“) waren gleich drei österreichische Künstler für den Oscar nominiert. Haneke hat mit „Das weiße Band“ bereits die Goldene Palme in Cannes sowie den Golden Globe gewonnen. Waltz, der ebenfalls zuvor in Cannes und bei den Golden Globes er-folgreich war, erhielt für seine Darstellung eines sadistisch-charmanten SS-Mannes in Quentin Tarantinos „Inglourious Basterds“ den Oscar für den Besten Nebendar-steller.

Während sich die Filmförderung durch das Österreichische Filminstitut (ÖFI) dem arbeitsteiligen Produktionsprozess der Filmherstellung widmet, konzentrierte sich die Filmförderung (Projektentwicklung, Herstellung, nationale und internationale Verwertung) der Abteilung 3 im Jahr 2010 mit einem Budget von ca. € 2,3 Mio. auf die Bereiche Avantgarde und innovativer Spiel-, Dokumentar- und Nachwuchsfilm. Neben dieser Filmförderung wurden auch die in der Sparte Film tätigen Verbrei-tungseinrichtungen und -initiativen, KünstlerInnenvereinigungen, Programmkinos, die Filmarchivierung sowie Publikationen und Präsentationen gefördert.

Die Innovative Filmförderung des BMUKK unterstützt auf Basis des Kunstförde-rungsgesetzes innovative Spiel-, Dokumentar-, Experimental- und Kurzfilme für die primäre Auswertung im Kino. So wurde „La Pivellina“ von Tizza Covi und Rainer Frimmel in Italien zum erfolgreichsten künstlerischen Kinofilm 2010, hatte in weite-ren 27 Ländern einen Kinostart und ist mit 132 Festival Screenings und 36 internatio-nalen Preisen der erfolgreichste Film der österreichischen Kinogeschichte.

Beim renommierten Filmfestival in Venedig wurde Peter Tscherkasskys „Coming Attractions“ mit dem Preis für den besten Avantgardefilm ausgezeichnet, darüber hinaus wurden in Venedig Sasha Pirkers „The Future Will Not Be Capitalist“, Martin Arnolds „Shadow Cut“ sowie „Mouse Palace“ von Harald Hund und Paul Horn ge-zeigt. Im Wettbewerb von Sarajewo liefen „Mein Haus stand in Sulukule“ von Astrid Heubrandtner und „Inside America“ von Barbara Eder.

Parallel zu diesen Erfolgen steigt die Anzahl der bei der Innovativen Filmförderung eingereichten Projekte: 2010 gab es eine neue Rekordzahl von 425 Anträgen. Von der gesamten Förderungssumme gingen 15 % an den Avantgardefilm, der das Aus-hängeschild der österreichischen Cinematographie darstellt, 13 % an den Spielfilm und 72 % an den Dokumentarfilm. Täglich werden weltweit sieben dieser Filme gezeigt. 2010 wurden 35 Kurzfilme und 30 Langfilme, insgesamt also 65 Filme (da-runter sechs Spielfilme) gefördert.

Der nachhaltige Erfolg der von der Abteilung 3 geförderten Filme wird in einem immer stärkeren Maß sowohl in Österreich als auch im Ausland wahrgenommen. Diese Leistungen wurden 2010 zum sechsten Mal im Innovative Film Katalog do-

€ %

Abteilung 1 558.338,00 2,47Abteilung 3 22.053.212,79 97,53Summe 22.611.550,79 100,00

Tizza Covi und Rainer Frimmel Peter Tscherkassky

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Kunstbericht 2010 39

kumentiert, in dem neben den im letzten Jahr geförderten Filmen die höchst beein-druckenden Zahlen von Festival- und Verleiheinsätzen und Preisen gelistet werden.

Für die Filmpreise wurden 2010 insgesamt € 53.000 ausgeschüttet. Der Öster-reichische Kunstpreis ging an Jessica Hausner, der Outstanding Artist Award für Dokumentarfilm an Anja Salomonowitz, der Outstanding Artist Award für Expe-rimentalfilm an Michaela Grill. Beim Thomas-Pluch-Drehbuchpreis für Spielfilm er-hielt Jessica Hausner den Hauptpreis, Jasmina Eleta, Anna Schwingenschuh sowie Thomas Woschitz erhielten die Förderungspreise. 2010 wurden zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses fünf Startstipendien für Filmkunst vergeben.

Bei den Institutionen, die 2010 insgesamt mit € 3,18 Mio. gefördert wurden, sind besonders der Verleih für künstlerisches Film- und Videoschaffen sixpackfilm, das Österreichische Filmmuseum, das mit einem anspruchsvollen, internationalen Programm in der Albertina neue Maßstäbe setzt, das Österreichische Filmarchiv, dessen vom Bund und dem Land Niederösterreich finanziertes, neues Nitrofilmde-pot in Laxenburg eröffnet wurde, und die Österreichische Filmgalerie Krems mit der dort geschaffenen Einrichtung zur digitalen Filmrestaurierung hervorzuheben. Die Programmkinos erhalten eine Jahresförderung und auch jährlich einen Kinozu-schuss. Zudem wurden 2010 Kinoprämien für Regional- und Kleinkinos zuerkannt.

Die Filmabteilung der Kunstsektion betreut neben den Angelegenheiten, die das ÖFI betreffen, auch den Bereich des internationalen Films. Insbesondere nimmt sie die politische Vertretung der Republik Österreich im MEDIA 2007-Komitee der EU sowie im Eurimages-Komitee des Europarats wahr. 2010 waren österreichische Filme im Ausland wieder verstärkt im Kino zu sehen: So startete mit Unterstützung von MEDIA 2007 z.B. „Lourdes“, „Pianomania“ und „Plastic Planet“ in über 20 EU-Mit-gliedstaaten. Im Rahmen der MEDIA-Verleihförderung gab es Rückflüsse in Höhe von ca. € 1,3 Mio. Der Gesamtrückfluss 2010 betrug ca. € 2,4 Mio. Als wichtiges Festival des europäischen Films wurde 2010 auch wieder das Filmfestival Crossing Europe in Linz von der EU gefördert. Darüber hinaus erhielt die österreichische VOD-Plattform „flimmit“ neben zahlreichen anderen Projekten ebenso eine MEDIA-Förderung.

Das BMUKK nimmt die politische Vertretung im Europäischen Filmfonds Eurimages wahr, die Projektbetreuung erfolgt durch das ÖFI. Ebenso wird der Mitgliedsbeitrag (€ 465.000) vom ÖFI getragen. Der Rückfluss an österreichische ProduzentInnen belief sich 2010 auf ca. € 270.000. Folgende Koproduktionen mit österreichischer Beteiligung wurden unterstützt: „Wonderland“, „More Than Honey“, „The Little Gypsy Witch“ und „Ruhm“.

Das Österreichische Filminstitut fördert als bundesweite Filmförderungseinrich-tung das österreichische Filmwesen nach kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten. Ihm obliegt die Stärkung der österreichischen Filmwirtschaft und die Förderung der kreativ künstlerischen Qualität des österreichischen Films, was die Voraussetzungen für den Erfolg des österreichischen Filmschaffens im In- und Ausland schafft.

Das ÖFI ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Wien. Ziel der Filmförderung ist es, die Herstellung, die Verbreitung und Vermark-tung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, sowohl entsprechen-de Publikumsakzeptanz als auch internationale Anerkennung zu erreichen. Ebenso fördert es österreichisch-ausländische Koproduktionen, setzt Maßnahmen zur Nach-wuchsförderung und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern. Darüber hinaus obliegt ihm auch die Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder.

Fotos von oben nach unten:Jessica Hausner Anja Salomonowitz Michaela Grill

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Kapitel I Struktur der Ausgaben40 Kunstbericht 2010

Ausgehend vom dualen Filmförderungssystem wie etwa in Deutschland, Frank-reich und der Schweiz stehen im Budget des ÖFI Mittel für erfolgsabhängige Film-förderung (Referenzfilmförderung) und projektbezogene Filmförderung zur Verfü-gung. Die Mittel sollen zur Weiterentwicklung der Filmkultur beitragen sowie der Erhaltung und Schaffung von Filmarbeitsplätzen in Österreich dienen. 2009 gelang es, die Jahresförderung für das ÖFI um € 3 Mio. auf € 15,57 Mio. im Ordinarium anzuheben. Nach einer weiteren Erhöhung betrug im Jahr 2010 die Förderung € 16,57 Mio.

Dass der österreichische Film eine bedeutende Wachstumsbranche darstellt, be-legt der Filmwirtschaftsbericht 2010 eindrücklich. Film bringt einen mehrfachen Return-on-Investment. Allein durch die Herstellung von Filmen werden neben der kulturellen Leistung bereits in der Entstehung enorme makroökonomische Effekte erzeugt. Die in Zusammenarbeit mit Statistik Austria erhobenen Zahlen belegen, dass der Gesamtumsatz der österreichischen Filmwirtschaft über € 690 Mio. beträgt. Dieser Umsatz wurde von über 2.100 Unternehmen erwirtschaftet, von denen rund drei Viertel als FilmproduzentInnen arbeiten. Rechnet man noch Einrichtungen wie z.B. Festivals und strukturtragende Organisationen des Films dazu, die von Statistik Austria nicht erfasst werden, so kann man von einem Jahresumsatz in der Höhe von insgesamt € 850 Mio. ausgehen.

Die bereits seit einigen Jahren durchgeführten Veranstaltungen des Österreichischen Filmmuseums zur LehrerInnenfortbildung mit speziellen Vermittlungsangeboten wurden auch 2010 mit großem Erfolg fortgesetzt. Der Verein filmABC fungiert als zentrale Stelle für die Erstellung von Unterrichtsmaterialien und für die weitere Un-terstützung bei der Filmvermittlung. Das Institut Pitanga, das auch das jährliche Kin-derfilmfestival in Wien veranstaltet, entwickelte ein bundesweites Vermittlungskon-zept für sechs- bis 14-jährige Kinder, um den Umgang mit Medien und Film schon frühzeitig zu fördern.

Unter dem Titel „Diverse Geschichten“ organisierte Witcraft Szenario ein Stoffent-wicklungsprojekt für DrehbuchautorInnen mit Migrationshintergrund. 2010 wurde schließlich auch die neue Folge der erfolgreichen DVD-Edition „Der österreichi-sche Film“ unterstützt, die bei der Hoanzl Vertriebsgesellschaft erscheint. Im Bereich Filmankäufe zur Sicherung des kulturellen Erbes wurden 2010 mit knapp € 10.000 die Filme „Totó“, „Bellavista“, „La Pivellina“ und „Herna“ angekauft.

Im Bereich der Video- und Medienkunst liegen die Arbeitsschwerpunkte in der Förderung von Einzelvorhaben im In- und Ausland, die sich durch einen konzeptu-ellen und technisch innovativen Umgang mit Medien auszeichnen und neuartige Entwicklungen im Spannungsfeld von Technologie, Wissenschaft und Kunst her-ausarbeiten.

Der Bogen spannt sich von Zuschüssen für „Tonspur“, einer Klanginitiative im öffent-lichen Raum, über die Förderung der Teilnahme von KünstlerInnen an internationa-len Festivals, wie z.B. dem International Symposion on Electronic Art – ISEA, bis hin zur Mitfinanzierung von Artist-in-Residence-Programmen, etwa dem von subnet in Salzburg.

Festivals wie das Linzer Ars Electronica Festival (siehe LIKUS 11 Großveranstaltun-gen) oder das innovative Sound:Frame Festival in Wien, die durch ihre Breitenwir-kung als Multiplikatoren dienen, werden ebenso unterstützt wie das Österreichische Videoarchiv, das der Vermittlung des Mediums Video und als KünstlerInnenplattform dient. 2010 nahm mit der Ausstellung „Videorama“ in Wien eine längere Reise durch die Städte Hamburg, New Delhi, New York, Peking und Tel Aviv ihren Anfang.

filmABC: Film- und Diskussionsreihe Reality Check

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Kunstbericht 2010 41

Auch bei der Video- und Medienkunst wird der Fokus bei der Förderungsvergabe auf Nachwuchsförderung, Internationalisierung und die Kunstvermittlung gelegt. 2010 wurde für eine Künstlerin/einen Künstler die Möglichkeit für ein Auslandssti-pendium im Banff Centre in Kanada geschaffen. Die erste Vergabe dieses Stipendi-ums erfolgt 2011. Neben drei einjährigen Staatsstipendien (Leopold Kessler, Norbert Pfaffenbichler und Anna Witt) und fünf halbjährigen Startstipendien (Rainer Gams-jäger, Leonhard Peschta, Liddy Scheffknecht, Christoph Schwarz und Karolina Szmit) werden nun auch in diesem Bereich – angeglichen an die anderen Sparten – der Österreichische Kunstpreis (2010 an Richard Kriesche) und der Outstanding Artist Award für Video- und Medienkunst (2010 an Klub Zwei) vergeben.

7 Film

Gesamtsumme 2009 € 21.859.522.59

Gesamtsumme 2010 € 22.611.550,79

Budgetanteil€ 22,61 Mio

25,7 %

Ars Electronica Center 2010Foto links: AußenansichtFoto rechts: Milky Way – At Home in a Dome

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Kapitel I Struktur der Ausgaben42 Kunstbericht 2010

8 Kulturinitiativen

Die Sparte Kulturinitiativen stellte 2010 mit € 4,33 Mio. bzw. 4,9 % des Kunstbud-gets des BMUKK nach den Sparten Film, darstellende Kunst, Festspiele, bildende Kunst, Literatur und Musik den siebentgrößten Förderungsbereich der Kunstsektion dar. Diese LIKUS-Gruppe wurde zur Gänze von der Abteilung 7 finanziert.

Dabei geht mit fast € 4,08 Mio. der Großteil der Mittel in den Bereich Vereins-förderung (überwiegend für Kulturprogramme und Kulturvermittlung, aber auch für Jahrestätigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit, Investitionen, Kunst- und Kulturprojekte sowie kleinere Festivals). Die größeren von der Abteilung 7 unterstützten Festivals mit einem Gesamtvolumen von € 0,62 Mio. werden unter LIKUS 11 (Großveranstal-tungen) geführt.

Für die Personenförderung (Reise- und Projektkostenzuschüsse, Traineestipendien) wurden ca. € 183.000 ausgeschüttet. Für Preise und Prämien standen € 62.900 zur Verfügung.

Die Abteilung 7 kommt dem Wunsch der Bundesländer nach mehr Verteilungsge-rechtigkeit der Bundeskunstförderungsmittel – bezogen auf das Gefälle zwischen Bundeshauptstadt und Ländern – nach, womit auch dem Kapitel Kunst und Kultur des aktuellen Regierungsprogramms entsprochen wird. Der Begriff Regionalismus hat im Rahmen der EU eine größere und auch neue Bedeutung erfahren.

Seit Beginn der 1970er Jahre taucht in den europäischen kulturpolitischen Diskussi-onen verstärkt der Begriff der Soziokultur auf. Anfänglich wurde darunter haupt-sächlich eine Alternative zum etablierten System kultureller Einrichtungen und Ange-bote verstanden, später dann ein Muster kultureller Modernisierungsprozesse in den nachindustriellen demokratischen Gesellschaften. Die Wirkungsziele der Kommuni-kation, Öffentlichkeit, Selbstbestimmung, Emanzipation und Solidarität haben inner-halb der Förderungsprogramme der Abteilung 7 auch heute noch ihre Bedeutung.

Sollen in bestimmten gesellschaftlichen Feldern Akzente gesetzt werden, so bie-tet das Ausschreiben thematisch orientierter Preise hiezu eine ideale Möglichkeit:

€ %

Abteilung 7 4.327.832,20 100,00Summe 4.327.832,20 100,00

Outstanding Artist Award 2010 – Frauenkultur Foto links: Waltraud GrausgruberFoto rechts: Birgitt Wagner

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Kunstbericht 2010 43Kulturinitiativen

Erstmals wurde im Jahr 2010 ein Outstanding Artist Award der Frauenkultur gewidmet. Eingefordert wurden Leistungen, die die öffentliche Anerkennung von Frauen und ihrer Kompetenzen sowie ihre aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben und Entwicklungsprozess, ihr Empowerment und ihre Selbstverwirklichung zum Ziel hatten.

Das von einer Expertinnenjury ausgewählte internationale Frauenanimationsfilmfes-tival „Tricky Women“ des Vereins Culture2Culture hat sich das Fördern kreativer Potentiale, das Aufzeigen von Ausbildungsmöglichkeiten sowie den internationalen Expertinnenaustausch zur Aufgabe gemacht. Auch die Bandbreite der Arbeitsme-thoden – vom klassischen Zeichentrick über Puppentrick und Collagetechnik bis hin zur digitalen Animation – kommt gerade Frauen mit beschränkten zeitlichen und finanziellen Ressourcen entgegen.

Ebenfalls um Wirkungsorientierung ging es bei der Ausschreibung des Outstanding Artist Awards für interkulturellen Dialog 2010. Die zu honorierenden künstleri-schen und kulturellen Leistungen mussten die aktive Einbeziehung von in Österreich lebenden Menschen verschiedener Herkunftsländer, Dialog und gegenseitige Wert-schätzung, eine positive Darstellung ihrer Kompetenzen und ihre gesellschaftliche Partizipation nachweisen.

Auf Grund zweier gleichwertiger Nominierungen wurde das Preisgeld verdoppelt und sowohl der Verein CABULA6 mit seinem Projekt „Life on Earth“ als auch Nina Kusturicas Film „Little Alien“ mit einem Outstanding Artist Award ausgezeichnet. Regte CABULA6 zu gärtnerischer und kultureller Communitywork im Flüchtlings-dorf Macondo in Wien-Simmering an, so erzählt der Film von Nina Kusturica die Geschichte von unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen. Zusätzlich zum Outstan-ding Artist Award wurde eine intensive Vermittlungstätigkeit in Schulen betrieben. Die gesellschaftspolitische Stoßrichtung sowohl hinsichtlich Frauengleichstellung als auch Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist evident.

Eine weitere Auszeichnung, nämlich innerhalb des noch jungen Förderungsbereichs der Interdisziplinarität, konnte einen neuen interessanten Akzent setzen: „The Co-lonization of Space and Time“ von Lina Dokuzovic erhielt den Outstanding Artist Award für Interdisziplinarität 2010 zugesprochen. Analysen von Politik, Wirt-schaft und Bioethik werden in ästhetischen Strukturzeichnungen visualisiert. Die oft gegensätzlichen Disziplinen ergeben etwas Neues, das keine rückwirkende Tren-nung in fachspezifische Einzelteile mehr erlaubt.

Foto links: Lina Dokuzovic, Outstanding Artist Award – InterdisziplinaritätFoto rechts: Nina Kusturica, Outstanding Artist Award – Interkultureller Dialog

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Kapitel I Struktur der Ausgaben44 Kunstbericht 2010

Für Nachhaltigkeit des Preises für „Life on Earth“ in Wien-Simmering sorgte das Jahresprojekt „Nachbarschaftsgarten Macondo 2010“ des Vereins Gartenpolylog – Gärtnerinnen der Welt kooperieren. Aufbauend auf der aus den USA und Kana-da stammenden Idee der interkulturellen Gärten werden nun wieder Gärten als Lernorte erkannt, als Orte friedlichen gemeinsamen Tuns beinahe mit Erfolgsgaran-tie. Dort gibt es klar verteilte Aufgaben, Strukturen sowohl für Kinder wie auch für ältere Menschen, offene Anbote für kulturelle Workshops und sogar Sportveranstal-tungen auf der grünen Wiese. So kann Lernen Freude machen!

Erstaunlicher Weise boten 2010 einzelne Pflanzen bzw. die gepflegte Natur, also der Blumen- und Gemüsegarten, sowie der naturwissenschaftlich untersuchte Park oftmals ein lebendiges Bezugsfeld in Kunst- und Kulturprojekten. Zu erwähnen ist der Grazer Verein kunstGarten, der Plantagen von Fleischtomaten und duftende Rosenlauben als inspirierende Kulisse für ein dichtes Freiluftkulturprogramm nutzt und nebstbei eine umfangreiche historische Gartenbuchbibliothek zur wissenschaft-lichen Vertiefung anbietet.

ROMALE! – wie ein Appell hört sich der Titel eines großen Roma-Kunstprojektes an, das 2010 in Graz stattgefunden hat. Wenngleich Romale! nur der Plural-Vokativ von Rom ist und soviel wie „Roma!“ bedeutet – die LeserInnen und BetrachterIn-nen assoziieren damit den Aufbruch zu neuem Selbstbewusstsein, zu einer neuen Lebensqualität zwischen Kunst und Aktionismus. Und in der Tat traten hier inter-nationale Roma-KünstlerInnen mit akademischer Ausbildung aus dem sozialen und zugleich marginalisierenden Feld der Outsider Art heraus in eine neue Rolle: der des im internationalen Kunstraum agierenden und Zeichen setzenden bildenden Kunst-schaffenden. Die Akademie Graz, die bereits im Jahr 2008 ein Roma-Festival erfolg-reich realisiert hatte, beschränkte sich nicht nur auf die Ausstellung bildender Kunst, sondern bezog auch Textilarbeiten, Lesungen, Konzerte und Diskussionen mit ein ins Programm.

Die 2009 eingeführte Förderungsschiene für Projekte der Interdisziplinarität trug im Jahr 2010 viele weitere Früchte. Diese sind ein Beleg für die Richtigkeit und An-gemessenheit dieser Strukturmaßnahme, entspricht sie doch einer Tendenz in der zeitgenössischen Kunst, unterschiedliche Kunstsparten mit wissenschaftlichen Dis-ziplinen und anderen kunstfernen Bereichen zu verschränken. Fragestellungen aus Kunst und Kultur können so mit Ansätzen, Denkweisen und Methoden aus anderen Fachbereichen verbunden werden, wobei dem prozesshaften Arbeiten große Bedeu-tung zukommt.

Hacking the Planet war der Titel eines interdisziplinären Projekts von Klaus Schaf-ler, das künstlerische Interventionen zwischen weltumspannendem Geo-Engineering und lokalem Wettermachen entwickelte. In einem ersten Teilprojekt präsentierte Schafler in Chisinau/Moldawien die Errichtung einer fiktiven Wettermanipulations-station in Verbindung mit einer Performance und einer Wissenschaftsdiskussion. So

Herbstfest Macondo 2010

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Kunstbericht 2010 45Kulturinitiativen

wie die Forschung selbst ist auch die künstlerische Stellungnahme als Work-in-Pro-gress zu sehen. Interdisziplinäres Arbeiten kann aber auch im künstlerischen Zusam-menspiel von Stadtpflanzen und Taschenfilmen, wie der Titel eines mehrstufigen Projekts von Christa Auderlitzky und Hanna Schimek lautete, manifest werden. Die weitere Entwicklung der Beziehung zwischen Kunst und Flora in soziologischer Hin-sicht wird zu beobachten sein, ist doch der Garten ein Sinnbild für das glückliche Zusammenwirken von Natur und menschlichem Gestalten. Projekte wie diese er-öffnen einen Einblick in die Vielfalt der Möglichkeiten, die ein gemeinsames und interdisziplinäres Forschen von Kunst und Wissenschaft in sich birgt.

Strukturell kann festgestellt werden, dass sich die im Jahr 2009 eingeführten zwei-jährigen Förderungsverträge sehr bewährt haben, geben sie den Kulturinstitutio-nen doch längerfristige Rechts- und Planungssicherheit und stellen für beide Seiten – Fördernde wie Geförderte – eine erfreuliche Verwaltungsvereinfachung dar.

Befreit von vielen Unsicherheiten können Kulturinitiativen in allen Bundesländern, besonders jedoch im ländlichen Raum abseits städtischer Ballungszentren ihren Hauptaufgaben, nämlich der Kulturvermittlung und Nachwuchsförderung, nachgehen. Die Abteilung 7 sieht es als wichtige Aufgabe, hierbei kleinen wie gro-ßen Kulturvereinen finanzielle und mitunter organisatorische Hilfestellung zu leisten.

8 Kulturinitiativen

Gesamtsumme 2009 € 4.278.153,00

Gesamtsumme 2010 € 4.327.832,20

Budgetanteil€ 4,33 Mio

4,9 %

Foto links: Akademie Graz 2010, ROMALE, KünstlerInnen beim Eröffnungsfest am Verkaufsstand des SpendenprojektsFoto rechts: Hacking the Planet, Weather Manipulation Station, Chisinau/Moldawien 2010

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Kapitel I Struktur der Ausgaben46 Kunstbericht 2010

9 Ausbildung, Weiterbildung

Wie die Bereiche Museen, Archive und Wissenschaft gehören auch Ausbildung und Weiterbildung nicht zu den Kernkompetenzen der Kunstsektion. Von Seiten des Bundes sind primär andere Sektionen des BMUKK dafür zuständig.

Der von der Kunstsektion für diese LIKUS-Gruppe durch die Abteilung 7 zur Verfü-gung gestellte Gesamtbetrag betrug 2010 € 50.150 bzw. 0,06 % des Kunstsektions-budgets und macht somit den kleinsten Förderungsanteil aus.

Da internationale Erfahrungen und professionelle Managementkenntnisse immer mehr zur Schlüsselqualifikation für eine erfolgreiche Arbeit im Kunst- und Kultur-bereich gehören, schreibt die Abteilung 7 im Zwei-Jahres-Rhythmus das Trainee-Stipendium zur internationalen Qualifizierung von KulturarbeiterInnen (vor allem für MitarbeiterInnen regionaler Kulturinitiativen sowie AbsolventInnen von Kulturmanagementlehrgängen) aus.

Den StipendiatInnen wird die Möglichkeit geboten, drei bis sechs Monate in der Praxis Managementerfahrungen bei internationalen Kunst- und Kulturzentren zu er-werben. Das Trainee-Projekt kam erstmals 1992 zur Ausschreibung und findet – da biennal bzw. in unregelmäßigen Abständen vergeben – mit dem Jahr 2010/11 zum zehnten Mal statt.

Das im Ausland erworbene Know-how soll in die österreichische Kulturszene zu-rückfließen und zu neuen Impulsen und lebendiger Vielfalt beitragen. Im Jahr 2010 absolvierte eine erste Gruppe von KulturmanagerInnen ihre Internships in folgenden sieben internationalen Kunst- und Kulturzentren:

•   The  Playhouse, Derry/Irland: Die  1992 gegründete  Einrichtung  ist  ein wichtiges multidisziplinäres und basisdemokratisches Kulturzentrum.

•   Künstlerhaus Bethanien, Berlin: Diese Künstlerresidenz  ist gleichzeitig auch Pro-jektwerkstatt und Veranstaltungsort.

•   MAK Center for Arts and Architecture at  the Schindler House, Los Angeles:  Diese Einrichtung wurde 1994 gemeinsam vom MAK Center Wien und den Freunden des Schindler Hauses gegründet, um den experimentellen Geist des österreichi-schen Architekten Rudolf M. Schindler (1887–1953) zu bewahren.

•   Casa de los Tres Mundos, Granada/Nicaragua: Diese Stiftung ist eine Kultur- und Entwicklungsinstitution zur Förderung von sozial akzentuierten Kulturprojekten in Nicaragua und Zentralamerika.

•   Maisha Film Lab, Kampala/Uganda: Maisha bedeutet „Leben” in Kiswahili. Es han-delt sich um ein Non-Profit-Unternehmen im Bereich Filmausbildung für Filmema-cherInnen aus den Ländern Ostafrikas.

•   Muziekcentrum Nederland, Amsterdam: Dieses Musikzentrum ist Mitorganisator des Festivals November Music in ‘s-Hertogenbosch, des größten Festivals für zeit-genössische Musik in den Niederlanden.

•   Reykjavik  International Film Festival,  Island: Diese Veranstaltung ist eines der re-nommiertesten Film-Festivals in Nordeuropa.

€ %

Abteilung 7 50.150,00 100,00Summe 50.150,00 100,00

9 Ausbildung, Weiterbildung

Gesamtsumme 2009 € 50.700,00

Gesamtsumme 2010 € 50.150,00

Budgetanteil€ 0,05 Mio

0,1 %

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Kunstbericht 2010 47Internationaler Kulturaustausch

10 Internationaler Kulturaustausch

Die Sparte Internationaler Kulturaustausch stellte 2010 mit € 1,67 Mio. bzw. 1,9 % des Kunstbudgets nach den Sparten Film, darstellende Kunst, Festspiele, bildende Kunst, Literatur, Musik, Kulturinitiativen und Soziales den neuntgrößten Förderungs-bereich der Kunstsektion dar.

Zur Förderung des internationalen Kulturaustausches mit Ost- und Südosteuropa sowie der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst wurde 1989 auf Initiative der Kunstsektion der Verein KulturKontakt Austria ins Leben gerufen. Er wurde 2010 von der Abteilung 5 mit € 1,15 Mio. bzw. 68,9 % LIKUS-Anteil finanziert.

KulturKontakt Austria unterstützt in allen Kunstsparten Projekte des kulturellen Dialogs in Osteuropa und Österreich, berät im Bereich des Kultursponsorings und vermittelt unentgeltlich zwischen Wirtschaft und Kultur. Die Aktivitäten reichen von Individualförderungen, Startförderungen für innovative Initiativen in Ost- und Süd-osteuropa bis zu Kooperationen mit KulturveranstalterInnen in Österreich. Kultur-Kontakt Austria präsentiert sich als österreichweites Kompetenzzentrum für kulturel-le Bildung, Kulturvermittlung, kulturellen Dialog und Bildungskooperation mit einem breiten Aktionsradius.

Wegen des im Abschnitt I.3 LIKUS-Systematik ausgeführten Berichtsprinzips wird der gesamte Betrag für KulturKontakt Austria der LIKUS-Sparte Internationaler Kul-turaustausch zugeschlagen, obwohl dieser Verein u.a. Projekte der Bereiche bilden-de Kunst, Fotografie, Film, Musik, darstellende Kunst und Literatur finanziert und auch Sponsoringakquisition organisiert.

Ebenfalls dem Bereich Internationaler Kulturaustausch zuzurechnen ist die Tätigkeit der Abteilung 6 (Auszeichnungsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, Öf-fentlichkeitsarbeit) mit einem Betrag von ca. € 0,52 Mio. bzw. 31,1 % dieser LIKUS-Sparte. Der Schwerpunkt liegt vorwiegend im internationalen Bereich und in der Unterstützung von Auslandsaktivitäten österreichischer KünstlerInnen auf Basis be-stehender Kulturabkommen.

Zur Förderung des internationalen KünstlerInnenaustauschs wurde das bestehende Artist-in-Residence-Programm der Kunst- und Kultursektion ausgebaut. Seit Juni 2009 sind sechs Wohneinheiten und ein großzügiges Gemeinschaftsatelier im Park des Schlosses Laudon im 14. Wiener Gemeindebezirk verfügbar. Abgesehen von der Möglichkeit, bis zu drei Monate in Österreich an einem Projekt arbeiten zu können, werden gegen Ende der Aufenthalte Ausstellungen mit den in Wien entstandenen Arbeiten präsentiert. 2010 fanden fünf Gruppenausstellungen statt.

€ %

Abteilung 5 1.150.000,00 68,87Abteilung 6 519.856,83 31,13Summe 1.669.856,83 100,00

Foto links: Artists-in-Residence des BMUKK (Mátyàs Misetics, Huang Hai, Fang Xiangjun, Grzegorz Mart, Alma Trtovac, Jolanta Kyzikaite)Foto rechts: Unterkunft der Artist-in-Residence-StipendiatInnen, Parkdependance Schloss Laudon

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Kapitel I Struktur der Ausgaben48 Kunstbericht 2010

Im Rahmen dieses Artist-in-Residence-Programms wurden folgende Kunstschaffen-de nach Österreich eingeladen: Mammad Rashidov (Aserbaidschan), Iskren Semkov und Deniza Mandieva (Bulgarien), Huang Hai, Fang Xiangjun, Pan Lijun und Mao Lei (China), Clemens Helmke (Deutschland), Laura Põld (Estland), Cécile Belmont und Dorothée Billard (Frankreich), Sigurrós Ólafsdóttir (Island), Alma Trtovac (Kroatien), Beate Frommelt (Liechtenstein), Jolanta Kyzikaite (Litauen), Adrijana Gvozdenovic (Montenegro), Grzegorz Mart (Polen), Agustín Castilla-Ávila und Nicolás Laiz Place-res (Spanien) sowie Ágnes Magyar, Réka Démuth und Mátyás Misetics (Ungarn). Be-treut werden die Kunstschaffenden gemeinsam mit KulturKontakt Austria, wodurch ein Networking zwischen den StipendiatInnen des BMUKK und den Gastkünstle-rInnen des Programms von KulturKontakt Austria ermöglicht und gefördert wird. Die Einladung der KünstlerInnen beruht auf den Arbeitsprogrammen bestehender Kulturabkommen und auf bilateralen Zusagen.

Das vom Wiener Verein danceWEB gestaltete Stipendienprogramm für junge KünstlerInnen im Tanzbereich wurde von der Abteilung 6 mit vier Stipendien für Kunstschaffende aus Argentinien und Israel gefördert. Das danceWEB-Stipendien-programm ist ein Bestandteil des europäischen Gesamtprojekts Jardin d’Europe. Dieses Projekt, das von danceWEB in Kooperation mit zehn weiteren europäischen Partnerorganisationen getragen wird, wird vom Kulturprogramm der Europäischen Kommission als mehrjähriges Kooperationsprojekt von 2008 bis 2013 unterstützt.

Jardin d’Europe hat sich die Professionalisierung der aufstrebenden europäischen Tanzszene unter besonderer Berücksichtigung des nationalen Nachwuchses zum Ziel gesetzt. Es werden neun Programmelemente in den Bereichen Fortbildung, Resi-dencies und Koproduktionen sowie die Förderung des Tanzjournalismus angebo-ten. 2010 wurden in diesem Zusammenhang auch 15 österreichische KünstlerInnen (u.a. Florentina Holzinger, Marta Navaridas, Regina Picker und Theresa Steininger) in das internationale Netzwerk eingeführt und der mit € 10.000 dotierte Prix Jardin d’Europe, ein Tanzpreis für junge ChoreografInnen, vergeben.

Weiters wurde das Projekt BollyHop der Wiener Tanzwochen mit € 25.000 unter-stützt. Das Ziel dieses Projekts, das 2008 bereits erfolgreich in Wien umgesetzt und 2009 auf Niederösterreich ausgeweitet wurde, lautet: interessierten SchülerInnen im Rahmen eines 2-wöchigen Workshops HipHop Dance Styles bzw. Bollywood Dance näher bringen, die Jugendlichen dadurch mit zeitgenössischem Tanz in Berührung bringen und so in weiterer Folge begeistern.

2010 wurden insgesamt 120 SchülerInnen aus folgenden Schulen aktiv eingebun-den: Berufsschule für Frisur, Maske und Perücke 1160 Wien, Hertha-Firnberg-Schu-len für Wirtschaft und Tourismus 1210 Wien, HLA für wirtschaftliche Berufe 2500

danceWEB Stipendienprogramm 2010

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Kunstbericht 2010 49Internationaler Kulturaustausch

Baden, BG/BRG 2120 Wolkersdorf, SPS1-Schwerpunktschule 2120 Wolkersdorf. Bei den diversen Auftritten in den Schulen bzw. der Schlussaufführung in der Shopping City Süd sahen mehr als 1.000 ZuschauerInnen die Choreografien von Storm (Berlin), Daybee Dorzile (Paris) und Terence Lewis (Mumbai). Aus der bisher punktuellen Zu-sammenarbeit zwischen Kunst und Bildung sollen ab 2011 ganzjährige Schulprojekte entstehen.

Im Regierungsprogramm ist im Kapitel Kunst und Kultur unter Punkt 2 (Nachwuchs-förderung und Schwerpunkt zeitgenössisches Kunstschaffen) und Punkt 15 (Ausbau der internationalen Aktivitäten) festgehalten, dass „verstärkt Maßnahmen gesetzt werden (sollen), um die internationale Präsenz österreichischer KünstlerInnen zu stärken“. Nach Analyse der Auslandsaktivitäten der einzelnen Abteilungen der Kunstsektion zeigten sich Handlungsfelder besonders im Bereich darstellende Kunst. Um Kunstschaffende dieser Sparte stärker im Ausland präsentieren zu können, wur-den die Mittel von Abteilung 6 für Internationalisierungsmaßnahmen im Bereich Tanz und Performance verwendet. Damit wurde gleichzeitig dem großen kreativen Potential der KünstlerInnenszene, die derzeit in Österreich lebt und arbeitet, Rech-nung getragen.

Music Here Music There. Wien/Moskau ist ein Austauschprojekt von brut – Ko-produktionshaus Wien und Oleg Soulimenko in Kooperation mit Dance Agency TsEKh Moscow. Vom 28. November bis 11. Dezember 2010 trafen im brut neun russische KünstlerInnen aus unterschiedlichsten Bereichen wie Tanz, Theater, bilden-de Kunst, Videokunst, Musik und Zirkus auf neun Wiener KünstlerInnen, um zwei Wochen lang miteinander zu arbeiten.

Das brut wurde zur Culture-Clash-Arena umfunktioniert, in der Wien und Moskau, westliche und östliche Kulturklischees und altes und neues Europa aufeinander tra-fen. In Duos aus jeweils einem/r österreichischen und einem/r russischen KünstlerIn wurden Produktionen erarbeitet, die im Dezember 2010 zwei Tage lang im Künstler-haus präsentiert wurden.

Begleitet wurde die Produktionsphase von zwei Round-Table-Gesprächen, bei denen sich die KünstlerInnen öffentlich vorstellten. In Vorträgen wurde über die aktuellen Strömungen in der zeitgenössischen russischen Kunst informiert. Das Austauschpro-gramm wird im Sommer 2011 in Moskau fortgesetzt. Finanzielle Kooperationspartner sind neben dem BMUKK die Europäische Union im Rahmen des Projekts „Factories of the Imagination“, KulturKontakt Austria und das Austrian Cultural Forum Moscow.

Auch das Projekt Rochade Österreich/Schweiz ist Teil der Internationalisierungsof-fensive im Bereich der Förderung der österreichischen Tanz- und Performanceszene.

Foto links: danceWEB-StipendiatInnen (Ingrid Berger-Myhrer, Imre Vass, Benedikt McIsaac, Melanie Zimmermann)Foto rechts: Abschlusspräsentation BollyHop 2010, Shopping City Süd

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Kapitel I Struktur der Ausgaben50 Kunstbericht 2010

Gemeinsam mit dem Tanzquartier Wien wurde ein Austauschprojekt mit der Dampf-zentrale Bern und dem Theaterhaus Gessnerallee Zürich durchgeführt. Vorbild dazu war das über die Saison 2009/2010 im Tanzquartier Wien vorgestellte Programm „Rochade Schweiz“, das namhafte Gruppen und SolistInnen aus der Schweiz nach Wien brachte. Eingebettet in ein intensives Rahmenprogramm wurde diese lebendi-ge und interessante Szene dem österreichischen Publikum vorgestellt.

Die Gegenbewegung erfolgte in der Saison 2010/2011: Mit aktuellen Arbeiten von Alex Deutinger, Chris Haring/Liquid Loft, Anna Mendelssohn, Marta Navaridas, Superamas und Doris Ulrich wurden in Bern und Zürich sowohl Nachwuchskünst-lerInnen als auch bereits etablierte VertreterInnen der österreichischen Tanz- und Performanceszene präsentiert.

Im Jahr 2010 wurde die Wanderausstellung In Between. Austria Contemporary in den Städten Gyula/Ungarn, Istanbul, Nikosia/Zypern, Peking und Podgorica/Mon-tenegro gezeigt. Die Ausstellung, die in Kooperation mit den Abteilungen 1, 6 und IA/5 durchgeführt wird, präsentiert die wichtigsten Ankäufe der Republik Österreich aus den letzten Jahren.

Waren es im Jahr 2009 rund 40 KünstlerInnen, deren Werke für die Ausstellung zur Verfügung standen, so wurde die Werkauswahl 2010 deutlich erweitert. Zur Zeit ste-hen Arbeiten von rund 60 vorwiegend jüngeren Kunstschaffenden bereit. Begleitet wird die Ausstellung von einem zweisprachigen, reich bebilderten Katalog, der 2010 überarbeitet und neu aufgelegt wurde.

10 Internationaler Kultur- austausch

Gesamtsumme 2009 € 1.529.815,82

Gesamtsumme 2010 € 1.669.856,83

Budgetanteil€ 1,67 Mio

1,9 %

Rochade Österreich/SchweizFoto links: SuperamasFoto rechts: Alex Deutinger

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Kunstbericht 2010 51Festspiele, Großveranstaltungen

11 Festspiele, Großveranstaltungen

Festspiele werden in der LIKUS-Systematik gesondert dargestellt, um die nationale und internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Die LIKUS-Gruppe Festspiele und Großveranstaltungen stellte 2010 mit € 11,41 Mio. bzw. 13,0 % des gesamten Kunstbudgets nach Film und darstellende Kunst den drittgrößten Förderungsbereich noch vor bildende Kunst, Literatur und Musik dar.

Gegenüber 2009 erfolgte in dieser LIKUS-Gruppe 2010 ein Rückgang von ca. € 5 Mio. Der Grund für den Hauptanteil von € 4,3 Mio. liegt in der 2009 einmalig erfolgten Zahlung eines Investitionskostenzuschusses für die Salzburger Festspiele (€ 2,8 Mio.) und der Finanzierung des Haydn-Jahres (€ 1,5 Mio.). Zusätzlich kommt es – bei de facto gleichbleibenden Jahresfinanzierungen – zu jährlichen Verschiebun-gen in den Zahlungsflüssen durch nicht kalenderjahrbezogene Anweisungszeitpunk-te, etwa bei den Wiener Tanzwochen (€ 200.000), oder zu Zahlungsreduzierungen aus dem Ordinarium.

Der Großteil der Aufwendungen dieser LIKUS-Gruppe mit fast € 10,18 Mio. bzw. 89,3 % wurde von der Abteilung 2 (Musik und darstellende Kunst) für Großver-anstaltungen geleistet. Die international und historisch bedeutendsten österreichi-schen Festivals sind die Salzburger und die Bregenzer Festspiele.

Aufgrund der historischen Entwicklung haben die Salzburger Festspiele innerhalb der österreichischen Festivallandschaft besondere Bedeutung. Das Salzburger Fest-spielfondsgesetz, das 1950 vom Nationalrat verabschiedet wurde und die Finan-zierung des Festivals auf eine gesetzliche Grundlage stellt, ist bis heute unverän-dert in Kraft. Es bringt die kulturpolitische Haltung der jungen 2. Republik und ihr Selbstverständnis als Kulturnation zum Ausdruck. In den letzten Jahren wurde der Weg einer zeitgemäßen Positionierung in der internationalen Festivallandschaft mit unterschiedlichen künstlerischen Schwerpunktsetzungen und hervorragenden Aus-lastungszahlen weiter gegangen.

Neben dem umfangreichen, international viel beachteten künstlerischen Angebot fokussieren die Salzburger Festspiele ihr Interesse jedoch auch auf junge Menschen und Talente: Das betrifft sowohl die KünstlerInnen selbst als auch das junge Publi-kum. Im Rahmen der Reihen Young Directors Project, Young Singers Project und Young Conductors Project finden RegisseurInnen, SängerInnen und DirigentInnen von Morgen eine Plattform, um ihr Können und ihren Ideenreichtum öffentlich zu präsentieren.

Im Rahmen des von Jürgen Flimm seit 2002 initiierten Young Directors Project zeigen junge RegisseurInnen, was sie sich unter Theater vorstellen, und reizen dabei ihre kreativen Möglichkeiten aus. Seit 2007 wird der Wettbewerb, bei dem sich die vier Produktionen des Young Directors Project messen, von Martine Dennewald und Thomas Oberender kuratiert. Die Jury besteht aus Klaus-Maria Brandauer, Birgit Mi-nichmayr, Helga Rabl-Stadler, Thaddäus Ropac und Andrea Schurian.

Seit 2008 gibt es auch ein Young Singers Project, bei dem ausgewählte junge SängerInnen zum Unterricht nach Salzburg eingeladen werden, Proben besuchen, öffentliche Meisterklassen absolvieren und Partien der aktuellen Festspiele mitstu-dieren. Beim Abschlusskonzert mit dem Mozarteum Orchester Salzburg unter Lei-tung seines Chefdirigenten Ivor Bolten werden die jungen SängerInnen erstmals in ihrem Leben Teil der Salzburger Festspiele.

€ %

Abteilung 1 130.000,00 1,14Abteilung 2 10.183.188,59 89,29Abteilung 3 475.000,00 4,16Abteilung 7 616.988,00 5,41Summe 11.405.176,59 100,00

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Kapitel I Struktur der Ausgaben52 Kunstbericht 2010

Die Idee der Musikvermittlung steht im Zentrum der in Zusammenarbeit mit den Wie-ner Philharmonikern gestalteten Musikcamps. 2010 nahmen Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 16 Jahren die Gelegenheit wahr, in der besonderen Atmosphäre der Festspielzeit die Welt der Oper mit der eigenen Kreativität zu entdecken. Gemein-sam mit MusikvermittlerInnen, TheaterpädagogInnen, KostümbildnerInnen und bil-denden KünstlerInnen wurden eigene Versionen von Glucks „Orfeo ed Euridice“ und Mozarts „Don Giovanni“ erarbeitet. Am letzten Camptag wurden die so entstande-nen Stücke gemeinsam mit MusikerInnen der Wiener Philharmoniker im Festspielbe-zirk präsentiert. Ein Probenbesuch im Festspielhaus sowie ein Blick hinter die Kulissen der Salzburger Festspiele sind die weiteren Höhepunkte der einwöchigen Camps.

Weitere Initiativen der Salzburger Festspiele widmen sich der Jugendblasmusik und einem Jugendprojekt unter dem Titel „Youth! Arts! Science!“, das Bezüge zwischen Naturwissenschaften und Kreativität herzustellen versucht.

Auch die Bregenzer Festspiele, das zweite große Musik- und Theaterfestival, agie-ren ganz im Sinne der Kinder- und Jugendförderung. Unter dem Titel crossculture wurde 2010 eine Woche lang getanzt, gesungen, gemalt, gebastelt und gelacht und dabei ein eigenes Musical erarbeitet. Und am Ende stand der große Auftritt vor Publikum: Beim Fest des Kindes wurden sechs- bis elfjährige Kinder zu Kulturakteu-rInnen.

Kultur als kreatives Erlebnis zu vermitteln ist das Ziel dieses Programms. Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen nicht nur zuschauen, sondern auch mitgestalten und miterleben. Vom Dreijährigen bis zum 27-Jährigen, vom Rockfan bis zum/zur KlassikliebhaberIn – crossculture spricht mit seinem vielfältigen Angebot eine breite Zielgruppe an. So feilten 2010 bereits zum dritten Mal MusikstudentIn-nen unter der Anleitung von SolistInnen der Wiener Symphoniker in den Meisterkur-sen der Akademie an ihrem instrumentalen Können, während jugendliche Hobby-musikerInnen bei der crossculture week in Bandworkshops musikalisch, aber auch in den Bereichen Akustik und Songwriting auf ihren Auftritt in der cross culture night vorbereitet wurden.

Als Orte internationaler Vernetzung sind die großen Festivalschauplätze Salzburg und Bregenz, die Publikum mit vielseitigen künstlerischen Interessen aus der ganzen Welt anziehen, natürlich einmalig. Wesentlich spezifischer interessiert, nämlich vor-rangig an zeitgenössischen künstlerischen Ausdrucksformen, sind die BesucherInnen des in Graz stattfindenden Festivals Steirischer Herbst, das seit 2006 unter der künstlerischen Leitung von Veronika Kaup-Hasler steht.

In ihren Programmen – 2010 unter dem Leitmotiv „Masters, Tricksters, Bricoleurs. Virtuosity as a Strategy for Art and Survival“ – geht es vorrangig um künstlerischen Austausch von österreichischen und internationalen Kräften unter Einbeziehung des heimischen jungen Publikums, kombiniert mit einem themenorientierten kunst-theoretischen Diskurs.

Bezüge zur zeitgenössischen musikalischen Welt stellen auch seit 17 Jahren die Klangspuren Schwaz her, die vom Tiroler Pianisten und Komponisten Thomas Larcher initiiert wurden und nunmehr unter der künstlerischen Leitung des Südti-rolers Paul Kainrath stehen. 2010 präsentierten die Klangspuren Schwaz aktuelle Musik aus Russland. Mit dem russischen Komponisten Vladimir Tarnopolski und dem Schweizer Star-Oboisten und Komponisten Heinz Holliger standen zwei höchst un-terschiedliche Komponistenpersönlichkeiten im Zentrum des dreiwöchigen Tiroler Musikfestivals.

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Kunstbericht 2010 53Festspiele, Großveranstaltungen

Fotos 1. Reihe:Salzburger Festspielelinks: Young Directors Award 2010, David Afkhamrechts: Young Singers Project

Fotos 2. Reihe:links: Salzburger Festspiele, Musikcamprechts: Steirischer Herbst 2010, Isa Genzken: Wäschleine

Fotos 3. Reihe:Bregenzer Festspielelinks: crossculture Akademierechts: crossculture Tours

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Kapitel I Struktur der Ausgaben54 Kunstbericht 2010

Besonders erfolgreich ist das Festival auch in seinen Musikvermittlungsaktivitäten: Die Konzerte finden häufig in Sport- oder Firmenhallen statt. Neben internationa-len Top-MusikerInnen wird auch auf die Einbeziehung der Bevölkerung in das Pro-grammkonzept Rücksicht genommen.

Die zwei größten Filmveranstaltungen Österreichs, die Viennale und die Diagonale, fallen in die Kompetenz der Abteilung 3. Insgesamt trug sie zu dieser LIKUS-Grup-pe € 475.000 bzw. 4,2 % bei.

Mit 96.300 Filminteressierten wurde 2010 bei der 48. Viennale ein neuer Besuche-rInnenrekord erzielt: Von den 351 gut besuchten Aufführungen von Spiel- und Kurz-filmen, darunter 24 österreichische Streifen, Ur- und Erstaufführungen, Klassiker und Entdeckungen, waren 123 Vorstellungen ausverkauft. Auf besonders großes Inter-esse stießen das Spezialprogramm über den amerikanischen Regisseur Larry Cohen und das in Kooperation mit dem Filmarchiv Austria veranstaltete Special zum öster-reichischen Stummfilmkino der 1920er Jahre. Insgesamt kamen 639 Medien- und BranchenvertreterInnen zur Viennale. Der Wiener Filmpreis in der Kategorie Spielfilm ging an Marvin Kren mit seinem Film „Rammbock“, in der Kategorie Dokumentar-film an Hüseyin Tabak mit dem Film „Kick Off“.

Die Diagonale zeigt als internationales Fach- und Branchentreffen österreichische Ur- und Erstaufführungen. Die ausgewählten Filme gelten als Visitenkarte des Film-schaffens in Österreich. 2010 wurde mit 147 Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Anima-tions- und Experimentalfilmen in 134 Vorstellungen die Möglichkeit geboten, das aktuelle Filmschaffen Österreichs kennen zu lernen, Filmschaffende und an Film In-teressierte zu treffen und sich mit dem gegenwärtigen Stand des Films in Österreich kritisch auseinander zu setzen.

Spezialprogramme stellen das österreichische Filmschaffen in vielfältige Zusammen-hänge. 2010 wurde wieder verstärkt Augenmerk auf die internationale Branchen-vernetzung gelegt. Zu den Höhepunkten des Festivals zählte die auch international viel beachtete Personale Peter Schreiner in Kooperation mit Ö1. Als bester österrei-chischer Kinospielfilm wurde 2010 „La Pivellina“ von Tizza Covi und Rainer Frimmel ausgezeichnet. „Hana, Dul, Sed – Fußball und die DVR Korea“ von Brigitte Weich und Karin Macher gewann den Großen Diagonale-Preis für Kinodokumentarfilm.

2010 fand zum 7. Mal das von Christine Dollhofer geleitete Crossing Europe Film-festival Linz statt, das sich einem jungen, eigenwilligen und zeitgenössischen euro-päischen AutorInnenkino verschrieben hat. 2010 war ein Zuwachs an Kooperations-partnern zu verzeichnen, darunter das Architekturforum Oberösterreich sowie NISI MASA – das European Network of Young Cinema.

Ars Electronica 2010Foto links: Richard Kriesche,„blood + tears", Voestalpine StahlweltFoto rechts: Tom Hanslmaier, „Rear Impact“

Plakat Viennale 2010

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Kunstbericht 2010 55Festspiele, Großveranstaltungen

Aus 117 Spiel- und Dokumentarfilmen wurden 2010 folgende PreisträgerInnen ge-kürt: „Crnci/The Blacks“ von den kroatischen Regisseuren Zvonimir Jurić und Goran Dević gewann in der Kategorie Crossing Europe Award European Competition. Mit dem ray-Publikumspreis wurde Séverine Cornamusaz für „Coeur Animal/Animal Heart“ ausgezeichnet. „Videocracy“ vom schwedischen Regisseur Erik Gandini er-hielt den erstmals verliehenen Crossing Europe Award European Documentary.

Ebenfalls in Linz findet das von Gerfried Stocker geleitete Ars Electronica Festival statt – ein Festival für Kunst, Technologie und Gesellschaft, das die digitale Entwick-lung in unserer Gesellschaft in den Mittelpunkt rückt. Seit 1979 entwickelte es sich zu einem der international wichtigsten Medienkunstfestivals und sorgt für spannen-de, richtungsweisende Diskussionen, Ausstellungen und Events. Seit 1986 findet das Festival jährlich statt und gibt sich stets ein spezifisches Motto.

2010 lautete dieses „REPAIR – sind wir noch zu retten“: „Die Zeit des Warnens ist vorüber, denn wir stecken schon mitten drinnen: in der Klimakrise, der Überwa-chungsgesellschaft, dem Bankrott der Finanzwirtschaft … Points of no Return sind überschritten und die Dramatik der Auswirkungen ist klar erkennbar. Unerklärlich daher unsere Lethargie, zumal Ideen, Werkzeuge und Techniken für den Kurswech-sel vorhanden sind. Wir müssen einfach nur handeln. Die Ärmel hochkrempeln und in Angriff nehmen, woran sowieso kein Weg vorbeiführt. Wir müssen uns ändern und mit der Reparatur beginnen“, erläuterte die Ars Electronica ihr Programm.

So wurde das Festival 2010 einmal mehr zum Testgelände, zu einer Werkstatt für die Erprobung neuer Ideen und Handlungsmöglichkeiten, für die Überprüfung der Zukunftsfähigkeit von Visionen und Utopien. 2010 wurde mit mehr als 90.000 Gäs-ten aus aller Welt ein neuer BesucherInnenrekord erzielt. Die Abteilung 1 subven-tionierte dieses Festival mit € 130.000 bzw. 1,1 % Anteil an dieser LIKUS-Gruppe.

Die Abteilung 7 hat mit ca. € 0,62 Mio. bzw. 5,4 % den zweitgrößten Anteil an dieser LIKUS-Gruppe. Sie ist seit ihrer Gründung sowohl um die Entwicklung authen-tischer und innovativer Kultur in den Regionen und deren öffentliche Bewusstma-chung als auch um die Einspielung neuer internationaler Tendenzen in diese heimi-schen Biotope bemüht.

Theaterland Steiermark ist eines dieser Vorzeigefestivals, die den Stellenwert re-gionaler Kulturentwicklung durch Gegenüberstellung hochwertiger Gastspiele aus dem gesamteuropäischen Raum neu und in aller Regel höher, da in weiter gespann-te sinnvolle Zusammenhänge gebracht, positionieren.

Foto links: Festival Theaterland Steiermark 2010, BestOFFstyria, teig theater, Graz: „remember tsero“ Foto rechts: NÖ Viertelfestival 2010, Grenztranszendenz

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Kapitel I Struktur der Ausgaben56 Kunstbericht 2010

Das Jahr 2010 bescherte der kleinen obersteirischen Gemeinde Oberzeiring ein Ur-aufführungsfestival von internationalem Rang. Besonders bezaubern konnte dabei das bereits mehrfach ausgezeichnete Theater im Bahnhof mit einer mitternächt-lichen Aufführung in einem Heustadl mitten auf der Wiese. Punktgenaues Wissen um Sprache, Denken und Fühlen der Menschen vor Ort gehört zum Markenzeichen dieses Theaterensembles. Theaterpädagogik und Bildung ohne Vorschlaghammer, Achtung vor dem (vermeintlich) einfachen Menschen sind Parameter der Kultur mit Wirkung. In den steirischen Landgemeinden bringt Theaterland Steiermark seit 2004 Kultur zum Wirken.

Ähnlich ist auch der Geist, der das Niederösterreichische Viertelfestival seit zehn Jahren erfolgreich trägt: Der Mensch als Gestalter einer Region, der für diese auch tatsächlich Verantwortung übernimmt, bildet das Zentrum der kulturhistorischen Analysen und künstlerischen Stellungnahmen.

Mehr als 70 Einzelprojekte, die sich um Alltagskultur, historische und geographische Problemstellungen, Respekt und Menschenwürde drehen, fanden sich in den Mo-naten Mai bis August 2010 im Waldviertel zu einem Festival gebündelt wieder. Die in dieser Region lebenden Menschen können selbst gestaltend mitwirken und so aktive PartizipantInnen des Kunst- und Kulturgeschehens werden, was wesentlich zur Identitätsfindung bzw. -stärkung beiträgt.

Von ganz anderer, gleichsam luftiger Natur ist das internationale Straßentheaterfes-tival La Strada, das nun schon seit vielen Jahren die Grazer Sommer mit Akrobatik, Slapstick, Figuren- und Sprechtheater unter freiem Himmel wie auch in geschlos-senen Räumen belebt. Unter dem Deckmantel leichter Unterhaltung lassen sich so ernste Themen wie sterbende Stadtteile, ungenügend integrierte Zuwanderung und Politikverdrossenheit mit einem lachenden und einem weinenden Auge szenisch darstellen. Darüber hinaus ist die Belebung des Kulturtourismus ein nicht zu verach-tender Nebeneffekt aller Sommerfestivals.

Zu Großveranstaltungen zählen in der LIKUS-Systematik grundsätzlich auch Groß- und Landesausstellungen, nicht aber die Durchführung von Bundesausstellungen, die Beteiligung an Ausstellungen im Rahmen von Kulturabkommen und an Groß-ausstellungen wie an Biennalen, Triennalen oder an der documenta. Diesbezügliche Finanzierungen der Abteilung 1 (bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Foto-grafie) werden in der LIKUS-Sparte 6 (bildende Kunst) erfasst.

11 Festspiele, Großver - anstaltungen

Gesamtsumme 2009 € 16.407.538,84

Gesamtsumme 2010 € 11.405.176,59

Budgetanteil€ 11,41 Mio

13,0 %

La Strada 2010Foto links: Theater FragileFoto rechts: Gurus

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Kunstbericht 2010 57Soziales

12 Soziales

Die Darstellung des Kunstbudgets in der LIKUS-Systematik ordnet die einzelnen För-derungen den jeweiligen Kunstsparten nach dem Prinzip des Überwiegenden zu. Transferleistungen aus sozialen Motiven sind nicht mehr in den einzelnen Kunst-Kategorien enthalten. Im Kapitel Soziales werden jene Ausgaben für soziale Maß-nahmen zusammengefasst, die nicht ausnahmslos als Kunstförderung im engeren Sinn betrachtet werden können.

Mit € 1,89 Mio. bzw. 2,2 % stellt die LIKUS-Sparte Soziales 2010 nach den Sparten Film, darstellende Kunst, Festspiele, bildende Kunst, Literatur, Musik und Kulturinitia-tiven den achtgrößten Finanzierungsbereich der Kunstsektion dar.

Es handelt sich dabei um zahlreiche Sozialmaßnahmen in den Bereichen bildende Kunst, Musik, freie Theaterarbeit, Film, Literatur und Kulturinitiativen. Sie verfolgen seit den späten 1950er Jahren das Ziel, sukzessive alle Kulturschaffenden in Aner-kennung ihrer Leistung für die Allgemeinheit sozial abzusichern. Die einzelnen So-zialmaßnahmen nehmen Bedacht auf die spezifischen Eigenheiten der jeweiligen Kunstsparte und sind in Art und Umfang unterschiedlich.

Die Mittel für Soziales stammen 2010 primär aus der Abteilung 5 (€ 1,2 Mio. bzw. 63,5 % LIKUS-Anteil) und der Abteilung 2 (€ 0,56 Mio. bzw. 29,7 % LIKUS-Anteil). Aber auch die Abteilung 1 (fast € 100.000 bzw. 5,2 % LIKUS-Anteil) und die Abtei-lung 3 (€ 30.000 bzw. 1,6 % LIKUS-Anteil) sind in diesem Bereich vertreten.

Die sozialrechtliche Situation von KünstlerInnen stellte sich in Österreich je nach Sparte unterschiedlich dar. Mit der 54. Novelle des Allgemeinen Sozialversiche-rungsgesetzes (ASVG) und der 22. Novelle des Gewerblichen Sozialversicherungs-gesetzes (GSVG) wurde mit 1. Jänner 1998 die allgemeine Sozialversicherungs-pflicht für alle erwerbstätigen Personen eingeführt. Damit fallen im Wesentlichen alle lohnsteuer- und einkommensteuerpflichtigen Personen in den Schutzbereich der jeweiligen Sozialversicherungen. Übergangsregelungen nahmen die freiberuf-lichen Kunstschaffenden bis zum 31. Dezember 2000 von der Pflichtversicherung aus. Um zu einer homogenen und sozial ausgewogenen Lösung für Kunstschaffen-de zu gelangen, wurde mit Wirksamkeit 1. Jänner 2001 das Künstler-Sozialversiche-rungsfondsgesetz (K-SVFG, BGBl. I Nr. 131 vom 29. Dezember 2000) geschaffen, das unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den GSVG-Sozialversiche-rungsbeiträgen vorsieht. Mit Wirksamkeit 1. Jänner 2008 wurde das K-SVFG novel-liert (BGBl. I Nr. 55/2008).

Die Aufgabe des Künstler-Sozialversicherungsfonds besteht darin, Beitragszu-schüsse an GSVG-pensionsversicherte KünstlerInnen – für die Kalenderjahre 2001–2007 Zuschüsse zu den Pensionsversicherungsbeiträgen und ab 2008 auch Zuschüs-se zu den Kranken- und Unfallversicherungsbeiträgen – zu leisten und die dafür notwendigen Mittel aufzubringen.

Künstlerin resp. Künstler im Sinne des K-SVFG ist, „wer in den Bereichen der bil-denden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder einer ihrer zeitgenössischen Ausformungen aufgrund ihrer/seiner künstlerischen Befä-higung im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Werke der Kunst schafft.“ Über die KünstlerInneneigenschaft entscheidet eine KünstlerInnenkommission, die aus meh-reren Kurien besteht, und zwar aus je einer für Literatur, Musik, bildende Künste, darstellende Kunst, Filmkunst und Multimedia sowie einer allgemeinen Kurie für die zeitgenössischen Ausformungen der Kunstbereiche. Außerdem gibt es noch je eine Berufungskurie, die – nach einer negativen Beurteilung durch eine Kurie – auf Antrag

€ %

Abteilung 1 98.808,68 5,22Abteilung 2 562.000,00 29,69Abteilung 3 30.000,00 1,58Abteilung 5 1.202.072,85 63,50Summe 1.892.881,53 100,00

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Kapitel I Struktur der Ausgaben58 Kunstbericht 2010

ein weiteres Gutachten erstellt. Die erfolgreiche Absolvierung einer künstlerischen Hochschulausbildung gilt als Nachweis für die einschlägige künstlerische Befähigung.

Der Zuschuss beträgt für die Kalenderjahre 2001–2004 höchstens € 72,67 monat-lich (€ 872,04 jährlich), für die Kalenderjahre 2005–2008 höchstens € 85,50 mo-natlich (€ 1.026 jährlich), für das Kalenderjahr 2009 höchstens € 102,50 monatlich (€ 1.230 jährlich) sowie ab dem Kalenderjahr 2010 höchstens € 112,50 monatlich (€ 1.350 jährlich). Er darf jedoch nicht höher als die jeweils zu zahlenden monatli-chen Sozialversicherungsbeiträge sein.

Der Zuschuss setzt voraus, dass die/der GSVG-pensionsversicherte Kunstschaffende an den Fonds einen entsprechenden Antrag richtet, der sowohl beim Fonds als auch bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingebracht werden kann, die Jahreseinkünfte aus der selbständig künstlerischen Tätigkeit mindestens € 4.488,24 (2011) betragen und die Summe aller Einkünfte (Gewinn) im Kalenderjahr nicht das Sechzigfache des für dieses Kalenderjahr geltenden Betrages gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG – das sind € 22.441,12 (Wert 2011) – überschreitet. Diese Ober-grenze erhöht sich pro Kind um das Sechsfache des Betrages gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG – das sind € 2.244,12 (Wert 2011). Die erwähnte Untergrenze reduziert sich im entsprechenden Ausmaß, wenn die selbständige künstlerische Tätigkeit während des Kalenderjahres begonnen oder beendet wurde.

Der Künstler-Sozialversicherungsfonds hat seine Tätigkeit 2001 aufgenommen. Der Fonds finanziert sich aus einer Abgabe, die von gewerblichen BetreiberInnen einer Kabelrundfunkanlage für alle Empfangsberechtigten von Rundfunksendungen zu entrichten ist, und einer Abgabe von denjenigen, die als Erste im Inland gewerbsmä-ßig entgeltlich durch Verkauf oder Vermietung Geräte in den Verkehr bringen, die zum Empfang von Rundfunksendungen über Satelliten bestimmt sind (Satellitenre-ceiver, -decoder). An Aufwendungen waren in der Gewinn- und Verlustrechnung des Fonds im Jahr 2010 die Beitragszuschüsse an die SVA von € 6,33 Mio. und der Verwaltungsaufwand von € 0,46 Mio. zu verzeichnen. In den Jahren 2001–2010 wurden Zuschüsse an insgesamt 8.045 Personen ausbezahlt.

Durch die Novelle des K-SVFG 2008 ergaben sich u.a. folgende Änderungen: Bei-tragszuschüsse nicht nur für die Beiträge zur gesetzlichen Pensionsversicherung, sondern auch für jene zur gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung; Einführung einer Valorisierungsregelung für die Einkommensobergrenze; Einschleifregelung für die Rückzahlungsverpflichtung des Beitragszuschusses bei Über- oder Unterschreiten der Einkommensgrenzen; Erweiterung der Regelungen über den Verzicht bei Rück-forderung des Beitragszuschusses in Härtefällen.

Nach einer Studie über die soziale Lage der freien Theaterschaffenden in Österreich wurde 1991 durch die Kunstsektion ein Sozialfonds mit der Bezeichnung IG-Netz eingerichtet, der von der Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit verwaltet wird. Bei Anstellungen von Theaterschaffenden durch freie Theatergruppen übernimmt das IG-Netz einen Teil des Arbeitgeberanteils. Selbständige Theaterschaffende kön-nen daraus Zuschüsse zur Kranken- und Unfallversicherung erhalten. Die Abteilung 2 (Musik und darstellende Kunst) stellte 2010 insgesamt € 300.000 zur Verfügung.

Für die freiberuflich tätigen SchriftstellerInnen wurde ein Sozialfonds für Schrift-stellerInnen in Selbstverwaltung eingerichtet, der vom Bund gefördert wird. Die Geschäftsführung liegt bei der Literar-Mechana. Über die Vergabe der Mittel ent-scheidet eine aus sechs Personen bestehende Kommission, der u.a. je eine Vertrete-rin/ein Vertreter des Justizministeriums und der Kunstsektion angehören. Gewährt werden Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung sowie Zuschüs-

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Kunstbericht 2010 59Soziales

se zur Krankenversicherung und einmalige Leistungen. Der Beitrag des Sozialfonds kann unter Umständen die volle Höhe der freiwilligen Krankenversicherung errei-chen. Aus den Mitteln der Abteilung 5 (Literatur und Verlagswesen) wurde der Sozi-alfonds 2010 mit insgesamt € 1.163.000 finanziert.

Für besondere Notfälle bei Kunstschaffenden stellt die Kunstsektion Mittel des Kunstförderungsbeitrags als KünstlerInnenhilfe (insbesondere zur Aufrechterhal-tung der künstlerischen Tätigkeit) zur Verfügung. 2010 wurden durch die Abteilun-gen 1, 2, 3 und 5 insgesamt knapp € 200.000 vergeben.

Im Zuge der Evaluierung des Künstler-Sozialversicherungsfonds trat ein Defizit an fak-tenbasierter Evidenz zur sozialen Lage der KünstlerInnen zu Tage. Um für weitere Maßnahmen seitens der Politik eine valide Datenbasis zu schaffen, wurde eine breit angelegte Studie zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Öster-reich beauftragt und Ende 2008 präsentiert. Sie lieferte erstmals nach 30 Jahren eine umfassende Analyse der aktuellen Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Kunstschaf-fenden, die durch Phänomene wie prekäre Arbeitsverhältnisse, neue Selbständigkeit, Teilzeitbeschäftigung und eine deutliche Einkommensschere geprägt sind (Details zur Studie: http://www.bmukk.gv.at/kunst/bm/studie_soz_lage_kuenstler.xml).

Der aus der Studie resultierende politische Handlungsbedarf fand seinen Nieder-schlag in einer breiten parlamentarischen Diskussion mit den ExpertInnen im Kul-turausschuss sowie im Regierungsprogramm 2008–2013. Dort ist festgehalten, dass auf Basis der Ergebnisse dieser Studie eine interministerielle Arbeitsgruppe ein Maß-nahmenpaket zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Künstle-rInnen entwickeln soll.

Diese 2009 konstituierte Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) setzt sich aus VertreterInnen von neun Ministerien zusammen. Ziel ist es, die soziale Lage und die damit verbundenen Probleme der Kunstschaffenden umfassend zu erörtern und gezielt Lösungs- und Verbesserungsansätze zu erarbeiten. Eine solche ressortüber-greifende Arbeitsweise ist nicht nur in Österreich, sondern auch auf europäischer Ebene einmalig. Sie wird dementsprechend auch international mit großem Interesse verfolgt.

Im Anfang 2011 erschienenen Bericht der UNESCO-Kommission „Mapping Cultural Diversity – Good Practices From Around the World“ wird die Arbeit der IMAG im

Podiumsdiskussion der Interministeriellen Arbeitsgruppe mit Bundesministerin Dr. Claudia Schmied und Bundesminister Rudolf Hundstorfer am 15. Juni 2010

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Kapitel I Struktur der Ausgaben60 Kunstbericht 2010

Kapitel „Policy Measures, Programmes and Structures“ als eine von fünf exemplari-schen Maßnahmen besonders gewürdigt. Ein wesentliches Element der IMAG stellt neben der Einbindung aller relevanten Ministerien der umfassende Dialog und Aus-tausch mit den Betroffenen bzw. deren Interessenvertretungen (Interessenverbände, Verwertungsgesellschaften, VertreterInnen der Sozialpartner, von Kunsteinrichtun-gen und Ausbildungsstätten usw.) dar.

In acht Unterarbeitsgruppen, die von den jeweils federführenden Ressorts gelei-tet werden, wurde nicht nur wertvolle Grundlagenarbeit geleistet. Im Rahmen der bisherigen Informationsgespräche ist es auch gelungen, bestehende Informations-defizite weitgehend zu beseitigen und eine Unzahl von Rechtsunsicherheiten einer umfassenden Klärung zuzuführen.

In mehr als 40 Gesprächsrunden hat sich die IMAG bislang mit Fragen der Kunst-förderung, des Urheber-, Steuer-, Aufenthalts- und Fremdenrechtes auseinander gesetzt. Vorrangig hat sie sich aber der Aufarbeitung der in der Studie zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich als zentral identifizierten Problem-felder gewidmet: der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie dem Arbeitsmarkt und dem Arbeitsrecht. Bezüglich dieser Bereiche wurde mit der Ausarbeitung ei-nes KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetzes und der Novelle des Schau-spielergesetzes, die beide mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten sind, auch ein erstes Maßnahmenpaket präsentiert.

Ein Eckpfeiler des KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetzes ist zum einen die Schaffung eines KünstlerInnen-Servicezentrums als zentrale Anlauf-stelle für selbständig und unselbständig tätige KünstlerInnen unter dem Dach der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Dieses Zentrum soll im Frontoffice-Bereich als einheitlicher Ansprechpartner für alle KünstlerInnen fun-gieren. Im Backoffice-Bereich soll es die Einbindung und Vernetzung mit den Ge-bietskrankenkassen und dem Künstler-Sozialversicherungsfonds herstellen. Als One-Stop-Shop dient es vor allem zu Auskunftszwecken, aber auch zur Unterstützung der Kunstschaffenden, etwa bei Erfüllung von Meldepflichten, der Stellung von Leis-tungsanträgen oder der Organisation der Beratung durch zuständige Institutionen.

Die zweite Neuerung betrifft die Möglichkeit zur Ruhendstellung der selbstän-digen künstlerischen Tätigkeit, die bestehende Probleme mit Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung minimieren soll. Gewerbetreibende können das Ruhen ih-res Gewerbebetriebes bzw. ihrer Gewerbeberechtigung bei ihrer Kammer anzeigen, um auf diese Weise die Ausnahme von der Pflichtversicherung nach dem Gewerb-lichen Sozialversicherungsgesetz zu bewirken. Im Gegensatz dazu war dies Kunst-schaffenden bisher nicht möglich. Nach den neuen Regelungen wird dieses formale Hindernis beseitigt: KünstlerInnen können als „Neue Selbständige“ künftig einen Antrag auf (einstweilige) Ruhendmeldung ihrer künstlerischen Erwerbstätigkeit beim Künstler-Sozialversicherungsfonds stellen und so für die Dauer dieses Ruhens von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen werden.

Im Zuge der Novellierung des Schauspielergesetzes aus dem Jahr 1922 – die neue Bezeichnung lautet nun Theaterarbeitsgesetz – erfolgte die Modernisierung des Gesetzes und die Anpassung des Bühnenarbeitsrechts an die Entwicklungen so-wohl der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung als auch der Theaterpraxis. Darüber hin-aus wurden neue europarechtliche Vorgaben umgesetzt und Rechtsbereinigungen durch Entfall veralteter und überholter Bestimmungen des bislang geltenden Schau-spielergesetzes vorgenommen.

2,2 %

12 Soziales

Gesamtsumme 2009 € 1.596.246,75

Gesamtsumme 2010 € 1.892.881,53

Budgetanteil€ 1,89 Mio

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Kunstbericht 2010 61Öffentlichkeitsarbeit

I.5 Öffentlichkeitsarbeit

Die Abteilung 6 ist neben der Durchführung eines Artist-in-Residence-Programms und dem bilateralen KünstlerInnenaustausch auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Kunstsektion zuständig. Dieser Bereich umfasst sowohl die Planung und Orga-nisation von Veranstaltungen der Sektion als auch die Ehrenzeichen- und Auszeich-nungsangelegenheiten im Kunstbereich.

Im Jahr 2010 wurden 112 in- und ausländische Persönlichkeiten aus Kunst und Kultur, die im Interesse unseres Landes besondere Leistungen erbracht haben, mit Ehren-zeichen der Republik Österreich bzw. mit den Berufstiteln ProfessorIn, Kammer-schauspielerIn und KammersängerIn geehrt. Darunter befanden sich Ernesto Carde-nal, Prälat Joachim Angerer, Valie Export, Johann Georg Gsteu, Wolfgang Hübsch, Berislav Klobučar und Peter Weibel, die mit einem Ehrenzeichen ausgezeichnet wur-den; Adam Fischer, Brigitte Flos, Veit Heiduschka und Katharina Messner wurde der Berufstitel „ProfessorIn“ verliehen; José Cura, Natalie Dessay und Vesselina Kasarova tragen nun den Berufstitel „KammersängerIn“.

Zusätzlich zu den Ehrenzeichen und den Ehrentiteln vergibt die Kunstsektion im Rah-men der Kunstförderung insgesamt 41 verschiedene Preise, die teilweise jährlich, biennal oder in größeren Zeitabständen vergeben werden. Bis vor wenigen Jahren wurden sämtliche Preise bei einzelnen Terminen verliehen. Um die Sichtbarkeit der KünstlerInnen, die mit diesen Preisen ausgezeichnet werden, zu erhöhen, aber auch um die große Wertschätzung für ihre Arbeit auszudrücken, wurden in den vergan-genen Jahren sukzessive Änderungen vorgenommen und neue Konzepte erarbeitet.

•   Die Förderungs- und Würdigungspreise, die alljährlich in den verschiedenen Kunst-sparten vergeben werden, wurden in Outstanding Artist Award und Öster-reichischer Kunstpreis umbenannt. Für die Preisverleihungen wurden neue Ver-anstaltungsformate entwickelt.

•   In der Sparte Literatur wird der Erich-Fried-Preis jährlich während der Erich-Fried-Tage vergeben, die von der Dokumentationsstelle für neuere österreichische Lite-ratur und der Erich-Fried-Gesellschaft für Literatur und Sprache im Literaturhaus Wien veranstaltet werden.

•   Der  Ernst-Jandl-Preis für Lyrik wird biennal seit 2001 im Rahmen einer drei-tägigen Veranstaltung zur deutschsprachigen Gegenwartslyrik in Neuberg/Mürz vergeben.

•   Die Österreichischen Staatspreise für literarische Übersetzung werden jährlich im Rahmen der Translatio, einer Veranstaltung im Robert-Musil-Haus in Klagenfurt, überreicht.

Fotos von links nach rechts:Valie Export, Bundesministerin Dr. Claudia SchmiedPrälat Univ.-Prof. DDr. Joachim Angerer, Bundesministerin Dr. Claudia Schmied, Ernesto CardenalFilmproduzent Veit Heiduschka, Sektionschefin Mag. Andrea Ecker

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Kapitel I Struktur der Ausgaben62 Kunstbericht 2010

•   Die Vergabe des Österreichischen Kinder- und Jugendbuchpreises (vier Preise, zehn Kollektionstitel) wird seit 2003 in eine ganztägige Veranstaltung mit großem Rahmenprogramm (Ausstellungen, Lesungen, Diskussionen, Lesekongress, Verga-be des Preises einer Jugendjury usw.) in Gleisdorf/Steiermark eingebettet.

•   Der Modepreis der Kunstsektion wird seit 2000 während eines großen Events im Rahmen der jährlich stattfindenden Fashion-Week in Wien überreicht, wo gleich-zeitig auch die Preise der Stadt Wien und Unit F vergeben werden.

•   Der Birgit-Jürgenssen-Preis, der seit 2004 an eine/n Studierende/n der Akade-mie der bildenden Künste vergeben wird, ist in eine Werkpräsentation der Preis-trägerin/des Preisträgers an der Akademie eingebunden.

•   Die Thomas-Pluch-Drehbuchpreise (seit 1993) werden im Rahmen des Filmfes-tivals Diagonale in Graz überreicht.

Die Überreichungen wurden in einen stärker inhaltlich ausgerichteten Kontext ge-stellt, bestimmte Preise wurden gebündelt und in einem größeren Rahmen bei einer Veranstaltung vergeben. Somit wird hervorgehoben, dass nicht nur der finanzielle Aspekt bei Preisen wichtig ist. Denn vor allem gilt es, dass die KünstlerInnen jene Auf-merksamkeit erhalten, die ihnen gebührt. Zudem gewinnt eine breitere Öffentlich-keit Einblick in die Tätigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

Ziel ist es auch, die PreisträgerInnen und ihre künstlerische Arbeit nicht nur in den Räumen des Ministeriums zu präsentieren, sondern in einem größeren Rahmen ein potentielles Publikum anzusprechen und spartenübergreifende Vernetzung zu for-cieren. Die Öffentlichkeitsarbeit ist das notwendige Vehikel, um ein breiteres Pub-likum über die künstlerischen Arbeiten in Österreich zu informieren und für deren Notwendigkeit zu sensibilisieren. Daher stehen auch immer die KünstlerInnen, ihre Werke und deren gesellschaftliche Bedeutung im Mittelpunkt.

Die Outstanding Artist Awards wurden bereits im Jahr 2009 erstmals im Rahmen einer Veranstaltung vergeben. Mit dem Preis werden herausragende Leistungen von KünstlerInnen der jüngeren und mittleren Generation ausgezeichnet. Outstanding10 fand am 1. Oktober 2010 im Wiener RadioKulturhaus statt.

Die Auszeichnungen gingen an Gregor Neuerer (künstlerische Fotografie), kozek hörlonski – Thomas Hörl und Peter Kozek (bildende Kunst), Thomas Kriebaum (Karikatur und Comics), Klub Zwei – Simone Bader und Jo Schmeiser (Video- und Medienkunst), Martin Prinz und Clemens Setz (Literatur), Helga Bansch (Kinder- und Jugendliteratur), Thomas Wally (Musik), Chris Haring (darstellende Kunst) und Saskia Wendland (Modepreis). Lina Dokuzovic erhielt den Preis für das Projekt The Colonization of Space and Time (Interdisziplinarität), der Verein Culture2Culture (Waltraud Grausgruber und Birgitt Wagner) für das internationale Frauenanimati-onsfilmfestival Tricky Women (Frauenkultur). In der Kategorie Interkultureller Dialog wurden CABULA6 (Claudia Heu und Jeremy Xido) für das Projekt „Life on Earth» und Nina Kusturica für den Film „Little Alien» ausgezeichnet. In der Sparte Film erhielten Michaela Grill (Avantgardefilm) und Anja Salomonowitz (Dokumentarfilm) den Outstanding Artist Award.

Durch die Vergabe aller Preise an einem Abend konnte die Medienresonanz deut-lich erhöht werden. Kurzinterviews der beiden Moderatoren Dirk Stermann und Christoph Grissemann mit den KünstlerInnen sowie eigens gestaltete Videoporträts, die auch Einblick in die Arbeitsweise und das Werk gaben, stellten die ausgezeichne-ten Kunstschaffenden in den Mittelpunkt des Abends.

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Kunstbericht 2010 63Öffentlichkeitsarbeit

Fotos 1. Reihe:Outstanding 10 links: Bundesministerin Dr. Claudia Schmied mit PreisträgerInnenrechts: Mika VemberFotos 2. Reihe:links: Outstanding 10, PreisträgerInnen Claudia Heu und Jeremy Xido im Gespräch mit Christoph Grissemann und Dirk Stermannrechts: Die Schönsten Bücher Österreichs 2009, Bundesministerin Dr. Claudia Schmied mit PreisträgerInnen des WettbewerbsFotos 3. Reihe:Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis 2010links: PreisträgerInnenrechts: Jugendjury

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Kapitel I Struktur der Ausgaben64 Kunstbericht 2010

Bei dem musikalischen Rahmenprogramm wurde mit den Gruppen Ensemble LUX, Jellybeat, Mika Vember, Milk+ und Tanz Baby! darauf Wert gelegt, junge österrei-chische Musicacts auszuwählen. Der Live-Video-Stream der Verleihungsfeier war sowohl über die Website des BMUKK als auch über Facebook zugänglich. Die Auf-zeichnung des Streams sowie weiterführende Informationen zu den PreisträgerIn-nen sind über die BMUKK-Website abrufbar. Zur Veranstaltung erschien auch eine Broschüre, in der alle wesentlichen Informationen zu den KünstlerInnen nachgelesen werden können.

Die Österreichischen Kunstpreise 2010 wurden am 25. Jänner 2011 von Bundes-ministerin Dr. Claudia Schmied gemeinsam mit Bundespräsident Dr. Heinz Fischer ebenfalls erstmals im Rahmen einer Veranstaltung in der Wiener Hofburg überreicht. Für das Jahr 2010 wurde diese Auszeichnung in sieben Sparten an etablierte Künst-lerInnen für ihr Gesamtwerk vergeben. Die PreisträgerInnen waren Jacqueline Csuss (Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzung), Franz Graf (bildende Kunst), Jessica Hausner (Film), Paulus Hochgatterer (Literatur), Richard Kriesche (Video- und Me-dienkunst), Paul Albert Leitner (künstlerische Fotografie) und Thomas Daniel Schlee (Musik). Die Festrede hielt der deutsche Philosoph Julian Nida-Rümelin. Durch den Abend führte Barbara Rett.

Musikalisch wurde der Abend von Amarcord Wien, Metaphysis, mund.ART Quintett Wien und dem trio VIENNarte gestaltet. Der Schauspieler Markus Hering und die SchülerInnen Yannicka Thomas und Zackary Mertz lasen aus den Werken von Paulus Hochgatterer und Jacqueline Csuss. Auch bei dieser Veranstaltung wurden die Preis-trägerInnen und ihr Werk in Videoporträts vorgestellt und eine Begleitpublikation angeboten. Wie bei outstanding10 wurde auch hier ein Live-Videostream, der auf der BMUKK-Website und auf Facebook abrufbar war und auch weiterhin gesehen werden kann, zur Verfügung gestellt. Über die neuen Medien und sozialen Netzwer-ke sollen junge Publikumsschichten angesprochen werden.

Eine weitere große Veranstaltung stellt die Preisverleihung zum Wettbewerb Die schönsten Bücher Österreichs dar, der jährlich vom Hauptverband des Österreichi-schen Buchhandels in Kooperation mit dem BMUKK veranstaltet wird. Gemeinsam mit Benedikt Föger, Vizepräsident des Hauptverbandes des Österreichischen Buch-handels, nahm Bundesministerin Dr. Claudia Schmied die Überreichung vor.

Im Rahmen der Verleihung wurden 15 Bücher mit Ehrenurkunden ausgezeichnet; drei Titel davon erhielten Staatspreise. Der Festakt fand am 23. Februar 2010 im Wiener RadioKulturhaus statt. Eine professionell gestaltete Videopräsentation der ausgezeichneten Bücher sowie ein Folder mit allen Buchtiteln und Jurybegründun-gen garantierten die optimale Darbietung der Publikationen.

Am 4. Mai 2010 fand im steirischen Gleisdorf die Verleihung des Österreichischen Kinder- und Jugendbuchpreises 2010 statt. Wie schon in den vergangenen Jah-

Fotos von links nach rechts:Österreichischer Kunstpreis 2010Metaphysisv.l.n.r.: Paulus Hochgatterer, Richard Kriesche, Jacqueline Csuss, Franz Graf, Paul Albert Leitner, Jessica Hausner, Thomas Daniel SchleeDie PreisträgerInnen mit Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, Margit Fischer, Bundesministerin Dr. Claudia Schmied, Barbara Rett, Prof. Julian Nida-Rümelin

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Kunstbericht 2010 65Öffentlichkeitsarbeit

ren wurde Gleisdorf wieder für einige Tage zum Zentrum der Kinder- und Jugendli-teratur. Bereits zum zweiten Mal fand aus diesem Anlass der Lesekongress LEKOSTA statt. Die teilnehmenden SchülerInnen reflektierten ihr Leseverhalten, artikulierten ihre Vorstellungen von Literatur, ihre Leseerfahrungen, Wünsche und Sternstunden des Lesens. Workshops und Lesungen mit den ausgezeichneten AutorInnen und IllustratorInnen ergänzten das Programm des Kongresses.

Die Einbeziehung von Schulen und eines jungen Publikums ist auch bei dieser Ver-anstaltung ein besonderes Anliegen des Ministeriums. Daher wurden SchülerInnen aus der Region auch in die Herstellung der Dekoration des Veranstaltungsortes ein-gebunden. So gestalteten die Kinder und Jugendlichen über 300 „Zeitungstiere“, die den Veranstaltungsort forumKLOSTER bevölkerten. Darüber hinaus sorgen jedes Jahr SchülerInnen der Musikschule Gleisdorf für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung. Aber auch die Verleihung selbst wird von jungen LeserInnen mitge-staltet: Seit dem Jahr 2005 wählt eine jährlich wechselnde Jugendjury aus den prä-mierten Büchern ihr Lieblingsbuch, das in kreativer Art und Weise bei der Verleihung in Gleisdorf präsentiert wird.

Um die mit dem Österreichischen Kinder- und Jugendbuchpreis ausgezeichneten Bücher auch in die Schulen zu bringen, stellt der Österreichische Buchklub der Ju-gend in Kooperation mit dem BMUKK interessierten Schulklassen die Bücher gratis zur Verfügung. Begleitet werden die Buchpakete von lesedidaktischen Unterlagen und Kopiervorlagen, die als Ergänzung für die Arbeit mit den Büchern dienen sollen. Aufgrund der großen Nachfrage und Beliebtheit dieser Aktion wurde die Anzahl der Bücherkoffer, die durch Österreich touren, im Jahr 2009 von 30 auf 35 erhöht.

Auch die Salzburger Festspiele bilden einen idealen Rahmen für Verleihungen. So wird der Österreichische Staatspreis für Europäische Literatur seit 2002 jährlich im Sommer in Salzburg überreicht. Am 25. Juli 2010 wurde der schwedische Schrift-steller Per Olov Enquist von Bundesministerin Dr. Claudia Schmied mit diesem Preis ausgezeichnet. Der österreichische Schriftsteller und Jurymitglied Paulus Hochgatte-rer hielt die Laudatio auf den Preisträger.

Aber nicht nur Verleihungen bieten den KünstlerInnen und VertreterInnen der Kunst- und Kulturszene die Möglichkeit, ins Gespräch zu kommen und sich zu vernetzen.

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied und der schwedische Schriftsteller Per Olov Enquist

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Kapitel I Struktur der Ausgaben66 Kunstbericht 2010

Zum jährlichen Fixtermin hat sich bereits das Fest für Kunst und Kultur entwickelt, zu dem Bundesministerin Dr. Claudia Schmied jedes Jahr im Herbst auf den Con-cordiaplatz, dem Sitz der Kunst- und der Kultursektion, einlädt. In ungezwungener Atmosphäre können sich KünstlerInnen, PolitikerInnen, JournalistInnen und Multipli-katorInnen kennen lernen und austauschen. Die große positive Resonanz zeigt, dass solche Termine wichtig für die österreichische Kunst- und Kulturszene sind.

Anlässlich der Rückholung der Praterateliers in den Wirkungsbereich des BMUKK und als Auftakt für diese neue Phase lud Bundesministerin Dr. Claudia Schmied am 10. Juni 2010 zu einem Sommerfest auf dem Areal der Ateliers. Die Gäste hatten die Möglichkeit, zahlreiche Ateliers zu besuchen, u. a. von Karl Prantl, Hans Kupelwieser, Joannis Avramidis, Ulrike Truger und Werner Würtinger. Da das Fest für BesucherIn-nen und Veranstalter ein großer Erfolg war, soll es – so wie das Fest für Kunst und Kultur im Herbst – zu einem fixen jährlichen Termin werden.

Um die gesamten Aktivitäten der Kunstsektion und der Kultursektion des BMUKK sichtbarer zu machen, wurde im Jahr 2009 der Newsletter Kunst und Kultur News ins Lebens gerufen. Dieser wird mehrmals jährlich über E-Mail an Interessierte in alle Welt verschickt und liefert Informationen zu den Förderungstätigkeiten der Sektio-nen, aber auch zu den Veranstaltungen des Hauses. Die Druckversion des Newslet-ters liegt in den Gebäuden des BMUKK auf und wird u.a. an die Österreichischen Kulturforen verschickt.

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied, Fest für Kunst und Kultur 2010, ConcordiaplatzBundesministerin Dr. Claudia Schmied zu Besuch im Prateratelier von Karl Prantl

Newsletter Kunst und Kultur Nr. 3, Mai 2010

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Page 68: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 67

II Förderungen im Detail

Die einzelnen Förderungen der Abteilungen der Kunstsektion

Abteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst Seite 68

Abteilung V/2 Musik und darstellende Kunst Seite 83

Abteilung V/3 Film Seite 90

Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen Seite 95

Abteilung V/6 Auszeichungangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit Seite 110

Abteilung V/7 Regionale Kulturinitiativen Seite 113

Österreichisches Filminstitut Seite 119

Die aus dem Kunstförderungsbeitrag gespeisten Förderungen sind mit * versehen.

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Page 69: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel II Förderungen im Detail68 Kunstbericht 2010

Abteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst

Förderungsmaßnahmen im Überblick

2009 2010

Bildende Kunst 4.444.230,69 4.337.198,31

Vereine, KünstlerInnengemeinschaften – Jahresprogramme 2.083.000,00 2.069.000,00

Vereine, KünstlerInnengemeinschaften – Einzelprojekte 452.612,70 389.260,00

EinzelkünstlerInnen – Ausstellungs-, Projekt-, Reisekostenzuschüsse 496.100,75 584.130,00

Staats-, Start-, Arbeits-, Projektstipendien 293.300,00 243.200,00

Auslandsatelierstipendien, Reisekostenzuschüsse 215.708,24 224.329,31

Galerien Inlandsförderung 511.000,00 511.000,00

Galerien Auslandsmessenförderung 307.009,00 233.279,00

Preise 85.500,00 83.000,00

Architektur, Design 2.267.270,34 2.291.848,81

Vereine – Jahresprogramme 1.055.000,00 1.058.000,00

Einzelprojekte 941.350,00 1.011.091,30

Stipendien, Reisekostenzuschüsse 224.420,34 208.757,51

Preise 46.500,00 14.000,00

Fotografie 914.302,00 918.521,00

Jahresprogramme 523.100,00 519.786,00

Einzelprojekte 170.771,00 195.963,00

Stipendien, Reisekostenzuschüsse 172.931,00 182.772,00

Preise 47.500,00 20.000,00

Video- und Medienkunst 667.140,00 681.288,00

Jahresprogramme 86.000,00 70.000,00

Einzelprojekte 483.350,00 506.298,00

Stipendien, Reisekostenzuschüsse 77.790,00 84.990,00

Preise 20.000,00 20.000,00

Mode 391.400,00 401.600,00

Ankäufe 664.253,73 665.409,20

Ankäufe bildende Kunst 503.909,40 495.409,20

Ankäufe Fotografie 160.344,33 170.000,00

Bundesausstellungen, -projekte 935.804,03 1.150.271,21

KünstlerInnenhilfe 116.995,27 98.808,68

Summe 10.401.396,06 10.544.945,21

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Kunstbericht 2010 69Abteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst

1 Bildende Kunst

1.1 Vereine, KünstlerInnengemein- schaften – Jahrespro gramme

allerArt Bludenz (V) 15.000,00artmagazine (W) 45.000,00Basis Wien (W) 20.000,00Berufsvereinigung der bildenden Künstler Vorarlbergs (V) 30.000,00*Clubblumen Kunstverein (W) 10.000,00Contemporary Concerns (W) 20.000,00Depot (W) 70.000,00Forum Stadtpark (ST) 35.000,00Galerie 5020 (S) 30.000,00Galerie Eboran (S) 8.000,00Galerie Stadtpark Krems (NÖ) 39.000,00Grazer Kunstverein (ST) 40.000,00IG bildende Kunst (W)InteressenvertretungGalerie

71.000,0025.000,00

Institut für Kunst und Technologie (W) 10.000,00Internationale Sommerakademie für bildende Kunst (S) 30.000,00K12 – Bodensee Artclub (V) 5.000,00Kulturzentrum bei den Minoriten (ST) 15.000,00Kunstbank Ferrum (NÖ) 4.000,00Kunsthalle Krems (NÖ) 140.000,00Kunsthaus Mürzzuschlag (ST) 30.000,00Künstlerhaus Büchsenhausen (T) 30.000,00Künstlerhaus Wien (W) 180.000,00Künstlervereinigung MAERZ (OÖ) 15.000,00Kunstraum Dornbirn (V) 20.000,00KunstRaum extended – KunstRaum Goethestraße (OÖ) 20.000,00Kunstraum Innsbruck (T) 20.000,00Kunstraum Lakeside (K) 30.000,00Kunstraum Niederösterreich (NÖ) 40.000,00Kunstverein Baden (NÖ) 5.000,00Kunstverein Das weiße Haus (W) 25.000,00Kunstverein Kärnten – Künstlerhaus Klagenfurt (K) 18.000,00Kunstwerk Krastal (K) 10.000,00NÖ Dokumentationszentrum für moderne Kunst (NÖ) 8.000,00Magazin 4 – Bregenzer Kunstverein (V) 50.000,00New Art Club (W) 75.000,00OÖ Kunstverein 1851 (OÖ) 9.000,00Open Space (W) 30.000,00Parnass Verlag (W) 20.000,00Periscope e.V. (S) 10.000,00Rotor (ST) 45.000,00Salzburger Kunstverein (S) 100.000,00Saprophyt (W) 10.000,00Secession Wien (W) 220.000,00Springerin (W) 95.000,00Stadtgalerie Schwaz (T) 25.000,00Symposion Lindabrunn (NÖ) 15.000,00Tennengauer Kunstkreis (S) 10.000,00Tiroler Künstlerschaft (T) 45.000,00Universalmuseum Joanneum (ST) 70.000,00Ve.Sch – Verein für Raum und Form (W) 10.000,00Verein Neun Arabesken (W) 5.000,00Verein Olliwood (W) 5.000,00Vereinigung bildender Künstlerinnen Österreichs (W) 20.000,00Werkstatt Graz (ST) 10.000,00WUK – Kunsthalle Exnergasse (W) 77.000,00Summe 2.069.000,00

1.2 Vereine, KünstlerInnengemein-schaften – Einzelprojekte

Anonim – Verein für zeitgenössische übergreifende Kulturkonzepte (W)*Ausstellungen in Warschau, Bergen und London, Ausstellungs kosten zuschuss 6.000,00Arge Aktuelle Kunst in Graz (ST)Galerientage, Projekt kosten zuschuss 10.000,00Arge Arcana Festival (W)*Festival St. Gallen/Gesäuse, Projekt kosten-zuschuss 5.000,00Art Cluster Vienna (W)*Vienna Art Week, Ausstellungs kosten-zuschuss*Speak and Spell, Projekt kosten zuschuss

15.000,005.000,00

Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs, Zentralverband (W)Vereinszeitung, Katalog kosten zuschuss 4.000,00Collabor.at (W)*Phantominsel, Den Haag, Projekt kosten-zuschuss 1.500,00Das Wiener Kindertheater (W)Malerworkshop Abstrakter Expressionismus, Projekt kosten zuschuss 3.000,00Der Wiener Salon (W)International Symposium for Fine Arts, Luxor, Projekt- und Reisekostenzuschuss 3.000,00Desperate Artwives (W)Mensch Beziehungsmodelle, Mensch Raum Architektur, Ausstellungs kosten zuschuss 1.500,00Deutschvilla (S)ORTung, Katalog kosten zuschuss 2.500,00Egon Schiele Art Centrum (Ö/Tschechien)Helga Philipp, Ausstellungs kosten zuschussAlois Mitter: Kreatur Wesen Mensch, Katalog-kosten zuschuss

5.000,00

4.000,00Friedrich Schiff Verein (W)Moderne chinesische Kunst, Ausstellungs-kosten zuschuss 5.000,00Grundstein – Verein für Kunst und Kommunikation (W)jetzt wird’s ernst, tribute to trixi, Ausstellungs-kosten zuschuss 3.000,00IG bildende Kunst (W)*Retro Slot, Hamburg, Reisekostenzuschuss 1.000,00Initiative Minderheiten (W)*Räume der Migration, Projekt kosten zuschuss 12.000,00Innsbruck Contemporary (T)Vermittlungstätigkeit Intervention performic, Projekt kosten zuschuss 10.000,00Institut für Kunst und Technologie (NÖ)*Akta-Salon Schreinergasse, Ausstellungs-kosten zuschuss 2.000,00Kulturschmiede (W)*Über die Definition von Skulpturen, Tblissi/Georgien, Projekt kosten zuschuss 10.000,00Kulturverein Kunst vor Ort (W)Wolfgang Neipl: One for the Road, Ausstellungs kosten zuschuss 1.000,00Kulturverein Landstrich (OÖ)Patrick Schmierer, Ausstellungs kosten zuschuss 1.000,00Kunst- und Kulturverein Grauzone (W)Cowboy Butter Dots on Analog Highway, Grauzone extra-muros, Ausstellungs kosten-zuschuss 2.000,00Kunst- und Kulturverein Sabotage (W)*Offshore, Katalog kosten zuschuss 5.000,00Kunst- und Kulturverein Zeitschrift (W)Zeitschrift, Katalog kosten zuschuss 8.000,00Kunstforum Montafon (V)Hochwasser, Ausstellungs kosten zuschussLuisa Kasalicky, Arnold Reinthaler, Ausstellungs kosten zuschuss

6.000,00

6.000,00Kunstkumpel Waldhausen e.V. (NÖ)Frequent Mistakes, Ausstellungs kosten-zuschuss 1.000,00Künstlergruppe DYNAMO (W)*In der Kubatur des Kabinetts – Der Kunstsalon im Fluc, Projekt kosten zuschuss 4.000,00

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Kapitel II Förderungen im Detail70 Kunstbericht 2010

Künstlerinnengruppe Cinema Progresul (W)Cinema Progresul, Siebenbürgen, Projekt-kosten zuschuss 4.000,00Kunstverein Aquarellhappening (W)10 Jahre Aquarellhappening, Projekt kosten-zuschuss 3.000,00Kunstverein Fenster C. (W)Tenda Gialla, Zagreb, Ausstellungs kosten-zuschuss 5.000,00Kunstverein Kärnten – Künstlerhaus Klagenfurt (K)Natur.Pur – Außen, Ausstellungs kosten-zuschuss 5.000,00Kunstverein Schattendorf (W)Confligere, Pro Choice, Ausstellungs kosten-zuschuss 5.000,00Kunstwirtschaft – Kunstverein (ST)Ausstellungsreihe, Ausstellungs kosten zuschuss 3.000,00MAGAZIN – Verein zur Entwicklung und Erschließung der Künste (W)*Luisa Kasalicky, Siegfried Zaworka, Ausstellungs kosten zuschuss 2.000,00MVD Austria – Verein zur Förderung von Kultur, Musik und Film (W)*Galerienfestival Curated By, Katalog kosten-zuschuss 10.000,00Parasite net (ST)YACA, Ausstellungs kosten zuschuss 5.000,00Partner/innen – Verein für öffentliche Kunst (W)*Arbeiten. Ein Bild/Text Essay, Katalog kosten-zuschuss 5.000,00Praterstraße 48 (W)*Stephanie Snider: Taft Green, Ausstellungs-kosten zuschuss 2.000,00Premierentage – Wege zur Kunst (T)*Premierentage, Projekt kosten zuschuss 5.000,00Prenninger Gespräche (ST)*Karen Finley: Open Hearts, Projekt kosten-zuschuss 3.000,00Pro Choice – Kunstverein (W)*Lucy Indiana Dodd, Michele Di Menna, Ausstellungs kosten zuschuss 6.000,00Rath & Winkler – Projekte für Museum und Bildung (T)*K.I.D.S. Kunst in der Schule, Ausstellungs-kosten zuschuss 10.000,00Rauchsalon – Verein für Kultur (W)Arianna Fleur, Katalog kosten zuschuss 1.000,00RaumSpur – Verein zur Erforschung individueller Raum-Konstruktionen und deren Darstellbarkeit (W)unORTnung VI, Ausstellungs kosten zuschuss 5.000,00Reed Messe Wien (W)*Viennafair Zone 1, Ausstellungs kosten-zuschuss*Viennafair Kunstvermittlungsprogramm für SchülerInnen, Projekt kosten zuschuss

30.000,00

5.000,00Rotor – association for contemporary art (ST)Die Kunst des urbanen Handelns, Projekt-kosten zuschuss 10.000,00Schalter – Verein für Kunst- und Kulturaustausch (W)Hard to Sell, Projekt kosten zuschuss 5.000,00Schau Verlags GmbH (W)*schau Kunstmagazin für Jugendliche, Projekt-kosten zuschuss 40.000,00Sigmund-Freud-Privatstiftung (W)A View from Outside: Reloaded, Ausstellungs-kosten zuschuss 10.000,00Splitter Art Bildende Kunst – Literatur (W)Martin Breindl, Barbara Höller, Angelika Kaufmann, Gertrude Moser-Wagner, Ingo Nussbaumer Ausstellungs kosten zuschuss 3.000,00Springer Verlag (W)Monographie Susanne Fritscher, Katalog-kosten zuschuss 4.000,00

Tonto – Verein zur Förderung des Künstlerkollektivs Tonto (ST)*Tonto Comics Nr.13: Noise, Katalog kosten-zuschuss 4.000,00Verein der Freunde der Stiftung Bruno Kreisky Archiv (W)*100 Musterseiten von Sofie Thorsen zu 100 Jahre Frauentag, Projekt kosten zuschuss 16.960,00Verein Katapult (W)Within the Interim, Projekt kosten zuschuss 2.000,00Verein KulturAXE (W)2Gether x 15 ist 15 Jahre KulturAXE, Ausstellungs- und Katalog kosten zuschuss 4.500,00Verein Region Traisen-Gölsental (NÖ)Mitteleuropazyklus, Ausstellungs kosten-zuschuss 3.000,00Verein zur Förderung des Kulturaustausches zwischen Österreich und China (Ö/China)KünstlerInnen-Austauschprogramm Österreich-China, Projekt kosten zuschuss 10.800,00Verein zur Präsentation aufstrebender junger Künstler (W)Björn Kämmerer, Olof Olsen, Nadim VardagProjekt kosten zuschuss 5.000,00Vereinigung bildender Künstlerinnen Österreichs (W)*100 Jahre künstlerische Frauenbewegung in Österreich, Projekt kosten zuschussFestschrift anlässlich des Jahrhundert-jubiläums, Katalog kosten zuschuss

6.000,00

4.000,00White Club – Verein für junge Kunst (W)*Symposium Landgewinnung Saint Ambroix Proche, Projekt kosten zuschuss 3.000,00WUK – Kunsthalle Exnergasse (W)*No More Bad Girls?, Bergen, Reisekosten-zuschuss 1.500,00Summe 389.260,00

1.3 EinzelkünstlerInnen – Ausstellungs-, Projekt-, Reisekostenzuschüsse

Adaniya-Baier Kyoko (W)Asia Creativ Exhibition, Tokio, Ausstellungs-kosten zuschuss 2.300,00Agostinelli Ines (V)*Kurhotel Schruns, Montafon, Ausstellungs- und Katalog kosten zuschuss*Podiumsdiskussion Die Kuranstalt, Projekt-kosten zuschuss

8.000,00

2.000,00Anwander Maria (W)2. International Moscow Biennale for Young Art, Ausstellungs kosten zuschuss 2.000,00Asenbaum Elisabeth (W)Das Ding in Berlin, Ausstellungs kosten-zuschuss 3.000,00Aubrecht Ruben (W)Ausstellung ACI New York, Reisekosten-zuschuss 2.000,00Bachel Nora (W)Fioritura O der Künstlergruppe Osmosi/Pac 180, Livorno, Projekt kosten zuschuss 2.800,00Bajtala Miriam (W)Home Stories, Bratislava, Ausstellungs kosten-zuschuss 780,00Barsuglia Alfredo (W)*2. International Moscow Biennale for Young Art, Ausstellungs kosten zuschuss 1.000,00Beck Martin (W)Bukarest Biennale 2010, Ausstellungs kosten-zuschuss 5.000,00Bergmann Edith (W)*Schmiede Erschbaum, Außervillgraten, Ausstellungs kosten zuschuss 1.600,00Bernhardt Josef (B)Warten auf Vögel V, Mattersburg, Projekt-kosten zuschuss 12.000,00Biedermann Christa (W)Landpartie 1 einst und jetzt, Berlin, Ausstellungs kosten zuschuss 3.000,00Blum Michael (W)Her Sneakers, Jakarta, Projekt kosten zuschuss 2.000,00

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Kunstbericht 2010 71Abteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst

Boehme Max (NÖ)The Brutality of Love, Katalog kosten zuschuss 1.000,00Brown Cäcilia (W)Katalog kosten zuschuss 2.000,00Brudermann Martina (W)*Katalog kosten zuschuss 3.000,00Bussmann Maria (W)Ich war nie in Japan, Katalog kosten zuschuss 3.000,00Ceeh Anna (W)Katalog kosten zuschuss 1.000,00Cella Bernhard (W)Salon für Kunstbuch, Projekt kosten zuschussSalon für Kunstbuch, Leipzig, Ausstellungs-kosten zuschussNO ISBN, Projekt kosten zuschuss

8.000,00

5.000,002.000,00

Cooper Waltraut (W)Sant Erasmo Venedig, Projekt kosten zuschuss 800,00Czimek Claudia (OÖ)*Riposte, Liverpool, Reisekostenzuschuss 3.500,00Dagdelen Canan (W)Vienna Ankara, Ankara, Ausstellungs- und Katalog kosten zuschuss 2.000,00Decleva Sandro (W)*Mario Decleva, Mali Losinj, Ausstellungs-kosten zuschuss 1.800,00Denzer Ricarda (W)Katalog kosten zuschuss 7.000,00Dertnig Carola (W)Dancereport Happenings and Other Things, Katalog kosten zuschuss 3.000,00Dietrich Jakob (OÖ)Reflector im öffentlichen Raum, Projekt kosten-zuschuss 2.000,00Dorner Sandra (W)Bella Agora, Katalog kosten zuschuss 800,00Draschan Thomas (W)*Berlin, Ausstellungs kosten zuschuss 4.000,00Dudesek Karel (W)Putao kele, Peking, Ausstellungs kosten-zuschuss 12.000,00Egg Loys (W)Skulpturen, Katalog kosten zuschuss 6.000,00Eisenhart Titanilla (W)*Günther Kraus, Himmelberg, Ausstellungs-kosten zuschuss 3.000,00Erlacher Gisela (W)*In Between, Istanbul, Reisekostenzuschuss 440,00Faiss Bernhard (W)Tea, Tabla and Tall Tales, Istanbul, Reise-kosten zuschuss 1.000,00Falsnaes Christian (W)*Hero am Skanes Konstförening, Malmö, Aus-stellungs kosten zuschuss 4.000,00Feiersinger Werner (W)Katalog kosten zuschuss 3.000,00Fraser Marita (W)Engen/Baden-Württemberg, Ausstellungs-kosten zuschuss 4.000,00Freudenberger Anette (W)Take a Look, Nürnberg, Ausstellungs kosten-zuschuss 2.000,00Gangl Sonja (W)*Letterbox Teil 2, Katalog kosten zuschuss 6.000,00Gankovska Vasilena (W)Biennale August in Art, Varna/Bulgarien, Ausstellungs kosten zuschuss 300,00Giannotti Aldo (W)*Constant Sun, Katalog kosten zuschussIn Between, Split, Reisekostenzuschuss

2.000,00360,00

Glandien Alexander (OÖ)*Untitled Homeless, Moskau, Projekt kosten-zuschuss 650,00Grübl Elisabeth (W)*Soundinstallation, Shanghai, Ausstellungs-kosten zuschussStudio, Shanghai, Projekt kosten zuschuss

4.000,00

2.000,00Grübl Manfred (W)*Performance, Berlin, Projekt kosten zuschussMexiko, Reisekostenzuschuss

2.100,00900,00

Gumhold Michael (W)Soloshow feat. the Sculpture Group, Den Haag, Ausstellungs kosten zuschuss 1.000,00

Haberpointner Alfred (OÖ)Den Haag, Ausstellungs kosten zuschuss 12.000,00Hable Erik (S)In Situ – Living Room, Montpellier, Projekt-kosten zuschuss 2.200,00Hahn Markus (W)The Merger – By Following This 1 Easy Rule, Ausstellungs kosten zuschuss 3.500,00Haider Ilse (W)Katalog kosten zuschuss 5.000,00Hall Michael (W)*Institut, Ausstellungs kosten zuschuss 9.000,00Handl Patricio (W)Fremdenhass und Heimatliebe, Ausstellungs-kosten zuschuss 3.000,00Hangl Oliver (W)Sleepshow, Projekt kosten zuschuss 2.000,00Haring Marlene (W)Funny ha ha, Berlin, Ausstellungs kosten-zuschuss 4.000,00Heinrich Katharina (W)*A trans Pavillon, Berlin, Ausstellungs kosten-zuschussKunstbüro Berlin, Ausstellungs kosten zuschussNebeneinander, Berlin, Ausstellungs kosten-zuschuss

2.000,002.000,00

1.500,00Heiss Helmut (W)Online Magazin Nowiswere, Projekt kosten-zuschuss 800,00Hiesleitner Markus (NÖ)Essen, Ausstellungs kosten zuschussExPeZe extended, Düsseldorf, Ausstellungs-kosten zuschuss

2.000,00

1.000,00Hildebrand Heidemarie (W)Team Bingo, Projekt kosten zuschuss 10.000,00Hofbauer Anna (W)OFFBlackbridgeOff, Peking, Projekt kosten-zuschuss 4.000,00Hohenbüchler Irene (NÖ)Craftivism, Bristol, Reisekostenzuschuss 2.900,00Hoke Thomas (W)Kokaido Art Show, Morioko, Ausstellungs-kosten zuschuss 1.500,00Holzer Lisa (W)*Berlin, London, New York, Paris, Westphalia, Projekt- und Reisekostenzuschuss 7.000,00Höpfner Michael (NÖ)*Outpost of Progress, Projekt kosten zuschuss 3.000,00Hornek Katrin (W)*Settled, Irland, Ausstellungs kosten zuschuss 2.200,00Jakob Eva (V)Johanniterkirche Feldkirch, Ausstellungs-kosten zuschuss 5.000,00Jardi Pia (W)*Cities on the River, Belgrad, Bratislava, Györ, Novi Sad, Ausstellungs- und Projekt kosten-zuschuss 12.000,00Jermolaewa Anna (W)Mexiko City, Reisekostenzuschuss 1.100,00Jirkuff Susanne (W)A Poem a Day, Projekt kosten zuschuss 2.000,00Kaaserer Ruth (W)Her Game, Projekt kosten zuschuss 3.000,00Kapfer Franz (W)Für Gott, Kaiser und Vaterland, Katalog kosten-zuschuss 4.000,00Kessler Mathias (W)The Taste of Discovery, Berlin, Ausstellungs-kosten zuschuss 2.000,00Kiesling Ursula (W)*Subtile Transfers, Ausstellungs kosten zuschuss 1.000,00Kläring Julia (W)*Nous ne notons pas les fleurs, Paris, Ausstellungs kosten zuschussI Tell You by Heart, Berlin, Mailand, Venedig, Projekt kosten zuschussPAF – Performing Arts Forum Workshop, Frankreich, Reisekostenzuschuss

4.000,00

2.000,00

1.400,00Klima Marjalena (W)Dreiviertel Takt, Vancouver, Ausstellungs-kosten zuschuss 2.000,00

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Kapitel II Förderungen im Detail72 Kunstbericht 2010

Klos Matthias (W)MOT, Nürnberg, Ausstellungs kosten zuschuss 1.200,00Kodritsch Ronald (W)Katalog kosten zuschuss 1.000,00Kovitz Kasper (NÖ)Parime, Bilbao, Reisekostenzuschuss 2.000,00Krasny Elke (W)*Dislocated Home on the Move, Hongkong, Ausstellungs kosten zuschuss 2.000,00Lackner Katharina (OÖ)Festival Tina B., Prag, Ausstellungs kosten-zuschuss 2.000,00Lapschina Lena (W)*Ostrale 10, Belgien, Dresden, Litauen, Polen, Ausstellungs kosten zuschuss*Biennale of Young Art, Bukarest, Ausstellungs kosten zuschuss

2.200,00

1.200,00Leimer Sonia (W)*Invisible Play, Istanbul, Projekt kosten-zuschuss 12.000,00Lienbacher Ulrike (W)Nude, Pensive, Katalog kosten zuschuss 4.000,00Lindenbauer Alois (OÖ)Weyrer Bögen mögen, Projekt kosten zuschuss 2.000,00Logar Ernst (W)Invisible Oil, Katalog kosten zuschuss 3.000,00Lucas Ferrandez Irene (W)*Manifesta 8, Murcia, Ausstellungs kosten-zuschuss 4.000,00Luenig Claudia Maria (W)*Dritte Räume, Leipzig, Ausstellungs kosten-zuschuss 1.500,00Maitz Petra (W)ARTandCITY-Festival, Hamburg, Ausstellungs-kosten zuschuss*Melbourne, Ausstellungs kosten zuschuss

2.000,002.000,00

Martischnig Eva (ST)NN Utopie, Projekt kosten zuschuss 5.000,00Märzendorfer Claudia Romana (W)Katalog kosten zuschuss 3.000,00Mathy Martin (ST)Sonagramm des Wortes Allah, Projekt kosten-zuschuss 2.000,00Mayer Ursula (W)Ancient Silent, Projekt kosten zuschuss 4.000,00Mayrus Wilfried (W)Come Back, Projekt kosten zuschuss 1.500,00Moebius Werner (W)Breathscape, Finnland, Projekt kosten zuschuss 2.000,00Moises David (W)Katalog kosten zuschuss 5.000,00Müller Ute (W)Black Pages, Katalog kosten zuschuss 3.000,00Mungenast Barbara (W)West Sussex, Reisekostenzuschuss 2.500,00Muntean Robert (K)Helden von heute, Peking, Katalog kosten-zuschuss 3.000,00Noll Petra (W)Zonen prekär, Berlin, Ausstellungs kosten-zuschuss 15.000,00Nussbaumer Ingo (W)*Working Shade Formed Light, Berlin, Ausstellungs kosten zuschuss 3.500,00Oberthaler Nick (W)*Artist in Residence, Mallorca, Projekt kosten-zuschuss 1.000,00Olschbaur Katherina (W)Unsichere Räume, Ausstellungs kosten zuschuss 1.500,00Oppl Bernd (W)Werkserie Nr. 4 und Nr. 5, Projekt kosten-zuschuss 2.000,00Parizek Denise (W)36 Stunden Kunst, Projekt kosten zuschuss 500,00Peyrer-Prantl Uta (B)*Katalog kosten zuschuss 5.000,00Pirch Harro (B)Rabnitztaler Malerwochen, Projekt kosten-zuschuss 4.000,00

Pobitzer Klaus (W)*Balaklava Odyssey, Ukraine, Projekt kosten-zuschuss 1.500,00Poledna Mathias (W)Frankfurt, Ausstellungs kosten zuschuss 8.000,00Pollhammer Johann (S)*Katalog kosten zuschuss 3.000,00Prassl Berta E. (ST)*Franz Weiss: Wagnis der Schlichtheit, Katalog kosten zuschuss 3.000,00Preuss Philipp (V)Measure for Measure, Katalog kosten zuschussJoe Terman on Globe, Berlin, Ausstellungs-kosten zuschuss

3.500,00

1.000,00Racek Jakob (W)*METAPOLISM. Urban Matters, Plovdiv, Bulgarien, Ausstellungs kosten zuschuss 8.000,00Ramersdorfer Caroline (V)*Installation XII Biennale Kairo, Projekt-kosten zuschuss 4.000,00Ramirez Turecek Daniel (W)Anonim, Krakau, Ausstellungs kosten zuschuss 5.000,00Reissert Marlis (W)Selbst Übersetzen, Katalog kosten zuschuss*Projektrecherche, Deutschland, Frankreich, Reisekostenzuschuss

3.000,00

1.200,00Reiter-Raabe Andreas (W)Natural Monochrome, Indien, Usbekistan, Projekt kosten zuschuss 1.400,00Ressler Oliver (W)*Eat and Work, Jerewan, Projekt kosten-zuschuss 2.000,00Riepler Linus (W)*Artist in Residence, Vásvar/Ungarn, Projekt-kosten zuschuss 1.000,00Rink Almut (W)Early Heaven, Peking, Reisekostenzuschuss 1.300,00Ruprechter Fritz (NÖ)Tokio, Ausstellungs kosten zuschuss 1.500,00Ruthner Alexander (W)EINE, Ausstellungs- und Katalog kosten-zuschuss 4.000,00Rych David (T)*Manifesta 8, Murcia, Ausstellungs kosten-zuschuss 6.000,00Sandbichler Peter (W)Unbowed and Unafraid, Sri Lanka, Projekt-kosten zuschuss 3.000,00Schaab Samuel (W)Rauschen, Berlin, Ausstellungs kosten zuschuss 4.300,00Schabus Hans (W)*6. Berlin Biennale, Projekt kosten zuschuss 7.000,00Schafler Klaus (W)*2050, Chisinau/Moldawien, Projekt kosten-zuschuss 1.900,00Scheirl Hans (W)ich tier! (du mensch) – du tier! (ich mensch), Zürich, Ausstellungs kosten zuschuss 800,00Schellander Meina (W)Konnexionen, Katalog kosten zuschuss 4.000,00Schlegel Christof (W)Early Heaven, Peking, Reisekostenzuschuss 1.300,00Schletterer Nikolaus (T)*Manifesta 8, Murcia, Ausstellungs kosten-zuschuss 6.000,00Schmoll Gregor (W)Vexations, Katalog kosten zuschuss 4.000,00Seidel Roland (W)MAN OS, Nagano, Ausstellungs kosten zuschussIt’s Easy to Pity, Nantes, Ausstellungs kosten-zuschuss

3.000,00

1.000,00Seierl Wolfgang (S)Portraits, Projekt kosten zuschuss 2.000,00Shapiro-Obermair Ekaterina (W)*Performative Assemblage, Moskau, Ausstellungs kosten zuschuss 7.000,00Steffner Christoph (S)*Mobile Urbanity, Ausstellungs kosten zuschuss 8.000,00Steinbrener Christoph (W)Barocke Wasserskulpturen III, Berlin, Projekt-kosten zuschuss 2.000,00

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Kunstbericht 2010 73Abteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst

Stelzl Nino-Alexander (W)Psychonavigation, Leipzig, Ausstellungs-kosten zuschuss 3.000,00Stemberger Claudia Marion (W)*Johannesburg, Projekt kosten zuschuss 1.000,00Stock Christian (W)*Maloja, Katalog kosten zuschuss 2.000,00Stojanov Kamen (W)Aichi Triennale, Japan, Ausstellungs kosten-zuschussBiennale August in Art, Varna/Bulgarien, Ausstellungs kosten zuschuss

2.000,00

300,00Ströhle Karl Heinz (W)Wobbel, Ausstellungs kosten zuschuss 9.000,00Stroj Misha (W)El Cuaderno Verde, Katalog kosten zuschuss 3.000,00Thalmann Linda (W)ProthesenWerkstatt, Virginia, Projekt kosten-zuschuss 1.000,00Tirtiaux Adrien (W)Related Spaces, Budapest, Ausstellungs-kosten zuschuss 3.000,00Trattner Josef (W)Blind Taste, Biennale Shanghai, Ausstellungs-kosten zuschuss 15.000,00Trischak Evamaria (W)NSEW, Rio de Janeiro, Projekt kosten zuschuss 1.500,00Vardag Nadim (W)Katalog kosten zuschuss 4.000,00Walde Martin (W)Herford, Ausstellungs kosten zuschussKarlsruhe, Katalog kosten zuschuss

10.000,005.000,00

Weckwerth Georg (W)Tonspur expanded III, Quartier 21 Wien, Ausstellungs kosten zuschuss 3.000,00Wibmer Margret (T)*Ambiguity, Katalog kosten zuschuss 4.000,00Widauer Nives (W)Minor Catastrophies, Katalog kosten zuschuss 4.000,00Widmann Tanja (W)*Manifesta 8, Murcia, Projekt kosten zuschuss 6.000,00Wieland Gernot (W)Haensel und Gretel, Liverpool Biennale, Projekt kosten zuschuss 3.000,00Winkler Sabine (S)Barriere-frei, Berlin, Ausstellungs kosten-zuschuss 1.500,00Ylmaz Nazim Ünal (W)Painters on the Run, Stade, Ausstellungs-kosten zuschuss 2.300,00Zitko Otto (W)Bristol, Ausstellungs kosten zuschuss 6.000,00Zoitl Moira (W)Wilhelmsburger Anzug, Hamburg, Ausstellungs kosten zuschuss 3.000,00Summe 584.130,00

1.4 Staats-, Start-, Arbeits- und Projekt-stipendien

Andessner Amel (OÖ)Startstipendium 6.600,00Biedermann Christa (W)*Arbeitsstipendium 2.200,00Boehme Max (NÖ)Projektstipendium 2.500,00Hangl Oliver (W)Staatsstipendium 13.200,00Hörl Thomas (W)Projektstipendium 1.000,00Kaiser Matthias (W)Arbeitsstipendium 4.000,00Kalteis Andrea (W)Arbeitsstipendium 2.000,00Klacár Elvedin (W)Startstipendium 6.600,00Kläring Julia (W)Stipendium Outstanding Artist Award für bildende Kunst 2.000,00

Komad Zenita (W)Staatsstipendium 13.200,00Krüger Doris (W)Projektstipendium 3.600,00Lang Marianne (S)Staatsstipendium 13.200,00Litschauer Maria-Theresia (W)Arbeitsstipendium 4.400,00Ljubanovic-Mallon Christine (K)*Projektstipendium 4.500,00Lobnig Hubert (W)Staatsstipendium 13.200,00Lytakov Lazar (W)Startstipendium 6.600,00Märzendorfer Claudia Romana (W)Staatsstipendium 13.200,00Maurer Leopold (NÖ)Stipendium Outstandig Artist Award für Karikatur und Comics 2.000,00Mayer Ralo (W)Stipendium Outstandig Artist Award für bildende Kunst 2.000,00Mosettig Klaus (W)Staatsstipendium 13.200,00Musil Barbara (W)Staatsstipendium 13.200,00Nausner Ulrich Oliver (W)Startstipendium 6.600,00Neunteufel Erich (W)Arbeitsstipendium 2.000,00Pöschl Mathias (W)Startstipendium 6.600,00Prohaska Rainer (NÖ)Stipendium Outstandig Artist Award für bildende Kunst 2.000,00Püribauer Bernd (NÖ)Stipendium Outstandig Artist Award für Karikatur und Comics 2.000,00Reissert Marlis (W)Startstipendium 6.600,00Rukschcio Fiona (W)Projektstipendium 2.000,00Schubert Veronika (W)Startstipendium 6.600,00Seiz Fabian (W)Staatsstipendium 13.200,00Shapiro-Obermair Ekaterina (W)Startstipendium 6.600,00Stiegler Gisela (W)Arbeitsstipendium 3.000,00Stöger Marlies (OÖ)Startstipendium 6.600,00Suess Franz (W)Stipendium Outstanding Artist Award für Karikatur und Comics 2.000,00Temnitschka Maria (W)Staatsstipendium 13.200,00Thorsen Sofie (W)*Arbeitsstipendium 2.000,00Tinzl Johanna (W)Startstipendium 6.600,00Wilfling Markus (S)Staatsstipendium 13.200,00Summe 243.200,00

1.5 Auslandsatelierstipendien, Reise-kostenzuschüsse

Blanz Hubert (W)Atelier ChicagoChicago, Reisekostenzuschuss

9.000,00661,60

Chytilek Eva (W)Atelier Paris 6.000,00Czihak Elisabeth (W)Atelier PekingPeking, Reisekostenzuschuss

4.500,00725,08

Deininger Svenja (W)Atelier Krumau 3.900,00

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Kapitel II Förderungen im Detail74 Kunstbericht 2010

Estermann Lorenz (W)Atelier Rom 3.900,00Glettler Stefan (W)Atelier ParisParis, Reisekostenzuschuss

6.000,00138,94

Gradner Markus (W)Atelier Krumau 3.300,00Gumhold Michael (W)Atelier TokioTokio, Reisekostenzuschuss

11.100,00824,00

Hahn Markus (W)Chicago, Reisekostenzuschuss 1.182,00Hauser Juma (W)Atelier MexikoMexiko, Reisekostenzuschuss

6.000,00719,00

Hille Moira (W)Atelier ChicagoChicago, Reisekostenzuschuss

9.000,00715,50

Hoeck Richard (W)*Atelier Ningbo*Ningbo, Reisekostenzuschuss

4.500,001.339,00

Hofbauer Anna (W)Atelier PekingPeking, Reisekostenzuschuss

4.500,001.041,06

Kern Josef (W)Atelier Rom 3.900,00Klopf Karl Heinz (W)Atelier PekingPeking, Reisekostenzuschuss

4.500,00819,33

Knapp Manuel (W)Atelier TokioTokio, Reisekostenzuschuss

11.100,00821,91

Larcher Claudia (W)Atelier TokioTokio, Reisekostenzuschuss

11.100,001.082,36

Lausegger Miriam (NÖ)Atelier ParisParis, Reisekostenzuschuss

6.000,00148,22

Mark Manuela (W)Atelier TokioTokio, Reisekostenzuschuss

11.100,001.132,46

Meixner Lisa (W)Atelier ChengduChengdu, Reisekostenzuschuss

4.500,00918,59

Mihaylov Mihail (W)Atelier RomRom, Reisekostenzuschuss

3.300,00200,00

Nestler Gerald (W)Atelier Krumau 3.300,00Pardeller Walter (W)Atelier New YorkNew York, Reisekostenzuschuss

9.000,00600,00

Persic Drago (W)Atelier ParisParis, Reisekostenzuschuss

6.000,00199,40

Rappold Bernhard (W)Atelier Rom 3.300,00Reinhold Thomas (W)Atelier ShanghaiShanghai, Reisekostenzuschuss

4.500,00699,39

Scharnagl Johann (NÖ)*Atelier Ningbo*Ningbo, Reisekostenzuschuss

4.500,00750,00

Schmeiser Florian (W)Chengdu, Reisekostenzuschuss 1.655,41Schwarzwald Christian (S)Atelier PekingPeking, Reisekostenzuschuss

4.500,00941,71

Seibold Stefanie (W)Paris, Reisekostenzuschuss 385,00Sommerauer Peter (OÖ)Atelier ParisParis, Reisekostenzuschuss

5.400,00285,00

Steidl Johannes (S)Tokio, Reisekostenzuschuss 1.081,50Stockburger Axel (W)Atelier ChengduChengdu, Reisekostenzuschuss

4.500,001.120,73

Taschler Klaus (W)Atelier KrumauKrumau, Reisekostenzuschuss

3.900,0083,60

Wagner Elisabeth (W)Atelier ShanghaiShanghai, Reisekostenzuschuss

4.500,00699,39

Watzal Flora (W)Atelier ParisParis, Reisekostenzuschuss

5.400,00279,30

Weber Christoph (W)Atelier New York*New York, Reisekostenzuschuss

9.000,001.019,20

Zebedin Hannes (W)Atelier MexikoMexiko, Reisekostenzuschuss

6.000,001.060,63

Summe 224.329,31

1.6 Galerien Inlandsförderung

Albertina (W) 36.500,00Burgenländische Landesgalerie (B) 36.500,00Kunsthaus Bregenz (V) 36.500,00Landesgalerie Linz am Oberöster-reichischen Landesmuseum (OÖ) 36.500,00Lentos Kunstmuseum Linz (OÖ) 36.500,00MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst/Gegenwartskunst (W) 36.500,00MUMOK – Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig (W) 36.500,00Museen der Stadt Wien – Wien Museum (W) 36.500,00Museum der Moderne Salzburg/Rupertinum (S) 36.500,00Museum Moderner Kunst Kärnten (K) 36.500,00Niederösterreichisches Landes-museum (NÖ) 36.500,00Österreichische Galerie Belvedere (W) 36.500,00Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum (T) 36.500,00Universalmuseum Joanneum (ST) 36.500,00Summe 511.000,00

1.7 Galerien Auslandsmessenförderung

Galerie Andreas Huber (W)*Frieze Art Fair London, Liste Basel, open space Köln 11.984,00Galerie Artelier Contemporary (ST)*Art Basel 8.235,00Galerie Charim (W)Arco Madrid, Art Basel Miami Beach 11.708,00Galerie Dana Charkasi (W)Art Brussels, Art Forum Berlin 3.584,00Galerie Elisabeth und Klaus Thoman (T)*Art Cologne, Fiac Paris 17.334,00Galerie Ernst Hilger (W)*Arco Madrid, Art Cologne, HK Hongkong, Pulse Miami 19.184,00Galerie Feichtner (W)*Pulse Art Fair New York 4.000,00Galerie Gabriele Senn (W)*Frieze Art Fair London 4.020,00Galerie Grita Insam (W)Arco Madrid, Art Basel Miami Beach, Zona Maco Mexico 20.787,00Galerie Hubert Winter (W)*Artissima Turin 4.000,00Galerie Johannes Faber (W)*Art Cologne 5.526,00Galerie Knoll (W)*Art Moscow 4.000,00Galerie König (W)*Art Basel, Art Forum Berlin 13.895,00Galerie Konzett (W)*Art Cologne 7.368,00Galerie Krinzinger (W)*Armory Show New York, Art Dubai, Fiac Paris, Zona Maco Mexico 29.472,00Galerie Krobath (W)open space Köln 4.000,00

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Kunstbericht 2010 75Abteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst

Galerie Martin Janda (W)*Art Basel, Frieze Art Fair London, open space Köln 18.457,00Galerie Meyer Kainer (W)*Frieze Art Fair London 9.775,00Galerie nächst St. Stephan (W)Art Basel, Fiac Paris 18.915,00Galerie Steinek (W)*open space Köln 4.000,00Layr Wuestenhagen Contemporary (W)*Armory Show New York, Liste Basel 8.035,00Projektraum Viktor Bucher (W)*Arco Madrid 5.000,00Summe 233.279,00

1.8 Preise

Graf Franz (NÖ)Österreichischer Kunstpreis für bildende Kunst 12.000,00Kozek Peter (W)Outstandig Artist Award für bildende Kunst 8.000,00Kriebaum Thomas (W)Outstandig Artist Award für Karikatur und Comics 8.000,00Österreichische Friedrich und Lillian Kiesler-Privatstiftung (W)Österreichischer Friedrich Kiesler Preis für Kunst und Architektur, Heimo Zobernig 55.000,00Summe 83.000,00

2 Architektur, Design

2.1 Vereine – Jahresprogramme

Architektur Raum Burgenland (B) 30.000,00Architektur Zentrum Wien (W) 360.000,00Architekturforum Oberösterreich (OÖ) 50.000,00aut. architektur und tirol (T) 90.000,00Design Austria (W) 30.000,00Designforum (W) 25.000,00Europan-Österreich (ST) 40.000,00Forum Stadtpark (ST) 10.000,00Haus der Architektur Graz (ST) 70.000,00IG Architektur (W) 30.000,00Initiative Architektur Salzburg (S) 40.000,00Kunsthaus Mürzzuschlag (ST) 25.000,00Napoleonstadel – Kärntens Haus der Architektur (K) 33.000,00Nextroom (W) 40.000,00ORTE architekturnetzwerk NÖ (NÖ) 40.000,00Österreichische Friedrich und Lillian Kiesler-Privatstiftung (Ö) 25.000,00Österreichische Gesellschaft für Architektur (W) 30.000,00Vorarlberger Architektur Institut (V) 50.000,00Zentralvereinigung der ArchitektInnen Österreichs (Ö) 40.000,00Summe 1.058.000,00

2.2 Einzelprojekte

Aduatz Philipp (W)L-ement, Bratislava, Projekt kosten zuschuss 1.400,00architektur in progress (W)Vortragsreihe Junge Architektur, Projekt-kosten zuschuss 20.000,00Architektur- und Medienwerkstatt (W)1/4 Ernst 3/4 Vergnügen, Heuriger auf Zeit, Vienna Design Week, Projekt kosten zuschuss 3.000,00Architektur Zentrum Wien (W)*Best of Austria. Architektur 08/09, Katalogkostenzuschuss 90.000,00Architektur-Spiel-Raum Kärnten (K)Jahrbuchedition 2007–2009, Katalog kosten-zuschuss 4.500,00

ARGE DI Gordana Brandner-Gruber und DI Astrid Meyer-Heinisch (K)Kalt und warm – Baukultur in Seen- und Thermenregionen im Alpen Adria Raum, Projekt kosten zuschuss 12.000,00ARGE Kadadesign – Artimage (ST)*Longing for, Venedig, Projekt kosten-zuschuss 20.000,00Arquitectos ZT (W)LAND.Rurbanismus oder Leben im postruralen Raum, Katalog kosten zuschuss 10.000,00Artimage Kulturverein (ST)Symposium Longing for, Score 2, Projekt-kosten zuschuss 12.000,00Assocreation (W)*Bump Asia/Europe, Istanbul, Projekt kosten-zuschuss 7.000,00Blanz Hubert (W)L-ement, Bratislava, Projekt kosten zuschuss 800,00Blickfang (Ö/Deutschland)*Blickfang Wien, Designmesse für Möbel, Schmuck und ModeBlickfang Stuttgart, Sonderfläche Austrian Design*Blickfang Lounge Wien

20.000,00

12.000,0011.000,00

Bludenz Kultur (V)Unikat B, Ausstellungs kosten zuschuss 5.000,00Dérive – Verein für Stadtforschung (W)*Urbanize! Internationales Festival für urbane Erkundigungen, 10 Jahre Dérive, Projekt kosten zuschussZeitschrift Dérive, Projekt kosten zuschuss

20.000,0013.000,00

Design Austria (W)*DesignerLeben, Projekt kosten zuschuss*Tagung und Vernetzungsplattform Impulse zum Perspektivenwechsel, Projekt kosten-zuschuss

10.000,00

6.000,00Ebner Peter (W)*Enjoy the View, Venedig, Ausstellungs-kosten zuschuss 12.000,00Enengl Claudia (NÖ)Johann Georg Gsteu: Architektur sichtbar und spürbar machen, Katalog kosten zuschuss 3.000,00Feld72 architekten (W)*London Festival of Architecture, Hyperlympics, Personal Performance in Public Space, Projekt kosten zuschuss 15.000,00Feuerstein Christiane (W)Renaissance der europäischen Stadt, Learning from Downtown Los Angeles, Projekt kosten zuschuss 5.000,00Feuerstein Günther (W)Open Space. Der offene Raum, Projekt-kosten zuschuss 24.000,00Goebl Lukas (W)L-ement, Bratislava, Projekt kosten zuschuss 1.400,00Groihofer Brigitte (W)*Digitalisierung, Archivierung Nachlass Architekt Raimund Abraham, Projekt kosten-zuschuss 4.000,00Gruber Ernst (W)*Post-Oil-City, Die Stadt nach dem Öl, Ausstellungs kosten zuschuss 4.000,00Hablesreiter Martin (W)*Biodesign – Opportunities for Architecture and Design, Projekt kosten zuschuss 12.000,00Heri und Salli (W)L-ement, Bratislava, Projekt kosten zuschuss 1.400,00High-Performance – Gesellschaft für angewandtes Informationsdesign (W)Symposium Space-X Exchange Forum on Informationdesign for Visually Impaired People, Projekt kosten zuschussJapanese Sign Design Association Award, Ausstellungs kosten zuschuss*IIID Symposium – Kommunikation im Bild, Projekt kosten zuschuss

5.000,00

3.000,00

3.000,00Hochhäusl Sophie (W)Otto Neurath – Mapping Modern, Projekt-kosten zuschuss 3.000,00Hornek Katrin (W)*If Architecture Could Talk, 2. Moscow International Biennale for Young Art, Ausstellungs kosten zuschuss 1.300,00

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)76 von 305

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Kapitel II Förderungen im Detail76 Kunstbericht 2010

Huth Eilfried (ST)*Die Beschwörung der Utopie, Berlin Ausstellungs kosten zuschuss 4.000,00IPTS – Institut für Posttayloristische Studien (W)Gesamtausgabe Josef Frank, Katalog kosten-zuschuss 12.000,00Jeschaunig Markus (W)*Urban Tomography, Ausstellungs kosten-zuschuss 3.000,00Kabiljo Dejana (W)Fat, Mailand, Ausstellungs kosten zuschuss 7.500,00Krasny Elke (W)Penser Tout Haut, Halifax, Montreal, Projekt-kosten zuschuss 2.000,00Krischanitz Adolf (W)Architekturbiennale Moskau, Projekt kosten-zuschuss 5.000,00Kunsthalle Gries – Gesellschaft zur Förderung des interkulturellen Austausches (ST)*Designfestival Assembly, Projekt kosten-zuschuss 5.000,00Kunstuniversität Linz/Dom Forschungslabor (OÖ)Die Besten gewinnen, Standorte im Wett be-werb um Talente am Beispiel Linz, Katalog-kosten zuschuss 7.000,00Kurrent Friedrich (W)*Aufrufe Zurufe Nachrufe, Katalog kosten-zuschuss 20.500,00LandLuft (K)Baukultur-Gemeindepreis, Projekt kosten-zuschuss 40.000,00Marte.Marte Architekten ZT (V)Concrete Works, Berlin, Ausstellungs kosten-zuschuss 10.000,00Media Architecture Institute (W)*Media Architecture Days, Projekt kosten-zuschuss 28.000,00Mehlan Jens (W)L-ement, Bratislava, Projekt kosten zuschuss 1.400,00Müller Bärbel (W)Kisangani + Guabuliga Inno_Native, Kongo und Ghana, Projekt kosten zuschuss 10.000,00Nägele Christina (W)Hotel zur Schule, Projekt kosten zuschuss 4.000,00Österreichische Gesellschaft für Architektur (W)Exkursion Roland Rainer, Projekt kosten-zuschuss 1.500,00ÖGLA – Österreichische Gesellschaft für Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur (W)Next.land, Projekt kosten zuschuss 10.000,00Opperer Nikolaus (T)The Art of Design.ak7, Ausstellungs kosten-zuschuss 4.900,00Ortlos architects – Verein für Experimentelle Architektur und Interface Design (ST)*Sensitive Space, Ausstellungs kosten-zuschuss 14.000,00Österreichische Friedrich und Lillian Kiesler-Privatstiftung (W)Organisation und Preisverleihung des Friedrich Kiesler Preises für Kunst und Architektur Shifting from and to, Ausstellungs kosten-zuschuss

31.000,00

8.000,00Palla Helmut (W)U Take a Seat, I Take a Picture, Ausstellungs-kosten zuschuss 4.000,00Potocnik Lorenz (W)Architekturführer Linz 1900–2010, Katalog-kosten zuschuss 10.000,00Prohaska Rainer (NÖ)*Salon De Formidable San Lun Che, Peking, Projekt kosten zuschuss 4.000,00Pudelskern (T)Blickfang Designer’s Saturday, Schweiz, Ausstellungs kosten zuschuss 4.000,00

Rauch Verena (T)Architektur die brennt. Kleinarchitekturen für Innsbruck, Projekt kosten zuschussL-ement, Bratislava, Projekt kosten zuschuss

3.000,001.400,00

Roventa Angelo Silviu (W)*Die elastische Wohnung, Architektur-biennale Bukarest, Ausstellungs kosten-zuschuss 25.000,00Rumpfhuber Andreas (W)Theoriesalon Expanded Design, Projekt-kosten zuschuss 7.000,00Simko Marek (S)*CARR Magazin Ausgabe Nr. 4, Projekt-kosten zuschuss 5.000,00SPAN Baukunst del Campo, Manninger (W)Architektur Biennale Peking, Ausstellungs-kosten zuschuss 5.000,00ST/A/R Verein für Städteplanung, Architektur und Religion (W)Zeitung ST/A/R, Projekt kosten zuschuss 21.000,00Steger Bernhard (W)Themen der Architektur, z.B. Ottokar Uhl, Katalog kosten zuschuss 6.000,00Steiner Norbert (W)L-ement, Bratislava, Projekt kosten zuschuss 1.400,00Tatschl Michael (W)*Designer’s Day Paris, DMY design festival Berlin, Projekt kosten zuschuss 3.000,00TCI Consult (W)Design Meets Arts, Projekt kosten zuschuss 5.000,00TGA – Typographische Gesellschaft Austria (W)Vortragsreihe, Workshops, Projekt kosten-zuschuss 10.000,00t-hoch-n Ziviltechniker (W)L-ement, Bratislava, Projekt kosten zuschuss 1.400,00Tolstoj Wladimir (W)*Österreichische Kulturinitiative im Osten und Süden Europas, Projekt kosten zuschuss 4.000,00Troy Juri (W)L-ement, Bratislava, Projekt kosten zuschuss 1.400,00Tusnovics Andreas Dustin (W)*Austrian Pavillon für die AZA, Johannesburg, Projekt kosten zuschuss 4.000,00Ulama Margit (W)9. Architekturfestival Turn on, Projekt-kosten zuschuss 30.000,00URBAN+ Kommunikation in Stadt- und Raumplanung (W)*Häuser für Menschen, Humane Architektur in Österreich, Projekt kosten zuschuss 20.000,00VAI – Vorarlberger Architektur Institut (V)Antipodium Akt 02, Projekt kosten zuschussHeimatkunde Vorarlberg – Städtebau versteht doch jede(r), Projekt kosten zuschuss*Organisation und Durchführung Outstanding Artist Award für experimentelle Tendenzen in der Architektur

15.000,00

15.000,00

15.000,00Veit-Aschenbrenner Susanne (W)*Bestand der Moderne, Katalog kosten-zuschuss 15.000,00Verein Architekturtage (W)Architekturtage, Projekt kosten zuschuss 30.000,00Verein JuKU – Junge Wege zur Kunst/Kinderuni (W)Imaginary, Projekt kosten zuschuss 3.000,00Verein Kunst- und Kulturprojekt Samstag (W)Was war, Projekt kosten zuschuss 6.000,00Verein Neigungsgruppe Design (W)*Vienna Design Week, Projekt kosten-zuschuss*Vienna Design Week Embassy, Belgrad, Berlin, Projekt kosten zuschuss*Vilnius, Reisekostenzuschuss

45.000,00

10.000,001.191,30

Verein Pépinières Österreich (ST)*M4m Artists-in-Residence-Programm, Projekt kosten zuschuss 14.700,00Verein zur Förderung der Fortbewegung (W)Modernism In-Between Architecture in Socialist Yugoslavia, Katalog kosten zuschuss 5.000,00

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 77 von 305

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.www.parlament.gv.at

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Kunstbericht 2010 77Abteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst

Wiedermann Vera (W)Table Contemporary Design, Frankfurt, Ausstellungs kosten zuschuss 5.000,00Wirtschaftskammer Österreich, Außenwirtschaft Österreich (W)World of Ideas, Webplattform und Symposium, Projekt kosten zuschuss 12.000,00Wonderland Platform for European Architectur (W)Working European – Make Projects Happen, Projekt kosten zuschuss 40.000,00Summe 1.011.091,30

2.3 Stipendien, Reisekostenzuschüsse

Bäumel Sonja (W)Startstipendium 6.600,00Blaha Reinfried (ST)Tische-Stipendium 2006Mexiko, Reisekostenzuschuss

9.000,00822,00

Brauner Elisabeth (W)Tische-Stipendium 9.000,00Brücke Matthias (W)Startstipendium 6.600,00Bruner-Lienhart Susanne (V)Startstipendium 6.600,00Eppacher Christoph (T)Tische-Stipendium 9.000,00Fischbeck Sebastian (W)Tische-StipendiumSüdafrika, Reisekostenzuschuss

9.000,00917,33

Futo Julia (W)Tische-Stipendium 9.000,00Gheorghe Andrei (W)Startstipendium 6.600,00Glaser Daniel (W)Startstipendium 6.600,00Hain Gabriele (OÖ)*Arbeitsstipendium Polen 1.300,00Heindl Gabu (W)Margarete Schütte-Lihotzky-Projektstipendium 7.500,00Hilgarth Stefanie (W)Startstipendium 6.600,00Holzinger Gregor (W)Tische-Stipendium 9.000,00Kaltenegger Iris (W)Margarete Schütte-Lihotzky-Projektstipendium 7.500,00Kapeller Michael (T)Paris, Reisekostenzuschuss 193,00Kestel Tobias (ST)Startstipendium 6.600,00Kimmerle Christina (ST)Paris, Reisekostenzuschuss 168,38Klumpner Hubert (S)Margarete Schütte-Lihotzky-Projektstipendium 7.500,00Körner Julia (S)Tische-Stipendium 9.000,00Medicus Florian (S)Startstipendium 6.600,00Nagler Markus (ST)Berlin, Reisekostenzuschuss 356,80Ozvaldic Maja (W)Tische-Stipendium 9.000,00Prohaska Rainer (NÖ)Peking, Reisekostenzuschuss 1.500,00Rainalter Ekehardt (T)Startstipendium 6.600,00Rauch Magdalena (V)Tische-Stipendium 9.000,00Schatzl Heidi (W)*Projektstipendium 1.000,00Schinegger Kristina (W)Startstipendium 6.600,00Sommeregger Eva Christina (W)Margarete Schütte-Lihotzky-Projektstipendium 7.500,00Tamre Kadri (W)Tische-Stipendium 9.000,00

Weillhartner Anna (W)Tische-Stipendium 9.000,00Zettel Martin (ST)Margarete Schütte-Lihotzky-Projektstipendium 7.500,00Summe 208.757,51

2.4 Preise

Holzinger Gregor (W)Anerkennungspreis für experimentelle Tendenzen in der Architektur 2.000,00Hörl Andreas (T)Anerkennungspreis für experimentelle Tendenzen in der Architektur 2.000,00Jellitsch Peter (W)Anerkennungspreis für experimentelle Tendenzen in der Architektur 2.000,00Tonko Christian (W)Outstandig Artist Award für experimentelle Tendenzen in der Architektur 8.000,00Summe 14.000,00

3 Fotografie

3.1 Jahresprogramme

Camera Austria (ST) 168.000,00Eikon (W) 60.000,00Fluss NÖ Fotoinitiative (NÖ) 36.000,00Fotoforum West (T) 43.000,00Fotogalerie Wien (W) 73.000,00Fotohof (S) 120.000,00FotoK – Verein für Fotografie und Kunst (W) 8.000,00Kultur in Leibnitz (ST) 5.000,00Vereinigung zur Ausübung und Förde-rung künstlerischer Photographie und unabhängigen Films (W)*Programmjahr 2010/11 6.786,00Summe 519.786,00

3.2 Einzelprojekte

Album Verlag (W)*Wolfgang Maderthaner: Der Photoreporter Mario Wiberal 1898–1962, Katalog kosten-zuschuss 2.000,00Alexandrova Svetozara (ST)*Track Store, 2. Moscow Biennale for Young Art, Ausstellungs kosten zuschuss 856,00Angermayr Daniel (W)Inside Outside Home, Vöcklabruck, Ausstellungs kosten zuschuss 2.000,00Blau Anna (W)Neue Architektur aus Wien, Valparaiso, Ausstellungs kosten zuschuss 1.400,00Camera Austria (ST)*Paris Photo, Projekt kosten zuschuss 6.000,00Capor H. H. (W)*Art Athina, Projekt kosten zuschuss 300,00Creimer Georgia (W)*Glimps, Wien, Ausstellungs kosten zuschuss 3.000,00Delhougne Kathrin (W)*Die Fanwanderung, Projekt kosten zuschuss 267,00Dietz Tina (NÖ)*Dimensioni della realita, Mailand, Ausstellungs kosten zuschuss 2.000,00Egger Martina (W)* ich tier! (du mensch) – du tier! (ich mensch), Zürich, Ausstellungs kosten zuschuss 1.500,00Erlacher Gisela (W)*Alltagsarchitektur in China, Projekt kosten-zuschussEasy Cuts, Katalog kosten zuschuss

4.250,002.700,00

Europäische Gesellschaft für die Geschichte der Photographie (W)Photo Researcher Nr. 13, Katalog kostenzuschuss 4.000,00

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)78 von 305

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Kapitel II Förderungen im Detail78 Kunstbericht 2010

Farassat Sissi (W)Katalog kosten zuschuss 2.500,00Fluss NÖ Fotoinitiative (NÖ)*Neugestaltung Homepage, Projekt kosten-zuschuss 4.000,00Forum Stadtpark (ST)Green Iran Images, Projekt kosten zuschuss 3.000,00Fotohof – Verein zur Förderung der Autorenfotografie (S)*Freitagsgespräche, Projekt kosten zuschuss 5.000,00FotoK – Verein für Fotografie und Kunst (W)*Salon XV, Katalog kosten zuschuss 2.000,00Füreder Bernhard (W)*Herzschlag, Wien, Ausstellungs kosten-zuschuss 2.000,00Furuya Seiichi (ST)Mémoires 1984–1987, Katalog kosten zuschuss 6.000,00Gansert Ulrich (W)Roma in Europa, Katalog kosten zuschuss 1.000,00Greber Marianne (W)Niemand ist besser als niemand, Projekt-kosten zuschuss 3.000,00Gross Lukas Jost (W)*Traumawien, Projekt kosten zuschuss 6.000,00Haider Ilse (W)*Fellbach, Galerie der Stadt Fellbach, Ausstellungs kosten zuschuss 2.450,00Hasler Hubert (ST)*Projekt kosten zuschuss, Thessaloniki 1.300,00Heider Caroline (W)*Monografie, Katalog kosten zuschuss 3.000,00Hollauf Isabella (W)Erholungsräume, Katalog kosten zuschuss 4.000,00Horn Paul (W)*Großbaustellen Europas, Projekt kosten-zuschuss 3.000,00Huber Dieter (S)*Mare morto, Katalog kosten zuschuss 5.000,00IPSUM – Interkultureller Kunstverein (W)*ipsum Alltag rein, Bratislava, Wien, Ausstellungs kosten zuschuss 2.000,00IPTS – Institut für Posttayloristische Studien (W)*Jüdische Fotografinnen im Wien der Ersten Republik, Katalgokostenzuschuss 2.000,00Jermolaewa Anna (W)*Über das Älterwerden etc., Projekt kosten-zuschuss 4.000,00Katzinger Karl (OÖ)*Albanien, Kosovo, Projekt kosten zuschuss 2.500,00Klein Armin (W)*Thoreau’s Neighbourhood, Katalog kosten-zuschuss 2.000,00Konrad Aglaia (W)*Metabolisten-Bewegung in Japan, Projekt-kosten zuschuss 2.500,00Kosel Sandra (W)*Janglejam Istanbul, Katalog kosten zuschuss 1.900,00Krautgartner Susi (W)*Mash Up, Projekt kosten zuschuss 1.000,00Krenn Martin (W)*Memory in (Post)Totalitarianism, Ausstellungs kosten zuschuss 4.000,00Lingg Christoph (W)*Stillgelegt, Essen, Ausstellungs kosten-zuschuss 1.000,00Ludwig Catherine (W)*Euphorie und Bombastik, Kaukasus, Projekt-kosten zuschuss

2.300,00

Mack Karin (W)*Keine Ansichtskarten, Katalog kosten zuschuss 2.000,00MAGAZIN – Verein zur Entwicklung und Erschließung der Künste (W)*Im Inneren der Stadt, Wien, Ausstellungs-kosten zuschuss 2.000,00Mayer Christian (W)*Gizmo, Katalog kosten zuschuss 4.000,00Micheli Silvia (W)*Beyond True and False, Wien, Ausstellungs-kosten zuschuss 2.640,00

Miesenböck Gerlinde (OÖ)Das Erbe, Projekt kosten zuschuss 900,00Müller Josh (W)*Nebel, Projekt kosten zuschuss 3.000,00Neuhold Margit (ST)Uppon Arrival Spatial Exploration, Malta, Ausstellungs kosten zuschuss 3.000,00Nguyen Monika (W)*The Break, Projekt kosten zuschuss 4.000,00Noll Petra (W)*Faceless I und II, Fotoforum Braunau, Ausstellungs kosten zuschuss 2.000,00Oberndorfer Markus (W)Das Verschwinden – Der Atlantikwall um Cap Ferret, Projekt kosten zuschuss 4.000,00Oberweger Georg (OÖ)*Zwischentoene, Braunau, Ausstellungs-kosten zuschuss 1.000,00Ona B. (W)*Eyes on Paradise, Wien, Ausstellungs kosten-zuschuss 4.000,00Parizek Denise (W)*Outside of Oblivion, Wien, Ausstellungs-kosten zuschuss 2.000,00Pichlmüller Judith (W)Schwarmverhalten und Implosion, Projekt-kosten zuschuss 2.000,00Rihl Gerhard (W)*Wiener Streifzüge, Katalog kosten zuschuss 1.000,00Rusch Corinne L. (W)*Badrutts Palace und Co., Katalog- und Projekt kosten zuschuss 6.000,00Schlemmer Andrea Daniela (ST)*13 Positionen zeitgenössischer österreichischer Modefotografie, Graz, Ausstellungs kosten zuschuss 3.000,00Schwaighofer Sabine (W)*Noch ohne Titel, Wien, Ausstellungs kosten-zuschuss 2.500,00Stein Horst (W)*Einzelausstellung, Wien, Ausstellungs kosten-zuschuss 1.900,00Strasser Michael (W)*Exotic Strings a Compilation, Katalog kosten-zuschuss*Wall to Wall Carpet, Projekt kosten zuschuss

5.000,003.000,00

Strohmaier Jutta (W)*A Place Is Not an Object, Kalifornien, Projekt-kosten zuschuss 2.000,00Thorsen Sofie (W)*The Achromatic Island, Deutschland, Ausstellungs kosten zuschuss 2.000,00Tomicek Stanislaus Timotheus (W)*Dänemark, Ausstellungs kosten zuschuss 2.000,00Turillon Antoine (W)*Charleroi/Belgien, Projekt kosten zuschuss 3.300,00Verein zur Förderung diskursiven Verhaltens in der Kunst (W)*Repicturing History, Wien, Ausstellungs-kosten zuschuss 7.500,00Vereinigung zur Ausübung und Förderung künstlerischer Photographie und unabhängigen Films (W)*Previewed, Katalog kosten zuschuss 1.700,00VICE ALPS 7 Farmor (W)*Philippe Gerlach, Wien, Ausstellungs kosten-zuschuss 800,00WESTLICHT – Verein zur Förderung der Fotografie (W)*Hellers Licht, Wien, Ausstellungs kosten-zuschuss 2.000,00Witzmann Andrea (W)*Katalog kosten zuschuss*Hörsäle, Projekt kosten zuschuss

4.000,001.000,00

Wörndl Elisabeth (S)*Parks and Gardens, Livorno, Salzburg, Ausstellungs kosten zuschuss 1.000,00Zink Marko Johann (W)Tragödien, Katalog kosten zuschuss 1.000,00Summe 195.963,00

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Kunstbericht 2010 79Abteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst

3.3 Stipendien, Reisekostenzuschüsse

Andraschek-Holzer Iris (W)Atelier New York 5.050,00Auer Elke (W)Atelier London 4.900,00Auzinger Jörg (W)Atelier Rom 4.100,00Bardel Armin (W)Atelier Rom 3.500,00Bitter Sabine (W)*Kumamoto, Tokio, Reisekostenzuschuss 4.630,00Delhougne Kathrin (W)Atelier Rom 4.100,00Dertschei Ulrich (W)Startstipendium 6.600,00Gabain Kerstin (W)Staatsstipendium 6.600,00Gütler Iris Julian (W)*Porto, Reisekostenzuschuss 342,00Habbel Conny (OÖ)Startstipendium 6.600,00Hahnenkamp Maria (W)Atelier New York 5.150,00Hansalik Nikola (W)Atelier Paris 4.900,00Jawecki Boris (W)Atelier Rom 4.100,00Jelinek Sabine (W)*Brüssel, Reisekostenzuschuss 300,00Kranzler Paul (OÖ)Atelier New York 5.050,00Krottendorfer Markus (W)Staatsstipendium 13.200,00Lechleitner Ines (W)Staatsstipendium 13.200,00Lienbacher Ulrike (W)Atelier New York 5.050,00Lissel Edgar (W)Staatsstipendium 13.200,00Manfredi Anja (W)Startstipendium 6.600,00Müller-Maenher Julia (W)Atelier London 4.800,00Oberdanner Annelies (W)Atelier Paris 4.800,00Ona B. (W)New York, Reisekostenzuschuss 1.500,00Osterider Martin (W)Atelier Paris 4.900,00Rendl Rosa (NÖ)Startstipendium 6.600,00Rosenberger Isa (W)Atelier London 4.800,00Schatt Nicole (W)Atelier Paris 4.900,00Schrödl Werner (W)Staatsstipendium 13.200,00Veres Simon (W)Atelier London 4.900,00Witzmann Andrea (W)Japan, Südkorea, Reisekostenzuschuss 2.000,00Summe 182.772,00

3.4 Preise

Leitner Paul Albert (W)Österreichischer Kunstpreis für künstlerische Fotografie 12.000,00Neuerer Gregor (W)Outstandig Artist Award für künstlerische Fotografie 8.000,00Summe 20.000,00

4 Video- und Medienkunst

4.1 Jahresprogramme

Kunstverein Medienturm (ST) 30.000,00Medienwerkstatt Wien (W) 10.000,00*servus.at (OÖ) 30.000,00Summe 70.000,00

4.2 Einzelprojekte

Ars Electronica (OÖ)*Festival, Projekt kosten zuschuss 130.000,00Aschauer Michael (W)*River Studies, Projekt kosten zuschuss 4.000,00Bajtala Miriam (W)Harte Schnitte, Projekt kosten zuschuss 3.500,00Berlinger Alexandra (W)*Tollhaus, Projekt kosten zuschuss 4.800,00Bilinovac Martin (W)*Augusteischer Friedensaltar Rom, Projekt-kosten zuschuss 3.000,00Breindl Martin (W)Alien Productions, Katalog kosten zuschuss 3.500,00Decker Markus (OÖ)*From Dust till Dawn, Sao Paulo, Projekt-kosten zuschuss*MIT, Boston, Projekt kosten zuschuss

2.500,001.900,00

Eckermann Sylvia (W)*Dis:play intermediale Installation, Wien, Ausstellungs kosten zuschuss 3.000,00Eiskonfekt (W)*Sound:frame Festival, Wien, Ausstellungs-kosten zuschuss 8.000,00ESC Kunstverein (ST)*Neue Medien, Projekt kosten zuschuss 20.000,00Fisslthaler Karin (W)18 Frauen, Projekt kosten zuschuss 2.500,00Frauenhaus Amstetten – Zur Hilfe für Frauen und Kinder in Not (NÖ)*Miss handelt, Projekt kosten zuschuss 300,00Gemeinböck Petra (W)*Zwischenräume, Projekt kosten zuschuss 5.000,00Goldgruber Michael (W)Wir alle suchen das Kontinuum, Wien, Ausstellungs kosten zuschuss 5.000,00GRAF + ZYX (W)33 Jahre Multimediales Projekt, Projekt kosten-zuschuss 6.000,00Gross Lukas Jost (W)*Traumawien, Projekt kosten zuschuss 1.000,00Gschwantner Robert (OÖ)The Reflected Hexagon, Projekt kosten zuschuss 2.000,00Institut für Neue Kulturtechnologien/tO (W)*Konferenz Deep Search, Projekt kosten-zuschuss*Upload Future Culture, Projekt kosten-zuschuss

20.000,00

20.000,00Jirkuff Susanne (W)Small Parts Isolated and Destroyed, Projekt-kosten zuschuss 4.000,00Kaaserer Ruth (W)*Shadow Play, Peking, Ausstellungs kosten-zuschuss 2.299,00Kämmerer Björn (W)HALL, Projekt kosten zuschuss 11.000,00Kapusta Barbara (W)*RMIT Projekt Space, Melbourne, Ausstellungs kosten zuschuss 2.500,00Kargl Michael (W)whatnext, Projekt kosten zuschuss 3.000,00Klopf Karl Heinz (W)*Liverpool, Projekt kosten zuschuss 5.000,00Knowbotic Research (Ö/Schweiz)*Animal Infected, Projekt kosten zuschuss 8.500,00Krautgasser Annja (W)Prelude, Offenbach, Ausstellungs kosten-zuschuss 450,00

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Kapitel II Förderungen im Detail80 Kunstbericht 2010

Kulturverein Times up (OÖ)*20 Seconds into the Future, Projekt kosten-zuschuss 8.000,00Lobnig Hubert (W)Katalog kosten zuschuss 2.000,00Lulic Marko (W)*Jasenovac, Projekt kosten zuschuss 5.000,00Machfeld International Arts and Culture Society (W)*Ars magna lucis et umbrae, Projekt kosten-zuschuss 2.000,00MAGAZIN – Verein zur Entwicklung und Erschließung der Künste (W)*Ast fällt auf Tonspur, Wien, Ausstellungs-kosten zuschuss 2.000,00Mark Manuela (W)Künstlerzimmer, Projekt kosten zuschuss 5.000,00Mayer Ursula (W)*Ancient Silent, Projekt kosten zuschuss 6.000,00Medosch Armin (W)*Thenextlayer Technopolitics, Projekt kosten-zuschuss 3.000,00Monochrom (W)*Roböxotica, Next Cyborg, Wien, Aus-stellungs kosten zuschuss 2.000,00Mur.at (ST)*Mur.sat, Projekt kosten zuschuss 15.000,00Muth David (S)*Proposal for a Christmas Video Piece, Projekt kosten zuschuss 2.000,00Nimmerfall Karina (OÖ)*The Glass House, Bad Ems, Ausstellungs-kosten zuschuss 4.500,00Paraflows (W)*Mind and Matter, Katalog kosten zuschuss 4.000,00Petschnig Maria (W)Katalog kosten zuschuss 1.000,00Pfaffenbichler Norbert (W)*Conference, Projekt kosten zuschuss 3.000,00PRINZGAU/podgorschek (W)*Melee in P/pi, Projekt kosten zuschuss 6.000,00Ressler Oliver (W)What Is Democracy?, Alexandria, Ausstellungs-kosten zuschuss 1.800,00Rosenberger Isa (W)Dance Macabre, Projekt kosten zuschuss 4.000,00Ruhm Constanze (NÖ)*Kalte Probe, Projekt kosten zuschussX Characters, Katalog kosten zuschuss

10.000,003.000,00

Russegger Georg (W)*Coded Cultures Festival, Projekt kosten-zuschuss*Vireal Rebel Mobilecycle Club, Projekt kosten-zuschussCoded Cultures at ISEA, Ruhr, Ausstellungs-kosten zuschuss

20.000,00

4.000,00

2.000,00Savicic Gordan (W)*Die 120 Tage von Buntu, Sao Paulo, Projekt-kosten zuschuss 4.000,00Schaumbad, Halle SBG4 – Interdisziplinäres Atelierhaus (ST)*Transient Spaces, Projekt kosten zuschuss 4.000,00Schmid Doris (W)*Darlingtonia, Projekt kosten zuschuss 800,00Schreiber Lotte (W)*Imagine, Projekt kosten zuschuss 3.000,00Schuda Susanne (W)Katalog kosten zuschuss*Versicherung, Projekt kosten zuschuss

2.800,002.000,00

Sengmüller Gebhard (W)A Parallel Image, Projekt kosten zuschuss 2.500,00Station Rose (W)*20 Digital Years Plus, Katalog kosten zuschuss 5.000,00Sterry Petra (W)Absence, Projekt kosten zuschuss 3.000,00Stöger Günter (W)*Scanphocam, Projekt kosten zuschuss 2.000,00Stojanov Kamen (W)*Biennale of Sidney, Ausstellungs kosten-zuschuss 2.000,00

Taschler Klaus (W)Kreppa Island, Projekt kosten zuschuss 3.000,00Ubermorgen Verein (W)*Oil Be Soft, Projekt kosten zuschussClickistan, Projekt kosten zuschuss

2.500,002.000,00

Ventzislavova Borjana (W)*Migration Standard, Projekt kosten zuschuss*Hohe blaue Gebirge, Flüsse und goldene Ebenen, Projekt kosten zuschuss

3.000,00

749,00Verein Kunsthalle Wien (W)*Ausbau Österreichisches Videoarchiv, Projekt-kosten zuschuss 25.000,00Verein subnet (S)Artist-in-Residence-Programm, Projekt kosten-zuschuss 15.000,00Verein Werks (W)*Das Kunstradio. Ein Vierteljahrhundert internationale Radiokunst, Projekt kosten-zuschuss 5.000,00Weckwerth Georg (W)Tonspur für einen öffentlichen Raum, Projekt-kosten zuschuss Tonspur Expanded III Loudspeaker, Wien, Ausstellungs kosten zuschuss

13.900,00

7.000,00Summe 506.298,00

4.3 Stipendien, Reisekostenzuschüsse

Berger Erich (W)*Sao Paulo, Reisekostenzuschuss 2.800,00Gamsjäger Rainer (OÖ)Startstipendium 6.600,00Haider Andreas (W)*Sao Paulo, Reisekostenzuschuss 1.000,00Höschele Christoph (W)*Tallinn, Reisekostenzuschuss 700,00Kassmannhuber Matthias (W)*Brasilien, Reisekostenzuschuss 1.000,00Keim Markus (W)*Damaskus, Reisekostenzuschuss 1.000,00Kessler Leopold (W)Staatsstipendium 13.200,00Meinharter Matthias (W)Shenzhen, Reisekostenzuschuss 1.340,00Pamminger Klaus (W)Ankara, Reisekostenzuschuss 350,00Peschta Leonhard (W)Startstipendium 6.600,00Pfaffenbichler Norbert (W)Staatsstipendium 13.200,00Raidel Ella (OÖ)*Maputo, Reisekostenzuschuss 3.500,00Scheffknecht Liddy (W)Startstipendium 6.600,00Schwarz Christoph (W)Startstipendium 6.600,00Szmit Karolina (W)Startstipendium 6.600,00Tremmel Georg (B)*Jakarta, Reisekostenzuschuss 700,00Witt Anna (W)Staatsstipendium 13.200,00Summe 84.990,00

4.4 Preise

Klub Zwei (W)Outstanding Artist Award für Video- und Medienkunst 8.000,00Kriesche Richard (ST)Österreichischer Kunstpreis für Video- und Medienkunst 12.000,00Summe 20.000,00

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Kunstbericht 2010 81Abteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst

5 Mode

Agay Edith (W)Sequence, Paris, Ausstellungs kosten zuschuss 3.000,00Berger Nora (W)Festival International Hyéres, Frankreich, Projekt kosten zuschuss 2.200,00Boutique Gegenalltag (W)Jahresprogramm 18.000,00Creative Headz (W)*Vienna Fashion Week, Projekt kosten zuschuss 15.000,00Deigner Astrid (W)Startstipendium 6.600,00Eberharter Andreas (W)*Showroom New York, Los Angeles, Paris, Projekt kosten zuschussNew York, Reisekostenzuschuss

4.000,001.000,00

Fürpass Franziska (W)Startstipendium 6.600,00Helminger Alexandra (S)*Royal Academy of Fine Arts Antwerpen, Stipendium 4.400,00Ladenhaufen und Baumgartner (W)Modepalast Brand New Expo, Projekt kosten-zuschuss 18.000,00Langeder Wolfgang (OÖ)*Flor de Illusion, Katalog kosten zuschuss 3.000,00Moondial Fashionable Technology e.U. (B)Functional Aesthetics, Katalog kosten zuschuss 5.000,00Pelengic-Strajinovic Zvezdana (W)Startstipendium 6.600,00ROSA MOSA (W)*Austrian Fashion Showroom New York, Projekt kosten zuschuss 9.000,00Sellinger Michael (OÖ)Startstipendium 6.600,00Unit F Büro für Mode (W)Jahresprogramm*10 Jahre Unit F Büro für Mode, Wien, Ausstellungs kosten zuschuss

180.000,00

25.000,00We Showroom Paris Now (W)Jahresprogramm*Austrian Fashion Net – Onlineplattform, Projekt kosten zuschuss*Austrian Fashion Guide, Projekt kosten-zuschuss

24.000,00

18.000,00

6.000,00Wendland Saskia (W)ModepreisStartstipendium

9.000,006.600,00

Zedwitz Alexandra (W)Modepreis Hyéres Mode Festival, Ausstellungs kosten-zuschuss

18.000,00

2.100,00Zwanzger Judith (W)Berlin, Arbeitsstipendium 3.900,00Summe 401.600,00

6 Ankäufe

6.1 Ankäufe bildende Kunst

Ammann Gerhard (W) 3.960,00Anwander Maria, Aubrecht Ruben (W) 4.400,00Bajtala Miriam (W) 6.200,00Baruwa Abdul Sharif (W) 4.000,00Berlinger Alexandra (W) 5.000,00Bruch Hellmut (T) 4.950,00Bruckner Karina (W) 4.200,00Brunner-Szabo Eva (B) 6.050,00Chibidziura Helga (ST) 3.500,00Cmelka Helga (NÖ) 2.600,00Czimek Claudia (OÖ) 3.000,00Danner Josef (B) 4.400,00Denzer Ricarda (W) 7.040,00Dettwiler Regula (W) 5.060,00Doujak Ines (K) 8.800,00Eder Christian (V) 4.600,00

Eller Thomas (W) 5.300,00Erhart Veronika (S) 5.000,00Feyerer-Fleischanderl Margit (OÖ) 5.000,00Fohringer Petra (OÖ) 3.500,00Frank Karin (W) 5.000,00Freundinnen der Kunst (OÖ) 5.000,00Fruhauf Siegfried A. (OÖ) 5.000,00Fürtler Clemens (W) 4.000,00Gabriel Martin (W) 6.000,00Gal Bernhard (W) 3.300,00Gamsjäger Rainer (OÖ) 4.000,00Geyer Barbara (W) 4.600,00Goldgruber Michael (ST) 4.070,00Grandegger Julia (B) 2.900,00Gruber Erich (S) 5.500,00Gruber Gunda (S) 3.500,00Grübl Manfred (W) 2.200,00Gschwantner Robert (OÖ) 6.400,00Hangl Oliver (W) 6.050,00Hansbauer Ursula, Konrad Wolfgang (W) 5.000,00Hausleithner Rosa (W) 3.000,00Hinterhuber Christoph (T) 10.000,00Höller Jochen (W) 4.400,00Holzer Lisa (W) 4.000,00Huber Katrin (S) 4.200,00Irshaid Nabila 4.600,00Jochum Richard (V) 6.000,00Johannsen Ulrike (W) 8.000,00K.U.SCH (NÖ) 6.050,00Kaaserer Ruth (W) 7.000,00Kircher-Liner Simone (T) 3.200,00Kirsch Johanna (W) 4.000,00Kollnitz Roland (W) 6.050,00Kondratiuk Gabriel (T) 5.050,00Kos Michael (W) 2.750,00Kozek Peter (W) 6.000,00Kressnig Eric (W) 4.800,00Kurz Sigrid (W) 6.050,00Lyon Lotte (W) 6.100,00Maier-Gamauf Silke (W) 4.500,00Maurmair Roland (W) 2.000,00Megyik Janos (W) 8.000,00Mer Marc (T) 5.500,00Meyer Anna (W) 6.000,00Michailov Michail (W) 5.000,00Mitterer Anna (W) 5.000,00Mittermayer Michael (V) 2.280,00Moschik Melitta (K) 4.400,00Mungenast Barbara (W) 5.500,00Niedertscheider Peter (T) 8.030,00Olschbaur Katherina (W) 3.200,00Petz Antonia (T) 3.000,00Pfaffenbichler Norbert (OÖ) 4.400,00Pfeffer Roman (OÖ) 4.000,00Piersol Beverly (W) 4.200,00Plochberger Harald (ST) 5.400,00Pümpel Norbert (V) 5.200,00Raneburger Peter (T) 5.500,00Rausch Astrid (W) 2.600,00Sandbichler Peter (W) 6.600,00Saupper Judith-Simone (W) 3.850,00Schatzl Leo (W) 4.399,20Schellander Meina (K) 9.000,00Scherling-Elia Mariella (V) 4.020,00Scherübel Klaus (W) 4.600,00Schirmer Christoph (W) 4.200,00Schnell Ruth (W) 11.000,00Scholz Birgit (NÖ) 2.500,00Schrenk Anneliese (W) 5.900,00Schreyer Ingrid (S) 3.100,00Schuller Roswitha (K) 5.000,00

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)82 von 305

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Kapitel II Förderungen im Detail82 Kunstbericht 2010

Siemeister Emil (B) 6.000,00Stiegler Gisela (W) 4.290,00Stockburger Axel (W) 4.510,00Tothova Magda (W) 5.000,00Tusch Gerold (S) 3.600,00Wagner Paul (NÖ) 4.500,00Watzal Flora (W) 4.000,00Wieland Gernot (NÖ) 7.000,00Wiesmann Charlotte (OÖ) 4.900,00Yang Jun (W) 5.300,00Zebedin Hannes (W) 5.000,00Ziegler Michael (T) 4.000,00Zurfluh Christina (W) 6.000,00Zwingl Anna (W) 3.100,00Summe 495.409,20

6.2 Ankäufe Fotografie

Birnbaum Lillian (W) 2.000,00Böheimer Jürgen (W) 2.000,00Bolt Catrin (W) 2.000,00Bruckmüller Michaela (B) 2.090,00Czihak Elisabeth (W) 1.500,00Dick Inge (OÖ) 20.000,00Duscha Andreas (W) 1.400,00Egger Martina (W) 3.000,00Estermann Lorenz (W) 4.500,00Farassat Sissi (W) 3.300,00Feiersinger Werner (W) 7.200,00Geiger Markus (W) 3.800,00Gerold Armin Lorenz (W) 3.500,00Graschopf Brigitte (W) 5.500,00Greber Marianne (W) 4.400,00Guschelbauer Markus (W) 3.700,00Hahnenkamp Maria (W) 4.800,00Höschele Christoph (W) 1.090,00Jelinek Sabine (W) 3.400,00Kaligofsky Werner (W) 8.400,00Klocker Gerhard (V) 4.400,00Klos Matthias (W) 3.800,00Köllerer Peter (W) 6.000,00Kosel Sandra (W) 1.080,00Koslitsch Ernst (W) 2.300,00Krinzinger Angelika (W) 1.950,00Letz Bettina (W) 2.750,00Lissel Edgar (W) 9.400,00MAHONY-Künstlergruppe (W) 3.300,00Maier Sabine (W) 4.200,00Manfredi Anja (W) 2.700,00Margreiter Dorit (W) 12.900,00Muth David (S) 1.600,00Nowak Rita (W) 900,00Oberndorfer Markus (W) 3.000,00Schletterer Nikolaus (T) 8.500,00Schmid Anita (W) 1.000,00Straeten Andrea van der(W) 2.800,00Ventzislavova Borjana (W) 4.400,00Weber-Unger Margret (W) 2.700,00Würdinger Eva (W) 2.740,00Summe 170.000,00

7 Bundesausstellungen, -projekte

Ausstellung In Between (Ö/China)Peking, Transport- und Reisekosten 52.007,55Ausstellung Brave New World (Ö/Großbritannien)ACI London 4.000,00Ausstellung Psychoanalysis (Ö/Japan)Kuratoren: Seiichi Furuya, Walter Seidl,Kumamoto, Tokio 49.000,00Ausstellung Women and Art (Ö/Vereinigte Arabische Emirate)Sharjah 17.930,52Biennale Kairo 2008 (Ö/Ägypten)Kommissärin: Felicitas Thun-Hohenstein 2.000,00Biennale Kairo 2010 (Ö/ Ägypten)Kommissär: Achim Hochdörfer 43.000,00Biennale Venedig 2009 (Ö/Italien)Kommissärinnen: Silvia Eiblmayr, Valie Export 25.000,00Biennale Venedig 2010 (Ö/ Italien)Kommissär: Eric Owen Moss 394.942,00Biennale Venedig 2011 (Ö/ Italien)Kommissärin: Eva Schlegel 52.000,00Biennale Venedig Pavillon (Ö/Italien) 69.151,90Biennale of Young Artists from Europe and the Mediterranean, Skopje (Ö/Mazedonien) 9.237,44China/Österreich Austausch Modeschauen 2010 (Ö/China)Kommissäre: Andreas Oberkanins, Ulrike Tschabitzer 68.990,00Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes (W)Verwahrung, Verwaltung, Verleihung, Digitalisierung, Artothek, Pauschale 2010Pauschale 2009 – Restzahlung

332.602,2430.409,56

Summe 1.150.271,21

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Kunstbericht 2010 83Abteilung V/2 Musik und darstellende Kunst

Abteilung V/2 Musik und darstellende Kunst

Förderungsmaßnahmen im Überblick

2009 2010

Musik 8.366.205,00 8.130.825,00

Jahresförderungen 7.137.175,00 6.907.675,00

Projektförderungen 765.730,00 666.750,00

Einzelpersonen, Stipendien 395.950,00 395.900,00

Prämien 44.350,00 110.500,00

Preise 23.000,00 50.000,00

Darstellende Kunst 17.877.815,41 18.613.848,14

Jahresförderungen 15.689.450,00 16.183.698,14

Projektförderungen 1.920.215,41 2.088.700,00

Einzelpersonen, Stipendien 162.150,00 173.950,00

Prämien 98.000,00 159.500,00

Preise 8.000,00 8.000,00

Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen 12.595.296,84 10.460.188,59

Investitionsförderungen 2.800.000,00 0

KünstlerInnenhilfe 32.000,00 32.000,00

Summe 41.671.317,25 37.236.861,73

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Kapitel II Förderungen im Detail84 Kunstbericht 2010

1 Musik

1.1 Jahresförderungen

Arnold-Schönberg-Center (W) 145.346,00*Austrian Art Ensemble (ST) 11.000,00Camerata Accademica Salzburg (S) 30.000,00Clemencic Consort (W) 13.000,00*Ensemble 20. Jahrhundert (W) 35.000,00Ensemble die reihe (W) 35.000,00*Ensemble Kontrapunkte (W) 22.500,00*Ensemble Plus (V) 8.000,00*Ensemble szene instrumental (ST) 11.000,00*Ensemble Wiener Collage (W) 10.000,00*Ernst-Krenek-Institut (NÖ) 145.000,00*Galerie St. Barbara (T) 60.000,00Gesellschaft der Musikfreunde in Wien (W) 475.000,00Gustav Mahler Jugendorchester (Ö) 95.000,00Internationale Gesellschaft für neue Musik (W) 58.000,00*Internationale Paul Hofhaymer Gesellschaft (S) 6.000,00*Jazz Big Band Graz (ST) 13.000,00*JazzWerkstatt Wien (W) 20.000,00*Junge Philharmonie Wien (W) 18.000,00Klangforum Wien (W) 500.000,00*Kunsthaus Mürzzuschlag (ST) 115.000,00MICA – Music Information Center Austria (Ö) 500.000,00Musikalische Jugend Österreichs (Ö) 200.000,00Musikfabrik NÖ (NÖ) 43.600,00*Nouvelle Cuisine Bigband (W) 15.000,00*Open music (ST) 12.000,00*Österreichischer Komponisten- bund (Ö) 10.000,00Österreichischer Musikfonds (Ö) 450.000,00*Österreichischer Musikrat (Ö) 25.000,00Österreichisches Ensemble für Neue Musik (S) 25.000,00Porgy & Bess (W) 110.000,00*Symphonieorchester Vorarlberg (V) 16.500,00Verlag Lafite (W) Österreichische Musikzeitschrift 30.000,00*Vienna Art Orchestra (W) 50.000,00*Wiener Jeunesse Orchester (W) 30.000,00Wiener Kammerorchester (W) 105.000,00*Wiener Kammerphilharmonie (W) 14.000,00Wiener Konzerthausgesellschaft (W) 900.000,00Wiener Philharmoniker (W) 2.291.374,00Wiener Symphoniker (W) 254.355,00Summe 6.907.675,00

1.2 Projektförderungen

*Abbado Carmen (ST) 500,00*Alston Carole (W) 2.000,00*Ambitus – Gruppe für neue Musik (W) 5.000,00Austrian Music Office (AMO) (W) 18.000,00*Bachner-Ravelhofer Karin (W) 1.500,00*chmafu nocords (ST) 5.000,00*Chroma (W) 10.000,00*Col legno (W) 2.000,00*Die Andere Saite (ST) 3.000,00*Doblinger Verlag (W) 16.000,00*Doderer Johanna (W) 1.500,00*Drechsler Ulrich (W) 1.500,00*Dudli Joris (W) 2.000,00*Echoraum (W) 3.000,00*edition lex liszt 12 (B) 700,00*Edition Steinbauer (W) 1.000,00*Ensemble reconsil vienna (W) 5.000,00

*Ensemble Zeitfluss (ST) 6.000,00*Enterprise Z (W) 5.000,00*Fat Tuesday (ST) 5.000,00Fellinger Andreas (OÖ)*freiStil 2.000,00Fleischanderl Franziska (OÖ) 3.000,00*Forum Stadtpark (ST) 5.000,00*Garnison 7 (W) 2.000,00*Gradischnig Herwig (W) 3.000,00*Gradwohl Gerald (NÖ) 1.500,00*Gstättner Maria Brigitte (W) 1.400,00*Hot Club de Vienne Jazzland (W) 5.000,00*IMPULS (ST) 25.000,00*Institut für österreichische Musikdokumentation (W) 5.450,00*Israelitische Kultusgemeinde Graz (ST) 1.000,00*IZZM – Internationales Zentrum zeitgenössischer Musik (K) 6.000,00*Janus Ensemble (W) 5.000,00*Jazzatelier Ulrichsberg (OÖ) 11.000,00Jazzclub Unterkärnten (K) 5.000,00*Jazzorchester Vorarlberg (V) 6.000,00*Jazztett Forum Graz (ST) 3.500,00*Kairos Musikproduktion (W) 1.500,00*Komponistenforum Mittersill (S) 16.500,00*Kranzelbinder Lukas (W) 2.000,00*Krispel Markus (W) 2.000,00*L’Orfeo Barockorchester (OÖ) 4.000,00*Loibner Matthias (W) 500,00*Malischnig Julia Eva (W) 500,00Mallaun Martin (T) 1.500,00*Mitteleuropäisches Kammer-orchester (W) 5.000,00MM Jazzfestival (NÖ) 40.000,00*Music on line (Phace) (W) 10.000,00*Musik am 12ten (W) 8.000,00Musik der Jugend (Ö) 30.000,00*Musikforum Viktring-Klagenfurt (K) 10.000,00*Musikkreis – Forum Zeitklänge (V) 2.000,00*Muthspiel Christian (NÖ) 5.000,00Neue Wiener Stimmen (W) 6.000,00Niederösterreichische Tonkünstler (NÖ) 100.000,00*NÖ Museum BetriebsgmbH (NÖ) 10.000,00*ÖGZM – Österreichische Gesellschaft für zeitgenössische Musik (W) 3.000,00Ohler Markus (W) 700,00*Osojnik-Schellander Maja (W) 1.500,00*Österreichische Akademie der Wissenschaften (W) 1.500,00*Österreichische Johannes Brahms-Gesellschaft (ST) 5.000,00*Pan Tau-X-Music & Art’s (W) 2.000,00*Platypus (W) 5.000,00*Ribeiro Luis (W) 1.500,00Saltiel Aron (ST) 600,00*Salzburger Bachchor (S) 1.000,00*Schiller Christian F. (ST) 1.500,00*SchlossCapelle Eisenstadt (B) 3.000,00SFM – Soziale Förderung Musik-schaffender (Ö) 80.000,00*Skug – Verein zur Förderung von Subkultur (W) 5.000,00*Sokal Harald (NÖ) 4.500,00*Sp ce – Verein zur Förderung von Musik (W) 2.000,00*Stadtinitiative Wien (W) 6.000,00*Stein Bastian (W) 1.500,00*Studio Dan (W) 5.000,00*Suono – Podium für interkulturellen Austausch (W) 8.000,00*Tausch Andreas (W) 1.000,00*the electroacustic project (W) 4.000,00*Tiroler Ensemble für neue Musik (T) 6.000,00

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Kunstbericht 2010 85Abteilung V/2 Musik und darstellende Kunst

*Tiroler Kammerorchester InnStrumenti (T) 6.700,00*tonwerk – Forum für neue Musik (W) 2.000,00*Tröndle Angela (ST) 700,00*Upper Austrian Jazz Orchestra (OÖ) 5.000,00*Verein für vegetabile Klangpraxis (W) 1.500,00*Verein Maezenatentum.at (W) 3.000,00*Verein zur Förderung der neuen Musik im Kirchenraum (W) 2.900,00*Verein zur Förderung des kritischen Liedes und Musiktheaters (NÖ) 1.500,00*Verlag Lafite (W) 5.000,00*Vesselsky Irmie (NÖ) 500,00*Vienna Art Orchestra (W) 9.500,00*Vienna Clarinet Connection (W) 1.500,00Wang Ming (W) 1.600,00*Wiener Concert-Verein (W) 10.000,00*Wiener Kammerchor (W) 6.000,00Wiener Konzerthausgesellschaft (W) 20.000,00*Zach Dominika (W) 1.000,00Summe 666.750,00

1.3 Einzelpersonen, Stipendien

Arthofer Mirjam (OÖ)*Fortbildungszuschuss 2.000,00Baez Baez Victor Alejandro (W)*Kompositionsförderung 1.000,00Banlaky Akos (W)*Kompositionsförderung 1.000,00Barbini Giulia (W)*Startstipendium 6.600,00Brandlmayr Martin (OÖ)*Kompositionsförderung 1.500,00Brecher Siegmar (ST)*Startstipendium 6.600,00Burkali Theodor (S)*Kompositionsförderung 3.000,00Cencic Stempkowski Lana (W)*Startstipendium 6.600,00Collatti Diego Marcelo (W)*Startstipendium 6.600,00Crow Robert Jamieson (NÖ)*Kompositionsförderung 2.000,00Dafeldecker Werner (W)*Kompositionsförderung 1.500,00De La Cuesta Chehaibar Daniel (W)*Kompositionsförderung 2.000,00Denissov Arteom (W)Staatsstipendium für Komposition 13.200,00Deutsch Bernd Richard (W)Staatsstipendium für Komposition 13.200,00Diendorfer Christian (W)*Kompositionsförderung 2.000,00Dufek Hannes (W)*Startstipendium 6.600,00Ehmer Maria (W)*Startstipendium 6.600,00Ehrenfellner Christoph (W)*Kompositionsförderung 4.000,00Elia Marios Joannou (S)*Kompositionsförderung 5.000,00Falb Viola (W)*Fortbildungszuschuss 1.000,00Freisitzer Roland (W)*Kompositionsförderung 3.500,00Frühstück Clara (W)*Startstipendium 6.600,00Gartmayer Susanna (W)*Startstipendium 6.600,00Grassl Herbert (S)*Kompositionsförderung 3.000,00Hertel Paul (W)Materialkostenzuschuss 3.000,00Huber Markus (T)*Startstipendium 6.600,00

Kapeller Martin (W)*Kompositionsförderung 2.000,00Karastoyanova-Hermentin Alexandra (W)Staatsstipendium für Komposition 13.200,00Karl Stephan Maria (S)*Kompositionsförderung 3.000,00Keil Friedrich (W)*Kompositionsförderung 1.000,00Kerer Manuela (T)*Kompositionsförderung 2.000,00Kindlinger Florian (S)*Startstipendium 6.600,00Knopp Anna (OÖ)*Startstipendium 6.600,00Kogelmann Franz (W)*Kompositionsförderung 5.000,00König Lukas (W)*New York-Stipendium 3.650,00Kronreif Peter (S)*Fortbildungszuschuss 2.500,00Larcher Thomas (T)Staatsstipendium für Komposition 13.200,00Löschel Hannes (W)*Kompositionsförderung 1.000,00Meinhart Raphael (ST)*New York-Stipendium 3.650,00Mitterer Wolfgang (W)*Kompositionsförderung 5.000,00Moser Daniel (W)*Startstipendium 6.600,00Mühlbacher Christian (W)*Kompositionsförderung 2.000,00Muthspiel Wolfgang (W)*Kompositionsförderung 3.000,00Nachtmann Clemens (ST)*Kompositionsförderung 2.000,00Naske Elisabeth (T)*Kompositionsförderung 3.000,00Norz Claudia (T)*Fortbildungszuschuss 4.000,00Novak Manfred (W)*Startstipendium 6.600,00Ortler Gerd Hermann (W)*Kompositionsförderung 2.000,00Pantchev Wladimir (W)*Kompositionsförderung 1.500,00Pichler Martin (ST)*Startstipendium 6.600,00Preinfalk Bernd Wilhelm (OÖ)*Kompositionsförderung 2.000,00Proy Gabriele (W)*Kompositionsförderung 3.000,00Reiter Eva (W)*Startstipendium *Kompositionsförderung

6.600,003.000,00

Riegler Beer Daniel (W)*Kompositionsförderung 1.500,00Roczek Leonhard (W)*Startstipendium 6.600,00Safari Amir (W)*Startstipendium 6.600,00Schedlberger Gernot (W)Staatsstipendium für Komposition 13.200,00Schimana Elisabeth (NÖ)*Kompositionsförderung 4.000,00Schöberl Bernhard (W)*Startstipendium 6.600,00Seloujanov Maxim A. (S)*Kompositionsförderung 5.000,00Skweres Tomasz (W)*Startstipendium 6.600,00Soyka Ulf Diether (NÖ)*Kompositionsförderung 5.000,00Suppan Wolfgang (W)Staatsstipendium für Komposition 13.200,00Szederkenyi Katrina (NÖ)*Startstipendium 6.600,00Themessl Sebastian (T)*Kompositionsförderung 1.000,00

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Kapitel II Förderungen im Detail86 Kunstbericht 2010

Tuscano Fausto (S)*Kompositionsförderung 3.000,00Usman Oguz (W)Staatsstipendium für Komposition 13.200,00Utz Christian (W)*Kompositionsförderung 2.000,00Varga Judit (W)*Staatsstipendium für Komposition 13.200,00Vatagin Alexander (W)Startstipendium 6.600,00Vosecek Simon (W)*Kompositionsförderung 1.500,00Wagendristel Alexander (W)*Kompositionsförderung 2.000,00Waldek Gunter (OÖ)*Kompositionsförderung 2.500,00Weber Oliver (W)Staatsstipendium für Komposition 13.200,00Wenger Clemens (W)*Startstipendium 6.600,00Winkler Gerhard E. (S)*Kompositionsförderung 4.000,00Witek Walther (W)*Kompositionsförderung 4.000,00Zeilinger Christoph (NÖ)*Startstipendium 6.600,00Summe 395.900,00

1.4 Prämien

*1. Frauen-Kammerorchester Österreichs (W) 5.000,00*allerArt Bludenz (V) 5.500,00*Arcade/Hortus Musicus (K) 3.000,00*Avantgarde Tirol (T) 5.000,00*Campus Musick (K) 3.000,00*Carinthian Lakeside Jazz Orchestra (K) 3.000,00*Festwochen Horizonte Landeck (T) 3.000,00IMA – Institut für Medienarchäo- logie (NÖ) 5.000,00Internationale Kulturplattform (W) 3.000,00*Iva Lirma (S) 2.000,00Klangforum Wien (W) 5.500,00Kultur Raum Kirche (K) 2.000,00*Kunst im Kubus (NÖ) 3.000,00*Lehár Festival Bad Ischl (OÖ) 6.000,00Lungau Big Band (OÖ) 5.000,00*musik.erleben (OÖ) 6.000,00*Musikverein Kärnten (K) 2.000,00*Novotny Fritz (W) 5.000,00*Österreichische Gustav-Mahler-Vereinigung (K) 2.000,00*Österreichischer Komponistenbund (W) 5.000,00Österreichisches Ensemble für neue Musik (S) 5.000,00*Salzburger Jazz Herbst (S) 10.000,00*Singkreis Porcia (K) 2.000,00*Sp ce – Verein zur Förderung von Musik (W) 3.000,00Stockwerkjazz (ST) 2.500,00*VELAK (W) 3.000,00Wiener Kammerphilharmonie (W) 6.000,00Summe 110.500,00

1.5 Preise

Neuwirth Olga (W)Großer Österreichischer Staatspreis 30.000,00Schlee Thomas Daniel (W)Österreichischer Kunstpreis für Musik 12.000,00Wally Thomas (W)Outstanding Artist Award für Musik 8.000,00Summe 50.000,00

2 Darstellende Kunst

2.1 Jahresförderungen

brut – Koproduktionshaus Wien (W) 180.000,00*bühne04 – Theater für Toleranz (OÖ) 20.000,00*Die SHOW-inisten (W) 25.000,00Drachengasse 2 Theater (W) 116.200,00Elisabethbühne – Schauspielhaus Salzburg (S) 305.000,00Forum Stadtpark Theater Dramagraz (ST) 80.000,00IG Freie Theaterarbeit (Ö) 72.000,00*Im_flieger (W) 10.000,00*Innsbrucker Kellertheater (T) 40.000,00Inter-Thalia Theater – Vienna’s English Theatre (W) 260.000,00Klagenfurter Ensemble (K) 100.000,00*Liquid Loft (W) 55.000,00*MOKI – Mobiles Theater für Kinder (W) 20.000,00Neue Bühne Villach (K) 175.000,00Schauspielhaus Wien (W) 400.000,00Szene Salzburg (S) 105.000,00*tanz-house (S) 25.000,00Theater der Jugend (W)Betriebssubvention 2010Vorbereitung 2011

1.750.000,00100.000,00

Theater im Bahnhof (ST) 60.000,00*Theater im Keller (ST) 50.000,00Theater in der Josefstadt (W)Betriebssubvention 2010Vorbereitung 2011

6.231.700,00270.448,14

Theater Kosmos (V) 110.000,00Theater Phönix (OÖ) 305.000,00Theater zum Fürchten (NÖ) 105.000,00*Theo Studiobühne – Theater Oberzeiring (ST) 20.000,00*Timbuktu (S) 30.000,00*toxic dreams (W) 25.000,00*Verein für modernes Tanztheater (W) 28.500,00*Verein für neue Tanzformen (B) 38.000,00Volkstheater Wien (W) 4.730.000,00Vorarlberger Landestheater (V) 191.850,00Wald4tler Hoftheater (NÖ) 150.000,00Summe 16.183.698,14

2.2 Projektförderungen

*Aktionstheater Ensemble (V) 10.000,00*Archipelago (W) 12.000,00*Artificial Horizon (W) 10.000,00Begle Natalie (V) 2.800,00*Bienert Bernd R. (W) 5.000,00*Birnbaumer Martin (V) 3.000,00*Dachtheater (NÖ) 3.500,00*Dans.Kias (W) 10.000,00*Das Labor (T) 5.000,00Dascollectiv (W) 4.000,00Dekolta’s Handwerk (W) 5.000,00Die SHOW-inisten (W) 25.000,00*Dueller Martin (K) 5.000,00Einmaliges Gastspiel (W) 8.100,00*Erfolgstheater (W) 10.000,00Fadenschein (B) 12.000,00*Festival 100 (W) 10.000,00*Fink Carolina (V) 3.500,00*Forum Stadtpark (ST) 10.000,00*Fremdkörper (W) 5.000,00*Frontzement (T) 5.000,00*Gegenwartstanz (W) 5.000,00*Hackspiel Florian (T) 6.000,00

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Kunstbericht 2010 87Abteilung V/2 Musik und darstellende Kunst

*Haslwanter Brigitte (T) 3.000,00*Homunculus (W) 10.000,00IG Freie Theaterarbeit (Ö)IG Netz 2010IG Netz 2009, 2. RateInfo Tour

300.000,00150.000,00

5.000,00Imeka (W) 4.500,00*insert (W) 6.000,00*Kaendace (ST) 3.000,00*Kasal (W) 6.000,00*Kitsch & Kontor – Rabenhof Theater(W) 10.000,00*Klagenfurter Ensemble (K) 5.000,00Klang 21 (S) 20.000,00*Kniff (OÖ) 7.000,00*Knights Zoe (S) 5.000,00Kultex (OÖ) 5.000,00Kulturverein für zeitgenössischen Tanz (W) 10.000,00*Kunstgriff (W) 6.000,00Laetitia (S) 3.000,00*Laroque Dance Company (S) 12.000,00LINK. Verein für weiblichen Spielraum (W) 110.000,00*Luna Arts (W) 4.000,00*Luschin Annika (ST) 2.500,00*M.A.P. Vienna (W) 17.000,00*Mach Julia (W) 4.000,00Mezzanin Theater (ST) 10.000,00*Miss Amen (W) 2.000,00Mohr Michaela (W) 6.000,00*Mumbling Fish (W) 6.000,00*Mundwerk (ST) 13.000,00*Musiktheater Verein K&K (W) 5.000,00*Nada-production (W) 15.000,00Nestroy Komitee Schwechat (NÖ) 3.000,00Neue Bühne Villach (K) 25.000,00Neue Oper Wien (W) 120.000,00*New Space Company (W) 7.000,00*Notfoundyet (W) 4.000,00*ortszeit (S) 45.000,00*Oswald Birgit (NÖ) 5.000,00*Pilot (W) 7.500,00Progetto Semiserio (W) 15.000,00*Quersinn (W) 5.000,00Ramic Melika (W) 5.000,00*Razumovsky – Gesellschaft für Kunst und Kultur (W) 5.000,00*Rohrmoser Klaus (T) 20.000,00*Salto (W) 10.000,00Salzburger Kulturvereinigung (S)*Salzburger Straßentheater 8.000,00Schlehwein Andrea K. (K)*Tanzprojekte 2010Vorbereitung 2011

25.000,0025.000,00

*Schneck und Co. (NÖ) 5.000,00Sirene Operntheater (W) 10.000,00*Slowenischer Kulturverband (K) 5.000,00*Spaces (W) 5.000,00*Spiral(e) (W) 2.500,00*Staatsaffaire (W) 3.000,00Staatstheater (T) 5.000,00*Stainberg Anat (W) 5.000,00*Strombomboli (T) 6.000,00*Studio 5 (W) 3.000,00Super 16 (W) 6.000,00t’eig (ST) 7.000,00Taka Tuka (S) 6.000,00*Tanz ist (V) 20.000,00Tanzimpulse Salzburg (S)Vorbereitung 2011*Performance Tage 2010

10.000,008.000,00

*tendance Tanztheater (ST) 10.000,00

Theater (Off)ensive Salzburg (S) 10.000,00*Theater des Kindes (OÖ) 30.000,00*Theater ecce Salzburg (S) 30.000,00Theater Forum Schwechat (NÖ) 6.000,00*Theater im Hof (OÖ) 4.500,00*Theater im Ohrensessel (W) 3.000,00*Theater Panoptikum (S) 4.500,00*Theater Praesent (T) 6.000,00*Theater Wozek (W) 10.000,00Theaterverein Odeon (W) 140.000,00*Theatro piccolo (NÖ) 10.000,00*Totales Theater (W) 25.000,00Transit (W) 10.000,00*Trittbrettl (NÖ) 3.000,00*upside down (W) 5.000,00*Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit (W) 8.000,00*Verein zur Förderung des zeitgenössischen Tanzes (OÖ) 15.000,00*Vienna Magic (W) 6.000,00*VierHochDrei (W) 8.000,00*Virulent (OÖ) 7.000,00*Walk Brigitte (V) 5.000,00Waltzwerk (K) 12.000,00*Welser Katharina (T) 4.500,00Werk89 (W) 6.000,00*Westbahntheater (T) 6.000,00Wiener Kammeroper (W) 300.000,00*Wiener Tanz- und Kunstbewegung (W) 12.300,00*Zenith Productions (W) 5.000,00*ZOON (W) 6.000,00Summe 2.088.700,00

2.3 Einzelpersonen, Stipendien

Abdic Selma (W)*Startstipendium 6.600,00Aigner Franziska (S)Tanzstipendium 4.400,00Birngruber Theresia (W)*Startstipendium 6.600,00Blantar Katrin Elisabeth (S)Tanzstipendium 4.400,00Böhnisch Cornelia (S)Tanzstipendium 4.400,00Brodacz Anna (W)*Startstipendium 6.600,00Dachauer Dagmar (OÖ)Tanzstipendium 4.400,00Födinger Pia (W)Tanzstipendium 6.600,00Hofstädter Viktoria (NÖ)*Fortbildungszuschuss 2.600,00Hollosi Eszter (W)*Fortbildungszuschuss 5.000,00Kasimir Stephan (V)*Startstipendium 6.600,00Kotlowsky Nanina (W)Tanzstipendium 6.600,00Kronenberg Julia (W)*Startstipendium 6.600,00Lastowska Marta (K)*Fortbildungskostenzuschuss 3.000,00Lengheimer Elisabeth (W)Tanzstipendium 6.600,00Mayerböck Veronika (W)*Startstipendium 6.600,00Moser Franz Günter (S)*Startstipendium 6.600,00Ochvat Petr (OÖ)*Startstipendium 6.600,00Prokopova Anna (OÖ)*Startstipendium 6.600,00Reisenberger Ursula (W)*Fortbildungszuschuss 1.500,00

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Kapitel II Förderungen im Detail88 Kunstbericht 2010

Rosales Farias Carolina (W)Tanzstipendium 4.400,00Ruhsam Martina (OÖ)Tanzstipendium 4.400,00Schabus Sofia (ST)Tanzstipendium 4.400,00Scherrer Christina (W)*Startstipendium 6.600,00Seimann Manuela (OÖ)Tanzstipendium 4.400,00Stelzer Doris (W)Tanzstipendium 4.400,00Stromberger Helga (W)*Startstipendium 6.600,00Tropper Elisabeth (ST)*Fortbildungszuschuss 2.650,00Vitouch Anatol (W)*Fortbildungszuschuss 800,00Voglmayr Cornelia (NÖ)Tanzstipendium 6.600,00Wanka Rosalie Anne (OÖ)Tanzstipendium 6.600,00Weigner Isabell Magdalena (OÖ)Tanzstipendium 6.600,00Wieser Stefanie (W)*Startstipendium 6.600,00Summe 173.950,00

2.4 Prämien

Armes Theater Wien (W)*Die Möwe 3.000,00Das Labor (T)*Herzstück 3.000,00Das Spiegelkabinett (W)*Wer bist du 5.000,00Die Rainbacher Evangelienspiele (OÖ)*Ruth 3.000,00Die Wiener Taschenoper (W)*Die Gänsemagd 3.000,00dieheroldfliri.at (W)*Ins Weite schrumpfen 3.000,00Dis.Danse (W)*Gender Jungle 3.000,00Einmaliges Gastspiel (W)*Psychiatrie 5.000,00Elisabethbühne/Schauspielhaus Salzburg (S)Endstation Sehnsucht 5.000,00Festival 100 (W)Ganymed Boarding 3.000,00Foxfire (W)Zazie in der Metro 3.000,00Freunde und Förderer des Schubert Theater Wien (W)The MJ-Story 3.000,00Frontzement (W)*jonke-luft-topographie 3.000,00Kniff (OÖ)Spass beiseite 3.000,00Lilarum (W)Der kleine Vogel Tikidu 3.000,00

Märchensommer Niederösterreich (NÖ)*Riesenfreund 3.000,00Mezzanin Theater (ST)*Schwapp 3.000,00Müller Anna Maria (S)*Move Against It 2.500,00Mundwerk (ST)*Der Fischer und seine Frau 5.000,00Neue Bühne Villach (K)*Nathan der Weise, Power GmbH 8.000,00Persephone (OÖ)*Der Mikado 3.000,00Pilot (W)Dark 3.000,00Siragusa Manfredi (OÖ)*Orest 3.000,00Spaces (W)*Und keine Hand. Zeit, Mörderin, alterslose 5.000,00Staatstheater (T)*Koala Lumpur 3.000,00TAG (W)*Iaxnbruad 5.000,00Taka Tuka (S)*Stones 5.000,00Theater des Kindes (OÖ)Franziska Jägerstätter erzählt 3.000,00Theater ecce Salzburg (S)*Der Sturm 5.000,00Theater Forum Schwechat (NÖ)Don Juan 3.000,00Theater im Bahnhof (ST)Tod eines Bankomatkartenbesitzers 3.000,00Theater Kosmos (V)*Dirty Rich 3.000,00Theater zum Fürchten (NÖ)*Maikäfer flieg 5.000,00Theaterverein zum aufgebundenen Bären (W)Das Nibelungenlied 3.000,00Tiroler Volksschauspiele Telfs (T)König Hirsch, Beauty Queen 5.000,00Toihaus – Theater am Mirabellplatz (S)*Trag mich 3.000,00toxic dreams (W)*My Dinner With Toxic Dreams, Ich sterbe 8.000,00Verein für neue Tanzformen (B)Your Dancer 3.000,00Waltzwerk (K)Gert Jonke: Mein Reich ist in der Luft 5.000,00Westbahntheater (T)*Legenden, Bonustrack 8.000,00Wiener Wortstaetten (W)*Weißbrotmusik 3.000,00Summe 159.500,00

2.5 Preise

Haring Chris (W)*Outstanding Artist Award für darstellende Kunst 8.000,00Summe 8.000,00

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Kunstbericht 2010 89

3 Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen

*Academia Allegro Vivo (NÖ) 15.000,00*Aspekte Salzburg (S) 35.000,00Bregenzer Festspiele (V) 2.177.640,00Burgenländische Haydnfestspiele (B) 160.000,00Carinthischer Sommer (K) 270.000,00*Festwochen Gmunden (OÖ) 25.000,00Innsbrucker Festwochen der Alten Musik (T) 330.000,00Jazzfestival Saalfelden (S) 50.000,00Jüdisches Institut für Erwachsenen-bildung (W)*Jiddischer Kulturherbst 15.000,00*Klangfrühling Burg Schlaining (B) 5.000,00Klangspuren Schwaz (T) 110.000,00*Komödienspiele Porcia (K) 27.000,00Kultur Melk (NÖ) *Internationale Barocktage Stift Melk, Sommerspiele Melk 15.000,00Kulturforum Donauland-Struden- gau (OÖ)*Donaufestwochen 10.000,00Kulturkreis Gallenstein (ST)*Festival St. Gallen 10.000,00*Kulturverein Kammermusikfest Lockenhaus (B) 40.000,00*Lehár Festival Bad Ischl (OÖ) 35.000,00LIVA – Linzer Veranstaltungs-gesellschaft (OÖ)Brucknerfest, Klangwolken 130.000,00Maissauer Amethyst (NÖ)*Gottfried von Einem-Tage 2.000,00*Neuberger Kulturtage (ST) 5.000,00NÖ Festival (NÖ)Donaufestival, Glatt und verkehrt 120.000,00Outreach (T)*Outreach Festival 6.000,00Salzburger Festspiele (S) 5.411.478,59*Schloss Laudon Kammermusik-festival (W) 3.000,00*Schlossspiele Kobersdorf (B) 20.000,00*Sommerspiele Grein (OÖ) 7.000,00Steirischer Herbst (ST) 566.870,00*Styriarte (ST) 100.000,00Theater im Hausruck (OÖ) 60.000,00Tiroler Festspiele Erl (T) 138.000,00Tiroler Volksschauspiele Telfs (T) 87.200,00*Trigonale – Festival der alten Musik (K) 65.000,00*W.ORT (NÖ) 20.000,00*Weinklang Festival (B) 4.000,00Wien Modern (W) 95.000,00Wiener Tanzwochen (W) 290.000,00Summe 10.460.188,59

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Kapitel II Förderungen im Detail90 Kunstbericht 2010

Abteilung V/3 Film

Förderungsmaßnahmen im Überblick

2009 2010

Ankäufe 14.449,81 9.999,84

Innovativer Film 2.110.557,80 2.277.712,95

Drehbuch 38.600,00 34.640,00

Projektentwicklung 216.460,00 241.358,00

Herstellung 1.320.923,00 1.666.575,00

Verwertung 476.652,80 295.874,95

Reisekostenzuschüsse 9.922,00 4.265,00

Produktionskostenzuschüsse 15.000,00 2.000,00

Startstipendien 33.000,00 33.000,00

Filminstitutionen 3.142.840,00 3.175.400,00

Jahresförderungen 2.324.000,00 2.358.000,00

Verleiher 105.000,00 100.000,00

Veranstaltungen 692.840,00 661.500,00

Druckkostenbeiträge, Produktionskostenzuschüsse 21.000,00 55.900,00

Programmkinos 450.160,00 451.100,00

Jahresförderungen 233.300,00 232.300,00

Veranstaltungen 47.760,00 33.000,00

Kinoprämien 0 120.000,00

Kinozuschüsse zu Jahresförderungen 169.100,00 65.800,00

Österreichisches Filminstitut 15.570.000,00 16.570.000,00

Eurimages 457.404,98 0

Preise 53.000,00 53.000,00

KünstlerInnenhilfe 30.000,00 30.000,00

Summe 21.828.412,59 22.567.212,79

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Kunstbericht 2010 91Abteilung V/3 Film

1 AnkäufeDabernig Josef (W)Herna 503,78Schreiner Peter Filmproduktion (W)BellavistaTotó

3.955,583.892,48

Vento Film (W)La Pivellina 1.648,00Summe 9.999,84

2 Innovativer Film

2.1 Drehbuch

Brudermann Sepp R. (W)Termiten 5.000,00Eleta Jasmina (W)Mit Blick zur Tür 1.500,00Hafner Stefan (K)Raus aus uns! 960,00Kaizik Jürgen (ST)Der Mann ohne Eigenschaften 5.000,00Kern Peter (W)Mörderschwestern 5.000,00Kren Marvin (W)Lasst mich nicht in diesem Haus allein! 960,00Mückstein Katharina (W)Frühsommer 1.500,00nanookfilm (W)Christoph Buch: Rolf Schwendter 5.000,00Schmidt Carola (NÖ)Tangowerk 960,00Schreiber Deniz (W)Aus Liebe zum Menschen 2.500,00Schwingenschuh Anna (ST)Stadt, Dorf, Fluss 4.260,00Wohlgenannt Anna Katharina (W)Die Welt, wie sie mir gefällt 2.000,00Summe 34.640,00

2.2 Projektentwicklung

Allahyari Houchang (W)Legal Sex 5.000,00Amour Fou Film (W)Manu Luksch: A New and Exciting Experience 7.950,00Austrofilm (OÖ)Robert Breber, Andreas Kurz: Rattenkinder 5.500,00Benedikt Judith (T)Fast am anderen Ende der Welt – China Town Vienna 1.500,00Brejcha Zuzana (W)Zwei Klassen 12.000,00Caspar Barbara (ST)Adriano Sofri 9.000,00Cenic Djordje (OÖ)Unten 8.000,00Cuzuioc Pavel (W)Die Pina der Totengräber 8.448,00Durst Alice (W)Das Geschenk 5.000,00EDOKO-Institut Edgar Honetschläger (W)Edgar Honetschläger: Men on the Moon & Other Stories 4.000,00Fürhapter Thomas (W)X 4.000,00Golden Girls Film (W)Carlo Hofmann: MUNY Music Under New York 7.000,00Groos Jan (W)Das ist es, was immer mit den Menschen los und mit den Tieren nicht los ist 3.500,00Gross David (S)Holy Water 720,00Jud Reinhard (W)Georg Schönberg-Portrait 3.300,00Kerekes Krisztina (W)Kleine Welten 720,00

Knapp Manuel (W)VOIDOF~ 2.900,00Kutzenberger Rikke Ulrich (W)Holy Cow 3.500,00Lampert Katharina (W)Im Zwischenland der Sehnsüchte oder einen Schritt weiter 10.000,00Löcker Ivette (W)Russlands verlorene Generation 10.000,00Lurf Johann (W)Embargo 4.740,00Maier Martin Media (W)Ulrike Putzer, Severin Fiala: Glaube, Liebe, Hoffnung 10.000,00Marchetti Flavio (W)I Mammoni 6.000,00Mracnikar Andrina (K)Flüchtlingsbilder 720,00nanookfilm (W)Herbert Brödl: Auf dem Markt 4.500,00Ofner Astrid (OÖ)Abschied von den Eltern 24.100,00Osusky Linda (W)Mein Held Janoschik 2.500,00Pfaundler Caspar (W)Gehen am Strand 7.000,00Produktion von Wirklichkeiten – Institut zur Erforschung und Erschaffung von Ritualen und Zeremonien (W)Friedemann Derschmidt: Darstellbarkeit von Erinnerung und Erzählung 5.000,00Radam Catherine (W)Wien – 24 Stunden eine Stadt 720,00Rosdy Film (W)Paul Rosdy: Es war einmal... und heute? 6.500,00Schwaiger Günter Filmproduktion (S)Günter Schwaiger: Ibiza 10.000,00Sigma Filmproduktion (W)Paul Flieder: Der Barbier von Bagdad 6.000,00Stadlober Gregor (ST)Schlager 2.600,00Standbild – Verein zur Förderung Audiovisueller Medienkultur (W)Angelika Schuster: Das böhmische Paradies lag woanders 10.000,00Thym Cordula, Lampert Katharina (T)Transhysteria 720,00Tiller Georg (W)Inside the Sandwich Hotel 9.000,00Tod Christian (OÖ)Das bedingungslose Grundeinkommen 500,00Tscherkassky Peter (W)Echo 6.000,00Wakolbinger Konrad (W)Wir sind Mutanten 6.000,00Weingartner Jakob (W)Boxeo Constitucion 6.000,00Zdesar Judith (K)Vakuum 720,00Summe 241.358,00

2.3 Herstellung

Allegro Film (W)Wilma Calisir: Vertraute Fremde 100.000,00Amour Fou Film (W)Bady Minck: Mappa Mundi 10.000,00Antoniazzi Marco (W)Erinnerungen an die Stadt des Kindes 4.500,00Beckermann Ruth Filmproduktion (W)Ruth Beckermann: Nostalgia 100.000,00Brandstätter Susanne (W)Anna durch den Spiegel 52.000,00Brudniak Angelika (W)1+8 52.220,00Doser Barbara (W)ADA 3.500,00E & A Film (W)Katharina Mihm: Gegenlichter. Eine Suche nach Paul Celan 79.000,00

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Kapitel II Förderungen im Detail92 Kunstbericht 2010

Feld GbR Eisenberg/Sallmann (OÖ)Bernhard Sallmann: Das schlechte Feld 25.000,00FrameLab Filmproduktion (W)Igor Hauzenberger: § 278a: Die Maßnahme – Rate 2010 80.900,00Freibeuter Film (W)Sebastian Meise, Thomas Reider: Das OutingPaul-Julien Robert: Mein juristischer Vater – Rate 2010

47.000,00

34.000,00Fruhauf Siegfried A. (OÖ)Schwere AugenTranquility

12.000,003.250,00

Fürhapter Thomas (W)Michael Berger. Eine Hysterie 1.800,00Gammer Gloria R. (OÖ)The Red Face and The Five Stars 25.000,00Gaube Wilhelm (W)Steinbildhauerei in Österreich 4.360,00Geyrhalter Nikolaus Film (W)Eva Eckert: TOP 15 – Rate 2010 24.000,00Ghanie Alireza (S)Net-Working 3.000,00Gröller-Kubelka Friedl (W)Kopien: Gutes Ende, Heidi Kim, La Bachante, Janice Poo 1.500,00Gross David (S)Heiliges Wasser 48.000,00Hammel Film (W)Johannes Hammel: Folge mir 17.000,00Heller-Tscherkassky Eve (W)Kopien: Self Examination Remote Control, One, Juice 4.557,00Hofmann Kristina Maria (NÖ)Screwed Up 4.000,00Kern Peter (W)Mörderschwestern 55.000,00Krautgasser Annja (W)Romanes 876,00Kren Michael (W)Innenraum 5.000,00Kubelka Peter (W)Gegenstück 50.000,00Kudlacek Martina (W)Die Kosmologie des Peter Kubelka 24.900,00Lauritsch Magdalena (W)Die Muschel 8.120,00Lehner Thomas (W)Los Refrigeradores 28.000,00Macher Karin (W)Motherland 30.000,00Marchart Patricia Josefine (OÖ)One Minute Woman 3.600,00Mayer Kurt Film (W)Philipp Mayrhofer, Christian Kobald: Der Schatten des Propheten 28.500,00Mayr Harald (W)ApnoeMouse Palace – Venedig

15.000,005.360,00

Medienwerkstatt Wien (W)Dariusz Kowalski: Richtung Nowa Huta 58.740,00Mischief Films (W)Michael Schindegger: Nr. 7Ivette Löcker: Nachtschichten

92.600,007.500,00

Molina Catalina (W)Die Werkstatt 3.000,00Musikar Doris (OÖ)Das Tor zur Welt 10.000,00nanookfilm (W)Gerhard Fischer: Schwan mit Sternenstaub 70.000,00Neumeister Johann (W)Mörderhaus 17.000,00Novotny & Novotny Film (W)Matthias Franz Stein: Spring! 24.000,00Pamminger Klaus (W)Shine Off Me 5.860,00Pokieser Magdalena (W)Fabiola 2.000,00Popovic Adnan (W)Spieldose 2.100,00Pötscher Bernhard Filmproduktion (W)Bernhard Pötscher: Shailo 45.000,00

Raczkövi Adele (W)Looking for Love 12.000,00Roisz Bettina (W)Chiles en Nogada 10.850,00Sackl Albert (ST)Im Freien 10.000,00Schreiber Lotte (ST)Tlatelolco 3.990,00Schreiner Peter Filmproduktion (W)Peter Schreiner: Fata Morgana 35.742,00Schwaiger Günter Filmproduktion (S)Günter Schwaiger: Ibiza – Rate 2010 26.000,00Schwentner Michaela (W)Des Idées du Paradis 28.000,00Sigma Filmproduktion (W)Paul Flieder: Der Barbier von Bagdad 68.250,00Spritzendorfer Dominik (W)Elektro Moskva 20.000,00Steiner Thomas (OÖ)36 Views 7.000,00Tiller Georg (W)Persona Beach 20.000,00Topitschnig Patrick (NÖ)The Gentle Art of Making Enemies 5.000,00Wasner Georg (W)Zur entsetzlichen Katastrophe der Titanic 10.000,00Weigel Bernadette (W)Reise Film 21.000,00Weingartner Jakob (W)Boxeo Constitucion 60.000,00Summe 1.666.575,00

2.4 Verwertung

Arnold Martin (W)Shadow Cuts – Festivalverwertung 2.150,00Eder Barbara (W)Inside America – Festivalverwertung 31.600,00Fiala Severin (W)Elefantenhaut 1.147,00Filmladen Filmverleih (W)Caspar Pfaundler: Schottentor – Kinostart 20.000,00finnworks (K)Joachim Krenn, Gerhard Fillei: South – KinostartJoachim Krenn, Gerhard Fillei: South – Festival-verwertung

20.000,00

10.000,00Fürhapter Thomas (W)Michael Berger: Eine Hysterie – Festivalver-wertung 5.000,00Gladik Ulrike (W)Natasha – Kinostart 2.973,00Gröller-Kubelka Friedl (W)Kopien: Hochzeit, Polterabend, Passage Briare – Festivalverwertung 1.500,00Mattuschka Mara (W)Kopien für Festivalverwertung 4.606,95Mayr Harald (W)Mouse Palace – Festivalverwertung 2.000,00Mischief Films (W)Ivette Löcker: Nachtschichten – Festivalver-wertungFridolin Sc hönwiese: Die 5 Himmelsrichtungen – Festivalverwertung

35.000,00

9.770,00Pirker Sasha (W)The Future Will Not Be Capitalist – Festivalver-wertung 9.420,00Poool Filmverleih (W)Sudabeh Mortezai: Im Bazar der Geschlechter – Kinostart 13.000,00Sackl Albert (W)Steifheit I+II – Kopie für Festivalverwertung 714,00Schmeiser Johanna (W)Liebe Geschichte – Festivalverwertung 33.350,00sixpackfilm (W)Angela Summereder: Jobcenter – KinostartPeter Schreiner: Totó – Kinostart

26.000,0012.790,00

Stadtkino Wien (W)Anna Katharina Wohlgenannt: Einmal mehr als nur reden – KinostartCarmen Tartarotti: Das Schweigen und das Schreiben – Kinostart

18.500,00

15.000,00

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Kunstbericht 2010 93Abteilung V/3 Film

Tscherkassky Peter (W)Coming Attractions – Festivalverwertung 4.854,00Vento Film (W)La Pivellina, Kopien für 83. Academy Award Oscar – Festivalverwertung 16.500,00Summe 295.874,95

2.5 Reisekostenzuschüsse

Lurf Johann (W)Zwölf Boxkämpfer jagen Viktor quer über den großen Sylter Deich 140 9 865,00Mahler Nicolas (W)Mystery Music 200,00Mattuschka Mara (W)Burning Palace 1.600,00Roisz Bettina (W)Close Your Eyes 500,00Woschitz Thomas (K)Universalove 1.100,00Summe 4.265,00

2.6 Produktions kostenzuschüsse

Theininger Martina (W)frameout 2.000,00Summe 2.000,00

2.7 Startstipendien

Hafner Stefan (K)Raus aus uns! 6.600,00Kren Marvin (W)Lasst mich nicht in diesem Haus allein! 6.600,00Mracnikar Andrina (K)Flüchtlingsbilder 6.600,00Schmidt Carola (NÖ)Tangowerk 6.600,00Zdesar Judith (K)Vakuum 6.600,00Summe 33.000,00

3 Filminstitutionen

3.1 Jahresförderungen

*Akademie des Österreichischen Films (W)Akademie ScreeningsJahreszuschuss

35.000,0020.000,00

Austrian Film Commission (W) 65.000,00Filmarchiv Austria (W) 1.075.000,00*Medienwerkstatt Wien (W) 10.000,00Österreichische Filmgalerie (NÖ) 300.000,00Österreichisches Filmmuseum (Ö) 500.000,00sixpackfilm (Ö) 245.000,00Studio West (S) 18.000,00Synema – Gesellschaft für Film und Medien (W) 90.000,00Summe 2.358.000,00

3.2 Verleiher

Filmcasino und Polyfilm (W)Jahreszuschuss 20.000,00*Filmladen Filmverleih (W)Jahreszuschuss 50.000,00Stadtkino Wien (W)Verleihsubvention für bundesweite Tätigkeit 30.000,00Summe 100.000,00

3.3 Veranstaltungen

*Alpinale Vorarlberg (V)25. Kurzfilmfestival 6.000,00Crossing Europe Filmfestival (OÖ)7. Filmfestival 60.000,00*Culture2Culture (W)Tricky Women 50.000,00Diagonale (ST)Festival des österreichischen Films 265.000,00dok.at (W)10-jähriges Jubiläum 4.000,00*Drehbuchforum Wien (W)Projekte 20.000,00*Drehbuchverband Austria (W)Thomas-Pluch-Drehbuchpreis, Durchführung 12.000,00*EU XXL – Kulturverein zur Förderung der europäischen Integration (W)EU XXL FORUM 10.000,00*Independent Cinema (W)VIS – Vienna Independent Shorts 11.000,00Institut Pitanga (W)XXII. Internationales Kinderfilmfestival 13.100,00Media Space – Verein zur Entwicklung von Medienkultur (OÖ)YOUKI – Internationales Jugend Medien Festival 2.000,00*Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der jüdischen Kultur und Tradition (W)Jüdisches Filmfestival 25.000,00*St. Balbach Art Produktion (W)VOLXkino 19.000,00*Südfilmfest Amstetten (NÖ)Jahresprogramm 3.000,00*This Human World – Vienna International Human Rights Film (W)Filmfestival 2.400,00Verein After Image (W)Kino unter Sternen 3.000,00*Verein der Freunde der Filmakademie Wien (W)Experts of Excellence 2.000,00film:riss – Verein zur Förderung der studentischen Filmkultur (W)film:riss 4.000,00Viennale (W)Vienna International Filmfestival 150.000,00Summe 661.500,00

3.4 Druckkostenbeiträge, Produktions-kostenzuschüsse

ARGE Index – Medienwerkstatt & sixpackfilm (W)Jahresstruktur und Programm 12.000,00*FC Gloria (W)Startfinanzierung Website 4.900,00*Hoanzl Vertriebsgesellschaft (W)Edition Der Österreichische Film, 5. Staffel 10.000,00Österreichisches Filmmuseum (W)Ankauf Sammlung Alphaville 15.000,00*substance media (W)ray, Filmmagazin 4.000,00Verein für neue Literatur (W)Kolik Film, Filmmagazin 3.000,00*Verein zur Förderung des Öster reichi-schen und des Europäischen Films (NÖ)celluloid, Filmmagazin 2.000,00*Witcraft Szenario (W)Diverse Geschichten – Startförderung Saison 2 5.000,00Summe 55.900,00

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Kapitel II Förderungen im Detail94 Kunstbericht 2010

4 Programmkinos, Kinoinitiativen

4.1 Jahresförderungen

Cinema Paradiso (NÖ) 21.800,00Filmcasino und Polyfilm (W) 21.800,00*Filmforum Bregenz (V) 7.200,00Filmkulturclub Dornbirn (V) 1.000,00*Filmstudio Villach (K) 7.200,00*KIZ – Kino im Augarten (ST) 21.800,00*Kulturkreis Feldkirch – Theater am Saumarkt (V) 7.300,00Kulturverein Schikaneder (W)Topkino, Schikaneder Kino 20.000,00*Local Bühne Freistadt (OÖ) 15.000,00*Moviemento Programmkino (OÖ) 21.800,00*Otto Preminger Institut (T) 21.800,00*Salzburger Filmkulturzentrum – Das Kino (S) 21.800,00Verein Alternativkino Klagenfurt (K) 21.800,00Votiv Kino (W) 22.000,00Summe 232.300,00

4.2 Veranstaltungen

Admiral Kino (W)Erhaltungsmaßnahmen 8.000,00Otto Preminger Institut (T)19. Internationales Film Festival Innsbruck 25.000,00Summe 33.000,00

4.3 Kinoprämien

*Cinexx Berndorf (NÖ) 7.000,00*Filmbühne Waidhofen an der Ybbs (NÖ) 7.000,00*Kino Bodensdorf (K) 7.000,00*Kino Gröbming (ST) 7.000,00*Kino Kirchdorf (OÖ) 7.000,00*Kino Lambach (OÖ) 7.000,00*Kino Liezen (ST) 7.000,00*Kino Losenstein (OÖ) 6.500,00*Kino Ottensheim (OÖ) 7.000,00*Kinotreff Leone (OÖ) 7.000,00*Kulturverein AUSSERDEM (OÖ) 1.500,00*Lichtspiele Eibiswald (ST) 7.000,00*Lichtspiele Lenzing (OÖ) 7.000,00*Stadtkino Bruck/Mur (ST) 7.000,00*Stadtkino Grein (OÖ) 7.000,00*Stadtlichtspiele Retz (NÖ) 7.000,00*Tonlichtspiele Frauental (ST) 7.000,00*Treffpunkt Kino Rohrbach (OÖ) 7.000,00Summe 120.000,00

4.4 Kinozuschüsse zu Jahresförderungen

*Cinema Paradiso (NÖ)Zuschuss für 2011

13.200,00

*Filmcasino und Polyfilm (W)Zuschuss für 2011

13.200,00

*KIZ Kommunikations- und Informationszentrum – Kino im Augarten (ST)Zuschuss für 2011

13.200,00

*Otto Preminger Institut Programmkinos (T)Zuschuss für 2011

13.200,00

*Votiv Kino (W)Zuschuss für 2011

13.000,00

Summe 65.800,00

5 Österreichisches FilminstitutÖsterreichisches Filminstitut (Ö) Jahreszuschuss 16.570.000,00Summe 16.570.000,00

6 PreiseEleta JasminaFern & Nah, Thomas-Pluch-Förderungspreis 2.750,00Grill Michaela (W)Outstanding Artist Award für Avantgardefilm

8.000,00

Hausner Jessica (W)Österreichischer Kunstpreis Kategorie Film*Lourdes, Thomas-Pluch-Drehbuch-Hauptpreis

15.000,0011.000,00

Salomonowitz Anja (W)Outstanding Artist Award für Dokumentarfilm 8.000,00*Schwingenschuh AnnaDer Herzerlfresser, Thomas-Pluch-Förderungspreis 2.750,00*Woschitz Thomas (W)Universalove, Thomas-Pluch-Förderungspreis 5.500,00Summe 53.000,00

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Kunstbericht 2010 95Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen

Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen

Förderungsmaßnahmen im Überblick

2009 2010

Vereine und Veranstaltungen 7.070.080,00 7.106.760,00

Literarische Vereine, Veranstaltungen, Projekte 4.757.080,00 4.793.760,00

KulturKontakt Austria 1.150.000,00 1.150.000,00

Literar-Mechana 1.163.000,00 1.163.000,00

Literarische Publikationen 2.997.731,64 2.950.184,69

Verlage, Buchpräsentationen 2.418.600,00 2.401.000,00

Buchprojekte 252.857,00 217.015,00

Buchankäufe 20.294,64 22.689,69

Zeitschriften 305.980,00 309.480,00

Personenförderung 1.404.901,21 1.331.528,55

DramatikerInnenstipendien 66.960,00 67.604,52

Staatsstipendien 264.000,00 264.000,00

Projektstipendien 264.000,00 264.000,00

Robert-Musil-Stipendien 50.400,00 50.400,00

Arbeitsstipendien 228.500,00 240.200,00

Reisestipendien 79.592,21 82.808,03

Werkstipendien 244.500,00 168.300,00

Arbeitsbehelfe 36.449,00 23.716,00

Buchprämien 22.500,00 22.500,00

AutorInnenprämien 16.000,00 16.000,00

Mira-Lobe-Stipendien 33.000,00 33.000,00

Startstipendien 99.000,00 99.000,00

Übersetzungsförderung 211.295,00 231.967,48

Übersetzungsprämien 41.700,00 62.400,00

Arbeitsstipendien 16.500,00 16.900,00

Reisestipendien 14.655,00 6.850,00

Übersetzungskostenzuschüsse 138.440,00 145.817,48

Preise 138.750,00 132.000,00

KünstlerInnenhilfe 43.251,48 39.072,85

Summe 11.866.009,33 11.791.513,57

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Kapitel II Förderungen im Detail96 Kunstbericht 2010

1 Literarische Vereine, Veranstaltungen, Projekte

8ungKultur (T)Deutsch-deutsche Übersetzungswerkstatt 6.000,00AG Literatur (W)Jahrestätigkeit 2010/11 29.200,00Akademie Graz (ST)*Literaturwettbewerb 2010/11 7.400,00Alumniverband der Universität Wien (W)Lesungen 1.500,00Arbeitskreis Emanzipation und Partnerschaft (T)Lesungen 1.000,00Asset Marketing (W)Rund um die Burg 35.000,00Association Interscènes (Ö/Frankreich)*20. Österreichische Theatertage Paris 15.000,00aufdraht (NÖ)*LiteRadio 10.000,00Aufgelesen (K)*Literaturprogramm 3.000,00Blazek Christian (NÖ)Literaturwettbewerb Wartholz 2010/11 25.000,00BOeS – Berufsverband österreichischer SchreibpädagogInnen (W)Poetik II – Sprache als Kunst 500,00Brikcius Eugen (W)Der literarische Ausflug 1.100,00BuB – Verein zur Förderung der Bibliothek ungelesener Bücher (W)Lesungen 3.600,00Buch.Zeit (OÖ)Jahrestätigkeit 5.000,00Buchhandlung Plautz (ST)*Lesekongress LEKOSTALesungen, Workshops

5.270,003.400,00

Cognac & Biskotten (T)*Lesungen 1.500,00Cultural Research (W)*Internationales Symposium Peter Rosei 3.700,00Das böhmische Dorf (W)*Jahrestätigkeit*Technische Infrastruktur

6.000,004.000,00

Design Austria (W)Jahrestätigkeit 8.000,00Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (W)*Jahrestätigkeit Exilliteratur 23.000,00Dokumentationsstelle für neuere österreichische Literatur (W)JahrestätigkeitWebsite www.literaturhaus.atDebüt im Porträt

1.150.000,0012.000,0010.000,00

Dokumentationsstelle für ost- und mitteleuropäische Literatur (W)Jahrestätigkeit 11.300,00Dreger Roland (W)Lesungen 2.000,00Elfriede-Jelinek-Forschungszentrum (W)Lesungen 1.260,00Erika-Mitterer-Gesellschaft (W)Jahrestätigkeit 8.000,00Erostepost Verlags- und Vertriebs-gesellschaft (S)Jahrestätigkeit 13.100,00Erstes Wiener Lesetheater und Zweites Stegreiftheater (W)Jahrestätigkeit

10.000,00

Eurozine (W)*23. Konferenz europäischer Kulturzeit-schriften 6.000,00Exil (W)Jahrestätigkeit 37.400,00Festival 100 – Verein für kulturelle Veranstaltungen (W)Ganymed Boarding 6.000,00Festspiele Reichenau (NÖ)*Daniel Kehlmann: Ruhm, Theaterfassung 18.000,00

Fischer Michael (W)Lesung zum 80. Geburtstag von Gerhard Rühm 900,00Fliedl Konstanze (W)2. Wendelin-Schmidt-Dengler-Lesung 2.300,00Forum Stadtpark Graz (ST)Jahrestätigkeit 14.000,00Franz-Michael-Felder-Verein (V)Jahrestätigkeit 2.200,00Frau-Ava-Gesellschaft für Literatur (NÖ)*Frau-Ava-Literaturpreis 2.500,00Freunde zeitgenössischer Dichtung (OÖ)*Jugendliteraturwerkstatt Alberndorf 1.500,00Gesellschaft der Lyrikfreunde (T)Lesungen 2.000,00Gesellschaft für Kulturpolitik (OÖ)*Schreiben für den Fortschritt, Ausstellung 7.000,00Gesellschaft zur Erforschung von Grundlagen der Literatur (ST)*Ernst-Jandl-Dozentur für PoetikOswald-Wiener-SymposiumStipendium Feistritzwald

12.000,004.000,001.700,00

Grazer Autorinnen Autoren Versammlung (Ö)JahrestätigkeitLiteratur als Radiokunst

125.000,004.380,00

Grillparzer-Gesellschaft (W)Jahrestätigkeit 2.600,00Halma – Das europäische Netzwerk literarischer Zentren e.V. (Ö/Deutsch-land)Stipendium Petra Ganglbauer 6.000,00Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (Ö)Welttag des Buches, Andersentag, Leipziger Buchmesse, Frankfurter Buchmesse, Göteborg Book Fair 2011 88.000,00Hochreiter Susanne (W)*Lesungen 1.100,00Holzner Gisela (T)Innsbrucker Wochenendgespräche 3.000,00IG Autorinnen Autoren (Ö)Jahrestätigkeit 530.000,00Impressions d’Europe (Ö/Frankreich)Rencontres Littéraires Autrichiennes et Suisses 4.000,00Innsbrucker Germanistische Arbeitsgemeinschaft (T)Formen der Lyrik, Lesungen 1.700,00Innsbrucker Zeitungsarchiv (T)*Jahrestätigkeit 3.700,00Institut für Jugendliteratur (W)Jahrestätigkeit 378.000,00Institut für Österreichkunde (W)Jahrestätigkeit 40.000,00IntAkt (W)*Lesungen 2.800,00Interessengemeinschaft Heimrad Bäcker (OÖ)Heimrad-Bäcker-Preis 3.000,00Jura-Soyfer-Gesellschaft (W)Jahrestätigkeit 15.000,00Keine Delikatessen (W)Lesungen 800,00KulturKontakt Austria (Ö)Jahrestätigkeit 1.150.000,00Kulturverein Buch im Beisl (W)*Lesungen 1.800,00Kulturverein Forum Rauris (S)Rauriser Literaturtage 2010/11 40.000,00Kulturverein Netzwerk Memoria (OÖ)Jahrestätigkeit 3.000,00Kulturverein Saba (W)*Lesungen 1.000,00Kulturverein Wurzelhof (NÖ)Schreibwerkstatt Langschlag 5.000,00Kulturvernetzungsverein Heidenreichstein (NÖ)Literatur im Nebel 10.000,00Kunsthaus Mürzzuschlag (ST)Jahrestätigkeit 68.000,00

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Kunstbericht 2010 97Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen

Künstlervereinigung MAERZ (OÖ)*Lesungen 4.600,00Kunstverein Wien – Alte Schmiede (W)Literaturprogramm 11.820,00Labyrinth (W)*Höfleiner Donauweiten Poesiefestival 1.500,00Ladstädter Uwe (T)Christoph-Zanon-Literaturpreis 1.000,00Leobersdorf for you (NÖ)Literatur am Platz 1.000,00LiLi – Forum für Literaturschaffende und Literaturinteressierte (V)Jahrestätigkeit 10.000,00Literar-Mechana (Ö)Sozialfonds für SchriftstellerInnen 1.163.000,00Literarische Gesellschaft St. Pölten (NÖ)Jahrestätigkeit 4.000,00Literarisches Colloquium Berlin e.V. (Ö/Deutschland)*Österreichische Literatur in China 19.400,00Literaturforum Schwaz (T)Lesungen 2.500,00Literatur- und Contentmarketing (W)Buch Wien Lesefestwoche 60.000,00Literaturhaus am Inn (T)Jahrestätigkeit 70.000,00Literaturhaus Graz (ST)*Bookolino, Kinder- und Jugendliteraturfestival50 Jahre ManuskripteDaisy fliegt im Jumbojet. Und was macht das Kamel?, Ausstellung

10.000,0010.000,00

4.500,00Literaturhaus Mattersburg (B)Jahrestätigkeit 55.000,00Literaturkreis Podium (NÖ)Jahrestätigkeit*40 Jahre Literaturkreis Podium

15.800,004.000,00

Literaturverein Manuskripte (ST)*50 Jahre Manuskripte 10.000,00Literaturverein prolit (S)Jahrestätigkeit 8.000,00Mandelbaum’s Kultur unter der Brücke (W)*Die Geschichte in den Geschichten 2.500,00Maxian Media Services (OÖ)Krimiliteraturfestival 2.500,00Mellak Frederik-Frans (ST)Mit Märchen leben 2.500,00Miriam (OÖ)Lesungen 1.100,00Morad Mirjam (W)Jury der jungen Leser 2.600,00Museumsverein St. Veit im Pongau (S)Thomas-Bernhard-Tage 1.000,00Niederösterreichische Kulturszene (NÖ)Kinder- und Jugendbuchfestival 15.000,00Oberösterreichischer P.E.N.-Club (OÖ)Jahrestätigkeit 1.100,00Or Chadasch (W)*Alter Brody 1.000,00Österreichische DialektautorInnen und Archive (W)*Jahrestätigkeit 40.000,00Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendliteraturforschung (W)Jahrestätigkeit 15.000,00Österreichische Gesellschaft für Kulturpolitik (W)*Jahrestätigkeit 10.000,00Österreichische Gesellschaft für Literatur (W)JahrestätigkeitCasa Litterarum, PalianoTechnische Infrastruktur

275.000,006.000,005.500,00

Österreichischer Buchklub der Jugend (W)Jahrestätigkeit Kinderliteraturhaus 75.000,00Österreichischer Kunstsenat (Ö)Jahrestätigkeit 22.000,00

Österreichischer P.E.N.-Club (Ö)Jahrestätigkeit 70.000,00Österreichischer Schriftsteller- verband (W)Jahrestätigkeit 65 Jahre Österreichischer Schriftsteller-verbandTechnische Infrastruktur

18.000,00

2.500,001.500,00

Oswald-Wiener-Gesellschaft (W)*Oswald-Wiener-Workshops 4.900,00O-Töne (W)*O-Töne 18.000,00Pechmann Paul (ST)Lesungen 1.200,00Pilgern & Surfen Melk (NÖ)*Virtuelle Bibliothek readme.ccEuropäische Literaturtage

15.000,0012.000,00

Projekt Schwab (ST)Werner-Schwab-Edition 6.000,00Salon (W)Jahrestätigkeit 4.000,00Salzburger Autorengruppe (S)Jahrestätigkeit 6.000,00Salzburger Literaturforum Leselampe (S)Jahrestätigkeit 10.000,00Salzburger Literaturhaus Eizenbergerhof (S)Jahrestätigkeit 110.000,00Schaden Peter (W)*Wiener Werkstattpreis 1.250,00Schmidt Gue (W)wie nichts, Medieninstallation 2.600,00Schule für Dichtung in Wien (W)Jahrestätigkeit 140.000,00Sommerschule für Kinderbuch-illustration (NÖ)*Sommerakademie für Kinder- und Jugendliteraturillustration 2.800,00Sprachsalz (T)8. Tiroler Literaturtage 20.000,00Stadt Theater Wien (W)Textgelände Wien 2.500,00Stiller Michael (W)*Literaturprogramm 4.000,00Studien- und Beratungsstelle für Kinder- und Jugendliteratur (W)Jahrestätigkeit 21.100,00Target Reply – Verein für Kunst- und Medienprojekte (W)Art Visuals & Poetry 750,00Theodor-Körner-Fonds (W)Theodor-Körner-Förderungspreis 3.700,00Theodor-Kramer-Gesellschaft (W)Jahrestätigkeit 30.000,00Thomas-Bernhard-Privatstiftung (Ö)Jahrestätigkeit 88.000,00Tiroler Autorinnen und Autoren Kooperative (T)*Jahrestätigkeit 3.500,00Turmbund (T)Jahrestätigkeit 4.900,00Übersetzergemeinschaft (Ö)Jahrestätigkeit 90.000,00Unabhängiges Literaturhaus Niederösterreich (NÖ)Jahrestätigkeit 110.000,00UniT (ST)Dramatikerwerkstätten 68.500,00Universitas Austria (Ö)Jahrestätigkeit 3.700,00Veranstaltungs- und Festspiel Ges.m.b.H. (OÖ)*Festwochen Gmunden, Literaturprogramm 5.000,00Verband Dramatiker und Dramatikerinnen (W)Hörspieltage 9.400,00Verband geistig Schaffender und österreichischer Autoren (W)Jahrestätigkeit 2.000,00

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Kapitel II Förderungen im Detail98 Kunstbericht 2010

Verein Artelier (W) *Lesungen 3.800,00Verein der Freunde des Musil- Instituts (K)JahrestätigkeitÖsterreichischer Staatspreis für literarische Übersetzung 1988–2010

70.000,00

5.400,00Verein Esra (W)Lesung Elazar Benyoëtz 1.200,00Verein Festival Retz (NÖ)Festival Offene Grenzen 10.000,00Verein für neue Literatur (W)Leondinger Akademie für Literatur 2010/11*Lesungen

6.000,004.000,00

Verein Jugend-Literatur-Werkstatt Graz (ST) *Internationale Werkstattwochen 6.000,00Verein Kulturbüro (OÖ)*OÖ Kulturvermerke Sprechtage

6.000,003.000,00

Verein Literatur + Medien (W)*Lichtzeile 5.450,00Verein Literaturfest Salzburg (S)*Literaturfest Salzburg 2010/11 60.000,00Verein Literaturgruppe Perspektive (ST)Literaturprogramm 3.300,00Verein Theaterwerkstatt (W)*Lesungen 300,00Verein zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur (W)Jahrestätigkeit 6.550,00VEWZ – Literaturverein (W)Lesungen 700,00Vienna Lit (W)Lesungen 2.000,00Wanko Martin (ST)Asphaltpoesie, Lesungen 3.000,00Webbrain (W)*Lesungen 1.400,00Weihs Richard (W)Lesungen 3.000,00Werkraum Abersee (OÖ)Jahrestätigkeit 3.000,00Wiesmüller Wolfgang (T)Poetikvorlesung Sepp Mall 230,00Wonderworld of Words (NÖ)*Fabelhaft!, Erzählkunstfestival 2010/11 40.000,00Wort-Werk (K)Die Nacht der schlechten Texte 2.000,00ZZOO (W)Literaturprogramm 2.500,00Summe 7.106.760,00

2 Literarische Publikationen

2.1 Verlage, Buchpräsentationen

Arbeitsgemeinschaft Österreichische Privatverlage (Ö)Jahrestätigkeit 110.500,00Bibliothek der Provinz (NÖ)*Verlagsförderung*Werbe- und Vertriebsmaßnahmen

36.400,0019.000,00

Böhlau Verlag (W)*Verlagsförderung 54.600,00Braumüller Verlag (W)Verlagsförderung 36.400,00Buchkultur Verlagsgesellschaft (W)Werbe-, Vertriebs- und Infrastrukturmaß-nahmen 16.800,00Christian Brandstätter Verlag (W)*Verlagsförderung 27.300,00Czernin Verlag (W)*Verlagsförderung*Machbarkeitsstudie Digitalverlag

109.200,0010.000,00

Drava Verlag (K)*Verlagsförderung 54.600,00Edition Atelier (W)Verlagsförderung 18.200,00

Edition Das fröhliche Wohnzimmer (W)Lesungen, Werbemaßnahmen 1.500,00Edition Koenigstein (NÖ)Frankfurter Buchmesse 400,00Edition Korrespondenzen (W)*Verlagsförderung*Werbe- und Vertriebsmaßnahmen

18.200,006.000,00

edition lex liszt 12 (B)Verlagsförderung 9.100,00Edition Splitter (W)Website*Lesungen, Werbemaßnahmen

2.000,001.300,00

Edition Steinbauer (W)*Verlagsförderung*Lesungen, Werbemaßnahmen

9.100,004.000,00

Edition Thanhäuser (OÖ)Lesungen, Werbemaßnahmen 5.000,00Edition Thurnhof (NÖ)*Lesungen, Werbemaßnahmen 2.200,00Folio Verlag (W)*Verlagsförderung 45.500,00Haymon Verlag (T)*Verlagsförderung*Website*Leipziger Buchmesse

81.900,0010.000,00

7.400,00Jung und Jung Verlag (S)*Verlagsförderung 118.300,00Kitab Verlag (K) *Verlagsförderung 27.300,00Klever Verlag (W)*Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 15.000,00Kremayr & Scheriau (W)Verlagsförderung 18.200,00Kyrene Verlag (T)Lesungen, Werbemaßnahmen 5.000,00Limbus Verlag (V)Verlagsförderung Werbe- und Vertriebsmaßnahmen

9.100,007.000,00

Literaturverlag Droschl (ST)*Verlagsförderung*Hommage an Alfred Kolleritsch

118.300,004.000,00

Löcker Verlag (W)*Verlagsförderung 54.600,00Luftschacht Verlag (W)*Verlagsförderung Website

45.500,002.000,00

Mandelbaum Verlag (W)*Verlagsförderung *Werbe- und Vertriebsmaßnahmen

54.600,0010.000,00

Metro Verlag (W)Verlagsförderung 9.100,00Milena Verlag (W)Verlagsförderung AutorInnenhonorare

54.600,009.700,00

Mitter Verlag (OÖ)Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 5.000,00Mohorjeva-Hermagoras (K)Verlagsförderung*Buchpaket für SlowenienVerlagsfest

54.600,0025.000,00

3.700,00Obelisk Verlag (T)VerlagsförderungWerbe- und Vertriebsmaßnahmen

18.200,005.000,00

Otto Müller Verlag (S)*Verlagsförderung*Technische Infrastruktur*Buchmesse LeipzigLiteratur und Kritik, Lesefest

63.700,0015.000,00

3.700,003.000,00

Passagen Verlag (W)VerlagsförderungTechnische Infrastruktur

54.600,0015.000,00

Paul Zsolnay Verlag (W)*Verlagsförderung 145.600,00Picus Verlag (W)Verlagsförderung Werbe- und Vertriebsmaßnahmen*AutorInnenhonorare

109.200,0050.000,0020.000,00

Promedia Verlag (W)Verlagsförderung AutorInnenhonorare

27.300,005.000,00

Residenz Verlag (NÖ)*Verlagsförderung 145.600,00

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Kunstbericht 2010 99Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen

Ritter Verlag (K)*Verlagsförderung 45.500,00Sisyphus Autorenverlag (K)*Verlagsförderung 4.000,00Skarabaeus Verlag (T)Verlagsförderung 18.200,00Sonderzahl Verlag (W)*Verlagsförderung 54.600,00Textzentrum Graz (ST)*Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 7.000,00Verlag Carl Ueberreuter (W)Verlagsförderung Annette Betz Verlag 27.300,00Verlag Jungbrunnen (W)Verlagsförderung 54.600,00Verlag Turia + Kant (W)*Verlagsförderung 45.500,00Wieser Verlag (K)*VerlagsförderungTechnische InfrastrukturWerbe- und VertriebsmaßnahmenEdition Europa Erlesen, HerausgeberhonorareRefundierung Bogdan Bogdanović

91.000,008.000,008.000,005.500,003.700,00

Summe 2.401.000,00

2.2 Buchprojekte

AG Literatur (W)*Lyrik der Gegenwart, Bd. 4–9 5.400,00Amalthea Signum Verlag (W)*Philipp Traun: Alles im Fluß 1.100,00Arovell Verlag (OÖ)*Reinhold Aumaier: Kosmischer Kauz*Martin Dragosits: Der Himmel hat sich verspätet*Philip Hager: Am SandsackBruno Jaschke: KatastrophenHahnrei Wolf Käfer: Der alte Mann und das Niemehr*Wolfgang Kauer: Funken Regen*Gertraud Klemm: Mutter auf Papier*Ingeborg Kraschl: Rückkehr*Rudolf Kraus: Worte kennen kein Gefühl*Daniela Meisel: Die Seherin*Richard Weihs: Kleine Freiheiten

600,00

600,00600,00600,00

600,00600,00600,00600,00600,00600,00600,00

Berenkamp Verlag (T)Jutta Siorpaes: Wo ist die Leiche*Ilse Brem: Licht am HorizontDietmar Horst: Der Tänzer auf den Wellen

1.100,001.000,00

900,00Bucher Verlag (V)Ursula Brochard, Anna Stangl: Wenn Ann tanzt 1.100,00Der Drehbuchverlag (W)Alfred Polansky: Die Zeit der Lilie Helmut Zenker. Kottan ermittelt – Bruch mit FolgenHelmut Zenker: Kottan ermittelt – BurliHelmut Zenker: Kottan ermittelt – Der Gott der NullenHelmut Zenker: Kottan ermittelt – Ein Fest für HeribertHelmut Zenker: Kottan ermittelt – EntführungHelmut Zenker: Kottan ermittelt – Fühlt wie DuHelmut Zenker: Kottan ermittelt – Hausbe-sucheHelmut Zenker: Kottan ermittelt – Kansas CityHelmut Zenker: Kottan ermittelt – Kein Fall für KottanHelmut Zenker: Kottan ermittelt – MatchHelmut Zenker: Kottan ermittelt – Mord 127Helmut Zenker: Kottan ermittelt – Ping-PongHelmut Zenker: Kottan ermittelt – Räuber und GendarmJan und Tibor Zenker: Kottan ermittelt – Raben gasse 3a

400,00

400,00400,00

400,00

400,00400,00400,00

400,00400,00

400,00400,00400,00400,00

400,00

400,00Die Furche (W)Literaturbeilagen 28.000,00Drava Verlag (K) *Janko Messner: Ausgewählte Werke 9.000,00Edition Baes (T)Helmuth Schönauer: After HoferPeter Giacomuzzi: Frann

900,00600,00

edition ch (W)Juliana Kaminskaja, Günter Vallaster (Hrsg.): Ein Alphabet der visuellen Poesie Juliana Kaminskaja, Günter Vallaster (Hrsg.): Ein Polylog der visuellen Poesie

800,00

800,00Edition Das fröhliche Wohnzimmer (W)*Wolfgang Helmhart (Hrsg.): Selbstbeschreibung(en)Ilse Kilic, Fritz Widhalm (Hrsg.): Angst Ilse Kilic, Fritz Widhalm (Hrsg.): Notizblock glatt. Wissen inside

730,00730,00

730,00Edition Exil (W)*Grzegorz Kielawski: So wie Du kann jeder aussehen*Emil Rennert, Shani Bar-on: Die jüdische Bukowina*Christa Stippinger (Hrsg.): preistexte 10*Hans Escher, Bernhard Studlar (Hrsg.): wortstaetten Nr. 5

1.500,00

1.500,001.500,00

1.100,00Edition Koenigstein (NÖ)*Friedrich Hahn: stille vielleicht *Paul Verlaine, Elisabeth Schawerda: Poèmes

750,00500,00

Edition Krill (W)Teresa Präauer: Taubenbriefe von Stummen an anderer Vögel Küken 730,00Edition Roesner (NÖ)*Tobias Kiwitt (Hrsg.): Wer die Wahrheit sprichtStephan Denkendorf: Erde im HerzenHeinrich Eggerth: 80 plusHilde Langthaler: p-attackeErich Schirhuber: Zum Beispiel im Süden

1.100,00900,00900,00900,00900,00

Edition Tandem (S)Gerhard Langer: Am Ende schuf der MenschChristoph Janacs: Eulen*Fritz Popp: Keine Engel*Elisabeth Escher: Hannas schlafende Hunde*Karl Freudenthaler, Günther Marchner: Zwischen L’viv und MaramuresMargarita Fuchs: rokokohaus*Susanne Graf-Redl, Teja Hohl: Du bist nicht allein*Heinz Janisch: TigermädchenRoswitha Klaushofer: SpiegelparadeHermine Moser-Rohrer: SeelenReisen *Gudrun Seidenauer, Monika Sperrer: Das Gewicht der Luft zwischen unsWolfgang Wenger: Den Wind üben, die Blätter, den Baum*Erika Brunner, Peter Reutterer: Augen.Blicke

1.500,001.100,001.100,00

900,00

900,00900,00

900,00900,00900,00900,00

900,00

900,00700,00

Edition Thanhäuser (OÖ)*Eugenijus Ališanka, Aleš Debeljak: Baltische AdriaCemal Ener: Ein Tag auf dem Robert Walser-Pfad

1.500,00

1.500,00Edition Thurnhof (NÖ)Hedwig Brunner: Schuberts KatzeGerhard Jaschke: Rund um die grüne SoßeBarbara Pumhösel: gedankenflussabwärts Reiner Tiefenbacher: Deprimos, Vögel, Freaks und Traveller

1.100,001.100,001.100,00

1.100,00Edition Va Bene (NÖ)Otto Brusatti, Sabine Pleyel: Von tollkühner Musik 1.500,00Falter (W)Literaturbeilagen 35.000,00Frena Georg (ST)*Alois Hergouth: Sladka Gora 2.200,00Hora Verlag (W)*Andreas J. Obrecht: Der doppelte Schritt 1.500,00Klever Verlag (W)*Brigitta Falkner: Populäre Panoramen I*Florian Neuner: Ruhrtext. Eine Revierlektüre*Leopold Federmair: Buenos Aires, Wort und Fleisch*Günther Kaip: Im Fahrtwind*Ralph Klever, Florian Neuner: Idiome *Benedikt Ledebur: Montaigne*Bernhard Saupe: Viersäftelehre*Birgit Schwaner: Held. Lady. Mops*August Staudenmayer: Der Türspion*Herbert Josef Wimmer: Ganze Teile

2.200,002.000,00

1.800,001.500,001.500,001.500,001.500,001.500,001.500,001.500,00

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Kapitel II Förderungen im Detail100 Kunstbericht 2010

Kultur AG – Albatros Verlag (W)*Johanna Tschautscher: Jeanne d´Arc beendet den Heiligen KriegWalter Baco: Breabben Sie Bribier*Walter Wagner: Jählings verstrichen*Michael Stark: Die Eisbären kommen

1.500,001.100,001.100,001.000,00

Kulturspur Verlag (T)Irmgard Plotz: Mir wurde Mut gemacht 900,00Kulturverein Waschaecht (OÖ)Adelheid Dahimène, Lucas Cejpek (Hrsg.): Frisches Blut 1.000,00Kyrene Verlag (T)*Reihe Tiroler Identitäten (Herbert Rosendorfer, Wilfried Kirschl, Theo Peer, Norbert Pfeifer, Turmbund)*Herbert Rosendorfer: Neue Lieder, schlichte WeisenOtto Grünmandl, Theo Peer: Dünne Luft hinter den BergenHans Augustin: Aufzeichnung einer Täuschung*Gert Müller: Wie Sand im Licht des Mondes*Georg Payr: Das ewig Päpstliche zieht uns hinan*Elias Schneitter: Venedig*Christian Yeti Beirer: Groar macht der Bär

2.000,00

2.000,00

1.100,00800,00800,00

800,00600,00400,00

Leykam Buchverlagsgesellschaft (ST)*Sophie Reyer: binnen (miniaturen) 900,00Limbus Verlag (V)*Christian Mähr: Karlitos Reich*Stefanie Holzer: Franz Ferdinand*Bernhard Kathan: HungerkünstlerNorbert Loacker: Leben Lesen Träumen

1.600,001.100,001.000,00

800,00Literaturkreis Podium (NÖ)Podium Porträt, Bd. 49–54 2.400,00Literaturverein prolit (S)Peter Blaikner: Out of Innergebirg 1.000,00Manggai Verlag (S) *Gerlinde Allmayer: Himmel über der Nase 1.000,00Menschliche Größe (OÖ)Roland Reitmair: SplitterNacht 300,00Mitter Verlag (OÖ)Leopold Federmair: Scherbenhügel*Alfred Gelbmann (Hrsg.): Verschlusslaute*Waltraud Seidlhofer: Stadtalphabet*Erich Wolfgang Skwara: Eine Wirklichkeit des Sirenengesangs*Christian Teissl: Die Blumenuhr*Anna Weidenholzer: Der Platz des Hundes

1.500,001.100,001.100,00

1.100,001.100,001.000,00

Oberösterreichischer P.E.N.-Club (OÖ)Internationale Anthologie des P.E.N.-Clubs Friedrich Ch. Zauner: Ruth

910,00910,00

Praesens Verlag (W)*Susanne Blumesberger (Hrsg.): Frauen schreiben gegen Hindernisse II 1.500,00Renate Götz Verlag (NÖ)Brissa Wudy: Schiffbruch und das Leben ist doch vollkommen 500,00Resistenz Verlag (OÖ)*Werner Rohrhofer: Alles alltäglich*Gertrud Sberlo: bleich*Ernst Schmid: Totschweigen*Viktor Vierthaler: Den Taktstock hört man nicht

600,00600,00600,00600,00

Schleebrügge Editor (W)*Beatrix Sunkovsky: Celnef und Nefcel*Josef Trattner (Hrsg.): Sofa

1.000,001.000,00

Seifert Verlag (W)*Nicole Makarewicz: Jede Nacht 1.500,00Sisyphus Autorenverlag (K)*Simon Konttas: Mit jedem Zug 1.100,00Steinverlag (NÖ)Wolfgang Kühn: In meiner Wöd 900,00Textzentrum Graz (ST)Alfred Paul Schmidt: Das andere GesternHans Helmut Hiebel: Und keine Wiederkehr

1.500,001.100,00

Theodor-Kramer-Gesellschaft (W)*Hans Reichenfeld: Bewegtes Exil 1.500,00Tiroler Autorinnen und Autoren Kooperative (T)*Güni Noggler: Kurzschriften 1.100,00Ujvary Liesl (W)Liesl Ujvary: visuell, virtuell, parallel 575,00Verband geistig Schaffender und österreichischer Autoren (W)Komm, ich erzähl Dir was, Anthologie 750,00

Verein der Freunde des Musil-Instituts (K)Karl Wagner: Weiter im Blues 2.000,00Verlag Aichmayr (OÖ)*Gottfried Tichy: Schweinchen Schnüfferl entdeckt die Tiere der Vorzeit 700,00Verlag Der Pudel (W)*Harald Gsaller: Zwang 1.500,00Verlag Ferdinand Berger & Söhne (NÖ)Friederika Richter: Macht Euer Spiel 900,00Verlag Guthmann & Peterson (W)Andreas Okopenko, Helga Schicktanz: Absurdes Duett 1.000,00Verlag Piribauer (ST)*Michaela Hainisch: Draußen am Land 1.100,00Verlag Plattform Martinek (W)*David Ernst: spurenelemente 800,00Verlagshaus Hernals (W)*Joachim Gunter Hammer: Der firnschwarze Mond 900,00VEWZ – Literaturverein (W)Eleonore Weber: Das Spital des Augenblicks 700,00Wiener Dom-Verlag (W)*Käthe Recheis, Georg Bydlinski: Das Entchen und der große Gungatz 1.500,00Wort-Werk (K)Die Nacht der schlechten Texte, Anthologie 1.200,00Summe 217.015,00

2.3 Buch- und Zeitschriftenankäufe

Bibliothek der Provinz (NÖ)Lizzy Hollatko, Doroteya Petrova: Dort wartet schon mein FreundLeo Klockenbring: Der Tag an dem das kleine Tsu verschwandVera Ferra-Mikura, Renate Habinger, Linda Wolfsgruber: 1, 2, 3 dann reite ich durch den ganzen Himmel

540,00

540,00

437,00Eckart-Buchhandlung (W)Dietmar Grieser: Es ist nie zu spät 798,00Edition Graphischer Zirkel (NÖ)Erich Fitzbauer: Das bewegende Wort, Bd. 2Erich Fitzbauer: Das bewegende Wort, Bd. 3Erich Fitzbauer: Hieronymus Zyx – EdgarErich Fitzbauer: Hieronymus Zyx – Ganz einfach drauflosErich Fitzbauer: Im blau-gelben LandErich Fitzbauer: Welle um Welle

450,00420,00300,00

300,00300,00300,00

Facetten (OÖ)Literarisches Jahrbuch der Stadt Linz 1.700,00kidlit medien (W)Zeitschrift 1000 und 1 Buch 8.718,00medien logistik Pichler (W)Peter Turrini: Was macht man, wenn ... 550,86Morgen – Kulturzeitschrift aus Niederösterreich (NÖ)Zeitschrift Morgen 1.459,00Österreichischer Buchklub der Jugend (W)Rosemarie Eichinger: Die schwarze Zunft 216,00Prolit Verlagsauslieferung (Ö/Deutschland)Heinz Janisch, Søren Jessen: Jumbojet 485,25Residenz Verlag (NÖ)Antonie Schneider, Aljoscha Blau: Kamel bleibt KamelNikolaus Glattauer, Verena Hochleitner: Schlaf gut, Susi! Schlaf gut, Schlaf!Christoph Mauz: Motte Maroni – Angriff der Schrebergartenzombies

536,40

464,40

464,40Verein Farnblüte (W) *Buchpaket Christian Loidl 1.000,00Verlag Jungbrunnen (W)Deborah Ellis, Eric Walters: AnsichtssacheMonika Pelz: Winchester MysteryLinda Wolfsgruber: Daisy ist ein Gänse blümchen

608,40536,40500,40

Wiener Dom-Verlag (W)Heinz Janisch, Linda Wolfsgruber: Wie war das am Anfang 576,63Wollzeilen Verlag (W)Gabi Kreslehner: Charlottes Traum 488,55Summe 22.689,69

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Kunstbericht 2010 101Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen

2.4 Zeitschriften

Arbeitsgemeinschaft Autorinnen (W)Entladungen 1.000,00Buchkultur Verlagsgesellschaft (W)Buchkultur 18.800,00Cognac & Biskotten (T)*Cognac & Biskotten 1.800,00Detela Lev (W)LOG – Zeitschrift für internationale Literatur 3.300,00DUM (NÖ)*DUM – Das ultimative Magazin 4.000,00Edition Freibord (W)*Freibord 6.000,00Egger Daniela (V)Miromente – Zeitschrift für Gut und Bös 2.000,00Europa-Literaturkreis Kapfenberg (ST)*Reibeisen 2.200,00Eurozine (W)*Eurozine – The Netmagazine 9.300,00Gruppe Wespennest (W)Wespennest 54.300,00Initiative Minderheiten (W)*Stimme von und für Minderheiten 3.700,00Krautgarten (Ö/Belgien)Krautgarten 750,00Kultur (V)Kultur 7.000,00Kulturverein Landstrich (OÖ)Landstrich 1.500,00Literaturkreis Lichtungen (ST)Lichtungen 20.000,00Literaturverein Manuskripte (ST)Manuskripte 35.000,00New Books in German (Ö/Großbritannien)*New Books in German 3.920,00Otto Müller Verlag (S)Literatur und Kritik 36.350,00Passagen Verlag (W)Weimarer Beiträge*Texte

10.900,002.910,00

Paul Zsolnay Verlag (W)*Profile 6.000,00Romano Centro (W)*Romano Centro 6.000,00Salzburger Literaturforum Leselampe (S)SALZ 7.000,00Sterz (ST)Sterz 3.700,00Verein für neue Literatur (W)Kolik 24.800,00Verein Literaturgruppe Perspektive (ST)*Perspektive 3.100,00Verein Literaturzeitschriften Autorenverlage (W)Electronic Journal Literatur Primär 8.650,00Verlagsanstalt Tyrolia (T)Tiroler Heimatblätter 2009/10 1.500,00VEWZ – Literaturverein (W)*Wienzeile 4.000,00Volltext Verlag (W)Volltext – Zeitung für Literatur 20.000,00Summe 309.480,00

3 Personenförderung

3.1 DramatikerInnenstipendien

Amoghli Parviz (W) 6.600,00Hörtnagl Barbara (W) 6.600,00Jungwirth Andreas (OÖ) 6.600,00Kusche Izy (W) 6.600,00Oberzaucher Leonhard (W) 6.600,00Preuss Philipp (V) 6.600,00Schmidt Volker (W) 6.600,00Staudinger Andreas (K)*Tantiemenausfallshaftung 1.604,52

Strutzenberger Thiemo (W) 6.600,00Tondl Claudia (W) 6.600,00Winkler Christian (ST) 6.600,00Summe 67.604,52

3.2 Staatsstipendien

Amanshauser Martin (W)2010/11 6.600,00Balàka Bettina (W)2010/11 6.600,00Ballhausen Thomas (W)2010/112009/10

6.600,006.600,00

Bleier Wolfgang (W)2009/10 6.600,00Cerha Ruth (W)2010/11 6.600,00Divjak Paul (W)2009/10 6.600,00Falkner Brigitta (W)2009/10 6.600,00Feimer Isabella (W)2009/10 6.600,00Freund René (OÖ)2009/10 6.600,00Futscher Christian (W)2010/11 6.600,00Gärtner Bettina (W)2010/11 6.600,00Gugic Sandra (W)2010/11 6.600,00Haderlap Maja (K)2009/10 6.600,00Insayif Semier (W)2009/10 6.600,00Kawasser Udo (W)2009/10 6.600,00Kielawski Grzegorz (W)2009/10 6.600,00Kim Anna (W)2009/10 6.600,00Kleindienst Robert (S)2010/11 6.600,00Kreidl Margret (W)2010/11 6.600,00Lagger Jürgen (W)2010/11 6.600,00Müller-Wieland Birgit (OÖ)2009/10 6.600,00Pock Rosa (W)2010/11 6.600,00Prosser Robert (W)2010/11 6.600,00Raab Thomas (W)2009/10 6.600,00Römer Patricia (W)2010/11 6.600,00Schlotmann Ulrich (W)2010/11 6.600,00Schmatz Ferdinand (W)2009/10 6.600,00Schreiner Margit (OÖ)2010/11 6.600,00Spalt Lisa (W)2009/10 6.600,00Steinbuch Gerhild (W)2009/10 6.600,00Stift Linda (W)2010/11 6.600,00Strobel Bernhard (W)2009/10 6.600,00Tahayori Sina (W)2010/11 6.600,00Tajder Ana (W)2010/11 6.600,00Tiwald Katharina (W)2009/10 6.600,00

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Kapitel II Förderungen im Detail102 Kunstbericht 2010

Truschner Peter (K)2010/11 6.600,00Wimmer Herbert Josef (W)2010/11 6.600,00Young Sohn (W)2009/10 6.600,00Zauner Hansjörg (W)2009/10 6.600,00Summe 264.000,00

3.3 Projektstipendien

Brooks Patricia (NÖ)2009/10 6.600,00Czernin Franz Josef (ST)2010/112009/10

6.600,006.600,00

Czurda Elfriede (W)2010/11 6.600,00Dalos György (W)2009/10 6.600,00Egger Oswald (W)2009/10 6.600,00Einzinger Erwin (OÖ)2010/11 6.600,00Eltayeb Tarek (W)2009/10 6.600,00Ernst Gustav (W)2010/11 6.600,00Falkner Michaela (W)2010/11 6.600,00Fian Antonio (W)2009/10 6.600,00Flor Olga (ST)2009/10 6.600,00Glantschnig Helga (K)2010/11 6.600,00Grill-Storck Evelyn (OÖ)2009/10 6.600,00Grond Walter (NÖ)2010/11 6.600,00Hackl Erich (W)2010/11 6.600,00Hell Bodo (W)2010/112009/10

6.600,006.600,00

Hell Cornelius (W)2010/11 6.600,00Kofler Werner (W)2009/10 6.600,00Kohl Walter (OÖ)2010/11 6.600,00Laher Ludwig (OÖ)2009/10 6.600,00Neuwirth Barbara (W)2009/10 6.600,00Obermayr Richard (W)2010/112009/10

6.600,006.600,00

Petricek Gabriele (W)2009/10 6.600,00Poiarkov Rosemarie (W)2010/11 6.600,00Rabinowich Julya (W)2010/112009/10

6.600,006.600,00

Reichart Elisabeth (W)2010/11 6.600,00Roßbacher Verena (V)2010/11 6.600,00Rumpl Manfred (W)2009/10 6.600,00Schindel Robert (W)2009/10 6.600,00Schlag Evelyn (NÖ)2010/11 6.600,00Steiner Wilfried (OÖ)2009/2010 6.600,00

Sykora-Bitter Claudia (W)2010/11 6.600,00Unterweger Andreas (NÖ)2010/11 6.600,00Wäger Elisabeth (W)2009/10 6.600,00Weber Andreas (OÖ)2010/11 6.600,00Weinberger Johannes (W)2009/10 6.600,00Summe 264.000,00

3.4 Robert-Musil-Stipendien

Donhauser Michael (W) 16.800,00Gruber Sabine (W) 16.800,00Reitzer Angelika (W) 16.800,00Summe 50.400,00

3.5 Arbeitsstipendien

Alge Susanne (V) 1.100,00*Anders Armin (W) 2.200,00Anzinger Josef (OÖ) 1.100,00Bagheri-Goldschmied Nahid (W) 1.100,00*Bahr Raimund (OÖ) 1.100,00Balàka Bettina (W) 1.100,00*Beyerl Beppo (W) 1.100,00*Binder Ernst (ST) 1.100,00Biron Georg (W) 1.100,00Blau Andre (W) 1.100,00Brandauer Roland (W) 1.100,00*Braun Bernhard (W) 1.100,00Breier Isabella (W) 1.100,00Büchler Gudrun (NÖ) 1.100,00*Bukowiecki Paul (OÖ) 1.100,00Bulayumi Espérance-Francois (W) 1.100,00Butterweck Hellmut (W) 1.100,00*Campa Peter (W) 2.200,00Czurda Elfriede (W) 2.000,00Danzinger Peter (W) 1.100,00Dix Elisabeth (W) 1.100,00Ebner Klaus (W) 1.100,00Eichinger Rosemarie (W) 1.100,00*Eisold Viviane (W) 1.100,00Eiterer Othmar (S) 1.100,00Enzinger Peter (W) 1.100,00Erdheim Claudia (W) 1.100,00*Falkner Michaela (W) 1.100,00*Fischer Judith (W) 1.100,00Fleischer Ludwig Roman (W) 1.100,00Forster Marion Vera (W) 1.100,00Friedl Harald (W) 2.200,00*Füssel Dietmar (OÖ) 1.100,00Gallnbrunner Marie-Theres (W) 1.100,00*Ganglbauer Petra (W) 2.200,00Geiger Günther (W) 1.100,00*Gelich Johannes (W) 2.200,00*Gindl Winfried (K) 2.200,00Glaser Tina (W) 1.100,00Gnedt Dietmar (NÖ) 1.100,00Gonzalez Guerrero Gerhild (K) 1.100,00*Graf Sonja (W) 1.100,00Grassl Gerald (W) 1.100,00*Gregor Susanne (W) 1.100,00Gruber Andreas (NÖ) 1.100,00*Gruber-Rizy Judith (W) 1.100,00Haas Waltraud (W) 1.100,00*Hahn Friedrich (W) 2.200,00Haider Edith (W) 900,00*Hamid Ishraga Mustafa (W) 1.100,00

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Kunstbericht 2010 103Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen

Hammer Joachim Gunter (ST) 1.100,00*Harmer Alice (W) 1.100,00Hauer Anna (W) 1.100,00Heidegger Günther George (W) 1.100,00*Hell Cornelius (W) 2.200,00*Hilber Regina (T) 2.200,00Höfferer Christina (W) 1.100,00*Höfler Max (ST) 1.100,00Hollatko Lizzy (W) 1.100,00*Höllrigl Sigrun (W) 1.100,00Ivancsics Karin (W) 2.200,00Jankovsky Eva (W) 1.100,00Jovanovic Ilija (W) 1.100,00Kaip Günther (W) 2.200,00Kaiser-Mühlecker Roman (W) 1.100,00Kempinger Krista (W) 1.100,00*Kiesling Ursula (W) 1.100,00Kilic Ilse (W) 2.200,00*Kinast Karin (OÖ) 1.100,00*Kleindienst Josef (W) 1.100,00*Klingspigl Franz (S) 1.100,00*Köhle Markus (W) 1.100,00König Johanna (K) 2.200,00*Konttas Simon (W) 2.200,00Korherr Helmut (W) 1.100,00Korte Ralf B. (ST) 1.100,00Krendlesberger Annette (W) 1.100,00Kronabitter Erika (V) 1.100,00Kugler Kai (W) 1.100,00Kugler Kerstin Maria (W) 1.100,00*Lack Stephan (W) 1.100,00Lagger Jürgen (W) 1.100,00*Langthaler Hilde (W) 1.100,00*Leutgeb Kurt (W) 2.200,00Lindermayr Andreas (W) 1.100,00Lindner Clemens (T) 1.100,00*Loidolt Gabriel (ST) 2.200,00*Lutsch Johann (S) 2.200,00*Macek Barbara (W) 1.100,00Madritsch-Marin Florica (W) 1.100,00*Mang William (W) 1.500,00*Marchel Roman (W) 2.200,00Markart Mike (ST) 2.200,00*Mayer Eva Maria Teja (W) 1.100,00*Mayer Lisa (S) 1.100,00*Mayer-Skumanz Lene (W) 1.100,00*Meindl Dominika (OÖ) 1.100,00Meschik Lukas (W) 2.200,00*Micheuz Alexander (ST) 1.100,00*Millesi Hanno (W) 1.100,00*Mitterbacher Doris (W) 1.100,00*Ndokwu Lisa (W) 1.100,00Nebenführ Christa (W) 1.100,00*Neuwirth Barbara (W) 1.100,00*Niklas Hermann (W) 1.100,00Oberdorfer Peter (W) 2.200,00*Obernosterer Engelbert (K) 2.200,00Ohms Wilfried (W) 2.200,00*Ohrt Martin (ST) 1.100,00Oppelmayer Mario (K) 1.100,00*Pauer Florian (W) 1.100,00Peer Alexander (W) 1.100,00*Pellandini Bruno (W) 2.200,00Peschina Helmut (W) 1.100,00*Pessl Peter (W) 2.200,00Pichler Georg (NÖ) 1.100,00*Pichler Manfred (W) 1.100,00*Podzeit-Lütjen Mechthild (W) 1.100,00Pollanz Wolfgang (ST) 1.100,00*Renner Ulrike (W) 1.100,00Reseterits Tizia (W) 1.100,00

Reutterer Peter (S) 1.100,00Riha-Ulreich Susanne (W) 1.100,00Rizy Helmut (W) 1.100,00Roher Michael (W) 1.100,00*Rois Evelyn (W) 1.100,00Santeler Roman (T) 1.100,00*Schachinger Marlen (W) 2.200,00Schaefer Camillo (W) 1.100,00Schafranek Dorothea (W) 1.100,00*Schatzdorfer Günther (W) 1.100,00*Schießling Alexander (W) 1.100,00*Schönett Simone (K) 1.100,00*Schranz Helmut (ST) 1.100,00*Schuchter Bernd (W) 1.100,00Schwaner Birgit (W) 1.100,00*Seethaler Helmut (W) 2.200,00*Seiter Bernhard (W) 2.200,00*Seyr Julia (W) 1.100,00*Siegmund Wolfgang Maria (K) 1.100,00Sikora Claudia Maria (NÖ) 1.100,00Sophieh Sharif (W) 1.100,00Spielhofer Karin (W) 1.100,00Stangl Manfred (W) 1.100,00*Steinbacher Christian (OÖ) 1.100,00*Steiner Roland (W) 2.200,00Stern-Braunberg Anni (NÖ) 900,00*Stift Andrea (ST) 1.100,00Stingl Günther (NÖ) 1.100,00*Stippinger Christa (W) 1.100,00Strohmaier Alexander (W) 1.100,00*Struhar Stanislav (W) 1.100,00*Suchy Irene (W) 1.100,00*Suess Franz (W) 1.100,00*Sula-Lenhart Marianne (W) 1.100,00*Tax Sissi (ST) 1.100,00Thallinger Wolfgang (W) 1.700,00Tomasevic Bosko (T) 2.200,00Travnicek Cornelia (NÖ) 1.100,00*Ulbrich Gerhard (W) 2.200,00Varvasovszky Laszlo (W) 1.100,00*Vasak Gabriele (W) 2.200,00Veigl Hans (ST) 1.100,00Veit Peter (NÖ) 1.100,00Velan Christine (W) 1.100,00*Vötter Joachim Johannes (ST) 1.100,00Vyoral Johannes (W) 1.100,00Watzka Bernd (W) 1.100,00*Weber Andreas (OÖ) 1.100,00*Wechdorn Susanne (W) 1.100,00Weiler Tatjana (T) 2.200,00*Weinberger Johannes (W) 1.100,00Weiss Philipp (W) 1.100,00Widder Bernhard (W) 1.100,00Widhalm Fritz (W) 2.200,00Wiplinger Peter Paul (W) 2.200,00Wochner Barbara (W) 1.100,00Wolf Robert (ST) 1.100,00*Zalto Franz (ST) 1.100,00*Zeillinger Gerhard (W) 1.100,00*Zeman Barbara (W) 1.100,00Zuniga Renata (W) 1.100,00Summe 240.200,00

3.6 Reisestipendien

Aspöck Ruth (W)Paliano 1.100,00Bayer Xaver (W)*Paliano 1.100,00Berger Clemens (W)Berlin 3.300,00

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Kapitel II Förderungen im Detail104 Kunstbericht 2010

Beyerl Beppo (W)*Slowenien, Tschechien 1.100,00Bolius Uwe (W)Berlin 275,00Breier Isabella (W)*Rom 1.213,00Eder Thomas (W)Warschau 800,00Egger Oswald (W)*Rumänien 1.100,00Eibel Stephan (W)Italien 1.100,00Eichberger Günter (ST)*Ischia 1.100,00Eltayeb Tarek (W)*Kairo 900,00Erdheim Claudia (W)München 1.100,00Ernst Jürgen-Thomas (V)Griechenland 1.100,00Federmair Leopold (W)Frankreich, Türkei 3.300,00Fischer Judith (W)Rom 1.303,00Geiger Günther (W)Polen 1.100,00Glavinic Thomas (W)KubaRom

2.500,001.100,00

Grill Andrea (W)Berlin 3.300,00Gruber Marianne (W)Paris 835,00Gstrein Norbert (T)*Israel, Jordanien, Syrien, Türkei 5.500,00Guentcheva Anna (W)München 280,00Heisl Heinz D. (T)*USA 1.500,00Hotschnig Alois (T)Wiepersdorf 2.200,00Kaiser Gloria (W)Chicago 700,00Klein Erich (W)Hombroich 1.500,00Knapp Radek (W)*Paliano 1.100,00Kollisch Eva (Ö/USA)*New York, Wien 1.600,00Korosa Edeltraud (W)München 280,00Krischanitz Raoul (W)Paliano 1.100,00Kronabitter Erika (V)Spanien 1.100,00Kühn Wolfgang (NÖ)Slowakei 500,00Laher Ludwig (OÖ)*Japan 2.000,00Macheiner Dorothea (S)Malta 1.100,00Meschik Lukas (W)*Kiel 1.600,00Mitterbacher Doris (W)Rom 193,00Nekolny Carina (W)München 280,00Neuwirth Barbara (W)Italien 1.100,00Niederle Helmuth A. (W)*TokioVietnam

1.100,001.100,00

Peer Alexander (W)*Rom 1.192,33Petricek Gabriele (W)Paliano 1.100,00Petschinka Eberhard (W)*Valencia 1.100,00Pfeifer Judith (W)München 280,00

Pichler Georg (NÖ)Rom 1.100,00Prosser Robert (W)Wiepersdorf 2.200,00Reichart Elisabeth (W)Rom 1.356,00Reitzer Angelika (W)Schweiz 800,00Rodgarkia-Dala Lale (W)*Dortmund 1.100,00Schindel Robert (W)Paris 835,00Schneitter Elias (T)*USA 1.200,00Sperl Dieter (W)*USA 1.380,00Schranz Helmut (ST)Rom 1.100,00Schürmann-Emanuely Alexander (W)*Paris 1.000,00Schweikhardt Josef (W)*Frankfurt 500,00Skwara Erich Wolfgang (S)Rom 1.374,20Stippinger Christa (W)*Italien 1.100,00Sula-Lenhart Marianne (W)Frankreich 1.000,00Tremetzberger Otto L. (OÖ)Rom 1.371,50Treudl Sylvia (W)Slowenien 500,00Vertlib Vladimir (S)Deutschland 470,00Waugh Peter (W)Bosnien, Rumänien 240,00Weber Eleonore (W)*Frankfurt 200,00Widder Bernhard (W)Rumänien 450,00Widner Alexander (K)New York 1.100,00Wimmer Erich (OÖ)*Rom 1.100,00Wimmer Herbert Josef (W)Rom 1.100,00Winkler Josef (K)Türkei 2.000,00Summe 82.808,03

3.7 Werkstipendien

Aigner Christoph Wilhelm (S) 4.000,00Alfare Stephan (W) 2.200,00Auer Martin (W) 3.300,00*Aumaier Reinhold (W) 2.200,00Becker Zdenka (NÖ) 2.200,00*Braendle Christoph (W) 4.300,00Cejpek Lucas (W) 3.300,00*Cotten Ann (W) 2.200,00Dahimène Adelheid (OÖ) 5.500,00Egger Oswald (W) 3.300,00*Eibel Stephan (W) 4.400,00Eichberger Günter (ST) 3.300,00Ernst Gustav (W) 4.000,00*Ernst Jürgen-Thomas (V) 2.200,00Ferk Janko (K) 2.200,00Fleischanderl Karin (W) 3.500,00*Flor Olga (ST) 2.200,00Futscher Christian (W) 2.200,00Glavinic Thomas (W) 4.400,00Grond Walter (NÖ) 4.000,00Gstättner Egyd (K) 3.300,00Hermann Wolfgang (V) 3.000,00*Hundegger Barbara (T) 2.200,00

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 105 von 305

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Kunstbericht 2010 105Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen

*Jaschke Gerhard (W) 3.300,00*Jungk Peter Stephan (W) 3.300,00Kaiser Konstantin (W) 2.200,00*Kerschbaumer Marie-Thérèse (W) 3.000,00Kim Anna (W) 6.000,00Krahberger Franz (W) 3.300,00*Kuhner Herbert (W) 3.000,00Maurer Herbert (W) 2.200,00Pevny Wilhelm (W) 3.300,00Prantl Egon A. (T) 2.200,00*Prinz Martin (W) 3.300,00Renoldner Andreas (W) 2.200,00*Scharang Michael (W) 6.000,00Schmatz Ferdinand (W) 4.000,00Schweikhardt Josef (W) 2.200,00Skwara Erich Wolfgang (S) 2.200,00Sperl Dieter (W) 3.300,00Steiner Peter (NÖ) 4.400,00Stift Linda (W) 2.200,00Studlar Bernhard (W) 4.000,00*Truschner Peter (K) 2.200,00Ujvary Liesl (W) 4.000,00Wanko Martin (ST) 3.300,00*Waterhouse Peter (W) 6.000,00Widner Alexander (K) 3.300,00Wimmer Herbert Josef (W) 3.300,00*Zauner Hansjörg (W) 2.200,00*Zintzen Christiane (W) 5.000,00Summe 168.300,00

3.8 Arbeitsbehelfe

Aspöck Ruth (W)Personalcomputer 1.000,00Baco Walter (W)Notebook 900,00Beyerl Beppo (W)Notebook 422,00Birkhan Ines (W)Notebook 500,00Braun Bernhard (W)*Notebook 500,00Ebner Klaus (W)*Notebook 600,00Enzinger Peter (W)Notebook 200,00Fleischanderl Karin (W)Notebook 1.000,00Ganglbauer Petra (W)*Notebook 900,00Gstättner Egyd (K)*Personalcomputer 745,00Hell Cornelius (W)*Personalcomputer 300,00Korte Ralf B. (ST)*Personalcomputer 900,00Markart Mike (ST)Personalcomputer 600,00Marschnig Melanie (W)Notebook 700,00Michalus Christian Ide (W)*Personalcomputer 3.000,00Muskala Monika (S)Notebook 800,00Pessl Peter (W)*Notebook 800,00Rausch Karin (W)Notebook 1.100,00Reiter Franz Richard (W)*Personalcomputer 900,00Sasshofer Brigitte (W)*Notebook 700,00Schiefer Bernadette (W)Notebook 400,00

Schlag Evelyn (NÖ)*Notebook 1.100,00Schmatz Ferdinand (W)*Personalcomputer 900,00Schutti Carolina (T)*Notebook 700,00Siegmund Wolfgang Maria (K)Notebook 1.000,00Stippinger Christa (W)*Personalcomputer 900,00Sula-Lenhart Marianne (W)Personalcomputer 900,00Ujvary Liesl (W)Personalcomputer 799,00Vallaster Günter (W)*Personalcomputer 450,00Summe 23.716,00

3.9 Buchprämien

Balàka Bettina (W)*Auf offenem Meer 1.500,00Benoyëtz Elazar (Ö/Israel)*Fraglicht 1.500,00Czurda Elfriede (W)*dunkelziffer 1.500,00Falkner Brigitta (W)*Populäre Panoramen I 1.500,00Flöss Helene (B)*Mütterlicherseits 1.500,00Helfer Monika (V)*Bevor ich schlafen kann 1.500,00Kaip Günther (W)*Im Fahrtwind 1.500,00Lang Ingrid Maria (W)*Wassermoleküle 1.500,00Lipus Cvetka (K)*Belagerung des Glücks 1.500,00Mischkulnig Lydia (W)*Schwestern der Angst 1.500,00Reitzer Angelika (W)*Unter uns 1.500,00Schmatz Ferdinand (W)*quellen 1.500,00Strobel Bernhard (W)*Nichts, nichts 1.500,00Wäger Elisabeth (W)*Kopftheater 1.500,00Winkler Andrea (W)*Drei, vier Töne, nicht mehr 1.500,00Summe 22.500,00

3.10 AutorInnenprämien

Höfler Max (ST)*Texas als Texttitel 4.000,00Mayer Anna-Elisabeth (W)Fliegengewicht 4.000,00Schutti Carolina (T)Wer getragen wird, braucht keine Schuhe 4.000,00Weidenholzer Anna (W)Der Platz des Hundes 4.000,00Summe 16.000,00

3.11 Mira-Lobe-Stipendien

Etz Elisabeth (W) 6.600,00Fichtinger Sigrid (NÖ) 6.600,00Hula Saskia (W) 6.600,00Rathenböck Elisabeth (OÖ) 6.600,00Steinberger Kathrin (W) 6.600,00Summe 33.000,00

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Kapitel II Förderungen im Detail106 Kunstbericht 2010

3.12 Startstipendien

Birkhan Ines (W) 6.600,00Epple Johannes Gerald (W) 6.600,00Flasar Milena Michiko (W) 6.600,00Freudenthaler Laura (W) 6.600,00Fritsch Valerie (ST) 6.600,00Fritz Martin (T) 6.600,00Hutterer Eva Maria (OÖ) 6.600,00Kaiser Verena (W) 6.600,00Kalss Christiane (ST) 6.600,00Kollmer Lukas (W) 6.600,00Leidenfrost Lucia (S) 6.600,00Meisel Daniela (NÖ) 6.600,00Pöttler Marcus (ST) 6.600,00Schmitzer Stefan (ST) 6.600,00Tröndle Johannes (W) 6.600,00Summe 99.000,00

4 Übersetzungsförderung

4.1 Übersetzungsprämien

Bãrrento Joao (Ö/Portugal)Übersetzung ins Portugiesische:*Robert Musil: Der Mann ohne Eigenschaften 2.200,00Beers Paul (Ö/Niederlande)Übersetzung ins Niederländische:*Ingeborg Bachmann, Paul Celan: Briefwechsel 1.900,00Bornlid Jan Erik (Ö/Schweden)Übersetzung ins Schwedische:*Thomas Bernhard: Alte Meister 1.500,00Buda György (W)Übersetzung aus dem Ungarischen:*Ferenc Szijj: Sturzlicht 750,00Byelorusets Mark (Ö/Russland)Übersetzung ins Russische:*Paul Celan: Gedichte, Briefe, Prosa 2.200,00Costa Susanne (T)Übersetzung aus dem Englischen:*Peter Goldsworthy: Nacht für drei Hunde 1.900,00Csuss Jacqueline (W)Übersetzung aus dem Englischen:*Michael Grant: Verloren 1.900,00Del Solar Bardelli Juan José (Ö/Peru)Übersetzung ins Spanische:*Elias Canetti: Totenbuch. Aufzeichnungen 1942–88

1.100,00

Delblanc Aimée (Ö/Schweden)Übersetzung ins Schwedische:*Elfriede Jelinek: Die Liebhaberinnen 1.500,00Dominguez Maria Luisa (Ö/Mexiko)Übersetzung ins Spanische:Roswitha Klaushofer: Von irrlichternden Sonnen 400,00Durusoy Gertrude (Ö/Frankreich)Übersetzung ins Französische:*Hans Raimund: Auf Distanz gegangen 1.100,00Ekblad-Forsgren Ulla (Ö/Schweden)Übersetzung ins Schwedische:*Friederike Mayröcker: Und ich schüttelte einen Liebling 2.200,00Fleischanderl Karin (W)Übersetzung aus dem Italienischen:*Andrea Zanzotto: Poetik. Die Welt ist eine andere 1.100,00Greaney Patrick (Ö/USA)Übersetzung ins amerikanische Englisch:Heimrad Bäcker: Nachschrift 750,00Hackl Erich (OÖ)Übersetzung aus dem Spanischen:*Rodolfo Walsh: Das Massaker von San Martin 1.500,00Hansen-Löve Julia (W)Übersetzung aus dem Tschechischen:*Edgar Dutka: Fräulein, der Hundefänger kommt 1.100,00Havryliv Tymofiy (Ö/Ukraine)Übersetzung ins Ukrainische:*Thomas Bernhard: Heldenplatz 1.900,00

Hell Cornelius (W)Übersetzung aus dem Litauischen:*Eugenijus Ališanka: Baltische Adria 800,00Hüttinger Christine (Ö/Mexiko)Übersetzung ins Spanische:*Roswitha Klaushofer: Von irrlichternden Sonnen 400,00Kalinowska Elzbieta (Ö/Polen)Übersetzung ins Polnische:*Norbert Gstrein: Das Handwerk des Tötens 2.200,00Kirsch Fritz-Peter (W)Übersetzung aus dem Okzitanischen:*Max Roqueta: All der Sand am Meer 2.200,00Kling Vincent (Ö/USA)Übersetzung ins amerikanische Englisch:*Heimrad Bäcker: Nachschrift 750,00Köstler Erwin (W)Übersetzung aus dem Slowenischen:*Franjo Frančič: Eis. Feuer. Wirklichkeit 1.500,00Lion Helga (W)Übersetzung aus dem Spanischen:*Luisa Valenzuela: Feuer am Wort 440,00Lortholary Bernard (Ö/Frankreich)Übersetzung ins Französische:*Thomas Glavinic: Die Arbeit der Nacht 2.200,00Majkiewicz Anna (Ö/Polen)Übersetzung ins Polnische:*Elfriede Jelinek: wir sind lockvögel baby! 1.100,00Müller Florian (W)Übersetzung aus dem Spanischen:*Enrique Medina: El Duke 1.500,00Murdarov Vladko (Ö/Bulgarien)Übersetzung ins Bulgarische:Elfriede Jelinek: Neue Dramen 1.100,00Orbán István (W)Übersetzung aus dem Ungarischen:*Borbely Szilard: Transhuman 800,00Östergaard Linda (Ö/Schweden)Übersetzung ins Schwedische:*Ingeborg Bachmann: Malina 2.200,00Otrakul Ampha (Ö/Thailand)Übersetzung ins Thailändische:*Christine Nöstlinger: Wir pfeifen auf den Gurkenkönig 2.200,00Özyalcin Burak (Ö/Türkei)Übersetzung ins Türkische:Josef Winkler: Natura morta 1.100,00Pfeiffer Erna (W)Übersetzung aus dem Spanischen:*Luisa Valenzuela: Feuer am Wort 440,00Prinzinger Michaela (W)Übersetzung aus dem Griechischen:*Ioanna Karystiani: Die Augen des Meeres 1.900,00Rapp Brigitte (W)Übersetzung aus dem Englischen:*Deborah Ellis: Das Radiomädchen 1.900,00Romero Maria Esperanza (Ö/Spanien)Übersetzung ins Spanische:*Erich Hackl: Entwurf einer Liebe auf den ersten Blick 1.100,00Rothmeier Christa (NÖ)Übersetzung aus dem Tschechischen:*Petr Halmay: Schlusslichter 800,00Santana Sandra (Ö/Spanien) Übersetzung ins Spanische:*Peter Handke: Leben ohne Poesie 800,00Schwaighofer Julia (W)Übersetzung aus dem Spanischen:*Luisa Valenzuela: Feuer am Wort 440,00Seidler Andrea (W)Übersetzung aus dem Ungarischen:*Ferenc Szijj: Sturzlicht 750,00Sitzmann Alexander (W)Übersetzung aus dem Bulgarischen:*Georgi Gospodinov: Kleines morgendliches Verbrechen 1.500,00Srna Eva (W)Übersetzung aus dem Spanischen:*Luisa Valenzuela: Feuer am Wort 440,00Strubakis Elena (W)Übersetzung aus dem Griechischen:*Iakovos Kambanellis: Die Freiheit kam im Mai 2.200,00

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Kunstbericht 2010 107Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen

Szijj Ferenc (Ö/Ungarn)Übersetzung ins Ungarische:*Michael Donhauser: Dreißig Variationen in Prosa 800,00Wakounig Marjeta (W)Übersetzung aus dem Slowenischen:*Anton Haderlap: Graparji. So haben wir gelebt 800,00Weilguny Birgit (W)Übersetzung aus dem Spanischen:*Luisa Valenzuela: Feuer am Wort 440,00Weissenböck Maria (NÖ)Übersetzung aus dem Ukrainischen:*Taras Prochasko: Daraus lassen sich ein paar Erzählungen machen 1.500,00Ziemska Joanna (Ö/Polen)Übersetzung ins Polnische:*Elfriede Jelinek: wir sind lockvögel baby! 1.100,00Summe 62.400,00

4.2 Arbeitsstipendien für literarische Übersetzung

Buda György (W) 500,00*Csuss Jacqueline (W) 1.100,00*Gross Richard (W) 1.100,00*Hansen-Löve Julia (W) 1.100,00Heigl Sara (W) 1.100,00Hell Cornelius (W) 1.100,00Hornig Dieter (W)) 1.100,00Köstler Erwin (W) 1.100,00*Leben Andreas (K) 1.000,00Muhamedagic Sead (Ö/Kroatien) 2.200,00*Rapp Brigitte (W) 1.100,00*Romero Maria Esperanza (Ö/Spanien) 1.100,00Vospernik Reginald (K) 1.100,00*Wakounig Marjeta (W) 1.100,00Wallner Gerald (W) 1.100,00Summe 16.900,00

4.3 Reisestipendien für literarische Übersetzung

Csuss Jacqueline (W)*Lissabon 660,00Daume Doreen (W)Ukraine 350,00Eliass Dörte (W)Irland 700,00Kubaczek Martin (W)Japan 1.500,00Nalbant Ali (Ö/Türkei)*Klagenfurt 1.100,00Rothmeier Christa (NÖ)*Frankfurt 340,00Vevar Stefan (Ö/Slowenien)*Wien 1.100,00Votsos Theodoros (Ö/Deutschland)Wien 1.100,00Summe 6.850,00

4.4 Übersetzungskostenzuschüsse

Anyart Contemporary Arts Center (Ö/USA)Übersetzung ins amerikanische Englisch:Anja Utler: münden – entzüngeln 1.100,00Archa Verlag (Ö/Tschechien)Übersetzung ins Tschechische:*Josef Winkler: Wenn es soweit ist 1.200,00Ariadne Press (Ö/USA)Übersetzung ins amerikanische Englisch:Leo Perutz: Zwischen neun und neunPaulus Hochgatterer: Caretta Caretta*Ilse Tielsch: Das letzte Jahr*Anna Kim: Die gefrorene Zeit

1.800,001.400,001.200,001.000,00

Barrister + Principal (Ö/Tschechien)Übersetzung ins Tschechische: *Franz Werfel: Der veruntreute Himmel 2.000,00Black Flamingo Publishing (Ö/Bulgarien)Übersetzung ins Bulgarische:*Peter Turrini: Endlich Schluss 2.200,00Bokförlaget Tranan (Ö/Schweden)Übersetzung ins Schwedische:Thomas Bernhard: Alte Meister 2.000,00Business Weekly Publications (Ö/Taiwan)Übersetzung ins Chinesische:Daniel Glattauer: Alle sieben Wellen, Gut gegen Nordwind 2.000,00Dalkey Archive Press (Ö/USA)Übersetzung ins amerikanische Englisch:*Gert Jonke: Der ferne Klang*Heimrad Bäcker: nachschrift *Mela Hartwig: Bin ich ein überflüssiger Mensch?

2.000,001.600,00

1.200,00Dedalus (Ö/Großbritannien)Übersetzung ins Englische:*Gustav Meyrink: Fledermäuse 1.500,00Editions Absalon (Ö/Frankreich)Übersetzung ins Französische:*Günter Brus: Nach uns die Malflut *Werner Kofler: Herbst, Freiheit

1.500,001.500,00

Editions çà et là (Ö/Frankreich)Übersetzung ins Französische:*Ulli Lust: Heute ist der letzte Tag vom Rest deines Lebens 1.100,00Editorial Bambú (Ö/Spanien)Übersetzung ins Katalanische:*Christine Nöstlinger: Achtung! Vranek sieht ganz harmlos ausÜbersetzung ins Spanische:*Christine Nöstlinger: Achtung! Vranek sieht ganz harmlos aus

1.100,00

1.100,00Editorial Hiru (Ö/Spanien)Übersetzung ins Spanische:*Karl Kraus: Die letzten Tage der Menschheit 2.200,00Editorial Pre-Textos (Ö/Spanien)Übersetzung ins Spanische:*Fred Wander: Das gute Leben*Jean Améry: Örtlichkeiten

2.000,001.000,00

Edizioni Empiria (Ö/Italien)Übersetzung ins Italienische:Peter Paul Wiplinger: Lebenszeichen 1.000,00Edizioni Frassinelli (Ö/Italien)Übersetzung ins Italienische:Eva Menasse: Vienna 1.500,00Eesti Keele Sihtasutus (Ö/Estland)Übersetzung ins Estnische:George Saiko: Auf dem Floß 2.200,00Ellerströms Forlag (Ö/Schweden)Übersetzung ins Schwedische: Friederike Mayröcker: Und ich schüttelte einen Liebling 2.000,00Emanuela Zandonai Editore (Ö/Italien)Übersetzung ins Italienische:*Marianne Gruber: Der Tod des Regenpfeifers*Friedrich Torberg: Mein ist die Rache

1.100,001.000,00

Foart Verlag (Ö/Slowakei)Übersetzung ins Slowakische:*Manfred Chobot: Niks ois Teata 700,00Font Forlag (Ö/Norwegen)Übersetzung ins Norwegische:Daniel Glattauer: Gut gegen Nordwind 1.200,00Futura Publikacije (Ö/Serbien)Übersetzung ins Serbische:*Thomas Bernhard: Autobiographische SchriftenFranz Innerhofer: Schöne Tage

2.200,001.500,00

Gaid Margot Verlag (Ö/Albanien)Übersetzung ins Albanische:*Michael Köhlmeier: Shakespeare erzählt 977,48Gimtasis Zodis Verlag (Ö/Litauen)Übersetzung ins Litauische:Gabriel Barylli: Echtzeit 800,00Host Verlag (Ö/Tschechien)Übersetzung ins Tschechische:*Paulus Hochgatterer: Die Süße des Lebens*Daniel Glattauer: Gut gegen Nordwind

1.700,001.200,00

Ikar Verlag (Ö/Slowakei)Übersetzung ins Slowakische: *Zdenka Becker: Die Töchter der Roza Bukovska 2.000,00

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Kapitel II Förderungen im Detail108 Kunstbericht 2010

Kalligram s.r.o. (Ö/Slowakei)Übersetzung ins Slowakische:Robert Menasse: Das war Österreich 1.800,00Labyrint Verlag (Ö/Tschechien)Übersetzung ins Tschechische:*Michael Stavaric: Stillborn 1.200,00Lege Artis Ltd (Ö/Bulgarien)Übersetzung ins Bulgarische:Robert Menasse: Ich kann jeder sagen 1.500,00Mehta Amrit (Ö/Indien)Übersetzung ins Hindi:*Barbara Frischmuth: Die Schrift des FreundesAnthologie Salzburger AutorInnen*Peter Rosei: Das große TötenManfred Chobot: Stadtgeschichten

1.500,001.100,001.000,00

900,00Mladá Fronta a.s. (Ö/Tschechien)Übersetzung ins TschechischeElfriede Jelinek: Die AusgesperrtenDaniel Kehlmann: Ruhm

1.800,001.100,00

Motibo Publishing – Topos Books (Ö/Griechenland)Übersetzung ins Griechische:*Arthur Schnitzler: Der Weg ins Freie 2.200,00Nakladatelstvi Dauphin (Ö/Tschechien)Übersetzung ins Tschechische:Hermann Broch: Essays 1.800,00Oficyna Wydawnicza Atut (Ö/Polen)Übersetzung ins Polnische:Ernst Jandl: Gedichte 1.100,00Openbook Publishers (Ö/Großbritannien)Übersetzung ins Englische:*Hermynia zur Mühlen: Ende und Anfang 1.100,00Pan Yayincilik (Ö/Türkei)Übersetzung ins Türkische:Josef Winkler: Natura mortaErnst Jandl: Gedichte

1.500,001.000,00

Panga Pank (Ö/Polen)Übersetzung ins Polnische:Elfriede Jelinek: Rechnitz, Die Kontrakte des Kaufmanns 1.100,00Panodrama (Ö/Ungarn)Übersetzung ins Ungarische:Elfriede Jelinek: Stecken, Stab und Stangl 1.000,00Passage du Nord-Ouest (Ö/Frankreich)Übersetzung ins Französische:*Klaus Hoffer: Bei den Bieresch 2.000,00PIC Verlag (Ö/Bulgarien)Übersetzung ins Bulgarische:*Marianne Gruber: Ins Schloss 850,00Pistorius und Olsanska (Ö/Tschechien)Übersetzung ins Tschechische:*Ilse Aichinger: Ein Sperling in der Hand 1.200,00Polylogi Verlag (Ö/Georgien)Übersetzung ins Georgische:*Österreichische Lyrik, Bde. 5,7,12 2.100,00Proháska Kiadó (Ö/Ungarn)Übersetzung ins Ungarische:Erika Mitterer: Religiöse Gedichte 500,00Prostor nakladatelstvi (Ö/Tschechien)Übersetzung ins Tschechische:Thomas Bernhard: Korrektur, Der Untergeher, HolzfällenJean Améry: Hand an sich legen *Thomas Bernhard: Großer, unbegreiflicher Hunger

4.000,001.100,00

1.100,00Psychogios Publishing (Ö/Griechenland)Übersetzung ins Griechische:Daniel Glattauer: Gut gegen Nordwind 1.200,00Quidam Éditeur (Ö/Frankreich)Übersetzung ins Französische:*Paulus Hochgatterer: Eine kurze Geschichte vom Fliegenfischen 1.500,00Rende Verlag (Ö/Serbien)Übersetzung ins Serbische:*Elfriede Jelinek: Rechnitz 1.100,00Riva Publishers (Ö/Bulgarien)Übersetzung ins Bulgarische:*Thomas Bernhard: Theaterstücke, Bde. 1,2Ödön von Horváth: Glaube, Liebe, HoffnungFelix Mitterer: Tödliche Sünden

8.000,004.000,002.000,00

Salamonski Press (Ö/Schweden)Übersetzung ins Schwedische:*Ingeborg Bachmann: Malina 2.000,00

Santillana Ediciones Generales (Ö/Spanien)Übersetzung ins Spanische:Daniel Glattauer: Alle sieben Wellen 1.400,00Scarabeus Naklada (Ö/Kroatien)Übersetzung ins Kroatische:Wolfgang Bauer: KurzprosaJohann Nestroy: Zu ebener Erde und erster Stock

1.000,00

1.000,00Scolar Kiadó (Ö/Ungarn)Übersetzung ins Ungarische:Wolf Haas: Komm, süßer Tod 1.200,00Sipar Verlag (Ö/Kroatien)Übersetzung ins Kroatische:Christoph Ransmayr: Der fliegende BergChristoph Ransmayr: Der Weg nach Surabaya

2.000,001.500,00

St. Petersburg University Press (Ö/Russland)Übersetzung ins Russische:Anton Wildgans: Gedichte und Prosa 800,00Stanischev Krastjo (Ö/Bulgarien)Übersetzung ins Bulgarische:Klaus Demus: Gedichte*Bernhard Widder: Gedichte

900,00700,00

Text Verlag (Ö/Russland)Übersetzung ins Russische:Robert Menasse: Die Vertreibung aus der Hölle 2.200,00Thomas Sessler Verlag (W)Übersetzung ins Bulgarische:*Stephan Lack: Blut auf EisÜbersetzung ins amerikanische Englisch:Franzobel: Prinzessin EisenherzDaniel Glattauer: Gut gegen NordwindSilke Hassler: Total glücklichÜbersetzung ins Französische:Peter Turrini, Silke Hassler: Jedem das SeineÜbersetzung ins Polnische:Franzobel: Prinzessin EisenherzNicolaus Hagg, Bernd Jeschek: StrudelhofstiegeSilke Hassler: Total glücklich Ronald Rudoll: Papas in MotionÜbersetzung ins Rumänische:*Catherine Aigner: Unser HäuptlingCatherine Aigner: Welt ohne TageÜbersetzung ins Serbische:*Raoul Biltgen: Lovemark HeidiÜbersetzung ins Tschechische:*Daniel Glattauer: Gut gegen Nordwind

730,00

730,00730,00730,00

730,00

730,00730,00730,00730,00

730,00730,00

730,00

730,00Uitgeverij Atlas (Ö/Niederlande)Übersetzung ins Niederländische:*Adalbert Stifter: Bunte Steine 2.000,00Uitgeverij De Fontein (Ö/Niederlande)Übersetzung ins Niederländische:Paulus Hochgatterer: Die Süße des Lebens 2.200,00Verlag Nieko Rimto (Ö/Litauen)Übersetzung ins Litauische:Christine Nöstlinger: Der Hund kommt 900,00Verlag Triada (Ö/Tschechien)Übersetzung ins Tschechische:*Ingeborg Bachmann: Ein Ort für Zufälle 2.000,00Vietnam Writers Association (Ö/Vietnam)Übersetzung ins Vietnamesische: Sonderausgabe Österreichische Literatur 600,00 V-Point Le Quang and Partners (Ö/Vietnam)Übersetzung ins Vietnamesische: *Daniel Glattauer: Alle sieben Wellen, Gut gegen Nordwind 1.000,00 Wydawnictwo a5 (Ö/Polen)Übersetzung ins Polnische:*Ingeborg Bachmann, Paul Celan: Herzzeit 1.500,00Wydawnictwo Czarne (Ö/Polen)Übersetzung ins Polnische:Karl-Markus Gauß: Die fröhlichen Untergeher von RoanaMariam Notten, Erica Fischer: Ich wählte die FreiheitKarl-Markus Gauß: Die unaufhörliche Wanderung

1.100,00

1.000,00

100,00Wydawnictwo W.A.B. (Ö/Polen)Übersetzung ins Polnische:Heinrich Steinfest: Die feine Nase der Lilly Steinbeck 1.100,00Summe 145.817,48

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Kunstbericht 2010 109Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen

5 Preise

Atelier Reinhard Gassner (V)Staatspreis Schönste Bücher Österreichs 3.000,00Ballhaus Verena (Ö/Deutschland)Kinder- und Jugendbuchpreis (Illustration) 3.000,00Bansch Helga (W)Outstanding Artist Award für Kinder- und Jugendliteratur (Illustration) 8.000,00Csuss Jacqueline (W)Österreichischer Kunstpreis für Kinder- und Jugendliteratur 12.000,00Gruppe Gut Gestaltung (Ö/Italien)*Staatspreis Schönste Bücher Österreichs 3.000,00Hochgatterer Paulus (W)*Österreichischer Kunstpreis für Literatur 12.000,00Janisch Heinz (W)Kinder- und Jugendbuchpreis (Bilderbuch) 3.000,00Jessen Søren (Ö/Dänemark)Kinder- und Jugendbuchpreis (Illustration) 3.000,00Kovacsics Adan (Ö/Spanien)Staatspreis für literarische Übersetzung 8.000,00Kreslehner Gabi (OÖ)Kinder- und Jugendbuchpreis (Jugendbuch)Preis der Jugendjury

6.000,002.000,00

Nizon Paul (Ö/Frankreich)Staatspreis für Europäische Literatur 25.000,00Pelz Monika (W)Kinder- und Jugendbuchpreis (Jugendbuch) 6.000,00Prinz Martin (W)Outstanding Artist Award für Literatur 8.000,00Residenz Verlag (NÖ)Staatspreis Schönste Bücher Österreichs 3.000,00Setz Clemens (ST)Outstanding Artist Award für Literatur 8.000,00Strouhal Ernst (W)*Staatspreis für Kulturpublizistik 8.000,00Strutz Johann (K)*Staatspreis für literarische Übersetzung 8.000,00Turrini Peter (NÖ)*Kinder- und Jugendbuchpreis (Kinderbuch) 3.000,00Summe 132.000,00

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Kapitel II Förderungen im Detail110 Kunstbericht 2010

Abteilung V/6 Auszeichungangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit

Förderungsmaßnahmen im Überblick

2009 2010

Ausstellungen, Projekte 100.000,00 242.663,83

Jahrestätigkeit 115.000,00 124.700,00

Reise-, Aufenthalts-, Tourneekostenzuschüsse 299.815,82 272.493,00

Summe 514.815,82 639.856,83

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Kunstbericht 2010 111Abteilung V/6 Auszeichungangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit

1 Ausstellungen, Projekte

In Between – Austria Contemporary (Ö)Ausstellung zeitgenössischer österreichischer Kunst in Gyula, Istanbul, Nikosia, Peking, Podgorica 87.772,75Nim Sofyan (W)Konzert in Ankara 2.243,08KulturKontakt Austria (Ö)Artist-in-Residence-Programm des BMUKK, Ägypten, Argentinien, Aserbaidschan, Bulgarien, China, Deutschland, Estland, Frankreich, Island, Israel, Japan, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Mexiko, Montenegro, Polen, Spanien, Ungarn 111.648,00Österreichischer Volleyball Verband (W)Konzertkostenzuschuss 10.000,00Rupp Christian (W)*Austria la vista, Baby, Athen, Ausstellungs-kosten zuschuss 6.000,00Wiener Tanzwochen (W)*BollyHop 2010 – Bringing Dance to the People 25.000,00Summe 242.663,83

2 Jahrestätigkeit

*Österreichische Kulturdokumen- tation (W) 120.000,00Vienna Body Archives (W) 4.700,00Summe 124.700,00

3 Reise-, Aufenthalts-, Tournee-kostenzuschüsse

A.MUS.E – Austrian Music Encounter (W)Sounding Jerusalem Festival, Reisekostenzuschuss 10.000,00Amarcord Wien (W)Konzerte, Istanbul 3.200,00Bru Sebastian (NÖ)*Teilnahme Shanghai Musikfestival 6.000,00brut – Koproduktionshaus Wien (W) Music Here, Music There, Austauschprogramm brut Wien/Dance Agency TsEKh Moscow 35.000,00Cubides Adriana (W)ONE Some Body Thing, Gastspiel Yaroslav/Russland, Reisekostenzuschuss 1.000,00dielaemmer – Verein zur Förderung des Theaters (W)*Ein ganz ausgefallenes Abendessen, Gastspiel Lissabon, Reisekostenzuschuss 2.500,00Dis.Danse (W)Gender Jungle – wo/man, Gastspiel Warschau, Reisekostenzuschuss 750,00Divers (W)Animationsfilmprojekt STRETCH, Reisekosten-zuschussGastspiel Beirut, Reisekostenzuschuss

2.500,002.200,00

Dudli Joris (W)*Joris Dudli Sextett, Frankfurt, Redange/Luxemburg, Tourneekostenzuschuss 1.600,00Editta Braun Company – Verein Timbuktu (S)*Touring, Bulgarien, Estland, Griechenland, Polen, Slowenien, Türkei, Tourneekosten-zuschuss 10.000,00Einmaliges Gastspiel (W)PHAIDON/Plato, Gastspiel Berlin, Reisekostenzuschuss 750,00Ensemble XX. Jahrhundert (W)Justinian Tamusuza, Kampala/Uganda, Reisekostenzuschuss 1.000,00Ensemble AlpinBanda (T)Konzerte, Berlin, Ladakh Leh/Kaschmir, München, Moskau, Tourneekostenzuschuss 6.000,00Fabre Laia (W)New York, Reisekostenzuschuss

580,00

Fadenschein (B)Gastspiel Izmir, ReisekostenzuschussGastspiele Kilkis/Griechenland, Washington DC, Reisekostenzuschuss

2.000,00

2.000,00Gesellschaft für Österreichisch-Arabische Beziehungen (W)*Sahar Khalifa, Lesung*Nard Tournee, Jordanien, Libanon, Syrien*Palästinensische Folkloreabende *Palestine Remains My Melody, Konzert Marwan Abado & Band

7.500,005.000,002.500,00

1.500,00Gratzer Georg (ST)Amridan Indien-Tournee, Reisekostenzuschuss 3.000,00Haider Gottfried (W)Craving, Präsentation ISEA10, Ruhrgebiet, Reisekostenzuschuss 500,00Hanslmaier Tom (W)Soberkiller, Gastspiel Tokio, Reisekosten-zuschuss 1.000,00Hauer Rainer (ST)*Vortrag Theaterfestival Antikekstase, Berlin, Reisekostenzuschuss

600,00

Junge Bläserphilharmonie Wien (W)Konzertreise China, Reisekostenzuschuss 6.000,00Klebel Mirjam (S)*Vorträge Universität New Mexiko, Reise- und Aufenthaltskostenzuschuss 1.000,00Kultur AG (W)Gastspiel Istanbul, Reisekostenzuschuss 3.000,00Kunstverein Das weiße Haus (W)Look at Me, Gastspiel Berlin, Reisekosten-zuschuss 500,00Luster – Kunstprojekte (W)Where Life Has No Value, Paradise Sometimes Has Its Price …, Amsterdam, Tourneekostenzuschuss Where Life Has No Value, Paradise Sometimes Has Its Price …, Utrecht, Tourneekostenzuschuss

1.360,00

1.200,00Machacek Jan (W)Erase Remake, Gastspiel Balaklava Odyssey Sewastopol, Reisekostenzuschuss 1.500,00Makazaria Georgij/Russkaja (W)*Tourneekostenzuschuss 1.500,00Mayer Daniel (ST)*Kongressteilnahme SuperCollider-Symposium, Berlin, Reisekostenzuschuss 300,00MEDEA – Initiative für Kunst und Medien (OÖ)*Internationales Performancefestival, Aus-tausch projekt für Performance künstlerInnen aus Deutschland, Irland, Österreich, Polen 3.000,00Mendelssohn Anna (W)Cry Me a River, Teilnahme Liverpool Biennale, Reisekostenzuschuss 800,00Nikolic-Lakatos Ruzsa (W)*Roma-Musik aus Österreich, Konzert- und Vermittlungstätigkeit in Kalifornien, Tourneekostenzuschuss 4.000,00Oberleithner Valerie (W)*Splendid Isolation, Antwerpen, Brüssel, Reise- und Aufenthaltskostenzuschuss 2.000,00Otti Margareth (ST)Chicago, Aufenthaltskostenzuschuss 1.000,00Palla Rudolf (W)Teilnahme Biennale Dakar/Senegal, Reisekostenzuschuss 943,00Prohaska Rainer (W)Seoul, Reisekostenzuschuss 800,00Roseneder Wilhelm (W)New Sculpture, Ausstellung London, Reisekostenzuschuss 400,00Russegger Georg (W)Coded Cultures Exhibition ISEA10, Ruhrgebiet, Reise- und Aufenthaltskostenzuschuss 1.500,00Salto – Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater (W)Bodies in Urban Spaces, Gastspiel Istanbul, ReisekostenzuschussBodies in Urban Spaces, Gastspiel New York, Reisekostenzuschuss

1.500,00

1.200,00Schlehwein Andrea K. (K)*Unmerklich drängen Fingerspitzen, Festival Istanbul, Reise- und Aufenthaltskosten zuschuss 3.000,00

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Kapitel II Förderungen im Detail112 Kunstbericht 2010

Schola Floriana (OÖ)*Konzerttournee Israel, Reisekostenzuschuss 3.000,00Schönfeldinger Christa und Gerald (ST)Aufführung der Komposition „Armonika“, Orford Festival, Montreal, Reisekostenzuschuss 1.500,00Schule am Berg (S)4. New York City Food Film Festival, Reise-kosten zuschuss 400,00Springerin (W)*L‘Internationale Points of Connection, Reise- und Aufenthaltskostenzuschuss für SymposionsteilnehmerInnen 3.000,00Superamas (W)*Superamas US Tour, Chicago, New York, Tourneekostenzuschuss 10.000,00Szene Salzburg (S)*NYC – Salzburg, Reise- und Aufenthalts-kosten zuschuss 30.000,00Tanz Hotel – Art Act Kunstverein (W)*Todes*Fuge, New York, Reisekostenzuschuss 1.000,00Tanzquartier Wien (W)*Rochade Österreich – Österreichischer Tanz und Performance in CH, Gastspiele Bern, Zürich, Tourneekostenzuschuss 25.000,00teatro caprile (W)*Batschka-Balkan, Herlvers Nacht, Gastspiele Sofia, Belgrad, Budapest, Reisekostenzuschuss 2.000,00Teri-Berkenhoff Evelyn (W)International Ballet Competition, USA, Reisekostenzuschuss 1.000,00Texta (OÖ)Texta @ Festival Festa 2H, Dakar/Senegal, Reise kostenzuschuss 2.500,00tranzit.at – Verein zur Förderung von Kunst und Wissenschaft (W)Kuratorreisen Georg Schöllhammer, Armenien, Kroatien, Marokko, Polen, Rumänien, Spanien, Türkei, Ukraine 3.000,00Ubermorgen Verein (W)*Kenia, Berlin, Reisekostenzuschuss *Indonesien, Korea, Reisekostenzuschuss*Israel, Reisekostenzuschuss

3.300,002.500,001.500,00

UniT – Verein für Kultur an der Karl-Franzens-Universität Graz (ST)*Christian Winkler: Digging (Graben), hotINK-Festival, New York, Reisekostenzuschuss 1.000,00Unpredictable Past (S)*Wieder 1, Teilnahme am FON Festival, Istanbul, Reisekostenzuschuss 810,00Unterpertinger Judith (OÖ)*Uraufführung, Chicago, Reisekostenzuschuss 650,00V:NM – Verein zur Förderung und Verbreitung Neuer Musik (ST)Alpenglow – Styria meets UK, London, Tourneekostenzuschuss 4.000,00Verein Blüthenlese Schloss Hainfeld (ST)*Naher Osten – Naher Westen, Reise- und Aufenthaltskostenzuschuss für Gastkünstler 1.800,00Verein zur Förderung des Kultur aus-tausches zwischen Österreich und China (W)Wiener Celloensemble, Konzerte in Peking, Tourneekostenzuschuss 6.000,00Vienna Magic (W)Made in Russia, Gastspiel Tanzwerkstatt EUROPA München, Reisekostenzuschuss 850,00Vokalensemble Hard-Chor (OÖ)*Kulturaustausch Linz, Varna, Reise- und Auf-enthaltskostenzuschuss 3.000,00Wiener Celloensemble 5+1 (W)Guang Zhuo Musikfestival, Konzertreise, Reise kostenzuschuss 6.000,00Wiener Tanz und Kunstbewegung (W)*Pièce Sans Paroles, Gastspiel Festival St. Denis, Reise- und Aufenthaltskostenzuschuss 2.500,00Wien-Klassik Streichquartett (W)Kammermusikzyklus Peking, Tournee kosten-zuschuss 6.000,00Windhund-Kultur (W)*Otto Lechner & Windhund, Ostafrika-Tour 2.500,00Wire Globe Recordings (ST)Jakuzi´s Attempt Europa Tournee, Budapest, Lyon, Turin, Zagreb, Tourneekostenzuschuss 2.500,00Summe 272.493,00

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Kunstbericht 2010 113Abteilung V/7 Regionale Kulturinitiativen

Abteilung V/7 Regionale Kulturinitiativen

Förderungsmaßnahmen im Überblick

2009 2010

Vereinsförderung 4.792.542,00 4.748.588,00

Jahrestätigkeit 179.000,00 179.000,00

Kulturprogramme und -vermittlung 2.807.500,00 2.777.800,00

Investitionen 22.600,00 0

Kunst- und Kulturprojekte 592.200,00 722.800,00

Festivals 1.191.242,00 1.068.988,00

Personenförderung 101.553,00 183.482,20

Reisekostenzuschüsse 6.753,00 3.830,00

Trainee-Stipendien 50.700,00 50.150,00

Projekte 44.100,00 129.502,20

Preise und Prämien 92.000,00 62.900,00

Preise 20.000,00 32.000,00

Prämien 72.000,00 30.900,00

Summe 4.986.095,00 4.994.970,20

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Kapitel II Förderungen im Detail114 Kunstbericht 2010

1 Vereinsförderung

1.1 Jahrestätigkeit

IG Kultur Österreich (Ö) 154.000,00*p.m.k. – Plattform mobile Kultur-initiativen (T) 25.000,00Summe 179.000,00

1.2 Kulturprogramme und -vermittlung

AKKU Kulturzentrum (OÖ) 36.000,00Aktionsradius Wien (W) 25.000,00Alte Schmiede – Kultur- und Wirt-schafts förderungsverein der Markt-gemeinde Schönberg (NÖ) 3.000,00ARBOS – Gesellschaft für Musik und Theater (Ö)Gehörlosentheaterprojekte 28.000,00ARGE Kulturgelände Salzburg (S) 170.000,00artP. Kunstverein (NÖ) 3.000,00Backwood Association Culturelle (OÖ) 6.000,00Blues- und Jazzclub Klagenfurt (K) 2.000,00Burgenländisch-Hianzische Gesell-schaft (B) 6.000,00BWI – Waldviertler Bildungs- und Wirtschaftsinitiative (NÖ)*Landscape Art Project – Kunst in der Natur 8.000,00CARAVAN – mobile Kulturprojekte (V)Seelax, Tropicana, Freudenhaus 35.000,00Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not (W)*Brunnenpassage 22.000,00Chiala Afriqas (ST)inkl. Afrika Festwoche 10.000,00Cinema Paradiso – Kino-Betriebs- GmbH (NÖ) 20.000,00Cselley Mühle (B) 37.000,00*Culturcentrum Wolkenstein – CCW (ST) 40.000,00Das Andere Heimatmuseum (ST)inkl. Im Garten des Michelangelo I 12.000,00*Das Dorf Kunst und Kulturverein (W) 6.000,00Die Brücke (ST) 18.000,00Enterprise Z (ST)Klang.Haus 8.000,00*Erlebnismuseum für Kreativität und Fantasie (NÖ) 6.000,00Erste Geige (NÖ)Weltbühne Mistelbach 3.000,00*FEYKOM – Verband von Kurdischen Vereinen in Österreich (W) 4.000,00Förderverein St. Wolfgang Kanning (NÖ)Visionen 2.000,00Forum für Kunst und Kultur Kammgarn (V) 19.000,00Forum Schloss Wolkersdorf (NÖ)Herbstprogramm 2.000,00*Freunde des Zentrums für inter-kulturelle Begegnung (NÖ) 7.000,00Funk und Küste (NÖ) 10.000,00gold extra kulturverein (S)Interdisziplinäre Kunstprojekte 22.000,00halle 2 – Initiative für Zeitkultur-Kommunikationswerkstatt (NÖ) 5.000,00*Hofbühne Tegernbach (OÖ) 20.000,00IFEK – Verein Institut für erweiterte Kunst (OÖ) 6.000,00Initiative Kulturvogel (NÖ) 5.000,00INK – Initiative zur regionalen Förderung neuer Kunst und Kultur (NÖ) 2.000,00Inntöne – Verein für zeitgemäße Musik (OÖ) 30.000,00*Interkult Theater – Verein zur kulturellen Förderung (W) 15.000,00*Internationales Kultur- und Kommunikationszentrum (W) 6.000,00

INTERregional Telfs (T) 8.000,00Jazzatelier Ulrichsberg (OÖ) 7.000,00Jazzgalerie Nickelsdorf/Verein IMPRO 2000 (B)inkl. Konfrontationen 20.000,00JAZZIT – Jazz im Theater (S) 18.000,00*Jugendkulturverein Sublime (ST) 10.000,00*Kärntner Bildungswerk – Museums- und Kulturverein Schloss Albeck (K) 5.000,00KIM – Kultur im Mittelpunkt (OÖ) 3.000,00Kraigher-Haus – Kulturverein (K)Zeitgenössisches im historischen Kraigher-Haus in Südkärnten 1.000,00Kultur Aktiv – Radenthein (K) 3.500,00Kultur am Land (T) 8.000,00Kultur Forum Amthof (K) 10.000,00Kultur im Gugg (OÖ) 32.000,00Kultur Melk (NÖ)Kunst- und Kulturimpulse 10.000,00Kulturbrücke Fratres (NÖ)*Kultursommer 10.000,00Kulturforum Hallein (S) 15.000,00Kulturforum Südburgenland (B) 4.000,00Kulturhafen Wien (W)*Kulturcafe und SinemaTürk 10.000,00Kulturhaus Pregarten Bruckmühle (OÖ) 20.000,00Kulturhof Amstetten (NÖ)Transformation 3.000,00*Kulturinitiative Bleiburg (K) 3.000,00Kulturinitiative Freiraum (NÖ)22 Jahre Freiraum 2.000,00Kulturinitiative Gmünd (K) 30.000,00Kulturinitiative Kürbis Wies (ST) 35.000,00Kulturinitiative Weinsbergerwald (NÖ) 4.500,00Kulturkreis Das Zentrum Radstadt (S) 22.000,00Kulturkreis Feldkirch – Theater am Saumarkt (V) 28.000,00*Kulturkreis Gallenstein (ST) 17.000,00Kulturlabor Stromboli (T) 33.000,00Kulturprojekt Sauwald (OÖ) 10.000,00KulturRaum Neruda (W) 3.000,00Kultursignale Schloss Deutschkreutz (B)Kultursommer 4.000,00Kulturverein Bahnhof (V) 10.000,00Kulturverein Dezibel – Sounds and Visions (OÖ) 2.000,00Kulturverein Die Arche am Grundl- see (ST)Ich möchte, dass mir Flügel wachsen 5.000,00Kulturverein Dobersberg (NÖ) 3.000,00Kulturverein Gruppe O2 (OÖ) 15.000,00Kulturverein Hüttenberg-Norikum (K) 1.800,00Kulturverein Innerberger Forum (ST)*EisenerZ*ART 10.000,00Kulturverein K.O.M.M. (ST) 2.000,00Kulturverein KAPU (OÖ) 32.000,00*Kulturverein Kino Ebensee (OÖ) 24.000,00Kulturverein Parnass (W)Ethnokulturelle Projekte 8.000,00Kulturverein Raml Wirt (OÖ) 10.000,00Kulturverein RM1 (OÖ) 4.000,00Kulturverein Röda (OÖ) 15.000,00Kulturverein Schloss Goldegg (S) 38.000,00Kulturverein St. Ulrich im Greith (ST) 25.000,00Kulturverein Waschaecht (OÖ) 25.000,00Kulturverein Wunderlich (T)*Wunderliche Kulturtage 5.000,00Kulturvereinigung Friedhofstraße 6 Stadtwerkstatt (OÖ) 78.000,00Kulturzentrum bei den Minoriten (ST) 58.000,00Kulturzentrum Zoom (K) 15.000,00Kunst im Keller – KIK (OÖ) 30.000,00Kunst und Kultur Raab (OÖ) 3.000,00*Kunst- und Kulturverein Backlab (OÖ) 2.000,00Kunstbox (S) 32.000,00

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Kunstbericht 2010 115Abteilung V/7 Regionale Kulturinitiativen

kunstGarten (ST) 15.000,00Kunstverein Galerie Arcade (NÖ) 2.000,00Kunstverein Grünspan (K) 8.000,00Kulturwerkstatt Tulln (NÖ) 3.000,00KV Koma (OÖ) 3.000,00Lendhauer – Verein zur Belebung des Lendkanals (K)*Lend/spiel 10 10.000,00Limmitationes (B) 30.000,00Local Bühne Freistadt (OÖ) 35.000,00Lungauer Kulturvereinigung (S) 22.000,00m2-Kulturexpress – cinetheatro (S) 18.000,00MEDEA – Initiative für Kunst und Medien (OÖ)inkl. Internationales Performancefestival 6.000,00Museum der Wahrnehmung – MUWA (ST) 28.000,00Musik Kultur St. Johann (T) 38.000,00*Musik und Kunst und Literatur im Sägewerk (S) 20.000,00MV FOLK CLUB Waidhofen/Thaya (NÖ) 4.000,00Natya Mandir – Verein zur Förderung der indischen Tanzkunst (W) 6.000,00Offenes Haus Oberwart – OHO (B) 75.000,00Pangea – Interkulturelle Medienwerk-statt (OÖ) 5.000,00Panorama (K) 20.000,00Pro Vita Alpina (T) 30.000,00qujOchÖ – Experimentelle Kunst- und Kulturarbeit (OÖ)Interdisziplinäre Kunstprojekte 10.000,00Rockhouse Salzburg (S)Kinder- und Jugendmusikworkshops 20.000,00Scheibbs.Impuls.Kultur (NÖ)*Stadtkultur 3.000,00Schmiede Hallein (S)Schmiede 10 – Discontent, Why We Work Together 35.000,00Seckau Kultur (ST) 5.000,00*Social Impact Reloaded (OÖ) 4.000,00Spielboden (V) 110.000,00Stereo Kultur – Verein zur Förderung alternativer Kunst und Kultur (K) 15.000,00Straden aktiv (ST) 4.000,00*Sunnseitn (OÖ) 15.000,00teatro – Verein zur Förderung der Kultur in Österreich (NÖ)inkl. Sommernachtstraum, Musical für ein junges Publikum 20.000,00Theater am Spittelberg (W)Kinderkulturprogramm im Rahmen der Sommerbühne 3.000,00Theater-Schule Theater am Ortweinplatz (ST) 50.000,00UniT – Verein für Kultur an der Karl-Franzens-Universität Graz (ST)Kunstlabor 15.000,00Universitätskulturzentrum (K) 60.000,00*Verein Burgkultur St. Veit/Glan (K) 5.000,00*Verein Das Kulturviech (ST) 10.000,00Verein der Freunde der Burg Rappottenstein (NÖ)Musik und Literatur 3.000,00Verein der Freunde des St. Pauler Kultursommers (K)Kultursommer 5.000,00Verein Design Center Schüttkasten Primmersdorf (NÖ) 5.000,00Verein Freiraum Jenbach (T) 6.000,00Verein für Kunst und Kultur Eichgraben (NÖ) 2.500,00Verein IN-KU-Z (T) 8.000,00Verein Innenhofkultur (K) 20.000,00Verein Jugend und Kultur Wr. Neustadt (NÖ) 10.000,00Verein Kitzmantelfabrik (OÖ)Kindertheaterreihe Kidsmantelfabrik 3.000,00

Verein Kunst und Kulturhaus Öblarn (ST)*Kulturprogramm Herbst 1.500,00*Verein Meierhof (NÖ) 2.000,00Verein Projekt Theater (W)Integrative Kulturprojekte 20.000,00Verein Treibhaus (T) 96.000,0Verein zur Förderung von Jugend, Kultur und Sport – JUKUS (ST) 5.000,00Waldviertel Akademie (NÖ) 15.000,00WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser (W) 240.000,00Zeit-Kult-Ur-Raum Enns Kulturzentrum d’ Zuckerfabrik (OÖ) 10.000,00Zentrum zeitgenössischer Musik – Kunsthaus Nexus (S) 60.000,00Zwettler Kunstverein (NÖ) 3.000,00Summe 2.777.800,00

1.3 Kunst- und Kulturprojekte

Abrasa – Verein für afro-brasilianische Kultur, Tanz und Kunst (W)*Austria-Brasil em Movimento 2.600,00Akademie Graz (ST)Romale 10 20.000,00Arcade/Hortus Musicus (K)Kein schöner Rand 2.000,00Arcana (W)*Laboratorium Arcana, Symposium des Arcana-Festivals, interdisziplinäres Kunstprojekt 15.000,00Arlberger Kulturtage – Verein für ein kreatives St. Anton (T)Wer A sagt, muss auch B sagen 3.000,00artenne.nenzing – Plattform für Kunst und Kultur (V)Tenneale 9.000,00ARTgenossen – Verein für Kulturver-mittlung (S)Lehrlingsprojekte 4.000,00Arts in Medicine (W)Gestische Kartografien von Selbst und Fremd, interdisziplinäres Kunstprojekt 5.000,00Christa Auderlitzky und Hanna Schimek GesnbR (W)Stadtpflanzen und Taschenfilme, interdisziplinäres Kunstprojekt 15.000,00Club Real – Verein für kulturelle Praktiken (W)*Der geliebte Feind, interdisziplinäres Kunstprojekt 5.000,00Cocon – Verein zur Entwicklung und Umsetzung von Kunstprojekten (W)*WUT.zur.Heimat.AT, Teil II 12.000,00Culture Unlimited (ST)Die Peregrinusfeder-Nacht der Literaturen Lost in Paradise

2.800,002.000,00

Danse Brute (W)*Narcissus Dream 2.000,00Das Wiener Kindertheater (W)Ferdinand Raimund: Alpenkönig und Menschenfeind 13.000,00Die Fabrikanten (OÖ)Im Ring 6.000,00Drehbuchwerkstatt (S)Brückenbau 3.000,00Echoraum (W)*Das kleine Symposion 4.500,00Ensemble Europa (W)Wir sind Österreich 4.000,00Erzdiözese Wien – Kulturstelle (W)IMAGO 3.000,00ESC Kunstverein (ST)Crossover/Interdisziplinär, interdisziplinäre Kunstprojekte 30.000,00european grouptheater (NÖ)Wut, Theaterproduktion 20.000,00Festspielhaus Afrika (W)Via Intoleranza II 40.000,00

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Kapitel II Förderungen im Detail116 Kunstbericht 2010

FIFTITU – Verein zur Förderung von Kunst und Kultur von Frauen (OÖ)Bundesvernetzungstreffen kulturschaffender Frauen 1.400,00Forum Arabicum (W)Der Emigrant, Lesung mit Musik 2.000,00Forum Feministische Zukunft (W)Nachdrücklich vorbildlich – Auf den Spuren von Pionierinnen und Zukunftsfrauen 3.000,00Forum Stadtpark (ST)Es brennt, interdisziplinäres Kunstprojekt 10.000,00Frauenhetz (W)Von Entgrenzungen und Einsichten, Kunstreihe 2.000,00Frontzement (T)Schneewittchen und die sieben Zwerge: Die Stellung der Frau im Märchen 4.000,00GLOBArt Connecting Worlds of Arts and Sciences (W)GLOBArt Academy: Wendezeit, Bausteine für einen anderen Fortschritt 6.000,00gutgebrüllt (W)Was ihr wollt, Kinder spielen Theater 6.000,00HEIM.ART Kulturverein flüssig (OÖ)Land in Sicht – HEIM.ART ®Olympiade 12.000,00HUANZA – Außerferner Kultur- initiative (T)*21. Kulturzeit 5.000,00IMA – Institut für Medienarchäo- logie (NÖ)Porträtserie von Künstlerinnen im Bereich Medienkunst 10.000,00Initiative Minderheiten (W)Integrative Kunst- und Kulturprojekte 10.000,00Initiative zur gelebten Integration (T)4. Afrika-Tag 10.000,00Institut für interaktive Raumprojekte (W)Hallo Irrgast, interdisziplinäres Kunstprojekt 9.600,00Institut Hartheim (OÖ)Stipendien und Projekte 14.000,00InterACT – Werkstatt für Theater und Soziokultur (ST)Soziokulturelle Projekte 25.000,00Internationales Rettungskomittee für IranerInnen – Iran SOS (W)Nomaden Kulturzelt 3.000,00Intro Graz Spection (ST)*Urbane Kunstpiloten – Bezirkskaiser 5.000,00Kärntner Bildungswerk – Museums- und Kulturverein Schloss Albeck (K)*Albecker Schlosstheater 5.000,00Kinoki – Verein für audiovisuelle Selbstbestimmung (W)Schneid deinen Ärmel ab und lauf davon, Tourneekostenzuschuss 4.000,00Klangspuren Schwaz (T)Lautstark, Musik- und Komponierwerkstatt 7.000,00Konfiguration jenseits des Todes – Theaterverein (W)*Wolokolamsker Chaussee X 4.000,00Kulturforum Südburgenland (B)Das sind Menschen wie du und ich, Theaterproduktion 10.000,00Kulturinitiative Feuerwerk (T)*Freistaat Burgstein – Überall ist Wunderland 6.000,00Kulturinitiative Narrenschyff (OÖ)Geschichten 2.000,00Kulturrat Österreich (Ö)*Arbeitstagungen 8.000,00Kulturverein 21 (W)Into the City 40.000,00Kulturverein La Musique Et Sun – LAMES (NÖ)*Parque del Sol 10 – Symposium of Interdisciplinary Art 2.000,00Kulturverein Times Up (OÖ)20 Seconds into the Future, interdisziplinäres Kunstprojekt 8.000,00Kunst//Abseits vom Netz (ST)*Sicher 5.000,00Kunstraum Ragnarhof (W)Mimamusch 6.000,00

Kunstverein o.r.f. – Offen-Real-Fundamental (ST)Hotel Pupik 7.000,00Lalish-Theaterlabor (W)Interkulturelle Dialoge 5.000,00Leoganger Kinder-Kultur (S)SkulpturenRadweg 10.000,00LINE IN – Interkultureller Verein (W)Slavistik’s Not Dead 1.500,00Marketing St. Pölten (NÖ)Höfefest 1.800,00Medien Kultur Haus – Verein zur Förderung der Jugendkultur (OÖ)*Looks Like Teen, Movie 20.000,00More Ohr Less (NÖ)Wurzelwerk 5.000,00Motif – Interkultureller Kulturverein Bregenz (V)Kulturbrücke BosporusKulturprojekte

6.000,003.000,00

Niederösterreichische Kindersommer-spiele (NÖ)*NÖKISS 3.000,00Open Air Verein Gössl (ST)Sprudel Sprudel und Musik 3.000,00Public Art Projects Kunstverein (W)Frauen in Bewegung 1.800,00Recreate (NÖ)Recreate St. Margareten 4.000,00Salto – Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater (W)Bodies in Urban Spaces 10.000,00Schaumbad, Halle SBG4 – Inter-disziplinäres Atelierhaus (ST)Steirischer Altweibersommer 5.000,00Sead (S)Die Kunst tanzender Goldfische 4.000,00Shakespeare in Styria (ST)European Shakespeare Days 10.000,00Slowenischer Kulturverband – Slovenska Prosvetna Zveza (K)Patrioten, Theaterprojekt 10.000,00Slowenischer Kulturverein Lese – Bivsa (W)*Strdfest 1.000,00Soulconversation e.V. (W)Yella-Yella mit Workshops und Konzerten 2.500,00spectAct – Verein für politisches und soziales Theater (T)Alte Heimat – Schnitt – Neue Heimat*FluchtWEGe

6.000,004.000,00

Tanzatelier Wien (W)MEMBRAN motion phonotop, interdiszipli-näres Kunstprojekt 15.000,00Theater Delphin (W)Operation Mondfisch, integrative Theater-produktion 3.000,00Theater Werkstatt Theatersommer Haag (NÖ)Wahnsinnig?!, Jugendtheaterproduktion 6.000,00Theaterverein dieheroldfliri.at (W)Ins Weite schrumpfen, Theaterproduktion 5.000,00Theaterverein Stellwerk (OÖ)The Fight, Dokumentartheater 3.000,00Theaterzentrum Deutschlandsberg (ST)Kinder- und Jugendworkshops und tz-Drama-werkstatt 10.000,00Together (NÖ)Die Welt der Anderen 3.000,00Trio Infernal (W)Playback Theater 5.000,00Tullnerfelder Kulturverein (NÖ)5. Tullnerfelder Literaturtag 1.000,00Verband feministischer Wissenschaft-lerinnen (K)Geht schon noch, Forumtheater zum Thema Burnout 2.000,00Verein Arge für Obdachlose (OÖ)Wohnungslos, aber nicht kulturlos 2.000,00Verein Exil – Edition Exil (W)roma.holocaust.now 10.000,00

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Kunstbericht 2010 117Abteilung V/7 Regionale Kulturinitiativen

Verein für Dorferneuerung und Kultur-initiativen Gossam (NÖ)Kultur Sommer Gossam 2.000,00Verein für integrative Lebensgestal-tung – Die Sargfabrik (W)Abo-Konzerte 8.000,00Verein Gartenpolylog – GärtnerInnen der Welt kooperieren (W)Nachbarschaftsgarten Macondo 18.500,00Verein INTERACT – Kunst-Sozial-Ökologisch-Kulturell (T)Wildwuchs – Wert-Wort-Wandel 1.500,00Verein MAIZ – Autonomes Integrations-zentrum von und für Migrantinnen (OÖ)*Wer hat Angst vor Linz? 5.000,00Verein zur Erhaltung und kulturellen Nutzung der Synagoge Kobersdorf (B)Kultur im Tempel, Ghettogeschichten 5.000,00Verein zur Förderung der Kunstwoche Grafenschlag (NÖ)ERDIG, 19. Kunstwoche Grafenschlag 2.000,00Verein zur Förderung des Öster-reichischen Kabarettarchivs (ST)Waren das Zeiten – Kabarett in den wilden Fünfzigern 2.300,00Vereinigte Bühnen Wels-Land (OÖ)*Jugend Ensemble Theater, Wels 2.000,00Wiener Institut für Internationalen Dialog und Zusammenarbeit (Ö)KE NAKO – Afrika jetzt 10.000,00Wiener Vorstadttheater (NÖ)Georg Büchner: Leonce und Lena 5.000,00Wolke 7 (W)*Performative Praktiken im Stadtraum Wien, interdisziplinäres Kunstprojekt 5.000,00Summe 722.800,00

1.4 Festivals

African Cultural Promotion Vienna (W)Afrikanisches Kulturfestival 6.000,00Arcus Raetiae (T)XONG 10.000,00Arge La Strada (ST)Internationales Festival für Straßen- und Figurentheater 60.000,00Arge Spleen Graz (ST)Internationales Theaterfestival für Kinder und Jugendliche 15.000,00BALLHAUS – Verein zur Förderung junger Kunst (K)*frie.jazz 8.000,00Die Fabrikanten (OÖ)Live Art Festival: Exchange Radical Moments, EU-Projekt 28.000,00Fadenschein (B)Internationales Figurentheaterfestival PannOpticum 12.000,00Festival der Regionen (OÖ)Vorbereitungsarbeiten 2011 36.330,00Four Elements – Verein für sparten-übergreifende Kulturprojekte (ST)Four Elements Convention, Satellitenver-anstaltung 8.000,00Freunde des Hauses der Künstler in Gugging (NÖ)Gugginger Irritationen 2 5.000,00Friends of Spring (ST)*Springten – Electronic Art and Music 13.000,00Güssinger Kultur Sommer (B) 50.000,00Homunculus Figurentheater e.V. (V)19. Hohenemser Festival für innovative Darstellungsformen 5.000,00Humorfestival Velden (K)2. Internationales Humorfestival 5.000,00KASUMAMA – Verein zur Förderung des interkulturellen Austausches (NÖ)10. Afrika Festival 4.000,00Kindermusikfestival St. Gilgen (S)Musikfestival für Kinder in St. Gilgen 4.000,00

Kultur am Filmhof (NÖ)Filmhof Festival 12.000,00Kulturgrenzen – Kleylehof (B)Festival reheat – heuer ungeheuer 6.000,00Kulturverein Transmitter (V)*19. Internationales Kunst- und Kulturfestival 17.000,00Kulturvernetzung Niederösterreich (NÖ)Viertelfestival NÖ – Waldviertel 2010 *Viertelfestival NÖ – Industrieviertel 2011, Vorbereitungsarbeiten

177.758,00

42.900,00Luaga und Losna – Internationales Kinder- und Jugendtheaterfestival (V)22. Internationales Kinder- und Jugend-theaterfestival 30.000,00M-Arts – Kunst- und Kulturverein (OÖ)Spiel-Festival, Mehrspartenfestival für zeit-genössische Kunst, Information und Diskurs 9.000,00Mezzanin Theater (ST)*KUKUK – 10. Ländliches Theaterfestival für junges Publikum in der Steiermark 2010/2011 8.000,00poolbar Festival (V) 18.000,00Pro und Contra – Verein für inter-kulturelle Aktivitäten (NÖ)*SchieleFest: ImBrennenDerSpiegel – DoppelgängerSchiele 3.000,00Regionalentwicklung Inneres Salzkammergut – REGIS (OÖ)Salzkammergut Mozart-Festival 7.000,00Schrammel.Klang.Festival (NÖ) 5.000,00SOHO in Ottakring (W) 25.000,00Sommerfreiluftfestspielverein AlpTraum (S)*15. Sommerfestspiele Neukirchen 4.000,00stummerschrei (T)Internationales Kulturfestival 20.000,00szene bunte wähne (NÖ)*20. Theaterfestival 100.000,00Theater Meggenhofen (OÖ)Hoffestspiele 5.000,00Theaterland Steiermark (ST)Festival Theaterland Steiermark 200.000,00Ummi Gummi – Verein zur Förderung alternativer Kultur und Kommunikation (T)*19. Internationales Straßentheaterfestival OLALA! 25.000,00Verein Elevate (ST)Elevate Festival 15.000,00Verein Tauriska (S)Tauriska Festival 10.000,00Verein Theater Impuls (ST)Integratives Festival Tingel Tangel 3.000,00Verein zur Förderung der St. Hildegard Stiftung (NÖ)Der Lebensbaum, Teil 3 – Die Weitergabe 2.000,00Walserherbst (V)Walserherbst Festival 35.000,00Wellenklaenge Lunz am See (NÖ)Wellenklaenge 20.000,00Summe 1.068.988,00

2 Personenförderung

2.1 Reisekostenzuschüsse

Anger Silke (W)Granada/Nicaragua 1.440,00Chmielewska Magdalena (W)Kampala/Uganda 948,00Gebetsroither Sabine (OÖ)Reykjavik/Island 571,00Pokorny Jasmin (W)Los Angeles 871,00Summe 3.830,00

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Kapitel II Förderungen im Detail118 Kunstbericht 2010

2.2 Trainee-Stipendien

Anger Silke (W)Tres Mundos, Nicaragua 1.500,00Chmielewska Magdalena (W)Maisha Film Lab, Uganda 6.000,00Gebetsroither Sabine (OÖ)Reykjavik International Film Festival, Island 7.400,00Gross Katharina (W)Muzik Centrum Nederland, Amsterdam und Festival November Music, s’Hertogenbosch 5.550,00Pilsl Klemens (OÖ)Künstlerhaus Bethanien, Berlin 7.500,00Pokorny Jasmin (W)MAK Center for Art and Architecture im Schindler Haus, Los Angeles 11.100,00Zeindlinger Elisabeth (B)Derry Playhouse, Irland 11.100,00Summe 50.150,00

2.3 Projekte

Ankele Monika (W)Wo ich bin, ist hier – Alles andere ist dort, interdisziplinäres Kunstprojekt 8.000,00Gal Bernhard (W)Sterngucker, interdisziplinäres Kunstprojekt 3.500,00Hack Fritz (K)K3 – Internationales Kurzfilmfestival Villach 4.000,00Haderer Marlene (W)*Picknik mit Idolen 2.000,00Hödl Angelika (K)Kulturpolitische Perspektiven für Kärnten/Koroska, Projektkonzept 1.500,00Hübner Ursula (W)Triumphbogen Triennale 25.000,00Kaizik Jürgen (ST)Bluatschwitz Black Box 7.000,00Kathan Bernhard (T)Krankenschwestern an vorderster Front, interdisziplinäres Kunstprojekt 7.402,20Koller Christian (NÖ)Bildhauerprojekt in der Jugendstrafanstalt Gerasdorf 3.000,00Krabichler Lisa (T)Kulturleben Sistrans – Ausgrabungen 3.000,00Krauliz Hanns-Georg (NÖ)9. Sommerakademie Motten, Öffentlichkeits-arbeit 2.600,00Krenn Martin (T)Statt Rassismus 5.000,00Ranzenbacher Heimo (ST)all://tag, interdisziplinäres Kunstprojekt 7.000,00Renhart Karl (ST)Packer Kulturtage 2.500,00Schafler Klaus (W)Hacking the Planet, interdisziplinäres Projekt 20.000,00Schatzl Leo (W)Noise-Strip 5.000,00Schlehwein Andrea K. (K)Kulturvermittlungsprogramm für Kinder und Jugendliche 5.000,00Sigot Ernst (K)*Sunt lacrimae rerum/Unter Tränen fragend 2.000,00Troy Wolfgang (V)Domizil Kultur Egg 8.000,00Ulrich Peter (ST)Obodo Oybo – Sound of Music 2.000,00Wid Udo (W)ELF, Messstation Lindabrunn, interdisziplinäres Kunstprojekt 6.000,00Summe 129.502,20

3 Preise und Prämien

3.1 Preise

CABULA6 – Verein für Kunstprojekte (W)Outstanding Artist Award für interkulturellen Dialog 8.000,00Culture2Culture (W)*Tricky Women, Outstanding Artist Award für Frauenkultur 8.000,00Dokuzovic Lina (W)The Colonization of Space and Time, Out-standing Artist Award für Inter disziplinarität 8.000,00Kusturica Nina (W)Outstanding Artist Award für interkulturellen Dialog 8.000,00Summe 32.000,00

3.2 Prämien

he, otti w. – Verein für Stadterleben in Ottakring, Hernals und Währing (W)*Interkultureller Dialog 3.000,00Kultur Melk (NÖ)Vorbildliche Kulturarbeit 900,00Lampert Katharina (W)*Frauenkultur 3.000,00LINK – Verein für weiblichen Spielraum (W)100 Jahre Frauentag – 10 Jahre Kosmos Theater 5.000,00Museum der Wahrnehmung MUWA (ST)*20-jähriges Jubiläum 2.000,00Nylon – Verein zur Förderung und Publikation feministischer Diskurse (W)*Frauenkultur 3.000,00Öttl Stefanie (ST)*Interkultureller Dialog 3.000,00Radio Afrika TV – Verein zur Ver besse-rung der europäisch-afrikanischen Beziehungen (W)Interkultureller Dialog 3.000,00Suono – Podium für interkulturellen Austausch (W)*Frauenkultur 3.000,00Symposion Lindabrunn (NÖ)*Interdisziplinäre Projekte 2.000,00Verein MAIZ – Autonomes Integrations-zentrum von und für Migrantinnen (OÖ)Interkultureller Dialog 3.000,00Summe 30.900,00

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Kunstbericht 2010 119Österreichisches Filminstitut

Österreichisches Filminstitut

Förderungszusagen im Überblick

Stoffentwicklung 272.500,00

Drehbucherstellung/Konzepterstellung 167.500,00

Drehbuchentwicklung im Team 105.000,00

Projektentwicklung 653.671,00

Projektentwicklung 609.171,00

Abrufbare Referenzmittel*) 44.500,00

Herstellung Kinofilm 13.285.215,00

Spielfilm 9.325.420,00

Dokumentarfilm 1.842.474,00

Nachwuchsfilm 2.069.500,00

Abrufbare Referenzmittel*) 47.821,00

Verwertung 2.252.237,00

Kinostart 1.087.543,00

Festivalteilnahme 192.430,00

Sonstige Verbreitungsmaßnahmen 972.264,00

Berufliche Weiterbildung 8.343,00

Sonstige Förderungen 117.300,00

Sonstige filmfördernde Maßnahmen 590.130,00

Summe 17.179.396,00

*) Referenzmittel, die noch nicht für ein konkretes Projekt gebunden wurdenSämtliche Beträge dieses Berichts sind gerundet.

Förderungsgegenstand

Anträge Anzahl Bewilligt

Stoffentwicklung 50 21

Projektentwicklung 57 26

Filmherstellung 59 33

Verwertung 58 53

Berufliche Weiterbildung 21 13

Sonstige Förderungen 3 3

Summe 248 149

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Kapitel II Förderungen im Detail120 Kunstbericht 2010

1 Stoffentwicklung

1.1 Drehbucherstellung/Konzepterstellung

Biron GeorgDer pornographische Buddhist 10.000,00Chen BoMoneyboys D) 10.000,00Doringer MarkoLebens(Abschnitts)Partner D) 15.000,00Heide Johannes M. M.Schani B. 15.000,00Kaufman Gita, Kaufman CurtDark Side 15.000,00Kern Peter, Winkler JosefZögling Jean 15.000,00Kordesch WalterFrisch Gesungen Nibelungen 15.000,00Miko LukasDie Verweigerung 10.000,00Neuburger Bernd, Seelich NadjaDas Mädchen aus dem Bild K)

Die Nonnen von Finsterstein K)10.000,0010.000,00

Neudecker GabrieleDeserteur D) 10.000,00Pluch AgnesDie Glücklichen und die Sieger 7.500,00Spielmann GötzLove Affairs 15.000,00Stadlober GregorNevada 10.000,00Summe 167.500,00D) Dokumentarfilm K) Kinderfilm

1.2 Drehbuchentwicklung im Team

Cult FilmErich Hörtnagl, Stellan Olsson: AmandaErwin Kisser: Die Brautentführung

15.000,0015.000,00

Lotus FilmMichael Kreihsl: 9MM 15.000,00Mader Ruth FilmRuth Mader: Leben D) 15.000,00KGP Kranzelbinder Gabriele ProductionMartin Leidenfrost, Michael Köhlmeier: Spielplatz der HeldenGoran Rebic: Renegat

15.000,0015.000,00

Sine Lege FilmMartin Leidenfrost: Energodar – Die Energie des Lebens D) 15.000,00Summe 105.000,00D) Dokumentarfilm

2 Projektentwicklung

Amour Fou FilmStefan Stratil: Bionet 36.400,00Breitwand Film Daniel Stieglitz: HelljägerPaul Harather: Eisenerz

14.000,0012.000,00

Cine ParallelFritz Urschitz: Where I Belong 21.000,00Doringer Marko FilmMarko Doringer: Lebens(Abschnitts)Partner D) 30.400,00Eidolon Entertainment N.N.: Ghosts of Vienna 35.333,00Extra FilmMalte Ludin: Am Anfang war … nix. Auf den Spuren des Tiroler Zappa D) 13.000,00Geyrhalter Nikolaus Film Werner Boote: Ochlophobia D)

Markus Schleinzer: MichaelSabine Hiebler, Gerhard Ertl: Coming of Age

33.000,0023.000,0020.000,00

KGP Kranzelbinder Gabriele Production Bernd Liepold-Mosser: Zuhause in der Niemandsbucht D) 1)

Sebastian Brameshuber: Ein Held unserer Zeit D)25.500,0017.000,00

La Banda FilmSabine Derflinger: Vom Umgang mit der Schuld D) 30.000,00Langbein & Partner MediaUdo Maurer: Bankraub D) 22.696,00Lotus FilmRupert Henning: Vater.Land – Nichts ist vollendetKlaus Pridnig: Oligarch – The Simple Life D)

33.000,0025.500,00

Mayer Kurt FilmHarald Friedl: Gross National Happiness – What Happiness is … D)

Peter Kern: Der letzte Sommer der Reichen20.000,0015.000,00

Navigator FilmJohannes Holzhausen: Das große Museum D) 9.000,00Neue Sentimental FilmChristoph Mayr: Bulb Fiction D) 24.960,00Ran FilmFritz Aigner: An Easy Road 10.000,00Schulmeister Terese ProductionsTerese Schulmeister: Eine Familiengeschichte D) 30.000,00Wega FilmN.N.: The Enchanting FluteUmut Dag: KumaHenning Backhaus: Local HeroesGünter Schwaiger: Der Auftrag

31.037,0019.000,0017.500,0015.345,00

Witcraft Szenario Andrina Mracnikar: Ma Folie 25.500,00Summe 609.171,00D) Dokumentarfilm 1) Mittelerhöhung einer Förderungszusage der Vorjahre, wird in der Anzahl der geförderten Projekte nicht berücksichtigt

3 Herstellung Kinofilm

3.1 Spielfilm

Allegro FilmErwin Wagenhofer: Black Brown White 1.151.413,00Amour Fou FilmBeryl Koltz: Hot Hot Hot (Kofinanzierung mit Luxemburg) 340.000,00Bonus FilmBarbara Gräftner: Echte Wiener 2 – Die Deppat‘n und die Gspritzt‘n 783.000,00Coop 99 FilmBarbara Albert: Die Lebenden und die Toten 170.000,00Dor FilmDavid Schalko: Wie man leben sollAnja Salomonowitz: Spanien Franziska Buch: Yoko K)

Isabel Kleefeld: Ruhm

1.123.000,00700.000,00420.000,00400.000,00

Epo FilmKarl Markovics: AtmenElisabeth Scharang: Vielleicht in einem anderen Leben 1)

450.000,00

249.246,00Lotus Film, Prisma FilmThomas Roth: Brand 770.000,00MR Film Harald Sicheritz: 3faltig 1) 306.950,00Novotny & Novotny FilmGabriel Barylli: Barylli‘s Baked BeansPhil Traill: Powder Girl

290.000,00 200.000,00

Ogris Knut FilmsTomislav Zaya: Manusha, die kleine Romahexe K) 60.000,00Prisma FilmPeter Payer: Wo ist die kleine Manuela? 541.811,00Satel FilmPeter Patzak: Kottan ermittelt – Rien ne va plus 1.200.000,00SuperfilmMarkus Welter: One Way Trip (3D) 170.000,00Summe 9.325.420,00K) Kinderfilm1) Mittelerhöhung einer Förderungszusage der Vorjahre, wird in der Anzahl der geförderten Projekte nicht berücksichtigt

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Kunstbericht 2010 121Österreichisches Filminstitut

3.2 Dokumentarfilm

Allegro Film Markus Imhoof: More than Honey 200.000,00Amour Fou Film Martin Reinhart, Thomas Tode: Revolution im Ton 130.000,00blue+green communication Friedrich Moser, Matthieu Lietaert: The Brussels Business 84.000,00Coop 99 Film#unibrennt – Bildungsprotest 2.0 119.000,00Extra FilmLukas Stepanik, Bernadette Wegenstein: See You Soon Again 191.000,00Golden Girls FilmMartin Nguyen: Tomorrow You Will Leave 114.450,00Interspot Film Klaus Hundsbichler: Gypsy Spirit. Harri Stojka – Eine Reise 150.000,00KGP Kranzelbinder Gabriele ProductionBernd Liepold-Mosser: Zuhause in der Niemandsbucht 22.500,00Mayer Kurt FilmHarald Friedl: Gross National Happiness – What Happiness is … Ruth Rieser: Du und ich

133.000,00100.000,00

Neue Sentimental FilmChristoph Mayr: Bulb Fiction 275.599,00Orbrock FilmTimo Novotny: Trains of Thoughts 172.925,00Rilk Thomas Film Thomas Rilk: Wings of Glory 150.000,00Summe 1.842.474,00

3.3 Nachwuchsfilm

Freibeuter Film Friedrich Ofner: Die Evolution der Gewalt D) 1) 14.000,00Geyrhalter Nikolaus FilmMarkus Schleinzer: Michael 655.000,00KGP Kranzelbinder Gabriele ProductionRuth Mader: Leben D) 165.000,00Lotus Film, Freibeuter FilmSebastian Meise: Stillleben 1) 70.000,00Novotny & Novotny Film, KGP Kranzelbinder Gabriele Production Marie Kreutzer: Die Vaterlosen 545.500,00Wega FilmHenning Backhaus: Local Heroes 620.000,00Summe 2.069.500,00D) Dokumentarfilm1) Mittelerhöhung einer Förderungszusage der Vorjahre, wird in der Anzahl der geförderten Projekte nicht berücksichtigt

4 Verwertung

4.1 Kinostart

Buena Vista Austria Gerald Salmina: Mount St. Elias D) 40.000,00Constantin FilmPeter Gersina: Tiger-Team – Der Berg der 1000 Drachen K) 90.000,00Einhorn FilmHarald Sicheritz: 3faltig 90.000,00ELMO MovieworldPercy Adlon, Felix Adlon: Mahler auf der Couch 50.000,00Filmcasino & PolyfilmShirin Neshat: Women Without Men 30.000,00

FilmladenHüseyin Tabak: Kick Off D)

Andrea Morgenthaler: Rest in Peace D)

Urs Odermatt: Mein KampfJacob Thuesen: Die jungen Jahre des Erik NietzscheSebastian Brameshuber: Muezzin D)

34.000,0033.000,0031.000,00

20.000,0019.000,00

Luna FilmAndreas Prochaska: Die unabsichtliche Entführung der Frau Elfriede Ott 90.000,00Poool FilmverleihJan Tenhaven: Herbstgold – Wettlauf gegen die Zeit D)

Pipilotti Rist: PeppermintaNatalie Borgers: Die Frauenkarawane D) 1)

40.000,0035.000,00

1.500,00Thim FilmOskar Roehler: Jud Süß – Film ohne GewissenReinhard Schwabenitzky: Furcht und ZitternBenjamin Heisenberg: Der RäuberSabine Derflinger: Tag und NachtRobert Adrian Pejo: Der Kameramörder P. A. Straubinger: Am Anfang war das Licht D)

Robert Dornhelm: Udo Proksch – Out of Control D)

Yoav Shamir: Defamation D)

Klaus Hundsbichler: Gypsy Spirit. Harri Stojka – Eine Reise D)

77.000,0064.420,0057.535,0056.000,0055.000,00

51.088,00

45.000,0040.000,00

38.000,00Summe 1.087.543,00D) DokumentarfilmK) Kinderfilm1) Mittelerhöhung einer Förderungszusage der Vorjahre, wird in der Anzahl der geförderten Projekte nicht berücksichtigt

4.2 Festivalteilnahme

Aichholzer FilmproduktionHüseyin Tabak: Kick Off D) 7.882,00Allegro FilmP.A. Straubinger: Am Anfang war das Licht D) 14.048,00Coop 99 Film Jessica Hausner: LourdesJasmila Zbanic: Na putu – Zwischen uns das Paradies

62.000,00

8.000,00Geyrhalter Nikolaus FilmBenjamin Heisenberg: Der Räuber 25.000,00Mobilefilm Nina Kusturica: Little Alien D) 15.000,00Novotny & Novotny FilmOskar Roehler: Jud Süß – Film ohne GewissenPeter Kern: Blutsfreundschaft

30.000,0020.000,00

Wildart FilmAllan Sekula, Noel Burch: The Forgotten Space D) 10.500,00Summe 192.430,00D) Dokumentarfilm

4.3 Sonstige Verbreitungsmaßnahmen

Akademie des Österreichischen FilmsJahresbeitrag 20.000,00Austrian Film CommissionAktivitäten 363.000,00Crossing Europe FilmfestivalCrossing Europe Filmfestival Linz 35.000,00Czeitschner Burgl FilmKino auf Rädern, Wanderkino 100.000,00Diagonale – Forum österreichischer FilmDiagonale – Festival des österreichischen Films 110.000,00dok.at – Interessensgemeinschaft Österreichischer Dokumentarfilm dok.at 10-Jahres-JubiläumKoproduktionstreffen Kinodokumentarfilm Deutschland-Österreich-Schweiz, Nyon

6.000,00

3.500,00Epo FilmVielleicht in einem anderen Leben, englische Sprachfassung 1.350,00

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Kapitel II Förderungen im Detail122 Kunstbericht 2010

EU XXL – Kulturverein zur Förderung der europäischen IntegrationEU XXL Forum, Wien 40.000,00film:riss – Verein zur Förderung der studentischen Filmkulturfilm:riss 2010 – Das Studentenfilmfestival, Salzburg 5.000,00filmABC – Institut für angewandte Medienbildung und FilmvermittlungAktivitäten 35.000,00FilmladenDas weiße Band, Teilnahme europäischer FilmpreisEin Augenblick Freiheit, DVD-ErstellungDas Vaterspiel, barrierefreie DVDDas weiße Band, WiederaufführungWüstenblume, barrierefreie DVD

20.000,003.500,003.000,003.000,003.000,00

Flimmitflimmit.com – Österreich-Ecke, Onlineportal 20.000,00Hoanzl VertriebsgesellschaftDer Österreichische Film V/Edition Der StandardDer Österreichische Film IV/Edition Der Standard 1)

120.000,00

25.000,00Independent Cinema VIS – Vienna Independent Shorts, Kurzfilmfestival 5.000,00Luna FilmDie kleinen Bankräuber, barrierefreie DVD 3.500,00Novotny & Novotny FilmJud Süß – Film ohne Gewissen, vertriebs-fördernde Maßnahmen 37.000,00Österreichisches FilmmuseumHimmel und Erde, DVD-Erstellung 4.760,00Wieland Simon FilmHeil Hitler – Die Russen kommen, Untertitelung 5.654,00Summe 972.264,001) Mittelerhöhung einer Förderungszusage der Vorjahre, wird in der Anzahl der geförderten Projekte nicht berücksichtigt

5 Berufliche Weiterbildung

Auderlitzky ChristaDigital Distribution Strategies, Erich Pommer Institut, Berlin 952,00Eichtinger Thomas ChristianRobert McKee‘s Story Seminar, London 600,00Eleta JasminaBabylon Workshop Rotterdam, Script Developement 438,00

Halilbasic SenadBabylon Workshop Rotterdam, Script DevelopmentBabylon Workshop Cannes, Marketing and Co-production

134,00

133,00Heltschl MarkusSources II, Drehbuchworkshop, Norwegen 1.800,00Koller ChristofferInsight Out, Digital Production in Film & TV, Hochschule für Film und Fernsehen, Potsdam 1.000,00Kos VedranBabylon Workshop Rotterdam, Script Developement 210,00Molina CatalinaBabylon Workshop Rotterdam, Script Developement 210,00Nash ThomasActing for the Camera Masterclass, Wien 166,00Ogris Knut FilmsFinance Forum im Rahmen von EAVE (European Audiovisual Entrepreneurs, Produzententraining), Luxemburg 900,00Riahi Arash T.Micro Major Film Producer, Filmmakers Workshop, LondonSources II, Projects & Process 2009, Prag

1.050,00750,00

Summe 8.343,00

6 Sonstige Förderungen

Drehbuchforum WienAktivitäten 105.800,00Verband Österreichischer Film-schauspielerInnenCastinggespräche 6.500,00Witcraft SzenarioDiverse Geschichten, Stoffentwicklungs-programm 5.000,00Summe 117.300,00

7 Sonstige filmfördernde Maßnahmen

éQuinoxeScreenwriters‘ Workshops & Master Classes 10.000,00Eurimages 509.821,00MEDIA Desk Österreichgemeinsam mit der Europäischen Kommission 70.309,00Summe 590.130,00

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Kunstbericht 2010 123Österreichisches Filminstitut

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 5. Abs. 1 des Filmför-derungsgesetzes aus VertreterInnen der Bundesministerien für Unterricht, Kunst und Kultur, für Wirtschaft, Familie und Jugend und für Finanzen, der Finanzprokuratur, der Sozi-alpartner sowie fünf fachkundigen VertreterInnen aus den Bereichen Produktion, Regie, Drehbuch und Vermarktung zusammen. In den zumindest zweimal jährlich statt finden-den Sitzungen werden u.a. die Richtlinien für die Gewährung von Förderungen und die Geschäftsordnung festgelegt, die Jahresvoranschläge genehmigt und die Evaluierung der Förderziele vorgenommen.

Josef Aichholzer, Produktion, Aichholzer FilmproduktionMag. Andrea Ecker, (seit August 2010), 1. Stv. Vorsitzen-

de, Leitung KunstsektionProf. Andreas Gruber, (seit Mai 2010), 3. Stv. Vorsitzen-

der, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und JugendDanny Krausz, Wirtschaftskammer, Fachverband der

Audiovisions- und Filmindustrie, Produzent, Dor Film Mag. Michael Kreihsl, Bereich RegieMR Dr. Viktor Lebloch, Bundesministerium für Finanzen,

Abt. II/4Stefan Ruzowitzky, Bereich DrehbuchDr. Rudolf Scholten, Vorsitzender, Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur, Österreichische Kontrollbank Martin Schweighofer, Fünfte fachkundige Vertretung aus

dem Bereich Filmwesen, Austrian Film CommissionHeinz Skala, Kulturgewerkschaft (Gewerkschaft für Kunst,

Medien, Sport, Freie Berufe), Vorsitzender der Sektion Film, Foto, Audiovisuelle Kommunikation

Michael Stejskal, Bereich Vermarktung, Filmladen Film-verleih

Dr. Gerhard Varga, 2. Stv. Vorsitzender, Finanzprokuratur Mag. Dr. Helmut Wohnout, (bis Mai 2010), Leiter der

Presseabteilung im Bundeskanzleramt

Ständige ExpertInnen (ohne Stimmrecht)Mag. Gabriele Kranzelbinder, Verband Österreichischer

Filmproduzenten, Produzentin KGP Kranzelbinder Gabriele Production

Mag. Margit Maier, ORF (Rechtemanagement)Mag. Georg Möstl, Bundesministerium für Wirtschaft,

Familie und JugendGötz Spielmann, Regisseur, ProduzentEva Spreitzhofer, Drehbuchautorin, Schauspielerin

Projektkommission

Die Projektkommission tagt viermal im Jahr, um zu ent-scheiden, welche der eingereichten Filmprojekte gefördert werden. Sie besteht aus dem Direktor und vier sachkundigen Mitgliedern aus dem österreichischen Filmwesen, die jedoch nicht gleichzeitig Mitglied im Aufsichtsrat sein dürfen. Die Entscheidungen der Projektkommission werden schriftlich begründet.

Jakob Claussen, Produktion, Claussen + Wöbke + Putz Filmproduktion, München E)

Sabine Derflinger, Regie H)

Ulli Dohr, Vermarktung, Dohr Werbe H)

Mag. Andrea Maria Dusl, Regie E)

Helmut Grasser, Produktion, Allegro Film E)

Rupert Henning, Drehbuch E)

Peter Jäger, Vermarktung, Autlook Filmsales GmbH E)

Michael Kitzberger, Produktion, Geyrhalter Nikolaus Film H)

Mag. Roland Teichmann, Direktor H)

Erwin Wagenhofer, Regie E)

Michael Weber, Vermarktung, The Match Factory, Köln E)

Ursula Wolschlager, Drehbuch E)

Cooky Ziesche, Drehbuch H)

E) ErsatzmitgliedH) Hauptmitglied

Beirat für Stoffentwicklung

Der Beirat für Stoffentwicklung empfiehlt der Projektkommis-sion – unabhängig von Antragsterminen – die Förderungen für Stoffentwicklungen (Drehbuchentwicklungen und Dreh-buchentwicklungen im Team). Die Förderentscheidungen werden in Folge von der Projektkommission getroffen.

Barbara Albert, Bereich RegieFlorian Gebhardt, Bereich ProduktionMarie Kreutzer, Bereich Drehbuch

Team

Alessandro Chia, ProjektabteilungEleonore Gstrein, SekretariatGerhard Höninger, ProjektabteilungMag. Martina Kandl, Assistenz Statistik, Publikationen,

WebeditionMartina Lattacher, SekretariatBirgit Schoisengeier, ProjektabteilungMag. Lucia Schrenk, ProjektabteilungMMag. Gerlinde Seitner, MEDIA Desk, Stellvertretung

des DirektorsMag. Roland Teichmann, DirektorMag. Angelika Teuschl, Statistik, Publikationen, Webe-

ditionSusanne M. Wastl, Nachwuchsförderung, Filminstitut und

BMUKKMag. Werner Zappe, ProjektabteilungMag. Iris Zappe-Heller, Eurimages, Einreichungen

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Kunstbericht 2010 125

III Service

Abteilungen, Beiräte und Jurys Seite 126

Förderungsmaßnahmen der Kunstsektion Seite 133

Kunstförderungsgesetz 1988 Seite 158

Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 Seite 161 Filmförderungsgesetz 1980 Seite 164

Film/Fernseh-Abkommen 2006 Seite 179

Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern 2000 Seite 186 Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz 2000 Seite 188

Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010 Seite 202

Theaterarbeitsgesetz 2010 Seite 231

KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz 2011 Seite 245

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Kapitel III Service126 Kunstbericht 2010

Abteilungen, Beiräte und Jurys 2010

Mit der Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung vom 1. Juni 2009 wurde die Sektion VI in V umbenannt.MKD = Ministerialkanzleidirektion

Leitung der Sektion V KunstangelegenheitenMag. Andrea Ecker Dr. Günter LackenbucherAlexandra Auth Anita Bana

Sekretariat der Sektion V KunstangelegenheitenAndreas Hick (MKD)Christoph Stricker (MKD)Franz Durnig (MKD)Irene Ruzicka (MKD)

Abteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Foto-grafie, Video- und Medienkunst

Bildende Kunst; Architektur- und De-signförderung; Mode; Förderung von Vereinen, Institutionen, Galerien und KünstlerInnen; KünstlerInnenhilfe; Ange-legenheiten der Artothek, Kunstankäu-fe; Atelierprogramme; Bundesausstel-lungen; rechtliche Angelegenheiten der Sektion; Angelegenheiten des Künstler-Sozialversicherungsfonds; künstlerische Fotografieförderung; Staatsstipendien; Ateliers; Fotosammlung des Bundes; Koordination der Präsentation künstle-rischer Fotografie, Video- und Medien-kunstförderung

Dr. Bernd Hartmann Mag. Thomas Burger (seit Dez. 2010)Herta HaberfellnerMag. Gerhard JagersbergerMag. Olga OkunevMag. Joana Pichler Mag. Eva Rohrmoser (bis Juli 2010)Mag. Gudrun SchreiberGabriele Kosnopfl (MKD)Siegfried Lass (MKD)Mag. Karin Zimmer Claudia Ambros

Beirat bildende KunstDr. Henriette HornyMag. Anna JermolaewaMag. Caroline MessenseeDr. Tobias NatterDr. Hemma Schmutz

Beirat Architektur und DesignDr. Barbara Feller DI Rüdiger Lainer Mag. Marta Schreieck

FotobeiratDr. Silvia EiblmayrUniv. Prof. Mag. Matthias HerrmannMag. Ruth Horak

Video- und MedienkunstbeiratMag. Ruth SchnellDr. Andrea van der StraetenMag. Jutta Strohmaier

Jury Großer Österreichischer StaatspreisÖsterreichischer Kunstsenat

Jury Österreichischer Kunstpreis für bildende KunstDr. Mag. Verena Kaspar-EisertProf. Mag. Brigitte KowanzDr. Susanne Neuburger

Jury Österreichischer Kunstpreis für FotografieDr. Gabriele HoferMaren Lübbke-TidowIngeborg Strobl

Jury Österreichischer Kunstpreis für Video- und MedienkunstDr. Werner FenzUniv. Prof. Dr. Marina Grzinic-MauhlerUniv. Prof. Mag. Constanze Ruhm

Jury Outstanding Artist Award für bildende Kunst Dr. Mag. Verena Kaspar-EisertProf. Mag. Brigitte KowanzDr. Susanne Neuburger

Jury Outstanding Artist Award für FotografieDr. Gabriele HoferMaren Lübbke-TidowIngeborg Strobl

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Kunstbericht 2010 127Abteilungen, Beiräte und Jurys

Jury Outstanding Artist Award für Video- und MedienkunstDr. Werner FenzUniv. Prof. Dr. Marina Grzinic-MauhlerUniv. Prof. Mag. Constanze Ruhm

Jury Outstanding Artist Award für Karikatur und ComicsManfred DeixRudolf Klein Mag. Jutta M. Pichler

Jury Outstanding Artist Award für experimentelle Tendenzen in der ArchitekturDoz. Arch. Hugo DworzakMag. Arch. Andrea HofmannDipl. Arch. Matthias StockerProf. Arch. Wolfgang Tschapeller

Jury Atelierstipendium bildende Kunst in Rom, Paris, Krumau, New York, Chicago, Mexiko-City, Tokio, Peking, Shanghai, ChengduMag. Karin PerneggerMag. Ursula-Maria ProbstMag. Karl-Heinz Ströhle

Jury Atelierstipendium Fotografie in Rom, Paris, London, New YorkMag. Doris KrügerMag. Inge NevoleDr. Petra Noll

Jury Atelierstipendium Video- und Medienkunst Banff CentreMag. Ruth SchnellDr. Andrea van der StraetenMag. Jutta Strohmaier

Jury Praterateliers (3 neue Ateliers)Univ. Prof. Valie Exportem. Univ. Prof. Mag. Hans HolleinUniv. Prof. Mag. Dorit Margreiter

Jury Staatsstipendium für bildende KunstMag. Ursula-Maria ProbstMag. Karin PerneggerMag. Karl-Heinz Ströhle

Jury Staatsstipendium für FotografieDr. Gabriele HoferMaren Lübbke-TidowIngeborg Strobl

Jury Staatsstipendium für Video- und MedienkunstDr. Werner FenzUniv. Prof. Dr. Marina Grzinic-MauhlerUniv. Prof. Mag. Constanze Ruhm

Jury Kunstankauf – Wien, Nieder-österreich, BurgenlandMag. Silvie AignerMaria HahnenkampMag. David Komary

Jury Kunstankauf – Steiermark, Kärnten, OberösterreichMag. Sören GrammelMag. Martin SturmMag. Christine Wetzlinger-Grundnig

Jury Kunstankauf – Salzburg, Tirol, VorarlbergKarin PerneggerMag. Thomas SoraperraMag. Tina Teufel

Jury Margarete-Schütte-Lihotzky- ProjektstipendiumMag. Roland GruberMag. Elke KrasnyDI Ursula Spannberger

Jury Tische-StipendiumDI Gregor EichingerArch. Marie-Therese HarnoncourtUniv. Prof. DI Klaus Kada

Jury Startstipendium bildende KunstMag. Hubert LobnigMag. Kazuo KandutschMag. Ursula-Maria Probst

Jury Startstipendium Architektur DI Feria GharakhanzadehProf. Roland GnaigerMag. Gabriele Kaiser

Jury Startstipendium ModeMag. Cloed BaumgartnerMag. Claudia Rosa LukasMag. Ulrike Weiser

Jury Startstipendium FotografieRainer IglarMag. Judith PichlmüllerMag. Anita Witek

Jury Startstipendium Video- und MedienkunstUniv. Prof. Mag. Richard KriescheMag. Dariusz KrzeczekDr. Barbara Musil

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Page 129: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel III Service128 Kunstbericht 2010

Abteilung V/2 Musik und darstellen-de Kunst, Kunstschulen, allgemeine Kunstangelegenheiten

Musik, darstellende Kunst, Kunstschu-len; Allgemeine Kunstangelegenhei-ten; Förderung von Konzertveranstal-terInnen, Festival- und Saisonveranstal-tungen, Theatern und Freien Gruppen; Unterstützung von Ensembles und Einzelpersonen (Musik, Theater, Tanz); KünstlerInnenhilfe; Musik- und Thea-terprämien; Investitionsförderungen; Publikationen für Musik und darstel-lende Kunst einschließlich Musikver-lagsförderung; Stipendien, Fortbil-dungszuschüsse, Preise

Mag. Hildegard Siess Dr. Ursula Simek Mareike Dall (seit Juli 2010)Mag. Eva Kohout Dr. Andrea RuisSilvia SalgeDr. Alice WeihsHermine Graf (MKD) (bis Juli 2010)Daniela Weiss (MKD)

BühnenbeiratAnna Badora Dr. Doris Happl Dr. Bernd Liepold-MosserDr. Sabine Perthold Robert Pienz Dr. Lothar SchreinerCaro Wiesauer (bis Aug. 2010)

MusikbeiratLaura BermanBrigitte FassbaenderMartin Kerschbaum (seit Sept. 2010) Mag. Johannes KretzUniv. Prof. Mag. Gerd Kühr (bis Aug. 2010)Hanne Muthspiel-PayerNikolaus Pont (bis Aug. 2010)Ines Reiger Bruno Strobl (seit Sept. 2010)

TanzbeiratBertie Ambach (bis Aug. 2010)Florian KrenstätterSimona Noja Peter Thalhammer (seit Sept. 2010)Anna Thier (bis Aug. 2010)

Jury Großer Österreichischer StaatspreisÖsterreichischer Kunstsenat

Jury Outstanding Artist Award für MusikElisabeth AttlUniv. Prof. Mag. Ulrike DanhoferMag. Wolfgang Seierl

Jury Staatsstipendium für Komposition (1/2010)Prof. Klaus AgerMag. Irmgard MessinDr. Thomas Daniel Schlee

Jury Staatsstipendium für Komposition (2/2010)Christoph CechDr. Christian HeindlBruno Strobl

Jury Startstipendium für Musik Laura BermanRoland FreisitzerMag. Barbara Moser

Jury Startstipendium für darstellende KunstRose BreussGottfried KrenstetterLucia MeschwitzZeno Stanek

Jury Tanzstipendium Bernd Bienert R.Liz KingIva Rohlik

Abteilung V/3 Film

Film (Nachwuchs-, Dokumentar-, Ani-mations-, Experimentalfilm und inno-vativer Spielfilm); Filmothek; Angele-genheiten des Österreichischen Film-instituts; Vertretung Österreichs in in-ternationalen Filmgremien (z.B. Media-Plus-Komitee, Eurimages/Europarat); Filmabkommen und Mitwirkung bei Filmwirtschaftsabkommen; audiovisu-elle Angelegenheiten von WTO und GATS; Filmisches Erbe

Dr. Barbara Fränzen Mag. Karl Hufnagl Irmgard Hannemann-KlingerSandra Joksimovic (bis März 2010)Renate Hartl (seit April 2010)MMag. Brigitte Winkler-Komar

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Kunstbericht 2010 129Abteilungen, Beiräte und Jurys

Österreichisches Filminstitutsiehe Seite 123

Beirat FilmkunstMarie KreutzerMichael Loebenstein Mag. Maya McKechneay Oliver NeumannMartina Theininger

Jury Startstipendium für FilmkunstDieter PichlerMMag. Gerlinde SeitnerMartina Theininger

Jury Outstanding Artist Award für FilmMartin ArnoldMarie KreutzerSudabeh Mortezai

Jury Österreichischer Kunstpreis für FilmKarina ResslerArnold SchnötzingerGötz Spielmann

Abteilung V/4 Budget UG 32: Kunst und Kultur; Statistik, KLR und Nach-weiskontrolle betr. Sektion V

Budget-, Haushalts- und Verrechnungs-angelegenheiten der Untergliederung 32: Kunst und Kultur (Haushaltsrefer-ent gemäß §5 Abs. 5 BHG 1986); Budgetkoordination, Budgetplanung, Budgeterstellung, Budget-Controlling; Um setzung der Haushaltsrechtsreform; Kosten- und Leistungsrechnung für Sek-tion V, Erstellung statistischer Unterla-gen betreffend Sektion V sowie Beirat zum Kunstförderungsbeitrag; Nachweis-kontrolle und Prüfung der widmungsge-mäßen Verwendung von Förderungs-mitteln betreffend Sektion V;Koordination und Redaktion des Kunst-berichts

Dr. Monika EinzingerManfred KuschilMag. Michaela Doppler Dr. Herbert HofreitherMonika KindlPeter KonraderManfred Lippitsch Irene Löwy Manuela Andre (MKD)

Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen

Förderung der Literatur einschließlich der Kinder- und Jugendliteratur; Verei-ne und Veranstaltungen; Literatur- und Kulturzeitschriften; Literaturstipendien; Verlagsförderung und Förderung von Kleinverlagen; Übersetzungsförderung; Einrichtungen der Kinder- und Jugend-bucharbeit; Redaktion des Kunstberichts

Dr. Robert StockerMag. Gerhard AuingerAnna DopplerElisabeth HorvathSonja ImmervollKarin PollakRaphaela RottensteinerRegina Schweighofer

LiteraturbeiratMag. Daniela BartensPriv. Doz. Mag. Dr. Bernhard FetzMag. Cornelius HellDr. Angelika KlammerUniv. Lekt. Dr. Renate LangerProf. Dr. Annegret PelzDr. Reinhard UrbachUniv. Prof. Dr. Klaus Zeyringer

ÜbersetzungsbeiratUniv. Prof. Dr. Johanna BorekUniv. Ass. Dr. Gerhard HammerschmiedUniv. Ass. Dr. Reinhard KaciankaDr. Uta SzyszkowitzUniv. Ass. Dr. Gertraude Zand

VerlagsbeiratPetra HartliebUniv. Doz. Dr. Klaus KastbergerDr. Heidi LexeUniv. Prof. Dr. Konrad Paul LiessmannGabriele MadejaMag. Harald Podoschek (wirtschaftliche Beratung)Dr. Evelyne Polt-HeinzlDr. Joachim RiedlDr. Peter Rosei

Jury StartstipendiumGustav ErnstWalter GrondMarianne Gruber

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Kapitel III Service130 Kunstbericht 2010

Jury StaatsstipendiumDr. Karin FleischanderlDr. Angelika KlammerDr. Martina Schmidt

Jury ProjektstipendiumDr. Brigitte HilzensauerNils JensenDr. Klaus Kastberger

Jury Robert-Musil-StipendiumLiteraturbeirat

Jury DramatikerstipendiumMag. Andreas BeckDr. Cornelia NiedermeierDr. Reinhard Urbach

Jury AutorInnenprämieDr. Angelika KlammerDr. Evelyne Polt-HeinzlRobert Renk

Jury BuchprämieBarbara NeuwirthDr. Helmuth A. NiederleKlaus Seufer-WasserthalBarbara ToblerDr. Sylvia Treudl

Jury Outstanding Artist Award für LiteraturDr. Karin FleischanderlDr. Paulus HochgattererDagmar Kaindl

Jury Österreichischer Kunstpreis für LiteraturMag. Klaus NüchternRuth RybarskiDr. Franz Schuh

Jury Österreichischer Staatspreis für Europäische LiteraturStefan GmünderMag. Paul JandlBarbara NeuwirthDr. Doron RabinoviciDr. Martina Schmidt

Jury Österreichischer Staatspreis für KulturpublizistikMag. Thomas DrozdaGabi GerbasitsMag. Veronika Ratzenböck

Jury Österreichischer Staatspreis für literarische ÜbersetzungÜbersetzungsbeirat

Jury Erich-Fried-Preis für Literatur und SpracheUrs Widmer

Jury Großer Österreichischer StaatspreisÖsterreichischer Kunstsenat

Beirat Kinder- und JugendliteraturRenate HabingerDr. Monika PelzMag. Silke RabusEdith Schreiber-WickeMag. Dr. Kathrin Wexberg

Jury Outstanding Artist Award für Kinder- und JugendliteraturJury Österreichischer Kunstpreis für Kinder- und JugendliteraturDr. Heidi LexeKlaus NowakDr. Monika PelzMag. Brigitte RappSibylle Vogel

Jury Österreichischer Kinder- und JugendbuchpreisMag. Gerhard FalschlehnerMag. Karin HallerMag. Christoph RodlerHeinz WagnerMag. Dr. Kathrin Wexberg

Jury Mira-Lobe-Stipendium für Kinder- und JugendliteraturMag. Hildegard GärtnerMag. Karin HallerStefan Slupetzky

Jury Schönste Bücher ÖsterreichsSusanne DechantFranz EderRainer GroothuisMag. Johann HofmannInes MittererMag. Klaus NüchternMag. Lia Wolf

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 131 von 305

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Page 132: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 131Abteilungen, Beiräte und Jurys

Abteilung V/6 Auszeichnungs-angelegenheiten, Veranstaltungs-management, Öffentlichkeitsarbeit

Auszeichnungsangelegenheiten, Veran-staltungsmanagement, Durchführung von Sonderprojekten, Öffentlichkeits-arbeit im Kunstbereich, Durchführung von Artist-in-Residence für den Kunst-bereich, Studien und Recherchen; bilate-raler KünstlerInnenaustausch

Charlotte Sucher Mag. Sonja Bognar Maria TrenkerMartina Wurm Sabine Jank (MKD)

Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und KunstUniv. Prof. Mag. Dr. Carl Pruscha (Vorsitzender)

Kurie Inlandem. Univ. Prof. Joannis Avramidisem. Univ. Prof. Dr. Friedrich CerhaUniv. Prof. Valie ExportUniv. Prof. DDr. h.c. Nikolaus Harnoncourtem. Univ. Prof. Mag. Hans HolleinProf. Peter KubelkaHelmut Langem. Univ. Prof. Maria LassnigFriederike MayröckerPeter NoeverUniv. Prof. Mag. Markus PrachenskyUniv. Prof. Mag. DI Wolf D. Prixem. Univ. Prof. Kurt SchwertsikUniv. Prof. Dr. Eduard Sekler

Kurie AuslandDr. h.c. Marina AbramovicNobuyoshi ArakiProf. Georg BaselitzPierre BoulezUniv. Prof. Charles CorreaBruno GanzUniv. Prof. Zaha Hadidem. Univ. Prof. Vaclav HavelProf. Dr. Walter JensAnselm KieferGyörgy KurtágJonas Mekasem. Univ. Prof. Oscar NiemeyerProf. Krzysztof PendereckiUniv. Prof. Dr. Peter SloterdijkPierre Soulages

Abteilung V/7 Förderung regiona-ler Kulturinitiativen und -zentren, Unterstützung interkultureller Aktivitäten, spartenübergreifende Projekte

Förderung der Kulturentwicklung; För-derung regionaler Kulturinitiativen und -zentren; spartenübergreifende und in-terdisziplinäre Kunst- und Kulturprojek-te; Kinder- und Jugendkultur; Projekte im soziokulturellen Raum; angewandte Kulturforschung und Evaluation; Maß-nahmen im Bereich Kulturmanage-ment; Koordination der parlamentari-schen Anfragen für die Sektion V

Dr. Gabriele Kreidl-KalaMag. Karin ZizalaWolfgang MatuschkaMag. Sonja Olensky-VorwalderWolfgang RathmeierUrsula Paireder (MKD)

Beirat KulturinitiativenWilhelm-Christian Erasmus Walter Groschup Dr. Eva Häfele (bis Juli 2010)Monika Klengel (seit Dez. 2010)Dr. Cornelia Kogoj Margarethe Makovec-Lederer (bis Juli 2010)Mag. Stefania Pitscheider-Soraperra (seit Dez. 2010)Univ. Prof. Mag. Brigitte VasicekRüdiger Wassibauer

Beirat für interdisziplinäre KulturprojekteJury Outstanding Artist Award für interdisziplinäre KulturprojekteDr. Brigitte MayrDr. Elisabeth SchweegerMag. Martin Sturm

Jury Outstanding Artist Award für interkulturellen DialogMargarethe Makovec-LedererWolfgang PreisingerJulya Rabinowich

Jury Outstanding Artist Award für FrauenkulturCarola DertnigMag. Stefania Pitscheider-SoraperraUniv. Prof. Mag. Brigitte Vasicek

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Page 133: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel III Service132 Kunstbericht 2010

Beirat nach dem Kunstförde-rungsbeitragsgesetz

Mag. Andrea Ecker V)

Dr. Sirikit Amann M)

Dr. Angela Apel M) Dr. Tomas Blazek M)

Dr. Barbara Damböck E)

Mag. Johannes Diwald E) Mag. Nicolaus Drimmel E) Mag. Andrea Maria Dusl M) Mag. Josef Ecker E)

Dr. Monika Einzinger ST)

Dr. Arthur Ficzko E)

Dr. Werner Grabher E)

Dr. Paul Hertel M)

Dr. Reinhold Hohengartner M)

Dr. Wolfgang Huber E) Nils Jensen E)

Dr. Thomas Juen M)

Mag. Eva Jussel E)

Dr. Monika Kalista B)

Mag. Marianna Kornfeind M)

Daniel Kosak M)

Mag. Matthias Krampe M)

Mag. Michael Kreihsl E)

Mag. Doris Kuca E)

Alexander Kukelka E)

Dr. Günter Lackenbucher E)

Mag. Erika Napetschnig E)

Isabelle Ourny E) Mag. Ulrike Österreicher M)

em. Univ. Prof. Mag. Gustav Peichl M)

Mag. Ruth Pröckl E)

Gerhard Ruiss M)

DDr. Gabriele Russ M) Dr. Hiltigund Schreiber M)

Dr. Stefan Schumann E)

Matthias Stadler E)

Mag. Walter Stelzhammer M)

Dr. Julius Stieber M)

Marcus Strohmeier M)

Mag. Rita Tezzele E) Dr. Josef Tiefenbach M) Dr. Ilse Wintersberger M)

Mag. Johann Zimmermann E)

V) VorsitzST) StellvertreterinM) MitgliedE) ErsatzmitgliedB) Beobachter

Österreichischer Kunstsenat

em. Univ. Prof. Mag. Hans Hollein (Präsident)em. Univ. Prof. Christian Ludwig Attersee (Vizepräsident)Prof. Gerhard Rühm (Vizepräsident)Ilse AichingerProf. Mag. Siegfried Anzingerem. Univ. Prof. Joannis AvramidisGünter Brusem. Univ. Prof. Dr. Friedrich CerhaHeinz Karl Grubera.o. Univ. Prof. Mag. Georg Friedrich HaasDr. h.c. Peter Handkeem. Univ. Prof. Mag. Wilhelm HolzbauerUniv. Prof. Mag. Brigitte Kowanzem. Univ. Prof. Mag. Maria LassnigFriederike Mayröckerem. Univ. Prof. Mag. Gustav PeichlWalter PichlerUniv. Prof. Mag. DI Wolf D. Prixem. Univ. Prof. Arnulf Rainerem. Univ. Prof. Kurt SchwertsikJosef Winkler

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 133 von 305

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Page 134: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 133Förderungsmaßnahmen der Kunstsektion

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der Kunstsektion

Grundsätzliches zu Förderungsanträgen

Grundlage für die Förderungsmaßnahmen bildet das Kunstförderungsgesetz 1988 BGBl. 146/1988 in der derzeit geltenden Fassung. Förderungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Mittel. Ein individueller Anspruch auf För-derung besteht nicht. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und Gruppen von Kunstschaffenden sowie Kunstinstitutionen. Die Förderung von Firmen erfolgt nur dann, wenn die Durchführung eines innovativen Vorhabens sonst nicht gewähr-leistet wäre.

Ausländische Staatsangehörige sind österreichischen StaatsbürgerInnen dann gleichgestellt, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben.

Die FörderungswerberInnen werden darauf hingewiesen, dass nur vollständige Anträge samt allen geforderten Unterlagen und Informationen bearbeitet werden können.

Förderungsanträge, die sich auf über ein ganzes Kalenderjahr erstreckende Pro-jekte beziehen (Jahrestätigkeit, Jahresprogramm), sind (wenn nicht anders ange-geben) spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Vorjahres einzubringen. Alle anderen Förderungsanträge sollen (soweit möglich) mindestens drei Monate vor Projektbeginn vollständig vorliegen.

Die Einreichtermine der Förderungsprogramme und Preise sind den jeweiligen Aus-schreibungs- und Förderungsbedingungen zu entnehmen.

Abteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Foto-grafie, Video- und Medienkunst

JahresprogrammZ Förderung von Jahresprojekten von

österreichischen Vereinen und Künst-lerInnengemeinschaften mit kontinu-ierlichem Ausstellungsprogramm

D Teilfinanzierung V Beirat für bildende Kunst, Beirat für

Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Video- und Medienkunst

E Förderungsantrag und nachfolgende Unterlagen:

– Beschreibung der einzelnen ge-planten Projekte (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben) während des betreffenden Jahres inklusive einer Übersichtsaufstellung

– Künstlerische Dokumentation zu den ausgestellten KünstlerInnen (Lebenslauf, Fotos, Kataloge, kei-ne Originale); bei Symposien: Nen-nung der ReferentInnen

– Detaillierte Kalkulation der einzel-nen Projekte (Ausstellungen und sonstige Vorhaben), bei Aufträgen über € 7.260 mindestens 3 Anbote

– Gesamtkostenüberblick aller Pro-jekte des jeweiligen Jahres

– Finanzierungsplan unter Anfüh-rung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öf-fentlicher) Stellen, sonstigem Spon-soring und allfälligen Eigenmitteln

– (Vorläufiger) Rechnungsabschluss des abgelaufenen Jahres

– Aufstellung der im Vorjahr er-haltenen Mittel von Ministerien, Ländern und Gemeinden, der Sponsoringbeiträge und der Ei-genmittel/Einnahmen

– Kurzer Gesamtüberblick und Do-kumentation der durchgeführten Projekte des Vorjahres

– Darstellung des Vereins (Statuten, Nennung der Vorstandsmitglieder, Mitgliederzahl, Höhe der Mit-gliedsbeiträge u.a.)

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)134 von 305

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Page 135: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel III Service134 Kunstbericht 2010

K Nachweis eines kontinuierlichen Ausstellungsprogramms auf hohem Niveau; gegebenenfalls Hearing der AntragstellerInnen mit dem zustän-digen Beirat zur Präsentation und Diskussion des Programms und An-suchens

T 30. November des VorjahresS Bildende Kunst, Architektur, Design,

Fotografie, Video- und Medienkunst

Einzelvorhaben Z Förderung von Ausstellungen, Pro-

jekten im In- und Ausland, Reise- und Transportkosten und Publikatio-nen

D TeilfinanzierungV Beirat für bildende Kunst, Beirat für

Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Video- und Medienkunst

E Förderungsantrag sowie – Beschreibung der geplanten Aus-

stellung oder des Projekts, Zeit-plan

– Detaillierte Kalkulation (bei Aufträ-gen für Transporte, Druck u.a. über € 7.260 mindestens 3 Anbote)

– Finanzierungsplan unter An-führung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigen-mitteln

– Lebenslauf und Dokumentation der bisherigen künstlerischen Ar-beiten (Fotos, Katalog, keine Origi-nale)

– Bestätigung oder Einladung sowie Adresse und Telefonnummer der/des Veranstaltenden, Grundriss-plan des Ausstellungsraums

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; keine Einreichung von Projek-ten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen statt-finden, die bereits eine Förderung der Jahrestätigkeit erhalten haben

T 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November

S Bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst

Modeförderung durch Unit F Büro für ModeZ Finanzierung von Modeshows, Aus-

stellungen, Publikationen D TeilfinanzierungV JuryE Informationen bei Unit F Büro für

Mode, Gumpendorferstraße 56, 1060 Wien (Tel. +43-1-2198499-0, www.unit-f.at)

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Promotion und Mitfinanzie-rung von Modeprojekten durch Kooperation von Kunstsektion, Stadt Wien und Unit F Büro für Mode

T Zweimal jährlich (Frühjahr, Herbst), lt. Ausschreibung

S Mode

Modeförderung durch die Abteilung Z Finanzierung von Projekten, Mode-

shows, Ausstellungen und Publikati-onen schwerpunktmäßig von Verei-nen und Institutionen

D TeilfinanzierungV Abteilung 1E LaufendK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T LaufendS Mode

Arbeits- und Projektstipendium für bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst Z Förderung von KünstlerInnen zur

Vorbereitung, Konzeptualisierung bzw. Realisierung künstlerischer Pro-jekte im In- und Ausland

D Teilfinanzierung V Beirat für bildende Kunst, Beirat für

Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Video- und Medienkunst

E Förderungsantrag sowie – Beschreibung des geplanten Vor-

habens – Detaillierte Kalkulation (bei Auf-

trägen für Transporte, Druck u.a. über € 7.260 mindestens 3 An-bote)

– Finanzierungsplan unter An-führung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 135 von 305

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Page 136: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 135

(öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigen-mitteln

– Lebenslauf und Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Fotos, Katalog, keine Originale)

– Gegebenenfalls Bestätigung oder Einladung der/des Veranstaltenden

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November

S Bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst

Staatsstipendium für bildende Kunst Z Förderung der künstlerischen Arbeit

an größeren Projekten im Bereich bildende Kunst

D Jährlich 10 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate) je-weils für das folgende Kalenderjahr

V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T 31. JuliS Bildende Kunst

Staatsstipendium für Fotografie Z Förderung der künstlerischen Arbeit

an größeren Projekten im Bereich Fotografie

D Jährlich 5 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate) je-weils für das folgende Kalenderjahr

V JuryE Lt. Ausschreibung K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T 31. OktoberS Fotografie

Staatsstipendium für Video- und Medienkunst Z Förderung der künstlerischen Arbeit

an größeren Projekten im Bereich Video- und Medienkunst

D Jährlich 3 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate) je-weils für das folgende Kalenderjahr

V Jury E Lt. Ausschreibung K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T 31. OktoberS Video- und Medienkunst

Startstipendium für bildende Kunst Z Anerkennung und Förderung für

das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene

D Jährlich 10 Stipendien zu je € 6.600 (monatlich € 1.100, 6 Monate)

V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. Lebensmittelpunkt nachweis-lich seit mindestens 3 Jahren in Ös-terreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studienab-schluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); kei-ne StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr

T Lt. AusschreibungS Bildende Kunst

Startstipendium für Architektur und Design Z Anerkennung und Förderung für

das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene

D Jährlich 10 Stipendien zu je € 6.600 (monatlich € 1.100, 6 Monate)

V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. Lebensmittelpunkt nachweis-lich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist mög-lich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studien-

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der KunstsektionIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)136 von 305

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Page 137: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel III Service136 Kunstbericht 2010

abschluss bzw. ohne Studienab-schluss bis zum noch nicht vollende-ten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengrün-dung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr

T Lt. AusschreibungS Architektur, Design

Startstipendium für künstlerische Fotografie Z Anerkennung und Förderung für

das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene

D Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600 (monatlich € 1.100, 6 Monate)

V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. Lebensmittelpunkt nachweis-lich seit mindestens 3 Jahren in Ös-terreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studienab-schluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr

T Lt. AusschreibungS Fotografie

Startstipendium für Video- und Medienkunst Z Anerkennung und Förderung für

das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene

D Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600 (monatlich € 1.100, 6 Monate)

V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. Lebensmittelpunkt nachweis-lich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist mög-lich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studien-abschluss bzw. ohne Studienab-schluss bis zum noch nicht vollende-ten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengrün-dung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr

T Lt. AusschreibungS Video- und Medienkunst

Startstipendium für Mode Z Anerkennung und Förderung für

das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene

D Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600 (monatlich € 1.100, 6 Monate)

V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. Lebensmittelpunkt nachweis-lich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist mög-lich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studien-abschluss bzw. ohne Studienab-schluss bis zum noch nicht vollende-ten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengrün-dung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr

T Lt. AusschreibungS Mode

Tische-Stipendienprogramm Z Förderung junger, angehender Ar-

chitektInnen durch Berufspraxis in kleineren, international bereits be-kannten Architekturbüros

D Jährlich bis zu 10 Stipendien zu je € 9.000 (monatlich € 1.500, 6 Mona-te)

V Jury

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 137 von 305

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.www.parlament.gv.at

Page 138: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 137

E Lt. Ausschreibung K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T 31. JännerS Architektur

Margarete-Schütte-Lihotzky-Projekt-stipendiumZ Förderung von ArchitektInnen mit

bereits mehrjähriger Berufserfah-rung

D Jährlich bis zu 5 Stipendien zu je € 7.500

V JuryE Lt. Ausschreibung K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Entwicklung und Realisierung eines architektonisch-baukünst-lerisch interessanten Projekt- und Forschungsvorhabens (kein unmittel-bares Bauprojekt), das ohne dieses Stipendium nicht verwirklicht wer-den könnte

T 31. JännerS Architektur

Auslandsatelierstipendium für bildende Kunst Z Förderung von Auslandsaufenthal-

ten jüngerer bildender KünstlerInnen in Rom, Paris, Krumau, New York (ISCP), Chicago, Mexiko-City, Tokio, Peking, Chengdu, Shanghai

D Lt. Ausschreibung, Reisekostener-satz, mietfreier Aufenthalt in der Atelierwohnung

V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T 31. JuliS Bildende Kunst

Auslandsatelierstipendium für Fotografie Z Förderung von Auslandsaufenthal-

ten für FotokünstlerInnen in Paris, New York, London, Rom

D Lt. Ausschreibung, Reisekostenpau-schale, mietfreier Aufenthalt in der Atelierwohnung

V Jury

E Lt. Ausschreibung K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T 31. August S Fotografie

Auslandsatelierstipendium für Video- und Medienkunst Banff CentreZ Förderung von Auslandsaufenthalten

für Video- und MedienkünstlerInnen im Banff Centre, Banff/Kanada

D Lt. Ausschreibung, Reisekostener-satz, mietfreier Aufenthalt in der Atelierwohnung

V JuryE Lt. Ausschreibung K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T 31. Mai S Video- und Medienkunst

Förderungsatelier des Bundes für bildende KunstZ Vergabe von Ateliers in Wien 7,

Westbahnstraße 27–29, und in Wien 17, Wattgasse 56–60, an bildende KünstlerInnen

D Atelier für 4 Jahre (keine Verlänge-rung möglich) zur mietfreien Benut-zung

V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T Lt. AusschreibungS Bildende Kunst

Förderungsatelier des Bundes für FotografieZ Vergabe eines Ateliers in Wien 7,

Westbahnstraße 27–29, an Foto-künstlerInnen

D Atelier für 4 Jahre (keine Verlänge-rung möglich) zur mietfreien Benut-zung

V FotobeiratE Lt. Ausschreibung K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T Lt. AusschreibungS Fotografie

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der KunstsektionIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)138 von 305

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.www.parlament.gv.at

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Kapitel III Service138 Kunstbericht 2010

Galerienförderung durch Museums-ankäufeZ Förderung kommerzieller österreichi-

scher GalerienD Ankauf von WerkenV Lt. Vertrag E Keine Bewerbung möglichK Ausgewählten österreichischen Bun-

des- bzw. Landesmuseen wird jähr-lich jeweils ein Betrag von € 36.500 für Kunstankäufe in Galerien von Werken zeitgenössischer österreichi-scher KünstlerInnen zur Verfügung gestellt; die Museen verpflichten sich, den Bundesbeitrag aus eigenen Mitteln auf € 54.000 zu erhöhen.

T LaufendS Bildende Kunst

Galerien AuslandsmessenförderungZ Förderung kommerzieller österreichi-

scher Galerien D Finanzierungszuschüsse für bis zu

je 2 Teilnahmen an 2 Gruppen von Auslandskunstmessen

V Lt. AusschreibungE Lt. AusschreibungK Kommerzielle österreichische Gale-

rien, Teilnahme an Kunstmessen lt. Ausschreibung

T Lt. AusschreibungS Bildende Kunst

Ankauf bildende KunstZ Förderung des Schaffens von bilden-

den KünstlerInnen D Ankauf eines WerksV JuryE Lt. BewerbungsformularK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in ÖsterreichT 31. JännerS Bildende Kunst

Ankauf FotografieZ Förderung des Schaffens von Foto-

künstlerInnenD Ankauf eines WerksV FotobeiratE Lt. BewerbungsformularK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in ÖsterreichT 28. Februar, 31. Mai, 31. August,

30. NovemberS Fotografie

Großer Österreichischer StaatspreisZ Auszeichnung besonders hervorra-

gender Leistungen im Bereich bil-dende Kunst bzw. Architektur

D € 30.000V Österreichischer KunstsenatE Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip innerhalb der Spar-ten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur

T Jährlich S Bildende Kunst, Architektur

Österreichischer Staatspreis für künst-lerische Fotografie Z Auszeichnung eines besonders he-

rausragenden Gesamtwerks einer/s Fotokünstlerin/Fotokünstlers

D € 22.000V JuryE Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in ÖsterreichT UnregelmäßigS Fotografie

Österreichischer Kunstpreis für bildende KunstZ Auszeichnung des Lebenswerks

einer bildenden Künstlerin/eines bil-denden Künstlers

D € 12.000V Jury E Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T JährlichS Bildende Kunst

Österreichischer Kunstpreis für Fotografie Z Auszeichnung von FotokünstlerInnen

für ein umfangreiches, international anerkanntes Werk

D € 12.000 V JuryE Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in ÖsterreichT JährlichS Fotografie

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 139 von 305

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Kunstbericht 2010 139

Österreichischer Kunstpreis für Video- und Medienkunst Z Auszeichnung eines umfangreichen,

international renommierten Werks D € 12.000 V Jury E Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich T JährlichS Video- und Medienkunst

Outstanding Artist Award für bildende Kunst Z Auszeichnung von bildenden Künst-

lerInnen der jüngeren GenerationD € 8.000V JuryE Lt. Ausschreibung K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in ÖsterreichT 31. MärzS Bildende Kunst

Outstanding Artist Award für Fotografie Z Auszeichnung von FotokünstlerIn-

nen der jüngeren GenerationD € 8.000V JuryE Lt. Ausschreibung K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in ÖsterreichT 31. MärzS Fotografie

Outstanding Artist Award für Video- und Medienkunst Z Auszeichnung von Kunstschaffen-

den der jüngeren Generation im Bereich Video- und Medienkunst

D € 8.000V Jury E Lt. Ausschreibung K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich T 31. MärzS Video- und Medienkunst

Outstanding Artist Award für Karikatur und Comics Z Auszeichnung von bildenden Künst-

lerInnen der jüngeren und mittleren Generation im Bereich Karikatur und Comics

D € 8.000V JuryE Lt. Ausschreibung K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T Lt. AusschreibungS Bildende Kunst

Outstanding Artist Award für experimentelle Tendenzen in der Architektur Z Auszeichnung von jüngeren Archi-

tektInnen D € 8.000; darüber hinaus 3-monatiger

Stipendienaufenthalt im Ausland (Ort nach Wahl der Preisträgerin/des Preis-trägers), Reisekostenersatz; bis zu 3 Anerkennungspreise zu je € 2.000

V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; experimentelle Architekturpro-jekte

T Alle 2 JahreS Architektur

Outstanding Artist Award für experimentelles Design Z Auszeichnung für innovative Projekte

im DesignbereichD € 8.000; darüber hinaus bis zu

3 Anerkennungspreise für experi-mentelles Design zu je € 2.000

V JuryE Lt. AusschreibungK Lt. Ausschreibung T Alle 2 JahreS Design

Birgit-Jürgenssen-Preis Z Auszeichnung der künstlerischen

Leistung von StudentInnen im medi-alen Bereich

D € 2.000V Jury (Akademie der bildenden Küns-

te Wien)E Lt. Ausschreibung der Akademie der

bildenden Künste WienK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T JährlichS Fotografie

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der KunstsektionIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)140 von 305

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Page 141: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel III Service140 Kunstbericht 2010

Modepreis Z Auszeichnung von ModedesignerIn-

nen (einjähriges Arbeitsstipendium in Verbindung mit einem Praktikum bei einer/einem internationalen Desi-gnerIn)

D € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Mo-nate) in Europa, € 18.000 (monatlich € 1.500, 12 Monate) außerhalb Europas und Übersee

V JuryE Lt. Ausschreibung bzw. unter www.

unit-f.atK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in ÖsterreichT Lt. Ausschreibung S Mode

KünstlerInnenhilfeZ Soziale Leistungen in NotfällenD Beitrag zur Aufrechterhaltung der

künstlerischen TätigkeitV Abteilung 1E Fragebogen „KünstlerInnenhilfe“,

angegebene BeilagenK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; unverschuldete, vorüberge-hende Notsituation, Qualität und Umfang der künstlerischen Tätigkeit

T LaufendS Bildende Kunst

Abteilung V/2 Musik und darstellende Kunst

Jahressubvention für größere Bühnen Z Förderung von größeren österreichi-

schen BühnenD Teilfinanzierung V BühnenbeiratE Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Bisheriger Status, Umfang und An-

spruch des Programms, Qualität der Aufführungen, überregionale Bedeutung, Österreichbezug, Pro-fessionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebiets-körperschaften

T 15. November für das FolgejahrS Darstellende Kunst

Jahressubvention für Kleinbühnen und freie TheaterschaffendeZ Förderung von österreichischen

Kleinbühnen und freien Theater-schaffenden

D TeilfinanzierungV Musikbeirat, Beirat für darstellende

Kunst (Bühnenbeirat, Tanzbeirat)E Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Bisherige Leistungen, Umfang und

Anspruch des Programms, über-regionale Bedeutung, Qualität der Aufführungen, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften

T 15. November für das FolgejahrS Musik, darstellende Kunst

Jahressubvention für Orchester und Musikensembles Z Förderung von österreichischen

Orchestern und MusikensemblesD Teilfinanzierung V MusikbeiratE Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Kontinuierliche Tätigkeit auf hohem

künstlerischen Niveau, gesamtöster-reichische Bedeutung, Umfang und Anspruch des Programms, Qualität der Interpretation und des Reper-toires (insbesondere Werke lebender österreichischer KomponistInnen), Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebiets-körperschaften

T 31. Oktober für das FolgejahrS Musik

Jahressubvention für Konzert-veranstalterInnenZ Förderung von österreichischen Kon-

zertveranstalterInnenD Teilfinanzierung V MusikbeiratE Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Bisherige gesamtösterreichische

Bedeutung, Umfang und Anspruch des Programms, Qualität der Aus-führenden, Repertoire (insbesondere Werke lebender österreichischer

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 141 von 305

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Kunstbericht 2010 141

KomponistInnen), Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften

T 1. Oktober für das FolgejahrS Musik

Jahressubvention für gemeinnützige EinrichtungenZ Förderung der Jahrestätigkeit von

gemeinnützigen Einrichtungen in Österreich

D Teilfinanzierung V Musikbeirat, Beirat für darstellende

Kunst (Bühnenbeirat, Tanzbeirat)E Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Bisherige Leistungen, Umfang und

Anspruch des Programms, über-regionale Bedeutung, Qualität der Aufführungen, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften

T 1. Oktober für das FolgejahrS Musik, darstellende Kunst

Projektkostenzuschuss für Kleinbühnen und freie Theaterschaffende Z Förderung von österreichischen Klein-

bühnen und freien Theaterschaffen-den

D TeilfinanzierungV Musikbeirat, Beirat für darstellende

Kunst (Bühnenbeirat, Tanzbeirat)E Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Umfang und Anspruch des Pro-

gramms mit überregionaler Be-deutung, Qualität der bisherigen Leistungen, Professionalität, Wirt-schaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regi-onale Gebietskörperschaften

T Anträge für Projekte im 1. Halbjahr: 15. Okt. für das Folgejahr; Anträge für Projekte im 2. Halbjahr: 30. April

S Musik, darstellende Kunst

Projektkostenzuschuss für Konzertver-anstalterInnen, Orchester und sonstige Musikensembles Z Förderung von österreichischen Kon-

zertveranstalterInnen, Orchestern und sonstigen Musikensembles

D Teilfinanzierung V MusikbeiratE Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Umfang und Anspruch des Pro-

gramms, überregionale Bedeutung, Österreichbezug, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der Inter-pretation, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften, Aufführung von Werken zeitgenössischer öster-reichischer KomponistInnen

T Mindestens 3 Monate vor Projektbe-ginn

S Musik

Projektkostenzuschuss für Kunstschulen Z Förderung von österreichischen

Kunst schulenD Teilfinanzierung V Musikbeirat, Beirat für darstellende

Kunst (Bühnenbeirat, Tanzbeirat)E Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Mustergültige Projekte von gesamt-

österreichischer BedeutungT Mindestens 3 Monate vor Projektbe-

ginnS Kunstschulen

Projektkostenzuschuss für gemeinnützige Einrichtungen Z Förderung von Projekten gemeinnüt-

ziger Einrichtungen in ÖsterreichD TeilfinanzierungV Musikbeirat, Beirat für darstellende

Kunst (Bühnenbeirat, Tanzbeirat)E Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Bisherige Leistungen, Umfang und

Anspruch des Programms mit öster-reichweiter Bedeutung, Professiona-lität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der Aufführungen, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften

T Mindestens 3 Monate vor Projektbe-ginn

S Musik, darstellende Kunst

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der KunstsektionIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)142 von 305

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Kapitel III Service142 Kunstbericht 2010

Prämie für Kleinbühnen und freie Theaterschaffende Z Förderung von österreichischen

Kleinbühnen und freien Theater-schaffenden

D Anerkennungsbetrag V Beirat für darstellende Kunst (Büh-

nenbeirat, Tanzbeirat)E Keine Bewerbung möglichK Künstlerisch hervorragende Gesamt-

leistungT JährlichS Darstellende Kunst

Prämie für KonzertveranstalterIn-nen, Orchester und sonstige Musik-ensembles Z Förderung von österreichischen Kon-

zertveranstalterInnen, Orchestern und sonstigen Musikensembles

D AnerkennungsbetragV MusikbeiratE Keine Bewerbung möglichK Künstlerisch hervorragende Gesamt-

leistung, Umfang und Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeu-tung, Professionalität, Wirtschaftlich-keit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit

T JährlichS Musik

Festspiele und ähnliche Saison-veranstaltungen Z Förderung von Festspielen und

ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich

D Teilfinanzierung V Musikbeirat, Beirat für darstellende

Kunst (Bühnenbeirat, Tanzbeirat)E Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Bisherige künstlerische Leistungen,

Umfang und Anspruch des Pro-gramms mit überregionaler Bedeu-tung, Professionalität, Wirtschaft-lichkeit, Wirksamkeit in der Öffent-lichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften

T 31. JännerS Musik, darstellende Kunst

Investitionsförderung (Bau und Aus-stattung) Z Investition für geförderte Einrichtun-

gen in Österreich

D Teilfinanzierung V Abteilung 2 in Abstimmung mit regi-

onalen GebietskörperschaftenE Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Zweckmäßigkeit, künstlerische Not-

wendigkeitT LaufendS Musik, darstellende Kunst

Fortbildungskostenzuschuss für Kunstschaffende Z Förderung der Fortbildung einzelner

KunstschaffenderD Teilleistung V Musikbeirat, Beirat für darstellende

Kunst (Bühnenbeirat, Tanzbeirat)E Förderungsantrag, angegebene

BeilagenK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; abgeschlossene künstlerische Ausbildung in Österreich, Qualität der bisherigen öffentlichen Leistungen

T Mindestens 3 Monate vor Fortbil-dungsbeginn

S Musik, darstellende Kunst

Materialkostenzuschuss für KomponistInnen und MusikverlageZ Förderung der Materialherstellung

für gesicherte Aufführungen von Kompositionen

D Teilfinanzierung V Jury, MusikbeiratE Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; gesicherte Aufführungen, Umfang und Anspruch des Werks, überregionale Bedeutung, Professi-onalität, Wirksamkeit in der Öffent-lichkeit, Qualität der Aufführungen

T 15. April, 15. SeptemberS Musik

Reise-, Aufenthalts- und Tournee-kostenzuschuss für einzelne Kunst-schaffende, Musik- und Theater-ensembles im InlandZ Förderung von Reisen, Aufenthalten

und Tourneen einzelner Kunstschaf-fender sowie Musik- und Theateren-sembles im Inland

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 143 von 305

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Page 144: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 143

D Teilfinanzierung V Musikbeirat, Beirat für darstellende

Kunst (Bühnenbeirat, Tanzbeirat)E Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Ös-terreich; qualifizierte Leistung im Inland, Umfang und Anspruch des Programms, Professionalität

T Mindestens 3 Monate vor Reisean-tritt

S Musik, darstellende Kunst

Verbreitungsförderung für Tonträger und Publikationen Z Förderung der Verbreitung von Wer-

ken österreichischer UrheberInnen oder InterpretInnen

D Teilfinanzierung V Musikbeirat, Beirat für darstellende

Kunst (Bühnenbeirat, Tanzbeirat), Jury

E Förderungsantrag, angegebene Beilagen

K Hervorragende zeitgenössische österreichische UrheberInnen oder InterpretInnen

T 15. April, 15. SeptemberS Musik, darstellende Kunst

Kompositionsförderung Z Förderung von KomponistInnenD Teilfinanzierung V JuryE Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagenK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Angaben zu geplanten Wer-ken, Zusicherung für mehrmalige Aufführungen durch besonders qualifizierte Ensembles oder Veran-stalterInnen, Aufführung im Inland

T 15. April, 15. September S Musik

Auslandsstipendium für TänzerInnen und ChoreographInnenZ Stipendien zur Weiterbildung von

TänzerInnen und ChoreographInnen im Ausland

D je nach BedarfE Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagen

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; abgeschlossene Ausbildung, Qualität der künstlerischen Leistung

T Laufend, mindestens 3 Monate vor Beginn

S Tanz

Staatsstipendium für Komposition Z Förderung von KomponistInnenD Jährlich bis zu 10 Post-Graduate-

Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate)

V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; abgeschlossene Kompositi-onsausbildung, bisherige Erfolge, Qualität der vorliegenden Werke, Umfang und Relevanz der Vorhaben, die während der Laufzeit des Stipen-diums verwirklicht werden

T 15. SeptemberS Musik

Startstipendium für Musik und darstellende Kunst Z Anerkennung und Förderung für

das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene

D Jährlich bis zu 35 Stipendien zu je € 6.600

V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. Lebensmittelpunkt nachweis-lich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist mög-lich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studi-enabschluss bzw. ohne Studienab-schluss bis zum noch nicht vollende-ten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengrün-dung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr

T Lt. AusschreibungS Musik, darstellende Kunst

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der KunstsektionIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)144 von 305

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Page 145: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel III Service144 Kunstbericht 2010

Großer Österreichischer Staatspreis Z Auszeichnung besonders hervorra-

gender Leistungen im Bereich MusikD € 30.000V Österreichischer Kunstsenat E Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip innerhalb der Spar-ten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur

T JährlichS Musik

Österreichischer Kunstpreis für Musik Z Auszeichnung eines LebenswerksD € 12.000V Musikbeirat, Jury E Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; langjähriges musikalisches Schaffen, künstlerisch überregionale Bedeutung

T JährlichS Musik

Outstanding Artist Award für Musik Z Auszeichnung von KünstlerInnen der

jüngeren und mittleren Generation für wechselnde Musiksparten

D € 8.000 V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Qualität und Aktualität des musikalischen Werks

T Jährlich, lt. AusschreibungS Musik

Outstanding Artist Award für darstellende Kunst Z Auszeichnung von KünstlerInnen der

jüngeren und mittleren Generation D € 8.000 V Beirat für darstellende Kunst (Büh-

nenbeirat, Tanzbeirat), JuryE Nominierung, keine Bewerbung

möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; künstlerisch überregionale Bedeutung

T JährlichS Darstellende Kunst

KünstlerInnenhilfeZ Soziale Leistungen in NotfällenD Beitrag zur Aufrechterhaltung der

künstlerischen TätigkeitV Abteilung 2E Fragebogen „KünstlerInnenhilfe“,

angegebene BeilagenK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; unverschuldete, vorüberge-hende Notsituation, Qualität und Umfang der künstlerischen Tätigkeit

T LaufendS Musik, darstellende Kunst

Abteilung V/3 Film

Drehbuch Z Förderung von Drehbüchern für

Lang- und Kurz-(Spiel-)FilmeD Maximal € 5.000 für Langfilme. Soll-

te das Drehbuch auch von anderer Seite unterstützt oder um weitere Förderungen dafür angesucht wer-den, wird nur die Differenz auf den Höchstsatz anerkannt.

V Filmbeirat, Abteilung 3E Drehbuch Spielfilm: Förderungsan-

trag sowie (bei Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) Kurzbe-schreibung des Inhalts, Treatment (20 Seiten), Lebenslauf mit künstle-rischem Werdegang, kurzes Begleit-schreiben

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; unabhängige und künstlerisch eigenständige Formen in Erzähl-struktur und Realitätswahrnehmung; Werke, die das kritische Attribut des visionären Filmemachens in sich tragen und die notwendige Dia-lektik zwischen narrativem Inhalt und visueller Form entwickeln; als Ergebnis drehfertiges Buch; keine weiteren Drehbuchförderungen für dasselbe Projekt. Eine gesonderte Förderung für ein Drehbuch kann nur für abendfüllende Spielfilme (ab 70 Min.) beantragt werden (für kürzere Spielfilme ist die Drehbuch-

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 145 von 305

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.www.parlament.gv.at

Page 146: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 145

förderung in der Projektentwicklung inkludiert).

T 31. Jänner, 31. Mai, 30. SeptemberS Film

Projektentwicklung Z Förderung der Projektentwicklung

von Experimental- und Dokumenta-tionsfilmen

D Experimentalfilme maximal € 3.300 (€ 1.100, 3 Monate), Dokumentarfil-me maximal € 10.000 (für 90 Minu-ten, für Kurzfilme adäquat weniger); bei Überschreiten der Gesamtkosten der Entwicklung von € 40.000 keine Zuständigkeit der Abteilung 3; pro Monat Entwicklung maximales Ei-genhonorar von € 900; Höchstsatz, wenn die gesamten Eigenhonorare (Recherche und Konzept) € 5.000 nicht überschreiten; sollte das Kon-zept auch von anderer Seite unter-stützt oder um weitere Förderungen dafür angesucht werden, wird nur die Differenz auf den Höchstsatz von € 5.000 anerkannt.

V Filmbeirat, Abteilung 3E Förderungsantrag sowie (bei Bei-

ratseinreichungen sechsfach, sonst einfach)

– Experimentalfilm: Projektbeschrei-bung (5 Seiten), Referenzmaterial (DVD) der regieführenden Person im formalen bzw. inhaltlichen Zusammenhang mit dem einge-reichten Projekt (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für Installatio-nen usw.), kurzes Begleitschrei-ben; als Ergebnis drehfertiges Konzept; keine weiteren Konzept-förderungen für dasselbe Projekt

– Dokumentarfilm (Konzepterstel-lung, Recherchen, Sequenzen/Videonotizen und eventuell Rei-sekosten): Kurzbeschreibung des Inhalts, Konzept (Langfilm 10 Sei-ten, bei kürzeren Filmen adäquat weniger), Referenzmaterial (DVD) der regieführenden Person im formalen bzw. inhaltlichen Zusam-menhang mit dem eingereichten Projekt (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für Installationen usw.); detaillierte, in ihren beson-deren Teilen erläuterte Kalkulation

inkl. Stabliste, Anbote, Finanzie-rungsplan, Zeitplan, Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, kurzes Begleitschreiben; als Er-gebnis der Projektentwicklung drehfertiges Konzept (im Fall von Mischformen sind alle Dia-logszenen auszuarbeiten); keine weiteren Konzeptförderungen für dasselbe Projekt

– Spielfilm (Drehbucherstellung, Casting etc.): Kurzbeschreibung des Inhalts, Treatment (Langfilm 25 Seiten – bei kürzeren Filmen adäquat weniger – mit einer ausgeschriebenen Szene inkl. Dialoge), Referenzmaterial (DVD) der regieführenden Person im formalen bzw. inhaltlichen Zusam-menhang mit dem eingereichten Projekt (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für Installationen usw.); detaillierte, in ihren beson-deren Teilen erläuterte Kalkulation inkl. Stabliste, Anbote, Finanzie-rungsplan, Zeitplan, Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, kurzes Begleitschreiben; als Er-gebnis der Projektentwicklung drehfertiges Drehbuch; maximale Förderungshöhe (ab 70 Minuten und in Zusammenarbeit mit Pro-duktionsfirma) € 20.000

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich;

– Experimentalfilm: Optionen des Films nicht nur in formalen oder technischen Experimenten, son-dern in rigoroser Befragung des Mediums nach Möglichkeiten ei-nes individualisierten Ausdrucks

– Dokumentarfilm: abseits der gän-gigen Formen reflektierter Einsatz filmischer Ausdrucksmittel, eigen-ständige filmische Umsetzung als zentrales Moment der Realisation; keine gecoverten Stories von be-grenzter Aktualität oder bloße Dokumentationen anderer künst-lerischer Werke

– Spielfilm: unabhängige und künst-lerisch eigenständige Formen in Erzählstruktur und Realitätswahr-nehmung, Erweiterung des cine-matografischen Vokabulars und

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der KunstsektionIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)146 von 305

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Kapitel III Service146 Kunstbericht 2010

dessen Syntax, Verknüpfung in individuell entwickelter „Sprache“ des Fiktionalen mit Aspekten des Avantgardefilms, des Dokumen-tarischen oder des Essays. Es sind Werke gefragt, die das kritische Attribut des visionären Filmema-chens in sich tragen und also für jede Geschichte die notwendige Dialektik zwischen narrativem In-halt und visueller Form entwickeln.

T 31. Jänner, 31. Mai, 30. SeptemberS Film

Herstellung Z Förderung für die Herstellung von

FilmenD Bei Langfilmen maximal € 60.000

für Einzelpersonen, maximal € 100.000 für Produktionsfirmen

V Filmbeirat, Abteilung 3E Förderungsantrag (bei Beiratseinrei-

chungen sechsfach, sonst einfach), Kurzbeschreibung des Inhalts, kurzes Begleitschreiben,

– Spielfilm: professionelles Dreh-buch (90 Minuten, ca. 90 Seiten)

– Dokumentarfilm/Experimentalfilm: ausführliches inhaltliches Konzept (25 Seiten bei Langfilm, bei kür-zeren Projekten adäquat weniger) über Struktur und Aufbau des Films und, sofern kein entspre-chendes Referenzmaterial, genaues visuelles Konzept zur filmischen Umsetzung, eingehend dokumen-tierte Recherche sowie detaillierte, in ihren besonderen Teilen erläu-terte Kalkulation inkl. Stabliste, Anbote, Finanzierungsplan, tech-nische Angaben wie System, Film oder Video, Filmlänge, Drehver-hältnis, -dauer, Schnittzeit, genaue Typenbezeichnung der Kamera, Referenzmaterial (DVD) der regie-führenden Person im formalen bzw. inhaltlichen Zusammenhang mit dem eingereichten Projekt (kei-ne Werbeclips, Trailer oder Loops für Installationen usw.), Zeitplan, Angaben über die Verwertung, Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich;

– (Kurz)Spielfilm: unabhängige und künstlerisch eigenständige Formen in Erzählstruktur und Realitäts-wahrnehmung; Werke, die das kritische Attribut des visionären Filmemachens in sich tragen und die notwendige Dialektik zwi-schen narrativem Inhalt und visu-eller Form entwickeln

– Dokumentarfilm: abseits der gän-gigen Formen reflektierter Einsatz filmischer Ausdrucksmittel, eigen-ständige filmische Umsetzung als zentrales Moment der Realisation, keine gecoverten Stories von be-grenzter Aktualität oder bloße Dokumentationen anderer künst-lerischer Werke

– Experimentalfilm: Optionen des Films nicht nur in formalen oder technischen Experimenten, son-dern in rigoroser Befragung des Mediums nach Möglichkeiten ei-nes individualisierten Ausdrucks

T 31. Jänner, 31. Mai, 30. September (sofern Beiratsgutachten notwendig) sowie laufend

S Film

Festivalverwertung Z Förderung der Teilnahme an interna-

tionalen FilmfestivalsD Maximal € 15.000 (für Langfilme, für

Kurzfilme adäquat weniger), siehe auch K

V Filmbeirat, Abteilung 3 E Förderungsantrag sowie (bei Bei-

ratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) Festivaleinladungen (siehe Festivalliste Reisekosten), detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, Anbote, Finanzierungs-plan, DVD des Films, Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, kurzes Begleitschreiben; nach Filmsichtung (ab dem Stadium Feinschnitt oder bei Fertigstellung) durch den Filmbei-rat Unterlagen jederzeit in einfacher Ausfertigung einreichbar

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; bei Einladung zu Festivals aus der Liste (siehe Infoblätter) Höchst-satz (Langfilm) möglich; sonst maximal € 8.500 (Langfilm); bei

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 147 von 305

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Kunstbericht 2010 147

weiteren Festivaleinladungen maxi-mal € 15.000 insgesamt; bei Filmen mit Verleih projektspezifische För-derung; Festivalförderung nur bei erfolgter Herstellungsförderung, außer bei Filmen von besonderer Qualität; nur Reisekostenzuschüs-se zur Festivalteilnahme; keine Finanzierung von Websites; nach Abschluss der Festivalverwertung Übermittlung einer Liste der Festi-vals, zu denen der Film eingeladen wurde, einer Aufstellung der erhal-tenen Preise sowie der ZuschauerIn-nenzahlen an Abteilung 3

T 31. Jänner, 31. Mai, 30. September (sofern Beiratsgutachten notwendig) sowie laufend

S Film

Kinostart Z Filmförderung KinostartD Maximal € 20.000 für Langfilme (für

Kurzfilme adäquat weniger), Über-schreitung bis maximal 50 % mög-lich; maximal € 1.000 für Kosten von Websites, maximal € 500 Kostenzu-schuss für Ansichtskopien (DVD)

V Filmbeirat, Abteilung 3E Förderungsantrag der/des Verlei-

henden (bei kleineren Projekten der HerstellerInnen) sowie (bei Bei-ratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) schriftliche Garantie der/des Verleihenden über regulären Kino-einsatz (an 7 aufeinanderfolgenden Tagen fixer Abendprogrammplatz), detaillierte Angaben über den Ort des Kinostarts, detaillierte Kalkula-tion Festival/Verwertung/Kinostart, Anbote, Finanzierungsplan, DVD des fertigen Films, Lebenslauf der Re-gisseurin/des Regisseurs, kurzes Be-gleitschreiben; nach Filmsichtung (ab dem Stadium Feinschnitt oder bei Fertigstellung) durch den Filmbeirat Unterlagen jederzeit in einfacher Ausfertigung einreichbar

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Förderung des Films in der Herstellung durch Abteilung 3, außer Arbeiten von besonderer Qua-lität; nach Abschluss der Kinoaus-wertung Zahl der Kinos, in denen

der Film gezeigt wurde, ZuschauerIn-nenzahlen, Programme und Presse-mappe an Abteilung 3 übermitteln

T 31. Jänner, 31. Mai, 30. September (sofern Beiratsgutachten notwendig) sowie laufend

S Film

FilmaufzeichnungZ Förderung der FilmaufzeichnungD Je nach Anbotshöhe und siehe KV Filmbeirat, Abteilung 3E Förderungsantrag der – Produzentin/des Produzenten (bei

kleineren Projekten der Herstel-lerInnen) sowie (bei Beiratseinrei-chungen sechsfach, sonst einfach) Kopie der Einladung zu internati-onalem Festival (siehe Festivalliste FAZ), aus der hervorgeht, dass der Film im Wettbewerb oder im Hauptprogramm eines Festivals laufen wird, das nachweislich keine Video-/Digitalprojektionen durchführt bzw. dessen Video-/Di-gitalvorführung eine Schmälerung der Wettbewerbschancen des Films im betreffenden Festival dar-stellt, mindestens 2 Anbote über dieselben Leistungen, detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, Finanzierungsplan, DVD des fertigen Films, Lebenslauf der Regisseurin/des Regisseurs

oder der/des – Verleihenden (bei kleineren

Projekten der Regisseurin/des Regisseurs) sowie (bei Beirats-einreichungen sechsfach, sonst einfach) kurzes Begleitschreiben; Nachweis, dass in den entspre-chenden Kinos keine Videoprojek-tionen möglich sind, schriftliche Garantie der/des Verleihenden über regulären Kinoeinsatz (an 7 aufeinanderfolgenden Tagen fixer Abendprogrammplatz) in Wien plus 2 Landeshauptstädten, detail-lierte Angaben über Ort des Ki-nostarts und in welchen weiteren Kinos der Film wann einen fixen Programmplatz hat, detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, mindestens 2 Anbote über dieselben Leistungen, Finan-

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der KunstsektionIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)148 von 305

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Kapitel III Service148 Kunstbericht 2010

zierungsplan, DVD des fertigen Films (sofern noch nicht in Abtei-lung 3 aufliegend), Lebenslauf der Regisseurin/des Regisseurs

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Förderung des Films in der Herstellung durch Abteilung 3, außer Arbeiten von besonderer Qua-lität; bei erfolgter Förderung und Verleih- und Festivaleinsatz kann der Filmbeirat bei mangelnder Qualität von positiver Empfehlung absehen; bei Verleih- und Kinoeinsatz im Ausland maximal 30 % des Höchst-satzes; bei einmaligem Verleih- bzw. Kinoeinsatz in Österreich maximal 70 % des Höchstsatzes bei Alleinför-derung durch Abteilung 3

T 31. Jänner, 31. Mai, 30. September (sofern Beiratsgutachten notwendig) sowie laufend

S Film

ReisekostenzuschussZ Förderung von ReisekostenD Abhängig vom jeweiligen Reiseziel

und siehe KV Filmbeirat, Abteilung 3E Förderungsantrag, Kopie der Fes-

tivaleinladung, Nachweis, dass das Festival Anreise- und Übernach-tungskosten nicht übernimmt, de-taillierte Kalkulation, Finanzierungs-plan, DVD des Films, Lebenslauf der Regisseurin/des Regisseurs, kurzes Begleitschreiben

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; bei Festivalteilnahme nur Kos-ten für eine Person, pro Film maxi-mal 3 Festivalteilnahmen, Förderung des Films in der Herstellung durch Abteilung 3, nur für Festivals auf der Festivalliste Reisekosten

T 31. Jänner, 31. Mai, 30. September (sofern Beiratsgutachten notwendig) sowie laufend

S Film

Startstipendium für Filmkunst Z Anerkennung und Förderung des

Schaffens von (an Alter und Erfah-rung) jungen Film-KünstlerInnen; professionell begleitete Projektent-

wicklung eines künstlerischen Vorha-bens mit verpflichtender Teilnahme an Workshops, Arbeitstreffen usw. und laufender Dokumentation durch Stipendienberichte, bevorzugte Gen-res: (langer) Dokumentarfilm und abendfüllender Spielfilm

D Jährlich 5 Stipendien mit einer Lauf-zeit von 6 Monaten zu je € 1.100

V JuryE Dokumentation der filmischen Ar-

beit durch einen (einzigen) Referenz-film auf DVD; Beschreibung eines (einzigen) filmischen Vorhabens vor oder am Beginn der Projektent-wicklung; Angabe der Filmfestivals, an denen ein eigener Film teilge-nommen hat; Abschlusszeugnis der filmischen Ausbildung (mindestens Bakkalaureat); keine Kalkulationen erforderlich; keine Auslandspraktika, Equipmentankäufe ö.ä.; Förderungs-antrag samt Unterlagen in vierfacher Ausfertigung

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweis-lich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; Bewerbungen können von RegiesseurInnen oder AutorIn-nen (keine ProduzentInnen) einge-reicht werden, wenn deren einschlä-giger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt, oder wenn sie keinen einschlägigen Studi-enabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) bis zum vollen-deten 35. Lebensjahr. Ausnahmen müssen gesondert erläutert und nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammen-hang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung der Fristen beträgt max. 5 Jahre. Antragstelle-rInnen mit filmischen Projektentwür-fen, die als Bakkalaureat- oder Dip-lomfilm geplant sind, oder laufende (nicht abgerechnete) Filmprojekte, die bereits von der Filmabteilung 3 gefördert wurden, können kein Stipendium erhalten. Unvollständige (z.B. fehlendes Abschlusszeugnis) oder formal nicht entsprechende An-träge (z.B. mehr als zwei A-4-Seiten

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 149 von 305

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Kunstbericht 2010 149

lange Projektbeschreibungen wie ausführliche Dokumentarfilmkon-zepte, Treatments, erste Drehbuch-fassungen usw.) werden nicht an die Jury weiter geleitet.

T Lt. aktueller AusschreibungS Film

Österreichischer Kunstpreis für FilmZ Auszeichnung des Werks internatio-

nal erfolgreicher FilmschaffenderD € 15.000V JuryE Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; mindestens 5 international anerkannte und besprochene Filme

T Jährlich bzw. alle 2 JahreS Film

Outstanding Artist Award für FilmZ Auszeichnung außergewöhnlicher

Leistungen von Filmschaffenden D € 8.000V JuryE Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; mindestens 3 außergewöhnliche Arbeiten, 2 Preise wenn in verschiede-nen Bereichen (Spiel-, Experimental-, Dokumentarfilm, Kamera usw.)

T Jährlich bzw. alle 2 JahreS Film

Thomas-Pluch-Drehbuchpreis Z Auszeichnung des besten Drehbuchs D Hauptpreis € 11.000, 2 Förderungs-

preise zu je € 5.500V JuryE Lt. AusschreibungK Lt. AusschreibungT Lt. AusschreibungS Film

Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen

Jahrestätigkeit, ProjektförderungZ Zuschüsse zur Jahrestätigkeit bzw.

zu literarischen Programmen und Veranstaltungen

D TeilfinanzierungV Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und

JugendliteraturE Förderungsantrag, Beschreibung

der Jahrestätigkeit bzw. des Projekts oder Programms, detaillierte Kalku-lation, Anbote, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantrag-ten bzw. zugesagten Mitteln ande-rer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmit-teln, Kopien der Förderungszusagen anderer Gebietskörperschaften

K Überregionalität, Professionalität, Qualität des Programms

T 4. Quartal des Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres (Jahrestätigkeit, -programm), laufend (Projekt)

S Literatur, Kinder- und Jugendlitera-tur, Übersetzung

Verlagsförderung Z Förderung österreichischer Verlage,

Programm: Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kul-tur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert)

D € 9.100, € 18.200, € 27.300, € 36.400, € 45.500 oder € 54.600 jeweils für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm sowie für die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen

V VerlagsbeiratE Lt. AusschreibungK Einreichung durch den Verlag, min-

destens 3-jährige Verlagstätigkeit in den ausgeschriebenen Sparten, ausschlaggebend für die Zuerken-nung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Qualität und Professionalität der Arbeit des Verlags

T Jeweils 3. Freitag im Jänner (Früh-jahrsprogramm) bzw. Mai (Herbst-programm, Werbe- und Vertriebs-maßnahmen)

S Literatur

Druckkostenbeitrag Z Herausgabe der Werke vor allem

zeitgenössischer österreichischer AutorInnen im Bereich Belletristik

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der KunstsektionIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)150 von 305

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Kapitel III Service150 Kunstbericht 2010

D Bis zu 20 % der Herstellungskosten je Titel

V Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur

E Förderungsantrag, Projektbeschrei-bung, detaillierte Kalkulation, Anbot der Druckerei, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantrag-ten bzw. zugesagten Mitteln ande-rer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmit-teln, Lebenslauf und Publikationsver-zeichnis der AutorInnen, 30 Seiten Textproben

K Einreichung durch österreichischen Verlag, dessen Programm nicht gleichzeitig im Rahmen der Verlags-förderung unterstützt wird

T LaufendS Literatur, Kinder- und Jugendliteratur

ZeitschriftenförderungZ Herausgabe von Zeitschriften zur

österreichischen GegenwartsliteraturD TeilfinanzierungV Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und

JugendliteraturE Förderungsantrag, Projektbeschrei-

bung, detaillierte Kalkulation, bei Erstansuchen: Nullnummer bzw. bisher erschienene Nummern

K Überregionalität, Professionalität, Qualität

T LaufendS Literatur, Kinder- und Jugendliteratur

Übersetzungskostenzuschuss Z Übersetzung der Werke vor allem

zeitgenössischer österreichischer AutorInnen im Bereich Belletristik in eine Fremdsprache

D TeilfinanzierungV ÜbersetzungsgutachtenE Förderungsantrag, Projektbeschrei-

bung, detaillierte Kalkulation, Anbote, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmit-teln, Lebenslauf und Werkverzeichnis der/des Übersetzenden, 20 Seiten Übersetzungsproben, Originaltext, Kopie des Lizenz- und des Überset-zungsvertrags

K Einreichung durch den ausländischen Verlag

T LaufendS Literatur, Kinder- und Jugendliteratur

Startstipendium für Literatur Z Förderung der Arbeit an literarischen

Projekten (Prosa, Lyrik, Essay) von jungen AutorInnen, die bereits in Literaturzeitschriften publiziert ha-ben bzw. über eine eigenständige Publikation verfügen

D Jährlich 15 Stipendien zu je € 6.600 V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. Lebensmittelpunkt nachweis-lich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist bis zum noch nicht vollendeten 35. Le-bensjahr möglich (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengrün-dung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine Staats- oder Langzeitstipendia-tInnen im selben Jahr

T Lt. AusschreibungS Literatur

DramatikerInnenstipendium Z Förderung von DramatikerInnenD Jährlich 10 Stipendien zu je € 6.600

(monatlich € 1.100, 6 Monate)V Jury E Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; bei Aufführung des Werks an einer österreichischen Bühne Tantie-menausfallshaftung von maximal € 2.200 (bei Aufführung an mittle-ren und großen Bühnen) bzw. von maximal € 1.100 (bei Kleinbühnen)

T 31. MärzS Literatur

Staatsstipendium Z Förderung der Arbeit an größeren

literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Essay)

D Jährlich 20 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate)

V JuryE Lt. Ausschreibung

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 151 von 305

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Kunstbericht 2010 151

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich

T 31. JännerS Literatur

Projektstipendium Z Förderung von AutorInnen, die

bereits Publikationen in österreichi-schen oder ausländischen Verlagen aufzuweisen haben, für die Arbeit an größeren literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Essay)

D Jährlich 20 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate)

V Jury E Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Publikationen in österreichi-schen bzw. ausländischen Verlagen

T 31. Jänner S Literatur

Robert-Musil-Stipendium Z Förderung der Arbeit an literarischen

Großprojekten (Prosa, Lyrik, Essay)D 3 Langzeitstipendien, je € 50.400

(monatlich € 1.400, 3 Jahre)V LiteraturbeiratE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Publikationen in österreichi-schen bzw. ausländischen Verlagen

T Alle 3 Jahre, nächste Ausschreibung Ende 2014

S Literatur

Arbeitsstipendium Z Förderung der Arbeit an literarischen

Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essay)

D Ein- bis zweimal jährlich, jeweils maximal € 1.100

V Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzungs-gutachten

E Förderungsantrag, Projektbeschrei-bung, Lebenslauf, Publikationsver-zeichnis, 30 Seiten Textproben bzw. 20 Seiten Übersetzungsproben und Originaltext

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich

T Laufend

S Literatur, Kinder- und Jugendlitera-tur, Übersetzung

Arbeitsstipendium Illustration Z Förderung von IllustratorInnen (Kin-

der- und Jugendliteratur)D Einmal jährlich, jeweils maximal

€ 1.100V Beirat für Kinder- und Jugendlitera-

turE Förderungsantrag, Projektbeschrei-

bung, Lebenslauf, Publikationsver-zeichnis, Layout eines Bilderbuchs (Typographie und skizzenhaft darge-stellte Bilder), 2 ausgeführte (reinge-zeichnete) ganzseitige Illus trationen zu einem Buchtext (Vorlage mög-lichst als Farbkopie) und Text; bei textlosen Bilderbüchern oder Bü-chern, die noch keinen Text haben, kurze Inhaltsangabe

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T LaufendS Kinder- und Jugendliteratur

Reisestipendium Z Zuschuss zu Reise- und Lebenshal-

tungskosten bei Auslandsaufenthal-ten von österreichischen AutorInnen und ÜbersetzerInnen bzw. bei Österreich-Aufenthalten von auslän-dischen ÜbersetzerInnen

D Maximal 3 Monate, monatlich maxi-mal € 1.100

V Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzungsgut-achten

E Förderungsantrag, Projektbeschrei-bung, Lebenslauf, Publikationsver-zeichnis, 30 Seiten Textproben bzw. 20 Seiten Übersetzungsproben und Originaltext, detaillierte Kalkulation

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich sowie an ausländische Überset-zerInnen

T LaufendS Literatur, Kinder- und Jugendlitera-

tur, Übersetzung

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der KunstsektionIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)152 von 305

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.www.parlament.gv.at

Page 153: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel III Service152 Kunstbericht 2010

Rom-Stipendium Z Auslandsstipendium für Literatur,

kostenloser Aufenthalt in der Atelier-wohnung der Kunstsektion in Rom

D Monatlich € 1.100, maximal 3 Mona-te, Reisekostenersatz

V Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur

E Förderungsantrag, Projektbeschrei-bung, Lebenslauf, Publikationsver-zeichnis, 30 Seiten Textproben, Re-zensionen

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich

T LaufendS Literatur, Kinder- und Jugendliteratur

Werkstipendium Z Förderung der Arbeit an größeren

literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essay)

D Mindestens 3 Monate, monatlich bis zu € 1.100

V Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur

E Förderungsantrag, Projektbeschrei-bung, Lebenslauf, Publikationsver-zeichnis, 30 Seiten Textproben, Ver-lagsvertrag, Rezensionen

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich, Publikationen in österreichi-schen bzw. ausländischen Verlagen

T Laufend S Literatur, Kinder- und Jugendliteratur

Finanzierung von Arbeitsbehelfen Z Finanzierung von Arbeitsbehelfen

(PC, Notebook usw.) für AutorInnen und ÜbersetzerInnen

D TeilfinanzierungV Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und

Jugendliteratur, Übersetzungsgut-achten

E Förderungsantrag, Projektbeschrei-bung, Lebenslauf, Publikationsver-zeichnis, 30 Seiten Textproben bzw. 20 Seiten Übersetzungsproben und Originaltext, detaillierte Kalkulation, Rezensionen

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich

T LaufendS Literatur, Kinder- und Jugendlitera-

tur, Übersetzung

Mira-Lobe-Stipendium Z Förderung der Arbeit an literarischen

Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik), insbesondere des literarischen Nach-wuchses, im Bereich Kinder- und Jugendliteratur

D Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600 (monatlich € 1.100, 6 Monate)

V Jury E Lt. Ausschreibung K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T 31. Jänner S Kinder- und Jugendliteratur

Buchprämie Z Auszeichnung besonders gelungener

belletristischer Neuerscheinungen österreichischer AutorInnen in einem österreichischen Verlag

D 15 Prämien zu je € 1.500V JuryE Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T JährlichS Literatur

AutorenInnenprämie Z Auszeichnung besonders gelungener

belletristischer Debüts österreichi-scher AutorInnen; Veröffentlichung in Buchform bzw. in Literaturzeit-schriften

D 4 Prämien zu je € 3.700V Jury E Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T JährlichS Literatur

Übersetzungsprämie Z Auszeichnung besonders gelungener

Übersetzungen österreichischer bel-letristischer Literatur (vor allem Werke lebender AutorInnen) in eine Fremd-sprache bzw. fremdsprachiger zeit-genössischer Literatur ins Deutsche durch österreichische ÜbersetzerInnen

D € 800, € 1.100, € 1.500, € 1.900, € 2.200

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 153 von 305

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.www.parlament.gv.at

Page 154: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 153

V ÜbersetzungsbeiratE Publizierte Übersetzung (maximal 5

Jahre alt), Originalausgabe, Stamm-daten der/des Übersetzenden, Le-benslauf, Verzeichnis der bisherigen literarischen Übersetzungen

K Unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft der Übersetze-rInnen (Übersetzung in eine Fremd-sprache), österreichische Staatsbür-gerschaft der ÜbersetzerInnen bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich (Übersetzung ins Deutsche)

T 31. JuliS Übersetzung

Großer Österreichischer Staatspreis Z Auszeichnung besonders hervorra-

gender Leistungen im Bereich Litera-tur

D € 30.000V Österreichischer KunstsenatE Keine Bewerbung möglich K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip innerhalb der Spar-ten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur

T JährlichS Literatur

Österreichischer Staatspreis für Europäische Literatur Z Auszeichnung eines literarischen

Gesamtwerks europäischer Auto-rInnen, das international besondere Beachtung gefunden hat

D € 25.000V JuryE Keine Bewerbung möglichK Das Werk muss auch in Übersetzung

vorliegen.T JährlichS Literatur

Erich-Fried-Preis für Literatur und Sprache Z Auszeichnung hervorragender Leis-

tungen im Bereich der deutschspra-chigen Literatur

D € 15.000V Gestiftet von der Kunstsektion, ver-

geben von der Internationalen Erich-Fried-Gesellschaft für Literatur und

Sprache; Einzelentscheidung einer/eines vom Präsidium der Gesellschaft gewählten Jurorin/Jurors

E Keine Bewerbung möglich K Deutschsprachige AutorInnenT JährlichS Literatur

Ernst-Jandl-Preis für Lyrik Z Auszeichnung hervorragender Leis-

tungen im Bereich der deutschspra-chigen Lyrik

D € 15.000V Jury E Keine Bewerbung möglich K Deutschsprachige LyrikerInnenT Alle 2 Jahre, nächste Vergabe: 2013S Literatur

Manès-Sperber-Preis für Literatur Z Auszeichnung hervorragender Leis-

tungen im Bereich des gesellschafts-politischen Romans, der politisch-literarischen Essayistik oder der gesellschaftspolitisch bedeutsamen Kulturphilosophie

D € 8.000V Jury; gestiftet von der Kunstsektion,

vergeben in Kooperation mit der Manès-Sperber-Gesellschaft

E Keine Bewerbung möglichK Das auszuzeichnende Werk muss ent-

weder im Original deutschsprachig sein oder in repräsentativer Weise in deutscher Sprache vorliegen.

T Unregelmäßig, zumindest aber alle 5 Jahre

S Literatur

Österreichischer Staatspreis für Kulturpublizistik Z Auszeichnung hervorragender Bei-

träge im Bereich Kulturpublizistik in Zeitungen und Zeitschriften, audiovi-suellen Medien oder Einzelpublikati-onen

D € 8.000V Jury E Keine Bewerbung möglich K Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in ÖsterreichT Alle 2 Jahre, nächste Vergabe: 2012S Literatur

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der KunstsektionIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)154 von 305

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.www.parlament.gv.at

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Kapitel III Service154 Kunstbericht 2010

Österreichischer Staatspreis für Literaturkritik Z Auszeichnung hervorragender Bei-

träge im Bereich Literaturkritik in Zeitungen und Zeitschriften, audiovi-suellen Medien oder Einzelpublikati-onen

D € 8.000V Jury E Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T Alle 2 Jahre, nächste Vergabe 2013 S Literatur

Österreichischer Staatspreis für literarische Übersetzung Z Auszeichnung hervorragender Über-

setzung eines umfangreichen Einzel-werks oder eines Gesamtwerks

D 2 Preise zu je € 8.000V ÜbersetzungsbeiratE Keine Bewerbung möglich K Prosa, Lyrik, Dramatik, Essays unter

Ausklammerung von wissenschaft-licher Literatur, Sachbüchern oder Trivialliteratur; Übersetzung öster-reichischer belletristischer Literatur (vor allem Werke lebender Auto-rInnen) in eine Fremdsprache bzw. Übersetzung eines fremdsprachigen Werks der zeitgenössischen Litera-tur ins Deutsche; unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen (Übersetzung in eine Fremdsprache), österreichische Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerIn-nen bzw. ständiger Wohnsitz in Ös-terreich (Übersetzung ins Deutsche)

T JährlichS Übersetzung

Österreichischer Kunstpreis für Literatur Z Auszeichnung eines belletristischen

GesamtwerksD € 12.000V Jury E Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T Jährlich S Literatur

Outstanding Artist Award für Literatur Z Auszeichnung von AutorInnen der

jüngeren oder mittleren Generation, die bereits wichtige belletristische Publikationen vorweisen können

D € 8.000V Jury E Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich T JährlichS Literatur

Staatspreis Schönste Bücher Österreichs Z Auszeichnung von Büchern beson-

derer gestalterischer und herstelleri-scher Qualität

D 3 Staatspreise zu je € 3.000 V Jury; Wettbewerb gemeinsam mit

dem Hauptverband des Österreichi-schen Buchhandels

E Lt. Ausschreibung, durch Verlag, Druckerei oder GestalterIn

K Beurteilung der technischen, ge-stalterischen und konzeptionellen Qualität; zwischen 1. Dezember des Vorjahres und 30. November des laufenden Jahres in Buchform er-schienene Publikationen; die Bücher müssen in Österreich verlegt worden und frei von Werbeinseraten sein

T Jährlich, lt. AusschreibungS Lt. Ausschreibung

Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis Z Auszeichnung qualitätsvoller Kinder-

und JugendliteraturD Insgesamt € 26.000 (4 belletristi-

sche Kinder- und Jugendbuchpreise zu je € 6.000, Preis der Jugendjury € 2.000), Aufnahme von bis zu 10 weiteren Büchern in die „Kollektion Österreichischer Kinder- und Jugend-buchpreis“

V Jury, JugendjuryE Lt. AusschreibungK Vergabe an UrheberInnen (AutorIn-

nen, ÜbersetzerInnen, IllustratorInnen) in österreichischen Verlagen bzw. an österreichische UrheberInnen in ausländischen Verlagen; Kategorien Bilder-, Kinder-, Jugend-, Sachbuch

T Jährlich, lt. AusschreibungS Kinder- und Jugendliteratur

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 155 von 305

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Kunstbericht 2010 155

Österreichischer Kunstpreis für Kinder- und Jugendliteratur Z Auszeichnung eines Gesamtwerks

von AutorInnen, ÜbersetzerInnen oder IllustratorInnen

D € 12.000 V JuryE Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T Alle 2 Jahre, nächste Vergabe: 2012S Kinder- und Jugendliteratur

Outstanding Artist Award für Kinder- und Jugendliteratur Z Auszeichnung von AutorInnen, Illus-

tratorInnen und ÜbersetzerInnen der jüngeren oder mittleren Generation, die bereits wichtige Publikationen vorweisen können

D € 8.000V JuryE Keine Bewerbung möglichK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich T Alle 2 Jahre, nächste Vergabe: 2012S Kinder- und Jugendliteratur

Österreichischer Staatspreis für Kinderlyrik Z Auszeichnung eines Gesamtwerks

deutschsprachiger Kinderlyrik D € 8.000V JuryE Keine Bewerbung möglichK Deutschsprachige LyrikerInnen T Unregelmäßig S Kinder- und Jugendliteratur

Abteilung V/6 Auszeichnungs-angelegenheiten, Veranstaltungs-management, Öffentlichkeitsarbeit

Reise-, Aufenthalts- und Tournee-kostenzuschuss Z Austausch von ExpertInnen, Künst-

lerInnen, Ensembles oder kulturellen Aktivitäten im Rahmen bestehender Arbeitsprogramme

D Teilfinanzierung; in Einzelfällen Rei-se- und Aufenthaltskostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte österreichi-scher ExpertInnen, KünstlerInnen,

Ensembles sowie für Österreich-Auf-enthalte solcher Personen/Gruppen aus dem Ausland auch außerhalb bestehender Kulturabkommen

V Gegebenenfalls BeiratsgutachtenE Förderungsantrag, angeführte Beila-

gen bzw. Unterlagen nach Rückspra-che

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; kontinuierliche Tätigkeit auf hohem Niveau

T LaufendS Bildende Kunst, Architektur, Fotogra-

fie, Film, Video- und Medienkunst, darstellende Kunst, Musik, Tanz, Literatur

Artist-in-Residence Z Förderung ausländischer KünstlerIn-

nen und des interkulturellen DialogsD Monatlich € 700, maximal 3 Mona-

te, Bereitstellung kostenloser Wohn- und Arbeitsräume in Wien

V Auswahl in Kooperation mit den Entsenderstaaten

E Formloses Bewerbungsschreiben mit künstlerischem Lebenslauf

K KünstlerInnen der jüngeren Genera-tion (maximal 35 Jahre), abgeschlos-sene künstlerische Ausbildung

T LaufendS Bildende Kunst, Design, Fotografie,

Musik, Literatur

Abteilung V/7 Regionale Kulturinitiativen

Projekt- und ProgrammkostenzuschussZ Förderung von Programmen und

Projekten regionaler österreichischer Kulturinitiativen

D Teilfinanzierung, möglichst Drittelfi-nanzierung mit regionalen Gebiets-körperschaften

V KulturinitiativenbeiratE Förderungsantrag sowie Programm-/

Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmit-teln, angegebene Beilagen

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der KunstsektionIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)156 von 305

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Kapitel III Service156 Kunstbericht 2010

K Innovative, zeitbezogene, experi-mentelle Kulturformen, soziokultu-relle Initiativen von überregionalem Interesse mit beispielgebendem, innovatorischem Charakter

T 4. Quartal des Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres (Jah-resprogramm), laufend (Projekt)

S Kulturinitiativen

ProjektkostenzuschussZ Förderung von Einzelpersonen im

Bereich innovative, zeitbezogene, experimentelle Kulturformen und von soziokulturellen Projekten

D Teilfinanzierung V KulturinitiativenbeiratE Förderungsantrag sowie Programm-/

Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmit-teln, angegebene Beilagen

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Projekte von überregionalem Interesse mit beispielgebendem, innovatorischem Charakter

T LaufendS Alle Sparten

Interdisziplinäre KulturprojekteZ Förderung von Einzelpersonen, Ver-

einen, Arbeitsgruppen von Künstle-rInnen, KulturarbeiterInnen und Wis-senschaftlerInnen, die gemeinsam ein interdisziplinäres Thema bearbei-ten

D Teilfinanzierung V Beirat für Interdisziplinäre Kulturpro-

jekteE Förderungsantrag sowie Projektbe-

schreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zuge-sagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, angegebene Beilagen

K Verbindung von Disziplinen der Kunst mit kunstfernen Disziplinen wie Natur- und Humanwissenschaf-ten mit aktuellen Anliegen (wie

Klimawandel, Ethik, Soziologie, Biologie, Energie, Nachhaltigkeit, Landflucht, Alterspyramide, Zivilbür-gertum, Gender-Fragen usw.) mit dem Ziel, einen positiven Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung zu leisten

T 31. März, 30. SeptemberS Interdisziplinäre Kulturprojekte

Jahrestätigkeit Z Förderung der Jahrestätigkeit von

regionalen österreichischen Kultur-initiativen

D Teilfinanzierung, möglichst Drittelfi-nanzierung mit regionalen Gebiets-körperschaften

V KulturinitiativenbeiratE Förderungsantrag sowie Programm-/

Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmit-teln, angegebene Beilagen

K Sicherung bzw. Schaffung der Infra-struktur von innovativen regionalen Kulturinitiativen

T 4. Quartal des Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres

S Kulturinitiativen

Investitionskostenzuschuss für infrastrukturelle Maßnahmen Z Investitionsförderung für regionale

österreichische KulturinitiativenD Teilfinanzierung, möglichst Drittelfi-

nanzierung mit regionalen Gebiets-körperschaften

V KulturinitiativenbeiratE Förderungsantrag, angegebene Bei-

lagen, 3 AnboteK Anschaffung technischer Ausstat-

tung im Veranstaltungsbereich und bewegliche Investitionsgüter, Aus-wahl der BestbieterInnen nach dem Bundesvergabegesetz

T Laufend S Kulturinitiativen

Reisekostenzuschuss Z Förderung von Reisekosten für Ein-

zelpersonen D Teilfinanzierung

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 157 von 305

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Page 158: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 157

V Gegebenenfalls BeiratsgutachtenE Förderungsantrag sowie Projektbe-

schreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zuge-sagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln

K Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Trainee-StipendiatInnen, Teilnahme an Kulturseminaren und -projekten im Ausland (im Interes-sensbereich der Abteilung 7)

T Laufend S Kulturmanagement

Trainee-Stipendium Z Förderung von Führungskräften im

Kunst- und KulturbereichD Maximal 12 Stipendien, monatlich

€ 1.500 oder € 1.850 (je nach Ziel-land), 3–6 Monate

V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Verwertungsmöglichkeit des im Ausland erworbenen Könnens in Österreich, Naheverhältnis zu regio-nalen Kulturinitiativen, persönliche Qualifikation (Ausbildung und/oder langjährige Tätigkeit im Kulturbe-reich)

T Alle 2 JahreS Kulturmanagement

Dokumentation, Evaluation, Kulturforschung Z Vergabe von Studienaufträgen zu

kulturpolitischen Evaluationen im Rahmen der Kulturinitiativen

D VertragV KulturinitiativenbeiratE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; Auftragsstudien im Bereich regionale Kulturentwicklung und -forschung

T Bei BedarfS Lt. Ausschreibung

Österreichischer Kunstpreis für aktuelle Jahresthemen Z Auszeichnung langjähriger und

nachhaltiger KulturarbeitD € 12.000V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich

T Jährlich S Lt. Ausschreibung

Outstanding Artist Award für aktuelle Jahresthemen Z Auszeichnung nachhaltiger Kultur-

arbeitD € 8.000V JuryE Lt. AusschreibungK Österreichische Staatsbürgerschaft

bzw. ständiger Wohnsitz in Öster-reich; lt. Ausschreibung

T Jährlich S Lt. Ausschreibung

AbkürzungenZ Ziel und ZweckD Dotation/FörderungshöheV VergabemodusE Erforderliche Einreichungsun-

terlagenK Kriterien und BedingungenT TerminS Sparte

Förderungsmaßnahmen der KunstsektionIII-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)158 von 305

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Page 159: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel III Service158 Kunstbericht 2010

Kunstförderungsgesetz 1988

BGBl. Nr. 146/1988 idF BGBl. I Nr. 95/1997 und BGBl. I Nr. 132/2000

Aufgaben der Förderung§ 1.(1) Im Bewusstsein der wertvollen Leistungen, die die Kunst erbringt, und in Anerkennung ihres Beitrags zur Verbesserung der Lebensqualität hat der Bund die Aufgabe, das künstlerische Schaffen in Österreich und seine Vermittlung zu fördern. Für diesen Zweck sind im jeweiligen Bundesfinanzgesetz die entsprechenden Mittel vorzusehen. Weiters ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die finan-zielle und organisatorische Förderung des künstlerischen Schaffens durch Private und der sozialen Lage für Künstler anzustreben.

(2) Die Förderung hat insbesondere die zeitgenössische Kunst, ihre geistigen Wand-lungen und ihre Vielfalt im Geiste von Freiheit und Toleranz zu berücksichtigen. Sie hat danach zu trachten, die Kunst allen Bevölkerungskreisen zugänglich zu machen und die materiellen Voraussetzungen für die Entwicklung des künstleri-schen Lebens in Österreich zu verbessern.

Gegenstand der Förderung§ 2.(1) Im Sinne des § 1 sind insbesondere zu fördern:1. Das künstlerische Schaffen der Literatur, der darstellenden Kunst, der Musik, der bildenden Künste, der Fotografie, des Films und der Videokunst sowie neuer experimenteller oder die Grenzen der genannten Kunstsparten überschreitender Kunstformen;2. die Veröffentlichung, Präsentation und Dokumentation von Werken;3. die Erhaltung von Werkstücken und Dokumenten;4. Einrichtungen, die diesen Zielen dienen.

(2) Es dürfen nur Leistungen und Vorhaben einer natürlichen oder vom Bund ver-schiedenen juristischen Person gefördert werden, die von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden.

(3) In die Förderung nach diesem Bundesgesetz sind Bereiche des Kunstlebens nicht einzubeziehen, deren Förderung durch den Bund sondergesetzlich geregelt ist.

(4) Ein der Bedeutung der zeitgenössischen Kunst angemessener Anteil der Förde-rungsmittel ist für diesen Bereich des künstlerischen Schaffens und seine Veröffent-lichung oder Präsentation zu verwenden.

Arten der Förderung§ 3.(1) Arten der Förderung im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:1. Geld- und Sachzuwendungen für einzelne Vorhaben (Projekte),2. der Ankauf von Werken (insbesondere der zeitgenössischen Kunst),3. zins- oder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen,4. Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse,5. die Vergabe von Stipendien (insbesondere von Studienaufenthalten im Ausland),6. die Erteilung von Aufträgen zur Herstellung von Werken der zeitgenössischen Kunst,7. die Vergabe von Staats-, Würdigungs- und Förderungspreisen sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen und8. sonstige Geld- und Sachzuwendungen.

(2) Sofern Einrichtungen der Bundesschulen gegen jederzeitigen Widerruf für künstlerische Zwecke überlassen werden, darf diese Überlassung unentgeltlich erfolgen.

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 159 von 305

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Page 160: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 159

(3) Stipendien im Sinne des Abs. 1 Z 5 und Preise im Sinne des Abs. 1 Z 7 sind von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für im Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die unter vergleichbaren Voraussetzungen von nationalen und internationalen Förderungsinstitutionen vergeben werden.

(4) Der Bund kann den Ankauf von Kunstwerken durch Landes- und Gemeindega-lerien durch Zuschüsse fördern, wenn dies im gesamtösterreichischen Kunstinte-resse gelegen ist. § 5 Abs. 1 und 2 ist anzuwenden.

Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung§ 4.(1) Voraussetzung für die Gewährung der in § 3 Z 1,3,4,5 und 8 genannten Förderungen ist die Einbringung eines Ansuchens beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport.

(2) Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn das Vorhaben (Projekt) ohne sie nicht oder nicht zur Gänze in Angriff genommen oder durchgeführt werden kann und bei Gewährung der Förderung finanziell gesichert ist. Nach Maßgabe seiner wirt-schaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Förderungswerber eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung zu erbringen. Ist dem Förderungswerber eine Eigenleistung wirtschaftlich nicht zumutbar, kann davon abgesehen werden.

(3) Das Förderungsansuchen hat Angaben darüber zu enthalten, ob der Förderungs-werber für dasselbe Vorhaben bei einem anderen Organ des Bundes oder einem anderen Rechtsträger um Gewährung von Förderungsmitteln angesucht hat oder ansuchen will. Gegebenenfalls sind die gewährten oder in Aussicht gestellten Mittel bei der Bemessung der Höhe der Förderung aus Bundesmitteln zu berücksichtigen. Werden durch eine beabsichtigte Förderungsmaßnahme Interessen (Aufgaben) anderer Gebietskörperschaften berührt, ist eine angemessene Beteiligung dieser Gebietskörperschaften an der Durchführung der Förderungsmaßnahmen unter wei-testmöglicher Koordinierung des beiderseitigen Mitteleinsatzes anzustreben. Weiters ist nach Möglichkeit eine Kostenbeteiligung privater Förderer anzustreben und der Förderungswerber diesbezüglich zu beraten und zu unterstützen.

(4) Dieses Bundesgesetz räumt keinen individuellen Anspruch auf die Gewährung einer Förderung ein.

Bedingungen für die Förderung§ 5.(1) Vor Gewährung einer Förderung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 6 und 8 ist mit dem Förderungswerber ein Vertrag abzuschließen, der alle Auflagen und Bedin-gungen enthält, die den wirtschaftlichen Einsatz der Bundesmittel sicherstellen. Auflagen und Bedingungen haben der Eigenart des Vorhabens zu entsprechen und sollen eine möglichst rasche und einfache Vergabe der Mittel ermöglichen. Musterverträge sind den Förderungsrichtlinien anzuschließen.

(2) Im Vertrag kann der Förderungswerber verpflichtet werden, den Organen des Bundes die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungs-mittel durch Einsicht in die Bücher und Belege sowie durch Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten, ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und über die Verwendung der Förderungsmittel innerhalb einer zu vereinbarenden Frist zu berichten. Vom Erfordernis des Berichts über die Verwendung der Förderungs-mittel kann abgesehen werden, wenn dies im Hinblick auf die Höhe der Förderung oder die Art des Vorhabens geboten ist. Die näheren Regelungen sind in den För-derungsrichtlinien zu treffen.

(3) Eine Förderung durch ein Gelddarlehen darf ganz oder teilweise in eine Geld-zuwendung umgewandelt werden, wenn der angestrebte Erfolg des Vorhabens

Kunstförderungsgesetz 1988III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)160 von 305

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Page 161: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel III Service160 Kunstbericht 2010

wegen nachfolgend ohne Verschulden des Förderungsempfängers eintretender Ereignisse nur durch eine solche Umwandlung erreicht werden kann.

§ 6. Für den Fall, dass der Vertrag aus Gründen, für die der Förderungswerber verantwortlich ist, von diesem in wesentlichen Punkten nicht eingehalten wird, ist in diesem gemäß § 5 abzuschließenden Vertrag zu vereinbaren, dass Geldzuwen-dungen und Zuschüsse nach § 3 Abs. 1 Z 1,4,5 und 8 zurückzuerstatten oder noch nicht zurückgezahlte Darlehen nach Kündigung vorzeitig fällig zu stellen und vom Tage der Auszahlung an mit 3 vH über dem jeweils geltenden Zinsfuß für Eskontie-rungen der Österreichischen Nationalbank pro Jahr zu verzinsen sind.

Mittelbare Förderung§ 7.(1) Der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport ist ermächtigt, mit sachlich in Betracht kommenden Rechtsträgern mit Ausnahme der Gebietskörperschaften Verträge des Inhalts abzuschließen, dass Förderungen aus Bundesmitteln durch diese Rechtsträger im Namen und für Rechnung des Bundes nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes verteilt werden können, wenn die Besonderheiten bestimmter Förderungen eine Mitwirkung solcher bevollmächtigter Rechtsträger geboten erscheinen lassen und durch diese Mitwirkung die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Einsatzes der Bundesmittel verbessert wird. Nach Mög-lichkeit sind mit der Durchführung der mittelbaren Förderung Rechtsträger zu beauftragen, die sich an den Kosten des Vorhabens beteiligen.

(2) Verträge gemäß Abs. 1 sind im jährlichen Kunstbericht darzustellen und zu begründen.

Förderungsrichtlinien§ 8. Der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport hat die näheren Vorkeh-rungen, die bei der Gewährung von Förderungen nach diesem Bundesgesetz zu treffen sind, nach Vorberatung mit den Beiräten im Einvernehmen mit dem Bun-desminister für Finanzen durch Richtlinien festzulegen.

Beiräte§ 9. Der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport kann zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsangelegenheiten einzelner Kunstsparten Beiräte oder Jurys einsetzen, in die Fachleute der jeweiligen Sparte zu berufen sind.

Kunstbericht§ 10. Der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport hat dem Nationalrat im Wege der Bundesregierung einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit des Bundes auf dem Gebiet der Kunstförderung vorzulegen.

Freiheit von Stempelgebühren§ 11. Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften sind von den Stempelgebühren befreit.

Vollziehung§ 12. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1. Hinsichtlich des § 8 der Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesmi-nister für Finanzen,2. hinsichtlich des § 3 Abs. 3, des § 11 und des § 13 der Bundesminister für Finanzen,3. im übrigen der Bundeskanzler.

§ 13. § 3 Abs. 3 ist auf Zeiträume ab dem 1. Jänner 1991 anzuwenden.

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 161 von 305

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Page 162: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 161Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981

Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981

BGBl. Nr. 573/1981 idF BGBl. Nr. 740/1988, BGBl. Nr. 765/1992, BGBl. I Nr. 159/1999, BGBl. I Nr. 26/2000, BGBl. I Nr. 132/2000, BGBl. I Nr. 98/2001 und BGBl. I Nr. 34/2005

§ 1.(1) Nach diesem Gesetz sind folgende Abgaben zu entrichten:1. vom Rundfunkteilnehmer zu jeder gemäß § 3 Rundfunkgebührengesetz, BGBl. I Nr. 159/1999, für Radio-Empfangseinrichtungen zu entrichtenden Gebühr monatlich ein Beitrag von 0,48 Euro (Kunstförderungsbeitrag);2. vom gewerblichen Betreiber einer Kabelrundfunkanlage für jeden Empfangsbe-rechtigten von Rundfunksendungen monatlich einen Beitrag von 0,25 Euro;3. von demjenigen, der als Erster im Inland gewerbsmäßig entgeltlich durch Verkauf oder Vermietung Geräte, die zum Empfang von Rundfunksendungen über Satel-liten bestimmt sind (Satellitenreceiver, -decoder), in den Verkehr bringt, eine ein-malige Abgabe von 8,72 Euro je Gerät. Ausgenommen sind jene Geräte (Decoder), die ausschließlich zum Empfang von Weitersendungen von Rundfunkprogrammen geeignet sind.

(2) Die Einhebung und zwangsweise Einbringung sowie die Befreiung von dieser Abgabe gemäß Abs. 1 Z 1 obliegt dem mit der Einbringung der Rundfunkgebühren betrauten Rechtsträger nach denselben Vorschriften, die für die Rundfunkgebühren gelten; dieser ist berechtigt, 4 % des Gesamtbetrages der eingehobenen Kunstför-derungsbeiträge als Vergütung für die Einhebung einzubehalten. In diesem Betrag ist die Umsatzsteuer enthalten.

(3) 85 vH des Erträgnisses aus dem Bundesanteil am Kunstförderungsbeitrag gemäß Abs. 1 Z 1 sind vom Bundeskanzler, das restliche Erträgnis ist vom Bundes-minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Zwecke der Kunstförderung zu verwenden.

§ 2.(1) Zur Beratung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verwendung des Kunstförderungsbeitrages gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ist ein Beirat einzurichten, der aus einem vom Bundeskanzler bestellten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und aus 20 Mitgliedern sowie der gleichen Zahl von Ersatzmitgliedern besteht.

(2) Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Beirats sind vom Bundeskanzler jeweils auf die Dauer von drei Jahren zu bestellen:1. vier Mitglieder (Ersatzmitglieder) auf Vorschlag der Länder;2. je ein Mitglied (Ersatzmitglied) auf Vorschlag der repräsentativen Vereini gungen der Städte und Gemeinden;3. je ein Mitglied (Ersatzmitglied) auf Vorschlag der Bundeskammer der gewerb-lichen Wirtschaft, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Öster-reichs, des Österreichischen Arbeiterkammertages, der römisch-katholischen Kirche und der evangelischen Kirche AB und HB in Österreich;4. ein Mitglied (Ersatzmitglied) auf Vorschlag der Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe;5. je ein Mitglied (Ersatzmitglied) auf Vorschlag des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur;6. ein Mitglied (Ersatzmitglied) als Vertreter des Bundeskanzleramts;7. vier Mitglieder (Ersatzmitglieder) als Vertreter der Bereiche der Künste. Bei der Bestellung dieser Mitglieder (Ersatzmitglieder) ist insbesondere auf Vorschläge von repräsentativen Einrichtungen bzw. Organisationen aus dem Bereich der Künste Bedacht zu nehmen. Der Bundeskanzler hat durch Verordnung zu bestimmen,

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)162 von 305

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Kapitel III Service162 Kunstbericht 2010

welche Einrichtungen bzw. Organisationen im Hinblick auf ihre Aufgaben, Zielset-zungen und Mitglieder für die Bereiche der Künste als repräsentativ anzusehen sind;8. ein Mitglied (Ersatzmitglied) auf Vorschlag des Österreichischen Gewerkschafts-bundes.

(3) Der Bundeskanzler hat den gemäß Abs. 1 und 2 eingerichteten Beirat nach Maßgabe der Erfordernisse, jedoch mindestens jährlich einmal, einzuberufen. Zur Beschlussfähigkeit des Beirats ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder (Ersatzmitglieder) notwendig. Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit ein-facher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Tätigkeit der Mitglieder des Beirats ist ehrenamtlich.

§ 3.(1) Die Abgaben gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 und 3 sind Bundesabgaben, deren Einhebung dem Künstler-Sozialversicherungsfonds obliegt. Dabei hat der Fonds das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51, anzu-wenden. Berufungsbehörde gegen Bescheide des Fonds und sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist der Bundeskanzler. Die Berufung hat keine aufschie-bende Wirkung. Zur Durchführung des Inkassos kann sich der Fonds der Leistungen Dritter bedienen. Zur Eintreibung der Abgaben ist dem Fonds die Einbringung im Verwaltungswege gewährt (§ 3 Abs. 3 Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, BGBl. Nr. 53)

(2) Die Abgabe gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 ist auf Grund der Anzahl der Empfangsbe-rechtigten zum Stichtag 1. März für das zweite und dritte Quartal eines Kalen-derjahres und zum Stichtag 1. September für das vierte Quartal und das erste Quartal des darauf folgenden Kalenderjahres zu bemessen. Die Betreiber der Kabelrundfunkanlage haben zu diesem Zweck mit Stichtag 1. März bis zum 15. März und mit Stichtag 1. September bis zum 15. September dem Fonds die Anzahl der Empfangsberechtigten mitzuteilen. Sind diese Mitteilungen schlüssig, kann der Künstler-Sozialversicherungsfonds mit Mandatsbescheid gemäß § 57 AVG die Abgabe bemessen.

(3) Die Abgabe gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 ist entsprechend der Anzahl der in einem Quartal eines Kalenderjahres in Verkehr gebrachten Geräte im Nachhinein zu bemessen. Die Abgabepflichtigen haben innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des jeweiligen Quartals dem Künstler-Sozialversicherungsfonds die Anzahl der in den Verkehr gebrachten Geräte mitzuteilen. Abs. 2 letzter Satz findet Anwendung.

(4) Die Abgabenpflichtigen haben innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheides die vorgeschriebenen Abgaben an den Fonds zu leisten. Dies gilt auch, wenn die Vorschreibung durch Mandatsbescheid erfolgt ist und kein Rechtsmittel dagegen erhoben wurde. Erfolgt die Einzahlung nicht innerhalb dieser Frist, so ist ein Säumniszuschlag von 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrags zu entrichten. Hinsichtlich der Verjährung der Abgaben ist § 238 der Bundesabga-benordnung, BGBl. Nr. 194/1961, anzuwenden. Wer Geräte gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 im Inland gewerbsmäßig entgeltlich, jedoch nicht als Erster in den Verkehr bringt, haftet für die Abgabe wie ein Bürge und Zahler.

(5) Abgabepflichtigen, die den Mitteilungspflichten gemäß Abs. 2 und 3 nicht rechtzeitig nachkommen, kann der Fonds einen Zuschlag bis zu 10 % der fest-gesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist.

(6) Von den Abgaben gemäß Abs. 1 Z 2 und 3 sind die Unternehmen in jenen Kalenderjahren befreit, in denen die nach diesen Bestimmungen insgesamt zu leis-tende Abgabe den Betrag von 872 Euro nicht übersteigt.

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Kunstbericht 2010 163

(7) Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze ver-wiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

§ 4. Das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1950, BGBl. Nr. 131, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1968, BGBl. Nr. 301, tritt außer Kraft.

§ 5. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1. hinsichtlich des § 1 Abs. 4 der Bundeskanzler und der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, jeweils in dem dort bezeichneten Umfang;2. hinsichtlich des § 2 der Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur;3. hinsichtlich des § 1 Abs. 1 Z 2 und 3 sowie hinsichtlich des § 3 der Bundeskanzler;4. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 159/1999);5. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen.

§ 6.(1) § 1 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 765/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2000 tritt mit 1. Juni 2000 in Kraft.

(3) §§ 1 und 3 sowie § 5 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 132/2000 treten mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(4) § 1 Abs. 1 Z 1, Z 2 und Z 3 sowie § 3 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(5) § 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2005 tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 11. Jänner 1983, BGBl. Nr. 53, über repräsentative Einrichtungen im Sinne des Kunstförderungsbei-tragsgesetzes 1981.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 Z 7 des Kunstförderungsbeitragsgesetzes 1981, BGBl. Nr. 573, wird verordnet:Folgende Einrichtungen bzw. Organisationen sind im Hinblick auf ihre Aufgaben, Zielsetzungen und Mitglieder für die Bereiche der Künste als repräsentativ im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 7 des Kunstförderungsbeitragsgesetzes 1981 anzusehen:1. Bundeskonferenz der bildenden Künstler Österreichs;2. Interessengemeinschaft österreichischer Autorinnen Autoren;3. Österreichischer Komponistenbund;4. Österreichischer Kunstsenat;5. Verband der Filmregisseure Österreichs.

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Kapitel III Service164 Kunstbericht 2010

Filmförderungsgesetz 1980

BGBl. Nr. 557/1980 idF BGBl. Nr. 517/1987, BGBl. Nr. 187/1993, BGBl. Nr. 646/1994, BGBl. Nr. 34/1998 und BGBl. I Nr. 170/2004

Österreichisches Filminstitut§ 1. Das Österreichische Filminstitut fördert als bundesweite Filmförderungs-einrichtung das österreichische Filmwesen nach kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten, insbesondere die Stärkung der österreichischen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des österreichischen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland. Es ist eine juristische Person des öffent-lichen Rechts und hat seinen Sitz in Wien. Das Geschäftsjahr des Filminstitutes ist das Kalenderjahr.

Ziele, Förderungsgegenstand§ 2.(1) Ziel der Filmförderung ist es,a) die Herstellung, die Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, sowohl entsprechende Publikumsakzeptanz als auch internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Wirtschaftlichkeit, die Qualität, die Eigenständigkeit und die kulturelle Identität des österreichischen Filmschaffens zu steigern,b) die kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und internationalen Belange des öster-reichischen Filmschaffens zu unterstützen, insbesondere durch Maßnahmen zur Nachwuchsförderung sowie durch Erstellung eines jährlichen Filmwirtschaftsbe-richts, c) die internationale Orientierung des österreichischen Filmschaffens und damit die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des österrei-chischen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern, insbesondere durch die Förderung der Präsentation des österreichischen Films im In- und Ausland,d) österreichisch-ausländische Koproduktionen zu unterstützen,e) die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des österreichischen Kinofilms zu unterstützen,f) auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder (Regionalförderungen) hinzuwirken.

(2) Aufgabe des Filminstitutes ist es, durch geeignete Maßnahmen die in Abs. 1 genannten Ziele nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, insbesondere durch die Gewährung von finanziellen Förderungen oder fachlich-organisatorischer Hilfe-stellungen im Rahmen der Tätigkeit als Kompetenzzentrum zu verwirklichen. Zu diesem Zweck fördert das Filminstitut insbesondere die Herstellung von Filmen einerseits nach dem Projektprinzip und andererseits nach dem Erfolgsprinzip (Refe-renzfilmförderung). Darüber hinaus kann das Filminstitut auch an filmfördernden Maßnahmen Dritter mitwirken, sofern dafür keine Geldmittel des Filminstitutes ver-wendet werden. Dies gilt auch für Maßnahmen auf dem Gebiet des Filmwesens, die sich aus der Mitgliedschaft Österreichs in internationalen und supranationalen Organisationen ergeben. Aufgabe des Filminstitutes ist es weiters, die Bundesre-gierung und andere öffentliche Stellen in zentralen Fragen der Belange des öster-reichischen Films zu beraten, insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung sämtlicher filmwirtschaftlicher Interessen und die Harmonisierung der Maßnahmen auf dem Gebiet des Filmwesens innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.

(3) Für die Herstellungsförderung nach dem Projektprinzip sind Vorhaben auszu-wählen, die einen künstlerischen und/oder wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen oder den Zielsetzungen der Nachwuchsförderung entsprechen. Durch die Nach-wuchsförderung soll der Einstieg in das professionelle Filmschaffen erleichtert werden.

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Kunstbericht 2010 165Filmförderungsgesetz 1980

(4) Voraussetzung für die Herstellungsförderung im Wege der Referenzfilmför-derung ist, dass der Hersteller eines Kinofilms einen künstlerisch oder wirtschaftlich erfolgreichen Referenzfilm vorweisen kann. a) Als künstlerisch erfolgreich gilt ein Film, der von einem in den Förderungsricht-linien (§ 14) festzulegenden international bedeutsamen Filmfestival (Festivalliste) zur Teilnahme ausgewählt oder ausgezeichnet wurde. b) Als wirtschaftlich erfolgreich gilt ein Film, der die in den Förderungsrichtlinien (§ 14) festzulegenden Besucherzahlen in österreichischen Kinos erreicht hat.c) Bei Kinder-, Dokumentar- und Nachwuchsfilmen gelten erleichterte Förderungs-voraussetzungen, insbesondere eine Herabsetzung der Besucherschwellen, die in den Förderungsrichtlinien (§ 14) festgelegt sind. Ein Nachwuchsfilm ist der erste und zweite Film, bei dem der Regisseur die Regieverantwortung für einen Kinofilm trägt.d) Bei Dokumentar- und Kinderfilmen kann auf begründetes Ersuchen des Her-stellers für die Feststellung des Zuschauererfolges eine Besucherzahl herangezogen werden, die über einen längeren Zeitraum nach Erstaufführung in einem Film-theater im Inland ermittelt wird. Die Dauer dieses verlängerten Beobachtungszeit-raums ist in den Förderungsrichtlinien (§ 14) festzulegen.e) Bei Dokumentar- und Kinderfilmen werden die Besucher von nichtgewerblichen Abspielstätten nach Maßgabe der in den Förderungsrichtlinien (§ 14) festzule-genden Bestimmungen berücksichtigt.f) Bei der Erstellung der Liste der international bedeutsamen Filmfestivals ist der Festivalpraxis bei Kinder- und Dokumentarfilmen ausreichend Rechnung zu tragen.

(5) Gegenstand der Förderung sind insbesondere:a) die Stoffentwicklung;b) die Projektentwicklung (einschließlich der Erstellung des projektbezogenen Mar-ketingkonzepts);c) in Eigenverantwortung von österreichischen Filmherstellern produzierte österrei-chische Filme und internationale Koproduktionen mit österreichischer Beteiligung;d) die Vermarktung österreichischer und diesen gleichgestellter Filme;e) die berufliche Weiterbildung von im Filmwesen künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Personen.

(6) Das Filminstitut hat seine Aufgaben nach den Grundsätzen der Wirtschaft-lichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu erfüllen.

(7) Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Filminstitut hat die Gewährung von Förderungen von Auflagen und fachlichen Voraussetzungen abhängig zu machen.

Österreichischer Filmrat§ 2a (1) Unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers oder des von ihm bestimmten Ver-treters wird der Österreichische Filmrat eingerichtet.

(2) Der österreichische Filmrat hat insbesondere die Aufgabe, die Bundesregierung über grundsätzliche Fragen der Filmpolitik und des öffentlichen Förderungswesens des österreichischen Films zu beraten und entsprechende Empfehlungen an die Bundesregierung abzugeben. Darüber hinaus soll der Österreichische Filmrat allen beteiligten Interessensvertretern als Koordinierungsgremium dienen.

(3) Dem Österreichischen Filmrat gehören an:a) der Bundeskanzler,b) der Vizekanzler,c) zwei Vertreter des Dachverbandes der Filmschaffenden,d) ein Vertreter des Verbandes der Filmregisseure Österreichs,e) zwei Vertreter des Verbandes Österreichischer Filmproduzenten,

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Kapitel III Service166 Kunstbericht 2010

f) je ein Vertreter der Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe und der Wirt-schaftskammer Österreich, Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie,g) je ein Vertreter des Österreichischen Rundfunks und des Verbandes Österreichi-scher Privatsender,h) der Direktor des Österreichischen Filminstitutes, der Verantwortliche für den im Österreichischen Filminstitut angesiedelten MEDIA Desk sowie der Geschäftsführer des Fachbereichs Rundfunk der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH,i) der Geschäftsführer der Austrian Film Commission,j) zwei Vertreter der Länder,k) drei weitere vom Bundeskanzler zu benennende Experten aus dem Bereich des Filmwesens.

(4) Die Mitglieder des Österreichischen Filmrates nach Abs. 3 lit.c bis k werden vom Bundeskanzler für die Dauer von drei Jahren bestellt. Hinsichtlich der Mitglieder nach Abs. 3 lit.c bis g und j sind die entsprechenden Stellen zur Benennung von Vertretern aufzufordern. Wiederbestellungen sind zulässig.

(5) Die Sitzungen des Österreichischen Filmrates sind vom Direktor des Österreichi-schen Filminstitutes zumindest einmal jährlich schriftlich einzuberufen.

(6) Der Österreichische Filmrat hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Mit der Geschäftsführung ist das Österreichische Filminstitut betraut. Beschlüsse des Öster-reichischen Filmrates werden bei Anwesenheit von zumindest der Hälfte der Mit-glieder mit einfacher Mehrheit gefasst.

(7) Die Tätigkeit im Österreichischen Filmrat ist ehrenamtlich.

(8) Die Funktionsperiode der Mitglieder gemäß Abs. 3 lit.c bis k endeta) durch Zeitablauf,b) durch Tod,c) durch Abberufung,d) durch Verzicht auf die Funktion.

(9) In den Fällen des Abs. 8 lit.b bis d hat der Bundeskanzler für die restliche Dauer der Funktionsperiode unter sinngemäßer Anwendung des Abs. 4 ein neues Mit-glied zu bestellen.

Mittel des Filminstitutes, Jahresvoranschlag§ 3.(1) Zur Durchführung seiner Aufgaben verfügt das Filminstitut über folgende Mittel:a) Zuwendungen des Bundes nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes;b) Rückflüsse aus den gewährten Förderungsdarlehen und bedingt rückzahlbaren Zuschüssen;c) sonstige Rückzahlungen, Zuwendungen und sonstige Erträge.

(2) Im Jahresvoranschlag sind Förderungsmittel für die Förderung von Nachwuchs-filmen angemessen vorzusehen.

Organe des Filminstitutes§ 4. Die Organe des Filminstitutes sind der Aufsichtsrat (§ 5), die Projektkommission (§ 6) und der Direktor (§ 7).

Aufsichtsrat§ 5.(1) Der Aufsichtsrat besteht ausa) je einem Vertreter des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Bundesministeriums für Finanzen sowie der Finanzprokuratur,

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Kunstbericht 2010 167Filmförderungsgesetz 1980

b) je einem Vertreter der Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe und der Wirt-schaftskammer Österreich, Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie,c) fünf fachkundigen Vertretern des österreichischen Filmwesens, die über eine maßgebliche Praxiserfahrung verfügen und aus den Bereichen Produktion, Regie, Drehbuch und Vermarktung kommen.

(2) Die in Abs. 1 lit.a genannten Mitglieder sind vom Bundeskanzler bzw. von den zuständigen Bundesministern zu entsenden. Die in Abs. 1 lit.b und c bezeichneten Vertreter sind vom Bundeskanzler zu ernennen; und zwar die in Abs. 1 lit.b ange-führten Vertreter auf Vorschlag der in diesen Bestimmungen genannten Rechts-träger. Vor der Ernennung der Vertreter gemäß Abs. 1 lit.c haben die allgemein aner-kannten Interessensgemeinschaften des Filmwesens jeweils drei fachkundige Ver-treter namhaft zu machen, wobei Dachorganisationen ihre Einzelverbände vertreten. Der Bundeskanzler hat rechtzeitig vor Ablauf der Funktionsperiode oder unverzüglich nach Ausscheiden eines Mitglieds gemäß Abs. 4 zur Ausübung des Entsenderechtes, des Vorschlagsrechtes oder zur Namhaftmachung aufzufordern. Wird binnen zwei Monaten nach Aufforderung durch den Bundeskanzler das Entsenderecht oder das Vorschlagsrecht nicht ausgeübt oder werden keine fachkundigen Vertreter namhaft gemacht, so verringert sich auf die Dauer der Nichtausübung die Mitgliederzahl des Aufsichtsrates um die Anzahl der nicht entsandten, nicht zur Ernennung vorgeschla-genen Mitglieder oder der nicht namhaft gemachten fachkundigen Vertreter.

(3) Das vom Bundeskanzler entsendete Mitglied ist Vorsitzender des Aufsichtsrates, eines der vom Bundesminister für Finanzen entsendeten Mitglieder für den Fall der Verhinderung des Vorsitzenden dessen erster Stellvertreter, das vom Bundes-minister für wirtschaftliche Angelegenheiten entsendete Mitglied dessen zweiter Stellvertreter. Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter haben insbesondere die Rechte und Pflichten des Filminstitutes als Arbeitgeber gegenüber dem Direktor wahrzunehmen.

(4) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren bestellt; Wiederbestellungen sind zulässig. Im Falle des Ausscheidens eines Aufsichtratsmitglieds im Sinne des Abs. 2 ist das neue Mitglied für die restliche Dauer der Funktionsperiode zu bestellen. Ein Mitglied des Aufsichtsrates ist vor-zeitig von seiner Funktion zu entheben, wenna) ein Mitglied gemäß Abs. 1 lit.b und c dies beantragt,b) das Mitglied wegen schwerer körperlicher oder geistiger Gebrechen zu einer ordentlichen Funktionsausübung unfähig ist,c) das Mitglied sich einer groben Pflichtverletzung schuldig macht oderd) jene Stelle, auf deren Vorschlag das Mitglied bestellt wurde, die Enthebung beantragt.Die Enthebung der Mitglieder gemäß Abs. 1 lit.a erfolgt durch den jeweils nach Abs. 2 zuständigen Bundeskanzler oder Bundesminister. Die übrigen Mitglieder werden vom Bundeskanzler enthoben, wobei im Falle von Mitgliedern gemäß Abs. 1 lit.b und c vor der Enthebung die vorschlagende oder die namhaftmachende Stelle zu hören ist.

(5) Die Sitzungen des Aufsichtsrates sind vom Vorsitzenden schriftlich, mittels Telekopie oder auf andere, einen Empfangsnachweis sicherstellende, technische Art mindestens halbjährlich, ferner über Antrag des Direktors oder eines in Abs. 1 lit.a genannten Mitglieds oder über Antrag von fünf in Abs. 1 lit.b und c genannten Mitgliedern, unter Bekanntgabe der Tagesordnung nachweislich einzu-berufen. Zwischen der Einberufung der Sitzung und dem Tag der Sitzung muss, außer bei Gefahr in Verzug, ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen liegen. In begründeten Ausnahmefällen sind Rundlaufbeschlüsse zulässig. Näheres ist in der Geschäftsordnung festzulegen.

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Kapitel III Service168 Kunstbericht 2010

(6) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß einberufen wurden und mehr als die Hälfte der Mitglieder – darunter der Vor-sitzende oder einer seiner Stellvertreter – anwesend sind. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, wobei das Stimmrecht persönlich auszuüben und Stimmenthaltung unzulässig ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des den Vorsitz Führenden den Ausschlag. Gegen die Mehrheit der in Abs. 1 lit.a genannten Mitglieder sind Beschlussfassungen gemäß Abs. 8 lit.a,b,c,f und g sowie gemäß § 6 Abs. 7 unzulässig.

(7) Die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds ruht bei Beratungen und Beschlussfas-sungen über Tagesordnungspunkte,a) die im Zusammenhang mit der Förderung eines Vorhabens stehen, für die das Mitglied selbst oder eine juristische Person, deren Organ oder Mitarbeiter das Mit-glied ist, als Förderungswerber auftritt oder b) bei denen wirtschaftliche Interessen des Mitglieds berührt werden.

(8) Dem Aufsichtsrat obliegen folgende Aufgaben:a) Die Festlegung der Geschäftsordnung für die Organe des Filminstitutes,b) die Festlegung der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen,c) die Genehmigung des Jahresvoranschlags, insbesondere der budgetären Gewichtung der einzelnen Förderungsbereiche, einschließlich des Stellenplans und des Rechnungsabschlusses,d) die Genehmigung der Gewährung von Förderungen, deren Förderungssumme bei Förderungen nach dem Projektprinzip im Einzelfall 10 vH, bei Kumulation von Förderungen nach dem Erfolgsprinzip und dem Projektprinzip im Einzelfall 15 vH der im jeweiligen Jahresvoranschlag ausgewiesenen Förderungsmittel übersteigt,e) die Genehmigung des Widerrufs einer bereits gewährten Förderung,f) die Genehmigung des Abschlusses von Rechtsgeschäften, die eine dauernde oder mehrjährige finanzielle Belastung des Filminstitutes zur Folge haben, sowie die Genehmigung einer unbefristeten Vollmacht, für das Filminstitut zu handeln,g) die Genehmigung des Verzichts auf Forderungen,h) die Genehmigung von Angelegenheiten des Filminstitutspersonals betreffende Rechtshandlungen, soweit sich der Aufsichtsrat diese vorbehalten hat,i) die Erstellung von Vorschlägen zur Bestellung des Direktors,j) die laufende Überwachung und Überprüfung der Tätigkeit des Direktors und der Projektkommission,k) die Beschlussfassung über den vom Direktor jährlich gemäß § 7 Abs. 4 lit.h vorzulegenden Tätigkeitsbericht undl) die jährliche Evaluierung der Förderungsziele anhand des Berichts gemäß § 7 Abs. 4 lit.i zum künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg der geförderten Filme,m) die Genehmigung der Beiziehung von sachkundigen Dritten durch den Direktor zur Vorbereitung und Erfüllung seiner Aufgaben.

(9) In den Fällen des § 5 Abs. 8 lit.d und e hat der Aufsichtsrat dem Förderungs-werber eine schriftliche Begründung für die Gewährung bzw. den Widerruf der Gewährung zu geben, die auch im Tätigkeitsbericht aufzunehmen ist.

(10) Über die Beratungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und einem von ihm zu bestellenden Schriftführer zu unterfertigen ist.

(11) Der Direktor nimmt an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme teil. Der Vorsitzende entscheidet über die zusätzliche Teilnahme filminsti-tutsfremder Personen (Sachverständige, Auskunftspersonen und dergleichen).

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Kunstbericht 2010 169Filmförderungsgesetz 1980

(12) Den Mitgliedern des Aufsichtsrates gemäß Abs. 1 lit.b und c steht für die Teil-nahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld zu. Die Höhe des Sitzungsgeldes wird vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundeskanzlers.

(13) Zur Erfüllung der Obliegenheiten kann sich der Aufsichtsrat externer Fach-leute bedienen. Bei der Genehmigung des Rechnungsabschlusses und bei der Eva-luierung gemäß Abs. 8 lit.l hat der Aufsichtsrat zur Beratung externe Fachleute heranzuziehen.

Projektkommission, Auswahl der zu fördernden Vorhaben§ 6.(1) Die Projektkommission besteht aus dem Direktor und vier sachkundigen Mit-gliedern. Die sachkundigen Mitglieder sollen über eine maßgebliche und aktuelle Praxiserfahrung verfügen. Für die sachkundigen Mitglieder sind mindestens vier Ersatzmitglieder zu bestellen, die im Verhinderungsfall oder bei Befangenheit die Mitglieder vertreten. Sowohl bei den fachkundigen Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern sollen jedenfalls die Bereiche Produktion, Regie, Drehbuch und Vermarktung vertreten sein. Die Bestellung der fachkundigen Mitglieder (Ersatz-mitglieder) erfolgt durch den Bundeskanzler auf Vorschlag des Direktors für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren. Für eine angemessene Vertretung der Frauen ist Sorge zu tragen. Nach Ablauf des Bestellungszeitraums bleiben jedoch die fach-kundigen Mitglieder (Ersatzmitglieder) bis zur Bestellung eines neuen Mitglieds, längstens jedoch drei Monate, in der Funktion. Ein fachkundiges Mitglied darf unmittelbar nach Ablauf seiner Funktionsperiode zum Ersatzmitglied, nicht jedoch erneut zum Mitglied bestellt werden. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Der stimmberechtigte Direktor führt den Vorsitz.

(2) Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Projektkommission dürfen nicht gleichzeitig dem Aufsichtsrat oder einer sonstigen mit Angelegenheiten der Filmförderung befassten Einrichtung einer Gebietskörperschaft angehören. Auf die Mitglieder der Projektkommission findet § 5 Abs. 7 mit der Maßgabe Anwendung, dass im Falle des Ruhens der Funktion ein Ersatzmitglied an die Stelle des Mitglieds tritt. Die fachkundigen Mitglieder (Ersatzmitglieder) sind bei Vorliegen einer der Gründe gemäß § 5 Abs. 4 lit.a bis d vom Bundeskanzler von ihrer Funktion vorzeitig zu ent-heben. Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes (Ersatzmitgliedes) der Projekt-kommission ist ein neues Mitglied (Ersatzmitglied) gemäß Abs. 1 für die restliche Dauer der Funktionsperiode zu bestellen.

(3) Der Projektkommission obliegt es unter den eingereichten Vorhaben, die diesem Bundesgesetz und den Förderungsrichtlinien (§ 14) entsprechen, dieje-nigen Vorhaben auszuwählen, die nach dem Projektprinzip förderungswürdig sind. Die Projektkommission hat im Zuge der Entscheidungsfindung die Ansuchen der Förderungswerber zu erörtern und den Förderungswerber zu hören, soweit dies zur Erörterung seines Ansuchens erforderlich ist. Die Projektkommission hat ihre Entscheidungen schriftlich zu begründen.

(4) Die Sitzungen der Projektkommission sind vom Direktor einzuberufen. § 5 Abs. 5 gilt sinngemäß.

(5) Die Projektkommission ist bei Anwesenheit dreier Mitglieder einschließlich des Direktors beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, wobei das Stimmrecht persönlich auszuüben ist. Stimmenthaltung ist unzulässig. Im Falle von Stimmengleichheit gibt die Stimme des Direktors den Aus-schlag. In begründeten Ausnahmefällen sind Rundlaufbeschlüsse zulässig. Näheres ist in der Geschäftsordnung festzulegen.

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Kapitel III Service170 Kunstbericht 2010

(6) Die Projektkommission hat innerhalb von drei Monaten nach ordnungsgemäßer Antragstellung durch den Förderungswerber beim Filminstitut über Förderungsan-träge zu entscheiden. Der Förderungswerber ist von der Förderungsentscheidung und von der Begründung der Projektkommission vom Direktor unverzüglich, längstens aber binnen vier Wochen nach der Förderungsentscheidung schriftlich zu benachrichtigen.

(7) Den fachkundigen Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) der Projektkommission stehen für die Teilnahme an den Sitzungen Sitzungsgelder zu, deren Höhe ent-sprechend des mit der Sitzung verbundenen Aufwands vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung festzulegen ist.

Direktor§ 7.(1) Der Direktor ist vom Bundeskanzler nach Anhörung des Aufsichtsrates für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestellen. Die Bestellung kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist insbesondere bei grober Pflichtverletzung und Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gegeben. Wiederholte Bestellungen sind zulässig, wobei eine Wiederbestellung spätestens sechs Monate vor Ablauf der Funktionsperiode zu erfolgen hat. Vor der Bestellung eines neuen Direktors ist jedenfalls eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.

(2) Zum Direktor können nur österreichische Staatsbürger bestellt werden, die durch ihre Tätigkeit im Filmwesen ausreichend über jene einschlägigen fachlichen Kenntnisse verfügen, die Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 4 sind.

(3) Der Direktor ist durch Dienstvertrag anzustellen.

(4) Der Direktor ist für alle Angelegenheiten des Filminstitutes zuständig, sofern im Filmförderungsgesetz nichts Besonderes geregelt ist. Er vertritt das Filminstitut – unbeschadet der Bestimmung des § 5 Abs. 3 zweiter Satz – gerichtlich und außergerichtlich. Ihm obliegen insbesondere auch folgende Aufgaben:a) die Prüfung und Vorbereitung der Ansuchen für die Behandlung durch die Pro-jektkommission und die Vorlage aller Förderungsansuchen, die nach dem Projekt-prinzip gefördert werden sollen, an die Projektkommission;b) die Durchführung der Referenzfilmförderung;c) der Abschluss der Förderungsvereinbarungen mit den Förderungswerbern;d) die Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrates;e) die Antragstellung an den Aufsichtsrat in den Angelegenheiten des § 5 Abs. 8 lit.a bis h;f) die Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsrates und der Projektkommission;g) die laufende Überwachung und Überprüfung der widmungsgemäßen Ver-wendung der gewährten Förderungen;h) die Vorlage des Tätigkeitsberichtes über die Förderungsentscheidungen des abgeschlossenen Geschäftsjahres bis längstens 31. März des folgenden Jahres an den Aufsichtsrat;i) die Vorlage eines jährlichen Berichts über den künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg der geförderten Filme, insbesondere anhand von Besucherzahlen, relevanten Festivalerfolgen und Vermarktungsergebnissen, an den Aufsichtsrat zum Zweck der jährlichen Evaluierung der Förderungsziele;j) die Antragstellung an den Aufsichtsrat in allen Fragen der Förderungsrichtlinien;k) die Wahrnehmung der internationalen Beziehungen im Bereich des Filmwesens.

Der Direktor hat ordnungsgemäß eingebrachte Förderungsansuchen, die in die Zuständigkeit der Projektkommission fallen, so rechtzeitig dieser vorzulegen und

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Kunstbericht 2010 171Filmförderungsgesetz 1980

deren Sitzung einzuberufen, dass innerhalb der Frist gemäß § 6 Abs. 6 entschieden werden kann. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Abs. 4 lit.c ist der Direktor an die Auswahl der Projektkommission der nach dem Projektprinzip zu fördernden Vorhaben gebunden. Ihm obliegt jedoch die Entscheidung über die Höhe der Förderungsmittel für die ausgewählten Vorhaben, die schriftlich zu begründen ist.

(5) Der Direktor hat die Geschäfte des Filminstitutes hauptberuflich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Bei Abschluss des Dienstvertrags hat sich der Bundeskanzler auszubedingen, dass der Direktora) nicht gleichzeitig in der Filmwirtschaft ein Gewerbe betreibt und ein anderes Gewerbe nur mit Genehmigung des Aufsichtsrates betreiben darf,b) in der Filmwirtschaft keine Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung tätigt, c) an keinem Unternehmen als Gesellschafter beteiligt ist, das auf dem Gebiet der Filmwirtschaft tätig ist,d) keine sonstige Tätigkeit ausübt, die geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unpar-teilichkeit bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu erwecken,e) einschlägige ehrenamtliche Tätigkeiten nur mit Genehmigung des Aufsichtsrates ausübt.

(6) Bei längerfristiger Verhinderung des Direktors hat der Aufsichtsrat eines seiner im § 5 Abs. 1 lit.a genannten Mitglieder mit der vorübergehenden Geschäftsführung zu betrauen. In diesem Fall ruht dessen Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates.

Verschwiegenheitspflicht§ 8. Die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Projektkommission, der Direktor und die Dienstnehmer des Filminstitutes sind verpflichtet, die ihnen bei der Aus-übung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, außer in den Fällen dienst-licher Berichterstattung oder der Anzeige strafbarer Handlungen, geheimzuhalten; sie haben sich der Verwertung der ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu enthalten. Diese Pflichten gelten auch nach dem Aus-scheiden aus der Funktion und nach Beendigung des Dienstverhältnisses.

Aufsicht§ 9. Das Filminstitut wird bei seiner Tätigkeit und Gebarung vom Bundeskanzler beaufsichtigt. Die Aufsicht umfasst die Obsorge für die Gesetzmäßigkeit der Führung der Geschäfte und die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Ganges der Verwaltung sowie die Kontrolle der Gebarung. Die Aufsichtsbehörde hat die Beschlüsse der Organe des Filminstitutes aufzuheben, wenn sie bestehenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Die Organe des Filminstitutes sind in einem solchen Fall verpflichtet, den der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde entsprechenden Rechtszustand mit den ihnen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln unverzüglich herzustellen. Dem Kunstbericht (§ 10 des Kunstförderungsge-setzes, BGBl. Nr. 146/1988) ist ein Bericht des Filminstitutes über die Förderungstä-tigkeit des entsprechenden Kalenderjahres anzuschließen.

Förderungen§ 10.(1) Als finanzielle Förderung können vom Filminstitut zinsenbegünstigte Dar-lehen, bedingt rückzahlbare oder nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

(2) Das Filminstitut hat sich auszubedingen, dass die Projektwerber nur Unter-nehmen in Anspruch nehmen, die auf Grund ihrer technischen und personellen Ausstattung die Gewähr bieten, dass Filmprojekte qualitativ einwandfrei herge-stellt werden können.

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Kapitel III Service172 Kunstbericht 2010

(3) Das Filminstitut hat in seinen Förderungsrichtlinien auch auf die Sicherung der Bezahlung der in Österreich in Anspruch genommenen Leistungen Bedacht zu nehmen. Es kann sich in besonderen Fällen vorbehalten, Teile der zuerkannten Förderungsmittel für die für die Herstellung des Filmprojekts notwendigen Dienst-leistungen (Kopierwerks-, Tonstudio-, Atelierleistungen und gleichartige Dienstleis-tungen für Außendreharbeiten) direkt an die im Rahmen des Förderungsprojekts in Anspruch genommenen Unternehmen zu überweisen.

(4) Förderungen sind stets an den Nachweis der widmungsgemäßen und der die Grundsätze sparsamer Wirtschaftsführung beachtenden Verwendung zu binden. Diese Verwendung ist vom Filminstitut laufend zu überprüfen. Hierbei hat sich das Filminstitut auszubedingen, dass die erforderlichen Auskünfte erteilt und die gewünschten Unterlagen vorgelegt werden.

(5) Im Rahmen der erfolgsabhängigen Filmförderung (Referenzfilmförderung) werden nicht rückzahlbare Zuschüsse (Referenzmittel) gewährt. Vom Förderungs-empfänger an das Filminstitut zurückzuzahlende Förderungsmittel im Rahmen der Herstellungsförderung können in Referenzmittel umgewandelt werden.

Förderungsvoraussetzungen§ 11.(1) Förderungen dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:a) Der Förderungswerber muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und einen Wohnsitz im Inland haben. Ist der Förderungswerber eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechts, so muss sie ihren Sitz im Inland haben, oder, sofern sie ihren Sitz in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat, eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte im Inland haben und die Verantwortung für die Durchführung des Filmvorhabens tragen. Ist der Förderungswerber oder der Mithersteller eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechts, so hat das Filminstitut vertraglich sicherzustellen, dass deren geschäftsführende Organe für alle Verpflichtungen des Förderungswerbers persönlich mithaften.b) Das Vorhaben muss ohne die Gewährung einer Förderung undurchführbar oder nur in unzureichendem Umfang durchführbar sein.c) Im Falle der Herstellungsförderung im Sinne des § 2 Abs. 5 lit.c hat der För-derungswerber an den vom Filminstitut anerkannten Herstellungskosten des Filmvorhabens einen Eigenanteil zu tragen, der durch keine vom Filminstitut oder einer österreichischen Gebietskörperschaft oder einer anderen österreichischen Körperschaft öffentlichen Rechts gewährte Förderung finanziert sein darf. Der Eigenanteil hat dem Umfang des Vorhabens und den Möglichkeiten des Förde-rungswerbers angemessen zu sein. Der Eigenanteil kann durch Eigenmittel des Förderungswerbers, dem Förderungswerber darlehensweise überlassene Mittel sowie sämtliche, aus Vorverkäufen und Rechtegarantien erzielten Erlöse und durch ausgewiesene Lizenzanteile mitfinanzierender Fernsehveranstalter erbracht werden, soweit die daraus erfließenden Mittel zur Herstellung des Vorhabens zur Verfügung stehen und die Übertragung eine angemessene Vermarktung gewähr-leistet. Im Rahmen des Eigenanteils sind Eigenleistungen insbesondere Leistungen, die der Hersteller als kreativer Produzent, Herstellungsleiter, Regisseur, Person in einer Hauptrolle oder als Kameramann zur Herstellung des Films erbringt. Weitere anerkannte Eigenleistungen sowie die Bewertungsgrundsätze sind in den Förde-rungsrichtlinien (§ 14) festzulegen. Bei einer internationalen Koproduktion ist der Eigenanteil von dem vom österreichischen Filmhersteller zu finanzierenden Herstel-lungskostenanteil zu berechnen.d) Das zu fördernde Vorhaben muss einen österreichischen Film oder eine österrei-chisch-ausländische Gemeinschaftsproduktion betreffen.

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Kunstbericht 2010 173Filmförderungsgesetz 1980

e) Der Förderungswerber muss sich verpflichten, das Gleichbehandlungsgesetz zu beachten und den Anordnungen der Gleichbehandlungskommission nachzu-kommen.f) Der Förderungswerber ist zu verpflichten, dem Filminstitut die für die Beurteilung des Erreichens des Förderungszieles im Sinne dieses Gesetzes und für die Berichts-legung gemäß § 7 Abs. 4 lit.h erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen, insbesondere über die Zahl der Besucher, die Kosten und Erlöse der nach diesem Gesetz geförderten Filme, vorzulegen.

(2) Ein Film gilt als österreichischer Film im Sinne dieses Bundesgesetzes, wenna) ein in Abs. 1 lit.a genannter Förderungswerber den Film im eigenen Namen und für eigene Rechnung herstellt und die Verantwortung für die Durchführung des Filmvorhabens trägt,b) die bei der Herstellung des Films oder des österreichischen Anteils des Films künstlerisch oder organisatorisch entscheidungsberechtigten Personen die österrei-chische Staatsbürgerschaft besitzen und der übrige Mitarbeiterstab überwiegend aus österreichischen Staatsbürgern besteht,c) eine Endfassung des Films in der deutschen Sprache hergestellt wird, abgesehen von Dialog- oder Gesangstellen, für die das Drehbuch handlungsbedingt die Ver-wendung einer Fremdsprache vorschreibt undd) der Film, abgesehen von thematisch notwendigen Aufnahmen im Ausland, in Österreich gedreht wird.

(3) Als österreichischer Film im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt auch eine österrei-chisch-ausländische internationale Koproduktion, wenna) einer der Partner der internationalen Koproduktion die Voraussetzungen nach Abs. 1 lit.a erfüllt und das Vorhaben den Bestimmungen eines diesbezüglichen zwischenstaatlichen Filmabkommens entspricht. Liegt ein solches Abkommen nicht vor, hat die österreichische finanzielle, künstlerische und technische Beteiligung jeweils mindestens 30 vH zu betragen. Das Filminstitut kann in begründeten Aus-nahmefällen eine geringere Beteiligung akzeptieren.b) die Voraussetzungen des Abs. 2 lit.c erfüllt werden undc) hinsichtlich der Voraussetzungen des Abs. 2 lit.b und d die zwischenstaatlichen Filmabkommen eingehalten oder, falls ein solches Abkommen nicht vorliegt, diese Voraussetzungen im Verhältnis der österreichischen und ausländischen finanziellen Beteiligungen erfüllt werden.

(4) Als österreichischer Film im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt auch ein ausländi-scher Film, bei dem sich der österreichische Beitrag auf eine finanzielle Beteiligung beschränkt, wenna) dadurch das Filmvorhaben in seiner kulturellen Identität gestärkt wird und das Filmvorhaben eine anerkannte technische und künstlerische Qualität aufweist,b) es sich um eine Minderheitsbeteiligung (mindestens 10 vH der Gesamtherstel-lungskosten) handelt,c) das Filmvorhaben die Bedingungen für die Erlangung des Ursprungszeugnisses nach der Gesetzgebung jenes Staates, in dem der Mehrheitsproduzent seinen Sitz hat, aufweist,d) der Vertrag zwischen den Koproduzenten Bestimmungen über die Aufteilung der Verwertungserlöse enthält unde) hinsichtlich der Gewährung von Förderungen die Gegenseitigkeit mit den Staaten verbürgt ist, in denen die anderen am Filmvorhaben beteiligten Filmhersteller ihren Unternehmenssitz haben.

(5) Bei einer internationalen Koproduktion (Abs. 3 und 4) darf das Filminstitut unter Prüfung des Gesamtvorhabens nur den österreichischen finanziellen Anteil fördern.

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Kapitel III Service174 Kunstbericht 2010

(6) Eine Förderung kann nicht gewährt werden, wenn das Vorhaben gegen die Verfassung oder gegen die Gesetze verstößt.

(7) Von der Förderung sind Filme, die im Auftrag hergestellt werden, ausgenommen.

(8) Der Aufsichtsrat kann in künstlerisch und sozial begründeten Ausnahmefällen von den Voraussetzungen des Abs. 2 lit.b Nachsicht erteilen, wenn es sich um Personen mit fremder Staatsangehörigkeit oder Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, oder um Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, handelt.

Bildträger- und Fernsehnutzungsrechte§ 11a(1) Wer Mittel aus der Projektfilm- oder Referenzfilmförderung in Anspruch nimmt, darf den geförderten Film oder Teile desselben zum Schutz der einzelnen Verwertungsstufen vor Ablauf der folgenden Sperrfristen weder durch Bildträger im Inland oder in deutscher Sprachfassung im Ausland noch im Fernsehen oder in sonstiger Weise auswerten lassen oder auswerten:a) Die Sperrfrist für die Bildträgerauswertung beträgt sechs Monate nach Beginn der regulären Filmtheaterauswertung im Inland (reguläre Erstaufführung).b) Die Sperrfrist für die Auswertung durch individuelle Zugriffs- und Abrufdienste für einzelne Filme („Video-on-Demand“ und „Near-Video-on-Demand“) oder für ein festgelegtes Filmprogrammangebot gegen Entgelt („Pay-per-View“) beträgt zwölf Monate nach regulärer Erstaufführung.c) Die Sperrfrist für die Auswertung durch Bezahlfernsehen beträgt 18 Monate nach regulärer Erstaufführung.d) Die Sperrfrist für die Auswertung durch frei zugängliches Fernsehen beträgt 24 Monate nach regulärer Erstaufführung.

(2) Sofern filmwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen, kann das Filminstitut auf begründetes Ersuchen des Herstellers die in Abs. 1 aufgeführten Sperrfristen verkürzen. Die Sperrfristen können folgendermaßen verkürzt werden:a) für die Bildträgerauswertung bis auf fünf Monate nach regulärer Erstaufführung,b) für die Auswertung durch individuelle Zugriffs- und Abrufdienste für einzelne Filme oder für ein festgelegtes Filmprogrammangebot gegen Entgelt bis auf sechs Monate nach regulärer Erstaufführung,c) für die Auswertung durch Bezahlfernsehen bis auf zwölf Monate nach regulärer Erstaufführung,d) für die Auswertung durch frei zugängliches Fernsehen bis auf 18 Monate nach regulärer Erstaufführung.

(3) Sofern filmwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen, kann der Aufsichtsrat in Ausnahmefällen auf begründetes Ersuchen des Herstellers die Sperrfristen fol-gendermaßen verkürzen:a) für die Bildträgerauswertung bis auf vier Monate nach regulärer Erstaufführung,b) für die Auswertung durch individuelle Zugriffs- und Abrufdienste für einzelne Filme oder für ein festgelegtes Filmprogrammangebot gegen Entgelt bis auf vier Monate nach regulärer Erstaufführung,c) für die Auswertung durch Bezahlfernsehen bis auf sechs Monate nach regulärer Erstaufführung,d) für die Auswertung durch frei zugängliches Fernsehen bis auf sechs Monate nach regulärer Erstaufführung. Für Filme, die unter Mitwirkung eines Fernsehver-anstalters hergestellt worden sind, kann in Ausnahmefällen die Sperrfrist auf sechs Monate nach Abnahme durch den Fernsehveranstalter verkürzt werden.

(4) Die Sperrfristen dürfen nicht mehr verkürzt werden, wenn bereits vor der Ent-scheidung über die Fristverkürzung mit der Auswertung des Films in der bean-tragten Verwertungsstufe begonnen wurde.

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Kunstbericht 2010 175Filmförderungsgesetz 1980

(5) Bei im besonderen öffentlichen und filmwirtschaftlichen Interesse liegenden Filmen mit besonders hohen Herstellungskosten und überdurchschnittlich hoher Finanzierungsbeteiligung eines Fernsehveranstalters kann das Filminstitut mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Sperrfristverkürzung schon vor Drehbeginn beschließen.

(6) Werden die Sperrfristen verletzt, ist die Förderungszusage zu widerrufen oder zurückzunehmen. Bereits ausgezahlte Förderungsmittel sind zurückzufordern.

(7) Das Filminstitut kann im Einzelfall auf begründetes Ersuchen des Förderungs-empfängers von den Maßnahmen nach Abs. 6 ganz oder teilweise absehen, wenn dies unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Sperrfristen im Hinblick auf Art und Zeitpunkt der Auswertung sowie die zu ihrer Einhaltung getroffenen Vorkeh-rungen gerechtfertigt erscheint. Dies gilt entsprechend, wenn die Förderungsmittel noch nicht bewilligt oder ausgezahlt wurden. Einzelheiten kann der Aufsichtsrat durch eine Richtlinie regeln.

(8) Eine geringfügige ausschnittsweise Nutzung zu Werbe- und Promotions-zwecken für den geförderten Film selbst gilt nicht als Sperrfristverletzung.

Besondere Bestimmungen für einzelne Förderungsbereiche§ 12.(1) Förderungen zur Stoff- und Projektentwicklung dürfen nur für die Verfassung von Drehbüchern oder Drehkonzepten (Dokumentarfilm) für Filme mit einer Vor-führdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von min-destens 59 Minuten (Kinderfilme) oder von 45 Minuten (Nachwuchsfilme) gewährt werden, wenn ein Film zu erwarten ist, der geeignet erscheint, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des österreichischen Films zu verbessern. Förderungen werden grundsätzlich nur auf begründetes Ersuchen des Autors gemeinsam mit dem Her-steller gewährt. Ausnahmen sind in den Förderungsrichtlinien (§ 14) festzulegen. Dem begründeten Ersuchen ist eine Beschreibung des Vorhabens (Kurzdarstellung mit einer ausgearbeiteten Dialogszene) beizufügen. Das Filminstitut kann dem Her-steller für die Fortentwicklung des Drehbuchs weitere Förderungen gewähren. Dem begründeten Ersuchen des Herstellers ist das zu überarbeitende Drehbuch beizu-fügen. Die Förderungsmittel werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

(2) Förderungen zur Herstellung eines Films dürfen nur gewährt werden, wenna) das Vorhaben unter Berücksichtigung des Drehbuchs sowie der Stab- und Beset-zungsliste geeignet erscheint, zur Verbesserung der Qualität des österreichischen Films und zur Hebung der technischen und wirtschaftlichen Lage des österreichi-schen Filmwesens beizutragen und der Regisseur Österreicher ist oder die Staatsan-gehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt. Ist der Regisseur nicht Österreicher oder Angehöriger eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so können Förderungen gewährt werden, wenn, abgesehen vom Drehbuchautor oder von bis zu zwei Personen in einer Hauptrolle, alle übrigen Filmschaffenden Österreicher sind oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Das Filminstitut kann Ausnahmen von diesen Voraussetzungen zulassen, wenn die Gesamtwürdigung des Films, insbe-sondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen Auswirkungen im Inland und im Ausland, dies rechtfertigt,b) eine prüffähige Kalkulation der voraussichtlichen Gesamtkosten des Filmvor-habens vorgelegt wird,c) für das Filmvorhaben ein prüffähiger Finanzierungs- und Terminplan vorgelegt wird, der auch – sofern dies den aktuellen Marktbedingungen nach erforderlich und angemessen ist – dem Umfang des Vorhabens entsprechende Verleihzusagen nachweisen,

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Kapitel III Service176 Kunstbericht 2010

d) Produktionstechnik, Ateliers und für die Postproduktion technische Dienstleis-tungsfirmen herangezogen werden, die ihren Sitz im Inland oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben,e) die Voraussetzungen zur Erlangung eines österreichischen Ursprungszeugnisses gegeben sind,f) der Förderungswerber die unwiderrufliche Erklärung abgibt, dem Bund spä-testens ein Jahr nach Fertigstellung des Films eine neue oder jedenfalls technisch einwandfreie, kombinierte Serienkopie (Archivkopie) sowie ein Belegexemplar des Drehbuchs und der auf den Film bezogenen Werbemittel zum Zwecke der Dokumentation des österreichischen Filmwesens unentgeltlich zu übereignen. Die Kopien werden zur Erhaltung des filmkulturellen Erbes vom Filmarchiv Austria verwahrt. Zusätzlich hat der Förderungswerber dem Österreichischen Filminstitut nach Fertigstellung des Films und vor Kinostart eine VHS-Kassette oder eine DVD oder eine in einem vergleichbaren technischen Verfahren hergestellte Kopie unent-geltlich zu übereignen,g) der Hersteller nachweist, dass in dem Vertrag mit einem mitfinanzierenden Fernsehveranstalter ein vollständiger Rückfall der Fernsehnutzungsrechte an ihn spätestens nach sieben Jahren vereinbart ist. Im Einzelfall kann im Auswertungs-vertrag für den vollständigen Rückfall der Fernsehnutzungsrechte eine Frist von bis zu zehn Jahren vereinbart werden, insbesondere wenn der Hersteller für den Film eine überdurchschnittlich hohe Finanzierungsbeteiligung des Fernsehveranstalters erhalten hat.

(3) Die fachlichen Voraussetzungen (§ 2 Abs. 7) sind unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen.

(4) Zur Verbreitung eines österreichischen Films, insbesondere zur Abdeckung von Vorkosten des Verleihs und des Vertriebs, zur Erprobung und Entwicklung neuer Vertriebsformen, zur Fremdsprachensynchronisation oder Untertitelung sowie zur Teilnahme an internationalen Filmfestivals und Filmmessen können Förderungen gewährt werden (Verwertungsförderung).

(5) Soweit durch ein entsprechendes zwischenstaatliches Abkommen Gegensei-tigkeit verbürgt ist, kann eine Förderung des Verleihs nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Mittel auch Filmen gewährt werden, die in einem anderen Staat hergestellt wurden und keine Gemeinschaftsproduktion mit einem österrei-chischen Filmhersteller im Rahmen eines zwischenstaatlichen Filmabkommens sind. Die näheren Bedingungen der Förderungsgewährung sind in den Förderungsricht-linien festzulegen.

Besondere Bestimmungen für die Berufsförderung§ 13.(1) Voraussetzungen der Förderung der filmberuflichen Fortbildung von künst-lerischen, technischen und kaufmännischen Mitarbeitern im Filmwesen sind der ständige Wohnsitz des Antragstellers im Inland und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nachzuweisende facheinschlägige Berufserfahrung.

(2) Die Berufsförderung hat insbesondere auf die Möglichkeit der Gewinnung inter-nationaler Erfahrungswerte durch den Förderungswerber und deren Auswertung im Inland Bedacht zu nehmen.

Förderungsrichtlinien§ 14.(1) Die Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen sind, soweit sie nicht durch dieses Bundesgesetz bestimmt werden, durch vom Aufsichtsrat zu beschließende Förderungsrichtlinien, die in geeigneter Weise öffentlich bekanntzu-machen sind, zu regeln.

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Kunstbericht 2010 177Filmförderungsgesetz 1980

(2) In die Förderungsrichtlinien sind insbesondere die Anforderungen an die Antragstellung, die Pflichten des Förderungsempfängers, die Bedingungen der Rückzahlung von Förderungsmitteln, von Forderungsverzichten, der Referenzfilm-förderung sowie der Verwertungsförderung, die Grundsätze für den Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel und die Möglichkeiten zur Prüfung dieses Nachweises aufzunehmen.

(3) Die Förderungsmittel sind ausschließlich für den bestimmten Förderungszweck zu verwenden. Ansprüche auf Gewährung oder Auszahlung von Förderungsmitteln können weder abgetreten noch gepfändet werden.

Widerruf einer Förderung§ 15.(1) Das Filminstitut hat sich auszubedingen, dass die Auszahlung von bereits zuerkannten Förderungen zu unterbleiben hat, wenna) die ordnungsgemäße Finanzierung des Vorhabens nicht gewährleistet ist, b) bei der Finanzierung oder Durchführung des Vorhabens die Grundsätze spar-samer Wirtschaftsführung verletzt worden sind,c) der Umfang der Förderungen die um den Eigenanteil (§ 11 Abs. 1 lit.c) verrin-gerte Höhe der Herstellungskosten des geförderten Vorhabens übersteigt.

(2) Anlässlich der Gewährung einer Förderung hat sich das Filminstitut auszube-dingen, dass ein noch nicht zurückgezahltes Darlehen oder ein bedingt rückzahl-barer Zuschuss nach Kündigung vorzeitig fällig wird oder ein ansonsten nicht rück-zahlbarer Zuschuss rückzuerstatten ist, wenna) das Filminstitut über wesentliche Umstände getäuscht oder unvollständig unter-richtet worden ist,b) das Vorhaben durch ein Verschulden des Förderungsempfängers nicht oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt worden ist,c) Förderungsmittel ganz oder teilweise widmungswidrig verwendet, vorgesehene Berichte nicht erstattet, Nachweise nicht beigebracht, Prüfungen der Nachweise verhindert oder Auflagen aus Verschulden des Förderungsempfängers nicht einge-halten worden sind, oderd) soweit der Umfang der Förderungsmittel die um den Eigenanteil (§ 11 Abs. 1 lit.c) verringerte Höhe der Herstellungskosten des geförderten Vorhabens über-steigt.

(3) Das Filminstitut hat sich auszubedingen, dass Darlehen oder Zuschüsse, die aus den in Abs. 2 lit.a bis c genannten Gründen zurückzuzahlen sind, vom Tag der Auszahlung an vom Förderungsempfänger mit 3 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank pro Jahr zu verzinsen sind.

Beratung und Vertretung durch die Finanzprokuratur§ 16. Unbeschadet der Rechte und Pflichten der Organe des Filminstitutes ist dieses berechtigt, gegen Entgelt in allen Rechtsangelegenheiten die Beratung und Vertretung durch die Finanzprokuratur gemäß dem Prokuraturgesetz, StGBl. Nr. 172/1945, in Anspruch zu nehmen.

Abgabenrechtliche Vorschriften§ 17.(1) Die Tätigkeit des Filminstitutes gilt als Betätigung für gemeinnützige Zwecke im Sinne der § 34 ff. der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961. Unent-geltliche Zuwendungen an das Filminstitut sind von der Erbschafts- (Schenkungs-) steuer befreit. Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempelgebühren und von den Bundesverwal-tungsabgaben befreit.

(2) Zuschüsse des Filminstitutes zur Förderung der Stoffentwicklung sowie der

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Kapitel III Service178 Kunstbericht 2010

beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 2 Abs. 5 lit.a und e dieses Bundesge-setzes sind von der Einkommensteuer befreit.

Schlussbestimmungen§ 18.(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Februar 1998 in Kraft.

(2) Staatsangehörige von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

(3) Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze ver-wiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(4) Die Bestimmungen der §§ 1, 2, 2a, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 11a, 12, 14, 17, 18 und 19 samt Überschriften in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 170/2004 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

(5) Innerhalb von drei Monaten nach In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 170/2004, sind der Aufsichtsrat und die Projektkommission neu zu konsti-tuieren. Bis zur Neukonstituierung der beiden Organe fungieren die bisherigen Mitglieder des Kuratoriums als Mitglieder des Aufsichtsrates und die bisherigen Mitglieder der Auswahlkommission als Mitglieder der Projektkommission. Auch für diese Übergangszeit ist für die Beschlussfassung in der Projektkommission § 6 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 170/2004, anzuwenden.

(6) Sämtliche in diesem Bundesgesetz verwendeten Funktionsbezeichnungen und personenbezogene Ausdrücke sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Vollziehung§ 19. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 5 Abs. 1 lit.a, Abs. 2 und Abs. 4 der jeweils für die Entsendung zuständige Bundesminister, hinsichtlich der §§ 16 und 17 der Bundesminister für Finanzen und im Übrigen der Bundeskanzler betraut.

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 179 von 305

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Kunstbericht 2010 179Film/Fernseh-Abkommen 2006

Film/Fernseh-Abkommen 2006

Abkommen zwischenÖsterreichisches Filminstitut1070 Wien, Spittelberggasse 3,im Folgenden Filminstitut genannt, einerseits

und

Österreichischer Rundfunk1136 Wien, Würzburggasse 30,im Folgenden ORF genannt, andererseits

zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen, im Folgenden Film/Fernseh-Abkommen genannt, mit dem der Vertrag vom 7. März 1989 und die Ergänzung vom 5. Jänner 1994 und 24. Februar 2003 ersetzt wird.

§ 1. Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern dieses Abkommens ist es, zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen, insbesondere zur Herstellung österreichischer Filme beizutragen, die den Voraussetzungen des Filmförderungsgesetzes (FFG) und des ORF-Gesetzes (ORF-G) entsprechen, beide in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Abkommensmittel§ 2. Zur Erreichung dieses Abkommenszieles stellt der ORF jährlich Mittel im Rahmen seines jeweiligen Finanzplanes und vorbehaltlich der Zustimmung seines Stiftungsrates sowie allfällige ihm für Zwecke dieses Abkommens von dritter Seite zukommende Mittel zur Verfügung, wobei derzeit (2005) € 5.960.370 als ver-einbart gelten.Allfällige Erlösanteile des ORF aus der Kino- und Fernsehauswertung der abkom-mensgeförderten Filme, die auf seine eigenen Mittel entfallen, werden zur Aufsto-ckung des jeweiligen Jahresbetrages verwendet.Werden Abkommensmittel in einem Kalenderjahr nicht verbraucht, werden diese Mittel grundsätzlich übertragen, jedoch ausschließlich auf das unmittelbar fol-gende Kalenderjahr. Für die Finanzierung aktueller Projekte sind primär die derart übertragenen Mittel zu verwenden. Abkommensmittel, die auf das unmittelbar nachfolgende Kalenderjahr übertragen und in diesem nicht verbraucht wurden, verfallen mit Ablauf dieses Jahres.

Gemeinsame Kommission§ 3.(1) Zur Durchführung des Film/Fernseh-Abkommens wird eine gemeinsame Kommission bestellt, der sechs Mitglieder angehören. Von diesen werden je drei Mitglieder vom Filminstitut sowie drei Mitglieder vom ORF benannt. Für jedes Kommissionsmitglied wird aus dem gleichen Kreis ein Stellvertreter benannt. Den Vorsitz der gemeinsamen Kommission führt im jährlichen Wechsel ein Mitglied aus dem Kreis des Filminstituts bzw. ein Mitglied aus dem Kreis des ORF, wobei der jeweils andere Vertragspartner den stellvertretenden Vorsitzenden stellt. Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung. Die gemeinsame Kommission ist bei Anwesenheit von vier Mitgliedern beschlussfähig. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, eine Vertretung im Stimmrecht ist zulässig, eine Stimmenthaltung nicht; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

(2) Der gemeinsamen Kommission obliegt insbesondere die Entscheidung über die Herstellungsfinanzierung gemäß § 4 des Film/Fernseh-Abkommens, wobei Filme, die speziell und typisch zur Fernsehausstrahlung und nicht zur Auswertung im Kino geeignet erscheinen, nicht Gegenstand der Mitfinanzierung im Rahmen des Film/

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Kapitel III Service180 Kunstbericht 2010

Fernseh-Abkommens sind; die Entscheidung über die Gewährung von Abkom-mensmitteln gemäß § 5 (Nachwuchs- und Innovationsfinanzierung) des Film/Fernseh-Abkommens. Das nähere Verfahren regelt in allen Fällen die Geschäfts-ordnung.

Herstellungsfinanzierung§ 4.(1) Eine gemeinsame Finanzierung eines Filmvorhabens im Sinne des Film/Fernseh-Abkommens setzt voraus, dass es sich um einen Film im Sinne des § 1 dieses Abkommens handelt, von den Vertragspartnern die für die Filmherstellung beantragten finanziellen Mittel gemeinsam erbracht werden, der Produzent an den Herstellungskosten des Vorhabens einen Eigenanteil gemäß § 11 Abs. 1 lit.c des Filmförderungsgesetzes trägt, sichergestellt ist, dass für den aus Abkommens-mitteln mitfinanzierten Film die Sperrfristen gemäß § 11a FFG eingehalten werden.

(2) Antragsberechtigt ist der Hersteller des zu finanzierenden Filmes. Der Antrag auf Herstellungsfinanzierung hat insbesondere zu enthalten: Förderungszusage des Filminstituts, Drehbuch, Stab- und Besetzungslisten, Kalkulation der voraus-sichtlichen Gesamtkosten des Filmvorhabens, Finanzierungs- und Terminplan der Herstellung, im Falle einer österreichisch-ausländischen Gemeinschaftsproduktion den Koproduktionsvertrag bzw. zumindest dessen Entwurf, sowie einen Verwer-tungsplan. Den Antragsunterlagen ist auch der Nachweis beizufügen, dass die Vor-aussetzungen zur Erlangung eines österreichischen Ursprungszeugnisses gegeben sind. Fehlen bei dem Antrag Angaben oder Unterlagen, die für die Finanzierungs-entscheidung von relevanter Bedeutung sind, gilt der Antrag als nicht beschluss-fähig. Werden die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen trotz dahingehender Auf-forderung vom Hersteller nicht fristgerecht nachgereicht, wird der Antrag von der Kommission zurückgewiesen.

(3) Zuerkannte Abkommensmittel fließen zur Gänze dem Hersteller zu.

(4) Die für die gegenständliche Herstellungsfinanzierung gewidmeten Abkom-mensmittel unterliegen der Verwaltung des ORF.

(5) In den Einzelverträgen, die der ORF mit dem Hersteller zu den gegenständlichen Filmen abschließt, wird die gesamte Finanzierungsbeteiligung des ORF in einen Lizenzbetrag und einen Finanzierungsanteil an den Herstellungskosten aufgeteilt. Für den Lizenzanteil werden zur Abgeltung der Fernsehnutzungsrechte folgende fixe Beträge vereinbart: Spielfilme € 40.000, Dokumentarfilme € 20.000, Doku-mentationen € 10.000, jeweils jedoch maximal 50 % des gesamten ORF-Betrages. Liegt der ORF-Betrag unter € 80.000 bei Spielfilmen bzw. € 40.000 bei Dokumen-tarfilmen bzw. € 20.000 bei Dokumentationen, dann reduzieren sich die oben angegebenen Fixbeträge entsprechend.

Nachwuchs- und Innovationsfinanzierung§ 5.(1) Zur besonderen Förderung des Nachwuchsfilmes, des Filmes mit Innova-tionscharakter, des Kurzfilmes und des Dokumentarfilmes sind bis zu 10 vH der Mittel gemäß § 2 des Film/Fernseh-Abkommens gewidmet.

(2) Über die Mitfinanzierung entscheidet die gemeinsame Kommission, das nähere Verfahren regelt die Geschäftsordnung.

(3) Die Mitfinanzierung eines Filmvorhabens setzt voraus, dass die für die Filmher-stellung erforderlichen finanziellen Mittel vom ORF und dem Filminstitut bzw. einer anderen filmfördernden Institution gemeinsam erbracht werden.

(4) Die Bestimmungen des Film/Fernseh-Abkommens gemäß § 4 (Herstellungsfi-nanzierung), § 6 (Nutzungsrechte) und § 7 (Erlösbeteiligung) gelten sinngemäß;

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Kunstbericht 2010 181Film/Fernseh-Abkommen 2006

von der Voraussetzung des § 4 Abs. 1b (Eigenanteil) kann in begründeten Fällen abgesehen werden.

(5) Die für die Nachwuchs- und Innovationsfinanzierung gewidmeten Abkommens-mittel unterliegen der Verwaltung des ORF.

Nutzungsrechte§ 6.(1) Frei zugängliches Fernsehen (§ 11a(1) FFG)a) Der ORF ist berechtigt, die gemäß diesem Film/Fernseh-Abkommen mitfinan-zierten Filme nach Ablauf der jeweiligen Kinoschutzfrist für das Gebiet Österreich (ausschließlich) und Südtirol (nicht ausschließlich) innerhalb der Lizenzzeit gemäß § 12(2)g FFG beliebig oft fernsehmäßig zu nutzen, danach erfolgt ein vollständiger Rechterückfall an den Hersteller. Die Lizenzzeit beginnt mit dem Tag, der dem Ende der Kinoschutzfrist folgt.b) Zur uncodierten Ausstrahlung über Satellit ist der ORF nach Ablauf von einem Jahr nach Ende der Kinoschutzfrist berechtigt, sofern der Hersteller bis zu diesem Zeitpunkt keinen einer derartigen uncodierten Satellitenausstrahlung durch den ORF entgegenstehenden Vertrag mit einem dritten Lizenznehmer und/oder Ver-triebsunternehmen abgeschlossen hat. Der Hersteller ist verpflichtet, dem ORF die sich aus einem derartigen Vertrag mit einem Dritten ergebenden Beschränkungen hinsichtlich der uncodierten Ausstrahlung über Satellit durch den ORF unverzüglich nach Abschluss eines derartigen Vertrages schriftlich mitzuteilen. Sofern jedoch aufgrund eines derartigen Vertrages mit einem Dritten eine uncodierte Satelliten-ausstrahlung durch den ORF auch innerhalb der beiden letzten Lizenzjahre des ORF nicht zulässig ist, verlängert sich die Lizenzzeit für den ORF automatisch um zwei Jahre, innerhalb welcher der ORF dann jedenfalls zur uncodierten Satelliten-ausstrahlung berechtigt ist. Sollte eine derartige direkt anschließende Lizenzzeit-verlängerung nicht zulässig sein, wird der Hersteller dem ORF jedenfalls frühest möglich zwei zusätzliche Lizenzjahre für die uncodierte Satellitenausstrahlung für das Gebiet Österreich (ausschließlich; mit Zustimmung des ORF auch nicht aus-schließlich) und Südtirol (nicht ausschließlich) einräumen.c) Die Vertragspartner halten einvernehmlich fest, dass eine überdurchschnittlich hohe Finanzierungsbeteiligung des ORF gemäß § 12 Abs. 2 lit.g FFG (wonach dem ORF dann die Fernsehnutzungsrechte auch für einen Lizenzzeitraum von bis zu zehn Jahren eingeräumt werden können) dann vorliegt, wenn dessen gesamte Finanzierungsbeteiligung mehr als 35 % der Gesamtfinanzierung der Herstellungs-kosten des Filmes beträgt.

(2) Bezahlfernsehen (§ 11a(1)e FFG). Die Verwertungsrechte für Bezahlfernsehen („pay-TV“) verbleiben grundsätzlich beim Hersteller und können von diesem nach Maßgabe der Einschränkungen gemäß nachstehenden lit.a) bis d) ausgewertet werden; die Verwertung durch individuelle Zugriffs- und Abrufdienste für einzelne Filme (Video on Demand und Near Video on Demand) oder für ein festgelegtes Filmprogrammangebot gegen Entgelt (Pay-per-View) gemäß § 11a(1)b FFG ist hiervon nicht erfasst; diese Rechte stehen dem Hersteller, ohne weitergehende Einschränkungen, als sie sich aus den Sperrfristen gemäß § 11a FFG ergeben, zu.a) pay-TV-Rechte für Österreich:Eine getrennte Verwertung der pay-TV-Rechte nur für das Gebiet Österreich (ein-schließlich sog. Österreich pay-TV Fenster) darf erst nach der Erstausstrahlung durch den ORF erfolgen. Dieses Erstausstrahlungsrecht des ORF ist auf einen Zeitraum von 12 Monaten nach Ende der Kinoschutzfrist befristet. Der Produzent wird gegenüber seinem Lizenznehmer sicherstellen, dass dieser auch bei Erwerb der deutschsprachigen pay-TV-Rechte vor Ablauf dieser Erstausstrahlungsfrist keine getrennte Ausstrahlung nur in Österreich durchführt.

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Kapitel III Service182 Kunstbericht 2010

b) pay-TV-Rechte deutschsprachiger Raum:Bei Vergabe der deutschsprachigen pay-TV-Rechte kann eine solche Ausstrahlung auch vor Ablauf der Erstausstrahlungsfrist für den ORF stattfinden, wenn ein pay-TV Veranstalter sich unmittelbar an der Finanzierung der Herstellungskosten angemessen beteiligt und dies Bestandteil des Finanzierungsplans ist; aber auch dann, wenn diese pay-TV-Rechte Teil eines zur Finanzierung der Herstellungskosten des Filmes getätigten Rechtepaketevorverkaufes sind und der Erlös für dieses Rech-tepaket insgesamt (d.h. der auf die pay-TV-Rechte entfallende Betrag ist dabei nicht gesondert auszuweisen) angemessen ist.c) pay-TV-Rechte international:Bei Einstrahlung nach Österreich und Sendung in deutscher Sprache gilt für die Verwertung die für den deutschsprachigen Raum geltende Einschränkung. Diese Einschränkung gilt jedoch nur für Filme in ihrer deutschen Sprachfassung (d.h. auch in der deutschen Sprachfassung mit fremdsprachigen Untertiteln), nicht jedoch für deren fremdsprachige Fassungen mit deutschen Untertiteln.d) pay-TV-Rechte deutschsprachiger Raum und/oder international sind noch ver-fügbar:Soweit die pay-TV-Rechte vom Hersteller nicht für Zwecke der Finanzierung der Herstellungskosten vorverkauft sind, steht dem ORF eine Option auf den Erwerb der pay-TV-Rechte deutschsprachiger Raum für den Film in deutscher Sprache (vgl. lit.c) zu. Der ORF erwirbt diese Option im Rahmen des mit dem Hersteller abzu-schließenden Einzelvertrages grundsätzlich zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Einzelvertrages. Ist jedoch der im Finanzierungsplan ausgewiesene Eigenanteil des Herstellers überdurchschnittlich hoch, erwirbt der ORF diese Option nur unter der Bedingung, dass der Produzent diese pay-TV-Rechte nicht längstens bis zum Tag vor der Rohschnittabnahme des Filmes für Zwecke der Finanzierung der Herstel-lungskosten vorverkauft hat; dies ist entsprechend im Einzelvertrag festzulegen.Nach Rohschnittabnahme kann der ORF binnen der darauf folgenden sieben Tage durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Hersteller die Option ausüben. Übt der ORF die Option nicht aus, dann stehen die gesamten pay-TV-Rechte wiederum dem Hersteller zur Nutzung nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen a) zur Verfügung, womit lediglich die Ausnahme hinsichtlich der pay-TV-Rechte für Österreich weiterhin aufrecht bleibt.Für den Fall der Ausübung der Option ist vom ORF, zusätzlich zu seiner sonstigen finanziellen Beteiligung an dem Filmvorhaben, bei Bandabnahme ein Entgelt in Höhe von € 45.000 für Spielfilme und bei Dokumentarfilmen ein zu vereinba-rendes Entgelt für den Erwerb dieser pay-TV-Rechte an den Hersteller zu bezahlen. Dieses Entgelt gilt jedoch nicht als abrechnungspflichtiger Erlös gemäß § 7 des Film/Fernseh-Abkommens. Sofern bei einem vom Hersteller angebahnten Verkauf dieser vom ORF erworbenen pay-TV-Rechte durch den ORF ein über diese € 45.000 bei Spielfilmen oder über den bei Dokumentarfilmen vereinbarten Betrag hinaus-gehender Mehrerlös vom ORF erzielt wird, ist der Mehrerlös zwischen dem ORF und dem Hersteller je zur Hälfte aufzuteilen.

(3) Ausschnittsrechte: Dem ORF werden an allen gegenständlichen Filmen auch die Rechte zur aus-schnittsweisen Nutzung eingeräumt. Diese Rechtseinräumung ist unentgeltlich und beschränkt auf die Sendedauer von 3 Minuten sowie auf dem Zweck der Pro-motion für den betreffenden Film, für Sendungen (Nachrichten und dergleichen) aus aktuellem Anlass (z.B. Nachruf) sowie für die Nutzung im nonfiktionalen Bereich für Porträts von Schauspielern, Regisseuren, Herstellern. Die Sendung dieser Ausschnitte über 3sat ist bei reiner Promotion für den betreffenden Film unentgeltlich, bei sonstiger Nutzung im oben angeführten Umfang entgeltpflichtig, wobei ein Lizenzbetrag von € 120 pro angefangener Sendeminute vereinbart wird. Der Produzent informiert den ORF schriftlich über allfällige im Film enthaltenen

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Kunstbericht 2010 183Film/Fernseh-Abkommen 2006

Fremdrechte, insbesondere auch solche an der Musik. Hinsichtlich der Musik ist zu beachten, dass bei Verwendung von Aufnahmen vorbestehender Werke sowohl die Urheberrechte der Komponisten/Bearbeiter/Verlage als auch die Leistungsschutz-rechte der Tonträgerhersteller/Interpreten zu klären sind. Diese Information erfolgt bei der Abnahme mittels der Musikliste und allfälliger sonstiger Unterlagen. Der ORF informiert den Hersteller über die beabsichtigte ausschnittsweise Nutzung.

(4) Abspann:Die Vertragspartner sind sich einig, dass der Abspann der gegenständlichen Filme für die Sendung im Fernsehen entsprechend gestaltet werden muss. Die Gestaltung eines fernsehgerechten Abspanns erfolgt zunächst individuell je Film in gemein-samer Absprache zwischen Produzent, Regisseur und ORF. Wird eine generelle Regelung vereinbart, gilt diese.

Erlösbeteiligung§ 7. Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, steht der Verwertungserlös der gemäß §§ 4 und 5 des Film/Fernseh-Abkommens mitfinanzierten Filme nach Abdeckung der dem Hersteller entstandenen Herstellungskosten (zuzüglich eines 7,5 %igen Herstellergewinns) dem Hersteller und dem ORF entsprechend dem Ver-hältnis ihrer Beteiligungen an der Finanzierung der Herstellungskosten zu.

Mitteilungsverpflichtungen§ 8.(1) Der ORF erhält nach Ablauf jedes Kalenderjahres, spätestens jedoch bis 31. März, eine Übersicht der im vorangegangenen Jahr gemäß § 8 des Film/Fernseh-Abkommens bestimmungsgemäß eingesetzten Mittel; eine Aufstellung der För-derungsmittel des Filminstituts, die den an den gemeinsam finanzierten Filmen beteiligten Hersteller zugeflossen sind; eine Aufstellung der Termine der ersten gewerblichen öffentlichen Vorführung der abkommensgeförderten Filme in Öster-reich.

(2) Das Filminstitut erhält nach Ablauf jedes Kalenderjahres, spätestens jedoch bis 31. März, eine Aufstellung der dem ORF im vorangegangenen Jahr zugeflossenen Erlösanteile aus der Verwertung der abkommensfinanzierten Filme; eine Auf-stellung der Termine der Ausstrahlung der abkommensfinanzierten Filme.

Schlussbestimmungen§ 9. Das Film/Fernseh-Abkommen tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Es kann beiderseits unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2006.

Wien, am 24.1.2006

Österreichisches FilminstitutMag. Roland Teichmann e.h.Österreichischer RundfunkDr. Monika Lindner e.h.

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Kapitel III Service184 Kunstbericht 2010

Zusatzvereinbarung zum Film/Fernseh-Abkommen 2006

Abkommen zwischenÖsterreichisches Filminstitut1070 Wien, Spittelberggasse 3,im Folgenden Filminstitut genannt, einerseits

und

Österreichischer Rundfunk1136 Wien, Würzburggasse 30,im Folgenden ORF genannt, andererseits

Ergänzend zum Film/Fernseh-Abkommen 2006 finden nachstehende Regelungen Anwendung, die – ebenso wie das Film/Fernseh-Abkommen – jeweils nur einver-nehmlich durch beide Vertragspartner abgeändert werden können.

I. ÜbergangsregelungenHinsichtlich der Anwendbarkeit der neuen Regelung gilt Folgendes:

1. Neue FilmeDie neuen Bestimmungen gelten für Filme, für welche eine Finanzierungszusage nach dem 1. Jänner 2005 gegeben wurde („neue Filme“).

2. Alte FilmeFür sonstige seit Beginn des Film/Fernseh-Abkommens hergestellte Filme („alte Filme“) gilt Folgendes:2.1. Die uncodierte Satellitenausstrahlung alter Filme durch den ORF ist nur nach Einholung einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Herstellers zulässig, wobei der Hersteller diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern darf. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn er vor der beabsichtigten uncodierten Satellitenausstrahlung durch den ORF einen dieser Ausstrahlung entgegenste-henden Vertrag mit Dritten abgeschlossen hat.2.2. Genaue Regelung zur Verwertung der pay-TV-Rechte Österreich gilt nur nach Maßgabe einer vom ORF hiefür freizugebenden Liste.2.3. Die sonstigen Regelungen betreffend pay-TV-Rechte gelten für alte Filme, für welche bis zum Inkrafttreten des geänderten Film/Fernseh-Abkommens noch keine Rohschnittabnahme stattgefunden hat.2.4. Die Regelung für Ausschnittsrechte gilt nach Maßgabe der Verfügbarkeit dieser Rechte für den Hersteller für alte Filme.2.5. Die Regelung betreffend Abspann gilt für alte Filme, für die noch kein Abspann gestaltet wurde.2.6. In der Vergangenheit abgeschlossene Einzelverträge, die den neuen Rege-lungen entgegenstehen, werden entsprechend diesen neuen Regelungen unter-worfen.

II. Sonstige Detailregelungen1. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit des Optionsbetrages gemäß § 6 Abs. 2 lit.c des Film/Fernseh-Abkommens dient der Verbraucherpreisindex 2000, der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbart wird, oder ein an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis dieser Wertsicherungsklausel ist die für Dezember 2005 verlautbarte Indexziffer. Schwankungen der Indexziffer nach oben oder nach unten bis einschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist erstmals von der für Dezember 2005 verlautbarten Indexziffer und sodann bei jedem Überschreiten des jeweils geltenden Spielraumes nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils gel-tenden Spielraumes gelegene Indexziffer die Grundlage für die Berechnung des

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Kunstbericht 2010 185Zusatzvereinbarung zum Film/Fernseh-Abkommen 2006

neuen Spielraumes bildet. Die sich daraus ergebenden Änderungen des Options-betrages sind laufend vom Filminstitut zu berechnen. Über entsprechenden Antrag des Filminstitutes ist dementsprechend der geänderte Optionsbetrag jeweils von der gemeinsamen Kommission (§ 3 Film/Fernseh-Abkommen) zu beschließen und gemeinsam mit dem Zeitpunkt, ab welchem der geänderte Optionsbetrag zur Anwendung gelangt, vom Filminstitut in geeigneter Form zu verlautbaren.

2. Für den Fall einer rein österreichischen Finanzierung der Herstellungskosten des Filmes steht dem ORF das Erstausstrahlungsrecht für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Ende der Kinoschutzfrist zu, es sei denn, im Einzelvertrag mit dem Hersteller wird eine davon abweichende Regelung getroffen. Bei internationaler Finanzierung gilt diese Regelung entsprechend. Bei nachträglicher internationaler Verwertung eines Filmes hat der Hersteller vor Erstausstrahlung durch den ORF seinem Lizenz-nehmer eine Koordinierungspflicht hinsichtlich der Erstausstrahlung aufzuerlegen.

Wien, am 24.1.2006

Österreichisches FilminstitutMag. Roland Teichmann e.h.Österreichischer RundfunkDr. Monika Lindner e.h.

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Kapitel III Service186 Kunstbericht 2010

Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern 2000

BGBl. I Nr. 45/2000 idF BGBl. I Nr. 113/2004 und BGBl. I Nr. 82/2009

Anwendungsbereich§ 1. Dieses Bundesgesetz gilt für den Verlag und den Import sowie den Handel, mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels, mit deutsch-sprachigen Büchern und Musikalien. Es zielt auf eine Preisgestaltung ab, die auf die Stellung von Büchern als Kulturgut, die Interessen der Konsumenten an ange-messenen Buchpreisen und die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Buch-handels bedacht nimmt.

Begriffsbestimmungen§ 2. Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist1. Verleger, wer die Herausgabe, das Herstellen und das Verbreiten einer Ware im Sinne des § 1 gewerbsmäßig übernimmt;2. Importeur, wer eine Ware im Sinne des § 1 gewerbsmäßig zum Vertrieb nach Österreich einführt;3. Letztverkäufer, wer gewerbsmäßig Waren im Sinne des § 1 an Letztverbraucher veräußert;4. Letztverbraucher, wer eine Ware im Sinne des § 1 zu anderen Zwecken als zum Weiterverkauf erwirbt;5. Letztverkaufspreis, der bei der Veräußerung von Waren im Sinne des § 1 an Letztverbraucher einzuhaltende Mindestpreis exklusive Umsatzsteuer;6. Mängelexemplar, eine Ware im Sinne des § 1, die versehentlich verschmutzt oder beschädigt worden ist oder einen sonstigen Mangel aufweist, sodass sie von einem durchschnittlichen Letztverbraucher eindeutig nicht mehr als mängelfrei angesehen wird.

Preisfestsetzung§ 3. (1) Der Verleger oder Importeur einer Ware im Sinne des § 1 ist verpflichtet, für die von ihm verlegten oder die von ihm in das Bundesgebiet importierten Waren im Sinne des § 1 einen Letztverkaufspreis festzusetzen und diesen bekannt zu machen.

(2) Der Importeur ist an den vom Verleger für das Bundesgebiet empfohlenen Letztverkaufspreis, abzüglich einer darin enthaltenen Umsatzsteuer, gebunden. Ist für das Bundesgebiet kein Letztverkaufspreis empfohlen, so darf der Importeur den vom Verleger für den Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufs-preis, abzüglich einer darin enthaltenen Umsatzsteuer, nicht unterschreiten.

(3) Im Falle des Reimports von Waren im Sinne des § 1 kann der Importeur, der derartige Waren in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu einem von den üblichen Einkaufspreisen abweichenden niedrigeren Einkaufspreis kauft, den vom inländischen Verleger festgesetzten Preis im Verhältnis zum erzielten Handelsvorteil unterschreiten. Dies gilt nicht, wenn die betreffenden Waren allein zum Zweck ihrer Wiedereinfuhr ausgeführt worden sind, um dieses Bundesgesetz zu umgehen.

(4) Zum nach Abs. 1 bis 3 festgesetzten Letztverkaufspreis ist die für die Ware im Sinne des § 1 in Österreich geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

Bekanntmachung des Letztverkaufspreises§ 4. (1) Der Verleger oder der Importeur hat den von ihm für eine Ware im Sinne des § 1 festgesetzten Letztverkaufspreis im Internet oder in geeigneten anderen Medien rechtzeitig vor dem ersten Inverkehrbringen oder vor jeder Preisänderung bekannt zu machen.

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Kunstbericht 2010 187Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern 2000

(2) Für die Bekanntmachung nach Abs. 1 ist vom Bundesgremium der Buch- und Medienwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband des österreichischen Buchhandels eine elektronisch jederzeit zugängliche Internetseite zu unterhalten.

Preisbindung§ 5. (1) Letztverkäufer dürfen bei Veräußerung von Waren im Sinne des § 1 an Letztverbraucher den nach § 3 festgesetzten Letztverkaufspreis höchstens bis zu 5 vH unterschreiten.

(2) Letztverkäufer dürfen im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs eine Unterschreitung des Letztverkaufspreises im Sinne des Abs. 1 nicht ankündigen.

(3) Die Verpflichtung nach Abs. 1 gilt nicht für Waren im Sinne des § 1, deren Letztverkaufspreis vor mehr als 24 Monaten zum ersten Mal gemäß § 4 bekannt gemacht wurde und deren Lieferzeitpunkt länger als sechs Monate zurückliegt.

(4) Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 3 ist vom Letztverkäufer nach-zuweisen.

Ausnahmen§ 6. (1) In folgenden Fällen und in folgendem Umfang darf der Letztverkäufer von dem nach § 3 festgesetzten Letztverkaufspreis abweichen:1. bei Verkauf von Waren im Sinne des § 1 an jedermann zugängliche öffentliche Bibliotheken und Schulbibliotheken ist ein Abweichen von maximal 10 vH zulässig;2. bei Verkauf an Hörer eines an einer Universität Vortragenden zum Eigenbedarf, gegen Vorlage eines vom Vortragenden unterschriebenen und mit dem Namen des Hörers versehenen Hörerscheins, ist ein Abweichen von maximal 20 vH zulässig;3. bei Verkauf von Mängelexemplaren ist ein handelsübliches Abweichen im Ver-hältnis zum Mangel zulässig.

(2) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Waren im Sinne des § 1, die im Rahmen der Schulbuchaktion (Abschnitt Ic Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, in der jeweils geltenden Fassung) abgegeben werden.

Handlungen gegen die Preisfestsetzung und Preisbindung§ 7. (1) Handlungen gegen § 3 Abs. 1 bis 3, § 4 Abs. 1 sowie gegen § 5 Abs. 1 bis 3 gelten als Handlungen im Sinne des § 1 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BGBl. Nr. 448/1984, in der jeweils geltenden Fassung.

Zeitlicher Geltungsbereich§ 8. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 30. Juni 2000 in Kraft.(2) §§ 3, 7 und 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 82/2009 treten mit 1. August 2009 in Kraft.

Vollziehung§ 9. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des § 7 die Bun-desministerin/der Bundesminister für Justiz, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur betraut.

Übergangsbestimmungen§ 10. Für Waren im Sinne des § 1, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes mit einem festen Ladenpreis, der im Verzeichnis lieferbarer Bücher, Ausgabe vom 20. Juni 2000, veröffentlicht war, in Verkehr gebracht wurden, gilt dieser Preis als vom Verleger oder Importeur festgesetzter Preis im Sinne dieses Bundesgesetzes.

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Kapitel III Service188 Kunstbericht 2010

Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz 2000

BGBl. I Nr. 131/2000 idF BGBl. I Nr. 92/2010Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversi-cherungsfondsgesetz – K-SVFG)

1. Abschnitt: Allgemeines

Geltungsbereich§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt die Leistung von Zuschüssen zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung der im Inland pflichtversicherten selbstständig erwerbstätigen KünstlerInnen.

Begriffsbestimmungen§ 2.(1) Künstlerin/Künstler im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, wer in den Bereichen der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Film-kunst oder in einer der zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst auf Grund ihrer/seiner künstlerischen Befähigung im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Werke der Kunst schafft.

(2) Wer eine künstlerische Hochschulausbildung erfolgreich absolviert hat, weist jedenfalls die künstlerische Befähigung für die Ausübung der von der Hochschul-ausbildung umfassten künstlerischen Tätigkeiten auf.

(3) Einkünfte im Sinne dieses Gesetzes sind die in- und ausländischen Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes – EStG 1988, BGBl. Nr. 400.

2. Abschnitt: Künstler-Sozialversicherungsfonds

Errichtung§ 3.(1) Zur Entlastung von selbstständigen KünstlerInnen bei der Beitragsleistung zur gesetzlichen Sozialversicherung wird ein Fonds eingerichtet.

(2) Der Fonds führt die Bezeichnung „Künstler-Sozialversicherungsfonds“, besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in Wien. Das Geschäftsjahr des Fonds ist das Kalenderjahr. Auf die Bediensteten des Fonds findet das Angestellten-gesetz Anwendung.

Aufgaben§ 4. Aufgaben des Fonds sind die Leistung von Zuschüssen zu den von den Künst-lerInnen zu leistenden Beiträgen zur Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 und § 273 Abs. 6 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes – GSVG, BGBl. Nr. 560/1978, § 8 Abs. 1 Z 3 lit. a und § 572 Abs. 4 in Verbindung mit § 581 Abs. 1a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, sowie die Aufbringung der Mittel hiefür und die Entgegennahme der Meldung des Ruhens und der Wiederaufnahme der selbständigen künstlerischen Erwerbstä-tigkeit gemäß § 22a.

Aufbringung der Mittel§ 5. Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:1. Abgaben gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 und 3 Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981, BGBl. Nr. 573;2. Beiträge des Bundes entsprechend der im Bundesfinanzgesetz hiefür vorgese-henen Mittel;3. Rückzahlungen von Zuschüssen;4. Sonstige Rückflüsse und Zinserträgnisse aus Fondsmitteln;

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Kunstbericht 2010 189Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz 2000

5. Sonstige Einnahmen;6. Freiwillige Zuwendungen.

Organe des Fonds§ 6. Organe des Fonds sind:1. das Kuratorium (§ 7),2. der Geschäftsführer (§ 10),3. die Künstlerkommission (§ 11).

Kuratorium§ 7. (1) Das Kuratorium besteht aus neun Mitgliedern. Die Mitglieder werden wie folgt bestellt:1. drei Mitglieder durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur,2. ein Mitglied durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz,3. ein Mitglied durch den Bundesminister für Finanzen,4. ein Mitglied durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft,5. ein Mitglied durch die Wirtschaftskammer Österreich und6. zwei Mitglieder durch den Österreichischen Gewerkschaftsbund.

(2) Den Vorsitzenden und den Stellvertreter des Vorsitzenden des Kuratoriums bestellt die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur aus dem Kreis der Mitglieder gemäß Abs. 1 Z 1.

(3) Die Mitglieder werden auf die Funktionsdauer von fünf Jahren bestellt. Die Funktionsperiode beginnt mit dem ersten Zusammentreten der Mitglieder des neu bestellten Kuratoriums. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, ist das Kuratorium durch Neubestellungen zu ergänzen. Nach Ablauf der Funktionsperiode hat das Kuratorium die Geschäfte so lange weiterzuführen, bis das neu bestellte Kura-torium zusammentritt.

(4) Ein Mitglied kann vor Ablauf der Funktionsperiode vom bestellenden Organ von seiner Funktion abberufen werden, wenn das Mitglied1. dies beantragt;2. sich der Vernachlässigung seiner Pflichten schuldig macht;3. wegen schwerer körperlicher oder geistiger Gebrechen zu einer ordentlichen Funktionsausübung unfähig ist.

(5) Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur bedarf.

(6) Die Mitglieder des Kuratoriums haben Anspruch auf eine dem Zeit- und Arbeits-aufwand entsprechende Vergütung, die durch die Bundesministerin/den Bundes-minister für Unterricht, Kunst und Kultur festzulegen ist.

Aufgaben des Kuratoriums§ 8.(1) Das Kuratorium hat den Geschäftsführer des Fonds in seiner wirtschaft-lichen Gestion zu überwachen. Die Mitglieder des Kuratoriums sind dem Fonds gegenüber verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäfts-manns anzuwenden. Die Zuständigkeit der Kurien und die Aufsichtsbefugnisse der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur bleiben unberührt.

(2) Das Kuratorium hat die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zu informieren, wenn es das Wohl des Fonds erfordert.

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Kapitel III Service190 Kunstbericht 2010

(3) Das Kuratorium kann vom Geschäftsführer jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten des Fonds verlangen. Auch ein einzelnes Mitglied kann einen Bericht, jedoch nur an das Kuratorium als solches, verlangen; lehnt der Geschäfts-führer die Berichterstattung ab, so kann der Bericht nur dann verlangt werden, wenn insgesamt vier Kuratoriumsmitglieder das Verlangen unterstützen. Der Vorsitzende des Kuratoriums kann einen Bericht auch ohne Unterstützung eines anderen Mitglieds verlangen.

(4) Das Kuratorium kann die Bücher und Schriften des Fonds, soweit sie nicht dem Datenschutz unterliegen, sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Fonds-kasse und die Bestände an Wertpapieren, einsehen und prüfen. Das Kuratorium kann damit auch einzelne Mitglieder oder für bestimmte Aufgaben besondere Sachverständige beauftragen.

(5) Dem Kuratorium obliegen insbesondere folgende Aufgaben:1. Erstattung von Vorschlägen an die Bundesministein/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Bestellung des Geschäftsführers;2. Abschluss des Anstellungsvertrags mit dem Geschäftsführer;3. Entlastung des Geschäftsführers;4. Beschlussfassung über das Jahresbudget für das nächstfolgende Kalenderjahr und Vorlage an die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur bis Ende August des laufenden Jahres;5. Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Fonds und Berichter-stattung darüber an die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur;6. Entgegennahme von Berichten über die Gestion und die innerbetriebliche Bud-getkontrolle des Fonds;7. Erlassung einer Geschäftsordnung für den Geschäftsführer des Fonds;8. Erlassung und Änderungen der Geschäftsordnungen für die Kurien (§ 11) nach deren Anhörung;9. Genehmigung des Abschlusses von unbefristeten Dienstverträgen und von Rechtsgeschäften, die eine dauernde oder mehrjährige finanzielle Belastung des Fonds zum Gegenstand haben, sowie der Veranlagung des Fondsvermögens;10. Beschlussfassung übera) die Antragstellung an die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Abberufung des Geschäftsführers mit Zweidrittelmehrheit;b) die Antragstellung an die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur auf Genehmigung der Geschäftsordnung des Kuratoriums;c) die Erstattung von Vorschlägen an die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Anpassung des Beitragszuschusses gemäß § 18 Abs. 2 bis spätestens Ende August des laufenden Kalenderjahres.

(6) Im Bericht des Kuratoriums gemäß Abs. 5 Z 5 an die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur ist mitzuteilen, in welcher Art und in welchem Umfang es die Geschäftsführung des Fonds während des Geschäfts-jahres geprüft hat und ob diese Prüfungen nach ihrem abschließenden Ergebnis zu wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben haben.

(7) Das Kuratorium hat der Bundesministerin/dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur unverzüglich über eine notwendige Anpassung des Beitragszu-schusses gemäß § 18 zu berichten, wenn dies für eine ausgeglichene Gebarung des Fonds erforderlich ist.

Sitzungen und Beschlüsse des Kuratoriums§ 9.(1) Das Kuratorium muss mindestens vierteljährlich eine Sitzung abhalten.

(2) Das Kuratorium wird durch den Vorsitzenden schriftlich, telefonisch, telegra-

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Kunstbericht 2010 191Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz 2000

fisch, mittels Telefax oder auf geeignetem elektronischen Weg unter Angabe der Zeit, des Ortes und der Tagesordnung einberufen. Der Geschäftsführer ist von der Einberufung einer Sitzung zu verständigen.

(3) Jedes Mitglied des Kuratoriums und der Geschäftsführer können unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen, dass der Vorsitzende des Kuratoriums unverzüglich eine Sitzung einberuft. Diese muss binnen zwei Wochen nach der Ein-berufung stattfinden. Wird dem Verlangen von mindestens drei Kuratoriumsmit-gliedern oder des Geschäftsführers nicht entsprochen, so können die Antragsteller unter Mitteilung des Sachverhalts selbst das Kuratorium einberufen.

(4) An den Sitzungen des Kuratoriums ist der Geschäftsführer zur Teilnahme berechtigt; er ist zur Teilnahme verpflichtet, wenn das Kuratorium dies verlangt. Sachverständige und Auskunftspersonen können zur Beratung über einzelne Gegenstände zugezogen werden.

(5) Ein Mitglied des Kuratoriums kann ein anderes Mitglied schriftlich mit seiner Vertretung bei einer einzelnen Sitzung betrauen. Das vertretene Mitglied ist bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht mitzuzählen. Das Recht, den Vorsitz zu führen, kann nicht übertragen werden.

(6) Der Vorsitzende leitet die Sitzung. Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Kuratoriums ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Vorsitzende oder sein Stell-vertreter zu unterzeichnen hat.

(7) Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der Mitglieder, unter ihnen der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend ist.

(8) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Geschäftsführer§ 10.(1) Der Geschäftsführer des Fonds wird von der Bundesministerin/vom Bun-desminister für Unterricht, Kunst und Kultur auf Vorschlag des Kuratoriums auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Bei der Bestellung und beim Abschluss des Anstel-lungsvertrags sind das Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, und die hiezu ergangenen Vertragsschablonen der Bundesregierung anzuwenden.

(2) Die Bestellung zum Geschäftsführer kann unbeschadet der Entschädigungsan-sprüche aus bestehenden Verträgen auf Vorschlag des Kuratoriums durch die Bun-desministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur aus wichtigen Gründen jederzeit widerrufen werden.

(3) Der Geschäftsführer kann unbeschadet der Entschädigungsansprüche des Fonds aus bestehenden Verträgen seinen Rücktritt gegenüber dem Vorsitzenden des Kuratoriums erklären. Liegt ein wichtiger Grund hiefür vor, kann der Rücktritt mit sofortiger Wirkung erklärt werden.

(4) Dem Geschäftsführer obliegt außer den ihm nach anderen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes übertragenen Aufgaben die Leitung des Fonds. Dabei hat er die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden und die kaufmännischen Grundsätze zu beachten. Er vertritt den Fonds nach außen.

(5) Der Geschäftsführer hat bis Ende Juni des laufenden Kalenderjahres das Jahres-budget für das folgende Kalenderjahr sowie den Jahresbericht und den Jahresab-schluss über das vorangegangene Kalenderjahr dem Kuratorium vorzulegen.

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Kapitel III Service192 Kunstbericht 2010

(6) Weiters hat der Geschäftsführer dem Kuratorium regelmäßig, mindestens vier-teljährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Fonds im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu berichten (Quartalsbericht). Bei wichtigem Anlass ist dem Vorsitzenden des Kuratoriums unverzüglich zu berichten; ferner ist über Umstände, die für die Liquidität des Fonds von erheblicher Bedeutung sind, dem Kuratorium unverzüglich zu berichten (Sonderbericht).

Künstlerkommission§ 11.(1) Die Künstlerkommission besteht aus Kurien, welche die Aufgaben der Künstlerkommission im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit wahrnehmen. Es besteht eine Kurie für Literatur, eine Kurie für Musik, eine Kurie für bildende Kunst, eine Kurie für darstellende Kunst, eine Kurie für Filmkunst, eine allgemeine Kurie für die zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst sowie je eine Beru-fungskurie.

(2) Jede Kurie besteht aus:1. einem Vorsitzenden;2. einem Stellvertreter des Vorsitzenden;3. fünf weiteren Mitgliedern.

(3) Die Vorsitzenden und Stellvertreter werden von der Bundesministerin/vom Bun-desminister für Unterricht, Kunst und Kultur aus dem Kreise rechts- und/oder fach-kundiger Bediensteter des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bestellt.

(4) Von den Mitgliedern gemäß Abs. 2 Z 3 wird je ein Mitglied von den durch Verordnung der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur bestimmten repräsentativen Künstlervertretungen und Verwertungsge-sellschaften entsendet. Für jedes dieser Mitglieder ist ein Ersatzmitglied namhaft zu machen, das bei Verhinderung des Mitglieds dieses in den Sitzungen der Kurie vertritt. Macht eine Künstlervertretung oder Verwertungsgesellschaft von ihrem Entsenderecht nicht binnen einem Monat nach Aufforderung durch den Geschäftsführer Gebrauch, so kann der Geschäftsführer für die betreffende Funk-tionsperiode der Kurie die entsprechende Bestellung vornehmen. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) müssen die für die Erstellung der Gutachten einschlägigen Fach-kenntnisse aufweisen.

(5) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder üben ihre Funktion gewissenhaft, unpar-teiisch und uneigennützig aus. Sie verpflichten sich dazu, bevor sie erstmalig ihre Funktion ausüben, in einer schriftlichen Erklärung, die vom Vorsitzenden und vom Mitglied (Ersatzmitglied) zu unterfertigen ist.

(6) Die jeweilige Kurie hat in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Verlangen des Geschäftsführers des Fonds Gutachten über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 zu erstatten.

(7) Eine Kurie ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder unter Bekanntgabe der Tages-ordnung spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der gemäß Abs. 2 Z 3 entsandten Mitglieder und die/der Vorsitzende oder ihr(e)/sein(e) Stellvertreter/in anwesend sind. Die/der Vorsitzende leitet die Sitzung. Die Kurie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Die/der Vorsitzende und ihr(e)/sein(e) Stellvertreter/in haben kein Stimmrecht. Eine Stimm-enthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit sind die für den/die Antragsteller/in günstigeren Stimmen ausschlaggebend.

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Kunstbericht 2010 193Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz 2000

(8) Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und von den übrigen Mitgliedern der Kurie zu unterfertigen ist. Das Protokoll hat jedenfalls das beschlossene Gutachten mit dem festgestellten Sachverhalt und den daraus gezogenen fachkundigen Schlussfolgerungen zu enthalten. Das Protokoll hat der Vorsitzende unverzüglich dem Geschäftsführer des Fonds zu übermitteln.

(9) § 7 Abs. 3, 4 und 6 sind auf die Kurien anzuwenden. Innerhalb von zwei Wochen nach Einlangen einer Aufforderung des Geschäftsführers des Fonds zur Abgabe eines Gutachtens hat der Vorsitzende der betreffenden Kurie diese zu diesem Zweck einzuberufen.

Verschwiegenheitspflicht§ 12.(1) Der Geschäftsführer, die Mitglieder des Kuratoriums und der Kurien sowie die Mitarbeiter des Fonds sind über alle ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Fonds oder der Antragsteller oder der Bezieher von Zuschüssen gelegen ist oder die ihnen aus-drücklich als vertraulich bezeichnet worden sind, gegenüber jedermann, dem sie über solche Tatsachen nicht eine Mitteilung zu machen haben, zur Verschwie-genheit verpflichtet.

(2) Eine Ausnahme von der Verschwiegenheitsverpflichtung tritt nur insoweit ein, als eine Entbindung von dieser Verpflichtung erfolgt ist. Die Entbindung der Mit-glieder der Kurien und der Bediensteten des Fonds erfolgt durch den Geschäfts-führer; die Entbindung des Geschäftsführers und der Mitglieder des Kuratoriums erfolgt durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht für den Geschäftsführer auch nach Ende seines Anstellungsvertrags, für Bedienstete des Fonds nach Ende des Dienstverhält-nisses und für Mitglieder eines Organs nach Ausscheiden aus der Organfunktion.

Elektronische Datenverarbeitung, Datenübermittlungen§ 13.(1) Der Fonds darf zum Zwecke der Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz personenbezogen folgende Daten der Zuschusswerber und -berechtigten automationsunterstützt verarbeiten:1. die Personalien,2. die Ausbildungsdaten,3. die Sozialversicherungsdaten,4. die Daten über die Einkünfte und Einnahmen,5. die Daten der beruflichen Tätigkeit und6. Angaben über den Anspruch auf Zuschuss nach diesem Gesetz.

(2) Der Fonds hat im Zusammenhang mit der Auszahlung der Zuschüsse der Sozi-alversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die Daten gemäß Abs. 1 Z 1 und Z 6 sowie die Sozialversicherungsnummer des Zuschussberechtigten zu über-mitteln.

(3) Nach Bekanntgabe der Personalien der Zuschusswerber und -berechtigten durch den Fonds hat die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft dem Fonds zum Zwecke der Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Zuschuss die Daten gemäß Abs. 1 Z 3 zu übermitteln.

(4) Nach Bekanntgabe der Personalien der Zuschusswerber und -berechtigten und der Sozialversicherungsnummer durch den Fonds haben die Abgabenbehörden des Bundes zum Zwecke der Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Zuschuss die Daten gemäß Abs. 1 Z 4 zu übermitteln.

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Kapitel III Service194 Kunstbericht 2010

Abgabenbefreiung§ 14.(1) Der Fonds ist abgabenrechtlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln.

(2) Es sind befreit:1. unentgeltliche Zuwendungen an den Fonds von der Erbschafts- und Schen-kungssteuer,2. die zur Durchführung der Aufgaben des Fonds erforderlichen Rechtsgeschäfte von den Rechtsgebühren,3. Eingaben an den Fonds von den Stempelgebühren.

(3) Die Beitragszuschüsse sind von der Einkommensteuer befreit.

Aufsicht§ 15.(1) Der Fonds unterliegt der Aufsicht der Bundesministerin/des Bundesmi-nisters für Unterricht, Kunst und Kultur.

(2) Die Aufsicht erstreckt sich auf1. die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen;2. die Erfüllung der dem Fonds obliegenden Aufgaben und3. die Gebarung des Fonds.

(3) Im Rahmen der Aufsicht obliegt der Bundesministerin/dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur:1. die Genehmigung der Geschäftsordnung des Kuratoriums;2. die Genehmigung des Jahresbudgets;3. die Feststellung des Jahresabschlusses;4. die Entlastung des Kuratoriums.

(4) Die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur ist berechtigt, sich über alle Angelegenheiten des Fonds zu informieren. Die Organe des Fonds sind verpflichtet, der Bundesministerin/dem Bundesminister für Unter-richt, Kunst und Kultur Auskünfte über alle Angelegenheiten des Fonds zu erteilen, Geschäftsstücke und Unterlagen über die von ihr/ihm bezeichneten Gegenstände vorzulegen, von ihr/ihm angeordnete Erhebungen anzustellen und Überprüfungen an Ort und Stelle vornehmen zu lassen. Die Protokolle über die Sitzungen des Kuratoriums sind der Bundesministerin/dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur unverzüglich vorzulegen.

(5) Vor Genehmigung der Geschäftsordnung des Kuratoriums und des Jahres-budgets hat die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen herzustellen.

3. Abschnitt: Leistungen des Fonds

Beitragszuschüsse§ 16.(1) Der Fonds leistet Zuschüsse (Beitragszuschüsse) zu den von den Künstle-rInnen zu leistenden Beiträgen zur Pensionsversicherung und Krankenversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG, zur Unfallversicherung gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 lit.a ASVG und zur Kranken- und Unfallversicherung gemäß § 273 Abs. 6 GSVG und § 572 Abs. 4 in Verbindung mit § 581 Abs. 1a ASVG.

(2) Solange die Beiträge auf der Basis einer vorläufigen Beitragsgrundlage gemäß § 25a GSVG entrichtet werden, leistet der Fonds vorläufige Beitragszuschüsse.

Anspruchsvoraussetzungen§ 17.(1) Voraussetzung für die Leistung von Beitragszuschüssen sind:1. Antrag der Künstlerin/des Künstlers;

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Kunstbericht 2010 195Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz 2000

2. Ausübung einer selbständigen Tätigkeit gemäß § 2, für die gemäß § 20 Abs. 1 der Anspruch auf Beitragszuschuss dem Grunde nach festgestellt wurde, und Vorliegen von Einkünften aus dieser Tätigkeit im Kalenderjahr in der Höhe des für dieses Kalen-derjahr geltenden Zwölffachen des Betrags gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG;3. Vorliegen der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG auf Grund der Tätigkeit gemäß Z 2;4. die gesamten Einkünfte der Künstlerin/des Künstlers überschreiten im Kalen-derjahr nicht das Sechzigfache des für dieses Kalenderjahr geltenden Betrages gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG.

(2) Der Antrag auf Beitragszuschuss kann beim Fonds oder bei der Sozialversiche-rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gestellt werden.

(3) Bei der Antragstellung sind die vom Fonds aufgelegten Formblätter zu ver-wenden. Im Antrag sind die voraussichtlichen Gesamteinkünfte und die Einkünfte aus der selbständigen künstlerischen Tätigkeit in den Kalenderjahren, für die ein Zuschuss beantragt wird, sowie die künstlerische Tätigkeit und die damit verbun-denen voraussichtlichen Einnahmen darzustellen. Bei der erstmaligen Antrag-stellung ist außerdem die künstlerische Befähigung darzustellen und zu belegen. Der Fonds ist jederzeit berechtigt, von der Antragstellerin/vom Antragsteller die Vorlage von Unterlagen, die zur Feststellung des Bestehens eines Anspruchs erfor-derlich sind, zu verlangen.

(4) Der Fonds ist verpflichtet, bei Bekanntwerden von Anhaltspunkten für den Wegfall der Zuschussberechtigung und regelmäßig stichprobenweise nach dem Zufallsprinzip das Vorliegen der Zuschussvoraussetzungen bei den Zuschussberech-tigten zu überprüfen.

(5) In die Mindesteinkünfte gemäß Abs. 1 Z 2 sind einzurechnen:1. die Einkünfte aus unselbständiger künstlerischer Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 Z 2, sofern aufgrund dieser Tätigkeit keine Beitragszeiten in der gesetzlichen Pen-sionsversicherung erworben werden oder diese Einkünfte nicht der gesetzlichen Pensionsversicherung unterliegen;2. Stipendien und Preise gemäß § 3 Abs. 3 des Kunstförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 146/1988, sofern sie als Einkommensersatz für die Künstlerin/den Künstler dienen.

(6) In Kalenderjahren, in denen für ein Kind der Künstlerin/des Künstlers Anspruch auf Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, besteht, erhöht sich die Obergrenze für die Einkünfte gemäß Abs. 1 Z 4 um das Sechsfache des jeweils geltenden Betrages gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG für jedes anspruchsbegründende Kind.

(7) Liegen die Voraussetzungen für den Anspruch auf gesetzliche Alterspension (ausgenommen der Antragstellung) vor oder werden Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bezogen, besteht kein Anspruch auf Beitrags-zuschuss.

(8) Wird die selbständige künstlerische Tätigkeit während des Kalenderjahres begonnen oder beendet, reduziert sich die Untergrenze der Einkünfte (Einnahmen) entsprechend.

Höhe des Beitragszuschusses§ 18.(1) Der Beitragszuschuss beträgt 1.026 Euro jährlich. X)

(2) Die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur hat durch Verordnung den Betrag gemäß Abs. 1 mit Wirksamkeit des jeweils nächst-folgenden Kalenderjahres anzupassen, soweit dies für eine ausgeglichene Bilan-zierung des Fonds erforderlich oder möglich ist.

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Kapitel III Service196 Kunstbericht 2010

(3) Besteht ein Anspruch auf Beitragszuschuss nicht während eines vollen Kalender-jahres, so gebührt der Betrag gemäß Abs. 1 und 2 nur in aliquoter Höhe.

(4) Der Beitragszuschuss gebührt unter Beachtung der Bestimmungen gemäß Abs. 1 bis 3 maximal nur in der Höhe, in der die Künstlerin/der Künstler auf Grund ihrer/seiner Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 wie folgt Beiträge zur Pflichtversicherung zu leisten hat:1. zur Pensionsversicherung,2. zur Krankenversicherung, soweit der Zuschuss für Beiträge gemäß Z 1 nicht ausgeschöpft wurde und3. zur Unfallversicherung, soweit der Zuschuss für Beiträge gemäß Z 1 und 2 nicht ausgeschöpft wurde.

X) Seit 1. Jänner 2010 beträgt der Beitragszuschuss € 1.350 jährlich (BGBl. II Nr. 473/2009).

Entstehen und Ende des Anspruchs auf Beitragszuschuss§ 19.(1) Der Anspruch auf Beitragszuschuss besteht bei Vorliegen der Vorausset-zungen auch für in der Vergangenheit liegende Zeiträume, die in den vier dem Kalen-derjahr der Antragstellung gemäß § 17 Abs. 1 Z 1 vorangegangenen Kalenderjahren liegen. Dies gilt jedoch nicht für vor dem 1. Jänner 2001 liegende Zeiträume.

(2) Wird das Bestehen der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversi-cherung nach dem GSVG für in der Vergangenheit liegende Zeiträume festge-stellt, so besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen auch für diese Zeiträume ein Anspruch auf Beitragszuschuss. Voraussetzung hiefür ist, dass die/der Betroffene innerhalb von sechs Monaten nach rechtskräftiger Feststellung der Pflichtversi-cherung einen entsprechenden Antrag auf Beitragszuschuss stellt. Weiters darf die Annahme des Nichtbestehens einer Pflichtversicherung nicht darauf zurück-zuführen sein, dass die/der Betroffene gesetzliche Meldepflichten verletzt oder unwahre oder unvollständige Angaben über ihre/seine Einkünfte (Einnahmen) gemacht hat. Abs. 1 letzter Satz ist anzuwenden.

(3) Der Anspruch auf Beitragszuschuss erlischt mit Wegfall der Anspruchsvoraus-setzungen.

Entscheidung über den Anspruch auf Beitragszuschuss§ 20.(1) Über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 stellt der Fonds in erster und letzter Instanz mit Bescheid das Bestehen des Anspruchs auf Beitrags-zuschuss dem Grunde nach fest. Auf das Verfahren ist das Allgemeine Verwal-tungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51, anzuwenden.

(2) Ist das Vorliegen einer der Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 strittig, hat der Geschäftsführer unverzüglich die zuständige Kurie zur Abgabe eines entspre-chenden Gutachtens aufzufordern. Hat diese Kurie im Gutachten das Fehlen der Voraussetzungen festgestellt, so hat der Geschäftsführer auf schriftlich begrün-detes Verlangen des Antragstellers ein Gutachten der Berufungskurie einzuholen.

(3) Der Bescheid gemäß Abs. 1 ist vom Fonds der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft unverzüglich zu übermitteln.

Auszahlung des Beitragszuschusses§ 21.(1) Ist der Anspruch auf Beitragszuschuss bescheidmäßig gemäß § 20 dem Grunde nach festgestellt, so wird der Zuschuss in der gemäß § 18 entsprechenden Höhe auf die Dauer der Ausübung der dem Feststellungsbescheid zugrunde lie-genden künstlerischen Tätigkeit und des Vorliegens der übrigen Anspruchsvorausset-zungen ausbezahlt. Wurde rechtskräftig eine Rückzahlungsverpflichtung festgestellt

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Kunstbericht 2010 197Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz 2000

und auf diese nicht verzichtet, so hat die Auszahlung erst zu erfolgen, nachdem die/der Anspruchsberechtigte unter Berücksichtigung einer allfälligen Ratenbewilligung oder Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nachgekommen ist.

(2) Der Fonds zahlt den Beitragszuschuss unmittelbar an die Sozialversicherungsan-stalt der gewerblichen Wirtschaft aus. Soweit Beiträge zur Pflichtversicherung an andere gesetzliche Sozialversicherungsträger zu leisten sind, hat die Sozialversiche-rungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft gemäß § 18 Abs. 4 die entsprechenden Beitragszuschussteile an diese weiterzuleiten. Über die Zahlungsmodalitäten ist eine Vereinbarung mit dieser Anstalt zu treffen.

(3) Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat der betref-fenden Künstlerin/dem betreffenden Künstler die um den Beitragszuschuss verrin-gerten Versicherungsbeiträge vorzuschreiben.

(4) Der Zuschussberechtigte darf den Anspruch auf Beitragszuschuss rechtswirksam weder übertragen noch verpfänden.

(5) Wurde die Obergrenze der Einkünfte (§ 17 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit Abs. 6) oder Untergrenze der Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit (§ 17 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit Abs. 5 und 8) jeweils in fünf Kalenderjahren, für die der Zuschuss gewährt wurde, überschritten bzw. nicht erreicht, so ist der Zuschuss ab dem der Feststellung nächstfolgenden Kalenderjahr jeweils erst nach Nachweis der Ein-künfte aus künstlerischer Tätigkeit im Nachhinein für das betreffende Kalenderjahr zuzuerkennen.

Melde- und Mitwirkungspflichten der Zuschussberechtigten§ 22.(1) Personen, für die ein Zuschuss gemäß § 21 geleistet wird, haben alle Tat-sachen, die für den Wegfall oder die Änderung des Anspruchs auf Zuschuss von Bedeutung sind, nach deren Eintritt unverzüglich dem Fonds zu melden.

(2) Die Personen gemäß Abs. 1 haben dem Fonds auf Anfrage über alle Umstände, die für die Prüfung des weiteren Vorliegens der Anspruchsberechtigung auf Bei-tragszuschuss maßgeblich sind, längstens binnen einem Monat wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Sie haben innerhalb derselben Frist auf Verlangen des Fonds auch alle Belege und Aufzeichnungen, die für diese Umstände von Bedeutung sind, zur Einsicht vorzulegen. Insbesondere haben sie alle für die Feststellung und für die Bemessung der Beitragszuschüsse erforderlichen Nachweise über die Einkünfte und, falls vorhanden, Steuerbescheide zur Einsicht vorzulegen.

(3) Auf Antrag des Betroffenen kann die Frist gemäß Abs. 2 bei Vorliegen berück-sichtigungswürdiger Gründe vom Fonds verlängert werden.

(4) Wird den Melde- und Mitwirkungspflichten gemäß Abs. 1 und 2 nicht nachge-kommen, erlischt der Anspruch auf Beitragszuschuss. Die Sozialversicherungsan-stalt der gewerblichen Wirtschaft ist vom Fonds hievon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(5) Das Erlöschen des Anspruchs gemäß Abs. 4 steht einer neuerlichen Antrag-stellung gemäß § 17 Abs. 1 Z 1 und Durchführung eines Verfahrens gemäß § 20 nicht entgegen.

Meldung des Ruhens der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit§ 22a.(1) Nach dem GSVG pflichtversicherte Künstlerinnen/Künstler gemäß § 2 Abs. 1 können dem Fonds das Ruhen der selbständigen künstlerischen Erwerbs-tätigkeit melden, um die Ausnahme von der Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 9 GSVG zu bewirken. Die vom Fonds aufgelegten Formblätter sind zu ver-wenden.

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Kapitel III Service198 Kunstbericht 2010

(2) Für Personen, die eine Meldung nach Abs. 1 erstattet haben und für die das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 nach § 20 Abs. 1 noch nicht festgestellt wurde, hat der Fonds in erster und letzter Instanz mit Bescheid fest-zustellen, ob die Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 vorliegen. Die §§ 17 Abs. 3 vorletzter und letzter Satz sowie 20 Abs. 2 sind sinngemäß anzuwenden.

(3) Der Fonds übermittelt die Meldung des Ruhens der selbständigen künstleri-schen Erwerbstätigkeit von Künstlerinnen/Künstlern gemäß § 2 Abs. 1, die nach dem GSVG pflichtversichert sind, auf elektronischem Wege an die Sozialversiche-rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.

(4) Das Ruhen wird mit Ablauf des Kalendermonats wirksam, für den die Ein-stellung der künstlerischen Tätigkeit gemeldet wird, wobei eine Rückwirkung vor den Meldezeitpunkt ausgeschlossen ist. Das Ruhen endet mit Ablauf des Tages vor der Wiederaufnahme der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit.

(5) Die Künstlerin/der Künstler ist verpflichtet, dem Fonds die Wiederaufnahme der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit unverzüglich zu melden. Der Fonds übermittelt diese Meldung auf elektronischem Wege an die Sozialversicherungsan-stalt der gewerblichen Wirtschaft.

(6) Für volle Kalendermonate des Ruhens der selbständigen künstlerischen Erwerbs-tätigkeit besteht kein Anspruch auf Beitragszuschuss.

Rückzahlung der Beitragszuschüsse§ 23.(1) Beitragszuschüsse, die über die Anspruchsberechtigung hinaus oder nach Wegfall des Anspruchs vom Fonds an die Sozialversicherungsanstalt geleistet wurden, sind vom Betroffenen dem Fonds innerhalb eines Monats nach Auffor-derung rückzuzahlen. Das Gleiche gilt für vorläufige Beitragszuschüsse, die auf Basis der vorläufigen Beitragsgrundlage gemäß § 25a GSVG geleistet wurden. Ist der Anspruch auf Beitragszuschuss erloschen, da die Obergrenze der Einkünfte (§ 17 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit Abs. 6) überschritten oder die Untergrenze der Einkünfte (§ 17 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit Abs. 5 und 8) unterschritten wurde, so besteht die Rückzahlungsverpflichtung nur in der Höhe des Betrages, in dem die Obergrenze überschritten oder die Untergrenze unterschritten wurde. (2) Die Verpflichtung zur Rückzahlung ist auf Antrag des Betroffenen vom Fonds mit Bescheid festzusetzen. Der Fonds entscheidet in erster und letzter Instanz. Auf das Verfahren ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51, anzuwenden.

(3) Der Fonds darf auf Ersuchen des Betroffenen die Rückzahlungsforderung stunden oder deren Zahlung in Raten bewilligen, wenn1. die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung des fälligen Rückforderungsbe-trags für den Betroffenen mit erheblichen Härten verbunden wäre und2. die Einbringlichkeit der Rückforderung durch eine solche Zahlungserleichterung nicht gefährdet wird.

(4) Der Fonds darf auf Ersuchen der/des Betroffenen auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn die Einziehung der Forderung für die Betroffene/den Betroffenen nach der Lage des Falles, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer/seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, unbillig wäre. Besteht die Rückzahlungs-verpflichtung aufgrund des Nichterreichens der Untergrenze der Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit (§ 17 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit Abs. 5 und 8), ist weiters zu berücksichtigen, ob im betreffenden Kalenderjahr die Künstlerin/der Künstler1. aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden Gründen über einen längeren Zeitraum die künstlerische Tätigkeit nicht ausüben konnte oder

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Kunstbericht 2010 199Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz 2000

2. durch Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit diese Untergrenze erreicht hat.Das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Verzicht ist von der Künstlerin/vom Künstler nachzuweisen. Im Fall der Z 2 hat die Künstlerin/der Künstler außerdem glaubhaft darzulegen, aus welchen Gründen sie/er davon ausgegangen ist, im betreffenden Kalenderjahr Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit in der Höhe gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 zu erreichen. Wurden die Gründe glaubhaft dargelegt, hat der Fonds zu verzichten, wobei ein Verzicht auf Rückforderung gemäß Z 2 insgesamt fünfmal zulässig ist.

(5) Der Fonds darf die Einziehung einer Forderung von Amts wegen einstellen, wenn1. der mit der Einziehung verbundene Verwaltungs- und Kostenaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Forderung stehen würde oder2. alle Möglichkeiten der Einziehung erfolglos versucht worden sind oder3. Einziehungsmaßnahmen von vornherein offenkundig aussichtslos sind.

(6) Der Fonds darf auf die von ihm zu leistenden Beitragszuschüsse gegen die vom Betroffenen zu leistenden Rückforderungen (einschließlich Verzugszinsen, sonstiger Nebengebühren, Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren) aufrechnen, soweit das Recht auf Rückforderung nicht verjährt ist.

(7) Der Rückforderungsanspruch verjährt innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeit-punkt seines Entstehens. Die Verjährung ist gehemmt, solange ein Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über das Bestehen der Rückzahlungs-verpflichtung anhängig ist.

(8) Zur Eintreibung der Forderungen des Fonds auf Grund der Rückerstattungsbe-scheide ist dem Fonds die Einbringung im Verwaltungswege gewährt (§ 3 Abs. 3 Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, BGBl. Nr. 53).

Mitwirkung der Sozialversicherungsträger§ 24.(1) Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ist zur Mit-wirkung gemäß § 13 Abs. 3 verpflichtet und hat die betreffenden Daten auf maschinenlesbaren Datenträgern zu übermitteln.

(2) Erfolgt eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft unter Hinweis auf die behauptete Künstlereigenschaft im Sinne des § 2, so hat die Sozialversicherungsanstalt den Fonds hievon zu verständigen und ihm die vorhandenen Unterlagen und Belege, die für die Beurteilung der Anspruchs-voraussetzung gemäß § 17 Abs. 1 nützlich sein könnten, vorzulegen. Darüber hinaus hat die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den Fonds zu unterstützen und auf Verlangen alle notwendigen Auskünfte zu erteilen bezie-hungsweise unaufgefordert jene Tatsachen oder sonstigen Umstände mitzuteilen, die für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 17 Abs. 1 maß-geblich sind.

(3) Anträge auf Beitragszuschuss, die gemäß § 17 Abs. 2 bei der Sozialversiche-rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingebracht wurden, sind von dieser mit den vorhandenen Unterlagen und Belegen gemäß Abs. 2 unverzüglich an den Fonds weiterzuleiten.

Mitwirkung der Abgabenbehörden des Bundes§ 25. Die Abgabenbehörden des Bundes sind zur Mitwirkung gemäß § 13 Abs. 4 verpflichtet und haben die betreffenden Daten auf maschinenlesbaren Daten-trägern zu übermitteln.

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Kapitel III Service200 Kunstbericht 2010

4. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 26.(1) Freiberuflich tätige bildende Künstler gemäß § 3 Abs. 3 Z 4 GSVG in der Fassung zum 31. Dezember 1999, die auf Grund dieser Tätigkeit gemäß § 273 Abs. 5 leg. cit. zum 31. Dezember 2000 nach dem GSVG in der Pensionsversicherung pflichtversichert sind, gelten als Künstler im Sinne des § 2 Abs. 1.

(2) Die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur ist ermächtigt, nach Maßgabe der im Bundesfinanzgesetz hiefür vorgesehenen Mittel der staatlich genehmigten Literarischen Verwertungsgesellschaft reg. Gen.m.b.H. (L.V.G.) für folgende Zwecke Zuschüsse zu gewähren:1. Zur Gewährung von Zuschüssen zur Altersversorgung von Personen, diea) einen beträchtlichen Teil ihres Lebens als Autoren oder Übersetzer urheber-rechtlich geschützter Werke, die in Form von Büchern oder diesen gleichgestellten Publikationen veröffentlicht worden sind, tätig waren,b) das 738. Lebensmonat überschritten haben,c) auf Grund der Tätigkeit gemäß lit.a keinen Anspruch auf eine gesetzliche Pensi-onsleistung haben undd) bedürftig sind.2. Zur Gewährung von Zuschüssen zur Berufsunfähigkeitsversorgung von bedürf-tigen Personen gemäß Z 1 lit.a, die dauernd oder vorübergehend unfähig sind, einem zumutbaren Erwerb nachzugehen.3. Zur Gewährung von Zuschüssen zur Hinterbliebenenversorgung von bedürftigen Hinterbliebenen von Personen gemäß Z 1 lit.a.4. Zur Gewährung von Zuschüssen zu den Beiträgen in die gesetzliche Krankenver-sicherung nach dem GSVG an Personen, die auf Grund der Tätigkeit gemäß Z 1 lit.a nach dem GSVG pflichtversichert sind.5. Zur Gewährung von Zuschüssen an Personen gemäß Z 1 lit.a, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Im Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft sind die näheren Regelungen über die Zuschussgewährung festzulegen.

Vorbereitende Maßnahmen§ 27. Die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur und die anderen nach diesem Gesetz zuständigen BundesministerInnen sind ermächtigt, nach Kundmachung dieses Gesetzes alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit der Fonds zum 1. Jänner 2001 ordnungsgemäß seine Tätigkeit aufnehmen kann. Insbesondere kann der Bundeskanzler die nach diesem Gesetz vorgesehenen Verordnungen erlassen. Weiters können die Mitglieder der Fondsorgane sowie der Geschäftsführer auch vor dem 1. Jänner 2001 bestellt werden.

Verweisungen§ 28. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Personenbezogene Bezeichnungen§ 29. Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeich-nungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten§ 30.(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2000 tritt die Verordnung BGBl. Nr. 55/1980, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 192/1994, außer Kraft.

(3) § 18 Abs. 1 in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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Kunstbericht 2010 201Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz 2000

(4) Es treten mit 1. Jänner 2008 § 1, § 3 Abs. 1, § 4, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1,3,5 bis 8, § 18 Abs. 1 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 55/2008 in Kraft. Diese Bestimmungen gelten für die Kalenderjahre ab 2008. Die gemäß § 7 Abs. 1 Z 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 bestellten Mitglieder gelten als vom Österreichischen Gewerkschaftsbund bestellt. Die derzei-tigen Kurien nehmen die Aufgaben bis zur Konstituierung der Kurien gemäß § 11 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL. I Nr. 55/2008 wahr, wobei die neu zu entsendenden Mitglieder auf die Restdauer der derzeitigen Funktions-periode zu bestellen sind. Bei der Feststellung der Voraussetzungen für die nach-trägliche Auszahlung des Beitragszuschusses gemäß § 21 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 55/2008 sind die Kalenderjahre mit zu berücksichtigen, in denen vor dem 1. Jänner 2008 die Untergrenze der Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit nicht erreicht oder die Obergrenze der Einkünfte überschritten wurde.

(5) Die §§ 4 und 22a samt Überschrift treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Vollziehung§ 31. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1. hinsichtlich des § 7 Abs. 1 Z 3, § 13 Abs. 4, §§ 14 und 25 der Bundesminister für Finanzen;2. hinsichtlich des § 7 Abs. 1 Z 2, § 13 Abs. 3, § 21 Abs. 3 und § 24 die Bundesmi-nisterin/der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz;3. hinsichtlich des § 15 Abs. 5 die Bundesministerin/der Bundesminister für Unter-richt Kunst und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;4. hinsichtlich des § 21 Abs. 2 der die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur und die Bundesministerin/der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz;5. hinsichtlich des § 27 die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur, der Bundesminister für Finanzen sowie die Bundesministerin/der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz und6. im Übrigen die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur.

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Kapitel III Service202 Kunstbericht 2010

Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

I. Anwendungsbereich

1. Die Richtlinien gelten für folgende Förderungen gemäß Kunstförderungsgesetz, BGBl Nr. 146/1988, in der Fassung BGBl. I Nr. 132/2000 1.1. Geld- und Sachzuwendungen für einzelne Vorhaben (Projekte)1.2. Sonstige Geld- und Sachzuwendungen1.3. Zuschüsse für den Ankauf von Kunstwerken durch Landes- und Gemeinde-galerien1.4. Zins- oder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen1.5. Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse1.6. Ankauf von Werken (insbesondere der zeitgenössischen Kunst)1.7. Erteilung von Aufträgen zur Herstellung von Werken der zeitgenössischen Kunst1.8. Vergabe von Stipendien

2. Für die Förderung der Kunstsparte Film gelten die „Richtlinien des Bundesminis-teriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur Filmförderung“, die als ergänzender Teil dieser Richtlinie gelten. (Siehe Anhang)

3. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Sektion für Kunstange-legenheiten) trägt dafür Sorge, dass die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Gewährung, Durchführung und Evaluierung der Förderung berücksichtigt wird.

II. Förderung durch Zuwendungen und Zuschüsse (Punkt I. 1.1. bis 1.5.) für Leistungen und Vorhaben

1. Förderungsvoraussetzungen

1.1. Die Zuwendungen und Zuschüsse dürfen grundsätzlich nur für Leistungen und Vorhaben gewährt werden, die nicht gegen geltendes Recht der Europäischen Union oder gegen geltende Gesetze und Verordnungen der Republik Österreich verstoßen und zur Verwirklichung eines der in §§ 1 und 2 Abs. 1 und 2 Kunstför-derungsgesetz normierten Ziele beitragen.

1.2. Die Förderung der Infrastruktur und des laufenden Betriebes (Jahrestätigkeit) darf nur bei Einrichtungen erfolgen, deren statuten- oder satzungsmäßige Haupt-aufgabe die Verfolgung von Zielen gemäß Punkt 1.1. ist und bei denen aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation angenommen werden kann, dass sie über einen längeren Zeitraum (mehr als fünf Jahre) diese Aufgaben nachhaltig und ungeschmälert wahrnehmen. Bei Unterschreitung dieses Zeitraums behält sich das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Rückforderung der Förde-rungsmittel vor.

1.3. Förderungen nach diesem Abschnitt dürfen außerdem nur gewährt werden: a) auf schriftlichen Antrag;b) wenn gem. § 4 Abs. 2 Kunstförderungsgesetz aus der Situation des Förde-rungswerbers/der Förderungswerberin oder aus dem zu fördernden Vorhaben zu schließen ist, dass das Vorhaben ohne Förderung aus Bundesmitteln nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann und es bei Gewährung der Förderung finanziell gesichert ist; c) als Ergänzung von Eigenleistungen des Förderungswerbers/der Förderungswer-berin, Leistungen der Gebietskörperschaften oder sonstiger Dritter;

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Kunstbericht 2010 203Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

d) wenn der Förderungswerber/die Förderungswerberin nicht aus seinem/ihrem Verschulden bei anderen Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz mit der Abrechnung oder Rückzahlung säumig ist; e) wenn an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung sowie an den zur Durch-führung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Förderungs-werbers/der Förderungswerberin keine Zweifel bestehen; f) wenn das Gleichbehandlungsgesetz, BGBl.  I Nr. 66/2004, beachtet, sofern es sich um die Förderung eines Unternehmens handelt, und das Bundes-Behinder-tengleichstellungsgesetz, BGBl.  I Nr.  82/2005, sowie das Diskriminierungsverbot gemäß §  7b des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), BGBl. Nr.  22/1970, berücksichtigt wird;g) wenn der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung früherer Förderungen beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur fristgerecht und voll-ständig eingelangt ist.Von Eigenleistungen des Förderungswerbers/der Förderungswerberin kann, soweit es ihm/ihr wirtschaftlich nicht zumutbar ist, abgesehen werden. Auf Leistungen anderer Gebietskörperschaften kann verzichtet werden, wenn das Vorhaben im gesamtösterreichischen Interesse gelegen ist; auf Leistungen sonstiger Dritter, wenn dem Vorhaben besondere Bedeutung im Sinn der Zielsetzungen gemäß der §§ 1 und 2 Abs. 1 Kunstförderungsgesetz zukommt.

1.4. Zins- oder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen oder Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse sind an Stelle von Zuschüssen gemäß Punkt I.1.1. und 1.2. zu gewähren, wenn aufgrund der zu erwartenden Einnahmen aus dem zu fördernden Vorhaben eine Tilgung des Darlehens zu erwarten ist.

1.5. Die Förderungsmittel sind von den Förderungswerbern/Förderungswerbe-rinnen so wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig wie möglich und nur zu dem Zweck zu verwenden, für den sie gewährt wurden. Eine Verwendung für andere als die im Förderungsansuchen beschriebenen und mit der Bewilligung anerkannten Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in jedem Falle unzulässig.

1.6. Der Förderungswerber/die Förderungswerberin ist zu verpflichten, dem Bun-desministerium für Unterricht, Kunst und Kultur über die Verwendung der Förde-rungsmittel spätestens zur im Zusageschreiben angegebenen Frist unter Vorlage der dort angeführten Unterlagen einen Nachweis zu erbringen. Auf begründetes Verlangen hin sind diese Unterlagen jederzeit vorzulegen. Im Endkostenstand sind gewährte Rabatte und Skonti von den entsprechenden Kostenpositionen abzu-ziehen. Kann die angeführte Frist nicht eingehalten werden, ist der Förderungs-werber/die Förderungswerberin zu verpflichten, unaufgefordert und schriftlich eine begründete Fristverlängerung zu beantragen.

1.7. Mit dem Förderungswerber/der Förderungswerberin ist zu vereinbaren, dass für Streitigkeiten aus dem Förderungsvertrag im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht Wien-Innere Stadt und im Gerichtshofverfahren das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien zuständig ist.

2. Antragstellung für Förderungen gemäß Punkt I.1.1. bis 1.5.

2.1. Für die Förderung jedes Vorhabens ist ein gesonderter Förderungsantrag zu stellen.

2.2. Der Antrag ist mit dem in der Anlage zu den Richtlinien enthaltenen Formular samt Förderungsbedingungen beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Sektion für Kunstangelegenheiten) zu stellen.

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Kapitel III Service204 Kunstbericht 2010

2.3. Das Formular ist vollständig ausgefüllt von dem Förderungswerber/der Förde-rungswerberin, bei juristischen Personen von den statuten- oder satzungsgemäß vertretungsbefugten Personen, zu unterfertigen. Bei der Unterschrift sind der Name und die Funktion des Unterfertigenden anzuführen. Mit der Unterschrift akzeptiert der Förderungswerber/die Förderungswerberin die auf der Rückseite des Formulars angeführten Förderungsbedingungen; Einschränkungen oder Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden.

2.4. Eine Förderung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn vor Gewährung der Förderung mit der Leistung noch nicht begonnen worden ist. Wenn es durch besondere Umstände, insbesondere auf Grund der Eigenart der Leistung, gerecht-fertigt ist, kann eine Förderung auch ohne Vorliegen dieser Voraussetzung im Nachhinein gewährt werden. Das Ansuchen auf Förderung eines Vorhabens bzw. auf Förderung der Jahrestätigkeit ist daher so rechtzeitig einzureichen, dass die Entscheidung über die Gewährung der Förderung vor Beginn des Vorhabens (Pro-jektes) bzw. vor Beginn des Zeitraumes, für den die Förderung der Jahrestätigkeit gewährt werden soll, erfolgen kann. Die Einreichtermine, die auf der Homepage der Kunstsektion veröffentlicht werden, sind zu berücksichtigen.

2.5. Dem Formular sind anzuschließen: a) eine ausführliche Beschreibung des zu fördernden Vorhabens; bei zu fördernder Jahrestätigkeit die Beschreibungen der Vorhaben und Tätigkeiten während des Zeitraumes, für den die Förderung der Jahrestätigkeit gewährt werden soll; b) die Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich einer detaillierten Kosten-kalkulation (Einnahmen/Ausgaben und deren ausreichende Finanzierung unter Berücksichtigung der beantragten Förderung); c) Angaben zum Durchführungszeitraum des zu fördernden Vorhabens; d) bei juristischen Personen die aktuellen Vereinsstatuten, aktuelle Vereinsregis-terauszüge bzw. Firmenbuchauszüge und Angaben über die befugten und für die widmungsgemäße Ausführung verantwortlichen Organe, sofern nicht bei vorange-gangenen Anträgen die Unterlagen vorgelegt wurden und in diesen keine Ände-rungen eingetreten sind; e) eine Aufstellung der Förderungen, gegliedert nach Höhe und Zweck, um die der Förderungswerber/die Förderungswerberin für das zu fördernde Vorhaben (bzw. die zu fördernde Jahrestätigkeit) bei einem anderen Rechtsträger einschließlich anderer Gebietskörperschaften angesucht hat oder ansuchen will sowie f) eine Aufstellung der Förderungen, gegliedert nach Höhe, Zweck und fördernder Einrichtung, die der Förderungswerber/die Förderungswerberin durch die öffent-liche Hand in den letzten drei Jahren vor Antragstellung erhalten hat;g) bei beantragter Förderung der Jahrestätigkeit eine Aufstellung des Konto- und Bargeldstandes, der Verbindlichkeiten und Forderungen der betreffenden Ein-richtung zum 1. Jänner vor der Antragstellung.

2.6. Allfällige sonstige Einreichbedingungen werden je nach Förderungsart auf der Homepage der Kunstsektion unter der jeweiligen Abteilung veröffentlicht und sind zu berücksichtigen.

3. Förderungsvereinbarung bei Förderungen gemäß Punkt I.1.1. bis 1.5.

3.1. Die Gewährung der Förderung erfolgt durch Zuschrift des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, die grundsätzlich folgende Angaben zu enthalten hat: a) Bezeichnung des Förderungswerbers/der Förderungswerberin, des Förderungs-antrages und des konkreten Vorhabens oder Förderungszweckes; b) maximale Förderungssumme; c) Absichtserklärung zum geplanten Zeitpunkt der Förderungsauszahlung, wobei

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Kunstbericht 2010 205Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

die Auszahlung eines Teilbetrages von bis zu 10 % der Förderung (je Vorhaben) erst nach ordnungsgemäß erbrachter Abrechnung vorgesehen werden kann; d) Termin und Art des Nachweises über die Durchführung des geförderten Vor-habens und über die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel;e) bei Darlehen die Rückzahlungsraten und Zahlungstermine für die Raten;f) allfällige sonstige Bedingungen, welche die Förderungsbedingungen des Formu-larantrages ergänzen oder abändern. Allfällige sonstige Bedingungen sind festzu-legen, wenn solche im konkreten Fall sachlich notwendig sind.

3.2. Änderungen oder Ergänzungen einer Förderungsvereinbarung haben im Wege einer Zuschrift zu erfolgen und gelten als angenommen, sofern ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen durch den Förderungsnehmer/die Förderungsnehmerin schriftlich widersprochen wurde.

3.3. Bei Vorhaben und Jahrestätigkeiten, bei denen es aufgrund der Komplexität abweichender oder zusätzlicher Förderungsbedingungen und Regelungen bedarf, behält sich das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vor, eine geson-derte Vertragsurkunde zu erstellen, die vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und von dem Förderungsnehmer/der Förderungsnehmerin zu unterfertigen ist.

3.4. Förderungsnehmer/Förderungsnehmerinnen haben dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur alle Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen oder vereinbarten Auflagen und Bedin-gungen erfordern würde, unverzüglich und aus eigener Initiative schriftlich anzu-zeigen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur behält sich vor, die ursprüngliche Zusage von Förderungsmitteln neuerlich zu überprüfen und gegebe-nenfalls neue Bedingungen und Auflagen vorzusehen.

3.5. Förderungsnehmer/Förderungsnehmerinnen sind zu verpflichten, über den Anspruch aus einer gewährten Förderung weder durch Abtretung, Anweisung oder Verpfändung noch auf andere Weise zu verfügen.

4. Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung gemäß Punkt I.1.1. bis 1.5.

4.1. Für die Überprüfung von Nachweisunterlagen (Nachweiskontrolle) ist in der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur eine organisatorisch von der Förderungsvergabe getrennte Organisationseinheit einzu-richten.

4.2. Der Förderungsnehmer/die Förderungsnehmerin ist zu verpflichten, gegenüber Beauftragten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur die Besich-tigung der künstlerischen Leistung zu gestatten. In jedem Fall sind bis zu dem in der Zuschrift angeführten Termin die Durchführung des geförderten Vorhabens und bei Förderungen der Jahrestätigkeit die Vorhaben und Tätigkeiten während des geförderten Zeitraumes schriftlich durch einen Bericht oder auf die in der För-derungszusage festgelegte Weise nachzuweisen.

4.3. Um die Erfüllung der Nachweiskontrolle zu erleichtern und eine gleichartige Vorlage von Nachweisunterlagen für alle Förderungsnehmer/Förderungsneh-merinnen, gleich welcher Kunstsparte, zu gewährleisten, stellt die Nachweis-kontrolle Informationsmaterial und Formulare (z.B. „Informationsblatt zum Ver-wendungsnachweis“, Formular „Belegaufstellung“, diverse Muster usw.) auf der Homepage des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung.

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Kapitel III Service206 Kunstbericht 2010

4.4. Grundsätzlich ist zwischen dem Nachweis von Projektförderungen und dem Nachweis von Jahrestätigkeiten zu unterscheiden.

4.5. Für Projektförderungen, sofern im Zusageschreiben keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gilt: a) bei einer Förderungssumme bis € 4.000 je Vorhaben kann von der Vorlage der Finanznachweise abgesehen werden, wenn die im Förderungsantrag angeführten Kosten nach den Erfahrungswerten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur angemessen sind. Unbeschadet dessen ist jedenfalls die Vorlage von Dokumentationsmaterial und eines Tätigkeitsberichts, mindestens entsprechend den im „Informationsblatt zum Verwendungsnachweis“ aufgelisteten Punkten, vorzusehen; b) bei einer Förderungssumme über € 4.000 je Vorhaben ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel durch Dokumentationsmaterial und einen Tätig-keitsbericht, mindestens entsprechend den im „Informationsblatt zum Verwen-dungsnachweis“ aufgelisteten Punkten, sowie eine unterschriebene, systematische Belegaufstellung und eine projektbezogene Einnahmen- und Ausgabenaufstellung unter Aufschlüsselung der einzelnen Förderungen aus öffentlicher Hand und Spon-sorenbeiträgen nachzuweisen. Die der Belegaufstellung zugrunde liegenden Origi-nalbelege sind dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Sektion für Kunstangelegenheiten) auf Verlangen zu übermitteln.c) Sollte sich aus der Einnahmen- und Ausgabenaufstellung ein Überschuss ergeben, so ist der Förderungsnehmer/die Förderungsnehmerin zu verpflichten, diese Mittel dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur anzuzeigen und gegebe-nenfalls auf Aufforderung anteilig zurückzuerstatten.

4.6. Für die Förderungen von Jahrestätigkeiten gilt, sofern im Zusageschreiben keine andere Vereinbarung getroffen wurde, dass die widmungsgemäße Ver-wendung der Förderungsmittel durcha) Dokumentationsmaterial und einen Tätigkeitsbericht, mindestens entsprechend den im „Informationsblatt zum Verwendungsnachweis“ aufgelisteten Punkten,b) einen Jahresabschluss, entsprechend den einschlägigen, für die im Förderungs-antrag angegebene Kategorie der juristischen Person gültigen gesetzlichen Bestim-mungen (z. B. Vereinsgesetz 2002 i.d.g.F., Bestimmungen des Unternehmensge-setzbuchs i.d.g.F.), sowiec) eine unterschriebene, systematische Belegaufstellung bzw. eine geeignete, im Einzelnen festzulegende Darstellung zu erfolgen hat.

4.7. Der Förderungsnehmer/die Förderungsnehmerin ist zu verpflichten:a) Organen oder Beauftragten des Bundes und der EU Einsicht in seine/ihre Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung der Durchführung der Leistung die-nende Unterlagen, alle jeweils grundsätzlich im Original, bei sich selbst oder bei Dritten und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten, ihnen die erforder-lichen Auskünfte zu erteilen oder erteilen zu lassen und hiezu eine geeignete Aus-kunftsperson bereitzustellen, wobei über den jeweiligen Zusammenhang dieser Unterlagen mit der Leistung das Prüforgan entscheidet.b) Alle Bücher und Belege sowie sonstige in den Punkten 4.5. und 4.6. genannten Unterlagen – unter Vorbehalt einer Verlängerung der Aufbewahrungsfrist durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in begründeten Fällen – zehn Jahre ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung, bei der Gewährung von Gelddarlehen ab dem Ende des Jahres dessen vollständiger Rückzahlung, in beiden Fällen mindestens jedoch ab der Durchführung der Leistung sicher und geordnet aufzubewahren, wobei zur Aufbewahrung grundsätzlich auch geeignete Bild- und Datenträger verwendet werden können, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche, urschriftgetreue und überprüfbare Wiedergabe bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist; in diesem Fall ist der För-

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Kunstbericht 2010 207Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

derungswerber/die Förderungswerberin zu verpflichten, auf seine/ihre Kosten alle Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um die Bücher, Belege und sonstigen Unterlagen lesbar zu machen und, soweit erforderlich, ohne Hilfsmittel lesbare dauerhafte Wiedergaben beizubringen sowie bei Erstellung von dauer-haften Wiedergaben diese auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen.

4.8. Die widmungsgemäße Verwendung der Mittel jeder einzelnen Förderungs-vereinbarung ist gesondert nachzuweisen, dabei sind die Unterlagen vollständig, fristgerecht und unter Angabe der Geschäftszahl der Förderungszuschrift (Förde-rungsvertrag) mit getrennter Post direkt an die gemäß Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für die Nachweiskontrolle zuständige Organisationseinheit zu übermitteln.

4.9. Für Finanznachweise gilt: Jeder vorzulegende Finanznachweis ist entsprechend der Einreichkalkulation zu gliedern, wobei die tatsächlichen Einnahmen und Aus-gaben den kalkulierten Einnahmen und Ausgaben gegenüber zu stellen sind.

4.10. Für die Vorlage von Belegen gilt:a) Die einzelnen Belege sind fortlaufend zu nummerieren. b) Unabhängig von der Anzahl der Einzelbelege ist eine Belegaufstellung unter Verwendung des von der Nachweiskontrolle gem. Punkt 4.3. bereitgestellten For-mulars „Belegaufstellung“ anzuschließen, in der die einzelnen Belege mit Beleg-nummer, Firmenname und Rechnungsbetrag sowie die Summe der Rechnungsbe-träge ausgewiesen sind. c) Die Belegaufstellung ist zu unterschreiben.d) Es sind ausschließlich Originalbelege (Rechnungen, Honorarnoten, Zahlungs-listen, Überweisungsabschnitte, etc.) vorzulegen, aus denen Name und Adresse des Begünstigten/der Begünstigten, Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag, Leis-tungsumfang und der widmungsgemäße Zahlungszweck klar erkennbar sind.e) Den Belegen sind die entsprechenden Saldierungsbestätigungen (z.B. „Betrag erhalten am ...“ inkl. Unterschrift des Begünstigten mit Ortsangabe oder Überwei-sungsbeleg/Kontoauszug im Original oder Telebankinglisten) beizufügen.f) Die anerkannten Originalbelege werden mit einem Vermerk entwertet und retourniert.g) Ist ein Förderungsnehmer/eine Förderungsnehmerin vorsteuerabzugsberechtigt, werden für den Nachweis der Förderung nur die Netto-Beträge (ohne Umsatz-steuer) anerkannt; diese sind auf den Belegen und in der Belegaufstellung auszu-weisen.

4.11. Beim Nachweis von Reisen, die in Verbindung mit dem geförderten Vorhaben notwendig wurden, sind die Reisegebühren jedenfalls nur bis zu jener Höhe för-derbar, die dem Gehaltsschema des Bundes und der Reisegebührenvorschrift 1955 i.d.g.F. für vergleichbare Bundesbedienstete entspricht.

4.12. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur teilt dem Förderungs-nehmer/der Förderungsnehmerin die Anerkennung der widmungsgemäßen Ver-wendung der Förderungsmittel schriftlich mit.

5. Zusätzliche Bestimmungen für mehrjährige Förderungen gemäß Punkt I.1.1. bis 1.5.

5.1. Förderungszusagen, die Zahlungsverpflichtungen des Bundes in einem oder mehreren künftigen Finanzjahren begründen, sind nur unter folgenden Vorausset-zungen für maximal drei Jahre zulässig:a) die Förderungsvoraussetzungen gemäß Punkt 1. sind erfüllt, wobei Förderungen für Einzelvorhaben, die über mehrere Jahre abgewickelt werden müssen, vorrangig gegenüber von Förderungen der Jahrestätigkeit zu gewähren sind;

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Kapitel III Service208 Kunstbericht 2010

b) der Förderungsnehmer/die Förderungsnehmerin hat bereits für mehrere Vor-haben (Projekte) Förderungen oder für mehrere Jahre Unterstützungen für die Jahrestätigkeiten erhalten und diese stets vereinbarungsgemäß verwendet und abgerechnet; c) aufgrund der Bonität des Förderungsnehmers/der Förderungsnehmerin kann angenommen werden, dass dieser/diese auch in Hinkunft die zugesagten Förde-rungsmittel vereinbarungsgemäß verwendet und dies ordnungsgemäß nachweist und d) die mit der Förderungszusage verbundene Vorbelastung ist nach § 45 Bundes-haushaltsgesetz zulässig.

5.2. Über die mehrjährige Förderung ist ein Förderungsvertrag durch eine von beiden Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen unterfertigte Vertragsurkunde abzuschließen, die jedenfalls die Bedingungen des Förderungsantrages (Punkt II.2.1. und 2.2.) und die Bestimmungen gemäß Punkt II.3.1. und 3.3. zu enthalten hat. Weiters sind die Legung von Zwischenberichten und von Zwischenabrech-nungen (mindestens ein Bericht und eine Zwischenabrechnung pro Vertragsjahr) sowie die alljährliche Konkretisierung eines zeitgerecht vorzulegenden Jahres-programms samt Jahresvoranschlag und Finanzierungsplan, der vorab durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur genehmigungspflichtig ist, zu vereinbaren.

5.3. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur behält sich vor, bei erheblichen Abweichungen der Programmvorschau sowie wesentlichen Ände-rungen des Finanzierungsplans bzw. der Kalkulation den mehrjährigen Förderungs-vertrag aufzulösen.

6. Rückzahlung der Förderung

6.1. Förderungsnehmer/Förderungsnehmerinnen haben über Aufforderung ausbe-zahlte Förderungsmittel unverzüglich rückzuerstatten, wenna) Organe des Bundes oder der EU im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt über wesentliche Umstände unrichtig oder unvollständig unterrichtet wurden, nach Einreichung oder nach Zusage bei anderen Förderungsstellen um Mittel für dieses Projekt angesucht wird bzw. dafür Förderungen zugesagt werden und dem Bun-desministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht unaufgefordert und unver-züglich schriftlich der neue Finanzplan und die betreffende(n) Förderungszusage(n) übermittelt werden;b) er/sie seinen/ihren Verpflichtungen gemäß II.3.4. sowie der Auskunfts- und Nachweispflicht gemäß II.4.2., 4.5. bis 4.7. trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist und Information über die Rückzahlungspflicht nicht nachgekommen ist;c) über sein/ihr Vermögen vor Abschluss des geförderten Vorhabens ein Insolven-zverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wurde;d) Förderungsmittel ganz oder teilweise widmungswidrig verwendet worden sind;e) das geförderte Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann oder durchgeführt worden ist;f) der Förderungswerber/die Förderungswerberin vorgesehene Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr überprüfbar ist;g) von dem Förderungswerber/der Förderungswerberin das Abtretungs-, Anwei-sungs-, Verpfändungs- und sonstige Verfügungsverbot gemäß II.3.5. nicht einge-halten wurde;h) die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes von einem geförderten Unternehmen nicht beachtet wurden;

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Kunstbericht 2010 209Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

i) das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b BEinstG nicht berücksichtigt wurden.

Trifft Förderungsnehmer/Förderungsnehmerinnen ein Verschulden am Eintritt eines Rückforderungsgrundes, wird der Rückforderungsbetrag vom Tage der Auszahlung an mit 3 % über den jeweils gemäß § 1 Euro-Justiz-Begleitgesetz geltenden Basis-zinssatz pro Jahr verzinst.

III. Förderung durch Ankauf und Auftrag zur Herstellung von Kunstwerken (Punkt I. 1.6. und 1.7.)

Bei Förderung durch Ankauf oder Erteilung von Aufträgen zur Herstellung von Kunstwerken ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen, in dem Folgendes zu ver-einbaren ist: a) ein dem künstlerischen Wert des Werkes entsprechendes Entgelt, das innerhalb angemessener Frist nach Lieferung des Werkes fällig wird; b) die Lieferung unter Festlegung eines angemessenen Liefertermins auf Kosten und Gefahr des Künstlers/der Künstlerin an einen vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bestimmten Ort im Inland. Von der Lieferung auf Kosten des Künstlers/der Künstlerin kann abgesehen werden, wenn es ihm/ihr wirtschaftlich nicht zumutbar ist; c) die Gewährleistung des Künstlers/der Künstlerin, dass das Werk frei von Rechten Dritter und unbelastet ist. Im Falle einer Mitgliedschaft bei der Verwertungsgesell-schaft Bildende Kunst (VBK) nimmt der Künstler/die Künstlerin zur Kenntnis, dass zwischen der Republik Österreich und der Verwertungsgesellschaft Bildende Kunst (VBK) ein Rahmenvertrag mit der Einräumung der Werknutzungsbewilligungen abgeschlossen wurde;d) die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen lt. gültigem Kaufvertrag; e) die Verpflichtung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, bei Reproduktionen an geeigneter Stelle den Künstler/die Künstlerin bzw. die Verwer-tungsgesellschaft anzuführen; f) das Recht des Künstlers/der Künstlerin, das Werk gegen entsprechende Sicher-heiten (insbesondere Versicherung) in zu vereinbarenden Zeitabständen für Aus-stellungen auf jeweils maximal sechs Wochen auszuleihen, wenn keine wichtigen Interessen des Bundes entgegenstehen.

IV. Gewährung von Stipendien (Punkt I. 1.8.)

1. Stipendien dürfen nur gewährt werden, wenn dadurch die Entwicklung des Künstlers/der Künstlerin im künstlerischen Schaffen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 im Sinn des § 1 Abs. 1 Kunstförderungsgesetz 1988 gefördert wird.

2. Die Stipendien können für folgende Aufwendungen des Künstlers/der Künst-lerin gewährt werden: a) als Zuschuss zum Lebensunterhalt; b) als Zuschuss zu sonstigen Leistungen, die der künstlerischen Entwicklung dienen; c) als Zuschuss zu Aufenthaltskosten im Ausland; d) als Zuschuss zu den Reisekosten für einen Auslandsaufenthalt.

3. Das Stipendium kann auch für mehrere Zwecke gemäß IV.2. gewährt werden.

4. Ein Stipendium darf nur auf Antrag mittels dem vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur aufgelegten Formular gewährt werden. Für ein Sti-pendium, das aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung eines Förderungspro-gramms im Wege einer Jury ermittelt wurde, ist kein gesondertes Antragsformular erforderlich.

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Kapitel III Service210 Kunstbericht 2010

5. Bei Stipendien gemäß IV.2. lit. a bis c über mehr als drei Monate und bei Sti-pendien von insgesamt mehr als € 1.000 hat der Stipendienempfänger/die Stipen-dienempfängerin innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Stipendiums einen Bericht über sein/ihr künstlerisches Schaffen während des Stipendiums zu legen (Formular siehe Homepage).

6. Bei Stipendien für Zwecke gemäß IV.2. entfällt der Nachweis der widmungsge-mäßen Verwendung im Sinne des Punktes II.4. generell.

V. Inkrafttreten und Geltungsdauer

Die Richtlinien und der Anhang betreffend die Filmförderung treten mit 30. Sep-tember 2010 in Kraft und gelten für eine Dauer von zehn Jahren.

Anhang gemäß I.2. der Richtlinien des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz betreffend die Filmförderung

1. Allgemeines

1.1. ZielZiel des Förderungsprogramms ist es, Filmkünstlerinnen und Filmkünstler in den Bereichen Avantgardefilm, innovativer Kurz-, Spiel-, Dokumentar- und Animati-onsfilm (siehe Punkt 2) zu fördern, und Talente des österreichischen Nachwuchses bei der Entwicklung der eigenen, subjektiven Filmsprache zu unterstützen.

1.2. Rechtliche GrundlageRechtliche Grundlage für die Förderungstätigkeit ist das Kunstförderungsgesetz, BGBl. Nr. 146/1988, in der jeweils geltenden Fassung. Demnach dürfen nur Vor-haben gefördert werden, die von überregionalem Interesse sind und die innova-tiven Charakter haben. Förderungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils verfüg-baren finanziellen Mittel. Es besteht kein individueller Anspruch auf Gewährung einer Förderung.

1.2.1 KumulationEine kumulative Förderung für Filmprojekte aus Mitteln der Filmabteilung und des ÖFI, oder der Filmabteilung und des RTR ist nicht möglich. Wurden von der Filmabteilung Förderungsmittel für Konzept, Drehbuch oder Projektentwicklung gewährt, wird danach aber die Herstellung von anderen Förderungsgebern – ausgenommen aus Mitteln des Film/Fernsehabkommens – ohne die Filmabteilung der Kunstsektion finanziert, ist der gesamte Förderungsbetrag, vom Tage der Auszahlung an mit 3 % über den jeweils gemäß § 1 Euro-Justiz-Begleitgesetz geltenden Basiszinssatz pro Jahr verzinst, zurückzuzahlen. Im Gegensatz dazu sind Förderungsmittel der Filmabteilung und der FISA (Filmstandort Austria) für Filmprojekte sehr wohl möglich.

1.3. AntragsberechtigungAntragsberechtigt sind primär einzelne Filmkunstschaffende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die ein Konzept/Drehbuch oder einen Film in den Bereichen Avantgarde-, innovativer Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilm (der Begriff Film inkludiert auch auf Video gedrehte filmadäquate Arbeiten) entwickeln, her-stellen oder (sofern die Entwicklung und Herstellung bereits nach diesen Richtlinien gefördert wurden) verwerten wollen. Die Antragsberechtigung von juristischen Personen (z.B. GmbH) ist ausschließlich nur dann gegeben, wenn die Person, die bei diesem Projekt Regie führt, die öster-

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Page 212: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 211Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

reichische Staatsbürgerschaft besitzt, die Herstellung eines innovativen Vorhabens ohne juristische Person nicht gewährleistet wäre und der/die österreichische Pro-duzent/Produzentin alleiniger Produzent/alleinige Produzentin (100 %) oder Mehr-heitsproduzent/Mehrheitsproduzentin im Mindestausmaß von 51 % ist. Wird das Vorhaben zu mehr als 50 % von ausländischen Förderungsstellen mitfinanziert, obliegt es dem Filmbeirat zu beurteilen, ob zur Weiterentwicklung österreichischer Regisseure/Regisseurinnen eine Förderung empfohlen werden kann. Darüber hinaus ist ein österreichisches Ursprungszeugnis vorzulegen. Internationale Co-Pro-duktionen können dann nicht gefördert werden, wenn der österreichische Beitrag lediglich ein finanzieller ist. Ausländische Staatsangehörige sind österreichischen Staatsbürgern/Staatsbürge-rinnen dann gleichgestellt, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach-weislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben und in diesem Zeitraum Deviseninländer/Deviseninländerinnen waren.

1.3.1. Studierende Personen, die filmische Projektvorhaben im Rahmen einer Aus-bildung (Filmschulen, Studium an der Kunstuniversität mit der Fachrichtung Film/Fernsehen/Medien oder an einer anderen einschlägigen Fachausbildungsstätte) herstellen, können nur gefördert werden, wenn es sich um den Abschlussfilm (Diplom-, Bachelor- und Masterstudium) mit besonderer künstlerischer Qualität handelt, oder wenn diese mit der/den letzen Arbeiten zur Viennale, Diagonale oder Crossing Europe eingeladen waren. So genannte Übungsfilme im Rahmen einer Ausbildung werden nicht gefördert.

1.4. Adressänderung/GeschäftszahlDer Förderungswerber/die Förderungswerberin ist zu verpflichten, jede Änderung der Zustelladresse unverzüglich bekannt zu geben. Bei sämtlichen Zuschriften, die Förderungen betreffen, ist unbedingt die Geschäftszahl (GZ) des Genehmigungs-schreibens anzuführen.

2. Förderungsgegenstand

2.1. SubsidiaritätFörderungsvoraussetzung ist, dass der Förderungswerber/die Förderungswerberin auch Förderungen bei Ländern und Gemeinden beantragt hat.

2.2. SpartenIn den Bereichen Avantgardefilm, innovativer Spiel-, Dokumentar- und Anima-tionsfilm („Film“ inkludiert auch auf HDV/DV/Video etc. gedrehte filmadäquate Arbeiten) werden folgende Sparten gefördert:1. Drehbuch2. Projektentwicklung3. Herstellung4. Festivalverwertung5. Kinostart6. FAZ

Unterstützt werden ausschließlich Projekte:– die ohne Förderung der Filmabteilung nicht durchgeführt werden könnten (siehe § 4 (2) KFG);– deren nicht kommerzielle, unabhängige Produktionsweise eigenständige und inhaltlich anspruchsvolle Werke erwarten lässt;– die eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Medium Film/Kino erkennen lassen, die in Bezug auf Technik, Ästhetik, Mittel, Material und Inhalte Werke ver-sprechen, die den künstlerischen und kulturellen Traditionen des Kinos, dessen

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Kapitel III Service212 Kunstbericht 2010

eigenständiger Ausdrucksform und deren zeitgenössischen Weiterentwicklungen folgen;– die sich eingehend und kritisch mit gesellschaftlich und kulturell relevanten Themen beschäftigen, welche die Lebenswirklichkeit eines potentiellen Publikums berühren;– die insgesamt Fragen stellen, Probleme aufwerfen und künstlerische wie gesell-schaftliche Entwicklungen sichtbar machen, ohne bloß Vorgefundenes zu repro-duzieren;– die vorwiegend für die Distribution im Kino und/oder den Einsatz bei genrespe-zifischen Festivals konzipiert sind.

Folgende Filmarten können im Rahmen des Förderungsgegenstandes gefördert werden:

– (Kurz)Spielfilme: (3 Minuten bis „abendfüllend“) weisen unabhängige und künst-lerisch eigenständige Formen des Geschichtenerzählens und der Realitätswahr-nehmung auf und sind Filme, die nicht auf eine populäre oder längst etablierte Erzählweise vertrauen, sondern in individuell entwickelter „Sprache“ das Fiktionale mit Aspekten des Avantgardefilms, des Dokumentarischen oder des Essays ver-knüpfen.

– Kurzer Dokumentarfilm: inhaltlich und formal hochgradig persönliche, mit minori-tärem Blick ausgestattete Produktionen als Beitrag zu einem lebendigen kulturellen Gedächtnis, gestalterisch abseits gängiger Formen, in denen sich das kommerzielle Kulturerbe zu verfestigen trachtet.

– Langer Dokumentarfilm: (ab einer Länge von 70 Minuten) ist ein Werk, das eine intensive Recherche, den reflektierten Einsatz filmischer Ausdrucksmittel und eine eigenständige filmische Umsetzung als zentrales Moment der Realisation auf-weist und das autonom in die Realität eintaucht, sie reflektiert abbildet und das Gefundene der Essenz entsprechend zur Erzählung montiert. Keinesfalls berück-sichtigt werden flüchtig gecoverte Stories von begrenzter Aktualität oder bloße Dokumentationen.

– Avantgarde, Experiment, Animation: ist jene radikale Filmkultur, die sich als autonome kinematografische Kunstform etabliert hat. Die inhaltliche Anforderung dieses Genres manifestiert sich in der Genuinität avantgardistischer Arbeiten, in denen die Optionen des Films nicht nur in formalen oder technischen Experimenten ausgelotet werden, sondern vielmehr in einer rigorosen Befragung des Mediums Möglichkeiten eines individualisierten Ausdrucks ihren Niederschlag finden.

3. Ausschließungsgründe

3.1. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben:– die kalkulatorisch nicht entsprechen,– die primär zur TV-Verwertung vorgesehen sind oder Projekte mit inhaltlicher oder formaler Tendenz zum Fernsehbeitrag,– die primär auf kommerziellen Erfolg ausgerichtet sind und geringe künstlerische Qualität aufweisen,– deren Produktionsgesamtkosten über € 500.000 (Richtwert) liegen respektive Co-Produktionen bei denen der österreichische Finanzierungsanteil über € 500.000 (Richtwert) liegt,– die vorwiegend für andere Kontexte und Distributionsformen als den Filmfestival- und Kinobereich gedacht sind wie z.B. Installationen, Ausstellungen, Galerien, Museen, Theater oder im öffentlichen Raum sowie für den Unterrichts-, Informa-

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Kunstbericht 2010 213Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

tions- und Internetbereich, ebenso Musikvideos oder Projekte, bei denen der Film als bloßes Trägermaterial zur Dokumentation dient, sowie– Kinder- und Jugendprojekte und Anträge im Zusammenhang mit Aus- und Wei-terbildung (siehe auch „Studierende“).

3.2. AbgrenzungProjekte, die eine Mitfinanzierung des Förderungsgebers für die spätere Herstel-lungsförderung (z.B. Fernsehauswertung) ausschließen (siehe auch Punkt 2.2), können auch in der Entwicklung (Drehbuch, Konzept, Projektentwicklung, Über-setzungen, Reisekosten etc.) nicht berücksichtigt werden.

3.3. Genre/ErstlingeProjekte von Personen, die noch keinen Film (oder keinen Film im betreffenden Genre) realisiert haben, können nur dann gefördert werden, wenn ein Teil des zu realisierenden Projekts schon gedreht ist und als Rohschnitt vorgelegt wird bzw. sowohl technisch als auch ästhetisch überzeugendes Recherche- bzw. Vordreh-material in Laufbild vorgelegt wird. Gegebenenfalls kann die Heranziehung von professionellem Dreh- und Schnittpersonal zur Förderungsbedingung gemacht werden.

3.4. FörderungsautomatikFörderungsautomatik ist nicht gegeben. Projektentwicklungsförderung bedingt keinesfalls Herstellungsförderung. Herstellungsförderung bedingt keine Verwer-tungsförderung.

4. Förderbare und nicht förderbare Kosten

Es werden nur Kosten anerkannt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt stehen. Unbeschadet Pkt. 7.1. hat zur Prüfung der Unmit-telbarkeit die Regie führende Person (FörderungswerberIn) bei Anfrage des För-derungsgebers laufend Auskunft nach Quantitäten von Arbeit und Leistungen im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt zu geben. Ist der Förderungswerber/die Förderungswerberin eine juristische Person, ist diese Auskunftsverpflichtung der Regie führenden Person im Vertrag (Regievertrag) zwischen Förderungswerber/Förderungswerberin und Regie zu übertragen.Kosten, die unangemessen kalkuliert sind, werden nur im angemessenen Ausmaß anerkannt.

4.1. SachgüterBezüglich Sachgütern wie (Fach)Literatur, Kameras, Schnittsysteme, Computeran-lagen, Drucker, Büroeinrichtung etc. ist nur eine allfällige Anmietung zu den ortsüb-lichen Sätzen förderbar. Der Ankauf von Sachgütern kann nicht gefördert werden.

4.2. Eigenmittel/RückstellungenKalkulierte Eigenmittel, Eigenleistungen und Rückstellungen sind auszuweisen – es ist genau zu bezeichnen, welche Kostenstelle(n) in die Eigenleistung und/oder Rück-stellung genommen wird/werden. Die im Finanzierungsplan angegebenen Beträge müssen mit den in der Kalkulation bezeichneten Beträgen übereinstimmen.

4.3. EigenleistungGemäß § 4 Abs. 2 Kunstförderungsgesetz sind von Förderungswerbern/Förde-rungswerberinnen angemessene Eigenleistungen zu erbringen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass auf Grund der ökono-mischen Situation der Förderungswerber/Förderungswerberinnen Eigenleistungen wirtschaftlich nicht zumutbar sind.

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Kapitel III Service214 Kunstbericht 2010

4.4. Honorare und sonstige KostenAls Fertigungsgemein-/Handlungsunkosten werden maximal 7,5 % der Nettofer-tigungskosten anerkannt. Die Produktionskosten sollten € 500.000 (Richtwert) nicht überschreiten bzw. sollte bei Co-Produktionen der österreichische Anteil € 500.000 (Richtwert) nicht überschreiten. Die Herstellungsleitung und Produzenten-honorar sind rückzustellen respektive als Eigenleistung zu erbringen. Löhne, Gagen und Honorare, die über dem Mindestsatz des Kollektivvertrags liegen, können nicht anerkannt werden. Gerätemieten werden nur im angemessenen Ausmaß anerkannt. Bei Geräten, die sich in den Betriebsanlagen der herstellenden Produk-tionsfirma befinden, werden im Fall der Verrechnung 80 % der branchenüblichen Mietsätze anerkannt. Als maximale Gage/Honorar bei Verfilmung für das Konzept (Dokumentarfilm lang) können – insbesondere dann, wenn es sich bei Autor/Autorin und Regisseur/Regisseurin um keine Personalunion handelt – € 13.000, bei Verfilmung eines Drehbuches (Spielfilm lang) € 16.000 anerkannt werden. Davon werden die Beträge abgezogen, die vom Förderungsgeber oder anderen Förderungsstellen für Drehbuch- oder Konzepterstellung bei Projektentwicklung zuerkannt wurden.

Netto-Fertigungskosten in € 420.000 350.000 300.000 bis 200.000

Konzept Höchstsatz Dokumentarfilm lang 13.000 12.000 11.000 10.000

Drehbuch Höchstsatz Spielfilm lang 16.000 15.000 14.000 14.000

Regie Höchstsatz (inkl. SZ u. UEL) Spielfilm lang 28.000 25.000 23.000 20.000

Regie Höchstsatz (inkl. SZ u. UEL) Dokumentarfilm lang 25.000 22.000 20.000 15.000

Für Regie Spielfilm (lang) können bei Nettofertigungskosten von € 420.000 als maximale (inkl. Sonderzahlungen und Überstundenabgeltung) Gage (zuzüglich nur noch Lohnnebenkosten) € 28.000, für Regie Dokumentarfilm (lang) € 25.000 anerkannt werden, usw. (siehe oben). Die Drehbuch/Konzeptgagen bleiben bei Langfilmen gleich. Bei kürzeren Filmen fallen alle Gagen aliquot.

4.5. TätigkeitskumulationÜbt eine Person zur gleichen Zeit mehr als eine Funktion aus (wenn z. B. Pro-duktion/Regie/Kamera von einer Person getätigt werden), können maximal 150 % der am höchsten bewerteten Funktion kalkuliert werden.

4.6. StablisteJeder Einreichung ist eine vorläufige Stabliste anzuschließen. Bei der Abrechnung müssen die endgültige (produktionsrelevante) Stabliste und die Rechnungslegung der genannten Personen übereinstimmen.

4.7. VorsteuerabzugsberechtigungDie auf die Kosten der förderbaren Leistung entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe; sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig von dem Förderungswerber/der Förderungswerberin zu tragen ist, somit für diesen keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden.Die – auf welche Weise immer – rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie der Förderungswerber/die Förderungswerberin nicht tat-sächlich zurück erhält.Sollte eine Förderung seitens des Finanzamtes wegen des Vorliegens einer nach dem Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 633, steuerbaren und steuerpflichtigen Leistung des Förderungswerbers/der Förderungswerberin an den Förderungsgeber nicht als Förderung, sondern als Auftragsentgelt angesehen werden und dafür von dem Förderungswerber/der Förderungswerberin eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen sein, ist vorzusehen, dass dieses Auftragsentgelt als Brut-

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Kunstbericht 2010 215Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

toentgelt anzusehen ist. Eine zusätzliche, gesonderte Abgeltung der Umsatzsteuer durch das anweisende Organ – aus welchem Rechtsgrund immer – ist somit aus-geschlossen.

5. Förderungsart

Die Förderung erfolgt in Form von Geldzuwendungen zu den geplanten Projekten im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 Kunstförderungsgesetz BGBl. Nr. 146/1988 in der jeweils geltenden Fassung.

6. Förderungshöhe

6.1. DrehbuchEine gesonderte Förderung für ein Drehbuch kann nur für abendfüllende Spielfilme (ab 70 Min.) beantragt werden (für kürzere Spielfilme ist die Drehbuchförderung in der Projektentwicklung inkludiert). Die maximale Förderungshöhe für Langfilm beträgt € 5.000. Sollte das Drehbuch auch von anderer Seite unterstützt oder um weitere Förderungen dafür angesucht werden, anerkennt der Förderungsgeber nur die Differenz auf den Höchstsatz.

6.2. ProjektentwicklungMaximale Förderungshöhe Experimentalfilm: projektbezogen Maximale Förderungshöhe (ab 70 Min.) Spielfilm: € 20.000 (Kurzfilme adäquat weniger)Maximale Förderungshöhe (ab 70 Min.) Dokumentarfilm: € 10.000 (Kurzfilme ad äquat weniger)Überschreiten die Gesamtkosten der Entwicklung € 40.000, ist eine Förderung nach diesen Richtlinien ausgeschlossen.Die maximale Förderungshöhe kann nur dann zuerkannt werden, wenn die gesamten Eigenhonorare (zeitlicher Aufwand für Recherchen und Erstellen des Konzepts) € 5.000 nicht überschreiten und der Differenzbetrag nachvollziehbar aus Flug-, Hotel- und Materialkosten (Film/Videomaterial respektive notwendige Mieten für Kamera oder Tongeräte) besteht. Sollte das Konzept auch von anderer Seite unterstützt oder um weitere Förderungen dafür angesucht werden, aner-kennt der Förderungsgeber nur die Differenz auf die maximale Förderungshöhe von € 5.000.

6.3. HerstellungMaximale Förderungshöhe: € 60.000 (für Einzelpersonen bei Langfilmen)Maximale Förderungshöhe: € 100.000*) (für Produktionsfirmen bei Langfilmen)*) Kann in Sonderfällen nach Beiratsempfehlung und Rücksprache mit der Ressort-leitung überschritten werden.

6.4. FestivalverwertungMaximale Förderungshöhe: € 15.000 (für Langfilme)

6.5. KinostartMaximale Förderungshöhe: € 20.000 (Langfilm – kürzere Filme entsprechend weniger). Projektadäquat kann der Beirat empfehlen, bei entsprechendem Verwer-tungskonzept den Höchstsatz um bis zu 50 % überschreiten.Kosten für eine Website werden bis zu einer Höhe von maximal € 1.000 und Kosten für Ansichtskopien (DVDs) bis zu einer Höhe von maximal € 500 anerkannt.

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Kapitel III Service216 Kunstbericht 2010

7. Verpflichtungen der FörderungswerberInnen

7.1. Gewährung einer FörderungDie Gewährung einer Förderung ist davon abhängig zu machen, dass der Förde-rungswerber/die Förderungswerberin insbesondere:1. mit der Durchführung der Leistung gemäß dem vereinbarten Zeitplan, ansonsten unverzüglich nach Gewährung der Förderung beginnt, die Leistung zügig durch-führt und diese innerhalb der vereinbarten, ansonsten innerhalb einer angemes-senen Frist abschließt,2. dem Förderungsgeber alle Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsersuchen oder vereinbarten Auflagen und Bedingungen erfordern würde, unverzüglich und aus eigener Initiative schriftlich anzeigt und seinen/ihren Mitteilungspflichten jeweils unverzüglich nachkommt,3. Organen oder Beauftragten des Bundes und der EU Einsicht in seine/ihre Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung der Leistung dienende Unterlagen – alle jeweils grundsätzlich im Original – bei sich selbst oder bei Dritten und die Besichtigung an Ort und Stelle gestattet, ihnen die erforderlichen Auskünfte erteilt oder erteilen lässt und hierzu eine geeignete Auskunftsperson bereitstellt, wobei über den jeweiligen Zusammenhang dieser Unterlagen mit der Leistung das Prüf-organ entscheidet,4. alle Bücher und Belege sowie sonstige in Punkt 3 genannten Unterlagen – unter Vorbehalt einer Verlängerung der Aufbewahrungsfrist durch den Förderungsgeber in begründeten Fällen – zehn Jahre ab dem Ende der Auszahlung der gesamten För-derung sicher und geordnet aufbewahrt, wobei zur Aufbewahrung grundsätzlich auch geeignete Bild- und Datenträger verwendet werden können, wenn die voll-ständige, geordnete, inhaltsgleiche, urschriftgetreue und überprüfbare Wiedergabe bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist; in diesem Fall ist der Förderungswerber/die Förderungswerberin verpflichtet, auf seine/ihre Kosten alle Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um die Bücher, Belege und sonstigen Unterlagen lesbar zu machen und, soweit erforderlich, ohne Hilfs-mittel lesbare dauerhafte Wiedergaben beizubringen sowie bei Erstellung von dau-erhaften Wiedergaben dies auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen,5. den Förderungsgeber ermächtigt, die für die Beurteilung des Vorliegens der För-derungsvoraussetzungen erforderlichen personenbezogenen Daten über die von ihm/ihr selbst erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei einem anderen Rechtsträger, der einschlägige Förderungen zuerkennt oder abwickelt, oder bei sonstigen Dritten zu erheben,6. Förderungsmittel des Bundes nicht zur Bildung von Rücklagen oder Rückstel-lungen nach dem Einkommenssteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, verwendet,7. über einen Anspruch aus einer gewährten Förderung weder durch Abtretung, Anweisung oder Verpfändung noch auf andere Weise verfügt und8. die Rückzahlungsverpflichtung gemäß Punkt 7.5. übernimmt.9. bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen unbeschadet der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17, zu Vergleichs-zwecken nachweislich mehrere Angebote einholt, soweit dies im Hinblick auf die Höhe des geschätzten Auftragswertes zweckmäßig ist,10. bei einer Gesamtförderung jedenfalls, bei einer Einzelförderung dann, wenn die Gesamtausgaben für die Leistung überwiegend aus Bundesmitteln getragen werden,a) seine/ihre Bediensteten nicht besser stellt als vergleichbare Bundesbedienstete;b) Reisegebühren maximal in der Höhe der Reisegebührenvorschrift 1955,BGBl. Nr. 133, in der derzeit geltenden Fassung, verrechnet; in begründeten Aus-nahmefällen kann von den Voraussetzungen der lit. a und b abgegangen werden, wenn es sachlich gerechtfertigt ist; Personalkosten und Reisegebühren sind in

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Kunstbericht 2010 217Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

diesem Fall jedoch nur bis zu jener Höhe förderbar, die dem Gehaltsschema des Bundes und der Reisgebührenvorschrift 1955 für vergleichbare Bundesbedienstete entspricht,11. das Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 108/1979, sowie das Bundes-Behin-dertengleichstellungsgesetz, BGBl. I Nr. 82/2005, in der jeweils geltenden Fassung, beachtet, sofern es sich um die Förderung eines Unternehmens handelt.

7.2. Rückzahlung der FörderungDer Förderungswerber/die Förderungswerberin ist verpflichtet – unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche – die Förderung über Aufforderung des Förderungsgebers oder der EU als ungerechtfertigte Berei-cherung ganz oder teilweise sofort zurück zu erstatten, wobei der Anspruch auf zugesicherte und noch nicht ausbezahlte Förderungsmittel erlischt, wenn insbe-sondere:1. Organe oder Beauftragte des Bundes oder der EU von dem Förderungswerber/der Förderungswerberin über wesentliche Umstände unrichtig oder unvollständig unterrichtet worden sind, nach Einreichung oder nach Zusage bei anderen Förde-rungsstellen um Mittel für dieses Projekt angesucht wird bzw. dafür Förderungen zugesagt werden und dem Förderungsgeber nicht unaufgefordert und unver-züglich schriftlich der neue Finanzplan und die betreffende(n) Förderungszusage(n) übermittelt werden,2. von dem Förderungswerber/der Förderungswerberin vorgesehene Berichte nicht erstattet oder Nachweise nicht erbracht oder erforderliche Auskünfte nicht erteilt worden sind, sofern in diesen Fällen eine schriftliche, entsprechend befristete und den ausdrücklichen Hinweis auf die Rechtsfolge der Nichtbefolgung enthaltende Mahnung erfolglos geblieben ist,3. der Förderungswerber/die Förderungswerberin nicht aus eigener Initiative unver-züglich – jedenfalls noch vor einer Kontrolle oder deren Ankündigung – Ereig-nisse meldet, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen oder deren Abänderung erfordern würde,4. über das Vermögen des Förderungswerbers/der Förderungswerberin vor ord-nungsgemäßem Abschluss der geförderten Leistung oder innerhalb einer Frist von drei Jahren nach deren Abschluss ein Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wird,5. der Förderungswerber/die Förderungswerberin vorgesehene Kontrollmaß-nahmen be- oder verhindert oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeit-raumes nicht mehr überprüfbar ist,6. die Förderungsmittel vom Förderungswerber/von der Förderungswerberin ganz oder teilweise widmungswidrig verwendet worden sind,7. die Leistung von dem Förderungswerber/der Förderungswerberin nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann oder durchgeführt worden ist,8. von dem Förderungswerber/der Förderungswerberin das Abtretungs-, Anwei-sungs-, Verpfändungs- und sonstige Verfügungsverbot gemäß Punkt 7.1.7. nicht eingehalten wurde,9. von Organen der EU die Aussetzung und/oder Rückforderung verlangt wird oder10. sonstige Förderungsvoraussetzungen, insbesondere solche, welche die Errei-chung des Förderungszweckes sichern sollen, von dem Förderungswerber/der För-derungswerberin nicht eingehalten wurden,11. die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes von einem geförderten Unternehmen nicht beachtet wurden,12. die Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes nicht beachtet wurdenIn den Fällen der Punkte 1 bis 3, 6, 8 und 10 bis 12 erfolgt jedenfalls, in den übrigen Fällen, nur soweit den Förderungswerber/die Förderungswerberin oder

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Kapitel III Service218 Kunstbericht 2010

solchen Personen, deren er/sie sich zur Erstellung der für die Gewährung der För-derung maßgeblichen Unterlagen oder zur Durchführung der geförderten Leistung bedient hat, am Eintritt eines Rückzahlungsgrundes ein Verschulden trifft, eine Verzinsung des Rückzahlungsbetrages vom Tage der Auszahlung der Förderung an mit 3vH über dem jeweils geltenden und von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz pro Jahr unter Anwendung der Zinseszinsmethode. Trifft den Förderungswerber/die Förderungswerberin in den Fällen der Punkte 4, 5, 7 und 9 kein Verschulden, erfolgt eine Verzinsung des Rückzahlungsbetrages in der Höhe von 4 vH pro Jahr ab dem Tag der Auszahlung der Förderung unter Anwendung der Zinseszinsmethode. Liegen diese Zinssätze unter dem von der EU für Rückforderungen festgelegten Zinssatz, ist dieser heranzuziehen.Für den Fall eines Verzuges bei der Rückzahlung der Förderung sind Verzugszinsen im Ausmaß von 4 vH über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr ab Eintritt des Verzugs zu vereinbaren (§ 39 Abs. 3 BHG).Sofern die Leistung ohne Verschulden des Förderungswerbers/der Förderungswer-berin nur teilweise durchgeführt werden kann oder worden ist, kann der Förde-rungsgeber vom Erlöschen des Anspruches der auf die durchgeführte Teilleistung entfallenden Förderungsmittel Abstand nehmen, wenn die durchgeführte Teil-leistung für sich allein förderungswürdig ist.

7.3. Abrechnung AllgemeinDer Förderungswerber/die Förderungswerberin ist verpflichtet, über alle Ein-nahmen und Ausgaben des Vorhabens gesonderte Aufzeichnungen zu führen. Kostenmindernde Erträge aus Versicherungsleistungen, Prämienrückvergütungen, Verkauf von Gegenständen (Fundus etc.), Rechten (Musik etc.), Werbung, Spon-sorenleistungen etc. müssen gesondert ausgewiesen werden. Tätigkeitsbericht, detaillierte Gebarungsübersicht, saldierte Original-Rechnungsbelege etc. sind zu gegebener Frist unaufgefordert zu übermitteln. Die Auflagen im Zusageschreiben sowie die Kalkulationen, die Ausführungen im Förderungsansuchen, der Projekt-beschreibung, dem Konzept/Drehbuch sind für den Nachweis der widmungsge-mäßen Verwendung maßgebend.

7.4. Filmsichtung („Abnahme“)Ab dem Stadium Feinschnitt/Fertigstellung ist der Förderungswerber/die Förde-rungswerberin verpflichtet, mit dem Förderungsgeber einen Sichtungstermin zu vereinbaren. Sollte ein Ansuchen auf Festival-/Verwertungs- oder Kinostartför-derung gestellt werden, kann dieses auch außerhalb der Einreichtermine nach Filmsichtung behandelt werden (ohne Sichtung sind die Anträge sechsfach zu den üblichen Beiratsterminen einzureichen). Bei Kurzfilmen genügt unmittelbar nach Fertigstellung die Übermittlung von sechs DVDs des fertigen (Titel, Logos etc.) Filmes.

7.5. AbrechnungstermineDer für den Verwendungsnachweis (Subventionsabrechnung) vorgeschriebene Termin ist einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist unaufgefordert unter Anführung der Gründe ein schriftliches Ansuchen um Fristerstreckung beim Förde-rungsgeber (BMUKK, Abteilung V/3) einzubringen.

7.6. Musterabrechnung und MusterbelegaufstellungFür die Abrechnung ist dieselbe Kalkulation (Exceldatei) zu verwenden, mit der eingereicht und auf Grund der gefördert wurde. Dieser ursprünglichen Kalku-lation sind die tatsächlich verbrauchten Gelder unter denselben Begriffen/Posten gegenüber zu stellen. Neben der Gegenüberstellung Kalkulation – Abrechnung ist bei Vorlage von mehreren Rechnungen eine ziffernmäßige Belegaufstellung anzu-schließen. Diese Aufstellung muss in Gruppen nach dem Ausgabezweck und somit

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Kunstbericht 2010 219Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

der Kalkulationsvorlage geordnet sein. Die fortlaufende Nummerierung der Belege muss mit den Ziffern der Aufstellung korrespondieren.

7.7. OriginalbelegeEs werden nur Originalbelege anerkannt. Die Originalrechnungen müssen den Förderungswerber/die Förderungswerberin als Zahlungspflichtigen ausweisen, fir-menmäßig gefertigt sein und die Art der zugrunde liegenden Leistung/Lieferung angeben. Leistungen und Lieferungen müssen mit der im Ansuchen und im Geneh-migungsschreiben angeführten Widmung (Zweck) der Förderung übereinstimmen, also sachlich und inhaltlich der Förderungszusage zuordenbar sein.

7.8. SaldierungsnachweiseDen Originalrechnungen sind die Saldierungsnachweise wie z.B. Zahl- und Erlagschein einschließlich entsprechender Durchführungsbestätigung der Bank bzw. Kontoauszüge, ebenfalls im Original, anzuschließen. Sollte die Bezahlung einer Rechnung nicht im bargeldlosen Zahlungsverkehr erfolgt sein, so muss die Rechnung einen Saldierungsvermerk und einen Stempel der Firma aufweisen (Quittung). Bei Auszahlungen an Personen hat den Empfang des Betrages immer der Letztempfänger/die Letztempfängerin zu bestätigen.

7.9. HonorarnotenHonorarnoten und Belege über Zahlungen für Aushilfsarbeiten müssen in leser-licher Schrift Name und Adresse des/der tatsächlichen Betragsempfängers/Betrags-empfängerin und, falls kein Lohnsteuerabzug erfolgt ist, die Bestätigung aufweisen, dass der erhaltene Betrag von dem Empfänger/der Empfängerin selbst versteuert wird (nur bei in Österreich zur Einkommensteuer veranlagten Personen).

7.10. Kassen- oder KleinbetragsrechnungenKassen- oder Kleinbetragsrechnungen (Gasthauszettel, Kassastreifen eines Super-marktes) werden nicht anerkannt. Es sind saldierte Rechnungen erforderlich, aus denen hervorgeht, welche Ware gekauft bzw. welche Konsumation getätigt wurde. Bei Bewirtungen sind unbedingt die Namen der bewirteten Personen und der Grund der Bewirtung anzugeben.

7.11. Taxi- und Flug-RechnungenFalls die Inanspruchnahme von Taxis unumgänglich erscheint, sind die Namen der Fahrgäste, der Grund und die Wegstrecke anzuführen. Ebenso ist bei Inanspruch-nahme von Botendiensten der Grund und die Wegstrecke anzugeben. Bei Flügen ist die Original-Rechnung des Reisebüros samt Flugticket und Boardingcard vorzu-legen.

7.12. FremdwährungsrechnungenBelegen, welche im Ausland auf Fremdwährung ausgestellt sind, ist ein Umtausch-beleg einer Bank anzuschließen, um den tatsächlichen Kurs zur Abrechnung her-anziehen zu können. Bei Nichtvorliegen wird vom Förderungsgeber der Mittelkurs des Bundesministeriums für Finanzen herangezogen.

7.13. Datenverwendung durch den FörderungsgeberDem Förderungswerber/der Förderungswerberin ist zur Kenntnis zu bringen, dass die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten, deren Verwendung eine wesentliche Vor-aussetzung für die Wahrnehmung einer dem Förderungsgeber gesetzlich über-tragenen Aufgabe oder sonst gemäß §§ 7 bis 11 des Datenschutzgesetzes 2000 zulässig ist, vom Förderungsgeber für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Förderungsvertrages, der Wahrnehmung der dem Förderungsgeber gesetzlich

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Kapitel III Service220 Kunstbericht 2010

übertragenen Aufgaben und für Kontrollzwecke verwendet werden und es im Rahmen dieser Verwendung dazu kommen kann, dass die Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes 1948, BGBl. Nr. 144), des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere gemäß §§ 43 bis 47 und 54 BHG) und der EU nach den EU-rechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offen gelegt werden müssen.

7.14. Zustimmungserklärung nach dem DatenschutzgesetzSofern eine über 7.16. hinausgehende Datenverwendung erforderlich und die Datenverwendung nicht ohnedies zulässig ist, ist auszubedingen, dass gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 und § 9 Z 6 des Datenschutzgesetzes 2000 der Förderungswerber/die Förderungswerberin ausdrücklich zustimmt, dass die Daten vom Förderungsgeber für diese zusätzlichen Zwecke verwendet werden können.Ein Widerruf dieser Zustimmungserklärung durch den Förderungswerber/die För-derungswerberin ist jederzeit zulässig. Zu seiner Wirksamkeit muss er gegenüber dem Förderungsgeber schriftlich erklärt werden. Die weitere Verwendung der Daten wird unverzüglich nach Einlangen des Widerrufes beim Förderungsgeber unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt.7.14.1. Rechte BildmaterialDer Förderungswerber/die Förderungswerberin ist verpflichtet, auch Bildmaterial und das Recht daran zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit kostenlos für Druck-werke (Folder, Broschüren) etc. dem Förderungsgeber zur Verfügung zu stellen.

7.15. Nennung und Logo des FörderungsgebersDer Förderungswerber/die Förderungswerberin ist verpflichtet, nach Zusage einer Förderung in sämtlichen Publikationen und Nennungen des Vorhabens, egal in welchem Medium, in all dessen Werbemitteln darauf hinzuweisen, dass die Durch-führung des Vorhabens vom Förderungsgeber gefördert wird/wurde. Das Logo ist auch im Nachspann des fertig gestellten Filmes anzubringen.

7.16. ErfolgsnachrichtDer Förderungswerber/die Förderungswerberin ist verpflichtet, dem Förderungs-geber nach Fertigstellung des Films per E-Mail jeweils zu Jahresende bekannt zu geben, ob der Film einen Verleih und/oder Vertrieb fand, wie oft er verkauft (z.B. TV) oder verliehen wurde und welche Zuschauerzahlen/Zuschauerinnenzahlen zu verzeichnen sind. Weiters ist der Förderungswerber/die Förderungswerberin ver-pflichtet, eine Liste der Festivals, zu denen der Film eingeladen wurde, eine Liste der erhaltenen Preise sowie die Zuschauerzahlen/Zuschauerinnenzahlen zu über-mitteln.

7.17. Audiovisuelles ErbeAuf Grund der Europarats-Konvention zum Schutz und zur Erhaltung des audio-visuellen Erbes sind von allen geförderten Filmen Archivkopien herzustellen. Sollte das Endprodukt eines vom Förderungsgeber geförderten Projektes ein 35mm- oder 16mm-Film sein, ist der Förderungswerber/die Förderungswerberin verpflichtet, dem Förderungsgeber eine technisch einwandfreie Belegkopie und zur umfas-senden Dokumentation eine Stab- und Besetzungsliste, das Drehbuch und die Kalkulation zur Verfügung zu stellen. Die Kosten der Belegkopie werden vom För-derungsgeber gegen Vorlage von Kostenvoranschlägen (für die Archivkopie sind Rabatte in Anspruch zu nehmen) und der späteren Rechnung ersetzt. Der Ankauf ist durch einen Kaufvertrag zu regeln. Der Förderungswerber/die Förderungswer-berin ist verpflichtet, die Belegkopie erst nach Vertragsabschluss in Auftrag zu geben.Die Konvention bezieht sich auf Celluloid. Im Sinne der Erhaltung wesentlicher

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Kunstbericht 2010 221Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

Werke und in Hinblick auf neueste technische Entwicklungen sollten aber auch Filme, deren Endprodukt ein Magnetband ist, für Archivzwecke verfügbar sein. Der Förderungswerber/die Förderungswerberin ist verpflichtet, von diesen Filmen eine Digi-Beta (oder Beta-SP)-Belegkopie (plus Dokumentation – siehe oben) zu übermitteln. Der Ankauf erfolgt wie oben erwähnt.Der Rechteinhaber/die Rechteinhaberin räumt dem Bund vertraglich die (Werk)Nutzungsbewilligung zur Vorführung ein – jedoch mit der strikten Beschränkung, dass die jeweilige Vorführung für nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig und überdies nur für wissenschaftliche Zwecke erfolgen darf. Weiters wird, für den Fall des „Untergangs“ des Werkes/der Kopie, das Recht eingeräumt, Sicherungskopien herzustellen, um das Werk für die Nachwelt zu erhalten.

8. Verfahren

8.1. FörderungsvertragDer Förderungsvertrag kommt mit der Mitteilung der Förderungszusage an den Förderungswerber/die Förderungswerberin zustande. Der Förderungsvertrag ist nichtig, wenn nach Einreichung oder nach Zusage bei anderen Förderungsstellen um Mittel für dieses Projekt angesucht wird bzw. dafür Förderungen zugesagt werden, die die vom Filmbeirat anerkannten Gesamtkosten maßgeblich über-schreiten. Steigen die Gesamtkosten im Falle einer Projektentwicklung um 10 % oder bei einer Herstellungsförderung um 8 %, ist automatisch ein Neuantrag beim Beirat erforderlich (siehe Punkt 2.2 – unterstützt werden ausschließlich… sowie § 4 (2) KFG). Liegt die Steigerung der Gesamtkosten unter den angegebenen Prozent-sätzen, obliegt es dem Förderungsgeber, von dem Förderungswerber/der Förde-rungswerberin eine Neueinreichung beim Beirat zu fordern.

8.2. FilmbeiratDer Filmbeirat (siehe Punkt 8) hat die Aufgabe, in Fragen der Filmförderung beratend tätig zu sein. Er gibt auf der Grundlage dieser Richtlinien Empfehlungen ab. Die Förderungsentscheidung trifft die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur. Die Filmbeiratsmitglieder werden von der Bundesministerin für Unter-richt, Kunst und Kultur für einen Zeitraum von drei Jahren bestellt.

8.3. Zusammensetzung des FilmbeiratsDer Filmbeirat besteht aus fünf fachkundigen Personen aus dem Bereich des Film-wesens. Bei ihrer Tätigkeit unterliegen die Filmbeiratsmitglieder keinen Weisungen, sie geben ihre Empfehlungen ausschließlich auf Grund ihrer Fachkompetenz ab.

8.4. VerschwiegenheitspflichtDie Mitglieder des Filmbeirats sind verpflichtet, die ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen projektbezogenen Tatsachen geheim zu halten; sie haben sich der Verwertung der ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Weitergabe sonstiger Details an Förderungswerber/Förderungswerberinnen und sonstige Außenstehende zu enthalten. Diese Pflichten gelten auch nach Ausscheiden aus der Funktion.

8.5. Weitere AnforderungenStellt der Förderungsgeber zu einem vorliegenden Ansuchen Bedingungen und/oder erteilt Auflagen wie z. B. dass mit neu erstelltem Konzept noch einmal einge-reicht werden kann/soll, wird dies dem Förderungswerber/der Förderungswerberin schriftlich (auch E-Mail) mitgeteilt.

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Kapitel III Service222 Kunstbericht 2010

8.6. Wiederholte EinreichungWird ein Ansuchen abgelehnt, besteht die Möglichkeit eines neuerlichen Förde-rungsersuchens nur dann, wenn wesentliche inhaltliche, kalkulatorische oder finan-zierungsspezifische Parameter von dem Förderungswerber/der Förderungswer-berin optimiert oder entsprechende vom Förderungsgeber erteilte Auflagen und Bedingungen erfüllt wurden. Diese maßgeblichen Änderungen im Vergleich zum vorangegangenen Ansuchen (z. B. Inhalt, Kalkulation, Budget etc.) sind gesondert darzustellen.

8.7. Bedingte ZusagenIst die Gesamtfinanzierung eines Vorhabens zum Zeitpunkt der Förderungszusage durch den Förderungsgeber nicht gesichert, kann bei positiver Förderungsent-scheidung eine, gerechnet vom Datum der nachweislichen schriftlichen Mitteilung an den Förderungswerber/die Förderungswerberin, mit neun Monaten befristete und aufschiebend bedingte Zusage gegeben werden. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn bedingte Zusagen anderer Finanzierungspartner/Finanzierungspartnerinnen über den für die Sicherung der Gesamtfinanzierung erforderlichen Restbetrag schriftlich vorliegen und fristgerecht beim Förderungsgeber schriftlich (Kopie der Zusage/n) nachgewiesen worden sind.

8.8. Verlängerung der BefristungDie bedingte Zusage kann nur über begründetem Ansuchen des Förderungs-werbers/der Förderungswerberin erstreckt werden. Innerhalb der gesetzten Frist können bestimmte Bedingungen zu erfüllen sein.

8.9. Erlöschen der ZusageStellt der Förderungswerber/die Förderungswerberin kein begründetes schriftliches Ansuchen auf Fristerstreckung, wurde die Frist einmal erstreckt und innerhalb dieses Zeitraumes die Gesamtfinanzierung des Vorhabens dem Förderungsgeber nicht nachgewiesen, wurden nicht sämtliche gestellten Bedingungen erfüllt oder sind wesentliche Voraussetzungen, unter denen die bedingte Zusage erteilt wurde, nicht mehr gegeben, erlischt die bedingte Zusage automatisch. Der Förderungs-werber/die Förderungswerberin ist schriftlich über das Erlöschen der bedingten Zusage zu verständigen. Eine Zweiteinreichung desselben Projekts ist nicht möglich.

8.10. Auszahlung von FörderungsmittelnDie Auszahlung von Förderungsmitteln kann erst erfolgen, wenn sämtliche in einer (befristeten) Zusage genannte Bedingungen erfüllt und alle schriftlichen Nachweise vorgelegt sind. Die Auszahlung der Förderung darf nur insoweit und nicht eher vorgenommen werden, als sie zur Leistung fälliger Zahlungen durch den Förde-rungswerber/die Förderungswerberin für die geförderte Leistung entsprechend dem Förderungszweck benötigt wird.Die Auszahlung der Förderung für eine Leistung, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, kann der voraussichtlichen Bedarfslage entsprechend grund-sätzlich in pauschalierten Teilbeträgen und mit der Maßgabe vorgesehen werden, dass ein weiterer Teilbetrag erst dann ausgezahlt wird, wenn ein Verwendungs-nachweis über den jeweils bereits ausbezahlten Teilbetrag erbracht worden ist, wobei die Auszahlung von mindestens 10 vH des insgesamt zugesicherten För-derungsbetrages grundsätzlich erst nach erfolgter Abnahme des abschließenden Verwendungsnachweises vorzubehalten ist. Bei der Festlegung der Auszahlungs-termine ist auch auf die Verfügbarkeit der erforderlichen Bundesmittel Bedacht zu nehmen.Der Förderungsgeber kann sich ausbedingen, dass die Auszahlung einer Förderung aufgeschoben werden kann, wenn und solange Umstände vorliegen, welche die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung nicht gewährleistet erscheinen lassen.

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Kunstbericht 2010 223Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

Wurde eine Förderung wegen Nichterfüllung der für ihre Auszahlung vorgese-henen Voraussetzungen mit Ablauf des Finanzjahres, für das die Förderungszusage abgegeben wurde, zur Gänze oder teilweise nicht ausbezahlt, darf der Förderungs-geber die Wirksamkeit der Förderungszusage bis zum Ablauf des nächstfolgenden Finanzjahres verlängern, wenn die Ausführung der Leistung ohne Verschulden des Förderungswerbers/der Förderungswerberin eine Verzögerung erfahren hat und die Förderungswürdigkeit der Leistung weiterhin gegeben ist.Für den Fall, dass Förderungsmittel nicht unmittelbar nach ihrer Überweisung an den Förderungswerber/die Förderungswerberin für fällige Zahlungen im Rahmen des Förderungszweckes verwendet werden können, ist auszubedingen, dass diese von dem Förderungswerber/der Förderungswerberin auf einem gesonderten Konto bei einem geeigneten Kreditinstitut bestmöglich Zinsen bringend anzulegen und die abreifenden Zinsen auf die Förderung anzurechnen sind.Nach ordnungsgemäßer Durchführung und Abrechnung der geförderten Leistung sind nicht verbrauchte Förderungsmittel unter Verrechnung von Zinsen in der Höhe von 2 vH über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr ab dem Tag der Aus-zahlung der Förderung unverzüglich zurückzufordern.

8.10.1. Integrale BestandteileDie Bestimmungen der zum Zeitpunkt des Einbringens des Förderungsansuchens geltenden Filmförderungsrichtlinien sind integrale Bestandteile jedes Förderungs-vertrages.

8.11. Aussetzen der AuszahlungDie Auszahlung von schriftlich zugesagten Förderungen kann bis auf weiteres aus-gesetzt werden, wenn zuvor geförderte Projekte des Förderungsgebers nicht voll-ständig abgerechnet, nicht vertragsgemäß abgewickelt oder durchgeführt wurden.

9. Einreichungen

9.1. Einreichungen allgemeinAnsuchen können jederzeit eingereicht werden.

9.1.1. Finanzierungspartner/FinanzierungspartnerinnenVor Gewährung der Förderung ist die Höhe jener Mittel zu erheben, um welche der Förderungswerber/die Förderungswerberin für dieselbe Leistung, wenn auch mit verschiedener Zweckwidmung, bei einem anderen anweisenden Organ des Bundes oder einem anderen Rechtsträger einschließlich anderer Gebietskörper-schaften sowie Förderungsgeber im Ausland angesucht hat oder ansuchen will oder die ihm/ihr von diesen bereits gewährt oder in Aussicht gestellt wurden, und welche Förderungen aus öffentlichen Mitteln und EU-Mitteln er/sie für Leistungen der gleichen Art innerhalb der letzten fünf Jahre vor Einbringung des Förderungs-ansuchens erhalten hat. Zu diesem Zweck ist dem Förderungswerber/der Förde-rungswerberin eine unter Sanktion stehende Mitteilungspflicht aufzuerlegen, die auch jene Förderungen umfasst, um die er/sie nachträglich ansucht.

9.1.2. Antragsformular und KalkulationshilfenMit jeder Einreichung ist ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antrags-formular abzugeben. Für die Bereiche Projektentwicklung, Herstellung, Ver-wertung/Kinostart sind die aktuellen Kalkulationshilfen des Förderungsgebers zu verwenden. Die Kalkulationen sind in ihren besonderen Teilen zu erläutern (wer ist wofür Fachberater/Fachberaterin, warum ist diese/jene Technik nötig etc.).

9.1.3. FremdrechteIm Fall der geplanten Verwendung von Fremdrechten (Filmausschnitte, Musik, Fotos, Bilder, Markenzeichen, literarische Zitate sowie alle anderen durch das Urheberrecht geschützte oder über erwerbbare Nutzungsrechte verwendbare

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Kapitel III Service224 Kunstbericht 2010

Bestandteile) im herzustellenden Film sind realistische Summen der zu erwartenden Rechte-/Lizenzkosten zu kalkulieren, widrigenfalls eine Förderung nicht möglich ist. Die Angaben sind möglichst durch entsprechende Angebote und schriftliche Bestätigung über die Erlaubnis zur Verwendung für diese Rechte zu belegen.

9.1.4. DurchführungszeitraumDas von dem Förderungswerber/der Förderungswerberin in der Spalte „Durchfüh-rungszeitraum“ angegebene Datum ist gleichzeitig der Abrechnungstermin.

9.1.5. Einreichunterlagen allgemeinDie Unterlagen sind sechsfach in A-4 Hochformat, sortiert nach 01-11 in sechs in sich geschlossenen Konvoluten plus sechs Referenz-DVDs vorzulegen.Allen Einreichungen sind folgende Unterlagen beizulegen: 1. allgemeines Antragschreiben, 2. ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular, 3. detaillierte, in ihren besonderen Teilen erläuterte Kalkulation inkl. Stabliste, 4. technische Angaben zu Film-/Videosystem, Filmlänge, Drehverhältnis, -dauer,

Schnittzeit, genaue Typenbezeichnung von Kamera und Schnittsystem, 5. Kurzbeschreibung des Inhalts (fünf Sätze), Angaben über die in Aussicht

genommene Verwertung, 6. detaillierte Projektbeschreibung oder Konzept oder Drehbuch, 7. ausführliches inhaltliches Konzept über Struktur und Aufbau des Filmes, 8. visuelles Konzept zur filmischen Umsetzung, 9. Kostenvoranschläge,10. Zeitplan,11. Biographie des Künstlers/der Künstlerin, Lebenslauf,12. Referenzmaterial (DVDs) der Person, die Regie führen wird, das in einem for-malen und inhaltlichen Zusammenhang mit dem eingereichten Projekt steht (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für Installationen etc.).

9.1.6. Termine FilmbeiratseinreichungenDie Einreichtermine für den Filmbeirat sind 31. Jänner, 31. Mai, 30. September.Die Ansuchen für den Filmbeirat müssen zu diesen Terminen beim Förderungs-geber (BMUKK, Abt. V/3) tatsächlich eingelangt sein. Das Datum des Poststempels gilt ausdrücklich nicht. Unterlagen, die nach dem jeweiligen Termin eintreffen oder unvollständig sind, können erst beim nächstfolgenden Filmbeiratstermin behandelt werden.

9.1.7. Retournierung der Unterlagen/OriginaleSchriftliche Einreichungsunterlagen werden nicht retourniert. Für Originale wird keine Haftung übernommen. Die Retournierung von DVDs erfolgt mit der schrift-lichen Beantwortung des Ansuchens.

9.1.8. Sitzungstermine/ErgebnisseFür die Bewertung der Ansuchen durch den Filmbeirat muss mit etwa neun Wochen ab Einreichtermin gerechnet werden. Das jeweilige Ergebnis wird nach der Sitzung innerhalb von ca. fünf Wochen schriftlich mitgeteilt.

9.2. Besondere Einreichunterlagen Der Förderungswerber/die Förderungswerberin wird, falls weitere Unterlagen benötigt werden, schriftlich (auch E-Mail) verständigt.

9.2.1. Einreichunterlagen Drehbuch (Kurz)Spielfilm (siehe Punkt 2.2)Kurzbeschreibung des Inhalts (fünf Sätze), Treatment (Langfilm 20 Seiten, bei kür-zeren Filmen entsprechend weniger)

Als Ergebnis ist ein drehfertiges Buch vorzulegen. Weitere Drehbuchförderungen für dasselbe Projekt sind ausgeschlossen.

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Kunstbericht 2010 225Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

9.2.2. Einreichunterlagen Projektentwicklung Experimentalfilm (siehe Punkt 2.2.)Grundkonzept (5 Seiten)Als Ergebnis ist ein drehfertiges Konzept vorzulegen. Weitere Konzeptförderungen für dasselbe Projekt sind ausgeschlossen.

9.2.3. Einreichunterlagen Projektentwicklung Dokumentarfilm (siehe Punkt 2.2.)(Konzepterstellung, Recherchen, Sequenzen und eventuell Reisekosten)Grundkonzept (Langfilm 10 Seiten, kürzere Filme adäquat weniger)Als Ergebnis der Projektentwicklung ist ein drehfertiges Konzept vorzulegen (im Fall von Mischformen sind alle Dialogszenen auszuarbeiten). Weitere Konzeptför-derungen für dasselbe Projekt sind ausgeschlossen.

9.2.4. Einreichunterlagen HerstellungsförderungSpielfilm (siehe Punkt 2.2.) professionelles Drehbuch (90 Min. sind 90 bis 100 Seiten oder mehr), Dokumentarfilm/Experimentalfilm (siehe Punkt 2.2.) ausführliches inhaltliches Konzept (25 Seiten bei Langfilm – kürzere Projekte adäquat weniger), eingehend dokumentierte Recherche

9.2.5. Einreichunterlagen Festival/VerwertungIst die Filmsichtung (ab dem Stadium Feinschnitt oder bei Fertigstellung) durch den Beirat erfolgt, sind die angeführten Unterlagen jederzeit einzureichen. Ansonsten:Ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular sowie sechsfach: Festivaleinladungen (siehe Festivalliste Reisekosten Punkt 11), detaillierte Kalku-lation Festival/Verwertung/Kinostart, DVDs des Films (sofern noch nicht geschickt).Liegt eine Einladung für ein Festival aus der Festivalliste im Anhang (z. B. Cannes) vor, kann, je nach Projekt, aber nur im Falle eines Langfilmes, der Höchstsatz zugesagt werden. Ansonsten wird bei Vorliegen einer Einladung für ein bedeutendes Fes-tival eine maximale Summe (Langfilm) von € 8.500 zugesagt. In der Folge kann pro Einladung zu weiteren Festivals mit gesonderten Anträgen/Kalkulationen der jeweils benötigte Betrag bis zum maximalen Höchstsatz von (gesamt) € 15.000 ausgeschöpft werden. Hat der Film einen Verleih gefunden wird projektspezifisch zuerkannt.Der Förderungsgeber fördert die Teilnahme an bedeutenden internationalen Film-festivals und Wettbewerben nur unter der Voraussetzung, dass der betreffende Film schon in der Herstellung vom Förderungsgeber gefördert wurde. Vom För-derungsgeber in der Herstellung nicht geförderte Filme werden nur dann berück-sichtigt, wenn es sich um Arbeiten von besonderer künstlerischer Qualität handelt.Anträge für Festivalverwertung können nur im Sinne Punkt 2. behandelt werden und wenn Einladungen zu internationalen Festivals (siehe Festivalliste Reisekosten Punkt 11) vorliegen. In der Zusage sind Reisekosten zu Festivals inkludiert, weitere Reisekostenzuschüsse sind ausgeschlossen.Websites werden im Rahmen der Festivalverwertung von der Filmabteilung nicht mitfinanziert. Finden sich entsprechend kalkulierte Posten, werden diese von der Antragssumme anteilsmäßig abgezogen.Nach Abschluss der Festivalverwertung ist der Filmabteilung eine Liste der Fes-tivals, zu denen der Film eingeladen wurde, eine Liste der erhaltenen Preise sowie Zuschauerzahlen/Zuschauerinnenzahlen zu übermitteln.Ist die Filmsichtung (ab dem Stadium Feinschnitt oder bei Fertigstellung) durch den Beirat schon erfolgt, sind die angeführten Unterlagen jederzeit und nur in einfacher Ausfertigung einzureichen.

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Kapitel III Service226 Kunstbericht 2010

Ansonsten:9.2.6. Einreichunterlagen KinostartEin Antragsformular des Verleihers/der Verleiherin (bei kleineren Projekten der Hersteller/Herstellerinnen) sowie (bei Beiratseinreichungen sechsfach – ansonsten einfach):schriftliche Garantie des Verleihers/der Verleiherin, dass es zu einem regulären (an sieben aufeinander folgenden Tagen fixer Programmplatz am Abend) Kinoeinsatz kommt,detaillierte Angaben, wo der Kinostart erfolgt, detaillierte Kalkulation Festival/Ver-wertung/Kinostart, DVDs des fertigen Films (sofern noch nicht in der Filmabteilung aufliegend)Anträge können nur behandelt werden, wenn der Film schon in der Herstellung durch den Förderungsgeber gefördert wurde. Vom Förderungsgeber in der Herstellung nicht geförderte Filme werden nur berücksichtigt, wenn es sich um Arbeiten von besonderer künstlerischer Qualität handelt.Nach Abschluss der Kinoauswertung ist der Förderungswerber/die Förderungs-werberin verpflichtet, dem Förderungsgeber die Zahl der Kinos, in denen der Film gezeigt wurde, Zuschauerzahlen/Zuschauerinnenzahlen, Programme und Presse-mappe zu übermitteln.

9.2.7. Einreichunterlagen FAZ (Förderung nach unten genannten Bedingungen für die ersten drei Festivals)Ein Antragsformular des/der ProduzentIn (bei kleineren Projekten der Hersteller/Herstellerinnen) sowie (bei Beiratseinreichungen sechsfach – ansonsten einfach):Kopie der Einladung zu einem internationalen Festival (siehe Festivalliste FAZ Punkt 10) aus der hervorgeht, dass der Film im Wettbewerb oder im Hauptprogramm eines Festivals laufen wird, das nachweislich keine Video-/Digitalprojektionen durchführt, bzw. dessen Video-/Digitalvorführung einer Schmälerung der Wettbe-werbschancen des Films im betreffenden Festival darstellen würde,Kostenvoranschläge von mindestens zwei Anbietern/Anbieterinnen über dieselben Leistungen, detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart,DVDs des fertigen Films (sofern noch nicht in der Filmabteilung aufliegend)

oder: Ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular des Ver-leihers/der Verleiherin bei kleineren Projekten des Regisseurs/der Regisseurin) sowie (bei Beiratseinreichungen sechsfach – ansonsten einfach):

Nachweis, dass in den entsprechenden Kinos keine Videoprojektionen möglich sind,schriftliche Garantie des Verleihers/der Verleiherin, dass es zu einem regulären (an sieben aufeinander folgenden Tagen fixer Programmplatz am Abend) Kinoeinsatz gleichzeitig in Wien plus zwei Landeshauptstädten kommt,detaillierte Angaben, wo der Kinostart erfolgt und in welchen weiteren Kinos der Film wann einen fixen Programmplatz hat,detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart,Kostenvoranschläge von mindestens zwei Anbietern/Anbieterinnen über dieselben Leistungen, DVDs des fertigen Films (sofern noch nicht beim Förderungsgeber aufliegend),Biographie der Regisseurin/des Regisseurs.

Ansuchen können nur behandelt werden, wenn der Film schon in der Herstellung durch den Förderungsgeber gefördert wurde. Vom Förderungsgeber in der Herstellung nicht geförderte Filme werden nur berücksichtigt, wenn es sich um Arbeiten von besonderer künstlerischer Qualität handelt und die hier angeführten Bedingungen erfüllt sind.

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Kunstbericht 2010 227Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

Wurde der Film vom Förderungsgeber gefördert und sind Verleih- und Festi-valeinsatz nachgewiesen, kann der Filmbeirat trotzdem von einer positiven Emp-fehlung absehen, wenn eine besondere künstlerische Qualität nicht gegeben ist.Findet der Film auch im Ausland einen Verleih und kommt er auch dort zum Kino-einsatz, übernimmt der Förderungsgeber bis zu 30 % des jeweilig gültigen Höchst-satzes der aliquot anerkennbaren Kosten.Mit allein österreichischem Verleiher/österreichischer Verleiherin bzw. Kinoeinsatz übernimmt der Förderungsgeber, sofern Alleinförderer, bis zu 70 % des jeweils gültigen Höchstsatzes der aliquot anerkennbaren Kosten.

9.2.8. Einreichunterlagen Reisekostenzuschuss– Kopie der Festivaleinladung, – Nachweis, dass das Festival Anreise-/Übernachtungskosten nicht übernimmt,– DVDs des Filmes (sofern noch nicht in der Filmabteilung aufliegend)Bei Festivalteilnahme können nur die Kosten für eine Person berücksichtigt werden. Pro Film können maximal drei Festivalteilnahmen gefördert werden. Anträge können nur behandelt werden, wenn der Film schon in der Herstellung durch den Förderungsgeber gefördert wurde und nur für Festivals gewährt werden, die sich auch auf der Festivalliste Reisekosten befinden.

10. Festivalliste FAZ

10.1. Internationale KurzfilmfestivalsCLERMONT-FERRAND (F), Int. Festival de Court MetrageOBERHAUSEN (D), Int. KurzfilmtageTORONTO (CAN), Worldwide Shortfilm Festival

10.2. Internationale DokumentarfilmfestivalsAMSTERDAM (NL), Int. Documentary FilmfestivalDUISBURG (D), Duisburger FilmwocheLEIPZIG (D), Int. Festival für Dokumentar- und AnimationsfilmMARSEILLE (F), Int. Documentary Film FestivalNYON (CH), Visions du ReelPARIS (F), Cinéma du réelTORONTO (CAN), Hot Docs – Canadian Int. Documentary FestivalYAMAGATA (JAP), Int. Documentary Film Festival

10.3. Spartenübergreifende Filmfestivals BERLIN (D), Int. Filmfestspiele BerlinBUSAN (KR), Südkorea, Int. FilmfestivalCANNES (F), Festival Int. du Film de CannesKARLOVY VARY (CZ), Int. Film FestivalLOCARNO (CH) Int. Film FestivalLONDON (GB), Int. (Regus) Film Festival LondonMELBOURNE (AUS), Int. Film Festival MelbourneMONTRÉAL (CAN), The World Film FestivalNEW YORK (USA), New York Film FestivalPARK CITY (USA), Film Festival SundanceROTTERDAM (NL) Wettbewerb – Tiger Awards, Int. FilmfestivalSAARBRÜCKEN (D), Filmfestival Max Ophüls PreisSAN FRANCISCO (USA), Int. Film Festival (Golden Gate Award)SAN SEBASTIAN (E), Festival de Cine de San SebastianTORONTO (CAN), Int. Film Festival (Festival of Festivals)VENEDIG (I), Mostra Int. d’Arte Cinematografica

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Kapitel III Service228 Kunstbericht 2010

11. Festivalliste Reisekosten

11.1. Internationale KurzfilmfestivalsBILBAO (E), Festival Int. de Cine Documental y Cortometraje BREST (F), Festival du Film CourtCHICAGO (USA), Onion City Film FestivalCLERMONT-FERRAND (F), Int. Festival de Court Metrage DRAMA (GR), Int. Short Film FestivalDRESDEN (D), FilmfestHAMBURG (D), Int. Kurzfilm Festival & No BudgetOBERHAUSEN (D), Int. Kurzfilmtage OSLO (N), Norwegian Short Film Festival SAO PAOLO (BR), Short Film Festival STUTTGART (D), Stuttgarter Filmwinter TAMPERE (FL), Short Film FestivalTORONTO (CAN), Worldwide Shortfilm FestivalUPPSALA (S), Festival UppsalaVILA DO CONDE (P), Festival Int. de Curtas-MetragensWINTERTHUR (CH), Kurzfilmtage Winterthur

11.2. Internationale DokumentarfilmfestivalsAMSTERDAM (NL), Int. Documentary FilmfestivalCHICAGO (USA), Int. Documentary FestivalDUISBURG (D), Duisburger Filmwoche FLORENZ (I), Festival dei PopoliJIHLAVA (CZ), Documentary Film FestivalKASSEL (D), Dokumentarfilm- & VideofestKOPENHAGEN (DK), CPH: DOX, Int. Documentary Film FestivalLEIPZIG (D), Int. Festival für Dokumentar- und AnimationsfilmLISSABON (P), doclisboa Int. Documentary Film FestivalLJUBLJANA (SLO), Documentary Film FestivalMARSEILLE (F), Vue sur le DOCSMÜNCHEN (D), Int. DokumentarfilmfestivalNEUBRANDENBURG (D), dokumentARTNYON (CH), Visions du ReelPARIS (F), Cinéma du réelSHEFFIELD (GB), Int. Documentary Festival TEL AVIV (IL), DocAviv Int. Documentary FestivalTHESSALONIKI (GR), Images of the 21st CenturyTORONTO (CAN), Hot Docs – Canadian Int. Documentary Festival WASHINGTON (USA), Silverdocs in Washington DCYAMAGATA (JAP), Int. Documentary Film Festival

11.3. Festivals für experimentelle Filme, Videos und MedienkunstANN ARBOR (USA), Film Festival ARCATA (USA), Humboldt Int. Film & Video FestivalBANDITS-MAGES (F), Int. festival of audiovisual & multimedia artsBERLIN (D), transmediale/videofestBONN (D), VideonaleGENF (CH), Biennial of Moving ImagesJERSEY CITY (USA), Black Maria FestivalMADRID (E), Semana de Cine ExperimentalMONTRÉAL (CAN), Festival Int. Nouveau Cinéma & MédiasMONTEVIDEO (UY), TIE Int. Experimental Cinema ExpositionOSNABRÜCK (D), European Media Art FestivalSPLIT (CR), Festival of New Film and Video

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Kunstbericht 2010 229Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz 2010

TEPLICE (SL), Int. Art Film Festival TrencianskeTOKYO (JAP), Image Forum FestivalTORONTO (CAN), ImagesUTRECHT (NL), ImpaktWINDSOR (CAN), Media CityWROCLAW (PL), Int. Media Art BiennaleZAGREB (CRO), 25FPS, Int. Festival for Films and Videos

11.4. Spartenübergreifende Filmfestivals (Experimental-, Spiel-, Dokumentar-, Kurzfilm)

ANGERS (F), Premiers PlansBERLIN (D), Int. Filmfestspiele BUSAN (KR), Südkorea, Int. FilmfestivalCANNES (F), Festival Int. Du Film de Cannes CHICAGO (USA), Int. Film FestivalCORK (IR), Murphy’s Int. Film FestivalEDINBURGH (GB), Int. Film FestivalGHENT (B), Flanders Int. Film FestivalGÖTEBORG (S), Film FestivalHOF (D), Int. FilmtageHONG KONG (HK), Int. Film FestivalISTANBUL (TR), Int. Film Festival IstanbulJERUSALEM (IL), Film Festival KARLOVY VARY (CZ), Int. Film FestivalLOCARNO (CH), Festival Int. del filmLONDON (GB), Int. (Regus) Film Festival LondonMANNHEIM-HEIDELBERG (D), Int. FilmfestivalMELBOURNE (AUS), Int. Film FestivalMONTRÉAL (CAN), The World Film FestivalNEW DELHI (IND), Int. Film Festival of India (findet in verschiedenen Städten Indiens statt)NEW YORK (USA), New York Film Festival NEW YORK (USA), Tribeca Film FestivalPARK CITY (USA), Film Festival SundancePESARO (I), Film Festival PHILADELPHIA (USA), World Cinema FestivalRIGA (LIT), Film Forum ArsenalsROTTERDAM (NL), Int. Filmfestival SAARBRÜCKEN (D), Filmfestival Max Ophüls PreisSAN FRANCISCO (USA), Int. Film Festival (Golden Gate Award)SAN SEBASTIAN (E), Festival de Cine de San Sebastian SAO PAOLO (BR), Int. Film FestivalSARAJEVO (BH), Int. Film Festival SEATTLE (USA), Int. Film Festival SYDNEY (AUS), Film Festival THESSALONIKI (GR), Int. Film Festival TOKYO (JAP), Int. Film FestivalTORINO (I), Film Festival TORONTO (CAN), Int. Film Festival (Festival of Festivals)TRIEST (I), Alpe Adria Cinema Film FestivalVALLADOLID (E), Int. Film FestivalVANCOUVER (CAN), Int. Film FestivalVENEDIG (I), Mostra Int. d’Arte CinematograficaWARSCHAU (PL), Int. Film Festival

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Kapitel III Service230 Kunstbericht 2010

11.5. Internationale AnimationsfilmfestivalsANNECY (F), Festival Int. du Cinema d‘AnimationBADEN (CH), FANTOCHE, Int. Animation Film FestivalBELGRAD (SCG), BALKANIMA, Int. Animated Film FestivalESPHINHO (P), CINANIM, Festival Internacional do Cinema de AnimaçãoHIROSHIMA (JAP), Int. Animation FestivalLEIPZIG (D), Int. Festival für Dokumentar- und AnimationsfilmNORWICH (GB), Int. Animation FestivalOTTAWA (CAN), Int. Animation Festival STUTTGART (D), Int. Trickfilm-Festival ZAGREB (CRO), Festival of Animated Films

11.6. Weitere FestivalsEuropean Film Award (in verschieden Städten Europas)Golden Globe Award (L. A.)Oscar (Academy Award of Merit) (L. A.)

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Kunstbericht 2010 231Theaterarbeitsgesetz 2010

Theaterarbeitsgesetz 2010

BGBl. I Nr. 100/2010

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für das Arbeitsverhältnis von Personen (Mitglieder), die sich einem/einer Theaterunternehmer/in zur Leistung künstlerischer Arbeiten in einem oder mehreren Kunstfächern zur Aufführung von Bühnenwerken ver-pflichten (Bühnenarbeitsvertrag).

(2)  Theaterunternehmer/in im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, wer ein Unter-nehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Unternehmensgesetzbuches (UGB), dRGBl. S 219/1897, zur Aufführung von Bühnenwerken betreibt.

(3) Abschnitt 3 gilt für das Arbeitsverhältnis von Personen, die nicht Mitglieder im Sinne des Abs. 1 sind und sich einem/einer Theaterunternehmer/in zur Leistung nichtkünstlerischer Arbeiten verpflichten (andere Theaterarbeitnehmer/innen).

§ 2. Soweit dieses Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Abschnitt 2: Rechte und Pflichten des Mitgliedes

Inhalt und Aufzeichnung des Bühnenarbeitsvertrages§ 3. (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat das Mitglied die seinem Kunstfach entsprechenden Leistungen zu erbringen.

(2) Ist ein bestimmtes Entgelt nicht vereinbart, so ist ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Das gleiche gilt, wenn Unentgeltlichkeit vereinbart ist, es sei denn, dass die nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, zur Vertretung der Interessen des Mitgliedes befugte kollektivvertragsfähige Körperschaft im Vor-hinein zugestimmt hat.

(3) Der/Die Theaterunternehmer/in hat dem Mitglied auf dessen Verlangen eine schriftliche Aufzeichnung über die getroffenen Vereinbarungen (Bühnenarbeits-vertrag), soweit diese über die in §  2 Abs.  2 des Arbeitsvertragsrechts-Anpas-sungsgesetzes (AVRAG), BGBl. Nr. 459/1993, genannten Angaben hinausgehen, auszuhändigen.

(4) Ist bei Vertragsabschluss auf Schriftstücke Bezug genommen worden, so sind dem Mitglied auch Abschriften dieser Schriftstücke auszuhändigen.

Beginn der Vertragszeit§ 4. Im Bühnenarbeitsvertrag muss der Tag, mit dem die Tätigkeit des Mitgliedes beginnen soll, nach dem Kalender bestimmt sein; der Vertrag ist aber auch ohne diese Bestimmung wirksam, wenn die Tätigkeit des Mitgliedes im beiderseitigen Einverständnis begonnen hat.

Bühnenarbeitsvertrag auf Probe§ 5. Die Vereinbarung einer Probezeit, während der ein Teil oder beide Teile vom Vertrag zurücktreten können, ist unwirksam.

Feste Bezüge§ 6. Unter festen Bezügen eines Mitgliedes werden das Gehalt (Gage) und das vereinbarte Spielgeld (§ 8) verstanden.

Entlohnung von Vorproben§ 7. Ist ein Mitglied verpflichtet, sich dem/der Theaterunternehmer/in zur Teilnahme an Vorproben am Vertragsort zur Verfügung zu stellen, beginnt der Bühnenar-

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Kapitel III Service232 Kunstbericht 2010

beitsvertrag entgegen anderslautender Vereinbarungen mit dem Tag des Arbeits-antrittes, sofern nicht für die Dauer der Vorprobe ein gesonderter Bühnenarbeits-vertrag vereinbart wird.

Spielgeld§ 8. (1) Das vereinbarte Spielgeld gebührt dem Mitglied für jede Vorstellung, an der es mitwirkt.

(2)  Ist Spielgeld ohne Gewährleistung eines Mindestmaßes vereinbart, so gelten fünfzehn Spielgelder im Monat als gewährleistet.

(3) Wird das Spielgeld für einen längeren Zeitraum als einen Monat gewährleistet, so gelten so viele Spielgelder monatlich als gewährleistet, als nach dem Verhältnis dieses Zeitraumes zur Dauer eines Monats auf einen Monat entfallen.

Anspruch bei Arbeitsverhinderung§  9. (1)  Ist ein Mitglied nach Antritt des Arbeitsverhältnisses durch Krankheit oder Unglücksfall an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass es die Verhin-derung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, so behält es seinen Anspruch auf die festen Bezüge bis zur Dauer von sechs Wochen. Beruht die Arbeitsverhinderung jedoch auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufs-krankheit im Sinne der Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung, so verlängert sich die Frist von sechs Wochen um die Dauer dieser Arbeitsverhin-derung, höchstens jedoch um zwei Wochen. Durch weitere sechs Wochen behält das Mitglied den Anspruch auf die Hälfte der nach Satz 1 entfallenden Bezüge. Der Anspruch auf Spielgeld entfällt jedoch, soweit die Zahl der für den Monat gewährleisteten Spielgelder oder soweit im Fall des § 8 Abs. 3 der sich für den Monat ergebende Wert der gewährleisteten Spielgelder trotz der Arbeitsverhin-derung erreicht worden ist.

(2)  Das Gleiche gilt, wenn ein weibliches Mitglied durch Schwangerschaft oder menstruationsbedingt an der Arbeitsleistung verhindert ist.

(3) Tritt innerhalb eines halben Jahres nach Wiederantritt der Arbeit abermals eine Arbeitsverhinderung ein, so hat das Mitglied für die Zeit der Arbeitsverhinderung, soweit die Gesamtdauer der Verhinderungen die in Abs. 1 bezeichneten Zeiträume übersteigt, Anspruch nur auf die Hälfte der ihm nach Abs. 1 gebührenden Bezüge.

(4)  Weibliche Mitglieder behalten darüber hinaus den Anspruch auf die festen Bezüge während acht Wochen nach der Entbindung, sofern kein Anspruch auf Wochengeld nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, besteht.

(5) Kur- und Erholungsaufenthalte, Aufenthalte in Heil- und Pflegeanstalten, Reha-bilitationszentren und Rekonvaleszentenheimen, die aus Gründen der Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von einem Träger der Sozi-alversicherung, dem Bundessozialamt oder einer Landesregierung auf Grund eines Behindertengesetzes auf deren Rechnung bewilligt oder angeordnet wurden, sind unbeschadet allfälliger Zuzahlungen durch das Mitglied der Arbeitsverhinderung gemäß Abs. 1 gleichzuhalten.

(6)  Das Mitglied ist verpflichtet, ohne Verzug die Arbeitsverhinderung dem/der Theaterunternehmer/in anzuzeigen und im Falle der Erkrankung auf Verlangen des/der Theaterunternehmers/Theaterunternehmerin, das nach angemessener Zeit wiederholt werden kann, eine ärztliche Bestätigung über Ursache und Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Die Bestätigung muss von einem/einer Arzt/Ärztin mit einem Krankenkassenvertrag, einem Theaterarzt oder Theaterärztin oder der zuständigen Krankenkasse ausgestellt sein. Kommt das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nach, so verliert es für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf die Bezüge.

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Kunstbericht 2010 233Theaterarbeitsgesetz 2010

(7) Wird das Mitglied während der Verhinderung nach den Abs. 1 bis 5 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den/die Theaterunternehme-r/in ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Mitgliedes, so bleiben die Ansprüche während der in Abs. 1 bis 5 bezeichneten Zeiträume bestehen, wenn-gleich das Arbeitsverhältnis früher endet.

(8) Die Ansprüche des Mitgliedes auf die fortbezahlten festen Bezüge nach den Abs. 1 bis 5 erlöschen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn dieses infolge Ablaufs der Zeit, für das es eingegangen wurde, oder infolge einer früheren Kündigung aufgelöst wird. Das gleiche gilt, wenn das Mitglied aus einem anderen Grund als wegen der durch die in Abs. 1 bis 5 genannten Umstände verursachten Arbeitsverhinderung entlassen wird.

Reisekosten§ 10. Die Kosten einer Reise, die das Mitglied während der Vertragszeit in Aus-übung seiner Arbeitspflicht unternimmt, hat einschließlich der angemessenen Ver-pflegungskosten der/die Theaterunternehmer/in zu bestreiten.

Bereitstellung von Bekleidung, Ausrüstung und Schmuck§ 11. (1) Der/Die Theaterunternehmer/in hat dem Mitglied die zur Aufführung eines Bühnenwerkes erforderlichen historischen, mythologischen und Phantasiekleider, Volks- und Nationaltrachten, Sport-, Turn-, Strand-, Spiel-, Jagdkleider und Uni-formen einschließlich der dazugehörigen Fuß-, Hand- und Kopfbekleidungen sowie die Tracht des anderen Geschlechts, ferner die zur Aufführung eines Bühnenwerkes erforderlichen Ausrüstungs- und Schmuckstücke sowie Trikots, Perücken und Fri-suren sowie, soweit dies notwendig oder üblich ist, insbesondere die erforderlichen Ankleider/innen, Friseure und Friseurinnen oder Maskenbildner/innen kostenlos bereit zu stellen.

(2)  Die Wiederinstandsetzung aller auf der Bühne gebrauchten Kleidungsstücke für Zwecke des Bühnengebrauches (kleinere Ausbesserungen, Reinigen und Auf-bügeln) hat der/die Theaterunternehmer/in auf seine/ihre Kosten zu besorgen.

Fälligkeit der Bezüge§ 12. (1) Soweit nichts anderes vereinbart oder üblich ist, sind die Bezüge nach der Erbringung der Leistung zu entrichten.

(2) Sind die Bezüge nach Zeitabschnitten bemessen, so sind sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte, spätestens aber am zehnten, zwanzigsten und letzten Tag eines jeden Kalendermonats zu entrichten.

(3) Hat das Mitglied während der Vertragszeit in Ausübung seiner Arbeitspflicht eine Reise anzutreten, so sind die angemessenen Verpflegungs- und Reisekosten am Tag vor Antritt der Reise zu entrichten oder sicherzustellen.

(4) Spielgelder sind spätestens am letzten Tag jedes Kalendermonats für den abge-laufenen Monat abzurechnen und zu entrichten.

(5)  Die Entrichtung unbestrittener Bezüge oder des unbestrittenen Teils von Bezügen darf nicht von dem Verzicht auf streitige Bezüge oder auf den streitigen Teil abhängig gemacht werden.

Öffentliche Bekanntmachungen§ 13. (1) Wird eine Vorstellung mit Angabe des Personenverzeichnisses (Theater-zettel) öffentlich bekanntgemacht, so sind die Darsteller/innen der im Personenver-zeichnis einzeln angeführten Rollen namentlich anzuführen.

(2)  Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Anführung infolge besonderer Umstände unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist oder

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Kapitel III Service234 Kunstbericht 2010

wenn der/die Darsteller/in als Chormitglied, Komparse oder Komparsin oder als Statist/in auftritt.

Interessenwahrungspflicht§  14. (1)  Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die gegenseitigen Interessen zu wahren.

(2) Der/Die Theaterunternehmer/in ist, unbeschadet der Geltung des Arbeitneh-merInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, insbesondere verpflichtet, auf seine/ihre Kosten alle Einrichtungen bezüglich der Bühnen- und Ankleideräume und der Arbeitsmittel herzustellen und zu erhalten, die mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der Arbeitsleistung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Mitglieder sowie zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit erforderlich sind.

Urlaub§ 15. (1) Dem Mitglied gebührt für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub im Ausmaß von mindestens vier Wochen (24 Werktage). Der Urlaubsan-spruch erhöht sich für jedes weitere begonnene Arbeitsjahr um zwei Werktage bis zum Höchstausmaß von sechs Wochen (36 Werktage).

(2)  Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Arbeitszeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres. Der Urlaubsanspruch wird durch Zeiten, in denen kein Anspruch auf die festen Bezüge besteht, nicht verkürzt, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt wird.

(3) Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist mit Rücksicht auf die den Betriebsver-hältnissen entsprechende Zeit, bei ganzjährigen Arbeitsverhältnissen tunlichst für die Zeit zwischen dem 1. Mai und 30. September zu bestimmen und dem Mit-glied rechtzeitig vorher bekannt zu geben. Der Urlaubsantritt hat jedenfalls so zu erfolgen, dass der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht wird. Während des Urlaubs behält das Mit-glied den Anspruch auf seine festen Bezüge.

(4) Für Zeiträume, während deren ein Mitglied aus einem der im § 9 Abs. 1 bis 5 genannten Gründe an der Arbeitsleistung verhindert ist, während deren es Anspruch auf Pflegefreistellung nach § 16 des Urlaubsgesetzes (UrlG), BGBl. Nr. 390/1976, oder während deren es sonst Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Entfall der Arbeitsleistung hat, darf der Urlaubsantritt nicht bestimmt werden, wenn diese Umstände bereits bei Abschluss der Vereinbarung bekannt waren. Geschieht dies dennoch, gilt der Zeitraum der Arbeitsverhinderung nicht als Urlaub.

(5) Im Fall der Erkrankung des Mitgliedes während des Urlaubs gilt § 5 UrlG.

(6) Der/Die Theaterunternehmer/in hat Aufzeichnungen zu führen, aus denen1. der Zeitpunkt des Arbeitsantrittes des Mitgliedes und die Dauer des dem Mit-glied zustehenden bezahlten Urlaubs,2. die Zeit, in der das Mitglied seinen bezahlten Urlaub genommen hat, und3. das Entgelt, das das Mitglied für die Dauer des bezahlten Urlaubs erhalten hat, und der Zeitpunkt der Auszahlung hervorgehen.(7) Die Verpflichtung nach Abs. 6 ist auch dann erfüllt, wenn die dort verlangten Angaben aus Aufzeichnungen hervorgehen, die der/die Theaterunternehmer/in zum Nachweis der Erfüllung anderer Verpflichtungen führt.

(8)  Theaterunternehmer/innen, die den Bestimmungen der Abs.  6 und  7 zuwi-derhandeln, sind, sofern die Tat nicht nach anderen Vorschriften einer strengeren Strafe unterliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis 218 Euro zu bestrafen.

(9) Im Übrigen gelten die §§ 4 Abs. 3 und 5, 7 sowie 10 Abs. 1 bis 5 UrlG.

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Kunstbericht 2010 235Theaterarbeitsgesetz 2010

Leistungsort§ 16. (1) Das Mitglied ist dem/der Theaterunternehmer/in nur an den Bühnen ver-pflichtet, Leistungen zu erbringen, die der/die Theaterunternehmer/in beim Ver-tragsabschluss geleitet hat. Es kann jedoch vereinbart werden, dass das Mitglied auch an einer anderen gleichwertigen Bühne, deren Leitung der/die Theaterunter-nehmer/in erst später übernehmen wird, Leistungen zu erbringen hat, wenn diese Bühne sich mit einer der Vertragsbühnen am selben Ort befindet oder wenn es sich um ein Gastspiel handelt.

(2)  Ist das Mitglied verpflichtet, an mehreren Bühnen aufzutreten, so hat der/die Theaterunternehmer/in für die Überführung der Bühnenkleidung und Schmink-geräte auf seine/ihre Kosten und unter seiner/ihrer Haftung (§ 21 Abs. 4) Sorge zu tragen.

Pflicht zur Teilnahme an Proben – Arbeitszeit§ 17. (1) Das Mitglied ist nicht verpflichtet, zur Nachtzeit oder an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag an einer Probe teilzunehmen, wenn nicht besondere, unab-wendbare Umstände es notwendig machen, die Probe zu dieser Zeit abzuhalten.

(2) Das Arbeitszeitgesetz (AZG), BGBl. Nr. 461/1969, ist mit der Maßgabe anzu-wenden, dass1. das Mitglied in der Zeit vom Beginn der Abendvorstellung bis zum Beginn der Abendvorstellung am nächsten Tag (Arbeitstag) nicht länger als acht Stunden beschäftigt werden darf;2. abweichend von § 19c Abs. 2 AZG der/die Theaterunternehmer/in die Lage der Arbeitszeit ändern kann, wenn eine Programmänderung unbedingt erforderlich ist und berücksichtigungswürdige Interessen des Mitgliedes nicht entgegenstehen.

(3) Dem Mitglied ist in jeder Kalenderwoche eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden zu gewähren, die einen ganzen Wochentag einzuschließen hat. Die wöchentliche Ruhezeit kann in einzelnen Wochen gekürzt werden oder entfallen, wenn innerhalb von 14 Tagen eine durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden sichergestellt ist. Zur Berechnung dürfen nur mindestens 24-stündige Ruhezeiten herangezogen werden.

(4)  Durch Kollektivvertrag kann ein Durchrechnungszeitraum bis zu einem Jahr zugelassen werden. Der Kollektivvertrag kann die Betriebsvereinbarung zu einer solchen Regelung ermächtigen.

(5) Kann für die betroffenen Mitglieder mangels Bestehen einer kollektivvertragsfä-higen Körperschaft auf Arbeitgeber/innenseite kein Kollektivvertrag abgeschlossen werden, kann die Betriebsvereinbarung den Durchrechnungszeitraum auf bis zu 13 Wochen verlängern.

(6)  Bei befristeten Arbeitsverhältnissen in der Dauer von nicht mehr als sechs Wochen kann vereinbart werden, dass die Ruhezeiten dieser Wochen zusammen vor Ende der Vertragsdauer gewährt werden. Eine Auflösung des Arbeitsverhält-nisses vor Ablauf der zusammengefassten Ruhezeit ist unzulässig.

(7) Während der in der Arbeitszeiteinteilung vorgesehenen wöchentlichen Ruhezeit darf das Mitglied nur beschäftigt werden, wenn1. vereinbart wird, dass das Mitglied für ein anderes, verhindertes Mitglied ein-springt, oder2. eine Programmänderung unbedingt erforderlich ist.Während einer zusammengefassten Ruhezeit nach Abs. 6 ist eine Beschäftigung unzulässig.

(8)  Wird das Mitglied während der in der Arbeitszeiteinteilung vorgesehenen wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt, hat es in der folgenden Arbeitswoche

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Kapitel III Service236 Kunstbericht 2010

Anspruch auf Ersatzruhe, die auf seine Wochenarbeitszeit anzurechnen ist. Die Ersatzruhe ist im Ausmaß der während der wöchentlichen Ruhezeit geleisteten Arbeit zu gewähren, die innerhalb von 36 Stunden vor dem Arbeitsbeginn in der nächsten Arbeitswoche erbracht wurde. Die Ersatzruhe hat unmittelbar vor dem Beginn der folgenden wöchentlichen Ruhezeit zu liegen, soweit vor Antritt der Arbeit, für die Ersatzruhe gebührt, nicht anderes vereinbart wurde.

(9) Theaterunternehmer/innen, die den Bestimmungen der Abs. 3 bis 8 zuwider-handeln, sind, sofern die Tat nicht nach anderen Vorschriften einer strengeren Strafe unterliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 72 Euro bis 2.180 Euro, im Wiederholungsfall von 145 Euro bis 2.180 Euro zu bestrafen.

Recht auf Beschäftigung§ 18. (1) Der/Die Theaterunternehmer/in ist verpflichtet, das Mitglied angemessen zu beschäftigen. Bei Beurteilung der Angemessenheit der Beschäftigung ist auf den Inhalt des Vertrages, die Eigenschaften und Fähigkeiten des Mitgliedes und die Art der Führung des Betriebes Bedacht zu nehmen.

(2) Wenn es der/die Theaterunternehmer/in trotz wiederholter Aufforderung ohne wichtigen Grund unterlässt, das Mitglied angemessen zu beschäftigen, kann das Mitglied den Vertrag vorzeitig auflösen und eine angemessene Vergütung begehren, die der/die Richter/in nach billigem Ermessen feststellt, die aber den Betrag der festen Bezüge eines Jahres nicht übersteigen darf. Ein Mitglied, dessen Arbeitsverhältnis noch mindestens fünf Jahre gedauert hätte, kann überdies eine Entschädigung in dem gleichen Betrag verlangen, jedoch nur unter Anrechnung dessen, was es im zweiten Jahr nach der Vertragsauflösung infolge Unterbleibens der Arbeitsleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder absichtlich zu erwerben versäumt hat.

(3) Die Auflösung ist jedoch nur dann zulässig, wenn das Mitglied dem/der Theater-unternehmer/in schriftlich eine entsprechende Frist zur Nachholung der angemes-senen Beschäftigung erteilt hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Rollenverweigerung§ 19. Die Verweigerung der Übernahme einer Rolle durch den/die Darsteller/in ist nur dann gerechtfertigt, wenn1. die Darstellung der Rolle geeignet ist, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit zu gefährden oder wenn sie dem/der Darsteller/in aus Gründen der Sitt-lichkeit nicht zugemutet werden kann;2. wenn die Rolle außerhalb der künstlerischen Mittel des Darstellers oder der Darstellerin oder außerhalb des Kunstfaches gelegen ist, für das er/sie vertraglich verpflichtet worden ist;3. wenn dem/der Darsteller/in die Darstellung einer Rolle zugemutet wird, die seine/ihre wirtschaftliche oder künstlerische Stellung erheblich zu schädigen geeignet ist.

Konkurrenzverbot§ 20. (1) Das Mitglied darf sich außerhalb der Urlaubszeit ohne Genehmigung des Theaterunternehmers oder der Theaterunternehmerin an keiner öffentlich ange-kündigten Vorstellung auf einer gleichartigen Bühne beteiligen.

(2)  Ein für ein ganzes Jahr verpflichtetes Mitglied bedarf zur Ausübung seiner Tätigkeit an einer gleichartigen Bühne des Vertragsorts auch während des Urlaubs der Genehmigung des Theaterunternehmers oder der Theaterunternehmerin.

(3)  Eine Vereinbarung, durch die ein Mitglied in seiner Erwerbstätigkeit darüber hinaus beschränkt wird, ist nur wirksam, wenn sie in einem Kollektivvertrag getroffen ist oder einer in einem Kollektivvertrag vereinbarten Beschränkung entspricht. Diese Vorschrift gilt nicht für Bühnenarbeitsverhältnisse gemäß § 34 Abs. 2, für Bühnenarbeitsverhältnisse von mindestens zweijähriger Dauer, wenn

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Kunstbericht 2010 237Theaterarbeitsgesetz 2010

die festen Bezüge für ein Spieljahr das 24-fache der monatlichen Höchstbeitrags-grundlage gemäß § 45 ASVG übersteigen, für Balletteleven oder Ballettelevinnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Einzeldarsteller/innen (Solotänzer/innen) des Balletts.

(4) Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung auf die übrigen Mitglieder des Balletts, auf Chor- und Orchestermitglieder, sowie auf Komparsen und Komparsinnen und Statisten und Statistinnen.

Haftung für abgelegte Gegenstände§ 21. (1) Der/die Theaterunternehmer/in haftet als Verwahrer/in für Kleidungsstücke oder Gegenstände des Mitgliedes, deren Wert den Wert gewöhnlicher Gebrauchs-gegenstände nicht übersteigt, wenn sie im Ankleideraum oder während der Probe oder der Aufführung auf der Bühne oder an dem vom/von der Theaterunter-nehmer/in dazu bestimmten Ort abgelegt werden, sofern er/sie nicht beweist, dass der Schaden weder durch ihn/sie noch durch seine/ihre Leute, noch durch fremde im Theater aus- und eingehende Personen verursacht ist. Besteht kein absperrbarer Ankleideraum und hat der/die Theaterunternehmer/in den Ort, wo die Gegen-stände oder Kleidungsstücke zu hinterlegen sind, nicht bestimmt, so haftet der/die Theaterunternehmer/in, wenn sie an einem von den Mitgliedern dazu regelmäßig benützten Ort hinterlegt wurden.

(2) Für Gegenstände von besonderem Wert haftet der/die Theaterunternehmer/in nur, wenn diese auf Anordnung des/der Theaterunternehmers/Theaterunterneh-merin bei der Aufführung verwendet werden mussten oder wenn die von ihm/ihr zur Übernahme solcher Gegenstände bestimmte Person diese in Kenntnis des besonderen Werts übernommen hat. Bestimmt der/die Theaterunternehmer/in eine solche Person nicht, so gilt der/die Garderobier/e als zur Verwahrung solcher Gegenstände bestimmt, wenn er/sie vom besonderen Wert durch das Mitglied in Kenntnis gesetzt wurde.

(3)  Die Haftung für Gegenstände, die bei der Aufführung gebraucht werden, erlischt, wenn sie nicht binnen sieben Tagen nach der letzten Aufführung, in der sie gebraucht worden sind, abgeholt wurden.

(4) Der/die Theaterunternehmer/in haftet nach den Abs.  1 und 2 auch für Klei-dungsstücke und sonstige vom Mitglied einem/einer Beauftragten des/der Theater-unternehmers/Theaterunternehmerin zur Beförderung übergebenen Gegenstände während einer Beförderung aus Anlass der Übersiedlung des Unternehmens an einen anderen Ort oder aus Anlass einer Reise an den Ort eines vom/von der The-aterunternehmer/in veranstalteten Gastspieles.

Konventionalstrafe§ 22. (1)  Eine Konventionalstrafe kann nur für den Fall vereinbart werden, dass einem Vertragsteil ein schuldhaftes Verhalten zur Last fällt, das für den anderen Teil einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Auflösung des Vertrags (§ 30) bildet.

(2) Die Vereinbarung ist unwirksam, wenn sie bloß zugunsten eines Vertragsteils getroffen wurde.

(3)  Die Höhe der Konventionalstrafe ist durch die Höhe der einjährigen festen Bezüge begrenzt und muss für beide Vertragsteile gleich sein.

(4) Konventionalstrafen unterliegen der richterlichen Mäßigung.

Ordnungsstrafen§ 23. (1)  Für die Übertretung einer allgemeinen Ordnungsvorschrift (Theaterbe-triebsordnung) können nach Maßgabe der §§ 96 Abs. 1 Z 1 und 102 ArbVG in Geld bestehende Ordnungsstrafen festgesetzt werden.

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Kapitel III Service238 Kunstbericht 2010

(2) Die Fälle, in denen die Ordnungsstrafe zu leisten ist, und die Höhe der Ord-nungsstrafe müssen in der Theaterbetriebsordnung bestimmt sein.

(3) Die für den einzelnen Fall verhängte Ordnungsstrafe darf den Betrag der halb-monatlichen festen Bezüge nicht übersteigen.

(4)  Alle Ordnungsstrafen müssen in einer in der Theaterbetriebsordnung näher zu bezeichnenden Art zum Besten der Mitglieder des Theaterunternehmens ver-wendet werden.

Ende des Vertragsverhältnisses§ 24. (1) Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es einge-gangen worden ist.

(2)  Ist es für eine oder mehrere Spielzeiten (Spieljahr, Bühnenjahr) eingegangen worden, so ist die Dauer einer Spielzeit im Zweifel mit zwölf Monaten anzunehmen.

(3) Ist das Arbeitsverhältnis ohne Zeitbestimmung eingegangen worden, so endet es mit dem Ablauf der an der Vertragsbühne üblichen Spielzeit.

(4) Der/Die Theaterunternehmer/in kann sich auf eine Vereinbarung nicht berufen, nach der nur er/sie den Vertrag durch einseitige Erklärung auflösen oder über die vereinbarte Zeit hinaus verlängern kann.

Kündigung§ 25. (1) Eine Vereinbarung, wonach ein Vertrag durch Kündigung gelöst werden kann, ist nur dann wirksam, wenn der Vertrag für länger als ein Jahr geschlossen ist und beiden Teilen das gleiche Recht eingeräumt wird. Sind ungleiche Fristen vereinbart, so gilt für beide Teile die längere Frist. Die Kündigung kann nur für das Ende einer Spielzeit vereinbart werden und muss spätestens am 15. Februar des Jahres erklärt werden, in dem diese Spielzeit endet.

(2) Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 28) können nicht durch Vereinbarung herab-gesetzt werden.

(3) Kündigungen müssen bei sonstiger Unwirksamkeit schriftlich erklärt werden.

Freizeit während der Beendigungsfrist§  26. (1)  Ist der Vertrag für wenigstens fünf Monate geschlossen worden oder hat das Arbeitsverhältnis wenigstens fünf Monate gedauert, so hat der/die The-aterunternehmer/in nach der Kündigung oder in der letzten Spielzeit vor Ablauf der Vertragsdauer dem Mitglied auf Verlangen eine angemessene freie Zeit in der Gesamtdauer von mindestens acht Tagen auf einmal oder geteilt zu gewähren. Für diese Zeit sind die festen Bezüge zu entrichten.

(2) Ansprüche nach Abs. 1 bestehen nicht, wenn das Mitglied einen Anspruch auf eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung hat, sofern eine Beschei-nigung über die vorläufige Krankenversicherung vom Pensionsversicherungsträger ausgestellt wurde.

(3) Durch Kollektivvertrag können abweichende Regelungen getroffen werden.

Nichtverlängerungserklärung§ 27. (1) Ist das Bühnenarbeitsverhältnis für bestimmte Zeit und mindestens für ein Jahr eingegangen worden, hat der/die Theaterunternehmer/in dem Mitglied bis zum 31. Jänner des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet, schriftlich mitzu-teilen, dass das Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird. Unterbleibt die Mitteilung oder erfolgt sie verspätet, gilt das Arbeitsverhältnis für ein weiteres Jahr verlängert, sofern das Mitglied dem/der Theaterunternehmer/in nicht bis spätestens zum

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Kunstbericht 2010 239Theaterarbeitsgesetz 2010

15. Februar des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet, schriftlich mitteilt, dass es mit einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden ist.

(2) Mitteilungen nach Abs. 1 sind nur dann wirksam, wenn sie dem/der Vertrags-partner/in spätestens zu den in Abs. 1 genannten Zeitpunkten zugegangen sind.

(3) Durch Kollektivvertrag kann festgesetzt werden, dass die in Abs. 1 genannten Zeitpunkte vorverlegt werden können. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bestehende kollektivvertragliche Bestimmungen, die derartige Regelungen bereits vorsehen, werden nicht berührt.

Insolvenzverfahren§ 28. Wird nach Arbeitsantritt über das Vermögen des Theaterunternehmers oder der Theaterunternehmerin ein Insolvenzverfahren eröffnet, so gelten die Vor-schriften der Insolvenzordnung, RGBl. Nr. 337/1914, mit der Maßgabe, dass der/die Masseverwalter/in, im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung der/die Thea-terunternehmer/in mit Zustimmung des Sanierungsverwalters oder der Sanierungs-verwalterin, Bühnenarbeitsverträge, die für nicht länger als ein Jahr geschlossen sind, unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist, andere Bühnenarbeitsverträge unter Einhaltung einer achtwöchigen Frist kündigen kann.

Dauernde Schließung der Bühne§ 29. Wird das Theater durch Brand oder andere Elementarereignisse zerstört oder wird es von der Behörde ohne Verschulden des Theaterunternehmers oder der Theaterunternehmerin auf unbestimmte Zeit geschlossen, so sind sämtliche Büh-nenarbeitsverträge mit Ablauf eines Monats nach der Betriebseinstellung gelöst.

Vorzeitige Auflösung§ 30. Das Bühnenarbeitsverhältnis kann vor Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teil aus wichtigen Gründen gelöst werden.

Entlassung§ 31. Als ein wichtiger Grund, der den/die Theaterunternehmer/in zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, ist insbesondere anzusehen:1. wenn das Mitglied bei Abschluss des Vertrages den/die Theaterunternehmer/in über das Bestehen eines anderen Bühnenarbeitsvertrages, der mit dem abge-schlossenen Vertrag unvereinbar und nicht schon gelöst ist, in Irrtum geführt hat;2. wenn das Mitglied unfähig ist, die versprochenen oder den vereinbarten Kunst-fächern entsprechenden Arbeitsleistungen zu erbringen;3. wenn das Mitglied durch einen in seiner/ihrer Person liegenden Grund dauernd oder doch längere Zeit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist;4. wenn das Mitglied die Mitwirkung bei einer ihm/ihr rechtzeitig mitgeteilten Auf-führung böswillig oder wiederholt fahrlässig versäumt. Es genügt eine einmalige fahrlässige Versäumnis, wenn das Mitglied wusste oder wissen musste, dass die Versäumnis für den/die Theaterunternehmer/in mit einem erheblichen Schaden verbunden ist;5. wenn das Mitglied ohne rechtmäßigen Grund andere wichtige Vertragspflichten trotz wiederholter schriftlicher Aufforderung oder Ermahnung nicht erfüllt;6. wenn das Mitglied durch Verletzung der Gesetze oder der Sittlichkeit offen-kundig derart Anstoß erregt, dass seine weitere Verwendung entweder nicht oder nur mit erheblicher Schädigung des Theaterunternehmers oder der Theaterunter-nehmerin möglich ist;7. wenn das Mitglied ein erhebliches vermögensrechtliches oder künstlerisches Interesse des Theaterunternehmers oder der Theaterunternehmerin durch groben Vertrauensmissbrauch ernstlich gefährdet;

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Kapitel III Service240 Kunstbericht 2010

8. wenn das Mitglied sich Tätlichkeiten, Verletzungen der Sittlichkeit oder erheb-liche Ehrverletzungen gegen den/die Theaterunternehmer/in, dessen/deren Stell-vertreter/in oder gegen ein anderes Mitglied zuschulden kommen lässt.

Austritt§ 32. Als ein wichtiger Grund, der das Mitglied zum vorzeitigen Austritt berechtigt, ist insbesondere anzusehen:1. wenn der/die Theaterunternehmer/in das Mitglied über die behördliche Erlaubnis zum Betrieb des Unternehmens irregeführt hat oder wenn die behördliche Erlaubnis beim Arbeitsantritt noch nicht erteilt ist;2. wenn das Mitglied zur Fortsetzung seiner Arbeitsleistung unfähig wird oder diese ohne Schaden für seine Gesundheit oder Sittlichkeit nicht fortsetzen kann;3. wenn der/die Theaterunternehmer/in den ihm/ihr zum Schutz des Lebens, der Gesundheit oder der Sittlichkeit der Mitglieder gesetzlich obliegenden Verpflich-tungen nachzukommen verweigert;4. wenn der/die Theaterunternehmer/in das dem Mitglied zukommende Entgelt ungebührlich schmälert oder vorenthält, insbesondere, wenn er/sie fällige Forde-rungen trotz Aufforderung nicht spätestens am dritten Tag nach der Fälligkeit bezahlt oder bei Streit über die Höhe der Forderung oder die Zulässigkeit von Abzügen den bestrittenen Betrag nicht auf Verlangen ungesäumt hinterlegt oder andere wesent-liche Vertragsverpflichtungen trotz wiederholter Aufforderung nicht erfüllt;5. wenn der/die Theaterunternehmer/in oder sein/e Stellvertreter/in sich Tätlich-keiten, Verletzungen der Sittlichkeit oder erhebliche Ehrverletzungen gegen das Mitglied zuschulden kommen lässt oder es verweigert, das Mitglied gegen solche Handlungen anderer Mitglieder oder eines Angehörigen des Theaterunternehmers oder der Theaterunternehmerin zu schützen;6. wenn das Theaterunternehmen an einen anderen Ort verlegt wird und das Mit-glied nicht im Vertrag verpflichtet ist, seine/ihre Arbeitsleistungen auch an dem anderen Ort zu erbringen.

Rechtsfolgen der vorzeitigen Auflösung§ 33. (1) Wenn das Mitglied ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder wenn es ein Verschulden an der vorzeitigen Entlassung trifft, steht dem/der Theaterunter-nehmer/in der Anspruch auf Ersatz des ihm/ihr verursachten Schadens zu.

(2) Wenn der/die Theaterunternehmer/in das Mitglied ohne wichtigen Grund vor-zeitig entlässt, oder wenn ihn/ihr ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Mitgliedes trifft, behält das Mitglied, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, unbeschadet weitergehenden Schadenersatzes seine vertragsmäßigen Ansprüche auf das Entgelt für den Zeitraum der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der bestimmten Vertragszeit oder durch ordnungsmäßige Kündigung hätte verstreichen müssen, unter Einrechnung dessen, was es infolge Unterbleibens der Arbeitsleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Soweit jedoch dieser Zeitraum drei Monate nicht übersteigt, kann das Mitglied das Ganze für diese Zeit gebührende Entgelt ohne Abzug sofort, den Rest zur vereinbarten oder gesetzlichen Zeit fordern.

Vereinbarung des Rücktrittsrechts§ 34. (1) Eine Vereinbarung, nach der einem Teil das Recht eingeräumt ist, vor Arbeits-antritt zu erklären, dass der Vertrag in Kraft treten oder unwirksam sein soll, ist nur dann wirksam, wenn auch dem anderen Teil das gleiche Recht eingeräumt ist.

(2)  Abs.  1 gilt nicht für Vereinbarungen mit Mitgliedern, die für nicht mehr als 60 Aufführungen im Spieljahr gegen eine Gage, die für jeden Auftritt das 17-fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach §  45 ASVG übersteigt, verpflichtet werden.

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Kunstbericht 2010 241Theaterarbeitsgesetz 2010

Rücktritt vom Vertrag§ 35. (1) Der/die Theaterunternehmer/in kann vor Arbeitsantritt vom Vertrag zurück-treten, wenn das Mitglied, ohne durch ein unabwendbares Hindernis gehindert zu sein, die Arbeit an dem vereinbarten Tag nicht antritt, oder wenn sich infolge eines unabwendbaren Hindernisses der Arbeitsantritt um mehr als 14 Tage verzögert. Das Gleiche gilt, wenn ein Grund vorliegt, der den/die Theaterunternehmer/in zur vorzeitigen Entlassung des Mitgliedes berechtigt.

(2) Das Mitglied kann vor Arbeitsantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Grund vorliegt, der es zum vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis berechtigt. Das gleiche gilt, wenn sich der Arbeitsantritt infolge Verschuldens des Theaterunter-nehmers/der Theaterunternehmerin oder infolge eines diesen/diese treffenden Zufalles um mehr als 14 Tage verzögert. Tritt das Mitglied in letzterem Fall unge-achtet der Verzögerung die Arbeit an, so gebührt ihm das Entgelt von dem Tag, an dem die Arbeit hätte angetreten werden sollen.

(3) Ist das Mitglied durch Krankheit oder Unglücksfall an dem rechtzeitigen Arbeits-antritt verhindert, ohne dass es die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, so ist der/die Theaterunternehmer/in unbeschadet des ihm/ihr nach Abs. 1 zustehenden Rücktrittsrechtes verpflichtet, dem Mitglied für die im § 9 Abs. 1 und 3 festgesetzte Zeit die dort bezeichneten Bezüge zu bezahlen. Die Vorschrift des § 9 Abs. 6 findet Anwendung. Ist diese Zeit abge-laufen, so kann der/die Theaterunternehmer/in vom Vertrag zurücktreten, das Mit-glied aber kann den Vertrag vorzeitig lösen, es sei denn, dass der/die Theaterunter-nehmer/in die vollen festen Bezüge weiter entrichtet.

Rechtsfolgen des Rücktritts§  36. (1)  Ist der/die Theaterunternehmer/in ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurückgetreten oder hat er/sie durch sein/ihr schuldhaftes Verhalten dem Mitglied zum Rücktritt begründeten Anlass gegeben, so behält das Mitglied unbeschadet weiteren Schadenersatzes seine vertragsmäßigen Ansprüche auf das Entgelt für den Zeitraum, der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der Zeit oder durch ordnungsmäßige Kündigung hätte verstreichen müssen, unter Ein-rechnung dessen, was es infolge Unterbleibens der Arbeitsleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Soweit dieser Zeitraum drei Monate nicht übersteigt, kann das Mitglied das Ganze für die Zeit gebührende Entgelt ohne Abzug sofort, den Rest zur verein-barten oder gesetzlichen Zeit fordern.

(2) Die gleichen Ansprüche stehen dem Mitglied zu, wenn der/die Masseverwalter/in vom Vertrag zurückgetreten ist.

(3) Ist das Mitglied ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurückgetreten oder hat es durch sein schuldhaftes Verhalten dem/der Theaterunternehmer/in zum Rücktritt begründeten Anlass gegeben, so kann der/die Theaterunternehmer/in Schaden-ersatz verlangen.

Verschuldensausgleich§ 37. Trifft beide Teile ein Verschulden an dem Rücktritt oder an der vorzeitigen Lösung des Arbeitsverhältnisses, so hat der/die Richter/in nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt.

Frist zur Geltendmachung der Ansprüche§ 38. Ersatzansprüche wegen vorzeitiger Entlassung oder vorzeitigem Austritt im Sinne der §§ 18 und 33, ferner Ersatzansprüche wegen Rücktritts vom Vertrag im Sinne des § 36 müssen bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem der Anspruch erhoben werden konnte, gerichtlich geltend gemacht werden.

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Kapitel III Service242 Kunstbericht 2010

Zwingende Vorschriften§ 39. (1) Ein Bühnenarbeitsvertrag wird dadurch nicht ungültig, dass einzelne seiner Bestimmungen nach dem Gesetz unwirksam sind.

(2) Die dem Mitglied auf Grund dieses Gesetzes zustehenden Rechte können durch den Bühnenarbeitsvertrag oder, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, durch Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden.

Verhältnis zu anderen Gesetzen§ 40. Soweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt, ist der Bühnenarbeits-vertrag nach billiger Bühnengewohnheit und in deren Ermangelung nach dem all-gemeinen bürgerlichen Recht zu beurteilen. Das Angestelltengesetz (AngG), BGBl. Nr. 292/1921, sowie die Einschränkung der Wirksamkeit einer Schiedsgerichtsver-einbarung nach § 9 Abs.  2 zweiter Halbsatz des Arbeits- und Sozialgerichtsge-setzes, BGBl. Nr. 104/1985, finden auf Bühnenarbeitsverträge keine Anwendung.

Gastverträge§ 41. (1) Ist ein Mitglied (Gast)1. nur zur Mitwirkung bei nicht mehr als fünf Aufführungen in einem Spieljahr oder2. für nicht mehr als 60 Aufführungen im Spieljahr gegen ein Entgelt verpflichtet, das die festen Bezüge, die den am jeweiligen Theaterunternehmen im selben Kunstfach tätigen übrigen Mitglieder im Durchschnitt gebühren (Durchschnitts-bezug), übersteigt, so entsteht ein Gastvertrag. Spätestens in einem Rechtsstreit hat der/die Theaterunternehmer/in dem Gast den Durchschnittsbezug gemäß Z 2 auf Verlangen bekannt zu geben.

(2) Auf Gastverträge finden die Bestimmungen der §§ 5, 8 Abs. 2 und 3, 9, 11, 18, 20, 24 Abs. 4, 25 bis 27, 29, 34 Abs. 1 und 35 Abs. 3 keine Anwendung.

Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen§ 42. (1) Eine Vereinbarung, durch die sich ein Mitglied verpflichtet, Bühnenarbeits-verträge nur unter Vermittlung bestimmter Personen zu schließen, ist ungültig.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, haben der/die Theaterunternehmer/in und das Mitglied die Vergütung für die Vermittlung eines Bühnenarbeitsvertrages je zur Hälfte zu bezahlen.

(3)  Die Vereinbarung, dass das Mitglied mehr als die Hälfte der Vergütung zu bezahlen habe, ist unwirksam, sofern der/die Theaterunternehmer/in von der Mit-wirkung des/der Vermittlers/Vermittlerin beim Vertragsabschluss Kenntnis hatte und Kenntnis haben musste.

(4) Die Vereinbarung einer Vergütung für die Vermittlung eines Bühnenarbeitsver-trages ist unwirksam:1. soweit ein Vermittlungsentgelt entgegen §  5 Abs.  3 des Arbeitsmarktförde-rungsgesetz (AMFG), BGBl. Nr. 31/1969, verlangt oder entgegengenommen wird;2. wenn der Vertrag ohne Mitwirkung des/der Vermittlers/Vermittlerin geschlossen worden ist;3. soweit das Mitglied Zahlungen für eine nach Vertragsabschluss erlangte Erhöhung der Bezüge oder für eine Zeit leisten soll, während der es kein Entgelt erhält;4. wenn der Vertrag ohne Verschulden des Mitgliedes nicht wirksam wird;5. soweit das Mitglied Zahlungen für die Zeit nach einer ohne sein/ihr Verschulden herbeigeführten Auflösung des Vertrages leisten soll;6. wenn der/die Vermittler/in zur Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen nach dem AMFG nicht berechtigt ist.

(5)  Es kann jedoch eine solche Vereinbarung wirksam werden, wenn in den in Abs. 4 Z 4 und 5 bezeichneten Fällen zwischen denselben Parteien ein neuer Büh-

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Kunstbericht 2010 243Theaterarbeitsgesetz 2010

nenarbeitsvertrag geschlossen wird. Die Vergütung ist jedoch nur bis zum Ende der Dauer des ursprünglich vermittelten Arbeitsverhältnisses zu entrichten.

(6) Eine Vereinbarung, nach der die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung für die Vermittlung eines bedingten Vertrages vor Eintritt der Bedingung entstehen soll, ist unwirksam.

(7)  Die Rückforderung einer Zahlung, die nach Abs.  2 bis  6 nicht wirksam ver-einbart werden kann, ist auch dann zulässig, wenn der/die Zahlende wusste, dass er/sie die Zahlung nicht schuldig ist.

Abschnitt 3: Regelungen betreffend andere Theaterarbeitnehmer/innen

Andere Theaterarbeitnehmer/innen§ 43. (1)  Für Arbeitsverhältnisse von Personen im Sinne des § 1 Abs. 3 (andere Theaterarbeitnehmer/innen), die vorwiegend zur Leistung kaufmännischer oder höherer, nicht kaufmännischer Dienste oder von Kanzleiarbeiten verpflichtet sind, gelten die Bestimmungen des AngG, soweit nicht durch die §§ 3 und 4 AngG eine Ausnahme angeordnet ist.

(2) Für Arbeitsverhältnisse anderer Theaterarbeitnehmer/innen, die zu anderen als in Abs. 1 genannten Leistungen verpflichtet sind, gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, JGS Nr. 946/1811.

Ruhezeit§ 44. (1) Theaterarbeitnehmer/innen nach § 43 ist in jeder Kalenderwoche eine unun-terbrochene Ruhezeit von 36 Stunden zu gewähren, die einen ganzen Wochentag einzuschließen hat. Die wöchentliche Ruhezeit kann in einzelnen Wochen gekürzt werden oder entfallen, wenn innerhalb von 14  Tagen eine durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden sichergestellt ist. Zur Berechnung dürfen nur mindestens 24-stündige Ruhezeiten herangezogen werden.

(2)  Durch Kollektivvertrag kann ein Durchrechnungszeitraum bis zu einem Jahr zugelassen werden. Der Kollektivvertrag kann die Betriebsvereinbarung zu einer solchen Regelung ermächtigen.

(3) Kann für die betroffenen Mitglieder mangels Bestehen einer kollektivvertrags-fähigen Körperschaft auf Arbeitgeberseite kein Kollektivvertrag abgeschlossen werden, kann die Betriebsvereinbarung den Durchrechnungszeitraum auf bis zu 13 Wochen verlängern.

(4) Während der in der Arbeitszeiteinteilung vorgesehenen wöchentlichen Ruhezeit dürfen Theaterarbeitnehmer/innen nach § 43 nur beschäftigt werden, wenn die Arbeiten1. zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit des Lebens oder die Gesundheit von Menschen oder bei Notstand sofort vorzunehmen sindoder2. zur Behebung einer Betriebsstörung oder eines unverhältnismäßigen wirtschaft-lichen Schadens erforderlich sind, wenn unvorhergesehene und nicht zu verhin-dernde Gründe vorliegen und andere zumutbare Maßnahmen zu diesem Zweck nicht möglich sind.

(5)  Wird ein/e Theaterarbeitnehmer/in nach §  43 während der in der Arbeits-zeiteinteilung vorgesehenen wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt, hat er/sie in der folgenden Arbeitswoche Anspruch auf Ersatzruhe, die auf die Wochenarbeitszeit anzurechnen ist. Die Ersatzruhe ist im Ausmaß der während der wöchentlichen Ruhezeit geleisteten Arbeit zu gewähren, die innerhalb von 36 Stunden vor dem Arbeitsbeginn in der nächsten Arbeitswoche erbracht wurde. Die Ersatzruhe hat

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Kapitel III Service244 Kunstbericht 2010

unmittelbar vor dem Beginn der folgenden wöchentlichen Ruhezeit zu liegen, soweit vor Antritt der Arbeit, für die Ersatzruhe gebührt, nicht anderes vereinbart wurde.

(6) Theaterunternehmer/innen, die den Bestimmungen der Abs. 1 bis 5 zuwider-handeln, sind, sofern die Tat nicht nach anderen Vorschriften einer strengeren Strafe unterliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 72 Euro bis 2.180 Euro, im Wiederholungsfall von 145 Euro bis 2.180 Euro zu bestrafen.

Abschnitt 4: Schlussbestimmungen

Vollziehung§ 45. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betraut.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen§ 46. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 27 mit 1. Jänner 2011 in Kraft und gilt für Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 1 Abs. 1 und 3 und § 43, deren vertraglich vereinbarter Beginn nach dem 31. Dezember 2010 liegt. § 9 gilt nur für Arbeitsverhinderungen, die erstmals nach dem 31. Dezember 2010 eintreten. § 15 Abs. 1, 2 und 9 gilt ab dem Urlaubsjahr, das nach dem 31. Dezember 2010 beginnt.

(2) § 27 tritt mit 1. März 2011 in Kraft.

(3) Dieses Bundesgesetz gilt auch für zum Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 1 Abs.  1 Schauspielergesetzes (SchauspG), BGBl. Nr.  441/1922, deren vertraglich vereinbarter Beginn vor dem 1.  Jänner 2011 liegt. Für Gast(spiel)verträge, deren vertraglich vereinbarter Beginn vor dem 1. Jänner 2011 liegt, gilt § 52 SchauspG.

(4) Das SchauspG tritt mit Ausnahme des § 32 mit Ablauf des 31. Dezembers 2010 mit der Maßgabe außer Kraft, dass die §§  11 und 12  SchauspG weiterhin auf Arbeitsverhinderungen Anwendung finden, die erstmals vor dem 1. Jänner 2011 eingetreten sind, und § 18 Abs. 1 und 2 SchauspG auf jenes Urlaubsjahr anzu-wenden ist, das vor dem 1. Jänner 2011 begonnen hat.

(5) § 32 SchauspG tritt mit Ablauf des 28. Februars 2011 außer Kraft.

(6) Soweit in anderen Bundesgesetzen auf das SchauspG oder auf Bestimmungen des SchauspG verwiesen wird, gilt dieser Verweis als Verweis auf das TAG oder die entsprechenden Bestimmungen des TAG.

(7) Am 1. Jänner 2011 bestehende Regelungen über die wöchentliche Ruhezeit in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die den Bestimmungen der §§ 17 oder 44 entsprechen, bleiben wirksam.

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Kunstbericht 2010 245KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz (KSV-SG) 2011

KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz (KSV-SG) 2011

92. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb-liche Sozialversicherungsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden.

Artikel 1Änderung des Allgemeinen SozialversicherungsgesetzesDas Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 64/2010, wird wie folgt geändert:

1. Im § 572 Abs. 4 zweiter Satz wird nach dem Wort „Bundesgesetz“ der Ausdruck „sowie das Ruhen nach §  22a des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes, BGBl. I Nr. 131/2000,“ eingefügt.

2. Nach § 655 wird folgender § 656 samt Überschrift angefügt:„Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2010 § 656. § 572 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2010 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“

Artikel 2Änderung des Gewerblichen SozialversicherungsgesetzesDas Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 560/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 64/2010, wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 Abs. 1 wird der Punkt am Ende der Z 8 durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 9 wird angefügt:„9. KünstlerInnen nach § 2 Abs. 1 des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes (K-SVFG), BGBl.  I Nr. 131/2000, die das Ruhen ihrer selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit nach §  22a K-SVFG gemeldet haben, für die Dauer der Wirk-samkeit des Ruhens nach § 22a Abs. 4 K-SVFG.“

2. § 6 Abs. 1 Z 5 lautet:„5. mit dem Tag nach Wegfall eines Ausnahmegrundes;“

3. Im § 6 Abs. 4 wird der Punkt am Ende der Z 2 durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 3 wird angefügt:„3. mit dem Tag nach Wegfall eines Ausnahmegrundes.“

4. Im § 7 Abs. 4 wird der Punkt am Ende der Z 3 durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 4 wird angefügt:„4. in dem ein Ausnahmegrund eintritt.“

5. In der Überschrift zum Dritten Teil wird nach dem Ausdruck „Ersatzleistungen;“ der Ausdruck „KünstlerInnen-Servicezentrum;“ eingefügt.

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)246 von 305

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Page 247: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel III Service246 Kunstbericht 2010

6. Im Dritten Teil wird nach Abschnitt II folgender Abschnitt IIa samt Überschriften eingefügt:„ABSCHNITT IIaKünstlerInnen-ServicezentrumEinrichtung§ 189a. Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wird für alle Kunstschaffenden, insbesondere für die als KünstlerInnen im Sinne des § 2 Abs. 1 K-SVFG tätigen Personen, ein KünstlerInnen-Servicezentrum (im Folgenden kurz „Servicezentrum“) eingerichtet.

Aufgaben§ 189b. Das Servicezentrum hat insbesondere folgende Aufgaben:1. Erteilung von Auskünften übera) bestehende Versicherungsverhältnisse und deren Rechtswirkungen;b) die beitragsrechtlichen Auswirkungen von Versicherungsverhältnissen;c) das Versichertenservice der zuständigen Sozialversicherungsträger unddas Service des Künstler-Sozialversicherungsfonds;d) das Meldeverfahren aus dem jeweiligen Versicherungsverhältnis;e) die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der Sozialversicherung;f) allgemeine Angelegenheiten des Verfahrens vor demSozialversicherungsträger und dem Künstler-Sozialversicherungsfonds;g) Anträge auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung;2. Unterstützung bezüglich der Melde- und Auskunftspflichten nach den §§ 18bis 22;3. Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen auf alle Arten vonLeistungen der Sozialversicherung, auf freiwillige Versicherung, aufRückerstattung von Beiträgen, auf Differenzbeitragsvorschreibung, aufFeststellung der Versicherungszeiten und auf Feststellung derVersicherungspflicht;4. Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen nach dem K-SVFG.

Besondere Anleitung der BerufsanfängerInnen§  189c. Personen, die erstmalig ihre künstlerische Erwerbstätigkeit aufnehmen oder in absehbarer Zeit erstmalig aufnehmen werden, hat das Servicezentrum auf Verlangen bei der Wahrnehmung ihrer Ansprüche und Erfüllung ihrer Pflichten aus der gesetzlichen Sozialversicherung und nach dem K-SVFG in besonderer Weise zu unterstützen.

Monitoring§  189d. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat bis zum 30.  Juni eines jeden Kalenderjahres, erstmals im Kalenderjahr  2012, dem Bun-desminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einen Bericht über die Tätigkeit des Servicezentrums im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr vorzu-legen. Der Bericht hat insbesondere eine Evaluierung der vom Servicezentrum erle-digten Anträge und Anfragen der KünstlerInnen zu enthalten.“

7. Nach § 229e wird folgender § 229f samt Überschrift eingefügt:„Mitwirkung des Künstler-Sozialversicherungsfonds§ 229f. (1) Der Künstler-Sozialversicherungsfonds ist zur Mitwirkung bei der Fest-stellung der Ausnahme von der Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 9 verpflichtet und hat die Daten betreffend die Ruhendmeldung sowie die Meldung der Wieder-aufnahme der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit dem Versicherungs-träger auf elektronischem Weg zu übermitteln.(2) Der Künstler-Sozialversicherungsfonds hat darüber hinaus dem Versicherungs-träger im Einzelfall auf Anfrage die für die Wahrnehmung der Aufgaben nach den §§ 189b und 189c erforderlichen Auskünfte zu erteilen.“

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Page 248: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 247KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz (KSV-SG) 2011

8. § 254 lit. j lautet:j) hinsichtlich des § 229f die Bundesministerin für Unterricht, Kunst undKultur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales undKonsumentenschutz;“

9. Im § 254 erhalten die bisherigen lit. j und k die Bezeichnungen „k“ und „l“.

10. Im § 273 Abs. 6 zweiter Satz wird nach dem Wort „Bundesgesetz“ der Aus-druck „sowie das Ruhen nach § 22a K-SVFG“ eingefügt.

11. Nach § 336 wird folgender § 337 samt Überschrift angefügt:„Schlussbestimmung zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2010§ 337. Die §§ 4 Abs. 1 Z 8 und 9, 6 Abs. 1 Z 5 und Abs. 4 Z 2 und 3, 7 Abs. 4 Z 3 und 4, Abschnitt IIa des Dritten Teiles samt Überschriften, 229f samt Überschrift, 254 lit. j bis l und 273 Abs. 6 sowie die Überschrift zum Dritten Teil in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2010 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“

Artikel 3Änderung des Künstler-SozialversicherungsfondsgesetzesDas Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, BGBl.  I Nr.  131/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2008, wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 wird nach dem Wort „hiefür“ folgender Satzteil angefügt:„und die Entgegennahme der Meldung des Ruhens und der Wiederaufnahme der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit gemäß § 22a“.

2. Nach § 22 wird folgender § 22a samt Überschrift eingefügt:„Meldung des Ruhens der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit§ 22a. (1) Nach dem GSVG pflichtversicherte Künstlerinnen/Künstler gemäß § 2 Abs. 1 können dem Fonds das Ruhen der selbständigen künstlerischen Erwerbstä-tigkeit melden, um die Ausnahme von der Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 9 GSVG zu bewirken. Die vom Fonds aufgelegten Formblätter sind zu verwenden.(2) Für Personen, die eine Meldung nach Abs. 1 erstattet haben und für die das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 nach § 20 Abs. 1 noch nicht festgestellt wurde, hat der Fonds in erster und letzter Instanz mit Bescheid fest-zustellen, ob die Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 vorliegen. Die §§ 17 Abs. 3 vorletzter und letzter Satz sowie 20 Abs. 2 sind sinngemäß anzuwenden.(3) Der Fonds übermittelt die Meldung des Ruhens der selbständigen künstleri-schen Erwerbstätigkeit von Künsterinnen/Künstlern gemäß § 2 Abs. 1, die nach dem GSVG pflichtversichert sind, auf elektronischem Wege an die Sozialversiche-rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.(4) Das Ruhen wird mit Ablauf des Kalendermonats wirksam, für den die Ein-stellung der künstlerischen Tätigkeit gemeldet wird, wobei eine Rückwirkung vor den Meldezeitpunkt ausgeschlossen ist. Das Ruhen endet mit Ablauf des Tages vor der Wiederaufnahme der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit.(5) Die Künstlerin/der Künstler ist verpflichtet, dem Fonds die Wiederaufnahme der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit unverzüglich zu melden. Der Fonds übermittelt diese Meldung auf elektronischem Wege an die Sozialversicherungsan-stalt der gewerblichen Wirtschaft.(6) Für volle Kalendermonate des Ruhens der selbständigen künstlerischen Erwerbs-tätigkeit besteht kein Anspruch auf Beitragszuschuss.“

3. Dem § 30 wird folgender Abs. 5 angefügt:„(5) Die §§ 4 und 22a samt Überschrift treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)248 von 305

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Page 249: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel III Service248 Kunstbericht 2010

Artikel 4Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter- und SelbständigenvorsorgegesetzesDas Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, BGBl. I Nr. 100/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 72/2010, wird wie folgt geändert:

1. § 6 Abs. 2 zweiter Satz lautet:„Weiters sind die §§ 65 bis 68 und 69 ASVG anzuwenden.“

2. § 55 Abs. 1 Z 1 lautet:1. des Ruhens seiner Gewerbeausübung im Sinne des § 93 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr.  194, des Ruhens seiner selbständigen künstlerischen Erwerbs-tätigkeit nach §  22a des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes, BGBl.  I Nr. 131/2000, oder nach dem Erlöschen der die Pflichtversicherung in der Kranken-versicherung nach dem GSVG begründenden Berechtigung oder“

3. Dem § 73 wird folgender Abs. 15 angefügt:„(15) Die §§ 6 Abs. 2 zweiter Satz und 55 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesge-setzes BGBl. I Nr. 92/2010 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“

FischerFaymann

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Kunstbericht 2010 249

IV Glossar zur Kunstförderung

Lexikon von Sachbegriffen der Kunstförderung

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Kapitel IV Glossar250 Kunstbericht 2010

Glossar zur Kunstförderung SeiteArtothek 251Beiräte und Jurys 251Berufs- und Interessenverbände 251Bibliothekstantieme 252Buchförderung 253Buchpreisbindung 253Budget 254Bundes-Kunstförderungsgesetz 254Eurimages 255Europäische Union 255Europarat 255Fernsehfonds Austria 256Film/Fernseh-Abkommen 256Filmförderung 257Folgerecht 257Förderungen und Subventionen 258Förderungsarten 258Förderungsrichtlinien 259Fotosammlung 259Galerienförderung 260Gender Budgeting 261Interdisziplinarität 261Kompositionsförderung 262Konzertveranstaltungsförderung 262Kulturinitiativen 262Kulturpolitik 263Kulturvermittlung 263Kunstankäufe 263Kunstbericht 264Kunstförderungsbeitrag 264KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz 265Künstler-Sozialversicherungsfonds 265Kunstsektion 267Leerkassettenvergütung 267LIKUS 268MEDIA 2007 268Musikförderung 269Österreichischer Kunstsenat 269Österreichischer Musikfonds 269Österreichisches Filminstitut 269Partizipation 270Preise 271Referenzfilmförderung 271Reprografievergütung 272Soziale Förderungen 272Sozialversicherung 273Soziokultur 274Sponsoring 275Steuergesetzliche Maßnahmen für Kunstschaffende 275Stipendien und Zuschüsse 276Subsidiaritätsprinzip 277Theaterarbeitsgesetz 277Theaterförderung 278Urheberrecht 279Verlagsförderung 280Verwertungsgesellschaften 280Video- und Medienkunstförderung 281Zeitschriftenförderung 282

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Kunstbericht 2010 251

Artothek Die Artothek des Bundes sammelt, verwaltet und betreut die seit 1948 im Rahmen der Kunstförderungsankäufe erworbenen Kunstwerke. 2002 wurde die Verwahrung und Verwaltung der bundeseigenen Kunstwerke der Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes übergeben. Die → Kunstankäufe der → Kunstsek-tion werden in den Räumlichkeiten dieser Gesellschaft, Speisingerstraße 66, 1130 Wien, gelagert und betreut.

Hier befinden sich neben einem Schauraum und einem Depot auch eine Bibliothek und die Dokumentation zu den Werken. Die Exponate werden prinzipiell an Bun-desdienststellen im In- und Ausland sowie an andere ausgewählte Institutionen mit öffentlichen Aufgaben bzw. ohne Gewinnabsicht verliehen. Unter Einbeziehung un-abhängiger KuratorInnen werden Ausstellungen zusammengestellt, die die aktuelle Entwicklung der österreichischen Kunst dokumentieren. In einem langfristig ange-legten Projekt wurde eine Museumsdatenbank erstellt, die laufend erweitert und aktualisiert wird.

Beiräte und Jurys Das österreichische Beiratssystem sieht die Beiziehung bzw. Konsultation unabhängi-ger ExpertInnen- und Sachverständigengremien bei der Vergabe von → Förderun-gen, → Stipendien, Subventionen und → Preisen vor. Nach § 9 des → Bundes-Kunstförderungsgesetzes vom 25. Februar 1988 kann die Ressortleitung „zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsangelegenheiten einzelner Kunst-sparten Beiräte oder Jurys einsetzen, in die Fachleute der jeweiligen Sparte zu be-rufen sind“. Die Entscheidungen der Beiräte sind jedoch nicht bindend. In der Praxis wird diesen Empfehlungen der Beiräte und Jurys aber Folge geleistet. Die verfas-sungsgesetzliche ministerielle Verantwortlichkeit bleibt unteilbar. Die BeamtInnen (ohne Stimmrecht) leiten in den meisten Fällen die Beiräte, bringen ihre langjährige Erfahrung ein und geben die Empfehlungen an die Ressortleitung weiter.

Die in diesem → Kunstbericht aufgelisteten Beiräte sind den einzelnen Fachabtei-lungen der → Kunstsektion beigestellt und spiegeln damit auch deren administra-tive Struktur wider. Die Berufung in einen Beirat erfolgt durch das für Kunstfragen zuständige Regierungsmitglied. Die Beiräte werden üblicher Weise für eine Funkti-onsdauer von drei Jahren bestellt. Bei der Zusammensetzung der Beiräte wird in der Regel auf eine paritätische Besetzung – z.B. betreffend professionellen Hintergrund, Geschlecht, regionale Streuung – geachtet.

Berufs- und Berufs- und Interessenverbände sind Zusammenschlüsse von PersonengruppenInteressenverbände mit dem Ziel, in organisierter Form die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder in

der Öffentlichkeit zu vertreten und gegenüber anderen Gruppen und/oder dem Staat durchzusetzen. Sie verstehen sich als Standesvertretung der KünstlerInnen sowie der KulturarbeiterInnen bzw. -vermittlerInnen und sind ihren Mitgliedern bei allen beruf-lichen und standespolitischen Problemen behilflich. Sie sind traditioneller Weise in diverse Entscheidungen, z.B. in Form von Gesetzesbegutachtungen und Stellungnah-men, eingebunden, häufig sogar Verhandlungspartner in der Entscheidungsfindung.

Die Berufsorganisationen der AutorInnen waren an den Vorbereitungsarbeiten für eine rechtliche Besserstellung der SchriftstellerInnen sowie der ÜbersetzerInnen – → Bibliothekstantieme, → Reprografievergütung, Entgelt für den Abdruck von Texten in Schulbüchern – beteiligt. In der Interessengemeinschaft Autorinnen Au-toren sind auch einzelne spezielle Berufsverbände wie die Übersetzergemeinschaft oder die Dramatikervereinigung organisiert. Weitere SchriftstellerInnenvereinigun-gen, die über den Status reiner Interessenvertretungen hinausgehen und auch künst-lerische Plattformen darstellen, sind u.a. die Grazer Autorinnen Autoren Versamm-lung, der Österreichische Schriftstellerverband und der Österreichische P.E.N.-Club.

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Kapitel IV Glossar252 Kunstbericht 2010

Der Österreichische Komponistenbund versteht sich als die Standesvertretung der KomponistInnen Österreichs, ist aber auch als Veranstalter tätig. Das Nationalkomitee Österreichs im Musikrat der UNESCO wird vom Österreichischen Musikrat als internati-onale Verbindungsstelle repräsentiert. Die Musiker-Komponisten-Autorengilde ist eine der größten Interessenvertretungen freischaffender MusikerInnen in Österreich. Diver-se lokale und regionale Organisationen vertreten die Interessen der Musikschaffenden im jeweiligen Nahbereich, z.B. die Interessengemeinschaft Niederösterreichische Kom-ponistInnen oder die Interessengemeinschaft Komponisten Salzburg.

Die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit vertritt vor allem die Freie Szene in Belangen der Selbstdarstellung und sozialen Absicherung. Auf Dienstgeberseite ha-ben sich der Theatererhalterverband Österreichischer Bundesländer und Städte, der Wiener Bühnenverein und der Wiener Theater-Direktoren-Verband organisiert. Die IG Kultur Österreich versteht sich als Interessenvertretung von regionalen → Kultur-initiativen und von Kultur- und KunstvermittlerInnen. Die Zentralvereinigung der ArchitektInnen Österreichs und die Bundeskammer der Architekten und Ingenieur-konsulenten sind weitere wichtige Berufs- und Interessenverbände.

Der Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden sieht sich als umfassende Interessenvertretung des österreichischen Films. Er beinhaltet den Verband Öster-reichischer Sounddesigner, den Österreichischen Verband Film- und Videoschnitt, die Vereinigung österreichischer AufnahmeleiterInnen und Produktionskoordinato-rInnen, den Verband Österreichischer FilmausstatterInnen, den Verband Österrei-chischer Kameraleute, den Drehbuchverband Austria, den Verband Österreichischer FilmschauspielerInnen, den Österreichischen Regie-Verband und die Interessenge-meinschaft Österreichischer Dokumentarfilmschaffender.

Im Bereich bildende Kunst existiert keine für Österreich einheitliche Berufsvertre-tung. Der bedeutendste Verband ist die IG bildende Kunst, die sich in den letzten Jahren zunehmend zu kulturpolitischen Belangen äußert und dabei die Interessen der bildenden KünstlerInnen wahrnimmt. Mittels Infoblatt und Website werden die Kunstschaffenden mit berufsbezogenen Informationen versorgt und rechtlich be-treut. Zudem werden Ausstellungen zumeist jüngerer KünstlerInnen durchgeführt. Daneben gibt es die Berufsvereinigung bildender KünstlerInnen Österreichs mit ihren Landesverbänden in Wien-Niederösterreich-Burgenland, Salzburg, Kärnten, Oberös-terreich und der Steiermark, die ebenfalls ihre Mitglieder über berufliche Belange informiert. Darüber hinaus existieren verschiedene bundesländerbezogene Verei-nigungen wie die Tiroler Künstlerschaft oder die Berufsvereinigung der bildenden Künstler Vorarlbergs.

Überdies besteht für Kunstschaffende die Möglichkeit, sich in der Kulturgewerk-schaft für Kunst, Medien, Sport und freie Berufe zu organisieren, die sich als die be-rufliche und soziale Interessenvertretung der künstlerisch, journalistisch, programm-gestaltend, technisch, kaufmännisch, administrativ, pädagogisch unselbständig oder freiberuflich Tätigen und Schaffenden in den Bereichen Kunst, Medien, Erziehung, Bildung und Sport versteht. Die → Verwertungsgesellschaften nehmen kollektiv für UrheberInnen Rechte an ihren Werken und Vergütungsansprüche wahr, soweit diese nicht von den UrheberInnen individuell ausgeübt werden. Sie sind im Bereich der Tantiemen alleinige Trägerinnen der Verwertungsinteressen der KünstlerInnen, soweit sich diese nicht selbst vertreten.

Bibliothekstantieme Mit der Novellierung des → Urheberrechts per 1. Jänner 1994 wurde nach jahr-zehntelangen Diskussionen um den so genannten Bibliotheksgroschen schließlich der Anspruch der UrheberInnen auf eine angemessene Vergütung für Entlehnungen aus den ca. 2.500 öffentlichen Bibliotheken statuiert. Dieser kann nur von → Ver-

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Kunstbericht 2010 253

wertungsgesellschaften geltend gemacht werden. In einem Entschließungsantrag des Nationalrats wurde dem Anliegen Ausdruck gegeben, dass die Zahlung der Bi-bliothekstantieme nicht zu einer Belastung des Budgets der einzelnen Büchereien führen sollte. Vielmehr sollten Bund und Länder diese Verpflichtung für die einzelnen Bibliotheken übernehmen. Im Mai 1996 kam es zur Unterzeichnung eines Vertrags zwischen dem Bund, den Ländern und den Verwertungsgesellschaften über die Ab-geltung für das Verleihen von Werkstücken in öffentlichen Büchereien.

Buchförderung Neben der Direktförderung zeitgenössischer AutorInnen gibt es eine Reihe von Maß-nahmen, die zwar zur Literaturförderung zählen, den AutorInnen aber eher mittel-bar zugute kommen. Dazu gehört die Förderung von Buchprojekten in Form von Druckkostenbeiträgen und Buchankäufen durch die Abteilung 5 (Literatur und Ver-lagswesen) der → Kunstsektion. Diese Maßnahme bezieht sich auf jene Verlage, die literarisch anspruchsvolle Bücher publizieren, kommt vor allem aber VerlegerIn-nen zugute, die eine gewisse Risikobereitschaft erkennen lassen. In Einzelfällen wer-den durch Förderungsankäufe Publikationen unterstützt, bei denen eine größere Verbreitung wünschenswert erscheint.

Buchpreisbindung Als Ergebnis des langjährigen wettbewerbsrechtlichen Verfahrens vor der Europäi-schen Kommission und der Verhandlungen in Brüssel stand seit Anfang 2000 fest, dass ein grenzüberschreitendes System der Buchpreisbindung wie der Sammelrevers zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz wegen des Verstoßes gegen das EU-Wettbewerbsrecht nicht mehr zulässig ist. Im Februar 2000 wurde mit der Kom-mission vereinbart, dass der grenzüberschreitende Sammelrevers im Juni 2000 auf-gehoben wird, der Ersatz durch nationale Systeme der Buchpreisbindung allerdings zulässig ist, wenn damit nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, insbesondere gegen die Warenverkehrsfreiheit, verstoßen wird.

In Österreich wurde – da mehr als 80 % der Bücher importiert werden – für eine gesetzliche Lösung optiert. Inhaltlich hat sich der österreichische Gesetzgeber am französischen Vorbild, dem als „Loi Lang“ bekannten Gesetz, orientiert. Die EU-Konformität der französischen Regelung wurde bereits in mehreren Urteilen des Eu-ropäischen Gerichtshofs bestätigt.

Das einstimmig beschlossene Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern (BGBl. I Nr. 45/2000) trat am 30. Juni 2000 in Kraft und wurde 2004 (BGBl. I Nr. 113/2004) und 2009 (BGBl. I Nr. 82/2009) novelliert. Das Gesetz gilt für den Verlag und den Import sowie den Handel, mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels, mit deutschsprachigen Büchern und Musikalien. Es zielt auf eine Preisgestal-tung ab, die auf die Stellung von Büchern als Kulturgut, die Interessen der Konsumen-tInnen an angemessenen Buchpreisen und die betriebswirtschaftlichen Gegebenhei-ten des Buchhandels bedacht nimmt. In § 3 ist die Preisfestsetzung so geregelt, dass die VerlegerInnen oder ImporteurInnen verpflichtet werden, für die von ihnen ver-legten oder in das Bundesgebiet importierten Waren einen Letztverkaufspreis fest-zusetzen und diesen bekannt zu machen. Die ImporteurInnen sind an den von den VerlegerInnen für das Bundesgebiet empfohlenen Letztverkaufspreis, abzüglich einer darin enthaltenen Umsatzsteuer, gebunden. Ist für das Bundesgebiet kein Letztver-kaufspreis empfohlen, so dürfen die ImporteurInnen den von den VerlegerInnen für den Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis, abzüglich einer darin enthaltenen Umsatzsteuer, nicht unterschreiten. Die BuchhändlerInnen können Rabatte von maximal 5 % vom Mindestpreis geben; öffentliche, wissenschaftliche und Schulbibliotheken können einen 10 %igen Rabatt erhalten.

Durch diese gesetzliche Regelung soll die Differenziertheit und Vielfalt des öster-reichischen Verlagswesens und Buchmarkts gewährleistet bleiben. Die gleichzeitige

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Kapitel IV Glossar254 Kunstbericht 2010

Liberalisierung des Verkaufspreises kommt den Notwendigkeiten des Markts ebenso entgegen wie den Wünschen der KonsumentInnen. Mit dem Buchpreisbindungsge-setz hat der österreichische Gesetzgeber gezeigt, dass er kulturpolitische Ziele über rein marktpolitische und wettbewerbsorientierte stellt. Damit hat Österreich eine Vor-reiterrolle bei einem sich auf EU-Ebene abzeichnenden Trend eingenommen, der in einheitlichen Sprachräumen einen weiteren Integrationsschritt der EU von einer rei-nen Wettbewerbsgemeinschaft in einem Binnenmarkt zu einer vielfältigen Kulturge-meinschaft erwarten lässt. Zwei Jahre nach der gesetzlichen Regelung der Buchpreise in Österreich trat auch in Deutschland ein Gesetz zur Sicherung der Buchpreisbindung in Kraft, das in vielen Punkten mit der österreichischen Lösung vergleichbar ist.

Budget Das Kunstbudget Österreichs wird gemäß den im Bundeshaushaltsgesetz definier-ten Prinzipien der Budgetwahrheit, -klarheit und -jährlichkeit erstellt. Seit Mitte der 1970er Jahre haben sich das Angebot an kulturellen Veranstaltungen und damit die dafür notwendigen öffentlichen Mittel vervielfacht. Die Kunstförderungsausgaben der → Kunstsektion betrugen 2010 € 87,78 Mio. Damit liegt das Kunstbudget im Spitzenfeld vergleichbarer europäischer Staaten. Die Finanzierung von Kunst und Kultur funktioniert in Österreich wie in allen europäischen Ländern im Wesentlichen über öffentliche Mittel und erst in letzter Zeit zunehmend über private Zuwendun-gen oder → Sponsoring. Neben den Angelegenheiten der Kunst, der Bundesthe-ater und der → Filmförderung ist das BMUKK auch für die Angelegenheiten der Museen (soweit sie nicht in die Wirkungsbereiche der Bundesministerien für Inneres bzw. für Landesverteidigung fallen), der Österreichischen Nationalbibliothek, der Österreichischen Phonothek, des Denkmalschutzes, des öffentlichen Bibliothekswe-sens und der Volkskultur zuständig. Die Auslandskulturpolitik ressortiert beim Bun-desministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

Bundes-Kunstförderungs- Die österreichische Bundesverfassung schreibt der öffentlichen Hand keinerlei direkte gesetz Verpflichtung zur Pflege oder Förderung von Kultur und Kunst vor. Diesbezügliche

Maßnahmen erfolgen im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes und der Länder. Kulturrelevante Bestimmungen auf verfassungsgesetzlicher Ebene ent-halten Art. 10 bis 15 des Bundes-Verfassungsgesetzes, in denen die Kompetenzver-teilung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben ist. Artikel 10 zählt die Kom-petenzen des Bundes auf. Daraus resultiert, dass er im Bereich der Kulturpflege u.a. für die Führung der Bundestheater, der Bundesmuseen, der Hofmusikkapelle sowie im Rahmen des Denkmalschutzes etwa für die Schlösser, Residenzen und Kirchen zuständig ist. Die Bundeskunstförderung selbst ist rechtlich im Bereich der Privatwirt-schaftsverwaltung des Bundes angesiedelt. Ebenso wie für die Kunstförderung der Bundesländer gilt das im Zivilrecht geregelte Vertragswesen.

Das Bundes-Kunstförderungsgesetz (BGBl. Nr. 146/1988, BGBl. I Nr. 95/1997, BGBl. I Nr. 132/2000), mit dem sich die Republik im Bereich der öffentlichen Kunstförderung selbst verpflichtet und bindet, wurde 1988 verabschiedet. Neben der Forderung, im jeweiligen Budget die nötigen Mittel für die öffentliche Kulturförderung vorzusehen, beinhaltet § 1 Abs. 1 die Zielsetzung der Förderung des künstlerischen Schaffens und seiner Vermittlung, der Verbesserung der Rahmenbedingungen für → Sponsoring sowie der sozialen Lage der Kunstschaffenden. Die weiteren Gesetzesabschnitte be-ziehen sich auf den Gegenstand der Förderung – mit dem deklarierten Schwerpunkt auf zeitgenössischer Kunst, deren geistige Wandlungen und deren Vielfalt –, auf die Förderungsarten sowie die allgemeinen Voraussetzungen, Richtlinien und Bedingun-gen für eine Förderung. Weitere Paragrafen beziehen sich auf die → Beiräte und Jurys sowie die Erstellung des → Kunstberichts.

Mit der Novelle zum Kunstförderungsgesetz 1998 wurde rückwirkend ab dem Jän-ner 1991 die Einkommensteuerfreiheit von → Stipendien und → Preisen fest-

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Kunstbericht 2010 255

gelegt, die nach dem Kunstförderungsgesetz vergeben werden. Die Steuerfreiheit wurde auch auf vergleichbare Leistungen aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften sowie auf Stipendien und Preise ausgedehnt, die unter vergleichbaren Vorausset-zungen von nationalen und internationalen Förderungsinstitutionen vergeben wer-den. (→ Steuergesetzliche Maßnahmen)

Mit der Novelle zum Kunstförderungsgesetz 2000 wurde für den Bereich der modi-fizierten → Galerienförderung festgelegt, dass der Bund den Ankauf von Kunst-werken durch österreichische Museen durch Zuschüsse fördern kann, wenn dies im gesamtösterreichischen Kunstinteresse gelegen ist.

Eurimages Der 1988 als Teilabkommen des → Europarats errichtete Filmförderungsfonds un-terstützt primär die Herstellung von Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilmen, die für eine Auswertung im Kino bestimmt und als Koproduktion zwischen mindes-tens zwei Mitgliedsländern konzipiert sind. Weiters werden der Verleih von europäi-schen Kinofilmen sowie Kinos in jenen Ländern unterstützt, die keinen Zugang zum → MEDIA-Programm der → Europäischen Union haben. Die Richtlinien und För-derungsbedingungen im Bereich der Koproduktionen werden jährlich neu adaptiert, um den laufenden Veränderungen der Filmproduktion in den Mitgliedstaaten Rech-nung zu tragen und somit den Erfordernissen der Filmwirtschaft gerecht zu werden. Die Förderung kann höchstens 15 % der Gesamtherstellungskosten und maximal € 700.000 betragen. Liegen diese unter € 1,5 Mio., können 20 % beantragt werden. Die Förderung wird in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens gewährt; die Rückzahlung erfolgt ab den ersten Netto-Produktionserlösen.

Im Jahr 2010 hatte Eurimages 34 Mitgliedsländer: Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Grie-chenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.

Europäische Union Mit dem Vertrag über die Europäische Union, der am 1. November 1993 in Kraft trat, wurde erstmals eine Rechtsgrundlage für das kulturpolitische Engagement der Gemeinschaft geschaffen. Unter Beachtung des → Subsidiaritätsprinzips (Artikel 167, Vertrag von Lissabon) beschränkt sich die Rolle der EU auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den KulturakteurInnen der Mitgliedstaaten und die Er-gänzung ihrer Initiativen. Die Kulturkompetenz liegt folglich uneingeschränkt bei den Mitgliedstaaten. Den Kulturbereich betreffend wurde im Vertrag von Lissabon ausschließlich die Beschlussform geändert: Der EU-Kulturministerrat beschließt nicht mehr einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit.

Europarat Als zwischenstaatliche Organisation unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg gegründet, stellt der Europarat allgemein humanistische und demokratische Werte in den Mit-telpunkt seiner kulturellen und erzieherischen Aktivitäten. Nach 1989/90 wurden die neuen mittel- und osteuropäischen Demokratien schrittweise in die Organisation aufgenommen. Im kulturellen Bereich ist vor allem die Europäische Kulturkonvention sowie das Lenkungskomitee für kulturelle Entwicklung (CD-CULT) von Bedeutung. Seit 1989 läuft ein Evaluierungsprogramm staatlich-nationaler → Kulturpolitiken.

Der Bereich Kunst und Kultur ist in der Generaldirektion IV (Bildung, Kultur und kul-turelles Erbe, Jugend und Sport) zusammengefasst, die mit 200 MitarbeiterInnen die größte Einheit des Europarats ist.

Auf internationaler Ebene folgten durch Inkrafttreten der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt der kulturellen Ausdruckformen weitere Ak-

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Page 257: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel IV Glossar256 Kunstbericht 2010

tivitäten des Europarats. Ebenso leistete der Europarat im Rahmen des Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 wertvolle Vorarbeit. Darüber hinaus wurde mit der Ausarbeitung eines Weißbuchs bezüglich Strategien und praktischen Vorschlägen, wie der interkulturelle Dialog in den verschiedenen politischen Bereichen angewandt werden soll, ein wichtiges Instrumentarium für die Mitgliedstaaten des Europarats geschaffen.

Die → Kunstsektion des BMUKK nimmt die politische Vertretung im Europäischen Filmfonds → Eurimages wahr, der ein Teilabkommen des Europarats darstellt.

Fernsehfonds Austria Mit der Novelle des KommAustria-Gesetzes wurde per 1. Jänner 2004 bei der Rund-funk und Telekom Regulierungs GmbH (RTR-GmbH), einer dem BKA nachgeordne-ten Dienststelle, ein Fernsehfilmförderungsfonds eingerichtet. Die RTR-GmbH erhält seit 2010 jährlich € 13,5 Mio. (bisher € 7,5 Mio.) aus einem Teil der Gebühren gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz, die früher dem Bundesbudget zugeflossen sind. Diese Mittel sind durch die RTR-GmbH anzulegen und zur Förderung der Her-stellung von Fernsehproduktionen zu verwenden. Für die Vergabe von Förderungen aus dem Fernsehfilmförderungsfonds wurden von der RTR-GmbH Richtlinien erstellt und ein Fachbeirat, bestehend aus fünf Personen mit mehrjähriger Praxis in der Film-branche, installiert. Förderungsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Förderungsziele und nach Stellungnahme des Fachbeirats durch die Geschäftsfüh-rung der RTR-GmbH getroffen.

Die maximale Förderungshöhe beträgt 20 % der angemessenen Gesamtherstel-lungskosten. Die Höchstförderungsgrenzen liegen im Einzelfall für Fernsehserien bei € 120.000 pro Folge, für TV-Dokumentationen bei € 200.000 und für Fernsehfil-me bei € 700.000. Die Förderungen werden in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Antragsberechtigt sind unabhängige ProduktionsunternehmerInnen bzw. -unternehmen mit entsprechender fachlicher Qualifikation. Die Förderungsmittel sollen zur Steigerung der Qualität der Fernsehproduktion und der Leistungsfähig-keit der österreichischen Filmwirtschaft beitragen, den Medienstandort Österreich stärken und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten. Darüber hinaus soll die Förderung einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten. Mit der Novelle zum KommAustria-Gesetz 2010 wurde u.a. für Ausnahmefälle eine Förderungshöhe bis zu 30 % sowie neben der Herstellungsförderung auch die För-derung fremdsprachiger Fassungen und der Präsentation der Filme auf Festivals vor-gesehen.

Film/Fernseh-Abkommen Der Österreichische Filmförderungsfonds (seit 1993 → Österreichisches Filminsti-tut) und der ORF haben am 12. Oktober 1981 ein Förderungsabkommen unterzeich-net, das 1989, 1994, 2003, 2006 und 2011 abgeändert und ergänzt wurde. Ziel des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Abkommens ist die gemeinsame Förderung des österreichischen Kinofilms, der den Voraussetzungen des Filmförderungsgeset-zes und des Rundfunkgesetzes entspricht. 10 % der Abkommensmittel sind zur be-sonderen Förderung des Nachwuchsfilms, des Films mit Innovationscharakter, des Kurzfilms und des Dokumentarfilms reserviert.

Aufgrund dieses Abkommens stellt der ORF Mittel für die → Filmförderung zur Verfügung und ist damit ausschließlich berechtigt, die gemäß dem Film/Fernseh-Abkommen geförderten Filme nach Ablauf der jeweiligen Kinoschutzfrist für die Ge-biete Österreich und Südtirol beliebig oft fernsehmäßig zu nutzen. Zur Durchführung des Abkommens wurde eine gemeinsame Kommission eingerichtet. Zur Erreichung des Abkommensziels stellte der ORF von 2004 bis 2009 jährlich € 5.960.370 zur Verfügung. Mit dem Jahr 2010 wurden die Mittel auf € 8 Mio. erhöht. Im Rahmen der Novellierung des ORF-Gesetzes 2010 wurde in § 31 Abs. 10a Ziff. 2 lit. a „der

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 257 von 305

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Fortbestand des Film/Fernseh-Abkommens und die Erfüllung der daraus resultieren-den Verpflichtungen durch den Österreichischen Rundfunk“ festgeschrieben.

Am 14.1.2011 wurde die Neufassung des Film/Fernseh-Abkommens unterzeichnet. Die wesentlichen Änderungen – neben der Erhöhung der Mittel auf € 8 Mio. jährlich bis 2013 – bestehen aus folgenden Punkten: verbesserte Bewerbung und Program-mierung der mitfinanzierten Kinofilme durch den ORF, Verkürzung der Lizenzzeit im Bedarfsfall, Rückübertragungsmöglichkeit der Nutzungsrechte von Filmen an den/die ProduzentIn, angemessene Erlösbeteiligung für den ORF sowie „7 Tage Catch Up“-TV-Recht für den ORF.

Filmförderung Die österreichische Bundes-Filmförderung umfasst zwei Bereiche: Zum einen werden durch die → Kunstsektion die Bereiche Avantgarde-, Experimentalfilm, künstlerisch gestalteter Dokumentarfilm und innovative Projekte aus dem Nachwuchsbereich so-wie → Video- und Medienkunst abgedeckt, zum anderen ist das ihr beigestell-te, aber administrativ in Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts eingerichtete → Österreichische Filminstitut für die Förderung des abendfüllenden Spielfilms zuständig. Zuwendungen in diesem Bereich werden seit 1981 vom zuletzt 2010 novellierten Filmförderungsgesetz geregelt. Das Förderungsprogramm unterschei-det zwischen einer Förderung von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen, von Veranstaltungen sowie einer Investitionsförderung. Es werden Druckkostenbeiträge, Arbeitsstipendien und Reisekostenzuschüsse vergeben und die Erstellung von Dreh-büchern, die Herstellung von Filmen sowie deren Verwertung gefördert. Besonders wichtig sind auch die Förderungen im Bereich der Film- und Fotoarchivierung, -for-schung und -vermittlung.

Eine weitere Förderungsschiene wurde mit der Novelle des KommAustria-Gesetzes und der Einrichtung des → Fernsehfonds Austria geschaffen, der von der RTR-GmbH verwaltet wird.

Folgerecht Das Folgerecht soll den Kunstschaffenden und ihren RechtsnachfolgerInnen einen Anteil am wirtschaftlichen Gewinn sichern, den die WiederverkäuferInnen (Aukti-onshäuser, KunsthändlerInnen) aus der Wertsteigerung eines Werks erzielen.

Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen den Regierungen, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament gibt es mit der im Jahr 2001 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über die Harmonisierung der Ansprüche von Kunstschaf-fenden auf einen Anteil beim Verkauf ihrer Werke eine gesamteuropäische Rege-lung. In vier Staaten (Niederlande, Portugal, Großbritannien und Österreich) gab es bisher überhaupt kein Folgerecht; in anderen Ländern wurde es nicht entsprechend umgesetzt.

Damit der Verkauf moderner Kunst in den oberen Preisklassen künftig nicht au-ßerhalb der EU stattfindet, wurden mit der Richtlinie degressive Sätze eingeführt, die seit 2006 im innerstaatlichen Recht umgesetzt sind. So erhalten KünstlerInnen zwischen 4 % und 0,25 % der Erlöse aus dem Wiederverkauf ihrer Werke nach fol-gender Preisstaffelung: 4 % von den ersten € 50.000, 3 % von weiteren € 150.000, 1 % von weiteren € 150.000, 0,5 % von weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren Beträgen. Die Vergütung beträgt insgesamt jedoch höchstens € 12.500. Der Anspruch auf Folgerechtsvergütung steht nur zu, wenn der Verkaufspreis min-destens € 2.500 beträgt und an der Veräußerung ein/e VertreterIn des Kunstmarkts – wie ein Auktionshaus, eine Kunstgalerie oder ein/e sonstige/r KunsthändlerIn – als VerkäuferIn, KäuferIn oder VermittlerIn beteiligt ist. Ab 1.1.2012 gilt das Folgerecht auch für den Wiederverkauf von Kunstwerken Verstorbener bis 70 Jahre nach deren Tod.

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Kapitel IV Glossar258 Kunstbericht 2010

Förderungen und Die Kunstförderung des Bundes wird in überwiegendem Ausmaß von der seit 1. März Subventionen 2007 im BMUKK angesiedelten → Kunstsektion auf Basis des → Bundes-Kunst-

förderungsgesetzes verwaltet. Ein Förderungsansuchen wird von den zuständigen BeamtInnen auf Plausibilität und Voraussetzungen überprüft, danach gegebenen-falls unter Beiziehung eines Beirats nach seiner künstlerischen Qualität beurteilt und schließlich – je nach Höhe des Förderungsansuchens – von der zuständigen Abteilung oder der/dem Ressortverantwortlichen genehmigt. Die Erledigung von Förderungs-ansuchen erfolgt in Abstimmung mit Ländern und Gemeinden (→ Subsidiaritäts-prinzip). Den Abschluss des Verfahrens bilden die Vorlage und die Überprüfung des Nachweises der widmungsgemäßen Verwendung gewährter Subventionen.

Neben der staatlichen Kultur- und Kunstförderung im engeren Sinn sieht die öster-reichische Gesetzgebung noch eine Reihe von wichtigen Instrumenten der indirek-ten KünstlerInnenförderung vor. Es handelt sich dabei um diverse einfachgesetzliche Bestimmungen in der Sozial- und Steuerpolitik, um unterschiedliche Ansätze einer KünstlerInnen-Sozialversicherung, um Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarkt-verwaltung, um die → Urheberrechtsgesetzgebung (neben Direkteinnahmen für Kunstschaffende auch andere Vergütungen, die aus der Nutzung von Werken und Leistungen erwachsen, etwa die → Bibliothekstantieme), um den Ausbau der pri-vaten Kunstförderung durch steuerliche Erleichterungen und um die Absetzbarkeit von privaten Spenden und von → Sponsoring.

Förderungsarten Förderungsarten im Sinne des → Bundes-Kunstförderungsgesetzes 1988, § 3 Abs. 1, sind:

•Geld-undSachzuwendungenfüreinzelneVorhaben(Projekte) •derAnkaufvonWerken(insbesonderederzeitgenössischenKunst) •zins-oderamortisationsbegünstigteGelddarlehen •Annuitäten-,Zinsen-,Kreditkostenzuschüsse •dieVergabevon→ Stipendien (insbesondere von Studienaufenthalten im Aus-

land) •dieErteilungvonAufträgenzurHerstellungvonWerkenderzeitgenössischenKunst •die Vergabe von Staatspreisen, Österreichischen Kunstpreisen (vormals: Würdi-

gungspreise) und Outstanding Artist Awards (vormals: Förderungspreise) sowie Prämien für hervorragende künstlerische Leistungen

•sonstigeGeld-undSachzuwendungen Von den im Kunstförderungsgesetz vorgesehenen Instrumenten der Ausfallshaftung

und des Darlehens wird aber sehr selten Gebrauch gemacht.

In den einzelnen Kunstsparten werden u.a. vergeben: •Jahressubventionen(z.B.fürBühnen,Kunstvereine,KonzertveranstalterInnen,Lite-

raturhäuser, Kulturinitiativen) •Projektsubventionen (z.B. für Filmproduktionen, Literaturveranstaltungen,Work-

shops, Präsentationen) •Druck-,Übersetzungskostenzuschüsse •ZuschüssefürkünstlerischeProduktionundReproduktion •Investitionsförderungen,infrastrukturelleMaßnahmen •Finanzierungder→ Kulturvermittlung • → Stipendien •Reise-,Aufenthalts-,Tourneekostenzuschüsse •→ Verlagsförderung, → Galerienförderung, Drehbuchförderungen •Atelier-,Fortbildungs-,Materialkostenzuschüsse,FinanzierungvonArbeitsbehelfen •Ausstellungskosten-,Festivalbeteiligungszuschüsse •→ Kompositionsförderung •→ Konzertveranstaltungsförderung

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Kunstbericht 2010 259

Förderungen in einem weiteren Sinn sind die Bereitstellung von KünstlerInnenateliers und die Vergabe von → Preisen. Keine echten Förderungen (unechte Subventionen) sind hingegen → Kunstankäufe, weil damit in Geld messbare Gegenleistungen verbunden sind. Förderungen können laut → Bundes-Kunstförderungsgesetz das künstlerische Schaffen selbst, die Veröffentlichung, Präsentation und Dokumentation von Werken und die Erhaltung von Werkstücken und Dokumenten betreffen sowie an Einrichtungen ergehen, die diesen Zielen dienen. Aus der privatrechtlichen Form der Kunstförderung – wie sie sowohl in den meisten Ländern als auch beim Bund in Selbstbindungsgesetzen verankert ist – erwächst den Kunstschaffenden grundsätz-lich kein Anspruch aus den in diesen Gesetzen erwähnten Förderungsmaßnahmen. Erst der konkrete Förderungsvertrag bedingt Rechte und Pflichten für beide Seiten. Sämtliche Förderungen eines Jahres werden im → Kunstbericht dargestellt.

Förderungsrichtlinien Alle Abteilungen der → Kunstsektion haben detaillierte Übersichten über ihre För-derungsprogramme gemäß § 2 → Bundes-Kunstförderungsgesetz herausgege-ben. Es gelten die allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderun-gen aus Bundesmitteln des Bundesministeriums für Finanzen sowie die mit 1. Juni 2004 in Kraft getretenen allgemeinen Rahmenrichtlinien der Kunstsektion für die Gewährung von Förderungen nach § 8 Kunstförderungsgesetz, die mit Gültigkeit vom 30. September 2010 erneuert wurden. Als Anhang beinhalten diese Richtlinien auch spezielle Regelungen für die → Filmförderung. Die bisher geltenden Filmricht-linien werden damit außer Kraft gesetzt. Alle diesbezüglichen Informationen stehen unter www.bmukk.gv.at zur Verfügung.

Fotosammlung Durch den gezielten Ankauf von Fotoarbeiten wurde seit 1981 die bedeutendste nationale Fotosammlung in Österreich aufgebaut, die zusammen mit der Sammlung des Landes Salzburg als „Fotogalerie“ im Museum der Moderne Salzburg/Ruperti-num gelagert, betreut und immer wieder national und international in Ausstellungen präsentiert wird. Die gesamte Fotosammlung umfasst mehr als 16.000 Einzelarbei-ten – davon ca. 8.000 aus Bundesbeständen – von über 430 KünstlerInnen. Der Ankaufswert der Bundessammlung entspricht etwa € 2,8 Mio. Dabei lautet der Auf-trag nicht nur, hochkarätige Einzelstücke zusammenzutragen, sondern auch Wachs-tums- und Reifungsprozesse sichtbar zu machen. Vermehrt werden junge, innovative Positionen in die Sammlung integriert.

Der umfangreiche Sammlungsbestand beherbergt Beispiele dokumentarischer, kon-zeptioneller und experimenteller fotografischer Strategien von lang bekannten Rou-

Sandra Kosel: Robinsonaden 2, 3, 4

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Kapitel IV Glossar260 Kunstbericht 2010

tiniers ebenso wie von jungen zeitgenössischen NachwuchskünstlerInnen. Er spannt den Bogen von den fotojournalistischen Arbeiten der 1950er und 1960er Jahre über den Aktionismus bis hin zu den verschiedenen künstlerischen Positionen der Gegen-wart. Seit es in Österreich zwei universitäre Ausbildungsmöglichkeiten für Fotografie – an der Universität für angewandte Kunst Wien und an der Akademie der bildenden Künste Wien – gibt, entdecken verstärkt viele der ganz jungen Kunstschaffenden das Medium für sich neu und entwickeln spannende innovative Strategien, die eben-so Eingang in die Sammlung finden. Jährlich werden auf Vorschlag des Fotobeirats Werke im Wert von über € 160.000 angekauft. Unter Ankäufe online (www.bmukk.gv.at/kunst/fotosammlung) sind die aktuellen Erwerbungen auf der Website der → Kunstsektion zu sehen.

Galerienförderung 2001 wurde im Einvernehmen mit dem Verband österreichischer Galerien moder-ner Kunst die „Galerienförderung neu“ beschlossen. Aufgrund einer Novelle zum → Bundes-Kunstförderungsgesetz erfolgt diese Förderung durch die Zuteilung von Mitteln der → Kunstsektion an ausgewählte Bundes- und Landesmuseen zum Ankauf von Werken zeitgenössischer KünstlerInnen in österreichischen Galerien un-ter der Voraussetzung, dass diese die erhaltenen Förderungsmittel auf € 54.000 aus eigenen Mitteln aufstocken.

Die Galerienförderung durch Museumsankauf wurde 2008/2009 evaluiert und be-reits für 2009 wurden Verbesserungsmaßnahmen getroffen. Diese sind im Einzelnen:

•klareFormulierungderZielsetzungenderFörderungsmaßnahmeineinemMissionStatement

•ErweiterungdergefördertenMuseenumdasWienMuseum(damitsindallefürzeitgenössische Kunst relevanten Bundes- und Landesmuseen erfasst)

•ErhöhungdesjährlichenKostenrahmensvon€474.500auf€511.000 •dieVereinfachungderFörderungsbedingungen •verstärktesAugenmerkaufEmergingArtistsundKünstlerinnen •verbesserteTransparenzdurchdiePräsentationderAnkäufeinAusstellungenund

auf der Homepage der Museen

Weiters wurde 2002 in Kooperation mit dem Verband österreichischer Galerien mo-derner Kunst ein Programm zur Förderung der Beteiligung österreichischer kommer-zieller Galerien an Kunstmessen im Ausland eingerichtet. Nach bestimmten Kriterien werden im Rahmen dieser Förderung Standkosten einer Galerie bei Messebeteiligun-gen unterstützt. 2008/2009 wurde auch die Auslandsmessenförderung für Galerien evaluiert. Die bereits 2009 geltenden Verbesserungsmaßnahmen lauten hier:

•klareFormulierungderZielsetzungenderFörderungsmaßnahmeineinemMissionStatement

•ErhöhungdesbisherigenKostenrahmensvon€200.000auf€300.000 •ErweiterungvonbishersiebengefördertenrenommiertenMessenaufneunMes-

sen, jedoch bei zwei statt bisher drei förderbaren Messebeteiligungen pro Galerie und Jahr

Anita Witek: Die Reise der Fotografin 1,2,3

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Page 262: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 261

•ErweiterungderförderbarenMessebeteiligungenumOff-Messenbzw.„wenigerrenommierte Messen“, insbesondere für eine mögliche Teilnahme von engagier-ten, aber finanzschwachen Galerien

2010 wurden zehn Off-Messen zur Förderung ausgeschrieben. Die Galerien erhalten für zwei Messebeteiligungen pro Jahr einen fixen Pauschalbetrag von je € 4.000. Ein besonderes Augenmerk wird auf Emerging Artists gelegt.

Diese Förderungsmaßnahmen bezüglich der gewerblichen Galerien dienen im We-sentlichen der Verbesserung der Chancen der bildenden KünstlerInnen auf dem österreichischen und internationalen Kunstmarkt. Sie verstärken die internationale Präsenz, Rezeption und Verbreitung österreichischer Kunst.

Gender Budgeting Eine Reihe von nationalen und EU-Rechtsnormen fordert eine grundsätzliche Forcie-rung der geschlechtsspezifischen Gleichstellung durch den Gesetzgeber in allen Poli-tikfeldern. Im per 1.1.2009 novellierten Bundesverfassungsgesetz heißt es im Art. 13 Abs. 3: „Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsäch-liche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.“ Dies betrifft auch das neue Bundeshaushaltsgesetz 2013 mit dem Schwerpunkt der wirkungsorientierten Haushaltsführung. Die Gleichstellung der Geschlechter ist dabei eines der Wirkungs-ziele und Gender Budgeting das finanzpolitische Instrument, um dies zu erreichen.

Die genderspezifische Verwendung der Kunstförderungsmittel für Einzelpersonen wird seit 2007 im Strukturteil des → Kunstberichts dargestellt. Im Jahr 2009 wurde darüber hinaus ein Pilotprojekt für den Bereich der Institutionen durchgeführt. Es wurden zehn Institutionen mit einem 2008 zuerkannten Gesamtförderungsvolumen in der Höhe von rund € 29 Mio. ausgewählt. Mit Hilfe von Datenerhebungsblättern wurde die Geschlechterverteilung der Beschäftigten, deren Einkommenssituation und die Zusammensetzung der Leitungsgremien ermittelt und analysiert. Die Aus-wahlkriterien bezogen sich auf die Verteilung auf diverse Sparten sowie auf ver-schiedene Förderungshöhen. Aufgrund der relativ geringen Fallzahl sind jedoch die ausgewählten Institutionen sowie die diesbezüglichen Analyseergebnisse im Hinblick auf die Gender-Verteilung nicht repräsentativ für den gesamten Kunstbereich.

Die Analyse der von den Pilotinstitutionen gelieferten Daten zeigt, dass das Ge-schlechterverhältnis bei der Beschäftigung im Unterschied zur allgemeinen gesell-schaftlichen Situation annähernd ausgeglichen ist. Im Hinblick auf die Ausbildung ist bei den erhobenen AkademikerInnen und MaturantInnen zu beobachten, dass Frauen tendenziell höher qualifiziert sind. Weiters sind eindeutig mehr Frauen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Administration zu finden, überdurchschnitt-lich viele Männer hingegen im Bereich Technik. Was die gendergerechte Verteilung des Einkommens anbelangt, ist festzustellen, dass hier entsprechend der gesamtge-sellschaftlichen Situation die Männer auf höherer Führungsebene (Vereinsvorstand, Geschäftsführung) und somit in den höheren Einkommensklassen stärker vertreten sind. Dagegen sind die Frauen in den unteren Gehaltskategorien bzw. im Teilzeitbe-reich überrepräsentiert. Auf mittlerer Führungsebene sind Frauen gut vertreten. Im Bereich der Gremien (Beirat, Jury, Vorstand, Geschäftsführung, Direktorium, Auf-sichtsrat) finden sich überwiegend Männer.

Die Ergebnisse bestätigen bisherige Erfahrungen und Forschungsergebnisse. Eine Sensibilisierung für Gleichstellung im Kunstbereich scheint bei den untersuchten Ins-titutionen jedenfalls vorhanden.

Interdisziplinarität Der Begriff stammt ursprünglich aus Wissenschaft und Forschung und bezeichnet die Eigenschaft einer Wissenschaft, Ansätze, Denkweisen oder zumindest die Me-thoden anderer, voneinander unabhängiger Einzelwissenschaften durch fächerüber-

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Page 263: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel IV Glossar262 Kunstbericht 2010

greifende Arbeitsweise zu nutzen. Innerhalb eines erweiterten Kunstbegriffs ist die Nutzbarmachung kunstferner Disziplinen wie Medizin, Philosophie, Klimaforschung, Ethik usw. für neue künstlerische Entwicklungen zu verstehen. Um von echter Inter-disziplinarität sprechen zu können, muss ein Zusammenführen verschiedener Teilas-pekte zu einem neuen, in sich stimmigen Ganzen vorliegen. Ein bloßes Nebeneinan-der von Teilaspekten wäre nicht ausreichend. Oftmals sind Arbeitsgruppen, die ein neues Projekt entwickeln, interdisziplinär zusammengesetzt – gerade darin liegt ein großes Innovationspotential für die Entwicklung von Kunst, Kultur und Gesellschaft. Interdisziplinäre Projekte werden in der Kunstsektion von Abteilung 7 gefördert. Ein eigener Fachbeirat prüft die Anträge und spricht Förderungsempfehlungen aus.

Kompositionsförderung Die Abteilung 2 (Musik und darstellende Kunst) der → Kunstsektion unterstützt KomponistInnen in Form von jährlich ausgeschriebenen Staatsstipendien, durch Ein-zelförderungen bei Werkaufträgen durch besonders qualifizierte Ensembles, durch Fortbildungsbeiträge für Auslandsaufenthalte und durch Materialkostenzuschüsse für die Herstellung von Partituren und Aufführungsmaterialien. In Anerkennung be-sonderer künstlerischer Leistungen werden der Outstanding Artist Award und der Österreichische Kunstpreis vergeben. Mit diesen Maßnahmen wird der Stellenwert Neuer Musik im Konzertleben verbessert.

Konzertveranstaltungs- Im Rahmen dieses Förderungsprogramms der Abteilung 2 (Musik und darstellende förderung Kunst) der → Kunstsektion wird in erster Linie neue, teilweise experimentelle, zeit-

genössische Musik unterstützt, ohne dabei die Publikumsresonanz außer Acht zu las-sen. Obwohl KonzertveranstalterInnen mit qualitätsvollem Programm einen hohen Ei-genertrag (Deckungsgrad) aufweisen, sind sie im Musikland Österreich dennoch von öffentlichen Finanzierungen abhängig, wenn das Programmangebot nicht vorrangig marktorientierten Kriterien folgt. Zusätzlich werden Prämien für Konzertprogramme, insbesondere mit einem entsprechenden innovativen Anteil, zuerkannt.

Kulturinitiativen Österreichs Kulturinitiativen haben sich seit den 1970er Jahren zu einem aktiven und belebenden Teil der österreichischen Gegenwartskultur und -kunst entwickelt und in der öffentlichen kulturpolitischen Diskussion der vergangenen Jahre einen höheren Stellenwert erhalten. Die Bandbreite dieses relativ jungen kulturellen Sektors reicht von regionalen VeranstalterInnen, multikulturellen, interdisziplinären und experimen-tellen Kunst- und Kulturprojekten unter dem Gesichtspunkt der Integration sozial benachteiligter Gruppen bis hin zu Serviceleistungen und Verbänden, die Verbes-serungen im Bereich von Organisation und Management der Kunst- und Kultur-initiativen ermöglichen. Ursprünglich mit überwiegend soziokulturellen Zielsetzun-gen (→ Soziokultur) angetreten, haben sich die Kulturinitiativen zum Großteil zu regionalen Veranstaltungszentren mit breiter Angebotspalette gewandelt. Seit 1991 werden – nach einem Entschließungsantrag des Nationalrats am 28. Juni 1990 – regionale Kunst- und Kulturinitiativen in ganz Österreich von einer eigenen Abteilung der →  Kunstsektion, der Abteilung 7, gefördert, soweit sie von überregionalem Interesse oder geeignet sind, Beispiel gebend zu wirken.

Bei der Umsetzung dieses Auftrags stehen folgende Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung:

•ZuschüssezurBetriebsführung •Investitions-,Projekt-,Programm-undReisekostenzuschüsse •jährlichausgeschriebenePreise •EvaluationundangewandteKulturforschung •internationale Qualifizierung von Führungskräften im Kunst- und Kulturbereich

durch ein eigenes Trainee-Programm bei ausländischen Institutionen im Ausmaß von drei bis sechs Monaten

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Page 264: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 263

Kulturpolitik In Westeuropa kann erst nach dem 2. Weltkrieg von einer systematischen, liberal-de-mokratisch orientierten staatlichen Kultur- bzw. Kunstförderungspolitik gesprochen werden. In den vergangenen Jahrzehnten lösten unterschiedliche kulturpolitische Praktiken einander mehrmals ab. Kunst- und Kulturförderung durch die öffentliche Hand blieb traditionell eine kontroverse und viel diskutierte Angelegenheit. Die Kritik richtete sich vor allem gegen die Ineffektivität des „Gießkannenprinzips“ und das fast ausschließlich nach sozialen Gesichtspunkten betriebene Förderungsmodell, das wenig für die künstlerische Weiterentwicklung leistet.

Die Versuche, die früher häufig auf vielfältigen persönlichen Abhängigkeiten basie-renden staatlichen Kunst- und Kulturförderungssysteme zu reformieren und trans-parenter zu gestalten, führten durch den vermehrten Einsatz von → Beiräten und Jurys zunehmend zur Gremialisierung von Förderungsentscheidungen.

Mit dem → Bundes-Kunstförderungsgesetz als bis heute umfassendste und wich-tigste kulturpolitische Kodifikation des Bundes wurde die bis dahin geübte und in den „Rahmenrichtlinien für Förderungen aus Mitteln des Bundes“, Verordnungsblatt 1978, Nr. 158, kodifizierte Kunstförderungspraxis 1988 bundesgesetzlich verankert.

Kulturvermittlung Kulturvermittlung baut lebendige Brücken zwischen künstlerischer Produktion und Publikum, dem dadurch aktives Erleben ermöglicht wird. Diese Brücken haben oft-mals selbst künstlerischen Eigenwert. Aus soziologischer Sicht handelt es sich bei Kulturvermittlung um die kulturelle Durchdringung von Bereichen des menschlichen Lebens. Grundsätzlich kann Kulturvermittlung in sämtlichen Sparten der Kunst zur Anwendung kommen; ihre Zielgruppen sind Menschen aller Alterstufen und aller sozialen und kulturellen Schichten. Die wichtigsten Aufgaben der Kunstvermittlung sind:

•neugierigmachen •dasVerständnisvertiefen •Diskursefördern •neue,vorallemjüngerePublikumsschichtengewinnen

Es gibt zwei Grundtypen der Kulturvermittlung: die allgemeine Veranstaltungstätig-keit der → Kulturinitiativen und die konkreten Leistungen der in einem eigenen Fachstudium ausgebildeten Kunst- und KulturvermittlerInnen. Deren Arbeit ist pro-jektbezogen und richtet sich meist an bestimmte Bevölkerungsgruppen wie u.a. an Kinder, Lehrlinge oder alte Menschen.

So initiieren und gestalten sie professionell eigeninitiativ oder auch auftragsorientiert etwa in Museen und Ausstellungen Kommunikationsprozesse mit BesucherInnen zu bestimmten Objekten oder Themen. Der Verein KulturKontakt Austria agiert im Bereich Kulturvermittlung als Schnittstelle zwischen Bildung und Kunst und deren Vermittlung. Mit Unterstützung des BMUKK werden an Schulen innovative Projekte, Initiativen und Methoden der partizipativen Kunst- und Kulturvermittlung mit Schü-lerInnen und Jugendlichen und in Kooperation mit Kunst- und Kulturschaffenden bzw. Kunst- und Kulturinstitutionen gefördert.

Kunstankäufe Der Ankauf von Kunstwerken zeitgenössischer bildender KünstlerInnen stellt nach dem → Bundes-Kunstförderungsgesetz eine Förderungsmaßnahme dar. Damit soll das Interesse des Bundes an der aktuellen künstlerischen Produktion doku-mentiert werden. Wirtschaftlich gesehen bedeutet der Werkankauf insbesondere für jüngere Kunstschaffende auch eine finanzielle Förderung. In Ergänzung zu den Sammlungen von Spitzenwerken in den österreichischen Museen und Ausstellungs-häusern entstand in den letzten 50 Jahren eine Dokumentation zeitgenössischer Kunstproduktion. Diese macht die Breite und Vielfalt österreichischen Kunstschaf-

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Page 265: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kapitel IV Glossar264 Kunstbericht 2010

fens im Zeitverlauf sichtbar. Den Ankäufen kommt vor dem Hintergrund eines noch immer entwicklungsfähigen Kunstmarkts eine zusätzliche, Einkommen schaffende Funktion zu.

Die angekauften Werke werden von der → Artothek des Bundes verwaltet und zur Ausstattung von Bundesdienststellen sowie von ausgewählten Institutionen mit öffentlichen Aufgaben bzw. ohne Gewinnabsicht verwendet. Einzelne Ankäufe wer-den Bundes- und/oder Landesmuseen auch als Dauerleihgaben zur Verfügung ge-stellt.

Seit 1981 werden auch Werke zeitgenössischer künstlerischer Fotografie angekauft, die im Museum der Moderne Salzburg/Rupertinum (→ Fotosammlung) gelagert, betreut und in Ausstellungen im In- und Ausland gezeigt werden. Zusammen mit dessen Erwerbungen stellen diese Ankäufe die wichtigste nationale Sammlung zeit-genössischer künstlerischer Fotografie dar.

Kunstbericht Der erste Kunstbericht an den österreichischen Nationalrat erging für den Berichts-zeitraum 1970/71. Seither erschien der Kunstbericht jährlich und wurde über die Jahre umfangreicher und detaillierter. Seit 1988 ist gemäß § 10 des → Bundes-Kunstförderungsgesetzes „dem Nationalrat im Wege der Bundesregierung ein jährlicher Bericht über die Tätigkeit des Bundes auf dem Gebiet der Kunstförderung vorzulegen“, wobei weder die formale noch die inhaltliche Gestaltung dieses Be-richts näher definiert werden.

Im Wesentlichen versteht sich aber der Kunstbericht als eine Zusammenfassung aller Förderungsmaßnahmen und -ausgaben der → Kunstsektion im jeweiligen Berichts-zeitraum. Das Zahlenmaterial wird von der jeweiligen Fachabteilung in Zusammen-arbeit mit der Abteilung 4 (Statistik) erstellt; mit der redaktionellen Bearbeitung sind die Abteilungen 4 und 5 (Literatur und Verlagswesen) befasst.

Kunstförderungsbeitrag Seit 1950 wird in Österreich parallel zum monatlich zu entrichtenden Programment-gelt für den ORF und zur Gebühr für die Rundfunkempfangseinrichtungen eine zweckgebundene Abgabe zur Förderung zeitgenössischen Kunstschaffens eingeho-ben. Die Einnahmen aus diesem Kunstförderungsbeitrag werden gemäß der §§ 8 und 9 Finanzausgleichsgesetz, BGBl. I Nr. 85/2008, zwischen dem Bund, den Län-dern und den Gemeinden aufgeteilt. Der Bundesanteil wiederum geht zu 85 % an die → Kunstsektion, der Rest wird für Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Museen verwendet.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2000, BGBl. I Nr. 26/2000, wurde die monatliche Ab-gabe von € 0,33 auf € 0,48 angehoben. Zur Beratung über die Mittelverwendung ist den Ministerien ein Beirat beigestellt, der aus BeamtInnen, VertreterInnen der Länder, Städte und Gemeinden, der Kammern, des ÖGB sowie VertreterInnen der Künstlerschaft sozialpartnerschaftlich-paritätisch zusammengestellt wird. Die aus dem Kunstförderungsbeitrag finanzierten Förderungen sind in der Aufschlüsselung der einzelnen Förderungsposten gesondert ausgewiesen.

Mit der Novelle zum Kunstförderungsbeitragsgesetz, BGBl. I Nr. 132/2000, wurden weitere Abgaben eingeführt, die dem → Künstler-Sozialversicherungsfonds zu-gute kommen. Von gewerblichen Betreibern einer Kabelrundfunkanlage werden für alle Empfangsberechtigten von Rundfunksendungen monatlich € 0,25 eingehoben; denjenigen, die als Erste im Inland gewerbsmäßig entgeltlich durch Verkauf oder Vermietung Geräte in den Verkehr bringen, die zum Empfang von Rundfunksendun-gen über Satelliten bestimmt sind (Satellitenreceiver, -decoder), ist eine einmalige Abgabe von € 8,72 je Gerät vorgeschrieben. Ausgenommen sind jene Geräte (De-

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Page 266: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 265

coder), die ausschließlich zum Empfang von Weitersendungen von Rundfunkpro-grammen geeignet sind.

KünstlerInnensozial- Seit dem Inkrafttreten des KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetzes (BGBl. I versicherungs-Strukturgesetz Nr. 92/2010) am 1. Jänner 2011 können selbständig tätige KünstlerInnen ihre Tätig-

keit ruhend melden, wenn und solange sie diese Tätigkeit tatsächlich nicht ausüben. Eine Meldung kann mittels eines vom → Künstler-Sozialversicherungsfonds zur Verfügung gestellten Formulars erfolgen und führt ab der Wirksamkeit der Meldung des Ruhens bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit zur Ausnahme von der Pflichtver-sicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG). Die Wirksam-keit der Ruhendmeldung tritt mit Ablauf des Kalendermonats ein, für den die Einstel-lung der Tätigkeit gemeldet wird. In „Altfällen“ mit Kranken- und Unfallversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zieht die Ruhendmeldung der selbständigen künstlerischen Tätigkeit keinen Wechsel der Versicherungszustän-digkeit nach sich. Die Kranken- und Unfallversicherung bleibt somit nach dem ASVG bestehen, wenn die künstlerische Tätigkeit wieder aufgenommen wird.

Wird die künstlerische Tätigkeit ruhend gemeldet, so besteht für die Auszahlung des Kapitalbetrags aus der Selbständigenvorsorge eine „Wartefrist“ von zwei Jah-ren. Hiermit soll verhindert werden, dass die Berufsausübung nur zu dem Zweck unterbrochen wird, eine steuerbegünstigte Auszahlung der Selbständigenvorsorge zu erreichen. Für volle Monate des Ruhens gebühren keine Beitragszuschüsse vom Sozialversicherungsfonds, da auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Die Option der Ruhendmeldung bezweckt, den Bezug von Arbeitslosengeld (sofern darauf ein Anspruch besteht) in erwerbslosen Zeiten zwischen selbständigen künst-lerischen Tätigkeiten zu ermöglichen, indem für diese Zeiten eine Ausnahme von der Pflichtversicherung nach dem GSVG erwirkt werden kann. Bei einer – infolge der Jahresbetrachtung – durchgehenden Pflichtversicherung kann nämlich kein Ar-beitslosengeld bezogen werden. Mit Einführung der Ruhendmeldung im Zuge des KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetzes wurde nun dieses formale Hin-dernis für den Bezug von Arbeitslosengeld beseitigt.

Des Weiteren wurde bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit Jahresbeginn 2011 ein KünstlerInnen-Servicezentrum eingerichtet, das alle Fragen zur Sozialversicherung kundenorientiert und gebündelt klären soll. Die Landesstellen der SVA stehen allen Kunstschaffenden (ob selbständig oder unselb-ständig tätig) für umfassende Auskünfte in den Bereichen Beitragsangelegenheiten, Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung bis hin zur Arbeitslosenversicherung zur Verfügung.

Künstler-Sozial- Der Auftrag des Fonds besteht darin, Beitragszuschüsse an nach dem Gewerblichen versicherungsfonds Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pensionsversicherte KünstlerInnen zu leisten und

die dafür notwendigen Mittel aufzubringen. Künstlerin bzw. Künstler im Sinne des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes (K-SVFG) ist, „wer in den Bereichen der bil-denden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder in einer ihrer zeitgenössischen Ausformungen aufgrund ihrer/seiner künstlerischen Befä-higung im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Werke der Kunst schafft.“

Über die „KünstlerInneneigenschaft“ entscheidet die KünstlerInnenkommission, die aus Kurien besteht, und zwar für Literatur, Musik, bildende Künste, darstellende Kunst, Filmkunst und die zeitgenössischen Ausformungen der Kunstbereiche. Außer-dem gibt es je eine Berufungskurie. Die Beurteilung des künstlerischen Schaffens ob-liegt der jeweiligen Kurie. Die erfolgreiche Absolvierung einer künstlerischen Hoch-schulausbildung gilt als Nachweis für die einschlägige künstlerische Befähigung.

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Kapitel IV Glossar266 Kunstbericht 2010

Der Zuschuss setzt voraus, dass die/der GSVG-pensionsversicherte Kunstschaffende einen Antrag einbringt, der sowohl an den Fonds als auch an die Sozialversicherungs-anstalt der gewerblichen Wirtschaft gerichtet werden kann, dass die Jahreseinkünfte aus der selbständigen künstlerischen Tätigkeit mindestens € 4.488,24 (Wert 2011) betragen und dass die Summe aller Einkünfte im Kalenderjahr nicht das Sechzigfache des für dieses Kalenderjahr geltenden Betrags gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG – das sind € 22.441,20 (Wert 2011) – überschreitet. Diese Obergrenze erhöht sich pro Kind um das Sechsfache des Betrages gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG – das sind € 2.244,12 (Wert 2011). Die erwähnte Untergrenze reduziert sich im entsprechenden Ausmaß, wenn die selbständige künstlerische Tätigkeit während des Kalenderjahres begon-nen oder beendet wurde.

Der grundsätzliche Anspruch auf einen Beitragszuschuss wird bescheidmäßig vom Fonds festgestellt. Er beträgt seit 1. Jänner 2010 € 112,50 pro Monat bzw. € 1.350 pro Jahr und wird von der SVA in der Beitragsvorschreibung berücksichtigt.

Nach Vorliegen des Steuerbescheids wird die Zuschussberechtigung neuerlich ge-prüft. Wird die Obergrenze oder die Untergrenze der Einkünfte jeweils in fünf Ka-lenderjahren überschritten bzw. nicht erreicht, kann der Zuschuss in den darauf folgenden Jahren erst nach Nachweis der erforderlichen Einkünfte im Nachhinein zu-erkannt und ausbezahlt werden. Grundsätzlich müssen bei Überschreiten der Ober-grenze bzw. Unterschreiten der Untergrenze bereits beanspruchte Zuschüsse inner-halb eines Monats nach Aufforderung zurückgezahlt werden. Der Fonds darf unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Rückzahlung stunden oder Ratenzah-lungen bewilligen und – in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen – auch auf die Rückforderung teilweise oder zur Gänze verzichten. Hat man zunächst keinen Zuschuss erhalten, weil Einkünfte außerhalb des Rahmens prognostiziert wurden, kann man neuerlich einen Antrag stellen, wenn die tatsächlich erzielten Einkünfte den Voraussetzungen entsprechen. Die Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträ-gen werden dann rückwirkend ausbezahlt.

Mit einer Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes, die mit 1. Jänner 2008 in Kraft trat, wurden folgende Verbesserungen erreicht:

•WidmungdesBeitragszuschussesnichtnurfürdieBeiträgezurgesetzlichenPensi-onsversicherung, sondern auch für jene zur gesetzlichen Kranken- und Unfallversi-cherung

•EinführungeinerValorisierungsregelungfürdieEinkommensobergrenze •Einschleifregelung für die RückzahlungsverpflichtungdesBeitragszuschusses bei

Über- oder Unterschreiten der Einkommensgrenzen •ErweiterungderRegelungenüberdenVerzichtbeiRückforderungdesBeitrags-

zuschusses in Härtefällen durch Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte und der Einnahmen aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit

Seit dem Inkrafttreten des → KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturge-setzes (BGBl. I Nr. 92/2010) am 1. Jänner 2011 können selbständig tätige KünstlerIn-nen ihre Tätigkeit ruhend melden, wenn und solange sie diese Tätigkeit tatsächlich nicht ausüben. Eine Meldung kann mittels eines vom Künstler-Sozialversicherungs-fonds zur Verfügung gestellten Formulars erfolgen und führt ab der Wirksamkeit der Meldung des Ruhens bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit zur Ausnahme von der GSVG-Pflichtversicherung.

Über Beitragszuschüsse informiert der Künstler-Sozialversicherungsfonds, Goethe-gasse 1, 1010 Wien, Tel.: (01) 586 71 85, Fax: (01) 586 71 85 7959, E-Mail: [email protected], Internet: www.ksvf.at

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Kunstbericht 2010 267

Kunstsektion Die mit der Kunstförderung betraute Sektion war in den vergangenen Jahren ver-schiedenen Ministerien zugeteilt. 1996 befand sie sich als Sektion III beim Bundes-ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BMWFK), das seit 1. Mai 1996 gemäß Art. 91 N des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst (BMWVK) hieß. Seit 1997 ressortierte die Kunst-sektion als Sektion II beim Bundeskanzleramt. Mit 1. März 2007 gehört sie als Sekti-on VI dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) an.

Mit 1. Juni 2009 wurde die Kunstsektion in Sektion V umbenannt. Sie besteht aus sieben Abteilungen:

•AbteilungV/1:BildendeKunst,Architektur,Design,Mode,Fotografie,Video-undMedienkunst

•AbteilungV/2:MusikunddarstellendeKunst,Kunstschulen,allgemeineKunstan-gelegenheiten

•AbteilungV/3:Film •AbteilungV/4:Förderungskontrolle,Budget,Statistik,Kosten-undLeistungsrech-

nung •AbteilungV/5:LiteraturundVerlagswesen •AbteilungV/6:Auszeichnungsangelegenheiten,Veranstaltungsmanagement,Öf-

fentlichkeitsarbeit •AbteilungV/7:FörderungregionalerKulturinitiativenund-zentren,Unterstützung

multikultureller Aktivitäten, spartenübergreifende Projekte

Aus dem unmittelbaren Verwaltungsbereich der Kunstsektion ausgelagerte, inter-mediäre Institutionen sind der 1980 gegründete Österreichische Filmförderungs-fonds, der 1993 in → Österreichisches Filminstitut umbenannt worden ist, und der 1989 gegründete Verein KulturKontakt Austria für kulturelle Kooperationen mit Ost- und Südosteuropa. KulturKontakt Austria wurde 2004 mit dem Büro für Kulturvermittlung und dem Österreichischen Kultur Service in eine gemeinsame Or-ganisationsstruktur zusammengeführt und wurde damit zu einem österreichischen Kompetenzzentrum für kulturelle Bildung, → Kulturvermittlung, kulturellen Dialog und Bildungskooperation.

Leerkassettenvergütung Durch die → Urheberrechtsgesetznovelle 1980 (BGBl. Nr. 321/1980) wurde erstmals ein Anspruch der UrheberInnen auf eine angemessene Vergütung für die Vervielfälti-gung von urheberrechtlich geschützten Werken zum eigenen Gebrauch auf Bild- und Schallträgern eingeführt. Die Vergütung ist von denjenigen zu leisten, die Leer-Träger-material (z.B. Audio- und Video-Leerkassetten, ein- oder mehrfach beschreibbare CDs und DVDs, MP3-Player) als erste „gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr bringen“, wie es in § 42b Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes heißt. Die Leerkassettenvergütung ist eine pauschale Vergütung für sämtliche Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch, die mit dem Trägermedium vorgenommen werden. Sie ist das Entgelt für die gesetz-liche Lizenz der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch. Die Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana ist von allen betroffenen → Verwertungsgesellschaften damit betraut worden, den Vergütungsanspruch geltend zu machen.

Die Höhe der Leerkassettenvergütung, die pro Spielstunde bzw. Speicherkapazität nach verkauften unbespielten Bild- und Tonträgern getrennt bemessen wird, sowie die Details der Rechnungslegung und Zahlung werden zwischen den Verwertungsgesell-schaften und den Zahlungspflichtigen seit August 1988 durch Gesamtverträge (derzeit gültige Fassung vom 2007) geregelt. 2010 betrugen die Einnahmen knapp € 10,0 Mio.

Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung 1981-2010

Jahr 1981 1991 1996 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

€ Mio. 0,5 9,4 7,1 7,1 7,2 11,0 16,4 15,9 17,6 15,8 16,4 13,2 11,7 10,0

Kunstsektion des BMUKK, Concordiaplatz 2, 1010 Wien

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Kapitel IV Glossar268 Kunstbericht 2010

Diese Mittel werden zwischen den Verwertungsgesellschaften Austro-Mechana, Literar-Mechana, LSG, VAM, VBK, VDFS und VG-Rundfunk nach einem zuletzt 2008 festgelegten Schlüssel aufgeteilt. Die Verwertungsgesellschaften sind verpflichtet, 50 % der Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung abzüglich der darauf entfal-lenden Verwaltungskosten sozialen und kulturellen Zwecken zu widmen. Die Begriffe „soziale und kulturelle Zwecke“ sind im Bericht des Justizausschusses (Nr. 1055 der Beilagen zu den stenografischen Protokollen des Nationalrats XVI. GP) näher erläutert. Die übrigen 50 % der Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung werden individuell an die UrheberInnen sowie die Leistungsschutzberechtigten ausgeschüttet.

Die Verwertungsgesellschaften haben soziale und kulturelle Einrichtungen bzw. Fonds geschaffen, die diese Einnahmen verwalten und nach eigenen Richtlinien über die Zuerkennung von Geldern für soziale und kulturelle Zwecke entscheiden.

LIKUS 1993 hat die Konferenz der Landeskulturreferenten den Beschluss gefasst, die Ver-gleichbarkeit der Kulturstatistiken aller neun Bundesländer herbeizuführen. In der Folge wurde das Institut für Kulturmanagement der Universität für Musik und dar-stellende Kunst in Wien mit der Durchführung des Projekts „Länderinitiative Kul-turstatistik“ (LIKUS) beauftragt. Die kulturstatistischen Systeme der Bundesländer sollten so weit miteinander harmonisiert werden, dass die einzelnen Budgetdaten österreichweit miteinander vergleichbar gemacht und die → Förderungsrichtlinien nach einheitlichem Muster gestaltet werden können. Seit 1997 steht ein umfassen-des LIKUS-Schema mit 17 Hauptkategorien kultureller Förderungsbereiche zur Verfü-gung. Im → Kunstbericht wird die Kategorie 17 „Sonstiges“ unter der Bezeichnung „Soziales“ geführt; die Kategorien 2, 3, 5, 11 und 14 finden im Förderungsbereich der → Kunstsektion keine Anwendung:

1 Museen, Archive, Wissenschaft; 2 Baukulturelles Erbe; 3 Heimat- und Brauchtums-pflege; 4 Literatur; 5 Bibliothekswesen; 6 Presse; 7 Musik; 8 Darstellende Kunst; 9 Bildende Kunst, Foto; 10 Film, Kino, Video- und Medienkunst; 11 Hörfunk, Fern-sehen; 12 Kulturinitiativen, Zentren; 13 Ausbildung, Weiterbildung; 14 Erwachse-nenbildung; 15 Internationaler Kulturaustausch; 16 Festspiele, Großveranstaltungen; 17 Soziales.

MEDIA 2007 Dieses Förderungsprogramm der → Europäischen Union dient der Unterstüt-zung der audiovisuellen Industrie in Europa. Ziel ist eine Strukturverbesserung der europäischen Film- und Fernsehwirtschaft. MEDIA I arbeitete 1991–1995, MEDIA II 1996–2000, MEDIA PLUS 2001–2006; MEDIA 2007 läuft bis 2013. Gegenüber den früheren Programmen sind bei MEDIA 2007 einige neue Förderungsmaßnahmen vorgesehen, wie z.B. Mobilitätsstipendien für FilmstudentInnen, Unterstützungen für Sendeanstalten bei der Synchronisierung und Untertitelung europäischer Werke und Förderungen bei der Erstellung bzw. Herausgabe von Promotion Kits bzw. Film-katalogen im digitalen Format.

Das aktuelle Förderungsprogramm ist für eine Laufzeit von sieben Jahren mit einem Gesamtbudget von ca. € 755 Mio. ausgestattet und hat folgende Schwerpunkte:

•FortführungderKonzentrationderFörderungenaufdieVor-undNachprodukti-onsphase (Fortbildung/Entwicklung – Vertrieb/Promotion)

•IntegrationdesProgramms„i2iaudiovisual“(ZuschüssezuindirektenKosten) •BerücksichtigungderMarktentwicklungimBereichderDigitalisierung •BeteiligungderEUanderEuropäischenAudiovisuellenInformationsstelle(zustän-

dig für die Erfassung und Verbreitung von Informationen über die europäische audiovisuelle Industrie)

•Verwaltungsvereinfachungen im Antragsverfahren und gesteigerte Transparenzbei den Auswahlverfahren

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Kunstbericht 2010 269

2009 hat die EU in einem weiteren Schritt MEDIA Mundus verabschiedet, ein breit gefächertes, internationales Kooperationsprogramm, durch das die kulturellen und kommerziellen Beziehungen zwischen der europäischen Filmindustrie und Filmema-cherInnen aus Drittländern ausgebaut werden sollen. Die EU wird in den Jahren 2011–2013 Förderungsmittel in Höhe von € 15 Mio. für Projekte bereitstellen.

Musikförderung Die gesetzliche Verpflichtung zur Förderung der Vielfalt künstlerischer Ausdrucks-formen öffnet ein breites Spektrum von der Pflege der Alten Musik bis hin zum aktuellen Musikschaffen. Eine Abgrenzung nach Begriffen wie E- bzw. U-Musik oder sonstige Spartenbeschränkungen werden bei der Qualitätsbeurteilung nicht vorge-nommen. Die durch die Abteilung 2 (Musik und darstellende Kunst) der → Kunst-sektion durchgeführte Bundesförderung zielt eher auf künstlerische Entwicklungen und auf längerfristige Effekte ab als auf Kurzzeitergebnisse.

Österreichischer Kunstsenat „Zur Würdigung besonders hervorragender Persönlichkeiten auf dem Gebiet der österreichischen Kunst und zur fachlichen Beratung des Bundesministeriums für Un-terricht in Fragen der staatlichen Kunstverwaltung“ wurde per Erlass des zustän-digen Bundesministeriums vom 7. September 1954 der Österreichische Kunstsenat eingerichtet. Der aus 21 Mitgliedern bestehende Kunstsenat nominiert jährlich eine künstlerische Persönlichkeit für den Großen Österreichischen Staatspreis (→ Preise) und wählt aus dem Kreis der StaatspreisträgerInnen die neuen Mitglieder des Senats.

Die Wahl als ordentliches, korrespondierendes bzw. als Ehrenmitglied erfolgt gemäß den 1973 erlassenen Satzungen grundsätzlich auf Lebenszeit. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Dem Kunstsenat gehören ordentliche Mitglieder aus den Bereichen der Architektur, der bildenden Kunst, der Literatur und der Musik an. „Der Kunstse-nat kann zu Informationszwecken mit allen Stellen, die Angelegenheiten des künst-lerischen Lebens in Österreich behandeln, Kontakt nehmen, Vorschläge unterbreiten oder kritisch Stellung nehmen“, heißt es in Artikel VI der Satzungen.

Österrreichischer Musikfonds Der 2005 gegründete Österreichische Musikfonds ist eine Initiative zur Förderung professioneller österreichischer Musikproduktionen und zur Stärkung des Kreativ-standorts Österreich. Ziel des Musikfonds ist es, finanzielle Anreize für die qualita-tive und quantitative Steigerung der Produktionstätigkeit in Österreich zu schaffen. Damit soll auch die Verbreitung und Verwertung österreichischer Musik im In- und Ausland unterstützt werden. Der Musikfonds steht allen musikschaffenden Urhebe-rInnen, InterpretInnen, MusikproduzentInnen, Musikverlagen und Labels offen. Der Musikfonds wird von der → Kunstsektion und namhaften Institutionen des öster-reichischen Musiklebens (AKM/GFÖM, Austro-Mechana/SKE, IFPI Austria, OESTIG, WKÖ/Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie, Veranstalterverband Öster-reich) als Public Private Partnership gemeinsam finanziert. Informationen zum Fonds sind unter www.musikfonds.at abrufbar.

Österreichisches Filminstitut 1980 wurde das Filmförderungsgesetz (FFG) beschlossen, in dessen Folge 1981 der Österreichische Filmförderungsfonds seine Tätigkeit aufnahm. 1987 wurde im Zuge einer Novellierung des FFG die → Referenzfilmförderung eingeführt, 1993 das FFG novelliert und das Österreichische Filminstitut gegründet. Zu weiteren struktu-rellen und terminologischen Modifikationen, die die Weiterentwicklung des Filmför-derungssystems in Österreich begünstigen sollen, kam es durch die 2005 in Kraft getretene Novelle des Filmförderungsgesetzes.

Gegenstand der → Filmförderung durch das Filminstitut sind dabei insbesonde-re die Stoff- und Projektentwicklung, in Eigenverantwortung von österreichischen FilmherstellerInnen produzierte österreichische Filme und österreichisch-ausländi-sche Gemeinschaftsproduktionen, die Vermarktung von österreichischen und diesen

Olga Neuwirth erhält den Großen Österreichischen Staatspreis von Bundesministerin Dr. Claudia Schmied und em. Univ. Prof. Mag. Hans Hollein, Präsident des Österreichischen Kunstsenats

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Kapitel IV Glossar270 Kunstbericht 2010

gleichgestellten Filmen sowie die berufliche Weiterbildung im Filmwesen tätiger Per-sonen. Für die Herstellungsförderung nach dem Projektprinzip sind dabei Vorhaben auszuwählen, die einen künstlerischen und/oder wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen oder den Zielsetzungen der Nachwuchsförderung entsprechen, wodurch der Einstieg in das professionelle Filmschaffen erleichtert werden soll.

Die Förderungsentscheidungen über Vorhaben trifft grundsätzlich die Projektkom-mission. Sie besteht aus vier fachkundigen Mitgliedern aus dem Filmwesen (Produk-tion, Regie, Drehbuch und Vermarktung) und der/dem vorsitzenden DirektorIn des Filminstituts. Die Entscheidung über die Höhe der Förderungsmittel für die ausge-wählten Vorhaben obliegt der Direktion.

Das Aufsichtsgremium des Filminstituts ist der Aufsichtsrat, der aus VertreterInnen des für Kunst zuständigen Ressorts, des Wirtschafts- und Finanzministeriums, der Finanzprokuratur, der Gewerkschaft für Kunst, Medien, Sport und freie Berufe, der Wirtschaftskammer Österreich, des Fachverbands der Audiovisions- und Filmin-dustrie sowie fünf fachkundigen VertreterInnen des österreichischen Filmwesens besteht und für drei Jahre bestellt wird. Die Pflichten des Aufsichtsrats sind klar umrissen und umfassen im Wesentlichen alle jene Fragen, die nicht zum Aufgaben-bereich der Projektkommission oder der Direktion des Filminstituts gehören (z.B der Beschluss der Richtlinien zur Gewährung von Förderungen oder auch der Beschluss der Geschäfts- und Finanzordnung).

Durch die Novelle des FFG 2005 wurde mit dem Österreichischen Filmrat ein neues Sachverständigengremium mit breiter Beteiligung aller InteressenvertreterInnen ge-schaffen. Diesem kommt die Aufgabe zu, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Filmpolitik und des öffentlichen Förderungswesens des österreichischen Films zu beraten und entsprechende Empfehlungen abzugeben.

Ebenfalls mit der Novelle 2005 erfolgte eine gesetzliche Regelung über die Rechterück-fallfristen für Fernsehnutzungsrechte. Diese Regelung entspricht dem europäischen Trend und sieht grundsätzlich den Rückfall der Rechte an den Herstellenden nach sie-ben Jahren vor. Bei einer überdurchschnittlich hohen Finanzierungsbeteiligung einer/eines Fernsehen Veranstaltenden kann diese Frist auf zehn Jahre verlängert werden.

Mit der Novelle 2010 wurde im Sinne einer schnelleren und flexibleren Gestaltungs-möglichkeit festgelegt, dass Änderungen zu Details der Verwertung (u.a. Sperrfris-ten) von geförderten Spiel- und Dokumentarfilmen nicht jeweils gesetzlich festgelegt werden müssen, sondern eine diesbezügliche Neuregelung der Richtlinien mit Be-schluss des Aufsichtsrates ausreicht. Weiters wurde der Gesetzestext gendergerecht formuliert sowie festgelegt, dass bei der Entsendung in den Aufsichtsrat auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten ist. Das BMUKK hat einen weiteren Sitz im Aufsichtsrat. Der Filmrat wurde wieder abgeschafft, weil er sich in der Praxis als nicht relevant erwies.

Partizipation Der in der Soziologie und der Politikwissenschaft häufig verwendete Begriff bedeutet die Einbindung von Individuen und Organisationen in Entscheidungs- und Willensbil-dungsprozesse, wobei die unterschiedlichsten Beteiligungsformen entwickelt werden können. Partizipation gilt als gesellschaftlich relevant, weil sie zum Aufbau von sozia-lem Kapital führen kann und dann soziales Vertrauen verstärkt. Im Bereich regionaler Kulturarbeit sowie bei Projekten der Kunst im sozialen Raum spielt die aktive Teilnahme bzw. die Einbeziehung gesellschaftlicher Zielgruppen eine wesentliche Rolle.

Diese sind oftmals MigrantInnen, Menschen in sozial benachteiligten Lebenssituati-onen wie etwa arbeits- und wohnungslose Menschen, Asylwerbende oder generell

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Kunstbericht 2010 271

Menschen, die aus verschiedenen Gründen am allgemeinen Kunst- und Kulturleben nur schwer oder gar nicht teilnehmen können. Partizipation kann Selbstermächti-gung und Verantwortungsübernahme bedeuten und so zu mehr Gerechtigkeit und Demokratie führen.

Preise In den einzelnen Sparten werden jährlich oder alle zwei Jahre Preise – teilweise nach einem bestimmten Rotationsprinzip – verliehen. Die Outstanding Artist Awards wer-den jährlich für herausragende Leistungen vorwiegend an KünstlerInnen der jünge-ren und mittleren Generation vergeben. Diese Preise sind mit € 8.000 dotiert, wer-den teilweise ausgeschrieben und von einer Jury begutachtet. Die Österreichischen Kunstpreise werden etablierten KünstlerInnen für ihr umfangreiches, international anerkanntes Gesamtwerk zuerkannt. Die Auswahl der PreisträgerInnen erfolgt durch unabhängige Expertenjurys; eine Bewerbung ist nicht möglich. Der Österreichische Kunstpreis ist mit € 12.000 bzw. € 15.000 dotiert. Die Preise werden in den Sparten Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Foto-kunst, Video- und Medienkunst, Karikatur und Comics, Musik, Film, Frauenkultur und gegebenenfalls für aktuelle Themen, beispielsweise für Projekte der Interdisziplinarität oder des interkulturellen Dialogs, verliehen.

Sonderpreise werden besonders im Bereich Literatur und Publizistik vergeben, darunter der Erich-Fried-Preis für Literatur und Sprache, der Ernst-Jandl-Preis für Lyrik, der Manès-Sperber-Preis für Literatur, der Österreichische Staatspreis für Kulturpublizistik bzw. Li-teraturkritik, der Staatspreis für Europäische Literatur, der Österreichische Staatspreis für literarische Übersetzung oder „Die schönsten Bücher Österreichs“. Alle zwei Jahre wird in Kooperation mit der s_Bausparkasse und dem Architektur Zentrum Wien der Architekturpreis „Das beste Haus“ für die jeweils beste architektonische Gestaltung von Einfamilienhäusern verliehen. In der Sparte Fotografie wird jährlich der Birgit-Jürgens-sen-Preis über die Akademie der bildenden Künste Wien vergeben, beim Film wird der Thomas-Pluch-Drehbuchpreis ausgeschrieben.

Der Große Österreichische Staatspreis wird auf Vorschlag des → Österreichischen Kunstsenats ohne festgelegtes Rotationsprinzip innerhalb der Sparten Architektur, bildende Kunst, Literatur und Musik für ein künstlerisches Lebenswerk verliehen und ist mit € 30.000 dotiert. In den Bereichen Film und künstlerische Fotografie erfolgt die Verleihung des Österreichischen Staatspreises durch eine eigens bestellte Jury.

Referenzfilmförderung Dieses Förderungssystem gewährt nach einem – den Förderungsvoraussetzungen entsprechenden – so genannten Referenzfilm (Kinofilm) den entsprechenden Pro-duktionsfirmen nicht rückzahlbare Zuschüsse. Diese Referenzmittel sind zur Finanzie-rung der Herstellung oder Projektentwicklung eines neuen Kinofilms zu verwenden. Referenzmittel können in Ausnahmefällen auch zur Abdeckung eventueller Verluste der/des Geförderten aus dem Referenzfilm verwendet werden. Der Erfolg des Refe-renzfilms wird nach künstlerischen und/oder wirtschaftlichen Kriterien bemessen. Für die Bewertung des künstlerischen Erfolgs werden Teilnahmen an internationalen Filmfestivals bzw. Preise und Auszeichnungen herangezogen, die in einer Anlage zu den Förderungsrichtlinien vom → Österreichischen Filminstitut (ÖFI) ausgewiesen werden. Die Auflistung wird kontinuierlich aktualisiert.

Im Zuge der Filmförderungsgesetz-Novelle 1998 wurde die Inanspruchnahme der Referenzmittel im administrativen Bereich insofern erleichtert, als keine neuerliche Befassung der Projektkommission erforderlich ist: Bei Vorliegen schon bisher gültiger Voraussetzungen erfolgt die Vergabe der Referenzmittel nunmehr automatisch. Im Herbst 2010 wurde festgelegt, dass der Anteil der Referenzmittel am Budget des ÖFI maximal 40 % betragen darf und der weitere Anteil für die selektive Vergabe zur Verfügung stehen muss.

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Kapitel IV Glossar272 Kunstbericht 2010

Reprografievergütung Im Zuge der → Urheberrechtsgesetz-Novelle 1996 (BGBl. Nr. 151/1996) wurde eine der → Leerkassettenvergütung vergleichbare Vergütung zur Abgeltung der Ver-vielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken zum eigenen Gebrauch mit-tels reprografischer oder ähnlicher Verfahren eingeführt. Die Reprografievergütung ist zweigestaltig: Sie besteht aus einer Geräte- und einer (Groß-) Betreibervergütung. Die Gerätevergütung ist von denjenigen zu leisten, die ein Vervielfältigungsgerät (Kopier-, Multifunktions-, Faxgerät, Scanner oder EDV-Drucker) als erste gewerbs-mäßig entgeltlich in den Verkehr bringen (§ 42 Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 UrhG). Die (Groß-) Betreibervergütung ist zu leisten, wenn ein Vervielfältigungsgerät in Schulen, Hochschulen, sonstigen Bildungs- und Forschungseinrichtungen, öffentlichen Biblio-theken oder in Einrichtungen betrieben wird, die Vervielfältigungsgeräte entgeltlich bereithalten (z.B. Copy-Shops). Die Reprografievergütung kann nur von → Verwer-tungsgesellschaften wahrgenommen werden.

Über die Abwicklung der Gerätevergütung wurde 1996 ein Gesamtvertrag zwischen der Literar-Mechana, der VBK und der Musikedition einerseits und dem Bundes-gremium des Maschinenhandels sowie des Radio- und Elektrohandels in der Wirt-schaftskammer Österreich andererseits abgeschlossen. Dieser sieht eine je nach Ge-rätetyp und Kopiergeschwindigkeit gestaffelte einmalige Pauschalvergütung vor. Der Gesamtvertrag wurde 2006 durch einen Rahmenvertrag ergänzt, in dem die Vergü-tungspflicht ab 2006 auf EDV-Drucker erweitert wurde. Über die Abwicklung der Betreibervergütung für Copy-Shops wurde 1996 ein Gesamtvertrag zwischen der Literar-Mechana und der VBK einerseits und der Bundesinnung Druck sowie jener der FotografInnen in der Wirtschaftskammer Österreich andererseits abgeschlossen. Dieser sieht je nach Standort (Hochschule, öffentliche Bibliothek, Hochschulnähe, Nicht-Hochschulnähe, Orte ohne Hochschule usw.) und Kopiergeschwindigkeit eine gestaffelte jährliche Pauschalvergütung vor.

Einahmen aus der Reprografievergütung 1996–2009

Jahr 1996 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

€ Mio. 0,9 4,0 4,1 4,3 4,0 5,6 5,1 5,4 5,9 7,1 8,7 8,9 8,6 8,7

Über die pauschale Abgeltung der angemessenen Vergütung für das Betreiben von Kopiergeräten durch Universitäten, Hochschulen künstlerischer Richtung und For-schungseinrichtungen, deren Rechtsträger der Bund ist, wurde Ende 1997 ein Ver-trag zwischen der Literar-Mechana und der VBK einerseits und dem Bundesministe-rium für Wissenschaft und Verkehr andererseits abgeschlossen. Ferner wurde 2010 zwischen der Literar-Mechana und der VBK einerseits und dem BMUKK andererseits ein Vertrag über die jährliche pauschale Abgeltung der angemessenen Vergütung für Vervielfältigungen in einem reprografischen oder ähnlichen Verfahren in solchen Schulen, deren Rechtsträger der Bund ist, abgeschlossen.

Die Einnahmen werden zunächst zwischen den beteiligten → Verwertungsgesell-schaften Literar-Mechana und VBK aufgeteilt. Die Literar-Mechana verteilt den auf sie entfallenden Anteil auf der Grundlage von Marktforschungsergebnissen zu (der-zeit) 96 % individuell und zu 4 % im Rahmen der Sozialen und Kulturellen Einrich-tungen (SKE).

Soziale Förderungen Das österreichische KünstlerInnenförderungsmodell verfügt über kunstfördernde, soziale Maßnahmen im Einzelfall und übergreifende Subventionen (→ Künstler-So-zialversicherungsfonds). Über die aus dem → Kunstförderungsbeitrag gespeiste KünstlerInnenhilfe können KünstlerInnen von der → Kunstsektion einmalige oder wiederholte Zahlungen unter Berücksichtigung ihrer sozialen Situation erhalten.

Spezielle Leistungen ergehen an Theater- und Musikschaffende über das von der Ab-teilung 2 (Musik und darstellende Kunst) geförderte IG-Netz der IG Freie Theaterarbeit

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Kunstbericht 2010 273

und den Verein zur Förderung und Unterstützung österreichischer Musikschaffender (SFM). Beide Einrichtungen bezuschussen unter entsprechenden Voraussetzungen ein-kommensabhängig Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsleistungen.

Die Literar-Mechana verwaltet im Literaturbereich einen Sozialfonds, der ausschließ-lich aus Bundesmitteln dotiert wird. Der Fonds gewährt bei sozialer Bedürftigkeit einen Zuschuss zur Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung, Zuschüsse zur Krankenversicherung und in besonderen Notfällen einmalige Unter-stützungen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet eine aus sechs Personen be-stehende Kommission. Mit dem Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz wurde der Sozialfonds gesetzlich verankert.

Sozialversicherung Mit dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz (ASRÄG) 1997 hat der Gesetz-geber vorgesehen, dass alle Einkünfte, die aus einem Gewerbebetrieb bzw. aus selb-ständiger Arbeit stammen, von der gewerblichen Sozialversicherung erfasst werden. Für KünstlerInnen wurde das Inkrafttreten des Gesetzes um drei Jahre hinausgescho-ben, um in dieser Zeit eine Mitfinanzierung der Versicherungsbeiträge von dritter Seite zustande zu bringen.

Seit dem Jahr 2001 sind also freiberuflich tätige KünstlerInnen grundsätzlich als so genannte „Neue Selbständige“ bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) kranken- und pensionsversichert sowie bei der Allgemeinen Un-fallversicherungsanstalt (AUVA) unfallversichert. Zum gleichen Zeitpunkt trat das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) in Kraft, das unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der Kunstschaf-fenden vorsieht.

Die GSVG-Versicherung für „Neue Selbständige“ tritt kraft Gesetzes – auch rück-wirkend ab Jänner 2001 – ein, wenn die aus dem freiberuflichen künstlerischen Erwerbseinkommen resultierende GSVG-Beitragsgrundlage die jeweils geltende Ver-sicherungsgrenze übersteigt. Es gibt zwei Versicherungsgrenzen (Wert 2011):

€ 4.488,24 gilt, wenn im Beitragsjahr – auch nur kurzfristig – eine weitere Erwerbs-tätigkeit ausgeübt oder eine Pension, ein Ruhe- bzw. Versorgungsgenuss, eine Ver-sorgungsleistung einer gesetzlichen beruflichen Vertretung, Kinderbetreuungsgeld oder eine Geldleistung aus der gesetzlichen Kranken- bzw. Arbeitslosenversicherung bezogen wird (Nebenerwerb). € 6.453,36 gilt, wenn innerhalb eines Kalenderjahres keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt und auch keine der erwähnten Geldleistun-gen bezogen wird (Haupterwerb).

Der sofortige Beginn der Pflichtversicherung kann auch durch eine („positive“) Er-klärung herbeigeführt werden, wonach die Einkünfte die Versicherungsgrenze vo-raussichtlich übersteigen werden. Die Versicherung bleibt in diesem Fall auch dann aufrecht, wenn die tatsächlichen Einkünfte unter der Versicherungsgrenze liegen sollten. Erfolgt keine oder eine „negative“ Einkommensprognose, so wird die Ver-sicherungspflicht im Nachhinein anhand der im Steuerbescheid ausgewiesenen Ein-künfte geprüft. Bei Überschreitung der Versicherungsgrenze müssen die Beiträge – inkl. eines Zuschlags von 9,3 % – rückwirkend gezahlt werden.

Liegt das Einkommen unter der maßgeblichen Versicherungsgrenze oder ist dessen voraussichtliche Höhe nicht bekannt, so kann auf Antrag eine Einbeziehung in die Kran-ken- und Unfallversicherung erfolgen (Opting in). Die Ausnahme von der Pensionsver-sicherung bleibt jedoch bestehen, soweit sich nicht nachträglich herausstellt, dass die maßgebliche Versicherungsgrenze überschritten wurde. In diesem Fall ist der Pensions-versicherungsbeitrag nachzuzahlen, allerdings ohne den Beitragszuschlag von 9,3 %.

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Kapitel IV Glossar274 Kunstbericht 2010

Die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung werden nach der Formel „Bei-tragsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag“ berechnet. Bis zum Bekanntwerden der tatsächlichen Einkünfte werden die Beiträge von einer vorläufigen Beitragsgrund-lage abgeleitet. Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, kommt es zu einer Nachbemessung, die zu einem Beitragsguthaben oder zu einer Beitragsnachzahlung führt. In den ersten drei Jahren (2011–2013) werden die vorläufigen Beiträge von der Mindestbeitragsgrundlage berechnet, die im Jahr 2011 monatlich € 537,78 bzw. € 374,02 ausmacht. Ab dem vierten Jahr der Pflichtversicherung richtet sich die vor-läufige Beitragsgrundlage nach der endgültigen Beitragsgrundlage des drittvorange-gangenen Kalenderjahres.

Die Höhe der endgültigen Beitragsgrundlage hängt von den im Beitragsjahr erzielten Einkünften ab. Es zählen die im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus selb-ständiger Arbeit. Zu diesen Einkünften werden die im Beitragsjahr vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge hinzugerechnet. Das Ergebnis ist die endgültige Beitragsgrundlage. Erreicht das Ergebnis nicht die Mindestbeitragsgrund-lage oder übersteigt das Ergebnis die Höchstbeitragsgrundlage, so ist die Mindest- bzw. die Höchstbeitragsgrundlage anzuwenden.

Im Jahr 2011 hat die versicherte Person von der Beitragsgrundlage in der Pensions-versicherung 17,5 %, in der Krankenversicherung 7,65 % sowie als Selbständigen-vorsorge 1,53 % als Beitrag zu zahlen. Die Unfallversicherung kostet 2011 monatlich einheitlich € 8,20 (das sind € 98,40 jährlich).

Beitragsgrundlagen Beiträge in €

KV (7,65 %) PV (17,5 %) Selbständigenvorsorge (1,53 %) Mindestbeiträge

Haupterwerb 537,78 41,14 94,11 8,23Nebenerwerb 374,02 28,61 65,45 5,72

Höchstbeiträge 4.900,00 374,85 857,50 74,97

Quelle: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2008 wurde das Künstler-Sozialversicherungs-fondsgesetz novelliert. (→ Künstler-Sozialversicherungsfonds)

Seit dem Inkrafttreten des → KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturge-setzes (BGBl. I Nr. 92/2010) am 1. Jänner 2011 können selbständig tätige Künstle-rInnen ihre Tätigkeit ruhend melden. Damit kann (zur Vermeidung eines formalen Hindernisses für den Bezug von Arbeitslosengeld) für die Zeit des Ruhens eine Aus-nahme von der Pflichtversicherung nach dem GSVG erwirkt werden. Weiters wurde auf Grund dieses Bundesgesetzes bei der SVA mit Jahresbeginn 2011 ein KünstlerIn-nen-Servicezentrum eingerichtet.

Soziokultur Der aus den 1970er Jahren stammende Begriff bezieht sich auf die Aufhebung der Trennung zwischen Kunst und Alltag. Sowohl der → Europarat als auch die UNESCO nahmen eine sozioanthropologische Definition von Kultur vor, die auf der Annahme basiert, dass das Recht auf Kultur ein Menschenrecht sei (Art. 27 der Men-schenrechtserklärung). Im Gegensatz zu einer rein ästhetischen Definition erscheint Kultur gemäß einer globalen Kulturauffassung als die Gesamtheit aller materiellen, intellektuellen und geistigen Merkmale, die eine Gesellschaft oder eine gewisse so-ziale Gruppe kennzeichnet und von anderen unterscheidet.

Soziokultur stand europaweit für einen Perspektiven- und Paradigmenwechsel in der → Kulturpolitik. Die neuesten Entwicklungen in der UNESCO und im Europarat beschäftigen sich sowohl mit der europäischen als auch der globalen kulturellen Viel-falt bzw. mit dem Dialog zwischen den Kulturen unter Einbeziehung der Religionen.

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Kunstbericht 2010 275

Kommunikation, Öffentlichkeit und Selbstbestimmung wurden damit zu zentralen Begriffen. Im Bereich der → Kunstsektion ist die Abteilung 7 (regionale → Kultur-initiativen) für die Förderung soziokultureller Arbeit zuständig.

Sponsoring Der Sponsorenerlass des Finanzministeriums vom Mai 1987 und das → Bundes-Kunstförderungsgesetz 1988 betonen explizit die Notwendigkeit der Förderung künstlerischen Schaffens durch Private. Der Sponsorenerlass stellt einerseits klar, unter welchen Voraussetzungen Sponsorenleistungen für kulturelle Veranstaltungen ein für den Abzug als Betriebsausgaben ausreichender Werbeeffekt zukommt; andererseits ist die Abzugsfähigkeit der Sponsorzahlung für das Unternehmen nur dann gegeben, wenn über das Sponsoring in Massenmedien redaktionell berichtet oder durch kom-merzielle Firmenwerbung (Inserate, Plakate) eine große Öffentlichkeit informiert wird: Die Nennung im Programmheft genügt nicht. Das Sponsoring für Kunstschaffende aus einer Neigung der Unternehmerin/des Unternehmers ist nicht absetzbar.

Das Kunstsponsoringvolumen der österreichischen Wirtschaft wird von den Initiati-ven Wirtschaft für Kunst (IWK) auf über € 43 Mio. jährlich geschätzt. Ein beträcht-licher Teil der getätigten Sponsorleistungen erfolgt über Sachsponsoring oder auch Know-how-Transfer. Unter dessen Einbeziehung wäre das Unterstützungsvolumen etwa um ein Drittel höher. Durchschnittlich investieren kulturfördernde Unterneh-men 3–5 % ihres jährlichen Werbe- oder PR-Budgets in Kunst und Kultur. Seit der Vergabe des ersten Österreichischen Kunstsponsoring-Preises „Maecenas“ der IWK im Jahre 1989 haben sich die Sponsoringausgaben der österreichischen Wirtschaft im Bereich Kunst und Kultur versechsfacht.

Im Bereich des Kultursponsoring berät und vermittelt KulturKontakt Austria (KKA) unentgeltlich zwischen Wirtschaft und Kultur und bietet zu diesem Thema zahlrei-che Seminare und Workshops an. KKA organisiert Symposien zur inhaltlichen Vertie-fung dieser Thematik wie zuletzt im September 2010 „Vom Sponsoring zur Corpo-rate Cultural Resposibility“. Die Beiträge der Wirtschaft zu Kunst und Kultur werden von KKA mit nicht mehr als 2–3 % der Summe aller öffentlichen Kulturförderungen (Bund, Länder und Gemeinden) beziffert.

Steuergesetzliche Nach § 1 → Bundes-Kunstförderungsgesetz hat der Bund u.a. die Aufgabe, die Maßnahmen für Verbesserung der Rahmenbedingungen der sozialen Lage der Kunstschaffenden Kunstschaffende anzustreben. Auch im Vorfeld der sozialen Absicherung der gesetzlichen → Sozial-

versicherung der Kunstschaffenden (→ Künstler-Sozialversicherungsfonds) war die Glättung von Einkommensspitzen durch die Einführung eines dreijährigen Durch-rechnungszeitraums zweckmäßig. Dadurch können realitätsferne Einkommensteuer-vorauszahlungen vermieden werden, die sich an hohen Einnahmen im vergangenen Geschäftsjahr orientieren, denen aber niedrige Einnahmen im nächsten Geschäfts-jahr gegenüberstehen.

Dieses Ziel wurde durch eine Novelle zum Einkommensteuergesetz und durch die so genannte Künstler/Schriftsteller-Pauschalisierungsverordnung des BMF erreicht. Die Einkommensteuergesetznovelle sieht also einen Gewinnrücktrag vor. Darunter versteht man die Verteilung des Gewinns eines „hohen“ Jahres auf dieses und die beiden „niedrigen“ Vorjahre. Der Sinn dieser Vorgangsweise besteht in der Glättung von Einkommensspitzen und der Vermeidung von hohen Steuervorauszahlungen in Zeiten gesunkener Einnahmen. Die Pauschalisierungsverordnung zielt auf eine steu-errechtliche Verwaltungsvereinfachung für die freien Berufe ab. Jene KünstlerInnen, die keiner Buchführungspflicht unterliegen, können für Betriebsausgaben und Vor-steuerbeträge Durchschnittssätze von 12 % der Umsätze, höchstens jedoch € 8.725 jährlich absetzen.

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Kapitel IV Glossar276 Kunstbericht 2010

Schließlich wurde mit dem Bundesgesetz Nr. 142/2000 auch eine steuerrechtliche Zuzugsbegünstigung für ausländische KünstlerInnen vorgesehen. Bisher waren Kunstschaffende, die ihren Wohnsitz nach Österreich verlegten, steuerlich schlechter gestellt als jene, die weiter im Ausland wohnten, in Österreich gastierten und Dop-pelbesteuerungsabkommen ausnutzen konnten. Diese Ungleichbehandlung wurde beseitigt. Eine höhere steuerliche Belastung in Österreich im Vergleich zur ausländi-schen Steuerpflicht kann auf Antrag ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn der Zuzug eines ausländischen Kunstschaffenden der Förderung der Kunst in Öster-reich dient und daher im öffentlichen Interesse gelegen ist.

Stipendien und Zuschüsse Einzelförderungen für KünstlerInnen erfolgen in den einzelnen Kunstsparten im Kom-petenzbereich der jeweils zuständigen Abteilung der → Kunstsektion. Sie werden in Form von kurz-, mittel- und langfristigen Arbeits- und Reisestipendien vergeben, die die ausgewählten Personen in die Lage versetzen sollen, sich während der Lauf-zeit des Stipendiums in erhöhtem Maß ihrer künstlerischen Entwicklung zu widmen. Kurzstipendien sollen über kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten hinweghelfen oder Auslandsaufenthalte ermöglichen. Langzeitstipendien sollen dazu beitragen, dass sich Kunstschaffende längere Zeit ohne zusätzliche Beschäftigung einem Projekt widmen können.

Unter der Bezeichnung Startstipendien werden seit 2009 insgesamt 90 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen ausgeschrieben: 35 Stipendien für Musik und darstellende Kunst, 15 Stipendien für Literatur, zehn Stipendien jeweils für bildende Kunst sowie Architektur/Design, fünf Stipendien jeweils für künstlerische Fotografie, Video- und Medienkunst, Mode sowie Filmkunst. Die Startstipendien stel-len eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen dar und sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österrei-chische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von sechs Monaten und sind mit je € 6.600 dotiert. Eine Bewerbung österreichischer StaatsbürgerInnen oder in Österreich als Hauptwohnsitz lebender KünstlerInnen ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Der einschlägige Studienabschluss darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; ohne diesen gilt eine Altersgrenze von 35 (in Ausnahmefällen 40) Jahren. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen desselben Jahres.

Weitere Einzelförderungen gibt es in Form von Reisekosten- und Aufenthaltskosten-zuschüssen, Auslandsstipendien zur Förderung der Mobilität junger österreichischer KünstlerInnen, Fortbildungszuschüssen im Bereich Musik und darstellende Kunst, Stipendien im Bereich Kinder- und Jugendliteratur, Honorar- und Materialkostenzu-schüssen sowie Prämien. Einige Abteilungen haben spezifische Förderungsschemata unter jeweils eigenen Bezeichnungen entwickelt – z.B. Auslandsstipendien für Tänze-rInnen, Staatsstipendien für KomponistInnen, Förderung von geplanten Kompositio-nen, deren möglichst mehrmalige Aufführung von besonders qualifizierten Ensemb-les gesichert erscheint. Die jeweiligen Förderungsprogramme sind im Serviceteil des → Kunstberichts und auf den Internet-Seiten des BMUKK nachzulesen.

Die Zahl der jährlich zu vergebenden Stipendien ist meist limitiert. Über einen län-geren Zeitraum als ein Jahr laufende Förderungen sind die Ausnahme – z.B. das Robert-Musil-Stipendium der Abteilung 5, das seit 1990 für literarische Großprojekte in Form von drei Langzeitstipendien bereit gestellt wird. Die Laufzeit beträgt dabei drei Jahre, die Stipendien werden in 36 Monatsraten zu je € 1.400 ausbezahlt. Die Jury (nächste Vergabe 2011) ist der Literaturbeirat.

Als besondere Einzelförderung hat die Abteilung 1 eine Reihe von Ateliers im Aus-land angemietet, die in Kombination mit monatlichen Stipendien auf Vorschlag von

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Jurys freiberuflichen bildenden Kunstschaffenden und FotokünstlerInnen aus Öster-reich zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich sowohl um eine struktu-relle als auch um eine auf den einzelnen Kunstschaffenden bezogene Maßnahme zur Verbesserung des internationalen Erfahrungsaustauschs im Bereich der bildenden Kunst und Fotografie. 2010 wurden für bildende KünstlerInnen 32 Stipendien für die Atelierwohnungen in Rom, Paris (zwei Ateliers), Cesky Krumlov, New York, Chicago, Tokio, Peking, Shanghai, Chengdu und Mexiko-City und für künstlerische Fotogra-fInnen 16 Stipendien für die Ateliers in Rom, Paris, London und New York vergeben. Für Video- und MedienkünstlerInnen wurde ein Auslandstipendium im Banff Centre Kanada geschaffen. Von der Abteilung 5 wurden ebenfalls Stipendien für das Rom-Atelier für SchriftstellerInnen zur Verfügung gestellt.

Das Trainee-Programm der Abteilung 7 wird seit 1992 alle zwei Jahre ausgeschrie-ben und dient der Qualifizierung von Führungskräften im Kunst- und Kulturbereich. Eine Jury wählt aufgrund einer Ausschreibung junge KulturmanagerInnen für drei- bis sechsmonatige, vollfinanzierte Arbeitsaufenthalte bei internationalen Institutio-nen aus.

Subsidiaritätsprinzip Innerhalb der österreichischen Verwaltung sind aufgrund der Kompetenzverteilung der Bundesverfassung primär die Länder für Kunst und Kultur zuständig, während der Bund nur subsidiär bzw. in explizit angeführten Bereichen (z.B. Bundestheater, Denkmalschutz) tätig wird.

Neben dieser grundsätzlichen Kompetenzverteilung im Bereich der Hoheitsverwal-tung gibt es auch den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung, in dem die Gebiets-körperschaften ohne Einsatz von Hoheitsgewalt und unabhängig von der Kompe-tenzverteilung der Bundesverfassung tätig werden können. Aufgrund der Bedeutung der Kunst für das Ansehen Österreichs als Kunst- und Kulturnation engagiert sich der Bund im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung, allerdings subsidiär zur primären hoheitlichen Zuständigkeit der Länder. Geregelt wird die Kunstförderung des Bundes mit dem aus dem Jahr 1988 stammenden → Bundes-Kunstförderungsgesetz, das einen Schwerpunkt auf die zeitgenössische Kunst legt und Projekte fördert, „die von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatori-schen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden.“

Theaterarbeitsgesetz Mit 1. Jänner 2011 fand im Bereich des Theaters eine umfassende Gesetzesänderung statt. Das Theaterarbeitsgesetz (TAG), BGBl. I Nr. 100/2010, ersetzte das seit 1922 im Wesentlichen unverändert geltende Schauspielergesetz (SchauspG). Hervorgegan-gen war das TAG aus den Beratungen der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG), die sich unter Leitung des BMUKK und des BMASK sowie unter Beteiligung von In-teressengemeinschaften aus dem Kunstbereich die Verbesserung der sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern zum Ziel gesetzt hat.

Mit dem TAG erfolgte zum einen eine Modernisierung und Anpassung des Bühnen-arbeitsrechts an die Entwicklungen der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und der Theaterpraxis, zum anderen wurden mit dem TAG europarechtliche Vorgaben um-gesetzt. Mit dem TAG erfolgte auch eine Rechtsbereinigung durch Entfall veralteter und überholter Bestimmungen des bislang geltenden SchauspG.

Vom TAG erfasst sind nunmehr alle im Rahmen von Bühnenarbeitsverhältnissen an Theaterbühnen künstlerisch tätigen Personen (Bühnenmitglieder) unabhängig vom Ausmaß ihrer Beschäftigung. FilmschauspielerInnen sind vom Geltungsbereich des TAG ausgenommen; für deren Arbeitsverhältnisse gilt grundsätzlich weiterhin das Angestelltengesetz.

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Kapitel IV Glossar278 Kunstbericht 2010

Für TheaterarbeitnehmerInnen, die nicht künstlerisch tätig sind, finden ausschließ-lich die theaterspezifischen Ruhezeitenregelungen des TAG Anwendung. Im Übrigen gilt für nicht künstlerisch tätige TheaterarbeitnehmerInnen – sofern diese Angestell-tentätigkeiten verrichten – wie bisher das Angestelltengesetz. Weiters kommen alle arbeitsvertragsrechtlichen Gesetze zur Anwendung, die für ArbeitnehmerInnen aller Art gelten.

Mit dem TAG wurden für Bühnenmitglieder die urlaubsrechtlichen Regelungen an das allgemeine Urlaubsrecht angepasst. Der Urlaubsanspruch ist nun nach Werkta-gen und nicht mehr nach Kalendertagen geregelt. Der jährliche Urlaubsanspruch ist im ersten Arbeitsjahr auf mindestens 24 Werktage festgesetzt. Dieser Urlaubsan-spruch erhöht sich für jedes weitere begonnene Arbeitsjahr (Spieljahr) um zwei wei-tere Tage bis zum Höchstmaß von 36 Werktagen. Auch für Verträge mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten und für Gastverträge ist ein aliquoter Urlaubsan-spruch vorgesehen.

Das TAG regelt nunmehr ausdrücklich die Entlohnung von Vorproben. Zudem ist vorgesehen, dass ein Bühnenmitglied künftig auch im Fall einer Arbeitsverhinderung wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Anspruch auf Fortzahlung der festen Be-züge bis zu acht Wochen hat.

Das TAG sieht weiters theaterspezifische Ruhezeitenbestimmungen für Bühnenmit-glieder sowie für nicht künstlerische TheaterarbeitnehmerInnen vor. Es besteht ein Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden pro Kalenderwoche, wobei diese einen ganzen Wochentag (24 Stunden) umfassen muss. Eine Verkür-zung der wöchentlichen Ruhezeit kann vereinbart werden, wenn innerhalb von 14 Tagen eine durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden gewährleistet ist. Durch Kollektivvertrag kann der Durchrechnungszeitraum auf bis zu einem Jahr verlängert werden. Der Kollektivvertrag kann die Ermächtigung zur Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes auch an die Betriebsvereinbarung weitergeben.

Entsprechend der kollektivvertragsrechtlichen Praxis ist nun auch im TAG festgelegt, dass bei Nichtverlängerung befristeter Verträge der/die TheaterunternehmerIn aktiv werden muss und dem Bühnenmitglied schriftlich bis 31. Jänner des Jahres, in dem der Bühnenarbeitsvertrag endet, mitzuteilen hat, ob das Engagement verlängert wird.

Mit dem TAG erfolgte weiters eine Neudefinition des Gastvertrages; entsprechend der Systematik des bisherigen SchauspG sind einige Bestimmungen des TAG auf Gastverträge nicht anwendbar. Allerdings erwerben – wie oben erwähnt – künftig auch Gäste einen Urlaubsanspruch. Das TAG hatte auch entsprechende Anpassun-gen im Urlaubsgesetz, Arbeitsverfassungsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Arbeitsruhegesetz zur Folge.

Theaterförderung Der Bund fördert Theater auf drei Ebenen: Er leistet zur Erfüllung des kulturpoliti-schen Auftrags eine gesetzlich geregelte Basisabgeltung für die Bundestheaterge-sellschaften, fördert auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes und der Auf-teilungsvorschläge des Theatererhalterverbandes Österreichischer Bundesländer und Städte die von den Bundesländern und Städten betriebenen Bühnen (Landestheater, Vereinigte Bühnen Wien usw.) und unterstützt über die Abteilung 2 (Musik und darstellende Kunst) der → Kunstsektion private Theater, aber auch freie Gruppen und einzelne Theaterschaffende auf der Basis des → Bundes-Kunstförderungsge-setzes. Die Beobachtung der künstlerischen Entwicklung der geförderten Einrichtun-gen wird von ExpertInnen in den Fachdiskussionen des zuständigen Beirats reflek-tiert.

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Kunstbericht 2010 279

Urheberrecht Dessen Aufgabe ist es, Werke auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst zu schützen und die Durchsetzung der ideellen und materiellen Interessen der UrheberInnen sowie der Leistungsschutzberechtig-ten zu ermöglichen. Rechtsgrundlage des derzeit geltenden Urheberrechts ist das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG) in seiner jeweils gültigen Fassung. Das Urheberrecht entsteht demzufolge bereits mit der Schaffung des Werks durch die Urheberin bzw. den Urheber. Es bedarf keines Formalakts – wie einer Anmeldung oder Registrierung –, um den urheberrechtlichen Schutz für ein Werk zu erhalten. Nach § 1 UrhG sind Werke „eigentümlich geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst“. Das Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz. Rechte können entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumt werden.

Das moderne Urheberrecht – ursprünglich als Schutzgesetz des schöpferischen Genius gedacht – wird heute nicht bloß individualrechtlich verstanden. Man geht zunehmend auch von einer ausgleichenden und damit sozialen Funktion aus. Über die existentielle Sicherung der (kommerziell erfolgreichen) Urheberin bzw. des Urhebers hinaus soll da-mit auch ein kultureller und sozialer Beitrag geleistet werden. Dieser ausgleichende, so-ziale Aspekt findet in mehreren Bestimmungen des geltenden UrhG seinen Ausdruck.

Die Entwicklung des Urheberrechts seit den 1980er Jahren tendiert immer mehr zu pauschalen Vergütungen (→ Leerkassettenvergütung, → Bibliothekstantieme, → Reprografievergütung). Die Einnahmen aus den Vergütungsansprüchen, die von → Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden, werden zum Teil sozialen und kulturellen Zwecken gewidmet, zum Teil individuell an die Rechteinha-benden ausgeschüttet. Von den Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung werden gemäß § 13 Abs. 2 VerwGesG 2006 50 % den sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen der Verwertungsgesellschaften zugeführt.

1996 wurde vom österreichischen Nationalrat eine Neuregelung des UrhG verab-schiedet, die eine Neuordnung des Urheberrechts brachte und vor allem den neuen Möglichkeiten zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke Rechnung trug. We-sentliche Veränderungen waren dabei die Schaffung einer Reprografievergütung zur Abgeltung der Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch, eine Verbesserung der Rechtsstellung der FilmurheberInnen, Erleichterungen des Zugangs zu urheberrecht-lich geschützten Werken für Unterrichtszwecke, die Einführung einer gesetzlichen Lizenz für die Aufführung von Filmen mit Hilfe handelsüblicher Videokassetten in Beherbergungsbetrieben, die Verlängerung der Schutzfristen für Filme sowie die An-passung an die EU-Satellitenrichtlinie.

Mit der UrhG-Novelle 1997, die der Umsetzung der EG-Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken diente, wurden Sondervorschriften für Daten-bankwerke, insbesondere Regelungen über das Wiedergaberecht, freie Werknut-zungen sowie Schutzrechte erlassen. Bei der Qualifizierung als Datenbankwerk muss es sich um eine „eigentümliche geistige Schöpfung“ handeln.

In der Novelle des UrhG, BGBl. I Nr. 32/2003, kam es zur Umsetzung der Info-Richt-linie (Richtlinie 2001/29/EG) im österreichischen Recht. Anpassungsbedarf bestand hauptsächlich hinsichtlich neuer technischer Verwertungsarten (z.B. Digitalisierung, Internet) u.a. durch Einführung des Rechts der interaktiven öffentlichen Wiedergabe, einer geringfügigen Anpassung der Liste der freien Werknutzungen sowie der Ver-besserung des Rechtsschutzes gegen die Umgehung technischer Maßnahmen.

Die Novelle des UrhG 2005 diente vor allem der Implementierung der Folgerecht-Richtlinie 2001/84/EG (→ Folgerecht) ins innerstaatliche Recht sowie dem Ausbau

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Kapitel IV Glossar280 Kunstbericht 2010

des der/dem FilmurheberIn in der UrhG-Novelle 1996 eingeräumten Beteiligungsan-spruches am Kabelentgelt. Die UrhG-Novelle 2006, BGBl. I Nr. 81/2006, diente der Anpassung des UrhG an die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rats zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

Verlagsförderung Österreichische Verlage können sich seit 1992 bei der Abteilung 5 der → Kunst-sektion um eine Förderung des Bundes bewerben. Die Verlagsförderung ist Teil der Kunstförderung und verfolgt das Ziel, die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung und den Vertrieb dieser Bücher zu sichern. Damit soll für das Lesepublikum ein brei-tes Angebot mit einer großen literarischen und thematischen Vielfalt ermöglicht wer-den, wobei Programme mit Büchern von österreichischen AutorInnen und Überset-zerInnen sowie mit österreichischen Themen bei der Förderung Vorrang haben.

Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten aus-schließlich 20. und 21. Jahrhundert). Die Verlagsförderung wird jährlich ausgeschrie-ben. Die Förderung erfolgt in drei Tranchen, die auf Empfehlung des Verlagsbei-rats vergeben werden, und zwar für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen. Die Höhe der Tranchen beträgt jeweils € 9.100, € 18.200, € 27.300, € 36.400, € 45.500 oder € 54.600. Eine Förderung der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen ist ohne vorausgehende Programmförderung nicht möglich.

Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Zur Verlagsförde-rung einreichende Verlage müssen mindestens drei Jahre lang in den ausgeschriebe-nen Sparten publiziert haben. Verlage, die aus formalen oder inhaltlichen Gründen im Rahmen der Verlagsförderung nicht berücksichtigt werden, können gesondert Druckkostenbeiträge für einzelne belletristische Projekte im Rahmen der → Buch-förderung beantragen.

Unabhängig von der Verlagsförderung werden Gemeinschaftsaktivitäten mehrerer Verlage wie z.B. der Arbeitsgemeinschaft Österreichische Privatverlage oder die Se-minare des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels gefördert.

Verwertungsgesellschaften Diese erfüllen vor allem die Aufgabe der Wahrnehmung von Rechten und Ansprü-chen, die wegen der Vielzahl der Verwertenden einzeln nicht wirksam geltend ge-macht werden können. Sie verwerten also nicht selbst, sondern erteilen den eigent-lichen Verwertenden, nämlich den VeranstalterInnen, Hörfunk- und Fernsehsendern, CD- und VideoproduzentInnen, Gastwirtschaften usw. Lizenzen zur Nutzung einer Vielzahl von urheberrechtlich geschützten Werken.

Um ein Werk auch wirtschaftlich nutzen zu können, sichert das → Urheberrecht den Berechtigten ausschließliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche. Die Verwertungsrechte knüpfen – vor allem aus praktischen Gründen – nicht an den Werkgenuss, sondern die Nutzungshandlung an. Die Verrechnung von Entgelten, die Verwertungsgesellschaften aus der Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder erzielen, erfolgt zweimal jährlich mit einer detaillierten Abrechnung. Mitglied (Be-zugsberechtigte) bei Verwertungsgesellschaften können alle werden, die die Voraus-setzung von Veröffentlichungen in Bereichen, in denen Verwertungsgesellschaften tätig werden, erfüllen.

Neben der treuhändigen Wahrnehmung von Ausschließungsrechten (Recht der öf-fentlichen Wiedergabe, Recht des öffentlichen Vortrags, Senderecht, Kabelweitersen-

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Kunstbericht 2010 281

derecht, Recht der Vervielfältigung auf Ton- und Bildträgern usw.) machen Verwer-tungsgesellschaften für ihre Bezugsberechtigten auch die aus gesetzlichen Lizenzen entspringenden Ansprüche der UrheberInnen auf angemessene Vergütung geltend.

Über die Verwertung individueller Urheberrechte hinausgehend sind VG also auch Inkassogesellschaften in Bereichen urheberrechtlicher Regelungen mit Entgeltan-sprüchen, in denen die Verwendung eines Werks nicht mehr im Einzelverkehr einer/eines UrheberIn mit einer/einem NutzerIn eines Werks überprüft und in jedem ein-zelnen Verwendungsfall abgerechnet werden kann, z.B. im Bereich der → Leer-kassettenvergütung für private Überspielungen von Ton- und Bildtonträgern, der Schulbuchtantieme für Abdrucke in Schul- und Lehrbüchern, der → Bibliotheks-tantieme für Entlehnungen in öffentlichen Büchereien und Bibliotheken oder der → Reprografievergütung für Vervielfältigungen zum eigenen bzw. privaten Ge-brauch mittels reprografischer oder ähnlicher Verfahren.

In Österreich bestehen derzeit folgende Verwertungsgesellschaften: •dieStaatlichgenehmigteGesellschaftderAutoren,KomponistenundMusikverle-

ger (AKM), eine Genossenschaft insbesondere für die (kleinen) Aufführungs- und Senderechte an Werken der Musik und den mit ihr verbundenen Texten

•dieLiterar-MechanaGmbH,insbesonderefürdiemechanischenVervielfältigungs-und Verbreitungsrechte an Sprachwerken und für die Vortrags- und Senderechte an Sprachwerken, soweit es sich nicht um mit Musik verbundene Texte handelt

•dieAustro-MechanaGmbH, insbesondere fürdieVerwertungundAuswertungmechanisch-musikalischer Urheberrechte

•dieVerwertungsgesellschaftbildenderKünstlerGmbH(VBK) •dieLSG–WahrnehmungvonLeistungsschutzrechtenGmbH •dieVerwertungsgesellschaftRundfunkGmbH(VGR) •dieVerwertungsgesellschaftfüraudiovisuelleMedienGmbH(VAM) •dieVDFS–VerwertungsgesellschaftderFilmschaffendenreg.Gen.mbH

Seit 2010 (BGBl. I Nr. 50/2010) ist die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesell-schaften eine eigenständige Behörde, die dem Bundesministerium für Justiz nach-geordnet ist. Sie löste die bis dahin als Aufsichtsbehörde fungierende Kommunika-tionsbehörde Austria ab. Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften hat insbesondere darauf zu achten, dass die Verwertungsgesellschaften die ihnen nach dem VerwGesG 2006 obliegenden Aufgaben und Pflichten gehörig erfüllen. Als Rechtsmittelinstanz ist ein Urheberrechtssenat beim Bundesministerium für Justiz eingerichtet.

Video- und Medienkunst- In diesem Bereich werden Projekte gefördert, die sich außerhalb eingelernter Diskurse förderung und etablierter akademischer Disziplinen positionieren und sich durch eine Vielfalt an

Formen und Praktiken im Rahmen des kulturellen Geschehens auszeichnen. Dies be-trifft insbesondere medienreflexive Auseinandersetzungen der technischen Bild- und Tonerzeugung, Video- und Soundinstallationen, interaktive Projekte und Installatio-nen sowie Arbeiten, die im Zusammenhang mit Alltagsmedien wie Fernsehen, Inter-net, Mobiltelefon und Überwachungskameras, mit Positionsbestimmungssystemen und Spieleanwendungen entstehen und die die neuen Kommunikationstechnologien in Relation zur gesellschaftlichen Entwicklung einbeziehen.

Das international renommierte Festival Ars Electronica erhält ebenso Zuschüsse wie regionale Institutionen, etwa der Verein Medienturm und servus.at. Es werden Aus-stellungen, Publikationen, Veranstaltungen und Projekte einzelner KünstlerInnen ge-fördert. Jährlich werden von der → Kunstsektion der Outstanding Artist Award und der Österreichische Kunstpreis sowie drei Staats- und fünf Startstipendien vergeben; zusätzlich wurde ein Auslandsstipendium im Banff Centre Kanada geschaffen.

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Kapitel IV Glossar282 Kunstbericht 2010

Zeitschriftenförderung Die Förderung von Zeitschriften durch die → Kunstsektion erfolgt in den Abteilun-gen 1 (bildende Kunst, Fotografie, Architektur), 2 (Musik und darstellende Kunst), 3 (Film) und 5 (Literatur und Verlagswesen) und weist ein sehr umfangreiches regio-nales wie thematisches Spektrum auf. Neben Zeitschriften zur bildenden Kunst, zur Fotografie, zur Architektur, zur Musik und zum Film werden zahlreiche Literaturzeit-schriften gefördert. Die für die Förderung aufgewendeten Mittel richten sich nach den Herstellungskosten der Zeitschrift, ihrer Qualität, dem Umfang und der Häufig-keit des Erscheinens.

Die Zeitschriftenförderung der Kunstsektion findet nur in Ergänzung zum Publizistik-förderungsgesetz statt, mit dessen Vollziehung die Regulierungsbehörde für elektro-nische Audiomedien und elektronische audiovisuelle Medien, die Kommunikations-behörde Austria, betraut ist.

Camera Austria 111/2010 Eikon 71/2010

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Kunstbericht 2010 283

V Register

Personen, Institutionen und Vereine, Abkürzungen

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284 Kunstbericht 2010 Register

Personen ■ AAbado Marwan 111Abbado Carmen 84Abdic Selma 87Abramovic Marina 131Achilles Uwe 29Adaniya-Baier Kyoko 70Adlon Felix 121Adlon Percy 121Aduatz Philipp 75Afkham David 26, 53Agay Edith 81Ager Klaus 128Agostinelli Ines 70Aichholzer Josef 123Aichinger Ilse 108, 132Aichmayr Michael 100Aigner Catherine 108Aigner Christoph Wilhelm 104Aigner Franziska 87Aigner Fritz 120Aigner Silvie 127Albert Barbara 120, 123Alexandrova Svetozara 77Alfare Stephan 104Alge Susanne 102Ališanka Eugenijus 99, 106Allahyari Houchang 91Allmayer Gerlinde 100Alston Carole 84Altenburg Amalia 31Amann Sirikit 132Amanshauser Martin 101Ambach Bertie 128Ambros Claudia 126Améry Jean 107, 108Ammann Gerhard 81Amoghli Parviz 101Anders Armin 102Anderson Eva K. 28Andessner Amel 73Andraschek Holzer Iris 79Andre Manuela 129Andrea Witzmann 35Anger Silke 117, 118Angerer Joachim 61Angermayr Daniel 77Ankele Monika 118Anna F. 28Antoniazzi Marco 91Anwander Maria 70, 81Anzinger Josef 102Anzinger Siegfried 132Apel Angela 132Araki Nobuyoshi 131Arnold Martin 38, 92, 129Arthofer Mirjam 85Aschauer Michael 79Asenbaum Elisabeth 70Aspöck Ruth 103, 105Attl Elisabeth 128Aubrecht Ruben 70, 81Auderlitzky Christa 45, 115, 122Auer Elke 79Auer Martin 104Augustin Hans 100Auinger Gerhard 129Aumaier Reinhold 99, 104Auth Alexandra 126Auzinger Jörg 79Avramidis Joannis 66, 131, 132 ■ B Bachel Nora 70Bachmann Ingeborg 106, 108Bachner-Ravelhofer Karin 84Bäcker Heimrad 96, 106, 107Backhaus Henning 120, 121Baco Walter 100, 105

Bader Simone 62Badora Anna 128Baez Baez Victor Alejandro 85Bagheri-Goldschmied

Nahid 102Bahr Raimund 102Bajtala Miriam 70, 79, 81Balàka Bettina 101, 102Ballhaus Verena 18, 109Ballhausen Thomas 101Bana Anita 126Banlaky Akos 85Bansch Helga 18, 62, 109Barbini Giulia 85Bardel Armin 79Barenberg Richard 17Bar-on Shani 99Bãrrento Joao 106Barsuglia Alfredo 70Bartens Daniela 129Baruwa Abdul Sharif 81Barylli Gabriel 107, 120Baselitz Georg 131Bauer Wolfgang 108Bauersima Igor 30Bäumel Sonja 77Baumgartner Cloed 127Bayer Xaver 103Beck Andreas 130Beck Martin 70Becker Zdenka 104, 107Beckermann Ruth 91Beers Paul 106Begle Natalie 85Beirer Christian Yeti 100Belmont Cécile 48Benedikt Judith 91Benoyëtz Elazar 98, 105Berg Alban 24Berger Christian 38Berger Clemens 103Berger Ferdinand 100Berger Michael 92Berger Nora 81Berger-Myhrer Ingrid 49Bergmann Edith 70Berlinger Alexandra 79, 81Berman Laura 128Bernhard Thomas 97, 106, 107,

108Bernhardt Josef 70Betz Annette 99Beyerl Beppo 102, 104, 105Bickel Hannes 31Biedermann Christa 70, 73Bienert Bernd R. 85, 128Bilinovac Martin 79Billard Dorothée 48Biltgen Raoul 108Binder Ernst 102Birkhan Ines 105, 106Birkmeir Thomas 29Birnbaum Lillian 82Birnbaumer Martin 85Birngruber Theresia 87Biron Georg 102, 120Bitter Sabine 35, 79Blaha Reinfried 77Blaikner Peter 100Blantar Katrin Elisabeth 87Blanz Hubert 73, 75Blau Aljoscha 100Blau Andre 102Blau Anna 77Blazek Christian 96Blazek Tomas 132Bleier Wolfgang 101Blomstedt Herbert 26Blum Michael 70Blumesberger Susanne 100Böck Herbert 25

Bodrožic Marica 21Boehme Max 71, 73Bogdanović Bogdan 99Bognar Sonja 131Böheimer Jürgen 82Böhnisch Cornelia 87Böhnisch Vera 28Bolius Uwe 104Bolt Catrin 82Bolten Ivor 51Boote Werner 120Borek Johanna 129Borgers Natalie 121Bornlid Jan Erik 106Boulez Pierre 131Braendle Christoph 104Brahms Johannes 84Brameshuber Sebastian 120, 121Brandauer Klaus-Maria 51Brandauer Roland 102Brandlmayr Martin 85Brandner-Gruber Gordana 75Brandstätter Christian 98Brandstätter Susanne 91Braun Barbara 17Braun Bernhard 102, 105Braun Editta 111Brauner Elisabeth 77Breber Robert 91Brecher Siegmar 85Breier Isabella 102, 104Breindl Martin 70, 79Brejcha Zuzana 91Brem Ilse 99Breuss Rose 128Brikcius Eugen 96Broch Hermann 108Brochard Ursula 99Brodacz Anna 87Bröderbauer Andrea 30Brödl Herbert 91Brooks Patricia 102Brown Cäcilia 71Bru Sebastian 111Bruch Hellmut 81Brücke Matthias 77Bruckmüller Michaela 82Bruckner Anton 89Bruckner Karina 81Brudermann Martina 71Brudermann Sepp R. 91Brudniak Angelika 91Bruner-Lienhart Susanne 77Brunner Erika 99Brunner Hedwig 99Brunner-Szabo Eva 81Brus Günter 107, 132Brusatti Otto 99Buch Christoph 91Buch Franziska 120Bucher Viktor 75Büchler Gudrun 102Büchner Georg 117Buda György 106, 107Bukowiecki Paul 102Bulayumi Espérance-

Francois 102Burger Thomas 126Burkali Theodor 85Bussmann Maria 71Butor Michel 19Butterweck Hellmut 102Bydlinski Georg 100Byelorusets Mark 106

■ C Calisir Wilma 91Campa Peter 102Canetti Elias 106Capor H. H. 77Cardenal Ernesto 61

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Kunstbericht 2010 285

Caspar Barbara 91Castilla-Ávila Agustín 48Cech Christoph 128Ceeh Anna 71Cejpek Lucas 100, 104Celan Paul 91, 106, 108Cella Bernhard 71Cencic Stempkowski Lana 85Cenic Djordje 91Cerha Friedrich 131, 132Cerha Ruth 101Chang Hanna 25Charkasi Dana 74Charlee 28Chen Bo 120Chia Alessandro 123Chibidziura Helga 81Chmielewska Magdalena 117,

118Chobot Manfred 107, 108Chytilek Eva 73Claussen Jakob 123Cmelka Helga 81Cohen Larry 54Collatti Diego Marcelo 85Cooper Waltraut 71Cornamusaz Séverine 55Correa Charles 131Costa Susanne 106Cotten Ann 104Covi Tizza 5, 38, 54Creimer Georgia 77Crow Robert Jamieson 85Csuss Jacqueline 18, 64, 106,

107, 109Cubides Adriana 111Cumming Stephanie 31Cura José 61Cuzuioc Pavel 91Czeitschner Burgl 121Czernin Franz Josef 102Czihak Elisabeth 73, 82Czimek Claudia 71, 81Czurda Elfriede 102, 105 ■ D Dabernig Josef 91Dachauer Dagmar 87Dafeldecker Werner 85Dag Umut 120Dagdelen Canan 71Dahimène Adelheid 104Dalik Hilde 31Dall Mareike 128Dalos György 102Damböck Barbara 132Danhofer Ulrike 128Danner Josef 81Danzinger Peter 102Daume Doreen 107De La Cuesta Chehaibar

Daniel 85Debeljak Aleš 99Dechant Susanne 130Decker Markus 79Decleva Mario 71Decleva Sandro 71Degen Michael 31Deigner Astrid 81Deininger Svenja 73Deix Manfred 127Del Solar Bardelli Juan José 106Delblanc Aimée 106Delhougne Kathrin 77, 79Demus Klaus 108Démuth Réka 48Denissov Arteom 85Denk 28Denkendorf Stephan 99Dennewald Martine 51Denzer Ricarda 71, 81

Derflinger Sabine 120, 121, 123Derschmidt Friedemann 91Dertnig Carola 71, 131Dertschei Ulrich 79Dessay Natalie 61Detela Lev 101Dettwiler Regula 81Deutinger Alex 50Deutsch Bernd Richard 85Dević Goran 55Dick Inge 82Diendorfer Christian 85Dietrich Jakob 71Dietz Tina 77Divjak Paul 101Diwald Johannes 132Dix Elisabeth 102Dodd Lucy Indiana 70Doderer Johanna 84Dohr Ulli 123Dokuzovic Lina 43, 62, 118Dollhofer Christine 54Dominguez Maria Luisa 106Donhauser Michael 102, 107Doppler Anna 129Doppler Michaela 129Doringer Marko 120Dorner Sandra 71Dornhelm Robert 121Dorzile Daybee 49Doser Barbara 91Doujak Ines 81Dragosits Martin 99Draschan Thomas 71Drechsler Ulrich 84Dreger Roland 96Drimmel Nicolaus 132Droschl Maximilian 98Drozda Thomas 130Dudesek Karel 71Dudli Joris 84, 111Dueller Martin 85Dufek Hannes 85Durnig Franz 126Durst Alice 91Durusoy Gertrude 106Duscha Andreas 82Dusl Andrea Maria 123, 132Dutka Edgar 106Dworzak Hugo 127 ■ E Eberharter Andreas 81Ebner Klaus 102, 105Ebner Peter 36, 75Ecker Andrea 35, 61, 123, 126,

132Ecker Josef 132Eckermann Sylvia 79Eckert Eva 92Eder Barbara 38, 92Eder Christian 81Eder Franz 130Eder Thomas 104Egg Loys 71Egger Daniela 101Egger Martina 77, 82Egger Oswald 102, 104Eggerth Heinrich 99Ehmer Maria 85Ehrenfellner Christoph 85Eibel Stephan 104Eiblmayr Silvia 82, 126Eichberger Günter 104Eichinger Gregor 127Eichinger Rosemarie 100, 102Eichtinger Thomas Christian 122Einem Gottfried von 89Einzinger Erwin 102Einzinger Monika 129, 132Eisenhart Titanilla 71

Eisold Viviane 102Eiterer Othmar 102Ekblad-Forsgren Ulla 106Elert Josefine 17Eleta Jasmina 39, 91, 94, 122Elia Marios Joannou 85Eliass Dörte 107Eller Thomas 81Ellis Deborah 100, 106Eltayeb Tarek 102, 104Enengl Claudia 75Ener Cemal 99Enquist Per Olov 65Enzinger Peter 102, 105Eppacher Christoph 77Epple Johannes Gerald 106Erasmus Wilhelm-Christian 131Erdheim Claudia 102, 104Erhart Veronika 81Erlacher Gisela 71, 77Ernst David 100Ernst Gustav 102, 104, 129Ernst Jürgen-Thomas 104Ertl Gerhard 120Escher Elisabeth 99Escher Hans 99Eskin Jelena 25Esterházy Péter 21Estermann Lorenz 74, 82Etz Elisabeth 105Export Valie 61, 82, 127, 131 ■ F Faber Johannes 74Fabini Martin 31Fabre Laia 111Faiss Bernhard 71Falb Viola 85Falkner Brigitta 99, 101, 105Falkner Michaela 102Falschlehner Gerhard 130Falsnaes Christian 71Fang Xiangjun 47, 48Farassat Sissi 78, 82Fassbaender Brigitte 128Federmair Leopold 99, 100, 104Feiersinger Werner 71, 82Feimer Isabella 101Felder Franz-Michael 96Feller Barbara 126Fellinger Andreas 84Fellner Till 26Fenz Werner 126, 127Ferk Janko 104Ferra-Mikura Vera 100Fetz Bernhard 129Feuerstein Christiane 75Feuerstein Günther 75Feyerer-Fleischanderl Margit 81Fiala Severin 91, 92Fian Antonio 21, 102Fichtinger Sigrid 105Ficzko Arthur 132Fillei Gerhard 92Fink Carolina 85Finley Karen 70Fischbeck Sebastian 77Fischer Adam 61Fischer Erica 108Fischer Gerhard 92Fischer Heinz 64Fischer Judith 102, 104Fischer Margit 64Fischer Michael 96Fisslthaler Karin 79Fitzbauer Erich 100Flasar Milena Michiko 106Fleischanderl Franziska 84Fleischanderl Karin 104, 105,

106, 130Fleischer Ludwig Roman 102

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Page 287: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

286 Kunstbericht 2010 Register

Fleur Arianna 70Flieder Paul 91, 92Fliedl Konstanze 96Flimm Jürgen 51Flor Olga 102, 104Flos Brigitte 61Flöss Helene 105Födinger Pia 87Föger Benedikt 64Fohringer Petra 81Forster Marion Vera 102Föttinger Herbert 30, 31Frančič Franjo 106Frank Josef 76Frank Karin 81Fränzen Barbara 128Franzmeier Günter 30Franzobel 19, 108Fraser Marita 71Freisitzer Roland 85, 128Frena Georg 99Freud Sigmund 70Freudenberger Anette 71Freudenthaler Karl 99Freudenthaler Laura 106Freund René 101Fried Erich 18, 61, 130, 153, 271Friedl Harald 102, 120, 121Frimmel Rainer 5, 38, 54Frischmuth Barbara 108Fritsch Valerie 106Fritscher Susanne 70Fritz Elisabeth 25Fritz Martin 106Frommelt Beate 48Fruhauf Siegfried A. 81, 92Frühstück Clara 85Fuchs Margarita 99Füreder Bernhard 78Fürhapter Thomas 91, 92Fürpass Franziska 81Furrer Beat 28Furrer Johanna 25Fürtler Clemens 81Furuya Seiichi 35, 78, 82Füssel Dietmar 102Futo Julia 77Futscher Christian 101, 104 ■ G Gabain Kerstin 79Gabriel Martin 81Gahse Zsuzsanna 21Gal Bernhard 81, 118Gallnbrunner Marie-Theres 102Gammer Gloria R. 92Gamsjäger Rainer 41, 80, 81Gandini Erik 55Gangl Sonja 71Ganglbauer Petra 96, 102, 105Gankovska Vasilena 71Gansert Ulrich 78Ganz Bruno 131Gartmayer Susanna 85Gärtner Bettina 101Gärtner Hildegard 130Gaube Wilhelm 92Gauß Karl-Markus 108Gebeshuber Helmut 31Gebetsroither Sabine 117, 118Gebhardt Florian 123Gehry Frank 36Geiger Günther 102, 104Geiger Markus 82Gelbke Paula 19Gelbmann Alfred 100Gelich Johannes 102Gemeinböck Petra 79Genn Lilian 27Genzken Isa 53Gerbasits Gabi 130

Gerhaher Christian 26Gerlach Philippe 78Gerold Armin Lorenz 82Gersina Peter 121Geyer Barbara 81Geyrhalter Nikolaus 92, 120,

121, 123Ghanie Alireza 92Gharakhanzadeh Feria 127Gheorghe Andrei 77Giacomuzzi Peter 99Giannotti Aldo 71Gindl Winfried 102Gladik Ulrike 92Glandien Alexander 71Glantschnig Helga 102Glaser Daniel 77Glaser Tina 102Glaßner Alois 25Glattauer Daniel 107, 108Glattauer Nikolaus 100Glavinic Thomas 104, 106Glettler Stefan 74Gluck Christoph Willibald 52Gmünder Stefan 130Gnaiger Roland 127Gnedt Dietmar 102Goebl Lukas 75Goldgruber Michael 79, 81Goldsworthy Peter 106Gonzalez Guerrero Gerhild 102Gospodinov Georgi 106Götz Renate 100Grabher Werner 132Gradischnig Herwig 84Gradner Markus 74Gradwohl Gerald 84Graf Franz 64, 75Graf Hermine 128Graf Sonja 102Graf-Redl Susanne 99Gräftner Barbara 120Grammel Sören 127Grandegger Julia 81Grant Michael 106Graschopf Brigitte 82Grasser Helmut 123Grassl Gerald 102Grassl Herbert 85Gratzer Georg 111Grausgruber Waltraud 42, 62Greaney Patrick 106Greber Marianne 78, 82Gregor Susanne 102Grieser Dietmar 100Grill Andrea 104Grill Michaela 39, 62, 94Grill-Storck Evelyn 102Grillparzer Franz 96Grissemann Christoph 62, 63Groihofer Brigitte 75Gröller-Kubelka Friedl 92Grond Walter 21, 102, 104, 129Groos Jan 91Groothuis Rainer 130Groschup Walter 131Gross David 91, 92Gross Katharina 118Gross Lukas Jost 78, 79Gross Richard 107Gruber Andreas 102, 123Gruber Erich 81Gruber Ernst 75Gruber Gunda 81Gruber Heinz Karl 132Gruber Marianne 104, 107, 108,

129Gruber Roland 127Gruber Sabine 102Gruber-Rizy Judith 102Grübl Elisabeth 71, 81

Grünmandl Otto 100Grzinic-Mauhler Marina 126, 127Gsaller Harald 100Gschwantner Robert 79, 81Gstättner Egyd 104, 105Gstättner Maria Brigitte 84Gsteu Johann Georg 61, 75Gstrein Eleonore 123Gstrein Norbert 104, 106Guentcheva Anna 104Gugic Sandra 101Gulbenkian Calouste 25Gumhold Michael 71, 74Guschelbauer Markus 82Gütler Iris Julian 79Gvozdenovic Adrijana 48 ■ H Haas Georg Friedrich 132Haas Waltraud 102Haas Wolf 108Habbel Conny 79Haberfellner Herta 126Haberpointner Alfred 71Habinger Renate 100, 130Hable Erik 71Hablesreiter Martin 75Hack Fritz 118Hacker Matthias 29Hackl Erich 102, 106Hackspiel Florian 86Haderer Marlene 118Haderlap Anton 107Haderlap Maja 101Hadid Zaha 131Häfele Eva 131Hafner Stefan 91, 93Hager Philip 99Hagg Nicolaus 108Hahn Friedrich 99, 102Hahn Markus 71, 74Hahn Mirkus 31Hahnenkamp Maria 35, 79, 82,

127Haider Andreas 80Haider Edith 102Haider Gottfried 111Haider Ilse 71, 78Hain Gabriele 77Hainisch Michaela 100Halilbasic Senad 122Hall Michael 71Haller Karin 130Halmay Petr 106Hamid Ishraga Mustafa 102Hammel Johannes 92Hammer Joachim Gunter 100,

103Hammerschmied Gerhard 129Handke Peter 106, 132Händl Klaus 21Handl Patricio 71Haneke Michael 38Hangl Oliver 71, 73, 81Hannemann-Klinger Irmgard 128Hansalik Nikola 79Hansbauer Ursula 81Hansen-Löve Julia 106, 107Hanslmaier Tom 54, 111Happl Doris 128Harather Paul 120Haring Chris 31, 50, 62, 88Haring Marlene 71Harmer Alice 103Harnoncourt Marie-Therese 127Harnoncourt Nikolaus 131Hartl Renate 128Hartlieb Petra 129Hartmann Bernd 126Hartwig Mela 107Hasler Hubert 78

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Kunstbericht 2010 287

Haslwanter Brigitte 87Hassler Silke 30, 108Hauer Anna 103Hauer Rainer 111Hauser Juma 74Hausleithner Rosa 81Hausner Jessica 39, 64, 94, 121Hauzenberger Igor 92Havel Vaclav 131Havryliv Tymofiy 106Haydn Joseph 8, 24, 51, 89Heide Johannes M. M. 120Heidegger Günther George 103Heider Caroline 78Heiduschka Veit 61Heigl Sara 107Heindl Christian 128Heindl Gabu 77Heinrich Katharina 71Heisenberg Benjamin 121Heisl Heinz D. 104Heiss Helmut 71Helfer Monika 105Hell Bodo 21, 102Hell Cornelius 102, 103, 105,

106, 107, 129Helldorf Alexandra 25Heller-Tscherkassky Eve 92Helmhart Wolfgang 99Helminger Alexandra 81Helmke Clemens 48Heltschl Markus 122Henning Rupert 120, 123Herford Marta 36Hergouth Alois 99Hering Markus 64Hermann Wolfgang 104Herrmann Matthias 126Hertel Paul 85, 132Heu Claudia 62, 63Heubrandtner Astrid 38Hick Andreas 126Hiebel Hans Helmut 100Hiebler Sabine 120Hiesleitner Markus 71Hilber Regina 103Hildebrand Heidemarie 71Hilgarth Stefanie 77Hilger Ernst 74Hille Moira 74Hilzensauer Brigitte 130Hinterhuber Christoph 81Hoanzl Georg 122Hochdörfer Achim 82Hochgatterer Paulus 18, 21, 64,

65, 107, 108, 109, 130Hochhäusl Sophie 75Hochleitner Verena 100Hochreiter Susanne 96Hödl Angelika 118Hoeck Richard 74Hofbauer Anna 71, 74Hofer Gabriele 126, 127Hoffer Klaus 108Höfferer Christina 103Hofhaymer Paul 84Höfler Max 103, 105Hofmann Andrea 127Hofmann Carlo 91Hofmann Johann 130Hofmann Kristina Maria 92Hofreither Herbert 129Hofstädter Viktoria 87Hohenbüchler Irene 71Hohengartner Reinhold 132Hohl Teja 99Hoke Thomas 71Hollatko Lizzy 100, 103Hollauf Isabella 78Hollein Hans 127, 131, 132, 269Höller Barbara 70

Höller Jochen 81Holliger Heinz 52Hollosi Eszter 87Höllrigl Sigrun 103Holzbauer Wilhelm 132Holzer Lisa 71, 81Holzer Stefanie 100Holzhausen Johannes 120Holzinger Florentina 48Holzinger Gregor 77Holzner Gisela 96Honetschläger Edgar 91Höninger Gerhard 123Höpfner Michael 71Horak Ruth 126Hörl Andreas 77Hörl Thomas 62, 73Horn Paul 38, 78Hornek Katrin 71, 75Hornig Dieter 107Horny Henriette 126Horst Dietmar 99Hörtnagl Barbara 101Hörtnagl Erich 120Horvath Elisabeth 129Horváth Ödön von 108Höschele Christoph 80, 82Hotschnig Alois 104Huang Hai 47, 48Huber Andreas 74Huber Dieter 78Huber Katrin 81Huber Markus 85Huber Wolfgang 132Hübner Ursula 118Hübsch Wolfgang 61Hufnagl Karl 128Hula Saskia 105Hund Harald 38Hundegger Barbara 104Hundsbichler Klaus 121Hundstorfer Rudolf 59Hungerbühler Matthias 29Huth Eilfried 76Hutterer Eva Maria 106Hüttinger Christine 106 ■ I Iben Wilhelm 31Iglar Rainer 127Imhoof Markus 121Immervoll Sonja 129Innerhofer Franz 107Insam Grita 74Insayif Semier 101Irshaid Nabila 81Ivancsics Karin 103

■ J Jäger Peter 123Jagersberger Gerhard 126Jakob Eva 71Janacs Christoph 99Janda Martin 75Jandl Ernst 61, 96, 108, 153, 271Jandl Paul 130Janisch Heinz 18, 99, 100, 109Jank Sabine 131Jankovsky Eva 103Jardi Pia 71Jaschke Bruno 99Jaschke Gerhard 99, 105Jawecki Boris 79Jelinek Elfriede 96, 106, 107,

108Jelinek Sabine 79, 82Jelinek Thomas 31Jellitsch Peter 77Jens Walter 131Jensen Nils 130, 132

Jermolaewa Anna 71, 78, 126Jeschaunig Markus 76Jeschek Bernd 108Jessen Søren 18, 100, 109Jesserer Gertraud 31Jirkuff Susanne 71, 79Jochum Richard 81Johannsen Ulrike 81Joksimovic Sandra 128Jonke Gert 88, 107Jovanovic Ilija 103Jud Reinhard 91Juen Thomas 132Jung Jochen 98Jungk Peter Stephan 105Jungwirth Andreas 101Jürgenssen Birgit 34, 62, 139,

271Jurić Zvonimir 55Jussel Eva 132 ■ K Kaaserer Ruth 71, 79, 81Kabiljo Dejana 76Kacianka Reinhard 129Kada Klaus 127Käfer Hahnrei Wolf 99Kaindl Dagmar 130Kainrath Paul 52Kaip Günther 99, 103, 105Kaiser Gabriele 127Kaiser Gloria 104Kaiser Konstantin 105Kaiser Matthias 73Kaiser Verena 106Kaiser-Mühlecker Roman 103Kaizik Jürgen 91, 118Kaligofsky Werner 82Kalinowska Elzbieta 106Kalista Monika 132Kalss Christiane 106Kalteis Andrea 73Kaltenegger Iris 77Kambanellis Iakovos 106Kaminskaja Juliana 99Kämmerer Björn 70, 79Kandl Martina 123Kandutsch Kazuo 127Kapeller Martin 85Kapeller Michael 77Kapfer Franz 71Kapusta Barbara 79Karastoyanova-Hermentin

Alexandra 85Kargl Michael 79Karl Stephan Maria 85Karystiani Ioanna 106Kasalicky Luisa 69, 70Kasarova Vesselina 61Kasimir Stephan 87Kaspar Michaela 29Kaspar-Eisert Verena 126Kassmannhuber Matthias 80Kastberger Klaus 129, 130Kathan Bernhard 100, 118Katzinger Karl 78Kauer Wolfgang 99Kaufman Curt 120Kaufman Gita 120Kaufmann Angelika 70Kaup-Hasler Veronika 52Kawasser Udo 101Kehlmann Daniel 96, 108Keil Friedrich 85Keim Markus 80Kempinger Krista 103Kerekes Krisztina 91Kerer Manuela 85Kern Josef 74Kern Peter 91, 92, 120, 121Kerschbaum Martin 128

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)288 von 305

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288 Kunstbericht 2010 Register

Kerschbaumer Marie-Thérèse 105

Kessler Leopold 41, 80Kessler Mathias 71Kestel Tobias 77Khalifa Sahar 111Kiefer Anselm 131Kielawski Grzegorz 99, 101Kiesler Friedrich 34, 35, 75, 76Kiesler Lillian 75, 76Kiesling Ursula 71, 103Kilic Ilse 99, 103Kim Anna 101, 105, 107Kimmerle Christina 77Kinast Karin 103Kindl Monika 129Kindlinger Florian 85King Liz 128Kircher-Liner Simone 81Kirsch Fritz-Peter 106Kirsch Johanna 81Kirschl Wilfried 100Kisser Erwin 120Kitzberger Michael 123Kiwitt Tobias 99Klacár Elvedin 73Klammer Angelika 129, 130Kläring Julia 71, 73Klaushofer Roswitha 99, 106Klebel Mirjam 111Kleefeld Isabel 120Klein Armin 78Klein Erich 104Klein Rudolf 127Kleindienst Josef 103Kleindienst Robert 101Klemm Gertraud 99Klengel Monika 131Klever Ralph 98, 99Klima Marjalena 71Kling Vincent 106Klingler David 25Klingspigl Franz 103Klobučar Berislav 61Klockenbring Leo 100Klocker Gerhard 82Klopf Karl Heinz 74, 79Klos Matthias 72, 82Klumpner Hubert 77Knapp Manuel 74, 91Knapp Radek 104Knopp Anna 85Kobald Christian 92Koch Alexandra Ava 31Kodritsch Ronald 72Koenigstein Georg 98Kofler Werner 102, 107Kogelmann Franz 85Kogoj Cornelia 131Kohl Walter 102Köhle Markus 103Köhlmeier Michael 21, 107, 120Kohout Eva 128Kolarz-Lakenbacher Sophie 25Koller Christian 118Koller Christoffer 122Köllerer Peter 82Kolleritsch Alfred 22, 98Kollisch Eva 104Kollmer Lukas 106Kollnitz Roland 81Költringer Andrea 31Koltz Beryl 120Komad Zenita 73Komary David 127Kondratiuk Gabriel 81König Johanna 103König Lukas 85Kono Claire 25Konrad Aglaia 35, 78Konrad Wolfgang 81

Konrader Peter 129Konttas Simon 100, 103Kordesch Walter 120Korherr Helmut 103Körner Julia 77Körner Theodor 97Kornfeind Marianna 132Korosa Edeltraud 104Korte Ralf B. 103, 105Kos Michael 81Kos Vedran 122Kosak Daniel 132Kosel Sandra 78, 82, 259Koslitsch Ernst 82Kosnopfl Gabriele 126Köstler Erwin 106, 107Kotlowsky Nanina 87Kovacsics Adan 18, 109Kovitz Kasper 72Kowalski Dariusz 92Kowanz Brigitte 126, 132Kozek Peter 62, 75, 81Krabichler Lisa 118Krahberger Franz 105Kramer Theodor 97, 100Krampe Matthias 132Kranzelbinder Gabriele 120,

121, 123Kranzelbinder Lukas 84Kranzler Paul 79Kraschl Ingeborg 99Krasny Elke 72, 76, 127Krauliz Hanns-Georg 118Kraus Günther 71Kraus Karl 107Kraus Rudolf 99Krausz Danny 123Krautgartner Susi 78Krautgasser Annja 79, 92Kreidl Margret 101Kreidl-Kala Gabriele 131Kreihsl Michael 120, 123, 132Kreisky Bruno 70Kreisler Georg 19Kren Marvin 54, 91, 93Kren Michael 92Krendlesberger Annette 103Krenek Ernst 84Krenn Joachim 92Krenn Martin 78, 118Krenstätter Florian 128Krenstetter Gottfried 128Kreslehner Gabi 18, 100, 109Kressnig Eric 81Kretz Johannes 128Kreutzer Marie 121, 123, 129Kriebaum Thomas 62, 75Kriesche Richard 41, 54, 64,

80, 127Krinzinger Angelika 82Krischanitz Adolf 76Krischanitz Raoul 104Krispel Markus 84Kronabitter Erika 103, 104Kronenberg Julia 87Kronreif Peter 85Krottendorfer Markus 79Krüger Doris 73, 127Krzeczek Dariusz 127Kubaczek Martin 107Kubelka Peter 92, 131Kuca Doris 132Kudlacek Martina 92Kugler Kai 103Kugler Kerstin Maria 103Kühn Wolfgang 100, 104Kuhner Herbert 105Kühr Gerd 128Kukelka Alexander 132Kupelwieser Hans 34, 66Kurrent Friedrich 76

Kurtág György 131Kurz Andreas 91Kurz Sigrid 81Kusche Izy 101Kuschil Manfred 129Kusturica Nina 43, 62, 118, 121Kutzenberger Rikke Ulrich 91Kyzikaite Jolanta 47, 48 ■ L Lack Stephan 103, 108Lackenbucher Günter 126, 132Lackner Katharina 72Ladstädter Uwe 97Lagger Jürgen 101, 103Laher Ludwig 102, 104Lainer Rüdiger 126Laiz Placeres Nicolás 48Lampert Katharina 91, 118Lang Helmut 131Lang Ingrid Maria 105Lang Marianne 73Lange-Müller Katja 21Langeder Wolfgang 81Langer Gerhard 99Langer Renate 129Langthaler Hilde 99, 103Lapschina Lena 72Larcher Claudia 74Larcher Thomas 52, 85Lass Siegfried 126Lassnig Maria 131, 132Lastowska Marta 87Lattacher Martina 123Lauritsch Magdalena 92Lausegger Miriam 74Leben Andreas 107Lebloch Viktor 123Lechleitner Ines 79Lechner Otto 112Ledebur Benedikt 99Lehár Franz 85, 89Lehner Thomas 92Leidenfrost Lucia 106Leidenfrost Martin 120Leimer Sonia 72Leitner Paul Albert 64, 79Lengheimer Elisabeth 87Letz Bettina 82Leutgeb Kurt 103Lewis Terence 49Lexe Heidi 129, 130Lienbacher Ulrike 72, 79Liepold-Mosser Bernd 120,

121, 128Liessmann Konrad Paul 129Lietaert Matthieu 121Lindenbauer Alois 72Lindermayr Andreas 103Lindner Clemens 103Lingg Christoph 78Lion Helga 106Lippitsch Manfred 129Lipus Cvetka 105Lissel Edgar 79, 82Litschauer Maria-Theresia 73Ljubanovic-Mallon Christine 73Loacker Norbert 100Lobe Mira 17, 95, 130, 152Lobnig Hubert 73, 80, 127Löcker Erhard 98Löcker Ivette 91, 92Loebenstein Michael 129Logar Ernst 72Loibner Matthias 84Loidl Christian 100Loidl Julian 31Loidolt Gabriel 103Lortholary Bernard 106Löschel Hannes 85Löwy Irene 129

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Kunstbericht 2010 289

Lübbke-Tidow Maren 126, 127Lucas Ferrandez Irene 72Ludin Malte 120Ludwig Attersee Christian 132Ludwig Catherine 78Luenig Claudia Maria 72Lukas Claudia Rosa 127Luksch Manu 91Lulic Marko 80Lurf Johann 91, 93Luschin Annika 87Lust Ulli 107Lutsch Johann 103Luzia Clara 28Lyon Lotte 81Lytakov Lazar 73 ■ M Macek Barbara 103Mach Julia 87Machacek Jan 111Macheiner Dorothea 104Macher Karin 54, 92Mack Karin 78Madeja Gabriele 129Mader Ruth 120, 121Maderthaner Wolfgang 77Madritsch Marin Florica 103Magyar Ágnes 48Mahler Gustav 24, 25, 26, 84, 85Mahler Nicolas 93Mähr Christian 100Maier Margit 123Maier Martin 91Maier Sabine 82Maier-Gamauf Silke 81Maillot Jean-Christophe 32Maitz Petra 72Majkiewicz Anna 106Makarewicz Nicole 100Makazaria Georgij 111Makovec-Lederer

Margarethe 131Malischnig Julia Eva 84Mall Sepp 98Mallaun Martin 84Mandieva Deniza 48Manfredi Anja 79, 82Mang William 103Manquart Sigrid 31Mao Lei 48Marchart Patricia Josefine 92Marchel Roman 103Marchetti Flavio 91Marchner Günther 99Margreiter Dorit 82, 127Mark Manuela 74, 80Markart Mike 103, 105Markovics Karl 120Markus Schinwald 35Marschnig Melanie 105Mart Grzegorz 47, 48Martinek Johannes 100Martischnig Eva 72Märzendorfer Claudia

Romana 72, 73Mathy Martin 72Mattuschka Mara 92, 93Matuschka Wolfgang 131Maurer Herbert 105Maurer Leopold 73Maurer Udo 120Maurmair Roland 81Mauz Christoph 100Mayer Anna-Elisabeth 105Mayer Christian 78Mayer Daniel 111Mayer Eva Maria Teja 103Mayer Kurt 92, 120, 121Mayer Lisa 103Mayer Ralo 73

Mayer Ursula 35, 72, 80Mayerböck Veronika 87Mayer-Skumanz Lene 103Mayr Brigitte 131Mayr Christoph 121Mayr Harald 92Mayrhofer Philipp 92Mayröcker Friederike 106, 107,

131, 132Mayrus Wilfried 72McDonald Sona 31McIsaac Benedikt 49McKechneay Maya 129Medicus Florian 77Medina Enrique 106Medosch Armin 80Megyik Janos 81Mehlan Jens 76Mehta Amrit 108Meindl Dominika 103Meinhart Raphael 85Meinharter Matthias 80Meise Sebastian 92, 121Meisel Daniela 99, 106Meissl Johannes 24Meixner Lisa 74Mekas Jonas 131Mellak Frederik-Frans 97Menasse Eva 107Menasse Robert 108Mendelssohn Anna 50, 111Menna Michele Di 70Mer Marc 81Mertz Zackary 64Merz Klaus 21Meschik Lukas 103, 104Meschwitz Lucia 128Messensee Caroline 126Messin Irmgard 128Messner Janko 99Messner Katharina 61Meyer Anna 81Meyer-Heinisch Astrid 75Meyrink Gustav 107Michailov Michail 81Michalus Christian Ide 105Micheli Silvia 78Micheuz Alexander 103Miesenböck Gerlinde 78Mihaylov Mihail 74Mihm Katharina 91Miko Lukas 120Millesi Hanno 103Minck Bady 91Minichmayr Birgit 51Mischkulnig Lydia 105Misetics Mátyás 47, 48Mitter Alois 69Mitterbacher Doris 103, 104Mitterer Anna 81Mitterer Erika 96, 108Mitterer Felix 108Mitterer Ines 130Mitterer Wolfgang 85Mittermayer Michael 81Moebius Werner 72Mohr Michaela 87Moises David 72Molina Catalina 92, 122Mora Terézia 18Morad Mirjam 97Morgenthaler Andrea 121Mortezai Sudabeh 92, 129Moschik Melitta 81Moser Barbara 128Moser Daniel 85Moser Franz Günter 87Moser Friedrich 121Moser-Rohrer Hermine 99Moser-Wagner Gertrude 70Mosettig Klaus 73

Moss Eric Owen 5, 36, 82Möstl Georg 123Mozart Wolfgang Amadeus 52Mracnikar Andrina 91, 93, 120Mückstein Katharina 91Muhamedagic Sead 107Mühlbacher Christian 85Mühlen Hermynia zur 108Müller Anna Maria 88Müller Bärbel 76Müller Florian 106Müller Gert 100Müller Josh 78Müller Maria 25Müller Otto 98, 101Müller Ulrike 35Müller Ute 72Müller-Maenher Julia 79Müller-Wieland Birgit 101Mungenast Barbara 72, 81Muntean Robert 72Murdarov Vladko 106Muschg Adolf 21Musikar Doris 92Musil Barbara 73, 127Musil Robert 17, 61, 95, 98, 100,

106, 130, 151, 276Muskala Monika 105Muth David 80, 82Muthspiel Christian 84Muthspiel Wolfgang 85Muthspiel-Payer Hanne 128 ■ N Nachtmann Clemens 85Nägele Christina 76Nagler Markus 77Nalbant Ali 107Napetschnig Erika 132Nardo Marcello de 30Nash Thomas 122Naske Elisabeth 85Natter Tobias 126Nausner Ulrich Oliver 73Navaridas Marta 48, 50Ndokwu Lisa 103Nebenführ Christa 103Neipl Wolfgang 69Nekolny Carina 104Neshat Shirin 121Nestler Gerald 74Nestroy Johann 30, 87, 108Neubauer Eva 29Neuburger Bernd 120Neuburger Susanne 126Neudecker Gabriele 120Neuerer Gregor 62, 79Neuhold Margit 78Neumann Oliver 129Neumeister Johann 92Neuner Florian 99Neunteufel Erich 73Neurath Otto 75Neuwirth Barbara 102, 103,

104, 130Neuwirth Olga 85, 269Nevole Inge 127Nguyen Martin 121Nguyen Monika 78Nida-Rümelin Julian 64Niederle Helmuth A. 104, 130Niedermeier Cornelia 130Niedertscheider Peter 81Niemeyer Oscar 131Nijinsky Vaslav 32Niklas Hermann 103Nikolic-Lakatos Ruzsa 111Nim Sofyan 111Nimmerfall Karina 80Nizon Paul 18, 109Noel Burch 121

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)290 von 305

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.www.parlament.gv.at

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290 Kunstbericht 2010 Register

Noever Peter 131Noggler Güni 100Noja Simona 128Noll Petra 72, 78, 127Norz Claudia 85Nöstlinger Christine 106, 107,

108Nothegger Verena 25Notten Mariam 108Novak Manfred 85Novotny Franz 92Novotny Fritz 85Novotny Timo 121Nowak Klaus 130Nowak Rita 82Nüchtern Klaus 130Nussbaumer Ingo 70, 72 ■ O Oberdanner Annelies 79Oberdorfer Peter 103Oberender Thomas 51Oberkanins Andreas 82Oberleithner Valerie 111Obermayr Richard 102Oberndorfer Markus 78, 82Obernosterer Engelbert 103Oberthaler Nick 72Oberweger Georg 78Oberzaucher Leonhard 101Obrecht Andreas J. 99Ochvat Petr 87Odermatt Urs 121Ofner Astrid 91Ofner Friedrich 121Ogris Knut 120, 122Ohler Markus 84Ohms Wilfried 103Ohrt Martin 103Okopenko Andreas 100Okunev Olga 126Ólafsdóttir Sigurrós 48Olensky-Vorwalder Sonja 131Olschbaur Katherina 72, 81Olsen Olof 70Ona B. 78, 79Oppelmayer Mario 103Opperer Nikolaus 76Oppl Bernd 72Orbán István 106Ortler Gerd Hermann 85Osojnik-Schellander Maja 84Östergaard Linda 106Osterider Martin 79Österreicher Ulrike 132Osusky Linda 91Oswald Birgit 87Otrakul Ampha 106Otti Margareth 111Öttl Stefanie 118Ourny Isabelle 132Ozvaldic Maja 77Özyalcin Burak 106 ■ P Paireder Ursula 131Palla Helmut 76Palla Rudolf 111Paml Wolfgang 31Pamminger Klaus 80, 92Pan Lijun 48Pantchev Wladimir 85Pappano Antonio 25Pardeller Walter 74Parisini Violetta 28Parizek Denise 72, 78Patzak Peter 120Pauer Florian 103Payer Peter 120Payr Georg 100Pechmann Paul 97

Peer Alexander 103, 104Peer Theo 100Peh 19Peichl Gustav 132Pejo Robert Adrian 121Pelengic-Strajinovic

Zvezdana 81Pellandini Bruno 103Pelz Annegret 129Pelz Monika 18, 100, 109, 130Penderecki Krzysztof 131Pernegger Karin 127Persic Drago 74Perthold Sabine 128Perutz Leo 107Peschina Helmut 103Peschta Leonhard 41, 80Pessl Peter 103, 105Petricek Gabriele 102, 104Petrova Doroteya 100Petschinka Eberhard 104Petschnig Maria 80Petz Antonia 81Pevny Wilhelm 105Peyrer-Prantl Uta 72Pfaffenbichler Norbert 41, 80, 81Pfaundler Caspar 91, 92Pfeffer Roman 81Pfeifer Judith 104Pfeifer Norbert 100Pfeiffer Erna 106Philipp Helga 69Pichler Dieter 129Pichler Georg 103, 104Pichler Joana 126Pichler Jutta M. 127Pichler Manfred 103Pichler Martin 85Pichler Walter 132Pichlmüller Judith 78, 127Picker Regina 48Pienz Robert 128Piersol Beverly 81Pilsl Klemens 118Pirch Harro 72Piribauer Helmut 100Pirker Sasha 38, 92Pitscheider-Soraperra

Stefania 131Plattner Amrei 31Pleyel Sabine 99Plochberger Harald 81Ploier Ute 36Plotz Irmgard 100Pluch Agnes 120Pluch Thomas 39, 62, 93, 94,

149, 271Pobitzer Klaus 72Pock Rosa 17, 101Podoschek Harald 129Podzeit-Lütjen Mechthild 103Poiarkov Rosemarie 102Pokieser Magdalena 92Pokorny Jasmin 117, 118Polansky Alfred 99Põld Laura 48Poledna Mathias 36, 72Politycki Matthias 21Pollak Karin 129Pollanz Wolfgang 103Pollhammer Johann 72Polt-Heinzl Evelyne 129, 130Pommer Erich 122Pont Nikolaus 128Popovic Adnan 92Popović Edo 21Popp Fritz 99Pöschl Mathias 73Potocnik Lorenz 76Pötscher Bernhard 92Pöttler Marcus 106

Präauer Teresa 99Prachensky Markus 131Prantl Egon A. 105Prantl Karl 66Prassl Berta E. 72Preinfalk Bernd Wilhelm 85Preis Anita 69Preisinger Wolfgang 131Preminger Otto 94Preuss Philipp 72, 101Pridnig Klaus 120Prinz Martin 18, 62, 105, 109Prinzinger Michaela 106Prix Wolf D. 131, 132Probst Ursula-Maria 127Prochaska Andreas 121Prochasko Taras 107Pröckl Ruth 132Prohaska Rainer 73, 76, 77, 111Prokopova Anna 87Proksch Udo 121Prosser Robert 101, 104Proy Gabriele 85Pruscha Carl 131Puccini Giacomo 25Pumhösel Barbara 99Pümpel Norbert 81Püribauer Bernd 73Putzer Ulrike 91 ■ R Raab Thomas 101Rabinovici Doron 130Rabinowich Julya 102, 131Rabl-Stadler Helga 51Rabus Silke 130Racek Jakob 72Raczkövi Adele 92Radam Catherine 91Raidel Ella 80Raimund Ferdinand 30, 115Raimund Hans 106Rainalter Ekehardt 77Rainer Arnulf 132Rainer Roland 76Ramersdorfer Caroline 72Ramic Melika 87Ramirez Turecek Daniel 72Raneburger Peter 81Ransmayr Christoph 108Ranzenbacher Heimo 118Rapp Brigitte 106, 107, 130Rappold Bernhard 74Rashidov Mammad 48Rathenböck Elisabeth 105Rathmeier Wolfgang 131Ratzenböck Veronika 130Rauch Magdalena 77Rauch Verena 76Rausch Astrid 81Rausch Karin 105Rebic Goran 120Recheis Käthe 100Reichart Elisabeth 102, 104Reichenfeld Hans 100Reider Thomas 92Reiger Ines 128Reinhart Martin 121Reinhold Thomas 74Reinthaler Arnold 69Reisenberger Sigrid 31Reisenberger Ursula 31, 87Reissert Marlis 72, 73Reiter Eva 85Reiter Franz Richard 105Reiter-Raabe Andreas 72Reitmair Roland 100Reitzer Angelika 102, 104, 105Rendl Rosa 79Renhart Karl 118Renk Robert 130

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Kunstbericht 2010 291

Renner Ulrike 103Rennert Emil 99Renoldner Andreas 105Reseterits Tizia 103Ressler Karina 129Ressler Oliver 72, 80Rett Barbara 64Reutterer Peter 99, 103Reyer Sophie 100Riahi Arash T. 122Ribeiro Luis 84Richter Friederika 100Riedl Joachim 129Riegler Beer Daniel 85Riepler Linus 72Rieser Ruth 121Riha-Ulreich Susanne 103Rihl Gerhard 78Rilk Thomas 121Rink Almut 72Rist Pipilotti 121Ritter Helmut 99Rizy Helmut 103Robert Paul-Julien 92Roczek Leonhard 85Rodgarkia-Dala Lale 104Rodler Christoph 130Roehler Oskar 121Roher Michael 103Rohlik Iva 128Rohrhofer Werner 100Rohrmoser Eva 126Rohrmoser Klaus 87Rois Evelyn 103Roisz Bettina 92, 93Römer Patricia 101Romero Maria Esperanza 106,

107Ropac Thaddäus 51Roqueta Max 106Rosales Farias Carolina 88Rosdy Paul 91Rosei Peter 17, 96, 108, 129Rosenberger Isa 79, 80Rosendorfer Herbert 100Roseneder Wilhelm 111Roßbacher Verena 102Roth Thomas 120Rothmeier Christa 106, 107Rottensteiner Raphaela 129Roventa Angelo Silviu 76Rudoll Ronald 108Ruhm Constanze 80, 126, 127Rühm Gerhard 96, 132Ruhsam Martina 88Ruis Andrea 128Ruiss Gerhard 132Rukschcio Fiona 73Rumpfhuber Andreas 76Rumpl Manfred 102Rupp Christian 111Ruprechter Fritz 72Rusch Corinne L. 78Russ Gabriele 132Russegger Georg 80, 111Ruthner Alexander 72Ruzicka Irene 126Ruzowitzky Stefan 123Rybarski Ruth 130Rych David 72 ■ S Sackl Albert 92Safari Amir 85Saiko George 107Saint-Saëns Charles Camille 25Salge Silvia 128Sallmann Bernhard 92Salmina Gerald 121Salomonowitz Anja 39, 62, 94,

120

Saltiel Aron 84Sandbichler Peter 72, 81Santana Sandra 106Santeler Roman 103Sasshofer Brigitte 105Saupe Bernhard 99Saupper Judith-Simone 81Savicic Gordan 80Sberlo Gertrud 100Schaab Samuel 72Schabus Hans 72Schabus Sofia 88Schachinger Marlen 103Schaden Peter 97Schaefer Camillo 103Schafler Klaus 44, 72, 118Schafranek Dorothea 103Schalko David 120Scharang Elisabeth 120Scharang Michael 105Scharnagl Johann 74Schatt Nicole 79Schatzdorfer Günther 103Schatzl Heidi 77Schatzl Leo 81, 118Schawerda Elisabeth 99Schedlberger Gernot 85Scheffknecht Liddy 41, 80Scheirl Hans 72Schellander Meina 72, 81Scherling-Elia Mariella 81Scherrer Christina 88Scherübel Klaus 81Schicktanz Helga 100Schiefer Bernadette 105Schiele Egon 69Schießling Alexander 103Schiff Friedrich 69Schiller Christian F. 84Schimana Elisabeth 85Schimek Hanna 45, 115Schindegger Michael 92Schindel Robert 102, 104Schindler Rudolf M. 46Schinegger Kristina 77Schirhuber Erich 99Schirmer Christoph 81Schlag Evelyn 102, 105Schlee Thomas Daniel 64, 85,

128Schleebrügge Johannes 100Schlegel Christof 72Schlegel Eva 82Schlehwein Andrea K. 87, 111,

118Schleinzer Markus 120, 121Schlemmer Andrea Daniela 78Schletterer Nikolaus 72, 82Schlotmann Ulrich 101Schmatz Ferdinand 101, 105Schmeiser Florian 74Schmeiser Jo(hanna) 62, 92Schmid Anita 82Schmid Doris 80Schmid Ernst 100Schmidt Alfred Paul 100Schmidt Carola 91, 93Schmidt Gue 97Schmidt Lara 25Schmidt Martina 130Schmidt Volker 101Schmidt-Dengler Wendelin 96Schmied Claudia 7, 59, 61, 63,

64, 65, 66, 269Schmierer Patrick 69Schmitzer Stefan 106Schmoll Gregor 72Schmutz Hemma 126Schneider Antonie 100Schneitter Elias 100, 104Schnell Ruth 81, 126, 127

Schnitzler Arthur 108Schnötzinger Arnold 129Schöberl Bernhard 85Schoisengeier Birgit 123Schola Floriana 112Scholten Rudolf 123Scholz Birgit 81Schönauer Helmuth 99Schönberg Arnold 24Schönberg Georg 91Schönett Simone 103Schönfeldinger Christa 112Schönfeldinger Gerald 112Schönwiese Fridolin 92Schottenberg Michael 30Schöttl Markus 29Schranz Helmut 103, 104Schreiber Deniz 91Schreiber Gudrun 126Schreiber Hiltigund 132Schreiber Lotte 80, 92Schreiber-Wicke Edith 130Schreieck Marta 126Schreiner Lothar 128Schreiner Margit 101Schreiner Peter 54, 91, 92Schrenk Anneliese 81Schrenk Lucia 123Schreyer Ingrid 81Schrödl Werner 79Schubert Veronika 73Schuchter Bernd 103Schuda Susanne 80Schuh Franz 130Schuller Roswitha 81Schulmeister Terese 120Schumann Stefan 132Schurian Andrea 51Schürmann-Emanuely

Alexander 104Schuster Angelika 91Schütte-Lihotzky Margarete 77,

127, 137Schutti Carolina 105Schwab Werner 97Schwabenitzky Reinhard 121Schwaiger Günter 91, 92, 120Schwaighofer Julia 106Schwaighofer Sabine 78Schwaner Birgit 99, 103Schwardtmann Friedrich 31Schwarz Christoph 41, 80Schwarzinger Heinz 21Schwarzwald Christian 74Schweeger Elisabeth 131Schweighofer Martin 123Schweighofer Regina 129Schweikhardt Josef 104, 105Schwendter Rolf 91Schwentner Michaela 92Schwertsik Kurt 131, 132Schwingenschuh Anna 39, 91,

94Seelich Nadja 120Seethaler Helmut 103Seibold Stefanie 74Seidel Roland 72Seidenauer Gudrun 99Seidl Walter 35, 82Seidler Andrea 106Seidlhofer Waltraud 100Seierl Wolfgang 72, 128Seimann Manuela 88Seiter Bernhard 103Seitner Gerlinde 123, 129Seiz Fabian 73Sejima Kazuyo 36Sekler Eduard 131Sekula Allan 121Sellinger Michael 81Seloujanov Maxim A. 85

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292 Kunstbericht 2010 Register

Semkov Iskren 48Sengmüller Gebhard 80Senn Gabriele 74Sessler Thomas 108Setz Clemens 18, 62, 109Seufer-Wasserthal Klaus 130Seyr Julia 103Shakespeare William 116Shamir Yoav 121Shapiro-Obermair Ekaterina 72,

73Sicheritz Harald 120, 121Siegmund Wolfgang Maria 103,

105Siemeister Emil 82Siess Hildegard 128Sigot Ernst 118Sigurðsson Sigurjón B. 21Sikora Claudia Maria 103Simek Ursula 128Simko Marek 76Siorpaes Jutta 99Siragusa Manfredi 88Sitzmann Alexander 106Sjón 21Skala Heinz 123Skwara Erich Wolfgang 100,

104, 105Skweres Tomasz 85Sloterdijk Peter 131Slupetzky Stefan 130Snider Stephanie 70Sofri Adriano 91Sokal Harald 84Sommerauer Peter 74Sommeregger Eva Christina 77Sophieh Sharif 103Soraperra Thomas 127Soulages Pierre 131Soulimenko Oleg 49Soyfer Jura 96Soyka Ulf Diether 85Spalt Lisa 101Spannberger Ursula 127Sperber Manès 153, 271Sperl Dieter 104, 105Sperrer Monika 99Spielhofer Karin 103Spielmann Götz 120, 123, 129Spreitzhofer Eva 123Spritzendorfer Dominik 92Srna Eva 106Stadler Matthias 132Stadlober Gregor 91, 120Stainberg Anat 87Stanek Zeno 128Stangl Anna 99Stangl Manfred 103Stanischev Krastjo 108Stark Michael 100Staudenmayer August 99Staudinger Andreas 101Stavaric Michael 108Steffner Christoph 72Šteger Aleš 21Steger Bernhard 76Steidl Johannes 74Stein Bastian 84Stein Horst 78Stein Matthias Franz 92Steinbacher Christian 103Steinbauer Heribert 98Steinberger Kathrin 105Steinbrener Christoph 72Steinbuch Gerhild 21, 101Steiner Norbert 76Steiner Peter 105Steiner Roland 103Steiner Thomas 92

Steiner Wilfried 102Steinfest Heinrich 108Steininger Theresa 48Steinwendtner Brita 21Stejskal Michael 123Stelar Parov 28Stellan Olsson 120Stelzer Doris 88Stelzhammer Walter 132Stelzl Nino-Alexander 73Stemberger Claudia Marion 73Stepanik Lukas 121Stermann Dirk 62, 63Stern-Braunberg Anni 103Sterry Petra 80Stieber Julius 132Stiegler Gisela 73, 82Stieglitz Daniel 120Stift Andrea 103Stift Linda 101, 105Stifter Adalbert 108Stiller Michael 97Stingl Günther 103Stippinger Christa 99, 103, 104,

105Stock Christian 73Stockburger Axel 74, 82Stocker Gerfried 55Stocker Matthias 127Stocker Robert 129Stöger Günter 80Stöger Marlies 73Stojanov Kamen 73, 80Stojka Harri 121Storm 49Stradner Christoph 27Straeten Andrea van der 82,

126, 127Strasser Michael 78Stratil Stefan 120Straubinger P. A. 121Stricker Christoph 126Strobel Bernhard 101, 105Strobl Bruno 128Strobl Ingeborg 126, 127Ströhle Karl Heinz 73, 127Strohmaier Alexander 103Strohmaier Jutta 78, 126, 127Strohmeier Marcus 132Stroissnig Stefan 27Stroj Misha 73Stromberger Helga 88Strouhal Ernst 18, 109Strubakis Elena 106Struhar Stanislav 103Strutz Johann 18, 109Strutzenberger Thiemo 101Studlar Bernhard 99, 105Sturm Martin 127, 131Sucher Charlotte 131Suchy Irene 103Suess Franz 73, 103Sula-Lenhart Marianne 103,

104, 105Sullà Clara 31Summereder Angela 92Sunkovsky Beatrix 100Suppan Wolfgang 85Sykora-Bitter Claudia 102Szederkenyi Katrina 85Szijj Ferenc 106, 107Szilard Borbely 106Szmit Karolina 41, 80Szyszkowitz Uta 129

■ T Tabak Hüseyin 54, 121Tahayori Sina 101Tajder Ana 101

Tamre Kadri 77Tamusuza Justinian 111Tarantino Quentin 38Tarnopolski Vladimir 52Tartarotti Carmen 92Taschler Klaus 74, 80Tatschl Michael 76Tausch Andreas 84Tax Sissi 103Teichmann Roland 123Teissl Christian 100Temnitschka Maria 73Tenhaven Jan 121Teri-Berkenhoff Evelyn 112Teufel Tina 127Teuschl Angelika 123Tezzele Rita 132Thalhammer Peter 128Thallinger Wolfgang 103Thalmann Linda 73Thanhäuser Christian 98Theininger Martina 93, 129Themessl Sebastian 85Thier Anna 128Thoman Elisabeth 74Thoman Klaus 74Thomas Yannicka 64Thorsen Sofie 70, 73, 78Thun-Hohenstein Felicitas 82Thym Cordula 91Tichy Gottfried 100Tiefenbach Josef 132Tiefenbacher Reiner 99Tielsch Ilse 107Tiller Georg 91, 92Tinzl Johanna 73Tirtiaux Adrien 73Tiwald Katharina 101Tobler Barbara 130Tod Christian 91Tode Thomas 121Tolstoj Wladimir 76Tomasevic Bosko 103Tomicek Stanislaus

Timotheus 78Tondl Claudia 101Tonev Kosta 33Tonko Christian 77Topitschnig Patrick 92Torberg Friedrich 107Tothova Magda 82Traill Phil 120Trattner Josef 36, 73, 100Traun Philipp 99Travnicek Cornelia 103Tremetzberger Otto L. 104Tremmel Georg 80Trenker Maria 131Treudl Sylvia 104, 130Trier Lars von 121Trimmel Alexandra 17Trischak Evamaria 73Tröbinger Florian 17Trojanow Ilija 21Tröndle Angela 85Tröndle Johannes 106Tropper Elisabeth 88Troy Juri 76Troy Wolfgang 118Trtovac Alma 47, 48Truger Ulrike 66Truschner Peter 102, 105Tschabitzer Ulrike 82Tschapeller Wolfgang 127Tschautscher Johanna 100Tscherkassky Peter 38, 91, 93Turillon Antoine 78Turrini Peter 18, 30, 100, 107,

108, 109

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Kunstbericht 2010 293

Tuscano Fausto 86Tusch Gerold 82Tusnovics Andreas Dustin 76 ■ U Ueberreuter Carl 99Uhl Ottokar 76Ujvary Liesl 100, 105Ulama Margit 76Ulbrich Gerhard 103Ulrich Doris 50Ulrich Peter 118Unterpertinger Judith 112Unterweger Andreas 102Urbach Reinhard 129, 130Urschitz Fritz 120Usman Oguz 85Utler Anja 107Utz Christian 85 ■ V Valenzuela Luisa 106, 107Valerie 28Vallaster Günter 99, 105Vardag Nadim 70, 73Varga Gerhard 123Varga Judit 85Varvasovszky Laszlo 103Vasak Gabriele 103Vasicek Brigitte 131Vass Imre 49Vatagin Alexander 85Veigl Hans 103Veit Peter 103Veit-Aschenbrenner Susanne 76Velan Christine 103Vember Mika 63, 64Ventzislavova Borjana 80, 82Veres Simon 79Verlaine Paul 99Vertlib Vladimir 104Vesselsky Irmie 85Vevar Stefan 107Vierthaler Viktor 100Vitásek Andreas 30Vitouch Anatol 88Vogel Sibylle 130Voglmayr Cornelia 88Vosecek Simon 85Vospernik Reginald 107Votsos Theodoros 107Vötter Joachim Johannes 103Vyoral Johannes 103 ■ W Wagendristel Alexander 85Wagenhofer Erwin 120, 123Wäger Elisabeth 102, 105Wagner Birgitt 42, 62Wagner Elisabeth 74Wagner Heinz 130Wagner Karl 100Wagner Paul 82Wagner Walter 100Wahlmüller Maria 25Wakolbinger Konrad 91Wakounig Marjeta 107Walde Martin 36, 73Waldeck Klaus 28Waldek Gunter 85Waldorf Günter 22Walk Brigitte 87Wallner Gerald 107Wally Thomas 62, 85Walser Robert 99Walsh Rodolfo 106Walter Siegfried 31Walters Eric 100Waltz Christoph 38

Wander Fred 107Wang Ming 85Wanka Rosalie Anne 88Wanko Martin 98, 105Wasner Georg 92Wassibauer Rüdiger 131Wastl Susanne M. 123Waterhouse Peter 105Watzal Flora 74, 82Watzka Bernd 103Waugh Peter 104Weber Andreas 102, 103Weber Christoph 74Weber Eleonore 100, 104Weber Helmut 35Weber Michael 123Weber Oliver 85Weber-Unger Margret 82Wechdorn Susanne 103Weckwerth Georg 73, 80Wegenstein Bernadette 121Weibel Peter 61Weich Brigitte 54Weidenholzer Anna 100, 105Weigel Bernadette 92Weigner Isabell Magdalena 88Weihs Alice 128Weihs Richard 98, 99Weiler Tatjana 103Weilguny Birgit 107Weillhartner Anna 77Weinberger Johannes 102, 103Weingartner Jakob 91, 92Weiser Ulrike 127Weiss Daniela 128Weiss Franz 72Weiss Philipp 103Weissenböck Maria 107Welser Katharina 87Welter Markus 120Wendland Saskia 62, 81Wenger Clemens 85Wenger Wolfgang 99Werfel Franz 107Wetzlinger-Grundnig

Christine 127Wexberg Kathrin 130Wiberal Mario 77Wibmer Margret 73Wid Udo 118Widauer Nives 73Widder Bernhard 103, 104, 108Widhalm Fritz 99, 103Widmann Tanja 73Widmer Urs 130Widner Alexander 104, 105Wiedermann Vera 77Wieland Gernot 73, 82Wieland Simon 122Wiener Oswald 96, 97Wiesauer Caro 128Wieser Lojze 99Wieser Stefanie 88Wiesmann Charlotte 82Wiesmüller Wolfgang 98Wildgans Anton 108Wilfling Markus 73Wimmer Erich 104Wimmer Herbert Josef 99, 102,

104, 105Winkler Andrea 105Winkler Christian 101, 112Winkler Gerhard E. 85Winkler Josef 104, 106, 107,

108, 120, 132Winkler Sabine 73Winkler-Komar Brigitte 128Winter Hubert 74Wintersberger Ilse 132

Wiplinger Peter Paul 103, 107Witek Anita 127, 259Witek Walther 85Witt Anna 41, 80Wittenbring Franz 30Witzmann Andrea 78, 79Wochner Barbara 103Wohlgenannt Anna

Katharina 91, 92Wohnout Helmut 123Wolf Lia 130Wolf Robert 103Wolfsgruber Linda 100Wolschlager Ursula 123Wörndl Elisabeth 78Woschitz Thomas 39, 93, 94Wudy Brissa 100Würdinger Eva 82Wurm Martina 131Würtinger Werner 66 ■ X Xido Jeremy 62, 63 ■ Y Yang Jun 82Ylmaz Nazim Ünal 73Young Sohn 102 ■ Z Zabbe Jan Alexander 29Zach Dominika 85Zalto Franz 103Zand Gertraude 129Zanon Christoph 97Zanzotto Andrea 106Zappe Werner 123Zappe-Heller Iris 123Zauner Friedrich Ch. 100Zauner Hansjörg 102, 105Zaworka Siegfried 70Zaya Tomislav 120Zbanic Jasmila 121Zdesar Judith 91, 93Zebedin Hannes 74, 82Zedwitz Alexandra 81Zeilinger Christoph 85Zeillinger Gerhard 103Zeindlinger Elisabeth 118Zeman Barbara 103Zenker Jan 99Zenker Tibor 99Zettel Martin 77Zeyringer Klaus 129Ziegler Michael 82Ziemska Joanna 107Ziesche Cooky 123Zimmer Karin 126Zimmermann Johann 132Zimmermann Melanie 49Zink Marko Johann 78Zintzen Christiane 105Zitko Otto 73Zizala Karin 131Zobernig Heimo 34, 35, 75Zoitl Moira 73Zsolnay Paul 98, 101Zuniga Renata 103Zurfluh Christina 82Zwanzger Judith 81Zwingl Anna 82

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294 Kunstbericht 2010 Register

InstItutIonen und VereIne

■ # (Off)ensive Salzburg 871. Frauen-Kammerorchester

Österreichs 851000 und 1 Buch 22, 1008ungKultur 96 ■ A A.MUS.E 111Abrasa 115Academia Allegro Vivo 89ACI London 82ACI New York 70Admiral Kino 94African Cultural Promotion Vienna

117After Image 93AG Literatur 96, 99Aichholzer Filmproduktion 121,

123Akademie der bildenden Künste

Wien 34, 139, 260, 271Akademie der Wissen schaften 84Akademie des Österreichischen

Films 93, 121Akademie Graz 44, 45, 96, 115AKKU Kulturzentrum 114AKM 269, 281Aktionsradius Wien 114Aktionstheater Ensemble 85Albatros Verlag 100Albertina 39, 74Album Verlag 77Allegro Film 91, 120, 121, 123allerArt Bludenz 69, 85Allgemeine Unfallversicherungs-

anstalt 273Alpinale Vorarlberg 93AlpinBanda 111AlpTraum 117Alte Oper Frankfurt 26Alte Schmiede 97, 114Alternativkino Klagenfurt 94Alumniverband der Universität

Wien 96Amalthea Signum Verlag 99Amarcord Wien 64, 111Ambitus 84AMO 84Amour Fou Film 91, 120, 121Andere Saite 84Anonim 69Anyart Contemporary Arts Center

107Arbeitsgemeinschaft Autorin nen

101Arbeitsgemeinschaft Öster rei-

chische Privatverlage 98, 280Arbeitskreis Emanzipation und

Partnerschaft 96ARBOS 114Arcade 85, 115Arcana 115Archa Verlag 107Archipelago 85architektur in progress 75Architektur Raum Burgen land 75Architektur Zentrum Wien 15,

34, 75, 271Architektur- und Medienwerk statt

75Architektur-Spiel-Raum Kärnten

5, 37, 75Architekturbiennale Venedig 5,

36Architekturforum Oberösterreich

54, 75Architekturtage 76Arco Madrid 74, 75

Arcus Raetiae 117Arge Aktuelle Kunst in Graz 69Arge Arcana Festival 69ARGE DI Gordana Brandner-

Gruber und DI Astrid Meyer-Heinisch 75

ARGE Index 93ARGE Kadadesign 75ARGE Kulturgelände Salzburg

114Arge La Strada 117Arge Spleen Graz 117Ariadne Press 107Arlberger Kulturtage 115Armes Theater Wien 88Armory Show New York 74, 75Arnold-Schönberg-Center 24, 84Arovell Verlag 99Arquitectos ZT 75Ars Electronica 38, 40, 41, 54,

55, 79, 281Art Act Kunstverein 112Art Athina 77Art Basel 74, 75Art Basel Miami Beach 74Art Brussels 74Art Cluster Vienna 69Art Cologne 74Art Dubai 74Art Forum Berlin 74Art Moscow 74artenne.nenzing 115ARTgenossen 115Artificial Horizon 85Artimage Kulturverein 75Artissima Turin 74artmagazine 22, 69Artothek 33, 34, 35, 37, 82, 126,

250, 251, 264artP. Kunstverein 114Arts in Medicine 115Aspekte Salzburg 89Asset Marketing 96association for contemporary art

70Association Interscènes 21, 96Assocreation 75Atelier Reinhard Gassner 109aufdraht 96Aufgelesen 96AUSSERDEM 94Außerferner Kulturinitiative 116Austrian Art Ensemble 84Austrian Cultural Forum Moscow

49Austrian Film Commission 93,

121, 123Austrian Music Encounter 111Austrian Music Office 84Austro-Mechana 268, 269, 281Austrofilm 91aut. architektur und tirol 75Autlook Filmsales 123Autonomes Integrationszentrum

von und für Migrantinnen 117, 118

AUVA 273Avantgarde Tirol 85 ■ B Backlab 114Backwood Association Cultur elle

114BALLHAUS 117Banff Centre 41, 137, 277, 281Barrister + Principal 107Basis Wien 69Bauchklang 28Beckermann Ruth Filmproduktion

91Berenkamp Verlag 99

Berufsschule für Frisur, Maske und Perücke Wien 48

Berufsverband österreichischer SchreibpädagogInnen 96

Berufsvereinigung bildender KünstlerInnen Österreichs 252

Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs 69

Berufsvereinigung der bildenden Künstler Vorarlbergs 69, 252

BG/BRG Wolkersdorf 49Bibliothek der Provinz 98, 100Biennale Kairo 34, 35, 72, 82Biennale Liverpool 73Biennale of Sidney 80Biennale of Young Artists from

Europe and the Mediterranean 36, 82

Biennale Sao Paulo 34Biennale Shanghai 36, 73Biennale Venedig 5, 15, 34, 82Bingo 5, 37BKA 123, 256, 267Black Flamingo Publishing 107Blickfang 75, 76Bludenz Kultur 75blue+green communication 121Blues- und Jazzclub Klagen furt

114Blüthenlese Schloss Hainfeld 112BMASK 277BMF 123, 270, 275BMUKK 12, 16, 35, 38, 42, 46,

47, 48, 49, 62, 64, 65, 66, 111, 123, 254, 256, 258, 260, 263, 267, 270, 272, 276, 277

BMWFK 267BMWVK 267Bodensee Artclub 69BOeS 96Böhlau Verlag 98Bokförlaget Tranan 107Bonus Film 120Boutique Gegenalltag 81Braumüller Verlag 98Bregenzer Festspiele 6, 15, 51,

52, 53, 89Bregenzer Kunstverein 69Breitwand Film 120brut 15, 29, 49, 85, 111BuB 96Buch im Beisl 96Buch Wien 21Buch.Zeit 96Bucher Verlag 99Buchhandlung Plautz 96Buchklub der Jugend 97, 100Buchkultur 22, 98, 101Buena Vista Austria 121bühne04 85Bundesgremium des Maschinen-

handels 272Bundesgremium des Radio- und

Elektrohandels 272Bundesinnung Druck 272Bundeskammer der Architekten

und Ingenieurkonsulenten 252Bundeskanzleramt 123, 256, 267Bundesministerium für euro-

päische und internationale Angelegenheiten 254

Bundesministerium für Finanzen 123, 270, 275

Bundesministerium für Inneres 254

Bundesministerium für Justiz 58, 281

Bundesministerium für Landes-verteidigung 254

Bundesministerium für Unter richt 269

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 295 von 305

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Kunstbericht 2010 295

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 12, 16, 35, 38, 42, 46, 47, 48, 49, 62, 64, 65, 66, 111, 123, 254, 256, 258, 260, 263, 267, 270, 272, 276, 277

Bundesministerium für Wirtschaft 270

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 123

Bundesministerium für Wissen-schaft und Forschung 16

Bundesministerium für Wissen-schaft und Verkehr 272

Bundesministerium für Wissen-schaft, Forschung und Kunst 267

Bundesministerium für Wissen-schaft, Verkehr und Kunst 267

Bunny Lake 28Burgenländische Haydnfest-

spiele 89Burgenländische Landesgalerie

74Burgenländisch-Hianzische

Gesellschaft 114Burgkultur St. Veit/Glan 115Business Weekly Publications

107BWI 114 ■ C CABULA6 43, 62, 118Cama 28Camera Austria 22, 77, 282Camerata Accademica

Salzburg 84Campus Musick 85CARAVAN 114Cardiac Move 28Carinthian Lakeside Jazz

Orchestra 85Carinthischer Sommer 15, 26, 89Caritas der Erzdiözese Wien 114CARR Magazin 76Casa de los Tres Mundos 46CCW 114celluloid 22, 93Chiala Afriqas 114chmafu nocords 84Christa Auderlitzky und Hanna

Schimek GesnbR 115Christian Brandstätter Verlag 98Chroma 84Cine Parallel 120Cinema Paradiso 94, 114cinetheatro 115Cinexx Berndorf 94Claussen+Wöbke+Putz Filmpro-

duktion 123Clemencic Consort 84Club Real 115Clubblumen Kunstverein 69Cocon 115Cognac & Biskotten 96, 101Col legno 84Collabor.at 69Concert-Verein 85Concertgebouw Amsterdam 26Constantin Film 121Contemporary Concerns 69Coop 99 Film 120, 121Creative Headz 81Crossing Europe 39, 54, 93, 121Cselley Mühle 114Cult Film 120Cultural Research 96Culturcentrum Wolkenstein 114Culture Unlimited 115Culture2Culture 43, 62, 93, 118Czeitschner Burgl Film 121Czernin Verlag 98

■ D Dachtheater 85Dachverband der Österreichi-

schen Filmschaffenden 252Dalkey Archive Press 107Dampfzentrale Bern 50Dance Agency TsEKh Moscow

49, 111danceWEB 48, 49Dans.Kias 85Danse Brute 115Das Andere Heimatmuseum 114Das böhmische Dorf 96Das Dorf 114Das europäische Netzwerk litera-

rischer Zentren e.V. 96Das fröhliche Wohnzimmer 98,

99Das Kino 94Das Kulturviech 115Das Labor 85, 88Das Spiegelkabinett 88Das weiße Haus 111Das Wiener Kindertheater 69,

115Das Zentrum Radstadt 114Dascollectiv 85Dedalus 107Dekolta’s Handwerk 85Delphin Theater 116Depot 69Der Drehbuchverlag 99Der Pudel Verlag 100Der Wiener Salon 69Dérive 22, 75Design Austria 75, 96Design Center Schüttkasten

Primmersdorf 115Designforum 75Desperate Artwives 69Deutschvilla 69Dezibel 114Diagonale 15, 54, 62, 93, 121DialektautorInnen und Archive

97Die Andere Saite 84Die Arche am Grundlsee 114Die Brücke 114Die Fabrikanten 115, 117Die Furche 99Die Rainbacher Evangelien-

spiele 88die reihe 84Die Sargfabrik 117Die Seer 28Die SHOW-inisten 85Die Wiener Taschenoper 88dieheroldfliri.at 88, 116Dielaemmer 111Dis.Danse 88, 111Divers 111Doblinger Verlag 84documenta 56dok.at 93, 121Dokumentationsarchiv des öster-

reichischen Widerstandes 96Dokumentationsstelle für neuere

österreichische Literatur 15, 61, 96

Dokumentationsstelle für ost- und mitteleuropäische Literatur 96

Dom Forschungslabor 76Dor Film 120, 123Doringer Marko Film 120Drachengasse 2 Theater 85Drama Forum 18Dramatikervereinigung 251Drava Verlag 98, 99Drehbuchforum Wien 93, 122Drehbuchverband Austria 93,

252

Drehbuchverlag 99Drehbuchwerkstatt 115DUM 101DYNAMO 69 ■ E E & A Film 91EAVE 122ecce Salzburg 87, 88Echoraum 84, 115Eckart-Buchhandlung 100Edition Atelier 98Edition Baes 99edition ch 99Edition Das fröhliche Wohn-

zimmer 98, 99Edition Exil 99, 116Edition Freibord 101Edition Graphischer Zirkel 100Edition Koenigstein 98, 99Edition Korrespondenzen 98Edition Krill 99edition lex liszt 12 84, 98Edition Roesner 99Edition Splitter 98Edition Steinbauer 84, 98Edition Tandem 99Edition Thanhäuser 98, 99Edition Thurnhof 98, 99Edition Va Bene 99Editions Absalon 107Editions çà et là 107Editorial Bambú 107Editorial Hiru 107Editorial Pre-Textos 107Editta Braun Company 111Edizioni Empiria 107Edizioni Frassinelli 107EDOKO-Institut 91Eesti Keele Sihtasutus 107EFNYO 25Egon Schiele Art Centrum 69Eidolon Entertainment 120Eikon 22, 77, 282Einhorn Film 121Einmaliges Gastspiel 85, 88, 111Eiskonfekt 79Eizenbergerhof 97Electronic Journal Literatur

Primär 22, 101Elevate 117Elfriede-Jelinek-Forschungs-

zentrum 96Elisabethbühne 15, 29, 85, 88Ellerströms Forlag 107ELMO Movieworld 121Emanuela Zandonai Editore 107Ensemble 20. Jahrhundert 84Ensemble AlpinBanda 111Ensemble die reihe 84Ensemble Europa 115Ensemble für Neue Musik 84Ensemble Kontrapunkte 84Ensemble LUX 64Ensemble Plus 84Ensemble reconsil vienna 84Ensemble Wiener Collage 84Ensemble XX. Jahrhundert 111Ensemble Zeitfluss 84Enterprise Z 84, 114Entladungen 101Epo Film 120, 121éQuinoxe 122Erfolgstheater 85Erich Pommer Institut 122Erich-Fried-Gesellschaft für Lite-

ratur und Sprache 61, 153Erika-Mitterer-Gesellschaft 96Erlebnismuseum für Kreativität

und Fantasie 114Ernst-Krenek-Institut 84

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)296 von 305

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296 Kunstbericht 2010 Register

Erostepost 96Erste Geige 114Erstes Wiener Lesetheater und

Zweites Stegreiftheater 96Erzdiözese Wien 115ESC Kunstverein 79, 115EU 39, 42, 49, 93, 122, 250, 253,

254, 255, 257, 261, 268, 269, 279

EU XXL 93, 122Eurimages 39, 122, 123, 128,

250, 255, 256Europäische Gesellschaft für

die Geschichte der Photo-graphie 77

Europäische Union 39, 42, 49, 93, 122, 250, 253, 254, 255, 257, 261, 268, 269, 279

Europäischer Filmfonds 39Europa-Literaturkreis Kapfenberg

101Europan-Österreich 75Europarat 16, 39, 128, 250, 255,

256, 274European Audiovisual Entre-

preneurs 122European Federation of National

Youth Orchestras 25european grouptheater 115European Network of Young

Cinema 54European Union Youth Orchestra

25Eurozine 22, 96, 101Excuse Me Moses 28Exil 96, 99, 116Exnergasse Kunsthalle 70Extra Film 120, 121 ■ F Fabrikanten 115Facetten 100Fachverband der Audiovisions-

und Filmindustrie 123, 269, 270

Fadenschein 85, 111, 117Falter 99Fashion-Week 62Fat Tuesday 84FC Gloria 93Feld GbR Eisenberg/Sallmann

92Feld72 architekten 75Ferdinand Berger & Söhne Verlag

100Ferdinandeum 74Festival 100 85, 88, 96Festival der alten Musik 89Festival der Regionen 117Festival des österreichischen

Films 15Festival Retz 98Festspiele Erl 89Festspiele Reichenau 96Festspielhaus Afrika 115Festwochen der Alten Musik 89Festwochen Gmunden 89Festwochen Horizonte Landeck

85Feuerwerk Kulturinitiative 116FEYKOM 114Fiac Paris 74, 75FIFTITU 116film:riss 93, 122filmABC 40, 122Filmarchiv Austria 15, 54, 93Filmbühne Waidhofen an der

Ybbs 94Filmcasino 93, 94, 121

Filmforum Bregenz 94Filmgalerie Krems 15, 39, 93Filminstitut 5, 9, 15, 38, 39, 40,

90, 94, 119, 128, 129, 250, 256, 257, 267, 269, 270, 271

Filmkulturclub Dornbirn 94Filmladen 92, 93, 121, 122, 123Filmmuseum 39, 40, 93, 122Filmstudio Villach 94Finanzprokuratur 123, 270finnworks 92Flimmit 122Fluss NÖ Fotoinitiative 77, 78Foart Verlag 107Folio Verlag 98Font Forlag 107Förderung Audiovisueller Medien-

kultur 91Förderung von neuem Tanz und

Theater 111Förderverein St. Wolfgang Kan-

ning 114Forum Arabicum 116Forum Feministische Zukunft 116Forum für Kunst und Kultur

Kammgarn 114Forum für Literaturschaffende

und Literaturinteressierte 97Forum österreichischer Film 121Forum Rauris 96Forum Schloss Wolkersdorf 114Forum Schwechat 87, 88Forum Stadtpark 69, 75, 78, 84,

85, 96, 116Forum Zeitklänge 84forumKLOSTER 65Fotoforum West 77Fotogalerie Wien 77Fotohof 77, 78FotoK 77, 78Four Elements 117Foxfire 88FrameLab Filmproduktion 92Franz-Michael-Felder-Verein 96Frau-Ava-Gesellschaft für Lite-

ratur 96Frauen-Kammerorchester 85Frauenhaus Amstetten 79Frauenhetz 116Freibeuter Film 92, 121Freibord 22, 101Freiraum Jenbach 115freiStil 84Fremdkörper 85Freunde der Filmakademie Wien

93Freunde des Hauses der Künstler

in Gugging 117Freunde des Musil-Instituts 98,

100Freunde des St. Pauler Kultur-

sommers 115Freunde des Zentrums für inter-

kulturelle Begegnung 114Freunde und Förderer des Schu-

bert Theater Wien 88Freunde zeitgenössischer Dich-

tung 96Freundinnen der Kunst 81Friedhofstraße 6 Kulturvereini-

gung 114Friedrich Schiff Verein 69Friends of Spring 117Frieze Art Fair London 74, 75Frontzement 85, 88, 116Fundaçao Calouste Gulbenkian

25Funk und Küste 114Futura Publikacije 107

■ G Gaid Margot Verlag 107Galerie 5020 69Galerie Andreas Huber 74Galerie Arcade 115Galerie Artelier Contemporary

74Galerie Charim 74Galerie Dana Charkasi 74Galerie der Stadt Fellbach 78Galerie Eboran 69Galerie Elisabeth und Klaus

Thoman 74Galerie Ernst Hilger 74Galerie Feichtner 74Galerie Fotohof 5, 37Galerie Gabriele Senn 74Galerie Grita Insam 74Galerie Hubert Winter 74Galerie Johannes Faber 74Galerie Knoll 74Galerie König 74Galerie Konzett 74Galerie Krinzinger 74Galerie Krobath 74Galerie Martin Janda 75Galerie Meyer Kainer 75Galerie nächst St. Stephan 75Galerie St. Barbara 84Galerie Stadtpark Krems 69Galerie Steinek 75Garnison 7 84Gartenpolylog 44, 117GATS 128Gegenalltag 81Gegenwartstanz 85Gemeindebund 37Gesellschaft der Lyrikfreunde 96Gesellschaft der Musikfreunde in

Wien 15, 26, 84Gesellschaft für angewandtes

Informationsdesign 75Gesellschaft für Film und Medien

93Gesellschaft für Kinder-

und Jugendliteratur- forschung 97

Gesellschaft für Kulturpolitik 96, 97

Gesellschaft für Literatur 97Gesellschaft für Musik und The-

ater 114Gesellschaft für Österreichisch-

Arabische Beziehungen 111Gesellschaft für zeitgenössische

Musik 84Gesellschaft zur Erforschung von

Grundlagen der Literatur 96Gesellschaft zur Förderung der

Digitalisierung des Kulturgutes 15, 82

Gesellschaft zur Förderung des interkulturellen Austausches 76

Gewerkschaft für Kunst, Medien, Sport, Freie Berufe 123, 252, 270

Geyrhalter Nikolaus Film 92, 120, 121, 123

GFÖM 269Gimtasis Zodis Verlag 107GLOBArt Connecting Worlds of

Arts and Sciences 116gold extra kulturverein 114Golden Girls Film 91, 121GON 36GRAF + ZYX 79Graphischer Zirkel 100Grauzone 69

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 297 von 305

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Page 298: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

Kunstbericht 2010 297

Grazer Autorinnen Autoren Ver-sammlung 18, 19, 96, 251

Grazer Kunstverein 69Grazer Schauspielhaus 22Grillparzer-Gesellschaft 96Grundstein 69Grünspan 115Gruppe Gut Gestaltung 109Gruppe O2 114Gruppe Wespennest 101Güssinger Kultur Sommer 117Gustav Mahler Jugendorchester

24, 25, 26, 84Gustav-Mahler-Vereinigung 85gutgebrüllt 116Guthmann & Peterson Verlag 100 ■ H halle 2 114Halle SBG4 116Halma 96Hammel Film 92Hauptverband des Österreichi-

schen Buchhandels 64, 96, 280Haus der Architektur Graz 75Haus der Künstler in Gugging

117Haydnfestspiele 89Haymon Verlag 98he, otti w. 118HEIM.ART 116Herbstrock 28Heri und Salli 75Hertha-Firnberg-Schulen für Wirt-

schaft und Tourismus Wien 48High-Performance 75Hilfe in Not 114HK Hongkong 74HLA für wirschaftliche Berufe

Baden 48, 49Hoanzl Vertriebsgesellschaft 40,

93, 122Hofbühne Tegernbach 114Homunculus Figurentheater 117Homunculus Tanztheater 87Hora Verlag 99Hortus Musicus 85, 115Host Verlag 107Hot Club de Vienne 84HUANZA 116Humorfestival Velden 117 ■ I IFEK 114IFPI Austria 269IG Architektur 75IG Autorinnen Autoren 15, 18, 96IG bildende Kunst 69, 252IG Freie Theaterarbeit 15, 58, 85,

87, 252, 272IG Kultur Österreich 114, 252Ikar Verlag 107Im_flieger 85IMA 85, 116IMAG 6, 59, 60Imeka 87Impressions d’Europe 96IMPRO 2000 114IMPULS 84IN-KU-Z 115Independent Cinema 93, 122Initiative Architektur Salzburg 75Initiative für Kunst und Medien

111, 115Initiative für Zeitkultur 114Initiative Kulturvogel 114Initiative Minderheiten 69, 101,

116Initiative zur gelebten Integration

116

Initiative zur regionalen Förderung neuer Kunst und Kultur 114

Initiativen Wirtschaft für Kunst 275

INK 114Innenhofkultur 115Innsbruck Contemporary 69Innsbrucker Festwochen der

Alten Musik 15, 89Innsbrucker Germanistische

Arbeitsgemeinschaft 96Innsbrucker Kellertheater 85Innsbrucker Zeitungsarchiv 96InnStrumenti 85Inntöne 114insert 87Institut für angewandte Medien-

bildung und Filmvermittlung 122

Institut für erweiterte Kunst 114Institut für interaktive Raumpro-

jekte 116Institut für Jugendliteratur 15,

96Institut für Kunst und Technologie

69Institut für Medienarchäologie

85, 116Institut für Neue Kulturtechnolo-

gien/tO 79Institut für österreichische Musik-

dokumentation 84Institut für Österreichkunde 96Institut für Posttayloristische Stu-

dien 76, 78Institut Hartheim 116Institut Pitanga 40, 93Institut zur Erforschung und

Erschaffung von Ritualen und Zeremonien 91

IntAkt 96Inter-Thalia Theater 15, 29, 85INTERACT – Verein 117InterACT – Werkstatt für Theater

und Soziokultur 116Interessengemeinschaft Auto-

rinnen Autoren 15, 18, 96Interessengemeinschaft Freie

Theaterarbeit 15, 58, 85, 87, 252, 272

Interessengemeinschaft Heimrad Bäcker 96

Interessengemeinschaft Kompo-nisten Salzburg 252

Interessengemeinschaft Nieder-österreichische KomponistInnen 252

Interessensgemeinschaft Öster-reichischer Dokumentarfilm dok.at 121, 252

Interkult Theater 114Interkultureller Kulturverein Bre-

genz 116Interkultureller Kunstverein

IPSUM 78Interministerielle Arbeitsgruppe

6, 59, 60Internationale Erich-Fried-Gesell-

schaft für Literatur und Sprache 153

Internationale Gesellschaft für neue Musik 84

Internationale Kulturplattform 85Internationale Paul Hofhaymer

Gesellschaft 84Internationale Sommerakademie

für bildende Kunst 69Internationales Kinder- und

Jugendtheaterfestival 117Internationales Kultur- und Kom-

munikationszentrum 114

Internationales Rettungskomittee für IranerInnen 116

Internationales Zentrum zeitge-nössischer Musik IZZM 84

INTERregional Telfs 114Interspot Film 121Intro Graz Spection 116IPSUM 78IPTS 76, 78Iran SOS 116Iriepathie 28ISCP 137Israelitische Kultusgemeinde

Graz 84Iva Lirma 85IWK 275IZZM 84 ■ J Janus Ensemble 84Jazz Big Band Graz 84Jazz Herbst 85Jazz im Theater 114Jazzatelier Ulrichsberg 84, 114Jazzclub Unterkärnten 84Jazzfestival Saalfelden 89Jazzgalerie Nickelsdorf 114JAZZIT 114Jazzland 84Jazzorchester Vorarlberg 84Jazztett Forum Graz 84JazzWerkstatt Wien 84Jellybeat 64Jeunesse 25, 26, 27Jeunesse Orchester 84Joanneum 69, 74Johannes Brahms-Gesellschaft

84Jüdisches Institut für Erwachse-

nenbildung 89Jugend und Kultur Wr. Neustadt

115Jugend-Literatur-Werkstatt

Graz 98Jugendkulturverein Sublime 114JUKUS 115Jung und Jung Verlag 98Jungbrunnen Verlag 99, 100Junge Bläserphilharmonie Wien

111Junge Philharmonie Wien 84Junge Wege zur Kunst/Kinderuni

76Jura-Soyfer-Gesellschaft 96 ■ K K&K 87K.O.M.M. 114K.U.SCH 81K12 69Kabarettarchiv 117Kaendace 87Kairos Musikproduktion 84Kalligram s.r.o. 108Kammermusikfest Lockenhaus

89Kammerorchester 84Kammerphilharmonie 84, 85KAPU 114Karl-Franzens-Universität Graz

112, 115Kärntens Haus der Architektur 75Kärntner Bildungswerk 114, 116Kasal 87KASUMAMA 117Katapult 70Keine Delikatessen 96KGP Kranzelbinder Gabriele Pro-

duction 120, 121, 123kidlit medien 100KIK 114

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)298 von 305

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298 Kunstbericht 2010 Register

KIM 114Kindermusikfestival St. Gilgen

117Kino Bodensdorf 94Kino Ebensee 114Kino Gröbming 94Kino im Augarten 94Kino Kirchdorf 94Kino Lambach 94Kino Liezen 94Kino Losenstein 94Kino Ottensheim 94Kino Rohrbach 94Kinoki 116Kinotreff Leone 94Kitab Verlag 98Kitsch & Kontor 87Kitzmantelfabrik 115KIZ 94KKA 9, 15, 18, 47, 48, 49, 95, 96,

111, 263, 267, 275Klagenfurter Ensemble 85, 87Klang 21 87Klangforum Wien 15, 27, 84, 85Klangfrühling Burg Schlaining 89Klangspuren Schwaz 52, 89, 116Klever Verlag 98, 99Kleylehof Kulturgrenzen 117Klub Zwei 41, 62, 80Kniff 87, 88Knights Zoe 87Knowbotic Research 79Kolik 22, 101Kolik Film 22, 93KommAustria 22, 256, 257, 281,

282Kommunikationsbehörde Austria

22, 256, 257, 281, 282Komödienspiele Porcia 89Komponistenbund 84, 85Komponistenforum Mittersill 84Konfiguration jenseits des Todes

116Kontrapunkte 84Konzerthausgesellschaft 26, 84,

85Koproduktionshaus Wien 15, 29,

49, 85, 111Kosmos 85, 88Kosmos Theater 118kozek hörlonski 62Kraigher-Haus 114Krautgarten 101Kremayr & Scheriau 98Kultex 87Kultur 22, 101Kultur AG 100, 111Kultur Aktiv – Radenthein 114Kultur am Filmhof 117Kultur am Land 114Kultur Forum Amthof 114Kultur im Gugg 114Kultur im Mittelpunkt 114Kultur in Leibnitz 77Kultur Melk 89, 114, 118Kultur Raum Kirche 85Kultur- und Wirtschaftsförde-

rungsverein der Marktgemeinde Schönberg 114

KulturAXE 70Kulturbrücke Fratres 114Kulturbüro 98Kulturforum Donauland-Stru-

dengau 89Kulturforum Hallein 114Kulturforum Südburgenland

114, 116Kulturgewerkschaft für Kunst,

Medien, Sport und freie Berufe 123, 252, 270

Kulturgrenzen – Kleylehof 117

Kulturhafen Wien 114Kulturhaus Pregarten Bruck-

mühle 114Kulturhof Amstetten 114Kulturinitiative Bleiburg 114Kulturinitiative Feuerwerk 116Kulturinitiative Freiraum 114Kulturinitiative Gmünd 114Kulturinitiative Kürbis Wies 114Kulturinitiative Narrenschyff 116Kulturinitiative Weinsberger-

wald 114KulturKontakt Austria 9, 15, 18,

47, 48, 49, 95, 96, 111, 263, 267, 275

Kulturkreis Das Zentrum Rad- stadt 114

Kulturkreis Feldkirch 94, 114Kulturkreis Gallenstein 89, 114Kulturlabor Stromboli 114Kulturprojekt Sauwald 114Kulturrat Österreich 116KulturRaum Neruda 114Kulturschmiede 69Kultursektion 16, 47, 66Kultursignale Schloss Deutsch-

kreutz 114Kulturspur Verlag 100Kulturverein 21 116Kulturverein AUSSERDEM 94Kulturverein Bahnhof 114Kulturverein Bregenz 116Kulturverein Buch im Beisl 96Kulturverein Dezibel 114Kulturverein Die Arche am

Grundlsee 114Kulturverein Dobersberg 114Kulturverein flüssig 116Kulturverein Forum Rauris 96Kulturverein für zeitgenössischen

Tanz 87Kulturverein Gruppe O2 114Kulturverein Hüttenberg-Norikum

114Kulturverein Innerberger Forum

114Kulturverein K.O.M.M. 114Kulturverein Kammermusikfest

Lockenhaus 89Kulturverein KAPU 114Kulturverein Kino Ebensee 114Kulturverein Kunst vor Ort 69Kulturverein La Musique

Et Sun 116Kulturverein Landstrich 69, 101Kulturverein Lese – Bivsa 116Kulturverein Netzwerk Memoria

96Kulturverein Parnass 114Kulturverein Raml Wirt 114Kulturverein RM1 114Kulturverein Röda 114Kulturverein Saba 96Kulturverein Schikaneder 94Kulturverein Schloss Goldegg

114Kulturverein St. Ulrich im Greith

114Kulturverein Times up 80, 116Kulturverein Transmitter 117Kulturverein Waschaecht 100,

114Kulturverein Wunderlich 114Kulturverein Wurzelhof 96Kulturverein zur Förderung der

eu ropäischen Integration 93, 122

Kulturvereinigung Friedhof- straße 6 114

Kulturvernetzung Niederöster-reich 15, 117

Kulturvernetzungsverein Heiden-reichstein 96

Kulturwerkstatt Tulln 115Kulturzentrum AKKU 114Kulturzentrum bei den Minoriten

69, 114Kulturzentrum d` Zuckerfabrik

115Kulturzentrum Zoom 114Kunst im Keller 114Kunst im Kubus 85Kunst und Kultur Raab 114Kunst und Kulturhaus Öblarn

115Kunst- und Kulturprojekt Samstag

76Kunst- und Kulturverein Backlab

114Kunst- und Kulturverein Grauzone

69Kunst- und Kulturverein Sabotage

69Kunst- und Kulturverein Zeit-

schrift 69Kunst-Sozial-Ökologisch-Kulturell

117Kunst//Abseits vom Netz 116Kunstbank Ferrum 69Kunstbox 114Kunstforum Montafon 69kunstGarten 44, 115Kunstgriff 87Kunsthalle Exnergasse 69, 70Kunsthalle Gries 76Kunsthalle Krems 69Kunsthalle Wien 80Kunsthaus Bregenz 74Kunsthaus Mürzzuschlag 15,

69, 75, 84, 96Kunsthaus Nexus 115Kunstkumpel Waldhausen e.V.

69Künstler-Sozialversicherungs-

fonds 57, 58, 59, 60, 126, 275Künstlergruppe DYNAMO 69Künstlerhaus Bethanien 46Künstlerhaus Büchsenhausen 69Künstlerhaus Klagenfurt 5, 37,

69, 70Künstlerhaus Wien 49, 69Künstlerinnengruppe Cinema

Progresul 70Künstlervereinigung MAERZ 69,

97, 99Kunstmuseum Linz 74Kunstraum Dornbirn 69KunstRaum extended 69KunstRaum Goethestraße 69Kunstraum Innsbruck 69Kunstraum Lakeside 69Kunstraum Niederösterreich 69Kunstraum Ragnarhof 116Kunstsektion 5, 8, 10, 11, 12, 13,

14, 16, 17, 22, 29, 33, 38, 39, 46, 47, 57, 58, 59, 61, 62, 133, 134, 153, 250, 251, 253, 254, 256, 257, 258, 259, 260, 262, 264, 267, 268, 269, 272, 275, 276, 278, 280, 281

Kunstsenat 11, 97, 126, 128, 130, 138, 144, 153, 250, 269, 271

Kunstuniversität Linz 76Kunstverein Aquarell happening

70Kunstverein Baden 69Kunstverein Das weiße Haus 69,

111Kunstverein Fenster C. 70Kunstverein Galerie Arcade 115Kunstverein Grünspan 115

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 299 von 305

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Kunstbericht 2010 299

Kunstverein Kärnten 5, 37, 69, 70Kunstverein Kunstwirtschaft 70Kunstverein Medienturm 79Kunstverein o.r.f. 116Kunstverein Schattendorf 70Kunstverein Wien 97Kunstwerk Krastal 69Kunstwirtschaft – Kunstverein

70KV Koma 115Kyrene Verlag 98 ■ L L’Orfeo Barockorchester 84La Banda Film 120La Musique Et Sun 116La Strada 56, 117Labor 88Labyrint Verlag 108Labyrinth 97Ladenhaufen und Baumgartner

81Laetitia 87Lafite Verlag 85Lakeside Jazz Orchestra 85Lalish-Theaterlabor 116LAMES 116Landesgalerie Linz 74LandLuft 37, 76Landstrich 101Langbein & Partner Media 120Laroque Dance Company 87Layr Wuestenhagen Contem-

porary 75Lege Artis Ltd 108Lehár Festival Bad Ischl 85, 89Lendhauer 115Lentos Kunstmuseum Linz 74Leobersdorf for you 97Leoganger Kinder-Kultur 116Les Ballets de Monte-Carlo 31,

32Leselampe 22, 97, 101lex liszt 12 84, 98Leykam Buchverlags gesellschaft

100Lichtspiele Eibiswald 94Lichtspiele Lenzing 94Lichtungen 22, 101Lilarum 88LiLi 97Limbus Verlag 98, 100Limmitationes 115LINE IN 116LINK 87, 118Linzer Veranstaltungsgesellschaft

89Liquid Loft 31, 32, 50, 85Liste Basel 74, 75Literar-Mechana 9, 15, 18, 58,

95, 97, 268, 272, 273, 281Literarische Gesellschaft St.

Pölten 97Literarisches Colloquium Berlin

e.V. 97Literatur + Medien 98Literatur und Kritik 22, 101Literatur- und Contentmarketing

97Literaturfest Salzburg 98Literaturforum Leselampe 97,

101Literaturforum Schwaz 97Literaturgruppe Perspektive 98,

101Literaturhaus am Inn 97Literaturhaus Eizenbergerhof 97Literaturhaus Graz 22, 97Literaturhaus Mattersburg 97Literaturhaus Niederösterreich

97

Literaturhaus Wien 61Literaturinstitut Leipzig 17Literaturkreis Lichtungen 101Literaturkreis Podium 97, 100Literaturverein Manuskripte 97,

101Literaturverlag Droschl 98LIVA 89Liverpool Biennale 73Local Bühne Freistadt 94, 115Löcker Verlag 98LOG 101Lotus Film 120, 121LSG 268, 281Luaga und Losna 117Luftschacht Verlag 98Luna Arts 87Luna Film 121, 122Lungau Big Band 85Lungauer Kulturvereinigung 115Luster – Kunstprojekte 111Luttenberger-Klug 28 ■ M M.A.P. Vienna 87m2-Kulturexpress 115M-Arts 117Machfeld International Arts and

Culture Society 80Mader Ruth Film 120MAERZ 69, 97, 99Maezenatentum.at 85Magazin 4 Bregenzer Kunstverein

69MAGAZIN Verein Wien 70, 78, 80MAHONY-Künstlergruppe 82Maier Martin Media 91Maisha Film Lab 46Maissauer Amethyst 89MAIZ 117, 118MAK 46, 74, 118Mandelbaum Verlag 98Mandelbaum’s Kultur unter der

Brücke 97Manès-Sperber-Gesellschaft

153Manggai Verlag 100Manuskripte 22, 97, 101Märchensommer Niederösterreich

88Marketing St. Pölten 116Marte.Marte Architekten ZT 76Maxian Media Services 97Mayer Kurt Film 92, 120, 121MEDEA 111, 115MEDIA 39, 250, 255, 268Media Architecture Institute 76MEDIA Desk Österreich 122Media Space 93Medien Kultur Haus 116medien logistik Pichler 100Medienturm 79, 281Medienwerkstatt Wien 79, 92, 93Meierhof Verein 115Menschliche Größe 100Metaphysis 64Metro Verlag 98Mezzanin Theater 87, 88, 117MICA 15, 27, 84Micro Major Film Producer 122Milena Verlag 98Milk+ 64Miriam 97Miromente 101Mischief Films 92Miss Amen 87Mitteleuropäisches Kammeror-

chester 84Mitter Verlag 98, 100Mladá Fronta a.s. 108MM Jazzfestival 84

Mobilefilm 121Mobiles Theater für Kinder 85Mohorjeva-Hermagoras 98MOKI 85Mondscheiner 28Monochrom 80Moondial Fashionable Techno-

logy e.U. 81More Ohr Less 116Morgen 100Motibo Publishing 108Motif 116Moviemento Programmkino 94Mozarteum Orchester Salzburg

51MR Film 120Mumbling Fish 87MUMOK 74mund.ART Quintett Wien 64Mundwerk 87, 88Mur.at 80Museen der Stadt Wien 74Museum der Moderne Salzburg/

Rupertinum 33, 35, 74, 259, 264

Museum der Wahrnehmung 115, 118

Museum Marta Herford 36Museum Moderner Kunst Kärnten

74Museum Moderner Kunst Stiftung

Ludwig 74Museums- und Kulturverein

Schloss Albeck 114, 116Museumsverein St. Veit im

Pongau 97Music Information Center Austria

15, 27, 84Music on line 84Musik am 12ten 84Musik der Jugend 84Musik Kultur St. Johann 115Musik und Kunst und Literatur im

Sägewerk 115musik.erleben 85Musikalische Jugend Österreichs

15, 26, 84Musikedition 272Musiker-Komponisten-Autoren-

gilde 252Musikfabrik NÖ 84Musikfonds 15, 27, 28, 84, 250,

269Musikforum Viktring-Klagenfurt

84Musikkreis 84Musikrat 84, 252Musikschule Gleisdorf 65Musiktheater Verein K&K 87Musikverein Kärnten 85Musikverein Wien 26Musikzeitschrift 84Musil-Institut 98, 100MUWA 115, 118Muziekcentrum Nederland 46MV FOLK CLUB Waidhofen/

Thaya 115MVD Austria 70 ■ N Nada-production 87Nakladatelstvi Dauphin 108nanookfilm 91, 92Napoleonstadel 75Narrenschyff Kulturinitiative 116Nationalbibliothek 254Natya Mandir 115Navigator Film 120Neigungsgruppe Design 76Neruda 114Nestroy Komitee Schwechat 87

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)300 von 305

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Page 301: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

300 Kunstbericht 2010 Register

Netzwerk Memoria 96Neuberger Kulturtage 89Neue Bühne Villach 15, 29, 85,

87, 88Neue Oper Wien 87Neue Sentimental Film 120, 121Neue Wiener Stimmen 84New Art Club 69New Books in German 101New Space Company 87Nextroom 75Niederösterreichische Kinder-

sommerspiele 116Niederösterreichische Kultur-

szene 97Niederösterreichische Tonkünstler

84Niederösterreichisches Landes-

museum 74Nieko Rimto Verlag 108NISI MASA 54NÖ Dokumentationszentrum für

moderne Kunst 69NÖ Festival 89NÖ Museum BetriebsgmbH 84NÖ Viertelfestival 55, 56Notfoundyet 87Nouvelle Cuisine Bigband 84Novotny & Novotny Film 92, 120,

121, 122Nylon 118 ■ O o.r.f. Kunstverein 116O-Töne 97Obelisk Verlag 98Oberösterreichischer P.E.N.-Club

97, 100Oberösterreichisches Landes-

museum 74Odeon 87OESTIG 269Offen-Real-Fundamental 116Offenes Haus Oberwart 115ÖFI 5, 9, 15, 38, 39, 40, 90, 94,

119, 128, 129, 250, 256, 257, 267, 269, 270, 271

Oficyna Wydawnicza Atut 108ÖGB 12, 264ÖGLA 76Ogris Knut Films 120, 122ÖGZM 84OHO 115OÖ Kunstverein 1851 69Open Air Verein Gössl 116Open music 84Open Space Wien 69open space Köln 74, 75Openbook Publishers 108Or Chadasch 97Orbrock Film 121ORF 28, 123, 256, 257, 264ORTE architekturnetzwerk NÖ 75Ortlos architects 76ortszeit 31, 87Österreichische Akademie der

Wissenschaften 84Österreichische DialektautorInnen

und Archive 97Österreichische Filmgalerie

Krems 15, 39, 93Österreichische Friedrich und

Lillian Kiesler-Privatstiftung 75, 76

Österreichische Galerie Belvedere 74

Österreichische Gesellschaft für Architektur 75, 76

Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendliteraturfor-schung 97

Österreichische Gesellschaft für Kulturpolitik 97

Österreichische Gesellschaft für Landschaftsplanung und Land-schaftsarchitektur 76

Österreichische Gesellschaft für Literatur 15, 97

Österreichische Gesellschaft für zeitgenössische Musik 84

Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der jüdischen Kultur und Tradition 93

Österreichische Gustav-Mahler-Vereinigung 85

Österreichische Johannes Brahms-Gesellschaft 84

Österreichische Kontrollbank 123

Österreichische Kulturdokumen-tation 16, 111

Österreichische Musikzeitschrift 22, 84

Österreichische Nationalbiblio-thek 254

Österreichische Phonothek 254Österreichische Privatverlage

98Österreichischer Buchklub der

Jugend 65, 97, 100Österreichischer Gemeindebund

37Österreichischer Komponisten-

bund 84, 85, 252Österreichischer Kunstsenat 11,

97, 126, 128, 130, 138, 144, 153, 250, 269, 271

Österreichischer Musikfonds 15, 27, 28, 84, 250, 269

Österreichischer Musikrat 84, 252

Österreichischer P.E.N.-Club 19, 97, 100, 251

Österreichischer Regie-Verband 252

Österreichischer Schriftstellerver-band 97, 251

Österreichischer Verband Film- und Videoschnitt 252

Österreichischer Volleyball Ver-band 111

Österreichisches Ensemble für Neue Musik 84

Österreichisches Filmarchiv 39Österreichisches Filminstitut 5,

9, 15, 38, 39, 40, 90, 94, 119, 128, 129, 250, 256, 257, 267, 269, 270, 271

Österreichisches Filmmuseum 39, 40, 93, 122

Österreichisches Kabarettarchiv 117

Österreichisches Museum für angewandte Kunst/Gegen-wartskunst 74

Österreichisches Videoarchiv 40Österreichkunde Institut 96Oswald-Wiener-Gesellschaft 97Otto Müller Verlag 98, 101Otto Preminger Institut 94Outreach 89 ■ P P.E.N.-Club 19, 97, 100, 251p.m.k. 114Packer Kulturtage 118Pan Tau-X-Music & Art’s 84Pan Yayincilik 108Panga Pank 108Pangea 115Panodrama 108

Panoptikum 87Panorama 115Papermoon 28Paradiso 94, 114Paraflows 80Parasite net 70Parnass Kulturverein 114Parnass Verlag 69Parnass Zeitschrift 22Partner/innen 70Passage du Nord-Ouest 108Passagen Verlag 98, 101Paul Hofhaymer Gesellschaft 84Paul Zsolnay Verlag 98, 101Pépinières Österreich 76Periscope e.V. 69Persephone 88Perspektive 22, 98, 101Phace 84Philharmonie Luxembourg 26Philharmoniker 84Phönix 85Phonothek 254PIC Verlag 108piccolo 87Picus Verlag 98Pilgern & Surfen Melk 97Pilot 87, 88Piribauer Verlag 100Pistorius und Olsanska 108Pitanga 40Plattform für Kunst und Kultur

115Plattform Martinek 100Plattform mobile Kulturinitiativen

114Platypus 84podgorschek 80Podium für interkulturellen Aus-

tausch 84, 118Podium Literaturkreis 97, 100Polyfilm 93, 94, 121Polylogi Verlag 108poolbar Festival 117Poool Filmverleih 92, 121Porgy & Bess 27, 84Portikus Frankfurt 36Pötscher Bernhard Filmproduk-

tion 92Praesens Verlag 100Praesent 87Prateratelier 34, 66Praterstraße 48 70Premierentage 70Prenninger Gespräche 70PRINZGAU/podgorschek 80Prisma Film 120Pro Choice – Kunstverein 70Pro und Contra 117Pro Vita Alpina 115Produktion von Wirklichkeiten

91Profile 22, 101Progetto Semiserio 87Proháska Kiadó 108Projekt Schwab 97Projekt Theater 115Projekte für Museum und Bildung

70Projektraum Viktor Bucher 75prolit Literaturverein 97, 100Promedia Verlag 98Prostor nakladatelstvi 108Psychogios Publishing 108Public Art Projects Kunstverein

116Pudelskern 76Pulse Art Fair New York 74Pulse Miami 74

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 301 von 305

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Kunstbericht 2010 301

■ Q Quartier 21 73Quersinn 87Quidam Éditeur 108qujOchÖ 115 ■ R Rabenhof Theater 87Rabnitztaler Malerwochen 72Radio Afrika TV 118RadioKulturhaus 62, 64Ragnarhof Kunstraum 116Rainbacher Evangelienspiele 88Raml Wirt 114Ran Film 120Rath & Winkler 70Rauchsalon 70RaumSpur 70ray 22, 55, 93Razumovsky 87reconsil vienna 84Recreate 116Reed Messe Wien 70Regionalentwicklung Inneres

Salzkammergut 117REGIS 117Reibeisen 101Renate Götz Verlag 100Rende Verlag 108Residenz Verlag 98, 100, 109Resistenz Verlag 100Rettungskomittee für IranerInnen

116Reykjavik International Film Fes-

tival 46Rilk Thomas Film 121Ritter Verlag 99Riva Publishers 108RM1 114Robert-Musil-Haus 61Rockhouse Salzburg 115Röda 114Romano Centro 101ROSA MOSA 81Rosdy Film 91Rotor 69, 70Royal Opera House Covent

Garden 25RTR-GmbH 256, 257Rundfunk und Telekom Regulie-

rungs GmbH 256, 257Rupertinum 33, 35, 74, 259, 264Russkaja 28, 111

■ S s_bausparkasse 34, 271Saba 96Sabotage 69Salamonski Press 108Sallmann 92Salon 97Salto 87, 111, 116SALZ 22, 101Salzburger Autorengruppe 97Salzburger Bachchor 84Salzburger Festspiele 5, 6, 8, 15,

25, 26, 51, 52, 53, 65, 89Salzburger Filmkulturzentrum 94Salzburger Jazz Herbst 85Salzburger Kulturvereinigung 87Salzburger Kunstverein 69Salzburger Literaturforum Lese-

lampe 97, 101Salzburger Literaturhaus Eizen-

bergerhof 97Santillana Ediciones Generales

108Saprophyt 69Satel Film 120Scarabeus Naklada 108

Schalter 70schau Kunstmagazin 70Schau Verlags GmbH 70Schaumbad, Halle SBG4 80, 116Schauspielhaus Salzburg 29, 85,

88Schauspielhaus Wien 15, 29, 85Scheibbs.Impuls.Kultur 115Schikaneder Kino 94Schikaneder Kulturverein 94Schindler House 46Schleebrügge Editor 100Schloss Laudon Kammermusik-

festival 89SchlossCapelle Eisenstadt 84Schlossspiele Kobersdorf 89Schmiede Hallein 115Schneck und Co. 87Schrammel.Klang.Festival 117schreibzeit 18Schreiner Peter Filmproduktion

91, 92Schriftstellerverband 97, 251Schubert Theater 88Schule am Berg 112Schule für Dichtung in Wien 17,

97Schulmeister Terese Productions

120Schüttkasten Primmersdorf 115Schwaiger Günter Filmproduktion

91, 92Scolar Kiadó 108Sead 116Secession Wien 15, 69Seckau Kultur 115Seifert Verlag 100Semperoper 26servus.at 79, 281SFM 84, 273Shakespeare in Styria 116Shopping City Süd 49Sigma Filmproduktion 91, 92Sigmund-Freud-Privatstiftung 70Sine Lege Film 120Singkreis Porcia 85Sipar Verlag 108Sirene Operntheater 87Sisyphus Autorenverlag 99, 100sixpackfilm 15, 39, 92, 934Skanes Konstförening Malmö 71Skarabaeus Verlag 99SKE 269Skug 84Slovenska Prosvetna Zveza 116Slowenischer Kulturverband 87,

116Slowenischer Kulturverein Lese –

Bivsa 116Social Impact Reloaded 115Société des Gens de Lettres 21Sofa Surfers 28SOHO in Ottakring 117Sommerfreiluftfestspielverein Alp-

Traum 117Sommerschule für Kinderbuch-

illustration 97Sommerspiele Grein 89Sonderzahl Verlag 99Soulconversation e.V. 116Sound:Frame Festival 40Sounds and Visions 114Sozialversicherungsanstalt der

gewerblichen Wirtschaft 58, 60, 265, 266, 273, 274

Sp ce 84, 85Spaces 87, 88SPAN Baukunst del Campo, Man-

ninger 76spectAct 116

Spiegelkabinett 88Spielboden 115Spike 22Spiral(e) 87Spleen Graz 117Splitter Art 70Sprachsalz 97Springer Verlag 70Springerin 22, 69, 112SPS1-Schwerpunktschule Wol-

kersdorf 49St. Balbach Art Produktion 93St. Pauler Kultursommer 115St. Petersburg University Press

108ST/A/R 22, 76Staatlich genehmigte Gesell-

schaft der Autoren, Kompo-nisten und Musikverleger 281

Staatsaffaire 87Staatstheater 87, 88Stadt Theater Wien 97Stadterleben in Ottakring, Hernals

und Währing 118Stadtgalerie Schwaz 69Stadtinitiative Wien 84Stadtkino Bruck/Mur 94Stadtkino Grein 94Stadtkino Wien 92, 93Stadtlichtspiele Retz 94Stadttheater Wels 25Standbild 91Station Rose 80Statistik Austria 40Steinverlag 100Steirischer Herbst 15, 52, 53, 89Stellwerk 116Stereo Kultur 115Sterz 22, 101Stimme von und für Minderheiten

101Stockwerkjazz 85Straden aktiv 115Stromboli 114Strombomboli 87Studien- und Beratungsstelle für

Kinder- und Jugendliteratur 97Studio 5 87Studio Dan 28, 84Studio West 93stummerschrei 117Styriarte 89Sua Kaan 28Sublime 114subnet 40, 80substance media 93Südfilmfest Amstetten 93Sunnseitn 115Suono 84, 118Super 16 87Superamas 50, 112Superfilm 120SVA 58, 60, 265, 266, 273, 274Symphonieorchester Vorarlberg

84Symposion Lindabrunn 69, 118Synema 93szene bunte wähne 117szene instrumental 84Szene Salzburg 85, 112 ■ T t-hoch-n Ziviltechniker 76t’eig 87t0 79TAG 88Taka Tuka 87, 88Tanz Baby! 64Tanz Hotel 112Tanz ist 87

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)302 von 305

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302 Kunstbericht 2010 Register

tanz-house 85Tanzatelier Wien 116Tanzimpulse Salzburg 87Tanzquartier Wien 50, 112Target Reply 97Taschenoper 88Tauriska 117TCI Consult 76Team Bingo 37teatro caprile 112Teatro San Carlo 25teatro Verein 115Tenda Gialla 70tendance Tanztheater 87Tennengauer Kunstkreis 69Text Verlag 108Texta 112Texte 101Textzentrum Graz 99, 100TGA 76the electroacustic project 84The Playhouse 46The Sorrow 28Theater (Off)ensive Salzburg 87Theater am Mirabellplatz 88Theater am Ortweinplatz 115Theater am Saumarkt 94, 114Theater am Spittelberg 115Theater Delphin 116Theater der Jugend 15, 29, 85Theater des Kindes 87, 88Theater Dramagraz 85Theater ecce Salzburg 87, 88Theater Forum Schwechat 87,

88Theater für Toleranz 85Theater im Bahnhof 56, 85, 88Theater im Hausruck 89Theater im Keller 85Theater Impuls 117Theater in der Josefstadt 15, 29,

30, 31, 85Theater Kosmos 85, 88Theater Meggenhofen 117Theater Oberzeiring 85Theater Phönix 15, 29, 85Theater Praesent 87Theater Werkstatt Haag 116Theater Wozek 87Theater zum Fürchten 85, 88Theater-Schule Theater am Ort-

weinplatz 115Theatererhalterverband Österrei-

chischer Bundesländer und Städte 252, 278

Theaterhaus Gessnerallee Zürich 50

Theaterland Steiermark 15, 55, 56, 117

Theatersommer Haag 116Theaterverein dieheroldfliri.at 116Theaterverein Odeon 87Theaterverein Stellwerk 116Theaterverein zum aufgebun-

denen Bären 88Theaterwerkstatt 98Theaterzentrum Deutschlands-

berg 116Theatro piccolo 87Theo Studiobühne 85Theodor-Körner-Fonds 97Theodor-Kramer-Gesellschaft

97, 100Thim Film 121This Human World 93Thomas Sessler Verlag 108Thomas-Bernhard-Privatstiftung

97Timbuktu 85

Times Up 116Tiroler Autorinnen und Autoren

Kooperative 97, 100Tiroler Ensemble für neue Musik

84Tiroler Festspiele Erl 89Tiroler Heimatblätter 101Tiroler Kammerorchester InnStru-

menti 85Tiroler Künstlerschaft 69, 252Tiroler Landesmuseum Ferdinan-

deum 74Tiroler Volksschauspiele Telfs

88, 89Together 116Toihaus 88Tonhalle Zürich 25Tonlichtspiele Frauental 94Tonto 70tonwerk 85Topkino 94Topos Books 108Totales Theater 87toxic dreams 85, 88Transit 87Transmitter 117tranzit.at 112Treffpunkt Kino Rohrbach 94Treibhaus 115Tricky Women 118Triennale New Dehli 34Trigonale 89Trio Infernal 116trio VIENNarte 64Trittbrettl 87Tullnerfelder Kulturverein 116Turmbund 97, 100Typographische Gesellschaft

Austria 76Tyrolia Verlagsanstalt 101 ■ U Ubermorgen Verein 80, 112Übersetzergemeinschaft 18, 97,

251Uitgeverij Atlas 108Uitgeverij De Fontein 108Ummi Gummi 117Unabhängiges Literaturhaus

Niederösterreich 97UNESCO 6, 16, 59, 252, 255, 274UniT 97, 112, 115Unit F Büro für Mode 15, 62, 81,

134Universalmuseum Joanneum

69, 74Universitas Austria 97Universität für angewandte Kunst

Wien 17, 260Universitätskulturzentrum 115Unpredictable Past 112Upper Austrian Jazz Orchestra

85upside down 87URBAN+ Kommunikation in

Stadt- und Raumplanung 76 ■ V V:NM 112V-Point Le Quang and Partners

108Va Bene 99VAI 76VAM 268, 281VBK 268, 272, 281VDFS 268, 281Ve.Sch 69VELAK 85Vento Film 91, 93

Veranstalterverband Österreich 269

Veranstaltungs- und Festspiel Ges.m.b.H. 97

Verband Dramatiker und Dramati-kerinnen 97

Verband feministischer Wissen-schaftlerinnen 116

Verband geistig Schaffender und österreichischer Autoren 97, 100

Verband Österreichischer Film-ausstatterInnen 252

Verband Österreichischer Film-produzenten 123

Verband Österreichischer Film-schauspielerInnen 122, 252

Verband österreichischer Galerien moderner Kunst 260

Verband Österreichischer Kame-raleute 252

Verband Österreichischer Sound-designer 252

Verband von Kurdischen Vereinen in Österreich 114

Verein After Image 93Verein Alternativkino Klagenfurt

94Verein Architekturtage 76Verein Arge für Obdachlose 116Verein Artelier 98Verein Blüthenlese Schloss Hain-

feld 112Verein Burgkultur St. Veit/Glan

115Verein CABULA6 43Verein Das Kulturviech 115Verein der Freunde der Burg

Rappottenstein 115Verein der Freunde der Filmaka-

demie Wien 93Verein der Freunde der Stiftung

Bruno Kreisky Archiv 70Verein der Freunde des Musil-

Instituts 98, 100Verein der Freunde des St. Pauler

Kultursommers 115Verein Design Center Schütt-

kasten Primmersdorf 115Verein Elevate 117Verein Esra 98Verein Exil 116Verein Farnblüte 100Verein Festival Retz 98Verein filmABC 40Verein Freiraum Jenbach 115Verein für afro-brasilianische

Kultur, Tanz und Kunst 115Verein für audiovisuelle Selbstbe-

stimmung 116Verein für Dorferneuerung und

Kulturinitiativen Gossam 117Verein für ein kreatives St. Anton

115Verein für Experimentelle Archi-

tektur und Interface Design 76Verein für Fotografie und Kunst

77, 78Verein für integrative Lebensge-

staltung 117Verein für junge Kunst 70Verein für Kultur an der Karl-

Franzens-Universität Graz 112, 115

Verein für kulturelle Praktiken 115Verein für kulturelle Veranstal-

tungen 96Verein für Kunst und Kommunika-

tion 69

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 303 von 305

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Kunstbericht 2010 303

Verein für Kunst und Kultur Eich-graben 115

Verein für Kunst- und Kulturaus-tausch 70

Verein für Kunst- und Medienpro-jekte 97

Verein für modernes Tanztheater 85

Verein für neue Literatur 93, 98, 101

Verein für neue Tanzformen 85, 88

Verein für öffentliche Kunst 70Verein für politisches und soziales

Theater 116Verein für Raum und Form 69Verein für spartenübergreifende

Kulturprojekte 117Verein für Städteplanung, Archi-

tektur und Religion 76Verein für Stadterleben in Ottak-

ring, Hernals und Währing 118Verein für Stadtforschung 75Verein für vegetabile Klangpraxis

85Verein für weiblichen Spielraum

87, 118Verein für zeitgemäße Musik

114Verein für zeitgenössische über-

greifende Kulturkonzepte 69Verein Gartenpolylog 117Verein IMPRO 2000 114Verein IN-KU-Z 115Verein Innenhofkultur 115Verein Institut für erweiterte Kunst

114Verein INTERACT 117Verein Jugend und Kultur Wr.

Neustadt 115Verein Jugend-Literatur-Werkstatt

Graz 98Verein JuKU 76Verein K&K 87Verein Katapult 70Verein Kitzmantelfabrik 115Verein KulturAXE 70Verein Kulturbüro 98Verein Kunst und Kulturhaus

Öblarn 115Verein Kunst- und Kulturprojekt

Samstag 76Verein Kunsthalle Wien 80Verein LandLuft 37Verein Literatur + Medien 98Verein Literaturfest Salzburg 98Verein Literaturgruppe Perspek-

tive 98, 101Verein Literaturzeitschriften Auto-

renverlage 101Verein Maezenatentum.at 85Verein MAIZ 117, 118Verein Medienturm 281Verein Meierhof 115Verein Neigungsgruppe Design

76Verein Neun Arabesken 69Verein Olliwood 69Verein Pépinières Österreich 76Verein Projekt Theater 115Verein Region Traisen-Gölsental

70Verein subnet 80Verein Tauriska 117Verein Theater Impuls 117Verein Theaterwerkstatt 98Verein Timbuktu 111Verein Treibhaus 115Verein UniT 17, 18

Verein Werks 80Verein zur Belebung des Lendka-

nals 115Verein zur Entwicklung und

Erschließung der Künste 78, 80

Verein zur Entwicklung und Umsetzung von Kunstprojekten 115

Verein zur Entwicklung von Medi-enkultur 93

Verein zur Erforschung individu-eller Raum-Konstruktionen und deren Darstellbarkeit 70

Verein zur Erhaltung und kultu-rellen Nutzung der Synagoge Kobersdorf 117

Verein zur Förderung alternativer Kultur und Kommunikation Ummi Gummi 117

Verein zur Förderung alternativer Kunst und Kultur Stereo Kultur 115

Verein zur Förderung Audiovisu-eller Medienkultur 91

Verein zur Förderung der Autoren-fotografie 78

Verein zur Förderung der Bewe-gungsfreiheit 87

Verein zur Förderung der Biblio-thek ungelesener Bücher 96

Verein zur Förderung der Fortbe-wegung 76

Verein zur Förderung der Foto-grafie 78

Verein zur Förderung der indi-schen Tanzkunst 115

Verein zur Förderung der Kultur in Österreich 115

Verein zur Förderung der Kunst-woche Grafenschlag 117

Verein zur Förderung der neuen Musik im Kirchenraum 85

Verein zur Förderung der St. Hil-degard Stiftung 117

Verein zur Förderung der studen-tischen Filmkultur 93, 122

Verein zur Förderung des interkul-turellen Austausches KASU-MAMA 117

Verein zur Förderung des kriti-schen Liedes und Musikthea-ters 85

Verein zur Förderung des Kultur-austausches zwischen Öster-reich und China 70, 112

Verein zur Förderung des Künst-lerkollektivs Tonto 70

Verein zur Förderung des Öster-reichischen Kabarettarchivs 117

Verein zur Förderung des Öster-reichischen und des Europäi-schen Films 93

Verein zur Förderung des Thea-ters 111

Verein zur Förderung des zeitge-nössischen Tanzes 87

Verein zur Förderung diskursiven Verhaltens in der Kunst 78

Verein zur Förderung und Erfor-schung der antifaschistischen Literatur 98

Verein zur Förderung und Publi-kation feministischer Diskurse 118

Verein zur Förderung und Unter-stützung österreichischer Musikschaffender 273

Verein zur Förderung und Verbrei-tung Neuer Musik 112

Verein zur Förderung von Jugend, Kultur und Sport 115

Verein zur Förderung von Kultur, Musik und Film 70

Verein zur Förderung von Kunst und Kultur von Frauen 116

Verein zur Förderung von Kunst und Wissenschaft 112

Verein zur Förderung von Musik 84, 85

Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater 111, 116

Verein zur Förderung von Sub-kultur 84

Verein zur kulturellen Förderung 114

Verein zur Präsentation aufstre-bender junger Künstler 70

Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser 15, 69, 70, 115

Verein zur Verbesserung der euro-päisch-afrikanischen Bezie-hungen 118

Vereinigte Bühnen Wels-Land 117

Vereinigte Bühnen Wien 278Vereinigung bildender Künstle-

rinnen Österreichs 69, 70Vereinigung österreichischer Auf-

nahmeleiterInnen und Produktionskoordina torInnen 252

Vereinigung zur Ausübung und Förderung künstlerischer Pho-tographie und unabhängigen Films 77, 78

Verlag Aichmayr 100Verlag Carl Ueberreuter 99Verlag Der Pudel 100Verlag Ferdinand Berger & Söhne

100Verlag Guthmann & Peterson

100Verlag Jungbrunnen 99, 100Verlag Lafite 84, 85Verlag Nieko Rimto 108Verlag Piribauer 100Verlag Plattform Martinek 100Verlag Triada 108Verlag Turia + Kant 99Verlagsanstalt Tyrolia 101Verlagshaus Hernals 100Verwertungsgesellschaft bil-

dender Künstler GmbH 281Verwertungsgesellschaft der

Filmschaffenden reg. Gen.mbH 281

Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH 281

Verwertungsgesellschaft Rund-funk GmbH 281

VEWZ – Literaturverein 98, 100, 101

VG-Rundfunk 268VGR 281VICE ALPS 7 Farmor 78Vienna Art Orchestra 84, 85Vienna Art Week 35, 69Vienna Body Archives 111Vienna Clarinet Connection 85Vienna Design Week 76Vienna Fashion Week 81Vienna International Human

Rights Film 93Vienna Lit 98

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version)304 von 305

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Page 305: Kunstbericht 0 2 - parlament.gv.at · c h t 2 0 1 0 2 0 1 0 Kunstbericht Kunstbericht 2001 FXFX:Kunstbericht 2010 07.06.2011 19:55 Uhr Seite 1 III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht

304 Kunstbericht 2010 Register

Vienna Magic 87, 112Vienna´s English Theatre 29, 85Viennafair 70Viennale 54, 93VierHochDrei 87Vietnam Writers Association 108Virulent 87Vokalensemble Hard-Chor 112Volksschauspiele Telfs 88, 89Volkstheater 15, 29, 30, 85Volltext Verlag 101Volltext Zeitschrift 22Vorarlberger Architektur Institut

75, 76Vorarlberger Landestheater 85Vorstadttheater 117Votiv Kino 94 ■ W W.ORT 89Wahrnehmung von Leistungs-

schutzrechten GmbH 281Wald4tler Hoftheater 85Waldviertel Akademie 115Waldviertler Bildungs- und Wirt-

schaftsinitiative 114Walserherbst 117Waltzwerk 87, 88Waschaecht 100, 114We Showroom Paris Now 81Webbrain 98Wega Film 120, 121Wege zur Kunst 70Weimarer Beiträge 22, 101Weinklang Festival 89Wellenklaenge Lunz am See 117Werk89 87Werkraum Abersee 98Werks 80Werkstatt für Theater und Sozio-

kultur 116Werkstatt Graz 69Wespennest 22, 101Westbahntheater 87, 88WESTLICHT 78White Club 70Wieland Simon Film 122Wien Modern 89Wien Museum 74, 260Wien-Klassik Streichquartett 112Wiener Bühnenverein 252Wiener Celloensemble 5+1 112Wiener Chorschule 25Wiener Collage 84Wiener Concert-Verein 85Wiener Dom-Verlag 100Wiener Hofburg 64Wiener Institut für Internationalen

Dialog und Zusammenarbeit 117

Wiener Jeunesse Orchester 24, 84

Wiener Kammerchor 85

Wiener Kammeroper 15, 87Wiener Kammerorchester 84Wiener Kammerphilharmonie

84, 85Wiener Konzerthaus 25, 27Wiener Konzerthausgesellschaft

15, 26, 84, 85Wiener Musikverein 25Wiener Philharmoniker 15, 26,

52, 84Wiener Symphoniker 15, 26, 52Wiener Tanz- und Kunstbewe-

gung 87, 112Wiener Tanzwochen 5, 15, 48,

51, 89, 111Wiener Taschenoper 88Wiener Theater-Direktoren-Ver-

band 252Wiener Vorstadttheater 117Wiener Wortstaetten 88Wienzeile 101Wieser Verlag 99Wildart Film 121Windhund-Kultur 112Wire Globe Recordings 112Wirtschaftskammer Österreich

77, 123, 270, 272Witcraft Szenario 40, 93, 120,

122WJO 24, 25WKÖ 269Wolke 7 117Wollzeilen Verlag 100Wonderland Platform for Euro-

pean Architectur 77Wonderworld of Words 98Wort-Werk 98, 100Wozek 87WTO 128WUK 15, 69, 70, 115Wunderlich 114Wurzelhof 96Wydawnictwo a5 108Wydawnictwo Czarne 108Wydawnictwo W.A.B. 108 ■ Z Zandonai Emanuela 107Zeit-Kult-Ur-Raum Enns Kultur-

zentrum d` Zuckerfabrik 115Zenith Productions 87Zentralvereinigung der Architek-

tInnen Österreichs 75, 252Zentrum zeitgenössischer Musik

115Zona Maco Mexico 74Zoom Kulturzentrum 114ZOON 87Zweitfrau 28Zwettler Kunstverein 115Zwischenwelt 22ZZOO 98

ABKÜrZunGen

BGBl. BundesgesetzblattBKA Bundeskanzleramt BMASK Bundesministerium für

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

BMF Bundesministerium für Finanzen

BMUKK Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

BMWFK Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

BMWVK Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

BVA BundesvoranschlagEU Europäische UnionLIKUS Länderinitiative

Kultur statistikMKD Ministerialkanzlei-

direktion

III-254 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - Hauptdokument gesamt (elektr.übermittelte Version) 305 von 305

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.www.parlament.gv.at