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KURT E. KOCHSEELSORGE UND OKKULTISMUS

I. DER WISSENSCHAFTLICHE TEIL Seelsorge und Okkultismus Seiten 1-423

II. DER PRAKTISCHE TEIL Medialität aus der Sicht der Seelsorge Seiten 425-688

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ISBN 3-924293-60-0Alle Rechte ausdrücklich vorbehalten.

Auch auszugsweiser Nachdruck nur mitGenehmigung der Bibel- und Schriftenmission

Dr. Kurt E. Koch e.V., Osterlängstraße 47

D-73527 Schwäbisch Gmünd

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SEELSORGEUND OKKULTISMUS

Die seelsorgerliche Behandlung der Menschen, die durch die Beschäfti-gung mit okkulten Dingen seelisch angefochten oder erkrankt sind

Eine systematische und praktisch-theologische Untersuchung unter Be-rücksichtigung der medizinischen und psychologischen Grenzwissenschaften

vonDr. Kurt E. Koch

28. AuflageUnveränderter Nachdruck

der 27. Auflage

Bibel- und Schriftenmission Dr. Kurt E. Koch e.V.Osterlängstr. 47, D-73527 Schwäbisch Gmünd

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Verzeichnis der Abkürzungen

A Seelsorgerliche EinzelausspracheASB außersinnliche BeeinflussungASE außersinnliche ErscheinungASW außersinnliche WahrnehmungA.T. Altes TestamentB Beispiel aus der SeelsorgeB. Phänomen BesessenheitsphänomenE Exemplum = LiteraturbeispielM. Phänomen MaterialisationsphänomenN.T. Neues TestamentOB Oberbewußtseinokk okkultOU organisch UnbewußtesPsi-Phänomen parapsychologisches PhänomenUB UnterbewußtseinV EvangelisationsvortragVI VersuchsleiterVp VersuchspersonWS Zeitschrift „Weg zur Seele“

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Teil I

Entfaltung des Themas

A. PROLEGOMENA

I. Einführung in die grundsätzliche Behandlung der okkulten Phänomene . . . . . . . . . 14II. Die formale Gestalt der Abhandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

1. Der Impuls zur Inangriffnahme der Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182. Das Ziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183. Das Problem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184. Die Aufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195. Die Methode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196. Der Aufbau der Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207. Die Fixierung des Themas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208. Das christiozentrische Vorzeichen der Abhandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

III. KRITIK AN DER VERÖFFENTLICHUNG DER VORLIEGENDEN BEISPIELE 231. Das seelsorgerlilche Beichtgeheimnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232. Das ärztliche Berufsgeheimnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243. Die Pflicht zur Indiskretion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

B. SEELSORGERLICHE FäLLE AUS DEM GEBIET DES OKKULTIS-MUS IM BLICK AUF DAS ZIEL DER UNTERSUCHUNG

I. System der Darbietung der Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261. Die Einteilung der okkulten Teilgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262. Der Aufbau der Einzelbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

II. Der Einblick in die seelische Not der okkulten Fälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291. Die außersinnliche Wahrnehmung (ASW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Der Spiritismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29a. Die Totenerscheinung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29b. Das Glasrücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31c. Das Tischrücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33d. Das Trancereden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40e. Das automatische Schreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43Die Hyperästhesie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44a. Der Wahrtraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45b. Die Telepathie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48c. Das Hellsehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53d. Das Hellfühlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65Die Mantik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72a. Das Kartenlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73b. Die Chiromantie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77c. Die Astrologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85d. Rute und Pendel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

2. Die außersinnliche Beeinflussung (ASB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104a. Die Laienhypnose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104b. Der Heilmagnetismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112c. Das magische Besprechen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117d. Die Fernbeeinflussung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134e. Schwarze und Weiße Magie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136f. . Blutsverschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144g. Der Fetischismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149h. Incubi, Succubae. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154

3. Die außersinnlichen Erscheinungen (ASE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157a. Die Materialisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157

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b. Der Spuk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166III. Die Zusammenfassung der bei okkulten Fällen beobachteten Häufigkeitsbeziehungen 1781. Die Auswirkungen am okkult Beeinflussenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178

a. Das Ende der okkulten Aktivisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178b. Das Verhängnis in ihrer Familie und Nachkommenschaft . . . . . . . . . . . . 179c. Die Entwicklung medialer Fähigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180

2. Die Häufigkeitsbeziehungen am okkult Beinflussten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1813. Die Auswirkungen am Tatort oder Wohnort okkulter Praktiken . . . . . . . . . . . . . 1824. Die Auswirkungen am Hilfesteller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1825. Die indirekten Auswirkungen am Beobachter okkulter Erscheinungen . . . . . . . . . 185

a. Die Protesthaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185b. . Die Verwirrung der Meinungen durch Unkenntnis, Verharmlosung oder Verchristli-chung der Magie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185

C. DIE KRITISCHE PRüFUNG DER FäLLE

I. Versuch einer methodischen Ausschaltung der Fehlerquellen in der Materialerhebung 1881. Fehlerquellen beim Beurteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1892. Fehlerquellen beim Beurteilenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903. Fehlerquellen in der Methode der Beurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192

II. Die okkulte Behaftung in psychiatrischer Sicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941. Die Konformität der Krankheitsphänomene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195

a. Die Halluzinationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195b. Die Depressionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195c. Zwangsdenken und Wahnideen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196d. Anfallsartige Zustände. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197

2. Die Distanz der Krankheitsphänomene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1983. Der Kontrast der Krankheitsphänomene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199

III. Die okkulten Phänomene in psychologischer Sicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2001. Schmeïngs volkskundliches Werk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2012. Oesterreichs Werk über die Besessenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2103. M. und W. Prince über die Spaltung der Persönlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . 215

IV. Ergebnisse der parapsycologischen Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2201. Die Objektivität der okkulten Phänomene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220

a. Die Untersuchungen von Schrenck-Notzing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220b. Die Experimente Rhines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221

2. Die Präponderanz der unterbewußten Faktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2223. Die Abwehr der voreiligen Dämonentheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2244. Die Randsituation unerklärlicher Phänomene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226

a. Die rationale Wegerklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226b. Die Hellsehtheorien als Symptom der Unsicherheit der rationalen Erklärungen 227c. Die Lehre vom unerforschbaren Rest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234

5. Der Hinweis zur Transzendenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236a. Die unechte Transzendenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236b. Die neutrale Transzendenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237c. Die biblische Transzendenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238d. Die Annahme außersinnlicher Wirkungszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . 250

V. Die okkulten Phänomene in der Sicht der Bibel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2601. Der Befund des A. T. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261

a. Der Spiritismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261b. Die Mantik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262c. Die Magie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262d. Die Einordnung dieser Phänomene in die Theologie des A. T. . . . . . . . . . . 262

2. Der Befund des N. T. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263a. Die Sendung Jesu und ihr Widerspruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263b. Der neutestamentliche Aspekt des Dämonischen . . . . . . . . . . . . . . . . . 264c. Der Doppelcharakter von semeion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265

3. Die Synopse der Befunde und ihre Auswertung für unsere Untersuchung . . . . . . 265VI. Zur Pathognostik der okkult bedingten seelischen Erkrankungen . . . . . . . . . . . . 267

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D. DER WEG DER BEFREIUNG AUS OKKULTER BEHAFTUNG

I. Der Beitrag der psychologischen Grenzwissenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . 2721. Definition und Abgrenzung der einzelnen Sachgebiete. . . . . . . . . . . . . . . . 2732. Die transpsychologische Realität der Seelsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277

a. Die Superiorität der Sachkenntnis der Grenzwissenschaften . . . . . . . . . . . 277b. Die Konformität einiger Arbeitsprinzipien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278c. Die Eigenständigkeit und der Kontrast der Grenzwissenschaften und der Seelsorge

2793. Der medizinische und theologische Aspekt der Befreiung aus okkulter Behaftung 283

II. Die Seelenführung vom N.T. her in der Frage der Befreiung . . . . . . . . . . . . . . 2851. Die Grundlegung der Seelsorge an okkult Behafteten . . . . . . . . . . . . . . . . 2872. Die persönlichen Voraussetzungen für den seelsorgerlichen Dienst an okkult Behafteten

288a. Die pneumatische Existenz des Seelsorgers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289b. Die Ausrüstung des Seelsorgers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292c. Die persönliche Haltung des Seelsorgers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296

3. Die seelsorgerliche Führung der okkult Behafteten . . . . . . . . . . . . . . . . . 298a. Die Differentialdiagnose bei seelischen Erkrankungen . . . . . . . . . . . . . . 298b. Die Beichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301c. Die Absage an den Teufel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305d. Die Absolution . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307e. Der geistliche Kampf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311f. . Die Resistenz des Befreiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317

III. Welche Perspektiven ergeben sich aus dieser Untersuchung für den Seelsorger an okkult Behafteten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325

Anmerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360Besprechungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366

II. TeilMedialität aus der Sicht der Seelsorge

Im Allfrontenkrieg der Seelsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384Exkurs 1: Parapsychologische Unterwanderung der Seelsorge . . . . . . . . . . . . . 387

Der Begriff der Medialität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398Das Prinzip der Amplifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399Die mediale Volksmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400

Exkurs 2: Sanktionierte Magie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404Quellen und ihre Beurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417Auslese und Darbietung des Materials . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4281. Medicina medialis - Die mediale Heilkunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4302. Frequentia medicinae medialis - Die Häufigkeit der medialen Heilkunst . . . . . 4373. Ignoratio medicinae medialis - Unkenntnis der medialen Heilkunst . . . . . . . 4434. Successio facutatis medialis - Die Vererbung der medialen Fähigkeit . . . . . . . 4495. Cognitio facultatis medialis - Die Entdeckung der medialen Fähigkeit . . . . . . 4576. Inductio facultatis medialis - übertragung der medialen Fähigkeit . . . . . . . . 4627. Experimentum magicum - Magisches Experimentieren . . . . . . . . . . . . . . 4748. Modi medicinae medialis - Formen der medialen Heilkunst . . . . . . . . . . . 4779. Inversio facultatis medialis - Umkehrung der medialen Kräfte . . . . . . . . . . 50510. Effectus - Die Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514

Exkurs 3: Heilmagnetismus und Homöopathie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529 12. Resistencia - Das Resistenzphänomen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54313. Fallacia et deceptio - Tarnung und Täuschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55714. Origo facultatis medialis - Der Ursprung der medialen Fähigkeit . . . . . . . . 56515. Liberatio - Die Befreiung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 578Medialität - seelsorgerlich gesehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594Mediale Erfahrungen eines Arztes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 601Nachtrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606Der Schlusspunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610

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Literaturhinweis zum Teil II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611Fremdwörterverzeichnis mit Erklärungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371

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11 - Seelsorge und Okkultismus

Der Weg der Befreiung aus okkulter BehaftungA. In den Kapiteln zur Einführung in die Notlage der okkul-

ten Behaftung und ihre kritische Beurteilung wurden nach dem Grundsatz des materialen Erforschungsprinzips unserer Untersu-chung die hauptsächlichsten Grenzwissenschaften herangezogen. So muß auch in der Frage nach der Therapie der gleiche Weg beschritten werden. Es wird zunächst der psychologisch-psycho-therapeutische Ertrag zu unserer Frage geprüft und dann die spe-zifisch christliche Seelenführung in ihrem speziellen Charakter zu unserem Thema umrissen.

I. DER BEITRAG DER PSyCHOLOGISCHEN GRENZWISSENSCHAFTENUm eine Basis für das Verständnis des therapeutischen Be-

mühens dieser Richtung zu finden, werden die zur Frage stehen-den Grenzwissenschaften in ihrer Bedeutung definiert und gegen-einander abgegrenzt.

1. Definition und Abgrenzung der einzelnen SachgebietePsychologie, Tiefenpsychologie, Psychotherapie und Seel-

sorge sind vier spezielle Betrachtungsweisen bzw. Behandlungs-arten des Innermenschlichen (451). Damit sind die vier ver-schiedenen Verhaltensweisen, die sich auf das Psychische des Menschen beziehen, auf einen Hauptnenner gebracht, a. Die Psychologie als die Wissenschaft der Seelenkun-

de dient der Erforschung der inneren Natur des Menschen (542). Sie verwirklicht ihr Forschungsziel durch eine ex-akte, methodische Erfassung der Gesetzmäßigkeiten der menschlichen Psyche. Die Quellen ihrer Erkenntnis sind die Erfahrung, Selbsterkenntnis, Biographien, systemati-sche Beobachtung, Studium des seelischen Ausdrucks in kulturellen Schöpfungen, experimentalpsychologische Ver-suche, Tests usw. Die Seelsorge bedarf dieser Wissenschaft, wenn ihr Wort zielsicher sein soll. Seelsorge ist ohne kla-re Diagnostik verschwommen und riskant. Der Seelsorger braucht zur Kenntnis seiner Botschaft die Kenntnis des Menschen, an den die Botschaft ausgerichtet werden soll. Das gehört zur seelsorgerlichen übersetzungskunst. Dieses übersetzen in die Situation des Nächsten ist ein wesentli-ches Stück der Hermeneutik unserer Botschaft. Darum hat die Psychologie als Werkzeug des Wissens um den Men-

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12 - Seelsorge und Okkultismus

schen ihre theologische Berechtigung.Die Tiefenpsychologie ist eine Forschungsrichtung der

neueren Psychologie, im wesentlichen mit den Namen Freud, Adler, Jung verbunden. Sie erforscht die psychischen Kräfte des Menschen in ihrer Tiefendimension (543). Die psychische Natur des Menschen ist in der Sicht der Tiefenpsychologen zwei- bis vierschichtig. Der kleine Bereich des Bewußten ist unterbaut von dem großen „Kellergeschoß“ des Unterbewußten, oder wie Jung sagt, des Unbewußten (544). Der Mensch erscheint in der Schau dieser Richtung als ein von den Kräften seines UB Beherrschter, Gelenkter, Obsedierter. Nach dem vierschichtigen Prinzip ist das Ich die Spitze eines Kegels. Darunter liegt die schmale Bewußt-seinssphäre. Dann folgt das persönlich Unbewußte. Die Basis ist das kollektiv Unbewußte. Die Stellung der Seelsorge zur Tie-fenpsychologie ist wiederum wie die zu jeder psychologischen Wissenschaft. Es besteht keine Angst davor noch erfolgt eine Abwertung. Ganz im Gegenteil, der Seelsorger gewinnt für sei-ne Arbeit fruchtbare Perspektiven aus dem Verständnis der psy-chischen Reaktionen, die durch Traumen und Akquisitionen im Kindheitsalter, durch Verdrängungen, subliminar Rezipiertes und Erlebtes, unverarbeitete Konflikte, nicht abgebaute Spannungen und durch Fehlhaltungen und Fehlgewöhnungen entstanden sind. Gerade die Tiefenpsychologie ist imstande, den Riß, der durch den Menschen geht, in seiner ganzen Tiefe und Furchtbarkeit zu zeigen. Viele Bibelworte, wie z. B. „Aus dem Herzen kommen arge Gedanken“ (Mt. 15, 19) oder „Das Gute, das ich will, das tue ich nicht“ (Röm. 7, 19), leuchten jetzt in tiefenpsychologischer Sicht in viel größerer Tiefenwirkung auf.

Die Psychotherapie ist das der Tiefenpsychologie gemäße heilende Handeln. Marquardt (545) bezeichnet die Psychothe-rapie als „die Disziplin, die sich mit der systematischen Erfor-schung, Entwicklung und methodischen Anwendung bestimmter seelischer Heilverfahren befaßt“. Sie richtet sich auf den Men-schen in seiner durch unbewußte Faktoren bedingten Krankheit, das heißt auf den ganzen Komplex der mannigfachen Neurosen. Nach Prof. Schultz (546) gliedern sich diese Neurosen in folgen-de Gruppen auf: Exogene Fremdneurosen auf Grund von Um-weltschädigungen, physiogene Randneurosen auf Grund falscher Gewöhnungen, psychogene Schichtneurosen auf Grund antibio-nomer Fehlverarbeitung von Gemütserregungen, charakterogene Kernneurosen, bei denen der Patient eine bis in alle Tiefen neuro-tisch veränderte Persönlichkeit geworden ist. Die Psychotherapie gründet ihre Heilungsabsicht auf den Grundsatz, daß die Erschlie-ßung der psychischen Zusammenhänge, die Bewußtmachung der

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unterbewußten Konflikte zur Lösung der Krankheit führt. In der Tat liegen in dieser erkenntnismäßigen Aufdeckung und Aufar-beitung unverarbeiteten Erlebnismaterials entspannende, lösende und befreiende Kräfte. Der Mensch wird zur Wahrheit über sich gerufen. Diese Wahrheit soll ihn freimachen.

Mit diesen drei speziellen Gebieten einer naturwissenschaft-lich ausgerichteten psychologischen Arbeit ist der Bereich des Materialprinzips unserer Untersuchung wieder abgeschlossen. Die Seelsorge ist toto genere etwas anderes als diese Grenzwis-senschaften. Maeder sagt (547): „Die Psychotherapie ist aus-gesprochen anthropozentrisch eingestellt, es geht ihr allein um den Menschen, während die Seelsorge theozentrisch gerichtet ist. Ihr Anliegen ist demnach, daß der Mensch den Frieden mit Gott bekommt und sich ihm zugehörig weiß.“ Während im Be-reich des materialen Erforschungsprinzips der Mensch sich selbst konfrontiert wird, erfolgt im Bereich des Formalprinzips unserer Untersuchung eine Gegenüberstellung des Menschen zu seinem Schöpfer. Es geht hier nicht mehr um die Neurose des Menschen und ihre Heilung, sondern um die Erkenntnis der Schuld und ih-rer Vergebung. Wir haben hier die gleiche überlagerung und ver-schieden dimensionale Schichtigkeit des Problems wie bei der okkulten Behaftung. Wenn wir das Anliegen der vier Grenzwis-senschaften nun einheitlich definieren, so kann diese begriffliche Bestimmung in Anlehnung an Privatdozent Dr. Leist lauten: Der Mensch in seiner seelischen Lage, in seiner seelischen Tiefe, in seiner seelischen Krankheit - Cäsur -, in seiner Schuld steht hier im Brennpunkt der erkennenden und heilenden Hilfe.b. Nach dieser Inhalts- und Wesensbestimmung muß eine Abgrenzung dieser Grenzwissenschaften zueinander vorgenom-men werden. Aus der Erkenntnis der verschieden dimensionalen überlagerung ergibt sich der Grundsatz der scharfen Trennung der Seelsorge von den psychologischen Grenzwissenschaften. Es können drei Beziehungen aufgezeigt werden. Zunächst kann von der Seelsorge her keine Abwertung der psychologischen Wissen-schaften erfolgen. Sie haben ihr eigenes naturwissenschaftliches Existenzrecht wie jede andere Wissenschaft und fallen genauso unter die Lizenz und den Imperativ des biblischen Kulturbefehls (Gen. 1, 28) wie etwa die Physik und Chemie. Wenn die psy-chologischen Bezogenheiten und Tatsächlichkeiten der mensch-lichen Individualität von diesen Grenzwissenschaften her unter-sucht und erforscht werden, so ist ja damit der Mensch in seiner Existenz vor dem Schöpfer nicht berührt oder beeinträchtigt. Die Forschungen auf der unteren Ebene des Problems schließen die Beziehungen der oberen Ebene nicht ein, sondern tangieren sie

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nur.Wenn damit zwischen Seelsorge und psychologischem For-

schen Distanz geschaffen ist, so müssen beide Seiten vor Grenz-verwischungen und übergriffen gewarnt werden. Die Seelsorge darf und soll die psychologischen Hilfsmittel gebrauchen, ohne die Seelsorge verpsychologisieren zu wollen, wie es etwa der Züricher Pfarrer Dr. Pfister von Freud herkommend getan hat. Prof. Fendt (548) schreibt in seiner Lehre von der Seelsorge: „In keinem Fall darf es sich darum handeln, die Reichgottesdyna-mis von Wort und Sakrament durch Psychologisches zu ersetzen. Das wäre Unglaube. Auch darum kann es sich nicht handeln, die Reichgottesdynamis von Wort und Sakrament durch Psychologi-sches zu kräftigen. Das wäre Halbglaube. Es kann sich nur dar-um handeln, durch Psychologisches jene psychologischen Hin-dernisse zu beseitigen, welche dem äußeren Hören des Wortes entgegenstehen.“ Auch von medizinischer Seite aus wird dieser Tatsache das Wort geredet. So schreibt z. B. Prof. Schultz (549): „Religiöse Problematik ist keine Neuroseproblematik.“ Der Seel-sorger darf bei aller Inanspruchnahme psychologischer Erkennt-nisse die Seelsorge nicht zur psychologischen Technik abwerten. Ferner ist es unzulässig, daß er medizinische Diagnosen stellt und zum psychotherapeutischen Dilettanten und Kurpfuscher wird. Thurneysen (550) schreibt in seinem Aufsatz „Seelsorge und Psy-chotherapie“: „Psychologisierende und Psychiatrie statt Seelsor-ge übende Pfarrer, das ist etwas vom Allerschlimmsten. Das führt zu einem Absturz nach zwei Seiten hin. Einmal verfehlen sie ihre eigentliche Aufgabe, die Verkündigung des Wortes. Und zum an-dern muß ihre Psychotherapie fast notwendig gefährlicher Dilet-tantismus sein, der nicht nur sie selber, sondern auch diejenigen verdirbt, an denen sie zur Ausübung kommt. Hier kann man nur dringend raten: ,Hände weg! Schuster bleib bei deinem Leisten/“

Quod non licet pastori, non licet medico. Muß sich der Seel-sorger immer wieder auf seine spezielle Aufgabe besinnen, so gilt auch dem Arzt diese Einschränkung. Die reinliche Scheidung und klare Abgrenzung der Aufgabengebiete ist Prof. Schultz ein vordringliches Anliegen. Er protestiert gegen das Hineintragen metaphysischer und religiöser Motive in die Psychotherapie (551). Er schreibt: „Es kann ebensowenig eine christliche Psy-chotherapie geben wie eine christliche Chirurgie. Es gibt eben-sowenig jüdische, evangelische, katholische Neurosen.“ Neuro-sen sind an keinerlei konfessionelle Grenzen gebunden. Wie bei den Seelsorgern gibt es bei den ärzten ebenfalls Gefahren der Grenzverwischungen. Der eine Mißgriff ist die Verpsychologi-sierung der religiösen Werte. So hielt z. B. Freud die religiösen

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Glaubensinhalte für eine Kollektivneurose der Menschheit. Prof. Mitscherlich, der Leiter des psychosomatischen Seminars in Hei-delberg, nannte einmal die Religion eine infantile Regression. Und nach C. G. Jung ist „alles Göttliche und Religiöse nur ein Datum der menschlichen Seele, die inneres Erleben nach außen projiziert. Dem inneren Gott des religiösen Erlebens entspricht keine transsubjektive Wirklichkeit (552).“ Gegenüber diesen Versuchen, das Transzendente auf die Ebene des Immanenten und Innermenschlichen herabzuziehen, gibt es auch Versuche christ-licher Psychotherapeuten, die Psychotherapie auf die christliche Ebene zu heben. Vielleicht gehört Prof. Künkel hierher, wenn er die psychotherapeutische Heilung Gnade nennt (553). Gnade gibt es im Bereich der Naturwissenschaft nicht. Wenn Künkel eine solche Anleihe beim Christentum macht, dann muß sie als Anleihe auch deklariert werden, sonst stellt sie eine Grenzüber-schreitung dar. Als positives Beispiel sei Maeder erwähnt, der bei einer psychotherapeutischen Behandlung eines jungen Mannes zur religiösen Beratung übergeht. Er erklärt dabei in seinem Buch (554) ausdrücklich: „Wir befinden uns jetzt nicht mehr auf dem Boden der medizinischen Psychotherapie, sondern auf demjeni-gen der Seelsorge.“ Im Verhältnis der Grenzwissenschaften zur Seelsorge muß der alte Grundsatz gelten „suum cuique“. Scharfe Grenzziehung bewahrt vor Begriffsverwirrungen, unsachgemä-ßer Vermengung der getrennten Gebiete und unheilvoller Pfu-scherei. Nur die klare Distanzierung der beiderseitigen Aufgaben fördert die gegenseitige Achtung und gibt eine gesunde Basis für eine fruchtbare Zusammenarbeit. Selbstverständlich ist eine Ver-einigung der beiden Gebiete in Personalunion möglich, aber unter strenger Berücksichtigung der oben gegebenen Gesichtspunkte. Ein gutes Beispiel dafür ist das schon zitierte Buch „Wege zur seelischen Heilung“.

2. Die transpsychologische Realität der SeelsorgeNach der äußeren Distanzierung erfolgt ein inhaltlicher Ver-

gleich der psychologischen Grenzwissenschaften zur Seelsorge. Diese Gegenüberstellung soll in drei Beziehungen erfolgen,

a. Die Superiorität der Sachkenntnis im Blick auf die im-manenten, psychischen Bezogenheiten liegt zweifelsohne bei den Grenzwissenschaften. Wie in den Anmerkungen schon ge-sagt wurde, schreibt Jung in seiner Schrift „Die Beziehungen der Psychotherapie zur Seelsorge“ (555), daß dem Seelsorger in der Regel die Kenntnisse fehlen, die ihn befähigen würden, den seelischen Hintergrund der Krankheit zu durchschauen. Bei einer

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Rundfrage unter Studenten, wer bei seelischen Nöten zum Arzt oder zum Seelsorger gehe, entschieden sich 57% aller Protestan-ten für den Arzt und nur 8 % für den Pfarrer. Als Grund wurde von den Studenten der Mangel an psychologischen Kenntnissen im Pfarrerstand angegeben (556). In der Tat hat der Tiefenpsy-chologe und Psychotherapeut das übergewicht in der Kondeszen-denz in die Tiefe der seelischen Nöte seines Patienten. Von seiner Solidarität und Identifikation mit dem seelisch Kranken kann der Seelsorger nur lernen, wenn der Analytiker z. B. in mühevoller und langwieriger Kleinarbeit seinen Schutzbefohlenen in die Tie-fenbezirke und Verästelungen der Verdrängungen, Fehlverarbei-tungen, Verängstigungen, Verkrampfungen, Affektbelastungen, falschen überladungen, Verbiegungen, schiefen Leitbildern, Ver-mauerungen, Kurzschlußreaktionen, Erziehungs- und Umwelt-schäden, Ichgefangenheiten usw. hinunterführt. Das sachliche Wissen, das dem Psychotherapeuten bei dieser Auflockerung, Be-wußtmachung und Entspannung des psychischen Tiefenbezirks zufließt, fehlt dem Seelsorger. „Dieser Mangel an Sachkenntnis beim Seelsorger läßt sich nicht durch Glauben ersetzen (557.“

Es wird an dieser Stelle darum die Dringlichkeit einer Re-form des theologischen Studiums deutlich. Marquardt schreibt (558): „Schon der Student der Theologie sollte über die verschie-denen Formen der Neurose hinreichend unterrichtet werden, da-mit er sich schon zu Beginn seines seelsorgerlichen Einsatzes ein schnelles und sicheres Urteil bilden kann, ob das Seelsorgekind seelisch gesund oder neurotisch ist, ob hier die kleine Therapie des Seelsorgers ausreicht oder der Fachtherapeut eingeschaltet werden muß.“ In der gleichen Richtung schreibt Dr. Bitter (559): „Eine Kurzausbildung in der Tiefenpsychologie erleichtert dem Theologen die Feststellung, ob krankhafte Zustände vorliegen, welche die Heranziehung eines Fachpsychotherapeuten oder Psychiaters erforderlich machen. Sehr erwünscht wäre es, wenn in jeder größeren Gemeinde wenigstens ein Theologe eine solche Kurzausbildung durchgemacht hätte.“ Jung sagt zu diesem Punkt in der schon erwähnten Schrift: „Es hat nicht den Anschein, als ob der protestantische Seelsorger von heute genügend gerüstet wäre, um dem gewaltigen seelischen Anspruch unserer Zeit zu genügen (560).“ Solche Feststellungen, Vorschläge und Forde-rungen können in unserer neuroseschwangeren Zeit nicht ohne Schaden für die Kirche überhört werden.

b. Die Konformität einiger Arbeitsprinzipien zeigt sich in der vom Psychotherapeuten und Seelsorger erstrebten Lösung psychischer Konflikte. Prof. Schultz (561) schreibt: „So scharf

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nach Ansicht aller kritischen Vertreter unseres Faches und ebenso gründlich gebildeter Theologen theoretisch die Grenze zwischen Seelsorge und Psychotherapie zu ziehen ist, so wenig steht damit im Widerspruch, daß in einem bestimmten Sektor sich die Felder überschneiden.“ Die wichtigsten Berührungspunkte sollen kurz zur Darstellung kommen.

Zunächst ist den psychologischen Disziplinen wie der Seel-sorge bekannt, daß der Verrat an den elementaren Lebensgesetzen sich auf Generationen hinaus rächt. Der Einzelmensch steht nicht isoliert da, sondern er ist im Schuldkonnex mit seinen Vorfahren verankert. Unsere Psychologen sagen es uns immer wieder: Die Tatsache des 1. Gebotes, daß die Sünden der Väter bis ins 3. und 4. Glied ihrer Nachkommen heimgesucht werden, ist eine Reali-tät. In diesem Sinn spricht Heyer in seinem Buch „Vom Kraftfeld der Seele“ von dem Menschen im Feld seiner Ahnen (562). Die-se Feststellungen sind eine Parallele zu unseren Untersuchungen von den Nachwirkungen der okkulten Betätigung bis ins 3. und 4. Glied (563). Der Mensch steht im Kraftfeld seiner Vorfahren. Das ist ein Thema, das in verschiedenen Variationen bei Freud, Jung u. a., aber auch bei den Biologen und bei den Seelsorgern abgehandelt wird.

Die nächste gemeinsame Basis ist die Erkenntnis, daß unver-arbeitete Konflikte zu einer Abspaltung, zu einer inneren Steuerlo-sigkeit, zu einer Desintegration, zu einer Lähmung des seelischen und organischen Lebens, zum Verlust der inneren Freiheit führen. Vor allem ist es der Schuldkonflikt, der solche Auswirkungen hat. Prof. Köberle schreibt (564): „Psychotherapie und Theologie haben das eine unmittelbar miteinander gemeinsam: Man weiß in beiden Bereichen in Klarheit darum, daß Schuldkonflikte ein Leben ungeheuer lähmen, hemmen und quälen können, ja, daß dieser Zustand bis hin zum Ausbruch organischer Erkrankung führen kann.“

Auf Grund dieser Feststellung wird sowohl von der Psycho-therapie als auch von der Seelsorge ein Weg beschritten, diese Desintegration zu reintegrieren. In der Sprache des Psychothe-rapeuten heißt das, die vorhandene Spaltung aufzuarbeiten. Der Panzer der Verschlossenheit muß aufgebrochen werden. Die kau-salen und finalen Motivationen der Erstarrungen und Abspaltun-gen müssen freigelegt werden. In der Sprache des Seelsorgers heißt das, einen gründlichen „Inventarsturz“ nach Ps. 32 durch-zuführen: „Da ich‘s wollte verschweigen, verschmachteten mei-ne Gebeine durch mein täglich Heulen, darum bekannte ich dir meine Sünde und verhehlte meine Missetat nicht.“ Sowohl bei der Psychotherapie als auch bei der Seelsorge wird der Mensch

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zur Erkenntnis seiner selbst gerufen und darin das Ziel zu ver-wirklichen gesucht, die „abgespaltenen Kräfte der personalen Le-bensmitte wieder anzugliedern. Das Ich soll auf diesem Wege die Steuerung seines Lebens wieder in die Hand bekommen“ (565). Die Reintegration, die Heilung der seelischen Erkrankung, ist eingetreten, wenn der Mensch wieder „zu sich selber kommt“, wenn er wieder „beieinander ist“ (Thurneysen). In diesem Endef-fekt des psychotherapeutischen Heilzieles bricht allerdings schon die Diskrepanz zwischen der Psychotherapie und Seelsorge auf, die jetzt skizziert werden soll.

c. Die Eigenständigkeit und der Kontrast der beiden Gebiete wird offensichtlich in der Sicht der letzten Ursachen der Erkrankung und der letzten Zielsetzungen der Heilung. Es war unter den psychologischen und psychotherapeutischen Kory-phäen Freud, der die krankmachenden Wirkungen eingeklemm-ter oder abgespalteter Affekte erkannte und eine Methode der Seelenaufschließung dafür fand und systematisch ausbaute. Er nannte sie Psychoanalyse. Diese psychoanalytische Methode hat mit der Erhellung unterbewußter Triebkonflikte Wesentliches ge-tan. Doch hat sie drei Begrenzungen, über die hinaus Freud nicht weiterführen konnte. Ein Beispiel aus der eigenen Seelsorge soll diese Grenzen darstellen.B 123 Ein christlich eingestellter Mann kam während einer

Evangelisation zur Aussprache und beichtete schwerste Ver-irrungen auf dem Gebiet der Sodomie. Er gab an, es wäre nie soweit mit ihm gekommen, wenn nicht seine Frau in der Ehe sich ihm seit Jahren, von der Hochzeit an, total verweigert hätte. Meine Frage, ob sie sich gegenseitig liebhätten, wurde bejaht. Eine lesbische Einstellung der Frau war kaum anzu-nehmen. Sie hatte keine Freundin. Bei der Verfolgung dieses Falles zeigte sich dann der Grund dieser Ehekrise. Die Gat-tin redete sehr viel von ihrem verstorbenen Vater. Sie be-nützte nur seine Parfüms, wie er sie liebte. Sie züchtete nur seine Lieblingsblumen. Sie aß seine Lieblingsspeisen. Sie vergötterte seine Bilder. Sie verlangte vom Ehemann, er soll-te sie so in den Arm nehmen, wie ihr Vater es mit ihr tat, als sie noch ein kleines Mädchen war usw. Es war unschwer zu erkennen, daß die Frau in ihrem Gatten den Vater verehrte und darum nicht zum Eheleben fähig war. Die starke Vater-bindung brachte die Ehe, die nur eine Scheinehe war, zum Scheltern. Der um das Eheleben betrogene Ehemann geriet darüber in perverse Notlösungen.Die tiefenpsychologische Schule würde im Blick auf die

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Eheunfähigkeit der Frau im wesentlichen ihre Aufgabe darin sehen, den beiden Ehepartnern die Vaterbindung der Frau als Ursache der Ehekrise aufzuzeigen. Von der Aufdeckung dieser verborgenen causa, von der Bewußtmachung dieses seelischen Konfliktes würde die Heilung erwartet werden. Die Gleichset-zung der rationalen Erhellung nach dem sokratischen Prinzip mit der Heilung ist der wirksamste therapeutische Faktor, den die Tiefenpsychologie anzuwenden hat. Die Seelsorge ist damit kei-neswegs zufrieden, daß den Ehepartnern, sowohl dem Mann als auch der Frau, die falsche Weichenstellung bewußt gemacht wird. Sie geht hinter die entdeckte causa der Vaterbindung der Frau zurück und führt auch über das profane Heilungsziel der Psycho-therapie hinaus. Die Vaterbindung, welche die Frau eheunfähig machte, ist nicht die letzte Ursache der Krise, sondern nur ein Symptom für die Lebens- und Liebesunfähigkeit, die aus der Ich-bezogenheit der Frau, die nur als Kind vom Vater verhätschelt werden wollte, entsprang. Diese Fehlentwicklung weist nicht nur auf eine Fehlerziehung, sondern auch auf eine Lebensstörung hin, die zum Wesen, zum Kern der Persönlichkeit gehört. Mit psycho-logischen Kategorien allein wird hier nicht das Problem in seiner Tiefe erfaßt. Hier tauchen im letzten Grund Glaubensfragen auf.

Noch deutlicher führt dieser circulus vitiosus in transpsy-chische und transbiotische Tatbestände, wenn wir das Faktum der psychotherapeutischen Heilung näher analysieren. Von der Psychotherapie wird erwartet, daß die rationale Bewußtmachung der Konflikte eine Heilung auslöst. Welcher Faktor löst eigentlich diese Heilung aus? Und was geschieht, wenn diese Heilung nicht eintritt? Solche Fragen wurden bei unseren Psychotherapeuten schon erörtert. Freud spricht in einem solchen Fall von „einem Aufgebot verfügbarer seelischer Kräfte“. Wo sind aber diese see-lischen Kräfte her? Ein Teil der Psychotherapeuten spricht davon, daß die Seele sich selbst heilt. Künkel (566) sagt, der Psycho-therapeut sei nur Geburtshelfer. „Unsere Bemühungen beseitigen nur Hindernisse. Aber, auch wenn wir die Hindernisse beseitigt haben, ist dadurch der Eintritt der Heilung nicht etwa notwendig gegeben... Heilung ist gleichbedeutend mit Gnade.“ Hier erfolgt also, wo der Psychotherapeut am Ende seines Weges ist, eine An-leihe in dem Bereich, der über den psychotherapeutischen Be-zirk hinaus greift, in der christlichen Glaubenswelt. Die Seelsor-ge geht also über den Ansatzpunkt einer tiefenpsychologischen Erhellung der unterbewußten Konflikte und über den Zielpunkt einer psychotherapeutischen Heilung hinaus. Das wird auch von dem Psychotherapeuten Prof. Schultz erkannt. Er schreibt (567), daß die religiöse Frage hinter der ärztlichen Arbeit liegt.

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Damit ist noch nicht alles gesagt. Kehren wir zurück zu un-serem Beispiel. Es sind noch lange nicht alle Fragen damit ge-klärt, daß der Ehefrau die Vaterbindung und dem Ehemann die falsche Weichenstellung und die daraus entstehende Ehekrise zum Bewußtsein gebracht werden. Die Frau war zum Teil die Urheberin, daß der jahrelang um das Eheleben betrogene Ehe-mann der Sodomie verfiel. Sie war vor Jahren eine christliche Ehe mit der Verpflichtung einer leib-seelisch-geistigen Gemein-schaft eingegangen, ohne dieser Verpflichtung nachzukommen. Und der Mann hatte nun seinerseits aus diesem Konflikt heraus eine verhängnisvolle Fehlentscheidung getroffen. In christlicher Sicht handelt es sich hier nicht nur um Fehlentwicklungen und Fehlentscheidungen wie auf der ethisch neutralen Ebene der Tie-fenpsychologie, sondern um Schuld. Damit sind wir bei dem ner-vus rerum der Fragestellungen. Prof. Thielicke zeigt in seinem Buch „Fragen des Christentums an die moderne Welt“ (568) die Behandlungsweise der Psychotherapie in dem Raum jenseits von Gut und Böse. Es ist nicht nur die bessere Sachkenntnis, die den säkularisierten Menschen zum Psychotherapeuten und nicht zum Seelsorger treibt, sondern doch viel mehr das geheime Wissen, daß er sich vor dem Psychotherapeuten jeder göttlichen Rechen-schaftsforderung entziehen kann. Dieser Instinkt des Modernen zeigt den wesentlichen Unterschied zwischen der Psychotherapie und Seelsorge. Der Psychotherapeut behandelt seine Patienten als einen seelischen Schauplatz, auf dem alle Verwicklungen und Entwicklungen nach kausalen oder finalen Gesetzmäßigkeiten ablaufen. Der Seelsorger will sein Beichtkind - si gratia efficit

- vor das Angesicht Gottes führen, vor dem die verdrängten Affek-te mit ihren Auswirkungen sich nicht nur als Neurose (569), son-dern auf einer höheren Ebene auch als Schuldzusammenhänge erweisen, die nur durch Vergebung überwunden werden können. Die psychotherapeutische Konfliktlösung, Heilung und Wandlung bleiben nur auf halbem Wege, trotz tiefenpsychologischer Arbeit in externis stecken, wenn sie nicht durch einen Schöpferakt der Gnade Gottes in eine Anakainosis, in ein „genethēnai ánothen“ hineingenommen werden, nicht in dem Sinn einer Vermischung und gegenseitigen Durchdringung, sondern einer Fortsetzung in höherer Dimension, wo psychotherapeutisches Beginnen und Helfen zu Ende ist. Zur echten Heilung des seelisch kranken Menschen in seiner Existenz vor Gott führt nicht die psycho-therapeutische Wandlung, sondern erst die Vergebung. Dieser Zusammenhang wird in vielen neutestamentlichen Geschichten sichtbar. Blumhardt bestätigt aus einer großen Seelsorgetätigkeit heraus, daß unvergebene Schuld die Ursache vieler Krankheiten

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ist, und daß oft Krankheitszustände durch Vergebung der Schuld überwunden werden.

Es ist erfreulich, daß viele Psychotherapeuten sich diesem seelsorgerlichen Tatbestand nicht verschließen, sondern sich des total verschieden geschichteten Problems bewußt werden. Es ist leicht, den Literaturbeweis dafür zu erbringen. Der Psychologe Dr. Neumann schreibt (570): „Alle Psychologie bleibt im Imma-nenten, während die Religion, die Religio, die Rückbezogenheit zum Transzendenten ist. Hier weist die Psychologie über sich hinaus.“ Eine dazu gleichlautende Definition bringt Prof. Gru-ehn. Er unterscheidet zwei Seiten der Seelsorge, die psychologi-schirdische Seite und die pneumatisch-transzendente Seite (571). über die Bedeutung der transzendenten Seite bringt der Züricher C. G. Jung ein beachtenswertes Bekenntnis (572): „Unter allen meinen Patienten jenseits 35 ist nicht ein einziger, dessen end-gültiges Problem nicht das der religiösen Einstellung wäre. Jeder krankt an der verlorengegangenen Religio und ist nicht geheilt, bis er sie gefunden hat.“ Oder er schreibt (573): „Es scheint mir, als ob parallel mit dem Niedergang des religiösen Lebens die Neurosen sich beträchtlich vermehrt hätten.“ Gegenüber seinem Lehrmeister Freud, der alles Transzendente als innermenschliche Vorgänge auflösen wollte, bekennt Jung, „daß der Arzt zu den letzten Fragen der Seele schließlich nichts zu sagen weiß, ist na-türlich“ (574). In dieser Richtung liegt auch die Feststellung Dr. Marchs: „Wahre, christliche Seelsorge ist letztlich ein Geschehen, das jenseits aller Bewußtheit wirksam wird, unabhängig von ir-gendwelchem planvollen, seelsorgerlichen Bemühen. Seelsorge, so verstanden, steht jenseits aller Psychotherapie und aller Dis-kussion. Von hier aus gibt es auch keinen berufsmäßigen Seel-sorger“ (575). In einer klaren Abgrenzung hat auch Prof. Schultz (576) den Unterschied zwischen Psychotherapie und Seelsorge hervorgehoben. Er schreibt: „Das echte religiöse Erleben bleibt psychologischer Aufhellungsarbeit und Analyse gegenüber un-angreifbar.“ Sehr dankbar sind die Seelsorger auch für folgende Feststellung in seinem empfehlenswerten Buch „Bionome Psy-chotherapie“ (577): „Das psychotherapeutische Wandlungserleb-nis kann und will die christliche Wiedergeburt nie ersetzen, oft aber den Boden dafür bereiten und manchmal bei den Kernneuro-sen die unerläßliche Voraussetzung sein.“ Das alles sind Zeugnis-se, für die der Seelsorger sehr dankbar ist, weil daraus hervorgeht, daß viele Mediziner den Kontrast und die Eigenständigkeit der Seelsorge gegenüber der Psychotherapie erkannt haben und an-erkennen. Von seelsorgerlicher Seite aus darf die Tatsache nicht unerwähnt bleiben, daß manchmal die schöpferische Kraft der

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Gnade ohne alle vorherige Bodenbereitung quer durch alles psy-chotherapeutische Bemühen schlägt und den Menschen in seiner Wurzel erfaßt. Prof. Fendt bezeugt das in seiner Seelsorge (578): „Oft wird ein menschlich ungeackerter Boden von der Reichgot-tesdynamis gewaltiger erfaßt werden als ein menschlich wohl-geackerter Boden. Aber das hindert nicht, daß die Menschen die Pflicht haben, jeglichen Boden zu beackern.“

3. Der medizinische und theologische Aspekt der Befreiung aus okkulter Behaftung

Nach der Klärung des grundsätzlichen Verhältnisses der Psychotherapie zur Seelsorge muß die Zuständigkeit des Heilbe-mühens hinsichtlich der okkulten Behaftung abgegrenzt werden. Wir stellten bei der kritischen Prüfung der seelsorgerlichen Fälle fest, daß die okkulte Behaftung ein theologisches Problem mit einer medizinischen Außenseite darstellt, um eine Metapher zu gebrauchen, ein geistliches Krankheitszentrum mit einer medi-zinischen Metastase. Hier kann en passant wieder ein aktueller Problemkreis beobachtet werden: Ein psychosomatischer Zusam-menhang, der Schuld-Krankheit-Konnex, die starke Bezogenheit von Theologie und Medizin. Es entspricht nun der oben gefor-derten, sauberen Trennung von Psychotherapie und Seelsorge, daß versucht wird, den medizinischen „Ableger“ der okkulten Behaftung nach medizinischen Gesichtspunkten zu behandeln und das Hauptproblem als geistlich-seelsorgerlich-theologische Fragestellung zu untersuchen. Nach den zur okkulten Behaftung gegebenen Definitionen stellt sich der Heilungsvorgang unter ei-nem medizinischen und theologisch-seelsorgerlichen Aspekt dar.

Die Auswertung vieler systematisch beobachteter Einzelfäl-le zeigte nach induktiver Methode die Charakteristik der okkulten Behaftung in medizinischer Sicht als eine tiefenwachsuggestive Aktivierung des UB. Zunächst muß zu dieser Begriffsbildung ein erläuterndes Wort gesagt werden. Die Formen der Wachsuggesti-on im Gegensatz zur Hypnose sind der Medizin bekannt. Auch der Terminus Tiefenhypnose als Tiefschlafsuggestion höheren Grades ist der Medizin geläufig. Der Terminus Tiefenwachsug-gestion wurde in unserer Untersuchung so gefaßt, weil die wach-suggestive Aktivierung des UB in den magischen Praktiken solch übermächtige Effekte auslöst, die noch nach Jahrzehnten und bei häufiger Wiederholung bis zur 4. Generation verfolgt wer-den können. Die wachsuggestive Fähigkeit der Besprecher ist der Medizin bekannt (579). Prof. Brauchle spricht, wie schon erwähnt, z. B. von der versteckten Suggestion bei Schäfern und weisen Frauen. über die Erforschung und Bedeutung der Tiefen-

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wachsuggestion bei okkulten Praktiken ist mir im Bereich der Medizin nichts bekannt. Es kann auch von medizinischer Seite aus wenig darüber gesagt werden, da das magische Besprechen im Gegensatz zum neutralen, medizinischen Besprechen trotz des medizinischen Gewandes ein religiöses Phänomen darstellt. Die wachsuggestive Technik der Magie ist nur der äußere Rahmen ei-ner religiösen actio. Medizinisch gesehen würde die Heilung der okkulten Behaftung in einem Abbau der Tiefenwachsuggestion bestehen. Einen solchen Heilungsprozeß kann ich nicht darstel-len. Das bleibt einem die wissenschaftliche Suggestivtechnik be-herrschenden Fachmann vorbehalten, der aber auch die religiöse Fragestellung als den umfassenderen Teil des Problems kennen muß. Von neutestamentlicher Sicht aus glaube ich aber nicht, daß eine solche rein technisch versuchte Retroversion der magisch geformten Tiefenwachsuggestion gelingt. Der Mensch, der in ver-messener Hybris sich den Griff nach Gott erlaubt hat, kann sich in dieser Empörung gegen den letzten Urgrund der Weltordnung nicht mehr rehabilitieren. Von biblischer Sicht aus ist der oben an-gedeutete Versuch einer medizinischen Heilbarkeit der okkulten Behaftung daher zur Aussichtslosigkeit verdammt. Es müßte sich lediglich bei den Untersuchungen eines Fachwissenschaftlers an magisch geformten, tiefenwachsuggestiven Engrammen im UB erweisen, daß sich ein Teil der dadurch verursachten Dissozia-tionen oder psychischen Partizipationen wieder zur Bewußtsein-seinheit angliedern läßt. Ein solches Ergebnis bedeutete, wenn es erwiesen wäre, nur ein untergeordnetes Resultat gegenüber der letzten Fragestellung des Problems, daß der Mensch hypò krísin wieder mit seinem Gott ins reine kommt. Abschließend läßt sich das Heilungsbemühen auf diesem Gebiet so formulieren: „Ist die Genese der okkulten Behaftung im Unterteil des doppelschichti-gen Problems medizinisch als tiefenwachsuggestiver Effekt noch erfaßbar, so gehört die Therapie dem transzendenten Oberteil des Problems an.“ Das heißt, eine biblisch fundierte und theologisch ausgerichtete Seelsorge hat nun das Wort.

6. These:

Die Therapie der okkulten Behaftung erweist sich in medi-zinischer Sicht als das Problem des Abbaus der tiefenwach-suggestiven Effekte im UB. Dieses medizinische Heilbemühen steht aber in der Umklammerung der transzendenten Bezogen-heit der okkulten Behaftung und kann daher nur eine begrenzte Vorarbeit zur weiteren seelsorgerlichen Behandlung leisten.

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II. DIE SEELENFüHRUNG VOM N.T. HER IN DER FRAGE DER BEFREIUNGBevor wir in die Erörterung der seelsorgerlichen Fragestel-

lung dieses Abschnittes eintreten, muß zunächst der Begriff „Seelenführung“ kurz abgegrenzt werden. Asmussen unter-scheidet in seinem Buch (579) zwischen Seelsorge und See-lenführung in dem Sinne, daß die eigentliche Seelsorge die Wortverkündigung und die Seelenführung den Komplex der Erziehungsfragen darstellt. Er definiert: „Seelenführung ist die bewußt und unbewußt geschehende Erziehung der Gemeinde.“ Die Seelsorge wäre nach Asmussen ein opus suum des Pastors und die Seelenführung ein opus alienum. Bei dieser Unter-scheidung spielt die Voraussetzung mit, daß die Seelsorge nur das Anliegen des Evangeliums und die Seelenführung die Be-lange des Gesetzes zu vertreten habe. Der weitere Grund dürfte bei Asmussen das Bestreben sein, die evangelische Seelsorge vor jeder Säkularisierung, sei es psychologischer oder pädago-gischer Art (580), zu sichern. Der Bereich des Evangeliums muß asynchytos der Seelsorge erhalten bleiben.

Obwohl das Anliegen Asmussens als ernst zu nehmender Einwand beachtet werden muß, wird der Begriff „Seelenfüh-rung“ in dieser Darstellung gebraucht, allerdings in einem an-deren Sinne, als es in Asmussens Buch zum Ausdruck kommt. Wenn hier vorweggenommen wird, daß Seelsorge die Ausrich-tung der Botschaft des Evangeliums an den einzelnen bedeutet (581), so soll in diesem Abschnitt die Seelenführung nur einen Modus dieser Ausrichtung darstellen und nicht etwa ein selb-ständiges Gebiet, ein opus alienum neben der Seelsorge. Um deutlich zu machen, was damit gesagt werden soll, kann auf Müllers Darlegung über den theologisch-christologischen Sinn der Seelsorge (582) hingewiesen werden. Müller zeigt, daß alle Seelsorge ihr Urbild in Christus hat.

Von dieser Sicht aus ist es verständlich, daß die Seelsorge zwei Seiten hat, den Wegweiserdienst, den Hinweis auf die Ob-jektiva des Wortes, auf die Indikative des Evangeliums und die Seelenführung als die Tatsache, daß der vom „einigen Hirten“ an der Hand Geführte die freie Hand dem Bruder weiterreicht und damit eine Kette bildet. So verstanden ist Seelenführung nicht das Werk des Seelsorgers, sondern die Schicksals- und Lebensgemeinschaft des

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Sünders mit dem Sünder, die beide sich unter die Führung des Hirten stellen, der eine als der Hilfesteller nicht als der Mittler, der andere als der Hilfesuchende, der die freie Hand des Bruders annimmt. Dieser Gedankengang findet sich in ei-ner Abwandlung auch bei Müller. Er schreibt (584): „Das reine Bild echter Seelsorge läßt sich nicht theoretisch, sondern nur im Wagnis der Nachfolge gewinnen.“ Seelenführung in dem hier aufgezeigten Sinn gibt es nur auf Grund der eigenen Ge-folgschaft des „einigen Hirten“.

In den folgenden Abschnitten wird nun an der seelsorger-lichen Behandlung der okkult Behafteten praktisch gezeigt, wie sich die Seelenführung der seelisch Angefochtenen gestal-tet. Diese Darstellung beschränkt sich ausschließlich auf das Problem unserer Untersuchung. Es wird also nicht etwa ein Kompendium der allgemeinen Seelsorge gegeben, sondern ein aus der Praxis geborener Uberblick über die cura specialis an okkult Behafteten. Wenn dieses Bemühen in die Pastoraltheo-logie von Claus Harms (585) mit ihrer klassischen Dreiteilung

„Prediger, Priester, Pastor“ einrubriziert werden sollte, so käme der dritte Teil in Frage, der Anlässe behandelt, „bei denen we-gen besonderer Vorfälle ein besonderer Zuspruch nötig ist oder erwartet wird“. Zunächst soll der heilsgeschichtliche Zusam-menhang eines solchen besonderen Seelsorgerdienstes gezeigt werden.

1. Die Grundlegung der Seelsorge an okkult BehaftetenEs wird hier vorausgesetzt, was in C V über die okkulten

Phänomene in der Sicht der Bibel, vor allem des N. T., gesagt ist. Der neutestamentliche Befund zeigt den Hintergrund der okkulten Behaftung als Gliedschaft in der Civitas Diaboli. Der Weg der Befreiung gestaltet sich daraufhin als Rettung aus der Civitas Diaboli in die Civitas Dei. Die christliche Seelsorge bedeutet demnach, den Behafteten in die Basileía toū Theōū zu retten und in ihr zu bewahren. So formuliert auch Fendt (586):

„In das Reich Gottes retten (auch, wenn erst der Anbruch des Reiches gekommen ist) und darin bewahren: das ist das Urbild der christlichen Seelsorge.“ Seelsorge ist also nur eine Seite der Reichgottesdyna-mis. Das rettende und bewahrende seel-sorgerliche Handeln ist nur auf dem Hintergrund des Anbruchs der Basileia durch Christus zu verstehen. Seelsorgerliche Hilfe an dem okkult Behafteten bedeutet, ihn aus der Reichgottes-ferne hereinzuholen, ihn der exousía tōū skótous zu entreißen und ihm zur Gliedschaft im Reich Gottes, in der Gemeinde, am Leib Christi zu verhelfen, si gratia efficit. Diese Sicht und

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Formulierung findet sich nicht nur bei Fendt, sondern in ver-schiedenen Werken. Müller definiert ähnlich (587): „Seelsor-ge ist die in der Nachfolge Christi begründete Glaubensund Lebenshilfe, die dem einzelnen . . . zur Eingliederung in den Leib Christi . . .verhelfen will.“ An anderer Stelle sagt er: „Er-bauung bedeutet den Einbau des zu seiner Gottebenbildlichkeit wiedergeborenen Menschen in das Gefüge des Reiches Got-tes. So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Bürger mit den Heiligen und Gottes Hausgenossen, erbaut auf den Grund der Apostel und Propheten, da Jesus Christus der Eckstein ist“ (Eph. 2, 19 f.). Auch Trillhaas gehört hierher mit seiner Formulierung (588): „Seelsorge ist die Besorgung des Leibes Christi in seinen Gliedern oder die Erbauung des Leibes Christi.“

Diese finale Bestimmung des seelsorgerlichen Handelns ist aber nur eine Seite der Reichgottesdynamis. Die Befreiung aus dem Bereich der Civitas Diaboli ist nicht nur eine Ziel-setzung, nicht nur eine futurische Aufgabe, sondern bereits ein perfektes Ereignis durch die Erlösungstat Christi. Christus ist gekommen, die Bollwerke der Finsternis zu zerstören (1. Joh. 3, 8). Die Schlacht ist entschieden. Der Sieg ist da. Die Befreiung aus der Hörigkeit der Civitas Diaboli erfordert nur einen regressus ad perfectum. Schon bei der Taufe wurde dem Täufling gesagt: „Fürchte dich nicht, ich habe dich erlöst, ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein“ (Jes. 43,1). Das seelsorgerliche Geschehen der Befreiung aus okkulter Be-haftung ist nichts anderes als die Realisierung dieser vocatio. Es ist in besonderer Weise die lutherische Theologie, die von diesem regressus ad perfectum Zeugnis gibt (589) und damit einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis des Evangeliums und der Taufe gibt. Wenn jetzt in den folgenden Abschnitten der spezielle seelsorgerliche Dienst an den okkult Behafteten dargestellt wird, so kann das nur unter dem Vorzeichen gesche-hen, daß die Befreiung schon vollzogen ist, ehe der Seelsorger und der seelisch Kranke sich dessen bewußt werden. Ohne der scholastischen Terminologie verfallen zu wollen, darf gesagt werden, daß dieses perfectum als gratia praeveniens - von Au-gustin, nicht von Thomas von Aquin stammt ursprünglich die-ser Terminus - dem schweren Dienst an okkult Behafteten ein lichtes, verheißungsvolles Vorzeichen gibt.

2. Die persönlichen Voraussetzungen für den seelsorgerli chen Dienst an okkult Behafteten

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Diese Formulierung kann einen Impuls zum Abgleiten in schwärmerische Vorstellungen abgeben. Darum muß von vornherein eine grundsätzliche, sichernde Feststellung getrof-fen werden. Die Wirksamkeit der Gnade Gottes hängt nicht ab von unserer Würdigkeit oder Unwürdigkeit. „Gold bleibt nichts weniger Gold, ob es gleich eine Bübin mit Sünden und Schanden trägt“ (590). Luther sagt ferner: „Obgleich ein böser Priester künnte das Sakrament handeln ... obgleich ein Bube das Sakrament nimmt oder gibt, so nimmt er das rechte Sakra-ment, das ist Christi Leib und Blut; denn es ist nicht gegründet auf Menschen Heiligkeit, sondern auf Gottes Wort“ (591). Die-se Klammer der göttlichen Souveränität, die alles menschliche Handeln in der Reichgottesarbeit umfaßt, schließt allerdings die Pflicht zum inneren Bereitwerden für den seelsorgerlichen Dienst nicht aus, sondern ein. Wenn hier von einigen Vor-aussetzungen gesprochen werden soll, so kommen nicht alle menschlich-seelsorgerlichen Qualitäten wie: Hören können - schweigen können - Gabe der Einfühlung usw. zur Sprache. Diese Punkte werden in der Fachliteratur zur Genüge abgehan-delt. Es geht hier nur um einige grundsätzliche Anliegen.

a. Die pneumatische Existenz des SeelsorgersDr. Riecker schreibt in seinem Buch „Das evangelistische

Wort“ (592): „Die Grundvoraussetzung jedes geistlichen Wir-kens ist der pneumatische Stand des Trägers. Das Werkzeug ist nur dann ein zureichendes Vermittlungsorgan des reichen Maßes pneumatischer Lebens- und Gestaltungsauswirkungen, wenn es selbst dem Wirken des Pneuma untersteht und in sei-nem Leben und Tun bestimmend von diesem getragen ist.“ Die Erkenntnis, daß der pneumatische Lebensstand für ein geist-lich-seelsorgerliches Wirken unerläßlich ist, wird von vielen bekannten Seelsorgern zum Ausdruck gebracht. Schnepel stellt in diesem Zusammenhang (593) zwei Grundsätze auf: „Daß ich selbst bei Jesus bin, und daß ich in der persönlichen Seel-sorge Jesu bleibe.“ Er schreibt dazu: „Es ist ein irrationaler, ge-heimnisvoller Vorgang, der uns in die Gemeinschaft mit Jesus bringt. Die Bibel nennt ihn Wiedergeburt. - Nur wem selbst diese Wiedergeburt widerfuhr, weiß um diesen Lebensvorgang und hat einen Blick für ihn auch bei anderen Menschen. Da alle Seelsorge diesen grundlegenden Lebensvorgang als Ziel-punkt hat, vermag Seelsorgedienst nur der zu tun, der um das Geheimnis der Wiedergeburt aus eigener Erfahrung weiß und die verborgene Beziehung eines Menschen zu Christus aus täg-

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lichem Umgang kennt.“ Bovet schließt sich in seinem Buch (594) diesem Gedankengang an. Er unterscheidet zwei pneu-matische Vorgänge: Die Metanoia und das Menein, die Bekeh-rung zu Christus und das Bleiben in Christus. Er schreibt: „Auf den Aspekt der Bekehrung paßt ganz besonders der Ausdruck Metanoia, der in Analogie zur Metamorphose, der Umwand-lung der äußeren Gestalt, die Umwandlung der inneren Gestalt bezeichnet.“ Beachtlich ist besonders, daß Bovet als Mediziner und Biologe hier von einer Umwandlung spricht. Er schreibt:

„Es gibt immer noch Christen und insbesondere Theologen, die bezweifeln, daß die menschliche Natur wirklich umgewandelt werden könne, und die deshalb der Bekehrung in jeder Form skeptisch gegenüberstehen.“ Bei dem Begriff Menein verweist Bovet auf Joh. 15 und sagt: „Das Bleiben in Christo, das Blei-ben in seiner Liebe und das Bleiben seines Wortes in uns, darin besteht eigentlich das christliche Leben.“ Bei der Frage nach der Eignung zum Seelsorger faßt Bovet diese beiden Momente zu-sammen und sagt: „Der Pfarrer wird nicht aus seinem theologi-schen Wissen heraus, sondern aus seinem christlichen Glauben und Leben zum Seelsorger.“ Thurneysen mag das ergänzen. Er schreibt (595): „Der Seelsorger muß selber im Wort und in der Gemeinde wurzeln und aus dem Glauben an die Vergebung le-ben.“ Hierher gehört auch das geflügelte Wort Thimmes (596):

„Seelsorger sind Menschen, deren eigene Seele versorgt wur-de.“ Das stärkste Zeugnis zu den persönlichen Voraussetzun-gen findet sich bei keinem Geringeren als August Vilmar (597). Er schreibt: „Ach, du sollst ja nicht von der Stärke der Seele, vom Mut und von der Geduld und von der Unsterblichkeit der Seele mit den Kranken und Sterbenden reden, sondern du sollst ihnen Stärke, Mut, Geduld und vor allem ewiges Leben selbst geben. Hast du Stärke, so gibst du Stärke, hast du Mut und Geduld, so gibst du Mut und Geduld, hast du ewiges Leben in dir, so gibst du ewiges Leben.“ Dieser streng konfessionell ausgerichtete Lutheraner bezeugt, daß der Seelsorger nur das zu geben vermag, was er selbst hat. Das stimmt mit dem Pe-truswort (Acta 3, 6) überein: „Was ich habe, das gebe ich dir: ,1m Namen Jesu Christi von Nazareth stehe auf und wandle!“‘ Diese Erkenntnis wird auch von der Psychotherapie vertreten. Der bekannte Berliner Psychotherapeut Prof. Schultz sagte einmal: „Man kann den Patienten nur so weit führen, als man selbst gegangen ist.“ Nach Anhören dieser Zeugenreihe wird der bezeugte Tatbestand am N. T. untersucht.

Rinderknecht schreibt (598): „Der Seelsorger hat Zeuge Christi zu sein.“ Vom juristischen Standpunkt aus kann nur der

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Augen- und Ohrenzeuge Martys sein. Vom N. T. her schafft auch das pneumatische Ereignis, das innere überführtwerden von der Christuswirklichkeit, wie es Paulus vor Damaskus er-lebte, die Voraussetzung zur Zeugenschaft. Zeugenschaft im ersten Sinn ist z. B. in Acta 2, 32; 3,15; 4, 20 und 1. Joh. 1, 3 u. a. verankert: „Was wir gesehen und gehört haben, das verkün-digen wir.“ Zeugenschaft im zweiten Sinn ist in Acta 22, 15; 26, 16; 1. Kor. 15, 15 bezeugt. Paulus gebraucht von sich den Ausdruck Martys. Dieser zweite neutestamentliche Befund für Zeugenschaft ist die Voraussetzung, daß in der Gemeinde Jesu Christi zu allen Zeiten echtes Zeugnis möglich ist. Wilhelm Brandt weist das auch nach in seinem Aufsatz „Die theologi-sche Grundlage des erwecklichen Zeugnisses nach dem N. T.“ (599). Wir müssen also festhalten: Soll der Seelsorger Zeuge sein, so ist das pneumatische Ereignis die unerläßliche Vor-aussetzung dafür. Das schreibt auch Professor Allwohn in dem Sammelband „Die seelsorgerlich-missionarische Arbeit der Kirche“ (600), wenn er darstellt, daß der Seelsorger nur Selbst-erfahrenes bezeugen und weitergeben kann.

Es wäre nur ein Teil gesagt, wenn die Tatsache des Christu-sereignisses im Leben des Seelsorgers allein erwähnt würde. Nein, kein Seelsorger kann aus einem angesammelten Fonds zehren. Das Ausruhen auf dem Christuserlebnis bedeutet Er-starrung, fleischliche Sicherheit, geistlichen Tod. Zum Chri-stusereignis muß die tägliche Nachfolge, das tägliche Sterben, die tägliche Buße, die tägliche Reinigung, die tägliche Hei-ligung kommen. Wer Fremdseelsorge an anderen üben will, muß selbst täglich in der Einzelseelsorge Christi bleiben. Erich Schick nennt das in dem Kapitel „Geistliches Amt und persön-liche Heilung“ (601) in der ihm eigenen Sprache „das Wohnen bei der ewigen Glut“. Zur Tatsache des Martys-Werdens durch die Christusbegegnung muß also die Tatsache des Martys-Blei-bens kommen. Das ist aber nur möglich auf Grund des menein en Christo, wie es von Bovet dargestellt wurde.

In diesem Martys-Sein wird ein weiterer Sachverhalt, die Tatsache der Sendung, sichtbar. In weltlichen Belangen kann der Augen- und Ohrenzeuge die Zeugenaussage verweigern. Wer vom Christusereignis getroffen ist, der kann nicht anders als Zeuge Christi sein (Acta 4, 20). Er ist erfaßt vom sendenden Herrn, der sagt (Luk. 10, 3): „Ich sende euch ...“ Wer sich die-sem Senden entziehen will, verliert seine Berufung als Martys. Das Licht, das unter den Scheffel gestellt wird, leuchtet nicht und verlöscht, nachdem der Sauerstoff aufgebraucht ist, vom zurückbleibenden Stickstoff, um einen physikalischen Versuch

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als Metapher zu wählen.Damit ist am Terminus Martys ein dreifacher Tatbestand

herausgearbeitet, der die geistliche Voraussetzung des Seel-sorgedienstes darstellt. Der Pietismus nennt diesen dreifachen Tatbestand: Bekehrung-Wiedergeburt, Heiligung, Seelenret-tung. Diese Termini ließen sich durch die Verba umschreiben: werden, bleiben, bewähren. Die reformatorische Theologie faßt dieses Dreigestirn des Christseins unter die Begriffe: Rechtfer-tigung, neuer Gehorsam, Amt. Diese Termini lassen sich mit den drei Imperativen umschreiben: Folge mir nach, bleibe in mir, gehe hin! Das Johannesevangelium hat als drei Brenn-punkte für diesen Tatbestand die Verba: genethēnai ánothen (Joh. 3, 3), ménein (Joh. 15), apostéllesthai (Joh. 17, 18). In der paulinischen Theologie finden sich analog zu diesem Be-fund die Termini: anakainōūsthai (Kol. 3, 10), eínai en Christō (2. Kor. 5, 17), ergázein tò érgon tōū Kyríou (1. Kor. 16, 10). Dieser dreifache Tatbestand soll nicht als Stufenfolge, nicht als Schema, nicht als zeitliches Nacheinander verstanden werden, sondern vielfach als eine simultane Beziehung.

Mit diesem dreifachen Tatbestand, der durch bekannte Seel-sorger bezeugt, in der Theologie der Kirche verankert, im N. T. als klarer Befund zu erheben ist, ist die pneumatische Existenz des Seelsorgers deutlich umrissen. Es ist demnach die These erwiesen, daß nur der Seelsorger dem Hilfesuchenden - si gra-tia efficit - zur Koinonia der Civitas Dei führen kann, in des-sen Leben selbst die Koinonia mit Christus durch die Gnade Gottes realisiert ist. Wenn Gott in seiner Allmacht auch solche gebraucht - und er tut es; denn sein Geist weht, wo er will -, bei denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so ist das ein Ausdruck seiner erbarmenden Souveränität und seiner außeror-dentlichen Gnade. Wir sind aber vom N. T. her gewiesen, den ordentlichen Weg des Heils zu gehen.

b. Die Ausrüstung des SeelsorgersDer Handwerker kennt sein Werkzeug, das zu bearbeiten-

de Material und beherrscht die Technik der Bearbeitung. Im übertragenen Sinn sollte eine solche Sachkenntnis auch dem Seelsorger zu eigen sein. Eine Seelsorge bleibt dilettantisch, wo eine gründliche Sachkenntnis fehlt. Dr. Genrich schreibt (602): „Da jedes Einwirken auf einen Menschen über die Seele geht, ist ohne Kenntnis des Seelenlebens eine wissenschaftli-che Seelsorge nicht möglich.“ In allen modernen Werken der Seelsorge wird mit Nachdruck auf die Notwendigkeit der psy-

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chologischen Kenntnisse hingewiesen. Bovet sagt in der Ein-leitung zu seinem Buch über die Seelsorge (603): „Die tägliche Erfahrung zeigt, daß die Seelsorge oft daran scheitert, daß dem Theologen die genügende Kenntnis des Menschen mangelt, so daß sein Wort am Menschen vorbeigeht.“ An anderer Stelle schreibt er: „Der Theologe kennt das Wort Gottes, aber leider fehlen ihm oft die nötigen psychologischen und anthropolo-gischen Kenntnisse.“ Viele voreilige und manchmal gänzlich unzutreffende Diagnosen sind auf Unkenntnis des psychologi-schen Sachverhaltes zurückzuführen. In diesem Sinne schreibt der Nervenarzt Dr. March (604): „Seelsorgerliche Mißgriffe erwachsen aus psychologischer, medizinischer und pädago-gischer Unwissenheit oder überheblichkeit.“ Der katholische Psychotherapeut von Gebsattel macht es den Seelsorgern zur Pflicht, daß sie sich mit der Sehweise der Psychotherapie ver-traut machen (1. c. 552). Der evangelische Theologe Müller nahm diese von den Psychotherapeuten wiederholt gegebene Anregung auf. Er schreibt (605): „Einmal muß es offen zuge-geben werden, daß der Mangel an Psychologie dem Ansehen und der Wirksamkeit der kirchlichen Seelsorge schwer ge-schadet hat.“ Es ist darum der folgerichtige Schluß, wenn Prof. Hahn in seinem Reformvorschlag des Theologiestudiums (606) schreibt: „Eine Kirche, die ihren theologischen Nachwuchs er-zieht und die dabei die Prägung des ganzen Menschen für das künftige Amt im Auge haben muß, wird an den Erkenntnis-sen der Pädagogik, Psychologie und Soziologie, wenn auch in den notwendigen Grenzen, nicht vorbeigehen dürfen.“ Noch deutlicher betont Prof. Hahn dieses Anliegen, wenn er schreibt:

„Tatsache ist eine rapide Schrumpfung der Seelsorge. Dagegen drängen die modernen Menschen zum Psychotherapeuten. Das hat nicht nur darin seinen Grund, daß dieser die Komplika-tionen des Menschen auf medizinisch-psychologischer Ebene sieht, während vom Pfarrer eine moralisch-religiöse Zensur befürchtet wird. Es ist vielmehr so, daß der Pfarrer mit dem hilfesuchenden Menschen meist nichts anzufangen weiß: We-der vermag er psychologisch den Fall zu erkennen und so zu einer richtigen Diagnose zu kommen, noch weiß er, wie er dem Men schen in dieser Lage vom Evangelium aus zu begegnen hat. Auf beides ist sein Studium nicht eingegangen.“

Wenn in diesem Abschnitt nach der Zurüstung des Seelsor-gers für seinen Dienst an okkult Behafteten gefragt wird, so muß grundsätzlich das Schema aufgestellt werden: Es gibt kei-ne Hilfe ohne eine klare Diagnose, es gibt keine einwandfreie Diagnose ohne eine gründliche Kenntnis der Ursachen okkul-

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ter Behaftung. Diese geforderte Kenntnis erstreckt sich analog dem Material- und Formalprinzip unserer Untersuchung auf einen zweischichtigen Bezirk, den immanenten und transzen-denten oder dem psychischen und pneumatischen bzw. dämo-nischen Bereich. Wenn oben Sachkenntnis im Blick auf die psychologischen Zusammenhänge gefordert wird, so ist das eine wissenschaftliche Aufgabe. Dieser Aufgabe entledigt man sich durch Studium medizinischer, psychiatrischer, psycholo-gischer, psychotherapeutischer, parapsychologischer Fachlite-ratur und durch Sammlung, kritische Prüfung und Ausweitung von praktischen Fällen aus dem alltäglichen und seelsorgerli-chen Menschenumgang. Dieses Erarbeiten einer Sachkenntnis auf dem okkulten Gebiet - natürlich nur in genügender persön-licher Distanz und ohne jede Teilnahme an okkulten Experi-menten - heißt natürlich nicht, daß der Seelsorger ein medizini-scher oder psychologischer Dilettant werden soll. Es geht nur um eine reinliche Scheidung der Aufgaben. Das Erfassen der transzendenten Zusammenhänge okkulter Behaftung geht über die Grenzen einer wissenschaftlich erarbeiteten Sachkenntnis hinaus. Wir betreten hier die Domäne des Glaubens, ja viel-leicht das Gebiet charismatischer Begabung.

Paulus bringt unter den Geistesgaben 1. Kor. 12, 7-11 auch das Charisma der Geisterunterscheidung. Es gehört in der Tat neben der psychologischen Sachkenntnis ein Charisma dazu, in den Irrgängen der seelischen Erkrankungen ätiologisch den medizinischen und den okkulten Bereich voneinander zu scheiden. Es gehört neben einer exakten Differentialdiagnostik unbedingt ein Charisma dazu, den Einsatzpunkt für den Logos psychikós und den Logos pneumatikós klar zu erkennen. Wenn also die Zurü-stung des Seelsorgers speziell für den Dienst an okkult Behafteten auf eine Formel gebracht werden soll, so heißt sie: Sachkenntnis und Charisma.

Es ist von praktischem Wert für die Seelsorge, wenn das Ver-hältnis der beiden Gebiete zueinander bestimmt wird. Sach-kenntnis ohne das Charisma - weithin der Irrweg der Grenz-wissenschaften unseres Untersuchungsobjektes - führt zur Negation der okkulten Behaftung. Die Schlagworte heißen hier: Humbug, Schwindel, okkulte Gläubigkeit, Volksaberglauben, Hexenwahn, finsteres Mittelalter usw. Charisma ohne Sach-kenntnis - der Zustand mancher Seelsorger - kann zur Verteu-felung des seelisch Kranken führen, auch wenn keine okkulte Behaftung vorliegt. Es liegt hier die Gefahr nahe, daß alle un-verstandenen seelischen Erkrankungen auf einen dämonischen Nenner gebracht werden. Ein eklatantes Beispiel ist der Bericht

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über die Gebetsheilung eines „Besessenen“ in der Zeitschrift „Der Weg zur Seele“ (607). Dr. Lechler diagnostiziert diesen Fall als infektiöses Irresein. Den Beweis einer Besessenheit sieht er nicht für erbracht an. Das Urteil dieses christlichen Psychiaters hat Gewicht; denn er ist nicht nur Fachmann auf diesem Gebiet, sondern er wird in christlichen Kreisen auch als charismatisch begabter Seelsorger angesehen.

Ein weiterer Vergleichspunkt bei der Zuordnung „Sach-kenntnis und Charisma“ ist die gegenseitige Bewertung. Der

Charismatiker ist in der Gefahr der überheblichkeit mit dem Hang, die exakt wissenschaftlich erarbeitete Sachkennt-nis gering zu schätzen. Der Sachkenner ist in der Gefahr, die charismatischen Belange zu verkennen; denn er hat ohne das Pneuma kein Erkennungsorgan dafür. Damit sind wir bei dem Kernproblem dieses Abschnittes. über dieser Untersuchung stehen die Leitsprüche: „Ins Innere der Natur dringt kein er-schaffner Geist“; „das Pneuma aber erforscht alle Dinge; der natürliche Mensch vernimmt nichts vom Pneuma; der pneu-matische Mensch aber beurteilt alles.“ Damit ist vom N. T. her das Verhältnis zwischen Sachkenntnis und Charisma eindeutig bestimmt. Wenn die okkulte Behaftung unter diesem Gesichts-winkel zur Diskussion steht, so läßt sich mit Müller (608) sagen: „Der Mensch ist als Gottes Geschöpf ein so tiefes Geheimnis, daß er nur von Gott erkannt wird und echte Menschenkenntnis sich aller bloßen Vernünftigkeit versagt. Menschliches Denken vermag dieses Geheimnis nur da aufzuhellen, wo es den Geist empfangen hat, der alle Dinge erforscht, auch die Tiefen der Gottheit“ (1. Kor. 2, 10). Wenn in dem Abschnitt D I 2 da-von gesprochen wurde, daß die Superiorität der Sachkenntnis ohne Zweifel bei den Grenzwissenschaften liegt, so muß jetzt unter dem neuen Aspekt sich diese Superiorität die eine Kor-rektur gefallen lassen, daß von der pneumatischen Existenz aus das Wesen des Menschen tiefer erfaßt wird als durch den Intellekt. Das Verhältnis „Sachkenntnis und Charisma“ steht damit in folgender Beziehung: Die neutestamentlich orien-tierte Seelsorge bringt für jeden psychologischen Sachverhalt, der sich einwandfrei nachweisen läßt, die denkbar größte An-erkennungsbereitschaft auf. „Aber diese anerkennungsbereite und jeder neuen Entdeckung aufgeschlossene Realismus muß auch davor bewahren, den Unterschied zwischen dem psycho-logischen und biblischen Menschenbild zu verwischen“ (609). In unserer Verhältnisbestimmung heißt das: Der pneumatische Sachverhalt ist dem psychologischen Sachverhalt genauso di-stanziert übergeordnet wie die transzendente Oberschicht ge-

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gen den immanenten Unterteil in dem Problem der okkulten Behaftung. Wenn eine Methapher das unterstreichen soll, dann kann ein Wort aus Wilhelm Löhes Biographie (610) zitiert wer-den. Er schrieb: „Erkenntnis und gläubige Erkenntnis sind so verschieden wie ein Gemälde von einem Menschen und der Mensch selbst.“ Die Sachkenntnis hat ihre Bedeutung, an der nichts abgemarktet wird. Der Mangel an Sachkenntnis kann auch nicht durch das Charisma ausgeglichen werden. Das än-dert jedoch nichts an der Tatsache, daß zur letzten Tiefe der Menschenkenntnis und der seelischen Erkrankungen nur das Pneuma führt. In der seelsorgerlichen Behandlung der okkul-ten Behaftung sind beide Faktoren unerläßlich, wenn nicht eine heillose Verwirrung entstehen soll.

Wenn von dieser unbedingten Notwendigkeit gesprochen wird, so darf nicht vergessen werden, daß die Sachkenntnis der menschlichen ratio zugänglich ist. Das Charisma der Geister-unterscheidung dagegen ist nicht erwerbbar. Es ist souveränes Gnadengeschenk, über das der Mensch nicht verfügen kann. Charisma erlangt keiner durch das theologische Studium, aber auch nicht durch Verachtung der Theologie. Charisma hat kei-ner von Amts wegen, obwohl hier einschränkend zu sagen ist, daß Gott zum Amt auch die vermehrte Ausrüstung gibt. Das Charisma ist Geistesgabe, die der gibt, der das Pneuma schenkt. Es steht nur eine Tür dazu offen: „Bittet, so wird euch gege-ben.“ über dieser Bitte steht die Verheißung Luk. 11, 13: „Wie-viel mehr wird der Vater im Himmel den Heiligen Geist geben denen, die ihn bitten.“ Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei hier folgendes angefügt. Wenn in dieser Untersuchung vom Pneuma gesprochen wird, so soll damit stets ein christologi-scher oder theologischer Befund ausgedrückt werden. Pneuma als anthropologischer Begriff, wie er sich bei Paulus neben der anderen Beziehung in 1. Kor. 7, 34; 2. Kor. 7, 1 auch findet, wird in dieser Untersuchung nicht gebraucht.

c. Die persönliche Haltung des SeelsorgersEs wurde gezeigt, daß die charismatische Ausrüstung das

Kernproblem der christlichen Seelsorge darstellt. Das bedeutet, daß christliche Seelsorge im Grunde genommen nicht gelernt wer-den kann. Das ist der fundamentale Unterschied zur psychothe-rapeutischen Seelenbehandlung. Die Psychotherapie mit all ihren Methoden der zudeckenden und aufdeckenden Therapie in allen Spielarten der Persuasion, Suggestion, Hypnose, des autogenen Trainings, der Arbeitstherapie, Narkoanalyse, Psychoanalyse usw.

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ist erlernbare Technik. Seelsorge dagegen ist Gnade. Das bezeugt Erich Schick (611) einem Pfarrer gegenüber, der über seine Seel-sorgeunfähigkeit klagte. Er schreibt: „Es ist die erschütternde Er-kenntnis, daß hier mit theoretischer Belehrung, mit Wissenschaft, mit Technik, ja sogar mit praktischer Anleitung nicht geholfen ist, daß Seelsorge nicht etwas ist, das gelernt werden kann neben an-derem, sondern höchstens auf Grund von anderem.“ Theologisch noch schärfer und klarer sagt es Thurneysen (612): „Die Türe der Seelsorge ist eine unheimlich verschlossene Türe, verschlossen auch und gerade für den sich als Fachmann in Seelsorge fühlen-den Theologen. Sie öffnet sich nicht von außen, also nicht durch unser Können und Vermögen, sie öffnet sich nur von innen, und das heißt: Wo und wie es Gott gefällt.“

Es ist außerordentlich erfreulich, daß diese Auffassung der Seelsorge auch bei bekannten Ärzten zu finden ist. Prof. Schultz schreibt (613): „Jede Heilung kann nur durch Gnade geschehen.“ Der Züricher Nervenarzt Dr. Maeder (614) sagt es noch deutli-cher: „Ich kam zu der überzeugung, daß der Mensch sich selbst nicht erlösen kann, respektive, daß der Mensch einem anderen nicht letztlich helfen kann. Er steckt so tief in der Absonderung drin, daß nur eine demütige Selbstübergabe an Gott, an den persönlichen Gott, wirklich befreien und die Umkehr schaffen kann... Diese entscheidende Wendung in meinem Leben hat mir den Zugang zu einer anderen Art seelisch-geistiger Hilfe auf ge-tan. Neben der ärztlichen Psychotherapie gibt es eine religiöse Seelsorge.“ Der Berliner Nervenarzt Dr. March soll dieses Bild abrunden. In einem Aufsatz „Was ist eigentlich Seelsorge“, den jeder Theologe lesen sollte, schreibt er (615): „Wahre, christliche Seelsorge ist letztlich ein Geschehen, das jenseits aller Bewußt-heit wirksam wird, unabhängig von irgendwelchem planvollen, seelsorgerlichen Bemühen. Seelsorge, so verstanden, steht jen-seits aller Psychotherapie und aller Diskussion. Von hier aus gibt es auch keinen berufsmäßigen Seelsorger.“

Von dieser Erkenntnis her ergeben sich besondere Schlüs-se für die Bedeutung und Haltung des Seelsorgers. Rinderknecht sagt (616): „Es gibt keine großen Christen, es gibt nur große Gnade.“ Der Seelsorger handelt nicht aus einem Habitus, einem geistlichen Reservoir, einer Potenz heraus. „Der Seelsorger sitzt nicht auf dem Throne christlicher Erfahrung und kann ruhig ra-ten und trösten. Er steht in aller Armseligkeit vor Gott genau wie der Hilfesuchende und kann nichts tun als bitten, daß Gott anhö-ren möchte, was der andere Mensch an Not vorbringt, und daß Gott ihm ein Wort der Hilfe anvertrauen möchte, wenn es ihm gefällt.“ Der Seelsorger ist im besten Fall der Geburtshelfer. Er

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bringt nicht selber das Kind zur Welt. Oder er ist der Gärtner, der die Pflanzen begießt und pflegt. Wachstum gibt aber ein anderer. So kennzeichnet Bovet (617) die Bedeutung des Seelsorgers. Der Seelsorger ist nicht selbst die Lichtquelle, sondern im besten Fall der, der das Brennglas hält, daß das Licht auf einen Punkt fallen kann. Ein anderes Bild bringt Schick (618). Er schreibt: „Jeder geistig Helfende muß im Leben des anderen Menschen die Rolle der Unbekannten in der algebraischen Gleichung spielen. Die Un-bekannte muß eliminiert werden.“ So muß der Seelsorger wieder nach seinem Dienst abtreten. Das lehrt auch die Psychotherapie, bei der als Grundsatz gilt, daß alle übertragungen zwischen Pa-tient und Arzt mit der Beendigung der Behandlung abgebaut sein müssen. So dürfen auch bei der Seelsorge keine menschlichen Bindungen, keine psychische Hängerei zurückbleiben. Ein Hö-rigkeitsverhältnis zum Seelsorger bedeutet vielfach eine schwere Schädigung und führt zu einem Menschenkultus, zur Sektiererei statt zur Koinonia mit Christus. Der Seelsorger ist von sich aus nicht der Wissende, der Habende, der Besitzende, sondern nur der „unnütze Knecht“, auch wenn er alles getan hat (Luk. 17,10). Die rechte Haltung des Seelsorgers ist in Mt. 5, 3 gekennzeichnet: ptochòs tō pnēūmati. In dieser Gesinnung gilt ihm die Verheißung von Ps. 34, 19: „Der Herr ist nahe bei denen, die zerbrochnen Herzens sind, und hilft denen, die ein zerschlagen Gemüt haben.“ Der unter D II 2a und 2c herausgearbeitete, in Polarität stehende, neutestamentliche Befund läßt sich durch das Pauluswort 2. Kor. 6, 4 und 10 auf eine Ebene bringen: „In allen Dingen beweisen wir uns als die Diener Gottes, als die Armen, aber die doch viele reich machen; als die nichts innehaben und doch alles haben.“

3. Die seelsorgerliche Führung der okkult BehaftetenDie eigentliche Praxis, die Durchführung des seelsorgerli-

chen Dienstes an okkult Behafteten steht nun zur Erörterung.Wenn in der folgenden Darstellung systematisch vorgegan-

gen wird, so soll das nicht heißen, daß die vom Leben diktierte Mannigfaltigkeit in ein Schema gefaßt werden soll. Ein Schema kann Hilfe aber auch Erstarrung und Tod der Seelsorge bedeu-ten. Trotz dieser Bedenken erfolgt die Darbietung nicht ohne das Sichtbarwerden einer gewissen Methodik, die sich im Ver-lauf von vielen seelsorgerlichen Aussprachen herausgebildet hat. Die Erkenntnis und die Fixierung gewisser, sich wiederholender Gesetzmäßigkeiten muß aber stets mit der Aufgeschlossenheit für neue Wege verbunden sein. Der Seelsorger ist kein Techni-ker, sondern ein Hörender, ein Sehender, ein Wartender, der den Fußspuren des Gotteswirkens am Beichtenden zu folgen hat und

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nicht selber Schrittmacher und Wegbereiter sein will. Wir gehen wie bei der ganzen vorliegenden Untersuchung davon aus, daß ein seelisch erkrankter Mensch zur seelsorgerlichen Aussprache kommt. Wenn der Hilfesuchende nicht sofort durch eine sponta-ne oder gar explosive Beichte, bei der das Schuldbekenntnis mit elementarer Gewalt aus dem Herzen des seelisch Kranken bricht, den Verlauf des seelsorgerlichen Gesprächs selbst bestimmt, dann hat der Seelsorger zunächst eine diagnostische Aufgabe. Darüber soll zuerst gesprochen werden.

a. Die Differentialdiagnose bei seelischen ErkrankungenDie Kernfrage der Diagnose bei seelischen Erkrankungen

ist die Feststellung, ob die Ursachen rein medizinischer Art sind, ob eine okkulte Behaftung oder ein Mischtypus vorliegt. In dem Abschnitt B I 2 wurde bereits in einer schematischen Darstel-lung gezeigt, daß die Frage nach den medizinischen Ursachen bei dem seelisch Kranken im Vordergrund steht. Ergibt sich hier ein stichhaltiger Befund, so wird der Patient einem Facharzt zu-gewiesen. Liegt ein Mischtypus vor, das heißt, sind medizinische und okkulte Wurzeln nachweisbar, dann ist die Zusammenarbeit mit einem Facharzt, der auch die religiöse Fragestellung des Phänomens anerkennt, angezeigt. Gewöhnlich verweise ich bei Evangelisationen in der Schweiz auf Dr. Maeder in Zürich und Dr. Tournier in Genf. In Westdeutschland verweise ich auf Dr. Lechler, Dr. Mader, Dr. Spangenberg in „Hohe Mark“, in Nord-deutschland auf Dr. March in Berlin u. a.... Ist bei seelischen Er-krankungen ohne medizinischen Befund eindeutig eine okkulte Behaftung nachweisbar, dann verzichte ich auf fachärztliche Hil-fe. Selbstverständlich wird in allen Zweifelsfällen auf den christ-lichen Facharzt verwiesen. In allen Fällen aber wird nie auf die spezifisch christliche Allgemeinseelsorge verzichtet. Die cura specialis an okkult Behafteten kommt nur unter eindeutigen Vor-aussetzungen zur Anwendung. Wie sich eine solche Anamnese im einzelnen vollzieht, soll an einem kurz zusammengedrängten Beispiel gezeigt werden.

B 124 Nach einem Evangelisationsvortrag, der das okkulte Ge-biet überhaupt nicht berührte, meldete sich ein Mann zur Aussprache an. Er erklärte, er wolle eine Generalbeichte ab-legen. Durch besondere Zeitumstände bedingt kam es erst zwei Tage später zu dieser Aussprache, zu der der betref-fende Mann von seinem Wohnort mit dem Wagen anreiste. Die Unterredung begann damit, daß der Hilfesuchende, ein

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bekannter und vermögender Geschäftsmann, spontan von seinen seelischen Nöten berichtete. Er gab an, daß er ohne äußeren Grund an seelischen Verstimmungen leide. Er könn-te dann tagelang sich in ein dunkles Zimmer zurückziehen, habe keine Lust und kein Interesse an der Arbeit. Alles sei ihm verleidet. Das Essen schmecke ihm dann nicht. Entschei-dungen im Geschäftsleben fielen ihm in solchen Zuständen schwer usw.Die Beobachtung während des Berichtes gab durch den

schmerzlichen, ängstlichen mimischen Ausdruck mit geringer Be-weglichkeit und der typischen Veraguthschen Falte des Oberlides den Hinweis auf Melancholie. In diesen ersten Eindruck fügten sich die mangelnde Entschlußfähigkeit, das Gefühl der Kraftlo-sigkeit, die gelegentlichen Versündigungs- und Verarmungsideen bei bester Vermögenslage, die periodischen depressiven Phasen, die „schwarze Brille“, mit der alles gesehen wird, als weitere Symptome, um die Diagnose auf Melancholie zu stützen. Bemer-kenswert ist das Fehlen des manischen Temperamentes in den Intervallen und ferner die kurze Dauer der depressiven Phase von etwa 1-2 Wochen. Zwischen den depressiven Phasen geht er seiner Arbeit nach und kann seinem Geschäft wohl vorstehen. Besonders ausgeprägt ist auch die Ansprechbarkeit für religiöse Dinge.

Trotz dieses medizinischen Befundes einer periodischen Melancholie (619) hatte ich in diesem Falle den unbestimmten Eindruck von okkulten Zusammenhängen. Eine diesbezügliche Frage wurde verneint. Die Vorfahren wären alle fromme Men-schen, treue Kirchgänger gewesen. Ich ließ mich noch nicht über-zeugen und führte die Anamnese hinsichtlich der Familienglieder und Vorfahren weiter, mit folgendem Ergebnis: Ein Neffe hat die gleichen melancholischen Verstimmungszustände. Eine Schwe-ster und eine Tante nahmen sich das Leben. Der Großvater starb im Irrenhaus. ätiologisch ist dem Psychiater diese familiäre Häu-fung endogener Depression ein typisches Bild für die Vererbung des manisch-depressiven Irreseins, wenn auch die Art des Erb ganges noch nicht sicher ist (620). Nicht weniger charakteristisch ist dieses Bild in der Seelsorge an okkult Behafteten. In Bespre-cherfamilien, deren Geschichte ich in drei und vier Generationen verfolgen konnte, ist die Folge von Tod im Irrenhaus, von Schwer-mut und Selbstmord und tödlichen Unglücksfällen ein stets wie-derkehrendes und darum normales Bild. Es kann hier nicht mehr auf die Ursachen und die Priorität der Phänomene eingegangen werden. Die bei fast allen Besprechergenerationen zutage tre-tenden derartigen Symptome lassen mich stets hellhörig werden.

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So entließ ich bei dieser ersten Aussprache außer dem Zuspruch mit dem Wort Gottes den Geschäftsmann mit dem Hinweis, daß ich vermute, daß in der großelterlichen Reihe okkulte Aktivisten, möglicherweise Besprecher waren. Er lehnte das nochmals als unmöglich ab. Zwei Stunden später erhielt ich von ihm einen Telefonanruf mit der überraschenden Meldung, daß nach sofort eingezogener Erkundigung feststeht, daß sein Großvater, der im Irrenhaus starb, Krankheitsbanner und Viehbesprecher war.

Es kann hier dieser Fall nicht weitergeführt werden. Es folgten noch viele Aussprachen, die den Tatbestand klärten, daß die seelische Erkrankung des Mannes mit der okkulten Betäti-gung der Vorfahren direkt oder indirekt gekoppelt ist. Da es sich bei diesem Fall um einen Mischtypus handelt, ist zunächst von psychiatrischer Sicht aus eine Konvulsionstherapie angezeigt und in seelsorgerlicher Hinsicht eine spezielle Führung erforder-lich. Dieses Beispiel sollte nur zeigen, daß der Seelsorger eine schwierige differentialdiagnostische Aufgabe hat und erst sorg-fältig, mit allen wissenschaftlichen Hilfsmitteln gerüstet, die Zu-sammenhänge der seelischen Erkrankung aufdecken muß, bevor er zur Hilfeleistung die weiteren Maßnahmen trifft.

b. Die BeichteSeelsorge bedeutet nicht, über unsaubere Geschwüre leicht-

fertig fromme Spruchpflaster zu kleben (621). Darum müssen nicht nur auf wissenschaftlich neutraler Ebene diagnostisch die Zusammenhänge erfaßt, sondern auch die Wunden freigelegt und die religiösen Konflikte erhellt werden, ehe ein Heilungsprozeß beginnen kann. Das heißt auf seelsorgerlichem Gebiet, die Sünde erkennen und beichten. Was bedeutet diese Beichte im Rahmen der seelsorgerlichen Hilfe an okkult Behafteten?

Vor der Klarstellung der Bedeutung der Beichte in dem vor-liegenden speziellen Anliegen muß die scharfe Abgrenzung zur Aussprache bei der psychotherapeutischen Behandlung voll-zogen werden. Bei der Psychoanalyse sollen Verdrängungen, Verklemmungen, unterbewußte Spannungen, Komplexe durch Bewußtmachen der Ursachen und falschen Weichenstellungen abreagiert werden. Es wird also nach dem sokratischen Prinzip eine Entspannung, eine klärende Verarbeitung und überwindung vor dem Forum der ratio gesucht. Die analytische Methode ist auf Arzthilfe und Eigenhilfe abgestimmt. Beim Beichtvorgang stehen Seelsorger und Beichtender vor dem Angesicht Gottes und erwar-ten und erhalten von dorther Hilfe. Soviel Beziehungspunkte bei-de Gebiete haben, so müssen sie doch klar auseinandergehalten

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werden. Das kommt in einem Aufsatz der Nervenärztin Dr. Enke „Psychotherapie und Beichte“ zum Ausdruck (622). Diese schar-fe Abgrenzung schließt natürlich nicht aus, daß ein christlicher Arzt auf Grund des Priestertums aller Gläubigen außer der psy-chotherapeutischen Behandlung zusätzlich christliche Seelsorge übt. Wenn hier die Psychoanalyse und die christlich verstandene Beichte einander gegenüberstehen, so muß an dieser Stelle auch einmal auf die eventuelle Gefährlichkeit der Psychoanalyse hin-gewiesen werden, nachdem sie so oft schon erwähnt wurde. Es ist mir bekannt, daß christliche Akademiker die Gefährlichkeit einer Analyse für ihr Glaubensleben erfuhren. Ein junger christ-licher Psychiater z. B. bekannte mir, daß er nach den Sitzungen bei einem bekannten nichtchristlichen Psychoanalytiker sich oft stundenlang mit Wort Gottes und Gebet gegen unheimliche Ge-walten In seinem Seelenleben wehren mußte. Dieser Psychiater steht seither der analytischen Methode sehr kritisch gegenüber. Es ist ja psychologisch sehr einsichtig, was dabei herauskommt, wenn ein antichristlich eingestellter Psychotherapeut den We-senskern eines christlichen Patienten analysiert. Das betont auch der katholische Theologe Dr. Marquardt (623). Er schreibt: „Die erkrankten Gläubigen sind meistens auf nichtchristliche Psycho-therapeuten angewiesen. Das aber bedeutet für ihre religiöse Hal-tung eine ernste Gefahr...“ Beachtenswert ist in diesem Zusam-menhang auch, was der Psychotherapeut Dr. Tournier sagt (624):

„Das christliche Bekenntnis führt zu den gleichen psychischen Befreiungen wie die besten psychoanalytischen Behandlungen.“

Nach dieser Klärung wenden wir uns der christlichen Beichtpraxis zu. Es werden gewöhnlich drei Arten der Beichte unterschieden. Nach Müller (625) sind es: Beichtgespräch, Ein-zelbeichte, Beichtfeier der Gemeinde; nach Lackmann (626) sind es: Beichte vor Gott allein oder Herzensbeichte, Einzelbeichte und Beichtfeier. Bei der seelsorgerlichen Hilfe an okkult Behaf-teten kommt nur die Einzelbeichte oder Privatbeichte in Frage. Bei der Darstellung der seelsorgerlichen Führung werden nur die speziellen Probleme behandelt. Die allgemeinen Fragen im Zu-sammenhang mit der Beichte sind genügend in der Fachliteratur erwähnt. Verwiesen wird dabei besonders auf den Aufsatz von Köberle „Die Wiederentdeckung der Privatbeichte in der evan-gelischen Christenheit der Gegenwart“ (627), auf Thurneysens Kapitel über die Beichte (628), auf Trillhaas (629), auf Rieckers Darlegung über die seelsorgerliche Aussprache (630) und die an-dern im Literaturverzeichnis angegebenen und wiederholt schon zitierten Werke. Es ist ein erfreulicher Zug innerhalb der Theo-logie und der evangelischen Kirche, daß über die Notwendigkeit

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der Beichte vielfach übereinstimmung herrscht. Damit ist eine entscheidende Position der reformatorischen Theologie und der Bibel festgehalten.

Wenn in Form einer Skizze die Stellung Luthers zur Beich-te umrissen werden soll, so kommen fünf Punkte in Frage. Wir erhalten damit gleichzeitig eine Grundlegung für unsere eigenen Darlegungen, die sich zum Teil aus Luthers Stellung entwickeln lassen. Für Luther steht die Notwendigkeit der Beichte und speziell der Einzelbeichte außer Frage. Er schreibt (631): „So lehren wir nun, wie treffliches, köstliches und tröstliches Ding es ist um die Beichte.“ „Aber dennoch will ich mir die heimliche Beichte von niemand nehmen lassen und wollte sie nicht um der ganzen Welt Schatz geben, denn ich weiß, was Stärke und Trost sie mir gegeben hat. Ich wäre längst von dem Teufel überwunden und erwürgt worden, wenn mich diese Beichte nicht erhalten hät-te“ (632). Auch die Artikel Conf. Aug. XI, Apol. Conf. VI, Art. Smalc. VIII halten an der Notwendigkeit der Beichte fest (633). Zweitens verwarf Luther den Zwangscharakter der Beichte. „Von der Beichte haben wir allzeit also gelehrt, daß sie solle frei sein“ (634). Hierher gehört ferner des Reformators Kampf gegen die gesetzliche Verengung der Beichte. Das Bekenntnis der Sünde soll zur Hilfe, zum Trost führen und nicht zur Aufrichtung eines neuen Gesetzes. Darum verwirft Luther in Art. Smalc. VIII die Forderung, der Beichtende müsse krampfhaft sein Gewissen erforschen, um ja keine Sünde zu vergessen. Er schreibt: „Die Erzählung der Sünden soll frei sein einem jeden, was er erzäh-len oder nicht erzählen will...“ Der empfindlichste Schnitt in die katholische Beichtpraxis war Luthers völlige Umgestaltung des Priesterbegriffes. Unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen kann im Grunde jeder Christ des anderen Priester und Beichtvater sein. Die Privatbeichte ist kein Privileg der ordinierten Priester, kein Reservat der Geistlichkeit. Diese Anschauung ist auch in Art. Smalc. IV: De Evangelio, ver-ankert. Luther schreibt: „Gott ist überschwenglich reich in seiner Gnade, durchs mündliche Wort, durch die Taufe, durchs heilige Sakrament des Altars, und auch per mutuum colloquium et con-solationem fratrum Mt. 18: übi duo fuerint congregati ect.“ In der Abwehr gegen das katholische Ablaßwesen und die satisfak-torische Auffassung der Beichte wandte sich Luther gegen den Werk- und Verdienstcharakter der Beichte.

Ein Schriftbeweis der Beichte läßt sich zunächst einmal mit folgenden Stellen erbringen: Num. 5, 7; Ps. 32, 5; Spr. 28, 13; Sir. 4, 31; Mt. 3, 6; Acta 19, 18; 1. Joh. 1, 9;Jk. 5, 16. Dazu kommen ferner: Das Schuldbekenntnis vor Nathan (2. Sam. 12), des verlo-

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renen Sohnes vor dem Vater (Lk. 15), des Zachäus (Lk. 19), der Samariterin (Joh. 4), der großen Sünderin (Lk. 7), des Schächers am Kreuz (Lk. 23). Im Grunde genommen bedarf es aber keines besonderen Schriftbeweises. Es liegt im Wesen des Wortes Got-tes, daß der Mensch aus der Gottesferne, aus der Sünde zurückge-rufen wird in die Gemeinschaft Gottes. Die beiden wesentlichen Pole der biblischen Botschaft sind Gericht und Gnade. In dieser Botschaft ist die Aufforderung zur Beichte wesentlich mit einge-schlossen (635). So sieht es auch Thurneysen. Wenn die beiden Termini Gottesferne und Gottesgemeinschaft durch johanneische Begriffe ersetzt werden sollen, so ließen sich skótos und phōs nehmen. Die Gottesferne ist Finsternis, die Gottesgemeinschaft ist Licht. Beichten heißt nichts anderes, als die Flucht in die Fin-sternis aufzugeben, offenbar zu werden vor Gott, ins Licht zu kommen. Verankert ist dieser Sinn der Beichte in 1. Joh. 1, 7: So wir im Licht wandeln, wie er im Licht ist - so stehen wir in der Koinonia. Die Koinonia mit der Gemeinde und mit Christus, die Gliedschaft in der Basileía tōū Theōū führt über den Vorgang des

„Ins-Licht-Kommens“.Eine besondere Bedeutung hat dieser Vorgang bei der seel-

sorgerlichen Hilfe an okkult Behafteten. Okkulte Betätigung stellt in besonderer Weise einen Vertragsschluß mit dem Reich der Finsternis dar. Das wird vor allem deutlich bei den Bluts- und Amulettverschreibungen und bei dem formalen und realen Teu-felsanruf, etwa beim magischen Besprechen und der Schwarzen Magie. Für den okkult Behafteten besteht die Beichte darin, daß er die Zugehörigkeit zum Reich der Finsternis sieht und sich ent-schließt, zum Licht zu kommen. Es ist ein interessanter Tatbe-stand, der sich mir bei allen okkult Behafteten darbot, daß bei okkulter Behaftung eine Beichte unumgänglich ist. In der allge-meinen Seelsorge steht es dem Hilfesuchenden stets frei, ob er beichten will oder nicht. Wir hörten es ja oben von Luther, daß die Beichte völlig freiwillig ist und nicht zu einem neuen Gesetz gemacht werden darf. Bei okkulter Behaftung wird stets beob-achtet, daß die Hilfesuchenden, die eine Generalbeichte, welche nicht nur die okkulte Betätigung, sondern auch das übrige Leben betrifft, scheuen, nicht frei werden. Kein Beichtgespräch mit ok-kult Behafteten führt zu einer Befreiung, wenn dem Hilfesuchen-den nicht durch die Gnade Gottes Herz und Lippen zum Schuld-bekenntnis geöffnet werden.

Hinter diesem Tatbestand steht ein doppeltes Gesetz. Zu-nächst hat die Beichte psychologische Bedeutung. Ein Schuld-bekenntnis hat entspannende, entlastende Wirkung. Es wird eine klare Atmosphäre geschaffen. „Solange die Sünde geheim

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bleibt, breitet sie sich aus, greift sie um sich. Es ist daher von höchster Wichtigkeit, daß sie offenbar werde“ (636). So schreibt auch Trillhaas (637), allerdings nicht von psychologischer, son-dern von theologischer Warte aus: „Die Sünde ist das Geheime schlechthin. Sie sucht sich zu verstecken und zu verbergen, wie wir das an Adam und Eva nach dem Sündenfall wahrnehmen.“ „Erst wer diesen Zwang zum Geheimen in der Sünde erkannt hat, versteht, welche Bedeutung das Aussprechen, das Offenbarwer-den und Bekennen der Sünde in der Beichte hat.“ Damit sind wir schon bei dem zweiten Gesetz. Dieses Faktum der Flucht ins Geheime ist ein charakteristisches Merkmal der Finsternismacht. Köberle (638) schreibt dazu: „Der dämonische Versucher lebt ja immer von dem Geheimnis, das zwischen ihm und uns besteht. Solange es gewisse verschwiegene Dinge in unserer Lebensfüh-rung gibt, die kein Mensch wissen darf, solange hat auch der arge Feind über unsere Seele Gewalt. In dem Augenblick aber, wo das Geheimnis ausgesprochen und verraten ist, verliert die Fin-sternismacht ihren Herrschaftsanspruch über uns.“ Die Beichte ist deshalb die Aufkündigung dieses Herrschaftsanspruches, die Gegenaktion gegen das Reich der Finsternis. Weil diese finste-ren Mächte zur Abwehr der Beichte alles aufbieten, fällt dem Menschen das lösende Wort so schwer. Thurneysen schreibt dazu (639): „Es ist ein Muß, etwas wie ein dämonischer Bann, das über dem Menschen liegt und ihn davor zurückhält, hinzutreten vor Gott, um sich seiner Gnade zu übergeben.“ Beichte ist also ein Ausbruch aus der Gefangenschaft der Civitas Diaboli. Dieses Ausbrechen ist Wirkung der Gnade, darum kann Beichte niemals erzwungen werden, genausowenig, wie sich Sündenerkenntnis und Buße kommandieren lassen. Erzwungenes führt nur zu Ver-krampfungen und Verlegungen im Seelenleben. Der Seelsorger kann nur dem alleinigen Schrittmacher folgen. über den Buß-begriff wird hier nicht gesprochen, weil bei echter Beichte echte Sündenerkenntnis und echte Buße, die passiva contritio, die zur confessio führt, vorausgesetzt ist.

c. Die Absage an den Teufel„Mit abrenuntiare, apotássesthai wird ein mit kirchlichen

Handlungen verbundenes, mitunter auch ein für sich allein stehen-des Gelöbnis bezeichnet, mit welchem der Gelobende sich vom Teufel und dessen Diensten lossagt.“ So wird in der Realencyklo-pädie von Hauck formuliert (640). Das Problem der abrenuntiatio war in der Geschichte der Taufpraxis von jeher umstritten. Der Schriftbeweis für die Lossagung vom Teufel wird gewöhnlich in

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Mt. 25, 41;Joh. 12, 31;Eph. 6, 11-12; 1. Joh. 2, 13; 5, 19 gesehen. Begründet wird der Ritus der abrenuntiatio mit dem Hinweis, daß die heidnischen Täuflinge sich vom Dämonenkult des Heiden-tums lossagen müßten. Der Götzendienst wird ja im N. T. als Dä-monendienst (1. Kor. 10, 1 f.; Apok. 9, 20) bezeichnet.

Diese Auffassung fixiert sich in vielen Abrenunziationsfor-meln, die hier nicht wiedergegeben werden können. Ihre Darstel-lung findet sich in Rietschel/Graffs Lehrbuch der Liturgik (641). Als Beispiel sei nur die Formel in Hieronymus3 Kommentar zu Mt. 25-26 erwähnt: „Renuntio tibi, diabole, et pompae tuae et vitiis tuis et mundo tuo.“ Augustin fragt bereits in den Tauffragen die Paten in bezug auf das Kind: „abrenuntiat? credit?“ Hier be-steht also die abrenuntiatio parvulorumper ora gestantium (642). Luther behält in der Taufliturgie die abrenuntiatio bei. Die luthe-rischen Agenden folgen seinem Beispiel. Der württembergische Konfirmationsunterricht von 1777 hat die Abrenunziationsfragen. In den neueren Agenden stehen die Abrenunziationsfragen in zwei Fassungen. Die Lutherischen im allgemeinen haben mehr die ur-sprüngliche Fassung: „Entsagst du dem Teufel“ usw. Die anderen Agenden haben meistens die zweite Fassung mit der abschwä-chenden Akzentverschiebung: „Entsagst du dem Bösen“ usw. Ei-nige Länder, z. B. Baden, haben die Abrenunziation nicht.

Bei der Hilfe an okkult Behafteten ist die abrenuntiatio keine dogmengeschichtliche und liturgische, sondern eine seelsorgerli-che Frage. In dem Abschnitt über die Beichte wurde gesagt, daß die okkulte Betätigung einen Vertragsschluß mit dem Reich der Finsternis darstellt. Dieser Vertrag muß aufgehoben, annulliert, gelöst werden durch eine bewußte Lossprechung von seiten des okkult Behafteten, nachdem von Christus schon die objektiven Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind. Während ich in der allgemeinen Seelsorge bisher völlig auf die abrenuntiatio ver-zichtet habe und es auch weiterhin tun werde, so verzichte ich auf Grund entsprechender Erfahrungen in manchen Fällen nicht mehr ganz auf die abrenuntiatio bei okkult Behafteten. Es ist die übereinstimmende seelsorgerliche Beobachtung vieler Evangeli-sten, daß die bewußte Lossprechung von seiten des Behafteten zu einer gewissen Befreiung führt. Der Evangelist Pfarrer Bruns pflegt diese Lossprechung, indem er den okkult Behafteten sagen läßt (643): „Ich entsage dem Teufel und allem seinem finsteren Wesen und Werken und übergebe mich dir, dreieiniger Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist, und will dir im Glauben und Gehor-sam treu sein bis an mein Ende.“ Die gleiche Auffassung vertritt Dr. Riecker (644). Er schreibt: „überall, wo magische, okkulte oder zauberhafte Handlungen vorgenommen wurden, kann auch

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ein offizielles Bekenntnis der Loslösung von allen dämonischen Mächten, eine Absage an den Teufel notwendig werden: ,Ich ent-sage dem Teufel und allen seinen Werken.“ Die gleiche Haltung hat auch Dekan Hauß, der Leiter des volksmissionarischen Am-tes von Baden, wie ich durch das persönliche Gespräch weiß.

Was bedeutet die abrenuntiatio in der Seelsorge an okkult Be-hafteten? Die Absage an den Teufel enthält zunächst ein psycho-logisches Moment. Was bisher „in occulto“, im Verborgenen lag, wird nunmehr durch festen Willensentschluß bewußt verarbeitet. Hier zeigt sich ein Stück psychotherapeutischer Heilmethode, die hier natürlich niemals in die Tiefe des Problems vordringt. Zweitens vollzieht sich in der Absage an den Teufel eine Ent-mythologisierung gerade im Gegensinn zu Bultmann. Der Teufel wird seines mythischen Charakters entkleidet und als furchtba-re Realität erkannt und genannt. Kein Gebiet zeigt so drastisch die Unhaltbarkeit der Bultmannschen Theologie wie gerade die Seelsorge an okkult Behafteten. Die Bultmannsche These (645):

„Erledigt ist durch die Kenntnis der Kräfte und Gesetze der Na-tur der Geisterund Dämonenglaube“ geht an der Wirklichkeit der Mächte vorbei (645a). Drittens ist die abrenuntiatio eine offizielle Erklärung vor Zeugen. Sie schafft damit in der congregatio sanc-torum das Faktum der öffentlichen Lossagung, der Lostrennung vom Reich der Finsternis. Ferner hat die abrenuntiatio die gleiche Bedeutung wie die Absage der heidnischen Katechumenen der alten Kirche. Dort wurde die Lostrennung von dem dämonischen Götzenkult vollzogen. Bei der Absage des okkult Behafteten geht es in gleicher Weise um die Lösung vom Teufelskult; denn Magie ist Teufels- und Dämonenkult. Die klarste Bedeutung der abre-nuntiatio ergibt sich bei der Analyse des entsprechenden griechi-schen Begriffes apotássesthai = aus der Schlachtreihe treten. Wer die Absage durchführt, tritt aus der Schlachtreihe des Teufels aus und wird Gefolgsmann, Soldat eines anderen Herrn, miles Christi. Dieser Gedanke findet sich in der alten Kirche (646) in der Fest-stellung: Die abrenuntiatio diaboli bedeutet apotagè tōū Satanā und syntagè tōū Christoū = das Wegtreten aus der Schlachtord-nung Satans und das Eingereihtwerden in die militia Christi, in die Kampfschar Jesu Christi. Wir stehen also mit der abrenun-tiatio wieder mitten in der Reichgottesdynamik, dem Fundament des seelsorgerlichen Geschehens.

d. Die AbsolutionZur Beichte und Abrenunziation gehört die Absolution.

Trillhaas faßt beide Vorgänge zusammen in dem Kapitel über die

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Beichte (647). Er schreibt: „Die Beichte ist das persönliche Be-kenntnis der Sünde und der Zuspruch der Vergebung auf Grund der Vollmacht Jesu.“ „Die Beichte vollendet sich in der Abso-lution. „ Der Zuspruch der Vergebung durch den Seelsorger an den Beichtenden ist in der Einzelbeichte besonders notwendig, da hier gewöhnlich Sündenerkenntnis und Sündenbekenntnis in ausführlicher Beichte und Einzelangaben konkrete Formen an-genommen haben (648). Ihre biblische Verankerung hat die Ab-solution zunächst in der Vollmacht Christi zur Sündenvergebung (Mt. 9, 6) und dann als deren Folge in der Schlüsselgewalt, die Christus seinen Jüngern und damit seiner Gemeinde gegeben hat (Mt. 18, 18-20; Joh. 20, 21-23). Die Vergebung der Schuld ist der tiefste, tragende Grund, dem der Christ sein Leben verdankt (469), der zentralste Vorgang in der Seelsorge, der entscheidende Punkt bei der Hilfe an okkult Behafteten. Darum muß hier beson-ders das Augenmerk darauf gerichtet werden.

Die Absolution steht zwischen zwei Irrwegen: Ihre gesetz-liche Verengung oder ihre voreilige Erteilung. Beide Irrwege können bei dem Dienst an okkult Behafteten zu einem Verhäng-nis führen. Thurneysen schreibt (650): „Das unterscheidet das evangelische vom katholischen Beichtgespräch, daß es keinerlei Bedingungen kennt.“ Die Absolution ist nicht an die Erfüllung verschiedener vorlaufenden oder nachfolgenden Verpflichtungen geknüpft. Die Absolution ist ein Kernstück des Evangeliums, das nicht durch das Gesetz abgeschwächt werden darf. Hier gilt wie-derum der Grundsatz des „asynchytos“. Riecker schreibt dazu (651): „Wir wollen in unserer an Charismen, an verwirklichten Gnadengaben so armen Zeit nicht neue Bindungen einführen und die Gnade, die dem Bußfertigen zugesprochen ist, nicht wieder mit Zäunen umgeben.“ Der okkult Behaftete braucht zu seiner schweren Last nicht ein neues Joch, sondern Entlastung.

Diese Erkenntnis schließt allerdings das Extrem des zweiten Mißbrauches nicht aus. Ein leichtfertiger Zuspruch, eine vorei-lige Absolution führt zur falschen Sicherheit und zur Selbsttäu-schung. Es handelt sich hier um das Problem, wie und woran man die Berechtigung zur Erteilung der Absolution erkennt. Hoch schreibt dazu (652): „Man wird sehr ernst fragen müssen, wie wir aus der geistigen Haltung des Gemeindegliedes erkennen wollen, wann uns das Recht wirklich zustehe, zu lösen oder die Losspre-chung zu verweigern.“ Der Verweigerung der Absolution muß ja die gleiche Auftragsgewißheit zugrunde liegen wie der Erteilung. Thurneysen weist in die gleiche Richtung, wenn er schreibt (663): „Hier ist es mit dem bloßen Sagen (scil. Zuspruch der Vergebung) nicht getan. Denn gerade hier hängt alles an dem Gesagtbekom-

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men von selten Gottes selber.“ Um dieses Problem geht es spe-ziell bei dem Hilfsdienst an okkult Behafteten. Es wird nun ganz praktisch gezeigt, wie bei diesem besonderen seelsorgerlichen Dienst vorgegangen werden kann.

Nach der Beichte und eventuell nach der Abrenunziation lese ich mit dem Hilfesuchenden Bibelstellen zur Sündenverge-bung, etwa Jes. 1, 18; 43, 25; 44, 22;Jer. 31, 34; Micha 7,18-19; Mt. 9, 2; 26, 28; Luk. 7, 48; Joh. 1, 29; Röm. 5, 20; Gal. 1, 4;Eph. 1, 7; Kol. 1,14;l.Petr. 1,19;2,24; 1. Joh. 1, 7-9;2, 2;Heb. l,3;Apok. 1,5. An die Betrachtung dieser Stellen in der besonderen Anwen-dung für den Beichtenden schließt sich die Frage an: „Kannst du das glauben?“ Diese Frage nach dem Glauben soll nicht bedeuten, daß die Absolution in den Glauben des einen Mannes hineinge-stellt werden soll, der doch gekommen ist, von außen her Hilfe zu bekommen. Wenn alles von ihm verlangt werden soll, dann ist die seelsorgerliche Hilfe wiederum Gesetz und nicht Evangelium. Diese Frage hat nur den Sinn, festzustellen, ob dieses „Gesagtbe-kommen von seiten Gottes“ vorliegt. Wie das „Beichten können“ Gnade Gottes ist, so ist das „Glauben können“ auch gratia und Zeichen, daß die göttliche Absolution schon zugesprochen ist. Wenn der Seelsorger dieses „Glauben können“ merkt, so steht dem Zuspruch der Vergebung nichts entgegen. Dieser einfache seelsorgerliche Fall kommt bei okkulter Behaftung ganz selten vor. Manchmal ist es so, daß man bei Beichtenden beobachtet, daß nach der Betrachtung der Vergebungsstellen ein ganz kleines Glaubens-fünklein zu glimmen beginnt. Da kann der Seelsorger dann getrost handeln. In dem menschlich-seelsorgerlichen „Du“ des Zuspruches: „Dir sind deine Sünden vergeben“ verwirklicht sich das „Du“ des göttlichen Zuspruches, und das glimmende Glaubensfünklein wächst beim Zuspruch zum festen Glauben. Der Regelfall bei okkulter Behaftung ist allerdings, daß solche Hilfesuchende überhaupt nicht glauben können. Man steht an dieser Stelle einfach vor einem toten Punkt in der Seelsorge an solchen Angefochtenen. Das Beichtgespräch ist damit zunächst festgefahren, weil der Hilfesuchende das Evangelium, die Verge-bung seiner Schuld nicht fassen kann. Es ist dadurch dem Seel-sorger die Aufgabe gestellt, dem „Stecken-bleiben“ dieses Beicht- und Absolutionsvorganges sachlich richtig und - si gratia efficit

- charismatisch zu begegnen. Im einzelnen können dann folgen-de Punkte zur Behandlung stehen: Das erste Problem wird ein medizinisches sein. Hat der Beichtende irgendeine Thymopathie, die bestimmte Willens- und Denkhemmungen oder mangelnde Entschluß- und Entscheidungskraft im Gefolge hat? Die Behand-lung der medizinischen Frage erübrigt sich, da ihr der Abschnitt

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über die Differentialdiagnose gewidmet ist. Die nächste Frage ist die überlegung, ob der Beichtende allgemein ein schwerfälli-ger Mensch ist, der zur Erfassung der Vergebung eine besondere Brücke braucht. In solchen Fällen hat sich das Lesen von Ver-gebungsstellen in der Ichform bewährt. Zum Beispiel liest der Hilfesuchende Jes. 53, 4-7: „Fürwahr er trug meine Krankheit ... er ist um meiner Missetat willen verwundet . . . durch seine Wunden bin ich geheilt.“ Diese Art der Hilfe, die z. B. auch von dem Gründer der Liebenzeller Mission, Pfarrer Coerper, geübt wurde, soll nur eine kleine psychologische Brücke sein. Der Hil-fesuchende kann bei solchem Lesen aber auch gleichzeitig das hic et nunc der Vergebungsbotschaft, im pro nobis das pro me, erleben. Auf keinen Fall soll bei einer derartigen Hilfe eine ego-zentrische Glaubenshaltung entstehen. Diese Gefahr besteht m. E. nicht, da der okkult Behaftete nach der seelsorgerlichen Beratung in besonderer Weise der christlichen Gemeinschaft eingegliedert werden muß. - Eine weitere Hilfe zur überwindung des „Stecken-bleibens“ ist der Hinweis auf die Perfecta der Heilstatsachen. In diesem Zusammenhang wird auf Joh. 19, 30 und andere Schrift-stellen hingewiesen, in denen von den Perfecta die Rede ist, auch auf die Vocatio, die schon bei der Taufe erfolgt und vollzogen ist. In diesem Fall entspricht der regressus ad baptismum dem regres-sus ad perfecta. Diese Heilswirklichkeiten werden in unserem Leben realisiert durch das bewußte Nehmen und Danken. Das Lutherwort (654) mag darin Wegweiser sein: „Denn, ob Christus tausendmal für uns gegeben und gekreuzigt würde, wäre es alles umsonst, wenn nicht das Wort Gottes käme und teilte es aus und schenkte mir‘s und spräche: ,Das soll dein sein, nimm und habe.‘“ Das Nehmen, die Akzeption der Perfecta, läßt sich seelsorger-lich unschwer an folgenden Schriftstellen klarmachen: Jes. 55, 1; Luk. 11, 10; Joh. 1, 16; 16, 24; Eph. 6, 17; 1. Tim. 6, 12; Apok. 22, 17. Die Imperative: Kommt, esset, nehmt, ergreifet, sind in diesem Fall keine Termini des Gesetzes, sondern Potenzen des Evangeliums. Dieser Vorgang des Nehmens läßt sich dem Hilfe-suchenden auch leicht mit drastischen Beispielen aus dem Alltag untermalen. Gern frage ich manchmal scherzhaft den, der nicht glauben kann: „Kann der Rußlandheimkehrer in seiner Heimat vor einem reichgedeckten, vollbeladenen Tisch verhungern?“ Ja, wenn er nicht zugreift. Glauben heißt nichts anderes als die Per-fecta: Vergebung, Erlösung, Kindschaft Gottes, Gliedschaft am Leibe Christi, ewiges Leben, Gewißheit des Heils annehmen und dafür danken. Glauben heißt zugreifen.

Wenn trotz eines handgreiflichen und mundgerechten An-gebotes des Evangeliums der Hilfesuchende nicht glauben kann,

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dann muß nach den weiteren Ursachen geforscht werden. Viel-leicht wurde bei der Beichte gerade das Schwerste bewußt ver-schwiegen; vielleicht sucht der seelisch Kranke nur seine psychi-schen Anfechtungen loszuwerden, ohne Christus nachfolgen zu wollen; vielleicht liegen geheime Bindungen vor, mit denen der Hilfesuchende nicht brechen will. Köberle schreibt dazu (655):

„Wird der Bruch mit der Sünde nicht ganz vollzogen, so geht der Glaube zuletzt verloren.“ Hier würde das heißen: „Wo nicht we-nigstens der Wille da ist, mit der Sünde zu brechen, da kann kein Glaube entstehen.“ Vielleicht hat der Hilfesuchende einen fal-schen Glaubensbegriff, daß er Gefühlsreaktionen erwartet, statt sich nur auf das Wort Gottes gründen zu wollen. Wenn all diese Gesichtspunkte und noch andere durchgesprochen sind, so er-geben sich manche Anhaltspunkte, deren Bereinigung den toten Punkt überwinden läßt. Wird aber nach dieser Richtung kein be-sonderer Tatbestand sichtbar, und der Hilfesuchende kann einfach nicht glauben, dann liegt der Verdacht auf jenen hintergründigen Widerstand vor, den wir Resistenz nannten. Die seelsorgerliche Behandlung dieses Faktums wird in dem folgenden Abschnitt beschrieben. Wenn hier der Einwand erhoben werden sollte, der Absolution würde eine lange Stufenleiter von Einzeluntersuchun-gen vorgeschaltet, so ist folgendes zu erwidern. Die Praxis der Seelsorge an okkult Behafteten lehrt, daß eine voreilige Absoluti-on hier keine Hilfe, sondern nur neue Anfechtungen zeitigt. Auch tritt bei dem Vergebungszuspruch an okkult Behafteten keine Befreiung ein, solange nicht der Wirrwarr dunkler Verknotungen im Lichte Gottes entwirrt ist. Vollends ist es unberechtigt, von einem Schema zu reden. Bei aller Freiheit und Vielfalt mannigfa-cher Seelenführung haben sich bei dieser cura specialis die oben beschriebenen Gesetzmäßigkeiten als Regelfälle in der Praxis gezeigt. Es kann hier nur schrittweise und sorgfältig auf kleine Einzelzüge achtend vorgegangen werden. Der Wille zur echten Hilfe, die Angst vor seelsorgerlichen Mißgriffen, das Wissen um die Verantwortung, die Scheu und die Achtung vor dem Heilig-tum der Seele des Bruders, der seelsorgerlichen Dienst begehrt, erfordern diese Sorgfalt. Trillhaas (656) schreibt dazu: „Wer für diese Verantwortung kein Empfinden hat, soll die Finger davon lassen. Es wird damit zu rechnen sein, daß für das Abnehmen der Beichte und für das Wahrnehmen der Vergebungsvollmacht eine besondere Gnadengabe (Charisma) nötig ist.“ Es gibt nur ein Durchhauen des gordischen Knotens, wenn der Kyrios selbst in der Exousia Gottes quer durch alles menschlich-seelsorgerliche Bemühen hindurchschlägt und den Gefangenen in die Freiheit führt.

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e. Der geistliche KampfDie Resistenz ist ein evidentes Symptom der okkulten Be-

haftung. Sie ist, wie schon angedeutet, in vielen Fällen die causa des toten Punktes beim Beichtgespräch. Der Seelsorger muß bei Vorliegen dieses Befundes seine ganze Kraft für die nun bevorste-hende Aufgabe einsetzen. Wenn für diesen Teil des seelsorgerli-chen Dienstes der Terminus „geistlicher Kampf“ gewählt wurde, so soll das nicht heißen, daß das Kämpfen und Ringen des Seel-sorgers den okkult Behafteten befreien müßte. Hier gilt das Wort (Psalm 49,8): „Kann doch einen Bruder niemand erlösen.“ Be-freiung aus der Gefangenschaft persönlicher oder fremder Mäch-te gibt es nur durch Christus. Sein Sieg am Ostermorgen ist die Voraussetzung des seelsorgerlichen Ringens um den Bruder. Es gibt auf dieser Stufe der cura specialis vier Momente des Helfens: Beten und Fasten, die Fürbitte eines christlichen Kreises, Hand-auflegung nach Mk. 16, 18, die Austreibung.

Der seelsorgerlich persönliche Einsatz für den Hilfesuchen-den findet seinen schönsten Ausdruck im Beten und Fasten als Hilfestellung für den Angefochtenen. Jesus sagte seinen Jüngern angesichts ihrer Vollmachtslosigkeit einem Kranken gegenüber (Mt. 17, 21): „Diese Art fährt nicht aus, denn durch Beten und Fasten.“ Dieser Hilfsdienst bedeutet, daß der Seelsorger in der Bruderschaft zu dem schwer angefochtenen Hilfesuchenden steht und sich mit seinem seelischen Leid solidarisch erklärt. Dieser Dienst in der Stille geschieht viel häufiger, als die christliche Öf-fentlichkeit davon weiß. Schick nennt dieses Gebiet der Seelsorge eines der zentralsten Geheimnisse alles geistlichen Kampfes und Sieges (657) und das tiefste Lebensgesetz der Seelsorge (658).

Die Einzelseelsorge wird bei der cura specialis an okkult Behafteten oft wirksam unterstützt durch einen Kreis treuer Christen, die sich zur Unterstützung des Seelsorgers für den An-gefochtenen verantwortlich wissen. Künkel hat auf psychothe-rapeutischem Gebiet diesen Gedanken vom Helferkreis - etwa Arzt, Gymnastin, Sportlehrer, Ernährungsfachmann - auch betont (659). Was die Medizin hier als besondere Erkenntnis heraus-stellt, ist in noch tieferem Sinn in der Schriftstelle Mt. 18, 19-20 verankert. In der christlichen Bruderschaft, die sich zur gemein-samen Fürbitte für den Angefochtenen verbindet, wird Christus mit seinen befreienden Kräften offenbar. Was hier geschieht, ist ein Stück Realisierung der Gemeinschaft der Heiligen, von der im dritten Glaubensartikel die Rede ist, eine actio congregationis sanctorum. Luther denkt wohl auch an diesen besonderen Fürbit-tedienst der christlichen Bruderschaft, wenn er in der deutschen

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Messe (660) schreibt: „So mit Ernst Christen sein wollen... müß-ten sich mit Namen einzeichnen und etwa in einem Hause allein sich versammeln zum Gebet... und andere christliche Werke zu üben.“ Der seelsorgerliche Hilfsdienst ist hier mit eingeschlossen und bezeugt. Wenn in den modernen psychologischen und medi-zinischen Schulen also vom Helfersystem und von der Gemein-schaft als einer Kraftquelle für den einzelnen gesprochen wird, so ist das eine Erkenntnis, die im Christentum schon zwei Jahr-tausende praktiziert wird und in der speziellen seelsorgerlichen Hilfe an okkult Behafteten in der Gegenwart besonderes Gewicht hat. Es sind mir Fälle bekannt, daß eine Gruppe von nüchternen Christen - nicht von Schwärmern - sich zu Fast- und Gebetszeiten zusammenschloß und erleben durfte, daß schwer Angefochtene frei wurden. In der biographischen Literatur befinden sich ver-einzelt auch solche Hinweise. Im allgemeinen reden Seelsorger ungern über dieses Gebiet. Wo aus solchen Befreiungen Sensa-tionen gemacht werden, da ist „der Tod im Topf“ (2. Kön. 4, 40). Es wird hier also von allen marktschreierischen Machenschaften sektiererischer oder schwärmerischer Richtungen ausdrücklich Distanz genommen.

Eine weitere Möglichkeit der Hilfe ist die Handauflegung unter Gebet. Das N. T. kennt die Handauflegung in verschiedenen Formen. Der vorpfingstliche Jüngerkreis erhält von Christus die Verheißung: „Auf die Kranken werden sie die Hände legen, so wird‘s besser mit ihnen werden“ (Mk. 16, 18). Der nachpfingstli-che Jüngerkreis legt die Hände auf zur Mitteilung des Hl. Geistes (Acta 8, 18; 9, 17; 19, 6). Ferner werden Charismata geweckt oder gegeben nicht allein durch Handauflegung des Apostels (2. Tl. 1, 6), sondern auch durch Handauflegung der Ältesten (1. Tl. 4, 14). Timotheus erhält ferner von Paulus den seelsorgerlichen Rat, niemand die Hände zu früh aufzulegen (1. Ti. 5, 22). Für un-sere Untersuchung wird Mk. 16, 18 und zum Vergleich Jak. 5, 14 herangezogen. Der árrostos (= aeger, imbellis, infirmus, langui-dus) ist nicht nur der organisch-physisch Kranke, sondern auch der psychisch Mutlose. Einen ähnlichen Befund ergibt Jak. 5, 14:

„asthenēi tís...“ Asthenéo heißt: Kraftlos, schwach sein, besonders im Blick auf die physische Stärke. Doch kann dieser Terminus auch psychische Schwäche bedeuten (661).

Diese kleine exegetische Besinnung hat folgenden Sinn. Darf der Seelsorger nur bei physisch Kranken oder auch bei psychisch Kranken unter Handauflegung beten, wenn er darum gebeten wird? Ein schweizerischer Evangelistenkreis forderte bei einer Konferenz im Herbst 1952 Zurückhaltung bei seelischen Erkran-kungen, sofern sie okkulte Wurzeln haben. Grundsätzlich ist zu

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sagen, daß die beiden Schriftstellen oben für diese Einschränkung exegetisch keinen Raum haben. Allerdings lassen sich vielleicht solche Schlüsse aus der Haltung Jesu ziehen. In den Evangelien fällt auf, daß Jesus bei Besessenen nur gebietet (Mt. 17, 18; Mk. 5, 8), während er physisch Kranke auch anrührt (Mt. 8,15; 9, 29; Mk. 7, 33; 8, 23). Dieses Verhalten kann für den seelsorgerlichen Dienst an okkult Behafteten richtungweisend sein. Hier gilt also ganz besonders der Rat des Paulus, niemand zu früh die Hän-de aufzulegen. Und dennoch darf daraus kein neues Gesetz ge-macht werden. Wenn die Not des schwer angefochtenen Bruders uns ans Herz geht, und die innere Freiheit geschenkt wird, dann kann ein solcher Dienst erfolgen. In einigen Fällen übte ich die-sen Hilfsdienst aus unter Hinzuziehung von zwei treuen Christen. Riecker bestätigt diesen besonderen Dienst auch. Er schreibt im Zusammenhang mit der Abrenunziation (662): „Es ist gut, wenn diese Aussage in Gegenwart von einem oder mehreren Freunden als Zeugen gemacht wird. Diese können ihr Gebet mit dem des Hilfesuchenden vereinigen, ihm unter Umständen auch die Hand auflegen. „

Zur Abgrenzung gegen Mißbrauch ist zu sagen, daß diese -selten geübte - Handauflegung sich scharf abgrenzt gegen alle magische Gesundbeterei. Es ist ein schmaler aber scharftrennen-der Grat zwischen Charisma und Gebetszwängerei, zwischen Pneuma und psychischer Hochspannung, zwischen dem stillen Hilfsdienst in der Verborgenheit und dem marktschreierischen Gebaren der Wunderheiler. Aber, abusus non tollit usum, muß hier wieder gesagt werden.

Die nächste Stufe des Helfens ist der Exorzismus. Da es sich hier um den größten Zankapfel der christlichen Seelsorge handelt, soll er kurz in seiner Entwicklungsgeschichte darge-stellt werden, ehe er in seiner Bedeutung in der Seelsorge an ok-kult Behafteten behandelt wird. Darstellungen des Exorzismus und religionsgeschichtliche Aufsätze darüber finden sich: In der RGG II 474 f., in der Realencyklopädie von Hauck 3. Bd. 5 S. 695 f., bei Bornhäuser (663), bei Thurneysen (664), vor allem bei Rietschel/ Graff (665). Gutes Beispielmaterial von psychia-trischer und christlicher Bedeutung hat Dr. Lechler (666). Der Exorzismus der christlichen Kirche hat seine Wurzeln in den Austreibungen Jesu und nicht in den religionsgeschichtlichen Parallelen. Auf religionsgeschichtliche Zusammenhänge weist dagegen der Namenkultus der beschwörenden Skevassöhne hin (Acta 19, 14). Judäische Exorzisten gebrauchten zur Austreibung den Namen Jehova und in diesem Fall einmal probeweise den Namen Jesus. Der Versuch war ihnen schlecht bekommen. Jesus,

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dessen Kommen den Anbruch der Basileía toū Theoū darstellt, trieb die Teufel aus (Mt. 12, 27; Mk. 1, 27; Lk. 4, 36; 11, 19) und gab seinen Jüngern die gleiche Vollmacht (Mt. 10, 1 und 8; Mk. 16, 17). Die Frühkirche trat in diese Bahnen und exorzisierte die energoūmenoi oder daimonizómenoi. Die Ausübung dieser Tätigkeit war an ein chárisma iamáton geknüpft, dessen Träger exorkístai hießen und bald einen eigenen Stand bildeten. Der Ex-orzismus fand nicht statt bei Taufkandidaten, die nicht daimo-nizómenoi waren, aber immer bei heidnischen Proselyten. Mit dem Zunehmen der Kindertaufe wurde der Exorzismus auf die Kinder übertragen und nun in einem biblisch nicht begründba-ren Bedeutungswandel mit der Erbsünde zusammengebracht. Im Taufformular entwickelte sich von dieser Zeit an der Exorzismus in der Koppelung mit Handauflegung, insufflatio oder exsufflatio und apertio aurium mit dem Befehl: Effeta. Im Rituale Roma-num trat dann der exorcismus aquae et salis hinzu. Luther kürzte dann in seinem Taufbüchlein 1523 die Exorzismen, behielt aber das Hephata bei. In der zweiten Ausgabe 1526 findet sich fol-gender Exorzismus: „Ich beschwöre dich, du unreiner Geist, bei dem Namen des Vaters und des Sohnes und des Hl. Geistes, daß du ausfahrest und weichest von diesem Diener Gottes.“ In der nachreformatorischen Zeit beseitigten die oberdeutschen Gebiete den Exorzismus. Genuine lutherische Gebiete in Nord- und Mit-teldeutschland behielten ihn bei. Der Rationalismus räumte dann mit dem Exorzismus auf. Von dieser Zeit an verschwand er in den Agenden. Im Blick auf die Kindertaufe setzte sich bei den lu-therischen Dogmatikern Gerhard und Hutter die Meinung durch, daß der Exorzismus nicht zur Substanz der Taufe gehöre. Spener sagt in seinen „Theologischen Bedenken“, daß die Glosse, „die-ses kann man ohne Sünde auslassen, wer da will“, besser sei als der Text. Von den neueren Dogmatikern wird der Exorzismus als Teil der Taufliturgie verworfen.

Wenn zwar heute als theologisch gesichert angesehen wer-den darf, daß der Exorzismus in der Taufliturgie keinen Platz hat, so gilt das nicht in der Seelsorge an okkult Behafteten. Es ist ein Teilergebnis dieser Untersuchung, daß es heute bei den weit verbreiteten magischen Praktiken noch daimonizómenoi oder energōūmenoi in verschiedenen Graden des Behaftet-Seins gibt. Es wurde in dieser Untersuchung der Terminus „okkulte Behaf-tung“ dafür geprägt, kritisch untersucht und bestätigt. Es wurden bisher in diesem Abschnitt drei Arten der seelsorgerlichen Hilfe beschrieben. Die letzte Hilfe ist das Austreiben finsterer Mächte in der von Christus geschenkten Exousia.

Bei diesem letzten Hilfsdienst muß gesagt werden, daß es

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der allerseltenste Fall seelsorgerlicher Hilfe ist, der gewöhnlich nur bei Besessenheitsfällen zur Anwendung kommt. Da reine Besessenheitsfälle nur einen verschwindend kleinen Prozentsatz der okkulten Fälle darstellen, tritt der Exorzismus nicht häufig in Erscheinung. Ferner muß dieser Hilfsdienst unbedingt in der Stille geschehen. Jeder Zug ins Sensationelle bedeutet gerade das Gegenteil der erstrebten Hilfe. Diese Feststellung bedeutet eine Abwehr gegen die veräußerlichten, exorzistischen Schauhandlun-gen der mittelalterlichen Kirche. Diese Einschränkung bedeutet aber auch eine Abwehr gegen den Pseudoexorzismus mancher christlicher Kreise und vor allem gegen die sektiererischen Rich-tungen der Gegenwart. Wenn diese Abgrenzungen gegen exorzi-stische Mißbräuche vorgenommen werden, so heißt das natürlich nicht, daß durch die Abwehr das eigentliche Anliegen erstickt werden darf, wie es bei Bovet (667) nach der Seite 56 und 57 seines Buches „Lebendige Seelsorge“ der Fall ist. Nach den in dieser Untersuchung entwickelten und dargestellten Erkenntnis-sen sind Bovets Abschnitte über die okkulten Fragen und ihre Behandlung eine verhängnisvolle Irreführung der Reichgottesar-beiter, die praktische Handreichung erhalten sollen.

Es gibt in der Gegenwart auch Seelsorger, die dem Exorzis-mus in der Seelsorge an okkult Behafteten eine biblische Beur-teilung zuteil werden lassen. Erich Schick sei erwähnt, der ganz generell zu dieser Frage schreibt (668): „In der heimischen Chri-stenheit wie auf den Missionsfeldern tritt die Realität und Macht übersinnlicher und übermenschlicher Mächte immer stärker in die Erscheinung. Der Seelsorger ist also wesentlich Exorzist, Teu-felsaustreiber. „ Thurneysen gibt zum Exorzismus eine biblisch fundierte Definition (669): „Hinter der Gefangenschaft des Men-schen unter die Sünde sieht die Heilige Schrift ein unsichtbares Reich böser Geister und Gewalten. Aber auch in diesen verbor-genen Tiefen wird Gott Meister in Jesus Christus. Wo Vergebung der Sünden ist, da ist Satans Reich zu Ende... Ein Wörtlein kann ihn fällen. Weil die Seelsorge dieses Wort ausrichtet, darum ist ihr Werk zu verstehen als das Werk der Austreibung der Dämonen...“ In der Reihe der Praktiker mag noch Pfr. Bruns zu Wort kommen. Er bringt (670) ein Zitat aus Harmanus Obendieck: „Wo ist der Exorzismus in der Kirche geblieben? Nicht der formelhaft agen-darisch gebrauchte, sondern der geistgewirkte Machtspruch, vor dem der Teufel flieht und die Dämonen weichen und durch den in der Welt der Besessenheit mit der Befreiung durch Christus der Friede Gottes einkehrt!“ Einen ganz großen Dienst hat Dr. Lechler als Psychiater und Christ allen Reichgottesarbeitern ge-tan mit den beiden oft zitierten Vorträgen (672). Er stellt in dem

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einen über „Dämonie und Seelenstörung“ drei Besessenheitsfälle dar und zeigt, daß sie vom psychiatrischen Standpunkt aus nicht in befriedigender Weise zu erklären waren. Er schließt seine Dif-ferentialdiagnose ab mit den Sätzen: „Daß es sich in Anbetracht dieser Sachlage um eine Besessenheit handelte, war mir nun nicht mehr zweifelhaft. Da der Zustand trotz eingehender Seel-sorge sich nicht bessern wollte, wurde zur Austreibung geschrit-ten. Es kam dabei mehrmals zu heftigen Kämpfen von mehrstün-diger Dauer mit Umsichschlagen, Schreien, Schimpfen, Fluchen, besonders, wenn vom Blut Jesu die Rede war. Dabei bewies sie eine ungewöhnlich große Körperkraft. Plötzlich spürte sie eine Befreiung und konnte gleich darauf loben und danken.“

Bei dieser Austreibung zeigte sich das Phänomen des Par-oxysmus nach der Art des im N. T. berichteten. Einmal erlebte ich selbst den Paroxysmus bei der Heilung und Befreiung eines ok-kult behafteten jungen Mannes. Es war der Abschluß mehrfacher seelsorgerlicher Beratung von B 53. Nach dem Anfall wurde der Mann plötzlich ruhig. Während er vorher noch lästerte, fing er dann zu loben und zu danken an und war damit frei. Bei anderen Fällen ging es nicht dramatisch zu. Im Fall von B 65 dachte ich nicht an eine Handauflegung, wurde aber von dem schwer An-gefochtenen dringend darum gebeten. Mit innerer Freude erwies ich ihm den Bruderdienst bei der letzten seelsorgerlichen Aus-sprache. Der junge Mann konnte daraufhin glauben, daß Christus ihn angenommen hatte. Die Vergebung seiner Schuld war ihm zur Gewißheit geworden. Ein direkter Zuspruch der Absolution war nicht mehr erforderlich, da Christus es unter sichtbaren Zeichen bereits getan hatte. Der bis dahin innerlich zerrissene, depressive junge Mensch „zog seine Straße fröhlich“.

Im Blick auf die seelsorgerliche Hilfe an okkult Behafteten läßt sich im Zusammenhang mit dem Exorzismus aus der Praxis folgendes sagen:

Im Exorzismus vollzieht sich ein Nahkampf des Seelsorgers mit den finsteren Mächten. Eine befreiende Hilfeleistung ist nur aus vollmächtiger, charismatischer Seelsorge heraus mög-lich. Diese Vollmacht ist keine menschliche Qualität, sondern ein entscheidendes Durchbrechen des Heiligen Geistes in der Glaubenstat des Seelsorgers, der mit Christus ein Geist ist (1. Kor. 6, 17). Souveränes Subjekt der lösenden Hilfe ist nie der Seelsorger, sondern Christus, dessen Realpräsenz im Heiligen Geist Ereignis wird.

f. Die Resistenz des Befreiten

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Der Terminus „Resistenz“ in dieser neuen Beziehung bedarf der Klärung. Bei dem Phänomen der okkulten Behaftung stellt die Resistenz die unheimliche Front und eherne Mauer gegen alles Göttliche dar. Diese Resistenz wird von dem okkult Be-hafteten manchmal als eine fremde Macht empfunden. Nach der Befreiung ist es unbedingt erforderlich, daß diese dämonische Resistenz eine Umkehr zur pneumatischen Resistenz erfährt. Ein Frontwechsel um 180° ist notwendig. Der okkult Behaftete, der in der militia Diaboli stand, kämpft nun als echter überläufer in der militia Christi gegen das ehemalige Lager. Es wäre nicht sehr schwer, für diese neue Abwehrfront einen neuen Begriff zu wäh-len, doch wird der alte Begriff beibehalten, weil es sich um par-allele Vorgänge mit entgegengesetzten Vorzeichen handelt. Wenn für diesen Terminus in der neuen Bedeutung eine Schriftstelle ge-nannt werden soll, so kommt Eph. 6, 13 des N. T. latine (672) in Frage: „Propterea accipite armaturam Dei, ut possitis resistere in die malo.“ Dieses Wort stammt aus dem Abschnitt, in dem Pau-lus von der Finsternismacht der bösen Geister unter dem Himmel spricht und deshalb zum Anlegen der Waffenrüstung mahnt. Die-se Mahnung des Apostels entspricht keiner leeren Theorie, son-dern einer seelsorgerlich erfahrenen und glaubensmäßig erkann-ten Wirklichkeit. Die actio resistendi ist die notwendige Folge der Abrenunziation und des Exorzismus. Das wird auch an dem Jesuswort Mt. 12, 43-45 deutlich. Der ausgefahrene Geist will zu-rückkehren, und wenn das gelingt, so wird es mit dem Menschen ärger, als es zuvor war. Stauffer schreibt (673) dazu: „Das Ringen mit den Dämonen der Geschichte ist ein Kampf mit der Hydra. Eine Vielzahl neuer Köpfe droht an der Stelle des abgehauenen Kopfes emporzuschießen. „

Es handelt sich nun um die Frage, wie dieser Abwehrkampf nach der Befreiung geführt wird. Grundsätzlich ist vorauszu-schicken, daß der Mensch von sich aus immer auf einem verlo-renen Posten steht. Keiner kann den Kampf von sich aus führen. Ferner ist zu konstatieren, daß die Schlacht seit Golgatha und Ostern schon geschlagen und gewonnen ist. So stellt sich dieser Kampf als das Faktum dar, daß der Mensch durch seine Hingabe an Christus mit in die Tat von Golgatha und Ostern hineingenom-men wird. Das heißt, der Mensch erlebt in seiner Koinonia mit Christus den Vorgang des Mitsterbens und des Mitauferstehens, die mortificatio und die vivificatio (674), das Geheimnis eines Lebens mit Christus. Paulus hat diesen Tatbestand in Röm. 6 und Kol. 2 dargestellt und auf die Taufe bezogen. Prof. Hahn hat zu diesen Kapiteln eine Untersuchung veröffentlicht und dieses Fak-tum der Gleichzeitigkeit mit Christus herausgearbeitet (675). Der

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Christ, der zur kainè ktísis (2. Kor. 5, 17) erneuert ist, ist mit Christus gekreuzigt (Gal. 2, 19; Röm. 6, 6), mit Christus gestor-ben (Röm. 6, 8; Kol. 2, 20), mit Christus ins Grab gelegt (Rom. 6, 4; Kol. 2,12), mit Christus auferweckt (Kol. 2,12; Eph. 2, 6), mit Christus zum Leben gebracht (Kol. 2, 13; Eph. 2, 5), mit Christus in den Himmel versetzt (Eph. 2, 6), mit Christus Erbe (Röm. 8, 17; cf 676). Es entspricht dieser inneren Linie, daß der Christ in der Gleichzeitigkeit mit Christus auch Sieger ist mit Christus, der

„da hat ausgezogen die Fürstentümer und die Gewaltigen und sie schaugetragen öffentlich und einen Triumph aus ihnen gemacht durch sich selbst“ (Kol. 2,15). Der Christ steht mit Christus auf Siegesboden, darum hat der Abwehrkampf des Befreiten von vornherein ein positives Vorzeichen.

Die Lebensgemeinschaft mit Christus ist die Gewähr, daß der Befreite in den Nachhutgefechten bewahrt bleibt. Die wich-tigste Waffe in diesem Kampf ist das Wort Gottes. Gerade die Seelsorge an okkult Behafteten lehrt mit instruktiver Deutlichkeit, daß nicht Gefühlsstürme den Kampf bestehen lassen, sondern das Bauen und Trauen auf das Wort Gottes. Paulus nennt das Wort Gottes das Schwert des Geistes (Eph. 6, 17), mit dem der An-gefochtene den Kampf bestehen kann. Rinderknecht nennt das Wort Gottes die Planke über jeden Riß (677). Der Seelsorger hat darum das Amt der Verwaltung des Wortes und den Auftrag, den Beichtenden ins Wort Gottes hineinzuführen. In der Praxis mache ich es sehr oft so, daß ich zunächst dem Hilfesuchenden nach der Aussprache eine Anleitung zum Bibellesen gebe. In besonderen Fällen schreibe ich einen kleinen Leseplan auf, den ich zusam-men mit dem Hilfesuchenden lese. Die Gemeinsamkeit stärkt den Angefochtenen zum treuen Lesen. Außer dieser generellen Hin-führung zum Wort ist es wichtig, daß der aus okkulter Behaftung Befreite die Waffe des Wortes Gottes zunächst einmal zu seinem persönlichen Schutz führen lernt. Das ist kein individualistisches Ziel, sondern nur ein elementares Gebot der Abwehr der Mächte, denen er früher verknechtet war. Zu dieser Waffenführung gehört die Einprägung von besonderen Kernworten, die der Befreite bei wiedereintretenden Anfechtungen betet, z. B.: „Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir“ (Ps. 139, 5);

„Ich will, spricht der Herr, eine feurige Mauer umher sein und will mich herrlich darin erzeigen“ (Sach. 2, 9); ferner Dt. 31, 6; Jos. 1, 9; Ps. 91, 1-2; Jes. 41, 10; 43, 1-2; Mt. 28, 20b usw. Es erweist sich bei solchem Abwehrkampf, daß das Wort Gottes ein Mit-tel ist, die Gleichzeitigkeit mit Christus (678) zu verwirklichen und zu bestärken, ferner aber auch die Verteidigungswaffe, die

„eine von der Herrschaft der Dämonen und dieses äons befreien-

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de Wirkung hat“ (679). So formulierte Hahn. Es sind besonders zwei Anwendungsformen des Wortes Gottes, die sich bei dieser Abwehr des Befreiten bewährt haben: Erstens das im Glauben vergegenwärtigte Perfectum der Erlösung und zweitens das Ge-bieten im Namen Jesu auf Grund des Sieges Christi. Um es noch deutlicher zu machen. Ich lese mit dem Befreiten Bibelstellen, die vom Blut Jesu als dem wirkungskräftigen Zeichen und Sinn-bild der Erlösung handeln, z. B.

1. P. 1,2 ...zur Besprengung mit dem Blut ...1. P. 1,19 ...erlöst mit dem teuren Blut ...1. Joh. 1, 7 ...Das Blut Jesu Christi des Sohnes Gottes macht uns rein von aller Sünde ... Hebr. 10, 22 ...besprengt in unseren Herzen Hebr. 12, 24 ...ihr seid gekommen zu dem Blut der

Besprengung Apok. 1, 5 ...gewaschen von den Sünden mit seinem

BlutDie Beschäftigung mit solchen Stellen, die Formulierung sol-

cher Worte zu einem Gebet hat die Bedeutung der Vergegenwärti-gung der Erlösung im Glauben. Stauffer sagt in seiner Theologie des N. T. (680): „Das Blut des Crucifixus ist das Remedium, das dem Hydrakampf ein Ende macht.“ Die betende Meditation über solche Stellen bringt die freimachende und bewahrende Kraft des Opfertodes Christi in unser Leben. Selbstverständlich muß auch hier wieder die Grenzlinie gegen alle Blutsmystik und Bluts-schwärmerei gesehen und scharf beachtet werden. Doch darf die Angst vor Schwärmerei und Sektiererei nicht dazu führen, daß wir Kraftquellen des Wortes ungenützt und unser Glaubensleben verkümmern lassen. Eine weitere Abwehrform gegen sich wie-derholende Anfechtungen ist das Gebieten im Namen Jesu. In der allgemeinen Seelsorge weise ich Beichtende nicht auf diese Form der Hilfe hin. Bei schwerer okkulter Behaftung wird nach der Be-freiung, wenn die Hydra wieder ihr Haupt erhebt, das Gebieten, „im Namen Jesu Christi gebiete ich euch Finsternismächte zu wei-chen“, zu einer wirksamen Abwehrwaffe. Die Jünger Jesu übten das Gebieten nach dem Wort ihres Meisters (Mk. 16,17; Mt. 10, 1; Lk. 9,1). Jesus selbst gebot in der Anfechtung dem Widersacher (Mt. 4, 10; 16, 23) „hýpage satanā.“ Paulus wehrte sich damit in Philippi (Acta 16, 16-18) gegen die Bedrohung seines Dienstes. Männer wie Blumhardt, Seitz und andere (cf. B 86) halfen sich damit in schweren seelsorgerlichen Kämpfen. Dem ursprüng-lich okkult Behafteten, der sich völlig Christus ausgeliefert hat, darf diese letzte Abwehrwaffe nicht verwehrt werden, wenn er im Glauben die innere Freiheit dazu hat. Es ist interessant, daß

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andere Seelsorger und Evangelisten, die Seelsorge an okkult Be-hafteten haben, aus dem Wort Gottes und aus der Praxis heraus zu gleichen Ergebnissen gekommen sind. Der Leiter des volks-missionarischen Amtes in Baden, Dekan Hauß, erzählte mir, daß er bei der Fürbitte für ein okkult angefochtenes Ehepaar in der Nacht unheimliche Anfechtungen erlebte. Als er im Namen Jesu gebot, wich diese Finsternismacht. Schweizerische Evangelisten, die noch mehr Seelsorge an okkult Behafteten haben als die deut-schen Evangelisten, erklärten bei einer Konferenz in Männedorf, daß sie diese beiden oben geschilderten Anwendungsformen des Wortes Gottes genauso üben, wie es hier dargestellt wurde. So sind Reichgottesarbeiter aus verschiedenen Kreisen und Völkern in gleicher Weise geführt worden. - Zur Abwehr von Mißbräu-chen sind noch drei Dinge zu erwähnen. Wie die Geschichte der Skevassöhne zeigt, gibt es auch angemaßte Vollmacht. Wer nicht realiter in der Gleichzeitigkeit, in der Gemeinschaft mit Christus steht, kann nicht gebieten. Angemaßte Vollmacht führt nur zur in-tensiveren Bedrohung, weil das eine Herausforderung der Mäch-te darstellt. Das soll aber nicht heißen, daß der Angefochtene nun erst krampfhaft, ängstlich und gesetzlich seinen eigenen Zustand erforschen muß, bevor er gebieten darf. Nein, wenn er im Glau-ben auf Christus blicken kann, dann fahre er zu. Wer rückwärts auf sich blickt, ist immer unterlegen. Abwehr finsterer Mächte ist Christusgeschehen (1. Joh. 3, 8) und nicht menschliches Be-ginnen, sonst wäre der Mensch immer verloren. Das Gebieten ist Ausfluß des Evangeliums und nicht des Gesetzes. Gebieten wur-zelt in Golgatha und Ostern und nicht im Sinai. Ferner muß das Gebieten vor jeder Veräußerlichung und voreiligen Wiederholung bewahrt bleiben. Wenn der durch Christus aus okkulter Behaf-tung befreite Mensch nicht mehr die Situation von Mt. 12, 43 f. erlebt, dann ist das Gebieten nicht erforderlich. Als letztes ist zu sagen, daß durch die Darstellung dieser speziellen Anwendungs-formen des Wortes Gottes keine Gewichtsverschiebung erfolgen darf. Wenn biblische Wahrheiten überbetont werden, dann ist der Ansatz zur Irrlehre da. Deshalb müssen alle speziellen Hinweise für die Seelsorge an okkult Behafteten in der gesunden Spannung zu den anderen Schriftaussagen stehen. In der allgemeinen Seel-sorge kommt man mit den in Acta 2, 42 genannten Gnadenmitteln

- Wort Gottes, Gemeinschaft, Sakrament, Gebet - als den Mitteln zur Verwirklichung der Gleichzeitigkeit mit Christus aus. Bei dem Hilfsdienst an okkult Behafteten gelten die gleichen Grund-elemente, wenn auch in spezieller Prägung und Anwendung.

Nach dem Wort Gottes ist als zweite Stärkung in dem Ab-wehrkampf des Befreiten nach dem soeben zitierten Wort Act.

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2, 42 die Gemeinschaft, die congregatio sanctorum, zu nennen. Bei kirchlich uninteressierten Leuten hört man bei Einladungen zum Gottesdienst das geflügelte Wort: „Kirchgang macht nicht selig.“ Dieses Wort verrät die Unkenntnis des organischen Gefü-ges des Leibes Jesu Christi. Das Glied, das vom Leibe getrennt wird, stirbt ab. Die Kohle, die aus dem Feuer genommen wird, verlöscht. Isolation innerhalb der Gemeinde Jesu führt oft zum geistlichen Tod. Wenn der Schreiber des Hebräerbriefes mahnt:

„Lasset uns nicht verlassen unsere Versammlungen, wie etliche pflegen“ (Heb. 10, 25), so weist er sich mit dieser Paränese als Seelsorger aus. Zinzendorfs Wort, „Ohne Gemeinschaft statuiere ich kein Christentum“, findet in der Seelsorge an okkult Behaf-teten seine drastische Bestätigung. Der aus okkulter Anfechtung Befreite muß treu in der congregatio sanctorum stehen, um dort an den Kraftstrom angeschlossen zu sein, der vom Haupt der Ge-meinde auf alle Glieder fließt. Die Erfahrung der Seelsorge lehrt, daß zur wirksamen Resistenz der Befreiten normaler Gottesdienst-besuch im allgemeinen nicht genügt. Vom volksmissionarischen Amt der Badischen Landeskirche wurde deshalb die Bildung von Kleinkreisen treuer Christen befürwortet, die als Sauerteig in der großen Gemeinde wirken und seelsorgerliche Nacharbeit übernehmen können. Ich habe trotz mancherlei Anfeindung die seelsorgerliche Befähigung dieser Kreise schon einige Male be-obachten können. Einmal übergab ich nach einer Evangelisation eine okkult schwer angefochtene Frau einem solchen Kreis zur weiteren Betreuung. Ein ganzes Jahr trug dieser Kreis in der Für-bitte die Angefochtene durch, bis sie ganz frei war. Solche Kreise sind Kraftstationen, in denen ein aus okkulter Behaftung Befreiter zum Widerstand den Rücken gestärkt bekommt. Die Kleinkrei-se haben also sowohl im Befreiungskampf, wie oben dargestellt wurde, als auch im Abwehrkampf ihre seelsorgerliche Bedeutung. Es muß in diesem Zusammenhang en passant über die Nacharbeit der cura specialis an okkult Behafteten und Befreiten etwas ge-sagt werden. Der Seelsorger darf im Rahmen einer Evangelisati-onswoche nach seelsorgerlichen Aussprachen nicht denken, seine Hilfeleistung sei abgeschlossen. Dr. Lechler sagt: „Wer die Seel-sorge vorzeitig abbricht, gleicht dem Chirurgen, der die Wunde vernäht, noch ehe der Eiter sich vollständig entleert hat (681).“ Die seelsorgerliche Nacharbeit ist immer die crux einer Evange-lisation. Dieser Not versuche ich gewöhnlich dadurch zu begeg-nen, daß ich die Namen der Hilfesuchenden aufschreibe und dem Ortspfarrer mitteile. Der Hilfesuchende muß ja seiner Heimat-gemeinde eingegliedert werden. Manchmal wird allerdings die Bekanntgabe des Namens von den Betreffenden nicht gestattet.

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Es ist nicht gut, wenn der Evangelist die Entstehung einer überge-meindlichen Personalgemeinde duldet. Auch hier gilt die These Schicks, daß der Evangelist die Unbekannte der algebraischen Gleichung sein muß, die eliminiert wird. In vielen Fällen entsteht dem Evangelisten nach der Evangelisation ein großer Briefwech-sel. In der Beratung okkulter Dinge ist das nicht zu umgehen, da unsere Pfarrer nicht immer die erforderliche Sachkenntnis besit-zen, um okkult Behaftete oder Befreite seelsorgerlich richtig zu beraten. Vollends ist eine Nacharbeit durch den Ortspfarrer nicht möglich, wenn er das okkulte Gebiet für Humbug und Schwin-del erklärt. Wer hier keine Fronten kennt und sieht, kann nicht den Kampf leiten. Die beste Lösung ist, wenn der Hilfesuchende mit seinem Einverständnis und der Zustimmung des Ortsgeistli-chen einem Kleinkreis eingegliedert werden kann, der in der Ver-bindung mit dem zuständigen Ortsgeistlichen bleibt. Wo keine Kleinkreise sind, können manchmal zwei oder drei treue Christen für den Hilfesuchenden verantwortlich gemacht werden. Selbst-verständlich dürfen solche kleine Zellen innerhalb der Gemeinde keine Brutstätten pharisäischer überheblichkeit werden. Solche Kleinkreise sind nur Bausteine der Gesamtgemeinde mit dem Sonderauftrag an einem Hilfesuchenden. „Rotterei“ und Cliquen-bildung dienen nicht dem Aufbau, sondern der inneren Unterhöh-lung der Gemeinde. Die gesunde Form der Kleinkreise war unter Blumhardt in Möttlingen zu beobachten, wo jeden Abend in 44 Häusern sich Familiengruppen zum Gebet und zur Wortbetrach-tung zusammenfanden (682). Die ecclesiola hat in ecclesia, nicht contra ecclesiam zu stehen. Selbstverständlich wären über den Begriff ecclesia einige Abgrenzungen zu treffen, die aber nicht in den Rahmen dieser Untersuchung gehören (683).

Die nächste Hilfe für die pneumatische Resistenz des Be-freiten ist das Abendmahl. Emil Brunner nennt die Sakramente die Klammern, die der Herr seinem Bau mitgab, um ihn vor dem Zerfallen zu schützen (684). Der aus okkulter Behaftung Befreite braucht diese Klammern, die ihn mit Christus und seiner Gemein-de fest verbinden. Wenn wir kurz über das Wesen des Abend-mahls unter dem seelsorgerlichen Aspekt unserer Untersuchung nachdenken, so kann diese Besinnung nach den von Prof. Hahn gegebenen Perspektiven (685) erfolgen. Hahn stellt eine dreifa-che Bedeutung des Abendmahles heraus. „Erstens ist im Abend-mahl der neue eschatologische Bund mit Gott, der die Erfüllung der alttestamentlichen Heilsgeschichte ist, gesetzt. Dieser Bund ist nur in diesem Blute Wirklichkeit, d. h. im Kreuzesgeschehen Jesu Christi. Es ist das auf Golgatha vergossene Blut Jesu Christi, um dessentwillen und in dem der Neue Bund seine Wirklichkeit

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hat. Dieses Blut hat auch die andere Aufgabe des Passahblutes: Es ist Schutz gegen den Würgeengel, gegen die Dämonenherrschaft. Wer an diesem Blut Anteil hat, ist gegen die Machtwirkung der Dämonen gedeckt, wenn auch nicht in magischer Weise, sondern im jeweiligen neuen Ergreifen der im Blut Christi geschenkten es-chatologischen Möglichkeit. Als drittes dem Passahblut entspre-chendes Moment tritt die an diesem Blut haftende Verheißung für die Zukunft hinzu: Das Blut ist die Versicherung der Teilhabe am Gelobten Land, an der Parusie.“ Diese Darlegungen können sich nicht besser in den Rahmen unserer Untersuchung einfügen. Im Abendmahl wird der aus okkulter Behaftung Befreite in das Chri-stusgeschehen einbezogen. Der Befreite erlebt unter sichtbaren Zeichen die Gemeinschaft mit Leib und Blut Christi, die Einver-leibung in die Gemeinde Christi, die Realisierung der Gliedschaft in der Basileia und damit die Stärkung seiner pneumatischen Resistenz gegen dämonische Einflüsse und Anfechtungen. Das Abendmahl ist ein Brennpunkt der Reichgottesdynamik, in dem das Heraustreten aus der Civitas Diaboli und das Hineintreten in die Civitas Dei dem Angefochtenen und dem Befreiten zum Ereignis wird. Darum empfehle ich dem aus okkulter Behaftung Befreiten den häufigen Abendmahlsbesuch. Am Rande sei hier vermerkt, daß in den Kirchen der Abendmahlsbesuch noch mehr als bisher möglich gemacht werden muß. In der badischen Kirche z. B. wird bis jetzt nur an Festtagen das Abendmahl ausgeteilt.

Als weiteres Mittel zur Stärkung der pneumatischen Resi-stenz des Befreiten wäre das persönliche Gebetsleben zu nennen, das die Bitte: Veni creator spiritus, zu einem täglichen Anliegen macht. Wie das Wesen der Besessenheit die Innewohnung von Dämonen ist, so ist das Wesen des gennethēnai ánothen (Joh. 3, 3) die Innewohnung des Heiligen Geistes (cf. Joh. 14, 23). Die Rea-lisierung der Gleichzeitigkeit mit Christus, des „in-Christus-sein“ (2. Kor. 5,17), ist nur möglich durch den Heiligen Geist (1. Kor. 12,3). Prof. Allwohn schreibt in diesem Zusammenhang (686): „Es muß demnach das Ziel der seelsorgerlichen Volksmission sein, zum Empfang des Heiligen Geistes zu verhelfen. Es mag hier der Einwand erhoben werden, daß dieses Ziel zu hoch gesteckt ist. Wer könnte und dürfte sich anheischig machen, den Heiligen Geist zu übermitteln? Gewiß bestehen hier keine menschlichen Möglichkeiten; und doch sollen wir mit festem Glauben auf der Verheißung stehen, daß der Vater den Heiligen Geist denen ge-ben wird, die ihn bitten“ (Lk. 11, 13; Acta 2, 39). Pneumatische Resistenz ist nur möglich durch das Pneuma. Das Pneuma wird geschenkt verbo divino et sacramentis (687).

Zusammenfassend läßt sich von der seelsorgerlichen Praxis

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her das Wesen der Resistenz in folgender Weise charakterisieren: Im Exorzismus hat sich durch das Auftreffen des Heiligen Geistes bei dem okkult Behafteten und Befreiten ein Herrschaftswechsel vollzogen. Dem Freiwerden folgt das Freibleiben als ein dauern-des Stehen unter der Christusmächtigkeit, deren Wirklichkeit im Wort Gottes, in der Ekklesia, im Abendmahl, im Glaubens- und Gebetsleben erfahren wird. In der akuten Abwehr der Nachhut-gefechte des finsteren Widersachers erweist sich die Zuflucht un-ter das Blut Jesu als das Zeichen des vollkommenen Sieges am Kreuz und das Gebieten im Namen Jesu als wirksame Verteidi-gung bei der Resistenz des Befreiten.

Nach den Ausführungen über die cura specialis an okkult Behafteten ergibt sich als 7. These:

Die Befreiung aus okkulter Behaftung erweist sich als ein Spezialproblem der Seelsorge mit folgenden Stationen des Beichtgespräches: Differentialdiagnose, confessio, abrenun-tiatio, Absolution, Exorzismus, pneumatische Resistenz. Der Dienst an okkult Angefochtenen kann nur aus gründlicher Sachkenntnis und - si gratia efficit - mit charismatischer Aus-rüstung erfolgen. Damit ist angezeigt, daß die Befreiung des okkult Behafteten nicht die Frucht seelsorgerlichen Ringens, sondern eine Tat Christi ist. Eine Befreiung des Angefochtenen erfolgt daher nur über die Verwirklichung der Gleichzeitigkeit

- der Koinonia - des okkult Behafteten mit Christus.

III. WELCHE PERSPEKTIVEN ERGEBEN SICH AUS DIESER UNTERSUCHUNG FüR DEN SEELSORGER AN OKKULT BEHAFTETEN?Nach den in der Untersuchung schon gegebenen Richtlinien

bleiben am Rande noch einige Probleme offen, die im Ansatz-punkt schon erwähnt wurden, aber noch einmal herausgestellt werden müssen. Die erste Frage soll mit einer ironischen Kritik umrissen werden. Ist die Seelsorge an okkult Behafteten nicht

„die Marotte eines Außenseiters, der gern seine Nase in dunkle Dinge steckt?“ In den Prolegomena (A I) wurde bereits auf die Flut seelischer Erkrankungen hingewiesen, die in vielen Fällen in Häufigkeitsbeziehungen zu okkulten Praktiken stehen. Über diese Häufigkeitsbeziehungen soll nun einmal statistisches Ma-terial von Evangelisationen aus dem Jahre 1951 wiedergegeben werden. Es ist im allgemeinen nicht gut, wenn seelsorgerliche Ar-beit statistisch verwertet wird. Doch treibt der Wille, den okkult Angefochtenen zu helfen, zur Ausnahme. Bei Evangelisationen

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mit 10 Vorträgen pflege ich einen Vortrag über die seelsorger-liche Hilfe an okkult Behafteten zu halten. Dieser eine Vortrag führt gewöhnlich zu mehr Aussprachen als die Behandlung des 6. Gebotes. Eine systematische übersicht gibt verschiedene Auf-schlüsse (688).Stuttgart 10 V 52 A 15 okA 29%Reutlingen 10 V 60 A 46 okA 77%Dorf M 10 V 60 A 40 okA 50%Dorf L 10 V 58 A 40 okA 69 %Bern (Zentrum I) 8 V 12 A 8 okA 67%Bern (Zentrum II) 2 V 12 A 10 okA 83%Bern (Vorort) 8 V 10 A 8 okA 80%

Zur Erklärung dieser übersicht sei eine Angabe ausgeführt: In Stuttgart wurde bei zehn evangelistischen Vorträgen ein Vor-trag über das okkulte Gebiet gehalten. Unter 52 seelsorgerlichen Einzelaussprachen fanden sich 15 okkulte Fälle, das sind 29 %. Was sagt uns nun diese Statistik eines Jahres? Bei Vergleichen mit den Statistiken anderer Jahre zeigt sich in den Nachkriegs-jahren stets das gleiche Bild. Lediglich läßt das Fotopendeln um das Schicksal der Vermißten nach, weil eben doch viele Vermißte ein Lebenszeichen von sich gaben oder heimkehrten. In der vor-liegenden Statistik zeigt sich das Faktum, daß der Prozentsatz der okkult Behafteten in der Schweiz höher ist als in Deutschland. Gewöhnlich sind 2/3 oder 3/4 der Beichtenden in der Schweiz in okkulte Dinge verwickelt. Das bestätigten mir Schweizer Evan-gelisten bei einer Konferenz in Männedorf. Pfarrer Bruns, der ein Sachkenner des okkulten Gebietes ist, nimmt auch für die deutschen Gebiete einen ähnlichen Prozentsatz okkult Behaf-teter an. Er schreibt (689): „Das Auffallendste bei alledem war mir, daß fast zwei Drittel der Menschen irgendwie auch in sol-che Bindungen dämonischer und satanischer Art hineingeraten waren, z. T. mehr scherzend, z. T. auch bewußt und mit klarer überlegung.“ Ferner zeigt uns die vorliegende übersicht, daß der Prozentsatz in den Städten im allgemeinen niedriger ist als auf den Dörfern. Die hohe Ziffer des „pietistischen Reutlingens“ ist ein Sonderfall, der sich schwer erklären läßt. Wer im Reich Gottes etwas von geistesgeschichtlichen Zusammenhängen weiß, könnte vielleicht den Hinweis verstehen: „Wo Gott eine Kirche baut, baut der Teufel eine Kapelle daneben.“ Manchmal gehen auch solche Sonderfälle auf einzelne okkulte Praktiker zurück. In Baden ist das in zwei viel genannten und oft besuchten Dör-

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fern der Fall. In der Schweiz hört man in diesem Zusammenhang immer wieder den Namen einzelner Alpentäler, wo die Magie in Blüte steht. Den Sonderfällen liegt also meistens eine durchaus verständliche Gesetzmäßigkeit zugrunde. Eine andere Frage ist nun die Begründung des niedrigeren Prozentsatzes in den Städ-ten gegenüber den Dörfern. Hier sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Erstens hängt die Stadt durch ihre Auflockerung nach jeder Seite hin nicht so am alten Brauchtum wie das Land mit seiner alteingesessenen Bevölkerung. Zweitens besteht in der Stadt viel mehr die Tendenz, in seelischen Nöten den Nervenarzt aufzusuchen als im Dorf. Die Bauernbevölkerung hat eine Ab-neigung gegen den Nervenarzt. Dann läßt sich der Dorfbewohner, der im allgemeinen kirchlicher als der Städter ist, leichter zu einer seelsorgerlichen Aussprache bewegen als der Bewohner der Stadt. Das sind verschiedene lebensmäßige Gegebenheiten, die hinter dem starren Bild der Statistik stehen. Die Statistik gibt also wie viele Statistiken nur ein relatives und kein absolutes Bild. Was uns aber die Statistik mit eindringlicher Mahnung deutlich macht, ist die hohe Zahl der auf Grund okkulter Betätigung seelisch An-gefochtenen. Die hinter der Statistik stehende Wirklichkeit weist auf die Dringlichkeit einer speziellen, seelsorgerlichen Hilfe hin.

Eine weitere Frage löst der Einwand aus, warum manche Seelsorger wenig mit okkult Behafteten zu tun haben. Das mag verschiedene Gründe haben: Geringe Sachkenntnis, Nichtbeach-tung und Nicht-ernst-nehmen dieses Problems, geringe Seelsor-getätigkeit, apriorische Ablehnung usw. Der wesentliche Punkt wird die von Gott geschenkte Lebensführung sein. Es gibt vom N. T. her verschiedene Gaben und ämter. Jeder Christ hat sozusagen seine Platzanweisung. Jeder hat seinen besonderen Auftrag, den er treu erfüllen soll. Wem Gott das Charisma der Geisterunter-scheidung (1. Kor. 12, 10) gegeben hat, der hat zu dieser Gabe die Aufgabe, sich mit allen wissenschaftlichen Hilfsmitteln in das Gebiet der Differentialdiagnostik einzuarbeiten. Die Kompli-ziertheit der mancherlei seelischen Erkrankungen im Zusammen-hang mit okkulter Betätigung macht die Notwendigkeit einer klaren Diagnostik deutlich.

Eine der brennendsten Fragen ist die Bedeutung von Gesetz und Evangelium in der Seelsorge an okkult Behafteten. Hier liegt ein entscheidender Prüfstein, ob ein Seelsorger dem Hilfsdienst an okkult Behafteten gewachsen ist oder nicht. Gesetz und Evan-gelium haben in der cura specialis ihren bestimmten Ort. Jede Verwechslung, jede Vermischung wirkt sich in diesem schwie-rigsten Gebiet der Seelsorge verhängnisvoll aus. Das Gesetz hat

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hier nur seine Berechtigung in der Diagnose, in der es darum geht, die okkulten Zusammenhänge aufzudecken. Die Verkündigung des Gesetzes hat das Ziel, dem okkulten Praktiker zu zeigen, daß er sich mit seinem okkulten Treiben, ganz gleich ob aktiver oder passiver Art, durch übertretung des ersten und zweiten Gebotes außergöttlichen Mächten verschrieben hat und unter dem Gericht Gottes steht. Es handelt sich hier um den usus elenchthicus des Gesetzes, durch den der okkult Behaftete seiner Sünde überführt werden soll (690). Damit ist die Verkündigung des Gesetzes in der Seelsorge an okkult Behafteten abgeschlossen. Nun hat im Beichtgespräch mit dem okkult Behafteten uneingeschränkt das Evangelium das Wort. Dem Angefochtenen ist das Wort von der Vergebung und Erlösung auszurichten im Sinne von Eph. 1, 7: „An Jesum haben wir die Erlösung durch sein Blut, die Vergebung der Sünden nach dem Reichtum seiner Gnade“ (691). Eine „un-freudige, pharisäische, gesetzlich-drängerische Seelsorge“ (692) hat beim Hilfsdienst an okkult Behafteten keinen Raum. Der see-lisch Angefochtene ist gewöhnlich so zerschlagen, so zermürbt, daß ihn eine gesetzliche Seelsorge nur tiefer in die Verzweiflung hineintreibt. Jede Verteufelung des Angefochtenen, und seien auch schwerste dämonische Bindungen da, ist eine Verleugnung des Evangeliums. Wenn im ersten Teil der Aussprache der Zu-stand hypö krisin erkannt ist, dann hat jede weitere Beschwernis im Zuspruch der Vergebung keinen Raum mehr. Wo die Sünde genannt, erkannt und bereut ist, gilt allein der Trost des Evangeli-ums. Jesu Seelsorge am Gichtbrüchigen, an der großen Sünderin, an Zachäus ist dafür maßgebend (693). Hier gilt nur ein Impe-rativ: „Komm, es ist alles bereit, nimm, iß, trink. Es gehört dir“ (694). In diesem Sinn, als Imperativ und Hilfe zur Annahme des Evangeliums, wollen alle Abschnitte von D II 3, b-f dieser Un-tersuchung verstanden werden. Luther hat den Unterschied zwi-schen Gesetz und Evangelium scharf herausgehoben in seinem

„Sermon vom Unterschied zwischen dem Gesetz und Evangelio“ (695). Er schreibt: „Das heißt das Gesetz recht abzirkeln und vom Evangelio abmessen, nämlich, daß das Gesetz heiße und sei, wel-ches auf unsere Werke dringt. - Dagegen das Evangelium oder der Glaube ist solche Lehre oder Wort Gottes, das nicht unsere Werke fordert, noch gebeut uns, etwas zu tun, sondern heißt uns, die angebotene Gnade von Vergebung der Sünden und ewiger Se-ligkeit schlecht annehmen und uns schenken lassen. Da tun wir ja nichts, sondern empfangen nur und lassen uns geben, was uns durchs Wort geschenkt und dargeboten wird, daß Gott verheißt und dir sagen läßt: Dies und das schenke ich dir.“ Das Gesetz zeigt uns, was wir angerichtet haben, das Evangelium zeigt uns,

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was Gott „angerichtet“ hat. Dieser Unterschied darf in der Seel-sorge nicht aufgehoben werden. Luther schreibt dazu (696): „Ist darum hoch vonnöthen, daß diese zweierlei Wort recht und wohl unterschieden werden. Wo das nicht geschieht, kann weder das Gesetz noch das Evangelium verstanden werden.“ -Wenn nun im Blick auf die Seelsorge an okkult Behafteten das Verhältnis von Gesetz und Evangelium bestimmt werden soll, so ist folgendes zu sagen: Wer in der Seelsorge an okkult Behafteten nur eine Be-schwichtigungs- und Beruhigungstherapie anwendet, nivelliert die Bedeutung des Gesetzes, deckt nicht die Tiefen der Schuldzu-sammenhänge okkulter Betätigung auf und verflacht damit auch das Evangelium; denn wo keine Schuld ist, ist das Evangelium gegenstandslos. Man kommt bei diesem schwierigen Hilfsdienst ohne das Gesetz nicht aus, da sonst der okkult Behaftete seine seelische Not auf die Ebene der medizinisch diagnostizierbaren Gemütskrankheiten schiebt und sich damit einen Schlupfwinkel vor Gottes Zugriff schafft (697). Das Gesetz darf vom Evangeli-um nicht getrennt werden. Die zweite Aussage bezieht sich auf die Reinhaltung des Evangeliums. „Um Golgatha darf kein Zaun gemacht werden“ (698). Das Evangelium ist keine nova lex, de-ren Erfüllung dem okkult Angefochtenen Befreiung bringen soll. Nein, hier ist alles auf Gottes Tat in Christus gestellt. Jedes Hin-eintragen von Bedingungen, denen zuvor genügt werden muß, stellt eine Verwässerung, Vermischung, Vergesetzlichung des Evangeliums dar. Der Seelsorger muß eine heilige Furcht davor haben, nicht das Evangelium durch das Gesetz zu verfälschen. Nicht der geistliche Kampf des Seelsorgers, nicht die pneumati-sche Resistenz des Angefochtenen führt zur Befreiung oder erhält im Freisein, sondern allein Christus. Wenn das Verhältnis von Gesetz und Evangelium auf eine Formel gebracht werden soll, so kann der Konzilsbeschluß von Chalcedon über das Verhältnis der beiden Naturen in Christus zitiert werden: asynchýtos, atréptos, adiairétos, achorístos - unvermischt, unverwandelt, nicht ausein-anderzureißen, nicht zu trennen (699). Gesetz und Evangelium können nicht vermischt und nicht auseinandergerissen werden. Die Auflösung dieser Einheit ist eine tödliche Gefahr der Seel-sorge. Darum erfordert der Hilfsdienst an okkult Behafteten die Fähigkeit, Gesetz und Evangelium im rechten Verhält-nis zu verkündigen.

Ohne Zweifel liegt natürlich in der Seelsorge an okkult Be-hafteten auf der Ausrichtung des Evangeliums das größte Gewicht. Nicht der Nachweis dämonischer Bindungen und der Besessen-heit ist das Ziel dieser Untersuchung, sondern die Verkündigung ihrer überwindung und Heilung. Wo das seltene Phänomen

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der Besessenheit als äußerste Manifestation der dunklen Herr-schaft des Bösen tatsächlich auftaucht, da ist die Botschaft von der Befreiung dagegenzusetzen. Darum ist diese Untersuchung nicht ein neues „okkultes Buch“ in der Flut okkulten Schrifttums, sondern ein Buch von der Befreiung von allen dunklen Mächten durch Christus. Seit Golgatha und Ostern ist Satans Macht nur eine Scheinmacht. In Wirklichkeit sind in Christus alle Dämonen schon besiegt (700). Christus ist dem Starken ins Haus gebrochen (Mk. 3, 27) und hat ihm den Raub abgenommen (701). Der Sohn Gottes hat die Bollwerke der Finsternis gesprengt (1. Joh. 3, 8). Diese Tatsache wird noch deutlicher, wenn der Terminus Evan-gelium näher untersucht wird. Friedrich (702) weist nach, daß der Begriff euaggélion in seiner Profanbedeutung aus der Kriegs-sprache, der Kampfsprache kommt und der Terminus technicus für Siegesbotschaft ist. Diese Grundbedeutung muß auch im N. T. festgehalten werden. In der Auseinandersetzung zwischen der Civitas Dei und der Civitas Diaboli ist die Schlacht durch Chri-stus gewonnen. Diese Siegesbotschaft ist in der Seelsorge dem okkult Behafteten zu überbringen. Sie bedeutet dem Angefochte-nen die Teilhabe an dem Sieg, die Sprengung der Gefängnistore seelischer Leiden. Diese Siegesnachricht ist das Ende der Zwing-herrschaft Satans, da der Christus Gottes der Kyrios und der Heiland der Welt ist.