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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Autor: BM / 24.06.2020 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld in Agenda LOHN Inhaltsverzeichnis Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1610 2 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 3 3. Vorgehensweisen 3 3.1. Arbeitsausfall anzeigen 4 3.2. Kurzarbeit einrichten 5 3.3. Personaldaten für Stundenlöhner einrichten 6 3.4. Personaldaten für Gehaltsempfänger einrichten 7 3.5. Ausfallstunden erfassen 9 3.6. Auswertungen kontrollieren und versenden 14 4. Details 14 4.1. Berechnung des Kurzarbeitergelds 15 4.2. Erhöhung Kurzarbeitergeld für den Zeitraum 01.03.-31.12.2020 17 4.3. Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten 18 4.4. Kug fiktiv 21 4.5. Berechnung der pauschalierten SV-Erstattung 23 4.6. Zuschuss zum Kurzarbeitergeld 31 4.7. Feiertagslohn in Höhe von Kug - Kug Feiertag 35 4.8. Arbeitsunfähigkeit bei Kurzarbeit 40 4.9. Abrechnung bei behördlich angeordneter Quarantäne 41 4.10. Nebenbeschäftigung bei Kurzarbeit 46 5. Wichtige Informationen

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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: BM / 24.06.2020

Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld in Agenda LOHN

Inhaltsverzeichnis

Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1610

21. Ziel

22. Voraussetzungen

33. Vorgehensweisen

33.1. Arbeitsausfall anzeigen

43.2. Kurzarbeit einrichten

53.3. Personaldaten für Stundenlöhner einrichten

63.4. Personaldaten für Gehaltsempfänger einrichten

73.5. Ausfallstunden erfassen

93.6. Auswertungen kontrollieren und versenden

144. Details

144.1. Berechnung des Kurzarbeitergelds

154.2. Erhöhung Kurzarbeitergeld für den Zeitraum 01.03.-31.12.2020

174.3. Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

184.4. Kug fiktiv

214.5. Berechnung der pauschalierten SV-Erstattung

234.6. Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

314.7. Feiertagslohn in Höhe von Kug - Kug Feiertag

354.8. Arbeitsunfähigkeit bei Kurzarbeit

404.9. Abrechnung bei behördlich angeordneter Quarantäne

414.10. Nebenbeschäftigung bei Kurzarbeit

465. Wichtige Informationen

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Seite 2Info für Anwender Nr. 1610

Ziel1.

Das Info erklärt, wie Sie Kurzarbeit und Saison-Kurzarbeit in Agenda LOHN einrichten und abrechnen.

Voraussetzungen2.

Wenn Betriebe in eine unverschuldete Notlage geraten und die Arbeit vorübergehend verringern bzw.einstellen, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeldbzw. Saison-Kurzarbeitergeld.

Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes ist es, bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigungder Arbeitnehmer zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden.

Gesetzliche Bedingungen für erweitertes Kurzarbeitergeld zur Corona-Krise

§ Ab der Abrechnungsperiode März 2020

§ Vorläufig befristet bis zur Abrechnungsperiode Dezember 2020.

§ Mindestens 10 Prozent der Beschäftigten haben einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10Prozent.

§ Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und habenAnspruch auf Kug.

§ Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozenterstattet.

§ In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird aufden Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

§ An der Berechnung im Vergleich zum bisherigen Kug ändert sich nur die Erstattung deranfallenden SV-Beiträge.

Gesetzliche Bedingungen für Erhöhung Kurzarbeitergeld durch Sozialpaket II

Für den Lohnabrechnungszeitraum 01.03.2020 – 31.12.2020 erhöht sich das Kurzarbeitergeld wiefolgt:

Ab dem 4. Bezugsmonat

Leistungssatz 3: auf 77 % der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer mit KindLeistungssatz 4: auf 70 % der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer ohne Kind

Ab dem 7. Bezugsmonat

Leistungssatz 5: auf 87 % der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer mit KindLeistungssatz 6: auf 80 % der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer ohne Kind

Gesetzliche Bedingungen für Steuerfreistellung des Arbeitgeberzuschusses zum Kug durchCorona-Steuerhilfegesetz

Für den Lohnabrechnungszeitraum 01.03.2020 – 31.12.2020 werden die Arbeitgeberzuschüsse zumKurzarbeitergeld steuerfrei gestellt, soweit diese auch sozialversicherungsfrei sind.

Gesetzliche Bedingungen für konjunkturelles Kurzarbeitergeld

§ Schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder unvorhersehbares Ereignis beim Arbeitgeber

§ Maximal zwölf Monate

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Seite 3Info für Anwender Nr. 1610

Gesetzliche Bedingungen für Saison-Kurzarbeitergeld

§ Witterungsbedingter Arbeitsausfall in den Wintermonaten

§ Auftragsmangel in Betrieben der Bauwirtschaft

§ Anspruchszeitraum vom 01.12.-31.03.

Berechnung und Auswertungen in Agenda LOHN

Agenda LOHN ermittelt und erstellt abhängig von den erfassten Ausfallstunden:

§ das Kurzarbeitergeld bzw. Saison-Kurzarbeitergeld

§ das fiktive Entgelt

§ die Kug-Abrechnungslisten für die Arbeitsagentur

§ die Kug-Abrechnungslisten für die Krankenkasse

§ den Kug-Antrag für die Arbeitsagentur

Achtung

§ Der Kug-Antrag muss vom Betriebsinhaber unterschrieben werden und per Postweg oder Faxan die Agentur für Arbeit gesendet werden. Alternativ können Antrag und Listen im Online-Portalder Agentur für Arbeit nach erfolgter Registrierung hochgeladen werden.

§ Überprüfen Sie die Bankverbindung auf dem Antrag auf Aktualität: »Stammdaten |Mandanten-Programmdaten | Register: Allgemein | Feld: Bank«

Personenkreis

Kurzarbeitergeld wird nur für arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeitnehmer/-innen gewährt.

Kein Kurzarbeitergeld erhalten:

§ Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Job).

§ Arbeitnehmer, die eine unständige Beschäftigung berufsmäßig ausüben.

§ Nach geltendem Recht sind Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfreiin der Arbeitslosenversicherung.

§ Geschäftsführer, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Fremdgeschäftsführer,die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben aber Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Vorgehensweisen3.

Arbeitsausfall anzeigen3.1.

Um Kug/S-Kug zu beantragen, müssen Sie den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen.Hierfür steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, das sie ausfüllen und an die Agentur für Arbeitübersenden müssen.

Wenn Sie noch keine Stamm-Nr. für Kug zugeteilt bekommen haben, wird Ihnen die Stamm-Nr. nachBearbeitung der Anzeige von der Agentur für Arbeit mitgeteilt. Sie können die voraussichtlicheBeitragsschuld und die Monatsabrechnung ohne Kug-Nr. durchführen. Der Antrag sollte aber nur mit derStamm-Nr. an die Agentur für Arbeit versendet werden. Tragen Sie diese gegebenenfalls manuell nach.

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Seite 4Info für Anwender Nr. 1610

Kurzarbeit einrichten3.2.

Achtung

§ Sie können die Kug-Berechnung im Nachhinein für die Abrechnung von Vormonaten nichtaktivieren!

§ Für nachfolgende Berechnungsmonate können Sie die Kug-Berechnung nicht mehr deaktivieren!Damit ist eine korrekte Abwicklung von Nachberechnungen gewährleistet.

Konjunkturelles Kug und Corona-Kug

1. »Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: Bau/Kug/ATZ/Tarife«.

2. <Kurzarbeit berechnen> aktivieren.

3. »Stamm-Nr. Kug«, »Ableitungs-Nr. Kug« und »Arbeitsagentur Kug/S-Kug« erfassen.

Saison-Kug

1. »Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: Bau/Kug/ATZ/Tarife«.

2. <Baulohn berechnen> aktivieren.

3. »Stamm-Nr. Kug (s-Kug)«, »Ableitungs-Nr. Kug (S-Kug)« und »Arbeitsagentur Kug/S-Kug«erfassen.

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Seite 5Info für Anwender Nr. 1610

Personaldaten für Stundenlöhner einrichten3.3.

Personaldaten für Stundenlöhner (gewerbliche Arbeitnehmer)

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

2. <Stundenlöhner> aktivieren.

3. Feld »Stundenlohn Kug«:

Der Stundenlohn für die Ermittlung des Soll-Entgelts wird grundsätzlich aus den Eingaben imRegister »Firma« im Feld »Stundenlöhne / Faktoren« ermittelt. Erfassen Sie einen hiervonabweichenden Stundenlohn, wenn im Stundenlohn SV-pflichtige Zusatzleistungen des Arbeitgeberswie z. B. VWL berücksichtigt werden sollen, die bei Kug nicht weiter gewährt werden.

4. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.

Erfassen Sie die Wochenarbeitszeit zur Ermittlung des Soll-Entgelts.

HinweisWenn Sie ein Arbeitszeitmodell mit der Soll-Stunden-Ermittlung <Abgleich der monatlichenAnwesenheitsstunden mit den Monatslohnstunden> verwenden, werden die Soll-Stundenausschließlich aus den Eingaben im Arbeitszeitmodell berücksichtigt.

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Seite 6Info für Anwender Nr. 1610

Personaldaten für Gehaltsempfänger einrichten3.4.

Personaldaten für Gehaltsempfänger (Angestellte)

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

2. Erfassen Sie im Feld »Gehalt Kug« das ungekürzte Monatsgehalt, das der Arbeitnehmer ohneAusfall bekommen und das vom Arbeitgeber wegen Kug nicht weitergewährt werden würde.

3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.

Erfassen Sie eine Wochenarbeitszeit zur Ermittlung des Stundensatzes für Abzug von Kug.

Berechnung in LOHN

LOHN ermittelt einen Stundensatz anhand der hinterlegten Wochenarbeitszeit und dem erfasstenBetrag aus dem »Gehalt Kug«. Der Stundensatz wird mit der Anzahl der Kug-Ausfallstundenmultipliziert und stellt den »Kug-Abzug vom Gehalt« dar.

AchtungZur korrekten Verrechnung des Abzugs der Kug-Stunden muss ein Festbezug für das bisherigeGehalt hinterlegt sein.

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Ausfallstunden erfassen3.5.

Erfassung von Kurzarbeitergeld

Für die Erfassung des Kurzarbeitergeldes in LOHN stehen Ihnen folgende Kalenderschlüssel zurVerfügung:

§ 200 »Kurzarbeit, Ausfallstunden«

§ 201 »Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZ bei Beginn LFZ vor KUG-Zeitraum«

§ 202 »Kurzarbeit, Feiertagsvergütung in Höhe KUG«

§ 205 »Kurzarbeit, Ausfallstunden bei Beginn behördlicher Quarantäne nach Beginn KUG-Zeitraum«

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«.

2. Kalenderschlüssel 200 »Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.

Erfassung von Saison-Kurzarbeitergeld

Für die Erfassung des Saison-Kurzarbeitergeldes in LOHN stehen folgende Kalenderschlüssel zurVerfügung:

§ 210 »Saison-Kurzarbeit, witterungsbedingte Ausfallstunden«

§ 211 »Saison-Kurzarbeit, witterungsbedingter Ausfall unter 1 Stunde «

§ 212 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZ bei Beginn LFZ vor S-KUG-Zeitraum«

§ 215 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden bei Beginn behördlicher Quarantäne nach Beginn S-KUGZeitraum«

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«.

2. Kalenderschlüssel 210 »Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.

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Erfassung im Kalender schwierig z. B. aufgrund fehlender Stundenaufstellung

Gehen Sie folgendermaßen vor:

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Dialog«.

2. <Buchung neu>.

3. Erfassen Sie die Ausfallstunden für den Abrechnungsmonat mit:

– Lohnart K401 »KUG Std./Kurzarbeitergeld«– Lohnart K405 »KUG-Stunden Feiertag«

Achtung

Bei folgenden Sachverhalten müssen Sie die Erfassung der Ausfallstunden zwingend im Kalendervornehmen:

§ Anordnung der Quarantäne nach Beginn Kug:Kalenderschlüssel 205 bzw. 215

§ Ausfallstunden während Lohnfortzahlung bei Beginn der Lohnfortzahlung vor Kug: Kalenderschlüssel 201 bzw. 212.

Wir empfehlen Ihnen, alle Kug-Ausfallstunden soweit wie möglich im Kalender zu erfassen.

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Auswertungen kontrollieren und versenden3.6.

Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge bei Gehaltsempfängern

Bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld bei Gehaltsempfängern gilt:

Darstellung Soll-Entgelt im Bruttobereich.

Lohnart K409 kürzt das Soll-Entgelt um die Ausfallstunden.

Im Nettobereich wird mit der Lohnart K401 das automatisch ermittelte Kurzarbeitergeldausgewiesen. Es ist zusätzlich auszuzahlen und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Zur Information wird mit der Lohnart K901 »Kug - fiktiv (80%)«das Entgelt dargestellt, das derArbeitgeber zusätzlich als fiktives Entgelt zu verbeitragen hat.

Ermittlung des fiktiven Entgelts

Soll-Entgelt- Ist-Entgelt= Ausfallentgelt und daraus 80 % = fiktives Entgelt

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Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge bei Stundenlöhnern bzw. schwankendem Entgelt

Bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld bei Stundenlöhnern oder Arbeitnehmern mit schwankendemEntgelt gilt:

Darstellung des Ist-Entgelts im Bruttobereich.

Im Nettobereich wird mit der Lohnart K401 das automatisch ermittelte Kurzarbeitergeldausgewiesen. Es ist zusätzlich auszuzahlen und ist steuer- sowie sozialversicherungsfrei.

Zur Information wird mit der Lohnart K901 das Entgelt dargestellt, das der Arbeitgeber zusätzlichals fiktives Entgelt zu verbeitragen hat.

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Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | Kug-Arbeitsamt«.

AchtungKontrollieren Sie die Berechnungsergebnisse auf korrekte Werte.

Für die Lohnabrechnungszeiträume Juni 2020 bis Dezember 2020 wird die erweiterte Abrechnungslistemit der Anzahl der Bezugsmonate und den erhöhten Leistungssätzen ausgegeben:

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Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur Saison-Kurzarbeitergeld

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | Kug-Arbeitsamt«.

Bei der Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld werden für gewerbliche Arbeitnehmer zusätzlichfolgende Werte ausgewiesen:

§ MWG

§ ZWG

§ Beitragserstattung auf das Saison-Kurzarbeitergeld

AchtungKontrollieren Sie die Berechnungsergebnisse auf korrekte Werte.

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Antrag auf Kurzarbeitergeld

Der Kug-Antrag muss vom Betriebsinhaber unterschrieben werden und per Postweg an die Agentur fürArbeit gesendet werden. Alternativ können Antrag und Listen im Online-Portal der Agentur für Arbeitnach erfolgter Registrierung hochgeladen werden.

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | aktueller Monat | Kurzarbeit |KUG-Arbeitsamt_AntragKUG«.

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Beitragsabrechnung

Ausweis des zusätzlich verbeitragten fiktiven Entgelts in einer eigenen Zeile.

Details4.

Berechnung des Kurzarbeitergelds4.1.

LOHN berechnet das Kurzarbeitergeld automatisch.

Ermittlung

Rechnerischer Leistungssatz aus dem Soll-Entgelt- Rechnerischer Leistungssatz aus dem Ist-Entgelt = auszuzahlendes Kurzarbeitergeld

Leistungssatz

Kurzarbeitergeld wird in zwei verschiedenen Leistungssätzen gewährt:

§ 67 % (erhöhter Leistungssatz = Leistungssatz 1) Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler vonmindestens 0,5 eingetragen ist (die Kinder i. S. des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG haben) oder fürdie aufgrund einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit der Leistungssatz 1 maßgebend ist.

§ 60 % (allgemeiner Leistungssatz = Leistungssatz 2) Für alle übrigen Arbeitnehmer.

Aus der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergelds (Kug) der Bundesagentur für Arbeit können diesogenannten »rechnerischen Leistungssätze nach den pauschalisierten monatlichen Nettoentgelten«entnommen werden für das jeweilige Bruttoarbeitsentgelt (Soll-Entgelt bzw. Ist-Entgelt)

§ unter Berücksichtigung des Leistungssatzes 1 (67 %) bzw. Leistungssatzes 2 (60 %),

§ unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse.

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Soll-Entgelt

Das Soll-Entgelt ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer imAnspruchszeitraum (Kalendermonat) ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte.

Überstunden und Einmalzahlungen sind nicht zu berücksichtigen.

Beispiel: Gewerblicher Arbeitnehmer

Die Wochenarbeitszeit beträgt von Mo.-Fr. jeweils 8 Stunden.Der Monat Dezember hat 22 ArbeitstageArbeitstage 22 x 8 Std. = 176 Std. x Stundenlohn = Soll-Entgelt

Ist-Entgelt

Das Ist-Entgelt ist das im jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) tatsächlich erzielte gesamtesozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt.

Erhöhung Kurzarbeitergeld für den Zeitraum 01.03.-31.12.20204.2.

Allgemein

Mit dem Sozialschutzpaket II hat der Gesetzgeber die Erhöhungen des Kurzarbeitergelds beschlossen.Diese Erhöhung ist auf Lohnzahlungszeiträume vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 befristet. Hat sichdas Arbeitsentgelt aufgrund von Kurzarbeit im Bezugsmonat um mindestens 50 %(Nettoentgeltdifferenz) reduziert, erhöht sich das Kurzarbeitergeld wie folgt:

Erhöhung Kurzarbeitergeld ab dem 4. Bezugsmonat:

Leistungssatz 3: auf 77 % der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer mit KindLeistungssatz 4: auf 70 % der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer ohne Kind

Erhöhung Kurzarbeitergeld ab dem 7. Bezugsmonat:

Leistungssatz 5: auf 87 % der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer mit KindLeistungssatz 6: auf 80 % der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer ohne Kind

Der Referenzmonat für die Berechnung der individuellen Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld istder März 2020. Der erhöhte Leistungssatz kann somit frühestens im Monat Juni 2020 erstmalig inAnspruch genommen werden, da es der erste Monat ist, in dem 4 Bezugsmonate erreicht sind.

Bei Ermittlung der Anzahl der Bezugsmonate werden alle Monate mit Kug-Bezug berücksichtigt, auchwenn die Nettoentgeltdifferenz weniger als 50 Prozent betragen hat.

HinweisNicht auf die Bezugsmonate werden die Monate angerechnet, für die ausschließlich Kug-Krankenkasse abgerechnet wurde. Voraussetzung für die Berücksichtigung als Bezugsmonat istimmer, dass das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit übernommen wird.

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Seite 16Info für Anwender Nr. 1610

Berechnung Nettoentgeltdifferenz

Nettoentgeltdifferenz = Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt jeweils ungerundet

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | KUG-Arbeitsamt«

Beispiel

Hans Mustermann war im Zeitraum März 2020 bis Mai 2020 im Kug-Bezug mit jeweils 30 %Entgeltausfall. Der Monat Juni ist sein 4. Bezugsmonat.

Berechnung

Hälftiges Arbeitsentgelt

3.200,00 € x 50 % = 1.600,00 €

Nettoentgeltdifferenz/Entgeltausfall

3.200,00 € - 1.434,48 € = 1.765,52 €

Im Juni 2020 beträgt sein Entgeltausfall mehr als 50 %. Er hat damit Anspruch auf den Leistungssatzvon 70 %. LOHN ermittelt die Anzahl der Bezugsmonate automatisch und berechnet denentsprechenden Leistungssatz:

HinweisDie Nettoentgeltdifferenz darf maximal die Beitragsbemessungsgrenze in der RV in Höhe von von6.900,00 € erreichen.

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Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten4.3.

Lohnsteuerrechtliche Besonderheiten

§ Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei.

§ Das Kurzarbeitergeld wird netto an den Arbeitnehmer ausgezahlt.

§ Als Lohnersatzleistung unterliegt das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt. Dasbedeutet, dass das ausgezahlte Kurzarbeitergeld bei der Ermittlung des Steuersatzes imRahmen des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden muss.

§ In der Lohnsteuerbescheinigung ist das ausgezahlte Kurzarbeitergeld in der Zeile 15auszuweisen.

§ Es kann gepfändet werden.

Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

§ Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld besteht in der Sozialversicherung weiterhin dieVersicherungspflicht.

§ Das ausgezahlte Kurzarbeitergeld ist sozialversicherungsfrei.

§ Für das ausgefallene Arbeitsentgelt (infolge von Kurzarbeit) ist ein fiktives Arbeitsentgelt zurErmittlung der Sozialversicherungsbeiträge anzusetzen. Das fiktive Arbeitsentgelt beträgt 80 % des ausgefallenen Entgelts.

§ Die Arbeitgeberbeiträge für das fiktive Arbeitsentgelt fallen in der Kranken-, Pflege- sowieRentenversicherung, nicht aber in der Arbeitslosenversicherung an. Die Beträge erhöhen dasSV-Brutto auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge im jeweiligen Zweig, die SV-Beiträge fürden Arbeitnehmer werden aber aus dem verminderten Entgelt berechnet:

§ Der Arbeitgeber trägt den kassenindividuellen Zusatzbeitrag des Arbeitnehmers, der auf dasfiktive Arbeitsentgelt entfällt.

§ Der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 % ist für das fiktiveArbeitsentgelt nicht abzuführen. Hierüber erfolgt eine pauschale Ausgleichsabgabe an dieKrankenkassen durch die Bundesagentur für Arbeit.

§ Die Umlage ist nur für das tatsächliche Entgelt (Ist-Entgelt) abzuführen.

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Kug fiktiv4.4.

Kug fiktiv = (Soll-Entgelt - Ist-Entgelt) x 80 % = Ausfallentgelt x 80 %

Beispiel Stundenlohnempfänger

Stundenlohn 19,00 €

Kurzarbeit siehe Kalender 40 Stunden

Wochenarbeitszeit Mo-Fr. jeweils 8,00 Std.

Kug fiktiv = 40 Std. x 19,00 € x 80 % 608,00 €

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Beispiel Gehaltsempfänger

Gehalt 2.200,00 €

Kurzarbeit siehe Kalender 40 Stunden

Wochenarbeitszeit Mo-Fr. jeweils 8,00 Std.

Sollstunden = 22 Arbeitstage x 8 Stunden 176 Stunden

Kug fiktiv = 2.200,00 € : 176 Stunden x 40 Stunden x 80 % 400,00 €

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Kug fiktiv bei Kug krank bei Beginn Lohnfortzahlung vor Kug-Zeitraum

Im Kalender erfasste Ausfallstunden mit Kalenderschlüssel 201 »Kurzarbeit, Ausfallstunden währendLFZ bei Beginn LFZ vor KUG-Zeitraum« dürfen bei der Berechnung von Kug fiktiv nicht berücksichtigtwerden.

Die Erstattung der Lohnfortzahlung in Höhe von Kug leistet die Krankenkasse des Arbeitnehmers.

Beispiel

Gehalt 2.200,00 €

Kurzarbeit siehe Kalender 40 Stunden

Kug krank siehe Kalender 40 Stunden

Wochenarbeitszeit Mo-Fr. jeweils 8,00 Std.

Sollstunden = 22 Arbeitstage x 8 Stunden 176 Stunden

Kug fiktiv = 2.200,00 € : 176 Stunden x 40 Stunden x 80 % 400,00 €

Kalenderschlüssel 201 »Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZ bei Beginn LFZ vor KUG-Zeitraum«

Kalenderschlüssel 200 »Kurzarbeit, Ausfallstunden«

In den Auswertungen »KUG-Arbeitsamt« und »KUG-Krankenkasse« wird das Kurzarbeiter- undKrankengeld jeweils anteilig berechnet.

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Berechnung der pauschalierten SV-Erstattung4.5.

Rückwirkend für den Zeitraum von 01.03. bis 31.12.2020 wird die Sozialversicherung auf das gezahlteKurzarbeitergeld in pauschalierter Form von der Bundesagentur für Arbeit an die Arbeitgeberzurückerstattet. Das gilt auch für das Bauhauptgewerbe und die Nebengewerbe Garten- undLandschaftsbau, Maler- und Lackierer und dem Dachdeckergewerbe für die Monate 03.2020 und12.2020.

Der pauschalierte Wert beträgt 37,6 % und setzt sich aus folgenden Beitragssätzen zusammen:

+ 14,60 % Krankenversicherung+ 1,10 % Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung+ 18,60 % Rentenversicherung+ 3,05 % Pflegeversicherung+ 0,25 % Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung

37,60 % Gesamtbeitrag zur Berechnung der pauschalierten SV-Erstattung

Die Pauschalierung der SV-Erstattung findet auch für freiwillig oder privat KrankenversicherteAnwendung.

Die Formel zur Berechnung der pauschalierten SV-Erstattung lautet:

(Soll-Entgelt – Ist-Entgelt) x 80 % x 37,6 % = pauschalierte SV-Erstattung(3.500,00 Euro – 1.909,10 Euro) x 80 % x 37,6 % = 478,54 Euro

HinweisDie pauschalierte SV-Erstattung wird max. bis zur AV-Grenze (6.900,00 Euro) im Soll- und im Ist-Entgelt berücksichtigt.

AchtungFür Krankengeld in Höhe von Kurarbeitergeld ist keine SV-Erstattung zu berechnen. Es sind nurStunden aus Kurzarbeit zu ermitteln und berechnen, für die die Arbeitsagentur aufkommt.

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Seite 22Info für Anwender Nr. 1610

Beispiel: Kug-Krankstunden und Kug-Arbeitsamt in einem Monat

Arbeitnehmer hat insgesamt 56 Stunden Ausfall durch Kurzarbeit:

§ 16 Stunden Kurzarbeitergeld Arbeitsagentur

§ 40 Stunden Krankengeld i. H. v. Kug

Lösung

Die Berechnung der pauschalierten SV-Erstattung ist nur auf die Kurzarbeitergeld-Stunden derArbeitsagentur zu berechnen.

Formel

1. (Soll-Entgelt - Ist-Entgelt) x 80 % x 37,6 % = SV-Erstattung(2.851,20 Euro - 1.944,00 Euro) x 80 % x 37,6 % = 272,89 Euro

2. Aufteilung der Ausfallstunden

272,89 Euro : 56 Gesamtstunden x 16 Std Kug Arbeitsagentur = 77,97 Euro

Beispiel: Arbeitnehmer ist den ganzen Monat krank in Höhe von Kurzarbeit.

Die Krankenkasse kommt zu 100 % für das Krankengeld in Höhe von Kug auf.

Lösung

Es darf keine pauschalierte SV-Erstattung berechnet werden.

Das Krankengeld in Höhe von Kug ist auf der Abrechnungsliste für die Krankenkasse ausgewiesen.

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Seite 23Info für Anwender Nr. 1610

Zuschuss zum Kurzarbeitergeld4.6.

Zuschuss Kurzarbeitergeld bis Februar 2020 und ab Januar 20214.6.1.

Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gewähren (siehe Tarif- undArbeitsverträge). Der Zuschuss ist grundsätzlich steuerpflichtig. Überschreitet das auszuzahlende Kugzusammen mit dem Zuschuss das »Kug-fiktiv«, ist der übersteigende Anteil zusätzlich SV-pflichtig.

Zur Erfassung des Zuschusses steht Ihnen in LOHN die Lohnart K500 »Zuschuss KUG« zur Verfügung.Wenn Zuschuss und auszuzahlendes Kurzarbeitergeld das »Kug-fiktiv« überschreiten, muss derübersteigende Betrag mit LA K501 »Zuschuss KUG über 80 %« erfasst werden.

AchtungAgenda LOHN überwacht die Überschreitung des »Kug-fiktiv« nicht automatisch!

Berechnung maximal möglicher SV-freier Zuschuss

Fiktivlohn = 80% des ausgefallenen Entgelts

- Auszuzahlendes Kurzarbeitergeld = siehe Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

= Maximal möglicher beitragsfreier Zuschuss

Beispiel 1

Kurzarbeit 16.07.-31.07.2020

Gehalt 3.000,00 Euro

Steuermerkmale Steuerklasse 3, Ki-FB 1,0, o. B.

Ausgefallene Arbeitstage 12

Wochenarbeitszeit Mo-Fr. jeweils 8,00 Std.

Sollstunden Juli 2020 184 Stunden

Zuschuss Aufstockung auf volles letztes Nettoentgelt

Ermittlung

Fiktivlohn 1.565,22 € x 80 % 1.252,18 €

AuszuzahlendesKurzarbeitergeld

Siehe Abrechnung derBrutto-Netto-Bezüge

- 728,18 €

Maximal möglicher beitragsfreier Zuschuss brutto(Lohnart K500)

524,00 €

Letztes Nettoentgelt 2.255,09 €

Auszahlungsbetrag mit Kug 1.877,80 €

Differenz zum letzten Netto 377,29 €

Die Differenz in Höhe von 377,29 € übersteigt den maximal möglichen beitragsfreien Zuschuss nicht.

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Seite 24Info für Anwender Nr. 1610

Agenda LOHN

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

2. »Gehalt Kug« mit 3.000,00 € erfassen.

3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.

4. Ausfallstunden mit dem Kalenderschlüssel 200 »Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.

5. Buchung im Register »Dialog« folgendermaßen erfassen:Lohnart K500 »Zuschuss KUG« in Höhe von 377,29 €.

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Seite 25Info für Anwender Nr. 1610

6. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.

HinweisDa auch mit dem Zuschuss keine Lohnsteuer anfällt, kann der Zuschuss brutto = netto erfasstwerden.

Beispiel 2

Kurzarbeit 01.07.-16.07.2020

Gehalt 4.600 Euro

Steuermerkmale Steuerklasse 5, kein Ki-FB, o. B.

Ausgefallene Arbeitstage 12

Wochenarbeitszeit Mo-Fr. jeweils 8,00 Std.

Sollstunden Juli 2020 184 Stunden

Zuschuss Aufstockung auf volles letztes Nettoentgelt

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Seite 26Info für Anwender Nr. 1610

Ermittlung

Fiktivlohn 2.400,00 € x 80 % 1.920,00 €

AuszuzahlendesKurzarbeitergeld

Siehe Abrechnung derBrutto-Netto-Bezüge

-632,10 €

Maximal möglicher beitragsfreier Zuschuss brutto(Lohnart K500)

1,287,90 €

Letztes Nettoentgelt 2.325,86 €

Auszahlungsbetrag mit Kug 1.901,47 €

Differenz zum letzten Netto 424,39 €

Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge ohne Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses zum Kug muss durch schätzungsweises Annähern mittelsVorabberechnungen manuell ermittelt werden, da Lohnsteuer anfällt.

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Seite 27Info für Anwender Nr. 1610

Agenda LOHN

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

2. »Gehalt Kug« mit 4.600 € erfassen.

3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.

4. Ausfallstunden mit dem Kalenderschlüssel 200 »Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.

5. Buchungen im Register »Dialog« folgendermaßen erfassen:Lohnart K500 »Zuschuss KUG« mit Differenz zum letzten Netto in Höhe von 424,39 Euro.

Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren und Zuschuss mit erneuter Vorabberechnunganpassen, bis gewünschter Auszahlungsbetrag erreicht ist:

Zuschuss LA K500 Auszahlungsbetrag Differenz zum letzten Netto2.325,86 €

424,39 € 2.180,08 € - 145,78 €

800,00 € 2.426,81 € + 100,95 €

700,00 € 2.363,74 € + 37,88 €

650,00 € 2.331,67 € + 5,81 €

640,00 € 2.325,55 - 0,31 €

Der Zuschuss i. H. v. 640,00 € erreicht den gewünschten Auszahlungsbetrag annähernd genau undkann sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.

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Seite 28Info für Anwender Nr. 1610

Steuerfreistellung Zuschuss Kurzarbeit ab März 2020 bis Dezember 20204.6.2.

Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz werden Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld steuerfreigestellt, soweit diese sozialversicherungsfrei sind. Die Regelung ist für Lohnzahlungszeiträume vom01.03.2020 bis zum 31.12.2020 befristet.

In Agenda LOHN steht Ihnen zur Abrechnung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses die Lohnart K502»Zuschuss KUG steuerfrei« zur Verfügung. Diese verwenden Sie statt der Lohnart K500.

Auswertungen

Lohnsteuer-Bescheinigung

Der steuerfreie Zuschuss zum Kurzarbeitergeld fließt in den Progressionsvorbehalt und ist daher aufder Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 zusammen mit dem Kurzarbeitergeld auszuweisen:

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | LSt-Bescheinigung«.

Lohnkonto

Der steuerfreie Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird im Lohnkonto in einer eigenen Zeileausgewiesen:

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Lohnkonto«.

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Seite 30Info für Anwender Nr. 1610

Korrektur abgeschlossener Monate

Die Regelung zur Steuerfreistellung des Arbeitgeberzuschusses zum Kurzarbeitergeld erfolgtrückwirkend ab der Lohnperiode März 2020. Es wird in vielen Fällen eine Korrektur bereitsabgeschlossener Monate erforderlich sein.

Ermittlung der bereits gezahlten steuerpflichtigen aber sozialversicherungsfreien Arbeitgeber-Kug-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und Nachberechnung

1. »Auswertungen | Betriebswirtschaftliche Planung und Controlling | Lohnartensuche«.

2. Wählen Sie den zu korrigierenden Zeitraum. Erfassen Sie die Lohnart K500, mit der der Zuschussursprünglich steuerpflichtig abgerechnet wurde und <Starten>.

3. Durch Aufklappen der einzelnen Arbeitnehmer werden die gezahlten Zuschüsse pro Periodedargestellt:

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Seite 31Info für Anwender Nr. 1610

4. »Bearbeitung | Nachberechnung Bezüge«: Erfassen Sie für jeden Korrekturmonat folgendeBuchungen:

§ Lohnart K500 mit dem Vorzeichen »-« und dem entsprechenden Betrag

§ Lohnart K502 mit dem Vorzeichen »+« und dem entsprechenden Betrag

Er wird sich auf der Lohnabrechnung eine entsprechend höhere Auszahlung ergeben, soweit in derUrsprungsabrechnung Steuern auf den Kug-Zuschuss angefallen sind.

HinweisDurch die nachträgliche Steuerfreistellung kann sich bei der Nachberechnung eine höhereAuszahlung ergeben als in einem Monat ohne Kug-Bezug. Prüfen Sie gegebenenfalls, inwieweit dieMöglichkeit (rechtlich, arbeits- bzw. tarifvertraglich) besteht, falls gewünscht den steuerfreienZuschuss entsprechend zu kürzen.

Feiertagslohn in Höhe von Kug - Kug Feiertag4.7.

Hinweis zum Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit für Kug Feiertag

Wurde innerhalb eines Anspruchszeitraumes die Entgeltzahlung an Feiertagen Höhe des Kug wegender Kurzarbeit im Betrieb auf den Betrag des Kug reduziert (abhängig von tarif-/arbeitsrechtlicherRegelung), ist bei unverändertem Soll-Entgelt das Ist-Entgelt einzutragen, das um den gekürztenBetrag erhöht wird.

Aufgrund der Steuerprogression können sich zwischen den vorstehenden Berechnungsmethodengeringe Differenzen in der Höhe der Leistungen ergeben.

Allgemeine Bestimmungen und Regelungen

§ Der Arbeitgeber kann das Entgelt an Feiertagen im Kug-Zeitraum in Höhe des zu zahlendenKurzarbeitergelds fortzahlen.

§ Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob er die Berechnung für Kug Feiertag anwendet.

§ Kug Feiertag wird von Bundesagentur für Arbeit nicht erstattet (§ 177 I SGB III).

§ Der Arbeitgeber trägt die Beiträge zur Sozialversicherung alleine.

§ Die Regelung für Kug Feiertag gilt nicht für das Baugewerbe bei Saison-Kug (01.12.-31.03).

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Agenda LOHN

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

Zur Berechnung Kug Feiertag erfassen Sie an den fortzuzahlenden Feiertagen den Kalenderschlüssel202 »Kurzarbeit, Feiertagsvergütung in Höhe Kug«.

LOHN führt im Hintergrund eine fiktive Berechnung zur Ermittlung des Kug Feiertag automatisch durch:

1. Ermittlung Sollstunden.

2. Ermittlung Ist-Stunden ohne Berücksichtigung der Feiertagsstunden.

3. Fiktives Kug für Feiertag = Rechnerischer Leistungssatz aus dem Soll-Entgelt- Rechnerischer Leistungssatz aus dem Ist-Entgelt

4. Ermittlung Kug Feiertag

Kug Feiertag = Fiktives Kug für Feiertag

(Ausfallstunden + Feiertagsstunden) x Anzahl Feiertagsstunden

HinweisDer Stundensatz bei Kug Feiertag entspricht nicht der durchschnittlichen Leistung pro Stunde aufder Kug-Liste, da die Ermittlung der Leistungssätze für das Ist-Entgelt unterschiedlich ist.

Beispiel

An zwei gesetzlichen Feiertagen fällt Feiertagslohn in Höhe des Kurzarbeitergelds an.Die Rechengrößen sind:

§ Arbeitnehmer erhält für 94 tatsächlich geleistete Stunden den vereinbarten Stundenlohn von 12Euro.

§ Die monatliche Arbeitszeit beträgt 168 Stunden.

§ Die Lohnsteuermerkmale sind: Steuerklasse I, kein Kinderfreibetrag

§ Das Kurzarbeitergeld wird mit dem Leistungssatz 2 berechnet.

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Lösung Stundenlöhner

1. Soll-Entgelt für die Berechnung Kug Feiertag

Geleistete Stunden 12,00 € x 94,00 Std. 1.128,00 €

+ Kug-Stunden 12,00 € x 60,00 Std. 720,00 €

+ Feiertagslohn 12,00 € x 14,00 Std. 168,00 €

= Soll-Entgelt 2.016,00 €

2. Ist-Entgelt für die Berechnung Kug Feiertag

Geleistete Stunden 12,00 € x 94 Stunden 1.128,00 €

= Ist-Entgelt 1.128,00 €

3. Ermittlung der Höhe Kug Feiertag

Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Soll-Entgelt in Höhe von 2.016,00 € ergibtlt. Kug-Tabelle mit Steuerklasse 1 mit Leistungssatz 2 856,88 €

-Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Ist-Entgelt in Höhe von 1.128,00 € ergibtlt. Kug-Tabelle mit Steuerklasse 1 mit Leistungssatz 2 534,85 €

Fiktives Kug für Kug Feiertag 322,03 €

Kug Feiertag = Fiktives Kug für Feiertag

(Ausfallstunden + Feiertagsstunden) x Anzahl Feiertagsstunden

Kug Feiertag = 322,03 € : 74,00 Std. x 14 Std = 60,92 €

4. Ermittlung tatsächliches Soll-Entgelt

168 Sollstunden x 12 Euro = 2.016 Euro

Geleistete Stunden 12,00 € x 94,00 Stunden 1.128,00 €

+ Kug-Stunden 12,00 € x 60,00 Stunden 720,00 €

+ Feiertagslohn 12,00 € x 14,00 Stunden 168,00 €

= Tatsächliches Soll-Entgelt 2.016,00 €

5. Ermittlung tatsächliches Ist-Entgelt

Geleistete Stunden 12,00 € x 94,00 Stunden 1.128,00 €

+ Feiertagslohn 12,00 € x 14,00 Stunden 168,00 €

= Tatsächliches Ist-Entgelt 1.296,00 €

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Beispiel

An zwei gesetzlichen Feiertagen fällt Feiertagslohn in Höhe des Kurzarbeitergelds an.Die Rechengrößen sind:

Gehalt: 3.750 EuroDie monatliche Arbeitszeit beträgt: 176 StundenDie Lohnsteuermerkmale sind: Steuerklasse I, Kinderfreibetrag 1,0Das Kurzarbeitergeld wird berechnet mit: Leistungssatz 1Ausfall Kurzarbeit: 112 StundenAusfall Kurzarbeit-Feiertag: 16 Stunden

Lösung Gehaltsempfänger

1. Berechnung Stundenlohn zur Ermittlung Kug Feiertag

= Soll-Entgelt : monatliche Arbeitszeit

= 3.750,00 € : 176 Std. = 21,31 €

2. Ermittlung Ist-Entgelt zur Ermittlung Kug-Feiertag

Kug-Stunden: 112 Std. x 21,31 € = 2.386,74 €Feiertagslohn: 16 Std. x 21,31 € = 340,96 €

Gehalt 3.750,00 €

- Abzug vom Gehalt für Kug 2.386,74 €

- Feiertagslohn 340,96 €

= Ist-Entgelt für Kug Feiertag 1.022,30 €

3. Ermittlung der Nettoentgelte lt. Tabelle

Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Soll-Entgelt in Höhe von 3.750,00 € ergibt lt.Kug-Tabelle mit Steuerklasse 1 mit Leistungssatz 1 1.585,07 €

-Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Ist-Entgelt in Höhe von 1.022,30 € ergibt lt.Kug-Tabelle mit Steuerklasse 1 mit Leistungssatz 1 546,72 €

Fiktives Kug für Kug Feiertag 1.038,35 €

Kug Feiertag = Fiktives Kug für Feiertag

(Ausfallstunden + Feiertagsstunden) x Anzahl Feiertagsstunden

Kug Feiertag = 1038,35 € : 128,00 Std. x 16 Std = 129,79 €

5. Ermittlung tatsächliches Soll-Entgelt

Soll-Entgelt = 3.750,00 €

6. Ermittlung tatsächliches Ist-Entgelt

Gehalt 3.750,00 €

- Abzug vom Gehalt für Kug 2.386,74 €

= Tatsächliches Ist-Entgelt 1.363,26 €

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Seite 35Info für Anwender Nr. 1610

Arbeitsunfähigkeit bei Kurzarbeit4.8.

Unterscheiden Sie folgende Fälle:

Erkrankung vor Beginn des Anspruchszeitraums eingetreten4.8.1.

Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) vor Beginn des Anspruchszeitraums eingetreten- mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung -

Der Anspruchszeitraum beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, in dem erstmals ein Arbeitsausfallaus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses eintritt.

Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht ab dem Beginn der Kurzarbeit nur noch für die verkürzteArbeitszeit (§ 4 Abs. 3 EFZG).

Für die Kug-Ausfallstunden erhält der Arbeitnehmer bis zum Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumsein Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds (§ 47b Abs. 4 SGB V), das er erhalten würde, wenn ernicht arbeitsunfähig wäre. Das ausgezahlte Krankengeld wird dem Arbeitgeber von der zuständigenKrankenkasse auf Antrag erstattet.

Agenda LOHN

In LOHN stehen Ihnen zur Erfassung folgende Kalenderschlüssel zur Verfügung.

§ 201 »Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZ bei Beginn LFZ vor KUG-Zeitraum«

§ 212 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZ bei Beginn LFZ vor S-KUG-Zeitraum«

Mit der Monatsberechnung werden die Auswertungen mit den von der Krankenkasse zu erstattendenBeträgen erzeugt:

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Monatsordner | Kurzarbeit«:

KUG-Krankenkasse

Auf der Abrechnungsliste ist das von der Krankenkasse zu erstattende Kurzarbeitergeld für denKrankheitszeitraum zu entnehmen.

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Seite 36Info für Anwender Nr. 1610

KUG-Krankenkasse_AntragKUG

Für den Erstattungsantrag steht Ihnen in LOHN die Abrechnungsliste für Krankengeld zur Verfügung.Es gibt für den Antrag kein vorgegebenes Formular von den Krankenkassen. Reichen Sie dieAbrechnungsliste mit Firmenstempel und Unterschrift zusammen mit der Aufstellung »KUG-Krankenkasse« bei der zuständigen Krankenkasse ein. Eine elektronische Datenübermittlung ist fürdas Verfahren nicht vorgesehen.

Bei Korrekturen erstellt LOHN eine geänderte Auswertung. Eine komplette Stornierung des Antragsmüssen Sie manuell anzeigen.

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Seite 37Info für Anwender Nr. 1610

HinweisAuf der Liste »KUG-Arbeitsamt« wird das von der Krankenkasse zu erstattende Kurzarbeitergeldnicht ausgewiesen:

Beispiel 1

Der Betrieb ist ab dem 10.03. in Kurzarbeit. Ein Arbeitnehmer ist vom 20.02.-15.03. krank.

Lösung

Beginn erster Anspruchszeitraum ist der 01.03.2020. Der Arbeitnehmer ist vor Beginn desAnspruchszeitraums erkrankt und erhält ab dem Beginn der Kurzarbeit Lohnfortzahlung in Höhe vonKug.

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

Folgende Kalenderschlüssel erfassen:

01.03.-09.03.: Kalenderschlüssel 1 »Krankheit mit Lohnfortzahlung«

10.03.-22.02.: Kalenderschlüssel 201 »Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZbei Beginn LFZ vor KUG-Zeitraum« bzw. 212 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZbei Beginn LFZ vor S-KUG-Zeitraum«

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Seite 38Info für Anwender Nr. 1610

Beispiel 2

Der Betrieb ist ab dem 17.02. in Kurzarbeit. Der Arbeitsausfall umfasst bei einer täglichen Arbeitszeit inHöhe von 8 Stunden 50 %. Ein Arbeitnehmer ist vom 20.01.-22.02. krank.

Lösung

Beginn erster Anspruchszeitraum ist der 01.02.2020. Der Arbeitnehmer ist vor Beginn desAnspruchszeitraums erkrankt und erhält ab dem Beginn der Kurzarbeit Lohnfortzahlung in Höhe vonKug und Kug für jeweils 4 Stunden.

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

Folgende Kalenderschlüssel erfassen:

01.02.-16.02.: Kalenderschlüssel 1 »Krankheit mit Lohnfortzahlung«

17.02.-22.02.: Kalenderschlüssel 201 »Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZbei Beginn LFZ vor KUG-Zeitraum« bzw. 212 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZbei Beginn LFZ vor S-KUG-Zeitraum«

undKalenderschlüssel 1 »Krankheit mit Lohnfortzahlung«

mit jeweils 4 Stunden:

Um für einen Tag einen zweiten Kalendereintrag zu erfassen, klicken Sie in der Erfassungszeile des

ersten Eintrags und auf .

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Erkrankung nach Beginn des Anspruchszeitraums eingetreten4.8.2.

Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) nach Beginn des Anspruchszeitraums eingetreten- mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung -

Für die nicht vom Arbeitsausfall betroffene Arbeitszeit besteht der normale Anspruch auf Kug.

Für die Kug-Ausfallstunden hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die Erstattung anden Arbeitgeber erfolgt von der Bundesagentur für Arbeit.

Beispiel

Der Betrieb ist ab dem 15.02. in Kurzarbeit.

Ein Arbeitnehmer ist am 22.02. krank.

Lösung

Beginn erster Anspruchszeitraum ist der 01.02.2020. Der Arbeitnehmer ist nach Beginn desAnspruchszeitraums erkrankt und erhält ab dem Beginn der Kurzarbeit Kurzarbeitergeld.

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

Für den Krankheitstag erfassen Sie die Kalenderschlüssel

§ 200 »Kurzarbeit, Ausfallstunden« oder

§ 210 »Saison-Kurzarbeit, witterungsbedingte Ausfallstunden«

Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit)- ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung -

Der Arbeitnehmer hat ausschließlich Anspruch auf Krankengeld. Es erfolgt eine normale Berechnungdes Krankengeldes nach § 47 SGB V. Maßgebend ist der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeitabgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum.

Agenda LOHN

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

Ausfallzeit mit Kalenderschlüssel 2 »Krankheit/Kur nach Ende der Lohnfortzahlung mit Krankengeld«erfassen.

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Seite 40Info für Anwender Nr. 1610

Abrechnung bei behördlich angeordneter Quarantäne4.9.

Kurzarbeit hat vor behördlicher Anordnung der Quarantäne begonnen

Erfassen Sie für den Zeitraum, in dem gleichzeitig Quarantäne besteht und Kurzarbeitergeld gezahltwird, folgenden Kalenderschlüssel: 205 »Kurzarbeit, Ausfallstunden bei Beginn behördlicherQuarantäne nach Beginn KUG-Zeitraum«.

In dieser beispielhaften Erfassung hat die Kurzarbeit ab dem 01.05.2020 begonnen und dauert bis15.06.2020. Die behördliche Quarantäne wurde vom 15.05.2020 bis 20.06.2020 ausgesprochen.

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

Folgende Kalenderschlüssel erfassen:

01.05.-14.05.: Kalenderschlüssel 200 »Kurzarbeitergeld, Ausfallstunden«

15.05.-15.06.: Kalenderschlüssel 205 »Kurzarbeit, Ausfallstunden bei Beginn behördlicher Quarantäne nach Beginn KUG-Zeitraum« oderKalenderschlüssel 215 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden bei Beginn behördlicher Quarantäne nach Beginn S-KUGZeitraum«

Auf der Abrechnungsliste werden Arbeitnehmer in Quarantäne zusätzlich vor dem Familiennamen mitdem Buchstaben »Q« dargestellt:

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Monat wählen | Kurzarbeit | KUG-Arbeitsamt«

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Nebenbeschäftigung bei Kurzarbeit4.10.

Bisherige Regelung

Für die Zeit vom 01.04. bis 31.10.2020 wurde eine befristete Sonderregelung zur Berechnung desKurzarbeitergelds ausschließlich für Nebentätigkeiten in systemrelevanten Berufen geschaffen.

Entgelt aus einer anderen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigungwird dem Ist-Entgelt nicht hinzugerechnet, wenn es aus einer Beschäftigung in systemrelevantenBranchen und Berufen stammt und soweit es zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und demverbliebenen Ist-Entgelt aus der ursprünglichen Beschäftigung die Höhe des Soll-Entgelts aus derBeschäftigung, für die Kurzarbeitergeld gezahlt wird, nicht übersteigt.

Abweichend von § 106 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB III sind Soll-Entgelt und Ist-Entgelt bei dieserBerechnung pauschaliert in Nettobeträge entsprechend der Nettoentgelttabelle umzurechnen.

Das gilt auch für den Aufstockungsbetrag und das Entgelt aus der anderen Beschäftigung.

Übersteigt das Arbeitsentgelt den anrechnungsfreien Betrag, erhöht sich das pauschalierteNettoentgelt aus dem Ist-Entgelt und das Kurzarbeitergeld reduziert sich.

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020

HinweisFür Nebenbeschäftigungen in systemrelevanten Berufen, die als Minijob berechnet werden, istdiese Regelung nicht zu berücksichtigen, da man davon ausgeht, dass es nicht zum Überschreitendes Soll-Entgelts kommt.

Neu ab 01.05. - 31.12.2020

Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit

§ Nebentätigkeit darf in allen Berufen und Branchen ausgeübt werden

§ Sonderregelung gültig bis 31.12.2020

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Seite 42Info für Anwender Nr. 1610

Arbeitsausfall 100 % durch Kurzarbeit4.10.1.

Lohnsteuerklasse I/0 (Leistungssatz 1 = 60 % lt. Tabelle)

Soll-Entgelt: 3.000,00 Euro = Nettoentgelt 1.970,19 Euro (aus Verordnungüber die pauschalierten Nettoentgelte für dasKurzarbeitergeld für das Jahr 2020)

Ist-Entgelt: 00,00 Euro = Nettoentgelt 0,00 Euro (aus Verordnung über diepauschalierten Nettoentgelte für dasKurzarbeitergeld für das Jahr 2020)

Kurzarbeitergeld (lt. Tabelle zur Berechnung desKurzarbeitergeldes)

1.182,11 Euro

Sollstunden 176 Stunden

Ausfall durch Kurzarbeit 176 Stunden

Nebentätigkeit: 900,00 Euro = Nettoentgelt 720,00 Euro

(aus Verordnung über die pauschaliertenNettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr2020)

Keine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber

- 1.970,19 Euro Soll-Entgelt- 1.182,11 Euro Auszuzahlendes Kug

= 788,08 Euro Betrag anrechnungsfreier Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit

Lösung

Es können max. 788,08 Euro aus einer Nebenbeschäftigung anrechnungsfrei hinzuverdient werden.

Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit

720,00 Euro Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit

Das Kurzarbeitergeld ist nicht zu kürzen, wenn es den Betrag von 788,08 Euro nicht übersteigt.

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Seite 43Info für Anwender Nr. 1610

Aufstockung Kurzarbeitergeld auf 80 % durch den Arbeitgeber

1. Aufstockungsberechnung

- 1.970,19 Euro Soll-Netto- 0,00 Euro Ist-Netto

= 1.970,19 Euro x 80 % = 1.576,15 Euro Kug 80 %

- 1.576,15 Euro Kug 80 %- 1.182,11 Euro Kug 60 %

= 394,04 Euro Aufstockungsbetrag auf 80 % auszuzahlendes Kurzarbeitergeld

2. Berechnung des Nebenverdienstes ohne Anrechnung

Formel:Soll-Entgelt abzüglich (Kurzarbeitergeld + Ist-Entgelt + ggf. Aufstockungsbetrag) = anrechnungsfreierBetrag

1.970,19 Euro Soll-Entgelt (Netto)- 1.182,11 Euro Kurzarbeitergeld- 0,00 Euro Ist-Entgelt (Netto)- 394,04 Euro Aufstockungsbetrag

= 394,04 Euro Betrag anrechnungsfreier Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit

3. Lösung

Es können max. 394,04 Euro aus einer Nebenbeschäftigung anrechnungsfrei hinzuverdient werden.

Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit

720,00 Euro Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit- 394,04 Euro Anrechnungsfreier Hinzuverdienst

325,96 Euro Korrektur im Ist-Entgelt

Agenda LOHN

Das Ist-Entgelt muss um den übersteigenden Betrag von 325,96 Euro fiktiv erhöht werden.

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Dialog«

2. Erfassen Sie die Lohnart 290 »Erhöhung Ist-Entgelt (KUG)« mit dem übersteigenden Betrag.

3. Die Lohnart 291 »Korr. Erhöhung Ist-Entgelt« wird automatisch als Gegenbuchung auf derAbrechnung angezeigt.

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Seite 44Info für Anwender Nr. 1610

Arbeitsausfall 50 % durch Kurzarbeit4.10.2.

Lohnsteuerklasse I/0 (Leistungssatz 1 = 60 % lt. Tabelle)

Soll-Entgelt: 3.000,00 Euro = Nettoentgelt 1.970,19 Euro (aus Verordnungüber die pauschalierten Nettoentgelte für dasKurzarbeitergeld für das Jahr 2020)

Ist-Entgelt: 1.500,00 Euro = Nettoentgelt 1.134,59 Euro (aus Verordnungüber die pauschalierten Nettoentgelte für dasKurzarbeitergeld für das Jahr 2020)

Kurzarbeitergeld (lt. Tabelle zur Berechnung desKurzarbeitergeldes)

501,36 Euro

Sollstunden 176 Stunden

Ausfall durch Kurzarbeit 88 Stunden

Nebentätigkeit: 900,00 Euro = Nettoentgelt 720,00 Euro

(aus Verordnung über die pauschaliertenNettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr2020)

Keine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber

- 1.970,19 Euro Soll-Entgelt- 501,36 Euro auszuzahlendes Kug- 1.134,59 Euro Ist-Entgelt

= 334,24 Euro Betrag anrechnungsfreier Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit

Lösung

Es können max. 334,24 Euro aus einer Nebenbeschäftigung anrechnungsfrei hinzuverdient werden.

Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit

720,00 € Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit

- 334,24 € anrechnungsfreier Hinzuverdienst

385,76 € Korrektur im Ist-Entgelt.

Agenda LOHN

Das Ist-Entgelt muss um den übersteigenden Betrag von 385,76 Euro im Ist-Entgelt fiktiv erhöhtwerden.

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Dialog«

2. Erfassen Sie die Lohnart 290 »Erhöhung Ist-Entgelt (KUG)« mit dem übersteigenden Betrag.

3. Die Lohnart 291 »Korr. Erhöhung Ist-Entgelt« wird automatisch als Gegenbuchung auf derAbrechnung angezeigt.

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Seite 45Info für Anwender Nr. 1610

Aufstockung Kurzarbeitergeld auf 80 % durch den Arbeitgeber

1. Aufstockungsberechnung

- 1.970,19 Euro Soll-Netto- 1.134,59 Euro Ist-Netto

= 835,60 Euro x 80 % = 668,48 Euro Kug 80 %

- 668,48 Euro Kug 80 %- 501,36 Euro Kug 60 %

=167,12 Euro Aufstockungsbetrag auf 80 % auszuzahlendes Kurzarbeitergeld

2. Berechnung des Nebenverdienstes ohne Anrechnung

Formel:Soll-Entgelt abzüglich (Kurzarbeitergeld + Ist-Entgelt + ggf. Aufstockungsbetrag) = anrechnungsfreierBetrag

1.970,19 Euro Soll-Entgelt (Netto)- 501,36 Euro Kurzarbeitergeld- 1.134,59 Euro Ist-Entgelt (Netto)- 167,12 Euro Aufstockungsbetrag

= 167,12 Euro Betrag anrechnungsfreier Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit

3. Lösung

Es können max. 167,12 Euro aus einer Nebenbeschäftigung anrechnungsfrei hinzuverdient werden.

Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit

720,00 Euro Hinzuverdienst aus Nebentätigkeit- 167,12 Euro Anrechnungsfreier Hinzuverdienst

552,88 Euro Korrektur im Ist-Entgelt

Agenda LOHN

Das Ist-Entgelt muss um den übersteigenden Betrag von 552,88 Euro fiktiv erhöht werden.

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Dialog«

2. Erfassen Sie die Lohnart 290 »Erhöhung Ist-Entgelt (KUG)« mit dem übersteigenden Betrag.

3. Die Lohnart 291 »Korr. Erhöhung Ist-Entgelt« wird automatisch als Gegenbuchung auf derAbrechnung angezeigt.

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Wichtige Informationen5.

Nr. 1615 Normalpfändung

Nr. 1709 Unterhaltspfändung

Nr. 1710 Verbraucherinsolvenz

Nr. 1747 Kurzarbeitergeld - Abrechnungsbeispiele und Besonderheiten

Saisonkurzarbeitergeld Baulohn

Nr. 1631 Baulohn für Bauhauptgewerbe

Nr. 1697 Baulohn für Garten- und Landschaftsbau

Nr. 1713 Baulohn für Dachdecker