KV-Intern 7/2013

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7 | 2013 Im Gespräch mit KV-Vize Dr. Noack: Großes Problem: Noch keine Gesamtvergütung 2013 beschlossen Versprochen ist versprochen: Was wollen die großen Parteien im Gesundheitsbereich? Informationen für den Praxisalltag: Neuerungen im EBM Arzneimittelrichtgrößen für 2013 Vertretung im Bereitschaftsdienst

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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg

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7 | 2013

Im Gespräch mit KV-Vize Dr. Noack: Großes Problem: Noch keine

Gesamtvergütung 2013 beschlossen

Versprochen ist versprochen:Was wollen die großen Parteien

im Gesundheitsbereich?

Informationen für den Praxisalltag:Neuerungen im EBM

Arzneimittelrichtgrößen für 2013Vertretung im Bereitschaftsdienst

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AUSGABE 7 / 2013 | Seite 1

Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser

Was fällt Ihnen bei GOUDA ein? Mir Käse. So als erstes. Dem Chef der TechnikerKrankenkasse Jens Baas etwas anderes. Für ihn ist GOUDA ein Synonym für beson-ders raffgierige Abzocker-Arztgruppen; für Gynäkologen, Orthopäden, Urologen,Dermatologen und Augenärzte. Sie drängen nämlich ihren Patienten zügellossogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen auf, wie der TK-Chef gegenüberBILD erklärte.

Angesichts der Jahreszeit könnte man derartige Äußerungen mit Sommertheaterabtun. Das jedoch wäre zu kurz gesprungen. Nein, diese Diffamierung hat System.Und eine Reihe Kassenvertreter übt sich fleißig in dessen Perfektionierung. Dazugehören im Übrigen nicht allein derartige verbale Anschuldigungen und Entglei-sungen, die zu Recht unter anderem der Spitzenverband Fachärzte Deutschlandsals „bodenlose Unverschämtheit“ bezeichnete. Auch der Fakt, dass bei den regio-nalen Honorarverhandlungen immer weiter und öfter eine Blockade- oder Verwei-gerungshaltung der Kassen festzustellen ist, ist dafür Beleg.

Dabei sollten sich die Kassen fragen, wo auch unter wirtschaftlichen Aspekten dieZukunft der medizinischen Versorgung liegt; im ambulanten Bereich, wie jüngst ineiner wissenschaftlichen Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versor-gung, kurz ZI, festgestellt wurde. Immer mehr ärztliche Behandlungsmaßnahmenwerden aus dem Krankenhaus in die ambulante Medizin verlagert, modernerMedizintechnik und verbesserter Behandlungsmethoden sei Dank.

Unter diesen Vorzeichen gerade jetzt vehement von den KVen zu fordern, „über-flüssige“ Praxen in Ballungsräumen aufzukaufen, ist daher der vollkommen fal-sche Ansatz. Der Trend der Menschen in die Städte, die Ballungsräume, ist unge-brochen. Wer heute dort Praxen stilllegt, muss sie in spätestens drei, vier Jahrenwieder „aufmachen“. Im Übrigen: Die ZI-Studie belegt, dass die Kosten für diemedizinische Versorgung in den Regionen am niedrigsten sind – bei gleich hoherQualität -, wo der Anteil der ambulanten Versorgung am größten ist.

Apropos Sommer(loch): Ihnen und Ihren Praxisteams einen schönen Urlaub!

Ralf HerrePressesprecher der KV Brandenburg

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Inhaltsverzeichnis

Seite 2 | AUSGABE 7 / 2013

Es ist ein großes Problem, dass wir noch keineGesamtvergütung 2013 beschlossen haben!Aktuell im Gespräch mit Dr. Peter Noack

36 Beschlüsse, aber ...86. Gesundheitsministerkonferenz in Potsdam

Versprochen ist versprochen ...Was die fünf großen Parteien nach der Bundestagswahl im Gesundheitsbereich wollen

Bürgerversicherung - eine gute oder schlechteIdee?Gastbeitrag von Wolfram-Arnim Candidus,Präsident der DGVP e.V. für Gesundheit

(Auf)gelesen

EBM-Neuerungen ab 1.10.2013 für Haus- undFachärzte

Hausarztvertrag mit der AOK Nordost: NeueArzneimittelzielquoten

Arzneimittelvereinbarung und Richtgrößen fürdas Jahr 2013

Amtliche Bekanntmachungen: DMP-Verträge,Heilmittelvereinbarung 2013,Bereitschaftsdienstordnung

Änderung zur GOP 40120 bis 40126

Abrechnung Viskoelastika jetzt über Sachkosten

Berufspolitik 4

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Praxis aktuell 18

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Inhaltsverzeichnis

Keine Ultraschalluntersuchungen beiunauffälligem Befund

Geänderte Gebührensatzung

Vertretung im Bereitschaftsdienst

Ermächtigte Ärzte: Was kann delegiert werden?

Änderung der Unfallversicherung (UV-GOÄ)

Psychotherapie-Richtlinie: Vergütungsregelungzur Änderung der Gruppentherapie

Zulassungen und Ermächtigungen

Nachbesetzungen

Mit einem Klick informiertDie neue Bedarfsplanung online

Zulassungsmöglichkeiten

Praxisbörse

Fortbildungen

Glückwünsche

Impressum

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U 3

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Die Vertreterversammlung hat am21.Juni den Honorarverteilungsmaß-stab ab dem III. Quartal 2013 beschlos-sen. Was war der Grund für die Verän-derung des HVM?

Der Bewertungsausschuss hat fürdas Jahr 2013 Vorgaben getroffen, diein der Honorarverteilung umzusetzensind. Darüber hinaus hatten wir beider Honorarverteilung noch einigeregionale Themen zu bearbeiten. Dasist durch die Vertreterversammlungjetzt ge-schehen. Allerdings besteht

ein gravierendes Problem: Die Ver-handlungen mit den Krankenkassenzur Gesamtvergütung 2013 sind nochnicht abgeschlossen.

Wann rechnen Sie damit?Der nächste Termin im Landes-

schiedsamt steht am 16. August an.

Auf welche Änderungen müssen sichdie Ärzte jetzt einstellen?

Das Grundgerüst des HVM ist un-verändert geblieben. Neben einigennotwendigen redaktionellen Anpas-sungen gibt es drei größere Verän-derungen, die die ärztlichen und psy-chologischen Psychotherapeuten, dieNephrologen sowie die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde betreffen.

Worum geht es im Detail?Auf Bundesebene hat man sich ge-

einigt, dass die antrags- und genehmi-gungspflichtigen psychotherapeuti-schen Leistungen sowie die proba-

Aktuell im Gespräch

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Es ist ein großes Problem, dass wirnoch keine Gesamtvergütung 2013beschlossen haben!Aktuell im Gespräch mit Dr. Peter Noack, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg, zu Änderungen in der Honorarverteilung III/2013

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torischen Sitzungen - letztere nichtfür alle Arztgruppen - aus der morbidi-tätsbedingten Gesamtvergütung, kurzMGV, herausgenommen werden. Wirgehen davon aus, dass auch die Bran-denburger Krankenkassen diese Leis-tungen künftig als Einzelleistung zumPreis der Euro-Gebührenordnungvergüten und somit die erforderlicheBehandlung der Versicherten vollum-fänglich ausfinanziert ist.

Sie haben Zweifel?Die Herausnahme der Leistungen

war in den regionalen Verhandlungenunstrittig. Jedoch existieren unter-schiedliche Vorstellungen, umwelchen Betrag die MGV zu bereini-gen ist. Auf alle Fälle entfällt künftig auch fürBrandenburg die bisherige Mengen-steuerung über zeitbezogene Kapazi-tätsgrenzen. Eine Prüfung der Zeit-profile erfolgt im Übrigen weiterhinim Rahmen der Plausibilitätsprüfung.

Und wie sieht es bei der Vergütung derübrigen Leistungen der ärztlichen undpsychologischen Psychotherapeutenaus?

Sie wird sich ab dem III. Quartal2013 der Höhe nach an einem anteiligaus der zur Verfügung stehenden Ge-samtvergütung gespeisten Honorar-fonds bemessen.

Das heißt …… dass bei einer zu geringen

Gesamtvergütung eine Quotierungzum Beispiel für die Leistungen der

Abschnitte 35.1, außer Probatorik,und 35.3 EBM sowie die Grundleistun-gen der Kapitel 22 bzw. 23 EBMmöglich ist.

Stichwort Dialysesachkosten. Auch hiergibt es Veränderungen.

Neben einer Absenkung der Dialyse-sachkosten sieht der Bewertungs-ausschuss für die nephrologischenGrundleistungen des Kapitels 13.3.6EBM eine Herausnahme aus der MGVzum III. Quartal 2013 vor. Auch hiersollte künftig eine Ausfinanzierungzum Preis der Euro-Gebührenordnungerfolgen und die verbleibenden Leis-tungen der Nephrologen aus einemhierfür gebildeten Honorarfondsvergütet werden. Die individuelleMengensteuerung über RLV/ QZV ent-fällt für die Nephrologie.

Änderungen gibt es, wie Sie eingangssagten, auch für die HNO-Ärzte.

Auf Wunsch der HNO-Ärzte undnach Diskussion mit dem Berufsver-band erfolgte die Einführung einesneuen QZV für die Behandlung vonTinnitus und die Hörgeräteversor-gung. Ziel ist hierbei eine bessereAllokation der Finanzmittel für dieseneuen Leistungen. Die Einführungdieses QZV hat allerdings eine Absen-kung des RLV-Fallwertes und damiteine andere Verteilung der Gelderinnerhalb der Arztgruppe zur Folge.Die anderen Arztgruppen sind hiervonjedoch nicht betroffen.

Aktuell im Gespräch

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Herr Dr. Noack, die Gesamtvergütungfür 2013 ist noch nicht beschlossen, wirliegen quasi vor dem Landesschied-samt - wie beeinflusst dies die Hono-rarzahlungen?

Schon erheblich. Wir könnenderzeit in der Honorarverteilung nurdie gesichert zur Verfügung stehen-den Finanzmittel einsetzen. Wie in„KV-Intern“ bereits berichtet, hoffenwir, dass es im Schiedsamtsverfahrengelingt, eine Gesamtvergütung für2013 zu verhandeln, die an der tat-sächlichen Morbidität der Branden-burger Versicherten bemessen wird.

Das würde was verändern?Dies würde einer deutlichen Stei-

gerung zum Vorjahr gleichkommen. Indiesem Falle wird die KVBB abhängigvon der Höhe der Steigerung der Ge-samtvergütung entscheiden, ob Nach-vergütungen oder Fallwertanhebun-gen möglich sind.

Die Aussetzung der Fallzahlzuwachsbe-grenzung, kurz FZB, wurde in den letz-ten Wochen wiederholt diskutiert. Wieist der gegenwärtige Stand?

Nach Auswertung der bisherigenhonorarseitigen Ergebnisse der FZBsowie der fallzahlseitigen Auswirkungder Grippewelle hat der Vorstand dieAussetzung der FZB für den hausärzt-

lichen Versorgungsbereich für dasJahr 2013 beschlossen. Vielschichtigerist die Thematik im fachärztlichen Ver-sorgungsbereich . Dies hängt nichtzuletzt an der Höhe der zur Verfü-gung stehenden Gesamtvergütung,so dass hier derzeit keine pauschaleAussetzung erfolgt und der Punktgegebenenfalls nach Abschluss derVerhandlungen zur Gesamtvergütung2013 nochmals näher beleuchtet wird.

Können Sie bereits jetzt Aussagen überdie weitere Entwicklung des HVM inBrandenburg machen?

Für das IV. Quartal 2013 sind erneutÄnderungen des HVM erforderlich,wobei die Grundsystematik bestehenbleibt.

Warum diese erneuten Änderungen?Es ist nicht zu umgehen: Wir haben

die Beschlüsse des Bewertungsaus-schusses sowie die Vorgaben der KBVumzusetzen. Dabei geht es in ersterLinie um eine Stärkung der haus- undfachärztlichen Grundversorgung.

Dr. Noack, vielen Dank für diesesGespräch

Gefragt und notiert von Ralf Herre

Aktuell im Gespräch

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… wie sie umgesetzt werden(sollen), darüber gab es bestenfallsnur vage Andeutungen. Das zumin-dest ist der bleibende Gesamtein-druck von der abschließenden Presse-konferenz. Auf ihr informierten diebrandenburgische Gesundheitsmi-nisterin Anita Tack sowie ihre Kolle-gen Andreas Storm (Saarland) undCornelia Prüfer-Storcks (Hamburg)über „Maßnahmen zur Sicherung derzukünftigen gesundheitlichen Ver-sorgung“, so das zentrale Themadieser Gesundheitsministerkonferenz(GMK).

Im Zentrum dieser „Maßnahmen“:die Stärkung des ÖffentlichenGesundheitsdienstes, die Fachkräfte-sicherung, das Krankenhauswesensowie Gesundheitsvorsorge undGesundheitssicherung. Der Öffent-liche Gesundheitsdienst müsse„attraktiver werden“, wozu eine„angemessene Bezahlung“ ebensowie eine „frühzeitige Integration“dieses Themas in die „ärztliche Aus-bildung“ gehöre.

Das mag prinzipiell richtig sein –allein, dass die ministerielle Runde aufNachfrage weder den avisierten

Berufspolitik

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 7

86. Gesundheitsministerkonferenz tagte in Potsdam

36 Beschlüsse, aber …

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Finanzbedarf benennen noch sagenkonnte, woher dieser dann kommensollte, sorgte doch für einige Irritatio-nen. Und es stellt sich schon dieFrage, was ein entsprechender Be-schluss – einer von insgesamt 36 –denn wert ist, wenn diese zentralenKriterien noch nicht einmal von derMinister-, respektive Senatorenrundebenannt werden können.

Ähnlich verhält es sich mit anderenBeschlüssen, die, so jedenfalls der Ein-druck, eher rein deklamatorischenZweck erfüllen. So „spricht sich dieGMK für die Errichtung einer länder-übergreifenden Gutachterstelle fürGesundheitsberufe aus“. Gleichzeitighabe sie sich „darauf verständigt, Eck-punkte für ein weitestgehend einheit-liches Überprüfungsverfahren derSprachkenntnisse in den Ländern zuentwickeln“. Vorgestellt würden sieauf der nächsten GMK.

Zum Verhältnis Gesundheit undDemographie wurde beschlossen,„möglichst zur 87. GMK“ einen ent-sprechenden Bericht vorzulegen. Da-für solle ein „Anforderungsprofil fürdie notwendigen statistischen Mate-rialien entwickelt“ werden. DieseBitte ging an die Länder. Ebenso, derGMK einen „Vorschlag zum weiterenVerfahren vorzulegen“.

Nun weiß man ja, wie viel Arbeit insolch bundesweiten Konferenzensteckt. Blickt man auf die präsen-tierten Ergebnisse dieser 86. GMK,

drängt sich geradezu das Sprichwortvom „Berg, der kreiste und eine Mausgebar“ auf. Leider. Denn die Problemesind gravierend und gehen doch weitüber eine Stärkung des ÖffentlichenGesundheitsdienstes und – mit Ver-laub – auch ein „einheitliches Über-prüfungsverfahren der Sprachkennt-nisse“ hinaus. So wichtig, wie all dassicher ist.

Dass die Damen und Herren Minis-ter und Senatoren wieder das seitJahren postulierte Allzweck-Problem-Lösungsmittel „Öffnung der Kranken-häuser für die ambulante Versorgung“anpriesen, verwundert schon gewaltig.Zum einen, weil die Personalsituationin den Kliniken nun wirklich nichtbesser ist als im ambulanten Bereich,zum anderen, weil wir gerade dieärztlichen Grundversorger benötigenund nicht die vorrangig im Kranken-haus angestellten Spezialisten. Ganzzu schweigen von den unterschied-lichen Kosten, die für die gleiche ärzt-liche Tätigkeit im ambulanten und sta-tionären Bereich anfallen.

So bleibt doch insgesamt ein etwasfader Beigeschmack ob der Ergeb-nisse, die fast alle ausgesprochennebulös daherkommen. Da hilft auchnicht darüber hinweg, dass sie „fastalle einstimmig gefasst“ wurden, wieauf der Pressekonferenz mehrfachbetont wurde. Bleibt zu hoffen, dassdie 87. GMK in Hamburg im kom-menden Jahr zu konkreterenEntscheidungen kommt. R.H.

Berufspolitik

Seite 8 | AUSGABE 7 / 2013

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Finanzierung der gesetzlichen KrankenversicherungAm dualen System der gesetzlichen und privaten Krankenkassen will die CDUfesthalten – einer staatlichen Einheitsversicherung erteilt sie eine Absage.Krankenkassen, deren Rücklagen deutlich höher als die gesetzliche Mindest-reserve sind, sollen künftig verpflichtet werden, Prämien an ihre Mitgliederzurückzuerstatten. Die gemeinsame Selbstverwaltung steht nicht zur Debatte.Die Partei setzt darauf, dass die Beteiligten verantwortungsvoll und partner-schaftlich agieren sowie unnötige Bürokratie vermeiden.

Ambulante VersorgungVor allem auch in ländlichen Regionen soll eine gute, erreichbare Versorgungdurch Ärzte und Krankenhäuser gesichert sein. Dafür gilt es beispielsweise dieAttraktivität des Hausarztberufs zu steigern. Die Christdemokraten verweisenauf das Versorgungsstrukturgesetz, mit dem Anreize für Ärzte gesetzt wurden,in unterversorgten Regionen tätig zu werden. Für den Ausbau der Telemedizinsollen die erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungengeschaffen werden.

Finanzierung der gesetzlichen KrankenversicherungEine Bürgerversicherung als Krankenvoll- und Pflegeversicherung für alle soll esrichten. Das gegliederte, öffentlich-rechtliche und selbstverwaltete Kassensys-tem wird erhalten und gestärkt. Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ihre Bei-träge wieder paritätisch. Für eine nachhaltige Finanzierung setzen dieSozialdemokraten zudem auf Steuergelder. Die Krankenkassen erhalten ihreBeitragsautonomie zurück. Auch private Krankenkassen können die Bürgerver-sicherung anbieten. Eine einheitliche Honorarordnung soll sowohl für gesetz-liche als auch private Krankenversicherungen gelten – ohne das Gesamthono-rarvolumen zu schmälern. Die Honorierung ambulanter Leistungen im nieder-gelassenen und stationären Bereich soll angeglichen werden.

Berufspolitik

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 9

Versprochen ist versprochen …Was die fünf großen Parteien nach der Bundestagswahl im Gesundheitsbereich wollen

Christlich Demokratische Union (CDU)

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

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Ambulante VersorgungIn der Primärversorgung sehen die Sozialdemokraten das Rückgrat einerstarken wohnortnahen Versorgung. Sie wollen deshalb die flächendeckendehausarztzentrierte Versorgung stärken. Mit einer zweckgebundenen Finanzie-rung soll die Integrierte Versorgung neu auf Trab gebracht werden, um die Zu-sammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten, ambulant und stationär sowiezwischen pflegerischem, rehabilitativem und medizinischem Bereich zu gewähr-leisten. Dazu gehören der Einsatz von Telemedizin sowie mobile Versorgungs-konzepte. Die Bedarfsplanung erfolgt sektorübergreifend. Städte und Gemein-den will die SPD stärker in die Gestaltung der lokalen Gesundheitsversorgungeinbeziehen.

Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung„Eine für alle statt jeder für sich“ – so das Motto der grünen Bürgerversiche-rung, in die jeder einbezogen wird. Die finanzielle Basis soll verbreitert werden,indem alle Einkommensarten gleichermaßen berücksichtigt werden. NebenLohn und Renten sind das beispielsweise auch Aktiengewinne, Mieteinnahmenoder Zinsen. Die Finanzierung erfolgt paritätisch zwischen Arbeitnehmern undArbeitgeber, die Beitragsbemessungsgrenze wird auf das Niveau der Renten-versicherung angehoben. Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversiche-rer können die grüne Bürgerversicherung anbieten. Für alle gilt jedoch einegemeinsame Honorarordnung. Den Beitragssatz bestimmen die Kassen selbst.

Ambulante VersorgungHerzstück einer wohnortnahen Gesundheitsversorgung ist für die Grünen einePrimärversorgung, in der Haus- und Kinderärzte mit anderen Gesundheits-berufen auf Augenhöhe kooperieren. Dafür wollen sie die Hausärzte und dasBerufsbild Pflege aufwerten sowie die Aufgabenverteilung zwischen denGesundheitsberufen verändern. Sie setzen auf Hausarztverträge und ein Vergü-tungssystem, das die besonderen Aspekte der Primärversorgung – beispiels-weise Beratung und Begleitung der Patienten – berücksichtigt. In ländlichenund strukturschwachen Regionen soll die Zusammenarbeit zwischen Kranken-häusern und ambulanten Strukturen verbessert werden. Eine einheitlicheVergütung aller fachärztlichen Behandlungen und Therapien – egal ob in Klinikoder Praxis – wird dafür unter anderem angestrebt. Außerdem setzen die Grünen auf Telemedizin.

Berufspolitik

Seite 10 | AUSGABE 7 / 2013

Bündnis 90 / Die Grünen

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Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

An der Wahlfreiheit im Gesundheitsbereich rüttelt die FDP nicht. Ihr Credo: einstarkes duales Krankenversicherungssystem mit einer starken privatenKrankenversicherung. Die Liberalen wollen auch in der gesetzlichen Kranken-versicherung die Budgetmedizin beenden und die Kostenerstattung für jedenPatienten einführen. Die Beitragsautonomie der Krankenkassen soll weiter aus-gebaut und die Umverteilung durch den Gesundheitsfonds zurückgeführt wer-den. Die Abkoppelung der Krankenversicherungsbeiträge vom Lohn war nachAnsicht der Liberalen ebenso richtig wie der Sozialausgleich aus Steuergeldern.

Ambulante VersorgungFreiberuflich tätige Ärzte sind der Garant für ein leistungsfähiges Gesund-heitswesen. An deren Freiberuflichkeit sowie der anderer Heilberufe will diePartei festhalten. Ausdrücklich erkennt sie jedoch auch die Rolle von Ver-sorgungsmodellen mit angestellten Ärzten an. Die an der Gesundheitsver-sorgung Beteiligten sehen die Liberalen nicht als Einzelkämpfer. Sie setzen aufKooperation und Zusammenarbeit. Dafür sollen die Aufgaben zwischen denGesundheitsberufen klar geregelt und verteilt sowie ärztliche und nicht-ärztliche Berufe aufgewertet und attraktiver gemacht werden. Die FDP befür-wortet den stärkeren Einsatz von Telemedizin und technischen Assistenz-systemen.

Finanzierung der gesetzlichen KrankenversicherungAlle Menschen, die in Deutschland leben, sollen je nach Einkommen in eine soli-darische Bürgerversicherung einzahlen. Beitragspflichtig werden alle Einkom-mensarten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen paritätisch ein. Versicherte,deren Einkommen über der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze liegt, willdie Linke künftig mit dem gleichen Beitragssatz in die solidarische Finanzierungeinbeziehen. Die private Vollversicherung soll abgeschafft werden.

Ambulante VersorgungEine gute flächendeckende und barrierefreie Versorgung mit Arztpraxen hatsich die Linke auf die Fahnen geschrieben. Neue Versorgungsformen wiePatientenbusse, Gemeinschafts- und Teilzeitpraxen oder Medizinische Ver-sorgungszentren in öffentlicher Hand sollen die Arbeit für den Ärztenachwuchsin ländlichen Regionen attraktiver machen. Ärzte, die ihre Patienten wohnort-nah versorgen sollen angemessen honoriert werden. Die Trennung in ambu-lante und stationäre Versorgung wollen die Linken beenden und alle Gesund-heitsberufe in die Bedarfsplanung einbeziehen.

Berufspolitik

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 11

Freie Demokratische Partei (FDP)

Die Linke

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Seit 1989 kämpft die DGVP - als un-abhängiger, gemeinnütziger Verein -

für ein effektive-res, besseres undbezahlbares Ge-sundheitssystemin Deutschland,das Bürgern undallen Akteuren imGesundheitswesenzu Gute kommt.Ein Kampf, in dem„dicke Bretter ge-bohrt werdenmüssen“ - dennhier stehen sichviele gegensätz-liche Interessen im

Weg und verhindern ein für alle Betei-ligten effektives Gesundheitswesen.

Heute ein Thema, das uns im anste-henden Wahlkampf häufiger begeg-nen wird: die Bürgerversicherung.

Die FaktenDie gesetzlichen Krankenversiche-

rung (GKV) hat ein Finanzierungspro-blem. Die Beiträge der Pflichtversi-cherten werden berechnet vomArbeitseinkommen. Aufgrund der

demografischen Entwicklung wird esaber in Zukunft weniger Arbeitneh-mer geben – und damit weniger Geldin der GKV. Dazu kommt, dass bei zu-nehmendem Alter auch die Zahl derchronisch Kranken und Pflegebedürf-tigen steigen wird. Gemeinsam mitdem technischen Fortschritt bedeutetdas klar steigende Kosten bei einerschwindenden Einnahmebasis. Ausdiesem Grund ist die Frage nach einerReform in der Finanzierung wiederstark präsent. Und die „Bürgerversi-cherung“ vor allem im anstehendenBundestagswahlkampf ein Thema,mit dem Wähler gewonnen werdensollen.

Doch was verbirgt sich eigentlichhinter diesem Begriff? Ist die Bürger-versicherung nun eine gute oder eineschlechte Idee? Und vor allem: Wasbedeutet sie konkret für die Versi-cherten und Patienten?

Die IdeeDie Grundidee der Bürgerversiche-

rung, ein Konzept das politisch vonSPD und Bündnis 90/ Die Grünen ent-wickelt wurde, liegt darin, die gesam-te Bevölkerung an der solidarischen

Berufspolitik

Seite 12 | AUSGABE 7 / 2013

Bürgerversicherung – eine gute oderschlechte Idee?Gastbeitrag von Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte undPatienten/DGVP e. V. für Gesundheit

Foto: DGVP

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Finanzierung einer umfassenden undqualitativ hochwertigen Gesundheits-versorgung zu beteiligen. Dabei solldie ökonomische Leistungsfähigkeitder Bürger möglichst umfassend –also nicht nur auf der Grundlage vonErwerbs- und Ersatzeinkommen –berücksichtigt werden. Hierdurch solldie Finanzierung der Gesundheitsver-sorgung nachhaltig gesichert werden.

Hierfür sieht das Konzept vor, denversicherten Personenkreis auszuwei-ten: Mit der Aufhebung der Versiche-rungspflichtgrenze sollen auch besser-verdienende Arbeitnehmer in die GKVeintreten, die Option der privaten Ver-sicherung entfällt faktisch oder redu-ziert sich auf das Angebot von Zusatz-versicherungen. Auch Selbstständigeund Beamte sollen indie Versicherungs-pflicht einbezogenwerden. Die beitrags-freie Familienversi-cherung entfällt, fürden nicht erwerbstäti-gen Ehegatten müss-ten künftig Beiträgeabgeführt werden.Außerdem gilt es, alleEinkommen zuberücksichtigen, d.h.auch Einkünfte ausVermögen bzw. Ver-mietung und Verpach-tung.

Im neuen gemeinsa-men Krankenversiche-

rungsmarkt sollen dann gleiche Bedin-gungen für alle gelten, ein Nebenein-ander unterschiedlicher Kalkulations-konzepte einzelner Versicherer soll esnicht mehr geben. Zwar sollen die pri-vaten Versicherer weiter existieren,jedoch zu modifizierten Bedingungenwie die gesetzlichen Kassen arbeiten.Soweit das Konzept, die konkreteAusgestaltung zu Art und Ort dessozialen Ausgleichs oder die Art derBeitragsgestaltung der Krankenver-sicherungen sind aber noch festzu-legen.

Die KonsequenzenBürgerversicherung hört sich alsSchlagwort sehr gut an. Doch müssendie Konsequenzen nicht automatischauch gut sein. Gleiche Leistung für alle

Berufspolitik

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 13

„Das muss alles mal so richtig einheitlich gebügelt werden!“Karikatur: Achim Purwin

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- und doch ist das Budget immer nochbeschränkt. Letztlich bedeutet das,dass bei Geldknappheit an der Leis-tungsschraube gedreht werden könnte.Oder Budgetgrenzen für Ärzte ge-senkt werden. Oder eben die Beiträgefür die Versicherten steigen.

Wird die Beitragsbemessungs-grenze stark angehoben und andereEinkünfte fließen in die Berechnungein, wird vor allem die Mittelschichtstärker belastet. Und auch die Zu-schüsse aus der Staatskasse belastenletztlich den Bürger, nicht zuletztdadurch, dass der Staat – denn dieBeamten und ein Teil der öffentlichBediensteten sind auch Teil der GKV –einen monatlichen Arbeitgeberanteilfür die Gehälter abführen müsste, wasletztlich in der Summe teurer wird alsdie bisher bezahlte Beihilfe im Krank-heitsfall.

Die Abschaffung der Bemessungs-grenze für den Arbeitgeberanteilbeim Krankenkassenbetrag würde dieLohnnebenkosten wieder steigen las-sen, die künftige Lohnentwicklungdadurch gegebenenfalls bremsen undschlimmstenfalls Stellen gefährden.

Die Überlegungen zur Bürgerversi-cherung sehen auch eine ausgeweite-te Finanzierung des Krankenkassen-systems durch Steuermittel vor. Hierbesteht ein weiteres Risiko - durch dieAuswirkungen der Finanzkrise und dieAbhängigkeit von konjunkturellenEntwicklungen.

Ein positives Argument für die Ein-führung der Bürgerversicherungkönnte der reduzierte Verwaltungs-aufwand sein. Es bleibt diesbezüglichjedoch abzuwarten, ob die Einheits-versicherung auch einen Abbau derzurzeit rund 155 gesetzlichen Kassenbedeuten wird. Dies mag aus den bis-herigen Erfahrungen mit der Bildungdes Spitzenverbandes der gesetzli-chen Krankenkassen eher bezweifeltwerden. Und ob die Berechnung derEinnahmen so leicht von statten geht,bleibt abzuwarten.

Schon heute geben viele Ärzte zu,dass sie die Behandlung von gesetz-lich Versicherten in ihren Praxen mitPrivatpatienten „gegenfinanzieren“.Was passiert aber, wenn es diese Pri-vatversicherten nicht mehr gibt? DasHonorar der Ärzte müsste wohl deut-lich erhöht werden, wozu aber wahr-scheinlich das Geld nicht reicht. EineAusdünnung in der Versorgung durchPraxisschließungen könnte die Folgesein.

Unser FazitDas System von privater Versiche-

rung und GKV darf nicht zerschlagenwerden, sondern muss angepasstwerden an den aktuellen und zukünf-tigen Bedarf an Finanzmitteln für denErhalt und Ausbau einer guten Versor-gung/ Behandlung/ Betreuung derBürger. Dazu sind in der Hauptsachejedoch strukturelle Veränderungenerforderlich und nicht nur die Klärungder Einnahmen.

Berufspolitik

Seite 14 | AUSGABE 7 / 2013

Page 17: KV-Intern 7/2013

Wo mehr ältere und chronischkranke Menschen medizinisch versorgtwerden, muss für deren Versorgungauch mehr Geld zur Verfügung gestelltwerden. Normal, denkt man, eine Bin-senweisheit. Die Wirklichkeit jedochsieht anders aus, und dies gleich inmehrfachen Hinsicht.

Erstes Beispiel: Alle Beitragsgelderder gesetzlich Krankenversichertenfließen in den sogenannten Gesund-heitsfonds. Aus diesem werden siedann nach einem sehr kompliziertenBerechnungsmodus an die einzelnenKassen verteilt. Verteilungskriteriensind dabei zum Beispiel Alter, Morbi-dität und Geschlecht. Wie nun das Lan-

Berufspolitik

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 15

Binsenweisheit Kommentar

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Page 18: KV-Intern 7/2013

dessozialgericht Nordrhein-Westfalenfestgestellt hat, muss diese Verteilungkorrigiert werden. Anders ausgedrückt:Sie war teilweise fehlerhaft und hat dieAusgaben Verstorbener im Berechnungs-verfahren nur ungenügend berück-sichtigt.

Die AOK Nordost war eine jener Kas-sen, die – genau aus diesem Grund –gegen die seit 2009 angewandte Ver-teilungssystematik geklagt hatte. Dasssie nun grundsätzlich Recht bekommenhat, ist nur zu begrüßen. Denn es mussnun mit einigem berechtigten Optimis-mus erwartet werden, dass genau sol-che Kassen wie die AOK Nordost mehrGelder aus dem Gesundheitsfonds er-halten, die sie wiederum zur Versor-gung ihrer Versicherten einsetzen(müssen).

Doch genau an dieser Stelle kommt –bislang – das zweite Beispiel. Denn be-reits nach alter Verteilungssystematikerhalten die brandenburgischen Kassen11 (elf!) Prozent höhere Finanzmittelzugewiesen als im Bundesdurchschnitt.Allerdings fließen diese Gelder nichtunmittelbar dorthin, wo sie eigentlichhinfließen müssten – in die medizi-nische Versorgung! Das haben im Übri-gen die jüngsten Vergütungsverhand-lungen für das Jahr 2013 wieder einmalnachdrücklich gezeigt; einen Abschlussgibt es immer noch nicht, weil die

Kassen sich bislang einer adäquatenVergütung widersetzt haben.

Und nun? Das LSG-Urteil ist nochnicht rechtskräftig. Insofern bleibt esjetzt abzuwarten, ob andere Kassen,jene, die eher von dem bisherigenVerteilungsmechanismus profitierthaben, dagegen klagen werden.

Viel entscheidender ist jedoch dasSignal, das von diesem Urteil ausgeht.Und das ist eindeutig: Das Geld mussdorthin, wo es zur medizinischen Ver-sorgung der Menschen benötigt wird.Aber das ist ja eigentlich logisch, ebeneine Binsenweisheit.

Jetzt kommt die Gretchenfrage, dieder KVBB-Vorsitzende Dr. Helming ineiner Pressemitteilung so formulierte:„Es wäre eine Schande, wenn die gesetz-lichen Krankenkassen dieses Geld nichtfür die Behandlung der Menschen zurVerfügung stellen würden!“ Dass ersich in dieser Einschätzung zumindestmit dem AOK-Nordost-Chef einig ist,zeigt dessen Statement: „Jetzt werdendie Finanzmittel endlich stärker denalten und schwer kranken Menschen zuGute kommen.“

Die Vergütungsverhandlungen 2013sind dafür die Nagelprobe.

R.H.

Berufspolitik

Seite 16 | AUSGABE 7 / 2013

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Märkische Allgemeine, 8.7.2013Zu: Mehr Geld für Alte und Schwerkranke

„Nach einem Urteil des Landes-sozialgerichts Nordrhein-Westfalenkönnen Krankenkassen, bei denenviele alte und kranke Menschen ver-sichert sind, wie vielfach in Branden-burg, auf mehr Geld hoffen. Das gehtaus einer Mitteilung der AOK Nordosthervor. Die Versicherung hatte wegeneines Berechnungsfehlers bei der Ver-teilung der Mittel aus dem Gesund-heitsfonds geklagt und in dem Muster-verfahren für das Jahr 2013 Recht be-kommen. Nun müssen mehr Mittelausgeschüttet werden. (…) Wegeneines mathematischen Fehlers seiendie Zuweisungen für alte und krankeVersicherte zu gering bemessen wor-den. Dadurch habe jährlich ein zwei-stelliger Millionenbetrag gefehlt.“

Märkische Oderzeitung, 2.7.2013Zu: Kartellamt öffnet Wettbewerbfür Augenärzte in Brandenburg

„Das Bundeskartellamt hat denWettbewerb unter Augenärzten imLand Brandenburg für Mediziner ausanderen Bundesländern geöffnet. Ineinem Kartellverfahren rang die Be-hörde der Krankenkasse AOK Nordostund der Augenärztegenossenschaftim Land die Zusagen ab, entspre-chende Verträge und die Satzung der

Genossenschaft zu ändern. (…) Bis-lang sei der Zugang zum Wettbewerbim Bereich der Behandlung vonGrauem Star oder einer bestimmtenNetzhauterkrankung (Makuladegen-eration) nur für Brandenburger Ärztemöglich gewesen, hieß es. Vor allemBerliner Augenärzte könnten nunprofitieren, etwa wenn sie in Bran-denburg eine Zweigpraxis betreibenoder als Teil einer Ärztegemeinschaftmit Brandenburger Kollegen tätigsind.“

Ärzte Zeitung, 28.6.2013Zu: Vertreter drohen Kassen mit Not-HVM

„Dienst nach Vorschrift droht inBrandenburger Arztpraxen. In demBundesland sind die Verhandlungenzur Gesamtvergütung vor dem Schieds-amt jetzt auf Mitte August vertagtworden. Die Vertreterversammlungder KV Brandenburg (KVBB) protes-tiert mit einer Resolution gegen dieHaltung der Kassen. ‚Das Geld ist beiden Kassen, doch sie bunkern es‘,heißt es (…) Die Delegierten derVertreterversammlung machen nunDruck. Sie kündigten einen sogenann-ten Not-Honorarverteilungsmaßstab(HVM) an. Zudem wollen sie die Kün-digung bestimmter Verträge mit denKassen vorbereiten, die bislang nurden Kassen genützt hätten. (…)“

Berufspolitik

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 17

(Auf)gelesen

Page 20: KV-Intern 7/2013

Ab dem 1.10.2013 werden für denhausärztlichen und für den fachärzt-lichen Versorgungsbereich neue Re-gelungen im Einheitlichen Bewertungs-maßstab (EBM) wirksam. Im Folgen-den die wesentlichen Änderungen,die wir in der nächsten Ausgabe von„KV-Intern“ detailliert erläutern undbewerten werden.

Zur finanziellen Stärkung der wohn-ortnahen fachärztlichen Grundversor-gung wird die Pauschale für die fach-ärztliche Grundversorgung (PFG) inden EBM aufge-nommen. Die PFG giltfür 13 Arztgruppen und ist einmal imQuartal je Be-handlungsfall abrechen-bar, sofern ausschließlich konserva-tive Maßnahmen durchgeführt wer-den. Die Pauschale wird aus zusätz-lichen Honorarmitteln sowie aus Ein-sparungen innerhalb des fachärzt-lichen Versorgungsbereichs finanziert.

Weitere Informationen zur PFG kön-nen Sie der „Praxisinformation: Wei-terentwicklung des EBM für die fach-ärztliche Versorgung“ unterwww.kbv.de/43708.html entnehmen.

Für den hausärztlichen Versorgungs-bereich handelt es sich im Wesent-lichen um folgende Änderungen:

Die hausärztliche Versicherten-pauschale wird künftig nach fünfanstatt bisher drei Altersklassen miteiner unterschiedlichen Punktzahlabgerechnet. Zudem ist neben derVersichertenpauschale ein hausärzt-liches Gespräch als Einzelleistungabrechenbar.

Um die Wahrnehmung des haus-ärztlichen Versorgungsauftrags zustärken, wurden aus der Versicher-tenpauschale Kosten ausgegliedert,die für die Vorhaltung von Strukturenzur Erfüllung von Aufgaben der haus-ärztlichen Grundversorgung notwen-dig sind. Im Gegenzug erhalten Haus-ärzte für die überwiegenden Behand-lungsfälle eine Vorhaltepauschale, dieeinmal im Quartal abgerechnet wer-den kann.

Des Weiteren wird es Änderungenim sogenannten „Chroniker-Kom-plex“ geben und neue Leistungen fürdie hausärztliche geriatrische Betreu-ung, die palliativmedizinische sowiedie sozialpädiatrische Versorgung inden EBM aufgenommen. Für die neuaufgenommen Leistungen werdenvon den Krankenkassen zusätzlicheFinanzmittel bereitgestellt.

Praxis aktuell

Seite 18 | AUSGABE 7 / 2013

EBM-Neuerungen ab 1.10.2013 für Haus- und Fachärzte

Page 21: KV-Intern 7/2013

Praxis aktuell

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 19

Weitere Hinweise zur Weiterent-wicklung des Hausarzt-EBM findenSie unter www.kbv.de/43707.html.Dort finden Sie auch die „Praxisinfor-mation: Weiterentwicklung desHausarzt-EBM“ als Download.

Die Regelungen stehen noch unterdem Überprüfungsvorbehalt des Bun-desministeriums für Gesundheit.

Die Veröffentlichung der vollstän-digen Beschlusstexte erfolgt in einerder kommenden Ausgaben desDeutschen Ärzteblattes sowie auf derInternetseite der KBV unterwww.kbv.de.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

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Page 22: KV-Intern 7/2013

Praxis aktuell

Seite 20 | AUSGABE 7 / 2013

Hausarztvertrag mit der AOK Nordost:Neue Arzneimittelzielquoten

Parallel zur Verlängerung der bis-her geltenden Anlage 5 zum Hausarzt-vertrag bis zum 31.12.2012 hat dieKVBB mit der AOK über die Ausgestal-tung der Zielquoten im Jahr 2013 ver-handelt. Jetzt ist ein Abschluss gelun-gen, sodass die Teilnehmer am Haus-ärztevertrag wie bisher zusätzlicheVergütungen bei Erreichen dieserZielquoten erhalten können.

Gegenüber der bisher gültigenAnlage 5 wurden einige Änderungenvorgenommen. Neben den bisherigenVoraussetzungen• mindestens 200 Arztfälle mit

Arzneimittelverordnungen für AOK-Patienten durchschnittlich pro Quartal und

• Verordnung von Grippeimpfstoff grundsätzlich als „Grippeimpfstoff der aktuellen Saison, Anzahl der Dosen“; in medizinisch begründe-ten Ausnahmefällen mit Zusatz (z.B. „mit Adjuvans“ oder „ohne Hühnereiweiß“)

ist es nun erforderlich, eine arztbezo-gene Rabattquote von 85 Prozent(Anteil nach Packungszahlen) zu errei-chen. Die Einhaltung dieser Quotekann einmal durch den Verzicht aufdas aut-idem-Kreuz umgesetzt wer-den, aber auch durch Verordnung

eines Arzneimittels, für das ein Ra-battvertrag mit der AOK existiert.

Die Möglichkeit, den Sprechstun-denbedarf über ein Vorabgenehmi-gungsverfahren zu beziehen, solldurch die Hausärzte genutzt werden.

Die Handlungsfelder beziehen sichneu und analog der in der Arzneimit-telvereinbarung vereinbarten Zieleauf die DDD-Anteile, wobei diese jeArztnummer (LANR) und nicht mehrje Betriebsstättennummer ausgewer-tet werden. Um in einem bestimmtenHandlungsfeld einen Bonus zu erlan-gen, müssen die in der nachfolgendenTabelle aufgelisteten Mindestverord-nungszahlen erreicht werden. Alsneue Ziele wurden Blutzuckertest-streifen, Antithrombotika sowie diemodernen Verbandstoffe aufgenom-men. Eine aktuelle Preisübersicht die-ser Verbandsstoffe sowie eine Über-sicht zu den relevanten Angebotender Blutzuckerteststreifen (Ziele 8bzw. 9) veröffentlicht die AOK aufihrer Homepage sowie die KVBB miteinem Link unter der Rubrik Verord-nungen. Die Handlungsfelder „Clopi-dogrel“ und „Kalziumantagonisten“sind nicht mehr enthalten.

Page 23: KV-Intern 7/2013

Handlungsfeld(Mindestverordnung)

Ziel Zielquote (AnteilDDD je LANR)

Priorität

Statine und Ezetimib(10.000 DDD proJahr)

Anteil der DDD an Simvastatin undPravastatin an der Gesamtmengeder DDD der Statine und Ezetimib(inklusive Kombinationen)

≥ 98 Prozent 1

Antidiabetika (exklusive Insulin)(10.000 DDD proJahr)

Anteil der DDD an den Leitsubstan-zen Glibenclamid, Glimepirid undMetformin, gemessen an derGesamtmenge der DDD der Anti-diabetika ohne Insulin

≥ 90 Prozent 1

Wirkstoffe auf dasRAA-System, Kombi-nationen mit Kalzium-Antagonisten(20.000 DDD proJahr)

Anteil der DDD an den Leitsub-stanzen Enalapril, Lisinopril undRamipril – auch in Kombination mitHCT – gemessen an der Gesamt-menge der DDD der Wirkstoffe aufdas RAA-System (inklusive Aliskiren)

Anteil der DDD an Wirkstoffen aufdas RAA-System und Kalzium-Anta-gonisten in fixer Kombination –auch in Kombination mit HCT –gemessen an der Gesamtmenge derDDD der Wirkstoffe auf das RAA-System und Kalzium-Antagonisten(inklusive Aliskiren)

≥ 76 Prozent Leit-substanzen

und gleichzeitig

≤ 2 Prozent fixeKombinationenmit Kalzium-Antagonisten

1

Nicht-steroidale Anti-rheumatika (inklusiveCOX2-Hemmer) (5.000 DDD pro Jahr)

Anteil der DDD an Ibuprofen undDiclofenac an der Gesamtmengeder DDD der nicht-steroidalen Antirheumatika (inklusive COX2-Hemmer)

≥ 90 Prozent 2

Antidepressiva, atypi-sche Neuroleptika,Antidementiva(5.000 DDD pro Jahr)

Anteil der DDD an generischen Anti-depressiva*, atypischen Neurolepti-ka und Antidementiva (nur Choli-nesterasehemmer und Memantin)an der Gesamtmenge der DDD allerAntidepressiva, atypischen Neuro-leptika und Antidementiva (nurCholinesterasehemmer undMemantin)

≥ 98 Prozent 1

* Originalpräparate, die den Exklusivzuschlag der bundesweiten Generika-Ausschreibungen der AOK Nordosterhalten haben, werden Generika gleichgestellt.

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 21

Page 24: KV-Intern 7/2013

Praxis aktuell

Seite 22 | AUSGABE 7 / 2013

Handlungsfeld(Mindestverordnung)

Ziel Zielquote (AnteilDDD je LANR)

Priori-tät

Orale Opiate (BTM)(1.000 DDD pro Jahr)

Anteil der DDD an Morphin an derGesamtmenge der DDD der BTM-pflichtigen oralen Opiate (ohne Tilidin)

≥ 41 Prozent 2

Protonenpumpen-hemmer(20.000 DDD im Jahr 2012)

Die Absenkung des arztbezogenenAnteils der DDD an PPI ist in Höheder Zielquote erreicht oder über-schritten.

≥ 10 Prozent derim Jahr 2012 ver-ordneten Mengean PPI

2

Moderne Verband-stoffe (20 Verord-nungen pro Jahr)

Verordnungsanteil an grün markier-ten Verbandmitteln in der Preis-übersicht der AOK Nordost

≥ 50 Prozent 2

Blutzuckertest-streifen(200 Packungen pro Jahr)

durchschnittlicher Packungspreis(Brutto) der verordneten Blut-zuckerteststreifen (normiert auf 50 Stück)

≤ 24 Euro 2

Antithrombotika(5.000 DDD pro Jahr)

Anteil der DDD an Dabigatran, Rivaroxaban und Apixaban an derGesamtmenge der Vitamin K-Anta-gonisten (inkl. Dabigatran, Rivaro-xaban und Apixaban)

≤ 8 Prozent 1

Für das Jahr 2013 kommen erstmalig die in Anlage 4 zum Hausarztvertrag aufgeführtenVergütungswerte zum Ansatz:• bei 3 erreichten Zielen (mindestens eins der Priorität 1): 1.000 Euro• bei 4 erreichten Zielen (mindestens eins der Priorität 1): 1.500 Euro• bei 5 oder mehr erreichten Zielen (mindestens zwei der Priorität 1): 2.000 Euro

Über den Grad der Zielerreichung erhalten Sie nach Bereitstellung der entsprechendenDaten durch die AOK quartalsweise und jährlich eine Information. Die Auszahlung erfolgtohne gesonderte Abrechnung zur Mitte des Jahres 2014.

Den Hausarztvertrag mit der Anlage 5 in der aktuellen Fassung finden Sie auf derHomepage der KVBB www.kvbb.de unter der Rubrik Verträge.

Ansprechpartner:Fachbereich Verordnung, Wirtschaftlichkeit, BeschwerdeFachbereich Verträge

Page 25: KV-Intern 7/2013

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Page 26: KV-Intern 7/2013

Nachdem bereits im November desvergangenen Jahres die Eckwerte zurAnpassung des Ausgabenvolumenssowie Zielwerte für Arzneimittelgrup-pen mit Leitsubstanzen mit den Kran-kenkassenverbänden abgestimmtwurden, ist es nun gelungen, die Arz-neimittelvereinbarung an sich und diedaraus resultierenden Richtgrößenfür das Jahr 2013 zu ratifizieren.

Das Ausgabenvolumen für Arznei-und Verbandmittel wird für das Jahr2013 um 3,65 Prozent auf rund 966,2Mio. Euro angehoben. Eingeflossen indiese Steigerung sind sowohl die Rah-menvorgaben auf Bundesebene als

auch brandenburgspezifische Fak-toren.

Bei den Arzneimittelgruppen mitLeitsubstanzen wird der WirkstoffPravastatin in der Gruppe der HMG-CoA-Reduktasehemmer als zusätz-liche Leitsubstanz aufgenommen. DieSelektiven Serotonin Rückaufnahme-Inhibitoren mit der LeitsubstanzCitalopram wurden neu in die Verein-barung integriert. Die Gruppe deroralen Opioide ist entfallen, da einediesbezügliche Zielfestlegung nichtals sinnvoll angesehen wurde. Fol-gende Zielwerte wurden vereinbart:

Praxis aktuell

Seite 24 | AUSGABE 7 / 2013

Arzneimittelvereinbarung undRichtgrößen für das Jahr 2013

Arzneimittelgruppe Zielwert für DDD-Anteil der Leitsubstanz

HMG-CoA-Reduktasehemmer (Simvastatin und Pravastatin)

94,4 Prozent

Selektive Serotonin Rückaufnahme-Inhibitoren (Citalopram)

64,7 Prozent

ACE-Hemmer (Enalapril, Lisinopril, Ramipril) 98,2 Prozent

ACE-Hemmer-Diuretika-Kombinationen (Enalapril,Lisinopril, Ramipril, jeweils mit Diuretikum)

86,7 Prozent

Nicht-steroidale Antirheumatika (Diclofenac und Ibuprofen)

80,0 Prozent

Antidiabetika exklusive Insuline (Sulfonylharnstoffe und Metformin)

87,0 Prozent

Calcium-Antagonisten (Amlodipin und Nitrendipin) 76,0 Prozent

Page 27: KV-Intern 7/2013

Praxis aktuell

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 25

Arzneimittelgruppe bzw. Arzneimittel Höchstwert

HMG-CoA-Reduktasehemmer und ezetimibhaltigeArzneimittel (Anteil von ezetimibhaltigen Arzneimitteln einschließlich Kombinationen)

6,5 Prozent

Antidiabetika exklusive Insuline (Anteil der GLP-1-Analoga)

2,0 Prozent

Mindestwert

Erythropoese - stimulierende Wirkstoffe (Anteil „biosimilarer“ Erythropoetine)

39,0 Prozent

Wie in den vergangenen Jahrenauch findet jedes eingehaltene Zielbei der Bewertung der Überschrei-tung des RichtgrößenvolumensBerücksichtigung.Neu gegenüber den Vereinbarungender Vorjahre sind die von den Ver-tragspartnern aufgestellten Grund-sätze für die Verordnung von Blut-zuckerteststreifen. Danach soll

• die Verordnung einmalig für den medizinisch notwendigen Gesamt-quartalsbedarf an Blutzucker-teststreifen erfolgen und

• sich die Verordnung des Quartals-bedarfs an der nachfolgend genannten Verordnungsmenge(Stand Januar 2013) orientieren:

Diagnose/Therapie empfohlene Verordnungsmengean Teststreifen pro Quartal

Sondersituationen bei Diabetes mellitus Typ 2 nicht insulinpflichtige Diabetiker(z.B. bei instabiler Stoffwechsellage: inter-kurrente Erkrankungen, Ein-/Umstellungauf orale Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko)

bis 50 Stück

Diabetes mellitus Typ 2insulinpflichtige Diabetiker(zweimal Mischinsulin und einmal Normal-insulin bzw. nur Normalinsulin oder Misch-insulin in Kombination mit oralen Anti-diabetika)

bis maximal 100 Stück

Page 28: KV-Intern 7/2013

Gemeinsam mit der Arzneimittelver-einbarung wurden mit dem 5. Nach-trag zur Prüfvereinbarung die Richt-

größen für das Jahr 2013 entsprechendder vereinbarten Steigerung linearauf folgende Werte angehoben:

Praxis aktuell

Seite 26 | AUSGABE 7 / 2013

Diagnose/Therapie empfohlene Verordnungsmengean Teststreifen pro Quartal

ICT bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2 bis zu 400 Stück

Gestationsdiabetes Menge je nach genannter Therapieform

Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel 2013

Mitglieder/Familienversicherte

Rentner

Allgemeinmediziner/Praktische Ärzte

42,48 137,84

Anästhesisten 35,34 47,16

Augenärzte 13,40 28,71

Chirurgen 18,31 28,49

Gynäkologen 16,13 30,75

HNO-Ärzte 12,15 6,89

Hautärzte 32,21 33,47

Internisten, hausärztlich 53,08 141,24

Internisten, fachärztlichohne/sonstiger Schwerpunkt*

92,33 187,29

Arztgruppe Richtgrößen für Arznei- und Verbandmitteleinschließlich Sprechstundenbedarf (Brutto in Euro)

Page 29: KV-Intern 7/2013

Als zusätzliche Praxisbesonderheitkonnten Arzneimittel zur Behandlungder altersabhängigen Makuladegene-ration sowie des Makulaödems in dieAnlage 2 zur Prüfvereinbarung (SNR99331) aufgenommen werden. BeiVerordnung eines entsprechendenPräparats erfolgt nunmehr die Her-ausrechnung des Verordnungsvolu-mens aus den richtgrößenrelevantenVerordnungskosten durch die Prü-fungsstelle.

Die Arzneimittelvereinbarung sowiedie Prüfvereinbarung in der Fassungdes 5. Nachtrags finden Sie zumDownload auf unserer Internetseiteunter der Rubrik Verträge der KVBB,www.kvbb.de/praxis/vertraege-und-recht.

Praxis aktuell

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 27

Mitglieder/Familienversicherte

Rentner

SP Kardiologie 23,65 37,92

SP Gastroenterologie 50,38 63,23

SP Pneumologie u. Lungenärzte

106,71 162,12

SP Nephrologie 121,06 243,83

Kinderärzte 31,27 30,43

Nervenärzte/Neurologen 115,98 200,62

Orthopäden 9,72 33,29

Urologen 20,61 33,71

Arztgruppe Richtgrößen für Arznei- und Verbandmitteleinschließlich Sprechstundenbedarf (Brutto in Euro)

* sonstige Schwerpunkte: Angiologie, Endokrinologie und Diabetologie, Hämatologie und Onkologie, Rheumatologie, Geriatrie, Infektiologie

Ansprechpartner:Beratende ApothekerFachbereich Verträge

Page 30: KV-Intern 7/2013

Neuerungen zu DMP-VerträgenMit Wirkung ab 1.7.2013 gibt es Neuerungen zu den DMP-Verträgen Brust-

krebs, Asthma und COPD. Aufgrund der neuen DMP-Richtlinie des Gemein-samen Bundesausschusses (G-BA), welche die bisher in der Risikostrukturaus-gleichsverordnung (RSAV) geregelten Versorgungsinhalte und Dokumentatio-nen für die eingangs genannten Indikationen neu regelt, mussten zahlreicheAktualisierungen der entsprechenden DMP-Verträge vorgenommen werden.

Für alle o.g. DMP-Verträge wurden die Teilnahmeerklärungen der Vertrags-ärzte, die Teilnahme- und Einwilligungserklärungen der Versicherten und diePatienteninformationen aktualisiert. Für Neueinschreibungen verwenden Siebitte nur noch die neuen Formulare, die Sie auf gewohntem Wege über dieKVBB beziehen können. Alte Formulare sind ab sofort nicht mehr zu verwenden.

Heilmittelvereinbarung 2013 abgeschlossenNach achtmonatigen Verhandlungen haben die KVBB und die Verbände der

Krankenkassen die Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2013 abgeschlossen. Trotzder für das Jahr 2012 zu erwartenden Unterschreitung ist es gelungen, das Aus-gabenvolumen des Vorjahres auch als Ausgabenvolumen 2013 zu vereinbaren.Demzufolge steht wiederum ein Betrag von ca. 121,6 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Details zu diesen beiden Informationen entnehmen Sie bitte der Web-siteder KV Brandenburg unter www.kvbb.de/praxis/vertraege-und-recht.

Praxis aktuell

Seite 28 | AUSGABE 7 / 2013

Änderung der BereitschaftsdienstordnungAuf der Internetseite der KVBB (www.kvbb.de) ist die zum 1. Juli 2013 geän-derte Gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung der LandesärztekammerBrandenburg und der KV Brandenburg veröffentlicht:

Die Vertreterversammlung der KV Brandenburg hat in ihrer Sitzung am21.6.2013 die Gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung geändert und insge-samt neu beschlossen. Die geänderte Fassung tritt für die Mitglieder derKVBB zum 1.7.2013 in Kraft.

Die geänderte Fassung ist der LÄKB zur Beschlussfassung zugeleitet worden.

Den vollständigen Wortlaut finden Sie unter www.kvbb.de/praxis/service/ärztlicher-bereitschaftsdienst.

Page 31: KV-Intern 7/2013

Also, um es vorweg gleich einmalunmissverständlich festzuhalten: Ichbin ein Fan von fachlichen Gesprächen,mit Betonung auf fachlich. Deshalb binich heute noch stinksauer, wenn ichmich an jenen Tag erinnere, als …

… ein Mitarbeiter einer gesetzlichenKrankenversicherung mit drei Groß-buchstaben in meiner Praxis stand undmit mir ein Beratungsgespräch in Sa-chen Arzneimittelverordnungen führenwollte. Gut vorbereitet schlug er aufmit einer Statistik über die Frequenzvon mir verordneter Arzneimittel.

Dabei versuchte er mich zu überzeu-gen, dass ich doch in Zukunft einigedieser Verordnungen durch billigereersetzen sollte. Als ich mit ihm diepharmakologischen Vor- und Nachteiledieser oder jener Verordnung bespre-

chen wollte, lehnte er dies ab. Nicht,weil er nicht wolle, sondern weil ernicht könne.

Schließlich besitze er keine pharma-kologischen/pharmazeutischen Kennt-nisse, sondern sei als Sachbearbeiterbei der Kasse tätig. Nach diesem Offen-barungseid war ich einen Moment fas-sungslos und danach hatte ich fast nurnoch Mitleid.

PS: Sollte dies meinen Kolleginnen undKollegen bekannt vorkommen und sieähnlich tolle „Beratungs“-Erfahrungengesammelt haben, sollten wir denKassen vielleicht eine kollektive Weiter-bildung anbieten. Extrabudgetär ver-gütet, in angemessener – falsch: inwirtschaftlich gebotener Höhe, meint Ihr …

… specht

Praxis aktuell

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 29

Offenbarungseid

Änderung zur GOP 40120 bis 40126

Mit Streichung der Anmerkung „anden auftragserteilenden Arzt“ sinddie Gebührenordnungspositionen(GOP) 40120 bis 40126 EBM nichtmehr im Behandlungsfall berechnungs-fähig, wenn bereits die GOP 40100EBM zum Ansatz gebracht wurde.Die Regelung ist rückwirkend zum 1. Juni 2013 in Kraft getreten.

Die Veröffentlichung des vollständi-gen Beschlusstextes finden Sie imDeutschen Ärzteblatt Jg. 110, Heft 25,Seite A 1283.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Page 32: KV-Intern 7/2013

Wir möchten Sie über eine Änderungder Bezugsmöglichkeit von Viskoela-stika (z.B. Amvisc®, Healon® u.a.)informieren.Diese sind ab 1.7.2013 nicht mehr überSprechstundenbedarf (SSB) zu Lastender Barmer/GEK bzw. AOK Nordost zubeziehen, sondern als Sachkosten mitden zuständigen Krankenkassen desjeweiligen Patienten abzurechnen.Hintergrund hierfür sind die unter-schiedlichen vertraglichen Konstella-tionen bei den Krankenkassen. Dahier eine eindeutige Zuordnungsmög-

lichkeit zum Patienten besteht unddie Kataraktlinsen ohnehin jeweils mitder Krankenkasse als Sachkostenabzurechnen sind, entsteht für dieVertragsärzte kein Mehraufwand.Da wir davon ausgehen, dass dieKrankenkassen den Bezugsweg absofort kontrollieren werden, bittenwir um Beachtung.

Praxis aktuell

Seite 30 | AUSGABE 7 / 2013

Abrechnung Viskoelastika jetzt über Sachkosten

Ansprechpartner:Beratende Apotheker

Mammographie-Screening

Keine Ultraschalluntersuchungen bei unauffälligem Befund

In der Richtlinie Früherkennung vonBrustkrebs und den bundesmantel-vertraglichen Regelungen zum Mam-mographie-Screening-Programm istder Umfang der durchzuführendendiagnostischen Maßnahmen in Ab-hängigkeit vom Ergebnis der Mammo-graphie abschließend beschrieben.Die Durchführung von Ultraschallun-tersuchungen bei unauffälligem Be-fund ist unabhängig von der Brustge-webedichte danach nicht vorgesehen.

Auch wenn in den S3-RichtlinienUltraschalluntersuchungen der Brust-drüse(n) bei einem Dichtegrad 3 oder4 seit 2008 empfohlen werden, sinddiese also nicht Bestandteil des Mam-mographie-Screening-Programms.Sofern die Versicherte diese Untersu-chung im Rahmen der Früherkennungwünscht, handelt es sich nicht umeine Leistung, die zu Lasten der GKVberechnungsfähig ist.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Page 33: KV-Intern 7/2013

Die Vertreterversammlung derKassenärztlichen Vereinigung Branden-burg hat auf ihrer Sitzung am 22.3.2013die Gebührensatzung in § 1 Ziffer 10und die zur Gebührensatzung gehö-rende Anlage (Gebührenverzeichnis)geändert. Die Änderung wurde durchdas zuständige Aufsichtsministerium(MUGV) am 28.6.2013 genehmigt.

Danach sind Kosten für Wider-spruchsverfahren nach § 13 Abs. 3Buchstabe i) Satzung, soweit sie nichterfolgreich sind, in Höhe von 100 Euroje Widerspruch gebührenpflichtig. FürWidersprüche zum selben Sachver-halt wird, wenn diese über mehrere

Quartale bis zu einer Entscheidungeingelegt werden (müssen), dieGebühr nur einmal erhoben.

Der vollständige Wortlaut der zum1.7.2013 in Kraft getretenen geänder-ten Gebührensatzung und des Gebüh-renverzeichnisses ist auf der Internet-seite der KVBB unterwww.kvbb.de/praxis/vertraege-und-recht/rechtsquellen einsehbar.

Sofern Sie die Gebührensatzung inPapierform erhalten wollen, wendenSie sich bitte an die Innere Verwal-tung, Tel.: 0331/23 09 463.

Praxis aktuell

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 31

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Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 8 Satzung

Geänderte Gebührensatzung

Page 34: KV-Intern 7/2013

In den letzten Monaten erreichtendie KVBB häufiger Patientenbeschwer-den über selbständige Vertreterärzteim allgemeinen ärztlichen Bereitschafts-dienst, die keine Mitglieder der KVBrandenburg sind. Allerdings bleibenunsere Anfragen, die wir an dieseÄrzte zur Sachverhaltsaufklärungrichten, häufig unbeantwortet, sodass wir letztlich nur anhand der Be-schwerde entscheiden können.Bitte beachten Sie aber, dass der Ver-tretene auch für seinen Vertreter ver-antwortlich bleibt! Insofern könnensich disziplinar- und berufsrechtlicheMaßnahmen auch gegen denjenigenwenden, der sich im Bereitschafts-dienst durch ein Nichtmitglied vertre-ten lässt. Hierzu führt die Gemein-same Bereitschaftsdienstordnung wie folgt aus:

§ 6, Pkt 1.„Der zum allgemeinen ärztlichen

Bereitschaftsdienst eingeteilte Arztkann sich von einem anderen Arzt

vertreten lassen, wenn dieser sichdurch den Besitz einer Approbations-urkunde oder einer deutschen Erlaub-nis zur vorübergehenden Ausübungdes ärztlichen Berufes ausweisenkann. Der Arzt hat sich über die Quali-fikation seines ihn vertretendenArztes zu vergewissern. Seine Verant-wortung für den organisatorischenAblauf der Vertretung gemäß § 9bleibt erhalten, auch wenn er sichvertreten lässt.“

Bitte achten Sie daher auf einesorgfältige Auswahl Ihrer Vertreter,vor allem, wenn es sich hierbei umNichtmitglieder der KVBB handelt! Hilfreiche weitere Informationen zurPraxisvertretung finden Sie auch indem Artikel „Vertretungsregelungen:Einer für alle?“ im DeutschenÄrzteblatt 2012, 109/49, Seite A-2487.

Praxis aktuell

Seite 32 | AUSGABE 7 / 2013

Vertretung im Bereitschaftsdienst

Nächste Beratung der VertreterversammlungDie nächste Beratung der Vertreterversammlung der KV Brandenburg findetam 6. September 2013 in der Landesgeschäftsstelle der KVBB, Gregor-Mendel-Str. 10 in Potsdam statt. Beginn ist 15 Uhr.Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich.

Page 35: KV-Intern 7/2013

Das Gebot zur persönlichen Leis-tungserbringung gilt für alle Vertrags-ärzte und ist eines der wesentlichenMerkmale der freiberuflichen Tätig-keit. Es prägt wie kein anderes Merk-mal das Berufsbild des Arztes. Dasbedeutet nicht, dass der Arzt jedeBehandlung höchstpersönlich durch-führen muss.

Persönliche Leistungen sind auchärztliche Leistungen durch genehmigteAssistenten und angestellte Ärzte,soweit sie dem Praxisinhaber alsEigenleistung zugerechnet werdenkönnen. Persönliche Leistungen sindferner Hilfeleistungen nichtärztlicherMitarbeiter, die der an der vertrags-ärztlichen Versorgung teilnehmendeArzt, der genehmigte Assistent oderein angestellter Arzt anordnet undfachlich überwacht, wenn der nicht-ärztliche Mitarbeiter zur Durchfüh-rung der jeweiligen Hilfeleistung qua-lifiziert ist.

Dabei sind Behandlungen und Diag-nostik zu differenzieren, die • höchstpersönlich,• delegationsfähig an ärztliche

Mitarbeiter und• delegationsfähig an nichtärztliche

Mitarbeiterdurchgeführt werden.

Die Pflicht zur höchstpersönlichenBehandlung betrifft ganz besondersKrankenhausärzte, die nach den §§ 95,116 SGB V persönlich ermächtigt sindund demzufolge nicht über geneh-migte Assistenten und angestellteÄrzte verfügen. Abgesehen von Ver-tretungsfällen im Sinne der Ärzte-ZVdürfen diese Ärzte keine Behandlun-gen an ärztliche Mitarbeiter delegie-ren. Anders verhält es sich bei Behand-lung und Diagnostik, die an nichtärzt-liche Mitarbeiter delegiert werdenkönnen. Hier gilt auch für die ermäch-tigten Krankenhausärzte das Rechtzur Delegation, sofern es die Um-stände und insbesondere die Ge-fährlichkeit für den Patienten zu-lassen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt | Jg. 105 | Heft 41 | 10. Oktober 2008

Praxis aktuell

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 33

Ermächtigte Ärzte: Was kanndelegiert werden?

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Page 36: KV-Intern 7/2013

Mit Wirkung zum 1.6.2013 erfolgte eine Anhebung folgender Gebühren:

Praxis aktuell

Seite 34 | AUSGABE 7 / 2013

Änderungen der Unfallversicherung (UV-GOÄ)

Nr. Allgemeine Heilbehandlung

Besondere Heilbehandlung

2348Nagelung und/oder Drahtung eines kleinenRöhrenknochens bei offenem Knochenbruch

Keine Änderung 189,76 Euro(zuvor 47,67 Euro)

2381Einfache Hautlappenplastik

72,02 Euro(zuvor 25,54 Euro)

Keine Änderung

2382Schwierige Hautlappen-plastik oder Spalthauttrans-plantation

72,02 Euro(zuvor 51,01 Euro)

90,03 Euro(zuvor 63,48 Euro)

2404Exzision einer größeren Geschwulst

72,55 Euro(zuvor 38,24 Euro)

Keine Änderung

Zudem wurden die Leistungslegendenfolgender Gebührennummern (Nr.)ergänzt:Die Nr. 2001 kann nun bei der Verwen-dung von Gewebekleber bei der Ver-sorgung kleiner Wunden am Kopf undan den Händen und bei Kindern biszum 6. Geburtstag abgerechnet wer-

den. Außerdem ist die Nr. 828 jetztauch für die Messung magnetischevozierter Hirnpotenziale abrechen-bar.

Der vollständige Beschlusstext ist imDeutschen Ärzteblatt Seite A 1224 ver-öffentlicht.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Page 37: KV-Intern 7/2013

In einem Rundschreiben teilt dieKBV mit, dass nach dem Inkrafttretender geänderten Psychotherapie-Richt-linie am 19. Juni folgende Vergütungs-regelungen getroffen wurden. In demSchreiben heißt es:

„Eine Anpassung im EinheitlichenBewertungsmaßstab steht noch aus.Die (bislang) im EBM enthaltenenGOP 35202, 35203 und 35211 deckenden erweiterten Leistungsumfang derangepassten Richtlinie bei Kindernund Jugendlichen nicht ab. Als Mindest-teilnehmerzahl werden darin nachwie vor sechs Teilnehmer genannt.Nach der geänderten Richtlinie sindes jedoch drei. Durch die Verringe-rung sollen altersspezifische Entwick-

lungsbedingungen und die besonde-ren therapeutischen Erfordernisse beiDiagnosen wie ADHS, Autismus oderVerhaltensstörungen besser berück-sichtigt werden.

Bis der Bewertungsausschuss eineAnpassung der GOP im EBM beschlos-sen hat, empfehlen wir daher … fol-gendes Vorgehen: Führt der Ver-tragsarzt eine Behandlung im Rah-men der geänderten Psychotherapie-Richtlinie durch und liegt die Mindest-teilnehmerzahl … von Kindern undJugendlichen zwischen drei und fünfTeilnehmern, erfolgt eine Abrechnungim Rahmen der Kostenerstattungnach der Gebührenordnung für Ärzte(GOÄ).“

Praxis aktuell

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Psychotherapie-Richtlinie:

Vergütungsregelung zur Änderungder Gruppentherapie

Bitte vormerken!

18. Brandenburgischer SelbsthilfetagTermin: 14. September 2013, 10 bis 16 UhrOrt: Oranienburg, F. F. Runge GymnasiumThema: ÄNGSTE – wofür wir sie brauchen …!Ansprechpartnerin: Yvonne Becker, KOSA, Tel. 0331/98 22 98 01,

E-Mail: [email protected]

Page 38: KV-Intern 7/2013

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt, sodassdagegen noch Widerspruch eingelegtbzw. Klage erhoben werden kann.

Alexandra BöttcherFachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheil-kunde, in Ludwigsfelde, ab 01.07.2013

Dr. med. Katharina Dunkel-LüdtkeFachärztin für Allgemeinmedizin, in Birkenwerder, ab 01.08.2013

Claudia von GrabeFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, in Potsdam, ab 01.07.2013

Antonia HalbachFachärztin für Innere Medizin/Hausärztin,in Velten, ab 01.10.2013

Dr. med. Tobias HülseyFacharzt für Kinder- und Jugend-psychiatrie und –psychotherapie, in Erkner, ab 01.04.2014

Cornelia KunzFachärztin für Kinder- und Jugendmedizin,in Potsdam, ab 02.01.2014

Dr. med. Steffen LachFacharzt für Innere Medizin/Hausarzt, in Werder an der Havel, ab 01.10.2013

Sabine OpalkaFachärztin für Innere Medizin/Hausärztin,in Velten, ab 01.10.2013

Dr. med. Karsten OstermannFacharzt für Allgemeinmedizin, in Teltow, ab 01.08.2013

Dipl.-Psych. Susanne PetersPsychologische Psychotherapeutin, in Blankenfelde-Mahlow, ab 01.01.2014

Dr. med. Alexander RohdeFacharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, ausschließlich psychotherapeutisch tätig,in Neuenhagen b. Berlin, ab 01.08.2013

Dipl.-Soz.-Päd. Konstantin RöwekampKinder- und Jugendlichenpsycho-therapeut, in Potsdam, ab 01.07.2013

Dr. med. Ursula RutheFachärztin für Allgemeinmedizin, in Kleinmachnow, ab 01.10.2013

Daijana WittowskiFachärztin für Allgemeinmedizin,in Falkensee, ab 01.10.2013

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt, sodassdagegen noch Widerspruch eingelegtbzw. Klage erhoben werden kann.

Sicherstellung

Seite 36 | AUSGABE 7 / 2013

Zulassungen und ErmächtigungenNeuzulassungen

Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V

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Medizinisches Dienstleistungs-zentrum Havelland GmbH/BetriebsteilFalkenseeGenehmigung zur Anstellung von:Karsten KördelFacharzt für Kinder- und Jugendmedizinab 01.07.2013

Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH, in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Almut EbersbachFachärztin für Neurologie, ab 01.07.2013

Gesundheitszentrum Niederlausitz GmbH;Betriebsstätte SchwarzheideGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Irmelin BellmannFachärztin für Haut- und Geschlechts-krankheiten, ab 01.07.2013

Thomas SchwörigFacharzt für Chirurgie, ab 01.07.2013

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt, sodassdagegen noch Widerspruch eingelegtbzw. Klage erhoben werden kann.

MVZ der Gesundheitszentrum Eisenhüttenstadt GmbHGenehmigung zur Anstellung von:Martin VogelFacharzt für Psychiatrie und Psychotherapieab 01.07.2013

OGD MVZ Neuruppin IIGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Markus MensingFacharzt für Orthopädie undUnfallchirurgie, ab 01.07.2013

Dr. med. Margareta Kampmann-SchwantesFachärztin für Allgemeinmedizin/aus-schließlich psychotherapeutisch tätigab 01.08.2013

MVZ Luisenplatz, in Potsdam(vormals MVZ Lennéstraße)Genehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Barbara LindemannFachärztin für Hals-Nasen-OhrenheilkundeFachärztin für Sprach-, Stimm- undkindliche Hörstörungen, ab 01.07.2013

MVZ für Psychiatrie, Psychotherapie undPsychosomatik Potsdam-WestGenehmigung zur Anstellung von:Dipl.-Psych. Gisela LookPsychologische Psychotherapeutinab 16.07.2013

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt, sodassdagegen noch Widerspruch eingelegtbzw. Klage erhoben werden kann.

Dr. med. Santosh Kumar AhujaFacharzt für NuklearmedizinKlinikum Frankfurt (Oder) GmbHermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Ärztensowie Ärzten in zugelassenen Einrichtun-

Sicherstellung

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 37

Medizinische Versorgungszentrengem. § 95 Abs. 1 SGB V

Ermächtigungen

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gen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vsowie von am Klinikum Frankfurt (Oder)ermächtigten Ärzten auf dem Gebiet derNuklearmedizin, Hämatologische Unter-suchung, Intestinale Funktionsdiagnostik,Radiosynoviorthese der kleinen Gelenke,Radiosynoviorthese der großen Gelenke,Radionuklidtherapieauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Nuklearmedizin sowieFachärzten für Nuklearmedizin in zuge-lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und von den amKlinikum Frankfurt (Oder) ermächtigtenFachärzten für Kardiologiefür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum31.08.2013

PD Dr. med. Christian ButterFacharzt für Innere Medizin/SP KardiologieImmanuel Klinik Bernau/HerzzentrumBrandenburg, in Bernauermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Fach-ärzten für Innere Medizin/SP Kardiologiesowie fachärztlich tätigen Internisten, dieselbst Funktionsanalysen nach GNR 13552durchführen, sowie von eben solchen inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Funk-tionsanlyse eines Herzschrittmachersund/oder eines implantierten Kardio-verters bzw. Defibrillators für die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dr. med. Thomas GünzelFacharzt für Hals-Nasen-OhrenheilkundeKlinikum Frankfurt (Oder) GmbH

ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Fach-ärzten für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde undFachärzten für Hals-Nasen-Ohrenheil-kunde in Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuung vonProblemfällen im Rahmen des Konsiliar-auftrages und auf dem Gebiet der Tumor-nachsorgefür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dr. med. André HasenbeinFacharzt für Innere Medizin/SP AngiologieOberhavel Kliniken GmbH/KrankenhausHennigsdorfermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Ärztensowie Ärzten in zugelassenen Einrichtun-gen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vauf dem Gebiet der angiologischen Diagnostikfür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dr. med. Nils HeinzeFacharzt für Hals-Nasen-OhrenheilkundeKlinikum Frankfurt (Oder) GmbHermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Fach-ärzten für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde undFachärzten für Phoniatrie und Pädaudiolo-gie bzw. entsprechenden Ärzten in zuge-lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet derPhoniatriefür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Sicherstellung

Seite 38 | AUSGABE 7 / 2013

Page 41: KV-Intern 7/2013

Dr. med. Andreas HeringFacharzt für Innere Medizin/SP GastroenterologieKlinikum Barnim GmbH/ Werner ForßmannKrankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen fachärzt-lich tätigen Fachärzten für Innere Medizinsowie entsprechenden Fachärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V im Rahmeneiner Spezialsprechstunde zur Diagnostikund Therapie komplexer Verläufe chro-nisch entzündlicher Darmerkrankungen,chronischer Lebererkrankungen undLeberzirrhosefür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dipl.-Med. Lutz KrügerFacharzt für AnästhesiologieKMG Klinikum Mitte GmbH/Klinikum Kyritzermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Ärztensowie Ärzten in zugelassenen Einrichtun-gen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vauf dem Gebiet der Schmerztherapiefür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dr. med. Jürgen KummerFacharzt für NervenheilkundeMartin Gropius Krankenhaus GmbH in Eberswaldeermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Fach-ärzten für Neurologie/Psychiatrie, Lungen-fachärzten, Fachärzten für Innere Medizinmit der Teilgebietsbezeichnung Lungen- u.Bronchialheilkunde und Fachärzten für

HNO-Heilkunde sowie entsprechendenFachärzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurBehandlung von Schlafstörungenfür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dr. med. Ines LieboldFachärztin für Innere Medizin/SP InfektiologieKlinikum Ernst von Bergmann gGmbH, in Potsdamermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Ärztensowie Ärzten in zugelassenen Einrichtun-gen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vfür das Gebiet der Tropen- und Infektions-erkrankungen, insbesondere der Behand-lung von Meningitis, Lyme-Borreliose undauf Überweisung von zugelassenenfachärztlich tätigen Internisten sowiefachärztlich tätigen Internisten in zuge-lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Mit- und Wei-terbehandlung von komplizierten Hepatiti-den bei Patienten mit HIVfür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Annemarie NippraschkFachärztin für AnästhesiologieRuppiner Kliniken GmbH, in Neuruppinermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Fach-ärzten für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgieund Fachärzten für Mund-Kiefer-Gesichts-chirurgie in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vsowie von an der Ruppiner Kliniken GmbHermächtigten Fachärzten für Mund-Kiefer-

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 39

Sicherstellung

Page 42: KV-Intern 7/2013

Gesichtschirurgie auf dem Gebiet Anästhesiologiefür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dr. med. Wenke PomaskaFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeKlinikum Dahme Spreewald GmbH/Spreewaldklinik Lübbenermächtigt auf Überweisung von zuge-lassenen Fachärzten für Frauenheilkundeund Geburtshilfe sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V fürdie Planung der Geburtsleitung gemäß § 31Abs. 2 Ärzte-ZV i. V. m. § 5 Abs. 2 BMV-Äund § 9 Abs. 2 BMV-Ä/EK in Verbindung mitden Mutterschaftsrichtlinien gemäß Teil BNr. 6,gemäß § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ärzte-ZV zur exter-nen kardiotokographischen Untersuchung(CTG)auf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe und Fachärzten für Urologiesowie entsprechenden Fachärzten in Ein-richtungen nach § 95 Abs. 1 sowie § 311Abs. 2 SGB V gemäß § 31a Abs. 1 Nr. 1Ärzte-ZV zur Durchführung von urody-namischen Untersuchungenfür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dr. med. Horst RichterFacharzt für Innere Medizin/SP GastroenterologieOder-Spree Krankenhaus GmbH, in Beeskowermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV auf

Überweisung von zugelassenen gastroen-terologisch tätigen Ärzten sowie ent-sprechenden Ärzten in zugelassenen Ein-richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V zur Diagnostik und Therapie gastro-enterologischer Erkrankungen und auf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein-richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Tropen-medizinfür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dipl.-Med. Yvonne SchröderFachärztin für AnästhesiologieDRK gemeinnützige Krankenhausgesell-schaft Thüringen Brandenburg mbH/DRK-Krankenhaus Luckenwaldeermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Ärztensowie Ärzten in zugelassenen Einrichtun-gen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vauf dem Gebiet der Schmerztherapiefür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dieter SchultzFacharzt für Kinder- und JugendmedizinImmanuel Klinik Rüdersdorfermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Fach-ärzten für Kinder- u. Jugendmedizin sowieFachärzten für Kinder- u. Jugendmedizinin zugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Diag-nostik und Therapie von Patienten mitMucoviscidose - cystischer Fibrose und aufdem Gebiet der Allergologiefür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Sicherstellung

Seite 40 | AUSGABE 7 / 2013

Page 43: KV-Intern 7/2013

Dr. med. Karsten SchulzeFacharzt für Innere Medizin/ SP PneumologieKlinikum Ernst von Bergmann gGmbH, in Potsdamermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Fach-ärzten für Innere Medizin/SchwerpunktPneumologie sowie Fachärzten für InnereMedizin/Schwerpunkt Pneumologie inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durch-führung ausgewählter pneumologischerLeistungenErgospirometrische Untersuchung, Bestimmung des Säurebasenhaushaltsund Blutgasanalyse, Bronchoskopie, Sonographie der Thoraxorgane, Entlas-tungspunktion des Pleuraraums und/odernichtoperative Pleuradrainagefür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dr. med. Torsten SchülerFacharzt für UrologieKrankenhaus Forst GmbHermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Urologenund Gynäkologen sowie Urologen undGynäkologen in zugelassenen Einrichtun-gen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vfür die urogynäkologische Diagnostik undauf Überweisung von zugelassenen Urolo-gen sowie Urologen in zugelassenen Ein-richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur konsiliarischen Tätigkeitbei urologischen Problemfällenfür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Arne TeschnerFacharzt für Innere Medizin/SP GastroenterologieKMG Klinikum Mitte GmbH/Klinikum Wittstockermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Ärztensowie Ärzten in zugelassenen Einrichtun-gen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vfür Problemfälle mit chronisch entzünd-lichen Darmerkrankungen und Tumorenim gastrointestinalen Bereich, für Punktio-nen, für Röntgenleistungen, für Leistun-gen der adjuvanten bzw. palliativenChemotherapieauf Überweisung von zugelassenenfachärztlich tätigen Internisten undfachärztlich tätigen Internisten in zuge-lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die ambulanteBronchoskopiefür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dr. med. Isabel TreudeFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeCarl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbHermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ä-ZV i. V. m. § 5Abs. 2 BMV-Ä und § 9 Abs. 2 BMV-Ä/EK inVerbindung mit den Mutterschafts-Richt-linien Teil B Nr. 6 auf Überweisung vonzugelassenen Fachärzten für Frauen-heilkunde und Geburtshilfe sowie Fach-ärzten für Frauenheilkunde und Geburts-hilfe in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Pla-nung der Geburtsleitungfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Sicherstellung

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 41

Page 44: KV-Intern 7/2013

Dariusz WojciechowskiFacharzt für Innere Medizin/SP GastroenterologieEv. Krankenhaus Lutherstift gGmbH/Frankfurt /Oder, in Seelowermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ä-ZV aufÜberweisung von zugelassenen Ärztensowie Ärzten in zugelassenen Einrichtun-gen nach § 95 Abs. 1 sowie § 311 Abs. 2 SGB Vauf dem Gebiet der Gastroenterologie undauf dem Gebiet der präventivenKoloskopiefür die Zeit vom 01.07.2013 bis zum30.06.2015

Dipl.-Psych. Manouchehr DjafariPsychologischer Psychotherapeutneue Adresse: Am Neustädter Tor 1, 03046 Cottbus, ab 01.07.2013

Dr. med. Krassimira HöckendorfFachärztin für Augenheilkundeneue Adresse: Hermannstr. 40, 15562 Rüdersdorf, ab 01.07.2013

Dr. med. Annette JahnFachärztin für Allgemeinmedizin/aus-schließlich psychotherapeutisch tätigneue Adresse: Im Technologiepark 33,15236 Frankfurt/Oder, ab 01.04.2013

Elke KürbisKinder- und Jugendlichenpsycho-therapeutinneue Adresse: Thälmannstr. 108, 16348 Wandlitz, ab 01.01.2014

Dipl.-Sozialarb. (FH) Wolfgang MeyerKinder- und Jugendlichenpsycho-therapeutneue Adresse: Friedrich-Ebert-Str. 38,14469 Potsdam, ab 01.08.2013

Dipl.-Med. Ralf RahnebergFacharzt für Allgemeinmedizinneue Adresse: Am Grünzug 2, 15366 Hoppegarten/OT Hönowab 01.07.2013

Dr. med. Germar WochatzFacharzt für Psychiatrie und Psychotherapie/ausschließlich psychotherapeutisch tätigneue Adresse: Friedrich-Ebert-Str. 38,14469 Potsdam, ab 01.08.2013

Sicherstellung

Seite 42 | AUSGABE 7 / 2013

Praxisverlegungen

Page 45: KV-Intern 7/2013

Sicherstellung

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 43

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Page 46: KV-Intern 7/2013

Sicherstellung

Seite 44 | AUSGABE 7 / 2013

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Kennziffer Fachrichtung Planungsbereich Übergabetermin

26/2013Augenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Havelland sofort

27/2013Frauenheilkunde undGeburtshilfe

Frankfurt (Oder)/Oder-Spree

01.04.2014

28/2013Frauenheilkunde undGeburtshilfe

Märkisch-Oderland 01.01.2014

29/2013Kinder- und Jugendmedizin

Frankfurt (Oder)/Oder-Spree

01.04.2014

Bewerbungsfrist bis 9.8.2013

Kennziffer Fachrichtung Planungsbereich Übergabetermin

30/2013Hausärzte(1/2 Versorgungsauftrag)

Bad Belzig 01.10.2013

31/2013Innere Medizin/SP Hämatologie und internistische Onkologie

Potsdam 01.01.2014

32/2013Innere Medizin/SP Kar-diologie

Cottbus 01.01.2014

33/2013Frauenheilkunde undGeburtshilfe

Uckermark 01.07.2014

34/2013 HNO-Heilkunde Potsdam 01.10.2013

35/2013Kinder- und Jugend-medizin

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam-Mittelmark

01.01.2014

36/2013Orthopädie(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam sofort

Bewerbungsfrist bis 9.9.2013

Page 47: KV-Intern 7/2013

Sicherstellung

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 45

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme-zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa-tisch als Bewerber für die ausge-schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

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Page 48: KV-Intern 7/2013

Die Umsetzung der neuen Bedarfs-planungs-Richtlinie bringt eine Viel-zahl an Veränderungen. Unter ande-rem wurden Arztgruppen neu in dieBedarfsplanung aufgenommen unddas System der Bezugsregionen fürdie Planung vom bisherigen Planungs-bereich – d.h. dem Landkreis bzw. derkreisfreien Stadt - auf vier Regions-ebenen erweitert. Dadurch werdenzukünftig beispielsweise Hausärzteauf Mittelbereichsebene, Chirurgenauf Landkreisebene, fachärztlichtätige Internisten auf der Ebene derRaumordnungsregionen und Patholo-gen mit Bezug auf das Land Branden-burg geplant.

Um die Orientierung in der neuen,differenzierten Systematik zu erleich-tern sowie zur besseren Verortungder einzelnen Planungsbereiche imLand Brandenburg werden zulassungs-relevante Informationen für die ein-zelnen Arztgruppen seit dem 1. Juli2013 auf der Internetseite der KVBBauch kartographisch aufbereitet ver-öffentlicht.

So können Sie sich nun arztgrup-penbezogen auf einen Blick darüberinformieren, welche Planungsberei-

che für neue Zulassungen geöffnetbzw. in welchen diese nicht möglichsind und in welchen für Neuzulassun-gen gesperrten Bereichen Nachbeset-zungsverfahren bestehen. Beim Be-wegen des Mauszeigers über die Kar-ten werden weiterführende Informa-tionen zu den einzelnen Planungsbe-reichen angezeigt. Zusätzlich sind dieRegionen hervorgehoben, für die För-dermittel für Praxisneugründungen, -übernahmen und Gründungen vonZweigpraxen zur Verfügung stehen.

Mit diesen Karten wird der Internet-auftritt der KVBB um einen weiterenBaustein ergänzt, der sich auch ge-zielt an junge Ärzte richtet, die eineTätigkeit im Land Brandenburg auf-nehmen und sich über entsprechendeMöglichkeiten informieren möchten.

Dieses neue Tool erweitert somitsinnvoll bereits bestehende Ange-bote. Hierzu zählen z.B. die Möglich-keit der Suche nach einer eigenenPraxis in der Praxisbörse sowie dieInformationen zu den Beratungsange-boten der KVBB beim Start in die ver-tragsärztliche Tätigkeit.

Sicherstellung

Seite 46 | AUSGABE 7 / 2013

Mit einem Klick informiert

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Sicherstellung

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 47

Page 50: KV-Intern 7/2013

Sicherstellung

Seite 48 | AUSGABE 7 / 2013

An dieser Stelle waren Sie es über viele Jahre gewohnt, die ebenso bekanntewie vertraute „Kreuzchenliste“ mit den entsprechenden Zulassungsmöglich-kei-ten/-sperrungen zu finden.

Mit dieser Ausgabe beginnt eine neue Welt. Das heißt, eigentlich ist es keinewirklich neue, sondern ein weiterer Schritt der konsequenten Umsetzung desvor Jahren begonnenen Weges, unsere Informationen mehr und mehr über diemodernen elektronischen Medien zu verteilen.

Ab sofort finden Sie alle Details zur Zulassung, wie offene und gesperrte Berei-che, Fördermöglichkeiten, Ausschreibungsfristen, Formulare oder Checklistenrund um die Niederlassung auf unserer Website.

Darüber hinaus werden vom Landesausschuss aktuell gefasste Beschlüsse andieser Stelle des „KV-Intern“ veröffentlicht.

Zulassungsmöglichkeiten

ÜbersichtEine Übersicht der Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkun-gen im Bereich der KV Brandenburg findet sich auf der Internetseite der KVBBunter www.kvbb.de/praxis/zulassung/bedarfsplanung/zulassungsmöglichkei-ten-ausschreibungen/. Detaillierte Informationen erhalten Sie auch von derNiederlassungsberaterin Karin Rettkowski unter 0331/23 09 320.

ZulassungsförderungenIn nachstehenden Mittelbereichen werden aufgrund Feststellung drohenderbzw. bestehender Unterversorgung durch den Landesausschuss der Ärzteund Krankenkassen des Landes Brandenburg nach § 100 Abs. 1 Satz 1 SGB VZulassungen gefördert: • Kinderärzte: Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Eisenhüttenstadt, Spremberg• Frauenheilkunde: Lauchhammer-Schwarzheide• Hausärzte: Bad Freienwalde, Finsterwalde, Forst (Lausitz), Guben,

Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Pritzwalk-Wittstock, Schwedt/Oder, Spremberg.

Alle notwendigen Details finden Sie unter www.kvbb.de.

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Service

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 49

•Gutgehende Hausarztpraxis imOsten des Landes Brandenburg suchtzum Januar 2014 eine/n Nachfolger/in.

Chiffre: PA/17/2013

•Allgemeinmedizinische Praxis öst-lich von Berlin sucht ab Oktober 2013eine/n Nachfolger/in.

Chiffre: PA/18/2013

•Gutgehende hausärztliche Praxis inCottbus sucht ab 4/2014 eine/n Nach-folger/in. Räume: 1 Anmeldung mit Wartebe-reich, 1 Sprechzimmer, 1 Sprechzim-mer mit Multifunktionsbereich, 1 Ergo-metrie- bzw. EKG-Zimmer auf 135 qmverteilt zur Miete.Ausstattung: Ergometrie, EKG mitSpirometrie, Defibrillator, Sonogra-phie (Gerätegemeinschaft mitOrthopädie), Ultraschallvernebler

Chiffre: PA/19/2013

•Große Schwerpunktpraxis Diabetes/Hausarzt mit sehr gutem Praxisperso-nal östlich von Berlin sucht ab Januar2014 eine/n Nachfolger/in.

Chiffre: PA/20/2013

•Gutgehende hausärztliche Praxis(u.a. Sportmedizin, Spezielle Schmerz-therapie,Manualtherapie) in Ebers-

walde sucht ab III/2014 eine/n Nach-folger/in. 7 Räume auf 120 qm verteilt, 2 Arzthelferinnen

Kontakt: 03334/22228 [email protected]

•Ausbaufähige Hausarztpraxis imMittelbereich Fürstenwalde/Spreesucht ab sofort eine/n Nachfolger/in.

Chiffre: PA/21/2013

•Fachärztin für Kinder- und Jugend-medizin (Asthmatrainer/Neurodermi-tistrainer) sucht ab 2014 Praxis zurÜbernahme. Bevorzugte Region:Potsdam, Brandenburg(Stadt)/Pots-dam-Mittelmark, Havelland, Teltow-Fläming

Kontakt: 0163/8693882 oder [email protected]

•Fachärztin für Allgemeinmedizinsucht ab Ende 2013 Praxis zur Über-nahme. Bevorzugte Region: Potsdam,Brandenburg(Stadt)/Potsdam-Mittel-mark

Kontakt: 033203/339787 [email protected]

•Facharzt für Innere Medizin/Gas-troenterologe sucht ab sofort Praxiszur Übernahme. Bevorzugte Region:

PraxisbörsePraxisabgabe

Praxissuche

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Service

Seite 50 | AUSGABE 7 / 2013

Potsdam, Brandenburg(Stadt)/Pots-dam-Mittelmark, Teltow-Fläming,Dahme-Spreewald

Kontakt: 01578/8132196 [email protected]

•Facharzt für Orthopädie und Unfall-chirurgie (Fußchirurgie, D-Arzt, Sono-graphie- und Röntgenfachkunde,Manuelle Medizin, Akupunktur A-Di-plom) sucht ab 2014 Praxis zur Über-nahme. Bevorzugte Region: Potsdam,Brandenburg(Stadt)/Potsdam-Mittel-mark, Teltow-Fläming, Dahme-Spree-wald, Havelland, Oberhavel, Barnim,Märkisch-Oderland

Chiffre: PG/19/2013

•Hausärztliche Praxis mit jungem freundlichem Praxisteam in Oberha-vel (Berlinnähe) bietet ab sofort An-stellungsmöglichkeit (Umfang ver-handelbar).

Chiffre: AnKo/15/2013

•Facharzt für Innere Medizin sucht ab2014 Anstellungsmöglichkeit in Haus-oder Facharztpraxis (Gemeinschafts-praxis) im Landkreis Dahme-Spree-wald. Kontakt: [email protected]

•Facharzt für Allgemeinmedizin mitZusatzbezeichnung Betriebsmedizinsucht Anstellungsmöglichkeit. Bevor-zugte Regionen:Brandenburg(Stadt)/Potsdam-Mittel-mark, Dahme-Spreewald, Potsdam,Teltow-Fläming. Spezielle Kenntnisse:Rettungsdienst, Sportmedizin,Physikalische Therapie und Balneologie

Chiffre: AnKo/16/2013

•Große hausärztlich Praxis ca. 10 kmvon Cottbus entfernt, sucht ab Januar2014 Kollegen/In zur Anstellung.Anstellungsumfang 10 bis 15 Stunden/Woche (verhandelbar). BevorzugtÄrzte, die ihre aktive Tätigkeit bereitsbeendet haben, jedoch noch in ge-ringem Umfang mithelfen möchten.

Kontakt: [email protected]

•Allgemeinmedizinische Praxis derMEG Blankenfelde im Gesundheits-zentrum Blankenfelde (S-Bahn-Nähe)sucht zur Verstärkung des Ärztinnen-teams eine(n) Facharzt(in) für Allge-meinmedizin oder eine(n) Facharzt(in)für Innere Medizin mit hausärztlicherAusrichtung zur hausärztlichen Ver-sorgung einschließlich Hausbesuchenim nahen Umkreis, bevorzugt in Voll-zeit. Als angestellter Facharzt(in)übernehmen Sie einen etabliertenPraxisbereich in einer modernen all-gemeinmedizinischen Praxis.

Kontakt: [email protected]

Anstellungs- und Weiterbildungs-angebote und -gesuche

Schöne PT-Praxis-Räume in Neuen-hagen (Nähe S-Bahn) abzugeben.Kontakt: 0176/84554864

Ansprechpartner: Chiffre-Anzeigen:FB Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected],Friedrich-Engels-Str. 103, 14473 Potsdam

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Fortbildung

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 51

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

30.08.201314.00-18.00Potsdam

QEP-Update für QM-BeauftragteDr. med. Martina Bida,lizenzierte QEP-Trainerin der KBV

65 Euro

04.09.201315.00-19.00Potsdam

IGeL erfolgreich kommunizierenUlrike Goßmann, Unternehmensberatung fürKommunikation, Marketing und Vertrieb

75 Euro

06.09.201315.00-19.0007.09.201309.00-16.00Potsdam

Terminmanagement in der ArztpraxisBirgit Kadasch-Drenhaus,Praxistrainerin

125 Euro

11.09.201315.00-17.30Potsdam

Die GOÄ-Abrechnung leicht gemachtDaniela Bartz, PVS berlin-brandenburg GmbH

30 Euro

11.09.201314.00-20.0014.09.201309.00-17.00Cottbus

Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Diabetiker (ZI)Michela-Doreen Gereke,FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Europro Arzt,150 Euro

pro Praxis-mitarbeiter

(Team-preise aufAnfrage)

20.09.201314.00-19.0021.09.201309.00-18.00Potsdam

Behandlungs- und Schulungsprogramm fürPatienten mit Hypertonie (ZI)Dr. med. Ingo Herbst, FA f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Europro Arzt,150 Euro

pro Praxis-mitarbeiter

(Team-preise aufAnfrage)

AUSGEBUC

HT

8

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Fortbildung

Seite 52 | AUSGABE 7 / 2013

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

30.08.201315.00-18.00Potsdam

Rheuma in der HausarztpraxisDr. Dr. Dirk Wernicke, FA f. Innere Medizin/RheumatologieProf. Dr. med. Erika Gromnica-Ihle, FÄ f. Innere Medizin/Rheumatologie

Fortbildungspunkte

30 Euro

04.09.201315.00-18.00Potsdam

Praxisabgabe/PraxisveräußerungMichael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNichtmit-

glieder 40 Euro

06.09.201315.00-18.00Potsdam

Erben und SchenkenElke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin fürMedizinrecht, Raffelsieper & Partner GbR

40 Euro

11.09.201315.00-19.00Potsdam

Qualitätssicherung des ärztlichen Bereit-schaftsdienstesDr. med. Antje Nimtz-Talaska, FÄ f. Kinder- u. JugendmedizinHolger Marschner, FA f. Nervenheilkunde

85 Euro

20.09.201315.00-17.00Potsdam

Gestationsdiabetes - Diabetes-Screening beiSchwangerenBeate Schur, FÄ f. Allgemeinmedizin, Diabetologin

Fortbildungspunkte

40 Euro

21.09.201309.30-15.00Blankenfelde-Mahlow

Kombinierte DMP-FortbildungsveranstaltungKVBB & Partner

Fortbildungspunkte

85 Euro

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2

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Page 55: KV-Intern 7/2013

Fortbildung

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 53

Aktuelles Seminarangebotfür Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent Kosten

28.08.201314.00-19.00Cottbus

Telefontraining für das PraxispersonalDipl.-Phil. Joachim Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung

65 Euro

04.09.201315.00-18.00Cottbus

Notfälle in der Praxis mit ReanimationLehrrettungsassistent der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

40 Euro

13.09.201314.00-19.00Potsdam

Patienten richtig motivieren zur LebensstiländerungDr. Sven Sebastian, Coach und Trainer f. inte-gratives Stress- u. GesundheitsmanagementDINM

75 Euro

18.09.201314.00-19.00Potsdam

Kritikgespräche - Wie Kritik, richtig eingesetzt, eine Praxis stärken und persönliche Verletzungen vermeiden kannDipl.-Phil. Joachim Hartmann, Personal- u. Persönlichkeitsentwicklung

65 Euro

18.09.201315.00-17.00Brandenburg

Der anaphylaktische ZwischenfallLehrrettungsassistent der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

40 Euro

18.09.201315.00-17.00Cottbus

EBM-Schulung für das PraxispersonalAbrechnungsmanagerinnen der KVBB

30 Euro

25.09.201314.00-19.00Bad Saarow

Sag nicht „Ja“, wenn Du „Nein“ denkstTorsten Klatt-Braxein, Praxis- u. Unternehmensentwicklung, Coach u. Dozent

65 Euro

AUSGEBUC

HT

AUSGEBUC

HT

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

Page 56: KV-Intern 7/2013

Fortbildung

Seite 54 | AUSGABE 7 / 2013

„Kombinierte DMP-Fortbildungsveranstaltung“

Im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Erfüllung der Struktur-qualität ist unter anderem die jährliche Nachweiserbringung einer DMP-spezifischen Fortbildung durch teilnehmende Vertragsärzte notwendig.

Mit dieser Veranstaltung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, an einem Tag derFortbildungspflicht der DMP für das aktuelle Jahr nachzukommen.

Termin: 21. September 2013 09.30 – 15.00 Uhr

Veranstaltungsort: Van der Valk Hotel Berlin Brandenburg

Themenschwerpunkte für den Arzt:• Diabetestherapie in Sondersituationen• Behandlung der akuten und chronischen KHK, die stabile

Angina pectoris• Nichts geht mehr – Therapieversagen in der ambulanten Versorgung

bei Asthma/COPD

Themenschwerpunkte für das Praxispersonal: • Kardiopulmonale Funktionsdiagnostik in der Allgemeinmedizin

(Seminar 1)• Medizinisch therapeutisches Grundlagenwissen bezogen auf

DMP-Indikationen (Seminar 2)

Teilnahmegebühr: Ärzte pro Person: 85 EuroPraxispersonal pro Person/pro Seminar : 35 Euro

Weitere Details zur Veranstaltung können Sie dem Einladungsflyer ent-nehmen. Diesen finden Sie unter www.kvbb.de bzw. in der „KV-intern“ Ausgabe 6/2013.

Ansprechpartnerin:KVBB, Bereich Fortbildung, Frau Thiele Telefon: 0331/23 09 459

Page 57: KV-Intern 7/2013

HerzlicheGlückwünsche

Geburtstage

AUSGABE 7 / 2013 | Seite 55

Dr. med. Heiko Enke,Cottbus

Dr. med. Cornelia Holzheimer-Stock,Blankenfelde-Mahlow

Dr. med. Thomas Hoppert,Frankfurt (Oder)

Dr. med. Susanne Jödicke-Fritz,Fürstenwalde/Spree

Dr. med. Astrid Kubutat,Massen-Niederlausitz

Silvia Schiffer,Hennigsdorf

Dipl.-Med. Hans-Joachim Berger,Potsdam

Dr. med. Aeilke Brenner,Eberswalde

Dr. med. Gabriele Brömmer,Strausberg

Dr. med. Thomas Fritsche,Finsterwalde

Dr. med. Gerd Kittel,Zernitz-Lohm

Thomas Linke,Seelow

Dr. med. Gisela Meister,Spremberg

Dipl.-Med. Hannelore Mereck,Peitz

Dr. med. Marianne Plehm,Panketal

Dipl.-Med. Susanna Sasse,Cottbus

Renate Seiring,Eberswalde

Dr. med. Eva Steingräber,Dallgow-Döberitz

Dr. med. Dieter Frommhold,Strausberg

Dipl.-Med. Angelika Koch,Eisenhüttenstadt

Dr. med. Dietrich Metz,Wittstock/Dosse

Dipl.-Psych. Jutta Strobel,Bernau b. Bln./OT Ladeburg

Hartwig Frohmann,Werder (Havel)

Dr. med. Nikolaus Hohlfeld,Neuruppin

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Page 58: KV-Intern 7/2013

HerzlicheGlückwünsche

Geburtstage

Seite 56 | AUSGABE 7 / 2013

Wolfgang Glaubitt,Strausberg

Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes,Kremmen/OT Sommerfeld

Dipl.-Med. Johannes Jurga,Kyritz

Dr. med. Bärbel Krause,Potsdam

OMR Dr. sc. med. Wilfried Dschietzig,Cottbus

Dr. med. Ute Gebauer,Luckau

Dipl.-Psych. PD Dr. phil. habil. Wolfram Zimmermann,Bernau b. Bln.

Gabriele Kinner,Cottbus

Dr. med. Helmut Rosenberger,Burg (Spreewald)

Jörg Joswig,Elsterwerda

Dr. med. Sigrun Vetterlein,Eberswalde

Wolf-Rüdiger Boettcher,Potsdam/OT Neu Fahrland

Dr. med. Renate Decker,Fredersdorf-Vogelsdorf

Ilona Fuchs,Cottbus

Dr. med. Hans-Peter Lüdemann,Falkensee

Dr. med. habil. Georgi Tontschev,Bernau b. Bln.

Dr. med. Hans-Georg Ziegert,Wriezen

Dr. med. Rainer Scholz,Letschin

Irene Gerner,Schwarzheide

Dieter Mittag,Hohenleipisch

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Page 59: KV-Intern 7/2013

Impressum

Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor-Mendel-Str. 10-1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.-Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Ralf Herre

Redaktionsschluss:17. Juli 2013

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:Druckerei Humburg BerlinZimbelstraße 26, 13127 BerlinTelefon: 030/47 49 78 0Telefax: 030/47 49 78 99E-Mail: [email protected]

Anzeigenverwaltung:Druckerei Humburg BerlinZimbelstraße 26, 13127 BerlinTelefon: 030/47 49 78 0Telefax: 030/47 49 78 99E-Mail: [email protected]

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. Januar 2010Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.700 Exemplare