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Arbeitsmarktzulassung 1 Ferienbeschäftigung Ferienbeschäftigung in Deutschland für Studierende aus dem Ausland 14 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) 1. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Studentinnen und Studenten, die mindestens 18 Jahre alt sind. Sie müssen an einer Universität oder an einer Fachhochschule im Ausland eingeschrieben sein. 2. Brauchen Studenten eine Arbeitserlaubnis? Ausländische Studentinnen und Studenten dürfen nur dann eine Ferienbeschäf- tigung in Deutschland antreten, wenn die Ferienbeschäftigung durch die ZAV genehmigt wurde. Die Genehmigung wird anhand eines offiziellen Dokuments mit Dienstsiegel der ZAV nachgewiesen. Ausnahme: Staatsangehörige folgender Staaten benötigen keine Geneh- migung: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Grie- chenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumä- nien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit (eine ausländische und die deut- sche Staatsangehörigkeit) benötigen ebenfalls keine Arbeitsgenehmigung. 3. Wie lange darf ich arbeiten? Sie dürfen maximal 3 Monate pro Kalenderjahr während der offiziellen Semes- terferien im Heimatland arbeiten. 4. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Zunächst brauchen Sie gute bis sehr gute Deutschkenntnisse. Arbeitserfahrung ist von Vorteil. Sie müssen bereit sein, mindestens zwei Monate in Deutschland zu arbeiten. Sie verbessern Ihre Chancen für eine Vermittlung, je länger Sie für die Beschäftigung zur Verfügung stehen und je mehr Branchen Sie akzeptieren. Auch sollten Sie sehr flexibel, mobil und bereit sein, überall in Deutschland zu arbeiten. Spezielle Ortswünsche können leider nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls ist es nicht möglich, an einen bestimmten Arbeitgeber vermittelt zu werden. Wenn Sie in der Bewerbung angeben, dass Sie einen Führerschein be- sitzen, sollten Sie ein entsprechendes Fahrzeug (zum Beispiel Traktor, PKW) fahren können. Bitte legen Sie in diesem Fall Ihren Bewerbungsunterlagen auch eine Kopie Ihres Führerscheins bei. Diesbezüglich achten Sie bitte auf die Richtigkeit Ihrer Angaben, da der Arbeitgeber Sie sonst entlassen könnte. Ferienbeschäftigung in Deutschland für Studierende aus dem Ausland

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  • Arbeitsmarktzulassung

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    Ferienbeschftigung

    Ferienbeschftigung in Deutschland fr Studierende aus dem Ausland ( 14 Abs. 2 Beschftigungsverordnung)

    1. Wer kann sich bewerben?Bewerben knnen sich Studentinnen und Studenten, die mindestens 18 Jahre alt sind. Sie mssen an einer Universitt oder an einer Fachhochschule im

    Ausland eingeschrieben sein.

    2. Brauchen Studenten eine Arbeitserlaubnis?Auslndische Studentinnen und Studenten drfen nur dann eine Ferienbeschf-tigung in Deutschland antreten, wenn die Ferienbeschftigung durch die ZAV genehmigt wurde. Die Genehmigung wird anhand eines offiziellen Dokuments mit Dienstsiegel der ZAV nachgewiesen.

    Ausnahme: Staatsangehrige folgender Staaten bentigen keine Geneh-migung: Belgien, Bulgarien, Dnemark, Estland, Finnland, Frankreich, Grie-chenland, Grobritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rum-nien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Personen mit doppelter Staatsangehrigkeit (eine auslndische und die deut-sche Staatsangehrigkeit) bentigen ebenfalls keine Arbeitsgenehmigung.

    3. Wie lange darf ich arbeiten?Sie drfen maximal 3 Monate pro Kalenderjahr whrend der offiziellen Semes-terferien im Heimatland arbeiten.

    4. Welche Voraussetzungen muss ich erfllen?Zunchst brauchen Sie gute bis sehr gute Deutschkenntnisse. Arbeitserfahrung ist von Vorteil. Sie mssen bereit sein, mindestens zwei Monate in Deutschland zu arbeiten. Sie verbessern Ihre Chancen fr eine Vermittlung, je lnger Sie fr die Beschftigung zur Verfgung stehen und je mehr Branchen Sie akzeptieren. Auch sollten Sie sehr flexibel, mobil und bereit sein, berall in Deutschland zu arbeiten. Spezielle Ortswnsche knnen leider nicht bercksichtigt werden. Ebenfalls ist es nicht mglich, an einen bestimmten Arbeitgeber vermittelt zu werden. Wenn Sie in der Bewerbung angeben, dass Sie einen Fhrerschein be-sitzen, sollten Sie ein entsprechendes Fahrzeug (zum Beispiel Traktor, PKW) fahren knnen. Bitte legen Sie in diesem Fall Ihren Bewerbungsunterlagen auch eine Kopie Ihres Fhrerscheins bei. Diesbezglich achten Sie bitte auf die Richtigkeit Ihrer Angaben, da der Arbeitgeber Sie sonst entlassen knnte.

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    5. Wo kann ich mich bewerben? Wenn es in Ihrem Land eine Partnerstelle der ZAV gibt, mssen Sie die Be-werbungsunterlagen dort anfordern (Adressen auf den letzten Seiten des Merkblattes). Direktbewerbungen sind dann bei der ZAV nicht mglich.

    Studierende aus den Lndern ohne eine Partnerstelle knnen die Bewer-bungsunterlagen direkt bei der ZAV anfordern oder sie aus dem Internet herun-terladen.

    6. Welche Unterlagen gehren zu einer vollstndigen Bewerbung? Zu einer vollstndigen Bewerbung gehren:

    2 doppelseitige Bewerbungsbgen, jeweils mit aktuellem Passbild versehen ein Sprachzertifikat, eine Original-Immatrikulationsbescheinigung eventuell Kopie des Fhrerscheins

    Tipp: Bitte lassen Sie sich die Immatrikulationsbescheinigung zweifach ausstel-len, da Sie bei einer eventuellen Vermittlung diese auch fr Ihren Arbeitgeber (bei Anreise) bentigen.

    Sie mssen bei der Abgabe der Bewerbungsunterlagen darauf achten, dass nur vollstndige Bewerbungsunterlagen akzeptiert werden knnen. Un-vollstndige, fotokopierte und zu spt (nach dem 1. Februar) eingehende Bewerbungen werden nicht bercksichtigt.

    In Lndern mit Partnerstelle mssen die Bewerbungsunterlagen ber die Part-nerstelle bei der ZAV eingereicht werden.

    Bitte beachten Sie, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zu-rckgesandt werden knnen, auch wenn Sie fr eine Vermittlung nicht be-rcksichtigt werden knnen.

    7. Was ist eine Immatrikulationsbescheinigung? Eine Immatrikulationsbescheinigung ist ein von der Universitt oder Fachhoch-schule erstelltes Dokument, das besttigt, dass Sie eingeschrieben sind. Mit diesem Dokument wird der Studentenstatus nachgewiesen.

    Die Immatrikulationsbescheinigung muss in lateinischer Schrift ausgefllt wer-den und folgende Informationen enthalten:

    Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum des/der Studierenden Staatsangehrigkeit Studienfach Studienbeginn und voraussichtlicher Zeitpunkt des Studienabschlusses Genaue Dauer der Semesterferien. Wichtig: Angabe der Semesterferien

    auf den Tag genau. Da die Beschftigung nur in den Semesterferien erlaubt ist, muss der genaue Zeitraum der Semesterferien (von Tag/Monat/Jahr bis Tag/Monat/Jahr) unbedingt von der Universitt auf der Original-Immatriku-lationsbescheinigung besttigt werden.

    Eintrag darber, ob das Studium nach den offiziellen Semesterferien fortge-setzt wird

    Original-Unterschrift, Original-Stempel der Universitt bzw. Fachhoch-schule und Datum.

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    Achtung: Die ZAV akzeptiert nur Original-Dokumente in Deutsch oder Eng-lisch. Bei anderen Sprachen reichen Sie bitte die Original-Immatrikulationsbe-scheinigung und eine beglaubigte bersetzung ein.

    Tipp: So geht es am besten: Sie knnen sich den Vordruck Immatrikulationsbe-scheinigung der ZAV von Ihrer Universitt ausfllen und stempeln lassen. Ger-ne senden wir Ihnen per E-Mail, Fax oder Post Vordrucke fr Immatrikulations-bescheinigungen in Deutsch/Bosnisch, Deutsch/ Kroatisch, Deutsch/Polnisch, Deutsch/Rumnisch, Deutsch/Russisch, Deutsch/Slowakisch, Deutsch/Tschechisch oder Deutsch/Ungarisch zu. Sie finden die Vordrucke auch unter: www.zav.de/arbeitsmarktzulassung > Informationen fr Arbeitneh-mer > Studierende / Ferienbeschftigung.

    Die ZAV akzeptiert nicht: (Farb-)Kopien Eingescannte Dokumente Dokumente, ohne Stempel/Unterschrift der Uni Dokumente, mit gescanntem/kopiertem Stempel der Uni Dokumente, in denen Daten verndert wurden, ohne dass die nderung

    durch einen Stempel der Universitt als autorisierte nderung nachgewiesen wird Dokumente, die nderungen/Verbesserungen mit Tipp-Ex enthalten

    8. Wann ist der Bewerbungsschluss? Der Annahmeschluss fr die Original ZAV-Bewerbungsunterlagen von Studie-renden aus Lndern mit einer Partnerstelle ist bei den jeweiligen Stellen zu er-fragen.

    Der Annahmeschluss fr Studierende aus den Lndern ohne eine Partnerstelle ist der 1. Februar, das heit, bis zum 1. Februar muss Ihre vollstndige Bewer-bung bei der ZAV angekommen sein.

    9. Was ist, wenn ich nicht nach Deutschland kommen kann? Sollten Sie nach Ihrer Bewerbung das Interesse an einer Beschftigung verlie-ren, so melden Sie dies bitte so frh wie mglich.

    Wenn Sie krank sind, eine Prfung haben oder einen Job in einem anderen Land bekommen haben, senden Sie bitte auch so frh wie mglich eine Nach-richt an die ZAV, damit andere Studenten noch eine Chance bekommen.

    10. Werde ich auf jeden Fall einen Ferienjob in Deutschland bekommen? Die ZAV versucht allen Studenten eine Ferienbeschftigung zu vermitteln, eine Garantie gibt es dafr aber nicht. Mit einem Jobangebot knnen Sie frhestens ab April rechnen.

    Tipp: Stellenangebote werden hufig sehr kurzfristig gemeldet. Daher bitten wir Sie, uns eine aktuelle E-Mail Adresse anzugeben, die Sie auch whrend der Semesterferien regelmig abrufen. Bitte haben Sie Verstndnis, dass wir aus Datenschutzgrnden an Dritte (zum Beispiel Verwandte) keine Ausknfte ber den Stand der Vermittlung geben knnen.

    11. Wie finde ich einen Arbeitgeber? Suchen Sie nicht selbst! Die Ferienbeschftigung fr auslndische Studentin-nen und Studenten ist in Deutschland nur erlaubt, wenn sie von der ZAV vermit-

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    telt wurde. Interessierte Arbeitgeber melden ihre Stellen bei der ZAV. Wenn die ZAV einen geeigneten Arbeitgeber fr Sie gefunden hat, erhalten Sie eine Infor-mation (Stellenangebot).

    12. Was ist, wenn ich schon einen deutschen Arbeitgeber kenne? Wenn Sie die Voraussetzungen erfllen und schon einen Arbeitgeber in Deutschland kennen, der Sie einstellen mchte, sollten Sie sich nicht bei der ZAV oder einer der Partnerorganisationen bewerben. Ihr deutscher Arbeitgeber muss Sie bei der ZAV namentlich anfordern, das heit, er meldet seinen Be-trieb fr eine Ferienbeschftigung bei der ZAV an und teilt mit, dass er die Stu-dentinnen und Studenten schon kennt, die bei ihm arbeiten sollen. Die ZAV kor-respondiert mit dem Arbeitgeber und versendet die notwendigen Formulare an ihn.

    Arbeitgeber wenden sich bitte an die:

    Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Team 321 - Ferienbeschftigung 53107 Bonn

    Tel.: +49 (0)228 713 - 1330 Fax: +49 (0)228 713 - 1525 E-Mail: [email protected]

    Wenn Sie sich bereits bei der ZAV beworben haben, drfen Sie von einem Arbeitgeber nicht mehr namentlich angefordert werden.

    13. Was muss ich tun, wenn ich ein Stellenangebot bekomme? Sie mssen sich dann entscheiden, ob Sie die Stelle annehmen. Wenn Sie die Stelle nicht akzeptieren, bekommen Sie einen zweiten Vorschlag erst dann, wenn alle anderen einen Vorschlag erhalten haben.

    Falls der Arbeitgeber Sie nicht bereits kontaktiert hat, setzen Sie sich bitte unbe-dingt mit ihm in Verbindung und klren alle Fragen bezglich Ttigkeit, Bezah-lung, Unterkunft, Verpflegung, Anreise etc. Wenn in Ihrem Stellenangebot AK-KORD-LOHN angekreuzt wurde, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber gesondert dar-auf an. Reisen Sie nicht nach Deutschland ohne den Arbeitgeber vorher kontaktiert zu haben.

    14. Welche Ferienarbeitspltze werden angeboten? Sie werden berwiegend dort arbeiten, wo andere Urlaub machen, das heit an der deutschen Kste, in Bayern und in Baden Wrttemberg (Schwarzwald, Bodensee).

    Die meisten Stellen gibt es in Hotels und in der Gastronomie, in der Systemgas-tronomie (zum Beispiel McDonalds) und in der Gebudereinigung.

    Im Hotel und in der Gastronomie knnen Sie im Service, in der Kche, als Zim-mermdchen und als Reinigungskraft eingesetzt werden. Hierfr brauchen Sie besonders gute Deutschkenntnisse. Erfahrungen im Hotel und Gaststttenge-werbe sind von Vorteil.

    15. Wie sind die Arbeitsbedingungen? Die Ferienbeschftigung soll Ihnen in erster Linie die Mglichkeit geben, Geld

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    fr Ihr Studium zu verdienen. Sie sollten daher bereit sein, Ihren Arbeitgeber nach Krften zu untersttzen und ihm zu helfen, die zustzliche und teilweise schwere krperliche Arbeit in der Feriensaison zu erledigen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie gesundheitliche Einschrnkungen haben, damit wir diese ge-gebenenfalls bercksichtigen knnen.

    Es kommt durchaus vor, dass Sie (bezahlte) berstunden machen und auch an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten mssen. Ihren freien Tag haben Sie hufig nicht am Wochenende. Bitte beachten Sie, dass in der Regel eine Sechs-Tage-Arbeitswoche blich ist.

    Bei schlechtem Wetter oder schlechter Konjunktur kann es auch sein, dass der Arbeitgeber Sie nicht so viele Stunden beschftigen kann, wie Sie das gerne mchten, und Sie dann weniger als erhofft, verdienen. Sie mssen also sehr fle-xibel sein.

    Bitte fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob Sie Arbeitskleidung mitbringen sollen.

    Kulturelle Erfahrung und der Erwerb von Sprachkenntnissen stehen bei der Fe-rienbeschftigung nicht im Vordergrund. Ihr Arbeitgeber erwartet von Ihnen die gleiche Leistung wie von einer richtigen Arbeitskraft. Nach Feierabend und an Ihren freien Tagen haben Sie selbstverstndlich die Mglichkeit zum Sightsee-ing. Oft arbeiten Sie mit Studierenden aus anderen Nationen zusammen, was viel Spa machen kann und Ihnen auch internationale Erfahrung vermittelt.

    Wenn Sie Probleme auf der Arbeit haben, wenden Sie sich bitte immer zuerst an den Arbeitgeber und sprechen Sie mit ihm! Oft lassen sich dadurch Missver-stndnisse klren. Sollten Sie Ihr Problem mit dem Arbeitgeber nicht lsen knnen, melden Sie sich bitte bei der ZAV bevor Sie das Arbeitsverhltnis beenden. Wir sind gerne bereit, Sie innerhalb unserer Mglichkeiten vermit-telnd zu untersttzen und hierfr ein klrendes Gesprch mit Ihrem Arbeitgeber zu fhren.

    Tipp: Das Stellenangebot der ZAV ist kein Arbeitsvertrag: Nach geltendem deutschen Recht knnen Arbeitsvertrge auch mndlich geschlossen werden. Die ZAV empfiehlt jedoch sptestens bei Ihrer Ankunft mit dem Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschlieen. Im Arbeitsvertrag sollten alle wesentlichen Punkte festgehalten werden, zum Beispiel: (durchschnittliche) Ar-beitsstunden, Lohn, Beschftigungszeitraum. Sollten Sie die vereinbarten Ar-beitsleistungen nicht erbringen, knnte Ihnen gekndigt werden.

    Allgemeine Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen (Arbeitszeit, Arbeitsent-gelt etc.) knnen eingeholt werden ber das Brgertelefon des Bundesministeri-ums fr Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer 030 221 911 004.

    16. Was ist mit Unterkunft und Verpflegung? Viele Arbeitgeber bieten Unterkunft und/oder Verpflegung an und ziehen die Kosten dafr von Ihrem Lohn ab. Manchmal teilen Sie sich mit anderen Studen-tinnen oder Studenten ein Zimmer oder eine Wohnung. Wenn Ihr Arbeitgeber keine Unterkunft fr Sie hat, wird er Ihnen helfen, eine Unterkunft zu finden.

    17. Wie ist die Bezahlung? Der Lohn und alle brigen Arbeitsbedingungen entsprechen den tariflichen bzw.

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    ortsblichen Regelungen in Deutschland. Auslndische Studierende drfen nicht weniger verdienen als Deutsche, die die gleiche Ttigkeit ausben. Der Lohn wird meist am Monatsende oder erst im Folgemonat gezahlt, daher sollten Sie fr Ihren Lebensunterhalt (Unterkunft und Verpflegung) in den ersten Wo-chen gengend Geld mitbringen. Darber hinaus bentigen Sie fr die berwei-sung ihres letzten Gehaltes ein Konto in Ihrem Heimatland. Bitte bermitteln Sie Ihrem Arbeitgeber bei Anreise Ihre genauen Kontodaten.

    Das Stellenangebot der ZAV enthlt in der Regel das Bruttogehalt. Dieses ent-spricht nicht zwingend dem tatschlich ausgezahlten Lohn ( Nettolohn ). Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Ttigkeit, die nicht nach Akkord bezahlt wird, eine bestimmte Leistung fr den Stundenlohn erbracht werden muss.

    18. Was muss ich vor meiner Reise nach Deutschland beachten? Sie sollten unbedingt im Herkunftsland eine Auslandskrankenversicherung ab-schlieen, damit im Krankheitsfall die bernahme anfallender Behandlungskos-ten gedeckt ist. Sie sind als Student/Studentin in Deutschland nicht gesetzlich krankenversichert. Bitte bringen Sie zur Arbeitsaufnahme noch eine zustzliche Immatrikulationsbescheinigung fr Ihren Arbeitgeber mit, da er diese fr Ihre Lohnabrechnungen bentigt.

    19. Wie und wo beantrage ich mein Visum? Wenn Sie ein Visum bentigen, beantragen Sie das Visum mit Ihrem gltigen Pass und dem Stellenangebot der ZAV bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat in ihrem Heimatland oder dem jeweiligen Aufent-haltsland). Das Stellenangebot der ZAV bescheinigt gleichzeitig die Arbeitsge-nehmigungsfreiheit. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Botschaft, welche Unter-lagen fr die Beantragung des Visums erforderlich sind. Staatsangehrige der Europischen Union sowie aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien, die einen biometri-schen Pass besitzen, bentigen kein Visum.

    20. Wo muss ich mich nach meiner Anreise in Deutschland melden? Bitte Informieren Sie sich bezglich einer eventuell erforderlichen Anmelde-pflicht beim rtlichen Einwohnermeldeamt. In vielen Fllen bernimmt der Ar-beitgeber die Anmeldung bei der zustndigen Behrde. Dafr bentigt er Ihre Ausweispapiere.

    Der Arbeitgeber bietet hufig an, die Ausweispapiere sicher aufzubewahren. In-formieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber, wenn Sie von diesem Angebot nicht Ge-brauch machen mchten. Fertigen Sie auf jeden Fall eine Kopie Ihres Auswei-ses an und tragen Sie diese immer bei sich.

    21. Welche Kosten kommen auf mich zu? Reisekosten mssen Sie in der Regel selbst tragen. Die erste Monatsmiete fr die Unterkunft ist meistens bereits bei Anreise fllig. In vielen Fllen (zum Bei-spiel Landwirtschaft, Gastronomie) wird die Unterkunft vom Arbeitgeber kosten-pflichtig gestellt oder der Arbeitgeber ist Ihnen bei der Suche behilflich (siehe Punkt 16). In einzelnen Arbeitsbereichen (zum Beispiel in der Gastronomie und in der Nahrungsmittelverarbeitung) muss vor der Arbeitsaufnahme eine rztliche Untersuchung bei der zustndigen Stelle in Deutschland erfolgen. Die Kosten hierfr mssen Sie ebenfalls selbst tragen.

    22. Was ist mit den Sozialversicherungen in Deutschland?

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    Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung: Grundstzlich be-steht keine Versicherungspflicht und auch kein Versicherungsschutz fr im Aus-land immatrikulierte Studierende in der deutschen gesetzlichen Kranken-, Pfle-ge- und Arbeitslosenversicherung ( 6 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Fnftes Buch (V), 20 Abs. 1 SGB XI, 27 Abs. 4 SGB III). Sie sollten deshalb zu Hause eine Auslandskrankenversicherung abschlieen, bevor Sie nach Deutschland kommen oder vor der Arbeitsaufnahme Ihren Arbeitgeber auf eine Krankenversicherung ansprechen (siehe Punkt 18).

    Rentenversicherung: Wenn Sie lnger als zwei Monate in Deutschland arbei-ten, mssen Sie Beitrge zur deutschen Rentenversicherung bezahlen ( 5 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI, 8 Abs. 1 SGB IV).

    Mehr Informationen erhalten Sie im Einzelfall bei Ihrem Arbeitgeber oder bei den deutschen Rentenversicherungstrgern (bitte bei Ihrem Arbeitgeber erfra-gen).

    23. Unfallversicherung Viele Arbeitgeber werden Sie erst beschftigen, wenn Sie unfallversichert sind. Bitte fragen Sie im Falle eines Angebotes Ihren Arbeitgeber danach und schlie-en Sie dann zu Hause eine Reiseversicherung ab, die auch die Arbeit abdeckt (Reise-Arbeitsversicherung).

    24. Was ist mit der Steuer? Bitte klren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie Steuern zahlen mssen, bezie-hungsweise wenden Sie sich an das jeweilige Finanzamt.

    25. Kontakt: Bundesagentur fr Arbeit (BA) Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Team 321 53107 Bonn Tel.: +49 (0)228 713-1330 Fax: +49 (0)228 713-1525

    E-Mail: [email protected] Internet: www.zav.de/arbeitsmarktzulassung

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    StandMrz 2014