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L L e e b b e e n n . . W W o o h h n n e e n n . . V V o o r r s s o o r r g g e e n n . . Ratgeber rund ums Alter

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Ratgeber rund ums Alter

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GRUSSWORT

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Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

ich freue mich, Ihnen den neuen Ratgeber „Rundums Alter“ präsentieren zu können. Wie gewohntenthält die kompakte Broschüre viele nützliche Tippsund Hinweise im Zusammenhang mit dem Älterwer-den. Der neue Ratgeber zeigt, dass Bielefeld bereitsheute älteren Menschen viel zu bieten hat. Hier fin-den selbst gut informierte Seniorinnen und Senioren,Angehörige und Interessierte noch neue wertvolleInformationen und Ideen aus den Bereichen Freizeit,Kultur, Sport oder Ehrenamt, ob individuelle odergemeinschaftliche Wohnformen, Pflegeangebote,öffentlicher Nahverkehr etc. Somit unterstützt derRatgeber auch die Partizipationsmöglichkeiten derälteren Bürgerinnen und Bürger in der Stadt undsteht ihnen gleichzeitig mit zahlreichen Adressen undAnsprechpartnern bei Fragen rund um Pflege undVersorgung im Alter zur Seite.

Der Rat der Stadt Bielefeld hat sich im Februar 2009einstimmig dafür ausgesprochen, die Senioren-freundlichkeit der Stadt Bielefeld noch mehr zu för-dern und die Infrastruktur für Seniorinnen und Senio-ren weiter zu entwickeln. Im Zusammenwirken derzahlreichen Akteure und lokalen Partner soll esdarum gehen, passende Antworten auf die mit derdemografischen Entwicklung verbundenen Heraus-forderungen einer älter werdenden Gesellschaft zufinden.

„Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zuerkennen, wird nie alt werden“. Dieses Zitat desSchriftstellers Franz Kafka macht deutlich, dass wiralle selbst zu einem großen Teil für unseren Blickwin-

kel auf die Welt und daseigene Alter verantwort-lich sind. Rund 37 Pro-zent der Frauen undMänner zwischen 60 und69 Jahren nehmen IhrLeben in die Hand undengagieren sich in ihrerneu gewonnenen Freizeitehrenamtlich und diesvor allem in den Berei-chen Soziales, Pflegeund Betreuung. Es mussaber nicht immer dasEhrenamt sein, auch private Freizeitbeschäftigungenwie Sport, Kultur und andere Hobbys halten fit undmachen zufriedener. Neues anzugehen, wie z.B. einStudium ab 50 oder ein Computerkurs, verstärkt dieBegegnung mit der jüngeren Generation und ermög-licht eine bessere Teilnahme an gesellschaftlichenEntwicklungen.

Ich hoffe, dass diese Broschüre Impulse setzenkann, damit alle Menschen ihr Leben in dieser Stadtfür sich selbst, aber auch in Verbindung mit derGemeinschaft, gut, sicher und zufrieden gestaltenkönnen.

Pit ClausenOberbürgermeister

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GRUSSWORT DES SENIORENRATES

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Liebe Bielefelderinnen und Bielefelder,

als Vorsitzender des Bielefelder Seniorenratesfreue ich mich, dass der Ratgeber „Rund umsAlter“ aktualisiert und neu aufgelegt wordenist. Die positive Resonanz und ungebrocheneNachfrage machen deutlich, dass die Bro-schüre für viele Seniorinnen und Senioreneine Hilfe bei der Orientierung im Dickicht vonAngeboten und Leistungen, bei der Lösungder täglichen Probleme oder der Suche nachkompetenten Ansprechpartnern ist.

Seit fast zwei Jahrzehnten setzt sich der Bie-lefelder Seniorenrat für eine Verbesserung derLebenswelten der Älteren in dieser Gesell-schaft ein. Längst ist klar geworden, dassSeniorinnen und Senioren sich in Interessen,Fähigkeiten, Hobbys und in der Art ihres Älter-werdens unterscheiden. Für die Arbeit desSeniorenrates bedeutet dies, sich für ein dif-ferenziertes und realistisches Altersbild einzu-setzen und die Potenziale und Unterstützungs-bedarfe der Älteren im Blick zu behalten. Auchder Ratgeber als „kommunales Sprachrohrder Älteren“ greift dies auf, indem er versucht,die Breite der individuellen Lösungen undMöglichkeiten für Seniorinnen und Seniorenin dieser Stadt aufzuzeigen.

Oft wird derzeit von den Potenzialen der Älte-ren gesprochen und von ihrem Wert für dieGesellschaft. Aber auch wenn ein älterer

Mensch diesem Bild nichtentspricht oder nichtmehr entsprechen kann,hat er einen Wert an sichund sollte nach seinenMöglichkeiten gefördertund respektiert werden.Jeder ältere Mensch istanders und jeder ältereMensch ist wichtig! Fürdiese Erkenntnis und diedamit einhergehendenAufgaben engagierensich die Mitglieder desSeniorenrates.

Beim Blättern und Lesen des neuen Ratge-bers wünsche ich Ihnen viel Freude und hoffe,dass Sie das ein oder andere Angebot für sichneu entdecken können. Anregungen undWünsche zur Weiterentwicklung und Verbes-serung der Angebote für Seniorinnen und Se-nioren in unserer Stadt nimmt der Seniorenratgerne auf.

Prof. Dr. Hilmar PeterVorsitzender des Seniorenrates

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INHALTSVERZEICHNIS

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Grußwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1Grußwort des Seniorenrates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Branchenverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108

1. Aktiv im Alter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

1.1 Begegnungszentren und Treffpunkte . . . . . . . . . . . 91.2 Bielefelder Netzwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111.3 Zwischen Arbeit und Ruhestand – ZWAR. . . . . . 131.4 Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131.5 Büchereien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151.5.1 Stadtbibliothek Bielefeld –

„Bücher auf Beinen“ und mehr . . . . . . . . . . . . . . . . 151.5.2 Westdeutsche Blindenhörbücherei e.V. –

Hörbücher und -zeitschriften für Blinde und Sehbehinderte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

1.6 Neues Lernen – Bildungsangebote . . . . . . . . . . . . 161.7 Studium im Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

1.8 Senioren Online – Umgang mit Computer und Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

1.9 Reisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201.10 Aktiv älter werden mit Bewegung. . . . . . . . . . . . . . 211.11 Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement . . 211.12 Der Seniorenrat – aktiv und erfahren. . . . . . . . . . . 25

2. Wohnen im Alter – Ideen und Konzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

2.1 Wohnberatung für Senioren und Menschen mit Behinderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . 27

2.2 Wohnungsanpassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292.3 Handwerkerdienst von Senioren für Senioren. . . 292.4 Informationszentrum des „Förderverein

Lebensgerechtes Wohnen OWL e.V.“ . . . . . . . . . 292.5 Neue Wohnformen – Gemeinschaftliches

Wohnen im Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302.6 Seniorengerechte Wohnungen . . . . . . . . . . . . . . . . 31

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INHALTSVERZEICHNIS

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2.7 „Betreutes Wohnen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 2.8 Gastfamilien für Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362.9 Ambulant betreute Wohngruppen

für Pflegebedürftige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

3. Hilfe und Entlastung für zu Hause. . . . . . 39

3.1 Wer hilft in Haus oder Garten? . . . . . . . . . . . . . . . . 393.2 Mahlzeitendienste. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413.3 Hausnotrufdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413.4 Fahrdienst für Menschen mit Behinderung. . . . . 42

4. Pflegebedürftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

4.1 Pflegeberatung der Stadt Bielefeld . . . . . . . . . . . . 434.2 Pflegestützpunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 454.3 Pflegebegleiter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464.4 Die Pflegeversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474.4.1 Begriff der Pflegebedürftigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . 474.4.2 Antragstellung und Begutachtung . . . . . . . . . . . . . 494.5 Leistungen der Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . 514.5.1 Leistungen der ambulanten/

häuslichen Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514.5.2 Urlaubsvertretung(Verhinderungspflege) . . . . . . . 524.5.3 Zusätzliche Betreuungsleistungen . . . . . . . . . . . . . 524.5.4 Pflegehilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

4.5.5 Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. . . . . . . 534.5.6 Tages- oder Nachtpflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534.5.7 Kurzzeitpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534.5.8 Pflegeheime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534.5.9 Pflegezeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544.6 Leistungen des Sozialhilfeträgers

bei Pflegebedürftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

5. Pflegeangebote in Bielefeld . . . . . . . . . . . . . 56

5.1 Ambulante Pflegedienste. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 565.2 Tagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615.3 Kurzzeitpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 635.4 Alten- und Pflegeheime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655.5 Hilfen bei Demenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 715.6 Hilfen für pflegende Angehörige . . . . . . . . . . . . . . . 75

6. Für das Alter Vorsorge treffen . . . . . . . . . . 77

6.1 Rechtliche Betreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 776.1.1 Betreuungsverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 776.1.2 Einrichtung einer rechtlichen Betreuung . . . . . . . 776.2 Rechtliche Vorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 796.2.1 Vorsorgevollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 796.2.2 Patientenverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 806.2.3 Gesundheitsvollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

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INHALTSVERZEICHNIS

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6.3 Vorsorge für den Todesfall treffen . . . . . . . . . . . . . 836.3.1 Testament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 836.3.2 Notfall- bzw. Dokumentenmappe. . . . . . . . . . . . . . 836.3.3 Bestattungsvorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

7. Gesetzliche Sozialleistungen und Vergünstigungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84

7.1 Sozialhilfe – Ihr gutes Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 7.2 Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 847.3 Wohngeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 857.4 Hilfen für Menschen mit Behinderungen . . . . . . . 857.5 Schwerbehindertenausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 867.6 Servicestellen für Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . 867.7 Leistungen der Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

8. Hospizarbeit u. Palliativversorgung . . . . 91Begleitung für schwerstkranke und sterbende Menschen

9. Wissenswertes von A –Z . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

9.1 Alterskrankheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 959.2 Angebote für Menschen mit

Zuwanderungsgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 959.3 Beratung und Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 979.3.1 Wohlfahrts- und Sozialverbände . . . . . . . . . . . . . . 979.3.2 Verbraucherzentrale NRW. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 999.4 Demenz-Servicezentrum Nordrhein-Westfalen . . 999.5 Gerontopsychiatrie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 999.6 Krankenhaus-Sozialdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1019.7 Mobil in Bielefeld – mit Bus und Bahn . . . . . . . . 1019.8 Selbsthilfegruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1039.9 Sicherheit und Vorbeugung –

Tipps und Angebote der Polizei . . . . . . . . . . . . . . 1039.10 Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit. . . . . . . . . . . 1059.11 Die freundliche Toilette . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106

10. Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10711. Impressum/Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . 108

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Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60Altenhilfe/-pflege . . . . .2, 3, 28, 58, 66Ambulante Freizeitdienste . . . . . .3, 18Ambulante Pflege 2, 3, 22, 28, 58, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 64, 72, 74, U3Apotheken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28, 72Banken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64Baugenossenschaft . . . . . . . . . . . . . .34Bestatter . . . . . . . . . . . . . .76, 82, 92, 98Betreutes Wohnen . . . . . . . . . . . . . .2, 3Diakonie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22Essen auf Rädern . . . . . . . . . . . . .38, 40Fahrdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .100Floristik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .76, 90Freizeitgestaltung . . . . . . . . . . . .18, U3Gesundheitszentrum . . . . . . . . . . . . .72Grabpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . .76, 90

Heilpraktiker . . . . . . . . . . . . . . . . . .44, 45Kliniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12, 48, 58Krankentransporte . . . . . . . . . . .5, 6, 58Mahlzeitendienste . . . . . . . . .38, 40, 58Notar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .78Nuklearmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60Orthopädietechnik . . . . . . . . . . . . . . . .42Pflegeberater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74Pflegedienste 28, 44, 58, 60, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 72, 74, U3, U4Pflegestationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22Pflegewohnheime . . . . . . .2, 3, 32, U4Politische Parteien . . . . . . . . . . . .78, 81Radiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60Rechtsanwälte . . . . . . .7, 8, 46, 78, 81Sanitätshaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42Seniorenservice . . .10, 38, 72, 74, U3

Seniorenumzüge . . . . . . . . . . . . . .34, 64Seniorenzentren 2, 3, 22, 26, 32, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 62, 66, 68, 70

Sozialarbeit . . . . . . . . . . .10, 22, 38, U4Sozialverband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .96Steuerberater . . . . . . . . . . . . . . . .7, 8, 81Theater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22Tischlerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64Universität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17Verkehrsbetriebe . . . . . . . . . . . . . . . .100Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17Wohnen im Alter 26, 32, 34, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 66, 68, 70, U2Wohnberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32Wohnungsbau-genossenschaft . . . . . . . . . . . . . .U2, 74

U = Umschlagseiten

BRANCHENVERZEICHNIS

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1. AKTIV IM ALTER

Älter werden und aktiv bleiben! Vielleicht haben auch SieZeit und Lust, einmal etwas Neues auszuprobieren oderes gibt etwas, was Sie schon immer einmal machen woll-ten! Viele Angebote aus dem Bereich Freizeit, Bildung,Kultur und Sport bringen im Kreis mit Gleichaltrigen undGleichgesinnten auch mehr Spaß als alleine.

Einige der Möglichkeiten und Aktivitäten, die es in derStadt Bielefeld gibt, finden Sie nachfolgend:

1.1 BEGEGNUNGSZENTREN UND TREFFPUNKTE

In Bielefeld gibt es eine Vielzahl an Begegnungsstättenund Treffpunkten, die ihren Schwerpunkt auf die Aktivitä-ten für Menschen in der 2. Lebenshälfte gelegt haben. DasProgramm beinhaltet Hobby- und Gesprächsgruppen,Vorträge, Sprach- und EDV-Kurse, sportliche Aktivitäten,Fahrten, Tanzveranstaltungen und vieles mehr. Nebenfesten Gruppen gibt es in den Einrichtungen verschiedeneoffene Angebote, an denen jede und jeder teilnehmenkann. Welche Aktivitäten in dem Treffpunkt verfolgt wer-den, orientiert sich an den Wünschen der Besucherinnenund Besucher.

Je nach Interessenlage finden Sie dort also sicher Gleich-gesinnte, mit denen Sie verschiedene Freizeitaktivitätenausüben können. Sie können aber auch „nur“ gemütlichbei einer Tasse Kaffee oder Tee zusammensitzen und sichmit anderen unterhalten.

Wenn Sie jetzt neugierig geworden sind, dann schauenSie einfach in einem der folgenden Begegnungszentrenvorbei:

Angebot Straße/ TelefonPLZ/Stadtbezirk (0521)

Begegnungszentrum Kreuzstr. 19a 1368075Kreuzstraße 33602, Mitte

Café KOMM Am Zwinger 2–4 520013333602, Mitte

Café KUNZ Lipper Hellweg 267–269 801278333605, Stieghorst

Aktivitätenzentrum Meinolfstr.4 9320216Meinolfstraße 33607, Mitte

Heinrich-Froböse- Am Vorwerk 36a 7845000Haus 33611, Schildesche

Mehrgenerationen- Heisenbergweg 2 96207-03/-06haus Heisenbergweg 33613, Mitte

Begegnungszentrum An der Rehwiese 21 140240 Pellahöhe 33617, Gadderbaum

DRK-Zentrum Arnsberger Str.15 410881 Arnsberger Straße 33647, Brackwede

Neue Schanze Auf der Schanze 3 55756617 Brackwede 33647, Brackwede

August-Rhäsa-Haus Stuttgarter Str. 25 520891433659, Senne

Forum am Reichowplatz 11–13 05205/5044Reichowplatz 33689, Sennestadt

Altentagesstätte Detmolder Str. 613 5208914 Hillegossen 33699, Stieghorst

Begegnungszentrum Lüneburger Str. 5 206786 Oldentrup 33719, Heepen

Seniorentreff Heepen Rüggesiek 21 33366933719, Heepen

Aktiv-Punkt Dorfstr. 35 05206/2336Jöllenbeck 33739, Jöllenbeck

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1. AKTIV IM ALTER

1.2 BIELEFELDER NETZWERKE

Ein gutes Leben im Alter hängt nicht nur von den finanziel-len Mitteln und der gesundheitlichen Vorsorge ab. Ebensowichtig ist die soziale Vorsorge für das Alter. Wer gut in einsoziales Netz eingebunden ist, kann dem Älterwerdengelassen entgegen sehen. Gerade weil heute immer mehrMenschen ein hohes Alter erreichen und oft getrennt vonihren Kindern alt werden, ist es wichtig, Kontakte zu ande-ren Menschen aufzubauen und zu pflegen. Dabei mussman nicht in der Welt herumreisen, um neue Freunde undBekannte zu finden, sondern sollte im gewohnten Umfeld„suchen“: im Haus, in der Straße und im Stadtteil.

In mehreren Bielefelder Stadtteilen gibt es bereits gutfunktionierende Netzwerke, die von der Stadt Bielefeld,von einem Wohlfahrtsverband oder einer Kirchengemein-de ins Leben gerufen worden sind. Die Netzwerke spre-chen insbesondere Menschen in der 2. Lebenshälfte an.Sie bieten die Möglichkeit, im Stadtteil und in der Nach-barschaft Menschen mit gleichen Interessen kennen zulernen. Wenn die Freunde in der Nähe wohnen, ist auchdie Hilfe im Notfall leichter.

Die Netzwerke organisieren gemeinsam eine Vielzahl vonAktivitäten: Wanderungen, Internet- oder Sprachkurse,Theaterbesuche und anderes mehr oder setzen sich fürbessere Lebensbedingungen im Stadtteil ein. Alle, die imNetzwerk mitmachen, engagieren sich für andere und die-ses Engagement kann auch von anderen erwartet werden.Sind Sie neugierig geworden? Dann wenden Sie sich docheinfach an folgende Adressen:

Stadt BielefeldAmt für soziale Leistungen – SozialamtNiederwall 23, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-2237E-Mail: [email protected]

Netzwerk Bielefelder WestenMehrgenerationenhaus HeisenbergwegHeisenbergweg 2, 33613 BielefeldTelefon: 0521/9620703

Nachbarschaftsnetzwerk DornbergPflegezentrum Am LohmannshofTempelhofer Weg 3, 33619 BielefeldTelefon: 0521/40088601

Nachbarschaftsnetzwerk OldentrupBegegnungszentrum OldentrupLüneburger Str. 5. 33719 BielefeldTelefon: 0521/206786

„Gemeinsam statt einsam“Ev. Kirchengemeinde UmmelnQueller Str. 192, 33649 Bielefeld

„Späte Freiheiten“Ev. Kirchengemeinde SennestadtFuldaweg 5, 33689 Bielefeld

Senioren-NetzwerkEmmaus Kirchengemeinde SenneBuschkampstr. 149, 33659 Bielefeld

Generationen-Treff BielefeldMarkgrafenstr. 7, 33602 Bielefeld Telefon: 0521/5202105

Weinmarkt bei Nacht

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unsere kompetenz für ihre gesundheitklinikumbielefeld

Üblicherweise werden Patienten mit Knochenbrüchen in der Unfallchirurgie behandelt. Bei älteren Patienten sind oft im Anschluss weitere Untersuchungen und Therapien notwendig, um die Ursache des Sturzes abzuklären und zu behandeln.

In der Alterstraumatologie im Klinikum Bielefeld geht keine Zeit durch nacheinander gelegte Untersuchungen und Behandlungen verloren. Hier werden ältere Patienten mit Knochenbrüchen von Beginn an von Ärzten der Unfallchirurgie und der Altersheilkunde (Geriatrie) behandelt. Zusätzlich werden bei Bedarf weitere Fachrichtungen in die Behandlung einbezogen.

Durch aktivierende Krankenpflege sowie durch physio- und ergotherapeutische Maßnahmen werden die Patienten wieder in die Lage versetzt, selbstständig zu Hause zurecht zu kommen.

Ziel ist es, dass eine anschließende Reha-bilitation überflüssig wird und somit die Patienten schnellstmöglich wieder in ihre gewohnte Umgebung zurück können.

Unfallchirurgische KlinikDepartment für AlterstraumatologieKlinikum BielefeldTeutoburger Str. 50 - 33604 BielefeldTel.: 05 21. 5 81 - 31 11

Operation und Frührehabilitation aus einer Hand

www.klinikumbielefeld.de

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1. AKTIV IM ALTER

1.3 ZWISCHEN ARBEIT UND RUHESTAND– ZWAR

Für viele Menschen sind das (vorzeitige) Ausscheiden ausdem Beruf oder einschneidende Veränderungen in der Fa-milie mit neuen Herausforderungen, Ideen und Chancenverknüpft. Dabei wollen viele Menschen aber nicht immerund alles nur allein oder als einzelnes Paar unternehmen,sondern suchen die Begegnung mit Gleichgesinnten. Hiersetzt das ZWAR-Projekt an, das vom Land NRW gefördertund seit über 25 Jahren in vielen Städten umgesetzt wird.

ZWAR ist die Abkürzung für „Zwischen Arbeit und Ruhe-stand“ und ist ein Verbund von Gruppen, in denen die The-men, Ziele, Fragen, Planungen und Lösungen von denGruppenmitgliedern gemeinsam erarbeitet werden. Vondaher bietet ZWAR kein fertiges Programm. Was gemachtwird, bestimmt allein die Gruppe. Die so entstandenen The-men reichen von Theater-Spielen, PC-Lernen, Gesprächs-kreisen bis hin zu Wandern, Radfahren, Feste feiern undund und. Die Teilnahme an den Treffen ist kostenlos.

In Bielefeld ist der Ev. Gemeindedienst Kooperationspart-ner von ZWAR und hat gemeinsam mit der KommunalenGesundheitskonferenz im Oktober 2001 die erste ZWAR-Gruppe in Stieghorst gegründet. Mittlerweile sind weitereGruppen im Bereich Dornberg / Bültmannshof, in Schild-esche sowie in der Innenstadt hinzugekommen.

Wenn Sie also gern Ihre Interessen mit anderen Menschenteilen möchten und Sie Lust haben, die Dinge selber in dieHand zu nehmen, dann wenden Sie sich an folgendeAdresse:

Ev. GemeindedienstSchildescher Str. 101–103, 33611 BielefeldTelefon: 0521/8012783 E-Mail: [email protected]: www.zwar-bielefeld.de

1.4 KUNST UND KULTUR

Neugier und Kreativität sind keine Frage des Alters. In Bie-lefeld können Sie Kunst und Kultur auf vielfältige Weiseerleben oder aber selbst gestalten:

Das Bielefelder Musik- und Theaterangebot versprichtkulturelle Vielfalt auf hohem Niveau. Die Inszenierungendes Theaters Bielefeld genießen ebenso überregionaleBeachtung wie die klassischen Konzerte in der Rudolf-Oetker-Halle mit einer hervorragenden Akustik. Das Ange-bot der Bielefelder Museen und zahlreichen Galerien ver-spricht Kunst- und Kulturinteressierten das ganze Jahrüber interessante Ausstellungen sowie ein breites Spek-trum an Kulturobjekten.

Für alle diejenigen, die sich selber kreativ betätigen möch-ten, gibt es eine Fülle von Möglichkeiten in der Stadt: obin Kursen, Musik- oder Theatergruppen, in Begegnungs-zentren etc. – für jedes Alter und jede Interessenlage gibtes Angebote, bei denen die eigenen künstlerischen Fähig-keiten entdeckt, erprobt und ausgebildet werden können.

Stadthalle Bielefeld

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1. AKTIV IM ALTER

Einzelne Veranstaltungen sind speziell auf die kulturellenBedürfnisse der Seniorinnen und Senioren abgestimmt,wie die folgenden Beispiele zeigen:

Geschichte erleben im Historischen Museum

Seit 1994 ist das Historische Museum der Stadt Bielefeldin mehreren Gebäuden der ehemaligen RavensbergerSpinnerei untergebracht. Auf ca. 2000 qm Ausstellungs-fläche zeigt es die Entwicklung Bielefelds von der Grün-dung 1214 bis in die jüngste Vergangenheit. Daneben gibtes jährlich mehrere Sonderausstellungen zur Stadtge-schichte oder allgemeinen kulturhistorischen Themen.

Bereits seit zehn Jahren bietet das Museum an jedem ers-ten Donnerstag im Monat unter dem Titel „Ein Nachmittagim Museum“ ein Programm speziell für Ältere an. Dabeihandelt es sich um unterhaltsame Vorträge zu vielfältigenhistorischen Themen. Wer sich gern an alte Zeiten erinnertund wissen möchte, wie die Menschen früher gelebt undgearbeitet haben, der ist hier am richtigen Platz. Manch-mal sitzt man mitten in der Ausstellung, oft wandert einMuseumsobjekt, das zum Thema passt, durch die Reihen,so dass jeder Vortrag etwas Besonderes ist. Gesprächeund Erfahrungsaustausch im Anschluss sind dabei er-wünscht.

„Geschichte genießen“ macht älteren Menschen das An-gebot, neue Sonderausstellungen ungestört kennen ler-nen zu können. An einem Tag, an dem das Museum sonstgeschlossen hat, findet eine Führung mit Sitzgelegen-heiten statt, die mit einem gemütlichen Kaffeetrinken ab-schließt. Als zusätzliche neue Reihe lädt das Museum inloser Folge Zeitzeugen unter dem Motto „Erlebte Ge-schichte“ ein. Hier können die Besucher und Besucherin-nen selbst am Gespräch teilnehmen und zu der Veranstal-tung, die ebenfalls mit Kaffee und Kuchen verbunden ist,beitragen.

Historisches Museum BielefeldRavensberger Park 2, 33607 BielefeldTelefon: 0521/51-3630 oder 51-3635

„55 Plus KUNST – Kunst in aller Ruhe“

Seit Dezember 2006 gibt es in der Kunsthalle Bielefeldspezielle Angebote für die Generation 55 PLUS. So gibt esbei den neuen Ausstellungen eine besondere Führung mitder Möglichkeit, die Ausstellung ruhig und entspannt zuerleben. Die Führungen finden außerhalb der Öffnungszei-ten statt. Bei einem anschließenden Café-Büfett bestehtdie Möglichkeit, die gewonnenen Eindrücke zu diskutie-ren. Die Kunsthalle bietet in der Regel an vier Montagenspezielle Führungen an, die auf großes Interesse stoßen.Die Kosten (inkl. Führung und Café-Büfett) betragen 8,50Euro. Alle Termine sind einsehbar im aktuellen Flyer derKunsthalle sowie im Internet unter: www.kunsthalle.bielefeld.de

Kunsthalle Bielefeld

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1. AKTIV IM ALTER

Kunsthalle BielefeldArtur-Ladebeck-Str. 5, 33602 BielefeldTelefon: 0521/32999500E-Mail: [email protected]

Kontakt: Daniel Neugebauer E-Mail: [email protected].: 0521/3299950-19

KulturBauhaus für Senioren – aber auch für altund jung

Ruhestand bedeutet nicht zwangsläufig „Ruhe“. Vielmehreröffnet sich die Chance, endlich das zu tun, wozu manbisher keine oder wenig Zeit hatte, oder einfach Neuesauszuprobieren. Der AWO Kreisverband Bielefeld bietetinteressierten Senioren die Möglichkeit, am Projekt Kultur-Bauhaus teilzunehmen. Dies bedeutet, in verschiedenekulturelle Genres hineinzuschnuppern, sich gemeinsammit anderen einem neuen Aufgabenfeld zu stellen.

Das Projekt KulturBauhaus bearbeitet die Themen sowohltheoretisch als auch praktisch. Fast unbegrenzte Möglich-keiten bieten hierbei das Theater(spiel), Stimmen undKlänge oder auch die Malerei. Jedes Jahr wird ein Projektmit einer besonderen Themenstellung im Rahmen desKulturBauhauses umgesetzt. Einige KulturBauhauspro-jekte setzen ihre Arbeit fort. So wird das KulturBauhausTheater jährlich ein neues, selbst erarbeitetes Theater-stück zeigen.

Informationen und Kontakt:

AWO Kreisverband Bielefeld Mercatorstr. 10, 33602 BielefeldTelefon: 0521/5208920 E-Mail: [email protected]

1.5 BÜCHEREIEN

1.5.1 STADTBIBLIOTHEK BIELEFELD – „BÜCHER AUF BEINEN“ UND MEHR

Lieben Sie Bücher, Hörbücher, Filme und Musik?

Wenn Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten können, dannhat die Stadtbibliothek für Sie das richtige Angebot! Esumfasst aktuelle Bücher ebenso wie Klassiker, vieleBücher im Großdruck und eine ganze Reihe von Hörbü-chern auf CD. Bei der Sachliteratur gibt es nützliche Rat-geber zu Themen wie beispielsweise Gesundheit, Hobby,Garten und vieles mehr. Hinzu kommen unterhaltsameund informative Filme auf DVD und eine große Auswahl anMusik-CDs aller Stilrichtungen. Der Bibliotheksausweis istsehr günstig. Die Jahresgebühr beträgt 20 EURO bzw.ermäßigt 12 EURO. Sie finden die Stadtbibliothek in der

Zentralbibliothek am JahnplatzWilhelmstr. 3, 33602 BielefeldTelefon: 0521/ 51 50 00

und in den folgenden Stadtteilbibliotheken:

Stadtteil Anschrift Telefonnummer

Baumheide Rabenhof 76 513982 (im Freizeitzentrum)

Brackwede Germanenstraße 17 515228Dornberg Wertherstraße 436 (im Bürger- 513071

zentrum „Amt Dornberg“)Heepen Heeper Straße 442 512456Jöllenbeck Amtsstraße 13 (im Bezirksamt) 516615Schildesche Apfelstraße 210 512454

(in der Gesamtschule)Sennestadt Elbeallee 70 515584Stieghorst Am Wortkamp 3 512934

(in der Gesamtschule)

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1. AKTIV IM ALTER

Wir machen Büchern Beine!

Wenn Sie nicht so gut zu Fuß sind, um zu uns zu kommen,bringen die ehrenamtlichen Bielefelder Medienboten aufWunsch alles aus der Stadtbibliothek zu Ihnen nach Hau-se und erledigen auch die damit zusammenhängendenFormalitäten für Sie, wie beispielsweise die Beschaffungdes Bibliotheksausweises. Selbstverständlich werden dieBücher auch wieder abgeholt und zurückgebracht.

Weitere Informationen erhalten Sie in der:

Zentralbibliothek am JahnplatzAnsprechpartnerin: Frau ZimmermannTelefon: 0521/51-3172

1.5.2 WESTDEUTSCHE BLINDENHÖR-BÜCHEREI E.V.

Hörbücher und -zeitschriften für Blinde undSehbehinderte

Seit 1955 gibt es die Westdeutsche Blindenhörbüchereie.V. (WBH) in Münster. Sie bietet Blinden und hochgradigSehbehinderten die Möglichkeit, Bücher und Zeitschriftenzu hören und damit am literarischen Leben teilzunehmen.

Der Hörbuchbestand der WBH umfasst etwa 15.000 Titelim DAISY-Format (MP3-CDs), wobei es sich um Neupro-duktionen und nachträglich digitalisierte, ältere Hörbücherhandelt. Der Bestand setzt sich aus unterschiedlichen Be-reichen der Literatur zusammen, wobei die Unterhaltungs-literatur hier den größten Raum einnimmt. Aber auch An-hänger der klassischen Literatur finden ein breit gefächer-tes Angebot. Sachliteratur wie z.B. Länderkunde, Zeitge-schichte und Politik, historische Romane, Biographienund humorvolle Literatur sind ebenso vorzufinden wie Kri-

mis, Science Fiction und Hörspiele. Zusätzlich zum Buch-bestand kann man bei der WBH zwischen fünf Zeitschrif-ten in Hörform wählen. Die kostenlose Ausleihe erfolgtüber den Postweg als Blindensendung.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der:

WBH – Westdeutsche Blindenhörbücherei e.V.Harkortstraße 9, 48163 MünsterTelefon: 0251/719901Internet: www.wbh-online.de

1.6 NEUES LERNEN – BILDUNGSANGEBOTE

Haben Sie Lust, Neues zu lernen oder Kenntnisse undFähigkeiten zu vertiefen? In Bielefeld finden Lernfreudigeund Wissbegierige ein breit gefächertes Angebot. Die Bil-dungseinrichtungen von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen,der Stadt Bielefeld, private Anbieter und auch einigeBegegnungszentren bieten zahlreiche Kurse, Vorträge,Seminare und Exkursionen an.

Einige Träger haben ihr Programm speziell auf die Bedürf-nisse von Menschen in der 2. Lebenshälfte zugeschnittenund bieten spezielle Angebote für diese Altersgruppe anwie z.B.

� Gedächtnistraining � Rückengymnastik � autogenes Training und Yoga� Sprachkurse� Internetangebote � kreative Angebote� Vorträge zur Kunst- und Kulturgeschichte u. v. m.

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1. AKTIV IM ALTER

Nähere Auskünfte erhalten Sie z. B. bei folgenden Anbie-tern:

Volkshochschule BielefeldRavensberger Park 1, 33607 BielefeldTelefon: 0521/51-2222E-Mail: [email protected]

Familienbildungsstätte Hedwig-Dornbusch Schule e.V.An der Stiftskirche 13, 33611 BielefeldTelefon: 0521/9826090E-Mail: [email protected]

Akademie PlusZimmerstr. 8, 33602 BielefeldTelefon: 0521/5603813E-Mail: [email protected]

Weiterbildungswerk der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband BielefeldMercatorstr. 10, 33602 BielefeldTelefon: 0521/5208912E-Mail: [email protected]

1.7 STUDIUM IM ALTER

„Studieren ab 50“

Seit 1987 bietet die Universität Bielefeld „Studieren ab 50“an, ein Weiterbildungsangebot für ältere Erwachsene, dienach Beendigung der Berufs- oder Familienphase erst-mals oder erneut ihre Bildungsinteressen verwirklichenmöchten. Aufgrund des besonderen Lernkonzepts ist derBesuch von Lehrveranstaltungen der Universität ohne Abi-tur möglich. Ausschlaggebend für die Teilnahme sind ein-zig das Interesse und die Motivation. Neben den „geöffne-ten“ Lehrveranstaltungen der Fakultäten (Vorlesungen,Seminare etc.) werden eine Reihe von Spezialveranstaltun-gen und Arbeitsgemeinschaften angeboten. Die Arbeits-gemeinschaften werden von den Studierenden selbst ini-tiiert und geleitet und befassen sich u.a. mit künstleri-schen, historischen, literarischen, fremdsprachlichen undsozialwissenschaftlichen Themen. Ein besonderer Aspektdes Studiums ist das generationenübergreifende Lernen,denn hier treffen die Lebenserfahrung der Seniorstudie-renden mit Zukunftsgespür und Kreativität jüngerer Stu-dierender zusammen.

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1. AKTIV IM ALTER

Der Einstieg in das Weiterbildungsprogramm „Studierenab 50“ ist jeweils zum Sommer- und zum Wintersemestermöglich. Weitere Informationen zu dem Weiterbildungs-programm „Studieren ab 50“ erhalten Sie hier:

Universität Bielefeld – Studieren ab 50Universitätsstr. 25, 33615 BielefeldTelefon: 0521/106-4562 und -4580E-Mail: [email protected]: www.uni-bielefeld.de/studieren50

„Seniorenuniversität OWL“

„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ EinSprichwort, das für das „Europäische Zentrum für uni-versitäre Studien der Senioren“ (EZUS) nicht gilt. Die„Seniorenuniversität OWL“ bietet seit 2006 ein „StudiumGenerale“ für Menschen über 50 an. Hieran können Inte-ressierte auch ohne Abitur teilnehmen. Vermittelt wird u.a.Wissen aus den Fächern Politik, Theologie, Geschichte,Wirtschaft- und Sozialwissenschaften. Die Studierendenhaben die Möglichkeit , nach erfolgreichem Abschluss einZertifikat der Universität Bielefeld zu erhalten. Die Studi-engebühren belaufen sich auf 450,00 € pro Trimester(1.350,00 € für das einjährige Studium).

Darüberhinaus bietet das EZUS noch zwei weitere Studi-enangebote an: Das Studium „Management im Bürger-schaftlichen Engagement“ am Standort Gütersloh sowiedas Studium „Senior Consultant“ in Bielefeld, welchessich derzeit noch in Planung befindet. Für seine Studien-orte wurde EZUS bereits mehrfach ausgezeichnet, u.a. alsOrt im Land der Ideen 2007 und 2010.

Haben Sie Interesse? Dann nehmen Sie Kontakt mit derStudienberatung des „Europäischen Zentrums für univer-sitäre Studien der Senioren“ beim ZIG – Zentrum für Inno-vation in der Gesundheitswirtschaft OWL – auf.

Seniorenuniversität OWLJahnplatz 5, 33602 BielefeldTelefon: 0521/3298600E-Mail: [email protected]: www.ezus.org

1.8 SENIOREN-ONLINE – UMGANG MIT COMPUTER UND INTERNET

Computer und Internet sind allgegenwärtig und aus unse-rem Leben nicht mehr wegzudenken, egal ob es uns nunärgert oder freut. Die neuen Medien haben inzwischenauch für die ältere Generation eine große Bedeutung undbieten ein hohes Maß an Informations- und Kommunikati-onsmöglichkeiten. So hat eine Studie von ARD und ZDFergeben, dass der Anteil der Internetnutzer bei den über-50-Jährigen mittlerweile bei 40,7 % liegt.

In vielen Einrichtungen gibt es inzwischen Internet-Cafésbzw. PC- und Internetgruppen speziell für Seniorinnenund Senioren. Egal, ob sie nur mal sehen wollen, was esmit dem Computer, mit Internet oder Maus, mit Chatten,Surfen oder Mailen überhaupt auf sich hat oder ob Sieerste Erfahrungen mit den neuen Medien sammeln wollen– hier sind Sie richtig. Auch der Umgang mit dem Laptop,die Sicherheit im Netz sowie digitale Bildbearbeitung ste-hen jetzt vielfach auf den Programmplänen der Anbieter.In den meisten Internet-Cafés stehen mehrere PCs zur Ver-fügung, an denen in kleinen Gruppen das gelernt wird, wasvon Interesse ist, Spaß macht und gebraucht wird. Bei-spiele von Internet-Cafés bzw. PC-und Internetgruppen:

Mehrgenerationenhaus HeisenbergwegHeisenbergweg 2, 33613 BielefeldTelefon: 0521/9620703

Begegnungszentrum KreuzstraßeKreuzstr. 19a , 33602 BielefeldTelefon: 0521/1368075

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1. AKTIV IM ALTER

Generationen-Treff BielefeldMarkgrafenstr. 7, 33602 BielefeldTelefon: 0521/5202105

Café Welt/Treffpunkt AlterHauptstr.134, 33647 BielefeldTelefon: 0521/446022

Begegnungszentrum PellahöheAn der Rehwiese 21, 33617 BielefeldTelefon: 0521/140240

Daneben gibt es in den meisten Begegnungszentren(siehe Seite 9) und bei den Bildungseinrichtungen (sieheSeite 17) spezielle Lernangebote für Seniorinnen undSenioren. Übrigens bieten auch viele Internetseiten inte-ressante Informationen speziell für ältere Menschen.Schauen Sie z.B. einmal unter:

� www.50plus-nrw.de� www.bagso.de� www.senioren-online.net� www.lebensphasen.net� www.erfahrung-ist-zukunft.de

1.9 REISEN

Manchmal tut es gut, den gewohnten Alltag für eine Weilehinter sich zu lassen und einfach einmal wegzufahren.Auch wenn Sie sich nicht mehr richtig „fit“ fühlen oder aufdie Hilfe anderer angewiesen sind, müssen Sie hieraufnicht verzichten.

Neben Reisebüros und kommerziellen Reiseveranstalternbieten auch Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, So-zialverbände (siehe Seite) etc. spezielle Reisen und Tages-ausflüge für Seniorinnen und Senioren an. In der Regelwird dabei ein umfangreicher Service geboten, der in be-sonderem Maße auf die Wünsche und Bedürfnisse Ältererabgestimmt ist. Während der Reisezeit stehen meist ehren-

amtliche Helferinnenund Helfer als An-sprechpartner zurVerfügung. Teilwei-se gibt es sogar eineBegleitung durchFachpersonal z. B.aus dem Bereich derKrankenpflege, umauch kranken undgebrechlichen Men-schen die Gelegen-heit zu geben, ein-mal wieder zu ver-reisen. In der Regelwird ein Fahrdienstvon zu Hause orga-nisiert. Seniorinnenund Senioren soll hiermit die Möglichkeit gegeben wer-den, sich fern vom gewohnten Alltag zu erholen und neueKräfte zu sammeln.

In Bielefeld halten Wohlfahrtsverbände und Busunterneh-men eine große Auswahl an besonderen Reiseangebotenvor. Holen Sie sich dort Reiseprospekte.

Wenn Sie es sich aus finanziellen Gründen nicht erlaubenkönnen, an einem Erholungsangebot teilzunehmen, fra-gen Sie ggf. nach Zuschüssen (z.B. bei den Kirchen oderWohlfahrtsverbänden). Vielleicht macht es Ihnen auchFreude, sich an der Organisation einer Reise zu beteiligenoder eine Reisebegleitung zu übernehmen.

Urlaub ohne Koffer

Für hilfe- und pflegebedürftige Menschen ist der Urlaubvor der Haustür oft die einzige Möglichkeit, sich für einigeTage außerhalb der eigenen vier Wände zu erholen. Hier-

© Rainer Sturm / PIXELIO

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bei entfallen zudem das Kofferpacken sowie das Über-nachten in fremder Umgebung.

Urlaub ohne Koffer heißt, die „Urlauberinnen“ und „Urlau-ber“ werden vier Tage lang von einem Fahrdienst von zuHause abgeholt und bis zur Wohnungstür zurück gebracht,haben Halbpension mit einem Frühstück und einem Mit-tagessen und nehmen an einem abwechslungsreichenProgramm (Bewegung, Kreatives, Musikalisches, Gedächt-nistraining) teil. Weitere Informationen erhalten Sie beim

Ev. GemeindedienstSchildescher Str. 101-103, 33611 BielefeldTelefon: 0521/8012784E-Mail: [email protected]

1.10 AKTIV ÄLTER WERDEN MIT BEWEGUNG

Für Wohlbefinden und Gesundheit in der 2. Lebenshälftekann man selber einiges tun: eine gesunde Ernährung,Entspannung und vor allem viel Bewegung halten fit. ImStadtgebiet gibt es eine Vielzahl von Bewegungsangebo-ten für die ältere Generation. Ob Wandern, Walken oderNordic Walking, Gymnastik, Schwimmen, Radfahren undEntspannungstechniken: jede Bewegung und Aktivität tutKörper und Seele gut. Dass hierbei nicht Rekorde undHöchstleistungen sondern Spaß an der Bewegung, dieAbwechslung und die Geselligkeit im Vordergrund stehen,versteht sich von selbst.

Sportliche Betätigung gibt es auch in Ihrer Nähe. DieVolkshochschulen (siehe Seite 17), die Wohlfahrtsverbän-de (siehe Seite 97), lokale Netzwerke, private Anbieter undvor allem die Sportvereine vor Ort haben sehr viele Ange-bote. Informationen über Sportangebote in Bielefeld er-halten Sie beim

Stadtsportbund BielefeldAugust-Bebel-Str. 57, 33602 BielefeldTelefon: 0521/5251550E-Mail: [email protected]

Auch die Broschüre „Im Sportverein bewegen. Gesund-heit stärken“ ist dieses Jahr in dritter Auflage kostenfrei inApotheken, bei Ärzten und beim Stadtsportbund Bielefelderhältlich. Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblicküber alle Präventions- und Rehabilitationsangebote in Bie-lefeld und Umgebung. Sie ist ein Eckpunkt der Kampagne„ÜdiS – überwinde deinen inneren Schweinehund“, wel-che mehr Bewegung in den Alltag der Bürgerinnen undBürger bringen will.

1.11 EHRENAMTLICHES UND FREIWILLIGES ENGAGEMENT

Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben bieten sichviele Möglichkeiten, die neugewonnene freie Zeit zu nut-zen! So können Sie z.B. die eigenen Fähigkeiten weiterausbauen und diese aktiv einbringen. Vielleicht möchtenSie aber auch gerne anderen Menschen helfen. Egal, wo-zu Sie sich entscheiden – Ihr Wissen und Ihre Erfahrung isthierbei unschätzbar wertvoll!

Bereiche sich zu engagieren, gibt es viele. Scheuen Siesich nicht, Ihre Mithilfe anzubieten und warten Sie nicht erstab, bis Sie gefragt werden! Gehen Sie ruhig auch neue Wege!

Jede und jeder ist auf irgendeinem Gebiet „Expertin“ oder„Experte“ und mit etwas Mut, Kreativität und Ideenreich-tum finden sich unzählige Möglichkeiten, sich mit seinenindividuellen Fähigkeiten einzusetzen. Einige Beispiele fürehrenamtliches und freiwilliges Engagement finden Sie imfolgenden:

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Helfen Sie mit

Werden Sie ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer!

Oberntorwall 23 a | 33602 BielefeldTel. 05 21 |

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Engagement in den Bereichen Soziales,Umwelt und Kultur

Wenn man sich ehrenamtlich engagieren möchte, bietensich einem eine Reihe von Betätigungsfeldern mit interes-santen Aufgaben. Sie können sich beispielsweise enga-gieren:

� bei der Integration von Menschen mit Migrationshinter-grund z.B. bei der Begleitung zum Arzt oder zu Behörden

� in der Seniorenhilfe, z.B. in einem Pflegeheim ältereMenschen in den Garten begleiten, Cafédienst über-nehmen …

� in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, z.B. bei derHausaufgabenhilfe, beim Spielen mit Kindern, alsSprachpate …

� im Bereich des Sports, z.B. als Übungsleiterin, bei derOrganisation von Benefizveranstaltungen …

� im Natur- und Umweltschutz, z.B. im Amphibienschutz,bei der Pflege von Vogelgehölzen …

� in der Kultur, z.B. als Ordnerin für die Besucherlenkung,durch die Übernahme des Kassendienstes bei Veran-staltungen … und vieles mehr!

Engagement im Bereich Wirtschaft

Geben Sie Ihre Erfahrungen und Fachkompetenz weiter:Setzen Sie z. B. Ihre jahrelangen Berufserfahrungen (auchnach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben) einund werden Sie als Mentor oder Mentorin in der berufli-chen Ausbildung, Fortbildung und Qualifizierung vonFach- und Führungskräften im In- und Ausland tätig.Nähere Informationen:

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu BielefeldKontakt: 0521/554-239E-Mail: [email protected]

WEGE mbH – WirtschaftsentwicklungsgesellschaftBielefeldKontakt: 0521/55766076E-Mail: [email protected]

Senior-Experten-Service (SES) Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationaleZusammenarbeit GmbHBuschstr. 2, 53113 BonnTelefon: 0228/26090-0, Fax: 0228/26090-77 Internet: www.ses-bonn.de (Der SES bietet u. a. auch Tätigkeiten im Rahmen derEntwicklungshilfe.)

Freiwilligenagenturen in Bielefeld

Die Freiwilligen-Agenturen und die Freiwilligenakademieunterstützen und fördern das freiwillige Engagement derBürgerinnen und Bürger. Sie wollen das Ideenpotentialmobilisieren sowie den Austausch von Erfahrungen undKompetenzen stärken. Die Anlaufstellen informieren zuFragen rund um Ehrenamt und Freiwilligenarbeit, ob ingemeinnützigen Gruppen oder Einrichtungen, ob kurzfris-tig oder langfristig, ob zeitlich befristet oder dauerhaft an-

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1. AKTIV IM ALTER

Alter Markt

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gelegt. Im Beratungsgespräch werden mit Ihnen zusam-men die Tätigkeiten und Einsatzfelder ausgesucht, dieIhren persönlichen Interessen, Wünschen und Möglichkei-ten entsprechen. Sie können sich aber auch direkt in derInternetbörse über einzelne Tätigkeitsfelder informierenund direkt den Kontakt zu den Organisationen aufnehmen.

Freiwilligenagentur Bielefeld e.V.Wilhelmstr. 3, 33602 Bielefeld Telefon: 0521/3299530E-Mail: info@freiwilligenagentur-bielefeld.dewww.freiwilligenagentur-bielefeld.de

Freiwilligenagentur BethelKönigsweg 12, 33617 BielefeldTelefon: 0521/1443087E-Mail: [email protected]

Freiwilligenakademie Ostwestfalen-LippeDetmolder Str. 280, 33605 BielefeldTelefon: 0521/9216444E-Mail: [email protected]

Initiative Nachbarschaft

Die „Initiative Nachbarschaft” knüpft an die Tradition nach-barschaftlicher Hilfe an. Seit 1990 engagieren sich hier Bie-lefelder Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich für andereMenschen, die eine Unterstützung im Alltag benötigen.

Entsprechend der persönlichen Interessen und Fähigkei-ten besuchen die Ehrenamtlichen zum Beispiel Seniorenund Seniorinnen, lesen vor, helfen bei Behördenangele-genheiten, begleiten beim Spaziergang, unterstützen Kin-der bei den Hausaufgaben oder machen kleinere Besor-gungen.

Neben der wichtigen Alltagshilfe erfahren hilfebedürftigeMenschen durch den persönlichen Kontakt und das ge-meinsame Erleben ein Stück mehr an Lebensqualität.

Die „Initiative Nachbarschaft“ sucht deshalb weitere Men-schen, die sich ehrenamtlich für andere Menschen einset-zen wollen. Die ehrenamtliche Tätigkeit setzt keine spe-ziellen Fähigkeiten oder Fachkenntnisse voraus. Denzeitlichen Einsatz und das Aufgabengebiet bestimmtjede/jeder Ehrenamtliche selbst.

Die Freiwilligen erhalten Unterstützung durch professio-nelle Beratung und Begleitung, regelmäßige Fortbildun-gen und Treffen zum Erfahrungsaustausch. Zudem wer-den die im Rahmen des Ehrenamtes entstandenen Fahrt-und Telefonkosten erstattet und es besteht Versiche-rungsschutz.

Bielefeld engagiert

In diesem neuen Projekt der Initiative Nachbarschaft wer-den in Wohnvierteln von Gellershagen und SennestadtNachbarn und Nachbarinnen mit einem Unterstützungs-bedarf in Kontakt mit anderen Menschen aus der unmit-telbaren Nachbarschaft gebracht.

So ist es auch für Menschen mit wenig Zeit möglich, Fami-lien, Älteren und Menschen mit Behinderungen im Alltagzu helfen.

Stadt BielefeldAmt für soziale Leistungen – SozialamtInitiative NachbarschaftNiederwall 23, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-2893 und 51-3893

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Erfahrungswissen für Initiativen – EFI

Menschen, die ein aktives Berufs- und Familienleben hin-ter sich haben, verfügen über einen reichen Erfahrungs-schatz. Viele von Ihnen sind bereit, sich mit ihrem Wissenund ihren Kompetenzen in das gesellschaftliche Miteinan-der einzubringen und soziale Verantwortung zu überneh-men. Um sie dabei zu unterstützen, fördert das Land NRWdas Modellprogramm Erfahrungswissen für Initiativen,kurz EFI.

EFI wendet sich an Menschen, die nach dem Ausscheidenaus dem Beruf oder nach Abschluss der Familienphaseeine neue Herausforderung suchen und sich in selbstgewählten Bereichen bürgerschaftlich engagieren möch-ten. Interessierte werden zu so genannten seniorTrainerin-nen und seniorTrainern qualifiziert und damit in die Lageversetzt, bestehende Projekte zu unterstützen oder eigeneProjekte zu initiieren. Dabei unterstützen und beraten siesich im Team der Bielefelder seniorTrainer gegenseitig.

Weitere Informationen erhalten sie bei der BielefelderAnlaufstelle für das EFI-Programm.

EFI-Anlaufstelle BielefeldEv. GemeindedienstSchildescher Str. 101–103, 33611 BielefeldTelefon: 0521/8012783 E-Mail: [email protected]

1.12 DER SENIORENRAT – AKTIV UND ERFAHREN

Mit dem Seniorenrat wurde im Jahr 1991 ein Gremium insLeben gerufen, das sich speziell um die Belange der über60-Jährigen Mitbürgerinnen und Mitbürger kümmert.Inzwischen zählt der Seniorenrat zu den etablierten Inte-ressenvertretungen und hat durch seine Anregungen,

Anfragen, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmenwichtige Beiträge geleistet, um Bielefeld seniorenfreund-lich zu gestalten.

Als anerkanntes politisches Sprachrohr setzen sich dieMitglieder aktiv für die Interessen der älteren Menschenein und arbeiten mit den politischen Gremien, der Verwal-tung und anderen Institutionen zusammen.

Dem Seniorenrat gehören 13 stimmberechtigte Mitgliederan, die am 13. Dezember 2009 von allen über 60-Jährigendirekt gewählt worden sind. Zusätzlich arbeiten im Senio-renrat beratende Mitglieder mit, die u.a. vom Beirat fürBehindertenfragen, den Wohlfahrtsverbänden und den imRat vertretenen Fraktionen benannt worden sind. DerSeniorenrat ist für die Dauer der jeweiligen Wahlzeit desRates der Stadt Bielefeld gewählt.

Der Seniorenrat soll bei allen Fragen, die die über 60-Jäh-rigen betreffen gehört werden. Insbesondere geht esdabei um die die Bereiche Verkehrsplanung, Wohnungs-bau, Kultur und Weiterbildung, Freizeit und Sport, Sozia-les und Gesundheit.

Die Sitzungen des Seniorenrates sind öffentlich und fin-den – außer in den Schulferien – am 3. Mittwoch im Monatum 9.30 Uhr im Alten Rathaus, Niederwall 25 statt. In derEinwohnerfragestunde zu Beginn einer jeden Sitzung kön-nen Sie Ihre Fragen und Anregungen einbringen.

Die Mitglieder des Seniorenrates stehen Ratsuchendenjederzeit nach telefonischer Vereinbarung für ein persönli-ches Gespräch zur Verfügung.

Seniorenrat der Stadt BielefeldVorsitzender: Prof. Dr. Hilmar PeterNiederwall 23, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-3307E-Mail: [email protected]

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Caroline Oetker Stift · Kaselowskystraße 2 · 33615 BielefeldTelefon (0521) 58 29-0 · Telefax (0521) 58 29-913E-Mail [email protected] · www.kwa.de

Das Caroline Oetker Stift ist eines von 14 Wohnstiften des bundesweitenTrägers KWA Kuratorium Wohnen im Alter. Mit 102 gut geschnittenen

1- bis 4-Zimmer-Wohnungen sowie großzügigen und elegantenGemeinschaftsräumen besticht das Wohnstift durch sein edles

Ambiente und eine hohe Wohnqualität. Auf harmonische Weise wird unabhängiges und selbstständiges

Wohnen mit Sicherheit und Gemeinschaft verbunden.

· Stiftswohnen · Rezeptionsservice · Wellnessbereich · Café-Restaurant · gepflegte Parkanlage · niveauvolle Veranstaltungen

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2. WOHNEN IM ALTER – IDEEN UND KONZEPTE

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Wohnen und Wohnumfeld tragen entscheidend zu Lebens-qualität, Wohlergehen und Zufriedenheit bei. Wohnen be-deutet ein Zuhause zu haben, bedeutet Beziehungen zuNachbarn und Freunden und Kontakte im Stadtteil. Diesgilt unabhängig vom Alter, ist aber in besonderem Maßefür ältere Menschen von Bedeutung, denn mit zunehmen-dem Alter wird mehr Zeit in den eigenen vier Wänden ver-bracht.

Viele Menschen fragen sich, wie wollen wir wohnen, wennwir älter sind. Der überwiegende Teil favorisiert meist bisins hohe Alter ein selbstbestimmtes Leben in der eigenenund oft seit Jahrzehnten vertrauten Wohnung. Allerdingskönnen mit dem Alter einhergehende körperliche Ein-schränkungen dazu führen, dass alltägliche Handgriffe undBewegungsabläufe in der eigenen Wohnung zum Problemwerden. Neben der Anpassung der Wohnung an die Be-dürfnisse im Alltag haben sich in den letzten Jahrzehntenneue Wohnkonzepte für das Alter entwickelt. Wer seineWohnsituation für das Alter frühzeitig planen will, kann jenach Interesse und Bedarf zwischen u.a. seniorengerech-ten Wohnungen, Betreutem Wohnen (Wohnen mit Ser-vice), selbstorganisierten Wohnprojekten, Mehrgeneratio-nenwohnen oder (Pflege)-Wohngruppen auswählen.

2.1 WOHNBERATUNG FÜR SENIOREN U. MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Viele Wohnungen werden den Anforderungen des Altersnicht gerecht weil zum Beispiel der Badewannenrandunüberwindlich ist oder Treppen und Türschwellen zuneh-mend zum Hindernis werden. Allerdings lassen sich vieleProbleme durch Umräumen und einfache Hilfsmittel be-seitigen. So ist der Teppich, der zur Stolperfalle gewordenist, verzichtbar oder das Umstellen der Möbel trägt zumehr Beweglichkeit im Alltag bei.

Da viele Menschen mit der altersgerechten Anpassungder Wohnung überfordert sind, gibt es bei der Stadt Bie-lefeld seit einigen Jahren die Wohnberatung für Seniorenund Menschen mit Behinderungen. Die anbieterneutraleund unabhängige Wohnberatung ist Ansprechpartner füralle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Bielefeld und …

� informiert im Rahmen von Hausbesuchen, welche Ver-änderungen in der Wohnung sinnvoll und umsetzbarsind;

� erstellt bei Bedarf konkrete Umbauplanungen;� führt Gespräche mit Vermietern, Handwerkern und an-

deren Beteiligten und vermittelt ggf. ergänzende Hilfen;� informiert über Fördermöglichkeiten und hilft bei der

Antragstellung von Zuschüssen zur Wohnungsanpas-sung;

� bietet eine kontinuierliche Maßnahmenbegleitung vomErstkontakt bis zum Abschluss der Maßnahme;

� vermittelt rollstuhlgerechte Sozialwohnungen.

Zuhause leben mit Demenz

Ein Schwerpunkt der Wohnberatung ist die Beratung überOrientierungshilfen und eine verbesserte Sicherheit fürDemenzkranke in der eigenen Wohnung. Eine Herdabsi-cherung, eine Kennzeichnung der Funktion der einzelnenRäume oder eine Beleuchtung von Nischen können hel-fen, Desorientierung und Ängste zu mindern oder Unfällezu vermeiden. Gemeinsam mit den Betroffenen und denAngehörigen werden vor Ort individuelle Problemlösun-gen erarbeitet.

Selbstverständlich berät die Wohnberatung auch zu wei-teren Wohnalternativen im Alter, wie z.B. gemeinschaftli-che Wohnformen. Auch wenn Sie neu bauen und Barrie-refreiheit von Anfang an mit einplanen wollen, können Siesich an die Wohnberatung wenden.

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individuelle Wochenblister: Die richtigen Tabletten zum richtigen Zeitpunkt

Pflegehilfsmittel: Für Pflegebedürftige kostenlos und ohne jeglichen Aufwand

Bringdienst: Sie können nicht raus? Kein Problem – wir kommen zu Ihnen!

Wundversorgung, regelmäßige Wundvisiten

Ernährung im Alter

Ableitende und aufsaugende Inkontinenz

Spezielle Dienstleistungen für:

Dr. Thomas Kleine

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Tel.: 0521 100 [email protected]:

Dr. Thomas Kleine

Senioren, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Kerstin KallweitApothekerin, Filialleitung

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Beratungsstelle Pflege + Wohnen – Wohnberatung –Niederwall 23, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-2139, 51-3423, 51-3987E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten: Di. und Do. 9.00 – 12.00 UhrDo. zusätzlich 14.30 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

2.2 WOHNUNGSANPASSUNG

Durch eine Wohnungsanpassung kann eine Wohnung mit-unter durch nur kleine Veränderungen den Ansprüchen imAlter angepasst werden. Hierbei gibt es eine Vielzahl vonMaßnahmen und Hilfen, die das tägliche Leben wesentlichvereinfachen und sicherer machen:

� Beseitigung von Stolperfallen wie z.B. Teppiche � rutschfeste Bodenbeläge� Handläufe an den Treppen, Haltegriffe etc.� kleinere Alltagserleichterungen (z.B. Erhöhung des Bet-

tes)� barrierefreies Bad, z.B. mit ebenerdiger Dusche� Beseitigung von Barrieren durch Rampen oder durch

den Einsatz von Liften (z. B. für Treppen)� Verbreiterung von Türen� Hilfsmittel (Badewannenlift, Rollator etc.)� Hausnotruf

Pflegebedürftige können für eine bauliche Anpassung derWohnung und für Pflegehilfsmittel Leistungen der Pflege-kasse beantragen. Unterschieden wird zwischen Maßnah-men, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanzverbunden sind (z. B. Verbreitern der Türen, Einbau einerRampe oder eines Treppenlifts) und Hilfsmitteln. Nebenden Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherungkommen unter Umständen aber auch andere Kostenträger

(Renten-, Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge, Sozial-hilfe) in Betracht.

Eine ausführliche Beratung und weitere Informationen zurFinanzierung und zum Antragsverfahren erhalten Sie beider Wohnberatung der Stadt Bielefeld (siehe Seite 27).

2.3 HANDWERKERDIENST VON SENIOREN FÜR SENIOREN

Die städtische Wohnberatung arbeitet eng mit dem Hand-werkerdienst „Von Senioren für Senioren“ der Arbeiter-wohlfahrt zusammen. Gegen eine geringe Aufwandsent-schädigung werden hier von ehrenamtlich Mitarbeitendenkleinere Reparaturarbeiten und einfache Wohnungsan-passungsmaßnahmen durchgeführt. Sie erreichen denHandwerkerdienst über das

Mehrgenerationenhaus HeisenbergwegHeisenbergweg 2, 33613 BielefeldTelefon: 0521/1366167 oder 9620703E-Mail: [email protected]

2.4 INFORMATIONSZENTRUM DES „FÖRDERVEREIN LEBENS-GERECHTES WOHNEN OWL e.V.“

Die Dauerausstellung im Informationszentrum bietet eineVielzahl von Beispielen für Wohnungsplanung und barrie-refreie Wohnraumanpassung bestehender Wohnungen.Neben spezifischen Anpassungen für die WohnbereicheBadezimmer, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer undArbeitsplatz werden Kommunikations- und Sicherheits-techniken ausgestellt und Hinweise zu den vielfältigensozialen Dienstleistungen gegeben.

2. WOHNEN IM ALTER – IDEEN UND KONZEPTE

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Das Informationszentrumist mit modernster Technikausgestattet. Dazu gehörenz.B. die Überwachung beiAbwesenheit, Lichtsteue-rung durch Bewegungs-melder oder das automati-sche und ferngesteuerteRegeln von Heizkörpernund Jalousien. Alle Kom-fort- und Sicherheitsfunk-tionen sind miteinandervernetzt und können ohnegrößeren baulichen Aufwand auch in ältere Wohnungenintegriert werden. Im Informationszentrum werden fol-gende Leistungen angeboten:

� kostenlose Führungen durch die Dauerausstellung fürinteressierte Privatpersonen sowie Multiplikatoren ausden Bereichen Pflege, Gesundheit etc.

� Hilfestellung und kostenlose sowie unverbindlicheBeratung bei Ausstattungs- und Finanzierungsfragen

� Handwerkerpool� Anregungen für Produktverbesserungen� kostenlose Vermittlung sozialer und handwerklicher

Dienstleistungen

Zudem können Notrufanlagen verschiedener Dienstleisterausprobiert werden.

Informationszentrum „Förderverein lebensgerechtesWohnen OWL e. V.“Harrogate Allee 2, 33604 BielefeldTelefon: 0521/2706490E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten: Mi. 10.00 – 13.00 Uhr, Do. 16.00 – 18.00 Uhr und nach telefonischer Absprache

2.5 NEUE WOHNFORMEN – GEMEIN-SCHAFTLICHES WOHNEN IM ALTER

Für immer mehr ältere Menschen gewinnen Wohnformen,in denen sie „selbständig, aber nicht allein“’ leben können,zunehmend an Bedeutung. So haben sich in den letztenJahren sehr vielfältige Formen des gemeinschaftlichenWohnens im Alter herausgebildet wie z.B.

� selbstorganisierte Wohn- und Hausgemeinschaften, indenen ältere Menschen gemeinsam leben

� Mehrgenerationenwohnen, d.h. Wohnprojekte vonJung und Alt

� Siedlungsgemeinschaften oder � Integriertes Wohnen, bei dem Menschen mit unter-

schiedlichen Bedarfen – junge und alte, Menschen mitoder ohne Behinderung, Familien und Alleinerziehende– zusammen leben.

Neue Wohnformen können die Mobilität des Einzelnen stei-gern, das Zusammenleben fördern und Schutz vor Verein-samung bieten. Im Unterschied zu anderen Wohnangebo-ten setzt das gemeinschaftliche Wohnen eine aktive Rolleder Bewohnerinnen und Bewohner voraus. So werden be-reits lange vor dem Einzug Kontakte zwischen den zukünf-tigen Bewohnerinnen und Bewohnern geknüpft, um ge-meinsam Vorstellungen über das Zusammenleben zu ent-wickeln und nach Möglichkeiten zu suchen, wie diesedann umgesetzt werden können.

Gemeinschaftliches Wohnen kann unabhängig vom Geld-beutel verwirklicht werden und ist kein Privileg der „Besser-verdienenden“. Projekte sind sowohl im öffentlich geför-derten Wohnungsbau als auch in frei finanzierten Miet- undEigentumswohnungen umsetzbar, so dass die Kosten denüblichen Preisen am Wohnungsmarkt entsprechen. Zusätz-liche Kosten für Gemeinschaftsräume und -flächen stehenEinsparungen z.B. durch die gemeinsame Nutzung vonGarten, Waschmaschine, Gästezimmer etc. gegenüber.

2. WOHNEN IM ALTER – IDEEN UND KONZEPTE

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© Brandt Marke / PIXELIO

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2. WOHNEN IM ALTER – IDEEN UND KONZEPTE

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Sind Sie an weiteren Informationen interessiert? Dannwenden Sie sich an die Kontaktstelle für neue Wohnfor-men und Wohnprojekte in Bielefeld.

Wenn Sie sich Veränderungen in Ihrer Wohn- und Lebens-form wünschen und neuen Wohnformen gegenüber auf-geschlossen sind, kann die Kontaktstelle für neue Wohn-formen und Wohnprojekte in Bielefeld Ihr richtiger An-sprechpartner sein. Die Mitarbeiter der Kontaktstelle bietenBeratung und Unterstützung bei Ihrer Projektidee oder beider Realisierung Ihres Wohnprojektes. Über die vielfälti-gen Hilfen und Beratungsangebote informiert Sie gernedie

Stadt Bielefeld – Bauamt-WohnungsbauförderungKavalleriestr. 17, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-3921E-mail: [email protected] (Planen, Bauen, Wohnen)

oder an die

Beratungsstelle Pflege + Wohnen – Wohnberatung –Niederwall 23, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-2237E-Mail: [email protected]

Die städtische Wohnberatung informiert Sie gerne überProjekte, die in Bielefeld bereits realisiert oder noch in derUmsetzungsphase sind und stellt bei Interesse einen Kon-takt her. Des Weiteren unterstützt die Wohnberatung Inte-ressierte durch vierteljährliche Treffen von Menschen, diean der Entwicklung eines Wohnprojekts interessiert sindund arbeitet eng mit der Kontaktstelle für neue Wohnfor-men und Wohnprojekte in Bielefeld zusammen.

2.6 SENIORENGERECHTE WOHNUNGEN

Wenn Ihre Wohnung nicht den Erfordernissen des Altersentspricht und eine Wohnungsanpassung nicht möglichist, können Sie über einen Umzug in eine seniorenge-rechte Wohnung nachdenken. Hierbei handelt es sich umeine abgeschlossene Wohnung, die durch Lage, Grund-riss und Ausstattung den besonderen Wohnbedürfnissenälterer Menschen entspricht. Eine solche Wohnung solltefolgende Kriterien erfüllen:

� stufenloser Zugang zum Haus bzw. zur Wohnung(Rampe oder Fahrstuhl)

� Barrierefreiheit: keine Schwellen über 2 cm innerhalbder Wohnung

� Türenbreite mind. 80 cm (Hauseingangstür und Woh-nungstür 90 cm, möglichst mit Weitwinkelspion)

� barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und aus-reichend Bewegungsfläche vor Badeinrichtungen

� Bedienungselemente (z.B. Lichtschalter) sollten auchim Sitzen erreichbar sein

� ausreichend Bewegungsfläche in der Küche � Telefonanschluss möglichst im Wohn- und Schlafzim-

mer � ggf. Hausnotrufanlage

Seniorenwohnungen sind teilweise mit öffentlichen Mittelngefördert, so dass die Miete einen bestimmten Höchstbe-trag nicht übersteigen darf. Um eine solche öffentlich ge-förderte Wohnung mieten zu können, benötigt man aller-dings einen Wohnberechtigungsschein. Diesen erhaltenSie bei der Stadt Bielefeld, Amt für soziale Leistungen –Sozialamt (siehe Seite 85).

Auskünfte und Beratung zu Seniorenwohnungen erhaltenSie bei der Pflegeberatung der Stadt Bielefeld (s. Seite 43)

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2.7 „BETREUTES WOHNEN“ (WOHNEN MIT SERVICE)

„Betreutes Wohnen“, Wohnen mit Service“, „Service-Woh-nen“, „Wohnen plus“, „Bielefelder Modell“ – unter diesenoder ähnlichen Namen sind in den letzten Jahren zahlrei-che Wohnangebote für Seniorinnen und Senioren entstan-den. So unterschiedlich die Konzepte im Einzelnen auchsind, im Kern geht es stets darum, eine möglichst selbst-ständige Lebensführung in einer eigenen – seniorenge-recht gestalteten – Wohnung mit professioneller Unterstüt-zung und Absicherung durch Dienstleistungsangebote zuverbinden. Neben dem Mietvertrag wird im Regelfall (nichtfür das „Bielefelder Modell“) ein Betreuungsvertrag abge-schlossen, in dem die Leistungsansprüche und die Kos-ten geregelt werden. Unterschieden wird dabei zwischen

� den Grundleistungen (z.B. Beratung, Vermittlung vonHilfen, Hausmeisterdienste, Freizeitangebote), für dieeine monatliche Pauschale entrichtet werden muss und

� den zusätzlichen Wahlleistungen (z.B. Essensversor-gung, Hausnotruf, Wäschedienst, pflegerische Leistun-gen), die bei Bedarf in Anspruch genommen werdenund auch nur dann bezahlt werden müssen.

Die Angebote betreuter Wohnanlagen sind alle rechtunterschiedlich. So sind z.B. einzelne Wohnanlagen direktan ein Alten-/Pflegeheim angebunden, so dass Leistun-gen und Angebote dieser Einrichtung mitgenutzt werdenkönnen. Da der Begriff „Betreutes Wohnen“ keine be-stimmten Leistungen garantiert, ist ein genauer Vergleichder Leistungen und Kosten erforderlich.

Das Bielefelder Modell

Eine besondere Form des Senioren-Service-Wohnens istdas „Bielefelder Modell“, bei dem die Bewohnerinnen undBewohner für ihre Versorgungssicherheit keine Betreu-

ungspauschale entrichten müssen. In den Wohnprojektenist mit einem ambulanten Dienstleister die Sicherstellungeines ausreichenden Betreuungsangebotes für die Miete-rinnen und Mieter vereinbart worden. Im Rahmen dieserVereinbarung werden die Leistungen nicht pauschal ge-währt oder vergütet sondern in jedem Einzelfall bedarfs-gerecht organisiert und in Rechnung gestellt. Für die Be-wohnerinnen und Bewohner besteht absolute Wahlfreiheit,d.h., es gibt keine Verpflichtung, den im Haus ansässigenDienstleister in Anspruch zu nehmen. Sie können aus allenAnbietern ihren Wünschen entsprechend eine Auswahltreffen oder aber die Unterstützung von Nachbarn oderVerwandten in Anspruch nehmen. Der im Haus befindlicheServicestützpunkt stellt eine ambulante Versorgung „Rundum die Uhr“ sicher. Für den Notfall ist eine Nachtbereit-schaft vor Ort eingerichtet. Von dem Servicestützpunktausgehende ambulante Hilfeangebote stehen ebenfallsallen Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der üblichenBedingungen zur Verfügung.

Treffen Sie die richtige Wahl!

Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung sollten Siesich ausführlich beraten lassen! Vereinbaren Sie immereinen Besuchstermin und lassen Sie sich alles genau zei-gen und erklären. Einige Punkte auf die Sie achten sollten:

1. Wohnung/Wohnanlage und UmfeldSind die Wohnungen und die Wohnanlage barrierefreigestaltet und auf die Bedürfnisse älterer Menschen/Ihrepersönlichen Bedürfnisse ausgerichtet (z. B. Einkaufs-möglichkeiten in der Nähe, Anbindung an Bus/Bahn,PKW-Stellplätze)?

2. Grundleistungen– Was enthält der Grundservice?– Ist ein Hausmeisterservice vorhanden?

2. WOHNEN IM ALTER – IDEEN UND KONZEPTE

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weil hier sicheres Wohnen für Menschen gemacht wird.

Günter GarbrechtAktuelle

Wohnungsangebote

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– Ist eine Notrufanlage vorhanden und wie ist diesebesetzt?

– Ist eine Kontaktperson vorhanden, die persönlicheHilfestellung leistet und weitere Dienstleistungen ver-mittelt?

– Wann und in welchem Umfang ist die Betreuungs-person für Sie da?

– Gibt es Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Angebotezur Förderung sozialer Kontakte?

3. Wahlleistungen– Welche Dienstleistungen sind abrufbar (z. B. Mahl-

zeiten-, Wäschedienst, Wohnungsreinigung, Hand-werksdienstleistungen in der Wohnung)?

– Besteht Wahlfreiheit bei der Auswahl der Leistungenund Hilfen?

– Ist bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz ein Umzug inein Heim erforderlich?

4. Vertragsgestaltung– Welches Leistungsangebot beinhaltet der Preis?– Sind die Kosten überprüfbar den einzelnen Leistungs-

bereichen zuzuordnen? (Sowohl der Mietvertrag alsauch der Betreuungs-/Servicevertrag sollte das ge-samte Angebot transparent und detailliert darstellen!)

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Pflegeberatung derStadt Bielefeld (siehe Seite 43) .

2. WOHNEN IM ALTER – IDEEN UND KONZEPTE

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In den folgenden Wohnanlagen wird „Betreutes Wohnen“ in unterschiedlicher Form geboten:

Wohnanlage/Service-Wohnen Anschrift Stadtbezirk Telefon

Ravensberger Seniorenzentrum Ravensberger Str. 10b, 33602 Bielefeld Mitte 964330Hausgemeinschaft Heinrichstraße Heinrichstr. 24, 33602 Bielefeld Mitte 8809-102Seniorenresidenz Carré am Niederwall Brunnenstr. 4, 33602 Bielefeld Mitte 305730Denkwerk Bielefeld Dr. Victoria-Steinbiß-Str. 5–9,15,17,19, Mitte 3293200

33602 BielefeldDürkopp Tor 6 Carl-Schmidt-Str. 1, 33602 Bielefeld Mitte 9779970Nachbarschaftszentrum Meinolfstraße Meinolfstr. 2–6, 33607 Bielefeld Mitte 9888116Hausgemeinschaft Jöllenbecker Str. Jöllenbecker Str. 90, 33613 Bielefeld Mitte 8809-102Wohnen am Klösterchen Stapenhorststr. 34, 33615 Bielefeld Mitte 5894999Hausgemeinschaft Kammermühlenweg Kammermühlenweg 12, 33602 Bielefeld Mitte 8809-103Wohnen am Kapellenbrink Loheide 7–17, 33611 Bielefeld Schildesche 9811150Hausgemeinschaft Westerfeldstraße Westerfeldstr. 152, 33613 Bielefeld Schildesche 8809-102Altenhilfe-Bethel, Frieda von Remterweg 11, 33617 Bielefeld Gadderbaum 1442461BodelschwinghWohnanlage Dahlemer Str. Dahlemer Str. 24–30, 33619 Bielefeld Dornberg 8809-105Diakonie Verband Brackwede Erfurter Str. 2, 33647 Bielefeld Brackwede 05241/23485226Diakonie Verband Brackwede Auf der Schanze 1,5,7,2,4,6,12, Brackwede 05241/23485226

33647 BielefeldDiakonie Verband Brackwede Düsseldorfer Str. 5–7, 33647 Bielefeld Brackwede 942740

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2.8 GASTFAMILIEN FÜR SENIOREN

Ältere Menschen, die aufgrund persönlicher Umständeoder eines Pflegebedarfs nicht mehr sicher in der eigenenWohnung leben können, finden in der Gastfamilie fürSenioren eine Alternative zum Pflegeheim oder zu einerWohngruppe. Gastfamilien nehmen diese Senioren in ihrHaus auf und bieten individuelles Wohnen, eine aktiveBeteiligung am Familienalltag und eine verlässliche Struk-turierung des Tages. Neben der Freude am Umgang mitälteren Menschen und der Bereitschaft zur Unterstützungmüssen die Gastfamilien geeigneten Wohnraum (Einzel-zimmer, Einliegerwohnung) zur Verfügung stellen können.Erste Erfahrungen mit dieser neuen Wohnform zeigen, dass

das Zusammenleben für beide Seiten – Gast und Gastfa-milie – ganz neue Perspektiven eröffnet. Die Auswahl undVermittlung einer passenden Gastfamilie übernimmt einFamilienpflegeteam. Die Mitarbeiterinnen bereiten das fa-miliäre Zusammenleben vor und begleiten und unterstüt-zen dauerhaft das Leben und die Betreuung in der Gast-familie. Wenn Sie an Wohnen und Betreuung mit Familien-anschluss interessiert sind dann wenden Sie sich an die

Familienpflege der Arbeiterwohlfahrt/ Gastfamilien für SeniorenDetmolder Str. 280, 33605 BielefeldTelefon: 0521/9 21 62 78E-Mail: [email protected]

2. WOHNEN IM ALTER – IDEEN UND KONZEPTE

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Wohnanlage/Service-Wohnen Anschrift Stadtbezirk Telefon

Diakonie Verband Brackwede Wittenberger Str. 2/4, 33647 Bielefeld Brackwede 442816Diakonie Verband Brackwede Senner Str. 25/27, 33647 Bielefeld Brackwede 442816Diakonie Verband Brackwede Treppenstr. 15, 33647 Bielefeld Brackwede 442816Diakonie Verband Brackwede Hauptstr. 141, 33647 Bielefeld Brackwede 9424718Diakonie Verband Brackwede Winterberger Str. 1, 28/30, 33647 Bielefeld Brackwede 942740Diakonie Verband Brackwede Cansteinstr. 2, 33647 Bielefeld Brackwede 23485226Diakonie Verband Brackwede Leo-Fall-Str. 1, 33647 Bielefeld Brackwede 942740Diakonie Verband Brackwede Klemensstr. 7, 33649 Bielefeld Brackwede 05241/23485257Karl-Oldewurtel-Park Karl-Oldewurtel-Str. 13,13a,13b, Senne 05209/91080

33659 BielefeldHausgemeinschaft Vennhofallee Vennhofallee 70, 33689 Bielefeld Sennestadt 8809-104Wohnen mit Service am Wohnstift Memeler Str. 35, 33605 Bielefeld Stieghorst 9246135 SalzburgService-Wohnen im Wohnpark Wietkamp 9, 33699 Bielefeld Stieghorst 05202/98150Haus UbbedissenAm Milser Schloss Elverdisser Str. 15–17, 33729 Bielefeld Heepen 762691Hausgemeinschaft Wefelshof Wefelshof 9,11,13, 33729 Bielefeld Heepen 8809-101Service-Wohnen im Sogemeier Str. 22, 33739 Bielefeld Jöllenbeck 05206/9699714 Paul-Gerhard-AltenzentrumHausgemeinschaft Schwagerstraße Dorfstr. 35, 33739 Bielefeld Jöllenbeck 0521/8809-101

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2.9 AMBULANT BETREUTE WOHN-GRUPPEN FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE

Sie haben sicherlich schon von neuen Wohnformen imAlter und in diesem Zusammenhang von ambulant betreu-ten Wohngruppen gehört. Aber was ist eigentlich eine am-bulant betreute Wohngruppe? In der Regel wohnen undleben dort ca. 6–8 pflegebedürftige Personen in einem ge-meinsamen Haushalt mit entsprechender Unterstützungvon Betreuungskräften, Pflegepersonal und ehrenamtlichtätigen Personen. Vertraglich voneinander getrennt sindhierbei das Wohnen über einen Mietvertrag mit der Ver-mietungspartei und die Pflege und Betreuung durch An-bieter von Pflege- und /oder Betreuungsleistungen.

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenesZimmer, nach Möglichkeit mit eigenem Bad mit WC undDusche, angemietet. Herzstück der Wohngruppe ist derGemeinschaftsbereich mit Küche, Wohn- und Esszimmer.Hier spielt sich das Leben der Wohngruppe ab, das die

Bewohner aktiv mitgestalten und miterleben können. Hierwird zusammen geklönt, gekocht, gegessen und vielesmehr. In jeder Wohngruppe ist tagsüber eine Bezugspersonpräsent, die z.B. die Essenszubereitung und die Haushalts-führung übernimmt und Ansprechpartner für Bewohner undihre Angehörigen ist. Um die Pflege kümmern sich ausge-bildete Fachkräfte. Auch in der Nacht ist immer jemand da.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften stärken die selb-ständige Lebensführung im Alter und sichern die Lebens-qualität, fördern das Gemeinschaftsleben und bieten Ge-selligkeit. Sie können für pflegebedürftige Personen, dieeine “Rund-um-die-Uhr-Betreuung” benötigen, eine guteAlternative zur vollstationären Versorgung in einem Pfle-geheim sein.

Die Kosten und die Finanzierung der einzelnen Pflege-wohngruppen sind nicht einheitlich. Bitte informieren Siesich deshalb vor Ort. In Bielefeld gibt es folgende Wohn-gruppen für Pflegebedürftige:

2. WOHNEN IM ALTER – IDEEN UND KONZEPTE

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Leistungsanbieter Straße (PLZ) Stadtbezirk Telefonnummer

DRK Stadthäuser Frachtstraße 4 (33602) Mitte 32989832Pflegeteam Bardenhorst Prinzenstr. 7 (33602) Mitte 5222244Pflegewohnung Dürkopp Tor 6 Carl Schmidt Str. 1 (33602) Mitte 9674821Wohngemeinschaft Helene-Weigel-Str. Helene-Weigel-Str. 5 (33602) Mitte 9674821Wohngemeinschaft Marktstraße Marktstraße 40 (33602) Mitte 96750830Wohngemeinschaften Hermannstraße Hermannstr. 65 (33602) Mitte 96750830Wohngruppe Harrogate Leedsstraße 8 (33604) Mitte 9674821Wohngruppe Engelbert Kämpfer Engelbert Kämpfer Str. 8/10 (33605) Mitte 7701560Wohngruppe Finkenstraße Finkenstr. 37 (33609) Mitte 7701560Wohngruppe am Park Stieghorster Straße 74 (33605) Stieghorst 5228800Wohngruppe Loheide Loheide 7 (33609) Jöllenbeck 9811518Wohngruppe Schildesche Am Obersee 1 (33611) Schildesche 5439426Wohngruppe Cansteinstr. Cansteinstraße 2 (33647) Brackwede 9423916Wohngruppe Kürschnerweg Kürschnerweg 34 (33659) Senne 5439426Wohnpark Friedenskirche Feuerbachweg 7 (33659) Senne 9423916Wohngruppe Oldentrup Hillegosser Straße 244 (33719) Heepen 5439426

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www.GfS-Bielefeld.de

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3. HILFE UND ENTLASTUNG FÜR ZU HAUSE

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Putzen, Waschen, Einkaufen, Gehweg kehren - wer dieseund andere Tätigkeiten nicht selbst erledigen oder alleinnicht mehr bewältigen kann, findet in Bielefeld ein breitesNetz von häuslichen Versorgungs- und Hilfeangeboten.Dank dieser Angebote ist es vielen Menschen möglich,das Leben in den eigenen vier Wänden über einen langenZeitraum sicherzustellen.

3.1 WER HILFT IM HAUS ODER GARTEN?

Was einem früher mühelos von der Hand ging, kann mitzunehmendem Alter immer schwieriger werden. Auch wersich noch ganz gut alleine helfen kann, ist für Entlastungim Haushalt, im Garten oder für Unterstützung bei derGrundreinigung dankbar. Diese oder auch andere Entlas-tungen werden im gesamten Stadtgebiet von Mobilen So-zialen Diensten oder Dienstleistungsagenturen angeboten.Auch viele ambulante Pflegedienste bieten neben der Pfle-ge hauswirtschaftliche Verrichtungen an und sind oft be-reit, auf besondere Wünsche der Kunden zu reagieren.

Hier eine kleine Auswahl der vielfältigen Dienstleistungen:

� Grundreinigung, Fensterputzen, Waschen, Kochen undalle weiteren hauswirtschaftlichen Tätigkeiten

� Einkaufsservice� Begleitdienste (z.B. bei Arztbesuchen, Behörden- oder

Spaziergängen)� Reparaturarbeiten� Gartenarbeiten� Haustierbetreuung� Fahrdienste � und vieles mehr

Diese Dienstleistungen müssen in der Regel aus Eigenmit-teln finanziert werden. Unter Umständen ist eine finan-zielle Unterstützung durch den Sozialhilfeträger (sieheSeite 54 – Amt für soziale Leistungen – Sozialamt) mög-

lich oder können die hauswirtschaftlichen Verrichtungenbei Einstufung in die Pflegeversicherung von der Pflege-kasse übernommen werden. Es empfiehlt sich, vor derInanspruchnahme die Leistungen und die Preise zu ver-gleichen und sich über eine mögliche Kostenübernahmezu informieren. Die Verbraucherzentrale NRW hat Min-destanforderungen an haushaltsnahe Dienstleistungen fürältere Menschen in NRW aus der Kundensicht formuliert.Eine Checkliste erleichtert die Suche nach einer zuverläs-sigen Hilfe in Haus und Garten.

Informationen über Angebote in Ihrer Nähe, über Finanzie-rungsmöglichkeiten oder über die Checkliste der Verbrau-cherberatung NRW erhalten Sie bei der Pflegeberatungder Stadt Bielefeld (siehe Seite 43).

Einige Wohlfahrtsverbände halten unter der Bezeichnung„Mobiler Sozialer Dienst“ seit über 15 Jahren ein Angebotvor, das den Alltag im Alter erleichtert und so dazu beiträgt,dass Pflegebedürftigkeit hinausgezögert oder verhindertwerden kann. Eine erste Orientierung bei der Auswahl kanndie folgende Auflistung geben:

Leistungs- Anschrift (PLZ) Bielefeld Telefonanbieter (0521)

Caritas Turnerstraße 4 (33602) 9619113

DRK August-Bebel-Str. 8 (33602) 32989823

Gesellschaft für Am Zwinger 2–4 (33602) 520010Sozialarbeit

Hauspflege- August-Bebel-Str. 133 (33602) 967480verein

AWO Meinolfstr. 4 (33607) 9320232

Mobile Hilfen f. Jakob-Kaiser-Str. 3 (33615) 124644Behinderte, Alte u. Familien e.V.

AWO Süd Cheruskerstr. 1 (33647) 410740

ASB Friedrich-Hagemann-Str. 8 9282240 (33719)

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Meyer MenüMeyer Menü

»Ich lass nichts anbrennen,wenn’s mir gut gehen soll.«»Ich lass nichts anbrennen,wenn’s mir gut gehen soll.«

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3. HILFE UND ENTLASTUNG FÜR ZU HAUSE

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3.2 MAHLZEITENDIENSTE

Wer nicht mehr selber kochen kann oder möchte, kannMahlzeitendienste, auch unter dem Namen „Essen auf Rä-dern“ bekannt, nutzen. Die Mahlzeitendienste liefern dasEssen nach Hause, natürlich auch warme Mahlzeiten. Da-bei kann in der Regel zwischen Normalkost, Diätkost,fleischloser Kost, zucker-/cholesterinreduzierter oder na-triumarmer Kost sowie zwischen verschiedenen Portions-größen gewählt werden.

Aber auch manche Begegnungszentren oder Senioren-und Pflegeheime in Bielefeld bieten einen so genannten„Mittagstisch“ an, wo Sie in Gesellschaft gut und preis-wert essen können. Beim gemeinsamen Essen haben Siehier auch die Möglichkeit, andere Menschen kennen zulernen. Folgende Institutionen bieten stadtweit einen Mahl-zeitendienst an:

LandhauskücheFür mich gekocht. Für mich gebracht. Von apetito.Bonifatiusstr. 305, 48432 RheineTelefon: 0521/5222020

Die Johanniter, Regionalverband OstwestfalenArthur-Ladebeck-Str. 85, 33617 BielefeldTelefon: 0800/2990900

Menüservice Meyer GmbHTeltower Str. 3, 33719 BielefeldTelefon: 0521/207720

3.3 HAUSNOTRUFDIENSTE

Der Hausnotruf bietet die Möglichkeit, in kritischen Notsi-tuationen in kürzester Zeit Hilfe herbeizurufen. Über einkleines tragbares Gerät (den sogenannten „Funkfinger“),das z. B. wie eine Uhr am Handgelenk oder als Umhängergetragen wird, kann im Notfall Alarm ausgelöst werden.Der Empfänger des Notrufs wird dann umgehend die not-

wendigen Hilfsmaßnahmen einleiten(Verständigung der Verwandten, Nach-barn, des Arztes und in dringendenFällen auch des Rettungswagens). Esgibt verschiedenste Anbieter vonHausnotrufdiensten. Erkundigen Siesich bei der Auswahl eines Systems

auf jeden Fall danach, wie das Notruf-System funktioniert(nicht alle haben z.B. eine ständig besetzte Hausnotruf-Zentrale). Vielleicht empfiehlt es sich, darauf zu achten, dasses eine „Schlüsselverwaltung“ gibt, umzu verhindern, dass in einem Notfalldie Tür aufgebrochen werden muss.Bei einigen Anbietern gibt es zusätz-lich zum Notruf eine sogenannte „Tag-taste“. Durch Drücken dieser Taste(einmal am Tag) geben Sie dem Notruf-empfänger jeden Tag ein „Lebenszei-chen“. Wenn dieses ausbleibt, wird auf jeden Fall nach Ihnengeschaut, um sicherzugehen, dass Sie nicht in Not sind.

Hausnotrufsysteme werden gemietet. Neben der einmali-gen Anschlussgebühr sind monatliche Gebühren für dasSystem zu entrichten, die von der ausgewählten Ange-botsform (z.B. Standard oder Komfort) abhängen. Unterbestimmten Voraussetzungne können die Kosten von derPflegekasse übernommen werden. Ggf. kommt auch eineKostenübernahme durch den Sozialhilfeträger (Stadt Bie-lefeld) in Betracht.

Arbeiter-Samariter-Bund Friedrich-Hagemann-Str. 8, 33719 BielefeldTelefon: 0521/928220

Inkontakt – Hausnotruf/ServicerufSchildescher Str. 101, 33611 BielefeldTelefon: 0521/8011111

Die Johanniter, Regionalverband OstwestfalenArthur-Ladebeck-Str. 65, 33617 BielefeldTelefon: 0800/2990900

„Funkfinger“

„Tagtaste“

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3. HILFE UND ENTLASTUNG FÜR ZU HAUSE

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3.4 FAHRDIENST FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Sie sind stark gehbehindert und möchten trotzdem nichtauf Mobilität verzichten? Besuche von Verwandten undBekannten, Veranstaltungen jeder Art, Fahrten zum Ein-kaufen und Behördengänge – mit dem Fahrdienst für Men-schen mit Behinderungen der Stadt Bielefeld ist all dasmöglich.

Diesen besonderen Dienst können alle Einwohnerinnen undEinwohner Bielefelds in Anspruch nehmen, die außerhalbihrer Wohnung auf die ständige Benutzung eines Rollstuhlsangewiesen sind. In der Regel haben die Personen einenSchwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „aG“– außergewöhnliche Gehbehinderung – eingetragen ist.Um den Fahrdienst nutzen zu können, muss bei der StadtBielefeld ein Berechtigungsausweis beantragt werden, derdann zwei Jahre gültig ist. Anträge und Merkblätter erhal-ten Sie bei der Stadt Bielefeld im

Amt für soziale Leistungen – SozialamtAbteilung „Senioren und Menschen mit Behinderungen“Niederwall 23, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-3190

Die Stadt Bielefeld stelltden Betroffenen, die in ei-nem Privathaushalt oder im„Betreuten Wohnen“ leben,12 Fahrten (Hin- und Rück-fahrt gelten als zwei Einzel-fahrten) pro Monat zur Ver-fügung. Heimbewohnerin-nen und Heimbewohner er-

halten eine Fahrtberechtigung für monatlich sechs Fahr-ten. Die Beförderung durch den Fahrdienst ist unentgelt-lich, auch für eine Begleitperson. Der Fahrdienst ist täglichvon 7.00 bis 23.00 Uhr einsatzbereit und wird grundsätz-lich innerhalb der Stadt Bielefeld und in angrenzendeBezirke bis zu 5 Kilometern außerhalb durchgeführt. Diegewünschte Fahrt ist so früh wie möglich anzumelden. An-meldungen nimmt entgegen:

Deutsches Rotes Kreuz – Soziale Dienste gGmbH – August-Bebel-Str. 8, 33602 BielefeldTelefon: 0521/32989898

täglich in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr; samstags, sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr

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4. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

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In unserem Leben werden wir mit manchen lebensverän-dernden Ereignissen konfrontiert, die wir nicht bestimmenund meist auch nicht beeinflussen können. Dies gilt insbe-sondere für Menschen, die von einem Tag auf den ande-ren auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind.

Plötzlich und unerwartet: Diagnose Schlaganfall

Frau und Herr Meier sind ein aktives Ehepaar und genie-ßen das Rentnerleben. An einem Sonntagmorgen klagtHerr Meier über Übelkeit und starke Sehstörungen, dane-ben hat er plötzlich Ausfallerscheinungen. Nach großerAufregung und stationärer Aufnahme ins Krankenhausfällt die Diagnose: Schlaganfall. Nach Krankenhaus- undRehabilitationsbehandlung kommt Herr Meier zu seinerEhefrau zurück nach Hauseund kann seinen linken Armund sein linkes Bein nur sehreingeschränkt bewegen. Erbraucht Hilfe bei vielen Din-gen des täglichen Lebens, z.B. beim Anziehen, Waschenoder Duschen.

Diagnose: Verdacht auf Demenz

Auf der anderen Seite beginnt bei einer Vielzahl der älte-ren Menschen die Pflegesituation als schleichender Pro-zess: Die 75-jährige Frau Schmidt lebt mit ihrem Ehemannin Heepen. Herr Schmidt stellt bei seiner Ehefrau in letzterZeit gravierende Veränderungen im Verhalten fest: Sie ver-legt häufig Dinge, beschuldigt dann ihn, diese Sachen ver-steckt zu haben. Sie vergisst, den Herd auszustellen undlässt das Bügeleisen an. Auch fallen ihr manchmal einfachnicht die richtigen Worte ein, wenn sie etwas erzählenmöchte. Herr Schmidt hilft seiner Frau, wo er nur kann undnimmt die Situation so hin. Im Laufe des Jahres ver-

schlechtert sich der Zustand von Frau Schmidt zuneh-mend. Neben der Hilfe im Haushalt benötigt sie bei dergesamten Körperpflege Unterstützung, da sie sich ohneHilfe nicht waschen oder duschen würde und auch nichtihre Wäsche wechseln würde. Der hinzugezogene Haus-arzt stellt die Diagnose: Verdacht auf Demenz vom TypAlzheimer. Wie und wo erhalten die Eheleute Meier undSchmidt Unterstützung und Hilfe?

4.1 PFLEGEBERATUNG DER STADT BIELEFELD

Zur Unterstützung und Erleichterung bei der Pflege gibt esviele Angebote und Möglichkeiten. Um sie nutzen zu kön-nen, muss man sie kennen, braucht man genaue Auskunftund gute Beratung. Mit der Kommunalen Pflegeberatunghat die Stadt Bielefeld bereits 1997 eine Anlaufstelle ge-schaffen, die zu allen Fragen rund um die Pflege und Pfle-gebedürftigkeit sowie zu angrenzenden Themen wie z.B.Wohnen im Alter oder Betreuungsrecht kompetent undträgerunabhängig informiert und berät. Die Pflegebera-tung gibt Antworten zu allen Fragen, die Pflegebedürftigeund ihre Angehörigen bewegen, wie z.B.

� Wie erfolgt die Pflegeeinstufung?� Welche ambulanten Pflegedienste kommen für mich in

Frage?� Wer pflegt meine Angehörigen, wenn ich in Urlaub fah-

ren möchte oder ins Krankenhaus muss?� Welche Pflegeheime gibt es in Bielefeld und wo gibt es

kurzfristig freie Heimplätze?� Wie kann die Pflege finanziert werden?

Die Pflegeberatung arbeitet eng mit allen Anbieternzusammen, die in unserer Stadt mit Pflege zu tun haben.Wenn Sie also für sich, für Angehörige oder Freunde Fra-gen zur Pflege haben, dann wenden Sie sich an die Pfle-geberatung. Hier hilft man Ihnen gerne weiter.

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Beratungsstelle Pflege + Wohnen - Pflegeberatung -Bielefeld-Mitte im Neuen Rathaus Niederwall 23, 33602 Bielefeld Telefon: 0521/51-2563E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten:Montag - Freitag 09.00 – 12.00 UhrDonnerstag 09.00 – 12.00 Uhr

und 14.30 – 18.00 Uhr

Bielefeld-Sennestadt, SennestadthausLindemann-Platz 3, 33689 BielefeldTelefon: 0521/51-3693E-mail: [email protected]

Öffnungszeiten:Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr

Neben den täglichen Sprechzeiten werden auf Wunschauch Gesprächstermine außerhalb der Sprechzeiten an-geboten.

Pflege-Informationssystem Online

Mit dem Pflegeinformationssystem gibt Ihnen die städti-sche Pflegeberatung Informationen rund um die Themen

Pflege, Wohnen im Alter, Vorsorge, Finanzierung und an-deren Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Älter-werden. Die Angaben in der Datenbank werden ständigaktualisiert.

Die einzelnen Suchmöglichkeiten des Informationssys-tems z.B. nach Stadtbezirk, nach Leistungsart oder durchEingabe von Suchbegriffen ermöglichen es Ihnen, aus derVielzahl der Angebote das Richtige auszuwählen. Zudemkönnen Sie sich vorab über freie Plätze und die Kosteninformieren.

Das Pflegeinformationssystem steht Ihnen jederzeit unterwww.bielefeld-pflegeberatung.de zur Verfügung.

4.2 PFLEGESTÜTZPUNKT

Der Pflegestützpunkt ist ein neues Serviceangebot fürPflegebedürftige und ihre Angehörigen, das seit Anfang2011 vorgehalten wird. Im Pflegestützpunkt führen dieStadt Bielefeld und die Pflegekassen ihre Kompetenzenzusammen und beraten mehrfach in der Woche gemeinsamim Stadtteil. Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen wer-den hierdurch Wege zu unterschiedlichen Ansprechpart-nern erleichtert oder erspart und sie erhalten eine profes-sionelle und individuelle Beratung „aus einer Hand“. Dabeiist es egal, bei welcher Pflegekasse Sie versichert sind –im Pflegestützpunkt werden Sie kostenfrei, neutral undunabhängig beraten.

Im Pflegestützpunkt erhalten Sie z.B. � Informationen zu allen sozialrechtlichen Fragen und

Leistungen, � Hilfe bei der Wahl des geeigneten Hilfe- und Unterstüt-

zungsangebotes,� Informationsbroschüren und Antragsvordrucke oder � Hilfestellung bei der Antragstellung.

4. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

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4. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

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Pflegestützpunkt Bielefeldin der Pflegeberatung im Neuen RathausNiederwall 23, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-3499 E-Mail: [email protected]

Gemeinsame Beratungszeiten von Stadt und Pflegekasse:– Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr

Bezirksamt Heepen, Salzufler Str. 13, 33719 BielefeldErdgeschoss, Raum 2

– Donnerstag 14.30 – 17.30 UhrNeues Rathaus, Niederwall 23, 2. Etage, Raum B206/208

– Freitag 9.00 – 12.00 UhrGeschäftsstelle der AOK NordWest, Germanenstr. 8, 33647 BielefeldErdgeschoss

4.3 PFLEGEBEGLEITER

Pflegende Angehörige müssen viele Entscheidungen tref-fen und sind häufig mit ihren Gefühlen alleine. In dieserSituation können Pflegebegleiter helfen. Die Pflegebeglei-ter haben sich in einer intensiven Schulung auf ihre Auf-gabe vorbereitet und haben häufig selbst praktische Pfle-geerfahrung. Sie kennen sich in Bielefeld aus und könnenAuskunft über mögliche Hilfen vor Ort geben.

Pflegebegleiter arbeiten freiwillig und kostenlos und stehenFamilien in Pflegesituationen zur Seite. Im Mittelpunkt derPflegebegleitung steht der Angehörige und seine ganzindividuelle Pflegesituation. Zu den Aufgaben gehören u.a.persönliche und vertrauensvolle Gespräche, Unterstützungbei Behördengängen und Anträgen, die Suche nach Ent-lastungsmöglichkeiten für die Erholung und die gemein-same Erarbeitung neuer Freiräume für den Pflegenden.

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Information und Kontakt:

AWO Kreisverband BielefeldMercatorstr. 10, 33602 BielefeldKontakt: Richildis WälterTelefon: 0521/5208920E-Mail: [email protected]: www.awo-bielefeld.de

4.4 DIE PFLEGEVERSICHERUNG

Pflegebedürftigkeit bedeutet für Betroffene und ihre Ange-hörigen große körperliche, psychische und finanzielle Be-lastungen. Um Pflegebedürftige und ihre Familien zu ent-lasten, wurde zum 1. Januar 1995 die Pflegeversicherungals neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherungeingeführt. Damit sind rund 98 % der Bevölkerung gegendas finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert.Die Pflegeversicherung ist jedoch lediglich eine Grundsi-cherung. In vielen Fällen reichen die Leistungen nicht aus,um den Hilfe- und Pflegebedarf voll zu decken.

Veränderte Lebensentwürfe und Familienstrukturen aberauch die Tatsache, dass an einer Demenz erkrankte Men-schen nur unzureichend im bisherigen Pflegeversiche-rungsrecht berücksichtigt worden sind, haben dazu ge-führt, dass die Bundesregierung zum 1. Juli 2008 die Pfle-gereform auf den Weg gebracht hat. Hierdurch wurden dieStrukturen der Pflegeversicherung besser an die Bedürf-nisse und Bedarfe der Menschen angepasst, wobei sichinsbesondere für Menschen mit Demenz spürbare Ver-besserungen ergeben haben. Des Weiteren soll eine Reihevon Maßnahmen dazu beitragen, die Qualität der Pflegezu verbessern und die erbrachten Leistungen vergleichbarzu machen.

In diesem Kapitel erhalten Sie einen ersten Überblick überwichtige Regelungen der Pflegeversicherung. Ausführli-che Informationen zu allen Fragen der Pflegeversicherungerhalten Sie auch bei

� Ihrer Pflegekasse� der Pflegeberatung der Stadt Bielefeld (siehe Seite 43) � beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Ge-

sundheit unter der Rufnummer: 01805/996603Von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18.00 Uhrund Freitag zwischen 8 und 12 Uhr. Der Anruf ist kos-tenpflichtig (Festpreis in der Regel 14ct/Min.).

4.4.1 BEGRIFF DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

„Pflegebedürftig“ (im Sinne des Pflegeversicherungsge-setzes) sind Personen, die für die gewöhnlichen und regel-mäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täg-lichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe be-dürfen. Der Hilfebedarf kann in drei Bereichen bestehen:

� bei der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Käm-men, Darm- oder Blasenentleerung)

� bei der Ernährung (z.B. mundgerechtes Zubereiten derNahrung, Hilfe beim Essen und Trinken)

� bei der Mobilität (z.B. Aufstehen/ Zubettgehen, An- undAuskleiden, Stehen, Gehen, Treppensteigen, Verlassenund Wiederaufsuchen der Wohnung)

sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirt-schaftlichen Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen,Waschen der Wäsche).

Der Anteil der Pflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)muss dabei überwiegen. Sie erhalten keine Leistungenvon der Pflegekasse, wenn Sie nur oder fast nur hauswirt-schaftliche Hilfen benötigen.

Ein Hilfebedarf besteht nicht nur dann, wenn die Verrich-tungen des täglichen Lebens von einer Pflegeperson über-nommen werden. Auch die Unterstützung, Anleitung undBeaufsichtigung des Pflegebedürftigen müssen gleichwer-

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tig berücksichtigt werden. Gerade für Demenzerkrankteoder für altersverwirrte Menschen ist besonders wichtig,dass auch die Anleitung und Beaufsichtigung berücksich-tigt werden. So muss zum Beispiel eine sehr zeitintensiveAnleitung durch die Pflegeperson erfolgen, wenn Alters-verwirrte eine konkrete Verrichtung nicht in einem sinnvol-len Ablauf durchführen können.

Hinweis: Die Pflegezeit beginnt nicht erst dann, wenn tat-sächlich gebadet, gewaschen, gegessen usw. wird, son-dern bereits dann, wenn notwendige einleitende Vorberei-tungen ausgeführt werden. Dazu gehört auch die Auffor-derung zu einer Tätigkeit (z.B. Toilettengang).

Pflegestufen und Pflegezeiten

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unterschiedlich.Ihre Höhe richtet sich nach drei verschiedenen Pflegestu-fen. Art, Dauer und Häufigkeit der täglich benötigten Hilfesind ausschlaggebend für die jeweilige Pflegeeinstufung.

Personen der Pflegestufe 1 sind erheblich pflegebedürftig.Sie benötigen mindestens einmal täglich Hilfe bei der Kör-perpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstenszwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen.Zusätzlich ist mehrfach in der Woche eine hauswirtschaft-liche Versorgung erforderlich. Der Pflegeanteil (Körperpfle-ge, Ernährung, Mobilität) muss dabei mehr als 45 Minutenbetragen. Der Gesamtbedarf an täglicher Hilfe umfasstdurchschnittlich 1,5 Stunden.

Personen der Pflegestufe 2 sind schwerpflegebedürftig.Sie benötigen mindestens dreimal am Tag zu verschiede-nen Tageszeiten Hilfeleistungen bei der Körperpflege,Ernährung oder Mobilität.

Zusätzlich ist mehrfach in der Woche eine hauswirtschaft-liche Versorgung erforderlich. Der Pflegeanteil (Körper-pflege, Ernährung, Mobilität) muss dabei mindestens 2Stunden betragen. Der Gesamtbedarf an täglicher Hilfeumfasst durchschnittlich 3 Stunden.

Personen der Pflegestufe 3 sind schwerstpflegebedürftig.Sie benötigen täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfebei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Dabeimuss es auch zu wirklichen Einsätzen nicht nur tagsüber,sondern auch jede Nacht (von 22.00 – 6.00 Uhr) kommen– mindestens fünfmal in der Woche. Zusätzlich ist mehr-fach in der Woche hauswirtschaftliche Versorgung erfor-derlich. Der Pflegeanteil (Körperpflege, Ernährung, Mobi-lität) muss dabei mindestens 4 Stunden betragen. Der Ge-samtbedarf an täglicher Hilfe umfasst durchschnittlich 5Stunden.

4.4.2 ANTRAGSTELLUNG UND BEGUTACHTUNG

Antragstellung

Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag.Mit der Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkas-se ist in der Regel auch automatisch die Mitgliedschaft beider angegliederten Pflegekasse verbunden. Rufen sie ein-fach die Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse an und lassensich mit der Pflegekasse verbinden. Dann stellen Sie einenmündlichen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schicken Ihnen um-gehend einen Antrag zu und sind Ihnen auch bei weiterenFragen behilflich.

Nachdem Sie den ausgefüllten Antrag an die Pflegekassegeschickt haben, beauftragt die Pflegekasse eine Prüfungdurch den MDK – den Medizinischen Dienst der Kranken-versicherung.

Begutachtung

Wenn Sie Leistungen der Pflegekasse beantragen, prüftdie Pflegekasse zunächst, ob und in welchem Umfang Sie

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als pflegebedürftig eingestuft werden können. Hierzukommt ein Arzt/eine Ärztin oder eine Pflegefachkraft desMedizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)zu Ihnen nach Hause und erstellt ein entsprechendes Gut-achten.

Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, wird – je nach Zeitbe-darf bei der Pflege – in eine von 3 Pflegestufen eingrup-piert:

� Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig)� Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig)� Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig)

Wenn Sie nicht als pflegebedürftig eingestuft werden, z. B.weil die erforderlichen Pflegezeiten nicht erreicht werdenoder überwiegend hauswirtschaftliche Unterstützung be-nötigt wird (man sagt hierzu auch „Pflegestufe 0“), werdenkeine Leistungen der Pflegekasse gezahlt. Sind Sie nicht inder Lage, die dennoch benötigte Hilfe selbst zu bezahlen,kann beim Amt für soziale Leistungen – Sozialamt „Hilfe zurhäuslichen Pflege“ beantragt werden (siehe Seite 54).

Wichtig! Bei Verschlechterung des Gesundheitszustan-des kann jederzeit bei der Pflegekasse ein Antrag aufHöherstufung gestellt werden!

Einige Hinweise zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK):

Auf den Besuch des MDK sollten Sie sich gut vorbereiten.Überlegen Sie sich bereits vor dem Besuch des MDK, wel-cher Hilfebedarf im Einzelnen vorliegt. Hilfreich ist, wennSie in den Tagen vorher ein „Pflegeprotokoll“ oder „Pflege-tagebuch“ führen. Sie sollten hierin genau aufschreiben,bei welchen Verrichtungen Hilfe benötigt wird und wie vielZeit im Einzelnen gebraucht wird (inkl. Vorbereitung). Beiden meisten Pflegekassen sind solche „Pflegetagebücher“kostenlos erhältlich!

Insbesondere bei der Begutachtung von Demenzkrankensollten im Vorfeld bereits Arzt- und Krankenhausberichteangefordert und die Pflegekasse eventuell vorab schrift-lich über die Krankheit informiert werden.

Gestalten Sie beim Begutachtungstermin den Tagesab-lauf wie sonst auch. Nur so erhält der Gutachter einenmöglichst realistischen Eindruck von der Pflegesituation.Sie sollten keinesfalls etwas „beschönigen“ oder „ver-schweigen“, sondern offen Ihren täglichen Hilfebedarfschildern (d.h. alle Pflegeleistungen, die Angehörige, Nach-barn etc. für Sie erbringen).

Achten Sie darauf, dass alle wesentlichen Tätigkeitenangesprochen werden! Lassen Sie sich durch Fragen oderÄußerungen nicht verunsichern. Fragen Sie nach, auchmehrmals, wenn Sie etwas nicht verstanden haben.

Manchmal ist es erforderlich, dass der Gutachter auch mitAngehörigen und Pflegepersonen alleine spricht, um offenüber den notwendigen Pflegebedarf sprechen zu können.Dies ist besonders bei Personen mit psychischen Störun-gen dringend zu empfehlen. Der Gutachter legt bei derBeurteilung der einzelnen Pflegeleistungen bestimmteZeitwerte zugrunde. Wenn Sie für die Pflege Ihres Ange-hörigen mehr Zeit benötigen (z.B. weil Sie ihn bei be-stimmten Tätigkeiten anleiten oder beaufsichtigen müs-sen), dann machen Sie das deutlich!

Es ist grundsätzlich empfehlenswert, dass pflegende An-gehörige den Termin der Begutachtung mit wahrnehmenund der Pflegebedürftige nicht mit der Situation alleinegelassen wird.

Wenn Sie mit der Einstufung der Pflegekasse nicht einver-standen sind, können Sie innerhalb eines Monats Wider-spruch erheben. Dieser kostet nichts und muss schriftlichbei der Pflegekasse eingereicht werden.

4. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

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Lassen Sie sich von der Pflegekasse das Gutachtenzusenden. Prüfen Sie, ob das Gutachten alle wichtigenPunkte enthält und ob die angegebenen Zeitwerte realis-tisch sind. Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren eigenenAufzeichnungen (Pflegeprotokoll, Pflegetagebuch).

Wenn ein Pflegedienst bei Ihnen tätig ist, kann dieser beimWiderspruch behilflich sein. Falls der Widerspruch keinenErfolg hat, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben.

Bei Fragen oder Problemen hinsichtlich der Beurteilungder Pflegebedürftigkeit wenden Sie sich

� an die Pflegekasse oder auch� an die Pflegeberatung der Stadt Bielefeld (Adressen

siehe Seite 43)

4.5 LEISTUNGEN DER PFLEGE-VERSICHERUNG

Mit der zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegereformhat der Gesetzgeber geregelt, dass spätestens fünf Wo-chen nach Eingang des Antrags die Entscheidung über diePflegeeinstufung mitzuteilen ist. Befindet sich der Pflege-bedürftige in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitati-onseinrichtung verkürzt sich diese Frist und es muss spä-testens eine Woche nach Eingang des Antrags die Pflege-einstufung erfolgen.

Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegestufe die im Folgen-den näher erläuterten Leistungen.

4.5.1 HÄUSLICHE / AMBULANTE PFLEGE

Sofern die Pflege zu Hause geleistet wird, können Sie zwi-schen Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleis-tungen wählen.

Pflegegeld

Wird die erforderliche Pflege z.B. durch Angehörige oderBekannte geleistet, wird Pflegegeld gezahlt. Dieses be-trägt je Kalendermonat:

in Pflegestufe ab 01.Januar 2010 ab 01.Januar 2012

I 225 € 235 €

II 430 € 440 €

III 685 € 700 €

Sofern das Pflegegeld in Anspruch genommen wird, be-steht die Verpflichtung, bei Pflegestufe I und II halbjährlichund bei Pflegestufe III vierteljährlich einen Beratungsbe-such durch einen Pflegedienst oder eine andere von derPflegekasse anerkannte pflegefachliche Beratungsmög-lichkeit in Anspruch zu nehmen. Das Beratungsgesprächsoll Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen u.a.Tipps und Anregungen für die häusliche Pflege geben.

Sachleistungen

Entscheiden Sie sich für eine Pflege durch einen ambulan-ten Pflegedienst, so übernimmt die Pflegekasse monat-lich folgende Sachleistungen:

in Pflegestufe ab 01.Januar 2010 ab 01.Januar 2012

I 440 € 450 €

II 1040 € 1100 €

III 1510 € 1550 €

Kombinationsleistungen

Auch die Kombination von Pflege durch einen ambulantenDienst und Auszahlung von Pflegegeld ist möglich. SolltenSie die Pflege eines ambulanten Pflegedienstes nur zumTeil in Anspruch nehmen, zahlt die Pflegekasse ein antei-liges Pflegegeld automatisch aus.

4. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

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4. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

4.5.2 URLAUBSVERTRETUNG (VERHINDERUNGSPFLEGE)

Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson(z.B. aus Krankheitsgründen) übernimmt die Pflegekassedie Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstensvier Wochen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.510 € jeKalenderjahr. Dieser Betrag steigt zum 1. Januar 2012 aufbis zu 1.550 €.

Der Anspruch auf eine Urlaubsvertretung besteht nicht so-fort bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern erst nach-dem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestenssechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.Der Betrag von zur Zeit 1.510 € jährlich kann unterschied-lich eingesetzt werden:

� für die Betreuung durch eine privatre Pflegeperson (z.B.eine Nachbarin)

� für die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst� für den vorübergehenden Aufenthalt in einer Kurzzeit-

pflegeeinrichtung oder einer ambulant betreuten Wohn-gruppe.

4.5.3 ZUSÄTZLICHE BETREUUNGS-LEISTUNGEN

Mit der Reform der Pflegeversicherung ist es zu erheblichenVerbesserungen für Menschen mit einer eingeschränktenAlltagskompetenz (z.B. Demenz) gekommen: zum einenwurde der Kreis der Anspruchsberechtigten weiter gefasst,zum anderen erhalten Betroffene nunmehr höhere Leis-tungen.

So können seit dem 01. Juli 2008 auch Menschen dieseLeistung erhalten, deren Pflegebedarf in häuslicher Pflegefür eine Eingruppierung in eine Pflegestufe zwar zu geringist (Pflegestufe 0), die aber dauerhaft in ihrer Alltagskom-

petenz eingeschränkt sind. Dies kann z.B. bei Menschenmit einer Demenzerkrankung, einer psychischen Erkran-kung oder einer geistigen Behinderung der Fall sein. Obeine dauerhafte Einschränkung der Alltagskompetenz vor-liegt, bewertet ein Gutachter des Medizinischen Dienstes.

Der jährliche Leistungsbetrag beträgt nunmehr monatlich100 € für Menschen mit einem geringerem allgemeinenBetreuungsbedarf und monatlich 200 € für Menschen miteinem höheren allgemeinen Betreuungsbedarf.

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind zweckgebun-den einzusetzen und zwar für Tages- oder Nachtpflege,Kurzzeitpflege, Betreuungsleistungen von zugelassenenPflegediensten oder niedrigschwellige Betreuungsange-bote. Zu den niedrigschwelligen Angeboten gehören z.B.Betreuungsgruppen für Demenzkranke oder Besuchs-dienste, die von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfernunter fachlicher Anleitung und Begleitung getragen werden.

Wichtig: Wer noch keine Leistungen bezogen hat, musseinen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen.

4.5.4 PFLEGEHILFSMITTEL

Die Pflegekasse übernimmt Kosten für Pflegehilfsmittel,wenn sie die Pflege erleichtern, die Beschwerden lindernoder eine möglichst selbstständige Lebensführung er-möglichen.

Für die Kosten der zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel(wie z.B. Windeln, saugende Bettschutzeinlagen, Einmal-Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, etc.) er-halten Sie einen bestimmten Betrag im Monat. TechnischeHilfsmittel (z.B. Krankenbetten, Rollstühle/Gehhilfen, Ba-dewannenlifter, usw.) werden leihweise von der Pflege-kasse zur Verfügung gestellt.

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4. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

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4.5.5 WOHNUMFELD VERBESSERNDE MASSNAHMEN

Die Pflegekasse kann für notwendige Umbaumaßnahmenin der Wohnung einen Zuschuss von maximal 2.557 € proMaßnahme gewähren. Es wird jedoch erwartet, dass derPflegebedürftige eine angemessene Eigenbeteiligung er-bringt, wobei die Einkommensverhältnisse berücksichtigtwerden. Mögliche Umbaumaßnahmen sind z.B. die Ver-breiterung von Türen, die Beseitigung von Schwellen oderder Einbau einer bodengleichen Dusche. Die Umbaumaß-nahme muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Weite-re Informationen zur Wohnraumanpassung und zur Finan-zierung einzelner Maßnahmen erhalten Sie bei der Wohn-beratung (siehe Seite 27).

4.5.6 TAGES- ODER NACHTPFLEGE

Wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestelltwerden kann oder pflegende Angehörige eine stunden-weise Entlastung im Tagesverlauf benötigen, besteht dieMöglichkeit, teilstationäre Tages- oder Nachtpflegeein-richtungen in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekasse über-nimmt dabei monatlich die folgenden Leistungen:

in Pflegestufe ab 01.Januar 2010 ab 01.Januar 2012

I 440 € 450 €

II 1040 € 1100 €

III 1510 € 1550 €

Für Versicherte, die Tages- oder Nachtpflege in Anspruchnehmen, hat die Reform der Pflegeversicherung erheblicheVerbesserungen gebracht. Wurden bisher die Leistungenfür die Tages- und Nachtpflege in vollem Umfang von denLeistungen der häuslichen Pflege abgezogen, so verblei-ben dem Versicherten nunmehr in jedem Fall 50 % seinesLeistungsbetrages für die häusliche Pflege.

4.5.7 KURZZEITPFLEGE

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit aufeine Versorgung rund um die Uhr in einer stationären Pfle-geeinrichtung angewiesen. Dies kann zum Beispiel derFall sein, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichendsichergestellt ist oder der Übergang vom Krankenhaus indie eigene Häuslichkeit kurzfristig nicht möglich ist. Ineiner solchen Situation gibt es die Möglichkeit der Kurz-zeitpflege.

Die Pflegekasse zahlt unabhängig von der Einstufung allenPflegebedürftigen einmal im Jahr einen Betrag in Höhevon 1.510 € für höchstens 28 Tage. Dieser Betrag kann fle-xibel für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden, das heißt,er muss nicht „an einem Stück“ in Anspruch genommenwerden. Je nach Bedarf lassen sich also mehrere kürzereZeiträume hierüber finanzieren. Wichtig: Ist die Kurzzeit-pflege in einem Jahr ausgeschöpft, gibt es eventuell nochweitere Leistungsmöglichkeiten (z.B. die Nutzung der Ver-hinderungspflege). Hier sollten Sie sich an Ihre Pflegekas-se wenden. Zum 01.Januar 2012 erhöht sich der Betragfür die Kurzzeitpflege auf 1.550 €.

4.5.8 PFLEGEHEIME

Ist eine häusliche oder teilstationäre (Tages- oder Nacht-)Pflege nicht möglich, gewährt die Pflegekasse eine voll-stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Pflegekassekann die Notwendigkeit der vollstationären Pflege vom Me-dizinischen Dienst der Krankenversicherung prüfen lassen.Entsprechend der Pflegestufe gewährt die Pflegekasseeinen pauschalen Betrag (Pflegesatz), der für den Pflege-aufwand, die medizinische Behandlungspflege und die so-ziale Betreuung im Heim bestimmt ist. Hier gelten folgen-de Sätze:

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4. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

in Pflegestufe ab 01.Januar 2010 ab 01.Januar 2012

I 1023 € 1023 €

II 1279 € 1279 €

III 1510 € 1550 €

III Härtefall 1825 € 1918 €

Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und die Inves-titionskosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst getra-gen werden. Reichen die Leistungen der Pflegekasse unddie eigenen Einkünfte nicht aus, um die Heimkosten zu de-cken, kann ggf. Sozialhilfe beantragt werden (s. Seite 55).

4.5.9 PFLEGEZEIT

Wenn Sie sich als berufstätige Person für eine bestimmteZeit selbst um einen pflegebedürftigen Angehörigen küm-mern möchten, dann wird Ihnen mit dem am 1. Juli 2008in Kraft getretenen „Gesetz über die Pflegezeit“ diese Mög-lichkeit eröffnet. Danach können sich Arbeitnehmer bis zuzehn Tagen von der Arbeit freistellen lassen, um in einerakut aufgetretenen Pflegesituation für nahe Angehörigeeine gute Pflege zu organisieren. Für Arbeitnehmer in Be-trieben mit mindestens 16 Beschäftigten besteht zusätz-lich ein Anspruch auf vollständige oder teilweise unbe-zahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für dieDauer von bis zu sechs Monaten, wenn ein naher Angehö-riger in der häuslichen Umgebung gepflegt wird. Zu dennahen Angehörigen zählen Ehegatten, Lebenspartner, El-tern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Enkel- und Pflege-kinder sowie die Schwiegereltern und -kinder.

4.6 LEISTUNGEN DES SOZIALHILFETRÄ-GERS BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für eine statio-näre Pflegeeinrichtung oder für die häusliche Pflege auseigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie Leistungen der

Sozialhilfe beantragen. Sozialhilfeleistungen sind grund-sätzlich nachrangig, d.h. zunächst sind anzurechnen

� eigenes Einkommen� eigenes Vermögen bis auf einen Freibetrag für Allein-

stehende (zurzeit 2.600 €) und Ehepaare (zurzeit 3.214€). Zum Vermögen in diesem Sinne gehört das gesamteVermögen, d.h. die Gesamtheit aller in Geld bewertbarenGüter, z. B. Grund-, Betriebs- und Kapitalvermögen,Kraftfahrzeuge, Schmuck- und Kunstgegenstände, Ge-sellschaftsanteile und Versicherungen.

� Ansprüche gegen Dritte (z.B. Ansprüche gegen dieKrankenkasse, Pflegekasse, Wohngeldstelle, Unter-haltsansprüche, Schenkungsrückforderungsansprüche,Ansprüche aus einem Wohnrecht oder aus einem Nieß-brauchrecht).

Sobald Sozialhilfe bewilligt wird, prüft der Sozialhilfeträ-ger, ob Unterhaltspflichtige (das sind in erster Linie dieKinder) in der Lage sind, Zahlungen zu leisten. Die Unter-haltspflichtigen haben ihre wirtschaftlichen Verhältnissegegenüber dem Sozialhilfeträger zu erklären bzw. nachzu-weisen.

Hilfe zur häuslichen Pflege

Zunächst ist ein Antrag auf Leistungen nach dem Pflege-versicherungsgesetz bei der zuständigen Pflegekasse zustellen. Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht aus-reichen (z.B. bei Kosten für einen ambulanten Pflege-dienst), können die notwendigen Mehrkosten aus Sozial-hilfemitteln übernommen werden.

Wenn Sie nicht pflegeversichert sind oder Hilfe für weni-ger als 6 Monate benötigen, kommt eine Pflegebeihilfe inBetracht, die den Leistungen der Pflegeversicherung ent-spricht.

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Im Einzelfall können auch Pflegebedürftige, die nicht min-destens die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen (sogenannte „Pflegestufe 0“), Leistungen der Sozialhilfe erhal-ten.

Hilfe zur vollstationären Pflege in Einrichtungen

Die Kosten eines Heimaufenthaltes sind von Heim zu Heimunterschiedlich und u. a. auch abhängig von der jeweili-gen Pflegestufe. Der tägliche Pflegesatz setzt sich zusam-men aus drei Bestandteilen:

� den Kosten für Unterkunft und Verpflegung,� den Pflegekosten,� den Investitionskosten (= Kosten für den Bau und die

technische Unterhaltung des Heimes).

In dem Heimvertrag, den Sie mit der Einrichtung abschlie-ßen, müssen die Kosten genau aufgeführt werden.

Wenn Sie in eine Pflegestufe eingestuft wurden, erhaltenSie von der Pflegekasse Leistungen zur stationären Pflege(siehe Seite 53/54). Voraussetzung hierfür ist allerdings,dass das Heim einen Versorgungsvertrag mit der Pflege-kasse abgeschlossen hat. Dies ist bei allen auf Seite 67genannten Heimen der Fall.

Alleinstehende Pflegebedürftige haben das Einkommengrundsätzlich in voller Höhe einzusetzen. Vom Sozialhilfe-träger wird das so genannte „Taschengeld“ (Barbetrag)gewährt, das zur freien Verfügung steht.

Bei Pflegebedürftigen, die nicht allein stehend sind, wirdein so genannter Kostenbeitrag festgesetzt. Dafür werdendas gemeinsame Haushaltseinkommen und der Betrag,den die im häuslichen Bereich verbleibende Person benö-tigt, ermittelt.

Bei Pflegebedürftigen, die nicht mindestens die Voraus-setzungen der Pflegestufe I erfüllen („ Pflegestufe 0“) istdie Übernahme der Kosten für die vollstationäre Pflege nurmöglich, wenn ambulante Hilfen nicht geeignet, nicht zu-mutbar oder nicht wirtschaftlich sind.

Pflegewohngeld

Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim können dieInvestitionskosten unter bestimmten Voraussetzungendurch Pflegewohngeld finanziert werden. Dies wird ge-zahlt, wenn

� das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die gesam-ten Heimkosten zu finanzieren

� das Vermögen einen Betrag von 10.000 € nicht über-steigt

� die Pflegekasse mindestens Leistungen der Pflegestufe Izahlt

Bei der Zahlung von Pflegewohngeld wird nicht geprüft, obunterhaltspflichtige Angehörige in der Lage sind, Zahlun-gen zu leisten. Das Pflegewohngeld wird gezahlt für Ein-richtungen in NRW und für Personen, die vor Heimeinzugihren Wohnsitz in NRW hatten. Die Antragstellung erfolgtin der Regel durch die Pflegeeinrichtung.

Weitere Fragen zur Zahlung von Sozialhilfe und Pflege-wohngeld beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter derStadt Bielefeld:

Amt für soziale Leistungen – SozialamtAbteilung „Wirtschaftliche Hilfen Soziales“Niederwall 23, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-2965 (häusliche Pflege)oder 0521/51-2151 (stationäre Pflege/Pflegewohngeld)E-Mail: [email protected]

4. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

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5.1 AMBULANTE PFLEGEDIENSTE

Die meisten Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, werdenvon Familienangehörigen versorgt. Aber nicht immer kanndie notwendige Pflege selbstverständlich durch Angehö-rige gewährleistet werden. In dieser Situation können Sieauf die Hilfe der ambulanten Pflegedienste zurückgreifen.

Diese stellen Ihnen eine große Auswahl an Leistungen derKranken-, Alten- und Familienpflege zur Verfügung, wie z. B.

� ambulante Hilfe und Pflege für kranke und pflegebe-dürftige Menschen

� Grundpflege (Hilfe beim An-/Auskleiden und Waschen,Betten und Lagern, Fuß- und Nagelpflege, Pflege undReinigung von Zähnen und Zahnprothesen, Zubereitungvon Mahlzeiten, Hilfe beim Essen)

� Behandlungspflege (Wundbehandlung, Wechseln vonVerbänden, u. a. medizinische Maßnahmen, sofern sievom Arzt auf die Pflegekräfte übertragen wurden)

� hauswirtschaftliche Versorgung� Pflege und Begleitung Sterbender� Bereitschaftsdienste bei Tag und Nacht� Beratungsbesuche für pflegende Angehörige� sonstige Leistungen (z. B. Mahlzeitendienste, Fahr- und

Begleitdienste, Hausnotruf etc.) bzw. die Vermittlungsolcher Leistungen.

Lassen Sie sich vom ambulanten Pflegedienst in einempersönlichen Gespräch beraten, welche Hilfen notwendigsind, welche Kosten entstehen und wie diese finanziertwerden können. Die Pflegedienste geben Auskunft überdie angemessene Pflege und helfen auch bei der Beantra-gung von finanziellen Leistungen (z. B. bei der Pflegekas-se). Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege nachVerordnung des Arztes trägt in der Regel die Kranken-kasse. Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (mind. Pfle-gestufe I), werden die Kosten für Pflegeleistungen und die

notwendige hauswirt-schaftliche Versorgungganz oder teilweise überdie Pflegesachleistungvon der Pflegekasse ge-zahlt (siehe hierzu auchSeite 51). Es ist ratsam,sich frühzeitig bei der zu-ständigen Kranken- undPflegekasse zu erkundi-

gen, welche Leistungen in welchem Umfang übernommenwerden können. Zusätzliche Leistungen können ggf. beimAmt für soziale Leistungen – Sozialamt der Stadt Bielefeldbeantragt werden (siehe hierzu Seite 55).

Unter der Vielzahl der ambulanten Pflegedienste eine Aus-wahl zu treffen, ist nicht leicht. Der folgende Fragenkata-log kann Ihnen hierbei eine Hilfestellung geben:

� Welche Pflegedienste sind in Ihrer Nähe? Lange An-fahrtswege können leichter zu Verspätungen führen.

� Berät der Pflegedienst bei einem Hausbesuch kosten-los über die notwendige Pflege und mögliche Finanzie-rungen?

� Kann der Pflegedienst alle benötigten Leistungen an-bieten bzw. vermitteln?

� Welche Kosten entstehen Ihnen? (holen Sie ggf. Kosten-voranschläge von verschiedenen Pflegediensten ein)

� Hat der Pflegedienst Verträge mit den Kranken- undPflegekassen abgeschlossen?

� Gibt es für die Pflege feste Bezugspersonen?� Welche Qualifikationen haben die Mitarbeitenden?

(examinierte Pflegekräfte für ärztlich verordnete Be-handlungspflege?)

� Werden Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse –z. B. auch bzgl. der Pflegepersonen berücksichtigt?

� Werden Sie und andere Pflegepersonen in die Planungund Durchführung der Pflege einbezogen (und ggf. an-geleitet)?

5. PFLEGEANGEBOTE IN BIELEFELD

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© matchka / PIXELIO

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5. PFLEGEANGEBOTE IN BIELEFELD

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� Können feste Pflegezeiten vereinbart werden?� Kommt der Pflegedienst auch an Wochenenden und

Feiertagen?� Gibt es einen Bereitschaftsdienst (rund um die Uhr)?� Ist bei Bedarf eine 24-Stunden-Pflege möglich?� Werden Hilfen für Angehörige und andere Pflegeperso-

nen angeboten?� Werden die vereinbarten Leistungen vertraglich festge-

legt? Sind die gesamten anfallenden Kosten im Pflege-vertrag verständlich dargestellt? Sind Preise und Leis-tungen klar erkennbar?

� Kann der Pflegevertrag jederzeit in einer zumutbarenFrist gekündigt werden?

� Sind Unterbrechungen der Pflege möglich (Urlaub,Pflege durch Angehörige)? Wenn ja, wie lange vorher istdas zu melden? Muss bei Unterbrechungszeiten diePflege weiterbezahlt werden?

� Wird der Wohnungsschlüssel so aufbewahrt, dass nurberechtigte Personen Zugang erhalten?

Lassen Sie sich von mehreren Pflegediensten schriftlicheUnterlagen geben (Informationsmaterial, Vertragsmuster,Kostenvoranschläge) und vergleichen Sie diese.

Vor dem Abschluss eines Pflegevertrages sollten Sie die-sen auf jeden Fall in Ruhe durchlesen und sorgfältig prü-fen. Aktuelle Informationen zu Angeboten der ambulantenPflege und weitere Hilfestellungen zur Auswahl einesambulanten Pflegedienstes erhalten Sie bei der Pflegebe-ratung der Stadt Bielefeld (siehe Seite 43)

In Bielefeld bieten folgende ambulante Pflegedienste ihreUnterstützung an:

Pflegedienst Anschrift Telefon

Ambulante Pflege und Betreuung, DRK Bielefeld, August-Bebel-Str. 8, 33602 Bielefeld 32989832Soziale Dienste gGmbHAmbulanter Pflege- und Sozialdienst mit Herz August-Bebel-Str. 56, 33602 Bielefeld 94932390und HändenArbeiterwohlfahrt – Ambulanter Pflegedienst Mercatorstr. 10, 33602 Bielefeld 5208929Bielefelder Ambulanter Pflegedienst Feilenstr. 1–3, 33602 Bielefeld 9676798Caritas Pflegestation Turnerstr. 4, 33602 Bielefeld 96190Das Tageshaus. Selbstbestimmt Leben im Alter Niederwall 65, 33602 Bielefeld 96750830Ev.ref. Kirchengemeinde - Gemeinde-Pflegestation Süsterplatz 2, 33602 Bielefeld 3292680Gesellschaft für Sozialarbeit - Ambulante Dienste Am Zwinger 2–4, 33602 Bielefeld 5200151Hauspflegeverein e.V. August-Bebel-Str. 133a, 33602 Bielefeld 967480Mariweiss GmbH Ambulante Krankenpflege Theodor-Heuss-Str.19, 33602 Bielefeld 3054747Pflegeteam Bardenhorst GmbH Prinzenstr.7, 33602 Bielefeld 5222244VIOS Psychiatrische Krankenpflege Ritterstr.23, 33602 Bielefeld 9889420Zentrum für Pflege und Gesundheit gGmbH Oelmühlenstr. 28, 33602 Bielefeld 5575255Allgemeiner Pflegedienst e.V. Wilbrandstr. 27a, 33604 Bielefeld 21321Ambulanter Pflegedienst Hammer & Reinhardt GbR Jakobusstr. 2, 33604 Bielefeld 286762Krankenpflege Kretzer GmbH Oldentruper Str. 104, 33604 Bielefeld 2700101

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5. PFLEGEANGEBOTE IN BIELEFELD

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Pflegedienst Anschrift Telefon

Mobilitas – Ambulanter Pflegedienst Spindelstr.66, 33604 Bielefeld 324383Pflege zu Hause Osningstr. 66, 33605 Bielefeld 28896SYNCARE Osningstr. 1, 33605 Bielefeld 5215816Diakoniestation Ost Meinolfstr. 4, 33607 Bielefeld 9320250ambumed Pflegedienst Ziegelstr. 76, 33609 Bielefeld 932490Pflegeteam Schildesche GmbH – Loheide 9, 33609 Bielefeld 1648219ambulante Hilfen ZuhauseVida leben GmbH & Co.KG Alter Postweg 68, 33609 Bielefeld 7701560Alt und Jung Nord-Ost e.V. Huchzermeierstr. 7, 33611 Bielefeld 982630Bonitas GmbH & Co.KG Beckhausstr. 64, 33611 Bielefeld 914180Diakoniestation West Schildescher Str.103 f, 33611 Bielefeld 9867706Die Mobile Intensivpflege Bielefeld GmbH &Co.KG Beckhausstr. 64, 33611 Bielefeld 131883Alt und Jung Süd-West e.V. Carlmeyerstr. 2, 33613 Bielefeld 557669-0Rückenwind e.V. Webereistr. 2, 33602 Bielefeld 3038471Klösterchen ambulant Kiskerstr. 26, 33615 Bielefeld 5893100MoFa – Mobile Hilfen für Behinderte, Jakob-Kaiser-Str. 3, 33615 Bielefeld 124644 Alte und Familien e.V.Bethel ambulant Deckertstr. 81, 33617 Bielefeld 0800/2628526Pflegedienst Hornberg Dornberger Str. 431, 33619 Bielefeld 102204Bonitas GmbH & Co.KG Hauptstr. 56, 33647 Bielefeld 4002450Diakoniestation Brackwede Auf der Schanze 3, 33647 Bielefeld 55756660Krankenpflege daheim Gütersloher Str. 156, 33647 Bielefeld 440955Pflege mit Siegel Senner Str. 8, 33647 Bielefeld 9596975AWO Pflegeteam Süd Reichowplatz 11–13, 33689 Bielefeld 05205/236436Bonitas GmbH & Co.KG Elbeallee 76, 33689 Bielefeld 05205/6995Oldie-Pflege ambulant Obere Hillegosser Str. 4, 33699 Bielefeld 200630Ambulante Pflege und Betreuung, DRK Bielefeld, Salzufler Str. 29, 33719 Bielefeld 3293800 Soziale Dienste gGmbHArbeiter-Samariter-Bund – Ambulanter Pflegedienst Friedrich-Hagemann-Str. 8, 33719 Bielefeld 9282235Stute- Häuslicher Pflegedienst Hillegosser Str. 69, 33719 Bielefeld 334060Die helfenden Hände - Alten- und Krankenpflege Stedefreunder Str. 4, 33729 Bielefeld 7724073Diakoniestation Nord Beckendorfstr. 1, 33739 Bielefeld 05206/920814Häusliche Pflege Teutocare Jöllenbeckerstr. 404, 33739 Bielefeld 3295907Pro medica – Mobile Pflegedienste Amtsstr. 19, 33739 Bielefeld 05206/704427

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5. PFLEGEANGEBOTE IN BIELEFELD

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5.2 TAGESPFLEGE

Wie zuhause, aber nicht allein – mit dieser kurzen Formellässt sich das Angebot der Tagespflege umschreiben. Ta-gespflege kann die richtige Hilfe sein, wenn ältere Men-schen

� tagsüber nicht ohne Aufsicht bleiben können,� tagsüber alleine sind,� nach einer Behandlung im Krankenhaus tagsüber auf

Hilfe angewiesen sind oder � wenn ambulante Pflege zu wenig und ein Pflegeheim zu

viel wäre.

In der Regel sind die Tagespflegen von Montag bis Freitagvon 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Wenn es notwendig ist,wird ein Fahrdienst für die Fahrt von zu Hause und wiederzurück sichergestellt. Ein großzügiger Gemeinschaftsraumoder eine Wohnküche, Therapie- und Ruheräume, ein Pfle-gebad und nach Möglichkeit ein Garten bieten Gelegen-heit für Begegnung und Einzelgespräche.

Das Leistungsspektrum der Tagespflegen ist sehr vielfäl-tig. Zwischen den gemeinsamen Mahlzeiten wechseln sich

Angebote wie Singen, Basteln, Zeitungsrunden, Gymnas-tik, Gedächtnistraining und das Wiedererlernen und Ein-üben alltäglicher Verrichtungen ab. Bei Bedarf werdengrundpflegerische Leistungen (Hilfestellung bei der Kör-perpflege, Handreichungen beim Essen etc) und alle not-wendigen medizinischen Leistungen (z.B. Medikamenten-gabe, Verbandwechsel, Blutzuckermessung) entsprechendder ärztlichen Verordnung durchgeführt.

In Bielefeld gibt es folgende Angebote:

Name Anschrift Telefon

Tagespflege Wilbrandstraße Wilbrandstr. 19a, 33604 Bielefeld 286055

Tagespflege Wilhelm-Augusta-Stift Lipper Hellweg 32, 33604 Bielefeld 9213135

Tagespflege Baumheide Wacholderweg 9, 33609 Bielefeld 9700556

Tagespflege Schildesche Schäferstraße 40, 33611 Bielefeld 9890146

Gerontopsychiatrische Tagespflege Moltkestraße Moltkestr. 3, 33617 Bielefeld 13368182

Tagespflege Rosenhöhe An der Rosenhöhe 24, 33647 Bielefeld 4476365

Tagesgästehaus Am Kupferkessel Hammerholz 10, 33649 Bielefeld 40020911

Tagespflege Sennestadt Lilienthalstr. 19, 33689 Bielefeld 05205/238872

Tagespflege Leithenhof Heeper Str. 374, 33719 Bielefeld 934250

Tageshaus Brake Braker Str. 115, 33729 Bielefeld 9887117

© Gerd Altmann / PIXELIO

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5. PFLEGEANGEBOTE IN BIELEFELD

5.3 KURZZEITPFLEGE

Kurzzeitpflege bedeutet Pflege auf Zeit und umfasst in derRegel einen Zeitraum von etwa drei bis vier Wochen. Esgibt vielfältige Anlässe, Kurzzeitpflege in Anspruch zu neh-men zum Beispiel weil

� pflegende AngehörigeUrlaub machen möchten

� pflegende Angehörigeplötzlich durch Krankheitoder Unfall ausfallen, einKuraufenthalt oder eineOperation ansteht

� nach einem Kranken-hausaufenthalt die Woh-nung auf die neue Pflege-situation vorbereitet wer-den muss oder

� die Zeit überbrückt wer-den muss, bis ein gewünschter Heimplatz frei wird.

In Bielefeld gibt es zwei spezielle Einrichtungen, die aus-schließlich Kurzzeitpflegegäste aufnehmen.

Zentrum für Pflege und Gesundheit gGmbHTeutoburger Straße 60, 33604 BielefeldTelefon: 0521/7702750

Dorothee-Sölle-HausSchildescher Straße 101, 33611 BielefeldTelefon: 0521/8012841

Zahlreiche Pflegeheime in Bielefeld bieten so genannte„feste“ oder „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze an. FesteKurzzeitpflegeplätze werden ausschließlich für befristeteHeimaufenthalte genutzt und können deshalb in der Regelauch langfristig im Voraus gebucht werden.

In folgenden Pflegeheimen besteht die Möglichkeit, einenfesten Kurzzeitpflegeplatz zu buchen:

Bei eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen handelt es sichum Dauerpflegeplätze, die nicht belegt sind und abhängigvon der Belegungssituation nur vorübergehend an Kurz-zeitpflegegäste vergeben werden. Eingestreute Plätze wer-den zumeist kurzfristig vergeben und können oft nicht lang-fristig reserviert werden. Fragen Sie bei den Pflegeheimen

(siehe Seite 67) nach oder informieren Sie sich im Pflege-informationssystem der Stadt Bielefeld – www.bielefeld-pflegeberatung.de – unter dem Stichwort „Pflegeheime“.

Leistungsanbieter Anschrift Telefonnummer

Seniorenzentrum Baumheide Wacholderweg 9, 33609 Bielefeld 0521/9 700501

Frieda-Nadig-Haus Senner Hellweg 280, 33689 Bielefeld 05205-161616

Wilhelm-Augusta-Stift Lipper Hellweg 32, 33604 Bielefeld 0521/9213131

Jochen-Klepper-Haus Rappoldstraße 22, 33611 Bielefeld 0521/8000426

Lutherstift Kreuzstraße 21, 33602 Bielefeld 0521/96593-29

Marienstift Lipper Hellweg 16, 33604 Bielefeld 0521/92232-28

© Gerd Altmann / PIXELIO

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5. PFLEGEANGEBOTE IN BIELEFELD

5.4 ALTEN- UND PFLEGEHEIME

Die meisten Menschen wünschen sich, ihren Lebens-abend in der eigenen Wohnung zu verbringen. Der Schritt,in ein Pflegeheim zu ziehen bzw. einen Angehörigen dortunterzubringen, fällt somit häufig entsprechend schwer.Allerdings gibt es manchmal Situationen, in denen die sta-tionäre Pflege sinnvoll oder sogar notwendig ist, weil z.B.

� die Pflege in der eigenen Wohnung auch bei Inanspruch-nahme professioneller Hilfen nicht sichergestellt wer-den kann

� rund um die Uhr eine Beaufsichtigung und Betreuung(z.B. bei fortgeschrittener Demenz) erforderlich ist oder

� der Betroffene zu vereinsamen und/oder zu verwahrlo-sen droht.

Pflegeheime bieten alten, pflegebedürftigen Menschen einneues Zuhause für ihre letzte Lebensphase. Die Bewohne-rinnen und Bewohner wohnen entweder in einem Einzel-zimmer oder teilen sich ein Zimmer mit einer zweiten Per-son. Im Heim werden sie rundum versorgt und bleiben dochso weit wie möglich selbständig. Sie erhalten Anregungenzur Freizeitgestaltung und lernen neue Menschen kennen.Hierdurch entspannt sich oftmals die Situation in der ge-samten Familie.

Wie finde ich einen geeigneten Heimplatz?

Wenn Sie einen Heimplatz suchen, finden Sie Beratungund Hilfe

� bei der Pflegeberatung der Stadt Bielefeld (s. Seite 43)� bei Ihrer Pflegekasse� im Pflegeinformationssystem der Stadt Bielefeld unter

www.bielefeld-pflegeberatung.de

oder wenn Sie sich im Krankenhaus befinden

� beim Sozialdienst des Krankenhauses.

Selbstverständlich können Sie aber auch direkt bei denSenioren- und Pflegeheimen Ihrer Wahl nachfragen. Ver-schaffen Sie sich nach Möglichkeit einen persönlichen Ein-druck von den Heimen, die in die engere Wahl fallen. Sosind Sie am besten in der Lage, zu beurteilen, ob Sie sichdort heimisch fühlen können. Viele Einrichtungen bietenauch ein „Probewohnen“ an.

Auch wenn unter Zeitdruck ein Heimplatz gesucht werdenmuss, sollten Sie mindestens zwei Heime miteinander ver-gleichen. Vielleicht kann zur Überbrückung zunächst eineKurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, um mitetwas mehr Ruhe nach einem geeigneten Heimplatz zusuchen.

Überlegen Sie sich, welche Voraussetzungen ein Heim fürSie erfüllen sollte und informieren Sie sich entsprechend.Folgende Fragen können Ihnen bei der Auswahl hilfreichsein:

� Größe und Ausstattung der Einrichtung (z. B. Einzelzim-mer, Doppelzimmer, Gemeinschaftsräume, Küche füreinzelne Wohnbereiche, Kapelle)

� Größe und Ausstattung der Zimmer (z.B. eigenes Bad)?� Können private Möbel oder auch Haustiere mitgebracht

werden?� Kann man bei Eintritt von erhöhter Pflegebedürftigkeit

im selben Zimmer verbleiben?� Wie hoch sind die Heimkosten und wie setzen sich

diese zusammen?� Was muss ggf. extra bezahlt werden?� Wie gestaltet sich der Tagesablauf?� Zu welchen Zeiten können Sie Besuch empfangen?� Gibt es bei den Mahlzeiten verschiedene Gerichte zur

Auswahl?

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5. PFLEGEANGEBOTE IN BIELEFELD

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� Welche Freizeitangebote gibt es?� Welche therapeutischen Angebote können in Anspruch

genommen werden?� Sind Einkaufsmöglichkeiten, Friseur und Fußpflege im

Haus vorhanden/in der Nähe erreichbar?� Erhalten Sie einen eigenen Hausschlüssel?� Wie ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?� Wird ein Probewohnen angeboten?� Dürfen Bewohner morgens so lange schlafen, wie sie

wollen bzw. abends zu Bett gehen, wann sie möchten?� Sind Haustiere erlaubt?

Lassen Sie sich ein Muster des Heimvertrages, eine Kopieder Konzeption der Einrichtung und die Heimordnung aus-händigen, damit Sie sich diese in Ruhe anschauen können.

Eine Orientierung bei der Vorbereitung des Umzuges in einPflegeheim und beim Vergleich der Angebote bietet auchdas Informationsblatt des Seniorenrates der Stadt Biele-feld zum Umzug in ein Pflegeheim, das Sie beim Senioren-rat (siehe Seite 25) und der Pflegeberatung (siehe Seite 43)erhalten können.

Pflegeheime in der Stadt Bielefeld

Name Straße, PLZ Stadtbezirk Telefon

Lutherstift Kreuzstr. 21, 33602 Mitte 9659329

Pflegewohnheim St. Joseph Josefstr. 13, 33602 Mitte 529990

Ravensberger Seniorenzentrum Ravensberger Str. 10a, 33602 Mitte 964330

Martha-Stapenhorst-Heim Diesterwegstraße 11, 33604 Mitte 23016

Marienstift Lipper Hellweg 16, 33604 Mitte 92232-28

Wilhelm-Augusta-Stift Lipper Hellweg 32, 33604 Mitte 92130

Alten- und Pflegeheim Schildesche An der Reegt 1, 33611 Schildesche 982250

Dietrich-Bonhoeffer-Haus Schildescher Str. 103f, 33611 Schildesche 801-2831

Dorothee-Sölle-Haus Schildescher Str. 101–103, 33611 Schildesche 801-2844

Jochen-Klepper-Haus Rappoldstr. 24, 33611 Schildesche 800040

Karl-Pawlowski-Haus Schildescher Str. 103f, 33611 Schildesche 8012831

Haus Laurentius Weihestr. 27, 33613 Schildesche 9891140

Village Seniorenzentrum Schelpsheide 19, 33613 Schildesche 9883050

Altenheim Quellenhof Quellenhofweg 100 c, 33617 Gadderbaum 0800/2583644

Haus Abendfrieden Remterweg 11a, 33617 Gadderbaum 0800/2583644

Haus Abendstern Remterweg 13 a, 33617 Gadderbaum 0800/2583644

Pflegewohnheim St. Pius Piusweg 3, 33617 Gadderbaum 1439030

Pflegezentrum Am Lohmannshof Tempelhofer Weg 3, 33619 Dornberg 0800/2583644

Seniorenzentrum Rosenhöhe An der Rosenhöhe 24, 33647 Brackwede 4476-0

Johann-Heermann-Haus Auf der Schanze 8–10, 33647 Brackwede 94150

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5. PFLEGEANGEBOTE IN BIELEFELD

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Name Straße, PLZ Stadtbezirk Telefon

Pflegezentrum Quelle Galoppweg 3, 33649 Brackwede 0800/2583644

von Plettenberg-Stift Kampstr. 20, 33659 Senne 0800/2583644

Frieda-Nadig-Haus Senner Hellweg 280, 33689 Sennestadt 05205/161616

Boysenhaus Altenheim Verler Str. 256, 33689 Sennestadt 0800/2583644

Ernst-Barlach-Haus Rheinallee 45 a, 33689 Sennestadt 05205/91160

Haus Elim Semmelweisweg 3, 33689 Sennestadt 0800/2583644

Wohnstift Salzburg Memeler Str. 35, 33605 Stieghorst 924610

Haus Ubbedissen Wietkamp 5, 33699 Stieghorst 05202/98150

Seniorenzentrum Baumheide Wacholderweg 9, 33609 Heepen 9700505

Alten- und Pflegeheim Petristift Theodor-Heuss-Str 21, 33719 Heepen 934210

Altenzentrum Leithenhof Heeper Str. 374, 33719 Heepen 934250

Paul-Gerhard-Altenzentrum Sogemeierstr. 24, 33739 Jöllenbeck 05206/96940

Heimaufsicht als Ansprechpartner

Die 32 Bielefelder Pflegeheime unterliegen seit dem Jahr2008 dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) des LandesNRW. Die Heimaufsicht als zuständige Behörde zur Um-setzung des WTG setzt sich für den Schutz der Interessender Bewohnerinnen und Bewohner ein und berät und über-wacht die Einrichtungen u.a. hinsichtlich der baulichenAusstattung, ihres Personals und ihrer Pflegequalität.

Die Heimaufsicht hat folgende Aufgabenschwerpunkte:

� umfassende Beratung von Einrichtungsträgern, Mitwir-kungs-/Mitbestimmungsgremien, Angehörigen, Bewoh-nerinnen und Bewohnern

� Prüfung der Einrichtungen � Bearbeitung von Beschwerden � Moderation bei Konflikten.

Interessenvertretung von Bewohnerinnen undBewohnern in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Nach dem geltenden Wohn- und Teilhabegesetz werdenden Bewohnerinnen und Bewohnern von Betreuungsein-richtungen („Heime“) besondere Mitwirkungs- und Mitbe-stimmungsrechte in zentralen Lebensbereichen des Ein-richtungsalltags eingeräumt.

Diese Interessenvertretung erfolgt in aller Regel durcheinen Beirat, der sich nach Maßgabe der Vorschriften ausden Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und/oder Vertrauenspersonen der Bewohnerinnen und Bewoh-ner zusammensetzt.

Kann ein Beirat nicht gebildet werden, ist hierfür ein Vertre-tungsgremium zu installieren oder in letzter Konsequenzeine Vertrauensperson zur Wahrnehmung der Interessender Bewohnerinnen und Bewohner zu bestellen.

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5. PFLEGEANGEBOTE IN BIELEFELD

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Die Heimaufsicht berät und unterstützt dabei in allen Fra-gen der Interessenvertretung.

Wenn Sie Fragen, Anregungen, Probleme oder Beschwer-den haben, dann wenden Sie sich an die Heimaufsicht.Auf Wunsch werden Ihre Anliegen vertraulich behandelt.Sie erreichen die Heimaufsicht wie folgt:

Stadt BielefeldAmt für soziale Leistungen – SozialamtAbt. Senioren und Menschen mit BehinderungenNiederwall 23, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-2538 Fax: 0521/51-2746E-Mail: [email protected]

Neben der Heimaufsicht überprüft auch der MedizinischeDienst der Krankenversicherung (MDK) die Pflegequalitätder Einrichtungen.

5.5 HILFEN BEI DEMENZ

Rund eine Million Menschen sind in Deutschland demen-tiell erkrankt. Bis 2040 wird ihre Zahl auf schätzungsweise2,2 Millionen steigen. Sie brauchen vielfach Pflege rundum die Uhr. 70 bis 80 Prozent der Betroffenen werden inder Familie versorgt und das oftmals bis in das Krankheits-stadium, in dem sie ihre pflegenden Angehörigen nichtmehr erkennen und nicht einmal ihren Namen wissen. Spä-testens dann zeigt sich: Pflegende Angehörige brauchenfast immer genauso dringend Hilfe wie die zu Pflegenden.Doch immer noch nehmen viele Angehörige keine Unter-stützung in Anspruch, sei es aus Scham, sei es aus Un-kenntnis über Hilfeangebote.

In Bielefeld gibt es inzwischen zahlreiche Hilfs- und Unter-stützungsangebote für Demenzkranke und ihre Angehöri-gen.

� Betreuungsgruppen bieten Menschen mit DemenzGeselligkeit und Aktivität – je nach Vorlieben und Mög-lichkeiten der Gäste. Betreut werden die Gäste in derRegel von geschulten Freiwilligen und einer Fachkraft.Einige Träger bieten einen Fahrdienst an.

� Der häusliche Besuchsdienst bietet durch geschulteFreiwillige stundenweise Entlastung für Angehörige.Dem demenzkranken Menschen ermöglicht der Be-suchsdienst gemeinsam gestaltete Zeit im eigenen Zu-hause. Termine und Umfang nach Absprache.

� Das Nachtcafé bietet Menschen mit Demenz die Mög-lichkeit, in geselliger Runde den Abend zu verbringen.Pflegende Angehörige können in dieser Zeit ins Theatergehen, zu einer Feier etc.

� Tanz- und Kreativangebote sind weitere spezielleGruppenangebote für Menschen mit Demenz.

� Auch Informationsabende, Gesprächsgruppen/-krei-se und Beratung werden von einigen Trägern angeboten.

© Bernd Boscolo / PIXELIO

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5. PFLEGEANGEBOTE IN BIELEFELD

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Hier eine Auswahl der Bielefelder Angebote:

Wer? Was? Kontakt

Alzheimer Gesellschaft Bielefeld e.V. – Beratung 0521/84347 oder – Gesprächskreis für Angehörige 0521/96750830– Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz

Demenz-Servicezentrum Nordrhein- – Informationsmaterial über Demenzerkrankungen 0521/9216456 Westfalen und AngeboteRegion Ostwestfalen-Lippe – Beratung

Ev. Krankenhaus Bielefeld – Beratung 0521/77278524Psychiatrische Institutsambulanz – Gedächtnissprechstunde

– Hausbesuche– Psychiatrische Diagnostik – Psychotherapeutische Behandlung– Gesprächsgruppen

Städt. Kliniken Bielefeld – Gedächtnissprechstunde 0521/9438701

Diakonieverband Brackwede – Beratung 0521/9423916– Betreuungsgruppen / Café Kontakt– Besuchsdienst– Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige

Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband – Betreuungsgruppen 0521/5208920– Besuchsdienst– Nachtcafé

Verein Alt und Jung Süd-West e.V. – Betreuungsgruppen 0521/557669-0– Tanz- und Kreativangebote

Ev. Gemeindedienst – Betreuungsgruppen 0521/8012784

Zum Teil wird für die Inanspruchnahme der Angebote einUnkostenbeitrag erhoben. In den meisten Fällen könnenSie diesen durch die Pflegekasse im Rahmen der zusätz-lichen Betreuungsleistungen (siehe Seite 52) erstattet be-kommen. Dieses gilt auch für Betroffene ohne Pflegestufe.

Weitere Informationen zu speziellen Angeboten für De-menzkranke erhalten Sie bei der Pflegeberatung (sieheSeite 43). © Viktor Schwabenland / PIXELIO

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Patientenhotel

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5. PFLEGEANGEBOTE IN BIELEFELD

5.6 HILFEN FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Gesprächskreise für pflegende Angehörige

Ein Familienmitglied zu pflegen und zu betreuen stellt andie Pflegenden große fachliche, emotionale sowie körper-liche Anforderungen. Zudem können Beanspruchungenim finanziellen Bereich hinzukommen. Dies führt nicht sel-ten zu einer psychischen Belastung der Angehörigen.

Die Gesprächskreise für pflegende Angehörige bieten viel-fältige Informationen, Anregungen und Austauschmög-lichkeiten als Hilfe zur Selbsthilfe für diese anspruchsvolleund aufreibende Aufgabe.

In Bielefeld gibt es Gesprächskreise für unterschiedlicheZielgruppen. Einige Gruppen richten sich allgemein an An-gehörige von ambulant oder stationär versorgten Pflege-bedürftigen. Andere Gruppen befassen sich ganz speziellmit der Pflege von Menschen, die an bestimmten Krank-heiten wie z.B. einer Demenz oder an einem Schlaganfallleiden.

Nähere Informationen und Adressen von Gesprächskrei-sen erhalten Sie bei der Pflegeberatung (siehe Seite 43)oder der Selbsthilfekontaktstelle Bielefeld (s. Seite 103).

Pflegekurse für pflegende Angehörige undehrenamtliche Helfer

Pflegende Angehörige können kos-tenlose Pflegekurse in Anspruchnehmen. Diese vermitteln wertvolleTipps und Kenntnisse, die die Pfle-ge und Betreuung erleichtern undverbessern.

Entsprechende Grundpflegekursewerden von ambulanten Pflege-diensten in Kooperation mit denPflegekassen angeboten. Danebenbesteht das Angebot an kurzen,kompakten Pflegekursen zum Bei-spiel in Verbindung mit einer Kran-kenhausbehandlung des pflegebe-dürftigen Angehörigen.

Nähere Informationen erhalten Siebei der Pflegeberatung oder beiIhrer Pflegekasse.

© Rainer Sturm / PIXELIO

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6. FÜR DAS ALTER VORSORGE TREFFEN

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Jeder von uns kann z. B. durch Krankheit, Unfall oder Be-hinderung plötzlich in eine Lage geraten, in der die per-sönlichen Angelegenheiten nicht mehr allein wahrgenom-men werden können und Unterstützung durch andereMenschen notwendig ist.

Sorgen Sie frühzeitig vor, damit Ihr Wille auch dann be-rücksichtigt wird, wenn Sie diesen nicht mehr selbst äußernkönnen! Das hilft auch den Personen, die in einem solchenFall wichtige Entscheidungen für Sie treffen müssen (z. B.nahestehende Angehörige, rechtliche Betreuer, Bevoll-mächtigte).

Welche Maßnahmen können Sie vorsorglich ergreifen?Entsprechende Mustervordrucke zur Gestaltung Ihrerrechtlichen Vorsorge stellt Ihnen die Stadt Bielefeld aufihrer Homepage (www.bielefeld.de – Betreuungsstelle)oder bei der städtischen Betreuungsstelle im Neuen Rat-haus kostenlos zur Verfügung.

6.1 RECHTLICHE BETREUUNG

6.1.1 BETREUUNGSVERFÜGUNG

Die schriftlich abgefasste Betreuungsverfügung ist dieVorbereitung zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuungper Gerichtsbeschluss.

Die Betreuungsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, ver-bindliche Vorschläge für die Person des rechtlichen Be-treuers zu machen. Diese Vorschläge müssen dann vomBetreuungsgericht respektiert werden, es sei denn, dievorgeschlagene Person ist für die Aufgaben des Betreuersungeeignet, z.B. weil sie im Ausland wohnt oder selbstnoch nicht volljährig ist. Sie können auch eine Personbenennen, die – sollte Ihre erste Wahl ausfallen – alterna-tiv in Betracht kommt.

Auch bei der Betreuungsverfügung können Sie angeben,welche Gewohnheiten, Wünsche und Vorstellungen res-pektiert werden sollen, z. B. ob Sie die Pflege zu Hauseoder in einem Pflegeheim wünschen, usw.

Wenn Sie dann betreuungsbedürftig werden sollten, istdas Betreuungsgericht gehalten, Ihren Wünschen zur Per-son des Betreuers zu entsprechen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beider Betreuungsstelle der Stadt Bielefeld, den BielefelderBetreuungsvereinen und bei Rechtsanwälten und Notaren.

6.1.2 EINRICHTUNG EINER RECHTLICHEN BETREUUNG

Wer durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in seinerkörperlichen oder geistigen Gesundheit eingeschränkt ist,ist häufig nicht mehr in der Lage, seine persönlichen Ange-legenheiten selbstständig zu regeln. Wenn auch Familien-angehörige, Bekannte oder bevollmächtigte Personensich um diese Angelegenheiten nicht in ausreichendemMaße kümmern können, kann eine rechtliche Betreuungeingerichtet werden. Das Betreuungsverfahren kanndurch eigenen schriftlichen Antrag – z. B. bei körperbehin-derten Menschen – oder durch eine schriftliche Betreu-ungsanregung beim zuständigen Amtsgericht erfolgen.

Das bedeutet, dass für eine volljährige Person ein rechtli-cher Vertreter (Betreuer) vom Amtsgericht Bielefeld be-stellt wird. Dieser kümmert sich dann um alle rechtlichenBelange, für die Hilfe erforderlich ist. Dabei bleiben dasSelbstbestimmungsrecht und die Geschäftsfähigkeit desBetreuten, sofern dieser einsichts- und einwilligungsfähigist, erhalten. Eine Entmündigung von Erwachsenen wiefrüher gibt es nicht mehr.

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Eine erforderliche Betreuung wird nur für die Aufgaben-kreise eingerichtet, bei denen der Betreuungsrichter einenbetreuungsrechtlichen Handlungsbedarf feststellt. Diesekönnen u. a. sein:

� Gesundheitsfürsorge inkl. der lfd. Sicherstellung dermedizinischen bzw. pflegerischen Maßnahmen

� Aufenthaltsbestimmung� Wohnungs- / Heimangelegenheiten� Vermögensangelegenheiten� Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherun-

gen und Leistungsträgern� Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen

und Anhalten der Post

Zum rechtlichen Betreuer kann ein geeigneter Familienan-gehöriger oder Bekannter bestellt werden. Wenn eine sol-che ehrenamtliche Person nicht zur Verfügung steht, kanndas Amtsgericht auch einen Berufsbetreuer oder familien-externen Ehrenamtlichen bestellen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelleder Stadt Bielefeld sowie die fünf in Bielefeld arbeitendenBetreuungsvereine bieten ein Beratungs- und Unterstüt-zungsangebot für volljährige betreuungsbedürftige Perso-nen, deren Angehörige sowie ehrenamtliche Betreuer undBerufsbetreuer bzw. Bevollmächtigte an. Nähere Auskünfteund Informationen zur rechtlichen Betreuung erhalten Siebei der

Stadt Bielefeld – Amt für soziale Leistungen – SozialamtÖrtliche Betreuungsbehörde/BetreuungsstelleNiederwall 23, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-2612E-Mail: [email protected]

und bei den Bielefelder Betreuungsvereinen. Adressenund Rufnummern erhalten Sie bei der städtischen Betreu-ungsstelle oder im Internet.

6.2 RECHTLICHE VORSORGE

6.2.1 VORSORGEVOLLMACHT

Wer nicht auf die Betreuerbestellung durch den Betreu-ungsrichter warten will oder Vorbehalte gegen die rechtli-che Vertretung per Gerichtsbeschluss hat, kann auchbereits in gesunden Tagen für den Fall der Betreuungsbe-dürftigkeit vorsorgen.

Die schriftliche Vorsorgevollmacht ist eine private Vorsor-gemaßnahme, mit der Sie für den Fall Ihrer Betreuungsbe-dürftigkeit eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevoll-mächtigten benennen und mit den entsprechenden Be-fugnissen ausstatten können. Die Stadt Bielefeld bietethierzu einen kostenlosen Mustervordruck an, der alle mög-lichen Aufgabenkreise anspricht. Von der Erstellung einerknappen Generalvollmacht wird abgeraten.

Bei der Errichtung einer schriftlichen Vorsorgevollmachtkönnen Sie dem Bevollmächtigten auch Anweisungengeben, z.B. welche Gewohnheiten, Wünsche und Vorstel-lungen von ihm respektiert werden sollen, ob die Pflege zuHause oder in einem Heim erfolgen soll, welches Alten-oder Pflegeheim Sie bevorzugen, usw.

Soweit eine Vorsorgevollmacht besteht, braucht für dieBereiche, für die sie gilt, vom Betreuungsgericht kein recht-licher Betreuer mehr bestellt werden, da Sie bereits selbstVorsorge getroffen haben. In begründeten und notwendi-gen Ausnahmefällen kann es trotzdem dazu kommen, dassdas Betreuungsgericht eingeschaltet wird.

Zu beachten ist auch, dass weder der Ehegatte noch dieKinder automatisch zur Vertretung des Betroffenen befugtsind. Auch Sie benötigen eine Legitimation, entweder inForm einer Betreuerbestellung durch das Betreuungsge-richt oder einer Vorsorgevollmacht.

6. VORSORGE TREFFEN

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6. VORSORGE TREFFEN

Die Vorsorgevollmacht sollte in jedem Fall schriftlich abge-fasst werden und handschriftlich unterschrieben sein. Nurso ist es später möglich, Inhalt und Umfang der Vollmachtklar abzugrenzen und nachzuhalten. Dabei ist zu beach-ten, dass Banken häufig nur Vollmachten auf eigenen Vor-drucken anerkennen. Für weitere ausführliche Auskünftewenden Sie sich an die Betreuungsstelle der Stadt Biele-feld, die Bielefelder Betreuungsvereine oder an Rechtsan-wälte und Notare.

6.2.2 PATIENTENVERFÜGUNG

Auf der gesetzlichen Grundlage des Patientenverfügungs-gesetzes regelt eine Patientenverfügung ab dem 1. Sep-tember 2009, wie man im Falle einer schweren Krankheitoder Behinderung behandelt werden möchte, wenn manzu einer eigenen Willensäußerung nicht mehr in der Lageist. Gerade wenn es um lebensverlängernde oder lebens-erhaltende Maßnahmen geht ist die schriftliche Patienten-verfügung von erheblicher Bedeutung. Die Patientenver-fügung gibt dem rechtlichen Vertreter (rechtlicher Be-treuer oder Bevollmächtigter) und dem behandelnden Arztnützliche Hinweise auf den Willen und die Wünsche desPatienten, die dieser bei seiner weiteren Therapieentschei-dung und Behandlung zu berücksichtigen hat.

Der behandelnde Arzt ist im Zusammenwirken mit Ihremrechtlichen Betreuer bzw. Ihrem Bevollmächtigtem ver-pflichtet, Ihren mutmaßlichen Willen zu erforschen, wennSie selbst nicht mehr in der Lage sind, diesen zu äußern. Dabei ist zu beachten, dass ggf. in einer Vorsorgevoll-macht getroffene Regelungen zur Gesundheitsvorsorgenicht ausreichend sind. So kann ein Behandlungsabbruchverbindlich nur angeordnet werden, wenn neben der Vor-sorgevollmacht auch eine Patientenverfügung besteht,die in einem solchen Fall einen Regelung vorsieht. Es wirddaher dringend empfohlen, neben einer Patientenverfü-gung auch eine umfassende Vorsorgevollmacht abzufas-

sen, da in der Vollmacht die Gesundheitsfürsorge umfas-send geregelt ist. Die Patientenverfügung ist also als„schriftliches Sprachrohr“ zur Kommunikation mit dembehandelnden Arzt zu verstehen, welches Ihren Willenverbindlich ausdrückt.

In Ihrer Patientenverfügung sollten Sie auch Ihre Wünsche,Hoffnungen und Wertvorstellungen zum Ausdruck bringen,damit sich der behandelnde Arzt ein klares Bild Ihrer Vor-stellungen machen kann und Ihre Patientenverfügung inIhrem Sinne interpretiert werden kann. Zusätzlich solltenSie eine Vorsorgevollmacht errichten und so eine Personbevollmächtigen, Ihren in der Patientenverfügung geäußer-ten Willen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal durch-zusetzen oder einen Wechsel des Arztes zu veranlassen.Diese Person sollte dann auch in der Patientenverfügungals Vertrauensperson benannt werden.

Eine Patientenverfügung zu verfassen ist nicht einfach. Siesollte immer individuell erstellt sein und mit Familienange-hörigen und auch dem Hausarzt ausführlich besprochenwerden. Diese können die Verfügung auch mitunterschrei-ben. Bereits vorformulierte Formulare zu verwenden, dieman nur noch unterschreiben muss, wird den individuellenBedürfnissen oft nicht gerecht. Die Betreuungsstelle derStadt Bielefeld hat zur Patientenverfügung einen Muster-vordruck erarbeitet. Es empfiehlt sich, die Patientenverfü-gung regelmäßig (etwa alle zwei Jahre) zu überprüfen, umzu kontrollieren, ob der Inhalt noch den aktuellen Wün-schen und Vorstellungen entspricht. Dieses wird mit einererneuten Unterschrift bestätigt. Nur so weiß der behan-delnde Arzt im Notfall, dass er den aktuellen Patientenwil-len vorliegen hat.

Hinweis: Achten Sie darauf, dass im Ernstfall Ihre Patien-tenverfügung, aber auch Ihre Vorsorgevollmacht, mög-lichst im Original, auffindbar sind. Ausführliche Informatio-nen erhalten Sie bei Rechtsanwälten und Notaren, sowiebei den Hospiz-Initiativen.

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6.2.3 GESUNDHEITSVOLLMACHT

Das Grundgesetz garantiert jedem Volljährigen das volleSelbstbestimmungsrecht. Sie können also im Rahmen be-stehender Gesetze über alle Sie betreffenden Angelegen-heiten selbst entscheiden und selbst bestimmen. SolltenSie aus persönlichen Gründen keine Bereitschaft haben,eine Vorsorgevollmacht (siehe oben) zu erteilen, bietetIhnen die Gesundheitsvollmacht die Möglichkeit, in IhrenGesundheitsangelegenheiten diesen Teilbereich verbind-lich zu regeln.

Mit einer Gesundheitsvollmacht bevollmächtigt eine Per-son (Vollmachtgeber) eine andere Person (Vollmachtneh-mer/Bevollmächtigter), im Fall einer bestimmten gesund-heitlichen Notsituation Aufgaben aus dem Bereich der Ge-sundheitsfürsorge für den Vollmachtgeber zu erledigen.Dies setzt ein unbedingtes und uneingeschränktes persön-liches Vertrauen voraus, da der Bevollmächtigte an Stelledes nicht mehr einwilligungs- bzw. entscheidungsfähigenVollmachtgebers entscheidet. Der Bevollmächtigte erhältdurch diese Vollmacht die Vertretungsmacht, Ihrem Willenu.a. bei behandelnden Ärzten, pflegenden Angehörigen,sozialen Dienstleistern der ambulanten bzw. stationärenPflege, ihrer Kranken- und Pflegekasse sowie ggfls. IhrerBeihilfe- bzw. sonstigen Versorgungsstelle Beachtung zuverschaffen und Regelungen zu ihrem Wohl und nachihren Wünschen zu vereinbaren bzw. durchzusetzen. DerBevollmächtigte entscheidet also in Gesundheitsfragen,wenn es hart auf hart kommt. Er erhält Einblick in Kranken-akten und Pflegedokumentationen. Bei Operationen kanner einwilligen oder er darf sie auch ablehnen und Alterna-tiven prüfen. Ihre Vertrauensperson ist somit Ihr Sprach-rohr, das mit dem Arzt oder einem anderen Dienstleisterdann Ihre gesundheitliche Situation bespricht und auch fürSie entscheidet.

Eine solche Vollmacht ist nicht nur im Falle altersbedingterBetreuung sinnvoll, sondern auch bei jungen Menschen,die beispielsweise durch einen Unfall in eine Lebenssitua-tion geraten können, in der sie entscheidungsunfähig sind.

Um eine Gesundheitsvollmacht rechtswirksam zu erteilen,muss der Vollmachtgeber geschäftsfähig sein – d. h. dieTragweite der Entscheidung erfassen können; natürlichmuss der Bevollmächtigte (Vollmachtnehmer) ebenfalls ge-schäftsfähig sein. Der Bevollmächtigte wird nur von Ihnenkontrolliert. Die Betreuungsstelle der Stadt Bielefeld hälteinen entsprechenden Mustervordruck zur Verfügung.

6. VORSORGE TREFFEN

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6.3 VORSORGE FÜR DEN TODESFALL TREFFEN

6.3.1 TESTAMENT

Wer sein Vermögen nach seinem Tod bestimmten Perso-nen oder Institutionen vermachen will, muss ein Testamentverfassen. Ansonsten wird der Nachlass gemäß der ge-setzlichen Erbfolge verteilt. Da es sich beim Erbrecht umeine komplizierte Angelegenheit handelt, ist es sinnvoll,sich Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notar zu holen. Die-ser kann auch aufzeigen, wie die gesetzliche Erbfolge imFall des Ratsuchenden aussieht.

Ein Testament muss nicht vor einem Notar erstellt werden,man kann es auch selbst verfassen und zuhause aufbe-wahren. Jedoch müssen dabei zwingend die folgendenMinimalkriterien erfüllen sein: Das Testament muss

� handschriftlich verfasst sein� ein Datum und die Unterschrift des Verfassers tragen.

Wenn ein Testament nicht mehr den persönlichen Vorstel-lungen entspricht, kann es jederzeit geändert oder wider-rufen werden. Bewahrt man das Testament bei sich zu-hause auf, sollten eventuell vorhandene frühere Versionenvernichtet werden. Das verhindert spätere Unklarheiten.

6.3.2 NOTFALL- BZW. DOKUMENTEN-MAPPE

Damit wichtige Unterlagen im Notfall schnell griffbereitsind, ist es sinnvoll, für den Notfall oder Todesfall eine per-sönliche Dokumentenmappe anzulegen. Darin enthaltensein sollten z.B. das Familienstammbuch, Sozialversiche-rungsunterlagen, Rentenbescheide, Wertpapiere, Spar-bücher, Versicherungspolicen, das Testament, Vorsorge-vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Eine Vertrauensperson solltedarüber informiert sein, wodiese Dokumentenmappeaufbewahrt wird, damit sieim Ernstfall schnell gefundenwerden kann.

6.3.3 BESTATTUNGSVORSORGE

Zur Regelung der persönlichen Vorstellung im eigenen To-desfall kann ein schriftlicher Bestattungsvorsorgevertragmit einem Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens ab-geschlossen werden. In diesem Vertrag kann u. a. Folgen-des geregelt werden:

� Bestattungsart und Ort der Grabstelle,� Sarg, Urne,� Gestaltung der Trauerfeier,� Grabpflege,� Grabmal, Grabinschrift.

Eine Möglichkeit ist z. B. das Angebot der DeutschenBestattungsvorsorge Treuhand AG mit ihrem Bestattungs-vorsorge-Treuhandvertrag. Nähere Informationen erhaltenSie bei den Bielefelder Bestattungsunternehmen oder imInternet.

6. VORSORGE TREFFEN

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© knipseline / PIXELIO

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Aufgrund der Lebensumstände in der Vergangenheit kannes sein, dass Menschen im Alter nur über geringe Einkünfteverfügen. Wenn auch Sie hiervon betroffen sind, scheuenSie sich bitte nicht, die Ihnen zustehenden finanziellen Hil-fen und Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. EinigeBeispiele finden Sie im folgenden:

7.1 SOZIALHILFE – IHR GUTES RECHT

Wer seinen Lebensunterhalt - wie z. B. Essen, Kleidung,Wohnung, Hausrat – nicht von seinem Einkommen undVermögen bestreiten kann, hat einen Rechtsanspruch aufHilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII(früher Bundessozialhilfegesetz).

Dies gilt – unabhängig von Ihrem Alter – auch dann, wennSie durch bestimmte Umstände oder Ereignisse wie z. B.Krankheit, drohende Behinderung oder Eintritt von Pflege-bedürftigkeit auf finanzielle Unterstützung angewiesensind.

Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt enthaltenden sogenannten „Regelsatz“ von derzeit 359 Euro, dieUnterkunfts- und Heizkosten sowie im Einzelfall weitereLeistungen.

Ob und welche Hilfe (z. B. laufende oder einmalige Geld-leistung) für Sie in Frage kommt, muss im Einzelnengeprüft werden.

Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nachrangige Leis-tungen, das heißt, eigenes Einkommen, zum Teil eigenesVermögen, Ansprüche gegen Dritte (z.B. Unterhaltsan-sprüche, Schenkungsrückforderungsansprüche, Ansprü-che aus einem Wohnrecht) sowie die Leistungen andererTräger (Krankenkasse, Pflegekasse, Wohngeldstelle) sindvorab zu berücksichtigen.

Auf Sozialhilfe besteht ein Anspruch, wenn die gesetzli-chen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Auskünfteerhalten Sie bei der

Stadt Bielefeld – Amt für soziale Leistungen – Sozialamt Abteilung „Wirtschaftliche Hilfen Soziales“Niederwall 23, 33602 Bielefeld Telefon: 0521/51-2965E-Mail: [email protected]

Informationen zur Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetz-buch XII erhalten Sie ab Seite 54.

7.2 GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG

Mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungsoll für ältere Menschen die Möglichkeit geschaffen wer-den, ihre berechtigten Ansprüche auf eine soziale Grund-sicherung geltend zu machen. Und dieses, ohne dabei be-fürchten zu müssen, dass ihre Kinder zu Unterhaltszahlun-gen herangezogen werden. Bei auf Dauer voll erwerbsge-minderten Menschen soll die Lebenssituation dauerhaftund deutlich verbessert werden. Anspruch auf Leistungender Grundsicherung haben Personen, die

� das 65. Lebensjahr vollendet haben oder� das 18. Lebensjahr vollendet haben, die voll erwerbsge-

mindert im Sinne der Rentenversicherung sind und beidenen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbs-minderung aufgehoben werden kann.

Werden die Leistungen der Grundsicherung beantragt, sosind das eigene Einkommen und Vermögen sowie das desnicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährtenanzugeben. Die Unterhaltspflicht von Kindern oder Elternsetzt erst ein, wenn deren jährliches Gesamteinkommen

7. GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN

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7. GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN

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mindestens 100.000 € beträgt. Dies führt dann allerdingszum Ausschluss der Leistung.

Grundsicherungsleistungen werden nur auf Antrag ge-währt. Weitere Informationen zur Grundsicherung erhaltenSie bei der Stadt Bielefeld

Stadt Bielefeld – Amt für soziale Leistungen – Sozialamt Abteilung „Wirtschaftliche Hilfen Soziales“Team GrundsicherungNiederwall 23, 33602 Bielefeld Telefon: 0521/51-5049Fax: 0521/51-8360E-Mail: [email protected]

7.3 WOHNGELD

Wohnen kostet viel Geld, oft zuviel für den, der nur ein ge-ringes Einkommen hat. Hier gewährt der Staat finanzielleHilfe, das Wohngeld. Das Wohngeld hat die Aufgabe, einangemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaft-lich zu sichern. Diesen Zuschuss gibt es als

� Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder einesZimmers,

� Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimesoder einer Eigentumswohnung.

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von

� der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglie-der,

� der Höhe des anrechenbaren Familieneinkommensund

� der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Be-lastung.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Sie erhalten dasWohngeld frühestens ab Ersten des Monats, in dem derAntrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Den Wohn-geldantrag stellen Sie bei der zuständigen Wohngeldstelleder Stadt Bielefeld.

Stadt Bielefeld – Amt für soziale Leistungen – Sozialamt Abteilung „Wohnungshilfen und soziale Leistungen“Niederwall 23, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-2154

7.4 HILFEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Behinderte Menschen haben ein Recht auf selbstbestimm-te Teilhabe und auf Gleichstellung in allen gesellschaftli-chen Bereichen.

Wer an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Be-hinderung leidet oder von Behinderung bedroht ist, hat einRecht auf Hilfe. Je nach Art der Behinderung können eineVielzahl von Trägern (u.a. Krankenkasse, Rentenversiche-rung, Arbeitsverwaltung) und auch Leistungen in Fragekommen. Je nach Einzelfall kommen medizinische oderberufsfördernde Leistungen, finanzielle Hilfen und Ver-günstigungen sowie Leistungen zur sozialen Eingliederungin Betracht.

Für alle Fragen rund um das Thema Ihrer Behinderungbzw. der Behinderung von Angehörigen können Sie sich andie Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen derStadt Bielefeld wenden.

Aufgabe der Beratungsstelle ist es, behinderten Menschenoder ihren Angehörigen Informationen über mögliche Hil-fen und Unterstützungen sowie über Nachteilsausgleiche

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zu geben. Auf Wunsch werden auch Kontakte zu Be-hörden, Rehabilitationsträgern, Vereinen etc. hergestellt.Antragsformulare zur Feststellung einer Schwerbehinde-rung und auf Blindengeld und auf Hilfen für hochgradigSehbehinderte sind hier ebenfalls erhältlich.

Stadt Bielefeld – Amt für soziale Leistungen – Sozialamt Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen Niederwall 23 , 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-5051E-mail: [email protected]

Bei Fragen zum behindertengerechten Wohnen oder derAnpassung der Wohnung an eine eingetretene Behinde-rung berät Sie die Wohnberatung (s. Seite 27).

7.5 SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS

Seit dem 1. Januar 2008 gehört es zu den Aufgaben derStadt Bielefeld, die Anträge von Bürgerinnen und Bürgernzur Feststellung einer Schwerbehinderung zu bearbeiten.Nach einem hierzu festgelegten Verfahren wird ein Schwer-behindertenausweis ausgestellt, der

� den Grad der festgestellten Behinderung und� die Besonderheit der jeweiligen Beeinträchtigung durch

so genannte Merkzeichen dokumentiert. Merkzeichensind zum Beispiel „G“ = erhebliche Gehbehinderung,„aG“ = außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl” =Blindheit, „Gl” = Gehörlos oder „B“ = Begleitung.

Aus der festgestellten Behinderung (Grad und Merkzei-chen) ergeben sich die so genannten Nachteilsausgleiche,das heißt Ansprüche auf unterschiedliche Leistungen,Vergünstigungen oder Hilfen wie zum Beispiel

� Vergünstigungen / Freifahrten bei Bus und Bahn� Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer� Sonderparkerlaubnis� Freibeträge bei der Lohn- und Einkommenssteuer so-

wie bei der Berechnung des Wohngeldes

Der Schwerbehindertenausweis ist unbefristet gültig. Jenach Art der Behinderung kann jedoch eine Nachprüfungerforderlich sein. Dann wird ein befristeter Schwerbehin-dertenausweis ausgestellt.

Weitere Auskünfte zum Schwerbehindertenausweis, wiezum Beispiel zu den Anspruchsvoraussetzungen und denVergünstigungen, die Ihnen gewährt werden, erhalten Siebei der Stadt Bielefeld.

Stadt Bielefeld – Amt für soziale Leistungen – Sozialamt Abteilung „Senioren und Menschen mit Behinderungen“Niederwall 23, 33602 Bielefeld Telefon: 0521/51-5996 und 0521/51-5980E-Mail: [email protected]

7.6 SERVICESTELLEN FÜR REHABILITATION

„Rehabilitation“ bedeutet dem Wortsinn nach die Wieder-herstellung der Gesundheit bzw. von Fähigkeiten, um denAlltag wieder meistern zu können.

Die Servicestellen für Rehabilitation bieten Behindertenund von Behinderung bedrohten Menschen Auskunft undBeratung bei allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabeam Leben in der Gesellschaft. Sie übernehmen z.B. eine„Lotsenfunktion“ bei der Frage, an welchen Träger mansich wenden muss, um eine Rehabilitationsleistung oder -maßnahme zu beantragen. Die Mitarbeiter der Servicestel-

7. GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN

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len erläutern dabei nicht nur den konkreten Sachverhalt(insbesondere hinsichtlich des Verfahrensablaufs), sondernsie vermitteln direkt an die richtigen Ansprechpartner (z.B.Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeit plus)bzw. helfen bei der konkreten Antragstellung.

Sie finden die Servicestelle für Rehabilitation an folgendenStandorten:

AOK NordWestOelmühlenstr. 57-59, 33604 Bielefeld Telefon: 0521/598269E-Mail: [email protected]

Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung WestfalenBahnhofstr. 28, 33602 BielefeldTelefon: 0521/5254-0, -309, -310 E-Mail : [email protected]

Stadt BielefeldBeratungsstelle für Menschen mit BehinderungenNiederwall 23, 33602 BielefeldTelefon: 0521/51-5051E-Mail: [email protected]

7.7 LEISTUNGEN DER KRANKENKASSE

Unter bestimmten Voraussetzungen können Versichertevon Ihrer Krankenkasse ambulante Pflegeleistungen er-halten. Dabei lassen sich im Wesentlichen vier Bereicheunterscheiden:

� Grundpflege, Behandlungspflege, psychiatrische Be-handlungspflege und Haushaltshilfe.

Diese Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Allerdings istder konkrete Umfang der bewilligten Leistungen vonKasse zu Kasse unterschiedlich geregelt.

Häusliche Krankenpflege (Grund- und Behandlungspflege)

Jeder Versicherte einer Krankenkasse kann neben den ärzt-lichen Leistungen eine Häusliche Krankenpflege erhalten,wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist. Es muss eineakute, behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegen.

Ein Arzt muss eine Verordnung auf häusliche Kranken-pflege ausstellen, die in der Regel durch den ausführen-den Pflegedienst bei der Krankenkasse eingereicht wird.Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Pflegeübernehmen.

Grundpflege

Leistungen der Grundpflege werden nur dann gewährt,wenn dadurch Krankenhauspflege verkürzt oder vermiedenwird und wenn der Patient keine Leistungen der Pflegever-sicherung erhält. Nach einer entsprechenden Bescheini-gung durch den behandelnden Arzt überprüft die Kranken-kasse, ob eine Verkürzung oder Vermeidung der Kranken-hauspflege gegeben ist. Mit der Grundpflege muss der

7. GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN

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© Rainer Sturm / PIXELIO

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7. GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN

Arzt auch mindestens eine medizinische Behandlungs-pflege verordnen.

Grund- und Behandlungspflege können längstens bis zuvier Wochen je Krankheitsfall bewilligt werden. Nur in Aus-nahmefällen kann von dieser Vorgabe abgewichen undeine längerer Leistungsbezug genehmigt werden.

Von den Krankenkassen wird die Grundpflege in Form vonEinsätzen bewilligt. Die Anzahl der notwendigen Einsätzepro Tag legt der Arzt in seiner Verordnung fest. Beschei-nigt der behandelnde Arzt die Notwendigkeit einer haus-wirtschaftlichen Versorgung, so kann die Krankenkassediese einmal pro Tag zusätzlich genehmigen.

Behandlungspflege

Auch die Behandlungspflege erfolgtnach Verordnung durch den Arzt. Sieumfasst ausschließlich solche medizi-nischen Hilfeleistungen, die nicht vomArzt selber erbracht werden, die aberzur Sicherung der ärztlichen Behand-lung erforderlich sind. Behandlungs-pflege wird unter der Voraussetzunggewährt, dass weder der Versicherte noch eine im Haus-halt lebende Person diese Leistungen erbringen kann.

Als Behandlungspflege kommen z.B. die Gabe von Medika-menten, Injektionen, Katheterisierung, Einläufe, Verbändeoder die Versorgung von Druckgeschwüren (Dekubitus) inBetracht. Welche medizinischen Behandlungspflegen ver-ordnungsfähig sind, wird in einem speziellen Leistungska-talog festgelegt. Ihr Hausarzt, Ihr Pflegedienst oder IhreKrankenkasse sind über die verordnungsfähigen Leistun-gen informiert. Fragen Sie deshalb nach, ob und welcheLeistungen der Behandlungspflege für Sie in Frage kom-men und notwendig sind.

Leistungen der Behandlungspflege können Sie sowohlzusätzlich zu Leistungen der Pflegekasse erhalten als auchohne in die Pflegeversicherung eingestuft worden zu sein.

Psychiatrische Behandlungspflege

Menschen mit einer psychischen Erkrankung können vonder Krankenkasse ambulante psychiatrische Behandlungs-pflege erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass von einemFacharzt für Psychiatrie/Neurologie eine entsprechendeVerordnung ausgestellt wurde. Nur in Ausnahmefällen istdie Verordnung durch einen Allgemeinmediziner möglich.

Psychiatrische Hauskrankenpflege kommt nur noch beibestimmten festgelegten Diagnosen in Betracht, z. B.wenn Fähigkeitsstörungen in einem solchen Maß vorlie-gen, dass das Leben im Alltag nicht mehr bewältigt wer-den kann. Weitere Voraussetzungen sind

� dass eine Behandlung nur durch Medikamente nichtausreichend ist,

� dass der Versicherte über eine ausreichende Behand-lungsfähigkeit verfügt und

� dass durch die verordneten Maßnahmen die Krankheitpositiv beeinflusst werden kann.

Bestandteil der Verordnung ist der vom Arzt erstellte Be-handlungsplan, der die Fähigkeitsstörungen, die Zielset-zung der Behandlung und die Behandlungsschritte be-schreibt. Pro Woche können maximal 14 Einsätze verord-net werden. Psychiatrische Behandlungspflege kannlängstens für vier Monate bewilligt werden.

Hauhaltshilfe

Krankenkassen zahlen für ihre Versicherten auf jeden FallHaushaltshilfe („Familienpflege“), wenn diese wegen Kran-

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© Claudia Hautumm /PIXELIO

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kenhausaufenthalt oder Kuren (Rehabilitationskuren, Vor-sorgekuren, Mütterkuren etc.) den Haushalt nicht mehrweiter führen können und mindestens ein Kind unter 12Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.

Je nach Satzung zahlen die Krankenkassen auch dannHaushaltshilfe, wenn die haushaltsführende Person zwarzu Hause ist und kein Kind im Haushalt lebt, aufgrund einerErkrankung der Haushalt aber nicht geführt werden kann.Häufig kommt dies nach Krankenhausaufenthalten vor,wenn der Kranke seinen Haushalt noch nicht wieder ver-sorgen kann. Zusätzlich kann wegen einer akuten Erkran-kung häusliche Krankenpflege notwendig sein (siehe Seite87 – Grund- und Behandlungspflege).

Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Haus-haltshilfe ist, dass niemand im Haushalt lebt, der die Haus-haltsführung übernehmen kann (z.B. wegen Berufstätig-keit, Ausbildung oder eigener Gebrechlichkeit).

Da die Bewilligungspraxis von Kasse zu Kasse verschie-den ist, sollten Sie im Bedarfsfall auf jeden Fall bei Ihrer

Krankenklasse nachfragen. Zur Beantragung der Leistungist ein Attest des behandelnden Arztes erforderlich. Das At-test muss Aussagen zu Diagnose, zum Zeitraum und zumUmfang beinhalten.

Zuzahlung für häusliche Krankenpflege

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Leistungender häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe, sowerden Zuzahlungen in Höhe von 10 % der Kosten der ver-ordneten häuslichen Krankenpflege und 10 Euro pro Ver-ordnung von der Krankenkasse berechnet. Der gesamteBetrag wird von der Krankenkasse in Rechnung gestellt.

Die Zuzahlungspflicht für häusliche Krankenpflege undHaushaltshilfe ist auf maximal 28 Tage im Jahr begrenzt.Werden die Leistungen länger als 28 Tage in Anspruchgenommen, so sind Sie für den Rest des Jahres von wei-teren Zuzahlungen befreit. Dies gilt allerdings nicht für dieVerordnungsgebühr von jeweils 10 Euro. Diese mussunabhängig von der Dauer der Inanspruchnahme immergezahlt werden.

Befreiung von den Zuzahlungen

Eine allgemeine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistun-gen der Krankenkasse gibt es nicht mehr. Allerdings wirddie Zuzahlung im Rahmen einer Überforderungsklauselauf maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens begrenzt.Für schwerwiegend chronisch Kranke ist die Belastungs-grenze halbiert, beträgt also nur 1 % des Bruttoeinkom-mens. Die Befreiung von den Zuzahlungen müssen Sie beider Krankenkasse beantragen. Sammeln Sie also alle Be-lege sämtlicher Zuzahlungen und gehen Sie mit diesen zuIhrer Krankenkasse, wenn die Belastungsgrenze erreichtist. Für den Rest des Jahres bekommen Sie dann eine Be-freiung von allen Zuzahlungen ausgestellt.

7. GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN

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Die Hospizbewegung – Begleitung fürschwerstkranke und sterbende Menschen

Hospiz bedeutet soviel wie Gastfreundschaft, Herberge.Im Mittelalter wurden hier Pilger aufgenommen, um ihnenStärke und Kraft für den weiteren Weg zu geben.

Die heutige Hospizbewegung bemüht sich, diese alte Tra-dition im mitmenschlichen Umgang mit Schwerstkrankenund Sterbenden wieder zu leben. Ein wesentliches Ziel derHospizbewegung ist es, Menschen in der letzten Lebens-phase Aufmerksamkeit und Zeit zukommen zu lassen,aber auch konkrete medizinische und pflegerische Hilfe zuermöglichen.

Die Würde eines jeden Menschen und seine Einzigartigkeitwerden geachtet, seine Eigenständigkeit und Selbstbestim-mung werden respektiert und unterstützt. Jeder Menscherfährt Wertschätzung und respektvolle Zuwendung.

Vorrangiges Ziel ist es, Menschen in ihrem Wunsch zuunterstützen, ihre letzte Lebensphase in vertrauter Umge-bung zu verbringen, möglichst schmerzfrei, bewusst undselbstbestimmt. Darüber hinaus soll dazu beigetragenwerden, dass Sterben, Tod und Trauer wieder als wichtigeBestandteile des Lebens verstanden werden. Wichtig ist,dass die Menschen dabei unterstützt werden, sich mitdem Sterben auseinander zu setzen, denn Sterben istLeben bis zuletzt.

In Bielefeld ist aus dem Engagement von Bürgern undBürgerinnen dieser Stadt das Versorgungsnetz der Hos-pizarbeit entstanden. Ihm angeschlossen sind gemeinde-nahe Hospizinitiativen und Hospizdienste, die ambulant imgesamten Stadtgebiet tätig sind, die Hospizarbeit in Klini-ken und Pflegeeinrichtungen, ein stationäres Hospiz undeine Palliativstation.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospizbewegungarbeiten meist ehrenamtlich, sie orientieren sich an christ-lichen Wertvorstellungen und einem ganzheitlichen Men-schenbild, sind aber konfessionsunabhängig. Sie unter-stützen durch Beratung und Information, durch Gesprä-che, Begleitung, Zuwendung und die zeitweilige Entlas-tung der Angehörigen. Die Einhaltung der Schweigepflichtist ihnen ebenso selbstverständlich wie die enge Zusam-menarbeit mit Ärzten, Pflegediensten und Seelsorgern.

Ambulante Begleitung durch Hospizinitiativenund -dienste:

Einfach da sein und zuhören, aber auch reden und helfen.Die Hospizinitiativen bieten vielfältige Dienste an, wie z.B.

� regelmäßige Besuche und Krankenwachen (egal ob zuHause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim)

� Information und Beratung bei allen Fragen, die die letzteLebensphase eines Menschen betreffen

� Vermittlung von Ansprechpartnern zur Schmerztherapie� Unterstützung bei der Organisation des Alltags

Neben der Begleitung der Sterbenden selbst wollen dieHospizinitiativen selbstverständlich auch den Angehörigenin der Zeit des Abschieds und der Trauer zur Seite stehen.

Hospiz e.V. BethelBethelweg 39, 33617 Bielefeld Telefon: 0521/1444244

Hospizarbeit im Ev. Johanneswerk e.V.Schildescher Str. 101, 33611 BielefeldTelefon: 0521/8012662 oder 0521/8012660

Hospizgruppe der Ev.-luth. StiftskirchengemeindeSchildescheJohannisstr. 13, 33611 BielefeldTelefon: 0521/886023

8. HOSPIZARBEIT UND PALLIATIVVERSORGUNG

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Partner

der

Deutsche

Bestattungsvorsorge

Treuhand AG

Bestattungen

Rat und Hilfe im Trauerfall

Vorsorgeregelung zu Lebzeiten

Sie erreichen uns jederzeit!

Würdevoll Abschied nehmen

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8. HOSPIZARBEIT UND PALLIATIVVERSORGUNG

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Hospizarbeit im Bielefelder SüdenAuf der Schanze 3, 33647 BielefeldTelefon: 0521/55756644

Lukashospizgruppe der Zionsgemeinde BethelMeersburger Str. 25, 33659 BielefeldTelefon: 0521/1447422 oder 0521/494637

Hospizgruppe Haus ElimSemmelweisweg 3, 33689 BielefeldTelefon: 0521/1441464 oder 0521/1441934

Stationäres Hospiz

Neben der ambulanten Beglei-tung Schwerkranker und Sterben-der durch Hospizinitiativen und -dienste wurde 1998 das statio-näre Hospiz „Haus Zuversicht“ inTrägerschaft der von Bodel-schwinghschen Stiftungen Betheleröffnet, um Menschen ein wür-devolles Sterben zu ermöglichen.

Das Haus Zuversicht bietet Menschen, die in Krankenhäu-sern nicht mehr geheilt werden können und bei denen eineVersorgung zuhause aus unterschiedlichen Gründen nichtmöglich ist, Beratung, umfassende Pflege, Betreuung undBegleitung an. Durch gute Schmerztherapie und ganzheitli-che Pflege wird den Menschen, die im Haus Zuversicht zuGast sind, eine Steigerung der Lebensqualität zuteil. Eben-falls stehen die Mitarbeitenden den Angehörigen zur Seite.Für die Aufnahme in das stationäre Hospiz können sich be-troffene Menschen selbst, ihre Angehörigen, behandelndeÄrzte, der Sozialdienst eines Krankenhauses oder ein Pfle-gedienst direkt an das Haus Zuversicht wenden.

Der tägliche Pflegesatz für den Aufenthalt eines Gastes imStationären Hospiz wird anteilig von dem Träger, dergesetzlichen Krankenkasse, ggf. der Pflegekasse (je nachPflegeeinstufung) und durch einen Eigenanteil finanziert.

Stationäres Hospiz Haus ZuversichtBethelweg 25, 33617 BielefeldTelefon: 0521/1446180

Palliativversorgung

Die Palliativ- oder Schmerzmedizin verfolgt das Ziel, fürdie verbleibende Lebenszeit eines Patienten eine maximalmögliche Lebensqualität zu ermöglichen. Von daher stehtnicht mehr die Erkrankung selbst im Vordergrund, son-dern die Kontrolle von akuten Beschwerden und die Be-handlung von Krankheitssymptomen wie z.B. Schmerzenoder Atemnot. Die Übergänge zwischen z.B. einer Krebs-behandlung mit dem Ziel einer Heilung und einer palliativ-medizinischen Behandlung sind oftmals fließend und kön-nen kurzfristig ineinander übergehen.

Soll die palliative Pflege eines Angehörigen zu Hause durch-geführt werden, kann ein ambulanter Palliativfachpflege-dienst bei dieser Aufgabe unterstützen. Welche Möglich-keiten es im Einzelnen gibt, besprechen Sie am besten mitden behandelnden Ärzten im Krankenhaus, Ihrem Haus-arzt und Vertretern des ambulanten Fachpflegedienstes.

Ambulante Palliativ-FachpflegediensteBonitas GmbH & Co.KGElbeallee 76-78, 33689 BielefeldTelefon: 05205/6995

Bethel ambulantDeckertstr.81, 33617 BielefeldTelefon: 0800/2628526

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Diakoniestation PalliativpflegeSchildescher Str.103 F, 33611 BielefeldTelefon: 0521/40076893

Sollte die Pflege zu Hause nicht möglich sein, so kann derHausarzt oder der behandelnde Arzt im Krankenhaus dieÜberweisung zu einer stationären Palliativversorgung ver-anlassen. Dort werden Pflegebedürftige von einem Teamaus Ärzten, Krankenpflegern, Seelsorgern, Sozialarbeitern,Physiotherapeuten, Hospizmitarbeitenden und Diätassis-tenten Rund-um-die-Uhr kompetent behandelt und kön-nen selbstbestimmt, schmerz- und beschwerdefrei leben.

Stationäre PalliativversorgungPalliativstation im Ev. Krankenhaus Bielefeld am Standort JohannesstiftSchildescher Str. 99, 33611 BielefeldTelefon: 0521/77275764

Das PalliativNetz Bielefeld

Die Palliativversorgung kümmert sich ganzheitlich um Pa-tienten mit einer weit fortgeschrittenen oder nicht heilba-ren Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Dabeisollen die Erhaltung der bestmöglichen Lebensqualitätsowie die Würde des Betroffenen an erster Stelle stehen.

Bei allen Fragen rund um die Palliativversorgung könnenBetroffene oder Angehörige durch den Verein PalliativnetzBielefeld e.V. Hilfe erhalten. Vorrangiges Ziel des Vereinsist, dass schwerstkranke Menschen in ihrer häuslichenUmgebung würdevoll sterben können. Dabei steht die Zu-sammenarbeit aller beteiligten Disziplinen (Hausärzte, spe-zialisierte Pflegedienste, Krankenhäuser, Hospizgruppen)im Vordergrund.

Das Palliativnetz Bielefeld bietet Betroffenen, Angehörigenund Freunden eine zentrale Koordinationsstelle, welcheumfassend berät und individuelle Hilfeangebote im häus-lichen Bereich organisiert. Diese Koordination ist ein wich-tiger Baustein, um Menschen in allen Lebensbereichen aufeinem fachlich hohen Niveau zu betreuen. Eine 24-Stun-den-Rufbereitschaft sichert die ständige Erreichbarkeitund entlastet damit auch die Angehörigen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

PalliativNetz Bielefeld e.V.Deckertstraße 80, 33617 Bielefeld

24-Stunden-Telefonhotline: 0151/23002019E-mail: [email protected]: www.palliativnetz-bielefeld.de

www.bi-care.de

Auf Initiative der in Bielefeld ansässigen Junker-Stiftungist eine Informationsplattform im Internet aufgebaut wor-den, welche spezifische Informationen liefert. Diese sollender Verbesserung der Pflegesituation schwerkranker Men-schen in Bielefeld dienen. Unter www.bi-care.de findenPflegebedürftige und ihre Angehörigen schnell und ein-fach Hilfe. Hier finden Sie

� wichtige Notfallnummern� umfassende Informationen rund um die Themen Pflege,

Palliativversorgung, Unterstützung pflegender Angehö-riger und Betreuung durch die Bielefelder Hospizinitia-tiven

� ständig aktuelle Informationen

8. HOSPIZARBEIT UND PALLIATIVVERSORGUNG

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9.1 ALTERSKRANKHEITEN

Ältere Menschen unterscheiden sich in ihrer Gesundheitund in ihren Bedürfnissen von jüngeren Menschen. EinSpezialgebiet der Medizin ist die „Geriatrie“, bei der dieBehandlung von Alterskrankheiten im Mittelpunkt steht.Der geriatrische – nicht immer alte – Patient leidet meist anmehreren Krankheiten, die sich gegenseitig beeinflussenkönnen und muss oftmals mehrere Medikamente gleich-zeitig einnehmen. Kennzeichnend für die Geriatrie ist dieZusammenarbeit von Ärzten, Pflegepersonal, Physiothera-peuten, Logopäden und weiteren Berufsgruppen. Im Vor-dergrund der Behandlung steht dabei, dass die Erkrank-ten so weit es geht wieder selbständig leben können.

In folgenden Einrichtungen steht die Behandlung vonAlterskrankheiten im Mittelpunkt:

Ev. Krankenhaus Bielefeld – Zentrum für AltersmedizinHaus Gilead IBurgsteig 13, 33617 Bielefeld Telefon: 0521/772700

Ev. Krankenhaus Bielefeld im JohannesstiftSchildescher Str. 99, 33611 BielefeldTelefon: 0521/772702

Ev. Krankenhaus Bielefeld – Geriatrische TagesklinikSchildescher Str. 99, 33611 BielefeldTelefon: 0521/77275710

Städt. Kliniken Bielefeld – Klinikum MitteAlterstraumatologieTeutoburger Str. 50, 33604 BielefeldTelefon: 0521/5813113

Städt. Kliniken Bielefeld – Klinikum Rosenhöhe Klinik für Altersheilkunde (Geriatrie) An der Rosenhöhe 27, 33647 BielefeldTelefon: 0521/9438701

9.2 ANGEBOTE FÜR MENSCHEN MIT ZUWANDERUNGSGESCHICHTE

In Zukunft wird es nicht nur immer mehr ältere Menschengeben, auch die Zahl von älteren Menschen mit Migrati-onshintergrund wird sich in den nächsten Jahren erheb-lich erhöhen. Diese Menschen haben zumeist einen Groß-teil ihres Lebens in Deutschland verbracht und wollen hiernun ihren Lebensabend verbringen. Damit verbunden istdann die Frage, wie das Alter und Altern im Einwanderungs-land zufrieden stellend gestaltet werden kann. Unterstüt-zung und Hilfestellungen bieten hier u.a. die Wohlfahrts-verbände (siehe Seite 97), in dem besondere Angebote fürältere Menschen mit Migrationshintergrund vorgehaltenwerden wie z.B. Sozialberatung, Seniorentreffs und Fit-nessgruppen, internationale Kochgruppen oder ein Nach-barschaftsfrühstück. Die Bielefelder Gemeinnützige Woh-nungsbaugesellschaft hält in Brackwede ein speziellesWohnangebot für altere Migrantinnen und Migranten mitinsgesamt 12 barrierefreien Wohnungen vor.

Internationales ZentrumAugust-Bebel-Str. 74, 33602 BielefeldTelefon: 0521/3292005

Alte SüdschuleSüdring 48, 33647 BielefeldTelefon: 0521/431022E-Mail: [email protected]

Hausgemeinschaft Düsseldorfer/Rostocker StraßeRostocker Str. 27a, 33647 BieelfeldTelefon: 0521/88105

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9. WISSENSWERTES VON A–Z

9.3 BERATUNG UND HILFE

9.3.1 WOHLFAHRTS- UND SOZIALVERBÄNDE

Die örtlichen Wohlfahrtsverbände und weitere Organisa-tionen engagieren sich in vielen Bereichen der sozialen Ar-beit. Sie bieten u.a. ein umfangreiches Netz an Hilfen undBeratung zu den unterschiedlichsten Problemen, insbeson-dere auch für ältere Menschen. Rat und Hilfe sind dabei un-abhängig von einer Mitgliedschaft oder der Religionszuge-hörigkeit. Nähere Auskünfte über das komplette Leistungs-angebot erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Verbänden.

Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband BielefeldMercatorstr. 10, 33602 BielefeldTelefon: 0521/520890E-Mail: [email protected]: www.awo-bielefeld.de

Caritasverband für das Dekanat Bielefeld e.V.Turnerstr. 4, 33602 BielefeldTelefon: 0521/96190Internet: www.caritas-bielefeld.de

Deutscher Paritätischer WohlfahrtsverbandStapenhorststr. 5, 33615 BielefeldTelefon: 0521/9640660E-Mail: [email protected]: www.der-paritaetische.de

Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Bielefeld e.V.August-Bebel-Str. 8, 33602 BielefeldTelefon: 0521/529980E-Mail: [email protected]: www.drk-bielefeld.de

DiakonieVerband BrackwedeKirchweg 10, 33647 BielefeldTelefon: 0521/9423916E-Mail: [email protected]: www.diakonie-bielefeld.de

Evangelischer Gemeindedienst – Innere Mission Bielefeld e.V.Schildescher Str. 101, 33611 BielefeldTelefon: 0521/80103Internet: www.johanneswerk.de

Arbeiterwohlfahrt – Bezirksverband Ostwestfalen-LippeDetmolder Str. 280, 33605 BielefeldTelefon: 0521/92160E-Mail: [email protected]: www.awo-owl.de

Ev. Johanneswerk e.V.Schildescher Str. 101, 33611 BielefeldTelefon: 0521/80101Internet: www.johanneswerk.de

v. Bodelschwinghsche Stiftungen BethelKönigsweg 1, 33617 BielefeldTelefon: 0521/14400Internet: www.bethel.de

Seniorenservice AWO OWL, Telefonhotline zur SeniorenberatungDetmolder Str. 280, 33605 BielefeldTelefon: 0521/9216265Hotline-Nr.: 0180/5296777E-Mail: [email protected]: www.seniorenservice-awo-owl.de

Sozialverband Deutschland e.V. – BielefeldWilhelmstr.1b , 33602 BielefeldTelefon: 0521/60864E-mail: [email protected]: www.sozialverband-bielefeld.de

Sozialverband VdK BielefeldStieghorster Str.60, 33605 BielefeldTelefon: 0521/60609 E-Mail: [email protected]: www.vdk.de/kv-bielefeld

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9.3.2 VERBRAUCHERZENTRALE NORDRHEIN-WESTFALEN

Die Verbraucherzentrale NRW ist ein eingetragener Verein(e.V.), an den sich Ratsuchende telefonisch, persönlichoder per E-Mail wenden können. Die Entgelte für die Bera-tung berechnen sich je nach Thema und Beratungsum-fang. Ziel der Verbraucherzentrale ist es, die Verbraucherin Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu bera-ten, zu unterstützen und rechtlichen Beistand zu leisten.Beraten wird beispielsweise zu den Themen Kaufrecht,Werkvertragsrecht (Handwerkerleistungen), Schuldner-beratung, Banken, Geldanlage, Auswahl von Versicherun-gen, Patientenrecht sowie Umwelt, Ernährung, Haushaltoder Freizeit. Die Verbraucherzentrale hat als einzigeOrganisation in Deutschland das Recht zur außergericht-lichen Selbstbesorgung und kann so im Rahmen ihresAufgabenkreises neben Rechtsanwälten die Verbraucheraußergerichtlich beraten und vertreten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der

Verbraucherzentrale NRW – Beratungsstelle BielefeldHerforder Straße 33 (am Willy-Brandt-Platz), 33602 BielefeldTelefon: 0521/66936Fax: 0521/60266

9.4 DEMENZ-SERVICEZENTRUM NORDRHEIN-WESTFALEN

Schätzungen zufolge leben in Bielefeld derzeit zwischen4.040 und 6.060 Menschen mit Demenz. Bei älteren Men-schen handelt es sich meist um die Demenz vom Alzhei-mer Typ. Die meisten Demenzkranken werden zu Hausevon ihren Angehörigen gepflegt und betreut.

Mehr als andere Erkrankungen konfrontiert die DemenzBetroffene und Angehörige mit Veränderungen, die vorallem das Verhalten und die Persönlichkeit betreffen. DerVerlust von besonderen geistigen Fähigkeiten führt dazu,dass Demenzkranke sich im Alltag nicht mehr zurechtfin-den. Sie durchschauen ihr eigenes Handeln nicht mehroder vergessen, was sie Minuten vorher gesagt oder getanhaben. Für Angehörige stellt das eine große Herausforde-rung dar. Sie haben pflegerische Aufgaben zu leisten, fürdie sie nicht ausgebildet worden sind. Schließlich müssensie Abschied nehmen von einem geliebten Menschen.Dieser Belastung kann auf Dauer niemand ohne Unterstüt-zung und Entlastung standhalten. Kostenlose Hilfe, Un-terstützung und Beratung zum Thema Demenz bietet das

DEMENZ-SERVICEZENTRUM Nordrhein-WestfalenRegion Ostwestfalen-Lippe AWO-Bezirksverband OWL e. V.Detmolder Straße 280, 33605 BielefeldTelefon: 0521/9216456E-Mail: [email protected]

9.5 GERONTOPSYCHIATRIE

Im Alter können psychische Veränderungen zu einer be-sonderen Herausforderung für Patienten und deren Ange-hörige werden. Angststörungen, Depressionen, Gedächt-nis- und Orientierungsstörungen aber auch Demenzerkran-kungen sind Beispiele solcher gerade im Alter häufig anzu-treffenden Beeinträchtigungen. Dabei sind die Ursachenpsychiatrischer Störungen besonders vielfältig. Neben kör-perlichen Erkrankungen spielen altersbedingte Verände-rungen aber auch psychische Belastungen wie der Verlustnahe stehender Personen oder Einsamkeit eine große Rolle.Wer an einer psychischen Beeinträchtigung leidet, solltesich nicht damit abfinden, sondern Beratung und Hilfe su-chen.

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Die Abteilung Gerontopsychiatrie des Ev. KrankenhausBielefeld richtet ihr Angebot auf Seniorinnen und Seniorenüber 65 Jahre mit psychischen Erkrankungen aus. Nebender Akutversorgung gibt es mehrere Schwerpunktberei-che wie z.B. Depression und Angst im Alter oder Gedächt-nisstörungen und Abbau geistiger Leistungsfähigkeit. AmAnfang einer jeden Behandlung steht zunächst einmaleine umfangreiche Diagnostik zur Ergründung von Ursa-chen und Einflussfaktoren der Erkrankung. Daher bietetdas Ev. Krankenhaus Bielefeld eine Gedächtnis-Sprech-stunde an,welche durch verschiedenste Untersuchungenklärt, ob es sich beim Nachlassen der geistigen Fähigkei-ten um einen fortschreitenden Gedächtnisverlust wie etwabei der Alzheimerdemenz handeln könnte. Für die weitereBehandlung stehen verschiedene Behandlungskonzepteund -möglichkeiten sowohl in stationärer, tagesklinischerund in der ambulanten Versorgung zur Verfügung. Ge-meinsam mit dem Patienten wird ein ganz individuellerTherapieplan erstellt. Ergänzend bietet die Abteilung Ge-rontopsychiatrie ein umfangreiches Beratungs- und Schu-lungsangebot für Patienten und ihre Angehörigen an.

Ev. Krankenhaus BielefeldKlinik für Psychiatrie und Psychotherapie BethelAbteilung Gerontopsychiatrie Bethesdaweg 12, 33617 BielefeldTelefon: 0521/77277109

9.6 KRANKENHAUS-SOZIALDIENSTE

In allen Kliniken bieten Sozialdienste den Patienten undderen Angehörigen Beratung und Unterstützung bei derBewältigung der Krankheit und deren Folgen an. Die Sozi-aldienste geben auch Hilfestellung für die Zeit nach demKrankenhausaufenthalt, z.B. durch

� Vermittlung ambulanter Hilfen� Vermittlung eines Pflegeheimplatzes zur Kurzzeitpflege� Vermittlung eines Pflegeheimplatzes zur vollstationären

Pflege� Beschaffen von Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl)� Kontakte zu Selbsthilfegruppen� Beantragung von Leistungen (z.B. Pflegeversicherung

oder Sozialhilfe)� Vermittlung an Beratungsstellen (z.B. Pflegeberatung)

Suchen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt am bestenmöglichst frühzeitig den Kontakt zum Sozialdienst (undnicht erst kurz vor der Entlassung), damit in aller Ruhenach einer optimalen Lösung gesucht werden kann!

9.7 MOBIL IN BIELEFELD – MIT BUS UND BAHN

Angebote von moBiel

Sechser-Abo 60plus

In Bielefeld gibt es für Menschen ab 60 Jahren das Sech-ser-Abo 60plus. Damit fahren Sie einen Monat lang ganz-tägig beliebig oft mit allen Bussen, StadtBahnen und Bah-nen. Vorteil: Eine Begleitperson egal welchen Alters kannjederzeit kostenlos mitfahren. Sogar bis zu fünf Personenkönnen montags bis freitags nach 19 Uhr sowie amWochenende und an Feiertagen ganztägig mit dem Ticketfahren (davon max. zwei Personen ab 15 Jahren). Preis:47,40 Euro (Stand 1.8.2010). Infos gibt es beim Senioren-Telefon von moBiel, Tel. 0521/51-1212.

„Sicher unterwegs mit moBiel“

moBiel bietet ein Praxistraining mit hilfreichen Erklärungenzu den Sicherheitseinrichtungen in StadtBahn, StadtBus

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und Stationen an. Diekostenlosen Trainings fin-den regelmäßig auf demBetriebshof in Siekerstatt. Infos und Anmel-dung im moBiel Haus,Tel. 0521/51-7830.

Ausstieg zwischen den Haltestellen ab 20 Uhr

Ab 20 Uhr halten die Busse im Stadtgebiet Bielefeld aufWunsch auch zwischen zwei Haltestellen. Dies gilt aufallen Buslinien. Sagen Sie einfach dem Fahrpersonal, woSie aussteigen möchten. Am Wochenende bietet diesenService auch der NachtBus. Zwischen zwei Haltestellenkann maximal einmal zusätzlich gehalten werden.

Senioren-Telefon

Speziell geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vonmoBiel informieren zu Fahrplan, Tarifen und Serviceange-boten. Dabei gehen sie besonders auf die Bedürfnisse undFragen älterer Menschen ein, sprechen laut, langsam undbesonders deutlich. moBiel ist deutschlandweit das ersteVerkehrsunternehmen, das ein Senioren-Telefon einführte.Die Nummer des Senioren-Telefons: 0521/51-1212.

Sicherheits- und Serviceteams

Die Sicherheits- und Serviceteams von moBiel sind für Sieda, wenn Sie Hilfe benötigen: beim Einstieg, beim FindenIhrer schnellsten Verbindung in Bielefeld oder beim Ticket-kauf am Automaten. Sie greifen auch bei Konfliktsituatio-nen ein und geben Ihnen Sicherheit. Sie sind täglich in denStadtBahnen, StadtBussen und an den Haltestellen prä-sent und jederzeit ansprechbar.

Mobilitätsgarantie

Bielefeld bietet allen Fahrgästen eine Mobilitätsgarantie.Wenn einer der Busse oder eine StadtBahn mehr als 20Minuten zu spät abfährt, erstattet das Bielefelder Ver-kehrsunternehmen moBiel gegen Beleg bis zu 20 EuroTaxikosten. Diese Regelung gilt übrigens einheitlich fürden Nahverkehr in ganz Nordrhein-Westfalen.

moBiel garantiert darüber hinaus den letzten Anschluss inBielefeld: Wenn Sie abends auf Bielefelder StadtgebietIhren letzten Anschluss an einen Bus oder die StadtBahnverpassen, werden Ihnen gegen Beleg bis zu 40 EuroTaxikosten erstattet. Das gilt sogar, wenn die Verspätungweniger als 20 Minuten beträgt. So kommen Fahrgästeimmer sicher an ihr Ziel.

Ausführliche Beratung zu Bus und Bahn erhalten Siehier:

moBiel HausNiederwall 9, 33602 Bielefeld (zwischen den HaltestellenJahnplatz und Rathaus)Tel. 0521/51-7830E-Mail: [email protected]

Mo. bis Fr. 10.00 – 19.00 UhrSa. 10.00 – 14.00 Uhr

ServiceCenter moBiel (in der Haltestelle Jahnplatz)Tel. 0521/51-4545E-Mail: [email protected]

Mo. bis Fr. 7.30 – 18.00 UhrSa. 8.30 – 14.00 Uhr

Seniorentaxi

In Zusammenarbeit des Bielefelder Seniorenrates und derBielefelder Funk-Taxi-Zentrale, kurz BIETA, wurde im Jahr

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© moBiel GmbH

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2003 das Seniorentaxi ins Leben gerufen, das insbeson-dere für Seniorinnen und Senioren sowie behinderte Men-schen einen besonderen Service bietet. Hierzu gehörenu.a. der Einsatz von Kombifahrzeugen (geeignet für Roll-stühle, Gehwagen etc.), die Begleitung vom/zum Haus(auf Wunsch mit Unterhaken), Regenschirmschutz beiregnerischem Wetter und der Einsatz von Fahrerinnenbzw. Fahrern mit besonderer Ortskunde und Vorbereitungauf die Aufgabe. Bei der ersten Meldung über eine Son-dernummer der BIETA können Sie sich mit Ihren besonde-ren Anforderungen registrieren lassen. Sie erhalten danneine persönliche Nummer, die Sie bei Ihrem nächstenAnruf zusammen mit der Sondernummer eingeben. DieTaxi-Zentrale weiß dann sofort, welches Taxi für Siegeeignet ist und bringt es vorrangig auf den Weg.

SeniorentaxiTelefon: 0521/9711200

9.8 SELBSTHILFEGRUPPEN

In einer Selbsthilfegruppe schließen sich Menschen zu-sammen, die z.B. ein gemeinsames gesundheitliches Pro-blem haben und zusammen etwas dagegen tun wollen.Hier können vor allem Erfahrungen und Informationen aus-getauscht und Unterstützung bei der Problembewältigunggeleistet werden.

In Bielefeld gibt es Gruppen zu den unterschiedlichstenThemenbereichen wie z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Sucht,Rheuma, Diabetes etc.. Zentrale Anlaufstelle für alle ver-fügbaren Informationen zum Thema Selbsthilfe ist dieSelbsthilfekontaktstelle Bielefeld. Hier werden die aktuel-len Daten bestehender Selbsthilfegruppen im Stadtgebietverwaltet.

Selbsthilfekontaktstelle BielefeldStapenhorststr. 5, 33615 Bielefeld Telefon: 0521/121802Internet: www.selbsthilfe-bielefeld.de

9.9 SICHERHEIT UND VORBEUGUNG – TIPPS UND ANGEBOTE DER POLIZEI

Tipps der Kriminalpolizei

Gerade ältere Menschen werden immer wieder auf unter-schiedlichste Art und Weise „hereingelegt“! Diebe undBetrüger geben sich gerne als Mitarbeitende z. B. der Stadt-werke, einer Versicherung, des Sozialamtes und auch alsBeauftragte oder Mitglieder von Wohltätigkeitsorganisa-tionen aus. Lassen Sie sich daher immer den Dienstaus-weis zeigen.

Sie sollten hellhörig und vor allem zurückhaltend werden,sobald der oder die Unbekannte die Rede auf das Thema„Geld“ bringt. Wenn Ihnen Bedenken kommen, so rufen Sieunverzüglich einen Angehörigen oder einen Nachbarn an!

Besonders skeptisch sollten Sie sein, wenn sich jemandper Telefon als ein Verwandter ausgibt, der weiter wegwohnt (z. B. ein Enkel aus Bayern) und dieser Sie irgend-wann bittet, Ihnen Geld zu leihen (vielleicht dann, wenn erschon öfter angerufen hat und Ihnen bereits „vertrauter“ist). Überweisen Sie niemals einen größeren Geldbetragaufgrund einer telefonischen Bitte an jemand, der Ihnennicht genau bekannt ist! Lassen Sie sich noch wenigerdarauf ein, Geld für jemand anderen einem Fremden (z. B.einem Freund des angeblichen Verwandten) zu überge-ben – auch nicht nach Vereinbarung eines Kennwortes!Dieses Geld sehen Sie in den meisten Fällen nie wieder.(Man nennt dieses Vorgehen „Enkeltrick“)! Bedenken Sieimmer: Diebe und Betrüger haben unzählige Tricks zu bie-

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ten! Es kann sein, dass Ihnen unter einem rührseligen Vor-wand Geld aus der Tasche gelockt wird. Oder aber dieOpfer werden raffiniert abgelenkt, damit in Ruhe gestoh-len werden kann.

Die Kriminalpolizei rät:� Sie sollten Fremden grundsätzlich die Tür nur mit vor-

gelegtem Sperrbügel öffnen.� Auch wenn Sie sich dabei unhöflich vorkommen – las-

sen Sie Fremde nie in Ihre Wohnung!� Fallen Sie nicht auf Tricks wie plötzliche Ohnmacht oder

vorgetäuschtes Unwohlsein herein!� Lassen Sie sich von jeder Person, die vorgibt, von

einem Amt, einer Dienststelle oder einer Organisationzu kommen, den Dienstausweis zeigen. Schauen Siesich diesen sehr genau an.

� Sollten Sie Zweifel an der Echtheit haben, rufen Sie diebetreffende Behörde an. Lassen Sie sich nicht daraufein, dass Ihnen der oder die Fremde die Telefonnummerheraussucht!

� Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen (z. B. durchzeitlich befristete Angebote)!

Sicherheit in den eigenen vier Wänden

Die Polizei kann nicht überall sein, um Straftaten zu ver-hindern. Doch Nachbarn, die einander helfen, gibt es fastimmer. Pflegen Sie den Kontakt zu Ihren Nachbarn – fürmehr Lebensqualität und Sicherheit. Warten Sie nicht aufdie anderen, tun Sie den ersten Schritt.

Sprechen Sie die Bewohner Ihres Hauses oder Ihrer Nach-barhäuser an. Veranstalten Sie ein Treffen und tauschenSie untereinander Rufnummern aus. Denn: In einer auf-merksamen Nachbarschaft haben Einbrecher, Diebe undBetrüger kaum eine Chance.

Die Kriminalpolizei rät:� Halten Sie in Mehrfamilienhäusern den Hauseingang

auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie, wer ins Hauswill, bevor Sie den Türöffner drücken.

� Achten Sie auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbar-grundstück und sprechen Sie sie an.

� Sorgen Sie dafür, dass in Mehrfamilienhäusern Keller-und Bodentüren stets verschlossen sind.

� Betreuen Sie die Wohnung länger abwesender Nach-barn, indem Sie z. B. den Briefkasten leeren und dieRollläden öffnen und schließen. Es geht darum, einenbewohnten Eindruck zu erwecken.

� Alarmieren Sie bei Gefahr (Hilferufe, ausgelöste Alarm-anlage) und in dringenden Verdachtsfällen sofort diePolizei über Notruf 110. Der Notruf ist von jedem Münz-oder Kartentelefon kostenlos – ohne Münzen oder Tele-fonkarte – möglich; beim Handy nur mit funktionsfähi-ger SIM-Karte.

Taschendiebe und Straßenräuber

Viele Personen ängstigen sich vor Straßenräubern undDieben. Trotzdem gehen sie unterwegs ziemlich sorglosmit ihren Geldbörsen um. Taschendiebe suchen ihre meistweiblichen und älteren Opfer dort, wo ihnen viele Men-schen Deckung und Schutz bieten:

� auf Bahnhöfen,� in Fußgängerzonen,� in Kaufhäusern und Supermärkten oder� auf Großveranstaltungen.

Die Kriminalpolizei rät deshalb:� Führen Sie keine größeren Geldbeträge mit sich.� Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere dicht am Kör-

per in verschließbaren Innentaschen statt in der Hand-tasche.

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� Legen Sie Ihre Geldbörse beim Bezahlen nicht aus derHand, lassen Sie Ihre Handtasche nie aus den Augen.

� Heben Sie Bargeld möglichst nur an Automaten imInnenbereich ab. Zählen Sie Ihr Geld nicht in der Öffent-lichkeit nach.

Sollten Sie Ihre EC-Karte oder Kreditkarte verloren habenoder wurde sie Ihnen gestohlen, können Sie die Kartejederzeit (24 Stunden-Service) unter der kostenlosen Ruf-nummer 116116, oder kostenpflichtig aus dem Auslandunter 0049/116116, sperren lassen.

Ausführliche Beratung rund um das Thema „Sicher leben“(z.B. zum Einbruchschutz, Verhalten im Urlaub, etc.) undentsprechende Informationsbroschüren bietet das

Polizeipräsidium Bielefeld – KK 44/Kommissariat Vorbeugung/Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Markgrafenstr. 7, 33602 BielefeldTelefon: 0521/5837-2555

Sicherheit im Straßenverkehr

Statistisch gesehen verunglücken im Bielefelder Straßen-verkehr jede Woche drei Senioren. Ein Hauptgrund: Vieleder über 60-jährigen werden als Fußgängerinnen und Fuß-gänger in der Dunkelheit nicht gesehen. Deshalb lautetdas Motto: „Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit“.

Leuchtwesten, Blinklichter, Reflektoren; es gibt viele Mög-lichkeiten, die persönliche Sicherheit im Straßenverkehrzu erhöhen. Reflektierende Kleidung wird bereits aus 150Metern gesehen, dunkle Kleidung erst im letzten Moment,wenn es vielleicht schon zu spät ist. Interessierte Bürge-rinnen und Bürger können sich zu diesem Thema durcheinen geschulten Verkehrstrainer beraten lassen.

Noch ein Tipp:Auch die Gefahren, die beim Autofahren entstehen kön-nen, sollte man nicht unterschätzen. Fahren Sie kein Auto,wenn es Ihnen nicht gut geht oder Sie sich nicht fit fühlen!Lassen Sie regelmäßig ihre Hör- und Sehschärfe überprü-fen. Auch die Einnahme von Medikamenten kann Ihr Fahr-vermögen beeinträchtigen. Informieren Sie sich diesbe-züglich und gefährden Sie nicht Ihr Leben und das IhrerMitmenschen.

Polizeipräsidium BielefeldVerkehrskommissariat 11.2Telefon: 0521/5455172

9.10 MEHR SICHERHEIT DURCH SICHTBARKEIT

Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit ist eine Gemein-schaftsaktion der Stadt Bielefeld (Amt für Verkehr/Stra-ßenverkehrsbehörde), der Freiwilligen Akademie Ostwest-falen-Lippe der AWO sowie der Polizei Bielefeld. Neunfreiwillige Trainerinnen und Trainer schulen in Senioren-und Begegnungszentren, in Seniorensportgruppen oderVereinen und werben dafür, sich sichtbarer zu machen. Essoll gezeigt werden, wie leicht es ist, die eigene Sicherheitmit einfachen Mitteln zu erhöhen.

Wenn sie eine Gruppe mit mindestens acht Personen sindund Interesse an der Thematik haben, können Sie hier weitere Informationen erhalten:

Stadt Bielefeld – Amt für VerkehrRavensberger Str. 12, 33602 BielefeldTel.: 0521/51-3079 oder 0521/51-8621E-Mail: [email protected]

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9.11 DIE FREUNDLICHE TOILETTE

Insbesondere Seniorinnen und Seniorensowie Menschen mit Behinderungensind bei einem Stadtbesuch auf einenproblemlosen und schnellen Toilettenzu-gang angewiesen. Aus diesem Grundwurde auf Initiative des Seniorenratesdie Gemeinschaftsaktion „Die freundliche Toilette“ seitensdes Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Ostwest-falen e.V. Bielefeld und der Stadt Bielefeld ins Leben geru-fen. Im Rahmen dieser Aktion stellen teilnehmende Biele-felder Gaststättenbetriebe während der Öffnungszeitenihre Toilettenanlagen gerade auch für Seniorinnen undSenioren sowie behinderte Menschen zur Verfügung. DieToiletten dürfen ganz ohne Verzehrzwang oder sonstigePflichten benutzt werden. Die Stadt Bielefeld beteiligt sichan den entstehenden Betriebskosten. Zurzeit nehmen inBielefeld 19 Betriebe auf freiwilliger Basis an der Aktion

teil. Die entsprechen-den Unternehmenkennzeichnen ihr En-gagement durch ei-nen blau-weißen Auf-kleber, auf dem einmännlicher und einweiblicher Toiletten-besucher dargestelltsind. Dieser Serviceist ein Beitrag für einbesseres Lebensge-fühl gerade auch fürSeniorinnen und Se-nioren in der StadtBielefeld. FolgendeFirmen nehmen ander Aktion teil:

Bielefeld-Mitte: Brauhaus, Hagenbruchstraße 8

Bürgerwache, Siegfriedplatz (behindertengerecht)

Callisto, Notpfortenstraße 8

Café Nio, Niederwall 23

Grill Alt Athen, Oberntorwall 18a

Kleine Kneipe, Friedrich-Verleger-Straße 7

Kreta, Goldstraße 10

Mojito’s, Oberntorwall 15

Ming Liu, Obernstraße 44 (behindertengerecht)

Theaterstuben, Niederwall 16

Zum Findling, Hanns-Bisegger-Str.5 (behindertengerecht)

Bielefeld Brackwede:Amtsschänke, Wikingerstr.39

Am Stadion, Beckumer Str.21

Classic Hotel Wiebracht, Cheruskerstr.35

Zapfhahn, Hauptstr.127

Restaurant Hähnchen-Grill, Hauptstr.86

Bielefeld Gadderbaum:Gaststätte Am Dreesgen, Eggeweg 95

Bielefeld Schildesche:Hubertus Obersee, Engersche Straße 197

Seekrug, Loheide 22 a (behindertengerecht)

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Obernstraße

Citypassage

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10. STICHWORTVERZEICHNIS

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AAlten- und Pflegeheime . . . . . . . . 53,65Altenwohnungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 31Alterskrankheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . 95Ambulant betreute Wohn-gruppen für Pflegebedürftige. . . . . . 37Ambulante Pflegedienste. . . . . . . . . . 56Ambulante Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . 51Angebote für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte . . . . . 95Antragstellung/Begutachtung (MDK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

BBefreiung von den Zuzahlungen. . . 89Begegnungs- und Servicezentren . . 9Behandlungspflege . . . . . . . . . . . . . . . 88Behinderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85Beratungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97Bestattungsvorsorge. . . . . . . . . . . . . . 83Betreutes Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . 33Betreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52,77Bielefelder Modell. . . . . . . . . . . . . . . . . 33Bildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . 16Büchereien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Bücher auf Rädern . . . . . . . . . . . . . . . . 16

CComputer/Internet für Senioren . . . 19

DDemenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71,99Dokumentenmappe . . . . . . . . . . . . . . . 83

EEhrenamtliche Arbeit . . . . . . . . . . . . . . 21Erfahrungswissen für Initiativen – EFI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

FFahrdienst für Menschen mit Behinderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42Finanzielle Hilfen für Pflegebedürftige . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54Freiwilliges Engagement . . . . . . . . . . 21Freiwilligenzentrale. . . . . . . . . . . . . . . . 24

GGastfamilien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36Gemeinschaftliches Wohnen . . . . . . 30Gerontopsychiatrie. . . . . . . . . . . . . . . . 99Gesprächskreise für pflegende Angehörige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75Gesundheitsvollmacht . . . . . . . . . . . . 82Grundpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung . . . . . . . . . . . . 84

HHandwerkerdienst . . . . . . . . . . . . . . . . 29Haushaltshilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88Häusliche Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51Hausnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Hauswirtschaftliche Dienste. . . . . . . 39Heimaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69Hilfe im Haus und Garten . . . . . . . . . 39Hilfe zum Lebensunterhalt . . . . . . . . 84Hilfe zur Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54Hilfsmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52Historisches Museum . . . . . . . . . . . . . 14Hörbücher für Blinde. . . . . . . . . . . . . . 16Hospizinitiativen und -dienste . . . . . 91

IInitiative Nachbarschaft . . . . . . . . . . . 24

KKrankenhaus-Sozialdienste . . . . . . 101Krankenkassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87Kriminalität / Schutz . . . . . . . . . . . . . 103KulturBauhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Kunsthalle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Kurzzeitpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . 53,63

LLeistungen des Sozialhilfe-trägers bei Pflegebedürftigkeit . . . . 54

MMahlzeitendienste . . . . . . . . . . . . . . . . 41Mobil in Bielefeld – mit Bus und Bahn . . . . . . . . . . . . . . . 101

NNachbarschaftshilfe. . . . . . . . . . . . 11,24Netzwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Neue Wohnformen. . . . . . . . . . . . . . . . 30Notfall-/Dokumentenmappe. . . . . . . 83

PPalliativNetz Bielefeld . . . . . . . . . . . . . 94Palliativversorgung. . . . . . . . . . . . . . . . 93Patientenverfügung . . . . . . . . . . . . . . . 80Pflegebedürftigkeit. . . . . . . . . . . . . 43,47Pflegebegleiter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Pflegeberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43Pflegehilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52Pflegeinformationssystem Online. . . 45Pflegende Angehörige . . . . . . . . . . . . 75Pflegestufen und Pflegezeiten. . . . . 49Pflegestützpunkt. . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Pflegeversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . 4Pflegewohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55Pflegezeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

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Polizei / Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . 103Psychiatrische Behandlungs-pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

RRechtliche Betreuung . . . . . . . . . . . . . 77Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86Reisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

SSchwerbehindertenausweis . . . . . . . 86Selbsthilfegruppen. . . . . . . . . . . . . . . 103Seniorengerechte Wohnungen . . . . 31Seniorenrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Seniorentaxi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102Seniorenuniversität OWL. . . . . . . . . . 19Senior-Experten-Service (SES) . . . . 23Sicherheitstipps Polizei . . . . . . . . . . 103Sozialdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54,84Sport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Stadtbibliothek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Stationäres Hospiz. . . . . . . . . . . . . . . . 93Studium im Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

TTagesflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53,61Testament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83Treffpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

UUrlaubsvertretung. . . . . . . . . . . . . . . . . 52Urlaub ohne Koffer. . . . . . . . . . . . . . . . 20

VVerbraucherberatung . . . . . . . . . . . . . 99Verhinderungspflege . . . . . . . . . . . . . . 52Vorsorgevollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . 79

WWeiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Wohlfahrtsverbände . . . . . . . . . . . . . . 97Wohnberatung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Wohnen im Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85Wohnumfeld verbessernde Maßahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Wohnungsanpassung . . . . . . . . . . . . . 29

ZZusätzliche Betreuungs-leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52Zuzahlung für häusliche Krankenpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89Zwischen Arbeit und Ruhestand – ZWAR . . . . . . . . . . . . . . . 13

10. STICHWORTVERZEICHNIS

108

ImpressumHerausgeber: Stadt Bielefeld –

Der Oberbürgermeister

Amt für soziale Leistungen – Sozialamt

Verantwortlich: Susanne Schulz

Redaktion: Gisela Krutwage

Fotos: Stadt Bielefeld

Der anCos Verlag bedankt sich bei

den zuständigen Ansprechpartnern

der Stadtverwaltung für die gute Zu-

sammenarbeit und bei den Inseren-

ten für die freundliche Unterstützung

zur Realisierung dieser Broschüre.

Konzeption/Realisation/Anzeigenteil:

© 2010 anCos Verlag GmbH, 2. Auflage

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sorgfältig recherchiert. Dennoch kann für

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gaben keine Gewähr übernommen werden.

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gänzungen für die nächste Auflage richten

Sie bitte an die Stadtverwaltung (Tel.

0521/513408) oder den Verlag.

In unserem Verlag erscheinen:

Publikationen zur Bürgerinformation,

Wirtschaftsförderung, Freizeitgestaltung,

Einweihungs- und Jubiläumsbroschüren,

Patientenbroschüren, Bauherrenweg-

weiser, Seniorenratgeber sowie Hochzeits-

und Familienbroschüren.

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