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Ladungssicherung in Güterwagen Sicherung der Ladung Mittel zur Ladungssicherung ABC der Ladungssicherung Kommunikationsverbindungen zum Verladeberatungsservice

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Ladungssicherungin Güterwagen

Sicherung der Ladung

Mittel zur Ladungssicherung

ABC der Ladungssicherung

Kommunikationsverbindungen zum Verladeberatungsservice

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Diese Verladeempfehlungen geben Ihnen für das sach-gemäße Verladen und Sichern der Güter einige Tips, dieaus den Erfahrungen der Praxis zusammengestellt sind.

Denken Sie bitte daran, daß für den betriebssicheren Eisenbahntransport die Verladerichtlinien (Anlage IIzum Übereinkommen über die gegenseitige Benutzungder Güterwagen im internationalen Verkehr-RIV) zu beachten sind, beim Transport gefährlicher Güter außer-dem die Verordnung über die Beförderung gefährlicherGüter mit der Eisenbahn (Gefahrgutverordnung-Eisen-bahn – GGVE).

Der Schutz der Güter erfordert bisweilen weitergehendeÜberlegungen. Hierzu überreichen wir Ihnen diese Broschüre. Darüber hinaus umfaßt unser Service auf diesem speziellen Sektor einen Stab von Fachleuten, diemit ihrem Wissen ganz für Sie da sind.

Die Kommunikationsverbindungen dieses Verladebera-tungsservices finden Sie auf Seite 19.

Weiteres Informationsmaterial über den Güterverkehr(z.B. Güterwagen u.a.) liegt für Sie bereit. Auf allen Ge-bieten haben wir unsere Fachleute, die Sie gern beraten.

Bitte sprechen Sie mit dem Kundenberater, der generellIhr Partner in allen wichtigen Transportfragen ist.

Auszug aus „Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der Railion Deutschland AG“:

5. Ladevorschriften 5.1 Dem Kunden obliegt die Verladung und Entladung, wenn nicht etwas ande-res vereinbart ist. Bei der Verladung und der Entladung sind die Verladerichtli-nien der Railion Deutschland AG zu erfüllen. Wir sind berechtigt, Wagen und LEauf betriebssichere Verladung zu überprüfen. 5.2. Verletzt der Kunde seine Verpflichtung aus Ziff. 5.1, besteht eine erheblicheAbweichung zwischen vereinbartem und tatsächlichem Ladegut, wird das zu-lässige Gesamtgewicht überschritten oder durch die Art des Gutes oder der Ver-ladung die Beförderung behindert, werden wir den Kunden auffordern, inner-halb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen. Nach fruchtlosem Fristablauf sindwir berechtigt, auch die Rechte entsprechend § 415 Abs. 3 Satz 1 HGB geltend zumachen. 5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Be- und Entladereste an den Ladestellen ein-schließlich der Zufahrtswege unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

Vorwort

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Inhalt

Wichtige Informationen

Die Auswahl des richtigen Güterwagens 4

Beanspruchung beim Transport 4

Was Sie sonst noch wissen sollten 5

Sicherung der Ladung

Starre Verladeweise

– Festlegen der Güter 6

– Verteilen und Stapeln der Güter 6

– Abgrenzen oder Zusammenfassenvon Gütern 7

– Verladen empfindlicher langer oder flacher Güter 7

– Verladen der Güter im Bereich der Wände, Türen und Rungen 7

Gleitende Verladeweise

– Einzelstücke 8

– Gruppenbildung 9

Sichern gegen Kippen 10

Mittel zur Ladungssicherung

Allgemeines 12

Festlegehölzer 12

Keile 13

Abstützungen, Verspreizungen 14

Zurrmittel 14

– Gurte 15

– Ketten 16

Staupolster 16

Schlitten 16

Kufen 16

Führungshölzer 17

Reibungserhöhende Unterlagen 17

Abc der Ladungssicherung 18

Kommunikationsverbindungen zum Verladeberatungsservice 19

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Die Auswahl des richtigen Güterwagens

Railion hat ein vielfältiges Angebot an Güterwagen. In be-stimmten Wagen sind die Einrichtungen zur Sicherungund zum Schutz der Ladung bereits eingebaut.

Güterwagen mitStirn- und Seitenwänden,hohen Rungen und Niederbindeeinrichtungen,verriegelbaren Trennwänden sowieMulden oder aufgesetztenMuldengestellen.

Einzelheiten über die Wagentypen, ihre besonderen Eigen-schaften und Einrichtungen enthält der Güterwagen-katalog unter „www.stinnes-freight-logistics.de“ oder„www.railion.com“ im Internet.

Bevor Sie den Güterwagen beladen, prüfen Sie bitte, ob erIhren Anforderungen entspricht und frei von Laderestenund Befestigungsmitteln ist. Alle Bauteile müssen funk-tionsfähig sein. Ansonsten wenden Sie sich an das Kun-denServiceZentrum.

Beanspruchung beim Transport

Ausgangspunkt aller Maßnahmen für eine optimale –auch wirtschaftliche – Ladungssicherung sind Art undGröße der beim Transport zu erwartenden Beanspruchun-gen. Sie sind bei den verschiedenen Verkehrsmittelnunterschiedlich. Beim Eisenbahntransport entstehen Be-anspruchungen hauptsächlich beim Bilden der Züge. Dabeisind Rangierstöße nicht immer vermeidbar. Den hierbei inWagenlängsrichtung auftretenden Kräften muß bei derLadungssicherung besondere Aufmerksamkeit geschenktwerden. Daneben dürfen aber auch die während der Fahrtin seitlicher und senkrechter Richtung auftretenden Kräftenicht unberücksichtigt bleiben.

Für die Bemessung der Ladungssicherungen ist von folgen-den Kräften* auszugehen:

in Wagenlängsrichtungmax. 4fache Gewichtskraft des Ladegutes (4 G),in Wagenquerrichtung0,5fache Gewichtskraft des Ladegutes (0,5 G) undin senkrechter Richtung0,3fache Gewichtskraft des Ladegutes (0,3 G).

* Hinweis für den Hersteller besonders empfindlicher Apparate, Maschinen und dgl.: Es gibt Gü-

ter, die durch Resonanzerscheinungen im Frequenzbereich über 50 Hz Schaden nehmen kön-

nen. Nennenswerte Energieanteile sind wegen der kurzen Einwirkzeiten in diesem Frequenzbe-

reich nicht enthalten. Transportbeanspruchungen dieser Art sind ein Problem der Verpackung,

nicht der Ladungssicherung.

Wichtige Informationen

0,3 G

0,3 G

0,5 G

4,0 G4,0 G

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Die senkrecht nach oben gerichteten Kräfte verringern dieReibung zwischen Ladegut und Wagenboden und begün-stigen dadurch das Verschieben der Güter.

Bei Güterwagen in geschlossenen Zügen und im Kombi-nierten Verkehr (Großcontainer, Wechselbehälter, Sattel-anhänger und LKW) sowie außergewöhnlichen Sendungenohne Ablaufenlassen und Abstoßen ist in Wagenlängsrich-tung mit geringeren Kräften zu rechnen. Sie können dieeinfache Gewichtskraft (1G) erreichen und entsprechendamit dem Straßenverkehr.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Transportschäden (Bruch, Verbiegung) können eintreten,wenn die Güter während des Transports

unkontrolliert in Bewegung geraten und gegen andereLadungsteile oder gegen Teile des Güterwagens stoßen,an- oder umkippen,Punktbelastungen durch hervorstehende Teile mitverla-dener Güter oder durch unzweckmäßig angebrachte La-dungssicherungsmittel ausgesetzt werden.

Es ist deshalb notwendig, die Güter im Güterwagen unbe-weglich festzulegen (starre Verladeweise), wobei die La-dungssicherungsmittel unter Berücksichtigung der vorge-nannten Längskräfte ausgewählt und so angebrachtwerden müssen, daß sie keinen schädlichen Druck ausü-ben können. Eine optimale Lösung für stückige Güter istder gedeckte Wagen mit beweglichen Trennwänden (sieheFoto). Anstatt der starren Verladeweise kann man auchLängsverschiebungen auf der Ladefläche des Güterwagensmit Gleitwegen von ausreichender Länge vorsehen (glei-tende Verladeweise). Hierbei treten in der Regel zwischenGut und Wagenboden nur Längskräfte in der Größe derReibungskraft auf, d. h. nur Kräfte bis zum 0,7fachen derGewichtskraft des Gutes. Die gleitende Verladeweise solltedann in Betracht gezogen werden, wenn es die Beschaffen-heit des Gutes und die Länge der Ladefläche zulassen. Beikippgefährdeten Gütern sind außerdem zusätzliche Maß-nahmen erforderlich (Sichern gegen Kippen).

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Starre Verladeweise

Festlegen der Güter

Die starre Verladeweise ist so auszuführen, dassEinzelstücke oder Gruppen von Ladungsteilen durch be-sondere Ladungssicherungen unverrückbar festgelegtwerden (Einzelsicherung),Ladungen aus gleichartigen Teilen (z. B. Güter in Karton-verpackung, Palettenstapel) von Stirnwand zu Stirn-wand völlig lückenlos gestaut und etwa verbleibendeZwischenräume mit widerstandsfähigem Material aus-gefüllt werden (Kompakte Verladeweise).

Zum Ausfüllen von Zwischenräumen eignen sich z. B. hoch-kant gestellte Flachpaletten, Holzverspreizungen undStaupolster.

Bei der kompakten Verladeweise werden die Ladungsteilean den Wagenstirnwänden dem Druck der gesamtenLadung ausgesetzt. Haben sie nicht die hierfür erforderli-

che Festigkeit, so muß die Ladung in Gruppen unterteiltwerden, die je für sich festzulegen sind (Einzelsicherung).

Verteilen und Stapeln der Güter

Die Güter sind auf der Ladefläche möglichst gleichmäßigzu verteilen. Stapelung sollte vermieden werden, wenn dieGüter in einer Schicht verstaut werden können.

Wenn bei Stapelung die obere Schicht nicht voll ausgefülltwerden kann, sind die Ladungsteile in dieser Schicht zu-sammenzufassen und festzulegen. Schwere Güter sind inden unteren, leichte Güter in den oberen Schichten zu ver-laden.

Abgrenzen oder Zusammenfassen von Gütern

Güter, die sich beim Transport ineinanderschieben oderauftürmen (z. B. dünne Platten und Rohre), sind gegenein-ander abzugrenzen oder zu größeren Einheiten zu-sammenzufassen. Hierzu eignen sich z. B. Trennwände,

Sicherung der Ladung

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Verpackungs- bzw. Lastsicherungsbänder undGurte.

Verladen empfindlicher langer oder flacher Güter

Empfindliche lange oder flache Güter sind in Wagenlängsrichtung zu verladen. Dies gilt z. B. fürSteinzeugrohre, Stein-, Bims- und Glasplatten,Marmorbänke. Flächige Stücke dieser Art sindhochkant zu verladen.

Verladen der Güter im Bereich der Wände, Türenund Rungen

Von Türen und Schiebewänden, die zur Entladunggeöffnet werden, sind die Güter abzurücken undgegen seitliches Auswandern zu sichern.

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Gleitende Verladeweise

Einzelstücke

Bei der gleitenden Verladeweise ist in der Regel fürdas Ladegut in Wagenlängsrichtung nach beidenSeiten ein Gleitweg von 1 m Länge erforderlich.Wenn diese Gleitwege nicht voll zur Verfügungstehen, müssen zur Erhöhung der Reibung zwi-schen Ladegut und Wagenboden reibungserhö-hende Unterlagen angebracht werden. Das Ver-schieben der Güter während des Transports darfkeine Achslastüberschreitung oder Überschrei-tung des zulässigen Verhältnisses der Achslasten*verursachen. Die Lastgrenze des Wagens darf des-halb bei gleitender Verladeweise nicht voll ausge-nutzt werden (ca. 75 %).

Güter, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht un-mittelbar auf ihrer Auflagefläche gleiten können,sind auf Kufen, z. B. aus Holz, zu verankern, derenuntere Stirnkanten anzuschrägen sind.

Wenn Güter (z. B. zylindrische Körper wie Blechrol-len, Kabeltrommeln, Walzen) auf den Kufen nichtunmittelbar befestigt werden können, sind diesedurch Querstreben zu einem Schlitten zu verbin-den. Hierzu sind möglichst Durchgangsschraubenzu verwenden oder aber Holzschrauben (nicht Nä-gel), die in die Kufen mindestens zu zwei Drittel derHolzdicke eindringen müssen. Unter die Schraubenund Muttern sind Unterlegscheiben zu legen.

Um Querverschiebungen der Güter auf dem ges-amten Gleitweg zu verhindern, sind seitlich recht-winklige Führungshölzer auf den Wagenboden zunageln. Das Gleiten in Längsrichtung darf hier-durch nicht behindert werden.

* Die Achslast (Drehgestellast)

Bruttogewicht des Wagens= ______________________________________

Zahl der Achsen (Zahl der Drehgestelle)

darf die Lastgrenze nicht überschreiten.

Bei zweiachsigen Wagen darf das Verhältnis der Achslasten nicht grö-

ßer als 2:1, bei Drehgestellwagen das Verhältnis der Drehgestellasten

nicht größer als 3:1 sein.

Sicherung der Ladung

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Gruppenbildung

Wenn die Ladung aus mehreren gleichartigen Ladungstei-len besteht, sind diese zu einer Gruppe oder mehrerenGruppen lückenlos so zusammenzustellen und miteinan-der zu verbinden, daß sich stabile Einheiten ergeben, diegleiten können. Zum Verbinden eignen sich z. B. geglühterStahldraht, Stahl- oder Kunststoffbänder oder Gurte. DieBindemittel sind zu befestigen, wenn sie von der Ladeein-heit abgleiten können.

Bei Gruppen aus palettierten Gütern genügt es oft, die bei-den jeweils hintereinander stehenden äußeren Stapel mit-einander zu verbinden. Auf das Zusammenbinden der La-dungsteile kann ganz verzichtet werden, wenn sie nichtkippen oder auseinanderfallen können.Paletten sind mit den Kufen in Wagenlängsrichtung zu ver-laden. Die unteren Stirnkanten der Palettenkufen sollenangeschrägt sein, damit ein Anstoßen an Unebenheitendes Wagenbodens vermieden wird.

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Sichern gegen Kippen

Es ist zwischen Ankippen und Umkippen der Güterzu unterscheiden.

In Wagenlängsrichtung ist Sichern gegen Ankip-pen nur dann erforderlich, wenn die Gefahr be-steht, daß die Güter durch Anstoßen oder Zurück-fallen beschädigt werden bzw. angrenzende Güterbeschädigen.

In Wagenquerrichtung müssen die Güter gegenKippbewegungen stets gesichert werden.

Umkippen in Wagenlängsrichtung bei starrer Ver-ladeweise ist möglich, wenn der Kippkantenab-stand kleiner ist als das 0,8fache der Schwerpunkt-höhe. Dieser Wert beträgt bei der gleitendenVerladeweise 0,7 und ohne Ablaufenlassen und Ab-stoßen 0,6.

Ankippen in Wagenquerrichtung ist möglich, wennder Kippkantenabstand kleiner als die halbeSchwerpunkthöhe ist.

Bei Ladegütern mit mehr Windangriffsfläche als1 m2 je t Ladegewicht muß der Kippkantenabstanddas 0,7fache der Schwerpunkthöhe betragen.

Zum Sichern gegen Kippen in Längs- und Querrich-tung sind Bindungen besonders geeignet.

Sicherung der Ladung

Schwerpunkt

Schwerpunkthöhe

Kippkante

Kippkantenabstand

Schwerpunkt

Schwer-punkthöhe

Kippkante

Kippkantenabstand

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Andere geeignete Maßnahmen zur Sicherung ge-gen Kippen sind z. B.

Vergrößern der Standfläche,Zusammenfassen gleichartiger Ladungsteile zuGruppen,Zusammenstellen mit anderen, nicht kipp-gefährdeten Ladungsteilen.

Zusammenbindungen zur Sicherung gegen Kippen

Befestigung der Bindungen

Hölzer zur Sicherung gegen Längsverschub

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Allgemeines

Für die Wahl der Ladungssicherungsmittel sind das Ge-wicht und die Verladeweise der Güter maßgebend. Beistarrer Verladeweise sind die Grenzen der Belastbarkeitvon Ladungssicherungsmitteln gegen Längsverschub zubeachten.

In vielen Fällen empfiehlt sich eine Kombination verschie-dener Ladungssicherungsmittel. Das gilt speziell für Güterim Einzelgewicht über 10 t, die nicht gleitend verladenwerden können. Bei der Kombination von Festlegehölzernund Bindungen ist jedoch zu beachten, daß zunächst dieFestlegehölzer überwiegend beansprucht werden. Die fol-genden Übersichten sollen die Auswahl der von Railion er-probten Ladungssicherungsmittel und deren richtigeBemessung erleichtern.

Festlegehölzer

Kanthölzer, Keile, Bohlen, die am Ladegut auf den Wagen-boden genagelt werden, um Verschiebungen in Wagen-längs- und -querrichtung zu verhindern.

Beschaffenheit

gesundes Holz, vorzugsweise Fichte oder Kiefer,rechtwinkliger Querschnitt,Dicke und Breite der Kanthölzer oder Bohlen mindestens 5 cm,Höhe von Keilen (zum Festlegen gegen Verschub) min-destens 8 cm.

Vernageln auf dem Wagenboden

Nägel müsseneinen Mindestdurchmesser von 5 mm und eine Min-destlänge von 9 cm haben,senkrecht eingeschlagen werden und die Hölzer voll(Keile mindestens 5 cm) durchdringen,mindestens 4 cm tief in den Wagenboden eindringen.

Zur Sicherung gegen Längs- und Querverschub sind an je-der Seite mindestens 2 Nägel für jedes Holz erforderlich.

Mittel zur Ladungssicherung

mind. 5 cm

mind. 5 cm

mind.8 cm

mind. 8 cm

mind. 4 cm

mind. 5 cm

mind. 4 cm

*ohne Ablaufenlassen und Abstoßen bis 12 t

Es sind erprobt:

für Ladegüter mit Art der Ladungs-

einem Gewicht sicherungsmittel

bis 3 t* Lastsicherungs band/Festlegehölzer

Draht

bis 10 t Gurte/Ketten/Drahtseile

größer 15 t Abstützungen

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Erforderliche Anzahl der Nägel zur Sicherung gegen Längs-vorschub an jeder Seite:

Erforderliche Anzahl der Nägel zur Sicherung gegen Quer-verschub an jeder Seite:

* ohne Ablaufenlassen und Abstoßen 1 Nagel/400 kg

Keile (zum Sichern von Gütern, die rollen können)

Beschaffenheit

gesundes Holz (mindestens Güteklasse III nach Euro-Norm), vorzugsweise Fichte oder Kiefer,rechtwinkliger Querschnitt,Keilwinkel in Rollrichtung der Räder etwa 35°,Keilwinkel gegenüber der Auflagefläche 90°,Quersicherung durch Festlegehölzer.

Vernageln auf dem Wagenboden

Nägel müssensenkrecht eingeschlagen werden, mindestens 4 cm tiefin den Wagenboden eindringen und die Keile mindes-tens 5 cm durchdringen.

Gewicht des Ladegutes bis Anzahl der Nägel*

200 kg 2

300 kg 3

400 kg 4

Gewicht des Ladegutes bis Anzahl der Nägel*

3 t 2

4 t 3

6 t 4

8 t 6

12 t 8

15 t 10

Keil-breite

Keilhöhe

mind. 90°

ca. 35°

Mindestabmessungen der Keile:

Durchmesser des

Rades (bis cm) 90 100 110 120 140 160 180 200

Keilhöhe (cm) 12 13 14 15 18 20 23 25

Keilbreite (cm) 8 9 10 10 12 14 16 17

Erforderliche Anzahl der Nägel pro Keil:

1 Achse

– 2 verkeilte Räder –

Gewicht des

Ladegutes bis 2 t 3 t 4 t 5 t 6 t

Anzahl der Nägel

pro Keil 2 3 4 5 6

2 gleichmäßig belastete Achsen*

– 4 verkeilte Räder –

Gewicht des

Ladegutes bis 4 t 6 tab 6 t Stahldornkeile

Anzahl der Nägel

pro Keil 2 3

* Bei ungleichmäßig belasteten Achsen sind für die Verkeilung der stärkerbelasteten Räder die Werte der Tabelle für 2 verkeilte Räder anzuwenden.

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Anordnen und Befestigen

in jeder abzustützenden Richtung mindestens 2Abstützhölzer, Mindestquerschnitt 10 x 10 cm; seit-licher Stützholzabstand mindestens 3fache Stützholz-breite,bei Längsabstützung vor den Abstützstellen am Ladegutund am Güterwagen zur Druckverteilung Querhölzergleichen Querschnitts,jedes Holz mit Nägeln auf dem Wagenboden befestigen,auf dem Wagenboden nicht aufliegende Hölzer sounterstützen, daß sie auch bei Entlastung nicht herab-fallen können.

Zurrmittel

Lastsicherungsband, Zurrgurte, Ketten und Drahtseile, mitdenen das Ladegut an den dafür geeigneten Teilen desGüterwagens (Ringe oder Ösen aus Rundstahl von mindes-tens 16 mm Durchmesser, Haken) befestigt wird, um

Verschiebungen in Wagenlängs- und -querrichtung zu verhindern oder zu begrenzen,Kippbewegungen zu verhindern.

Wirken die Bindungen nur gegen Längsverschub, so sindzur Vermeidung seitlicher Verschiebungen Führungshölzerauf den Wagenboden zu nageln. Die Festigkeit der Binde-mittel wird als zulässige Zugkraft (LC) oder als Bruchkraft(2 x LC) angegeben.

Mittel zur Ladungssicherung

max. 2 m

Stützholzabstand

Stützholzbreite

Abstützungen, Verspreizungen

Waagerecht angeordnete Kanthölzer, mit denen das Lade-gut an belastungsfähigen Teilen des Güterwagens abge-stützt wird, um Verschiebungen in Wagenlängs- und -querrichtung zu verhindern. Maximale Abstütz- oderVerspreizlänge 2 m. Für kleinere Leerräume eignen sichauch hochkant gestellte Flachpaletten.

Beschaffenheit

gesundes Holz (mindestens Güteklasse III nach Euro-Norm), vorzugsweise Fichte oder Kiefer.

Erforderliche Stützhölzer gegen Längsverschub* nach je-dem Wagenende.

* Bei rechteckigem Querschnitt darf nur das Maß der Schmalseite (mindestens 8,10 bzw. 12 cm) zugrunde gelegt werden.

Gegen Querverschub genügen in allen Fällen Kanthölzermit einem Querschnitt von 8 cm x 8 cm.

Gewicht des Stützlänge Anzahl der Stützhölzer bei

Ladegutes einem Holz-Querschnitt*

von

10 x10 cm 12x12 cm

über 10 t 0,5 m 3

bis 15 t 1,0 m 4 3

1,5 m 5

2,0 m 6 4

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Beschaffenheit

Lastsicherungsband (parallel gezwirnte Polyesterfädenin Kunststoffhülle) oder Zurrgurte mit Verschluß- undVerbindungselement,Ketten in hochfester Ausführung mit Vorrichtungen zurGrobverkürzung und zum Spannen, ggf. in Verbindungmit Endlos-Rundschlingen aus Polyester,Drahtseile mit sicherer Befestigung von Haken und Ösen,Drahtbindungen aus geglühten Stahldrähten von 4 oder5 mm Durchmesser, Mindestzugfestigkeit 370 N/mm.

Anbringung

gegen Längs- und Querverschub in jeder Richtung we-nigstens 2 Bindungen,gegen Kippbewegungen Bindungen oberhalb derSchwerpunkthöhe des Gutes anbringen und möglichstschräg nach unten spannen.

Zurrgurte

in ein- oder zweiteiliger Ausführung mit angenähtenSpannelementen,möglichst Schlingen bilden, indem der freie Strang desGurtes durch die Anschlagstellen am Gut und amGüterwagen gezogen und dann in den Spanner eingefä-delt wird. Besondere Haken sind bei dieser Anwen-dungsweise nicht erforderlich,Bindungen ggf. gegen Herabfallen sichern,

für Längsverschiebungen des Gutes wegen der Dehnungder Gurte in jeder Richtung etwa 40 cm freihalten,Gurte nur über Kanten spannen, die mit einem Radiusvon mindestens 10 mm ausgerundet sind; andernfallsKantenschutz verwenden.

Erforderliche Anzahl von Gurten zur Sicherung gegenLängsverschub* nach jeder Seite:

* Auch für schräg oder kreuzweise gespannte Bindungen, die gleichzeitig gegenQuerverschub sichern.

Gewicht des Anzahl der Gurte bei einer Bruchkraft

Ladegutes von

4000 daN 2x4000=8000 daN

(einf. Strang) (Schlinge)

bis 3 t 2

bis 5 t 4 2

bis 7 t 3

bis 10 t 4

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Zurrketten

Überprüfung der maximal zulässigen Zugkraft in derVerzurrkette mit Hilfe eingebauter Überlastglieder,der dauerhafte Oberflächenschutz ermöglicht einelange Lebensdauer der Verzurrkette,die kantenrobuste, kurzgliedrige Rundstahlkette ist füreine Schlaufenbildung bestens geeignet,bei empfindlichen Oberflächen des Ladegutes kann dieVerzurrkette mit einem Kantenschutz aus Polyurethanergänzt werden.

Richtwerte für die Auswahl von Ketten zur Sicherung ge-gen Längsverschub* nach jeder Seite:

Staupolster

Zum Ausfüllen von Leerräumen bis 40 cm.

Beschaffenheit

aus widerstandsfähigem Material, für Flächen-belastungen,mit möglichst parallelen Anlageflächen,für Mehrweg geeignet (Füll-/Saug-Ventil),geeignet für Druckbelastungen bis 45 t.

Schlitten

Stabile Einheit aus miteinander verbundenen Kufen.

Beschaffenheit

Verbindung der Einzelteile (Kufen und Querverbindungen)bei Schlitten aus Holz mit Schrauben, bei Schlitten ausMetall mit Schrauben oder durch Verschweißung.

Kufen

Bretter, Bohlen, Kanthölzer, Stahl- oder Aluminiumprofile,auf denen Ladegüter befestigt werden, die keine zum Glei-ten geeignete Auflagefläche haben.

Mittel zur Ladungssicherung

Gewicht des Kettenglieddurchmesser (mm) bei

Ladegutes hochfesten Ketten nach DIN 5687,

Teil 1– und EN 818. Teil 2

Güterklasse 5 Güterklasse 8

bis 5 t 11 mm 9 mm

bis 7 t 13 mm 10 mm

bis 10 t 16 mm 13 m

Den Tabellen liegen optimale Spreiz- und Neigungswinkel

zugrunde.

* Auch für schräg oder kreuzweise gespannte Bindungen, die gleichzeitig gegenQuerverschub sichern.

Kettenglieddurchmesser

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Beschaffenheit

Stirnkanten angeschrägt beziehungsweise kufenförmighochgebogen.

Führungshölzer

Latten, Bretter, Bohlen, Kanthölzer, die seitlich am Ladegutauf dem Wagenboden genagelt werden, um Verschiebun-gen in Wagenquerrichtung zu verhindern (siehe Festlege-hölzer gegen Querverschub Seite 13).

Reibungserhöhende Unterlagen

Matten oder Streifen aus widerstandsfähigem Materialmit entsprechenden Eigenschaften, die

bei starrer Verladeweise in Verbindung mit Festlegehöl-zern, Abstützungen oder Bindungen Verschiebungendes Gutes aus der Ladefläche entgegenwirken,bei gleitender Verladeweise die freizuhaltenden Gleit-wege verkürzen.

Im Handel werden Verbundwerkstoff aus Gummigranulatund beschichtetem Gewebe angeboten.

reibungserhöhendeUnterlagen

Führungshölzer

Schlitten

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Abc der Ladungssicherung

Ablaufenlassen Rangieren mittels Ablaufberg

Abstoßen Rangieren mit Lokomotive und freilaufenden

Güterwagen

Gewichtskraft Ladegutmasse mal Beschleunigungsfaktor in Wagenlängs-,

Wagenquer- bzw senkrechter Richtung

gleitende Verladeweise Ladungssicherung durch Gleitreibung in Längsrichtung

Kantenschutz Kunststoffwinkel oder -schlauch für Binde bzw. Zurrmittel

zum Schutz vor Beschädigung und Reibung

Kombinierter Verkehr (KV) Transport von Großcontainern, Wechselbehältern,

Sattelanhängern und LKW mit speziellen Güterwagen

Lastsicherungsband Gurtband aus parallelen gezwirnten Polyesterfäden in

einer Kunststoffhülle

Niederbinden/Niederzurren Ladungssicherung mit Lastsicherungsbändern, Gurten,

Ketten und Drahtseilen durch Erhöhung der Haftreibung

Ratsche Spannelement von Binde- bzw. Zurrmitteln

Rungen Ladungssicherungselement an Güterwagen

starre Verladeweise Ladungssicherung durch Wagenwände, Festlegehölzer,

Keile, Abstützungen/Verspreizungen und Festbinden

Staupolster aufblasbarer Luftsack zur Ladungssicherung

Verladeberater Ansprechpartner für Verladeweise und Ladungssicherung

Verladerichtlinien Anlage II zum Übereinkommen über die gegenseitige Be

nutzung der Güterwagen im internationalen Verkehr (RIV)

Verspreizung räumliche Abstützung

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VerladeberatungsserviceRailion Deutschland AG

Cargo Zentrum Telefon Fax

Berlin 030 297-64656

Bremen 0511 286-5671

Duisburg 0203 3017-3184

Frankfurt/Main 0641 96090262

Hagen 02331 934-1506

Halle (Saale) 0345 5683-368

Hamburg 040 3918-2565

Hannover 0511 286-5671

Köln 0203 3017-3123

Mannheim 0621 830-3232

München 089 1308-3417

Nürnberg 06622 78-341

Stuttgart 0621 830-3069

alle

06131 15-65432

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Impressum

Herausgegeben von:Stinnes AG

UnternehmenskommunikationLeipziger Platz 9

10117 BerlinE-Mail: [email protected]

Änderungen vorbehalten,für Einzelangaben keine Gewähr.

Stand: September 2004VGL 014.04

Servicenummer Neukunden-Info:Tel. 0180 5 331050*

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Messen/Events/Ausstellungen ( K.KDK)Frankfurt am Main

Der Umwelt zuliebe auf 100% chlorfreigebleichtem Papier gedruckt.

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