Lageplan M 1:5000 - simbach.de weinleiten 23 06 2016.pdf · 1.6.5 Höhenschichtenlinie mit Angabe...

1
L ä r m sch u t zw a l l SS F S SF SS F SS F SSF "kleiner Kreisverkehr" R = 7,50 m Innenradius R=2m ausgepflastert überfahrbar SS F Gehweg als Schotterrasen 30 3 25 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und integriertem Umweltbericht „Weinleiten“ Gemeinde: Simbach a. Inn Landkreis: Rottal-Inn Reg.-Bez.: Niederbayern Vorhabensträger: Stadt Simbach am Inn Innstraße 13 84359 Simbach am Inn Planung: Grünordnung: Architekturbüro Manfred Gramer Ursula Klose-Dichtl Schulgasse 8 Dipl.Ing.(FH) Landschaftsarchitektin 84359 Simbach am Inn Hochholz 3 84371 Triftern Tel.: 08571 / 924444 Tel.: 08562 / 2333 Fax: 08571 / 6027831 Fax: 08562 / 2675 Simbach am Inn, 23.06 .2016 ………………………1. Bürgermeister VERFAHRENSHINWEIS 1. Der Stadtrat der Stadt Simbach a. Inn hat in seiner Sitzung vom 26.03.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans „Weinleiten“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.01.2016 ortsüblich bekannt gemacht. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit der öffentlichen Darlegung und Anhörung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.10.2015 hat in der Zeit vom 01.02.2016 bis einschließlich 01.03.2016 stattgefunden. 3. Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.04.2016 mit Begründung und Umweltbericht wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und er wurde öffentlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung erfolgten in der Zeit vom 17.05.2016 bis einschließlich 17.06.2016. 4. Die Stadt Simbach a. Inn hat mit Beschluss des Stadtrates vom 23.06.2016 den Bebauungsplan „Weinleiten“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23.06.2016 als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde am 01.08.2016 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „W einleiten“ ist damit in Kraft getreten. 5. Ausgefertigt: Simbach a. Inn, den 02.08.2016 STADT SIMBACH A. INN Klaus Schmid 1. Bürgermeister FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN Rechtsgrundlagen BayGB, BayBO, BauNVO, BauGB in der jeweils gültigen Fassung 1. BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN 1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung BauGB §9 Abs.1.1 Nördlicher Bereich 1.1 .1 WA Allgemeines Wohngebiet §4 Bau NVO Ausnahmen gem. §4 Abs.3 Bau NVO sind nicht zugelassen. Nebenanlagen gem. §14 Bau NVO sind innerhalb der Baugrenzen zulässig. Zulässig sind max. 2 Vollgeschosse 1.1 .2 E+1 §20 Bau NVO Zulässig Erdgeschoß und ein Obergeschoß Die zulässige Bauart ist in der Nutzungsschablone festgesetzt. 1.1 .3 GRZ 0,35 Grundflächenzahl als Höchstmaß §19 Bau NVO Die höchstzul. Grundflächenzahl ist in der Nutzungsschablone festgesetzt. 1.1 .4 GFZ 0,8 Geschoßflächenzahl als Höchstmaß §20 Bau NVO Die höchstzul. Geschoßflächenzahl ist in der Nutzungsschablone festgesetzt. 1.1 .5 WH Gebäudehöhen für Wohngebäude §16 Abs.2 N r.4 Die maximal zulässigen Höhen werden in der Nutzungsschablone festgesetzt. 6,20 Maximal zulässige Wandhöhe talseitig; Gemessen wird ab festgesetztem Gelände bis Außenkante Dachhaut lt. Eingabeplan. Zulässig sind max. 6,20 Meter Südlicher Bereich 1.1 .6 WA Allgemeines Wohngebiet §4 Bau NVO Ausnahmen gem. §4 Abs.3 Bau NVO sind nicht zugelassen. Nebenanlagen gem. §14 Bau NVO sind innerhalb der Baugrenzen zulässig. Zulässig sind max. 2 Vollgeschosse 1.1 .7 E+U+D (II) §20 Bau NVO Zulässig Erdgeschoß, Untergeschoß und ein Dachgeschoß Die zulässige Bauart ist in der Nutzungsschablone festgesetzt. 1.1 .8 GRZ 0,35 Grundflächenzahl als Höchstmaß §19 Bau NVO Die höchstzul. Grundflächenzahl ist in der Nutzungsschablone festgesetzt. 1.1 .9 GFZ 0,8 Geschoßflächenzahl als Höchstmaß §20 Bau NVO Die höchstzul. Geschoßflächenzahl ist in der Nutzungsschablone festgesetzt. 1.1 .10 WH Gebäudehöhen für Wohngebäude §16 Abs.2 N r.4 Die maximal zulässigen Höhen werden in der Nutzungsschablone festgesetzt. 6,50 Maximal zulässige Wandhöhe talseitig; Gemessen wird ab festgesetztem Gelände bis Außenkante Dachhaut lt. Eingabeplan. Zulässig sind max. 6,50 Meter 1.1 .11 Abgrenzung unterschiedlicher Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung 1.2 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen BauGB §9 Abs.1 Nr.2 und §22 und §23 Bau NVO 1.2.1 o Offene Bauweise §22 Abs.3 Bau NVO Im Geltungsbereich ist nur offene Bauweise zulässig. 1.2.2 Baugrenze §23 Abs.3 Bau NVO 1. 3 Verkehrsflächen, sowie Verkehrsflächen BauGB §9 Abs.1 Nr.11 besonderer Zweckbestimmung 1.3.1 Straßenverkehrsflächen mit Angabe §9 Abs.1 Nr. 11 BauGB der Ausbaubreite (Asphalt) 1.3.2 Verkehrsberuhigter Bereich und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Asphalt) 1.3.3 Verkehrsberuhigter Bereich und Verkehrsflächen besonderer Zweckbe- stimmung – Belagwechsel (Beton-Sickerfugenpflaster auf öff. Stellplätzen)) 1.3.4 Schotterrasenfläche 1.3.5 gepflasterte Fläche im Kreisverkehr 1.4 Grünordnung nach §9 Abs.1 Nr.15 BauGB 1.4.1 Bindung zum Anpflanzen von kleinkronigen §9 Abs.1 Nr. 25 BauGB oder mittelkronigen Bäumen auf öff. Grund 1.4.2 Bindung zum Anpflanzen von großkronigen oder mittelkronigen Bäumen auf öff. Grund 1.4.3 öffentliche Grünfläche 1.4.4 Flächenumgrenzung für Schutz- und Deckpflanzungen aus Bäumen und Sträuchern, auf Privatgrund min. 2-Reihig, auf öff. Grund min. 4-Reihig 1.4.5 Baum, Bestand zu erhalten 1.4.6 Baum, Bestand, zu entfernen oder umzupflanzen 1.4.7 Groß- mittel oder kleinkroniger Baum zu pflanzen auf Privatgrund innerhalb eines Raduis von 5m 1.5 Sonstige Festsetzungen 1.5.1 St Umgrenzung von Flächen für KFZ-Stellplätze 1.5.2 Ga Umgrenzung von Flächen für Garagen 1.5.3 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. 1.5.4 Freizuhaltende Flächen für Sichtdreiecke im Kreuzungsbereich von Straßen mit Angabe der Schenkellänge; Bepflanzungshöhe und sonstige Sichtbehinderungen hier max. 80cm 1.5.5 SSF Gefordert sind an diesen Fassadenseiten Schallschutzfenster mit integrierter Spaltlüftung 1.5.6 Einfahrtbereich 1.6 Hinweise 1.6.1 Vorhandene Grundstücksgrenzen 1.6.2 Nummerierung der Einzelparzelle 1.6.3 684/1 Flurnummer von bestehenden Grundstücken 1.6.4 Bestehendes Wohnhaus mit Nebengebäuden 1.6.5 Höhenschichtenlinie mit Angabe der NN-Höhe 10 6.50 6.20 Querschnitt Lärmschutzwall M 1:500 L a g e p l a n M 1 : 1 0 0 0 L a g e p l a n M 1 : 5 0 0 0 Ü b e r s i c h t s l a g e p l a n M 1 : 2 5 0 0 0 Ü neues Baugebiet

Transcript of Lageplan M 1:5000 - simbach.de weinleiten 23 06 2016.pdf · 1.6.5 Höhenschichtenlinie mit Angabe...

Page 1: Lageplan M 1:5000 - simbach.de weinleiten 23 06 2016.pdf · 1.6.5 Höhenschichtenlinie mit Angabe der NN-Höhe 10 6.50 6.20 Querschnitt Lärmschutzwall M 1:500 Lageplan M 1:1000 Lageplan

Lärmschutzwall

SSFSSFSSF

SSF

SSF

"kleiner Kreisverkehr"R = 7,50 mInnenradius R=2mausgepflastert überfahrbar

SSF

Gehweg alsSchotterrasen

303

25

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und integriertem Umweltbericht

„Weinleiten“

Gemeinde: Simbach a. Inn Landkreis: Rottal-Inn Reg.-Bez.: Niederbayern

Vorhabensträger:

Stadt Simbach am Inn

Innstraße 13

84359 Simbach am Inn

Planung: Grünordnung: Architekturbüro Manfred Gramer Ursula Klose-Dichtl Schulgasse 8 Dipl.Ing.(FH) Landschaftsarchitektin 84359 Simbach am Inn Hochholz 3 84371 Triftern Tel.: 08571 / 924444 Tel.: 08562 / 2333 Fax: 08571 / 6027831 Fax: 08562 / 2675 Simbach am Inn, 23.06.2016 ………………………1. Bürgermeister

VERFAHRENSHINWEIS 1. Der Stadtrat der Stadt Simbach a. Inn hat in seiner Sitzung vom 26.03.2015 die Aufstellung des

Bebauungsplans „Weinleiten“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.01.2016ortsüblich bekannt gemacht.

2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit der öffentlichen Darlegung

und Anhörung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.10.2015 hat in der Zeit vom 01.02.2016 bis einschließlich 01.03.2016 stattgefunden.

3. Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.04.2016 mit Begründung und Umweltbericht wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und er wurde öffentlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung erfolgten in der Zeit vom 17.05.2016 bis einschließlich 17.06.2016.

4. Die Stadt Simbach a. Inn hat mit Beschluss des Stadtrates vom 23.06.2016 den Bebauungsplan

„Weinleiten“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23.06.2016 als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde am 01.08.2016 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „W einleiten“ ist damit in Kraft getreten.

5. Ausgefertigt: Simbach a. Inn, den 02.08.2016 STADT SIMBACH A. INN Klaus Schmid 1. Bürgermeister

FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN Rechtsgrundlagen

BayGB, BayBO, BauNVO, BauGB in der jeweils gültigen Fassung

1. BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN

1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung BauGB §9 Abs.1.1 Nördlicher Bereich

1.1.1 WA Allgemeines Wohngebiet §4 Bau NVO Ausnahmen gem. §4 Abs.3 Bau NVO sind nicht zugelassen. Nebenanlagen gem. §14 Bau NVO sind innerhalb der Baugrenzen zulässig. Zulässig sind max. 2 Vollgeschosse

1.1.2 E+1 §20 Bau NVO Zulässig Erdgeschoß und ein Obergeschoß

Die zulässige Bauart ist in der Nutzungsschablone festgesetzt.

1.1.3 GRZ 0,35 Grundflächenzahl als Höchstmaß §19 Bau NVO Die höchstzul. Grundflächenzahl ist in der Nutzungsschablone festgesetzt.

1.1.4 GFZ 0,8 Geschoßflächenzahl als Höchstmaß §20 Bau NVO Die höchstzul. Geschoßflächenzahl ist in der Nutzungsschablone festgesetzt.

1.1.5 WH Gebäudehöhen für Wohngebäude §16 Abs.2 Nr.4 Die maximal zulässigen Höhen werden in der Nutzungsschablone festgesetzt.

6,20 Maximal zulässige Wandhöhe talseitig; Gemessen wird ab festgesetztem Gelände bis Außenkante Dachhaut lt. Eingabeplan. Zulässig sind max. 6,20 Meter

Südlicher Bereich

1.1.6 WA Allgemeines Wohngebiet §4 Bau NVO Ausnahmen gem. §4 Abs.3 Bau NVO sind nicht zugelassen. Nebenanlagen gem. §14 Bau NVO sind innerhalb der Baugrenzen zulässig. Zulässig sind max. 2 Vollgeschosse

1.1.7 E+U+D (II) §20 Bau NVO Zulässig Erdgeschoß, Untergeschoß und ein Dachgeschoß

Die zulässige Bauart ist in der Nutzungsschablone festgesetzt.

1.1.8 GRZ 0,35 Grundflächenzahl als Höchstmaß §19 Bau NVO Die höchstzul. Grundflächenzahl ist in der Nutzungsschablone festgesetzt.

1.1.9 GFZ 0,8 Geschoßflächenzahl als Höchstmaß §20 Bau NVO Die höchstzul. Geschoßflächenzahl ist in der Nutzungsschablone festgesetzt.

1.1.10 WH Gebäudehöhen für Wohngebäude §16 Abs.2 Nr.4 Die maximal zulässigen Höhen werden in der Nutzungsschablone festgesetzt.

6,50 Maximal zulässige Wandhöhe talseitig; Gemessen wird ab festgesetztem Gelände bis Außenkante Dachhaut lt. Eingabeplan. Zulässig sind max. 6,50 Meter

1.1.11 Abgrenzung unterschiedlicher Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung

1.2 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen BauGB §9 Abs.1 Nr.2 und §22

und §23 Bau NVO

1.2.1 o Offene Bauweise §22 Abs.3 Bau NVO Im Geltungsbereich ist nur offene Bauweise zulässig.

1.2.2 Baugrenze §23 Abs.3 Bau NVO

1.3 Verkehrsflächen, sowie Verkehrsflächen BauGB §9 Abs.1 Nr.11 besonderer Zweckbestimmung

1.3.1 Straßenverkehrsf lächen mit Angabe §9 Abs.1 Nr. 11 BauGB der Ausbaubreite (Asphalt)

1.3.2 Verkehrsberuhigter Bereich und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Asphalt)

1.3.3 Verkehrsberuhigter Bereich und Verkehrsflächen besonderer Zweckbe- stimmung – Belagwechsel (Beton-Sickerfugenpflaster auf öff. Stellplätzen)) 1.3.4 Schotterrasenfläche 1.3.5 gepflasterte Fläche im Kreisverkehr 1.4 Grünordnung nach §9 Abs.1 Nr.15 BauGB

1.4.1 Bindung zum Anpflanzen von kleinkronigen §9 Abs.1 Nr. 25 BauGB oder mittelkronigen Bäumen auf öff. Grund

1.4.2 Bindung zum Anpflanzen von großkronigen oder mittelkronigen Bäumen auf öff. Grund

1.4.3 öffentliche Grünfläche

1.4.4 Flächenumgrenzung für Schutz- und Deckpflanzungen aus Bäumen und Sträuchern, auf Privatgrund min. 2-Reihig, auf öff. Grund min. 4-Reihig 1.4.5 Baum, Bestand zu erhalten 1.4.6 Baum, Bestand, zu entfernen oder umzupflanzen 1.4.7 Groß- mittel oder kleinkroniger Baum zu pflanzen auf Privatgrund innerhalb eines Raduis von 5m 1.5 Sonstige Festsetzungen

1.5.1 St Umgrenzung von Flächen für KFZ-Stellplätze

1.5.2 Ga Umgrenzung von Flächen für Garagen

1.5.3 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.

1.5.4 Freizuhaltende F lächen für Sichtdreiecke im Kreuzungsbereich von Straßen mit Angabe der Schenkellänge; Bepflanzungshöhe und sonstige Sichtbehinderungen hier max. 80cm

1.5.5 SSF Gefordert sind an diesen Fassadenseiten Schallschutzfenster mit integrierter Spaltlüftung

1.5.6 Einfahrtbereich 1.6 Hinweise

1.6.1 Vorhandene Grundstücksgrenzen

1.6.2 Nummerierung der Einzelparzelle

1.6.3 684/1 Flurnummer von bestehenden Grundstücken

1.6.4 Bestehendes Wohnhaus mit Nebengebäuden 1.6.5 Höhenschichtenlinie mit Angabe der NN-Höhe

10

6.50

6.20

QuerschnittLärmschutzwallM 1:500

Lageplan M 1:1000

Lageplan M 1:5000

ÜbersichtslageplanM 1:25000

Ü

neues Baugebiet