Lageplan Maßstab 1: (technischer Lageplan / …...Abweichungen in der Lage der Grenzpunkte zwischen...

12
Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete 0D GHU EDXOLFKHQ 1XW]XQJ 0,3 *UXQGIOlFKHQ]DKO II =DKO GHU 9ROOJHVFKRVVH DOV +|FKVWPD Bauweise, Baulinien, Baugrenzen E QXU (LQ]HOKlXVHU ]XOlVVLJ o Offene Bauweise Baugrenze 3ODQXQJHQ 1XW]XQJVUHJHOXQJHQ 0DQDKPHQ XQG )OlFKHQ IU 0DQDKPHQ ]XP 6FKXW] ]XU 3IOHJH und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 8PJUHQ]XQJ YRQ )OlFKHQ IU 0DQDKPHQ ]XP 6FKXW] ]XU 3IOHJH XQG ]XU (QWZLFNOXQJ YRQ Boden, Natur und Landschaft, s. textl. Festsetzung Ziff. 5 Sonstige Planzeichen *UHQ]H GHV UlXPOLFKHQ *HOWXQJVEHUHLFKV GHV %HEDXXQJVSODQV *UHQ]H GHV UlXPOLFKHQ *HOWXQJVEHUHLFKV GHU UHFKWVNUlIWLJHQ %HEDXXQJVSOlQH Fax 05361/25264 Schillerstraße 62 Vermessungsbüro Wolfsburg Tel. 05361/27880 38440 Wolfsburg Stein & Stroot Lageplan Maßstab 1: (technischer Lageplan / Plangrundlage) Gemeinde Gemarkung Flur A.-Nr.: Datum: Plangrundlage ist die amtliche Liegenschaftskarte im UTM-System ETRS89 (LS489, MRed. 0,9996) Vervielfältigung nur für eigene, nicht gewerbliche Zwecke gestattet (§5 Abs.5 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen NVermG) L G L N L G L N L G L N L G L N Die Grundlage des Lageplanes ist die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK), welche teilweise durch Digitalisierung entstanden ist, (UTM-System ETRS89, Lagestatus 489, MRed=0,9996). Die Plangrundlage wurde durch eigene Vermessungen ergänzt. Abweichungen in der Lage der Grenzpunkte zwischen Lageplan und der Örtlichkeit sind möglich ! Es wird keine Gewähr für Lagerichtigkeit von Punkten, Linien oder aus der Grafik entnommenen Koordinaten übernommen. Insbesondere ist folgender Sachverhalt zu beachten: Bei Planung von Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe von Nachbargebäuden, Flurstücksgrenzen, Leitungen oder sonstigen topografischen Gegebenheiten sind örtliche Vermessungen erforderlich. Das gleiche gilt, wenn genaue Abstände zwischen vorhandenen Gebäuden, Grenzen oder zwischen Gebäuden und Grenzen erforderlich sind. Diese Angaben können nicht mit ausreichender Genauigkeit aus der Grafik ermittelt werden ! Es wird keine Gewähr hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen. Wichtiger Hinweis ! Bei der Übertragung von Grafikdaten per DXF und/oder per eMail auf unterschiedliche Programmsysteme besteht die Gefahr des Datenverlustes und der Veränderung der Daten im Zielsystem. Es gilt auf jeden Fall die Darstellung der analogen Karte ! Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nur für die urschriftliche Ausfertigung übernommen. Weitergabe der Daten an Dritte nur mit Genehmigung der Fa. Stein - Stroot. Fa. Stein-Stroot, Wolfsburg, 11.10.2017 0KOHQZHJ Lerchensteig %UHVODXHU 6WUDH 115 4 115 29 115 118 116 47 115 65 94 2 115 116 115 91 95 8 115 104 115 120 95 4 99 20 115/107 99 16 99 18 99 30 99 34 116 7 99 11 94 5 99 22 115 119 115 115 115 117 115 108 116 8 116 43 115 103 115 28 99 27 281 1 99 1 99 23 94 6 115 88 115 9 99 24 95 5 116 53 10 1 15 72 76 4 13 2 12 57 14 55 16 82 8A 11 2A 59 1 74 78 61 61A 4A 3 84 2B 6 80 53 2 57A 14A 59A Osloß 1.000 Osloß 2 17PL4057/0 11.10.2017 bQGHUXQJ bQGHUXQJ M 1:1.000 E o II 0,3 WA 11 3 3 5 5 Textliche Festsetzungen I $UW GHU EDXOLFKHQ 1XW]XQJ JHP $EV 1U %DX*% 1. Im allgemeinen Wohngebiet (WA) werden in Anwendung des $EV BauNVO die gem. $EV 1U und 1U %DX192 ]XOlVVLJHQ - die der Versorgung des Gebietes dienenden /lGHQ Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht VW|UHQGHQ +DQGZHUNVEHWULHEH 1U - $QODJHQ IU VSRUWOLFKH =ZHFNH 1U ausgeschlossen. Die gem. $EV BauNVO ausnahmsweise ]XOlVVLJHQ Nutzungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. II 0D GHU EDXOLFKHQ 1XW]XQJ JHP $EV 1U %DX*% 2. -H :RKQJHElXGH VLQG EHL (LQ]HOKlXVHUQ PD[LPDO :RKQXQJ ]XOlVVLJ 3. 'LH 0LQGHVWJU|H EHL QHX ]X ELOGHQGHQ %DXJUXQGVWFNHQ EHWUlJW EHL (LQ]HOKlXVHUQ Pð 4. )U Zufahrten und 6WHOOSOlW]H ist eine hEHUVFKUHLWXQJ der *UXQGIOlFKH gem. 19 Abs.4 BauNVO bis zu max. 80 ]XOlVVLJ III Planungen, Nutzungsregelungen, 0DQDKPHQ und )OlFKHQ IU 0DQDKPHQ zum Schutz, zur Pflege und zur (QWZLFNOXQJ YRQ 1DWXU XQG /DQGVFKDIW JHP $EV 1U D XQG E %DX*% 5. An der 6GVHLWH des )OXUVWFNHV 115/4 ist als Ausgleich IU den durch die planerische Entscheidung der Gemeinde vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt eine zweireihige Hecke anzupflanzen. Die *HK|O]H sind in GHU /LVWH GHU ]X YHUZHQGHQGHQ *HK|O]H $QODJH ]XU %HJUQGXQJ ]X HQWQHKPHQ Präambel und Ausfertigung Aufgrund des $EV und des $EV des Baugesetzbuches (BauGB) L 9 P des 1LHGHUVlFKVLVFKHQ Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde 2VOR diesen Bebauungsplan der Innenentwicklung, 0KOHQZHJ 9. bQGHUXQJ nach D BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. 2VOR GHQ gez. Axel Passeier Siegel %UJHUPHLVWHU Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes der ,QQHQHQWZLFNOXQJ QDFK D %DX*% EHVFKORVVHQ Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. $EV BauGB DP RUWVEOLFK EHNDQQW JHPDFKW 2VOR GHQ gez. Axel Passeier Siegel %UJHUPHLVWHU Planunterlage .DUWHQJUXQGODJH /LHJHQVFKDIWVNDUWH 0DVWDE Quelle: $XV]XJ DXV GHQ *HREDVLVGDWHQ GHU 1LHGHUVlFKVLVFKHQ Vermessungs- und Katasterverwaltung Landesamt IU Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Braunschweig-Wolfsburg Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die VWlGWHEDXOLFK bedeutsamen baulichen Anlagen sowie 6WUDHQ Wege XQG 3OlW]H YROOVWlQGLJ QDFK 6WDQG YRP Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. *) Die hEHUWUDJEDUNHLW der neu zu bildenden Grenzen in die gUWOLFKNHLW LVW HLQZDQGIUHL P|JOLFK *) Unzutreffendes bitte streichen Wolfsburg, den 13.09.2018 gez. J. Stein Siegel (Amtl. Vermessungsstelle) Planverfasser Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung QDFK D %DX*% ZXUGH DXVJHDUEHLWHW YRQ Dr.-Ing. W. Schwerdt %UR IU 6WDGWSODQXQJ *E5 Waisenhausdamm 7 38100 Braunschweig. Braunschweig, den 11/ 09/ 2018 gez. H. Schwerdt (Planverfasser) gIIHQWOLFKH $XVOHJXQJ Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 dem Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach D BauGB und der %HJUQGXQJ zugestimmt und die |IIHQWOLFKH Auslegung JHP $EV %DX*% EHVFKORVVHQ Ort und Dauer der |IIHQWOLFKHQ Auslegung wurden am RUWVEOLFK EHNDQQW JHPDFKW Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach D BauGB und die %HJUQGXQJ haben vom 04.04.2018 bis 04.05.2018 gem. $EV BauGB |IIHQWOLFK DXVJHOHJHQ 2VOR GHQ gez. Axel Passeier Siegel %UJHUPHLVWHU Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde hat den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach D BauGB nach 3UIXQJ aller im Aufstellungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen, Bedenken, Anregungen und Hinweise in seiner Sitzung am 26.06.2018 als Satzung $EV BauGB) sowie GLH %HJUQGXQJ EHVFKORVVHQ 2VOR GHQ gez. Axel Passeier Siegel %UJHUPHLVWHU Bekanntmachung und In-Kraft-Treten Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach D BauGB ist gem. $EV 6DW] BauGB am 30.10.18 im Amtsblatt IU den Landkreis Gifhorn 1U bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist ein Hinweis gem. $EV %DX*% HUIROJW Der Bebauungsplan der Innenentwicklung nach D BauGB ist damit gem. $EV 6DW] BauGB am 30.10.18 in Kraft getreten. 2VOR GHQ gez. Axel Passeier Siegel %UJHUPHLVWHU Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach D BauGB ist die Verletzung von Vorschriften gem. $EV 6DW] 1U bis 3, $EV $EV D und $EV 6DW] BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplanes nicht geltend gemacht worden. ««««««« GHQ ........................................................... %UJHUPHLVWHU AH 09.2018 MP 10.2017 970/297 Gemeinde Osloß Mühlenweg 9. Änderung Bebauungsplan Stand: In Kraft getretene Fassung Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR - Waisenhausdamm 7 - 38100 Braunschweig 2011 Es wird festgestellt und hiermit beglaubigt, dass die Abschrift des Bebauungsplanes mit der vorgelegten Urschrift übereinstimmt. Osloß, den .................... ........................................ (Bürgermeister)

Transcript of Lageplan Maßstab 1: (technischer Lageplan / …...Abweichungen in der Lage der Grenzpunkte zwischen...

Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV)

Art der baulichen Nutzung

WA Allgemeine Wohngebiete

Maß der baulichen Nutzung

0,3Grundflächenzahl

IIZahl der Vollgeschosse als Höchstmaß

Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

Enur Einzelhäuser zulässig

oOffene Bauweise

Baugrenze

Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflegeund zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung vonBoden, Natur und Landschaft, s. textl. Festsetzung Ziff. 5

Sonstige Planzeichen

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der rechtskräftigen Bebauungspläne

Fax 05361/25264

Schillerstraße 62

Vermessungsbüro Wolfsburg

Tel. 05361/27880

38440 WolfsburgStein & Stroot

Lageplan Maßstab 1:(technischer Lageplan / Plangrundlage)GemeindeGemarkung FlurA.-Nr.:Datum:

Plangrundlage ist die amtlicheLiegenschaftskarte im UTM-SystemETRS89 (LS489, MRed. 0,9996)

Vervielfältigung nur für eigene, nicht gewerblicheZwecke gestattet (§5 Abs.5 des NiedersächsischenGesetzes über das amtliche VermessungswesenNVermG)

L G L NL G L NL G L NL G L N

Die Grundlage des Lageplanes ist die automatisierte Liegenschaftskarte(ALK), welche teilweise durch Digitalisierung entstanden ist,(UTM-System ETRS89, Lagestatus 489, MRed=0,9996).Die Plangrundlage wurde durch eigene Vermessungen ergänzt.Abweichungen in der Lage der Grenzpunkte zwischen Lageplanund der Örtlichkeit sind möglich !Es wird keine Gewähr für Lagerichtigkeit von Punkten, Linienoder aus der Grafik entnommenen Koordinaten übernommen.Insbesondere ist folgender Sachverhalt zu beachten:Bei Planung von Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe vonNachbargebäuden, Flurstücksgrenzen, Leitungen oder sonstigentopografischen Gegebenheiten sind örtliche Vermessungenerforderlich. Das gleiche gilt, wenn genaue Abstände zwischenvorhandenen Gebäuden, Grenzen oder zwischen Gebäuden und Grenzenerforderlich sind.Diese Angaben können nicht mit ausreichender Genauigkeit aus derGrafik ermittelt werden !

Es wird keine Gewähr hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen.

Wichtiger Hinweis !Bei der Übertragung von Grafikdaten per DXF und/oder per eMailauf unterschiedliche Programmsysteme besteht die Gefahr desDatenverlustes und der Veränderung der Daten im Zielsystem.Es gilt auf jeden Fall die Darstellung der analogen Karte !Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nur für die urschriftlicheAusfertigung übernommen. Weitergabe der Daten an Dritte nur mitGenehmigung der Fa. Stein - Stroot.Fa. Stein-Stroot, Wolfsburg, 11.10.2017

Mühlenweg

Lerch

en

steig

B

reslauer S

traße

115

4

115

29

115

118

116

47

115

65

94

2

115

116

115

91

95

8

115

104

115

120

95

4

99

20

115/107

99

16

99

18

99

30

99

34

116

7

99

11

94

5

99

22

115

119

115

115

115

117

115

108

116

8

116

43

115

103

115

28

99

27

281

1

99

1

99

23

94

6

115

88

115

9

99

24

95

5

116

53

10

1

15

72

76

4

13

2

12

57

14

55

16

82

8A

11

2A

59

1

74

78

61

61A

4A

3

84

2B

6

80

53

2

57A

14A

59A

Osloß

1.000

Osloß 217PL4057/0

11.10.2017

8. Änderung

8. Änderung

M 1:1.000

E

oII0,3WA

11

335

5

Textliche Festsetzungen

I Art der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

1. Im allgemeinen Wohngebiet (WA) werden in Anwendung des § 1 Abs. 5 BauNVO die gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 undNr. 3 BauNVO zulässigen

- die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störendenHandwerksbetriebe (Nr. 2)

- Anlagen für sportliche Zwecke (Nr. 3)ausgeschlossen.

Die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind nicht Bestandteil desBebauungsplanes.

II Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

2. Je Wohngebäude sind bei Einzelhäusern maximal1 Wohnung zulässig.

3. Die Mindestgröße bei neu zu bildenden Baugrundstücken beträgt bei Einzelhäusern 400 m².

4. Für Zufahrten und Stellplätze ist eine Überschreitung der Grundfläche gem. § 19 Abs.4 BauNVO bis zu max. 80% zulässig.

III Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 a und 25 b BauGB

5. An der Südseite des Flurstückes 115/4 ist als Ausgleich für den durch die planerische Entscheidung derGemeinde vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt eine zweireihige Hecke anzupflanzen. Die Gehölze sind inder "Liste der zu verwendenden Gehölze" -Anlage zur Begründung- zu entnehmen!

Präambel und Ausfertigung

Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 58 des NiedersächsischenKommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Osloß diesen Bebauungsplan derInnenentwicklung, Mühlenweg 9. Änderung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichenFestsetzungen, als Satzung beschlossen.

Osloß, den 04.07.2018

gez. Axel Passeier Siegel(Bürgermeister)

Verfahrensvermerke

AufstellungsbeschlussDer Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am13.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes derInnenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen.Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGBam 27.03.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

Osloß, den 04.07.2018

gez. Axel Passeier Siegel(Bürgermeister)

PlanunterlageKartengrundlage: Liegenschaftskarte (Maßstab: 1:1.000)Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Vermessungs- und Katasterverwaltung© 2017Landesamt für Geoinformation und LandesvermessungNiedersachsen, Regionaldirektion Braunschweig-Wolfsburg

Die Planunterlage entspricht dem Inhalt desLiegenschaftskatasters und weist die städtebaulichbedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wegeund Plätze vollständig nach (Stand vom 11.10.2017).Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und derbaulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. *)Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in dieÖrtlichkeit ist einwandfrei möglich. *)*) Unzutreffendes bitte streichen

Wolfsburg, den 13.09.2018

gez. J. Stein Siegel(Amtl. Vermessungsstelle)

PlanverfasserDer Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklungnach § 13a BauGB wurde ausgearbeitet von:

Dr.-Ing. W. SchwerdtBüro für Stadtplanung GbRWaisenhausdamm 738100 Braunschweig.

Braunschweig, den 11/ 09/ 2018

gez. H. Schwerdt(Planverfasser)

Öffentliche AuslegungDer Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am13.03.2018 dem Entwurf des Bebauungsplanes derInnenentwicklung nach § 13a BauGB und derBegründung zugestimmt und die öffentliche Auslegunggem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am27.03.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

Entwurf Bebauungsplanes Innenentwicklung

27.03.2018 ortsüblich bekannt gemacht.Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklungnach § 13a BauGB und die Begründung haben vom04.04.2018 bis 04.05.2018 gem. § 3 Abs. 2 BauGBöffentlich ausgelegen.

Osloß, den 04.07.2018

gez. Axel Passeier Siegel(Bürgermeister)

SatzungsbeschlussDer Rat der Gemeinde hat den Bebauungsplan derInnenentwicklung nach § 13a BauGB nach Prüfung allerim Aufstellungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen,Bedenken, Anregungen und Hinweise in seiner Sitzungam 26.06.2018 als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowiedie Begründung beschlossen.

Osloß, den 04.07.2018

gez. Axel Passeier Siegel(Bürgermeister)

Bekanntmachung und In-Kraft-TretenDer Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes derInnenentwicklung nach § 13a BauGB ist gem. § 10Abs. 3 Satz 1 BauGB am 30.10.18 im Amtsblatt fürden Landkreis Gifhorn Nr. 10 bekannt gemacht worden.In der Bekanntmachung ist ein Hinweis gem. § 215Abs. 2 BauGB erfolgt.Der Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13aBauGB ist damit gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB am30.10.18 in Kraft getreten.

Osloß, den 14.11.2018

gez. Axel Passeier Siegel(Bürgermeister)

Verletzung von Verfahrens- und FormvorschriftenInnerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung desBebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13aBauGB ist die Verletzung von Vorschriften gem. § 214Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3Satz 2 BauGB beim Zustandekommen desBebauungsplanes nicht geltend gemacht worden.

…………………, den ........................

...........................................................(Bürgermeister)

AH 09.2018MP 10.2017

970/297

Gemeinde Osloß

Mühlenweg 9. Änderung

BebauungsplanStand: In Kraft getretene Fassung

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR - Waisenhausdamm 7 - 38100 Braunschweig

2011

Es wird festgestellt und hiermit beglaubigt,dass die Abschrift des Bebauungsplanesmit der vorgelegten Urschrift übereinstimmt.

Osloß, den ....................

........................................(Bürgermeister)

AutoCAD SHX Text
N

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Begründung zur 9. Änderung des

Bebauungsplans "Mühlenweg"

Stand: 08/ 2018 In Kraft getretene Fassung

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR

Bearbeiter: Dipl.-Ing. H. Schwerdt, B. Sc. N. Knöchelmann, A. Hoffmann, K. Müller

Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, © 2011

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 2 -

Inhaltsverzeichnis: Seite

1.0 Vorbemerkung 3

1.1 Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung 3

1.2 Entwicklung des Plans/ Rechtslage 4

1.3 Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplans 7

2.0 Planinhalt/ Begründung 7

2.1 Baugebiete 7

2.2 Immissionsschutz 8

2.3 Erschließung/ Ruhender Verkehr 8

2.4 Ver- und Entsorgung 8

2.5 Brandschutz 8

2.6 Kampfmittel 8

3.0 Umweltbelange 9

4.0 Hinweise aus Sicht der Fachplanungen 9

5.0 Ablauf des Planaufstellungsverfahrens 9

6.0 Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplans 11

7.0 Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen 11

8.0 Verfahrensvermerk 11

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 3 -

1.0 Vorbemerkung

1.1 Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung

Die Gemeinde Osloß liegt im südlichen Landkreis Gifhorn. Das Gebiet der Gemeinde erstreckt sich über rd. 764 ha. Im Dezember 2017 lebten in der Gemeinde 1.898 Einwohner.

Nördlich des Gemeindegebietes grenzt die Samtgemeinde Sassenburg sowie die Gemeinde Bokensdorf, östlich die Gemeinde Weyhausen, südlich die Stadt Wolfs-burg und die Gemeinde Calberlah an. Die Anbindung der Gemeinde Osloß an die re-gionalen und überregionalen Verkehrsnetze erfolgt über die in West-Ost-Richtung durch das Gemeindegebiet verlaufende Bundesstraße B 188 und in weiterer Verlän-gerung im Osten an die Autobahn A 39. Naturräumlich gesehen liegt die Gemeinde Osloß in den südlichen Ausläufern des Süd- und Ostheider Sandgebietes 1) mit ihren weiträumigen Acker- und Waldfluren im Übergang zu dem südlich angrenzenden Al-ler-Oker-Tal.

Gemeinsam mit den Gemeinden Barwedel, Bokensdorf, Jembke, Weyhausen und Tappenbeck bildet die Gemeinde Osloß die Samtgemeinde Boldecker Land.

Für die Gemeinde Osloß gilt das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) 2). Das Landes-Raumordnungsprogramm legt aufgrund der zentralörtlichen Gliederung die Ober- und Mittelzentren fest. Gemeinsam mit den Grundzentren bil-den sie die zentralen Orte, die im Sinne eines dauerhaften Erhalts ausgewogener Siedlungs- und Versorgungsstrukturen zu sichern und zu entwickeln sind (2.2.01). Ei-ne Funktionszuweisung innerhalb des Zentrale-Orte-Systems liegt für die Gemeinde nicht vor. Die Bundesstraße B 188 ist als Vorranggebiet Hauptverkehrsstraße (4.1.3) und der Elbe Seitenkanal westlich der Ortslage als Vorranggebiet Schifffahrt (4.1.4) erfasst. Östlich der Ortslage befindet sich ein Vorranggebiet für die Trinkwasserge-winnung (3.2.4). Südlich der B 188 stellt das Landesraumordnungsprogramm ein Na-tura 2000 Gebiet (3.1.3) dar.

Als Mitglied des Regionalverbandes Großraum Braunschweig gilt für die Gemeinde Osloß das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braun-schweig (RROP) 3). Über die aus dem Landesraumordnungsprogramm übernomme-nen Vorranggebiete setzt das Regionale Raumordnungsprogramm südlich der Bun-desstraße, begleitend zum Verlauf der Aller Vorranggebiet für die Wasserwirtschaft (III 2.5.4 (4)) fest. Zugleich werden Teilflächen Nördlich und überwiegend südlich als Natura 2000 Gebiet (III 1.3 (1)) sowie Vorranggebiet für Natur und Landschaft (III 1.4 (6)/ (8)) und kleinräumlich Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (III 1.4 (9)) festgesetzt. Westlich und nördlich der Ortslage befinden sich Vorbehaltsgebiete für die Erholung (III 2.4 (5)) sowie Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft -aufgrund be-sonderer Funktion der Landwirtschaft- (III 2.1 (7)). Ebenfalls nördlich am Ortsrand verläuft ein Vorranggebiet Leitungstrasse (IV 3.3 (3)) für eine 110 kV-Leitung sowie eine überregionale Gasleitung. Östlich zwischen Osloß und Weyhausen ist ein Vor-ranggebiet für die Freiraumfunktion (III 1.2 (4)) zeichnerisch dargestellt.

1) Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Gifhorn, 1994 2) Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017 3) Zweckverband Großraum Braunschweig: Regionales Raumordnungsprogramm 2008 für den

Großraum Braunschweig

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 4 -

Regionales Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig

Bei den überplanten Flächen handelt es sich um im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauflächen.

1.2 Entwicklung des Plans/ Rechtslage

Die Samtgemeinde Boldecker Land besitzt einen wirksamen Flächennutzungsplan, der für den Geltungsbereich Wohnbaufläche darstellt. Mit der vorliegenden Planung wird die bestehende Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO beibehalten. Der Flächennutzungsplan muss dementsprechend nicht angepasst wer-den.

Ziel der Planung ist es, eine Teilung der bestehenden Grundstücke zu ermöglichen.

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 5 -

Bebauungsplan "Mühlenweg", östlicher Teil

Der Bebauungsplan "Mühlenweg" (Rechtskraft 1977) setzt für den Geltungsbereich allgemeines Wohngebiet mit einer Geschoss- und Grundflächenzahl von je 0,3, zwei-geschossige Bebauung sowie offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern fest. Zusätzlich erfolgte eine Bauhöhenbeschränkung im Bereich der Sichtdreiecke. Die Nichtzulässigkeit der Überbauung der rückwärtigen Bereiche wurde bereits mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlenweg" (Rechtskraft 2013) durch eine Ver-schiebung der Baugrenze an diesen Stellen auf 3,0 m zur südlichen Flurstücksgrenze zurückgenommen. Hierbei wurde außerdem festgesetzt, dass lediglich Einzelhäuser zulässig sind und eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m² gilt. Zusätzlich wurde im Süden auf einem 3,0 m breiten Streifen die Anpflanzung einer Hecke als Ausgleichs-maßnahme festgesetzt. Mit der 8. Änderung (Rechtskraft 2013) wurde die Baugrenze auch am Flurstück 115/29 angepasst, sodass diese parallel zur südlichen Grund-stücksgrenze in einem Abstand von 3,0 m verläuft.

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 6 -

Bebauungsplan "Mühlenweg", 7. Änderung

Im Plangeltungsbereich ist bereits im rückwärtigen Bereich ein weiteres Wohnhaus entstanden. Aufgrund der festgesetzten Mindestgröße der Baugrundstücke von 600 m² ist eine geplante Teilung des Flurstückes 115/4 in zwei Grundstücke nicht ge-nehmigungsfähig. Die Flurstücksgröße beträgt insgesamt 1.198 m². Durch die vorlie-gende Änderung wird die Mindestgrundstücksgröße herabgesetzt, so dass eine städ-tebaulich angemessene Nachverdichtung ermöglicht wird.

Da es sich um eine Planung im bereits bebauten Innenbereich der Ortslage handelt, wird der Bebauungsplan nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwick-lung aufgestellt.

Der Planungsgeltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 0,12 ha, die komplett Wohngebietsflächen beschreiben.

Im vorliegenden Fall beträgt die Grundfläche rd. 1.198 m², so dass die untere Grenze von 20.000 m² sicher unterschritten wird. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter ("die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Euro-päischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes") sowie Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes sind nicht gegeben resp. zu beachten.

Insofern wird die Planung als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Um-weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abge-sehen.

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 7 -

1.3 Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Be-bauungsplans

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird notwendig, um nach erfolgter Errichtung einer Hinterliegerbebauung auf dem Flurstück 115/4 (1.198 m²) die geplante Teilung in zwei Grundstücke vornehmen zu können. Der Teilung steht die Mindestgrund-stücksgröße von 600 m² entgegen.

Dabei regelt der Bebauungsplan erstmalig die zulässige Überschreitung der Grund-flächenzahl für Stellplätze und Zufahrten sowie senkt die Mindestgrundstücksgröße. Sonstige Festsetzungen werden aus der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Müh-lenweg" übernommen, mit welcher die Nachverdichtung bereits ermöglicht wurde.

2.0 Planinhalt/ Begründung

Das Plangebiet befindet sich im Osten der Ortslage, östlich der Breslauer Straße. Das Gebiet ist allseitig von Siedlungsgebieten umgeben.

2.1 Baugebiete

- Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO

Das Plangebiet ist durch die bestehende Bebauung vorgeprägt. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über den Mühlenweg. Da die Lage der Erschließungen noch nicht abschließend feststeht, ist die gesicherte Erschließung der Hinterliegerbebau-ung im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen. Die bestehende Festsetzung der für die wohnbauliche Nutzung vorgesehenen Flächen verbleibt wie zuvor als all-gemeines Wohngebiet (WA).

Um den beabsichtigten Wohncharakter des vorhandenen Gebiets zu unterstreichen, erfolgte ein Ausschluss der gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie § 4 Abs. 3 BauNVO allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen bereits mit der 7. Änderung. Die Grundflächenzahl (GRZ), Zweigeschossigkeit, offene Bauweise sowie Bebauung wird aus dem Urplan sowie seiner 7. Änderung für den Geltungsbereich übernom-men. Die festgesetzte Mindestgröße für die Baugrundstücke wird auf 400 m² herab-gesetzt, um die Nachverdichtung sicherstellen zu können. Mit der 7. Änderung entfiel die Geschossflächenzahl, da die getroffenen Festsetzungen zur Bestimmtheit des Bebauungsplanes ausreichend sind. Die überbaubare Grundstücksfläche wird entsprechend der 7. Änderung des Bebau-ungsplanes übernommen. Belange der Landesbauordnung und des Nachbarschafts-recht sind in diesem Rahmen aber weiterhin zu beachten. Um das Hinterliegergrund-stück zweckentsprechend nutzen zu können, wird gem. § 19 Abs. 4 BauNVO für die Zufahrt eine Überschreitung der Grundfläche von bis zu 80 vom Hundert zugelassen. Die Festsetzung einer offenen Bauweise, Einzelhäuser, die Gebäude bis zu einer Länge von 50 m mit seitlichem Grenzabstand zulässt, wird im Sinne der nachgefrag-ten und beabsichtigten lockeren Bebauungsstruktur des Gebiets als angemessen er-achtet. Gleichfalls wird die Anpflanzfestsetzung einer zweireihigen Hecke im Süden des Plangebietes aus der 7. Änderung übernommen.

Da es sich bei der vorliegenden Planung um einen Bebauungsplan der Innenentwick-lung gem. § 13a BauGB handelt, ist die Bilanzierung des Eingriffs und Ausgleichs

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 8 -

nicht erforderlich. Alle durch die Planung ermöglichten Eingriffe in die Natur und Landschaft gelten gem. § 1a Abs. 3 BauGB bereits als zuvor zulässig.

2.2 Immissionsschutz

Das Baugebiet liegt in einem allgemeinen Wohngebiet in Osloß. Es wird im Norden durch die innerorts liegende, angebaute Erschließungsstraße Mühlenweg begrenzt. Dieses Gebiets bedarf aufgrund der Lage innerhalb der geschlossenen Ortschaft kei-ner gesonderten schallschutztechnischen Begutachtung.

2.3 Erschließung/ Ruhender Verkehr

- Erschließung

Die bestehenden Gebäude werden über Anschlüsse an den Mühlenweg erschlossen. Die Erschließung von Hinterliegergrundstücken ist privatrechtlich zu regeln. Bord-steinabsenkungen für die Zuwegung der Hinterliegergrundstücke sind entsprechend zu regeln.

- Stellplatzflächen

Die erforderlichen Stellplätze werden durch Garagen und Flächen auf den Wohn-grundstücken nachzuweisen sein.

2.4 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungsansprüche können von den bisherigen Versorgungs-systemen und deren Ergänzungen gedeckt werden. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Landkreis Gifhorn. Aufgrund der Hinterliegerbe-bauung sind die Müllbehälter rechtzeitig im Bereich der öffentlichen Straße bereitzu-stellen und nach Entleerung wieder auf das Grundstück zu verbringen. Auch die Ent-sorgung des Schmutzwassers wird von dem bisherigen System getragen. Das Regenwasser soll in das bestehende System eingeleitet werden. Aufgrund der geringen zusätzlichen Mengen resp. des Bestehens der Versiegelung ist hiervon auszugehen. Trotzdem sollten Alternativen für die Behandlung des Oberflächenwas-sers in Erwägung gezogen werden, wie z. B. Versickerung oder eine andere Nutzung als Brauchwasser.

2.5 Brandschutz

Die Erfordernisse des Brandschutzes werden einvernehmlich mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange (Landkreis Gifhorn, Freiwillige Feuerwehr) geregelt. Zur Regelung der gesicherten Feuerwehrzufahrt ist eine Eintragung in das Baulastenver-zeichnis des Landkreises zu prüfen.

2.6 Kampfmittel

Es besteht kein Verdacht auf vorhandene Kampfmittel im Planbereich.

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 9 -

3.0 Umweltbelange

Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB wird von einer Um-weltprüfung nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Dabei setzt der Bebauungsplan eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² fest und steht wegen der Art seiner Hauptnutzungsfestsetzung und der zeitlichen Abfolge in keinem sachlichen Zusammenhang mit den angrenzenden Gebieten. Das Plangebiet umfasst eine Größe von rd. 0,12 ha, für die eine GRZ von 0,3 festgesetzt ist.

Das Vorhaben verursacht keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG. Des Weiteren bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter. Das BImSchG ist ebenfalls nicht betroffen.

Für das Plangebiet innerhalb der bebauten Ortslage sind im Rahmen übergeordneter Fachplanungen keine besonderen Ziele formuliert worden.

Der Plangeltungsbereich umfasst ca. 0,12 ha, die als Allgemeines Wohngebiet fest-gesetzt werden.

Da der Bebauungsplan im Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der In-nenentwicklung aufgestellt wird, gelten auch für die Eingriffe die Regelungen gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB, so dass die aufgrund der Aufstellung des Bebauungspla-nes zu erwartenden Eingriffe als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und zulässig gelten.

- Bodenschutz

Grundsätzlich gilt, dass gem. § 202 BauGB Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernich-tung (z. B. Beimengung von Baurückständen, Metallen, chemischen Stoffen, Schla-cken) oder Vergeudung (z. B. Auffüllen der Baugrube, Verwendung als nicht be-pflanzbarer Untergrund) zu schützen ist. Diesem Erfordernis ist im Rahmen der Bau-genehmigung bzw. Realisierung Rechnung zu tragen.

4.0 Hinweise aus Sicht der Fachplanungen

Mit Schreiben vom 04.05.2018 gibt der Landkreis Gifhorn zum Brandschutz folgen-de Hinweise:

Zur Sicherstellung der erforderlichen Löschwasserversorgung gehört neben der ab-hängigen Löschwasserversorgung (Hydranten im Trinkwassernetz) auch eine unab-hängige Löschwasserversorgung (z. B. Löschwasserbrunnen). Die Wasserversor-gungsunternehmen gehen, aus trinkwasserhygienischen Gründen, zwischenzeitlich dazu über die vorhandenen Versorgungsleitungen mit geringeren Rohrdurchmessern zu versehen, um die Verkeimung des Trinkwassers so gering wie möglich zu halten. In Neubaugebieten werden daher auch Leitungsnetze mit geringen Rohrdurchmes-sern verbaut. Die geringen Rohrdurchmesser führen dazu, dass über das Hydranten-netz nicht die erforderliche Löschwassermenge zum Grundschutz zur Verfügung ge-stellt werden kann.

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 10 -

Bemessung: Gegen den B-Plan bestehen in brandschutztechnischer Hinsicht keine Bedenken, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt bzw. Auflagen in die Baugenehmigung auf-genommen und bei der Bauausführung beachtet werden:

Zum Grundschutz hat die Löschwasserbereitstellung, entsprechend den Grundsätzen des DVGW Arbeitsblatt 405, für das geplante Allgemeine Wohngebiet mit min. 48 m³/h für zwei Stunden als Löschwassergrundsicherung durch die Gemeinde zu er-folgen. Kann der Bedarf nicht durch die öffentliche Wasserversorgung (Hydranten-netz) oder unerschöpfliche Wasserquellen zur Verfügung gestellt werden, ist der Löschwasserbedarf über unabhängige Löschwasserentnahmestellen (z. B. Lösch-wasserbrunnen, Löschwasserteiche, etc.) sicherzustellen. Die Wasserentnahmestel-len dürfen nicht weiter als 300 m vom jeweiligen Objekt entfernt sein. Die erste Löschwasserentnahmestelle sollte nicht weiter als weiter als 75 m Lauflinie vom den entsprechenden Gebäuden entfernt sein. Der tatsächliche Löschwasserbedarf und die Lage der Löschwasserentnahmestellen sind mit dem Gemeinde-/Samtgemeinde-/ Stadtbrandmeister festzulegen.

Werden im allgemeinen Wohngebiet größere Objekte angesiedelt (z. B. Alten- und Pflegeheime) ist zum vorhandenen Grundschutz zusätzlich Löschwasser für den Ob-jektschutz erforderlich. Die erforderliche Löschwassermenge für den Objektschutz richtet sich nach der Art und der Größe des Objektes.

Liegen Gebäude mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt oder liegt die oberste Wandöffnung oder sonstige Stellen die zum Anleitern bestimmt sind mehr als 8,00 m über der Geländeoberfläche, sind befestigte Zu- und Durchfahrten erforderlich und entsprechende Wendemöglichkeiten (Wendehammer) für Feuer-wehrfahrzeuge mit einer Achslast von bis zu 10 t und einem zulässigen Gesamtge-wicht bis zu 16 t vorzusehen (§ 1 DVO-NBauO).

Hinweis: Zu allen Grundstücken und Gebäuden sollte eine Zufahrt für Feuerwehr- und Ret-tungsfahrzeuge in einer Breite von mindestens 3,00 m vorgesehen werden (§ 4 NBauO in Verbindung mit §§ 1 und 2 DVO-NBauO und der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr).

5.0 Ablauf des Planaufstellungsverfahrens

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand vom 20.02.2018 bis 28.02.2018 statt.

- Beteiligung der Behörden/ Nachbargemeinden

Von der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

- Öffentliche Auslegung/ Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden

Zum Planverfahren nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB hat die öf-fentliche Auslegung vom 04.04.2018 bis zum 04.05.2018 stattgefunden. Die Behör-

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 11 -

den und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden nach § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB mit Datum vom 29.03.2018 angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.

6.0 Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplans

Zur Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist der Anschluss an die vorhandenen, auszubauenden Netze herzustellen.

7.0 Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen

Der Ausbau von Straßen und Wegen wird nicht erforderlich.

8.0 Verfahrensvermerk

Die Begründung hat mit dem zugehörigen Beiplan gem. § 3 (2) BauGB vom 04.04.2018 bis einschließlich 04.05.2018 öffentlich ausgelegen.

Sie wurde unter Behandlung/ Berücksichtigung der zu den Bauleitplanverfahren ein-gegangenen Stellungnahmen in der Sitzung am 26.06.2018 durch den Rat der Ge-meinde Osloß als Begründung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlenweg" beschlossen.

Osloß, den 04.07.2018

gez. Axel Passeier Siegel

(Bürgermeister)