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Jugendberufsagenturen in Bayern Landesausschuss für Berufsbildung 06.05.2015 Erwin Siebert, Regionaldirektion Bayern

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Jugendberufsagenturen in Bayern

Landesausschuss für Berufsbildung 06.05.2015

Erwin Siebert, Regionaldirektion Bayern

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Historie - Ausgangssituation

Die Zentrale der BA initiierte bereits 2010 die flächendeckende Einrichtung von „Arbeitsbündnissen Jugend und Beruf“ (Jugendberufsagenturen) und beauftragte die Regionaldirektionen mit der sukzessiven Umsetzung

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung (11/2013) sieht die flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen vor.

Sie sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige bündeln

Eine verbindliche Definition des Begriffs „Jugendberufsagentur“ existiert nicht

gemeint sind alle Arten von Bündnissen/ Kooperationen zwischen den Rechtskreisen SGB II, III und VIII

der bisherige „One-Stop-Government-Ansatz“ wird auch „Jugendberufsagentur unter einem Dach“ genannt

die „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ (September 2014) bekräftigt

die Umsetzung von Jugendberufsagenturen in Form von Kooperationen vor Ort ebenso die Federführung durch die BA

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Historie - Ausgangssituation

das sog. Hamburger Modell ist auf einen Flächenstaat wie Bayern aufgrund

der geringen Kundendichte nicht übertragbar

One-Stop-Government Modelle sind nur in Zentren denkbar;

Umsetzung hängt entscheidend vom politischen Willen der Kommunen ab

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Kriterien für eine Jugendberufsagentur

Die Kooperation hat die Verbesserung der Integrationsarbeit von Jugendlichen,

insbesondere von benachteiligten Jugendlichen zum Ziel

Wesentliche Akteure sind: Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendamt

Weitere wichtige Partner sind Schulämter/ Berufsschulen, Kammern,

Arbeitgeber, Jugendmigrationsdienste etc.

Die Kooperation soll Ziele und konkrete Vorgehensweisen in den

folgenden Handlungsfeldern verbindlich festlegen

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Handlungsfelder lokaler Kooperationen

Kooperationsvereinbarung zwischen

Agentur für Arbeit, Gemeinsamer Einrichtung, Kommune, Träger der Jugendhilfe

weitere Akteure, z.B. Schulen, Kammern

Harmonisierte Abläufe und Maßnahmen

Gemeinsame

Koordination der

Angebote der

Integrations- und

Hilfeprozesse,

Entwicklung von

Hilfsmitteln für die

verbesserte Koope-

ration auf strat. und

konkreter Fallebene.

One-stop-government

Zusammenschluss

unterschiedlicher

Informations- und

Dienstleistungsangebote

unter einem Dach oder

auf einer gemeinsamen

Plattform.

Transparenz

Werkzeuge und Hilfsmittel

zur trägerübergreifenden

Information über

Bedarfslagen,

Maßnahmen und

Angebote (als Basis für

die gemeinsame Planung

der Unterstützung).

Identifizierung der

notwendigen

Informationen bei allen

Trägern sowie

Vereinbarung einer

trägerübergreifenden und

datenschutzkonformen

Datenerhebung und

-übermittlung.

Informations-austausch

Jugendberufsagenturen

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Aktueller Stand (Mai 2015)

Aktuell sind in Bayern an Jugendberufsagenturen jeweils unter Einbindung

des SGB VIII Rechtskreises beteiligt:

52 von 93 Jobcentern (47 von 83 gemeinsamen Einrichtungen und 5 von 10 zugelassenen kommunalen Trägern)

22 von 23 Agenturen für Arbeit

54 von 96 Trägern der Jugendhilfe

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JiBB „Jugend in Beruf und Bildung“ in München

Beteiligte Akteure

Agentur für Arbeit München Landeshauptstadt München

• Referat für Bildung und Sport

• Sozialreferat

• Referat für Arbeit und Wirtschaft

Landkreis München

Staatliches Schulamt in der Landeshauptstadt Regierung von Oberbayern Jobcenter München

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Agenda:

JBA/HdB

Beratungs-

verbund

U25

JiBB München

SG

B II

SGB III/SGB IX

SG

B V

III

städt. Bildungs-

beratung

Empfang

U25/Reha U25

An-

sprech-

partner

Bildungs-

beratung

Ver-

bin

du

ng

s-

ste

lle S

GB

II

IB

Z

Ju

ge

nd

b-wege

Eingangs-

bereich

Fallberatung

PLUS

externe

Ansprech-

partner

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Weiteres Vorgehen

Unter Federführung der Agenturen für Arbeit sollen sukzessive in allen

Agenturbezirken Jugendberufsagenturen im Sinn von Kooperationsvereinbarungen eingerichtet werden

Als Partner der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ wird die

Regionaldirektion Bayern bei der Einführung von Jugendberufsagenturen insbesondere vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration unterstützt

Darüber hinaus ist die Umsetzung der Jugendberufsagenturen im Beirat der

Regionaldirektion Bayern mit den Vertretern von Arbeits-, Wirtschafts-, Kultusministerium und den Vertretern der vbw und des DGB ein bedeutendes Thema

Die Regionaldirektion Bayern ist mit den Agenturen für Arbeit und Jobcentern

regelmäßig in Kontakt, unterstützt bei der Ausgestaltung (z.B. good practice, fachl. Austausch, Entwicklung von Mindeststandards) und treibt die Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen voran

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Back Up

Ausbildungsmarkt Stand 04/2015

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Entwicklung am Ausbildungsmarkt Bestand an gemeldeten Bewerbern und gemeldeten Ausbildungsstellen im Berufsberatungsjahr 2014/2015

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68.185

85.933

69.039

84.693

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

80.000

90.000

100.000

Stellen Bewerber

zum

Vorjahr:

zum

Vorjahr: -1,4% +1,3% April 2014

April 2015

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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Jugendarbeitslosigkeit in Bayern auf niedrigem Niveau – bei steigender Dauer der Arbeitslosigkeit eher im SGB II verankert

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

18.000

bis 3 Monate 3 - unter 6Monate

6 - unter 12Monate

über 12Monate

4.2

91

2.1

61

1.7

16

1.0

98

12.712

2.688

1.026 113

SGB III

SGB II

Jahresdurchschnittswert April 2014 – März 2015

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Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit