Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e....

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Älter werden in Schleswig-Holstein Der Weg ist das Ziel Landesseniorenrat e.V. Schleswig-Holstein Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V.

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Älter werden in Schleswig-HolsteinDer Weg ist das Ziel

Landesseniorenrat e.V.Schleswig-Holstein

Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V.

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Der Sozialverband Schleswig-Holstein schreibt weiter an seiner beeindruckenden Erfolgsge-schichte. Seit 1995 hat er seine Mitgliederzahl von 60.000 auf heute 135.000 weit mehr als verdoppeln können. Der SoVD in Schleswig-Holstein ist damit noch leistungsfähiger geworden. Der Wandel vom ehemaligen und traditi-onsreichen Reichsbund zu einem zukunftsfähigen sozialen Dienstleis-tungsverband ist längst vollzogen. Der Verband hat sich mit den Famili-en- und Partnermitgliedschaften auch breiteren Bevölkerungsschich-ten geöffnet.

4.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich in rund 370 Ortsverbänden um unsere Mitglieder. Unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam!“ organi-sieren sie zahlreiche Veranstaltungen – von Ausflugsfahrten über Informati-onsabende bis zu geselligen Treffen.

In 15 Beratungszentren helfen kompetente und erfahrene Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter den Mitgliedern in Fragen des Sozial-rechts. Sie unterstützen bei der Antragsstellung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Behörden – vor allem in der

Renten-, Kranken-, Unfall-, und Pflegeversicherung sowie in allen Angelegenheiten des Schwerbe-hindertenrechts. Der Sozialverband übernimmt auch die Vertretung seiner Mitglieder vor den Sozialge-richten. Durch seine sozialrechtliche Arbeit erreicht der SoVD für seine Mitglieder Zahlungen in Höhe von rund zehn Millionen Euro jährlich.

Aktueller Schwerpunkt der politi-schen Arbeit des SoVD Schleswig-Holstein ist die Kampagne: „Wenn die Rente nicht reicht…“ mit Infor-mationen und Beratungsangeboten zum Thema Grundsicherung im Alter. Darüber hinaus soll das mit der Arbeiterwohlfahrt und dem Deut-schen Gewerkschaftsbund Nord geschlossene „Soziale Bündnis für Schleswig-Holstein“ dazu beitra-gen, zusammen mit den politisch Verantwortlichen die soziale Lage der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu verbessern.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) –Eine starke Gemeinschaft in Schleswig-Holstein mit mehr als 135.000 Mitgliedern!

Landesverband Schleswig-Holstein

Kontaktadresse: Sozialverband Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein

Muhliusstraße 87, 24103 KielTelefon: 0431/983 88-0Telefax: 0431/983 88-10

E-Mail: [email protected]: www.sovd-sh.de

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

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Inhaltsverzeichnis und Impressum

Impressum

Herausgeber:broschuere.de Verlag GmbHWartenberger Straße 2413053 BerlinTelefon: 030 99271127Telefax: 030 99271128E-Mail: [email protected]

in Zusammenarbeit mit und verantwortlich für die Redaktion

LandesseniorenratSchleswig-Holstein e. V.Peter Schildwächter, VorsitzenderKantplatz 1424537 NeumünsterTelefon: 04321 / 695 78 90/92Telefax: 04321 / 695 78 91E-Mail: landesseniorenrat-s-h@ t-online.deInternet: www.lsr-sh.de

Auflage: 5.000Namen und Daten Stand August 2016

Anzeigen und Gesamtherstellung:broschuere.de Verlag GmbH

Quellenverzeichnis:Text und Bilder Landesseniorenrat

Aus dem Inhalt

Inhaltsverzeichnis und Impressum ..................................................................... 1Grußwort der Ministerin .........................................................................................2Grußwort des Vorsitzenden des Landesseniorenrates ................................3

Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. ....................................................4Die Gründerjahre des Landesseniorenrates ....................................................6

Warum Seniorenbeiräte? ........................................................................................8Acht Thesen des Landesseniorenrates .............................................................9Organigramm der BAG LSV ................................................................................ 12

Auszüge aus der Kommunalverfassung für Schleswig-Holstein ........... 13

Mitwirkung der kommunalen Seniorenvertretungen .............................. 14Mitglieder des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e. V. ............... 16Regionale Fachtagungen .....................................................................................17

Altenparlament in Schleswig-Holstein seit 1989 ........................................ 18Arbeitshilfe zur Gründung von kommunalen Seniorenbeiräten .......... 20Möglichkeiten der aktiven Mitwirkung von Seniorenbeiräten ............ 23Aus der Arbeit eines Seniorenrates (SR) im ländlichen Bereich ............. 24Der Beirat für Seniorinnen und Senioren Lübeck ....................................... 28

Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes ............... 30Patientenombudsleute .........................................................................................31

Veröffentlichungen ................................................................................................ 32

Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Ausgabe richten Sie bitte an den Seniorenbeirat. Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtum vorbehalten. Nachdruck, Fotokopien sowie eine elektronische Vervielfältigung, auch auszugsweise, dürfen nur mit vollständiger Quellenangabe sowie schriftlicher Genehmigung des Verlages erfolgen. Für den Inhalt der Anzeigen ist der jeweilige Auftraggeber verantwortlich. © broschuere.de Verlag GmbH, 2016

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Älter werden in Schleswig Holstein

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Grußwort der Ministerin

Ein generationengerechtes Schleswig-Holstein, in dem Men-schen aller Altersgruppen ein solidarisches Miteinander Leben, ist Ziel der Landesregierung. Seniorenpolitik, die die Anliegen und Bedürfnisse älterer Menschen auf allen Ebenen aufgreift, spielt für die Verwirklichung dieses Ziels in unserer älter werdenden Gesell-schaft eine zunehmend wichtige Rolle. Seniorenbeiräte tragen mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement sehr viel dazu bei, dass diese Politik im Interesse älterer Menschen gelingt. Und nicht nur das: Insgesamt ist festzustellen, dass unser Land im Großen wie im Klei-nen das Engagement, das Wissen und die Erfahrung von Senioren braucht: Wo sie sich einbringen ist es ein Gewinn für alle. Dies lässt sich heute praktisch überall im Land nachvollziehen, wo ältere Menschen zur Gestaltung ihres Gemeinwesens beitragen.

Dabei muss Ziel einer zeitgemäßen Seniorenpolitik sein, durch hochwertige und nachhaltige Angebote und Aktivitäten eine hohe Lebensqualität zu sichern. Es geht auch darum, Brücken zwischen den Generationen zu bauen. Denn generationenübergreifendes Zusammenwirken stiftet Solidarität und Orientierung und sichert den sozialen Zusammenhalt im Kleinen wie in der Gesellschaft insgesamt. Dafür kommt es oft auf die Bereitschaft zu neuem Denken und Handeln bei allen Beteiligten an. Dies verlangt gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und oft auch Kompromissbereitschaft. Dies sind auch Leitmotive in der Arbeit des Landesseniorenrates, die ich sehr schätze. Der Landesseniorenrat ist ein entscheidendes Gremium, in dem Belange der älteren Menschen in Schles-wig-Holstein beraten und bewegt werden. Dies ist der vorliegenden Broschüre in vielerlei Hinsicht zu entnehmen; sie ist damit auch Werbung für weiteres Engagement.

Ich wünsche dem Landesseniorenrat viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die mit Kreativität und Enga-gement, Hartnäckigkeit und Toleranz den Interessen älterer Menschen in Schleswig-Holstein eine deutlich vernehmbare Stimme verleihen.

Ihre Sozialministerin

Kristin Alheit

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

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Grußwort des Vorsitzenden des Landesseniorenrates

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

der Landesseniorenrat Schleswig – Holstein e. V. besteht seit 30 Jahren. In diesem Jahr gestalten wir gemeinsam mit anderen Organisationen das 28. Altenparlament im Landeshaus, wieder mit sehr interessanten und zukunftsweisenden Anträgen an die politischen Gremien, zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger. Das ist der Beweis, das die Arbeit des Landesseniorenrates in den vergangenen Jahren überzeugt hat und einen festen Platz im Land eingenommen hat.Wir sind zu einer landesweit anerkannten Größe gewachsen. Unsere Generation durfte teilhaben und mitwirken am Aufbau unseres Lan-des. Nach Ende des II. Weltkrieges, der Militärregierung, die Überlei-tung in ein demokratisch gewähltes Parlament, in eine gefestigte Demokratie und in ein blühendes Bundesland. Das alles haben wir miterlebt. Vielleicht auch einen gewissen Anteil der Mitgestaltung er-bracht. Wir richten nun unseren Blick in die Zukunft, denn die Proble-me sind nicht weniger geworden. Es sind andere dringende Probleme wie Altersarmut, Ärztemangel auf dem Land, die Inklusion, die Mitnahme der Bildungsfernen und der Armen, der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verkehrsanbindungen im ländlichen Bereich, Pflege der Nachbarschaftskultur, die Digitalisierung im Lande u.s.w. In Anbetracht des demografischen Wandels werden wir, die Alten, zukünftig einen Anteil von 30 % der Bevölkerung einnehmen. Da erwarten wir von der Politik und der jeweiligen Landesregierung eine gerechte Seniorenpolitik. Die lässt sich nur verwirklichen unter Einbindung des Landesseniorenrates, gemäß unserem Motto: „Zukunft gestalten mit Senioren!“

Die Vertretungen der Senioren auf Orts-, Kreis- und Landesebene sind auf einem guten, gemeinsamen Weg. Uns ist nicht bange vor der Zukunft, die Seniorinnen und Senioren haben ein beeindruckendes Alleinstellungsmerk-mal „Erfahrung und berufliche Kompetenz“. Einen schier unerschöpflichen Pool an Wissen und Erfahrung. Diese vorhandene Kompetenz sollte man nutzen. Daher wünschen wir uns, Alt und Jung gemeinsam mit der Politik, die anstehenden Probleme, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und des Landes, zu lösen.Ich wünsche eine informative Lektüre.

Peter SchildwächterVorsitzender des Landesseniorenrates Schleswig – Holstein e.V.

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Älter werden in Schleswig Holstein

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Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V.

Der Landesseniorenrat Schles-wig-Holstein e.V. ist der Zusam-menschluss der Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die durch Satzung oder Beschluss des Vertretungsorgans einen Seniorenbeirat* eingerich-tet haben, sowie der Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände.

Er vertritt die Interessen der älte-ren Generation gegenüber Parla-ment und Regierung sowie der Öffentlichkeit. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und kon-fessionell nicht gebunden.

Zu seinen Hauptaufgaben gehören

• die Gesellschaft für die berech-tigten Bedürfnisse und Interes-sen der Älteren zu sensibilisieren,

• diePolitikeraufzufordernundzuermuntern, das Wissen und die Erfahrungen der älteren Men-schen für die Aufgaben und He-rausforderungen der Gegenwart, aber auch der Zukunft verstärkt zu nutzen,

• diePolitikerunddieGesellschaftzu überzeugen, dass Altenpoli-tik nicht heißt, Politik für, son-dern mit der älteren Generation,

• dieSolidaritätzwischenderälte-ren und jüngeren Generation zu fördern.

Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein wurde am 20. 06. 1986 von dreizehn Kommunen gegrün-det, die damals schon einen Senio-renbeirat hatten. Am 17.03.1999 erfolgte die Um-wandlung in den heute bestehen-den Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. Inzwischen sind über 100 kommunale Seniorenbeirä-te im Lande tätig. Ihre Stellung und Rechte ergeben sich aus der Kommunalverfassung des Landes Schleswig-Holstein.

Der Vorstand des Landessenioren-rates Schleswig-Holstein e.V. wird jeweils für 3 Jahre von den Dele-gierten in der Mitgliederversamm-lung gewählt.

* Mit dieser Bezeichnung sind auch Seniorenräte gemeint.

Funktion Name Telefon/Fax E-Mail

Vorsitzender Peter Schildwächter T: 04324 8829798F: 04324 8829797M: 0151 16521166

[email protected]

Stv. Vorsitzende Helga Schultz T: 04384 1088 [email protected]

Schatzmeisterin Heidemarie Bohnert M: 016095300162 [email protected]

Kom. Schriftführer Bernhard Bröer M: 0172 4560428 [email protected]

Beisitzer Ilse Timm M: 0177 4509013

Beisitzer Reinhard Vossgrau M: 0173 2127771 [email protected]

LSR Förde Sparkasse, IBAN: DE56 2105 0170 0005 0046 43, SWIFT-BIC: NOLADE21KIE

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

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Der Landesseniorenrat ist unter anderem in folgenden Landes-gremien vertreten

• Landespflegeausschussmit Sitzund Stimme

• RatfürKriminalitätsverhütung• Arbeitsgruppe Planung und

Durchführung Altenparlament• Kuratorium des Bildungszen-

trums für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes S-H

• ÖPNV (BereichRegionalbahnen,Kreispläne)

• AG„Generationendialog“• MitgliedinderVerbraucherzent-

rale S-H• Landesplanungsrat Schleswig

Holstein• Landesentwicklungsstrategie

Schleswig-Holstein 2030

BAG LSV e.V.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen

Vorsitzender Jobst HeberleinPoststraße 7, 32694 DörentrupE-Mail: [email protected]

Wissenschaftliche Unterstützung durch

Deutsches Institut für Sozialwirtschaft (DISW) e.V.

Ringstraße 35, 24114 KielTelefon +49 431 667196-30

Projektbüro Hamburg:Adenauerallee 3 – 620099 HamburgTelefon +49 40 280078877

www.institut-sozialwirtschaft.de

Projektunterstützung durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Referat Bürgergesellschaft, Seniorenpolitik, Teilhabe von Men-schen mit Behinderung (SGB IX), Soziales Entschädigungsrecht, NS-EntschädigungsbehördeVIII 256

Adolf-Westphal-Str. 424143 Kielwww.schleswig-holstein.de

PeterSchildwächter

HelgaSchultz

HeidemarieBohnert

BernhardBröer

IlseTimm

ReinhardVossgrau

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Älter werden in Schleswig Holstein

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Die Gründerjahre des Landesseniorenrates

Am 20. Juni 1986 gründeten die bis dahin bestehenden Senioren-beiräte Itzehoe, Altenholz, Schwar-zenbek, Lauenburg, Scharbeutz, Hohenlockstedt, Tarp, Elmhorn, Kellinghusen, Geesthacht, Bad Schwartau, Ratekau und Halsten-bek den Landesseniorenbeirat (später in Landesseniorenrat um-benannt). Zunächst wurde der Se-niorenbeirat Itzehoe unter Vorsitz von Herrn Thiessen mit der Ge-schäftsführung betraut.In dem Gründungsprotokoll für den Landesseniorenbeirat wurde

als Zweck festgeschrieben “Wahr-nehmung der Belange der älteren Bürger Schleswig-Holsteins“. Bei ei-nem Rückblick darf festgestellt wer-den, dass dieser Auftrag zielstrebig verfolgt worden ist. Die Interessen der älteren Generation gegenüber Landesregierung, Landtag, Partei-en, Organisationen und Verbänden sind mit Nachdruck vertreten wor-den. Der Landesseniorenrat war bei der Erarbeitung des Konzeptes der Landesregierung „Älter werden in Schleswig-Holstein-Perspektive 2000“ eingebunden und konnte dabei mitgestalten. Unsere Forde-rung, der älteren Generation eine Beteiligung und Mitgestaltung zu ermöglichen, wurde schon damals darin aufgenommen. Die Landes-regierung schlägt den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung vor, eine konstruktive Beteiligung älterer Mitbürgerinnen und Mitbür-ger bei der Beratung und Entschei-dung bei allen sie betreffenden An-gelegenheiten. Den kommunalen Seniorenbeiräten sollte in den Aus-schüssen Rederecht zugestanden werden.

Zur Verwirklichung dieser Forde-rung waren aber noch viele Gesprä-che auf verschiedenen Ebenen not-wendig. Auch im Altenparlament

wurden mehrfach entsprechende Anträge verabschiedet. Mit der Verabschiedung des neuen kom-munalen Verfassungsrechts, gültig ab dem 01.04.1996, sind nunmehr die Voraussetzungen dafür auf eine verfassungsrechtliche Grundlage gestellt.

Auf die Inhalte und die Struktur des Altenparlamentes konnte wesent-lich Einfluss genommen werden. Themenvorschläge, welche der Verbesserung der Lebenssituati-on der älteren Menschen dienen, und Anträge mit Forderungen an die politischen Gremien, standen dabei im Vordergrund. Bei anste-henden Landtags- und Kommu-nalwahlen wurden „Wahlprüfsteine“ erarbeitet und den kandidieren-den Parteien zur Stellungnahme übersandt.Diese enthielten Forderungen, die die Verbesserung der Lebensbe-dingungen, Gesundheit, Pflege, Wohnen und Sicherheit im Alter zum Ziel hatten.Zu den Zusammenkünften der Heimaufsichten im Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit wird der Landesseniorenrat stets mit eingeladen. Dabei werden unsere Forderungen vorgebracht, insbesondere eine vermehrte un-Gründungsurkunde von 1986

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

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Verfasser: Willi Wulfes; Quelle: Artikel „Forum“ Heft 03/96

angemeldete Heimbegehung, Ein-beziehung der Kurzzeitpflege und der teilstationären Einrichtungen in die Heimüberwachung und Be-teiligung der Seniorenbeiräte bei den Heimbegehungen.In einer Resolution und einem offenen Brief an Bundesminister Norbert Blüm machten wir Vor-stellungen und Forderungen zur Pflegeversicherung deutlich. Das Pflegeversicherungsgesetz gab Anlass für viele Aktivitäten. In Re-gionalzusammenkünften wurden ausführliche Informationen gege-ben. Bei den vom Sozialministeri-um vorgelegten Entwürfen zum Landespflegegesetz waren wir mit einbezogen und nahmen Stellung. Mit Nachdruck wird eine Mitglied-schaft im Landespflegeausschuss angestrebt, um insbesondere dort die Belange der Betroffenen vertre-ten zu können. Die Sicherheitsbe-dürfnisse für die älteren Menschen sind sehr ernst genommen worden, sowohl in der Kriminalitätsverhü-tung als auch bei der Sicherheit im Straßenverkehr.Informationen wurden herausge-geben und Schulungen durchge-führt. In der Arbeitsgruppe „Krimi-nalprävention für Senioren“ beim Rat für Kriminalitätsverhütung in Schleswig-Holstein wurde Paul

Thiess aus Kappeln, Mitglied im Landesvorstand, zum Vorsitzenden gewählt. Aufgabe ist, Aufklärungs- und Vorbeugungsmaßnahmen zu erarbeiten, die Polizei zu unterstüt-zen und Bindeglied zwischen älte-ren Bürgerinnen und Bürgern zu sein. An der Landespolizeischule wurden zu diesem Zweck vier Se-minare für Seniorenbeiräte durch-geführt.

Ab 1995 wurde mit der Gründung von Kreisarbeitsgemeinschaften begonnen. Der Entwurf eines Ge-setzes zur Änderung des kommu-nalen Verfassungsrechtes, das In-krafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNV) am 1. Januar 1996 und der Landesalten-plan machen es dringend notwen-dig, in Kreisen Ansprechpartner für Verwaltung und Fraktionen zu haben.

Zur Verbesserung der Informati-on- und Öffentlichkeitsarbeit wird das Mitteilungsblatt „FORUM“ he-rausgegeben. Eine engagierte Re-daktion informiert viermal jährlich mit einer Auflage von 5.000 Exem-plaren über wichtige Themen der Seniorenpolitik, nimmt Stellung zu aktuellen Anlässen und berichtet

von Aktivitäten der Seniorenbei-räte. Den Ministerien wird Gele-genheit gegeben, über Senioren betreffende Planungen und Maß-nahmen zu berichten.

Der Landesseniorenrat ist Mitglied der „ Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunkwesen“ und im „Lan-desfrauenrat Schleswig-Holstein“. Kontakte bestehen zum Landes-verband der Volkshochschulen. Inzwischen gehören 80 Senioren-beiräte, die bis jetzt in Schleswig-Holstein gegründet wurden, dem Landesseniorenrat an.Schleswig-Holstein ist damit das Bundesland mit der größten Dichte der kommunalen Seniorenbeiräte.Gefördert wird der Landessenio-renrat durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.Festgestellt werden darf, der Lan-desseniorenrat hat sich einen gewichtigen Einfluss erwerben können und findet bei Regierung, den Fraktionen, den Parteien, den kommunalen Landesverbänden und bei sonstigen Verbänden und Organisationen Anerkennung. Manches ist in den 30 Jahren zum Vorteil und zur Verbesserung der Lebensqualität der älteren Mitbür-gerinnen und Mitbürger erreicht worden.

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Älter werden in Schleswig Holstein

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Warum Seniorenbeiräte?

Die Lebensweise alter Menschen wird zu einem großen Teil von einem Personenkreis bestimmt, der nicht dieser Altersgruppe an-gehört.

Jüngere, im Berufsleben ste-hende Politiker, Wissenschaftler, Ärzte, Sozialpädagogen, Pflege-kräfte, Verwaltungsangestellte und andere verhandeln und ent-scheiden über die Faktoren, die das Leben alter Menschen beein-

flussen. Diese zum Teil sehr weit-gehende Fremdbestimmung hat dazu geführt, dass viele ältere Menschen sich selbst „als Gesell-schaftskonsument“ verstehen.

Wir älteren Menschen müssen mehr Möglichkeiten erhalten, mit unserer Lebenserfahrung und Sachkenntnis die eigenen Interessen gegenüber Verwal-tungen, Parteien, Parlamenten, Verbänden der freien Wohl-

fahrtspflege, etc. selbst zu ver-treten. In einer sich ständig verändern-den Gesellschaft sind wir als älte-re Generation zum Mitgestalten und Wahren unserer Rechte und Interessen aufgerufen.

Wir wollen als Seniorenbeiräte die Vorstellungen der älteren Generation einbringen und da-durch zu deren Realisierung bei-tragen.

Seniorenbeiräte nehmen berechtigte Beschwerden entgegen und leiten diese an zuständige Stellen weiter.

Seniorenbeiräte informieren und beraten ältere Bürger über 60 Jahre in allen Fragen, die ihren Lebensbereich betreffen.

Seniorenbeiräte vertreten die Interessen der älteren Mitbürger, unabhängig und parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.

Seniorenbeiräte wollen sich in konstruktiver Zusammenarbeit mit allen Gremien der Kommunen für die be-rechtigten Belange der Senioren einsetzen.

Wir brauchen Unterstützung

Bitte unterstützen Sie uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben. Erst wenn alle begreifen, dass mehr als ein Drittel der Menschen dieser Gesell-schaft nicht als Randgruppe bezeichnet und in das gesellschaftliche Abseits gestellt werden kann, wird es möglich sein, den Seniorinnen und Senioren den ihnen zustehenden Platz und Stellenwert in unserer Gesellschaft zu sichern.

Eine Bitte an die verantwortlichen Politiker: Ent-scheiden Sie, ob es bei Absichtserklärungen der Parteien bleibt oder ob wir an der politischen Willensbildung in den Gemeinden und Städten unseres Landes teilhaben werden. Der Ausgleich zwischen den Generationen ist ein besonderes Anliegen der Seniorenbeiräte.

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Acht Thesen des Landesseniorenrates

Erste These:

Die Bedeutung der politischen Partizipation der älteren Gene-ration wächst.

Angesichts des demografischen Wandels, d.h. des wachsenden Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung, ist das selbstver-ständlich. Es ist aber auch ganz praktisch, von zentraler Bedeu-tung, dass die ältere Generation das politische Geschehen mitge-staltet: Politik sollte mit ihr, nicht für sie gemacht werden.

Zweite These:

Eine funktionierende Senioren-vertretung braucht klare Rechte.

Um Seniorinnen und Senioren politisch zu vertreten, brauchen Seniorenvertretungen Verbind-lichkeit und verankerte Rechte.

Die Sachlage: In den Paragrafen 47 d und e der derzeitigen Gemein-deordnung für Schleswig-Holstein, ist geregelt, dass die Kommunen bzw. Kreise, Seniorenbeiräte ein-richten können. Sie müssen es nicht. Das Ziel des Landessenio-

renrates ist, dass es in allen Kom-munen eine Seniorenvertretung in Form eines Seniorenbeirates gibt. Dafür ist eine höhere Ver-bindlichkeit seitens der Kommu-nen unabdingbar. Die bestehende Kann-Regelung zur Einrichtung von Seniorenbeiräten, sollte durch eine Soll- oder Muss-Bestimmung ersetzt werden. Denn nicht alle Kommunen fördern aus eigenem Antrieb die politische Beteiligung von Seniorinnen und Senioren. Und: Sogenannte „Seniorenbeauf-tragte“ haben keine demokrati-sche Legitimation, wie sie ein ge-wählter Seniorenbeirat hat!

Dritte These:

Eine funktionierende Senioren-vertretung braucht verlässliche finanzielle Unterstützung.

Auch ehrenamtlich Engagier-te wollen vorausschauend und verlässlich planen. Darum ist es problematisch, wenn – wie bisher

– nur projektbezogene Unterstüt-zung geleistet wird. Besser wäre die Verankerung im Haushalt der Kommunen. Das schafft Pla-nungssicherheit.

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Vierte These:

Eine funktionierende Senioren-vertretung bedeutet Netzwerk-arbeit auf mehreren Ebenen.

Auf Landesebene gibt es den Landesseniorenrat, auf kommu-naler Ebene die Seniorenbeiräte. Doch auch die Bundesebene ist wichtig: Hier arbeitet die Bun-desarbeitsgemeinschaft der Lan-desseniorenvertretungen.

Auf allen Ebenen werden Infor-mationen ausgetauscht, Koope-rationen hergestellt und über-greifende Ziele verfolgt. Doch

Netzwerkarbeit beinhaltet auch den Kontakt zu Organisationen und Personen außerhalb der Se-niorenvertretung.

Fünfte These:

Öffentlichkeitsarbeit klärt auf und regt Diskussionen an.

Die politische Seniorenvertre-tung behandelt Themen, die viele Menschen betreffen. Öf-fentlichkeitsarbeit gibt ihr die Chance, damit die Bevölkerung

– insbesondere Seniorinnen und Senioren – zu erreichen. Es geht

um Informationsvermittlung und Sensibilisierung für Fragen und Probleme, die ältere Men-schen betreffen. Im weiteren Sinne geht es um Bildung. Nur wer über Informationen verfügt, kann mitreden – z.B. als Mitglied der Seniorenvertretung, denn Nachwuchs wird immer ge-braucht.

Der Landesseniorenrat wendet sich u.a. mit dem Mitteilungsblatt

„forum“ an Seniorenbeiräte und die Öffentlichkeit.

Sechste These:

Erwartungen an ehrenamtlich Tätige steigen.

Auch der Landesseniorenrat arbeitet ehrenamtlich. Das be-deutet, dass seine Mitglieder dieser wichtigen Aufgabe in ih-rer Freizeit und ohne Vergütung nachgehen. Zugleich steigt der professionelle Anspruch an frei-willige Tätigkeiten.

Ein wesentlicher Teil der Arbeit des Landesseniorenrates besteht darin, zu einer Vielzahl von The-men fachliche Urteile abzugeben.

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Dazu sind u.a. acht Fachgruppen eingerichtet:

• AktivesLebenimAlter• Altenparlament–überregionale

Angelegenheiten• Generationenforum• GesundheitundPflege• Kriminalitätsprävention• SeniorinnenundSeniorenim

öffentlichen Verkehrsraum• WohnenimAlter• Öffentlichkeitsarbeit

Nicht nur die Fachlichen, auch die organisatorischen Ansprüche sind hoch: Wie in jedem Verein gibt es Wechsel in den Ämtern und damit unvermeidliche Brü-che. Um ein einheitliches Niveau zu schaffen, werden die neuen Seniorenbeiräte in speziellen Workshops qualifiziert.

Zentral für ehrenamtlich Tätige ist das Thema Selbstmanagement, d.h. sich Ziele zu setzen und diese zu verfolgen, sich zu motivieren und dazuzulernen. Denn auch die Arbeit in der Seniorenvertretung ist nicht immer einfach: Mal gibt es Gegenwind auf kommunaler Ebene, mal funktioniert die Zu-sammenarbeit im Team nicht, mal fehlt es an Wertschätzung.

Und doch bringt gerade die äl-tere Generation ein hohes Maß an Lebens- und Berufserfahrung mit, die sie in Gremien wie der Seniorenvertretung zum Wohle der Gesellschaft einsetzen kann. Dafür lohnt es sich, die Herausfor-derungen des Ehrenamtes anzu-nehmen und aktiv zu werden.

Siebte These:

Strategische Partnerschaften in der Seniorenpolitik – Fluch oder Segen?

Strategische Partnerschaften können ein Erfolgsfaktor sein – nämlich dann, wenn ihre Mitglie-der sich abstimmen und an ge-meinsamen Zielen arbeiten. Gut funktioniert dies z.B. zwischen dem Landesseniorenrat und der Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung Schleswig-Hol-stein e.V.

Andererseits darf nicht der Ein-druck entstehen, dass alle dassel-be tun – das eigene Profil sollte daher sichtbar bleiben, insbeson-dere vor dem Hintergrund knap-per werdender Ressourcen.

Achte These:

Seniorenpolitik braucht strate-gische Ziele. Aber sie muss da-bei konkret bleiben.

Eines dieser Ziele ist Inklusion, d.h. dass alle – auch Seniorinnen und Senioren – an der Gesell-schaft teilhaben können. Dies wird erreicht, indem Barrieren in der Umgebung, aber auch in den Köpfen abgebaut werden. Kon-kret wird solch ein strategisches Ziel im Alltag.

Und da sind die Mitglieder der Seniorenvertretungen Exper-tinnen und Experten, denn ihre Arbeit ist nah an den Menschen und ihren konkreten Problemen: Dazu zählen z.B. die schlechte Er-reichbarkeit von Bankfilialen oder öffentlichem Nahverkehr, proble-matische Zustände in der Pflege oder fehlender seniorengerech-ter Wohnraum.

Sich für die Belange vor Ort einzu-setzen, dient dem Erreichen der großen Ziele.

Quelle: DISW – Deutsches Institut für Sozialwirtschaft e.V.

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Bundesarbeitsgemeinschaft Landesseniorenvertretungen(BAG LSV)

Vorstand des Landesseniorenrates(Schleswig-Holstein)

Kommunale Seniorenbeiräte (-räte) auf Kreis- und Gemeindeebene(eingeteilt in fünf Regionen des Landes)

Vorstand ist MitgliedAdministrationund Geschäftsführung

Quali�kationund Fortbildungen

Richtet Fachgruppen ein

• Aktives Leben im Alter• Altenparlament – überregionale Angelegenheiten• Generationenforum• Gesundheit und Pflege• Kriminalitätsprävention• Senioren/Seniorinnen im öffentlichen Verkehrsraum• Wohnen im Alter

Mitgliederversammlung

Wählt den Vorstand, tri�t Beschlüsse

Entsenden Delegierte(Mitglieder im LSR sind die Kommunen)

Kontakt zurLandespolitik

Kontakt zurBundespolitik

Organigramm der BAG LSV

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

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Auszüge aus der Kommunalverfassung für Schleswig-Holstein

§ 42 a der Kreisordnung Beiräte

(1) Der Kreis kann durch Satzung die Bildung von Beiräten für ge-sellschaflich bedeutsame Grup-pen vorsehen.

(2) Die Satzung bestimmt die Anfor-derungen an die Mitgliedschaft im Beirat, die Zahl der Beirats-mitglieder, das Wahlverfahren und die Grundzüge der inneren Ordnung.

(3) Die Sitzungen der Beiräte sind öffentlich, soweit durch Satzung nichts anderes geregelt ist. § 41 Abs. 8 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 42 b der Kreisordnung Stellung der Beiräte

(1) Der Beirat ist über alle wichtigen Angelegenheiten, die die von ihm vertretene gesellschaftlich bedeutsame Gruppe betreffen, zu unterrichten. Die Geschäfts-ordnung des Kreistags bestimmt die Art der Unterrichtung.

(2) Der Beirat kann in Angelegen-heiten, welche die von ihm vertretene gesellschaftlich be-deutsame Gruppe betreffen, Anträge an den Kreistag und die Ausschüsse stellen. Die oder der Vorsitzende des Beirats oder ein

von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied des Beirats kann nach dessen Beschlussfassung an den Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse in Angelegenheiten, welche die von ihm vertretene gesellschaftlich bedeutsame Gruppe betreffen, teilnehmen, das Wort verlangen und Anträ-ge stellen.

(3) Der Beirat regelt seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit dieses Gesetz und die Satzung (§ 42 a) keine Regelung enthalten.

§ 47 d der Gemeindeordnung Sonstige Beiräte

(1) Die Gemeinde kann durch Sat-zung die Bildung von Beiräten für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen vorsehen.

(2) Die Satzung bestimmt die Anfor-derungen an die Mitgliedschaft im Beirat, die Zahl der Beirats-mitglieder, das Wahlverfahren und die Grundzüge der inneren Ordnung.

(3) Die Sitzungen der Beiräte sind öffentlich, soweit durch Satzung nichts anderes geregelt ist. § 46 Abs. 8 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 47 e der Gemeindeordnung Stellung der sonstigen Beiräte

(1) Der Beirat ist über alle wichtigen Angelegeheiten, die die von ihm vertretene gesellschaftlich bedeutsame Gruppe betreffen, zu unterrichten. Die Geschäfts-ordnung der Gemeindevertre-tung bestimmt die Art der Un-terrichtung.

(2) Der Beirat kann in Angelegen-heiten, welche die von ihm ver-tretene gesellschaftlich bedeut-same Gruppe betreffen, Anträge an die Gemeindevertretung und die Ausschüsse stellen. Die oder der Vorsitzende des Beirats oder ein von ihr oder ihm be-auftragtes Mitglied des Beirats kann nach dessen Beschlussfas-sung an den Sitzungen der Ge-meindevertretung und der Aus-schüsse in Angelegenheiten, die die von ihm vertretene gesell-schaftlich bedeutsame Gruppe betreffen, teilnehmen, das Wort verlangen und Anträge stellen.

(3) Der Beirat regelt seine inneren Angelegenheiten, insbeson-dere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit dieses Gesetz und die Satzung (§ 47 d) keine Regelung enthalten.

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Älter werden in Schleswig Holstein

14

Mitwirkung der kommunalen Seniorenvertretungen

Als in den 70er-Jahren die ersten Seniorenvertretungen in Schles-wig-Holstein gegründet wurden, gab es die Frage der Mitwirkung noch nicht. Damals hatten die Bürgermeister und Verwaltungen im„Hinterkopf“: Wie beschäftigen wir die Alten? Sie dachten, wir ge-ben ihnen eine Spielwiese, dann geben sie Ruhe. Einige denken auch heute noch so.

Erst, nachdem sich die Senioren-vertretungen zusammenfanden und ihren Auftrag erkannten, ge-sellschaftspolitisch tätig zu wer-den, wurden sie auch von den Parteien – besser gesagt von den Fraktionen in den Gemeinden und Stadtvertretungen – beachtet.

Diese Anfangsphase dauerte un-gefähr zehn Jahre. Nach Grün-dung des Landesseniorenbeirates Ende der 80er-Jahre stellten die Parteien die Frage: „Können wir gemeinsam mit unseren älteren Bürgerinnen und Bürgern in den Seniorenvertretungen die Wei-chen für unsere Zukunft stellen?“ Die Antwort heißt eindeutig: Ja!

Die Seniorenvertretungen ließen in ihren Bemühungen nicht nach. Auf kommunaler Ebene stellten

sie fest, dass realisierbare Forde-rungen auch beachtet und umge-setzt wurden.

So erhielten die ersten Senioren-beiräte Mitwirkungsmöglichkei-ten entweder aufgrund eines Be-schlusses der Gemeinde oder der Stadtvertretung oder sie wurden geladen, zu Seniorenthemen in den verschiedenen Ausschüssen der Selbstverwaltung Stellung zu nehmen. Sie wurden als Sach-verständige gehört. Es gab aber auch Kommunen, welche die Seniorenbeiräte in ihren Haupt-satzungen mit entsprechenden Rechten aufnahmen.

Diese hatten dann folgende For-mulierung: Die Stadt-/Gemeindevertretung kann die Einsetzung von eige-

nen Beiräten beschließen. Die Beiräte haben nicht den Status eines Ausschusses. Die Beiräte unterstützen die Stadtvertre-tung und die Ausschüsse in ihrer Arbeit. Die Vorsitzenden der Bei-räte können als Sachverständige zu den betreffenden Themen in die Sitzung der Ausschüsse ein-geladen werden.

Dieser Einstieg in eine Mitwir-kung war nur zu erreichen durch eine Zusammenarbeit mit den Parteien. Wichtige weitere Schritte hin zu einem eigenständigen Mitwir-kungsrecht waren die Aufnahme in die Kommunalverfassung des Landes Schleswig-Holstein. Wäh-rend noch am 01.04.1996 in den §§ 47d + 47e ein sogenanntes doppeltes Freiwilligenprinzip galt (das heißt, jede Gemeindevertre-tung und jeder Kreistag konnte die Rechte, die sie dem Senioren-beirat ihrer Gebietskörperschaft zubilligten, von Fall zu Fall be-schließen), gibt ihm die Kommu-nalverfassung vom 28.02.2003 ein nahezu eigenständiges Mit-wirkungsrecht.

Ist ein Seniorenbeirat erst einmal durch Satzung ins Leben gerufen,

„Können wir hier für unsere älteren Bürgerinnen und Bürger in den Senioren-beiräten eine gemeinsame Zukunft gestalten oder ist das eine Utopie?“

Zukunft gestalten mit Senioren.

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

15

hat er ein eigenständiges An-hörungs- und Antragsrecht, das vom Vorsitzenden oder jedem anderen Seniorenbeiratsmitglied wahrgenommen werden kann. Leider haben noch nicht alle Kommunen/Kreistage einen sol-chen Satzungsbeschluss gefasst.

Das waren die ersten „Gehver-suche“ der kommunalen Senio-renvertretungen in Schleswig-Holstein. Die wurden auch im Lande bemerkt, weil die beste-henden Seniorenbeiräte nicht nur ihre Anliegen bei den Selbst-verwaltungsorganen vortrugen, sondern auch oder ebenfalls in der Presse, in der Öffentlich-keit, in den Landtagsfraktionen, in Parteien, in kommunalen Landesverbänden, in Landesar-beitsgemeinschaften der Freien Wohlfahrtsverbände und in den Ministerien.

Ende der 80er-Jahre wurde aufgrund der demografischen Entwicklung im Lande ein Mei-nungsbildungsprogramm zum Thema „Älter werden in Schles-wig-Holstein – Perspektive 2000“ gestartet. 15 Regionalkonferen-zen und eine zentrale landes-weite Veranstaltung unter Ein-

beziehung der Seniorenbeiräte schafften die Rahmenbedingun-gen.

Die Landesregierung ließ sich von dem Grundsatz leiten, dass Poli-tik für die ältere Generation viel intensiver als bisher mit ihr zu-sammen entwickelt und gestaltet werden müsste. Die Folge dieser Aktivitäten war: die Landtagsprä-sidentin, Frau Lianne Paulina-Mürl, rief am 14.04.1989 das erste Alten-parlament in Schleswig-Holstein ein. Während dieser Sitzung des Altenparlamentes stellte der in-zwischen gebildete Vorstand des Landesseniorenrates folgenden Antrag an das Altenparlament:

Informationsrecht und Infor-mationspflicht, Antrags- und Rederecht in Ausschüssen, Un-terstützung der Arbeit der Seni-orenbeiräte durch sachliche und personelle Mittel, Absicherung der Seniorenbeiratsmitglieder gegen Haftpflicht und Unfall, Aufwandsentschädigung und Aufnahme dieser Forderung in die Hauptausschüsse der Kom-munen.

Diese Forderung der kommuna-len Seniorenbeiräte, die auch von

diesem ersten Altenparlament so beschlossen wurde, ging an alle Landtagsfraktionen und an die kommunalen Landesverbände.

Ab 28.02.2003 haben wir in der Kommunalverfassung des Lan-des Schleswig-Holstein ein An-trags- und Rederecht für die Seni-orenbeiräte der Gemeinde- oder Stadtvertretung und der Kreistage verankert. Das war ein sehr lan-ger Weg. Dank der Unterstützung der Presse, der kommunalen Lan-desverbände, sowie der Parteien und der Fraktionen im Landtag ist dies gegen viele Widerstände ge-schafft worden.

Einigen Politikern geht diese maßvolle Regelung zu weit. Sie sehen die Selbstverwaltung und ihre kommunalen Vertreter in Ge-fahr, ja sie sehen in der Bildung von Beiräten, egal welcher Art, eine Schwächung des ausgewo-genen Systems der Kommunal-verfassung und eine Aushöhlung der Rechte der gewählten Vertre-ter. Die Seniorenbeiräte wollen jedoch die Möglichkeit erhalten, gemeinsam mit den politisch Ver-antwortlichen an der Gestaltung der sich wandelnden Gesellschaft mitzuarbeiten.

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Älter werden in Schleswig Holstein

16

Region IRegion I

Region IIRegion II

Region IIIRegion III

Region IVRegion IV

Region VRegion V

Mitglieder des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e. V.

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

17

Organisations- und Planungshinweise

Die Organisation und Planung obliegt dem jeweiligen Senio-renbeirat, der die jährlich stattfin-dende Regionale Fachtagung in seiner jeweiligen Region durch-führt.

Den Tagungstermin (zwischen September und November) legt der Ausrichter möglichst frühzei-tig fest. Der ausrichtende Senio-renbeirat teilt den Termin dann umgehend dem LSR mit.

Übersicht der Regionen im Bereich der Landesseniorenrat S-H e.V.

Region I

• KreisDithmarschen• KreisNordfriesland• KreisSchleswig-Flensburg• StadtFlensburg

Region II

• KreisSteinburg• KreisPinneberg

Region III

• KreisRendsburg-Eckernförde• KreisPlön• StadtKiel• StadtNeumünster

Region IV

• KreisSegeberg• KreisOstholstein• StadtLübeck

Region V

• KreisStormarn• KreisHerzogtumLauenburg

1989 bestanden in Schleswig-Hol-stein 28 kommunale Senioren-beiräte. Im selben Jahr wurde in enger Zusammenarbeit mit dem So-zialministerium ein Arbeitskreis gebildet, der sich mit Fragen der Fortbildung der Seniorenbeiräte befasste.

Diese Aufgabe nimmt inzwischen der Vorstand vom Landessenio-renrat Schleswig-Holstein e. V. in eigener Regie wahr.

Beim Festlegen der Themen wird darauf geachtet, die Seniorenbei-räte – und hier besonders die neu gebildeten – aller fünf Regionen möglichst auf einen gleichen In-formationsstand zu bringen.

Regionale Fachtagungen dienen ebenfalls diesem Bildungsauftrag.

Bei allen Veranstaltungen spielte der Tagesordnungspunkt „Erfah-rungsaustausch“ eine besondere Rolle.

Regionale Fachtagungen

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Älter werden in Schleswig Holstein

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Altenparlament in Schleswig-Holstein seit 1989

Am 14. April 1989 wurde das Al-tenparlament in unserem Bundes-land von der damaligen Präsiden-tin des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Frau Lianne Paulina-Mürl, einberufen.

In den Einladungen wurde zu ei-ner Veranstaltung „Senioren im Landtag“ gebeten. Erst später bekamen diese Veranstaltungen den Namen Altenparlament.

Eine sog. „Empirische Begleitun-tersuchung zum Seniorenpar-lament im Schleswig-Holsteini-schen Landtag“ wurde im Mai 1989 vom Institut für Soziologie

der Christian-Albrechts-Universi-tät zu Kiel erstellt.

Es wurde eine fundierte Studie mit Umfrage bei den ca. 70 ge-ladenen Vertreterinnen und Ver-tretern der verschiedenen gesell-schaftlichen Gruppierungen, die ihre Teilnehmer/innen entsandt hatten, durchgeführt. Diese em-pirische Begleituntersuchung sollte entscheiden, ob weitere Veranstaltungen dieser Art folgen würden.

Das Altenparlament ist zwi-schenzeitlich zu einer ständigen Einrichtung geworden. Einmal

Altenparlament

Informieren Sie Ihre kom-munalen Seniorenbeiräte über Verbesserungsvor-schläge oder über Miss-stände. Diese leiten ihre Anregungen an den Lan-desseniorenrat Schles-wig-Holstein e.V. weiter, damit dann mit Hilfe des Altenparlamentes Verbes-serungen und positive Lö-sungen gefunden werden können.

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

19

im Jahr findet es im Landeshaus in Kiel mit ständig wechselnden Teilnehmer/innen und Themen statt. Die Zusammensetzung die-ses Gremiums hat sich im Laufe der Zeit geändert. Waren es frü-her in der Hauptsache Vertrete-rinnen und Vertreter der großen Verbände, wie beispielsweise AWO, Diakonisches Werk, DRK usf., so wird heute Wert darauf gelegt, dass die Seniorinnen und Senioren selber ihre Belange ver-treten können. Der Landesseni-orenrat Schleswig-Holstein e.V. hat beispielsweise das Recht, 18 Vertreterinnen und Vertreter aus den kommunalen Seniorenbeirä-

ten und Kreisseniorenbeiräten zu entsenden.

Wie profitieren die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes von der Arbeit des Altenparlamentes?

Die Mitglieder im Altenparlament bringen schriftliche Anträge ein, die Missstände jeglicher Art, die speziell die ältere Bevölkerung betreffen, beseitigen sollen. Sei es in der Pflege, im Rentenrecht, im Wohnsektor, im Gesundheits-wesen usw.. Da jedes Mal Vertre-ter der Parteien des Landtages an den Sitzungen teilnehmen, erfahren diese aus „erster Hand,

wo der Schuh drückt“. Dann wird versucht, Abhilfe für diese vorge-brachten Mängel zu finden.

Für eine begrenzte Anzahl von Gasthörern besteht die Möglich-keit, die Veranstaltung von der Besuchertribüne aus zu verfolgen. Eine Anmeldung erfolgt über die benennenden Verbände.Für weitere Informationen wen-den Sie sich bitte an das Refe-rat für Öffentlichkeitsarbeit des Landtages:

Susanne KellerTelefon: [email protected]

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Älter werden in Schleswig Holstein

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Arbeitshilfe zur Gründung von kommunalen Seniorenbeiräten

Kommunale Seniorenbeiräte

Seniorenbeiräte vertreten nicht nur die Interessen und Belange älterer Bürgerinnen und Bürger in ihrer Kommune, sie setzen sich auch für eine hohe Lebensqua-lität älterer Menschen ein, die letztlich allen zugutekommt.

Seniorenpolitik bedeutet, sich für ein selbstbestimmtes, aktives und engagiertes Älterwerden in sozia-ler Sicherheit und in praktizierter Solidarität mit allen Generatio-nen einzusetzen. Das geht aus der „Hamburger Erklärung“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO, 2012) hervor.

Die Teilhabe älterer Menschen kommt dem Einzelnen, aber auch der gesamten Gesellschaft zugu-te. Damit leisten Seniorenbeiräte einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt und ohne Benachteiligung zusam-men leben und teilhaben können.

In Schleswig-Holstein gibt es längst nicht in jeder Gemeinde und in jedem Kreis einen Senio-renbeirat, obwohl die Gemein-

deordnung die Möglichkeit dazu eröffnet. Daher setzen wir uns dafür ein, dass flächendeckend die Akzeptanz von Seniorenver-tretungen steigt.

Praxisnahe Beschreibung der Gründungsphase

1. Schritt: Initiative ergreifen

Es braucht vor allem die Initiative von engagierten Einzelpersonen oder Gruppen, die ein Unterstüt-zungsnetzwerk aufbauen, um so nach ihren Möglichkeiten die Neugründung voranbringen zu können.

• InitiativefürdieGründungeines Seniorenbeirates

• MitArgumentenüberzeugen• InitiatorensuchenUnterstützer

2. Schritt: Beratungen in der Kommune

In der Gemeindeordnung ist festgeschrieben, dass die Ge-meindevertretung die Bildung von Beiräten für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen durch Sat-zung beschließen kann. Daher sollten von Anfang an die kom-

munalpolitischen Akteure über die Planungen umfassend infor-miert und beteiligt werden.

• Kommunalpolitikinformierenund sensibilisieren

• AntragzurGründungeinesSeniorenbeirates

• NachMöglichkeitTeilnahmeanden Beratungen

• ThemaindieEinwohnerfrage-stunde einbringen

• BeschlusszurBildungeinesSeniorenbeirates durch die Gemeindevertretung

3. Schritt: Entwurf von Satzung und Geschäftsordnung

In dieser Gründungsphase wer-den Grundlagen für eine Satzung und Geschäftsordnung entwickelt.

• KlärungderAufgabenvertei-lung

• SatzungnachdemMusterdesLSR

• GeschäftsordnungnachdemMuster des LSR

4. Schritt: Genehmigung der Satzung

Hat sich die Gemeinde- oder Stadtvertretung für die Bildung

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

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eines Seniorenbeirates ausge-sprochen, dann muss die Satzung formal durch die Kommune be-schlossen werden.

• GenehmigungderSatzungdurch die Kommune

• DieGeschäftsordnungkannder Kommune zur Kenntnis-nahme vorgelegt werden

5. Schritt: Vorbereitung und Durchführung der Wahlen

Die Vorbereitungsgruppe hat alle formalen Hürden überwunden, nun kann die Vorbereitung und Durchführung der Gründungs-versammlung und der Wahlen stattfinden.

• FestlegungeinesWahltermins• Kandidatensucheundöffent-

liche Veranstaltungen zur Kandidatenvorstellung

• DieDurchführungderWahlenregelt die Satzung

6. Schritt: Konstituierung des Seniorenbeirates

Die stimmberechtigten Mitglie-der wählen aus ihrer Mitte den Vorstand des Seniorenbeirates gemäß Satzung. Der Seniorenbei-

rat kann sich zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung geben.

• WahldesVorstandes• BeschlusseinerGeschäftsord-

nung• VerteilungvonZuständigkei-

ten und Aufgaben

7. Schritt: Aufnahme der Arbeit

Der Landesseniorenrat bietet den neuen Senioren beiräten Rat und Unterstützung bei ihrer neuen Aufgabe an. Im Rahmen von Schulungen und Regionalta-gungen werden Grundlagen der Seniorenbeiratsarbeit vermittelt, sowie der Austausch mit anderen Beiräten gefördert.

• MitteilungderKontaktdatenan den Kreis- und Landessenio-renrat

• SchulungenundregionaleFachtagungen des Landesseni-orenrates

In sieben Schritten zur Gründung

Der Landesseniorenrat Schles-wig-Holstein hat die Gründungs-phase in 7 Schritten praxisnah beschrieben. Dabei handelt es sich um Empfehlungen, die eine Orientierung bei der Gründung von neuen Seniorenbeiräten bie-ten sollen.

Eine ausführliche Fassung der Ar-beitshilfe zur Gründung von kom-munalen Seniorenbeiräten steht Ihnen auf Anfrage beim Landes-seniorenrat zur Verfügung .

LandesseniorenratSchleswig-Holstein e. V.Kantplatz 1424537 NeumünsterTelefon: 04321 /6957890Telefax: 04321 / 695 78 91E-Mail: landesseniorenrat- [email protected]: www.lsr-sh.de

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

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Möglichkeiten der aktiven Mitwirkung von Seniorenbeiräten

• KommunaleParlamenteundAusschüsse (z.B. Soziales, Ver-kehr, Finanzen, Kultur, Bau)

• SeniorengerechtesWohnen• GenerationenfreundlicheGe-

meinde • HeimbeiräteoderKuratori-

umsarbeit in Alten-und Pflege-heimen

• Zusammenarbeitmitderörtli-chen Presse

• ÖrtlicheArbeitskreisezurSicherheit im Straßenverkehr

• ArbeitsgemeinschaftenzurKriminalitätsverhütung

• MitarbeitbeiVolkhochschulenund Mitgestaltung bei der Planung

• ReferateundVorträgebeiVer-einen und Organisationen

• KontaktezupolitischenPartei-en, Vereinen und Organisatio-nen

• HilfenundBeratungenwäh-rend der Sprechstunden des Seniorenbeirates

• BeobachtungenundVerglei-che zu anderen Gemeinden oder Städten

• HilfebeiderGründungvonörtlichen Seniorenbeiräten in anderen Städten und Gemeinden

• FörderungdesEhrenamtes,Gewinnung von Bürger/innen zur Mitarbeit

• AktiveMitgestaltungbeiSport-vereinen (Seniorensport)

• ZusammenarbeitmitVerbrau-cherschutzorganisationen (Verbraucherzentrale)

• MitarbeitbeiderErnährungs-beratung

• ÖrtlicheroderregionalerPerso-nennahverkehr

• Kulturveranstaltungen• JungundAlt–gemeinsame

Veranstaltungen – Schule – Jugendorganisationen

An diesen Themen arbeiten die-Fachgruppen des Landessenio-renrates Schleswig-Holstein e.V.

Natürlich können Sie dem Lan-desseniorenrat jederzeit wichtige Themen, zur weiteren Bearbei-tung und Umsetzung, vorschla-gen.

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Älter werden in Schleswig Holstein

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Aus der Arbeit eines Seniorenrates (SR) im ländlichen Bereich

Beruflich, nach mehreren Verset-zungen im Bundesgebiet, wurde ich nach Boostedt versetzt. Als Wohnort wählten wir Brokstedt. Die Wahl unseres Wohnortes war immer in Abhängigkeit von be-stimmten Positionen. Es sollten vorhanden sein, ein Kindergarten, Arzt, Schule, Wohnraum, Einkauf, Apotheke und eine gute Verkehrs-anbindung zu größeren Städten. Meine Frau und ich haben uns sofort ehrenamtlich im Dorf ein-gebracht. Mit der Seniorenarbeit habe ich im Jahre 2012 begonnen. Wie es so ist. Der Vorsitzende des Seniorenrates wurde krank. Der Vorstand hat mich dann gebeten, die begonnene Arbeit weiter fort-zuführen. Der Seniorenrat wurde 1999 gegründet. Bis 2012 waren natürlich viele Dinge schon aufs Gleis gestellt. Meine Vorgänger haben sehr gute Arbeit geleistet. Unser Dorf hat ca. 2000 Einwoh-ner davon etwa 600 Seniorinnen und Senioren. Im Dorf sind sehr viele Organisationen und Vereine etabliert. Ob Sport – oder Angel-verein, ob das Rote Kreuz oder die Kirchengemeinde, zu allen hat der Seniorenrat eine gute Vernetzung.

Mit dem Vorstand des SR haben wir dann eine Bestandsaufnahme

der ständigen Veranstaltungen, Sachlagen und der aktuellen Pro-bleme erstellt. Das Ergebnis war beeindruckend.

Der SR hat nachfolgendes festes Programm

Am ersten Donnerstag im Mo-nat ist Vorstandssitzung. An der Vorstandssitzung nimmt der Bür-germeister teil. Er berichtet vom Gemeinderat aus der Amtsverwal-tung und über die laufenden Ak-tivitäten im Dorf. Der SR nutzt die Möglichkeit, den Bürgermeister auf aktuelle Mängel im Dorf, Un-zulänglichkeiten oder Probleme, hinzuweisen.

Der zweite Donnerstag ist ge-prägt durch Kurzvorträge über aktuelle Themen für die Praxis (Schornsteinfeger Neureglung, Rauchmelderpflicht, Sicherheits-bericht durch die Polizei, jetzt durch den örtlichen Sicherheits-berater für Senioren, Nottelefon, 1. Hilfe im Haushalt bei Unfällen, Brandschutz mit der Feuerwehr, Kräutergarten, plattdeutsche Le-sungen, Singen in den Mai mit dem örtlichen Chorleiter, Rolla-tor –Lehrgang, Autofahren im

Alter in Theorie und Praxis, Be-dienung Fahrkartenautomat der Bahn, Buseinstieg für Behinderte, Notfallmappe, Notfallplan für Al-leinstehende Witwen und Witwer, Mobilität Mitnahme von Senioren zum Arzt, zur Amtsverwaltung oder in die Kreisstadt, was zahlt die Krankenkasse was nicht, Pfle-gefall, was nun?, Besuche der bei-den Seniorenwohnanlagen, des örtlichen Wasserwerkes, Erstellen von Anträgen an das Altenpar-lament (bisher über 30 Anträge) usw. Die Vorträge werden durch Fachreferenten durchgeführt. An-schließend folgt das Vergnügen Bingo mit Gewinnen.

Diskutiert werden z.Zt. folgende Themen:

Gründung einer Boule Gruppe.Eine mögliche Hausvernetzung als eigenes Dorfinformationssystem über die neue Technik, Glasfaser.

Der 2. Dienstag im Monat ist dem Sport der Senioren/innen gewid-met. Stuhl und Sitztanz mit sehr viel Spaß, geleitet von einer aner-kannten Therapeutin.

Der 3. Donnerstag gehört den Spielern und Spielerinnen. Eine of-

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

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fene Gruppe von Senioren/innen, häufig auch mit Enkelkindern. Es wird alles gespielt, vom Mensch ärgere dich nicht, bis Skat, alles was es so gibt.

Der 4. Donnerstag ist das gemein-same soziale Essen und die Be-kanntgabe der Aktivitäten des SR. Teilweise werden Senioren/innen mit geringem Einkommen, durch stilles Sponsoring die Teilnahme am gemeinsamen Essen ermög-licht.

Dazu kommen diverse Veranstal-tungen wie Theaterfahrten, Aus-fahrten und Dorfveranstaltungen, wie Grillen mit der Feuerwehr, Ver-

anstaltungen mit der Grundschule usw. Auch hier werden für Perso-nen mit geringem Einkommen Gelder eingeworben, um eine Teilnahme zu ermöglichen. Selbst organisierte Theaterabende, mit dem Ziel der Pflege der plattdeut-schen Sprache. Comedy op Platt.

Gemeinsame Veranstaltungen mit dem Jugendrat, Computer und Handy Kurs, usw.

Ständige Einrichtungen sind die Fahrradgruppe, Wandergrup-pe und die Bücherei im Plietsch Huus, mit über 1000 Büchern. Der Betrieb der Bücherei wird durch zwei hoch motivierte Seniorinnen

geleitet. Der Internetauftritt des SR ist mit dem Internetauftritt der Gemeinde gekoppelt. Der SR ist in allen Ausschüssen der Gemeinde-vertretung vertreten.

Dem Seniorenrat stehen für seine Aktivitäten 1.000 € jährlich zur Ver-fügung. Weitere finanzielle Mittel werden durch Sponsoring einge-worben.

Das alles managen sieben Vor-standsmitglieder, drei Damen, vier Männer, davon ein Vorstandsmit-glied mit Migrationshintergrund.

Peter SchildwächterVorsitzender

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Älter werden in Schleswig Holstein

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Der Beirat für Seniorinnen und Senioren Lübeck

Wir über uns

Der Beirat für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck wurde auf Beschluss der Bürger-schaft 1993 gegründet. Er soll parteipolitisch neutral, konfessio-nell und verbandspolitisch unge-bunden sein.

Wir vertreten die Belange der älte-ren Generation in der Öffentlich-keit und gegenüber den Organen der kommunalen Selbstverwal-tung in Lübeck (Bürgerschaft und Ausschüsse, Bürgermeisterin / Bürgermeister). Hierbei berät der Beirat auch durch Anregungen,

Empfehlungen und Stellungnah-men und ist bei allen Planungen und Entscheidungen, die wichti-ge Belange älterer Menschen in der Hansestadt Lübeck betreffen, frühzeitig anzuhören.

In unserer Stadt wird die Be-völkerung nicht nur älter – sie entwickelt sich auch vielfältig weiter, wird aktiver, bunter, ei-genständiger und selbstbe-wusster. Ziel des Beirates ist es, angesichts des demografischen Wandels eine Gesellschaft mitzu-gestalten, in der alle Generatio-nen ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Arbeitskreise

• Öffentlichkeitsarbeit• LebenundWohnenimAlter• VerkehrundBauen• KulturundBildung

Schwerpunkte der Arbeit in den Arbeitskreisen sind:

Öffentlichkeitsarbeit:

• InformationderÖffentlichkeitüber Ziele und Aufgaben des Beirates

• EinbringenvonErgebnissenderArbeitskreise und des Beirats in die öffentl. Meinungsbildung

• Organisation,Planung,Durch-führung und/oder Unterstüt-zung von Veranstaltungen zu Themen die das Leben und die Interessen älterer Menschen betreffen

• KontaktzurPresseundzumregionalen Rundfunk

• HerausgabedesHandbuchs„Aktiv im Alter“

Leben und Wohnen im Alter

• Befassungmitunterschiedli-chen, insbesondere zukunft-weisenden Formen des Lebens und Wohnens im AlterFotograf: Malte Tychsen 2004 - {{Bild-CC-by-sa/2.0/de}}

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

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• ForderungnachBarrierefreiem/-armen und bezahlbarem Wohnraum

• MitarbeitinderSteuerungs-gruppe „Leben und Wohnen im Alter“

• BeiNeu-undUmbautenaufseniorengerechte (z.B. barrie-refreie) Baugestaltung und auf eine wohnortnahe Versorgung mit Gütern und Dienstleis-tungen des täglichen Bedarfs hinweisen

• AufMaßnahmenEinflussneh-men, die der Sicherheit und Orientierung älterer Menschen im öffentlichen Raum dienen

Verkehr und Bauen

• MitwirkungbeiderGestaltungder Fahrpläne des öffentlichen Personen-Nahverkehrs über den Fahrgastbeirat des Stadt-verkehrs Lübeck

• Seniorenfreundlichetechni-sche Ausstattung von Bussen

• SeniorengerechteHaltestellen• MobilitätstraininginZusam-

menarbeit mit dem Stadtver-kehr Lübeck

• EinflussnahmeaufdieVor-planung neuer Baugebiete in Bezug insbesondere auf öffentlichen Nahverkehr, Hal-

testellen, Fußgängerüberwege, Ruhezonen und öffentliche Toiletten

Kultur und Bildung

• DerArbeitskreishatdasZielältere Einwohnerinnen und Einwohner zur Teilnahme am kulturellen Leben zu aktivieren und sie diesem näher zu brin-gen

• Ersetztsichfürbarrierefreiebzw. behindertengerechte Zugänge zu kulturellen Ver-anstaltungen, wie z.B. Musik, Kunst, Literatur, Theater, Oper, Film ein

• InformiertsichundInteressier-te über Bildungseinrichtungen und -möglichkeiten, die sich mit speziellen Angeboten an ältere Menschen wenden.

Weitere Aktivitäten sind:

• KommunikationmitParteien,Bürgerschaft und der Stadtprä-sidentin/dem Stadtpräsidenten, dem Bürgermeister/der Bürger-meisterin

• Auslagevonseniorenrelevan-ten Zeitschriften und Veröffent-lichungen

• KooperationmitdenFachbe-reichen

• ZusammenarbeitmitdemLandesseniorenrat Schleswig-Holstein und Seniorenbeiräten anderer Kommunen

• BesucheundBetreuungvonSenioren/innen - Einrichtungen

• KontaktpflegemitBewohnernund Heimbeiräten

• MonatlichekostenloseSprech-stunden des Beirates

• AllgemeineBeratungeninderGeschäftsstelle, jedoch keine rechtlichen Beratungen

• TeilnahmeanundAusrichtungvon Regionalen Fachtagungen des Landesseniorenrats e.V.

• MitarbeitimAltenparlamentdes Landes Schleswig-Holstein über den Landesseniorenrat durch Delegierte

Die öffentlichen Sitzungen des Beirats für Seniorinnen und Se-nioren finden regelmäßig am 2. Dienstag im Monat von 10.00 bis ca. 13.00 Uhr im Rathaus, Roter Saal, statt.

Kostenlose Sprechstunde für Se-niorinnen und Senioren jeden ersten Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Hörkammer.

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Älter werden in Schleswig Holstein

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Seit dem 01.10.1988 gibt es in Schleswig-Holstein das Amt der / des Bürgerbeauftragen für sozia-le Angelegenheiten. Die Bürger-beauftragte ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten des Schleswig-Hol-steinischen Landtages. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Bürgerbe-auftragten-Gesetz (-BüG-). An sie kann sich jeder Schleswig-Holstei-ner wenden, und das kostenlos.

Fragen zu Kinder- oder Wohn-geld, zur Kinder- und Jugendhilfe oder zur Sozialen Pflegeversiche-rung? Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Birgit Wille, informiert und berät Bürger, die nicht weiter wissen. Darüber hinaus vertritt sie ihre Anliegen gegenüber den Behörden. Die Bürgerbeauftragte und ihre Mit-arbeiter haben Zugang zu allen Dienststellen und Einrichtungen des Landes. Sie können Auskünf-te einholen, Akten anfordern und Stellungnahmen erbitten. In Einzelfällen kann die Bürgerbe-auftragte auch Änderungen oder Ergänzungen gesetzlicher Rege-lungen vorschlagen. Die Bürger-beauftragte ist unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet.

Frau Samiah El Samadoni

Postanschrift: Postfach 71 2124171 Kiel Telefon: (0431) 988-1240Telefax: (0431) 988-1239E-Mail: Buergerbeauftragte@ landtag.ltsh.deInternet: www.sh-landtag.de

Büro:Karolinenweg 124105 Kiel

Wo kann die Bürgerbeauftragte helfen?

Die Bürgerbeauftragte kann helfen und unterstützen in sozialen Ange-legenheiten wie zum Beispiel:

• Arbeits-undAusbildungsförderung

• GrundsicherungfürArbeitsuchende (Hartz IV)

• GesetzlicheKranken-,Renten-und Unfallversicherung

• SozialePflegeversicherung

• Sozialhilfe

• Behindertenrecht

• SozialesEntschädigungsrecht

• Kindergeld/Wohngeld/Erziehungsgeld

• Kinder-undJugendhilfe

• Elterngeld

Termine für die Außensprechtage in den Städten und Gemeinden des Landes können im Büro erfragt werden (Anmeldung erforderlich).

Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes

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Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein

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Was bedeutet „Ombudsmann“ ?

Was bedeutet eigentlich der Begriff „Ombudsmann“? Im

„Brockhaus“ findet man dazu folgende Erklärung:

Om|buds|mann der; -[e]s, ...männer (selten: ...leute): Mann, der die Rechte des Bürgers gegenüber den Be-hörden wahrnimmt,

Ombudsmann [schwedisch »Treuhänder«] der, in der Regel eine von der Volksver-tretung bestellte Vertrau-ensperson (auch Behörde), die ohne unmittelbare Ein-griffsmöglichkeit die parla-mentarische Kontrolle über bestimmte Verwaltungs-zweige verstärken soll.

Patientenombudsleute

Was ist das überhaupt und wem wird hier geholfen?

Die Patientenombudsleute sind unabhängige Gesprächspartner bei möglichen Konflikten, insbe-sondere zwischen Patient und

• Arzt,• Krankenhäusern,• Krankenkassen,• Rehabilitationseinrichtungen,• Apotheken,• demMedizinischenDienstder

Krankenkassen (MDK).

Sie unterliegen keinerlei Weisun-gen oder Einflussnahmen Drit-ter. Die Patientenombudsleute sind selbstverständlich auch an-sprechbar, wenn im Bereich der Rehabilitationseinrichtungen in Schleswig-Holstein Konflikte dro-hen. Die Patientenombudsleute wol-len informieren, beraten und dabei die Anliegen der Patientin-nen/Patienten vertreten. In ihrer Vermittlerrolle nehmen sie Kon-takt zu allen Beteiligten auf.

Aus ihrer beruflichen Tätigkeit kennen sie die Sicht von Ärztin-nen/Ärzten und Patientinnen/Patienten und wissen, dass beide

Seiten ein berechtigtes Anliegen haben können, diese aber gele-gentlich in der Praxis miteinander kollidieren. Es gilt das Grundprin-zip: zunächst den Sachverhalt auf-klären, dann sich in die Beteilig-ten „hineindenken“, um so Wege zur Konfliktlösung zu finden.

Die Pflegeombudsfrau bietet Pflegebedürftigen und ihren An-gehörigen Beratung und Vermitt-lung bei Problemen und Konflik-ten u. a. mit

• Pflegediensten,• stationäreEinrichtungen,• Pflegekassenund• demMedizinischenDienstder

Krankenkassen (MDK)

Patientenombudsmann/-frau Schleswig-Holstein e.V. Gemeinnütziger Verein

Der Rat und die Unterstützung der Ombudsleute sind kostenlos und stehen allen Patientinnen und Pa-tienten, gleich welcher Kranken-kasse sie angehören, offen. Die Patientenombudsleute sind unter folgender Internetadresse zu fin-den:

www.patientenombudsmann.de

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Älter werden in Schleswig Holstein

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Das Beste für Senioren

Stets setzen wir all unsere Kompetenz und Leidenschaft für ein individuelles und würde- volles Leben ein und sichern Ihnen so beste Leistungen zu. Seien Sie bei uns zu Hause und fühlen Sie sich sicher und rundum wohl.

erzlich willkommen in den DANA Senioreneinrichtungen

in Ostholstein und PlönIn bester Lage bieten wir Senioren ein komfortables und liebevolles Zuhause. Das umfangreiche Serviceangebot sowie die Unterstützung unseres professionellen Pflegedienstes können je nach Bedarf in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus sorgen anregende kulturelle und therapeutische Aktivitäten für Abwechslung und Lebensfreude im Alltag.Kommen Sie uns besuchen, wir beraten Sie gerne persönlich.

Telefon: 05 11 – 73 20 71 www.dana-gmbh.de

2 x in Neustadt i. H. 2 x in Bad Schwartau

1 x in Plön

Veröffentlichungen

Vier Mal im Jahr erscheint das Mit-teilungsblatt forum des Landess-seniorenrates. Die jeweilige Auf-lage von 5000 Stück wird durch Zuschüsse des Sozialministeriums finanziert. Ein ehrenamtlicher Re-daktionskreis von derzeit sieben Mitgliedern übernimmt die Bear-beitung und Gestaltung der Zeit-schrift.

Beiträge für das forum bitte an die Büro-Adresse einsenden:

Kantplatz 14 - 24537 Neumünster [email protected]

In der Redaktion werden die Infor-mationen aus den Orts- und Kreis-seniorenbeiräten, sowie Kreisar-beitsgemeinschaften gesammelt und in eine für die Veröffentli-chung geeignete Form gebracht. Besonders erwünscht sind Bilder aus dem Arbeitsfeld der Senioren-beiräte. Artikel aus Tageszeitun-gen können nicht ohne entspre-chende Genehmigung verwendet werden.

Auch übergeordnete Themen, wie zum Beispiel das „Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen“, In-

formationen zur „Bundesarbeits-gemeinschaft der Landessenio-renvertretungen“, Altenparlament, Fachtagungen, rechtliche Fragen und allgemein interessierende Se-niorenthemen werden im Redakti-onskreis bearbeitet.

Mehr über den Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. und das fo-rum erfahren Sie im Internet unter www.landesseniorenrat-s-h.de

Das Redaktionsteam freut sich über Lesermeinungen.

forum ist eine unabhängige, überparteiliche und konfessionell nicht gebundene Publikation.

forum vertritt als Organ der Meinungsbildung und des Erfah-rungsaustausches die Interessen der älteren Mitbürger im Lande Schleswig-Holstein.

forum wird gefördert vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.

forum das Mitteilungsblatt vom Landesseniorenrat Schleswig-Hol-stein e.V. erscheint vierteljährlich

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Das Beste für Senioren

Stets setzen wir all unsere Kompetenz und Leidenschaft für ein individuelles und würde- volles Leben ein und sichern Ihnen so beste Leistungen zu. Seien Sie bei uns zu Hause und fühlen Sie sich sicher und rundum wohl.

erzlich willkommen in den DANA Senioreneinrichtungen

in Ostholstein und PlönIn bester Lage bieten wir Senioren ein komfortables und liebevolles Zuhause. Das umfangreiche Serviceangebot sowie die Unterstützung unseres professionellen Pflegedienstes können je nach Bedarf in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus sorgen anregende kulturelle und therapeutische Aktivitäten für Abwechslung und Lebensfreude im Alltag.Kommen Sie uns besuchen, wir beraten Sie gerne persönlich.

Telefon: 05 11 – 73 20 71 www.dana-gmbh.de

2 x in Neustadt i. H. 2 x in Bad Schwartau

1 x in Plön

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Gerontopsychiatrischer Fachbereich

Praxen für Ergotherapie, Physiotherapie & Logopädie

Psychotrope Substanzen

BETREUTES WOHNEN

Phase F - Wachkoma

Senioren- & Therapiezentrum

So bleiben Sie fit!Bei uns finden Sie perfekte Bedingungen, um intensiv und gelenkschonend zu trainieren. Und danach können Sie in unserer Saunawelt so richtig entspannen.

Bad am Stadtwald, Hansaring 177, 24534 Neumünster Infos zu den Kursen: www.bad-am-stadtwald.de

Natürlich voller Leben.

Stadtwerke Neumünster

030 [email protected]

Wir bringen es

zum Abschluss.Vom ersten Entwurf zum fertigen Druckprodukt.

AUF JEDEN EINZELNEN KOMMT’S AN

Zivilcourage ist nie zu viel Courage!

Fragen? Infos gibt’s bei Ihrer nächstenPolizeidienststelle und im Internetwww.polizei-beratung.de

Wir danken allen Firmen und Einrichtungen, welche die kostenlose Herausgabe dieser Broschüre ermöglicht haben.