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fit for Vollzug Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten e. V. JVB-Jugend Informationen zum Berufsstart im bayerischen Justizvollzug Informationen zum Berufsstart im bayerischen Justizvollzug 3. Auflage

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Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten e. V.

JVB-Jugend

Informationen zum Berufsstart im bayerischen JustizvollzugInformationen zum Berufsstart im bayerischen Justizvollzug3. Auflage

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Impressum

fit for Vollzug – Informationen zum Berufsstart im bayerischen Justizvollzug3. AuflageStand: August 2017© 2017 JVB

Herausgeber: JVB – Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten e. V. Landesvorsitzender: Ralf Simon Postfach 10 91561 Neuendettelsau

Redaktion: JVB-Jugend

Internet: www.jvb-bayern.de www.facebook.com/jvb www.facebook.com/jvbjugend

Kontakt: [email protected] [email protected]

Layout/Druck: Pauli Offsetdruck e. K., 95145 Oberkotzau

Vorbemerkungen: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Redaktionelle Fehler bitten wir zu entschuldigen. Für die bessere Verständlichkeit wurde die männliche Personenform gewählt.

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Inhalt Seite

Impressum 3

Grußwort des JVB Landesvorsitzenden 6

Vorwort 7

Berufsbild

Der Justizvollzugsdienst in Bayern 8

Berufsstart im bayerischen Justizvollzug 9

Fachliche Schwerpunkte der Fachlaufbahn Justiz (Ausbildung) 9

allgemeiner Vollzugsdienst 10

Werkdienst 10

Vollzugs- und Verwaltungsdienst (zweite Qualifikationsebene) 11

Vollzugs- und Verwaltungsdienst (dritte Qualifikationsebene) 11

fit for Vollzug (A – Z)

Anwärterunterkünfte 15

Arbeitgeber bzw. Dienstherr 15

Arbeits- und Ausbildungszeit 15

Ausbildungsverantwortliche 15

Beamter 16

Beihilfe 17

Beschäftigungstagebuch 18

Besoldung (Gehalt) 18

Beurteilungen (während der Ausbildung) 20

Dienst- oder Wegeunfall 20

Dienstkleidung 20

Dienstsport 21

Dienstunfähigkeitsversicherung 21

Disziplinarverfahren / Disziplinarrecht 22

Entlassung 22

Gesundheitsprüfung 22

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Gewerkschaft Justizvollzug Bayern - JVB 22

Haftung für Schäden / Schlüsselverlust 24

Hauptgeschäftsstelle 24

Justizvollzugsakademie Straubing 24

Krankenversicherung 26

Menschen mit Behinderung 28

Mitteilungspflichten 28

Mobbing/Diskriminierung 29

Nebentätigkeiten 29

Pension (Rente) 29

Personalakte 29

Personalrat / Personalvertretung 30

Pflichten 30

Probezeit 31

Prüfungen 31

Rechtsschutz 32

Reisekosten 32

Sicherheit 33

Sportprüfung (während Auswahlverfahren) 33

Steuertipps 34

Trennungsgeld 34

Umzugskosten (nach der Ausbildung) 35

Urlaub 35

Versetzung / Zuweisung nach der Ausbildung / Abordnung 36

Vorschriften / Lehrmittel 37

Linksammlung 38

Sieben Gründe für Deine Mitgliedschaft im JVB 43

JVB Mitgliedsantrag 44

Inhalt Seite

5

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Grußwort des Landesvorsitzenden

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bewerber,

ich freue mich, dass die Broschüre „fit for Vollzug“ Interesse bei Ihnen geweckthat. Ich möchte Ihnen unseren Berufsverband vorstellen. Wir sind der Landes-verband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten e.V. oder kurz der JVB.Unter dem Dach des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) sind wir der einzigeFachverband für alle Berufsgruppen im Bayerischen Justizvollzug. Auf Bundes-ebene gehören wir dem Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands(BSBD) und damit dem Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (DBB) an.Mitglied kann bei uns jeder Bedienstete, egal ob Beamter oder Tarifbeschäftigter,des bayerischen Justizvollzuges werden. Wir bieten unseren Mitgliedern nebender gewerkschaftlichen Vertretung auch wichtige zusätzliche Leistungen an. Diessind zum Beispiel ein Dienstrechtsschutz und eine Diensthaftpflicht- und Schlüs-selverlustversicherung. Unser Mitgliedsbeitrag bewegt sich dabei auf einemniedrigen Niveau. Anwärterinnen und Anwärter sind sogar beitragsfrei und ge-nießen dennoch das volle Leistungsprogramm.Sie können sich auf unserer Homepage: www.jvb-bayern.de über das Leis-tungsprogramm und unsere Aktivitäten informieren. Sie finden dort auch An-sprechpartner für Ihre Fragen. Außerdem finden Sie auf unserer Homepageeinen Mitgliedsantrag. Gerne können Sie die Mitgliedschaft schon vor IhremDienstantritt beantragen. Sie genießen dann ab dem ersten Tag bereits den vol-len Schutz. Uns ist es wichtig, Ihnen bereits vor Dienstantritt wichtige Informationen zu-kommen zu lassen. Unsere JVB-Jugend hat sich sehr viel Mühe gegeben, Ihnendiese Informationen anschaulich und so kompakt wie möglich in dieser Bro-schüre zusammenzustellen.Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und einen erfolgreichen Einstieg inden Dienst des Bayerischen Justizvollzuges.

Mit kollegialen Grüßen

Simon, Landesvorsitzender

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Vorwort

Herzlich willkommen im bayerischen Justizvollzug!

Dieser Leitfaden soll Dir helfen, einen ersten Überblick über Deinen Dienst imbayerischen Justizvollzug zu erhalten. Da bekanntlich aller Anfang schwer ist,möchten wir Dir die wesentlichen Themen anschaulich machen.

Wir machen Dich „fit for Vollzug“. Denn alleine kann es ganz schön schwierigsein, die Ausbildung zu meistern und sich zusätzlich über alle Rechte undPflichten zu informieren. Falls Du Probleme, Fragen oder Anregungen hast,kannst Du Dich jederzeit an die Ansprechpartner der JVB-Jugend wenden.

Die JVB-Jugend besteht aus jungen Kolleginnen und Kollegen aus dem Jus-tizvollzugsdienst. Wir kennen die Ausbildung und den dienstlichen Alltag. Wirsind ein Teil der Gewerkschaft JVB. Werde auch ein Teil davon! Je mehr Leutemitmachen, desto besser für uns alle! Wir freuen uns auf Dich!

Wir wünschen Dir viel Spaß bei der Lektüre und einen erfolgreichen Start.

DeineJVB-Jugend

www.facebook.com/jvbjugend

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Der Justizvollzugsdienst in Bayern

Wie funktioniert die tägliche Arbeit in einer Justizvollzugsanstalt?

Am wichtigsten dabei sind die Menschen die dort arbeiten, also die Beschäftigten undBeamten im Justizvollzugsdienst. Knapp 6000 Justizvollzugsbedienstete arbeiten imbayerischen Justizvollzug. In Bayern gibt es 36 Justizvollzugsanstalten (21 selbständigeund 15 angegliederte Anstalten), sechs Jugendarrestanstalten, eine Einrichtung für Si-cherungsverwahrung, eine Einrichtung für Abschiebungshaft sowie eine Justizvoll-zugsakademie. In diesen Dienststellen leisten vielfältige Berufsgruppen mit unter-schiedlichen fachlichen Schwerpunkten tagtäglich und rund um die Uhr Dienst. Dassind in der Fachlaufbahn Justiz der allgemeine Vollzugsdienst, der Werkdienst, der Voll-zugs- und Verwaltungsdienst, der Krankenpflegedienst und die Fachdienste (Ärzte,Seelsorger, Psychologen, Pädagogen, Sozialpädagogen).

Die Leitung des gesamten bayerischen Justizvollzugs liegt beim Bayerischen Staats-ministerium der Justiz. Dort ist die Abteilung F (Justizvollzug) eingerichtet und nimmtdie Organisation und zentrale Aufgaben des Justizvollzugs in Bayern wahr. Zwischendem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten gibt es keine Mittelbehörden.Die Leitung einer Justizvollzugsanstalt obliegt einem Beamten der 4. Qualifikations-ebene (Volljurist mit Befähigung zum Richteramt).

Der bayerische Justizvollzug ist ein wichtiger Bestandteil der „Inneren Sicherheit“.

Imagefilm unserer Dachorganisation BSBD Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland e. V.

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Berufsstart im bayerischen Justizvollzug

Fachliche Schwerpunkte der Fachlaufbahn Justiz (Ausbildung)

Im bayerischen Justizvollzug werden vier sogenannte „fachliche Schwerpunkte“ der Fachlauf-bahn Justiz in Theorie und Praxis ausgebildet. Die praktische Ausbildung bzw. die berufsprak-tische Studienzeit wird bayernweit in Justizvollzugsanstalten vermittelt.

Die Anwärter der fachlichen Schwerpunkte allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst sowie Voll-zugs- und Verwaltungsdienst (zweite Qualifikationsebene) erfahren im Unterricht in der Justiz-vollzugsakademie Straubing die fachtheoretischen Inhalte. Die Ausbildungszeit beträgtinsgesamt 18 Monate für den allgemeinen Vollzugsdienst und Werkdienst sowie insgesamtzwei Jahre für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst.

Die Ausbildung bzw. das Studium für den fachlichen Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungs-dienst der Fachlaufbahn Justiz mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene dauert insgesamtdrei Jahre. Die Anwärter erfahren in der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern(HföD), Fachbereich Rechtspflege, in Starnberg die fachtheoretischen Inhalte.

Die Arbeit in allen fachlichen Schwerpunkten der Fachlaufbahn Justiz erfordert Teamfähigkeit,Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft. Die Mitwirkung bei der Aufrechterhaltung der Sicherheitund Ordnung einer Justizvollzugsanstalt ist ebenso ein wichtiger Bestandteil der täglichen Ar-beit.

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allgemeiner Vollzugsdienst

Die Beamten des allgemeinen Vollzugsdiensts (aVD)stellen im bayerischen Justizvollzug die größte Berufs-gruppe dar. Sie sind in erster Linie für die Betreuung,Versorgung und Beaufsichtigung der Gefangenen un-mittelbar zuständig. Daneben kann auch die Erledigungvon Verwaltungsarbeiten ein Bestandteil der Arbeitsein. Die aVD-Bediensteten nehmen in vielfältigenFunktionen in (fast) allen Bereichen einer Justizvoll-zugsanstalt Aufgaben wahr. Die ständige Gewährleis-tung von Sicherungs-, Betreuungs- und Versorgungs-aufgaben erfordert naturgemäß einen Schichtbetrieb(Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst). Auch an Sams-tagen sowie an Sonn- und Feiertagen ist es erforder-lich, dass ein Teil der Bediensteten des aVD in derAnstalt Dienst verrichtet. Nicht zuletzt ist es wichtig,dass Bedienstete im aVD sportlich geübt und mit denMethoden von Eingriffs- und Sicherungstechniken ver-traut sind. Die tägliche Arbeit in einer Justizvollzugs-anstalt erfordert neben Teamfähigkeit insbesondereZuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft. Die Bediens-teten müssen ein angemessenes Verständnis für dieSituation inhaftierter Menschen genauso wie Überzeu-gungskraft und Durchsetzungsvermögen besitzen.

Werkdienst

Zahlreiche Justizvollzugsanstalten verfügen über Ar-beitsbetriebe. Diese Betriebe sind innerhalb der Ar-beitsverwaltung zusammengefasst und werden vonBediensteten im Werkdienst geleitet. Die Beamtendes Werkdienstes verfügen – neben einer Ausbildungim bayerischen Justizvollzug – zusätzlich über eineMeisterprüfung in einem Handwerksberuf oder eineIndustriemeisterprüfung. In einer Justizvollzugsanstaltkönnen die unterschiedlichsten Arbeitsbetriebe vor-handen sein, wie beispielsweise Schlosserei, Kfz-Be-trieb, Schreinerei, Elektrobetrieb, Druckerei, Land-wirtschaftsbetrieb, Bäckerei, Gärtnerei, Installations-betrieb, Metzgerei, Baubetrieb, Buchbinderei, Schnei-derei, Malerei oder Wäscherei. Der Werkdienst ist fürdie Beaufsichtigung und Anleitung der zur Arbeit ein-gesetzten Gefangenen zuständig. In den anstalts-

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eigenen Arbeitsbetrieben können geeignete Gefangene während einer anerkannten Berufsaus-bildung einen Handwerksberuf erlernen. Die damit betrauten Justizvollzugsbeamten im Werk-dienst überwachen daher auch die Aus- und Weiterbildung der Gefangenen. Die Zusam-menarbeit erstreckt sich auf verschiedene Stellen innerhalb und außerhalb einer JVA.

Vollzugs- und Verwaltungsdienst (zweite Qualifikationsebene)

Die Beamten des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der zweiten Qualifikationsebene arbeitenin den Verwaltungsreferaten einer Justizvollzugsanstalt und nehmen dort vielseitige Aufgabenals Mitarbeiter wahr. In den Referaten Vollzugsgeschäftsstelle sowie Ein- und Auszahl-Stellewerden sie darüber hinaus in leitender Funktion eingesetzt. Die Verwaltungsreferate einer Jus-tizvollzugsanstalt sind:

• die Hauptgeschäftsstelle(zuständig für Angelegenheiten des Personals der Justizvollzugsanstalt),

• die Bauverwaltung (zuständig für Bau-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung sowie Betreuung aller Liegen-schaften der Justizvollzugsanstalt),

• die Vollzugsgeschäftsstelle (zuständig für Aufnahme, Entlassung, Strafzeitberechnung und Überwachung von Terminender Gefangenen sowie Verwaltung der Gefangenenpersonalakten),

• die Arbeitsverwaltung (zuständig für alle Angelegenheiten, die die Beschäftigung der Gefangenen betreffen),

• die Wirtschaftsverwaltung (zuständig für Angelegenheiten, die die Versorgung und Betreuung der Gefangenen betref-fen) sowie

• die Ein- und Auszahl-Stelle(zuständig für Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Gefangenen).

Vollzugs- und Verwaltungsdienst (dritte Qualifikationsebene)

Die Beamten des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der dritten Qualifikationsebene arbeitenin leitender Funktion in den Verwaltungsreferaten einer Justizvollzugsanstalt und nehmen dortvielseitige Aufgaben wahr. Als Referatsleiter (Vorgesetzte) sind sie maßgeblich an Entschei-dungen einer Justizvollzugsanstalt beteiligt:

• Die Verwaltungsdienstleitung ist im Bereich des Personalmanagements sowie der Ge-staltung der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation in einer Justizvollzugsanstalt zu-ständig.

• Die Leitung einer Arbeitsverwaltung trägt die Verantwortung für das vollzugliche Arbeits-wesen, wie Arbeitsbeschaffung oder berufliche Aus- und Weiterbildung der Gefangenen.

• Die Leitung einer Wirtschaftsverwaltung umfasst die Sicherstellung einer bedarfsgerechten

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Verpflegung und Versorgung der Gefangenen sowie Beschaffung aller zum Betrieb der An-stalt erforderlichen Gebrauchsgüter.

• Die Leitung einer Bauverwaltung umfasst die Verwaltung des Grundbesitzes und Unterhaltaller Gebäude und Sicherheitsanlagen auf dem Anstaltsgelände.

• Die Vollzugsverwaltung (Vollzugsinspektoren) tragen Mitverantwortung bei der Koordinationdes Strafvollzugs unter Berücksichtigung des Betreuungs- oder Behandlungsbedarfs derGefangenen.

• Ebenso ist eine Verwendung als Innenrevisor (interne Rechnungsprüfung) oder in der örtlichen IT-Leitstelle (EDV-Abteilung) möglich.

Kernaufgabe aller Justizvollzugsbeamten

Die Kernaufgaben aller Mitarbeiter im Justizvollzug ist die Gewährleistung eines geordnetenStrafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen, die Sicherstellungdes Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während derStrafhaft und die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels. Der Ge-fangene soll befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zuführen.

Der Beruf eines Justizvollzugsbeamten

ist eine anspruchsvolle Tätigkeit

mit hohem sozialem Engagementim Dienst und zum Schutz

der Allgemeinheit.

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AnwärterunterkünfteIn allen Ausbildungsanstalten besteht dieMöglichkeit eine Unterkunft (Zimmer bzw.Wohnung) für die Zeit der praktischen Ausbil-dungsabschnitte zu mieten. Dein neues Domi-zil wird in unmittelbarer Nähe zur Dienststellesein und die Kosten sind erfahrungsgemäß ge-ring. Wende Dich einfach an Deinen Ausbil-dungsleiter oder an die Bauverwaltung derentsprechenden Justizvollzugsanstalt DeinesAusbildungsabschnitts.In den Bildungseinrichtungen (Justizvollzugs-akademie Straubing bzw. Hochschule für denöffentlichen Dienst in Bayern) steht Dir eben-falls eine Unterkunft zu Verfügung. Nähere In-formationen erhältst Du zeitnah vor Beginn derfachtheoretischen Ausbildung bzw. der be-rufspraktischen Studienzeit.

Übrigens: Für Deine Unterbringung in der je-weiligen Bildungseinrichtungen entstehenDir keine Kosten. Diese trägt Dein Dienstherr.Näheres erfährst Du auch unter dem PunktJustizvollzugsakademie.

Arbeitgeber bzw. DienstherrDein neuer Dienstherr ist der Freistaat Bayern.Beamte stehen in keinem Arbeitsverhältnis(also keine klassische Arbeitgeber/Arbeitneh-mer-Beziehung). Beamte befinden sich in ei-nem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treuever-hältnis. Daher spricht man von einem Dienst-herrn. Der Freistaat Bayern wird in unserem Fallvom Bayerischen Staatsministerium der Justiz(kurz: Justizministerium oder JM) vertreten.Das JM ist Deine Einstellungsbehörde. Es leitetund überwacht die Ausbildung der Anwärter. Während der praktischen Ausbildung bzw. derberufspraktischen Studienzeiten ist der An-staltsleiter Deiner Justizvollzugsanstalt Dein

Ausbildungsverantwortlicher. Während desfachtheoretischen Unterrichts (für Beamten-anwärter der zweiten Qualifikationsebene) istdie Leiterin der Justizvollzugsakademie inStraubing für Dich zuständig. Während derfachtheoretischen Studienabschnitte (für Be-amtenanwärter der dritten Qualifikations-ebene) ist die Direktorin der Hochschule fürden öffentlichen Dienst in Bayern (HföD),Fachbereich Rechtspflege, in Starnberg fürDich zuständig.

Arbeits- und AusbildungszeitDeine Arbeits- bzw. Ausbildungszeit ist dieZeit, die Du täglich am Arbeits- oder Ausbil-dungsplatz verbringst. Die durchschnittlichewöchentliche Arbeitszeit ist für alle Beamtendes Freistaates Bayern gleich und beträgt 40Stunden pro Woche. Du erhältst während Dei-ner Ausbildung ebenfalls ein Zeitkonto. FallsDu aufgrund Deines Dienstes ein Zeitguthabenaufbauen solltest (man unterscheidet hier„Mehrarbeit“ und „Überstunden“), darfst bzw.sollst Du diese Stunden selbstverständlich zueinem späteren Zeitpunkt durch Freizeit(dienstfreie Zeit) ausgleichen, sofern drin-gende dienstliche Gründe nicht entgegenste-hen. Während der fachtheoretischen Aus-bildung in der Bildungseinrichtung (Justizvoll-zugsakademie Straubing bzw. HföD Starnberg)ist der Unterrichtsplan Deine vorgeschriebeneArbeits- bzw. Ausbildungszeit, bei der DuDeine Leistung erbringst.

AusbildungsverantwortlicheEine Vorschrift (Rechtsverordnung) regelt dieAusbildung für Deinen jeweiligen fachlichenSchwerpunkt im Justizvollzug. Für jede Fach-laufbahn liegt ein verbindlicher Rahmenstoff-plan zugrunde.

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fit for Vollzug A - Z

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Während der praktischen Ausbildung bzw. derberufspraktischen Studienzeit sind die jewei-ligen Leiter der Ausbildungsbehörden (An-staltsleiter) für Dich verantwortlich. Derzuständige Ausbildungsleiter Deiner Justizvoll-zugsanstalt lenkt und überwacht Deine prak-tische Ausbildung bzw. Deine berufsprakti-sche Studienzeiten. Der Ausbildungsleiter ist direkt dem Leiter derJustizvollzugsanstalt unterstellt. Er überzeugtsich regelmäßig von Deinem Leistungsstandund stellt die sorgfältige Ausbildung sicher.Zudem schreibt der Ausbildungsleiter fürjeden Beamtenanwärter einen verbindlichenAusbildungsplan. Dein Ausbildungsplan wirdalle wichtigen Bereiche einer Justizvollzugs-anstalt sowie den dazugehörigen theoreti-schen Unterricht abdecken.Der Ausbildungsleiter ist auch Dein erster An-sprechpartner während des Vorbereitungs-dienstes. Er wird Dich zu Beginn Deiner neuenTätigkeit im Justizvollzugsdienst über vieleDetails und Besonderheiten informieren. DeinAusbildungsleiter wird Dich durch die ge-samte Ausbildungszeit begleiten. Er koordi-niert, unterrichtet und betreut alle Anwärter.Der Ausbildungsleiter ist auch in kniffligen

oder persönlichen Angelegenheiten ein kom-petenter Ansprechpartner.Am eigentlichen Arbeitsplatz, das heißt anDeinem künftigen Tätigkeitsfeld, wirst Du vonKollegen (Ausbildern) vor Ort angeleitet undausgebildet. Die Kollegen vermitteln Dir Kennt-nisse und Fähigkeiten im jeweiligen Arbeits-bereich, die Deine Ausbildung fördern.

BeamterEin Beamter steht in einem öffentlich-rechtli-chen Dienst- und Treueverhältnis zu seinemDienstherrn (in Deinem Fall der Freistaat Bay-ern). In Deutschland gibt es neben dem (baye-rischen) Landesbeamten noch Beamte beiKommunen, bei Landkreisen, beim Bund oderanderen staatlichen Institutionen. DieseDienstverhältnisse sind im Grundgesetz derBundesrepublik Deutschland (und weiterenGesetzen) begründet. Als Beamter wirst Dukeinen Arbeitsvertrag unterschreiben, sondernzu Beginn einen Diensteid bei Deinem Dienst-herrn ablegen und eine Ernennungsurkundezum „Beamten auf Widerruf“ überreicht be-kommen. Deine Rechtstellung ist nach den all-gemeinen beamtenrechtlichen Vorschriftengeregelt.

Im Einzelnen unterscheidet man zwischen:

Beamtenverhältnis auf Widerruf Zum Beamten auf Widerruf wird berufen, werdas Auswahlverfahren erfolgreich abschließtund den vorgeschriebenen Vorbereitungs-dienst ableistet. Der Status des Widerrufsbe-amten ist in Deinem Fall die notwendigeVorstufe zum Beamtenverhältnis auf Probeund auf Lebenszeit. Erst, wenn Du den Vorbe-reitungsdienst beendest und die für Deinenfachlichen Schwerpunkt vorgeschriebene Prü-fung bestanden hast, ist Deine Übernahme indas Beamtenverhältnis auf Probe möglich.

A - Z fit for Vollzug

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Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mitdem Bestehen oder endgültigen Nichtbeste-hen der Qualifikationsprüfung (siehe hier auchunter dem Thema Entlassung nach). ImGrunde ist dieses Beamtenverhältnis auf Wi-derruf während Deiner Zeit als Anwärter eineArt Ausbildungsdienstverhältnis.

Beamter auf ProbeZum Beamten auf Probe wird ernannt, wer-den Vorbereitungsdienst erfolgreich abge-schlossen hat und zur späteren Verwendungals Beamter auf Lebenszeit vorgesehen ist.Man erhält eine neue Urkunde und wird einemDienstposten bzw. Planstelle zugewiesen, andem man seine Aufgaben zu erfüllen hat.

Beamter auf LebenszeitZum Beamten auf Lebenszeit wird man er-nannt, wenn man dauerhaft hoheitliche Auf-gaben wahrnehmen soll, sowie dieQualifikationsprüfung bestanden hat und sichin der Probezeit bewährt hat. Das Beamten-verhältnis auf Lebenszeit ist der Regelfall.

BeihilfeAb dem ersten Tag Deiner Ausbildung habenDu (als Beamter auf Widerruf im bayerischenJustizvollzug), Dein Ehegatte und Deine Kindereinen Anspruch auf Beihilfe in Krankheits-,Pflege- und Geburtsfällen. Das heißt, der Frei-staat Bayern, konkret das Landesamt für Fi-nanzen – Beihilfestelle – gewährt Dir eineanteilige Kostenübernahme der Krankenbe-handlung (u. a. ambulante und stationäreKrankenbehandlung, Zahnbehandlung, Arznei-mittel, Hilfsmittel). Die Beihilfe ist eine eigen-ständige beamtenrechtliche Krankenfürsorgedes Dienstherrn. Die prozentuale Höhe desBeihilfeanspruchs richtet sich nach Deinen Fa-milienverhältnissen.

vereinfacht:Als lediger Anwärter besteht Anspruch auf50% Beihilfe. Als verheirateter Anwärter be-steht Anspruch des Ehepartners auf 70% (so-fern der Ehepartner nicht selbst versichert ist).Der Anspruch eines Kindes beläuft sich auf80%. Während der Elternzeit von Beamten be-trägt der Beihilfeanspruch ebenfalls 70 %.Du bist gesetzlich verpflichtet, den restlichen– ungedeckten – Anteil durch eine Kranken-versicherung selbst abzudecken.

Mehr zum Thema unter Krankenversicherung.

Du musst Deine Beihilfe-Ansprüche innerhalbeines Jahres beim Landesamt für Finanzen an-zeigen (d.h. Deine Rechnungen aus Kranken-behandlung, etc. schriftlich einreichen). DeineRechnungen sollten zusammen einen Betragi.H.v. 200,00 EUR erreichen, erst dann sollteder Beihilfeantrag gestellt werden. Allerdingskannst Du auch unterhalb dieses Betrags An-träge stellen, wenn Du im Antrag vermerkstdas Du Anwärterbezüge erhältst. Die Beihilfe-stelle räumt Dir diese Möglichkeit in der Aus-bildung ein. Ebenso entfällt während Deiner Ausbildungdie Zuzahlung zu Arzneimitteln! Nach der Aus-bildung sind es 3,00 EUR pro Medikament. Welche Beihilfestelle genau für Dich zuständigist, erfährst Du in der Hauptgeschäftsstelle,beim Ausbildungsleiter oder unter der Inter-netseite des Landesamts für Finanzen(www.lff.bayern.de). Dort findest Du auch weitere Informationenfür Dienstanfänger sowie Formblätter zumDownload.

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BeschäftigungstagebuchDu bist verpflichtet während der praktischenAusbildungszeit einen Nachweis (Beschäfti-gungstagebuch) zu führen. In diesem Beschäf-tigungstagebuch schreibst Du fortlaufend alleAusbildungsinhalte in den einzelnen Ausbil-dungsbereichen auf. Das Beschäftigungstage-buch wird regelmäßig durch denAusbildungsleiter gelesen und auf Vollständig-keit abgezeichnet. Eine sorgfältige FührungDeines Beschäftigungstagebuchs ist ratsam.

Besoldung (Gehalt)Du erhältst während Deiner Ausbildung (Vor-bereitungsdienst) einen Anwärtergrundbetrag.Die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Ein-gangsamt, in welchem Du nach Abschlussdes Vorbereitungsdienstes unmittelbar ein-trittst. Der Betrag ist während der gesamtenZeit als Anwärter gleich und wird dabei nichtnach Ausbildungsjahren gestaffelt. Deine Be-züge (Gehalt) werden monatlich im Voraus (!)ausbezahlt. Das ist eine Folge des Alimentati-onsgebotes und soll Dir als Beamter ermögli-chen, Deine Lebenshaltungskosten von denlaufenden Bezügen zu bestreiten.Daneben kann Deine Besoldung zusätzlich aus

verschiedenen Zulagen bzw. Zuschlägen er-gänzt werden, sofern die Voraussetzungen er-füllt sind. Das sind der Familienzuschlag, dieZulage für besondere Berufsgruppen im Jus-tizvollzug, die jährliche Sonderzahlung, eineZulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ),ggf. eine Meisterzulage, die Vermögenswirk-samen Leistungen (kurz VL) und im RaumMünchen eine Ballungsraumzulage.

AnwärtergrundbetragDu bekommst Dein monatliches Einkommenvom Landesamt für Finanzen (Bezügestelle)überwiesen. Die genaue Kontaktadresse fin-dest Du auf einer beiliegenden Bezügemittei-lung oder unter www.lff.bayern.de.Maßgeblich für die korrekte Abrechnung sindDeine Angaben in der personalverwaltendenStelle (Hauptgeschäftsstelle). Treten Änderun-gen auf oder stimmt Deine Bezügeabrechnungnicht, wende Dich an die Hauptgeschäftsstelleoder direkt an das Landesamt für Finanzen(Bezügestelle).

Übrigens: Aufgrund Deines Beamtenstatussind keine Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten.

FamilienzuschlagZusätzlich zum Grundbetrag kann Dir ein Fa-milienzuschlag (Stufe 1 bis 3) gewährt wer-den. Die Voraussetzungen sind ein verhei-rateter Familienstatus oder eine eingetrageneLebenspartnerschaft und/oder Kinder. Der Zu-schlag variiert je nach Anzahl der Kinder sowienach dem Eingangsamt in das Du nach Ab-schluss des Vorbereitungsdienstes unmittel-bar eintreten wirst. Auch bei nichtver-heirateten Paaren mit Kindern kann Anspruchauf den vollen Familienzuschlag bestehen,wenn die Eltern in einer eheähnlichen Lebens-gemeinschaft leben.

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SonderzahlungIm Monat Dezember bekommst Du eine jähr-liche Sonderzahlung i. H. v. 70% des Anwär-tergrundbetrags sowie 84,29% des Familien-zuschlags (Jahresdurchschnitt). Umgangs-sprachlich könnte man hier auch von einem„Weihnachtsgeld“ sprechen.

Vermögenswirksame LeistungenDie sogenannten Vermögenswirksamen Leis-tungen (kurz VL) sind eine extra GeldleistungDeines Dienstherrn. Die VL werden jedochnicht automatisch bezahlt. Du benötigst einenentsprechenden Sparvertrag, auf den dieSparbeiträge des Dienstherrn (und Deine ei-genen Beiträge) monatlich überwiesen wer-den. Der vermögensbildende Teil durch denDienstherrn beträgt während Deiner Ausbil-dung derzeit 13,29 EUR pro Monat. Danachverringert sich dieser Betrag auf 6,65 EUR proMonat.

(weitere) ZulagenAls Bediensteter im Justizvollzug erhältst Dueine sogenannte „Zulage für besondere Be-rufsgruppen“. Umgangssprachlich könnte manhier auch von einer „Gitterzulage“ sprechen. Der sogenannte „Dienst zu ungünstigen Zei-ten“ (DUZ) richtet sich nach den Zeitabschnit-

ten, in denen Du Dienst leistest. Man unter-scheidet zwischen DUZ an Sonntagen u. Fei-ertagen, an Samstagen zwischen 13:00 und20:00 Uhr sowie in der Zeit von 20:00 bis06:00 Uhr.Die aktuellen Beträge dieser Zulagen erfährstDu unter der Internetseite des Landesamts fürFinanzen (www.lff.bayern.de).

Übrigens: Die „Zulage für besondere Berufs-gruppen“ wurde am 01.01.2015 aufgrundeiner Initiative des JVB auf das Niveau derbayerischen Polizeizulage angehoben/ange-glichen. Die Erhöhung bedeutet für die Be-amten im Justizvollzug eine Mehrzahlung indieser Zulage von über 30%. Besonders po-sitiv ist auch, dass Du diese Zahlung als An-wärter bereits ab dem ersten Tag in vollerHöhe erhältst.

MeisterzulageWenn Du als Handwerks- oder Industriemeis-ter bzw. mit vergleichbar anerkannter Qualifi-kation die Ausbildung in der FachlaufbahnWerkdienst absolvierst, bekommst Du eineMeisterzulage. Diese wird als Anerkennungund langfristig als finanzielle Beteiligung fürDeine Qualifikation in Form eines Meistertitelsgezahlt.

BallungsraumzulageWenn Deine Dienststelle, bei der Du überwie-gend tätig bist (z.B. JVA München oder JVAErding) und auch Dein Hauptwohnsitz im so-genannten „Verdichtungsraum München“ lie-gen, wird Dir zusätzlich eine Ballungs-raumzulage gewährt (nach der Ausbildungverdoppelt sich diese Zulage bei gleichblei-bender Voraussetzung). Die Höhe der Zulagesowie die Definition des „VerdichtungsraumsMünchen“ und welche Gemeinden darunterfallen, findest Du unter www.lff.bayern.de.

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AnwärtersonderzuschlagSofern ein erheblicher Mangel an qualifiziertenBewerbern besteht, kann zusätzlich zum An-wärtergrundbetrag ein sogenannter Anwärter-sonderzuschlag gezahlt werden. Die Ge-währung dieses Sonderzuschlags obliegt demFinanzministerium in Bayern. Derzeit wird die-ser Zuschlag leider nicht gezahlt.

Übrigens: Der JVB fordert seit einiger Zeitdie Wiedereinführung eines Anwärterson-derzuschlags im bayerischen Justizvollzug.

Dynamisierung Alle hier genannten Zulagen (Zuschläge), dieSonderzahlung und selbstverständlich DeinAnwärtergrundgehalt sind dynamisiert. Dasbedeutet, dass bei jeder Gehaltserhöhungdiese Summen prozentual oder durch einenFestbetrag mitwachsen. Über Gehaltserhö-hungen, deren Höhe und den Zeitpunkt derZahlung entscheidet die Bayerische Staatsre-gierung.

Übrigens: Der Bayerischen Beamtenbund,dem auch der JVB angehört, hat in den ver-gangenen Jahren durch seine Gewerk-schaftsarbeit eine äußerst erfolgreicheGehaltsentwicklung in Bayern bewirkenkönnen.

Beurteilungen (während der Ausbildung) Deine Ausbilder erstellen nach Abschluss Dei-ner Ausbildung am jeweiligen Lernort eine Be-urteilung. Diese „Äußerung zum Ausbil-dungsstand“ wird natürlich vom Ausbilder mitDir besprochen. Unter anderem werden Deindienstliches Verhalten, Dein Lernerfolg undDeine Mitarbeit beurteilt.

Der Ausbildungsleiter sammelt diese Beurtei-lungen und erstellt daraus am Ende DeinerAusbildungsabschnitte eine Gesamtbeurtei-lung (Ausbildungszeugnis). Dieses Zeugniswird maßgebend für deine Teilnahme an fach-theoretischen Unterrichten bis hin zur Zulas-sung zur Qualifikationsprüfung sein.

Dienst- oder WegeunfallWenn während der Ausübung oder infolge desDienstes ein Körperschaden eingetreten ist,kannst Du Schadensersatzansprüche geltendmachen. Auch ein Wegeunfall (d. h. auf demdirekten Weg zur oder von der Dienststellenach Hause) zählt hierzu.Solltest Du einen Unfall erleiden, ist dies un-verzüglich dem Dienstherren mitzuteilen.Denke daran, Deine körperlichen Schädenvom Arzt feststellen und dokumentieren zulassen. Wenn Dein Eigentum (z.B. Auto, Klei-dung) in Folge des Unfalls beschädigt oderzerstört wurde, musst Du dies auch darlegen(durch Belege, Sachverständige, etc.). Die zu-ständige Stelle für Dienst- und Wegeunfälle istdas Landesamt für Finanzen (LfF). Diese mussden Unfall generell auch anerkennen.

Übrigens: Sollte sich in Deiner Freizeit einUnfall ereignen, bist Du als Mitglied über den JVB mit einer Freizeitunfallversicherungversichert.

DienstkleidungBeamte in den fachlichen Schwerpunkten „all-gemeiner Vollzugsdienst“ und „Werkdienst“sind grundsätzlich zum Tragen von Dienstklei-dung verpflichtet. Diese Berufsgruppen erhal-ten vom Dienstherrn eine umfangreicheErstausstattung gestellt. Bedienstete in ande-ren fachlichen Schwerpunkten (z. B. Kranken-

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pflegedienst) tragen in der Regel berufs-typische Arbeitskleidung oder (z. B. Vollzugs-und Verwaltungsdienst) angemessene Privat-kleidung.

DienstkleidungszuschussSofern Du zum Tragen von Dienstkleidung ver-pflichtet bist, bekommst Du einen Dienstklei-dungszuschuss (DKZ). Dieses Geld istausschließlich für die Beschaffung von Dienst-kleidung vorgesehen. Der personenbezogeneZuschuss wird Dir monatlich auf ein virtuellesDienstkleidungskonto gezahlt. In den erstenvier Jahren, bis zur Übereignung der Erstaus-stattung, bekommst Du einen reduzierten Be-trag. Dieser beträgt die Hälfte des indi-viduellen, aktuellen gültigen Zuschusses, umdie Erstausstattung zu refinanzieren. Die Höhedes normalen Dienstkleidungszuschusses beträgt 22,50 EUR pro Monat (Stand:01.01.2017).

DienstsportIn den einzelnen Justizvollzugsanstalten wirdwährend der praktischen Ausbildung in denfachlichen Schwerpunkten „allgemeiner Voll-zugsdienst“ und „Werkdienst“ Dienstsport an-geboten. Die Teilnahme ist verpflichtend undwird über den Ausbildungsleiter organisiert.Für alle Anwärter (der zweiten Qualifikations-ebene) erfolgt zentral in der Justizvollzugsaka-demie Straubing eine Ausbildung im Bereichder waffenlosen Selbstverteidigung. Zusätz-lich wird für Nachwuchsbeamte im „allgemei-nen Vollzugsdienst“ und „Werkdienst“ derUmgang und Gebrauch mit Schusswaffen(Waffenkunde / Schießen) ausgebildet. Nach der Ausbildung kann grundsätzlich amDienstsport teilgenommen werden. Die einzel-nen Leiter der Justizvollzugsanstalten regelnin jeder Dienststelle die Durchführung von

Dienstsport. Unabhängig davon wird in vielenJustizvollzugsanstalten über sogenannte Be-triebssportgemeinschaften in zahlreichenSportarten regelmäßig trainiert. Die Betriebssportgemeinschaften veranstaltenebenfalls Turniere und Wettkämpfe in diesenSportarten (Hallenfußball, Volleyball, Bad-minton usw.).

Übrigens: Eine langjährige Tradition hat ins-besondere das jährliche Vergleichsschießender bayerischen Justizvollzugsbediensteten.

DienstunfähigkeitsversicherungWenn Du aus gesundheitlichen Gründen dau-erhaft Deinen Dienst nicht mehr erfüllenkannst, spricht man von Dienstunfähigkeit. DieDienstunfähigkeit wird von einem Amtsarztfestgestellt. Als Beamter auf Widerruf musstDu in diesem Fall mit der Entlassung aus demDienst rechnen. Es gibt Versicherungen, dieden Fall einer Dienstunfähigkeit (teilweise) fi-nanziell abdecken können. Du solltest Dich sehr gut beraten lassen undverschiedene Angebote (nicht nur den Preis –auch die Leistungen) sorgfältig vergleichen.Beachte bitte auch, dass Deine (eventuell) be-stehende Berufsunfähigkeitsversicherungnicht zwangsläufig die gleichen Bedingungenerfüllt wie eine spezielle Dienstunfähigkeits-versicherung im öffentlichen Dienst.

Übrigens: Eine solche Versicherung kannauch später als Beamter auf Probe oder alsBeamter auf Lebenszeit durchaus weiterSinn machen!

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Disziplinarverfahren / Disziplinarrecht Natürlich kann schwerwiegendes Fehlverhal-ten geahndet werden. Begehst Du eine Pflicht-verletzung, kannst Du dafür nach dem Dis-ziplinargesetz beamtenrechtlich „bestraft“werden. In diesem Fall kann also ein Diszipli-narverfahren gegen Dich eingeleitet werden.Die Disziplinarmaßnahmen, die je nachSchwere des Dienstvergehens gegen einenBeamten nach Ermessen ausgesprochen wer-den können, sind der Verweis, die Geldbuße,die Kürzung der Dienstbezüge, die Zurückstu-fung und die Entfernung aus dem Beamten-verhältnis.Du solltest Dich also innerhalb und außerhalbdes Dienstes so verhalten, wie es Dein Beruferfordert. Solltest du dennoch in eine heikleLage geraten, ist es ratsam umgehend denPersonalrat einzuschalten. In einem Diszipli-narfall leistet der JVB für seine MitgliederRechtsschutz. Siehe in diesem Zusammen-hang auch beim Rechtsschutz nach.

Übrigens: Beamte auf Widerruf können nurVerweise erteilt und Geldbußen auferlegt wer-den. Für die Entlassung von Beamten auf Wi-derruf wegen eines Dienstvergehens mussdas Beamtenverhältnis widerrufen werden.

EntlassungDu kannst als Beamtenanwärter grundsätzlichjederzeit entlassen werden. Eine solche Ent-lassung darf aus rechtsstaatlichen Grundsät-zen nicht Willkürlich geschehen. Es müssenhierfür Gründe vorliegen, wie zum Beispiel einschwerwiegendes Dienstvergehen. Auchwenn Du in Deiner Ausbildung nicht entspre-chend fortschreitest (zum Beispiel bei gleich-bleibend gravierend schlechten Leistungen)läufst Du dieser Gefahr entgegen.

GesundheitsprüfungDein Besuch beim Gesundheitsamt (Amtsarzt)ist eine Deiner Pflichten. Es wird aus amtsärzt-licher Sicht geprüft, ob Du die gesundheitli-chen Bedingungen für eine Verbeamtung (aufLebenszeit) erfüllst. Sollte dies nicht der Fallsein, informiere Dich genau was zu tun ist, umden Voraussetzungen zu genügen (z.B. wennDu Körpergewicht abnehmen musst, frageauch nach, wie viel Pfunde du verlieren musst).Nachdem Du Deine Auflagen erfüllt hast,kannst du nach wie vor verbeamtet werden.

Gewerkschaft Justizvollzug Bayern – JVBGewerkschaften bzw. Berufsverbände sind In-teressenvertretungen die sich für die Belangeund Angelegenheiten ihrer Mitglieder einset-zen. Der JVB vertritt die gewerkschaftlichenInteressen aller Justizvollzugsbediensteten.Egal ob Beschäftigter oder Beamter. Der Lan-desverband der Bayerischen Justizvollzugsbe-diensteten e.V. (JVB) ist die Gewerkschaft imbayerischen Justizvollzug. Der JVB ist dem Bayerischen Beamtenbund(BBB), der Deutschen BeamtenbundjugendBayern (dbbjb) und dem Bund der Strafvoll-zugsbediensteten Deutschlands (BSBD) ange-

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schlossen. Über diese Organisationen ist derJVB beim Deutschen Beamtenbund Tarifunion(DBB) integriert.An der Spitze des JVB steht eine Landeslei-tung, welche die tägliche Verbandsarbeitführt. Innerhalb des JVB werden zusätzlich be-sondere Mitgliedergruppen vertreten, um dieBelange jedes Mitglieds optimal zu unterstüt-zen. Die verschiedenen Fachgruppensprechersowie die Gremien JVB-Frauen, JVB-Seniorenund JVB-Jugend arbeiten überregional engmit der Verbandsspitze zusammen. Vor Ort fin-den die Mitglieder in jeder bayerischen Jus-tizvollzugseinrichtung einen Ortsverband desJVB. Die Ortsverbände sind eigenständig,haben eine eigene Vorstandschaft und sindebenfalls eng mit der Landesleitung verknüpft. Die Kollegen haben für eine Mitgliedschaft imJVB gute Gründe. So ist der JVB die einzigeFachgewerkschaft nur für den Justizvollzug inBayern und mit über 75 % Organisationsgradunter den Bediensteten auch eine durch-setzungsstarke Solidargemeinschaft. Dazukommt, dass alle Verbandsvertreter aus-nahmslos selbst aus dem Vollzugsdienststammen und ehrenamtlich tätig sind. Natür-lich lässt der JVB seine Mitglieder auch beirechtlichen Problemen nicht im Regen stehen.In dienstlichen Angelegenheiten wird jedemMitglied Rechtsschutz gewährt. Daneben pro-fitieren die Kollegen von weiteren überzeugen-den Nebenleistungen, wie einer Schlüssel-verlustversicherung, eine Diensthaftpflichtver-sicherung und eine Freizeitunfallversicherung.Die JVB-Mitglieder werden durch eine Ver-bandszeitung, einen Internetauftritt (inkl. So-cial Media), durch Newsletter, durch Jahres-hauptversammlungen der Ortsverbände unddurch Seminare umfassend informiert. Des Weiteren ist der JVB in der Personalver-tretung aktiv. Derzeit stellt der Landesverbandden Vorsitzenden des Hauptpersonalrats

sowie weitere Mitglieder im Hauptpersonalratund in der Hauptjugend- und Auszubildenden-vertretung beim bayerischen Justizministe-rium. Daneben ist man in allen örtlichenPersonalräten in bayerischen Gefängnissenmit JVB-Mitgliedern stark vertreten. Bezirks-personalräte gibt es im Bereich des Justizvoll-zugs in Bayern nicht.

JVB-JugendSpeziell um die Interessen der Anwärterinnenund Anwärter sowie jungen Kolleginnen undKollegen kümmert sich die Jugendorganisa-tion JVB-Jugend. Die Vorstandschaft der JVB-Jugend besteht aus einem 5-köpfigenGremium. Auch durch Jugendsprecher in denjeweiligen Ortsverbänden ist man in vielen An-stalten ein direkter Ansprechpartner. Die JVB-Jugend ist Mitglied im Landesvorstand desJVB sowie im Landesjugendausschuss derDeutschen Beamtenbundjugend Bayern(dbbjb).Die Vorstandschaft der JVB-Jugend führt po-litische Gespräche mit Abgeordneten desbayerischen Landtags. Ebenso beteiligen sichdie Mitglieder der JVB-Jugend bei politischenDiskussionsrunden ihrer Dachverbände oderanderen (Jugend-)Fachverbänden. Als Teil dergewerkschaftlichen Vertretung im Justizvoll-zug steht man auch im regelmäßigen Dialogmit dem bayerischen Justizministerium. Diejungen JVB’ler holen sich aber nicht nur beigewerkschaftlichen Treffen neuen Input oderAnregungen, sondern auch in den Justizvoll-zugseinrichtungen vor Ort. Die Nähe und derdirekte Draht zu den Kollegen ist Dreh- und An-gelpunkt, beispielsweise bei Info-Veranstal-tungen an der Ausbildungsstätte oderBesuchen in JVA‘en. Ergänzend organisiert dieJVB-Jugend regelmäßige Veranstaltungenund Ausflüge – bevorzugt mit dienstlichemBezug – für Anwärter. Man legt Wert darauf,

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dass eben auch inhaltlich was dabei rumkommt. Nicht zu vergessen ist der Ratgeber„fit for Vollzug“ der JVB-Jugend, den Du ge-rade in Händen hältst.

Warum braucht der JVB Dich?Es ist enorm wichtig, sich bereits ab Berufs-anfang für seine Belange einzusetzen. Dochdie Meinung eines Einzelnen wird unmöglichso wahrgenommen, wie die Meinung von Vie-len. So ist jede Interessenvertretung nur durchihre Mitglieder stark. Mit Deiner Mitglied-schaft im JVB hast Du die Möglichkeit etwasfür unseren Berufsstand zu tun. Ob nun aktivoder passiv. Deine Mitgliedschaft bewirkt alsomehr als Du denkst!

Haftung für Schäden / SchlüsselverlustDu kannst bei grob fahrlässigem Verhalten füreventuell entstandene Schäden (Sachbeschä-digung, Schlüsselverlust) haftbar gemachtwerden. Durch eine Mitgliedschaft im JVB be-sitzt Du eine Diensthaftpflichtversicherungund eine Schlüsselverlustversicherung. Siehe in diesem Zusammenhang auch beiSieben Gründe für eine Mitgliedschaft imJVB nach.

HauptgeschäftsstelleDer Verwaltungsbereich (Verwaltungsreferat)Hauptgeschäftsstelle ist das Personalbüro undfolglich für alle Personalfragen zuständig (Aus-nahme: die jeweilige Angelegenheit wurdedem Ausbildungsleiter übertragen). Hier gibstDu alle Änderungen zu Deiner Person bekannt,zum Beispiel Familienstand, Steuerklasse oderFamilienzuwachs. Auch bei Fragen und zur Be-antragung der Vermögenswirksamen Leistun-gen (VWL) bist Du hier richtig. Siehe hier auchunter Punkt Mitteilungspflichten nach.

Justizvollzugsakademie StraubingDie Bayerische Justizvollzugsakademie ist diezentrale Aus- und Fortbildungsstätte der baye-rischen Justizvollzugsbediensteten. Die imJahr 1980 eingerichtete Bayerische Justizvoll-zugsschule in Straubing wurde zum 1. Juni2015 zur Bayerischen Justizvollzugsakademieerhoben. Damit wurde dem erheblich erwei-terten Aufgabenbereich der Einrichtung Rech-nung getragen. An der Akademie findet diefachtheoretische Ausbildung für jährlich bis zu200 Nachwuchsbeamte in der zweiten Quali-fikationsebene statt.

Für den gesamten bayerischen Justizvollzugnimmt sie folgende Kernaufgaben wahr:

Ausbildung und QualifikationsprüfungenAn der Bayerischen Justizvollzugsakademiewerden die Beamtenanwärter der fachlichenSchwerpunkte "allgemeiner Vollzugsdienst","Werkdienst" und "Vollzugs- und Verwaltungs-dienst" der Fachlaufbahn Justiz mit Einstieg inder zweiten Qualifikationsebene ausgebildet.Neben der Ausbildung an der Akademie findenauch alle schriftlichen sowie je nach Ausbil-dungsart mündlichen bzw. mündlich-prakti-schen Qualifikationsprüfungen statt.

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FortbildungDie angebotenen Fortbildungsveranstaltungenumfassen Fachtagungen für einzelne Berufs-gruppen und Schwerpunktveranstaltungen zubesonders wichtigen und aktuellen Themen.Daneben werden auch umfassende mehrstu-fige Weiterbildungen und Qualifizierungen an-geboten. Dazu zählen Grund- und Aufbaukursefür den allgemeinen Vollzugsdienst, Supervisi-onsveranstaltungen für Bedienstete, Spezial-lehrgänge (Wohngruppenvollzug, Gesprächs-führung, Führungsaufgaben, Bildungspro-bleme im Arbeitsbereich, für Mitarbeiter imUntersuchungshaftvollzug, in der Sozialthera-pie und im Behandlungsvollzug), Sonderlehr-gänge für Mitarbeiter im Jugendvollzug, beider Behandlung Drogenabhängiger und für Be-dienstete, die im Bereich gefährlicher undschwieriger Gefangener eingesetzt sind,sowie Lehrgänge für Selbstverteidigung undfür Sportübungsleiter. Für Werkbedienstetewerden Fachlehrgänge durchgeführt. Für Mit-arbeiter mit besonderen Aufgaben (z.B. Siche-rungsgruppe, Kriseninterventionsteam, Fach-kräfte für Arbeitssicherheit, Anstaltsfeuer-wehr) werden fachbezogene Weiterbildungs-seminare angeboten.

PersonalauswahlZur Gewinnung geeigneter Justizvollzugsbe-diensteter führt die Justizvollzugsakademie inenger Kooperation mit den Justizvollzugsan-stalten eigene Auswahlverfahren durch. Be-standteile sind Tests, strukturierte Einzel-interviews und Gruppengespräche zur Fest-stellung der persönlichen Eignung.

Kooperation mit anderen EinrichtungenDie Justizvollzugsakademie arbeitet eng mitanderen in- und ausländischen Bildungsein-richtungen der Justiz sowie mit verschiede-nen Institutionen mit Bezug zum Justizvollzug

zusammen, u.a. der Polizei, Staatsanwalt-schaften, Gerichten, Ehrenamtlichen, Drogen-beratung sowie Bewährungs-, Gerichts- undJugendgerichtshilfe. Von diesem Informati-onsaustausch profitieren die eigene Ausbil-dung und der gesamte Justizvollzug.

Betreuung und Koordination der IT im JustizvollzugDie IT-Leitstelle bei der Bayerischen Justizvoll-zugsakademie entwickelt und pflegt zentraleFachverfahren für den bayerischen Justizvoll-zug (IT-Vollzug u.a.). Gemeinsam mit demstaatlichen Rechenzentrum Nord und den ört-lichen IT-Verantwortlichen in den Vollzugsan-stalten sorgt die IT-Leitstelle ebenfalls für densicheren Betrieb und die Wartung der techni-schen IT-Ausstattung.

KontaktdatenBayerische Justizvollzugsakademie, Grasiger Weg 44, 94315 StraubingTelefon: (09421) 545-0Fax: (09421) 545-119

E-Mail: [email protected]

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UnterbringungAuf dem Gelände der Justizvollzugsakademiesind Internatsplätze bzw. Übernachtungsmög-lichkeiten vorhanden. Deine Unterbringung er-folgt grundsätzlich im Einzelzimmer. DieZimmer sind mit einem Bett, Kleiderschrank,Tisch, Stuhl und Bücherregal zweckmäßigausgestattet. Ebenso verfügt jedes Zimmerüber ein Bad (Nasszelle) mit Dusche, Wasch-becken und Toilette. Bettwäsche und Handtü-cher werden Dir vor Ort zur Verfügung gestellt.Die Unterbringung in der Justizvollzugsakade-mie ist für Dich kostenfrei. Dein Dienstherrstellt die Unterkünfte während Aus- und Fort-bildungen unentgeltlich bereit.

ParkplätzeDie Akademie stellt Dir während Deines Auf-enthalts in unmittelbarer Nähe Parkmöglich-keiten kostenfrei zur Verfügung. Bitte beachte,dass bei Stoßzeiten (z.B. wenn zusätzlicheFortbildungsveranstaltungen laufen) die Park-plätze knapp werden können.

VerpflegungWährend Deiner Ausbildung an der Justizvoll-zugsakademie bekommst Du grundsätzlicheine Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen,Abendessen). Die Kosten für die Verpflegungmüssen von Dir bezahlt werden.

Praktisches/WissenswertesIn der Justizvollzugsakademie stehen Dir Gemeinschaftsküchen (Teeküchen), Wasch-maschinen, ein Fitnessraum, Gemeinschafts-TV-Räume, ein Aufenthaltsraum (mit Bil-lardtisch), Getränkeautomaten und ein Grill-platz zur Verfügung. Der Grillplatz kann wäh-rend der Freizeit für Feierlichkeiten genutztwerden, wenn Du dies vorher anmeldest. Esstehen dort ausreichend Sitzmöglichkeitenund mehrere Grills bereit. Die Justizvollzugs-akademie bietet ebenfalls einen kostenlosenInternetzugang (WLAN) an. Die Zugangsdatenerhältst Du vor Ort. Wir bitten Dich um einen pfleglichen Umgangmit dem Inventar. Die Hausordnung der Jus-tizvollzugsakademie gilt entsprechend.

Übrigens: Du erhältst Deine „Zulage für be-sondere Berufsgruppen“ (umgangssprachlichGitterzulage) auch während des Aufenthaltsin der Justizvollzugsakademie gezahlt. DieserErfolg ist auf eine Initiative des JVB zurückzu-führen!

KrankenversicherungDu bekommst als Anwärter (Beamter auf Wi-derruf) im bayerischen Justizvollzug eine so-genannte Beihilfe, um Deine Kosten fürärztliche Behandlung oder Medikamente zubezahlen. Die Beihilfe deckt jedoch nicht alleKosten ab (siehe unter Punkt Beihilfe)! Du bistdaher auch als Beihilfeempfänger gesetzlichverpflichtet eine Krankenversicherung abzu-schließen.Es bleibt Dir überlassen eine private Kranken-versicherung (PKV) oder eine gesetzlicheKrankenversicherung (GKV) zu wählen. Die pri-vaten Krankenversicherungen bieten spezielleTarife für Beamte an. Alternativ ist es Dir beimÜbergang zum Beamtenverhältnis auch mög-

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lich, in Deiner gesetzlichen Krankenversiche-rung zu bleiben, jedoch übernimmt DeinDienstherr nicht die sog. Arbeitgeberbeiträge.Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversi-cherung sind in diesem Fall alleine von Dir zutragen. Es ist also immer individuell zu prüfenund von verschiedenen Faktoren (z.B. Lebens-alter, familiäre Situation) abhängig, welcheVersicherung für Dich die Beste ist. Ebenso besteht die Möglichkeit, günstigereTarife der PKV für die Zeit als Beamtenanwär-ter abzuschließen. Achte aber hier unbedingtauf die Konditionen nach Deiner Ausbildung,wenn Du Deinen Versicherungsanbieter späternicht wieder wechseln möchtest. Bedenkeauch hier, dass jeder Wechsel der Krankenver-sicherung mit zunehmendem Alter schwieri-ger werden kann.Du solltest Dich also sehr gut beraten lassenund verschiedene Angebote (nicht nur denPreis, auch die Leistungen im Krankheitsfall)sorgfältig vergleichen.

Wichtig: Vor dem Vertragsabschluss einerKrankenversicherung ist es wichtig, alle er-forderlichen persönlichen Daten korrekt undvollständig anzugeben. Vorerkrankungen dür-fen auf keinen Fall vergessen oder gar ver-schwiegen werden. Das kann später zuerheblichen Nachteilen führen – bis hin zurVertragskündigung durch den Versicherer.Deshalb solltest Du lieber zweimal überlegenund immer sorgfältig und gewissenhaft Deinen Antrag bzw. den späteren Vertragprüfen.

Menschen mit BehinderungIm öffentlichen Dienst gibt es Vertrauensper-sonen der Schwerbehinderten. Die gewähltenMitglieder dieser Schwerbehindertenvertre-tung setzen sich für die Belange der schwer-

behinderten und ihnen gleichgestellten Men-schen in der Dienststelle ein, fördern die Ein-gliederung und stehen ihnen beratend undhelfend zur Seite. Eine Hauptaufgabe ist es da-rüber zu wachen, dass die geltenden Gesetze,Verordnungen und Dienstvereinbarungen, diezu Gunsten schwerbehinderter Menschen gel-ten, eingehalten werden. Gespräche mit derSchwerbehindertenvertretung werden selbst-verständlich streng vertraulich behandelt.Nähere Informationen erhältst Du von Deinerzuständigen Schwerbehindertenvertretung,dem Integrationsamt oder dem Personalrat indeiner Dienststelle (Justizvollzugsanstalt) vor Ort.

MitteilungspflichtenAllgemeinAls Beamter unterliegst Du auch einer be-stimmten Mitteilungspflicht gegenüber Dei-nem Dienstherren. Gibt es Veränderungen derLebenssituation, wie beispielsweise bei Ehe-schließung oder Eingehung einer Lebenspart-nerschaft, bei Namensänderung, bei Än-derung der Anschrift und/oder der Telefon-nummer, bei Eintritt einer Schwangerschaft,bei der Geburt eines Kindes, bei Feststellungder Schwerbehinderung oder bei Todesfällenim engsten Familienkreis musst Du dies Dei-nem Dienstherrn mitteilen.

KrankheitDein Dienstherr muss im Krankheitsfall unver-züglich informiert werden. Wenn Du aufgrundeiner Erkrankung nicht zum Dienst gehenkannst, solltest Du also sofort Deinen Ausbil-dungsleiter (telefonisch) benachrichtigen. Au-ßerhalb der üblichen Dienstzeiten solltest DuDein krankheitsbedingtes Fernbleiben vomDienst beim jeweiligen Schichtleiter oder beider Torwache anzeigen.

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Während Deiner Ausbildung verlangt derDienstherr bereits ab dem ersten Krankheits-tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbeschei-nigung. Nach der Ausbildung musst Duspätestens am vierten Kalendertag eine Ar-beitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, so-fern Deine krankheitsbedingte Abwesenheitlänger als drei Kalendertage dauert. Grund-sätzlich kann eine ärztliche Krankenmeldungjedoch auch früher – ab dem ersten Tag derErkrankung – verlangt werden.

Mobbing/DiskriminierungWenn Du Anzeichen für Mobbing oder Diskri-minierung entdeckst, egal ob bei Dir oder beianderen, wende Dich umgehend an eine Ver-trauensperson. Die Jugend- und Auszubilden-denvertretung, der Personalrat, der oder dieGleichstellungsbeauftragte oder die Schwer-behindertenvertretung sind geeignete Anlauf-stellen. Diese unterliegen selbstverständlichder Schweigepflicht. Ebenfalls findest Du beiDeiner Gewerkschaft JVB kundige Ansprech-partner. Dort wird Dir geholfen. Lass Dich aufkeinen Fall einschüchtern!

NebentätigkeitenWenn Du außerhalb Deiner Ausbildung einemNebenjob (z.B. Jobs als Bedienung, Vertreter,etc.) nachgehen möchtest, musst Du dies beiDeinem Dienstherrn angeben. Manche Neben-tätigkeiten sind genehmigungspflichtig undmanche nur anzeigepflichtig. Eine Nebenbe-schäftigung ist grundsätzlich jede Tätigkeit,die nichts mit Deinem Dienst zu tun hat, sprichkein Nebenamt darstellt. Öffentliche Ehrenäm-ter, unentgeltliche Vormundschaften, Betreu-ungen oder Pflegschaften sind keineNebentätigkeiten und daher weder genehmi-gungs- noch anzeigepflichtig.

Informiere Dich also in der Hauptgeschäfts-stelle und stelle gegebenenfalls einen entspre-chenden Antrag. Auch der örtliche Personalratkann Dir mit Informationen behilflich sein.

Übrigens: Bedenke jedoch, Deine Nebentä-tigkeit sollte mit Deinem Dienst im bayeri-schen Justizvollzug vertretbar sein sowiedas Ausbildungsziel nicht gefährden.

Pension (Rente)Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichenRentenversicherung. Der Grund hierfür ist,dass der Dienstherr die Verantwortung hat,seine Beamten ein Leben lang und damit auchwährend der Zeit der Pensionierung angemes-sen zu bezahlen (Alimentationsprinzip). DieHöhe der Beamtenversorgung (Pension) rich-tet sich dabei nach der mit dem Amt verbun-denen Besoldungsgruppe und der Anzahl derruhegehaltfähigen Dienstjahre. Sofern Duwährend Deiner Zeit als Beamter einen Dienst-unfall erleidest und dienstunfähig wirst, er-hältst Du von Deinem Dienstherrn eineDienstunfallversorgung. Solltest Du aus „pri-vaten Gründen“ ebenfalls dienstunfähig wer-den, ist es für den Erhalt einer Versorgungnotwendig, dass Du eine Dienstzeit von min-destens fünf Jahren absolviert hast, ansons-ten wirst Du mit der Beendigung desDienstverhältnisses in der gesetzlichen Ren-tenversicherung nachversichert.

PersonalakteAls Beamter werden alle Daten zu Deiner Per-son in einer Personalakte geführt. Deine Per-sonalakte wird in der HauptgeschäftsstelleDeiner Dienststelle (Justizvollzugsanstalt) ver-wahrt. Selbstverständlich wird jede Personal-akte vertraulich behandelt und vor unbefugtenZugriff geschützt. Für Deine eigene Personal-

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akte kannst Du jederzeit eine Einsicht bean-tragen. Jeder Beamte hat dieses Recht aufvollständige Einsichtnahme in eigener Sache.Eine identische Personalakte (Kopie) befindetsich ebenfalls beim Justizministerium.Man versteht unter einer Personalakte dieSammlung aller Daten sowie von Schriftstü-cken über den Mitarbeiter, etwa Zeugnisseund Beurteilungen. Zu Deiner Personalakte ge-hören also alle Unterlagen, die Dich betreffen,soweit sie mit Deinem Dienstverhältnis in Zu-sammenhang stehen. Prüfungsarbeiten gehö-ren nicht zu den Personalakten. Beamtemüssen über Beschwerden und Behauptun-gen, die für sie ungünstig sind, vor Eintragun-gen in die Personalakte angehört werden.Ebenso ist ihre Stellungnahme ist in die Per-sonalakte mit aufzunehmen.

Personalrat / PersonalvertretungDer Personalrat (PR) ist ein aus der Mitte derBeamten und Beschäftigten gewähltes Gre-mium, dass sich für die Belange aller Mitarbei-ter einer Dienststelle stark macht und zwi-schen den Parteien „Dienststelle und Mitarbei-ter” vermittelnd eintritt. Er hat in Personalan-gelegenheiten Beteiligungsrechte die sich in Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhö-rung untergliedern und untersteht dem Baye-rischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG).In regelmäßigen Sitzungen bespricht der Per-sonalrat aktuelle Themen und informiert die„Belegschaft” in Personalversammlungen. Zu-sätzlich kann eine örtliche Jugendvertretung(JAV) installiert sein, welche ergänzend fürdie jungen Kollegen zuständig ist. Grundsätzlich unterliegen die Mitglieder desPersonalrats bzw. der JAV der Schweige-pflicht. Sie führen diese Tätigkeiten ehrenamt-lich aber während der Arbeitszeit aus. Der Hauptpersonalrat (HPR) besteht aus ge-

wählten Hauptpersonalräten aus verschiede-nen Dienststellen im Geschäftsbereich desbayerischen Justizministeriums. Dieses Gre-mium tritt über die örtlichen Personalräte fürdie Mitarbeiter ein, wenn eine Entscheidungdes Ministeriums notwendig ist, oder Kollek-tiventscheidungen getroffen werden müssen.Die Vielzahl der hier vertretenden Behördenmacht es möglich, auf jede Problematik opti-mal eingehen zu können und der ständige Kon-takt untereinander ist gewährleistet. Die Haupt- Jugend- und Auszubildenden-vertretung (HJAV) ist die Interessensvertre-tung aller Auszubildenden, jugendlichenDienstkräften sowie Anwärter im Geschäfts-bereich des bayerischen Justizministeriums.Gemeinsam mit dem Hauptpersonalrat kannbei Belangen welche die jungen Kollegen(bzw. Anwärter) betreffen, mitbestimmt odermitgewirkt werden um somit die Arbeits- undLernbedingungen, Arbeitsinhalte oder das so-ziale Arbeitsumfeld zu verbessern.

Du kannst Dich immer – auch bei heiklen Pro-blemen (z. B. bei Zoff mit Deinem Chef) – andie Personalvertretungen wenden!

PflichtenAls Beamter (auf Widerruf) hast Du eine Viel-zahl von Pflichten. Da Beamte in einem beson-deren öffentlich-rechtlichen Dienst- undTreueverhältnis stehen, werden ihnen eineReihe besonderer Pflichten auferlegt. Beamtemüssen dem ganzen Volk und nicht einer Par-tei dienen. Beamte haben ihre Aufgaben un-parteiisch und gerecht zu erfüllen. Mit vollempersönlichem Einsatz müssen Beamte sichihrem Beruf widmen. Es ist die Pflicht des Be-amten, sich jederzeit so zu verhalten, dass esder Würde des Amtes entspricht und dem be-sonderen Vertrauen gerecht wird, das Dienst-

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herr und Bürger dem Beamtenstatus entge-genbringen. Diese Pflicht kann also auch ver-letzt werden, wenn man außerhalb desDienstes eine Straftat begeht. Bei der Amts-führung muss immer auf das Wohl der Allge-meinheit Rücksicht genommen werden.Insbesondere gilt auch die allgemeine Gehor-sams- und Treuepflicht von Beamten. Gehor-samspflicht bedeutet: Als Beamter bist Duverpflichtet, dienstliche Anordnungen DeinerVorgesetzten auszuführen. Du hast Deine Vor-gesetzten zu beraten und zu unterstützen. Fürdie Rechtmäßigkeit Deiner dienstlichen Hand-lungen trägst Du als Beamter persönliche Ver-antwortung. Hast Du Bedenken gegen dieRechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen,müssen diese unverzüglich bei Deinem unmit-telbaren Vorgesetzten geltend gemacht wer-den. Treuepflicht bedeutet: Als Beamter musstDu zu „steter Dienstleistung“ bereit sein. Dumusst Dich zur freiheitlich-demokratischenGrundordnung im Sinne des Grundgesetzes be-kennen und für deren Erhalt aktiv eintreten. Beipolitischer Betätigung ist diejenige Mäßigungund Zurückhaltung zu wahren, die sich aus Dei-ner Stellung gegenüber der Gesamtheit und ausder Rücksicht auf die Pflichten Deines Amtesergeben. Du kannst selbstverständlich jeder de-mokratischen Partei beitreten.

ProbezeitIn der Probezeit sollst Du Dich, nach deinerAusbildung (sprich nach dem Bestehen dernötigen Qualifikationsprüfungen) in Deinemfachlichen Schwerpunkt nach Eignung, Befä-higung und fachlicher Leistung in der prakti-schen Arbeit bewähren. Du sollst dieAufgaben Deines fachlichen Schwerpunkts inder Fachlaufbahn Justiz erfüllen und wennmöglich auf verschiedene Dienstposten ein-gesetzt werden. Die Probezeit soll zeigen, ob

Du alle Aufgaben erfüllen kannst. In dieser Zeitbist Du im Beamtenverhältnis auf Probe. DieProbezeit dauert je nach Qualifikationsebenezwischen zwei und drei Jahre, kann jedochunter gewissen Voraussetzungen verkürztwerden. Sollten jedoch notwendige Bedingun-gen in der Probezeit nicht erfüllt werden, istebenso eine Verlängerung möglich.

PrüfungenDurch diverse schriftliche Prüfungen wird DeinLeistungsstand regelmäßig festgestellt. DiePrüfungen erfolgen im Rahmen der prakti-schen und fachtheoretischen Ausbildung(bzw. Studienabschnitte). Jeder Anwärter hatdiese Leistungsnachweise zu erbringen undggf. versäumte Prüfungen nachzuholen. DieGewichtung der Prüfungen im Hinblick auf Ge-samtnoten und ggf. Wiederholungen beiNichtbestehen kannst Du in der entsprechen-den Ausbildungsverordnung nachlesen. DeinAusbildungsleiter wird Dich über diese The-men umfassend informieren.Durch die Qualifikationsprüfung am Ende Dei-ner Ausbildung schließt der sogenannte Vor-bereitungsdienst ab. Neben der schriftlichenQualifikationsprüfung erfolgt in den fachlichenSchwerpunkten „allgemeiner Vollzugsdienst“und „Werkdienst“ eine mündlich-praktischePrüfung, welche die praktischen Fähigkeitenund berufsspezifischen Kenntnisse kontrolliert.In dem fachlichen Schwerpunkt „Vollzugs- und Verwaltungsdienst“ (zweite und dritteQualifikationsebene) erfolgt neben der schrift-lichen Qualifikationsprüfung eine rein münd-liche Befragung der Prüflinge. In diesen (prak-tisch-) mündlichen Prüfungen werden diefachlichen Kenntnisse und die notwendigenmethodischen, organisatorischen und sozialenKompetenzen der Beamtenanwärter unter dieLupe genommen.

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RechtsschutzIn Deinem neuen Berufsumfeld empfiehlt sicheine Dienstrechtsschutzversicherung. Natür-lich lässt der JVB seine Mitglieder auch beirechtlichen Problemen nicht im Regen stehen.In dienstlichen Angelegenheiten wird jedemMitglied Rechtsschutz gewährt.Die Mitgliedschaft im JVB umfasst daher eineumfangreiche Gewährung von Rechtsschutzin beamten-, besoldungs-, versorgungs-, undarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Diesemüssen allerdings im Zusammenhang mit Dei-ner dienstlichen oder gewerkschaftlichen Tä-tigkeit stehen. Dem Rechtsschutz unterliegendaher keine Streitigkeiten aus dem privatenBereich wie etwa Familien- oder Mietrecht.Als JVB-Mitglied erhältst Du beispielsweiseauch Rechtsschutz bei der Durchführung einesprivaten Schadensersatzanspruches nachDienst- und Arbeitsunfällen oder bei Unfällenauf dem Weg von und zur Arbeitsstätte.Ebenso gibt’s den JVB Rechtsschutz natürlichin Fällen, die mit der gewerkschaftlichen Tä-tigkeit unserer JVB Mitglieder zusammenhän-gen. Dazu zählt auch die Tätigkeit als Mitgliedeines Personalrates oder einer Jugend- undAuszubildendenvertretung sowie die Tätigkeitals Gleichstellungsbeauftragte/n oder die Tä-tigkeit als Vertrauenspersonen für Schwerbe-hinderte.Die Wahrnehmung Deiner Interessen und ggf.Durchsetzung Deiner Ansprüche werden überdas Dienstleistungszentrum Süd des Deut-schen Beamtenbundes (dbb) übernommen.Dort arbeiten Rechtsanwälte, die auf das öf-fentliche Dienstrecht spezialisiert sind. DieRechtsschutzberatung durch die Anwälte un-serer Dachorganisation dbb erfolgt grundsätz-lich kostenlos. Die Kosten eines möglichengerichtlichen Verfahrens werden ebenfallsdurch den JVB übernommen.

Nähere Informationen bekommst Du unterwww.jvb-bayern.de oder bei deinem JVBOrtsverband in Deiner Justizvollzugsanstalt.

Übrigens: Der JVB Rechtschutz umfasst ex-klusiv auch sogenannte Vorsatzdelikte. Dasist eine wertvolle Besonderheit und ist beivielen privaten Rechtsschutzversicherungenschwierig zu kriegen.

ReisekostenBei dienstlichen Reisen bekommst Du Deineentstandenen Kosten erstattet. Darunter zäh-len unter anderem die Fahrtkostenerstattung,Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung,Tagegeld, ggf. Übernachtungsgeld oder die Er-stattung von Nebenkosten.Voraussetzung ist, dass es sich bei DeinerReise um eine Dienstreise im Sinne des Baye-rischen Reisekostengesetzes handelt (z.B.Dienstantritt). Das bedeutet, Deine Reisemuss zur Erledigung von Dienstgeschäften au-ßerhalb des Dienstortes sein sowie schriftlichangeordnet und genehmigt sein. Keine Dienst-reisen hingegen sind z. B. Fortbildungs- oderAusbildungsreisen. Diese Fälle sind ebenfallsim Bayerischen Reisekostengesetz geregelt.

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Die entstandenen Kosten durch Aus- und Fort-bildungsreisen (z. B. Besuch der Justizvoll-zugsakademie) werden Dir anteilig erstattet.Während der Ausbildung werden grundsätz-lich die Fahrtkosten durch Fahrten mit dem pri-vaten PKW anteilig und Fahrten mit derDeutsche Bahn AG vollständig erstattet.Deine Reisekostenvergütung wird aufgrundeines elektronischen Antrags gezahlt. Der Zu-gang über einen Dienstcomputer wird Dir inDeiner Dienststelle ermöglicht. Die Erstattungmuss innerhalb einer Frist von 6 Monatennach Beendigung der Dienstreise bei der Abrechnungsstelle (Landesamt für Finanzen, Reisekostenstelle Weiden i. d. OPf. –www.lff.bayern.de) beantragt werden. Näheres wird Dir im Falle der Kostenerstat-tung durch Deinen Ausbildungsleiter oderdurch Mitarbeiter der Justizvollzugsakademie erläutert.

SicherheitDein neuer Arbeitsplatz ist ein Sicherheitsbe-reich. Die Sicherheit erfordert ein entspre-chendes Verhalten und Handeln der Mit-arbeiter im Justizvollzug. Was das bedeutetund wie das umgesetzt wird, möchten wir Dirhier erläutern:Bayern geht von einem differenzierten dreige-teilten Sicherheitsbegriff aus. Nur ein ausge-wogenes Verhältnis von instrumentellerSicherheit (Mauern, Gitter, Schlösser, Alarm-anlagen, Ausrüstung etc.), administrativer Sicherheit (Sicherungs- und Alarmpläne,Dienstpläne, Vollzugskonzepte, Aus- und Fort-bildung, verantwortungsvolle Lockerungspra-xis etc.) und sozialer Sicherheit (Anstalts-atmosphäre, Arbeitsbedingungen und Freizeit-möglichkeiten der Gefangenen etc.) gewähr-leisten ein Höchstmaß an Sicherheit. Für alle36 Justizvollzugsanstalten wurden individuelle

Sicherheitskonzepte erstellt. Ebenso liegt einSicherheitsrahmenkonzept für den bayeri-schen Justizvollzug vor, dessen SchwerpunktHandlungsempfehlungen zur Prävention vonund Reaktionen auf vollzugsspezifische Gefah-renlagen bilden. Ein Großteil der Justizvoll-zugsanstalten ist mit moderner Videosensor-technik ausgestattet. In vielen Anstalten fin-den Paketdurchleuchtungsgeräte, Detektions-schleusen und Personensicherungsanlagen (z.T. mit Ortung) Verwendung. In einigen Anstal-ten sind Personen-Herzschlagdetektoren zurKontrolle von Kraftfahrzeugen im Einsatz. Umder hohen Zahl betäubungsmittelabhängigerGefangener und den Versuchen, Rauschgifteinzuschmuggeln, wirksam zu begegnen,kommen im bayerischen Justizvollzug ebensoRauschgiftspürhunde zum Einsatz. Die Hunde-teams werden in Kooperation mit der Zollhun-deschule Neuendettelsau ausgebildet. Ingrößeren Justizvollzugsanstalten bestehen Si-cherungsgruppen mit besonders ausgewähl-ten sowie eigens aus- und fortgebildetenBediensteten. Qualifizierende Weiterbildungs-lehrgänge für Bedienstete, die schwerpunkt-mäßig Sicherheitsaufgaben wahrnehmen,jährliche Fortbildungsveranstaltungen für Si-cherheitsbeamte und turnusmäßig wech-selnde Sicherheitspartnerschaften unter-streichen den hohen Stellenwert, der in denbayerischen Justizvollzugsanstalten der Si-cherheit beigemessen wird.

Sportprüfung (während Auswahlverfahren)Für Deine Arbeit im allgemeinen Vollzugs-dienst musst Du ebenso körperlich fit sein.Deine physische Leistungsfähigkeit wirddaher im Rahmen einer Sportprüfung festge-stellt. Die Prüfung beinhaltet Deine Beweg-lichkeit und Belastbarkeit, Kraft, Schnelligkeit,

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Koordinationsfähigkeit und Ausdauer. Das Be-stehen des Sporttests ist die Voraussetzungfür Deine Teilnahme am weiteren Auswahl-verfahren des Justizvollzugs. Es sind folgendefünf Übungen vorgesehen: Pendellauf, Sit-Ups, Liegestütze, Kastensteigen und der sog.Cooper-Test. Über die genauen Anforderungenund Ziele kannst Du Dich online unter www.justiz.bayern.de/justizvollzug/bewerber/sportpruefung/ informieren. Die Sportprüfung wird an mehreren Wochen-enden an verschiedenen Standorten des Jus-tizvollzugs in Bayern durchgeführt. Du erhältstals Teilnehmer dazu jeweils im Vorfeld eineEinladung mit näheren Informationen.

SteuertippsUnter diesem Punkt möchten wir Dir in PunktoSteuererklärung hilfreiche Tipps geben und Dirneue Themen im Zusammenhang mit DeinerTätigkeit im bayerischen Justizvollzug auf-zeigen. Sicherlich sind diese Tipps nicht ab-schließend und können auch eine sachkun-dige Beratung nicht ersetzen. Insbesonderesolltest Du immer aktuelle Gesetzesänderun-gen und Beträge im Auge behalten. DeineAusbildung im bayerischen Justizvollzug kannin der jährlichen Steuererklärung evtl. ganzneue Auswirkungen mit sich bringen:Beispielsweise beim Waschen oder Ändernvon Dienstkleidung, die je nach Deinem fach-lichen Schwerpunkt typische Berufskleidungist und somit ein Arbeitsmittel darstellt. Eben-falls können angefallene Aufwendungen fürDeine Bewerbung um eine Ausbildungsstellein tatsächlicher Höhe steuermindernd geltendgemacht werden. Kosten im Zusammenhangmit einem dienstlich bedingten Umzug könnenunter gewissen Voraussetzungen auch Wer-bungskosten darstellen. (Kosten durch denerstmaligen Auszug aus dem Elternhaus sind

hingegen keine steuerlich absetzbaren Um-zugskosten!) Neben den beruflich bedingten Werbungskos-ten sind auch bestimmte weitere Aufwendun-gen steuermindernd als Sonderausgabenabzugsfähig. Insbesondere Versicherungsbei-träge wie zu Deiner (privaten) Krankenversi-cherung oder Pflegeversicherung. Hier sinddie tatsächlichen Beiträge zu berücksichtigen,soweit sich die Krankenversicherungsbeiträgeauf die Basisversorgung beziehen. Darüber hi-naus können auch unter bestimmten Voraus-setzungen Versicherungsbeiträge zur Unfall-versicherung abgezogen werden. Nicht zu vergessen bei Deiner jährlichen Steu-ererklärung sind – je nach persönlicher Vo-raussetzung –außerdem Dienstreisen, Wegezwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Konto-führungsgebühren, steuerfreie Nebentätig-keiten, Arbeitnehmersparzulage (Vermögens-wirksame Leistungen), ggf. außergewöhnlicheKosten (z. B. Krankheitskosten) usw.

Übrigens: Die Mitgliedsbeiträge von Gewerk-schaften (z. B. durch Deine Mitgliedschaftim JVB) sind in der tatsächlich nachgewie-senen Höhe als Werbungskosten abziehbar.

TrennungsgeldDas sogenannte Trennungsgeld ist eine Erstat-tungsleistung Deines Dienstherrn. Dadurchsollen Aufwendungen die Dir durch dienstlichveranlassten Maßnahmen (z. B. Einstellung,Abordnung, Versetzung usw.) entstehen, teil-weise ausgeglichen werden. Die Grundvo-raussetzung ist, dass Du an einem anderen alsden bisherigen Dienstort Dienst leistest undDeine Wohnung nicht im Einzugsgebiet derneuen Dienststätte liegt. Wenn Du also füreinen längeren Zeitraum die Justizvollzugsaka-

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demie Straubing besuchst um Deine fachtheo-retische Ausbildung zu absolvieren (= Abord-nung), stellt dies eine (von mehreren)Voraussetzung für den Bezug von Trennungs-geld dar. Dein Antrag auf Trennungsgeld muss immerschriftlich erfolgen und innerhalb eines halbenJahres nach Beginn der dienstlich veranlass-ten Maßnahme gestellt werden.

Daneben solltest Du über einen eigenen Haus-stand verfügen und Dein „neuer“ Dienstort ei-nige Kilometer entfernt liegen. Um eineneigenen Hausstand nachweisen zu können,müssen Voraussetzungen wie z. B. Mietver-trag oder Eigentum erfüllt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in derBayerischen Trennungsgeldverordnung (Bay-TGV) geregelt, welche Teil des Reise- und Um-zugskostenrechts ist. Um alle Voraussetzun-gen zu erfahren siehe einfach unterwww.lff.bayern.de nach. Du kannst Dich hie-rüber auch bei Deinem Ausbildungsleiter in-formieren.

Übrigens: Du kannst später bei einer Verset-zung bzw. Zuweisung in den ersten Wochenund Monaten unter gewissen Bedingungenebenfalls Trennungsgeld erhalten.

Umzugskosten (nach der Ausbildung)Wenn ein Umzug aufgrund einer dienstlichenMaßnahme (z. B. Zuweisung/Ernennung nachDeiner Ausbildung in einer anderen Justizvoll-zugsanstalt) notwendig wird, können Dir dieKosten für den Umzug erstattet werden.Grundsätzlich muss Dir hierfür eine soge-nannte Umzugskostenvergütung vom Dienst-herrn zugesagt werden. Diese beinhaltet alle

entstandenen Kosten des Umzugs sowie Ne-benkosten (z. B. Mietentschädigung, Reise-kosten usw.). Entscheidend ist, dass Du Deinen Lebensmit-telpunkt an den neuen Dienstort oder in des-sen Einzugsgebiet verlegst (Einzugsgebiet istdie Entfernung von Wohnort zur Dienststellevon nicht mehr als 30 Kilometern). Die Beibe-haltung der bisherigen Wohnung oder die Be-gründung eines Zweitwohnsitzes beinhaltetkeinen Anspruch auf Umzugskostenvergü-tung. Du musst einen solchen Antrag inner-halb eines halben Jahres nach Beendigungdes Umzugs stellen. Du kannst Dich hierüberauch (am Ende der Ausbildung) bei DeinemAusbildungsleiter informieren oder einfachunter www.lff.bayern.de nachsehen.

UrlaubDu erhältst während Deiner Ausbildungselbstverständlich einen jährlichen Erholungs-urlaub. Dieser beträgt als Beamter auf Wider-ruf (im Vorbereitungsdienst) 29 Arbeitstage

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pro Kalenderjahr. Nach Deiner Ausbildung be-trägt Dein Erholungsurlaub 30 Arbeitstage proKalenderjahr (bei regelmäßiger wöchentlicherArbeitszeit von fünf Tagen in der Kalenderwo-che). Die Anzahl der Urlaubstage regelt die Ur-laubsverordnung, die einheitlich für alleBediensteten des Freistaates Bayern gültig ist(Du kannst die Urlaubsverordnung in DeinenVorschriften/Lehrmitteln finden). Ein Teil Deines Urlaubs wird jedoch im Rah-men der Ausbildung durch den Dienstherrnvorgeschrieben sein (z. B. während des Be-suchs der Justizvollzugsakademie Straubing).Nach Möglichkeit sollte Dein übriger Urlaubzusammenhängend während der unterrichts-freien Zeit erteilt werden. Grundsätzlich ent-scheidet Dein Ausbildungsleiter über dieGewährung Deines beantragten Urlaubs.Frage also direkt bei Deinem Ausbildungsleiternach, ob an Deinen Wunschterminen die In-anspruchnahme von Urlaub möglich ist. Schwerbehinderte Beamte auf Widerruf erhal-ten nach der allgemeinen Regelung des § 125SGB IX zusätzlich einen Schwerbehinderten-zusatzurlaub in Höhe von fünf Arbeitstagen.

Übrigens: Wirst Du während des Urlaubskrank, musst Du dies sofort in der Dienst-stelle melden, da die entsprechenden Ur-laubstage gutgeschrieben werden können.

Dienstbefreiung (Sonderurlaub)Aus besonderen Gründen kann Dir auf AntragDienstbefreiung unter Fortgewährung allerLeistungen bewilligt werden (= Sonderurlaub,ohne Anrechnung auf Deinen normalen Erho-lungsurlaub).

Diese besonderen Gründe sind zum Beispieldie Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicherPflichten, die Niederkunft Deiner Ehefrau, ein

Todesfall im engsten Familienkreis, Deine Ver-setzung aus dienstlichen Gründen (Umzug),eine Teilnahme an staatspolitischen, sportli-chen oder kirchlichen Veranstalten. Näheresfindest Du auch hier in der Urlaubsverordnung.

Übrigens Auch für gewerkschaftliche Zwe-cke können sich Beamte vom Dienst be-freien lassen – beispielsweise für Bil-dungsseminare des Beamtenbundes, die sieals Mitglied im JVB kostenlos oder zu ver-günstigten Konditionen besuchen können.

Versetzung / Zuweisung (Ernennung) nach der Ausbildung / AbordnungenNach Deiner Ausbildung erfolgt eine Zuwei-sung (Ernennung) an eine Justizvollzugsan-stalt. Mach Dir also von Anfang an klar, dassDu bayernweit eingesetzt werden kannst. Ge-nauer gesagt: Du kannst an jede Justizvoll-zugsanstalt in Bayern (ggf. mit zugehörigerAußenstelle) nach Deiner Ausbildung zuge-wiesen werden. Dein neuer Einsatzort wirdunter Umständen schwer oder gar nicht vonDeinem jetzigen Wohnort täglich zu erreichensein. Plane daher diesen wesentlichen Faktorin Deine private und berufliche Zukunft ein.Sofern du später aus welchen Gründen auchimmer versetzt werden möchtest (z.B. aneiner für Deinen Wohnort nähergelegenenJustizvollzugsanstalt), musst Du einen Verset-zungsantrag stellen. Während der Ausbildungmacht ein solcher Antrag jedoch keinen Sinn.Durch eine Abordnung kann Dein Dienstherranordnen, Dich befristet an eine andere Jus-tizvollzugsanstalt zu schicken. Aber auch daskönnte erst nach der Ausbildung ein Themafür Dich werden. Eine Besonderheit stellt dieAbordnung im Rahmen der fachtheoretischen

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Ausbildung an die Bildungseinrichtung (Jus-tizvollzugsakademie Straubing bzw. HföDStarnberg) dar.

Vorschriften / LehrmittelDu erhältst durch Deinen Dienstherrn die Lehr-mittel (Gesetzestexte, Verordnungen und Ar-beitsunterlagen), die Du während DeinerAusbildung im bayerischen Justizvollzug be-nötigst. Die Kosten für diese Lehrmittel müs-sen jedoch von Dir bezahlt werden. Die Höheder Kosten kann je nach fachlichen Schwer-punkt unterschiedlich ausfallen.

Übrigens: Sprich mit einem Vertreter in Deinem JVB Ortsverband, denn der JVBzahlt seinen Mitgliedern beim Erwerb derLehrmittel einen finanziellen Zuschuss inHöhe von 50,00 €.

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Linksammlung

JVB – Gewerkschaft Justizvollzug Bayern www.jvb-bayern.de

JVB auf Facebook www.facebook.com/jvb

JVB-Jugend auf Facebook www.facebook.com/jvbjugend

Deutsche Beamtenbundjugend Bayern www.dbbjb.de

Deutsche Beamtenbundjugend (Bund) www.dbb.de/der-dbb/jugend.html

Bayerischer Beamtenbund www.bbb-bayern.de

Bund der Strafvollzugsbediensteten www.bsbd.de

Deutscher Beamtenbund www.dbb.de

dbb Vorteilswelt / dbb Vorsorgewerk www.dbb-vorteilswelt.de

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

(Justizvollzug) www.justiz.bayern.de/justizvollzug

Arbeitsverwaltungen der bayerischen

Justizvollzugsanstalten www.jva.de

Landesamt für Finanzen in Bayern www.lff.bayern.de

Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern www.hfoed.bayern.de

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Telefon: 09421/50202 oder info@georgsollerInfo-T

Georg Soller GmbH - Partner des JVB in Bayernelefon: 09421/50202 oder info@georgsoller

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g .de . wwwT gerstraße 22 . 94315 Straubing . Tel. 09421 - 50 202 . info@georgsollerel. 09421 - 50 202 . info@georgsoller ..gswk.de

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Datenschutzerklärung:

Der Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten e. V. verarbeitet Deine Datenausschließlich zu Deiner Betreuung im Rahmen der Mitgliedschaft. Eine Verwendung Deinerpersonenbezogenen Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Du hast das Recht, auf Antragunentgeltlich Auskunft über die über Dich gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.Zusätzlich hast Du nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung,Sperrung und Löschung dieser personenbezogenen Daten.

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Für Deine Notizen:

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Für Deine Notizen:

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Sieben Gründe für Deine Mitgliedschaft im JVB

� Wir sind die einzige Fachgewerkschaft für den Justizvollzug in Bayern.

� Wir sind in jeder Bayerischen Justizvollzugseinrichtung vertreten.

� Unsere Verbandsvertreter stammen selbst aus dem Vollzugsdienst.

� Da ca. 75 % der Bediensteten des Bayerischen Justizvollzugs bei uns

organisiert sind, sind wir eine durchsetzungsstarke Solidargemeinschaft.

� Wir lassen unsere Mitglieder auch bei rechtlichen Problemen nicht im

Regen stehen. Wir gewähren Ihnen in dienstlichen Angelegenheiten

Rechtsschutz.

� Durch unsere Verbandszeitung, unseren Internetauftritt, durch unseren

Newsletter (JVB-Info) und durch Veranstaltungen wirst Du

umfassend informiert.

� Wir bieten unseren Mitgliedern eine Schlüsselverlustversicherung,

eine Diensthaftpflichtversicherung und eine Freizeitunfallversicherung an.

Die Beiträge dazu sind mit dem Mitgliedsbeitrag bereits abgegolten.

Hier geht’s zum online-Mitgliedsantrag:

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Mitgliedsantrag

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum JVB – Landesverband der BayerischenJustizvollzugsbediensteten e.V.

Eintrittsdatum (frühestens Zeitpunkt Dienstantritt):

Vorname:

Nachname:

Geburtsdatum:

Straße und Hausnummer:

PLZ / Wohnort:

(voraussichtliche) Dienststelle:

Telefon:

E-Mail:

Ort, Datum Unterschrift

Info zu Leistungen und Mitgliedsbeiträgen:

�hier abtrennen

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Es trifft mich nicht...“

per Post an

JVB – Landesverband der Bayerischen

Justizvollzugsbediensteten e.V.

Postfach 10

91561 Neuendettelsau

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