Landkreis Garmisch-Partenkirchen 09 180€¦ · Statistik kommunal 2018 Landkreis...

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Statistik kommunal 2018 Landkreis Garmisch-Partenkirchen 09 180 Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten www.statistik.bayern.de Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400 Herausgegeben im März 2019 Bestellnummer Z50021 201800

Transcript of Landkreis Garmisch-Partenkirchen 09 180€¦ · Statistik kommunal 2018 Landkreis...

  • Statistik kommunal 2018

    Landkreis

    Garmisch-Partenkirchen

    09 180Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten

    www.statistik.bayern.de

    Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400

    Herausgegeben im März 2019 Bestellnummer Z50021 201800

    http://www.statistik.bayern.de/

  • Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen

    0

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    ...

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    s

    D

    Kostenlos

    Redaktionsschluss

    ©

    Publikationsservice

    mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten

    in der Tabelle nachgewiesenen Einheit

    Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf-

    bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum-

    mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu

    den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie-

    derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der

    Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.

    Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.

    nichts vorhanden oder keine Veränderung

    keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug

    Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht

    rechenbar

    Angabe fällt später an

    Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht

    angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent

    Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert

    erhebliche Fehler aufweisen kann

    vorläufiges Ergebnis

    berichtigtes Ergebnis

    geschätztes Ergebnis

    Durchschnitt

    entspricht

    Statistik kommunal 2018 Vertrieb

    Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeich-

    nis ist im Internet als Datei verfügbar und kann auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden.

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    Telefax 089 2119-3457

    Erscheinungsweise Auskunftsdienst

    jährlich E-Mail [email protected]

    Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten

    für die jeweilige Regionaleinheit,

    dargestellt in Tabellen und Graphiken

    E-Mail [email protected]

    Telefon 089 2119-3205

    Telefon 089 2119-3218

    Preise

    Heft 8,00 €

    DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle

    Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 €

    Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,00 €

    Telefax 089 2119-13580

    31. Januar 2019

    Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2019

    Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,

    mit Quellenangabe gestattet.Bayerisches Landesamt für Statistik

    Nürnberger Str. 95

    90762 Fürth

  • 09 180 Garmisch-Partenkirchen

    Statistik kommunal 2018

    Landkreis

    Garmisch-Partenkirchen

    Minuten Sekunden

    Breitengrad................... N - - -

    Längengrad................... O - - -

    Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden:

    Die Koordinaten (Stand: 2018) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar.

    Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern

    Regionalschlüssel............................................ 09 180

    Landkreis......................................................... Garmisch-Partenkirchen

    Regierungsbezirk............................................. Oberbayern

    Verwaltungsgemeinschaft...............................

    Region............................................................. Oberland

    Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... -

    Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. -

    Grad

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 3Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 09 180 Garmisch-Partenkirchen

    STATISTIK kommunal

    führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr

    2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten

    statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im

    Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit

    ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je

    nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen.

    Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand

    Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen

    Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den

    Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch

    Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem

    2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der

    Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da

    lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde

    betroffen waren.

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 4Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Seite

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    Inhaltsverzeichnis

    Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8

    Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10

    Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8

    Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10

    Steuern ................................................................................................................................... 11

    Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8

    Bauland ................................................................................................................................... 10

    Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12

    Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13

    Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14

    Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15

    Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15

    Tourismus ............................................................................................................................... 16

    Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16

    Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16

    Schulen ................................................................................................................................... 17

    Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17

    Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18

    Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18

    Erläuterungen ......................................................................................................................... 19

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 5Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen.

    15

    18

    25

    30

    40

    50

    15

    18

    25

    30

    40

    50

    65

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    9. Mai 2011 60,8 12 015 14,3 6 297 7,5 41 838 17 003

    25. Mai 1987

    16,9

    11,9 87 877

    18,0

    13 327

    27,6

    57 352

    - 11,0

    14 798

    - 18,86,7

    5,7

    x

    72,8

    x

    78 782

    84 046 51 058

    18,8

    x

    4 490

    40,2

    Anzahl %

    0,6

    1,7

    0,6

    0,3

    1 454

    492

    278

    2016

    2017

    733

    488

    86 478

    86 305

    86 336

    84 234

    84 710

    85 443

    85 931

    487,9

    Jahr

    Bevölkerung am 31. Dezember

    insgesamtVeränderung zum Vorjahr

    1)

    Anzahl %

    2008

    2009

    15

    16

    - 0,5

    - 0,2

    - 394

    - 173

    13,6

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    insgesamt

    Veränderung

    31.12.2017

    gegenüber … in %

    Bevölkerung

    Einwohner

    je km²

    78 782

    14 994

    15 989

    20 518

    Volkszählung

    bzw.

    Zensus

    01.12.1840

    01.12.1871

    01.12.1900

    16.06.1925

    17.05.1939

    06.06.1961

    27.05.1970

    13.09.1950

    50 689

    31 953

    71 503

    70 522

    75 424

    22 029

    2 778

    9 973

    5 900

    9 621

    5,0

    5 756

    7 658

    11 252

    5,5

    7,6

    3,5

    12,7

    7,5

    12,2

    14,3

    17,5 13 752

    1 346

    4 904

    2 912

    3,2

    11,6

    11,5

    2 736

    6 210

    4 323

    3,3

    7,4

    5,1

    2 479

    6 811

    5 067

    100,0

    2 208

    3 103

    1 163

    3 144

    2 387

    4 936

    5 705

    10 267

    12 487

    45 400

    4,9

    6,8

    2,6

    6,9

    5,3

    10,9

    12,6

    22,6

    27,5

    18,1

    78 782 100,0

    9 870

    8 940

    19,2

    4 885

    84 046 88 155

    7 114

    8 625

    15 161

    42 362

    14 101

    16 321

    20 57223,3

    100,0

    16,3

    19,7

    26,9

    9 740

    11 109

    19 938

    100,0100,0 100,0

    11 763

    43 724

    16,8

    19,4

    24,5

    3,0

    6,7

    5,1

    10,5

    1 294

    2 941

    2 218

    4 59110,6

    2,8

    7,7

    5,7

    11,0

    12,6

    22,6

    25,0

    4 546

    6 436

    4,1

    7,7

    1 798

    3 380

    4 345

    6 000

    73,9

    23,3

    25,0

    2012

    2013

    2014

    2015

    insgesamt

    78

    4,5

    50

    71

    70

    75

    Veränderung 2011 zu 1987 in %

    25.05.1987

    Anzahl

    451,3

    329,6

    175,9

    2010

    2011

    20

    32

    Bevölkerungsentwicklung

    %

    09.05.2011

    Volkszählung bzw. Zensus

    84 046 4,9 83 88 155

    0,0

    - 2,4

    0,6

    0,9

    87 385

    31

    - 2 102

    476

    insgesamtweiblich weiblich

    8,4

    2 125

    2 906 6,9

    2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011

    3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht

    5,2

    7,3

    3 822

    7 021

    35 470

    6

    Bevölkerung

    und zwarPrivat-

    haushalte

    darunter

    Einpersonen-

    haushalte

    römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer

    Anzahl %

    1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840

    6,9

    insgesamt

    % Anzahl %Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl

    Alter von…Jahren

    Bevölkerung

    25. Mai 1987

    unter 6

    65 oder mehr

    9. Mai 2011 31. Dezember 2017

    insgesamt weiblich

    0

    10 000

    20 000

    30 000

    40 000

    50 000

    60 000

    70 000

    80 000

    90 000

    100 000

    1840

    1871

    1900

    1925

    1939

    1950

    1961

    1970

    1987

    2011

    2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 6Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Altersstruktur der Bevölkerung

    4. Bevölkerungsbewegung seit 1960

    12,0 85,8 79,4 1 056 7 560 6 996 311

    Wanderungen Natürliche Bevölkerungsbewegung

    2017 803 9,1

    2016 809

    88,5

    92,7

    79,7

    72,2

    94,09,2 570

    1 064

    1 054

    459

    1 438

    8 259

    8 100

    9 07412,0 103,3

    2010

    2014

    2015

    12,1

    12,7

    6 014

    6 847

    6 309

    8 446

    6 340

    7 605

    79,8

    74,1

    1990

    2000

    658

    683

    711

    1 020

    982 11,4

    12,2

    7,9

    8,1

    7,6

    891

    1 114

    553

    1 849

    360

    21

    141,2

    135,5

    6 397

    12,3

    11,8

    148,6

    149,9

    108,6

    125,3

    98,6

    101,3

    73,2

    69,7

    10 76115,1

    1980

    10 348

    8 084

    911

    848

    1 057

    1 061

    11 445

    8 898

    10 441

    6 913

    11,7

    8,9

    10,9

    9,8

    895

    727 988

    11,5 8781970

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    Jahr

    Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen

    10,21960 740 10 223 1 093

    Bevölkerungs-

    zunahme bzw.

    -abnahme (-)

    Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene

    insgesamtje 1 000

    Einwohnerinsgesamt

    je 1 000

    Einwohnerinsgesamt

    je 1 000

    Einwohnerinsgesamt

    je 1 000

    Einwohner

    0

    5 000

    10 000

    15 000

    20 000

    25 000

    unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr

    Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2017

    0

    200

    400

    600

    800

    1 000

    1 200

    1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2017

    Lebendgeborene Gestorbene

    0

    2 000

    4 000

    6 000

    8 000

    10 000

    12 000

    14 000

    1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2017

    Zugezogene Fortgezogene

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 7Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Durchschnittsalter der Bevölkerung

    Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen

    2014

    2015

    2016

    2017

    101

    90

    99

    91

    375

    386

    421

    399

    338

    365

    421

    447

    145

    153

    153

    159

    1 625

    1 597

    1 652

    1 528

    365

    308

    347

    335

    12 363männlich

    Handel, Verkehr, Gastgewerbe

    153 431

    Jahr

    2011

    2012

    2013

    Arbeitslose

    (Jahresdurchschnitt)

    und zwar

    Langzeitarbeitslose 55- bis unter 65-Jährige15- bis unter 25-JährigeAusländerSchwerbehinderte

    12 791

    Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 141

    Beschäftigte am Wohnort

    14 012 14 307 14 887 15 179

    25 138 25 544 26 011

    Unternehmensdienstleister

    12 013

    225 191darunter 1)

    weiblich

    Jahr

    15 509

    130 129

    Durchschnittsalter Jugend-

    quotient

    Alten-

    quotientinsgesamt

    Gegenstand der Nachweisung Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni

    2)

    2012 2013 2014 2015 2016 2017

    28 300

    11 454 11 532 11 704

    26 900 27 542

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012

    5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2008

    47,7 30,6

    43,2

    2017 46,2 44,5 47,7 30,1 43,4

    2016 46,0 44,3 47,6

    männlich weiblich

    40,8

    30,3

    44,2 47,6

    2008 44,7 43,1 46,2 32,7

    30,5 43,3

    2014 46,1 44,3

    2010 45,3

    2009 45,0 43,4 46,4 32,4

    31,2

    41,543,8 46,7

    41,7

    47,4

    43,8

    2015 46,0

    2 953

    4 674

    8 315 8 482 8 553 8 784 9 088 9 199

    4 380 4 284 4 409 4 454 4 520

    2 849 2 843 2 872 2 906

    187

    Produzierendes Gewerbe

    2 637

    Beschäftigte am Arbeitsort

    davon

    13 684

    1 612

    1 728

    338

    335 145 399

    7. Arbeitslosenzahlen seit 2011

    391

    114 241

    128 248 151

    381 128 308

    30 650 31 301 32 145

    10 565 10 836 9 676 9 800 10 064

    1 647

    2) Bei den Ergebnissen 2012 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2017 vorläufige Ergebnisse.

    1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

    11 287

    28 756 29 200 29 887

    Öffentliche und private Dienstleister

    31,6

    45,6 43,9 47,2 31,7 42,82011

    43,1

    2013 45,9 44,2 47,5 30,8 43,3

    2012 45,8 44,1

    40,0

    41,0

    42,0

    43,0

    44,0

    45,0

    46,0

    47,0

    48,0

    49,0

    2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

    insgesamt männlich weiblich

    0

    50

    100

    150

    200

    250

    300

    350

    400

    450

    500

    2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

    Langzeitarbeitslose SchwerbehinderteAusländer 15- bis unter 25-Jährige55- bis unter 65-Jährige

    1 400

    1 450

    1 500

    1 550

    1 600

    1 650

    1 700

    1 750

    2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 8Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen

    Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in %

    1) FREIE WÄHLER Bayern.

    x 4,5 22,5

    65 622 28 061 42,8 92 27 969 45,0 12,8 9,2 11,0 5,1 16,9

    208 27 447 57,4 6,5 9,107.06.2009

    25.05.2014

    65 121 27 655

    7,4

    64 732 26 100 40,3 261 25 839 67,9 8,1 8,8 x x 15,3

    127 29 415 77,7 10,7 4,2

    42,5

    18.06.1989

    12.06.1994

    13.06.1999

    13.06.2004

    x x 63 027 38 882 61,7

    63 913 36 526 57,1

    63 621 29 542 46,4 x x

    308 36 218 57,4 10,9 6,7 x x 25,1

    320 38 562 57,1 12,6 5,7

    10. Europawahlen seit 1989

    24.09.2017 65 566 52 257 79,7 276 51 981 45,7

    24,6

    9,3 8,812,6 11,3 12,4

    53 268

    12,551,6 10,2 8,7x 17,1 65 324 47 088 72,1 419 46 669

    4,9x 6,7

    2,9

    65 163 51 397 78,9 495 50 902 60,2 15,7 6,6x 11,6 6,0

    71,4 15,5 5,6x 4,6 64 638 53 535 82,8 267

    77,1 316 48 884

    50 447 79,4 316 50 131 60,2 20,5

    66,0

    89 884

    77 518

    76 843

    85 968

    9. Bundestagswahlen seit 1994

    X

    X

    X

    X

    88 563

    76 254

    74 970

    84 363

    13.09.1998

    21.09.2003

    28.09.2008

    22.09.2013 65 083 42 986

    6,0

    5,6

    10,755,0

    8,0

    5,9

    4,9

    1,7

    10,4

    12,0

    14,7

    14,6

    9,8

    10,7

    12,5

    44 119

    8. Landtagswahlen seit 1990

    CSU

    63 288 44 942

    64 385 38 759

    64 741 38 422

    71,3

    64,4

    64,2

    73,6

    47,6

    71,0

    60,2

    59,3

    X

    GRÜNE FW 1) AfD

    WahltagStimm-

    berechtigteWähler

    48 513 74,4 97 024 95 758 40,9 16,5 17,2

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    63 60814.10.1990

    25.09.1994

    67,7

    69,5

    83 678

    86 629

    5,0

    5,9

    X

    XX

    85 662

    88 231

    43 036

    63 512

    8,9

    16.10.1994

    27.09.1998

    22.09.2002

    18.09.2005

    27.09.2009

    7,3

    63 575

    WahltagWahl-

    berechtigteWähler

    Wahl-

    beteili-

    gung

    in %

    Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf

    ZweitstimmenCSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige

    14.10.2018 65 194

    Wahl-

    beteili-

    gung

    in %

    Abgegebene

    GesamtstimmenVon den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf

    insgesamtdarunter

    gültige %

    SonstigeFDPSPD

    %

    SPD GRÜNE AfD FW¹) Sonstige

    %

    WahltagWahl-

    berechtigteWähler

    Wahl-

    beteili-

    gung

    in %

    Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf

    StimmenCSU

    7,7

    63,8 15,4 5,3x 8,2 63 791 49 200

    12,3 5,5 6,1 7,1 12,522.09.2013 65 339 46 430 71,1 405 46 025 56,5

    4,7

    4,3

    2,4

    2,5

    9,2

    3,4

    3,7

    7,4

    12,5

    10,3

    6,7

    14,1

    12,5

    8,1

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018

    CSU Grüne FW¹) AfD SPD FDP

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    1994 1998 2002 2005 2009 2013 20170

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    90

    1989 1994 1999 2004 2009 2014

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 9Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Speer, Anton, Freie Wähler der Landkreisgemeinden, gewählt am: 30.03.2014

    .....................................................

    6 160

    Wahlvorschlag

    CSU

    SPD

    FREIE WÄHLER 1)

    GRÜNE

    gemeinsame Wahlvorschläge

    Wählergruppen

    Sonstige

    12. Gemeindefinanzen seit 2013

    Gewerbesteuer (netto)

    Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

    Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

    darunter

    darunter Personalausgaben

    laufender Sachaufwand

    Sachinvestitionen

    Grundsteuer A

    Grundsteuer B

    Bruttoausgaben

    Gemeindesteuereinnahmen 79 119

    6 470

    1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06.

    0,681

    .

    49 189

    7 488

    101 611

    76 740

    16 251

    59 935

    17 669

    57 528

    0,653

    6 086

    44 381

    0,717

    7 390

    38 244

    17 832

    64 870

    40 095

    0,776

    93 703

    71 427

    3 243

    251 654

    51 346

    39 833

    39 556

    43 368

    317 220

    52 608

    43 779

    43 494

    242 103

    51 304

    41 497

    33 998

    38 774

    218 830

    49 284

    40 424

    32 437

    395

    16 077

    23 165

    39 134

    2 607

    5 677

    82 442

    62 160

    6 690

    76 490

    58 373

    65 948

    209 833

    49 248

    39 795

    28 849

    0,756

    6 879

    15 517

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    gültig

    Anzahl

    Anzahl

    %

    Anzahl

    Anzahl

    Anzahl

    Stimmberechtigte

    Wähler

    Wahlbeteiligung

    Abgegebene Stimmzettel

    dav. ungültig

    40 570

    69 544

    41 551

    59,7

    41 551

    981

    11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014

    Gewichtete Stimmen Sitze

    Anzahl

    101

    41 738

    101

    116

    112

    96

    85

    194

    359

    49 950 360

    Verkaufspreis

    baureifes

    Land

    Bauland

    insgesamt

    Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche

    120

    128

    117

    45 465

    Anzahl 1000 m² Tsd. Euro

    13. Bauland seit 2013

    2014

    2015

    2013

    2016

    Bauland

    insgesamt

    53 843

    46 646

    149

    116

    Durchschnittlicher Kaufwert von

    Bauland

    Bauland

    insgesamt

    baureifes

    Land

    Jahr

    446

    42 044

    39 351

    163

    baureifes

    Land

    44 113

    Bauland

    insgesamt

    baureifes

    Land

    200 217

    394

    287 321

    100

    138

    227

    €/m²

    2 544 6

    20 213 50

    5

    37

    1 353 3

    11 924 29

    3 699 9

    837 2

    23

    196

    18 8

    3 1

    84 120 92 174 95 796 104 112

    2016 2017

    1 000 €Gegenstand der Nachweisung

    2014 2015

    % insgesamt dar. Frauen

    5 –

    Planmäßig geleisteter Schuldendienst

    Finanzkraft

    Verschuldung je Einwohner 1)

    Gegenstand

    der

    Nachweisung

    Einheit Wert

    Landrat.........................................

    2013

    393

    15 952

    21 263

    36 355

    2 537

    1) Betrifft die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Bayern.

    – – –

    75 7

    Gemeindeschlüsselzuweisungen

    Steuerkraftmesszahl

    Verschuldung

    5 929

    404

    16 640

    30 622

    48 962

    4 190

    403

    16 499

    27 789

    44 746

    3 308

    Steuereinnahmekraft

    Gewerbesteuerumlage

    90 009

    64 071

    17 180

    62 054

    396

    16 150

    26 195

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 10Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 1) Ab 2004 ist die Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren auf Grund der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingeschränkt.

    2) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Lieferungen und Leistungen

    je Steuerpflichtigen in 1000 Euro

    1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens.

    Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro

    Einkommensteuerpflichtigen in Euro

    Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und

    Steuerbelastung 2)

    in Prozent

    2016

    2007

    2008

    2009

    2010

    2011

    Jahr

    2 257 399

    2 350 900

    2 385 208

    2 526 591

    2 632 095

    2 363 595

    2 488 101

    2 456 127

    2 639 047

    2 153 755

    5 475

    5 509

    5 552

    5 565

    oder mehr

    5 565

    5 376

    5 438

    Anzahl 1 000 €

    8 936 917 808 213 172

    2014

    2015

    5 343

    5 376

    5 434

    2012

    2013

    15. Umsatzsteuerstatistik 1)

    seit 2007

    Umsatz-

    steuerpflichtigeLieferungen und Leistungen

    50 000

    277 283 36 640

    4 242 95 475 7 877

    4 047 111 203 11 136

    6 683

    50 610 1 514

    4 264 74 604 4 385

    3 612 117 177 13 500

    42 976

    4 056

    226 577

    236 018

    249 933

    265 409

    Jahr

    ––

    Einkommensgrößenklassen

    in €

    289 385

    unter

    bis unter

    Einkommensgrößenklassen 2014

    5 433 8 344 571

    3 586 27 263 591

    Lohn- und

    Einkommen-

    steuerpflichtige

    5 000

    10 000

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    187 713 40 610

    1 679 768

    1 582 363

    1 511 681

    1 458 506

    1 373 476

    1 181 650

    44 859

    44 381

    43 872

    43 533

    2004 1)

    2007

    2010

    2013

    2014

    2012

    14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2004

    Gesamtbetrag der

    Einkünfte

    Lohn- und

    Einkommensteuer

    Anzahl 1 000 €

    15 000

    20 000

    25 000

    30 000

    35 000

    50 000

    5 000

    10 000

    15 000

    20 000

    25 000

    30 000

    35 000

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    0

    5 000

    10 000

    15 000

    20 000

    25 000

    30 000

    35 000

    40 000

    2004 2007 2010 2012 2013 2014

    15

    16

    17

    18

    2004 2007 2010 2012 2013 2014

    0

    100

    200

    300

    400

    500

    600

    2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

    0

    500

    1 000

    1 500

    2 000

    2 500

    3 000

    2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 11Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Wohngebäude 1)

    1 Wohnung

    2 Wohnungen

    3 oder mehr Wohnungen

    Wohnungen 2)

    in Wohngebäuden

    darunter in Wohngebäuden mit

    2 Wohnungen

    3 oder mehr Wohnungen

    Wohnungen 2)

    in Wohn- und Nichtwohngebäuden

    1 Raum

    2 Räumen

    3 Räumen

    4 Räumen

    5 Räumen

    6 Räumen

    7 oder mehr Räumen

    Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m²

    Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

    Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung

    88,6

    190 827

    4,1

    2 514

    5 970

    11 498

    x

    88,7

    4,1

    x

    x 191 465

    14,2

    8,8

    10,1

    46 910

    5,4 5,3

    100,0 100,0

    100,0

    55,7

    19 606

    10 507

    4 154

    4 904

    43 736

    8 308

    24 365

    46 759

    19,0

    19 682

    10 556

    4 170

    4 915

    43 877

    8 340

    24 425

    x x

    4,1

    19 761

    10 597

    4 190

    4 933

    44 046

    8 380

    24 513

    47 100

    2 514

    6 002

    11 545

    11 455

    6 671

    4 167

    4 746

    4 181 579

    88,8

    192 284

    4,1

    24,5

    x x

    x x x

    19 857

    10 647

    4 218

    4 951

    44 232

    8 436

    24 593

    47 288

    2 517

    6 030

    11 574

    11 494

    6 705

    4 198

    4 770

    4 204 057

    88,9

    193 122

    25,0 24,9

    x

    x x x

    10,1 10,1 10,1

    14,2

    8,8 8,8 8,9

    5,3

    12,7 12,7 12,8

    14,2 14,2

    24,3 24,3 24,3

    24,5 24,5

    100,0 100,0 100,0

    Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m²

    5,4

    12,7

    24,5

    24,3

    davon

    11 422

    6 648

    4 140

    4 718

    4 159 617

    2 505

    5 953

    11 475

    11 383

    6 619

    x

    4 117

    4 707

    4 141 030 x

    21,2

    Anzahl Anzahl %

    19,0

    55,7

    100,0

    19,0 19,1

    55,7

    100,0

    55,6

    100,0

    53,6 53,6 53,6

    21,2 21,2 21,2

    25,0

    8,1

    2017 99 56 56,6 27

    17,0 802016 74 43 58,1 17

    Anzahl

    149

    182

    275

    23

    10

    18

    12

    18

    21

    14,1 67 33,7

    142 52,2

    %

    51,4 20

    30

    71

    48

    73

    135

    9127,3 16 16,2 198 33

    40,423,0 14 18,9 188 32

    46,0

    7642,6

    16,7 74 37,4

    41,618,4 11 14,5 161 272015 76 51 67,1 14 16,8 67 41,6 67

    43,916,5 16 13,2 262 482014 121 85 70,2 20 18,3 99 37,8 115

    41,114,5 14 16,9 180 192013 83 57 68,7 12 10,6 87 48,3 74

    104 52,322,9 9 8,3 199 28

    2011 90 52 57,8 19

    2012 109 75 68,8 25

    39,021,1 19 21,1 272 24 8,8 106

    30,0 102 63,815,5 14 13,6 160 10

    %% Anzahl Anzahl

    2010 103 73 70,9 16

    % Anzahl

    6,3 48

    Jahr

    Errichtung

    neuer

    Wohn-

    gebäude 1)

    davon mit … Wohnung(en)Wohnungen in

    Wohn- und

    Nichtwohn-

    gebäuden 2) 4)

    davon mit … Räumen

    1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4

    Anzahl % Anzahl %

    7,8

    19,8

    15,0

    20,3

    55,0

    43,4

    25,1

    36,4

    44,8

    37,3

    39,8

    32,2

    40,1

    49,1

    17

    38

    29

    52

    19

    Anzahl

    82

    69

    127

    79

    86

    72

    102

    5 oder mehr

    40,5

    55,8

    35,4

    47,7

    39,8

    100

    121

    68

    92

    102

    22,3

    9,7

    21,4

    12,5

    16,4

    247

    217

    192

    193

    256 16

    20,4

    17,5

    20,2

    16,7

    14,5

    18

    18

    21

    17

    16

    10

    14

    65,0

    55,1

    48,9

    22,5

    26,9

    23,9

    12,8

    16,5

    25,8 24

    2015

    2016

    2017

    12,5

    17,9

    27,3

    80

    78

    88 43

    79

    110

    57,3

    72,8

    58,3

    70,8

    69,1 762014

    43

    52

    2010

    2011

    2012

    2013

    59

    75

    49

    68

    103

    103

    84

    96

    53,6

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    100,0

    % % %

    17. Baugenehmigungen3)

    seit 2010

    18. Baufertigstellungen3)

    seit 2010

    Jahr

    Errichtung

    neuer

    Wohn-

    gebäude 1)

    davon mit … Wohnung(en)

    Wohnungen in

    Wohn- und

    Nichtwohn-

    gebäuden 2) 4)

    davon mit … Räumen

    1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr

    Anzahl %

    darunter mit

    Anzahl

    21

    1) Einschl. Wohnheime. -

    2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen.

    3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. -

    4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

    16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2014

    % Anzahl Anzahl %Anzahl Anzahl % Anzahl% %

    Gegenstand der Nachweisung

    Bestand am 31. Dezember

    2014 2015 2016 2017

    Anzahl Anzahl

    100,0

    100,0

    25,0

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 12Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Siedlung

    dar.: Wohnbaufläche

    Industrie- und Gewerbefläche

    Verkehr

    Vegetation

    dar.: Landwirtschaft

    Wald

    Gewässer

    Bodenfläche insgesamt

    dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche

    Anteile ausgewählter Flächen in Prozent

    Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)

    darunter Dauergrünland

    darunter Wiesen und Weiden 2)

    Ackerland

    darunter Getreide

    darunter Weizen insgesamt

    Roggen

    Wintergerste

    Sommergerste

    Hülsenfrüchte

    Hackfrüchte

    darunter Kartoffeln

    Gartengewächse

    Handelsgewächse

    darunter Winterraps

    Pflanzen zur Grünernte

    Anteile ausgewählter Flächen in Prozent

    2 448 2,4 2 448 2,4

    51 120 50,5 51 124 50,5

    101 221 100,0 101 221

    5 345 5,3 5 351 5,3

    100,0

    1,9 1 972 1,9

    381 0,4 380 0,4

    19 543 19,3 19 548 19,3

    93 354 92,2 93 347 92,2

    1 970

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    1 641 1,6 1 649 1,6

    3 449 3,4 3 454 3,4

    20161)

    2017

    ha % ha

    Fläche am 31. DezemberBodenfläche nach Nutzungsart

    (ALKIS)%

    19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2016 und 2017

    15 027 .

    1) Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Jahren stark eingeschränkt. Siehe Erläuterungen S. 24.

    12 671 12 408

    15 639 15 294 15 135 15 139

    15 499 15 167

    11 834 11 377

    20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016

    Fläche in ha

    2003 1)

    2007 1)

    2010 1)3)

    Nutzungsart2016

    1)3)

    55

    123 112 99

    7 30

    . .

    53 36 29

    13 4

    186

    .

    1 . 1

    . . . 14

    – –

    .

    . – . .

    .

    54 49

    . . . –

    – .

    .

    – – –

    . 1 . 1

    4 . 1

    2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung.

    3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten.

    darunter Silomais einschließlich Grünmais

    66 121

    34 30 55 58

    1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer

    2016 2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 13Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Rinder

    darunter Milchkühe

    Schweine

    darunter Zuchtsauen

    andere Schweine

    Schafe

    Pferde 3)

    Hühner

    darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter)

    Masthühner-/hähne

    5

    10

    20

    50

    5

    10

    20

    50 oder mehr

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    656 17 912 27 585 16 141 28 490 16 917 35

    21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016

    TiereTiere je

    Tierhalter

    Viehhalter und Viehbestand 1)

    1999 2007 2016 2)

    Halter

    7 052 22

    . . 3 6 2 2

    Tierart

    479 7 318 15 412

    2 27

    1 . .

    TiereTiere je

    TierhalterHalter Tiere

    Tiere je

    TierhalterHalter

    5 611 24 156

    6 476 16

    X

    326

    36 185 5 38 83

    25 54 2X X X X X

    117 4

    4 705 30

    161 1 259 8

    131 2 931 22 139 2 284 16 150 4 202 28

    204 1 349 7 219 1 449 7

    239 6 041 25 230

    . .

    130 2 879 22 138 2 203 16

    Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt

    22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1)

    150 4 189 28

    7 33 5 4 54 14

    Viehhalter 1)

    nach Tierarten

    4

    Viehbestand 1)

    davon mit einer LF von … ha

    2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.

    3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere).

    Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1)

    903 898 864 659 630

    162 155

    229 214

    1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai.

    202

    1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha).

    210 209 206 28 15

    199 190 180

    unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    33

    216 206

    47 45 46 55

    232 238 217 217 203

    0

    2 000

    4 000

    6 000

    8 000

    10 000

    12 000

    14 000

    16 000

    18 000

    20 000

    Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner

    1999 2007 2016

    0

    100

    200

    300

    400

    500

    600

    700

    Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner1999 2007 2016

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 14Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • darunter

    Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

    251

    141

    898

    150

    Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2)

    Tätige Personen Ende Juni

    Betriebe Ende Juni

    2) Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016.

    1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

    860

    78 870

    144

    834

    78 458

    153

    868

    79 913 70 208 78 138

    442

    286

    156

    392

    .

    Jahr

    2011

    2012

    2013

    2014

    2015

    2016

    Gewerbeanzeigen 2)

    Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen

    19

    53 437

    18

    19 1 535 .

    1 418

    1 274 50 666

    18 1 332

    20

    85

    926

    1 033 879

    935 899

    1 019 943

    1 087

    Bauhauptgewerbe 1)

    (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)

    207

    161

    487 599

    6

    593

    73

    473

    368

    Verletzte

    Straßenverkehrsunfälle 1)

    Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

    innerhalb von Ortschaften

    21

    485

    1) Ohne übrige Sachschadensunfälle.

    463

    356

    210

    146

    479

    3

    476

    96

    11

    489

    385

    242

    18

    500

    415

    238

    177

    528

    70

    525

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    18 1 215 48 217

    18 1 314 51 165 989 930

    1 126 987

    sowie Gewerbeanzeigen seit 2011

    Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1)

    Betriebe 3)

    Beschäftigte 3) Bruttoentgelte

    in 1 000 €

    23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

    5

    520

    72

    Getötete

    25. Straßenverkehrsunfälle seit 2012

    143

    934 861

    1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

    1 649

    7

    Verunglückte

    19 .

    Gegenstand der Nachweisung2013 2014 2015 2016 2017

    157

    846

    156

    478

    14

    536

    2davon

    521

    außerhalb von Ortschaften

    2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. -

    3) Monatsdurchschnitt; ab 2007 Stand 30.09.

    24. Bauhauptgewerbe seit 2013

    2017

    Sonst. Sachschadensunfälle unter Einfluss berauschender Mittel

    Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne

    2017Gegenstand der Nachweisung

    Straßenverkehrsunfälle

    2012 2013 2014 2015 2016

    15

    530

    5

    525

    86

    0

    50

    100

    150

    200

    250

    300

    350

    2012 2013 2014 2015 2016 2017

    innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften

    420

    440

    460

    480

    500

    520

    540

    560

    2012 2013 2014 2015 2016 2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 15Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • darunter Pkw insgesamt

    Krafträder insgesamt

    4) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen.

    2016 387 1 816 667

    3 195 2 776

    23 535

    15 477

    21 503 354 1 776

    292 1 794 677 13 463

    49 3 399 2 893

    2015

    1 117 129

    850 118

    267 011

    2,3

    1 153 031

    154 823

    1 106 288

    1 059 591

    821 509

    3,6

    200 767

    2 969 395

    2 436 604

    532 791

    3,3

    497 186

    3,4

    463 511

    3 334 812

    2 722 800

    612 012

    3,0

    816 476

    652 849

    Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen

    1) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. -

    2) Einschließlich Privatquartiere.

    3) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.

    3,2

    7,2

    1 178 600

    7,3

    143 131

    3,5

    Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland

    in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)4)

    Durchschnittliche Auslastung

    der angebotenen Betten in Prozent

    164 307 159 495

    2,8

    3,8

    161 912

    2,42,7

    2 934 022

    2 436 836

    3,2

    238 082

    3 223 781

    2 650 082

    573 699

    3,0

    Gästeübernachtungen

    hiervon von Gästen aus dem Inland

    von Gästen aus dem Ausland

    von Gästen aus dem Ausland

    davon von Gästen aus dem Inland

    Gästeübernachtungen

    Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen

    557 519

    18 868

    543

    18 950

    3,6

    568

    19 036

    888 552

    687 785

    3 068 830

    2 522 530

    546 300

    3,2

    3,4

    973 948

    738 740

    235 208 163 627

    2 912 726

    2 449 215

    857 442

    669 882

    187 560

    davon von Gästen aus dem Inland

    19 243

    65 106 66 163

    2017

    6 761 6 905 7 080

    519

    18 858

    Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Gästebetten 1)

    48 361 49 306

    6 531

    47 292

    6 343

    47 851

    Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 552

    19 267

    Gästeankünfte

    Angebotene Gästebetten im Juni

    50 803

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    Tourismus

    2012 2013 2014 2015 2016 2017Gegenstand der Nachweisung

    27. Tourismus seit 2012

    Kraftfahrzeugbestand insgesamt 61 673 62 630

    Fahrzeugart2014

    63 925

    26. Kraftfahrzeugbestand seit 2013

    2013

    Kraftfahrzeugbestand

    60 796

    20182015 2016

    7 219

    1 066 288

    7,4

    148 087

    1 083 243

    7,3 7,1

    2,3

    1 139 963

    6,9

    2,7

    Gästeankünfte

    2014 51 3 218 2 795

    Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 2)3)4)

    672

    652

    28. Kindertageseinrichtungen seit 2013

    JahrAnzahl der

    Einrichtungen

    Genehmigte

    Plätze

    Betreute Kinder

    insgesamt

    50 053

    von Gästen aus dem Ausland

    552

    2018 49 3 494 2 992 367 1 904 710 11 551

    2017 49 3 483 2 964 376 1 870 704 14

    2013 51

    334 1 774

    Betreute Kinder nach AltersgruppenTätige Personen

    insgesamtunter

    3 Jahren

    3 bis unter 6

    Jahren

    6 bis unter 11

    Jahren

    11 bis unter 14

    Jahren

    49 3 330 2 803

    0

    5

    10

    15

    20

    25

    30

    35

    40

    45

    50

    2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 20170

    500 000

    1 000 000

    1 500 000

    2 000 000

    2 500 000

    3 000 000

    3 500 000

    4 000 000

    2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017

    Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 16Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Allgemeinbildende Schulen insgesamt

    24

    11

    2

    5

    782

    26

    1 648

    1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens.

    378 8

    137

    71

    75

    89

    19

    59

    90

    5

    3

    92

    2

    56

    24

    19

    26

    13

    14

    2 1

    58

    15

    9

    5

    3

    2

    13

    1

    1

    485

    25

    59

    35

    100

    2 102

    290

    761

    117

    1 099

    1

    8 443

    4 369 209 6

    9

    572

    1 125

    214

    privat männlich

    35

    188

    44

    59

    10

    68

    3 890

    530

    1 459

    213

    2 351

    263

    65

    103

    59

    12

    39

    6

    93

    27

    4

    3

    1

    4

    3

    1

    2

    27

    1

    2

    336

    1

    2

    39

    ––

    ––

    704

    2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.

    Klassen Schüler

    und zwar

    öffentlich

    2

    2

    1 1

    6

    Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

    Berufsschulen 2

    4 –

    15

    24

    4

    Berufsfachschulen 1)

    Berufsfachschulen des Gesundheitswesen

    Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen)

    Landwirtschaftsschulen

    369

    645

    Voll-

    und teilzeit-

    beschäftigte

    Lehrkräfte

    – –

    33

    1) Ausländische und internationale Schulen.

    2012

    2010

    2016

    2014

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    Schulen

    Voll-

    und teilzeit-

    beschäftigte

    Lehrkräfte

    darunter

    männlichKlassen Schüler

    und zwardavon

    öffentlich privat männlichAus-

    länder

    29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2017/18

    Schulart

    darunter

    männlich

    3

    31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2006

    Stichtag

    jeweils 15. DezemberEinrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen

    Personal i.Einrichtungen für ältere

    Menschen

    2008

    2006 15 1 214 1 056 682

    15 974

    Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen

    Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung

    Realschulen

    Gymnasien

    Wirtschaftsschulen

    Freie Waldorfschulen

    Gesamtschulen

    Sonstige allgemeinbildende Schulen 1)

    Schulartunabhängige Orientierungsstufe

    Fachoberschulen

    Fachakademien

    Berufsoberschulen

    Berufliche Schulen insgesamt

    Förderzentren

    30. Berufliche Schulen 2017/18

    Schulen des zweiten Bildungswegs 2)

    17

    197

    – –

    Aus-

    länder

    Schulart Schulen

    davon

    15

    15

    15

    15

    1 136

    1 180

    1 165

    1 125

    1 131

    998

    963

    955

    865

    597

    639

    587

    634

    714

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 17Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 2) 2017: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt.

    32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch

    33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

    Kanalisation

    Kläranlagen

    Wasserversorgung

    82,5 98,2

    99,3

    83,2

    99,2

    97,0

    99,5

    97,5

    99,5

    97,7

    99,6

    98,2

    84 161

    85 907

    84 233

    84 233

    84 520

    83 011

    83 011

    797 395 948

    2017 331 334 151 804 403 882

    371 167

    86 54697,0 97,5 97,7

    70 232

    69 634

    86 111

    84 161

    280

    83 895

    1) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung

    87 793

    2010 2013 2016

    Anzahl % Anzahl %Anzahl

    385 581

    170

    913

    957

    968

    86 546

    601

    406

    585

    601

    besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen.

    am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016

    % Anzahl % Anzahl %

    Versorgungsart

    Angeschlossene Einwohner

    1991 2007

    2014

    2015 388

    328

    SGB XII (Sozialhilfe) seit 2010 nach Wohnort

    325

    352

    360

    337

    556

    334

    339

    350

    393

    397

    815

    904

    406

    427

    409

    414

    141

    179

    418

    633

    733

    778 169

    945

    09 180 Garmisch-Partenkirchen

    2016

    287

    376

    391

    384

    2012

    2013

    368

    280

    279

    289

    376

    396

    828

    283 490 2792010

    613

    303 558

    135

    412

    Stichtag

    jeweils

    31.

    Dezember /

    Ende des 4.

    Quartals

    3. Kapitel

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    4. Kapitel

    Grundsicherung im Alter und

    bei Erwerbsminderung

    5. bis 9. Kapitel

    Sonstige Hilfen 1)

    Bedarfs-

    gemeinschaften

    Empfänger/-

    innen

    insgesamt

    darunter

    weiblich

    Empfänger/-

    innen

    insgesamt

    darunter

    weiblich

    Empfänger/-

    innen

    insgesamt

    darunter

    weiblich

    Von den Empfänger/-innen erhielten

    Hilfen nach dem

    6. Kapitel 7. Kapitel 2)

    Eingliederungs-

    hilfe für

    behinderte

    Menschen

    Hilfe

    zur

    Pflege

    2772011 614

    385 581

    133

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 18Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 19 Statistik

    1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840

    Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese-nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili-gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied-liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me-thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.

    Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh-

    nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan-dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge-zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu-ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke-rungsbegriff neuerer Erhebungen.

    Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum

    Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke-rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per-sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe-senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten.

    Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur

    Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso-nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh-nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur-den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge-ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über-wiegend aufhielten.

    Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur-

    de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach-gewiesen.

    Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung

    des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge-schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be-völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets-grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge-wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten Einwohnerzahlen.

    2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011

    Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund-lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel-chen Gemeinden entweder mehr katholische oder

    mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals beim Zensus 2011 ermittelt.

    Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die

    Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen.

    Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder

    der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han-delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen sind nicht enthalten.

    Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des

    Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut-sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter-liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be-stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit nicht ausgewiesen.

    Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle

    Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit-glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe-rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten.

    Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam

    wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le-bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen-haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen

    eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hatte.

    Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per-sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so-dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren.

    3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht

    Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so-wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 2017 wird die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen.

    4. Bevölkerungsbewegung seit 1960

    Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der

    Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla-gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun-genatmung eingesetzt hat.

    In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen,

    die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 20 Statistik

    Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh-

    nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde-pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge-meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge-biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite-ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.

    Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun-gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu-chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei-gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und „Fälle ohne Angabe“.

    Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor-benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke-rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.

    5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten-quotient der Bevölkerung seit 2008

    Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend-quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters-struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke-rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme-

    tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke-rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup-pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah-ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren und die Älteren mit 65 und mehr Jahren.

    Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der

    jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient

    vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be-deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere

    auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters-gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der mittleren Altersgruppe vorhanden sind.

    6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012

    Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf-tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern.

    Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei

    der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi-sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

    Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per-sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel-

    dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be-schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi-alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche-rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min-destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche-rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe-zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe.

    Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei

    werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie-bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar-beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung.

    Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf-tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb-nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede-rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini-gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika-tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin-gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 21 Statistik

    7. Arbeitslosenzahlen seit 2011

    Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits-lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be-schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö-chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen-bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen-tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste-hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters-grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

    8. Landtagswahlen seit 1990

    Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge-ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis-tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge-bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen dargestellt.

    Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten keinen Sitz (Sperrklausel).

    Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des

    Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung

    a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh-

    nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und

    c) nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

    Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Art. 1 und 2 LWG.

    Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von

    ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl-beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an

    den Stimmberechtigten wieder.

    9. Bundestagswahlen seit 1994

    Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit-stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par-teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah-ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die

    andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes-listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl.

    Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer-den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal-ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par-teien nationaler Minderheiten.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des

    Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-

    lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

    c) nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

    Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch be-stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus-landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe-rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG.

    Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem

    Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt

    den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.

    10. Europawahlen seit 1989

    Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen-wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange-wandt.

    Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung unberücksichtigt blieben. Bei der Europawahl 2014 kam in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwendung.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des

    Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions-bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub-lik Deutschland, die am Wahltag

    a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-

    lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union eine Wohnung inne-haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

    c) nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun-deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe-rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut-sche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 6 und 6a EuWG.

    Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem

    Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt

    den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 22 Statistik

    11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014

    Die Wahl der ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinde-ratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen einer ver-besserten Verhältniswahl, sofern mindestens zwei gültige Wahlvorschläge (Listen) vorliegen. Verbessert ist das Verhältniswahlrecht durch die Möglichkeit, die Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren) sowie einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren). Wird in einer Gemeinde kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, findet Mehrheitswahl statt.

    Die Sitzeverteilung auf die Wahlvorschläge bei der Verhältniswahl erfolgte bis zu den Wahlen 2008 nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Mit den all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014 wurde jedoch auf das Proporzverfahren nach Niemeyer umgestellt. Welche Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber.

    Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag

    a) Unionsbürger sind (alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union),

    b) das 18. Lebensjahr vollendet haben, c) sich seit mindestens zwei Monaten in der Ge-

    meinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbezie-hungen aufhalten (der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist),

    d) nicht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetz (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.

    Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem

    Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt

    den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahl-berechtigten wieder.

    Gewichtete Stimmen

    Bei der Verhältniswahl verfügt jeder Wähler über so viele Stimmen, wie in seiner Gemeinde Mandatsträger zu wählen sind (Ausnahmen möglich bei Gemeinden bis 3000 Einwohnern). Bei Mehrheitswahl hat der Wäh-ler doppelt so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Dadurch variiert die Stimmenzahl je Wäh-ler in der Praxis zwischen 8 und 80. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusam-menfassung der Einzelergebnisse für größere regionale Einheiten wie z. B. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land wird ein gewichtetes Stimmenergebnis

    errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahlvor-schläge aufgeteilt. Hierdurch wird ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt, wobei die Prozentanteile der einzel-nen Wahlvorschläge erhalten bleiben. Die gewichteten Stimmenergebnisse werden wie folgt berechnet:

    Gültige Stimmzettel insgesamt x Stimmen je Wahlvorschlag

    Gültige Stimmen insgesamt

    Die Anzahl der Sitze im Gemeinde- bzw. Stadtrat be-

    trägt in Gemeinden mit

    bis zu 1 000 Einwohnern 8 mehr als 1 000 bis zu 2 000 Einwohnern 12 mehr als 2 000 bis zu 3 000 Einwohnern 14 mehr als 3 000 bis zu 5 000 Einwohnern 16 mehr als 5 000 bis zu 10 000 Einwohnern 20 mehr als 10 000 bis zu 20 000 Einwohnern 24 mehr als 20 000 bis zu 30 000 Einwohnern 30 mehr als 30 000 bis zu 50 000 Einwohnern 40 mehr als 50 000 bis zu 100 000 Einwohnern 44 mehr als 100 000 bis zu 200 000 Einwohnern 50 mehr als 200 000 bis zu 500 000 Einwohnern 60 in der Stadt Nürnberg 70 in der Landeshauptstadt München 80

    12. Gemeindefinanzen seit 2013

    Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und

    Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt.

    Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich

    aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Be-rechnung sind die landesdurchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt.

    Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe

    der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebe-sätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steu-erkraftmesszahlen als Maß für die eigene Leis-tungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 BayFAG errechnet.

    Die Verschuldung umfasst die Schulden beim nichtöf-

    fentlichen und beim öffentlichen Bereich einschließlich Kassenkredite. Im planmäßigen, selbst geleisteten Schuldendienst ist nur der Teil der Zins- und Tilgungs-verpflichtungen berücksichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste.

    Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraft-

    messzahl gemäß Art. 4 BayFAG, vermehrt um die Schlüsselzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 BayFAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirks-umlage und Krankenhausumlage).

    13. Bauland seit 2013

    Im Rahmen der Statistik der Kaufwerte für Bauland

    werden sämtliche Kauffälle unbebauter und nicht land-wirtschaftlich genutzter Grundstücke mit einer Fläche

    von 100 Quadratmetern oder mehr erfasst. Auskunfts-pflichtig sind die Gutachterausschüsse. Es gehen somit in die Statistik die Flächen ein, die in einem Jahr veräu-ßert wurden. Die Preise für Bauland beziehen sich folglich auch nur auf die im Jahr veräußerten Grundstü-cke und nicht auf alle Grundstücke. Schwankungen von Jahr zu Jahr sind daher möglich.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 23 Statistik

    14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2004

    Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden

    alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkommensteuer-veranlagungen sowie die Lohnsteuerkarten und -bescheinigungen der nicht zur Einkommensteuer veran-lagten Steuerpflichtigen. Seit 2004 liefern die Arbeitge-ber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanz-verwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlagten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Ein-kommensstruktur erheblich geändert, da die Nichtver-anlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen aufweisen. Doppelverdienende Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger.

    Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo

    der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetz-lich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berück-sichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugs-posten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließ-lich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünf-te kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein.

    Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich

    um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohn-steuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Einkom-mensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommen-steuerpflichtigen).

    15. Umsatzsteuerstatistik seit 2007

    Die Umsatzsteuerstatistik – sie wird jährlich durch-geführt – weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Lieferungen und Leistun-gen (ohne Umsatzsteuer) über 17 500 Euro (ab 2003)

    betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystemati-sche Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmens-umsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanz-amt des Unternehmens.

    Die angegebenen Werte können auf Grund von Run-dungsdifferenzen bei der Aggregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regierungsbezirks- und Landes-ebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen.

    16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2014

    Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur

    Hälfte (gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m

    2 Wohnfläche rechnen ebenfalls

    dazu. Als Gebäude ist jedes freistehende oder durch eine Brandmauer von einem anderen Gebäude ge-trennte Bauwerk anzusehen. Bei Doppel- und Reihen-häusern wird jedes Bauwerk, das von dem anderen durch eine vom Keller bis zum Dach reichende Trenn-wand geschieden ist, als selbstständiges Gebäude gezählt.

    Wohnungen sind zu Wohnzwecken bestimmte, einzel-

    ne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und einen eigenen Eingang aufweisen.

    Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer

    wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie andere sepa-rate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräu-me) von mindestens 6 m

    2 Wohnfläche sowie abge-

    schlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz-lich nicht mitgezählt.

    Der Wohngebäude- und Wohnungsbestand wird immer zum Jahresende (31.12.) durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Gebäude- und Woh-nungszählung (GWZ) mittels der jährlichen Ergebnisse der Baufertigstellungs- und der Bauabgangsstatistik ermittelt. Dementsprechend basieren die hier nachge-wiesenen Bestandsergebnisse auf den endgültigen Ergebnissen der GWZ 2011. Wohnheime und darin befindliche Wohnungen sind seit 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen.

    17. und 18.Baugenehmigungen und Baufertigstellungen seit 2010

    Unter Baugenehmigungen werden genehmigungs-

    oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistel-lungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen verstan-den, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.

    Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen

    von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder ei-nem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen-den Baumaßnahmen verstanden, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.

    Wohngebäude (vgl. Nr. 16). Bei den Baufertigstellun-

    gen und den Baugenehmigungen zu den Wohngebäu-den sind die Wohnheime ausnahmslos einbezogen.

    Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend

    (mi