Landkreis Garmisch-Partenkirchen 09 180€¦ · Statistik kommunal 2018 Landkreis...
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Statistik kommunal 2018
Landkreis
Garmisch-Partenkirchen
09 180Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten
www.statistik.bayern.de
Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400
Herausgegeben im März 2019 Bestellnummer Z50021 201800
http://www.statistik.bayern.de/
-
Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen
0
–
/
·
...
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( )
p
r
s
D
‡
Kostenlos
Redaktionsschluss
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mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten
in der Tabelle nachgewiesenen Einheit
Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf-
bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum-
mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu
den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie-
derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der
Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.
Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.
nichts vorhanden oder keine Veränderung
keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug
Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht
rechenbar
Angabe fällt später an
Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht
angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent
Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert
erhebliche Fehler aufweisen kann
vorläufiges Ergebnis
berichtigtes Ergebnis
geschätztes Ergebnis
Durchschnitt
entspricht
Statistik kommunal 2018 Vertrieb
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Impressum
Telefax 089 2119-3457
Erscheinungsweise Auskunftsdienst
jährlich E-Mail [email protected]
Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten
für die jeweilige Regionaleinheit,
dargestellt in Tabellen und Graphiken
E-Mail [email protected]
Telefon 089 2119-3205
Telefon 089 2119-3218
Preise
Heft 8,00 €
DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle
Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 €
Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,00 €
Telefax 089 2119-13580
31. Januar 2019
Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2019
Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,
mit Quellenangabe gestattet.Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
-
09 180 Garmisch-Partenkirchen
Statistik kommunal 2018
Landkreis
Garmisch-Partenkirchen
Minuten Sekunden
Breitengrad................... N - - -
Längengrad................... O - - -
Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden:
Die Koordinaten (Stand: 2018) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar.
Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern
Regionalschlüssel............................................ 09 180
Landkreis......................................................... Garmisch-Partenkirchen
Regierungsbezirk............................................. Oberbayern
Verwaltungsgemeinschaft...............................
Region............................................................. Oberland
Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... -
Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. -
Grad
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 3Bayerisches Landesamt für
Statistik
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09 180 Garmisch-Partenkirchen
STATISTIK kommunal
führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr
2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten
statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im
Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit
ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je
nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen.
Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand
Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen
Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den
Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch
Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem
2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der
Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da
lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde
betroffen waren.
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 4Bayerisches Landesamt für
Statistik
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Seite
09 180 Garmisch-Partenkirchen
Inhaltsverzeichnis
Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8
Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8
Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10
Steuern ................................................................................................................................... 11
Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8
Bauland ................................................................................................................................... 10
Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12
Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13
Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14
Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15
Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15
Tourismus ............................................................................................................................... 16
Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16
Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16
Schulen ................................................................................................................................... 17
Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17
Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18
Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18
Erläuterungen ......................................................................................................................... 19
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 5Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen.
15
18
25
30
40
50
15
18
25
30
40
50
65
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
9. Mai 2011 60,8 12 015 14,3 6 297 7,5 41 838 17 003
25. Mai 1987
16,9
11,9 87 877
18,0
13 327
27,6
57 352
- 11,0
14 798
- 18,86,7
5,7
x
72,8
x
78 782
84 046 51 058
18,8
x
4 490
40,2
Anzahl %
0,6
1,7
0,6
0,3
1 454
492
278
2016
2017
733
488
86 478
86 305
86 336
84 234
84 710
85 443
85 931
487,9
Jahr
Bevölkerung am 31. Dezember
insgesamtVeränderung zum Vorjahr
1)
Anzahl %
2008
2009
15
16
- 0,5
- 0,2
- 394
- 173
13,6
09 180 Garmisch-Partenkirchen
insgesamt
Veränderung
31.12.2017
gegenüber … in %
Bevölkerung
Einwohner
je km²
78 782
14 994
15 989
20 518
Volkszählung
bzw.
Zensus
01.12.1840
01.12.1871
01.12.1900
16.06.1925
17.05.1939
06.06.1961
27.05.1970
13.09.1950
50 689
31 953
71 503
70 522
75 424
22 029
2 778
9 973
5 900
9 621
5,0
5 756
7 658
11 252
5,5
7,6
3,5
12,7
7,5
12,2
14,3
17,5 13 752
1 346
4 904
2 912
3,2
11,6
11,5
2 736
6 210
4 323
3,3
7,4
5,1
2 479
6 811
5 067
100,0
2 208
3 103
1 163
3 144
2 387
4 936
5 705
10 267
12 487
45 400
4,9
6,8
2,6
6,9
5,3
10,9
12,6
22,6
27,5
18,1
78 782 100,0
9 870
8 940
19,2
4 885
84 046 88 155
7 114
8 625
15 161
42 362
14 101
16 321
20 57223,3
100,0
16,3
19,7
26,9
9 740
11 109
19 938
100,0100,0 100,0
11 763
43 724
16,8
19,4
24,5
3,0
6,7
5,1
10,5
1 294
2 941
2 218
4 59110,6
2,8
7,7
5,7
11,0
12,6
22,6
25,0
4 546
6 436
4,1
7,7
1 798
3 380
4 345
6 000
73,9
23,3
25,0
2012
2013
2014
2015
insgesamt
78
4,5
50
71
70
75
Veränderung 2011 zu 1987 in %
25.05.1987
Anzahl
451,3
329,6
175,9
2010
2011
20
32
Bevölkerungsentwicklung
%
09.05.2011
Volkszählung bzw. Zensus
84 046 4,9 83 88 155
0,0
- 2,4
0,6
0,9
87 385
31
- 2 102
476
insgesamtweiblich weiblich
8,4
2 125
2 906 6,9
2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011
3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht
5,2
7,3
3 822
7 021
35 470
6
Bevölkerung
und zwarPrivat-
haushalte
darunter
Einpersonen-
haushalte
römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer
Anzahl %
1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840
6,9
insgesamt
% Anzahl %Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl
Alter von…Jahren
Bevölkerung
25. Mai 1987
unter 6
65 oder mehr
9. Mai 2011 31. Dezember 2017
insgesamt weiblich
0
10 000
20 000
30 000
40 000
50 000
60 000
70 000
80 000
90 000
100 000
1840
1871
1900
1925
1939
1950
1961
1970
1987
2011
2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 6Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Altersstruktur der Bevölkerung
4. Bevölkerungsbewegung seit 1960
12,0 85,8 79,4 1 056 7 560 6 996 311
Wanderungen Natürliche Bevölkerungsbewegung
2017 803 9,1
2016 809
88,5
92,7
79,7
72,2
94,09,2 570
1 064
1 054
459
1 438
8 259
8 100
9 07412,0 103,3
2010
2014
2015
12,1
12,7
6 014
6 847
6 309
8 446
6 340
7 605
79,8
74,1
1990
2000
658
683
711
1 020
982 11,4
12,2
7,9
8,1
7,6
891
1 114
553
1 849
360
21
141,2
135,5
6 397
12,3
11,8
148,6
149,9
108,6
125,3
98,6
101,3
73,2
69,7
10 76115,1
1980
10 348
8 084
911
848
1 057
1 061
11 445
8 898
10 441
6 913
11,7
8,9
10,9
9,8
895
727 988
11,5 8781970
09 180 Garmisch-Partenkirchen
Jahr
Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen
10,21960 740 10 223 1 093
Bevölkerungs-
zunahme bzw.
-abnahme (-)
Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene
insgesamtje 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohner
0
5 000
10 000
15 000
20 000
25 000
unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr
Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2017
0
200
400
600
800
1 000
1 200
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2017
Lebendgeborene Gestorbene
0
2 000
4 000
6 000
8 000
10 000
12 000
14 000
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2017
Zugezogene Fortgezogene
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 7Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Durchschnittsalter der Bevölkerung
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen
2014
2015
2016
2017
101
90
99
91
375
386
421
399
338
365
421
447
145
153
153
159
1 625
1 597
1 652
1 528
365
308
347
335
12 363männlich
Handel, Verkehr, Gastgewerbe
153 431
Jahr
2011
2012
2013
Arbeitslose
(Jahresdurchschnitt)
und zwar
Langzeitarbeitslose 55- bis unter 65-Jährige15- bis unter 25-JährigeAusländerSchwerbehinderte
12 791
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 141
Beschäftigte am Wohnort
14 012 14 307 14 887 15 179
25 138 25 544 26 011
Unternehmensdienstleister
12 013
225 191darunter 1)
weiblich
Jahr
15 509
130 129
Durchschnittsalter Jugend-
quotient
Alten-
quotientinsgesamt
Gegenstand der Nachweisung Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni
2)
2012 2013 2014 2015 2016 2017
28 300
11 454 11 532 11 704
26 900 27 542
09 180 Garmisch-Partenkirchen
6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012
5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2008
47,7 30,6
43,2
2017 46,2 44,5 47,7 30,1 43,4
2016 46,0 44,3 47,6
männlich weiblich
40,8
30,3
44,2 47,6
2008 44,7 43,1 46,2 32,7
30,5 43,3
2014 46,1 44,3
2010 45,3
2009 45,0 43,4 46,4 32,4
31,2
41,543,8 46,7
41,7
47,4
43,8
2015 46,0
2 953
4 674
8 315 8 482 8 553 8 784 9 088 9 199
4 380 4 284 4 409 4 454 4 520
2 849 2 843 2 872 2 906
187
Produzierendes Gewerbe
2 637
Beschäftigte am Arbeitsort
davon
13 684
1 612
1 728
338
335 145 399
7. Arbeitslosenzahlen seit 2011
391
114 241
128 248 151
381 128 308
30 650 31 301 32 145
10 565 10 836 9 676 9 800 10 064
1 647
2) Bei den Ergebnissen 2012 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2017 vorläufige Ergebnisse.
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
11 287
28 756 29 200 29 887
Öffentliche und private Dienstleister
31,6
45,6 43,9 47,2 31,7 42,82011
43,1
2013 45,9 44,2 47,5 30,8 43,3
2012 45,8 44,1
40,0
41,0
42,0
43,0
44,0
45,0
46,0
47,0
48,0
49,0
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
insgesamt männlich weiblich
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Langzeitarbeitslose SchwerbehinderteAusländer 15- bis unter 25-Jährige55- bis unter 65-Jährige
1 400
1 450
1 500
1 550
1 600
1 650
1 700
1 750
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 8Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen
Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in %
1) FREIE WÄHLER Bayern.
x 4,5 22,5
65 622 28 061 42,8 92 27 969 45,0 12,8 9,2 11,0 5,1 16,9
208 27 447 57,4 6,5 9,107.06.2009
25.05.2014
65 121 27 655
7,4
64 732 26 100 40,3 261 25 839 67,9 8,1 8,8 x x 15,3
127 29 415 77,7 10,7 4,2
42,5
18.06.1989
12.06.1994
13.06.1999
13.06.2004
x x 63 027 38 882 61,7
63 913 36 526 57,1
63 621 29 542 46,4 x x
308 36 218 57,4 10,9 6,7 x x 25,1
320 38 562 57,1 12,6 5,7
10. Europawahlen seit 1989
24.09.2017 65 566 52 257 79,7 276 51 981 45,7
24,6
9,3 8,812,6 11,3 12,4
53 268
12,551,6 10,2 8,7x 17,1 65 324 47 088 72,1 419 46 669
4,9x 6,7
2,9
65 163 51 397 78,9 495 50 902 60,2 15,7 6,6x 11,6 6,0
71,4 15,5 5,6x 4,6 64 638 53 535 82,8 267
77,1 316 48 884
50 447 79,4 316 50 131 60,2 20,5
66,0
89 884
77 518
76 843
85 968
9. Bundestagswahlen seit 1994
X
X
X
X
88 563
76 254
74 970
84 363
13.09.1998
21.09.2003
28.09.2008
22.09.2013 65 083 42 986
6,0
5,6
10,755,0
8,0
5,9
4,9
1,7
10,4
12,0
14,7
14,6
9,8
10,7
12,5
44 119
8. Landtagswahlen seit 1990
CSU
63 288 44 942
64 385 38 759
64 741 38 422
71,3
64,4
64,2
73,6
47,6
71,0
60,2
59,3
X
GRÜNE FW 1) AfD
WahltagStimm-
berechtigteWähler
48 513 74,4 97 024 95 758 40,9 16,5 17,2
09 180 Garmisch-Partenkirchen
63 60814.10.1990
25.09.1994
67,7
69,5
83 678
86 629
5,0
5,9
X
XX
85 662
88 231
43 036
63 512
8,9
16.10.1994
27.09.1998
22.09.2002
18.09.2005
27.09.2009
7,3
63 575
WahltagWahl-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf
ZweitstimmenCSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige
14.10.2018 65 194
Wahl-
beteili-
gung
in %
Abgegebene
GesamtstimmenVon den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf
insgesamtdarunter
gültige %
SonstigeFDPSPD
%
SPD GRÜNE AfD FW¹) Sonstige
%
WahltagWahl-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf
StimmenCSU
7,7
63,8 15,4 5,3x 8,2 63 791 49 200
12,3 5,5 6,1 7,1 12,522.09.2013 65 339 46 430 71,1 405 46 025 56,5
4,7
4,3
2,4
–
2,5
9,2
3,4
3,7
7,4
12,5
10,3
6,7
14,1
12,5
8,1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018
CSU Grüne FW¹) AfD SPD FDP
0
10
20
30
40
50
60
70
80
1994 1998 2002 2005 2009 2013 20170
10
20
30
40
50
60
70
80
90
1989 1994 1999 2004 2009 2014
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 9Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Speer, Anton, Freie Wähler der Landkreisgemeinden, gewählt am: 30.03.2014
.....................................................
6 160
Wahlvorschlag
CSU
SPD
FREIE WÄHLER 1)
GRÜNE
gemeinsame Wahlvorschläge
Wählergruppen
Sonstige
12. Gemeindefinanzen seit 2013
Gewerbesteuer (netto)
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
darunter
darunter Personalausgaben
laufender Sachaufwand
Sachinvestitionen
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Bruttoausgaben
Gemeindesteuereinnahmen 79 119
6 470
1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06.
0,681
.
49 189
7 488
101 611
76 740
16 251
59 935
17 669
57 528
0,653
6 086
44 381
0,717
7 390
38 244
17 832
64 870
40 095
0,776
93 703
71 427
3 243
251 654
51 346
39 833
39 556
43 368
317 220
52 608
43 779
43 494
242 103
51 304
41 497
33 998
38 774
218 830
49 284
40 424
32 437
395
16 077
23 165
39 134
2 607
5 677
82 442
62 160
6 690
76 490
58 373
65 948
209 833
49 248
39 795
28 849
0,756
6 879
15 517
09 180 Garmisch-Partenkirchen
gültig
Anzahl
Anzahl
%
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Stimmberechtigte
Wähler
Wahlbeteiligung
Abgegebene Stimmzettel
dav. ungültig
40 570
69 544
41 551
59,7
41 551
981
11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014
Gewichtete Stimmen Sitze
Anzahl
101
41 738
101
116
112
96
85
194
359
49 950 360
Verkaufspreis
baureifes
Land
Bauland
insgesamt
Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche
120
128
117
45 465
Anzahl 1000 m² Tsd. Euro
13. Bauland seit 2013
2014
2015
2013
2016
Bauland
insgesamt
53 843
46 646
149
116
Durchschnittlicher Kaufwert von
Bauland
Bauland
insgesamt
baureifes
Land
Jahr
446
42 044
39 351
163
baureifes
Land
44 113
Bauland
insgesamt
baureifes
Land
200 217
394
287 321
100
138
227
€/m²
2 544 6
20 213 50
5
37
1 353 3
11 924 29
3 699 9
837 2
23
196
–
18 8
3 1
84 120 92 174 95 796 104 112
2016 2017
1 000 €Gegenstand der Nachweisung
2014 2015
% insgesamt dar. Frauen
5 –
Planmäßig geleisteter Schuldendienst
Finanzkraft
Verschuldung je Einwohner 1)
Gegenstand
der
Nachweisung
Einheit Wert
Landrat.........................................
2013
393
15 952
21 263
36 355
2 537
1) Betrifft die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Bayern.
– – –
75 7
Gemeindeschlüsselzuweisungen
Steuerkraftmesszahl
Verschuldung
5 929
404
16 640
30 622
48 962
4 190
403
16 499
27 789
44 746
3 308
Steuereinnahmekraft
Gewerbesteuerumlage
90 009
64 071
17 180
62 054
396
16 150
26 195
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 10Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
1) Ab 2004 ist die Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren auf Grund der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingeschränkt.
2) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte.
Lieferungen und Leistungen
je Steuerpflichtigen in 1000 Euro
1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens.
Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro
Einkommensteuerpflichtigen in Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und
Steuerbelastung 2)
in Prozent
2016
2007
2008
2009
2010
2011
Jahr
2 257 399
2 350 900
2 385 208
2 526 591
2 632 095
2 363 595
2 488 101
2 456 127
2 639 047
2 153 755
5 475
5 509
5 552
5 565
oder mehr
5 565
5 376
5 438
Anzahl 1 000 €
8 936 917 808 213 172
2014
2015
5 343
5 376
5 434
2012
2013
15. Umsatzsteuerstatistik 1)
seit 2007
Umsatz-
steuerpflichtigeLieferungen und Leistungen
50 000
277 283 36 640
4 242 95 475 7 877
4 047 111 203 11 136
6 683
50 610 1 514
4 264 74 604 4 385
3 612 117 177 13 500
42 976
4 056
226 577
236 018
249 933
265 409
Jahr
––
Einkommensgrößenklassen
in €
289 385
unter
bis unter
Einkommensgrößenklassen 2014
5 433 8 344 571
3 586 27 263 591
Lohn- und
Einkommen-
steuerpflichtige
5 000
10 000
09 180 Garmisch-Partenkirchen
187 713 40 610
1 679 768
1 582 363
1 511 681
1 458 506
1 373 476
1 181 650
44 859
44 381
43 872
43 533
2004 1)
2007
2010
2013
2014
2012
14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2004
Gesamtbetrag der
Einkünfte
Lohn- und
Einkommensteuer
Anzahl 1 000 €
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
50 000
5 000
10 000
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
0
5 000
10 000
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
40 000
2004 2007 2010 2012 2013 2014
15
16
17
18
2004 2007 2010 2012 2013 2014
0
100
200
300
400
500
600
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 11Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Wohngebäude 1)
1 Wohnung
2 Wohnungen
3 oder mehr Wohnungen
Wohnungen 2)
in Wohngebäuden
darunter in Wohngebäuden mit
2 Wohnungen
3 oder mehr Wohnungen
Wohnungen 2)
in Wohn- und Nichtwohngebäuden
1 Raum
2 Räumen
3 Räumen
4 Räumen
5 Räumen
6 Räumen
7 oder mehr Räumen
Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m²
Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung
88,6
190 827
4,1
2 514
5 970
11 498
x
88,7
4,1
x
x 191 465
14,2
8,8
10,1
46 910
5,4 5,3
100,0 100,0
100,0
55,7
19 606
10 507
4 154
4 904
43 736
8 308
24 365
46 759
19,0
19 682
10 556
4 170
4 915
43 877
8 340
24 425
x x
4,1
19 761
10 597
4 190
4 933
44 046
8 380
24 513
47 100
2 514
6 002
11 545
11 455
6 671
4 167
4 746
4 181 579
88,8
192 284
4,1
24,5
x x
x x x
19 857
10 647
4 218
4 951
44 232
8 436
24 593
47 288
2 517
6 030
11 574
11 494
6 705
4 198
4 770
4 204 057
88,9
193 122
25,0 24,9
x
x x x
10,1 10,1 10,1
14,2
8,8 8,8 8,9
5,3
12,7 12,7 12,8
14,2 14,2
24,3 24,3 24,3
24,5 24,5
100,0 100,0 100,0
Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m²
5,4
12,7
24,5
24,3
davon
11 422
6 648
4 140
4 718
4 159 617
2 505
5 953
11 475
11 383
6 619
x
4 117
4 707
4 141 030 x
21,2
Anzahl Anzahl %
19,0
55,7
100,0
19,0 19,1
55,7
100,0
55,6
100,0
53,6 53,6 53,6
21,2 21,2 21,2
25,0
8,1
2017 99 56 56,6 27
17,0 802016 74 43 58,1 17
Anzahl
149
182
275
23
10
18
12
18
21
14,1 67 33,7
142 52,2
%
51,4 20
30
71
48
73
135
9127,3 16 16,2 198 33
40,423,0 14 18,9 188 32
46,0
7642,6
16,7 74 37,4
41,618,4 11 14,5 161 272015 76 51 67,1 14 16,8 67 41,6 67
43,916,5 16 13,2 262 482014 121 85 70,2 20 18,3 99 37,8 115
41,114,5 14 16,9 180 192013 83 57 68,7 12 10,6 87 48,3 74
104 52,322,9 9 8,3 199 28
2011 90 52 57,8 19
2012 109 75 68,8 25
39,021,1 19 21,1 272 24 8,8 106
30,0 102 63,815,5 14 13,6 160 10
%% Anzahl Anzahl
2010 103 73 70,9 16
% Anzahl
6,3 48
Jahr
Errichtung
neuer
Wohn-
gebäude 1)
davon mit … Wohnung(en)Wohnungen in
Wohn- und
Nichtwohn-
gebäuden 2) 4)
davon mit … Räumen
1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4
Anzahl % Anzahl %
7,8
19,8
15,0
20,3
55,0
43,4
25,1
36,4
44,8
37,3
39,8
32,2
40,1
49,1
17
38
29
52
19
Anzahl
82
69
127
79
86
72
102
5 oder mehr
40,5
55,8
35,4
47,7
39,8
100
121
68
92
102
22,3
9,7
21,4
12,5
16,4
247
217
192
193
256 16
20,4
17,5
20,2
16,7
14,5
18
18
21
17
16
10
14
65,0
55,1
48,9
22,5
26,9
23,9
12,8
16,5
25,8 24
2015
2016
2017
12,5
17,9
27,3
80
78
88 43
79
110
57,3
72,8
58,3
70,8
69,1 762014
43
52
2010
2011
2012
2013
59
75
49
68
103
103
84
96
53,6
09 180 Garmisch-Partenkirchen
100,0
% % %
17. Baugenehmigungen3)
seit 2010
18. Baufertigstellungen3)
seit 2010
Jahr
Errichtung
neuer
Wohn-
gebäude 1)
davon mit … Wohnung(en)
Wohnungen in
Wohn- und
Nichtwohn-
gebäuden 2) 4)
davon mit … Räumen
1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr
Anzahl %
darunter mit
Anzahl
21
1) Einschl. Wohnheime. -
2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen.
3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. -
4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.
16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2014
% Anzahl Anzahl %Anzahl Anzahl % Anzahl% %
Gegenstand der Nachweisung
Bestand am 31. Dezember
2014 2015 2016 2017
Anzahl Anzahl
100,0
100,0
25,0
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 12Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Siedlung
dar.: Wohnbaufläche
Industrie- und Gewerbefläche
Verkehr
Vegetation
dar.: Landwirtschaft
Wald
Gewässer
Bodenfläche insgesamt
dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche
Anteile ausgewählter Flächen in Prozent
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)
darunter Dauergrünland
darunter Wiesen und Weiden 2)
Ackerland
darunter Getreide
darunter Weizen insgesamt
Roggen
Wintergerste
Sommergerste
Hülsenfrüchte
Hackfrüchte
darunter Kartoffeln
Gartengewächse
Handelsgewächse
darunter Winterraps
Pflanzen zur Grünernte
Anteile ausgewählter Flächen in Prozent
2 448 2,4 2 448 2,4
51 120 50,5 51 124 50,5
101 221 100,0 101 221
5 345 5,3 5 351 5,3
100,0
1,9 1 972 1,9
381 0,4 380 0,4
19 543 19,3 19 548 19,3
93 354 92,2 93 347 92,2
1 970
09 180 Garmisch-Partenkirchen
1 641 1,6 1 649 1,6
3 449 3,4 3 454 3,4
20161)
2017
ha % ha
Fläche am 31. DezemberBodenfläche nach Nutzungsart
(ALKIS)%
19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2016 und 2017
15 027 .
1) Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Jahren stark eingeschränkt. Siehe Erläuterungen S. 24.
12 671 12 408
15 639 15 294 15 135 15 139
15 499 15 167
11 834 11 377
20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016
Fläche in ha
2003 1)
2007 1)
2010 1)3)
Nutzungsart2016
1)3)
55
123 112 99
7 30
. .
53 36 29
13 4
186
.
1 . 1
. . . 14
–
– –
.
. – . .
.
54 49
. . . –
– .
.
– – –
. 1 . 1
4 . 1
2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung.
3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten.
darunter Silomais einschließlich Grünmais
66 121
34 30 55 58
1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.
0
20
40
60
80
100
Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer
2016 2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 13Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Rinder
darunter Milchkühe
Schweine
darunter Zuchtsauen
andere Schweine
Schafe
Pferde 3)
Hühner
darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter)
Masthühner-/hähne
5
10
20
50
5
10
20
50 oder mehr
09 180 Garmisch-Partenkirchen
656 17 912 27 585 16 141 28 490 16 917 35
21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016
TiereTiere je
Tierhalter
Viehhalter und Viehbestand 1)
1999 2007 2016 2)
Halter
7 052 22
. . 3 6 2 2
Tierart
479 7 318 15 412
2 27
1 . .
TiereTiere je
TierhalterHalter Tiere
Tiere je
TierhalterHalter
5 611 24 156
6 476 16
X
326
36 185 5 38 83
25 54 2X X X X X
117 4
4 705 30
161 1 259 8
131 2 931 22 139 2 284 16 150 4 202 28
204 1 349 7 219 1 449 7
239 6 041 25 230
. .
130 2 879 22 138 2 203 16
Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt
22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1)
150 4 189 28
7 33 5 4 54 14
Viehhalter 1)
nach Tierarten
4
Viehbestand 1)
davon mit einer LF von … ha
2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.
3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere).
Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1)
903 898 864 659 630
162 155
229 214
1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai.
202
1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha).
210 209 206 28 15
199 190 180
unter
bis unter
bis unter
bis unter
33
216 206
47 45 46 55
232 238 217 217 203
0
2 000
4 000
6 000
8 000
10 000
12 000
14 000
16 000
18 000
20 000
Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner
1999 2007 2016
0
100
200
300
400
500
600
700
Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner1999 2007 2016
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 14Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
darunter
Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
251
141
898
150
Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2)
Tätige Personen Ende Juni
Betriebe Ende Juni
2) Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016.
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
860
78 870
144
834
78 458
153
868
79 913 70 208 78 138
442
286
156
392
.
Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gewerbeanzeigen 2)
Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen
19
53 437
18
19 1 535 .
1 418
1 274 50 666
18 1 332
20
85
926
1 033 879
935 899
1 019 943
1 087
Bauhauptgewerbe 1)
(Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)
207
161
487 599
6
593
73
473
368
Verletzte
Straßenverkehrsunfälle 1)
Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
innerhalb von Ortschaften
21
485
1) Ohne übrige Sachschadensunfälle.
463
356
210
146
479
3
476
96
11
489
385
242
18
500
415
238
177
528
70
525
09 180 Garmisch-Partenkirchen
18 1 215 48 217
18 1 314 51 165 989 930
1 126 987
sowie Gewerbeanzeigen seit 2011
Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1)
Betriebe 3)
Beschäftigte 3) Bruttoentgelte
in 1 000 €
23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
5
520
72
Getötete
25. Straßenverkehrsunfälle seit 2012
143
934 861
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
1 649
7
Verunglückte
19 .
Gegenstand der Nachweisung2013 2014 2015 2016 2017
157
846
156
478
14
536
2davon
521
außerhalb von Ortschaften
2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. -
3) Monatsdurchschnitt; ab 2007 Stand 30.09.
24. Bauhauptgewerbe seit 2013
2017
Sonst. Sachschadensunfälle unter Einfluss berauschender Mittel
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne
2017Gegenstand der Nachweisung
Straßenverkehrsunfälle
2012 2013 2014 2015 2016
15
530
5
525
86
0
50
100
150
200
250
300
350
2012 2013 2014 2015 2016 2017
innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften
420
440
460
480
500
520
540
560
2012 2013 2014 2015 2016 2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 15Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
darunter Pkw insgesamt
Krafträder insgesamt
4) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen.
2016 387 1 816 667
3 195 2 776
23 535
15 477
21 503 354 1 776
292 1 794 677 13 463
49 3 399 2 893
2015
1 117 129
850 118
267 011
2,3
1 153 031
154 823
1 106 288
1 059 591
821 509
3,6
200 767
2 969 395
2 436 604
532 791
3,3
497 186
3,4
463 511
3 334 812
2 722 800
612 012
3,0
816 476
652 849
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen
1) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. -
2) Einschließlich Privatquartiere.
3) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.
3,2
7,2
1 178 600
7,3
143 131
3,5
Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland
in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)4)
Durchschnittliche Auslastung
der angebotenen Betten in Prozent
164 307 159 495
2,8
3,8
161 912
2,42,7
2 934 022
2 436 836
3,2
238 082
3 223 781
2 650 082
573 699
3,0
Gästeübernachtungen
hiervon von Gästen aus dem Inland
von Gästen aus dem Ausland
von Gästen aus dem Ausland
davon von Gästen aus dem Inland
Gästeübernachtungen
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen
557 519
18 868
543
18 950
3,6
568
19 036
888 552
687 785
3 068 830
2 522 530
546 300
3,2
3,4
973 948
738 740
235 208 163 627
2 912 726
2 449 215
857 442
669 882
187 560
davon von Gästen aus dem Inland
19 243
65 106 66 163
2017
6 761 6 905 7 080
519
18 858
Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Gästebetten 1)
48 361 49 306
6 531
47 292
6 343
47 851
Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 552
19 267
Gästeankünfte
Angebotene Gästebetten im Juni
50 803
09 180 Garmisch-Partenkirchen
Tourismus
2012 2013 2014 2015 2016 2017Gegenstand der Nachweisung
27. Tourismus seit 2012
Kraftfahrzeugbestand insgesamt 61 673 62 630
Fahrzeugart2014
63 925
26. Kraftfahrzeugbestand seit 2013
2013
Kraftfahrzeugbestand
60 796
20182015 2016
7 219
1 066 288
7,4
148 087
1 083 243
7,3 7,1
2,3
1 139 963
6,9
2,7
Gästeankünfte
2014 51 3 218 2 795
Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 2)3)4)
672
652
28. Kindertageseinrichtungen seit 2013
JahrAnzahl der
Einrichtungen
Genehmigte
Plätze
Betreute Kinder
insgesamt
50 053
von Gästen aus dem Ausland
552
2018 49 3 494 2 992 367 1 904 710 11 551
2017 49 3 483 2 964 376 1 870 704 14
2013 51
334 1 774
Betreute Kinder nach AltersgruppenTätige Personen
insgesamtunter
3 Jahren
3 bis unter 6
Jahren
6 bis unter 11
Jahren
11 bis unter 14
Jahren
49 3 330 2 803
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 20170
500 000
1 000 000
1 500 000
2 000 000
2 500 000
3 000 000
3 500 000
4 000 000
2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017
Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 16Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Allgemeinbildende Schulen insgesamt
24
11
–
2
5
782
26
1 648
1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens.
–
–
378 8
137
–
71
75
89
19
–
59
90
–
5
–
3
–
92
2
56
–
24
–
19
–
26
13
–
14
–
–
2 1
58
–
15
9
–
5
3
–
2
13
–
–
–
1
–
–
1
485
25
59
–
–
–
–
–
–
35
100
–
–
2 102
290
761
–
117
1 099
–
–
–
1
–
8 443
–
–
4 369 209 6
9
572
–
1 125
–
214
privat männlich
–
35
188
44
59
–
10
68
3 890
530
1 459
–
213
2 351
263
65
103
59
12
39
–
6
93
27
4
3
–
1
4
–
–
3
1
–
–
2
–
27
1
2
336
–
–
1
2
–
39
––
–
–
–
–
–
–
––
–
704
2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.
Klassen Schüler
und zwar
öffentlich
–
2
2
1 1
6
–
–
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Berufsschulen 2
–
4 –
15
–
24
–
4
–
Berufsfachschulen 1)
Berufsfachschulen des Gesundheitswesen
Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen)
Landwirtschaftsschulen
369
–
645
–
Voll-
und teilzeit-
beschäftigte
Lehrkräfte
– –
–
33
–
–
–
1) Ausländische und internationale Schulen.
2012
2010
2016
2014
09 180 Garmisch-Partenkirchen
Schulen
Voll-
und teilzeit-
beschäftigte
Lehrkräfte
darunter
männlichKlassen Schüler
und zwardavon
öffentlich privat männlichAus-
länder
29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2017/18
Schulart
–
darunter
männlich
3
–
31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2006
Stichtag
jeweils 15. DezemberEinrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen
Personal i.Einrichtungen für ältere
Menschen
2008
2006 15 1 214 1 056 682
15 974
Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen
Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Realschulen
Gymnasien
Wirtschaftsschulen
Freie Waldorfschulen
Gesamtschulen
Sonstige allgemeinbildende Schulen 1)
Schulartunabhängige Orientierungsstufe
Fachoberschulen
Fachakademien
Berufsoberschulen
Berufliche Schulen insgesamt
Förderzentren
30. Berufliche Schulen 2017/18
Schulen des zweiten Bildungswegs 2)
–
17
197
– –
–
–
–
–
–
–
–
Aus-
länder
Schulart Schulen
davon
15
15
15
15
1 136
1 180
1 165
1 125
1 131
998
963
955
865
597
639
587
634
714
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 17Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
2) 2017: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt.
32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch
33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Kanalisation
Kläranlagen
Wasserversorgung
82,5 98,2
99,3
83,2
99,2
97,0
99,5
97,5
99,5
97,7
99,6
98,2
84 161
85 907
84 233
84 233
84 520
83 011
83 011
797 395 948
2017 331 334 151 804 403 882
371 167
86 54697,0 97,5 97,7
70 232
69 634
86 111
84 161
280
83 895
1) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung
87 793
2010 2013 2016
Anzahl % Anzahl %Anzahl
385 581
170
913
957
968
86 546
601
406
585
601
besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen.
am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016
% Anzahl % Anzahl %
Versorgungsart
Angeschlossene Einwohner
1991 2007
2014
2015 388
328
SGB XII (Sozialhilfe) seit 2010 nach Wohnort
325
352
360
337
556
334
339
350
393
397
815
904
406
427
409
414
141
179
418
633
733
778 169
945
09 180 Garmisch-Partenkirchen
2016
287
376
391
384
2012
2013
368
280
279
289
376
396
828
283 490 2792010
613
303 558
135
412
Stichtag
jeweils
31.
Dezember /
Ende des 4.
Quartals
3. Kapitel
Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
5. bis 9. Kapitel
Sonstige Hilfen 1)
Bedarfs-
gemeinschaften
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Von den Empfänger/-innen erhielten
Hilfen nach dem
6. Kapitel 7. Kapitel 2)
Eingliederungs-
hilfe für
behinderte
Menschen
Hilfe
zur
Pflege
2772011 614
385 581
133
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 18Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 19 Statistik
1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840
Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese-nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili-gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied-liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me-thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.
Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh-
nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan-dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge-zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu-ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke-rungsbegriff neuerer Erhebungen.
Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum
Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke-rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per-sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe-senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten.
Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur
Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso-nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh-nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur-den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge-ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über-wiegend aufhielten.
Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur-
de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach-gewiesen.
Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung
des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge-schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be-völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets-grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge-wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten Einwohnerzahlen.
2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011
Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund-lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel-chen Gemeinden entweder mehr katholische oder
mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals beim Zensus 2011 ermittelt.
Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die
Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen.
Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han-delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen sind nicht enthalten.
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des
Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut-sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter-liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be-stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit nicht ausgewiesen.
Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle
Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit-glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe-rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten.
Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam
wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le-bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen-haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen
eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hatte.
Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per-sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so-dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren.
3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht
Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so-wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 2017 wird die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen.
4. Bevölkerungsbewegung seit 1960
Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der
Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla-gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun-genatmung eingesetzt hat.
In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen,
die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.
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Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 20 Statistik
Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh-
nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde-pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge-meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge-biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite-ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.
Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun-gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu-chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei-gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und „Fälle ohne Angabe“.
Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor-benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke-rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.
5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten-quotient der Bevölkerung seit 2008
Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend-quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters-struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke-rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme-
tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke-rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup-pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah-ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren und die Älteren mit 65 und mehr Jahren.
Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der
jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient
vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be-deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere
auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters-gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der mittleren Altersgruppe vorhanden sind.
6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012
Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf-tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern.
Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei
der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi-sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per-sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel-
dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be-schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi-alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche-rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min-destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche-rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe-zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe.
Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei
werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie-bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar-beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung.
Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf-tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb-nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede-rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini-gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika-tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin-gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen.
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Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 21 Statistik
7. Arbeitslosenzahlen seit 2011
Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits-lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be-schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö-chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen-bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen-tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste-hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters-grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
8. Landtagswahlen seit 1990
Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge-ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis-tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge-bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen dargestellt.
Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten keinen Sitz (Sperrklausel).
Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh-
nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und
c) nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Art. 1 und 2 LWG.
Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von
ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl-beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an
den Stimmberechtigten wieder.
9. Bundestagswahlen seit 1994
Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit-stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par-teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah-ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die
andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes-listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl.
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer-den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal-ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par-teien nationaler Minderheiten.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-
lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
c) nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch be-stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus-landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe-rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.
10. Europawahlen seit 1989
Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen-wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange-wandt.
Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung unberücksichtigt blieben. Bei der Europawahl 2014 kam in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwendung.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions-bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub-lik Deutschland, die am Wahltag
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-
lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union eine Wohnung inne-haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
c) nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun-deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe-rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut-sche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 6 und 6a EuWG.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.
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Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 22 Statistik
11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014
Die Wahl der ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinde-ratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen einer ver-besserten Verhältniswahl, sofern mindestens zwei gültige Wahlvorschläge (Listen) vorliegen. Verbessert ist das Verhältniswahlrecht durch die Möglichkeit, die Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren) sowie einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren). Wird in einer Gemeinde kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, findet Mehrheitswahl statt.
Die Sitzeverteilung auf die Wahlvorschläge bei der Verhältniswahl erfolgte bis zu den Wahlen 2008 nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Mit den all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014 wurde jedoch auf das Proporzverfahren nach Niemeyer umgestellt. Welche Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag
a) Unionsbürger sind (alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union),
b) das 18. Lebensjahr vollendet haben, c) sich seit mindestens zwei Monaten in der Ge-
meinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbezie-hungen aufhalten (der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist),
d) nicht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetz (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahl-berechtigten wieder.
Gewichtete Stimmen
Bei der Verhältniswahl verfügt jeder Wähler über so viele Stimmen, wie in seiner Gemeinde Mandatsträger zu wählen sind (Ausnahmen möglich bei Gemeinden bis 3000 Einwohnern). Bei Mehrheitswahl hat der Wäh-ler doppelt so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Dadurch variiert die Stimmenzahl je Wäh-ler in der Praxis zwischen 8 und 80. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusam-menfassung der Einzelergebnisse für größere regionale Einheiten wie z. B. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land wird ein gewichtetes Stimmenergebnis
errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahlvor-schläge aufgeteilt. Hierdurch wird ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt, wobei die Prozentanteile der einzel-nen Wahlvorschläge erhalten bleiben. Die gewichteten Stimmenergebnisse werden wie folgt berechnet:
Gültige Stimmzettel insgesamt x Stimmen je Wahlvorschlag
Gültige Stimmen insgesamt
Die Anzahl der Sitze im Gemeinde- bzw. Stadtrat be-
trägt in Gemeinden mit
bis zu 1 000 Einwohnern 8 mehr als 1 000 bis zu 2 000 Einwohnern 12 mehr als 2 000 bis zu 3 000 Einwohnern 14 mehr als 3 000 bis zu 5 000 Einwohnern 16 mehr als 5 000 bis zu 10 000 Einwohnern 20 mehr als 10 000 bis zu 20 000 Einwohnern 24 mehr als 20 000 bis zu 30 000 Einwohnern 30 mehr als 30 000 bis zu 50 000 Einwohnern 40 mehr als 50 000 bis zu 100 000 Einwohnern 44 mehr als 100 000 bis zu 200 000 Einwohnern 50 mehr als 200 000 bis zu 500 000 Einwohnern 60 in der Stadt Nürnberg 70 in der Landeshauptstadt München 80
12. Gemeindefinanzen seit 2013
Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und
Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt.
Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich
aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Be-rechnung sind die landesdurchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt.
Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe
der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebe-sätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steu-erkraftmesszahlen als Maß für die eigene Leis-tungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 BayFAG errechnet.
Die Verschuldung umfasst die Schulden beim nichtöf-
fentlichen und beim öffentlichen Bereich einschließlich Kassenkredite. Im planmäßigen, selbst geleisteten Schuldendienst ist nur der Teil der Zins- und Tilgungs-verpflichtungen berücksichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste.
Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraft-
messzahl gemäß Art. 4 BayFAG, vermehrt um die Schlüsselzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 BayFAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirks-umlage und Krankenhausumlage).
13. Bauland seit 2013
Im Rahmen der Statistik der Kaufwerte für Bauland
werden sämtliche Kauffälle unbebauter und nicht land-wirtschaftlich genutzter Grundstücke mit einer Fläche
von 100 Quadratmetern oder mehr erfasst. Auskunfts-pflichtig sind die Gutachterausschüsse. Es gehen somit in die Statistik die Flächen ein, die in einem Jahr veräu-ßert wurden. Die Preise für Bauland beziehen sich folglich auch nur auf die im Jahr veräußerten Grundstü-cke und nicht auf alle Grundstücke. Schwankungen von Jahr zu Jahr sind daher möglich.
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Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 23 Statistik
14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2004
Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden
alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkommensteuer-veranlagungen sowie die Lohnsteuerkarten und -bescheinigungen der nicht zur Einkommensteuer veran-lagten Steuerpflichtigen. Seit 2004 liefern die Arbeitge-ber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanz-verwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlagten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Ein-kommensstruktur erheblich geändert, da die Nichtver-anlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen aufweisen. Doppelverdienende Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo
der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetz-lich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berück-sichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugs-posten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließ-lich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünf-te kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein.
Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich
um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohn-steuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Einkom-mensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommen-steuerpflichtigen).
15. Umsatzsteuerstatistik seit 2007
Die Umsatzsteuerstatistik – sie wird jährlich durch-geführt – weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Lieferungen und Leistun-gen (ohne Umsatzsteuer) über 17 500 Euro (ab 2003)
betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystemati-sche Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmens-umsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanz-amt des Unternehmens.
Die angegebenen Werte können auf Grund von Run-dungsdifferenzen bei der Aggregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regierungsbezirks- und Landes-ebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen.
16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2014
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur
Hälfte (gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m
2 Wohnfläche rechnen ebenfalls
dazu. Als Gebäude ist jedes freistehende oder durch eine Brandmauer von einem anderen Gebäude ge-trennte Bauwerk anzusehen. Bei Doppel- und Reihen-häusern wird jedes Bauwerk, das von dem anderen durch eine vom Keller bis zum Dach reichende Trenn-wand geschieden ist, als selbstständiges Gebäude gezählt.
Wohnungen sind zu Wohnzwecken bestimmte, einzel-
ne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und einen eigenen Eingang aufweisen.
Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer
wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie andere sepa-rate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräu-me) von mindestens 6 m
2 Wohnfläche sowie abge-
schlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz-lich nicht mitgezählt.
Der Wohngebäude- und Wohnungsbestand wird immer zum Jahresende (31.12.) durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Gebäude- und Woh-nungszählung (GWZ) mittels der jährlichen Ergebnisse der Baufertigstellungs- und der Bauabgangsstatistik ermittelt. Dementsprechend basieren die hier nachge-wiesenen Bestandsergebnisse auf den endgültigen Ergebnissen der GWZ 2011. Wohnheime und darin befindliche Wohnungen sind seit 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen.
17. und 18.Baugenehmigungen und Baufertigstellungen seit 2010
Unter Baugenehmigungen werden genehmigungs-
oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistel-lungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen verstan-den, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen
von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder ei-nem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen-den Baumaßnahmen verstanden, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Wohngebäude (vgl. Nr. 16). Bei den Baufertigstellun-
gen und den Baugenehmigungen zu den Wohngebäu-den sind die Wohnheime ausnahmslos einbezogen.
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend
(mi