Landschaftspflegerischer Begleitplan mit ... · Grundlage für den vorliegenden LBP. Die...
Transcript of Landschaftspflegerischer Begleitplan mit ... · Grundlage für den vorliegenden LBP. Die...
Vorhaben: Unterlage 10
Änderung einer Eisenbahnüberführung auf der Strecke 6305 Abzw. Saaleck - Saalfeld EÜ km 2,750
Landschaftspflegerischer Begleitplan
mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Vorhabenträger:
DB Netz AG
Regionalbereich Südost
I.NP-SO-D-EF(P)
Bahnhofstraße 23
99084 Erfurt
Datum Unterschrift
Vertreter des Vorhabenträgers:
DB Netz AG
Regionalbereich Südost
Projekte Thüringen I.NP-SO-M-E
Kurt-Schumacher-Straße 1
99084 Erfurt
Datum Unterschrift
Verfasser:
Bramey.Partner/ARCHITEKTEN
Bramey.Partner Architekten AG
Mühlenweg 28
58579 Schalksmühle
04.09.2017 (i. A. Andreas Stern)
Datum Unterschrift
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Planungsstand: 04.09.2017
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 2
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Aufgabenstellung 3
2 Beschreibung des Vorhabens 4
2.1 Lage im Raum 4
2.2 Bestandserfassung nach Schutzgütern 5
2.2.1 Pflanzen, Tiere und Lebensräume 5
2.2.2 Boden 7
2.2.3 Wasser 8
2.2.4 Luft / Klima 9
2.2.5 Landschaftsbild 10
2.3 Schutzausweisungen 10
2.4 Vorhaben 10
2.4.1 Landschaftspflegerische Maßnahmen 15
2.4.2 Alternativenprüfung 15
3 Eingriffsregelung 17
3.1 Darstellung der grundsätzlichen Projektwirkungen 17
3.2 Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen 19
3.3 Darstellung der unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen 20
3.4 Kompensation nachteiliger Umweltauswirkungen 21
3.5 Eingriffsbilanzierung 23
4 Artenschutzbeitrag 24
4.1 Rechtliche Grundlagen 24
4.2 Inhalte und methodisches Vorgehen 25
4.3 Ermittlung der untersuchungsrelevanten Arten 26
4.4 Avifauna 28
4.5 Fledermäuse 31
4.6 Weitere Säugetiere 32
4.7 Reptilien 32
4.8 Amphibien 33
4.9 Prüfung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG 35
4.10 Fazit 38
5 Zusammenfassende Bewertung 39
6 Literatur und Quellen 41
7 Anhang 43
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 3
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
1 Anlass und Aufgabenstellung
Die zu ändernde Eisenbahnüberführung (EÜ) km 2,750 befindet sich in der Ortslage Weichau (Groß-
heringen) im Landkreis Weimarer Land im Bundesland Thüringen. Die genannte Brücke überführt die
zweigleisige DB-Strecke 6305 Abzw Saaleck – Saalfeld über einen als Feuerwehrzugang genutzten
Weg. Die Fußgängerunterführung ist ursprünglich Baujahr 1905 mit Erweiterungen aus dem Jahr
1934. Das Bauwerk befindet sich derzeit in der Zustandskategorie 3 mit Tendenz zur 4. Da die Brücke
verschlissen ist, droht bei Nichtrealisierung der Erneuerung eine Langsamfahrstelle nach dem Jahr
2020. Mit Instandhaltungsmaßnahmen lassen sich die vorhandenen Schäden nicht mehr dauerhaft
beseitigen.
Ziel des Bauvorhabens ist es, die bedingt durch den aktuellen schlechten Bauwerkszustand vorzu-
nehmenden Einschränkungen im Zugbetrieb auf dem Streckenabschnitt Großheringen - Camburg
(Saale) zu vermeiden.
Das Büro Bramey.Partner Architekten AG wurde mit der Bearbeitung der diesbezüglich gesetzlich
vorgegebenen umweltfachlichen Planungsleistungen beauftragt:
• Eingriffsregelung • Prüfung auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (Arten-
schutz-Beitrag)
Auf Grund der Kleinflächigkeit des Vorhabens werden die genannten Planungsleistungen im vorlie-
genden Landschaftspflegerischen Fachbeitrag als eine Unterlage zusammengefasst.
Das Vorhaben ist nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter
der Nummer 14.8 (Bau einer sonstigen Betriebsanlage von Eisenbahnen) einzuordnen und unterliegt
damit hinsichtlich der Feststellung der UVP-Pflichtigkeit der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles
nach § 7 Abs. 1 UVPG. Gemäß durchgeführtem Screening bestehen keine Hinweise auf die Notwen-
digkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für die Durchführung der Vorprüfung anhand der in der
Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien wurden die erforderlichen Grundlagendaten erhoben. Diese
dienen zusammen mit den Erkenntnissen aus Ortsbegehungen sowie weiteren Datenrecherchen als
Grundlage für den vorliegenden LBP.
Die Auswirkungen des Vorhabens werden sich voraussichtlich nicht deutlich über das Baufeld hinaus
erstrecken, so dass ein Untersuchungsraum von ca. 50 m um die Maßnahmenfläche als ausreichend
erachtet wird.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 4
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
2 Beschreibung des Vorhabens
2.1 Lage im Raum
Die zu ändernde Eisenbahnüberführung km 2,750 befindet sich in der Ortslage Weichau (Gemeinde
Großheringen) im Landkreis Weimarer Land im Bundesland Thüringen. Das zu erneuernde Brücken-
bauwerk liegt am linken Saaleufer und überführt die zweigleisige, elektrifizierte DB-Strecke 6305
Abzw. Saaleck – Saalfeld über einen als Feuerwehrzugang genutzten Weg.
Die Strecke 6305 ist eine Strecke des Fern- und Ballungsnetzes mit großer Bedeutung im Nord-Süd-
Verkehr zwischen den Knoten Halle/Leipzig und Nürnberg. Die Streckengeschwindigkeit im Bau-
werksbereich beträgt derzeit 110 km/h und mit Neigetechnik maximal 140 km/h.
Die geplante Maßnahme liegt in der kontinentalen Region der Großlandschaft D18 "Thüringer Becken
und Randplatten".
Die Bahnstrecke verläuft auf dem Talboden des Saaletals, das Tal des größten und wasserreichsten
wasserwirtschaftlich wichtigsten Flusses Thüringens. Die schottergefüllte Talaue (bei Weichau in
120 m Höhe) wird von einer Auelehmdecke überzogen. Die Ausläufer der umgebenden Muschelkalk-
hochfläche von durchschnittlich 2500 m ist Teil des Naturraums der „Ilm–Saale–Ohrdrufer Platte“, in
die sich das Mittlere Saaletal (Naturraum 6.5 "Saaleaue") als Kerbsohlental eingeschnitten hat.
Abb. 1: Ausschnitt aus TK 50 (unmaßstäblich)
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 5
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Abb. 2: Luftbild des Untersuchungsraums (unmaßstäblich)
2.2 Bestandserfassung nach Schutzgütern
2.2.1 Pflanzen, Tiere und Lebensräume
Die Sohle des Saaletals, in dem die Bahnstrecke 6305 verläuft, wird durch die Saale selbst mit ge-
wässerbegleitenden Gehölzstreifen und Hochstaudenfluren geprägt. Der 30 bis 40 m breite Fluss
mäandriert stark in einer ausgedehnten, meist intensiv ackerbaulich genutzten Aue. Die Umwandlung
der Acker- in Grünlandnutzung innerhalb der Saaleaue ist Bestandteil des Kulturlandschaftspro-
gramms (KULAP).
Die Umgebung der Vorhabenfläche bildet die Ortslage Weichau, eine Straßensiedlung aus landwirt-
schaftlichen Anwesen mit Gärten und Hofflächen, die durch die Bahnstrecke und die L1061 (Jenaer
Straße) zerschnitten wird. An den Rändern der Ortslage finden sich einzelne Feldgehölze und Baum-
gruppen. Westlich der Ortslage schließt sich die mit Mischwald bestockte Steilstufe zur Muschelkalk-
hochfläche der „Ilm–Saale–Ohrdrufer Platte“ an.
Die Bahnstrecke verläuft innerhalb des Ortes auf einem ca. 2 m hohen gehölzfreien Damm. Beider-
seits der Bahnstrecke findet sich auf den Böschungen durchgehende grasreiche Verkehrsbegleitvege-
tation mit Brennnessel- sowie Goldruten-Dominanzbeständen. Die Dammschultern werden im Rah-
men der Straßenunterhaltung regelmäßig kurz gemäht. Der Gleisbereich selbst ist geschottert.
Für das Untersuchungsgebiet lagen bisher keine aktuellen Kartierungen der faunistischen Ausstattung
vor. Im Sommerhalbjahr 2016 wurden daher eigene Begehungen durchgeführt. Das methodische
Vorgehen ist den Kapiteln 4.4 - 4.8 zu entnehmen.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 6
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Auf Grund der geringen Habitateignung des Untersuchungsgebiets wurde die Kontrolle des Brücken-
bauwerks und der angrenzenden Gehölze auf Quartiere und Niststätten der Artengruppen Vögel und
Fledermäuse für ausreichend erachtet. Es wurde keine Besiedelung des Bauwerks festgestellt. In-
nerhalb des Untersuchungsgebiets wurde kein Brutgeschäft beobachtet. Die zur BE-Fläche nächstge-
legenen Gehölzstrukturen wiesen ebenfalls keine Spuren einer Besiedelung durch Fledermäuse oder
mehrjährige Nester auf. Das Untersuchungsgebiet liegt weit entfernt von ausgewiesenen
Wiesenbrütergebieten. Wegen der Lage in unmittelbarer Nähe zum besiedelten Bereich ist eine Nut-
zung des Eingriffsgebiets als Rast-, Mauser- oder Überwinterungshabitat für spezifische Arten auszu-
schließen.
Das Baufeld und der angrenzende Gleisbereich wurde auf das Vorkommen von Reptilien, vor allem
der Zauneidechse untersucht. Trotz vereinzelter Stellen mit Habitateignung gelangen keine Nachwei-
se von Reptilien in 2016, was v.a. auf die Insellage dieser vereinzelten Bereiche mit Habitateignung
inmitten von Verkehrsinfrastruktur (Bahnstrecke, Landesstraße, Zufahrtsstraßen und Radweg) zu-
rückzuführen sein sollte.
Jahreszeitlich bedingt konnten keine vollständigen Erhebungen der Artengruppe der Amphibien er-
folgen. Neben Zufallsfunden aus den Begehungen wurde daher das Potenzial der vorgefundenen
Strukturen ausgewertet. Etwa 500 m südöstlich des Baufelds befindet sich ein Altarm der Saale, der
als Laichgewässer ein hohes Potenzial aufweist.
Bei einer Begehung des Bahndamms bei Regenwetter wurde ein nicht näher zu bestimmender
Froschlurch entdeckt, der zwischen den Steinen des Schotteroberbaus auf der Ostseite des Bahn-
damms verschwand. Entlang der L1061 wurden mehrere Totfunde von Amphibien, vermutlich von
Erdkröten gemacht.
Bewertung
Im Untersuchungsraum wurde 2016 eine flächendeckende Nutzungskartierung bzw. Biotoptypenkar-
tierung durchgeführt. Als Grundlage diente die "Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen Thüringens",
Stand Juli 1999. Die folgende Tabelle stellt die ausdifferenzierten Biotoptypen einschließlich der An-
gabe des Biotopwertes nach dem Bilanzierungsmodell der Eingriffsregelung in Thüringen (TMLNU
2005) für den LBP-Untersuchungsraum zusammen.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 7
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Tab. 1: Biotoptypen EÜ km 2,750, Bestand August 2016
Code Biotoptyp Wert
ACKER, GRÜNLAND, STAUDENFLUREN
4110 Ackerland Schutzstatus: keiner
20
4711 Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte, artenarme Ausprägung, Neophyten Schutzstatus: keiner
20
FELDGEHÖLZE, GEBÜSCHE, BÄUME
6110 Hecke, überwiegend Sträucher Schutzstatus: keiner
35
6310 Baumgruppe, Altholz Schutzstatus: ThürNatG §18 (teilweise)
45
Siedlungsbiotoptypen
9130 Einzelanwesen (Gebäude, Hausgarten), durchschnittliche Ausprägung Schutzstatus: keiner
20
9210 Straßen, versiegelt Schutzstatus: keiner
0
9214 Wirtschaftswege, Fuß- und Radwege (unversiegelt) Schutzstatus: keiner
10
9221 Schienenverkehrsfläche Schutzstatus: keiner
10
9280 Verkehrsbegleitgrün strukturarm Schutzstatus: keiner
10
Die im unmittelbaren Baufeld vorgefundenen, in ihrer Zusammensetzung überwiegend gestörten Ru-
deralfluren, strukturarmem Verkehrsbegleitgrün und Ackerflächen weisen lediglich eine geringe Wer-
tigkeit für das Schutzgut Arten und Lebensräume auf, da diese Biotoptypen rasch regenerierbar sind.
Für wertgebende Tierarten der Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Reptilien hat das Untersu-
chungsgebiet nur eine nachrangige Bedeutung. Bedeutende Wanderungskorridore von Amphibien
und Laichgewässer können innerhalb des Untersuchungsgebiets aufgrund der Topografie ausge-
schlossen werden, allerdings sind Einzeltiere denkbar.
2.2.2 Boden
Das Saaletal ist im Untersuchungsgebiet als Ausläufer eines Kerbsohlentals in die umgebende Mu-
schelkalkhochfläche eingeschnitten. Entsprechend den Angaben der Geologischen Karte M 1 : 25 000
Blatt 4936 Camburg stehen im weiteren Umfeld um das Untersuchungsgebiet die Gesteine des Mittle-
ren und Oberen Muschelkalks an. Darüber kamen quartäre Ablagerungen zu liegen Im Pleistozän
wurde äolisch Löß angeweht, welcher heute zum Teil stark verlehmt als Lößderivat vorliegt. Ebenfalls
im Pleistozän lagerte die Saale mächtige Terrassenschotter ab, die zum Teil noch an den benachbar-
ten Hängen aufgeschlossen sind. Zum Teil wurden diese im Holozän überlagert von Auesedimenten.
Dies sind vor allem Tone, Sande und Lehme.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 8
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Das Baufeld liegt am Rand der Aue und ist in Folge des Baues der Bahnstrecke und der parallel ver-
laufenden Landesstraße L1061 (Jenaer Straße) mit anthropogenen Auffüllungen überprägt. Hier ist
neben natürlichen Böden auch mit Fremdbestandteilen, Bauwerksresten o. ä. zu rechnen. Es ist von
anthropogenen Veränderungen des Untergrundes (Auffüllungen, Bauwerksreste, evtl. alte Holzpfahl-
gründungen, Straßenaufbau usw.) bis mehrere Meter unter GOK auszugehen.
Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurden nachfolgende Baugrundschichten erkundet:
• 120,58 m – 120,48 m Auffüllung Mutterboden • 120,48 m – 118,58 m Auffüllung Kies / Schluff (BGS 3) • 118,58 m – 117,78 m Aueton (BGS 4.2) • <117,78 m Saaleschotter (BGS 5)
Im Rahmen der Historischen Erkundung und der Orientierenden Untersuchung wurde auf den bahnei-
genen Grundstücken im Baufeld der EÜ von km 2,5 bis km 3.0 keine Altlastenverdachtsfläche erfasst
und technisch erkundet. Für die evtl. zur Baustellenrichtung in Anspruch genommenen Fremdgrund-
stücke liegen keine Aussagen zu, Altlasten, Altstandorten oder Altablagerungen vor.
Der Gleisschotter weist Schadstoffgehalte bis > Z 2 auf. Der natürlich anstehende Boden ist bezüglich
der Schadstoffbelastung grundsätzlich vor Ort offen wiedereinbaufähig.
Bewertung
Innerhalb der Vorhabenfläche liegen keine naturnahen oder auf Grund ihrer Bodenfunktionen schutz-
würdigen Böden vor.
Es handelt sich ausnahmslos um anthropogen beeinflusste, deutlich veränderte Bodengefüge. Dem-
nach ergeben sich für den Untersuchungsraum und speziell für den Vorhabenbereich keine besonde-
ren Funktionsausprägungen des Schutzgutes Boden.
Auf Grundlage der vorhandenen Untersuchungsergebnisse ist eine Schutzgutgefährdung nicht er-
sichtlich, weiterführende Altlastenuntersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Bundes-
bodenschutzverordnung sind im Rahmen der Baumaßnahme nicht erforderlich.
2.2.3 Wasser
Etwa 90 m östlich des Baufelds verläuft ein naturnaher Flussabschnitt der Saale. Der Fluss ist hier 30
bis 40 m breit mit mäßig schneller, stellenweise langsamer Fließgeschwindigkeit. Das Gewässer
mäandriert in ausgedehnter Aue stark und ist ca. 2 m in das Auenniveau eingetieft (bezogen auf Mit-
telwasser). Innerhalb des Untersuchungsgebiets befinden sich keine Oberflächengewässer.
Der im Rahmen der Baugrunduntersuchung angetroffene geschlossene Grundwasserhorizont steht in
hydraulischer Verbindung zur Saale. Den Grundwasserleiter bilden die Terrassenschotter der Saale.
Der höchste Wasserstand wird sich je nach Jahreszeit und Niederschlägen auch in der GOK einstel-
len können. Eine Grundwassernutzung im unmittelbaren Untersuchungsgebiet ist nicht gegeben. Das
Untersuchungsgebiet liegt außerhalb von Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten.
Das Überschwemmungsgebiet der Saale reicht bis an den östlich der Bahnstrecke verlaufenden
Radweg heran, so dass die geplante BE-Fläche bei ca. km 2,650 in der Gesamtheit im Überschwem-
mungsgebiet liegt.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 9
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Abb. 3: Gefahrenkarte Saale (unmaßstäblich)
Bewertung
Zusammenfassend weist die Vorhabenfläche keine wertbestimmenden Merkmale und Ausprägungen
des Schutzgutes Wasser auf, da sie weder hochwertige Gewässerstrukturen, besondere Regulations-
und Retentionsvermögen noch besondere biotische Standorteigenschaften aufweist. Eine Empfind-
lichkeit der Saale ist für den Havariefall mit Freisetzen wassergefährdender Stoffe sowie für den Fall
eines Hochwasserereignisses gegeben.
Die BE-Fläche liegen innerhalb des HQ100, so dass im Einzelfall auf etwaige Hochwasserereignisse
reagiert werden muss.
2.2.4 Luft / Klima
Die geplante Maßnahme liegt in der kontinentalen Klimaregion. Mit einer mittleren Jahrestemperatur
von 9,3°C (1961–1990) gehört das nahegelegene Jena zu den wärmsten Orten Mitteldeutschlands.
Hinzu kommt die windgeschützte Lage, denn durch den Talverlauf werden die Winde zumeist in Nord-
Süd-Richtung eingelenkt und abgeschwächt. Die das Thüringer Becken umgebenden Mittelgebirge
schirmen den Niederschlag ab. Die jährliche Niederschlagsmenge beträgt nur 570 bis 680 Liter pro
Quadratmeter, der größte Teil fällt in den Sommermonaten.
Bewertung
Im Vorhabenbereich stellen vor allem das Offenland östlich der Bahnlinie sowie das Saaletal selbst
lufthygienisch und klimatisch wirksame Flächen dar. Sie sind durch die geplante Baumaßnahme nicht
betroffen. Der Vorhabenbereich selbst weist keine maßgebliche Funktion als Klimatop auf bzw. beein-
flusst das Lokalklima nicht in besonderem Maße. Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima können
daher ausgeschlossen werden.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 10
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
2.2.5 Landschaftsbild
Der Landschaftsraum des Mittleren Saaletals beschränkt sich wegen der ca. 70-100 m tiefen
Einschnittslage auf den unmittelbaren Talraum. Die breite Saaleaue ist von landwirtschaftlichen Flä-
chen und gewässerbegleitenden Gehölzkulissen geprägt. Dadurch, dass innerhalb der Aue keine
Bebauung vorhanden ist, entsteht ein recht naturnahes Landschaftsbild.
Demgegenüber wird die Umgebung des Untersuchungsgebiets außerhalb der Saaleaue durch die
Bahnstrecke, die Landesstraße L1061 (Jenaer Straße) und straßenbegleitende Bebauung geprägt.
Insbesondere ist eine starke Verlärmung festzustellen.
Der überregionale Saaleradweg verläuft über den bahnlinks gelegenen landwirtschaftlichen Weg.
Dieser wird während der Baumaßnahmen offengehalten. Weitere erholungsrelevante Infrastruktur ist
im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.
Bewertung
Der Untersuchungsraum befindet sich in Randlage einer Landschaft mit hoher Bedeutung für das
Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung, während die Bedeutung der Vorhabenfläche auf
Grund der Vorbelastungen gering ist. Fernwirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild können
wegen der Sichtverschattung durch Bebauung und Gehölzbestände ausgeschlossen werden.
2.3 Schutzausweisungen
Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb von Natura2000-Gebieten, Naturschutz- und Landschaft-
sschutzgebieten. Ebenso bestehen keine Einzelschutzausweisungen.
Der dem Vorhaben nahegelegene Abschnitt der Saale ist als gesetzlich geschützter Biotop
36Cb400100 "Saaleaue südöstlich von Kaatschen" ausgewiesen. Der bewaldete Talhang westlich von
Weichau ist als Geschützter Landschaftsbestandteil "Gemeindeberg Weichau" festgesetzt. Beide
Schutzausweisungen liegen außerhalb des Wirkraums der Baumaßnahme.
Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb von Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten.
In der Ortslage Weichau befinden sich Einzeldenkmale (Wohnhaus und Gehöfte) sowie das Denkmal-
ensemble „Ortlage mit folgenden Bestandteilen: Jenaer Straße 2, 4, 6, 8, 12, 14“. Von der Baumaß-
nahme berührt werden weder Denkmal noch Denkmalensemble.
2.4 Vorhaben
Die Strecke 6305 vom Abzw Saaleck nach Saalfeld ist eine hochfrequentierte Personen- und Güter-
verkehrsstrecke mit einer Maximalgeschwindigkeit im Bauwerksbereich von 110 km/h, mit Neigetech-
nik max. 140 km/h.
Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung wird durch den altersbedingten, maroden Zustand des
Bauwerkes und durch die Bedingung nach Erhaltung der Verfügbarkeit der Strecke erforderlich. Zur
Sicherstellung der uneingeschränkten Erfüllung der zukünftigen betrieblichen und verkehrlichen An-
forderungen an die Bahnstrecke ist die Bauwerkserneuerung notwendig.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 11
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um die Änderung einer bestehenden Fußgängerunter-
führung. Analog zum Bestand unterführt das neue Bauwerk ebenfalls einen Fußweg, der gleichzeitig
als Not- und Rettungsweg für die Feuerwehr genutzten wird. In der Funktion als Not- und Rettungs-
weg nutzt die örtliche Feuerwehr die Unterführung für den Transport von Technik zur
Löschwasserentnahmestelle (Saale).
Die FU wird gegenüber ihrer jetzigen Lage parallel um 5,60 m in Kilometrierungsrichtung verschoben.
Das Bestandsbauwerk wird bis 1,70 m unter Schienenoberkante abgebrochen, verfüllt und verbleibt
somit im Bahndamm. Die bestehende Böschungsneigung des Dammes vor und hinter dem Bauwerk
wird regelkonform mit 1:1,5 geplant.
Bei der geplanten Fußgängerunterführung handelt es sich um einen flach gegründeten, instandhal-
tungsarmen Stahlbetonvollrahmen. Die Herstellung der EÜ erfolgt in Tieflage in Ortbetonbauweise im
Schutz von Verbauten und zweier Hilfsbrücken.
Die Zugänge zur FU werden entsprechend der aktuellen Nutzungsanforderungen als „Feuerwehrzu-
gang“ verändert. Beidseitig des Bahndammes erfolgt der Zugang über Rampen mit einer maximalen
Längsneigung von 10% sowie Treppen. Die östliche Stützmauer r.d.B. wird in dem Zuge zurückge-
baut, die westliche Stützmauer bauzeitlich gesichert und an die neue FU angeschlossen.
Die Entwässerung der FU wird an den vorhandenen Mischwassersammler angeschlossen.
Für die Umsetzung der Änderungsmaßnahme der EÜ km 2,750 wird von einer Gesamtbauzeit von ca.
6 Monaten ausgegangen. Als Realisierungszeitraum ist unter Beachtung der Vegetations- und
Schutzzeiten für Flora und Fauna der Zeitraum von Februar 2019 bis August 2019 vorgesehen.
Die temporär zu errichtenden Anlagen beschränken sich auf die Baustelleneinrichtungsflächen ein-
schließlich der Zufahrten und die bauzeitlichen Sicherungsmaßnahmen.
Alle errichteten Zuwegungen und Baustelleneinrichtungsflächen werden nach Abschluss der Maß-
nahme zurückgebaut und es erfolgt eine Rückführung in den Bestand.
Es werden Gleisoberbaustoffe, Bodenmaterial aus dem Gleisunterbau, Bahndamm und der
Brückenhinterfüllung sowie mineralischer Bauschutt und weitere Abbruchabfälle aus dem Bauwerks-
abbruch und dem Straßenbau zur Entsorgung erwartet. Hinweise auf eine erhöhte Schadstoffbelas-
tung im Baufeld liegen teilweise vor. Ein BoVEK wurde zum beschriebenen Bauvorhaben durchge-
führt. Die aktuellen abfalltechnischen Vorschriften und Richtlinien werden im Rahmen der Baudurch-
führung eingehalten.
Die folgenden Abbildungen zeigen verschiedene Ansichten des Vorhabenbereiches.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 12
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Abb. 4: Ansicht bestehende FU, Blickrichtung Nordost
Abb. 5: Detailansicht der FU
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 13
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Abb. 6: Straßenraum bahnrechts, Blickrichtung Süd
Abb. 7: Weg bahnlinks, Blickrichtung Süd
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 14
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Abb. 8: Streckenansicht, Blickrichtung Nordwest
Abb. 9: BÜ km 2,6 und BE-Fläche, Blickrichtung Nord
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 15
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
2.4.1 Landschaftspflegerische Maßnahmen
Der Schwerpunkt der Landschaftspflegerischen Maßnahmen liegt auf den Schutz-, Vermeidungs-
und Minderungsmaßnahmen. Sie sind im Einzelnen in Kap. 3 beschrieben und begründet:
Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände:
• Während der Amphibienwanderzeiten ist das Baufeld durch eingewiesenes Baustellenperso-
nal während der Arbeitszeit täglich in den Morgenstunden auf Tiere zu kontrollieren, die in
Gräben o.ä. gefallen sind und sich nicht selbst befreien können. Die abgesammelten Amphi-
bien sind abseits des Baufelds wieder auszusetzen (Maßnahme 001_VA).
Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zur Eingriffsregelung:
• Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen und Arbeitsstreifen gemäß der derzeitigen
Nutzung (Beseitigung eingebauter Fremdmaterialien, Tiefenlockerung, Oberbodenandeckung,
Ansaat gemäß Ursprungszustand) (Maßnahme 002_V).
Ein Teilausgleich erfolgt durch die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrsflä-
chen (Maßnahme 003_A).
2.4.2 Alternativenprüfung
Da es sich bei dem Vorhaben um eine Änderung einer bestehenden Anlage handelt, sind keine räum-
lich grundsätzlich abweichenden Varianten denkbar.
Es wurden im Zuge der Vorplanung der zu ändernden Eisenbahnüberführung 3 Varianten bezügliche
der Bauart und der Lage der Brücke sowie vor allem auch der möglichen technischen Umsetzung in
Verbindung mit der Lage der Baustelleneinrichtungsfläche und Zufahrten geprüft. Hierbei bilden die
lichten Abmessungen der Eisenbahnüberführung, die Trassierung sowie die Bautechnologie unter
Berücksichtigung eines effizienten Sperrpausenkonzeptes und die Nutzung der Fußgängerunterfüh-
rung als Not- und Rettungsweg für die Feuerwehr die wichtigen Randbedingungen für die Planung. Es
wurden die nachfolgenden Varianten untersucht:
Variante 1: Stahlbetonvollrahmen – Ersatzneubau in Bestandslage mit Leitungsumverlegung –
Hilfsbrücken
Variante 2: Stahlbetonrahmen – Ersatzneubau in ca. 80 m verschobener Bauwerkslage ohne
Leitungsumverlegung – Hilfsbrücken
Variante 3: Stahlbetonrahmen – Ersatzneubau in 5,60 m verschobener Bauwerkslage ohne
Leitungsumverlegung – Hilfsbrücken
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 16
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Variantenvergleich:
Als Nachteile der Variante 1 gegenüber der Variante 3 wären neben den höheren Baukosten die auf-
wendigen Leitungsumverlegungen zu nennen. Die Leitungsumverlegungen werden aufgrund der Ab-
senkung der Sohle des Fußweges unter der EÜ infolge der Herstellung des regelkonformen Schotter-
oberbaues und der Herstellung der lichten Durchgangshöhe von 2,00 m notwendig.
Als Nachteile der Variante 2 gegenüber der Variante 3 wären neben den höheren Baukosten die Ver-
änderung der Wegebeziehungen (Feuerwehreinsatz) und die größere Flächeninanspruchnahme / -
versiegelung sowie die kritische Entwässerung der Brücke zu nennen. Des Weiteren war bei dieser
Variante die nachteilige, direkt neben der Saale gelegene Baustelleneinrichtungsfläche notwendig.
Die Varianten 1 und 3 unterscheiden sich in ihren Auswirkungen auf Natur und Landschaft nicht. Die
Variante 2 würde neben ihrer größeren Flächenbeanspruchung auch die Betroffenheit von Gesetzlich
geschützten Biotopen nach sich ziehen. Durch die gewählte Lösung der Variante 3 entstehen keine
dauerhaften erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, aus Umweltsicht sind keine
günstigeren Alternativen erkennbar.
Die Nullvariante, d.h. der Verzicht auf die baulichen Maßnahmen, würde den gegenwärtigen Zustand
beibehalten, so dass die vorhandenen baulichen Mängel bestehen bleiben und die Fahrgeschwindig-
keit künftig reduziert würde.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 17
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
3 Eingriffsregelung
3.1 Darstellung der grundsätzlichen Projektwirkungen
Die Strecke 6305 ist eine Strecke des Fern- und Ballungsnetzes mit großer Bedeutung im Nord-Süd-
Verkehr zwischen den Knoten Halle/Leipzig und Nürnberg. Die Streckengeschwindigkeit beträgt der-
zeit 110 km/h und mit Neigetechnik 140 km/h. Eine Steigerung der Streckengeschwindigkeit oder eine
Änderung der Taktung ist im Zusammenhang mit der Änderung der EÜ km 2,750 nicht vorgesehen.
Die EÜ wird in der Lage nur geringfügig verändert und in nahezu gleicher Ausdehnung ersetzt. Dau-
erhafte Eingriffe in naturnahe und schutzwürdige Böden und in den Wasserhaushalt entstehen nicht.
Die Ausbildung von Rampen entsprechend der aktuellen Nutzungsanforderungen als „Feuerwehrzu-
gang“ führen zu einer geringen Neuversiegelung von strukturarmem Verkehrsbegleitgrün.
Sowohl die Entsorgung des Bauschutts und des Aushubs, als auch die Andienung vom Material für
den Bodenaustausch und die Hinterfüllung finden über befestigte Flächen statt. Verwendbares Aus-
hubmaterial wird in der BE-Fläche gelagert. Die bauzeitliche Flächenbeanspruchung findet aus-
schließlich auf Flächen geringer ökologischer Wertigkeit statt, die nach Abschluss der Baumaßnahme
kurzfristig wieder in den Ursprungszustand versetzt werden können. Während der Bauarbeiten ist mit
Erschütterungen, hervorgerufen durch den Einsatz von Maschinen bei den Rückbauarbeiten, den
Boden- sowie Betonarbeiten zu rechnen.
Der zur Wahrung der Verkehrssicherheit notwendige Rückschnittsbereich entlang der Trasse wird
durch das Vorhaben nicht erweitert. Belange des Denkmalschutzes sind nicht betroffen.
Nach jetzigem Kenntnisstand bestehen keine Anhaltspunkte für Verbotsverletzungen hinsichtlich von
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie oder von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
oder Anhang I bzw. Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie.
Die Baumaßnahme findet in einem visuell durch die vorhandene Bahnstrecke vorbelasteten Bereich
statt. Das neue Brückenbauwerk wird im Dammkörper der Bahnstrecke nicht als eigenständiges Bau-
werk wahrnehmbar sein.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die grundlegenden vorhabensbedingten Wirkfaktoren
und die davon ausgehenden möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft.
Tab. 2: Wirkfaktoren und mögliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Schutzgut Wirkfaktor Auswirkung auf Natur und Landschaft
Baubedingte Wirkungen
Tiere und Pflanzen temporäre Flächenbeanspruchung
bzw. Auf-/Abtrag (Baustellenein-
richtung, Zufahrten Arbeitsstreifen,
Baufeld)
� Flächenverlust von Biotopen (soweit nicht
bereits versiegelte/geschotterte Flächen be-
ansprucht werden)
� Teilverlust von Standorten schützenswerter
Vegetation oder Lebensräumen schützens-
werter Tierarten
Staubemissionen (Abbruch und Mate-
rialtransporte)
� keine (aufgrund der geringen Ausprägung der
Wirkfaktoren)
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 18
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Schutzgut Wirkfaktor Auswirkung auf Natur und Landschaft
Schallemissionen (Abbruch und Mate-
rialtransporte)
� temporäre Störung empfindlicher Tiere
Beunruhigung / Bewegung durch Bau-
betrieb und Massentransporte
� temporäre Störung empfindlicher Tiere
Luft / Klima Staubemissionen (Abbruch und Mate-
rialtransporte)
� keine (aufgrund der geringen Ausprägung der
Wirkfaktoren)
Boden temporäre Flächenbeanspruchung
bzw. Auf-/Abtrag (Baustellenein-
richtung, Zufahrten)
� mögliche Verdichtung gewachsener Boden-
oberflächen (soweit nicht bereits versiegel-
te/geschotterte Flächen oder Flächen inner-
halb des Bahnkörpers beansprucht werden)
Wasser Abbrucharbeiten � temporäre Stoffeinträge in das Oberflächen-
wasser
�
Landschaft temporäre Flächenbeanspruchung
bzw. Auf-/Abtrag (Baustelleneinrich-
tung, Zufahrten, Baufeld)
� keine (aufgrund der geringen Ausprägung der
Wirkfaktoren)
Schallemissionen (Abbruch- und Erd-
arbeiten, Einsetzen der Brückenteile)
� keine (aufgrund der Vorbelastung des Rau-
mes und der Kürze der Arbeitsdauer)
Anlagenbedingte Wirkungen
Tiere und Pflanzen Flächenbeanspruchung bzw. Auf-
/Abtrag (Bauwerk)
� Teilverlust von Standorten schützenswerter
Vegetation oder Lebensräumen schützens-
werter Tierarten
Luft / Klima keine
Boden keine
Wasser keine
Landschaft keine
Betriebsbedingte Wirkungen
Tiere und Pflanzen Maßnahmen zur Vegetationskontrolle � keine
Luft / Klima keine
Boden keine
Wasser keine
Landschaft keine
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 19
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
3.2 Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen
Der Schwerpunkt des Landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzepts zur Baumaßnahme liegt
wegen des geringen Eingriffsumfangs auf den Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vorrangig zu vermeiden. Bereits in der Planungs-
phase wurden folgende Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung von Auswirkungen auf Natur
und Landschaft beachtet:
• bevorzugte Beanspruchung vorhandener, möglichst bereits versiegelter oder geschotterter
Flächen, wo dies technisch möglich und vertretbar ist,
• bei Neubeanspruchung von Grundflächen Auswahl von möglichst geringwertigen Biotopen mit
geringem Kompensationsbedarf,
• Baustelleneinrichtung möglichst weitgehend auf vorhandenen Verkehrsflächen (Wege, Zufahr-
ten).
Im Zuge der Ausführungsplanung sowie für die Realisierung der Baumaßnahme sind folgende allge-
meine Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vorzusehen:
• Oberbodensicherung auf bauzeitlich oder dauerhaft beanspruchten Flächen und ordnungs-
gemäße Zwischenlagerung bzw. Wiederverwendung des Oberbodens gemäß DIN 18915,
• Ordnungsgemäße Wiederverwendung von Erdaushub gemäß den im Bundesland Thüringen
gültigen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen,
• Minimierung der bauzeitlichen Flächenbeanspruchung außerhalb bereits befestigter Verkehrs-
flächen (z. B. möglichst keine Zwischenlagerung nicht mehr benötigter Oberboden- und Aus-
hubmassen, sondern unmittelbarer Abtransport). Beim Betreiben der Baustelle und der Bau-
stelleneinrichtungen ist grundsätzlich, auch innerhalb des Bahnbetriebsfeldes, eine bestands-
und flächenschonende Bauweise zu gewährleisten. Eine Nutzung über die dargestellten Flä-
chen hinaus ist nicht zulässig.
• Maßnahmen zur Minimierung der Staubbelastung und Straßenverschmutzung im Zuge der
Erdmassenbewegungen und –transporte (Vermeidung von Erdarbeiten bei ungeeigneter,
feuchter Witterung, regelmäßige Straßenreinigung, Staubschutz)
• Vermeidung des Eintrages von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Baufahrzeu-
gen in Boden und Grundwasser u. a. durch regelmäßige Wartung. Die Wartung und Pflege
sowie das Befüllen mit Treib- und Schmierstoffen der Maschinen erfolgt nur über einer flüssig-
keitsdichten Unterlage. Entsprechende Lagerplätze sind nur in hinreichender Entfernung zu
Gewässern und unter Beachtung der umweltrechtlichen Anforderungen zulässig.
• Einhaltung der geltenden Immissionsschutzauflagen. Durch die Auswahl geeigneter Bauver-
fahren und den Einsatz moderner Baumaschinen gemäß der Geräte- und Maschinenlärm-
schutzverordnung wird ein möglichst niedriger Immissionswert angestrebt. Eine regelmäßige
Wartung der Maschinen ist durchzuführen und leerlaufende Maschinen abzuschalten.
• Gebündelte Umsetzung der Baumaßnahmen mit Nachtarbeit
• Lärmintensive Bautätigkeiten ohne Beeinflussungen auf den Eisenbahnbetrieb sind möglichst
am Tag umzusetzen.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 20
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Zusätzlich werden für die Bauphase flächenkonkrete Schutzmaßnahmen ausgewiesen. Zur Wieder-
herstellung der bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen sind Maßnahmen vorgesehen, die nicht
primär zur Kompensation geeignet sind, aber dauerhafte baubedingte Veränderungen des ökologi-
schen Zustands vermeiden. Diese Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen erhalten die Kenn-
zeichnung "V". Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände erhalten die Kenn-
zeichnung „VA“. Diese können grundsätzliche Handlungsanweisungen oder auch konkrete Maßnah-
men beinhalten.
001_VA Baufeldkontrolle
Das Baufeld ist durch eingewiesenes Baustellenpersonal während der Arbeitszeiten täglich in den
Morgenstunden auf Tiere zu kontrollieren, die in Gräben o.ä. gefallen sind und sich nicht selbst befrei-
en können. Die abgesammelten Amphibien sind abseits des Baufelds wieder auszusetzen. Die Bau-
zeit liegt innerhalb der Wanderzeit von Amphibien. Bedeutende Wanderungskorridore können auf-
grund der Topografie ausgeschlossen werden, allerdings sind Einzeltiere denkbar. Für diese lässt sich
aber keine Wanderungsrichtung vorhersagen, so dass ein Aufstellen von Zäunen evtl. sogar kontra-
produktiv ist.
002_V Rekultivierung
Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen und Arbeitsstreifen sowie sonstiger bauzeitlich be-
anspruchter Flächen außerhalb bereits versiegelter Verkehrsflächen gemäß der derzeitigen Nutzung
(Beseitigung eingebauter Fremdmaterialien, Tiefenlockerung, Oberbodenandeckung, Ansaat gemäß
Ursprungszustand)
3.3 Darstellung der unvermeidbaren erheblichen Beeinträchti-
gungen
Folgende der prognostizierten erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben nach Berücksichtigung der
zu ergreifenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen:
• Bauzeitliche Inanspruchnahme von Ackerfläche im Umfang von 1.500 m² für die Herrichtung
der BE-Fläche (Konflikt B1),
• Bauzeitlicher Verlust von 96 m² strukturarmem Verkehrsbegleitgrün für die Herstellung der Ar-
beitsräume (Konflikt B2),
• Anlagenbedingte Beanspruchung von 68 m² strukturarmem Verkehrsbegleitgrün für den Neu-
bau der Rampen der Unterführung (Konflikt B3).
Durch das Vorhaben werden in geringem Umfang dauerhafte baulichen Änderungen außerhalb der
vorhandenen Anlage vorgenommen. Die damit verbundene Versiegelung betrifft ausschließlich Berei-
che mit deutlich überprägten Bodenverhältnissen, so dass kein Eingriff in das Schutzgut Boden er-
folgt.
Die bauzeitlich in Anspruch genommenen Biotope werden nach Abschluss der Baumaßnahme in glei-
chem Umfang wiederhergestellt. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft können
sich daher lediglich aus dem Zeitraum bis zur gleichwertigen Funktionserfüllung gemäß dem Aus-
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 21
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
gangszustand ergeben. Da die Wiederherstellungszeit der flächenhaften Biotoptypen bei <3 Jahren
liegt, ist im vorliegenden Fall nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.
Betriebsbedingt resultieren ebenfalls keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.
3.4 Kompensation nachteiliger Umweltauswirkungen
Kompensationswirksame, eingriffsnahe Ausgleichsmaßnahmen erhalten das Kürzel „A“.
003_A Entsiegelung
In den entfallenden Zuwegungen der verlegten EÜ werden Beton, Asphalt und Schotterunterbau auf-
gebrochen und abgefahren. Es erfolgt eine Andeckung mit unbelastetem geogenem Bodenmaterial
und die Initialansaat mit Landschaftsrasen mit 30 % Kräuteranteil.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 22
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Funktionale Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation
Die folgende Tabelle nach Umwelt-Leitfaden (EBA, 2016) gibt einen Überblick über die funktionale Zuordnung der abgeleiteten Konflikte zu den einzelnen
Landschaftsfaktoren und der ausgewiesenen Kompensationsmaßnahmen (Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen mit kompensatorischen Komponen-
ten, Ausgleichsmaßnahmen).
Tab. 3: Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation
Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen
Nr. der Beeinträch-
tigung, betroffenes
Schutzgut
Wirkfaktor und Auswirkung des
Vorhabens / Art der erheblichen
Beeinträchtigung auf Natur und
Landschaft
Betroffene Fläche/
Art der Beein-
trächtigung /
Ausgleichbarkeit
Nr. der
Maß-
nahme
Beschreibung der Maßnahme Größe
der
Maß-
nahme
Begründung der Maß-
nahme
Defizit
B 1
Biotope/Pflanzen
incl.
Habitatfunktion
Bauzeitliche Inanspruchnahme von
Ackerfläche für die Herrichtung der
BE-Fläche und der Zufahrt
1.500 m²
Temporärer Total-
verlust /
ausgleichbar
002_V
(anteilig)
Rekultivierung der bauzeitlich für Baustraßen, BE-
Flächen, Arbeitsstreifen etc. genutzten Flächen.
Tiefenlockerung, entfernen von Fremdmaterialien,
Ansaat oder Bepflanzung entsprechend dem Be-
stand
1.500 m²
Wiederherstellung verlo-
rener Strukturen
-
B 2
Biotope/Pflanzen
incl.
Habitatfunktion
Bauzeitlicher Verlust von strukturar-
mem Verkehrsbegleitgrün für die
Herstellung der Arbeitsräume
96 m² /
Temporärer Total-
verlust /
ausgleichbar
002_V
(anteilig)
Rekultivierung der bauzeitlich für Baustraßen, BE-
Flächen, Arbeitsstreifen etc. genutzten Flächen.
Tiefenlockerung, entfernen von Fremdmaterialien,
Ansaat oder Bepflanzung entsprechend dem Be-
stand
96 m²
Wiederherstellung verlo-
rener Strukturen
-
B 3
Biotope/Pflanzen
incl.
Habitatfunktion
Anlagenbedingter Verlust von struk-
turarmem Verkehrsbegleitgrün und
grasreicher Ruderalflur für den Neu-
bau der Rampen der Unterführung
68 m² /
Temporärer Total-
verlust /
ausgleichbar
003_A
Rückbau nicht mehr benötigter Verkehrsflächen,
Initialansaat mit Landschaftsrasen
35 m²
artgleiche Wiederherstel-
lung
33 m²
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 23
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
3.5 Eingriffsbilanzierung
Aus der geplanten Baumaßnahme ergeben sich nur in geringem Umfang erhebliche Eingriffe in den
Bestand der Landschaftsfaktoren des Naturhaushalts, da ausschließlich geringwertige und schnell
wiederherstellbare Biotoptypen in Anspruch genommen werden. Für die vor Ort nicht ausgleichbare
Umwandlung von 33 m² strukturarmem Verkehrsbegleitgrün (Ausgangswert 10 Wertpunkte) in versie-
gelte Fläche (Planwert 0 Wertpunkte) resultiert ein Defizit von 330 Wertpunkten. Weitere mögliche
erhebliche Beeinträchtigungen werden durch die ausgewiesenen Vermeidungs- und Schutzmaßnah-
men vermieden und die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts wieder hergestellt.
Bei einer beispielsweise angenommenen Umwandlung von Intensivacker (20 Wertpunkte) in Feldge-
hölz (40 Wertpunkte) würde sich bei einer Aufwertung von 20 Wertpunkten ein Flächenbedarf von
16,5 m² ergeben. Auf Grund des geringen Kompensationsumfangs und der Kleinflächigkeit einer mög-
lichen externen Kompensationsmaßnahme und der damit verbundenen geringen ökologischen Wir-
kung wird eine monetäre Kompensation in Betracht gezogen, deren Höhe durch die Genehmigungs-
behörde festzusetzen ist.
Die Baumaßnahme findet in einem visuell durch die vorhandene Bahnstrecke vorbelasteten Bereich
statt. Mögliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds treten ausschließlich während der Bauzeit
auf, während das neue Brückenbauwerk im Dammkörper der Bahnstrecke nicht als eigenständiges
Bauwerk wahrnehmbar sein wird. Auf eine Bewertung der Landschaftsästhetik kann daher im vorlie-
genden Fall ebenfalls verzichtet werden.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 24
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
4 Artenschutzbeitrag
4.1 Rechtliche Grundlagen
Im Anwendungsbereich genehmigungspflichtiger Vorhaben sind für besonders und streng geschützte
Tier- und Pflanzenarten die nachfolgend aufgeführten artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bun-
desnaturschutzgesetzes (BNatSchG) anzuwenden.
Besonders geschützte Arten sind nach §7 Abs.2 Nr.13 BNatSchG folgende Arten:
• Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des
Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflan-
zenarten durch Überwachung des Handels (ABl.L 61 vom 3.3.1997, S.1, L 100 vom
17.4.1997, S.72, L 298 vom 1.11.1997, S.70, L 113 vom 27.4.2006, S.26), die zuletzt durch
die Verordnung (EG) Nr. 318/2008 (ABl.L 95 vom 8.4.2008, S.3) geändert worden ist, aufge-
führt sind,
• nicht unter Anhang A oder B fallende Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der FFH-RL
aufgeführt sind,
• Europäische Vogelarten, soweit diese nicht in Anhang A oder B der EG-
Artenschutzverordnung aufgeführt sind,
• Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach §54 Abs.1 BNatSchG aufgeführt
sind (Bundesartenschutz-Verordnung bzw. Rote Liste Deutschland, Kategorie 2 und 3).
Streng geschützte Arten sind nach §7 Abs.2 Nr.14 BNatSchG diejenigen besonders geschützten Ar-
ten, die in einer der folgenden Vorschriften aufgeführt sind:
• Anhang A der EG-Artenschutzverordnung,
• Anhang IV der FFH-Richtlinie,
• Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach §54 Abs.2 BNatSchG aufgeführt
sind (Bundesartenschutz-Verordnung bzw. Rote Liste Deutschland, Kategorie1).
Gemäß §44 Abs.1 BNatSchG ist es unter anderem verboten,
• wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verlet-
zen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen
oder zu zerstören. (§44 Abs.1 Nr.1, Tötungsverbot). Der Verbotstatbestand ist aber nur dann
als erfüllt anzusehen, wenn sich durch ein Vorhaben das Tötungsrisiko für Exemplare der be-
troffenen Arten signifikant erhöht (BVerwG, Urteil vom 09.07.2008, Az.: 9 A 14.07, Rdnr. 91).
• wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören
(§44 Abs.1 Nr.2, Störungsverbot). Das Verbot gilt nur in den in § 44 Abs. 1 Nr. 2 1. Halbsatz
BNatSchG genannten Zeiträumen. Auf das einzelne Individuum ist nicht abzustellen. Maßgeb-
lich sind Störungen, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands einer lokalen Po-
pulation einer Art führen (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbsatz BNatSchG).
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 25
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
• Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§44 Abs.1 Nr.3, Beschädi-
gungsverbot Lebensstätten). Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologi-
sche Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhe-
stätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt (§ 44 Abs. 5 Sätze 1 und 2 BNatSchG).
• Wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. (§44 Abs.1
Nr.4, Beschädigungsverbot Pflanzen).
Aus dem Vorhaben ergeben sich möglicherweise artenschutzrechtlich relevante Auswirkungen. Daher
wird im vorliegenden Artenschutz-Beitrag geprüft, inwieweit
• artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich
der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des An-
hangs IV FFH-Richtlinie) erfüllt sind,
• die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. §45
Abs. 7 BNatSchG vorliegen, sofern Verbotstatbestände erfüllt werden.
4.2 Inhalte und methodisches Vorgehen
Die Vorgehensweise der Beurteilung projektbedingter, artenschutzrechtlich relevanter Auswirkungen
orientiert sich im Grundsatz an den Vorgaben des Umwelt-Leitfadens Teil V des Eisenbahn-
Bundesamtes (EBA 2012).
Die Beurteilung, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich
solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, vorliegen und welche Varianten für den Vorhabenträger als
zumutbar oder unzumutbar einzustufen sind, ist nicht Bestandteil des Fachbeitrages. Diese ergeben
sich aus dem Kontext der Antragsunterlagen insgesamt.
In der Artenschutzprüfung werden alle Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen
Vogelarten gem. Art.1 Vogelschutzrichtlinie bezüglich der projektbedingten Auswirkungen betrachtet.
Eine „Art-für-Art-Betrachtung“ erfolgt dabei für alle Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie für
eine naturschutzfachlich begründete Auswahl an europäischen Vogelarten, die folgende Kriterien er-
füllen:
� Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie,
� streng geschützte Vogelarten, die in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gelistet sind,
� Vogelarten nach Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung,
� gefährdete Arten (Rote Liste TH bzw. BRD: Kategorie 1, R, 2, 3, I),
� Koloniebrüter,
� Zugvogelarten nach Artikel IV, Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie, die in größeren Gruppen auf-
treten oder während des Zuges auf das Vorhandensein spezieller Habitatstrukturen innerhalb
des Rastgebietes angewiesen sind, in ihren Rastgebieten.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 26
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Weitere Vogelarten werden einzelartbezogen betrachtet, sofern sie eine besondere Empfindlichkeit
gegenüber den Projektwirkungen aufweisen (z.B. besonders lärmempfindliche Arten).
Alle übrigen Vogelarten befinden sich in Thüringen derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand. Sie
werden daher in Gilden zusammengefasst pauschal beurteilt. Durchzügler, Rastvögel oder Wintergäs-
te, die keine Arten des Art.4 Abs.2 der Vogelschutz-Richtlinie darstellen und gemäß der Ampelbewer-
tung nur als Brutvögel planungsrelevant sind, werden ebenfalls in Gilden zusammengefasst beurteilt.
Für Bahnvorhaben ist gemäß Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA 2012) vorsorglich
von einer Verbotsverletzung auszugehen, wenn der Bau einer Eisenbahnbetriebsanlage voraussehbar
zur Tötung von Exemplaren einer Art führt. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom
14.07.2011 (sog. "Freiberg-Urteil") (unter anderem) im Hinblick auf die Verwirklichung des arten-
schutzrechtlichen Tötungstatbestands gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG bei Betroffenheit von
Zauneidechsen ausgeführt, dass eine Baufeldfreimachung trotz einer vorgezogenen Ausgleichsmaß-
nahme nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG (CEF-Maßnahme), die einen Abfang und eine Umsiedlung
der Zauneidechsen aus dem geplanten Baufeld in Ausgleichshabitate vorsah, den Tötungstatbestand
erfülle. Daran vermöge auch die Umweltbaubegleitung nichts zu ändern (BVerwG, Urt. vom
14.07.2011, 9A 12.10, Rn. 126 und 127).
Für das Tötungsverbot bedeutet dies aber nicht, dass absehbare Einzelverluste durch Kollisionen
bereits den Verbotstatbestand verwirklichen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im Urteil
vom 08.01.2014, Az. 9 A 4/13 zum Neubau der A 14 nördlich Colbitz (Sachsen- Anhalt) seine Recht-
sprechung bestätigt, nach der das in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG geregelte Tötungsverbot bestimm-
ten tatbestandlichen Einschränkungen unterliegt.
4.3 Ermittlung der untersuchungsrelevanten Arten
Für das Untersuchungsgebiet lagen bisher keine aktuellen Kartierungen der faunistischen Ausstattung
vor. Im Sommerhalbjahr 2016 wurden daher eigene Begehungen durchgeführt.
Vögel
Das zu untersuchende Artenspektrum umfasst die gesamte Artengruppe der Vögel. Auf Grund der
geringen Habitateignung des Untersuchungsgebiets wurde die Kontrolle des Brückenbauwerks und
der angrenzenden Gehölze auf Niststätten für ausreichend erachtet. Für die Vögel liegen darüber
hinaus Nachweise vor, die im Rahmen der nachfolgenden Begehungen erbracht wurden. Da diese
Begehungen auf Grund der eingeschränkten Begehungstermine den Gesamtbestand nicht metho-
disch gesichert wiedergeben, wurden anhand von vorhandenen Unterlagen und Habitatanalysen noch
weitere Vogelarten in Betracht gezogen und somit artenschutzrechtlich untersucht.
Fledermäuse
Da im Untersuchungsgebiet auch Strukturen vorhanden sind, die von Spalten bewohnenden Fleder-
mäusen als Quartier genutzt werden könnten, wurde auch die Artengruppe der Fledermäuse unter-
sucht. Auch hier wurde neben den tatsächlichen Nachweisen anhand von Verbreitung und
Habitattauglichkeit das potentiell vorkommende Artenspektrum abgeprüft.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 27
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
sonstige Säugetiere
Für die Haselmaus bestehen Nachweise nur im südlich angrenzenden TK-Blatt. Die Biotopstrukturen
im Untersuchungsgebiet entsprechen nicht den Habitatanforderungen der Haselmaus. Daher wird auf
eine weitere Abprüfung verzichtet.
In den Rasterkarten wird ein Vorkommen des Bibers verzeichnet. Als Habitatgewässer weist die Saa-
le eine hohe Eignung auf. Auf Grund der Lage des Baufelds im Mobilitätsbereich des Bibers ist eine
Betroffenheit der Art zu untersuchen.
Reptilien
Auf Grund der grundsätzlichen Lebensraumeignung von Bahnböschungen und Gleisschotterbett ist
ein Vorkommen der laut Rasterkarte in diesem Landesteil vorkommenden Reptilienarten Zaunei-
dechse und Schlingnatter nicht auszuschließen.
Amphibien
In den Rasterkarten ist das Vorkommen der prüfrelevanten Amphibienarten Laubfrosch, Knoblauch-
kröte, und Kammmolch angegeben. Nachweise der Kreuzkröte bestehen aus den angrenzenden
TK-Blättern. Für die genannten Arten bestehen im Untersuchungsgebiet nur in der Saaleaue und im
Altarm der Saale, beide außerhalb des Baufelds, dauerhaft geeignete Gewässerhabitate. Die EÜ
könnte jedoch einen Wanderungskorridor zwischen terrestrischen und aquatischen Lebensräumen
darstellen. Daher ist ein Vorkommen prüfrelevanter Amphibienarten nicht auszuschließen.
Weichtiere
Im Untersuchungsraum sind keine Vorkommen von prüfrelevanten Weichtieren denkbar.
Käfer
Im Untersuchungsraum ist kein Vorkommen von prüfrelevanten Käferarten denkbar.
Schmetterlinge
Im Untersuchungsraum kann der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) als
prüfrelevante Schmetterlingsart potenziell vorkommen.
Der charakteristische Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind extensiv ge-
nutzte, wechselfeuchte Wiesen in Fluss- und Bachtälern. Voraussetzung für das Vorkommen der
Bläulinge ist der Große Wiesenknopf als Futter- und Eiablagepflanze sowie Kolonien von Knoten-
ameisen (v.a. Myrmica rubra) für die Aufzucht der Raupen. Durch die Bindung der Falter an den Gro-
ßen Wiesenknopf als Raupenfutterpflanze der ersten Larvenstadien und Ameisen als Wirte der letzten
Larvenstadien kann ein Vorkommen im Eingriffsbereich ausgeschlossen werden.
Libellen
Da in ihren Lebensraum durch das Vorhaben nicht eingegriffen wird, ist eine Beeinträchtigung dieser
Artengruppe auszuschließen.
Pflanzen
Für das TK-Blatt ist als einzige planungsrelevante Pflanzenart der Europäische Frauenschuh
(Cypripedium calceolus) angegeben. Bevorzugt wächst der Frauenschuh in lichten bis halbschattigen
Kiefernforsten und Laubwäldern oder an buschigen Berghängen. In Deutschland ist die Art an mäßig
frische bis wechselfrische, meist kalkhaltige, mäßig nährstoffreiche Lehm- und Steinböden gebunden.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 28
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Die genannten Voraussetzungen für das Vorkommen der Art sind im Wirkraum der Maßnahme nicht
gegeben. Daher wird auf eine weitere Abprüfung verzichtet.
Ergebnis:
Nach Abprüfung der einzelnen Artengruppen werden nachfolgend untersucht und dargestellt:
� Artengruppe der Vögel (die gemäß Verbreitung und Habitatstruktur potentiell vorkommenden
Vögel)
� Artengruppe der Säugetiere (Fledermäuse, Biber)
� Artengruppe der Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter)
� Artengruppe der Amphibien (Kreuzkröte, Laubfrosch, Knoblauchkröte, und Kammmolch)
4.4 Avifauna
Auf Grund der geringen Habitateignung des Untersuchungsgebiets wurde die Kontrolle des Brücken-
bauwerks und der angrenzenden Gehölze auf Niststätten am 20.04.2016 für ausreichend erachtet. Bei
drei weiteren Geländebegehungen zwischen Mai und Juni 2016 zur Erfassung der Reptilien wurden
weitere Beobachtungen der Avifauna vermerkt.
Außerdem wurde für die gemäß Messtischblatt in diesem Gebiet potentiell vorkommenden Vogelarten
eine Habitateignungsanalyse vollzogen und damit eine mögliche Betroffenheit erarbeitet.
Nach Auswertung der Datenbanken und bei artspezifischer Betrachtung der Habitatstrukturen entsteht
eine mögliche Betroffenheit durch den Eingriff für die in Tabelle 4 genannten Vogelarten.
Wesentliche in der Vorhabenfläche vorhandene Lebensraumtypen sind:
• Säume, Hochstaudenfluren.
• Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
• Gebäude
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 29
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Tab. 4: Potenziell vorkommende, planungsrelevante Vogelarten im Messtischblatt 4936
Art
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RL
TH
RL
D
Erhalt.-
zustand
Stauden-
fluren Gärten Gebäude
Accipiter nisus Sperber * * G Na Na
Ardea cinerea Graureiher * * U Na
Asio otus Waldohreule * * G (Na) Na
Buteo buteo Mäusebussard * * G (Na)
Carduelis cannabina Bluthänfling * V U (Na) (FoRu)
Columba oenas Hohltaube * * U (FoRu)
Corvus corax Kolkrabe * * G (Na) (FoRu)
Delichon urbica Mehlschwalbe * V U (Na) Na FoRu!
Dryobates minor Kleinspecht * V U Na
Dryocopus martius Schwarzspecht * * G Na
Falco tinnunculus Turmfalke * * G Na Na FoRu!
Ficedula hypoleuca Trauerschnäpper 3 3 U Na
Hirundo rustica Rauchschwalbe V 3 U- (Na) Na FoRu!
Jynx torquilla Wendehals 2 2 S Na (Na)
Lanius collurio Neuntöter * * U Na
Locustella naevia Feldschwirl * 3 U FoRu
Luscinia megarhynchos Nachtigall * * G FoRu FoRu
Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz V V U (Na) FoRu FoRu
Milvus milvus Rotmilan 3 * U (Na)
Oriolus oriolus Pirol * V G (FoRu)
Picus viridis Grünspecht * * G Na (FoRu)
Streptopelia turtur Turteltaube V 2 U (Na) (Na)
Strix aluco Waldkauz * * G Na Na FoRu!
Tyto alba Schleiereule 3 * U Na Na FoRu!
Erläuterung:
Gefährdung: RL TH = FRICK et al. (2012) RL D = Rote Liste Deutschland (NABU 2016)
2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet V = Vorwarnliste
G günstiger Erhaltungszustand (Na) potenzielles Nahrungshabitat U ungünstiger Erhaltungszustand Na Nahrungshabitat S sehr ungünstiger Erhaltungszustand (FoRu) potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte FoRu Fortpflanzungs- und Ruhestätte
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 30
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Bei den Begehungen am 20. April, 10. und 19. Mai, und 18. Juni 2016 wurden im Untersuchungsge-
biet folgende Vogelarten beobachtet bzw. wahrgenommen:
Corvus corone Rabenkrähe
Fringilla coelebs Buchfink
Parus major Kohlmeise
Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz
Delichon urbica Mehlschwalbe
Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke
Turdus merula Amsel
Innerhalb des Untersuchungsgebiets wurde kein Brutgeschäft beobachtet. Bei den dort beobachteten
Vögeln handelte es sich um Nahrungsgäste. Es wurde keine Besiedelung des Brückenbauwerks fest-
gestellt. Die unmittelbar an das Baufeld angrenzenden Althölzer entlang der Saale wiesen ebenfalls
keine mehrjährigen Nester auf.
Das Untersuchungsgebiet liegt weit entfernt von ausgewiesenen Wiesenbrütergebieten. Wegen der
Lage in unmittelbarer Nähe zum besiedelten Bereich ist eine Nutzung des Eingriffsgebiets als Rast-,
Mauser- oder Überwinterungshabitat für spezifische Arten auszuschließen.
Die Abfrage von Datenbanken für das Messtischblatt 4936 ergab 24 potenziell vorkommende pla-
nungsrelevante Brutvogelarten für die Lebensraumtypen Säume, Hochstaudenfluren, Gärten, Parkan-
lagen, Siedlungsbrachen sowie Gebäude. Auf Grund des relativ groben Maßstabs der Messtischblät-
ter sind im Untersuchungsraum nicht alle Biotoptypen für die Ansprüche aller aufgelisteten Vogelarten
geeignet. Wegen fehlender oder ungeeigneter Habitatmöglichkeiten kann im Untersuchungsgebiet
das Vorkommen folgender Arten ausgeschlossen werden: Bluthänfling, Trauerschnäpper, Wendehals,
Neuntöter, Feldschwirl, Gartenrotschwanz, Pirol, Waldkauz und Schleiereule.
Für die horst- und die höhlenbrütenden Arten Sperber, Graureiher, Waldohreule, Mäusebussard,
Hohltaube, Kolkrabe, Rabenkrähe, Kohlmeise, Klein- und Schwarzspecht, Rotmilan, Hausrotschwanz
und Grünspecht stellt der untersuchte Raum wegen des Fehlens geeigneter Habitatbäume bzw.
künstlicher Nisthilfen lediglich ein Nahrungshabitat dar. Für die vorgenannten Vogelarten sind durch
die geplante Maßnahme keine Betroffenheiten zu prognostizieren, da ihre potenziellen Brutreviere und
Brutstätten weit außerhalb des Eingriffsbereichs liegen. Die Überprägung der Bauflächen wird die
Nutzung des Raumes als Nahrungshabitat bauzeitlich einschränken, die umliegenden Freiflächen
können auch weiterhin genutzt werden. Insgesamt weist der umgebende Landschaftsraum eine Viel-
zahl vergleichbarer Habitatstrukturen auf, so dass für die Arten ausreichende Ausweichmöglichkeiten
bestehen.
Eine Besiedelung der Baufelder, insbesondere durch Vogelarten, die möglicherweise das Brücken-
bauwerk als Bruthabitate nutzen (Mehl- und Rauchschwalbe, Turmfalke) wurde bei den Begehungen
nicht nachgewesen.
Für alle anderen aufgelisteten Arten besteht bereits eine Vorbelastung an den Rändern des Untersu-
chungsgebiets durch die Bahnstrecke. Für die meisten der als planungsrelevant herausgestellten Ar-
ten kann aufgrund hinreichend großer Abstände ihrer (potenziellen) Reviere zum Baufeld eine Betrof-
fenheit weitgehend ausgeschlossen werden.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 31
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
4.5 Fledermäuse
In der vorliegenden Untersuchung wurden das zu erneuernde Bauwerk sowie der Baumbestand am
Rande des Baufelds am 20.04.2016 tagsüber umfassend begutachtet und auf möglicherweise als
Winterquartiere nutzbare Strukturen und auf einen aktuellen Besatz durch Fledermäuse hin unter-
sucht. Hierbei wurde auf spezifische Spuren geachtet, welche Hinweise auf eine mögliche Anwesen-
heit der Tiere geben. Bei Fledermäusen sind dies z.B. Fledermauskot, Schmetterlingsflügel und Ver-
färbungen an der Ausflugsöffnung.
Decke und Wände der EÜ sind glatt verputzt bzw. verfugt (Abbildung 5). An der Nordostseite der Un-
terführung befanden sich zu beiden Seiten ca. 2 m lange Dehnungsfugen, die von der Höhe und von
der Tiefe als Fledermausquartier in Betracht kamen. Eine Untersuchung mit einer Endoskopkamera
ergab keine Beobachtung von Fledermäusen und keine Hinweise auf eine zurückliegende Nutzung
der Spalten als Quartier. Im Umfeld um die Brücke befanden sich keine durchgängigen linearen Leit-
strukturen und auch keine quartierverdächtigen Bäume.
Denkbar ist die Nutzung der weiter entfernten Gehölzkanten entlang der Saale und der bewaldeten
Hänge als Leitlinie und Jagdhabitat. Ebenso können in älteren Einzelbäumen oder in den umliegen-
den landwirtschaftlichen Gebäuden Einzelquartiere übertagender Fledermäuse vorhanden sein. Zu-
sätzlich wurde daher für die gemäß Messtischblatt in diesem Gebiet potentiell vorkommenden Fle-
dermausarten eine Habitateignungsanalyse vollzogen und damit eine mögliche Betroffenheit erarbei-
tet.
Nach Auswertung der Datenbanken und bei artspezifischer Betrachtung der Habitatstrukturen entsteht
eine mögliche Betroffenheit durch den Eingriff für die in Tabelle 5 genannten Fledermausarten.
Tab. 5: Potenziell vorkommende Fledermausarten im Messtischblatt 4936
Art
Wissenschaftlicher
Name Deutscher Name RL
TH
RL
D
Erhalt.-
zustand Staudenfluren Gärten Gebäude
Barbastella barbastellus Mopsfledermaus 2 1 s (Na) (Na) FoRu
Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 2 V u Na FoRu!
Myotis myotis Großes Mausohr 3 3 u (Na) FoRu!
Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus 2 3 g (Na) Na
Erläuterung:
Gefährdung: RL TH = TRESS et al. (2011) RL D = Rote Liste Deutschland MEINIG ET AL. (2009)
1= vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet V = Vorwarnliste
G günstiger Erhaltungszustand (Na) potenzielles Nahrungshabitat U ungünstiger Erhaltungszustand Na Nahrungshabitat S sehr ungünstiger Erhaltungszustand (FoRu) potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte FoRu Fortpflanzungs- und Ruhestätte
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 32
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
4.6 Weitere Säugetiere
Das Vorkommen des Bibers (Castor fiber) ist in den Rasterkarten für die Saale dokumentiert.
Optimale Lebensräume des Bibers bieten mäander- und altwasserreiche Flussauen sowie großflächi-
ge Seen- und Moorlandschaften. Neben Bach- und Flussauen, Altarmen und Seen besiedelt die Art
auch Entwässerungsgräben, Teichanlagen und Abgrabungsgewässer sofern naturnahe, vegetations-
reiche Ufer zur Verfügung stehen. Wichtig für Biber sind ein gutes Nahrungsangebot (v. a. Wasser-
pflanzen, Kräuter, Weichhölzer), eine ständige Wasserführung, störungsarme, grabbare Uferböschun-
gen, welche die Anlage von Erdbauten oder Burgen zulassen sowie bewaldete unzerschnittene Flus-
sauen, die ihm die Möglichkeit bieten, neue Nahrungshabitate zu besiedeln oder zu erreichen, ohne
dabei gewässerfreie Zonen oder Verkehrswege durch- oder überqueren zu müssen. Gewässerarme
Waldgebiete und die offene Agrarlandschaft stellen für den Biber suboptimale Lebensräume dar und
werden über Zuwanderungen aus den Optimalgebieten meist nur kurzzeitig besiedelt.
Ein Revier umfasst 1-5 km Gewässerufer. Die Jungtiere gründen im 25 km-Radius (max. 100 km)
Neuansiedlungen. In der Regel nutzt der Biber einen Uferstreifen von etwa 8-10 m (bis 20 m) Breite,
kann bei Vegetationsarmut am Ufer jedoch bis zu 100 m weit vom Ufer auf Nahrungssuche gehen
(LANUV 2017).
Das Baufeld liegt damit am Rand eines möglichen Biberreviers. Innerhalb des Baufelds bestehen für
den Biber keine Nahrungsangebote. Dagegen bestehen jedoch entlang der Flussufer und in der
Saaleaue günstige Nahrungsangebote, so dass ein Vordringen des Bibers in das Baufeld, das zudem
durch Bebauung vom Fluss abgetrennt ist, als unwahrscheinlich anzusehen ist.
4.7 Reptilien
Grundsätzlich denkbar ist im Vorhabensgebiet das Vorkommen der streng geschützten Arten Zaunei-
dechse und Schlingnatter. Die Arten sind in den Rasterkarten aufgeführt. Eine Verortung von Nach-
weisen liegt allerdings nicht vor, so dass zur Klärung der möglichen Betroffenheiten durch die geplan-
te Maßnahme eigene Untersuchungen durchgeführt wurden.
Die Kartierung erfolgte jeweils vormittags bei geeigneter Witterung (sonnig, trocken 19, 22 bzw.
23 oC). Zu Beginn der Geländebegehung am 18.06.2016 regnete es, im weiteren Verlauf setzte sich
sonniges Wetter durch.
Die Begehungsstrecke lag entlang der Bahnstrecke 6305, und umfasste den gesamten Streckenab-
schnitt zwischen km 2,650 und 2,850 sowie die bauzeitlich zu nutzenden ruderalen Säume. Metho-
disch wurden an den drei Begehungen am 10. und 19. Mai, 18. Juni und 15. September 2016 Son-
nenplätze, Nahrungshabitate und Versteckstrukturen nach Zauneidechsen und weiteren
Reptilienarten, wie der Schlingnatter abgesucht. Daneben wurden natürliche und künstliche Verstecke
in Form von bspw. größeren Planen, Holzbrettern und größeren Steinen gesucht und umgedreht. Die
Flächen wurden bei jeder Begehung zwei Mal abgelaufen.
Trotz optimaler Witterungsbedingungen während der Begehungen wurden keine Nachweise erbracht.
Der aufgeschüttete und breit geschotterte Bahndamm stellt wegen des Fehlens von grabbarem Sub-
strat zur Anlage von Winterquartieren und zur Eiablage einen suboptimalen Lebensraum für Reptilien
dar. Des Weiteren fehlen höhere Vegetationsstrukturen zur Beschattung. Neben dem Bahndamm
lagen sechs ca. 1,5 m lange Stämme mit Durchmessern von etwa 70 cm, die zum Teil schon stark
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 33
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
verrottet waren. Diese wären als Versteck und Sonnplatz gut geeignet, jedoch konnten auch hier kei-
ne Tiere entdeckt werden.
Das Vorkommen von Zauneidechse und Schlingnatter kann im untersuchten Streckenabschnitt aus-
geschlossen werden.
Am Eingang der Unterführung auf der Nordostseite wurde eine juvenile, tote Schlange gefunden, wel-
che offenbar überfahren wurde. Das Tier war sehr stark beschädigt, doch konnte anhand der Schup-
penplatten im Kopfbereich und der Rückenschuppen das Exemplar als Ringelnatter determiniert wer-
den. Die Ringelnatter ist Bestandteil der Roten Liste der Kriechtiere Thüringens und als gefährdet
(Gefährdungsgrad 3) eingestuft (NÖLLERT et al. 2011), sie ist allerdings nicht im Anhang IV der FFH-
RL gelistet und damit keine planungsrelevante Art.
4.8 Amphibien
Jahreszeitlich bedingt konnten keine vollständigen Erhebungen der Artengruppe der Amphibien erfol-
gen. Neben Zufallsfunden aus den Begehungen wurde daher das Potenzial der vorgefundenen Struk-
turen ausgewertet.
Etwa 500 m südöstlich des Baufelds befindet sich ein Altarm der Saale, der als Laichgewässer ein
hohes Potenzial aufweist. Im Untersuchungsgebiet selbst sind weder temporäre noch dauerhafte Ge-
wässer vorhanden.
Bei einer Begehung des Bahndamms am 18.06. bei Regenwetter wurde ein nicht näher zu bestim-
mender Froschlurch entdeckt, der zwischen den Steinen des Schotteroberbaus auf der Ostseite des
Bahndamms verschwand. Entlang der L1061 wurden bei der Begehung am 22.04. mehrere Totfunde
von Amphibien gemacht. Diese waren offensichtlich vor längerer Zeit überfahren worden und daher
nicht mehr bestimmbar. Anhand der Größe handelte es sich vermutlich um Erdkröten.
Nach Auswertung der Datenbanken und bei artspezifischer Betrachtung der Habitatstrukturen entsteht
eine mögliche Betroffenheit durch den Eingriff für die in Tabelle 6 genannten Amphibienarten.
Tab. 6: Potenziell vorkommende Amphibienarten im Messtischblatt 4936
Art
Wissenschaftlicher
Name Deutscher Name RL
TH
RL
D
Erhalt.-
zustand Staudenfluren Gärten Gebäude
Bufo calamita Kreuzkröte 2 3 u (Ru) (FoRu)
Hyla arborea Laubfrosch 3 2 u Ru! (FoRu)
Pelobates fuscus Knoblauchkröte 3 2 u (FoRu)
Triturus cristatus Kammmolch 3 3 u (Ru) (Ru)
Erläuterung:
Gefährdung: RL TH = NÖLLERT et al. (2011) RL D = Rote Liste Deutschland MEINIG ET AL. (2009)
1= vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet V = Vorwarnliste
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 34
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Erhaltungszustand:
g= günstiger Erhaltungszustand u= ungünstiger Erhaltungszustand s= sehr ungünstiger Erhaltungszustand
Lebensraumnutzung : (Na) potenzielles Nahrungshabitat Na Nahrungshabitat (Ru) potenzielle Ruhestätte Ru Ruhestätte
Die Kreuzkröte ist eine Pionierart, die ursprünglich in offenen Auenlandschaften auf vegetationsar-
men, trocken-warmen Standorten mit lockeren, meist sandigen Böden vorkam. Die aktuellen Vor-
kommen sind vor allem auf Abgrabungsflächen in den Flussauen konzentriert. Darüber hinaus werden
auch Industriebrachen, Bergehalden und Großbaustellen besiedelt. Als Laichgewässer werden son-
nenexponierte Flach- und Kleingewässer wie Überschwemmungstümpel, Pfützen, Lachen oder Hei-
deweiher aufgesucht. Die Gewässer führen oftmals nur temporär Wasser, sind häufig vegetationslos
und fischfrei. Kreuzkröten haben - als Anpassung an das hohe Austrocknungsrisiko der Laichgewäs-
ser - mit knapp 3 Wochen die kürzeste Entwicklungszeit aller heimischen Froschlurche.
Der Laubfrosch ist eine Charakterart der „bäuerlichen Kulturlandschaft“ mit kleingewässerreichen
Wiesen und Weiden in einer mit Gebüschen und Hecken reich strukturierten Landschaft. Ursprüngli-
che Lebensräume waren wärmebegünstigte Flussauen. Als Laichgewässer werden Weiher, Teiche,
Tümpel, temporäre Kleingewässer, Altwässer, seltener auch größere Seen besiedelt. Bevorzugt wer-
den vegetationsreiche Gewässer, die voll sonnenexponiert und fischfrei sind. Außerhalb der Fortpflan-
zungszeit halten sich die wanderfreudigen Laubfrösche in höherer Vegetation auf (z.B. Brombeerhe-
cken, Röhrichte, Weidegebüsche, Kronendach der Bäume). Die Überwinterung erfolgt an Land, wo
sich die Tiere in Waldbereichen, Feldgehölzen oder Säumen in Wurzelhöhlen oder Erdlöchern verste-
cken.
Ursprünglicher Lebensraum der Knoblauchkröte waren offene, steppenartige Landschaften sowie
Sandgebiete in größeren Flussauen. Als „Kulturfolger“ besiedelt sie agrarisch und gärtnerisch genutz-
te Gebiete wie extensiv genutzte Äcker, Wiesen, Weiden, Parkanlagen und Gärten. Sekundär kommt
die Art auch in Abgrabungsgebieten vor. Als Laichgewässer werden offene Gewässer mit größeren
Tiefenbereichen, Röhrichtzonen und einer reichhaltigen Unterwasservegetation aufgesucht. Geeigne-
te Gewässer sind Weiher, Teiche, Altwässer der offenen Feldflur, Niederungsbäche und Gräben, alte
Dorfteiche sowie extensiv genutzte Fischteiche. Im Winter graben sich die Tiere in gut drainierten,
sandigen Böden bis in eine Tiefe von 60 (max. 100) cm ein. Die Fortpflanzungsperiode der nachtakti-
ven Knoblauchkröte erstreckt sich von April bis Mai. Ausgiebige Niederschläge können eine zweite
Laichzeit von Juni bis Mitte August auslösen. Die Jungkröten verlassen zwischen Ende Juni und Mitte
September das Gewässer und suchen im Herbst ihre Winterquartiere auf. Auch die Alttiere wandern
ab Oktober in ihre Winterquartiere, wobei Wanderstrecken von meist 200 (max. 1.200) m zurückgelegt
werden. Larven aus spät abgelegten Eiern überwintern im Gewässer und vollenden ihre Metamorpho-
se erst im folgenden Jahr. Die genannten Ansprüche der Knoblauchkröte an Laichgewässer werden
im Untersuchungsgebiet nicht erfüllt, so dass ein Vorkommen der Art ausgeschlossen werden kann.
Der Kammmolch gilt als eine typische Offenlandart, die traditionell in den Niederungslandschaften
von Fluss- und Bachauen an offenen Augewässern (z.B. an Altarmen) vorkommt. In Mittelgebirgsla-
gen werden außerdem große, feuchtwarme Waldbereiche mit vegetationsreichen Stillgewässern be-
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 35
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
siedelt. Sekundär kommt die Art in Kies-, Sand- und Tonabgrabungen in Flussauen sowie in Steinbrü-
chen vor. Offenbar erscheint die Art auch als Frühbesiedler an neu angelegten Gewässern. Die meis-
ten Laichgewässer weisen eine ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation auf, sind nur gering
beschattet und in der Regel fischfrei. Als Landlebensräume nutzt der Kammmolch feuchte Laub- und
Mischwälder, Gebüsche, Hecken und Gärten in der Nähe der Laichgewässer. Unter allen heimischen
Molcharten hat der Kammmolch die längste aquatische Phase, die von Ende Februar/März bis Au-
gust/Mitte Oktober reichen kann. Balz und Paarung finden von Mitte April bis Ende Mai statt. Die
Jungmolche verlassen ab August das Gewässer, um an Land zu überwintern. Ausgewachsene
Kammmolche wandern bereits nach der Fortpflanzungsphase ab und suchen ab August bis Oktober
ihre Winterlebensräume an Land auf. Einzelne Tiere können auch im Gewässer überwintern. Die ge-
nannten Ansprüche des Kammmolchs an Laichgewässer werden im Untersuchungsgebiet nicht erfüllt,
so dass ein Vorkommen der Art ausgeschlossen werden kann.
Bedeutende Wanderungskorridore und Laichgewässer von Amphibien können innerhalb des Untersu-
chungsgebiets aufgrund der Topografie ausgeschlossen werden, allerdings sind Einzeltiere denkbar.
4.9 Prüfung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m.
Abs. 5 BNatSchG
Die grundsätzlich denkbaren bau-, anlagen- und betriebsbedingten Projektwirkungen auf das Schutz-
gut Tiere sind der Tabelle 2 in Kapitel 3.1 zu entnehmen. Da mit der geplanten Änderung der EÜ km
2,750 keine Änderung im Betriebsprogramm der Bahnstrecke verbunden ist, werden allgemeine Wir-
kungen des Bahnbetriebs auf die betrachteten Tiergruppen (Kollisionen, optische und akustische Stö-
rungen, Scheuchwirkungen, Sogwirkungen) in der Prüfung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1
i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht betrachtet.
Brutvögel
Gilde der Gehölzbrüter, Gilde der Höhlen- und Halbhöhlenbrüter
Verletzung und Tötung von Tieren (§ 44 (1) Nr. 1)
Erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-
und Wanderungszeiten (§ 44 (1) Nr. 2)
Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)
Während der Baufeldfreimachung besteht grundsätzlich eine potenzielle Gefahr der Verletzung oder
Tötung von Einzelindividuen, die Möglichkeit der erheblichen Störung von Tieren während der Fort-
pflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten sowie der Entnahme, Be-
schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.
Innerhalb des Maßnahmenbereichs befinden sich keine Gehölze, die als Bruthabitat geeignet sind.
Gehölzrückschnitte sind nicht erforderlich. Mehrjährige Niststandorte, Baumhöhlen, Halbhöhlen und
Baumnischen wurden nicht nachgewiesen. Die geplante Anlage und deren Betrieb schafft kein zusätz-
liches Verletzungs- oder Tötungsrisiko.
Eine Erfüllung eines Verbotstatbestands kann ausgeschlossen werden.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 36
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Gilde der Horstbrüter
Horstbrütende Vogelarten sind durch die Maßnahmen nicht betroffen. Mehrjährig genutzte Niststan-
dorte wurden nicht nachgewiesen.
Gilde der Bodenbrüter
Bodenbrütende Vogelarten sind durch die Maßnahmen nicht betroffen.
Fledermäuse
Maßgeblich für das Vorkommen von Fledermäusen in einem Gebiet ist das Vorhandensein von ge-
eigneten Quartieren und ausreichend Nahrung (Insekten). Bedeutende Quartiere sind im Untersu-
chungsgebiet nicht vorhanden. Verluste von Quartieren können innerhalb der Baumaßnahme ausge-
schlossen werden. Die Änderung der EÜ wird die Nutzung als Jagdhabitat entlang der Gehölzkanten
entlang der Saale und der bewaldeten Hänge baubedingt nicht einschränken, die umliegenden Frei-
flächen können auch weiterhin genutzt werden. Fledermäuse nutzen Jagdgebiete von mehreren
Quadratkilometern Größe, so dass die prognostizierte temporäre Beeinträchtigung minimal sein und
sich nicht negativ auf die Populationsstärken sämtlicher Fledermausarten im Gebiet auswirken wird.
Verletzung und Tötung von Tieren (§ 44 (1) Nr.1)
Da im Bauwerk keine Fledermausquartiere vorhanden sind, kann eine baubedingte Verletzung oder
Tötung übertagender Tiere ausgeschlossen werden. Sofern Nachtarbeiten in geringem Umfang nötig
werden, werden diese während des nächtlichen reduzierten Bahnbetriebs nicht dazu führen, dass
Fledermäusen ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit Bahnfahrzeugen droht. Eine Gefährdung durch ein
erzwungenes Ausweichen der Fledermäuse auf eine viel befahrene Straße besteht ebenfalls nicht.
Die geplante Anlage und deren Betrieb schafft kein zusätzliches Verletzungs- oder Tötungsrisiko.
Erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-
und Wanderungszeiten (§ 44 (1) 2)
Im Bauwerk sind keine Fledermausquartiere vorhanden. Für die im Umfeld des Eingriffsgebiets poten-
ziell vorhandenen Einzelquartiere von Fledermäusen kommt es insbesondere baubedingt zu Beein-
trächtigungen durch Staub- und Schadstoffimmissionen sowie durch Erschütterungen und Beunruhi-
gungen auf den betroffenen Flächen, so dass eine Berücksichtigung des Störungstatbestands erfol-
gen muss. Da es sich allenfalls um temporäre Einzelquartiere handelt und davon ausgegangen wer-
den kann, dass es sich hier nur um einen Teil einer potenziell vorhandenen, zerstreuten Population
handelt, ist nicht mit einer erheblichen Störung im Sinne einer Verschlechterung des Erhaltungszu-
standes der lokalen Population zu rechnen.
Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) 3)
Verluste von Fledermausquartieren können innerhalb der Baumaßnahme ausgeschlossen werden. Da
keine regelmäßig genutzten Quartiere von Fledermäusen verloren gehen, sind keine vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Amphibien
Mögliche Betroffenheiten der potenziell vorhandenen Amphibienarten Kreuzkröte und Laubfrosch
durch die Baumaßnahme ergeben sich im Baufeld vor allem während der Wanderzeiten. Auf Grund
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 37
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
der sehr unterschiedlichen Wanderzeiten und Ansprüche an Wanderungskorridore der potenziell vor-
kommenden Arten lassen sich keine eindeutigen Wanderungsrichtungen und Zeitfenster innerhalb
des Bauzeitraums prognostizieren. Das Aufstellen von Schutzzäunen kann daher ggf. kontraproduktiv
wirken. Da außerdem nur in den Sperrpausen Anfang April und Ende Juni während der nächtlichen
Wanderungen gearbeitet wird, steht das Baufeld grundsätzlich weiterhin als Wanderungskorridor zur
Verfügung.
Während der Baufeldfreimachung und während der Herstellung der Bauwerke besteht die potenzielle
Gefahr der Verletzung oder Tötung von wandernden Einzelindividuen, die in Baugruben gefallen und
dadurch tagsüber im Baufeld verblieben sind. Die Herstellung der Zufahrt und der BE-Fläche erfolgen
erst ab Mitte März. Somit können potenzielle Winterquartiere wie Erdlöcher und Hohlräume o. ä. durch
die Baufeldfreimachung nicht zerstört und darin befindliche Tiere nicht verletzt oder getötet werden.
Sommerlebensräume von Amphibien werden nicht beansprucht. Eine vorgezogene Ausgleichsmaß-
nahme wird daher nicht erforderlich.
Verletzung und Tötung von Tieren (§ 44 (1) Nr. 1)
Als Bewertungsmaßstab für die Erfüllung des Verbotstatbestandes ist die signifikante Erhöhung des
Tötungsrisikos unter Berücksichtigung eines entsprechenden Konzeptes zur Vermeidung der Tötung
anzusetzen. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass durch das aufgestellte Maßnahmen-
konzept, das die regelmäßige Kontrolle des Baufelds während der Arbeitszeiten mit Umsetzung ge-
fundener Tiere (Maßnahme 001_VA) beinhaltet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos aus-
geschlossen werden kann.
Erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-
und Wanderungszeiten (§ 44 (1) 2)
Erhebliche Störungen der Arten in ihrem Winterquartier oder bei ihren möglicherweise gelegentlichen
Wanderungen über die Bahntrasse und das Baufeld durch Lärm oder optische Reize können ausge-
schlossen werden. Zerschneidungen von Teillebensräumen mit Auswirkungen auf die lokale Populati-
on sind ebenfalls nicht zu erwarten. Aufgrund des vorhandenen Zugverkehrs ist eine Störung durch
ein verändertes Verkehrsaufkommen durch die Baumaßnahme als nicht relevant einzustufen. Die mit
der Baumaßnahme verbundene Störung der Ausbreitungsbewegungen führt unter Berücksichtigung
der regelmäßigen Kontrolle des Baufelds mit Umsetzung gefundener Tiere (Maßnahme 001_VA) zu
keinen Problemen der ökologischen Verinselung oder genetischen Verarmung von Teilpopulationen.
Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) 3)
Auf Grund der vorgesehenen Bauzeit ist nicht mit einem Verlust der Ruhestätten von potenziell vor-
handenen Einzelindividuen zu rechnen. Dauerhafte Laichgewässer sind durch die Baumaßnahme
nicht betroffen. Daher wird der Verbotstatbestand nach § 44 (1) 3 BNatSchG nicht erfüllt.
Farn-, Blütenpflanzen und Flechten sind durch die Maßnahmen nicht betroffen.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 38
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
4.10 Fazit
1. Als Bewertungsmaßstab für die Erfüllung des Verbotstatbestandes ist die signifikante Erhöhung des
Tötungsrisikos unter Berücksichtigung eines entsprechenden Konzeptes zur Vermeidung der Tötung
anzusetzen. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass durch das aufgestellte Maßnahmen-
konzept mit der Vermeidungsmaßnahme 001_VA eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos aus-
geschlossen werden kann. [§44 (1) Nr.1].
2. Es werden unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahme 001_VA keine Tiere der FFH-
Anhang-IV-Arten oder Europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Fortpflanzungs-, Auf-
zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört [§44 (1) Nr.2]. Gemäß
Guidance document der EU sind relevante Störungen erst dann zu konstatieren, wenn eine bestimm-
te Intensität, Dauer und Frequenz gegeben ist, wenn z. B. die Überlebenschancen gemindert werden
oder wenn z. B. der Brut- bzw. Reproduktionserfolg gemindert wird. Punktuelle Störungen ohne nega-
tiven Einfluss auf die Art (z. B. kurzfristige baubedingte Störungen außerhalb der Brutzeit) fallen hin-
gegen nicht unter den Verbotstatbestand.
Mögliche bauzeitliche Störungen führen voraussichtlich zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszu-
standes der lokalen Populationen, da aufgrund der Vorbelastung des Untersuchungsraums von einem
Artenspektrum auszugehen ist, das die entsprechenden Einflüsse toleriert. Verbotstatbestände nach
§44 Abs.1 Nr.1-4 BNatSchG liegen damit bei Durchführung der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen
nicht vor.
3. Es werden keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder
zerstört [§44 (1) Nr.3].
Der Verbotstatbestand der Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestät-
ten tritt daher nicht ein.
4. Es werden keine besonders geschützte wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus
der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§44 (1) Nr.4].
Für die überprüften Artengruppen kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben durch
die zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht gegen Verbote nach §44 Bundesnaturschutzge-
setz (BNatSchG) verstößt bzw. Verstöße durch die vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen
abgewendet werden.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 39
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
5 Zusammenfassende Bewertung
Die zu ändernde Eisenbahnüberführung km 2,750 befindet sich in der Ortslage Weichau (Großherin-
gen) im Landkreis Weimarer Land im Bundesland Thüringen. Sie überführt die zweigleisige, elektrifi-
zierte Strecke 6305 Saaleck – Saalfeld über einen als Feuerwehrzugang genutzten Weg. Die Stre-
ckengeschwindigkeit beträgt derzeit 110 km/h und mit Neigetechnik 140 km/h.
Die Fußgängerunterführung im km 2,750 ist ursächlich Baujahr 1905 mit Erweiterungen aus dem Jahr
1934. Das Bauwerk befindet sich derzeit in der Zustandskategorie 3 mit Tendenz zur 4. Da die Brücke
verschlissen ist, droht bei Nichtrealisierung der Erneuerung eine Langsamfahrstelle nach dem Jahr
2020. Mit Instandhaltungsmaßnahmen lassen sich die vorhandenen Schäden nicht mehr dauerhaft
beseitigen.
Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung wird durch den altersbedingten, maroden Zustand des
Bauwerkes und durch die Bedingung nach Erhaltung der Verfügbarkeit der Strecke erforderlich. Zur
Sicherstellung der uneingeschränkten Erfüllung der zukünftigen betrieblichen und verkehrlichen An-
forderungen an die Bahnstrecke ist die Bauwerkserneuerung notwendig.
Bei der geplanten Fußgängerunterführung handelt es sich um einen flach gegründeten, instandhal-
tungsarmen Stahlbetonvollrahmen. Die FU wird gegenüber ihrer jetzigen Lage parallel um 5,60 m in
Kilometrierungsrichtung verschoben. Das Bestandsbauwerk wird bis 1,70 m unter Schienenoberkante
abgebrochen, verfüllt und verbleibt somit im Bahndamm. Beidseitig des Bahndammes erfolgt der Zu-
gang entsprechend der aktuellen Nutzungsanforderungen als „Feuerwehrzugang“ über Rampen mit
einer maximalen Längsneigung von 10% sowie Treppen.
Die Herstellung der EÜ erfolgt in Tieflage in Ortbetonbauweise im Schutz von Verbauten und zweier
Hilfsbrücken. Für die Umsetzung der Änderungsmaßnahme der EÜ km 2,750 wird von einer Gesamt-
bauzeit von ca. 6 Monaten ausgegangen. Als Realisierungszeitraum ist unter Beachtung der Vegetati-
ons- und Schutzzeiten für Flora und Fauna der Zeitraum von Februar 2019 bis August 2019 vorgese-
hen.
Eine Bewertung des Vorhabens, basierend auf den für die Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 7
Abs. 1 UVPG in Anlage 3 zum UVPG vorgegebenen Kriterien („Screeningbogen“) führte zu dem Er-
gebnis, dass von dem Vorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand offensichtlich keine erheblichen
nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß UVPG ausgehen und sich damit eine weiter-
gehende förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung erübrigt.
Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb von Natura2000-Gebieten, Naturschutz- und Landschaft-
sschutzgebieten sowie von Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten. Ebenso bestehen keine
Einzelschutzausweisungen. Das Überschwemmungsgebiet der Saale reicht bis an den östlich der
Bahnstrecke verlaufenden Radweg heran, so dass die geplante BE-Fläche bei ca. km 2,650 in der
Gesamtheit im Überschwemmungsgebiet liegt.
Die Ausarbeitung des LBP basiert auf der Auswertung der Bestandssituation des Naturraums, die in
den Grundlagen der Umweltplanung dargestellt ist. Die ermittelten erheblichen Auswirkungen des
Vorhabens wurden im Sinne der Eingriffsregelung hinsichtlich einer Vermeidbarkeit überprüft. Der
vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan legt dar,
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 40
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
• dass vermeidbare Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch eine Optimierung der
Planung unterlassen wurden,
• wie weitere vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Beachtung aus-
gewiesener Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen bei der Realisierung des Vorhabens zu un-
terlassen sind,
• welche als erheblich anzusehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbleiben
und
• wie diese verbleibenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geeignete Maß-
nahmen auszugleichen oder zu ersetzen sind.
Durch das Vorhaben werden in geringem Umfang dauerhafte bauliche Änderungen außerhalb des
Gleiskörpers vorgenommen. Nach Durchführung der in Kap. 3.2 genannten Schutz-, Vermeidungs-
und Minderungsmaßnahmen verbleibt die anlagenbedingte Inanspruchnahme von ca. 68 m² struktur-
armem Verkehrsbegleitgrün für den Neubau der Rampen der Unterführung. Die damit verbundene
Versiegelung betrifft ausschließlich Bereiche mit deutlich überprägten Bodenverhältnissen, so dass
kein Eingriff in das Schutzgut Boden erfolgt. Der Neuversiegelung von 68 m² steht eine Entsiegelung
von 35 m² nicht mehr benötigter Verkehrsfläche entgegen.
Bauzeitlich werden 1.500 m² Ackerfläche und 96 m² Verkehrsbegleitgrün in Anspruch genommen. Die
bauzeitlich in Anspruch genommenen Biotope geringer ökologischer Wertigkeit werden nach Ab-
schluss der Baumaßnahme in gleichem Umfang wiederhergestellt.
Aus der geplanten Baumaßnahme ergeben sich nur in geringem Umfang erhebliche Eingriffe in den
Bestand der Landschaftsfaktoren des Naturhaushalts, da ausschließlich geringwertige und schnell
wiederherstellbare Biotoptypen in Anspruch genommen werden. Für die vor Ort nicht ausgleichbare
Umwandlung von 33 m² strukturarmem Verkehrsbegleitgrün (Ausgangswert 10 Wertpunkte) in versie-
gelte Fläche (Planwert 0 Wertpunkte) resultiert ein Defizit von 330 Wertpunkten. Weitere mögliche
erhebliche Beeinträchtigungen werden durch die ausgewiesenen Vermeidungs- und Schutzmaßnah-
men vermieden und die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts wieder hergestellt. Auf Grund
des geringen Kompensationsumfangs und der Kleinflächigkeit einer möglichen externen Kompensati-
onsmaßnahme und der damit verbundenen geringen ökologischen Wirkung wird eine monetäre Kom-
pensation in Betracht gezogen, deren Höhe durch die Genehmigungsbehörde festzusetzen ist.
Für die im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag überprüften Artengruppen kann davon ausgegangen
werden, dass das Vorhaben durch die zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht gegen Verbote nach
§44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verstößt bzw. Verstöße durch die vorgesehenen Schutz-
und Vermeidungsmaßnahmen abgewendet werden.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 41
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
6 Literatur und Quellen
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (2009): Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten nach An-
hang II und IV der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie in Deutschland. Überarbeitete Bewertungsbögen
der Bund-Länder-Arbeitskreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring. – Planungs-
büro für angewandten Naturschutz (München) & Institut für Landschaftsökologie, AG
Biozönologie (Uni Münster) im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (Hrsg.), Bonn.
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (2015): Internetangebot zu NATURA 2000 unter
http://www.bfn.de/0316_natura2000.html
DB ENGINEERING & CONSULTING GMBH (2017): Änderung der EÜ km 2,750 Strecke 6305 - Erläute-
rungsbericht Genehmigungsplanung, Erfurt.
EISENBAHN-BUNDESAMT (2015): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung sowie für
Magnetschwebebahnen, Umwelt-Leitfaden, Teil II: Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG, Stand Juli
2015
EISENBAHN-BUNDESAMT (2016): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung sowie für
Magnetschwebebahnen, Umwelt-Leitfaden, Teil III: Umweltverträglichkeitsprüfung und natur-
schutzrechtliche Eingriffsregelung, Stand November 2016
EISENBAHN-BUNDESAMT (2012): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung sowie für
Magnetschwebebahnen, Teil V: Behandlung besonders und streng geschützter Arten in der ei-
senbahnrechtlichen Planfeststellung, Stand Oktober 2012
FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Eching
FRICK, S., GRIMM, H., JAEHNE, S., LAUßMANN, H., MEY, E., WIESNER, J.: Rote Liste der Brutvögel (Aves)
Thüringens 3. Fassung, Stand: 2012, Jena.
GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht zum For-
schungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen: „Entwicklung eines
Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die
Avifauna“. Bergisch Gladbach.
FREISTAAT THÜRINGEN (2017): Internet-Kartendienst http://www.geoproxy.geoportal-
th.de/geoclient/control
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUV) (2017):
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NRW“, http://www.naturschutzinformationen-
nrw.de/artenschutz/ de/start, Recklinghausen
LÜTTMANN, J. (2009): Auswirkungen von Schienenlärm auf Fledermäuse. Ergebnisse eines F+E-
Vorhabens „Zerschneidungswirkungen auf Fledermauspopulationen“ des BMVBS, 2005-2009. -
4. Fachtagung Naturschutz der Deutschen Bahn AG vom 10. Dezember 2009.
MEINIG, H.; BOYE, P. & HUTTERER, R. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mamma-
lia) Deutschlands. Stand 2008. In: BfN (Hrsg. 2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und
Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. - Bonn - Bad Godesberg. 386 S.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 42
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
NABU (2016): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands 2016, in: Berichte zum Vogelschutz, Heft 52
NÖLLERT, A., SERFLING, C., UTHLEB, H. & SCHEIDT, U. (2011): Rote Liste der Kriechtiere (Reptilia) Thü-
ringens.- In: Fritzlar, F., Nöllert, A. & Westhus, W.: Rote Listen der gefährdeten Tier- und Pflan-
zenarten, Pflanzengesellschaften und Biotope Thüringens.- Naturschutzreport 26: 55-60.
NÖLLERT, A., SERFLING, C., SCHEIDT, U. & UTHLEB, H. (2011): Rote Liste der Lurche (Amphibia) Thürin-
gens.- In: Fritzlar, F., Nöllert, A. & Westhus, W.: Rote Listen der gefährdeten Tier- und Pflanzen-
arten, Pflanzengesellschaften und Biotope Thüringens.- Naturschutzreport 26: 61-68.
RUNGE, H., M. SIMON & T. WIDDIG (2010): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen
des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungs-
planes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des
Bundesamtes für Naturschutz, Hannover, Marburg.
THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (TLUG) (2009): Zusammenstellung: planungs-
relevante Vogelarten von Thüringen, Stand 27.04.2009
TRESS, J., M. BIEDERMANN, H. GEIGER, I. KARST, J. PRÜGER, W. SCHORCHT, CH. TRESS, K. WELSCH
(2011): Rote Liste der Fledermäuse Thüringens.
THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (TLUG) (2017/1): Artensteckbriefe planungsre-
levanter Arten von Thüringen, http://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/
zoo_artenschutz/artenschutz/artengruppen/
THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (TLUG) (2017/2): Kartendienst Naturschutz,
http://antares.thueringen.de/cadenza/pages/access/login.xhtml
VEREIN THÜRINGER ORNITHOLOGEN E. V. (VTO) (2011): Brutvogelatlas Thüringen www.ornithologen-
thueringen.de/verbreitung.htm
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 43
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
7 Anhang
Artenschutzblatt 1
Betroffene Art :Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
1. Schutz- und Gefährdungsstatus
FFH-Anhang IV – Art
Europäische Vogelart
Rote Liste Status
Bundesland: 2
Deutschland: V
Europäische Union:
Biogeographische Region
(in der das Vorhaben sich auswirkt):
Atlantische Region
Kontinentale Region
Alpine Region
Erhaltungszustand Deutschland
günstig (grün)
ungünstig/ unzureichend (gelb)
ungünstig/ schlecht (rot)
Erhaltungszustand Bundesland
günstig (grün)
ungünstig/ unzureichend (gelb)
ungünstig/ schlecht (rot)
Erhaltungszustand der lokalen Popu-
lation
Nicht bekannt
Art im UG nachgewiesen Art im UG unterstellt
2. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements
Erforderliche CEF-Maßnahmen: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Erforderliche artenschutzspezifische Vermeidungsmaßnahmen: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Sonstige erforderliche Vorgaben zum Risikomanagement: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
(Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der dargestellten Maßnahmen)
3. Verbotsverletzungen
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 4i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 44
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
4. Auswirkung auf den Erhaltungszustand
Beschreibung der Auswirkungen auf den Erhaltungszustand: Erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes:
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Die Gewährung führt unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen zu folgenden Auswirkungen auf den Erhal-
tungszustandes:
Der Erhaltungszustand der Populationen der Art ist günstig. Eine Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung.
Der Erhaltungszustand der Populationen der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer
Ausnahme führt jedoch zu keiner weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art und keiner
Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Der Erhaltungszustand der Population der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer
Ausnahme führt jedoch zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes der Populationen und keiner Behinderung der Wie-
derherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Die Erteilung einer Ausnahme hat negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Populationen der Art.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 45
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Artenschutzblatt 2
Betroffene Art : Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
1. Schutz- und Gefährdungsstatus
FFH-Anhang IV – Art
Europäische Vogelart
Rote Liste Status
Bundesland: 2
Deutschland: V
Europäische Union:
Biogeographische Region
(in der das Vorhaben sich auswirkt):
Atlantische Region
Kontinentale Region
Alpine Region
Erhaltungszustand Deutschland
günstig (grün)
ungünstig/ unzureichend (gelb)
ungünstig/ schlecht (rot)
Erhaltungszustand Bundesland
günstig (grün)
ungünstig/ unzureichend (gelb)
ungünstig/ schlecht (rot)
Erhaltungszustand der lokalen Popu-
lation
Nicht bekannt
Art im UG nachgewiesen Art im UG unterstellt
2. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements
Erforderliche CEF-Maßnahmen: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Erforderliche artenschutzspezifische Vermeidungsmaßnahmen: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Sonstige erforderliche Vorgaben zum Risikomanagement: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
(Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der dargestellten Maßnahmen)
3. Verbotsverletzungen
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 4i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 46
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
4. Auswirkung auf den Erhaltungszustand
Beschreibung der Auswirkungen auf den Erhaltungszustand: Erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes:
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Die Gewährung führt unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen zu folgenden Auswirkungen auf den Erhal-
tungszustandes:
Der Erhaltungszustand der Populationen der Art ist günstig. Eine Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung.
Der Erhaltungszustand der Populationen der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer
Ausnahme führt jedoch zu keiner weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art und keiner
Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Der Erhaltungszustand der Population der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer
Ausnahme führt jedoch zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes der Populationen und keiner Behinderung der Wie-
derherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Die Erteilung einer Ausnahme hat negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Populationen der Art.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 47
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Artenschutzblatt 3
Betroffene Art : Großes Mausohr (Myotis myotis)
1. Schutz- und Gefährdungsstatus
FFH-Anhang IV – Art
Europäische Vogelart
Rote Liste Status
Bundesland: 3
Deutschland: 3
Europäische Union:
Biogeographische Region
(in der das Vorhaben sich auswirkt):
Atlantische Region
Kontinentale Region
Alpine Region
Erhaltungszustand Deutschland
günstig (grün)
ungünstig/ unzureichend (gelb)
ungünstig/ schlecht (rot)
Erhaltungszustand Bundesland
günstig (grün)
ungünstig/ unzureichend (gelb)
ungünstig/ schlecht (rot)
Erhaltungszustand der lokalen Popu-
lation
Nicht bekannt
Art im UG nachgewiesen Art im UG unterstellt
2. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements
Erforderliche CEF-Maßnahmen: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Erforderliche artenschutzspezifische Vermeidungsmaßnahmen: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Sonstige erforderliche Vorgaben zum Risikomanagement: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
(Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der dargestellten Maßnahmen)
3. Verbotsverletzungen
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 4i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 48
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
4. Auswirkung auf den Erhaltungszustand
Beschreibung der Auswirkungen auf den Erhaltungszustand: Erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes:
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Die Gewährung führt unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen zu folgenden Auswirkungen auf den Erhal-
tungszustandes:
Der Erhaltungszustand der Populationen der Art ist günstig. Eine Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung.
Der Erhaltungszustand der Populationen der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer
Ausnahme führt jedoch zu keiner weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art und keiner
Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Der Erhaltungszustand der Population der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer
Ausnahme führt jedoch zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes der Populationen und keiner Behinderung der Wie-
derherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Die Erteilung einer Ausnahme hat negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Populationen der Art.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 49
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Artenschutzblatt 4
Betroffene Art : Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
1. Schutz- und Gefährdungsstatus
FFH-Anhang IV – Art
Europäische Vogelart
Rote Liste Status
Bundesland: 2
Deutschland: 3
Europäische Union:
Biogeographische Region
(in der das Vorhaben sich auswirkt):
Atlantische Region
Kontinentale Region
Alpine Region
Erhaltungszustand Deutschland
günstig (grün)
ungünstig/ unzureichend (gelb)
ungünstig/ schlecht (rot)
Erhaltungszustand Bundesland
günstig (grün)
ungünstig/ unzureichend (gelb)
ungünstig/ schlecht (rot)
Erhaltungszustand der lokalen Popu-
lation
Nicht bekannt
Art im UG nachgewiesen Art im UG unterstellt
2. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements
Erforderliche CEF-Maßnahmen: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Erforderliche artenschutzspezifische Vermeidungsmaßnahmen: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Sonstige erforderliche Vorgaben zum Risikomanagement: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
(Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der dargestellten Maßnahmen)
3. Verbotsverletzungen
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 4i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 50
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
4. Auswirkung auf den Erhaltungszustand
Beschreibung der Auswirkungen auf den Erhaltungszustand: Erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes:
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Die Gewährung führt unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen zu folgenden Auswirkungen auf den Erhal-
tungszustandes:
Der Erhaltungszustand der Populationen der Art ist günstig. Eine Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung.
Der Erhaltungszustand der Populationen der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer
Ausnahme führt jedoch zu keiner weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art und keiner
Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Der Erhaltungszustand der Population der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer
Ausnahme führt jedoch zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes der Populationen und keiner Behinderung der Wie-
derherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Die Erteilung einer Ausnahme hat negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Populationen der Art.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 51
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Artenschutzblatt 5
Betroffene Art : Kreuzkröte (Bufo calamita)
1. Schutz- und Gefährdungsstatus
FFH-Anhang IV – Art
Europäische Vogelart
Rote Liste Status
Bundesland: 2
Deutschland: 3
Europäische Union:
Biogeographische Region
(in der das Vorhaben sich auswirkt):
Atlantische Region
Kontinentale Region
Alpine Region
Erhaltungszustand Deutschland
günstig (grün)
ungünstig/ unzureichend (gelb)
ungünstig/ schlecht (rot)
Erhaltungszustand Bundesland
günstig (grün)
ungünstig/ unzureichend (gelb)
ungünstig/ schlecht (rot)
Erhaltungszustand der lokalen Popu-
lation
Nicht bekannt
Art im UG nachgewiesen Art im UG unterstellt
2. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements
Erforderliche CEF-Maßnahmen: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Erforderliche artenschutzspezifische Vermeidungsmaßnahmen: ja
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP: 001_VA
regelmäßige Kontrolle des Baufelds: Das Baufeld ist durch eingewiesenes Baustellenpersonal wäh-
rend der Arbeitszeiten täglich in den Morgenstunden auf Tiere zu kontrollieren, die in Gräben o.ä.
gefallen sind und sich nicht selbst befreien können. Die abgesammelten Amphibien sind abseits des
Baufelds wieder auszusetzen.
Sonstige erforderliche Vorgaben zum Risikomanagement: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
(Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der dargestellten Maßnahmen)
3. Verbotsverletzungen
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 4i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 52
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
4. Auswirkung auf den Erhaltungszustand
Beschreibung der Auswirkungen auf den Erhaltungszustand: Erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes:
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Die Gewährung führt unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen zu folgenden Auswirkungen auf den Erhal-
tungszustandes:
Der Erhaltungszustand der Populationen der Art ist günstig. Eine Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung.
Der Erhaltungszustand der Populationen der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer
Ausnahme führt jedoch zu keiner weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art und keiner
Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Der Erhaltungszustand der Population der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer
Ausnahme führt jedoch zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes der Populationen und keiner Behinderung der Wie-
derherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Die Erteilung einer Ausnahme hat negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Populationen der Art.
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 53
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
Artenschutzblatt 6
Betroffene Art : Laubfrosch (Hyla arborea)
1. Schutz- und Gefährdungsstatus
FFH-Anhang IV – Art
Europäische Vogelart
Rote Liste Status
Bundesland: 3
Deutschland: 2
Europäische Union:
Biogeographische Region
(in der das Vorhaben sich auswirkt):
Atlantische Region
Kontinentale Region
Alpine Region
Erhaltungszustand Deutschland
günstig (grün)
ungünstig/ unzureichend (gelb)
ungünstig/ schlecht (rot)
Erhaltungszustand Bundesland
günstig (grün)
ungünstig/ unzureichend (gelb)
ungünstig/ schlecht (rot)
Erhaltungszustand der lokalen Popu-
lation
Nicht bekannt
Art im UG nachgewiesen Art im UG unterstellt
2. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements
Erforderliche CEF-Maßnahmen: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Erforderliche artenschutzspezifische Vermeidungsmaßnahmen: ja
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP: 001_VA
regelmäßige Kontrolle des Baufelds: Das Baufeld ist durch eingewiesenes Baustellenpersonal wäh-
rend der Arbeitszeiten täglich in den Morgenstunden auf Tiere zu kontrollieren, die in Gräben o.ä.
gefallen sind und sich nicht selbst befreien können. Die abgesammelten Amphibien sind abseits des
Baufelds wieder auszusetzen.
Sonstige erforderliche Vorgaben zum Risikomanagement: nein
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
(Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der dargestellten Maßnahmen)
3. Verbotsverletzungen
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 4i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
Bramey Partner Architekten AG
Stand: 04.09.2017 Seite 54
Änderung einer Eisenbahnüberführung, Strecke 6305 Abzw. Saaleck – Saalfeld, km 2,750
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzfachlicher Betrachtung
4. Auswirkung auf den Erhaltungszustand
Beschreibung der Auswirkungen auf den Erhaltungszustand: Erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes:
Beschreibung: Maßnahmen- Nr. im LBP:
Die Gewährung führt unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen zu folgenden Auswirkungen auf den Erhal-
tungszustandes:
Der Erhaltungszustand der Populationen der Art ist günstig. Eine Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung.
Der Erhaltungszustand der Populationen der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer
Ausnahme führt jedoch zu keiner weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art und keiner
Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Der Erhaltungszustand der Population der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer
Ausnahme führt jedoch zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes der Populationen und keiner Behinderung der Wie-
derherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Die Erteilung einer Ausnahme hat negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Populationen der Art.