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Datum der Ausgabe: 13.02.2015 Landtag Brandenburg P-AASGFF 6/1 6. Wahlperiode Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Protokoll 1. Sitzung (öffentlich) 3. Dezember 2014 Potsdam - Haus des Landtages 10.00 Uhr bis 12.07 Uhr Vorsitz: Elisabeth Alter (SPD) Sylvia Lehmann (SPD) Protokoll: Stenografischer Dienst Anwesende Ausschussmitglieder: stellv. Kristy Augustin (CDU) Elisabeth Alter (SPD stellv. Andrea Johlige (DIE LINKE) Steffen Königer (AfD) Sylvia Lehmann (SPD) Dr. Martina Münch (SPD) Ina Muhß (SPD) Ursula Nonnemacher (GRÜNE/B90) Raik Nowka (CDU) stellv. Christina Schade (AfD) René Wilke (DIE LINKE)

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Datum der Ausgabe: 13.02.2015

Landtag Brandenburg P-AASGFF 6/1 6. Wahlperiode Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Protokoll 1. Sitzung (öffentlich) 3. Dezember 2014 Potsdam - Haus des Landtages 10.00 Uhr bis 12.07 Uhr Vorsitz: Elisabeth Alter (SPD) Sylvia Lehmann (SPD) Protokoll: Stenografischer Dienst Anwesende Ausschussmitglieder: stellv. Kristy Augustin (CDU) Elisabeth Alter (SPD stellv. Andrea Johlige (DIE LINKE) Steffen Königer (AfD) Sylvia Lehmann (SPD) Dr. Martina Münch (SPD) Ina Muhß (SPD) Ursula Nonnemacher (GRÜNE/B90) Raik Nowka (CDU) stellv. Christina Schade (AfD) René Wilke (DIE LINKE)

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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 03.12.2014 1. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst

Tagesordnung: 1. Wahl der/des Vorsitzenden 2. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden 3. Erarbeitung eines Konzeptes zur rechtlichen Betreuung (auf Antrag der SPD-

Fraktion und der Fraktion DIE LINKE) Sachstandsbericht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen

und Familie und des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucher-schutz

4. Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber

- Abschluss des 5-Millionen-Euro-Programmes zur Unterbringung - gesundheitliche Erstuntersuchung in der Erstaufnahmeeinrichtung der

ZABH (auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE)

Sachstandsbericht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

5. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (auf Antrag der SPD-Fraktion und der

Fraktion DIE LINKE) Bericht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 6. Vorhaben in der 6. Legislaturperiode und Neuorganisation des Ministeriums

(auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bericht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 7. Verschiedenes 7.1 Terminplanung für das Jahr 2015 7.2 Vorbereitung der nächsten Ausschusssitzung 7.3 Verteilung von Zeitschriften

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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 03.12.2014 1. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst

Festlegungen und Beschlüsse: Zu TOP 1: Die Abgeordnete Lehmann (SPD) wurde einstimmig und ohne Stimmenhaltung zur Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gewählt. Zu TOP 2: Der Ausschuss wählte den Abgeordneten Wilke (DIE LINKE) einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen zu seinem stellvertretenden Vorsitzenden. Zu TOP 7.1: Die Ausschussmitglieder beschlossen einstimmig die Terminplanung für das Jahr 2015 (Anlage 4). Zudem verständigten sie sich darauf, dass auf den Januarter-min verzichtet und der Reservetermin am 11. Februar 2015 genutzt werde, falls sich bis zum 12. Dezember 2014 kein dringlicher Beratungsbedarf, der eine Sitzung am 7. Januar 2015 erforderlich mache, abzeichne. Zu TOP 7.2: Der Ausschuss verständigte sich auf ein grundsätzliches Verfahren für die Erstellung des Entwurfs der Tagesordnung. Danach soll die Beantragung von Tagesordnungs-punkten gegenüber dem Ausschusssekretariat grundsätzlich bis zum Donnerstag der zweiten vor der Sitzung liegenden Woche erfolgen; die Beantragung per E-Mail ist ausreichend. Alle Anträge werden durch das Ausschusssekretariat per E-Mail an die Fraktionsreferenten und das Ministerium weitergeleitet. Nach Ablauf dieses Termins wird der Einladungsentwurf ebenfalls per E-Mail an die Fraktionsreferenten und das Ministerium übermittelt. Die Unterzeichnung und Veranlassung der endgültigen Ein-ladung erfolgt grundsätzlich am Dienstag der Vorwoche zur Sitzung. Zudem soll zu jeder regulären Sitzung ein Tagesordnungspunkt „Aktuelles“ vorgesehen werden. Zu TOP 7.3: Der Ausschuss verständigte sich darauf, dass nicht in ausreichender Anzahl einge-gangene Zeitschriften im Umlaufverfahren verteilt werden.

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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 03.12.2014 1. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst

Aus der Beratung: Die amtierende Vorsitzende Alter (SPD) begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die 1. - konstituierende - Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Sie informiert darüber, dass ihr aufgrund ihres Alters angetragen worden sei, die Sit-zung zu Beginn zu leiten, und erkundigt sich, ob einer der Anwesenden älter als sie sei. Das ist nicht der Fall. Die amtierende Vorsitzende teilt mit, dass der Landtag in seiner 2. Sitzung am 5. November 2014 den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Fa-milie bestellt habe und die Mitglieder und Stellvertreter von den Fraktionen benannt worden seien. Dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gehören fol-gende Mitglieder an: Ordentliche Mitglieder SPD: Alter, Elisabeth Lehmann, Sylvia Muhß, Ina Dr. Münch, Martina CDU: Nowka, Raik Schier, Roswitha DIE LINKE: Bader, Diana Wilke, René AfD: Königer, Steffen GRÜNE/B90: Nonnemacher, Ursula Stellvertretende Mitglieder SPD: Gossmann-Reetz, Inka Kircheis, Kerstin Koß, Simona Müller, Britta

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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 03.12.2014 1. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst

DIE LINKE: Dr. Bernig, Andreas Johlige, Andrea CDU: Augustin, Kristy Gliese, Andreas AfD: Schade, Christina GRÜNE/B90: Raschke, Benjamin Die amtierende Vorsitzende teilt weiterhin mit, dass - unter anderem wegen des Glatteises - die Abgeordnete Schade (AfD) den Abgeordneten Königer (AfD) bis zu dessen Ankunft vertrete. Die Abgeordnete Augustin (CDU) vertrete die Abgeordnete Schier (CDU), die nicht an dieser Sitzung, jedoch als ordentliches Mitglied an der nächsten teilnehmen werde. Die amtierende Vorsitzende bittet Ministerin Golze, ihren Mitarbeiterstab vorzustellen. Ministerin Golze stellt folgende Mitarbeiter vor und gibt kurze Erläuterungen: Staatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt; diese sei im Gesundheitsbereich sehr erfah-ren, sie sei im Land Brandenburg für diesen Bereich schon zuständig gewesen, habe aber auch in anderen Konstellationen und anderen Teilbereichen - unter anderem Frauen und Gleichstellung und bei vielen anderen Themen - in diesem Ministerium gearbeitet. Anja Stiedenroth, ihre persönliche Referentin, habe sie im Deutschen Bundestag fast neun Jahre lang als wissenschaftliche Mitarbeiterin begleitet. Torsten Krause, ehemaliges Mitglied des Landtages, Leiter des Ministerinnenbüros. Manuel Brand, persönlicher Referent der Staatssekretärin. Marina Ringel, Pressesprecherin des Hauses. Herr Ranft, Abteilungsleiter für den Bereich Soziales, Familie und Integration, seit 1991 im Land Brandenburg für verschiedene Aufgaben zuständig. Er werde die Mi-nisterin öfter in den Ausschuss begleiten. Die amtierende Vorsitzende Alter (SPD) dankt den Mitarbeitern für die Anwesen-heit.

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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 03.12.2014 1. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst

Die amtierende Vorsitzende stellt fest, dass es keine Änderungswünsche zur Tages-ordnung gibt. Die unveränderte Tagesordnung wird einstimmig beschlossen. Zu TOP 1: Wahl der/des Vorsitzenden Die amtierende Vorsitzende führt aus, dass der Ausschuss seinen Vorsitzenden bzw. seine Vorsitzende gemäß § 75 Absatz 3 Satz 5 der Vorläufigen Geschäftsord-nung des Landtages Brandenburg (Vorl. GOLT) aus den vom Präsidium vorgeschla-genen Fraktionen wähle. Das Präsidium habe in seiner Sitzung am 12. November 2014 beschlossen, dass die SPD-Fraktion den Vorsitz für den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erhält. Sie bittet um einen Wahlvorschlag von der SPD-Fraktion. Abgeordnete Muhß (SPD) schlägt für die SPD-Fraktion Frau Sylvia Lehmann als Ausschussvorsitzende vor. Die amtierende Vorsitzende Alter (SPD) erkundigt sich nach weiteren Vorschlägen. Da es keine weiteren Vorschläge gibt, fragt sie, ob offen abgestimmt werden könne. Alle Abgeordneten sprechen sich für eine offene Wahl aus. Die Vorsitzende lässt über den Vorschlag, Frau Sylvia Lehmann zur Vorsitzenden des Ausschusses zu wählen, abstimmen. Die Abgeordnete Lehmann (SPD) wird einstimmig zur Ausschussvorsitzenden ge-wählt. Abgeordnete Alter (SPD) erklärt, die Ausschussmitglieder freuten sich auf die Zu-sammenarbeit, und überlässt der neu gewählten Vorsitzenden ihren Platz. Vorsitzende Lehmann (SPD) nimmt die Wahl an, bedankt sich für das Vertrauen der Abgeordneten sowie bei der Abgeordneten Alter für die Einführung in die Aus-schusssitzung. Sie bringt zum Ausdruck, dass sie sich auf die Zusammenarbeit mit den Ausschussmitgliedern in den nächsten fünf Jahren freue. Der Vollständigkeit halber weist sie darauf hin, dass mittlerweile auch der Abgeord-nete Königer eingetroffen sei. Zu TOP 2: Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden Die Vorsitzende teilt in Bezug auf die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses mit, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 12. November 2014 be-schlossen habe, dass die Fraktion DIE LINKE den stellvertretenden Vorsitz für die-sen Ausschuss inne haben werde. Sie bittet um einen Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.

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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 03.12.2014 1. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst

Abgeordnete Johlige (DIE LINKE) schlägt für die Fraktion DIE LINKE den Abgeord-neten René Wilke als stellvertretenden Vorsitzenden vor. Vorsitzende Lehmann (SPD) fragt nach weiteren Vorschlägen. Da es keine gibt, erkundigt sie sich, ob eine offene Wahl durchgeführt werden könne, und lässt dar-über abstimmen. Die Abgeordneten stimmen der offenen Wahl einstimmig zu. Die Vorsitzende lässt über den Vorschlag, Herrn René Wilke zum stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen, abstimmen. Der Abgeordnete Wilke wird einstimmig bei zwei Enthaltungen gewählt. Der Abgeordnete Wilke erklärt, dass er die Wahl annimmt. Die Vorsitzende schließt Tagesordnungspunkt 2 und ruft Tagesordnungspunkt 3 auf. Zu TOP 3: Erarbeitung eines Konzeptes zur rechtlichen Betreuung (auf An-

trag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE) Sachstandsbericht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesund-

heit, Frauen und Familie und des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz

Ministerin Golze verweist zu Beginn ihrer Ausführungen darauf, dass der Sach-standsbericht gemeinsam mit dem Ministerium der Justiz und für Europa und Ver-braucherschutz ausgearbeitet worden sei - dort liege auch die Letztentscheidungs-kompetenz in Fragen der rechtlichen Betreuung -, da sich das Thema im Grenzbe-reich von Sozial- und Zivilrecht bewege und insoweit beide Ministerien in der Verant-wortung stünden. Da sich die Zahl der in rechtlicher Betreuung befindlichen Men-schen nicht nur in Brandenburg drastisch erhöht habe, sei es im Justizbereich zu ei-ner entsprechenden Zunahme der Ausgaben gekommen. Auch der Landesrech-nungshof habe sich dem Thema gewidmet. Ministerin Golze ergänzt, es sei nicht möglich, den finanziellen Aufwuchs durch vor-gelagerte Systeme komplett abzufangen. Vielmehr bedürfe es der Schaffung einer Datengrundlage, um das im Koalitionsvertrag festgeschriebene und vom Landtag geforderte Gesamtkonzept erstellen zu können. Neben der Erforschung der Ursa-chen für den Anstieg müssten die Verantwortlichkeiten klar abgegrenzt werden. Ministerin Golze schildert die Genese des am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Betreu-ungsbehördenstärkungsgesetzes und fügt hinzu, dass die Ergebnisse der Evaluati-on, deren Federführung beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-schutz liege, von allen Beteiligten, insbesondere von den Arbeits- und Sozialminis-tern, erwartet würden. Wichtig sei, dass die Länder ihre Erfahrungen in die Diskussi-on einfließen ließen. Die Menschen müssten, so Ministerin Golze weiter, auf die vielfältigen Möglichkeiten der Betreuung, die auch ehrenamtlich geleistet werden könne, hingewiesen werden.

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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 03.12.2014 1. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst

Dabei spiele die Vorsorgevollmacht, die auch der Absicherung der Angehörigen die-ne, eine große Rolle. Generell sei stärkeres ehrenamtliches Engagement im Bereich der Betreuung erforderlich - auch die Betreuungsvereine seien darauf angewiesen -, wobei eine intensive Schulung unabdingbar sei. Ministerin Golze erwähnt die Kooperation mit der BTU Cottbus, die das Ziel habe, in absehbarer Zeit die Datenlage zu verbessern - in anderen Bundesländern habe dies bis zu zwei Jahre gedauert -, und durchaus als Pilotprojekt verstanden werden kön-ne. Notwendig sei eine bessere Zusammenarbeit der Akteure auf den verschiedenen Ebenen bzw. in den Regionen. Besonders wichtig sei es, die Kommunen einzube-ziehen, weil dort die praktische Arbeit geleistet werde und die Betreuungsvereine angesiedelt seien. Es bedürfe in jedem Fall eines abgestimmten Vorgehens der ver-schiedenen Ebenen. Staatssekretär Dr. Pienkny (MdJEV) ergänzt die Ausführungen der Ministerin um Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht. Im Sommer sei bereits die zweite Aufla-ge - 20 000 Exemplare - eines Informationsmaterials zur Vorsorgevollmacht erschie-nen; nur noch knapp 1 000 Exemplare seien vorrätig. Noch 2014 werde ein weiterer Neudruck in Auftrag gegeben. Minister Dr. Markov habe in der vergangenen Legisla-turperiode in Brandenburg vier - sehr gut besuchte - Veranstaltungen zu diesem Thema abgehalten. Dem hohen Informationsbedarf habe man gut gerecht werden können. Staatssekretär Dr. Pienkny erinnert daran, dass die Justizminister sich mit der Bitte um Bildung einer entsprechenden Arbeitsgruppe an die Sozialminister gewandt hät-ten, die jedoch die Evaluation des Gesetzes abwarten wollten. Abgeordnete Muhß (SPD) verweist auf die Anhörung zu diesem Thema im ersten Halbjahr 2014 und erinnert an die Aktivitäten der Amtsleiter von Betreuungsbehörden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin; dort sei die Zahl der Menschen, die keine Vorsor-gevollmacht erteilt hätten, rückläufig. Die Betreuungsvereine, so Abgeordnete Muhß weiter, hätten die Aufgabe, zu infor-mieren und die ehrenamtlichen Betreuer, von denen die Mehrheit Angehörige seien, zu begleiten und zu unterstützen. Weder vom Land noch vom Landkreis gebe es noch finanzielle Unterstützung. Die Betreuungsvereine erlitten Verluste, was ihre Existenz gefährde; schon deshalb dürfe die Evaluation nicht zwei Jahre in Anspruch nehmen. Berufsbetreuer seien darauf angewiesen, mit der Betreuung Geld zu ver-dienen. Ihr Vergütungssatz habe sich trotz gestiegener Kosten in den vergangenen Jahren nicht erhöht. Insoweit sei auch der Bund in der Pflicht. Abgeordnete Alter (SPD) bittet Staatssekretär Pienky, dem Ausschuss ein Exemplar des Informationsmaterials zur Verfügung zu stellen. Abgeordnete Augustin (CDU) betont, dass die rechtliche Betreuung seit längerem Thema im Landtag sei; bereits im Jahr 2010 seien entsprechende Anfragen an die Landesregierung gerichtet worden. Kollege Eichelbaum habe die Festsetzung und

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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 03.12.2014 1. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst

Auszahlung der Vergütung für die Berufsbetreuer thematisiert. Zudem habe der Bund der Berufsbetreuer vor einigen Jahren eine entsprechende Petition gestartet. Da die Mehrheit der Betreuer selbstständig arbeiteten und insbesondere im ländli-chen Raum neben ihrem Hauptzweck auch die wichtige Funktion eines Ansprech-partners in anderen Fragen übernähmen, bedürfe es einer bundesweiten Klärung der Frage nach einer Vergütungserhöhung. Angesichts der finanziell angespannten Situ-ation müssten die Anreize für ehrenamtliches Engagement in der Betreuung deutlich gestärkt werden. Abgeordnete Augustin kritisiert, dass die den Ausschussmitgliedern vorgelegte schriftliche Vorabinformation (Anlage 1) im Vergleich zu den im Juni 2014 den dama-ligen Ausschussmitgliedern gegebenen Informationen nicht umfänglich genug sei. So führten die Ausführungen zur „Verbesserung der Kommunikationskompetenz im Um-gang mit Ehrenamtlichen“ nicht weiter. Insbesondere habe sie, Augustin, bereits ers-te Ergebnisse des von der BTU Cottbus initiierten Projekts zu Betreuungsvermeidung und Stärkung des Ehrenamtes erwartet. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Das zentrale Problem sei die Überforderung der ehrenamtlich in der Betreuung Täti-gen. Diese resultiere auch aus der im Vergleich zu den Berufsbetreuern geringeren Vergütung. Es reiche nicht aus, die Situation zu erfassen, sondern es bedürfe rasch konkreter Schritte zur Stärkung des Ehrenamtes in der Betreuung. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) begrüßt den Aufruf des Themas der rechtlichen Betreuung bereits in der konstituierenden Sitzung des Sozialausschusses und erinnert an die intensive Befassung, die bereits in der vergangenen Legislaturpe-riode sowohl im Ausschuss als auch im Plenum stattgefunden habe. Der vom Ministerium vorgelegte Bericht sei jedoch nicht als großer Fortschritt zu wer-ten. Der damalige Staatssekretär Prof. Dr. Schroeder habe die Hoffnung vermittelt, ein Betreuungskonzept könne noch in der 5. Wahlperiode vorgelegt werden. Der am 18. Juni 2014 im Sozialausschuss erstattete Zwischenbericht habe bereits konkrete positive Wirkungen erkennen lassen. Demgegenüber beschränke sich der heute - am 03.12.2014 - vorgelegte Bericht im Wesentlichen auf die Feststellung, dass Daten erhoben werden müssten. Der Mangel an Daten betreffe jedoch auch andere Berei-che, zum Beispiel Wohnungslosigkeit, frühkindliche Förderung und Armut, und sei insoweit nichts Neues. Es sei jedenfalls sehr problematisch, wenn zwei Jahre gewar-tet werden müsse, bis die Daten gesammelt worden seien. Auch könne man nicht abwarten, bis das Betreuungsbehördenstärkungsgesetz auf Bundesebene evaluiert worden sei. Es müsse verhindert werden, dass bestimmte Angebote, die noch vor-gehalten werden könnten, auslaufen. Abgeordnete Nonnemacher kritisiert die Fokussierung auf die Bundesebene und ver-leiht ihrer Befürchtung Ausdruck, das Thema könne sich im „Nirwana“ verlieren. Die Probleme bestünden vor Ort; dafür seien Lösungsansätze zu entwickeln. Sie erinnert daran, dass bereits der Landesrechnungshof in seinem Bericht darauf hingewiesen habe, dass die rechtliche Betreuung teilweise ein Substitut für fehlende Sozialleistungen sei. Es gebe in den Kommunen die Tendenz, niederschwellige So-

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zialangebote nicht mehr vorzuhalten. So würden Menschen unter Betreuung gestellt, die an hochgradiger Sehbehinderung, an Analphabetismus oder Diabetes litten oder die in ihrem Wohnumfeld durch „Randalieren“ aufgefallen seien. Statt niederschwelli-ge und passgenaue Sozialunterstützung zu leisten, würden diese Menschen unter rechtliche Betreuung gestellt. Zur Stärkung des Vorrangs von betreuungsvermeiden-den Maßnahmen gehöre als Schwerpunkt die Bereitstellung von Sozialleistungen durch die Kommunen. Auch der Sozialausschuss müsse sich darauf fokussieren. Abgeordnete Muhß (SPD) stellt richtig, die in ihrem ersten Redebeitrag genannte Frist von zwei Jahren sei fiktiv und stehe nicht im Raum. Ministerin Golze stellt klar, in einem anderen Bundesland sei eine Studie zu diesem Thema in Auftrag gegeben worden, deren Ergebnisse erst zwei Jahre später vorge-legen hätten. Im Land Brandenburg strebe man einen kürzeren Zeitraum an. Das Betreuungsbehördenstärkungsgesetz werde als Bundesgesetz durch ein Bundesmi-nisterium evaluiert. Die Länder hätten die Absicht bekundet, sich einzubringen - dies sei eine Forderung der ASMK -, könnten aber die Evaluation schwerlich steuern. Ministerin Golze führt weiter aus, hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes seien in erster Linie die örtlichen Betreuungsbehörden - mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung als überörtlicher Betreuungsbehörde - gefordert. Die gemeinsam erarbei-tete und an alle Kommunen weitergeleitete Handlungsempfehlung zum Thema „rechtliche Betreuung“ ziele vor allem auf die Klärung der Details der Umsetzung und die Stärkung vorgelagerter Angebote. Ministerin Golze bittet unter Bezugnahme auf die am Umfang der Stellungnahme ge-äußerte Kritik um Verständnis, da der Antrag des Ausschusses auf Vorlage eines Sachstandsberichts erst eine Woche zuvor gestellt worden sei. Mit der Ausarbeitung sei eine Abteilung betraut gewesen, die momentan mit der Behandlung von Fragen der Flüchtlingsunterbringung und der Beantwortung Großer Anfragen ausgelastet sei. Herr Ranft (MASGF) verweist auf die letzte Sitzung des Sozialausschusses in der 5. Legislaturperiode. Er erläutert, die damalige Hausleitung des Ministeriums habe sehr deutlich gemacht, dass sie die Verantwortung für kommunales Handeln nicht übernehme. Er erinnert daran, dass die Aufgaben der Betreuungsbehörden als wei-sungsfreie Pflichtaufgaben im Jahr 1992 den Kommunen übertragen worden seien. Der Landesgesetzgeber habe den Kommunen mit dem Gesetz zur Ausführung des SGB XII auch soziale Angelegenheiten als Aufgaben im eigenen Wirkungskreis über-tragen. Der Einfluss des Landes beschränke sich auf Unterstützungsmöglichkeiten, die Bereitstellung von Angeboten überörtlicher Art und die Anerkennung fachlicher Qualitätsstandards, was Betreuungsvereine angeht. Seit Vorliegen des Landesrech-nungshofberichts stelle sich das Ministerium dieser Aufgabe mit Hochdruck, auch durch eine personelle Verstärkung des Landesamtes. Die Zusammenarbeit mit dem zivilrechtlichen Bereich des Ministeriums der Justiz sei eng und vertrauensvoll.

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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 03.12.2014 1. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst

Herr Ranft betont die Notwendigkeit, gemeinsam mit dem Haushaltsgesetzgeber die Einbeziehung der Betreuungsvereine in eine Landesförderung zu prüfen, und ver-weist auf Ziffer 2 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten der Rechnungshö-fe, mit der ein Rahmen im Sinne der Verknüpfung von Förderung mit der Einhaltung von Qualitätsstandards klar definiert worden sei. Er legt dar, die zuständige Abteilung des Ministeriums habe der Hausleitung eine entsprechende Vorlage unterbreitet, die in die Aufstellung des Einzelplans 07 des Haushalts Eingang finden müsse. Im Ministerium werde an Eckpunkten der Ausge-staltung der Förderung gearbeitet, die nach Verabschiedung des Landeshaushalts wirksam werden könnten. Die Berücksichtigung der geschilderten Erfordernisse führe dazu, dass die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts einen gewissen Zeitraum in An-spruch nehme. Dieses könne dem Kabinett erst dann vorgelegt werden, wenn die haushalterischen Spielräume bekannt seien. Herr Ranft ergänzt, aus dem BTU-Projekt zur Verbesserung der Datenlage lägen über den bekannten Stand hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor. Das Ministerium habe sich in seinem Sachstandsbericht angesichts der Kürze der zur Verfügung ste-henden Zeit auf das Wesentliche beschränkt. Zu Umfang und Form der Unterrichtun-gen, die dem Ausschuss vorzulegen seien, müsse man sich noch verständigen. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) fragt nach, ob die Landesregierung Be-darf sehe, auf Bundesebene auf eine Änderung der Sozialgesetzbücher hinzuwirken, um die Betreuungssituation zu verbessern. Herr Ranft (MASGF) verweist unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Ministe-rin Golze auf die Notwendigkeit, die Evaluierung des Betreuungsbehördenstärkungs-gesetzes abzuwarten. Entsprechende Eckpunkte würden von der Justizministerkon-ferenz, der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und den zuständigen Bundesminis-tern festlegt. Nach Vorliegen der Ergebnisse werde über etwaige bundesgesetzliche Änderungen im Zivilrecht und in den Sozialgesetzbüchern I bis XII beraten. Herr Ranft äußert die Bitte um Verständnis, dass die Landesregierung dem vereinbarten Prozess nicht vorgreifen werde. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) bittet um Bestätigung ihrer Vermutung, das Land stoße in seinem Agieren im Hinblick auf Betreuungsfragen gegenwärtig nicht an Grenzen, die die Bundesgesetzgebung in den Sozialgesetzbüchern ziehe, sondern warte lediglich ab, ob sich aus der Evaluation auf Bundesebene weitere An-satzpunkte ergäben. Ministerin Golze bestätigt, die Landesregierung wolle die Ergebnisse der Evaluation abwarten. Ziel sei es, auf der Grundlage des Gesetzes bestmögliche Arbeit zu leis-ten; entsprechende Spielräume würden bereits genutzt. Minister Golze betont ferner die Verantwortung des Haushaltsgesetzgebers für die Festlegung von Prioritäten. Das Ministerium müsse sich darauf beschränken, Vor-schläge zu unterbreiten; dies geschehe im Rahmen der Haushaltsaufstellung.

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Vorsitzende Lehmann (SPD) bedankt sich für die Ausführungen. Sie verleiht ihrer Hoffnung Ausdruck, die Debatte werde sich positiv auf die Haushaltsberatungen auswirken. Die Vorlage einer umfassenden Konzeption zur rechtlichen Betreuung finde allseitige Unterstützung. Sie schließt Tagesordnungspunkt 3 und ruft Tagesordnungspunkt 4 auf. Zu TOP 4: Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber

- Abschluss des 5-Millionen-Euro-Programmes zur Unter-bringung

- gesundheitliche Erstuntersuchung in der Erstaufnahmeein-

richtung der ZABH (auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE)

Sachstandsbericht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesund-

heit, Frauen und Familie Vorsitzende Lehmann (SPD) bedankt sich für die schriftliche Vorabinformation zu diesem TOP (Anlage 2). Zu den beiden besonders wichtigen Punkten - wie die Mittel des in der vergangenen Wahlperiode eingerichtete 5-Millionen-Euro-Programms zur Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbewerber in den Kommunen und Landkreisen abgeflossen seien sowie zur gesundheitliche Erstunter-suchung in der Erstaufnahmeeinrichtung - bittet sie die Ministerin um einen zusam-menhängenden Bericht, in dessen Anschluss Fragen vonseiten der Abgeordneten gestellt werden können. Ministerin Golze erläutert, dass laut Beschluss des Landtages 5 Millionen Euro Landesmittel für die Schaffung von Mindestbedingungen für den Betrieb von Ge-meinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung zur Verfügung ge-stellt werden sollten. Das hierzu aufgelegte Programm umfasse drei Säulen: Erstens seien Mittel für die Schaffung von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften von mindes-tens 8 m² pro Person zur Verfügung gestellt worden. Zweitens habe man Mittel für die Schaffung von Wohnungen - ebenfalls mindestens 8 m² pro Person - zur Verfü-gung gestellt. Drittens solle die Erstattung von Kosten für die Herstellung von Barrie-refreiheit, Gemeinschaftsräume, Räumen für die Betreuung von Kindern oder Ähnli-chem ermöglicht werden. Die Summe von 5 Millionen Euro sei abgerufen worden. Zwischenzeitlich habe es Verzögerungen beim Mittelabfluss wegen des längeren Planungsvorlaufs in den Kommunen gegeben, da dort die „einfachen“ Unterbringungsmöglichkeiten ausge-schöpft seien und die Kommunen nun auf Unterbringungsmöglichkeiten zurückgrei-fen müssten, die einen längeren Planungsvorlauf bedingten, da Gebäude zu diesem Zweck umgewidmet, umgebaut oder neu errichtet werden müssten.

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Das Programm sei ausgeschöpft, jedoch könne die Abrechnung nicht in diesem Jahr abschließend erfolgen. Mit dem Ministerium der Finanzen sei geklärt, dass ein Teil der Mittel - welche jedoch schon gebunden seien - ins nächste Jahr übertragen wer-den könne. Die Mittel würden von den Kommunen abgerufen, die Abrechnung erfol-ge jedoch erst nach Abschluss der Maßnahme Anfang nächsten Jahres. Aus den Mitteln seien Unterbringungen in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen finan-ziert worden. Mehrere Kommunen hätten diese Mittel auch für die Herstellung von Barrierefreiheit genutzt. Näheres lasse sich der dem Ausschuss vorliegen Zuarbeit (Anlage 2) entnehmen. Wie auch in der vergangenen Landtagssitzung thematisiert, sei im nächsten und übernächsten Jahr mit verstärkten Zugängen zu rechnen, weshalb geplant werde, an dieses Programm anzuknüpfen. Hierfür sollten auch die Mittel genutzt werden, die - wie auf der Bundesratssitzung am 28. November 2014 vereinbart - den Ländern vonseiten des Bundes zur Verfügung gestellt werden sollten: jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 sowie 2016. Nach dem Verteilungsschlüssel erhalte Brandenburg jedoch nur 15 Millionen Euro davon für die Unterbringung, die gesundheitlichen Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden vor Ort. Die Hälfte der Mittel müsse von den Län-dern zudem zurückgezahlt werden. Diese Rückzahlung sei mit einem enormen Zins-aufwand verbunden und stelle eine höhere Belastung als zum Beispiel beim Fluthilfe-fonds dar. Dieser ärgerliche Umstand habe zum Abstimmungsverhalten Branden-burgs beigetragen. Zum Unterpunkt gesundheitliche Versorgung: Zur gesundheitlichen Erstuntersuchung in der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüt-tenstadt führt die Ministerin aus, dass in der letzten Woche ein gemeinsamer Orts-termin der Staatssekretäre des MASGFF und des MIK in Eisenhüttenstadt stattge-funden habe. Die Staatssekretäre hätten mit Herrn Nürnberger gesprochen und sich einen Eindruck von den Gegebenheiten vor Ort verschafft. Sie seien angesichts der Zuspitzung der Situation dort in den letzten Monaten erschüttert gewesen. Selbst Büroräume müssten mittlerweile für die Unterbringung genutzt werden. Es gebe kaum noch Gemeinschaftsräume und es sei schwierig, Familien gemeinsam in einem halbwegs geschützten Raum unterzubringen. Es müsse alles getan werden, um die-se Situation und auch die Personalsituation in der Erstaufnahmeeinrichtung zu ent-spannen. Das solle auch dadurch geschehen, dass die gesundheitliche Erstuntersu-chung künftig anders organisiert werde. Bisher erfolge die Erstuntersuchung im Krankenhaus in Eisenhüttenstadt, wohin die in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommenden Menschen gebracht und unter Ver-antwortung des Gesundheitsamtes untersucht und auch medizinisch betreut würden. In Zukunft sei vorgesehen, auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung eine Mög-lichkeit für Röntgenuntersuchungen zu schaffen, wofür eine mobile Röntgeneinheit angeschafft werden solle. Damit entfielen der Transport und die entsprechende Be-gleitung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Erstaufnahmeeinrichtung. Die Feststellung von ansteckungsgefährlichen Krankheiten könne dann direkt auf dem

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Gelände erfolgen. Die bei der Röntgenuntersuchung gewonnenen Daten würden di-gitalisiert an das Krankenhaus übertragen und dort von den Ärztinnen und Ärzten ausgewertet, wodurch sich auch der Zeitaufwand verringern werde. Des Weiteren solle ein Gebäude auf dem Gelände des Krankenhauses als zusätzli-ches Bettenhaus ertüchtigt werden, in dem auch eine Isolierstation vorgehalten wer-den könne. Würden hochansteckende Krankheiten festgestellt - nicht nur bei den Flüchtlingen und Asylbewerbern, sondern auch bei Menschen aus der Region -, kön-ne dieses Bettenhaus genutzt werden. Auch das führe zu einer Entspannung im Krankenhaus Eisenhüttenstadt. Traditionell blieben viele Flüchtlingsfamilien, wenn Angehörige schwer erkrankt sei-en, an deren Krankenbett. Solche Situationen hätten zu Auseinandersetzungen in Mehrbettzimmern des städtischen Krankenhauses geführt, seien nicht tragbar und in Zukunft zu vermeiden. Die Ministerin verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass die beiden Maßnahmen zu einer Entspannung vor Ort nicht zuletzt durch eine bessere Informationsübertragung bei-trügen. In der Vergangenheit seien Meldungen über in der Erstaufnahmeuntersu-chung festgestellte Krankheiten aufgrund des Personalmangels nicht eins zu eins an die Kommunen weitergegeben worden, wo man dann die Erkrankungen erneut fest-gestellt habe. Den Beschäftigten sei kein Vorwurf zu machen, da sie mit dieser Situa-tion absolut überfordert gewesen seien. Dank der neuen Möglichkeiten sei auch hier künftig mit einer Entspannung zu rechnen. Vorsitzende Lehmann (SPD) bedankt sich bei der Ministerin und eröffnet die Frage-runde der Abgeordneten. Als Erster erhält Herr Nowka das Wort. Abgeordneter Nowka (CDU) betont, dass die in Angriff genommenen Maßnahmen auch aus Sicht seiner Fraktion absolut notwendig seien und die gegenwärtigen Zu-stände, wie schon in der Plenarsitzung betont, auch nach Ansicht der Mitglieder der CDU-Fraktion unhaltbar seien und daher begrüßt werde, dass dort jetzt schnell ge-handelt werde. Allerdings treibe die Abgeordneten der CDU-Fraktion die Frage um, was nach dem Aufenthalt in Eisenhüttenstadt geschehen solle. Die Flüchtlingskontingente würden in den nächsten Monaten - Dezember, Januar, Februar - in die Fläche verteilt werden. In Anbetracht dessen sei einmal die Frage nach einer Verstetigung dieser gesund-heitlichen Versorgung zu stellen, da derzeit die Inanspruchnahme von Gesundheits-dienstleistungen zunächst immer über die Ämter in den Kommunen laufe. Es seien zeitnah Überlegungen notwendig, wie man dort zu einer praktikablen Lösung gelan-ge, die ohne Zwischenschritte funktioniere. Derzeit habe man zur Kommune zu ge-hen und diese organisiere den Arztbesuch. Werde ein Erkrankter in ein kommunales Krankenhaus eingewiesen oder suche eine Arztpraxis auf, stelle sich in der Arztpra-xis die Frage, ob derjenige überhaupt behandelt werden könne und wer die Kosten dafür erstatte. Das hier bestehende Problem, das auch ein Hemmnis für die kontinu-ierliche Weiterversorgung im Gesundheitsbereich darstellt, bedarf dringend der Lö-sung.

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Als zweiter wichtiger Punkt sei zu nennen, dass die Kommunen personell hoffnungs-los überfordert seien, wenn die Betreuung von 100 bis 120 Flüchtlingen, die als Fa-milien kommen und in einer Kleinstadt übers Stadtgebiet verteilt von einem Sozialar-beiter - so der gegenwärtige Personalschlüssel – übernommen werden soll. Dieser für 120 Flüchtlinge zuständige Sozialarbeiter könne unmöglich dafür sorgen, dass die Flüchtlinge integriert, dass Sprachkurse organisiert würden, dass jede Familie wisse, wo welche Familienangehörigen wann welche Leistungen in Anspruch nehmen könn-ten. Die dazu im kommunalen Bereich getroffenen Aussagen, es gebe kein Know-how dafür in der Fläche, seien eindeutig. Der Abgeordnete betont, dieser Mangel müsse dringend behoben werden, denn die Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt sei nur der erste Schritt. Vorsitzende Lehmann (SPD) bittet die Ministerin um Auskünfte zu den aufgeworfe-nen Problemen. Ministerin Golze merkt an, dass die Bundesländer vierteljährlich eine Prognose vom Bund erhielten, welche Asylbewerberzahlen laut Verteilungsschlüssel auf die Länder zukämen. Sie sehe das Problem, dass die Länder nicht aktiv auf diese Situation Ein-fluss nehmen könnten, sondern nur - bis hinunter zu den Kommunen - reagieren könnten. Damit seien sie überfordert und hinkten der Entwicklung hinterher, was we-der vonseiten des Bundes noch der Länder und Kommunen abgesehen worden sei. Hier müsse man agieren. Zur gesundheitlichen Versorgung führt die Ministerin aus, dass es im Zusammen-hang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz zwischen den Ländern und Bundesmi-nister Altmaier zu einer Einigung gekommen sei, die erstens vorsehe, dass 10 Millionen Euro für die Übernahme der Impfkosten zur Verfügung gestellt würden, was eine Entlastung der kommunalen Hand darstelle. Man habe sich zweitens darauf verständigt - dieser Punkt gehe dem Land Branden-burg nicht weit genug -, dass der Bund mit interessierten Flächenländern Gespräche über die Einführung der Gesundheitskarte führe. Forderung vonseiten des Landes Brandenburg sei gewesen, die Asylbewerberinnen und -bewerber in das Regelleis-tungssystem, also in die Krankenversicherung aufzunehmen. Dadurch entfiele der bürokratische Aufwand, dass die Betroffenen erst beim Amt beantragen müssten, Gesundheitsleistungen über die Notversorgung hinaus in Anspruch nehmen zu dür-fen. Man habe sich diesbezüglich mit dem Bund zunächst auf folgenden Prüfauftrag einigen können: „Dabei prüft der Bund gemeinsam mit den Ländern, wie es den interessierten Flä-chenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzulei-ten.“

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Die Ministerin drückt ihr Bedauern darüber aus, dass der Prüfauftrag weder einen Zeithorizont noch Aussagen zur Übernahme der Kosten enthalte. Unklar sei, über welches Druckmittel die Länder in dieser Situation, da das Gesetz den Bundesrat passiert habe, noch verfügten, um den Bund hier in die Pflicht zu nehmen. Es hande-le sich schließlich nicht um eine Aufgabe der Kommunen, sondern eine gesamtge-sellschaftliche Aufgabe, weshalb hier eine andere Einigung erforderlich gewesen wä-re. Vorsitzende Lehmann (SPD) bedankt sich, verweist auf weitere Wortmeldungen und erteilt zunächst der Abgeordneten Nonnemacher, dann Frau Abgeordneter Dr. Münch sowie Frau Abgeordneter Augustin das Wort. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) erklärt, ihre Frage ziele auf die Einigun-gen nach der letzten Bundesratssitzung zum Stichwort: Gesundheitskarte. Einigkeit bestehe wohl darüber, dass man der Novellierung des sogenannten Asylbewerber-leistungsgesetzes skeptisch gegenüberstehe, da Ziel sein solle, Flüchtlinge und Asylsuchende in die bestehenden Sozialsysteme zu integrieren. Nun sei auf Länder-ebene die Gesundheitskarte nach dem Bremer Modell eingeführt worden. Bereits in der letzten Wahlperiode sei thematisiert worden - Ministerin Tack habe dazu ausge-führt -, dass die AOK Vorarbeiten für die Einführung einer Gesundheitskarte erledige. Die Abgeordnete erkundigt sich, ob das Land Brandenburg - bei aller Kritik an der Unzulänglichkeit dieses Kompromisses - jetzt Aktivitäten zu einer Landesregelung in Richtung Gesundheitskarte einleite. Vorsitzende Lehmann (SPD) bittet Herrn Ranft um Auskünfte. Herr Ranft (MASGF) merkt an, er verstehe die Einigung auf Ebene des Bundes da-hingehend, dass möglicherweise im SGB V eine Sonderregelung für die Flächenlän-der getroffen werde. Von daher wisse man noch nicht genau, wie dieser Prüfauftrag zu interpretieren sei. Zu den Bemühungen der damaligen Gesundheitsministerin Tack um die Gesund-heitskarte führt er aus, dass ein Landkreis schon nach diesem Modell arbeite. Das Ministerium führe quartalsweise Gespräche zu Themen im Bereich der Unter-bringung und sozialen und gesundheitlichen Betreuung von Flüchtlingen und Asyl-bewerbern und habe in diesem Rahmen das Bremer Modell vorgestellt sowie erläu-tert, was nach geltendem Recht möglich sei. Die Kommunen seien gebeten, sich zu äußern, ob sie dieses Modell flächendeckend, also über die kommunalen Spitzen-verbände, einführen oder sich die Landkreise in ihrer Verantwortung dem Modell an-schließen wollten. Das Ministerium erwarte keine finanzielle Entlastung davon, weil die beteiligten Strukturen, insbesondere die AOK, sich die Verwaltungskosten ent-sprechend vergüten lassen wollten. Die Antwort auf diese Frage stehe noch aus. Zudem sei gemeinsam mit der Abteilung Gesundheit geplant, im Januar oder Febru-ar 2015 ein Schwerpunktthema gesundheitliche Versorgung mit den Sozialdezernen-ten zu behandeln, wobei man bis dahin zu wissen hoffe, was tatsächlich gemeint sei. Unabhängig davon habe man den Auftrag der neuen Landesregierung, das Landes-

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aufnahmegesetz als Magna Charta der Unterbringung und auch der Kostenerstat-tung zu novellieren, zu erfüllen und befinde sich hier in intensiven Gesprächen mit den Kommunen darüber, wie die Gesundheitskosten gerechter und effektiver erstat-tet werden könnten. Das sei der Handlungshintergrund für entsprechende Maßnah-men. Auch hier gebe es unterschiedliche Positionen auf der kommunalen Seite. Es gebe Kommunen, die schon jetzt sagten, dass sie das Geschäft nicht aus der Hand geben wollten, da mit der Gesundheitskarte Ärzte dann womöglich Leistungen er-brächten, die nicht erstatten werden könnten und sollten. Es sei notwendig, dass die kommunale Familie eine Position dazu entwickle. Zum Kontext soziale Betreuung in Gemeinden: Die Landkreise hätten in der ersten Phase vorrangig in den Mittelzentren unterzubringen versucht. Dies sei nicht mehr möglich, weil von dort große Integrationsprobleme signalisiert worden seien. Das heißt, die Landkreise organisierten das, was wir mit den Landkreisen mit ihren Ge-meinden gemacht hatten. Um diesen Prozess zu unterstützen, habe man der Leitung des Ministeriums vorgeschlagen, in der Fortführung des 5-Millionen-Euro-Programmes, gegebenenfalls kombiniert mit Bundesmitteln hier unterstützend sozia-le Betreuung zu finanzieren. Bekanntlich habe der damalige Sozialminister in der Diskussion mit dem Landtag gesagt, er wolle mit Blick auf eine Verstetigung ungern Personalkosten in dieses Paket hineinpacken. Zielstellung der Novelle des Landesaufnahmegesetzes seien auch Verbesserungen des Schlüssels. In den ländlichen Regionen könne man nicht mit Schlüsseln arbei-ten, die für große Unterkünfte ausgelegt seien. In diese Richtung werde vom Ministe-rium gedacht und müsse mit der neuen Hausleitung, wenn die Eckpunkte stünden und die kommunalen Positionen besser bekannt seien, ein Gesamtpaket geschnürt werden. Abgeordnete Dr. Münch (SPD) erklärt, sie habe die Ausführungen zur Gesundheits-karte mit großem Interesse vernommen, und bittet darum, auf dem Laufenden gehal-ten zu werden, da es sich hier um entscheidende Fragen handele wie: Wie organisie-re ich hier kommunal die Versorgung? Wie ist die Bürokratie, die dahintersteckt? Was ist das Leistungsspektrum? Die Abgeordnete erkundigt sich, wie die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien funktioniere, und erinnert an die in der letzten Legislaturperiode unter Steuerung der Staatskanzlei eingesetzte IMAG. Begrüßenswert sei, dass das Thema Gesundheit wieder unter einem Dach sei und damit aus einer Hand gesteuert werden könne. Der Bereich Bildung gehöre genauso dazu. Der Bereich Inneres spiele eine wesentliche Rolle. Besonders wichtig sei die Koordination. Die Abgeordnete erkundigt sich, ob es entsprechende Gespräche zwi-schen den Häusern gebe. Bezüglich der ärztlichen Betreuung sei über die Entlastung in der Erstaufnahmeein-richtung in Eisenhüttenstadt berichtet worden. Jedoch habe man in der ärztlichen Betreuung in den ländlichen Räumen oder in den Krankenhäusern keine freien Ka-pazitäten. In Anbetracht der Tatsache, dass mehrere tausend Menschen hinzukä-

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men, erhebe sich die Frage, ob geplant sei, zusätzliches Personal für diese Aufgabe einzustellen. Zudem sei angesichts des sehr unterschiedlichen Patientenspektrums, das nicht unbedingt landestypische Krankheitsspektren aufweise, zu fragen, ob das in der Planung berücksichtigt werde. Abgeordnete Augustin (CDU) bedankt sich für den Sachstandsbericht, der die Situa-tion in Eisenhüttenstadt sehr offen vermittle, und stellt eine Nachfrage zur gesund-heitlichen Erstuntersuchung in der Erstaufnahmeeinrichtung ZABH. In einer am Vortage erschienen Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales sei informiert worden, dass eine Außenstelle der Erstaufnahmeeinrich-tung in einer Jugendherberge des Kneippkurorts Buckow, Märkisch-Oderland, ge-plant sei. Zehn Minuten nach ihrem Erscheinen sei die Pressemitteilung zurückgezo-gen und mitgeteilt worden, dass Gernot Schmidt im Landkreis Märkisch-Oderland eine andere Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung gefunden habe. Die Abgeord-nete erkundigt sich nach dem Kenntnisstand dazu und danach, wie die gesundheitli-che Erstuntersuchung dort gewährleistet werde. Ministerin Golze erläutert, dass die Erstaufnahmeeinrichtung originär in den Zu-ständigkeitsbereich des MIK falle und ihr die Pressemitteilung des zuständigen Minis-ters bekannt sei, dass er sich alle Standorte - auch Außenstandorte - noch einmal sehr genau anschauen wolle. Im Ergebnis werde entschieden, ob der Standort ge-eignet sei. Bei dem Standort in Buckow habe der Minister Zweifel angemeldet, ob dieser geeignet sei. Zur Erstuntersuchung führt die Ministerin aus, dass diese auch an den Außenstand-orten gesichert sein müsse, wozu vertragliche Vereinbarungen geschaffen würden. Dies übernehme entweder das Gesundheitsamt oder laufe wie im Falle von Eisen-hüttenstadt, wo jetzt ein Vertrag mit der radiologischen Abteilung eines Krankenhau-ses verhandelt werde. Die Ministerin teilt mit, dass ihr nicht bekannt sei, dass zusätzliches Personal einge-stellt werden solle, und dass sie keine Information habe, dass dort eine Überforde-rungssituation bestehe. Es komme eher zu einer Entlastung, da die Untersuchungs-ergebnisse digital erfasst und weitergeleitet würden und kein langwieriger persönli-cher Kontakt erfolgen müsse. Wie die Umsetzung laufe, müsse dann geprüft werden. Zu der Frage bezüglich der Zusammenarbeit zwischen den Ministerien legt die Minis-terin dar, dass sich ihr Haus vor allem mit dem MIK eng abstimme, was aus der Auf-gabenteilung - MIK Erstaufnahme -, MASGF als Sonderaufsicht für die Unterbringung in den Kommunen - resultiere. Die Interministerielle Arbeitsgruppe, in der auch ande-re Ministerien - auch das für Bildung zuständige - mitarbeiteten, laufe. Herr Ranft (MASGF) ergänzt, dass eine Festlegung des Kabinetts existiere, nach der der damalige Sozialminister gebeten worden sei, die Koordinierung vorrangig mit dem MIK zu übernehmen. Die Staatskanzlei sei ebenfalls vertreten. Am 16. Oktober 2014 sei schwerpunktmäßig das Thema Bildung und Betreuung von Kindern in Kitas

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erörtert worden. Der zuständige Abteilungsleiter werde dieses Thema am 8. Dezember 2014 mit den Jugendamtsleitern erörtern. Als Schwerpunkt vorgesehen sei die gesundheitliche Versorgung. Man habe jetzt Kapazitätsgrenzen erreicht, weshalb auch mit den Kollegen der anderen Häuser noch einmal darüber reflektiert werden müsse, wie man die IMAG auch in der Au-ßenwahrnehmung besser abstimmen bzw. optimieren könne. Die Federführung liege im Kontext des Landesaufnahmegesetzes beim MASGF. Herr Ranft legt dar, dass er als Leiter der IMAG auch versuche, vertrauensvoll mit den Kolleginnen und Kollegen möglichst auf Abteilungsleiterebene und den Kommunen zusammenzuarbeiten. Abgeordneter Nowka (CDU) betont, dass eine differenziertere Betrachtung des Themas Gesundheitskarte notwendig sei. Teilweise sei über zwei verschiedene Probleme, nämlich zum einen über das generelle Finanzierungsproblem, gesprochen worden. Viel dringlicher sei das Problem auf Landesebene zu lösen, wie man die Gesundheitskarte nach dem Bremer Modell nutzen könne, um einen Großteil der Bürokratie für alle Beteiligten zurückzuschrauben. Nach § 264 SGB V seien schon Vereinbarungen mit Kommunen geschlossen worden, wobei es gerade um Men-schen gehe, die nicht versichert seien, aber analog zur Krankenversicherung mit der entsprechenden Kostenerstattung im Hintergrund behandelt werden könnten. Es existierten also verwaltungsseitig Erfahrungen mit diesem Thema. Ebenfalls gebe es Erfahrungen mit der Kostenentwicklung. So sei sowohl aus dem Bremer Modell als auch aus den Vereinbarungen nach § 264 bekannt, dass es am Ende eher preiswerter würde, weil Krankenkassen ein besseres Know-how bei der Abrechnung solcher Leistungen und auch bei der Leistungsrealisierung hätten als eine Behörde im Land, ob Kommune oder auf Landesebene. Selbst die an Kranken-kassen zu zahlenden Verwaltungskosten seien eigentlich enthalten. Das Land führe an der Stelle nicht schlechter, wenn dort schnell eine Entscheidung getroffen würde. Herr Ranft (MASGF) erläutert, es handele sich letztendlich um eine Entscheidung der kommunalen Träger. Er sehe nach dem Landesaufnahmegesetz derzeit keine Möglichkeit, im Rahmen der Sonderaufsicht die Kommunen anzuweisen, dieses Mo-dell umzusetzen. Er habe nicht - wie die damalige Gesundheitsministerin Tack - an dem Prozess des Werbens für ein Modell gemeinsam mit den Krankenkassen ge-genüber den Kommunen teilgenommen. In der IMAG und in den Gesprächen mit den Sozialdezernenten habe man das Thema im Sommer wieder aufgegriffen. Von der Gesamtkonstruktion her müssten sich hier die Kommunen entweder individuell oder als kommunale Spitzenverbände positionieren. Herr Ranft ergänzt, er führe vor Ort sonderaufsichtliche Gespräche und sei auf Sozialdezernenten getroffen, die das mit Blick auf die Kostenentwicklung nicht aus der Hand geben wollen. Hier müsste noch Überzeugungsarbeit leisten werden, es sei denn - wovon er momentan abrate -, man schaffe jetzt eine schnelle Regelung im Landesaufnahmegesetz. Er werbe sehr da-für, dieses Problem gemeinsam mit den Kommunen zu lösen und keine Lösung auf-zuoktroyieren. Das Ministerium werbe für dieses Modell, jedoch müsse akzeptiert werden, dass die Kommunen unterschiedliche Positionen dazu hätten. Man wolle der kommunalen Familie etwas Zeit geben, sich auch untereinander eine Meinung zu bilden.

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Vorsitzende Lehmann (SPD) resümiert, dass dies vertiefter diskutiert werden müs-se, wobei auch die Frage nach den Vorstellungen der Krankenkassen zu stellen sei, die, wie man aus der vergangenen Wahlperiode wisse, nicht 18 Ansprechpartner ha-ben wollten. Es gehe nicht darum, die Landkreise anzuweisen, sondern darum, Hilfe und Unter-stützung zu leisten. Die kommunalen Spitzenverbände seien als Ansprechpartner genannt worden. Ob diese Struktur und das Modell tragbar seien, müsse noch ein-mal gemeinsam erörtert werden. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) pflichtet Herrn Nowka bei und verweist auf viele Berichte in den letzten Monaten, aus denen hervorgehe, dass es bei der Versorgung von Asylsuchenden immer häufiger zu Rettungseinsätzen mit Notarzt-wageneinsatz und Überstellungen in Krankenhausnotambulanzen komme. Das sei die teuerste Form der gesundheitlichen Versorgung. Im Asylbewerberleistungsgesetz sei nur eine Notversorgung und keine Regelversorgung implementiert, was sehr problematisch sei. Den Kommunen blieben erhebliche Kosten erspart, wenn eine Regelversorgung auch mithilfe der Gesundheitskarte organisiert werden könnte, als auf extrem teure Notfalleinsätze zurückreifen zu müssen. In der gesamten Bundesrepublik, erläutert die Abgeordnete, werde die Absicht von einigen rot-grünen Landesregierungen diskutiert, die Gesundheitskarte in ihren Län-dern einzuführen. Es müsse geprüft werden, inwieweit man etwas Druck auf die zö-gerliche Haltung der kommunalen Verbände ausüben könne. Vorsitzende Lehmann (SPD) bedankt sich für die Diskussion, schließt Tagesord-nungspunkt 4 und ruft Tagesordnungspunkt 5 auf. Zu TOP 5: Arbeits- und Sozialministerkonferenz (auf Antrag der SPD-Fraktion

und der Fraktion DIE LINKE) Bericht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen

und Familie Vorsitzende Lehmann (SPD) informiert, die letzte Arbeits- und Sozialministerkonfe-renz habe erst vor einigen Tagen, am 26./27. November 2014, stattgefunden; daher liege das Protokoll noch nicht vor. Um zeitnah insbesondere über die für Branden-burg wichtigen Belange informiert zu werden, erteilt die Vorsitzende der Ministerin das Wort. Ministerin Golze führt aus, sie habe das erste Mal - in Begleitung von Herrn Ranft und Frau Dr. Haase - an der Arbeits- und Sozialministerkonferenz teilgenommen und sei sehr beeindruckt gewesen. Die Konferenz sei schon aufgrund ihres Themenspek-trums sehr interessant gewesen, und die Ministerin und ihre Mitarbeiter hätten die wichtigsten Themen, insbesondere jene, an denen Brandenburg entweder als An-tragsteller oder Mitzeichner oder in Arbeitsgruppen beteiligt gewesen sei, aufgelistet.

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Da dem Ausschuss eine schriftliche Vorabinformation (Anlage 3) vorliege, wolle die Ministerin im Ausschuss nur Folgendes darlegen: Auf der ASMK sei es um Fachkräftegewinnung und Fachkräftevermittlung sowie die Aktivierung von Langzeiterwerbslosen gegangen. Die Bundesministerin habe Ideen und Konzepte vorgestellt, die sie auf Bundesebene zur Fachkräftegewinnung ein-bringen wolle, um zur Aktivierung und Integrierung Langzeiterwerbsloser in den ers-ten Arbeitsmarkt beizutragen, und betont, mehr tun zu wollen, jedoch habe der Bun-desfinanzministers die begrenzten finanziellen Möglichkeiten verdeutlicht. Bundesar-beits- und Bundesozialministerium würden verschiedene Programme auflegen, die sich jedoch aufgrund ihres geplanten Umfangs nur begrenzt auswirken könnten. Geplant sei im Zuge der Fachkräftesicherung ein Programm für lediglich bis zu 33 000 Personen für das gesamte Bundesgebiet. Des Weiteren sei ein Programm mit 10 000 Stellen für Langzeiterwerbslose geplant, also für das Gebiet der öffentlich geförderten Beschäftigung. Sozialversicherungspflichtige Jobs sollten geschaffen werden, für die der Bund als Arbeitgeber auftrete. Von diesen bundesweit 10 000 Stellen entfielen auf Brandenburg aufgrund finanzieller Auflagen nicht einmal 500. Ein zusätzliches Problem in Bezug auf diese wenigen Stellen für Brandenburg be-stehe darin, dass das 10 000-Stellen-Programm für Langzeiterwerbslose aus ESF-Mitteln des Bundes finanziert werden solle. Setze der Bund ESF-Mittel für eine sol-che Maßnahme ein, dürften die Länder nicht für dieselbe Aufgabe ESF-Mittel bereit-stellen. Man müsse daher die Bedingungen dieses Bundesprogramms sehr genau betrachten, um die ESF-Landesmittel zielgerecht verwenden zu können. Man müsse die Zielgruppen definieren und prüfen, wie die Landesmittel an dieses Bundespro-gramm angelagert werden könnten. Zur Kooperation zwischen Bund und Ländern werde eine Arbeitsgruppe unter Federführung Berlins gegründet, in der Brandenburg mitarbeiten werde. Ministerin Golze kommt sodann im Zusammenhang mit dem Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die in der Vergangenheit in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie untergebracht gewesen seien, auf den sogenannten Heimkinder-fonds 2 zu sprechen und führt aus, man habe sich auf der ASMK vor einem Jahr da-rauf verständigt, den Bund, der in die Verantwortung habe gehen wollen, zu unter-stützen, um Kinder und Jugendliche nicht ungleich zu behandeln. Der Heimkinderfonds 1 richte sich an Kinder, die in Einrichtungen wie Kinderheimen usw., Leid und Unrecht erfahren hätten. Kinder, die in Behinderteneinrichtungen und psychiatrischen Einrichtungen untergebracht gewesen seien, hätten keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Heimkinderfonds 1. Es habe sich die Frage gestellt, wie man Gerechtigkeit herstellen könne. Vor einem Jahr sei von Bundesseite angedeutet worden, man wolle diese finanzielle Aufgabe selbst übernehmen. Inzwischen strebe der Bund wie beim Heimkinderfonds 1 im Osten eine Drittelfinanzierung - Bund, Län-der und Kirchen - an. Die Kirchen verträten jedoch den Standpunkt, dass sie viel ge-leistet und eine sehr gute Betreuung geboten hätten, weshalb sie nicht in den Fonds einzahlen wollten. Sie stünden zudem nur für eine Gesamtlösung für das Bundesge-biet, nicht für eine rein ostdeutsche Lösung zur Verfügung.

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Die ASMK sei zum überwiegenden Teil zu der Einschätzung gelangt, dass eine Lö-sung wie beim Heimkinderfonds 1 nicht die Ideallösung sei, weil sie sehr pauschalie-re, nicht klar sei, wie der Nachweis zu erfolgen habe und weil es auch für die Be-troffenen ein schwieriges Verfahren sei. Ein Antrag Bayerns, es wie beim Heimkin-derfonds 1, also als Drittelfinanzierung, aufzubauen, sei mit 1 : 15 Stimmen abge-lehnt worden. Daraufhin habe man eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe unter der Beteiligung von Herrn Ranft gebildet. Sie habe einen Vorschlag formuliert, der im Kern besage, dass das Problem der bestehenden Ungleichbehandlung gelöst werden müsse, aber in erster Linie die Regelsysteme gefragt seien. Den Betroffenen solle der Zugang zu den Regelsystemen, sei es die gesundheitliche Versorgung oder die Rentensysteme, ermöglicht werden. Des Weiteren sei darüber nachzudenken, andere gesetzliche Möglichkeiten wie das Opferentschädigungsgesetz, das dann angepasst werden müsste, um es auch rückwirkend für den betroffenen Kreis zu öffnen, zu nutzen. Die Ministerin legt dar, es sei eine sehr schwierige Diskussion um ein emotional sehr aufgeladenes Thema geführt worden. Sie habe am Runden Tisch zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Einrichtungen und in der Familie gesessen und noch genau vor Augen, wie die Betroffenen sie dort um Hilfe angefleht hätten. Sie plädiert dafür, eine schnelle Lösung zu finden, die im Alltag der Betroffenen wirksam sei. Deshalb sei der Beschluss, den Weg in die Regelsysteme zu öffnen, richtig. Ministerin Golze weist darauf hin, dass das Land Brandenburg im Jahr 2017 Ausrich-ter der ASMK sein werde. Einen Beschluss zum Antrag, eine gemeinsame, kontinu-ierlich arbeitende Geschäftsstelle für die Vorbereitung der ASMK einzurichten, habe es aufgrund der Intervention einiger Länder, die Meinung der Integrationsminister-konferenz dazu abzuwarten, leider nicht gegeben. Die Ministerin macht deutlich, dass im Zuge der Haushaltsberatungen ab 2016 auf Landesebene eine Geschäfts-stelle zur Vorbereitung der Konferenz eingeplant werden müsse. Brandenburg hätte sich auch finanziell an einer ständigen Geschäftsstelle zu beteiligen. Es sei schade, dass keine entsprechende Regelung beschlossen worden sei. Man habe sehr viele Erfahrungen gesammelt, und Brandenburg bemühe sich, als Ausrichter sein Bestes zu geben. Vorsitzende Lehmann (SPD) bedankt sich für die Ausführungen und erteilt der Ab-geordneten Dr. Münch das Wort. Abgeordnete Dr. Münch (SPD) fragt in Bezug auf den Heimkinderfonds 2 nach, wo-für Personen aus ehemaligen Heimen für psychiatrische oder behinderte Kinder ent-schädigt werden sollten. Sie erkundigt sich, ob es Hinweise auf Misshandlungen ge-be, ob die Problematik analog zu der des Heimkinderfonds 1 zu sehen sei. Beim Heimkinderfonds 1 habe es lange gedauert, bis er angelaufen sei, dann sei er sehr schnell erschöpft gewesen. Viele Erwartungen hätten nicht befriedigt werden können.

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Die Abgeordnete erkundigt sich des Weiteren nach der Grundlage für die Schaffung dieses Fonds und verweist auf die Ausführungen der Ministerin, dass zu DDR-Zeiten gerade die Kirchen die Betroffenen gut behandelt hätten und deshalb keine Veran-lassung sähen, sich jetzt zu beteiligen. Sie unterstützt den Vorschlag, die Regelsys-teme in die Pflicht zu nehmen. Es sei keine Lösung, für jedes erlittene Unrecht einen Extrafonds mit unklaren Ansprüchen, unklarer Finanzierung und nachfolgender Rie-senbürokratie aufzulegen. Die Regelsysteme seien auch beim Runden Tisch zum sexuellen Missbrauch thematisiert worden. Es mache keinen Sinn, immer nur Geld zur Befriedigung vordergründiger Dinge zu geben, aber dann im Rahmen des SGB V oder auch bei der Opferentschädigung zu hohe Barrieren zu haben, sodass dort nicht zugegriffen werden könne. Der Weg müsse unbedingt weg von Individualfonds hin zu den Regelsystemen gehen. Auf die Frage der Abgeordnete, warum speziell für diese Gruppe ein Fonds geschaf-fen werden solle, antwortet Ministerin Golze, diese Problematik sei insbesondere durch einzelne Betroffenenverbände und Betroffenenvereinigungen an die Bundes-regierung herangetragen worden, nachdem sie festgestellt hätten, dass sie keinen Zugriff auf den Heimkinderfonds 1 hätten, und auch für ihre Probleme eine Lösung suchten. Dem Argument der Arbeits- und Sozialminister, dass durch die Schaffung dieses Fonds immer neue Ansprüche geweckt würden, stimmt die Ministerin zu und wirft zudem die Frage auf, wie etwa mit denen verfahren werden solle, die als Erwachse-ne in die Einrichtung gekommen seien, und ob der Fonds nur für diejenigen gedacht sei, die im Kindes- oder Jugendalter in die Einrichtung gekommen seien. Sie resü-miert, dass die Arbeits- und Sozialminister auch deshalb auf die Regelsysteme ver-wiesen hätten. Mit dem Beschluss der ASMK hätten die Arbeits- und Sozialminister verhindern wol-len, dass der Bund ein Interessenbekundungsverfahren in dieser Richtung durch-führt. Vor allem Menschen in Betreuung wären womöglich davon betroffen. Deren Betreuer würden dann Anträge auf Leistungen stellen, unabhängig davon, ob den von ihnen Betreuten dort Unrecht und Misshandlung oder Leid geschehen sei; was ohnehin nur noch schwer nachweisbar wäre. Abgeordnete Dr. Münch (SPD) konstatiert, damit diskreditierten die Minister pau-schal die gesamte Heimbetreuung und Heimunterbringung. Dies werde den Betroffe-nen nicht gerecht. Da es zu den Ausführungen zur ASMK keine weiteren Fragen oder Anmerkungen gibt, bedankt sich die Vorsitzende Lehmann (SPD) bei der Ministerin und wünscht für 2017 viel Erfolg.

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Zu TOP 6: Vorhaben in der 6. Legislaturperiode und Neuorganisation des Mi-nisteriums (auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bericht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen

und Familie Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) begrüßt die Zuordnung des Gesund-heitsbereichs zum Sozialministerium. Sie bittet um Auskunft über das weitere Vorge-hen bei der Besetzung der Position der Landesgleichstellungsbeauftragten sowie über die Schwerpunkte der Arbeit des Ministeriums in der 6. Wahlperiode. Ministerin Golze teilt zunächst ergänzend mit, auch die Mitarbeiter der Abteilung Gesundheit stünden dem Wechsel in das Sozialressort trotz etwaiger organisatori-scher Probleme positiv gegenüber. Schwierigkeiten habe es bei dem im Jahr 2009 erfolgten Wechsel der Gesundheitsabteilung in das Umweltressort gegeben; damals sei die Abteilung „stiefmütterlich“ behandelt worden. Diese solle heute vermieden werden. Die jeweiligen Fachebenen seien dabei, Gespräche zu führen und Lösungen zu suchen. Es sei zudem zu bedenken, so Ministerin Golze, dass einige Bereiche das Sozialministerium verließen, beispielsweise der „Türöffner: Zukunft Beruf“ und die „Netzwerke Gesunde Kinder“, was bedauerlich sei, da das Land auf Bundesebe-ne für die Integration dieser Thematik in den Gesundheitsbereich gekämpft habe. Minister Baaske habe sich für diese Themen in der Vergangenheit starkgemacht und wolle sie weiterhin betreuen. In personeller Hinsicht sei allerdings noch eine Klärung notwendig; auf Fachebene liefen bereits entsprechende Gespräche. In der Aus-schusssitzung im März 2015 seien konkrete Aussagen zur haushälterischen Unter-setzung zu erwarten. Die Ausführungen zu den Beauftragten mögen kryptisch erscheinen, so Ministerin Golze. Sie wolle den von ihr entwickelten Vorschlag jedoch erst mit dem Beauftrag-ten für den Haushalt und dem Ministerium der Finanzen abstimmen. An einigen Stel-len seien Verstärkungen notwendig; das habe auch etwas mit der Bedeutung der Landesgleichstellungsbeauftragten zu tun. Ministerin Golze führt weiter aus, zu Beginn ihrer Tätigkeit habe sie sich die Struktur des Ministeriums erläutern lassen. Dabei sei ihr aufgefallen, dass die Landesgleich-stellungsbeauftragte unzureichend ausgestattet und in der für Haushalts- und Perso-nalfragen zuständigen Z-Abteilung angesiedelt sei. Die Leiterin der Abteilung sei in Personalunion Landesgleichstellungsbeauftragte gewesen. Dies müsse als ungüns-tig eingeschätzt werden, da Beauftragte, sofern sie auf ihrem Aufgabengebiet agier-ten, weisungsunabhängig seien, eine Abteilungsleiterin sich aber an den Vorgaben der Hausleitung orientieren müsse. Zudem sei die Leitung einer Abteilung auch zeit-lich sehr anspruchsvoll. Ähnlich gehe es dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herrn Dusel, und der Integrationsbeauftragten, Frau Dr. Lemmermeier. Beide seien gleichzeitig als Referatsleiter in der von Herrn Ranft geleiteten Abtei-lung 2 tätig. Das funktioniere nur deshalb so gut, weil Herr Ranft als Abteilungsleiter Verständnis dafür habe, wenn gelegentlich die Belange des Referats zurückstehen

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müssten, um den Aufgaben als Beauftragte nachzukommen. Den Beauftragten wie-derum sei bewusst, in ihrer Funktion als Referatsleiter den Vorgaben des Abteilungs-leiters folgen zu müssen. Zwar gebe es Gründe für diese Struktur, jedoch solle die Chance zur Neustrukturierung nach einem Ministerwechsel genutzt werden. Für die Umsetzung des von ihr, Ministerin Golze, entwickelten Vorschlags reiche allerdings die Umschichtung von Mitteln nicht aus; sie werde für zusätzliche Mittel kämpfen. Insoweit hoffe sie auch auf Unterstützung des Ausschusses. Ministerin Golze erinnert an die Notwendigkeit, die Position der Landesgleichstel-lungsbeauftragten zu besetzen. Frau Dr. Lemmermeier und Herr Dusel seien noch in ihren Funktionen tätig, da die Beauftragtentätigkeit nicht parallel zur Wahlperiode ende. Ministerin Golze gibt bekannt, sie habe am 02.12.2014 die Leitungsvorlage zur Wie-derbenennung von Herrn Dusel als Beauftragter der Landesregierung für die Belan-ge behinderter Menschen unterzeichnet, was allgemein positiv aufgenommen wor-den sei. Zwar müsse der Landesbehindertenbeirat noch gehört werden; gegenteilige Auffassungen seien jedoch nicht zu erwarten. Vorsitzende Lehmann (SPD) teilt mit, der Ausschuss sei insoweit „in freudiger Er-wartung“. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) legt dar, die Ausführungen der Ministerin zur Neustrukturierung des Ministeriums seien sehr aufschlussreich gewesen. Zumin-dest die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehe insoweit auf der Seite der Minis-terin. Sie schließt die Frage an, welche der im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben im Jahr 2015 auf der Tagesordnung stünden. Ministerin Golze antwortet, Ziel sei es, die Angebote für alle Kinder zu stärken. Ein Schwerpunkt liege auf der Bekämpfung der Kinderarmut. Dieses Thema tangiere viele Bereiche des Ministeriums. Kinderarmut sei auch immer Armut der Eltern. In-soweit spielten Fragen der Entlohnung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf so-wie - angesichts des erhöhten gesundheitlichen Risikos armer Kinder - der gesund-heitlichen Versorgung eine Rolle. In Bezug auf Letzteres solle beachtet werden, dass insbesondere arme Kinder vom Erhalt der Krankenhausstandorte in der Fläche und von weiteren Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung profitierten. Ministerin Golze bittet die Ausschussmitglieder, ihr noch etwas Zeit einzuräumen. Zum einen sei sie erst wenige Wochen im Amt; zum anderen habe aufgrund dringli-cher anderweitiger Termine eine für die Folgewoche geplante Leitungsklausur ver-schoben werden müssen. In der Leitungsklausur erfolge die Festlegung der Schwer-punkte und der Reihenfolge der Umsetzung. Ziel der Haushaltsberatungen sei es in erster Linie, die im Koalitionsvertrag fixierten Projekte finanziell zu untersetzen. Bereits vor der Landtagswahl hätten einige Häuser ihren Bedarf angemeldet. In einigen Bereichen seien deutliche Verbesserungen zu

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erwarten. So sei für das Landespflegegeld ein Aufwuchs um 30 % zu erwarten. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chroni-scher Erkrankung und ihren Angehörigen habe das Vorhaben begrüßt. Die Umsetzung anderer Anliegen sei schwieriger. Wenn das Ziel formuliert werde, Brandenburg solle ein noch kinderfreundlicheres Land werden, dann sei die inhaltli-che Untersetzung zwar Aufgabe der Ministerin. Für konkrete Vorhaben brauche sie jedoch die Unterstützung des Parlaments. Sobald das konkretisierte Arbeitsprogramm vorliege, werde sie den Ausschuss in-formieren. Zu TOP 7: Verschiedenes Zu TOP 7.1: Terminplanung für das Jahr 2015 Vorsitzende Lehmann (SPD) weist zunächst darauf hin, dass in der vorliegenden Planung keine Reservetermine vorgesehen seien. Zudem hätten einige Ausschussmitglieder angezeigt, den Sitzungstermin am 7. Januar 2015 wegen verlängerter Weihnachtsferien nicht wahrnehmen zu können. Daher solle der Ausschuss prüfen, ob dieser Termin entfallen und stattdessen ein Reservetermin vereinbart werden könne. Abgeordnete Muhß (SPD) plädiert für die Festlegung eines Februartermins. Sie fügt hinzu, da die erste Februarwoche durch die Winterferien blockiert sei, solle in der zweiten oder dritten Woche ein Sitzungstermin eingefügt werden, der möglicherweise Ersatztermin für die ursprünglich am 7. Januar vorgesehene Sitzung sein könne. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) wendet sich deutlich gegen diesen Vor-schlag und plädiert für die Beibehaltung des Januartermins. Sie verweist zur Erläute-rung darauf, dass eine reguläre Sitzung am 4. März 2015 vorgesehen sei. Wenn Mit-te Februar eine Sitzung stattfinde, sei das angesichts des kurzen zeitlichen Abstands problematisch. Zudem sei es ungünstig, wenn der Landtag das Signal aussende, am 7. Januar 2015 noch nicht arbeitsfähig zu sein, weil er sich in verlängerten Ferien befinde. Bei Verhinderung einzelner Mitglieder könnten die Stellvertreter teilnehmen. Abgeordneter Nowka (CDU) teilt mit, aus der Sicht der CDU-Fraktion sei eine Sit-zung am 7. Januar 2015 unproblematisch. Vorsitzende Lehmann (SPD) lenkt das Augenmerk auf die generelle Festlegung von Reserveterminen. Sie gibt zu bedenken, dass der zeitliche Abstand zwischen dem 7. Januar und dem 4. März 2015 sehr groß sei, und verweist auf ihre Erfahrun-gen mit der Ausschussarbeit in der vergangenen Legislaturperiode. In den regulären Sitzungen sei es kaum möglich gewesen, alle Themen abzuarbeiten. Daher habe man bereits in der Vergangenheit auf Reservetermine ausweichen müssen.

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Vorsitzende Lehmann unterbreitet den Vorschlag, den Termin am 7. Januar 2015 zunächst einmal beizubehalten und als zusätzlichen Termin den 11. Februar 2015 vorzusehen. Abgeordnete Dr. Münch (SPD) betont, der angedachte Wegfall des Sitzungstermins 7. Januar 2015 sei nicht darin begründet, die Ferien zu verlängern. Fraglich sei viel-mehr, ob es - insbesondere vor dem Hintergrund der Weihnachtspause - genügend neues Diskussionsmaterial gebe. Die Festlegung des Sitzungstermins im Februar sei daher sinnvoller. Vorsitzende Lehmann (SPD) merkt an, sie wolle über diese Frage ungern abstim-men lassen, sondern einen Kompromiss herbeiführen. Abgeordnete Muhß (SPD) schlägt vor, den 11. Februar 2015 als Termin in den Sit-zungskalender aufzunehmen und Mitte Dezember oder Anfang Januar zu entschei-den, ob es für eine Sitzung am 7. Januar 2015 Bedarf gebe. Abgeordnete Dr. Münch (SPD) bittet die Vorsitzende um Auskunft darüber, ob be-reits Gegenstände bekannt seien, die zwingend Anfang Januar behandelt werden müssten. Vorsitzende Lehmann (SPD) antwortet, ihr seien bereits zwei Themen angezeigt worden, die allerdings auch in der Sitzung im Februar behandelt werden könnten. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) bringt erneut ihr Unverständnis über die angedachte Streichung des Sitzungstermins 7. Januar 2015 zum Ausdruck. Es sei nicht Wunsch der Opposition gewesen, zwingend am 7. Januar 2015 eine Sitzung abzuhalten. Die Ministerin habe dargelegt, so Abgeordnete Nonnemacher weiter, dass im Mo-ment vieles im Fluss sei, was die Umstrukturierung des Ministeriums angehe. Auch was die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen angehe, gebe es extrem viel Bewegung. Falls argumentiert werde, der 7. Januar 2015 liege in der zeitlichen Nähe von Weih-nachten, sei das befremdlich. Damit sende der Landtag ein schlechtes Signal in das Land. Zudem sei es nicht Aufgabe der Opposition, am heutigen Tag darzulegen, welche Gegenstände sie auf die Tagesordnung setzen wolle. Da es sich um einen offiziell vorgeschlagenen Termin handele, bedürfe es einer guten Begründung, wa-rum er entfallen solle. Abgeordneter Nowka (CDU) erinnert an den Vorschlag, den Februartermin zu be-schließen und es zunächst beim Januartermin zu belassen. Dann könne kurzfristig entschieden werden, ob Letzter mangels Themen abgesagt werden könne. Einige Bereiche wiesen eine gewisse Dynamik auf, weshalb die weitere Entwicklung noch nicht abgeschätzt werden könne.

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Ministerin Golze betont die Kompetenz des Ausschusses für die Festlegung der Sitzungstermine. Sie erinnert Abgeordnete Nonnemacher daran, dass über die Er-gebnisse der Umstrukturierung des Ministeriums erst im März 2015 berichtet werden könne. Dies sei sinnvoll, da bis dahin alle Gespräche zum Abschluss gebracht seien und die Reintegration des Landesgesundheitsamtes in das Landesamt für Arbeits-schutz vollzogen sei. Ministerin Golze verweist ferner darauf, dass es angesichts der am 22. Dezember 2014 beginnenden Weihnachtspause für das Ministerium kaum möglich sein werde, eine am 7. Januar 2015 stattfindende Sitzung inhaltlich vorzubereiten, falls die Aus-schussmitglieder sich erst nach den Plenarsitzungen im Dezember auf diesen Termin verständigten. Vorsitzende Lehmann (SPD) erinnert daran, dass die Einladung für eine Sitzung, die am 7. Januar stattfinden solle, spätestens bis zum 18. Dezember 2014 veranlasst werden müsse. Daher müsse wegen des notwendigen Abstimmungsbedarfs bis zum 12. Dezember 2014 bekannt sein, welche Punkte auf die Tagesordnung gesetzt wer-den sollten. Abgeordnete Muhß (SPD) stellt klar, es sei nicht ihre Absicht gewesen, die Oppositi-on aufzufordern, Themen für die Sitzung vorzuschlagen. Sie regt die Einrichtung ei-nes Themenspeichers an; dann könne je nach Dringlichkeit entschieden werden, welches Thema prioritär behandelt werden solle. Vorsitzende Lehmann (SPD) plädiert dafür, den Sitzungstermin am 7. Januar 2015 zunächst einmal beizubehalten und zusätzlich den Reservetermin 11. Februar 2015 zu vereinbaren (siehe Anlage 4). Falls sich bis zum 12. Dezember 2014 dringlicher Beratungsbedarf, der eine Sitzung am 7. Januar 2015 erforderlich mache, nicht ab-zeichne, solle auf den Januartermin verzichtet und der Reservetermin am 11. Februar 2015 genutzt werden. Die Ausschussmitglieder folgen einstimmig dem Vorschlag der Vorsitzenden. Zu TOP 7.2: Vorbereitung der nächsten Ausschusssitzung Abgeordnete Dr. Münch (SPD) erbittet die Behandlung des Arbeitsmarktberichts spätestens in der Februarsitzung und eine Präsentation des Kinder- und Jugendge-sundheitsdienstes in der Märzsitzung. Vorsitzende Lehmann (SPD) erklärt nach Abstimmung mit Ministerin Golze, beide Themen könnten in der Februarsitzung behandelt werden. Abgeordnete Augustin (CDU) beantragt einen Bericht zur Situation der Ausbil-dungsplatzsuchenden.

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Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) regt eine zeitnahe Berichterstattung zur Umsetzung der Pflegestudie an, wobei vor allem das Ziel der sozialräumlichen Pflege in den Kommunen und das Modellprojekt der AOK zur Unterstützung der familialen Pflege Berücksichtigung finden sollten. Vorsitzende Lehmann (SPD) stellt den Ausschussreferenten Herrn Henze vor und gibt einige Erläuterungen zum Verfahren der Anmeldung von Beratungsgegenstän-den und der Erstellung der Tagesordnung. Demnach solle die Beantragung von Ta-gesordnungspunkten gegenüber dem Ausschusssekretariat grundsätzlich bis zum Donnerstag der zweiten vor der Sitzung liegenden Woche erfolgen; die Beantragung per E-Mail sei ausreichend. Das Ausschusssekretariat leite die Anträge an die Frakti-onsreferenten und das Ministerium weiter. Nach Ablauf dieses Termins werde der Einladungsentwurf per Mail an die Fraktionen und das Ministerium übermittelt. Die Fraktionsreferenten seien als Ansprechpartner vorgesehen. Die Unterzeichnung und Veranlassung der endgültigen Einladung erfolge grundsätzlich am Dienstag der Vor-woche zur Sitzung. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) merkt an, sie sehe Schwierigkeiten, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, wenn die Aufnahme von Beratungsgegenstän-den in die Tagesordnung fast zwei Wochen vor der Sitzung beantragt werden müsse. In jeder Sitzung des Innenausschuss sei ein Punkt „Aktuelles“ vorgesehen. Abgeord-nete Nonnemacher regt an, dies auch für den Sozialausschuss in Erwägung zu zie-hen, wobei klar sei, dass in diesem Fall keine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung seitens des Ministeriums erwartet werden könne. Vorsitzende Lehmann (SPD) greift diesen Vorschlag auf und stellt fest, dass dieser sowie das von ihr empfohlene grundsätzliche Verfahren hinsichtlich der Erstellung des Entwurfs der Tagesordnung auf die Zustimmung der weiteren Ausschussmitglie-der treffen. Zu TOP 7.3: Verteilung von Zeitschriften Vorsitzende Lehmann (SPD) verweist auf die hohe Zahl an Zeitschriften, die sowohl der Ausschuss als auch die Fraktionen erhielten; einige erhalte jedoch lediglich der Ausschuss. Sie bittet die Ausschussmitglieder um Klärung der Frage, ob eine Um-laufmappe bereitgehalten werden solle oder ob sich interessierte Abgeordnete bei Bedarf an das Ausschusssekretariat wenden sollten. Die Ausschussmitglieder verständigen sich nach kurzer Diskussion auf die Bereitstel-lung einer Umlaufmappe. (Dieses Protokoll wurde durch Beschluss des Ausschusses gemäß § 83 Satz 3 vorläufige GOLT in der 2. Sitzung am 11. Februar 2015 bestätigt.)

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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 03.12.2014 1. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst

Anlagen Anlage 1: Schriftliche Vorabinformation des MASGF und des MdJEV zu TOP 3 Anlage 2: Schriftliche Vorabinformation des MASGF zu TOP 4 Anlage 3: Schriftliche Vorabinformation des MASGF zu TOP 5 Anlage 4: Sitzungstermine für das Jahr 2015 (TOP 7.1)

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Anlage 4 EINGEGANGEN

o 2. GEZ. 2 014 e — 3

Erledigt Wer ts ei 144,4,47.,/

Schriftliche Vorabinformation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) und des Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) zu TOP 3 der 1. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 3. Dezember 2014

TOP 3: Erarbeitung eines Konzeptes zur rechtlichen Betreuung

I. Einführung

Mit der kontinuierlichen Zunahme von Betreuungsverfahren sowie dem hohen Anteil von beruflich ge-führten Betreuungen ist ein hoher Anstieg der Ausgaben für die rechtliche Betreuung zu verzeichnen. Die Ausgaben des Landes im Bereich der rechtlichen Betreuung haben sich seit dem Jahr 2000 mehr als verfünffacht und betragen derzeit über 36 Millionen Euro pro Jahr.

Diese Problematik wurde im Kontext des Berichtes des Landesrechnungshofes (vgl. Drs. 517638) in der vorangegangenen Legislaturperiode erörtert und sich fraktionsübergreifend für die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes ausgesprochen. Die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes ist nunmehr auch im Koali-tionsvertrag festgeschrieben.

11. Grundlagen für die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes:

Um ein seriöses und lösungsorientiertes Gesamtkonzept erarbeiten zu können und um Antwort darauf zu erhalten,

welche Faktoren zu dem überproportionalen Anstieg der Zahl der geführten Betreuungen führen welche Faktoren die Anordnung von Berufsbetreuungen begünstigen bzw. ehrenamtliche Betreu-ungen hindern,

bedarf es einer soliden Problemanalyse auf der Grundlage einer fundierten Datenbasis. Diese Daten liegen in Brandenburg bisher nicht vor.

III. Handlungsschwerpunkte

1) Stärkung des Vorrangs von betreuungsvermeidenden Maßnahmen

• Konsequente Umsetzung des am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde (Betreuungsbehördenstärkungsgesetzes).

• Größere Verbreitung der Vorsorgevollmacht im Land Brandenburg. • Prüfung einer gesetzlichen Vertretungsmacht für Ehegatten.

2) Stärkung des Ehrenamtes

• Verbesserung der Kommunikationskompetenz im Umgang mit Ehrenamtlichen. • Bereitstellung von Anleitungsmaterial und Informationen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Be-

treuer durch das Gericht. • Information über Vorsorgevollmachten. • Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen

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• Kooperation BTU Cottbus und überörtliche Betreuungsbehörde; Pilotprojekt zur Stärkung der Zie-le des Gesamtkonzeptes

• Prüfung von Projekten, die die Ehrenamtsarbeit stärken.

3) Bessere Zusammenarbeit der betreuungsrechtlichen Akteure, insbesondere von Justiz und Sozialbehörden

• Vernetzte und abgestimmte Kooperation der betreuungsrechtlichen Handlungsakteure (Abspra-chen und Verständigung über Verantwortlichkeiten, Verständigung über Interessensiagen, Institu-tionalisierung der Zusammenarbeit).

• Gemeinsame Fortbildungen/Workshops mit Justiz, örtl. Betreuungsbehörden und Querschnitts-mitarbeiter/innen der Betreuungsvereine.

• Sicherung der Prozessqualität (Entwicklung und Implementierung von Empfehlungen, Leitlinien, Ablaufprozessen, Qualitätsstandards und Qualitätsinstrumenten für die betreuungsrechtlichen Handlungsakteure).

• Auf- und Ausbau regionaler Arbeitskreise

4) Überprüfung der Aufgaben-, Organisation und Kostenverantwortung

• Prüfung, ob die gegenwärtigen Strukturen der Aufgaben-, Organisations- und Kostenverantwor-tung geeignet sind, um steigenden Betreuungsverfahren und wachsenden Kosten ausreichend entgegenzuwirken.

• Aktive Einbeziehung der Sozialressorts auf Landesebene wie auch auf Bundesebene, da Bun-desrecht zu ändern wäre.

• Untersuchung, ob im Ergebnis der Prüfungen und Auswertungen Initiativen zur Änderung bun-desrechtlicher Vorschriften erforderlich werden

IV. Weiteres Verfahren

1. Prozessteuerung durch MdJVE und MASGF unter Beteiligung des MIK sowie der StK.

2. Eintritt in den Dialog mit den wesentlichen Akteuren des Betreuungsrechts

• Kommunale Spitzenverbände/Leitungsebene Kommunen • Betreuungsrichter/innen, Rechtspfleger/innen • Betreuungsvereine • Berufsbetreuer/innen • Wohlfahrtsverbände/private Organisationen • Menschen mit Unterstützungsbedarf

3. Erhebung und Auswertung der Daten

Analyse der Datenlage ggf. durch externe Dienstleister zu den Fragekomplexen ,Sozialrechtliche Hilfe-angebote für Betroffene", „Verhältnis Berufsbetreuungen/ehrenamtliche Betreuungen", „Gründe für die Bestellung eines Betreuers", „Dauer der Betreuung", „Wechsel von Berufsbetreuung auf ehrenamtliche Betreuung", ;Kostenentwicklung", „Vergleich mit bundesweiten Entwicklungen"

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•1. , 1111 . • - l.4-544, 71, Schriftliche Vorabinformation des Ministeriums für Arbeit, Soziales; Gesundheit - Frauen und Familie (MASGF) zu TOP 4 der 1. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 3. Dezember 2014

TOP 4: Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber

Abschluss des 5-Mir-Euro-Pragramms zur verbesserten Unterbringung

Im Rahmen des Landtagsbeschlusses zum Nachtragshaushalt 2014 wurde in Kapitel 20 030 (Kommunaler Finanzausgleich) ein neuer Titel 633 14 mit der Zweckbestimmung „Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für die verbesserte Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen" mit einen Ansatz von 5 Mio, Euro eingerichtet. Diese Mittel sind vorgesehen zur Förderung einer verbesso den Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge. Entsprechend den „Empfehlungen zum Änderungsbedarf der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung' (DS 5/4573) soll insbesondere pro Person eine Wohnfläche von mindestens 8 qm perspektivisch verbindlich eingeführt werden. Hierzu hat das MASGF in Abstimmung mit dem MdF sowie den damaligen Regierungsfraktionen im Januar 2014 Erstattungsgrundsätze erlassen. Diese enthalten drei weitgehend gleichberechtigte Finanzierungstatbestände, mit denen den Kommunen die Möglichkeit gegeben wird, die zur Verfügung gestellten Mittel flexibel und in Abhängigkeit von den örtlichen Bedürfnissen einzusetzen.

Eine Auszahlung der Mittel erfolgt seitens des LASV bei Verwirklichung folgender Finanzierungstatbestände:

1, Aufstockung des gesetzlichen Anspruchs gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Landesaufnahmegesetz (Investitionspauschale für Gemeinschaftsunterkünfte in Höhe von 2.300,81 Euro pro Platz) in Höhe der nachgewiesenen Kosten von zusätzlich bis zu 2.700 Euro pro Platz für die Errichtung und Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften, a. wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 8 qm zur Verfügung steht und b. im Übrigen die Gemeinschaftsunterkunft den Mindestbedingungen für den Betrieb von

Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz gemäß dem Runderlass des MASGF vom 08. März 2006 entspricht. Dabei sollen neue Kapazitäten zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften an Standorten mit Zugang zu sozialer Infrastruktur und zum OPNV und nicht außerhalb geschlossener Ortschaften geschaffen werden,

2. Erstattung in Höhe der nachgewiesenen Kosten von bis zu 2,500 Euro pro Platz für die Wiederherstellung und Einrichtung von Wohnungen a. wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 8 qm zur Verfügung steht und b. im Übrigen die Wohnung in entsprechender Anwendung den Grundsätzen der

„Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz" gemäß dem Runderlass des MASGF vom 08. März 2006 entspricht. Dabei selten neue Kapazitäten zur Unterbringung in Wohnungen an Stand-orten mit Zugang zu sozialer Infrastruktur und zum ÖPNV geschaffen werden.

3. Erstattung in Höhe der nachgewiesenen Kosten, insgesamt jedoch maximal bis zur Hälfte der Höhe des jeweiligen kommunalen Kontingents, für die Investitionskosten für Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren und für die Schaffung von gemeinschaftlich nutzbaren Räumlichkeiten (wie z.B. Krankenzimmer, Betreuungsraum, Gemeinschaftsraum, Spielzimmer) in Gemeinschaftsunterkünften.

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A n ge 2

Voraussetzung für die Erstattung an die Kommunen ist die vorherige verbindliche Anzeige des Vorhabens von konkreten Maßnahmen Nach Durchführung der Maßnahmen, spätestens bis zum 3011.2014, sollten die Kommunen beim Landesamt für Soziales und Versorgung die Erstattung der Mittel beantragen.

Aufgrund der notwenigen Planungsphasen, der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und längerer Baumaßnahmen kann die Abrechnung für den Großteil der angezeigten Maßnahmen erst im Jahr 2015 erfolgen. Daher wurde beim McIF die Ubertregung der Mittel in das nächste Haushaltsjahr beantragt und von dort auch genehmigt. Damit verlagert sich auch der Fristtermin zur Einreichung der Abrechnungen. Der neue Termin soll zu Beginn des nächsten Jahres bekanntgegeben worden,

Im Ergebnis wurden von allen Landkreisen und kreisfreien Städten Maßnahmen mit einem Gesamtbedarf von 6,7 Mio. Euro angezeigt, Mit Stand 01.12,2014 werden bis Ende des Jahres voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.870.412,26 Mio. Euro erfolgen. Eine Mittelübertragung wurde durch die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von derzeit 3.129.587,74 Euro beim LASV beantragt. Alle Kommunen wollen die abrufbaren Mittel in voller Höhe beanspruchen, Dabei werden größtenteils die Mittel für die Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten mit einer Wohnfläche von 8 qm pro Person sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in Wohnungen verwendet. Sechs Kommunen haben Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit angezeigt.

Gesundheitliche Erstuntersuchung in der Erstaufnahmeeinrichtung der ZABH

Nach § 62 Asylverfahrensgesetz (des Bundes) bestimmt das für Gesundheit zuständige Ministerium die Stelle (bzw. den Arzt), die Erstuntersuchungen bei Asylsuchenden durchführt. Die Erstuntersuchung dient dem Ausschluss übertragbarer Krankheiten und umfasst daher auch eine Untersuchung des Thorax (Röntgenuntersuchung der Lunge). Bisher hatte das Land wegen der Sachnähe zum Infektionsschutz das Gesundheitsamt des Landkreises, in dem sich die brandenburgische Erstaufnahmeeinrichtung (ZABH) befindet, zur zuständigen Stelle erklärt. Das funktionierte über viele Jahre, stößt aber angesichts der deutlich gestiegenen Anzahl über die ZABH Eisenhüttenstadt einreisender Asylsuchender an die Grenzen dessen, was ein Gesundheitsamt zu leisten imstande ist. Mitte 2014 hat das Land zunächst die Kostenpauschale für die Durchführung der Erstuntersuchungen erhöht und zugleich festgelegt, dass die bisherige Zusiändigkeitsregelung zur Mitte des nächsten Jahres ausläuft.

Die Zuständigkeit des Landkreises Oder-Soree für die Durchführung von Erstuntersuchungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach § 62 Asylverfahrensgesetz wird also zum 30.06.2015 enden. Das MASGF wird für den anschließenden Zeitraum eine neue zuständige Stelle für die Durchführung der Erstuntersuchungen über eine Verordnung benennen. In Betracht kommen entweder die ZABH oder das kommunale Krankenhaus Eisenhüttenstadt,

Zur praktischen Durchführung der Erstuntersuchungen: Derzeit findet eine körperliche Untersuchung und Befragung im Rahmen der Erstuntersuchung in Rahmen der ZABH statt; zu Röntgenuntersuchung begeben sich die Asylsuchenden in eine radiologische Praxis, die sich im Krankenhaus Eisenhüttenstadt befindet. Angesichts der großen Zahl der inzwischen durchzuführenden Untersuchungen ist diese Verfahrenswelse nicht optimal, da die Untersuchungen aufgrund der räumlichen Distanz für den Betrieb der Radiologiepraxis und eine zeitnahe Befundung schwer steuerbar sind.

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Es ist daher unter dem Aspekt der frühzeitigen Durchführung von Erstuntersuchungen, die dem Ausschluss übertragbarer Erkrankungen dienen sinnvoll, diese Erstuntersuchungen unmittelbar nach Eintreffen der Asylsuchenden und direkt auf dem Gelände der Zentralen Aufnahmebehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt durchzuführen, Da die Erstuntersuchungen neben einer Röntgenuntersuchung auch eine körperliche Untersuchung umfassen, soll künftig beides auf dem Gelände der ZABH sichergestellt werden. Zu diesem Zweck soll eine mobile Raumeinheit (Container) mit einer Röntgeneinrichtung installiert werden, Es erscheint zudem sachgerecht, die Erstuntersuchungen auf dem Gelände der ZABH künftig in der Vorantundung und Zuständigkeit des Krankenhauses Eisenhüttenstadt durchzuführen, das diese am ,AuRenstandort" ZABH erbringt. Die Befundung der angefertigten Röntgenaufnahmen soll im Wege der Teleradiologie durch Ärztinnen und Ärzte der radiologischen Praxis am Krankenhaus Eisenhüttenstadt erfolgen. Die Ärztinnen und Ärzte zur Durchführung der Erstuntersuchung sollen über einen Vertrag mit dem Krankenhaus Eisenhüttenstadt verpflichtet werden. Die Errichtung der medizinischen Einrichtungen auf dem Gelände der ZABH wird zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales, dem MASGF und dem BLB (Brandenburgischer Landesbetrieb Bauen) derzeit im Einzelnen abgestimmt.

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EINGEGANGEN

2. 't)EZ, 2014 I- 6- 2

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Schriftliche Vorabinformation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) zu TOP 5 der 1. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 3. Dezember 2014

TOP 5: Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Am 26. und 27. November 2014 hat unter Vorsitz des Landes Rheinland-Pfalz die 91. Arbeits- und So-zialministerkonferenz (ASMK) in Mainz getagt, Für das Land Brandenburg hat Ministerin Diana Golze teilgenommen; von Seiten des Bundes waren aus dem BMAS Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller und Staatssekretär Thorben Albrecht anwesend. Seitens des BMG waren Staatssekretär Lutz Stroppe, für das BMFSFJ Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und von der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt in der Konferenz dabei. Zentrale Themen waren dabei Pflege, Fachkräftesicherung und die Zukunft der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter. In intensiven und sehr konstruktiven Beratungen wurden zu 40 Themen der Arbeits- und Sozi-alpolitik Beschlüsse gefasst.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ASMK haben, u.a. auf Antrag Brandenburgs, die Bundesre-gierung im laufenden Reformprozess in der Pflege (Einführung neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, Stärkung der Rolle der Kommunen) grundsätzlich bestärkt, aber auch eine eindeutige Erwartungshal-tung zum Ausdruck gebracht, das Reformtempo beizubehalten und grundlegende Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu erzielen. Es wurde auch die Erwartung geäußert, den Kom-munen künftig mehr Möglichkeiten zu geben, Pflegestrukturen vor Ort so zu steuern, dass sie den Be-dürfnissen pflegebedürftiger Menschen entsprechen. Dafür sollen Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch in dieser Legislaturperiode in ein Gesetz münden. Der Weiterentwicklungsbedarf in der Qualitätssicherung der Dienstleistungen in der Pflege ist un-streitig. Ziel eines entsprechenden Beschlusses ist die Hilfe zur Optimierung der Unterstützung bei Pfle-ge- und Betreuungsbedarf, sowohl in der häuslichen wie in der stationären Pflege.

Ein wichtiges Thema war das Thema Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Mit einem Be-such von „Kümmerern" bei Pflegebedürftigen zu Hause sollen nach einem Beschluss der ASMK die Wünsche und Probleme der Betroffenen mehr Gehör bekommen. Angedacht ist eine Erprobungsphase mit Hausbesuchen von Pflegeexperten. Dabei könne, über die heutige Pflegeberatung der Pflegekas-sen hinausgehend, gemeinsam der Unterstützungsbedarf und die dafür verfügbaren Angebote in den Blick genommen werden, um eine individuelle Pflege und Betreuung zu gewährleisten.

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz war die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das gemeinsame Ziel ist eine Stärkung der Stellung von Menschen mit Behinderungen durch das Bundes-teilhabegesetz. Mit dem Beschluss, u.a. von Brandenburg initiiert, möchte die ASMK ein Signal dahin-gehend setzen, dass das Bundesteilhabegesetz und damit auch die Bundesbeteiligung von insgesamt fünf Milliarden Euro bereits 2017 in Kraft treten kann. Die ASMK begrüßte, dass der Bund seit Mitte dieses Jahres in einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit allen maßgebenden Akteuren die fach-lich-inhaltlichen Eckpunkte der Reform diskutiert und die Ergebnisse in den im kommenden Jahr vorzu-legenden Gesetzesentwurf einfließen lässt. Es wurde noch einmal bekräftigt, dass das Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode im Bund abgeschlossen wird und substantielle Verbesserungen für Men-schen mit Behinderungen erreicht werden sollen.

Ein zentrales Thema der Konferenz war der Umgang mit dem von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949 — 1990 erlittenen Leid und Unrecht. Nach äußerst intensiven Diskussionen konnte die ASMK sich auf einen Beschluss eini-gen, mit dem die länderoffene Arbeitsgruppe und der Bund aufgefordert werden, Vorschläge zu unter-

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breiten, wie das erlittene Unrecht und Leid auch mithilfe von Anpassungen der Regelsysteme anerkannt werden kann (unter anderem zum Beispiel im Rentenrecht). Aufgrund der Erfahrungen mit den beste-henden Heimkinderfonds haben die Länder Zweifel geäußert, dass eine Fondslösung geeignet ist, das erfahrene Leid und Unrecht auszugleichen.

Auf Initiative u.a. des Landes Brandenburg formulierte die ASMK dringenden Handlungsbedarf für den Arbeitsschutz, die Auswirkungen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. In der betrieblichen Praxis werden die psychischen Belastungen in der vom Gesetzgeber festgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung noch zu wenig berücksichtigt. Die ASMK be-grüßte die Aktivitäten der staatlichen Arbeitsschutzbehörden gemeinsam mit den Partnern der Gesetzli-chen Unfallversicherung im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen". Es ist gemeinsames Ziel, arbeitsbedingte psychische Belastungen zu reduzieren und den Anteil der Betriebe mit einer angemessenen und rechtskonformen Gefährdungsbeurteilung zu psychischer Belastung am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Mit dem Beschluss zur Fachkräftesicherung, den Brandenburg mit beantragte, wurde deutlich ge-macht, dass die Verhinderung eines Fachkräftemangels von herausragender Bedeutung für den Wirt-schaftsstandort Deutschland ist. Auf verschiedenen Ebenen sind bereits entsprechende Schritte einge-leitet worden, um das Auftreten eines Fachkräftemangels bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit zu verhin-dern. Die verschiedenen Vorhaben und Ansätze dürfen jedoch nicht unverknüpft nebeneinander stehen oder sich sogar widersprechen bzw. gegenseitig behindern. Eine intensive Abstimmung und ein enger Erfahrungsaustausch aller beteiligten Akteure und insbesondere zwischen dem Bund bzw. der Bunde-sagentur für Arbeit und den Ländern ist daher zwingend notwendig.

Auf besondere Initiative von Brandenburg hat die ASMK sich dafür ausgesprochen, die Gewährung von Eingliederungszuschüssen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 Jahren sowie die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dauerhaft zu entfristen. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurden beide Förderinstrumente bis 31.12.2014 befristet. Zwi-schenzeitlich hat der Bund bereits eine befristete Weitergeltung beider Förderinstrumente um weitere fünf Jahre beschlossen, die ZUM 01.01.2015 in Kraft treten wird.

Die Zukunft der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter war ein weiteres Thema, das die ASMK, u.a. auf Antrag Brandenburgs, beschäftigte. Die Konferenz forderte die Einrichtung eines regelmäßigen Gremi-ums „Arbeit der Zukunft" und die Erarbeitung einer arbeits- und sozialpolitischen Strategie „Arbeitswelt 4.0". Die Auswirkungen von Digitalisierung und Technologisierung der Wirtschaft auf die Arbeitswelt sowie die Zukunft der Arbeit sollen weitergehend erforscht und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden.

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Landtag Brandenburg Anlage 17 6. Wahlperiode

Terminplan 2015

- Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (A 7) -

(Beschluss des Ausschusses vom 03.12.2014)

Sitzungsbeginn: 10.00 Uhr

7. Januar 2015

11. Februar 2015 (Ersatztermin)

4. März 2015

15. April 2015

27. Mai 2015

24. Juni 2015

9. September 2015

30. September 2015

4. November 2015

2. Dezember 2015