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Datum der Ausgabe: 13.02.2015 Landtag Brandenburg P-RA 6/1 6. Wahlperiode Rechtsausschuss Protokoll 1. (konstituierende/öffentliche) Sitzung 4. Dezember 2014 Potsdam - Haus des Landtages 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr Vorsitz: Helmut Barthel (SPD) Margitta Mächtig (DIE LINKE) Protokoll: Thomas Henze Anwesende Ausschussmitglieder: stellv. Helmut Barthel (SPD) Danny Eichelbaum (CDU) stellv. Tina Fischer (SPD) Inka Gossmann-Reetz (SPD) Thomas Jung (AfD) Margitta Mächtig (DIE LINKE) Benjamin Raschke (GRÜNE/B90) Dr. Volkmar Schöneburg (DIE LINKE) Erik Stohn (SPD) Henryk Wichmann (CDU)

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Datum der Ausgabe: 13.02.2015

Landtag Brandenburg P-RA 6/1 6. Wahlperiode Rechtsausschuss

Protokoll 1. (konstituierende/öffentliche) Sitzung 4. Dezember 2014 Potsdam - Haus des Landtages 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr Vorsitz: Helmut Barthel (SPD) Margitta Mächtig (DIE LINKE) Protokoll: Thomas Henze Anwesende Ausschussmitglieder: stellv. Helmut Barthel (SPD) Danny Eichelbaum (CDU) stellv. Tina Fischer (SPD) Inka Gossmann-Reetz (SPD) Thomas Jung (AfD) Margitta Mächtig (DIE LINKE) Benjamin Raschke (GRÜNE/B90) Dr. Volkmar Schöneburg (DIE LINKE) Erik Stohn (SPD) Henryk Wichmann (CDU)

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Tagesordnung: 1. Wahl der/des Vorsitzenden 2. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden 3. Vorbereitung der Wahl der nichtparlamentarischen Mitglieder des Richterwahl-

ausschusses 4. Vorhaben in der 6. Wahlperiode und Neuorganisation des Ministeriums (auf

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bericht des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz 5. Verschiedenes 5.1 Terminplanung für das Jahr 2015 (Anlage) 5.2 Erarbeitung der Tagesordnung 5.3 Beginn der Ausschusssitzungen

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Beschlüsse und Festlegungen: Zu TOP 1: Der Ausschuss wählte die Abgeordnete Margitta Mächtig (DIE LINKE) einstimmig und mit einer Stimmenthaltung zur Vorsitzenden. Zu TOP 2: Der Ausschuss wählte den Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU) einstimmig und ohne Stimmenthaltung zum stellvertretenden Vorsitzenden. Zu TOP 3: Die Mitglieder des Rechtsausschusses verständigen sich über einen Vorschlag zur Wahl der nichtparlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses. Zu TOP 5.1: Der Rechtsausschuss beschloss seine Terminplanung für das Jahr 2015 (Anlage 4) vorbehaltlich der bis zum 9. Dezember 2014 zu erfolgenden endgültigen Zustimmung durch die SPD-Fraktion und der anschließenden Genehmigung durch das Präsidium einstimmig. Der Rechtsausschuss verständigte sich zudem einvernehmlich darauf, dass die für den 8. Januar 2015 geplante Sitzung entfällt und am 12. Februar 2015 (Reservetermin) stattfindet, sofern keine Tagesordnungspunkte für die kommende Sitzung bis zum 12. Dezember 2014 beantragt würden und der Landtag dem Rechtsausschuss in seinen Dezembersitzungen keinen Beratungsgegenstand überweise. Zu TOP 5.2: Der Ausschuss verständigte sich auf ein grundsätzliches Verfahren für die Erstellung des Entwurfs der Tagesordnung. Danach soll die Beantragung von Tagesordnungspunkten gegenüber dem Ausschusssekretariat grundsätzlich bis zum Donnerstag der zweiten vor der Sitzung liegenden Woche erfolgen; die Beantragung per E-Mail ist ausreichend. Alle Anträge werden durch das Ausschusssekretariat per E-Mail an die Fraktionsreferenten und das Ministerium weitergeleitet. Nach Ablauf dieses Termins wird der Einladungsentwurf ebenfalls per E-Mail an die

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Fraktionsreferenten und das Ministerium übermittelt. Die Unterzeichnung und Veranlassung der endgültigen Einladung erfolgt grundsätzlich am Dienstag der Vorwoche zur Sitzung. Aus der Beratung: Abgeordneter Barthel (SPD) eröffnet die konstituierende Sitzung des Rechtsausschusses und begrüßt die anwesenden Abgeordneten, Minister Dr. Markov und die Gäste. Er weist darauf hin, dass er die Vertretung der Abgeordneten Dr. Münch (SPD) wahrnehme und dies der Präsidentin des Landtages angezeigt worden sei. Ihm sei aufgrund seines Alters angetragen worden, die Sitzung zu Beginn zu leiten. Auf Nachfrage stellt er fest, dass keiner der Anwesenden älter sei. Er weist darauf hin, dass der Landtag in seiner 2. Sitzung am 5. November 2014 den Rechtsausschuss bestellt habe. Die Mitglieder und deren Stellvertreter seien von den Fraktionen bestimmt worden. Danach gehören dem Ausschuss folgende Mitglieder an: Ordentliche Mitglieder SPD: Gossmann-Reetz, Inka Kuhnert, Andreas Dr. Münch, Martina Stohn, Erik CDU: Eichelbaum, Danny Wichmann, Henryk DIE LINKE: Mächtig, Margitta Dr. Schöneburg, Volkmar AfD: Jung, Thomas GRÜNE/B90: Raschke, Benjamin

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Stellvertretende Mitglieder SPD: Fischer, Tina Kosanke, Sören Kurth, Daniel Rupprecht, Holger CDU: Lakenmacher, Björn Richstein, Barbara DIE LINKE: Loehr, Matthias Ludwig, Stefan AfD: Bessin, Birgit GRÜNE/B90: Jungclaus, Michael

Minister Dr. Markov stellte kurz Staatssekretär Dr. Pienkny, Abteilungsleiter Kolde-hoff (MdJEV) und die Leiterin des Kabinettreferats Frau Haag (MdJEV) vor. Abgeordneter Barthel (SPD) stellt fest, dass keine Änderungswünsche zur Tages-ordnung vorgebracht werden.

Die unveränderte Tagesordnung wird einstimmig beschlossen. Zu TOP 1: Wahl der/des Vorsitzenden Abgeordneter Barthel (SPD) weist darauf hin, dass aufgrund der Festlegung des Präsidiums die Fraktion DIE LINKE das Vorschlagsrecht für den Vorsitz des Rechts-ausschusses innehabe. Auf Nachfrage wird die Abgeordnete Mächtig (DIE LINKE) als Kandidatin für die Wahl der Vorsitzenden benannt.

Der Ausschuss verständigt sich darauf, offen über den Wahlvorschlag abzu-stimmen.

Abgeordneter Barthel (SPD) lässt über den Vorschlag, die Abgeordnete Mächtig (DIE LINKE) zur Vorsitzenden des Ausschusses zu wählen, abstimmen.

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Abgeordnete Mächtig (DIE LINKE) wird einstimmig - bei einer Stimmenthal-tung - zur Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt. Anschließend nimmt sie die Wahl an.

Abgeordneter Barthel (SPD) beglückwünscht die Abgeordnete Mächtig (DIE LINKE) zur Wahl und übergibt ihr die Sitzungsleitung. Die Vorsitzende Mächtig (DIE LINKE) bedankt sich für das durch die Wahl ausge-sprochene Vertrauen. Zu TOP 2: Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden Die Vorsitzende weist darauf hin, dass aufgrund der Festlegung des Präsidiums die CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz des Rechtsaus-schusses innehabe. Auf Nachfrage wird Abgeordneter Eichelbaum (CDU) als Kandidat für die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden benannt. Weitere Kandidaten wurden nicht vorge-schlagen.

Der Ausschuss verständigt sich darauf, offen über den Wahlvorschlag abzu-stimmen.

Die Vorsitzende lässt über den Vorschlag, Abgeordneten Eichelbaum (CDU) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses zu wählen, abstimmen.

Abgeordneter Eichelbaum (CDU) wird einstimmig und ohne Stimmenthaltung zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt. An-schließend nimmt er die Wahl an.

Die Vorsitzende beglückwünscht Abgeordneten Eichelbaum (CDU) zu seiner Wahl. Zu TOP 3: Vorbereitung der Wahl der nichtparlamentarischen Mitglieder

des Richterwahlausschusses Die Vorsitzende erklärt, dass gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 des Brandenburgischen Richtergesetzes (BbgRiG) der Landtag Brandenburg neben den parlamentarischen Mitgliedern auch die nicht parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie für jedes Mitglied eine Person als Vertreter wähle. Gemäß § 14 Satz 1 BbgRiG sei nach dem Zusammentritt des neugewählten Landta-ges innerhalb von zwei Monaten ein neuer Richterwahlausschuss zu wählen. Die Präsidentin des Landtages Brandenburg habe dem Rechtsausschuss mit

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Schreiben vom 28. November 2014 die ihr vom Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz zugesandten Vorschlagslisten für die Wahl der nicht parla-mentarischen Mitglieder übermittelt (Anlage 1) und den Ausschuss darum gebeten, einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. Die ursprünglich übermittelte Zusammenstel-lung der Vorschlagslisten sei zudem nochmals mit Schreiben des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 28. November 2014 (Anlage 2) korrigiert worden. Sie informiert darüber, dass Minister Dr. Markov mitgeteilt habe, dass zwei Richterin-nen und vier Richter die Wahlen in die Vorschlagslisten des ständigen Mitglieds und des nichtständigen Mitglieds aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit angefochten hätten. Diese Wahlanfechtung beeinflusse jedoch nicht die Bildung und die Arbeit des neuen Richterwahlausschusses. Sie fragt, ob es dazu weiteren Klärungs- oder Erläute-rungsbedarf gebe. Abgeordneter Raschke (GRÜNE/B90) fragt, wie diese Listen zustande kämen. Die Vorsitzende antwortet, dass die in den Vorschlagslisten enthaltenen Kandidaten durch die jeweiligen Gerichtszweige, die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwalts-kammer gewählt worden seien. Das Verfahren impliziere ein hohes Maß an Selbst-bestimmtheit der Justizorgane. Da es keine weiteren Fragen gibt, führt die Vorsitzende aus, dass der Landtag

als ständige Mitglieder des Richterwahlausschusses

- zwei Personen aus der Richterschaft und ihre Stellvertretung, - eine Person aus der Rechtsanwaltschaft und ihre Stellvertretung, als nichtständige Mitglieder des Richterwahlausschusses

- eine Person aus der Staatsanwaltschaft und ihre Stellvertretung und - jeweils eine Richterin oder einen Richter sowie deren Stellvertretung

- aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, - aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, - aus der Finanzgerichtsbarkeit, - aus der Arbeitsgerichtsbarkeit und - aus der Sozialgerichtsbarkeit

zu wählen habe. Damit die Wahl bereits in der 4. oder 5. Sitzung des Landtages am 17. oder 18. De-zember 2014 aufgrund eines Antrages mit Wahlvorschlag des Rechtsausschusses vorgenommen werden könne, müsse die Erarbeitung eines entsprechenden Antra-ges in der heutigen Sitzung erfolgen. Sie fragt, ob der Antrag mit Wahlvorschlag in

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der heutigen Sitzung erarbeitet werden könne.

Der Ausschuss stimmt der Erarbeitung eines Antrages mit Wahlvorschlag in der heutigen Sitzung zu.

Die Vorsitzende teilt mit, in den vergangenen Wahlperioden habe sich der Ausschuss im Wesentlichen an die Ergebnisse der jeweiligen Wahl in die Vorschlagslisten und damit an die Reihenfolge Vorschlagslisten gehalten. Sie schlägt vor, dass die Be-schlussfassung über den Antrag mit Wahlvorschlag auch heute anhand der Reihen-folge der übermittelten Vorschlagslisten in offener Abstimmung erfolge. Der Ausschuss stimmt diesem Vorschlag zu. Die Vorsitzende stellt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Der Landtag möge gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 des Brandenburgischen Richtergesetzes folgende Personen als Mitglieder in den Richterwahlausschuss wählen:

1. ständige Mitglieder

a) aus der Richterschaft (§ 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BbgRiG)

ordentliche Mitglieder Herr Direktor des Amtsgerichts Sylvio Seidel Frau Richterin am Amtsgericht Bettina Leetz

stellvertretende Mitglieder Herr Richter am Verwaltungsgericht Peter Pfennig für Herrn Di-

rektor des Amtsgerichts Sylvio Seidel Frau Richterin am Amtsgericht als weitere Aufsicht führende

Richterin Veronika Sander für Frau Richterin am Amtsgericht Bet-tina Leetz

b) aus der Rechtsanwaltschaft (§ 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

BbgRiG)

ordentliches Mitglied Frau Rechtsanwältin Ellen Neugebauer

stellvertretendes Mitglied Frau Rechtsanwältin Sylvia Püschel

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2. nichtständige Mitglieder (§ 12 Absatz 1 Satz 2 BbgRiG)

a) aus der Staatsanwaltschaft

ordentliches Mitglied Frau Oberstaatsanwältin Kornelia Stephan

stellvertretendes Mitglied Frau Staatsanwältin Dorina Dubrau

b) aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit

ordentliches Mitglied Herr Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Joachim Hütter

stellvertretendes Mitglied Herr Richter am Amtsgericht Marcel Küster als weitere Aufsicht füh-render Richter

c) aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit

ordentliches Mitglied Frau Richterin am Verwaltungsgericht Katrin Fischer-Krüger

stellvertretendes Mitglied Frau Richterin am Verwaltungsgericht Sabine Selmer-Neun

d) aus der Finanzgerichtsbarkeit

ordentliches Mitglied Frau Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Andrea Debus

stellvertretendes Mitglied Frau Richterin am Finanzgericht Martina Stellmacher

e) aus der Arbeitsgerichtsbarkeit

ordentliches Mitglied Herr Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Thomas Klop-penburg

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stellvertretendes Mitglied Frau Richterin am Arbeitsgericht Dr. Anette Frölich

f) aus der Sozialgerichtsbarkeit

ordentliches Mitglied Herr Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rainer Kuhnke

stellvertretendes Mitglied Herr Richter am Sozialgericht Tobias Gürtler

Der Rechtsausschuss stimmt diesem Beschlussvorschlag einstimmig und ohne Stimmenthaltung zu.

Zu TOP 4: Vorhaben in der 6. Wahlperiode und Neuorganisation des Minis-

teriums (auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bericht des Ministeriums der Justiz und für Europa und Ver-

braucherschutz Die Vorsitzende erteilt der antragstellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Abgeordneter Raschke (B90/GRÜNE) führt aus, dass er Mitglied in zwei Ausschüs-sen sei: dem Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft sowie dem Rechtsausschuss. Im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Land-wirtschaft hätte die SPD-Fraktion dieses Thema beantragt. Seine Fraktion habe es als sehr sinnvoll erachtet, so auch in den anderen Ausschüssen zu verfahren. Minister Dr. Markov informiert, dass am 25. November 2014 die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden rückwirkend zum 5. November 2014 neu gefasst wor-den seien. Das bisherige Ministerium der Justiz sei nun auch zuständig für Europa und Verbraucherschutz. Bezüglich der hinzugekommenen Aufgaben aus dem Be-reich Europa handle es sich um die Europapolitik allgemein, insbesondere auch die Wirtschafts- und Finanzpolitik, die Internationalisierungsstrategie, das Europarecht, die Entwicklungspolitik, die Vertretung des Landes bei der Europäischen Union, die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Verantwortung für INTERREG. Das Ministerium sei die designierende Stelle der Bescheinigungsbehör-den für EFRE, ESF, EMFF sowie INTERREG V A. Beim Verbraucherschutz handle es sich primär um den wirtschaftlichen Verbraucher-schutz, die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, die Trinkwasser- und Badequali-tät, die Chemikaliensicherheit bei den Stoffprodukten und dem wirkungsbezogenen Umwelt- und Verbraucherschutz, die Kerntechnik, den Strahlenschutz, den Tier-

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schutz, die Tierarzneimittelüberwachung, die Tierseuchenverhütung und - bekämpfung und die Gentechnik. Heute habe das Ministerium vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Zustim-mung erhalten, für die letztgenannten politischen Aufgaben eine Staatssekretärin mit der dazugehörigen Sekretärin, dem persönlichen Referenten und Fahrer einstellen zu können. Bezüglich der Stellen und Personen der Europaabteilung habe sich das Ministerium bereits zu 99,9 % mit dem Ministerium für Wirtschaft und Energie geeinigt. Die Ge-spräche mit dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft würden noch andauern. Wie zu verfahren sei, lege das Ministerium der Finanzen fest. Demzufolge sei die Arbeitsfähigkeit im Prinzip gegeben. Die Zuständigkeit im Bereich der Justiz sei unverändert. Man habe vereinbart, dass die häuserinternen Vorschläge zu den Vorhaben und Zie-len dieser Wahlperiode bis Mitte Dezember vorgelegt würden. Diese würden dann im Ministerium debattiert, sodass er die Pläne im Detail gegebenenfalls zur übernächs-ten Sitzung des Rechtsausschusses genauer präsentieren könne. Letztlich gebe der Koalitionsvertrag vor, wo die politischen Schwerpunkte lägen. Ein Ministerium sei dafür zuständig, diese politischen Vorgaben dann auch entsprechend umzusetzen. Maßgeblich stehe im Koalitionsvertrag: „Ein funktionierender Rechtsstaat braucht eine gut ausgestattete und starke Justiz. Für einen effektiven und zeitnahen Rechts-schutz müssen den Gerichten die erforderlichen personellen und sachlichen Res-sourcen zur Verfügung stehen.“ Das betreffe die Debatte, die permanent im Aus-schuss geführt und im Landtag durch Anfragen untersetzt werde. Die neue Personal-bedarfsplanung sei gemeinsam mit dem Landeshaushalt 2015/2016 und der mittel-fristigen Finanzplanung aufzustellen. Das Ministerium werde dort selbstverständlich seine Forderungen und Wünsche vortragen. Dank seines Vorgängers wisse man exakt, welche Bedarfe im Justizvollzug herrsch-ten. Die annähernd genauen Bedarfe seien mittlerweile auch aus den anderen Jus-tizbereichen bekannt. Letztendlich könnten diese aber erst mit der Kabinettvorlage, die gegenwärtig für Februar 2015 vorgesehen sei, abschließend beurteilt werden. Der Koalitionsvertrag gehe von einem Personalbestand zum 31. Dezember 2019 von 44 200 Stellen aus. Er merkt hierzu an, dass in der vergangenen Legislaturperiode diese Personalzielzahl durchaus auch verändert worden sei. Wenn sich die Koaliti-onspartner dazu verständigten, stelle dies kein Problem dar. Im Rahmen der öffentli-chen Daseinsvorsorge gebe es eine Vielzahl an Aufgaben. Diese beträfen nicht nur Lehrer und Polizisten, sondern selbstverständlich auch die notwendigen Kräfte in der Rechtspflege.

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Ein weiterer Schwerpunkt, der sich aus dem Koalitionsvertrag ergebe, laute: „Die Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten - insbesondere in der Sozial- und Verwal-tungsgerichtsbarkeit - sollen weiter verkürzt werden.“ Um dies sicherzustellen und auf die künftigen demografischen Veränderungen im Personalkörper reagieren zu können, würden Einstellungskorridore eingerichtet. Diese befänden sich in Vorberei-tung für die Debatte der Personalbedarfsplanung 2018. Allerdings zählten zu diesem Themenkomplex zum Beispiel auch die Fragen, wie die Arbeitsbedingungen verbes-sert oder welche Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge ergriffen werden könnten. Zutreffend sei, dass die Bearbeitungszeiten der Vorgänge pro Richter im Land Brandenburg in fast allen Gerichtsbarkeiten über dem Bundesdurchschnitt lä-gen. Deshalb müsse man die Debatte auch über die Frage und zudem mit der Rich-terschaft führen, was verändert werden könne, damit sich die Situation in Branden-burg zumindest dem Maßstab der anderen ostdeutschen Länder annähere. Weiterhin beinhalte der Koalitionsvertrag: „Die Koalition steht für eine soziale Rechtspolitik, die den Menschen in Brandenburg dient und ihre Bürgerrechte schützt. Wir halten an einer bürgerfreundlichen Justiz mit einem wohnortnahen Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten fest.“ Ein großer Erfolg in der vergange-nen Legislaturperiode sei der Erhalt aller Amtsgerichtsstandorte gewesen. Da Ent-scheidungen immer zu konkreten Zeitpunkten und nach konkreten subjektiven und objektiven Notwendigkeiten gefällt würden, werde das Ministerium kontinuierlich prü-fen, ob sich in dieser Frage aufgrund veränderter Rahmenbedingungen möglicher Veränderungsbedarf ergebe. Schließungen seien jedoch nicht geplant. Ein weiterer Punkt in der Koalitionsvereinbarung beziehe sich auf die Resozialisie-rung und Wiedereingliederung: „Strafvollzug soll Bürgerinnen und Bürger schützen und deswegen Resozialisierung fördern. Eine erfolgreiche und dauerhafte Wieder-eingliederung von Straftätern in die Gesellschaft ist der beste Schutz vor erneuten Straftaten. Daher setzt die Koalition weiterhin auf eine Strafphilosophie, die in der Verfassung des Landes Brandenburg verankert und auf nachhaltige Resozialisierung ausgerichtet ist. Um die neuen Vollzugsgesetze mit Leben zu erfüllen, wird eine an-gemessene Personalausstattung in den Sozialen Diensten der Justiz und im Justiz-vollzug des Landes Brandenburg benötigt.“ Minister Dr. Markov führt hierzu aus, um diese gänzlich neue Ausrichtung im Strafvollzug auch umsetzen zu können, benötige man selbstverständlich auch das entsprechende Personal. Dies stelle auch einen Schwerpunkt im Rahmen der neuen Personalbedarfsplanung dar. Zudem stehe im Koalitionsvertrag: „Die Koalition wird die bestehende Zusammenar-beit mit den Nachbarländern auf dem Gebiet des Strafvollzugs vertiefen. Die Verwal-tungsstrukturen und -standorte der Justizvollzugsanstalten werden bedarfsgerecht angepasst. Die Konzentration von zentralen Dienstleistungsaufgaben im Strafvollzug wird geprüft.“ Minister Dr. Markov verweist diesbezüglich darauf, dass Brandenburg im Bereich des Strafvollzugs bereits mit Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt vertragliche Regelungen vereinbart habe. Zudem erinnere er an die vorgese-hene und stark umstrittene Zusammenlegung der Jugendarrestanstalt mit dem Land

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Berlin. Ein sehr großer Abschnitt in der Koalitionsvereinbarung widme sich dem Opfer-schutz: „Dem Schutz potenzieller und tatsächlicher Opfer von Straftaten messen wir eine besondere Bedeutung bei. Wir prüfen die stärkere finanzielle Ausstattung von Programmen, Organisationen und Vereinen, die sich dem Schutz und der Unterstüt-zung von Kriminalitätsopfern widmen und ihre Rechte sichern. Dazu wird die Koaliti-on die Einrichtung eines zentralen Fonds prüfen, der vorrangig aus Geldstrafen und Geldbußen gespeist wird. Die Koalition unterstützt dabei den Ausbau von bestehen-den Strukturen und Netzwerken. Wir setzen uns weiter für eine schnellere und unbü-rokratische therapeutische Hilfe bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten und für die Erweiterung des Opferentschädigungsgesetzes auf weitere Tatstrafbestände ein.“ Mit diesem nicht einfachen Prüfauftrag befasse sich das Ministerium bereits. Das Minis-terium werde im Rechtsausschuss über den Fortschritt berichten. Außerhalb des Koalitionsvertrages gebe es zwei in dieser Legislaturperiode anste-hende Vorhaben. Dies betreffe erstens die Evaluierung des Richtergesetzes. Das Ministerium müsse dem Landtag bis zum 31. Oktober 2015 über die Erfahrungen und Ergebnisse des geführten öffentlichen Diskurses über die Frage der Selbstver-waltung oder einer Autonomie der Justiz sowie ihre Überlegungen zu einer weiteren Reform des Richterdienstrechts berichten. Zweitens müsse die termingerechte Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Brandenburg aufgrund eines Bundesgesetzes erfolgen. Hierzu seien umfangreiche Voraussetzungen zu schaffen. Dies stelle eine beträchtliche Aufgabe dar, die in den unterschiedlichen Bereichen bereits sehr stark debattiert worden sei. Abgeordneter Raschke (B90/GRÜNE) fragt, wann es ein Organigramm des Ministe-riums geben werde. Zudem möchte er wissen, ob und mit welchen der genannten Punkte das Ministerium bereits unverzüglich und bereits vor Februar 2015 mit der Umsetzung beginne. Minister Dr. Markov antwortet, dass er der endgültigen Debatte über die Schwer-punkte und deren zeitlichen Befassung nicht vorgreifen wolle. Er bitte insofern um Verständnis und werde den Ausschuss zeitnah informieren. Die politischen Zuständigkeiten seien geklärt und vom Ministerpräsidenten festgelegt worden. Die Zuordnung innerhalb des Organigramms sei mit dem Wirtschaftsministe-rium zu 99,9 % geklärt. Mit dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft befinde sich das Ministerium noch in Verhandlung. Im Landesamt ar-beiteten zahlreiche Personen, die für Aufgaben zuständig seien, die nunmehr beim Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz angesiedelt seien. Die diesbezügliche Debatte über die konkrete Ausgestaltung der Zuordnung sei noch nicht abgeschlossen. Jedenfalls könne er mitteilen, dass es keine weitere obere Landesbehörde geben werde.

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Abgeordneter Eichelbaum (CDU) fragt, ob es bereits eine zeitliche Vorgabe für die Ratifizierung des Staatsvertrages zum Jugendarrestvollzugsgesetz gebe. Außerdem interessiere ihn, ob es hinsichtlich der Zusammenarbeit der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg im Frauenstrafvollzug Zukunftsüberlegungen gebe bzw. ob diese Zusammenarbeit fortgeführt werde. Minister Dr. Markov antwortet, dass sich das Ministerium das Ziel gesetzt habe, den Jugendarrest gemeinsam mit dem Land Berlin ab dem 1. Januar 2016 durchzufüh-ren. Zur zweiten Frage führt er aus, dass es keinerlei Absichten Brandenburgs gebe, sich von der Vereinbarung der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg über die Unter-bringung von weiblichen Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben zu trennen. Zu TOP 5: Verschiedenes Zu 5.1: Terminplanung für das Jahr 2015 Die Vorsitzende verweist auf den mit der Einladung zugegangenen Entwurf des Terminplans für das Jahr 2015 (Anlage 3). Da zwischen dem 8. Januar 2015 und dem 5. März 2015 eine lange sitzungsfreie Zeit liege, schlägt sie vor, in die Termin-planung den 12. Februar 2015 als Reservetermin aufzunehmen. Falls der Landtag in einer seiner Dezembersitzungen keinen Beratungsgegenstand an den Rechtsaus-schuss überweise, sollte der Ausschuss zudem ernsthaft prüfen, ob die Durchfüh-rung einer Ausschusssitzung im Januar 2015 aufgrund der Weihnachtspause über-haupt notwendig sei. Womöglich könnte die für den 8. Januar 2015 geplante Sitzung auch auf den 12. Februar 2015 gelegt werden. Falls die Durchführung einer Sitzung im Januar dennoch von den Fraktionen begehrt werden sollte, könnten die Fraktio-nen mögliche Tagesordnungspunkte bis spätestens zum 12. Dezember 2014 bean-tragen. Die endgültige Absetzung des Januartermins mangels Notwendigkeit würde sie nochmals mit dem stellvertretenden Vorsitzenden abstimmen und sodann den Ausschuss informieren.

Der Rechtsausschuss stimmt diesem Vorschlag einvernehmlich zu. Abgeordneter Raschke (B90/GRÜNE) fragt, ob im Rechtsausschuss ebenfalls Sit-zungen - wie zum Beispiel im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft anlässlich der Grüne Woche - außerhalb des Sitzes des Landtages stattfänden. Die Vorsitzende antwortet, dass entsprechende Anträge jeweils von den Fraktionen gestellt würden. Falls ein solcher Bedarf bestehe, werde dies sodann im Ausschuss

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beraten. Der Rechtsausschuss habe in den vergangenen Wahlperioden auswärtige Sitzungen zum Beispiel auch in Justizvollzugsanstalten des Landes durchgeführt. Zudem könne es auch Reisevorschläge zur Gewinnung inhaltlicher Erfahrungen aus anderen Bundesländern oder europäischen Ländern geben. Für Ausschussreisen enthalte die Richtlinie für Reisen von Mitgliedern des Landtages Brandenburg Rege-lungen. Solche Ausschussreisen sollte der Ausschuss jedoch nicht überstürzen und nur dann durchführen, wenn ein deutlicher inhaltlicher Anlass bestehe, so wie zum Beispiel in der vergangenen Wahlperiode hinsichtlich der Sicherungsverwahrung. Damals habe der Rechtsausschuss durch Ausschussreisen in den Niederlanden und in Hamburg wichtige Erfahrungen sammeln können, um Schlussfolgerungen für ei-gene Gesetzesvorhaben zu ziehen. Die Organisation solcher Reisen bedürfe zudem eines zeitlichen Vorlaufs von etwa vier bis fünf Monaten. Die Vorsitzende informiert darüber, dass der Rechtsausschuss nach dem vom Präsi-dium beschlossenen Sitzungsplan parallel zum Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport tage. Abgeordneter Stohn (SPD) sei sowohl ordentliches Mitglied im Rechts-ausschuss als auch im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Aus diesem Grund stelle sich die Frage, ob der Rechtsausschuss bereits am Vormittag und dann zeit-gleich mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit seiner Sitzung beginnen könnte. Sie weist darauf hin, dass eine solche Abweichung vom Sitzungsplan gegen-über der Präsidentin des Landtages beantragt werden müsse. Sie nimmt zur Kenntnis, dass mit Ausnahme der SPD-Fraktion alle Ausschussmit-glieder mit der Vorverlegung auf Vormittag und einer entsprechenden Antragstellung einverstanden wären. Die SPD-Fraktion bittet um Bedenkzeit bis zum 9. Dezember 2014.

Im Ergebnis beschließt der Rechtsausschuss die entsprechend der vorherigen Verständigung geänderte Terminplanung (Anlage 4) vorbehaltlich der endgül-tigen Zustimmung durch die SPD-Fraktion und der anschließenden Genehmi-gung durch das Präsidium einstimmig.

Zu 5.2: Erarbeitung der Tagesordnung Die Vorsitzende erläutert ein mögliches Verfahren der Anmeldung von Beratungsge-genständen und der Erstellung der Tagesordnung. Danach sollte die Beantragung von Tagesordnungspunkten gegenüber dem Ausschusssekretariat grundsätzlich bis zum Donnerstag der zweiten vor der Sitzung liegenden Woche erfolgen; die Bean-tragung per E-Mail sei ausreichend. Das Ausschusssekretariat leite die Anträge an die Fraktionsreferenten und das Ministerium weiter. Nach Ablauf dieses Termins wer-de der Einladungsentwurf per E-Mail an die Fraktionen und das Ministerium übermit-telt. Auch hier seien die Fraktionsreferenten als Ansprechpartner vorgesehen. Die Unterzeichnung und Veranlassung der endgültigen Einladung erfolge grundsätzlich am Dienstag der Vorwoche zur Sitzung.

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Landtag Brandenburg P-RA 6/1 S. 16

Rechtsausschuss 04.12.2014 1. (konstituierende/öffentliche) Sitzung he-ho

Dieses vorgeschlagene Verfahren trifft auf die Zustimmung der weiteren Aus-schussmitglieder.

Die Vorsitzende stellt fest, dass kein weiterer Beratungsdarf besteht und schließt die Sitzung. (Dieses Protokoll wurde durch Beschluss des Ausschusses gemäß § 83 Satz 3 GOLT in der 2. Sitzung am 12. Februar 2015 bestätigt.)

Anlagen Anlage 1: Schreiben der Präsidentin vom 28. November 2014 (zu TOP 3) Anlage 2: Schreiben des MdJEV vom 28. November 2014 (zu TOP 3) Anlage 3: Entwurf des Terminplans für das Jahr 2015 (TOP 5.1) Anlage 4: Terminplan für das Jahr 2015 (TOP 5.1)

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Datum: 2d9 . November 2014

Anlage

LANDTAG BRANDENBURG

Landtag Brandenburg; Postfach 60 10 64; 14410 Potsdam

Die Präsidentin

EINGEGANGEN

2 8. NOV. 2014

Erledigt. . .... Ak/72

Mitglieder des Rechtsausschusses

im Hause

Wahl der nichtparlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz hat mir mit Schreiben vom 24. Novem-ber 2014 die Vorschlagslisten gemäß § 32 Satz 2 der Wahlordnung zum Brandenburgischen Richterge-setz (RiWO) für die Wahl der nichtparlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses übermittelt.

Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 und Satz 2 des Brandenburgischen Richtergesetzes wählt der Landtag die nicht parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie für jedes Mitglied einen Stellvertreter.

Ich übergebe Ihnen die Vorschlagslisten mit der Bitte, alles Erforderliche zu veranlassen und dem Plenum einen Wahlvorschlag des Rechtsausschusses zu unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Landtag Brandenburg

Internet: www.landtag.brandenburg.de

Mer Markt 'I

TeLefon: 0331 966-1003

praesIdentin@kandtag_brandenbuT -g.de

14467 Potsdam

Telefax: 3331 966-1005

[email protected]

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9 (41

Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz - Der Minister -

LAND BRANDENBURG

Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 137 14473 Potsdam Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam

(508/b ' ,- Telefon: 0331 866-3001 Telefax: 0331 866-3060 Internet: www.mdj.brandenburq.de

Präsidentin des Landtages Brandenburg Frau Britta Stark Alter Markt 1 14467 Potsdam

Landtag Brandenburg Die Präsidentin

ü 4 Nov.//2 6. 2014 Posteingang am: Weilterleitung an:

Aktenzeichen: (bei Antwort bitte angeben) (1.1) 3110 -1.047

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Potsdam, //. 1 .2414

so(fr7 Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses hier: Übersendung der Vorschlagslisten gemäß § 32 Satz 2 Wahl-

ordnung zum Brandenburgischen Richtergesetz (RiWO)

Anlagen

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

gemäß § 32 Satz 2 Wahlordnung zum Brandenburgischen Richter-

gesetz (RiWO) leite ich Ihnen die mir von den Präsidenten der obe-ren Landesgerichte und der Rechtsanwaltskammer des Landes

Brandenburg übersandten Listen für die Wahl der nicht parlamenta-rischen Mitglieder des Richterwahlausschusses zu. Die Wahlvor-schläge sind jeweils in der Reihenfolge des Abstimmungsergebnis-

ses aufgeführt.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorschläge:

I. Ständige Mitglieder aus der Richterschaft (§ 12 Abs. 1

Satz 1 Nr. 2 BbgRiG)

1. Herr Direktor des Amtsgerichts Sylvio Seidel 2. Frau Richterin am Amtsgericht Bettina Leetz

3. Herr Richter am Verwaltungsgericht Peter Pfennig 4. Frau Richterin am Amtsgericht als weitere Aufsicht führen-

de Richterin Veronika Sander

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Seite 2

Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz - Der Minister -

5. Herr Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Joachim Hütter

6. Herr Richter am Amtsgericht Peter Merz 7. Frau Richterin am Amtsgericht als ständige Vertreterin

einer Direktorin oder eines Direktors Ulrike Severin 8. Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Stefan Gömann

II. Nichtständige Mitglieder (§ 12 Abs. Satz 2 BbgRiG)

a) Staatsanwaltschaft 1. Frau Oberstaatsanwältin Kornelia Stephan 2. Frau Staatsanwältin Dorina Dubrau 3. Herr Staatsanwalt Philip Schumacher 4. Herr Staatsanwalt Martin Mache

b) ordentliche Gerichtsbarkeit: 1. Herr Richter am Oberlandesgericht Joachim Hütter 2. Herr Richter am Amtsgericht Marcel Küster 3. Frau Direktorin des Amtsgerichts Sophie Kyrieleis (vormals

Richterin am Oberlandesgericht) 4. Frau Vizepräsidentin des Landgerichts Alexandra Kosyra

c) Verwaltungsgerichtsbarkeit:

1. Frau Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Katrin Fischer-Krüger

2. Frau Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Sabine Selm er-Neun

3. Herr Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Boris Wolnicki

4. Frau Richterin am Oberverwaltungsgericht Christiane Scheerhorn

d) Finanzgerichtsbarkeit:

1. Frau Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Andrea Debus

2. Frau Richterin am Finanzgericht Martina Stellmacher 3. Herr Vorsitzender Richter am Finanzgericht Stefan Kolbe 4. Frau Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Cathrin Venus

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Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz - Der Minister

e) Arbeitsgerichtsbarkeit: 1. Herr Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Thomas

Kloppenburg 2. Frau Richterin am Arbeitsgericht Dr. Anette Frölich 3. Frau Richterin am Arbeitsgericht Ursula Barzen 4. Frau Richter am Arbeitsgericht Kristina Karhenke

f) Sozialgerichtsbarkeit: 1. Herr Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rainer

Kuhnke 2. Herr Richter am Sozialgericht Tobias Gürtler 3. Herr Direktor des Sozialgerichts Michael Grunau 4. Herr Richter am Sozialgericht Torsten Scheiner

III. Ständige Mitglieder aus der Rechtsanwaltschaft (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BbgRiG)

Mitglieder: 1. Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Große-Boymann,

Magdeburger Straße 14a, 14770 Brandenburg an der Havel

2. Frau Rechtsanwältin Nicole Franz, Gutenbergstraße 1, 14467 Potsdam

3. Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Mestwerdt, Kurfürstenstraße 31, 14467 Potsdam

4. Frau Rechtsanwältin Ellen Neugebauer, Logenstraße 13a, 15230 Frankfurt (Oder)

Stellvertretende Mitglieder: 1. Frau Rechtsanwältin Jutta Burghart,

Mangerstraße 29, 14467 Potsdam 2. Herr Rechtsanwalt Dr. Uwe Diehr,

Kurfürstenstraße 31, 14467 Potsdam 3. Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Jürgens,

Am Neuen Garten 4,14469 Potsdam 4. Frau Rechtsanwältin Sylvia Püschel,

Trebbiner Straße 18, 15831 Mahlow

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das für die Wahl der nicht par-lamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 2 BbgRiG) Erforderliche veranlassen würden.

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Seite 4

Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz - Der Minister -

Zur Ihrer Information teile ich Ihnen zudem mit, dass zwei Richte-rinnen und vier Richter die am 8. Oktober 2014 durchgeführten Wahlen zu den Vorschlaglisten für das ständige Mitglied und das nichtständige Mitglied für die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Begründung angefochten haben, dass bei den Wahlen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlver-fahren verletzt worden seien. Eine Entscheidung in diesem Verfah-ren, das beim Verwaltungsgericht Potsdam unter dem Aktenzei-chen VG 4 K 2658/14 geführt wird, ist noch nicht getroffen worden.

Die Anfechtung der Wahlen beeinflusst die Bildung und Arbeit des neuen Richterwahlausschusses nicht. Denn § 91 Abs. 2 BbgRiG regelt, dass auch dann, wenn das Gericht im Rahmen eines An-fechtungsverfahrens die Ungültigkeit der Wahl feststellen sollte, die Wirksamkeit der bis zur Rechtskraft der Entscheidung gefassten Beschlüsse der Gewählten nicht berührt würde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helm h Markov

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Landtag Brandenburg ,),-äsidentin

625 0 1. Dez. 2014.,77.,

Posteingang am: Weaterieitung an:

M inisterium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz

Der Minister

Präsidentin des Landtages Brandenburg Frau Britta Stark Alter Markt 1 14467 Potsdam

Anlage ,2

LAND BRANDENBURG

MInfsterlum der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Henrich-Alann-Abe 107 114473 Potsdam

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eo 02. iTZ. 2014

Erledigt. .... ......... /202° sdam,

Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam

Telefon: 0331866-3001 Telefaxe 0331866-3060 Internet: www.rndi.brandenburd.de

Aktenzeichen: (bei Antwort bitte angeben) (1.1) 3110 -1.047

. 7.

( 4 2

. .44 .2014

a‚,2 Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses Übersendung der Vorschlagslisten gemäß § 32 Satz 2 Wahlordnung zum Bran-

denburgischen Richtergesetz (RiWO)

Mein Schreiben vom 24. November 2014

Anlagen

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

gemäß § 32 Satz 2 Wahlordnung zum Brandenburgischen Richtergesetz (RiWO)

habe ich Ihnen mit dem oben genannten Schreiben die mir von den Präsidenten

der oberen Landesgerichte, der Generalstaatsanwaltschaft und der Rechtsan-

waltskammer des Landes Brandenburg übersandten Listen für die Wahl der nicht

parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses zugesandt und Ihnen

die Vorschläge zusammenfassend zusammengestellt.

Bedauerlicherweise ist es bei dieser Zusammenstellung zu Übertragungsfehlern

bei der Reihenfolge der Abstimmungsergebnisse gekommen, und zwar bei den

Vorschlagslisten für das ständige richterliche Mitglied sowie bei den Vorschlagris-

ten der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Rechtsanwalts-

kammer. Ich bitte Sie, dieses Versehen zu entschuldigen. Hiermit teile ich Ihnen

die Wahlvorschläge jeweils in der Reihenfolge des Abstimmungsergebnisses kor-

rekt mit und bitte Sie, die Änderungen zu berücksichtigen.

7

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Seite 2

Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz - Der Minister -

Im Einzelnen lauten die Vorschläge wie folgt, wobei die Zahl in Klammern die

Stimmenanzahl bezeichnet:

I. Ständige Mitglieder aus der Richterschaft

(§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BbgRiG)

1. Herr Direktor des Amtsgerichts Sylvio Seidel (206)

2. Frau Richterin am Amtsgericht Bettina Leetz (188)

3. Herr Richter am Verwaltungsgericht Peter Pfennig (169)

3. Frau Richterin am Amtsgericht als weitere Aufsicht führende Richterin Ve-

ronika Sander (169)

5. Herr Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Joachim Hütter (159)

6. Herr Richter am Amtsgericht Peter Merz (140)

7. Frau Richterin am Amtsgericht als ständige Vertreterin einer Direktorin

oder eines Direktors Ulrike Severin (135)

8. Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Stefan Gömann (133)

II. Nichtständige Mitglieder (§ 12 Abs. Satz 2 BbgRiG)

a) Staatsanwaltschaft

1. Frau Oberstaatsanwältin Kornelia Stephan (48)

2. Frau Staatsanwältin Dorina Dubrau (35)

3. Herr Staatsanwalt Philip Schumacher (19)

4. Herr Staatsanwalt Martin Mache (17)

b) ordentliche Gerichtsbarkeit:

1. Herr Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Joachim Hütter (102)

2. Herr Richter am Amtsgericht Marcel Küster als weiterer Aufsicht führender

Richter (100)

3. Frau Direktorin des Amtsgerichts Sophie Kyrieleis (vormals Richterin am

Oberlandesgericht) (99)

4. Frau Vizepräsidentin des Landgerichts Alexandra Kosyra (88)

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Seite 3

Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz - Der Minister -

c) Verwaltungsgerichtsbarkeit:

1. Frau Richterin am Verwaltungsgericht Katrin Fischer-Krüger (38)

2. Frau Richterin am Verwaltungsgericht Sabine Selmer-Neun (33)

3. Herr Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Boris Wolnicki (32)

4. Frau Richterin am Oberverwaltungsgericht Christiane Scheerhorn (31)

d) Finanzgerichtsbarkeit:

1. Frau Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Andrea Debus (22)

2. Frau Richterin am Finanzgericht Martina Stellmacher (15)

3. Herr Vorsitzender Richter am Finanzgericht Stefan Kolbe (14)

4. Frau Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Cathrin Venus (13)

e) Arbeitsgerichtsbarkeit:

1, Herr Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

Thomas Kloppenburg (27)

2. Frau Richterin am Arbeitsgericht Dr. Anette Frölich (21)

3. Frau Richterin am Arbeitsgericht Ursula Barzen (11)

3. Frau Richterin am Arbeitsgericht Kristina Karehnke (11)

f) Sozialgerichtsbarkeit:

1. Herr Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rainer Kuhnke (51)

2. Herr Richter am Sozialgericht Tobias Gürtler (31)

3. Herr Direktor des Sozialgerichts Michael Grunau (22)

3. Herr Richter am Sozialgericht Torsten Scheiner (22)

III. Ständige Mitglieder aus der Rechtsanwaltschaft

(§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BbgRiG)

Mitglieder:

1. Frau Rechtsanwältin Ellen Neugebauer,

Logenstraße 13a, 15230 Frankfurt (Oder) (35)

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Seite 4

Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz - Der Minister -

2. Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Große-Boymann,

Magdeburger Straße 14a, 14770 Brandenburg an der Havel (31)

3. Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Mestwerdt,

Kurfürstenstraße 31, 14467 Potsdam (28)

4. Frau Rechtsanwältin Nicole Franz

Gutenbergstraße 1, 14467 Potsdam (26)

Stellvertretende Mitglieder:

1. Frau Rechtsanwältin Sylvia Püschel,

Trebbiner Straße 18, 15831 Mahlow (31)

2. Frau Rechtsanwältin Jutta Burghart,

Mangerstraße 29, 14467 Potsdam (30)

3. Herr Rechtsanwalt Dr. Uwe Diehr,

Kurfürstenstraße 31, 14467 Potsdam (28)

3. Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Jürgens,

Am Neuen Garten 4,14469 Potsdam (28)

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das für die Wahl der nicht parlamentarischen

Mitglieder des Richterwahlausschusses (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 2

BbgRiG) Erforderliche veranlassen würden.

Weiterhin bleibt es dabei, dass zwei Richterinnen und vier Richter die am 8, Okto-

ber 2014 durchgeführten Wahlen zu den Vorschlaglisten für das ständige Mitglied

und das nichtständige Mitglied für die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Begrün-

dung angefochten haben, dass bei den Wahlen wesentliche Vorschriften über das

Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren verletzt worden seien. Eine

Entscheidung in diesem Verfahren, das beim Verwaltungsgericht Potsdam

zunächst unter dem Aktenzeichen VG 4 K 2658/14 geführt wurde und seit dem

17. November 2014 unter dem Aktenzeichen VG 10 K 2658114 geführt wird, ist

noch nicht getroffen worden.

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Seite 5

Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz - Der Minister -

Die Anfechtung der Wahlen beeinflusst die Bildung und Arbeit des neuen Richter-

wahlausschusses nicht. Denn § 91 Abs. 2 BbgRiG regelt, dass auch dann, wenn

das Gericht im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens die Ungültigkeit der Wahl

feststellen sollte, die Wirksamkeit der bis zur Rechtskraft der Entscheidung

gefassten Beschlüsse der Gewählten nicht berührt würde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helm th Markov

Page 27: Landtag Brandenburg P-RA 6/1 · Tina Fischer (SPD) Inka Gossmann-Reetz ... Herr Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Thomas Klop- ... Frau Richterin am Arbeitsgericht …

Landtag Brandenburg Anlage 3 6. Wahlperiode

Entwurf

Sitzungstermine des Rechtsausschusses

für das Jahr 2015

(entsprechend der Information der Präsidentin 6/5)

Sitzungsbeginn: 13.00 Uhr

8. Januar

5. März

16. April

28. Mai

25. Juni

10. September

1. Oktober

5. November

3. Dezember

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Landtag Brandenburg Anlage 4

6. Wahlperiode

Sitzungstermine des Rechtsausschusses

für das Jahr 2015

(nach Genehmigung durch das Präsidium am 14. Januar 2015)

Sitzungsbeginn: 11.30 Uhr

8. Januar

12. Februar (Reservetermin)

5. März

16. April

28. Mai

25. Juni

10. September

1. Oktober

5. November

3. Dezember