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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 30.11.2015 Datum des Originals: 24.11.2015/Ausgegeben: 09.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 16 der Fraktion FDP Drucksache 16/8761 Mehr Chancen für jeden statt Regeln für alles Ausmaß und Auswirkungen der kontinuierlich anwachsenden Re- gelungsdichte in Nordrhein Westfalen für Bürger, Unternehmen und öffentliche Haushalte sowie Auswege aus dem Bürokratiedickicht für mehr Freiheit, Effizienz und Wachstum Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Große Anfrage 16 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Arbeit, Integration und Sozia- les, dem Justizminister, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, der Ministerin für Gesundheit, Emanzi- pation, Pflege und Alter und dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet.

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode

Drucksache 16/10351

30.11.2015

Datum des Originals: 24.11.2015/Ausgegeben: 09.12.2015

Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

Antwort

der Landesregierung

auf die Große Anfrage 16 der Fraktion FDP Drucksache 16/8761

Mehr Chancen für jeden statt Regeln für alles – Ausmaß und Auswirkungen der kontinuierlich anwachsenden Re-gelungsdichte in Nordrhein Westfalen für Bürger, Unternehmen und öffentliche Haushalte sowie Auswege aus dem Bürokratiedickicht für mehr Freiheit, Effizienz und Wachstum Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Große Anfrage 16 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Arbeit, Integration und Sozia-les, dem Justizminister, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, der Ministerin für Gesundheit, Emanzi-pation, Pflege und Alter und dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet.

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Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbände, Medien und nicht zuletzt die Bürger beklagen inzwischen seit mehreren Jahrzehnten den immer größer werdenden Wust an Bü-rokratie, an dem unser Land Nordrhein-Westfalen allmählich zu ersticken droht. Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften regeln fast alles bis ins letzte Detail. Unzählbare Einzelvorschriften sorgen dafür, dass bei Bürgern und Unternehmen in vielen Situationen der Überblick gänzlich verlorengeht. Die FDP-Landtagsfraktion ist daher der Auffassung, dass ein entschlossener Abbau von Bü-rokratie unverzichtbar ist, um unser Land in eine solide Zukunft mit schlanken Strukturen und gesunden Finanzen zu führen. Der Abbau teurer und überflüssiger Bürokratie sollte daher politisch höchste Priorität genießen und auch im Landeskabinett ein starkes Sprachrohr ha-ben. Aktuell ist dies nicht der Fall, hier besteht dringend Handlungsbedarf zur Veränderung. Gleichwohl steht die grundsätzliche Notwendigkeit eines Ordnungsrahmens und der Instituti-onen, die diesen zur Geltung bringen, auch aus liberaler Sicht nicht in Frage. Eine demokra-tische Gesellschaft und ein handlungsfähiger Staat leben ebenso wie die Soziale Marktwirt-schaft von einem Ordnungsrahmen, der ein faires Miteinander der Menschen und Akteure erst ermöglicht und die Spielregeln für Markt und Wettbewerb vorgibt. Dabei kommt es aber stets auf ein sachgerechtes Verständnis von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit an. Mit den Triebkräften des politischen Wettbewerbs, mit administrativer Eigendynamik, mit nicht-intendierten Effekten von Vorschriften, mit Wechselwirkungen zwischen staatlichen Ebenen und nicht zuletzt mit ideologischer Überfrachtung von Gesetzen, die über den ver-antwortlichen Regelungsbedarf hinausgehen, ist allerdings ein permanenter Zuwachs von Bürokratie verbunden, welcher das erforderliche und effiziente Niveau bei weitem über-schreitet. Diese kontinuierlich anwachsenden übermäßigen Bürokratielasten gehören zweifellos zu den größten Wachstumshemmnissen einer modernen und komplexen Volkswirtschaft. Durch die Überfrachtung mit Regeln, durch unüberschaubare und schwer nachvollziehbare Vorschrif-ten, durch eine Vielzahl von Kontrollinstanzen und durch intransparente Zuordnungen von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten nimmt die bürokratische Durchdringung der ge-samten Gesellschaft leider stetig zu. Die Bürger werden bevormundet, Unternehmer in ihrer Tatkraft eingeschränkt, Existenzgründungen erschwert, Innovationen verhindert und Privat-initiative abgewürgt. So ist auf Grundlage der systematischen Messung der Bürokratiekosten durch die Bundes-regierung im Jahr 2008 allein in Deutschland von jährlichen Bürokratiekosten durch Informa-tionspflichten für die Wirtschaft in Höhe von rund 50 Milliarden Euro auszugehen. Diese Mit-tel sind also als politisch verursachte Wohlstandsverluste anzusehen und stehen für zu-kunftsorientierte Forschung und Entwicklung oder Investitionen zur Stärkung der Wettbe-werbsfähigkeit von Unternehmen nicht mehr zur Verfügung. Besonders belastet sind dabei vor allem inhabergeführte, kleine und mittelständische Unternehmen ohne große Stabstellen, bei denen die Bindung von Personal, Zeit und Geld überproportional ins Gewicht fällt. Der gesamte Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Folge von Gesetzen und Vorschriften liegt dabei sogar ein Vielfaches über den bereits quantifizierten Kosten durch Informations-pflichten. Diese enormen Bürokratiekosten, die über Produkte und Dienstleistungen auch an die Bürger weitergegeben werden, verursachen somit nicht nur Kosten für die Wirtschaft, sondern auch mindestens indirekt bei den Bürgern und Verbrauchern. Es bietet sich daher an, auch durch direkte Befragungen der Betroffenen herauszufinden, welche bürokratischen Belastungen Bürger und Wirtschaft konkret im Alltag spüren, um daraus wirksame Entlas-

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tungsmaßnahmen zu entwickeln. Hierbei ist auch die Dichte von staatlichen Kontrollen in Unternehmen in den Blick zu nehmen. Von Betroffenen wird oftmals geklagt, dass entspre-chende Kontrollen durch Behörden, insbesondere in den Bereichen Umweltschutz und Ar-beitsschutz, die Unternehmen in besonderer Weise behindern und in ihrer Arbeit beeinträch-tigen. Ein zu hoher Aufwand für Bürokratie hat nicht nur negative Auswirkungen für die Handlungs-freiheit jedes einzelnen Menschen, für Vereine und nordrhein-westfälische Unternehmen, sondern insbesondere auch massiv nachteilige Folgen für die dringend notwendige Konsoli-dierung der öffentlichen Haushalte im Land und in den einzelnen Kommunen. Jede neue Vorschrift, die der Staat auch ernst meint, zieht einen Kontroll- und Sanktionsaufwand nach sich, der die Einhaltung der Regeln überwacht und Zuwiderhandlungen verfolgt. Ein sinnvol-ler Bürokratieabbau hat damit auch direkt positive Auswirkungen auf die öffentlichen Ausga-ben aller Gebietskörperschaften und ermöglicht durch weniger Kosten und damit einherge-hender Kreditaufnahme langfristig mehr Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Lan-des. Nordrhein-Westfalen braucht dringend bessere Rahmenbedingungen für Generationen-gerechtigkeit in der Finanzpolitik. Ein schnellstmöglicher Haushaltsausgleich und die Rück-führung der Schuldenlast bei Land und Kommunen müssen die vordringlichste politische Aufgabe der laufenden Legislaturperiode sein. Nur so können perspektivisch wieder neue Gestaltungsspielräume geschaffen werden. Eine Politik, die weiterhin auf Verschuldung setzt, ist unsozial, da zukünftigen Generationen immer höhere Zins- und Tilgungslasten auf-gebürdet werden. In den Jahren 2005 bis 2010 hat die damalige Landesregierung von FDP und CDU aufge-zeigt, wie der Landeshaushalt nach Jahren der ausufernden Verschuldung sinnvoll konsoli-diert werden kann und gleichzeitig dringend erforderliche Investitionen in wichtige Zukunfts-bereiche getätigt werden können. Hat die Neuverschuldung im Jahre 2005 noch 6,7 Milliar-den Euro betragen, wäre im Haushaltsjahr 2008 erstmals seit Jahrzehnten ein Überschuss für den Schuldenabbau erwirtschaftet worden, wenn nicht unausweichliche Vorsorgemaß-nahmen aufgrund der internationalen Staatsschulden- und Finanzmarktkrise plötzlich not-wendig geworden wären. Insgesamt wurden rund 3,8 Milliarden Euro mehr in Bildung inves-tiert. Gleichzeitig ist die Neuverschuldung innerhalb der 14. Legislaturperiode um 83 Prozent reduziert worden. Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz fixiert und spätestens ab dem Jahr 2020 auch für das Land Nordrhein-Westfalen bindend. Jüngste Studien des Instituts der deutschen Wirt-schaft (IW) in Köln belegen, dass die Einhaltung der Schuldenbremse für das Land bei der Fortsetzung des bisherigen rot-grünen Kurses in der Haushaltspolitik äußerst schwierig wird, und auch der Landesrechnungshof verlangt von der Landesregierung öffentlich einen klaren Konsolidierungspfad bis 2020, der bislang nicht ersichtlich ist. Nach den verfassungswidrigen rot-grünen Haushalten in den Jahren 2010, 2011 und 2012 steuert die Landesregierung mit ihren bisherigen Haushaltsgesetzen und der korrespondierenden mittelfristigen Finanzpla-nung auf einen gut denkbaren Bruch des Grundgesetzes im Jahre 2020 zu. Strukturelle Spa-ranstrengungen sind dringend notwendig, um den Haushalt zu sanieren und Generationen-gerechtigkeit herzustellen, aber bei der amtierenden Landesregierung nicht erkennbar. Tat-sächlich wirken sich besonders die rot-grünen Wahlgeschenke der Jahre 2010 und 2011 auch auf zukünftige Landeshaushalte strukturell nachteilig aus. Das eingerichtete sogenann-te Effizienzteam des Finanzministers zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Haushaltskonsoli-dierung – einseitig besetzt mit Mitgliedern der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen – ist in Wahrheit ein Ineffizienzteam, das hohe Kosten produziert, aber bislang echte Sparvorschläge schuldig bleibt.

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Sachverständige warnen in öffentlichen Anhörungen zu den Haushaltsgesetzen regelmäßig davor, dass bei dieser verantwortungslosen Vorgehensweise ein ausgeglichener Haushalt selbst zum grundgesetzlich spätestmöglichen Termin 2020 ohne eine radikale Kurskorrektur nicht realistisch erscheint. Trotz Rekordsteuereinnahmen und monatelanger Haushaltssperre im Jahr 2014 hat die Landesregierung auch im vergangenen Jahr eine Nettokreditaufnahme von 2,3 Mrd. Euro getätigt. Auch der beschlossene Landeshaushalt für das Jahr 2015 sieht einen weiteren Zuwachs des Schuldenberges vor. Selbst zum Ende der jetzigen Legislatur-periode im Jahr 2017 wollen SPD und Grüne noch zusätzlich 1,38 Mrd. Euro neue Schulden aufnehmen. Insgesamt geht die Landesregierung von einem Schuldenberg im Jahr 2017 von dann über 144 Mrd. Euro aus. Eine solche spekulative Finanzpolitik ist unverantwortlich. Drastische Einschnitte einer künf-tigen Landesregierung wären ab 2017 notwendig, um die Vorgaben des Grundgesetzes ein-halten zu können. Hierzu bedarf es neben einer Ausgabenkritik dringend auch einer umfas-senden Aufgabenkritik, deren Ziel eine gründliche Feststellung ist, ob eine Aufgabe von der öffentlichen Verwaltung überhaupt, teilweise oder gar nicht (mehr) wahrgenommen werden sollte und ob die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung sachgerecht und wirtschaftlich ist. Eine systematische und konsequente Aufgabenkritik ist nicht nur theoretisch leicht umsetz-bar, sondern vor dem Hintergrund des Dienstaustritts großer Alterskohorten auch ein tat-sächlich realistisches wie erfolgversprechendes Mittel zur Qualitätssicherung in der Landes-verwaltung. Die Bedeutung einer substantiierten Überprüfung aller Vorschriften, Regeln und Prozesse wird noch in dem Maße zunehmen, wie in unverzichtbaren Kernbereichen der Ad-ministration die Qualitätsanforderungen auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern steigen. Eine Aufgabenkritik wird auch im Hinblick auf die Akzeptanz der Beschäftigten für einen notwendigen Stellen- und Personalabbau unverzichtbar sein. Gibt es innerhalb der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung insgesamt eine geringere Anzahl zu erledigender Aufgaben, wird auch weniger Personal für deren Ausführung und Überwachung benötigt. Personalabbau kann auf diese Weise rechtlich und faktisch konfliktfrei über die ohnehin in den nächsten Jahren beträchtlichen altersbedingten Personalabgänge realisiert werden. Fis-kalische Zwänge, aber auch ein gewandeltes Verständnis von einer modernen Verwaltung, sollten also zwingend zu Bürokratieabbauinitiativen führen. Das Saarland hat unlängst einen Pakt mit den Beschäftigtenorganisationen geschlossen, einvernehmlich Personalabbau mit einem mittelfristigen Zeithorizont zu realisieren, während SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen statisch in tradierten Denkmustern verharren. Anstatt bürokratischer Überregulierung braucht Nordrhein-Westfalen mehr wirtschaftliche Freiräume zur Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die positive wirtschaft-liche Entwicklung der letzten Jahre in ganz Deutschland muss mit einer marktwirtschaftlichen Offensive auch in Nordrhein-Westfalen ankommen. In Nordrhein-Westfalen sind jedoch in vielen weiteren Bereichen Überstandards vorge-schrieben, die über die Praxis anderer Bundesländer hinausgehen. Das gilt beispielsweise für den überdimensionierten Freistellungsumfang im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ebenso wie für das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG). Weitere Negativbeispiele sind im Umweltrecht oder im Baurecht zu finden. Nordrhein-Westfalen sollte sich stattdessen bei der Umsetzung aller administrativen Vorschriften und Auflagen an der bundesweit übli-chen Praxis orientieren und EU-Recht ohne zusätzliche eigene Anforderungen eins-zu-eins umsetzen. Dies verringert den Personalaufwand bei Staat sowie Unternehmen und entlastet öffentliche wie private Haushalte. Ein „Draufsatteln“ durch verschärfte Grenzwerte oder zu-sätzliche Einspruchsfristen verschlechtert zudem die Wettbewerbssituation der nordrhein-

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westfälischen Wirtschaft. Der Staat muss sich in sämtlichen Bereichen auf seine Kernaufga-ben besinnen und diese dann effizient erfüllen. Eine immer stärkere Dimension erreichen auch die sogenannten Folgekosten von Maßnah-men. Dem Verwaltungsvollzug durch Länder und Kommunen wird bei der Ermittlung der Fol-gekosten von Gesetzgebung jedoch noch zu wenig Beachtung geschenkt. Diese muss zu-künftig deutlich systematischer angegangen werden, um den Vollzugsaufwand möglichst niedrig zu halten. Die FDP-Landtagsfraktion hat – neben anderen gesellschaftlichen Akteuren wie beispiels-weise dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln – in den vergangenen Jahren immer wieder Vorschläge für umfassende strukturelle Maßnahmen in die politische Beratung einge-bracht, die bislang leider an den parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen gescheitert sind. Dazu gehört beispielsweise die Befristung von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Die Normenflut in unserem Land führt zu einer undurchsichtigen Regelungsdichte und zu Rechtsunsicherheit für die Bürger. Außerdem schafft sie ein erhebliches Vollzugsdefizit bei der Anwendung von Gesetzen durch die Verwaltung. Grundsätzlich sollten alle Gesetze und die von ihnen ausgehenden Verordnungen befristet werden. Das bedeutet, dass diese Rege-lungen nach einem vorher festgelegten Zeitraum automatisch außer Kraft treten. Müssen bzw. sollen sie tatsächlich fortbestehen, ist ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen. Ein solches Befristungsmanagement ist von der nordrhein-westfälischen Lan-desregierung seit dem Jahr 2011 weitgehend ausgesetzt worden. Neue Gesetze werden zumeist nicht mehr mit einem Verfallsdatum versehen, so zum Beispiel auch das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen. Bei vorhandenen Gesetzen hebt die rot/grüne Koalition sogar bestehende Befristungen regelmäßig vollständig auf und verzichtet damit grundsätzlich auf eine Überprüfung der Sinnhaftigkeit und dauerhaften Erforderlichkeit von Regulierung. Zusätzlich zu einem wirksamen Befristungsmanagement benötigt unser Land einen echten Paradigmenwechsel in der Gesetzgebung: Die Politik sollte stets konkrete und möglichst einfach nachprüfbare Zielvorgaben für Gesetze und deren begleitende Verordnungen be-nennen. Nähert sich das Verfallsdatum, kann im Falle einer gewünschten Fristverlängerung öffentlich nachvollziehbar überprüft werden, ob proklamierte Ziele tatsächlich erreicht worden sind. Durch eine Befristung und transparente sowie kriteriengeleitete Evaluation ist die Existenz von Gesetzen und Verordnungen regelmäßig zu legitimieren, falls diese weiter bestehen bleiben sollen. Nordrhein-Westfalen braucht daher eine Trendwende in der Denkweise: Nicht die Abschaffung eines überkommenen Gesetzes mit dessen fragwürdigen Auswirkungen ist zu begründen, sondern dessen automatische Fortexistenz. Bestehende Bürokratie würde bei diesem vorgeschlagenen Paradigmenwechsel beständig mit der Realität konfrontiert. Das bisherige Prinzip, dass in der Praxis überflüssige und einschränkende Vorschriften im Zwei-fel erhalten bleiben, würde umgekehrt. Eine solche Trendumkehr ermöglicht Dynamik und gesellschaftlichen Fortschritt. Und schließlich gehören auch in der Haushaltspolitik sämtliche Subventionen, Fördermittel, Sozialleistungen etc. regelmäßig auf den Prüfstand, anstatt seit Jahren vorhandene Haushaltsansätze automatisch in nachfolgende Haushaltsjahre zu über-tragen. Schon im Gesetzgebungsverfahren sind Vorschriften vorab auf möglichst einfache und bür-gerfreundliche Durchführbarkeit zu prüfen. Mit einem Bürokratiekosten-TÜV können die ad-ministrativen Belastungen für Unternehmen und Verbraucher transparent ermittelt werden, die aus neuen Gesetzen und Verordnungen resultieren. So dürfte schon von Anfang an eine

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Bürokratiefolgekostenabschätzung dazu führen, dass bestimmte Regelungen gar nicht erst beschlossen werden. Die FDP-Landtagsfraktion will Standards und Genehmigungserfordernisse auf den notwen-digen Wesensgehalt beschränken, um das Bürokratiedickicht für mehr Freiheit und Demo-kratie zu lichten. Richtschnur ist dabei das Motto: Mehr Chancen für jeden statt Regeln für alles. Grundsätzlich ist daher beispielsweise einem Anzeigeverfahren der Vorzug vor einem Ge-nehmigungsverfahren zu geben. Erhebt und begründet eine Behörde auf eine Antragstellung hin innerhalb einer vorgegebenen Frist keinen Einwand, gilt ein Begehren dann als geneh-migt. Bei der Notwendigkeit von vorab einzuholenden Genehmigungen sollte ferner der Grundsatz einer vollständigen Koordination des Entscheidungsprozesses durch lediglich eine Stelle eingeführt werden. Mehrfachzuständigkeiten und Parallelbürokratien sind abzuschaffen. Notwendig ist eine Ab-kehr von der Praxis der lückenlosen hoheitlichen Prüfungen und Genehmigungen nahezu aller Lebenssachverhalte. Geeignete Instrumente für eine fortschrittliche und bürgerfreundli-che Herangehensweise sind exemplarisch verlängerte Prüfintervalle, Stichprobenprüfungen, freiwillige Selbstbeschränkungen oder Zertifizierungen von Wirtschaftsverbänden, die Er-möglichung privatrechtlicher Gestaltung von Vereinbarungen, Genehmigungsfreistellungen für größere Adressatenkreise, Erfordernis nur von Rahmengenehmigungen oder der weitge-hende Verzicht auf eine verpflichtende Genehmigungserteilung für immer mehr der heutigen Regelungsbereiche. E-Government gilt als äußerst effizient und birgt neben einem Potential zur Kostensenkung durch vereinfachte Abläufe innerhalb der Verwaltung auch viele Vorteile für die Bürger, für Vereine und für Unternehmen. E-Government stellt ein wichtiges Instrument zur Verwal-tungsmodernisierung dar und ist Fundament einer dienstleistungsorientierten öffentlichen Verwaltung. Mit Hilfe moderner IT-Technik kann die öffentliche Verwaltung sowohl auf Lan-des- wie auch auf Kommunalebene schneller, kostengünstiger und damit wirtschafts- und bürgerfreundlicher arbeiten. Durch die Informationstechnik kann nicht nur die Kommunikation mit den Nutzern, wie der Wirtschaft oder der Bürger beschleunigt werden, sondern die tägli-che Arbeit in der Verwaltung unterstützt werden. Kurze Bearbeitungs- und Genehmigungs-zeiten fördern die Attraktivität des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsstandortes und erhö-hen die Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Vergleich. Die vielfältigen Möglichkeiten müssen auch in Nordrhein-Westfalen intensiver genutzt werden. Die meisten administrativen Verfahren und Abläufe sollten klar strukturiert und so vereinfacht werden, dass sie über benutzerfreundliche Plattformen auch internetfähig gehandhabt werden kön-nen. Ziel muss eine Kommunikationsplattform sein, die medienbruchfrei ist. Die Möglichkei-ten reichen hier von elektronischen Steuererklärungen über Akkreditierungen für Veranstal-tungen und Genehmigungsvorgänge jeglicher Art bis hin zu elektronischen Bewerbungsver-fahren und der digitalen Unterlageneinreichung bei der Beantragung von Fördermitteln. Es liegt auf der Hand, dass die enormen Kostenreduzierungen nur vollständig erzielt werden können, wenn die entsprechenden Verfahren, Investitionen und Finanzierungen für alle Lan-desbehörden in abgestimmter und verbindlicher Form definiert werden. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Idee des Verwaltungsbenchmarkings. Es sollte zeitnah auch für die Verwaltungsinstanzen von Land und Kommunen ein Kennzahlensystem entwickelt werden, das es erlaubt, die Leistungen öffentlicher Verwaltungen transparent zu vergleichen. Ein Indikator sollte den Grad an Bürokratie quantitativ vergleichbar machen. Daraus ließen sich Bürokratie-Rankings ableiten. Sie sollten in einem festen Rhythmus ver-öffentlicht werden.

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Besonders bürokratielastig sind seit jeher das Arbeitsrecht, das Sozialrecht, das Steuerrecht, das Umweltrecht, das Baurecht sowie das gesamte Feld der Erhebung von Statistiken. Hier gilt es insbesondere, die Prozesse zu vereinfachen oder unnötige bürokratische Regelungen abzubauen. Auch wenn eine umfassende Steuerreform mit einer Senkung von Steuertarifen und einer Reduzierung von Sondertatbeständen im Bund auf den Weg gebracht werden müsste, kann das Land auch hier entsprechende Initiativen in die bundesweite Diskussion einbringen. Ein einfacheres Steuerrecht würde im Vollzug gerade auch die nordrhein-westfälische Finanz-verwaltung entlasten. Im Sozialgesetzbuch ist eine Vielzahl von Meldepflichten des Arbeitgebers an die Einzugs-stelle vorgesehen, die oftmals ersatzlos gestrichen werden könnten, um die Betriebe und Unternehmen insbesondere im Mittelstand von unnötigen Bürokratiekosten zu entlasten. Die im Sozialrecht festgelegten Anmeldungs-, Anzeige-, Aufzeichnungs-, Berechnungs-, Erklä-rungs-, Ermittlungs-, Nachweis- und Abführungspflichten sollten verstärkt über unbürokrati-sche Melde- und Beitragsnachweisverfahren erfolgen können. Das derzeit bestehende Übermaß an Bürokratie in der Pflege bewirkt, dass die eigentliche Zeit der Dienstleistung zugunsten der Menschen für Pflege und soziale Betreuung zu kurz kommt. Einen viel zu großen Anteil ihrer Arbeitszeit verbraucht eine Pflegekraft oft für die Erfüllung administrativer Vorgaben. Völlig überzogene Dokumentationspflichten müssen dringend reduziert werden. Sämtliche pflegerelevanten Vorschriften sollten daher auf Erforderlichkeit und Praxistaug-lichkeit überprüft werden. Die Anzahl der Statistiken, mit denen sich die Unternehmen zu beschäftigen haben, muss sichtbar reduziert werden. Das Land sollte sämtliche Statistiken, die Private mit Arbeitsauf-wand negativ betreffen, daraufhin überprüfen, ob ihr Fortbestand zwingend notwendig ist oder ob sie ganz abgeschafft werden können. Doppelerhebungen sind zu streichen und viele Landesstatistiken von Vollerhebungen in Stichprobenverfahren umzustellen. Etliche Wirt-schaftsbereiche trifft die heutige Bürokratielast besonders hart. So ist selbst die landwirt-schaftliche Produktion in den letzten Jahren mit einer Vielzahl neuer und überflüssiger Vor-schriften überzogen und durch zusätzliche Antrags-, Genehmigungs- und Dokumentations-pflichten stark belastet worden. Neben bereits praktizierten Ansätzen, bestehende Bürokratielasten zu reduzieren – bei-spielsweise durch das erfolgreiche Bürokratieabbauprogramm der CDU/FDP-geführten Lan-desregierung in Nordrhein-Westfalen zwischen 2005 und 2010 – sowie die Entstehung neuer Bürokratielasten zu minimieren – auf Bundesebene etwa durch die verpflichtende Prüfung von Gesetzgebungsvorhaben durch den NKR –, existiert von Expertenseite eine Vielzahl von konkreten Vorschlägen, Bürokratiekosten zu senken. So haben unter anderem die Bundes-vereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammer-tag (DIHK), der Bund der Steuerzahler (BdSt) sowie weitere Institutionen und Vereinigungen wiederholt Möglichkeiten aufgezeigt, Wirtschaft und Verwaltung sinnvoll zu entlasten sowie Bürgern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zu überlassen – mit dem Ziel, Wachstums- und Innovationsimpulse zu schaffen. Dennoch nimmt die Bürokratisierung der Gesellschaft weiter zu: Der Bericht der Bundesregierung 2013 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines NKR weist einen Anstieg des jährlichen Erfüllungsaufwands für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung um deutlich über zwei Milliarden Euro aus. Als bevölkerungsreichstes Bundesland, das gleichzeitig die höchste Arbeitslosenquote aller westdeutschen Flächenländer aufweist und an einem erheblichen Wachstumsdefizit im in-nerdeutschen Vergleich leidet, sollte Nordrhein-Westfalen ein besonders hohes Interesse an

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der Freilegung und Aktivierung solcher Wachstums- und Innovationsimpulse haben. Die Landesregierung muss daher eine Bestandsaufnahme der zahlreichen und vielfältigen Ex-pertenvorschläge vornehmen und diese bewerten. Erfolgversprechende Maßnahmen müs-sen daraufhin von der Landesregierung konkret initiiert werden. Da sich die vorliegenden Vorschläge Normen jeweils auf der Ebene sowohl der Europäischen Union und des Bundes als auch der Länder und Kommunen betreffen, sollte die Landesregierung hierzu entweder eigene Vorschläge in Gesetzentwürfen vorlegen oder entsprechende Bundesratsinitiativen ergreifen sowie im Rahmen ihrer Einflussnahme auf die Europäische Gesetzgebung aktiv werden. Bürokratieabbau kann nur mit und nicht gegen die öffentliche Verwaltung gelingen. Leis-tungsanreize für verwaltungseffizientes Handeln sind daher parallel zu verbessern. Eine stärkere leistungsorientierte Entlohnung und die Einführung moderner Methoden der Perso-nalführung, beispielsweise via Zielvereinbarungen, regelmäßige Leistungsüberprüfungen, flachere Hierarchien und Dienstwege mit größeren Ermessensspielräumen sowie mehr Budget- und Personalverantwortung gehören zu einem konsistenten Systemwechsel mit dazu. Ausgangspunkt sämtlicher Aktivitäten zum Bürokratieabbau muss jedoch eine gründliche, ehrliche und ergebnisoffene Bewertung der aktuellen Ausgangslage sein, die Optimierungs-potentiale und dringende Notwendigkeiten der Umsteuerung offenlegt. Auf Seiten der amtie-renden Landesregierung fehlt jedoch ein schlüssiges Konzept, das diese Chancen nutzt.

Vorbemerkung der Landesregierung Grundsätzliche Feststellungen Bürokratieabbau durch Gesetzes- und Verwaltungsvereinfachung ist bei aller Unterschied-lichkeit der jeweils vorgeschlagenen und umgesetzten Methoden und Instrumente ein ge-meinsames Anliegen aller Landesregierungen von NRW seit Gründung des Landes. Die Zahl der Vorschläge, Konzepte und Initiativen zur Erreichung dieses Ziels, die von den jeweiligen Regierungen wie den Oppositionsfraktionen vorgelegt worden sind, ist nahezu unüberschau-bar, ihre Einschätzung und Bewertung durch sachverständige Dritte durchaus kontrovers. Alle Vorschläge, Konzepte und Initiativen zu Bürokratieabbau und Normenkontrolle unterlie-gen zudem in ihrer Ausprägung sowohl den jeweiligen Zeitumständen als auch den unter-schiedlichen Zielsetzungen ihrer Urheberinnen und Urheber. Der in gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zum Ausdruck kommende politische Gestaltungswille steht in einem natürlichen Spannungsverhältnis zur Zielsetzung der Be-grenzung bzw. des Abbaus von Bürokratie. Dieses Verhältnis unter den sich verändernden Rahmenbedingungen jeweils neu zu bestimmen, ist eine Aufgabe, der sich alle Regierungen zu stellen haben. Dieser Tatbestand führt aber zu unterschiedlichen Vorverständnissen über die Aufgaben der Begrenzung und des Abbau von Bürokratie bei den jeweiligen Akteuren. In ihrer Vorbemer-kung zu der Großen Anfrage machen die Fragesteller deutlich, mit welchem Vorverständnis sie das Thema Bürokratieabbau angehen: Unter der Zielsetzung des Abbaus von Überbüro-kratisierung wird ein weitgehender Regelungsverzicht gefordert. Im Ergebnis wird so das Problemfeld Entbürokratisierung mit der Kritik an politischen Zielsetzungen und Inhalten der Landesregierung und der sie tragenden Koalition vermischt. Die Fragesteller gestehen zwar zu, dass „die grundsätzliche Notwendigkeit eines Ordnungs-rahmens und der Institutionen, die diesen zur Geltung bringen, auch aus liberaler Sicht nicht

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in Frage“ stehe. Wenn die Fragesteller dies in abstrakter Form feststellen, bedeutet das noch nicht, dass von ihnen daraus die notwendigen Konsequenzen gezogen würden. Die Landesregierung sieht gerade in den Bereichen, in denen es um den Schutz wesentli-cher Rechtsgüter im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder der Allge-meinheit geht, hoheitliche Regulierungen als notwendig an. Nach Ansicht der Fragesteller soll eine Politik des weitgehenden Regulierungsverzichts für die Zukunft des Landes handlungsleitend sein. An die Stelle des aus Sicht der Landesregie-rung erforderlichen Schutzes für die Gemeinschaft wichtiger Rechtsgüter soll weitgehend die ungehinderte Entfaltung der gesellschaftlichen Kräfte treten. Hierin liegt ein grundlegender Unterschied zu der Position der Landesregierung zum Thema Bürokratieabbau: Regelungen, die dem Schutz und Erhalt der sozialen und wirtschaftlichen Existenzgrundlagen der wirtschaftlich schwächeren Teile der Bevölkerung, dem Gesund-heitsschutz sowie dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen dienen, sind nach Auffas-sung der Landesregierung unverzichtbar, auch dann, wenn die Kontrolle der Einhaltung die-ser Regelungen mit zum Teil nicht unerheblichem Erfüllungsaufwand für die Adressaten der Regelungen sowie für die vollziehende Verwaltung verbunden ist. Im Interesse einer konstruktiven Auseinandersetzung um den Umfang der erforderlichen Bürokratie und den Anteil verzichtbarer Bürokratie hält die Landesregierung pauschalieren-de, undifferenzierte Begriffe wie „Überstandard“, „Mehrfachzuständigkeiten“ oder „Parallelbü-rokratien“ für ungeeignet. Die Fragesteller verwenden diese Begriffe jedoch so, als ob damit objektiv feststehende Sachverhalte beschrieben würden, obwohl es sich dabei um politische Wertungen der Fragesteller handelt. Die Frage, ob die Regelung von Sachverhalten etwa im Umweltbereich oder im Be-reich des Arbeitnehmerschutzes angebliche „Überstandards“ verursacht, unterliegt der politischen Be-wertung und ist anhand politischer Maßstäbe zu beantworten. Daraus kann aber nicht der Schluss gezogen werden, dass jede Regelung und jeder Stan-dard, der nicht dem politischen Vorverständnis der Fragesteller entspricht, als Ausdruck ver-fehlter Politik und Überbürokratisierung betrachtet und als „Überstandard“ qualifiziert wird, den es abzubauen gilt. Bei der Umsetzung von rechtlichen Vorgaben der EU oder des Bundes ist die Lan-desregierung bestrebt, auf eigenständige Zusatzregelungen überall dort zu verzichten, wo dies ohne Hinnahme von Regelungsdefiziten möglich und vertretbar er-scheint. Deshalb hat die Landesregierung die 1:1-Umsetzung von Vorgaben der EU oder des Bundes als Grund-satz für die Rechtsetzung festgelegt (vgl. Anlage 6 zur GGO). In welchem Umfang die Einhaltung von Vorschriften des Ordnungsrechts der Überwachung bedarf, hängt maßgeblich von dem bei Gesetzesverstößen entstehenden Gefahrenpotential ab. In diesem Zusammenhang sei an die Gesundheitsgefahren erinnert, die im Bereich der Lebensmittelproduktion bei unsachgemäßer Handhabung entstehen können und in der Ver-gangenheit auch entstanden sind. Naturgemäß sieht etwa ein lebensmittelproduzierendes Unternehmen die Lebensmittelüberwachung als lästig und als unerwünschten Kostenfaktor an. Das kann jedoch einen weitgehenden Verzicht auf die zur Abwehr von Gesundheitsge-fahren notwendigen Regelungen und effiziente Überwachungsmaßnahmen - als vermeintli-che Überbürokratisierung - nicht rechtfertigen. Selbstverständlich sind Änderungen der Überwachungsrhythmen und -methoden je nach dem im Einzelfall gegebenen Gefahrenpo-tential möglich; sie finden in der Praxis auch statt. Die Landesregierung stimmt ausdrücklich mit den Fragestellern überein, dass die Folgekos-ten, die sich aus dem Vollzug gesetzlicher Regelungen für das Land und die Kommunen ergeben, mehr als bisher in den Blick genommen müssen, um unnötige Bürokratiekosten zu vermeiden. Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich die Bemühungen von Bundesre-gierung und NKR, den beim Vollzug von Bundesgesetzen bei den Behörden der Länder ent-stehenden Erfüllungsaufwand bereits frühzeitig im Gesetzgebungsverfahren zu ermitteln und wo immer möglich, nach kostengünstigeren Lösungen zu suchen, ohne dabei das angestreb-te Regelungsziel zu vernachlässigen.

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Dies hat die Landesregierung bereits in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 31.01.2015 (Vorlage 16/2654) zu dem Antrag „Bürger, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung entlasten - Nordrhein-Westfalen als Impulsgeber für mutigen und konsequenten Bürokratieabbau“ (Drs. 16/5755) der FDP-Fraktion hinreichend deutlich gemacht. Sie hat auch erläutert, welche Bei-träge sie zur Entwicklung eines für die Verwaltungspraxis einfach handhabbaren Instruments zur Ebenen übergreifenden Bürokratiekostenmessung leistet, um die diesbezüglichen Arbei-ten der Bundesregierung und des NKR konstruktiv zu unterstützen. Entstehende Bürokratiekosten alleine können aber nicht zum leitenden Maßstab für einen Verzicht auf gesetzliche Regelungen gemacht werden. Zu Recht ist die Tätigkeit des NKR in dieser Hinsicht gesetzlich beschränkt. Die angestrebten Ziele und Zwecke von Regelungen sind nicht Gegenstand der Prüfungen des NKR (vgl. § 1 Abs. 4 NKR-Gesetz). Eine gemeinsame Institution aller 16 Länder („Normenkontrollrat der Länder“) - wie von den Fragestellern offenbar angestrebt - zur Mitwirkung bei der Messung des Erfüllungsaufwan-des von Bundes- oder EU-Recht hält die Landesregierung allerdings schon deshalb für frag-würdig, weil der Gesetzesvollzug von Land zu Land unterschiedlich organisiert ist und zum Teil durch Landesbehörden, zum Teil durch Kommunalbehörden erfolgt. Ein zentrales, alle Länder in gleicher Weise betreffendes Messergebnis wäre bereits durch diesen Umstand praktisch ausgeschlossen, ganz abgesehen davon, dass die Länder in dieser Frage keine einheitliche Position vertreten würden und dies im Sinne des föderalen Prinzips auch gar nicht müssen. Auch die Aufgabe der Beratung aller Landesregierungen beim Bürokratieab-bau könnte ein gemeinsamer „Normenkontrollrat der Länder“ nicht leisten. Pilotvorhaben zur Messung des Erfüllungsaufwandes Die Implementation eines mit möglichst geringem Aufwand verbundenen Verfahrens der Ebenen übergreifenden Vollzugsaufwandsermittlung ist zudem auch noch nicht abgeschlos-sen. Eines der bisher nicht zufriedenstellend gelösten Probleme ist die Entwicklung von in der Praxis einfach handhabbaren, jedoch hinreichend genauen Werkzeugen zur Er-hebung des voraussichtlich entstehenden Erfüllungsaufwandes. Die bisher vorliegen-den Hilfen bedürfen weiterer Erprobung durch die vollziehenden Behörden in Ländern und Kommunen. Nach der Zeitplanung des NKR ist dies für das dritte und vierte Quartal 2015 vorgesehen. Mit der An-wendung des so entwickelten Erfassungswerkzeuges in breitem Maßstab soll zu Beginn des kommenden Jahres begonnen werden. Mit einem Pilotvorhaben zur Messung des Erfüllungsaufwandes der Unternehmen hat das Land NRW eine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet übernommen. Das Ergebnis des Vorhabens wurde im Juni dem NKR bei seiner Sitzung in Düsseldorf vorgestellt. Im Auftrag des Mittelstandsbeirates der Landesregierung wurde dieser Pilotversuch unter der Verantwortung von MWEIMH und der Clearingstelle Mittelstand durch das Nationale Zent-rum für Bürokratieabbau an der Fachhochschule des Mittelstandes durchgeführt und vom Sekretariat des NKR, der Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt sowie destatis und IT. NRW begleitet. Gemessen wurde der Erfüllungsaufwand bei der Umsetzung der Durchführungsverordnung des Bundes zur EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Das Projekt soll im Ergebnis dazu führen, dass eine präzisere Eingrenzung der finanziellen Fol-gen von Gesetzen und Verordnungen bereits im Vorfeld der Rechtsetzung ermöglicht wird. Dadurch können Verbesserungs- und Vereinfachungsvorschläge in einem frühen Verfah-rensstadium eingebracht und so unnötige Kosten für Unternehmen und Verwaltungen ver-mieden werden.

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Nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushalts Entgegen der Aussage der Fragensteller in der Vorbemerkung reduzierte die damalige schwarz/gelbe Landesregierung im Zeitraum von 2005 bis 2010 die planerische Nettoneu-verschuldung nicht um 83 v. H., sondern nur um rd. 11 v. H. (7,4 Mrd. EUR im Jahr 2005 auf 6,6 Mrd. EUR in 2010). Die jetzige Landesregierung setzt hingegen mit dem Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2016 und der darauf aufbauenden Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 ihren Kurs zum Abbau der Nettoneuverschuldung erfolgreich fort. Der Haushaltsplan-entwurf für das Jahr 2016 einschließlich der Ergänzungsvorlage sieht eine Nettoneuver-schuldung von 1,8 Mrd. EUR vor (Drs. 16/10150). Damit sinkt die Nettoneuverschuldung im Vergleich zu der für das Jahr 2010 geplanten Nettoneuverschuldung um rd. 4,8 Mrd. EUR. Im Vergleich zum Jahr 2010 sinkt damit die Nettoneuverschuldung um 72,7 v. H. NRW hat inzwischen die niedrigste Kreditfinanzierungsquote (2,9 v. H.) seit den 70er Jahren und die drittniedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben der Länder. Gleichzeitig setzt die Landesregierung mit Investitionen in Bildung, Betreuung, Infrastruktur und einer soliden Finanzausstattung der Kommunen auf eine nachhaltige Konsolidierung, die die Zukunfts- und Wachstumschancen des Landes erhöhen. Der Entwurf des Gemeindefi-nanzierungsgesetzes 2016 erreicht zum Beispiel mit einem Steuerverbund von fast 10,4 Mrd. EUR den höchsten Stand aller Zeiten. Damit erhalten die Kommunen über 700 Mio. EUR mehr als im Jahr 2015, was einer Steigerung von 7,4 v.H. entspricht. Mit dem Beschluss über die Mittelfristige Finanzplanung wird der Abbau der Nettoneuver-schuldung konsequent fortgesetzt. Die Nettoneuverschuldung sinkt danach im Jahr 2018 auf rd. 211 Mio. EUR. Für das Jahr 2019 ist gar keine Nettoneuverschuldung mehr eingeplant. Damit wird die Schuldenbremse bereits ein Jahr vor deren verbindlichem Inkrafttreten er-reicht. Das Bekenntnis der Landesregierung zur Schuldenbremse ist damit im Zahlenwerk der Mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2019 nochmals nachhaltig dokumentiert. Der erfolgreiche und nachhaltige Konsolidierungskurs der Landesregierung wird auch von unabhängigen Institutionen anerkannt. So verfügt NRW über hervorragende Bonitätsbeurtei-lungen der großen internationalen Ratingagenturen. Schuldenbremse/Effizienzteam Ziel der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse ist es, die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern im Einklang auch mit den Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts zu sichern. Die Schuldenbremse verpflichtet Bund und Länder, ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus neuen Krediten auszugleichen. Ausnahmen sind danach für die Länder nur zur Berücksichtigung konjunktureller Entwicklun-gen und in außergewöhnlichen Notsituationen, also etwa bei Naturkatastrophen, zulässig, soweit diese Ausnahmeregelungen landesgesetzlich geregelt sind. Die Landesregierung bekennt sich zur Schuldenbremse. Die mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2019 zeigt, dass bereits im Jahre 2019 die Vorgaben der Schuldenbremse einge-halten und damit skeptische Stimmen widerlegt werden. Damit zeigt sich, dass die Politik der Landesregierung, zielgerichtet zu sparen ohne die Zukunftsinvestitionen zu vernachlässigen, erfolgreich ist und es keinen Anlass für eine Kurskorrektur gibt. Zu diesem erfolgreichen und andauernden Konsolidierungsprozess hat das Effizienzteam mit bereits von der Landesre-gierung umgesetzten Sparvorschlägen nachhaltig beigetragen und darüber hinaus wertvolle Hinweise zu weiteren möglichen Effizienzsteigerungen gegeben.

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Aufgabenkritik Durch den Arbeitsstab Aufgabenkritik wurden 1990 bis 2001 alle Einrichtungen der Landes-verwaltung NRW organisatorisch überprüft. Die darauf aufbauende Arbeitsgruppe „Aufga-benerhebung NRW“ hatte den Auftrag, sämtliche Landesaufgaben in einer auswertbaren Datenbank zu erheben. Über einen ressortübergreifenden Lenkungsausschuss wurde ein Ergebnisbericht an das Kabinett mit Entscheidungsvorschlägen für aufgabenkritische Folge-projekte überreicht. Die gewonnenen Erkenntnisse und Vorschläge wurden nach dem Regie-rungswechsel 2005 von der schwarz/gelben Landesregierung leider nicht umgesetzt. Gerade aufgrund der Notwendigkeit einer effizienten und wirtschaftlichen Verwaltung ist es ein steti-ger Auftrag der Verwaltung, die eigenen Aufgaben und Arbeitsabläufe selbstkritisch zu über-prüfen. Das Effizienzteam der Landesregierung hat auch hierzu durch verschiedenste Anre-gungen in seinem Abschlussbericht beigetragen. Im Übrigen führen die Ressorts und die ihnen nachgeordneten Bereiche aufgabenkritische Prüfungen in eigener Zuständigkeit und nach Bedarf durch. Adäquate Stellenausstattung Während einige Fragestellungen der Großen Anfrage es nahe legen, dass die Fragesteller der Durchführung einer Aufgabenkritik großen Wert beimessen, hat die schwarz/gelbe Lan-desregierung von 2005 bis 2010 in den Landesbehörden Stellen in verschiedenen Behörden und Aufgabenbereichen ohne Durchführung einer Aufgabenkritik bis an den Rand der Funk-tionsunfähigkeit der Verwaltung abgebaut. Die Aufgaben der Landesverwaltung hingegen werden immer vielfältiger, die Anforderungen an sie immer höher. Die Landesregierung hat daher auch der infolge der Stellenkürzungen hervorgerufene Flucht in befristete (Aushilfs-) Beschäftigungsverhältnisse durch eine verbesserte Stellenausstattung konsequent entge-gengesteuert und vereinbart in ihrem Verantwortungsbereich in der Regel kein befristetes Arbeitsverhältnis, wenn die Möglichkeit für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Sie ist der festen Überzeugung, dass bei aller notwendigen Aufgabenkritik eine adäquate Stellen-ausstattung für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung unumgänglich ist. Nordrhein-Westfalen ist das Land mit der zweitniedrigsten Stellenzahl je 1.000 Einwohner. Zur Abfrage von Erfahrungen anderer Länder oder der Kommunen In der Großen Anfrage wird an verschiedenen Stellen zu unterschiedlichen Themen nach der Rechtslage, der Praxis und den Erfahrungen in anderen Ländern oder in Kommunen gefragt. Die Landesregierung beantwortet diese Fragen, soweit ihr die gewünschten Informationen vorliegen. Eine Erhebung bei Ländern oder Kommunen ist zum Zweck der Beantwortung dieser Großen Anfrage nicht durchgeführt worden. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Auskunftsrecht der Fragesteller nicht die Verpflichtung der Landesregierung zur Durchführung solcher Abfragen umfasst. Umfang der Auskunftspflicht Seitens der Landesregierung besteht nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtspre-chung (z. B. BayVerfGH, BayVBl. 2001, 657, 658) keine Auskunftspflicht bezüglich Informa-tionen, die aus öffentlichen Quellen ohne weiteres zugänglich sind. Daher wird, soweit in dieser Großen Anfrage nach Informationen gefragt wird, die aus öffentlichen Quellen ohne weiteres zugänglich sind, auf diese Quellen verwiesen.

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Erfüllungsaufwand zur Beantwortung der Großen Anfrage 16 Die Landesregierung bedauert, dass für die Messung des Bürokratie- bzw. Erfüllungsauf-wandes für die Beantwortung einer Großen Anfrage mit 287 Einzelfragen derzeit noch kein hinreichend präzises Messwerkzeug in der Landesverwaltung flächendeckend zur Verfügung steht. Die Beantwortung der Vielzahl der Fragen und insbesondere die Beantwortung der Fragen, die damit verbundenen umfangreichen Sachdarstellungen und notwendigen Ab-stimmungen nach statistischen Daten über einen Zeitraum von 45 Jahren haben einen er-heblichen Aufwand über mehrere Monate für viele Beschäftigte der Landesregierung sowie nachgeordneter Behörden erfordert. Aufgrund der Erfahrungen mit der Beantwortung lässt sich der Erfüllungsaufwand nähe-rungsweise so bestimmen:

Art der Erfüllung* Berechnung Zahl der Stunden

Von einem Ressort allei-ne zu beantwortende Fragen

211 Fragen x 3 Stunden je Frage 633

Von zwei Ressorts zu beantwortende Fragen

2 Ressorts x 27 Fragen x 3 Stunden je Frage

162

Von allen Ressorts zu beantwortende Fragen

12 Ressorts x 44 Fragen x 3 Stunden je Frage

1584

Geschäftsstelle im MIK, Koordination der Beant-wortung, Redaktion, Endredaktion

3,5 Kräfte x 23,5 Wochen** x 41 Stunden

3372

Ressortabstimmung 12 Ressorts a 10 Stunden 120

Summe 5871 *) auf eine weitere Differenzierung wurde verzichtet **)für den Zeitraum 27.05.15 bis 06.11.15 werden 23,5 Kalenderwochen zugrunde gelegt

MIK 2015 Für die Berechnung wird davon ausgegangen, dass die aufgewendeten Arbeitsstunden je-weils zur Hälfte von Beschäftigten des gD und des hD erbracht wurden. Die Kosten für eine Arbeitsstunde werden für Beschäftigte des gD mit 40,59 EUR (A9 - A13z) und für Beschäftig-te des hD mit 79,89 EUR (A13 - B11) angenommen (Quelle: LBV Personalkostendurch-schnittssätze 2015 aller Ressorts). Der Erfüllungsaufwand für die Beantwortung liegt danach in der Größenordnung von 350.000 EUR. Sonstige Hinweise Die Präsidentin des Landtags hat der Landesregierung die Große Anfrage Nr. 16 der Frakti-on der FDP mit Schreiben vom 26.05.2015 zugeleitet. Soweit in der Großen Anfrage Daten für das Jahr 2015 erfragt werden, ist der Beantwortung dieser Tag als Stichtag zugrunde gelegt worden. In der Großen Anfrage wird an verschiedenen Stellen nach „Ministerien“ und bzw. oder „Ressorts“ gefragt. Soweit in der jeweiligen Antwort nichts Abweichendes erläutert ist, wird unter „Ministerium“ die oberste Landesbehörde im Sinne des LOG NRW ohne den jeweiligen Geschäftsbereich verstanden. Unter Ressort wird in der Regel das Ministerium einschließlich

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seines Geschäftsbereichs verstanden. Zum Geschäftsbereich gehören alle Behörden, die dem Ministerium nachgeordnet sind. Nicht als Ministerium oder Ressort werden die Verwal-tung des Landtags, der Landesrechnungshof und der Landesbeauftragte für den Daten-schutz verstanden. Darüber hinaus geht die Beantwortung der Fragen davon aus, dass mit der „Landesverwal-tung“ - soweit die jeweilige Frage nicht ausdrücklich anders gestellt ist - die unmittelbare Landesverwaltung im Sinne der §§ 2 bis 14a LOG gemeint ist. Die in der Beantwortung verwendeten Abkürzungen sind in dem Abkürzungsverzeichnis er-läutert.

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Abkürzungsverzeichnis zur Großen Anfrage Nr. 16: AbfAEV Anzeige- und Erlaubnisverordnung - Verord-

nung über das Anzeige- und Erlaubnisverfah-ren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

AbfKlärV Klärschlammverordnung

AbfVerbrG Abfallverbringungsgesetz - Gesetz zur Aus-führung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen 1) und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährli-cher Abfälle und ihrer Entsorgung 2)

AbwAG Abwasserabgabengesetz - Gesetz über Ab-gaben für das Einleiten von Abwasser in Ge-wässer

ADVG NW ADV-Organisationsgesetz - Gesetz über die Organisation der automatisierten Datenverar-beitung in Nordrhein-Westfalen

AEG Allgemeines Eisenbahngesetz

AEntG Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenz-überschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Ar-beitnehmerinnen

AG Amtsgericht

AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

AG GlüStV NRW Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaats-vertrag - Gesetz zur Ausführung des Glücks-spielstaatsvertrages

3. AG KJHG-KJFöG Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förde-rung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugend-schutzes - Kinder- und Jugendförderungsge-setz

AgrStatG Agrarstatistikgesetz - Gesetz über Agrarstatis-tiken

AG TierSG TierNebG NRW Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsge-setz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

AHVO Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen

AltholzV Altholzverordnung - Verordnung über Anforde-rungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz

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AltPflG NRW Landesaltenpflegegesetz - Gesetz zur Durch-führung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe

AO Abgabenordnung

AöR Anstalt des öffentlichen Rechts

ArbSchG Arbeitsschutzgesetz - Gesetz über die Durch-führung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Ge-sundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

ArbZG Arbeitszeitgesetz

ArchivNGO NRW Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nord-rhein-Westfalen - Verordnung über die Nut-zung und die Gebührenerhebung des Lan-desarchivs Nordrhein-Westfalen

AusfGFlurbG Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsge-setz

AVerwGebO NRW Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

1. AVVFStr Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen

AVV RÜb Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittel-rechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtli-cher und tabakrechtlicher Vorschriften (Rah-men-Überwachung)

BAFöG Bundesausbildungsförderungsgesetz

BARVUS Bargeldloser Einzug von Verwarnungsgeldern und Sicherheitsleistungen

BASS Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvor-schriften des Landes Nordrhein-Westfalen

BattG Batteriegesetz - Gesetz über das Inverkehr-bringen, die Rücknahme und die umweltver-trägliche Entsorgung von Batterien und Ak-kumulatoren

BauGB Baugesetzbuch

BauO NRW Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung

BauPG Bauproduktengesetz - Gesetz zur Durchfüh-rung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf Bauprodukte

BauPrüfVO Verordnung über bautechnische Prüfungen

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BauPVO EU-Bauproduktenverordnung - Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates

BEATE.NRW Beantragung von Betreuungsgeld Online

BeurkG Beurkundungsgesetz

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement

BHO Bundeshaushaltsordnung

BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir-kungen durch Luftverunreinigungen, Geräu-sche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

11. BImSchV Elfte Verordnung zur Durchführung des Bun-des-Immissions-schutzgesetzes - Verordnung über Emissionserklärungen

39. BImSchV Neununddreißigste Verordnung zur Durchfüh-rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen

BioAbfV Bioabfallverordnung - Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirt-schaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden

BKV Belastungsbezogene Kräfteverteilung

BLB NRW Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BMeldDÜV Bundesdatenübermittlungsverordnung

1. BMeldDÜV Erste Bundesmeldedatenübermittlungsver-ordnung - Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden verschiedener Länder

2. BMeldDÜV Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsver-ordnung - Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Mel-debehörden an Behörden oder sonstige öf-fentliche Stellen des Bundes

BMF Bundesministerium der Finanzen

BMG Bundesmeldegesetz

BMJV Bundesministerium der Justiz und für Ver-braucherschutz

BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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BNotO Bundesnotarordnung

BOA Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen

BpO Betriebsprüfungsordnung

BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung

BRITE Business Register Interoperability Throughout Europe

BSCW Basic Support for Cooperative Work

BStatG Bundesstatistikgesetz - Gesetz über die Sta-tistik für Bundeszwecke

BtR Betreuungsrecht

Bürokratieabbaugesetz I Erstes Gesetz zum Bürokratieabbau

Bürokratieabbaugesetz II Zweites Gesetz zum Bürokratieabbau

Bürokratieabbaugesetz OWL Gesetz zum Bürokratieabbau in der Modellre-gion Ostwestfalen-Lippe

Bürokratieentlastungsgesetz Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbe-sondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie

BVerwG Bundesverwaltungsgericht

BVV Beitragsverfahrensverordnung - Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozial-versicherungsbeitrages

BWB Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrich-tungen mit umfassendem Leistungsangebot

cc carbon copy

CERT Computer Emergency Response Team

ChemSysNW Chemikalien Überwachungssystem NW

CIO Der Beauftragte der Landesregierung Nord-rhein - Westfalen für Informationstechnik (CIO - Chief Information Officer)

Circa-Server Communication and Information Resource Centre Administrator-Server

CMS Content Management System (Inhaltsverwal-tungssystem)

CW VO Camping- und Wochenendplatzverordnung - Verordnung über Camping- und Wochenend-plätze

De-Mail(-Dienste) Dienste auf einer elektronischen Kommunika-tionsplattform, die einen sicheren, vertrauli-chen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen sollen

DepV Deponieverordnung - Verordnung über Depo-nien und Langzeitlager

destatis Statistisches Bundesamt

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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DM Deutsche Mark

DOI Deutschland-Online Infrastruktur

DOMEA® Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang

DSchG Denkmalschutzgesetz - Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nord-rhein-Westfalen

DWA Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

e-CODEX e-Justice Communication via Online Data Ex-change

EEWärmeG Erneuerbare-Energien-Wärme-gesetz - Ge-setz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich

EEWärmeG-DG NRW Gesetz zur Durchführung des Bundesgeset-zes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen

EfbV Entsorgungsfachbetriebeverordnung - Ver-ordnung über Entsorgungsfachbetriebe

EFG Ersatzschulfinanzgesetz - Gesetz über die Finanzierung der Ersatzschulen

EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

EFTA Europäische Freihandelsassoziation

EGON.NRW Beantragung von Elterngeld Online

EGovG E-Government-Gesetz - Gesetz zur Förde-rung der elektronischen Verwaltung

EGovG NRW E-Government-Gesetz NRW - Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen

EGVP Elektronisches Gerichts- und Verwaltungs-postfach

Eisenbahnkreuzungsgesetz Kreuzungsgesetz des Bundes - Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen

eKIS elektronisches Kabinett-Informationssystem

ELStAM Elektronische Lohnsteuerkarte

ELSTER Elektronische Steuererklärung

EnEV Energieeinsparverordnung - Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energie-sparende Anlagentechnik bei Gebäuden

EnLAG Energieleitungsausbaugesetz - Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen

EnVKG Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - Gesetz zur Kennzeichnung von energiever-brauchs-relevanten Produkten, Kraftfahrzeu-gen und Reifen mit Angaben über den Ver-brauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen

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EPOS.NRW Einführung von Produkthaushalten zur Outpu-torientierten Steuerung - Neues Rechnungs-Wesen

Ergänzungsgesetz OWL Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Bü-rokratieabbau in der Modellregion Ostwestfa-len-Lippe

ERV Elektronischer Rechtsverkehr

e-SENS electronic Simple European Networked Ser-vices

ESF Europäischer Sozialfonds

ESS Employee Self Services

EStG Einkommensteuergesetz

EU Europäische Union

EU Court Database Automated Export of MS Data to European Court Database

EUR Euro

Euregio Europaregion

EVPG Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte

EWR Europäischer Wirtschaftsraum

FamGKG Gesetz über Gerichtskosten in Familiensa-chen

FamZ.web technisch unterstütztes Förderverfahren für die freiwillige Förderung der Familienzentren

FernUSG Fernunterrichtsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht

FischEtikettG Fischetikettierungsgesetz - Gesetz zur Durch-führung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fi-schen und Fischereierzeugnissen

FLAZ Flexible Arbeitszeit

FluLärmG Fluglärmschutzgesetz

FlurbG Flurbereinigungsgesetz

FM Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

FördEIRV Bundesgesetz zur Förderung des elektroni-schen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

FPStatG Finanz- und Personalstatistikgesetz - Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst

FSHG Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfe-leistung

FStrG Bundesfernstraßengesetz

GAVO NRW Gutachterausschussverordnung NRW - Ver-ordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

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GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

GDI NRW Geschäftsstelle des Interministeriellen Aus-schusses GDI Nordrhein-Westfalen (geopor-tal.nrw)

GebG NRW Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch-land

g. g. A. geschützte geografische Angabe

GGBefG Gesetz über die Beförderung gefährlicher Gü-ter

GGO Gemeinsame Geschäftsordnung für die Mini-sterien des Landes Nordrhein Westfalen

GGRZ Gemeinsames Gebietsrechenzentrum

GKG Gerichtskostengesetz

GKV Gesetzliche Krankenversicherung

GlüStV Glücksspielstaatsvertrag

GNotKG Gerichts- und Notarkostengesetz - Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

GOLR Geschäftsordnung der Landesregierung

GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

g. t. S. garantiert traditionelle Spezialität

g. U. geschützte Ursprungsbezeichnung

GvKostG Gerichtsvollzieherkostengesetz - Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher

GV. NRW. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GwG Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz)

Haushaltsgesetz 2015 Gesetz über die Feststellung des Haushalts-plans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015

HAV Haushaltsaufstellungsverfahren

HFG Hochschulfreiheitsgesetz

HG Hochschulgesetz - Gesetz über die Hoch-schulen des Landes Nordrhein-Westfalen

HGB Handelsgesetzbuch

HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz - Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder

HintG NRW Hinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen

HwO Handwerksordnung - Gesetz zur Ordnung des Handwerks

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HZG NRW Hochschulzukunftsgesetz

IdF NRW Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen

IED Industrial Emissions Directive (Industrieemis-sionsrichtlinie 2010/75/EU)

IFG Informationsfreiheitsgesetz - Gesetz zur Re-gelung des Zugangs zu Informationen des Bundes

IFG NRW Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - Gesetz über die Freiheit des Zu-gangs zu Informationen für das Land Nord-rhein-Westfalen

IFRS International Financial Reporting Standards

IfSG Infektionsschutzgesetz - Gesetz zur Verhü-tung und Bekämpfung von Infektionskrankhei-ten beim Menschen

IGLU Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung

IHK Industrie- und Handelskammer im Lande Nordrhein-Westfalen

IHKG Gesetz über die Industrie- und Handelskam-mern im Lande Nordrhein-Westfalen

IM Innenministerium

IMK Innenministerkonferenz - Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder

ImmoWertV Immobilienwertermittlungsverordnung - Ver-ordnung über die Grundsätze für die Ermitt-lung der Verkehrswerte von Grundstücken

InsO Insolvenzordnung

InsoBekV Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

ISA Informationssystem Stoffe und Anlagen

ITIL IT Infrastructure Library

IT.NRW Information und Technik Nordrhein-Westfalen

JAGebO Juristenausbildungsgebührenordnung - Ge-bührenordnung für die staatliche Pflichtfach-prüfung und die zweite juristische Staatsprü-fung

JAG NRW Juristenausbildungsgesetz des Landes Nord-rhein-Westfalen

JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz

JArbSchUV Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverord-nung - Verordnung über die ärztlichen Unter-suchungen nach dem Jugendarbeitsschutz-gesetz

JBeitrO Justizbeitreibungsordnung

JM Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

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JMBl Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen

JustG NRW Justizgesetz Nordrhein-Westfalen - Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen

JVEG Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - Gesetz über die Vergütung von Sachver-ständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterin-nen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten

JVKostG Justizverwaltungskostengesetz - Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwal-tung

KAG Kommunalabgabengesetz für das Land Nord-rhein-Westfalen

KapMuG Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - Ge-setz über Musterverfahren in kapitalmarkt-rechtlichen Streitigkeiten

KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwal-tungsmanagement

KiBiz Kinderbildungsgesetz - Gesetz zur frühen Bil-dung und Förderung von Kindern - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Ju-gendhilfegesetzes - SGB VIII -

KiBiz.web webbasierte Unterstützung der Antrags- und Bewilligungsvorgänge sowie des Berichtswe-sens nach dem KiBiz

km Kilometer

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

KomNet Beratungs- und Wissensmanagementsystem

KonnexAG Konnexitätsausführungsgesetz - Gesetz zur Regelung eines Kostenfolgeabschätzungs- und eines Beteiligungsverfahrens gemäß Arti-kel 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

KONSENS Koordinierte Neue Software-Entwicklung für die Steuerverwaltung

KorruptionsbG Korruptionsbekämpfungsgesetz - Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Verga-beregisters in Nordrhein-Westfalen

KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz - Gesetz zur Förde-rung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Ab-fällen

KSVG Künstlersozialversicherungsgesetz - Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten

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KSVGBeitrÜV KSVG-Beitragsüberwachungs-verordnung - Verordnung über die Überwachung der Ent-richtung der Beitragsanteile und der Künstler-sozialabgabe nach dem Künstlersozialversi-cherungsgesetz

kw künftig wegfallend

LAbfG Landesabfallgesetz - Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

LaFin NRW Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen

LAFP Landesamte für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei

Landes-Hafenentsorgungsgesetz Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände für das Land Nord-rhein-Westfalen

LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau-cherschutz NRW

LAV NRW Landesarchiv Nordrhein-Westfalen

LBG NRW Landesbeamtengesetz - Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

LBodSchG Landesbodenschutzgesetz - Landesboden-schutz-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

LBV NRW Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW

LB WH Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

LDS NRW Landesamt für Datenverarbeitung und Statis-tik Nordrhein-Westfalen

LFG Lernmittelfreiheitsgesetz

LfQ NRW Landesinstitut für Qualifizierung des Landes Nordrhein-Westfalen

LG Landgericht

LGG Landesgleichstellungsgesetz - Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen

LHO NRW Landeshaushaltsordnung

LIA.nrw Landesinstitut für Arbeitsgestaltung

LImschG Landes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräu-schen und ähnlichen Umwelteinwirkungen

LKA NRW Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

LMG NRW Landesmediengesetz Nordrhein -Westfalen

LOG NRW Landesorganisationsgesetz - Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung

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LRH Landesrechnungshof NRW

LuftPersV Verordnung über Luftfahrtpersonal

LuftSiGebV Luftsicherheitsgebührenverordnung

LuftVG Luftverkehrsgesetz

LuftVO Luftverkehrs-Ordnung

LuftVZO Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

LVO Laufbahnverordnung - Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen

LWG Landeswassergesetz - Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

LWK Landwirtschaftskammer

LZG.NRW Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen

LZPD Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste

MAIS Ministerium für Arbeit, Integration und Sozia-les des Landes Nordrhein-Westfalen

MBEM Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

MBl. NRW. Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen

MBWSV Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-lung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

MeldDÜV NRW Meldedatenübermittlungsverordnung NRW

MFKJKS Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

MGEPA Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

MG NRW Meldegesetz Nordrhein-Westfalen

MIK NRW Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

MilchFettG Milch- und Fettgesetz - Gesetz über den Ver-kehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten

MiLoAufzV Mindestlohnaufzeichnungsverordnung - Ver-ordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Ar-beitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohn-gesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

MiLoDokV Mindestlohndokumentationspflichtenverord-nung -Verordnung zu den Dokumentations-pflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindest-lohngesetzes und den §§ 18 und 19 des Ar-beitnehmer-Entsendegesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen

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MiLoG Mindestlohngesetz - Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns

MIWF Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

MIWFT Ministerium für Innovation, Wissenschaft, For-schung und Technologie des Landes Nord-rhein-Westfalen

MKULNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land-wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

2. ModernG Zweites Modernisierungsgesetz - Zweites Ge-setz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen

MP/MP'in Ministerpräsident/in

MRBS Meeting Room Booking System

MSW Ministerium für Schule und Weiterbildung

MWEBWV Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

MWEIMH Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nord-rhein-Westfalen

NachwV Nachweisverordnung - Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Ab-fällen

N:ESTOR Projekt Nachrichtendienst: Engagiert, Selbst-bewusst, Teamorientiert, Objektiv, Rechts-staatlich

NKR Nationaler Normenkontrollrat

NKRG Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Nor-menkontrollrates

NWSIB Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen

OCR Optical Character Recognition

ODV Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung

ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr

ÖPNVG NRW Gesetz über den öffentlichen Personennah-verkehr in Nordrhein-Westfalen

ÖPP öffentlich-private Partnerschaft (s. auch PPP)

OFD Oberfinanzdirektion

OLG Oberlandesgericht

OLiVe Projekt „Oberlandesgerichte im Vergleich“

OSiP Online Sicherheitsprüfung

OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

PaßG Paßgesetz

PassV Passverordnung - Verordnung zur Durchfüh-rung des Passgesetzes

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PAuswG Personalausweisgesetz - Gesetz über Perso-nalausweise und den elektronischen Identi-tätsnachweis

PAuswV Personalausweisverordnung - Verordnung über Personalausweise und den elektroni-schen Identitätsnachweis

PersBB Personalbedarfsberechnung

PflSchG Pflanzenschutzgesetz - Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen

PISA Programme for International Student Assess-ment (Programm zur internationalen Schüler-bewertung)

POG NRW Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen

POG I Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisati-onsgesetzes und zur Änderung weiterer Vor-schriften über die Organisation der Polizei (POG I) vom 23. Mai 2006

POG II Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisati-onsgesetzes und zur Änderung weiterer Vor-schriften über die Organisation der Polizei (POG II) vom 29. März 2007

PP Polizeipräsidium

PPP Public-private-Partnership (auch ÖPP - öffent-lich-private Partnerschaft)

ProdSG Produktsicherheitsgesetz - Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

PStG Personenstandsgesetz

PsychKG NRW Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten

RSB Regulatory Scrutiny Board (Ausschuss zur Regulierungskontrolle)

RVO TVgG NRW Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - Verordnung zur Rege-lung von Verfahrensanforderungen in den Be-reichen umweltfreundliche und energieeffizi-ente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förde-rung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen

RZF Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

SchFG Schulfinanzgesetz - Gesetz über die Finanzie-rung der öffentlichen Schulen

SchMG Schulmitwirkungsgesetz - Gesetz über die Mitwirkung im Schulwesen

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SchOG Schulordnungsgesetz - Erstes Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Lande Nord-rhein-Westfalen

SchpflG Schulpflichtgesetz - Gesetz über die Schul-pflicht im Lande Nordrhein-Westfalen

SchulG NRW Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

SchVG Schulverwaltungsgesetz

SchwarzArbG Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illega-len Beschäftigung

SeilbG NRW Gesetz über die Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen

SGB Sozialgesetzbuch

SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsiche-rung für Arbeitsuchende

SGB IV Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsa-me Vorschriften für die Sozialversicherung

SGB VII Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung

SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe

SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilita-tion und Teilhabe behinderter Menschen

SGB XII Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe

SMBl. NRW. Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen

SonGebVO Sondernutzungsgebührenverordnung - Ver-ordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und Landesstraßen

StaBefrG NRW Standardbefreiungsgesetz NRW - Gesetz zur Befreiung von kommunalbelastenden landes-rechtlichen Standards für das Land Nordrhein-Westfalen

StAG Staatsangehörigkeitsgesetz

StAGebV Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

StK Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Straßen.NRW. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

StrWG NRW Straßen- und Wegegesetz des Landes Nord-rhein-Westfalen

SU-BodAV NRW Verordnung über Sachverständige und Unter-suchungsstellen für Bodenschutz und Altlas-ten

sv.net Sozialversicherung im Internet

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SWB Studentenwohnheimbestimmungen

TVgG NRW Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Auf-träge

UA Unterausschuss

UIG Umweltinformationsgesetz

UIG NRW Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen

Umwelt-Schadensanzeige-Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die unverzügliche Anzeige von umweltrelevanten Ereignissen beim Betrieb von Anlagen

UrhG Urheberrechtsgesetz - Gesetz über Urheber-recht und verwandte Schutzrechte

UStG Umsatzsteuergesetz

UVMG Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung

VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fach-betriebe

VEMAGS Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte

VermGebO NRW Vermessungsgebührenordnung - Gebühren-ordnung für die Vermessungs- und Kataster-behörden in Nordrhein-Westfalen

VermKatG NRW Vermessungs- und Katastergesetz - Gesetz über die Landesvermessung und das Liegen-schaftskataster

VermWertGebO NRW Vermessungs- und Wertermittlungsgebühren-ordnung - Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grund-stückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen

VerpackV Verpackungsverordnung - Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpa-ckungsabfällen

VersatzV Versatzverordnung - Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleis-tungen

VOF Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufli-che Leistungen

VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz

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WasEG Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - Gesetz über die Erhe-bung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern

WDR-Gesetz Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln

WDüngNachwV Wirtschaftsdüngernachweisverordnung - Ver-ordnung über den Nachweis des Verbleibs von Wirtschaftsdünger

Web-GIS-System Internetbasiertes geografisches Informations-system

WE-Meldung Meldung wichtiger Ereignisse

WHG Wasserhaushaltsgesetz

WoFlV Wohnflächenverordnung - Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

ZFU Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

ZPO Zivilprozessordnung

ZwVollStrÄndG Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

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Diese Erläuterungen vorausgeschickt, werden die 287 Fragen wie folgt beantwortet:

I. Entwicklung seit den 1970er Jahren

1. Wie haben sich die Zuschnitte der Ministerien und Ressorts von 1970 bis heute jeweils im Rhythmus der Wahlperioden des nordrhein-westfälischen Landtags verändert?

Die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden können den jeweiligen Bekanntma-chungen des Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin gemäß § 4 Abs. 2 des LOG NRW im GV.NRW. entnommen werden. Daraus ergibt sich, dass in NRW seit 1970 durch den Organisationserlass des jeweiligen Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin innerhalb der jeweiligen Landesregierung - zu Beginn einer Wahlperiode oder in der laufen-den Wahlperiode - folgende Ressorts (Geschäftsbereiche) gebildet wurden:

Zweites Kabinett Ministerpräsident Kühn (28.07.1970 bis 28.05.1975) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche

der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 21.01.1971

Innenministerium

Finanzministerium

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ministerium für Bundesangelegenheiten

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Kultusministerium

Ministerium für Wissenschaft und Forschung

Justizministerium

Drittes Kabinett Ministerpräsident Kühn (04.06.1975 bis 20.09.1978) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche

der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 17.03.1976

Innenministerium

Finanzministerium

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ministerium für Bundesangelegenheiten

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Kultusministerium

Ministerium für Wissenschaft und Forschung

Justizministerium

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Erstes Kabinett Ministerpräsident Rau (20.09.1978 bis 29.05.1980) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche

der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 17.03.1978

Innenministerium

Finanzministerium

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ministerium für Bundesangelegenheiten

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Kultusministerium

Ministerium für Wissenschaft und Forschung

Justizministerium

Zweites Kabinett Ministerpräsident Rau (04.06.1980 bis 30.05.1985) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche

der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 22.02.1981

Innenministerium

Finanzministerium

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ministerium für Bundesangelegenheiten

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Kultusministerium

Ministerium für Wissenschaft und Forschung

Justizministerium

Ministerium für Landes- und Stadtentwicklung

Drittes Kabinett Ministerpräsident Rau (05.06.1985 bis 31.05.1990) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche

der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 19.03.1986

Innenministerium

Justizministerium

Kultusministerium

Ministerium für Wissenschaft und Forschung

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie

Ministerium für Bundesangelegenheiten

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

Finanzministerium

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

33

Viertes Kabinett Ministerpräsident Rau (06.06.1990 bis 01.06.1995) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche

der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 31.10.1990

Innenministerium

Finanzministerium

Justizministerium

Kultusministerium

Ministerium für Wissenschaft und Forschung

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie

Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP)

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr

Ministerium für Bauen und Wohnen

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

Fünftes Kabinett Ministerpräsident Rau (06.07.1995 bis 27.05.1998) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche

der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 20.01.1996

Finanzministerium

Innenministerium

Justizministerium

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ministerium für Schule und Weiterbildung

Ministerium für Wissenschaft und Forschung

Ministerium für Bauen und Wohnen

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten

Erstes Kabinett Ministerpräsident Clement (27.05.1998 bis 02.06.2000) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche

der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i.d.F. der Bekanntmachungen über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 15.09.1998 und 01.03.1999

Finanzministerium

Ministerium für Inneres und Justiz (bis 28.02.1999)

Innenministerium (ab 01.03.1999)

Justizministerium (ab 01.03.1999)

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport

Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung

Ministerium für Bauen und Wohnen

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

34

Zweites Kabinett Ministerpräsident Clement (02.06.2000 bis 21.10.2002) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsbereiche

der Obersten Landesbehörden vom 17.12.2000

Finanzministerium

Innenministerium

Justizministerium

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministerpräsi-denten

Erstes Kabinett Ministerpräsident Steinbrück (06.11.2002 bis 08.06.2005) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Neufassung der

Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 27.12.2002

Finanzministerium

Innenministerium

Justizministerium

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder

Ministerium für Wissenschaft und Forschung

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung

Minister für Bundes-, Europaangelegenheiten und Medien im Geschäftsbereich des Mi-nisterpräsidenten

Erstes Kabinett Ministerpräsident Rüttgers (22.06.2005 bis 08.06.2010) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Neufassung der

Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 17.08.2005

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Finanzministerium

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Innenministerium

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ministerium für Schule und Weiterbildung

Ministerium für Bauen und Verkehr

Justizministerium

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien im Geschäftsbereich des Minis-terpräsidenten

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Erstes Kabinett Ministerpräsidentin Kraft (14.07.2010 bis 14.03.2012) in der Reihen-folge entspricht der Bekanntmachung der Neufassung der

Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 25.03.2011

Ministerium für Schule und Weiterbildung

Finanzministerium

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr

Ministerium für Inneres und Kommunales

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Justizministerium

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien im Geschäftsbereich der Mi-nisterpräsidentin

Zweites Kabinett Ministerpräsidentin Kraft (seit 20.06.2012) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Neufassung der

Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 15.05.2014

Ministerium für Schule und Weiterbildung

Finanzministerium

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Ministerium für Inneres und Kommunales

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Justizministerium

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien im Geschäftsbereich der Mi-nisterpräsidentin

Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 Die für die Beantwortung der Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 10 erforderlichen Daten stehen in einem informationstechnisch auswertbaren Format erst ab dem Jahr 1985 zur Verfügung. Für die Beantwortung der Fragen 11 und 13 trifft dies erst ab 1993 zu. Grundsätzlich stehen umfangreiche statistische Informationen zu Themenkomplexen der Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 zur Verfügung. Dies gilt für den jährlichen statistischen Bericht „Personal der öffentli-chen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen“, der bei IT.NRW zum Download bereit steht (//webshop.it.nrw.de/ssearch.php?kategorie=2600&pre%20fix=L32), sowie für den Dritten Versorgungsbericht des Landes NRW, den die Landesregierung dem Landtag vorgelegt hat (Vorlage 15/1239). Soweit sich aus dem Versorgungsbericht Beschäftigtenzahlen vor den Jahren 1985 und 1993 ergeben, wird darauf hingewiesen, dass diese mangels technischer Unterstützung nicht auswertbar waren und daher nicht für die Beantwortung der Fragen ge-nutzt werden konnten.

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36

Die Angaben zu den Beschäftigten beziehen sich jeweils auf den Stichtag 30.06. eines Jah-res. Da die Daten zum 30.06.2015 zum Stichtag (auf die Vorbemerkung der Landesregie-rung wird verwiesen) noch nicht vorlagen, sind die Daten vom 30.06.2014 als zu diesem Zeitpunkt aktuellste Daten angegeben worden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zu dem statistischen Bericht von IT.NRW „Personal der öffentlichen Verwaltung 2013“ verwie-sen, aus denen sich die Abgrenzungen ergeben, die auch für die hier gegebenen Antworten grundsätzlich gelten. Soweit Angaben zu Ministerien und Ressorts erfragt werden, werden die Daten zu den Mini-sterien als Behörde und nach den den Ministerien nachgeordneten Bereichen jeweils nach dem entsprechenden Ministerialkapitel bzw. Kapitel im Einzelplan des Haushalts aufgeführt. Alle Angaben beschränken sich auf die unmittelbare Landesverwaltung. Dies ist insbesonde-re bei den Fragen nach Beschäftigtenzahlen in der „Finanzverwaltung“, dem „Wissen-schaftsbetrieb“, der „Lehrerschaft“, dem „Gesundheitswesen“, der „Justiz“ oder der „Umwelt-verwaltung“ in NRW zu beachten. Die Antworten beziehen sich auf den jeweiligen Einzel-plan, dem diese Aufgaben zugeordnet sind. Soweit nach Beschäftigtenzahlen gefragt wird, wird in den folgenden Antworten die Gesamt-zahl der Vollzeit- und der Teilzeitbeschäftigten angegeben. Die aufgeführten Beschäftigten-zahlen geben also die Zahl der Personen, nicht die Zahl der Stellen oder Vollzeitäquivalente wieder. Da die Landesverwaltung ihren Beschäftigten immer mehr Möglichkeiten zur Verein-barkeit von Beruf und Familie bietet, steigt die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten stetig, so dass selbst bei gleichbleibender Stellenzahl die Zahl der Beschäftigten zunimmt. Insofern ist zu beachten, dass die Anzahl der Beschäftigten kein geeigneter Indikator für die Bewertung einer Personalbestandsentwicklung ist. Daten zur Beschäftigung in Vollzeit und Teilzeit hat die Landesregierung im Übrigen in den jährlichen statistischen Berichten von IT.NRW zum Personal in der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht. Bezüglich der Zeitreihen wird auf Folgendes hingewiesen:

Die medizinischen Einrichtungen der Universitäten sind gemäß § 41 HG vom 14.03.2000 durch Verordnung vom 01.12.2000 zum 01.01.2001 in AöR umgewandelt worden. Ihr Personal ist somit nicht mehr dem unmittelbaren, sondern dem mittelba-ren öffentlichen Dienst zuzuordnen.

Seit 2007 wird aufgrund des HFG das Personal der Universitäten (einschl. der Fach-bereiche Medizin) und der Fachhochschulen nicht mehr als Landesbeschäftigte dar-gestellt. Die Beschäftigten sind nunmehr dem mittelbaren öffentlichen Dienst und da-bei den „Rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Form unter Aufsicht des Landes“ zugeordnet. Dies führt ab 2007 zu einem Rückgang im Einzel-plan 06. Im Jahr 2010 hatten die Hochschulkliniken rund 38.000 Beschäftigte, im Jahr 2014 waren es sogar gut 43.000 Beschäftigte.

Der im Jahr 2001 gegründete BLB NRW wird seitdem mit seinen rund 2.000 Beschäf-tigten im Einzelplan 12 geführt.

Der Rückgang der Beschäftigtenzahlen ist auch auf die Arbeitszeitverlängerung bei den Beamtinnen und Beamten im Jahr 2004 und die daraus resultierenden kw-Vermerke zurückzuführen.

Darüber hinaus liegt der Beantwortung der Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 folgender Umgang mit der Pflicht zur statistischen Geheimhaltung zugrunde: Die Geheimhaltung in der amtli-chen Statistik ist in § 16 BStatG geregelt und besagt, dass Einzelangaben über persönliche

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und sächliche Verhältnisse, die für eine Bundesstatistik gemacht werden, von den jeweils durchführenden Stellen geheim zu halten sind, soweit nichts anderes bestimmt ist (Statistik-geheimnis). In § 16 BStatG sind auch die Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht der Daten dargelegt. Ausnahmen liegen vor, wenn die Befragten deren Veröffentlichung zuge-stimmt haben, wenn sie aus allgemein zugänglichen Quellen stammen, wenn sie mit Einzel-angaben anderer Befragter zusammengefasst werden und wenn sie den Befragten oder Be-troffenen nicht zugeordnet werden können. Die Grundlagen für die Tabellen in den Antworten wurden von IT.NRW aus den Daten zur Personalstandstatistik und zur Versorgungsempfängerstatistik §§ 6, 7 FPStatG erzeugt. Ob-wohl § 15 FPStatG die Veröffentlichung von statistischen Ergebnissen zulässt, haben die Regelungen des BStatG Vorrang, da es sich um personenbezogene Daten handelt. Bei den Antworten auf die Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 handelt es sich um personenbezo-gene Daten, die gemäß BStatG geheim zu halten sind. Hierzu wird das Rundungsverfahren mit der Rundungsbasis „5“ angewendet. Auf die Tabellen bezogen kann die Zahl „0“ in der Realität die Werte von 0 bis 3 wiedergeben, die Zahl „5“ die Werte 4 bis 7, die Zahl „10“ die Werte 8 bis 12 und entsprechend fortlaufend. Probleme beim Rundungsverfahren sind insbesondere bei kleinen Werten die Summenbil-dung und die Prozentangaben bei Anteilen und Veränderungen. Vorteil dieser Methode ist das leichte Verständnis bei den Nutzern und die leichte mathematische Anwendung. 2. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der Landesverwaltung diffe-

renziert nach Ministerien und Ressorts seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird insbesondere bezüglich der Datengrundlage und der Begriffe „Ministerien“, „Ressorts“ und „Beschäftigtenzahlen“ hingewiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle:

Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach

Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr

EP

Kapitel

Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich

Zahl der

Beschäftigten

1985

1985 02

Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nach-geordneter Bereich 335

1985 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 335

1985 03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 57610

1985 03 03010 Innenministerium 730

1985 04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 42285

1985 04 04010 Justizministerium 230

1985 05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich 172345

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Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach

Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr

EP

Kapitel

Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich

Zahl der

Beschäftigten

1985 05 05010 Kultusministerium 355

1985 06

Ministerium für Wissenschaft und Forschung ein-schl. nachgeordneter Bereich 87335

1985 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 360

1985 07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 9140

1985 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 500

1985 08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Tech-nologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Be-reich 2090

1985 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Tech-nologie und Verkehr 545

1985 09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich 45

1985 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten 45

1985 10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Land-wirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 5775

1985 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Land-wirtschaft 260

1985 11

Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 2035

1985 11 11010 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 300

1985 12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 36305

1985 12 12010 Finanzministerium 405

1990

1990 02

Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nach-geordneter Bereich 460

1990 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 445

1990 03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 58300

1990 03 03010 Innenministerium 770

1990 04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 44735

1990 04 04010 Justizministerium 245

1990 05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich 157605

1990 05 05010 Kultusministerium 360

1990 06

Ministerium für Wissenschaft und Forschung ein-schl. nachgeordneter Bereich 92795

1990 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 320

1990 07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 7460

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Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach

Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr

EP

Kapitel

Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich

Zahl der

Beschäftigten

1990 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 455

1990 08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Tech-nologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Be-reich 2020

1990 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Tech-nologie und Verkehr 460

1990 09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich 45

1990 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten 45

1990 10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Land-wirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 8415

1990 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Land-wirtschaft 415

1990 11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich 10

1990 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann 10

1990 12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 36105

1990 12 12010 Finanzministerium 450

1990 14

Ministerium für Bauen und Wohnen einschl. nach-geordneter Bereich 4570

1990 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen 165

1990 15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 540

1990 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport 325

1995

1995 02

Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nach-geordneter Bereich 450

1995 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 435

1995 03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 60385

1995 03 03010 Innenministerium 825

1995 04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 45130

1995 04 04010 Justizministerium 240

1995 05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich 161935

1995 05 05010 Kultusministerium 360

1995 06

Ministerium für Wissenschaft und Forschung ein-schl. nachgeordneter Bereich 89450

1995 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 305

1995 07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 8165

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Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach

Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr

EP

Kapitel

Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich

Zahl der

Beschäftigten

1995 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 445

1995 08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Tech-nologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Be-reich 1800

1995 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Tech-nologie und Verkehr 440

1995 09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich 55

1995 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten 55

1995 10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Land-wirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 6660

1995 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Land-wirtschaft 405

1995 11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich 60

1995 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann 60

1995 12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 35435

1995 12 12010 Finanzministerium 435

1995 14

Ministerium für Bauen und Wohnen einschl. nach-geordneter Bereich 3955

1995 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen 260

1995 15

Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich 490

1995 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr 295

2000

2000 02

Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nach-geordneter Bereich 575

2000 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 360

2000 03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 57255

2000 03 03010 Innenministerium 830

2000 04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 44550

2000 04 04010 Justizministerium 235

2000 05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich 259450

2000 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und For-schung 590

2000 08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 1755

2000 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr 560

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Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach

Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr

EP

Kapitel

Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich

Zahl der

Beschäftigten

2000 10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nach-geordneter Bereich 6135

2000 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz 410

2000 11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Ge-sundheit einschl. nachgeordneter Bereich 760

2000 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Ge-sundheit 265

2000 12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 33470

2000 12 12010 Finanzministerium 410

2000 14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 3205

2000 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 220

2000 15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich 5085

2000 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie 380

2005

2005 02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich 475

2005 02 02010 Ministerpräsident 390

2005 03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 57450

2005 03 03010 Innenministerium 910

2005 04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 42655

2005 04 04010 Justizministerium 230

2005 05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich 179885

2005 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 315

2005 06

Ministerium für Wissenschaft und Forschung ein-schl. nachgeordneter Bereich 61830

2005 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 270

2005 08

Ministerium für Verkehr, Energie und Landespla-nung einschl. nachgeordneter Bereich 7460

2005 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landespla-nung 345

2005 10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nach-geordneter Bereich 6150

2005 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz 425

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Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach

Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr

EP

Kapitel

Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich

Zahl der

Beschäftigten

2005 11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich 2945

2005 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 320

2005 12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 34855

2005 12 12010 Finanzministerium 430

2005 14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 1010

2005 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 325

2005 15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl. nachgeordneter Bereich 2145

2005 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 450

2010

2010 02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich 735

2010 02 02010 Ministerpräsident 425

2010 03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 58810

2010 03 03010 Innenministerium 865

2010 04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 40650

2010 04 04010 Justizministerium 250

2010 05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich 187790

2010 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung 400

2010 06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, For-schung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich 1975

2010 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, For-schung und Technologie 285

2010 08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich 1075

2010 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 355

2010 10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nach-geordneter Bereich 3280

2010 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz 390

2010 11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 1520

2010 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 440

2010 12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Be- 33190

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Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach

Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr

EP

Kapitel

Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich

Zahl der

Beschäftigten

reich

2010 12 12010 Finanzministerium 470

2010 14

Ministerium für Bauen und Verkehr einschl. nach-geordneter Bereich 6750

2010 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr 410

2010 15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich 280

2010 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 280

2014

2014 02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Be-reich 505

2014 02 02010 Ministerpräsidentin 425

2014 03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich 60615

2014 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales 835

2014 04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 40155

2014 04 04010 Justizministerium 255

2014 05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich 185865

2014 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung 335

2014 06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich 2370

2014 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und For-schung 295

2014 07

Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 455

2014 07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 245

2014 09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 6220

2014 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 385

2014 10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-schaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 3255

2014 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-schaft, Natur- und Verbraucherschutz 455

2014 11

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 1170

2014 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 340

2014 12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Be- 33315

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44

Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach

Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr

EP

Kapitel

Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich

Zahl der

Beschäftigten

reich

2014 12 12010 Finanzministerium 495

2014 14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mit-telstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich 1040

2014 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mit-telstand und Handwerk 290

2014 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich 475

2014 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 300

Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Run-dungsdifferenzen in den Summen kommen.

3. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der nordrhein-westfälischen

Finanzverwaltung seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird insbesondere bezüglich der Datengrundlage und der Begriffe „Beschäftigtenzahlen“ und „Finanzverwaltung“ hingewiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle:

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

45

Anzahl der Beschäftigten im NRW-Finanzministerium einschließlich seiner nachgeordneten

Bereiche (Einzelplan 12) von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr EP Bezeichnung Beschäftigte ins-

gesamt

1985 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 36.305

1990 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 36.105

1995 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 35.435

2000 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33.470

2005 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 34.855

2010 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33.190

2014 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33.315 Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Run-dungsdifferenzen in den Summen kommen.

Auf folgende Besonderheiten wird hingewiesen:

Die rund 2.000 Beschäftigten des im Jahr 2001 gegründeten BLB NRW werden seit-dem im Einzelplan 12 etatisiert.

Die Landesregierung baut dort, wo es sinnvoll ist - wie z. B. bei der Fusion der beiden OFD - Doppelstrukturen ab. Gleichzeitig hat sie aber z. B. die Betriebsprüfung um 200 Stellen verstärkt, um durch eine höhere Prüfungsdichte höhere Steuereinnahmen zu generieren.

4. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb des nordrhein-westfälischen Wissenschaftsbetriebs seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus ent-wickelt?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich der Begriffe „Wissenschaftsbetrieb“ und „Beschäftigtenzahlen“ verwiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle:

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46

Anzahl der Beschäftigten im NRW-Ministerium für Wissenschaft und Forschung ein-schließlich seiner nachgeordneten Bereiche

(Einzelpläne 05 und 06) von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr EP Bezeichnung Beschäftigte insgesamt

1985 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nach-geordneter Bereich 87.335

1990 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nach-geordneter Bereich 92.795

1995 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nach-geordneter Bereich 89.450

2000 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung ein-schl. nachgeordneter Bereich 259.450

2005 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nach-geordneter Bereich 61.830

2010 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich 1.975

2014 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 2.370

Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Run-dungsdifferenzen in den Summen kommen.

Auf folgende Besonderheit wird hingewiesen:

Im Jahr 2000 waren die Geschäftsbereiche „Wissenschaft und Forschung“ sowie „Schule“ in einem Ministerium angesiedelt. Eine exakte Abgrenzung der Beschäftig-tenzahlen ist nicht möglich. Für das Jahr 2000 ist daher die Beschäftigtenzahl des Einzelplans 05 angegeben, der beide Geschäftsbereiche umfasst.

5. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der nordrhein-westfälischen

Lehrerschaft seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Die Zahl der hauptamtlich bzw. hauptberuflich beschäftigen Lehrerinnen und Lehrer in NRW ergibt sich auf der Grundlage amtlicher Schuldaten NRW aus der nachfolgenden Tabelle:

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47

Beschäftigtenzahl (hauptamtlich/hauptberuflich Beschäftigte) innerhalb der nordrhein-westfälischen Lehrerschaft

von 1970 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr Hauptamtliche / hauptberufliche

Lehrkräfte

1970 87.591

1975 125.043

1980 160.700

1985 164.677

1990 157.046

1995 163.408

2000 169.013

2005 174.765

2010 181.593

2014 180.755

Quelle: Amtliche Schuldaten NRW

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich das Verhältnis von Lehrkräften zur Schüler-zahl von 2010 (2.754.304 Schülerinnen und Schüler zu 181.593 Lehrkräfte =15,17) bis 2014 (2.547.676 Schülerinnen und Schüler zu 180.755 Lehrkräfte = 14,09) deutlich verbessert hat. Mit dem Haushalt 2015 (in der Fassung des 3. Nachtragshaushaltsgesetzes 2015) wurden 3.653 zusätzliche Lehrerstellen bereitgestellt. 6. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der nordrhein-westfälischen

Umweltverwaltung seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwi-ckelt?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich der Begriffe „Umweltverwaltung“ und „Beschäftigtenzahlen“ verwiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle:

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48

Anzahl der Beschäftigten in den für Umwelt zuständigen NRW-Ministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Bereiche (Einzelplan 10)

von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr EP Bezeichnung Beschäftigte insgesamt

1985 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 5.775

1990 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 8.415

1995 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 6.660

2000 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 6.135

2005 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 6.150

2010 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 3.280

2014 10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Na-tur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Be-reich 3.255

Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik, Versorgungsempfängerstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Run-dungsdifferenzen in den Summen kommen.

7. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der nordrheinwestfälischen

Straßenbauverwaltung seit der Gründung des Landesbetriebes Straßen NRW entwickelt (ohne Betriebsdienst)?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich des Begriffs „Beschäftigtenzahlen“ ver-wiesen. Die Beschäftigten des Betriebsdienstes können in der Personalstandstatistik nicht separiert werden und sind daher in den folgenden Angaben enthalten:

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49

Anzahl der Beschäftigten in der NRW-Straßenbauverwaltung getrennt nach dem für Verkehr zuständigen Ministerium und Straßen.NRW (Einzelpläne

08, 09, 14 und Kapitel 08084, 09150, 14150) in den Jahren 2005, 2010 und 2014

Jahr EP Kapi-

tel Bezeichnung

Beschäftigte insgesamt

2005 08

Ministerium für Verkehr, Energie und Landespla-nung einschl. nachgeordneter Bereich 7.460

2005 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landespla-nung - Straßen- und Brückenbau (Straßen.NRW) 6.750

2010 14

Ministerium für Bauen und Verkehr einschl. nach-geordneter Bereich 6.750

2010 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen- und Brückenbau (Straßen.NRW) 6.180

2014 09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 6.220

2014 09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Stra-ßen.NRW) 5.765

Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen.

8. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb des staatlichen nordrhein-

westfälischen Gesundheitswesens seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich der Begriffe „Gesundheitswesen“ und „Beschäftigtenzahlen“ verwiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle:

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50

Anzahl der Beschäftigten in den für Gesundheit zuständigen NRW-Ministerien

einschließlich ihrer nachgeordneten Bereiche (Einzelpläne 07, 11, 15) von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr EP Bezeichnung Beschäftigte insgesamt

1985 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 9.140

1990 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 7.460

1995 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 8.165

2000 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit ein-schl. nachgeordneter Bereich 760

2005 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie ein-schl. nachgeordneter Bereich 2.945

2010 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 1.520

2014 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich 475

Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Run-dungsdifferenzen in den Summen kommen.

9. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der nordrhein-westfälischen

Justiz seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich der Begriffe „Justiz“ und „Beschäftigten-zahlen“ verwiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle:

Page 51: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

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51

Anzahl der Beschäftigten im NRW-Justizministerium

einschließlich seiner nachgeordneten Bereiche (Einzelplan 04) von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr EP Bezeichnung Beschäftigte insgesamt

1985 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 42.285

1990 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 44.735

1995 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 45.130

2000 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 44.550

2005 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 42.655

2010 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 40.650

2014 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 40.155

Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik

Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Run-dungsdifferenzen in den Summen kommen.

10. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der nordrhein-westfälischen

Polizei seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich des Begriffs „Beschäftigtenzahlen“ ver-wiesen.

Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle:

Page 52: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

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Anzahl der Beschäftigten in den für Inneres zuständigen NRW-Ministerien einschließlich ihres nachgeordneten Polizeibereichs (Einzelplan 03 und Kapitel 03 110)

von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten

Jahr Kapitel Bezeichnung Beschäftigte insgesamt

1985 03010+03110 Innenministerium - Polizeibehörden und Polizeiein-richtungen des Landes NRW 47.530

1990 03010+03110 Innenministerium - Polizeibehörden und Polizeiein-richtungen des Landes NRW 49.305

1995 03010+03110 Innenministerium - Polizeibehörden und Polizeiein-richtungen des Landes NRW 51.540

2000 03010+03110 Innenministerium - Polizeibehörden und Polizeiein-richtungen des Landes NRW 49.430

2005 03010+03110 Innenministerium - Polizeibehörden und Polizeiein-richtungen des Landes NRW 48.585

2010 03110+03110 Innenministerium - Polizei 48.945

2014 03110+03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei 50.270 Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Run-dungsdifferenzen in den Summen kommen.

Auf folgende Besonderheit wird hingewiesen:

Da eine Abgrenzung der Beschäftigten des IM bzw. des MIK mit einem Aufgabenbe-zug zur Polizei bei der technischen Auswertung nicht möglich war, enthalten die an-gegebenen Beschäftigtenzahlen alle Beschäftigten des Ministeriums.

11. Wie hat sich das statistische Durchschnittsalter der Landesbeschäftigten diffe-renziert nach Ministerien und Ressorts seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich des Begriffs „Landesbeschäftigten“ und der Datengrundlagen verwiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle:

Page 53: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

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53

Durchschnittsalter der Beschäftigten in den NRW-Ministerien und ihren nachgeordneten Behörden nach Einzelplänen und Kapiteln

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Bezeichnung Beschäftigte insgesamt

Durch-schnitts-

alter

1993

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 450 44

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 470 44

03 03010 Innenministerium 800 44

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 59.395 39

04 04010 Justizministerium 245 41

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 43.910 38

05 05010 Kultusministerium 370 46

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich 155.530 45

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 315 46

06

Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 93.240 37

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozi-ales 450 43

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozi-ales einschl. nachgeordneter Bereich 8.085 42

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr 455 44

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie einschl. nachgeordneter Be-reich 1.930 44

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten 50 43

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten ein-schl. nachgeordneter Bereich 50 43

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 435 46

10

Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Be-reich 7.405 41

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann 65 37

11

Minister für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich 65 37

12 12010 Finanzministerium 450 43

12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 35.690 38

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen 245 44

14

Ministerium für Bauen und Wohnen einschl. nachgeordneter Bereich 4.165 44

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

54

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport 300 44

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 505 42

1995

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 435 45

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 450 45

03 03010 Innenministerium 825 44

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 60.385 39

04 04010 Justizministerium 240 42

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 45.130 38

05 05010 Kultusministerium 360 47

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 161.935 45

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 305 46

06

Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 89.450 38

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 445 44

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 8.165 42

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr 440 44

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich 1.800 45

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten 55 43

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten ein-schl. nachgeordneter Bereich 55 43

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 405 46

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaf einschl. nachgeordneter Bereich 6.660 42

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann 60 39

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich 60 39

12 12010 Finanzministerium 435 44

12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 35.435 39

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen 260 44

14

Ministerium für Bauen und Wohnen einschl. nachgeordneter Bereich 3.955 45

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr 295 44

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 490 42

2000

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 360 45

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55

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 575 43

03 03010 Innenministerium 830 45

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 57.255 41

04 04010 Justizministerium 235 43

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 44.550 39

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und For-schung 590 47

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich 259.450 44

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr 560 45

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 1.755 45

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Land-wirtschaft 410 47

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 6.135 43

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 265 45

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich 760 44

12 12010 Finanzministerium 410 44

12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33.470 41

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 220 45

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 3.205 45

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikati-on und Technologie 380 45

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikati-on und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich 5.085 45

2005

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 390 46

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 475 45

03 03010 Innenministerium 910 45

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 57.450 42

04 04010 Justizministerium 230 44

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 42.660 41

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 315 46

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder ein-schl. nachgeordneter Bereich 179.885 47

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56

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 270 48

06

Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 61.830 40

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landes-planung 345 47

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Landes-planung einschl. nachgeordneter Bereich 7.460 43

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz 430 46

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 6.150 44

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 320 47

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 2.945 46

12 12010 Finanzministerium 430 44

12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich * 34.855 44

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 325 46

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 1.010 44

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 450 47

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl. nachgeordneter Bereich 2.145 47

2010

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 425 47

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 735 45

03 03010 Innenministerium 865 47

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 58.810 44

04 04010 Justizministerium 250 45

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 40.650 43

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung 400 49

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung ein-schl. nachgeordneter Bereich 187.790 46

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, For-schung und Technologie 285 48

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, For-schung 1.975 47

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 355 49

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich 1.075 49

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz 390 48

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Land-wirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 3.260 45

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

57

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 440 49

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 1.520 50

12 12010 Finanzministerium 471 45

12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33.190 46

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr 410 48

14

Ministerium für Bauen und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 6.750 45

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 280 47

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Be-reich 280 47

2014

02 02010 Ministerpräsidentin und Staatskanzlei 410 49

02

Ministerpräsidentin und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 505 47

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales 835 48

03

Ministerium für Inneres und Kommunales ein-schl. nachgeordneter Bereich 60.615 45

04 04010 Justizministerium 256 46

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Be-reich 40.155 44

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung 335 49

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung ein-schl. nachgeordneter Bereich 185.865 46

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 300 49

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 2.370 47

07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kul-tur 245 50

07

Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kul-tur einschl. nachgeordneter Bereich 455 48

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-lung und Verkehr 385 50

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-lung und Verkehr einschl. nachgeordneter Be-reich 6.220 47

10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-schaft 455 48

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-schaf einschl. nachgeordneter Bereich 3.255 46

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 340 49

11

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 1.170 51

12 12010 Finanzministerium 495 47

12

Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33.315 46

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58

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand 290 48

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeord-neter Bereich 1.040 48

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege 300 49

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Be-reich 475 48

Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde in der Spalte Beschäftige insgesamt durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. *) ab 2005 wird der im Jahr 2001 gegründete Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW mit seinen rund 2.000 Beschäftigten im Einzelplan 12 (Finanzministerium) etatisiert

12. Wie hat sich das Pensionseintrittsalter der Landesbeschäftigten differenziert

nach Ministerien und Ressorts seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus für Beamte und Angestellte entwickelt?

Für die Beantwortung der Frage konnte das LBV NRW nur Daten für das Jahr 2014 elektro-nisch auswerten. Für den Zeitraum von 1970 bis 2013 bestehen diese technischen Möglich-keiten nicht. Hingewiesen wird darauf, dass für den Zeitraum ab 1975 in den öffentlich zugänglichen Sta-tistiken über das Landespersonal umfangreiche Informationen über die Gründe des Eintritts in den Ruhestand erfasst sind, jedoch nicht das Alter bei Eintritt in den Ruhestand und nicht das jeweilige Ministerium und sein nachgeordneter Bereich. Des Weiteren wird auf die be-reits umfangreiche parlamentarische Befassung mit diesem Thema in der Vergangenheit und aktuell etwa auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 3118 Drs. 16/8155 verwiesen. Bei der Auswertung der Daten sind für den Bereich der Beamtinnen und Beamten die be-sonderen Altersgrenzen für bestimmte Laufbahngruppen (z. B. Polizei- oder Justizvollzugs-beamtinnen und -beamte) zu berücksichtigen. Danach ergibt sich die Antwort für das Jahr 2014 aus den beiden folgenden Tabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftig-te:

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59

Lebensalter von Beamtinnen und Beamten bei Eintritt in den Ruhestand

nach NRW-Ministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Bereiche (Einzelpläne) im Jahr 2014

Alter in

Jahren M P

M I K

J M

M S W

M I

W F

M F K J K S

M B W S V

M K U L N V

M A I S

F M

M W E I M H

M G E P A

Summen

EP 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 14 15

31 1 1

32 2 2 4

34 4 2 1 7

35 4 1 3 1 9

36 2 2 2 2 8

37 4 3 7

38 2 4 1 2 9

39 8 3 5 2 18

40 5 2 4 11

41 2 8 3 13

42 3 6 4 2 15

43 4 5 10 19

44 1 4 6 1 12

45 3 4 10 2 19

46 2 2 8 1 13

47 3 5 4 1 1 2 16

48 2 6 8 1 2 19

49 4 8 1 3 16

50 8 5 5 3 22

51 6 5 6 1 18

52 7 2 10 3 22

53 8 9 16 1 6 40

54 10 8 20 1 1 3 43

55 10 5 16 5 36

56 13 10 18 1 6 48

57 11 12 19 8 50

58 11 8 33 2 1 1 4 60

59 11 11 77 1 4 104

60 123 21 209 2 2 1 18 1 377

61 197 19 207 2 1 13 1 441

62 593 113 233 5 3 1 14 963

63 1 114 86 1589 21 1 3 2 88 1 1 1910

64 41 67 1272 13 1 2 1 72 3 1473

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60

Lebensalter von Beamtinnen und Beamten bei Eintritt in den Ruhestand

nach NRW-Ministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Bereiche (Einzelpläne) im Jahr 2014

Alter in

Jahren M P

M I K

J M

M S W

M I

W F

M F K J K S

M B W S V

M K U L N V

M A I S

F M

M W E I M H

M G E P A

Summen

EP 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 14 15

65 1 78 279 2273 113 1 13 14 6 145 5 6 2937

66 1 20 79 1153 85 1 3 5 1 47 3 1401

67 5 29 17 1 8 60

68 3 4 17 14 1 2 41

69 3 2 5

Summe 3 1305 815 7288 279 4 32 25 11 471 14 7 10267 Quelle: LBV NRW - Personalstandstatistik, Versorgungsempfängerstatistik

Lebensalter von Tarifbeschäftigten bei Verrentung nach NRW-Ministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Behörden (Einzelpläne) im Jahr 2014

Alter

M P

M I K

J M

M S W

M I

W F

M F K J K S

M B W S V

M K U L N V

M A I S

F M

M W E I

M H

M G E P A

Summen

EP 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 14 15

27 1 1

33 1 1

38 1 1 2

39 1 1

41 1 1

44 1 1 2

45 1 2 1 1 5

46 1 1 2

47 1 1

48 1 2 3

49 1 2 3

50 1 1

51 2 1 1 1 5

52 1 2 1 1 1 6

53 1 2 1 4

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

61

Lebensalter von Tarifbeschäftigten bei Verrentung nach NRW-Ministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Behörden (Einzelpläne) im Jahr 2014

Alter

M P

M I K

J M

M S W

M I

W F

M F K J K S

M B W S V

M K U L N V

M A I S

F M

M W E I

M H

M G E P A

Summen

EP 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 14 15

54 1 5 2 1 1 10

55 3 1 4 8

56 5 3 2 1 2 13

57 2 3 3 1 9

58 4 2 6 1 1 14

59 9 3 6 1 2 1 1 23

60 12 5 7 1 3 1 29

61 4 4 18 1 3 2 7 39

62 23 4 31 1 2 2 11 1 75

63 87 45 94 2 24 12 13 68 6 1 353

64 2 30 25 71 1 2 22 9 4 32 3 201

65 4 159 78 337 2 4 52 33 15 168 9 4 867

66 1 23 12 85 1 10 10 2 21 2 2 169

67 5 5

Summe 7 371 202 671 4 9 114 74 44 323 22 9 1853 Quelle: LBV NRW - Personalstandstatistik, Versorgungsempfängerstatistik

13. Wie hat sich die Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten differenziert

nach Ministerien, Ressorts und Besoldungsstufen seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich des Begriffs „Beschäftigtenzahlen“ und der Datengrundlagen verwiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der Tabelle in der Anlage zur Antwort zu Frage 13 sowie in Verbindung damit die Antwort zur Frage 171. 14. Wie haben sich die Ausbildungszahlen im Landesdienst differenziert nach Mi-

nisterien und Laufbahnen seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt?

Die Tabellen geben die Ausbildungszahlen der Anwärterinnen- und Anwärterausbildung in der unmittelbaren Landesverwaltung anhand der Einstellungsermächtigungen wieder. Grundlage sind die Ausweisungen in den Einzelplänen des jeweiligen Landeshaushalts. Zum

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

62

besseren Verständnis werden die heutigen Ressortbezeichnungen in der Tabelle verwendet. Die Ressortbezeichnungen und -zuschnitte haben sich im Verlauf der Wahlperioden seit 1970 durch die Organisationsverfügungen der Ministerpräsidentin bzw. -präsidenten zum Teil geändert. Die dadurch bedingten Verschiebungen zwischen den Ressorts können im Rahmen dieser Tabellen nicht dargestellt werden. Zahlen liegen der Landesregierung erst ab 1981 flächendeckend vor.

Ausbildung in der Landesverwaltung NRW für die Laufbahn des Einfachen Dienstes nach Ressorts und Jahren**

Jahr 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015

StK/ MBEM

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

MSW 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

FM 15 15 15 15 15 15 0 0 0 0

MWEIMH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

MBWSV Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

0 0 0

MIK Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

0 0 0 0 0 0

MKULNV Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

0 Keine Daten

0 0 0 0 0

MAIS Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

0 0 0

JM 5 5 7 4 4 4 4 4 4 4

MIWF 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

MFKJKS 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

MGEPA Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

0 0 0 0 0 0 0

**) „Keine Daten“: es liegen keine Information darüber vor, ob eine Ausbildung durchgeführt wurde

Ausbildung in der Landesverwaltung NRW für die Laufbahn des Mittleren Dienstes nach Res-sorts und Jahren**

Jahr 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015

StK/ MBEM

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

MSW 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

FM 650 800 680 371 255 410 75 0 200 380

MWEIMH 0 0 0 0 0 0 0 13 277 38

MBWSV Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

0 0 0

MIK Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

1040 1213 1045 799 30 78 119

MKULNV Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

7 Keine Daten

0 0 0 0 0

MAIS Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

8 0 0

JM 640 665 870 538 454 599 210 139 373 408

MIWF 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

63

Ausbildung in der Landesverwaltung NRW für die Laufbahn des Mittleren Dienstes nach Res-sorts und Jahren**

Jahr 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015

MFKJKS 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

MGEPA Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

25 25 0 0 0 0

**) „Keine Daten“: es liegen keine Information darüber vor, ob eine Ausbildung durchgeführt wurde

Ausbildung in der Landesverwaltung NRW für die Laufbahn des Gehobenen Dienstes nach Ressorts und Jahren**

Jahr 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015

StK/ MBEM

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

MSW 7010 8220 8100 3159 2408 4310 3550 3900 4500 4250

FM 750 830 437 685 646 452 200 511 420 597

MWEIMH 0 0 0 0 0 0 0 18 0 4

MBWSV Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

3* 5* 2*

MIK Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

112 165 678 1143 566 1134

2223

MKULNV Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

53 Keine Daten

84 77 39 16 21

MAIS Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

14 0 0

JM 165 183 177 191 130 157 24 52 184 158

MIWF 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

MFKJKS 4 5 0 8 0 6 3 4 6 0

MGEPA Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

25 33 10 0 0 0

*) Zahlen Straßen.NRW ab Bestehen als Landesbetrieb. Zahlen aus der Zeit der Zugehörigkeit zu den Landschaftsverbänden liegen nicht vor. Die genannten Zahlen sind unabhängig von der erst seit 2012 vorliegenden Zugehörigkeit zum Geschäftsbereich des MBWSV ermittelt.

**) „Keine Daten“: es liegen keine Information darüber vor, ob eine Ausbildung durchgeführt wurde

Ausbildung in der Landesverwaltung NRW für die Laufbahn des Höheren Dienstes nach Res-sorts und Jahren**

Jahr 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015

StK/ MBEM

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

MSW 2350 4100 5900 3350 2607 3680 3450 3100 3400 4750

FM 50 90 57 12 12 0 0 0 0 7

MWEIMH 0 0 0 0 0 0 0 22 0 0

MBWSV Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

9* 10* 8*

MIK Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

89 71 70 71 89 88 104

MKULNV Keine Keine Keine 28 Keine 137 112 117 97 57

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

64

Ausbildung in der Landesverwaltung NRW für die Laufbahn des Höheren Dienstes nach Res-sorts und Jahren**

Jahr 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015

Daten Daten Daten Daten

MAIS Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

11 0 0

JM 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

MIWF 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

MFKJKS 2 5 7 0 0 6 5 0 4 5

MGEPA Keine Daten

Keine Daten

Keine Daten

0 35 42 0 0 0 0

*) Zahlen Straßen.NRW ab Bestehen als Landesbetrieb. Zahlen aus der Zeit der Zugehörigkeit zu den Landschaftsverbänden liegen nicht vor. Die genannten Zahlen sind unabhängig von der erst seit 2012 vorliegenden Zugehörigkeit zum Geschäftsbereich des MBWSV ermittelt.

**) „Keine Daten“: Es liegen keine Information darüber vor, ob eine Ausbildung durchgeführt wurde

15. Wie haben sich die Fehlzeiten im Landesdienst differenziert nach Ministerien

und Ressorts sowie nach Beamten und Angestellten seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt?

Im Zeitraum von 1970 bis 2009 sind die Fehlzeiten der Beschäftigten in der Landesverwal-tung nicht flächendeckend erhoben worden. Soweit sie erhoben wurden, lag diesen Erhe-bungen keine einheitliche Systematik zugrunde. Seit 2010 werden die Fehlzeiten der Beschäftigten in der Landesverwaltung jährlich erhoben und an den Landtag berichtet. Die Berichte unterscheiden die Fehlzeiten nach den Ministe-rien und den ihnen nachgeordneten Behörden sowie nach Dauer der Erkrankung und nach Beschäftigtengruppen. Sie enthalten bisher noch nicht die Fehlzeiten im Geschäftsbereich des MSW. Der letzte veröffentlichte Bericht erfasst die Fehlzeiten im Kalenderjahr 2013 (Drs. 16/2655). Der Bericht für das Kalenderjahr 2014 wird dem Landtag voraussichtlich Ende 2015 vorgelegt werden. 16. Wie haben sich die Personalkosten in absoluten Zahlen seit 1970 bis heute je-

weils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Die Entwicklung der Personalausgaben des Landes NRW seit 1970 stellt sich wie folgt dar:

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

65

Personalausgaben des Landes NRW

von 1970 bis 2015 in Fünfjahresschritten in Mio. EUR

Jahr Mio. EUR

1970 * 3.422,6

1975 * 6.758,2

1980 * 9.921,8

1985 * 11.270,6

1990 * 13.287,0

1995 * 17.055,3

2000 * 18.977,6

2005 * 20.260,8

2010 * 20.466,0

2015 ** 24.393,7

*) 1970 bis 2010 - Ist laut Haushaltsrechnungen der Jahre **) 2015: Soll laut 3. Nachtragshaushaltsgesetz 2015 DM-Beträge wurden in EUR-Beträge umgerechnet

Der nur geringfügige Anstieg der Personalausgaben von 2005 bis 2010 um 205,2 Mio. EUR beruht im Wesentlichen auf der Ausgliederung der Universitäten und Fachhochschulen mit dem Haushalt 2007. Die Personalausgaben wurden um den auf die Universitäten und Fach-hochschulen entfallenden Anteil systemgerecht in der Hauptgruppe 4 des Haushaltsplans reduziert, sind aber in den Titeln der Hauptgruppe 6 des Haushaltsplans als indirekte Perso-nalausgaben im Rahmen der Zuschüsse für den laufenden Betrieb der Hochschulen weiter-hin enthalten. Eine Entlastung des Haushalts war hiermit nicht verbunden. Der Anstieg bei den Personalausgaben von 2010 bis 2015 um rd. 3,9 Mrd. EUR resultiert maßgeblich aus Verbesserungen bei den Beschäftigten (rd. 1,5 Mrd. EUR), gestiegenen Versorgungsausgaben (rd. 1,3 Mrd. EUR), höheren Zuführungen zur Versorgungsrücklage (rd. 0,2 Mrd. EUR), höheren Ausgaben bei der Beihilfe (rd. 0,3 Mrd. EUR) und der Vorsorge im Haushalt 2015 für die linearen Erhöhungen der Bezüge der Beschäftigten und der Ver-sorgungsempfängerinnen und -empfänger für die Jahre 2013 bis 2015 sowie für Beihilfeleis-tungen (insgesamt rd. 0,6 Mrd. EUR). 17. Wie haben sich die Personalkosten prozentual am Gesamthaushalt seit 1970

bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Der Anteil der Personalausgaben des Landes NRW an den bereinigten Gesamtausgaben des Landeshaushalts (= Personalausgabenquote) stellt sich seit 1970 wie folgt dar:

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

66

Anteil der Personalausgaben des Landes NRW an den bereinigten Gesamtaus-

gaben des Landeshaushalts (Personalausgabenquote) von 1970 bis 2015 in Fünf-jahresschritten in Prozent

Jahr Prozent

1970 * 37,0

1975 * 37,7

1980 * 37,7

1985 * 39,2

1990 * 38,6

1995 * 39,1

2000 * 41,1

2005 * 40,0

2010 * 38,1

2015 ** 37,4

*) 1970 bis 2010 - Ist-Ergebnis laut Haushaltsrechnungen **) 2015: Soll laut 3. Nachtragshaushaltsgesetz

Der Rückgang der Personalausgabenquote von 2005 bis 2010 um 1,9 Prozentpunkte beruht im Wesentlichen auf der Ausgliederung der Universitäten und Fachhochschulen mit dem Haushalt 2007. Die auf die Universitäten und Fachhochschulen entfallenden Personalausga-ben bleiben seither bei der Ermittlung der Quote unberücksichtigt. Die Quote reduziert sich hierdurch deutlich, obwohl in den Zuschusstiteln der Hauptgruppe 6 des Haushaltsplans nunmehr indirekte Personalausgaben als Zuschüsse für den laufenden Betrieb der Hoch-schulen enthalten sind. 18. Wie viele Gesetze wurden, differenziert nach den jeweils federführenden Res-

sorts, von 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags verabschiedet?

Die verabschiedeten Gesetze ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Hierbei sind alle Stammgesetze, nicht aber Änderungsgesetze berücksichtigt worden.

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

67

Anzahl der vom Landtag NRW verabschiedeten Gesetze

seit 1970 nach federführenden Ressorts der Landesregierung

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

07. Wahlperiode

Ministerpräsident 3

Innenministerium 15

Finanzministerium 3

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 2

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 1

Justizministerium 1

Landesregierung** 1

08. Wahlperiode

Ministerpräsident 4

Innenministerium 11

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 1

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 2

Landesregierung** 2

09. Wahlperiode

Ministerpräsident 4

Innenministerium 7

Finanzministerium 2

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 1

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 2

Kultusministerium 4

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 5

Justizministerium 2

Landesregierung** 4

10. Wahlperiode

Ministerpräsident 8

Innenministerium 6

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 1

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 4

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 7

Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1

Finanzministerium 3

Landesregierung** 5

11. Wahlperiode

Ministerpräsident 5

Innenministerium 14

Finanzministerium 4

Justizministerium 3

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 6

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

68

Anzahl der vom Landtag NRW verabschiedeten Gesetze

seit 1970 nach federführenden Ressorts der Landesregierung

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 4

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 7

Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr 1

Ministerium für Bauen und Wohnen 2

Landesregierung** 6

12. Wahlperiode

Ministerpräsident 2

Finanzministerium 6

Innenministerium 14

Justizministerium 4

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr 1

Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport 7

Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung

4

Ministerium für Bauen und Wohnen 2

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 3

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 1

Landesregierung** 12

13. Wahlperiode

Ministerpräsident 7

Finanzministerium 12

Innenministerium 32

Justizministerium 3

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 3

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 4

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 2

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz

7

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung 2

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 1

Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 2

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 7

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 1

Landesregierung** 11

14. Wahlperiode

Ministerpräsident 2

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie 11

Finanzministerium 13

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 4

Innenministerium 19

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 8

Ministerium für Schule und Weiterbildung 2

Ministerium für Bauen und Verkehr 8

Page 69: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

69

Anzahl der vom Landtag NRW verabschiedeten Gesetze

seit 1970 nach federführenden Ressorts der Landesregierung

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

Justizministerium 6

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

7

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 2

Landesregierung** 4

15. Wahlperiode

Finanzministerium 3

Ministerium für Inneres und Kommunales 4

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 1

Justizministerium 2

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 1

Landesregierung** 1

16. Wahlperiode

Ministerpräsidentin 5

Ministerium für Schule und Weiterbildung 1

Finanzministerium 13

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

1

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 3

Ministerium für Inneres und Kommunales 7

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

1

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 1

Justizministerium 3

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 4

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 3

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 4

Landesregierung** 2 *) Hinsichtlich der Ressortbezeichnungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. **) es erfolgt keine Zuordnung: von der gesamten Landesregierung erlassen

Quelle: MIK NRW

19. Wie viele Gesetze wurden, differenziert nach den jeweils federführenden Res-

sorts, von 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags aufgehoben?

Die elektronische Auswertung der vom Landtag NRW aufgehobenen Gesetze ist erst ab dem Jahr 2000 möglich. Die Beantwortung der Frage beginnt daher mit der 13. Wahlperiode.

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

70

Anzahl der vom Landtag NRW aufgehobenen Gesetze

seit der 13. Wahlperiode nach federführenden Ressorts der Landesregierung

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

13. Wahlperiode

Ministerpräsident 2

Finanzministerium 7

Innenministerium 23

Justizministerium 12

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 1

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 3

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 4

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3

Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 2

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 1

Ministerium für Schule, Weiterbildung und Forschung 2

Landesregierung** 20

14. Wahlperiode

Ministerpräsident 1

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

5

Finanzministerium 6

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 4

Innenministerium 13

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 5

Ministerium für Schule und Weiterbildung 8

Ministerium für Bauen und Verkehr 9

Justizministerium 8

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

6

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 1

Landesregierung** 3

15. Wahlperiode

Ministerpräsidentin 1

Ministerium für Schule und Weiterbildung 1

Finanzministerium 1

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Ver-kehr

0

Ministerium für Inneres und Kommunales 8

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

0

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 1

Justizministerium 2

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 0

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 1

Page 71: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

71

Anzahl der vom Landtag NRW aufgehobenen Gesetze

seit der 13. Wahlperiode nach federführenden Ressorts der Landesregierung

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 0

16. Wahlperiode

Ministerpräsidentin 1

Ministerium für Schule und Weiterbildung 0

Finanzministerium 2

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

0

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Ver-kehr

2

Ministerium für Inneres und Kommunales 8

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

0

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 0

Justizministerium 1

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 3

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 0

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 3

Landesregierung** 1 *) Hinsichtlich der Ressortbezeichnungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. **) es erfolgt keine Zuordnung: von der gesamten Landesregierung erlassen

Quelle: MIK NRW

20. Wie viele Verordnungen wurden differenziert nach Ressorts von 1970 bis heute

jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags verabschiedet? Die verabschiedeten Verordnungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Hierbei sind alle Stammverordnungen, nicht aber Änderungsverordnungen berücksichtigt worden.

Anzahl der verabschiedeten Verordnungen

seit 1970

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

07. Wahlperiode

Ministerpräsident 3

Innenministerium 36

Finanzministerium 5

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 9

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 2

Kultusministerium 1

Page 72: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

72

Anzahl der verabschiedeten Verordnungen

seit 1970

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 1

Justizministerium 11

Landesregierung** 4

08. Wahlperiode

Ministerpräsident 4

Innenministerium 34

Finanzministerium 22

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 14

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 12

Kultusministerium 8

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 5

Justizministerium 18

Landesregierung** 5

09. Wahlperiode

Ministerpräsident 1

Innenministerium 45

Finanzministerium 8

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 8

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 10

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11

Kultusministerium 14

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 44

Justizministerium 28

Ministerium für Landes- und Stadtentwicklung 15

Landesregierung** 11

10. Wahlperiode

Ministerpräsident 1

Innenministerium 21

Justizministerium 12

Kultusministerium 4

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 6

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 14

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie 6

Ministerium für Bundesangelegenheiten 1

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 19

Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 2

Finanzministerium 6

Landesregierung** 36

11. Wahlperiode

Ministerpräsident 11

Innenministerium 44

Page 73: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

73

Anzahl der verabschiedeten Verordnungen

seit 1970

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

Finanzministerium 8

Justizministerium 14

Kultusministerium 12

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 23

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie 3

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 34

Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr 5

Ministerium für Bauen und Wohnen 8

Landesregierung** 16

12. Wahlperiode

Ministerpräsident 2

Finanzministerium 13

Innenministerium 31

Justizministerium 32

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr 15

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 27

Ministerium für Schule und Weiterbildung 6

Ministerium für Bauen und Wohnen 12

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 31

Ministerium für Inneres und Justiz 18

Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport 6

Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung 15

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 6

Landesregierung** 10

13. Wahlperiode

Ministerpräsident 2

Finanzministerium 19

Innenministerium 48

Justizministerium 76

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr 10

Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie 4

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung 19

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 11

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 14

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz 40

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 7

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 16

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 9

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 20

Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 5

Landesregierung** 12

Page 74: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

74

Anzahl der verabschiedeten Verordnungen

seit 1970

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

14. Wahlperiode

Ministerpräsident 8

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie 16

Finanzministerium 17

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 12

Innenministerium 46

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 38

Ministerium für Schule und Weiterbildung 12

Ministerium für Bauen und Verkehr 23

Justizministerium 50

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz 50

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 6

15. Wahlperiode

Ministerpräsidentin 1

Ministerium für Schule und Weiterbildung 2

Finanzministerium 5

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr 4

Ministerium für Inneres und Kommunales 6

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 7

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 6

Justizministerium 8

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 3

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 2

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 5

Innenministerium 1

16. Wahlperiode

Ministerpräsidentin 1

Ministerium für Schule und Weiterbildung 4

Finanzministerium 8

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 7

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 5

Ministerium für Inneres und Kommunales 21

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 18

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 5

Justizministerium 14

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 2

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 4

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 4 *) Hinsichtlich der Bezeichnung der Ressorts wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen. **) es erfolgt keine Zuordnung: von der gesamten Landesregierung erlassen

Quelle: MIK NRW

Page 75: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

75

21. Wie viele Verordnungen wurden differenziert nach Ressorts von 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags aufgehoben?

Eine elektronische Auswertung der aufgehobenen Rechtsverordnungen ist erst ab dem Jahr 2000 möglich; die Beantwortung der Frage beginnt daher mit der 13. Wahlperiode.

Anzahl der aufgehobenen Rechtsverordnungen in NRW seit der 13. Wahlperiode nach federführenden Ressorts

der Landesregierung

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

13. Wahlperiode

Ministerpräsident 5

Finanzministerium 25

Innenministerium 118

Justizministerium 63

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 26

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 10

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 59

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 19

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 51

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz

67

Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 13

Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie 6

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 7

Ministerium für Schule, Weiterbildung und Forschung 10

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr 7

Landesregierung** 21

14. Wahlperiode

Ministerpräsident 6

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie 28

Finanzministerium 31

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 42

Innenministerium 87

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 57

Ministerium für Schule und Weiterbildung 23

Ministerium für Bauen und Verkehr 47

Justizministerium 81

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz

92

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 14

Landesregierung** 4

15. Wahlperiode

Ministerpräsidentin 5

Ministerium für Schule und Weiterbildung 5

Finanzministerium 10

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr 5

Page 76: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

76

Anzahl der aufgehobenen Rechtsverordnungen in NRW seit der 13. Wahlperiode nach federführenden Ressorts

der Landesregierung

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

Ministerium für Inneres und Kommunales 15

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-braucherschutz

4

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 5

Justizministerium 22

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 1

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 3

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 2

16. Wahlperiode

Ministerpräsidentin 0

Ministerium für Schule und Weiterbildung 7

Finanzministerium 10

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Hand-werk

7

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 5

Ministerium für Inneres und Kommunales 20

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-braucherschutz

21

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 3

Justizministerium 10

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 1

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 3

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 15 *) Hinsichtlich der Bezeichnung der Ressorts wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen. **) es erfolgt keine Zuordnung: von der gesamten Landesregierung erlassen.

Quelle: MIK NRW

22. Wie viele Erlasse wurden differenziert nach Ressorts von 1970 bis heute jeweils

pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags verkündet und im Mi-nisterialblatt veröffentlicht?

Anzahl der verkündeten und im Ministerialblatt veröffentlichten Erlasse 1970 bis heute

jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

07. Wahlperiode

Innenministerium 88

Finanzministerium 40

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 17

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 30

Page 77: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

77

Anzahl der verkündeten und im Ministerialblatt veröffentlichten Erlasse 1970 bis heute

jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 46

Kultusministerium 4

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 1

Justizministerium 2

08. Wahlperiode

Ministerpräsident 1

Innenministerium 105

Finanzministerium 40

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 40

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 33

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 39

Kultusministerium 2

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 2

Justizministerium 1

09. Wahlperiode

Ministerpräsident 2

Innenministerium 24

Finanzministerium 72

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 34

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 49

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 31

Kultusministerium 6

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 1

Justizministerium 1

Ministerium für Landes- und Stadtentwicklung 29

10. Wahlperiode

Ministerpräsident 3

Innenministerium 57

Justizministerium 3

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 23

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie 17

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 73

Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 39

Finanzministerium 27

11. Wahlperiode

Ministerpräsident 1

Innenministerium 70

Finanzministerium 27

Justizministerium 7

Kultusministerium 2

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 44

Page 78: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

78

Anzahl der verkündeten und im Ministerialblatt veröffentlichten Erlasse 1970 bis heute

jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie 14

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 77

Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr 22

Ministerium für Bauen und Wohnen 23

12. Wahlperiode

Ministerpräsident 1

Finanzministerium 35

Innenministerium 106

Justizministerium 5

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr 32

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 21

Ministerium für Bauen und Wohnen 33

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 94

Ministerium für Städtebau, Kultur und Sport 11

Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport

15

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 18

13. Wahlperiode

Ministerpräsident 2

Finanzministerium 67

Innenministerium 128

Justizministerium 5

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand Energie und Verkehr 18

Ministerium für Arbeit, Soziales, Qualifikation und Technik 12

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 1

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung 1

Ministerium für Frauen Jugend, Familie und Gesundheit 23

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 51

Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz

118

Ministerium für Wirtschaft, und Arbeit 8

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 1

Ministerium für Wissenschaft und Forschung 3

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 27

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 5

Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 15

Landesregierung** 1

14. Wahlperiode

Ministerpräsident 6

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie 4

Finanzministerium 34

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 6

Page 79: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

79

Anzahl der verkündeten und im Ministerialblatt veröffentlichten Erlasse 1970 bis heute

jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags

Wahlperiode/Ressort* Anzahl

Innenministerium 78

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 17

Ministerium für Schule und Weiterbildung 1

Ministerium für Bauen und Verkehr 27

Justizministerium 6

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz

61

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 12

15. Wahlperiode

Ministerpräsidentin 1

Finanzministerium 5

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr 9

Ministerium für Inneres und Kommunales 30

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

14

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 7

Justizministerium 1

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 2

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 4

16. Wahlperiode

Finanzministerium 15

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

8

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 12

Ministerium für Inneres und Kommunales 39

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

32

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 10

Justizministerium 4

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 1

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 7

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 8 *) Hinsichtlich der Bezeichnung der Ressorts wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. **) es erfolgt keine Zuordnung: von der gesamten Landesregierung erlassen.

Quelle: MIK NRW

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23. Wie viele Erlasse wurden differenziert nach Ressorts von 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags aufgehoben und im Mi-nisterialblatt veröffentlicht?

Der Landesregierung ist eine detaillierte Beantwortung nicht möglich, da es im Gegensatz zur aktuellen SMBl. NRW. keine Recherchemöglichkeit in der Historie nach dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Erlasse gibt. Darüber hinausgehende Erkenntnisse über die Jahre von 1970 bis zur Erlassbereinigung lassen sich durch eine Sichtung der Ministerialblätter in einem vertretbaren Zeitaufwand nicht erlangen. Die letzte systematische Erlassbereinigung hat 2002 bis 2004 stattgefunden. Die Landesre-gierung hat damals einen Bestand von ca. 3.300 Erlassen erfasst. Die bis 2004 in die Loseblattsammlung SMBl. NRW. aufgenommenen Verwaltungsvorschrif-ten (Erlasse) der Landesregierung oder der Obersten Landesbehörden traten mit Ablauf des 15.03.2004 außer Kraft, soweit sie nicht in die aktuelle elektronische Version der SMBl. NRW. aufgenommen wurden und nicht schon früher ihre Geltung verloren hatten. Aus der nachfolgenden Tabelle ergeben sich der seinerzeit von den Ressorts gemeldete Erlassbe-stand sowie die im Zuge der Bereinigung aufgehobenen Erlasse:

Ressort Meldezahl der Erlasse

davon aufgehoben

Staatskanzlei 38 23

Finanzministerium 382 152

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Fami-lie 317 182

Innenministerium 1.033 454

Justizministerium 68 46

Ministerium für Schule, Ju-gend und Kinder 23 10

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 205 149

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

475 232

Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung

243 134

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 144 105

Ministerium für Wissenschaft und Forschung

35 25

gesamt: 2.963 1.512

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Weitere ca. 300 Erlasse wurden 2004 aufgehoben, da bei diesen eine unmittelbare Zustän-digkeit eines Ressorts der Landesregierung nicht mehr gemeldet wurde. Der gemeldete Er-lassbestand betrug am 16.03.2004 nach der Erlassbereinigung zur Einführung der elektroni-schen SMBl. NRW. 1.451 Erlasse. Eine systematisch umfassende Erlassbereinigung hat seit 2004 nicht mehr stattgefunden. Allerdings wird der Erlassbestand im Einzelfall durch die Ressorts auf seine Notwendigkeit hin überprüft. So ist der Erlassbestand seit der Erlassbereinigung 2004 bis zum Stichtag (auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen) um weitere 167 Erlasse reduziert worden. Eine chronologische Sammlung nach Aufhebungsdatum der hierdurch außerkraftge-tretenen Erlasse existiert im Gegensatz zu den oben genannten systematischen Erlass-bereinigungsmaßnahmen naturgemäß nicht. Die jeweiligen Veränderungen ergeben sich aus den Ministerialblättern seit 2005.

II. Gesetze, Verordnungen und Erlasse 24. Wie viele Informationspflichten bestehen ausschließlich auf der Grundlage von

Landesrecht gegenüber Bürgern und Unternehmen? (bitte einzeln nach Res-sorts aufschlüsseln, vgl. als Vorlage für den Bund: www.spiegel.de/politik/deutschland/buerokratie-welches-ministerium-der-wirtschaft-am-meisten-zumutet-a-1022729.html)

Die ausschließlich auf Landesrecht beruhenden Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen ergeben sich aus der folgenden tabellarischen Aufstellung:

Ausschließlich auf Landesrecht beruhende Informationspflichten

für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Ressort Informationspflicht

MBEM Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer sind nach § 8 Abs. 1 S. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verpflichtet, das Inne-haben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkan-stalt anzuzeigen (Anmeldung); Entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Abs. 4 (Änderungsmeldung). In § 8 Abs. 4 und 5 Rundfunkbei-tragsstaatsvertrag sind die zu übermittelnden Daten im Einzelnen aufge-führt.

MSW Keine.

FM Keine. Die nordrhein-westfälische Steuerverwaltung wird im Auftrag des Bundes tätig und führt somit Bundesrecht aus.

MWEIMH Keine.

MBWSV Informationspflichten gegenüber Hafenbehörden, Polizei oder Feuerwehr aufgrund der Allgemeinen Hafenverordnung- AHVO zum Zwecke der Ge-fahrenabwehr. Im Einzelnen: Informationspflichten gem.

§ 8 Abs. 1 AHVO, § 8 Abs. 2 AHVO, § 9 Abs. 3 AHVO, §§ 10-14 AHVO, § 15 Abs. 2 AHVO,

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Ausschließlich auf Landesrecht beruhende Informationspflichten

für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Ressort Informationspflicht

§ 26 Abs. 6 AHVO, § 29 AHVO, § 30 AHVO, § 36 Abs. 4 AHVO, § 40 AHVO, § 46 Abs. 1 AHVO.

Nach § 5 SeilbG NRW hat der Seilbahnunternehmer Änderungen der An-lage, die die Betriebssicherheit berühren, vor ihrer Ausführung der Auf-sichtsbehörde anzuzeigen. Nach § 13 Abs. 1 SeilbG NRW hat der Seilbahnunternehmer der Auf-sichtsbehörde oder der von ihr beauftragten Stelle alle Vorkommnisse mit-zuteilen, die für die Betriebssicherheit von Bedeutung sind. Nach § 33 BOA NRW sind alle Unfälle, bei denen entweder Menschen getötet oder lebensgefährlich verletzt wurden oder der Verdacht vorliegt, dass sie vorsätzlich herbeigeführt wurden oder der öffentliche Straßenver-kehr beteiligt ist, unverzüglich der Aufsichtsbehörde und der Polizeibehör-de zu melden. Antrag des Grundstückseigentümers auf Erwerb des als Straße in An-spruch genommenen Grundstücks durch den Straßenbaulastträger (§ 11 Absatz 2 StrWG NRW) Antrag auf Ausbau oder aufwändigerer Herstellung einer Straße als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht (§ 16 Abs. 1 und 2 StrWG NRW). Antrag auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes nach Nutzung ei-nes privaten Grundstücks für eine Umleitung (§ 16a Abs. 3 StrWG NRW). Antrag auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis (§ 18 Abs. 1 StrWG NRW). Antrag auf Entschädigung, wenn durch Straßenbauarbeiten Zufahrten oder Zugänge für längere Zeit unterbrochen oder ihre Benutzung erheblich er-schwert und dadurch die wirtschaftliche Existenz eines Betriebes gefährdet wird (§ 20 Abs. 4 StrWG NRW). Antrag auf straßenrechtliche Genehmigung baulicher Anlagen an Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten, soweit keine Genehmi-gung nach anderen Vorschriften erforderlich ist (§ 25 Abs. 4 S. 1 StrWG NRW). Antrag auf Entschädigung bei Anbaubeschränkungen aufgrund einer Ver-änderungssperre (§ 26 Abs. 1 S. 1 StrWG NRW). Antrag auf Genehmigung einer Anlage der Außenwerbung an Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten (§ 28 Abs.1 S. 3 StrWG NRW. Anzeige des Abschneidens von Wurzeln von Straßenbäumen, welche in ein Anliegergrundstück wachsen (§ 32 Abs. 2 S. 2 StrWG NRW). Antrag auf Entschädigung wegen notwendiger Vorarbeiten (z. B. Vermes-sungsarbeiten) auf privaten Grundstücken zur Vorbereitung der Planung von Straßenbauvorhaben (§ 37a Abs. 4 StrWG NRW) Antrag auf Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr (für Sondernutzungen an Bundesfern- und Landesstraßen) mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners oder wegen nur geringen Ausma-

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Ausschließlich auf Landesrecht beruhende Informationspflichten

für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Ressort Informationspflicht

ßes der Einwirkung der Sondernutzung auf die Straße (§ 2 Abs. 2 Son-GebVO). Antrag auf Erstattung von im Voraus entrichteten Sondernutzungsgebüh-ren bei Aufgabe der Sondernutzung oder Widerruf der Sondernutzungser-laubnis (§ 7 SonGebVO). Antrag auf Ablösung der jährlich wiederkehrenden Sondernutzungsgebüh-ren durch eine Einmalzahlung (§ 8 SonGebVO). Antrag auf Eintragung eines Objekts auf die Denkmalliste nach § 3 Abs. 2 DSchG. Antrag auf Nutzungsänderung von eingetragenen Denkmälern nach § 8 Abs. 2 DSchG. Antrag auf Erlaubnis von Beseitigung, Änderung, Ortsveränderung oder Nutzungsänderung von eingetragenen Denkmälern nach § 9 Abs. 1 DSchG. Antrag auf Erlaubnis von Beseitigung, Änderung, Ortsveränderung oder Nutzungsänderung von ortsfesten Bodendenkmälern nach § 9 Abs. 1 DSchG. Antrag auf Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der en-geren Umgebung von Baudenkmälern nach § 9 Abs. 1 DSchG . Antrag auf Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der en-geren Umgebung von ortsfesten Bodendenkmälern nach § 9 Abs. 1 DSchG. Antrag auf Beseitigung oder Veränderung von Beweglichen Denkmälern nach § 9 Abs. 1 DSchG. Anzeige von Veräußerung eines eingetragenen Denkmals nach § 10 Abs. 1 DSchG. Anzeige von Ortsveränderungen beweglicher Denkmäler nach § 10 Abs. 2 DSchG. Antrag auf Bergung oder Ausgrabung von Bodendenkmälern nach § 13 Abs. 1 DSchG. Anzeige der Entdeckung eines Bodendenkmals nach § 15 Abs. 1 DSchG. Meldung und Übergabe beweglicher Denkmäler, beweglicher Bodendenk-mäler und von Funden von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung nach § 17 Abs. 1 DSchG. Bekanntmachung einschlägiger Planungen sowie deren Änderung bei den für Bodendenkmalpflege zuständigen Fachämtern nach § 19 DSchG. Bereitstellung von Unterlagen und Gewährung von Zugang zu Denkmälern und potentiellen Denkmälern nach § 28 DSchG NRW. Antrag auf Übernahme eines Denkmals nach § 31 DSchG NRW. Meldung des Aufbewahrungsortes von Denkmälern zum Schutz bei Kata-strophen nach § 39 Abs. 1 DSchG. Duldung wissenschaftlicher Untersuchungen nach § 39 Abs. 1 DSchG. Insgesamt 79 Informationspflichten im Rahmen einer unter der Schirm-herrschaft der Bertelsmann Stiftung im Jahr 2006 von der Firma Ramboll Management durchgeführten Analyse des Landesbaurechts NRW. Nach-folgend 10 beispielhafte Informationspflichten:

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren - §§ 63 Abs. 1 u. 68 Abs. 1 BauO NRW i. V. m. § 10 BauPrüfVO.

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Ausschließlich auf Landesrecht beruhende Informationspflichten

für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Ressort Informationspflicht

Baugenehmigungsverfahren (Nichtwohngebäude) - §§ 63 Abs. 1 u. 69 Abs. 1 BauO NRW. Bauzustandsbesichtigung § 82 Abs. 1 u. 2 BauO NRW. Regelmäßige Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen bei bestimmten Sonderbauten - § 2 Abs. 2 TPrüfVO (altes Recht), § 2 PrüfVO (geltendes Recht). Genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen - § 67 Abs. 5 BauO NRW. Genehmigung und Vorlagen auf der Baustelle bereithalten - § 75 Abs. 6 BauO NRW. Genehmigung Grundstücksteilung - § 8 Abs. 1 BauO NRW, Bauüberwachung - § 81 Abs. 1 BauO NRW. Baulasten: Erklärung Übernahme - § 83 Abs. 1 u. 2 BauO NRW. Abbruchgenehmigung - §§ 63 Abs. 1 u. 69 Abs. 1 BauO NRW i. V. m. § 15 BauPrüfVO.

MIK Übermittlung der Zahl der Spielenden und der Höhe der Einsätze jeweils geordnet nach Spielen zum Zwecke der Evaluierung des Glücksspiels im Internet (§ 4 Nr. 6 GlüStV) Spielersperre auf Antrag und Anschluss an die länderübergreifende Sperr-datei (§§ 8, 20, 21, 22 i. V. m. § 23 GlüStV und § 12 AG GlüStV NRW) Verpflichtung, die nach § 23 GlüStV erhobenen Daten auf Verlangen der Glücksspielaufsichtsbehörde in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen (§ 9 Abs. 2 AG GlüStV NRW) Vorlage- und Unterrichtungspflicht: Unterlagen, die für das Geobasisinfor-mationssystem von Bedeutung sind, auf Anforderung zur unentgeltlichen Auswertung zur Verfügung zu stellen (§ 3 Abs. 1 VermKatG NRW). Pflichten: Eigentümerinnen und Eigentümer werden verpflichtet, der Katas-terbehörde auf Anforderung die für die Fortführung des Liegenschaftskata-sters notwendigen Angaben zu machen und erforderliche Vermessungen auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Hierzu zählt auch die Gebäude-einmessungspflicht (§ 16 VermKatG NRW). Informationspflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerin-nen und Besitzer von Grundstücken gegenüber den Gutachterausschüs-sen für Grundstückswerte zur Führung der Kaufpreissammlung (§ 8 GAVO NRW i. V. m. § 197 BauGB) Anzeigepflicht für Veranstaltungen (§ 7 Abs. 1 FSHG): Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Bran-des eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Meldepflichten der Werkfeuerwehren (§ 21 Abs. 1 FSHG): Der Leitstelle sind alle Einsätze der Feuerwehren, auch der Werkfeuerwehren der Unter-nehmen, zu melden. Somit unterliegen die Werkfeuerwehren keinen ge-sonderten Meldeverpflichtungen. Vereinbarungen zwischen Leitstellen und Werkfeuerwehren über den Umfang der Meldepflicht sind möglich. (Informations-)Pflichten der Betreibenden von Anlagen oder Einrichtungen, von denen besondere Gefahren ausgehen (§ 24 FSHG) Meldepflicht der Bürgerinnen und Bürger (§ 35 FSHG): Wer ein Schaden-feuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis, durch das Menschen

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Ausschließlich auf Landesrecht beruhende Informationspflichten

für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Ressort Informationspflicht

oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, unver-züglich die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen, sofern er die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann.

MKULNV Nach § 2 Abs. 1 LBodSchG sind Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung der zuständigen Behörde mit-zuteilen. Nach § 2 Abs. 2 LBodSchG sind Materialaufträge auf oder in den Boden mit einer Gesamtmenge von über 800 m³ anzuzeigen. Nach § 8 S. 3 SU-BodAV NRW haben Sachverständige gemäß § 18 BBodSchG die Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung gegenüber der Feststellungskörperschaft nachzuweisen. Nach § 15 Abs. 1 Nr. 6 SU-BodAV NRW haben Untersuchungsstellen nach § 17 BBodSchG wesentliche Änderungen der Zulassungsvoraussetzungen dem LANUV mitzuteilen. Nach § 10 Abs. 4 LBodSchG sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer über die Aufnahme eines belasteten Grundstücks in ein Katas-ter über altlastverdächtige Flächen und Altlasten zu informieren; daneben bestehen Informationspflichten nach UIG und IFG. Nach § 25 LAbfG haben die Betreibenden einer Abfallbeseitigungsanlage die Unterlagen über die Selbstüberwachung der zuständigen Überwa-chungsbehörde und dem LANUV auf Verlangen vorzulegen. Teilweise überschneiden sich diese Pflichten mit denen nach § 41 KrWG, § 13 i. V. m. Anhang V Nr. 2 DepV. Nach § 27 Abs. 1 LAbfG haben Betreibende von Abfallentsorgungsanlagen Störungen des Anlagenbetriebs der zuständigen Überwachungsbehörde anzuzeigen. Teilweise überschneiden sich diese Pflichten mit denen nach § 12 Abs. 4, § 13 Abs. 4 DepV; bei IED-Anlagen nach § 31 Abs. 4 BIm-SchG. Gemäß § 12 Abs. 6 S. 2 und 3 VAwS haben Betreibende den Sachver-ständigen vor einer Prüfung die für die Prüfung der Anlage notwendigen Unterlagen vorzulegen. Die Sachverständigen haben über jede durchge-führte Prüfung einen Prüfbericht sowohl dem Betreibenden als auch der zuständigen Behörde vorzulegen. Nach § 3 Abs. 2 WasEG haben die Entgeltpflichtigen der zuständigen Be-hörde einmal im Jahr eine Erklärung über die entnommene Wassermenge des Vorjahres, die Art der Verwendung und die zum Nachweis dieser An-gaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Gemäß § 26a LWG ist die Rechtsnachfolge bei einer Zulassung über eine nach dem AbwAG zu veranlagende Einleitung von Abwasser oder eine Entnahme von Wasser mit mehr als 3.000 Kubikmetern im Jahr anzuzei-gen. Gemäß § 41 Abs. 4 S. 2 LWG haben die Stauberechtigten und diejenigen, die den Stau betreiben, jede Beschädigung und Änderung der Staumarke und Festpunkte der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen und bei amtlichen Prüfungen unentgeltlich Arbeitshilfe zu stellen. Gemäß § 49 LWG ist die Planung zur Errichtung oder wesentlichen Verän-derung einer Aufbereitungsanlage für die öffentliche Trinkwasserversor-

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Ausschließlich auf Landesrecht beruhende Informationspflichten

für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Ressort Informationspflicht

gung von den Betreibenden unverzüglich nach Aufstellung des Planes der zuständigen Behörde anzuzeigen. Nach § 50 Abs. 1 LWG sind Unternehmen der öffentlichen Trinkwasser-versorgung verpflichtet, auf ihre Kosten die Beschaffenheit des Rohwas-sers durch eine geeignete Stelle untersuchen zu lassen und die Untersu-chungsergebnisse der zuständigen Behörde vorzulegen. Werden im Rah-men der Untersuchungen nach Satz 1 Feststellungen zu nachteiligen Aus-wirkungen der Wasserentnahme auf das Gewässer bekannt, sind diese der zuständigen Behörde mitzuteilen. Nach § 58 Abs. 1 LWG sind die Planung zur Erstellung, die wesentliche Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen u. a. für die pri-vate/gewerbliche Abwasserbeseitigung von befestigten Flächen, die größer als drei Hektar sind, der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für bestehende Kanalisationsnetze haben die Betreibenden Pläne über Bestand und Be-trieb der Abwasseranlagen aufzustellen, fortzuschreiben und der zuständi-gen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 58 Abs. 4 LWG sind für genehmigungspflichtige Anlagen bei Baubeginn der zuständigen Behörde ein Nachweis über den Schallschutz sowie ein Nachweis über die Standsicherheit vorzulegen. Gemäß § 59a Abs. 1 LWG sind Einleitungen in private Abwasseranlagen für die Abwasserbeseitigung von befestigten Flächen, die drei Hektar und weniger betragen, der zuständigen Behörde anzuzeigen. Gemäß § 59a Abs. 2 LWG haben die Betreibenden eines Kanalisations-netzes nach § 59a Abs. 1 S. 1 LWG der zuständigen Behörde den Wech-sel eines Nutzungsberechtigten eines an das Kanalisationsnetz ange-schlossenen Grundstücks oder einer angeschlossenen Betriebseinrichtung anzuzeigen, wenn sich die Art, die Menge oder die stoffliche Zusammen-setzung des Abwassers wesentlich ändern. § 59a LWG begründet eine Informationspflicht, soweit nicht bereits nach § 58 WHG eine Genehmigungspflicht besteht. Teilweise kann die zuständige Behörde im Einzelfall auf die Nachweiserbringung verzichten. Nach dem LImschG müssen ruhestörende Tätigkeiten zur Nachtzeit ge-nehmigt werden und sind Feuerwerke anzuzeigen. Nach der Umwelt-Schadensanzeige-Verordnung sind gravierende Schadensereignisse an-zuzeigen. Jährliche Meldung aller Abgaben von Wirtschaftsdünger für das vorange-gangene Jahr an den Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbe-auftragten (WDüngNachwV seit 4/2012)

MAIS Keine Erkenntnisse

JM Keine.

MIWF Keine.

MFKJKS Keine.

MGEPA Keine.

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25. In welcher Höhe folgen aus diesen ausschließlich auf Landesrecht beruhenden Informationspflichten Bürokratiekosten? (bitte insgesamt sowie aufgeschlüs-selt nach Ressorts angeben)

Die Landesregierung erhebt die Kosten, die in Folge der auf Landesrecht beruhenden Infor-mationspflichten entstehen, nicht. Nach den §§ 38, 39 und Anlage 6 der GGO sind allerdings im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung die durch einen Gesetzentwurf voraussichtlich anfallenden Kosten zu ermitteln. Diese Angaben sind in dem jeweiligen Vorblatt zu jedem Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten. 26. Was konkret spricht aus Sicht der Landesregierung gegen die grundsätzliche

Befristung von Gesetzen? Die Befristung von Gesetzentwürfen der Landesregierung regelt § 39 GGO. Die Regelung macht deutlich, dass die Landesregierung eine differenzierte Position vertritt. Die Landesre-gierung erachtet nur die Befristung neuer Gesetze für sinnvoll, wobei die seit 2004 geltenden und in § 39 Abs. 3 GGO verankerten Ausnahmen von der Befristung weiterhin Bestand ha-ben. Die Landesregierung hatte am 20.12.2011 entschieden, das Instrument der Befristung von Gesetzen und Rechtsverordnungen mit folgenden Maßgaben beizubehalten:

Die zum 01.01.2012 in Kraft befindlichen Stammgesetze erscheinen als zwingend notwendig. In zukünftigen Änderungsgesetzentwürfen der Landesregierung soll vor-geschlagen werden, die in diesen Stammgesetzen enthaltenen Befristungsregelun-gen (Verfallklauseln oder Berichtspflichten) zu streichen. Das gleiche gilt für zum 01.01.2012 in Kraft befindliche Verordnungen. In Entwürfen der Landesregierung zu neuen Stammgesetzen und neuen Verordnun-gen soll grundsätzlich eine Befristung vorgesehen werden. Dazu soll in Zukunft der Zeitrahmen der Befristung zwischen mindestens 5 und höchstens 10 Jahren flexibel gestaltet werden können.

In der vorhergegangenen Evaluierung wurde festgestellt, dass Landtag und Landes-regierung die Zahl der Gesetze und Verordnungen durch die Befristungsgesetzge-bung und die Normprüfung von 1.700 im Jahr 2003 auf 1.097 im Dezember 2010 re-duziert haben.

§ 39 GGO gibt vor, dass neue Stammgesetze und Verordnungen grundsätzlich mit einer Befristungsregelung versehen werden sollen. Dies kann in Form eines Verfallsdatums oder einer Berichtspflicht erfolgen. Ausnahmen sind nur möglich bei Fundamentalrecht und bei der Bekanntmachung von Staatsverträgen und Delegationsvorschriften, soweit sie bundes-gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Entscheidung trifft das federführende Ministerium, die Gründe sind in der Gesetzesbegründung darzulegen. Die Befristungsgesetzgebung verfolgte von Anfang an zwei Ziele: Erstens sollte eine Rechtsbereinigung durchgeführt werden, in deren Folge alle obsolet gewordenen Vorschrif-ten aufgehoben werden sollten. Zweitens sollte durch die regelmäßige Kontrolle ein „Aus-ufern“ der Normgebung zurückgedrängt werden. Das Ziel der Rechtsbereinigung kann nach den 5 Befristungsgesetzen als erfüllt angesehen werden. Alle überflüssigen Normen wurden im Rahmen dieser Befristungsgesetze aufgehoben und es verblieben nur noch die Gesetze, die sich in der Praxis als notwendig erwiesen hatten. Aus diesem Grund konnten auch alle zum 01.01.2012 in Kraft befindlichen Stammgesetze entfristet werden. Um das 2. Ziel auch weiterhin zu verfolgen, genügt es, nur noch die neuen Gesetze zu befristen. Eine Befristung

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bewährter Normen würde zu einem unnötigen Bürokratieaufwand führen. Darüber hinaus liegt es auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, durch den Verzicht auf die Befristung bewährter Normen Rechtssicherheit herzustellen. Ausnahmen von der Befristung bestehen aus naheliegenden Gründen bereits seit 2004 in den Fällen des heutigen § 39 Abs. 3 GGO, da insbesondere bei Gesetzen, die auf bundes-gesetzlichen Vorgaben beruhen, oder bei Fundamentalrecht kein Spielraum für einen Ver-zicht auf diese Regelungen besteht und eine Befristung mithin sinnlos wäre und dem Ziel des Bürokratieabbaus zuwider liefe. Gemäß Art. 122 des 5. Befristungsgesetzes berichtet die Landesregierung dem Landtag jährlich über die in den jeweils nächsten 2 Jahren anstehenden Befristungen. 27. Aus welchen einzelnen Gründen ist die amtierende Landesregierung vom seit

2003 bewährten Prinzip der grundsätzlichen Befristung von Landesgesetzen abgerückt?

Die Landesregierung ist von dem Prinzip der grundsätzlichen Befristung nicht abgerückt. Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. 28. Welche namentlich einzelnen Gesetzentwürfe hat die Landesregierung in der

15. Wahlperiode eingebracht? (bitte chronologisch auflisten) 29. Welche namentlich einzelnen Gesetzentwürfe hat die Landesregierung in der

16. Wahlperiode bislang eingebracht? (bitte chronologisch auflisten) 30. Wie viele davon beinhalteten eine Befristung oder behielten eine bestehende

Befristung des entsprechenden Gesetzes bei bzw. verlängerten diese? 31. Wie viele davon beinhalteten keine Befristung oder hoben eine bestehende Be-

fristung auf? Die Fragen 28 bis 31 werden zusammen beantwortet. Die von der Landesregierung in der 15. und 16. Wahlperiode eingebrachten Gesetzentwürfe sind den öffentlich zugänglichen Drucksachen des Landtags NRW zu entnehmen. Zu ver-weisen ist insbesondere auch auf das im Internet veröffentlichte Gesetzgebungsportal des Landtags NRW („Gesetzesdokumentation“) und auf die in der Parlamentsdatenbank veröf-fentlichten Plenarprotokolle. Daraus lassen sich auch die Antworten auf die Fragen entneh-men, ob eine Befristung vorgesehen bzw. verlängert wurde oder ob keine Befristung vorge-sehen bzw. eine bestehende Befristung aufgehoben wurde. Zum grundsätzlichen Umgang der Landesregierung mit Befristungen seit dem Jahr 2011 wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Zum Umfang der Auskunftspflicht der Landesregierung wird auf die Vorbemerkung der Lan-desregierung verwiesen. 32. Welche namentlich einzelnen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien hat die

Landesregierung in der 15. Wahlperiode verabschiedet? (bitte chronologisch auflisten)

Die Landesregierung hat in der 15. Legislaturperiode 43 Stammverordnungen verkündet. Änderungsverordnungen sind in dieser Zahl nicht enthalten, da sie mit technischen Mitteln

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nicht erfasst werden können. Sie sind den jeweiligen Gesetz- und Verordnungsblättern zu entnehmen (www.recht.nrw.de).

Datum Stammverordnungen der 15. Wahlperiode

05.07.2010 Gebührenordnung für Amtshandlungen des für Wissenschaft zuständigen Mi-nisteriums des Landes Nordrhein-Westfalen (GebO-WissM NRW)

05.07.2010

Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin (Beamten- und Disziplinarzustän-digkeitsverordnung MP – BeamtDiszZustVO MP)

27.08.2010 Verordnung über beamten- und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Ge-schäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums

01.10.2010 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren agrarwirtschaftlichen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAPhD-Agr)

14.10.2010

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbil-dungsverordnung mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAPmD)

26.10.2010

Verordnung über die Ausbildung und Staatsprüfung für die Laufbahn des höhe-ren Dienstes in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPhD StAV)

14.11.2010

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPmtD StAV)

22.11.2010

Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des geho-benen technischen Dienstes der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Lan-des Nordrhein-Westfalen

23.11.2010

Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beam-tinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW)

07.12.2010 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts- und Krankheitsfällen an Tarifbeschäftigte (Beihilfenverordnung Tarifbeschäftigte - BVOTb NRW)

10.12.2010 Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Lande Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschussmitglieder- Entschädigungsgesetz (AMEG) fallen

16.12.2010 Hebammengebührenordnung Nordrhein-Westfalen (HebGO NRW)

03.01.2011

Verordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (Altenpflegeausbildungsaus-gleichsverordnung - AltPflAusglVO)

10.01.2011

Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Gesetz zur Therapie-rung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter - ThUG (Zuständig-keitsverordnung Therapieunterbringungsgesetz - ZustVO ThUG)

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Datum Stammverordnungen der 15. Wahlperiode

12.01.2011 Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Ein-richtungen (HygMedVO)

24.03.2011

Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen in Nord-rhein-Westfalen für Studiengänge außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens (Kapazitätsverordnung NRW 2010 – KapVO NRW 2010)

10.04.2011 Verordnung zum Studiumsqualitätsgesetz (Studiumsqualitätsverordnung)

21.04.2011 Verordnung über besondere Zuständigkeiten in der Schulaufsicht (Zuständig-keitsverordnung Schulaufsicht – ZustVOSchAuf)

24.05.2011 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP)

24.05.2011 Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochen-endplatzverordnung - CW VO)

30.05.2011

Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (Kündigungssperrfristverordnung – KSpVO NRW)

17.06.2011 Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit (Fn 2)

06.07.2011

Verordnung über die Zuweisung von Gemeinschaftsmarken-, Gemeinschafts-geschmacksmuster-, Patent-, Sortenschutz-, Gebrauchsmusterstreitsachen und Topographieschutzsachen

19.07.2011

Verordnung über die Zusammenfassung von Designstreitsachen, Kennzei-chenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen sowie Streitigkeiten nach dem Olympiamarkenschutzgesetz (Fn 2)

20.07.2011

Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte und über die gericht-liche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Energiewirt-schaftsgesetz

19.08.2011 Verordnung über Mitteilungen in Nachlasssachen

30.08.2011

Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Er-wachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Abschiebungshaft-sachen

30.08.2011

Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ord-nungswidrigkeiten nach dem Paßgesetz und dem Gesetz über Personalaus-weise und den elektronischen Identitätsnachweis zuständigen Verwaltungsbe-hörden

30.08.2011 Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren

13.09.2011 Verordnung über die Zuständigkeit zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Statistik

25.10.2011 Verordnung über Zuständigkeiten des Rhein-Kreises Neuss und der Bezirksre-gierung Münster im Bereich des Lastenausgleichs

30.11.2011

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Lan-deshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

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Datum Stammverordnungen der 15. Wahlperiode

07.12.2011

Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO)

16.12.2011

Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wer-termittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW)

10.01.2012

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Geoinformationstechnologie - APO GeoInfoTech)

10.01.2012 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Selbstüberwachung von oberirdi-schen Deponien (Deponieselbstüberwachungsverordnung - DepSüVO -)

10.01.2012

Verordnung über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungswerke der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen (Versicherungs-aufsichtsverordnung - VersAufsVO NRW)

22.01.2012 Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland (Dauergrünlanderhaltungsver-ordnung - DGL-VO NRW)

23.01.2012

Verordnung über den finanziellen Ausgleich des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Belastungsausgleichs

24.01.2012 Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz zum Schutz gegen Flug-lärm

15.02.2012

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrs-flughafen Düsseldorf (Fluglärmschutzverordnung Düsseldorf - FluLärmDüs-seldV)

13.03.2012 Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrs-flughafen Köln/Bonn (Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV)

13.03.2012

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrs-flughafen Münster/Osnabrück (Fluglärmschutzverordnung Münster/Osnabrück - FluLärmMünsterV)

Die Landesregierung hat auf der Grundlage einer technischen Auswertung der SMBl.NRW in der 15. Wahlperiode 73 Erlasse und Richtlinien verkündet. Diese Zahl berücksichtigt nicht die Änderungserlasse.

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Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 15. Wahlperiode

15.06.2010 Benachrichtigung in Nachlasssachen AV d. Justizministeriums - 3804 - I. 5 - u. RdErl. d. Innenministeriums - 14-38.01.04-1.1 - v.15.6.2010

09.07.2010 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Bereich der Polizei (BRL Pol) RdErl. d. Innenministeriums - 45.2-26.00.05 - v. 9.7.2010

14.07.2010

Anforderungen an Hersteller und Vertreiber im Rahmen der Rücknahme von Verkaufsverpackungen, der Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung sowie zur Prüfung der Mengenstromnachweise durch Sachverständige nach den §§ 6, 10 u. Anh. I der Verpackungsverordnung - LAGA-Mitteilung 37 RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz v. 14.7.2010

26.07.2010 Durchführung des Gesetzes zur Verteilung der Versorgungslasten (Versor-gungslastenverteilungsgesetz - VLVG) vom 18.11.2008 RdErl. d. Finanzminis-teriums - B 3000 - 26 - IV C 1 - v. 26.7.2010

16.08.2010 Ausführungserlass zum Staatsangehörigkeitsrecht RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 14 – 40.00 – 6.1 - v. 16.8.2010

20.09.2010

Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Information der Bevölkerung RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 73 - 52.03.04 / 73 - 52.08 – vom 20.9.2010

23.09.2010

Orientierungsdaten 2011 - 2014 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzpla-nung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - Az. 33-46.05.01-264/10 vom 23.9.2010

29.09.2010 Anmietung von Liegenschaften für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 55 - 23.00.02 - v. 29.9.2010

05.10.2010

Ausführungshinweise zur Durchführung der Schweinehaltungshygieneverord-nung in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - VI-5-2600-4000 - v. 5.10.2010

02.11.2010

Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und Erhebung von Si-cherheitsleistungen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsbehörden RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 43.8 - 57.04.16 - v. 2.11.2010

02.11.2010

Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und Erhebung von Si-cherheitsleistungen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsbehörden RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 43.8 – 57.04.16 - v. 2.11.2010

05.11.2010 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - *) RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Woh-nen und Verkehr - X.1 – 170 - v. 5.11.2010

19.11.2010

Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines IT-Systems (EVB-IT System) und die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Sys-temlieferung) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen aller Landesministerien - 55-22.00.05 - v. 19.11.2010

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19.11.2010 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung zur Vorbereitung von Personalmaß-nahmen, insbesondere Beförderungsentscheidungen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) - 24 – 1.39.51 – 1/09 - v. 19.11.2010

24.11.2010 Behördlicher Umgang mit ausländischen Opfern von Menschenhandel RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15 -39.12.06 -1- 10-075(260) v. 24.11.2010

29.11.2010 Sportgruppen der Polizei RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 29.11.2010

07.12.2010 Landtagswahl 2010 Erstattung der Wahlkosten RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 12 -35.09.14 - v. 7.12.2010

09.12.2010

Durchführungshinweise zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versor-gungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Ver-sorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) RdErl. d. Finanzministeriums - B 3010 – 107b - IV C 1 - v. 9.12.2010

21.12.2010 Organisation der Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 43.1 - 58.08.01 - v. 21.12.2010

29.12.2010 Durchführung der Jägerprüfung RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Um-welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III-6 - 71-10-00.20 v. 29.12.2010

01.01.2011 Parkerleichterungen für die Ärzteschaft zur Sicherstellung der ärztlichen Ver-sorgung der Bevölkerung RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bau-en, Wohnen und Verkehr - VII B 3 - 78-12/7 - v. 1.1.2011

10.01.2011 Korruptionsverdacht bei polnischer Auslandsvertretung RdErl. des Ministeri-ums für Inneres und Kommunales - 15 -39.07.01 -2- (260) v. 10.1.2011

01.03.2011

Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung und der Ausländerbehörden bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung Ausgestaltung des Leitfadens über die Grundsätze der Zusammenarbeit der FKS der Zollverwaltung mit den Ausländerbehörden in den Ländern RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15 -39.07.08-1-10-339(260) v. 1.3.2011

07.03.2011

Genehmigung von Dienstreisen der Leiterinnen und Leiter von Behörden und Einrichtungen und ihrer Bediensteten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - I B 3 – n.B. 102.01 – v. 7.3.2011

17.03.2011 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X.1 – 141.01 – v. 17.3.2011

22.03.2011

Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerk-stätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Gem.RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales u. d. Finanzministeriums v. 22.3.2011

06.04.2011

Zusammenarbeit der Katasterbehörden, der Grundbuchämter und der Finanz-ämter mit den Flurbereinigungsbehörden anlässlich von Bodenordnungsverfah-ren nach dem Flurbereinigungsgesetz (ZusArbErl FlurbG) Gem. RdErl. d. Mi-nisteriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz – II-7 – 851.12.04 – , d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 32-51.13.05 – , d. Justizministeriums – 3850 - I. 42 (Arb.Gr.FLLGB) – u. d. Fi-nanzministeriums – S 4500 - 18 - V A 6 / S 3300 - 85 - V A 6 – v. 6.4.2011

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06.04.2011

Zusammenarbeit der Katasterbehörden, der Grundbuchämter und der Finanz-ämter mit den Flurbereinigungsbehörden anlässlich von Bodenordnungsverfah-ren nach dem Flurbereinigungsgesetz (ZusArbErl FlurbG) Gem. RdErl. d. Mi-nisteriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz - II-7 - 851.12.04 -, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 32-51.13.05 -, d. Justizministeriums - 3850 - I. 42 (Arb.Gr.FLLGB) - u. d. Finanz-ministeriums - S 4500 - 18 - V A 6 / S 3300 - 85 - V A 6 - v. 6.4.2011

11.04.2011 Obdachlosenerhebung Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 78.31.05.01 - v. 11.4.2011

10.05.2011

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrich-tungen freier gemeinnütziger und kommunaler Träger im Bereich der Sozialhil-fe RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - V 1 .- 5610.1 v. 10.5.2011

31.05.2011

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maß-nahmen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Förderrichtlinie) RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales – Az.: II 1 – 2602.11 032 – v. 31.5.2011

01.07.2011

Vertretungserlass NRW Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministe-riums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pfle-ge und Alter und d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststel-len vom 1.7.2011

Erläuterungen zur Tabelle: RdErl.: Runderlass Gem.RdErl.: gemeinsamer Runderlass

33. Welche namentlich einzelnen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien hat die

Landesregierung in der 16. Wahlperiode bereits verabschiedet? (bitte chrono-logisch auflisten)

Die Landesregierung hat in der 16. Legislaturperiode bis zum Stichtag zur Beantwortung der Großen Anfrage 105 Stammverordnungen verkündet. Änderungsverordnungen sind in dieser Zahl nicht enthalten, da sie mit technischen Mitteln nicht erfasst werden können. Sie sind den jeweiligen Gesetz- und Verordnungsblättern zu entnehmen (www.recht.nrw.de).

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Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden

30.06.2012 Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

24.08.2012 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretun-gen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO)

11.09.2012

Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkei-ten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtent-wicklung und Verkehr (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MBWSV – ZustVO MBWSV)

12.09.2012

Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkei-ten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kul-tur und Sport (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MFKJKS – BeamtDiszZustVO MFKJKS)

24.09.2012

Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkei-ten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverord-nung MWEIMH - ZustVO MWEIMH)

26.09.2012

Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Finanzministeriums (Beamtenzuständigkeitsverordnung Finanzministe-rium – BeamtZustV FM)

28.09.2012

Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Be-amtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes Nord-rhein-Westfalen

10.10.2012 Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO)

25.10.2012

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des allge-meinen Vollzugsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Ausbildungsordnung allgemeiner Vollzugsdienst - APOaVollzD)

31.10.2012

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Werk-dienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung Werkdienst - APOWD)

02.11.2012

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbän-den des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPmD-Gem)

07.11.2012

Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahn des hö-heren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Qualifizierungsverordnung - QualiVO hD allg Verw)

07.11.2012

Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung prüfungserleichterter Aufstieg Steuer – VOprfgser-lAgDSt)

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Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden

07.11.2012

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobe-nen feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAPgD-Feu)

16.11.2012 Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuer-wehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (LVOFeu)

27.11.2012

Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstleri-schen Personals an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtV)

11.12.2012 Verordnung über die Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichts-vollzieher (Gerichtsvollziehervergütungsverordnung – GVVergVO)

18.12.2012 Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

20.12.2012 Verordnung über die Lehrverpflichtung an der Deutschen Hochschule der Polizei (Lehrverpflichtungsverordnung DHPol - DHPol LVVO)

31.01.2013

Verordnung über Zuständigkeiten für die Festlegungen von Einzugsgebieten von Notrufabfragestellen und deren Unterteilungen nach der Verordnung über Notrufverbindungen (Zuständigkeitsverordnung Notrufverbindungen - NRVerbZustVO)

31.01.2013 Verordnung über die Bestimmung von Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstel-len (KHSt-VO)

15.02.2013

Verordnung über weitere polizeiliche Aufgaben des Landeskriminalamts bei der Gefahrenabwehr sowie der Erforschung und Verfolgung von Straftaten (Aufgabenverordnung LKA - LKAAufgVO)

05.03.2013

Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (Mel-dedatenübermittlungsverordnung NRW - MeldDÜV NRW)

12.03.2013

Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Finanzierungsbeteili-gung an den Kosten für Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskon-fliktgesetz (Verordnung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetz - AG SchKG VO)

20.03.2013

Verordnung über die Gewährung der Pauschale zur Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern (AltPflSchulkoVO)

23.04.2013 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure (APO-Hyg.-Kontr.)

25.04.2013 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für sozialmedizinische Assistentinnen und Assistenten (APO-SMA)

02.05.2013 Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt und für Öffentliches Gesundheitswesen (WPrZÖGW-VO)

08.05.2013 Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufs-kammern

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Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden

14.05.2013

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und Kranken-pflegerinnen, -pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, -pflegern für Krankenhaushygiene - Hygienefachkraft (Weiterbildungsverord-nung Hygienefachkraft - WeiVHygPfl)

19.05.2013 Verordnung zur Durchführung des Weinrechts (Weinrechtsdurchführungs-verordnung - WeinR-DVO NRW)

04.06.2013 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf.)

04.06.2013

Verordnung über die Aufwandsentschädigung, die Reisekostenpauschale und den Ersatz von Verdienstausfall der Bezirksbrandmeisterinnen oder Bezirksbrandmeister und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (Auf-wandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister)

11.06.2013 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Ret-tungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO)

11.06.2013

Verordnung über den Hochschulzugang für im Ausland qualifizierte Studien-bewerberinnen und Studienbewerber (Bildungsausländerhochschulzu-gangsverordnung - BAHZVO)

17.06.2013 Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Gelsenkirchen

11.07.2013

Verordnung über die für den Erlass von Rahmenvorgaben im Hochschulbe-reich geltenden Grundsätze (Rahmenvorgabengrundsätzeverordnung – RVGrVO)

17.07.2013

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa mit Sitz in Nürnberg im Wege der Zweitverleihung

22.08.2013 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekun-darstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I)

26.08.2013 Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF)

20.09.2013 Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO)

15.10.2013

Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (Gleichwertigkeitsverordnung – GlVO)

15.10.2013 Verordnung über die Führung der Denkmalliste (Denkmallisten-Verordnung)

15.10.2013 Verordnung über den sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

16.10.2013 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Übertragungsverordnung – DIBt-ÜtVO)

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden

17.10.2013

Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhal-tung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Umwandlungsverord-nung – UmwandVO)

20.11.2013 Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Absenkung der Kappungs-grenze (Kappungsgrenzenverordnung - KappGrenzVO NRW)

25.11.2013 Verordnung über die Beiräte für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaus-siedlerfragen (Beiräteverordnung)

25.11.2013

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (Zuständigkeitsverordnung Arbeits- und technischer Gefahrenschutz - ZustVO ArbtG)

07.12.2013 Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)

12.12.2013 Verordnung über den finanziellen Ausgleich nach § 15 Zensusgesetz 2011 - Ausführungsgesetz NRW

28.01.2014 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach § 123 des Justizgeset-zes Nordrhein-Westfalen

25.02.2014 Verordnung zur Bestimmung des zentralen Vollstreckungsgerichts

25.03.2014

Verordnung über die Konzentration der Verfahren nach § 32b der Zivilpro-zessordnung und nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarkt-rechtlichen Streitigkeiten

25.03.2014

Verordnung über die Form der den Amtsgerichten nach dem Insolvenzstatis-tikgesetz zu übermittelnden Angaben (Insolvenzstatistikverordnung - Ins-StatVO)

05.05.2014

Verordnung über die elektronische Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen (Registerver-ordnung Amtsgerichte - RegisterVO)

06.05.2014 Verordnung zur Übertragung richterlicher Aufgaben in der Arbeitsgerichts-barkeit

20.05.2014

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsge-richten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG)1

23.05.2014 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO SG)1

05.06.2014 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Arbeitsgerich-ten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO ArbG) (Fn 2)

11.06.2014

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten in Beschwerdeverfahren gemäß § 335a Handelsgesetzbuch (ERVVO EHUG)1

08.07.2014

Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ord-nungswidrigkeiten nach wirtschaftsrechtlichen Vorschriften zuständigen Verwaltungsbehörden

10.07.2014

Verordnung über die elektronische Kommunikation und Aktenführung in An-gelegenheiten der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO RHSt)

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Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden

01.08.2014

Verordnung zur Bestimmung der Einzelheiten der Einrichtung automatisier-ter Übermittlungs- und Abrufverfahren und über die Ermächtigung des Jus-tizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 110 Absatz 4 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen, § 100 Absatz 4 des Ju-gendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen und § 67 Absatz 4 des Un-tersuchungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Einzelheiten- und DelegationsVO - § 110 StVollzG NRW, § 100 JStVollzG NRW und § 67 UVollzG NRW)

09.09.2014 Verordnung für den Vollzug von Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsverordnung - AHaftVollzVO)

09.09.2014

Verordnung über die Ermächtigung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Finanzverwaltung (Delegationsverordnung FM)

20.10.2014 Verordnung zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen

21.10.2014 Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter (Finanzamtszustän-digkeitsverordnung – FA-ZVO)

22.10.2014

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 (EStGemAntV 2015, 2016 und 2017)

23.10.2014 Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (UStAufteilV)

31.10.2014

Verordnung über die Einrichtung und Zuständigkeit der Vergabekammern im Nachprüfungsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Zuständig-keitsverordnung Nachprüfungsverfahren - ZuStVO NpV NRW)

04.11.2014

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

04.11.2014

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirt-schaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

17.11.2014

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

19.11.2014

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

25.11.2014

Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Be-schäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeit-nehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (Wahlverordnung für Arbeit-nehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsrä-ten - AvArWahlVO)

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Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden

02.12.2014 Verordnung über die Industrie- und Handelskammern im Lande Nordrhein-Westfalen

03.12.2014

Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative Tarifverträ-geVO - RepTVVO)

09.12.2014

Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung so-zialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - RVO TVgG - NRW)

16.12.2014 Verordnung zur Anpassung des Mindeststundenentgelts (Vergabe-Mindestentgelt-Verordnung - VgMinVO)

16.12.2014 Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz (MFGVO)

18.12.2014

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikati-onsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Sozi-alpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge, staatlich anerkann-te Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter oder staatlich anerkannte Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge und Sozialarbeiter“

19.12.2014

Verordnung über die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf zur Ver-waltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nord-rhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO Verwaltungsfachangestellte)

19.12.2014

Verordnung über die Durchführung und die Abschlussprüfung für den Aus-bildungsberuf zur Kauffrau für Büromanagement/zum Kaufmann für Büro-management im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Büromanage-ment)

15.01.2015 Verordnung über Zuständigkeiten im Mess- und Eichwesen (Eichzuständig-keitsverordnung - EichZustVO)

03.02.2015

Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Öffentlich bestellten Ver-messungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (DVOzÖbVIG NRW)

03.02.2015

Verordnung über die Übermittlung von Daten zu Gefährdungspotenzialen des Untergrundes an öffentliche Stellen (Untergrund-Datenübermittlungsverordnung NRW – UntergrundDÜVO NRW)

03.02.2015 Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

17.02.2015 Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwa-chungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw

19.02.2015 Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015

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Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden

27.02.2015

Verordnung über die Anerkennung von Betrieben für die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung - PfSchGe-rKVO)

27.02.2015

Verordnung zur Neuregelung der Zuständigkeiten nach der Bundes-Tierärzteordnung (Zuständigkeitsverordnung Bundes-Tierärzte-ordnung – BTOZustVO)

03.03.2015 Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-VO NRW)

05.03.2015

Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts (Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVO Tier-schutz NRW)

13.03.2015

Verordnung zur Zulassung privater Kontrollstellen zum Schutz von geografi-schen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und garantiert traditionellen Spe-zialitäten für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel im Land Nordrhein-Westfalen (Kontrollstellen-Zulassungsverordnung NRW - KtrStZulVO)

17.03.2015

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf Gebieten des Verbrau-cherschutzes (Zuständigkeitsverordnung Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVOVS NRW)

20.03.2015 Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Forst-rechts (Zuständigkeitsverordnung Forst – ZustVO Forst)

24.03.2015 Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW)

14.04.2015 Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung - WTG DVO)

14.04.2015

Verordnung zur Festlegung der Pauschalen nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNV-Pauschalen-Verordnung – ÖPNVP-VO)

14.04.2015

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Ver-kehrsflughafen Dortmund (Fluglärmschutzverordnung Dortmund - FluLärm-DortmundV)

14.04.2015

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Ver-kehrsflughafen Paderborn/Lippstadt (Fluglärmschutzverordnung Pader-born/Lippstadt - FluLärmPadV)

16.04.2015

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militäri-schen Flugplatz Nörvenich (Fluglärmschutzverordnung Nörvenich - FluLärmNörvV)

28.04.2015

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militäri-schen Flugplatz Geilenkirchen (Fluglärmschutzverordnung Geilenkirchen - FluLärmGeilenkV)

07.05.2015

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Ver-kehrsflughafen Niederrhein (Fluglärmschutzverordnung Niederrhein - FluLärmNiederrheinV)

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Die Landesregierung hat nach technischer Auswertung des SMBl. NRW in der 16. Wahlperi-ode bis zum Stichtag der Beantwortung der Großen Anfrage 136 Erlasse und Richtlinien verkündet. Diese Zahl berücksichtigt nicht die Änderungserlasse.

Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode

15.06.2012 Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 422-03.0 v. 30.12.2014

18.06.2012 Amtliche Untersuchungen von Beamtinnen und Beamten sowie Beamtenbe-werberinnen und -bewerbern mit einer HIV-Infektion RdErl. d Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter v. 26.11.2012

25.06.2012 Änderungen im Besoldungsrecht durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Durchführungshinweise zu den §§ 27, 28 ÜBesG NRW RdErl. d. Finanzministeriums - B 2100-136.1-IV 1 v. 10.1.2014

04.07.2012 Anforderungsprofile für die Besetzung von Funktionen der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 g. D. und entsprechender Beförderungsentscheidungen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 403.26.04.13 v. 6.8.2013

13.07.2012

Anpassung der Mietobergrenzen ab dem 1. Januar 2014 gemäß § 32 Absatz 3 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nord-rhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.3-4147 v. 20.9.2013

03.08.2012

Anweisung für das Anordnungs-, Kassen- und Rechnungswesen der Teilneh-mergemeinschaften in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (Flurberei-nigungskassenanweisung - FlurbkassenAnw) RdErl. d. Ministeriums für Klima-schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 28.7.2014

03.08.2012 Anweisungen über die Verwaltung und Organisation des Bau- und Liegen-schaftsbetriebs NRW (BLB NRW) - AnwVOBLB - RdErl. d. Finanzministeriums v. 11.5.2015 VV 4430 - 6 - VI A 4

03.08.2012 Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit (PDV 300) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413 - 60.26 v. 3.8.2012*) (KOPFERLASS)

03.08.2012

Aufgaben des Instituts der Feuerwehr NRW als technische Einrichtung zur Verbesserung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 3 Absatz 2 FSHG RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 18.09.01 - v. 27.11.2013

03.08.2012

Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und Abführung der Gewerbesteuerumlage sowie Verrechnung der Solidaritätsum-lage für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-46.04.05-23/15 - u. d. Finanzministeriums - KomF 3150-15-IV B 3 - v. 20.2.2015

27.08.2012 Aus- und Fortbildung für die Verwendung in Einsatzeinheiten (PDV 201 VS-NFD) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413 - 60.26 v. 3.8.2012*) (KOPFERLASS)

03.09.2012

Ausführungsvorschrift nach § 33 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 Ausbildung hauptberuflicher Feu-erwehrangehöriger zu Gruppenführerinnen und Gruppenführern (Lehrgang B III) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 27.19.01 - v. 28.10.2013

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode

04.09.2012

Ausführungsvorschrift nach § 33 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 zur Feuerwehrdienstvorschrift 2; Gruppenführer−Ausbildung und Truppmann−/Truppführer−Aus- und Fortbil-dung RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 27.19.01 - v. 18.12.2012

11.09.2012

Begleitung der fachpraktischen Ausbildung der Studierenden in den Polizeibe-hörden im Rahmen der Praxisteile des Bachelor-Studiengangs Polizeivollzugs-dienst (Tutoren- und Multiplikatorenkonzept) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 12.5.2014

19.09.2012 Beirat für Zoonosen in der Lebensmittelkette RdErl. d. Ministeriums für Klima-schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI-3 - 44.17.05 - v. 12.6.2014

20.09.2012

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Minister für Sicherheit und Justiz der Niederlande und dem Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich grenzüberschreitender Zusammenar-beit im Katastrophenschutz vom 23.5.2014

20.09.2012

Benennung von Beamtinnen, Beamten und Angestellten als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - I B 1 - 2043 - v. 31.7.2014

24.09.2012 Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen durch das Landesamt für Be-soldung und Versorgung RdErl. d. Finanzministeriums - B 2020 - 3.5.1 - IV 1 v. 22.4.2014

08.10.2012 Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten - GeoBasisBNErl NRW - RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 37 - 51.01.01 - v. 3.1.2013

08.10.2012 Beschleunigte Bearbeitung von Privatklagedelikten Gem. RdErl. d. Ministeri-ums für Inneres und Kommunales - 422 - 62.18.05 u. d. Justizministeriums - 4130 - III. 4 - v. 22.5.2015

25.10.2012 Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Betriebswir-tin/zum Betriebswirt im Gesundheitswesen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 16.11.2012

12.11.2012

Bestimmung der zuständigen Behörde für den Gewässerausbau und das Plan-feststellungsverfahren im Zusammenhang mit der Errichtung einer Umflut der Pader um den Padersee RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-8 – 611/5 - 100 60 - v. 24.9.2012

16.11.2012

Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung des Zulassungs-verfahrens für den Bau und Betrieb einer Fernwärmeleitung der STEAG Fern-wärme GmbH zwischen Duisburg-Walsum und Bottrop-Welheim RdErl. d. Mi-nisteriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz - IV - 8 - 50 31 30.3 - v. 20.1.2015

16.11.2012

Bestimmung der zuständigen Behörde für die Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung der Maßnahme „Entflechtung und Umgestaltung des Ge-wässers Graben am Emsring“ RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Um-welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-8 - 611/5- 100 60 vom 11.4.2013

16.11.2012

Bestimmung der zuständigen Behörde für die Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung zum Hochwasserschutz an der Glenne RdErl. d. Ministeri-ums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-8 - 611/5 - 100 60 - v. 19.9.2012

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode

16.11.2012

Bestimmung der zuständigen Behörde für die Rohrfernleitungsanlage FG 38 zum Befördern von Propylen der Westgas GmbH zwischen Köln-Worringen und Marl RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Na-tur- und Verbraucherschutz - IV - 8 - 50 31 30.3- v. 6.11.2014

20.11.2012

Bestimmung der zuständigen Behörde für die Rohrfernleitungsanlage LNR 1 +7 DN 80 - 800 zum Befördern von Kokereigas zwischen Bottrop und Dort-mund der E.ON Ruhrgas AG RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz - IV - 8 - 50 31 30.3 - v. 25.10.2012

20.11.2012

Bestimmung der zuständigen Behörde für die Rohrfernleitungsanlage zum Be-fördern von Sauerstoff der Air Liquide Deutschland GmbH zwischen Greven-broich-Neukirchen und Dortmund RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Um-welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV - 8 - 50 31.30.3 - vom 26.8.2013

23.11.2012 Bestimmungen über die Ausbildung von Bergbaubeflissenen und Beflissenen des Markscheidefachs RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk - Az. I B 3 – 31.10.10 v. 13.11.2014

23.11.2012 Bestimmungen über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen im Ge-schäftsbereich des Finanzministeriums (Vertretungsordnung FM NRW) RdErl. d. Finanzministeriums v. 6.5.2015

26.11.2012

Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderun-gen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (BWB) RdErl. d. Mi-nisteriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2 - 2210 - 145/15 v. 27.3.2015

05.12.2012 Betrieblicher Brandschutz und Notfallvorsorge in den Dienststellen der Polizei NRW (Brandschutzerlass Polizei) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kom-munales - Az. 401 - 58.02.06 - v. 20.9.2012

05.12.2012 Betrieblicher Brandschutz und Notfallvorsorge in den Dienststellen der Polizei NRW (Brandschutzerlass Polizei) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kom-munales - Az. 401 - 58.02.06 - v. 20.9.2012

06.12.2012 Betriebssatzung für den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (BS LBME NRW) RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk v. 25.3.2015

06.12.2012

Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus dem und zu dem zent-ralen Vollstreckungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. Justizminis-teriums vom 26.11.2012 - 1518 - I. 193 (JMBl. NRW S. 318) und Gem. RdErl. d Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56 - 36.06.18. - und d. Finanzmi-nisteriums - H 2090 - 2/13 - II B 3 - vom 23.11.2012

06.12.2012 Dienstkleidungsordnung der Polizei des Landes NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 405 / 401 - 63.01.01 v. 21.1.2014

11.12.2012

Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2 - v. 17.11.2014

18.12.2012

Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2 - v. 17.11.2014

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode

03.01.2013

Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2 - v. 17.11.2014

07.01.2013 Durchführung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Anwendung des § 4 Absatz 1 Satz 2 RdErl. d. Finanzministeriums - B 3010 - 4.1 - IV C 1 v. 2.10.2014

31.01.2013 Durchführung des Landespersonalvertretungsgesetzes RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 25-42.05.05 v. 14.3.2013

19.02.2013 Durchführung und Umsetzung forstvermehrungsrechtlicher Vorschriften in NRW (Saat 2014) RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-schaft, Natur- und Verbraucherschutz - III-2 031.63.00.01 - v. 23.6.2014

20.02.2013

Dynamisierung der Einkommensgrenzen gemäß § 13 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2-2010-709/12 - v. 23.11.2012

21.02.2013 Einsatz der Polizei bei Staatsbesuchen und sonstigen Besuchen (PDV 130) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413 - 60.26 v. 3.8.2012*) (KOPFERLASS)

25.02.2013 Einstellung und Ausbildung der Regierungsvermessungsreferendarinnen und der Regierungsvermessungsreferendare RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 27.18.03 - 2123 v. 20.11.2012

07.03.2013

Entgelte für tätige Mithilfe der Forstbehörden bei der Bewirtschaftung des Kör-perschafts- und Privatwaldes (Entgeltordnung ’15) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III-3 - 20-64-00.01 - v. 1.1.2015

08.03.2013 Ergänzende Regelung zur Vorschrift „Schießtraining in der Aus-und Fortbil-dung“ (PDV 211, Nr. 7, 8) zur Fortbildung von Spezialeinheiten und Spezial-kräften. (KOPFERLASS)

14.03.2013 Erlass für die Verpflegungswirtschaft der Polizeiküchen des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 405 - 60.26 v. 7.3.2013 (KOPFERLASS)

15.03.2013 Fachpraktische Ausbildungszeit im Rahmen der Ausbildung für den Laufbahn-abschnitt II des Polizeivollzugsdienstes RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 31.10.2013

01.04.2013

Feststellung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten; Sicherstellung und Beschlagnahme von Führer-scheinen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales (402 - 57.01.35), d. Justizministeriums (4103 - III. 29), d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (III B 2-21-34/34) u. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung (232 - 1.09.14.03) v. 27.4.2015

01.04.2013 Feuerschutz und Hilfeleistung Erstattung der von privaten Arbeitgebern an eh-renamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Helfer fortgewährten Leistungen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74-52.01.03 - 5.12.2012

11.04.2013 Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 73-52.06.04 - v.11.9.2012

29.04.2013 Förderrichtlinie Bodendenkmalpflege des MBWSV 2014 RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. 6.8.2014

03.05.2013 Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (PVB) durch Sport in der Polizei RdErl. d. Ministe-riums für Inneres und Kommunales - 412 - 58.27.02 v. 18.6.2013

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode

18.06.2013 Freie Heilfürsorge der Polizei NRW Sonderkuren für Wechselschichtdienstleis-tende RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 403.63.22.07 - v. 4.9.2012

27.06.2013 Führen von Amtsbezeichnungen im Bereich der Polizei RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 401 - 42.01.15 - v. 3.9.2012

28.06.2013 Führung und Einsatz der Polizei“ (PDV 100 VS-NfD) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413 - 60.26 v. 3.8.2012*) (KOPFERLASS)

07.07.2013

Genehmigung von Dienstreisen der Beschäftigten von Behörden und Einrich-tungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Sozia-les RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - I B 1 - 2522 - v. 30.7.2014

19.07.2013 Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen Beihilferechtliche Hinweise zum zahnärztlichen Gebührenrecht RdErl. d. Fi-nanzministeriums B 3100 - 3.1.6.2.A - IV A 4 v. 16.11.2012

29.07.2013 Gewässerabschnitte zum Schutz der Äsche RdErl. d. Ministeriums für Klima-schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III-6-765.21.10 v. 13.11.2014

31.07.2013 Grundsätze über die Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftig-ten der Arbeitsschutzverwaltung Runderlass des Ministeriums für Arbeit, In-tegration und Soziales - III 2-8012 - v. 19.2.2015

06.08.2013 Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen der Polizei des Landes NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 405-63.13.03 v. 21.3.2014

09.08.2013

Handlungsanleitung "Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonal-recht" (1. überarbeitete Auflage) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, In-tegration und Soziales - III 3- 8231.6 , d. Ministeriums für Inneres und Kommu-nales - 402-57.04.08 u. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VII B 2-40-09/9 v. 27.8.2012

20.08.2013 Handlungsanleitung „Bußgeldkataloge zum Arbeitszeit-, zum Jugendarbeits-schutz- und zum Mutterschutzrecht“ RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integrati-on und Soziales - III 2 - 8012 - v. 30.10.2014

22.08.2013 Haushaltsmäßige Abwicklung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss-gesetz RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 213 - 6029 v. 18.11.2013

26.08.2013

Hinweis zur Anwendung von § 4 Absatz 3 Satz 1 TVgG - NRW bei Dienstleis-tungserbringung durch Personen im EU-Ausland RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien - I A 1-81-00/3-13 - v. 13.10.2014

20.09.2013

Hinweise zur Auslegung von § 4a Absatz. 1 Nummer 1 des Bestattungsgeset-zes (Länderliste) RdErl. der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien - 232 - 0265 im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales v. 18.3.2015

04.10.2013 Hospitation von Studierenden ausländischer Polizeien in den Polizeibehörden des Landes NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404-27.11.02 v.12.9.2014

28.10.2013 Jahresberichte der Vermessungs- und Katasterbehörden RdErl. d. Ministeri-ums für Inneres und Kommunales - 36 - 51.00 - 1725 v. 15.3.2013*) (KOPF-ERLASS)

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode

31.10.2013 Kommunales Haushaltsrecht; Anlage von Kapital durch Gemeinden und Ge-meindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen)

18.11.2013

Kosten des Feuerschutzes Ersatz von Aufwendungen bei Teilnahme von eh-renamtlichen Angehörigen der Feuerwehr sowie Kreisbrandmeistern und deren Stellvertretern an Lehrgängen des Instituts der Feuerwehr NRW RdErl. d. Mi-nisteriums für Inneres und Kommunales 2012 - 74-52.01.03 - v. 5.12.2012

27.11.2013 Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeinde-verbände RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014

18.12.2013 Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großschadensereignissen, Krisen und Katastrophen RdErl d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 4.10.2013

08.01.2014

LAGA-Mitteilung 38 - Vollzugshinweise für die Anwendung der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanla-gen gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie RdErl. d. Ministeriums für Klima-schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-3-931.17 - v. 6.12.2012

10.01.2014

Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung Gem. RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz - V-5 8800.4.11 - und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtent-wicklung und Verkehr - VI.1 - 850 v. 11.12.2014

20.01.2014

Medizinische Versorgung bei Einsätzen aus besonderem Anlass und notfall-medizinische Versorgung bei Einsätzen der Spezialeinheiten mit hohem Ge-fährdungsgrad RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413/403 - 60/63.23.10 VS-NfD v. 9.9.2014 *) (KOPFERLASS)

21.01.2014 Notifizierung von Untersuchungsstellen nach Klärschlamm-, Bioabfall-, Altholz- und Altölverordnung RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-schaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-3-958.02 v. 8.10.2012

28.01.2014 Öffentliche Ausschreibung für die Landesgartenschauen 2020 und 2023 in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-schaft, Natur- und Verbraucherschutz - II A-5 - 2302.2.1 - v. 28.1.2014

30.01.2014

Orientierungsdaten 2013 - 2016 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzpla-nung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales Az. 34-46.05.01-264/12 vom 13.7.2012

17.02.2014 Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Zahn-ärztekammer Westfalen-Lippe v. 16.11.2012

17.02.2014

Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäi-schen Fonds für regionale Entwicklung im Zielbereich Investitionen in Wachs-tum und Beschäftigung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 im Land Nord-rhein-Westfalen (EFRE-Rahmenrichtlinie - EFRE RRL) Gem. RdErl. des Minis-teriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, der Staatskanzlei, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, des Ministeriums für Innovation, Wis-senschaft und Forschung, des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien vom 14.11.2014

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode

18.03.2014

Regelmäßige Kontrollen nach Artikel 6 des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 (2012/21/EU) zur Vermeidung von Überkompensationen bei der Gewährung von Ausgleichszahlungen an bestimmte Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Inte-resse betraut sind Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk u. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 35-49.02.01-75.8-1266/14 v. 20.1.2014

21.03.2014 Richtlinie für die Einführung neuer Polizeiärztinnen und Polizeiärzte in den Po-lizeiärztlichen Dienst des Landes RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kom-munales - 403.26.01.01 - v. 29.7.2013

11.04.2014 Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 25.6.2012

22.04.2014

Richtlinie für Eignungsnachweise durch Präqualifikation bei Beschränkten Aus-schreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei Freihändigen Vergaben (Präqualifikationsrichtlinie) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums für Inneres und Kom-munales, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. 28.5.2014

12.05.2014 Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) Gem.RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VI B 2 - B 1046 - 502.2 - u. d. Finanzministeriums - B 1046 -3- VI 2 - v. 15.5.2014

12.05.2014 Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau[1] (Industriebau-richtlinie – IndBauR NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr – VI.1 - 190 v. 4.2.2015

15.05.2014 Richtlinie über die Dotation des Fonds NRW/EU.Investitionskapital RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk - IV A 3 - 31 - 00 v. 7.7.2013

23.05.2014 Richtlinie über die Dotation des Fonds NRW/EU.KWK-Investitionskredit RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau-cherschutz v. 6.12.2012

28.05.2014 Richtlinie über die Einführungsphase für den Direkteinstieg in den höheren Po-lizeivollzugsdienst RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404- 27.12.05 v. 18.2.2015

30.05.2014 Richtlinie über die Förderphase vor dem Studium zum höheren Polizeivoll-zugsdienst RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404 - 27.12.06 vom 18.2.2015

02.06.2014

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für rati-onelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - pro-gres.nrw - Programmbereich Innovation“ (progres.nrw - Innovation) Gem. RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittel-stand und Handwerk und des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung v. 15.4.2015

03.06.2014

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Ra-tionelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (pro-gres.nrw) – Programmbereich Markteinführung RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz –VII – 4 – 43.00– v. 20.2.2013

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode

12.06.2014

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm Ratio-nelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (pro-gres.nrw) – Programmbereich Wärme- und Kältenetze“ RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz VII-5 - 38-10 v. 7.11.2014

12.06.2014

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm Ratio-nelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen pro-gres.nrw-Programmbereich KWK (Förderung von KWK-Anlagen und KWK be-zogenen Maßnahmen) RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VII 5 - 37.60 v. 15.3.2015

13.06.2014

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz u. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung v. 25.3.2015

13.06.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - INT.9540 - v. 8.1.2014

16.06.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter v. 21.1.2015

23.06.2014

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI 5 - 4201 - 5685 - v. 28.6.2013

09.07.2014

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrati-onsprojekten im Rahmen des Landesprogramms „Integration unternehmen!“ RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales II A 4 – 3260.44.12 v. 19.2.2013

25.07.2014

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnah-men, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014 - 2020) RdErl. d. Mi-nisteriums für Arbeit, Integration und Soziales - Az.: II 1 - 2602.5 v. 23.12.2014

28.07.2014

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Ver-marktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II A 6 - 2450.03 - v. 17.3.2015

30.07.2014 Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales

31.07.2014

Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 112 (BdH) - 14-01-01 - v. 1.4.2013

06.08.2014 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auf Kosten-basis an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen RdErl. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung v. 20.8.2013

20.08.2014

Richtlinien für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewäh-rung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - V B 2-4440.25/4440.25.4 v. 31.7.2013

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode

22.08.2014

Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten (Beamtinnen und Beamten) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, In-dustrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (BRL MWEIMH 2014)

02.09.2014

Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vorberei-tung von Personalmaßnahmen, insbesondere Beförderungsentscheidungen RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - I-7 - 2.17 - v. 4.7.2012

09.09.2014 Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP NRW) Bek. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 4.12.2014

12.09.2014 Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchts-stätten für misshandelte Frauen (Frauenhäuser) RdErl. d. Ministeriums für Ge-sundheit, Emanzipation, Pflege und Alter EMA-7231.1 v. 18.12.2014

15.09.2014 Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien) RdErl. d. Finanzministeriums - B 3115 - 0.3 - IV A 2 v. 15.1.2015

02.10.2014 Richtlinien über die Abwicklung von Erbschaften des Landes RdErl. d. Finanz-ministeriums – VV 1260 – 1 – VI 3 v. 27.6.2013

13.10.2014

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Justizministeriums (4400 - IV. 444) v. 26.11.2014

14.10.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zur Haftverkürzung bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Justizministeriums (4454 - IV B. 4) v. 7.1.2013

30.10.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III 6 - 71-60-00.03 v. 8.3.2013

06.11.2014

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes *1) (Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien – BAfrl) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV - 4 - 551.01 v. 13.1.2015

07.11.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in landwirt-schaftlichen Betrieben im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)

13.11.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbil-dung für die Altenpflegehilfe und Familienpflege RdErl. d. Ministeriums für Ge-sundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 401 - 0427 v. 15.2.2015

13.11.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Famili-enberatungsstellen RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 212 - 6704.1 vom 17.2.2014

14.11.2014

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integra-tionsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - INT - 5.9400.2 - v. 20.11.2012

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode

17.11.2014

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investiti-onsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtli-nien) RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 52 - 8712 Nr. 12/2014 v. 30.1.2014

17.11.2014

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittags-verpflegung von Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, Kin-dertagespflegestellen und Schulen - Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - V A 1 3928.7 v. 19.7.2013

17.11.2014

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Lande-sprogramms „1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein“ RdErl. d. Minis-teriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 51. - 8440 Nr. 117/14 v. 9.7.2014

26.11.2014

Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah) RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Ver-kehr - III A 2-86.19-4.3 v. 1.12.2014

01.12.2014 Richtlinien zur Förderung der Sommerweidehaltung RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – II A 4-62.71.20 v. 13.4.2015

04.12.2014 Richtlinien zur Förderung der Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztier-rassen RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz II A 2 – 2406.11 v. 24.2.2015

10.12.2014 Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III A 4 - 87-02/1 v. 30.5.2014

11.12.2014 Richtlinien zur Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh RdErl. des Ministe-riums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II A 4-62.71.10 v. 27.3.2015

16.12.2014

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festle-gung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu er-hebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kom-munales - 56-36.08.09 - vom 2.9.2014

18.12.2014 Runderlass zur Durchführung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes RdErl. d. Finanzministeriums - B 3003 - 25 - IV C 1 v. 9.8.2013

23.12.2014 Satzung der Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ (ZFMK) vom 10.12.2014

30.12.2014 Studentenwohnheimbestimmungen (SWB) RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2-2010-63/13 - vom 21.2.2013

01.01.2015 Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durch die Polizei des Landes Nord-rhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 423-62.13.09 v. 29.4.2013

06.01.2015 Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 405 - 25.02.06 - v. 18.12.2013

06.01.2015

Verfahren zur Anmeldung von Zuwendungen für die Sanierung von Altlasten und für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes sowie zur Aufstellung von Dringlichkeitslisten RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-schaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-4 - 551.01 v. 13.1.2015

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Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode

13.01.2015

Vergabegrundsätze für Gemeinden (GV) nach § 25 Gemeindehaushaltsver-ordnung NRW (GemHVO NRW) (Kommunale Vergabegrundsätze) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.07.01/01-169/12 - v. 6.12.2012

13.01.2015 Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Bereich der Polizei RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402 - 57.01.63 - v. 25.2.2013

15.01.2015 Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien - IR 12.02.02 - v. 20.8.2014

20.01.2015

Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines Richters in einer Zweitbeschäftigung, während einer Beurlaubung oder wäh-rend einer Zuweisung in der Sozialversicherung RdErl. d. Finanzministeriums - B 6028 - 3.4 IV - v. 16.11.2012

21.01.2015 Verwaltungsvorschrift zum Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungs-ingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI-Erlass) RdErl. des Ministeriums für Inne-res und Kommunales - 36 - 51.01.01 - 2410 v. 14.10.2014

04.02.2015 Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz und zur Pfle-ge der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (VV zum DSchG) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. 11.4.2014

15.02.2015 Verwaltungsvorschriften für Grundstücksverkäufe nach § 15 Abs. 3 Haushalts-gesetz (VV zu § 15 Abs. 3 HHG) RdErl. d. Finanzministeriums - I C 2-0064-2.1 v. 16.6.2014

18.02.2015 Verwaltungsvorschriften über Dienstwohnungen (DWVV) RdErl. d. Finanzmi-nisteriums - B 2732 - 0.5 – IV A 2 - v. 15.6.2012

18.02.2015 Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (VVzBVO) RdErl. d. Finanzministeriums - B 3100 - 0.7 - IV A 4 v. 15.9.2014

19.02.2015 Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) hier: Funktionenplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums - I C 2 - 0014 - 2.1 v. 8.10.2012

20.02.2015 Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) hier: Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 13 Abs. 2 und 3 LHO

24.02.2015 Verwendung von Recyclingpapier im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeri-ums für Inneres und Kommunales - 55.22.00.03 - v. 12.11.2012

15.03.2015 Vorschrift „Einsatz bei Gefahren auf dem Wasser“ (PDV 135 VS-NfD) RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413 - 60.26-PDV 135 VS-NfD v. 13.6.2014 *) (KOPFERLASS)

17.03.2015 Vorschrift „Schießtraining in der Aus- und Fortbildung" (PDV 211) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 413 - 60.26 - v. 6.1.2015 *) (KOPF-ERLASS)

18.03.2015 Vorschrift „Übungen" (PDV 230) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kom-munales, 413 - 60.26 - v. 6.1.2015 *) (KOPFERLASS)

25.03.2015 Vorschrift „Versorgung der Polizei im Einsatz“ (LF 150) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413 - 60.26 v. 3.8.2012*) (KOPFERLASS)

25.03.2015 Vorschrift Landesteil Nordrhein-Westfalen zur PDV 100 „Führung und Einsatz der Polizei“ VS-NfD - Teil D „Psychosoziale Unterstützung bei der Polizei NRW" (LT NRW zur PDV 100 VS-NfD - Teil D -) (KOPFERLASS)

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Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode

27.03.2015

Vorschrift Landesteil Nordrhein-Westfalen zur PDV 100 „Führung und Einsatz der Polizei“ VS-NfD -Teil K Einsatz der Polizei aus Anlass von Verfolgungsfahr-ten RdErl. d. Ministeriums Inneres und Kommunales 413 - 60.26 - LT NRW zur PDV 10 VS-NfD - Teil K - v. 18.3.2014*) (KOPFERLASS)

27.03.2015

Vorschrift Landesteil Nordrhein-Westfalen zur PDV 129 VS-NfD „Personen- und Objektschutz (LT NRW zur PDV 129 VS-NfD) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 41 - 60.26 - LT NRW zur PDV 129 VS-NfD v. 1.4.2013*) (KOPFERLASS)

13.04.2015 Zentrale Einführungsfortbildung für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404 - 27.29.06 v. 17.2.2014

15.04.2015

Zinssenkungsverfahren gemäß den §§ 35 Absatz 1, 36 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, 39 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - IV.3-4147-444/14 - v. 3.6.2014

27.04.2015

Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 424 - 62.19.02 -, d. Justizministeriums - 4210 - III. 94 -, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipa-tion, Pflege und Alter - 214 - 0390.5.2. -, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313 - 6004.1.9 - u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung - 622. 6.08.08.04 - 50724 - v. 22.8.2014

06.05.2015

Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beziehungsweise Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten und der Polizei Gem.RdErl. d. Justizministeriums - 2344 - Z. 221 -, d. Finanzministeri-ums - Az. S 0500 - 74/5 - VA3 - u. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402 - 57.01.48 - v. 12.5.2014

11.05.2015

Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbe-reich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - I.3 vom 31.1.2013

22.05.2015

Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbe-reich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk v. 22.8.2013

Erläuterungen zur Tabelle: RdErl.: Runderlass Gem.RdErl.: gemeinsamer Runderlass JMBl.: Justizministerialblatt BdH: Beauftragte des Haushalts

34. Welche namentlich einzelnen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien wurden in

der 15. und 16. Wahlperiode jeweils befristet oder mit einer Evaluierungsfrist versehen?

Die Verordnungen, Erlasse und Richtlinien nach Auswertung des GV. NRW und SMBl. NRW ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Angegeben werden aktuelle Befristungen, entfristete Vorschriften werden statistisch nicht erfasst.

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Ju-gend, Kultur und Sport - 422-03.0 v. 30.12.2014

Amtliche Untersuchungen von Beamtinnen und Beamten sowie Beamtenbewerberinnen und -bewerbern mit einer HIV-Infektion RdErl. d Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter v. 26.11.2012

Anforderungsprofile für die Besetzung von Funktionen der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 g. D. und entsprechender Beförderungsentscheidungen RdErl. d. Ministeriums für Inne-res und Kommunales - 403.26.04.13 v. 6.8.2013

Anmietung von Liegenschaften für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Mi-nisteriums für Inneres und Kommunales - 55 - 23.00.02 - v. 29.9.2010

Aufgaben des Instituts der Feuerwehr NRW als technische Einrichtung zur Verbesserung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 3 Absatz 2 FSHG RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 18.09.01 - v. 27.11.2013

Ausführungserlass zum Staatsangehörigkeitsrecht RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 14 – 40.00 – 6.1 - v. 16.8.2010

Ausführungsvorschrift nach § 33 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfe-leistung vom 10. Februar 1998 Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger zu Grup-penführerinnen und Gruppenführern (Lehrgang B III) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 27.19.01 - v. 28.10.2013

Ausführungsvorschrift nach § 33 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfe-leistung vom 10. Februar 1998 zur Feuerwehrdienstvorschrift 2; Gruppenführer-Ausbildung und Truppmann-/Truppführer-Aus- und Fortbildung RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 27.19.01 - v. 18.12.2012

Beirat für Zoonosen in der Lebensmittelkette RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI-3 - 44.17.05 - v. 12.6.2014

Benennung von Beamtinnen, Beamten und Angestellten als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - I B 1 - 2043 - v. 31.7.2014

Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten - GeoBasisBNErl NRW - RdErl. d. Ministeri-ums für Inneres und Kommunales - 37 - 51.01.01 - v. 3.1.2013

Bestimmungen über die Ausbildung von Bergbaubeflissenen und Beflissenen des Mark-scheidefachs RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Hand-werk - Az. I B 3 – 31.10.10 v. 13.11.2014

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Betrieblicher Brandschutz und Notfallvorsorge in den Dienststellen der Polizei NRW (Brand-schutzerlass Polizei) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - Az. 401 - 58.02.06 - v. 20.9.2012

Betrieblicher Brandschutz und Notfallvorsorge in den Dienststellen der Polizei NRW (Brand-schutzerlass Polizei) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - Az. 401 - 58.02.06 - v. 20.9.2012

Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus dem und zu dem zentralen Vollstre-ckungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. Justizministeriums vom 26.11.2012 - 1518 - I. 193 (JMBl. NRW S. 318) und Gem. RdErl. d Ministeriums für Inneres und Kommu-nales - 56 - 36.06.18. - und d. Finanzministeriums - H 2090 - 2/13 - II B 3 - vom 23.11.2012

Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2 - v. 17.11.2014

Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2 - v. 17.11.2014

Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2 - v. 17.11.2014

Einstellung und Ausbildung der Regierungsvermessungsreferendarinnen und der Regie-rungsvermessungsreferendare RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 27.18.03 - 2123 v. 20.11.2012

Entgelte für tätige Mithilfe der Forstbehörden bei der Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes (Entgeltordnung ’15) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-schaft, Natur- und Verbraucherschutz - III-3 - 20-64-00.01 - v. 1.1.2015

Ergänzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz RdErl. d. Mi-nisteriums für Inneres und Kommunales - 14-38.01.01-1.2.4 - v. 26.10.2011

Feststellung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln bei Straftaten und Ordnungs-widrigkeiten; Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen Gem. RdErl. d. Ministe-riums für Inneres und Kommunales (402 - 57.01.35), d. Justizministeriums (4103 - III. 29), d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (III B 2-21-34/34) u. d. Mi-nisteriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung (232 - 1.09.14.03) v. 27.4.2015

Feuerschutz und Hilfeleistung Erstattung der von privaten Arbeitgebern an ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Helfer fortgewährten Leistungen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74-52.01.03 - 5.12.2012

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 73-52.06.04 - v.11.9.2012

Förderrichtlinie Bodendenkmalpflege des MBWSV 2014 RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. 6.8.2014

Genehmigung von Dienstreisen der Beschäftigten von Behörden und Einrichtungen im Ge-schäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - I B 1 - 2522 - v. 30.7.2014

Haushaltsmäßige Abwicklung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 213 - 6029 v. 18.11.2013

Hochwasserkrisenmanagement in Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Kli-maschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 28.10.2011

Kommunales Haushaltsrecht; Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen)

Kosten des Feuerschutzes Ersatz von Aufwendungen bei Teilnahme von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr sowie Kreisbrandmeistern und deren Stellvertretern an Lehr-gängen des Instituts der Feuerwehr NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommuna-les 2012 - 74-52.01.03 - v. 5.12.2012

Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014

Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großschadenser-eignissen, Krisen und Katastrophen RdErl d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 4.10.2013

Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Information der Bevölke-rung RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 73 - 52.03.04 / 73 - 52.08 – vom 20.9.2010

Notifizierung von Untersuchungsstellen nach Klärschlamm-, Bioabfall-, Altholz- und Altölver-ordnung RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-braucherschutz - IV-3-958.02 v. 8.10.2012

Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 25.6.2012

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Richtlinie für Eignungsnachweise durch Präqualifikation bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei Freihändigen Vergaben (Präqualifikationsrichtlinie) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Mi-nisteriums für Inneres und Kommunales, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. 28.5.2014

Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) Gem.RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VI B 2 - B 1046 - 502.2 - u. d. Finanzministeriums - B 1046 -3- VI 2 - v. 15.5.2014

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - *) RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X.1 – 170 - v. 5.11.2010

Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau[1] (Industriebaurichtlinie – Ind-BauR NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – VI.1 - 190 v. 4.2.2015

Richtlinie über die Dotation des Fonds NRW/EU.Investitionskapital RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk - IV A 3 - 31 - 00 v. 7.7.2013

Richtlinie über die Dotation des Fonds NRW/EU.KWK-Investitionskredit RdErl. d. Ministeri-ums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 6.12.2012

Richtlinie über die Einführungsphase für den Direkteinstieg in den höheren Polizeivollzugs-dienst RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404- 27.12.05 v. 18.2.2015

Richtlinie über die Förderphase vor dem Studium zum höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404 - 27.12.06 vom 18.2.2015

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für rationelle Energie-verwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw - Programmbereich Innovation“ (progres.nrw - Innovation) Gem. RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Um-welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung v. 15.4.2015

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Ener-gieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbe-reich Markteinführung RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Na-tur- und Verbraucherschutz –VII – 4 – 43.00– v. 20.2.2013

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm Rationelle Energie-verwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) – Programmbereich Wärme- und Kältenetze“ RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz VII-5 - 38-10 v. 7.11.2014

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm Rationelle Energie-verwendung, Regenerative Energien und Energiesparen progres.nrw-Programmbereich KWK (Förderung von KWK-Anlagen und KWK bezogenen Maßnahmen) RdErl. des Ministe-riums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VII 5 - 37.60 v. 15.3.2015

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nord-rhein-Westfalen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Na-tur- und Verbraucherschutz u. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung v. 25.3.2015

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter v. 21.1.2015

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI 5 - 4201 - 5685 - v. 28.6.2013

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsprojekten im Rahmen des Landesprogramms „Integration unternehmen!“ RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales II A 4 – 3260.44.12 v. 19.2.2013

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Ar-beitspolitik und der Aus- und Weiterbildung unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Förderrichtlinie) RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Integration und Sozia-les – Az.: II 1 – 2602.11 032 – v. 31.5.2011

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rah-men der Landesinitiative zur Fachkräftesicherung unter Einbeziehung von Mitteln des Euro-päischen Fonds für Regionale Entwicklung - EFRE-Förderrichtlinie Landesinitiative Fach-kräftesicherung RdErl d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - Az.: II A 3 - v. 3.4.2012

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014 - 2020) RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - Az.: II 1 - 2602.5 v. 23.12.2014

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Vermarktungsstruk-turen landwirtschaftlicher Erzeugnisse RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II A 6 - 2450.03 - v. 17.3.2015

Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales

Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 112 (BdH) - 14-01-01 - v. 1.4.2013

Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Az. 112 (BdH) 10-40 v. 17.2.2012

Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Bu-ches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - V B 3 - 4421.43 v. 20.1.2012

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis an außer-universitäre Forschungseinrichtungen RdErl. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung v. 20.8.2013

Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP NRW) Bek. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 4.12.2014

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen (Frauenhäuser) RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter EMA-7231.1 v. 18.12.2014

Richtlinien im besonderen Landesinteresse über die Gewährung von Zuwendungen zur För-derung von Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Jugendkriminalität (NRW-Initiative „Kurve kriegen“) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - PPJ - 20.28.04 - v. 12.10.2011

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Justizministeriums (4400 - IV. 444) v. 26.11.2014

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zur Haftver-kürzung bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Justizmi-nisteriums (4454 - IV B. 4) v. 7.1.2013

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III 6 - 71-60-00.03 v. 8.3.2013

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes *1) (Bodenschutz- und Alt-lastenförderrichtlinien – BAfrl) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-schaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV - 4 - 551.01 v. 13.1.2015

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine „Ressourceneffiziente Abwasser-beseitigung NRW“; RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-7-025 088 0010 - v. 1.1.2012

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung von Ei-senbahninfrastruktur der öffentlichen nichtbundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW) RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - VI B 3 - 49 - 99 - v. 12.7.2011

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Al-tenpflegehilfe und Familienpflege RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pfle-ge und Alter - 401 - 0427 v. 15.2.2015

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öf-fentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen freier gemeinnütziger und kommunaler Träger im Bereich der Sozialhilfe RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - V 1 .- 5610.1 v. 10.5.2011

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstel-len RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 212 - 6704.1 vom 17.2.2014

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstel-len RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 313 - 7232.1, 7254 u. 7233.1 v. 14 .10.2011

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte RdErl. d. Ministeriums für Ar-beit, Integration und Soziales - INT - 5.9400.2 - v. 20.11.2012

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnah-men an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien) RdErl. d. Ministeri-ums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 52 - 8712 Nr. 12/2014 v. 30.1.2014

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms „1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein“ RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 51. - 8440 Nr. 117/14 v. 9.7.2014

Richtlinien zur Förderung der Allgemeinmedizin in Gemeinden, in denen in Zukunft die haus-ärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet sein kann (Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte) RdErl. d. Ministeriums für Ge-sundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232-0400.5.6 - v. 24.11.2011

Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Lan-des Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah) RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III A 2-86.19-4.3 v. 1.12.2014

Richtlinien zur Förderung der Sommerweidehaltung RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – II A 4-62.71.20 v. 13.4.2015

Richtlinien zur Förderung der Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz II A 2 – 2406.11 v. 24.2.2015

Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III A 4 - 87-02/1 v. 30.5.2014

Richtlinien zur Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh RdErl. des Ministeriums für Kli-maschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II A 4-62.71.10 v. 27.3.2015

Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) RdErl. d. Ministeri-ums für Inneres und Kommunales - 405 - 25.02.06 - v. 18.12.2013

Verfahren für die Überprüfung der finanziellen Verhältnisse der Beamtinnen und Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landesverwaltung NRW RdErl. d. Finanzministeriums - B 1110 - 102.10.3 - IV C 2 - v. 2.3.2012

Vergabegrundsätze für Gemeinden (GV) nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) (Kommunale Vergabegrundsätze) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.07.01/01-169/12 - v. 6.12.2012

Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Bereich der Polizei RdErl. des Ministeri-ums für Inneres und Kommunales - 402 - 57.01.63 - v. 25.2.2013

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines Richters in einer Zweitbeschäftigung, während einer Beurlaubung oder während einer Zuweisung in der Sozialversicherung RdErl. d. Finanzministeriums - B 6028 - 3.4 IV - v. 16.11.2012

Verwaltungsvorschriften über Dienstwohnungen (DWVV) RdErl. d. Finanzministeriums - B 2732 - 0.5 – IV A 2 - v. 15.6.2012

Verwendung von Recyclingpapier im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kom-munales - 55.22.00.03 - v. 12.11.2012

Vollzug des Sprengstoffrechts Gem.RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Sozia-les – III 3 - 8240.5 – und des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 71-38.05.01 – v. 19.10.2011

Vorschriften über Dienstwohnungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen (Dienstwohnungsvorschriften für Tarifbeschäftigte – DWVT –) RdErl. d. Finanzministeriums - B 2731 – 0.1.2 – IV A 2 - v. 29.5.2012

Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 424 - 62.19.02 -, d. Justizministeriums - 4210 - III. 94 -, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 214 - 0390.5.2. -, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313 - 6004.1.9 - u. d. Ministeri-ums für Schule und Weiterbildung - 622. 6.08.08.04 - 50724 - v. 22.8.2014

Zusammenarbeit der Forstbehörden mit Feuerwehr und Behörden der nichtpolizeilichen Ge-fahrenabwehr - ZFG 2012 - Gem. RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 73-52.03.03 - u. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau-cherschutz - III 2/037.30.00.00 - v. 13.2.2012

Zusammenarbeit der Katasterbehörden, der Grundbuchämter und der Finanzämter mit den Flurbereinigungsbehörden anlässlich von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereini-gungsgesetz (ZusArbErl FlurbG) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II-7 - 851.12.04 -, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 32-51.13.05 -, d. Justizministeriums - 3850 - I. 42 (Arb.Gr.FLLGB) - u. d. Finanzministeriums - S 4500 - 18 - V A 6 / S 3300 - 85 - V A 6 - v. 6.4.2011

Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Minis-teriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - I.3 vom 31.1.2013

Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Minis-teriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter v. 24.4.2012

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des Ver-waltungsverfahrensgesetzes

Gebührenordnung für Amtshandlungen des für Wissenschaft zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (GebO-WissM NRW)

Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäfts-bereich der Ministerpräsidentin (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MP – BeamtDiszZustVO MP)

Verordnung über beamten- und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums

Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäfts-bereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nord-rhein-Westfalen (Zuständigkeitsverordnung MGEPA – ZustVO MGEPA)

Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäfts-bereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MBWSV – ZustVO MBWSV)

Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäfts-bereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (Beamten- und Diszip-linarzuständigkeitsverordnung MFKJKS – BeamtDiszZustVO MFKJKS)

Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäfts-bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (Beam-ten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MWEIMH - ZustVO MWEIMH)

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugs-dienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsord-nung allgemeiner Vollzugsdienst - APOaVollzD)

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Werkdienstes bei Justiz-vollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung Werkdienst - APOWD)

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren agrarwirtschaft-lichen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAPhD-Agr)

Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Qualifizierungsverordnung - QualiVO hD allg Verw)

Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Diens-tes in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung prüfungserleich-terter Aufstieg Steuer – VOprfgserlAgDSt)

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehr-technischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAPgD-Feu)

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, El-tern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Rich-terinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW)

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts- und Krankheitsfällen an Tarifbe-schäftigte (Beihilfenverordnung Tarifbeschäftigte - BVOTb NRW)

Verordnung über Dienstwohnungen für die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Beamtinnen und Beamten der Ge-meinden und Gemeindeverbände (Dienstwohnungsverordnung – DWVO)

Verordnung über die Lehrverpflichtung an der Deutschen Hochschule der Polizei (Lehrver-pflichtungsverordnung DHPol - DHPol LVVO)

Verordnung über Zuständigkeiten für die Festlegungen von Einzugsgebieten von Notrufab-fragestellen und deren Unterteilungen nach der Verordnung über Notrufverbindungen (Zu-ständigkeitsverordnung Notrufverbindungen - NRVerbZustVO)

Verordnung über die Gewährung der Pauschale zur Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern (AltPflSchulkoVO)

Verordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungs-vergütungen in der Altenpflege (Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung - AltPflAusgl-VO)

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und Krankenpflegerinnen, -pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, -pflegern für Krankenhaushygi-ene - Hygienefachkraft (Weiterbildungsverordnung Hygienefachkraft - WeiVHygPfl)

Verordnung zur Durchführung des Weinrechts (Weinrechtsdurchführungsverordnung - WeinR-DVO NRW)

Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Gesetz zur Therapierung und Un-terbringung psychisch gestörter Gewalttäter - ThUG (Zuständigkeitsverordnung Therapieun-terbringungsgesetz - ZustVO ThUG)

Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO)

Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für Studiengänge außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens (Kapazitätsverordnung NRW 2010 – KapVO NRW 2010)

Verordnung zum Studiumsqualitätsgesetz (Studiumsqualitätsverordnung)

Verordnung über den Hochschulzugang für im Ausland qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerber (Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung - BAHZVO)

Page 125: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Fachhochschule für öffentliche Ver-waltung Nordrhein-Westfalen in Gelsenkirchen

Verordnung über die für den Erlass von Rahmenvorgaben im Hochschulbereich geltenden Grundsätze (Rahmenvorgabengrundsätzeverordnung – RVGrVO)

Verordnung über besondere Zuständigkeiten in der Schulaufsicht (Zuständigkeitsverordnung Schulaufsicht – ZustVOSchAuf)

Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ord-nung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP)

Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbil-dungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I)

Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpäda-gogische Förderung (VOBASOF)

Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (Min-destgrößenVO)

Verordnung über die Führung der Denkmalliste (Denkmallisten-Verordnung)

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Übertragungsverordnung – DIBt-ÜtVO)

Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhaltung der Zusam-mensetzung der Wohnbevölkerung (Umwandlungsverordnung – UmwandVO)

Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Be-gründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (Kündi-gungssperrfristverordnung – KSpVO NRW)

Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Absenkung der Kappungsgrenze (Kappungs-grenzenverordnung - KappGrenzVO NRW)

Verordnung über das Verfahren über die Gewährung von Integrationspauschalen nach § 14 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Integrationspauschalen-Verordnung)

Verordnung über die Beiräte für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen (Beirä-teverordnung)

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (Zuständigkeitsverordnung Arbeits- und technischer Gefahrenschutz - ZustVO ArbtG)

Verordnung über den finanziellen Ausgleich nach § 15 Zensusgesetz 2011 - Ausführungsge-setz NRW

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach § 123 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Zuweisung von Gemeinschaftsmarken-, Gemeinschaftsgeschmacks-muster-, Patent-, Sortenschutz-, Gebrauchsmusterstreitsachen und Topographieschutzsa-chen

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

126

Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Verordnung über die Zusammenfassung von Designstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen sowie Streitigkeiten nach dem Olympiamarkenschutzgesetz (Fn 2)

Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte und über die gerichtliche Zustän-digkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz

Verordnung über Mitteilungen in Nachlasssachen

Verordnung zur Bestimmung des zentralen Vollstreckungsgerichts

Verordnung über die Konzentration der Verfahren nach § 32b der Zivilprozessordnung und nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten

Verordnung über die Form der den Amtsgerichten nach dem Insolvenzstatistikgesetz zu übermittelnden Angaben (Insolvenzstatistikverordnung - InsStatVO)

Verordnung über die elektronische Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen (Registerverordnung Amtsgerichte - RegisterVO)

Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Abschiebungshaftsachen

Verordnung zur Übertragung richterlicher Aufgaben in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG)1

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Lande Nord-rhein-Westfalen (ERVVO SG)1

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Arbeitsgerichten im Lande Nord-rhein-Westfalen (ERVVO ArbG) (Fn 2)

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten in Be-schwerdeverfahren gemäß § 335a Handelsgesetzbuch (ERVVO EHUG)1

Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Paßgesetz und dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Iden-titätsnachweis zuständigen Verwaltungsbehörden

Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren

Verordnung über die Zuständigkeit zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Statistik

Verordnung zur Bestimmung der Einzelheiten der Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren und über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 110 Absatz 4 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen, § 100 Absatz 4 des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen und § 67 Absatz 4 des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Einzelheiten- und DelegationsVO - § 110 StVollzG NRW, § 100 JStVollzG NRW und § 67 UVollzG NRW)

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Verordnung für den Vollzug von Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungs-haftvollzugsverordnung - AHaftVollzVO)

Verordnung zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommens-teuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 (EStGemAntV 2015, 2016 und 2017)

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (UStAufteilV)

Verordnung über Zuständigkeiten des Rhein-Kreises Neuss und der Bezirksregierung Müns-ter im Bereich des Lastenausgleichs

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushalts-ordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushalts-ordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushalts-ordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushalts-ordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushalts-ordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

Verordnung zur Durchführung des § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 Tarif-treue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Vergabe-Tarif-Feststellungsausschuss-Verordnung - VgTarifFAVO)

Verordnung zur Durchführung des § 4 Absatz 3 in Verbindung mit § 21 Absatz 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Vergabe -Mindestentgelt-ausschuss-Verordnung - VgMinAVO)

Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentli-chen Personennahverkehrs (Repräsentative TarifverträgeVO - RepTVVO)

Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz (MFGVO)

Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachan-gestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO)

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungs-gesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder staatlich aner-kannter Sozialpädagoge, staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter oder staatlich anerkannte Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin oder staatlich

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

128

Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

anerkannter Sozialpädagoge und Sozialarbeiter“

Verordnung über Zuständigkeiten im Mess- und Eichwesen (Eichzuständigkeitsverordnung - EichZustVO)

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ausbildungsberufe in der Geoinformati-onstechnologie im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Geoin-formationstechnologie - APO GeoInfoTech)

Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieu-rinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (DVOzÖbVIG NRW)

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Selbstüberwachung von oberirdischen Deponien (Deponieselbstüberwachungsverordnung - DepSüVO -)

Verordnung über die Übermittlung von Daten zu Gefährdungspotenzialen des Untergrundes an öffentliche Stellen (Untergrund-Datenübermittlungsverordnung NRW – UntergrundDÜVO NRW)

Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt und Ver-braucherschutz

Verordnung über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungs-werke der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen (Versicherungsaufsichtsverordnung - Vers-AufsVO NRW)

Verordnung über den Nachweis des Verbleibs von Wirtschaftsdünger (Wirtschaftsdünger-nachweisverordnung - WDüngNachwV)

Verordnung über die Anerkennung von Betrieben für die Kontrolle von Pflanzenschutzgerä-ten (Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung - PfSchGerKVO)

Verordnung zur Neuregelung der Zuständigkeiten nach der Bundes-Tierärzteordnung (Zu-ständigkeitsverordnung Bundes-Tierärzteordnung – BTOZustVO)

Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-VO NRW)

Verordnung zur Zulassung privater Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und garantiert traditionellen Spezialitäten für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel im Land Nordrhein-Westfalen (Kontrollstellen-Zulassungsverordnung NRW - KtrStZulVO)

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Forstrechts (Zuständig-keitsverordnung Forst – ZustVO Forst)

Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW)

Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung - WTG DVO)

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Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Verordnung / Erlass / Richtlinie

Verordnung zur Festlegung der Pauschalen nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNV-Pauschalen-Verordnung – ÖPNVP-VO)

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Düs-seldorf (Fluglärmschutzverordnung Düsseldorf - FluLärmDüsseldV)

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn (Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV)

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Müns-ter/Osnabrück (Fluglärmschutzverordnung Münster/Osnabrück - FluLärmMünsterV)

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dort-mund (Fluglärmschutzverordnung Dortmund - FluLärmDortmundV)

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Pader-born/Lippstadt (Fluglärmschutzverordnung Paderborn/Lippstadt - FluLärmPadV)

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich (Fluglärmschutzverordnung Nörvenich - FluLärmNörvV)

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Geilenkirchen (Fluglärmschutzverordnung Geilenkirchen - FluLärmGeilenkV)

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Nieder-rhein (Fluglärmschutzverordnung Niederrhein - FluLärmNiederrheinV)

Erläuterungen zur Tabelle: RdErl.: Runderlass Gem.RdErl.: gemeinsamer Runderlass JMBl.: Justizministerialblatt

35. Namentlich welche der derzeit in Nordrhein-Westfalen gültigen Gesetze und

Rechtsverordnungen sind nur befristet gültig? 36. Zu welchem Zeitpunkt laufen diese befristeten Rechtsvorschriften jeweils aus? Die Fragen 35 und 36 werden zusammen beantwortet.

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Gesetz Verfallsdatum

Gesetz über die Stiftung von Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen (Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichengesetz - FwKatsEG - NRW)

31.12.2016

Gesetz zur Förderung zusätzlicher Investitionen in Nordrhein Westfalen (Investitionsförderungsgesetz NRW - InvföG) 31.12.2022

Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan-deszustellungsgesetz - LZG NRW) 31.12.2015

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nord-rhein-Westfalen - VKZVKG -

31.12.2015

Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wö-chentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nord-rhein-Westfalen

31.12.2016

Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2011/2012 im Land Nordrhein-Westfalen (Besoldungs- und Versorgungsanpas-sungsgesetz 2011/2012 Nordrhein-Westfalen – BesVersAnpG 2011/2012 NRW)

31.12.2016

Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Lan-despersonalvertretungsgesetz - LPVG - 31.12.2017

Gesetz über die Zulassung von Zentren und über die Einrichtung der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik in Nordrhein-Westfalen (Präimplantationsdiagnostikgesetz Nordrhein-Westfalen - PIDG NRW) 31.12.2019

Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD -)

31.12.2019

Gesetz zur Errichtung der Fachhochschule Hamm-Lippstadt, der Fach-hochschule Rhein-Waal und der Fachhochschule Westliches Ruhrge-biet und zum Ausbau weiterer Fachhochschulen (Fachhochschulerrich-tungsgesetz 2009)

31.12.2015

Gesetz zur Errichtung der Fachhochschule für Gesundheitsberufe (Ge-sundheitsfachhochschulerrichtungsgesetz) 31.12.2015

Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren in Nordrhein-Westfalen (Pflichtexemplargesetz Nordrhein-Westfalen) 31.12.2022

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) 31.12.2018

Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) 31.12.2023

Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusge-setz 2011 (Zensusgesetz 2011-Ausführungsgesetz NRW - ZensG 2011 AG NRW)

31.12.2018

Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit in Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen (JVollzSVG NRW) 31.12.2016

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Gesetz Verfallsdatum

Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - AHaftVollzG NRW)

31.12.2015

Gesetz zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Folge der Deutschen Einheit (Einheitslastenab-rechnungsgesetz NRW - ELAG) (Fn 2)

31.12.2021

Gesetz zur Errichtung eines Fonds des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinan-zen (Stärkungspaktfondsgesetz)

31.12.2021

Gesetz zur Zweckbindung der dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem Entflechtungsgesetz aus dem Bundeshaushalt zustehenden Fi-nanzmittel (Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz – EMZG NRW)

31.12.2019

Gesetz über die Industrie- und Handelskammern im Lande Nordrhein-Westfalen (IHKG) 31.12.2016

Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mit-telstandsförderungsgesetz) 29.12.2017

Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse 31.12.2015

Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW) 31.12.2018

Gesetz über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (Lan-dessubventionsgesetz) 31.12.2016

Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (AusfGFlurbG) 31.12.2015

Gesetz über Kosten- und Abgabenfreiheit in Verfahren nach dem Flur-bereinigungsgesetz, in Siedlungsverfahren sowie im Kleingartenwesen

31.12.2015

Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten 31.12.2015

Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tier-schutzvereine (TierschutzVMG NRW) 31.12.2017

Gesetz zur Entbürokratisierung der Beitreibung von Gebühren- und Auslagenrückständen bei der Zulassung von Fahrzeugen (Beitrei-bungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung - BEG NRW)

31.12.2016

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ÖPNVG NRW - 31.12.2016

Gesetz über Rentengüter 31.12.2022

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Rechtsverordnung Verfallsdatum

Verordnung gem. § 4 Abs. 11 des Gesetzes zur Regelung der perso-nalrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts (KommunalisierungsfolgenVO – KFVO Umwelt) 31.12.2016

Verordnung zur Regelung der Abnahme von Leistungen des Landes-betriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) durch Dienststellen der Landesverwaltung (LeistungsabnahmeVO IT.NRW) (Fn 4) 31.12.2019

Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW) 31.12.2019

Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes 31.12.2023

Gebührenordnung für Amtshandlungen des für Wissenschaft zuständi-gen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (GebO-WissM NRW) 31.01.2016

Verordnung zur Bestimmung der Ämter auf Probe gemäß § 22 LBG bei den Hochschulen (VO Ämter auf Probe bei Hochschulen) 31.12.2016

Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zustän-digkeiten im Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MP – BeamtDiszZustVO MP)

31.12.2015

Verordnung über beamten- und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums 31.12.2017

Verordnung zur Regelung der Dienstverhältnisse der Lektoren an den wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Lektorenordnung - LektO)

31.12.2015

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Verwaltungsdienstes Landespflege des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPhöhDL) 31.12.2015

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Laufbahnen des hö-heren bautechnischen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung höherer bautechnischer Verwal-tungsdienst - VAPhbD) (Fn 3)

31.12.2015

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Lan-des Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung allgemeiner Vollzugs-dienst - APOaVollzD) 30.06.2018

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Werkdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung Werkdienst - APOWD)

30.06.2018

Verordnung über die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Po-lizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Laufbahnver-ordnung der Polizei – LVOPol)

31.12.2017

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Laufbahnen des ge-hobenen nichttechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener nichttechnischer Dienst - VAPgD)

31.12.2015

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

133

Rechtsverordnung Verfallsdatum

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren agrarwirtschaftlichen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAPhD-Agr) 30.09.2016

Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Qualifizierungsverordnung - QualiVO hD allg Verw)

31.12.2019

Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung des Landes Nord-rhein-Westfalen (Verordnung prüfungserleichterter Aufstieg Steuer – VOprfgserlAgDSt) 31.12.2024

Verordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zur Ausbildung zur Brandmeisterin oder zum Brandmeister 31.12.2016

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAPmD-Feu) 31.12.2015

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAPgD-Feu) 31.12.2018

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemein-deverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP gbaut.D-Gem.)

31.12.2019

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes in der Staatlichen Umweltverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen/ Fachrichtung Umwelttech-nik/Umweltschutz, Fachgebiet Umwelttechnik (Ausbildungs- und Prü-fungsverordnung höherer Dienst in der Umweltverwaltung - VAPhDU)

31.12.2015

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (AusbildungsVO höherer vermessungstechni-scher Dienst - VAPhvD) 31.12.2019

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener vermessungstechni-scher Dienst - VAPgvD) 31.12.2015

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren Gestütdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP-GD) 31.12.2015

Verordnung über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamten des Lan-des Nordrhein-Westfalen (AZVOPol) 31.12.2015

Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW) 31.12.2016

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts- und Krank-heitsfällen an Tarifbeschäftigte (Beihilfenverordnung Tarifbeschäftigte - BVOTb NRW) 31.12.2016

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

134

Rechtsverordnung Verfallsdatum

Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezü-gen für Professorinnen und Professoren der Fachhochschule für öffent-liche Verwaltung (FHöV- Leistungsbezügeverordnung – FHöVLeistBVO NRW) 31.12.2015

Verordnung über die Gewährung von Leistungsbezügen an Professo-rinnen und Professoren der Fachhochschule für Rechtspflege Nord-rhein-Westfalen (FHR-Leistungsbezügeverordnung – FHRLeistBVO)

30.09.2016

Verordnung über Dienstwohnungen für die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeinde-verbände (Dienstwohnungsverordnung – DWVO)

31.12.2016

Verordnung über die Errichtung von Personalvertretungen für die im Landesdienst beschäftigten Lehrer 31.12.2015

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) 31.12.2017

Verordnung über die Zulassung der Datenübermittlung von der Polizei an ausländische Polizeibehörden (Polizeidatenübermittlungsverord-nung - PolDÜV) 31.12.2023

Verordnung über die Lehrverpflichtung an der Deutschen Hochschule der Polizei (Lehrverpflichtungsverordnung DHPol - DHPol LVVO) 31.12.2017

Verordnung über Zuständigkeiten für die Festlegungen von Einzugsge-bieten von Notrufabfragestellen und deren Unterteilungen nach der Verordnung über Notrufverbindungen (Zuständigkeitsverordnung Not-rufverbindungen - NRVerbZustVO)

31.12.2018

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen (Fluglaternenverordnung) 31.12.2019

Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes für das Land Nord-rhein-Westfalen (DVO MG NRW) 31.12.2015

Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (Perso-nenstandsverordnung NRW - PStVO NRW) 31.12.2018

Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen 31.12.2015

Verordnung zur Durchführung des Krankenpflegegesetzes (DVO-KrPflG NRW) 31.12.2017

Verordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzie-rung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (Altenpflegeaus-bildungsausgleichsverordnung - AltPflAusglVO)

31.12.2016

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und Kran-kenpflegerinnen, -pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfle-gerinnen, -pflegern für Krankenhaushygiene - Hygienefachkraft (Wei-terbildungsverordnung Hygienefachkraft - WeiVHygPfl) 31.12.2016

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Kontrollas-sistentin und zum amtlichen Kontrollassistenten (APVOKontrAss NRW) 31.12.2016

Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung von Meldebehörden an die Zentralen Stellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (MeldDÜV ZStKV NRW)

31.12.2015

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Rechtsverordnung Verfallsdatum

Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinpro-dukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern im Land Nord-rhein-Westfalen (Arzneimittelbevorratungsverordnung)

31.12.2019

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) 31.12.2016

Verordnung zur Sicherung der Aufgaben im Hochschulbereich und zur Umsetzung der Studienstrukturreform (StudienstrukturreformVO) 31.10.2016

Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) 31.12.2015

Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für Studiengänge außerhalb des zentralen Verga-beverfahrens (Kapazitätsverordnung NRW 2010 – KapVO NRW 2010) 31.12.2017

Verordnung über den Hochschulzugang für im Ausland qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerber (Bildungsausländerhoch-schulzugangsverordnung - BAHZVO)

30.06.2018

Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Fachhoch-schule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Gelsenkirchen 31.12.2024

Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensverordnung – BestVerfVO) 31.12.2016

Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG) 31.12.2015

Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehr-amts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) 15.02.2018

Verordnung über die Führung der Denkmalliste (Denkmallisten-Verordnung) 31.12.2020

Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (Landes-planungsgesetzDVO- LPIG DVO) 31.12.2015

Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Er-haltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Umwandlungs-verordnung – UmwandVO)

27.03.2020

Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Wohngelddatenabgleichsverordnung - WoGDVO - ) 31.12.2015

Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungs-sperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigen-tum an vermieteten Wohnungen (Kündigungssperrfristverordnung – KSpVO NRW) 31.12.2021

Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Absenkung der Kap-pungsgrenze (Kappungsgrenzenverordnung - KappGrenzVO NRW) 31.05.2019

Verordnung über das Verfahren über die Gewährung von Integrations-pauschalen nach § 14 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftli-chen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Integrations-pauschalen-Verordnung) 31.12.2017

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

136

Rechtsverordnung Verfallsdatum

Verordnung über die Beiräte für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spät-aussiedlerfragen (Beiräteverordnung) 31.12.2019

Verordnung über die Übertragung der Befugnis zum Erlass von Durch-führungsvorschriften zum Gesetz der Militärregierung Nr. 59 (Rücker-stattungsgesetz)

31.12.2016

Verordnung über das vorübergehende Verlassen des Bereichs der Aufenthaltsgestattung durch Asylbewerber 30.06.2019

Verordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes und zur Regelung des Verfahrens (Härtefallkom-missionsverordnung – HFKVO -)

31.12.2015

Verordnung über den finanziellen Ausgleich nach § 15 Zensusgesetz 2011 - Ausführungsgesetz NRW 31.12.2015

Verordnung über die Bildung auswärtiger Strafkammern (VO auswärti-ge Strafkammern) 31.12.2018

Verordnung über Mitteilungen in Nachlasssachen 31.12.2017

Verordnung über die Konzentration der Verfahren nach § 32b der Zivil-prozessordnung und nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapi-talmarktrechtlichen Streitigkeiten

31.12.2017

Verordnung über die Form der den Amtsgerichten nach dem Insol-venzstatistikgesetz zu übermittelnden Angaben (Insolvenzstatistikver-ordnung - InsStatVO)

31.12.2018

Verordnung über die elektronische Registerführung und die Zuständig-keit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen (Re-gisterverordnung Amtsgerichte - RegisterVO)

31.12.2018

Verordnung über die Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für gerichtliche Verfahren nach dem Personenstandsgesetz (Zuständig-keitsVO PStG) 31.12.2018

Verordnung zur Bildung gemeinsamer Amtsgerichte für Zwangsver-steigerungs- und Zwangsverwaltungssachen (Konzentrations VO ZVG) 31.12.2018

Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte 31.12.2015

Verordnung zur Übertragung richterlicher Aufgaben in der Arbeitsge-richtsbarkeit 31.12.2019

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei dem Amtsge-richt Olpe (Elektronische Rechtsverkehrsverordnung Amtsgericht Olpe - ERVVOAGOlpe) 31.12.2017

Börsenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Börsenverord-nung NRW – BörsVO NRW) 31.12.2015

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

137

Rechtsverordnung Verfallsdatum

Verordnung zur Bestimmung der Einzelheiten der Einrichtung automa-tisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren und über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 110 Absatz 4 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen, § 100 Absatz 4 des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen und § 67 Absatz 4 des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Einzelheiten- und DelegationsVO - § 110 StVollzG NRW, § 100 JStVollzG NRW und § 67 UVollzG NRW)

31.12.2018

Verordnung für den Vollzug von Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsverordnung - AHaftVollzVO) 31.12.2015

Landesfamilienkassenverordnung Nordrhein-Westfalen 31.12.2015

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumla-ge für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 (EStGemAntV 2015, 2016 und 2017) 31.01.2018

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (UStAufteilV) 31.01.2018

Verordnung über Zuständigkeiten des Rhein-Kreises Neuss und der Bezirksregierung Münster im Bereich des Lastenausgleichs 31.12.2016

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach der Landeshaus-haltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integra-tion und Soziales 31.12.2015

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

31.12.2016

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

31.12.2017

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

31.12.2017

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

31.12.2018

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

31.12.2019

Verordnung zur Durchführung des § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Vergabe-Tarif-Feststellungsausschuss-Verordnung - VgTarifFAVO)

30.04.2017

Verordnung zur Durchführung des § 4 Absatz 3 in Verbindung mit § 21 Absatz 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Verga-be-Mindestentgeltausschuss-Verordnung - VgMinAVO)

30.04.2017

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Rechtsverordnung Verfallsdatum

Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative Ta-rifverträgeVO - RepTVVO)

30.04.2017

Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz (MFGVO) 29.12.2017

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) 31.12.2023

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschu-lungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Schwimmeistergehilfe vom 1. 9. 1984 31.01.2017

Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbil-dungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO)

31.12.2015

Glücksspielverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Glücksspiel-VO NRW - GlüSpVO NRW) 31.12.2022

Verordnung über die Akkreditierung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen (ZÜSV NRW) 31.12.2015

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungstechniker-APO VermT) 31.12.2015

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im öffentlichen Dienst für den Ausbildungsberuf Kartograph/Kartographin (Ausbildungs- und Prü-fungsordnung Kartograph-APO Kart)

31.12.2015

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ausbildungsberu-fe in der Geoinformationstechnologie im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Geoinformationstechnologie - APO GeoInfoTech) 31.12.2016

Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (DVOzÖbVIG NRW)

31.12.2019

Verordnung über die Übermittlung von Daten zu Gefährdungspotenzia-len des Untergrundes an öffentliche Stellen (Untergrund-Datenübermittlungsverordnung NRW – UntergrundDÜVO NRW)

31.12.2018

Verordnung über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungswerke der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen (Versicherungsaufsichtsverordnung - VersAufsVO NRW)

31.12.2015

Rechtsverordnung über die Freistellung von Abwasserbehandlungsan-lagen von der Genehmigungspflicht (FreistVO) 31.12.2015

Verordnung über den Nachweis des Verbleibs von Wirtschaftsdünger (Wirtschaftsdüngernachweisverordnung - WDüngNachwV) 31.12.2017

Verordnung über die Anerkennung von Betrieben für die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung - PfSchGerKVO) 31.12.2024

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

139

Rechtsverordnung Verfallsdatum

Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-VO NRW) 31.12.2019

Verordnung zur Zulassung privater Kontrollstellen zum Schutz von ge-ografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und garantiert traditi-onellen Spezialitäten für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel im Land Nordrhein-Westfalen (Kontrollstellen-Zulassungsverordnung NRW - KtrStZulVO) 30.04.2024

Verordnung über die Beratung der Landesforstverwaltung (Beratungs-verordnung – BeratVO) 31.12.2015

Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung - LFischVO) 31.12.2017

Verordnung über die Hegepläne - Hegeplanverordnung (HegeplanVO) 31.12.2016

Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) 31.12.2015

Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und Landesstraßen (Sondernutzungsgebührenver-ordnung - SonGebVO)

30.04.2019

Verordnung zur Festlegung der Pauschalen nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNV-Pauschalen-Verordnung – ÖPNVP-VO)

31.12.2017

37. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, Gesetze mit konkreten und

messbaren Zielvorgaben zu versehen, deren Erreichung im Zuge von Fristver-längerungen bzw. Evaluierungen überprüft werden können (sog. Gesetzes-TÜV oder generelles Bürokratieentlastungsgesetz für Landesnormen)?

38. Wie könnte ein solcher Gesetzes-TÜV oder ein Bürokratieentlastungsgesetz

aus Sicht der Landesregierung im Einzelnen ausgestaltet werden? 39. Aus welchen einzelnen Gründen wird so ein Gesetzes-TÜV nicht bereits prakti-

ziert? Die Fragen 37 bis 39 werden zusammen beantwortet. Die in einem Gesetz angestrebten Ziele lassen sich grundsätzlich nur auf eine unbestimmte Vielzahl von Anwendungsfällen bezogen, generell-abstrakt, formulieren. Dies erschwert es, konkret messbare und im Zuge von Evaluierungen überprüfbare Vorgaben festzulegen. Grundsätzlich sieht die Landesregierung in dem Vorschlag, geeignete Gesetze mit konkreten und messbaren Zielvorgaben zu versehen, um die Zielerreichung im Rahmen der Evaluie-rung überprüfen zu können, eine denkbare Möglichkeit zur Reduzierung von Bürokratie. Die Landesregierung konzentriert sich auf eine Verbesserung der Gesetzesfolgenabschät-zung. Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Sie sieht derzeit keinen Anlass, darüber hinaus Gesetze mit konkreten und messbaren Zielvorgaben auszu-gestalten.

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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40. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der Abschaffung der EU-Richtlinie 2001/113/EG "über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronen-krem für die menschliche Ernährung"?

Die Landesregierung sieht für eine Bewertung keine Veranlassung. Die Richtlinie 2001/113/EG beschreibt Anforderungen an die Zusammensetzung und Qualität der darin aufgeführten Erzeugnisse. Diese Regelungen sind in der Konfitürenverordnung vom 23.08.2003 in deutsches Recht umgesetzt worden. 41. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der Abschaffung der EU-

Richtlinie 2001/110/EG "über Honig"? Die Landesregierung sieht für eine Neubewertung keine Veranlassung. Die Richtlinie 2001/110/EG beschreibt die Anforderungen an Honig. Diese Regelungen sind in der Honig-verordnung vom 16.01.2004 in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Richtlinie 2001/110/EG wurde zuletzt durch die Richtlinie 2014/63/EU geändert, welche durch die mit der am 08.07.2015 im BGBI. I S. 1090 erschienenen Verordnung zur Änderung der Honig-verordnung in nationales Recht umgesetzt worden ist. 42. Welchen konkreten Mehrwert für die Bürger sieht die Landesregierung in der

EU-Verordnung Nr. 97/2010 „zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der garantiert traditionellen Spezialitäten [Pizza Napoletana (g.t.S.)]“?

3 EU-Gütezeichen bürgen für die Qualität hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel und sorgen für den angemessenen Schutz folgender Produktbezeichnungen:

g. U.

g. g. A.

g. t. S. Mit diesen Gütezeichen sollen die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion geför-dert, Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt und die Ver-braucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informiert werden. Der Mehrwert für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht darin, dass ihnen mit der erwarteten Produktbezeichnung eine definierte Rezeptur garantiert wird. 43. Welche einzelnen Gründe sprechen seitens der Landesregierung dagegen, die

Bauabzugsteuer (§§ 48, 48a, 48b EStG) abzuschaffen? Für die Beibehaltung der Bauabzugsteuer sprechen die folgenden Gründe:

Bekämpfung der Schwarzarbeit Die Bauabzugsteuer trägt zur Reduzierung der Schwarzarbeit bei und fördert damit den Abbau von Wettbewerbsverzerrungen.

Sicherung des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs Der Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug ist zu versagen, wenn die Empfängerinnen und Empfänger der Zahlungen nicht benannt werden können. Durch die Einführung der Bauabzugsteuer besteht jedoch bei Bauleistungen eine erhöhte Rechtssicherheit, die Betriebsausgaben und Werbungskosten geltend

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machen zu können, da entweder eine Freistellungsbescheinigung vorliegt und damit die Gläubiger der Leistungen benannt werden können oder die Besteue-rung die Gläubiger durch die einbehaltene Bauabzugsteuer sichergestellt ist. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass Bauleistungen nachfragende Unter-nehmen verstärkt auf Anbietende zurückgreifen, die eine solche Freistellungsbe-scheinigung vorlegen können. Deren Marktposition wird somit gestärkt, sodass der im Rahmen des Zumutbaren bleibende bürokratische Aufwand im Hinblick auf die Intention des Gesetzes, seriöse Anbietende von Bauleistungen zu schüt-zen, hinnehmbar erscheint.

Sicherung von Steuereinnahmen ausländischer Unternehmen Die Besteuerung ausländischer Unternehmen, die unter Umständen nur kurzfris-tig (projektbezogen) in Deutschland tätig werden, wird durch das System der Bauabzugsteuer sichergestellt. Im Falle der Abschaffung der Bauabzugsteuer ergäben sich in diesem Bereich zusätzliche administrative Schwierigkeiten, die Besteuerung im Inland zu sichern.

III. Standardsetzung und Standardbefreiungsgesetz

44. Welche Anzeigen zur Standardbefreiung wurden von den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen seit Oktober 2006 an die jeweils zuständigen Landesmini-sterien gerichtet? (bitte unter Angabe der Stadt, des Datums der Anzeige, der Beschreibung des Befreiungstatbestandes und der Zulässigkeit der Befreiung)

45. Welche Anzeigen zur Standardbefreiung wurden von den kreisangehörenden

Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen seit Oktober 2006 an die je-weils zuständigen Landesministerien gerichtet? (unter Angabe der Stadt, des Datums der Anzeige, der Beschreibung des Befreiungstatbestandes und der Zulässigkeit der Befreiung)

Die Fragen 44 und 45 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat zu diesen Fragen bereits in der Antwort zu der Kleinen Anfrage 939 (Drs. 15/2769) Stellung genommen. Daraus ergibt sich:

Nr.

Anzeigende kreis-freie Stadt, anzei-gende kreisange-hörige Gemeinde, anzeigender Kreis

Befreiung angezeigt am

Beschreibung des Befreiungstat-bestandes

Zulässigkeit der Befreiung

1 Stadt Altena 27.03.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

2 Stadt Balve 22.08.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

3 Stadt Hemer 12.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

4 Gemeinde Herscheid 26.07.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

5 Stadt Iserlohn 18.12.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Nr.

Anzeigende kreis-freie Stadt, anzei-gende kreisange-hörige Gemeinde, anzeigender Kreis

Befreiung angezeigt am

Beschreibung des Befreiungstat-bestandes

Zulässigkeit der Befreiung

6 Märkischer Kreis 19.12.2006 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

7 Stadt Lüden-scheid 30.01.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

8 Stadt Meinerzhagen 20.02.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

9 Stadt Menden 16.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

10 Stadt Neuenrade 16.01.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

11 Stadt Plettenberg 25.01.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

12 Stadt Olpe 01.03.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

13 Kreis Olpe 13.12.2006 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

14 Stadt Soest 24.05.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

15 Kreis Unna 15.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

16 Kreis Gütersloh 03.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

17 Stadt Bünde 14.03.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

18 Gemeinde Hiddenhausen 12.01.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

19 Stadt Bad Oeynhausen 31.01.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

20 Gemeinde Hüllhorst 23.01.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

21 Kreis Lippe 02.07.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

22 Stadt Lübbecke 06.12.2006 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

23 Kreis Minden-Lübbecke 02.01.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

24 Stadt Espelkamp 09.01.2009 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

25 Gemeinde Stemwede 20.12.2006

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

26 Gemeinde Grefrath 18.06.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

27 Stadt Kempen 27.08.2008 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

28 Kreis Mettmann 26.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Nr.

Anzeigende kreis-freie Stadt, anzei-gende kreisange-hörige Gemeinde, anzeigender Kreis

Befreiung angezeigt am

Beschreibung des Befreiungstat-bestandes

Zulässigkeit der Befreiung

29 Rhein-Kreis Neuss 22.08.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

30 Kreis Viersen 23.04.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

31 Gemeinde Schwalmtal 22.05.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

32 Kreis Aachen 17.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

33 Gemeinde Aldenhoven 20.03.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

34 Kreis Düren 08.02.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

35 Stadt Düren

12.12.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

36 Gemeinde Eitorf

04.10.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

37 Stadt Eschweiler 24.10.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

38 Gemeinde Langerwehe 26.03.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

39 Stadt Heimbach 16.03.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

40 Gemeinde Hürtgenwald 26.04.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

41 Stadt Linnich 19.04.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

42 Gemeinde Niederzier 21.03.2006

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

43 Stadt Lohmar 04.09.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

44 Stadt Nideggen 16.03.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

45 Gemeinde Titz 10.04.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

46 Kreis Euskirchen 12.01.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

47 Gemeinde Kall 22.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

48 Stadt Niederkassel 17.10.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

49 Oberbergischer Kreis 22.01.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

50 Rhein-Erft-Kreis 12.02.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

51 Stadt Sankt Augustin 09.11.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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Nr.

Anzeigende kreis-freie Stadt, anzei-gende kreisange-hörige Gemeinde, anzeigender Kreis

Befreiung angezeigt am

Beschreibung des Befreiungstat-bestandes

Zulässigkeit der Befreiung

52 Stadt Troisdorf 29.10.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

53 Kreis Coesfeld 12.02.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

54 Gemeinde Altenberge 17.01.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

55 Gemeinde Hops-ten 19.04.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

56 Gemeinde Horstmar 27.06.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

57 Gemeinde Ladbergen 23.01.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

58 Gemeinde Laer 16.05.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

59 Gemeinde Lienen 26.01.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

60 Stadt Ibbenbüren 05.02.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

61 Gemeinde Nordwalde 23.05.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

62 Stadt Ochtrup 31.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

63 Gemeinde Saerbeck 13.06.2007

Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

64 Stadt Steinfurt 22.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

65 Kreis Steinfurt 09.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja

66 Stadt Neuss 21.12.2006

Ausführung von Liegenschafts-vermessungen durch eine eigen-betriebsähnliche Einrichtung (§ 2 Abs. 4 VermKatG) nein

67 Kreis Gütersloh 23.11.2006

Leitung durch geeignete Personen außerhalb des Beamten-verhältnisses (§ 24 Abs. 1 S. 2 VermKatG) nein

68 Kreis Coesfeld 12.02.2008

Wahrnehmung der Aufgabe einer Brandschutzdienststelle (§ 5 FSHG) Nein

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Nr.

Anzeigende kreis-freie Stadt, anzei-gende kreisange-hörige Gemeinde, anzeigender Kreis

Befreiung angezeigt am

Beschreibung des Befreiungstat-bestandes

Zulässigkeit der Befreiung

69 Stadt Bielefeld 12.07.2007 Mittelstandsverträglichkeitsprüfung (§ 5 Mittelstandsgesetz)

Ja Anmerkung: Das Gesetz zur Förderung und Stärkung des Mittelstandes ist am 28. Juli 2008 außer Kraft getreten.

Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. 46. Welche praktischen Auswirkungen hatte jede einzelne der angezeigten Befrei-

ungen für die jeweilige Kommune? Soweit in den in der Antwort zu den Fragen 44 und 45 genannten Fällen die Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG erfolgt ist, wurde das kommunale Rechnungsprü-fungsamt bzw. der kommunale Rechnungsprüfungsausschuss gebeten, Auftragsvergaben durch besondere Stichproben auf die Sachgerechtigkeit zu überprüfen und im Bericht über den Jahresabschluss auf die Auswirkungen einzugehen. Darüber hinausgehende Erkennt-nisse zu praktischen Auswirkungen der angezeigten Befreiungen liegen der Landesregierung nicht vor. 47. Welche praktischen Auswirkungen hatte jede einzelne der angezeigten Befrei-

ungen für das Land? Keine. 48. Welche praktischen Auswirkungen hatte jede einzelne der angezeigten Befrei-

ungen für die übrigen nordrhein-westfälischen Kommunen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wurde das KorruptionsbG durch Gesetz vom 19.12.2013 geändert. Danach findet das Vieraugenprinzip nur noch bei der Vergabe von Aufträgen über 500 EUR Anwendung. 49. Zu welchen Kosteneinsparungen für die betroffenen Kommunen hat jede ein-

zelne Standardbefreiung geführt? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

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50. Zu welchen Kosteneinsparungen für das Land hat jede einzelne Standardbe-freiung geführt?

Durch die angezeigten Befreiungen von Standards haben sich für das Land keine Kosten-einsparungen ergeben. 51. Welche weiteren Vorteile haben sich durch jede einzelne Standardbefreiung für

die betroffenen Kommunen ergeben? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 52. Welche weiteren Vorteile haben sich durch jede einzelne Standardbefreiung für

das Land ergeben? Keine. 53. Aus welchen konkreten Gründen hat sich die Landesregierung entschieden,

das von der ehemaligen Landesregierung aus FDP und CDU verabschiedete Gesetz zur Befreiung von kommunalbelastenden Standards für das Land Nord-rhein-Westfalen nicht zu verlängern?

Mit Gesetz vom 16.11.2010 wurde die Laufzeit um ein Jahr verlängert. Die Kommunen ha-ben nur in geringem Umfang von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch gemacht. Von den 69 Anzeigen nach dem StaBefrG NRW bezogen sich zudem 65 auf das Absehen vom Vieraugenprinzip bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Auftragswert von unter 500 EUR) nach dem KorruptionsbG. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 48 verwiesen.

Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66: Die Landesregierung orientiert sich bei der Beantwortung der Fragen 54 bis 66 im Hinblick auf den Begriff Standard am Standardbefreiungsgesetz. Danach sind Standards Vorgaben, die Art und Weise der Aufgabenerfüllung bestimmen. Die Antwort berücksichtigt Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen. Über die einzelnen Standards auf der Grundlage von Bundes- und EU-Recht und ihre orga-nisatorischen und finanziellen Wirkungen für das Land und die Kommunen gibt es keine Auf-stellung im Sinne der Fragestellungen. In den Antworten werden daher nur Beispiele be-nannt. Insbesondere bei den Fragen 56, 60 und 61 ist zu berücksichtigen, dass die EU bei der Um-setzung der Strukturfondsförderung die Schaffung besonderer Verwaltungsstrukturen ver-langt. Insoweit wird auf die Art. 59 ff. VO (EG) Nr. 1083/2006 vom 11.07.2006 für die Förder-phase 2007 bis 2013 sowie die Art. 123 ff. VO (EG) Nr. 1303/2013 vom 27.12.2013 für die Förderphase 2014 bis 2020 hingewiesen. Die daraus resultierenden Ausgaben sind für den Bereich des EFRE im Einzelplan des MWEIMH und für den Bereich des ESF im Einzelplan des MAIS etatisiert. Im Übrigen werden die finanziellen Auswirkungen nicht statistisch erhoben.

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54. An welche konkreten Standards ist das Land jeweils in den einzelnen Ressort-bereichen gebunden, die das Bundesrecht vorgibt? (detaillierte Nennung jeder einzelnen Vorgabe)

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf:

Gemäß § 25 Abs. 4 S. 1 Haushaltsgesetz 2015 wird in den Budgeteinheiten das Rechnungswesen nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung ge-mäß § 7a HGrG gestaltet. Die dort definierten grundsätzlichen Strukturen, Regeln und Verfahren bedürfen jedoch weiterer Ausführungs- und Erläuterungsbestimmun-gen. Das Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens nach § 49a HGrG hat dazu die „Standards staatlicher Doppik“ sowie den Standard zum „Verwaltungskontenrahmen“ überprüft und beschlossen. Als Standard für den Pro-dukthaushalt wurde der „Integrierte Produktrahmen“ überprüft und beschlossen. Das Land ist durch das HGrG verpflichtet, diese Standards umzusetzen. Die vorstehen-den Standards können unter folgenden Links heruntergeladen werden:

www.epos.nrw.de/konzepte-infos-neu/weitere-dokumente oder www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE / Standardartikel/Themen / Oef-fentliche_Finanzen / Standards_fuer _Haushalte / standardisierung - rechnungs-wesen.html.

Für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswert-ermittlung gibt das BeurkG die Ausgestaltung der Vermessungsrisse und Grenzniederschriften sowie der Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grund-stücken sowie Rechten an den Grundstücken vor.

Für die amtliche Grundstückswertermittlung aufgrund des BauGB gibt die ImmoWertV einschließlich der zugehörigen Richtlinien die Verfahren und Modelle zur Ableitung von für die Wertermittlung erforderlichen Daten und für die Durchführung von Gutach-ten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rech-ten an den Grundstücken vor.

§ 48b SGB II verpflichtet die Landesverwaltung zum Abschluss von jährlichen Ziel-vereinbarungen mit den Jobcentern.

GWB

BHO in Form der VOB, der VOL und der VOF

Herstellung des Einvernehmens mit der Bundesregierung für die Bestellung der Leiter der Mittelbehörden im Rahmen der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (Art. 85 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Art. 90 GG) sowie hinsichtlich der Berichtspflicht gegenüber dem BMVI in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Rahmen der Auf-tragsverwaltung der Bundesfernstraßen (§ 12 1. AVVFStr)

FStrG

Eisenbahnkreuzungsgesetz

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmo-nisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf Baupro-dukte

BauPVO

BauGB

BauPG

WoFlVEnEV

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GGBefG

LuftVG

LuftVO

LuftVZO

LuftPersV 55. An welche konkreten Standards sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen

gebunden, die das Bundesrecht vorgibt? (detaillierte Nennung jeder einzelnen Vorgabe)

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf:

Das BeurkG gibt für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grund-stückswertermittlung die Ausgestaltung der Vermessungsrisse und Grenznieder-schriften sowie der Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an den Grundstücken vor.

§ 121 ff. SGB XII erlegt den Kommunen die Erhebungspflicht für die amtliche Sozial-hilfestatistik auf.

§ 48b SGB II verpflichtet die Kommunen zum Abschluss von jährlichen Zielvereinba-rungen mit den Jobcentern.

56. An welche konkreten Standards ist das Land gebunden, die das EU-Recht vor-gibt? (detaillierte Nennung jeder einzelnen Vorgabe)

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf:

Die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 („IMI-Verordnung“) sieht für den Informations-austausch zwischen den Anerkennungsbehörden der Mitgliedstaaten die Verwen-dung des Binnenmarktinformationssystems vor.

Die Richtlinie 2005/36/EG regelt die berufliche Anerkennung im Bereich der sog. reg-lementierten Berufe. Anerkennungssuchende, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG fallen, haben die Möglichkeit, ggf. bestehende wesentliche Ausbildungsunterschiede durch Teilnahme an sogenannten Ausgleichsmaßnahmen im Aufnahmemitgliedstaat auszugleichen.

Richtlinie 2007/2/EG: INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe (INSPIRE) - EU-Vorhaben für eine gemeinsame Geodateninfrastruktur in Europa

Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 09.12.1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie)

Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates: Artikel 2 der Richtlinie enthält Anforderungen an die Kontrollsysteme der Länder; z. B. Überprü-fung 3 v.H. aller Fahrerarbeitstage in Deutschland, davon 50 v.H. der Kontrollen in den Betrieben.

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ESF: Die Bestimmungen für die Förderphase 2014 bis 2020 ergeben sich aus den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und Nr. 1304/2013. Die Verordnungen gelten für die umsetzenden Stellen unmittelbar und setzen damit auch in Verbindung mit dazu erlassenen Durchführungsverordnungen und Leitlinien der Europäischen Kommission die Standards. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Standards der Verord-nung (EU) Nr. 1303/2013:

o Erstellung und Steuerung eines Operationellen Programms (Art. 26 ff.) o Programmbegleitung durch einen Begleitausschuss (Art. 47 ff., Art. 110), der

durch die Verwaltungsbehörde zu unterstützen ist (Art. 125 Abs. 2 a)) o Erstellung eines Verwaltungs- und Kontrollsystems (Art. 72 ff.)

Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 setzt im Art. 18 organisatorische Verpflichtungen der Mitgliedstaaten für die Marktüberwachung, die in Deutschland bei den Ländern liegt. Diese gelten auch für die Marktüberwachung nach dem EVPG und dem EnVKG.

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates

Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG)

EU-Bauproduktenverordnung, EU-Gebäuderichtlinie, EU-Dienstleistungsrichtlinie und EU-Berufsqualifikationsrichtlinie

Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt

Verordnung (EU) Nr. 965/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb

Verordnung (EU) Nr. 73/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Fest-legung der qualitativen Anforderungen an Luftfahrtdaten und Luftfahrtinformationen für einen einheitlichen europäischen Luftraum

57. An welche konkreten Standards sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gebunden, die das EU-Recht vorgibt? (detaillierte Nennung jeder einzelnen Vorgabe)

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf:

INSPIRE Richtlinie 2007/2/EG: EU-Vorhaben für eine gemeinsame Geodateninfra-struktur in Europa

Kommunen sind an die Standards der ESF Förderung nur gebunden, wenn sie Zu-wendungsempfänger sind.

58. Welche finanziellen Auswirkungen haben die Standards für das Land, die das Bundesrecht vorgibt?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf:

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Unmittelbare finanzielle Auswirkungen der Standards staatlicher Doppik, des Stan-dards zum Verwaltungskontenrahmen und des Standards zum Integrierten Produkt-rahmen lassen sich seriös nicht beziffern. Die Entscheidung des „Ob“ der Einführung der Doppik obliegt alleine dem Land und ist durch § 25 Haushaltsgesetz 2015 getrof-fen worden. Erst infolge dieser Entscheidung regeln die Standards staatlicher Doppik die Ausführung des doppischen Rechnungswesens („Wie“).

Nach § 44 JArbSchG sind die Kosten der ärztlichen Untersuchungen vom Land zu tragen, die im Einzelnen nicht beziffert werden können.

Der Abschluss von jährlichen Zielvereinbarungen mit den Jobcentern gemäß § 48b SGB II erfordert Sachkosten und Personaleinsatz, die nicht beziffert werden können.

Die Luftverkehrsverwaltung findet als Bundesauftragsverwaltung durch das Land NRW statt. Das Land führt die Verwaltung in eigener Zuständigkeit durch und trägt somit auch die erheblichen Kosten (größer als 1 Mio. EUR) für Personal und Sachmit-tel der Luftfahrtbehörden.

59. Welche organisatorischen Auswirkungen haben die Standards für das Land, die das Bundesrecht vorgibt?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf:

Amtliche Grundstückswertermittlung: Bildung von 76 Gutachterausschüssen und ei-nem Oberen Gutachterausschuss mit Geschäftsstellen und Aufsichtsbehörden

60. Welche finanziellen Auswirkungen haben die Standards für das Land, die das EU-Recht vorgibt?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf:

Es entstehen Kosten für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen (Richtlinie 2005/36/EG) sowie für die Schulung des Personals, das mit dem IMI-System arbeitet (Verordnung (EU) Nr. 1024/2012).

INSPIRE-Umsetzung: Es entstehen Kosten für das Geoportal (Investitionskosten 135.000 EUR + Betriebskosten jährlich 95.000 EUR), die Umstellung der Geodaten-dienste auf die europäischen Vorgaben (Kosten wurden nicht erhoben) und die Betei-ligung an der GDI.DE (circa 95.000 EUR).

Im Aufgabenbereich ESF können die anfallenden Personal- und Sachkosten nicht beziffert werden. Jedoch können bis zu 4 v.H. eines Strukturfondsprogramms als sog. Technische Hilfe zur Unterstützung der administrativen Umsetzung des ESF-Programms eingesetzt werden.

Die durch die Verordnung (EU) Nr. 765/2008 gesetzten Standards haben finanzielle Auswirkungen durch Personalaufwand und Prüfkosten.

Das EU-Recht im Bereich der Luftfahrtverwaltung hat erhebliche finanzielle Auswir-kungen auf das Land. Das Personal ist landesweit um ca. 33 Stellen des gD und hD aufgestockt worden, die Behörden haben ein (Sicherheits-)Managementsystem ent-wickelt und es müssen Sachmittel bereitgestellt werden.

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61. Welche organisatorischen Auswirkungen haben die Standards für das Land, die das EU-Recht vorgibt?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf:

Ausgleichsmaßnahmen sind einzelfallbezogen von der Anerkennungsbehörde festzu-legen und zu organisieren (Richtlinie 2005/36/EG).

Die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit ist vom Postweg auf den elektronischen Weg zu verlagern (Verordnung (EU) Nr. 1024/2012).

Im Rahmen der INSPIRE-Umsetzung erfordern die Standards nach EU-Recht eine Koordination durch die GDI NRW Geschäftsstelle.

Für die Umsetzung des ESF gilt: Die sich in der zur Antwort zu Frage 56 genannten Standards ergebenden Anforderungen liegen i. d. R. höher als die landeseigenen An-forderungen und erfordern den Einsatz eigener Organisationseinheiten und zusätzli-chen Personals.

Die Anforderungen an die Planungs- und Steuerungsprozesse im Kontext der Erstel-lung und Steuerung des operationellen EU-Programms ESF liegen deutlich über de-nen für ein reines Landesprogramm.

Für die Umsetzung des ESF-Programms musste der ESF Begleitausschuss einge-richtet werden und löste den früheren Landesbeirat zur Arbeitsmarktpolitik ab. Damit einher ging eine deutliche Formalisierung der betreffenden Abstimmungsprozesse. Dafür und für die direkte Berichterstattung an die Europäische Kommission sind um-fassende Systeme zur Datenerhebung (Verordnung (EU) Nr. 480/2014, Anhang III, Verordnung (EU) Nr. 1304/2013, Art. 5 und Anhang I) und zur Datenspeicherung ein-zurichten und vorzuhalten (Art. 125 Abs. 2d) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013). Aus diesen ergeben sich weitere zusätzliche Anforderungen z. B. des Datenschutzes und der IT-Sicherheit mit den entsprechenden anspruchsvolleren Verfahren.

Vorgaben zur ESF Programmevaluation (Art. 56 und 114 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Anforderungen zur Öffentlichkeitsarbeit zum ESF (Art. 115 ebenda)

Das Land muss zur Umsetzung des ESF gemäß den oben genannten Verordnungen Strukturen schaffen, die das LOG in dieser Form nicht vorsieht: Verwaltungsbehörde ESF (MAIS) (Art. 125 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013), Bescheinigungsbehörde ESF (MAIS) (Art. 126 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) und Prüfbehörde ESF (FM) (Art. 127 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013). Daneben sind die Bezirksregierungen als sog. zwischengeschaltete Stellen für das Bewilligungsgeschäft zuständig. Zu dieser Struk-tur sind detailliert Verfahrenswege und Prüfwege der Programmabwicklung zu defi-nieren. Die Einhaltung dieser ist zu kontrollieren und sicherzustellen. Teil des Verwal-tungs- und Kontrollsystems sind in der Förderperiode 2014 bis 2020 auch die Förder-datenbank und die Datenerhebungen zur Programmbegleitung, die aus Landessicht allenfalls mittelbar mit der Abrechnung der Förderprojekte zusammen hängen. Dieses strukturfondsspezifische System führt zu einem erhöhten Dokumentationsaufwand und zu einer permanenten Überprüfung aller Beteiligten durch die EU. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Strukturen organisatorisch und personell so auszustat-ten, dass das Fehlerrisiko minimiert werden kann, um finanzielle Sanktionen für das Land durch die Europäische Kommission auszuschließen.

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Die EU-Verordnungen zum Luftverkehr greifen tief in die Verwaltungsstrukturen des Landes ein. Insbesondere werden erweiterte Anforderungen an die Personal- und Sachausstattung sowie die Ablauforganisation gestellt. Es sind (Qualitäts-)Managementverfahren zu etablieren, das Personal muss in ausreichender Zahl und entsprechend qualifiziert vorgehalten und regelmäßig fortgebildet werden.

62. Welche finanziellen Auswirkungen haben die Standards für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die das Bundesrecht vorgibt?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Im Übrigen liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 63. Welche organisatorischen Auswirkungen haben die Standards für die Kommu-

nen in Nordrhein-Westfalen, die das Bundesrecht vorgibt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Im Übrigen liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 64. Welche finanziellen Auswirkungen haben die Standards für die Kommunen in

Nordrhein-Westfalen, die das EU-Recht vorgibt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Im Übrigen liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 65. Welche organisatorischen Auswirkungen haben die Standards für die Kommu-

nen in Nordrhein-Westfalen, die das EU-Recht vorgibt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Im Übrigen liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 66. Welche anderen Bundesländer haben oder hatten ein Standardbefreiungsge-

setz? Eine gesetzliche Regelung zur Standardbefreiung gibt es in den Ländern Brandenburg (bis 31.08.2016), Mecklenburg-Vorpommern (bis 31.12.2015), Rheinland-Pfalz (unbefristet) und Saarland (bis 31.12.2017). Eine gesetzliche Regelung gab es in Baden-Württemberg (bis 31.12.2009), Bayern (bis 31.12.2011) und Niedersachsen (bis 31.12.2012). In den übrigen Ländern bestanden und bestehen keine gesetzlichen Regelungen.

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IV. Bürokratieabbau und Optimierung von Geschäftsprozessen 67. Welche Maßnahmen zur Optimierung von Geschäftsprozessen sind in NRW

differenziert nach Ministerien und Ressorts jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 unternommen worden?

Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie Maßnahmen der Aufsicht dienen zur Strukturierung und Optimierung von Geschäftsprozessen. Maßnahmen zur Optimierung von Geschäftsprozessen zählen zu den klassischen Instrumenten der Organisation. Ge-schäftsprozessanalyse und -optimierung sind als Daueraufgabe kontinuierlich zu leisten und finden unabhängig von Jährlichkeiten in jeder Verwaltung statt. Änderungen im rechtlichen sowie aufbau- oder ablauforganisatorischen Umfeld wirken sich auf die Geschäftsprozesse ebenso aus wie Änderungen bei den zur Verfügung stehenden personellen oder technischen Ressourcen. Die Landesverwaltung passt ihre Geschäftsprozesse deshalb kontinuierlich mit dem Ziel an, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ihre Aufgaben möglichst optimal zu erle-digen. Dabei sind alle Beschäftigten gleichermaßen gefragt. Die Überprüfung bestehender Strukturen und Verfahren innerhalb der Ministerien und Ge-schäftsbereiche zur Optimierung der Leistungsqualität und der Kosten wird als permanente Aufgabe verstanden und behandelt. Änderungen der Aufbau- und/oder der Ablauforganisati-on können die Folge sein. Der Gesetzentwurf zum EGovG NRW sieht in § 12 EGovG NRW eine Optimierung der Ver-waltungsabläufe und die systematische Entwicklung einer elektronischen Vorgangsbearbei-tung vor. In § 12 Abs. 2 EGovG NRW des Entwurfs heißt es wörtlich: „Vor Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung sollen Behörden des Landes Verwaltungsabläufe unter Nutzung einer landeseinheitlichen Methode dokumentieren, analysieren und optimieren.“ Damit wird die Optimierung von Geschäftsprozessen eine gesetzliche Pflicht. Die von der Landesregierung im Januar 2015 vorgestellte Gesamtstrategie zum digitalen Wandel (Regierungserklärung der Ministerpräsidentin vom 29.01.2015) zielt darauf ab, Wachstumschancen in der Informations- und Kommunikationstechnologie zu realisieren so-wie mehr Servicequalität für die Bürgerin und den Bürger bei Behördenkontakten in Bezug auf elektronische Kommunikation zu bieten. Bei allen anstehenden Digitalisierungsmaßnahmen stehen dabei gleichermaßen Erleichte-rungen für die Bürgerinnen und Bürger im alltäglichen Umgang mit den Behörden sowie Ver-einfachungen für die Arbeit der Verwaltung im Fokus. Statistiken über die Maßnahmen zur Optimierung von Geschäftsprozessen in den Ministerien des Landes und in deren nachgeordneten Behörden werden nicht geführt und werden von der Landesregierung für nicht erforderlich gehalten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 68-70, 75, 77 und 136 verwiesen. Die dort genannten Beispiele setzen Maßnahmen zur Optimierung der mit der Aufgabenerledigung zusammenhängenden Geschäftsprozesse voraus. Beispielhaft wird auf Folgendes hingewiesen: Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

Hauserlass Festlegung „Geschäftsablauf“ in Staatskanzlei und MBEM vom 26.09.2013

Hauserlass „Kabinett- und Landtagsangelegenheiten mit prozessleitenden Anlagen“ inkl. Prozessbeschreibungen für den Umgang mit Kabinett-, Landtags-, Bundes- und EU-Angelegenheiten vom 26.09.2013

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Hauserlass „Registratur- und Aktenordnung“ vom 27.09.2013

Hauserlass „Genehmigung von Dienstreisen“ vom 13.09.2011

Hauserlass „Regelungen für den Umgang mit elektronischen Nachrichten (E-Mail, SMS u. ä.) vom 17.07.2013

Hauserlass „Handhabung des Vergaberechts“ vom 07.07.2014 Ministerium für Schule und Weiterbildung

Maßnahmen zur Geschäftsprozessoptimierung werden anlassbezogen und unter jeweiliger Betrachtung der Kosten-Nutzen-Relationen auch schon lange vor 2005 durchgeführt. Diese werden als kontinuierliche Verbesserungsprozesse durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter gelebt.

Bei dem Verfahren zur Schulbuchgenehmigung wurde nicht nur eine höhere Effizienz durch den Einsatz eines vollelektronischen Verwaltungssystems erreicht, sondern der gesamte Geschäftsprozess wurde im Vorfeld der Einführung des Systems ver-schlankt und optimiert.

2013 wurden strukturell vereinheitlichte und vereinfachte Leitungsvorlagen fest vor-gesehenen Beteiligungs- und Verfahrens-Mustern eingeführt.

2015 wurden die administrativen Ablaufprozesse bei Antragsverfahren im Bereich der Fortbildungsangelegenheiten der Beschäftigten optimiert und weiterentwickelt und vereinfacht (bezogen auf interne und externe Maßnahmen).

2011 wurde ein einheitliches Antragsverfahren zur Übernahme von Kinderbetreu-ungskosten im Zusammenhang mit dienstlich veranlassten Fortbildungsmaßnahmen eingeführt.

Innerhalb des vom MSW aufgezeigten Rahmens sind seit 2013 in allen Schulabtei-lungen der Bezirksregierungen zwischen den schulfachlichen Gleichstellungsbeauf-tragten und den Dezernaten 47 Verfahrensvereinbarungen zur gleichstellungsrechtli-chen Beteiligung bei personellen Maßnahmen abgeschlossen worden. Diese tragen deutlich zur Verfahrensbeschleunigung und Verwaltungsentlastung bei häufig wie-derkehrenden Personalmaßnahmen bei.

Finanzministerium

Digitalisierung im Bereich der Finanzverwaltung NRW hat bereits jetzt eine moderne und effiziente Finanzverwaltung, die in vielen Be-reichen eine Vorreiterrolle einnimmt.

o ELSTER ELSTER bildet einen zentralen Baustein des modernen, digitalisierten Be-steuerungsverfahrens. Sie ermöglicht eine zeitgemäße, schnelle Kommunika-tion mit den Steuerpflichtigen und vereinfacht das Ausfüllen und Übermitteln der Steuererklärung. Außerdem ist sie Voraussetzung für eine durchgängige automationsgestützte Fallbearbeitung und den effizienten Einsatz von IT-gestützten Risikomanagementsystemen. Insgesamt trägt sie zu einer schnel-leren Bearbeitung durch die Steuerverwaltung bei. Durch weitere Verbesserung der Servicequalität von ELSTER, z.B. eine ver-besserte Verständlichkeit der Programmhinweise und die Vereinfachung der elektronischen Authentifizierung, sollen zukünftig noch mehr Bürgerinnen und Bürger für den Einstieg in die elektronische Kommunikation über ELSTER gewonnen werden. Geplant ist auch, dass der Steuererklärung demnächst keine Papierbelege mehr beigefügt werden müssen.

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o Vorausgefüllte Steuererklärung Allen Bürgerinnen und Bürgern wird für die Erstellung der Einkommensteuer-erklärung über ELSTER eine Ausfüllhilfe in Form der Vorausgefüllten Steuer-erklärung angeboten. Hierbei können sie einige der der Steuerverwaltung vorliegenden Daten elekt-ronisch abrufen und unmittelbar in die elektronische Steuererklärung über-nehmen. Die Vorausgefüllte Steuererklärung wird im sog. ElsterOnlinePortal angebo-ten. Mit diesem Portal stellt die Steuerverwaltung eine betriebssystemunab-hängige Möglichkeit bereit, die z.B. die Abgabe der elektronischen Steuerer-klärung und andere Online-Services der Steuerverwaltung für weitere Nutzer-gruppen öffnet und damit einen modernen elektronischen Zugang ermöglicht.

o Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale Die elektronische Lohnsteuerkarte erspart den Bürgerinnen und Bürgern die bisherige jährliche Abgabe der Papierlohnsteuerkarte. Seit 2014 wird das Ver-fahren flächendeckend von allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern genutzt. Sie erhalten die Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie z.B. die Steuerklasse und Freibeträge, nunmehr direkt elektronisch von der Finanzverwaltung. Steuerlich bedeutsame Änderungen werden nach ihrer Eintragung im Melde-register (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitneh-mers berücksichtigt. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zudem das Antragsverfahren vereinfacht und vereinheitlicht worden.

Lenkungskreis Finanzverwaltung der Zukunft

Der Finanzminister hat den Lenkungskreis Finanzverwaltung der Zukunft unter der Leitung des Staatssekretärs eingerichtet, um sich mit den wesentlichen Fragen des künftigen Steuervollzugs und des dafür erforderlichen Verwaltungsaufbaus in NRW zu beschäftigen. Dabei finden die Erwartungen von Bürgerinnen, Bürgern und Be-schäftigten sowie absehbare demografische, technologische und steuerrechtliche Entwicklungen Berücksichtigung. Der Lenkungskreis entwickelt unter Berücksichti-gung dieser verschiedenen Aspekte strategische Ansätze zur zukunftssicheren Aus-richtung der Finanzverwaltung.

itPlus

Die Einführung eines IT-Service-Managements erfolgt in der Landesfinanzverwaltung seit dem Jahr 2009 zur Optimierung von Geschäftsprozessen auf der Grundlage des international anerkannten Standards der IT Infrastructure Library. Ziel der Einführung der IT Infrastructure Library-Grundsätze im IT-Service-Management in der Landesfi-nanzverwaltung ist, die von den Anwenderinnen und Anwendern zur Durchführung ih-rer Aufgaben benötigten Dienste angemessen, gleichmäßig und störungsfrei unter dem Gebot des wirtschaftlichen Handelns verfügbar zu machen.

Zentrale Rechnungsbearbeitung beim BLB NRW

Beim BLB NRW wird seit 2010 die elektronische Rechnungsbearbeitung eingesetzt. Im Jahr 2014 waren hiervon rund 145.000 Belege betroffen. Die Rechnungen werden gescannt und in digitaler Form über eine sichere Datenverbindung an den BLB NRW übermittelt. Konnten alle relevanten Informationen ausgelesen werden, liegen die Be-lege bereits am Tag des Rechnungseingangs den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern vor. Nach der Freigabe wird die Buchung der Rechnungsdaten im SAP-System vorgenommen. Bereits parallel zum Durchlaufen der Texterkennung erfolgt die Archivierung der Rechnungen in das verbundene Archiv.

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Durch die elektronische Bearbeitung ist der aktuelle Bearbeitungsstand einer Rech-nung jederzeit nachvollziehbar und dokumentiert. Hierfür wurde ein elektronischer WorkFlow eingerichtet, der die Bearbeitungszeiten im Gegensatz zur Papierbearbei-tung vereinfacht und verkürzt hat. Außerdem sind Schritte wie Kopieren und Abheften entfallen.

Fusion der Oberfinanzdirektionen und von Finanzämtern

o Fusion der OFD NRW Die Landesregierung verfolgt ausdrücklich das Ziel, Doppelstrukturen abzu-bauen und Aufgaben, die im Kern dem gleichen Zweck oder derselben Ziel-gruppe dienen, in einer Behörde zu konzentrieren. Unter diesem Aspekt wur-den auch die Strukturen der Steuerverwaltung untersucht. Eine eigens einge-setzte Lenkungsgruppe hat den Vorschlag der Zusammenlegung der OFD Rheinland und OFD Münster zu einer gemeinsamen OFD NRW operationali-siert, so dass die Fusion der beiden OFD zum 01.07.2013 umgesetzt werden konnte. Bei der Zusammenlegung der beiden OFD konnte das im Vorfeld ge-schätzte Einsparziel von rund 100 Stellen und jährlich 10 Mio. EUR erreicht werden. Durch die Fusion hat eine Verschlankung der Verwaltung stattgefun-den, was eine Steigerung der Effizienz und die Stärkung der Einheitlichkeit in der Steuerverwaltung bewirkt hat. Die neue Organisationsstruktur wurde so aufgestellt, dass weiterhin ein hoher Standard an Service und Qualität gewährleistet ist. Der Stellenabbau wird so-zialverträglich umgesetzt, das heißt, es gibt keine Entlassungen und die Um-setzung notwendiger Personalmaßnahmen wird auch in zeitlicher Hinsicht si-tuationsangemessen erfolgen. Die strukturelle Einsparung von jährlich 10 Mio. EUR wird in voller Höhe ab dem Jahr 2016 erreicht. Für das Jahr 2014 sind bereits rund 6 Mio. EUR und für das Jahr 2015 rund 7,2 Mio. EUR eingespart worden. Die Realisierung des Stellenabbaus hat mit dem Zeitpunkt der Fusion zum 01.07.2013 begonnen und wird im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Die Auswirkungen der Fusion und die Entwicklung der neuen OFD NRW werden weiterhin durch das FM beglei-tet. Die bisherigen Erfahrungen haben bereits gezeigt, dass die Fusion die angestrebten Ziele erreicht hat und eine effiziente, leistungsstarke und ein-heitliche OFD NRW entstanden ist.

o Fusionen von Finanzämtern Seit 2005 wurden 7 Finanzamtsfusionen abgeschlossen (Aachen-Innenstadt / Aachen-Außenstadt (2007), Essen-Ost / Essen-Nord und Essen-Süd zu 2 Ämtern (2007), Marl / Gladbeck (2007), Herne-Ost / Herne-West (2008), Mön-chengladbach-Mitte / Mönchengladbach-Rheydt (2009), Neuss I / Neuss II / Grevenbroich zu 2 Ämtern (2011), Solingen-Ost / Solingen-West (2013), Gel-senkirchen-Nord / Gelsenkirchen-Süd (2015)), Bei den Fusionsüberlegungen liegt ein wesentliches Augenmerk auf den Zie-len der Verwaltungsstraffung, Ablaufoptimierung und der Effizienzsteigerung. Zwingende Voraussetzungen sind u.a. die Wirtschaftlichkeit und die Bürgin-nen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterorientierung. Beson-ders bei der Zusammenfassung kleinerer Finanzämter zu größeren Einheiten unter einem Dach lassen sich wesentliche Verbesserungen der Arbeitsabläufe erreichen. So ist bei einem größeren Personalkörper der Personaleinsatz ef-fektiver und flexibler planbar, Krankheits- oder urlaubsbedingte Ausfälle sind effizienter zu kompensieren und Arbeitsspitzen sind leichter auszugleichen. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung gleichermaßen.

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Landesamt für Finanzen - Kassenzentralisierung

In den zurückliegenden Jahren wurde die Zentralisierung der Kassenaufgaben an ei-nem Standort betrieben, um in Verbindung mit der fortschreitenden IT-Technik eine schlankere und effizientere Kassenorganisation zu erzielen. Dazu wurden zuletzt die Landeskassen bei den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Köln und Münster, sowie die Oberjustizkasse Hamm aufgelöst und deren Aufgaben in der Landeskasse Düsseldorf zentralisiert. Die Landeskasse Düsseldorf hatte in der Organisation der Bezirksregierung einen Sonderstatus durch die Besonderheit, dass dem FM neben der normalen Fachauf-sicht auch das Organisationsrecht gem. § 79 LHO für die Kasse zustand. Hierbei ent-stand regelmäßig ein erheblicher Abstimmungsaufwand mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem für die Organisation der Bezirksregierungen zuständigen MIK. Es erfolgte eine Zusammenführung von Dienst- und Fachaufsicht unter dem Dach des Finanzministeriums. Gleichzeitig wurde mit der Verlagerung die Zusammenarbeit mit dem Programm EPOS.NRW sowohl für den Rollout, als auch für die Entwicklung weiterer Programmleistungen verbessert, soweit sie den Zahlungsverkehr betreffen (Stichwort „kurze Wege“).

Scannen und Erkennen

Alle beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes reichen seit April 2010 ihre Anträge auf Bei-hilfen zu den Kosten im Krankheitsfall und die dazu gehörenden Belege in Kopie bei der Bezirksregierung Detmold ein. Die dort eingerichtete zentrale Scanstelle scannt alle Unterlagen (z. B. Rechnungen, Rezepte, Schriftverkehr). Beim Scanprozess werden die für die weitere Bearbeitung wesentlichen Inhalte der Rechnungen und Rezepte (z. B. behandelte Person, Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag) automatisch ausgelesen und den zuständigen Beihilfefestsetzungsstellen in digitalisierter Form zur Verfügung gestellt. Für die Sachbearbeiterin und den Sachbearbeiter entfällt da-mit der Eingabeaufwand; die Bearbeitung erfolgt papierlos. Die von den Beihilfebe-rechtigten in Kopie eingereichten Belege werden nach drei Monaten vernichtet.

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Die Optimierung von Geschäftsprozessen ist Standardaufgabe der Organisationsreferate.

Erteilung einer pauschalen Dienstreisegenehmigung für Reisen mit dem ÖPNV in-nerhalb von NRW

Umstrukturierungen zur Schnittstellenreduzierung und zur Vermeidung von Doppel-arbeiten

Verbesserung der internen Kommunikation oder die Nutzung der elektronischen Mög-lichkeiten zur Beschleunigung von Geschäftsprozessen

Ministerium für Inneres und Kommunales

Seit 2008 konkrete Vorgaben mit Bearbeitungsgrundsätzen in Petitionsangelegenhei-ten mit einem zu beachtenden Vordruck für Bezirksregierungen und Ausländerbehör-den

Jährliche Strategieklausuren bzw. Zielvereinbarungen für das amtliche Vermes-sungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung mit bedarfsweise aufga-benbezogener Modellierung von Geschäftsprozessen

In der Zeit vom 01.08.2011 bis 31.03.2013 wurden durch einen Lenkungskreis Steue-rungsinstrumente für eine interne Betriebssteuerung mit der Bezeichnung „Programm IT.NRW“ eingeführt

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Modellierung und Einrichtung einer webbasierten Zentralen Kaufpreissammlung und eines webbasierten Grundstücksmarktinformationssystems (BORIS), um Effektivität und Effizienz bei der Erbringung und Bereitstellung der Leistungen der amtlichen Grundstückswertermittlung zu erhöhen.

Im Rahmen des von April 2007 bis Ende Juni 2009 laufenden Projekts N:ESTOR wurde die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes optimiert.

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Hausinterne Serviceleistungen des Inneren Dienstes (insbesondere Pforte, Boten-dienst und Hausdruckerei) mit anschließender Neuorganisation und Optimierung der Arbeitsabläufe

Überprüfung, Optimierung und vollständige Neufassung der Sammlung der Hausver-fügungen, insbesondere im Hinblick auf eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe für stets wiederkehrende Aufgaben

Zusammenlegung der abteilungsweise getrennten Registraturen zu einer Zentralre-gistratur

Bündelung der ESF-Referate (ESF-Finanzkontrolle, ESF-Programmsteuerung und ESF-Bescheinigungsbehörde) in der Abteilung Arbeit zur Reduzierung von Schnitt-stellen und zur Nutzung von Synergiepotentialen

Neuorganisation der Zentralabteilung zur Reduzierung von Schnittstellen und zur Bündelung von zusammenhängenden internen Dienstleistungsfunktionen

Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle und einer Innenrevision im Ministerium

LIA.nrw

o Die Aufgabe Kompetenzcenter „KomNet“ wurde als Ergebnis einer Organisa-tionsuntersuchung mit aufgabenanalytischer Betrachtung von den Bezirksre-gierungen Detmold und Köln auf das LIA.nrw übertragen.

o Zentrale Aufgaben des Strahlenschutzes wurden als Ergebnis einer Organisa-tionsuntersuchung mit aufgabenanalytischer Betrachtung von der Bezirksre-gierung Düsseldorf auf das LIA.nrw übertragen.

Justizministerium

Delegation der Staatsaufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie No-tarinnen und Notare Durch Verordnung zur Ausführung der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 22. 04.2008 sind alle mit der personellen Ausstattung des bei dem OLG Hamm eingerich-teten Anwaltsgerichtshofs anfallenden Aufgaben auf die Präsidentin oder den Präsi-denten des OLG Hamm delegiert worden. Gleichermaßen wurden den Präsidentin-nen und Präsidenten der OLG sowohl die personelle Ausstattung der am Sitz des je-weiligen OLG eingerichteten Anwaltsgerichte als auch die Bearbeitung der Eingaben, in denen Beschwerde über die Rechtsanwaltskammer im Bezirk des jeweiligen OLG geführt wird, zur Wahrnehmung der Staatsaufsicht nach § 62 Abs. 2 BRAO übertra-gen. Schon mit der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach der Bundes-notarordnung sind die nach der BNotO der Landesregierung obliegenden und durch Verordnung zur Ausführung der Bundesnotarordnung durch die Landesregierung auf das JM delegierten Verwaltungsaufgaben im Hinblick auf die Bestellung, die Amtsfüh-rung, die sonstigen Pflichten sowie das Erlöschen des Amtes von Notarinnen und No-taren auf die Präsidentinnen und Präsidenten der OLG für den Bezirk ihres OLG übertragen worden. Die Regelungen sind jeweils durch die 1. sowie 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach der Bundes-

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notarordnung vom 03.08.2007 und vom 03.11.2010 ergänzt worden, womit sodann auch disziplinarische Befugnisse der höheren Dienstvorgesetzten und der obersten Dienstbehörde auf die Präsidentinnen und Präsidenten der OLG übertragen sind. Zu-sätzlich wurden Aufgaben, die der Dienstaufsicht unterfallen, auf die die Dienstauf-sicht führenden Präsidentinnen und Präsidenten der LG delegiert. Mit diesen Maß-nahmen sind Arbeitsprozesse bei den fachlich zuständigen Mittelbehörden kon-zentriert worden, wodurch Entscheidungswege zeitlich abgekürzt und qualitativ opti-miert werden konnten.

Dienstliche Beurteilungen

Wesentliche Neuerung der Allgemeinverfügung des JM „Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten“ ist die Einführung eines Regelbeurteilungssystems für alle Laufbahngruppen, d. h. erstmals auch für den eD und mD Beförderungsent-scheidungen werden nunmehr grundsätzlich auf Grundlage von Regelbeurteilungen getroffen werden, die in einem dreijährigen Turnus erstellt werden. Damit sind ge-sonderte Beurteilungen, die z. B. aus Anlass einer Bewerbung um ein Beförderungs-amt erstellt werden mussten, regelmäßig entbehrlich geworden. Die Beurteilung er-folgt anhand eines Beurteilungsvordrucks nach einheitlichen Kriterien. Dienstliche Leistungen werden nach 4 Leistungsmerkmalen durch Vergabe einer Punktzahl unter Zugrundelegung des 18-Punkte-Modells nach dem JAG NRW mit den Noten „sehr gut“ bis „ungenügend“ bewertet. Die Bewertung der Befähigung erfolgt nach 4 Merk-malen in 4 Ausprägungsgraden („stark ausgeprägt“ bis „weniger ausgeprägt“). Mit der Umstellung von der Textbeurteilung (mit Gesamtnote) auf das Punktesystem ist ne-ben der Verwaltungsvereinfachung bei der Erstellung der Beurteilung zugleich die Transparenz und Akzeptanz von Beförderungsentscheidungen erhöht worden.

Zentralisierung der Vollstreckung von Justizforderungen

Die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde nach § 2 JBeitrO werden in NRW bisher an 3 Standorten wahrgenommen:

o für den Bezirk des OLG Düsseldorf von der Gerichtskasse Düsseldorf, o für den Bezirk des OLG Hamm von der (ehemaligen) Oberjustizkasse Hamm, o für den Bezirk des OLG Köln von der Gerichtskasse Köln.

Die Bearbeitung erfolgt mit Unterstützung der Software AVVISO in standorteigenen Datenbanken. Zur Effizienzsteigerung und verstärkter Bürgerfreundlichkeit aufgrund einheitlicher, verlässlicher Sachbehandlung wird die bisherige dezentrale Vollstreckung von Justiz-forderungen - unter Aufgabe der Standorte Düsseldorf und Köln - technisch und or-ganisatorisch am Standort Hamm konzentriert. Die wesentlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen sind eingeleitet o-der bereits umgesetzt. Im Verlauf eines mehrjährigen Prozesses wird die Sachbear-beitung von fast 300.000 neuen Vollstreckungsfällen pro Jahr durch die sukzessive Übernahme von Neufällen, einhergehend mit einer sozialverträglichen Verlagerung der Personalkapazitäten, in Hamm zentralisiert.

Einführung der Zweistufigkeit im Justizvollzug

Mit Ablauf des Jahres 2007 ist das Landesjustizvollzugsamt NRW nach einer umfas-senden aufgabenkritischen Prüfung aufgelöst und der bis zu diesem Zeitpunkt gege-bene dreistufige Behördenaufbau aufgegeben worden. Damit konnten den Justizvollzugseinrichtungen nicht nur wesentliche Aufgabenberei-che, die bis zu diesem Zeitpunkt durch das Landesjustizvollzugsamt NRW als Mittel-behörde wahrgenommen wurden, übertragen, sondern zudem nahezu 2/3 der sei-nerzeitigen Personalkapazitäten des Amtes zur Verfügung gestellt werden. So konn-ten 2 angestrebte wichtige Ziele, nämlich eine Stärkung der Eigenverantwortung der

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Anstalten und die Erschließung von Personalressourcen für allgemeine vollzugliche Zwecke, erreicht werden. Durch eine Aufgabenbündelung in Zentralstellen konnten zudem fachliche Kompetenzen landesweit gebündelt und die Geschäftsprozesse aufgabenorientiert vereinheitlicht werden.

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Seit 2012 wird mit 2 Arbeitsgruppen untersucht, wie die organisatorischen Arbeitsab-läufe im Ministerium optimiert werden können und Maßnahmenvorschläge dazu erar-beitet, die sich zum Teil noch in der Umsetzung befinden. 2013 erfolgte die Pilotie-rung des in den Ministerbüros geführten Tagebuchs mit DOMEA®.

Zur Optimierung der Geschäftsprozesse im LB WH (2005 gegründet) wurde dieser nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement), 14001 (Umweltmanagement), und OHSAS (Arbeitssicherheit) zertifiziert, parallel dazu ist der LB WH nach PEFC und FSC zertifiziert, wodurch hohe Qualitätsstandards bei der Prozessgestaltung und Op-timierung sowie der Waldbewirtschaftung für den Betrieb festgelegt wurden. Insofern wurden im LB WH die neuen Steuerungsmodelle sehr weitgehend umgesetzt.

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Die Geschäftsprozesse und Aufgaben von Straßen.NRW werden laufend untersucht und optimiert. Dieser hat seit seiner Gründung im Jahr 2001 über 20 v. H. seines Personals ab-gebaut; dennoch konnte der Bauumsatz deutlich (zeitweise um fast 50 v. H.) gesteigert wer-den. Beispielhaft wird auf folgende Optimierungsmaßnahmen hingewiesen:

2005 Einführung eines Multiprojektmanagementsystems: Die Bereiche Planung und Bau von Straßen.NRW arbeiten in Projektorganisation. Wegen der Vielzahl der Stra-ßenbauprojekte braucht diese Organisationsform ein einheitliches Projekt- und Mul-tiprojektmanagementsystem für die Planung und Ausführung der Bauvorhaben. Mit dem Multiprojektmanagement sind landesweit homogene Arbeitsgrundsätze im Pro-jektgeschäft eingeführt worden. Hierfür wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ei-ne Projektmanagementsoftware zur Verfügung gestellt, die auf die besonderen Be-lange des Landesbetriebes zugeschnitten ist, und mit der die Abhängigkeiten zwi-schen Terminsteuerung, Ressourcensteuerung und Finanzsteuerung für Drittmittel dargestellt werden.

2006 ESS: Mit dem System können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Perso-naldaten selbst aktualisieren und ausgewählte Daten für alle bereitstellen. Standard-prozesse, wie z. B. die Urlaubsbeantragung, können damit elektronisch erledigt wer-den. Außerdem dient ESS dazu, Informationen über Servicethemen bereitzustellen.

2007 Strukturoptimierung: Bisher 19 Niederlassungen wurden zu 8 Flächenniederlas-sungen, 2 Autobahnniederlassungen sowie einem Planungs- und Baucenter Ruhr zusammengeführt. Der Betriebssitz in Gelsenkirchen wurde neu organisiert. Es wur-de ein Wechsel von einem sechsköpfigen Vorstand auf eine dreiköpfige Geschäfts-führung vollzogen.

2008 Optimierung der internen Vorschriften bei Straßen.NRW: Interne Vorschriften, Rundverfügungen und Dienstanweisungen regeln die möglichst einheitliche Aufga-benerledigung. Diese wurden auf den Prüfstand gestellt. Im Ergebnis konnten ca. 25 v. H. der internen Vorschriften aufgehoben werden.

2012 Einrichtung der Verkehrszentrale NRW: In der Verkehrszentrale bei Stra-ßen.NRW bündeln sich Entwicklung und Durchführung von Verkehrsmanagement-maßnahmen beim landesweit größten Betreiber von Verkehrsanlagen. Die Daten aus

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der Verkehrserfassung werden unmittelbar für die Verbesserung des Verkehrsablaufs und der Verkehrssicherheit genutzt. Die aktuelle Verkehrslage, Infrastrukturdaten und Baustelleninformation werden zusammengeführt und in verkehrsleitende Maßnah-men und Serviceinformationen für die Verkehrsteilnehmenden umgesetzt. Die Aufga-ben der regionalen Verkehrsleitzentralen bei den Bezirksregierungen in Köln und Arnsberg sind damit auf die neue Einrichtung in Leverkusen-Opladen übergegangen.

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

2008 wurde im damaligen MIWFT ein Change Management-Prozess (Veränderungsprozess zu einem neuen Selbstverständnis) durchgeführt. Auf der Grundlage hausweiter Workshops wurde eine Ist-Soll-Analyse der Arbeitskultur und des Rollenverständnisses entsprechend der Zieldefinition der Hausleitung erstellt. Im Ergebnis kam es zu Handlungsempfehlungen der externen Beratungsfirma zu den Feldern:

Delegation von Entscheidungskompetenz,

Ausbau einer konstruktiven Diskussionskultur,

Identifikation über Begegnung und Wissenstransfer,

Projektmanagement,

Optimierte Vorgangsverfolgung und

Systematisierung des Personalmanagements. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

Raumbuchungssystem MRBS (2015)

Zentralisierung der Buchhaltung (2014)

Erteilung einer generellen Dienstreisegenehmigung für die Beschäftigten des MFKJKS für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von NRW sowie für Beschäftigte des LAV für Dienstreisen zu den anderen Standorten des LAV sowie zum MFKJKS (2010)

Umzug des LAV von 7 Standorten an den Standort Duisburg nach vorheriger Neuor-ganisation des LAV. Dabei wurden u.a. die bestehenden 7 Abteilungen zu 4 Abtei-lungen und dem Fachbereich Grundsätze zusammengefasst. Durch diese Maßnah-me und die neu formulierte Geschäftsordnung wurden die internen Arbeitsabläufe vereinheitlicht, gestrafft und somit effektiver. Durch die Zentralisierung wurden Bear-beitungswege wesentlich verkürzt und die Zusammenarbeit der Abteilungen Zentrale Dienste, Rheinland und des Fachbereichs Grundsätze wesentlich effektiver (Ab-schluss 2014).

EGON.NRW (Beantragung von Elterngeld Online, schnell, barrierefrei, anwender-freundlich, sicher, 2007) sowie BEATE.NRW (Beantragung von Betreuungsgeld Onli-ne, 2013)

KiBiz.web (2008)

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Errichtung einer zentralen Vergabestelle

Für die Abwicklung des Vergabe- und Zuschlagsverfahrens wurde eine Zentrale Vergabestelle eingerichtet. Sie ist für die Abwicklung aller Vergabeverfahren mit ei-nem Auftragsvolumen über 10.000 EUR federführend zuständig und wirkt mit bei al-len Vergaben über 1.500 EUR bis 10.000 EUR.

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Einrichtung einer Internen Revision:

Die Interne Revision nimmt eine unabhängige Prüf- und Kontrollfunktion im Auftrag der Behördenleitung wahr. Sie unterstützt die Behördenleitung insbesondere bei:

o der Wahrnehmung ihrer Kontroll- und Überwachungsaufgaben o der Sicherstellung von Qualität, Innovation, Effizienz und Effektivität des Ver-

waltungshandelns o der Einhaltung der Vorschriften und Regelungen

Organisationsberatung für den Inneren Dienst Zur Optimierung der Aufgabenwahr-nehmung innerhalb des Inneren Dienstes wurden die bestehenden Verwaltungsab-läufe analysiert und in Folge der Untersuchung neu strukturiert.

Im Zuge der Umsetzung folgender IT-Verfahren wurden Geschäftsprozesse analy-siert und optimiert (MGEPA: e FLAZ-Online; LZG NRW: Modulare Weiterentwicklung des Formularservers; Anforderung Reisekostenservice; Beschaffungsantrag; Einfüh-rung elektronischer Arztmeldungen; Implementierung einer grundlegend erweiterten Meldesoftware zur Übermittlung der Infektionsmeldungen an das Robert-Koch-Institut; Datenbasis Gesundheit; schrittweise kontinuierliche Implementierung und Weiterentwicklung des hausinternen MUSTANG Data Warehouse mit allen für die Arbeit im LZG.NRW verfügbaren und relevanten Gesundheitsdaten; Schrittweise kon-tinuierliche Implementierung und Weiterentwicklung der automatisierten Bereitstel-lung von Daten zur Gesundheitsberichterstattung im Internetportal des LZG.NRW; Automatisierte Erstellung eines Teils der NRWGesundheitsindikatoren mit speziellen Routinen, die im Data Warehouse implementiert wurden; Elektronische Erfassung der Unterbringungen nach PsychKG NRW und Betreuungsrecht für die Kreise und kreis-freien Städte in NRW und automatisierte Zusammenführung der Daten am LZG.NRW; Automatisierung der kommunalen Reports zu den Ergebnissen der Schu-leingangsuntersuchungen NRW; Erstellung von digitalen Reports; Ausbau der elekt-ronischen Übermittlung von Daten)

2008 wurde das Berufsanerkennungsverfahren für die Gesundheitsfachberufe (Aus-nahme Altenpflegeberufe und Familienpflege) beim Landesprüfungsamt zentralisiert.

68. In welcher Weise ist im Land NRW differenziert nach Ministerien und Ressorts jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 eine systematische Aufgabenkritik erfolgt?

Alle Landesregierungen haben es in den vergangenen Jahrzehnten als ständig bestehende Notwendigkeit angesehen, sämtliche Aufgaben der Landesverwaltung daraufhin zu überprü-fen, ob

es überhaupt erforderlich ist, sie wahrzunehmen (Zweckkritik),

die Verfahren und Prozesse zur Aufgabenwahrnehmung richtig ausgestaltet sind (Vollzugskritik),

Anforderungen an ihre Wahrnehmung gestellt werden, die rechtlich und in der Sache nicht zwingend sind (Standardabbau), und

die Art und Weise der Durchführung vermeidbaren Aufwand für die Verwaltung, die Wirtschaft oder die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt (Bürokratieabbau).

Es bestehen vielfältige Bezüge zu Aspekten, die an anderer Stelle dieser Großen Anfrage erfragt werden. Insoweit wird insbesondere auf die Antworten zu den Fragen in den Ab-schnitten III, IV und V verwiesen.

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Nicht nur die Prüfung aller vorhandenen Aufgaben, sondern auch die Prüfung entstehender Aufgaben daraufhin, ob sie überflüssige Bürokratie oder andere Standards enthalten, wird seit Langem als permanente Aufgabe betrachtet. Typischerweise werden diese Aspekte bei der Überprüfung von Aufgaben zusammen untersucht, allerdings nur, soweit das sinnvoll ist. So sind beispielsweise Prüfungen auf Landesebene in der Regel überflüssig, sofern sich die Vorgaben für die Wahrnehmung der betreffenden Aufgabe und ihrer Durchführung zwingend aus dem Europa- oder Bundesrecht ergeben. Aufgabenüberprüfungen dienen zwar einem Ziel, das unumstritten ist, sie erzeugen aller-dings teilweise ihrerseits erheblichen Aufwand. Das gilt besonders für spezielle Projekte, bei denen es um eine Vielzahl von Aufgaben geht, die systematisch und mit Beteiligung der Praktiker untersucht werden. Angesichts der Dauerprüfung, der die Aufgaben der Landes-verwaltung ohnehin unterzogen werden, sind derartige Projekte nur in größeren Zeitabstän-den sinnvoll. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass sie Aufwand regelmäßig nur rechtfer-tigen, wenn ihnen ein konkreter Handlungsbedarf zugrunde liegt. In den 1990er Jahren hat der Arbeitsstab Aufgabenkritik in allen Bereichen der Landesver-waltung Organisationsuntersuchungen mit Hilfe externer Beratungsunternehmen durchge-führt, um die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung zu fördern. Die letzte systematische Untersuchung nahezu sämtlicher Aufgaben der Landesverwaltung unter Federführung der - beim Parlamentarischen Staatssekretär für Verwaltungsstrukturre-form und Sport im damaligen IM angesiedelten - Steuerungsgruppe Verwaltungsstrukturre-form wurde in den Jahren 2006 und 2007 durchgeführt. Sämtliche Aufgaben wurden - aufge-teilt nach Ressorts - in Excel-Listen einzeln aufgelistet und beschrieben. Anschließend wur-den sie in Arbeitsgruppen zusammen mit den Praktikern beraten und bewertet. Ein Schwer-punkt lag bei den Aufgaben der Bezirksregierungen. Auf die folgenden aufgabenkritischen Untersuchungen wird ergänzend beispielhaft hinge-wiesen: Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

2005 wurde für den gesamten Geschäftsbereich der MPin in einem bottomup-Prozess ein umfangreiches Verfahren zur Aufgabenkritik eingeleitet.

Für den Zeitraum 2005 bis 2010 sind beispielhaft die Änderungen bei der Kulturförde-rung zu nennen.

Von 2008 bis 2012 wurde das Verfahren zur Verleihung von Bundesorden (BVO-Verfahren) in einem Pilotprojekt evaluiert und optimiert.

Im Bereich des MBEM ist aus Anlass der Neubildung der Landesregierung 2010 das Aufgabengebiet Eine-Welt-Politik, Zivile Konfliktbearbeitung in den Geschäftsbereich der MPin übergegangen und organisatorisch dem Geschäftsbereich des MBEM zu-geordnet worden. Dieser neue „Ressortzuschnitt“ hatte eine aufgabenkritische Neu-ordnung der Abteilung (z. B. Neuverortung von Aufgaben und Tätigkeiten) zur Folge.

Ministerium für Schule und Weiterbildung

Aufgabenkritik wird wie auch der Bereich der Geschäftsprozessoptimierung, der nichts ande-res als ein Teil des Ergebnisses der aufgabenkritischen Untersuchung eines Aufgabenberei-ches sein kann, im MSW als Daueraufgabe verstanden, die einzelfallbezogen und unter Be-rücksichtigung von Kosten-Nutzen-Relationen durchgeführt wird.

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Ausgliederung Telefonzentrale MSW; Outsourcing auf externen Dienstleister NRW-Direkt, dadurch Möglichkeit des Einsatzes des bisherigen Personals in anderen Ar-beitsbereichen

Versand von Broschüren und Materialien; Outsourcing auf externen Dienstleister GWN Gemeinnützige Werkstätten Neuss GmbH

Ministerium für Inneres und Kommunales

Eine systematische Aufgabenkritik erfolgt im Rahmen der Strategieklausuren für das amtli-che Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung auf Basis eines jährli-chen IST/SOLL- Arbeitsplans. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu der Frage 67 wird verwiesen. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

In den letzten Jahren sind in mehreren Abteilungen Zielvereinbarungsmodelle im Rahmen einer jährlichen Arbeits- und Aufgabenplanung erprobt worden. Im Jahr 2015 ist auf Grund-lage der damit gesammelten Erfahrungen erstmals eine hausweite, verbindliche Arbeits- und Aufgabenplanung mit aufgabenkritischer Zielsetzung erfolgt. Damit wird insbesondere das Ziel verfolgt, im Zuge der Aufgabenkritik vor- und nachrangige Aufgaben zu identifizieren, damit die Bearbeitung der vordringlichen und wichtigen Schwerpunktthemen trotz zuneh-mender Aufgabenfülle gesichert werden kann. Justizministerium

Aufgabenkritik ist und bleibt in der Justiz Daueraufgabe. Auf die beispielhafte Darstellung in der Antwort zu Frage 67 wird verwiesen. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Beim LB WH wird die systematische Aufgabenkritik als Daueraufgabe des Qualitätsmana-gements durchgeführt. Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

Im Rahmen der Konsolidierungsziele der Landesregierung zum Landeshaushalt (Effizienz-team) wurden 2011 eine systematische Aufgabenkritik und eine kritische Bestandsaufnahme der Förderprogramme durchgeführt. 69. Welche konkreten Verbesserungen konnten dadurch differenziert nach Ministe-

rien und Ressorts in NRW erzielt werden? 70. Welche dieser Maßnahmen sind durch namentlich welche externen Berater be-

gleitet worden? Die Fragen 69 und 70 werden zusammen beantwortet. Verbesserungen, die durch die von den Ministerien und den nachgeordneten Bereichen als Daueraufgabe wahrgenommene kritische Überprüfung des Aufgabenbestandes konkret er-zielt wurden, werden nicht statistisch erfasst und sind daher nicht bezifferbar. Die aufgaben-kritischen Prozesse tragen u. a. dazu bei, die Zuweisung neuer Aufgaben abfedern oder den Personalabbau auffangen zu können. Wichtige Ergebnisse der Aufgabenkritik in den Jahren 2006 und 2007 waren u. a. das „Ge-setz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts“, mit dem seinerzeit Zuständig-keiten neu geregelt und das sog. Zaunprinzip realisiert wurde sowie das „Gesetz zur Einglie-

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derung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Drs. 15/2381, 15/2382), mit dem eine weitgehende Kommunalisierung der bis dahin bei den Versorgungsämtern erbrachten Aufgabenbereichen erfolgte. Insbesondere der Belastungsausgleich beider Gesetze ist evaluiert worden (Vorlagen 15/768, 15/ 769). Im Übrigen wird auf den vom LRH angestoßenen Kostenvergleich der Steuerungs- und Un-terstützungsleistungen bei den Ministerien NRW in den Jahren 2004/2005 hingewiesen, der zu verschiedenen Optimierungen bei den Querschnittsaufgaben in einzelnen Ministerien geführt hat. Beispielhaft wird auf folgende Verbesserungen hingewiesen (auf Begleitung durch externe Berater wird im Einzelfall hingewiesen): Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

Aufgabenkritische Vorschläge sind auf ihre Umsetzbarkeit hin bewertet und dementspre-chend umgesetzt worden. Dabei konnten z. B. durch Aufgabenverlagerungen Synergien ge-nutzt werden, abgehendes Personal musste nicht nachbesetzt werden und Abläufe wurden vereinfacht. Im Bereich der Kulturförderung sind Zuwendungsverfahren vereinfacht worden. Im Verfahren zur Verleihung von Bundesorden konnten die Bearbeitungszeiten durch Pro-zessoptimierungen wesentlich verkürzt werden. In der Folge des aufgabenkritischen Prozesses entstanden nachhaltig angelegte Strukturen innerhalb des MBEM-Bereichs. Die jetzige Abteilung IV „Europa, internationale Angelegen-heiten und Medien“ ist in 3 Gruppen gegliedert, bestehend aus annähernd gleich großen Referaten und den Schwerpunktsetzungen folgenden klar abgrenzbaren Aufgabenbereichen. Diese Umstrukturierungsmaßnahmen tragen zu einer gleichmäßigeren Aufgabenverteilung und klareren Struktur bei. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

Unter Einbeziehung der Beschäftigten wurden Schwachstellen aufgedeckt und notwendige Änderungen in Verwaltungsabläufen identifiziert und umgesetzt. Durch die Einbeziehung der Beschäftigten wurde nicht zuletzt auch die Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt. Ministerium für Inneres und Kommunales

Die vom MIK bereits seit Jahren beschriebenen Kernprozesse (u. a. KPR, Bundesrat) wer-den kontinuierlich aktualisiert und verbessert. Sie tragen zu einer Beschleunigung der Ver-waltungsabläufe bei und erleichtern neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine schnellere Einarbeitung. Unter Einbeziehung der Beschäftigten wurde aufgabenkritisches Potential identifiziert und auf seine Umsetzbarkeit geprüft. Dabei konnten Schnittstellen bereinigt und Arbeitsabläufe vereinfacht bzw. standardisiert werden. Durch das „Programm IT.NRW“ konnte eine Optimierung interner Geschäftsprozesse bei IT.NRW zur Umsetzung der zum 01.07.2010 erfolgten Neuorganisation, die im Anschluss an die Zusammenführung der GGRZ Hagen, Köln und Münster mit dem LDS NRW zum 01.01.2009 erfolgte, erreicht werden. Das „Programm IT.NRW“ wurde von der Kienbaum Consultants International GmbH begleitet. Durch das Projekt N:ESTOR wurden wesentliche Geschäftsprozesse der Abteilung 6 verein-heitlicht und gestrafft sowie der Einsatz moderner Datenverarbeitungstechnik ausgeweitet. Das Projekt wurde durch das Management Institut Bochum begleitet. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

In den Bereichen Pforte, Botendienst, Registratur und Hausdruckerei des Ministeriums konn-te der Personaleinsatz reduziert werden.

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Im Bereich der Hausdruckerei konnten zudem Einsparungen bei den Sachkosten erzielt werden. Insgesamt konnten im MAIS und im LIA.nrw insbesondere Arbeitsprozesse verkürzt und effi-zienter gestaltet werden, so dass zusätzliche personelle Kapazitäten für die inhaltliche Arbeit nutzbar geworden sind. Ferner konnte die Qualität der internen Dienstleistungen gesteigert werden. Die Steuerungsmöglichkeiten wurden verbessert. Die Optimierungsmaßnahmen bei den hausinternen Serviceleistungen des Inneren Dienstes wurden durch die MICUS Management Consulting GmbH begleitet. Die Personalbedarfsberechnung für die Arbeitsschutzverwaltung NRW wurde durch die PROGNOS AG begleitet. Die Organisationsuntersuchungen zum Kompetenzcenter „KomNet“ und zu zentralen Aufga-ben des Strahlenschutzes wurden durch die PROGNOS AG begleitet. Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

Effizienzgewinne lassen sich nicht ganzheitlich darstellen, da die Geschäftsprozesse eines Ministeriums sehr heterogen sind. Nachhaltige Effizienzgewinne sind beispielsweise im Botendienst durch eine Umstellung auf zentrale Postfächer und im Beschaffungswesen durch die Einrichtung einer zentralen Verga-bestelle und die Nutzung zentraler Stellen des Landes (Sukzessivleistungsverträge) erzielt worden. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Hinsichtlich der Optimierungsmaßnahmen und Verbesserungen wird auf die Antwort zur Frage 67 verwiesen. Der Einrichtung der Verkehrszentrale NRW wurde eine Machbarkeitsstudie durch die Rambøll Management Consulting GmbH vorgeschaltet. 71. Welche Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie sind in Nordrhein-Westfalen

differenziert nach Ministerien und Ressorts seit dem Jahr 2005 jeweils jährlich unternommen worden?

72. Welche konkreten Verbesserungen konnten dadurch in Nordrhein-Westfalen

erzielt werden? Die Fragen 71 und 72 werden zusammen beantwortet. Es gehört zu den Daueraufgaben von Legislative und Exekutive, bei Setzung von Recht so-wie beim Verwaltungsvollzug darauf zu achten, dass kein überflüssiger Aufwand entsteht. Die Landesregierungen und der Landtag haben in der Vergangenheit hierbei unterschiedli-che politische Schwerpunkte gesetzt und unterschiedliche Instrumente verwendet. Welche Maßnahmen als geeignet angesehen werden, zum Abbau von Bürokratie beizutragen, lässt sich nicht objektivieren. Bereits in der 13. Legislaturperiode hat der Landtag auf Vorschlag der damaligen Landesre-gierung Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie unternommen, und zwar durch das

Bürokratieabbaugesetz OWL vom 16.03.2004 (Drs. 13/4586) sowie das

Ergänzungsgesetz OWL vom 03.05.2005 (Drs. 13/6477). In der 14. Legislaturperiode wurde daran angeknüpft mit dem

Bürokratieabbaugesetz I vom 13.03.2007 (Drs. 14/2242) und dem

Bürokratieabbaugesetz II vom 9.10.2007 (Drs. 14/4199).

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Außerdem wurden dem Landtag in den Jahren 2005 bis 2008 ein Zwischenbericht zur Verwaltungsmodernisierung (Vorlage 14/517) sowie 2 Sachstandsberichte zum Bürokratieabbau (Vorlagen 14/1089, 14/1879) vorgelegt.

In der laufenden Legislaturperiode hat der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung nach einer Analyse der Auswirkungen der weitgehenden Aussetzung des Widerspruchsverfahrens aufgrund des Bürokratieabbaugesetzes II die gesetzgeberischen Konsequenzen gezogen durch das

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Justizgesetzes Nord-rhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 09.12.2014 (Drs. 16/6089).

Die Führung von Statistiken über jährliche „Bürokratieabbaumaßnahmen“ und deren konkre-te Auswirkungen hält die Landesregierung nicht für erforderlich. Sie betrachtet es als Beitrag zum Bürokratieabbau, auf überflüssige Statistiken zu verzichten. Daher können keine Anga-ben über jährliche Maßnahmen und deren Wirkungen gemacht werden. Bezüglich der dauerhaften Befristung von Gesetzen und Verordnungen als Maßnahme zum Bürokratieabbau wird auf die Antwort zu Frage 26 und im Übrigen auf die Stellungnahme der Landesregierung vom 31.01.2015 (Vorlage 16/2645) verwiesen. Im Rahmen des Befris-tungsmanagements ist in den Evaluierungsberichten ausdrücklich mit der Zielrichtung Büro-kratieabbau nachvollziehbar darzulegen, aus welchen Gründen eine Norm ganz oder teilwei-se aufrechterhalten werden soll (§ 39 Abs. 4 GGO). Im Übrigen sieht die GGO eine Vielzahl von Instrumenten zur Vermeidung von Bürokratie in Gesetzentwürfen und Verwaltungsvor-schriften der Landesregierung vor, die die ständige Praxis der obersten Landesbehörden steuern und prägen. Der Abbau von Bürokratie kann aber sowohl hinsichtlich der verschiedenen Handlungsfelder (Abbau von bürger- und wirtschaftsbezogenen Berichts- und Informationspflichten, Verbes-serung von Strukturen insbesondere zur Vermeidung von Doppelbefassungen, Deregulie-rung) als auch mit Bezug auf die möglichen Vorgehensweisen und konkreten Ansätze immer nur im Kontext der spezifischen Aufgabenstellungen, Politikziele und betroffenen Adressaten des jeweiligen Ressorts gesehen und beurteilt werden. Dem entspricht - nicht zuletzt mit Blick auf einen effizienten Ressourceneinsatz - eine ressortbezogene, flexible Herange-hensweise zum Abbau von „Bürokratie“, die insbesondere an konkrete fachpolitische Maß-nahmen und Vorhaben anknüpft. Vor diesem Hintergrund werden darüber hinaus beispielhaft folgende Maßnahmen zum Ab-bau der Bürokratie genannt: Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

Umstellung des Verfahrens zur Durchführung des Schülerwettbewerbs „EuroVisions“: Zur Optimierung des Verfahrens wurde die bestehende Kooperation mit der Bezirks-regierung Münster vertieft. Weitere technische Aufgaben (u. a. Vergabe von Druck-aufträgen und die Auszahlung der Preisgelder an die Gewinnerinnen und Gewinner) wurden an die Bezirksregierung übertragen. Dank hoher struktureller Parallelen mit dem Schülerwettbewerb „Begegnungen mit Osteuropa“ konnte der Effizienzgewinn weiter gesteigert werden.

Umstellung des Verfahrens zur Durchführung der jährlichen „Europawoche“: Das ge-samte Verfahren wurde vom Zuwendungs- auf ein Wettbewerbsverfahren umgestellt, indem die bisherige Gewährung von Kleinzuwendungen für Projekte im Rahmen der Europawoche abgelöst wurde durch die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens mit anschließender Prämierung von Projekten. Die Vereinfachung führte zu einem

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deutlichen Bürokratieabbau für Verwaltung sowie Empfängerinnen und Empfänger. Im weiteren Verlauf sollen Aufgabenbereiche der „Europawoche“ auf die Bezirksre-gierung Münster übertragen werden. Hierdurch werden Synergieeffekte erwartet, da die Bezirksregierung Münster auch den Wettbewerb „EuroVisions“ begleitet (gleiche Ansprechpartner, Vorlagen schon vorhanden, Erfahrung in der Arbeit mit den An-sprechpartnern des MBEM-Bereichs).

Arbeitszeit-Korrekturbelege werden seit 2012 nur noch per Mail an die zuständige Stelle versandt; die Dienstvorgesetzten werden „cc“ gesetzt; auf Ausdruck, Mitzeich-nung auf Papier und Botenwege wird verzichtet.

Ministerium für Schule und Weiterbildung

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Entbürokratisierungsansätze im Schulbereich überwie-gend im Binnenverhältnis, das heißt gegenüber den Schulen als Teil des öffentlichen Sektors wirken, und der Geschäftsbereich im Übrigen auf Grund seiner spezifischen Aufgabenstel-lung (etwa Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern) ebenfalls nur begrenzt „klas-sischen Verwaltungsbehörden“ entspricht. Bürokratieabbau im Geschäftsbereich unterliegt damit spezifischen Rahmenbedingungen.

Deregulierung: Ein zentraler und kontinuierlich verfolgter Ansatz ist nach wie vor die kritische Prüfung, die Straffung von rechtlichen Regelungen und die Eröffnung von eigenverantwortlichen Handlungsräumen durch den Verzicht auf Detailregelungen. Dies setzt bereits im Vorfeld des Erlasses entsprechender Regelungen an, ist aber auch mit der BASS, bei der alle Schulvorschriften in einem geregelten Verfahren einmal jährlich betrachtet werden, fest institutionalisiert. Insofern verfügt hier das MSW über eine langjährige Tradition und dies auch nicht erst seit 2005. Anstelle ein-zelner Deregulierungsmaßnahmen soll an dieser Stelle nur einmal die Entwicklung des Gesamtvolumens schulrechtlicher Vorschriften in den letzten Jahren skizziert werden.

Jahr Schulvorschriften

1983/1984 (1. BASS) 800

2003/2004 450

2004/2005 398

2005/2006 381

2006/2007 380

2007/2008 374

2008/2009 368

2009/2010 381

2010/2011 377

2011/2012 371

2012/2013 372

2013/2014 367

2014/2015 371

2015/2016 361

Deregulierung Schulgesetz: Das SchulG NRW vom 15.02.2005 trat an die Stelle von sieben Schulgesetzen aus den Jahren 1952 bis 1977:

o SchOG o SchVG

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o SchFG o EFG o SchpflG o LFG o SchMG.

Damit wurde der bereits vorher begonnene Weg zu Entbürokratisierung, Transparenz und Selbstständigkeit der Schulen fortgesetzt. Die genannten Gesetze und 3 Rechts-verordnungen wurden zu einem einheitlichen und übersichtlichen Schulgesetz zu-sammengefasst. Auf überflüssige Regelungen und Verfahren wurde verzichtet, erfor-derliche wurden zusammengefasst. Rechtsverordnungen zu den früheren Schulge-setzen wurden soweit wie möglich aufgehoben. Strukturverbesserungen: Das mit Wirkung vom 15.02.2014 errichtete Landesprü-fungsamt für Lehrämter an Schulen vereint die beiden bisherigen Landesprüfungsäm-ter für Erste und Zweite Staatsprüfungen. Zu den Aufgaben gehören neben den Staatsprüfungen u. a. die Qualitätssicherung und -entwicklung in der Lehrkräfteaus-bildung sowie Leistungen im Rahmen der Anerkennung von außerhalb NRW erwor-benen inländischen oder ausländischen Lehramtsqualifikationen und die Mitwirkung an der Akkreditierung bzw. Reakkreditierung der Studiengänge in der Lehrerausbil-dung. Eine weitere Zuständigkeit liegt in der Durchführung von Sondermaßnahmen und Qualifikationserweiterungen zur Lehrkräftegewinnung. Die Zusammenlegung der beiden bisherigen Landesprüfungsämter ist Folge der Lehrkräfteausbildungsreform, gleichermaßen wurden die Verwaltungsstrukturen verbessert, dies beinhaltet auch die Reduzierung von Außenstellen. Der Umstrukturierungsprozess ist noch nicht voll-ständig abgeschlossen, da für einen Übergangszeitraum noch erste Staatsprüfungen durchzuführen sind. Einzelne Außenstellen wurden bereits aufgegeben und erste kw-Vermerke bereits realisiert.

Zusammenarbeit mit dem nachgeordneten Bereich bei der Entwicklung und dem Be-trieb von Internetangeboten: Das bereits im 2. Sachstandsbericht des IM zum Büro-kratieabbau in NRW (Vorlage 14/1879) benannte Projekt mit dem Landesprüfungs-amt sowie den 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung wurde erfolgreich abgeschlossen. Durch die Zusammenarbeit wurden die Internetauftritte des nachge-ordneten Bereichs auf breiter Basis strukturell, insbesondere bezüglich Design und Navigationslogik, an das Internetportal angepasst und in das eingesetzte CMS über-führt bzw. eingebunden. Hierdurch werden die nachgeordneten Einrichtungen bei der Bereitstellung und nachhaltigen Pflege eines qualifizierten Internetangebots unter-stützt. Insbesondere werden Doppelarbeiten und Redundanzen vermieden und Sy-nergieeffekte erschlossen, zugleich werden Prozesse im Sinne eines stringenten Bü-rokratieabbaus auch durch ein effizientes Wissensmanagement optimiert. Das Ange-bot und die Zusammenarbeit werden entsprechend den Anforderungen weiterentwi-ckelt.

Übernahme der gespeicherten personenbezogenen Daten aus dem Vorbereitungs-dienst in das Lehrkräfteeinstellungsverfahren: Seit 2010 können Lehramtsanwärterin-nen und Lehramtsanwärter ihr Einverständnis zur Verwendung ihrer personenbezo-genen Daten, die sie üblicherweise bereits für die Einstellung in den Vorbereitungs-dienst angegeben und teilweise auch nachgewiesen haben, für das Lehrkräfteeinstel-lungsverfahren erklären. Damit ist die Bewerbung für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erheblich vereinfacht worden, da auf die erneute Angabe der per-sönlichen Daten im Lehrkräfteeinstellungsverfahren verzichtet werden kann. Auch entfällt die Vorlage von Kopien (z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Zeugnis 1. Staatsprüfung) bei den Bezirksregierungen, die bisher zum Teil in beglaubigter Form

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vorzulegen waren. Üblicherweise erklären ca. 7.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihr Einverständnis und nehmen an diesem vereinfachten Bewer-bungsverfahren teil. Da die Nachweise bereits bei der Einstellung in den Vorberei-tungsdienst von den Bezirksregierungen geprüft wurden, entfällt die bis zur Einfüh-rung des Verfahrens erforderliche Überprüfung der Nachweise für das Lehrereinstel-lungsverfahren (Vermeidung von Doppelarbeit).

Finanzministerium

Die nordrhein-westfälische Steuerverwaltung wird im Rahmen der Auftragsverwaltung tätig und führt somit Bundesrecht aus. Auf Bund-Länder-Ebene initiiert NRW zahlreiche Projekte, die u. a. den Abbau von Bürokratie zum Ziel haben, und treibt diese voran.

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Die moderne Informations- und Kom-munikationstechnik hat in unserer Gesellschaft in der jüngeren Vergangenheit zu großen Veränderungen geführt. So ist die Nutzung des Internets und der vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation für viele Bürgerinnen und Bürger und in fast allen Bereichen der Wirtschaft eine Selbstverständlichkeit geworden. Es ist erforderlich, das Besteuerungsverfahren an diese Entwicklung anzupassen. Zu diesem Zweck hat sich im Laufe des Jahres 2014 - unter Mitfederführung von NRW - eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Frage befasst, auf welche Weise das Be-steuerungsverfahren modernisiert und zukunftsfest gestaltet werden kann. Ziel ist es, insbesondere die Kommunikations- und Verwaltungsprozesse neu zu strukturieren. Ein verstärkter IT-Einsatz soll das steuerliche Massenverfahren optimieren und eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung gewährleisten. Von den Verbesserungen sollen alle Beteiligten - also Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung - gleicherma-ßen profitieren. Dabei setzt sich die Landesregierung insbesondere ein für

o eine Verbesserung der Servicefreundlichkeit von ELSTER o den Ausbau des Serviceangebots im Rahmen der „Vorausgefüllten Steuerer-

klärung“ o eine Reduzierung der verpflichtenden Vorlage von Belegen.

Elektronischer Datenaustausch: Zudem wirkt die Landesregierung auf Bund-Länder-Ebene im Vorhaben KONSENS maßgeblich u. a. an der Entwicklung der elektroni-schen Steuererklärung (ELSTER), der elektronischen Bereitstellung von Lohnsteuer-abzugsmerkmalen (ELStAM), der elektronischen Bilanz und der Übermittlung von elektronischen Mitteilungen wie Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmittei-lungen und Krankenversicherungsmitteilungen und deren Bereitstellung in der „Vo-rausgefüllten Steuererklärung“ mit.

Bürgerfreundlicher Steuerbescheid: Des Weiteren hat die Landesregierung einen konkreten Vorschlag zur bürgerfreundlichen Gestaltung von Einkommensteuerbe-scheiden auf Bund-Länder-Ebene eingebracht, für dessen bundesweite Realisierung sie sich einsetzen wird. Mit der Entwicklung des Vorschlags wurde der Kritik der Bür-gerinnen und Bürger in NRW Rechnung getragen, die sie im Rahmen der alle 2 Jahre stattfindenden landesweiten Bürgerbefragung wiederholt geäußert haben. Diesem Feedback zufolge sind die Steuerbescheide schwer verständlich und unübersichtlich. Insbesondere wurde kritisiert, dass Abweichungen von der Steuererklärung nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Mit dem Entwurf eines übersichtlichen, leicht ver-ständlichen und damit bürgerfreundlichen Steuerbescheids trägt die nordrhein-westfälische Steuerverwaltung maßgeblich zum Bürokratieabbau bei.

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Service- und Informationsstellen: Darüber hinaus wurden ab dem Jahr 2000 in den nordrhein-westfälischen Festsetzungsfinanzämtern sogenannte Service- und Infor-mationsstellen eingerichtet, um auf Fragen und Anliegen von Besucherinnen und Be-suchern sowie Anruferinnen und Anrufern sofort einzugehen. Bestimmte, dort vorge-legte Anträge können unmittelbar auf ihre Vollständigkeit überprüft werden.

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Die einschlägigen Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung, insbesondere im Rahmen von E-Government, wurden unternommen. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Durch Änderung der BauO NRW im Jahr 2008 wurden folgende Erleichterungen geschaffen:

In § 65 Abs. 1 wurden Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit einer Firsthöhe bis zu 5,0 m und nicht mehr als 1.600 m² Grundfläche, die einem land- oder forstwirt-schaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und des § 201 BauGB dienen, genehmigungsfrei gestellt.

In § 65 Abs. 1 wurden Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m genehmigungsfrei gestellt.

Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit einer Grundfläche von bis zu 5.000 m², die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen, wurden dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren unterwor-fen.

Es wurde bestimmt, dass für Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu 5,0 m und nicht mehr als 1.600 m² Grundfläche im vereinfachten Genehmigungsverfahren der Bauaufsichtsbehörde keine bautechnischen Nachweise vorgelegt werden müssen.

In § 70 Abs. 2 wurden weitere unbedeutende Gebäude aufgenommen, für deren Pla-nung keine bauvorlageberechtigte Person beschäftigt werden muss.

Seit 2015 wird auf die Einkommensprüfung und Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen bei Förderung von vollstationären Pflegeplätzen oder nach BWB bzw. SWB verzichtet. Mit dem Bürokratieabbaugesetz I vom 13. März 2007 wurden folgende Regelungen zum Bürokratieabbau probeweise eingeführt:

Verkürzung der Fristen in § 25 Abs. 1 und 4 StrWG NRW zum Eintritt der Zustim-mungs- oder Genehmigungsfiktion bei Anträgen auf Anbauten oder Erschließungen an oder zu Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten von 2 Mona-ten auf jeweils 1 Monat

Einschränkung des Ermessens bei der Entscheidung über Anträge auf Zulassung bestimmter Hinweiszeichen und Werbeanlagen an Landes- oder Kreisstraßen außer-halb der Ortsdurchfahrten gemäß § 28 Abs. 1 StrWG NRW (von einer Kann- auf eine Soll-Vorschrift)

Mit dem Gesetz zur Änderung des StrWG des Landes Nordrhein-Westfalen und des Büro-kratieabbaugesetzes I wurde die Verkürzung der Frist zum Eintritt der Fiktion einer eigen-ständigen Genehmigung der Straßenbaubehörde bei baugenehmigungsfreien Anbauten o-der Erschließungen an oder zu Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten gemäß § 25 Abs. 4 StrWG NRW auf 1 Monat sowie die Ermessensbeschränkung bei der Entscheidung über die Zulassung von Werbeanlagen an Landes- oder Kreisstraßen außer-halb der Ortsdurchfahrten dauerhaft in das StrWG NRW übernommen, weil insoweit die Er-probung durch das Bürokratieabbaugesetz I eine echte Verfahrensbeschleunigung bzw. eine Vereinfachung des Zulassungsverfahrens gezeigt hatte.

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Mit der zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Änderung des ÖPNVG NRW wurden die Förde-rungen weitestgehend pauschaliert (Pauschalen nach § 11, pauschalierte Investitionsförde-rung nach § 12). Der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand bei den beteiligten Behörden, Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen konnte deutlich verringert werden. Konkrete Zahlen liegen nicht vor. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Im Jahr 2005 wurde durch Allgemeinverfügung Straßen.NRW sowie den Kommunen als Träger der Straßenbaulast die Genehmigung zur Bekämpfung der Herkulesstau-de (und seit 2010 auch des Staudenknöterichs) im Straßenbegleitgrün durch Pflan-zenschutzmittel erteilt. Hierdurch konnten aufwändige, wiederkehrende Genehmi-gungen nach § 6 Abs. 3 PflSchG (alt) in sehr vielen Einzelfällen vermieden werden. Die Allgemeinverfügung wurde 2010 für weitere 5 Jahre verlängert.

Im Rahmen der Umsetzung des Bürokratieabbaugesetzes II hat sich die Anzahl der eingelegten Widersprüche gegen Prämien-Bescheide der EU-Zahlstelle NRW erheb-lich verringert. Legten - bezogen auf die Betriebsprämie - im Jahr 2008 noch über 300 Antragstellende (bei ca. 49.000 Antragstellerinnen und Antragstellern landwirt-schaftlicher Beihilfen) einen Widerspruch im Bereich der Betriebsprämie ein, lag die Zahl der bei den Verwaltungsgerichten eingereichten Klagen im Folgejahr bei etwa 40 Antragstellenden (bei ca. 47.000 Antragstellerinnen und Antragstellern).

Im Jahre 2008 wurden die getrennt geregelten landesgesetzlichen Ausführungsvor-schriften zur Tierseuchenbekämpfung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte rechtsystematisch sinnvoll zusammengeführt. Es erfolgte eine Straffung durch Auf-hebung entbehrlicher Vorschriften.

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Auflösung des LfQ NRW

Auflösung des Landesversicherungsamtes

Auflösung der staatlichen Versorgungsverwaltung unter weitgehender Kommunalisie-rung der Aufgaben

Auflösung der staatlichen Arbeitsschutzämter und Integration in die Bezirksregierun-gen

Auf Ebene des Landes wurden Personal- und Sachkosten gespart, insbesondere durch den Wegfall von Verwaltungs-Overhead. Im Bereich der Versorgungsverwaltung ist zu berück-sichtigen, dass den kommunalen Aufgabenträgern nach Maßgabe der Landesverfassung und des KonnexAG dauerhaft ein finanzieller Belastungsausgleich zu zahlen ist, der regel-mäßigen Anpassungen unterliegt. In den kommunalisierten Bereichen der Versorgungsver-waltung mit Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte (Elterngeld und Schwerbehinder-tenrecht) wurde die Bürgernähe gestärkt. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

Einführung von EGON.NRW (Beantragung von Elterngeld Online, 2007) sowie Ein-führung von BEATE.NRW (Beantragung von Betreuungsgeld Online, 2013)

Umstellung der finanziellen Förderung für Kindertageseinrichtungen in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpau-schalen) sowie webbasierte Unterstützung der Antrags- und Bewilligungsvorgänge sowie des Berichtswesens (KiBiz.web, 2008)

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Einführung fachbezogener Pauschalen für die infrastrukturelle Förderung im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans (2008)

Erteilung einer generellen Dienstreisegenehmigung für die Beschäftigten für Dienst-reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von NRW sowie für Beschäftigte des LAV für Dienstreisen zu den anderen Standorten des LAV sowie zum MFKJKS (2010).

Zentralisierung der Buchhaltung (2014) Diese Maßnahmen trugen zu schnelleren und einfacheren Verwaltungsverfahren, mehr Rechtssicherheit, besserer Servicequalität, Kosten- und Zeitersparnis, erhöhter Bürger-freundlichkeit und mehr Flexibilität bei. 73. Welche Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie sind jeweils in den anderen

Bundesländern seit dem Jahr 2005 unternommen worden? Die Einzelmaßnahmen der Länder zum Bürokratieabbau werden in ihrer Gesamtheit nicht erhoben. Dies ist auch nicht Aufgabe der Landesregierung. Hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung der Landesregierung zu Erfahrungen und zum Vor-gehen anderer Länder wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 74. Welche konkreten Verbesserungen konnten dadurch jeweils in den anderen

Bundesländern erzielt werden? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 73 wird verwiesen. 75. Welche verwaltungsinternen Abläufe und Prozesse sind über alle Ressorts

hinweg standardisiert? Die Standardisierung von verwaltungsinternen Abläufen und Prozessen ist ein klassisches Instrument in der Verwaltungsarbeit, das fortwährend zur Arbeitsvereinfachung und Zeiter-sparnis genutzt wird. Durch die Vereinheitlichung oder zumindest weitgehende Vereinheitli-chung von Produkten, Verfahren und Prozessen, Ausgestaltung als E-Government Dienste sowie Festlegung von Mustern, Vorlagen, Vordrucken, Formularen und einheitlichen Vorga-ben werden zudem Qualitätsstandards gesetzt und Doppelarbeiten vermieden. Dabei wer-den verwaltungsinterne Abläufe regelmäßig sowohl ressortübergreifend als auch ressortin-tern standardisiert.

Die Grundsätze der Organisation und des Geschäftsablaufs sind für alle Ressorts verbindlich in der GGO geregelt. Sie beinhaltet u. a. Regelungen zu: Vorgangsbear-beitung, Schriftverkehr, Zeichnung von Schriftstücken, Zusammenarbeit der Res-sorts, Zusammenarbeit mit dem Landtag, Normsetzung.

GOLR

Nach einer Pilotphase ist seit Mitte des Jahres 2015 ein verschlüsselter elektroni-scher Postaustausch mit der Landesverwaltung in Petitionsangelegenheiten als Re-gelverfahren eingeführt worden.

Beihilfeanträge aller Landesbediensteten an das LBV erfolgen nach einheitlichen Standards und Vordrucken.

Scannen und Erkennen (auf die Antwort zu Frage 67 wird verwiesen)

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Im Rahmen des Programms EPOS.NRW wird in der Landesverwaltung die Integrierte Verbundrechnung mit den Komponenten Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Finanzrechnung als Basis einer produktorien-tierten Haushaltssteuerung eingeführt (§ 25 Haushaltsgesetz 2015). Hinsichtlich der Komponenten Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung ist das Rechnungswesen weitgehend standardisiert. Bezüglich der Kosten- und Leistungs-rechnung sowie der Budgetierung sind durch das Steuerungskonzept EPOS.NRW für Phase II Mindeststandards definiert worden.

Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Modellen als alternativer Beschaffungs-variante anhand des Leitfadens „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“

Leitlinien zum NRW-Design

CERT

Lagezentrum der Landesregierung

Im Rahmen des Ideenmanagements können alle aktiven und im Ruhestand befindli-chen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Ideen und Vorstellungen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der Landesverwaltung einbringen. Die Verfahrensschritte sind in einer Geschäftsordnung nach Nr. 5.6 der Richtlinien für das Ideenmanage-ment NRW standardisiert.

Eine Vielzahl der Verfahren der Bezirksregierungen erfolgt bezirksübergreifend nach einheitlichen Standards.

Folgende verwaltungsinterne Abläufe und Prozesse werden mit Hilfe von ressort-übergreifend eingeführten IT-Verfahren standardisiert bearbeitet:

o EKIS: ressortübergreifendes Dokumentenmanagement bei der Bearbeitung von Kabinettangelegenheiten

o Bibliotheksverbund der Landesbehörden: die Bibliotheksbestände der ange-schlossenen Landesbehörden werden nachgewiesen und online zur Verfü-gung gestellt

o eVergabe: Vergabemarktplatz NRW (Veröffentlichungs- und Kommunikati-onsplattform), Vergabekatalog (Abwicklungen von Bestellungen aufgrund der im Rahmen der zentralen Beschaffung vergebenen Rahmenverträge)

o eBundesrat: die ressortübergreifende Umsetzung der elektronischen Akten-führung und Vorgangsbearbeitung in allen Bundesratsangelegenheiten ist in Vorbereitung

o Fortbildung: die Anmeldung an der Fortbildungsakademie des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Mont-Cenis, in Herne oder bei IT.NRW wird über ein zentrales elektronisches System abgeschlossen; die Anmeldeverfah-ren sind standardisiert und folgen einheitlichen Kriterien

o PersNRW: für die Personalverwaltung und Stellenbewirtschaftung wird ein landesweit einheitliches IT-gestütztes Verfahren in den Behörden und Einrich-tungen des Landes eingesetzt

o HKR-Verfahren: das IT-Verfahren für die Erledigung der Aufgaben im Rah-men des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen dient der Ausführung des Landeshaushalts und besteht aus den Modulen HKR-MV (Mittelvertei-lung), HKR-TV (Haushaltsüberwachung und Erteilung von Kassenanordnun-gen) und HKR-Kasse (Erledigung der Kassenaufgaben)

o HAV: ist ein IT-unterstütztes Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans mit Zugriff aller beteiligten Ressorts auf einen zentralen Server im Rechenzent-rum der Finanzverwaltung

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76. In welchen Ministerien und Ressorts und seit wann wird das elektronische Be-schaffungswesen und E-Procurement angewendet, und welche Erfahrungen konnten bisher hiermit gesammelt werden?

Durch eine Kombination der Module Vergabemarktplatz, Vergabemanagementsystem und Vergabekatalog ist der gesamte E-Procurement Prozess abgebildet. Seit dem Jahr 2000 wird den Beschaffungsstellen des Landes, der Kommunen sowie den Unternehmen das Portal zur öffentlichen Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt (www.vergabe.nrw.de). Das Portal enthält zielgruppenorientierte Inhalte und diente zunächst in erster Linie der Aufbereitung vergaberechtlicher Informationen. Das Portal wurde sukzes-sive ausgebaut und um zahlreiche Module erweitert, die die Vergabestellen bei den Beschaf-fungsprozessen unterstützen. Der Vergabemarktplatz NRW wurde als Kommunikationsmo-dul verpflichtend für alle Landesbehörden eingeführt. Es stellt den Unternehmen sämtliche Veröffentlichungen für Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe zur Verfügung, die Vergabeunterlagen werden elektronisch zum Download bereitgestellt, elektronische Angebo-te können abgegeben werden und die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt zwischen Vergabestelle und Unternehmen ausschließlich elektronisch. Als wesentliche Vorteile erga-ben sich damit auf Seiten der Vergabestellen das Entfallen des Drucks und Versands von Vergabeunterlagen (einschließlich des aufwändigen Prozesses der Vereinnahmung der von den Bewerbern zu zahlenden Kosten für die Vergabeunterlagen), die Vereinfachung und Beschleunigung der Kommunikation mit den Bietern und eine durch die Steigerung der Pub-lizität deutliche Erhöhung des Wettbewerbs. Die Unternehmen profitieren von der erhöhten Transparenz und der Möglichkeit, Unterlagen elektronisch auszufüllen. Jedoch ist bis heute die Zahl der elektronischen Angebote nicht signifikant angestiegen und liegt momentan bei 4-5 v. H. Dies entspricht auch dem Bundesdurchschnitt. Eine deutliche Steigerung wird durch die Umsetzung der X-Vergabe Standardisierung in der zweiten Jahreshälfte 2015 und der verpflichtenden Abgabe von elektronischen Angeboten oberhalb des sog. EU-Schwellenwertes ab 2018 erwartet. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind für die Landesverwaltung bereits geschaffen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden erstmals Produkte in dem sog. Lead-Buyer-Modell landesweit zentral beschafft. Auf die Ant-wort der Landesregierung zu Frage 139 wird verwiesen. Die von den Lead-Buyern ausge-schriebenen Rahmenvereinbarungen werden in einen elektronischen Vergabekatalog einge-stellt. Der elektronische Vergabekatalog bietet den Vergabestellen die Möglichkeit, alle darin enthaltenen Produkte direkt elektronisch beim Unternehmen zu bestellen. Damit entfallen der bisherige Prozess zur Erstellung eines Auftragsschreibens und der Versand mit der Post. Soweit ressortspezifische Produkte beschafft werden müssen, verbleibt die Beschaffungsho-heit beim jeweiligen Ressort. Aber auch für die Bestellung dieses Spezialbedarfs kann der Katalog genutzt werden. Die Software ermöglicht, dass die Nutzer nur die Produkte sehen, für die auch eine Bestellberechtigung besteht. Ein weiteres Modul ist das sog. Vergabema-nagementsystem. Hiermit soll die Rechtssicherheit erhöht, das Verfahren elektronisch do-kumentiert und die getroffenen Entscheidungen im Vergabeverfahren transparent gemacht werden. Jedoch eignet sich dieses Modul nicht zum Einsatz in allen Vergabestellen, insbe-sondere nicht in solchen, die nur freihändige Vergaben oder Kleinstbeschaffungen durchfüh-ren. Die Entscheidung über die Einführung des Vergabemanagementsystems steht daher den Ressorts unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erwägungen frei. In der Regel kommt das Vergabemanagementsystem in den zentralen Beschaffungsstellen der Ressorts und deren nachgeordneten Geschäftsbereiches zum Einsatz. Das Vergabemanagementsystem ist noch in der Einführungsphase.

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77. Welche verwaltungsinternen Abläufe und Prozesse sind in den jeweiligen Res-sorts standardisiert?

Hinsichtlich der ressortübergreifenden Standardisierung von Abläufen und Prozessen wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen. Beispielhaft wird auf standardisierte verwaltungsinterne Abläufe und Prozesse hingewiesen, die in einem oder mehreren Ressorts im Einsatz sind:

Beispielhafte Aufstellung standardisierter Abläufe und Prozesse in Ministerien und nachgeordneten Bereichen

Ablauf und Prozess Ministerium

Ergänzende Bestimmungen zur GGO FM MIK MAIS JM MGEPA MSW

Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten sowie Bundesratsverfahren MIK MAIS JM MSW MKULNV

Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften MSW MAIS JM

Beschwerdemanagement MAIS

Zielvereinbarungen MAIS MKULNV

Dienst- und Verfahrensanweisungen, Leitungsvorlagen / Terminvorberei-tungen, Leitfäden, WE-Meldungen, Registrierung, Nachverfolgung und Do-kumentation von Vorgängen der Leitungsebene, Öffentlichkeitsar-beit/Kommunikation

MSW MIK MAIS JM MGEPA MKULNV

Regelungen im Personalbereich (Abwicklung von Dienstreisen und Fortbil-dungsveranstaltungen, Standardisierung im Gesundheitsmanagement, Sicherheitsüberprüfungen, Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten, Verfahren nach LPVG, Personalveränderungen, Bewerbungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren

FM MWEIMH MIK MAIS JM MBWSV MFKJKS MGEPA MSW MKULNV

Regelungen und Vereinbarungen zur Verfahrensabwicklung bei internen Serviceleistungen (wie Dienstvereinbarung, variable Arbeitszeit, Telearbeit, Dienstreisegenehmigungen, Mitteilungen über Personalveränderungen, Arbeitszeitkorrekturbelege, Raumbuchungssystem, Verwaltung von Soft-ware)

StK MIK MAIS JM MBWSV MGEPA MFKJKS MBEM MSW

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MKULNV

IT-gestützte Kommunikation beteiligter Organisationseinheiten bei Einstel-lung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Umsetzungen, Abordnungen, Raumzuweisung, Umzügen, Zentrale Bearbeitung der Anfragen von Be-schäftigten zur IT-Unterstützung/IT-Hotline (Softwareberatung, Störungs-beseitigung, Hardwarebereitstellung)

MFKJKS MGEPA MAIS MSW MKULNV

Vergabe von Lieferungen und Leistungen, Beschaffungen Alle Ressorts

Verfahren im Rahmen der Bergaufsicht MWEIMH

Überprüfungen nach dem TVgG MWEIMH

Kartellverfahren nach GWB und EU-Recht MWEIMH

eKonto JM

eHaushalt JM

Verfahrensregeln zur Projektförderung und institutionellen Förderung MIWF

Förderprogrammabwicklung FM

Ablauf und Prozess Nachgeordne-ter

Bereich

Ersatzschulfinanzierung und Verwendungsnachweisprüfung: Anmeldung zur Jahresrechnung der Ersatzschulen in NRW (JADE NRW)

MSW

Schulinformations- und Planungssystem MSW

Verfahren zu Versetzungen im Schuldienst: Online Lehrerversetzung NRW (OLIVER)

MSW

Verfahren zur Einstellung in den Schuldienst: Internetbasierte Eingabe von Stellenangeboten (INES) / Lehrereinstellung Online.NRW (LEO)

MSW

Technischen Rundschreiben, Fachnormen, Erlassen sowie Handlungsleit-fäden in den Bereichen Planen, Bauen und Betreiben

MBWSV Straßen.NRW

systemgestützte Prozessabwicklung, z. B. im Vertragswesen oder in der Bauabrechnung (ARRIBA)

MBWSV Straßen.NRW

internes und externes Rechnungswesen im SAP-System MBWSV Straßen.NRW

Zeiterfassungs- und Genehmigungssystem MBWSV Straßen.NRW

Archivierungsprozess: Überlieferungsbildung, Erschließung, Digitalisierung, Bestandserhaltung, Nutzung

MFKJKS LAV NRW

Meldeverfahren nach dem IfSG MGEPA

Bearbeitung infektiologischer Notfälle nach Seuchenalarmplan MGEPA

Durchführung von Arzneimitteluntersuchungen MGEPA

datenbezogene Abläufe in der Zentralen Stelle Gesunde Kindheit MGEPA

Erarbeitung der Gesundheitsberichterstattung MGEPA

Erstellung der NRW Gesundheitsindikatoren in der Metadatenbank INDIKA MGEPA

Aufbereitung der NRW-Gesundheitsindikatoren als Online-Angebot im LZG.NRW-Internetportal

MGEPA

Aufbereitung und Bereitstellung der im LZG.NRW genutzten Gesundheits-daten

MGEPA

Erfassung und Aufbereitung der Daten der Schuleingangsuntersuchungen MGEPA

Erfassung, Aufbereitung und Übermittlung der aufbereiteten Daten im Rahmen der jährlichen Unterbringungsmaßnahmen nach PsychKG und BtR

MGEPA

Vorschriften der Landesjustizverwaltungen wie Aktenordnung, Aufbewah-rungsbestimmungen und statistische Erfassung der Geschäftsergebnisse im Rahmen bundesweit vereinheitlichter justizieller Abläufe

JM

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78. In welcher Weise überprüft die Landesverwaltung differenziert nach Ressorts die Qualität ihrer Leistungen?

Die Landesregierung stellt durch die Verwaltungsbehörden bindende Vorschriften (Verwal-tungsvorschriften, Richtlinien etc.) und im Wege der Dienst- und Fachaufsicht mit den In-strumenten nach § 13 Abs. 3 LOG NRW den gleichmäßigen und gesetzeskonformen Verwal-tungsvollzug sicher. Soweit dies im Einzelfall angezeigt ist, können die Aufsichtsbefugnisse auch im Wege von Geschäftsprüfungen bei nachgeordneten Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung ausgeübt werden. Innerhalb der Behörden stellt die Ausübung des Direk-tionsrechts sicher, dass die Verwaltungsleistungen den Qualitätsanforderungen entsprechen. Neben den klassischen Instrumenten der Qualitätssicherung von Verwaltungs-tätigkeiten wird durch Zielvereinbarungen, Kennzahlen, Befragungen, Benchmarking und Evaluierungen die Qualität der Verwaltungsleistungen überprüft. Beispielhaft wird auf Folgendes hingewiesen: Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

Die Staatskanzlei verfügt über keinen nachgeordneten Bereich und besitzt aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellung nur in ausgewählten Bereichen eine Erstzuständigkeit. Des-halb werden vor allen Dingen interne Leistungen überprüft. Dies erfolgt im Regelfall durch Evaluation der Leistung z.B. durch die Befragung der betroffenen Beschäftigten. Auf die Er-gebnisse wird regelmäßig mit einer Anpassung der Leistung reagiert.

Evaluation der Dienstvereinbarung Alternierende Telearbeit durch eine Online-Mitarbeiterbefragung 2012

Online-Befragung Mitarbeitergespräche (3-Jahres-Turnus zuletzt 2014)

Evaluation der Angebote im Bereich Gesundheitsmanagement durch Teilnehmerbe-fragungen 2015

Im Bereich MBEM:

Externe Evaluierung im Jahr 2014 des Promotorenprogramms, mit dem das Land die Arbeit der zahlreichen im Land tätigen Eine-Welt Engagierten unterstützt

Ministerium für Schule und Weiterbildung

Im Ressort werden regelmäßige Dienstbesprechungen mit den Schulabteilungsleitungen der Bezirksregierungen sowie den Schulämtern, Dezernentenkonferenzen, Ziel- und Programm-gespräche, Evaluationen usw. als Mittel der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung eingesetzt. Dabei ist insbesondere für den Schulbereich, die mit klassischen Verwaltungen oder etwa Unternehmen, die u.a. Standardqualitätsmanagementsysteme einsetzen, die nicht vergleich-bare besondere Aufgabenstellung und das komplexe Wirkungsgefüge zu beachten. Für die Qualitätssicherung und -entwicklung im Schulbereich bedarf es daher spezifischer Instru-mente, die gleichermaßen interne und externe Ansätze und Methoden bereitstellen. Für die Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulen wie für die Schulentwicklung gene-rell wurden daher verschiedene Verfahren und Instrumente entwickelt und implementiert. Dies sind z.B. die zentralen Prüfungen. Zu nennen sind auch die neuausgerichtete Qualitätsanalyse, die mit ihrem neuen Design einerseits Bürokratieabbau, andererseits aber die Stärkung der eigenständigen Vorgehens-weise der Schule und eine Verzahnung mit den Selbstevaluationsprozessen vorsieht sowie der Referenzrahmen Schulqualität NRW.

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Das standardisierte Verfahren der Qualitätsanalyse schließt mit der schriftlichen Aufforde-rung der Schulen ab, die Arbeit des Qualitätsteams der Dezernate 4Q in den Bezirksregie-rungen abschließend in einem Evaluationsbogen zu bewerten. Nach jeder durchgeführten Qualitätsanalyse werden die Ergebnisse sowohl den Dezernaten 4 Q als auch dem Ministe-rium zurückgemeldet. Die Auswertung erfolgt bezirksintern und auf Ministeriumsebene. Der Evaluationsbogen ist erhältlich unter: www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Qualitaetsanalyse/ Stichworte /index.html Im Bereich des Landesprüfungsamtes erfolgt beispielsweise über die herkömmlichen Über-prüfungsansätze hinaus eine systematische Überprüfung der Arbeitsqualität im Zusammen-hang mit der Implementation neuer Rechtsverordnungen durch Auswertung strukturierter Rückmeldungen beteiligter Personengruppen (Prüflinge, Prüferinnen und Prüfer). Finanzministerium

Basierend auf den strategischen Verwaltungszielen Aufgabenerfüllung, Wirtschaftlichkeit, Bürger- und Mitarbeiterorientierung wurde in der Steuerverwaltung ein kennzahlenbasiertes Controlling-System entwickelt. Zur Steuerung der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung wurden für nahezu alle Arbeitsberei-che Kennzahlen konzipiert, die gleichermaßen Quantität und Qualität der Arbeitserledigung abbilden. Ziel ist es, die Arbeitsmenge mit hoher Qualität in angemessener Zeit zu erledigen. Zu den Kennzahlen werden vor Beginn eines Kalenderjahres Zielvereinbarungen zwischen der Mit-telbehörde (Oberfinanzdirektion) und den Dienststellen (Finanzämter) getroffen. Sämtliche Dienststellen erhalten Auswertungen mit Informationen zur Zielerreichung und zum aktuellen Arbeitsstand. Damit können sie Zielabweichungen frühzeitig erkennen und eventuell erfor-derliche Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Erledigung der Aufgaben unter Einhaltung be-stimmter Qualitätsstandards, wird demnach durch das etablierte Controlling-System mit Ziel-vereinbarungen und sich anschließenden Soll-Ist-Vergleichen gesteuert. Das strategische Ziel der Bürgerorientierung setzt die Steuerverwaltung insbesondere durch die stetige Anpassung der Serviceangebote in den Finanzämtern und den Ausbau der digita-len Angebote im Internet usw. um. Erkenntnisse darüber, ob die Maßnahmen dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger entspre-chen und ob sie damit zufrieden sind, liefert die im 2-Jahres-Turnus durchgeführte, landes-weite Bürgerbefragung. Sie ist ein geeignetes Instrument zur Bestimmung der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie von Verbesserungspotential und sie dient als Gradmesser für den Erfolg be-reits umgesetzter Maßnahmen. Ministerium für Inneres und Kommunales

Fach- und Dienstaufsicht

Dienstbesprechungen

Berichtsanforderungen

Erlasse

Evaluierung

Innenrevision

Zertifizierung

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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

Abfragen

Evaluierungen

Dienstbesprechungen

Erlasse

Zielvereinbarungen

Überprüfung der Jahresabschlüsse

Kontrolle im Rahmen von Qualitätsmanagement Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Der jährlich aus der Kosten- und Leistungsrechnung abgeleitete Landesbericht für die Berei-che der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung (Dezernate 33 Bezirksregierungen) ent-hält produktspezifische Kennzahlen, die Gegenstand von jährlichen Geschäftsbesprechun-gen sind und zu Vereinbarungen von Jahresarbeitsprogrammen führen. Beim LB WH ist die Überprüfung Teil des Rezertifizierungsprozesses im Qualitätsmanage-ment. Für den nachgeordneten Bereich wird auf die Akkreditierungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 der Labore des LANUV hingewiesen: Wasser: www.lanuv.nrw.de/umwelt/umweltanalytik/akkreditierung-nach-norm-din-en-isoiec-17025/ Luft: www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/luftueberwachung/akkrehtm/ Daneben nutzt MKULNV, wie andere Ressorts auch, die Instrumente der Innenrevision, Fachaufsicht, Zielvereinbarungen und Dienstbesprechungen. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Die Qualitätssicherung wird im Ressortbereich durch folgende Instrumente wahrgenommen:

Fachaufsicht

Evaluation

Berichtspflicht

Zielvereinbarung mit Ergebnisüberprüfung

Controlling

Innenrevision Justizministerium

Innenrevision: Durch die Innenrevision soll im Wesentlichen festgestellt werden, ob in korruptionsgefährdeten Aufgabengebieten die maßgebenden Gesetze, Vorschriften, Dienstanweisungen (Hausverfügungen) und die sonstigen Anweisungen beachtet werden. Mit dieser Form der besonderen Ordnungsmäßigkeitsprüfung findet zugleich auch eine Qualitätsprüfung in der Justiz statt.

Geschäftsprüfungen: Die Justiz hat ein umfassendes System der internen Ge-schäftsprüfung geregelt. Geschäftsprüfungen stellen ein wichtiges Element der Über-prüfung des Verwaltungshandelns und der Förderung der Organisationsentwicklung dar. Die regelmäßig durchzuführenden Geschäftsprüfungen vor Ort vermitteln den Aufsichtsbehörden unter Einbeziehung einer Vielzahl statistischer Kennzahlen den notwendigen Überblick über die personelle und organisatorische Situation im jeweili-

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gen Geschäftsbereich. Sie tragen damit nicht nur zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgabenerledigung bei, sondern gewährleisten zugleich auch die Einhaltung der verbindlichen Vorgaben. Darüber hinaus haben sie durch ihren perspektivischen An-satz aber auch immer beratenden und unterstützenden Charakter. So stellt die Justiz sicher, dass Verbesserungen in die Ablauforganisation der Justiz einfließen können. Auf diese Weise wird in einem strukturierten Verfahren fortlaufend Qualitätsüberprü-fung und -sicherung betrieben.

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

Für einige Förderbereiche sind standardisierte Verfahren eingeführt worden. Dabei wird der Sachbericht des Verwendungsnachweises ersetzt durch ein standardisiertes Datenblatt, in das die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger Daten zur Leistungserbringung eintragen, die dann für ein Förderprogramm insgesamt ausgewertet werden können. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Hierfür geeignete Förderungen werden kontinuierlich durch ein Fördercontrolling begleitet. Die hierdurch gewonnenen Informationen werden auch für die Evaluierung der Förderberei-che genutzt. Folgende Förderungen werden derzeit durch ein Fördercontrolling begleitet:

Frauenberatungsstellen/ -initiativen gegen sexuelle Gewalt

Frauenhäuser

Psychosoziale Beratungsstellen für Lesben und Schwule und deren Angehörige

Kompetenzzentren Frau und Beruf. Die Qualität der Leistungen wird im Übrigen durch interne und externe Audits sowie durch Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips geprüft und notwendige Korrekturmaßnahmen werden ergriffen. Neben dem Fördercontrolling als wichtigstem Element der Qualitätsüberprüfung erfolgt die Qualitätsprüfung der geförderten Projekte anhand der Sachberichte, die im Rahmen des Verwendungsnachweises vorgelegt werden. Darüber hinaus erfolgt die Qualitätsüberprüfung im Bereich der Abteilung Emanzipation durch:

Evaluierung bei Vergaben und Förderungen

Zielvereinbarungen im Rahmen von turnusmäßigen Gesprächen mit Zuwendungs-empfängerinnen und Zuwendungsempfängern, z. B. mit dem Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderungen/ chronischen Erkrankungen NRW

NRW-Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt - gegen Homo- und Transphobie (Bilanz des Aktionsplans überprüft den Stand der geplanten Maßnahmen)

Berichterstattung zum LGG nach § 22 LGG (Überprüfung des Standes der Umset-zung des LGG in der unmittelbaren Landesverwaltung).

Im Bereich des IT-Supports besteht die Möglichkeit zur Abgabe eines Feedbacks bei der Bearbeitung von Anfragen an die IT-Hotline mit dem Ziel einer weiteren Qualitätsoptimie-rung.

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79. Welches Verbesserungspotential sieht die Landesregierung für das Zusam-menwirken der einzelnen Stellen zum Bürokratieabbau untereinander sowie für ihre Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Einrichtungen im Land?

80. Wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung? Die Fragen 79 und 80 werden zusammen beantwortet. Die Zusammenarbeit der obersten Landesbehörden wird durch die GGO geregelt. Hieraus ergibt sich z.B. auch, wann und wie etwa die Clearingstelle Mittelstand, Verbände oder Trä-ger öffentlicher Belange zu Gesetzgebungsvorhaben oder Verwaltungsvorschriften zu betei-ligen sind. Insbesondere der Leitfaden „Rechtsetzung in NRW“ (Anlage 6 zu § 38 GGO), aber auch die Normprüfbögen für Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften (An-lagen 7 und 8 zu § 40 GGO) dienen dazu, die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen zu optimieren. Ziel der GGO-Regelungen ist es, alle Belange im Rahmen einer zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen, zu bewerten und eine abgewogene Entscheidung zu tref-fen. Die Landesregierung hält die bestehenden Regelungen für angemessen und ausreichend. Sie sieht derzeit darüber hinaus keinen weiteren Regelungsbedarf. 81. Welche Leistungsvergleiche wurden seit 2010 zwischen Behörden und Einrich-

tungen der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen durchgeführt? 82. Welche Ergebnisse wurden bei den seit 2010 durchgeführten Leistungsverglei-

chen festgestellt, und welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung hie-raus gezogen?

Die Fragen 81 und 82 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat 2006 beschlossen, dass Ergebnisse von Modernisierungsmaß-nahmen auch im Wege von Vergleichen gemessen werden. Die Ministerien und ihre Ge-schäftsbereiche haben sich in der Folgezeit damit in unterschiedlicher Weise beschäftigt. Während einzelne Verwaltungsbereiche keinen Gebrauch von diesem Instrument machen, findet sich in mehreren Geschäftsbereichen eine entsprechende Praxis. Finanzministerium

Das in der Antwort zu Frage 78 beschriebene Controlling-System umfasst keine direkten Leistungsvergleiche zwischen den Dienststellen des Landes, sondern Orientierungshilfen. Aufgrund der unterschiedlichen regionalen, strukturellen und sonstigen Rahmenbedingungen sowie ihrer unterschiedlichen Größe lassen sich die Arbeitsleistungen nur sehr einge-schränkt miteinander vergleichen. Die Zielvereinbarungen werden deshalb individuell für jede Dienststelle, unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen, getroffen. Dieses Controlling-System ist akzeptiert und hat sich bewährt. Die Erledigung der Gesamt-aufgabe, die richtige sowie zeitnahe Festsetzung und Erhebung der Steuern, ist sicherge-stellt. Es wird zudem fortlaufend überprüft und - falls erforderlich - an veränderte Rahmen- und Arbeitsbedingungen angepasst. Ministerium für Inneres und Kommunales

Im Mai 2010 wurden erstmals Vergleichsgruppen für Kreispolizeibehörden gebildet, in denen Ergebnisse und Prozesse strukturell ähnlicher Behörden miteinander verglichen werden. Der Vergleich steuerungsrelevanter Daten zwischen Kreispolizeibehörden erleichtert strategisch

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ausgerichtete Analysen und unterstützt einen zielgerichteten Erfahrungsaustausch der Be-hörden untereinander. Die Daten innerhalb der Vergleichsgruppen werden fortlaufend abge-glichen und fließen daraufhin in die weiteren Strategie- und Maßnahmenplanungen ein.

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Seit dem 01.01.2008 werden die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts nach den §§ 69 und 145 SGB IX, die zuvor von der landeseigenen Versorgungsverwaltung durchgeführt wurden, durch die Kreise und kreisfreien Städte wahrgenommen.

Im Mai 2012 wurde ein Konzept für ein Benchmark der kommunalen Aufgabenträger im Bereich des SGB IX erstellt. Das Benchmarking dient dem Vergleich der betrach-teten Kommunen und der Darstellung von Leistungsdifferenzen. Ziel ist es, durch den Vergleich und die Auswertung von Kennzahlen Anreize für die ständige Arbeitsopti-mierung zu schaffen und insbesondere gleiche Standards, z. B. durch die Betrach-tung von Arbeitsergebnissen und Verfahrensabläufen, für die Aufgabenerfüllung zu definieren. Es soll eine einheitliche Rechtsanwendung eingehalten werden, um eine Gleichbehandlung des zu betreuenden Personenkreises zu gewährleisten. Des Wei-teren können durch die Optimierung von Arbeitsabläufen die Kosten des Verfahrens möglichst gering gehalten werden. Hierfür werden verschiedene, festgelegte Kenn-zahlen der einzelnen Kommunen für die Jahre ab 2010 ermittelt und analysiert. Es ergeben sich zum Teil erhebliche Abweichungen bei den kommunalen Aufgabenträ-gern vom Landesdurchschnitt, z. B. bei den Bearbeitungszeiten und bei der Feststel-lung von Merkzeichen. Merkzeichen begründen unmittelbar Rechtsansprüche, wie z. B. die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr. Hier wird nach den Ursachen geforscht und nach dem Prinzip „Best Practice“ werden den Kommunen Konsequen-zen und Lösungsansätze aufgezeigt. Im Rahmen einer ersten kleineren Vergleichs-gruppe von 5 kommunalen Aufgabenträgern wurden Kennzahlen kommunenspezi-fisch ausgewertet und untereinander verglichen. In gemeinsamen Sitzungen mit den kommunalen Aufgabenträgern werden die Auffälligkeiten analysiert und Optimie-rungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Justizministerium

Unterschiedliche Gerichte aus den verschiedenen Gerichtsbarkeiten nehmen in eigener Zu-ständigkeit an sog. Vergleichsringen teil, die allerdings weder der Kontrolle noch der Koordi-nation der Landesregierung unterliegen. Ein Beispiel hierfür ist der bundesweite Vergleichs-ring ausgewählter OLG aus verschiedenen Ländern. Das Projekt heißt „OLiVe“ - Oberlan-desgerichte im Vergleich. Grundlage für das Vergleichsverfahren sind u. a. nicht nur stan-dardisierte anonyme Befragungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OLG, sondern auch der bei den OLG tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das Ziel des Ver-gleichsrings ist die Sicherung qualitativ hochwertiger Justizdienstleistungen in den Tagen knapper werdender Ressourcen. Der Vergleichsring soll in Anbetracht der sich ständig ver-ändernden Rahmenbedingungen den Dialog über unterschiedliche Vorgehensweisen ansto-ßen. Das Projekt hat sich seit seinem Start im Jahr 2007 insgesamt als ein wichtiges Ele-ment zur Qualitätssicherung und -steigerung herausgestellt. 83. Welche Leistungsvergleiche zwischen Behörden und Einrichtungen der öffent-

lichen Verwaltung Nordrhein-Westfalens und denen anderer Bundesländer wurden seit 2010 durchgeführt?

Einmal jährlich werden Daten zur Arbeits- und Personallage der Steuerverwaltungen an das BMF übermittelt. Die Daten zur Arbeitslage bilden ab, wie der Stand der Arbeitserledigung zum Stichtag ist. Beispielsweise wird die Anzahl der vorhandenen Steuerfälle den bis dahin

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erledigten Steuererklärungen gegenüber gestellt. Die Daten zur Personallage geben Aus-kunft darüber, wie viel Personal zum Stichtag eingesetzt ist. Zusätzlich werden von den ein-zelnen Arbeitsbereichen (z.B. der Betriebsprüfung) jährlich Daten zur Erstellung von Bun-desstatistiken übermittelt. Die Auswertungen ermöglichen jedem Land eine Orientierung, wie seine Werte im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt - auch in der Zeitreihenentwicklung - ausfallen. Ein Leistungsvergleich Behördliches Gesundheitsmanagement auf Bund-Länder-Ebene fand unter Begleitung der KGSt in den Innenressorts der beteiligten Länder und des Bundes (oh-ne Geschäftsbereiche) statt. Der Auftrag kam aus der IMK bzw. deren Arbeitskreis VI. Im Rahmen des Leistungsvergleichs gab es 2 Datenerhebungen in 2012 und 2013. Der Ab-schlussbericht des Leistungsvergleichs wurde inzwischen der IMK vorgelegt. Leistungsvergleich Landesfeuerwehrschulen (2012-2014) im Hinblick auf:

Freistellung von Kursteilnehmern aufgrund landesrechtlicher Regelungen

Anmeldeverfahren für den Lehrgang „Gruppenführer in einer Freiwilligen Feuerwehr“. Seit Anfang 2013 gibt es einen Vergleichsring „Schwerbehindertenrecht“, dem neben den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen auch NRW angehört. Schwerpunkt des Vergleichs sind Leistungen im Zusammenhang mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem SGB IX. Hierzu wurde ein steuerungsrelevantes Kennzahlensystem entwickelt und angewendet. Es werden Kennzah-len für die Jahre ab 2010 ermittelt und analysiert. Aufgrund der Vorgaben der Ministerpräsidentenkonferenz und der Agrarministerkonferenz hat das Plenum der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung seinen Arbeitskreis „Grundsatzangelegenheiten“ 2012 beauftragt, einen Vorschlag für einen Leis-tungsvergleich gem. Art. 91d GG zu erarbeiten. Dieser hat vorgeschlagen, den Aufgabenbe-reich Flurbereinigung am Beispiel des Projektes „Wertschöpfungsanalyse der Waldflurberei-nigung“ für einen Leistungsvergleich zu nutzen. Flurbereinigungsverfahren werden in allen Ländern auf der gleichen gesetzlichen Grundlage durchgeführt. Da die Organisation der Flurbereinigungsverwaltung in der Zuständigkeit der Länder liegt, ist diese sehr unterschied-lich. Es wird betont, dass die Ergebnisse des Leistungsvergleichs keinen Vergleich der Tä-tigkeit der Flurbereinigungsbehörden wiedergeben, sondern einen Vergleich der einzelnen Verfahren ermöglichen. Das Testbetriebsnetz der Forstverwaltungen ermöglicht einen bundesweiten betriebswirt-schaftlichen Vergleich auf Kennzahlenebene für die Waldbesitzarten. 84. Welche Ergebnisse wurden im Hinblick auf die relative Effizienz der geprüften

Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung Nordrhein-Westfalens gegenüber den Vergleichsinstitutionen seit 2010 festgestellt, und welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung daraus gezogen?

Die Durchführung von Leistungsvergleichen hat sich als sehr aufwändig und hinsichtlich der Datengrundlagen als schwierig erwiesen. Die Daten zur Arbeits- und Personallage zeigen, dass NRW gemessen an den Durch-schnittszahlen des Bundes ein leistungsstarkes Land ist, sein Personal effizient einsetzt und den Personaleinsatz am konkreten Bedarf ausrichtet. So hat die Landesregierung beispiels-weise mit dem Haushaltsjahr 2011 die Prüfungsdienste mit zusätzlichen 200 Stellen ausge-

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stattet. In diesem Bereich werden seit Jahren im Ländervergleich Höchstwerte erreicht, so dass NRW 2014 mit 5,7 Mrd. EUR fast 1/3 der Mehrergebnisse im gesamten Bundesgebiet erzielt hat und mit einer konsequenten Betriebsprüfung im Land zu mehr Steuergerechtigkeit beiträgt. Der Vergleich löst darüber hinaus bis dato keinen Handlungsbedarf aus. Das MIK lag bei den Krankendaten im oberen Drittel der Vergleichswerte. Im Vergleich des Behördlichen Gesundheitsmanagements lag das MIK bezüglich BGM-Strukturen, Personal-ausstattung, Arbeitsschutzmaßnahmen und gesundheitsförderlichen Angeboten mit den an-deren beteiligten Behörden gleichauf. Die am Leistungsvergleich beteiligten Länder, der Bund sowie die KGSt hielten angesichts der eingeschränkten Vergleichbarkeit und des klei-nen Kreises der Beteiligten eine Fortführung des Vergleichs nicht für sinnvoll. Die beteiligten Länder und der Bund haben stattdessen einen informellen Erfahrungsaustausch vereinbart. Im Vergleich der Landesfeuerwehrschulen schnitt das IdF NRW gut ab. Das Anmeldeverfah-ren wird in NRW durch die Einführung eines Onlinetools optimiert. Die Vergleichbarkeit der Länder im Bereich des SGB IX hat sich aufgrund der unterschiedli-chen Größe (Flächenstaat bzw. Stadtstaat) und dem Grad der Kommunalisierung der Aufga-ben nach dem Schwerbehindertenrecht als schwierig erwiesen. Die Auswertung der Ergeb-nisse ist nicht abgeschlossen. Der LB WH belegt im bundesweiten Ranking der Flächenländer eine sehr gute Position, die die Effizienz der Rationalisierungsmaßnahmen der vergangenen Jahre bestätigt. 85. Welche dauerhaften und welche projektbezogenen Zusammenarbeiten finden

aktuell zwischen Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern in den Be-reichen Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung statt?

Auf Ebene der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, der Amtschefinnen und Amtschefs sowie der Ministerinnen und Minister findet eine Erörterung der Themen aus den genannten Bereichen nicht im Rahmen einer gesondert hierfür vorgesehenen Organisa-tionsform statt, wie dies beispielsweise für Rundfunkthemen dauerhaft und verstetigt in der Rundfunkkommission geschieht. Die Ziele des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsmo-dernisierung werden im Länderkreis hingegen immer wieder anlass- oder themenbezogen aufgegriffen und fließen dementsprechend in die Verhandlungen und deren Ergebnisse ein. Darüber hinaus werden beispielhaft folgende dauerhafte und projektbezogene Formen der Zusammenarbeit genannt:

Im Rahmen der Ministerkonferenz für Raumordnung besteht eine AG „E-Government“ (projektbezogen), die sich auch mit den Themen aus den genannten Bereichen befasst.

Das Vorhaben KONSENS der Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes hat das Ziel, das IT-gestützte Besteuerungsverfahren zu modernisieren, zu vereinheitli-chen und gemeinsam fortzuentwickeln.

Das Projekt Scannen und Erkennen der Beihilfeunterlagen wird von NRW in einer Kooperationsgemeinschaft mit den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz betrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 67 verwiesen.

In der Regel findet zweimal im Jahr ein bundesweiter Erfahrungsaustausch im Rah-men einer Bundesarbeitsgemeinschaft Wissensmanagement statt, um sich über die gegenseitigen Projekte und Maßnahmen im eigenen Land auszutauschen. Zudem stellt NRW den übrigen Ländern bereits umfangreiche Fachtexte für steuerliche The-

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men u.a. über das sog. Praxishandbuch NRW und das Fachinformationssystem BP (juris-Fachportal Steuerrecht) zur Verfügung.

Projekt zur Sammlung und Auswertung von Statistikdaten zur Arbeits- und Personal-lage in den Steuerverwaltungen der Länder. Auf die Antwort zu der Fragen 84 wird verwiesen.

Das Föderale ÖPP-Kompetenznetzwerk ist ein Zusammenschluss der ÖPP-Kompetenzzentren aller Bundesländer zum Zwecke des „ÖPP-Erfahrungsaustausches“ (zweimal jährliche Tagungen).

Die Landesregierung arbeitet eng mit dem NKR und dem Bundeskanzleramt in der Frage der Ermittlung des Erfüllungsaufwands, der durch Regelungen der EU, des Bundes und des Landes in Unternehmen einerseits und im Verwaltungsvollzug auf der Ebene des Landes und der Kommunen andererseits entsteht, zusammen. Hierzu wurde durch NRW ein bisher bundesweit einmaliges Modellvorhaben auf den Weg gebracht. Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen Ländern findet im Rahmen eines Bund-Länder-Gesprächskreises beim NKR statt.

Auf der Grundlage des IT-Staatsvertrages arbeitet NRW bei verschiedenen Vorhaben des IT-Planungsrats mit dem Ziel der Verwaltungsmodernisierung mit dem Bund und anderen Ländern zusammen. Hierzu gehört die dauerhafte Zusammenarbeit

o im Bereich der Informationssicherheit; o bei der Festlegung von IT-Standards, die für einen reibungslosen länderüber-

greifenden Datenaustausch von Bedeutung sind; o beim Betrieb und der Weiterentwicklung des Verbindungsnetzes zwischen

Bund und Ländern einschließlich der notwendigen Kommunikationsdienste wie beispielsweise dem Verzeichnisdienst sowie

o bei der Standardisierung der Bezeichnungen von Verwaltungsleistungen und ihrer Beschreibungen (LeiKa - Leistungskatalog) sowie der Standardisierung von Formularen und Verwaltungsprozessen.

o bei der Umsetzung einer Gesamtstrategie für den Einsatz elektronischer Iden-tifizierungs- und Signaturverfahren im E-Government

o bei der Förderung des Open-Government o bei der Einheitlichen Behördenrufnummer 115.

Die Landesregierung arbeitet dauerhaft mit verschiedenen Ländern bei der informati-onstechnischen Unterstützung von personenbezogenen Sicherheits- und Zuverläs-sigkeitsüberprüfungen zusammen.

In Zusammenarbeit mit allen Ländern wird der XÖV-Standard ‚XPersonenstand‘ be-trieben.

Im Bereich der Polizei findet im Rahmen der IMK im Arbeitskreis II, in den UA AG Kripo, UA Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung, UA Recht und Verwaltung so-wie im UA Projektleitung Polizeiliche Kriminalprävention eine gremienbezogene Zu-sammenarbeit von Bund und Ländern statt.

Der Arbeitskreis VI „Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal“ sowie der UA „Allgemeine Verwaltungsorganisation“ der IMK tauschen unter anderem auch Er-fahrungen über Themen des Bürokratiebaus und der Verwaltungsmodernisierung aus und stimmen sich bei Bedarf ab.

Im Verbund der Verfassungsschutzbehörden wird das bereits bestehende Nachrich-tendienstliche Informationssystem weiter etabliert, so dass mit diesem ein modernes und für Bund und Länder einheitliches Datenbanksystem zur Verfügung steht.

Mit der Einrichtung der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz wurde bereits im Jahre 1969 eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen den Ländern begonnen. Aufgabe der Bund-Länder-Kommission ist insbesondere, die Bedürfnisse

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und Interessen der Länder und des Bundes in Fragen des Einsatzes von moderner Kommunikations- und Informationstechnologie zusammenzuführen und zu koordinie-ren. Aus wirtschaftlichen Gründen und im Hinblick auf die organisatorischen Konse-quenzen des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten erfolgt eine länderübergreifende Zusammenarbeit. So arbeiten alle Länder mit Blick auf die Fortentwicklung des Handelsregisters und des Grundbuchs zur Er-stellung der jeweiligen Fachmodule zusammen. Zudem hat sich NRW mit den Län-dern Bremen, Niedersachsen, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt zu einem Ent-wicklerverbund mit dem Ziel der Erarbeitung gemeinsam zu nutzender Softwaremo-dule zusammengeschlossen. Entwickelt werden in diesem Verbund Module für die elektronische Akte, die elektronische Texterzeugung, den elektronischen Postein-gang und -ausgang sowie für elektronische Fachanwendungen. Zu den Arbeitser-gebnissen zwei Beispiele:

o Die Bund-Länder‐Kommission für Informationstechnik in der Justiz hat organi-satorisch-technische Leitlinien für den ERV erarbeitet. Diese sollen gewähr-leisten, dass die Verfahrensbeteiligten und die Justizbehörden auf der Grund-lage verlässlicher, transparenter, einheitlicher und möglichst produktunabhän-giger Standards elektronisch kommunizieren. Darüber hinaus soll das Ver-trauen in die rechtssichere und vertrauliche Kommunikation und Bearbeitung auch im Rahmen des ERV sichergestellt werden. Die organisatorisch‐technischen Leitlinien sollen ferner eine Orientierungshilfe für Beschaffungen und Verfahrensentwicklungen bieten.

o Die Arbeitsgruppe der Bund-Länder‐Kommission für Informationstechnik in der Justiz "Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" hat ent-sprechend der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Gesetzesnovellierung ein bundesweites zentrales Vollstreckungsportal entwickelt. Über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet kann der Inhalt des Schuldner-verzeichnisses eingesehen werden. Gleichzeitig wurde eine einheitliche pro-grammtechnische Unterstützung der Aufgaben der zentralen Vollstreckungs-gerichte entwickelt.

Eine dauerhafte Zusammenarbeit von Vertretern aller Länder findet u. a. in der Fach-kommission Bauaufsicht statt. Die Fachkommission erarbeitet Mustervorschriften (z.B. Musterbauordnung), die es den Ländern ermöglichen, auf Landesebene Anfor-derungen im Bereich des Bauordnungsrechts zu konkretisieren bzw. ländereinheitlich zu regeln. Wichtige Bestandteile der Diskussionen in diesen Arbeitsprozessen sind die Reduzierung von Vorschriften und die Vereinfachung von Genehmigungsverfah-ren.

Eine dauerhafte Zusammenarbeit findet in den Fachkommissionen Städtebau und Bautechnik statt.

Eine projektbezogene Zusammenarbeit wird in der Projektgruppe zur Novellierung des Bauproduktenrechts der Landesbauordnungen in Folge des EuGH-Urteils C-100/13 praktiziert.

Der Landesbetrieb Straßenbau war beim Aufbau von VEMAGS involviert. VEMAGS ist das internetbasierte Online-Genehmigungsverfahren der Länder und des Bundes für Großraum- und Schwertransporte. Es ersetzt seit 2007 das bisherige, technisch und organisatorisch überholte Telefax-Verfahren und bildet sämtliche Schritte von der Antragstellung bis zur Bescheid-Zustellung transparent in Echtzeit und komplett elekt-ronisch über eine zentrale Datenbank ab, auf die über das Internet zugegriffen wird. VEMAGS bildet die in den Ländern bestehenden Zuständigkeiten für die Genehmi-gung für Großraum- und Schwertransporte ab.

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86. Welche dauerhaften und welche projektbezogenen Zusammenarbeiten finden aktuell zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und den Kommu-nen in den Bereichen Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung statt?

87. Welche Ergebnisse haben solche Projekte der Zusammenarbeit seit 2010 er-

zielt? 88. In jeweils welchem Umfang konnten direkte und indirekte Bürokratiekosten auf

der Grundlage dieser Ergebnisse verringert werden? Die Fragen 86 bis 88 werden zusammen beantwortet. Für dauerhafte und projektbezogene Formen der Zusammenarbeit, deren Ergebnisse sowie die damit eingesparten Kosten werden folgende Beispiele genannt:

Die Städte Köln und Düsseldorf nutzen seit 2012 für die Beihilfefestsetzung ebenso wie die Landesverwaltung das Verfahren BeihilfeNRWplus, welches von IT.NRW entwickelt und betrieben wird. Es ist vorgesehen, die Nutzung des Verfahrens auch den übrigen Kommunen des Landes anzubieten, die selber die Beihilfe festsetzen. Durch das zentrale Scannen in der Zentralen Scanstelle in Detmold sowie eine voll-elektronische Bearbeitung bis zu einem künftigen zentralen Druck kommen die Kommunen in den Genuss einer modernen und leistungsfähigen Gesamtlösung. Eine monetäre Bewertung der Verringerung von Bürokratiekosten aufgrund dieser Maß-nahme kann nicht vorgenommen werden.

MWEIMH arbeitet zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und im Zusam-menhang mit der elektronischen Gewerbeanmeldung mit den Kommunen zusammen. Diese Zusammenarbeit trug dazu bei, dass EU- und bundesrechtliche Vorgaben ziel- und zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Eine Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen findet durch das Pro-jekt d-NRW der Landesregierung statt. Durch d-NRW werden die interkommunale und die kommunal-staatliche Kooperation der Verwaltungsebenen in NRW durch den gezielten Einsatz von E-Government gefördert. Dadurch wird der Geschäftsverkehr zwischen verschiedensten Verwaltungseinrichtungen, Bürgerinnen und Bürgern so-wie der Wirtschaft wesentlich erleichtert. Seit 2010 sind folgende Einzelprojekte von d-NRW entwickelt und in Betrieb genom-men worden:

o Ein Meldeportal für Behörden wurde eingerichtet. Der elektronische Service von d-NRW bündelt den Zugriff auf die einzelnen kommunalen Melderegister. Dadurch können von den Meldebehörden in kürzester Zeit sichere Meldeaus-künfte automatisiert eingeholt und weitergeleitet werden.

o Das E-Government in NRW in den Bereichen Standardisierung kommunaler Prozesse, Virtuelle Poststelle und XFinanz konnte weiterentwickelt werden. Durch die Standardisierungen kann die öffentliche Leistungserbringung effizi-enter und kostengünstiger gestaltet werden.

Bezogen auf die genannten Einzelprojekte konnten direkte und indirekte Bürokratie-kosten durch die Maßnahmen zur verwaltungsübergreifenden Zusammenarbeit ver-mieden werden. Im Einzelnen wurden Prozesse durch den Wegfall entsprechender schriftlicher Behördenanfragen erheblich beschleunigt und den abrufenden Stellen regelmäßig eine unmittelbare Weiterbearbeitung der Verwaltungsangelegenheiten ermöglicht. Durch die gemeinsame Aufgabenerledigung im Rahmen der interkommu-nalen Zusammenarbeit im Bereich der „Vernetzten Verwaltung“ werden zudem Büro-

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kratiekosten durch den Wegfall von Redundanzen verringert. Gemeinsame Service-stellen für mehrere Kommunen ermöglichen durch eine Spezialisierung der Tätig-keitsbereiche einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfach eine effizientere Aufgabenwahrnehmung. Zahlen wurden nicht erhoben.

Aufgrund der Kommunalisierung des Liegenschaftskatasters (Kreise und kreisfreie Städte sind zuständig) ist eine zentrale Bereitstellung der Geobasisdaten des Liegen-schaftskatasters erforderlich. Dafür wurde beim Land ein Geodatenzentrum einge-richtet. Diese Aufgabe dient insbesondere auch unter dem Aspekt der Datenbereit-stellung über das Internet sowohl der Verwaltungsmodernisierung als auch der Ent-lastung der Katasterbehörden. Bis 2015 basierte die Zusammenarbeit auf 53 Einzel-verträgen, ab April 2015 ist diese Zusammenarbeit durch Änderung des VermKatG NRW auf eine gesetzliche Basis gestellt.

Auf dem Dienstleistungsportal des Landes sind für das Wohnungswesen rechtliche Regelungen, Erlasse, Statistiken, Formulare und sonstige Informationen von den Kommunen abrufbar.

Zum Fachinformationssystem „Altlasten/schädliche Bodenveränderungen“ prüft der-zeit eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kreise und kreisfreien Städte Möglich-keiten zur Reduzierung des Datenumfangs.

89. Welche wirksamen Maßnahmen könnten ergriffen werden, um Entscheidungs-strukturen in Behörden zu vereinfachen?

Die Vereinfachung der Entscheidungsstrukturen ist eine Daueraufgabe im Rahmen der Or-ganisation der öffentlichen Verwaltung. Dabei kann in geeigneten Fällen der Verzicht auf einzelne Hierarchieebenen grundsätzlich ein denkbares Instrument sein, Entscheidungs-strukturen innerhalb der Behörden zu vereinfachen. Die Möglichkeiten zur Abschaffung von Hierarchieebenen innerhalb der Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung sind jedoch weitgehend ausgeschöpft, so dass ein nennenswertes Vereinfachungspotential insoweit nicht besteht. 90. Welche Hierarchien sind in den vergangenen Jahren bei den Bezirksregierun-

gen und staatlichen Sonderbehörden jeweils abgeschafft worden? 91. Welchen behördlichen Einheiten sind dadurch welche genauen Kompetenzen

neu zugewiesen worden? Die Fragen 90 und 91 werden zusammen beantwortet. Den Begriff „Sonderbehörden“ kennt das LOG NRW nicht. Nach diesem Gesetz gibt es im Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung folgende Verwaltungseinheiten: Oberste Lan-desbehörden, Landesoberbehörden, Landesmittelbehörden, Untere Landesbehörden, Ein-richtungen und Landesbetriebe. Durch das Gesetz zur Eingliederung von Landesoberbehör-den und Unteren Landesbehörden in die Bezirksregierungen bzw. dem Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (Art. 1 bzw. 2 des 2. ModernG vom 09.05.2000) wurden Landesoberbehörden und Untere Landesbehörden in die Bezirksregie-rungen eingegliedert. Einzelheiten zu den Aufgabenveränderungen ergeben sich aus dem genannten Gesetz sowie aus den öffentlich zugänglichen Organisationsplänen der Bezirks-regierungen. Nach § 8 Abs. 3 LOG NRW sind die Bezirksregierungen für alle Aufgaben der Landesverwaltung zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Behörden übertragen sind.

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Darüber hinaus wurden mit den Gesetzen zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Organisation der Polizei die Polizeidezerna-te aus den Bezirksregierungen herausgelöst und damit die Hierarchieebene der Bezirksre-gierungen als polizeiliche Mittelinstanz abgeschafft. Die Zuständigkeiten der Landesoberbehörden LKA, LZPD sowie des LAFP ergeben sich aus den §§ 13, 13a und 13b POG NRW. Im Zuge von POG I wurden die Autobahnpolizeien von den 5 Bezirksregierungen zu den PP Bielefeld, Münster, Dortmund, Düsseldorf und Köln verlagert. Gleichzeitig wurden die PP Essen und Mülheim an der Ruhr, Köln und Leverkusen sowie Duisburg und die Wasser-schutzpolizei zusammengeführt. Die noch verbliebenen Aufgaben der Bezirksregierungen wurden in einem weiteren Schritt (Umsetzung von POG II) auf die Kreispolizeibehörden, die drei Landesoberbehörden sowie in geringem Umfang auf das damalige IM übertragen. Im Ergebnis wurde damit durch die Bündelung von Zuständigkeiten vorher selbstständiger Behörden bei den Bezirksregierungen ein Beitrag zur Vereinfachung der Behördenstrukturen geleistet. Der innere organisatorische Aufbau der Bezirksregierungen ist durch eine flache, dreistufige Hierarchiestruktur geprägt: Behördenleitung, Abteilungen, Dezernate. Die Strukturierung in Abteilungen und Dezernate ist durch § 8 Abs. 4 S. 1 LOG NRW geregelt. Die für die Dienst-aufsicht über die Bezirksregierungen zuständigen Innenminister haben seit vielen Jahren keinen Anlass gesehen, an dieser Struktur Änderungen vorzunehmen. Aus organisatorischer Sicht kann auf keine der 3 Ebenen verzichtet werden. Seit 2010 sind den Bezirksregierungen über 130 Aufgaben neu übertragen worden. Dem stehen lediglich 13 weggefallene Aufgaben gegenüber. Beispiele für neue Aufgaben sind:

Kontrolle der Einhaltung von Pflichten für den gewerblichen Sektor nach dem GwG

Marktüberwachung in verschiedenen Produktbereichen (u. a. ortsbewegliche Druck-geräte, harmonisierte Bauprodukte)

Übertragung von Fachaufsichtsaufgaben im Rahmen der Umsetzung der neu einge-führten Bundesauftragsverwaltung im Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

Übertragung von Befugnissen zur Planfeststellung und Genehmigung von Bundes-fernstraßen

Städtebauförderung NRW EU Ziel 2-Mittel

Zuständigkeiten nach dem EnLAG

Aufgaben nach dem FluLärmG

Übertragung verschiedener Aufgaben im Glücksspielbereich

Meldekopfaufgaben

Landesweite Koordinierungsstelle für kommunale Integrationszentren

Durchführung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; sog. Industrieemissionsrichtlinie)

Durchführung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

In der Regel nehmen alle 5 Bezirksregierungen die Aufgaben in ihrem Bezirk wahr. In Ausnahmefällen kann das die Dienstaufsicht führende MIK oder in Einzelfällen aufgrund spezialgesetzlicher Regelung ein Fachressort regeln, dass eine Bezirksregierung eine Auf-

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gabe für eine oder mehrere andere Bezirksregierungen übernimmt. Von dieser Möglichkeit wird nach Bedarf Gebrauch gemacht. 92. Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungskosten für staatliche Wirtschaftsförder-

programme im Verhältnis zu den ausgegebenen Mitteln in Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der Landesregierung?

Nach den Europäischen Bestimmungen können in Rahmen des Operationellen Programms EFRE maximal 4 v.H. der EFRE-Mittel für die Programmumsetzung eingesetzt werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass sie diesen Ansatz voll ausschöpfen wird. Der Anteil der Verwaltungskosten im Verhältnis zu den verausgabten Mitteln liegt für die Umsetzung der GRW-Förderung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft auf demselben Ni-veau. Für den Bereich der Infrastrukturförderung aus GRW-Mitteln liegen keine Zahlen zu den Verwaltungskosten vor. 93. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung eines "Normenkontrollrates

der Länder" nach dem Vorbild des Nationalen Normenkontrollrates? Die Landesregierung hat sich bereits in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Bürger, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung entlasten - Nordrhein-Westfalen als Im-pulsgeber für mutigen und konsequenten Bürokratieabbau“ - Drs. 16/5755 (Vorlage 16/2645) zu dem Vorschlag, einen „Normenkontrollrat der Länder“ einzurichten, geäußert. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Ein „Normenkontrollrat der Länder“ würde sich von dem NKR auf Bundesebene in vielfacher Hinsicht unterscheiden. Es ist daher zweifelhaft, inwieweit dieser als „Vorbild“ für eine solche Institution dienen könnte. Der NKR hat die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Nach dem NKRG prüft dieser insbesondere die Darstellung des Erfüllungs-aufwandes neuer Regelungen für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung auf ihre Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit sowie die Darstellung der sonstigen Kosten der Wirtschaft, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen. Ein gemeinsamer Normenkontrollrat der 16 Länder würde sich hiervon ganz wesentlich un-terscheiden. Als Beratungsinstitution für die Länderregierungen in ihrer Gesamtheit könnte sich seine Tätigkeit nur auf Fragen der Länderbeteiligung an der Rechtsetzung des Bundes beziehen. Eine gemeinsame Länderposition in Fragen der Bundesgesetzgebung durch einen „Normenkontrollrat der Länder“ herbeizuführen, wäre im Übrigen verfassungsrechtlich auch nicht unproblematisch. Des Weiteren träte der „Normenkontrollrat der Länder“ bei vergleich-baren Aufgaben wie der NKR zu diesem in Konkurrenz, ohne dass seine Prüfungen insoweit einen besonderen Mehrwert erzielen würden. Sofern mit dem Vorschlag eines länderübergreifend tätig werdenden Normenkontrollrates gemeint sein sollte, ein Instrument zur Ebenen übergreifenden Erfüllungsaufwandsermittlung zu schaffen, würde dies gegenüber einer unmittelbaren Beteiligung der gesetzesvollziehen-den Behörden in den Ländern an der Ermittlung des Vollzugs- bzw. des Erfüllungsaufwandes eher zu zusätzlichem Aufwand führen. Die Landesregierung hält den vom NKR gewählten Ansatz, die Vollzugsbehörden in Ländern und Kommunen mit der Messung des Vollzugs- bzw. Erfüllungsaufwandes zu befassen, für den richtigen Weg. Dieser findet die Unterstüt-zung der Landesregierung. Sollte ein „Normenkontrollrat der Länder“ dagegen im Bereich der Gesetzgebung eines Lan-des im Auftrag dieses Landes tätig werden, würde ihn dies bei der Zahl der Länder und dem Umfang ihrer Rechtssetzungsmaßnahmen überfordern. Sofern er allerdings die Maßnahmen

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zum Bürokratieabbau sowie Gesetzgebungsvorhaben der Länder in gleichem Sinne prüft wie der NKR die des Bundes, würde sich die Frage nach dem Sinn einer alle Länderregierungen beratenden Institution, die hiermit sicherlich die Grenzen ihrer Möglichkeiten überschreiten würde, stellen. 94. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung eines "Europäischen Nor-

menkontrollrates" nach dem Vorbild des Nationalen Normenkontrollrates? Auf europäischer Ebene gibt es bereits Instrumente zur Folgenabschätzung. Dabei handelt es sich zum einen um das bei der Kommission angesiedelte RSB, welches zum 19.05.2015 seine Arbeit aufgenommen hat und den bis dahin existierenden Ausschuss für Folgenab-schätzung der Kommission abgelöst hat. Zum anderen hat das Europäische Parlament in der Generaldirektion „Interne Politikbereiche“ eine eigene Direktion für Folgenabschätzung und Europäischen Mehrwert eingerichtet, um selbst Folgenabschätzungen zu erstellen und die der EU-Kommission zu überprüfen. Eine Verbesserung der Folgenabschätzung auf eu-ropäischer Ebene durch ein weiteres Gremium ist aus Sicht der Landesregierung nicht zu erkennen. Vielmehr ist zu befürchten, dass ein solches Gremium eine Quelle zusätzlichen Verwaltungsaufwandes werden könnte. 95. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, einen automatischen Büro-

kratieabbaumechanismus einzuführen, nach dem die Landesregierung jährlich eine bestimmte Anzahl von Vorschlägen zum Abbau von Bürokratie – bei-spielsweise im Rahmen behördeninterner Ideenwettbewerbe – identifizieren und ins parlamentarische Verfahren einbringen muss?

Bürokratie im Wege einer numerisch bestimmten „Automatik“ abbauen zu wollen, unterwirft die Begrenzung von Vorschriften dem Zufall. Die Sachverständigenanhörung zum Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 16/5755) im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 25.02.2015 hat deutlich gemacht, dass ausschließlich zahlenmäßige Vorga-ben wenig geeignet sind, einen qualifizierten Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Das vorgeschlagene Instrument behördeninterner Wettbewerbe kann zudem nicht sicherstellen, dass jeweils eine genügende Anzahl geeigneter Vorschläge zur Umsetzung zur Verfügung steht, um die Quote der ins parlamentarische Verfahren einzubringenden Bürokratieabbau-maßnahmen zu erfüllen. 96. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, analog zur Quantifizierung

der Kosten für die Wirtschaft durch Informationspflichten durch den Nationalen Normenkontrollrat auch eine Quantifizierung der Kosten für den gesamten durch Vorschriften und Gesetze entstehenden Erfüllungsaufwand auf Bundes- sowie auf Landesebene vorzunehmen?

Die Weiterentwicklung der Messung des Aufwandes für die Erfüllung von Informationspflich-ten zu einer Messung des gesamten Erfüllungsaufwandes von Vorschriften wird gegenwärtig durch den NKR unter Beteiligung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände vorge-nommen. Ebenso wie auf Bundesebene die Bestimmung des Erfüllungsaufwandes für den gesamten Vorschriftenbestand bisher nicht geleistet werden konnte, wird dies auch auf Landesebene bis auf weiteres nicht möglich sein. Hinsichtlich der Rechtsetzung in NRW, ist die Landesregierung allerdings bestrebt, den Erfül-lungsaufwand der von ihr verantworteten Entwürfe für Gesetze und Verordnungen so gering

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wie möglich zu halten, ohne dass dabei allerdings Abstriche bei der inhaltlichen Zielsetzung bzw. dem Zweck der Regelungsvorhaben hingenommen werden. Die Landesregierung hat deshalb großes Interesse an der Herstellung größtmöglicher Transparenz hinsichtlich des Erfüllungsaufwandes der Vorhaben. Im Rahmen neuer Regelungsvorhaben wird sicherge-stellt, dass der Erfüllungsaufwand in diesem Rahmen begrenzt bleibt. 97. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, analog zum Vorgehen des

Nationalen Normenkontrollrates ein prozentuales Abbauziel für den gesamten Erfüllungsaufwand auf Bundes- sowie auf Landesebene zu benennen?

Das Ziel eines prozentualen Abbaus des Erfüllungsaufwandes kann erst definiert werden, wenn der Gesamterfüllungsaufwand mit hinreichender Genauigkeit feststeht. Hierzu bedarf es eines in der Praxis verwendbaren Instrumentes. Ein solches Instrument wird derzeit für den Ebenen übergreifenden Erfüllungsaufwand durch den NKR erprobt. Sofern diese Erpro-bungen erfolgreich abgeschlossen sind, wird die Landesregierung prüfen, inwieweit dieses Instrument als Vorbild für entsprechende Initiativen im Bereich des Landesrechtes dienen kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 98. In welcher Weise bewertet die Landesregierung bei Gesetzesentscheidungen

die Folgekosten? Die Ermittlung von Gesetzesfolgen erfolgt gemäß § 38 GGO durch eine Gesetzesfolgenab-schätzung, die insbesondere die Prüfung der finanziellen und sonstigen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen umfasst. Um die Arbeit der Ministerien zu unterstützen und zu vereinheitlichen, ist eine Sammlung von Rechtsquellen, Grundlagen und Methoden zur Ge-setzes- und Finanzfolgenabschätzung in dem Leitfaden „Rechtsetzung in NRW“ (Anlage 6 zur GGO) zusammengeführt. Im Geltungsbereich des KonnexAG erfolgt die Kostenfolgeabschätzung entsprechend § 3 dieses Gesetzes. 99. In welcher Weise erfolgen seitens der Landesregierung in der Folgezeit Über-

prüfungen der Folgekosten? Im Rahmen der Befristung werden Gesetze und Verordnungen gemäß § 39 GGO regelmä-ßig auf ihren Fortbestand überprüft. Prüfungsmaßstab sind die allgemein für die Gesetzge-bung gültigen Kriterien, also u. a. auch die finanziellen Auswirkungen. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 98 verwiesen. Die Evaluierungsberichte der federführenden Ministerien stellen nachvollziehbar dar, aus welchen Gründen die Normen ganz oder teilweise aufrecht-erhalten werden sollen. Darüber hinaus ist im Hinblick auf die kommunalen Folgekosten gemäß § 4 Abs. 5 Kon-nexAG die Kostenfolgeabschätzung spätestens vor Ablauf von fünf Jahren zu überprüfen.

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100. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Gesetzgebungs- und Re-gulierungsverfahren der EU auf eine bestimmte Anzahl zu begrenzen, um so ein höheres Bewusstsein für die Notwendigkeit der Überprüfung der tatsächlichen Notwendigkeit zu schaffen, ob ein Verfahren tatsächlich sinnvoll und erforder-lich ist?

Eine Überprüfung der tatsächlichen Notwendigkeit eines Gesetzgebungs- oder Regulie-rungsverfahrens findet bereits statt und ist die Grundlage für jede zweckmäßige Gesetzge-bungstätigkeit. Eine Begrenzung auf eine absolute Anzahl von Gesetzgebungs- und Regulie-rungsverfahren ist dagegen abzulehnen. Eine Deckelung der Anzahl der Regulierungsver-fahren führt zu einer verfassungstheoretisch fragwürdigen Einschränkung der Rechte des Gesetzgebers im System der europäischen Gewaltenteilung, die im Ergebnis zu gesetzgebe-rischem Stillstand führen könnte. Auch bestünde die Gefahr der Streichung von Normen al-lein im Interesse der Quotenerfüllung. Dient eine Norm aber nach wie vor einem nützlichen Zweck, sollte sie nicht gestrichen werden, allein weil in einem anderen Bereich eine neue Norm notwendig wäre. Die Zahl der verfügbaren politischen Instrumente zur Bewältigung neuer und ungelöster Probleme würde dadurch zudem unnötig verringert. Schließlich ist da-rauf hinzuweisen, dass gerade durch EU-Maßnahmen in vielen Fällen 28 einzelstaatliche Maßnahmen durch eine einzige Gemeinschaftsnorm ersetzt werden. Auch die durch EU-Gesetzgebung angestrebte Harmonisierung der Herangehensweise zur Bewältigung ge-meinsamer Problemfelder in den EU-Mitgliedstaaten trägt aktiv zum Abbau von Bürokratie bei. 101. Wie bewertet die Landesregierung Überlegungen auf EU-Ebene, alle Mitglied-

staaten zu einer Senkung der Bürokratiekosten um insgesamt 10 Prozent bin-nen zwei Jahren zu verpflichten?

102. Welche Sachbereiche kämen aus Sicht der Landesregierung vorrangig für eine

Senkung der Bürokratiekosten um 10 Prozent in Nordrhein-Westfalen in Be-tracht?

Die Fragen 101 und 102 werden zusammen beantwortet. Auch durch die willkürliche Grenze von 10 v.H. würde das Handlungsinstrumentarium der Politik ohne Not eingeschränkt. Es scheint äußerst unwahrscheinlich, schon im Voraus und ohne unterstützende Nachweise feststellen zu können, welcher Anteil der Regulierungskos-ten gestrichen werden soll, und in welchen Bereichen diese Quote konkret zu erbringen wä-re. Konkrete Sachbereiche sind daher auch nicht zu benennen. 103. In welcher Form können Ideen und Vorstellungen zur Steigerung der Effizienz

und Effektivität durch Beschäftigte im Landesdienst eingebracht werden? Das Ideenmanagement bildet das Forum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Ideen und Vorstellungen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der Landesverwaltung einzu-bringen. Dazu können jederzeit Vorschläge von allen aktiven Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Lande eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind auch ehemalige Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter im Ruhestand. Darüber hinaus führt die beim MIK eingerichtete Zentrale für das Ideenmanagement regel-mäßig Wettbewerbe zu bestimmten Modernisierungsthemen durch. Näheres regeln die Richtlinien für das Ideenmanagement NRW.

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104. Welche Ideen und Vorschläge zur Steigerung der Effizienz sowie der Effektivität sind seit 2005 von Beschäftigten eingebracht und wie viele davon umgesetzt worden?

Seit 2005 sind 4.885 Vorschläge eingereicht worden, 659 davon wurden prämiert. Diese Prämie betrug bei 20 herausragenden Vorschlägen mehr als 2.500 EUR. Die prämierten Vorschläge werden im MBl. NRW veröffentlicht. Angenommene Vorschläge sind in angemessener Zeit umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Ressortprinzips. Eine zentrale Erfassung der Umsetzungen erfolgt nicht. 105. In welcher Form sind die entsprechenden Beschäftigten honoriert worden? Die Beschäftigten erhalten eine Urkunde und eine zu versteuernde Geldprämie. Dazu wird der prämierte Vorschlag im MBl. NRW sowie in der Datenbank des Ideenmanagements NRW veröffentlicht; der Vorschlagsverfasser kann jedoch der Nennung von Namen und/oder Prämienhöhe widersprechen. Außerdem wird auf Wunsch ein Vermerk zur Personalakte genommen. 106. Die Straßenbauverwaltungen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfa-

len-Lippe wurden 2001 zur Leistungs- und Strukturoptimierung modellhaft zum Landesbetrieb Straßenbau NRW zusammengefasst. Wie bewertet die Landes-regierung Erfolg, Entwicklung, und Effizienz des zentral gesteuerten Modells anhand der zu benennenden Daten (Übersicht) für Planungs- und Bauleistun-gen sowie für Personaleinsatz und Personalkosten im Erfahrungszeitraum bis 2015.

Das Gesetz zur Überleitung der bisher von den Landschaftsverbänden wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Straßenbauverwaltung wurde im Jahr 2009 evaluiert. Der Bericht der Landesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Überleitung der bisher von den Landschaftsverbänden wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Straßenbauverwaltung vom 09.05.2000 liegt dem Landtag vor (Vorlage14/3111). Die Gründung von Straßen.NRW wird im Evaluationsbericht als Erfolg bewertet. Die Anzahl der Stellen verringerte sich zwischen 2001 und 2008 von 7.075 auf 6.347 Planstellen und Stellen; gleichzeitig stieg das realisierte Bauvolumen von 658 Mio. EUR in 2001 auf 957 Mio. EUR in 2008. Die beschriebenen Entwicklungen haben sich weiter fortgesetzt bzw. stabilisiert. Während der Landesbetrieb auch in den vergangenen Jahren weiter durchschnittliche Bauumsätze von jährlich 900 Mio. EUR realisierte, verringerte sich die Anzahl der (Plan)Stellen kontinuier-lich weiter. Im Jahr 2014 wurde ein investives Straßenbauvolumen in Höhe von 952 Mio. EUR realisiert. Über die Entwicklung der Bundesfernstraßenmittel in den Jahren 1991 bis 2014 wurde dem Landtag berichtet (Vorlage 16/2638). Der Wirtschaftsplan weist für 2015 nunmehr 5.808 Planstellen und Stellen aus. Die Landesregierung bewertet die Entwicklung des Landesbetriebes auf Grundlage dieser Daten als Erfolg.

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107. Welche Gründe sind Anlass für die Landesregierung, die Managementorganisa-tion jetzt erneut in Frage zu stellen, und können dabei neue Wege zur bürokra-tischen Entfesselung gegangen werden?

Über Anlass und Gründe der aktuellen Umstrukturierung wurde dem Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Unterausschuss Landesbetriebe und Son-dervermögen berichtet (Vorlage 16/2598). Der „bürokratische“ Rahmen wird durch die für die Straßenbaubehörden geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse vorgegeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass na-hezu 84 v. H. des investiven Bauumsatzes von Straßen.NRW im Bereich der Bundesautob-ahnen und Bundesstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung erzielt wird. Vorgaben wer-den hier durch den Bund getroffen. Der Einfluss eines Landes auf diese Vorgaben ist gering.

V. Konkrete Möglichkeiten zur Entfesselung im Land und den Kommunen

a) Umweltzonen 108. In welchen Kommunen in Nordrhein-Westfalen gelten Bestimmungen von so-

genannten Umweltzonen im Verkehrsbereich? Zum Schutz der menschlichen Gesundheit benennt die 39. BImSchV Immissionsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Nach dem BImSchG müssen bei einer Überschreitung der Werte Luftreinhaltepläne aufgestellt werden, die konkrete Maßnahmen enthalten. Auf der Grundlage der 39. BImSchV sind in den folgenden nordrhein-westfälischen Kommunen Um-weltzonen eingerichtet worden: Bochum, Bonn, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Es-sen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Herne, Herten, Köln, Krefeld, Langenfeld, Möncheng-ladbach, Mülheim/Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Remscheid, Siegen und Wuppertal. 109. Wie hat sich die Luftqualität in diesen Kommunen durch Einrichtung von Um-

weltzonen im Vergleich zu Kommunen ohne Umweltzonen verändert, und wel-che entsprechenden Messungen belegen dies zuverlässig?

Die Luftqualität hat sich seit der Einführung der Umweltzonen generell verbessert. Dies zeigt ein Vergleich der Feinstaub- und Stickstoffdioxidjahreswerte der Jahre 2010 (Einführung von Umweltzonen in der Mehrzahl der Kommunen mit Einfahrterlaubnis für Fahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette) und 2014 (in den Umweltzonen überwiegend ab 01.07.2014 nur noch Einfahrterlaubnis für Fahrzeuge mit grüner Plakette) in den Umweltzonenkommunen. Der Rückgang der Schadstoffbelastung der Luft ist auf die Umweltzonen sowie auf weitere Luftreinhalte- und sonstige relevante Maßnahmen zurückzuführen. Die Messungen zur Luft-qualität in NRW erfolgen nach den Anforderungen der 39. BImSchV durch das LANUV. Ein Vergleich von Luftreinhalteplänen mit und ohne Umweltzonen ist zum Nachweis der Wirk-samkeit von Umweltzonen nicht zielführend. Dieser Vergleich wäre nur dann aussagekräftig, wenn in den Plänen ohne Umweltzonen keine verkehrsbezogenen Maßnahmen enthalten wären. Tatsächlich aber sehen alle Pläne die im Einzelfall als geeignet beurteilten verkehrs-bezogenen Maßnahmen - wie etwa LKW-Durchfahrverbote - vor. Ein erforderlicher Minde-rungsbeitrag, der durch den Verzicht auf eine Umweltzone nicht erbracht wird, muss durch verstärkte andere und in der Regel verkehrsbeschränkende Maßnahmen erreicht werden. Als besonders wirksam haben sich Umweltzonen bei der Minderung der verkehrsbedingten

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Feinstaubbelastung erwiesen. Insbesondere durch die in den Umweltzonen geforderten Par-tikelfilter der Fahrzeuge konnten erstmals im Jahr 2014 an allen Messstellen in NRW die Feinstaubgrenzwerte eingehalten werden. Mit den bestehenden Umweltzonenregelungen und weiteren im Rahmen von Luftreinhalteplänen und auf Ebene von Bund und EU getroffe-nen Minderungsmaßnahmen konnte allerdings die Stickstoffdioxidbelastung noch nicht in ausreichendem Maße gesenkt werden. Hier ist aktuell ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission für 11 Gebiete in NRW eingeleitet worden. Insoweit müssen hier weitere Maßnahmen erfolgen. Die folgenden Tabellen zeigen den Vergleich der Feinstaub-Jahresmittelwerte (JM), Fein-staub-Überschreitungstage (ÜT) und Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte der Jahre 2010 und 2014.

Kommunen mit Umweltzone Feinstaub-Jahresmittelwerte (JM), Feinstaub-Überschreitungstage (ÜT) und Stickstoffdi-

oxid-Jahresmittelwerte an den jeweiligen Messstationen

Kommune

Mess-station

2010

2014

Feinstaub

Stickstoff-

dioxid Feinstaub

Stickstoff-

dioxid

JM [µg/m³]

ÜT JM [µg/m³] JM [µg/m³] ÜT JM [µg/m³]

Bochum BOST 26 14 --- 20 8 ---

Bonn

BOBO --- --- 48 --- --- 44

BORE --- --- 62 --- --- 53

BONN 26 18 30 20 11 28

Bottrop BOTT 28 24 29 22 14 27

Castrop-Rauxel

Es liegen keine miteinander vergleichbaren Messungen vor.

Dinslaken DHUE --- --- 49 --- --- 45

Dortmund

DOB12 --- --- 57 --- --- 48

DOB11 --- --- 49 --- --- 44

VDOM 32 27 62 26 22 52

VDOR 29 22 48 22 12 39

DMD2 26 16 33 20 10 28

Duisburg

DUUM 29 23 --- 23 10 ---

VDUR2 --- --- 45 --- --- 40

VDUI 29 31 43 22 10 37

DUM2 35 50 --- 28 19 ---

BUCH 24 15 --- 18 4 ---

WALS 27 21 29 21 8 26

Düsseldorf

DDCS 35 48 67 25 15 60

DBIL --- --- 65 --- --- 60

LOER 25 12 30 19 6 27

Essen EMAL --- --- 58 --- --- 54

EWER --- --- 48 --- --- 44

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VEAE 31 30 54 26 21 45

VEFD3 --- --- 60 --- --- 56

VEAE3 --- --- 33 --- --- 30

EKRS --- --- 52 --- --- 46

EFRO --- --- 58 --- --- 52

VESN 25 6 43 23 12 37

ELAN --- --- 38 --- --- 31

EVOG 27 15 33 22 10 28

Gelsen-kirchen

GELS 26 19 30 21 10 27

Hagen

HAES --- --- 45 --- --- 36

VHAM 31 21 63 29 23 53

VHAG2 --- --- 65 --- --- 52

VHAW --- --- 55 --- --- 35

Herne Es liegen keine miteinander vergleichbaren Messungen vor.

Herten Es liegen keine miteinander vergleichbaren Messungen vor.

Köln

VKCL 30 14 65 29 23 63

KJUS --- --- 60 --- --- 55

VKTU 28 22 53 21 12 47

KNEU --- --- 61 --- --- 56

CHOR 23 13 30 18 8 26

KJJB --- --- 45 --- --- 37

KJSH --- --- 45 --- --- 38

RODE 22 8 35 20 7 30

KWEI --- --- 61 --- --- 57

Krefeld

KRHA 32 38 35 24 20 31

KRKS --- --- 46 --- --- 41

KROR --- --- 43 --- --- 43

KREF 23 9 --- 16 5 ---

KRES 28 23 --- 17 5 ---

Langenfeld LASS --- --- 52 --- --- 45

Mönchen- gladbach

MGHO --- --- 45 --- --- 44

VMGR 25 24 27 20 6 23

VMGF --- --- 51 25 16 36

Mülheim VMHA 31 22 50 --- --- 46

STYR 24 16 33 20 8 27

Münster

VMSB --- --- 54 --- --- 46

VMSS2 --- --- 44 --- --- 38

VMS2 31 22 47 25 18 39

MSGE 21 7 24 19 10 20

Neuss VNEB --- --- 55 --- --- 48

VNEM2 --- --- 53 --- --- 46

Oberhau- VOBM2 --- --- 58 --- --- 51

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Kommunen ohne Umweltzone Feinstaub-Jahresmittelwerte (JM), Feinstaub-Überschreitungstage (ÜT) und Stickstoffdi-

oxid-Jahresmittelwerte an den jeweiligen Messstationen

Kommune

Mess-station

2010

2014

Feinstaub

Stickstoff-

dioxid Feinstaub

Stickstoff-

dioxid

JM [µg/m³]

ÜT JM [µg/m³] JM [µg/m³] ÜT JM [µg/m³]

Aachen

AAST --- --- 52 --- --- 48

VACW 32 32 56 27 21 50

AABU 20 13 18 15 3 13

Bielefeld

BISH2 --- --- 47 --- --- 43

VBIS 24 12 39 24 13 37

BIEL 23 20 27 19 8 22

Bönen BOEN --- --- 40 --- --- 43

Düren DNES --- --- 74 --- --- 64

Erwitte VERW2 --- --- 47 --- --- 40

Halle (Westfalen)

VHAL --- --- 58 --- --- 48

Hamm HAMS --- --- 47 --- --- 41

Hürth HUE2 28 14 27 15 5 22

VHUE2 --- --- 54 --- --- 48

Mettmann VMEB2 --- --- 49 --- --- 44

Overath OVHS --- --- 53 --- --- 46

Paderborn PABA --- --- 56 --- --- 50

PAFR --- --- 56 --- --- 50

Schwerte SHW2 23 10 26 18 6 22

Warstein WAST 25 20 16 21 16 12

--- = Keine Messung. Feinstaub- und Stickstoffdioxidmessungen jeweils nur nach Erforderlichkeit und im Rahmen der 39. BImSchV.

sen VOBM 33 32 62 27 18 55

Reckling-hausen

Es liegen keine miteinander vergleichbaren Messwerte vor.

Remscheid REMF --- --- 48 --- --- 45

Siegen Umweltzone ab 2015

Wuppertal VWEL 30 24 57 23 8 51

WULA 22 7 --- 21 4 24

--- = Keine Messung. Feinstaub- und Stickstoffdioxidmessungen jeweils nur nach Erforderlichkeit und im Rahmen der 39. BImSchV.

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110. Wie schätzt die Landesregierung die Höhe des Erfüllungsaufwands zur Über-wachung der Umweltzonen ein?

Die Kreispolizeibehörden unterstützen die Einführungsphase der im Zusammenhang mit Luftreinhaltebestimmungen ausgewiesenen Umweltzonen im Rahmen geplanter Verkehrs-kontrollen (z. B. Geschwindigkeit, Alkohol/Drogen, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes etc.). Danach erfolgt eine themenbezogene polizeiliche Verkehrsüberwachung im Rahmen der Streife. Bei all diesen Aktivitäten schreitet die Polizei auch bei allen anderen erkannten Ver-kehrsverstößen konsequent ein. Landesdaten aus der polizeilichen Verkehrsüberwachung in Umweltzonen werden nicht er-hoben. Der Aufwand dieser Überwachung wird als gering eingeschätzt. Der Landesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. 111. Wie oft wurden seit der Einführung Verstöße gegen die Umweltzonen durch die

Ordnungsbehörden festgestellt? (bitte jährlich aufgeschlüsselt für die jeweili-gen Umweltzonen)

Zahlen über festgestellte Verstöße liegen für die Jahre 2013 und 2014 vor. Die Zahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Verstöße gegen Umweltzonen

Umweltzone 2013 2014

Bochum 1073 3368

Bonn 1693 4345

Bottrop 2827 2753

Castrop-Rauxel 142 397

Dinslaken 415 276

Dortmund 2752 3192

Düsseldorf 5911 11735

Duisburg 3217 6548

Essen 3214 8080

Gelsenkirchen 2631 3662

Gladbeck 12 175

Hagen 1034 1691

Herne 1491 2392

Herten 107 553

Köln 5182 28078

Krefeld 7086 7922

Langenfeld nicht statistisch erfasst 4

Mönchengladbach 4319 1878

Mülheim/Ruhr 155 358

Münster 619 494

Neuss 1642 1677

Oberhausen 1335 1267

Recklinghausen 329 1372

Remscheid 3051 2168

Siegen Umweltzone ab 2015

Wuppertal 1768 4108

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b) Rauchverbotsgesetzgebung 112. Wie schätzt die Landesregierung die Höhe des Erfüllungsaufwands zur Über-

wachung des sogenannten Nichtraucherschutzgesetzes NRW ein? 113. Wie viele Kontrollen zur Einhaltung des sog. Nichtraucherschutzgesetzes NRW

wurden seit dem 1. Mai 2013 jeweils jährlich differenziert nach den einzelnen Kommunen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt?

114. Wieviel bzw. welches Personal der öffentlichen Verwaltung ist für die Kontrolle

zur Einhaltung des sog. Nichtraucherschutzgesetzes NRW vorgesehen? 115. Wie viele Arbeitsstunden verbringt dieses Personal durchschnittlich mit der

Kontrolle zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW pro Person im Jahr?

Die Fragen 112 bis 115 werden zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Aus der Tatsache, dass die Häufigkeit der schriftlichen und auch telefonischen Anfragen seitens der Bürgerinnen und Bürger und der Ordnungsämter zu Auswirkungen und Umset-zung der gesetzlichen Regelungen seit 01.05.2013 deutlich abgenommen hat, kann ge-schlossen werden, dass die Umsetzung mittlerweile unproblematisch und somit eine regel-mäßige Überwachung mit hohem Erfüllungsaufwand nicht notwendig ist. 116. Welche Normen existieren in den anderen Bundesländern, die der Rigorosität

des sog. Nichtraucherschutzgesetzes NRW entsprechen? 117. Inwieweit weichen entsprechende Gesetze anderer Bundesländer von der nord-

rhein-westfälischen Regelung ab? Die Fragen 116 und 117 werden zusammen beantwortet. Die 16 Ländergesetze zum Nichtraucherschutz enthalten für den öffentlichen Bereich in Teil-bereichen nahezu identische Regelungen. Sowohl das bayrische als auch das saarländische Nichtraucherschutzgesetz entsprechen auch hinsichtlich der Regelungen für gastronomische Einrichtungen der nordrhein-westfälischen Regelung. Auch hier gilt ein umfassendes Rauch-verbot, Ausnahmen sind nicht mehr möglich. Lediglich in sog. Geschlossenen Gesellschaf-ten darf unter bestimmten Voraussetzungen das Rauchen zugelassen werden (Gesetz zum Schutz der Gesundheit, Bayern (Volksbegehren - in Kraft seit 01.08.2010); Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, Saarland - in Kraft seit 01.07.2010). Für den gastronomischen Bereich gibt es dagegen teilweise beträchtliche Unterschiede. Mit Aus-nahme der genannten Länder - Bayern, Saarland, NRW - ist in allen übrigen 13 Ländern das Rauchen in Einraumkneipen unter 75 qm zugelassen. In größeren Gastbetrieben und Spiel-hallen, teilweise auch in Zelten, dürfen Raucherräume eingerichtet werden. Teilweise dürfen Raucherräume in Diskotheken eingerichtet werden, wenn diese keine Tanzfläche haben. Die genannten Ausnahmeregelungen gelten jeweils unter Einhaltung bestimmter Voraussetzun-gen (z.B. Größe der Räumlichkeiten, Alter der Personen, die Zugang haben, Dauer des Be-triebs)

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c) Dichtheitsprüfung 118. Welchen konkreten Mehrwert für die Bürger sieht die Landesregierung in den

Regelungen des Landeswassergesetzes und den darauf beruhenden Verord-nungen zur Dichtheitsprüfung privater häuslicher Abwasserkanäle, wonach An-lagen innerhalb von Wasserschutzgebieten einer durch Landesrecht gesetzten Frist unterliegen, Anlagen außerhalb aber dem Fristsetzungsrecht der Kommu-nen unterstehen?

Die Forderung, dass private Abwasserleitungen dicht sein müssen, und die Verpflichtung, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen, ergeben sich aus dem WHG. Mit diesen Anforderungen wird auch dem Schutz der Gewässer Rechnung getragen. Eine besondere Bedeutung haben Abwasserleitungen in Gebieten, in denen Grund- oder Oberflächenwasser zu Trinkwasserzwecken genutzt wird. Denn Exfiltrationen können dort zu einer Beeinträchtigung des Roh- und damit letztlich auch des Trinkwassers führen. Undichte Abwasserleitungen können auch zu einer Infiltration von Grundwasser führen. Mit diesem Fremdwasser wird das öffentliche Abwassersystem unnötig belastet. Das kann zu vermehrten Abschlägen aus der Kanalisation in die Gewässer und zu einer Verringerung der Reinigungsleistung der Kläranlage führen und führt gegebenenfalls auch zu erhöhten Kosten für die Abwasserreinigung. Unabhängig davon liegen die Zustands- und Funktionsprüfung und gegebenenfalls auch die Sanierung privater Abwasserleitungen auch im unmittelbaren Interesse der einzelnen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. Denn es können frühzeitig Schäden festge-stellt werden, die in der Folge z. B. zu Verstopfungen oder zu Einbrüchen im Straßenraum führen können und dann mit erhöhtem Kostenaufwand saniert werden müssen. 119. Wie schätzt die Landesregierung die Höhe des Erfüllungsaufwands im Rahmen

der Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle bei Ausschöpfung der kom-munalen Satzungsermächtigungen ein?

Im Falle des Ausschöpfens der kommunalen Satzungsermächtigungen wären in NRW die Abwasserleitungen von ca. 3,9 Mio. Wohngebäuden betroffen. Hinzu kommen gewerblich und industriell genutzte Anlagen und Gebäude, die in ihrer Anzahl nicht abgeschätzt werden können. Geht man bei den Wohngebäuden von einem durchschnittlichen Aufwand für die Prüfung von ca. 400 EUR aus, so ergibt sich für diese ein Erfüllungsaufwand von ca. 1,56 Mrd. EUR. Von diesem Aufwand sind die Fälle abzuziehen, in denen bereits auf früherer Rechtsgrundlage eine Prüfung vorgenommen wurde. 120. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Dichtheit und

zu den Kosten der Sanierung kommunaler Netze (mit industriellem Abwasser) vor?

Nach einer Erhebung der DWA aus dem Jahr 2009 sind bundesweit ca. 17 v. H. der öffentli-chen Kanäle kurz- oder mittelfristig sanierungsbedürftig. Geht man für NRW von ca. 70.000 km öffentlicher Kanalisation aus, so liegt der Anteil sanierungsbedürftiger Kanäle hochge-rechnet bei ca. 12.000 km. Die Sanierungskosten schwanken in Abhängigkeit von den jewei-ligen Rohrdurchmessern, den Rohrmaterialien und der Art des anzuwendenden Sanierungs-verfahrens erheblich. Die DWA geht von mittleren Sanierungskosten von 729 EUR/m aus. Daraus ergeben sich für NRW rechnerisch Sanierungskosten, die kurz- oder mittelfristig an-fallen, in einer Größenordnung von 8,75 Mrd. EUR.

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121. Welche Entlastungen (unter Berücksichtigung der Regelungen anderer Bun-desländer) sind aus Sicht der Landesregierung für die Dichtheitsprüfung priva-ter Kanäle mit häuslichem Abwasser möglich?

Die Regelungen der Länder sind nicht miteinander vergleichbar. Berücksichtigt werden muss, dass die Vorgaben für Dichtheitsprüfungen zum Teil auf Landesrecht, zum Teil auf kommunalem Satzungsrecht beruhen. Teilweise werden in kommunalen Satzungen anderer Länder weitergehende Regelungen getroffen, als das in NRW der Fall ist. Eine Möglichkeit zur Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer wird nicht gesehen. 122. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die bisherige Umsetzung der Dicht-

heitsprüfung bürgerfreundlicher und unbürokratischer gestaltet werden? Die bestehende Regelung zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasser-leitungen ist bürgerfreundlich und unbürokratisch. Die Pflicht zur Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt im Wesentlichen in Eigenverantwortung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Einer Erlaubnis oder Genehmigung bedarf es hierzu grundsätzlich nicht. d) Tariftreue- und Vergabegesetz 123. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die Belastung von Kommunen durch

das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW verringert werden? Die Landesregierung hat das TVgG NRW durch die Kienbaum Management Consultants GmbH evaluieren lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die allgemeinpolitische Verfolgung ökologischer und sozialer Ziele im Rahmen der öffentlichen Beschaffung auf große und brei-te Akzeptanz trifft. Um zu gewährleisten, dass diese Ziele im nordrhein-westfälischen Be-schaffungswesen tatsächlich erreicht werden, bedarf es einer Zielvorgabe und einer entspre-chenden Steuerung der Vergabeverfahren. Dies wiederum bringt die notwendigen administ-rativen Umsetzungsschritte im Rahmen der Vergabeverfahren mit sich. Im Rahmen der ge-planten Novelle des TVgG NRW wird es beispielsweise durch die Einführung eines Bestbie-tendenprinzips möglich sein, den administrativen Aufwand sowohl für Vergabestellen als auch für die Unternehmen zu verringern. Die Vergabestellen werden davon entlastet, die aufgrund des TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen bei sämtlichen Bieten-den zu prüfen, mit Ausnahme der Bestbietenden. Auf Seiten der Unternehmen müssen nur noch die Bestbietenden die Erklärungen und Nachweise vorlegen, die übrigen Bietenden sind davon befreit. So wird die Zielerreichung des Gesetzes gewährleistet, und Vergabestel-len und Bietende werden gleichzeitig entlastet. Die angestrebte Harmonisierung des verga-bespezifischen Mindestlohns mit dem Mindestlohngesetz wird ebenfalls eine Entlastung von Kommunen und Unternehmen bewirken. Zudem wird mit Vornahme sprachlicher und struktu-reller Anpassungen in Gesetz und Rechtsverordnung eine Forderung aus dem Evaluie-rungsprozess umgesetzt, die ebenfalls zu Erleichterungen führt. Zusätzlich werden durch die Landesregierung initiierte erweiterte Servicetätigkeiten den Umgang mit dem Gesetz verein-fachen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 124 verwiesen.

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124. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die Belastung des Mittelstandes durch das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW verringert werden?

Die in der Antwort zu Frage 123 dargestellten Erleichterungen und Entlastungen betreffen sowohl die Vergabestellen als auch alle Unternehmen, die sich am Wettbewerb um öffentli-che Aufträge in NRW beteiligen, somit auch die mittelständische Wirtschaft. Aufgrund des Bestbietendenprinzips werden bei einer durchschnittlichen Zahl von zehn Bietenden pro Vergabeverfahren 90 v. H. der Unternehmen von der Pflicht zur Vorlage der Erklärungen und Nachweise gemäß TVgG NRW befreit. Nach der Harmonisierung des vergabespezifischen Mindestlohns mit dem MiLoG besteht keine über die aufgrund von Bundesrecht ohnehin be-stehende Rechtslage hinausgehende Pflicht. Auch die Seite der Bietenden wird von den sprachlichen und strukturellen Anpassungen profitieren. Die ebenfalls in der Antwort zu Fra-ge 123 genannten erweiterten Servicetätigkeiten sollen für alle Beteiligten verfügbar sein, so dass auch mittelständische Unternehmen diese in Anspruch nehmen können und somit ei-nen erleichterten Zugang zum Gesetz erhalten. 125. Wie oft wurden seit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW

"Verpflichtungserklärungen nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie" von Unternehmen abgege-ben?

126. Wie oft wurden seit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW

von Unternehmen abgegebene "Verpflichtungserklärungen nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Fa-milie" auf ihre Richtigkeit hin überprüft?

127. Welche Kosten entstehen jeweils dem Land und den Kommunen durch die

Verwaltung und Überprüfung der "Verpflichtungserklärungen nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Fa-milie"?

128. Wie oft wurden seit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW

"Verpflichtungserklärungen nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen" von Unternehmen abgegeben?

129. Wie oft wurden seit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW

von Unternehmen abgegebene "Verpflichtungserklärungen nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen" auf ihre Richtigkeit hin über-prüft?

130. Welche Kosten entstehen jeweils dem Land und den Kommunen durch die

Verwaltung und Überprüfung der abgegebenen "Verpflichtungserklärungen nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen"?

131. Wie oft wurden seit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW

"Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" von Unternehmen abgegeben?

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132. Wie oft wurden seit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW von Unternehmen abgegebene "Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" auf ihre Richtigkeit hin überprüft?

133. Welche Kosten entstehen jeweils dem Land und den Kommunen durch die

Verwaltung und Überprüfung der abgegebenen "Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berück-sichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen"?

Die Fragen 125, 126, 128, 129, 131 und 132 werden zusammen beantwortet. Eine statistische Erfassung der Anzahl der Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG NRW erfolgt nicht. Die Fragen 127, 130 und 133 werden zusammen beantwortet. Das Verfahren nach dem KonnexAG zwischen dem Land und den Kommunalen Spitzenver-bänden ist derzeit noch nicht abgeschlossen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt hierzu noch keine Daten verfügbar sind. 134. Welche Dokumentationspflichten können Unternehmen durch das TVgG NRW

entstehen? (bitte genaue Darstellung der festzuhaltenden Informationen und der Dokumentationsart)

§ 20 der RVO TVgG enthält eine Dokumentationspflicht im Rahmen der Maßnahmen zur Frauenförderung bzw. Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; wegen der Ein-zelheiten wird auf den Wortlaut des § 20 RVO TVgG verwiesen. 135. Welche einzelnen Sanktionen sind bisher aufgrund konkret welcher Verstöße

gegen das TVgG NRW gegen Unternehmen verhängt worden? Eine statistische Erfassung der Verstöße gegen das TVgG NRW erfolgt nicht. Der Landesre-gierung ist kein Fall einer Sanktion bekannt. e) E-Government 136. Welche einzelnen Möglichkeiten des E-Government nutzt das Land Nordrhein-

Westfalen differenziert nach den einzelnen Ressorts? Unter E-Government wird nach der gängigsten Definition die Abwicklung geschäftlicher Pro-zesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten mit Hilfe von Informations- und Kom-munikationstechniken über elektronische Medien verstanden. Seit vielen Jahren nutzt die Landesverwaltung umfassend und flächendeckend Informationstechnik sowohl bei der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und anderen Verwaltungen als auch im internen Verwaltungshandeln. Moderne Bürokommunikationssoftware und E-Mail sind zentraler Bestandteil eines Großteils der Arbeitsplätze in der Landesverwaltung. Daneben werden zahlreiche Fachverfahren in der Landesverwaltung eingesetzt, die wesent-

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lich zu Effizienzsteigerungen in den vergangenen Jahren bei der Kommunikation mit Exter-nen und innerhalb der Landesverwaltung beigetragen haben. Beispielhaft wird auf folgende Verfahren hingewiesen: Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

eKIS - elektronisches Kabinett-Informationssystem

elektronisches Freigabeverfahren für Kleine Anfragen (wird gerade umgesetzt)

elektronische Abstimmung von Kabinettvorlagen

Siedlungsflächenmonitoring insbesondere für die Erhebung der Siedlungsflächen bzw. deren Inanspruchnahme durch die Regionalplanungsbehörden gemeinsam mit den Kommunen mit Hilfe eines Web-GIS-Systems

zum Teil Beteiligung online - bei der Erarbeitung von Raumordnungsplänen können Interessierte im Internet die Planunterlagen einsehen und online ihre Stellungnahme abgeben www.land.nrw/de/thema/landesplanung

Durchführung einer Online-Konsultation im Jahr 2011 im Rahmen der Erstellung der Eine-Welt-Strategie, aus der sich wertvolle Impulse für die Strategie ergaben

Durchführung von Online-Konsultationen anlässlich der Novellierung des Landesme-diengesetzes im Jahr 2013 sowie aktuell anlässlich der anstehenden Novellierung des WDR-Gesetzes mit jeweils mehreren tausend Besuchen auf den Konsultations-seiten und vielfältigen Kommentaren und Vorschlägen zu den Gesetzgebungsvorha-ben.

Ministerium für Schule und Weiterbildung

Es wird eine Vielzahl von E-Government-Diensten in Form von Formulardiensten, Online-Abfragen, Suchmaschinen, Informationsportalen und Kommunikationslösungen (Dialog- und Partizipationsmöglichkeiten) anbegoten. Beispielhaft sind hier folgende Dienste zu nennen:

Eckdaten-Onlineerfassung zur Anschlussvereinbarung (EckO)

www.schulministerium.nrw.de/BiPo/EckO_Eingabe/online

Die Seite ist 2014 eingerichtet worden und Teil der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW“. Die Schülerinnen und Schüler halten im Rahmen des systematischen Berufs- und Studienorientierungsprozesses in ihrer Anschlussvereinbarung schriftlich fest, welche Entscheidungen sie für ihren Übergang von der Schule in ein Studium bzw. eine Berufsausbildung getroffen haben und welche weiteren Schritte sie unternehmen werden. Zudem können die Jugendli-chen in den Schulen über die Seite EckO freiwillig ihren nächsten geplanten Schritt auf dem Weg zu ihrem Berufsziel eingeben. So können die kommunalen Koordinie-rungsstellen auf der Grundlage dieser anonymisierten Daten die Anschlussangebote planen.

Lernmittelzulassungsverfahren online

www.schulministerium.nrw.de/BP/LMZV

Zur weiteren Verwaltungsvereinfachung wurde das Lernmittelzulassungsverfahren im Jahr 2013 durch ein IT-Verfahren abgelöst. Die Schulbuchverlage können Zulas-sungsanträge über das Internet stellen. Die Bearbeitung der Anträge sowie die Zulas-sung erfolgt ebenfalls auf elektronischem Weg. Gleichfalls können auch die Interes-sensbekundungen der Gutachterinnen und Gutachter online gestellt werden.

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E-Partizipationsverfahren zum Referenzrahmen Schulqualität

www.schulentwicklung.nrw.de/referenzrahmen/beteiligungsverfahren/index.html

Das MSW führt in vielen Fällen Abfragungen und Erhebungen IT-gestützt und online durch. Im März/April 2013 wurde darüber hinaus ein umfängliches Beteiligungsver-fahren zum Referenzrahmen Schulqualität NRW durchgeführt. Ziel war es, einen möglichst breit getragenen Konsens über Kriterien, was unter guter Schulqualität zu verstehen ist, zu erhalten. Hierbei konnten Bewertungen und schriftliche Kommentie-rungen unter anderem über ein Portal im Internet abgegeben werden.

Eignung für den Lehrerberuf in Schule erproben (ELISE)

www.schulministerium.nrw.de/BP/ELISEAngebote

In NRW ermöglicht das Eignungspraktikum allen Personen, die ein Interesse an ei-nem Lehramtsstudium haben, eine strukturierte Erstbegegnung mit der Schule als Arbeitsplatz. Seit 2010 bietet die Anwendung ELISE einen Überblick über ausge-schriebene Praktikumsstellen und weitere Informationen zum Eignungspraktikum. Ei-nen Praktikumsplatz können Bewerberinnen und Bewerber direkt online buchen.

Lehrereinstellung Online.NRW (LEO)/Internetbasierte Stellenausschreibung (INES)

www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote

LEO ist ein bewährtes E-Government-Gemeinschaftsprojekt der Bezirksregierungen und des MSW. Ausschreibungen für Stellen für den Schuldienst werden online be-reitgestellt, angehende Lehrerinnen und Lehrer können sich über das Internet bewer-ben.

Mit INES können Schulen Stellenausschreibungen erstellen und über das Internet an die Einstellungsbüros der Bezirksregierungen versenden. Die Stellenausschreibun-gen werden angehenden Lehrerinnen und Lehrern in LEO, dem Online-Bewerbungsverfahren, angezeigt, in das DV-gestützte Lehrereinstellungsverfahren der Bezirksregierungen übernommen und dort weiter verarbeitet.

Lehrereinstellung Online Interessenten für den Seiteneinstieg (LOIS) www.schulministerium.nrw.de/BP/LOISAngebote.

LOIS wendet sich an Interessentinnen und Interessenten für den Lehrerberuf, die nicht über eine abgeschlossene Lehrerausbildung verfügen. Das Portal LOIS bietet aktuelle Stellenausschreibungen für eine Dauerbeschäftigung.

Online Lehrerversetzung NRW (OLIVER)

www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/

Nordrhein-westfälische Lehrerinnen und Lehrer können Versetzungsanträge über das Internet stellen. OLIVER ist ein Gemeinschaftsprojekt der Bezirksregierungen und des MSW.

Bildungssuchmaschine learn:line NRW

www.learnline.schulministerium.nrw.de/

Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung hat die Medienberatung NRW als Serviceangebot für Lehrerinnen und Lehrer die zentrale Bildungssuchma-schine learn:line NRW im Jahr 2010 neu entwickelt. Dort können rund 25.000 Lern- und Bildungsmedien ausgesuchter Anbieter für alle Schulstufen recherchiert werden. Es finden sich Materialien zu aktuellen Themen ebenso wie zu den Inhalten des Lehrplans der verschiedenen Fächer.

Erhebung der Fachrichtungen an Berufskollegs

Online-Erfassung der Fachrichtungen an den Berufskollegs durch die Berufskollegs zur Steuerung des Praxissemesters.

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Fortbildungssuchmaschine für Lehrerinnen und Lehrer in NRW (Su-che.Fortbildung.NRW) www.suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/search/start Über die Fortbildungssuchmaschine können Lehrkräfte nach staatlichen und privaten Fortbildungsangeboten recherchieren und sich online anmelden.

Finanzministerium

ELSTER

Das ELSTER-Verfahren (genauer das ElsterOnline-Portal und ElsterFormular) deckt die gesamte Kommunikationsbandbreite zwischen Fiskus und Steuerzahlenden ab. Hier werden umfassende Möglichkeiten zur Einreichung von Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Bilanzen, Einsprüchen usw. geboten.

vergabe.nrw

Das Vergabeportal des Landes dient mit seinem Modul Vergabemarktplatz der Kom-munikation zwischen Vergabestellen und Unternehmen und mit dem Vergabekatalog der Abwicklung von Bestellprozessen. Außerdem stellt das Portal vielfältige nützliche Informationen zum öffentlichen Auftragswesen für Vergabestellen und Unternehmen zur Verfügung.

Stellenmarkt NRW Das LaFin NRW betreibt einen IT-gestützten zentralen Stellenmarkt für die gesamte Landesverwaltung, um das Land als Arbeitgeber darzustellen sowie Stellenangebote für interne und externe Bewerberinnen und Bewerber zu veröffentlichen. Die Internet-Plattform steht auch den Kommunen zur Veröffentlichung ihrer öffentlich ausge-schriebenen Stellen offen.

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

E-Broschürenservice

DOMEA®

E-Verbandsbuch

Informationssystem Außenhandel

Erdbebenalarmsystem

Geofachdaten-Informationsportal

Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW Ministerium für Inneres und Kommunales

Anzeige online: Online-Anzeigen an die Polizei

Geo-Info-Systeme: Bereitstellung und Nutzung der Geo-Daten-Infrastruktur NRW

Einstellung-Polizei: Einstellungsverfahren online für die Polizei

BARVUS: Bußgeld-Einzug und Verrechnung mit mobilen EC-Terminals

Rechtsportal: Recht.NRW www.recht.nrw.de Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Diverse Antragsvorgänge im Zusammenhang mit dem ESF

Nutzung sozialer Medien (z. B. kommentierbarer Blog des Ministers, Livestream von ausgewählten Veranstaltungen)

Arbeitszeiterfassung (u. a. für Teleheimarbeitende) via Web-Portal

Unterstützung von Rechnungswesen und Haushaltsbewirtschaftung

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Elektronische Geschäftsprozesse von der Antragstellung über die Bearbeitung in der Fachsoftware und Kopplung an ein Dokumentenmanagementsystem (z. B. bei Anträ-ge Online (@nton) im Bereich Digitale Kontrollgerätkarten

Arbeitsschutzportal der Arbeitsschutzverwaltung bietet Expertenrat im System Kom-Net (z. B. zum Thema „Gesunde Arbeit“)

Datenbanksystem ChemSysNW als Informationssystem für die Überwachungsbehör-den des Chemikalienrechts

Fachverfahren, die den Kommunen/Landschaftsverbänden zur Bearbeitung des SGB IX/Soziales Entschädigungsrecht zu Verfügung gestellt werden:

Online-Antragstellung und elektronische Akte im Schwerbehindertenrecht

IT-gestütztes Verfahren zur Bearbeitung von Verwaltungsverfahren im Sozialen Ent-schädigungsrecht

Elektronische Akte im Sozialen Entschädigungsrecht (in der Pilotierungsphase)

Einholung von gutachterlichen Stellungnahmen bei Vertragsärzten im Schwerbehin-dertenrecht online

Bereitstellung elektronischer Akten für die Bezirksregierung zur automatischen Ein-nahmeverarbeitung bei der Regressierung nach dem Opferentschädigungsgesetz

Online-Verfahren, die außerhalb der Landesverwaltung stehenden Dritten zur Umset-zung von ESF-Förderprogrammen zur Verfügung gestellt werden:

Bei der Umsetzung der ESF-Förderprogramme „Bildungsscheck“, „Potentialberatung“ und „Erwerbslosenberatungsstellen“ kommen Online-Systeme zur Scheckausgabe und zur Datenübermittlung der Beratungsstellen zum Einsatz.

Justizministerium

Die Justiz deckt die Bereiche des Zusammenwirkens und die Beziehung der Verwaltung nach außen, also zu den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen, nahezu voll-ständig mit ihren E-Justice-Angeboten ab. Dazu wird auf die Antwort zu den Fragen 188 und 189 verwiesen. Lediglich in geringem Umfang ist die Justiz auch für Bereiche zuständig, die dem E-Government unterfallen. Zu nennen ist hier etwa die Dienst- und Rechtsaufsicht über die Notarinnen und Notare und hier beispielhaft:

Elektronische Notarvertreterbestellung (elektronische Bestellung einer Notarvertrete-rin oder eines Notarvertreters)

o Die Bundesnotarkammer hat in enger Abstimmung mit dem JM ein Verfahren entwickelt, das es ermöglicht, die Bestellung einer Notarvertreterin oder eines Notarvertreters vollständig elektronisch abzuwickeln. Hierfür sollen zukünftig auch die Notarvertreterinnen und Notarvertreter in das Notarver-zeichnis (www.notar.de/) aufgenommen werden.

o Mithilfe des Verfahrens können nicht nur die Notarinnen und Notare ihre An-träge auf Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters elektronisch stel-len. Auch können die Präsidentinnen und Präsidenten der LG diese Anträge - vollständig - elektronisch bescheiden und bereits erfolgte Notarvertreterbestel-lungen elektronisch widerrufen. Die Einführung des Verfahrens zur elektroni-schen Notarvertreterbestellung soll in NRW zunächst pilotweise erfolgen, und zwar bei den LG Bochum und Bonn.

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die E-Government-Verfahren sind in der Regel rein fachlicher Natur. Die Verfahren werden im eigenen Geschäftsbereich, bei den Bezirksregierungen und im Kommunalbereich einge-setzt bzw. betrieben. Die Verfahren ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Verfahren E-Government-Verfahren MKULNV

ABANDA Abfallanalysendatenbank (DOI)

ABILA Siedlungsabfallbilanz (DOI)

ABK Abwasserbeseitigungskonzepte (DOI)

AIDA Abfall-Informations-Datendrehscheibe (DOI)

ASYS-DV

Verbund "Abfallüberwachungssystem in den Kreisen und kreisfreien Städten" (DOI)

ELWAS Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem (DOI)

FISAlBo

Fachinformationssystem Altlasten und schädliche Bodenveränderungen NRW (DOI)

FISStoBo Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung NRW (In-ternet)

Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung NRW (Internet)

ForstGISWaldbrandabwehr ForstGIS Waldbrandabwehr (DOI)

HYGRIS-C

Hydrologisches Grundlagen-Informationssystem Grundwasser (Grundwasserdatenbank) (DOI)

IGS Informationssystem gefährliche Stoffe (DOI)

IDV Integrierte Datenverarbeitung Verbrau-cherschutz (DOI)

ILM Informations- und Kommunikationssys-tem Lebensmittelüberwachung (DOI)

Informationsportal technischer Um-weltschutz

Informationsportal technischer Um-weltschutz (DOI)

ISA Informationssystem Stoffe und Anla-gen (DOI)

KABAS

Kartographische Abbildung von Be-triebsbereichen und Anlagen nach StörfallVO (DOI)

Korrekturtool Lärmdatenmonitoring NRW (DOI)

LANUV-Intranet Zugriff auf die Intranet-Seiten des LA-NUV NRW (DOI)

Leitstellentool Leitstellentool

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LHG-NRW Landeshundegesetz NRW - Zentrale Erfassung registrierter Hunde (DOI)

QUER-DB Querbauwerke und Stauanlagen (DOI)

TriwIS Trinkwasserinformationssystem (DOI)

TSN Tierseuchennachrichtensystem (Inter-net)

ULP Umgebungslärmportal NRW (Internet)

Umweltalarmpläne Umweltalarmpläne (DOI)

VTU Vorschriftensammlung technischer Umweltschutz (DOI)

Wasserbuch Wasserbuch

DOI_ Deutschland-Online Infrastruktur

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

VEMAGS

Wohngeld-Rechner NRW

Wohngeld Online Antragstellung

das Anhörungsverfahren zur Novellierung der Landesbauordnung wird per E-Mail durchgeführt.

Um den Wünschen von über 400 Kommunen gerecht zu werden, bietet Straßen.NRW seit Januar 2007 ein in ganz NRW einheitliches Verfahren zum Austausch von Antragsunterla-gen und Stellungnahmen auf elektronischem Weg.

Beteiligung von Straßen.NRW als Träger öffentlicher Belange in Bauleitplanverfahren

Beteiligungen an Baugenehmigungsverfahren nach § 9 FStrG und § 25 StrWG NRW. Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

Das MIWF nutzt IT-Anwendungen wie elektronische Verfahren und Dokumente sowie die elektronische Kommunikation. Daneben sind Informationen in öffentlichen Netzen zugäng-lich. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

KiBiz.web: webbasierte Unterstützung der Antrags- und Bewilligungsvorgänge sowie des Berichtswesens nach dem KiBiz

Landeszentrale für politische Bildung-Fachverfahren: Intranet gestützte Fachanwen-dung der Landeszentrale für politische Bildung zur Abwicklung von Online-Bestellungen der Publikationen und für Online-Anmeldungen zu Veranstaltungen mit Anbindung an die Homepage

Portal archive.nrw.de: Online-Information über vorhandene Bestände und Findmittel, übergreifende Recherche in den historischen Dokumenten, direkte Nutzung digitali-sierter Archivalien und Vorreservierung zur Nutzung in den Lesesälen des LAV.

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Eine Vielzahl von Prozessen zwischen Behörden, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern werden durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien un-terstützt:

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Zentrale Stelle Gesunde Kindheit: Erfassung der Früherkennungsuntersuchungen U5 - U9 (für Kinder zwischen 6 Monaten und 5 1/2 Jahren)

Erstellung von wöchentlichen Infektionsberichten

Erteilung der Approbation als Medizinerin oder Mediziner, Apothekerin oder Apotheker, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut und Zahnmedizinerin oder Zahnmediziner

Abwicklung der Ausbildungsumlage für Pflegeeinrichtungen gemäß AltPflG NRW

Abwicklung der Investitionskostenförderung stationärer und ambulanter Pflegeeinrich-tungen.

137. In konkret welchen Bereichen sieht die Landesregierung Potential, auf Landes-

ebene das E-Government auszubauen? Im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung wird das E-Government auf Landesebene überall dort weiter ausgebaut werden, wo bei der Abwicklung geschäftli-cher Prozesse über elektronische Medien mit Hilfe von Informations- und Kommunikations-technologien Vorteile erwartet werden. Insofern ist in allen in Frage kommenden Bereichen ein Verbesserungspotenzial zu erwarten, jedoch abhängig von den gegebenen Rahmenbe-dingungen in unterschiedlichem Umfang. Wesentliche Einflussgrößen sind die Zahl der Ge-schäftsvorfälle sowie die rechtlichen und organisatorischen Erfordernisse. Fachverfahren mit elektronischer Aktenführung und hohen Fallzahlen gehören daher zu den prioritären Berei-chen. Zu denken ist hier vor allem an die Bereiche, in denen Antragsverfahren elektronisch erfolgen können und ein medienbruchfreier Verfahrensablauf nach außen und vor allem auch intern möglich ist. Besondere Rationalisierungseffekte sind beispielsweise in den Verwaltungsbereichen für Finanzen, Gewerbe, Statistik, Arbeitsschutz, Umwelt, Ausbildungsförderung und Verkehrs-wesen wie auch im Rechtsbereich zu erwarten. Eine detailliertere Darstellung wird sich im Rahmen der Umsetzungsplanung des geplanten EGovG NRW ergeben. Rationalisierungseffekte ergeben sich bei Dritten außerhalb der Landesverwaltung vor allem durch Zeit- und Kostenersparnisse beim Versand und im Rücklauf von Schriftverkehr sowie durch eventuell wegfallende Fahrzeiten. Für wachsende Teile der Gesellschaft und der Wirt-schaft können Antrags- und Genehmigungsverfahren durch E-Government schließlich so abgewickelt werden, wie sie es bei Internetbuchungen und -einkäufen oder geschäftlichen Beziehungen bereits gewohnt sind. Auch der Automatisierungsgrad kann in geeigneten Fäl-len zunehmen. 138. Welche Aufgaben erfüllt der seit 2013 bestehende CIO, und welche Maßnahmen

des E-Government und Verwaltungsstrukturreformmaßnahmen sind bisher durch den CIO auf den Weg gebracht worden?

Zum 01.11.2013 wurde die Stelle des CIO eingerichtet und beim MIK NRW angesiedelt. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören:

die strategische Steuerung der Informationstechnik in der Landesverwaltung auf der Grundlage einer gemeinsam mit den Ressorts entwickelten IT-Strategie sowie die Fortführung der IT-Neustrukturierung;

der Ausbau des E-Government, also insbesondere das Angebot einer leistungsfähi-gen E-Government Infrastruktur, die den Ressorts eine umfassende Bereitstellung von Online-Diensten für Wirtschaft und Bürger ermöglicht;

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die Verbesserung der Transparenz und der Ausbau elektronischer Beteiligungsver-fahren (Open Government);

die Festlegung landesweiter verbindlicher Regelungen zur IT-Sicherheit und der Auf-bau einer wirkungsvollen Sicherheitsinfrastruktur der Landesverwaltung sowie die ak-tive Unterstützung bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Sicherheitsverbundes Bund, Länder und Kommunen;

die Steuerung des zentralen Dienstleisters IT.NRW;

die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Kommunalbereich und der Ausbau föderaler Kooperationen insbesondere im Rahmen der Aktivitäten des IT-Planungsrats, in dem der CIO das Land vertritt.

Wichtige Maßnahmen zur Erreichung der mit diesen Aufgaben verbundenen Ziele hat der CIO bereits auf den Weg gebracht. Hierzu gehört insbesondere der Gesetzentwurf zum EGovG NRW. Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, eine vollelektronische Arbeitsweise mit und innerhalb der Landesverwaltung zu ermöglichen. Mit dem Gesetz sollen bestehende rechtliche Hindernisse beseitigt und der elektronische Zugang zur Verwaltung für Bürgerin-nen und Bürger und Unternehmen erleichtert werden sowie die internen Verwaltungsabläufe u. a. durch elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung weitestgehend elektro-nisch erfolgen.

Darüber hinaus sollen die Verwaltungsprozesse zukünftig mittels einer einheitlichen Metho-dik bezüglich der Anforderungen einer medienbruchfreien elektronischen Abwicklung opti-miert werden. Nach der Verabschiedung des Gesetzes wird es Aufgabe des CIO sein, die Umsetzung in der Landesverwaltung zu koordinieren. Darüber hinaus werden mit dem Ge-setz die IT-Organisationsstrukturen und Regelungen zur IT-Koordinierung des über 30 Jahre alten ADVG NW den technischen Entwicklungen angepasst. In diesem Zusammenhang wird auch die Zusammenarbeit mit dem Kommunalbereich neu geregelt und diese - unter Beach-tung kommunaler Selbstverwaltung - weiter intensiviert. Hierzu dient u.a. die vorgesehene Einrichtung eines Kooperationsrates aus Vertretern des Landes- und Kommunalbereichs. Parallel zur Formulierung des E-Government Gesetzes koordiniert der CIO die Erstellung eines E-Government Konzeptes, welches einen Rahmen für die weitere Entwicklung des E-Governments in der Landesverwaltung darstellt. In einem dynamischen und ganzheitlichen Modernisierungsansatz werden hierbei elektronische Verwaltungsdienstleistungen, Organi-sation, Informationstechnik und Öffentlichkeitsarbeit stärker miteinander verzahnt und auf aktuelle Rahmenbedingungen und Entwicklungen ausgerichtet. Das Land hat sich bereits seit vielen Jahren den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirt-schaft für eine elektronische Zusammenarbeit geöffnet. Alle Fachressorts bieten heute elekt-ronische Bürger- und Unternehmensdienste an (Auf die Antwort zu Frage 136 wird verwie-sen.). Der CIO unterstützt und forciert diese Entwicklung durch die vorgesehene gesetzliche Verpflichtung, Fachverfahren künftig online anzubieten. Um E-Government in NRW zum um-fassenden Durchbruch zu verhelfen, sollen die Behörden durch das EGovG NRW darüber hinaus verpflichtet werden, einfache Zugangsmöglichkeiten sowie neue elektronische Identi-fikationsverfahren, wie z. B. auf der Grundlage des neuen Personalausweises oder durch De-Mail, anzubieten. Die hierzu notwendigen Basis-Infrastrukturdienste (zentraler De-Mail-Zugang, zentraler Dienst für elektronische Identitätsnachweise, zentrales elektronisches Bezahlverfahren, zentraler Dienst für E-Akte und Vorgangsbearbeitung einschl. Aktenein-sicht und Aktenaustausch zwischen Behörden) wird der CIO in Abstimmung mit den Res-sorts entwickeln und aufbauen. Als zentraler Baustein wurde hierbei die elektronische Akte identifiziert, deren Einführung als Grundvoraussetzung für effizientes E-Government gese-hen wird.

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Die im Rahmen der IT-Neustrukturierung begonnene Bündelung des Betriebs von IT-Verfahren der Landesverwaltung auf den zentralen IT-Dienstleister IT.NRW ist inzwischen weit fortgeschritten. Dieser Prozess wird fortgesetzt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen vielfältige elektronische Dienstleistungen und weltweite Kommunikationsmöglichkei-ten zur Verfügung; diese werden weiter ausgebaut, um weitere Fachaufgaben elektronisch zu unterstützen und neue mobile Arbeitsformen zu ermöglichen.

Ergänzt wird das E-Government Konzept durch eine Open-Government Strategie des Lan-des, in der die ressortübergreifenden Ziele eines offenen Regierungs- und Verwaltungshan-dels konkret beschrieben wurden. Dieses Konzept wird derzeit vom CIO gemeinsam mit al-len Ressorts umgesetzt. Erste sichtbare Ergebnisse sind das Open-Government Portal des Landes, das im März 2015 vom CIO für die Öffentlichkeit freigeschaltet wurde. Als ein Parti-zipationsprojekt im Rahmen von Open-Government wurde z. B. allen interessierten Kreisen die Möglichkeit gegeben, über das Internet zum Entwurf des EGovG NRW Stellung zu neh-men. E-Government findet bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen nur Akzeptanz, wenn die Sicherheit von Daten und Übertragungswegen gewährleistet ist. Die bereits vorhandenen organisatorischen und technischen Sicherheitsvorkehrungen werden auch deshalb regelmä-ßig den ständig wachsenden Gefährdungen angepasst und weiter ausgebaut. Auf Vorschlag des CIO hat die Landesregierung im Juni 2015 die Informationssicherheitsleitlinie NRW so-wie zahlreiche weitere Maßnahmen beschlossen, mit denen die Landesverwaltung ihr hohes Maß an IT-Sicherheit weiter verbessern wird. Die notwendigen Ressourcen wurden in den Haushaltsentwurf 2016 übernommen. Auch die Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern in Fragen der Informationssicherheit konnte durch den Aufbau des Verwal-tungsCERT-Verbundes deutlich verbessert werden. Der CIO vertritt das Land im IT-Planungsrat. In den Arbeitsgruppen des IT-Planungsrates arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CIO-Stabsstelle bei zahlreichen länder-übergreifenden Projekten aktiv mit. Dies gilt u. a. bei der Erstellung und Festlegung länder-übergreifender IT-Standards, der Entwicklung bundesweit einheitlicher elektronischer Identi-fikationsmethoden, einheitlicher Bezeichnungen und Beschreibungen von Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung oder beim Aufbau der bundesweiten Behördenrufnummer 115. Damit stellt der CIO den notwendigen Einfluss des Landes auf die Entwicklung bundesweiter Standards sicher, wie z.B. bei der Entwicklung des einheitlichen Zeichensatzes für die ge-samte öffentliche Verwaltung oder auch bei der Festlegung verbindlicher Standards für die technische Zusammenarbeit unterschiedlicher Vergabesysteme in der Bundesrepublik. Er verfolgt dabei auch das Ziel, geeignete NRW-Lösungen länderübergreifend zum Einsatz zu bringen, wie es z. B. mit der OSiP gelungen ist. 139. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit Shared Service gesammelt,

und zu welchem Verbesserungspotential (bitte Angabe in %) ist es bei der An-wendung von Shared Service innerhalb der Landesverwaltung gekommen?

Dem Ansatz von Shared Services liegt die Intention zugrunde, durch Bündelung von Fach-kompetenz und durch Nutzung von Skaleneffekten interne Dienstleistungen qualitativ zu op-timieren und zugleich wirtschaftlicher zu erbringen. In der Landesverwaltung kommen so verstandene Shared Services sowohl ressortübergreifend als auch ressortspezifisch zum Einsatz. Unter den ressortübergreifenden Shared Services kommen LBV, BLB und IT.NRW eine besondere Bedeutung zu: Der BLB hat bei seiner Gründung als teilrechtsfähiges Sondervermögen im Jahr 2001 die im Eigentum des Landes stehenden Liegenschaften - mit Ausnahme einiger Sonderliegenschaf-ten - übertragen bekommen. Sein Auftrag ist es, die (übertragenen) Grundstücke für Zwecke des Landes zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten. Gegenüber

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den Behörden und Einrichtungen des Landes tritt er als Vermieter auf. Zugleich umfassen seine Leistungen das gesamte Portfolio des Immobilienmanagements, von der Standortsu-che und der Projektentwicklung für neue Gebäude über die Planung und Realisierung, In-standhaltung und Instandsetzung bis hin zur Verwertung nicht mehr benötigter Immobilien. Dem LBV obliegt die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für Landesbedienstete, die Berechnung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge und der Beihilfen für Ruhe-standsbeamtinnen und -beamte des Landes sowie deren Hinterbliebenen, die Erteilung von Auskünften über Versorgungsanwartschaften an Familiengerichte und - als Familienkasse - die Zahlung des Kindergeldes an die Bediensteten des Landes. IT.NRW ist - neben seiner Aufgabe als Statistisches Landesamt - der zentrale IT-Dienstleister für die Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung. Das Portfolio um-fasst das Angebot von Softwareentwicklung und -betrieb, Rechenzentrumsleistungen, IT-Services wie z. B. Anwenderbetreuung, die Durchführung von Ausschreibungen und Verga-beverfahren, Druck und Versand, IT-Beratung sowie IT-Ausbildung und -Fortbildung. Dane-ben betreibt, optimiert und überwacht IT.NRW wesentliche Bereiche der landesweiten IT-Infrastruktur wie z. B. das Landesverwaltungsnetz mit dem bei IT.NRW eingerichteten zent-ralen Übergang zum Internet. Im Bibliotheksverbund werden die Bestände der angeschlossenen Bibliotheken nachgewie-sen und online zur Verfügung gestellt. Das Verfahren wird von IT.NRW zentral betreut. Zur-zeit nehmen 75 Bibliotheken der obersten Landesbehörden, Landesoberbehörden, Landes-mittelbehörden und Gerichte am Verbund teil. Der Verbundpool, der täglich aktualisiert wird, enthält ca. 1.200.000 Medien. Mit dem Verbund sind u.a. Arbeitsabläufe wie Erwerb und Me-dienerschließung vereinheitlicht, einheitliche Erfassungsstandards geschaffen worden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden erstmals Produkte in dem sog. Lead-Buyer-Modell landesweit zentral beschafft. Die von den Lead-Buyern ausgeschriebenen Rahmen-vereinbarungen werden in einen elektronischen Vergabekatalog eingestellt. Der elektroni-sche Vergabekatalog bietet den Vergabestellen die Möglichkeit, alle darin enthaltenen Pro-dukte direkt elektronisch beim Unternehmen zu bestellen. Damit entfallen der bisherige Pro-zess zur Erstellung eines Auftragsschreibens und der Versand mit der Post. Soweit ressort-spezifische Produkte beschafft werden müssen, verbleibt die Beschaffungshoheit beim je-weiligen Ressort. Aber auch für die Bestellung dieses Spezialbedarfs kann der Katalog ge-nutzt werden. Die Software ermöglicht, dass die Nutzer nur die Produkte sehen, für die auch eine Bestellberechtigung besteht. Aus Sicht der Landesregierung hat sich der bei den genannten Einrichtungen verwirklichte Gedanke einer Bündelung von Fachkompetenz bewährt. Diese grundsätzlich positive Ein-schätzung verkennt nicht, dass es im Einzelfall aus Sicht der internen „Kunden“ Kritik an der Qualität der jeweiligen Dienstleistung gibt. Insgesamt überwiegen die Vorteile: Zum einen werden die Behörden und Einrichtungen des Landes von Querschnittsaufgaben entlastet und können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Zum anderen führt die mit der Bünde-lung von Fachkompetenz einhergehende Standardisierung von internen Prozessen zu einer wirtschaftlicheren Aufgabenwahrnehmung. Allerdings lässt sich das Verbesserungspotenzial nicht - wie in der Frage erbeten - prozentual quantifizieren. Neben den für die Landesverwaltung insgesamt eingerichteten Shared Service Centern gibt es eine Reihe von ressortspezifischen Lösungen. Diese werden nachfolgend bespielhaft beschrieben:

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Ministerium für Schule und Weiterbildung

Shared Service MSW und Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (Qualitätsagentur) MSW nimmt im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft (Shared Services) geeignete admi-nistrative Querschnittsaufgaben mit der Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinsti-tut für Schule gemeinsam wahr. Grundgedanke der Shared Services ist, dass bestimmte Querschnittsleistungen von den zuständigen Querschnittseinheiten als Shared Service sowohl für das MSW als auch für die Qualitätsagentur gebündelt wahrgenommen werden. Damit können vorhandene Ressourcen im Rahmen einer abgestimmten Steuerung mit schlanken Strukturen gebündelt und optimal eingesetzt werden. Im Rahmen des stufenweisen Auf- und Ausbaus der Qualitätsagentur wurden folgende Shared Services eingerichtet, dabei werden der genaue Gegenstand, das Leistungsspekt-rum sowie die Leistungstiefe einvernehmlich festgelegt und entsprechend der Entwicklung fortgeschrieben. Insofern stellen die nachfolgenden Beschreibungen nur eine grobe Über-sicht der Ausgestaltung dar.

Shared Service Neues Haushalts- und Rechnungswesen umfasst u. a. die Zustän-digkeit für alle Grundsatzangelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungs-wesens sowie die Begleitung der Projektphase und des späteren Dauerbetriebs von EPOS.NRW (u. a. geplante gemeinsame Budgeteinheit).

Shared Service für den Bereich IT umfasst den Betrieb des internen Verwaltungs-netzwerks, der daran angeschlossenen Computer und den Betrieb der auf diesen be-triebenen Software sowie des Tagungsnetzes am Standort Soest.

Shared Service Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit übernimmt u. a. Aufträge für Druck, Produktion, Programmierung und Versand von administrativen und curricula-ren Vorgaben wie Richtlinien und (Kern-) Lehrplänen, diesbezügliche Materialien, Handreichungen, Broschüren und Flyer und unterstützt die intensive Zusammenar-beit von MSW und Qualitätsagentur im Bereich der Publikationen und Öffentlichkeits-arbeit ebenso wie er die Qualitätsagentur bei der Planung und Vorbereitung von ei-genen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit berät.

Gegenstand des Shared Service Beschaffung sind grundsätzlich Beschaffungen, die herkömmlicherweise in das Aufgabengebiet des Inneren Dienstes einer Behörde oder einer Einrichtung fallen. Dabei konzentriert sich der Shared Service auf den Bereich größerer Beschaffungen (Stichwort Vergaberecht) und auf die ggf. mögliche Bünde-lung von Bedarfen, zur Erzielung verbesserter Konditionen und zur optimalen Aus-nutzung von bestehenden Rahmenbezugsverträgen.

Konkrete Angaben zum Verbesserungspotential lassen sich auf Grund der relativ jungen Entwicklung noch nicht machen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein wesentlicher Aspekt der Einrichtung der Shared Services darin lag, zusätzliche Personalbedarfe, wie sie bei einer klassischen Vollorganisation einer Einrichtung entstanden wären, zu vermeiden. Auch wenn die Evaluation noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich jedoch die Vorteile der gebündelten Wahrnehmung verwaltungsinterner Dienstleistungen bereits jetzt aufzeigen. Die Qualitätsagentur kann sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Die Dienstleistungsergeb-nisse werden durch Know-how-Bündelung und Spezialisierung sowie einheitliche Qualitäts-standards optimiert. Zugleich werden die Voraussetzungen für eine preiswertere Erbringung der Leistungen unter den bestehenden Rahmenbedingungen verbessert.

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Ministerium für Schule und Weiterbildung und Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

MSW und MIWF bieten bei getrennten Zuständigkeiten für Räumlichkeiten, Ausstattung, Personal und Etat einen Shared Service im Bereich der Hausbibliotheken an. Die Kooperati-on wird begünstigt durch die räumliche Nähe auf dem Behördengelände der Völklinger Stra-ße. So ist bei den für beide Ministerien gleichermaßen relevanten Themengebieten eine ge-meinsame Nutzung von Buch- und Zeitschriftenbeständen und damit die weitgehende Ver-meidung von Doppel-Anschaffungen in diesen Bereichen möglich. Vor allem werden aber personelle Synergien erreicht, indem alle Dienstleistungen (Beratung, Katalog, Bibliotheksin-tranet, Newsdienste, Zeitschriftenumläufe u .a.) unabhängig von der Zugehörigkeit des Bibli-othekspersonals hausübergreifend und arbeitsteilig auch für die Beschäftigten des jeweils anderen Hauses erbracht werden. Eine prozentuale Bezifferung ist nicht möglich. Finanzministerium

Das LaFin NRW hat die Aufgabe, die obersten Landesbehörden und die diesen nachgeord-neten Behörden und Einrichtungen bei der landesweiten und länderübergreifenden Vermitt-lung von Beschäftigten zu unterstützen. Neben dem in der Antwort zu Frage 136 dargestell-ten Betrieb des zentralen Stellenmarkt.NRW unterstützt das LaFin NRW die obersten Lan-desbehörden und die diesen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen bei ressortüber-greifenden Zurruhesetzungsverfahren wegen Dienstunfähigkeit, indem es diese berät und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten für die betroffenen Beamtinnen und Beamten prüft. Justizministerium

Der Begriff Shared Service findet in der Justizverwaltung keine ausdrückliche Verwendung. Der damit verbundene Gedanke einer Zentralisierung von Dienstleistungsprozessen gleich-wohl. So sind in der Justiz für die Erledigung etwa der lT-Angelegenheiten derzeit landesweit noch vier zentrale Betriebseinrichtungen zuständig. Diesen zentralen Betriebseinrichtungen sind Aufgaben des IT-Betriebs übertragen worden, die zuvor bei den Gerichten dezentral erledigt werden mussten. Durch die Einrichtung der zentralen Betriebseinrichtungen konnten die entsprechenden Geschäftsprozesse standardi-siert und vereinfacht werden. Die nötige Fachkompetenz wurde in den einzelnen Betriebsein-richtungen aufgebaut, gebündelt und vertieft:

Das Beratungstelefon Informationstechnik ist die zentrale Anlaufstelle für alle Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter der Justiz NRW bei allen Störungen an ihrem IT-Arbeitsplatz. Soweit dies unmittelbar möglich ist, werden Störfälle sofort behoben o-der bis zu deren Behebung durch andere Stellen begleitet.

Das Technische Betriebszentrum überwacht alle zentralen IT-Betriebs- und IT-Bereitstellungsprozesse der Justiz im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz, er-hebt die dazu notwendigen Betriebsdaten und wertet diese aus. Als weitere Aufgabe führt es die Administration und Überwachung der lokalen Netze und Systeme sowie die Meldung, Dokumentation und Behebung von Betriebsstörungen durch. Eine be-sondere Rolle kommt ihm in Notfallsituationen zu, etwa beim Eintritt akuter Sicher-heitsbedrohungen: In Abstimmung mit dem Validierungszentrum entscheidet es über die Durchführung besonderer Maßnahmen und kontrolliert landesweit deren Durch-führung.

Das Validierungszentrum ist u. a. für die Prüfung eingesetzter oder für den Einsatz vorgesehener Hard- und Softwareprodukte sowie für die Erklärung technischer Ver-träglichkeit zuständig. Für den zukünftigen Einsatz von Hard- und Software werden Marktanalysen vorgenommen. Weiterhin entwickelt es Pakete zur schnelleren Vertei-lung von Software auf den Arbeitsplätzen in der Justiz und stellt diese zur Verfügung.

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Der Zentralen IT-Beschaffungsstelle obliegen die Durchführung und Abwicklung der Vergabeverfahren für alle im IT-Bereich benötigten Lieferungen und Leistungen so-wie die spätere Vertragspflege. Die Hauptaufgaben orientieren sich dabei an dem Beschaffungsprozess von der Initiierung des Vergabeverfahrens über Ausschreibung, Vertragsschluss, Umsetzung bis zur Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen. Dabei bilden die Beschaffungsvorschriften genauso wie die geltenden landesweiten, nationalen und internationalen IT-Richtlinien, technischen Normen und Arbeitsplatz-richtlinien die Grundlagen. Sie führt durchschnittlich 25 umfängliche Vergaben im Jahr durch. Daneben werden ca. 4.800 Abrufe aus bestehenden Verträgen sowie durchschnittlich 500 Einzelbeschaffungen im Jahr durchgeführt.

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Im Dienstgebäude des Ministeriums sind auch der Landesbeauftragte für den Maßregelvoll-zug sowie die Stiftung Wohlfahrtspflege untergebracht. MGEPA stellt diesen Einrichtungen die komplette IT-Infrastruktur (Hardware, Software, Betreuung der IT-Nutzer/innen) gegen Kostenerstattung zur Verfügung. Die zentrale Bereitstellung entsprechender Ressourcen führt zu einer sehr viel effizienteren Aufgabenerledigung als eine kleinteilige Installation in den einzelnen Einheiten. Weiterhin nutzen MGEPA und der nachgeordnete Bereich den zentralen Einkauf von IT-Komponenten (Hardware, Software, Dienstleistungen) sowie die zentralen Servicedienstleistungen von IT.NRW. Eine konkrete Bezifferung des Verbesse-rungspotentials ist nicht möglich. Sie liegt schätzungsweise in beiden genannten Bereichen bei 20 - 30 v. H. Das MGEPA leistet darüber hinaus Shared Service

im Bereich der Hausdruckerei für die Stiftung Wohlfahrtspflege und den Landesbe-auftragten für den Maßregelvollzug,

bei der Beschaffung von Büromaterial und Büromöbeln sowie durch die Haustechnik für die Stiftung Wohlfahrtspflege und den Landesbeauftragten für den Maßregelvoll-zug,

bei der Bereitstellung von Sitzungsräumen für andere Ministerien im Regierungsvier-tel am Rhein. Das Verbesserungspotential kann nicht angegeben werden.

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Die Dienstleistungen der Hausdruckerei werden von der Staatskanzlei mitgenutzt. Durch die gemeinsame Nutzung sind Synergieeffekte eingetreten, die im Einzelnen nicht beziffert wer-den können. NRW direkt - das Service Center der Landesregierung - übernimmt seit 2014 zeitweise (Krankheits- und Urlaubsvertretung) die Telefonzentrale des MAIS. Die Übernahme des Ser-vice funktioniert reibungslos. Damit entfällt eine Ressourcenbindung durch eine hausinterne Vertretungslösung. Eine Quantifizierung des Verbesserungspotenzials ist nicht möglich. Derzeit werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit IT.NRW das MAIS im sog. Firstlevel-IT-Service (IT-Hotline) unterstützen kann. Eine Quantifizierung von Verbesse-rungspotenzial ist nicht möglich. 140. Welche elektronischen Zahlungsmöglichkeiten bei Verwaltungsgebühren sind

in Nordrhein-Westfalen zulässig und werden auch praktiziert? Gemäß LHO (Nr. 2.1 VV zu § 79 LHO) sind Zahlungen durch Überweisung, im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens, mittels Kartenzahlverkehr (z. B. Geldkarte, Debitkarte, Kredit-karte), mittels elektronischer Zahlungssysteme (z. B. Bezahlverfahren bei E-Government)

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oder im Wege der Verrechnung anzunehmen oder zu leisten. In begründeten Ausnahmefäl-len kann die Zahlung bar, durch Zahlungsanweisung oder durch Scheck angenommen oder geleistet werden. Die Gebührenerhebung durch die Landesbehörden findet überwiegend über einen Gebüh-renbescheid in Papierform statt. Die Zahlungen werden durch Überweisungen oder im Wege der Verrechnung angenommen. In einzelnen Bereichen wird auch das Lastschrifteinzugsver-fahren eingesetzt oder auch die Zahlung in bar angenommen. Sofern in den Ressorts neue IT-gestützte Verfahren zur Zahlung eingeführt werden sollen, bedarf es der vorherigen Einwilligung des Finanzministeriums. So wurde z. B. im Bereich der Polizei in die Zahlung mit electronic cash, electronic cash mit Chip, ec-Karten und verschiedene Kreditkarten bei der Begleichung von Verwaltungsgebüh-ren eingewilligt. Darüber hinaus kann die Bürgerin oder der Bürger jederzeit ihren bzw. seinen Zahlungsver-pflichtungen gegenüber dem Land per Online-Banking nachkommen. Die Erarbeitung von Standards für weitere elektronische Zahlungsmöglichkeiten erfolgt zur-zeit im Rahmen des Gesetzentwurfs zum EGovG NRW. Elektronische Zahlungssysteme werden in einzelnen Kommunen nach eigener Entscheidung und im Rahmen der eigenen Verantwortung der kommunalen Selbstverwaltung eingesetzt. Die Landesregierung strebt jedoch an, dass die Behörden des Landes und der Kommunen als Bestandteil des E-Government den Bürgerinnen und Bürgern ab 2017 die Möglichkeit einer sicheren und im elektronischen Geschäftsverkehr üblichen Bezahlmöglichkeit anbieten. 141. Welche elektronischen Zahlungsmöglichkeiten bei der Bußgeldbegleichung

sind in Nordrhein-Westfalen zulässig und werden auch praktiziert? Bußgelder sind das Ergebnis eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Sie können mittels On-line-Banking bezahlt werden. Bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei besteht die Möglichkeit, dass Betroffene Verwarnungsgelder bargeldlos durch das Verfahren „BARVUS“ bezahlen. Im Bußgeldverfahren ist dies der Polizei zur Sicherung des Verfolgungsanspruchs des Staa-tes in Form von Sicherheitsleistungen nur bei Personen möglich, die in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben. Dazu wird gleichfalls das Verfahren „BARVUS“ genutzt. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten i. S. d. § 70 PStG obliegt den Standesämtern. Ob in einzelnen Kommunen elektronische Zahlungsmöglichkeiten zulässig sind und ggf. auch praktiziert werden, ist nicht bekannt. Von der ZFU, einer länderübergreifenden Einrichtung aller 16 Länder mit Sitz in NRW, wer-den Bußgelder nach § 21 FernUSG erhoben. Der Einzug der Bußgelder der ZFU erfolgt durch die Landeskasse. Hierzu wird ein Bußgeldbescheid mit der Aufforderung zur Zahlung der Geldbuße an die Landeskasse erstellt. Hinsichtlich des Glücksspielwesens ist Folgendes festzuhalten: Gemäß OWiG wird ein Ge-bührenbescheid mit der Aufforderung zur Zahlung der Geldbuße an die zuständige Kasse erstellt. Eine Sonderregelung für das Glücksspielrecht liegt nicht vor. Ob einzelne örtliche Ordnungsbehörden unmittelbar elektronische Zahlungsmöglichkeiten anbieten, ist nicht be-kannt.142. Welche meldebehördlichen Angelegenheiten können die Bürger in den Kom-munen Nordrhein-Westfalens digital beantragen? Die Organisation der Aufgabenerledigung im Bereich des Meldewesens obliegt den Kommu-nen in eigener Zuständigkeit. Das seit dem 01.11.2015 geltende BMG eröffnet die nachste-hend genannten rechtlichen Möglichkeiten der digitalen Antragstellung. Diese werden durch die Kommunen in unterschiedlichem Umfang durch Angebot entsprechender Dienste im In-ternet genutzt:

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Beantragung einer Melderegisterauskunft - § 49 Abs. 2 ff. BMG

Beantragung der sog. Selbstauskunft als Meldepflichtiger - § 10 Abs. 2 ff. BMG

Beantragung der Anmeldung am neuen Wohnort - § 23 Abs. 2 BMG. 143. Welche meldebehördlichen Angelegenheiten werden im Gesamtprozess aus-

schließlich digital bearbeitet? 144. Welche meldebehördlichen Verfahren haben sich seit 2007 in welcher Form

vereinfacht? Die Fragen 143 und 144 werden zusammen beantwortet. Im Bereich des Meldewesens hat sich seit Jahren ein hoher Grad der Automatisierung auch in Form der elektronischen Abbildung von Geschäftsprozessen etabliert. Durchgängig nutzen die kommunalen Meldebehörden Software von verschiedenen im Meldewesen tätigen Fach-verfahrensherstellern. Folgende Prozesse werden weitestgehend digital abgebildet:

Führung des Melderegisters

Anmeldung von Personen, soweit der sog. Vorausgefüllte Meldeschein genutzt wer-den kann (= elektronischer Abruf und Übernahme der Meldedaten von der bisher zu-ständigen Meldebehörde)

Abwicklung des sog. Rückmeldeverfahrens gemäß der 1. BMeldDÜV (= Datenab-gleich zw. aktuell und bisher zuständigen Meldebehörde - Eine Abmeldung ist bei Umzug im Inland nicht mehr erforderlich)

Regelmäßige Datenübermittlungen gemäß der 2. BMeldDÜV an diverse Stellen des Bundes

Regelmäßige Datenübermittlungen u. a. gemäß der MeldDÜV NRW an diverse Stel-len des Landes

Elektronischer Abruf von Meldedaten über das Meldeportal für den Geschäftsbereich des MIK (zur Zeit im Pilotbetrieb)

Beantragung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister

Erteilung von Melderegisterauskünften an Private, insbesondere an gewerblich tätige Adressermittlungsunternehmen.

145. Welche konkreten Auswirkungen haben meldebehördliche Verfahrensvereinfa-chungen bislang für die Kommunen?

Die Vereinfachung von meldebehördlichen Vorgängen führt sowohl zu Zeiteinsparungen bei der Vorgangsbearbeitung als auch zu direkten Kosteneinsparungen. Kosteneinsparungen können zusätzlich durch Einsparungen im Personalbereich erzielt werden. Die Realisierung obliegt ausschließlich den Kommunen in eigener Zuständigkeit. Verfahrensvereinfachungen durch einen höheren Grad an Automatisierung können zu einer zumindest teilweisen Kostenverlagerung in den technischen Bereich führen.

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146. Wie bewertet die Landesregierung die Erfahrungen mit der elektronischen Lohnsteuerkarte?

Die Erfahrungen sind positiv. Durch die erfolgreiche Einführung der Elektronischen Lohn-steuerkarte wurde die seit 1925 geltende Lohnsteuerkarte durch ein zeitgemäßes elektroni-sches Verfahren ersetzt. ELStAM modernisiert den Verfahrensweg von der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Städte und Gemeinden bis zur Übergabe an die Beschäftigten und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Mit ELStAM erfolgte damit ein weiterer wesentlicher Schritt, die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Finanz-verwaltung individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Weg zu ermöglichen. Die im Jahr 2013 begonnene stufenweise Einführung von ELStAM konnte in 2014 abge-schlossen werden. ELStAM wird bundesweit flächendeckend eingesetzt. 147. Wie bewertet die Landesregierung die Erfahrungen mit der elektronischen

Steuererklärung? 148. Wie bewertet die Landesregierung die Erfahrungen durch elektronische Abgabe

der Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärungen? Die Fragen 147 und 148 werden zusammen beantwortet. Die Erfahrungen sind positiv: Mit ELSTER verfolgen Bund und Länder das Ziel, die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel bürgerfreundlicher und weniger verwaltungsaufwändig zu gestalten. Hintergrund ist zum ei-nen die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung einer Reihe von Steuerer-klärungen, insbesondere der Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen und der Einkommensteuererklärungen für Gewerbetreibende, Selbstständige und Landwirte. Viele Steuerbürger wollen aber zum anderen - auch ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein - im Zuge der zunehmenden Digitalisierung ihre Steuerangelegenheiten ebenso elektronisch abwickeln können wie z. B. ihre Bankgeschäfte. Das ELSTEROnline-Portal ermöglicht es allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, z.B. die Einkommensteuererklärung, die Um-satzsteuer-Voranmeldung, die Lohnsteuer-Anmeldung und vieles mehr online im Internet auszufüllen und abzugeben. Alle Formulare, die online abgegeben werden können, findet man im ELSTEROnline-Portal. Für die Steuerverwaltung vermindert sich durch die elektronische Datenübermittlung der Aufwand für die Datenerfassung und damit senken sich die Kosten. Davon profitieren letzt-lich auch die Bürgerinnen und Bürger. Da eine Datenerfassung nicht mehr erforderlich ist, wird die Bearbeitungszeit verkürzt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich sicher sein, dass ihre Angaben zutreffend als Ein-gabewerte übernommen werden, da Fehler, die bei der Datenerfassung anhand einer Pa-piererklärung unterlaufen können, ausgeschlossen werden. Die Steuerbürgerin oder der Steuerbürger und ihr/ihre/sein/seine Steuerberate-rin/Steuerberater können sich für die sog. Bescheiddatenübermittlung entscheiden. Dann versendet das Finanzamt nicht nur einen Steuerbescheid in Papierform, sondern es werden auch die Daten des Steuerbescheides elektronisch zur Abholung bereitgestellt. So lässt sich sofort feststellen, ob das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen ist.

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149. Wie bewertet die Landesregierung die Erfahrungen mit der elektronischen Mel-dung zu den Sozialversicherungen?

Die Landesregierung bewertet das elektronische Meldeverfahren als einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungserleichterung (Stichwort „papierlose Verwaltung“), begrüßt die Bereitstellung kostenfreier Ausfüllhilfen und wertet das Verfahren angesichts der geringen Quote der durch die Annahmestellen abgewiesenen Meldungen positiv. Seit dem 01.01.2006 haben die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Meldungen zur Sozial-versicherung mittels systemgeprüfter Programme oder geprüfter Ausfüllhilfen zu erstellen und über die Datenannahmestellen einzureichen. Insbesondere für KMU wurde als Alternati-ve zu kostenpflichtigen Programmen die Ausfüllhilfe sv.net entwickelt. 150. In welchem Umfang werden Unterlagen in den Landesbehörden ausschließlich

digital archiviert? (differenzierte Darstellung nach Behörde bzw. Ressort) Eine elektronische Akte ist eine logische Zusammenfassung sachlich zusammengehöriger oder verfahrensgleicher Vorgänge und/oder Dokumente, die alle bearbeitungs- und aktenre-levanten E-Mails, sonstigen elektronisch erstellten Unterlagen sowie gescannte Papierdo-kumente umfasst und so eine vollständige Information über die Geschäftsvorfälle eines Sachverhalts ermöglicht. Derzeit gibt es nur in wenigen, gesetzlich zugelassenen Fällen die Möglichkeit einer aus-schließlichen elektronischen Aktenführung. Die Schaffung einer umfassenden gesetzlichen Grundlage ist wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfes zum EGovG NRW. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende beispielhafte Anwendungsbereiche in den Ministerien und ihren Geschäftsbereichen:

Alle Beihilfestellen der Landesverwaltung legen die Beihilfeakten digital ab (Beihil-feNRWPlus)

Bezirksregierung Köln bearbeitet das BAFöG-Programm mit Vorortzuständigkeit für das ganze Land durchgehend digital.

IT.NRW nimmt im Rechtsbereich der Statistik, in der Aufbereitung des Mikrozensus sowie im Workflow-Managementsystem ausschließlich eine digitale Speicherung der elektronischen Akten vor. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtaktenbestand von ca. 4 v. H.

Straßen.NRW führt die Personalakten flächendeckend digital.

Seit 2012 werden die Eingangsrechungen bei Straßen.NRW im Bereich der Eigenmit-tel digitalisiert und stehen einer vollständig digitalen Rechnungslegung zur Verfü-gung. Auf Basis der aktuellen Gesetzeslage werden in Papierform eingereichte Rechnungen bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist analog aufbewahrt, elektronische Rechnungen werden nur digital vorgehalten.

Die Oberfinanzdirektion NRW führt ausschließlich elektronische Akten. Aus rechtli-chen Gründen dürfen jedoch zur Zeit noch nicht alle Papierdokumente vernichtet werden, Papierakten werden aber nicht mehr geführt. Mit Inkrafttreten des EGovG NRW, voraussichtlich Anfang 2016, wird nur noch die elektronische Akte geführt.

Ebenso verfährt das Finanzministerium in acht Referaten, in denen die elektronische Akte zur Zeit pilotiert wird.

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151. In welchem Umfang werden Unterlagen in den Landesbehörden sowohl digital als auch in Papierform archiviert? (differenzierte Darstellung nach Behörde bzw. Ressort)

Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass mit der Frage die „doppelte“ Ablage von Unterlagen, also vollständigen Akten, sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form gemeint ist. Die Papierakte ist bis zur flächendeckenden und verbindlichen Einführung der E-Akte in allen Landesbehörden die grundsätzlich führende Akte. Eine zusätzliche digitale Akte wird allen-falls als Zweitakte geführt. In ihr werden aus Gründen der Arbeitserleichterung u.a. elektro-nisch eingegangene, erzeugte oder versandte Dokumente gespeichert. Der Umfang der parallelen Archivierung variiert in den Landesbehörden von unter 1 v. H. bis ca. 60 v. H. 152. Wie bewertet die Landesregierung die Vorteile der digitalen Archivierung in

puncto Zeitersparnis bei Datenzugriff und Weiterverarbeitung, Platzersparnis, Zugriffsmöglichkeit von verschiedenen Orten oder Materialersparnis?

Die Umstellung der Landesverwaltung auf elektronische Aktenführung und elektronische Vorgangsbearbeitung ermöglicht den Verzicht auf Büroflächen für die Zwischenlagerung und Archivierung von Papierdokumenten. Dies wird sich allerdings in der Regel nur mittel- bis langfristig in Einsparungen bei Mietausgaben niederschlagen. Zum Ersten sind mindestens die Aufbewahrungsfristen und die Zeiten der Langzeitarchivierung für die meisten Unterla-gen, die bisher in Papierform existieren, ausschlaggebend, und zum Zweiten wird es in der Regel nicht möglich sein, einzelne Räume - etwa für Registraturen - während der Laufzeit eines bestehenden Mietvertrages „abzumieten“. Im Einzelfall kann vielleicht schon kurzfristig auf ansonsten erforderlichen zusätzlichen Büroraum verzichtet werden, aber mit einer spür-baren Entlastung ist erst in einem Zeitraum von 5 bis 15 Jahren nach der Umstellung auf digitale Verwaltungsverfahren zu rechnen. Die Landesverwaltung verfügt nicht über umfassende und präzise Daten über den Anteil der Flächen für die Archivierung von Akten an der angemieteten Bürofläche insgesamt. Dies ist auch darin begründet, dass es nicht ausschließlich um ausgewiesene Flächen für Registratu-ren geht, sondern in vielen Fällen Akten auch in den Büros der sachbearbeitenden Beschäf-tigten aufbewahrt werden. Eine Schätzung der Entlastungspotenziale bei den Mietausgaben ist deshalb auf plausible, aber grobe Annahmen angewiesen. Für die gesamte Landesver-waltung kann auf der Basis der Mietausgaben 2015 ein mögliches Einsparpotenzial ab 2023 in Höhe von rund 37 Mio. EUR/Jahr abgeschätzt werden. Zu betonen ist aber, dass die Schätzung des Entlastungspotenzials bei Mieten nicht auf praktische Erfahrungswerte zu-rückgreifen kann, sondern sich auf plausible, aber im Einzelfall widerlegbare Annahmen stützt. Neben den Mietkosten spielen Einsparpotenziale bei anderen Sachausgaben eine Rolle. Zu nennen sind hier insbesondere Kosten für Porto, Papier, Aktenordner, daneben aber auch Betriebs- und Wartungskosten für Drucker. Auch hier liegen keine belastbaren Zahlen zur Ist-Situation vor. Eine Schätzung des Einsparpotenzials für die genannten Kostenpositionen prognostiziert eine Größenordnung von jährlich rund 10 Mio. EUR, die schrittweise mit der Digitalisierung erreicht wird und ab 2030 in vollem Umfang zum Tragen kommen kann. Die Langzeitarchivierung von Unterlagen aus der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, ist im Sinne von §§ 2-3 ArchivG NRW Aufgabe des LAV. In dieser Hinsicht treffen ähnliche Aussagen wie oben auch für das LAV zu. Bei der Reduzierung des Raumbedarfs ist hier jedoch zu berücksichtigen, dass das LAV gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 ArchivG NRW grund-

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sätzlich verpflichtet ist, Unterlagen in ihrer Entstehungsform zu archivieren. Daher stellen die analoge und die digitale Archivierung keine Alternativen dar. Vielmehr ergänzen sie sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Schriftgutform der anbietenden Stellen. Als letztes Glied der Aufbewahrungs- und Archivierungskette wird das LAV zudem erst sehr spät von der Platzer-sparnis profitieren. Die Archivierung analogen Verwaltungsschriftgutes von den Landesbe-hörden wird für mindestens 30 Jahre kaum vermindert anhalten. Neben dem Aspekt Raumbedarf ergeben sich insbesondere im Bereich der Be-standserhaltung langfristig Einsparpotentiale: Dies betrifft beispielsweise die Kosten für Ver-packung (Kartons, Mappen), aber auch für die Bereitstellung (Transport aus Außenmagazi-nen in die Lesesäle). Die Einsparungen lassen sich auf etwa 80.000 EUR/Jahr abschätzen. Die Entlastungswirkung für die externen Nutzenden des LAV kann nicht seriös quantifiziert werden, da die Einflussfaktoren nicht ausreichend bekannt sind. Die Perspektive, von verschiedenen Orten auf das Archivgut zugreifen zu können, ist diffe-renziert zu betrachten. Die Nutzung digitalen Archivguts im Sinne von § 6 ArchivG NRW wird ebenso wie die Nutzung analogen Archivguts grundsätzlich in den Lese-sälen des LAV stattfinden, im Gegensatz zu den analogen Unterlagen hier aber lesesaal-übergreifend an den verschiedenen Standorten. Eine Ausnahme bilden im Einklang mit den Rechtsvorschriften als veröffentlichungsfähig geltende Digitalisate, die vom LAV im Internet zur Nutzung bereitgestellt werden. Diese sind über das Archivportal NRW dann weltweit frei zugänglich. 153. Welche Dokumente müssen durch landesgesetzliche Vorschrift bei Bürgern

oder Unternehmen für behördliche Überprüfungen im Original vorgehalten wer-den und nicht ausschließlich in digitaler bzw. digital archivierter Form?

Aus der nachfolgenden Auflistung ergeben sich beispielhaft Verfahren, bei denen Vorhalte-pflichten für Bürgerinnen und Bürger und/oder Unternehmen bestehen:

Bei Verfahren für Zuwendungen zur institutionellen Förderung sowie für Zuwendun-gen zur Projektförderung hat die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungs-empfänger die Belege fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzu-bewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine länge-re Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Da-tenträger verwendet werden.

Nach § 2 Abs. 3 EEWärmeG-DG NRW müssen die nach EEWärmeG Verpflichteten die überprüften Nachweise und Bestätigungsvermerke vorhalten und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen, aus denen hervorgeht, dass ihr Gebäude den An-forderungen des EEWärmeG entspricht.

Nach dem SeilbG NRW sind z. B. Genehmigungen und Sicherheitsgutachten im Ori-ginal vorzuhalten.

Nach der BOA NRW sind Aufschreibungen über Abnahme und Sicherheitsprüfungen der Bahnanlagen und Fahrzeuge im Original vorzuhalten.

Baugenehmigungen und Bauvorlagen müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen (§ 75 Abs. 6 S. 2 BauO NRW). Die Regelung verlangt nicht, dass Originale bereitzuhalten sind. Es genügen Fotokopien oder die digitale Form (z. B. PDF-Scan), sofern zweifelsfrei zu erkennen ist, dass sie mit den Originalen übereinstimmen.

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154. Wie bewertet die Landesregierung die Einsparmöglichkeiten für das Land, wenn beispielsweise für Betriebsprüfungen sämtliche Unterlagen der Unter-nehmen digital verfügbar wären?

Die Landesregierung hat mit den bisherigen Maßnahmen zur Digitalisierung der Steuerver-fahren bereits positive Wirkungen erzielt. Insoweit wird auf die Antworten zu den Fragen 146 bis 148 verwiesen. Bei allen Digitalisierungsmaßnahmen stehen gleichermaßen Erleichterungen für die Bürge-rinnen und Bürger im Umgang mit den Behörden sowie Vereinfachungen für die Verwaltung im Fokus. Um den sich ständig ändernden Ansprüchen im Bereich der Digitalisierung der Finanzverwaltung gerecht zu werden, hat der Finanzminister 2014 eine Kommission zur „Fi-nanzverwaltung der Zukunft“ eingesetzt. Zu den beispielhaft in der Fragestellung genannten Betriebsprüfungen ist festzustellen, dass die Vorschriften zur Dauer und Form der Aufbewahrung von Belegen und Unterlagen für Betriebsprüfungszwecke bundeseinheitlich geregelt sind (z. B. AO, HGB, EStG, UStG). Ein-zelheiten regeln bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften, die das BMF in Abstimmung mit den Ländern herausgibt. Im Abstimmungsprozess auf Bund-Länder-Ebene hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung für Fortschritte bei der Digitalisierung eingesetzt und wird das auch in Zukunft weiter tun. 155. Ist eine flächendeckende Einführung von E-Government angesichts der unver-

ändert in etlichen Landesteilen bestehenden Engpässe bei der Breitbandver-sorgung derzeit technisch überhaupt sinnvoll umsetzbar?

Aufgrund der nahezu flächendeckenden Breitband-Grundversorgung bestehen keine Beden-ken hinsichtlich der sinnvollen Umsetzbarkeit von E-Government. 156. Wie plant die Landesregierung die digitale Verwaltung innerhalb der Ministerien

und Ressorts sowie in Kooperation mit den Kommunen künftig voranzubrin-gen?

Mit der im November 2013 geschaffenen Funktion eines CIO hat die Landesregierung die Weichen für eine bessere Koordinierung der Informationstechnik im Land gestellt. Der Ge-setzentwurf zum EGovG NRW enthält die Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Zu-sammenarbeit und strategische Abstimmung innerhalb der Landesverwaltung: Zur operati-ven Umsetzung soll ein IT-Beirat mit Vertretungen aus allen Ressorts eingerichtet werden. Mit Blick auf die informationstechnische Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen kommt dem im Gesetzentwurf vorgesehenen IT-Kooperationsrat besondere Bedeutung zu. Er wird die seit vielen Jahren erprobte und bewährte Zusammenarbeit weiter intensivieren. Die Kommunen des Landes sind in vielen Fällen erste Anlaufstation für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft. Ihnen kommt somit eine herausragende Rolle im E-Government zu. Eine verbesserte Abstimmung der elektronischen Dienstleistungsan-gebote wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft im Land zugutekommen, aber auch die Zusammenarbeit der Kommunen untereinander und mit dem Land erleichtern. 157. Welche Entwicklung ist durch das E-Government-Gesetz des Bundes auf der

Landes- und Kommunalebene erfolgt? Das EGovG Bund gilt für die Verwaltungen der Länder nur, wenn sie Bundesrecht ausführen. Diese Verpflichtungen sind vom Umfang her nicht sehr weitreichend, zumal viele das Land

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berührende Vorschriften nur „Kann“-Charakter haben. Von den wenigen verpflichtenden An-forderungen waren einige sogar schon vor Inkrafttreten des Gesetzes erfüllt. Ein Beispiel ist die Bereitstellung von Informationen über die Behörde und ihre nach außen wirkende öffent-lich-rechtliche Tätigkeit für den Bund. Bei einigen Entwicklungen zur Umsetzung des Bun-desgesetzes sind auch Randbedingungen zu sehen in der Interoperabilität und hinsichtlich der Standardisierung, so dass hier in Abstimmung mit dem Bund agiert werden muss und sich daraus das Entwicklungstempo bestimmt. Für die Kommunalverwaltungen gilt das Gesetz wegen des im GG verankerten Verbots bun-desgesetzlicher Aufgabenübertagung auf die Kommunen nur, wenn sie Bundesrecht ausfüh-ren und ihnen Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht übertragen worden sind. Auch für die Kommunen sind nur sehr wenige verpflichtende Regelungen gegeben, die zu-dem mit vergleichsweise geringem Aufwand umgesetzt werden können. Aufgrund der Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden und Gemeindeverbände kann die Landesregierung keine Aussagen zu den Entwicklungen auf kommunaler Ebene machen. Zudem hat sich gezeigt, dass u. a. zur Vereinheitlichung der Verwaltungsabläufe, auch über föderale Ebenen hinweg, die Notwendigkeit besteht, eine Regelung zum E-Government in das Landesrecht aufzunehmen. Der Gesetzentwurf zum EGovG NRW enthält Regelungen, die in gleicher Weise im Bundesgesetz enthalten sind und zukünftig einheitlich für alle Auf-gaben nach Landes- und Bundesrecht angewendet werden sollen, und setzt darüber hinaus deutliche eigene Akzente, die das E-Government in NRW stärken und fördern sollen. 158. Welche konkreten Strategien bestehen seitens der Landesregierung für ein

medienbruchfreies Land Nordrhein-Westfalen? Die Landesregierung sieht E-Government als wichtiges Instrument zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung an. Verbunden mit Optimierung von Geschäftsprozessen führt die elektronische Abwicklung - intern wie extern - zu schlankeren und effizienteren Verfahren und trägt dazu bei, Kosten zu reduzieren. Der Entwurf des EGovG NRW sieht daher vor, dass sämtliche Verwaltungsabläufe auf elektronischem Wege angeboten, abgewickelt und entsprechend gestaltet werden sollen. Die Abläufe sollen dabei vor der Einführung einer elektronischen Vorgangsbearbeitung nach einer landeseinheitlichen Methodik dokumentiert, analysiert und optimiert werden. Die Standards hierfür werden vom CIO im Einvernehmen mit den Ressorts festgelegt. Das Gesetz sieht weiterhin die verbindliche Einführung der elektronischen Akte in der Lan-desverwaltung vor. Sie ist ein wesentliches Element für durchgängige, medienbruchfreie Verfahren. Zugleich erweitert das Gesetz die Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, über das Internet auch rechtsverbindlich mit den Verwaltungen zu kommunizieren. Die für die elektronische Gestaltung von Verwaltungsabläufen notwendigen Infrastrukturkomponen-ten werden zentral unter Koordinierung des CIO auf- und ausgebaut und den Ressorts zur Verfügung gestellt. f) Steuern und Abgaben 159. Welche Steuern, Abgaben, Gebühren oder Beiträge werden durch nordrhein-

westfälische Landesbehörden direkt erhoben? Steuern

Die Finanzämter verwalten als örtliche Landesbehörden gem. Art. 108 GG grundsätzlich im Auftrag des Bundes die Besitz- und Verkehrssteuern, die ganz oder zum Teil dem Bund zu-fließen, sowie die Landessteuern und bestimmte Gemeindesteuern, soweit die Länder die Verwaltung nicht den Gemeinden übertragen haben.

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Gebühren

Aufgrund des GebG NRW und der AVerwGebO NRW werden von Landesbehörden Verwal-tungsgebühren erhoben, soweit sie gebührenpflichtige Amtshandlungen oder sonstige dem Gebührenschuldner zurechenbare gebührenpflichtige Leistungen erbringen, die in den Tarif-stellen der Anlage zur AVerwGebO NRW aufgeführt sind. Dies können Amtshandlungen bzw. gebührenpflichtige Leistungen sein, die auf Grund von bundes- wie landesrechtlichen Vorschriften erbracht werden. Welche der in den Tarifstellen genannten Gebühren durch Behörden des Landes erhoben werden, ergibt sich aus der Zuständigkeitsverordnung, die für die jeweilige gebührenpflichtige Amtshandlung oder sonstige zurechenbare Leistung ein-schlägig ist. Daneben stellt die VermWertGebO NRW eine weitere landesrechtliche Gebührenordnung dar, aufgrund derer von Landesbehörden Gebühren erhoben werden. Die Bezirksregierung Köln erhebt gemäß dieser Gebührenordnung Gebühren für den Verkauf von Geobasisdaten, der Obere Gutachterausschuss der Bezirksregierung Düsseldorf erhebt Gebühren für Ober-gutachten sowie aus Daten der Grundstückswerteermittlung und die Bezirksregierung Köln erhebt Gebühren für Entscheidungen über die Zulassung von öffentlich bestellten Vermes-sungsingenieuren. Weiterhin erhebt das LAV auf der Grundlage der ArchivNGO NRW Verwaltungs- und Nut-zungsgebühren für die von ihm erbrachten Leistungen, insbesondere für die Anfertigung von analogen und digitalen Kopien, Beglaubigungen, arbeitsaufwändige Auskünfte aus Archivgut und für Arbeitsaufwände zur Begleitung von Ton- und Filmaufnahmen, Ausleihung von Ar-chivalien zu Ausstellungszwecken oder Archivalienversand. Von Straßen.NRW werden auf der Grundlage des § 8 FernStrG bzw. des § 19a Abs. 2 StrWG NRW i. V. m. der SonGebVO vom 15.04.2009 Sondernutzungsgebühren für die Be-nutzung von Bundesfernstraßen und Landesstraßen über den Gemeingebrauch hinaus er-hoben. Nach den §§ 105 ff. OWiG werden von MWEIMH als Landeskartellbehörde Gebühren erho-ben. Landesbehörden erheben Gebühren nach der LuftSiGebV des Bundes. Aufgrund der StAGebV erheben die Bezirksregierungen nach § 1 Abs. 1 S. 1 StAGebV Ge-bühren für die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit sowie nach § 1 Abs. 1 S. 2 StAGebV Gebühren für die Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörig-keit nach § 25 Abs. 2 StAG, für den Widerruf oder die Rücknahme einer Entlassung oder die Genehmigung zur Beibehaltung, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat, für die Ab-lehnung oder die Rücknahme eines Antrages auf Vornahme einer Entlassung oder Geneh-migung zur Beibehaltung sowie für die Zurückweisung des Widerspruchs oder die Rücknah-me des Widerspruchs nach Beginn der sachlichen Bearbeitung. Das Land erhebt Gebühren und Auslagen für die Tätigkeit der Gerichte, der Behörden der Justizverwaltung und der Gerichtsverwaltung sowie für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieherin-nen und Gerichtsvollzieher im Wesentlichen nach den Bestimmungen der Gerichtskostenge-setze bzw. nach den nur für den Justizbereich anzuwendenden besonderen bundesrechtli-chen Bestimmungen. Daneben werden Gebühren und Auslagen nach Landesrecht erhoben:

Nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses zu § 124 Abs. 2 Just G NRW.

Nach §§ 33 bis 35 des HintG NRW und dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis.

Für Amtshandlungen im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung werden Gebühren nach der JAGebO erhoben

o für die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung zum Zweck der Notenverbesserung.

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o im Widerspruchsverfahren gegen eine Prüfungsentscheidung, der eine Beur-teilung von Prüfungsleistungen zugrunde liegt, soweit das Widerspruchsver-fahren erfolglos geblieben ist oder bei Rücknahme des Widerspruchs soweit die Prüfer bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert wurden.

o für eine Zweitausfertigung des Zeugnisses der zweiten juristischen Staatsprü-fung.

Abgaben, Beiträge

Durch das LANUV werden die Abwasserabgabe nach dem AbwAbgG und das Wasserent-nahmeentgelt nach dem WasEG erhoben. Im Übrigen wird ebenfalls durch das LANUV die Milchumlage nach § 22 MilchFettG auf der Grundlage der Verordnung über Umlagen zur Förderung der Milchwirtschaft erhoben. 160. Welche Steuern, Abgaben, Gebühren oder Beiträge werden einheitlich seitens

aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhoben? Die Erhebung von Abgaben, Gebühren, Beiträgen und kommunalen Aufwandssteuern nach dem KAG NRW durch die nordrhein-westfälischen Kommunen unterliegt der Satzungshoheit und erfolgt dementsprechend nicht einheitlich. Abgesehen von den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) wird von den kommunalen Aufwandssteuern nach § 3 Abs. 1 KAG NRW lediglich die Hundesteuer von allen Kommunen in NRW erhoben. Die Katasterbehörden füh-ren das Liegenschaftskataster als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Die Gut-achterausschüsse für Grundstückswerte sind Landesbehörden, deren Geschäftsstellen bei den Kommunen angesiedelt sind und von diesen finanziert werden. Die Katasterbehörden und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erheben einheitlich Gebühren nach den Vorgaben der VermWertGebO NRW. 161. Welche spezifischen Unterschiede bei der Erhebung von Steuern, Abgaben,

Gebühren oder Beiträgen gibt es zwischen den einzelnen Kommunen in Nord-rhein-Westfalen? (bitte Spezifika auflisten differenziert nach Kommunen)

Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 162. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand für Bürger, Unterneh-

men und Finanzverwaltung zu den Einnahmen durch die Erbschaftsteuer im Land Nordrhein-Westfalen?

Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um eine bedeutende Landessteuer, aus der NRW im Jahr 2014 ein Aufkommen von rd. 1,3 Mrd. EUR erzielt hat. Die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen ist zentralisiert in 9 der 105 Finanzämter. Der Verwal-tungsaufwand steht damit auch insoweit in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Einnah-men. 163. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand für Bürger, Unterneh-

men und Finanzverwaltung zu den Einnahmen durch die Feuerschutzsteuer im Land Nordrhein-Westfalen?

Zum Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen in NRW kann mangels Zuständigkeit des Landes bei der Erhebung und Verwaltung der Feuerschutzsteuer keine

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Aussage getroffen werden. Da die Feuerschutzsteuer zentral durch das Bundeszentralamt für Steuern verwaltet wird, sind organisatorische Belange der Landesfinanzverwaltung nicht berührt. Ein Verwaltungsaufwand entsteht insoweit allein auf Seiten des Bundes. 164. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand für Bürger, Unterneh-

men und Finanzverwaltung zu den Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer im Land Nordrhein-Westfalen?

Es handelt sich um eine bedeutende Landessteuer, aus der NRW im Jahr 2014 ein Auf-kommen von rd. 1,9 Mrd. EUR erzielt hat. Der Verwaltungsaufwand tritt demgegenüber in den Hintergrund. 165. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand für Bürger, Unterneh-

men und Finanzverwaltung zu den Einnahmen durch die Rennwett- und Lotte-riesteuer (ohne Sportwettsteuer) im Land Nordrhein-Westfalen?

166. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand für Bürger, Unterneh-

men und Finanzverwaltung zu den Einnahmen durch die Sportwettsteuer im Land Nordrhein-Westfalen?

Die Fragen 165 und 166 werden zusammen beantwortet. Der Verwaltungsaufwand tritt gegenüber dem Aufkommen aus den genannten Steuern in den Hintergrund. Es handelt sich um Landessteuern, aus denen NRW im Jahr 2014 ein Auf-kommen von rd. 313 Mio. EUR Lotteriesteuer und von rd. 2,3 Mio. EUR Sportwettsteuer (vor Clearing aus anderen Ländern) erzielt hat. 167. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand für Bürger, Unterneh-

men und Finanzverwaltung zu den Einnahmen durch die Biersteuer im Land Nordrhein-Westfalen?

Über den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen in NRW liegen der Landesregierung mangels Zuständigkeit des Landes für die Erhebung und Verwaltung der Biersteuer keine Erkenntnisse vor. Da die Biersteuer durch Bundesfinanzbehörden (Zoll) verwaltet wird, sind organisatorische Belange der Landesfinanzverwaltung nicht berührt. Ein Verwaltungsaufwand entsteht inso-weit allein auf Seiten des Bundes. 168. Welcher bürokratische Aufwand ist für Bürger, Unternehmen und Finanzverwal-

tung seit der letztmaligen Erhebung im Jahr 1996 durch die Vermögensteuer entstanden?

169. Wie viele Vermögensteuervorgänge waren und sind in Nordrhein-Westfalen seit

1996 bis 2014 noch pro Jahr anhängig? Die Fragen 168 und 169 werden zusammen beantwortet. Eine Statistik zur Anhängigkeit von Vermögensteuerfällen wird nicht geführt. Daher erfolgte eine Abfrage der durchgeführten Veranlagungen der Vermögensteuer zum Stichtag

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01.01.1996. Veranlagungen betreffen hier sowohl Erst- als auch Änderungsveranlagungen. Die Fälle aus jüngeren Jahren sind auf Änderungsveranlagungen in langjährigen Rechts-behelfsverfahren zurückzuführen. In den Jahren 1996 bis 2014 sind vom RZF folgende Fallzahlen ermittelt worden:

Seit dem letztmaligen Erhebungszeitraum für die Vermögensteuer in 1996 werden nur noch Altfälle bearbeitet. 170. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand zu den Einnahmen

durch die diversen kommunal erhobenen Steuern und Abgaben im Land Nord-rhein-Westfalen?

Der Verwaltungsaufwand wird nicht erhoben.

Veranlagungen der Vermögensteuer in NRW in den Jahren 1996 bis 2014

Jahr Anzahl

1996 6.870

1997 23.602

1998 13.431

1999 10.555

2000 8.537

2001 5.645

2002 3.922

2003 2.526

2004 1.731

2005 770

2006 349

2007 187

2008 121

2009 229

2010 32

2011 31

2012 25

2013 9

2014 9

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g) Landespersonal 171. Wie stellen sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der Landesverwaltung diffe-

renziert nach Ressorts, Besoldungsstufe sowie Geschlecht aktuell dar? Auf die Vorbemerkung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 und auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 172. Welche Aufgaben, die derzeit von Landesbediensteten erledigt werden, könn-

ten rein rechtlich auch extern ausgeschrieben und von Fremdpersonal ausge-führt werden?

Rein rechtlich können grundsätzlich Aufgaben, die nicht hoheitlicher Art sind, auch von „Fremdpersonal“ ausgeführt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Frage, was rechtlich dem sogenannten „engen hoheitlichen Bereich“ zuzuordnen ist, umstritten ist. Eine stellen-scharfe Zuordnung der Arbeitsplätze nach hoheitlich oder nicht hoheitlich gibt es für den Be-reich der Landesverwaltung nicht. 173. Wie viele Beschäftigte wären von Fremdvergaben jeweils konkret betroffen,

wenn die entsprechenden Aufgaben an externe Dritte vergeben würden? Auf die Antwort zu Frage 172 wird verwiesen. Sollte überdies die Fragestellung die Privati-sierung des gesamten nicht hoheitlichen Bereiches der Landesverwaltung implizieren, so ist dies nicht Ziel der Landesregierung. 174. Welche Entwicklung im Personalbereich ist für die kommenden 20 Jahre durch

Personalbedarfsberechnungen prognostiziert? Zur Entwicklung im Personalbereich wird auf Folgendes hingewiesen: Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

Aus der Altersstrukturanalyse für die Staatskanzlei ergibt sich, dass in den kommenden 20 Jahren insgesamt eine ruhestandsbedingte Personalfluktuation von 305 Personen zu erwar-ten ist. Das entspricht einem Wechsel von 64,5 v. H. der heutigen Belegschaft. Analysen der tatsächlichen Fluktuation haben ergeben, dass diese in erheblichem Umfang von verschie-denen weiteren Faktoren beeinflusst werden. Insbesondere sind hier Abordnungen in den Zuständigkeitsbereich der MPin (Staatskanzlei in Düsseldorf und Landesvertretungen in Ber-lin und Brüssel) und Wechsel von Beschäftigten in andere Behörden zu benennen. Vor die-sem Hintergrund und unter Berücksichtigung des Umstands, dass in der Regel berufserfah-rene Bewerberinnen und Bewerber für einzelne spezifische Arbeitsplätze rekrutiert werden, erfolgt die Personalplanung regelmäßig mit Blick auf die nächsten fünf Jahre. Ministerium für Schule und Weiterbildung

Die Landesregierung analysiert seit vielen Jahren die Entwicklungen am Lehrerarbeitsmarkt und veröffentlicht die Ergebnisse. Unter dem Titel „Die Prognosen zum Lehrerarbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen - Einstellungschancen für Lehrkräfte bis 2030“ wurde zuletzt im Jahr 2011 eine entsprechende Analyse veröffentlicht und im Bildungsportal bereitgestellt. Der Lehrkräftebedarf hängt von vielen Faktoren ab, die sich vor allem für einen längeren Zeitraum nur schwer exakt vorhersehen lassen. Der ursprünglich angenommene Rückgang

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bei der Anzahl der Schülerinnen und Schüler fällt durch die Zuwanderung junger Menschen deutlich weniger stark aus, als noch im Jahr 2011 angenommen. Gerade die künftige Ent-wicklung des Wanderungssaldos unterliegt erheblichen Unsicherheiten. Daneben haben auch bildungspolitische Entscheidungen einen maßgeblichen Einfluss auf den Lehrkräftebedarf. Diese Effekte werden oftmals durch das Schulwahlverhalten der El-tern, welches ebenfalls Veränderungen unterworfen ist, noch verstärkt. Die jeweiligen Schul-entwicklungsplanungen der Kommunen und die damit einhergehenden Veränderungen wir-ken sich ebenso auf die Bedarfsentwicklung aus wie der Trend zu höheren Bildungsab-schlüssen und der Ausbau des Ganztages. Bei den berufsbildenden Schulen hängt der Lehrkräftebedarf zudem auch stark von der konjunkturellen Entwicklung ab. Die Vorausberechnung aus dem Jahr 2011 geht ab dem Jahr 2016 bis zum Jahr 2029 für den Lehrkräftebedarf in NRW von einem Bedarfsrückgang in Höhe von ca. 10.000 Lehrkräf-ten aus. Mit Blick auf die zwischenzeitlich getroffenen schulpolitischen Entscheidungen und die zuletzt deutlich gestiegene Zuwanderung erscheint ein Rückgang in dieser Höhe aus heutiger Sicht jedoch fraglich. Der Personalbedarf im MSW selbst wird im Rahmen der durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Stellen in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren berechnet. Dabei werden in erster Linie die Altersabgänge berücksichtigt und bei gleichbleibendem Stel-lenstand entsprechend nachbesetzt. Zudem werden Aufgabenveränderungen eingeplant und ggf. durch Umsteuerung von Personalressourcen kompensiert. Finanzministerium

In der Finanzverwaltung wird der Personalbedarf jährlich im Rahmen einer PersBB ermittelt. Durch die regelmäßige Aktualisierung kann sie einen Bedarf, der z. B. durch neue gesetzli-che Regelungen oder organisatorische Veränderungen entsteht, zeitnah verdeutlichen und damit Planungsgrundlagen liefern. In den letzten Jahren wurden Erkenntnisse aus der Per-sBB teilweise auch dazu genutzt, die Auswirkungen von beabsichtigten Gesetzesänderun-gen auf den Personalbedarf abschätzen zu können. Die PersBB ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Personalverteilung. Sie zeigt Ver-änderungen des Arbeitsumfangs zwischen den Stichtagen auf und ist deshalb Grundlage für die Stellenverteilung. Wegen der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen (Steuergesetzgebung, IT-Ausstattung, organisatorische Regelungen etc.) können die Berechnungen zur PersBB nur eine Prognose für einen relativ kurzen Zeitraum sein (maximal bis zu 3 Jahren). Vorhersagen zur Entwicklung bezogen auf die nächsten 20 Jahre sind nicht möglich. Demografische Entwicklungen im Personalbestand dagegen werden zur Ermittlung der zu-künftigen Einstellungsbedarfe unter Berücksichtigung der Abgangszahlen (Altersabgänge, außerordentliche Abgänge und sonstige Veränderungen im Personalbestand) langfristig je-weils für die nächsten 15 Jahre mit in den Blick genommen, um den Erhalt des Personalbe-stands sicherzustellen. Auch diese Berechnungen werden jährlich aktualisiert. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

Eine langfristige Prognose für den Personalbedarf ist nicht möglich, da sich insbesondere aus dem politischen Raum stetig neue oder wechselnde Anforderungen ergeben, die heute nicht vorhersehbar sind. Sicher ist, dass in den nächsten 15 Jahren etwa ein Drittel der Be-schäftigten in den Ruhestand bzw. in Rente gehen wird. Es ist davon auszugehen, dass mindestens dieselbe Anzahl an Personal neu eingestellt werden wird. Erhöhte Anforderun-gen im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung können zusätzlichen Personalbedarf er-zeugen.

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Ministerium für Inneres und Kommunales

Die Entwicklung im Personalbereich wird, wie in allen Bereichen der Arbeitswelt, auch in der Innenverwaltung in den kommenden 20 Jahren maßgeblich und zunehmend geprägt sein von den Herausforderungen, die der demografische Wandel mit sich bringt. Zentrales Instrument zur Einschätzung des zukünftigen Personalbedarfs muss daher eine strategische Personalbedarfsplanung sein. Diese ermöglicht auf der Grundlage einer Alters-strukturanalyse zusammen mit den erwarteten Entwicklungen eine Abschätzung des zukünf-tigen Nachwuchsbedarfs. Für den Bereich der Innenverwaltung ist eine verlässliche Prognose der Zahl der innerhalb der nächsten 20 Jahre ausscheidenden Beschäftigten allerdings nicht ohne weiteres mög-lich. Durch vorzeitige Verrentung oder Zurruhesetzung, Kündigungen oder Entlassungen, die Möglichkeit des Hinausschiebens der Altersgrenze oder eines vorzeitigen Ausscheidens auf Antrag ergeben sich in hohem Maße nicht planbare Vakanzen. Die strategische Personalbedarfsplanung der Innenverwaltung berücksichtigt hinsichtlich der Einstellungszahlen gleichwohl - soweit mit Blick auf die vorherigen Ausführungen möglich - die bereits eingetretenen und in den nächsten Jahren zu erwartenden Auswirkungen des demografischen Wandels. Sie orientiert sich dabei unter Einbeziehung der prognostischen Zahlen von Abgängen am durchschnittlichen Bedarf der nächsten Jahre. Das ermöglicht eine kontinuierliche Anpassung der Einstellungsbedarfe. Die sich daraus ergebenden Zahlen werden jährlich im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angepasst und aktualisiert. Eine dezidierte, arbeitsplatzbezogene PersBB für die Polizei NRW als Ganzes liegt nicht vor. Die Entwicklung der Polizeistärke, welche als Zahl nicht nur in der Öffentlichkeit mit der Wirksamkeit der Polizei verbunden wird, ist im Rahmen der Arbeit der Expertenkommission (Vorlage 16/3023) in Form eines gutachterlich prognostizierten Entwicklungsverlaufs für die Jahre 2011 bis 2031 dargestellt. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Personalbedarfsberechnungen erfolgen einerseits mit dem Ziel, planmäßig ausscheidende Beschäftigte zeitnah zu ersetzten. Gleichzeitig wird durch kontinuierliche Aufgabenkritik und Prozessoptimierung dem aktuellen Bedarf in den jeweiligen Arbeitsfeldern Rechnung getra-gen. Vor dem Hintergrund der sich ständig verändernden Anforderungen ist eine konkrete Prognose über einen so langen Zeitraum nicht möglich. Justizministerium

Die umfassende PersBB in der Justiz basiert auf einer Vielzahl von Faktoren wie beispiels-weise der Geschäftsentwicklung, der Entwicklung der Gefangenenzahlen sowie den Para-metern des PersBBsystems PEBB§Y bzw. PEBB§Y-Fach, das von nahezu allen Landesjus-tizverwaltungen zur Berechnung des Personalbedarfs in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bei den Staatsanwaltschaften und auch in allen Fachgerichtsbarkeiten eingesetzt wird. Die Zusammenschau all dieser Faktoren, die z. B. durch demografische, rechts- und gesell-schaftspolitische sowie wirtschaftliche Entwicklungen in vielfältiger, zum Teil auch gegenläu-figer Weise beeinflusst werden, ermöglichen es der Justiz, selbst kurzfristig eintretende Ent-wicklungen zu erfassen, um den Personalbedarf sowohl kurz- als auch mittelfristig abbilden zu können. Dies mündet z. B. in einer vorausschauenden Planung des Personalbedarfs im Zuge der Haushaltsaufstellungsverfahren, insbesondere bei der Ausbringung der Einstel-lungsermächtigungen für die einzelnen Laufbahngruppen. Eine Einschätzung dessen, wie sich die einzelnen, unterschiedlich zu gewichtenden Faktoren auf den Personalbedarf der Justiz und die einzelnen Laufbahngruppen im Jahr 2035 ausgewirkt haben werden, verbietet sich indes aus methodischen Gründen.

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Eine verlässliche Prognose über den Personalbedarf für den gesamten Geschäftsbereich in den nächsten 20 Jahren liegt nicht vor. Für den LB WH ist für die forstlichen Laufbahnen eine Prognose erstellt worden. Diese kommt zum Ergebnis, dass im höheren Forstdienst zwischen 2017 und 2023 überproportional viele Abgänge zu verzeichnen sind, so dass in diesem Zeitraum ungefähr 2/3 des höheren Forstdienstes ausscheidet. Im gehobenen Forst-dienst werden überproportionale Abgänge zwischen 2021 und 2026 erwartet. Durch die Er-höhung der Einstellungsermächtigungen in die Vorbereitungsdienste und die Schaffung von zusätzlichen Stellen mit dem Haushalt 2015, die 2022 wieder abgebaut werden, wird dieser Entwicklung entgegengesteuert. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Die PersBB ergibt sich aus einem laufenden Prozess der Aufgabenkritik. Notwendige An-passungen des Personalkörpers werden mindestens jährlich in den Haushalten angemeldet und umgesetzt. Längerfristige Bedarfsberechnungen ergeben sich aus entsprechend lang im Vorfeld bekannten Gesetzesänderungen und bekannten zeitlichen Umsetzungspflichten. Diese Anpassungsprozesse werden durch längerfristige ressortübergreifende Bedarfsbe-rechnungen und den sich daraus ergebenden Kw-Vermerken sowie dem Rhythmus von Le-gislaturperioden und Umressortierungen begleitet. Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

Aus der Nachbesetzung von Stellen, die durch die planbare Altersfluktuation (gesetzlicher Ruhestand) vakant werden, ergäbe sich insoweit für die nächsten 20 Jahre in den einzelnen Laufbahnen folgender Personalbedarf: hD 34, gD 27, mD/eD 20. Eine allein auf diese Zahlen gegründete Prognose ist aber erfahrungsgemäß nicht realistisch. Zum einen ergibt sich wei-terer nicht vorhersehbarer Nachbesetzungsbedarf in nicht unerheblichem Umfang durch Fluktuation anderer Art (vorzeitige Zurruhesetzungen und Verrentungen, Kündigungen und Entlassungen, langfristige Beurlaubungen, Versetzung). Zum anderen hängt der Personal-bedarf in den Ministerien von den in der Politik gesetzten Schwerpunkten ab und wird insbe-sondere durch Neu- und Umressortierungen in den einzelnen Legislaturperioden beeinflusst. Vor diesem Hintergrund findet eine Personalbedarfsplanung allenfalls auf Jahresbasis statt. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

Eine auf Jahrzehnte ausgerichtete seriöse Analyse und verlässliche Prognose des Personal-bedarfs ist weder möglich noch für die Bedürfnisse der Personalpraxis hilfreich. Denn der Personalbedarf wird durch etliche – zum Teil nicht vorhersehbare – Umstände beeinflusst, angefangen von planbaren Altersabgängen (Ruhestand), dem Wechsel in andere Dienststel-len und Verlassen des Landesdienstes bis hin zu neuen politischen Schwerpunkten und Auf-gabenstellungen. Darüber hinaus wird die Personalpraxis maßgeblich bestimmt durch den Umfang der seitens des Haushaltsgesetzgebers zur Verfügung gestellten Ressourcen in Form von besetzbaren Planstellen und Stellen. Vor diesem Hintergrund ist die Personalpla-nung darauf ausgerichtet, regelmäßig und alljährlich die sich abzeichnenden Vakanzen unter Berücksichtigung der prioritären Aufgaben bestmöglich bedarfs- und zeigerecht zu besetzen. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Es ist aufgrund der Aufgabenverdichtung in den Handlungsfeldern des MGEPA angesichts der demografischen Entwicklung in NRW insgesamt und der Altersstruktur des MGEPA ein steigender Bedarf an hoch qualifiziertem Personal zu erwarten. Ein das Personalmanage-ment bestimmender Faktor ist dementsprechend die Erhaltung und Gewinnung von Fach-kräften.

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175. In welcher Weise wird differenziert nach Ressorts ein systematisches Perso-nalmanagement betrieben?

Ein landesweites Personalentwicklungsmanagement gibt es auf Grund der Ressorthoheit nicht. Personalentwicklungsmaßnahmen in den Ressorts werden an den jeweiligen spezifischen Bedarfen und Besonderheiten ausgerichtet, wobei auch die unterschiedliche demografische Personalsituation Berücksichtigung findet. Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

Das Personalmanagement erfolgt IT-gestützt (PersNRW) und unter Nutzung der Möglichkei-ten der Personalausgaben-Budgetierung. Der Ansatz ist ganzheitlich und systematisch. Er umfasst - auch unter dem Blickwinkel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements - Perso-nalrekrutierung (Nutzung von Stellenmarkt.nrw.de, standardisierte und anforderungsbasierte Personalauswahl) und Personalentwicklung (Einführungskonzept, zielgruppenspezifische Entwicklungspfade und Förderung, leistungsbezogenes Beurteilungssystem, Rotationsrege-lungen, Fortbildungskonzept). Ministerium für Schule und Weiterbildung

Das Personalmanagement ist darauf ausgerichtet, den stetig wachsenden Anforderungen, die an die Landesverwaltung gestellt werden, durch Instrumente der Personalplanung und -entwicklung gerecht zu werden. Personalentwicklung geht dabei über die allgemeine Auslegung, hierunter rein monetäre Elemente wie Beförderungen oder Höhergruppierungen im Sinne des beruflichen Fortkom-mens zu fassen, hinaus. Denn gerade der technologische Wandel, die demografische Ent-wicklung, das Erfordernis des lebenslangen Lernens sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, haben Auswirkungen auf die individuellen Arbeitsbereiche und stehen in einem en-gen Kontext mit beruflichen Perspektiven. Die einzelnen Instrumente sind vielfältig und die ressortspezifischen Personalentwicklungs-konzepte bauen modular aufeinander auf. Dabei fließen dienstrechtliche und tarifliche As-pekte sowie weitere Faktoren wie der Frauenförderplan oder die Erprobung von Personalrek-rutierungsinstrumenten (Mentoringverfahren) im Sinne von gestaltenden Rahmenbedingun-gen in die Konzepte ein. Die verschiedenen Instrumente folgen danach einer systematischen Struktur und nehmen neue und kreative Ansätze auf, die die Basis dafür sind, dass das MSW in quantitativer und qualitativer Hinsicht den vielfältigen Aufgabenstellungen gerecht werden kann. Auf folgende schulspezifische Entwicklungsmaßnahmen soll besonders hingewiesen wer-den:

Eigenverantwortliche Auswahl der Lehrkräfte durch die Schulen: Seit Jahren werden fast alle in der Lehrereinstellung zur Verfügung stehenden Stellen über Ausschrei-bungsverfahren besetzt. Die Ausschreibungen sowie die Auswahl erfolgen eigenver-antwortlich durch die Schulen.

Leitlinien für Personalmaßnahmen bei schulorganisatorischen Veränderungen: Der Schulentwicklungsprozess des Auslaufens und der Neuerrichtung von Schulen löst vor Ort spezifische Beratungs- und Unterstützungsbedarfe bei den von schulorgani-satorischen Veränderungen betroffenen Schulleitungen und Lehrkräften aus. Der transparenten Begleitung und Unterstützung der Veränderungsprozesse durch die Schulaufsicht kommt deshalb eine große Bedeutung zu. In den seit dem Schuljahr 2013/14 für alle Schulformen geltenden „Leitlinien für Personalmaßnahmen bei schulorganisatorischen Veränderungen“ hat das MSW deshalb Verfahrenshinweise und Grundsätze zusammengestellt, die bei schulorganisatorischen Veränderungs-

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prozessen zu beachten sind. Damit wurden auf der Basis der geltenden rechtlichen Regelungen landesweit gleiche Anwendungsbedingungen und ein Orientierungsrah-men für die betroffenen Lehrkräfte geschaffen, der eine sozialverträgliche Gestaltung des Veränderungsprozesses gewährleisten soll.

Personalmanagement im MSW (Ministerium): Es sind verschiedene Instrumente der Perso-nalentwicklung implementiert, um allen Beschäftigten persönliche und berufliche Entwick-lungsperspektiven anzubieten. Beispielhaft hierfür sind die Bereiche Fortbildung, berufliche Weiterqualifizierung, Rotation, Telearbeit, Gleitende Arbeitszeit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu nennen. Hierbei bestehen insbesondere mit den ressortspezifischen Instru-menten, wie das Rahmenfortbildungsprofil für die Beschäftigten des hD „Verantwortung in Führung“, das Personalentwicklungskonzept „Büroarbeitsplatz der Zukunft“ für die Beschäf-tigten im Bereich der Teamassistenz, Angebote, die eine Entwicklungsperspektive in berufli-cher wie auch persönlicher Hinsicht darstellen. Im Bereich Duale Ausbildung ist im Zuge der Landesinitiative „Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst - Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ das Anonymisierte Bewerbungsverfahren als operative Maßnahme für die Personalverwaltung definiert. Dabei wird das Anonymisierte Bewerbungs-verfahren als Unterstützungsinstrument zur Steigerung des Anteils von Menschen mit Migra-tionshintergrund im Öffentlichen Dienst betrachtet. Dementsprechend werden im Verlauf der Einstellungsverfahren für Auszubildende im Ministerium selbst, aber auch für Lehrerstellen der Laufbahnen des gD und hD an Schulen des Landes im Zuge eines zweistufigen Bewer-bungsverfahren besetzt, das den Kriterien des Anonymisierten Bewerbungsverfahrens Rechnung trägt. Nicht zuletzt durch Instrumente wie den Kooperations- und Mitarbeiterge-sprächen werden wichtige Erkenntnisse zur Weiterentwicklung und Evaluation der Perso-nalmanagement-Module gewonnen. Finanzministerium

Zu den wichtigsten Elementen des Personalmanagements zählt im Finanzressort neben der systematischen Personalbedarfsanalyse und -planung und der gezielten Personalgewinnung die transparente Personalentwicklung. Es existieren seit Jahren sowohl für den hD als auch gD Personalentwicklungskonzepte, die in regelmäßigen Abständen evaluiert werden. Sie zeigen auf, welche Erwartungen an die Beamtinnen und Beamten gestellt werden, machen die verschiedenen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten in der Finanz- und Steuerverwal-tung transparent und sollen die Eigenverantwortung der Beschäftigten stärken. Die Personalentwicklungskonzepte enthalten als wichtige Grundlage für eine systematische Personalentwicklung Anforderungsprofile von der Sachbearbeitung über die mittlere Füh-rungsebene bis hin zur Dienststellenleitung. Für alle Beschäftigten des gD und hD der Steu-erverwaltung sind darüber hinaus Werdegangsziele definiert. Zur Personalentwicklung für Führungskräfte und Optimierung der Zusammenarbeit ist das Führungsfeedback eingeführt. Den Beschäftigten werden regelmäßige Mitarbeiter- bzw. Werdegangsberatungsgespräche angeboten. Eng verknüpft mit dem Thema Personalentwicklung sind transparente Beurteilungs- und Be-förderungsregelungen sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot für die Beschäftigten. Zum Personalmanagement im weiteren Sinne gehört zudem, dass ein einheitliches BGM eingeführt wurde und stetig weiterentwickelt wird. Aktuell wird eine Qualifizierung von An-sprechpersonen für BGM in allen Dienststellen und eine landesweite Gesundheitsbefragung mit dienststellenbezogenen Rückmeldeberichten eingeführt. Ziel ist es, landesweit Informati-onen zur arbeitsbedingten Belastung und Beanspruchung in verschiedenen Arbeitsgebieten und bei bestimmten Beschäftigtengruppen (z. B. Vollzeit-/Teilzeit-Beschäftigten) zu erlangen und die gesundheitsförderliche Führung zu stärken.

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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

Im Ministerium wird seit einigen Jahren auf der Grundlage der voraussichtlichen Personalab-gänge, der frei werdenden Stellen und der Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Elternzeit oder Beurlaubung eine Personaljahresplanung entwickelt. Darüber hinaus wurde ein Leitfa-den Wissensmanagement entwickelt, welcher eine Anleitung zum Umgang mit der Res-source Wissen in der täglichen Arbeit, beim Wissenstransfer und im Übergangsmanagement gibt. Ferner werden sämtliche Instrumente der Personalentwicklung eingesetzt (z. B. Konzepte im Bereich der Fortbildungen, der Förderung der Führungsnachwuchskräfte, des formalisierten Mitarbeitergesprächs, des betrieblichen Gesundheitsmanagements, des Beurteilungswe-sens). Ministerium für Inneres und Kommunales

Im Ministerium und seinem Geschäftsbereich werden seit vielen Jahren systematisch Perso-nalentwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Seit etwa 10 Jahren liegt ein Gesamtkonzept zur Personalentwicklung vor. Hierin enthalten sind eine Reihe von bereits seit Jahren gelebten Instrumenten wie Mitarbeiterbefragungen und Mitarbeitergespräche, Rotation und Führungs-feedback. Darüber hinaus liegen definierte Rahmenanforderungsprofile für alle Laufbahnen vor, die eine systematische Personalentwicklung und Aufstiegsverfahren ermöglichen. So sind für verschiedene Laufbahnen und Personengruppen Anforderungen definiert, die in Fortbildun-gen, am Arbeitsplatz oder durch einen Arbeitsplatzwechsel erworben werden können. Ein umfassendes Fortbildungsangebot steht den Beschäftigten unterstützend zur Verfügung. Für den hD im Geschäftsbereich existiert eine Rahmenrichtlinie zur Personalentwicklung. Sie legt Personalentwicklungsinstrumente fest, die behördenübergreifend eingesetzt werden, u. a. ein Verfahren zur Personalbedarfsplanung, ein einheitliches Rekrutierungsverfahren für Nachwuchskräfte des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes, eine systematische Einfüh-rungszeit mit Stationen in verschiedenen Dienststellen, Mindestverpflichtungen für die Teil-nahme an Führungsfortbildungen und Grundsätze zur dienststellenübergreifenden Rotation. Ergänzend haben die Dienststellen im Geschäftsbereich jeweils für ihre Beschäftigten Per-sonalentwicklungskonzepte entwickelt und bieten behördenspezifische Maßnahmen an. Die landesweite Verteilung des Personals auf die Kreispolizeibehörden erfolgt jährlich auf der Grundlage der BKV und des sich hieran anschließenden Nachersatz-/Versetzungsverfahrens. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo aufgrund des Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehens landesweit die größten Anforderungen be-stehen. Maßgeblich ist hierfür die Entwicklung in allen Kreispolizeibehörden. Zur Systematik der BKV verweise ich auf den Bericht des MIK (Vorlage 15/148). Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Grundlage des Personalmanagements im MAIS ist ein in Abstimmung mit den Beschäftigten entwickeltes Konzept, das die zentralen Ziele der Personalentwicklung enthält. Neben dem grundsätzlichen Verständnis von Personalentwicklung werden dort z. B. Instrumente für eine zielgerichtete Personalauswahl, individuelle und fachliche Entwicklung der Beschäftigten, Personalführung und -zusammenarbeit sowie Organisationsentwicklung dargestellt. Das Konzept bzw. einzelne Bausteine werden kontinuierlich durch Diskussion auf der Führungs-ebene und in Beschäftigtenversammlungen fortentwickelt. Justizministerium

Für das Ministerium und seinen Geschäftsbereich ist ein systematisches Personalmanage-ment selbstverständlich.

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Das JM hat in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich für die Gerichte, Staatsanwalt-schaften, Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie für den Justizvollzug Rahmenkonzepte zur Personalentwicklung erarbeitet und diese im Jahr 2013 in Kraft gesetzt. Diese Konzepte bilden den Rahmen und die Grundlage für die Erstellung und Ausgestaltung zielgerichteter Personalentwicklungsmaßnahmen in den einzelnen Gerichten und Behörden. Dabei stehen insbesondere folgende Themen im Fokus: Den Folgen des demografischen Wandels wird u. a. mit einer effektiven Nachwuchsgewin-nung sowie mit der Sicherstellung des Wissenstransfers zwischen erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und den jüngeren Justizangehörigen, z. B. durch Qualitätszirkel, begegnet. Dabei steht im Rahmen des Personalmarketings die Ansprache und Gewinnung des „richti-gen Personals“ im Vordergrund. Eine bestmögliche Ausbildung sowie eine spezifische För-derung der persönlichen und fachlichen Fähigkeiten der Beschäftigten - vor allem durch eine gezielte Fortbildung - dienen dazu, die Qualifikationen und Kompetenzen aller Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter zu erkennen, zu erhalten und zu fördern. Durch Maßnahmen wie Rotati-on oder Hospitation wird zudem die Einsatzbreite gefördert. Von besonderer Wichtigkeit sind ferner angewandte Kommunikationsstrukturen, die sich u. a. in Instrumenten wie dem jährlichen Mitarbeitergespräch oder dem Interessensbekun-dungsverfahren niederschlagen. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein zentra-les Thema der Justiz. Eine familienbewusste Personalführung fördert im Rahmen des dienst-lich Möglichen familienorientierte Arbeitsbedingungen, wie z. B. die Flexibilisierung von Ar-beitszeiten oder des Arbeitsortes sowie die Ermöglichung von Teilzeitbeschäftigungen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dauerhaft erleichtern sollen. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Seit dem Jahr 2005 ist der „Handlungsrahmen für Personalentwicklung“ eingeführt, auf des-sen Grundlage die Dienststellen des Geschäftsbereichs Personalentwicklungskonzepte er-stellt haben und deren Instrumente in der Personalarbeit anwenden. Der LB WH hat ein aktuelles Personalentwicklungskonzept, das den demografischen Wandel berücksichtigt und - nach 5-Jahres-Kohorten geordnet - die Personalentwicklung zur Grund-lage hat. Die Personalbewirtschaftung ist als Prozess im Qualitätsmanagementsystem hin-terlegt. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Das Personalmanagement des Ministeriums und des Geschäftsbereichs bezieht sich auf die Kernpunkte (Dienstliche Beurteilung, Mitarbeitergespräch, Dienstliche Fortbildung, Erstellung von Rahmenanforderungsprofilen im Hinblick auf die wahrzunehmenden Aufgaben, Rotati-onsgrundsätze, Vereinbarkeit von Familie und Beruf). Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

Das Ministerium hat ein Personalentwicklungskonzept mit mehreren Bausteinen aufgelegt, das beständig weiterentwickelt und den sich ändernden Bedürfnissen einer modernen Ver-waltung angepasst wird. Zu diesen Bausteinen zählen u. a.: Leitlinien zur Beförderung und Höhergruppierung, ein bedarfsorientiertes Fortbildungskonzept, ein Konzept zur systematischen Nachwuchsförde-rung, ein Leitfaden zu Mitarbeitergesprächen, Konzepte zum Aufstieg von gD in den hD so-wie ein Konzept zur beruflichen Weiterentwicklung der Beschäftigten im Vorzimmer sowie der Teamassistenzkräfte. MIWF setzt sich bewusst für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander ein, daher gibt es eine Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Schikane am Arbeitsplatz. Darüber hinaus ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein fester Bestandteil des Perso-nalmanagements. In diesem Bereich werden folgende Angebote gemacht:

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individuelle Teilzeitregelungen

flexible Arbeitszeiten

alternierende Telearbeitsplätze

5 reservierte Plätze in einer Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren zu städti-schen Konditionen und Beitragssätzen

1 Eltern-Kind-Büro für Notfälle

Kooperation mit einer Agentur, die Eltern Dienstleistungen im Bereich der Kinderbe-treuung anbietet sowie Beschäftigte unterstützt, die in Pflegeverantwortung stehen. Diese Dienstleistungen stehen den Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung.

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

Das Ministerium stellt sich den aktuellen Anforderungen einer modernen Personalpraxis. Beispielhaft wendet es die folgenden Instrumentarien eines modernen Personalmanage-ments an:

Maßnahmen der operativen Personalentwicklung einschließlich eines gezielten Fort-bildungsangebots

systematisierte und strukturierte Vorgehensweise bei der Personaleinsatzplanung und Ressourcenverteilung sowie der Personalauswahl-und -einstellungsprozesse

umfangreiches Angebot an Maßnahmen zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließlich der Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber

Maßnahmen und Angebote im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes und der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge

umfangreiches Angebot zur zeitlich wie örtlich flexiblen Arbeitserledigung (Telearbeit und Homeoffice, 1 Eltern-Kind-Büro sowie künftig auch Angebote zur Tagesbetreu-ung von Kindern

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Personalplanung geschieht unter Berücksichtigung der Lebensphasen der Beschäftigten, d. h. umfangreiche Flexibilisierungen und Unterstützungsangebote ebenso wie das Betriebliche Gesundheitsmanagement sollen die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Beschäftigten langfristig sichern. Hinzu kommen umfassende Fortbildungsmöglichkeiten und die Mitwir-kung der Beschäftigten an den gestaltbaren Rahmenbedingungen wie z. B. der Arbeitszeit über Mitarbeiterbefragungen. Beispielhaft zu nennen sind daneben die Planung von Einsätzen außerhalb des Ministeriums für zukünftige Führungskräfte entsprechend den Vorgaben zur Verwendungsbreite in § 42 LVO einschließlich der Sicherung von Ersatzkräften oder die Durchführung von Assessment Center, die für einen Aufstieg in den hD qualifizieren. Zur Nachwuchsgewinnung werden Stellen über den zentralen Stellenmarkt der Landesverwaltung und ein bundesweites Portal für den öffentlichen Dienst veröffentlicht. Ggf. werden Spezialistinnen und Spezialisten über einschlägige Fachmagazine angesprochen. Wie in anderen Ressorts auch soll im Rahmen der Landesinitiative der Landesregierung „Mehr Migrantinnen und Migranten in den öffentli-chen Dienst" verstärkt die Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund für die Lan-desverwaltung in den Blick genommen werden.

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h) Justiz 176. Wie lange dauern zivilgerichtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen durch-

schnittlich? 177. Wie lange dauern finanzgerichtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen durch-

schnittlich? 178. Wie lange dauern verwaltungsgerichtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen

durchschnittlich? 179. Wie lange dauern arbeitsgerichtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen durch-

schnittlich? 180. Wie lange dauern sozialgerichtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen durch-

schnittlich? 181. Wie hat sich die Dauer dieser Verfahren jeweils jährlich seit 2010 entwickelt? Die Fragen 176 bis 181 werden zusammen beantwortet. Die durchschnittliche Dauer der Verfahren (Berichtsjahr 2014) in Monaten sowie deren Ent-wicklung seit dem Jahr 2010 ergeben sich für die jeweiligen Gerichtsbarkeiten und Instanzen aus den folgenden Tabellen:

Zivilgerichtliche Verfahren 2010 2011 2012 2013 2014

Amtsgerichte 5,0 4,9 4,8 4,8 4,9

Landgerichte - I. Instanz 7,9 7,9 8,2 8,6 9,1

Landgerichte - II. Instanz 6,0 5,9 6,0 6,1 6,1

Oberlandesgerichte 8,0 8,3 8,5 8,4 8,9

Finanzgerichtliche Verfahren Finanzgerichte 2010 2011 2012 2013 2014

Klageverfahren 16,9 16,3 16,1 15,6 15,9

Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz

2,6 2,5 2,4 2,4 2,3

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Verwaltungsgerichtliche Verfahren Verwaltungsgerichte 2010 2011 2012 2013 2014

Hauptverfahren 8,9 9,1 8,8 7,3 9,1

Verfahren zur Gewährung von vor-läufigem Rechtsschutz

2,0 2,1 1,8 1,6 1,4

Oberverwaltungsgericht 2010 2011 2012 2013 2014

erstinstanzliche Hauptverfahren 15,2 16,2 15,0 17,0 18,1

Berufungen mit Anträgen auf Zulas-sung, Beschwerden gegen Haupt-sacheentscheidungen in Disziplinar- und Personalvertretungssachen

12,7 9,8 9,2 8,6 9,6

Beschwerden gegen Entscheidun-gen über Gewährung von einstweili-gem Rechtsschutz/ Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz

2,4 2,0 1,8 2,2 2,2

Arbeitsgerichtliche Verfahren Arbeitsgerichte 2010 2011 2012 2013 2014

Urteilsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz

3,3 3,1 3 2,9 3,1

Beschlussverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz

4,0 3,7 3,4 3,1 3,8

Landesarbeitsgerichte 2010 2011 2012 2013 2014

Berufungsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz

5,4 5,5 6,4 5,7 5,0

Beschwerdeverfahren in Beschluss-sachen einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz

4,5 4,2 4,8 4,4 4,4

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Sozialgerichtliche Verfahren Sozialgerichte 2010 2011 2012 2013 2014

Klageverfahren 12,1 12,4 12,8 12,8 12,7

Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz nach § 86b SGG

1,2 1,1 1,1 1,1 1,1

Landessozialgericht 2010 2011 2012 2013 2014

Berufungsverfahren 12,0 12,4 13,2 13,4 13,6

Beschwerden gegen Entscheidun-gen über die Gewährung von einst-weiligem Rechtsschutz

2,4 2,4 2,6 2,2 2,1

sonstige Beschwerdeverfahren 3,8 4,2 4,0 6,0 4,2

erstinstanzliche Klageverfahren nach § 29 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3, Abs. 3 und 4 SGG

5,1 12,5 8,0 9,3 11,2

182. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2010 getroffen, um die Dauer

der Verfahren in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten zu verkürzen? Seit 2010 sind eine Vielzahl von Maßnahmen organisatorischer, informationstechnischer und haushaltswirtschaftlicher Art getroffen worden, um eine, unter Berücksichtigung der rechtli-chen Rahmenbedingungen, angemessene, möglichst zügige Dauer der Verfahren in den Gerichtsbarkeiten auch unter Nutzung neuer, elektronischer Möglichkeiten zu gewährleisten. Hierzu zählen der Ausbau der E-Justice-Angebote, wegen derer im Übrigen auf die Antwort zu Frage 188 Bezug genommen wird, die Steigerung und Förderung der Kompetenz bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch passgenaue Fort- und Weiterbildungen bezüglich fachlicher und informationstechnischer Fragen, der Einsatz einer justizeigenen Organisati-onsberatung ebenso wie die Ausweitung der Erhebung statistischer Daten, wie etwa der Kanzleierledigungszeiten, welche insgesamt die effiziente Organisation der Gerichte durch die Behördenleitungen und deren schnelle Reaktion bei dem Auftreten von Fragestellungen erleichtern und die Grundlage für die im Geschäftsbereich gebildeten Vergleichsringe bieten. Das Fortbildungsangebot der Justiz berücksichtigt die Notwendigkeit, auf eine effiziente und zügige Verfahrensführung hinzuwirken. So werden beispielhaft in Seminaren zum Umgang mit Umfangsverfahren Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung vermittelt. Ferner hat der Haushaltsgesetzgeber auf Vorschlag der Landesregierung seit dem Jahr 2010 die Ge-richtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaften zusätzlich personell verstärkt, um einer Verlän-gerung der Verfahrenslaufzeiten entgegen zu wirken. So wurden bei den Staatsanwaltschaf-ten und den Fachgerichtsbarkeiten insgesamt 85 Planstellen des richterlichen, 15 des staatsanwaltlichen, 50 des amtsanwaltlichen und 15 des mittleren und Schreibdienstes ein-gerichtet und 137 Planstellen und Stellen durch Streichung von kw-Vermerken erhalten, ob-wohl deren Abbau vorgesehen war. Diese haushaltswirtschaftlichen Entscheidungen werden regelmäßig durch weitere justizin-terne Maßnahmen des besonderen Belastungsausgleichs zwischen den Gerichtsbarkeiten und den Staatsanwaltschaften ergänzt. Darüber hinaus werden aus planmäßigen umfassenden Betrachtungen sowie punktuellen Untersuchungsaufträgen dauerhafte, neue Instrumente der Qualitätssicherung und -steigerung entwickelt, um Verfahrensabläufe zu optimieren und damit auch eine Verkürzung

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der Verfahrenslaufzeiten zu erreichen. Beispielhaft ist hierfür der Qualitätszirkel „Sachver-ständigenwesen“ zu nennen: Als Konsequenz aus der durch die 62. Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs in Nürnberg 2010 initiierten Studie zu „langdauernden Zivilverfahren“ wurde der Qualitätszirkel „Sachverständi-genwesen“ gegründet. Der Qualitätszirkel hat das Ziel, den Sachverständigenbeweis an der Schnittstelle der Zusammenarbeit von Gerichten und Sachverständigen zu verbessern und so dazu beizutragen, dass gerichtliche Gutachtenaufträge möglichst zügig und qualitativ hochwertig erstattet werden. Damit stellt der Qualitätszirkel über die Bearbeitung der durch die Studie „Langdauernde Zivilverfahren“ aufgezeigten Handlungsfelder hinaus eine dauer-hafte interdisziplinäre Zusammenarbeit zur stetigen Verbesserung des Zusammenwirkens von Gerichten und Sachverständigen dar. Neben Vertretern des Justizministeriums, der drei nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichte, der Justizakademie, des Instituts für Sachver-ständigenwesen sowie der Bestellungskörperschaften aus NRW nahmen erstmals in diesem Jahr auch Vertreter der Ärztekammern sowie der Psychotherapeutenkammer NRW an der jährlichen Sitzung des Qualitätszirkels teil. Themen waren in diesem Jahr neben der Fort-entwicklung und weiteren Umsetzung der bisherigen Arbeitsergebnisse insbesondere die Herausforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte für ge-richtlich bestellte Sachverständige und Sachverständigeninstitutionen sowie der Referenten-entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts. Im Jahr 2015 widmet sich ein Arbeitskreis des Qualitätszirkels den Besonderheiten der aktu-ell in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten familienpsychologischer Sachverständigen-gutachten. 183. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung zukünftig, um die Dau-

er der Verfahren in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten zu verkürzen? Die Landesregierung sah und sieht in der Gewährleistung einer angemessenen Verfahrens-laufzeit eine Daueraufgabe, der im Hinblick auf den durch das GG verbürgten Rechtsgewäh-rungsanspruch eine hohe Bedeutung zukommt. Sie wird, wie in der Vergangenheit, auch zukünftig hierzu Maßnahmen organisatorischer, informationstechnischer und haushaltswirt-schaftlicher Art prüfen und ergreifen. So ist als eine herausragende Umsetzung die Einfüh-rung der e-Akte im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zu sehen. Dies wird zu einer wahrnehmbaren Verbesse-rung der Bearbeitungsmöglichkeiten führen, indem die Verfahrensakte jederzeit und von je-dem Ort dem Zugriff der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegt. Darüber hinaus runden die elektronische Akteneinsicht durch die Prozess- und Verfahrensbevollmächtigten sowie Annotations- und Strukturierungswerkzeuge dieses Bild ab. Gleichzeitig erfordert die Einfüh-rung der elektronischen Verfahrensakte wegen der weitreichenden Änderung der konkreten Arbeitsweise eine umfassende organisatorische Begleitung. Welcher Art diese Maßnahmen sein werden, hängt allerdings von der zukünftigen Entwicklung ab. Hierbei beobachtet und begleitet die Landesregierung die demografischen, technischen und rechtlichen Entwicklun-gen, um nach gründlichen Auswertungen geeignete Maßnahmen zu entwickeln.

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184. Wie viele Widerspruchsverfahren gab es jeweils in den Jahren 2001 bis 2005 jährlich in den nachfolgend genannten einzelnen Rechtsgebieten, in denen das Widerspruchsverfahren durch das „Gesetz zur Änderung des Landesbeamten-gesetzes und des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung wei-terer Rechtsvorschriften - Drucksache 16/6089 -“ nach weitgehender Ausset-zung durch das Bürokratieabbaugesetz II wieder eingeführt wurde

1. bei Verwaltungsakten der Vollstreckungsbehörden nach § 2 des Verwal-

tungsvollstreckungsgesetzes NRW (§ 110 Abs. 2 Nr. 5 JustG NRW); 2. bei Realsteuern (§ 110 Abs. 2 Nr. 6 JustG NRW); 3. im Bereich des Kommunalabgabenrechts und Straßenreinigungsrechts (§

110 Abs. 2 Nr. 7 JustG NRW); 4. im Bereich des Unterhaltsvorschussrechts (§ 110 Abs. 2 Nr. 8 JustG NRW); 5. im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts (§ 110 Abs. 2 Nr. 9 JustG

NRW); 6. im Bereich des Pflegewohngeldes (§ 110 Abs. 2 Nr. 10 JustG NRW); 7. im Bereich des Wohngeldrechts(§ 110 Abs. 2 Nr. 11 JustG NRW ); 8. im Bereich Soziale Wohnraumförderung (§ 110 Abs. 2 Nr. 12 JustG NRW); 9. in den in § 110 Abs. 2 Nr. 13 JustG NRW genannten Bereichen

a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, b) Verbraucherinformationsgesetz, c) Tiergesundheitsgesetz, d) Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, e) Tierschutzgesetz?

185. Wie lange haben die Vorverfahren in den jeweiligen Rechtsgebieten durch-

schnittlich gedauert? 186. Wie vielen Widersprüchen wurde abgeholfen? 187. Wie hoch lag der Anteil an Klagen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren? Die Fragen 184 bis 187 werden zusammen beantwortet. Im Bereich des Wohngeldrechts (Frage 184.7) gab es im Jahr 2004 1.277 und im Jahr 2005 1.672 Widerspruchsverfahren. Im Bereich Soziale Wohnraumförderung (Frage 184.8) gab es in den Jahren 2004 und 2005 insgesamt 312 Widerspruchsverfahren. Der Landesregierung liegen darüber hinaus zu den erfragten Sachverhalten und Zeiträumen keine Erkenntnisse vor. Die Landesregierung hat bereits in der Begründung des Gesetzes zur Änderung des LBG NRW und des JustG NRW und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 16/6089), in der parlamentarischen Beratung dieses Gesetzentwurfs sowie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2353 (Drs. 16/6287) zum Ausdruck gebracht, dass die Zahl der Widerspruchsverfah-ren in den Jahren 2001 bis 2005 nicht der Beweggrund für die Wiedereinführung des Wider-spruchsverfahrens in den betreffenden Rechtsgebieten war. Die dem Gesetzentwurf vorgeschaltete Analyse hat ergeben, dass die Aussetzung des Wi-derspruchsverfahrens nur zum Teil zu einem Abbau von Bürokratie und unnötigen Verfah-rensschritten geführt hat. Der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren hat sich jedoch insbe-sondere in denjenigen Bereichen als korrekturbedürftig erwiesen, in denen den Bürgerinnen und Bürgern durch Wegfall dieses Rechtsbehelfs ein einfaches und preiswertes Instrument zur Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen genommen wurde. Es handelt sich dabei überwiegend um Verwaltungsbereiche mit sozialer Prägung, in denen der unmittelbare Gang zum Gericht für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger schon allein wegen des Kostenrisi-

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kos eine hohe Hemmschwelle darstellt. Der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens kommt hier eine bedeutende Befriedungsfunktion zu: Das Widerspruchsverfahren als nied-rigschwellige Konfliktlösung ist der Landesregierung hier aus sozialpolitischen Gründen wich-tig. 188. Welche E-Justice-Angebote werden in Nordrhein-Westfalen genutzt? E-Justice ist der Oberbegriff für die elektronische Durchführung von Verfahren innerhalb der Justiz und mit außerhalb der Justiz stehenden Personen. Hierunter ist der Einsatz von IT-Verfahren innerhalb der Justiz und zwischen Organisationseinheiten der Justiz, der öffentli-chen Verwaltung, Rechtspraktikern (z. B. Rechtsanwälten/-innen, Notaren/-innen), Unter-nehmen und Privatpersonen zu verstehen. Dazu zählt auch der elektronische Rechtsverkehr zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden auf der einen Seite sowie Rechtspraktikern, Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen auf der anderen Seite. Die Einführung des ERV und der eAkte stellen ein zentrales Thema der Justiz in NRW dar und sind Gegenstand einer umfassenden Umsetzungsstrategie. Neben der elektronischen Kommunikation innerhalb der Justiz und der Justiz vor allem mit Rechtspraktikern werden auch elektronische Auskünfte auf der Grundlage von Portalen sowie der Zugriff auf elektroni-sche Daten von der Begrifflichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs erfasst. NRW setzt verschiedene Lösungen zur Unterstützung der e-Justice Aktivtäten ein. Hierzu gehören u.a. die Fachverfahren für die Rechtsanwender, Portale für die Rechtssuchenden und Projekte zur Entwicklung künftiger Lösungen. Elektronischer Rechtsverkehr:

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen besteht in vielen Bereichen bereits heute die Möglichkeit, am ERV teilzuneh-men. So können z. B. bei allen Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten in NRW Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze elektronisch eingereicht werden. Ferner ist der ERV im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei dem LG Köln in Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG und bei dem LG Bonn in Beschwerdeverfahren gemäß § 335a HGB eröffnet. Der ERV findet außerdem bei sämtlichen Registergerichten in NRW statt. Ferner besteht die Möglichkeit, bei den zentralen Mahnabteilungen der AG Euskirchen und Hagen Mahn- und Vollstreckungsbescheide unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel zu beantragen. Die Bereitschaft, dieses Angebot der Justiz anzunehmen, zeigt sich daran, dass im Jahre 2014 in NRW bereits ca. 2,41 Mio. Eingänge elektronisch über das EGVP eingereicht wur-den. Justizportal/EU-Justizportal:

Mit dem gemeinsamen Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) bieten das BMJV und die Landesjustizverwaltungen einen einfachen und einheitlichen Zugang zu ihren E-Justice-Diensten und Informationsangeboten an. Es ist mit dem EU-Justizportal (//e-justice.europa.eu/) verknüpft, an welchem sich das JM koordinierend für den Bund und die anderen Länder beteiligt. Dieses Portal enthält Informationen über die verschiedenen Jus-tizsysteme in 23 Sprachen und soll den Bürgerinnen und Bürgern ganz allgemein den Zu-gang zum Recht in der EU erleichtern. Im Einzelnen besteht das Onlineangebot des Justizportals aus folgenden Diensten:

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Gemeinsames Registerportal der Länder (www.handelsregister.de): Mit dem Ge-meinsamen Registerportal der Länder bietet die deutsche Justiz die Möglichkeit, via Internet Einsicht in das von den Registergerichten in Verantwortung der Länder ge-führte Handelsregister zu nehmen. Neben dem Handelsregister werden auch Daten aus den Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern sowie zum Teil aus den Ver-einsregistern angeboten. Im Jahr 2014 wurden ca. 136 Mio. Abrufe getätigt. Die Re-cherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei. Für den Zugriff auf den nicht kostenfreien Teil des Angebots haben sich über 270.000 Nut-zende beim Gemeinsamen Registerportal der Länder in NRW registriert.

Handelsregisterbekanntmachungen (www.handelsregisterbekanntmachungen.de): Auf dieser Internetseite veröffentlichen die Registergerichte der Länder die Bekannt-machungen gemäß § 10 HGB und die sich darauf beziehenden weiteren Vorschriften sowie die Bekanntmachungen gemäß § 66 BGB. Auf die Handelsregisterbekanntma-chungen erfolgten im Jahr 2014 ca. 154 Mio. Zugriffe.

Internet Grundbucheinsicht (www.grundbuch.nrw.de): Die Einsichtnahme in das Grundbuch auf elektronischem Wege ist kostenpflichtig und an die Erfüllung von Zu-lassungskriterien geknüpft.

Mahnverfahren (www.mahngerichte.de): Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides können online erfasst und dem Gericht über das Internet übermittelt werden.

Insolvenzregister (www.insolvenzbekanntmachungen.de): Veröffentlichungen in In-solvenzsachen erfolgen gemäß § 9 Abs. 2 InsO im Insolvenzportal. Die jeweilige Dauer der Veröffentlichung ist durch die InsoBekV geregelt.

Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de): In dem Gemeinsamen Vollstre-ckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerver-zeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Mit die-sem Portal erfüllen die Landesjustizverwaltungen die Verpflichtung aus dem ZwVoll-StrÄndG. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Zwangsversteigerungstermine (www.zvg-portal.de): Mit diesem Portal haben die Länder eine Plattform zur Information über Zwangsversteigerungsverfahren geschaf-fen. Darüber hinaus werden von nordrhein-westfälischen AG auch Gutachten, Expo-sees und Fotos zum Herunterladen bereitgehalten.

Sonstige Informationsangebote: o Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

(www.gerichts-dolmetscher.de) o Finanzsanktionsliste (www.finanz-sanktionsliste.de) o Gerichtsvollzieherverzeichnis (www.gerichtsvollzieher.nrw.de) o Informationssystem

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (www.kapitalanlegermusterverfahren.de).

Neben diesen überwiegend bundesweit angebotenen Services gibt es auch besondere An-gebote der Justiz NRW.

Hierzu gehören:

Justizportal NRW (www.justiz.nrw.de): Im Online-Auftritt der Justiz stehen Formulare, Merkblätter, Erläuterungen zu (rechtlichen) Lebenslagen und Informationen zum Ver-braucherschutz in einem eigenen Bereich „Bürgerservice“ jederzeit zum Abruf bereit. In der Bibliothek des Justizportals steht u. a. die Rechtsprechungsdatenbank mit Ent-scheidungen der Gerichte in Nordrhein-Westfalen im Volltext zur Verfügung.

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Mobile Anwendungen: JM stellt einige Angebote als App zur Verfügung: o News u. a. mit aktuellen Meldungen aus der NRW-Justiz und Terminen o Gerichtstermine - mit Sitzungsterminen der Gerichte in NRW o Zwangsversteigerungstermine - mit Infos über Versteigerungsobjekte aus

NRW o Justiz-Auktion - Gebote auf einen Auktionsartikel abgeben

Europäisches e-Justice:

Der - auf Basis der Ergebnisse aus dem von 2007 bis 2009 durchgeführten EU-Förderprojekt BRITE (Business Register Interoperability Throughout Europe), an dem NRW stellvertretend für die Länder beteiligt war - entwickelte Service zum Datenaustausch (Registry Massaging System) unterstützt prototypisch die Arbeit der registerführenden Stellen bei grenzüber-schreitenden Sitzverlegungen, Verschmelzungen sowie bei Änderungen im Bereich von Haupt- und Zweigniederlassungen. Der Prototyp findet derzeit bei den Registergerichten der Bundesrepublik Deutschland und dem Companies House in Cardiff Einsatz und stellt einen Vorläufer für die künftige verpflichtende Vernetzung der Register in Europa dar. 189. Welche E-Justice-Angebote sollen zukünftig in Nordrhein-Westfalen noch ein-

geführt werden? Elektronischer Rechtsverkehr:

Im Einklang mit den Vorgaben des FördEIRV sollen der ERV und die eAkte bis zum Jahr 2022 bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingeführt werden. Bereits ab dem 01.01.2018 besteht für alle rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in NRW flächendeckend die Möglichkeit, Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze in elektronischer Form einzureichen. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden oder juristische Personen wird die Nutzung des elektronischen Zugangswe-ges zur Justiz ab dem 01.01.2022 verpflichtend sein. Für den zurzeit von der Einführung des ERV noch ausgenommenen Bereich des Strafverfahrens hat das BMJV angekündigt, einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einführung der eAkte in Strafsachen zum Gegenstand hat. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte stellen die zentralen Herausforderungen für die Justiz in den kommenden Jahren dar. Das Vorgehen und die Wirkungen haben dabei zugleich auch für das Land Nordrhein-Westfalen als Wirt-schaftsstandort herausragende Bedeutung. Im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben ist auch für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen die Entscheidung für die Einführung des ERV und der elektronischen Akte (eAkte) nicht mehr eine Frage des „Ob“, sondern nur noch eine Frage des „Wie“. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen bereitet sich auch aus wirtschaftlichen Gründen in Zu-sammenarbeit mit den anderen Ländern auf die anstehenden Veränderungen in informati-onstechnischer und organisatorischer Hinsicht vor. Die gesetzlichen Vorgaben erfordern eine Abkehr von der papiergebundenen hin zur elektronischen Vorgangsbearbeitung in einer elektronischen Akte in Rechtssachen. Dies bedeutet insbesondere auch für alle Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter eine tiefgreifende Umstellung und stellt deshalb große innerorganisa-torische Anforderungen an den Umstellungsprozess. In informationstechnischer Hinsicht besteht die Herausforderung darin, einerseits den lau-fenden IT-Betrieb für die Gerichte und Staatsanwaltschaften bis zum Abschluss dieses

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Großprojekts sicherzustellen und andererseits den zurzeit noch ganz überwiegend dezentra-len Betrieb weiterhin auf technisch hohem Niveau zu gewährleisten. Um dies in den nächs-ten Jahren sicherstellen zu können, ist es erforderlich, die vorhandene dezentrale IT-Infrastruktur sowohl im Hinblick auf die verwendete Hardware als auch mit Blick auf moderne Büro- und Kommunikationstechnik dem fortschreitenden Stand der Technik anzupassen. Mit der bereits eingeleiteten Zentralisierung der IT in der Justiz, die auch auf Empfehlungen des LRH zurückgeht, ist in einem wichtigen Umsetzungsschritt die Übertragung der gesamten IT-Organisation einschließlich aller zentralen Betriebseinrichtungen von den Gerichten und Be-hörden auf einen justizinternen IT-Dienstleister bei dem Präsidenten des OLG Köln verbun-den. Gleichzeitig verlangt die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elekt-ronischen Akte aus Gründen der Datensicherheit eine zentralen IT-Struktur. Die Arbeit mit elektronischen Akten erfordert zum einen die elektronische Abbildung der bisher in und mit Papier abgewickelten Aufgaben, zum anderen die Zuführung von elektronischen Dokumen-ten und die Weiterverarbeitung in einem technischen Umfeld. Dabei sind die landesweiten Entwicklungen im Bereich der elektronischen Aktenführung – insbesondere Standards zur Übermittlung elektronischer Akten – im Interesse weitgehender Kompatibilität im Blick zu behalten. Die Justiz hat bereits in der Vergangenheit entscheidende Schritte unternommen, um auf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte vor-bereitet zu sein. Ausgangspunkt war die Entwicklung eines Prototypen einer ergonomischen eAkte. Damit konnte die Basis geschaffen werden, die eine durchgreifende und nutzerbezo-gene Bearbeitung ermöglicht. Dieser Prototyp ist nun zur Einsatzreife fortzuentwickeln und zu erweitern.

Fortbildung in e-Justice:

Auf die flächendeckende Einführung des ERV und der eAkte müssen die Justizangehörigen rechtzeitig vorbereitet werden. So findet seit Beginn des Jahres 2014 neben einer Vielzahl landesinterner Maßnahmen zugleich auch eine länderübergreifende Fortbildungsreihe „Fit für e-Justice“ statt, die insbesondere die Themen ERV und das zukünftige Arbeiten mit eAkten behandelt. Justizportal Für die Zukunft ist ein weiterer Ausbau der bereits bestehenden e-Justice Angebote in Aus-sicht genommen. Hierzu sind auf der Ebene der Portale folgende Online-Angebote geplant:

Online-Formulare

Justizspezifische Online-Formulare sollen deutschlandweit einheitlich im Jus-tizportal an zentraler Stelle bereitgestellt werden („Formularladentheke“). Ge-genwärtig erfolgen die notwendigen Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit der hessischen Justiz und IT.NRW. Ziel ist es, die innerhalb der Justiz eingesetzten hierfür geeigneten Formulare möglichst in einem dialoggestützten Verfahren, al-ternativ als ausfüllbares PDF-Formular, anzubieten. Dialoggestützte Formulare ermöglichen ein einfaches Ausfüllen am Bildschirm und geben gleichzeitig den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern während der Eingabe die Möglichkeit einer Unterstützung durch Hilfetexte. Je nach Formular ist eine elektronische Signatur möglich. Als weiterer Schritt soll dann eine Übertragung des Formulars auf elektronischem Weg an das zuständige Gericht erfolgen. Dort können be-stimmte, vorab bundesweit definierte Daten (XJustiz-Fachdatensätze) aus dem Formular direkt in die jeweiligen Fachverfahren der Gerichte eingelesen werden.

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Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister

Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete An-träge auf Arrest oder einstweilige Verfügungen. Mit ihnen will der mögliche An-tragsgegner erreichen, dass der Antrag zurückgewiesen wird, wenigstens aber verhindern, dass dem Antrag ohne mündliche Verhandlung entsprochen wird. Die Schutzschrift muss derzeit bei jedem Gericht eingereicht werden, bei dem ein Antrag auf Arrest oder einstweilige Verfügung zu erwarten ist, da die Einreichung der Schutzschrift nur Wirkung für dieses Gericht hat. Sind potenziell mehrere Ge-richte zuständig, kann die Einreichung der Schutzschriften einen erheblichen Ar-beits- und Sachaufwand bei Antragsgegnern und Rechtsanwälten und auch bei den Gerichten verursachen. Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sieht deshalb vor, dass die Länder ein zentrales länderübergreifendes Schutzschriftenregister er-richten. Eine in diesem Register eingestellte Schutzschrift genügt, um alle Zivil- und Arbeitsgerichte zu erreichen. Die zentral hinterlegten Schutzschriften werden von den Gerichten elektronisch abgerufen. Die Einrichtung des zentralen elektro-nischen Schutzschriftenregisters soll bis zum 01.01.2016 erfolgen.

Elektronische Gerichtstafel

Mit der Elektronischen Gerichtstafel sollen die über den Aushang an der Grichts-tafel erfolgenden Bekanntmachungen durch ein elektronisches Informationssys-tem ersetzt werden. Diese ist im Gericht öffentlich zugänglich und kann im Inter-net über das Justizportal des Bundes und der Länder eingesehen werden.

Europäisches e-Justice:

Zur Unterstützung des ERV im europäischen Kontext beteiligt sich die Justiz des Landes federführend für die anderen Länder und den Bund an grenzüberschreitenden Pilotprojekten, die von der EU gefördert werden. Hierzu gehören die folgenden Projekte: e-CODEX

NRW hat 2010 in Abstimmung mit Bund und Ländern die Projektleitung des von der EU kofi-nanzierten, auf sechs Jahre angelegten Pilotprojektes e-CODEX übernommen. Ziel dieses ausschließlich auf den Justizbereich begrenzten Projektes ist es, den grenzüberschreitenden elektronischen Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Euro-pa zu verbessern sowie die elektronische Zusammenarbeit von Einrichtungen der Justiz in-nerhalb von Europa zu fördern. Durch die Schaffung europaweit anerkannter einheitlicher Standards soll zwischen bestehenden, technisch unterschiedlich ausgestalteten national-staatlichen IT-Lösungen nachhaltig eine Interoperabilität hergestellt werden. Zur Prüfung der Umsetzbarkeit ist im strafrechtlichen Bereich auf Initiative der Justizminister aus NRW, Bel-gien und der Niederlande ein Pilotverfahren für Rechtshilfeersuchen eingebracht worden. Ziel ist die Intensivierung der bereits guten und bewährten Zusammenarbeit zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein und der Euregio Rhein-Maas-Nord. Dafür soll der Rechtshilfeverkehr der sog. Euregio-Staatsanwaltschaften/Gerichte auf Basis eines gesicherten elektronischen Datenaustauschs abgewickelt werden. Der Betrieb wird in den Pilotbehörden in NRW, den Staatsanwaltschaf-ten Aachen und Düsseldorf, aufgenommen. e-SENS

NRW ist im großen Maße an dem von der EU kofinanzierten Pilotprojekt e-SENS beteiligt. Ziel dieses Projekts ist es, den grenzüberschreitenden Zugang von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu öffentlichen Dienstleistungen zu erleichtern. Die Projektergebnisse sollen in ganz Deutschland und auch in NRW umgesetzt werden. JM hat für das gesamte

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Projekt europaweit die Projektleitung übernommen und ist darüber hinaus im Rahmen eines nationalen deutschen Konsortiums beteiligt. Insgesamt sind 20 nationale Konsortien und weitere supranationale Organisationen - mit insgesamt ca. 100 Parteien - beteiligt. Weitere Staaten beabsichtigen aktuell, diesem Projekt beizutreten. Projektbeginn war der 01.04.2013, die Laufzeit ist zunächst für die Dauer von drei Jahren vorgesehen. Es werden in diesem Projekt technische Lösungen entwickelt, die einen sicheren Online-Zugang zu Be-hörden und Gerichten innerhalb der beteiligten Mitgliedstaaten gewährleisten sollen. Das Projekt ist sehr breit angelegt und in vier große Bereiche eingeteilt, in denen es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie der öffentlichen Verwaltung und Gerichten ermöglicht werden soll, auf elektronischem Weg sicher und rechtsgültig grenzüberschreitende Transak-tionen durchzuführen. Neben der e-Justice Domäne werden die Bereiche e-Procurement, e-Health und Business Life-Cycle entwickelt. Das Ziel der e-Justice Domäne ist es, den Zu-gang zu grenzüberschreitenden Rechtsverfahren und Rechtsmittel für Bürgerinnen und Bür-ger sowie Unternehmen zu vereinfachen. Sie ist nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet be-schränkt und soll sich über das Zivil- und das Strafrecht hinaus erstrecken. Es ist vorgese-hen, dass die Ergebnisse des bereits länger laufenden und ebenfalls von der EU geförderten e-CODEX-Projekts übernommen und weiterentwickelt werden. Pilotbereiche im vorliegenden Verfahren sind bereits jetzt im Familienrecht und im Zwangsvollstreckungsrecht angelegt. Zugrunde liegen hier die Verordnungen (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betref-fend die elterliche Verantwortung sowie Nr. 655/2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichte-rung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen. Die Einführung dieser e-Justice Angebote im laufenden Echtbetrieb bietet den Beteiligten einen großen Mehrwert. Es kann hiermit im Falle einer Kindesentführung ins Ausland durch einen Elternteil schneller Rechtsschutz gewährleistet werden. Außerdem können Gläubiger europaweit Forderungen durch eine schnelle grenzüberschreitende Kontenpfändung sichern. EU Court Database

NRW ist an dem von der EU kofinanzierten und unter österreichischer Leitung stehenden Projekt „Automated Export of MS Data to European Court Database“ beteiligt. Ziel ist es, vorhandene oder zu erstellende nationale Verzeichnisse für gerichtliche Zuständigkeiten an das europäische Justizportal anzubinden. Damit soll für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eine zentrale Stelle geschaffen werden, an der diese Informatio-nen bereitstehen. Die Aufnahme eines Pilotbetriebes ist vorgesehen. In einem weiteren Schritt soll auch das nationale Orts- und Gerichtsverzeichnis um Zuständigkeiten in grenz-überschreitenden europäischen Verfahren ergänzt werden. Durch die Anbindung der natio-nal administrierten Datenbanken wird es möglich sein, auf deren aktuellen Datenbestand zuzugreifen und eine redundante Vorhaltung der Daten auf Seiten der Europäischen Kom-mission als auch auf Seiten des jeweiligen Mitgliedsstaates zu vermeiden. So können sowohl über das europäische Justizportal als auch im nationalen Orts- und Gerichtsverzeichnis zu-künftig die zuständigen Gerichte in nationalen und europäischen grenzüberschreitenden Ver-fahren einfach und schnell ermittelt werden. Registervernetzung gemäß Richtlinie 2012/17/EU

Die Richtlinie 2012/17/EU statuiert eine Vernetzung der Registerbehörden der Mitgliedstaa-ten. Die Mitgliedstaaten der EU und die EFTA-Staaten sind demgemäß verpflichtet, bis Juli 2017 ein System zur Vernetzung der handelsregisterführenden Stellen aufzubauen. Darüber hinaus muss über das Europäische Justizportal ein Zugang zu den Registerinformationen der Staaten geschaffen werden.

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i) Weitere Gesetze und Vorgaben 190. Welche berufsgenossenschaftlichen Regelungen und Satzungen muss der öf-

fentliche Sektor in Nordrhein-Westfalen beachten? (bitte vollständige Über-sicht)

Mit dem UVMG wurde die Rechtsetzungskompetenz der Unfallversicherungsträger nach § 15 SGB VII eingeschränkt. Unfallverhütungsvorschriften können nur noch eng begrenzt unter ganz bestimmten Umständen erlassen und genehmigt werden. Im Rahmen der GDA nach § 20a ArbSchG erfolgt derzeit eine Neuordnung des Vorschriften- und Regelungswerkes, wo-nach das autonome Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger den Vorrang des staatli-chen Rechts berücksichtigt. Für die Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW sind folgende Vorschriften in Kraft:

DGUV Vorschrift 1 (GUV-VA 1): Grundsätze der Prävention

DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

DGUV Vorschrift 4 (GUV-VA 3): Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

DGUV Vorschrift 12 (GUV-VB 2): Laserstrahlung

DGUV Vorschrift 18 (GUV-VC 1): Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szeni-sche Darstellung

DGUV Vorschrift 22 (GUV-VC 5): Abwassertechnische Anlagen

DGUV Vorschrift 26 (GUV-VC 9): Kassen

DGUV Vorschrift 39 (GUV-VC 22): Bauarbeiten

DGUV Vorschrift 44 (GUV-VC 27): Müllbeseitigung

DGUV Vorschrift 48 (GUV-VC 52): Straßenreinigung

DGUV Vorschrift 49 (GUV-VC 53): Feuerwehren

DGUV Vorschrift 53 (GUV-VD 6): Krane

DGUV Vorschrift 55 (GUV-VD 8): Winden, Hub- und Zuggeräte

DGUV Vorschrift 57 (GUV-VD 9): Arbeiten mit Schussapparaten

DGUV Vorschrift 69 (GUV-VD 27.1): Flurförderzeuge

DGUV Vorschrift 71 (GUV-VD 29): Fahrzeuge

DGUV Vorschrift 80 (GUV-VD 34): Verwendung von Flüssiggas

DGUV Vorschrift 81 (GUV-VS 1): Schulen

DGUV Vorschrift 82 (GUV-VS 2): Kindertageseinrichtungen

DGUV Vorschrift 7 (GUV-VA 4): Arbeitsmedizinische Vorsorge (Vorschrift befindet sich im Außerkraftsetzungsverfahren)

191. Zu welchem Kosten- und Zeitaufwand führen die berufsgenossenschaftlichen

Regelungen und Satzungen jeweils für den öffentlichen Sektor? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

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192. Welche Vorgänge, die derzeit in Nordrhein-Westfalen durch Behörden erledigt werden, könnten auf die Handwerkskammern übertragen werden?

Die Handwerkskammern sind bundesrechtlich als Interessenvertretende Selbstverwaltungs-körperschaften verfasst und haben eine feste Aufgabenzuweisung erfahren, §§ 90 Abs. 1, 91 HwO. Es besteht die Möglichkeit nach § 124b HwO, Zuständigkeiten nach den §§ 7a, 7b, 8 und 9 HwO auf die Handwerkskammern zu übertragen. Von dieser Möglichkeit wurde bereits Gebrauch gemacht, § 1 Abs. 2 Verordnung über die Zuständigkeiten nach der HwO und der EU/EWR-Handwerk-Verordnung. Weitere Vorgänge, die von den Behörden der unmittelba-ren Landesverwaltung auf die Kammern übertragen werden könnten, sind derzeit nicht er-sichtlich. 193. Welche Vorgänge, die derzeit in Nordrhein-Westfalen durch Behörden erledigt

werden, könnten auf die Industrie- und Handelskammern übertragen werden? Vorgänge, die von den Behörden auf die Kammern übertragen werden könnten, sind derzeit nicht ersichtlich. Die IHK sind bundesrechtlich als interessenvertretende Selbstverwaltungskörperschaften verfasst und haben insoweit auch eine Aufgabenzuweisung erfahren, § 1 IHKG. Nach § 1 Abs. 4 IHKG können den Kammern weitere Aufgaben durch Gesetz und Rechtsverordnung übertragen werden. In der Folge ist eine breite Palette von wirtschaftsrelevanten Aufgaben in die Zuständigkeit der Kammern übergegangen. Zuletzt wurde von der Übertragungsnorm bundesrechtlich im Rahmen gewerberechtlicher Zuständigkeiten Gebrauch gemacht. 194. Inwieweit sieht die Landesregierung im Bereich des Planungs- und Genehmi-

gungsverfahrens Handlungsbedarf und Möglichkeiten, diese so zu beschleuni-gen, dass Planfeststellungsbeschlüsse schneller und unbürokratischer abge-schlossen werden können?

Mit dem am 26.03.2015 vom Bundestag verabschiedeten Sechsten Gesetz zur Änderung des FStrG wurde auf Drängen der Landesregierung zur Planungsbeschleunigung der Projek-te „A 1 Köln-Niehl - Kreuz Leverkusen“ (Rheinbrücke Leverkusen) und „A 40 AS Duis-burg/Homberg - AS Duisburg/Hafen“ (Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp) der Rechtsweg verkürzt und die erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG festgeschrieben. Eine Rechts-wegverkürzung für weitere Vorhaben soll erfolgen, sobald entsprechend der Entschließung des Bundestages in der BT-Drs. 16/3158 der Fortbestand bzw. die Weiterentwicklung des Kriterienkataloges des § 17e Abs. 1 FStrG sowie die Vorhabenliste in der Anlage zu § 17e Abs. 1 FStrG im Zusammenhang mit der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 überprüft werden. Die Landesregierung sieht darüber hinaus derzeit weder Handlungsbedarf noch Möglichkei-ten, Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen. Dies gilt auch für die Feststellung von Plänen über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) nach § 41 Abs. 3 FlurbG, da alle Möglichkeiten zur Beschleunigung im gesetzlichen Rahmen ausge-schöpft werden. Im Übrigen sind bereits mit dem am 28.05.2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisie-rung des VwVfG und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (Drs. 16/5230) verallgemeinerungsfähige und verfahrensbeschleunigende Regelungen aus dem VwVfG des Bundes, die ihrerseits auf das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfah-ren für Infrastrukturvorhaben vom 09.12.2006 zurückgehen, in das VwVfG NRW aufgenom-men worden.

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Darüber hinaus wurde eine Regelung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem VwVfG des Bundes in das VwVfG NRW übertragen. Diese Regelung soll bereits im Vorfeld des ei-gentlichen Verwaltungsverfahrens dem Interesse der Öffentlichkeit an einer frühzeitigen In-formation über Ziele, Mittel und Auswirkungen von Großvorhaben Rechnung tragen, Trans-parenz schaffen und auf diese Weise die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststel-lungsentscheidungen erhöhen. Hierdurch soll das eigentliche Planfeststellungs- oder -genehmigungsverfahren nicht nur mit einer stärkeren Öffentlichkeitsbeteiligung, sondern auch insgesamt zügiger realisiert werden können. Es liegen noch keine repräsentativen praktischen Erfahrungen in der Anwendung dieser Vorschrift vor. Deshalb können gegenwär-tig noch keine Schlussfolgerungen gezogen werden. Im Übrigen hat die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren immer wieder auf die Bedeutung der Übereinstimmung der Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern hingewiesen. 195. Welche Maßnahmen sind seit 2005 jeweils jährlich in den einzelnen Ministerien

und Ressorts ergriffen worden, um Genehmigungsverfahren zu beschleuni-gen?

Ministerium für Inneres und Kommunales

Mit dem Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens-, zustellungs- und gebühren-rechtlicher Regelungen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in das Lan-desrecht von NRW und weiterer Anpassungen vom 12.05.2009 wurde mit dem neuen § 42a VwVfG NRW die Genehmigungsfiktion eingeführt. Nach der Legaldefinition des § 42a Abs. 1 S. 1 VwVfG NRW gilt eine beantragte Genehmigung nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist als erteilt (Genehmigungsfiktion), wenn dies durch Rechtsvorschrift angeordnet und der Antrag hinreichend bestimmt ist.

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Im Jahr 2007 wurde das Handbuch zur Aufstellung von Plänen nach § 41 FlurbG im Rahmen der Fachaufsicht überarbeitet.

Die wichtigen Genehmigungsverfahren sind als Prozesse im Qualitätsmanagement-system des LB WH implementiert und werden regelmäßig evaluiert und verbessert. Dies dient auch der Effizienzsteigerung.

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Um die Effizienz der Planfeststellungsverfahren zu steigern, hat die Landesregierung in den Jahren 2006 bzw. 2007 bis 2011 die Zusammenlegung von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Bereich der Bundesfernstraßen bei der Bezirksre-gierung Detmold für den Regierungsbezirk Detmold und bei Straßen.NRW für den Regierungsbezirk Düsseldorf erprobt.

Daneben wurden seit 2006 zunächst Beschäftigte der Bezirksregierungen Arnsberg und Köln, später auch der Bezirksregierung Münster an das seinerzeit für die Plan-feststellung von Bundesfernstraßen zuständige MWEBWV abgeordnet.

In zeitlicher Hinsicht wurden mit diesen Maßnahmen erhebliche Synergieeffekte er-reicht. Insbesondere flossen die Ergebnisse und Erfahrungen des Anhörungsverfah-rens unmittelbar in die Erwägungen zum Planfeststellungsbeschluss ein. Die ab-schließende Abwägungsentscheidung konnte damit deutlich zeitnäher getroffen wer-den. Die bereits im Rahmen der Anhörung mit dem Verfahren betrauten Bearbeiter mussten sich nicht, wie dies bisher der Fall war, für die Fertigung des Planfeststel-lungsbeschlusses in das Verfahren neu einarbeiten. Daher wurde im Frühjahr 2011

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mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht allen Bezirksregierungen die Zuständigkeit zur Planfeststellung von Bundesfernstraßen übertragen und - wie im Bereich der Landesstraßen bereits praktiziert - die Funktionen von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde auch im Bereich der Bundesfernstraßen zusammengelegt.

196. Welche konkreten Erfahrungen liegen seitens des Landes Nordrhein-Westfalen vor, Verfahren mittels einer sogenannten Genehmigungsfiktion zu beschleuni-gen?

§ 25 StrWG NRW enthält seit 1983 eine Fiktion der verwaltungsinternen Zustimmung der Straßenbaubehörde gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu Anbauten oder Erschließungen an oder zu Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten sowie eine Fiktion der Genehmigung der Straßenbaubehörde in den Fällen, in denen keine Baugenehmigung oder Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Die Frist für den Eintritt der Zustimmungs- bzw. Genehmigungsfiktion betrug zunächst jeweils 2 Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Zunächst mit dem Bürokratieabbaugesetz OWL vom 16.03.2004 und dann mit dem Bürokratieabbaugesetz I vom 13.03.2007 wurde die Einhal-tung einer jeweils auf 1 Monat verkürzten Frist erprobt. Mit dem Gesetz zur Änderung des StrWG NRW und des Bürokratieabbaugesetzes I vom 22.12.2011 ist die Verkürzung der Frist für den Eintritt der Fiktion der eigenständigen Genehmigung der Straßenbaubehörde bei baugenehmigungsfreien Vorhaben auf 1 Monat dauerhaft in das StrWG übernommen worden, weil sie sich im Sinne der Verfahrensbeschleunigung bewährt hatte. Die Verkürzung der Frist für den Eintritt der Zustimmungsfiktion gegenüber der Bauaufsichtsbehörde auf 1 Monat hatte hingegen zu keiner nennenswerten Beschleunigung der Baugenehmigungsver-fahren geführt, weil neben der straßenrechtlichen Zustimmung auch das Vorliegen weiterer Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen ist, für die keine gesetzli-chen Fristen gelten. Insoweit bleibt es nach geltender Rechtslage bei einem Eintritt der Zu-stimmungsfiktion nach Ablauf von 2 Monaten nach Eingang der prüffähigen Antragsunterla-gen. 197. Welche konkreten Maßnahmen sind der Landesregierung aus den Kommunen

bekannt, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen? Keine. 198. Welche dem Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichengesetz NRW

entsprechenden Normen existieren in den anderen Bundesländern, und wie weichen diese von der nordrhein-westfälischen Regelung ab?

Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 199. Welchen konkreten Mehrwert für die Bürger sieht die Landesregierung im

Camping- und Wochenendplatzverordnung NRW, und was wären die Konse-quenzen der Abschaffung dieses Gesetzes?

Die CW VO enthält gerade für Wochenendhäuser im Vergleich zur BauO NRW erhebliche Erleichterungen. Mit Abschaffung der Verordnung wären die höheren Anforderungen der BauO NRW zu beachten.

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200. Welche der Camping- und Wochenendplatzverordnung NRW entsprechenden Normen existieren in den anderen Bundesländern, und wie weichen diese von der nordrhein-westfälischen Regelung ab?

8 Länder haben eine CW VO, 1 Land eine Campingplatzverordnung. Die Inhalte der Verord-nung sind nahezu identisch, 2 Länder, darunter NRW, lassen größere Grundflächen für Wo-chenendhäuser zu (50 m² statt 40 m²). 201. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung in der Entbürokratisierung der

Landesbauordnung und darauf aufbauender Gemeindesatzungen im Hinblick auf Bauanträge für Werbeschilder?

Nach § 65 Abs. 1 BauO NRW können folgende Werbeanlagen genehmigungsfrei errichtet werden:

Werbeanlagen und Hinweiszeichen nach § 13 Abs. 3 Nr. 3 bis zu einer Größe von 1 m²,

Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und ver-gleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung, an und auf Flugplätzen, Sportanlagen, an und in abgegrenzten Versammlungsstätten sowie auf Ausstellungs- und Messegeländen, soweit sie nicht in die freie Landschaft wirken,

Werbeanlagen im Geltungsbereich einer Satzung nach § 86 Abs. 1 Nr. 1, wenn die Satzung Festsetzungen über Art, Größe und Anbringungsort der Werbeanlagen ent-hält und die Werbeanlagen diesen Festsetzungen entsprechen,

Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen, insbesondere für Ausverkäufe und Schlussverkäufe an der Stätte der Leistung, jedoch nur für die Dauer der Veran-staltung, und

Werbeanlagen, die an der Stätte der Leistung vorübergehend angebracht oder auf-gestellt sind, soweit sie nicht fest mit dem Boden oder anderen baulichen Anlagen verbunden sind.

Gemäß § 65 Abs. 4 BauO NRW müssen auch die genehmigungsfreien baulichen Anlagen das geltende öffentliche Recht einhalten; u. a. dürfen sie nicht gegen § 13 BauO NRW ver-stoßen. Angesichts des umfangreichen Katalogs genehmigungsfrei zu errichtender Werbeanlagen sieht die Landesregierung keinen Anlass und keine Notwendigkeit, darüber hinaus vereinfa-chende Regelungen zu ergreifen. 202. Welche konkreten Veränderungen ergeben sich durch die beabsichtigte Neu-

ordnung der Lebensmittelkontrollen in Nordrhein-Westfalen? Mit verschiedenen Instrumenten sollen die Effizienz der Kontrollsysteme in der Lebensmittel-überwachung gesteigert und die Kommunen entlastet werden. Neben der Einführung kos-tendeckender Gebühren für Kontrollen soll es z. B. eine für alle beteiligten Behörden nutz- und bedienbare einheitliche Datenbank zur Einspeisung von Arbeitsergebnissen geben. Im Einzelnen wird hierzu auf den Beschluss des Landtages vom 19.02.2014 (Drs. 16/5058, 16/3429) verwiesen.

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203. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die komplizierte Erhebung sowie der Einzug des Rundfunkbeitrages vereinfacht werden?

Durch die Umstellung des geräteorientierten Gebührenmodells auf das wohnungs- bzw. be-triebsbezogene Beitragsmodell ist der Einzug des Rundfunkbeitrags bereits vereinfacht wor-den. Im Rahmen der Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages werden weitere Er-leichterungen für die Beitragszahlenden diskutiert. 204. Wie kann eine deutliche Entbürokratisierung für Schulen und Träger erreicht

werden, sodass zukünftig Schulen in eigener Verantwortung ohne zusätzliche Verpflichtungen entscheiden, ob sie einen Schulsozialarbeiter auf eine Lehrer-stelle einstellen, wenn es im Rahmen der Stundentafel möglich ist?

Schulen in NRW können bereits zum jetzigen Zeitpunkt in eigener Verantwortung und ohne zusätzliche Verpflichtung entscheiden, ob sie eine Fachkraft für Schulsozialarbeit einstellen. Die durch § 13 SGB VIII und in § 7 Abs. 3 3. AG KJHG - KJFöG geregelte Verpflichtung der Kommunen, nach der die Schulsozialarbeit zum gesetzlichen Auftrag der Kommunen gehört, ist davon nicht berührt. Korrespondierend dazu bestimmt § 80 SchulG NRW, dass Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen sind. Um die im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereits angebotenen Maßnahmen und die bereits bestehenden Angebote der Kommunen im Bereich der Schulsozialarbeit im Bedarfsfall noch zu verstärken, hat das MSW den Schulen mit Erlass vom 23.01.2008 „Beschäftigung von Fachkräften für Schulso-zialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ die Möglichkeit eröffnet, Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf Lehrerstellen befristet oder unbefristet zu beschäftigen. Unter den in dem Erlass genann-ten Voraussetzungen können Schulen je nach Schulgröße bis zu 2 Lehrerstellen mit Fach-kräften für Schulsozialarbeit besetzen, sofern der Schulträger in gleichem Umfang wie das Land zusätzliches Personal für Schulsozialarbeit zur Verfügung stellt (= Matching-System). Die Einstellung einer zusätzlichen Fachkraft für Schulsozialarbeit im Landesdienst dient der Unterstützung und Verstärkung des Angebotes der schulbezogenen Jugendarbeit der örtli-chen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. 205. Im Bericht des sog. „Effizienzteams“ wird auch die Frage von Effizienz, Aufga-

benwahrnehmung und Rollenklärung der Schulaufsicht angesprochen und ein entsprechendes Gutachten empfohlen: Wo sieht die Landesregierung gegen-wärtig Effizienzpotentiale bei der Schulaufsicht etwa durch Verringerung von Aufgaben sowie Einsparpotentiale bei Personal und/oder Standorten?

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Neuordnung der Schullandschaft als Folge des Schulkonsenses und der inklusiven Bildung stellt sich auch die Frage nach der Weiterentwicklung der Schulaufsicht in NRW. Hierbei werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten sein. Nach Art. 7 Abs. 1 des GG steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. Art. 8 Abs. 3 der Verfassung des Landes bestimmt darüber hinaus, dass die Schulaufsicht durch hauptamtlich tätige, fachlich vorgebildete Beamtinnen und Beamte ausgeübt wird. Der Begriff der Aufsicht umfasst die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht und darüber hinaus ein „Vollrecht“ des Staa-tes über die Schulen, d. h. alle schulrelevanten legislativen und exekutiven Hoheitsbefugnis-

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se zur inhaltlichen Ausrichtung, Organisation, Planung, Finanzierung, Leitung und Beaufsich-tigung des Schulwesens einschließlich der beamtenrechtlichen Regelungen und der Dienst-aufsicht über die Lehrkräfte. Bei der Weiterentwicklung der Schulaufsicht müssen die bestehenden Strukturen ergebnisof-fen geprüft und geeignete Lösungsansätze entwickelt werden. Die Meinungsbildung inner-halb der Landesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. 206. Im Bericht des sog. „Effizienzteams“ werden die Ersatzschulfinanzierung und

eine Angleichung der Finanzierungsbestandteile für Ersatzschulen beim Mieter- und Eigentümermodell angesprochen. Es sollen neue Bewertungsparameter entwickelt werden, um die Finanzierung zu vereinheitlichen und den Verwal-tungsaufwand zu verringern. Welche Maßnahmen strebt die Landesregierung an, um den „Verwaltungsaufwand zu verringern“? Welche finanziellen Folgen hätten „neue Bedarfsparameter“ für zukünftig neu zu gründende Ersatzschu-len?

Der LRH und der Ausschuss für Haushaltskontrolle haben festgestellt, dass die Vereinheitli-chung der Landeszuschüsse unabhängig von den Eigentumsverhältnissen unabdingbar sei. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich dafür ausgesprochen, dass diese Vereinheitli-chung unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes für bestehende Ersatzschulen erfol-gen soll. Insofern strebt die Landesregierung Maßnahmen an, die diese Vorgabe umsetzen. Sie prüft verschiedene Lösungsansätze sowie neue Bewertungsparameter auf ihre Mach-barkeit hin. Im Rahmen der aus Vertreterinnen und Vertretern des MSW, der Bezirksregie-rungen und der Ersatzschulträger bestehenden Arbeitsgruppe „Verwaltungsvereinfachung“ wurden Simulationsrechnungen mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Abrechnung von pri-vaten Mieter- und Eigentümerschulden vereinbart. Ein EDV-Tool, das für die Modellrechnun-gen zur Folgenschätzung erforderlich ist, steht bereit. Die notwendige valide Kostenfolgenabschätzung ist noch nicht möglich, weil es hierzu einer umfangreichen Erhebung von Grunddaten und verschiedener Modellrechnungen bedarf. Die Veränderungen sollen den Status quo des Finanzvolumens wahren und in einem intensiven Dialog mit den Ersatzschulträgern entwickelt und diskutiert werden. 207. Die Landesregierung lehnt eine bürokratische Entlastung der Schulen durch

den vermehrten Einsatz von Schulverwaltungsassistenten ab. Warum sieht die Landesregierung z. B. auf der Basis der Mehr- und Minderungsstunden – siehe exemplarisch etwa „Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht 2013/14“ – keinerlei Spielraum, durch Umstrukturierungen bürokratische Entlastungen der Schulen zu ermöglichen?

Die Landesregierung hat das Pilotprojekt Schulverwaltungsassistenz 2010 von der vorheri-gen Landesregierung übernommen und im September 2013 mit einer Erlassregelung in den Regelbetrieb überführt. Die damaligen Rahmenbedingungen zu Beginn des Pilotbetriebes im Jahr 2007 sind auf die heutige Situation jedoch nicht mehr übertragbar. Die Arbeit der Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten wird hinge-gen von allen Beteiligten positiv eingeschätzt und führt zu einer Entlastung der Schulleitun-gen und Lehrkräfte bei ihrer Verwaltungstätigkeit. Ein Ausbau der Schulverwaltungsassistenz ist unter den jetzt gegebenen Rahmenbedingun-gen nicht möglich. Ein Ausbringen zusätzlicher Stellen für neue Schulverwaltungsassisten-zen ist vor dem Hintergrund der Reduzierung der Neuverschuldung nicht realisierbar. Eine Finanzierung über Lehrerstellen führt außerdem zu einer Verschlechterung der Unterrichts-

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versorgung, da mit Schulverwaltungsassistenzen keine zusätzlichen Stundenkontingente für Unterricht gewonnen werden können. Schulverwaltungsassistenzen können im Gegensatz zu Lehrkräften keinen Vertretungsunterricht erteilen, womit negative Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung zu befürchten sind. Eine Finanzierung über Mehr- und Minderungsstunden für nicht unterrichtliche Tätigkeiten verkennt, dass nicht unterrichtliche Tätigkeiten nicht mit Verwaltungstätigkeiten gleichgesetzt werden können. Die dort genannte Vielzahl pädagogischer und beratender Tätigkeiten kann nicht von Schulverwaltungsassistenzen erbracht werden. 208. Welche alternativen Maßnahmen strebt die Landesregierung an, um Schulen

von bürokratischem Aufwand zu entlasten? Der Bürokratieabbau im Schulbereich unterliegt besonderen Rahmenbedingungen. Insofern wird auf die Antwort zu den Fragen 71 und 72 verwiesen. Verwaltungsaufwand in Schulen lässt sich realistisch nicht völlig vermeiden. Hier gilt es, die bereits bestehenden Ansätze - sei es der klassischen Deregulierung, der verstärkten Unter-stützung von Schulen durch entsprechende Schulsoftware Angebote ebenso wie die ständi-ge Verbesserung von Verfahren und der Zusammenarbeit von Schulen und Schulverwaltung - weiter zu entwickeln. Darüber hinaus wird die Datenerfassung an Schulen auf das Notwen-digste beschränkt, um die damit verbundenen Aufwände für Schulen zu minimieren. Wichtig ist aber auch, dass Schulen in ihrer Arbeit durch Unterstützungsstrukturen, Beratungsange-bote und Netzwerke zusätzlich unterstützt und entlastet werden. Ziel ist also ein ganzheitli-cher Ansatz zur Unterstützung und Entlastung von Schulen. Beispielhaft genannt werden kann an dieser Stelle die Einrichtung der Regionalen Bildungsnetzwerke. 209. Welche Vorschriften gelten in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf Arbeitssi-

cherheit im öffentlichen Sektor? 211. Welche Vorschriften gelten in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf Arbeitssi-

cherheit in der privaten Wirtschaft? Die Fragen 209 und 211 werden zusammen beantwortet. Die Vorschriften sind dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bun-desrepublik Deutschland im Jahre 2013 (BT-Drs. 18/3474) zu entnehmen. Diese Vorschriften gelten auch für den öffentlichen Sektor. 210. Welche Arten von Unfällen müssen seitens öffentlicher Behörden dem Amt für

Arbeitsschutz übermittelt werden? 212. Welche Arten von Unfällen müssen seitens der Unternehmen dem Amt für Ar-

beitsschutz übermittelt werden? Die Fragen 210 und 212 werden zusammen beantwortet. Für Unternehmen und Behörden besteht nach § 193 SGB VII eine Meldepflicht bei tödlichen Unfällen bzw. bei Unfällen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen führen.

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Nach § 193 Abs. 7 SGB VII müssen Unternehmen und Behörden, die der allgemeinen Ar-beitsschutzaufsicht unterstehen, eine Durchschrift der Unfallanzeige der für den Arbeits-schutz zuständigen Behörde übersenden. 213. Wie hoch ist die Anzahl von übermittelten Unfallanzeigen seit dem Jahr 2000

jeweils monatlich differenziert nach Art des Unfalls? Der Landesregierung liegen keine Daten entsprechend der Fragestellung vor. Daten zum Unfallgeschehen können dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitenge-schehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2013 (BT-Drs. 18/3474) entnommen werden. 214. Welchen zusätzlichen bürokratischen Aufwand müssen die staatlichen Hoch-

schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen durch das sogenannte Hochschulzukunftsgesetz leisten?

215. Wie hoch schätzt die Landesregierung die zusätzlichen Personalkosten für die

staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ein, die sich aus der Umset-zung des sogenannten Hochschulzukunftsgesetzes ergeben?

Die Fragen 214 und 215 werden zusammen beantwortet. Ein wesentlicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Hochschulen entsteht durch das HZG NRW nicht, lediglich die Verfahrensbeteiligten haben sich in einigen Fällen geändert. Ob überhaupt ein personeller oder organisatorischer und somit auch finanzieller Mehrauf-wand an den Hochschulen des Landes verursacht wird, kann aufgrund der fehlenden Erfah-rungswerte derzeit nicht beantwortet werden. Dies wurde auch von den Hochschulen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2016 (Januar bis März 2015) bestätigt, da diesbezüglich keine belastbaren Zahlen vorgelegt werden konnten. 216. Wie viele Grund-, Wahl-, Fakultäts- bzw. Fachbereichs- und Prüfungsordnungen

an staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen mussten bzw. müssen auf-grund gesetzlicher Neuregelungen durch das sogenannte Hochschulzukunfts-gesetz abgeändert werden?

Aufgrund des HZG NRW müssen die Grundordnungen aller öffentlich-rechtlichen und staatli-chen Hochschulen des Landes geändert werden (14 öffentlich-rechtliche Universitäten, 16 öffentlich-rechtliche Fachhochschulen und 7 staatliche Kunst- und Musikhochschulen). Die übrigen genannten Ordnungen unterliegen einem ständigen Wandlungsprozess, so dass eine gesetzliche Änderung zwar alleiniger Grund der Änderung einer solchen Ordnung sein kann, eine Änderung aber genauso gut aus anderen Gründen geboten oder sinnvoll erschei-nen kann. Aufgrund der Vielzahl denkbarer Fallgestaltungen ist kaum feststellbar, welche anderen Ordnungen (nur) aufgrund des HZG NRW geändert werden mussten oder müssen.

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217. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in Technik und Verwaltung an den staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen seit 2000 jährlich entwickelt?

Die Zahl des Verwaltungspersonals an öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen einschließlich Verwaltungshochschulen und Medizinische Einrichtungen ist in der nachfol-genden Tabelle dargestellt. Ausgewiesen werden das technische Personal und Verwal-tungspersonal im engeren Sinne und das gesamte Verwaltungspersonal inklusive u. a. „Sonstiges Personal“, „Pflegekräfte“, „Auszubildende“.

Personal an den öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen

einschließlich Verwaltungshochschulen und Medizinische Einrichtungen in den Jahren 2000 bis 2013 (Quelle: IT.NRW amtliche Personal- und Stellenstatistik)

Jahr

Technisches Personal und Ver-waltungspersonal

(im engeren Sinne)

Verwaltungspersonal

Gesamt

2000 18.924 51.724

2001 18.223 50.411

2002 18.438 50.938

2003 18.417 49.819

2004 18.175 49.528

2005 19.149 48.625

2006 18.878 47.608

2007 19.869 47.064

2008 21.084 48.351

2009 21.556 48.880

2010 22.675 50.836

2011 23.292 52.857

2012 23.699 53.544

2013 24.745 55.346

2014 26.382 57.126

218. Wie viele Rahmenvorgaben will die Landesregierung bis zum Ende der Legisla-

turperiode 2017 erlassen? Es ist derzeit beabsichtigt, noch 4 Rahmenvorgaben bis zum Ende der aktuellen Legislatur-periode zu erlassen. 219. Welchen Dokumentationspflichten müssen nordrhein-westfälische Kinderta-

geseinrichtungen im Hinblick auf die Anforderungen des Kinderbildungsgeset-zes konkret nachkommen?

Durch das KiBiz sind folgende Dokumentationspflichten für Kindertageseinrichtungen vorge-geben:

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Als Teil der pädagogischen Tätigkeit erfolgt die Beobachtung und Dokumentation des Entwicklungs- und Bildungsprozesses einschließlich der sprachlichen Entwicklung des Kindes (§§ 13b und 13c KiBiz).

Als Verwaltungsaufgabe ist die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung in KiBiz.web zu erfassen (§ 19 Abs. 1 KiBiz).

220. Wie hoch schätzt die Landesregierung den durchschnittlichen Anteil der Ar-beitszeit ein, den Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen für Verwaltungsaufgaben wie Dokumentationspflichten aufwenden müssen?

221. Wie hoch schätzt die Landesregierung den durchschnittlichen Anteil der Ar-

beitszeit ein, den Leiterinnen und Leiter in Kindertageseinrichtungen für Ver-waltungsaufgaben wie Dokumentationspflichten aufwenden müssen?

Die Fragen 220 und 221 werden zusammen beantwortet. Wesentliche Dokumentationspflichten sind Bestandteil der pädagogischen Aufgaben zur Förderung der Kinder und nicht Verwaltungstätigkeiten zuzuordnen. Die erforderlichen Zeiten für Verwaltungsarbeiten richten sich nach der individuellen Situation der jeweiligen Einrich-tung und z. B. auch danach, inwieweit Verwaltungsaufgaben vom Träger zentral erledigt werden. Die Antwort gilt entsprechend für die Leitung von Kindertageseinrichtungen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Land mit dem System KiBiz.web und seinen Modulen zur Abwicklung der Förderung und dem Modul FamZ.web Instrumente zur Verfügung gestellt hat und weiterentwickelt, die auch darauf abzielen und geeignet sind, den trägereigenen Verwaltungsaufwand in Kindertageseinrichtungen zu verringern. 222. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Zahl der Verwendungsnachweise

ein, die für die Gewährung von Fördermitteln nach dem Kinderbildungsgesetz insgesamt jährlich erstellt werden müssen?

Im Kindergartenjahr 2014/2015 sind im System KiBiz.web insgesamt 9.468 Kindertagesein-richtungen erfasst. Für jede Kindertageseinrichtung ist jährlich nach Ablauf des Kindergarten-jahres vom Träger ein vereinfachter Verwendungsnachweis über die im Rahmen des KiBiz gezahlten Mittel einschließlich des Trägeranteils zu erstellen (§ 20 Abs. 4 KiBiz). 223. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für den Bürokratieaufwand

ein, der im Zuge des Kinderbildungsgesetzes insgesamt jährlich entsteht? Die Erledigung der notwendigen Verwaltungsaufgaben erfolgt vor Ort in unterschiedlicher Ausgestaltung. Eine landeseinheitliche, aussagekräftige Einschätzung der Kosten für die Verwaltung von Kindertageseinrichtungen ist deshalb nicht möglich. Auf die Antworten zu Fragen 220 und 221 wird verwiesen. Allerdings wird im Rahmen der Verwendungsnachweis-prüfung nach den Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege vom 18.06.2008 eine Verwaltungskostenpauschale von 2 v.H. anerkannt.

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224. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für den Bürokratieaufwand ein, der im Zuge der Gewährung von Fördermitteln nach dem Kinder- und Ju-gendförderplan insgesamt jährlich entsteht?

Die Förderung über den Kinder- und Jugendförderplan richtet sich an die Strukturen der Ju-gendarbeit und der Jugendsozialarbeit und soll diese bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstüt-zen. Eine Förderung der Strukturen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit erfolgt über-wiegend über die fachbezogene Pauschale. Die Weiterentwicklung der Angebote der Jugendarbeit im Sinne von veränderten Lebenswel-ten von Kindern und Jugendlichen sowie die Stärkung spezieller Vorhaben erfolgt durch Pro-jektanträge der Träger und wird fachlich begleitet durch die Fachberaterinnen und Fachbera-ter der Landesjugendämter. Die Personalkosten der Landesjugendämter für die Bearbeitung der Förderanträge (Antragsprüfung, Bewilligungen, Auszahlungen, Verwendungsnachweis-prüfung und Beratung durch die Fachberater) im Bereich des Kinder- und Jugendförderplans liegen bei ca. 1 Mio. EUR für 2014 und damit bei ca. 1 v. H. bezogen auf die zur Bewilligung bereitstehenden Mittel.

VI. Möglichkeiten zur Entfesselung der Wirtschaft 225. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Arbeitgeber die Beiträge

zur gesetzlichen Krankenversicherung für ihre Arbeitnehmer nach Krankenkas-sen sortieren, getrennt abführen und unterschiedliche Beitragsnachweise er-stellen müssen, obwohl die GKV-Beiträge von den unterschiedlichen Einzugs-stellen gebündelt an den Gesundheitsfonds weitergeleitet werden?

Die Krankenkassen sind nach bundesgesetzlichen Vorgaben Einzugsstellen für den Ge-samtsozialversicherungsbeitrag. Dieser umfasst die Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Zuständige Einzugsstelle ist nach § 28i SGB IV die Kran-kenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird. Da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, ergeben sich für die Ar-beitgeberinnen und Arbeitgeber automatisch unterschiedliche Einzugsstellen. Die Tatsache, dass der Krankenversicherungsbeitrag anschließend an den Gesundheitsfonds abzuführen ist, ändert daran nichts. 226. Wie ist aus Sicht der Landesregierung die Ausgestaltung eines diesbezüglich

unbürokratischeren Verfahrens denkbar? Die Landesregierung sieht für eine Bewertung keine Veranlassung. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesgesetzgeber.

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227. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der Ermöglichung einer ein-heitlichen Bilanzierung von Betriebsrentenverpflichtungen vor dem Hinter-grund, dass für die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen andere Vorgaben als für die steuerrechtliche Bewertung gelten und – durch das Auseinanderfallen von handels- und steuerrechtlicher Bewertung der Pensi-onsverpflichtungen – Unternehmen gezwungen werden, zwei statt lediglich ein Aktuarsgutachten für die Bewertung ihrer Pensionsverpflichtungen erstellen zu lassen?

Nach der Gesetzesbegründung des BilMoG zieht die Bewertung von Pensionsrückstellungen - neben dem für steuerliche Zwecke zu erstellenden Pensionsgutachten - eine ergänzende Berechnung für handelsrechtliche Zwecke nach sich. Da auf die bereits für steuerliche Zwe-cke ermittelten und geprüften Rahmenbedingungen aufgesetzt werden kann, teilweise nur ein anderer als der steuerliche Abzinsungszinssatz angewandt werden muss oder zum Teil die für Zwecke der IFRS ermittelten Zahlen zugrunde gelegt werden können, hält sich der aus der unterschiedlichen Bewertung ergebende Aufwand der Unternehmen in vertretbaren Grenzen (BR-Drs. 344/08). Im Übrigen kann die Landesregierung - ungeachtet weiterer steuerfachlicher Bedenken - schon aus fiskalpolitischen Gründen den Vorschlag nicht befürworten. 228. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die lohnsteuerrechtliche Er-

leichterung, nach der es Unternehmen möglich ist, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Dritte mit einem Steuersatz von 30 Prozent pauschal zu übernehmen und an das Finanzamt abzuführen, auch im Sozialversicherungsrecht abzubilden?

Die Landesregierung befürwortet den Vorschlag nicht. Eine Übertragung der - im Übrigen auch im Steuerrecht für eine ganze Reihe von Sondertatbeständen ausgeschlossenen - Pauschalierung von Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 37b Abs. 2 EStG würde zu Beitragsausfällen führen, die durch höhere Beitragssätze auf die verbliebenen Beitragsbemessungsgrundlagen kompensiert werden müssten. 229. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Beitragsfälligkeit in der

Sozialversicherung mit der Fälligkeit der Lohnsteuer zu harmonisieren oder wieder auf den 15. des Folgemonats zu legen?

Die Landesregierung ist der Ansicht, dass es bei den derzeit für die Fälligkeit der Sozialver-sicherungsbeiträge geltenden Regelungen bleiben sollte, da eine Verlegung des Fälligkeits-termins auf den Folgemonat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Sozialversiche-rungsträger hätte. Dabei ist es unerheblich, ob der Fälligkeitstermin wie bei der Lohnsteuer auf den 10. des Folgemonats oder auf das Ende des Folgemonats gelegt wird. Zudem sieht die Landesregierung auch keinen ausreichenden Grund für eine Neuregelung der Fälligkeitstermine. Die derzeit geltenden Regelungen haben sich etabliert und tragen durch vereinfachende Sonderregelungen auch den besonderen Bedürfnissen der Unterneh-men mit monatlich schwankenden Arbeitsentgelten Rechnung. Ergänzend wird auf das Pro-tokoll der Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 04.02.2015 (APr 16/816) verwiesen.

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230. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Pflicht zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung für Existenzgründer wieder abzuschaffen?

Der Vorschlag wird von der Landesregierung vor dem Hintergrund der Bekämpfung des Um-satzsteuerbetruges nicht befürwortet. Insbesondere bei Unternehmensneugründungen besteht die Gefahr von umsatzsteuerlichen Betrugsgestaltungen. Deshalb ist das Unternehmen, das seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, nach § 18 Abs. 2 S. 4 UStG im Jahr der Gründung und im Folgejahr zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet. Die Finanzämter erhalten so frühzei-tig Informationen über Unternehmen, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen. Diese Regelung hat sich bewährt: Sie ist nach übereinstimmender Auffassung des Bundes und der Länder eine unverzichtbare Maßnahme zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges. Nur das schnelle Erkennen von Betrugsauffälligkeiten ermöglicht eine rechtzeitige Reaktion der Finanzverwal-tung. Hierdurch kann frühzeitig die Auszahlung von unberechtigten Vorsteuerüberschüssen und die verzögerte Erklärung und Versteuerung von Umsätzen verhindert werden. Zudem können Steuerschäden in einem erheblichen Umfang verhindert werden. Aus diesen Grün-den wurde zum 01.01.2015 die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervo-ranmeldungen auch auf Vorratsgesellschaften und Unternehmen, die einen Firmenmantel übernehmen, ausgeweitet (§ 18 Abs. 2 S. 5 UStG). 231. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Grenze für die Buchfüh-

rungspflicht nach § 141 Abs. 1 Nr. 4 AO sowie analog die Gewinngrenze in § 241a HGB für Existenzgründer anzuheben, und welche Grenze hält sie ggf. für angemessen?

Die Landesregierung hält die Erhöhung für sachgerecht und hat der Änderung am 10.07.2015 im Bundesrat zugestimmt. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz des Bundes werden die derzeitigen Buchführungs-pflichtgrenzen in § 241a HGB und § 141 Abs. 1 Nr. 4 AO von 500.000 EUR Umsatz bzw. 50.000 EUR Gewinn zum 01.01.2016 jeweils auf 600.000 EUR Umsatz bzw. 60.000 EUR Gewinn angehoben. 232. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die steuerliche Betriebsprü-

fung zeitlich zu straffen und näher am Veranlagungsjahr (spätestens nach fünf Jahren) durchzuführen, und analog dazu die Aufbewahrungsfristen für Unter-nehmen dementsprechend auf fünf Jahre zu reduzieren?

Eine pauschale Verkürzung der abgabenrechtlichen Festsetzungs- und Aufbewahrungsfris-ten ist aus Sicht der Landesregierung nicht sachgerecht. Die steuerrechtlichen Vorgaben hierzu sind kein Selbstzweck, sondern erforderlich, damit die Finanzverwaltung ihrem ge-setzlichen Auftrag zur gleichmäßigen Festsetzung der Steuern nachkommen kann (Verifika-tionsprinzip). Die Prüfung sehr lange zurückliegender Jahre ist unbestritten für alle Beteiligten ein mühsa-mer Prozess, da die Aufklärung der steuerrelevanten Sachverhalte allein durch Zeitablauf erheblich erschwert wird. Daher hat die nordrhein-westfälische Betriebsprüfung schon vor vielen Jahren Methoden zu zeitnäheren Prüfungen entwickelt. Seit 2011 ist das Institut der „Zeitnahen BP“ in der BpO verankert. Eine Verkürzung der Aufbewahrungspflicht von 10 auf 5 Jahre würde nicht nur die erfolgrei-che Arbeit der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung gefährden, sondern hätte neben zu-sätzlichem Personalbedarf nach Schätzungen aus dem Jahr 2012 bundesweit auch Steuer-ausfälle in Höhe von mindestens 3 Mrd. EUR zur Folge.

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233. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Verordnung über Emissi-onserklärungen dahingehend zu novellieren, dass Anlagenbetreiber, die auf-grund der Industrieemissionsrichtlinie nach BImSchG berichtspflichtig sind, von der zusätzlichen Pflicht zur Emissionserklärung befreit werden, sodass mehrfache Erklärungen entfallen können?

Für Einzeldaten besteht keine mehrfache Berichtspflicht. Anlagenbetreiber, die aufgrund der europäischen Industrieemissionsrichtlinie berichtspflichtig sind, müssen nach § 31 Abs. 1 BImSchG der zuständigen Behörde jährlich Informationen über die Ergebnisse der Emissi-onsüberwachung sowie sonstige Daten zur Überprüfung der Einhaltung der Genehmigungs-anforderungen vorlegen. Ausgenommen davon sind Informationen, die der Behörde bereits aufgrund anderer Vorschriften vorzulegen sind. Dies betrifft u.a. die Emissionserklärung nach 11. BImSchV. 234. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Erarbeitung

von Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie trans-parenter und legitimer zu gestalten?

Keine. Die Ergreifung solcher Maßnahmen, liegt in der Zuständigkeit der Bundesregierung. 235. Welche Formulare werden durch Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen im

Rahmen der statistischen Berichtspflicht an kleine und mittlere Unternehmen versandt? (differenzierte Angaben nach Branche, Anzahl und Art der Erhebun-gen im Jahr)

Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 236. Welche Notwendigkeit ist jeweils für jede einzelne dieser Erhebung gegeben?

(differenzierte Begründung) Auf die Antwort zu Frage 235 wird verwiesen. 237. Welche Formulare werden durch Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen im

Rahmen der statistischen Berichtspflicht an landwirtschaftliche Betriebe ver-sandt? (differenzierte Darstellung nach Anzahl und Art der Erhebungen im Jahr)

Rechtsgrundlage für die Erhebungspflicht ist das AgrStatG des Bundes.

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Agrarstatistisches Erhebungsprogramm

Erhebungen mit Direktbefragung der landwirtschaftlichen Betriebe durch IT.NRW

Bezeichnung

Auskunftspflich-tig sind Betriebe

mit … Erhebungsart Periodizität letzte Durchfüh-

rung

Landwirtschafts-zählung

mindestens 5 ha landwirtschaft-lich genutzter Fläche sowie Betriebe mit pflanzlichen (Mindestanbau-flächen für Sonderkulturen) oder tierischen (Mindesttierbe-stände) Mindesterzeu-gungseinheiten

Totalerhebung etwa alle 10 Jah-re

2010

Agrarstrukturer-hebung

mindestens 5 ha landwirtschaft-lich genutzter Fläche sowie Betriebe mit pflanzlichen (Mindestanbau-flächen für Sonderkulturen) oder tierischen (Mindesttierbe-stände) Mindesterzeu-gungseinheiten

im Wechsel To-talerhe-bung/Repräsentativerhebung (in Jahren einer Landwirtschafts-zählung Be-standteil dieser Erhebung)

alle 3 Jahre 2013

Bodennutzungs-haupterhebung

mindestens 5 ha landwirtschaft-lich genutzter Fläche sowie Betriebe mit pflanzlichen (Mindestanbau-flächen für Sonderkulturen) oder tierischen (Mindesttierbe-stände) Mindesterzeu-gungseinheiten

im Wechsel To-talerhebung (alle 6 Jah-re)/Repräsentativerhebung (in Jahren einer Agrarstrukturer-hebung Be-standteil dieser Erhebung)

jährlich 2015

Viehbestandser-

hebung Schwei-

ne

mindestens 10

Zuchtsauen oder

mindestens 50

Schweine

Repräsentati-

verhebung

halbjährlich Mai 2015

Viehbestandser- mindestens 20 Repräsentati- jährlich 2014

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hebung Schafe Schafe verhebung

Zierpflanzener-

hebung

mindestens 0,3

ha Anbaufläche

für Zierpflanzen

im Freiland

oder mindestens

0,1 ha Anbauflä-

che für Zier-

pflanzen unter

hohen begehba-

ren Schutzabde-

ckungen

Totalerhebung 4-jährlich ab

2017

2012

Erhebung über

Speisepilze

mindestens 0,1

ha Produktions-

fläche für Spei-

sepilze

Totalerhebung jährlich 2014

Gemüseerhe-

bung

mindestens 0,5

Hektar im Frei-

land oder min-

destens 0,1 ha

unter hohen be-

gehbaren

Schutzabde-

ckungen, auf

denen

Gemüse oder

Erdbeeren an-

gebaut werden

Vorwe-

gerhe-

bung

über

Spargel

und Erd-

beeren

Repräsentati-

verhebung

jährlich 2015

Gemü-

sehaupt-

erhebung

im Wechsel To-

talerhebung (alle

4 Jahre) / Re-

präsentativerhe-

bung

jährlich 2014

Baumschulerhe-

bung

mindestens 0,5

ha Baumschul-

fläche

Totalerhebung 4-jährlich ab

2017

2012

Baumobstan-

bauerhebung

mindestens 0,5

ha Baumobstflä-

che

Totalerhebung 5-jährlich 2012

Erhebung über

Strauchbeeren

mindestens 0,5

ha Anbaufläche

für Strauchbee-

ren im

Freiland oder

mindestens 0,1

ha Anbaufläche

für Strauch-

beeren unter

hohen begehba-

Totalerhebung jährlich 2014

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238. Welche Notwendigkeit ist für jede einzelne dieser Erhebung gegeben? Die Landesregierung sieht keine Veranlassung diese bundesgesetzlichen Regelungen zu bewerten. 239. Welcher finanzielle Aufwand entsteht den Unternehmen durch die Erfüllung der

Statistikpflichten? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 240. Welchen Statistikpflichten kann bereits heute mittels eines Online-Verfahrens

nachgekommen werden? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 241. Welche berufsgenossenschaftlichen Regelungen und Satzungen müssen kleine

und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen beachten? (voll-ständige Übersicht erbeten)

242. Zu welchem Kosten- und Zeitaufwand führen die berufsgenossenschaftlichen

Regelungen und Satzungen für kleine und mittelständische Unternehmen? Die Fragen 241 und 242 werden zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die KMU in NRW sind überwiegend bei den bundesweit zuständigen gewerblichen Berufs-genossenschaften versichert. 243. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung konkret, diesen bürokrati-

schen Aufwand für die Unternehmen zukünftig zu verringern? Auf die Antworten zu Frage 240 und Frage 242 wird verwiesen.

ren Schutzabde-

ckungen

Geflügelstatistik

- Erhebung in

Unternehmen

mit Legehen-

nenhaltung

mindestens

3.000 Hennen-

haltungsplätze

Totalerhebung monatlich September 2015

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244. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen Unternehmen durch Bürokratiekosten durch schwer verständliche und kompli-zierte Formulare ein?

Der Landesregierung sind solche Formulare nicht bekannt. Die Landesregierung stellt sicher, dass Formulare, die in ihren Verantwortungsbereich fallen, klar, verständlich und leicht nach-vollziehbar gestaltet und formuliert werden. Außerdem halten die Förderberatung der NRW BANK, die 77 zertifizierten Startercenter NRW, die Wirtschaftsförderungseinrichtungen im Land und nicht zuletzt die Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft eine Fülle von Be-ratungs- und Unterstützungsangeboten für die Unternehmen bereit. 245. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen

Unternehmen durch Bürokratiekosten durch umständliche Modalitäten für die Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln ein?

Der Aufwand steht nach Auffassung der Landesregierung in einem angemessenen Verhält-nis zur intendierten Förderung (Zuschüsse). In den Antragsformularen werden lediglich die aufgrund der Bundes-/EU-Vorgaben der För-derprogramme sowie die aus haushalts- und EU-beihilfenrechtlichen Gründen erforderlichen Angaben abgefragt. Im Rahmen der Förderung mit dem Operationellen Programm EFRE verringern die Einfüh-rung von Pauschalen für Personal- und Gemeinausgaben und die geringere Anzahl der be-willigenden Stellen (von 108 auf 9) den Bürokratieaufwand im Vergleich zur Förderperiode 2007 bis 2013. Mit den eingeführten Pauschalen wird die Abrechnung entsprechender Aus-gaben beschleunigt und zugleich vereinfacht. Die geringere Anzahl der bewilligenden Stellen erhöht die Transparenz über die Förderstruktur. 246. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen

Unternehmen durch Bürokratiekosten durch Überschneidung von Zuständig-keiten wie zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren ein?

Der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. 247. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen

Unternehmen durch Bürokratiekosten durch schwer verständliche Orientierung innerhalb der Verwaltung ein?

Orientierungsschwierigkeiten sind der Landesregierung nicht bekannt. Im Übrigen schätzen Unternehmen die NRW.BANK als kompetenten Ansprechpartner für Förderfragen bezüglich aller Förderprogramme. 248. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen

Unternehmen durch Bürokratiekosten durch unnötig komplizierte Regelungen im Baurecht ein?

Der Landesregierung sind keine unnötig komplizierten Regelungen im Baurecht bekannt.

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249. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen Unternehmen durch Bürokratiekosten durch unnötig komplizierte Regelungen im Umweltrecht ein?

Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 250. Wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung zu den jeweiligen Punk-

ten aus den vorherigen sechs Fragen? Auf die Antworten zu den Fragen 244 bis 249 wird verwiesen. 251. Durch welche konkreten Maßnahmen kann der administrative Aufwand bei Be-

triebsgründungen verringert werden? Mangels konkret vorliegender Daten und Informationen zum administrativen Aufwand bei Betriebsgründungen können auch keine konkreten Maßnahmen zu dessen Verringerung aufgezeigt werden. 252. Wie viele und namentlich welche verschiedenen Möglichkeiten haben kleine

und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, bei Forschung und Entwick-lung vonseiten des Landes, des Bundes und der EU gefördert zu werden?

Die Förderung der Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation bildet einen gewichtigen Schwerpunkt im Operationellen Programm des EFRE. KMU sind dabei eine zentrale Zielgruppe der Förderung. 253. Wie können aus Sicht der Landesregierung die Bürokratiepflichten bei der

staatlichen Förderung von Forschung und Entwicklung von kleinen und mittle-ren Unternehmen reduziert werden?

Die Förderung erfolgt aus EFRE-Mitteln, so dass die Vorgaben der EU für derartige Förde-rungen neben den Vorgaben der LHO einzuhalten sind. 254. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, eine Befragung von Unter-

nehmern und Wirtschaftsvertretern dazu durchzuführen, welche bürokratischen Belastungen sie im Alltag konkret spüren?

Aus Sicht der Landesregierung erübrigt sich eine solche Umfrage. Die Landesregierung ist in einem ständigen Austausch mit Unternehmen, Unternehmensverbänden bzw. den Selbst-verwaltungseinrichtungen der Wirtschaft und kann sich dadurch ein sehr konkretes Bild von der Lage der Unternehmen in NRW machen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass seit Mai 2013 jedes mittelstandsrelevante Verordnungs- und Gesetzesvorhaben der Landesre-gierung durch die neutrale Clearingstelle Mittelstand bei der IHK auf seine Mittelstandsver-träglichkeit hin überprüft wird. Zu dieser Prüfung gehören regelmäßig auch Vorschläge, wie zusätzlicher bürokratischer Aufwand in KMU vermieden werden kann.

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255. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen Unternehmen durch die Einhaltung von Compliance-Pflichten ein?

Compliance-Regeln geben sich Unternehmen regelmäßig im eigenen Interesse. Welcher Aufwand mit der Einhaltung von Compliance-Pflichten verbunden ist, wird von der Landesre-gierung nicht erhoben. 256. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen

Unternehmen durch Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten durch den Mindestlohn ein?

257. Welche konkreten Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten sind durch

die Einführung des Mindestlohns für die nordrhein-westfälischen Unternehmen insgesamt hinzugekommen?

258. Welche konkreten Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten ergeben sich

durch die Einführung des Mindestlohns insbesondere für nordrhein-westfälische Unternehmen aus den Branchen Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Trans-port- und damit verbundenes Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Forstwirt-schaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Messe- und Ausstellungsbau sowie Fleischwirtschaft?

259. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung jener nordrhein-westfälischen

Unternehmen durch den Mindestlohn ein, die Mini-Jobber beschäftigen? Die Fragen 256 bis 259 werden zusammen beantwortet. Da es bereits vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 01.01.2015 durch das MiLoG umfangreiche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gab, hält die Landesre-gierung den tatsächlichen Mehraufwand bei der Aufzeichnung und Dokumentation von Be-ginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach dem MiLoG für überschaubar. Dies gilt auch für die Beschäftigung von Minijobbern. Das MiLoG legt einen Mindestlohn für jede geleistete Arbeitsstunde fest. An der Einhaltung des Gesetzes haben nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein großes Interes-se, sondern auch die Sozialversicherungsträger, die Träger der Grundsicherung und auch diejenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich gesetzestreu verhalten. Eine Kontrol-le, ob der Mindestlohn gezahlt wird, ist aber nur dann möglich, wenn die Arbeitszeit korrekt festgehalten wird. Daher legt das MiLoG Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Entlei-hern in bestimmten Wirtschaftszweigen oder -branchen oder bei geringfügiger Beschäftigung außerhalb von Privathaushalten bestimmte Aufzeichnungspflichten auf. Das MiLoG sieht die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages und die Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen für mindestens 2 Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt vor. Eine Anschaffung elektronischer Geräte zur Arbeitszeiterfassung oder die Einhaltung einer bestimmten Form ist nicht erforderlich. Das BMAS hat zwischenzeitlich eine kostenlose App für mobile Geräte („einfach erfasst“) veröf-fentlicht, mit der die Beschäftigten die benötigten Daten durch einfachen Tastendruck bei Beginn und Ende der Arbeits- und Pausenzeiten erfassen und anschließend an ihren Arbeit-geber bzw. ihre Arbeitgeberin übermitteln können.

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Diese Pflichten gelten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer nach § 8 Abs. 1 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung außerhalb von Privathaus-halten) oder in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschafts-zweigen beschäftigen. Gleiches gilt für Entleiher, denen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in einem der in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftszweige überlassen werden. § 2a SchwarzArbG umfasst folgende Wirtschaftszweige: Baugewerbe, Gaststätten- und Be-herbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Ge-bäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Aus-stellungen beteiligen, Fleischwirtschaft. Das AEntG sah bereits vor Inkrafttreten des MiLoG ebensolche Aufzeichnungspflichten für alle gewerblichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Entleiher in den - auch in § 2a SchwarzArbG genannten - Branchen Baugewerbe, Gebäudereinigung, Schlachten und Fleischverarbeitung vor. Das heißt, dass durch das MiLoG die oben genannten Pflichten nur für die übrigen in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen (Gaststätten- und Beherber-gungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbun-denes Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Unterneh-men, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen) sowie für nicht-gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den Branchen Baugewerbe, Gebäudereini-gung sowie Schlachten und Fleischverarbeitung neu hinzugekommen sind. Weitere Aufzeichnungspflichten ergeben sich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus dem SGB. Die Arbeitgeberinnen und die Arbeitgeber sind gemäß § 28f Abs. 1 Satz 1 SGB IV i.V.m. § 8 BVV zur Führung von Entgeltunterlagen verpflichtet. Hierzu gehören insbesondere Angaben und Unterlagen über das monatliche Arbeitsentgelt, die Beschäftigungsdauer, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Darüber hinaus sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 ArbZG verpflich-tet, jede über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (§ 3 Satz 1 ArbZG) hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen und die Arbeitszeit-nachweise mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Mit Blick auf die bereits vor Inkrafttreten des MiLoG bestehenden gesetzlichen Aufzeich-nungspflichten nach AEntG, ArbZG und SGB IV dürften daher nur wenige neue Aufzeich-nungs- und Dokumentationspflichten durch das MiLoG hinzugekommen sein. Darüber hinaus haben die BMAS und BMF auf dem Verordnungswege Einschränkungen bei den Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten festgelegt: Die MiLoAufzV beschränkt die Aufzeichnungspflichten, wenn die Beschäftigten ausschließ-lich mobile Tätigkeiten ausführen, dabei keinen Vorgaben zur konkreten täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) unterliegen und sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich eintei-len: hier muss nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Nach der MiLoDokV entfallen die Dokumentationspflichten nach dem MiLoG für Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmer, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt brutto 2.958 EUR überschreitet und für die der Arbeitgeber seine nach § 16 Abs. 2 ArbZG bestehenden Verpflichtungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit und zur Aufbewahrung dieser Aufzeich-nungen tatsächlich erfüllt. Seit dem 01.08.2015 ist diese Einkommensschwelle unter der Voraussetzung abgesenkt, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt mehr als 2.000 EUR brutto beträgt und das sich hieraus ergebende Nettoentgelt jeweils für die letzten abgerechneten 12 Monate tatsächlich regel-mäßig ausgezahlt worden ist. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der Einkommensschwel-le von 2.958 EUR.

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260. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen von 10 auf 5 Jahre zu reduzieren?

Auf die Antwort zu Frage 232 wird verwiesen. 261. Wie bewertet die Landesregierung Überlegungen, das Erfordernis der eigen-

händigen Unterschrift von Belegen abzuschaffen und zukünftig auch elektroni-sche Möglichkeiten zuzulassen?

Die erleichternde Erbringung von elektronischen Nachweisen und Belegen in Verwaltungs-verfahren ist ein notwendiger und wesentlicher Bestandteil zur Einführung und Umsetzung des E-Governments. In einem ersten Schritt sind die Regelungen zur Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren bereits durch Änderung des VwVfG in das Landesrecht übernommen worden. Der Gesetzentwurf zum EGovG NRW enthält darüber hinaus Regelungen u. a. zur verpflichtenden Einführung von IT-Infrastrukturen, die grundsätzlich die Möglichkeit eröffnen, vorzulegende Nachweise elektronisch bei der Verwaltung einzureichen. Neben der verpflichtenden Einführung von IT-Infrastrukturen hängt der Erfolg von E-Government in entscheidendem Maße von der Beseitigung bestehender rechtlicher Hinder-nisse und der E-Government konformen Ausgestaltung von zukünftigen Normen ab. Daher ist im Gesetzentwurf zum EGovG NRW vorgesehen, dass Vorschriften des Landes auf die Erforderlichkeit von bestehenden Schriftformerfordernissen überprüft werden sollen. 262. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Gewerbesteuerveranla-

gung und -zahlung bei Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemein-den (§14a GewStG) für die Unternehmen zu vereinfachen?

Unterhält ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, so ist der Gewerbe-steuermessbetrag auf die einzelnen Gemeinden zu zerlegen. Das ist erforderlich, damit die jeweils hebeberechtigte Gemeinde die Steuer auf Grund des von ihr bestimmten Hebesatzes festsetzen und erheben kann. Eine Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer auf die Finanzämter durch Änderung des Landesrechts hätte nicht vertretbaren Verwaltungsmehraufwand für das Land zur Folge, weil die Finanzämter für die Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung von vielen Konzernunternehmen mit zahlreichen Betriebsstätten im gesamten Bundesgebiet zuständig sind. 263. Welchen konkreten Dokumentationspflichten müssen nordrhein-westfälische

Unternehmen im Bewerbungsprozess bei Neueinstellungen nachkommen, bei-spielsweise zur Exkulpation von Diskriminierungsvorwürfen seitens abgelehn-ter Bewerber?

Die maßgeblichen Regelungen zur Vermeidung von Diskriminierungen - u. a. bei Neueinstel-lungen durch Unternehmen - befinden sich im AGG des Bundes, mit denen europarechtliche Vorgaben umgesetzt wurden. Konkrete Pflichten der Arbeitgeberinnen und der Arbeitsgeber ergeben sich im Wesentlichen aus § 12 AGG, wonach Vorsorge gegen die in § 1 AGG genannten Benachteiligungen - u. a. auch bei der Einstellung neuer Beschäftigter - zu treffen ist. Dabei kann es im Einzelfall sinn-voll und/ oder erforderlich sein, dass die Arbeitgeberinnen und die Arbeitgeber eine getroffe-ne Auswahlentscheidung dokumentieren und entsprechende Unterlagen, wie die Bewer-bungsunterlagen von einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern, aufbewahren. Ob und wie-

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weit eine Dokumentation angezeigt ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Für die vom einstellenden Unternehmen zu treffende Entscheidung über die Dokumentation und Aufbe-wahrung von Unterlagen wird es maßgeblich auf die Anzahl und die Art der vorliegenden Bewerbungen ankommen. Dabei ist die Beweislastregel des § 22 AGG zu berücksichtigen, wonach bei Indizien für eine Diskriminierung die Beweislast für das Nichtvorliegen eines Ver-stoßes auf die andere Seite (hier: den Arbeitgeberinnen/ der Arbeitgeber) übergeht. Für die Frage, wie lange Unterlagen aufzubewahren oder zu dokumentieren sind, spielt die Vor-schrift des § 15 Abs. 4 AGG eine Rolle, die vorsieht, dass ein Anspruch nach § 15 Abs. 1 oder 2 AGG grundsätzlich innerhalb einer Frist von 2 Monaten geltend zu machen ist. 264. Welchen Dokumentationspflichten müssen nordrhein-westfälische Unterneh-

men im Hinblick auf Fragen des Datenschutzes konkret nachkommen? Der Landesregierung liegen hierzu - ungeachtet im Einzelfall bestehender Dokumentations-pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz - keine Erkenntnisse vor. 265. Welche Belastungen ergeben sich für nordrhein-westfälische Unternehmen

durch die Stellplatzpflicht? Die Verfügbarkeit von Stellplätzen liegt regelmäßig auch im Interesse der Unternehmen. Die Landesregierung erhebt nicht, welcher Aufwand mit der Stellplatzpflicht verbunden ist. 266. Welcher konkrete Mehraufwand ergibt sich für Beherbergungsbetriebe durch

die Einführung von kommunalen Kulturförderabgaben („Bettensteuer“)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 267. Welcher konkrete Mehraufwand ergibt sich für das Hotel- und Gaststättenge-

werbe in Nordrhein-Westfalen durch die Lebensmittelinformations-Verordnung?

Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 268. Welche Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten ergeben sich für

nordrhein-westfälische Unternehmen durch die Künstlersozialabgabe? Die Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten der zur Künstlersozialabgabe Ver-pflichteten ergeben sich aus den §§ 27 bis 29 und 32 KSVG sowie aus der KSVGBeitrÜV. Danach sind die Abgabepflichtigen u. a. nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres verpflichtet, der Künstlersozialkasse die Summe der sich nach § 25 KSVG ergebenden Beiträge zu melden. Für die Meldung ist ein Vordruck der Künstlerso-zialkasse zu verwenden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 und 2 KSVG). Nach §§ 27 und 28 KSVG haben die zur Abgabe Verpflichteten fortlaufende Aufzeichnungen zu führen und nachprüfbare Unterlagen vorzuhalten; auf Anforderung der Künstlersozialkas-se oder der Träger der Rentenversicherung müssen die abgabepflichtigen Entgelte listen-

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mäßig zusammengeführt werden können. Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Entgelte fällig geworden sind, aufzubewahren. Die zur Abgabe Verpflichteten haben nach § 29 KSVG der Künstlersozialkasse oder den Trägern der Rentenversicherung auf Verlangen über alle für die Feststellung der Abgabe-pflicht, der Höhe der Künstlersozialabgabe sowie der Versicherungspflicht und der Höhe der Beiträge und Beitragszuschüsse erforderlichen Tatsachen Auskunft zu geben und Unterla-gen vorzulegen, aus denen diese Tatsachen hervorgehen. 269. Welche konkreten Spielräume haben die Länder jeweils bei der Kontrolle der

einzelnen bundesrechtlichen Vorgaben? Die bestehenden Spielräume ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. 270. In jeweils welchem Umfang und in welcher Weise setzt das Land Nordrhein-

Westfalen die Vorgaben des Bundes in den einzelnen Fachbereichen um? Die Landesregierung handelt bei der Umsetzung von Vorgaben des Bundesrechts in Lan-desrecht immer im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben und im Rahmen des geltenden Rechts. Die Anwendung und Ausgestaltung des Bundesrechts erfolgt dabei - je nach Art der bundesrechtlichen Vorgaben - auf unterschiedliche Weise. In Betracht kommen z.B. die Vor-lage eines Entwurfs eines Ausführungsgesetzes, die Festlegung von Zuständigkeiten in der Regel durch eine Zuständigkeitsverordnung und bei Bedarf die Ausfüllung von sonstigen Verordnungsermächtigungen durch Verordnung. Durch § 40 GGO hat die Landesregierung für alle Landesgesetze und Landesverordnungen die Durchführung einer Normprüfung vor-geschrieben. Diese Normprüfung beinhaltet unter anderem, Fragen nach der grundsätzli-chen Notwendigkeit der Norm, nach den Erfahrungen in anderen Ländern und nach dem Vollzugsaufwand (Gesetzesfolgenabschätzung) zu beantworten. Mit der Novellierung der GGO im Dezember 2014 sind insbesondere die Hinweise zur Durchführung der Gesetzes-folgenabschätzung grundlegend überarbeitet worden. Die Umsetzung von Bundesrecht kann auch erforderlich werden zur Konkretisierung unbe-stimmter Rechtsbegriffe und durch Verwaltungsvorschriften zur Ausübung des Ermessens, um ein einheitliches Verwaltungshandeln im Land zu gewährleisten. Schließlich wird Bundesrecht durch die Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht gemäß §§ 12, 13 LOG umgesetzt. Welche der in § 13 Abs. 3 LOG NRW genannten Mittel der Fachauf-sicht in Betracht kommen, ist im Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich dient der in Art. 83 GG vorgesehene Vorrang der Landesverwaltung bei der Durchführung von Bundesgesetzen dazu, dass die Länder je nach ihren Gegebenheiten auch eigene politische Akzente setzen können. Hiervon macht die Landesregierung maßvoll Gebrauch. 271. Wie stellen sich die Kontrollintervalle Nordrhein-Westfalens im Vergleich mit

denen der anderen Bundesländer dar? Die Kontrollintervalle der Lebensmittelüberwachung richten sich in allen Ländern nach der AVV RÜb. Im Übrigen liegen der Landesregierung zu Kontrollintervallen in Nordrhein-Westfalen zwar Erkenntnisse aus einer Abfrage aus dem Jahr 2011 vor. Allerdings ist ein Vergleich zu ande-ren Ländern hieraus nicht möglich.

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272. Konkret welche jeweiligen Behörden suchen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen auf, um die Einhaltung bundesrechtlicher Vorgaben zu kontrollieren?

Neben den Bezirksregierungen und den Ordnungsbehörden suchen die folgenden beispielhaft genannten Behörden Unternehmen auf:

Handwerkskammer

Zollverwaltung unterstützende Stellen des Landes

Landeskartellbehörden mit richterlicher Anordnung

LANUV

LB WH

Direktor der LWK als Landesbeauftragter

MBWSV

273. Wie viele Beschäftigte in den Überwachungsbehörden sind jeweils im Außen-dienst tätig?

Die Landesregierung erfasst die Zahl der im Außendienst Beschäftigten dieser Behörden, die bundesrechtliche Vorgaben kontrollieren, nicht umfassend. Beispielhaft werden Zahlen für folgende Bereiche genannt:

In den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierungen sind 484 Beschäftigte auch mit Aufgaben im Außendienst betraut.

Im Geschäftsbereich des MKULNV sind 823 Beschäftigte auch mit Aufgaben im Außendienst betraut (Bezirksregierungen: 513; LB WH: 16; LWK: 114; LANUV: 121).

Im MBWSV sowie in der Luftfahrtverwaltung NRW sind insgesamt 74 Beschäftigte auch mit Aufgaben im Außendienst betraut.

274. Wie stellen sich die Beschäftigtenzahlen der Überwachungsbehörden im Au-ßendienst in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den anderen Bundesländern dar?

Der Landesregierung liegen hierzu keine umfassenden Erkenntnisse vor. Bezüglich des Arbeitsschutzes wird auf den Bericht des MAIS (Vorlage 15/184) verwiesen. 275. Wo und wie verändern sich jeweils die Prüfungsintervalle von Behörden bei

den Unternehmen, bei denen dortige Kontrollen ohne Beanstandungen verlau-fen sind?

Die Landesregierung erfasst hierzu keine umfassenden Daten. Die Veränderung der Prü-fungsintervalle ist je nach Fach- und Prüfgebiet unterschiedlich. Beispielhaft wird auf Folgendes hingewiesen: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Die Überwachungstätigkeit der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen besteht zu einem hohen Anteil aus reaktiven Kontrollen im Rahmen externer Anlässe (Anzeigen, Be-schwerden, schwere Unfälle etc.). Aktive Überprüfungen erfolgen durch bundes- oder lan-

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desweit abgestimmte Programme (GDA, Ressortzielvereinbarung) oder in eher seltenen Fäl-len auf Basis des landesinternen risikobasierten Überwachungskonzeptes. Regelmäßige Betriebsüberprüfungen mit festgelegten Zeitintervallen kommen in der Praxis nicht mehr vor. Betriebe, welche eine funktionsfähige innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation nachwei-sen, werden allerdings im Sinne der Prioritätensetzung ohne Anlass nicht mehr aufgesucht. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die Durchführung von Kontrollbesuchen (= Inspektionen) erfolgt nach den Vorgaben des Erlasses zur Risikobasierten Planung und Durchführung von medienübergreifenden Umwel-tinspektionen vom 26.06.2015. Nach dem Erlass sind die Behörden gehalten, die Überwa-chung sachgerecht zu planen und durchzuführen. Konkrete Intervalle werden in dem Erlass nicht vorgegeben. Ergebnisse von Kontrollbesuchen fließen als sog. Betreiberbezogene Kriterien in die Risiko-basierte Inspektionsplanung ein. Bei beanstandungslosen Kontrollen kann die Überwa-chungshäufigkeit reduziert werden. Für den Bereich der amtlichen Überwachung zur Einhal-tung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vor-schriften wird auf die AVV RÜb vom 03.06.2008 verwiesen. 276. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen angekündigten und unangekündigten Kon-trollbesuchen seitens der einzelnen Behörden in Unternehmen dar, und wird jeder angekün-digte Kontrollbesuch auch tatsächlich durchgeführt? Die Landesregierung erfasst hierzu keine umfassenden Daten. Je nach Fach- und Prüfgebiet finden angekündigte und unangekündigte Kontrollbesuche in unterschiedlichem Verhältnis statt. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Ein festes Verhältnis zwischen angekündigten und unangekündigten Kontrollen gibt es nicht. Grundsätzlich werden die Kontrollen unangekündigt durchgeführt. Von diesem Grundsatz wird abgewichen, wenn bestimmte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Unter-nehmen zur Verfügung stehen müssen und darüber hinaus aussagekräftige Unterlagen vor-zulegen sind, z. B. bei der Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens. In solchen Fällen werden angekündigte Kontrollen durchgeführt. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz:

Hierzu liegen keine Angaben vor. Soweit die zuständigen Behörden im ISA ihre Kontrollbe-suche entsprechend gekennzeichnet haben, ist die Zahl der unangemeldeten Inspektionen aktuell deutlich niedriger (unterhalb von 10 v.H.) als die Zahl der angemeldeten Kontrollbe-suche im Umweltbereich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 275 verwiesen. 277. Welcher Aufwand entsteht konkret für die Unternehmen einerseits durch einen

angekündigten bzw. andererseits durch einen unangekündigten Kontrollbe-such?

Der Landesregierung liegen hierzu keine umfassenden Erkenntnisse vor. Beispielhaft wird auf Folgendes hingewiesen: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Der für ein Unternehmen entstehende Aufwand ist weitgehend unabhängig von der Art des Kontrollbesuches. Eine entscheidende Rolle spielt vielmehr die Tatsache, ob der Betrieb seinen gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen nachgekommen ist und insbesondere ein funktionierendes innerbetriebliches Arbeitsschutzsystem aufweisen kann oder nicht. Eine gut strukturierte Arbeitsschutzorganisation ermöglicht eine schnelle Klärung von Sachfragen und

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im Normalfall die zeitnahe Beseitigung etwaiger Mängel. Die erforderlichen Maßnahmen können durch das Unternehmen in eigener Verantwortung praxisnah und kostengünstig um-gesetzt werden. Firmen mit mangelhaften Arbeitsschutzkenntnissen bedürfen hingegen zeit-aufwändiger Beratung, weisen häufig erheblich mehr Sicherheitsmängel auf und zeigen sich in vielen Fällen weniger einsichtig. Dadurch steigt der Aufwand sowohl für die Verwaltung als auch für den Betrieb, um einen gesetzeskonformen Zustand im Arbeitsschutz zu erreichen. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Unangekündigte Kontrollbesuche sind in der Regel mit sehr geringem (Personal-) Aufwand für das Unternehmen verbunden. Kontrollen ziehen für die Unternehmen dann Aufwand nach sich, wenn es im Zuge der Kontrollen zu Beanstandungen kommt, so dass Mängel zu besei-tigen wären. 278. Werden bei einem angekündigten Kontrollbesuch zusätzliche Anforderungen

an die Unternehmen gestellt? (bitte differenziert nach Ressorts) In der Regel werden keine zusätzlichen Anforderungen an die Unternehmen gestellt.

VII. Möglichkeiten zur Entfesselung der Bürger 279. Welche melderechtlichen Vorgänge könnten theoretisch vom Bürger auch bei

einem Amt in einer anderen Stadt wie beispielsweise dem Ort des Arbeitsplat-zes durchgeführt werden?

Die Verlagerung von melderechtlichen Vorgängen an andere Orte verlagert den Aufwand, nicht jedoch den Nutzen an eine andere Kommune. Kommunen mit hohem Pendleranteil würden über die Maßen in Anspruch genommen. Sinnvoller erscheint daher eher, den Grad der Automatisierung weiter zu steigern und den Betroffenen verstärkt die Möglichkeit einzu-räumen, melderechtliche Belange via Internet zu erledigen bzw. die Notwendigkeit der per-sönlichen Vorsprache zu reduzieren. 280. Aus welchen Gründen schreiben Gutachterausschüsse zur Immobilienbewer-

tung in nordrhein-westfälischen Kommunen die Erwerber von Wohneigentum mit der Aufforderung zur Mitteilung detaillierter Angaben zum Inhalt des Kauf-vertrags einer Immobilie doppelt an, obwohl alle gesetzlichen Pflichtauskünfte bereits mit der vorgeschriebenen Übersendung des Kaufvertrags durch den Notar an die Gutachterausschüsse zuvor erteilt worden sind?

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erstatten gemäß § 193 Abs. 1 BauGB Gut-achten über die Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Um die für die Wertermittlungen erforderlichen Daten ableiten zu können, führen sie gemäß § 193 Abs. 5 BauGB eine Kaufpreissammlung. Zur Führung der Kauf-preissammlung ist gemäß § 195 Abs. 1 BauGB jeder Vertrag zur Übertragung von Grund-stückseigentum oder zur Bestellung von Erbbaurechten von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Der Gutachterausschuss kann gemäß § 197 Abs. 1 BauGB verlangen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Inha-berinnen und Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreis-sammlung notwendigen Unterlagen vorlegen. Die Gutachterausschüsse machen hiervon Gebrauch, sofern und soweit die zur Wertermittlung erforderlichen Daten nicht vollständig den Verträgen entnommen werden können.

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281. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der flächendeckenden Ein-führung der Vorabzustimmung durch die Ausländerbehörden nach § 31 Abs. 3 Aufenthaltsverordnung, indem die dort geregelte "Kann"-Bestimmung in eine "Soll"- Bestimmung geändert wird?

Die Landesregierung hält diese Änderung für bedenklich. Sie ist nicht im Interesse der Län-der. Die Zustimmung zur Visa Erteilung ist ein internes Verfahren, originär ist die deutsche Auslandsvertretung zuständig. Würde sich das Land für eine Soll-Bestimmung einsetzen, würden dadurch in erster Linie die Bundesbehörden entlastet, und zwar zu Lasten der Aus-länderbehörden, deren Arbeit bereits heute durch die bekannten besonderen Belastungen erschwert ist. Im Interesse von Ausländerinnen und Ausländern und zur Beschleunigung von Verfahren wird die Vorabzustimmung auch heute schon genutzt. 282. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, dass die Zuordnung der Zu-

ständigkeit einer Ausländerbehörde im Falle von Erwerbsmigration mit Ar-beitsplatzangebot vom Sitz des Arbeitgebers abhängen soll?

Das Wohnortprinzip hat sich bei der aktuellen Rechtslage bewährt. Bereits jetzt wird die Ausländerbehörde, in deren Bereich sich die Arbeitgeberin und der Ar-beitgeber angesiedelt hat, zumeist schon vor der Einreise im Visumverfahren beteiligt. Dies ist hilfreich, da diese die Gegebenheiten vor Ort kennt und die Arbeitgeberin bzw. der Arbeit-geber eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner hat. Eine generelle Zuständigkeit der Ausländerbehörde am Sitz der Arbeitgeberin bzw. des Ar-beitgebers wird jedoch nicht befürwortet, da dies bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mit ihren Familien in das Bundesgebiet einreisen, zu einem Auseinanderfallen der Zu-ständigkeit führen würde. Zudem würde es der Ausländerbehörde des Wohnortes erschwe-ren, eine Willkommenskultur zu leben, wenn ein weiter von der Arbeit entfernter Wohnort gewählt wird. Nur wenn ihre Zuständigkeit gegeben ist, kann die Ausländerbehörde des Wohnortes die Betroffenen über passende Angebote vor Ort informieren, um deren ge-wünschte Integration zu unterstützen. 283. Welche einzelnen Vorgaben müssen Veranstalter von Großveranstaltungen be-

achten, und welche Nachweise sind zur Dokumentation anzufertigen? Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorgaben, die sich speziell an Veranstalter von Großver-anstaltungen richten. Sie unterliegen, je nach Form der Veranstaltung, den dafür notwendi-gen Genehmigungsverfahren, z.B. Sondernutzungserlaubnis für Straßennutzung, Bauge-nehmigung bei Errichtung von Sonderbauten, Regelungen aus dem Gaststättenrecht, bei Ausgabe von Getränken und Speisen. Einen Überblick über die wesentlichen Genehmi-gungstatbestände, die bei allen Formen von Veranstaltungen in Betracht kommen können, enthält der Anhang II. zum Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien (www.mik.nrw.de /fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Schutz_und_Sicherheit/sicherheitgrossveranstaltungen/ Orientierungsrahmen-Rechtsvorschriften .pdf). Zivilrechtlich trifft die Veranstalterinnen und Veranstalter eine Verkehrssicherungspflicht. Dieser können sie bei der Dimension einer Großveranstaltung nur mit der erforderlichen Sorgfalt nachkommen, wenn sie Fragen der Publikumssicherheit strukturiert planen und ein Sicherheitskonzept aufstellen. Die örtlichen Ordnungsbehörden prüfen bei Großveranstal-tungen, ob von diesen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Dazu lassen sie sich regelmäßig das Sicherheitskonzept der Veranstalterinnen und Veranstalter vorlegen.

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280

284. Wie viele Veranstaltungen scheiterten in Nordrhein-Westfalen jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren an der Genehmigung, weil ehrenamtliche Veranstalter die Auflagen nicht erfüllen konnten?

Der Landesregierung liegt hierzu keine systematische Erhebung vor. Im Rahmen der Evalu-ierung des Orientierungsrahmens für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien wurden die Kommunen allgemein dazu befragt, ob Veranstaltungen abgesagt werden mussten. Von den 207 Kommunen, die inhaltliche Rückmeldungen im Rahmen der Evaluierung gegeben haben, wurde insgesamt über 6 Großveranstaltungen berichtet, die nicht stattfinden konnten. Gründe waren ungeeig-neter Veranstaltungsort, fehlende Fluchtwege, unzureichendes Sicherheitskonzept (2) und zu kurzfristig eingereichte Unterlagen (2). Die Befragung fand im 3. Quartal 2014 statt und bezieht sich auf den Zeitraum seit Bekanntgabe des Orientierungsrahmens im August 2012. 285. Für welche Leistungen und Auskünfte gibt es in Nordrhein-Westfalen landes-

einheitliche Servicenummern von öffentlichen Einrichtungen des Landes? 286. Welche Servicenummern von öffentlichen Einrichtungen des Landes sind 24

Stunden an sieben Tagen die Woche erreichbar? Die Fragen 285 und 286 werden zusammen beantwortet.

Landeseinheitliche Servicenummern (beispielhaft)

Telefonnummer Bezeichnung Bemerkung

0201/714488 Nachrichtenbereitschaftszentra-le des LANUV

Die Nachrichtenbereitschaftszent-rale des LANUV ist täglich 24 Stunden erreichbar. Über diesen Kommunikationspunkt wird der Kontakt von Firmen, Behörden und Privatpersonen mit der je-weils zuständigen Bezirksregie-rung und ggf. auch anderen Be-hörden aufgenommen und abge-wickelt.

110 Notruf Polizei Die Polizei ist für die Bürgerinnen und Bürger täglich 24 Stunden über den Notruf telefonisch er-reichbar.

0211/939 40 40 Fachbereich Cybercrime Für KMU ist das LKA täglich 24 Stunden für Fragen aus dem Fachbereich Cybercrime erreich-bar.

0211/4566-0 Info-Service Das MKULNV ist täglich 24 Stun-den erreichbar.

08000 252 679 Service Management Center Über 24h erreichbare Hotline für Kunden des BLB bei Störungen und Notfällen an den Gebäuden und technischen Anlagen.

0211/837-1001 Nordrhein-Westfalen direkt - Service Center

Bei Fragen zur Arbeit der nord-rhein-westfälischen Landesregie-rung, Suche nach Informations-material und Interesse bei be-

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

281

stimmte Themen. Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.

0211/837–1905 Zukunftsberuf Lehrer Bürgerinnen und Bürger, die sich über den Lehrerberuf informieren möchten, können sich an die In-fohotline wenden. Unter dieser Rufnummer können sie auch Auskünfte zum Vorbereitungs-dienst, Seiteneinstieg, zur Päda-gogischen Einführung oder zum Eignungspraktikum erhalten.

0231/9369 77–55 Beratungsstelle Lehramt an Berufskollegs

Seit dem 15.06.2015 können sich Interessierte über den Lehrerbe-ruf am Berufskolleg über die lan-desweite Beratungsstelle am Landesprüfungsamt für Lehrämter informieren. Die Hotline ist Mon-tag und Dienstag von 09:30 bis 11:00 Uhr sowie am Donnerstag von 14:30 bis 16:00 Uhr zu errei-chen

02151/897-555 Geoinfo Für allgemeine geowissenschaft-liche Fachanfragen.

0211/837-1926 Aussteigerprogramm Islamismus

Kontaktnummer für jeden, der sich aus dem islamistischen Um-feld lösen möchte, sowie für An-gehörige oder Freunde, die einen Ausstieg auslösen oder unterstüt-zen möchten

0211/837-1001 Aussteigerprogramm Rechts-extremismus

Kontaktnummer für jeden, der sich aus dem rechtsextremisti-schen Umfeld lösen möchte, so-wie für Angehörige oder Freunde, die einen Ausstieg auslösen oder unterstützen möchten

0211/855-3311 Arbeitsschutz-Telefon NRW Das Arbeitsschutz-Telefon ist für Arbeitsschutzbeschwerden er-reichbar.

0211/837-1920 @nton Service Center Fragen zur elektronischen An-tragstellung im Arbeitsschutz.

0211/855-3311

Kompetenznetze NRW - KomNet

Fragen zum Themenfeld Arbeit

0211/837-1921

Kompetenznetze NRW - KomNet

Fragen zum Themenfeld Berufs-rückkehr

0211/837-1911

Kompetenznetze NRW - KomNet

Fragen zum Themenfeld Mob-bing, Mobbingline NRW

0211/837-1924 Hotline Haushaltschemikalien

Fragen zu Haushaltschemikalien; Beschwerden zu gefährlichen Chemikalien Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.

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282

0241/9290624 0521/966350

Kompetenznetze NRW - KomNet

Fragen zum Themenfeld Demo-grafischer Wandel

08000-787277 Autobahnnetz in NRW Für Fragen zum Autobahnnetz von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar

0800-7239343 Radwegeverkehrsnetz Meldung von Beschädigungen an Schildern oder das Fehlen von Schildern

0800-654-654-6 Opfer von Gewalttaten Hotline der Landschaftsverbände für Opfer von Gewalttaten

0211/837-37 37 U 3-Ausbau Servicenummer für den Bereich des U 3-Ausbau/der Krippenkon-ferenz

0211/837-1922 Justizportal NRW Informationen z. B. zu Formularen oder dem Bürgerservice

0221/837-1919 Projekt „Knastladen“ Informationen zum Projekt

0221/837-1922 Projekt „Podknast“ Informationen zum Projekt

0211/837-1909 Projekt „Justiz-Auktion“ Informationen zum Projekt

0211/837-1001 Justizbroschüren Telefonische Bestellung

0211/837-1915 Bürgersprechstunde Fragen zur Streitschlichtung und zum Betreuungsrecht

0228/7031493 Servicenummer Transparenz Antworten zur Veröffentlichung von Agrarbeihilfen von der EU-Zahlstelle bei der Landwirt-schaftskammer

115 115 - Einheitliche Behörden-nummer

Über die Servicecenter der an der 115 teilnehmenden Kommunen können von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr auch Informationen zu den wichtigsten Leistungen des Lan-des erfragt werden.

0231/2224-3888 d-nrw Landeseinheitliche Servicenum-mer für das Altenpflegeausbil-dungsausgleichsverfahren (sog. Umlageverfahren)

0211/475-3499 Bezirksregierung Düsseldorf Service-Hotline für Fragen nied-rigschwelliger Betreuungsangebo-te

287. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, eine Befragung von Bürgern

dazu durchzuführen, welche bürokratischen Belastungen sie im Alltag konkret spüren?

Für die Landesregierung ist der leicht zugängliche und kontinuierliche Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Grundlage ihres Handelns. Sie nutzt dazu unter-schiedliche Kommunikationswege von der klassischen schriftlichen Eingabe, den telefoni-schen Angeboten wie dem ServiceCenter.NRW, dem OpenNRW-Portal bis zu vielfältigen digitalen Zugangsmöglichkeiten via Mail und Internet. Gegenstand dieses Austausches sind entweder persönliche Anliegen oder ein Meinungsaus-tausch zu konkreten Fragestellungen bis hin zu Onlinekonsultationen zu konkreten Geset-

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283

zesvorhaben. In diesem Zusammenhang schildern Bürgerinnen und Bürger ihre Erfahrungen im Umgang mit der Verwaltung oder erläutern grundsätzlich ihre Meinung zu bürokratischen Aufwänden. Dabei wird regelmäßig deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger in NRW den hohen Standard der Verwaltung und die dadurch gewährleistete Rechtssicherheit sehr schätzen. Das dadurch erlangte Wissen kann regelmäßig in die Verbesserung von konkreten Verwaltungsabläufen einbezogen werden und bietet gegenüber allgemein gehaltenen Mei-nungsumfragen große Vorteile. Weitere qualitative Verbesserungen für die elektronische Kommunikation wird der Gesetz-entwurf zum EGovG NRW bringen. Verwaltungsangebote sollen künftig von allen Beteiligten einfach, schnell, ortsunabhängig und barrierefrei genutzt werden können. So sind die Bürge-rinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, unabhängig von den Öffnungszeiten der Behör-den. Anfragen, Anträge und Genehmigungen mit Unterschrift können elektronisch ausge-tauscht werden. Der Gesetzentwurf, zu dem auch ein Online-Beteiligungsverfahren stattge-funden hat, sieht außerdem vor, dass die Landesbehörden bis 2022 ihre Akten elektronisch führen. Damit werden auch die elektronische Akteneinsicht und das elektronische Abrufen des Verfahrensstandes möglich. NRW ist im Hinblick auf eine moderne Verwaltung auf ei-nem guten Weg.

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284

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285

Anlagen

Anlage zur Antwort zu Frage 13

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 14, C / H 1 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 13 15 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 13 15 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich außertariflich 10 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei außertariflich 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT I 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Ia 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 15 10

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Ib 10 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein- BAT IIa, II, IIb 10 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

286

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

schl. nachgeordneter Bereich

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IIa, II, IIb 10 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 15 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 15 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 12 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 12 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 11 15 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 11 15 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 10 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 10 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 10 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT III, Kr. XII 10 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 10 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IVa, Kr. XI, X 10 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 15 10

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IVb, Kr. IX 15 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 9 S + Z 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 5 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 5 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein- BAT Vb S, Kr. VII S 15 5

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287

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

schl. nachgeordneter Bereich

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Vb S, Kr. VII S 10 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 20 10

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Vc, Kr. VI 15 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 35 15

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 35 15

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 80 60

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VII, VIII, Kr. III 80 60

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 6 S, A 5 S + Z 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VIII S 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 65 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 9, 8a, 8 65 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 3a, 3, 5 5

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288

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

2a, 2, 1a, 1

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

03 03010 Innenministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 15 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 110 5

03 03010 Innenministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 335 30

03 03010 Innenministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 50 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 475 40

03 03010 Innenministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

A 15, R 1, C / H 2, W 1 120 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 490 55

03 03010 Innenministerium A 14, C / H 1 20 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 14, C / H 1 180 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 345 90

03 03010 Innenministerium A 13 25 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 13 105 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0

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Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03 03010 Innenministerium außertariflich 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 0

03 03010 Innenministerium BAT Ia 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 45 5

03 03010 Innenministerium BAT Ib 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 120 60

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IIa, II, IIb 75 40

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 125 35

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 16 L - A 13 L 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 15 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 16 L - A 13 L 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 970 40

03 03010 Innenministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 100 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 710 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 2090 120

03 03010 Innenministerium A 12 65 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 12 1670 40

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 3465 385

03 03010 Innenministerium A 11 40 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 11 2820 215

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 4665 240

03 03010 Innenministerium A 10 15 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 10 4435 165

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Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 1900 170

03 03010 Innenministerium A 9 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 1710 65

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 260 20

03 03010 Innenministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 430 70

03 03010 Innenministerium BAT III, Kr. XII 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT III, Kr. XII 25 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 430 100

03 03010 Innenministerium BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVa, Kr. XI, X 40 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 395 100

03 03010 Innenministerium BAT IVb, Kr. IX 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVb, Kr. IX 85 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 145 40

03 03010 Innenministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 35 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 385 160

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 11305 335

03 03010 Innenministerium A 9 S + Z 65 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 S + Z 10880 170

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter A 8 11525 140

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

291

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

03 03010 Innenministerium A 8 15 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 8 11315 45

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 6340 1305

03 03010 Innenministerium A 7 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 7 6225 1245

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 75 40

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 15 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 5 105 65

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 5 20 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 540 195

03 03010 Innenministerium BAT Vb S, Kr. VII S 35 30

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vb S, Kr. VII S 245 65

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 755 310

03 03010 Innenministerium BAT Vc, Kr. VI 25 20

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vc, Kr. VI 425 115

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2275 1355

03 03010 Innenministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 40 25

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1670 965

03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 3700 2975

03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 105 105

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VII, VIII, Kr. III 2240 1735

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter mittlerer Dienst in 2900 1095

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

292

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich Ausbildung

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

mittlerer Dienst in Ausbildung 2700 995

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 20 0

03 03010 Innenministerium A 6 S, A 5 S + Z 10 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 S, A 5 S + Z 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 4 - A 2 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 5 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VIII S 0 0

03 03010 Innenministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 235 130

03 03010 Innenministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 90 65

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 9, 8a, 8 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 550 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 9, 8a, 8 385 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 365 5

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 180 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 375 25

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

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293

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 210 10

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 1065 600

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 15

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 745 440

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 25 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW in Ausbildung 10 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 5 0

04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 35 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 265 15

04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1555 155

04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 3775 990

04 04010 Justizministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 145 25

04 04010 Justizministerium A 14, C / H 1 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 105 30

04 04010 Justizministerium A 13 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter außertariflich 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

294

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

04 04010 Justizministerium außertariflich 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 15 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 70 40

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 6030 2525

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 105 25

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 390 60

04 04010 Justizministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 750 205

04 04010 Justizministerium A 12 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 1510 605

04 04010 Justizministerium A 11 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1135 505

04 04010 Justizministerium A 10 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 840 500

04 04010 Justizministerium A 9 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 35 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 70 0

04 04010 Justizministerium BAT IVb, Kr. IX 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter BAT Va, Vb, Kr. VIII, 15 0

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Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich VII

04 04010 Justizministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 95 95

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 35 35

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 610 430

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 2945 565

04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 15 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 3355 935

04 04010 Justizministerium A 8 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 4055 955

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 450 260

04 04010 Justizministerium A 6 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 5 685 440

04 04010 Justizministerium A 5 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 75 55

04 04010 Justizministerium BAT Vb S, Kr. VII S 0 0

04 04010 Justizministerium BAT Vc, Kr. VI 10 10

04 04010 Justizministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 10 10

04 04010 Justizministerium BAT VII, VIII, Kr. III 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 540 0

04 04010 Justizministerium BAT VII, VIII, Kr. III 35 35

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 405 285

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1940 1525

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 6040 6040

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Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 2420 1745

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 855 0

04 04010 Justizministerium A 6 S, A 5 S + Z 15 0

04 04010 Justizministerium A 4 - A 2 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 530 10

04 04010 Justizministerium A 4 - A 2 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 515 235

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 55 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 35 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 150 10

04 04010 Justizministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 1245 985

04 04010 Justizministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 10

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 30 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

05 05010 Kultusministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5

05 05010 Kultusministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 815 95

05 05010 Kultusministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 7875 1200

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Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

05 05010 Kultusministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 17870 5130

05 05010 Kultusministerium A 14, C / H 1 15 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 18765 7905

05 05010 Kultusministerium A 13 15 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0

05 05010 Kultusministerium außertariflich 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0

05 05010 Kultusministerium BAT I 5 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 545 245

05 05010 Kultusministerium BAT IIa, II, IIb 5 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 2565 1140

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 3530 2135

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 26525 14580

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 55 10

05 05010 Kultusministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 58630 43050

05 05010 Kultusministerium A 12 20 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 355 320

05 05010 Kultusministerium A 11 15 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 2250 1670

05 05010 Kultusministerium A 10 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 1245 825

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298

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 480 290

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 3585 2655

05 05010 Kultusministerium BAT III, Kr. XII 5 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 2570 1570

05 05010 Kultusministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 3075 2465

05 05010 Kultusministerium BAT IVb, Kr. IX 15 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 945 795

05 05010 Kultusministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 2465 2120

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 5

05 05010 Kultusministerium A 9 S + Z 10 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 5 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 395 355

05 05010 Kultusministerium BAT Vb S, Kr. VII S 10 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 335 250

05 05010 Kultusministerium BAT Vc, Kr. VI 10 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 135 105

05 05010 Kultusministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 20

05 05010 Kultusministerium BAT VII, VIII, Kr. III 50 50

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 260 210

05 05010 Kultusministerium BAT VII, VIII, Kr. III 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

299

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 10 5

05 05010 Kultusministerium BAT VIII S 5 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 10

05 05010 Kultusministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 15 0

05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 15 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0

05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 60 60

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 20 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 90 90

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

300

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 2400 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 2805 190

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 2675 240

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 2210 350

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 14, C / H 1 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 475 110

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 13 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 155 20

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung außertariflich 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 300 55

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT I 5 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 455 55

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT Ia 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 2665 550

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT Ib 5 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT IIa, II, IIb 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 12960 3295

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 815 325

06

Ministerium für Wissenschaft und For- A 16 L - A 13 L 10 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

301

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

schung einschl. nachgeordneter Bereich

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 140 25

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 305 90

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 12 25 10

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 520 205

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 11 15 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 350 215

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 10 5 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 220 160

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT IVb, Kr. IX 5 5

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 350 25

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 915 105

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 1210 285

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 2540 1605

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 2085 1545

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 190 150

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 65 15

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

302

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 9 S + Z 10 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 8 140 55

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 7 115 60

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 35 25

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 5 65 50

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 1905 660

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT Vb S, Kr. VII S 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT Vc, Kr. VI 15 10

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT VII, VIII, Kr. III 45 35

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 4765 3590

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 10725 9115

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 6140 4610

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 1625 1150

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 20590 6935

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 15 15

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For- BAT IXa, IXb, IX, X, 555 300

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303

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

schung einschl. nachgeordneter Bereich Kr. II, I

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

einfacher Dienst in Ausbildung 110 80

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 1050 10

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 1835 45

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 1245 230

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 4700 3315

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 705 110

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 25 10

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 110 10

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 125 20

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 410 130

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 105 30

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 14, C / H 1 10 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 13 105 45

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304

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 13 20 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales außertariflich 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 15 5

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT I 10 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 25 10

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Ia 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 50 30

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Ib 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 55 25

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IIa, II, IIb 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 30 15

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 140 20

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 10

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 12 230 40

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 12 35 10

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 11 280 60

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 11 20 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 10 220 65

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 75 30

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und A 9 5 5

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305

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Soziales

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 55 10

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT III, Kr. XII 10 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 85 25

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IVa, Kr. XI, X 10 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 215 90

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IVb, Kr. IX 15 10

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 130 65

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 20 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 350 90

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 9 S + Z 10 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 8 290 65

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 7 235 50

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 6 25 15

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 5 40 25

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 295 170

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Vb S, Kr. VII S 15 10

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Vc, Kr. VI 25 20

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306

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 320 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 10

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT VII, VIII, Kr. III 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 350 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT VII, VIII, Kr. III 55 55

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 355 250

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 690 690

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 1675 1675

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 135 85

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 10 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 0 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 110 110

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 75 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 45 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 40 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 105 10

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Lohngruppe 3a, 3, 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

307

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Soziales 2a, 2, 1a, 1

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 420 275

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 10

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 5 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 50 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 105 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 14, C / H 1 80 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 14, C / H 1 15 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 13 75 25

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, A 13 25 15

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

308

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Technologie und Verkehr

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich außertariflich 5 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr außertariflich 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT I 5 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT I 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT Ia 10 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Ia 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT Ib 20 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Ib 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 25 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IIa, II, IIb 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 40 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 12 105 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 12 25 10

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge- A 11 120 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

309

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ordneter Bereich

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 11 15 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 10 35 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 10 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 9 10 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 9 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 50 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 15 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT III, Kr. XII 35 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT III, Kr. XII 10 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 40 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 35 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IVb, Kr. IX 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 15 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

310

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 9 S + Z 50 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 9 S + Z 10 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 8 20 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 7 20 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 6 10 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 5 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 80 25

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Vb S, Kr. VII S 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 125 75

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Vc, Kr. VI 25 20

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 115 65

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 280 215

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 60 60

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-

mittlerer Dienst in Ausbildung 35 15

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

311

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ordneter Bereich

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 6 S, A 5 S + Z 0 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 25 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 15 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 30 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 45 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 45 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 30 30

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 10

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten B 11 - B 5, R 10 - R 0 0

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312

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

einschl. nachgeordneter Bereich 5

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich A 13 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten A 13 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT I 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT Ia 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT IIa, II, IIb 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT IVa, Kr. XI, X 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT IVb, Kr. IX 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT Va, Vb, Kr. VIII, 5 5

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313

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

VII

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten A 9 S + Z 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 5 5

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT Vc, Kr. VI 5 5

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 5 5

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT VII, VIII, Kr. III 5 5

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 60 5

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314

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 110 5

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 40 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 200 10

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 14, C / H 1 235 25

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 14, C / H 1 15 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 13 195 60

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 13 10 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich außertariflich 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft außertariflich 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT I 5 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT I 5 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ia 20 5

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Ia 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ib 50 10

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung BAT Ib 0 0

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315

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

und Landwirtschaft

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IIa, II, IIb 125 40

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IIa, II, IIb 5 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 180 75

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 165 5

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 12 265 15

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 12 30 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 11 335 20

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 11 20 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 10 240 40

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 10 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 110 20

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 9 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 160 5

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne- BAT III, Kr. XII 270 35

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

316

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ter Bereich

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT III, Kr. XII 5 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 195 70

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IVa, Kr. XI, X 10 10

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVb, Kr. IX 220 90

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IVb, Kr. IX 5 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 75 25

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 65 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 S + Z 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 9 S + Z 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 S + Z 85 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 8 90 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 7 100 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 10 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 5 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

317

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 315 115

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Vb S, Kr. VII S 5 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vc, Kr. VI 515 265

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Vc, Kr. VI 25 20

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 565 360

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 980 810

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT VII, VIII, Kr. III 65 55

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 110 70

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 25 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 6 S, A 5 S + Z 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 4 - A 2 20 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VIII S 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 55 35

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

318

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 380 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 235 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 300 30

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 270 125

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich in Ausbildung 65 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be- A 14, C / H 1 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

319

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

reich

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 14, C / H 1 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich A 13 5 5

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 13 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich außertariflich 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann außertariflich 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT I 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT I 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Ia 5 5

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Ia 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Ib 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Ib 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT IIa, II, IIb 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT IIa, II, IIb 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 5 5

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich A 12 5 5

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320

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 12 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich A 11 5 5

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 11 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT III, Kr. XII 5 5

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT III, Kr. XII 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT IVb, Kr. IX 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT IVb, Kr. IX 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich A 9 S + Z 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 9 S + Z 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Vb S, Kr. VII S 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Vb S, Kr. VII S 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Vc, Kr. VI 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Vc, Kr. VI 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau BAT VIa, VIb, Kr. 0 0

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321

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

und Mann Va, V, IV

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT VII, VIII, Kr. III 10 10

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT VII, VIII, Kr. III 10 10

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 60 0

12 12010 Finanzministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 165 5

12 12010 Finanzministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 350 20

12 12010 Finanzministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 14, C / H 1 425 50

12 12010 Finanzministerium A 14, C / H 1 15 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne- A 13 405 110

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322

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ter Bereich

12 12010 Finanzministerium A 13 15 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT I 5 0

12 12010 Finanzministerium BAT I 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ia 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ib 5 0

12 12010 Finanzministerium BAT Ib 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IIa, II, IIb 15 5

12 12010 Finanzministerium BAT IIa, II, IIb 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1145 75

12 12010 Finanzministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 65 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 12 2400 325

12 12010 Finanzministerium A 12 40 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 11 3330 905

12 12010 Finanzministerium A 11 25 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 10 2640 1065

12 12010 Finanzministerium A 10 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 2650 1490

12 12010 Finanzministerium A 9 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 75 0

12 12010 Finanzministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT III, Kr. XII 130 10

12 12010 Finanzministerium BAT III, Kr. XII 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 210 60

12 12010 Finanzministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0

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323

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVb, Kr. IX 250 65

12 12010 Finanzministerium BAT IVb, Kr. IX 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 110 55

12 12010 Finanzministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 1745 965

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 S + Z 3135 1425

12 12010 Finanzministerium A 9 S + Z 10 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 8 2215 1230

12 12010 Finanzministerium A 8 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 7 1745 975

12 12010 Finanzministerium A 7 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 585 345

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 5 595 405

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 635 280

12 12010 Finanzministerium BAT Vb S, Kr. VII S 15 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vc, Kr. VI 1780 990

12 12010 Finanzministerium BAT Vc, Kr. VI 30 20

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2465 1830

12 12010 Finanzministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 30 25

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 3870 3345

12 12010 Finanzministerium BAT VII, VIII, Kr. III 45 45

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 830 565

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 140 5

12 12010 Finanzministerium A 6 S, A 5 S + Z 5 0

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324

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 4 - A 2 75 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VIII S 5 5

12 12010 Finanzministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 615 275

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

einfacher Dienst in Ausbildung 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 55 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 30 0

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 170 5

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 610 420

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 16 + Z, A 16, R 2, 15 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

325

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

C / H 3, W 2

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 60 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 75 10

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 14, C / H 1 5 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 13 50 15

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 13 10 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen außertariflich 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT I 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 55 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Ib 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 35 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IIa, II, IIb 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 40 20

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 15 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 12 115 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 12 15 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 11 125 25

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 11 10 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 10 100 30

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

326

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 10 5 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 9 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 410 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 720 30

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT III, Kr. XII 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 505 70

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IVa, Kr. XI, X 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 260 70

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IVb, Kr. IX 5 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 35 10

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 15 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 9 S + Z 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 190 35

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Vb S, Kr. VII S 10 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 125 75

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Vc, Kr. VI 5 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 300 225

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 530 455

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

327

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT VII, VIII, Kr. III 35 35

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 65 45

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 15 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 25 15

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 80 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 15 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 70 40

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 15 10

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 15 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 14, C / H 1 10 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

328

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 13 15 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 13 10 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 0 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT I 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 0 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT Ia 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT Ib 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 5 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT IIa, II, IIb 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 70 20

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 30 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 12 20 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 12 20 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 11 15 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 11 15 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 10 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 9 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur BAT IIa S, II S, Kr. 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

329

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

und Sport einschl. nachgeordneter Bereich XIII

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT III, Kr. XII 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT IVa, Kr. XI, X 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 10 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT IVb, Kr. IX 10 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 9 S + Z 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 10 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT Vb S, Kr. VII S 5 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 25 20

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT Vc, Kr. VI 15 10

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 20

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 55 50

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT VII, VIII, Kr. III 40 40

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0

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330

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT VIII S 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 10 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 35 10

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

1995

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein- A 15, R 1, C / H 2, W 20 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

331

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

schl. nachgeordneter Bereich 1

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 10 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 14, C / H 1 10 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 13 10 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 13 10 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei außertariflich 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT I 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Ia 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 15 10

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Ib 10 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 5 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IIa, II, IIb 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 12 10 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 12 10 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 11 10 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 11 10 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 10 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

332

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 9 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT III, Kr. XII 5 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 15 15

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IVb, Kr. IX 15 15

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 9 S + Z 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 7 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 7 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 20 10

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Vb S, Kr. VII S 20 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 15 15

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Vc, Kr. VI 15 15

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 30 15

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 30 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 75 60

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VII, VIII, Kr. III 75 55

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

333

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 6 S, A 5 S + Z 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 60 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 9, 8a, 8 60 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

03 03010 Innenministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 15 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 115 15

03 03010 Innenministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 345 40

03 03010 Innenministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 40 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

334

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 525 55

03 03010 Innenministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

A 15, R 1, C / H 2, W 1 135 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 490 65

03 03010 Innenministerium A 14, C / H 1 15 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 14, C / H 1 170 10

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 365 100

03 03010 Innenministerium A 13 35 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 13 140 10

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0

03 03010 Innenministerium außertariflich 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 0

03 03010 Innenministerium BAT Ia 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 80 25

03 03010 Innenministerium BAT Ib 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Ib 40 20

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 70 30

03 03010 Innenministerium BAT IIa, II, IIb 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IIa, II, IIb 30 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 80 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 25 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 16 L - A 13 L 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1440 55

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

335

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03 03010 Innenministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 115 15

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1160 20

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 2870 230

03 03010 Innenministerium A 12 70 15

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 12 2430 135

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 4385 430

03 03010 Innenministerium A 11 45 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 11 3775 245

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 6570 150

03 03010 Innenministerium A 10 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 10 6390 85

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 9150 325

03 03010 Innenministerium A 9 35 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 8885 220

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 270 25

03 03010 Innenministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 435 70

03 03010 Innenministerium BAT III, Kr. XII 5 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT III, Kr. XII 30 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 455 100

03 03010 Innenministerium BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVa, Kr. XI, X 50 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

336

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 475 115

03 03010 Innenministerium BAT IVb, Kr. IX 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVb, Kr. IX 100 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 165 60

03 03010 Innenministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 55 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 695 270

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

gehobener Dienst in Ausbildung 445 150

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3680 215

03 03010 Innenministerium A 9 S + Z 50 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 S + Z 3280 35

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 9285 390

03 03010 Innenministerium A 8 5 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 8 9075 275

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 5450 1740

03 03010 Innenministerium A 7 5 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 7 5325 1670

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 45 25

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 10 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 5 120 65

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 5 25 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 625 210

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

337

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03 03010 Innenministerium BAT Vb S, Kr. VII S 35 30

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vb S, Kr. VII S 305 60

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 695 305

03 03010 Innenministerium BAT Vc, Kr. VI 20 15

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vc, Kr. VI 380 120

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2380 1495

03 03010 Innenministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 35 25

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1740 1055

03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 3610 2900

03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 115 115

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VII, VIII, Kr. III 2255 1750

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 2965 975

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

mittlerer Dienst in Ausbildung 2820 915

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 20 0

03 03010 Innenministerium A 6 S, A 5 S + Z 10 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 S, A 5 S + Z 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 4 - A 2 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VIII S 0 0

03 03010 Innenministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter BAT IXa, IXb, IX, X, 185 100

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338

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich Kr. II, I

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 85 55

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 9, 8a, 8 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 560 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 9, 8a, 8 405 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 335 10

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 165 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 370 25

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 225 15

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 1000 550

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 15

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 695 405

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 20 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW in Ausbildung 10 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 5 0

04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 35 0

04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 0

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339

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 260 15

04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1595 170

04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 3740 1055

04 04010 Justizministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 145 30

04 04010 Justizministerium A 14, C / H 1 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 105 45

04 04010 Justizministerium A 13 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0

04 04010 Justizministerium außertariflich 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 10 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 70 35

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 6450 2825

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 100 20

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 425 65

04 04010 Justizministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 800 245

04 04010 Justizministerium A 12 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

340

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 1525 635

04 04010 Justizministerium A 11 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1110 540

04 04010 Justizministerium A 10 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 775 505

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 30 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 90 0

04 04010 Justizministerium BAT IVb, Kr. IX 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 0

04 04010 Justizministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 95 95

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 30 30

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 790 550

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3075 695

04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 15 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 3290 960

04 04010 Justizministerium A 8 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 4145 1040

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 1235 800

04 04010 Justizministerium A 6 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 5 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

341

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 80 60

04 04010 Justizministerium BAT Vb S, Kr. VII S 0 0

04 04010 Justizministerium BAT Vc, Kr. VI 10 10

04 04010 Justizministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5

04 04010 Justizministerium BAT VII, VIII, Kr. III 35 35

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 505 310

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1890 1575

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 6850 6200

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 2685 1855

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 845 0

04 04010 Justizministerium A 6 S, A 5 S + Z 10 0

04 04010 Justizministerium A 4 - A 2 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 555 20

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 190 190

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 200 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 50 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 35 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 150 10

04 04010 Justizministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 1120 820

04 04010 Justizministerium Lohngruppe 3a, 3, 10 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

342

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

2a, 2, 1a, 1

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

05 05010 Kultusministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 5

05 05010 Kultusministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 915 115

05 05010 Kultusministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 8045 1260

05 05010 Kultusministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 18040 5325

05 05010 Kultusministerium A 14, C / H 1 15 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 17680 7780

05 05010 Kultusministerium A 13 5 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0

05 05010 Kultusministerium außertariflich 5 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0

05 05010 Kultusministerium BAT I 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 15 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 540 220

05 05010 Kultusministerium BAT Ib 0 0

05 05010 Kultusministerium BAT IIa, II, IIb 5 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 3085 1430

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 4975 2915

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 26390 14865

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

343

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 10

05 05010 Kultusministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 59265 44095

05 05010 Kultusministerium A 12 20 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 345 305

05 05010 Kultusministerium A 11 15 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 2325 1750

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 1115 760

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 600 380

05 05010 Kultusministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5605 4185

05 05010 Kultusministerium BAT III, Kr. XII 5 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 2455 1520

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 3010 2465

05 05010 Kultusministerium BAT IVb, Kr. IX 10 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 895 765

05 05010 Kultusministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 5295 4685

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 5

05 05010 Kultusministerium A 9 S + Z 10 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 5 5

05 05010 Kultusministerium A 8 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

344

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 380 340

05 05010 Kultusministerium BAT Vb S, Kr. VII S 10 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 345 260

05 05010 Kultusministerium BAT Vc, Kr. VI 15 10

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 125 105

05 05010 Kultusministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 25

05 05010 Kultusministerium BAT VII, VIII, Kr. III 5 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 255 205

05 05010 Kultusministerium BAT VII, VIII, Kr. III 45 45

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 10 10

05 05010 Kultusministerium BAT VIII S 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 5

05 05010 Kultusministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 15 0

05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 15 0

05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 65 50

05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

05

Kultusministerium einschl. nachgeordneter in Ausbildung 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

345

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 20 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 115 115

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 2345 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 2875 220

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 2550 245

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 2330 400

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 14, C / H 1 5 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 455 125

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 13 10 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 170 25

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung außertariflich 5 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 345 60

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT I 5 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 505 70

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

346

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT Ia 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 2580 540

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT Ib 5 5

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT IIa, II, IIb 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 13455 3495

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 720 270

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 10 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 150 30

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 355 110

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 12 25 10

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 540 245

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 11 15 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 330 215

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 10 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 215 140

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT III, Kr. XII 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT IVb, Kr. IX 5 5

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For- BAT Va, Vb, Kr. VIII, 0 0

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347

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

schung VII

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 365 25

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 970 110

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 1305 330

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 2695 1715

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 2130 1610

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 205 160

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 80 20

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 9 S + Z 10 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 8 150 70

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 7 110 65

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 35 20

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 5 60 45

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 2015 730

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT Vb S, Kr. VII S 10 5

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT Vc, Kr. VI 15 10

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT VII, VIII, Kr. III 45 40

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 4895 3720

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 10595 8915

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 5125 4235

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

348

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 1695 1190

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 17205 5825

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 20 15

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 435 215

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

einfacher Dienst in Ausbildung 80 60

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 1065 15

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 1850 55

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 1165 220

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 4475 3120

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 660 80

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 30 10

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und B 4 - B 1, R 4, R 3, 115 15

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

349

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Soziales einschl. nachgeordneter Bereich C/H 4, W 3

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 140 25

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 380 120

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 135 40

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 14, C / H 1 15 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 13 105 50

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 13 10 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales außertariflich 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 15 5

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT I 10 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 30 10

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Ia 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 50 25

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Ib 10 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 50 20

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IIa, II, IIb 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 15 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

350

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 150 25

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 65 15

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 12 240 45

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 12 40 10

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 11 295 55

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 11 15 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 10 210 70

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 10 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 85 25

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 9 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 65 15

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT III, Kr. XII 10 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 120 40

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IVa, Kr. XI, X 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 220 95

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IVb, Kr. IX 10 10

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 120 65

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und gehobener Dienst in 25 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

351

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Soziales einschl. nachgeordneter Bereich Ausbildung

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 345 90

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 9 S + Z 10 5

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 8 300 75

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 7 210 45

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 6 40 30

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 5 40 25

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 345 210

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Vb S, Kr. VII S 20 15

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Vc, Kr. VI 20 15

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 305 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 10

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT VII, VIII, Kr. III 55 55

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 325 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT VII, VIII, Kr. III 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 385 275

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 770 770

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 1675 1675

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 75 60

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 10 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 10 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

352

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 85 85

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 55 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

einfacher Dienst in Ausbildung 0 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 55 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 40 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 100 5

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 10

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 390 255

07

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 0 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 50 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-

A 15, R 1, C / H 2, W 1 100 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

353

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ordneter Bereich

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 14, C / H 1 90 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 14, C / H 1 10 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 13 50 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 13 15 10

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich außertariflich 5 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr außertariflich 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT I 5 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT I 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT Ia 10 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Ia 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT Ib 20 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Ib 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 20 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IIa, II, IIb 10 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 25 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

354

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 80 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 12 115 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 12 20 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 11 115 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 11 20 10

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 10 35 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 10 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 9 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 50 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 15 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT III, Kr. XII 35 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT III, Kr. XII 10 10

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 40 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 35 15

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355

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IVb, Kr. IX 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 15 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 9 S + Z 50 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 9 S + Z 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 8 20 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 7 25 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 6 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 5 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 75 30

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Vb S, Kr. VII S 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 125 75

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Vc, Kr. VI 30 20

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 95 60

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, BAT VIa, VIb, Kr. Va, 15 10

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356

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Technologie und Verkehr V, IV

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 240 200

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 60 60

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 15 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 6 S, A 5 S + Z 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich BAT VIII S 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 15 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 45 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 40 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Lohngruppe 3a, 3, 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

357

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Technologie und Verkehr 2a, 2, 1a, 1

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 55 25

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP)

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP)

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP)

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP)

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP)

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 5

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP)

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 5

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP)

A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP)

A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) A 14, C / H 1 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) A 13 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

358

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) A 13 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) außertariflich 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) außertariflich 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) BAT I 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT I 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) BAT Ib 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT Ib 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) A 11 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) A 11 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) BAT IVa, Kr. XI, X 5 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT IVa, Kr. XI, X 5 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) BAT IVb, Kr. IX 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT IVb, Kr. IX 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP)

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP)

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) A 9 S + Z 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten A 9 S + Z 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

359

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

(wahrgenommen durch den MP)

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) BAT Vc, Kr. VI 5 5

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT Vc, Kr. VI 5 5

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP)

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP)

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) BAT VII, VIII, Kr. III 5 5

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT VII, VIII, Kr. III 5 5

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP) Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP)

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP)

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP)

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP)

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

09

Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrge-nommen durch den MP)

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP)

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

360

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 60 5

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 95 5

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 40 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 220 10

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 14, C / H 1 235 30

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 14, C / H 1 10 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 13 150 65

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 13 10 10

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich außertariflich 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft außertariflich 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT I 5 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT I 5 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ia 20 5

Page 361: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

361

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Ia 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ib 60 15

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Ib 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IIa, II, IIb 95 35

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IIa, II, IIb 5 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 160 70

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 170 10

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 12 290 15

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 12 30 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 11 340 30

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 11 15 10

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 10 175 25

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 10 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 65 15

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 9 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung BAT IIa S, II S, Kr. 175 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

362

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

XIII

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT III, Kr. XII 250 40

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT III, Kr. XII 5 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 180 60

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVb, Kr. IX 235 85

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IVb, Kr. IX 5 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 65 30

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 25 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 S + Z 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 9 S + Z 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 S + Z 85 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 8 95 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 7 85 5

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363

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 370 140

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Vb S, Kr. VII S 10 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vc, Kr. VI 445 240

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Vc, Kr. VI 15 15

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 500 330

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT VII, VIII, Kr. III 5 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 725 595

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT VII, VIII, Kr. III 50 50

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 70 35

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 25 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 6 S, A 5 S + Z 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich A 4 - A 2 20 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VIII S 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

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364

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 20 20

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 365 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 205 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 245 25

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 235 105

10

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne-ter Bereich in Ausbildung 65 10

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-

A 15, R 1, C / H 2, W 1 5 5

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365

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

reich

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

A 15, R 1, C / H 2, W 1 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich A 14, C / H 1 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 14, C / H 1 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich A 13 5 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 13 5 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich außertariflich 5 5

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann außertariflich 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT I 5 5

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT I 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Ia 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Ia 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Ib 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Ib 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT IIa, II, IIb 5 5

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT IIa, II, IIb 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 5 5

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366

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich A 12 5 5

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 12 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich A 11 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 11 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT IVa, Kr. XI, X 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT IVa, Kr. XI, X 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT IVb, Kr. IX 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT IVb, Kr. IX 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich A 9 S + Z 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 9 S + Z 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Vb S, Kr. VII S 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Vb S, Kr. VII S 0 0

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Vc, Kr. VI 5 5

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Vc, Kr. VI 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 0 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau BAT VIa, VIb, Kr. Va, 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

367

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

und Mann V, IV

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich BAT VII, VIII, Kr. III 5 5

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT VII, VIII, Kr. III 5 5

11

Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be-reich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 60 0

12 12010 Finanzministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 165 10

12 12010 Finanzministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 350 25

12 12010 Finanzministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 14, C / H 1 430 55

12 12010 Finanzministerium A 14, C / H 1 15 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 13 345 105

12 12010 Finanzministerium A 13 10 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT I 5 0

12 12010 Finanzministerium BAT I 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ia 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne- BAT Ib 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

368

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ter Bereich

12 12010 Finanzministerium BAT Ib 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IIa, II, IIb 15 5

12 12010 Finanzministerium BAT IIa, II, IIb 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1320 100

12 12010 Finanzministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 70 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 12 2740 455

12 12010 Finanzministerium A 12 40 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 11 3485 1080

12 12010 Finanzministerium A 11 15 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 10 2310 1070

12 12010 Finanzministerium A 10 10 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 2760 1600

12 12010 Finanzministerium A 9 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 75 0

12 12010 Finanzministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT III, Kr. XII 130 15

12 12010 Finanzministerium BAT III, Kr. XII 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 200 60

12 12010 Finanzministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVb, Kr. IX 260 75

12 12010 Finanzministerium BAT IVb, Kr. IX 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 135 55

12 12010 Finanzministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

369

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

VII

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 1725 935

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 S + Z 3460 1700

12 12010 Finanzministerium A 9 S + Z 10 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 8 2235 1270

12 12010 Finanzministerium A 8 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 7 1655 980

12 12010 Finanzministerium A 7 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 1010 730

12 12010 Finanzministerium A 6 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 5 40 30

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 660 305

12 12010 Finanzministerium BAT Vb S, Kr. VII S 15 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vc, Kr. VI 1855 1090

12 12010 Finanzministerium BAT Vc, Kr. VI 30 20

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2360 1830

12 12010 Finanzministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 25

12 12010 Finanzministerium BAT VII, VIII, Kr. III 40 40

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 3340 2875

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 800 490

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 135 5

12 12010 Finanzministerium A 6 S, A 5 S + Z 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 4 - A 2 80 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VIII S 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

370

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12 12010 Finanzministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 505 200

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 55 0

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 30 0

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 185 5

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 490 330

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 85 10

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 60 10

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 14, C / H 1 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

371

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 13 40 10

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 13 10 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen außertariflich 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT I 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Ia 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 65 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Ib 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 20 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IIa, II, IIb 5 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 30 20

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 65 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 25 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 12 115 10

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 12 10 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 11 130 35

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 11 15 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 10 80 20

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 10 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 420 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5

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372

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 695 40

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT III, Kr. XII 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 485 70

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IVa, Kr. XI, X 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 270 90

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IVb, Kr. IX 5 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 30 10

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 9 S + Z 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 165 45

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Vb S, Kr. VII S 10 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 140 100

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Vc, Kr. VI 10 10

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 280 220

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 15

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT VII, VIII, Kr. III 35 35

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 475 400

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT VII, VIII, Kr. III 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 50 35

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 15 5

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 20 10

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

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373

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 70 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 20 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

14

Ministerium für Bauen und Wohnen ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 50 30

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 20 10

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr

A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 15 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr A 14, C / H 1 5 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich A 13 15 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr A 13 10 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 0 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver- BAT I 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

374

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

kehr

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr BAT Ia 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr BAT Ib 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 10 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr BAT IIa, II, IIb 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 65 25

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich A 12 20 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr A 12 20 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich A 11 15 10

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr A 11 10 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich A 10 5 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr A 10 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr A 9 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

375

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr BAT III, Kr. XII 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 15 10

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr BAT IVb, Kr. IX 10 10

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr A 9 S + Z 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr A 9 S + Z 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 10 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr BAT Vb S, Kr. VII S 5 5

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 30 25

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr BAT Vc, Kr. VI 20 15

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 50 40

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr BAT VII, VIII, Kr. III 35 30

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver- mittlerer Dienst in 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

376

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

kehr Ausbildung

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 10 5

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

15

Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 35 10

15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver-kehr

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

2000

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 25 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 10 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

377

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 14, C / H 1 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 13 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 13 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich außertariflich 20 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei außertariflich 10 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT I 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 15 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Ia 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 25 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 50 25

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IIa, II, IIb 10 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 10

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 12 10 10

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 12 10 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 11 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 10 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 9 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 10 10

Page 378: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

378

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT III, Kr. XII 5 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 10 10

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IVa, Kr. XI, X 10 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 15 10

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IVb, Kr. IX 10 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 9 S + Z 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 25 20

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Vb S, Kr. VII S 15 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 20 15

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Vc, Kr. VI 15 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 35 25

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 65 50

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VII, VIII, Kr. III 55 40

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 6 S, A 5 S + Z 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 55 10

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379

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 9, 8a, 8 55 10

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0

02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0

02

Ministerpräsident und Staatskanzlei ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

03 03010 Innenministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 115 20

03 03010 Innenministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 360 40

03 03010 Innenministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 55 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 560 70

03 03010 Innenministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und A 15, R 1, C / H 2, W 165 10

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380

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Polizeieinrichtungen des Landes NRW 1

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 560 100

03 03010 Innenministerium A 14, C / H 1 25 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 14, C / H 1 230 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 235 70

03 03010 Innenministerium A 13 20 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 13 120 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0

03 03010 Innenministerium außertariflich 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 0 0

03 03010 Innenministerium BAT I 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 5

03 03010 Innenministerium BAT Ia 5 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 50 25

03 03010 Innenministerium BAT Ib 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Ib 10 10

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 80 30

03 03010 Innenministerium BAT IIa, II, IIb 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IIa, II, IIb 25 10

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 70 15

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 16 L - A 13 L 5 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 20 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1445 70

03 03010 Innenministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 115 20

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Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1170 30

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 2955 300

03 03010 Innenministerium A 12 70 20

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 12 2510 190

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 6455 495

03 03010 Innenministerium A 11 40 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 11 5825 280

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 9050 380

03 03010 Innenministerium A 10 45 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 10 8770 295

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 12360 840

03 03010 Innenministerium A 9 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 12205 780

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 295 40

03 03010 Innenministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 420 85

03 03010 Innenministerium BAT III, Kr. XII 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT III, Kr. XII 35 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 470 105

03 03010 Innenministerium BAT IVa, Kr. XI, X 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVa, Kr. XI, X 60 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 455 135

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382

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03 03010 Innenministerium BAT IVb, Kr. IX 10 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVb, Kr. IX 165 45

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 145 45

03 03010 Innenministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 85 20

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 930 410

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

gehobener Dienst in Ausbildung 825 345

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 1670 380

03 03010 Innenministerium A 9 S + Z 45 20

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 S + Z 1285 170

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 4785 1300

03 03010 Innenministerium A 8 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 8 4585 1185

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 3885 1325

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 7 3730 1245

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 90 45

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 10 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 670 260

03 03010 Innenministerium BAT Vb S, Kr. VII S 45 35

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vb S, Kr. VII S 340 65

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 1185 650

03 03010 Innenministerium BAT Vc, Kr. VI 30 25

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und BAT Vc, Kr. VI 805 390

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

383

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Polizeieinrichtungen des Landes NRW

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2135 1585

03 03010 Innenministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 35 20

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1520 1145

03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 2660 2055

03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 95 95

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VII, VIII, Kr. III 1770 1305

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 1190 460

03 03010 Innenministerium mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

mittlerer Dienst in Ausbildung 1000 385

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 15 0

03 03010 Innenministerium A 6 S, A 5 S + Z 10 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 S, A 5 S + Z 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 4 - A 2 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VIII S 0 0

03 03010 Innenministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 45 25

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 105 50

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 9, 8a, 8 5 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

384

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 420 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 9, 8a, 8 335 0

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 280 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 145 10

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 300 25

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 210 15

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 0

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 765 395

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 505 265

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 30 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW in Ausbildung 25 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 5 0

04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 35 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 320 30

04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, 15 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

385

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

C/H 4, W 3

04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1700 255

04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 4030 1400

04 04010 Justizministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 160 40

04 04010 Justizministerium A 14, C / H 1 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 65 25

04 04010 Justizministerium A 13 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0

04 04010 Justizministerium außertariflich 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 15 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 80 45

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 6140 2845

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 80 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 465 105

04 04010 Justizministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 870 310

04 04010 Justizministerium A 12 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter A 11 1555 715

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

386

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

04 04010 Justizministerium A 11 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1155 640

04 04010 Justizministerium A 10 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 1230 810

04 04010 Justizministerium A 9 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 65 25

04 04010 Justizministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 115 0

04 04010 Justizministerium BAT IVb, Kr. IX 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 15 0

04 04010 Justizministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 105 105

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 40 40

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 295 205

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3150 860

04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 20 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 3385 1125

04 04010 Justizministerium A 8 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 4650 1420

04 04010 Justizministerium A 7 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 1220 820

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387

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

04 04010 Justizministerium A 6 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 260 195

04 04010 Justizministerium BAT Vb S, Kr. VII S 0 0

04 04010 Justizministerium BAT Vc, Kr. VI 15 15

04 04010 Justizministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5

04 04010 Justizministerium BAT VII, VIII, Kr. III 30 25

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 5870 5870

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 905 710

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1960 1695

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 510 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 1305 755

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 880 5

04 04010 Justizministerium A 6 S, A 5 S + Z 10 0

04 04010 Justizministerium A 4 - A 2 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 510 40

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 120 120

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 180 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 50 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 35 0

04 04010 Justizministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 250 40

04 04010 Justizministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

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388

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 735 525

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 12175 4540

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich B 11 - B 5, R 10 - R 5 20 0

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 10

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 170 170

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 2310 0

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 3975 490

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 40 5

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 10365 1775

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung

A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 10

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich A 14, C / H 1 21190 6545

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 14, C / H 1 15 5

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich A 13 16690 8095

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389

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 13 15 10

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich außertariflich 220 35

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung außertariflich 15 5

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT I 410 80

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT I 5 5

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Ia 785 145

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT Ia 5 5

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Ib 3740 1030

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT Ib 5 0

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT IIa, II, IIb 5 0

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT IIa, II, IIb 19380 6610

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

höherer Dienst in Ausbildung 7750 4720

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich A 16 L - A 13 L 26600 16110

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 16 L - A 13 L 0 0

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 195 50

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 15

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und A 12 59990 45815

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390

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 12 45 20

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich A 11 825 535

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 11 15 5

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich A 10 2810 2100

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 10 10 5

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich A 9 820 610

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT III, Kr. XII 5 5

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT IVa, Kr. XI, X 10 5

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT IVb, Kr. IX 15 5

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 1975 1070

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT III, Kr. XII 13955 9805

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT IVa, Kr. XI, X 3800 1870

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT IVb, Kr. IX 5450 4000

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 3255 2535

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391

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

reich

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

gehobener Dienst in Ausbildung 5420 4625

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich A 9 S + Z 110 35

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 9 S + Z 20 5

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich A 8 160 75

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich A 7 135 75

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich A 6 70 45

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Vb S, Kr. VII S 2705 1325

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT Vb S, Kr. VII S 15 10

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT Vc, Kr. VI 25 15

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 50 35

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT VII, VIII, Kr. III 60 60

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT VII, VIII, Kr. III 10 0

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Vc, Kr. VI 5675 4360

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 10755 8880

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT VII, VIII, Kr. III 4780 3970

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und mittlerer Dienst in 1705 1235

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

392

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

Ausbildung

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich A 6 S, A 5 S + Z 5 0

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT VIII S 25 15

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 255 120

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

einfacher Dienst in Ausbildung 45 35

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich Lohngruppe 9, 8a, 8 1045 20

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 1815 90

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 1120 195

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 5

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 3895 2645

05

Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be-reich in Ausbildung 875 115

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord- B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

393

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

neter Bereich

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 75 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 65 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 60 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 110 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

A 15, R 1, C / H 2, W 1 45 10

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich A 14, C / H 1 80 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 14, C / H 1 10 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich A 13 40 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 13 10 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich außertariflich 5 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr außertariflich 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich BAT I 10 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT I 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich BAT Ia 15 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT Ia 5 0

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394

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich BAT Ib 20 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT Ib 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich BAT IIa, II, IIb 20 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT IIa, II, IIb 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 100 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 15

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich A 12 130 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 12 40 10

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich A 11 110 20

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 11 20 10

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich A 10 40 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 10 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich A 9 5 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 9 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 50 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

395

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 20 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich BAT III, Kr. XII 35 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT III, Kr. XII 10 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 45 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT IVa, Kr. XI, X 10 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich BAT IVb, Kr. IX 60 20

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT IVb, Kr. IX 15 10

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich A 9 S + Z 55 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 9 S + Z 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich A 8 20 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich A 7 15 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 65 30

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT Vb S, Kr. VII S 15 10

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich BAT Vc, Kr. VI 130 80

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

396

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT Vc, Kr. VI 25 20

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 85 55

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 200 175

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 70 70

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 35 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

mittlerer Dienst in Ausbildung 10 5

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich BAT VIII S 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 10 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 45 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 30 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

397

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 0

08

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord-neter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 0 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 5

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 85 10

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 235 25

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 240 60

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398

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 14, C / H 1 20 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 13 65 25

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 13 5 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz außertariflich 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 5

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT I 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 20 5

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Ia 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 80 25

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Ib 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 100 40

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IIa, II, IIb 5 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 95 50

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 170 10

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, A 12 295 30

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

399

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 12 30 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 11 325 45

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 11 15 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 10 170 25

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 10 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 70 15

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 205 20

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 240 60

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT III, Kr. XII 10 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 175 60

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IVa, Kr. XI, X 10 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 235 110

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IVb, Kr. IX 10 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 100 40

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, BAT Va, Vb, Kr. VIII, 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

400

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Landwirtschaft und Verbraucherschutz VII

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 45 15

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 9 S + Z 0 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 70 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 8 70 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 7 35 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 0 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 5 0 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 385 170

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Vb S, Kr. VII S 10 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 405 250

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Vc, Kr. VI 25 20

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 410 275

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 20

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT VII, VIII, Kr. III 540 450

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

401

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

einschl. nachgeordneter Bereich

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT VII, VIII, Kr. III 40 35

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 185 105

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 25 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 10 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 10

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 260 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 110 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 275 25

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 220 75

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

402

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

einschl. nachgeordneter Bereich

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 85 20

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 0 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 10

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 10

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 0

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 5

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 30 10

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 14, C / H 1 10 5

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 13 10 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 13 0 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 10 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie außertariflich 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

403

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

und Gesundheit

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT I 10 5

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT Ia 5 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 15 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT Ib 5 5

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 25 10

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 55 15

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 15

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 12 40 15

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 12 25 15

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 11 15 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 11 5 5

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 9 5 0

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie A 9 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

404

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

und Gesundheit

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 15 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT III, Kr. XII 5 5

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 20 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 35 25

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT IVb, Kr. IX 5 5

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 25 15

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 9 S + Z 0 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 9 S + Z 0 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter BAT Vb S, Kr. VII S 25 20

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

405

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT Vb S, Kr. VII S 10 10

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 60 45

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT Vc, Kr. VI 15 10

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 45 30

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 10 0

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT VII, VIII, Kr. III 0 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 100 90

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT VII, VIII, Kr. III 25 25

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 0

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 5 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

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406

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 25 0

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 20 5

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 55 35

11

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 5 0

11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit in Ausbildung 0 0

12

FinanzMinisterium einschl. nachgeordne-ter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 5

12 12010 Finanzministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 170 15

12 12010 Finanzministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 340 30

12 12010 Finanzministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 14, C / H 1 430 110

12 12010 Finanzministerium A 14, C / H 1 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 13 215 65

12 12010 Finanzministerium A 13 15 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich außertariflich 0 0

12 12010 Finanzministerium außertariflich 0 0

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407

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT I 0 0

12 12010 Finanzministerium BAT I 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ia 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ib 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IIa, II, IIb 10 5

12 12010 Finanzministerium BAT IIa, II, IIb 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1515 145

12 12010 Finanzministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 65 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 12 3140 725

12 12010 Finanzministerium A 12 40 15

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 11 3950 1690

12 12010 Finanzministerium A 11 10 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 10 2790 1470

12 12010 Finanzministerium A 10 10 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 2540 1375

12 12010 Finanzministerium A 9 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 20 0

12 12010 Finanzministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT III, Kr. XII 130 25

12 12010 Finanzministerium BAT III, Kr. XII 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 180 55

12 12010 Finanzministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVb, Kr. IX 295 95

12 12010 Finanzministerium BAT IVb, Kr. IX 5 5

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408

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 85 35

12 12010 Finanzministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 845 445

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 S + Z 4425 2540

12 12010 Finanzministerium A 9 S + Z 10 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 8 2220 1430

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 7 1210 800

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 940 605

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 645 355

12 12010 Finanzministerium BAT Vb S, Kr. VII S 20 15

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vc, Kr. VI 1655 1105

12 12010 Finanzministerium BAT Vc, Kr. VI 30 25

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2170 1855

12 12010 Finanzministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 15

12 12010 Finanzministerium BAT VII, VIII, Kr. III 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 1990 1655

12 12010 Finanzministerium BAT VII, VIII, Kr. III 35 35

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 310 190

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 145 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 4 - A 2 60 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VIII S 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 425 200

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne- Lohngruppe 9, 8a, 8 40 0

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409

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ter Bereich

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 30 0

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 180 5

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 305 190

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 10

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 0

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 95 15

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 70 15

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 14, C / H 1 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, A 13 15 5

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410

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 13 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport außertariflich 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT I 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 15 5

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Ia 5 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 40 5

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Ib 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 35 10

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IIa, II, IIb 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 85 10

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 30 10

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 12 140 25

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 12 15 10

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter A 11 120 30

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

411

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 11 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 10 30 5

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 10 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 320 10

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 750 90

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT III, Kr. XII 5 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 230 65

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IVa, Kr. XI, X 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 155 65

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IVb, Kr. IX 5 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 25 15

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 9 S + Z 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter A 6 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

412

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 130 70

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Vb S, Kr. VII S 10 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 165 120

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Vc, Kr. VI 10 10

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 270 220

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 15

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT VII, VIII, Kr. III 20 20

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 220 185

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT VII, VIII, Kr. III 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 135 70

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 30 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Lohngruppe 7a, 7, 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

413

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Kultur und Sport 6a, 6

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 15 0

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 15

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

keine exakte Vergü-tungsgruppe 35 15

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 5

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 55 15

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 125 25

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie

A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich A 14, C / H 1 130 60

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali- A 14, C / H 1 10 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

414

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

fikation und Technologie

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich A 13 55 20

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie A 13 5 5

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich außertariflich 10 0

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie außertariflich 10 0

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich BAT I 10 5

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie BAT I 5 5

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich BAT Ia 25 15

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie BAT Ia 5 5

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich BAT Ib 25 10

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie BAT Ib 0 0

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 55 35

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie BAT IIa, II, IIb 5 5

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 95 40

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 125 30

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 20

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge- A 12 200 40

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

415

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ordneter Bereich

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie A 12 35 15

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich A 11 225 55

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie A 11 10 5

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich A 10 160 50

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich A 9 105 45

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich BAT III, Kr. XII 105 20

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie BAT III, Kr. XII 5 0

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 70 30

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 170 65

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie BAT IVb, Kr. IX 10 5

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 70 45

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-

gehobener Dienst in Ausbildung 35 15

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416

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ordneter Bereich

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich A 9 S + Z 260 50

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie A 9 S + Z 5 5

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich A 8 245 60

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich A 7 130 45

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich A 6 60 30

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 415 265

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie BAT Vb S, Kr. VII S 15 10

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie BAT Vc, Kr. VI 25 20

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 20

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie BAT VII, VIII, Kr. III 40 35

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 825 690

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 250 185

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 535 365

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 50 25

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 15 0

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417

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich BAT VIII S 5 5

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 20 20

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 25 0

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 35 0

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 65 0

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 195 125

15

Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali-fikation und Technologie einschl. nachge-ordneter Bereich in Ausbildung 0 0

2005

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

02 02010 Ministerpräsident B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

02 02010 Ministerpräsident B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

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418

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 5

02 02010 Ministerpräsident B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5

02 02010 Ministerpräsident A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 10

02 02010 Ministerpräsident A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 5 5

02 02010 Ministerpräsident A 14, C / H 1 5 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 13 5 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 20 0

02 02010 Ministerpräsident außertariflich 15 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 5

02 02010 Ministerpräsident BAT I 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 5

02 02010 Ministerpräsident BAT Ia 10 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 10 5

02 02010 Ministerpräsident BAT Ib 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 10 5

02 02010 Ministerpräsident BAT IIa, II, IIb 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 30 10

02 02010 Ministerpräsident A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 25 10

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 12 10 5

02 02010 Ministerpräsident A 12 10 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter A 11 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

419

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

02 02010 Ministerpräsident A 11 0 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0

02 02010 Ministerpräsident A 9 0 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 5

02 02010 Ministerpräsident BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 10 5

02 02010 Ministerpräsident BAT III, Kr. XII 10 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

02 02010 Ministerpräsident BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 15 15

02 02010 Ministerpräsident BAT IVb, Kr. IX 15 10

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 5

02 02010 Ministerpräsident A 9 S + Z 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 25 20

02 02010 Ministerpräsident BAT Vb S, Kr. VII S 25 15

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 20 15

02 02010 Ministerpräsident BAT Vc, Kr. VI 15 10

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 15

02 02010 Ministerpräsident BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 15

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 55 35

02 02010 Ministerpräsident BAT VII, VIII, Kr. III 50 30

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter mittlerer Dienst in 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

420

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich Ausbildung

02 02010 Ministerpräsident mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

02 02010 Ministerpräsident A 6 S, A 5 S + Z 0 0

02 02010 Ministerpräsident Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

02 02010 Ministerpräsident Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0

02 02010 Ministerpräsident Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

02 02010 Ministerpräsident Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 65 10

02 02010 Ministerpräsident nicht zuzuordnen 60 10

03

InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

03 03010 InnenMinisterium B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

03

InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 15 0

03

InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 125 25

03 03010 InnenMinisterium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 15

03 03110 InnenMinisterium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 5

03

InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 405 70

03 03010 InnenMinisterium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 15

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

421

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03 03110 InnenMinisterium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 60 0

03

InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 620 105

03 03010 InnenMinisterium A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 10

03 03110 InnenMinisterium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

A 15, R 1, C / H 2, W 1 165 15

03

InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 550 120

03 03010 InnenMinisterium A 14, C / H 1 25 5

03 03110 InnenMinisterium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 14, C / H 1 230 20

03

InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 295 90

03 03010 InnenMinisterium A 13 20 10

03 03110 InnenMinisterium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 13 130 20

03

InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0

03 03010 InnenMinisterium außertariflich 0 0

03

Innenmiinisterium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0

03 03010 Innenministerium BAT I 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 0

03 03010 Innenministerium BAT Ia 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 65 20

03 03010 Innenministerium BAT Ib 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Ib 10 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 125 55

03 03010 Innenministerium BAT IIa, II, IIb 5 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IIa, II, IIb 20 10

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 180 75

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und A 16 L - A 13 L 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

422

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Polizeieinrichtungen des Landes NRW

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 25 10

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1510 130

03 03010 Innenministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 140 35

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1155 55

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 3045 330

03 03010 Innenministerium A 12 80 20

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 12 2525 205

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 7675 665

03 03010 Innenministerium A 11 80 20

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 11 6985 415

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 10055 655

03 03010 Innenministerium A 10 25 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 10 9740 520

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 12730 2305

03 03010 Innenministerium A 9 20 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 12545 2205

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 340 55

03 03010 Innenministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 15 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 630 155

03 03010 Innenministerium BAT III, Kr. XII 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT III, Kr. XII 80 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

423

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 650 135

03 03010 Innenministerium BAT IVa, Kr. XI, X 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVa, Kr. XI, X 165 10

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 700 240

03 03010 Innenministerium BAT IVb, Kr. IX 10 10

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVb, Kr. IX 285 85

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 170 60

03 03010 Innenministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 90 25

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 2800 1225

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

gehobener Dienst in Ausbildung 2540 1060

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 1605 690

03 03010 Innenministerium A 9 S + Z 35 15

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 S + Z 1205 465

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 2660 850

03 03010 Innenministerium A 8 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 8 2460 735

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 2105 830

03 03010 Innenministerium A 7 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 7 1970 750

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 35 25

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter BAT Vb S, Kr. VII S 935 445

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424

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

03 03010 Innenministerium BAT Vb S, Kr. VII S 55 45

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vb S, Kr. VII S 460 155

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 1830 1155

03 03010 Innenministerium BAT Vc, Kr. VI 55 35

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vc, Kr. VI 1320 795

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 505 0

03 03010 Innenministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 60 50

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 315 0

03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 50 50

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 1555 1240

03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 10 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VII, VIII, Kr. III 900 715

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1635 1635

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1125 1125

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 155 55

03 03010 Innenministerium mittlerer Dienst in Ausbildung 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

mittlerer Dienst in Ausbildung 15 5

03 03010 Innenministerium A 6 S, A 5 S + Z 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 10 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 S, A 5 S + Z 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

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425

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 25 0

03 03010 Innenministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 35 35

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 200 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 9, 8a, 8 185 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 225 0

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 105 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 285 20

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 210 5

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 0

03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 635 315

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 390 205

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 250 10

03 03010 Innenministerium nicht zuzuordnen 10 0

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426

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW nicht zuzuordnen 190 10

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 35 5

03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW in Ausbildung 30 5

04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 40 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 320 45

04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 5

04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1685 335

04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 4090 1630

04 04010 Justizministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 150 45

04 04010 Justizministerium A 14, C / H 1 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 65 20

04 04010 Justizministerium A 13 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0

04 04010 Justizministerium außertariflich 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0

04 04010 Justizministerium BAT I 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter BAT Ib 35 15

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427

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 95 55

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 5585 2815

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 70 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 490 145

04 04010 Justizministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 980 405

04 04010 Justizministerium A 12 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 1600 855

04 04010 Justizministerium A 11 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1195 750

04 04010 Justizministerium A 10 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 805 540

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 15 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 25 0

04 04010 Justizministerium BAT III, Kr. XII 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 110 35

04 04010 Justizministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 205 125

04 04010 Justizministerium BAT IVb, Kr. IX 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 20 0

04 04010 Justizministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 60 60

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter gehobener Dienst in 250 205

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

428

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich Ausbildung

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3670 1090

04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 20 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 4540 1480

04 04010 Justizministerium A 8 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 3370 1405

04 04010 Justizministerium A 7 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 675 455

04 04010 Justizministerium A 6 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 745 635

04 04010 Justizministerium BAT Vb S, Kr. VII S 5 5

04 04010 Justizministerium BAT Vc, Kr. VI 15 15

04 04010 Justizministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5

04 04010 Justizministerium BAT VII, VIII, Kr. III 20 20

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 3025 2745

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 3060 2825

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2095 1895

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 965 640

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 895 15

04 04010 Justizministerium A 6 S, A 5 S + Z 10 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 495 100

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 75 75

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 80 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

429

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 35 0

04 04010 Justizministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 280 70

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 225 0

04 04010 Justizministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 400 400

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 125 35

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1015 205

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 7290 1715

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 5

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 18600 6720

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 14, C / H 1 5 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 13 21250 11395

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 13 15 5

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder außertariflich 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

430

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 0

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT I 5 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 90 30

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT Ia 0 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 1335 495

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT Ib 0 0

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT IIa, II, IIb 5 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 5730 2960

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 7790 4625

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 27930 18245

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 16 L - A 13 L 0 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 20

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 20

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 12 57775 45845

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 12 30 15

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 11 285 245

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 11 0 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 10 2010 1610

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 10 5 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 9 645 465

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 1850 1275

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 12465 9545

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT III, Kr. XII 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

431

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 4010 2395

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT IVa, Kr. XI, X 10 5

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 2625 2060

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT IVb, Kr. IX 5 5

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 1125 720

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 4955 3755

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 5

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 9 S + Z 10 5

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 415 320

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT Vb S, Kr. VII S 10 10

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 310 210

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT Vc, Kr. VI 20 20

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 120 75

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT VII, VIII, Kr. III 30 30

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 100 85

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT VII, VIII, Kr. III 5 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder Lohngruppe 5a, 5, 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

432

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

einschl. nachgeordneter Bereich 4a, 4

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 20

05

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 20 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 245 245

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 2185 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 2895 430

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 2035 315

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 1900 475

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 14, C / H 1 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 350 100

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 13 5 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 265 50

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung außertariflich 10 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 525 125

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

433

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT I 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 1065 230

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT Ia 5 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 3375 995

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT Ib 5 5

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT IIa, II, IIb 5 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 16565 5885

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 125 35

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 10 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 130 50

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 15

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 325 135

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 12 20 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 470 265

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 11 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 335 255

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 10 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 145 115

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 9 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 550 65

06

Ministerium für Wissenschaft und For- BAT III, Kr. XII 1240 315

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434

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

schung einschl. nachgeordneter Bereich

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT III, Kr. XII 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 1170 310

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT IVa, Kr. XI, X 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 1585 800

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT IVb, Kr. IX 5 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 515 305

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 30 20

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 9 S + Z 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 65 30

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung A 9 S + Z 5 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 8 115 75

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 7 105 75

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 40 30

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 1870 855

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT Vb S, Kr. VII S 10 10

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 2340 1795

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT Vc, Kr. VI 10 10

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 515 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

435

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung BAT VII, VIII, Kr. III 20 15

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 2005 1540

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 3380 3380

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 810 425

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 10 5

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 25 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 15

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung nicht zuzuordnen 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 670 20

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 1170 85

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 660 90

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For-schung

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 645 290

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 8540 3475

06

Ministerium für Wissenschaft und For-schung einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 805 95

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

436

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 5

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 55 5

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 120 15

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 10

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

A 15, R 1, C / H 2, W 1 65 5

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich A 14, C / H 1 140 30

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung A 14, C / H 1 10 0

08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau A 14, C / H 1 80 20

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

437

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

(Landesbetrieb Straßenbau NRW)

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich A 13 55 15

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung A 13 5 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 13 45 10

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich außertariflich 5 0

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung außertariflich 0 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) außertariflich 0 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT I 5 0

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung BAT I 0 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT I 5 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Ia 30 0

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung BAT Ia 5 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT Ia 20 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Ib 45 5

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung BAT Ib 0 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT Ib 30 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

438

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT IIa, II, IIb 40 5

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung BAT IIa, II, IIb 0 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT IIa, II, IIb 30 5

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

höherer Dienst in Ausbildung 10 0

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

höherer Dienst in Ausbildung 0 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

höherer Dienst in Ausbildung 10 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 165 20

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 10

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 115 5

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich A 12 300 30

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung A 12 20 5

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 12 245 25

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich A 11 225 55

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung A 11 5 5

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 11 185 45

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan- A 10 90 45

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

439

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung A 10 0 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 10 80 45

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich A 9 10 5

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 9 10 5

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 295 20

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 15 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 275 20

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT III, Kr. XII 470 85

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung BAT III, Kr. XII 10 5

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT III, Kr. XII 450 80

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT IVa, Kr. XI, X 520 140

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung BAT IVa, Kr. XI, X 10 5

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT IVa, Kr. XI, X 510 135

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT IVb, Kr. IX 100 40

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan- BAT IVb, Kr. IX 10 5

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440

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

desplanung

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT IVb, Kr. IX 80 30

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 30 15

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 25 15

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich A 9 S + Z 15 5

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung A 9 S + Z 5 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 9 S + Z 5 5

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich A 8 15 5

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 8 15 5

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich A 7 5 5

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 7 5 5

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich A 6 0 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 6 0 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Vb S, Kr. VII S 770 205

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441

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung BAT Vb S, Kr. VII S 10 10

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT Vb S, Kr. VII S 735 185

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT Vc, Kr. VI 300 190

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung BAT Vc, Kr. VI 20 15

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT Vc, Kr. VI 255 150

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 480 340

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 10 5

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 455 320

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung BAT VII, VIII, Kr. III 0 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich BAT VII, VIII, Kr. III 300 225

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung BAT VII, VIII, Kr. III 40 40

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT VII, VIII, Kr. III 225 150

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

mittlerer Dienst in Ausbildung 210 40

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

mittlerer Dienst in Ausbildung 190 35

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5

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442

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

reich

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich Lohngruppe 9, 8a, 8 30 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Lohngruppe 9, 8a, 8 30 0

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 2355 45

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 2355 45

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 120 5

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 120 5

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 40 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 25 0

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan- Lohngruppe 3a, 3, 40 40

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443

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich

2a, 2, 1a, 1

08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 35 35

08

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung einschl. nachgeordneter Be-reich nicht zuzuordnen 15 0

08 08084

Ministerium für Verkehr, Energie und Lan-desplanung, Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) nicht zuzuordnen 10 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 10

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 55 10

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 240 40

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 15

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 225 50

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

444

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 14, C / H 1 10 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 13 70 30

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 13 10 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 10 0

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz außertariflich 10 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 5

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT I 5 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 30 10

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Ia 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 100 40

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Ib 10 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 120 65

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IIa, II, IIb 30 20

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 55 30

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

höherer Dienst in Ausbildung 0 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 175 30

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, A 14 S, A 13 S + Z, A 55 20

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

445

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Landwirtschaft und Verbraucherschutz 13 S

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 12 310 35

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 12 25 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 11 360 45

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 11 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 10 175 15

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 10 0 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 60 15

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 9 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 260 35

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 225 80

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT III, Kr. XII 15 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 190 65

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IVa, Kr. XI, X 15 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 285 150

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IVb, Kr. IX 15 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

446

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 110 55

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 30 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 60 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 8 60 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 7 15 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 0 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 445 235

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Vb S, Kr. VII S 10 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 450 305

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Vc, Kr. VI 25 20

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 385 270

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 10

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT VII, VIII, Kr. III 25 25

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, BAT VII, VIII, Kr. III 475 390

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

447

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT VII, VIII, Kr. III 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 215 100

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 25 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 5

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 115 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 80 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 320 30

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 25 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 65 65

Page 448: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

448

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

einschl. nachgeordneter Bereich

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 110 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 130 20

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 10

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 10

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 50 15

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 10

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 45 15

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie

A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 5

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich A 14, C / H 1 85 45

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 14, C / H 1 5 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich A 13 30 15

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 13 5 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich außertariflich 10 5

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, außertariflich 10 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

449

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Frauen und Familie

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT I 10 5

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT I 10 5

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ia 25 15

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT Ia 10 5

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ib 25 10

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT Ib 0 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IIa, II, IIb 30 20

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT IIa, II, IIb 10 10

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 5 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 90 30

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 55 25

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich A 12 75 20

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 12 25 10

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich A 11 120 35

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 11 10 5

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne- A 10 120 55

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450

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ter Bereich

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 10 0 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 45 20

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 9 0 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 5

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT III, Kr. XII 80 20

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT III, Kr. XII 5 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 55 25

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT IVa, Kr. XI, X 5 5

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVb, Kr. IX 150 75

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT IVb, Kr. IX 15 10

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 0

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 25 25

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 40 30

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 9 S + Z 5 0

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451

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 S + Z 115 55

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich A 8 105 60

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich A 7 90 50

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 5 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 440 305

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT Vb S, Kr. VII S 15 15

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vc, Kr. VI 20 0

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT Vc, Kr. VI 25 20

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 10

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 55 0

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT VII, VIII, Kr. III 20 20

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 285 285

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vc, Kr. VI 120 120

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 120 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 215 215

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452

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 45 35

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie

mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 5 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 20 10

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 40 0

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 25 0

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 55 55

11

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne-ter Bereich nicht zuzuordnen 15 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 60 15

12 12010 Finanzministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 190 15

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453

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12 12010 Finanzministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 400 65

12 12010 Finanzministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 14, C / H 1 525 145

12 12010 Finanzministerium A 14, C / H 1 20 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 13 275 100

12 12010 Finanzministerium A 13 20 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich außertariflich 5 0

12 12010 Finanzministerium außertariflich 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT I 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ia 15 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Ib 45 10

12 12010 Finanzministerium BAT Ib 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IIa, II, IIb 35 10

12 12010 Finanzministerium BAT IIa, II, IIb 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1715 245

12 12010 Finanzministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 15

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 12 3505 1020

12 12010 Finanzministerium A 12 45 20

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 11 4500 2225

12 12010 Finanzministerium A 11 15 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 10 3130 1760

12 12010 Finanzministerium A 10 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 1135 705

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

454

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12 12010 Finanzministerium A 9 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 465 45

12 12010 Finanzministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT III, Kr. XII 720 135

12 12010 Finanzministerium BAT III, Kr. XII 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 450 135

12 12010 Finanzministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT IVb, Kr. IX 355 165

12 12010 Finanzministerium BAT IVb, Kr. IX 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 80 40

12 12010 Finanzministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 1050 655

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 S + Z 5625 3505

12 12010 Finanzministerium A 9 S + Z 15 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 8 2025 1360

12 12010 Finanzministerium A 8 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 7 605 400

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 215 145

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 1455 970

12 12010 Finanzministerium BAT Vb S, Kr. VII S 30 25

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT Vc, Kr. VI 1655 1270

12 12010 Finanzministerium BAT Vc, Kr. VI 25 20

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2120 1875

12 12010 Finanzministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

455

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 1140 875

12 12010 Finanzministerium BAT VII, VIII, Kr. III 20 15

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 170 95

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 150 15

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 4 - A 2 50 15

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich BAT VIII S 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 215 215

12 12010 Finanzministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 225 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich nicht zuzuordnen 10 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 30 0

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 195 5

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 225 135

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich nicht zuzuordnen 80 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich in Ausbildung 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

456

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Kultur und Sport

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 10

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 15

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 20 10

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 14, C / H 1 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 13 25 10

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 13 10 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 10 5

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport außertariflich 10 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 5

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT I 10 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 5

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Ia 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

457

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 25 10

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Ib 10 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 35 15

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IIa, II, IIb 5 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 85 40

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 20

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 15

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 12 45 15

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 12 20 15

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 11 30 20

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 11 15 10

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 10 15 5

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 10 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 10 5

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 9 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 55 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

458

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 20 5

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT III, Kr. XII 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 25 15

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IVa, Kr. XI, X 10 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 20 10

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IVb, Kr. IX 5 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 10 5

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 9 S + Z 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 7 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 40 30

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Vb S, Kr. VII S 15 15

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter BAT Vc, Kr. VI 65 50

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459

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Vc, Kr. VI 30 30

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 45 35

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 10

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT VII, VIII, Kr. III 10 10

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 80 50

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 10 10

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 5 5

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 10 0

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Lohngruppe 3a, 3, 25 0

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460

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

2a, 2, 1a, 1

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 15

14

Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 60 35

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 45 15

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 10

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 85 15

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 10

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 60 15

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 14, C / H 1 5 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich A 13 25 15

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 13 0 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich außertariflich 10 5

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit außertariflich 10 5

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 5

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT I 10 5

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 15 5

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT Ia 10 5

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 35 15

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

461

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT Ib 15 5

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 30 20

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT IIa, II, IIb 10 10

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 125 20

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 20

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich A 12 160 25

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 12 25 15

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich A 11 140 25

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 11 15 10

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich A 10 70 15

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 10 5 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 15 0

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 9 0 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT IIa S, II S, Kr. XIII 30 0

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 60 20

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT III, Kr. XII 10 5

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 55 20

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT IVa, Kr. XI, X 10 5

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 70 30

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT IVb, Kr. IX 15 15

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 5

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 145 5

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 9 S + Z 0 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein- A 8 115 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

462

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

schl. nachgeordneter Bereich

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich A 7 75 5

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 7 0 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 80 50

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT Vb S, Kr. VII S 30 25

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 170 120

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT Vc, Kr. VI 40 35

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 115 75

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 10

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 205 175

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT VII, VIII, Kr. III 40 35

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 45 20

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 35 0

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 35 0

15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein-schl. nachgeordneter Bereich

Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5

15

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein- nicht zuzuordnen 10 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

463

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

schl. nachgeordneter Bereich

2010

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

02 02010 Ministerpräsident B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10

02 02010 Ministerpräsident B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5

02 02010 Ministerpräsident A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 15

02 02010 Ministerpräsident A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 10

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 20 5

02 02010 Ministerpräsident A 14, C / H 1 5 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 13 20 10

02 02010 Ministerpräsident A 13 15 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 35 10

02 02010 Ministerpräsident außertariflich, E 15 Ü 20 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 15 15 10

02 02010 Ministerpräsident E 15 15 10

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 14 10 5

02 02010 Ministerpräsident E 14 5 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 13 10 5

02 02010 Ministerpräsident E 13 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 10 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

464

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 15

02 02010 Ministerpräsident A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 15

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 12 25 15

02 02010 Ministerpräsident A 12 20 10

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 11 15 5

02 02010 Ministerpräsident A 11 5 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 10 15 5

02 02010 Ministerpräsident A 10 5 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 9 5 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 10 5

02 02010 Ministerpräsident E 12, E 12a 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 15 10

02 02010 Ministerpräsident E 11, E 11a, b 10 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 15 5

02 02010 Ministerpräsident E 10, E 10a 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 50 30

02 02010 Ministerpräsident E 9, E 9a - d 25 20

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 5

02 02010 Ministerpräsident A 9 S + Z 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 45 30

02 02010 Ministerpräsident E 8, E 8a 30 25

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

465

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

02 02010 Ministerpräsident E 7, E 7a 0 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 6 40 30

02 02010 Ministerpräsident E 6 20 15

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 5 100 65

02 02010 Ministerpräsident E 5 40 30

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 10 10

02 02010 Ministerpräsident mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 55 10

02 02010 Ministerpräsident E 4, E 4a 55 10

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 25 10

02 02010 Ministerpräsident E 3, E 3a 5 0

02

Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 25 20

02 02010 Ministerpräsident nicht zuzuordnen 5 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

03 03010 Innenministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 15 0

03 03110 Innenministerium, Polizei B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 25

03 03010 Innenministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 15

03 03110 Innenministerium, Polizei B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 80 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 410 95

03 03010 Innenministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 45 15

03 03110 Innenministerium, Polizei A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 75 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

466

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 695 155

03 03010 Innenministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 10

03 03110 Innenministerium, Polizei A 15, R 1, C / H 2, W 1 205 15

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 610 170

03 03010 Innenministerium A 14, C / H 1 20 5

03 03110 Innenministerium, Polizei A 14, C / H 1 240 25

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 215 75

03 03010 Innenministerium A 13 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizei A 13 115 20

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 10 0

03 03010 Innenministerium außertariflich, E 15 Ü 5 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 15 30 10

03 03010 Innenministerium E 15 5 0

03 03110 Innenministerium, Polizei E 15 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 14 80 30

03 03110 Innenministerium, Polizei E 14 10 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 13 255 80

03 03010 Innenministerium E 13 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizei E 13 45 20

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 85 30

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 10 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1660 160

03 03010 Innenministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 145 45

03 03110 Innenministerium, Polizei A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1235 75

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter A 12 3290 355

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

467

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

03 03010 Innenministerium A 12 80 20

03 03110 Innenministerium, Polizei A 12 2615 190

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 13655 1135

03 03010 Innenministerium A 11 75 20

03 03110 Innenministerium, Polizei A 11 12920 855

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 9855 1310

03 03010 Innenministerium A 10 30 10

03 03110 Innenministerium, Polizei A 10 9545 1160

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 10760 3675

03 03010 Innenministerium A 9 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizei A 9 10695 3640

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 660 135

03 03010 Innenministerium E 12, E 12a 15 10

03 03110 Innenministerium, Polizei E 12, E 12a 120 10

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 1060 270

03 03010 Innenministerium E 11, E 11a, b 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizei E 11, E 11a, b 160 25

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 675 160

03 03010 Innenministerium E 10, E 10a 10 5

03 03110 Innenministerium, Polizei E 10, E 10a 275 30

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 2050 950

03 03010 Innenministerium E 9, E 9a - d 85 65

03 03110 Innenministerium, Polizei E 9, E 9a - d 1005 400

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 2725 1075

03 03110 Innenministerium, Polizei gehobener Dienst in Ausbildung 2655 1045

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 2265 935

03 03010 Innenministerium A 9 S + Z 30 10

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468

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03 03110 Innenministerium, Polizei A 9 S + Z 1755 695

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 295 120

03 03010 Innenministerium A 8 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizei A 8 60 25

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 95 50

03 03110 Innenministerium, Polizei A 7 15 5

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 5 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 2425 1600

03 03010 Innenministerium E 8, E 8a 70 55

03 03110 Innenministerium, Polizei E 8, E 8a 1630 1030

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 95 0

03 03010 Innenministerium E 7, E 7a 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizei E 7, E 7a 55 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 6 2330 1670

03 03010 Innenministerium E 6 45 35

03 03110 Innenministerium, Polizei E 6 1400 1040

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 5 1240 870

03 03010 Innenministerium E 5 35 30

03 03110 Innenministerium, Polizei E 5 625 385

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 240 65

03 03010 Innenministerium mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizei mittlerer Dienst in Ausbildung 75 10

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 5 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 310 5

03 03010 Innenministerium E 4, E 4a 10 0

03 03110 Innenministerium, Polizei E 4, E 4a 210 0

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469

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 455 205

03 03010 Innenministerium E 3, E 3a 25 10

03 03110 Innenministerium, Polizei E 3, E 3a 240 100

03 03010 Innenministerium E 2, E 2 Ü 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 75 60

03 03010 Innenministerium E 2, E 2 Ü 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizei E 2, E 2 Ü 55 50

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 1 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizei E 1 0 0

03

Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 50 30

03 03010 Innenministerium nicht zuzuordnen 0 0

03 03110 Innenministerium, Polizei nicht zuzuordnen 25 15

04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 35 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 315 55

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1685 430

04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 4110 1985

04 04010 Justizministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 145 40

04 04010 Justizministerium A 14, C / H 1 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 60 35

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

470

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

04 04010 Justizministerium A 13 5 0

04 04010 Justizministerium außertariflich, E 15 Ü 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 15 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 15 15 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 14 35 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 13 95 60

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 4155 2265

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 40 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 535 170

04 04010 Justizministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 985 465

04 04010 Justizministerium A 12 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 1620 955

04 04010 Justizministerium A 11 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1145 760

04 04010 Justizministerium A 10 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 545 420

04 04010 Justizministerium A 9 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 235 115

04 04010 Justizministerium E 10, E 10a 5 0

04 04010 Justizministerium E 9, E 9a - d 15 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 1420 1225

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 385 310

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

471

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3990 1290

04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 20 20

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 4600 1595

04 04010 Justizministerium A 8 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 2885 1430

04 04010 Justizministerium A 7 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 490 280

04 04010 Justizministerium A 6 5 0

04 04010 Justizministerium E 8, E 8a 10 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 6 2125 1940

04 04010 Justizministerium E 6 10 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 5 2260 1895

04 04010 Justizministerium E 5 20 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 3155 2945

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 125 90

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 1225 745

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 775 30

04 04010 Justizministerium A 6 S, A 5 S + Z 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 440 110

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 365 105

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 110 110

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 330 230

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 135 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

472

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 55 10

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1045 270

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 6970 2130

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 15

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 19075 8020

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 14, C / H 1 25 10

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 25715 15000

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 13 15 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 20 5

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung außertariflich, E 15 Ü 15 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 15 200 70

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 15 5 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 14 1830 755

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 14 5 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 13 8465 4780

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 13 5 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 8235 5515

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 27275 18840

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 16 L - A 13 L 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

473

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 55 25

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 20

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 54360 44890

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 12 25 10

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 280 215

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 11 5 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1575 1300

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 550 375

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 1765 1025

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 12, E 12a 5 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 11495 8245

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 11, E 11a, b 5 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 7275 5070

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 10, E 10a 15 10

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 3675 2610

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 9, E 9a - d 25 20

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 6525 5445

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 20 10

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 9 S + Z 10 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 8 10 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 7 5 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 830 535

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 8, E 8a 25 25

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

474

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 7, E 7a 0 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 6 185 140

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 6 25 20

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 5 80 60

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 5 40 30

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 0 0

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 4, E 4a 0 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 20 10

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 3, E 3a 5 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 10 10

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 190 125

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung nicht zuzuordnen 5 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 125 25

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 125 40

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 10

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

475

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 15 10

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 14, C / H 1 5 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 13 20 10

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 13 10 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 230 50

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie außertariflich, E 15 Ü 25 10

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 15 10 5

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 15 0 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 14 20 10

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 14 0 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 13 115 50

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 13 10 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 20

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 15

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 12 50 20

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, A 12 25 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

476

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Forschung und Technologie

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 11 35 25

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 11 5 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 10 20 15

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 10 0 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 9 10 5

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 9 5 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 35 15

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 85 20

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 11, E 11a, b 5 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 55 20

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 10, E 10a 10 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 165 115

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 9, E 9a - d 20 15

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 9 S + Z 0 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 0

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 9 S + Z 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

477

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 8 5 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 7 5 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 6 0 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 110 80

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 8, E 8a 20 15

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 0 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 6 110 85

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 6 20 15

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 5 95 55

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 5 15 15

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 15 10

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 10 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 35 15

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 3, E 3a 5 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 30 25

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

478

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 2, E 2 Ü 0 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 370 155

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie nicht zuzuordnen 15 5

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 45 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 10

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 50 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 14, C / H 1 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 13 10 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 13 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 15 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie außertariflich, E 15 Ü 15 5

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 15 20 0

Page 479: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

479

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 15 10 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 14 20 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 14 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 13 35 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 13 10 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 20

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 15

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 12 65 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 12 15 10

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 11 40 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 11 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 9 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 40 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 12, E 12a 15 5

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 35 10

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 11, E 11a, b 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 45 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 10, E 10a 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und E 9, E 9a - d 110 70

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

480

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Energie einschl. nachgeordneter Bereich

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 9, E 9a - d 35 30

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 40 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 9 S + Z 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 8 15 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 105 55

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 8, E 8a 25 15

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 0 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 7, E 7a 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 6 100 30

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 6 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 5 70 60

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 5 35 35

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 30 15

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 5 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 15 5

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 3, E 3a 10 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 5 0

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 2, E 2 Ü 0 0

08

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 0 0

Page 481: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

481

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie nicht zuzuordnen 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 10

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 55 20

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 125 25

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 105 30

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 14, C / H 1 10 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 13 15 10

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 13 0 0

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz außertariflich, E 15 Ü 5 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 20 5

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz außertariflich, E 15 Ü 15 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 15 35 15

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

482

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

einschl. nachgeordneter Bereich

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 15 10 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 14 60 15

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 14 5 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 13 110 40

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 13 30 15

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 25 15

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 100 30

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 25

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 12 70 15

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 12 10 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 11 180 15

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 10 120 15

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 25 10

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 9 5 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 120 35

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, E 12, E 12a 10 10

Page 483: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

483

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 130 55

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 11, E 11a, b 20 15

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 120 50

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 10, E 10a 10 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 370 210

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 9, E 9a - d 25 20

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 15 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 8 15 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 7 20 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 10 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 355 185

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 8, E 8a 25 20

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 20 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 6 240 100

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

484

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

einschl. nachgeordneter Bereich

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 6 10 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 5 290 115

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 5 20 20

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 220 55

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 20 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 60 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 40 25

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 3, E 3a 0 0

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 15 10

10

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 80 60

10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht zuzuordnen 10 5

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 5

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 5

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und A 16 + Z, A 16, R 2, 30 10

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485

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Soziales einschl. nachgeordneter Bereich C / H 3, W 2

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 15

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 10

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 40 15

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 14, C / H 1 20 10

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 13 10 10

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 13 5 5

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 25 10

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales außertariflich, E 15 Ü 20 5

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 15 20 10

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 15 10 5

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 14 30 15

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 14 5 5

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 13 30 15

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 13 10 5

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 85 30

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 30

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 12 50 15

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 12 40 15

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 11 25 10

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486

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 11 20 10

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 10 5 5

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 10 5 0

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 9 0 0

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 15 5

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 12, E 12a 5 5

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 15 5

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 100 40

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 10, E 10a 25 15

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 540 350

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 9, E 9a - d 35 30

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 9 S + Z 5 0

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 115 100

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 8, E 8a 30 25

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 6 140 85

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 6 10 5

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 5 140 115

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und E 5 15 15

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

487

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Soziales

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 10 5

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 5 0

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 5 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 3, E 3a 5 0

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 5 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 2, E 2 Ü 5 0

11

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 5 5

11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht zuzuordnen 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 15

12 12010 Finanzministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 190 25

12 12010 Finanzministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 395 105

12 12010 Finanzministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 15

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 14, C / H 1 465 150

12 12010 Finanzministerium A 14, C / H 1 20 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 13 220 75

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

488

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12 12010 Finanzministerium A 13 15 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich außertariflich, E 15 Ü 0 0

12 12010 Finanzministerium außertariflich, E 15 Ü 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich außertariflich, E 15 Ü 10 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 15 35 5

12 12010 Finanzministerium E 15 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 14 40 15

12 12010 Finanzministerium E 14 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 13 315 55

12 12010 Finanzministerium E 13 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1655 295

12 12010 Finanzministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 70 20

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 12 3375 1205

12 12010 Finanzministerium A 12 45 20

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 11 4365 2340

12 12010 Finanzministerium A 11 25 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 10 3050 1830

12 12010 Finanzministerium A 10 10 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 2055 1255

12 12010 Finanzministerium A 9 15 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 12, E 12a 745 155

12 12010 Finanzministerium E 12, E 12a 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 11, E 11a, b 455 150

12 12010 Finanzministerium E 11, E 11a, b 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 10, E 10a 355 110

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

489

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12 12010 Finanzministerium E 10, E 10a 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 9, E 9a - d 725 0

12 12010 Finanzministerium E 9, E 9a - d 45 40

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 9, E 9a - d 1700 1700

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 855 540

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 S + Z 5060 3315

12 12010 Finanzministerium A 9 S + Z 10 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 8 1670 1185

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 7 45 25

12 12010 Finanzministerium A 7 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 10 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 8, E 8a 1155 930

12 12010 Finanzministerium E 8, E 8a 30 30

12 12010 Finanzministerium E 7, E 7a 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 6 1895 1630

12 12010 Finanzministerium E 6 20 15

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 5 1195 685

12 12010 Finanzministerium E 5 10 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 7, E 7a 30 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 435 270

12 12010 Finanzministerium mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 160 30

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 4 - A 2 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 4 - A 2 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

490

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 4, E 4a 85 5

12 12010 Finanzministerium E 4, E 4a 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 3, E 3a 230 110

12 12010 Finanzministerium E 3, E 3a 15 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 2, E 2 Ü 130 105

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich nicht zuzuordnen 20 5

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 10

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 10

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 45 10

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 10

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 0

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 85 20

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 10

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

A 15, R 1, C / H 2, W 1 60 10

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 95 30

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 14, C / H 1 15 5

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 14, C / H 1 80 20

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

491

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich A 13 25 10

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 13 10 5

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 13 20 5

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 20 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr außertariflich, E 15 Ü 15 5

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) außertariflich, E 15 Ü 5 0

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 15 25 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 15 5 0

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 15 20 5

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 14 55 15

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 14 10 5

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 14 45 10

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 13 100 25

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 13 10 5

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 13 85 20

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 70 25

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

höherer Dienst in Ausbildung 5 0

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 140 35

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 25

14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra- A 14 S, A 13 S + Z, A 90 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

492

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

13 S

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich A 12 270 40

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 12 30 15

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 12 240 25

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich A 11 160 65

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 11 5 5

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 11 155 60

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich A 10 70 35

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 10 70 35

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 10 5

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 9 0 0

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 9 5 5

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 480 75

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 12, E 12a 10 5

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 12, E 12a 450 60

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 520 150

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 11, E 11a, b 15 10

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 11, E 11a, b 500 145

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 125 50

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 10, E 10a 15 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

493

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 10, E 10a 110 40

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 880 290

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 9, E 9a - d 30 25

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 9, E 9a - d 845 260

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 5 0

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

gehobener Dienst in Ausbildung 5 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 9 S + Z 0 0

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 20 15

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 9 S + Z 15 15

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich A 8 10 5

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 8 10 5

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich A 7 0 0

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 7 0 0

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 645 195

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 8, E 8a 35 30

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 8, E 8a 605 160

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 95 0

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 7, E 7a 95 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

494

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 6 2085 310

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 6 10 10

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 6 2070 300

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 5 300 130

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 5 25 20

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 5 270 110

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 250 55

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

mittlerer Dienst in Ausbildung 250 50

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 10 0

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 4, E 4a 0 0

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 4, E 4a 5 0

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 60 20

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 3, E 3a 0 0

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 3, E 3a 40 15

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 15 15

14 14150

Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra-ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 2, E 2 Ü 15 15

14

Ministerium für Bauen und Verkehr ein-schl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 40 30

14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr nicht zuzuordnen 5 5

14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra- nicht zuzuordnen 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

495

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 15

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 15

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 5

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 5

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich A 14, C / H 1 5 5

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 14, C / H 1 5 5

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich A 13 5 0

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 13 5 0

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 5 0

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration außertariflich, E 15 Ü 5 0

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 15 15

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, außertariflich, E 15 Ü 15 15

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

496

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Frauen und Integration

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich E 15 10 5

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 15 10 5

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich E 14 10 5

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 14 5 5

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich E 13 15 10

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 13 15 10

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 20

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 20

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich A 12 10 10

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 12 10 10

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich A 11 5 0

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 11 5 0

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich A 10 0 0

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 10 0 0

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich A 9 5 5

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 9 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

497

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich E 12, E 12a 5 5

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 12, E 12a 5 5

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich E 10, E 10a 15 10

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 10, E 10a 15 10

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich E 9, E 9a - d 20 20

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 9, E 9a - d 20 20

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich A 9 S + Z 0 0

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 9 S + Z 0 0

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich A 9 S + Z 0 0

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 9 S + Z 0 0

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich E 8, E 8a 25 20

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 8, E 8a 25 20

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich E 6 10 10

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 6 10 10

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich E 5 15 15

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 5 15 15

15

Ministerium für Generationen, Familie, mittlerer Dienst in 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

498

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich

Ausbildung

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich E 3, E 3a 5 0

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 3, E 3a 5 0

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich E 2, E 2 Ü 0 0

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 2, E 2 Ü 0 0

15

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachge-ordneter Bereich nicht zuzuordnen 5 0

15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration nicht zuzuordnen 5 0

2014

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

02 02010 Ministerpräsidentin B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 5

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 15

02 02010 Ministerpräsidentin B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 15

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5

02 02010 Ministerpräsidentin A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 15

02 02010 Ministerpräsidentin A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 10

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich A 14, C / H 1 20 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

499

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

02 02010 Ministerpräsidentin A 14, C / H 1 20 10

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich A 13 5 5

02 02010 Ministerpräsidentin A 13 5 5

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich außertariflich, E 15 Ü 25 10

02 02010 Ministerpräsidentin außertariflich, E 15 Ü 20 10

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 15 15 5

02 02010 Ministerpräsidentin E 15 10 5

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 14 5 0

02 02010 Ministerpräsidentin E 14 5 0

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 13 20 10

02 02010 Ministerpräsidentin E 13 15 10

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 15

02 02010 Ministerpräsidentin A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 30 15

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich A 12 15 10

02 02010 Ministerpräsidentin A 12 15 10

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich A 11 5 0

02 02010 Ministerpräsidentin A 11 5 0

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich A 10 0 0

02 02010 Ministerpräsidentin A 10 0 0

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 0 0

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 12, E 12a 15 10

02 02010 Ministerpräsidentin E 12, E 12a 10 10

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 11, E 11a, b 10 10

02 02010 Ministerpräsidentin E 11, E 11a, b 10 5

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 10, E 10a 10 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

500

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

02 02010 Ministerpräsidentin E 10, E 10a 10 5

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 9, E 9a - d 40 30

02 02010 Ministerpräsidentin E 9, E 9a - d 35 30

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 S + Z 5 0

02 02010 Ministerpräsidentin A 9 S + Z 5 0

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 0 0

02 02010 Ministerpräsidentin A 6 0 0

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 8, E 8a 35 25

02 02010 Ministerpräsidentin E 8, E 8a 30 20

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 7, E 7a 0 0

02 02010 Ministerpräsidentin E 7, E 7a 0 0

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 6 30 25

02 02010 Ministerpräsidentin E 6 25 25

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 5 25 15

02 02010 Ministerpräsidentin E 5 20 10

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 10 5

02 02010 Ministerpräsidentin mittlerer Dienst in Ausbildung 10 5

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 4, E 4a 55 10

02 02010 Ministerpräsidentin E 4, E 4a 55 10

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich E 3, E 3a 5 0

02 02010 Ministerpräsidentin E 3, E 3a 5 0

02

Ministerpräsidentin einschl. nachgeordne-ter Bereich nicht zuzuordnen 25 10

02 02010 Ministerpräsidentin nicht zuzuordnen 10 0

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

03

Ministerium für Inneres und Kommunales B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

501

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

einschl. nachgeordneter Bereich

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 35

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 60 20

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 10

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 80 0

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 415 115

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 10

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 80 5

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 685 180

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 15

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei

A 15, R 1, C / H 2, W 1 210 15

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 545 175

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 14, C / H 1 30 10

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 14, C / H 1 220 35

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 13 265 100

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 13 15 10

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 13 100 30

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 0 0

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales außertariflich, E 15 Ü 0 0

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 15 45 15

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 15 5 0

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - E 15 0 0

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502

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Polizei

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 14 80 30

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 14 10 5

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 13 315 115

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 13 5 0

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 13 50 25

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 125 60

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 0 0

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 5 5

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1715 190

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 145 45

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1255 80

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 12 3455 375

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 12 85 25

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 12 2765 185

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 11 17255 1860

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 11 85 25

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 11 16565 1530

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 10 9935 2685

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 10 20 10

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 10 9530 2490

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 8570 3365

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 9 5 0

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503

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 9 8450 3310

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 795 180

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 12, E 12a 15 5

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 12, E 12a 195 20

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 1380 395

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 11, E 11a, b 20 5

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 11, E 11a, b 250 45

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 755 215

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 10, E 10a 25 15

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 10, E 10a 315 55

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 1135 0

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 9, E 9a - d 75 60

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 9, E 9a - d 1225 595

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 1350 1350

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 4400 1725

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei

gehobener Dienst in Ausbildung 4085 1565

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 800 385

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 9 S + Z 15 5

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 9 S + Z 345 160

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 8 205 100

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 8 20 5

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 7 90 25

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - A 7 10 5

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504

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Polizei

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 6 40 25

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 2030 1355

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 8, E 8a 60 45

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 8, E 8a 1495 970

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 85 0

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 7, E 7a 0 0

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 7, E 7a 50 5

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 6 2020 1400

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 6 40 25

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 6 1235 895

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 5 975 650

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 5 35 25

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 5 475 275

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 10 10

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 260 95

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei

mittlerer Dienst in Ausbildung 65 5

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 5 0

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 270 15

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 4, E 4a 5 0

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 4, E 4a 190 10

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 415 195

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505

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 3, E 3a 20 10

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 3, E 3a 190 90

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 45 40

03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 2, E 2 Ü 0 0

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 2, E 2 Ü 30 30

03

Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 30 10

03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei nicht zuzuordnen 5 0

04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 15 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 40 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 315 70

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1710 540

04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 4130 2230

04 04010 Justizministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 50 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 135 50

04 04010 Justizministerium A 14, C / H 1 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 90 50

04 04010 Justizministerium A 13 10 5

04 04010 Justizministerium außertariflich, E 15 Ü 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 45 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 15 20 5

04 04010 Justizministerium E 15 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter E 14 30 15

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

506

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

04 04010 Justizministerium E 14 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 13 120 80

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 3380 1835

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 555 215

04 04010 Justizministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 945 475

04 04010 Justizministerium A 12 15 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 1600 1020

04 04010 Justizministerium A 11 15 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1120 795

04 04010 Justizministerium A 10 10 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 715 560

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 55 10

04 04010 Justizministerium E 11, E 11a, b 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 255 150

04 04010 Justizministerium E 10, E 10a 5 0

04 04010 Justizministerium E 9, E 9a - d 15 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 1560 1375

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 495 385

04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3925 1385

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

507

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 15 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 4580 1685

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 2935 1435

04 04010 Justizministerium A 7 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 510 435

04 04010 Justizministerium A 6 0 0

04 04010 Justizministerium E 8, E 8a 15 15

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 6 2875 2340

04 04010 Justizministerium E 6 10 10

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 5 1410 1290

04 04010 Justizministerium E 5 5 5

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 3420 3230

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 145 95

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 810 510

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 890 55

04 04010 Justizministerium A 6 S, A 5 S + Z 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 430 95

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 350 135

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 105 105

04 04010 Justizministerium E 3, E 3a 0 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 195 155

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 1 5 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 225 0

04

Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 20 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

508

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1010 310

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 6815 2495

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 20

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 19020 9115

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 14, C / H 1 20 10

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 28190 17620

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 13 10 5

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung außertariflich, E 15 Ü 10 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 65 35

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 15 330 150

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 15 5 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 14 2115 970

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 14 5 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 13 10270 5990

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 13 10 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 6755 4535

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 27990 19810

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 25

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 14 S, A 13 S + Z, A 40 20

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509

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

13 S

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 52345 44480

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 12 25 10

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 200 150

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 11 0 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1050 855

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 10 10 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 185 115

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 1360 815

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 12, E 12a 5 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 14205 10430

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 11, E 11a, b 10 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 4255 2860

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 10, E 10a 5 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 3540 2415

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 9, E 9a - d 25 25

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 4800 3910

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 9 S + Z 0 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 380 260

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 8 25 10

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 7 15 10

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 405 275

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 8, E 8a 20 15

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 25 20

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung E 6 120 100

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510

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

einschl. nachgeordneter Bereich

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 6 20 15

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 5 55 40

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 5 15 15

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 105 90

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung mittlerer Dienst in Ausbildung 5 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 20 10

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 3, E 3a 5 0

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 5 5

05

Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 125 85

05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung nicht zuzuordnen 0 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 135 35

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 125 40

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 10

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 10

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 15 10

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511

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 14, C / H 1 10 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 15 5

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 13 10 5

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung außertariflich, E 15 Ü 25 10

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 190 50

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 15 15 15

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 15 10 10

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 14 20 10

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 14 5 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 13 100 45

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 13 10 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 25

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 20

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 25 15

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 12 15 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 15 10

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft A 11 5 0

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512

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

und Forschung

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 10 5

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 10 5 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 40 10

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 12, E 12a 0 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 100 45

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 11, E 11a, b 10 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 40 15

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 10, E 10a 10 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 145 105

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 9, E 9a - d 15 10

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 9 S + Z 0 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 85 70

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 8, E 8a 25 20

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter E 7, E 7a 5 0

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513

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 6 65 50

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 6 20 15

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 5 40 15

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 5 10 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 10 0

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 10 5

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 3, E 3a 5 5

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 25 20

06

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 1040 395

06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung nicht zuzuordnen 5 0

07

Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

07

Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

07

Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, B 4 - B 1, R 4, R 3, 20 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

514

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

C/H 4, W 3

07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 10

07

Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5

07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 0

07

Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 10

07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

A 15, R 1, C / H 2, W 1 5 5

07

Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 15 5

07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 14, C / H 1 5 5

07

Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 13 15 5

07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 13 10 5

07

Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 20 5

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport außertariflich, E 15 Ü 20 5

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 15 10 10

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 15 10 10

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 14 5 5

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 14 5 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter E 13 15 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

515

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 13 10 5

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 5 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 15

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 15

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 12 15 10

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 12 10 10

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 11 10 5

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 11 0 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 10 10 0

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 10 0 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 10 10

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 5 5

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 12, E 12a 5 5

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 15 10

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 11, E 11a, b 10 10

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter E 10, E 10a 10 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

516

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 10, E 10a 0 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 45 40

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 9, E 9a - d 25 25

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 5 5

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 9 S + Z 0 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 9 S + Z 0 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 40 25

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 8, E 8a 25 20

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 0 0

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 7, E 7a 0 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 6 30 20

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 6 15 10

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 5 55 35

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 5 10 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

517

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 10 5

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 5 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 15 10

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 3, E 3a 5 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 0 0

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 2, E 2 Ü 0 0

07

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 0 0

07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport nicht zuzuordnen 0 0

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 5

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 5

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 45 10

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt- A 16 + Z, A 16, R 2, 30 10

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

518

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

entwicklung und Verkehr C / H 3, W 2

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 75 20

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr

A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

A 15, R 1, C / H 2, W 1 60 10

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 14, C / H 1 85 30

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr A 14, C / H 1 20 5

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 14, C / H 1 70 25

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 13 20 10

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr A 13 10 5

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 13 10 5

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 10 0

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr außertariflich, E 15 Ü 10 5

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) außertariflich, E 15 Ü 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

519

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 5 5

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) außertariflich, E 15 Ü 0 0

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 15 30 10

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr E 15 15 5

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 15 20 5

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 14 60 20

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr E 14 5 0

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 14 55 15

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 13 95 25

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr E 13 20 5

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 13 75 15

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 20 10

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

höherer Dienst in Ausbildung 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

520

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 125 35

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 25

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 10

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 12 255 45

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr A 12 15 10

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 12 235 35

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 11 170 65

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr A 11 10 5

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 11 160 60

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 10 70 35

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr A 10 0 0

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 10 70 35

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 9 0 0

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen A 9 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

521

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

NRW)

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 12, E 12a 465 90

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr E 12, E 12a 15 10

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 12, E 12a 435 75

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 11, E 11a, b 460 140

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr E 11, E 11a, b 10 5

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 11, E 11a, b 445 135

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 10, E 10a 120 65

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr E 10, E 10a 30 25

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 10, E 10a 85 35

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 9, E 9a - d 860 275

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr E 9, E 9a - d 30 25

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 9, E 9a - d 825 250

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 0 0

09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt- gehobener Dienst in 0 0

Page 522: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

522

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

Ausbildung

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr A 9 S + Z 0 0

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 9 S + Z 20 15

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 9 S + Z 15 15

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 8 0 0

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 8 0 0

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich A 7 0 0

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 7 0 0

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 8, E 8a 565 160

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr E 8, E 8a 25 20

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 8, E 8a 535 135

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 7, E 7a 80 5

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 7, E 7a 80 5

Page 523: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

523

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 6 1935 300

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr E 6 10 5

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 6 1920 290

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 5 335 130

09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr E 5 20 15

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 5 310 110

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 200 55

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

mittlerer Dienst in Ausbildung 200 55

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 4, E 4a 10 0

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 4, E 4a 5 0

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 3, E 3a 45 15

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 3, E 3a 35 10

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich E 2, E 2 Ü 10 10

Page 524: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

524

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 2, E 2 Ü 10 10

09

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr einschl. nachge-ordneter Bereich nicht zuzuordnen 0 0

09 09150

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) nicht zuzuordnen 0 0

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 15

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 50 15

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 15

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 130 30

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz

A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 20

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 100 40

Page 525: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

525

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz A 14, C / H 1 20 10

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich A 13 45 30

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz A 13 10 5

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 20 0

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz außertariflich, E 15 Ü 25 10

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 10 10

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 15 50 20

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz E 15 25 15

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 14 80 40

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz E 14 15 10

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 13 150 70

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz E 13 30 20

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 30 25

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 100 30

Page 526: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

526

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 55 20

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich A 12 85 15

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz A 12 5 0

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich A 11 180 30

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz A 11 5 5

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich A 10 100 15

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz A 10 0 0

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 5 0

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz A 9 0 0

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 115 40

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz E 12, E 12a 15 10

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 150 65

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz E 11, E 11a, b 15 10

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 210 80

Page 527: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

527

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz E 10, E 10a 10 10

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 330 210

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz E 9, E 9a - d 30 25

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 10 5

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 0

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich A 8 15 5

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich A 7 20 5

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 25 0

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 305 150

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz E 8, E 8a 30 25

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 75 5

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz E 7, E 7a 0 0

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 6 175 85

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz E 6 10 10

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528

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 5 275 85

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz E 5 20 15

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 265 105

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz

mittlerer Dienst in Ausbildung 15 10

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 5 0

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 45 5

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 20 15

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 15 10

10

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 15 5

10 10010

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz nicht zuzuordnen 5 0

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 15 5

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 15 5

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So- A 16 + Z, A 16, R 2, 15 5

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529

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ziales einschl. nachgeordneter Bereich C / H 3, W 2

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 10

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales

A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 10

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 25 10

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales A 14, C / H 1 15 5

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich A 13 10 5

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales A 13 5 5

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 25 10

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales außertariflich, E 15 Ü 20 10

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 15 25 15

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales E 15 15 5

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 14 20 15

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales E 14 5 5

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 13 30 20

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales E 13 15 10

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 15

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 15

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich A 12 30 10

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales A 12 25 10

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich A 11 15 5

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530

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales A 11 10 5

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales A 10 0 0

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 5 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales A 9 5 0

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 10 10

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales E 12, E 12a 5 5

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 65 25

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales E 11, E 11a, b 10 5

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 45 20

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales E 10, E 10a 20 15

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 480 325

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales E 9, E 9a - d 35 30

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales A 9 S + Z 0 0

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales A 9 S + Z 5 0

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 70 60

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales E 8, E 8a 30 25

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 6 120 75

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So- E 6 10 5

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531

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ziales

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 5 75 60

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales E 5 10 5

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 0 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales E 4, E 4a 0 0

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 5 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales E 3, E 3a 5 0

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 0 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales E 2, E 2 Ü 0 0

11

Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 0 0

11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So-ziales nicht zuzuordnen 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0

12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 10

12 12010 Finanzministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 190 40

12 12010 Finanzministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 390 150

12 12010 Finanzministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 15

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne- A 14, C / H 1 470 145

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532

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

ter Bereich

12 12010 Finanzministerium A 14, C / H 1 30 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 13 265 130

12 12010 Finanzministerium A 13 20 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich außertariflich, E 15 Ü 0 0

12 12010 Finanzministerium außertariflich, E 15 Ü 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich außertariflich, E 15 Ü 10 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 15 40 10

12 12010 Finanzministerium E 15 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 14 35 15

12 12010 Finanzministerium E 14 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 13 380 90

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

höherer Dienst in Ausbildung 10 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1625 395

12 12010 Finanzministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 30

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 12 3395 1355

12 12010 Finanzministerium A 12 55 30

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 11 4405 2505

12 12010 Finanzministerium A 11 20 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 10 3045 1920

12 12010 Finanzministerium A 10 10 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 1830 1190

12 12010 Finanzministerium A 9 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 12, E 12a 630 180

12 12010 Finanzministerium E 12, E 12a 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

533

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 11, E 11a, b 455 160

12 12010 Finanzministerium E 11, E 11a, b 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 10, E 10a 385 140

12 12010 Finanzministerium E 10, E 10a 5 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 9, E 9a - d 2435 1790

12 12010 Finanzministerium E 9, E 9a - d 50 45

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

gehobener Dienst in Ausbildung 1395 845

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 9 S + Z 5030 3405

12 12010 Finanzministerium A 9 S + Z 10 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 8 1240 945

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 7 20 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 670 420

12 12010 Finanzministerium A 6 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 8, E 8a 930 770

12 12010 Finanzministerium E 8, E 8a 30 25

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 7, E 7a 25 5

12 12010 Finanzministerium E 7, E 7a 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 6 1570 1340

12 12010 Finanzministerium E 6 15 10

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 5 1030 590

12 12010 Finanzministerium E 5 10 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 755 485

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 140 25

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich A 4 - A 2 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

534

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 4, E 4a 175 50

12 12010 Finanzministerium E 4, E 4a 0 0

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 3, E 3a 250 135

12 12010 Finanzministerium E 3, E 3a 15 5

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich E 2, E 2 Ü 35 25

12

Finanzministerium einschl. nachgeordne-ter Bereich nicht zuzuordnen 5 0

12 12010 Finanzministerium nicht zuzuordnen 0 0

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 15

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk

A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 10

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 55 20

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk A 14, C / H 1 15 10

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 13 10 5

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk A 13 5 5

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

535

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 15 5

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk außertariflich, E 15 Ü 15 5

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 15 20 5

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk E 15 10 5

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 14 25 5

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk E 14 10 0

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 13 40 15

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk E 13 10 5

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 15

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 30 10

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 12 60 10

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk A 12 15 5

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 11 30 10

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk A 11 5 5

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 10 10 0

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk A 10 5 0

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust- A 9 5 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

536

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk A 9 0 0

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 40 10

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk E 12, E 12a 15 5

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 45 15

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk E 11, E 11a, b 10 5

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 80 35

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk E 10, E 10a 10 10

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 90 60

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk E 9, E 9a - d 25 25

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 35 5

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 7 10 0

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 125 55

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk E 8, E 8a 20 15

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 15 5

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537

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 6 85 35

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk E 6 10 10

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 5 40 25

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk E 5 10 10

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 20 10

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk

mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 15 0

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 0 0

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 0 0

14

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 5 5

14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust-rie, Mittelstand und Handwerk nicht zuzuordnen 5 5

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 10

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 10

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0

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538

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Bereich

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich

A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 15

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 10

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 15 5

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 14, C / H 1 5 5

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 13 15 10

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 13 5 5

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 10 5

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter außertariflich, E 15 Ü 10 5

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 15 15 10

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 15 5 5

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 14 20 10

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 14 5 0

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 13 25 15

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 13 10 5

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 30

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539

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 55 30

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 12 30 15

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 12 25 15

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 11 10 5

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 11 5 5

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 10 0 0

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 10 5

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 12, E 12a 5 5

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 15 10

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 11, E 11a, b 10 5

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 25 20

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 10, E 10a 15 10

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 55 45

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 9, E 9a - d 15 15

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, A 9 S + Z 5 0

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540

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 9 S + Z 5 0

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 40 35

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 8, E 8a 25 25

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 0 0

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 6 15 10

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 6 10 5

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 5 20 20

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 5 10 10

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich

mittlerer Dienst in Ausbildung 10 5

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 0 0

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 0 0

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 3, E 3a 0 0

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 0 0

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 2, E 2 Ü 0 0

15

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, nicht zuzuordnen 0 0

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

541

Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien

mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen

in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014

EP Kapitel Ministerium mit und ohne

die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder

Entgeltgruppe Beschäftigte

gesamt davon Frauen

1993

Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich

15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter nicht zuzuordnen 0 0

Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferen-zen in den Summen kommen.

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

542

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

543

Anlage zur Antwort zu Frage 109

Messsation Bezeichnung

AABU Aachen-Burtscheid

AAST Aachen, Adalbertsteinweg

BIEL Bielefeld-Ost

BISH2 Bielefeld, Stapenhorststr.

BOBO Bonn, Bornheimer Str.

BOEN Bönen, Bönener Str.

BONN Bonn-Auerberg

BORE Bonn, Reuterstr.

BOST Bochum-Stahlhausen

BOTT Bottrop-Welheim

BUCH Duisburg-Buchholz

CHOR Köln-Chorweiler

DBIL Düsseldorf-Bilk

DDCS Düsseldorf, Corneliusstraße

DHUE Dinslaken, Hünxer Str.

DMD2 Dortmund-Eving

DNES Düren, Euskirchener Str.

DOB11 Dortmund B1, Westfalendamm

DOB12 Dortmund B1 Rheinlanddamm

DUM2 Duisburg-Marxloh 2

DUUM Duisburg-Untermeiderich

EFRO Essen-Frohnhausen

EKRS Essen, Krayer Str.

ELAN Essen-Schuir (LANUV)

EMAL Essen, Alfredstr.

EVOG Essen-Vogelheim

EWER Essen, Brückstr.

GELS Gelsenkirchen-Bismarck

HAES Hagen, Enneper Str.

HAMS Hamm, Münsterstr.

HUE2 Hürtrh, Luxemburger Str.

KJJB Köln-Junkersdorf, Jungbluthbrücke

KJSH Köln-Junkersdorf, Statthalterhofweg

KJUS Köln, Justinianstr.

KNEU Köln, Neumarkt

KREF Krefeld-Linn

KRES Krefeld-Stahldorf

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

544

Messsation Bezeichnung

KRHA Krefeld-Hafen

KRKS Krefeld, Kölner Str.

KROR Krefeld, Oranierring

KWEI Köln-Weiden

LASS Langenfeld, Schneiderstr.

MGHO Mönchengladbach, Aachener Str.

MSGE Münster-Geist

OVHS Overath, Hauptstr.

PABA Paderborn, Bahnhofstr.

PAFR Paderborn, Friedrichstr.

REMF Remscheid, Freiheitstr.

RODE Köln-Rodenkirchen

SHW2 Schwerte

STYR Mülheim-Styrum

VACW Aachen, Wilhelmstraße

VBIS Bielefeld, Stapenhorststr.

VDOM Dortmund, Brackeler Straße

VDOR Dortmund, Steinstraße

VDUI Duisburg, Kardinal-Galen-Straße

VDUR2 Duisburg, Friedrich-Ebert-Str.

VEAE Essen, Gladbecker Straße

VEAE3 Essen, In der Baumschule

VEFD3 Essen, Hombrucher Str.

VERW Erwitte, Soester Str.

VESN Essen-Ost, Steeler Straße

VHAG Hagen, Märkischer Ring

VHAL Halle, Lange Str.

VHAM Hagen, Graf-von-Galen-Ring

VHAW Hagen, Wehringhäuser Str.

VHUE2 Hürth

VKCL Köln, Clevischer Ring

VKTU Köln, Turiner Straße

VMEB2 Mettmann, Breite Str.

VMGF Mönchengladbach, Friedrich-Ebert-Straße

VMGR Mönchengladbach, Düsseldorfer Straße

VMHA Mülheim, Aktienstr.

VMS2 Münster, Weseler Straße

VMSB Münster, Bült

VMSS2 Münster, Steinfurter Str.

VNEB Neuss, Batteriestr.

VNEM2 Neuss, Friedrichstr.

VOBM Oberhausen, Mülheimer Straße

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

545

Messsation Bezeichnung

VOBM2 Oberhausen, Mülheimer Straße

VWEL Wuppertal, Gathe

WALS Duisburg-Walsum

WAST Warstein, Rangetriftweg

WULA Wuppertal-Langerfeld

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

546

Page 547: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/10351 · LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft,

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

547

Anlage zur Antwort zu Frage 171

Verzeichnis der Abkürzungen

für Besoldungs- und Tarifgruppen

Besoldungs- oder Tarifgruppe Bedeutung

A10 A-Besoldung

A11 A-Besoldung

A12 A-Besoldung

A13 G.D. A-Besoldung

A13 H.D. A-Besoldung

A14 A-Besoldung

A15 A-Besoldung

A16 A-Besoldung

A3 A-Besoldung

A4 A-Besoldung

A5 E.D. A-Besoldung

A6 E.D. A-Besoldung

A6 M.D. A-Besoldung

A7 A-Besoldung

A7 E.D. A-Besoldung

A8 A-Besoldung

A9 G.D. A-Besoldung

A9 M.D. A-Besoldung

AZU WAL Auszubildender - Waldarbeiter

AZUBI Auszubildender öffentlicher Dienst

B10 B-Besoldung

B10 MFZK B-Besoldung Staatsregierung

B11 B-Besoldung Staatsregierung

B2 B-Besoldung

B3 B-Besoldung

B4 B-Besoldung

B5 B-Besoldung

B6 B-Besoldung

B7 B-Besoldung

B8 B-Besoldung

C01A TV-L Arzt

C02A TV-L Arzt

C03A TV-L Arzt

C04A TV-L Arzt

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

548

Verzeichnis der Abkürzungen

für Besoldungs- und Tarifgruppen

Besoldungs- oder Tarifgruppe Bedeutung

C2 C-Besoldung

C3 C-Besoldung

C4 C-Besoldung

E10 Entgeltgruppe 10 TV-L / TVöD VKA

E10J Entgeltgruppe 10 TV-L

E11 Entgeltgruppe 11 TV-L / TVöD VKA

E12 Entgeltgruppe 12 TV-L / TVöD VKA

E13 Entgeltgruppe 13 TV-L / TVöD VKA

E13UE Entgeltgruppe 13 TV-L

E14 Entgeltgruppe 14 TV-L / TVöD VKA

E15 Entgeltgruppe 15 TV-L / TVöD VKA

E15UE Entgeltgruppe 15 TV-L /TVöD VKA

E2 Entgeltgruppe 2 TV-Forst/TVöD VKA

E2A Entgeltgruppe 2 TV-L

E2B Entgeltgruppe 2 TV-L

E2UE Entgeltgruppe 2 TV-Forst/TVöD VKA

E3 Entgeltgruppe 3 TVöD VKA

E3A Entgeltgruppe 3 TV-L

E3B Entgeltgruppe 3 TV-L

E4 Entgeltgruppe 4 TV-Forst/TVöD VKA/TV-L

E5 Entgeltgruppe 5 TV-Forst/TVöD VKA/TV-L

E6 Entgeltgruppe 6 TV-Forst/TVöD VKA/TV-L

E7 Entgeltgruppe 7 TV-Forst/TVöD VKA/TV-L

E8 Entgeltgruppe 8 TV-Forst/TVöD VKA/TV-L

E9A Entgeltgruppe 9 TVöD VKA

E9B Entgeltgruppe 9 TV-L

E9X Entgeltgruppe 9 TVöD VKA

E9Y Entgeltgruppe 9 TV-L

E9Z Entgeltgruppe 9 TV-L

EG3A Entgeltgruppe 3 TV-L Pflege

EG4A Entgeltgruppe 4 TV-L Pflege

EG7A Entgeltgruppe 7 TV-L Pflege

EG7Z Entgeltgruppe 7 TV-L Pflege

EG8A Entgeltgruppe 8 TV-L Pflege

EG8Z Entgeltgruppe 8 TV-L Pflege

EG9A Entgeltgruppe 9 TV-L Pflege

EG9B Entgeltgruppe 9 TV-L Pflege

FELLOWS Beschäftigter im Lehrerbereich, die im Rahmen des Kooperationsvertrags mit

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

549

Verzeichnis der Abkürzungen

für Besoldungs- und Tarifgruppen

Besoldungs- oder Tarifgruppe Bedeutung

Teach First Deutschland (TFD) beschäftigt sind

FESTBET Angestellter mit Festbetrag / Pauschalver-gütung

L06 Anwärter mittlerer Dienst

L07 Anwärter mittlerer Dienst

L09 Anwärter gehobener Dienst

L10 Anwärter gehobener Dienst

L12 Anwärter gehobener Dienst

L13 Anwärter höherer Dienst

L13+Z Anwärter höherer Dienst

N09 Ortskraft/Fremdsprachenassistent

PGR1 TV-L Kraftfahrer

PGR1UE TV-L Kraftfahrer

PGR2 TV-L Kraftfahrer

PGR2UE TV-L Kraftfahrer

PGR3 TV-L Kraftfahrer

PGR3UE TV-L Kraftfahrer

PGR4 TV-L Kraftfahrer

PGR4UE TV-L Kraftfahrer

PGR5 TV-L Kraftfahrer

PGR5UE TV-L Kraftfahrer

PRAK Praktikanten

PRMB/KPF Praktikant TV-Praktikant

PRPTA/ER Praktikant TV-Praktikant

PRSO Praktikant TV-Praktikant

R ANP Anwärter Lehrbereich

R ANS Anwärter Lehrbereich

R ANZ Anwärter Lehrbereich

R1 R-Besoldung

R2 R-Besoldung

R3 R-Besoldung

R4 R-Besoldung

R5 R-Besoldung

R6 R-Besoldung

R8 R-Besoldung

SHK Studentische Hilfskraft

TVNA Nebenamtler/-berufler

TVNB Nebenamtler/-berufler

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351

550

Verzeichnis der Abkürzungen

für Besoldungs- und Tarifgruppen

Besoldungs- oder Tarifgruppe Bedeutung

U FOG Anwärter Forstdienst

U FOH Anwärter Forstdienst

U Z13 Rechtsreferendar/-praktikant

U Z14 Rechtsreferendar/-praktikant

V13 Ortskraft/Fremdsprachenassistent

V14 Ortskraft/Fremdsprachenassistent

W2 W-Besoldung

W3 W-Besoldung

WHK Wissenschaftliche Hilfskraft