Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 17.12...Landtag von Baden-Württemberg 12....

26
Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327 17. 12. 97 1 Eingegangen: 17. 12. 97 / Ausgegeben: 29. 05. 98 Große Anfrage I. Militär und Standortkonversion 1. Situation und Entwicklung Truppenstationierung a) In welchem Umfang und an welchen Standorten haben in Baden-Württemberg von 1994 bis 1997 Truppenverringerungen der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte stattgefunden, und in welchem Umfang und an welchen Standorten sind weitere Truppenverringerungen für den Zeitraum von 1998 bis 2000 ge- plant? b) Welche Auswirkungen und Folgen haben diese Truppenreduzierungen auf die jeweiligen Standorte und ihre Infrastruktur, und welche diesbezüglichen Ana- lysen liegen der Landesregierung vor? 2. Situation und Entwicklung der Zivilbeschäftigten a) In welchem Umfang hat sich die Zahl der Zivilbeschäftigten der Bundeswehr in Baden-Württemberg von 1994 bis 1997 verringert, und in welchem Umfang sind weitere Verminderungen für den Zeitraum von 1998 bis 2000 geplant bzw. zu erwarten? b) In welchem Umfang hat sich die Zahl der deutschen Zivilbeschäftigten bei aus- ländischen Einheiten 1994 bis 1997 verringert, und in welchem Umfang sind weitere Verminderungen für den Zeitraum von 1998 bis 2000 geplant bzw. zu erwarten? c) Welche Standorte sind besonders stark von Entlassungen von Zivilbeschäftig- ten betroffen? d) Welche besonderen Maßnahmen zur Reintegration der betroffenen Zivilbe- schäftigten in den Arbeitsmarkt wurden ergriffen, und welche diesbezüglichen Analysen liegen der Landesregierung vor? 3. Situation und Entwicklung militärischer Liegenschaften a) Welche militärischen Liegenschaften befinden sich in Baden-Württemberg (Übersicht der Standorte militärischer Liegenschaften, Angabe der Fläche und ihrer Funktion)? Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Antwort der Landesregierung Standort- und Rüstungskonversion in Baden-Württemberg

Transcript of Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 17.12...Landtag von Baden-Württemberg 12....

  • Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode

    Drucksache 12 / 232717. 12. 97

    1Eingegangen: 17. 12. 97 / Ausgegeben: 29. 05. 98

    G r o ß e A n f r a g e

    I. Militär und Standortkonversion

    1. Situation und Entwicklung Truppenstationierung

    a) In welchem Umfang und an welchen Standorten haben in Baden-Württembergvon 1994 bis 1997 Truppenverringerungen der Bundeswehr und ausländischerStreitkräfte stattgefunden, und in welchem Umfang und an welchen Standortensind weitere Truppenverringerungen für den Zeitraum von 1998 bis 2000 ge-plant?

    b) Welche Auswirkungen und Folgen haben diese Truppenreduzierungen auf diejeweiligen Standorte und ihre Infrastruktur, und welche diesbezüglichen Ana-lysen liegen der Landesregierung vor?

    2. Situation und Entwicklung der Zivilbeschäftigten

    a) In welchem Umfang hat sich die Zahl der Zivilbeschäftigten der Bundeswehrin Baden-Württemberg von 1994 bis 1997 verringert, und in welchem Umfangsind weitere Verminderungen für den Zeitraum von 1998 bis 2000 geplantbzw. zu erwarten?

    b) In welchem Umfang hat sich die Zahl der deutschen Zivilbeschäftigten bei aus-ländischen Einheiten 1994 bis 1997 verringert, und in welchem Umfang sindweitere Verminderungen für den Zeitraum von 1998 bis 2000 geplant bzw. zuerwarten?

    c) Welche Standorte sind besonders stark von Entlassungen von Zivilbeschäftig-ten betroffen?

    d) Welche besonderen Maßnahmen zur Reintegration der betroffenen Zivilbe-schäftigten in den Arbeitsmarkt wurden ergriffen, und welche diesbezüglichenAnalysen liegen der Landesregierung vor?

    3. Situation und Entwicklung militärischer Liegenschaften

    a) Welche militärischen Liegenschaften befinden sich in Baden-Württemberg(Übersicht der Standorte militärischer Liegenschaften, Angabe der Fläche undihrer Funktion)?

    Große Anfrage

    der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

    und

    Antwort

    der Landesregierung

    Standort- und Rüstungskonversion in Baden-Württemberg

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    2

    b) Welche militärischen Liegenschaften in Baden-Württemberg wurden 1994 bis1997 in welchem Umfang vermindert bzw. ganz aufgegeben (Übersicht derStandorte militärischer Liegenschaften, Angabe der Fläche und ihrer Funk-tion)?

    c) Welche weiteren militärischen Liegenschaften sollen bis zum Jahr 2000 aufge-löst oder teilweise aufgegeben werden?

    d) Welche Arten der Verwendung haben sich für die ganz oder teilweise veräußer-ten Liegenschaften ergeben (aufgeschlüsselt nach Standorten), und auf welcheWeise und in welchem Umfang wurde die Neuverwendung vom Land Baden-Württemberg und vom Bund in den Jahren von 1994 bis 1997 gefördert? Wel-che Liegenschaften konnten bislang keiner neuen Verwendung zugeführt wer-den?

    II. Rüstung und Rüstungskonversion

    1. Entwicklung des Einzelplans 14 (Bundesministerium der Verteidigung) und dieAuswirkung auf die baden-württembergische Wirtschaft

    a) Welche baden-württembergischen oder in Baden-Württemberg ansässigen Un-ternehmen sind in der Rüstungsproduktion und im Kriegswaffenhandel (Ver-triebsgesellschaften und Holdings ohne eigene Produktion) tätig?

    b) Wie haben sich die Kürzungen im Verteidigungshaushalt der Jahre 1994 bis1996 auf das Auftragsvolumen in der baden-württembergische Rüstungsindu-strie ausgewirkt?

    c) Wie hoch waren die Umsätze baden-württembergischer Unternehmen aus derProduktion und dem Handel von Rüstungsgütern im Zeitraum von 1994 bis1997 und welche Prognosen über die erwartete Umsatzentwicklung liegen derLandesregierung für den Zeitraum von 1998 bis 2000 vor?

    d) Wie hat sich der Anteil der Rüstungsumsätze an den Gesamtumsätzen des ver-arbeitenden Gewerbes in der Bundesrepublik und in Baden-Württemberg imZeitraum von 1994 bis 1997 entwickelt, und welche Prognosen liegen der Lan-desregierung für den Zeitraum von 1998 bis 2000 vor?

    e) Wie hoch war der Wert der Bundeswehrdirektaufträge an kleine und mittlereUnternehmen (KMU) (bis 250 Beschäftigte und/oder 40 Millionen DM Jahres-umsatz) in Baden-Württemberg im Zeitraum von 1994 bis 1997? Wie hoch warin Relation dazu der Gesamtumsatz der KMU insgesamt?

    2. Entwicklung der Beschäftigung von 1994 bis 1997 und Prognosen für den Zeit-raum von 1998 bis 2000.

    a) Welche Prognosen (bzw. Planungen) kennt das Land (zum Beispiel seitens derBundesregierung bzw. des Bundesamts für Wehrtechnik und Beschaffung(BWB) in Koblenz) hinsichtlich der Rüstungsumsätze und der damit verbunde-nen Beschäftigungssituation für den Zeitraum von 1998 bis zum Jahr 2000?

    b) Wie hat sich die Beschäftigungssituation der rüstungsproduzierenden Unter-nehmen im Land von 1994 bis 1997 entwickelt, und welche Prognosen liegender öffentlichen Hand für den Zeitraum von 1998 bis 2000 vor?

    c) Wie hat sich im Zeitraum von 1994 bis 1997 die Beschäftigtenzahl in der Rü-stungsindustrie im Verhältnis zu dem damit produzierten Bruttoinlandsproduktentwickelt?

    d) Welche Regionen (differenziert nach Kreisen) waren zwischen 1994 und 1997in welchem Ausmaß von den negativen Beschäftigungsauswirkungen der Auf-tragsschwankungen betroffen?

    e) Welche Konsequenzen für die regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik ziehtdie Landesregierung für die kommenden Jahre daraus?

    3. Auswirkungen laufender Rüstungsprojekte

    a) Welcher Prozentsatz der öffentlichen Aufträge wird voraussichtlich nach derAnbieterstruktur nach Baden-Württemberg gehen, und welche konkreten Aus-wirkungen auf Beschäftigtenzahl und Umsätze der baden-württembergischen

  • 3

    Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    Rüstungsindustrie hat die Beschaffung der folgenden geplanten Rüstungspro-jekte:

    – Jagdflugzeug Eurofighter 2000/Jäger 90

    – Unterstützungshubschrauber UHU

    – Tiger/Panzerabwehrhubschrauber 2

    – Transporthubschrauber NH 90

    – Future Transport Aircraft/Future Large Aircraft

    – Satellitenprogramme

    – Fregatte F 124

    – Korvetten,

    – U-Boote?

    b) Welche Auswirkungen hat die beschlossene Ausrüstung der Bundeswehr mitG 36- und MG 36-Gewehren der Oberndorfer Waffenfirma Heckler & Kochauf die Beschäftigtenzahl und die Umsätze des Unternehmens?

    III. Politische Handlungsnotwendigkeit und -möglichkeiten für gezielte konver-sionsfördernde Maßnahmen

    1. Bisherige Finanzierung der Standort- und Rüstungskonversion

    a) Welche Erlöse sind in den Jahren 1994 bis 1997 durch die Überführung ehe-mals militärischer Liegenschaften in die zivile Nutzung vom Bund erzielt wor-den? Welche Ausgaben des Bundes für notwendige Infrastrukturmaßnahmenstanden diesen Erlösen an den betroffenen Standorten gegenüber?

    b) In welcher Höhe hat das Land in diesem Zeitraum Mittel zur Unterstützung derStandortkonversion eingesetzt? Zu welchen Teilen stammen diese Mittel ausdem regulären Haushalt, inwieweit wurden Mittel aus Sonderhaushalten ver-wendet?

    c) In welcher Höhe hat das Land in den Jahren 1994 bis 1997 Mittel eingesetzt,um Firmen bei der Rüstungskonversion, der Umstellung auf zivile Produktion,zu unterstützen?

    d) In welchem Umfang wurden in den jeweiligen Kreisen Baden-WürttembergsFördermittel investiert?

    2. Ökologischer und sozialer Umbau bei Standortkonversion auf Landesebene

    a) Welche infrastrukturellen Maßnahmen hat die Landesregierung durchgeführt,um die Auswirkungen der Truppenreduzierungen und die Verminderung derZahl der Zivilbeschäftigten sozialverträglich abzufedern? Welche Maßnahmeneines ökologisch und sozial verträglichen Umbaus bei Standortkonversion ha-ben– die Landesregierung

    – die Bundesregierung im Zeitraum von 1994 bis 1997 unternommen und wel-che sind für den Zeitraum von 1998 bis 2000 geplant?

    b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung durchgeführt oderplant, sie durchzuführen, um eine zügige Sanierung der Altlastenstandorte mithöchster Prioritätsstufe (laut Antrag der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grü-nen Drucksache 12/301) und eine vollständige Erkundung und Einstufung alleranderen bekannten Gefahrenverdachtsstandorte zu gewährleisten?

    c) Mit welchen Mitteln sollen diese Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmennach Abschaffung der Sondermüllabgabe finanziert werden?

    3. Konversionsmanagement auf Landesebene

    a) Welche Ministerien sind mit der Standort- und Rüstungskonversion befaßt?

    b) Welche sonstigen staatlichen Institutionen sind in Baden-Württemberg in wel-cher Form bislang mit Problemen der von freiwerdenden militärischen Liegen-

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    4

    schaften bzw. sinkenden Beschaffungsaufträgen des BWB betroffenen rü-stungsproduzierenden Unternehmen befaßt?

    c) Welche Hilfen erwägt die Landesregierung im Falle eines partiellen bzw. voll-ständigen Verzichts auf die Beschaffung der unter Punkt II. 3. genannten Rü-stungsprojekte zur Sicherung der Arbeitsplätze in der zivilen Fertigung bei denbetroffenen Unternehmen bzw. in den Kreisen?

    d) Inwieweit finden im Zusammenhang mit der Rüstungskonversion stehendeUmstrukturierungsprobleme in Unternehmen oder Branchen Eingang in dasWirtschaftsförderungskonzept der Landesregierung ? Existieren auf diesen Be-darf zugeschnittene Beratungskonzepte und werden Konversionsprozesse inFörderkriterien der Programme auf Landesebene berücksichtigt?

    e) Wie beurteilt die Landesregierung die Organisation der Standort- und Rü-stungskonversion in Brandenburg und Rheinland-Pfalz, und wie bewertet siedie positiven Auswirkungen dieses Konversionsmanagements auf Landesebenefür die Kommunen hinsichtlich Zeit, Kostenersparnis und Effizienz der Aufga-benerfüllung?

    f) Wie beurteilt die Landesregierung die Übertragbarkeit dieser Modelle auf Ba-den-Württemberg?

    g) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung angesichts der Truppenver-minderung der Bundeswehr, des Teilabzugs ausländischer Streitkräfte und dermit geänderten politischen Rahmenbedingungen auf Bundesebene einherge-henden Senkung des Einzelplans 14, das bisherige Konversionsmanagement inBaden-Württemberg auf Landesebene zu optimieren und wie weit sind diesbe-zügliche Pläne gediehen?

    4. Konversionsfördernde Maßnahmen auf Bundesebene

    a) In welchem Umfang wurden in den Jahren 1994 bis 1996 die durch Senkungdes Einzelplans 14 des Bundeshaushaltes freiwerdenden Mittel in Milliarden-höhe für den Prozeß der Standort- und Rüstungskonversion jeweils in Baden-Württemberg und im Bund insgesamt aufgewendet? Wie bewertet die Landes-regierung die Tatsache, daß nur ein geringer Anteil der eingesparten Mittel fürKonversionsmaßnahmen eingesetzt wird?

    b) Wie bewertet die Landesregierung die Forderung, daß die Grundstückserlösefür den Verkauf militärischer Liegenschaften den Grundstock für regionaleKonversionsfonds bilden sollen?

    5. Konversionsfördernde Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union

    a) Wieviele Mittel aus der EU-Gemeinschaftsinitiative KONVER 1994 bis 1997hat das Land zugeteilt bekommen, differenziert nach Kreisen und Zielgruppen,und konnte die Landesregierung die erforderliche Komplementärfinanzierungsicherstellen und die EU-Mittel in vollem Umfang abrufen?

    b) Mit welchen Zuschüssen rechnet die Landesregierung im Rahmen des KON-VER II-Programms der EU im laufenden Zeitraum bis Ende 1999 und kann dasLand die erforderlichen Komplementärmittel bereitstellen?

    c) Welche konkreten Maßnahmen sollen 1998/ 1999 mit KONVER-Mitteln inwelchen Kreisen und mit welchen Zielen gefördert werden?

    d) Welche Entwicklung zeichnet sich angesichts der laufenden Revision der EU-Strukturfonds für die Jahre 2000 bis 2006 und insbesondere für die Konzentra-tion der Gemeinschaftsinitiativen für die künftige Förderung der Standort- undRüstungskonversion ab, und welche Förderungsmöglichkeiten werden für dasLand voraussichtlich nutzbar sein?

    e) Welche Kreise in Baden-Württemberg sollen nach Auffassung der Landesre-gierung in ein gemeinschaftliches Förderprogramm aufgenommen werden?

    17. 12. 97

    Hackl, Dr. Hildebrandt, Sabine Schlager, Kuhnund Fraktion

  • 5

    Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    B e g r ü n d u n g

    Das Ende des Ost-West-Konfliktes, der Wegfall von Bedrohung, sinkende Be-schaffungsetats und internationale Abrüstungserfolge haben in den vergangenenJahren zu einer Absenkung der Militär- und Rüstungsausgaben geführt. Bündnis90/Die Grünen begrüßen diese Entwicklung und werden sie weiter vorantreiben.Die Krise der Rüstungsindustrien wie der Rückbau der Armeen bietet nach Auffas-sung von Bündnis 90/Die Grünen die Chance zu einem ökologischen und sozialenUmbau. Staatliche Gelder, die bislang in den Verteidigungsetat flossen, könnennun sinnvoll zum Beispiel für Konversionsprojekte eingesetzt werden. Innerstädti-sche Militärbrachen werden beispielsweise für den Wohnungsbau frei, Know howder Rüstungsindustrie kann zum Beispiel für die Bereiche der Umwelt,Verkehrs-,und Medizintechnologien genutzt werden.

    Die notwendigen Umstellungsmaßnahmen müssen politisch begleitet und koordi-niert werden. Die Landesregierung und die baden-württembergische Industrie ha-ben es versäumt, auf die veränderten globalen und europäischen sicherheits- undverteidigungspolitischen Rahmenbedingungen und Anforderungen mit strukturel-len Veränderungen zu reagieren und eine aktive und strukturierte Rüstungskon-version in Gang zu setzen.

    Sowohl im Bereich der Standort- wie auch im Bereich der Rüstungskonversion istBaden-Württemberg von dieser Entwicklung besonders betroffen. Am 27. Juni1997 hat das Bundesministerium der Verteidigung in einer Pressemitteilung dieZahl von 337 freiwerdenden Liegenschaften und Teilliegenschaften der Bundes-wehr in den „alten“ Bundesländern bekannt gegeben. Baden-Württemberg steht(neben Bayern) mit 58 betroffenen Standorten an der Spitze der Liste. WelchePerspektive die ehemaligen Zivilbeschäftigten der Militäreinheiten bekommen, isteine der Fragen, der sich die Landesregierung in Zukunft mehr stellen muß alsbisher.

    Die Konversionsanstrengungen müssen zudem der wirtschaftlichen Bedeutungder Rüstungsindustrie in Baden-Württemberg angemessen sein. Nach Auskunftdes Bundesamts für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) in Koblenz fließendoppelt so viele BWB-Mittel nach Baden-Württemberg, wie an alle fünf neuenBundesländer sowie die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg zusam-men. Mit Zuwendungen an rüstungsproduzierende Unternehmen in Höhe vonüber 565 Millionen DM rangiert Baden-Württemberg 1997 an zweiter Stelle allerBundesländer.

    Einzig Bayern liegt bei den BWB-Aufträgen in Höhe von über 1,1 Milliarden DMvor Baden-Württemberg. Dabei darf nicht vergessen werden, daß die Gelder fürBayern zu einem großen Teil über den Umweg über die Daimler-Benz Aerospace(Dasa) wiederum nach Baden-Württemberg an die Daimler-Benz AG in Stuttgart-Möhringen fließen. Ein Ziel dieser Großen Anfrage ist es deshalb, die Beschäfti-gungswirkung von Rüstungsaufträgen zu klären, sowie Perspektiven zur Verrin-gerung der Abhängigkeit der Beschäftigungssituation in bestimmten Regionenvon der Auftragslage der Rüstungsindustrie aufzuzeigen.

    Die von Standort- und Rüstungskonversion betroffenen Kommunen und Land-kreise brauchen die Unterstützung des Landes zum Beispiel bei der Erfassung undSanierung der Altlasten, bei den Verhandlungen mit der Bundesvermögensver-waltung, beim Erarbeiten neuer regionaler Wirtschaftsprofile und beim „Anzap-fen“ von Förderprogrammen des Bundes und der EU. Zwar stellt die Landesregie-rung im Rahmen der „Zukunftsoffensive“ 15 Millionen DM bereit für Konver-sionsmaßnahmen, bei genauerem Hinsehen stellt sich dieser Titel allerdings alsErweiterung des Straßenbauetats heraus, mit dem im wesentlichen neue Auto-bahnzubringer gebaut werden. Konzeptionelle Überlegungen, mit welchen Zielenund Mitteln die betroffenen Regionen bei der Rüstungs- und Standortkonversionunterstützt werden können, sind von seiten der Landesregierung bislang nicht be-kanntgeworden.

    Im Gegensatz zu Baden-Württemberg haben Brandenburg und Rheinland-Pfalzdie Folgen der Verkleinerung bzw. Auflösung militärischer Liegenschaften undeines durch beträchtliche Schwankungen gekennzeichneten Beschaffungsplansder Bundeswehr frühzeitig erkannt und entsprechende Strukturen auf Landesebe-ne geschaffen.

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    6

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag fordert von der Landesregierungdie aktive kompetente Beratung und Unterstützung der betroffenen Regionen unddie Bündelung der Zuständigkeiten in einer Konversionsleitstelle, bei der das res-sortübergreifende Thema wirksam bearbeitet und koordiniert wird. So wird esauch möglich, entsprechende Programme des Bundes und der Europäischen Uni-on den regionalen Strukturen angepaßt umzusetzen und die Mittel entsprechendabzurufen. Durch die Bündelung der Kompetenzen können Regionen und Firmenvom Land in den vielfältigen Fragen der Standort- und Rüstungskonversion kom-petent beraten und unterstützt werden. Vielfach ist auch schon das Wissen dar-über hilfreich, wie andere betroffene Standorte die Probleme angegangen sind.Diese Vernetzungsfunktion ist sinnvollerweise beim Land anzusiedeln. So kanndas Land dazu beitragen, die Konversionsprobleme zu lösen, die in Baden-Würt-temberg in den kommenden Jahren in beträchtlichem Umfang anfallen.

    Hierzu sind vor allem begleitende Maßnahmen des Bundes sowie der Europäi-schen Union vonnöten. Deshalb fordert diese Große Anfrage die Landesregierungauf, offenzulegen, wie ein gemeinschaftliches Förderkonzept voraussichtlich aus-sehen wird und wie sie den Konversionsprozeß künftig zu gestalten gedenkt.

    A n t w o r t

    Mit Schreiben vom 30. April 1998 Nr. 7-1820/57 beantwortet das Wirtschaftsmi-nisterium namens der Landesregierung die große Anfrage wie folgt:

    Zu I. 1. a):

    Die nachstehend genannten Zahlen über den Truppenabbau wurden von verschie-denen Stellen des Bundes und von den ausländischen Streitkräften mitgeteilt. DieAusgangszahlen stammen überwiegend aus der Zeit der politischen Wende in Eu-ropa (1989/1990). Soweit der Landesregierung aktuellere Zahlen vorliegen, sinddiese jeweils ausgewiesen. Eine Schätzung des zwischenzeitlich erfolgten Trup-penabbaus durch das Land wäre zwangsläufig ungenau und mit einem unverhält-nismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Hierauf wird deshalb verzich-tet. Dasselbe gilt auch für die Angaben über die sogenannten Kleinstandorte(Standorte bis 50 Soldaten).

    Folgende Standorte der französischen Streitkräfte sind seit Beginn der Truppenre-duzierung aufgegeben worden (ohne Kleinstandorte bis 50 Soldaten).

    Gemeinde Anzahl Soldaten

    Freiburg 3 101

    Friedrichshafen 907

    Karlsruhe 847

    Kehl 1 102

    Kenzingen 74

    Münsingen 274

    Oberkirch 153

    Offenburg 2 599

    Pforzheim 935

    Renchen 207

    Reutlingen 1 408

    Stetten a. k. M. 1 235

    Teningen 146

    Tübingen 1 615

  • Bei den französischen Streitkräften erfolgte der aufgezeigte Truppenabbau vonca. 27 000 (1990) auf ca. 7 000 Soldaten (Herbst 1997) größtenteils schon vor1994.

    Die 1997 begonnene Räumung der Standorte Breisach und Villingen-Schwennin-gen dürfte nach 1998 zum Abschluß kommen. Allerdings werden vermutlich ein-zelne Objekte an diesen Standorten (vor allem Wohnungen) seitens der Deutsch-Französischen Brigade genutzt werden.

    In den Jahren 1998 und 1999 ist die völlige Räumung der Standorte Achern, Ba-den-Baden, Bühl und Rastatt sowie einiger Kleinstandorte vorgesehen. Nach1999 werden in Baden-Württemberg französische Soldaten nur noch im Rahmender Deutsch-Französischen Brigade stationiert sein.

    Seit Beginn der Truppenreduzierung haben die US-Streitkräfte folgende Standor-te aufgegeben (ohne Kleinstandorte bis 50 Soldaten):

    Gemeinde Anzahl Soldaten

    Crailsheim 1 162

    Ettlingen 704

    Göppingen 2 194

    Heilbronn 2 134

    Karlsruhe 3 546

    Kornwestheim 1 434

    Ludwigsburg 2 369

    Neckarsulm 579

    Ostfildern-Nellingen 2 003

    Schwäbisch-Gmünd 1 995

    Schwäbisch Hall 515

    Siegelsbach 347

    Wertheim 1 529

    Von einem Teilabzug aus Stuttgart waren 2 900 US-Soldaten betroffen. Der auf-gezeigte Abbau bei den US-Truppen von 40 700 (1989) auf 10 500 (1997) Solda-ten erfolgte weit überwiegend schon vor 1994.

    In den Jahren 1998 bis 2000 ist kein weiterer Abzug von US-Truppen vorgesehen.

    Die letzten kanadischen Soldaten haben 1994 das Land verlassen.

    Die Zahl der Bundeswehrsoldaten ist von 42 200 (1990) auf 26 300 (Ende 1997)zurückgegangen. Dieser Rückgang ist im wesentlichen schon bis zum Jahr 1994erfolgt. Im Zuge der sogenannten Nachsteuerung zu den Stationierungsplanungenhat das Bundesministerium der Verteidigung 1995 noch die Auflösung der größe-ren Bundeswehrstandorte Nagold, Philippsburg und Weingarten sowie verschie-dener Kleinstandorte und außerdem der Kreiswehrersatzämter in Lörrach, Offen-burg und Tübingen angekündigt. Die Räumung der Standorte Nagold, Philipps-burg und Weingarten hat bereits begonnnen; sie soll in Philippsburg noch im Jahr1998, in Weingarten 1999 und in Nagold 2002 abgeschlossen sein.

    Zu I. 1. b):

    Die Auswirkungen der Truppenreduzierung auf die betroffenen Standorte sindsehr unterschiedlich, wobei auch der Zeitpunkt des Truppenabzugs von Bedeu-tung ist: Bis etwa 1993 waren eine Folgenutzung freiwerdender Objekte, aberauch die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen sowie generell strukturelle Aus-gleichsmaßnahmen leichter möglich als in den darauffolgenden Jahren. Nochschwieriger dürfte dies bei den Objekten sein, die 1998 oder 1999 freigegebenwerden sollen.

    Bei der Konversion militärisch genutzter Liegenschaften spielten neben dieserzeitlichen Komponente, in der sich auch Veränderungen der Konjunktur und der

    7

    Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    8

    Finanzkraft der öffentlichen Hand niederschlugen, jeweils auch die Lage der ent-sprechenden Liegenschaften und der jeweilige Bedarf eine wesentliche Rolle. Ge-nerell ist festzustellen, daß ländliche oder weniger verdichtete Räume vom Trup-penabzug strukturell mehr betroffen waren, als stärker verdichtete Gebiete. In denletztgenannten Gebieten überwogen in vielen Fällen die Vorteile des Truppenab-zugs, denn es ergaben sich Entlastungseffekte der verschiedensten Art – nicht zu-letzt am Wohnungsmarkt – und zum Teil auch einmalige Entwicklungschancen.

    An Hochschulstandorten konnten die Hochschulen selbst verschiedene Objekte –nach dem Erwerb durch das Land und entsprechender Herrichtung – für ihreZwecke nutzen; außerdem wurden einige Objekte zu Studentenwohnungen umge-baut. Auch das Anwerben von Hochschulpersonal (nicht zuletzt von Personal fürdie Hochschulkliniken) wurde durch freigewordene Militärwohnungen stark er-leichtert.

    Bei den in jüngster Zeit freigewordenen oder noch freiwerdenden Liegenschaftendürfte der genannte Hochschulbedarf indes nur noch eine geringe Rolle spielen.

    Insgesamt hat sich zwischenzeitlich die Nachfragesituation bei den militärischenLiegenschaften deutlich verändert. Dabei ist vor allem von Bedeutung, daß vorwenigen Jahren noch zahlreiche freiwerdende Objekte zur Unterbringung vonAsylbewerbern, Spätaussiedlern oder vergleichbaren Personengruppen benötigtwurden. Durch den Rückgang der entsprechenden Bestands- und Zugangszahlengibt es für den genannten Personenkreis seit einigen Jahren keinen zusätzlichenBedarf mehr; in jüngster Zeit konnten sogar ehemalige Militärobjekte, die einigeJahre lang als Unterkünfte für Asylbewerber dienten, anderen Nutzungen zuge-führt werden.

    Im Rahmen der Konversion ist auch die Finanzkraft der öffentlichen Hand vonBedeutung. Diese ist in der letzten Jahren – nicht nur auf der Ebene des Landes –stark zurückgegangen.

    Die im Einzelfall sehr unterschiedlichen Verhältnisse, nicht zuletzt bedingt auchdurch die Planungshoheit der Gemeinden, lassen einheitliche Analysen oder ein-heitliche langfristige Programme nicht sinnvoll erscheinen. Aus diesem Grundsind auch die für Einzelstandorte vorliegenden gutachterlichen Analysen undVorschläge kaum oder nur bedingt miteinander vergleichbar; sie sind primär eineBasis für kommunalpolitische Entscheidungen.

    Zu I. 2. a):

    Nach Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung hat sich die Zahl derZivilbeschäftigten wie folgt entwickelt:

    Beamte Angestellte Arbeiter Auszubildende ZivilpersonalBeamte i. Vor- insgesamtbereitungs-dienst,Praktikanten,Auszubildende

    30.04.94 2 058 4 888 5 784 265 12 995

    31.12.97 1 754 3 903 4 655 316 10 628

    Änderung – 304 – 985 – 1 129 + 51 – 2 367

    Bei den genannten Zahlen handelt es sich jeweils um die Summe der Zivilbe-schäftigten bei der Truppe und der Beschäftigten bei der territorialen Wehrver-waltung. Allein durch die noch laufende Auflösung von militärischen Standortenist mit einer weiteren Verringerung dieser Zahl zu rechnen. Eine aktuelle Progno-se dieser Entwicklung bis zum Jahr 2000 ist jedoch vom Bund nicht mitgeteiltworden.

    Zu I. 2. b):

    In den entsprechenden Statistiken wurden die Zivilbeschäftigten nach deutschemRecht geführt; dabei handelt es sich in der Regel um deutsche Staatsbürger.

  • 9

    Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    Die Zahl der Zivilbeschäftigten nach deutschem Recht bei ausländischen Truppenin Baden-Württemberg in den Jahren 1994 bis 1997 ergibt sich aus folgender Ta-belle:

    Aufgliederung Stand Stand Rückgangnach Streit-kräften 30. 09. 94 30. 09. 97

    – amerikanische 3 891 2 510 – 1 381

    – französische 1 514 1 302 – 212

    – kanadische 141 0 – 141

    Summe: 5 546 3 812 – 1 734

    Für die Jahre 1998 bis 2000 ist nach dem jetzigen Informationsstand der Bundes-regierung von folgenden Reduzierungen im Bereich der örtlichen Zivilbeschäftig-ten auszugehen:

    Französische Streitkräfte:

    Mit der Umsetzung der von der französischen Regierung beschlossenen Umstruk-turierungsmaßnahmen für den Bereich ihrer Streitkräfte wurde 1998 begonnen. Esist davon auszugehen, daß von der Schließung bzw. Verlegung von acht Standor-ten in Baden-Württemberg zwischen 1 100 und 1 200 zivile Arbeitnehmer nachdeutschem Recht betroffen sein werden.

    US-Streitkräfte:

    Die US-Streitkräfte haben der Bundesregierung auf entsprechende Anfrage fol-gendes mitgeteilt:

    1998 sollen in Baden-Württemberg rd. 100 Zivilbeschäftigte ihren Arbeitsplatzverlieren. Für die Jahre 1999 und 2000 kann von einer relativen Stabilität bei denBeschäftigtenzahlen ausgegangen werden. Allerdings liegen noch keine detaillier-ten Planungen vor, so daß ein weiterer Stellenabbau auf Grund politischer Ent-scheidungen nicht auszuschließen ist.

    Zu I. 2. c):

    Die Schließung bzw. Verlegung von Standorten der französischen Truppen be-trifft in Achern 98, in Baden-Baden einschließlich Iffezheim 591, in Bühl 115 undin Rastatt 310 Zivilbechäftigte nach deutschem Recht. Das Problem des bevorste-henden Wegfalls dieser zivilen Arbeitsplätze wird noch dadurch verstärkt, daß al-le vier genannten Garnisonen etwa gleichzeitig (jeweils 1999) aufgelöst werdensollen und außerdem räumlich eng benachbart sind. Es kommt hinzu, daß im mit-telbadischen Raum bereits in den letzten Jahren ein beträchtlicher Truppenabbauerfolgt ist, aber durch entsprechende Konversionsmaßnahmen noch nicht voll be-wältigt werden konnte. Dies gilt neben den genannten Standorten vor allem fürdie Standorte Offenburg und Söllingen.

    Von möglichen weiteren personellen Abbaumaßnahmen der US-Streitkräfte wä-ren vor allem die Standorte Heidelberg, Mannheim und Stuttgart betroffen.

    Zu I. 2. d):

    Das Sozialministerium unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds(ESF) in Baden-Württemberg Weiterqualifizierungs- und Umschulungsmaßnah-men für Personen, die mittelbar durch die Rüstungskonversion betroffen sind.Aufgrund der sich weiter verschärfenden Situation am Arbeitsmarkt in denKONVER-Fördergebieten wurden in den vergangenen Jahren verstärkt Bera-tungsmaßnahmen bezüglich der „Chancen im Arbeitsmarkt auf der Basis vor-handener Fähigkeiten und Erfahrungen“ durch die schwervermittelbaren Be-schäftigten nachgefragt. Von den geförderten Maßnahmeträgern wurden gezielteWeiterbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen angeboten, um den Betroffe-nen zusätzliche und auf dem Arbeitsmarkt nachgefragte neue Kenntnisse zu ver-mitteln.

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    10

    Die EU-Fördermittel unterstützten ferner die Entwicklung eigener Geschäftsideenim Hinblick auf eine selbständige Existenzgründung. Primärziel der Maßnahmenwar die Vermittlung von konversionsbetroffenen Arbeitskräften in neue Anstel-lungsverhältnisse sowie Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführungvon Neugründungen kleiner leistungsfähiger Unternehmungen.

    Um das besondere Risiko der Zivilbeschäftigten bei Entlassungen aus militäri-schen Gründen möglichst sozialverträglich abzufedern, hat die Bundesregierung1971 den Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationie-rungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Soziale Siche-rung) abgeschlossen. Danach werden an langjährige Beschäftigte der Stationie-rungsstreitkräfte, die aus militärischen Gründen entlassen werden, bei Vorliegender persönlichen Voraussetzungen Überbrückungsbeihilfen zu einem niedrigerenArbeitsentgelt aus anderweitiger Beschäftigung oder zu den Leistungen der Bun-desanstalt für Arbeit gezahlt. Die Kosten – derzeit jährlich 90 bis 100 Mio. DM –sind von der Bundesrepublik übernommen worden.

    Zu I. 3. a):

    Die entsprechenden Daten unterliegen in ihrer Gesamtheit der militärischen Ge-heimhaltung.

    Zu I. 3. b):

    Hierzu wird auf die beiliegende Tabelle (Anlage 1) verwiesen. Da erfahrungs-gemäß von den genannten Rückgabeterminen zum Teil abgewichen wird (z. B.durch eine frühere oder spätere Rückgabe oder durch eine Rückgabe in Raten),können die genannten Rückgabetermine nur als ungefähre Orientierung gewertetwerden.

    Zu I. 3. c):

    Die Bundeswehr hat die Auflösung der größeren Standorte Nagold (Teilauflösungbis zum Jahr 2000), Philippsburg und Weingarten sowie verschiedener Kleinstan-dorte angekündigt. Die angekündigte Auflösung bedeutet jedoch nicht, daß allezugehörigen militärisch genutzten Liegenschaften bis zum Jahr 2000 freigegebenwerden. Die Nutzung einzelner Liegenschaften (etwa durch eine nahegelegeneandere Garnison) über das Jahr 2000 hinaus ist durchaus möglich.

    Seitens der US-Streitkräfte sind bis zum Jahr 2000 keine militärischen Abbau-maßnahmen zu erwarten; es ist auch keine Freigabe von Liegenschaften angekün-digt worden.

    Die französischen Streitkräfte haben neben der bereits angelaufenen Freigabe anden Standorten Breisach und Villingen-Schwenningen (vgl. Anlage 1) eine Listeüber die bis 1999 vorgesehenen Freigaben veröffentlicht (vgl. Anlage 2).

    Zu I. 3. d):

    In den Jahren 1994 bis 1997 wurden 29 Liegenschaften in das Landessanierungs-programm aufgenommen und dafür den Städten und Gemeinden 130,42 Mio. DMan Finanzhilfen zur Verfügung gestellt. Als künftige Nutzung sind Wohnen, Ge-werbe und Dienstleistung vorgesehen. Im Einzelnen handelt es sich um folgendeLiegenschaften:

    Finanzhilfein Mio. DM

    1994 – Zehn Liegenschaften

    – Crailsheim „McKee-Housing Area“ Wohnen 3,0

    – Göppingen „Bürgerhölzle“ Wohnen 4,0

    – Mannheim „Ludwig-Frank-Kaserne“ Wohnen 11,0

    – Stuttgart „Burgholzhof“ Wohnen 5,1

    – Pforzheim „Buckenberg-Kaserne“ Gewerbe 5,0

  • 11

    Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    – Achern „Illenau-Kaserne“ Wohnen, 1,0Gemeinbedarf

    – Freiburg i. Br. „Vauban-Areal“ Wohnen/Gewerbe 5,0

    – Herbolzheim „Bundeswehr-Areal“ Wohnen 1,34

    – Teningen „Kasernengelände“ Gewerbe 0,8

    – Ulm „Boelcke-Kaserne“ Wohnen 8,5

    1995 – Dreizehn Liegenschaften

    – Stuttgart „US-Hospital Bad Cannstatt“ Wohnen 3,0

    – Heilbronn „Wharton-Barracks“ Gewerbe 6,4

    – Crailsheim „McKee-Barracks“ Wohnen 8,0

    – Schwäbisch Hall „Camp Dolan“ Gewerbe 10,0

    – Kornwestheim „Ludendorff-Kaserne“ Wohnen 3,9

    – Ludwigsburg „Krabbenloch-Kaserne“ Wohnen 3,0

    – Ettlingen „Rheinland-Kaserne“ Wohnen/Gewerbe 10,0Forschung

    – Rastatt „Kaserne Canrobert“ Gewerbe 8,9

    – Mannheim „Bunker Feudenheim“ Dienstleistung 0,15

    – Mannheim „Neuostheim/Harrlachweg“ Gewerbe 4,55

    – Sulz a. N. „Luftwaffen-Depot“ Wohnen, Gewerbe 2,73

    – Spaichingen „Bundeswehr-Depot“ Gewerbe 1,65

    – Engstingen „Eberhard-Fihkh-Kaserne“ Gewerbe 4,1

    1996 – Zwei Liegenschaften

    – Kornwestheim „Wilkin-Kaserne“ Gewerbe 5,6

    – Bad Mergentheim „Drillberg“ Gewerbe 5,0

    1997 – Drei Liegenschaften

    – Baden-Baden „Cite“ Wohnen 1,5

    – Hohentengen „Ortskern-West“ Wohnen 1,8

    – Wertheim „Reinhardshof“ Wohnen, 5,4Gewerbe

    Der Erwerb bisher militärisch genutzter Wohnungen wurde in den Wohnungsbau-programmen 1994 bis 1997 wie folgt gefördert:

    Kommune Wohneinheiten Subventionsvolumenin Mio. DM

    Crailsheim 295 4,181

    Göppingen 208 3,134

    Ludwigsburg 252 4,136

    Ludwigsburg 100 1,617

    Ostfildern 112 1,770

    Remseck 108 1,516

    Remseck 360 5,053

    Schwäbisch Hall 170 2,579

    Wertheim 233 3,328

    Tübingen 216 3,119

    Friedrichshafen 285 3,382

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    12

    Baden-Baden 416 4,800

    Karlsruhe 114 2,096

    Karlsruhe (Modernisierung) 438 6,166

    Freiburg 596 7,399

    Kehl 302 3,509

    Kehl 32 0,329

    Kehl 32 0,244

    Konstanz 39 0,882

    Konstanz 31 0,687

    Lahr 56 1,026

    Lahr 564 6,015

    Lahr 74 0,948

    Lahr 40 0,626

    Offenburg 84 1,232

    Offenburg 60 0,828

    Offenburg 303 3,256

    5 520 73,858

    Neubauvorhaben auf bisher militärisch genutzten Flächen wurden in den Miet-wohnungsbauprogrammen 1994 bis 1997 in folgenden Städten gefördert (sie sindstatistisch im jeweiligen Landeswohnungsbauprogramm nicht gesondert erfaßtund wurden anhand von stichprobeweisen Einzelumfragen ermittelt):

    Kommune Wohneinheiten Subventionsvolumenin Mio. DM

    Esslingen 246 18,3

    Göppingen 74 5,0

    Ludwigsburg 43 2,6

    Stuttgart 587 50,2

    Karlsruhe 677 47,1

    Mannheim 267 16,0

    Ulm (städtebauliche Erneuerung) 80 2,9

    Kehl 29 2,1

    2 003 144,2

    Außerdem wurden an zahlreichen Standorten Eigentumsmaßnahmen im Rahmender jährlichen Eigentumsprogramme gefördert.

    Das Land hat bereits 1994 aus dem Fonds „Wirtschaftlicher Strukturwandel undKonversion“ insgesamt 86,5 Mio. DM bereitgestellt. Dieser Fonds hat vor allemden Zweck, die wirtschaftliche Standortqualität der entsprechenden Gemeindenzu verbessern. Zuwendungsfähig sind mit diesen Mitteln die Kosten des Grunder-werbs und der inneren Erschließung.

    Der Ministerrat hat mit Beschlüssen vom 18. April 1994 und l4. November 1994für den Grunderwerb und die innere Erschließung Finanzhilfen für folgende Kon-versionsstandorte beschlossen:

    Bremgarten 25,0 Mio. DM

    Lahr 25,0 Mio. DM

    Söllingen 10,0 Mio. DM

    Bad Mergentheim 4,5 Mio. DM

  • 13

    Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    Crailsheim 6,5 Mio. DM

    Engstingen 2,5 Mio. DM

    Neuhausen ob Eck 8,0 Mio. DM

    Wertheim 5,0 Mio. DM

    In den Jahren 1993 bis 1996 hat das Land an den Standorten Böblingen, Esslin-gen, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Kehl, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg,Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall, Tübingen, Ulm und Wertheimehemals militärisch genutzte Liegenschaften vom Bund erworben. Der Erwerb er-folgte in Freiburg überwiegend und in Esslingen nur für Hochschulzwecke. InFreiburg, Reutlingen und Tübingen erfolgte auch ein Erwerb zum Zweck derWohnungsfürsorge für Landesbedienstete. Darüber hinaus erfolgte der Erwerbzur Lösung von Unterbringungsproblemen bei Landesbehörden sowie bei sonsti-gen Landeseinrichtungen.

    Das Land führt keine Statistik darüber, welche Liegenschaften bislang keiner neu-en Verwendung zugeführt werden konnten.

    Der Bund bemüht sich, freigewordene Militärflächen möglichst zu verkaufen;Vermietung, Verpachtung oder eigene Nutzung sind grundsätzlich Ausnahmefäl-le. Eine laufende, alle Konversionsfälle umfassende Information des Landesdurch den Bund über den Stand der Verhandlungen und der Vertragsabschlüsseerfolgt nicht. Hierzu besteht auch keine Notwendigkeit. Sie wäre zudem nur miterheblichen Verwaltungsaufwand möglich. Soweit das Land im Einzelfall ein In-formationsinteresse hat, werden die gewünschten Angaben von den berührtenBundesbehörden in der Regel erteilt.

    Zu. II. 1. a):

    Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung wurden im Zeitraum1994 bis 1997 insgesamt 1 160 Aufträge der Bundeswehr an Auftragnehmer inBaden-Württemberg vergeben. Hierbei ist zu beachten, daß auch einzelne Ge-schäftsbereiche – z. B. einzelne Betriebsstätten größerer Unternehmen – als Di-rekt-Auftragnehmer fungieren.

    Die Bundeswehr-Direktauftragnehmer sind meistens in der Produktion wehrtech-nischer Güter im weitesten Sinne tätig. Das „dualuse“-Petential, das sowohl einemilitärische Verwendbarkeit als auch eine Nutzung im zivilen Bereich gestattet,ist dabei in der Regel von Produkt zu Produkt verschieden; es handelt sich teil-weise aber auch um handelsübliche Produkte bzw. Dienstleistungen.

    Angaben zu einzelnen Unternehmen sind nicht möglich.

    Zu II. 1. b):

    Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung haben die Kürzungenim Verteidigungshaushalt 1994 bis 1996 – siehe nachfolgende Übersicht – nichtzu nennenswerten Schwankungen bei der Vergabe der Aufträge der Bundeswehran Auftragnehmer in Baden-Württemberg geführt:

    Berichtsjahr 1994 1995 1996

    Anzahl der Aufträge 1594 1784 1971

    Volumen in Mrd. DM 1,4 1,2 1,3

    Zu II. 1. c) und d):

    Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

    Zu II. 1. e):

    Der Anteil an Direktaufträgen an kleine und mittlere Unternehmen läßt sich nichtin der erbetenen Form angeben, da sie statistisch nicht in dieser Weise erfaßt wer-den.

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    14

    Zu II. 2. a) bis c):

    Für Baden-Württemberg liegen keine Angaben über Beschäftigtenzahlen in derRüstungsindustrie und zum entsprechenden Bruttoinlandsprodukt vor.

    Zu II. 2. e):

    Da zu den angefragten Prognosen keine Informationen vorliegen können darausauch keine Folgerungen für die regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik gezogenwerden. Umso mehr sind die für die jeweilige Region verantwortlichen Entschei-dungsträger vor Ort (vor allem Kammern, Verbände und Kommunen) gehalten, imständigen Kontakt mit den entsprechenden Unternehmen die Entwicklung im Augezu behalten und gegebenenfalls im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv zu werden.

    Zu II. 3. a):

    Das Bundesministerium der Verteidigung hat zu den aufgelisteten Projekten fol-gende Angaben gemacht:

    • Eurofighter

    Auf die in Baden-Württemberg ansäßigen Firmen der am EF-2000-Programm be-teiligten Unternehmen entfällt für die ab 1998 anlaufende Serienvorbereitung undanschließende Serienproduktion bis 2014 ein Umsatzvolumen in der Größenord-nung von 4,2 Mrd. DM. Das entspricht einem jahresdurchschnittlichen Beschäfti-gungsvolumen für etwa 1 600 Arbeitskräfte.

    • Unterstützungshubschrauber Tiger

    Im Zeitraum 1998 bis 2000 werden Unternehmen mit Sitz in Baden-Württembergim Rahmen des Tiger-Programms voraussichtlich Leistungen im Wert von ca.100 Mio. DM erbringen. Die Anzahl der für dieses Programm im Durchschnittder o. a. Jahre direkt Tätigen dürfte sich auf ca. 60 belaufen.

    • NATO-Hubschrauber der 90er Jahre

    Das Vorhaben befindet sich noch in der Entwicklung. Die Serienfertigung soll2003 beginnen. Für die davorliegenden Jahre der Serienreifmachung zeichnensich für baden-württembergische Unternehmen Aufträge von insgesamt 25 Mio.DM ab (ohne Direktaufträge zur bundeswehrspezifischen Ausrüstung der Hub-schrauber). Angesichts der von den beteiligten Nationen geforderten Kostenredu-zierung bzw. Eigenbeteiligung der Industrie kann über den Beschäftigungseffektderzeit keine Aussage gemacht werden.

    • Zukünftiges Transportflugzeug

    Das Vorhaben befindet sich noch in einer sehr frühen Phase der Erarbeitung ver-schiedener Optionen. Auswirkungen auf Umsätze und Beschäftigung in der Indu-strie lassen sich daher z. Z. auch nicht annähernd abschätzen, da weder die end-gültige Konfiguration noch die Anzahl der beteiligten Nationen und andere fürdie Arbeitsaufteilung entscheidende Faktoren feststehen.

    • Satellitenprogramme

    Auf dem deutsch-französischen Gipfeltreffen in Baden-Baden haben Bundes-kanzler Kohl und Staatspräsident Chirac im Dezember 1995 die Absicht erklärt,gemeinsam ein raumgestütztes Aufklärungssystem (RGA) zu entwickeln. DieBundesregierung hat noch keine Finanzierungsentscheidung getroffen. Der Ein-tritt Deutschlands in das Programm ist deshalb zurückgestellt.

    • Fregatte 124

    Das Vorhaben hat einen nationalen und einen internationalen Entwicklungs- undBeschaffungsanteil. Am nationalen Anteil ist Baden-Württemberg mit ca. 292Mio. DM, d. h. mit ca. 14,9 Prozent des nationalen Auftragsvolumens, beteiligt.

    • Korvette Klasse 130

    Zur Zeit kann noch keine Aussage über eine Beteiligung baden-württembergi-scher Firmen gemacht werden, da die Ausschreibung für die Erstellung derBauspezifikationen (Definitionsphase) noch nicht erfolgt ist.

  • 15

    Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    • U-Boot Klasse 212

    An dem Vorhaben sind Firmen aus Baden-Württemberg mit einem Gesamtauftrags-wert von 151,1 Mio. DM, d. h. mit ca. 6,3 Prozent des nationalen Anteils, beteiligt.Die Auslieferung des letzten U-Bootes Klasse 212 ist für das Jahr 2006 geplant, sodaß durch die Konstruktion und den Bau der vorgesehenen Fertigungsanteile eineBeschäftigung der jeweiligen Mitarbeiter bis zu diesem Zeitpunkt gesichert ist.

    Zu II. 3. b):

    Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

    Zu III. 1. a):

    In den Jahren 1994 bis 1997 sind im Land Baden-Württemberg bei einem ermit-telten Verkehrswert bundeseigener Liegenschaften von 1,906 Mrd. DM Verbilli-gungen von 265 Mio. DM auf den Verkehrswert eingeräumt worden, so daßdurch den Verkauf 1,641 Mrd. DM erlöst werden konnten. Dieser Betrag ist demBund aufgrund der Richtlinien über die erweiterte Stundungsmöglichkeit nochnicht in vollem Umfang zugeflossen.

    Zivile Infrastrukturmaßnahmen sind nicht Aufgabe des Bundes. Gleichwohl hatder Bund durch die bereits oben genannten Verbilligungs- und Stundungsmög-lichkeiten für eine große Anzahl von sozialen Zwecken die Umnutzung ehemali-ger militärischer Liegenschaften gefördert. Der Nachlaß auf den vollen Wert derGrundstücke beträgt in diesen Fällen regelmäßig 50 %.

    Weiter können Gemeinden und auch private Investoren die bundeseigenenGrundstücke in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zum sanierungs- oder ent-wicklungsunbeeinflußten Wert – auch ohne förmliche Ausweisung – erwerben.Die Gemeinden können dabei Planungsgewinne abschöpfen und in den Sanie-rungs- und Entwicklungsgebieten z. B. für Infrastrukturmaßnahmen verwenden.

    In welchem finanziellen Umfang sich die Fördermöglichkeiten ausgewirkt haben,kann nicht festgestellt werden, da die Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmenregelmäßig noch nicht vollzogen worden sind. Darüber hinaus ist auch (noch)nicht abzusehen, inwieweit die Erwerber die verbilligt erworbenen Grundstücketatsächlich vertragsgemäß verwenden. Bei nicht vertragsgemäßen Verwendungensind entsprechende Nachzahlungen zu fordern.

    Der Bund beseitigt auf bundeseigenen Liegenschaften akute Gefahren, soweit eraufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften als Eigentümer dazu verpflichtet ist,auf eigene Kosten.

    Im Zusammenhang mit der Veräußerung bundeseigener Grundstücke werden ab-schätzbare Verunreinigungen geringerer Art und Schwere bereits bei der Ver-kehrswertermittlung zu Gunsten des Erwerbers mindernd berücksichtigt. Erhe-bungen, in welchem finanziellen Umfang sich dies erlösmindernd ausgewirkt hatbzw. auswirkt, sind nicht getroffen worden.

    Bei der Veräußerung altlastenverdächtiger Grundstücke (konventionelle und Rü-stungsaltlasten) steht den Erlösen die Verpflichtung des Bundes aus den Kaufver-trägen gegenüber, innerhalb eines regelmäßig auf drei Jahre vereinbarten Zeitrau-mes nach Abschluß des Kaufvertrages grundsätzlich 90 % der Beseitigungskostenbis zur Höhe des Kaufpreises zu tragen.

    Weiter sind von den Veräußerungserlösen u. a. Restwerterstattungen an die aus-ländischen Streitkräfte für deren Investitionen aus Heimatmitteln auf bundeseige-nen Grundstücke abzusetzen.

    Über die vorstehend aufgezeigten Fördermöglichkeiten hinaus verweist der Bundauf die allgemeinen Förderungen aus verschiedenen Einzelplänen des Bundes-haushalts, z.B. Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung, Zuschüsse für Bil-dungseinrichtungen und zur Errichtung von Studentenwohnraum.

    Zu III. 1. b):

    Die im Rahmen des Landessanierungsprogramms, des Landeswohnungsbaupro-gramms und des Konversionsstandortprogramms eingesetzten Mittel ergeben sichaus der Antwort zu I. 3. d).

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    16

    Die Mittel des Landessanierungsprogramms sind im regulären Haushalt enthal-ten; sie entstammen dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF). Die zur Woh-nungsbauförderung geförderten Maßnahmen entstammen dem Landeswohnungs-bauprogramm. Die Mittel des Konversionsstandortprogramms über zusammen86,5 Mio. DM stammen aus dem Fonds „Wirtschaftlicher Strukturwandel undKonversion“; es handelt sich hierbei um einen Teil des Erlöses aus dem Verkaufder Gebäudeversicherung.

    Die Erwerbskosten für die im Landesinteresse gekauften Liegenschaften, die – inAbhängigkeit von der jeweiligen Kaufpreishöhe – in teilweise bis zu zehn Jahres-raten fällig werden, belaufen sich auf rd. 190 Mio. DM; hinzu kommen Umbau-kosten von ca. 210 Mio. DM. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Pro-gramms zur Nachfolgenutzung ehemaliger militärischer Liegenschaften. DiesesProgramm wird von der Finanzierungsgesellschaft Öffentliche Bauten mbH (Bau-finanz) vorfinanziert.

    Zu III. 1. c) und d):

    Die Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds unterstützen durch die Quali-fizierung der Beschäftigten mittelbar durch Rüstungskonversion betroffene Fir-men bei der Umstellung auf zivile Produktion. Das Sozialministerium hat im Zeit-raum 1994 bis 1997 rund 2,5 Mio. DM an EU-Fördermitteln (KONVER) für Pro-jekte in Baden-Württemberg bewilligt. Bis dato sind Auszahlungen in Höhe von1,1 Millionen DM abgerufen worden. Bewilligungsbescheide ergingen an Bil-dungsträger in den Landkreisen Rottweil, Main-Tauber-Kreis und Bodenseekreis.

    Zu III. 2. a):

    Alle Investitionen an Konversionsstandorten haben im allgemeinen bereits in der– oft mehrere Jahre dauernden – Investitionsphase Auswirkungen auf den Ar-beitsmarkt (direkt und indirekt). Allerdings kommt dieser Effekt erst dann zustan-de, wenn die bereitgestellten Mittel tatsächlich eingesetzt werden. Abgesehen vonzum Teil beträchtlichen zeitlichen Verzögerungen zwischen einer Mittelbereit-stellung und einem Mitteleinsatz haben Finanzierungsmittel, die lediglich zumKauf verwendet werden, praktisch keinen oder keinen unmittelbaren Effekt amArbeitsmarkt.

    Grundsätzlich hat der Bund die Verantwortung dafür, daß der mit dem Truppen-abbau einhergehende Abbau von Arbeitsplätzen sozial abgefedert wird. Im Hin-blick auf diese Verantwortung kamen bereits im Jahr 1991 und z. T. schon früherverschiedene gesetzliche und tarifliche Regelungen zustande, die zwischenzeit-lich generell durch das Sozialgesetzbuch III ergänzt wurden. Während sich dasBundeswehrbeamtenanpassungsgesetz von 1991 auf einen möglichen Vorruhe-stand im Alter von 55 Jahren konzentriert, enthalten die abgeschlossenen Tarif-verträge zwar als eine Möglichkeit auch den genannten Vorruhestand, beziehensich darüber hinaus aber auch auf andere Bereiche, vor allem auf Umschulung,Fortbildung sowie Vergütungs- und Lohnsicherumg.

    Trotz der primären Verantwortung des Bundes hat auch das Land ergänzendeMaßnahmen getroffen: Unter bestimmten Voraussetzungen werden entlasseneoder entlassungsbedrohte Zivilbeschäftigte bei den Streitkräften bevorzugt in denLandesdienst eingestellt. Zur Erleichterung des Wegs in den Landesdienst hat dasLand für den genannten Personenkreis bei jedem Regierungspräsidium eine An-laufstelle eingerichtet.

    Bezüglich ökologischer Konversionsfragen verweist der Bund darauf, daß ermaßgeblich zur Dekontaminierung belasteter Konversionsliegenschaften beige-tragen habe: So behebt der Bund bei bundeseigenen Liegenschaften akute Gefah-renquellen, soweit diese vor einer Veräußerung im Rahmen der Konversion be-kannt sind oder werden. Außerdem werden Verunreinigungen geringerer Art undSchwere zugunsten des Erwerbers bereits im Rahmen der Verkehrswertermittlungangemessen berücksichtigt.

    Bei stärkeren Bodenverunreinigungen oder erheblicher Unsicherheit hierüber istder Bund bereit, sich an den Kosten einer Altlastensanierung bis zur Höhe des ge-zahlten Kaufpreises zu beteiligen, soweit dies für die Umsetzung der Konversi-onsziele erforderlich ist. Da die entsprechenden Maßnahmen vielfach noch nicht

  • 17

    Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    abgeschlossen und abgerechnet sind, kann eine Bezifferung von Aufwendungendes Bundes derzeit noch nicht erfolgen.

    Zu III. 2. b):

    Die Landesregierung hat zum Sachstand „Rüstungsaltlasten in Baden-Württem-berg“ entsprechend der Zusage im Rahmen der Beratung des Antrags der Abge-ordneten Jürgen Walter u. a., Bündnis 90/Die Grünen, und der Stellungnahme desMinisteriums für Umwelt und Verkehr – Drucksache 12/301 – mit Schreiben vom6. Mai 1997 ausführlich berichtet. Inzwischen wurde auch die Sanierung desWerksgeländes der Firma Dynamit Nobel AG, Werk Adolzfurt, und der FirmaOskar Fischer in Markdorf (Bearbeitungspriorität 1) abgeschlossen. Die ehemali-ge Munitionsanstalt in Albstadt-Ebingen (Bearbeitungspriorität 1) befindet sichderzeit in der Sanierung.

    Für drei weitere Altlastverdachtsflächen der Prioritäten 1 und 2 besteht nach jetzi-gem Erkenntnisstand kein Handlungsbedarf mehr.

    Für weitere 24 als rüstungsrelevant eingestufte Standorte soll im Jahr 1998 einehistorische Vorerkundung durchgeführt werden. Dabei werden die Verdachts-flächen näher lokalisiert und der weitere Handlungsbedarf festgelegt.

    Zu III. 2. c):

    Für im Bundesbesitz befindliche altlastverdächtige Rüstungsstandorte ist der Bundkostenpflichtig. Soweit das Gelände in Privateigentum steht, wird der Handlungs-störer bzw. Zustandsstörer in Anspruch genommen. Soweit es sich um kommunaleAltlasten handelt, können Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmender zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus dem Altlastenfonds finanziertwerden.

    Zu III. 3. a):

    Auf Landesebene ist schwerpunktmäßig das Wirtschaftsministerium zuständig;darüber hinaus sind vor allem auch das Finanzministerium, das Sozialministerium,das Ministerium für Umwelt und Verkehr sowie das Ministerium Ländlicher Raummit Konversionsproblemen befaßt. Auf der Bundesebene ist dies nach Beendigungeiner militärischen Nutzung praktisch nur noch das Bundesfinanzministerium.

    Zu III. 3. b):

    Auf der Landesebene sind dies ein Teil der den unter a) genannten Ministeriennachgeordneten Dienststellen, außerdem die Regierungspräsidien und einige Be-triebe, an denen das Land beteiligt ist, wie LEG, Landsiedlung und L-Bank. BeiKauf, Anmietung oder Anpachtung durch das Land ist die staatliche Vermögens-und Bauverwaltung eingeschaltet. Die Landesanstalt für Umweltschutz in Karls-ruhe ist vor allem bei der Prüfung und Beseitigung von Altlasten beteiligt. Bei derPrüfung und Bewertung von Naturschutzinteressen wirken die Bezirksstellen fürNaturschutz- und Landschaftspflege mit.

    Im Fall vorgesehener Käufe sind vielfach auch Verwaltungsstellen der unterenBehördenebene eingeschaltet. Dies sind ggf. die Ämter für Landwirtschaft, Land-schafts- und Bodenkultur sowie die Forstämter und auch die Landratsämter. Vorallem bei der Preisermittlung bzw. bei der Prüfung der Angemessenheit einesvom Bund gemachten Angebots kann auch das Geologische Landesamt beteiligtwerden.

    Die Regierungspräsidien nehmen vor allem eine Koordinierungsfunktion wahr.Bei jedem Regierungspräsidium gibt es – jeweils unter der Leitung des Regie-rungsvizepräsidenten – einen Koordinierungskreis, der sich in Zusammenarbeitmit den betroffenen Kommunen mit jeder freiwerdenden Militärliegenschaft be-faßt. Dieser Kreis prüft auch, ob und welcher Landesbedarf gegeben ist, undstimmt diesen Bedarf mit den Vorstellungen der Kommunen und gelegentlichauch dem Bedarf anderer Interessenten ab. Bei dieser Prüfung spielt auch das be-dingte Erstzugriffsrecht des Landes gegenüber freiwerdenden Liegenschaften desBundes eine Rolle.

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    18

    Die Koordinierungskreise haben in etwa 370 Fällen entsprechende Prüfungendurchgeführt und hierbei auch in vielen Fällen festgestellt, daß weder das Landnoch die Kommune einen entsprechenden Bedarf haben; in diesen Fällen verwer-tet der Bund die ihm gehörenden Konversionsliegenschaften nach eigenem Er-messen.

    In den Fällen, in denen ein Standort vom Truppenabzug strukturell besondersstark betroffen ist, kann der genannte Koordinierungskreis durch Zuziehung ex-terner Fachleute (z. B. der IHK, des Regionalverbands oder des Arbeitsamtes)zu einer Sonderarbeitsgruppe mit einem zusätzlichen Aufgabengebiet erweitertwerden. Die Sonderarbeitsgruppen prüfen u.a. auch die Möglichkeit für struktu-relle Ausgleichsmaßnahmen, die nicht nur durch die Folgenutzung freiwerden-der Militärliegenschaften möglich sind. Derartige Arbeitsgruppen wurden fürfolgende Gemeinden bzw. Standorte eingerichtet: Bad Mergentheim, Bremgar-ten, Crailsheim, Engstingen, Lahr, Neuhausen ob Eck, Söllingen und Wert-heim.

    Von den im Land befindlichen Bundesbehörden wird die Wehrbereichsverwal-tung vor allem dann eingeschaltet, wenn wegen der angekündigten Beendigungeiner militärischen Nutzung oder wenig später eine bisher militärisch genutzteLiegenschaft in das Allgemeine Grundvermögen des Bundes (AGV) übergehensoll. Danach sind für alle anstehenden Fragen (z. B. Verkauf und Vermietung) dieOFD/Bundesvermögensverwaltung bzw. deren nachgeordnete Dienststellen zu-ständig.

    Als staatliche Institution besonderer Art ist im Rahmen der Konversionsproble-matik auch das Fraunhofer-Institut für Chemische Technologie (Fh-ICT) erwäh-nenswert. Dieses Institut wurde 1959 als Institut für Chemie der Treib- (späterExplosiv-)stoffe gegründet. Die veränderte Landes- und Bündnisverteidigungssi-tuation hat zwischenzeitlich eine Anpassung der Aufgabenstellung initiiert, diesowohl Inhalte als auch Kapazität betrifft.

    Unter Bewahrung der fachlichen Stärken und Schwerpunkte im Bereich derenergetischen Systeme sowie der Sicherheits- und Umwelttechnik wurde unterAusnützung potentieller Dual-Use-Anwendungsmöglichkeiten mit Synergienzwischen Verteidigungsforschung und Vertragsforschung ein Um- und Neu-strukturierungsprozeß des Fh-ICT mit dem Ziel eingeleitet, ein anwendungsori-entiertes Teilinstitut, das eine Brücke zwischen Forschung auf dem Gebiet derPolymertechnik und ihrer technisch-wirtschaftlichen Nutzung schlagen soll, zuerrichten.

    Zur nachhaltigen Unterstützung des Um- und Neustrukturierprozesses und derÜberführung dieses Institutteils des Fb-ICT in die normale Bund-Länder-Finan-zierung für die Fraunhofer-Gesellschaft ab 1999 hat das Wirtschaftsministeriumallein im Zeitraum von 1994 bis heute insgesamt 15,8 Mio. DM an Anlauffinan-zierungsmitteln aufgewendet.

    In diesem Rahmen wurden nicht nur hochwertige Arbeitsplätze gesichert, sonderndie ehemals 35 auf zwischenzeitlich rund 85 Stellen ausgebaut.

    Zu III. 3. c):

    Wenn der Fall aktuell werden sollte, wird die Landesregierung prüfen, ob und ge-gebenenfalls welche Hilfen nötig und möglich sind.

    Zu III. 3. d):

    Im Rahmen der einzelbetrieblichen Wirtschaftsförderung besteht kein speziellesProgramm für Unternehmen und Branchen, die von der Rüstungskonversion be-troffen sind. Eine Förderung ist im Rahmen der einzelbetrieblichen Darlehenspro-gramme der L-Bank – und hier insbesondere im Regionalförderungsprogramm –möglich. Im Regionalförderungsprogramm können die Errichtung, die Übernah-me oder Erweiterung sowie eine grundlegende Umstellung, Modernisierung undRationalisierung eines Betriebs mit Zielrichtung Schaffung und Sicherung vonArbeitsplätzen bei mittelständischen Unternehmen i. S. des KMU-Rahmens derEU gefördert werden. Förderfähig sind Vorhaben in den ausgewiesenen Förderge-bieten. Außerhalb dieser Gebiete sind Vorhaben im Einzelfall förderfähig, wenn

  • 19

    Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    sie einen Beitrag zur Bewältigung besonderer strukturpolitischer Probleme lei-sten. Demgemäß sind auch Unternehmen förderfähig, die von der Rüstungskon-version besonders betroffen sind.

    Zu III. 3. e) und f):

    Trotz verschiedener Kontakte zu anderen Bundesländern, die u. a. im Rahmen ei-nes einschlägigen Arbeitskreises der Wirtschaftsministerkonferenz erfolgen, kannnicht differenziert zu allen Aspekten der Konversionspolitik in Brandenburg undRheinland-Pfalz Stellung genommen werden.

    Prinzipiell erfolgt die Konversionspolitik in Rheinland-Pfalz und Brandenburgnach ähnlichen Grundsätzen wie in Baden-Württemberg.

    Zu III. 3. g):

    Die jeweiligen Konversionsprobleme waren und sind von Fall zu Fall sehr unter-schiedlich. Optimale Lösungen erfordern eine umfassende Prüfung des jeweiligenEinzelfalls, wobei sehr viele Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, zu denennicht zuletzt auch die jeweilige finanzielle Situation des Landes, die kommunalenVorstellungen und die Beachtung der kommunalen Planungshoheit gehören.Außerdem sind im Vergleich zu den bereits gelösten Konversionsproblemen dienoch anstehenden Probleme – insgesamt – relativ gering, wobei allerdings dermittelbadische Raum eine Ausnahme darstellt. Die Lösung der dort anstehendenProbleme macht – zumindest aus derzeitiger Sicht – jedoch keine Änderung desoben dargestellten Konversionsmanagements des Landes, das sich bisher sehr gutbewährt hat, notwendig.

    Zu III. 4. a):

    Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, daß wegen des haushalts-rechtlich festgelegten Bruttoprinzips alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgabendienen.

    Zu III. 4. b):

    Der Bund war 1991 bereit, einen von Grundstückserlösen unabhängigen Konver-sionsfonds einzurichten; allerdings kam eine Einigung mit den Ländern wegenunterschiedlicher Auffassungen über die Höhe der Bundeshilfen nicht zustande.Als eine Art Ersatz für den genannten Konversionsfonds ist der Bund den Län-dern in anderer Weise entgegen gekommen: So wurde im Rahmen des Steuerän-derungsgesetzes von 1992 der Länderanteil am Umsatzsteueraufkommen ab 1993von 35 % auf 37 % erhöht. Im Vermittlungsausschuß einigte man sich damals aufeine Empfehlung, wonach anstelle des zunächst geplanten Konversionsfonds dieSenkung des Bundesanteils am Umsatzsteueraufkommen u. a. auch zur finanziel-len Flankierung der Folgen des Truppenabbaus dienen sollen. Der Bund verweistauch auf andere Formen des finanziellen Entgegenkommens und hierbei nicht zu-letzt auf nutzungsabhängige Preisnachlässe beim Verkauf von Konversionsliegen-schaften.

    Unter Berücksichtigung aller Umstände hält die Landesregierung die Forderungnach einem Konversionsfonds auf der Basis von Verkaufserlösen für Konversi-onsgrundstücke nicht für sinnvoll und auch nicht für politisch durchsetzbar.

    Zu III. 5. a):

    Die Europäische Kommission (EK) hat mit Entscheidung vom 3. Juni 1996 demLand Baden-Württemberg für ein operationelles Programm im Rahmen der EU—Gemeinschaftsinitiative KONVER für die Jahre 1994 bis 1997 aus Mitteln desEuropäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen So-zialfonds (ESF) insgesamt 12,670 Mio. ECU (rd. 24,1 Mio. DM) zur Verfügunggestellt.

    Von diesem Gesamtbetrag der gewährten Gemeinschaftsbeteiligung entfallen11,347 Mio. ECU (rd. 21,6 Mio. DM) auf EFRE-Projekte und 1,323 Mio. ECU(rd. 2,5 Mio. DM) auf ESF-Maßnahmen.

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    20

    Von den Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds konnten bis Ende 1997über 90 % gebunden werden. Der verbleibende Rest wird, ergänzt durch beantrag-te Reservemittel in Höhe von knapp zwei Mio. DM, weiteren Antragstellern zurProjektfinanzierung zur Verfügung gestellt. Gemäß der momentanen Antragslagewerden die vorhandenen Fördermittel vollständig ausgeschöpft. Die erforderli-chen nationalen Komplementärmittel konnten – neben privaten Mitteln – bislangstets bereitgestellt werden.

    Das Sozialministerium ist bestrebt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeitenbereits erfolgreiche Maßnahmen weiter zu fördern sowie innovativ erscheinendeProjekte in den Fördergebieten neu in die Förderung aufzunehmen.

    Für 1998 und 1999 wurden Projekte zweier größerer Bildungsträger in den Land-kreisen Rottweil, Main-Tauber-Kreis und Bodenseekreis bewilligt.

    Anträge für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen liegen auch ausSchwäbisch Hall und Mannheim vor.

    Die Schwerpunkte des von der EK genehmigten Operationellen Programms lie-gen in der Neuerschließung von Gewerbegebieten, in der Umnutzung militärischgenutzter Flächen und Gebäude für gewerbliche Zwecke, in der Einrichtung vonGründer- und Technologie- bzw. Gewerbezentren sowie bei Berufsbildungs- undQualifizierungsmaßnahmen.

    Die von der EK mit o. g. Entscheidung anerkannte KONVER-Fördergebietskulis-se in Baden-Württemberg umfaßt die Stadt-/Landkreise Main-Tauber-Kreis, Bo-denseekreis, Rottweil, Ulm, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall, Mannheim, Calw undTuttlingen. Nach derzeitigem Sach- bzw. Bewilligungsstand konzentriert sich einGroßteil der EFRE-Mittel auf Maßnahmen im Bodenseekreis (rd. 6,5 Mio. DM),im Stadtkreis Ulm und im Main-Tauber-Kreis (jeweils rd. 3,4 Mio. DM) sowie imOstalbkreis (rd. 2,7 Mio. DM).

    Beim Einsatz von EU-Mitteln verlangt die Europäische Kommission eine natio-nale Kofinanzierung. Im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative KONVER wer-den in Baden-Württemberg fast ausschließlich kommunale Vorhaben gefördert.Da bei diesen Maßnahmen die nationale Kofinanzierung von der jeweiligen Kom-mune übernommen wird, können die EU-Mittel in vollem Umfang abgerufenwerden.

    Zu III. 5. b):

    Das Operationelle KONVER-Programm des Landes Baden-Württemberg hat sichin der genehmigten Fassung bewährt. Es soll deshalb mit diesen Schwerpunktenunter Einbeziehung von Fremdenverkehrsmaßnahmen bis 1999 fortgesetzt wer-den. Nach Aufteilung von Indexierungs- und Reservemitteln stellt die EK demLand Baden-Württemberg weitere 4,717 Mio. ECU zur Verfügung. Bei der EKwurde daher ein Änderungs- und Verlängerungsantrag gestellt. Dieser Antrag be-inhaltet auch eine Erweiterung der Fördergebietskulisse um vom Abzug der fran-zösischen Streitkräfte besonders stark betroffene Standortgemeinden. Eine Ent-scheidung der EK hierzu steht noch aus.

    Bezüglich der Kofinanzierung gelten die Ausführungen im letzten Absatz vonIII. 5. a) entsprechend.

    Zu III. 5. c):

    Welche konkreten Maßnahmen 1998/1999 mit KONVER-Mitteln gefördert wer-den, hängt von der Entscheidung der EK über eine erweiterte Fördergebietskulis-se ab. Für die bis 1999 noch zur Verfügung stehenden KONVER-Mittel liegenbereits zahlreiche Förderanträge vor; weitere sind angekündigt.

    Zu III. 5. d):

    Die Landesregierung ist – wie auch die EK – bemüht, die Zahl der Gemein-schaftsinitiativen im Rahmen der EU-Strukturfonds zu verringern.

    Die Gemeinschaftsinitiative KONVER bezieht sich auf Ausgaben für Maßnah-men, für die im jeweiligen Mitgliedstaat verbindliche Vereinbarungen getroffen

  • 21

    Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    und die erforderlichen Mittel bis spätestens 31. Dezember 1999 gebunden wordensind. Die Zahlungsabwicklung hat bis zum 31. Dezember 2001 zu erfolgen. Essind keinerlei Überlegungen der EK bekannt, die Gemeinschaftsinitiative KON-VER darüber hinaus weiterzuführen oder eine ähnliche Gemeinschaftsinitiativezur Förderung der Standort- und Rüstungskonversion einzuführen.

    Zu III. 5. e):

    Auf die Ausführungen zu Ziff. III. 5. d) wird verwiesen.

    In Vertretung

    Dr. Epple

    Ministerialdirektor

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    22

  • 23

    Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    24

  • 25

    Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

  • Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2327

    26