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Lasbb_lasbb_Flora-Fauna-Gutachten_09 Anlage VII Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Dillenburg A 45 Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach UNTERLAGE 21.1 Flora-Fauna-Gutachten April 2016 Bearbeitung: M. Sc. Katrin Mattern Dipl. Geogr. Björn Treber Dipl.-Ing. Georg Streicher Dipl.-Biol. Matthias Korn Aufgestellt: Dillenburg, den _________2016 Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement i.A. (A. Liesegang) Projektingenieur

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Lasbb_lasbb_Flora-Fauna-Gutachten_09 Anlage VII

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

Dillenburg

A 45 Ersatzneubau der Talbrücken

Bechlingen und Bornbach

UNTERLAGE 21.1

Flora-Fauna-Gutachten

April 2016

Bearbeitung: M. Sc. Katrin Mattern Dipl. Geogr. Björn Treber Dipl.-Ing. Georg Streicher Dipl.-Biol. Matthias Korn

Aufgestellt: Dillenburg, den _________2016 Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement

i.A. (A. Liesegang) Projektingenieur

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21.04.2016
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gez. A. Liesegang
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Projektingenieurin
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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubau Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Anlass und Aufgabenstellung ....................................................................................... 3

2. Methodik ....................................................................................................................... 4

2.1 Flora .................................................................................................................................. 5

2.2 Fauna ................................................................................................................................ 5

2.2.1 Avifauna ............................................................................................................................ 5

2.2.2 Amphibien ........................................................................................................................ 7

2.2.3 Reptilien ........................................................................................................................... 8

2.2.4 Tagfalter und Widderchen .............................................................................................. 11

2.2.5 Libellen ........................................................................................................................... 12

2.2.6 Heuschrecken und Grillen ............................................................................................. 13

2.2.7 Fledermäuse ................................................................................................................... 14

2.2.8 Kleinsäuger (Haselmaus) ............................................................................................... 15

2.2.9 Mittel- und Großsäuger .................................................................................................. 24

2.2.10 Fließgewässerorganismen .......................................................................................... 24

3. Ergebnisse und Bewertung ......................................................................................... 27

3.1 Bezugsraum 1 - Offenland-dominierte Landschaft ........................................................ 27

3.1.1 Flora ................................................................................................................................ 27

3.1.2 Fauna .............................................................................................................................. 41 3.1.2.1 Avifauna ...................................................................................................................................................... 41 3.1.2.2 Amphibien................................................................................................................................................... 45 3.1.2.3 Reptilien ....................................................................................................................................................... 46 3.1.2.4 Tagfalter und Widderchen ........................................................................................................................ 49 3.1.2.5 Libellen ........................................................................................................................................................ 52 3.1.2.6 Heuschrecken und Grillen ........................................................................................................................ 53 3.1.2.7 Fledermäuse ................................................................................................................................................ 54 3.1.2.8 Kleinsäuger (Haselmaus) ........................................................................................................................... 57 3.1.2.9 Mittel- und Großsäuger ............................................................................................................................. 63 3.1.2.10 Fließgewässerorganismen .......................................................................................................................... 65

3.1.3 Vorbelastungen und Bewertung der Pflanzen- und Tierwelt ......................................... 66

3.2 Bezugsraum 2 - Wald-dominierte Landschaft................................................................ 70

3.2.1 Flora ................................................................................................................................ 70

3.2.2 Fauna .............................................................................................................................. 86 3.2.2.1 Fließgewässerorganismen .......................................................................................................................... 86

3.2.3 Vorbelastungen und Bewertung der Pflanzen- und Tierwelt ......................................... 87

4. Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen ........................................ 89

5. Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigungen ............................................................................................................ 90

Literaturverzeichnis ............................................................................................................ 91 

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Anhang A 1: Vegetationsaufnahmen V1-V13 A 2: Waldstrukturkartierungen 01-06 Karten Karte 1 Biotoptypen und Pflanzenarten Plan 0-4 (M 1: 2.000) Karte 2 Biotopbewertung und Fauna Plan 0-4 (M 1: 2.000)

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1. Anlass und Aufgabenstellung

Hessen Mobil plant an der A 45, westlich der Anschlussstelle „Wetzlarer-Kreuz“, die Talbrücken Bornbach und Bechlinger Bach abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen. Aufgrund von belas-tungs- und verwitterungsbedingten Verschleißerscheinungen der Brücken ist der vollständige Aus-tausch der Bauwerke notwendig. Neben dem Ersatzneubau der beiden Brücken wird die Autobahn auf 2,8 km 6-streifig ausgebaut. Im Zuge der Planung wird das Entwässerungskonzept der bisherigen A45 in diesem Bereich überarbeitet und es entstehen voraussichtlich 4 Regenrückhaltebecken. Im Februar 2015 wurde der Auftrag zur Erstellung eines Flora-Fauna-Gutachtens an das Planungsbüro Koch vergeben. Inhalt dieses Gutachtens sind die detaillierte Bestandserfassung und Bewertung der Pflanzen- und Tierwelt im Plangebiet sowie die Ableitung von Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung der im Zuge der Baumaßnahmen zu erwartenden Beeinträchtigungen. Die Ergebnisse des Flora-Fauna-Gutachtens fließen anschließend in den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zum Vorhaben ein. Der Untersuchungsraum umfasst die nördlich und südlich an die A 45 angrenzenden Flächen im Be-reich östlich der Talbrücke über den Kreuzbach und westlich dem Wetzlarer Kreuz. Insgesamt besitzt der untersuchte Raum eine Gesamtgröße von etwa 238 ha und befindet sich innerhalb des Stadtgebie-tes von Aßlar. Das Untersuchungsgebiet für die Vögel beträgt 432 ha.

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2. Methodik

Innerhalb des 238 ha großen Untersuchungsraumes wurden in Abstimmung mit Hessen Mobil zwei verschiedene Bezugsräume nach den vorherrschenden Landschaftsbildeinheiten und Biotopstrukturen abgegrenzt. Die Bezugsräume umfassen zum einen Wald-dominierte und zum anderen Offenland-dominierte Landschaftseinheiten. Die beiden Bezugsraumtypen gliedern sich wiederum in insgesamt vier einzelne Teilräume, die nicht miteinander in Verbindung stehen, bei der Beschreibung und Bewer-tung der planungsrelevanten Funktionen jedoch als jeweils ein Raum betrachtet werden. In der nach-folgenden Abbildung werden die genaue Ausdehnung des Untersuchungsraumes und die darin befind-lichen Bezugsräume deutlich.

Abb. 1: Bezugsräume innerhalb des Untersuchungsraumes. 1 = Offenland-dominierte Räume, 2 = Wald-dominierte

Räume. Der Bezugsraum 1 setzt sich in erster Linie aus Grünland- und Ackerflächen verschiedener Wertigkei-ten zusammen. Eingestreut finden sich in der offenen Landschaft immer wieder kleinere oder größere Gehölzstrukturen, insbesondere entlang der Fließgewässer und der A 45. Der Bezugsraum 2 wird von überwiegend heimischen Wäldern und Gehölzen beherrscht. Innerhalb der Wälder sind kleinere oder größere Grünlandflächen sowie die Talaue des Bechlinger Baches einge-schlossen. Am südlichen Rand des Bezugsraumes grenzen in relativ kleinem Umfang Acker- oder Grünlandflächen an.

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2.1 Flora

Zur Erfassung der Pflanzenwelt wurden im Sommer 2015 eine flächendeckende Biotoptypenkartierung sowie floristische Erhebungen vorgenommen. Im Einzelnen wurden folgende Geländearbeiten durch-geführt: - eine flächendeckende Biotop- bzw. Nutzungstypenkartierung auf der Grundlage der Anlage 3 der

Kompensationsverordnung (KV) vom 1. September 2005, zuletzt geändert am 21. Dezember 2012 sowie ihrer Ergänzung (HLFSV 2009) im Sommer 2015 (08.-12. Juni, 15.-17. Juni, 01. Juli, 06.-10. Juli, 23. Juli);

- eine Erfassung der seltenen, gefährdeten und geschützten Pflanzenarten im Sommer 2015 (08.-12. Juni, 15.-17. Juni, 01. Juli, 06.-10. Juli, 23. Juli);

- eine Erfassung der Vorkommen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) am 08. September 2015;

- vegetationskundliche Belegaufnahmen im Sommer 2015 (11.,12.,16.,17. Juni, 07. und 09. Juli 2015); - eine Zuordnung der kartierten Biotoptypen zu den entsprechenden Pflanzengesellschaften; - eine Erfassung der FFH-Lebensraumtypen sowie der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 13 HAGB-

NatSchG gesetzlich geschützten Biotope basierend auf der Biotop- bzw. Nutzungstypenkartie-rung;

- Waldstrukturkartierungen am 23. April 2015. Die Geländekartierungen wurden auf der Basis einer Überlagerung von ALK, aktuellen Vermessungs-daten und einem digital zur Verfügung stehenden Luftbild vorgenommen.

2.2 Fauna

Die Untersuchungen zur Tierwelt im Untersuchungsraum wurden in der Zeit von März bis September 2015 bei ausreichend gutem Wetter durchgeführt, wobei zum Teil mehrere Tiergruppen an einem Ex-kursionstermin bearbeitet wurden. Die verwendeten Methoden wurden im März 2014 in Anlehnung an den Leitfaden der Erfassungsmethoden und -zeiträume bei faunistischen Untersuchungen zu straßen-rechtlichen Eingriffsvorhaben in Hessen (HESSEN MOBIL 2013) festgelegt. Im September 2014 wurde ein weiteres Werk zur standardisierten Erhebung (ALBRECHT ET AL. 2014) veröffentlicht. Im Falle von Abweichungen zwischen diesen beiden Standardwerken wird in den entsprechenden Kapiteln darauf hingewiesen und eine Einordnung der daraus resultierenden Abweichungen vorgenommen.

2.2.1 Avifauna

In der Zeit von März bis August 2015 wurde eine Erfassung der Vogelarten in einem Kartierungsgebiet (KG) durchgeführt, das über den oben beschriebenen Untersuchungsraum der Flora (UR) hinaus geht und insgesamt ca. 432 ha umfasst (siehe Abb. 2 sowie Karte 2). Gemäß gängigen Methodenstandards (SÜDBECK et al. 2005) erfolgten insgesamt 24 Begehungen mit einer Erfassungsintensität von durch-schnittlich etwa 2 Std./100 ha zur Erfassung der häufigen Vogelarten in einem günstigen Erhaltungszu-stand (EHZ) sowie Spezialerfassungen zu Spechten und Eulen (je 2 Begehungen). Zudem erfolgten gleichzeitig zusätzliche Erhebungen zu den planungsrelevanten Vogelarten, die in Hessen einen un-günstigen oder schlechten EHZ aufweisen. Die konkreten Erfassungstermine sind der Tabelle 2 zu entnehmen.

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Es wurden sämtliche Brutvogelarten erfasst, wobei das Hauptaugenmerk auf die planungsrelevanten, d.h. gefährdeten, seltenen, geschützten Brutvogelarten und Zeigerarten gelegt wurde. Dabei sind insbe-sondere die Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand (WERNER et al. 2014) im Rahmen der arten-schutzrechtlichen Prüfung vertiefend zu betrachten (vgl. HMUELV 2011). Alle weiteren Arten wurden halbquantitativ erfasst und abschließend deren Größenklassen geschätzt. Hierzu wurden die in der fol-genden Tabelle 1 dargestellten und mit zunehmender Häufigkeit weiter gefassten Größenklassen (GK) genutzt: Tab. 1: Größenklassen erfasster Brutvogelarten

GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 GK 6 1-2 Reviere 3-5 Reviere 6-10 Reviere 11-20 Reviere 21-50 Reviere > 50 Reviere

Abb. 2: Grenzen des Untersuchungsraumes für die vogelkundlichen Untersuchungen in 2015 Um die Phasen höchster Gesangsaktivität auszunutzen, wurden die Kartierungsgänge vorwiegend in die frühen Morgenstunden gelegt. Die Kartierungen erfolgten anhand von Sichtbeobachtungen sowie von Rufen und Gesängen der Vögel. Während der Kartierungsgänge wurde allen beobachteten Vögeln ent-sprechend ihrer Verhaltensweise ein Status zugeordnet: Brutnachweis (BN), Brutverdacht (BV), Brut-zeitfeststellung (BZ) sowie Nahrungsgast (NG) und Durchzügler (DZ). Die Erfassungen orientierten sich am Methoden-Handbuch des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (SÜDBECK et al. 2005). An-hand der aufgenommenen Daten wurden nach Ende der Kartierung Revierkarten erstellt. Ergänzend wurden Horste und für Großhöhlenbrüter geeignete Bäume („Habitatbäume“) erfasst und der Besatz der Horste überprüft.

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Tab. 2: Exkursionstermine der Brutvogelerfassungen 2015

Datum Bemerkung Bearbeiter 09.03.15 Nachtexkursion M. Korn 11.03.15 - M. Korn 17.03.15 - C. Daum 18.03.15 Nachtexkursion C. Daum 30.03.15 - M. Korn 08.04.15 - C. Daum 17.04.15 - M. Korn 25.04.15 - C. Daum 09.05.15 - C. Daum 11.05.15 - M. Korn 15.05.15 - M. Korn 17.05.15 - C. Daum 30.05.15 - C. Daum 03.06.15 Nachtexkursion M. Korn 05.06.15 - C. Daum 11.06.15 - M. Korn 19.06.15 - C. Daum 20.06.15 - C. Daum 22.06.15 - M. Korn 24.06.15 - M. Korn 26.06.15 Nachtexkursion C. Daum 27.06.15 Nachtexkursion C. Daum 10.07.15 - M. Korn 05.08.15 - M Korn

2.2.2 Amphibien

Die innerhalb des Untersuchungsraumes vorkommenden Amphibien wurden an neun Terminen im Zeitraum von März bis Juli 2015 untersucht (siehe Tabelle 3). Tab. 3: Exkursionstermine der Amphibienerfassungen 2015

Datum Erfassung 09.03.2015 Gebietsübersicht10.03.2015 Amphibienwanderungen nachts21.03.2015 Amphibienwanderungen und Frühlaicher nachts24.03.2015 Laichkontrolle Fischteiche15.04.2015 Frühlaicher nachts und Wanderung06.05.2015 Spätlaicher nachts15.05.2015 Spätlaicher tags10.06.2015 Spätlaicher tags, Feuersalamander06.07.2015 Spätlaicher nachts

In einer Übersichtsbegehung wurden geeignete Amphibienlaichgewässer innerhalb des Untersuchungs-raums erfasst. Insgesamt wurden drei Stillgewässer und vier Fließgewässer als geeignete Amphi-bienlaichgewässer im Untersuchungsraum ausgemacht, welche anschließend als Probeflächen (PF) be-gangen wurden (siehe Tabelle 4 sowie Karte 2).

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Tab. 4: Amphibienlaichgewässer im Untersuchungsraum

Probefläche Gewässerbezeichnung Gewässertyp 1 Fischteiche Stillgewässer 2a Holzerbach oberhalb der Fischteiche Fließgewässer 2b Holzerbach unterhalb der Fischteiche Fließgewässer 3 Bechlinger Bach Fließgewässer 4 Rückhaltebecken in Seitental des Bornbachs Stillgewässer 5 Rückhaltebecken in Bornbachaue Stillgewässer 6 Bornbach Fließgewässer

Darauf folgend fanden acht Begehungen innerhalb der geeigneten Probeflächen (PF) statt, um Amphi-bienwanderungen sowie Früh- und Spätlaicher aufzunehmen. Die Erfassung am Gewässer erfolgte durch Sichtbeobachtung, Laichvorkommnisse, Verhören rufaktiver Tiere und Keschern in den Ufer- und Flachwasserbereichen. In den Stillgewässern wurden zudem Reusen eingesetzt. Zur Erfassung von wandernden Tieren wurde der Untersuchungsraum an zwei Terminen im März 2015 großräumig lang-sam abgefahren bzw. abgegangen und mit starken Leuchten auf Amphibien kontrolliert.

2.2.3 Reptilien

Die Erfassung der Reptilien im Untersuchungsraum fand an 11 Terminen von April bis Mitte Septem-ber 2015 statt. Bei einer ersten Begehung wurden zunächst die Reptilienbleche ausgelegt, die anschlie-ßend an 10 Terminen kontrolliert wurden. Tab. 5: Begehungsdaten und Witterung Reptilien

Datum Zeitraum Witterung Leistungsspektrum16.04.2015 8:00 - 17:00 sonnig, leichte Schleierbe-

wölkung, windstill. Ca. 8°C, später bis 19°C

Auslegen von Reptilienble-chen

17.04.2015 9:00 - 18:00 nachts Regen, morgens noch stark bewölkt, 10°C, später zunehmend freundlicher und bis 17°C

Reptilienkartierung

08.05.2015 16:00 - 18:00 (2 Personen)

wolkig, teilweise aber auch leicht sonnig, ca. 19°C, schwacher Südwind.

Reptilienkartierung

15.05.2015 13:15 - 18:00 sonnig mit Quellbewölkung 18-20°C, Nordwestwind (Windstärke 13 km / Std.),48% Luftfeuchtigkeit

Reptilienkartierung

03.06.2015 8:00 - 14:00 stark bewölkt, 16-18°C, böiger Wind, im Laufe des Tages auflockernde Bewöl-kung und wechselhaft

Reptilienkartierung

06.06.2015 15:45 - 18:00 wechselhaft, ca. 25°C, schwacher, böiger Westwind

Reptilienkartierung

18.06.2015 14:00-18:00 wolkig aber trocken, ca. 20°C, leichter Westwind

Reptilienkartierung

11.07.2015 10:00 - 14:00 sonnig mit wenigen Wolken, 27°C, schwacher Südwind

Reptilienkartierung

31.07.2015 11:00 - 16:00 sonnig mit einzelnen Wol-ken, 20°C, leichter Nordwind

Reptilienkartierung

22.08.2015 12:00 - 16:30 (2 Personen) sonnig mit Quellbewölkung, 24°C, Ostwind mit 15 km/Std., Luftfeuchtigkeit 38%

Reptilienkartierung

11.09.2015 10:00 - 15:00 (2 Personen) wolkig bis leicht sonnig, 18°C, schwacher, böiger

Reptilienkartierung und Einholen der Bleche

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Datum Zeitraum Witterung LeistungsspektrumOstwind

Die Reptilienkartierungen wurden in fünf geeigneten und im Folgenden beschriebenen Probeflächen (R) mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 1,8 ha durchgeführt (siehe Karte 2). Die Probeflächen befinden sich im trassennahen Bereich der A 45 an sonnigen, exponierten Bereichen und nahe der Tal-brücke Bechlingen Richtung Aßlar. Probefläche R1 Die ca. 0,8 ha große Probefläche R1 liegt an der Westgrenze des Untersuchungsraums nördlich der A 45. Es handelt sich um eine im oberen Bereich steil nach Süden abfallende Autobahnböschung, die entlang der Gehölzsäume Reptilien optimale Deckung bietet. Außerdem zählt ein strukturreicher Wald-rand mit Saum zu dieser Probefläche. Der Lebensraum ist noch relativ strukturreich, wobei die Habitatstrukturen mosaikartig verteilt sind. Der Anteil exponierter und unbeschatteter Flächen liegt bei ca. 30-70 %. In Randbereichen sind ausrei-chend Sonnenplätze vorhanden. Es handelt sich um den Teilbereich eines großen, sich entlang der A 45 zwischen Wetzlarer Nordkreuz und Dillenburg erstreckenden Verbreitungsgebiets der Schlingnatter. Die Probefläche R1 wird durch einen Feldweg in zwei Bereiche unterteilt. Die zerschneidende Wirkung ist jedoch vernachlässigbar. Als Beeinträchtigung und Verbreitungsbarriere in Richtung Süden ist die A 45 anzusehen, die wegen des starken Kfz-Verkehrs für Reptilien eine unüberwindbare Verbreitungsbarriere in Nord-Süd-Richtung darstellt. Gleichzeitig sind die Randbereiche der Autobahn aber ein wichtiges Verbreitungsbi-otop in Ost-West-Richtung. Probefläche R2 Bei der ca. 0,2 ha großen Probefläche R2 handelt es sich um eine sehr steil nach Süden abfallende Fels-böschung, die im Norden in einen Laubwald übergeht. Der Abstand zur nördlich gelegenen A 45 be-trägt ca. 45-50 m. Die Verteilung der Habitatstrukturen ist vergleichsweise kleinflächig und mosaikartig, wobei Vertikal-strukturen einen Anteil von etwa 20-30 % einnehmen. Der Anteil unbeschatteter Flächen ist ausrei-chend, so dass genügend Sonnenplätze für wärmeliebende Reptilien wie die Schlingnatter vorhanden sind. Die Vernetzung zur östlich gelegenen Probeflächen R4 ist in ausreichendem Umfang über einen Straßenrand und Gehölzsäume gegeben. Die Sukzession schreitet in den Randbereichen zwar zuneh-mend fort, gefährdet die Reptilienvorkommen derzeit jedoch noch nicht. Probefläche R3 Die südlich der A 45 gelegene Probefläche R3 ist etwa 0,17 ha groß. Sie liegt direkt am westlichen Wi-derlager der Talbrücke Bechlingen. Es handelt sich um eine Gebüschsukzessionsfläche mit ruderalem, mageren Grünland. Sonnenplätze im Schattenspiel kleiner Gebüsche und Tagesverstecke sind in ausrei-chendem Umfang vorhanden. Die Verteilung der Habitatstrukturen ist vergleichsweise kleinflächig und mosaikartig, wobei Vertikal-strukturen einen Anteil von etwa 30-50 % einnehmen. Der Anteil von unbeschatteten Flächen ist noch ausreichend, Sonnenplätze für wärmeliebende Reptilien wie die Schlingnatter sind vorhanden. Die Ver-netzung zu den Probeflächen 2 und 4 ist durch den hohen Gehölzanteil der zwischen diesen Bereichen gelegenen Fläche eingeschränkt. Probefläche R4 Bei der Probefläche R4 handelt es sich um eine sehr steile, felsige, ostexponierte Böschung und eine süd-südwestexponierte Straßenböschung. Oberhalb der Probefläche befindet sich ein Laubwäldchen.

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Diese ca. 0,3 ha große Probefläche liegt südlich der Talbrücke Bechlingen. Eine Vernetzung ist vorwie-gend nach Westen gegeben, während die L 3376 nach Osten für Reptilien eine Verbreitungsbarriere darstellt. Die Verteilung der Habitatstrukturen ist vergleichsweise kleinflächig und mosaikartig, wobei Vertikal-strukturen an der ostexponierten Böschung einen Anteil von max. 10-20 %, ansonsten von etwa 30-60 % einnehmen. Der Anteil an unbeschatteten Flächen ist insgesamt noch ausreichend, so dass genü-gend Sonnenplätze vorhanden sind. Die Sukzession schreitet in den Randbereichen zunehmend fort, gefährdet die Reptilienvorkommen derzeit jedoch noch nicht. Die Vernetzung zur westlich gelegene Probefläche R2 ist in ausreichendem Umfang über einen Stra-ßenrand und Gehölzsäume gegeben, während die Vernetzung zu R3 durch das zwischen diesen Flä-chen gelegene Gehölz eingeschränkt ist. Probefläche R5 Bei R5 handelt es sich um den nördlichen Autobahnrand, der in diesem für Reptilien geeigneten Be-reich mit ca. 0,32 ha abgegrenzt wurde. Die Verteilung der Habitatstrukturen erfolgt linear, parallel zum Verkehrsweg. Die straßenrandnahen Bereiche sind stark durch die regelmäßige Mahd geprägt, so dass Vertikalstrukturen nahezu fehlen. Der Anteil von unbeschatteten Flächen ist ausreichend, so dass an den südlichen Gehölzrändern noch ausreichend Sonnenplätze vorhanden sind. Die Vernetzung zu ei-nem östlich am Wetzlarer Kreuz gelegenen bekannten Schlingnatter-Vorkommen ist in ausreichendem Umfang über den Straßenrand der A 45 gegeben. Die Kartierungen von Reptilien sollten nach den Methodenstandards (ALBRECHT et al. 2014, HESSEN

MOBIL 2013) nach Möglichkeit in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten folgende Kriterien erfüllen:

Größe der auszuwählenden Probeflächen: 1 ha bei reich strukturiertem und sehr gut geeignetem Gelände; 3 ha bei mäßiger bis schlechter Eignung und Strukturarmut.

Die Probeflächen sollen grundsätzlich für Reptilien gut geeignet sein. Ein besonderes Augen-merk wird auf die FFH-relevanten Arten gelegt.

Die Flächen sollen den Raum mit seinem potenziellen Artenrepertoire und der Raumausstat-tung in charakteristischer Weise repräsentieren.

Die Probeflächen sollen möglichst gleichmäßig im Untersuchungsraum verteilt sein. Anhand der Auswahl der Probeflächen soll eine Eingriffsbewertung möglich sein, weshalb ein

Schwerpunkt auf das Baufeld mit seinen Baunebenflächen gelegt werden sollte. Die im Vergleich zu den geforderten Standards geringere Größe der Probeflächen ergibt sich im vorlie-genden Gutachten aus der Raumausstattung: lt. Methodenstandard hätte der Flächenumfang bei fünf Probeflächen mindestens 5 ha betragen müssen. Im Untersuchungsraum sind jedoch trotz des Vor-kommens der Schlingnatter (Coronella austriaca) keine ausreichend großen Habitate vorhanden. Alle Probeflächen wurden jeweils zehnmal begangen. Die Begehungen wurden i. d. R. bei sonnigem Wetter, vorzugsweise bei etwas kühleren Temperaturen durchgeführt. An warmen Tagen wurde mög-lichst bei bedecktem Himmel kartiert. Die vorkommenden Reptilien wurden anhand von direkten Sichtbeobachtungen und unter Einsatz von künstlichen Verstecken (Reptilienbleche) erfasst. Dazu wurden die Probeflächen langsam und ruhig im Tempo von ca. 0,5 km/h abgeschritten. Alle für Repti-lien relevanten Strukturen wurden dabei ggf. mit Hilfe eines Fernglases genau abgesucht. Steine, Bret-ter, größere Rindenstücke u. ä. wurden gewendet. Für eine ausreichende artenschutzrechtliche Beurtei-lung wurden außerdem die für Reptilien wichtigen Habitatstrukturen wie Sonnen-, Ruhe-, Eiablage- und Überwinterungsplätze sowie Fortpflanzungs- und Jagdhabitate auf Artvorkommen untersucht.

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Als künstliche Verstecke wurden sogenannte Reptilienbleche verwendet, welche aus Teerpappe (ca. 1 m²) bestanden und sich durch die dunkle Farbe sehr gut erwärmen und so von Schlangen und Blind-schleichen sowie gelegentlich auch von Eidechsen als Liege- und Sonnenplätze genutzt werden. Sie verbessern so die Nachweiswahrscheinlichkeit und eignen sich außerdem gut zur Erfassung von Jung-tieren. Die Akzeptanz dieser künstlichen Verstecke hängt vor allem von der Lebensraumstruktur ab. Finden sich hier sehr viele natürliche Verstecke, ist der Erfassungsgrad vergleichsweise niedrig. Jeweils fünf Reptilienbleche pro Probefläche wurden am 16. April 2015 an geeigneten, sonnenexponier-ten Standorten ausgebracht, wobei sich die Lage im Schattenspiel von Gehölzen besonders bewährt hat. Die exakte Lage der Reptilienbleche ist der nachfolgenden Tabelle 6 sowie Karte 2 zu entnehmen. Tab. 5: Lage der ausgebrachten Reptilienbleche 2015

Probefläche Reptilienblech-Nr. Rechtswert Hochwert

R5

1 462370 5605943 2 462345 5605953 3 462341 5605954 4 462317 5605959 5 462298 5601963

R4

6 461111 5605904 7 461162 5605916 8 461158 5605930 9 461166 5605955 10 461168 5605961

R1

11 460277 5606311 12 460261 5606309 13 460313 5606309 14 460339 5606311 15 460369 5606312 11a 460623 5606337 12a 460644 5606337 13a 460668 5606335 14a 460690 5606332 15a 460644 5606331

R2

16 460914 5606172 17 460905 5606185 18 460924 5606175 19 460913 5606183 20 460904 5606187

R3

21 461146 5606108 22 461140 5606113 23 461143 5606121 24 461129 5606125 25 461135 5606107

Mit der verwendeten Begehungsfrequenz konnten Nachweise der zu erwartenden Reptilienarten erbracht werden. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist ausdrücklich nur der qualitative Nachweis von Reptilien in den Probeflächen. Für quantitative Aussagen zur Populationsgröße müssten Fang-Wiederfang-Methoden mit deutlich höherem Zeitaufwand und mit Markierungen der Tiere durchge-führt werden (s. ALBRECHT et al. 2014).

2.2.4 Tagfalter und Widderchen

Die Kartierung von Tagfaltern und Widderchen wurde auf zwölf geeigneten Probeflächen (H&T) mit einer Gesamtfläche von ca. 9 ha durchgeführt (siehe Karte 2 und Tab. 9). Die Probeflächen befinden sich auf Grünlandstandorten entlang der A 45 und in den Talbereichen unterhalb der beiden Brücken. Die Begehungen fanden von April bis Ende August 2015 an 13 Terminen statt: 29.04.2015, 13.05.2015,

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

14.05.2015, 07.06.2015, 10.06.2015, 11.06.2015, 01.07.2015, 02.07.2015, 23.07.2015, 31.07.2015, 06.08.2015, 30.08.2015 sowie 31.08.2015. Tab. 9: Bezeichnung und Beschreibung der Lage der Probeflächen (H&T) für die Kartierung von Tagfaltern und Widderchen (sowie für Heuschrecken) in 2015

Probefläche Biotoptyp GKK R GKK H H&T 1 Wiese südöstlich Schwanz-Berg

artenreiche Mähwiese, Laubwald3463150 5607375

H&T 2 Grünland südöstlich Bornbach-Talbrücke

Pferdeweiden, Mähwiesen, Bra-chen, Gehölze, Wald

3463000 5607200

H&T 3 Bornbach Nord Grünland, Bachaue, Brache, Ge-hölze, Hochstauden

3462775 5607800

H&T 4 Bornbach Süd Grünland, Bachaue, Brache, Ge-hölze, Hochstauden 3462650 5607400

H&T 5 Grünland westlich der Bornbach-Talbrücke

Grünland, Gehölze3462475 5607650

H&T 6 Acker nordwestlich der Bornbach-Talbrücke

Acker, Grünland, Gehölze 3462500 5607775

H&T 7 Grünland nördlich Kan-hard

Grünland, Gehölze, Wald, Felder3461725 5607700

H&T 8 Bechlinger Bach Grünland, Bachaue, Auwald, Brache, Gehölze, Hochstauden

3461400 5608000

H&T 9 Holzerbach Nord Bachaue, Laubwald, Brache, Ge-hölze, Hochstauden

3460850 5608300

H&T 10 Flugplatz Grünland, Brache, Gehölze 3460400 5607950 H&T 11 Holzerbach Süd Grünland, Bachaue, Laubwald,

Brache, Gehölze, Hochstauden 3460950 5607825

H&T 12 Lauftreff trockene Salbei-Glatthaferwiese, Wald, Gehölze, Felder

3461975 5608025

In den meisten Fällen erfolgte die Erfassung der Schmetterlingsfauna anhand von Sichtbeobachtung (z. T. mit Fernglas 8x32) oder durch den Fang mit einem Insektenkescher und anschließender Bestim-mung der Imagines in der Hand. Alle gefangenen Tiere wurden anschließend wieder in die Freiheit entlassen. In geringerem Umfang fand die Suche nach präimaginalen Stadien (Eiern, Raupen) an poten-ziellen Eiablageplätzen oder Larvalhabitaten (Futterpflanzen) statt. Bei jeder Begehung wurde die Häu-figkeit der Imagines einer Art geschätzt und einer Abundanzklasse in einer 5-stufigen Skala zugeordnet. Folgende Abundanzklassen wurden unterschieden:

e = Einzelexemplar s = selten: 2-4 Individuen mh = mäßig häufig: 5-9 Individuen h = häufig: 10-19 Individuen sh = sehr häufig: > 19 Individuen

Aus den einzelnen Begehungen je Fläche wird kein Mittelwert berechnet, sondern die in der Liste ange-gebenen Abundanzklassen geben den jeweils festgestellten Maximalwert für eine Art an. Die Bestim-mung der Tagfalter und Widderchen erfolgte im Allgemeinen nach SETTELE ET AL. (2009) sowie KOCH

& HEINICKE (1991).

2.2.5 Libellen

Die Libellen-Kartierungen wurden im Untersuchungsraum auf sieben geeigneten Probeflächen (Lib) von Ende April bis September 2015 an 12 Terminen durchgeführt (siehe Karte 2 und Tab. 10). Die Probeflächen befinden sich an Gewässern unterhalb der beiden Talbrücken, in einem Seitentälchen, an einer Teichanlage und an einem Regenrückhaltebecken. Die Begehungen fanden von April bis Ende

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

September 2015 an 12 Terminen statt: 29.04.2015, 13.05.2015, 14.05.2015, 10.06.2015, 11.06.2015, 01.07.2015, 02.07.2015, 23.07.2015, 31.07.2015, 30.08.2015, 31.08.2015 und 24.09.2015. Tab. 10: Bezeichnung und Beschreibung der Lage der Probeflächen (Lib) für die Kartierung von Libellen 2015

Probefläche Biotoptyp GKK R GKK H Lib 1 Quellaustritt Quellaustritt, Hochstaudenflur,

Gehölze, Brache 3462900 5607275

Lib 2 Bornbach Nord Grünland, Bachaue, Brache, Ge-hölze, Hochstauden

3462775 5607800

Lib 3 Bornbach Süd Froschklappe Aufstau, Grünland, Bachaue, Brache, Gehölze, Hochstauden 3462625 5607375

Lib 4 Rückhaltebecken Seggen, Röhricht, Gehölze, Hoch-stauden, Felder, Grünland

3462300 5607625

Lib 5 Bechlinger Bach Grünland, Bachaue, Auwald, Brache, Gehölze, Hochstauden

3461400 5608000

Lib 6 Holzerbach Nord Grünland, Bachaue, Auwald, Brache, Gehölze, Hochstauden 3460850 5608300

Lib 7 Holzerbach Süd Fischteiche Fischteiche, Grünland, Bachaue, Laubwald, Brache, Gehölze, Hochstauden

3461025 5607875

Die Erfassung der Libellen erfolgte anhand von Sichtbeobachtung (z. T. mit Fernglas 8x32) oder durch den Fang mit einem Insektenkescher und anschließender Bestimmung der Imagines in der Hand. Alle gefangenen Tiere wurden anschließend wieder in die Freiheit entlassen. In geringerem Umfang fand die Suche nach präimaginalen Stadien (Larven, Exuvien) an den potenziellen Gewässern statt. Bei jeder Begehung wurde die Häufigkeit der Imagines einer Art geschätzt und einer Abundanzklasse in einer 5-stufigen Skala zugeordnet. Folgende Abundanzklassen wurden unterschieden:

e = Einzelexemplar s = selten: 2-4 Individuen mh = mäßig häufig: 5-9 Individuen h = häufig: 10-19 Individuen sh = sehr häufig: > 19 Individuen

Aus den einzelnen Begehungen je Fläche wird kein Mittelwert berechnet, sondern die in der Liste ange-gebenen Abundanzklassen geben den jeweils festgestellten Maximalwert für eine Art an.

2.2.6 Heuschrecken und Grillen

Die Kartierungen von Heuschrecken wurden in zwölf geeigneten Probeflächen (H&T) mit einer Ge-samtfläche von ca. 9 ha durchgeführt (siehe Karte 2 und Tab. 11). Die Probeflächen befinden sich auf Grünlandstandorten entlang der A 45 und in den Talbereichen unterhalb der beiden Brücken. Die Be-gehungen fanden von April bis Ende August an 12 Terminen statt, davon zwei Termine nachts: 29.04.2015, 13.05.2015, 07.06.2015, 10.06.2015, 11.06.2015, 01.07.2015, 02.07.2015, 23.07.2015, 30.07.2015, 31.07.2015, 30.08.2015, 31.08.2015. Tab. 11: Bezeichnung und Beschreibung der Lage der Probeflächen (H&T) für die Kartierung von Heuschre- cken (sowie für Tagfalter und Widderchen)

Probefläche Biotoptyp GKK R GKK H H&T 1 Wiese südöstlich Schwanz-Berg

artenreiche Mähwiese, Laubwald3463150 5607375

H&T 2 Grünland südöstlich Bornbach-Talbrücke

Pferdeweiden, Mähwiesen, Bra-chen, Gehölze, Wald

3463000 5607200

H&T 3 Bornbach Nord Grünland, Bachaue, Brache, Ge- 3462775 5607800

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Probefläche Biotoptyp GKK R GKK H hölze, Hochstauden

H&T 4 Bornbach Süd Grünland, Bachaue, Brache, Ge-hölze, Hochstauden

3462650 5607400

H&T 5 Grünland westlich der Bornbach-Talbrücke

Grünland, Gehölze 3462475 5607650

H&T 6 Acker nordwestlich der Bornbach-Talbrücke

Acker, Grünland, Gehölze3462500 5607775

H&T 7 Grünland nördlich Kan-hard

Grünland, Gehölze, Wald, Felder3461725 5607700

H&T 8 Bechlinger Bach Grünland, Bachaue, Auwald, Brache, Gehölze, Hochstauden

3461400 5608000

H&T 9 Holzerbach Nord Bachaue, Laubwald, Brache, Ge-hölze, Hochstauden

3460850 5608300

H&T 10 Flugplatz Grünland, Brache, Gehölze 3460400 5607950 H&T 11 Holzerbach Süd Grünland, Bachaue, Laubwald,

Brache, Gehölze, Hochstauden 3460950 5607825

H&T 12 Lauftreff trockene Salbei-Glatthaferwiese, Wald, Gehölze, Felder

3461975 5608025

Die Erfassung der Heuschrecken erfolgte anhand einer Kombination von Sichtbeobachtungen (z. T. mit Fernglas 8x32), Verhören und Fang mit einem Insektenkescher und anschließender Bestimmung der Imagines in der Hand. Alle gefangenen Tiere wurden anschließend wieder in die Freiheit entlassen. Zusätzlich fand eine Feldaufnahme mit BAT-Detektor statt, um auch die Arten zu erfassen, die über-wiegend im Ultraschallbereich singen. Bei jeder Begehung wurde die Häufigkeit der Imagines einer Art geschätzt und einer Abundanzklasse in einer 5-stufigen Skala zugeordnet. Folgende Abundanzklassen wurden unterschieden:

e = Einzelexemplar s = selten: 2-4 Individuen mh = mäßig häufig: 5-9 Individuen h = häufig: 10-19 Individuen sh = sehr häufig: > 19 Individuen

Aus den einzelnen Begehungen je Fläche wird kein Mittelwert berechnet, sondern die in der Liste ange-gebenen Abundanzklassen geben den jeweils festgestellten Maximalwert für eine Art an.

2.2.7 Fledermäuse

Die Fledermausuntersuchungen entsprechen dem geforderten Untersuchungsumfang des Auftragge-bers und wurden in Absprache mit dem örtlichen Kenner, Herrn Josef Köttnitz, durchgeführt. Dazu wurden von Juni bis September 2015 Kontrollen der Brücken auf Quartiere, eine selektive Suche nach Quartieren entlang der Autobahn und Detektorbegehungen durchgeführt (siehe Tab. 12).

Brückenbegehungen An zwei Terminen (16.06.2015 und 16.09.2015) wurden die Talbrücken Bechlingen und Bornbach auf Fledermausbesatz kontrolliert. In Absprache mit dem örtlichen Kenner Herrn Köttnitz waren weitere Kontrollen nicht notwendig, da sie keine Mehrkenntnisse liefern würden. Die Begehungen der Talbrü-cken fanden tagsüber mit dem Ziel statt, Fledermausquartiere zu finden. Die Überführungsbauwerke (Kleinbauwerke) können nicht begangen werden und sind auch von außen nicht kontrollierbar (mündl. Mitteilung Hr. Köttnitz), weshalb alternativ Detektoruntersuchungen in diesen Bereichen durchgeführt wurden, um dortige Quartiere zu erfassen.

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Quartiersuche Weitere gezielte Quartiersuchen am Tag und zu Ausflugszeiten fanden an Gehölzstreifen und in Wald-beständen sowie Gebäuden (Kleinbauwerke, zumeist im Bereich der Brücken) entlang der Autobahn statt. Allerdings ist bei Baumquartieren von außen ein Besatz durch Fledermäuse nur in wenigen Fällen zu erkennen und Fledermäuse besitzen meist eine Vielzahl an Quartieren, die sie regelmäßig wechseln. Es kommt also wesentlich mehr darauf an, wo die höhlenreichen Bestände liegen und ob diese durch das Vorhaben beeinträchtigt werden oder verloren gehen.

Detektorbegehungen Zusätzlich zu den Quartiersuchen am Tag wurde nachts insgesamt eine Transektlänge von ungefähr 6 km an vier Terminen abgelaufen (siehe Tab. 12). Die Detektorbegehungen dienen in erster Linie der Erfassung des Arteninventars und weiterhin der Feststellung verschiedener Funktionsräume wie Quar-tiere, Korridore/Flugstrecken und Jagdgebiete. Die Transekte wurden so gewählt, dass alle Bereiche des Untersuchungsraumes sowie verschiedene Habitatstrukturen zu unterschiedlichen Nachtzeiten be-rücksichtigt wurden. Als Detektor kam ein Pettersson D240x (Frequenzbereich 10-120 kHz bei einer Abtastrate von 307 kHz, zehnfache Zeitdehnung) und ein Laar-Detektor TR30 zum Einsatz. Während der nächtlichen Transektbegehungen wurden alle Fledermausrufe zehnfach zeitgedehnt mittels eines Roland Edirol R-09 Aufnahmegerätes digital als 16 Bit/44 kHz WAV-Dateien aufgezeichnet. Zur Auswertung wurden die Aufnahmen mittels modernster Soundanalyseprogramme analysiert (Avisoft SAS-Lab Pro, Version 5.1). Neben der reinen Aufnahme der Fledermausrufe wurden die Kontaktpunk-te genau in einer Exkursionskarte erfasst und, wenn möglich, zusätzliche Angaben über Verhalten, Flughöhe usw. notiert. Da bei den nächtlichen Begehungen die Fledermäuse nicht individuell unter-schieden werden können, wurde jeder Kontakt als neuer Nachweis gewertet. Der Vorteil der Detektorerfassung auf Transekten liegt neben dem geringen Aufwand vor allem bei der Störungsfreiheit gegenüber den Fledermäusen. Nachteilig ist, dass wegen der unterschiedlichen Wahr-nehmung verschiedener Rufe keine artübergreifende Vergleichbarkeit der Aktivität möglich ist. Laut rufende Arten wie Mausohr, die Abendsegler oder Mopsfledermaus können auch auf große Entfernung erfasst werden, wohingegen leise rufende Arten wie Bechsteinfledermaus oder die Langohren den Nahbereich des Detektors passieren müssen, um erfasst zu werden (wegen des geringeren Schalldrucks etwa 15 bis 20 m) und meist unterpräsentiert sind.

Tab. 12: Begehungstermine der Fledermauserfassungen 2015

Datum Uhrzeit Temperatur

[°C] Bewölkung

[%] Wind [bft] Regen Erfasser

02.06.2015 21:45-03:00 17-11 30 0-1 0 A.Diekow-

Zabel 17.06.2015 21:53-01:25 15-14 86-100 0-1 0 K.Mitlacher 15.07.2015 21:30-00:30 23-21,8 70-100 0-1 leicht K.Mitlacher 25.08.2015 20:25-23:45 17,7-14,1 20-90 0-1 0 K.Mitlacher

Recherche über bekannte Fledermausvorkommen Zur Einschätzung der regionalen Fledermausfauna wurden verfügbare Daten aus der Umgebung und die FENA-Datenbank abgefragt.

2.2.8 Kleinsäuger (Haselmaus)

Bei den Erhebungen zu Kleinsäugern im Untersuchungsraum wurde das Hauptaugenmerk auf mögli-che Vorkommen der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) gelegt. Die Begehungen fanden von April bis Ende Oktober 2015 statt (siehe Tab. 13). Die Erfassung von Haselmäusen erfolgte dabei anhand von Haselmaustubes (Nest-Tubes) und Haselmausnistkästen, welche den Haselmäusen als künstliche Nist-standorte dienen, sowie anhand einer Freinestersuche.

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Tab. 13: Begehungstermine der Haselmauserfassungen 2015

Datum Zeitraum Witterung Leistungsspektrum16.04.2015 8:00 - 17:00 sonnig, leichte Schleierbe-

wölkung, windstill, ca. 8°C, später bis 19°C

Ausbringen von Tubes und Haselmauskästen

17.04.2015 9:00 - 18:00 nachts Regen, morgens noch stark bewölkt, 10°C, später zunehmend freundlicher und bis 17°C

Ausbringen von Tubes und Haselmauskästen

15.05.2015 13:15 - 18:00 sonnig mit Quellbewölkung 18-20°C, Nordwestwind (Windstärke 13 km / Std.), 48 % Luftfeuchtigkeit

Kontrolle von Tubes und Haselmausnistkästen

03.06.2015 8:00 - 14:00 stark bewölkt, 16-18°C, böiger Wind, im Laufe des Tages auflockernde Bewöl-kung und wechselhaft

Kontrolle von Tubes und Haselmausnistkästen

06.06.2015 15:45 - 18:00 wechselhaft, ca. 25°C, schwacher, böiger Westwind

Kontrolle von Tubes und Haselmausnistkästen

18.06.2015 14:00 - 18:00 wolkig aber trocken, ca. 20°C, leichter Westwind

Kontrolle von Tubes und Haselmausnistkästen

31.07.2015 11:00 - 16:00 sonnig mit einzelnen Wol-ken, 20°C, leichter Nord-wind

Kontrolle von Tubes und Haselmausnistkästen

22.08.2015 12:00 - 16:30 (2 Personen) sonnig mit Quellbewölkung, 24°C, Ostwind mit 15 km/Std., Luftfeuchtigkeit 38°%

Kontrolle von Tubes und Haselmausnistkästen

11.09.2015 10:00 - 15:00 (2 Personen) wolkig bis leicht sonnig, 18°C, schwacher, böiger Ostwind

Kontrolle von Tubes und Haselmausnistkästen, Frei-nestsuche

21.10.2015 14:30 - 18:30 (2 Personen) stark bewölkt bis bedeckt, 11°-12°C, mittlerer böiger Westwind

Einholen von Tubes und Kästen, Freinestsuche

Die Haselmauskartierung erfolgte nicht flächendeckend im Untersuchungsraum. Stattdessen wurden 13 eingriffsnahe und/oder repräsentative Probeflächen (Ha) im trassennahen Bereich der A 45 auf Bö-schungen mit Gehölzbewuchs gewählt (siehe Tab. 14 und Karte 2). Die Gesamtfläche der Haselmaus-Probeflächen beträgt ca. 13,4 ha. Bei der Auswahl der Flächen wurde zum einen auf die Lage im poten-ziellen Eingriffsbereich, zum anderen aber auch auf die potenziell gute Eignung für Haselmäuse beson-deren Wert gelegt. Tab. 14: Bezeichnung und Beschreibung der Lage der Probeflächen (Ha) für die Haselmaus-Kartierung 2015

Probefläche Beschreibung der Lage Ha1 im Osten des UG nördlich der A45 an einer südexponierten Autobahnböschung Ha2 gegenüber von H1 südlich der A45 an einer südexponierten Böschung Ha3 östlich von H2 südlich der A45 am südwestlichen Widerlager der Bornbachtalbrücke Ha4 östlich von H1, Laubwald nördlich der A45 Ha5 östlich von H4 an einer steilen, südexponierten Autobahnböschung Ha6 östlich von H3 südlich der A45 an einer steilen, nordexponierten Autobahnböschung Ha7 östlich von H5 an einer steilen, südexponierten Böschung der A45 Ha8 südwestlich der A45 gelegener Waldrest und Waldrand mit uralten, teils abgestorbenen Eichen Ha9 nordöstlich der A45 gelegene Straßenbegleitgehölze Ha10 nördlich von H5, südexponierter Waldrand Ha11 westlich von H2 an der Westgrenze des UG gelegener Gehölzbestand Ha12 nördlich von H5 an einem ostexponierten Rand eines Sukzessionsgehölzes Ha13 Feldhecke nördlich von H7

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Probefläche Ha1 Diese ca. 1,0 ha große Fläche liegt nördlich der A 45 im Abstand von 500-800 m zur Westgrenze des Untersuchungsraums. Es handelt sich um eine steile, südexponierte Autobahnböschung, die nur in der oberen Hälfte mit Gehölzen bewachsen ist. Außerdem zählt zur Probefläche ein Waldrand, der Be-standteil eines großen, zusammenhängenden Waldgebietes ist. Zwischen diesem Waldrand und der Autobahnböschung verläuft ein bituminöser Feldweg. Bei den auf der Fläche vorhandenen Gehölzen handelt es sich um relativ artenreiche Gehölze mit Schlehe (Prunus spinosa), Weißdorn (Crataegus spec.), Vogelkirsche (Punus avium), Birke (Betula pendula), Feld-Ahorn (Acer campestre) u. a. für die Haselmaus wichtige und Nahrung spendende Arten. Während die A 45 eine starke Verbreitungsbarriere in Nord-Süd-Richtung darstellt, ist der dem Wald-rand vorgelagerte Feldweg für die Art eine noch überwindbare Verbreitungsbarriere (s. hierzu LANG J. & K. KIEPE 2012). Probefläche Ha2 Die Probefläche Ha2 liegt mit einer Größe von ca. 0,9 ha genau gegenüber der Fläche Ha1 südlich der A 45. Es handelt sich um eine steile, nordexponierte Autobahnböschung mit dominierendem Baumbe-stand aus Ahorn (Acer spec.), Birke (Betula pendula) und Kirsche (Prunus avium). Die Strauchschicht ist durch intensive Abholzung auch auf der der A 45 abgewandten Südseite des Gehölzes ausgesprochen spärlich entwickelt. Die im Norden verlaufende Autobahn stellt eine unüberwindbare Verbreitungsbar-riere dar. Probefläche Ha3 Auf der direkt südlich der A 45 am westlichen Ende der Talbrücke Bechlinger Bach gelegenen, ca. 0,7 ha großen Probefläche Ha3 finden sich zum einen eine Gebüschsukzessionsfläche und straßenbeglei-tende Gehölze, zum anderen aber auch der nordöstliche Waldrand eines Waldreliktes, das früher Be-standteil des nördlich der A 45 liegenden, großen Laubwaldgebietes war (Luftbild von 1933, s. NA-

TUREG). Der Laubwald besitzt teilweise Mittelwaldcharakter. In der Strauchschicht dominiert Weißdorn (Crataegus spec.), daneben kommen Wildrosen (Rosa spec.) und Schlehen (Prunus spinosa) vor. Probefläche Ha4 Die ca. 0,6 ha große, nördlich der A 45 gelegene Probefläche besteht aus einem Teilbereich eines sich weit nach Norden fortsetzenden Laubwaldes mit Eichen (Quercus spec.), Buchen (Fagus sylvatica) und – im Randbereich – auch Birken (Betula pendula). In der spärlich vorhandenen Strauchschicht kommen Weißdorn (Crataegus spec.), Schlehe (Prunus spinosa) und Hasel (Corylus avellana) vor. Probefläche Ha5 Bei der ca. 0,61 ha großen Fläche Ha5 handelt sich um eine für die A 45 typische und artenreiche Ge-hölzpflanzung mit Ahorn (Acer spec.), Kirschen (Prunus spec.), Weißdorn (Crataegus spec.), Schlehe (Prunus spinosa) und Hasel (Corylus avellana), die grundsätzlich für Haselmäuse geeignet ist. Die südexpo-nierte steile Autobahnböschung setzt sich nach Osten und Westen fort. Probefläche Ha6 Die Fläche Ha6 befindet sich direkt gegenüber der Fläche Ha5 auf der Südseite der A 45 und bemisst ca. 0,7 ha. Auch bei dieser für die A 45 typischen Gehölzanpflanzung dominieren die zuvor aufgezähl-ten Gehölze. Die Vernetzung nach Norden ist durch die Autobahn nachhaltig unterbrochen, im Wes-ten und Süden sind bituminöse Feldwege vorhanden, die trotz ihrer zerschneidenden Wirkung von Haselmäusen noch überwunden werden können. Probefläche Ha7 Ha7 liegt mit einer Fläche von ca. 0,6 ha ungefähr 40 m östlich von Ha5, so dass von einer Vernetzung zwischen diesen beiden Probeflächen ausgegangen werden kann. Dieser nördlich direkt an der A 45

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gelegene Gehölzbestand wird vor allem von Weißdorn (Crataegus spec.) und Kirschen (Prunus avium) gebildet. Probefläche Ha8 Die Probefläche Ha8 stellt einen Sukzessionswald mit einer Gesamtfläche von ca. 3,3 ha dar, in dem einige uralte Eichen mit hohem Totholzanteil stocken. Dieser an einer steilen, südexponierten Bö-schung der A 45 innerhalb der letzten 80 Jahre entstandene Laubwald (s. Luftbild von 1933, NATUREG) besteht in der Baumschicht aus Eichen (Quercus spec.), Hainbuche (Carpinus betulus), Kirschen (Prunus avium) und Birken (Betulus pendula). In der Strauchschicht kommen Hasel (Corylus avellana) und randstän-dig vor allem Weißdorn (Crataegus spec.) und Schlehe (Prunus spinosa) vor. Probefläche Ha9 Die Fläche befindet sich mit einer Größe von ca. 0,8 ha nordöstlich der Fläche Ha8 auf der gegenüber-liegenden Seite der A 45. Dieses straßenbegleitende Gehölz setzt sich, nur durch einen Feldweg unter-brochen, nach Osten bis zum Wetzlarer Kreuz fort. Dominierende Straucharten sind Schlehe (Prunus spinosa) und Weißdorn (Crataegus spec.). In der Baumschicht kommen u. a. Ahorn (Acer spec.) und Kir-sche (Prunus avium) vor. Probefläche Ha10 Bei der Probefläche Ha10 handelt es sich um einen südostexponierten strauchreichen Waldrandbereich eines sich weit nach Norden erstreckenden Mischwaldgebietes. In der mit 1,4 ha abgrenzenden Fläche wachsen in der Baumschicht u. a. Kiefern (Pinus sylvestris) und Kirschen (Prunus avium). Die Strauch-schicht des Waldrandes wird u. a. von Schlehe (Prunus spinosa) und Weißdorn (Crataegus spec.) gebildet. Probefläche Ha11 Diese ca. 0,86 ha große Fläche befindet sich ganz im Westen des Untersuchungsraums südlich der A 45. Sie setzt sich entlang der Autobahn weit nach Westen fort, während im Osten Feldwege vorhanden sind, die die Vernetzung zur ca. 25 m östlich gelegenen Probefläche Ha2 etwas einschränken. Der Ge-hölzbestand setzt sich u. a. aus Feld-Ahorn (Acer campestre), Kirschen (Prunus avium), Hasel (Corylus avel-lana), Weißdorn (Crataegus spec.) und Schlehe (Prunus spinosa) zusammen. Probefläche Ha12 Mit einer Größe von ca. 0,57 ha stellt diese Fläche den Ostrand eines undurchdringlichen Sukzessions-gehölzes dar, das in der Hessischen Biotopkartierung 2004 als Gehölz trockener bis frischer Standorte kartiert wurde (HB-Nr. 5316-2590). In diesem Bestand wachsen im Randbereich Kirschen (Prunus avi-um), Brombeeren (Rubus fruticosus agg.), Schlehen (Prunus spinosa) und Weißdorn (Crataegus spec.). Probefläche Ha13 Die Fläche Ha13 liegt im Abstand von ca. 320 m nördlich der A 45 innerhalb der Kulturlandschaft. Es handelt sich um eine ca. 1,0 ha große Teilfläche eines Heckenkomplexes mit Weißdorn (Crataegus spec.), Schlehen (Prunus spinosa) und Kirschen (Prunus avium). Als künstliche Nisthilfen wurden Haselmausnistkästen und Haselmaustubes ausgebracht. Als Hasel-mausnistkästen sind Meisenkästen mit einem engen Einschlupfloch (= Blaumeisen-Kästen, im Opti-malfall mit weiter verkleinertem Loch) geeignet, wobei das Schlupfloch beim Aufhängen zum Baum-stamm hin orientiert ist und vorzugsweise Äste benachbarter Sträucher, Schlingpflanzen etc. an den Kasten heranreichen. Die Kästen sollten am besten bereits Mitte März ausgebracht werden. Bei Haselmaustubes (Nest-Tubes) handelt es sich um Rechteckröhren aus Kunststoff (24,5 cm Länge x 6,5 cm Höhe x 6,5 cm Tiefe). In die Röhre wird ein Sperrholzbrettchen eingeschoben, das auf der Vor-derseite 6 cm übersteht und die Röhre auf der Rückseite durch ein kleines Brettchen dicht verschließt. Auf der Lauffläche ist ein 1,5 x 1,5 cm großes Hölzchen angebracht, so dass im hinteren Drittel des

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Tubes ein gut geeigneter Nistplatz geschaffen wird. Zur Kontrolle der Tubes kann die Sperrholzplatte nach hinten verschoben werden, so dass der Nestbereich einsehbar ist. Die Haselmaustubes sollen be-reits im April ausgebracht werden und monatlich bis zum Einholen im Septmeber kontrolliert werden (s. HESSEN MOBIL 2013). In der vorliegenden Untersuchung wurde dieser Zeitraum bis Ende Oktober ausgedehnt. Im Gegensatz zu den Kästen sind die Niströhren vor allem in Gebüschen, Hecken und in von Sträuchern geprägten Habitaten, die arm an natürlichen Baumhöhlen sind, einzusetzen. Die Tubes wurden mit Bindedraht an möglichst waagerechten Brombeer-, Schlehen- oder Weißdornranken ange-bracht, oder zwischen den Ästen von Haselnusssträuchern so befestigt, dass durch eine leichte Neigung nach vorne verhindert wird, dass bei starkem Regen Wasser eindringt. Aus diesem Grund wurden auch die vorgestanzten Halterungsösen, die aus dem Plastikgehäuse herausgebogen werden, nach unten ori-entiert, da durch die Stanzlöcher Regenwasser in die Tubes eindringen kann, wenn die Ösen auf der Oberseite liegen. Die nicht flächendeckende Verteilung von Haselmaustubes und Haselmausnistkästen innerhalb der Probeflächen (siehe Karte 2) ergibt sich aus den Methodenstandards, da bei dem Ausbringen der künst-lichen Nisthilfen ein Raster von 10-20 m Abstand eingehalten werden soll. Hierdurch wird die Nach-weiswahrscheinlichkeit deutlich erhöht (ALBRECHT et al., 2014, S. 63). Anhand eines Analogieschlusses kann dann davon ausgegangen werden, dass bei einem Nachweis der Haselmaus das gesamte vernetzte Umfeld ebenfalls von der Art genutzt wird (vgl. ALBRECHT et al., 2014, S. 64). Die Anzahl von Hasel-mausnistkästen oder Haselmaustubes soll lt. HESSEN MOBIL (2013) 6-10 Nisthilfen pro Hektar, lt. ALBRECHT et al. (2014) aber 25 Tubes bzw. Kästen pro Hektar betragen. Laut Bright et al. (2006) muss bei einer Reduktion der Anzahl von Tubes der Untersuchungszeitraum entsprechend ausgedehnt wer-den, was im vorliegenden Fall durch die Erweiterung des Zeitraums bis Ende Oktober Rechnung ent-sprechend berücksichtigt wurde. In der vorliegenden Untersuchung wurden 10 Kästen bzw. Tubes pro Probefläche vorgegeben, was insgesamt 130 künstlichen Nisthilfen entspricht. Eine Beschreibung der genauen Lage dieser künstlichen Nisthilfen in den jeweiligen Probeflächen ist in Tabelle 15 zu finden.

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Tab. 15: Koordinaten und Beschreibung der Lage von Haselmaustubes (T) und Haselmausnistkästen (K) für die Haselmaus-Kartierung 2015

Probefläche Nr. der Tubes und Kästen-Nr.

Rechtswert Hochwert Bemerkung

Ha5 K1 461819 5605993 an Ahorn ca. 5 m im Bestand

K2 461825 5605931 in gerader Linie auf selber Höhe wie K1 ca. 10 m weiter an Ahorn

T1 461827 5605981 an altem knorrigen Weißdorn am He-ckenoberrand

K3 461844 5600600 20 m weiter an einer Eiche an Hangober-kante

T2 461844 5605978 von K3 Richtung A 45 runter an Heckenrand an Weißdorn

T3 461867 5606002 am oberen Hecken-rand an Weißdorn

K4 461871 5606003 an Ahorn ca. 8 m schräg unter T3 an Gestrüpphaufen

T4 461811 5606033 unten an der Kante der xy in direkter Falllinie von K4 runter

T5 467945 5605995 an Schlehe T6 461811 5606033 fast in Bodennähe ca.

3 m unter dem Ge-büschrand

Ha12 K5 461824 5606087 an Kirsche ca. 2 m im Bestand

T8 461811 5606050 in Schlehe an Hecken-rand

T7 461811 5606040 an BrombeereT9 461814 5606059 an Schlehe T10 461823 560078 an Brombeerranke

direkt gegenüber der Apfelbaumreihe

T11 461829 5606101 an Schlehe T12 461832 5606121 an Schlehe / Brom-

beere K6 461833 5606135 etwas im Bestand

hinter der Geländekan-te an altem Weißdorn

K7 461836 5606141 an WeißdornT13 461844 5606165 an Schlehe T14 461848 5606184 an Brombeere

Ha10 K8 461897 5606257 an Kiefer K9 461884 5606246 an altem Weißdorn

direkt am Wegrand K10 461912 5606259 5 m im Bestand auf

der Rückseite einer Kirsche

K11 461903 5606269 Von K10 ca.10 m in den Wald, dann nach links 10 m an Kirsche

T15 461890 5605265 an Waldrand in Knie-höhe an Brombeere

T16 461899 5606259 an blühender Schlehe

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Probefläche Nr. der Tubes und Kästen-Nr.

Rechtswert Hochwert Bemerkung

direkt unterhalb von K11

T17 461928 5606262 an umgefallener Kir-sche

T18 461924 5606258 an WeißdornT19 461904 5606256 an kleinem Weißdorn

neben Kiefer T20 461889 5606249 in Kniehöhe an einer

in Schlehen stehenden Kirsche

T21 461861 5606245 an WeißdornHa13 T22 462523 5606334 an Schlehe

T23 462530 5606335 an Schlehe T24 462533 5606334 an Schlehe T25 462544 5606322 an Schlehe T26 462546 5606318 an Schlehe an Quer-

knick ca. 15 cm über dem Boden

T27 462546 5606305 an Schlehe T28 462554 5606271 an WeißdornT29 462556 5606203 an Schlehe T30 462565 5606266 auf der anderen Seite

der Hecke an Schlehe T31 462559 5606282 an Weißdorn

Ha7 K12 462491 5605902 an Schlehe K13 462456 5605927 an alter KirscheT32 462435 5605923 an Schlehe T33 462413 5605930 an Schlehe T34 462400 5605936 an WeißdornT35 462380 5605943 an WeißdornT36 462372 5605947 an WeißdornT37 462345 5605954 an Schlehe T38 462326 5605955 an KornelkirscheT39 462304 5605965 an Schlehe T40 462273 5605970 an Schlehe

Ha8 K14 462720 5605678 an der Rückseite einer Kirsche

T41 462722 5605639 ca. 15 m Richtung Brücke an kleinem Weißdorn

T42 462727 5605635 an Hasel ca. 8 m gera-de den Hang hoch von K14 aus

T43 462732 5605644 Hang weiter hoch an Hasel ca. 12 m von T42

K15 462745 5605626 von T43 nach rechts in Richtung alter toter Eiche an Hainbuche

T44 462752 5605624 an Weißdorn an vor-derer alter Eiche

T45 462736 5605617 etwas unterhalb der alten Eiche zurück Richtung Autobahn an Weißdorn vor Kiefer stehend

T46 462811 5605579 unten am Waldrand ca. 25-30 m vom Pferde-stall an Weißdorn

T47 462835 5605569 ca. 20 m weiter an

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Probefläche Nr. der Tubes und Kästen-Nr.

Rechtswert Hochwert Bemerkung

Weißdorn an vorderer alter Eiche

T48 462857 5605553 an Entwässerungsrinne an kleinem Weißdorn

Ha6 T49 461882 5605929 an VogelkirscheT50 461921 5605932 an Schlehe in Kniehö-

he T51 461933 5605929 an Hasel T52 461950 5605931 an Schlehe T53 461971 5605938 an WeißdornT54 461993 5605933 an WeißdornT55 462011 5605940 an KornelkirscheT56 462037 5605944 an WeißdornT57 462059 5605940 in Kniehöhe in HaselT58 462075 5605942 an Weißdorn in Wa-

denhöhe Ha1 T59 460270 5606309 an Weißdorn T60 460254 5606319 an Weißdorn

T61 460237 5606312 an Weißdorn etwas im Bestandsinneren

T62 460338 5606325 direkt oberhalb von Reptilienblech 14

T63 460377 5606322 bei Reptilienblech 15 an Schlehe

K16 460313 5606337 an Wegkreuzung Au-tobahnseite

K17 460305 5606348 andere Wegseite genau gegenüber von K16 an Eiche

T64 460317 5606356 Wegseite wie K17 an Kirsche

T64a 460365 5606355 an WeißdornK18 460392 5606348 andere Wegseite

schräg gegenüber von T64a an Ahorn in Hüfthöhe

Ha3 K19 461159 5606118 an Kiefer hinter der Brücke

K20 461160 5606080 direkt oben an Eber-esche am linken As-phaltweg

K21 entfällt K22 461163 5606073 etwas im Bestand an

älterer Eiche T65 461147 5606074 an Ahorn gegenüber

K22 T66 461144 5606077 an LigusterT67 461153 5606059 an LigusterT68 461130 5606074 an Schlehe ca. 30 cm

über dem Boden T69 461128 5606086 in Schlehe T70 461126 5606110 an Weißdorn in Hüft-

höhe genau gegenüber von Reptilienblech 25

T71 461117 5606138 an WeißdornHa4 K23 460851 5606325 an Birke

K24 460830 5606324 an Birke T72 460820 5606346 an Buche ca. 10-12 m

im Wald K25a 460816 5606323 ca. 8 m vom Wegrand

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Probefläche Nr. der Tubes und Kästen-Nr.

Rechtswert Hochwert Bemerkung

an jüngerer BucheT73 460808 5606330 am Waldrand an klei-

ner Krüppellärche in Wadenhöhe

T74 460784 5606326 an WeißdornT75 460782 5606335 schräg im Wald unter

einer Kieferngruppe ca. 15 m vom Wegrand entfernt

T76 460760 5606325 an HainbucheT77 460748 5606336 an kleiner HaselT78 460739 5606331 an Brombeere

Ha11 T79 460019 5606267 an Schlehe T80 460012 5606273 an kleiner HaselT81 459999 5606273 an WeißdornT82 459988 560628 an WeißdornT83 459966 5606289 an WeißdornT84 459959 5606287 in 1,65 m Höhe an

Weißdorn T85 459950 5606296 an junger KirscheT86 459937 5606295 an WeißdornT87 459925 5606306 in jungen Feldahorn in

Brusthöhe T88 459917 5606306 an Schlehe T89 459914 5606305 an Weißdorn

Ha2 K25 460318 5606262 an FeldahornK29 460335 5606264 an Feldahorn auf hal-

ber Böschungshöhe K26 460344 5606260 an Feldahorn, zweite /

dritte Baumreihe von oben

K27 460374 5606258 an FeldahornK28 460401 5606257 an FeldahornT29a 460439 5606259 an WeißdornT30a 460468 5606264 an WeißdornT31a 460492 5606269 an WeißdornT32a 460291 5606264 an WeißdornT33a 460199 5606240 an WeißdornT34a 460166 5606231 an Weißdorn

Ha9 T89 463167 5605357 an WeißdornT90 463147 5605372 an Kirsche T91 463130 5605390 an Kirsche T92 463111 5605409 an Kirsche T93 463098 5605449 an WeißdornT94 463077 5605469 an WeißdornT95 463057 5605469 an WeißdornT96 463042 5605487 an WeißdornT97 463017 5605532 an Schlehe T98 462999 5605532 an WeißdornT99 462987 5605547 an Schlehe T100 462971 5605562 an Schlehe T101 462960 5605582 an Schlehe

In den Probeflächen Ha1, Ha2, Ha11 und Ha6 wurden die Haselmaustubes vermutlich durch Spazier-gänger mehrfach geöffnet und nicht fachgerecht wieder verschlossen, so dass teilweise die Brettchen auf dem Boden lagen oder hinten weit aus dem Nest-Tube herausragten.

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Neben den künstlichen Nisthilfen wurde versucht, Haselmäuse anhand von Freinestern nachzuweisen. Haselmäuse bauen ihre Nester außer in Baumhöhlen und Nistkästen vor allem im Sommer auch sehr gut getarnt in dichtem Buschwerk oder Astquirlen in Höhen von 0,5-30 m. Es werden reine Grasnester von Laub- und Mischnestern unterschieden. Immer handelt es sich dabei aber um mehr oder weniger ordentliche, kugelige mehrschichtige Gebilde mit seitlichem Eingang, die an Ästchen oder in den Ast-quirlen befestigt werden. Der Eingang wird von Innen bei Anwesenheit eines Tieres mit einem Pfropf aus trockenem Gras und/oder Laub verschlossen. Diese Nester können während der gesamten Vegeta-tionsperiode, aber am besten im Winterhalbjahr nach dem Laubfall z. B. in Brombeersträuchern nach-gewiesen werden. In der Literatur gibt es außerdem Hinweise, dass Bodennester nicht nur zur Über-winterung, sondern auch zur Reproduktion genutzt werden (z. B. STEINBORN, G. 1983). Diese liegen sehr versteckt am Boden unter Laub, Wurzeltellern oder in den Gängen von Kleinsäugern, so dass sie nur zufällig gefunden werden. Die Freinestsuche sollte aus methodischen Gründen in Gebüschen, Hecken, Schlagfluren und an strukturreichen Waldrändern im Winterhalbjahr nach dem Laubfall durchgeführt werden, da die Kugelnester im belaubten Zustand kaum erkennbar sind. Mit den im Rahmen des vorliegenden Gutachtens verwendeten Methoden lassen sich grundsätzlich Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Haselmäusen ohne Anspruch auf ihre Vollständigkeit bestim-men. Aussagen zur Populationsgröße und dem Erhaltungszustand der lokalen Population sind nicht möglich (ALBRECHT et al. 2014).

2.2.9 Mittel- und Großsäuger

Neben den Fledermäusen und Haselmäusen wurde die Eingriffsfläche auf weitere Säugetiere, und zwar Mittel- und Großsäuger, untersucht. Dafür wurden zum einen ortskundige Forstbeamte und Jäger be-fragt und zum anderen eine Plausibilitätskontrolle und Spurensuche im Winter durchgeführt. Der Bitte um Zusendung des entsprechenden Datenerfassungsblatts zu Mittel- und Großsäugern ist Herr Forst-amtmann Pech von der Revierförsterei Aßlar nachgekommen. Seine Aussagen zum Jagdrevier Aßlar I und II und Werdorf fließen in die Ergebnisse mit ein. Die eigenen Untersuchungen fanden im Zuge der weiteren faunistischen Exkursionen statt. Eine Spurensuche im Schnee war wegen der ausbleibenden entsprechenden winterlichen Verhältnisse nicht möglich. Da jedoch auch aus den Vorjahren und den Voruntersuchungen ausreichende Daten vorliegen, kann von einem relativ vollständig ermittelten Ar-tenspektrum ausgegangen werden.

2.2.10 Fließgewässerorganismen

Bei den untersuchten Gewässern handelt es sich mit Bornbach, Bechlinger Bach und Holzerbach um alle innerhalb des Untersuchungsraumes gelegenen natürliche Fließgewässer. Zudem wurden Erhebun-gen am Spreider Graben durchgeführt, der südlich der Bornbach-Talbrücke in den Bornbach mündet (s. Abb. 3 und 4 sowie Karte 2). Da sich die Untersuchungen gemäß den Vorgaben des AG auf diejeni-gen Fließgewässer beschränken sollten, die zur Einleitung des Regenwassers geeignet sind, wurde auf Untersuchungen an einem namenlosen Graben, welcher im westlichen Teil des Untersuchungsraumes verläuft und südlich außerhalb des Untersuchungsraumes dem Kreuzbach zufließt, verzichtet. Mit Ausnahme des namenlosen Grabens sind alle Gewässer dem Fließgewässertyp 5 „Grobmaterialrei-che silikatische Mittelgebirgsbäche“ zuzuordnen (UMWELTBÜRO ESSEN 2003). Der namenlose Graben ist ein temporär wasserführender Entwässerungsgraben, der aus ökologischer Sicht nicht als Fließge-wässer anzusehen ist. Die untersuchten Gewässer gehören aufgrund ihres Gefälles und ihrer Breite zur Forellenregion (Metarhitral) (HUET 1949). Messstellen für das Makrozoobenthos sowie eine aktuelle Bewertung der untersuchten Gewässer liegen derzeit gemäß dem Informationssystem zur Wasserrah-menrichtlinie in Hessen (HLUG 2015) nicht vor.

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Abb. 3: Bechlinger Bach (oben) und Holzerbach (unten)

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Abb. 4: Spreider Graben (oben) und Bornbach (unten) Zur Erfassung des Makrozoobenthos wurden die Gewässer Holzerbach, Bechlinger Bach, Bornbach und Spreider Graben am 17.06.2015 und am 16.10.2015 an insgesamt 5 Probestellen untersucht. Die Ermittlung der Habitate und die Festlegung der Teilproben erfolgte nach dem Verfahren des „Multi - Habitat - Sampling“, anhand der Substratzusammensetzung innerhalb der Untersuchungsabschnitte (MEIER C. 2006). Die Gewässer wurden unter Berücksichtigung der Repräsentativität der Gewäs-serstrukturen für das Einzugsgebiet auf einer Länge von jeweils ca. 50 m beprobt (s. Karte 2). Die zu untersuchenden Individuen wurden während der Probenahme mittels einer Lebendsortierung für die anschließende Bestimmung vorbereitet. Die Bestimmung erfolgte anhand aktueller Bestim-mungsliteratur mit einem Binokular und einem Durchlichtmikroskop.

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3. Ergebnisse und Bewertung

3.1 Bezugsraum 1 - Offenland-dominierte Landschaft

3.1.1 Flora

Im Folgenden werden die im Bezugsraum 1 erfassten Biotoptypen gemäß der KV-Nutzungstypenliste aufgeführt, beschrieben und - soweit möglich - Pflanzengesellschaften zugeordnet. Bei Biotoptypen oder deren Untereinheiten, die nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 13 HAGBNatSchG geschützt sind bzw. einem FFH-Lebensraumtyp entsprechen, wird dies jeweils angegeben. Eine detailliertere Übersicht geschützter bzw. gefährdeter Pflanzenarten im Plangebiet erfolgt im Anschluss an die Beschreibung der vorhandenen Biotopstrukturen. Biotoptypengruppe Wald 01.122 Eichen-Mischwälder (forstlich überformt)01.137 Neuanlage von Ufergehölzen 01.181 Sonstige stark forstlich geprägte Laubwälder01.299 Sonstige Nadelwälder Wälder sind im Bezugsraum 1 nur vereinzelt randlich und lediglich als kleine Bestände vorhanden. Ein junger Eichenmischwald (KV-Nr. 01.122) mit Stieleiche (Quercus robur), Vogelkirsche (Prunus avium), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und Rosskastanie (Aesculum hippocastanum) wächst im Norden der A 45. An seinen Rändern stockt ein schmaler Streifen Douglasien-Forst (Pseudotsuga menziesii) (KV-Nr. 01.299). Als Neuanlage von Ufergehölzen (KV-Nr. 01.137) werden dichte Schwarzerlen-Pflanzungen (Alnus glutinosa) beidseitig entlang des Bornbaches südlich der Bornbach-Talbrücke gewertet. Ein niedrigwüchsiger Bestand mit gepflanzten Eschen (Fraxinus excelsior), die mit einem Baumschutz versehen sind, wurde südöstlich des Bechlinger Bachs erfasst und dem Nutzungstyp „Sonstige stark forstlich genutzte Laubwälder“ (KV-Nr. 01.181) zugeordnet. Aktuell wird die Fläche nicht gepflegt, was durch das starke Aufkommen von Haselnuss (Corylus avellana), Eingriffligem Weißdorn (Crataegus mono-gyna), Pappel-Schösslingen (Populus tremula) und Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) deutlich wird. Weitere Waldbestände im Bezugsraum 1 reichen lediglich in dessen Randbereiche hinein und sind im Bezugsraum 2 beschrieben (vgl. Kap. 3.2.1). Biotoptypengruppe Gebüsche, Feldgehölze, Einzelbäume und Streuobstwiesen 02.200 Trockene bis frische, basenreiche, voll entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten02.300 Nasse, voll entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze)02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung straßenbegleitend03.130 Streuobstwiese extensiv bewirtschaftet - § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGBNatSchG 04.110 Einzelbaum einheimisch, standortgerecht, Obstbaum04.210 Baumgruppe einheimisch, standortgerecht, Obstbäume04.220 Baumgruppe, nicht heimisch, nicht standortgerecht, Exoten04.400 Ufergehölzsaum, heimisch, standortgerecht - § 30 BNatSchG04.600 Feldgehölz, Baumhecke, großflächig

Über den gesamten Bezugsraum 1 verteilt finden sich mehrere Gebüsche und Hecken auf basenreichen Standorten (KV-Nr. 02.200). Sie kommen in unterschiedlicher Größenausdehnung meist entlang von Wegen, zwischen Feldschlägen und am Rand größerer Gehölzstrukturen vor. Es handelt sich entweder

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um gewachsene, pflanzensoziologisch der Ordnung Prunetalia zuzuordnende Bestände oder um ältere, aus Pflanzungen hervorgegangene Gehölze. Gebildet werden sie aus den folgenden heimischen Arten, wobei die Schlehe (Prunus spinosa) sehr häufig und dominant vorhanden ist:

Acer campestre (Feldahorn) Cornus mas (Kornelkirsche) Corylus avellana (Haselnuss) Crataegus laevigata (Zweigriffliger Weißdorn) Crataegus monogyna (Eingriffliger Weißdorn) Euonymus europaeus (Europäisches Pfaffenhütchen) Ligustrum vulgare (Gewöhnlicher Liguster) Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche) Prunus spinosa (Schlehe) Rosa canina (Hundsrose) Rubus sectio rubus (Brombeere) Sambucus spec. (Holunder)

Stellenweise gesellen sich kleinere Trauben- und Stieleichen (Quercus petraea und robur) sowie Sal-Weiden (Salix caprea) und Zitterpappeln (Populus tremula) dazu. In der Bornbachaue südlich der Autobahn sind zwei Erlengehölze anzutreffen, die im Bereich des ehemaligen Bachverlaufes wachsen. Etwas weiter westlich hat sich innerhalb einer Grünlandfläche ein kleines flächiges und dichtes Weidengehölz entwickelt. Bestandbildende Arten sind Korb-Weide (Salix viminalis) und Mandel-Weide (Salix triandra). Diese Gebüsche sind dem KV-Typ 02.300 „Nasse voll entwickelte Gebüsche heimischer Arten“ zuzuordnen, unterliegen allerdings keinem gesetzlichen Schutz nach § 30 BNatSchG, da sie nicht als uferbegleitende Gehölze wachsen. Eine standortfremde Hecke (KV-Nr. 02.500) aus überwiegend Thuja (Thuja spec.) wurde westlich des Bornbaches bei einem Wohn- und Stallgebäude erfasst. Die überwiegenden Gehölzstrukturen wurden dem Nutzungstyp „Hecken-/Gebüschpflanzung stra-ßenbegleitend“ (KV-Nr. 02.600) zugeordnet. Sie wachsen entlang der Autobahntrasse, wo sie teils großflächige, mehrreihige und dichte Bestände ausbilden. Dem Standort entsprechend setzen sie sich aus folgenden Baum- und Straucharten zusammen:

Acer campestre (Feldahorn) Acer platanoides (Spitzahorn) Acer pseudoplatanus (Bergahorn) Betula pendula (Hängebirke) Cornus mas (Kornelkirsche) Corylus avellana (Haselnuss) Crataegus laevigata (Zweigriffliger Weißdorn) Crataegus monogyna (Eingriffliger Weißdorn) Cytisus scoparius (Besenginster) Euonymus europaeus (Europäisches Pfaffenhütchen) Fraxinus excelsior (Gemeine Esche) Ligustrum vulgare (Gewöhnlicher Liguster) Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche) Pinus sylvestris (Waldkiefer) Populus tremula (Zitterpappel) Prunus avium (Vogelkirsche) Prunus padus (Traubenkirsche) Prunus spinosa (Schlehe) Quercus petraea (Traubeneiche) Quercus robur (Stieleiche) Rosa canina (Hundsrose)

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Rubus sectio rubus (Brombeere) Sambucus spec. (Holunder) Sorbus aucuparia (Eberesche) Tilia cordata (Winterlinde) Viburnum lantana (Wolliger Schneeball)

Extensiv genutzte Streuobstwiesen (KV-Nr. 03.130), die sich durch reduziertes bzw. unterlassenes Zu-rückschneiden der Bäume und hochwüchsige, verbrachte oder mit Schafen beweidete Wiesen aus-zeichnen, kommen im Bezugsraum verstreut vor (vgl. Abb. 5). Es handelt sich um kleinflächige Restbe-stände. Teils befinden sie sich in direkter Nachbarschaft zu größeren Gehölzstrukturen, was bei fehlen-der Pflege der Streuobstbestände zu einer Verbuschung und einem Einwachsen der Fläche führen kann.

Abb. 5: Extensive Streuobstwiesen im Bezugsraum 1 Aus naturschutzrechtlicher Sicht ist die Unterscheidung von Streuobstbeständen und sonstigen Obst-baumbeständen von Bedeutung, da Streuobstbestände (im Außenbereich) zu den nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGBNatSchG geschützten Lebensräumen zählen, sonstige Obstbaumbestände nicht. Eine rechtsverbindliche Definition liegt derzeit nicht vor; für die Abgrenzung von Streuobstbeständen gegenüber sonstigen Obstbaumbeständen wurde hier die Definition von geschützten Streuobstbestän-den nach der ehemaligen "Verordnung über bestimmte Lebensräume und Landschaftsbestandteile" vom 15.12.1997, die zeitgleich mit der Novellierung des HENatG (jetzt HAGBNatSchG) im Juni 2002 aufgehoben wurde, zugrunde gelegt: „Flächige Bestände hochstämmiger, überwiegend extensiv genutz-ter Obstbäume, meist regionaltypischer Sorten, auch in Gemengelagen mit anderen Nutzungen, im Außenbereich; Mindestgröße: 1.000 m2 oder mindestens 10 Bäume. Stehen gleichartige Biotope, die die Mindestgröße [...] nicht erreichen, in einem räumlichen Zusammenhang, so sind sie geschützt, wenn ihre Fläche insgesamt das Dreifache der Mindestgröße überschreitet.“ Die geschützten Streuobstbe-stände sind in Karte 1 dargestellt. Der überwiegende Teil der vorhandenen Streuobstwiesen ist nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGB-NatSchG unter Schutz gestellt. Die Bestände westlich sowie ein kleiner Bereich östlich der Bornbach-Talbrücke setzen sich dagegen nur noch aus wenigen Bäumen zusammen, so dass sie nicht mehr als geschützter Lebensraum nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGBNatSchG anzusehen sind. Der Baumbestand der Streuobstwiesen setzt sich aus Apfel- (Malus domestica), Birn- (Pyrus communis), Kirsch- (Prunus avium) und Pflaumenbäumen (Prunus domestica) sowie einzelnen Walnussbäumen (Juglans regia) zusammen. Den Unterwuchs bilden Frischwiesengesellschaften (Glatthaferwiesen mit hoher Grä-serdominanz des Arrhenatherion elatioris), die dem FFH-Lebensraumtyp 6510: „Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)“ des Anhangs I FFH-RL entsprechen.

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Einheimische Einzelbäume (KV-Nr. 04.110) von Stiel- und Traubeneiche (Quercus robur und petraea), Vogelkirsche (Prunus avium), Sal-Weide (Salix caprea), Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior), Feldahorn (Acer campestre) und Obstgehölzen (Kirsche, Birne, Apfel, Zwetschge) sind im gesamten Bezugsraum 1 zerstreut vorhanden. Aus diesen Arten setzen sich auch die Baumgruppen (KV-Nr. 04.210) zusammen, die von Hängebirke (Betula pendula), Eberesche (Sorbus aucuparia), Winterlinde (Tilia cordata) und Silber-Weide (Salix alba) ergänzt werden. Im Unterwuchs sind hier zudem häufig Sträucher wie Schlehe (Prunus spinosa), Haselnuss (Corylus avellana) und Holunder (Sambucus spec.) aufgewachsen. Eine Gruppe einiger Fichten (Picea abies), die an ein Stallgebäude angrenzt, wurde entsprechend als standortfremde Baumgruppe (KV-Nr. 04.220) kartiert. Vor allem nördlich, aber auch südlich der Autobahn treten entlang des Bornbaches Ufergehölze des Typs „Ufergehölzsaum heimisch, standortgerecht“ (KV-Nr. 04.400) auf, die nach § 30 BNatSchG ge-schützte Biotope darstellen. Die fließgewässerbegleitenden Bestände sind dem LRT 91E0* gemäß An-hang I der FFH-Richtlinie, Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae), zuzuordnen und werden fast ausschließlich von Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) aufgebaut (vgl. Abb. 6). Vereinzelt haben sich auch Zitterpappeln (Populus tremula) angesiedelt. Dazwi-schen wachsen Gebüsche aus Feldahorn (Acer campestre), Silber-Weide (Salix alba), Europäischem Pfaf-fenhütchen (Euonymus europaeus), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata und monogyna), Haselnuss (Corylus avellana) und Bittersüßem Nachtschatten (Solanum dulcamara). Den Unterwuchs bilden nitrophile Hochstaudenfluren aus Brennnessel (Urtica dioica), Drüsigem Springkraut (Impatiens glandulife-ra), Kletten-Labkraut (Galium aparine), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Kressen-Schaumkraut (Cardamine amara) und Wasser-Minze (Mentha aquatica) sowie Röhrichtbestände aus Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea) und Wald-Simse (Scirpus sylvaticus) in enger Durchdringung mit Mädesüß (Filipendula ulmaria). Als besonders geschützte Art tritt in diesen feuchten Säumen die Gelbe Schwertlilie (Iris pseuda-corus) auf. Weitere Gehölzstrukturen im Bezugsraum 1 bilden flächige Feldgehölze, deren Artbestand weitgehend dem der straßenbegleitenden Gebüsche entspricht (s.o.). Sie finden sich zwischen Ackerparzellen und entlang von Feldwegen und werden von mehreren großen Bäumen und dichten Gebüschen aufgebaut. In größeren Beständen, die tendenziell auch als kleines Wäldchen bezeichnet werden können, hat sich eine Krautschicht aus Gewöhnlichem Knäuel-Gras (Dactylis glomerata), Einblütigem Perlgras (Melica uni-flora), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Echter Nelkenwurz (Geum urbanum), Wald-Flattergras (Milium effusum) und stellenweise Sparriger und Wald-Segge (Carex muricata und sylvatica) entwickelt. Biotoptypengruppe Gewässer und Röhrichte 05.211 Schnell fließender Bach, Gewässergüteklasse besser als II - § 30 BNatSchG 05.242 Naturnah angelegte Gräben 05.243 Naturfern ausgebaute Gräben05.342 05.460

Kleinspeicher, RegenrückhaltebeckenNassstaudenfluren

Der Bornbach durchquert als schmaler, allerdings tief eingeschnittener Wiesenbach, in Ansätzen mä-andrierend, den Bezugsraum 1. Aufgrund seiner guten Wasserqualität ist er dem KV-Typ 05.211 zuzu-ordnen. Der Bach wird beiderseits von einem schmalen, feuchten Staudensaum begleitet (s.u.), der sich auch dort, wo Ufergehölze ausgebildet sind, bis an den Trauf der Bäume reichend weiter fortsetzt.

Da der Bornbach keine Makrophytenbestände oder flutende Wassermoose aufweist, handelt es sich nicht um einen LRT gemäß FFH-Richtlinie. Allerdings stellt er als naturnaher Bach ein nach § 30 BNatSchG geschütztes Biotop dar.

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Abb. 6: Offener (links) und von Schwarz-Erlen gesäumter (rechts) Abschnitt des Bornbaches Ein namenloser Zufluss zum Bornbach, der von Westen kommend zunächst das Oberflächenwasser der Autobahn einem Regenrückhaltebecken zuführt und dann hangabwärts fließt, wird im oberen Ab-schnitt aufgrund seines Ausbauzustandes dem KV-Typ 05.243 „Naturfern ausgebaute Gräben“ zuge-ordnet. Die untere Fließstrecke ist unbefestigt und entspricht daher dem Biotoptyp „naturnah angeleg-ter Graben“ (KV-Nr. 05.242). Im Bezugsraumes 1 befinden sich weitere ausgebaute naturferne Gräben, die als Abflussrinnen fungieren sowie ein Grabenzufluss zum Kreuzbaches, dessen Gewässersohle be-festigt ist und der südlich außerhalb des Untersuchungsraumes dem Kreuzbach zufließt. Am Südrand und am Südwestrand des östlichen Teilgebietes von Bezugsraum 1 findet sich jeweils ein dem KV-Typ 05.342 (Kleinspeicher, Teiche) zugeordnetes Wasserrückhaltebecken. Bei dem Gewässer im Süden handelt es sich um das Absetzbecken der Autobahnabwässer. Das Gewässer im Südwesten lag zum Zeitpunkt der Geländeerhebung weitgehend trocken. Besiedelt von einzelnen Weidenbüschen und Röhrichtarten wie Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea) ist hier zudem am östlichen Ufer ein Frischgehölz aus Eiche (Quercus robur), Schlehe (Prunus spinosa) u.a. entwickelt. Unterhalb des Absetzbe-ckens am Bornbach hat sich eine Nassstaudenflur ausgebildet (KV-Nr. 05.460). Biotoptypengruppe Grünland 06.210 Weide (extensiv) 06.220 Weide (intensiv) 06.310 Frischwiese extensiv genutzt 06.320 Frischwiese intensiv genutzt 06.930 Naturnahe Grünlandeinsaat, Ansaaten des Landschaftsbaus

Mehrere Pferdeweiden konnten verteilt über den Bezugsraum aufgenommen werden, die teils intensi-ver Beweidung mit kaum Bewuchs (KV-Nr. 06.220) und teils weniger starkem Weidedruck ausgesetzt sind (KV-Nr. 06.210). Auf letzteren wächst eine lückige Vegetationsdecke mit Weißem und Echtem

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Labkraut (Galium album und verum), Stumpfblättrigem Ampfer (Rumex obtusifolius), Großer Brennnessel (Urtica dioica), Großer Klette (Arctium lappa), Orientalischem Zackenschötchen (Bunias orientalis), Spitz-wegerich (Plantago lanceolata), Gewöhnlichem Hornklee (Lotus corniculatus), Wiesen- und Skabiosen-Flockenblume (Centaurea jacea und scabiosa), Ackerwinde (Convolvulus arvensis), Wiesen-Margerite (Leucan-themum ircutianum), Löwenzahn (Taraxacum sectio Ruderalia), Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Kriechendem Fingerkraut (Potentilla reptans), Echtem Johanniskraut (Hypericum perforatum), Gewöhnlicher Kratzdistel (Cirsium vulgare), Gewöhnlicher Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Gemeinem Dost (Origanum vulgare), Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis) und Bärenschote (Astragalus glycyphyllos). Verein-zelt wurde auch der auf der Vorwarnliste der Roten Liste BRD und Nordwest-Hessen aufgeführte Wie-sen-Salbei (Salvia pratensis) kartiert. Als extensiv bewirtschaftete Frischwiese (KV-Nr. 06.310) mit geringem Nutzungsdruck wurden mehre-re Flächen sowohl südlich als auch nördlich der A 45 erfasst. Die Flächen entsprechen weitgehend dem FFH-Lebensraumtyp 6510: „Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)“ des Anhangs I FFH-RL und lassen sich pflanzensoziologisch dem Verband Arrhenatherion elatioris (Planar-kolline Frischwiesen) zuordnen. Ihr Artenbestand in Bezugsraum 1 wurde mit Hilfe der Vegeta-tionsaufnahmen V1 und V2 näher erfasst (s. Anhang A1) (vgl. Abb. 7 links). Zu diesem Nutzungstyp gehört auch eine Teilfläche des FFH-Gebietes „Salbeiwiesen bei Bechlingen und Breitenbachtal“ (DE 5316-304). Sie befindet sich im Osten des Bezugsraumes 1 nördlich der A 45 (vgl. Vegetationsaufnah-men V3 und V4, s. Anhang A1). Hier sind bereits Tendenzen in Richtung Halbtrockenrasen erkennbar, allerdings überwiegen aktuell die Arten der Frischwiesen (vgl. Abb. 7 rechts).

Abb. 7: Extensivgrünland im Bereich der V2 (oben), mageres Extensivgrünland auf der FFH-Fläche (unten)

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Die Wiesen zeichnen sich aufgrund einer nur ein- bis zweischürigen Mahd und einem überwiegenden Verzicht auf Düngung durch eine reich strukturierte und artenreiche Vegetation mit Ober- und Mittel-gräsern, mittel- und kleinwüchsigen Kräutern aus. Folgende Arten konnten hier in wechselnden Zu-sammensetzungen festgestellt werden, von denen einige als ausgesprochene Magerkeits- und Trocken-heitszeiger gelten (unterstrichene Arten). Die fett markierten Arten sind auf der Roten Liste (RL) der BRD und/oder Hessen (H) in der Region Nordost oder Nordwest oder auch in beiden Regionen als Art der Vorwarnliste (V) oder gefährdete Art (3) aufgeführt bzw. unterliegen dem besonderen Schutz nach BNatSchG (§):

Achillea millefolium (Gewöhnliche Wiesen-Schafgarbe) Agrostis capillaris (Rotes Straußgras) Alopecurus pratensis (Wiesen-Fuchsschwanz) Anthoxanthum odoratum (Gewöhnliches Ruchgras) Arrhenatherum elatius (Glatthafer) Briza media (Gewöhnliches Zittergras) – RL H und BRD V Bromus erectus (Aufrechte Trespe) Bromus hordeaceus (Weiche Trespe) Bromus inermis (Wehrlose Trespe) Bromus sterilis (Taube Trespe) Campanula patula (Wiesen-Glockenblume) – RL H V Centaurea jacea (Wiesen-Flockenblume) Centaurea scabiosa (Skabiosen-Flockenblume) Cerastium holosteoides (Gewöhnliches Hornkraut) Cirsium arvense (Acker-Kratzdistel) Colchicum autumnale (Herbst-Zeitlose) Convolvulus arvensis (Acker-Winde) Cynosurus cristatus (Wiesen-Kammgras) Dactylis glomerata (Wiesen-Knäuelgras) Daucus carota (Wilde Möhre) Dianthus deltoides (Heide-Nelke) - § und RL H und BRD V Festuca ovina agg. (Schaf-Schwingel) Festuca rubra agg. (Echter Rot-Schwingel) Galium album (Weißes Labkraut) Galium verum (Echtes Labkraut) Genista tinctoria (Färber-Ginster) – RL H V Helictotrichon pubescens (Flaum-Hafer) Hieracium pilosella (Kleines Habichtskraut) Holcus lanatus (Wolliges Honiggras) Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut) Lathyrus pratensis (Wiesen-Platterbse) Leucanthemum ircutianum (Wiesen-Margerite) Linum catharticum (Purgier-Lein) – RL H V Lolium perenne (Deutsches Weidelgras) Lotus corniculatus (Gewöhnlicher Hornklee) Luzula campestris (Hasenbrot) – RL BRD V Malva moschata (Moschus-Malve) Origanum vulgare (Gemeiner Dost) Phleum pratense (Wiesen-Lieschgras) Pimpinella saxifraga (Kleine Pimpinelle) Plantago lanceolata (Spitz-Wegerich) Plantago major (Breit-Wegerich) Plantago media (Mittel-Wegerich) Poa pratensis (Wiesen-Rispengras) Poa trivialis (Gewöhnliches Rispengras) Potentilla argentea (Silber-Fingerkraut) Primula veris (Arznei-Schlüsselblume) – § und RL H und BRD V Ranunculus repens (Kriechender Hahnenfuß)

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Rhinanthus minor (Kleiner Klappertopf) – RL BRD V Rumex acetosa (Wiesen-Sauerampfer) Rumex acetosella (Kleiner Sauerampfer) Rumex obtusifolius (Stumpfblatt-Ampfer) Salvia pratensis (Wiesen-Salbei) – RL H und BRD V Sanguisorba minor (Kleiner Wiesenknopf) Sanguisorba officinalis (Großer Wiesenknopf) – RL BRD V Saxifraga granulata (Knöllchen-Steinbrech) – § und RL H V Thymus pulegioides (Arznei-Thymian) Trifolium pratense (Wiesen-Klee) Trifolium campestre (Feld-Klee) Trisetum flavescens (Gewöhnlicher Goldhafer) Vicia angustifolia (Schmalblättrige Wicke) Vicia grandiflora (Großblütige Wicke) – etablierter Neophyt Vicia hirsuta (Rauhaarige Wicke)

Zu diesem Grundbestand gesellen sich auf den einzelnen Flächen folgende Arten, die teils sehr spärlich und teils gehäuft auftreten:

Agrimonia eupatoria (Kleiner Odermennig) Allium vineale (Weinberg-Lauch) Campanula rapunculus (Rapunzel-Glockenblume) Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf) Koeleria pyramidata (Großes Schillergras) – RL H V Medicago sativa (Echte Luzerne) Muscari comosum (Schopfige Traubenhyazinthe) - § und RL H 3 Ononis spinosa (Dorniger Hauhechel) – RL H V Polygala vulgaris (Gewöhnliche Kreuzblume) – RL H und BRD V Rhinanthus alectorolophus (Zottiger Klappertopf) – RL H und BRD V Senecio jacobaea (Jakobs-Greiskraut) Silene noctiflora (Acker-Leimkraut) – RL BRD V und RL H 3 Stellaria graminea (Gras-Sternmiere) Trifolium arvense (Hasen-Klee)

Die verbleibenden Grünlandflächen des Bezugsraumes 1 können überwiegend dem Nutzungstyp „in-tensive Frischwiese“ (KV-Nr. 06.320) zugeordnet werden. Das Artenspektrum ist hier infolge häufiger Mahd und Düngung stark eingeschränkt und wird von hochwüchsigen Obergräsern des Arrhenatheri-on elatioris dominiert (vgl. Vegetationsaufnahme 5, s. Anhang A1):

Achillea millefolium (Gewöhnliche Wiesen-Schafgarbe) Alopecurus pratensis (Wiesen-Fuchsschwanz) Anthoxanthum odoratum (Gewöhnliches Ruchgras) Arrhenatherum elatius (Gewöhnlicher Glatthafer) Bromus erectus (Aufrechte Trespe) Bromus inermis (Wehrlose Trespe) Cirsium vulgare (Gewöhnliche Kratzdistel) Cynosurus cristatus (Wiesen-Kammgras) Dactylis glomerata (Wiesen-Knäuelgras) Festuca rubra agg. (Echter Rot-Schwingel) Galium album (Weißes Labkraut) Holcus lanatus (Wolliges Honiggras) Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut) Lolium perenne (Deutsches Weidelgras) Malva moschata (Moschus-Malve) Phleum pratense (Wiesen-Lieschgras) Poa pratensis (Wiesen-Rispengras) Rumex acetosa (Wiesen-Sauerampfer)

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Trifolium hybridum (Schweden-Klee) Als naturnahe Grünlandeinsaat bzw. Ansaat des Landschaftsbaus (KV-Nr. 06.930) wurde eine schmale Ackerparzelle unterhalb der Bornbach-Talbrücke aufgenommen. Hier wachsen Acker-Hellerkraut (Thlaspi arvense), Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias), Gewöhnlicher Erdrauch (Fumaria officinalis), Echter Buchweizen (Fagopyrum esculentum), Inkarnat-Klee (Trifolium incarnatum), Saat-Lein (Linum usitatissimum), Garten-Ringelblume (Calendula officinalis) und Ge-wöhnliche Sonnenblume (Helianthus annuus). Biotoptypengruppe Ruderalfluren und Brachen 09.130 Wiesenbrache und ruderale Wiese09.150 Feldrain, Wiesenrain linear 09.160 Straßenrand intensiv gepflegt 09.210 Ausdauernde Ruderalflur meist frischer Standorte09.220 Wärmeliebende ausdauernde Ruderalflur trockener Standorte

Als ruderale Wiese (KV-Nr. 09.130) wurden lediglich kleine Bereiche im Bezugsraum 1 kartiert. Hier wachsen zwischen den Wiesengräsern (s.o.) überwiegend stickstoffliebende Arten wie Große Brennnes-sel (Urtica dioica), Gewöhnliche und Acker-Kratzdistel (Cirsium vulgare und arvense), Kriechendes Finger-kraut (Potentilla reptans), Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Spitzwegerich (Plantago lanceolata) und Taube Trespe (Bromus sterilis). Auf feuchteren Standorten findet sich auch Großer Wiesenknopf (San-guisorba officinalis). Eine etwas stickstoffärmere Wiesenbrache befindet sich im südlichen Randbereich des Bezugsraumes 1. Hier konnte neben dem Wiesen-Salbei (Salvia pratensis) viel Acker-Wachtelweizen (Melampyrum arvense) kartiert werden, der laut Roter Liste Hessen in ganz Hessen als gefährdet gilt (vgl. Abb. 8). Von den Seiten hat bereits die Verbuschung mit Schlehe (Prunus spinosa) eingesetzt. Zwei wei-tere Wiesenbrachen liegen am Rand einer intensiven Frischwiese beidseitig des Bornbaches. Das starke Emporkommen von Schwarzerlen-Schösslingen (Alnus glutinosa) zeigt die unterbliebene Pflege dieses Teilbereiches. Zudem wachsen hier aufgrund der Nähe zum Gewässer viel Wald-Ziest (Stachys sylvatica) und Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus), die nach BNatSchG besonders geschützt ist.

Abb. 8: Wiesenbrache mit gehäuftem Vorkommen von Acker-Wachtelweizen

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Lineare Feld- und Wiesenraine (KV-Nr. 09.150) finden sich im gesamten Bezugsraum 1 zwischen grö-ßeren Wiesen oder Ackerschlägen verteilt. Sie werden von Obergräsern wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Gewöhnlichem und Wiesen-Rispengras (Poa trivialis und pratensis), Tauber Trespe (Bromus sterilis) und Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata) dominiert. Dazu gesellen sich Große Brennnessel (Urtica dioica), Weißes Labkraut (Galium album) und kleinere Sträucher von Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea). Häufig sind diese Gräsersäume auch mit einigen Obstgehölzen bestanden (s.o. KV-Nr. 04.110). Die Wegränder der Feldwege im Bezugsraum 1 waren im Zeitraum der Kartierungen größtenteils ge-mäht und zeigten mit wenigen Gräsern wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) sowie Gewöhnlichem Natternkopf (Echium vulgare) und Kleinem Odermennig (Agrimonia eupatoria) einen artenarmen Vegetationsbestand. Teilweise sind Entwässerungsmulden angelegt, die aber kein Wasser führten und auch nicht mit entsprechenden feuchteliebenden Arten bewachsen sind. Sie werden daher dem Nutzungstyp „Straßenrand intensiv gepflegt“ (KV-Nr. 09.160) zugeordnet. Eben-falls diesem Nutzungstyp entsprechen die Straßenränder entlang der Autobahntrasse und deren Mittel-streifen. Hier konnte in weiten Bereichen ein äußerst artenreicher Vegetationsbestand erfasst werden, der neben den im Naturraum weit verbreiteten Ruderalarten auch auf diese Extremstandorte (Stäube, Salzeinträge, Reifenabrieb usw.) spezialisierte Arten sowie Grünlandarten umfasst. Folgende Arten konnten hier festgestellt werden:

Achillea millefolium (Gewöhnliche Wiesen-Schafgarbe) Agrostis capillaris (Rotes Straußgras) Arrhenatherum elatius (Gewöhnlicher Glatthafer) Artemisia vulgaris (Gewöhnlicher Beifuß) Astragalus glycyphyllos (Bärenschote) Atriplex micrantha (Verschiedensamige Melde) Bellis perennis (Gänseblümchen) Centaurea jacea (Wiesen-Flockenblume) Cichorium intybus (Gewöhnliche Wegwarte) Cirsium vulgare (Gewöhnliche Kratzdistel) Convolvulus arvensis (Ackerwinde) Corynephorus canescens (Gewöhnliches Silbergras) Dactylis glomerata (Wiesen-Knäuelgras) Daucus carota (Wilde Möhre) Echinochloa crus-galli (Hühnerhirse) Festuca ovina agg. (Schafschwingel) Galium album (Weißes Labkraut) Geranium robertianum (Stinkender Storchschnabel) Hieracium pilosella (Kleines Habichtskraut) Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut) Knautia arvensis (Acker-Witwenblume) Linaria vulgaris (Echtes Leinkraut) Lolium perenne (Deutsches Weidelgras) Lotus corniculatus (Gewöhnlicher Hornklee) Malva moschata (Moschus-Malve) Medicago lupulina (Hopfenklee) Pimpinella saxifraga (Kleine Bibernelle) Plantago lanceolata (Spitzwegerich) Poa annua (Einjährige Rispe) Polygonum aviculare (Vogelknöterich) Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut) Rosa canina (Hundsrose) Sanguisorba minor (Kleiner Wiesenknopf) Senecio inaequidens (Schmalblättriges Greiskraut) Senecio jacobeae (Jacobs-Greiskraut) Silene vulgaris (Gewöhnliches Leimkraut) Tanacetum vulgare (Rainfarn)

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Trifolium repens (Weißklee) Tripleurospermum inodorum (Geruchlose Kamille) Urtica dioica (Große Brennnessel) Verbascum densiflorum (Großblütige Königskerze) Viola spec. (Veilchen)

Ruderale Bestände frischer Standorte (KV-Nr. 09.210) setzen sich aus wenig anspruchsvollen Arten wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Weißem und Kletten-Labkraut (Galium album und aparine), Gewöhnlicher und Acker-Kratzdistel (Cirsium vulgare und arvense), Brombeere (Rubus sectio rubus), Großer Brennnessel (Urtica dioica), Kriechendem Fingerkraut (Potentilla reptans), Wiesen-Sauerampfer und Stumpfblättrigem Ampfer (Rumex acetosa und obtusifolius), Wolligem Honiggras (Holcus lanatus), Großer Klette (Arctium lappa) und Feld-Klee (Trifolium campestre) zusammen. Stellenweise finden sich auch Wiesen-Margerite (Leucanthemum ircutianum), Orientalisches Zackenschötchen (Bunias orientalis) und Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor). Feuchtere Standorte, wie sie beispielsweise im Uferbereich der Bäche vorhanden sind, erlauben zudem das Aufkommen von Gelber Schwertlilie (Iris pseudacorus), Sumpf-Weidenröschen (Epilobium palustre), Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre), Gewöhnli-chem Beinwell (Symphytum officinale), Feinstrahl-Berufkraut (Erigeron annuus), Wald-Simse (Scirpus sylvatica) und Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) (vlg. Abb. 9, s. V10 im Anhang A1). Entlang des Bornbaches nördlich der A 45 haben sich nahezu Reinbestände des neophytischen Drüsigen Springkrautes (Impati-ens glandulifera) entwickelt.

Abb. 9: Ruderalflur frischer Standorte am Bornbach im Bereich der V10 Als „wärmeliebende ausdauernde Ruderalflur trockener Standorte“ (KV-Nr. 09.220) wurde eine Parzel-le südlich der A 45 aufgenommen. Auf steinigem Untergrund wachsen hier in lückigem Verband fol-gende Arten, die zu großen Teilen der Ackerbegleitvegetation der Klasse Stellarietea mediae angehören:

Anagallis arvensis (Acker-Gauchheil) Anchusa arvensis (Acker-Ochsenzunge) – RL H V Arctium lappa (Große Klette) Astragalus glycyphyllos (Bärenschote) Bromus sterilis (Taube Trespe) Chaerophyllum bulbosum (Knolliger Kälberkropf) Chenopodium album (Weißer Gänsefuß) Cirsium vulgare (Gewöhnliche Kratzdistel)

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Convolvulus arvensis (Acker-Winde) Festuca rubra agg. (Echter Rot-Schwingel) Fumaria officinalis (Gewöhnlicher Erdrauch) Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut) Linaria vulgaris (Echtes Leinkraut) Matricaria recutita (Echte Kamille) Myosotis arvensis (Acker-Vergissmeinnicht) Papaver rhoeas (Klatschmohn) Thlaspi arvense (Acker-Hellerkraut) Urtica dioica (Große Brennnessel)

Unter der Brücke über den Bornbach sowie in kleinen Bereichen entlang der Autobahnböschung haben sich aufgrund der Trockenheit ebenfalls trockene und lückige Ruderalfluren (KV-Nr. 09.220) mit tro-ckenheitsresistenten Arten wie echter Kamille (Matricaria recutita), Klatsch-Mohn (Papaver rhoeas) und Tauber Trespe (Bromus sterilis) entwickelt. Biotoptypengruppe Acker

 11.191 Acker intensiv genutzt 11.192 Acker extensiv genutzt Äcker befinden sich im Bezugsraum 1 überwiegend im mittleren Bereich nördlich von Aßlar. Die häu-fig aus mehreren Flurstücken bestehenden Schläge sind größtenteils mit Getreide wie Weizen (Tricitum aestivum), Gerste (Hordeum vulgare) und Roggen (Secale cereale) bestanden. Stellenweise werden auch Mais (Zea mays) und Raps (Brassica napus) angebaut. Die Äcker sind stark mit Herbiziden behandelt, zudem stehen die Saatreihen sehr dicht, so dass hier kaum Wuchsmöglichkeiten für Ackerbegleitvegetation bestehen. Ein weiterer Acker, der mit Roggen bestanden ist, liegt innerhalb einer Heckenumrandung und wird extensiv bewirtschaftet (KV-Nr. 11.192). Dies zeigt sich am lückigen Getreidebewuchs und am gehäuf-ten Emporkommen mehrerer Ackerbegleitkräuter wie Geruchlose Kamille (Tripleurospermum perforatum), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens), Gewöhnliches Greiskraut (Senecio vulgaris), Ackerwinde (Convolvulus arvensis), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa). Eben-falls als Extensivacker wurde eine Feldparzelle mit dominantem Acker-Fuchsschwanz (Alopecurus myo-suroides) aufgenommen. Dazu gesellen sich Gerste (Hordeum vulgare), Saat-Hafer (Avena sativa), Weizen (Tricitum aestivum), Geruchlose Kamille (Tripleurospermum perforatum), Klatschmohn (Papaver rhoeas) und Gewöhnlicher Windhalm (Apera spica-venti). Biotoptypengruppe vegetationsarme und kahle Flächen 10.510 Völlig versiegelte Fläche 10.530 Schotterweg10.540 Befestigte und begrünte Fläche10.610 Bewachsener Feldweg

Als völlig versiegelte Flächen (KV-Nr. 10.510) wurden die asphaltierten Wege und Straßen erfasst, da-neben fanden sich auch ein geschotterter Weg (KV-Nr. 10.530) sowie mehrere bewachsene Feldwege (KV-Nr. 10.610). Als befestigte und begrünte Fläche (KV-Nr. 10.540) wurden kleine Flächen mit Ra-sengittersteinen beidseitig unter der Bornbachtalbrücke kartiert. Gefährdete und besonders geschützte Pflanzenarten Die Kartierung der wertgebenden Pflanzenarten erbrachte bislang Nachweise der nachfolgend aufge-führten Arten (vgl. Tab. 17). Anschließende Kurzbeschreibungen der fünf gesetzlich geschützten Arten

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beruhen im Wesentlichen auf Auswertungen von LUDWIG & SCHNITTLER (1996), SEBALD et al. (1990a, b, 1998), OBERDORFER (1994) sowie eigenen Einschätzungen. Zusätzlich werden Angaben zum derzei-tigen Vorkommen und zur Bestandssituation im Untersuchungsraum gemacht. Tab. 17: Übersicht der wertgebenden Pflanzenarten in Bezugsraum 1

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RL

BRD RL Hessen

BNatSchGH NW NO

Anchusa arvensis Acker-Ochsenzunge - - V V -

Briza media Gewöhnliches Zittergras V V V V -

Campanula patula Wiesen-Glockenblume - V V V -

Dianthus deltoides Heide-Nelke V V V V §

Epilobium palustre Sumpf-Weidenröschen - V V V -

Genista tinctoria Färber-Ginster - - - V -

Iris pseudacorus Gelbe Schwertlilie - - - - §

Koeleria pyramidata Großes Schillergras - - V - -

Linum catharticum Purgier-Lein - - V - -

Luzula campestris Hasenbrot V - - - -

Melampyrum arvense Acker-Wachtelweizen - 3 3 3 -

Muscari comosum Schopfige Traubenhyazinthe - 3 3 - §

Ononis spinosa Dorniger Hauhechel - V V V -

Polygala vulgaris Gewöhnliche Kreuzblume V - V - -

Primula veris Arznei-Schlüsselblume V V V V §

Rhinanthus alectorolophus Zottiger Klappertopf V V V - -

Rhinanthus minor Kleiner Klappertopf V - - - -

Salvia pratensis Wiesen-Salbei V - V - -

Sanguisorba officinalis Großer Wiesenknopf V - - - -

Saxifraga granulata Knöllchen-Steinbrech - - - V §

Silene noctiflora Acker-Leimkraut V 3 3 3 -

Rote Liste (RL) BRD (LUDWIG & SCHNITTLER 1996) Rote Liste (RL) Hessen (BVNH 2008): H = Hessen, NW = Region Nordwest, NO = Region Nordost Gefährdungsgrade der Roten Listen: V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet BNatSchG: §: besonders geschützt nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG bzw. nach Anlage I der Bundesartenschutzverordnung

Dianthus deltoides (Heide-Nelke) Gefährdung, Schutz: Besonders geschützt nach BNatSchG, Vorwarnlis-te RL BRD und H. Gefährdungsfaktoren: Vor allem durch Nutzungsintensivierung, insbe-sondere Düngung, Früh- und Mehrfachmahd sowie zu intensive Bewei-dung gefährdet. Ökologie: Trockene bis mäßig frische, saure Sandböden, z.T. auch auf steinigen Lehm- oder Torfböden, in Sandrasen, Silikat-Magerrasen und Magerweiden; bevorzugt an etwas offenen Stellen, häufig in Verbindung mit Violion-, Mesobromion- oder Koelerio Phleion-Gesellschaften. Vorkommen im Untersuchungsraum: Zerstreut im mageren, extensiven Frischgrünland im Bezugsraum 1. (Quelle Bild: eigenes Foto)

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Iris pseudacorus (Gelbe Schwertlilie) Gefährdung, Schutz: Besonders geschützt nach BNatSchG. Gefährdungsfaktoren: Gefährdet durch Räumung von Still- und Fließ-gewässern. Ökologie: Feuchte bis nasse oder wechselnasse, meist basen- und nähr-stoffreiche Sumpfhumusböden; bevorzugt an sonnigen bis halbschatti-gen Standorten an Ufern von Gewässern, in Verlandungsröhrichten, Großseggenriedern oder auch in Bruch- und Sumpfwäldern. Vorkommen im Untersuchungsraum: Kleine Population entlang des Bornbaches sowie im verkrauteten Regenrückhaltebecken. (Quelle Bild: BFN 2015)

Muscari comosum (Schopfige Traubenhyazinthe) Gefährdung, Schutz: Besonders geschützt nach BNatSchG, Bestand gefährdet RL H. Gefährdungsfaktoren: Gefährdet einerseits durch Nährstoffeinträge und intensive Nutzung und Pflege von Halbtrockenrasen und thermophilen Säumen, andererseits durch Verbuschung infolge mangelnder Bewei-dung bzw. Mahd. Ökologie: Wärmeliebende Halblichtpflanze mit trockenwarmen Stand-orten auf lückigen Kalkmagerrasen, an Böschungen und Wegrändern; auf mäßig trockenen, basenreichen und sandigen Lehm- und Lössböden; v.a. in gestörten Mesobromion- und Corynephoretalia-Gesellschaften. Vorkommen im Untersuchungsraum: Einzelexemplar randlich einer Extensivwiese im Norden des Bezugsraumes 1. (Quelle Bild: BFN 2015)

Primula veris (Echte Schlüsselblume) Gefährdung, Schutz: Besonders geschützt nach BNatSchG, Vorwarnlis-te RL H. Gefährdungsfaktoren: Vor allem durch Nutzungsintensivierung der Landwirtschaft gefährdet. Ökologie: Lichtliebende Art mäßig trockener, meist kalkreicher nähr-stoffarmer Lehmböden. In niedrigwüchsigen, mageren Wiesen und Halbtrockenrasen tritt die Art im Frühjahr mitunter aspektbildend auf. Außerdem besiedelt sie warme eichenreiche Wälder über Kalk. Vorkommen im Untersuchungsraum: Zahlreich in den mageren Glatt-haferwiesen und benachbarten Grünlandbrachen am westexponierten Hang südlich des Brunnens sowie westlich des Bornbaches beiderseits der Autobahn. Einzelexemplar am Rand einer Lichtung im Wald. (Quelle Bild: BFN 2015)

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Saxifraga granulata (Knöllchen-Steinbrech) Gefährdung, Schutz: Besonders geschützt nach BNatSchG, Vorwarnlis-te RL H. Gefährdungsfaktoren: Vor allem durch Nutzungsintensivierung, aber auch durch Verbrachung und Verbuschung gefährdet. Ökologie: Vorwiegend in mageren Ausbildungen der Glatthafer- und Goldhafer-Wiese, häufig auch auf mageren Rainen sowie an Waldrän-dern auf mäßig frischen bis feuchten, basenreichen bis mäßig sauren Böden; Arrhenatheretalia-Ordnungskennart. Vorkommen im Untersuchungsraum: Einzelexemplar im mageren Frischgrünland nördlich der Autobahn. (Quelle Bild: BFN 2015)

3.1.2 Fauna

Im Folgenden werden die in beiden Bezugsräumen erfassten Tierarten zusammenfassend aufgeführt und beschrieben, da mit wenigen Ausnahmen alle nachgewiesenen Arten in beiden Bezugsräumen fest-gestellt werden konnten. Ausnahmen stellen unter den Brutvögeln die Feldlerche (Alauda arvensis) sowie die Wachtel (Coturnix coturnix) dar, die ausschließlich im Offenland (Bezugsraum 1) vorkommen. Im Jahr 2015 konnten im Bezugsraum 1 die Arten Grauspecht (Picus canus), Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix), Mittel- und Kleinspecht (Dendrocopos medius und D. minor) und Waldbaumläufer (Certhia familiaris) nicht festgestellt werden. Von einem Vorkommen der Arten im Offenland und somit im Bezugsraum 1 ist allerdings aufgrund der Habitatansprüche auszugehen. Eine weitere Ausnahme stellen die ermittelten Fließgewässerorganismen dar. Da die Fließgewässer als deren Lebensraum eindeutig den beiden unterschiedlichen Bezugsräumen zugeordnet werden können, erfolgt die Beschreibung des Bestandes auch getrennt nach den beiden Bezugsräumen.

3.1.2.1 Avifauna

Im Untersuchungsgebiet (UG) wurden während der Begehungen 2015 insgesamt 66 Vogelarten nach-gewiesen (siehe Tab. 18). Davon sind 62 Arten als Brutvögel, drei als sommerliche Nahrungsgäste und eine als Durchzügler einzustufen. Nach der Roten Liste Deutschlands ist eine Art der vorkommenden Vogelarten als stark gefährdet (Grauspecht) und fünf als gefährdet (Bluthänfling, Feldlerche, Rauch-schwalbe, Star, Trauerschnäpper) eingestuft, sechs weitere Brutvogelarten stehen auf der Vorwarnliste (Feldsperling, Gartenrotschwanz, Goldammer, Haussperling, Kleinspecht, Wachtel). In der Roten Liste Hessens stehen 17 Brutvogelarten: als stak gefährdet gelten Grauspecht und Gartenrotschwanz. Die drei gefährdeten Arten sind Bluthänfling, Rauchschwalbe und Waldlaubsänger; 12 weitere der Brutvo-gelarten stehen auf der Vorwarnliste. Außerdem wurde der Erhaltungszustand von 21 Brutvogelarten in Hessen als unzureichend und von drei der Brutvogelarten als schlecht eingestuft (Bluthänfling, Grau-specht und Gartenrotschwanz).

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Tab. 18: Vogelarten im Untersuchungsgebiet (UG) mit Häufigkeitsangabe

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status im UG RL D 2015 RL HE 2014 EHZ HE

Amsel Turdus merula BP - -

Bachstelze Motacilla alba BP - -

Blaumeise Parus caeruleus BP - -

Bluthänfling Caduelis cannabina BP 3 3

Buchfink Fringilla coelebs BP - -

Buntspecht Dendrocopos major BP - -

Dorngrasmücke Sylvia communis BP - -

Eichelhäher Garrulus glandarius BP - -

Elster Pica pica BP - -

Erlenzeisig Carduelis spinus DZ - -

Feldlerche Alauda arvensis BP 3 V

Feldsperling Passer montanus BP V V

Fitis Phylloscopus trochilus BP - -

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla BP - -

Gartengrasmücke Sylvia borin BP - -

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus BP V 2

Gebirgsstelze Motacilla cinerea BV - -

Gimpel Pyrrhula pyrrhula BP - -

Girlitz Serinus serinus BP - -

Goldammer Emberiza citrinella BP V V

Graureiher Ardea cinerea NG - -

Grauspecht Picus canus Bm 2 2

Grünfink Carduelis chloris BP - -

Grünspecht Carduelis chloris BV - -

Haubenmeise Parus cristatus BP - -

Hausrotschwanz Picus viridis BP - -

Haussperling Passer domesticus NG V V

Heckenbraunelle Prunella modularis BP - -

Hohltaube Columba oenas BV - -

Kernbeißer Coccoth. coccothraustes BV - -

Klappergrasmücke Sylvia curruca BV - V

Kleiber Sitta europea BP - -

Kleinspecht Dryobates minor BV V V

Kohlmeise Parus major BP - -

Kolkrabe Corvus corax BV - -

Mäusebussard Buteo buteo BV - -

Misteldrossel Turdus viscivorus BP - -

Mittelspecht Dendrocopus medius BP - -

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BP - -

Nachtigall Luscinia megarhynchos BV - -

Neuntöter Lanis collurio BP - V

Rabenkrähe Corvus corone NG - -

Rauchschwalbe Hirundo rustica NG 3 3

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status im UG RL D 2015 RL HE 2014 EHZ HE

Ringeltaube Columba palumbus BP - -

Rotkehlchen Erithacus rubecula BP - -

Schwanzmeise Aegithalos caudatus BP - -

Singdrossel Turdus philomelos BP - -

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus BP - -

Sperber Accipiter nisus BP - -

Star Sturnus vulgaris BP 3 -

Stieglitz Carduelis carduelis BV - V

Stockente Anas platyrhynchos BV - V

Sumpfmeise Parus palustris BP - -

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris Bm - -

Tannenmeise Parus ater BP - -

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca BV 3 V

Turmfalke Falco tinnunculus BP - -

Wacholderdrossel Turdus pilaris BP - -

Wachtel Coturnix coturnix Bm V V

Waldbaumläufer Certhia familiaris BP - -

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix BP - 3

Wanderfalke Falco peregrinus BP - -

Weidenmeise Parus montanus BV - V

Wintergoldhähnchen Regulus regulus BP - -

Zaunkönig Troglodytes troglodytes BP - -

Zilpzalp Phylloscopus collybita BP - -

Status im Untersuchungsgebiet Erhaltungszustand in Hessen (EHZ HE): BP = Brutpaar, sicher brütend ungünstig, schlechtBV = Brutverdacht ungünstig, unzureichendBm = Brut möglich günstigNG = Nahrungsgast (zur Brutzeit) DZ = Durchzügler (Rote Liste Status nicht relevant) Rote Liste (RL) Gefährdungsstatus: 0 = ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht D = Deutschland2 = stark gefährdet HE = Hessen3 = gefährdet R = extrem selten V = Vorwarnliste - = derzeit nicht gefährdet Tab. 19: Vorkommen der bemerkenswerten Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet

Art Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Bluthänfling Nur ein Revierpaar im Abschnitt B (Nördlich Aßlar) in einer Hecke. Häufig finden sich die Nistplätze im Siedlungsraum, die Nahrungssuche erfolgt dann meist im Offenland.

Feldlerche

Eigentlich die dominante Vogelart in allen Offenlandbereichen, inzwischen handelt es sich aber um eine gefährdete Art. In den Offenlandflächen nördlich der Autobahn nur wenige Paa-re, da hier der Waldanteil deutlich höher ist. Lediglich nordwestlich der Talbrücke Bornbach im Offenland vorhanden. Mit sehr hoher Dichte ist die Art besonders im Bereich des Flug-platzgeländes von Aßlar anzutreffen. Insgesamt 30 Paare im KG.

Feldsperling Relativ gut vertreten im Gelände, besonders im Bereich der Obstbäume, besiedeln dort gerne

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Art Vorkommen im Untersuchungsgebiet die aufgehängten Nistkästen, insgesamt mind. 21 Revierpaare im Gebiet. Typische Art des Halboffenlandes und der Streuobstwiesen.

Gartenrotschwanz Ebenfalls eine Art mit starker Abnahmetendenz in Hessen, daher auch mit schlechtem EHZ. Im Lahn-Dill-Kreis noch ganz gut vertreten, jedoch mit schwankenden Beständen. Im Unter-suchungsraum mit mindestens drei Paaren vorkommend.

Girlitz

Wie in 2012 im Gebiet nur mit einem singenden Männchen angetroffen, die Art fehlt im offe-nen Bereich, ist aber z.B. in der nahen Ortslage von Aßlar gut vertreten (typische Art der Gär-ten). Weitere Paare auch im weiteren Siedlungsbereich außerhalb der Untersuchungsraumgren-zen.

Goldammer

Wegen starker Abnahmen in Südhessen und den ausgedehnten Ackerbereichen nun in Hessen in die Vorwarnliste aufgenommen. Im noch relativ strukturreichen Lahn-Dill-Bergland eine der Charakterarten des Halboffenlandes. Auch im Untersuchungsraum von den rückläufigen Arten die mit Abstand häufigste Art; mind. 80 Revierpaare nördlich und südlich der Autobahn. Mit ca. 4 BP/10 ha außerhalb des Waldes eine sehr hohe Dichte.

Grauspecht

Indikator für älteren Baumbestand und abwechslungsreiche Landschaft mit Ameisenvorkom-men, in Deutschland und Hessen aber starke Abnahmen, evtl. wegen zunehmender Eutrophie-rung der Landschaft. Im erweiterten Untersuchungsraum insgesamt zwei Paare, beide nördlich der Autobahn.

Grünspecht Indikator für älteren Baumbestand und abwechslungsreiche Landschaft mit Ameisenvorkom-men, im Untersuchungsraum mindestens acht Paare. Die Art ist südlich der Autobahn deutlich stärker vertreten.

Hohltaube Indikatorart für ältere Laubholzbestände, besonders Buchenbestände. Brütet oft als Nachfolger des Schwarzspechts. Sie brütet im Wald, fliegt aber fast ausschließlich ins Offenland zur Nah-rungssuche. Im KG mindestens zwei Brutpaare.

Klappergrasmücke Erhaltungszustand in Hessen ungünstig/unzureichend, typische Brutvogelart von Hecken und Gehölzen, im Gebiet mit insgesamt 16 Paaren sehr gut vertreten.

Kleinspecht Ein Revierpaar im Westen, im unteren Teil des Holzerbachs auf Höhe der Fischteiche.

Mittelspecht Erhaltungszustand in Hessen ungünstig/unzureichend, typische Brutvogelart von Eichenwäl-dern. Im UR mit mindestens fünf Paaren nördlich der Autobahn vorkommend. Kein Vor-kommen im direkten Nahbereich zur Autobahn.

Nachtigall Im Lahn-Dill-Kreis früher nur bis 300 m ü. NN vorkommend, breitet sich die Art nun weiter aus, ist aber lokal immer noch selten und fehlt in den höheren Lagen. Typische Charakterart der dichteren Gehölze. Im KG insgesamt 12 Sänger, besonders im östlichen Teil.

Neuntöter Die Charakterart der Hecken und Säume im Lahn-Dill-Bergland. Insgesamt fünf Paare in den Offenlandbereichen.

Stieglitz Insgesamt fünf Revierpaar im Übergangsbereich von Gehölzen zu Streuobst, alle südlich der Autobahn.

Stockente Nur im Bereich der Fischteiche am Holzerbach finden sich mögliche Brutgewässer, hier min-destens ein Paar, evtl. auch mehr.

Trauerschnäpper Regelmäßig in den zahlreichen Höhlen im Eichenwald nördlich, weniger südlich der Auto-bahn. Insgesamt mittlere Dichte für strukturreiche Wälder.

Wacholderdrossel Typische Brutvogelart des Halboffenlandes, wobei sie Grünlandflächen zur Nahrungssuche benötigt und gerne in Kolonien brütet. Oft in Pappeln oder in Streuobstbeständen. Im KG nur im Bechlinger Bachtal nördlich der Autobahn.

Wachtel Nur ein rufendes Tier im Bereich des Flugplatzgeländes von Aßlar. In diesen extensiv genutz-tes Wiesenflächen wären auch mehrere Paare möglich.

Waldlaubsänger An drei Stellen singende Männchen dieser inzwischen stark abnehmenden Laubsängerart. Zwei Paare nördlich der Autobahn im Osten, ein singendes Männchen nahe der Autobahnbrücke im Osten.

Wanderfalke Wie jedes Jahr auch in 2015 ein erfolgreiches Brutpaar im Kasten an der Talbrücke Bornbach.

Weidenmeise Mit insgesamt fünf Revierpaaren relativ gut vertreten. Eine Meisenart, die eher in den feuchten Bachtälern vorkommt und ihre Bruthöhle selber in morsche Bäume zimmert.

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3.1.2.2 Amphibien

Innerhalb der Amphibien-Probeflächen konnten 2015 insgesamt fünf verschiedene Amphibien-Arten nachgewiesen werden: In den untersuchten Stillgewässern (PF 1, 4, 5) reproduzierten sich Bergmolch, Teichmolch, Erdkröte und Grasfrosch. Daneben konnten in allen untersuchten Bächen (PF 2a, 2b, 3, 6) Larven des Feuersalamanders nachgewiesen werden. Gefährdete Amphibienarten kamen im Unter-suchungsraum nicht vor (siehe Tab. 21). Entlang der L 3376 von Aßlar nach Bechlingen wurden am 10.03.2015 vier und am 21.03.2015 drei tote Erdkröten gefunden, die vermutlich aus dem Waldgebiet nordöstlich der A 45 zu den Fischteichen wanderten (PF 1). Auf der Straße, die von Südosten nach Nordwesten an den Fischteichen (PF 1) vor-beiführt, konnten Wanderungen von Teichmolch, Erdkröte und Grasfrosch aus überwiegend östlichen (südöstlichen bis nördlichen) Richtungen beobachtet werden. In der Bornbachaue (PF 5) konnten von Norden Richtung Rückhaltebecken anwandernde Tiere beobachtet werden (siehe Tab. 20). Tab. 20: Amphibiennachweise innerhalb der Amphibien-Probeflächen 2015

Probefläche Amphibienart Status, Bemerkungen1 Bergmolch > 15 adulte Tiere; Reproduktion: Larvalnachweis

1 Teichmolch > 10 adulte Tiere; Reproduktion: Larvalnachweis; Anwanderung von Südosten und Norden nachgewiesen

1 Erdkröte max. 50 adulte Tiere; Reprod. (Schätzung): > 3000 Larven; Anwanderung von Osten bis Norden nachgewiesen; Abwanderung Südost bis Ost

1 Grasfrosch Reprod. (60 Laichballen); Anwanderung von Südosten nachgewiesen 2a Feuersalamander Reproduktion (2 Larven)2b Feuersalamander Reproduktion (5 Larven)3 Feuersalamander Reproduktion (2 Larven)4 Feuersalamander im Zufluss; Reproduktion: max. 8 Larven4 Bergmolch einmalig ein Weibchen4 Teichmolch 3 adulte Tiere nachgewiesen4 Erdkröte 3 adulte Tiere; Reprod.: ca. 100 Larven4 Grasfrosch Reprod. 2 ruf. Männchen; 8 Laichballen – später ausgetrocknet; 2 Larven5 Feuersalamander einzelnes Weibchen am Ufer (06.05.)5 Bergmolch > 60 adulte Tiere5 Teichmolch > 30 adulte Tiere

5 Erdkröte max. 25 adulte Tiere beobachtet; Reproduktion: mehrere Laichschnüre, > 5000 Larven; Anwanderung von Norden nachgewiesen; Abwanderung Richtung Nordosten

5 Grasfrosch Reprod.: 2 Paare im Amplexus, keine Laichballen6 Feuersalamander Reprod.: 3 Larven

Tab. 21: Artenliste der im Untersuchungsraum in 2015 nachgewiesenen Amphibienarten mit Gefährdungs- und

Schutzstatus

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D RL HE EHZ Hessen

FFH-RL BNatSchG

Feuersalamander Salamandra salamandra * * günstig - §Bergmolch Ichthyosaura alpestris * * günstig - §Teichmolch Lissotriton vulgaris * * günstig - §Erdkröte Bufo bufo * * günstig - §Grasfrosch Rana temporaria * V günstig V §

Rote Liste (RL) Gefährdungsstatus: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend, * = derzeit nicht gefährdet D = Deutschland, HE = Hessen FFH-RL: V = Art des Anhangs V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ((92/43/EWG) BNatSchG: § = besonders geschützte Art Neben den Arten, die in den ausgewählten Amphibien-Probeflächen gefunden wurden, wurden weitere Amphibien während Erfassungsgängen für Heuschrecken und Tagfalter (H&T) und Libellen (L) im Untersuchungsraum nachgewiesen (siehe Tab. 22). Diese zusätzlichen Funde gehören jedoch alle zu

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

den bereits oben aufgeführten Amphibien-Arten, sodass sich die Anzahl der vorkommenden Amphi-bien-Arten dadurch nicht erhöht. Tab. 22: Amphibiennachweise in anderen Bereichen des Untersuchungsraumes 2015

Fläche Amphibienart Status, BemerkungenLib 7 Holzerbach Süd Fischteiche Erdkröte >5, juvenile Tiere Lib 4 Rückhaltebecken Bergmolch 1, adulte Tiere Lib 3 Bornbach Süd Froschklappe Teichmolch 2, adulte Tiere Lib 3 Bornbach Süd Froschklappe Erdkröte >100, juvenile Tiere Lib 3 Bornbach Süd Froschklappe Erdkröte >50, juvenile Tiere Lib 3 Bornbach Süd Froschklappe Teichmolch >5, adulte Tiere Lib 3 Bornbach Süd Froschklappe Teichmolch >5, adulte Tiere Lib 7 Holzerbach Süd Fischteiche Erdkröte 1, adulte Tiere Lib 7 Holzerbach Süd Fischteiche Erdkröte 1, juvenile Tiere Lib 7 Holzerbach Süd Fischteiche Erdkröte >500, juvenile Tiere Lib 7 Holzerbach Süd Fischteiche Grasfrosch >10, juvenile Tiere H&T 3 Bornbach Nord Feuersalamander 1, adulte Tiere H&T 9 Holzerbach Nord Erdkröte 1, adulte Tiere H&T 9 Holzerbach Nord Erdkröte 1, juvenile Tiere

3.1.2.3 Reptilien

Innerhalb der fünf Probeflächen wurden 2015 insgesamt vier Reptilienarten erfasst: Blindschleiche (An-guis fragilis), Ringelnatter (Natrix natrix), Schlingnatter (Coronella austriaca) und Waldeidechse (Zooteca vivi-para). Außerhalb der Probeflächen gelang des Weiteren ein Nachweis der Zauneidechse (Lacerta agilis). Tab. 23: Innerhalb (sowie außerhalb) der Probeflächen nachgewiesene Reptilienarten 2015 mit Angaben zum

Schutz- und Gefährdungsstatus

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D RL HE EHZ HE BNatSchGZauneidechse Lacerta agilis V * günstig §§Waldeidechse Lacerta vivipara * * günstig §Blindschleiche Anguis fragilis * * günstig §Schlingnatter Coronella austriaca 3 3 ungünstig §§Ringelnatter Natrix natrix - V günstig §

Rote Liste (RL) Gefährdungsstatus: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend, * = derzeit nicht gefährdet D = Deutschland, HE = Hessen EHZ HE: Erhaltungszustand in Hessen, grün = günstig, gelb = ungünstig, unzureichend BNatSchG: §§ = streng geschützte Art, § = besonders geschützte Art Für die Schlingnatter lagen bisher laut NATUREG für den Zeitraum 2000 bis 2014 nur für den Südosten des Untersuchungsraums Hinweise auf ein Vorkommen vor (siehe Abb. 10). 2015 konnte die Art in den Probeflächen R1, R2 und R5 mit jeweils einem adulten Tier nachgewiesen werden (siehe Karte 2), so dass mit ihrem flächendeckenden Vorkommen entlang der Straßenränder zu rechnen ist (siehe Tab. 24). Bei den Untersuchungen zur Talbrücke Bornbach im Jahr 2012 wurden zwei Einzeltiere im Osten des Untersuchungsraumes südlich der A 45 festgestellt (siehe Karte 2).

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Abb. 10: Verbreitung der Schlingnatter 2000-2014 (Quelle: http://natureg.hessen.de/Main.html?role=default, Datenrecherche vom 30.09.2015 für den Zeitraum 2000 -2014) Laut NATUREG gibt es für den Zeitraum 2000 bis 2014 auf dem Messtischblatt (MTB) 5316/3 keine Nachweise der Ringelnatter, auch historische Nachweise liegen nicht vor (NATUREG, Datenrecherche vom 24.11.2015). Bei der Ringelnatter handelt es sich um die innerhalb der Probeflächen des Untersu-chungsraums am wenigsten nachgewiesene Reptilienart (siehe Tab. 24 und Karte 2), was vermutlich unter anderem am Mangel an Feuchtgebieten innerhalb des Untersuchungsraumes liegt. Ein einziges subadultes Tier wurde Anfang Juni an einem parallel zur A 45 verlaufenden Reptilienschutzzaun (Folie) beobachtet, wie es von Norden kommend unter der Folie hindurch in Richtung Autobahn kroch. Die Blindschleiche ist im Untersuchungsraum mit Abstand die häufigste Reptilienart (siehe Tab. 24 und Karte 2). Sie kommt in geeigneten Habitaten mit hoher Wahrscheinlichkeit flächendeckend vor. Insge-samt war die Nachweishäufigkeit unerwartet niedrig, was vermutlich mit der großen Hitze und Tro-ckenheit im Sommer 2015 erklärt werden kann. Blindschleichen lieben eher feucht-kühle Klimate und ziehen sich bei zu warmer und trockener Witterung in geschütztere Teillebensräume zurück. Tab. 24: Reptiliennachweise innerhalb der Probeflächen 2015

Nr.

16.04.15 17.04.15 08.05.15 15.05.15 03.06.15 06.06.15 18.06.15 31.07.15 22.08.15 11.09.15

R5

(vor

H7

gele

gen)

1

Aus

brin

gen

der

Rep

tilie

nble

che

- - - - - - - - -

2 - - - - - - - - -

3 - - Schling-natter - - - - - -

4 - - - - - - - - -

5 - - - - - - - - -

R4

(Str

aße

zur

Kre

ism

üll-

depo

nie)

6 - - - - - - - - -

7 - - - - - - - - -

8 - - - Formica-Nest

- - - - Blind-schleiche

9 - - - subadulte

Blind-schleiche

- - - - -

10 -

1 adulte und 1

subadulte Blind-

schleiche

- Formica -Nest

- - - - -

A45

11 - - - - - - - - -

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Nr.

16.04.15 17.04.15 08.05.15 15.05.15 03.06.15 06.06.15 18.06.15 31.07.15 22.08.15 11.09.15

12 - - - - - - - - -

13 - - - - - - - - -

14 - - - Roß-

ameisen-nest

Roß-ameisen-

nest

Roß-ameisen-

nest

Roß-ameisen-

nest

Roß-ameisen-

nest -

15 - - - - - - - - -

11a

- Formica -Nest

Formica -Nest

Formica -Nest

Formica -Nest

Formica -Nest

Formica -Nest

Formica -Nest

-

12a - - - - - - - - -

13a - - - - - - - - -

14a - - - Formica -

Nest Formica -

Nest Formica -

Nest Formica -

Nest Formica -

Nest -

15a - - - - - - - - -

R2

(süd

exp.

Fel

s sü

dl A

45)

16 - - - - - - - - -

17 - - - adulte Blind-

schleiche - - - - -

18 - - - Formica -

Nest Formica -

Nest Formica -

Nest Formica -

Nest Formica -

Nest Blind-

schleiche

19 - - - - - - - - -

20 - - - Formica -

Nest Formica -

Nest Formica -

Nest Formica -

Nest Formica -

Nest -

R3

(süd

l. de

r A

45)

21 Ameisen-

nest Ameisen-

nest Ameisen-

nest Ameisen-

nest Ameisen-

nest Ameisen-

nest Ameisen-

nest Ameisen-

nest -

22 - - - Ameisen-nest

Ameisen-nest

Ameisen-nest

Ameisen-nest - Blind-

schleiche

23 - - - - - - - - -

24 Blind-schleiche

- Blind-schleiche

adulte Blind-

schleiche - - - - -

25 - - - -

frisch geborene

Blind-schleiche

- - - -

- - -

frei-liegende adulte

Schling-natter in

R2

frei-liegende Schling-natter in

R1

- - - -

- - -

Ringel-natter an Reptilien-zaun in R1

- - - - -

Neben den Nachweisen innerhalb der fünf Probeflächen für die Reptilien-Kartierung wurden weitere Reptilien innerhalb des Untersuchungsraums während der Kartierung von Schmetterlingen, Heuschre-cken und Libellen gefunden. Neben zwei Blindschleichen (Probefläche H&T 9) und einer Ringelnatter (PF Lib 3) wurde auch eine Zauneidechse erfasst (PF H&T 8) (siehe Karte 2). Das Tier befand sich im Randbereich des Bechlinger Bachs, nördlich der Autobahn. Im Jahr 2013 gelang PNL an zwei Stellen ebenfalls ein Nachweis der Zauneidechse nördlich der Bundesautobahn, südwestlich des Holzerbachs. Die Art scheint hier offensichtlich in spärlicher Zahl vorzukommen, wurde aber in den 2015 intensiv untersuchten Probeflächen nicht nachgewiesen.

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3.1.2.4 Tagfalter und Widderchen

Innerhalb der Probeflächen konnten 2015 insgesamt 41 Tagfalter- und Widderchenarten nachgewiesen werden (siehe Tab. 25). Tab. 25: Tagfalter- und Widderchenarten im Untersuchungsraum 2015 mit Gefährdungsangaben

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Familie RL D RL HE RL GI

Gelbwürfeliger Dickkopffalter Carterocephalus palaemon Hesperiidae (D) V V V

Rostfarbiger Dickkopffalter Ochlodes sylvanus Hesperiidae (D) - - -

Kleiner Würfel-Dickkopffalter Pyrgus malvae Hesperiidae (D) V V V Zweibrütiger Würfel-Dickkopffalter Pyrgus armoricanus Hesperiidae (D) 3 0 0

Roter Würfel-Dickkopffalter Spialia sertorius Hesperiidae (D) V 2 2 Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter

Thymelicus lineola Hesperiidae (D) - - -

Braunkolbiger Braun-Dickkopffalter Thymelicus sylvestris Hesperiidae (D) - - -

Faulbaum-Bläuling Celastrina argiolus Lycaenidae (D) - - -

Kurzschwänziger Bläuling Cupido (Everes) argiades Lycaenidae (D) 2 D 0

Kleiner Feuerfalter Lycaena phlaeas Lycaenidae (D) - - -

Brauner Feuerfalter Lycaena tityrus Lycaenidae (D) - V V Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling

Maculinea nausithous Lycaenidae (D) 3 3 3

Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Maculinea teleius Lycaenidae (D) 2 2 2

Rotklee-Bläuling Polyommatus (Cyaniris) semiargus Lycaenidae (D) V V V

Hauhechel-Bläuling Polyommatus (Polyommatus) icarus Lycaenidae (D) - - -

Kleiner Fuchs Aglais urticae Nymphalidae (D) - - -

Schornsteinfeger Aphantopus hyperantus Nymphalidae (D) - - -

Landkärtchenfalter Araschnia levana Nymphalidae (D) - - -

Kaisermantel Argynnis paphia Nymphalidae (D) - V V

Kleines Wiesenvögelchen Coenonympha pamphilus Nymphalidae (D) - - -

Tagpfauenauge Inachis io Nymphalidae (D) - - -

Kleiner Perlmutterfalter Issoria lathonia Nymphalidae (D) - - -

Mauerfuchs Lasiommata megera Nymphalidae (D) - V V

Kleiner Eisvogel Limenitis camilla Nymphalidae (D) 3 3 3

Großes Ochsenauge Maniola jurtina Nymphalidae (D) - - -

Schachbrettfalter Melanargia galathea Nymphalidae (D) - - -

Waldbrettspiel; Laubfalter Pararge aegeria Nymphalidae (D) - - -

C-Falter Polygonia c-album Nymphalidae (D) - - -

Admiral Vanessa atalanta Nymphalidae (D) - - -

Distelfalter Vanessa cardui Nymphalidae (D) - - -

Schwalbenschwanz Papilio machaon Papilionidae (D) V V V

Aurorafalter Anthocharis cardamines Pieridae (D) - - -

Postillion Colias croceus Pieridae (D) - - -

Goldene Acht Colias hyale Pieridae (D) - - -

Zitronenfalter Gonepteryx rhamni Pieridae (D) - - -

Senfweißling Leptidea sinapis Pieridae (D) V V V

Großer Kohl-Weißling Pieris brassicae Pieridae (D) - - -

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Familie RL D RL HE RL GI

Grünader-Weißling Pieris napi Pieridae (D) - - -

Kleiner Kohlweißling Pieris rapae Pieridae (D) - - -

Gemeines Blutströpfchen Zygaena (Zygaena) filipendulae Zygaenidae (B) - V V

Hornklee-Widderchen Zygaena (Zygaena) trifolii Zygaenidae (B) 3 3 3

Rote Liste (RL) Gefährdungsstatus: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend, - = derzeit nicht gefährdet D = Deutschland, HE = Hessen, GI = Regierungsbezirk Gießen In Hessen und dem Regierungsbezirk Gießen gelten fünf und in Deutschland sechs der Arten als ge-fährdet: Zweibrütiger Würfel-Dickkopffalter (D), Kurzschwänziger Bläuling (D), Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (D, H, Gi), Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (D, H, Gi), Kleiner Eisvogel (D, H, Gi) Hornklee-Widderchen (D, H, Gi) und Roter Würfel-Dickkopffalter (H, Gi). Zusätzlich gilt der Zweibrütige Würfel-Dickkopffalter in Hessen und dem Regierungsbezirk Gießen als verschollen. Auf der Vorwarnliste Deutschlands befinden sich weitere sechs Arten und auf der Vorwarnliste Hes-sens und des Regierungsbezirks Gießen weitere neun Arten: Gelbwürfeliger Dickkopffalter (D, H, Gi), Kleiner Würfel-Dickkopffalter (D, H, Gi), Rotklee-Bläuling (D, H, Gi), Schwalbenschwanz (D, H, Gi), Senfweißling (D, H, Gi), Roter Würfel-Dickkopffalter (D), Brauner Feuerfalter (H, Gi), Kaisermantel (H, Gi), Mauerfuchs (H, Gi), Gemeines Blutströpfchen (H, Gi). Die Anzahl Schmetterlingsarten, wel-che pro Probefläche gefunden wurden, reichen von 10 bis 27 Arten (siehe Tab. 26). Tab. 26: Tagfalter- und Widderchenarten im Untersuchungsraum 2015 mit Häufigkeitsangabe

Probefläche H&T 1

H&T 2

H&T 3

H&T 4

H&T 5

H&T 6

H&T 7

H&T 8

H&T 9

H&T 10

H&T 11

H&T 12 Lib 4

Art

Aglais urticae e s e s e e s e e s e - e Anthocharis carda-mines s s e s - - e s mh - e - s

Aphantopus hyper-antus

s mh h mh - - - s - - s mh -

Araschnia levana s e e e - - s h - e - - Argynnis paphia mh e mh e - - - - mh - - - Carterocephalus palaemon

- - - - - - - - e - - - -

Celastrina argiolus e - - - - - - e - - e - - Coenonympha pamphilus

h s s mh mh s s s - mh mh mh -

Colias croceus e - - - - - - - e - - - - Colias hyale s e - s - - s - - s - - - Cupido argiades e e e mh mh - mh - - s - - - Gonepteryx rhamni e e s e - - - - s - e - - Inachis io e e e e - - - s e - s - s Issoria lathonia mh e e e e s s - - e e s - Lasiommata megera - - - - - e e e - - e s - Leptidea sinapis mh mh e s mh - - s e - s - - Limenitis camilla - - e e - - - e s - - - - Lycaena phlaeas - - - - s - - - - - - - - Lycaena tityrus s - - e - - - - - - - - - Macroglossum stellatarum - - - - - - - - - e - - -

Maculinea nausit-hous

- h h sh e - - sh - - s - -

Maculinea teleius - - e mh - - - - - - e - -

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Maniola jurtina h sh h sh h mh sh h mh h sh h - Melanargia galathea s mh s mh s s s s s s s mh - Ochlodes sylvanus e - - - - - - - e - - - - Papilio machaon e - - - - - - - - s - - - Pararge aegeria - - - - - - - - - - - - - Pieris brassicae s s e e - e - mh e - e - - Pieris napi mh mh mh mh s s e h s e s e s Pieris rapae s mh h mh s e s h mh s s e - Polygonia c-album - - - e - - - e - - - - - Polyommatus semi-argus

e s s s - - - - - - mh - -

Polyommatus icarus s s s s e - mh s - mh mh mh - Pyrgus malvae - - - - - - - - - - e - - Pyrgus spec. e e e - - - e - - - - - - Spialia sertorius e - - - - - - - - - - - - Thymelicus lineola s h mh h s s - mh mh e s s - Thymelicus sylvestris - s - - - - - - - - - e - Vanessa atalanta e s - e - - e - e e e e e Vanessa cardui - - - e - - e - s s e - - Zygaena filipendulae - - - - - - - - - - - mh - Zygaena trifolii - - - - - - s - - - mh - - Anzahl Arten 27 24 23 27 14 10 16 19 20 15 25 13 5

Abundanzklassen: e = Einzelexemplar, s = selten: 2-4 Individuen, mh = mäßig häufig: 5-9 Individuen, h = häufig: 10-19 Individuen, sh = sehr häufig: >19 Individuen Der innerhalb der Probeflächen festgestellte außergewöhnliche Artenreichtum im Untersuchungsraum bedeutet nicht, dass hier überall artenreiche Schmetterlingsgesellschaften vorzufinden wären. Wenn auch viele Teilflächen sehr wertvoll sind, gibt es auch weite Teile des Gebietes (besiedelter Bereich, Feldflur, artenarmes Grünland), die eher als artenarm einzustufen sind. Die für Tagfalter interessante-ren Bereiche finden sich vor allem an Waldrändern, in artenreicherem Grünland (wie dem FFH Gebiet im Westen) und Biotopkomplexen mit Brachen und Gehölzstrukturen, insbesondere in den Gewäs-serauen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass neben den Ubiquisten, die an fast allen Grünlandstan-dorten und Säumen erscheinen (z. B. Weißlinge, Kleiner Fuchs usw.), und den Wanderfalterarten (z. B. Distelfalter, Admiral) auch Arten anzutreffen sind, die sehr verschiedene Habitate besiedeln. Einige Arten sind an Wälder oder Gehölzkomplexe gebunden. Sie treten im restlichen Untersuchungs-raum kaum auf. Es konnten einige typische Waldarten wie Waldbrettspiel, Kleiner Eisvogel oder Faul-baum-Bläuling sowie Waldrandarten (bzw. Gehölzarten) wie Kaisermantel, C-Falter und das Landkärt-chen erfasst werden. Bei den verschiedenen Grünlandstandorten ist die Artenzahl eng an die Sukzessionsstadien und die damit einhergehende Zahl von typischen Wiesenblumen bzw. Ruderalarten gekoppelt. Besonders hohe naturschutzfachliche Bedeutung haben blütenreiche Ruderalstandorte und die mageren (trockenen wie feuchten) Grünlandstandorte, letztere in den Bachtälern in Verbindung mit Röhricht und Seggenrieden sowie Feuchtgehölzen und Auwaldstrukturen. Die mit Abstand artenreichsten und daher bedeutsams-ten Flächen sind die flachgründigen, sehr mageren, blütenreichen Magerrasen oder sehr mageren Grün-landbestände. Hier konnten die meisten der im Untersuchungsraum 2015 beobachteten Tagfalterarten, darunter besonders die seltenen Dickkopfalter und einige Bläulingsarten, nachgewiesen werden. In den feuchteren Bereichen fanden sich neben typischen Grünlandarten zudem Rotklee-Bläuling, Senfweißling und Gemeines Grünwidderchen. Der vor einigen Jahren innerhalb des Regierungsbezirks

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Gießen als ausgestorben geltende Kurzschwänzige Bläuling trat in der Hälfte der untersuchten Probe-flächen auf. Eine weitere Besonderheit des Untersuchungsraumes ist das Vorkommen der beiden Ameisen-Bläulingsarten in den Feuchtwiesen. Besonders die Flächen der Bachtäler von Holzerbach, Bechlinger Bach und Bornbach werden hierbei in hoher Dichte besiedelt (siehe Karte 2

3.1.2.5 Libellen

In den Probeflächen für Libellen wurden 2015 insgesamt 12 Libellenarten erfasst (siehe Tab. 27). In Hessen und Deutschland gilt davon die Blauflügel-Prachtlibelle als gefährdet. Des Weiteren steht die Gebänderte Prachtlibelle auf der Vorwarnliste Deutschlands und die Gemeine Smaragdlibelle auf der Vorwarnliste Hessens. Die Anzahl beobachteter Libellenarten pro Probefläche liegt zwischen einer und neun Arten (siehe Tab. 28). Die im Untersuchungsraum vorkommenden Stillgewässer weisen keine besonderen Strukturen auf, die einigen spezialisierten Libellenarten ein Vorkommen ermöglichen wür-den. Tab. 27: Libellenarten im Untersuchungsraum 2015 mit Gefährdungsangaben

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Familie RL D RL HE

Blaugrüne Mosaikjungfer Aeshna cyanea Aeshnidae - -

Gemeine Smaragdlibelle Cordulia aenea Corduliidae - V

Plattbauch Libellula depressa Libellulidae - -

Vierfleck Libellula quadrimaculata Libellulidae - -

Große Heidelibelle Sympetrum striolatum Libellulidae - -

Gebänderte Prachtlibelle Calopteryx splendens Calopterygidae V -

Blauflügel-Prachtlibelle Calopteryx virgo Calopterygidae 3 3

Hufeisen-Azurjungfer Coenagrion puella Coenagrionidae - -

Gemeine Pechlibelle Ischnura elegans Coenagrionidae - -

Frühe Adonislibelle Pyrrhosoma nymphula Coenagrionidae - -

Große Binsenjungfer Lestes viridis Lestidae - -

Federlibelle Platycnemis pennipes Platycnemidae - -

Rote Liste (RL) Gefährdungsstatus: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend, - = derzeit nicht gefährdet D = Deutschland, HE = Hessen Tab. 28: Libellenarten im Untersuchungsraum 2015 mit Häufigkeitsangabe

Probefläche Lib 1 Lib 2 Lib 3 Lib 4 Lib 5 Lib 6 Lib 7 H&T 12

Art

Aeshna cyanea - - s - e e s - Cordulia aenea - - - - - - e - Libellula depressa - - e e - - e - Libellula quadrimaculata - - s - - - - - Sympetrum striolatum - - - - - - mh - Calopteryx splendens - e mh - s mh e - Calopteryx virgo - - e - s s - - Coenagrion puella - - e - - - sh - Ischnura elegans - - - - - - h - Pyrrhosoma nymphula e e h - e e sh - Lestes viridis - - - - - - mh - Platycnemis pennipes - - - - - - - e

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Probefläche Lib 1 Lib 2 Lib 3 Lib 4 Lib 5 Lib 6 Lib 7 H&T 12

Art

Anzahl Arten 1 2 7 1 4 4 9 1

Abundanzklassen: e = Einzelexemplar, s = selten: 2-4 Individuen, mh = mäßig häufig: 5-9 Individuen, h = häufig: 10-19 Individuen, sh = sehr häufig: >19 Individuen

3.1.2.6 Heuschrecken und Grillen

Innerhalb der Probeflächen für Heuschrecken konnten 2015 insgesamt 16 Heuschreckenarten nachge-wiesen werden (siehe Tab. 29). Davon gelten eine Art in Deutschland und vier Arten in Hessen als ge-fährdet: Feldgrille (D, H), Wiesen-Grashüpfer (H), Große Goldschrecke (H) und Sumpfschrecke (H). Zusätzlich stehen die Rote Keulenschrecke und die Säbel-Dornschrecke auf der Vorwarnliste Hessens. Die Anzahl Heuschreckenarten, welche pro Probefläche gefunden wurden, reichen von 4 bis 12 Arten (siehe Tab. 30). Tab. 29: Heuschreckenarten im Untersuchungsraum 2015 mit Gefährdungsangaben

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Familie RL D RL HE

Weißrandiger Grashüpfer Chorthippus albomarginatus Acrididae - Gomphocerinae - -

Nachtigall-Grashüpfer Chorthippus biguttulus Acrididae - Gomphocerinae - -

Brauner Grashüpfer Chorthippus brunneus Acrididae - Gomphocerinae - -

Wiesen-Grashüpfer Chorthippus dorsatus Acrididae - Gomphocerinae - 3

Gemeiner Grashüpfer Chorthippus parallelus Acrididae - Gomphocerinae - -

Große Goldschrecke Chrysochraon dispar Acrididae - Gomphocerinae - 3

Rote Keulenschrecke Gomphocerippus rufus Acrididae - Gomphocerinae - V

Bunter Grashüpfer Omocestus viridulus Acrididae - Gomphocerinae - -

Sumpfschrecke Stethophyma grossum Acrididae - Locustinae - 3

Feldgrille Gryllus campestris Gryllidae 3 3

Waldgrille Nemobius sylvestris Gryllidae - -

Säbel-Dornschrecke Tetrix subulata Tetrigidae - V

Gemeine Dornschrecke Tetrix undulata Tetrigidae - -

Roesels Beißschrecke Metrioptera roeselii Tettigoniidae - Decticinae - -

Gewöhnliche Strauchschrecke Pholidoptera griseoaptera Tettigoniidae - Decticinae - -

Grünes Heupferd Tettigonia viridissima Tettigoniidae - Tettigoniinae - -

Rote Liste (RL) Gefährdungsstatus: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend, - = derzeit nicht gefährdet D = Deutschland, HE = Hessen Tab. 30: Heuschreckenarten im Untersuchungsraum 2015 mit Häufigkeitsangabe

Probefläche H&T 1

H&T 2

H&T 3

H&T 4

H&T 5

H&T 6

H&T 7

H&T 8

H&T 9

H&T 10

H&T 11

H&T 12

Lib 4

sonst.

Art

Chorthippus albomarginatus - mh - - s - - s - - s - - - Chorthippus biguttulus h mh h h h h sh sh - sh h h - - Chorthippus brunneus - - - - - s s s - - - s - - Chorthippus dorsatus s mh h h s mh h mh s - s sh - - Chorthippus parallelus h sh h h sh h h sh - sh h sh - - Chrysochraon dispar h h h h mh mh mh s - s s - - Gomphocerippus rufus s - - - - - - - - - - - - - Omocestus viridulus s s - - - - - - - - s - - -

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Probefläche H&T 1

H&T 2

H&T 3

H&T 4

H&T 5

H&T 6

H&T 7

H&T 8

H&T 9

H&T 10

H&T 11

H&T 12

Lib 4

sonst.

Art

Stethophyma grossum - - - - - - - - - - s - - - Gryllus campestris - - - - s* mh s - - h sh - s* s Nemobius sylvestris - - - - - - - - - - s - - s Tetrix subulata - - e e - - - - - - - - e - Tetrix undulata - - s e e e e - - - e - - - Metrioptera roeselii mh h mh h h h s e s h mh h - - Pholidoptera griseoaptera s s e - - s - s - s s - - - Tettigonia viridissima e s s s s s s mh s - mh - - - Anzahl Arten 9 9 9 8 9* 9 9 9 4 5 12 6 2 2

Abundanzklassen: e = Einzelexemplar, s = selten: 2-4 Individuen, mh = mäßig häufig: 5-9 Individuen, h = häufig: 10-19 Individuen, sh = sehr häufig: >19 Individuen sonst.: Trockenhang nördlich Fischteiche

3.1.2.7 Fledermäuse

Brückenkontrollen (Talbrücken) An zwei Terminen (16.06.2015 und 16.09.2015) wurden die Talbrücken Bechlingen und Bornbach auf Fledermausbesatz kontrolliert. Dabei wurde in der Talbrücke Bornbach am 16.06.2015 ein Graues Langohr gefunden. Am 16.09.2015 wurden ebenfalls ein Graues Langohr nachgewiesen sowie vier Große Mausohren. Zudem konnten an weiteren Stellen mindestens vier Hangplätze von Großen Mau-sohren nachgewiesen werden, die vermutlich von einigen Tieren im Frühjahr (als Übergangsquartier) genutzt wurden. In der Talbrücke Bechlingen wurden in beiden Brückenlagern je zwei Hangplätze vom Großen Maus-ohr ermittelt. Der Kot an drei Hangplätzen deutet auf mehrere Tiere hin, die die Brückenlager im Früh-jahr als Übergangsquartier nutzten. Am 16.09.2016 wurde relativ frischer Kot an einem Hangplatz ge-funden, der daraufhin deutet, dass eine Nutzung dieses Hangplatzes im Sommer nach der Wochenstu-benzeit stattgefunden hat. Beide Brückenbauwerke sind als Winterquartiere ungeeignet, da sie zu zugig und zu kalt sind. Die Tal-brücke Bechlingen wird als Übergangsquartier von Großen Mausohren genutzt, wobei die Talbrücke Bornbach während der Sommer- und Herbstmonate zudem von einem oder mehreren Grauen Lang-ohren genutzt wird.

Brückenkontrollen (Kleinbauwerke) Wie in Kapitel 2.2.7 bereits beschrieben, ist eine Begehung der Überführungsbauwerke nicht möglich. Die alternativ durchgeführten Detektoruntersuchungen im Bereich der Überführungsbauwerke ergaben keine Hinweise auf eine Quartiernutzung. Die Unterführungsbauwerke bestehen größtenteils aus Be-tonröhren und bieten keine Möglichkeiten der Quartiernutzung durch Fledermäuse.

Quartiersuchen in Baumhöhlen und Gebäuden Die Quartiersuchen am Tage und zur Ausflugzeit an Gehölzstreifen und in Waldbeständen sowie Ge-bäuden (Kleinbauwerke, zumeist im Bereich der Brücken) entlang der Autobahn ergaben keine für Fle-dermäuse geeigneten Quartierpotenziale. Bekannte Fledermausvorkommen in der Umgebung Die FENA-Datenabfrage ergab zwei bekannte Wochenstubenquartiere der Bechsteinfledermaus und eines vom Grauen Langohr (siehe Abb. 11). Weiterhin befinden sich Sommer- und Winterquartiere des Grauen und Braunen Langohrs in der Umgebung ebenso wie Sommerquartiere der Zwergfledermaus

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

und der Bechsteinfledermaus. Des Weiteren sind Jagdgebiete dieser Arten sowie der Fransenfledermaus bekannt (Daten s. Tab. 31).

Abb. 11: Daten der FENA Hessen und Lage der begangenen Transekte im Untersuchungsraum 2015 Tab. 31: Daten der FENA Abfrage aus 2014

Art Koordinaten

Datum Anzahl Nachweis Quelle x y

Großes Mausohr 3454487 5613718 30.06.2006 1 Jagdgebiet

Institut für Tierökologie und Natur-

bildung (2006): Da-tenverdich-tung Fleder-

mäuse Zwergfledermaus 3464900 5609955 26.07.2006 1 Jagdgebiet -Zwergfledermaus 3454362 5613796 30.06.2006 1 Jagdgebiet -Großes Mausohr 3455067 5613995 30.06.2006 1 Jagdgebiet -Zwergfledermaus 3455165 5614203 30.06.2006 1 Jagdgebiet -Zwergfledermaus 3463885 5611671 20.07.2006 1 Jagdgebiet -Zwergfledermaus 3464405 5610200 26.07.2006 1 Jagdgebiet -Zwergfledermaus 3454271 5613796 30.06.2006 1 Jagdgebiet -Bechsteinfledermaus 3463291 5609471 26.07.2006 1 Jagdgebiet -Zwergfledermaus 3461918 5609806 26.07.2006 1 Jagdgebiet -Zwergfledermaus 3464077 5611556 26.07.2006 1 Jagdgebiet -Großes Mausohr 3463857 5611669 19.07.2006 1 Jagdgebiet -Bechsteinfledermaus 3455258 5614187 28.08.2006 1 Jagdgebiet -Großes Mausohr 3455890 5612560 30.06.2006 1 Jagdgebiet -Fransenfledermaus 3463417 5609087 26.07.2006 1 Jagdgebiet -

Bechsteinfledermaus 3464411 5611530 21.07.2006 15 Wochenstu-benquartier -

Bechsteinfledermaus 3459824 5611465 01.08.2006 20 Wochenstu-benquartier

Köttnitz (2006):

mündl. Mitt.Graues Langohr 3460689 5612521 07.07.2011 12 Wochenstu- Fledermaus-

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Art Koordinaten Datum Anzahl Nachweis Quellebenquartier freundliches

Haus NABU Hessen

Braunes Langohr 3465694 5613349 17.09.2010 8 Winterquar-

tier

Fledermaus-freundliches Haus NABU

Hessen

Bechsteinfledermaus 3455324 5614231 29.08.2006 1 Sommer-quartier

Institut für Tierökologie und Natur-

bildung (2006): Da-tenverdich-tung Fleder-

mäuse

Zwergfledermaus 3461544 5613610 01.01.2006 25 Sommer-quartier

J. Köttnitz

Detektorbegehungen und Artenspektrum Die Ergebnisse der Detektorbegehungen ergaben folgende Kontaktnachweise (siehe Karte 2): Bech-stein- und Bartfledermaus wurden überwiegend im Waldbereich erfasst. Andere Arten, wie die Zwerg-fledermaus, beide Abendseglerarten und die Fransenfledermaus wurden auch im Nahbereich der A 45 nachgewiesen. Aus Abb. 12 wird ersichtlich, dass als dominante Art die Zwergfledermaus auftritt, aber auch einige Myotis-Arten mit einem Anteil von insgesamt 10,1 % an allen Kontaktnachweisen. Die Zwergfledermaus jagt entlang günstiger Strukturen, jedoch gab es keine Hinweise darauf, dass sie auch in den Brückenbauwerken quartiert. Das Graue Langohr und das Große Mausohr wurden bei den De-tektorbegehungen nicht nachgewiesen. Langohren sind generell akustisch nur sehr schwer nachzuwei-sen, da sie sehr leise rufen. Das Große Mausohr quartiert in den Brücken, scheint aber keine Jagdgebie-te im Bereich der Transektbegehungen zu besitzen, da diese sich entlang des Offenlandes bzw. entlang der A 45 erstrecken. Die Jagdgebiete dieser Art befinden sich eher nördlich im Waldbereich (siehe Abb. 11, FENA Daten). In Tab. 32 sind alle Arten aufgelistet, die innerhalb des Untersuchungsraumes und im Umkreis von 10 km nachgewiesen wurden. Tab. 32: Fledermausarten im Untersuchungsraum 2015 mit Gefährdungsangaben

Deutscher Name Wissenschaftlicher Na-me

RL D RL HEFFH-

RL Nachweis

Große Bartfledermaus/ Brandtfledermaus

Myotis brandtii V 2 IV Die Arten lassen sich akustisch nicht voneinan-der trennen. Im Bereich der Transekte wurden 2 Kontakte nachgewiesen. Im Umkreis sind keine weiteren Nachweise be-kannt.

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V 2 IV

Fransenfledermaus Myotis nattereri * 2 IV Insgesamt 9 Kontakt-nachweise auf den Tran-sekten.

Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2 2 II+IV

Insgesamt 3 Kontakt-nachweise auf den Tran-sekten. Zwei Wochenstu-benquartiere sind im Um-kreis bekannt, sowie ein Sommerquartier und Jagdgebiete im Wald (FENA Daten).

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Deutscher Name Wissenschaftlicher Na-me

RL D RL HEFFH-

RL Nachweis

Großes Mausohr Myotis myotis V 2 II+IV

Quartiernachweis in beiden Großbauwerken. Jagdgebiete sind im Wald-bereich nördlich des Un-tersuchungsraumes be-kannt (FENA Daten).

Abendsegler Nyctalus noctula V 3 IV Insgesamt 5 Kontakt-nachweise auf den Tran-sekten.

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * 3 IV

Insgesamt 198 Kontakt-nachweise auf den Tran-sekten. Ein Sommerquar-tier ist in der Umgebung bekannt (FENA Daten).

Braunes Langohr Plecotus auritus V 2 IV Im Umkreis von 10 km sind Nachweise (Wochen-stube und Winterquartier) beider Arten bekannt (FENA Daten). Quar-tiernachweis in der Talbrücke Bornbach.

Graues Langohr Plecotus austriacus 2 2 IV

Kleinabendsegler Nyctalus leisleri D 2 IV Insgesamt 2 Kontakt-nachweise auf den Tran-sekten.

Rote Liste (RL) Gefährdungsstatus: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend, * = derzeit nicht gefährdet D = Deutschland, HE = Hessen FFH-RL: II = Art des Anhangs II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG), IV = Art des Anhangs IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ((92/43/EWG) 1 MEINIG et al. (2009) 2 HMILFN (1996, Stand Juli 1995)

Abb. 12: Anteile der durch die Detektorbegehung nachgewiesenen Arten (aus 228 Kontakten)

3.1.2.8 Kleinsäuger (Haselmaus)

Nach der Auswertung von NATUREG besteht für die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) im Untersuchungsraum für den Zeitraum von 2000 bis 2014 eine Verbreitungslücke, auch historische Nachweise existieren nicht (Datenquelle: NATUREG, Recherche vom 23.11.2015). In den 12 Probeflä-chen im Untersuchungsraum konnten keine Haselmäuse (Muscardinus avellanarius) nachgewiesen werden, was sich mit den Ergebnissen von NATUREG und Kartierungen am direkt östlich gelegenen Wetzlarer Kreuz deckt (BFFF 2015). Da Haselmäuse im selben Kartierungszeitraum 2015 westlich des Untersu-

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

chungsraums an der A 45 an zahlreichen Fundpunkten (z.B. Onsbach-, Volkersbach- und Lützelbach-talbrücke) nachgewiesen wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Art in den im Untersu-chungsraum untersuchten Probeflächen derzeit nicht vorkommt.

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

Tab. 33: Lage und Besatz der Haselmaustubes (T) und Haselmausnistkästen (K) im Untersuchungsraum 2015 P

F

Nr. 15.05.2015 03.06.2015 06.06.2015 18.06.2015 31.07.2015 22.08.2015 21.10.2015

H5 K1 - Meisennest - - - Siebenschläfer Siebenschläfer

K2 - Meisennest - - - Moosnest 2 Gelbhals-

mäuse

T1 - - - - - - -

K3 - Siebenschläfer - - - Siebenschläfer Mausenest

(Folge-nutzung)

T2 - - - - - etwas eingetra-genes Laub -

T3 - - - - - - -

K4 - Meisennest Meisennest Meisennest Meisennest

Meisennest in runter-

gefallenem Kasten

-

T4 - etwas eingetra-genes Laub - - - eingetragenes

Laub eingetragenes

Laub

T5 - etwas eingetra-genes Laub

etwas eingetra-genes Laub

etwas eingetra-genes Laub

etwas eingetra-genes Laub - -

T6 - - - - - - -

H12

K5 - Meisennest Meisennest Meisennest Meisennest Meisennest -

T8 - Tube unter Schotter be-

graben - - - - -

T7 - Tube unter Schotter be-

graben - - - - -

T9 - zernagtes Holz und eingetra-gene Blätter

- - - - Mäusenest

T10 - - - - - - -

T11 - Mäusenest Mäusenest - - - -

T12 - wenig zernag-tes Holz und

Gras

wenig zernag-tes Holz und

Gras - - -

wenig einge-tragenes Mate-rial und Maus-

kot

K6 - 2 Gelbhals-

mäuse - - - Moosnest,

Kasten lag am Boden

-

K7 - Mäusenest - - -

Kasten lag am Boden, etwas eingetragenes

Laub

-

T13 - - Gelbhals-mausnest - -

wenig einge-tragenes Laub

wenig einge-tragenes Mate-rial und Maus-

kot

T14 - - - - - Tube lag leer am Boden

eingetragene Weißdorn-

früchte H10 K8 - 5 Waldmäuse - - -

Sieben-schläfernest -

K9 - Gelbhalsmaus - - - - -

K10 - wenig einge-

tragenes Laub - - - Sieben-

schläfernest -

K11 - Waldmaus - - - Sieben-schläfer -

T15 - - - - - angenagter Weißdornkern

-

T16 - - - - - - -

T17 - - - - - - -

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

PF

Nr. 15.05.2015 03.06.2015 06.06.2015 18.06.2015 31.07.2015 22.08.2015 21.10.2015

T18 - - - - - - -

T19 - - - - - - eingetragenes

Laub

T20 -

eingetragene angenagte Weißdorn-

kerne

- - - eingetragene

Nüsse wenig einge-

tragenes Futter

T21 - eingetragenes lockeres Laub - - -

wenig einge-tragenes Laub

viel eingetra-genes Futter

H13 T22 - stand offen - - - - -

T23 - - - - - - -

T24 -

wenig einge-tragenes locke-res Gras und

Laub

- - - wenig einge-

tragenes Moos -

T25 - - - - - eingetragenes

Laub etwas eingetra-

genes Laub

T26 - - - - - eingetragenes

Laub wenig einge-

tragenes Laub

T27 - - - - - eingetragenes Laub Mäusenest

T28 - - - - - eingetragenes

Laub

eingetragenes Futter und Mäusekot

T29 - - - - - viele ange-knabberte

Schlehenkerne

eingetragenes Laub und Mäusekot

T30 - - - - - eingetragene Schlehen -

T31 - - - - - - -

H7

K12 - 3 Gelbhals-mäuse

- - -

verlassenes Vogelnest in am Boden liegendem

Kasten

lag am Boden

K13 - 1 Gelbhals-

maus - - - - -

T32 - - - - - - -

T33 - - - - - - viele angefres-sene Eicheln

T34 - - - - - - viele angefres-sene Eicheln

T35 - - - - - - zerschreddert

T36 - - - - - - eingetragenes

Laub und Früchte

T37 - 1 Rötelmaus - - - - -

T38 - - - - - - -

T39 - - - - - - -

T40 - - - - - - -

H8 K14 - Vogelnest - - - - aufgebissener Kirschkern

T41 - - - - - - -

T42 - lag am Boden, neu aufgehängt - - - - -

T43 - - - - - -

K15 - - - - -

Klappe stand offen, wenig eingetragenes

Laub

Mäusenest

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

PF

Nr. 15.05.2015 03.06.2015 06.06.2015 18.06.2015 31.07.2015 22.08.2015 21.10.2015

T44 - - - - - - -

T45 - - - - - - -

T46 - - - - - - -

T47 - - - - - - -

T48 - - - - - - -

H 6 T49 - - - - - - -

T50 - - - - - Brettchen lag

am Boden -

T51 - - - - - - -

T52 - eingetragene kleine ange-

nagte Ästchen - - - - -

T53 - - - - - - -

T54 - - - - - - -

T55 - stand offen - - - -

Brettchen ver-schwunden, Flatterband

entfernt

T56 - Sieben-schläfernest

- - - wenig einge-tragenes Laub

wenig einge-tragenes Laub

und Haare

T57 - - - - - - -

T58 - - - - - - -

H1 T59 - - - - - - -

T60 - - - - - - -

T61 - - - - - - -

T62 - - - - - - -

T63 - - - - - - -

K16 - - - - - - Mäusenest

K17 4 Gelbhals-mäuse

5 Gelbhals-mäuse - - - Mäusenest -

T64 - - - - - - -

T64a - - - - - - -

K18 - - - - - - -

H3 K19 - - - - - - -

K20 - - - - - - -

K21 - - - - - - -

K22 - Mäusenest - verlassenes Mäusenest

Mäusenest - Gelbhals-mausnest

T65 - - - - - - wenig einge-tragenes Futter

T66 - - - - - - Mäusenest

T67 - - - wenig eingetra-genes Moos

wenig einge-tragenes Moos

wenig einge-tragenes Moos

wenige einge-tragene Früch-

te

T68 - - - - - wenig einge-tragenes Moos

etwas eingetra-genes Laub und Futter

T69 - - - wenig eingetra-genes Futter

wenig einge-tragenes Futter

eingetragene Pfaffenhüt-chensamen

einzelne einge-tragene Blätter

T70 - - - - - wenig einge-

tragenes Weißdornlaub

eingetragenes lockeres Laub

T71 - - - - - - wenige einge-tragene Früch-

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

PF

Nr. 15.05.2015 03.06.2015 06.06.2015 18.06.2015 31.07.2015 22.08.2015 21.10.2015

te

H 4 K23 - - - - - - -

K24 - - - - - - Mäusenest

T72 - - - - - - -

K25a - - - - - Siebenschläfer Mäusenest

T73 - - - - - - -

T74 - - - - - - -

T75 - - - - - - -

T76 - - - - - - -

T77 - - - - - - -

T78 - - - - - - -

H11 T79 - - Mäusenest altes Mäuse-nest

altes Mäuse-nest

altes Mäuse-nest

altes Mäuse-nest

T80 - Mäusenest Mäusenest Mäusenest - -

wenig einge-tragenes Laub, angeknabberte Eichel, Mäuse-

kot

T81 - stand offen - - - angenagter

Weißdornkern

Brettchen nach hinten etwas

rausge-schoben, viel

frisch eingetra-genes Laub, Mäusekot

T82 - - wenig einge-

tragenes Laub - - - -

T83 - - - - - - -

T84 - eingetragenes Laub, Mäuse-

kot - - - Mäusekot

Kot, eingetra-genes Futter und Haare

T85 - etwas eingetra-genes Laub - - - Siebenschläfer -

T86 - - - - - Siebenschläfer -

T87 - - - - - - -

T88 - wenige einge-tragene ange-nagte Kerne

- - - - eingetragenes Laub

T89 - - - - - -

H 2 K25 - Vogelnest - - - - -

K29 - - - - Sieben-

schläfernest -

K26 - Nest mit 5 fast flüggen Kohl-

meisen - - - Meisennest -

K27 - Vogelnest - - - - -

K28 - - - - -

Kasten von Innen ange-nagt, Sieben-schläferkot

Mäusekot

T29a wenig einge-tragenes Laub - - - - -

eingetragenes Laub

T30a - wenig einge-tragene Kerne - wenig eingetra-

genes Futter wenig einge-

tragenes Futter - -

T31a - - etwas eingetra-genes Laub - - wenige Haare -

T32a - - - - - - -

T33a - - - - - - -

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Flora-Fauna-Gutachten A 45 Ersatzneubaut Talbrücken Bechlingen und Bornbach

PF

Nr. 15.05.2015 03.06.2015 06.06.2015 18.06.2015 31.07.2015 22.08.2015 21.10.2015

T34a - - - - - - -

H 9 T89 - - etwas eingetra-

genes Laub - - - -

T90 - wenig einge-

tragenes Laub - Siebenschläfer - - -

T91 - - - - - Siebenschläfer -

T92 - etwas eingetra-genes Futter

- - - - -

T93 - - Mäusenest Mäusenest - - -

T94 - - - wenige Weiß-

dornkerne - - -

T95 - - wenige einge-tragene Blätter - - - -

T96 - - - - - - -

T97 - - - - - eingetragene Schlehenkerne -

T98 - - - - etwas eingetra-genes Laub

- -

T99 - - - - - - -

T100 - - - - - Siebenschläfer -

T101 - - - - - - -

Weitere im Gebiet vorkommende Kleinsäuger sind, neben einigen Mäusearten, auch Bisamratte (Ondat-ra zibethicus), Eichhörnchen (Sciurus vulgaris), Siebenschläfer (Glis glis), Igel (Erinaceus europaeus) und Maulwurf (Talpa europaea).

3.1.2.9 Mittel- und Großsäuger

Mit Reh (Capreolus capreolus), Wildschwein (Sus scrofa), Waschbär (Procyon lotor) und Fuchs (Vulpes vulpes) wurden während der Kartierungen die anhand der Waldstrukturen und der Nähe zur A 45 sowie zu Siedlungen zu erwartenden Groß- und Mittelsäuger durch direkte Sichtbeobachtungen, Trittsiegel oder Kot festgestellt. An verschiedenen Stellen im Untersuchungsraum wurde, sowohl im Wald als auch im Offenland, der in Hessen gefährdete Feldhase (Lepus europaeus) beobachtet. Das Vorkommen sporadisch durchziehenden Rotwilds (Cervus elaphus) ist im Untersuchungsraum des Weiteren bekannt. Neu ist nach Auskunft des Forstamtmanns Herrn Pech das Vorkommen von Muf-felwild (Ovis ammon). Zudem gibt es Hinweise auf das Vorkommen der Wildkatze (Felis sylvestris) bei Aßlar. Nach Auskunft von Herrn Forstamtmann Pech (briefl.) gab es 2007 einen Nachweis im Jagdbe-reich Werdorf. Der Luchs (Lynx (Felis) lynx) ist im Untersuchungsraum nicht zu erwarten (HESSISCHES LANDESAMT

FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG) 2003b), NATUREG-Recherche 09.01.2014 für den Zeitraum 2000 bis 2014). Die innerhalb des Untersuchungsraumes zu erwartenden Arten sind in der nachfolgenden Tabelle 34 aufgelistet.

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Tab. 34: Gesamtartenliste der Mittel- und Großsäuger

Art

BArtSchV FFH

Deu

tsch

land

201

3

Hes

sen

2013

Vorkommen im Untersuchungsraum

beso

nder

s ge

-sc

hütz

t §

1 Sa

tz 1

stre

ng g

esch

ützt

§

1 Sa

tz 2

IV II

Reh Capreolus capreolus (X) - - - - - In den Wäldern und der angrenzenden Feldflur weit verbreitet

Rothirsch Cevus elaphus - - - - - - Selten als Wechselwild

Wildschwein Sus scrofa - - - - - -

Zahlreiche Hinweise auf-grund von Wühlspuren, dürfte flächendeckend vorkommen

Igel Erinaceus europaeus X - - - - D Im Untersuchungsraum nachgewiesen und vermut-lich weit verbreitet

Siebenschläfer Glis glis X - - - - - Entlang der A 45 und im Umfeld der Brücken weit verbreitet und häufig

Feldhase Lepus europaeus (X) - - - 3 3

Wurde sowohl im Wald als auch im Offenland des Untersuchungsraumes beobachtet

Steinmarder Martes foina (X) - - - - -

anhand von Kot im Bereich der Talbrücken nachgewie-sen und im Untersuchungs-raum vermutlich weit ver-breitet

Hermelin Mustela erminea - - - - - D -

Mauswiesel Mustela nivalis - - - - - D -

Iltis Mustela putorius - - - - - D -

Dachs Meles meles (X) - - - - - -

Mufflon Ovis ammon - - - - - - Seit Frühjahr 2015 in Bezirk Aßlar I

Waschbär Procyon lotor - - - - - - -

Wildkatze Felis silvestris X X X - - 2 Fund 2007 bei JB Werdorf nach PECH briefl.

Fuchs Vulpes vulpes (X) - - - - - Mehrmals direkte Beobach-tung und im Untersu-chungsraum daher vermut-

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Art

BArtSchV FFH

Deu

tsch

land

201

3

Hes

sen

2013

Vorkommen im Untersuchungsraum

beso

nder

s ge

-sc

hütz

t §

1 Sa

tz 1

stre

ng g

esch

ützt

§

1 Sa

tz 2

IV II

lich flächendeckend vor-kommend

3.1.2.10 Fließgewässerorganismen

Von den beiden innerhalb des Bezugsraums 1 untersuchten Fließgewässern Bornbach und Spreider Graben weist nur der Bornbach eine vielfältige Substratzusammensetzung sowie ein gutes Habitatange-bot für das untersuchte Makrozoobenthos auf (siehe Tab. 35). Der Spreider Graben (P5) ist eine tem-porär wasserführende Abflussmulde, die kein Fließgewässer im eigentlichen Sinne darstellt. Bei der Beprobung im Frühjahr am 17.06.2015 konnte eine geringe Wasserführung des Grabens beobachtet werden. Während der Probenahme im Herbst am 16.10.2015 lag der Graben gänzlich trocken. Tab. 35: Substratzusammensetzung der 2015 untersuchten Gewässerabschnitte

Mineralische und organische Substrate

P4 Bornbach Deckungsgrad in %

P5 Spreider Graben Deckungsgrad in %

Megalithal (> 40 cm) - - Makrolithal (> 20 - 40 cm) x - Mesolithal (> 6 - 20 cm) 10 - Mikrolithal (> 2 - 6 cm) 25 - Akal (> 0,2 - 2 cm) 35 - Psammopelal (> 6 µm - 2 mm) 5 20 Agryllal (> 6 µm) 5 10 Emerse Makrophyten x - Ufervegetation 5 60 Xylal (Totholz) 5 5 CPOM (grobes org. Material) 5 x FPOM (feines org. Material) 5 5

x: Substrat unter 5% Deckungsgrad vorhanden Die Tabelle zeigt eine vergleichbare Substratzusammensetzung innerhalb des Gewässerbettes von Bornbach und seinem namenlosen Seitengraben. Der Bornbach wird von silikatischen Substraten do-miniert. Entsprechend der Gewässergröße weist die Fein- bis Mittelkiesfraktion die höchsten De-ckungsgrade auf. Neben feinpartikulären Substraten von der Tonfraktion bis hin zur Sandfraktion sind organische Substrate, wie z.B. Totholz, Pflanzen und fein- sowie grobpartikuläre organische Ablage-rungen, vorhanden. Der Bornbach weist somit eine naturnahe Substratzusammensetzung auf, die weit-gehend dem Fließgewässertyp 5 (grobmaterialreiche silikatische Mittelgebirgsbäche) entspricht (POTT-

GIESSER & SOMMERHÄUSER 2008). Der Spreider Graben ist überwiegend von terrestrischen Pflanzen bewachsen. Lediglich in Bereichen von Vertiefungen sind gewässertypische Substrate wie Auelehm oder schlammige Ablagerungen vor-handen. Die nachfolgende Tabelle 36 zeigt die zusammengefassten Ergebnisse der am 17.06.2015 und 16.10.2015 untersuchten Artenzusammensetzung an den Probenahmestellen Bornbach (P4) und dem Spreider Graben (P5). Der Spreider Graben konnte allerdings ausschließlich am 17.06.2015 einmalig

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beprobt werden (siehe oben). Der Graben weist entsprechend seiner temporären Wasserführung keine fließgewässertypische Biozönose auf. Es konnten lediglich zwei Vertreter der Zweiflügler (Diptera) bei der einmaligen Beprobung im Frühjahr aufgefunden werden. Der Bornbach weist eine Biozönose auf, die sich durch eine mäßige Artenzusammensetzung auszeichnet, wobei typische Vertreter der EPT-Arten (Ephemeroptera, Plecoptera und Trichoptera) nachgewiesen werden konnten. Zudem konnten zwei Vertreter der Ephemeroptera (Eintagsfliegen) und fünf Vertreter der Trichoptera (Köcherfliegen) erfasst werden. Vertreter der Plecoptera (Steinfliegen), die meist einen hohen Anspruch an die Gewäs-serqualität stellen, konnten nicht nachgewiesen werden. Tab. 36: Vergleichende Taxaliste (eigene Darstellung nach BAUERNFEIND & HUMPESCH 2001; EISELER 2005; WA- RINGER & GRAF 1997; EISELER 2010; SCHMEDJE & KOHMANN 1992)

Ordnung/Familie Gattung Art P4 Bornbach P5 Spreider Graben Trichoptera Limnephillidae Potamophylax latipennis 7 - Hydropsychidae Hydropsyche siltalai 1 - Rhyacophilidae Rhyacophila sp. 1 - Sericostomatidae Sericostoma sp. 5 - Limnephillidae Limnephilini gen. sp. 2 - Ephemeroptera Baetidae Baetis rhodani 31 - Ephemeridae Ephemera danica 6 - Hirudinae Glossiphoniidae Glossiphonia complanata 2 - Erpobdellidae Erpobdella octoculata 6 - Diptera Simuliidae Simulium sp. 10 3 Chirnomidae Gen. sp. 13 5 Limoniidae Eloeophila sp. - - Amphipoda Gammaridae Gammarus sp. 148 - Megaloptera Sialidae Sialis sp. 4 - Ordonata Corduliidae Cordulegaster sp. 1 - Calopterygidae Calopteryx virgo - - Coleoptera Elmidae Elmis sp. 3 - Gastropoda Planorbidae Gen. sp. 1 - Lymnaeidae Gen. sp. 4 - Mollusca Sphaeeriidae Sphaerium sp. - -

Der Funktionsraum bzw. die funktionelle Einheit bezüglich des untersuchten Makrozoobenthos er-streckt sich über die Gewässerparzelle sowie den angrenzenden Uferrandstreifen. Während das Gewäs-ser vorwiegend von den Larvenstadien von z.B. Eintagsfliegen oder Köcherfliegen als Lebensraum genutzt wird, benötigen deren Imagines (geschlechtsreifes ausgewachsenes Insekt) den Uferrandstreifen für den sogenannten Hochzeitsflug sowie artabhängig auch für den Schlupfvorgang.

3.1.3 Vorbelastungen und Bewertung der Pflanzen- und Tierwelt

Vorbelastungen

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Vorbelastungen für die Pflanzen- und Tierwelt im Bezugsraum 1 bestehen hauptsächlich aus Schad-stoffeinträgen durch Verkehr auf der A 45 (u.a. Reifenabrieb, Stickstoffverbindungen, Salze) sowie aus Nährstoffeinträgen infolge intensiver Landwirtschaft. Für die Tierwelt stellen des Weiteren die mit dem Verkehrsaufkommen in Zusammenhang stehenden Lärm- und Lichtimmissionen eine Vorbelastung dar. Für einige Tiergruppen ist die Verkehrstrasse be-reits zum jetzigen Zeitpunkt als eine unüberwindbare Barriere einzustufen. Für mobilere Arten besteht eine erhöhte Kollisionsgefahr und somit ein gewisses Verletzungs- und Mortalitätsrisiko. Bewertung Flora Die Bewertung von Ökosystemen oder Landschaftsbestandteilen für den Arten- und Biotopschutz ist grundsätzlich an dem in § 1 BNatSchG genannten Ziel ausgerichtet, die biologische Vielfalt auf Dauer zu sichern. Daraus lässt sich ableiten, dass ein Lebensraum umso bedeutsamer ist, je stärker er zur Verwirklichung dieses Zieles beiträgt. Ein Lebensraum mit wenigen, im ganzen Land verbreiteten und ein breites Spektrum von Lebensbedingungen ertragenden Arten ist weniger bedeutsam (= weniger wertvoll) als einer mit zahlreichen, nur begrenzt vorkommenden und spezifische Lebensbedingungen benötigenden Arten. Der überwiegende Teil der vorgefundenen Biotopstrukturen weist eine anthropogen verursachte Über-prägung auf. Diese ist auf den extensiv bewirtschafteten Frischwiesen geringer, auf den Intensivwiesen stärker und auf den Weiden und Äckern sehr stark vorhanden. Dies schlägt sich auch im Artenbestand nieder, der auf den Extensivwiesen vielfältiger und reicher strukturiert ist. Hier treten stellenweise auch anspruchsvollere, seltene und geschützte Arten auf. Derartige Bestände sind in Hessen mittlerweile selten geworden und weiterhin stark rückläufig. Sie unterliegen als Lebensraumtyp 6510 dem besonde-ren Schutz der FFH-Richtlinie. Artenreiches Extensivgrünland gehört zu den Biotoptypen, die nur schwer und allenfalls über lange Zeiträume regenerierbar sind. Demgegenüber ist das Artenspektrum der Äcker und Weiden sehr eingeschränkt. Den intensiv als Weide oder Acker genutzten Flächen kommt daher eine nachrangige Bedeutung, den Intensivwiesen eine mittlere und den teils mageren und artenreichen Extensivwiesen eine sehr hohe Bedeutung zu. Die Gehölzbestände besitzen insgesamt vor allem als strukturierendes Element sowie als (Teil-) Le-bensraum zahlreicher Tierarten eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung für den Untersuchungs-raum. Die geschützten Streuobstwiesen stellen mit ihren heimischen Obstgehölzen und überwiegend extensiv genutzten Frischwiesen Biotope mit sehr hoher Wertigkeit dar. Einzelbäume, Baumgruppen und Gebüsche innerhalb der ausgedehnten Wiesenbestände stellen wichtige Trittsteinbiotope für die heimische Fauna dar. Der vergleichsweise naturnah ausgeprägte Bornbach ist zusammen mit seinen Ufergehölzen als nach § 30 BNatSchG geschützter Lebensraum anzusehen, und somit von hoher naturschutzfachlicher Be-deutung. Eine lediglich mittlere Wertigkeit kommt den naturnah angelegten Gräben im Bezugsraum 1 zu. Die stellenweise vorhandenen gewässerbegleitenden Gehölzbestände, welche einer auentypischen Vegetation entsprechen und sich durch eine Artenzusammensetzung aus heimischen und standortge-rechten Gehölzen auszeichnen, sind naturschutzfachlich sehr wertvoll. Die entlang des Bornbaches stockenden Hochstaudenfluren werden bestimmt durch stickstoffliebende, häufig vorkommende Arten sowie Arten neophytischen Ursprungs und stellen somit nur bedingt na-turschutzfachlich hochwertige Bestände dar. Den im Bezugsraum 1 vorkommenden Ruderalfluren und Brachen kommt aufgrund ihres mäßigen Artenreichtums in Kombination mit geringem Nutzungsdruck eine mittlere Wertigkeit zu.

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Eine besondere Bedeutung weisen ferner nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und BNatSchG geschützte Pflanzenarten auf. Die Fundorte sind in Karte 1 entsprechend dargestellt. Auch die nach § 30 BNATSCHG und § 13 HAGBNatSchG gesetzlich geschützten Biotope sind von sehr ho-her Wertigkeit (siehe Karte 1). Vorhandene versiegelte Flächen, artenarme Straßenrandvegetation sowie naturfern ausgebaute Gräben weisen eine geringe naturschutzfachliche Wertigkeit auf. Bewertung Fauna Avifauna Die Vorkommen der Vogelarten im Untersuchungsraum sind naturschutzfachlich als teilweise regional bedeutsam einzustufen, da einige gefährdete und sogar stark gefährdete Arten erfasst und auch zahlrei-che Arten mit einem ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand in Hessen nachgewiesen werden konnten. Zudem sind einige lokal hohe Dichten, wie von Feldlerche und Goldammer aber auch Gar-tenrotschwanz und Mittelspecht bedeutsam. Hinzu kommt das Vorkommen von regional seltenen Ar-ten wie Wanderfalke und Grauspecht. Amphibien Die Vorkommen der Amphibien im Untersuchungsraum sind naturschutzfachlich wenig bedeutsam, da sich keine gefährdeten Arten finden und sich auch keine streng geschützten oder Arten im schlechten Erhaltungszustand nachweisen ließen. Bei den fünf nachgewiesenen Arten handelt es sich um die fünf häufigsten Arten in Hessen. Die Fischteiche am Holzerbach nördlich des Flugplatzes haben eine hohe lokale Bedeutung, da hier vier Arten in teilweise sehr guten Beständen vorkommen. Besonders das ho-he Vorkommen des Grasfrosches, der in Hessen auf der Vorwarnliste steht und bei dem es sich um eine Art des Anhang V der FFH-Richtlinie handelt, ist bemerkenswert. Das Regenrückhaltebecken (PF 4) ist offensichtlich eine ökologische Falle, da hier Artnachweise gelangen, das Becken aber regelmäßig trocken fällt. Bemerkenswert sind die Nachweise von Molchen und Erdkröte in großer Zahl im Bereich des Regenrückhaltebeckens am Bornbach (PF 5), da es von lediglich geringer Größe und relativ oft verschmutzt ist. Reptilien Für Reptilien hat der Untersuchungsraum eine mittlere bis hohe naturschutzfachliche Bedeutung, da alle der möglichen Reptilienarten Mittelhessens hier nachgewiesen wurden. Weitere hessische Reptilien-arten (wie z.B. Mauereidechse) gibt es erst wieder in Südhessen. Auch wenn es sich bei den Beständen um nicht sehr große handelt (obwohl dies mit den angewendeten Methoden nicht sicher nachzuweisen ist), ist deren Bedeutung als groß einzustufen. Die Vorkommen der streng geschützten Arten Schlingnatter und Zauneidechse werden nachfolgend noch einmal genauer erläutert: Die nachgewiesenen Vorkommen der Schlingnatter entlang der A 45 stellen durch die Autobahn von-einander getrennte lokale Populationen dar, wobei sich diese Populationen vermutlich über die UR-Grenze hinaus nach Westen und Osten erstrecken. Bei der Zauneidechse liegen aktuell nur Nachweise nördlich der Autobahn vor, ein Vorkommen der Art südlich der Autobahn ist allerdings wahrschein-lich. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen der Schlingnatter wird mit schlecht (C) eingestuft, da bei fünf Begehungen lediglich der Nachweis von jeweils einem adulten Tier in drei Probeflächen erbracht werden konnte. Die Bereiche sind zwar mit weiteren Vorkommen vernetzt, es bestehen aber deutliche Verbreitungsbarrieren durch Verkehrswege und eine Talbrücke. Die Populationen sind durch das derzeitige Nutzungsregime in den meisten Probeflächen nicht gefährdet. Lediglich in der Probeflä-

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che R5 kommt es durch die Pflege des Fahrbahnrandes zu starken Beeinträchtigungen, da die Mahd direkt über dem Boden durchgeführt wird, so dass z. B. 2015 alle fünf Reptilienbleche während der Kartierungszeit und damit im Aktivitätszeitraum der Schlingnattern zerschreddert wurden. Die Zufallsfunde der Zauneidechse in den Jahren 2013 und 2015 sind ein Hinweis auf eine ebenfalls wohl nur kleine lokale Population. Tagfalter und Widderchen Insgesamt hat der Untersuchungsraum, besonders in Anbetracht der generell starken Abnahme zahlrei-cher Insektenarten, eine hohe bis sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung, was zusätzlich durch den Neunachweis des Zweibrütigen Würfel-Dickkopffalters für Hessen und dem Vorkommen der beiden streng geschützten Ameisen-Bläulingsarten unterstrichen wird. Zudem ist das Gesamtartenspektrum als außergewöhnlich breit anzusehen. Libellen Der Untersuchungsraum ist mit nur 12 von 62 in Hessen bzw. 80 in Deutschland möglichen Arten eher artenarm. Die wenigen vorhandenen Gewässer weisen keine besonderen Strukturen auf, so dass nur die allgemein häufigen Arten auftreten. Das einzig Bemerkenswerte ist das Vorkommen beider Prachtlibellenarten an allen drei im Gebiet fließenden Bächen. Heuschrecken und Grillen Als bedeutsam können nur die wenigen Vorkommen der feuchtigkeitsliebenden Arten, vor allem die der gefährdeten Sumpfschrecke und der Säbel-Dornschrecke, eingestuft werden. Zudem ist das fast flächige Vorkommen der Feldgrille südlich der Autobahn bemerkenswert, nördlich der Autobahn liegt lediglich ein kleines Vorkommengebiet der Art (H&T 6). Zudem ist das Vorkommen der Roten Keu-lenschrecke bedeutsam, da von dieser Art bisher erst wenige Nachweise innerhalb des Lahn-Dill-Kreises vorliegen. Da weitere wertgebende Arten fehlen und die Gesamtzahl der Arten in den einzel-nen Probeflächen niedrig ist, hat der Untersuchungsraum insgesamt nur eine hohe lokale Bedeutung; die Vorkommen von Feldgrille und Roter Keulenschrecke erreichen eine regionale Bedeutung. Fledermäuse Sowohl die Überführungs-, als auch die Unterführungsbauwerke (Kleinbauwerke) eignen sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht als Fledermausquartiere. Nachweise von Ein- oder Ausflügen konnten wäh-rend der Detektorbegehungen ebenfalls nicht erbracht werden. Die Talbrücken Bornbach und Bechlingen eignen sich aufgrund ihrer mikro-klimatischen Verhältnisse nicht als Winterquartiere. Sie werden jedoch ab dem Frühjahr bis in die Herbstmonate von einigen Mausohren als Übergangsquartier, Sommerquartier und möglicherweise auch als Paarungsquartier ge-nutzt. In der Talbrücke Bornbach wurde zudem eine Quartiernutzung vom Grauen Langohr nachge-wiesen. Hinweise auf bedeutende Wochenstuben in diesen beiden Brückenbauwerken gab es allerdings nicht. Die Höhlenbaumkartierung ergab keine quartiergeeigneten Bäume. Insgesamt ist das Artenspektrum des Untersuchungsraumes als gering anzusehen. Aufgrund der Über-gangsquartiere an den Talbrücken kommt ihm jedoch zusammenfassend eine mittlere lokale natur-schutzfachliche Bedeutung. Die A 45 stellt bereits jetzt eine Barriere für Fledermäuse dar. Eine erhöhte Kollisionsgefahr für Fledermäuse besteht, wenn die Straße überflogen wird. Die bereits vorhandenen Unterführungen stellen allerdings geeignete Querungshilfen dar. Kleinsäuger (Haselmaus)

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Mit den Erhebungen des vorliegenden Gutachtens konnte kein Nachweis der Haselmaus im Untersu-chungsraum erbracht werden. Da Haselmäuse im selben Kartierungszeitraum 2015 westlich des Unter-suchungsraums an der A 45 an zahlreichen Fundpunkten (z.B. Onsbach-, Volkersbach- und Lützel-bachtalbrücke) nachgewiesen wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Art in den im Unter-suchungsraum untersuchten Probeflächen derzeit nicht vorkommt. Fließgewässerorganismen Die Artenzusammensetzung im Bereich des Spreider Grabens beschränkt sich auf wenige Vertreter der Simuliidae (Kriebelmücken) und Chironomidae (Zuckmücken). Eine fließgewässertypische Biozönose konnte hier nicht festgestellt werden. Folglich ist der Graben lediglich als temporär wasserführende Abflussmulde einzustufen. Die mäßig artenreiche Biozönose innerhalb des Bornbachs entspricht weitgehend dem Leitbild für den Fließgewässertyp 5 (POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008). Die Dominanz von Gammarus sp. weist in Verbindung mit dem Fehlen von Steinfliegen (Plecoptera) auf erhöhte organische Belastungen des Ge-wässers hin. Bachflohkrebse gehören zu der Gruppe der Zerkleinerer (Destruenten) und ernähren sich von organischen Ablagerungen wie z.B. Falllaub. Nach dem Leitbild sollten Weidegänger wie z.B. Se-ricostoma sp. oder Baetis rhodani gegenüber den Destruenten dominieren. Die Steinfliegen gehören zu den anspruchsvolleren Arten hinsichtlich der Temperatur und Sauerstoffansprüche. Sie besiedeln vorwie-gend grobkörnige Bereiche des Interstitials und reagieren sensitiv auf Veränderungen bzw. Belastungen ihres Lebensraumes.

3.2 Bezugsraum 2 - Wald-dominierte Landschaft

3.2.1 Flora

Im Folgenden werden die im Bezugsraum 2 erfassten Biotoptypen gemäß der KV-Nutzungstypenliste aufgeführt, beschrieben und - soweit möglich - Pflanzengesellschaften zugeordnet. Bei Biotoptypen oder deren Untereinheiten, die nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 13 HAGBNatSchG geschützt sind bzw. einem FFH-Lebensraumtyp entsprechen, wird dies jeweils angegeben. Eine detailliertere Übersicht geschützter bzw. gefährdeter Pflanzenarten im Plangebiet erfolgt im Anschluss an die Beschreibung der vorhandenen Biotopstrukturen. Biotoptypengruppe Wald 01.112/ 01.212

Mesophiler Buchen-Kiefernwald

01.114 Buchenmischwald 01.117 Buchenaufforstung vor Kronenschluss01.121 Eichen-Hainbuchenwald - § 30 BNatSchG01.122 Eichen-Mischwälder (forstlich überformt)01.123 Bodensaurer, thermophiler Eichenwald - § 30 BNatSchG01.133 Erlen-Eschen-Bachrinnenwald - § 30 BNatSchG01.143 Sonstiger Edellaubbaumwald (forstlich überformt)01.151 Waldlichtungen/-wiesen 01.152 Schlagfluren, Naturverjüngungen, Sukzession in und am Wald01.153 Typischer voll entwickelter Waldrand, Schwerpunkt Laubholz01.181 Sonstige stark forstlich geprägte Laubwälder01.181/ 01.151

Lückige Aufforstung von Laubbäumen auf Waldwiese

01.212 Andere naturnahe Kiefern-/ Kiefernmischwälder01.229 Sonstige Fichtenbestände

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01.299 Sonstige Nadelwälder Die Waldflächen des Planungsraumes werden im Wesentlichen von forstlich begründeten und bewirt-schafteten Beständen geprägt. Hauptbaumarten sind Trauben- und Stieleiche (Quercus petraea und robur) sowie Hainbuche (Carpinus betulus) und Rotbuche (Fagus sylvatica). Je nach Zusammensetzung und Bei-mischung anderer Laub- und Nadelbäume können verschiedene Waldtypen unterschieden werden, die im Gelände oft fließend ineinander übergehen. Im Westen des Bezugsraumes 2 nördlich der Autobahntrasse wird der Baumbestand aus Rotbuche (Fagus sylvatica) und Waldkiefer (Pinus sylvestris) aufgebaut und daher als Mischtyp „mesophiler Buchen-Kiefernwald“ (KV-Nr. 01.112/01.212) erfasst. Die Krautschicht ist als typischer Buchenwaldunter-wuchs ausgebildet, was einen Hinweis auf die potenziell natürliche Vegetation des Standortes gibt. Hier wachsen Sauerklee (Oxalis acetosella), Wald- und Winkel-Segge (Carex sylvatica und remota), Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana), Dorn- und Wurmfarn (Dryopteris carthusiana und filix-mas), Flattergras (Milium ef-fusum) und Wald-Erdbeere (Fragaria vesca). Besonntere Standorte erlauben das Emporkommen von Pur-pur-Fingerhut (Digitalis purpurea). Westlich eines Waldweges konnte die nach BNatSchG besonders ge-schützte Orchidee Weiße Waldhyazinthe (Platanthera bifolia) kartiert werden. Die recht spärlich ausgebil-dete Strauchschicht wird überwiegend von Brombeere (Rubus sectio rubus) aufgebaut, die stellenweise aber auch dichte Gestrüppe bildet. Vereinzelt ist Wald-Geißblatt (Lonicera periclymenum) beigemischt. Insgesamt findet sich viel liegendes moosbewachsenes Totholz, was auf eine weniger intensive Durch-forstung des Bestandes hindeutet. Pflanzensoziologisch kann der Bestand weitestgehend dem Aspe-rulo-Fagetum (Synonym Melico-Fagetum) zugeordnet werden, damit entspricht er auch dem FFH-Lebensraumtyp 9130 „Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)“. Als Buchenmischwald (KV-Nr. 01.114) wurden mehrere Waldflächen erfasst, deren Hauptbaumart die Rotbuche (Fagus sylvatica) ist. Daneben finden sich zu unterschiedlichen Anteilen Hainbuche (Carpinus betulus), Trauben- und Stieleiche (Quercus petraea und robur), Vogelkirsche (Prunus avium), Esche (Fraxinus excelsior), Winterlinde (Tilia cordata) und Hängebirke (Betula pendula). Auch einzelne größere Nadelbäume wie Fichte (Picea abies), Waldkiefer (Pinus sylvestris) und Europäische Lärche (Larix decidua) sind den Be-ständen beigemischt. Die Strauchschicht wird von Haselnuss (Corylus avellana) dominiert. Daneben wachsen Holunder (Sambucus spec.), Eingriffliger und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna und laevigata), Schlehe (Prunus spinosa), Eberesche (Sorbus aucuparia) und Kornelkirsche (Cornus mas). Neben den bereits bei den mesophilen Buchen-Kiefernwäldern aufgeführten krautigen Arten wurden hier auch Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum), Echte Nelkenwurz (Geum urbanum), Giersch (Aegopodium podagraria) und Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis) kartiert (vgl. Abb.13). Großflächig fehlt oft die Krautschicht; das gehäufte Aufkommen von Rotbuchen-Schösslingen zeigt eine starke Naturverjüngung der sowohl alten als auch jungen Bestände an. Die Bu-chenmischwälder des Untersuchungsraumes gehören zur Ordnung Carpino-Fagetalia (vgl. Vegetations-aufnahme V12, Angang A1).

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Abb. 13: Buchenmischwald mit Mercurialis perennis in der Krautschicht im Nordosten des Untersuchungsraumes Ein kleiner abgezäunter Bereich südlich der A 45 mit Rotbuchen- und vereinzelt Traubeneichen-Pflanzungen wurde als Buchenaufforstung vor Kronenschluss (KV-Nr. 01.117) aufgenommen. Das starke Aufkommen von Brombeere (Rubus sectio rubus) auf der Fläche zeigt die fehlende Pflege der jungen Bäume. Ein großer Anteil der Waldfläche im gesamten Bezugsraum 2 ist mit Eichen-Hainbuchenwald (KV-Nr. 01.121) bewachsen (vgl. Abb. 14 und Waldstrukturkartierung 06 im Anhang A2). Neben den beiden bestandsbildenden Baumarten finden sich einzelne Vogelkirschen (Prunus avium), Rotbuchen (Fagus sylvatica) und Waldkiefern (Pinus sylvestris). Die eher lückige Strauchschicht baut sich überwiegend aus Haselnuss (Corylus avellana) auf, dazu kommen Weißdorn (Crataegus monogyna und laevigata), Wald-Geißblatt (Lonicera periclymenum), Efeu (Hedera helix) und Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare). Auf-grund der lichten Verhältnisse hat sich eine artenreiche Krautschicht aus folgenden Arten entwickelt:

Anemone nemorosa (Busch-Windröschen) Brachypodium sylvaticum (Wald-Zwenke) Carex muricata (Sparrige Segge) Carex remota (Winkel-Segge) Convallaria majalis (Maiglöckchen) Dactylis polygama (Wald-Knäuelgras) Deschampsia flexuosa (Draht-Schmiele) Eupatorium cannabium (Gewöhnlicher Wasserdost) Galium odoratum (Waldmeister) Galium sylvaticum (Wald-Labkraut) Geum urbanum (Echte Nelkenwurz) Hordelymus europaeus (Waldgerste) Lamium maculatum (Gefleckte Taubnessel) Luzula sylvatica (Wald-Hainsimse) Melampyrum pratense (Wiesen-Wachtelweizen) Melica uniflora (Einblütiges Perlgras) Milium effusum (Flattergras) Phyteuma spicatum (Ährige Teufelskralle) – RL H V Polypodium vulgare (Gewöhnlicher Tüpfelfarn) Rubus caesius (Kratzbeere) Senecio ovatus (Fuchs-Greiskraut) Stellaria holostea (Große Sternmiere)

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Das als Störzeiger geltende Kleine Springkraut (Impatiens parviflora) ist nur vereinzelt vorhanden. Die beiden namensgebenden Baumarten sowie Feldahorn (Acer campestre) und Rotbuche (Fagus sylvatica) zeigen mit ihren zahlreichen Schösslingen eine gute Naturverjüngung des Bestandes. Pflanzensoziolo-gisch vereinen die Bestände sowohl Kennarten des Stellario holosteae-Carpinetum betuli (Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald) als auch des Galio sylvatici-Carpinetum betuli (Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald). Aufgrund der tendenziell eher wechselfrischen bis trockenen Stand-ortbedingungen auf den Kuppenlagen des Untersuchungsraumes werden die Eichen-Hainbuchenwälder hier dem FFH-Lebensraumtyp 9170 „Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum“ zugeordnet und nicht dem für wechselfeuchte und grundwassernahe Standorte in Auela-gen charakteristischen Stellario-Carpinetum (LRT 9160). Ebenso können sie zu den nach § 30 BNatschG geschützten wärmeliebenden Wäldern gerechnet werden. Forstlich überformte Eichenmischwälder (KV-Nr. 01.122) aus Stiel- und Traubeneiche finden sich im Westen des Bezugsraumes 2 südlich und nördlich der A 45 (vgl. Abb. 15), nördlich der Bornbach- und nordwestlich der Bechlinger Bach-Talbrücken. Die Bestände sind sehr heterogen ausgeprägt und um-fassen ein breites Spektrum an Baum-, Strauch- und krautigen Arten (vgl. Waldstrukturkartierung 03, 04 und 05 im Anhang A2). Den bestandsbildenden Eichen sind in unterschiedlichem Umfang Zitter-pappeln (Populus tremula), Vogelkirschen (Prunus avium), Salweiden (Salix caprea), Rotbuchen (Fagus sylvati-ca), Hainbuchen (Carpinus betulus), Eschen (Fraxinus excelsior) und Bergahorn (Acer pseudoplatanus) beige-mischt. Stellenweiße wachsen auch Nadelbäume wie Gemeine Fichte (Picea abies), Waldkiefer (Pinus sylvestris) und Douglasie (Pseudotsuga menziesii). Weißdorn (Crataegus monogyna und laevigata), Schlehe (Prunus spinosa), Brombeere (Rubus sectio rubus), Eberesche (Sorbus aucuparia), Hundsrose (Rosa canina) und Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus) bilden ein teils dichtes Gebüsch im Unterwuchs, rand-lich wächst vereinzelt auch Besenginster (Cytisus scoparius). In einem Bestand nordwestlich der Bechlin-ger Bachtalbrücke konnte ein Exemplar des nach BNatSchG besonders geschützten Gewöhnlichen Seidelbastes (Daphne mezereum) kartiert werden. In der Krautschicht finden sich unter anderem Wald-Knäuelgras (Dactylis polygama), Flattergras (Milium effusum), Zwiebel-Schaumkraut (Cardamine bulbifera), Wurmfarn (Dryopteris filix-mas), Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana), Gelbes und Busch-Windröschen (Anemone ranunculoides und nemorosa) sowie Pfennig-Gilbweiderich (Lysimachia nummularia).

Abb. 14: Eichen-Hainbuchenwald im Osten des Unter- suchungsraumes

Abb.15: Eichenmischwald im Bereich der Waldstruk turkartierung 03 im Westen des Untersu chungsraumes

Ein gut ausgebildeter thermophiler Eichenwald (KV-Nr. 01.123) mit viel liegendem Totholz stockt im östlichen Bereich des Bezugsraumes 2 nördlich der Autobahntrasse (vgl. Vegetationsaufnahme V13 im Anhang A1). Zwischen den Traubeneichen (Quercus petraea) wachsen einzelne Rotbuchen (Fagus sylvati-ca), Waldkiefern (Pinus sylvestris), Hainbuchen (Carpinus betulus) und Europäische Lärchen (Larix decidua), Sträucher sind kaum vorhanden. Die Krautschicht wird von Waldmeister (Galium odoratum), Flattergras (Milium effusum), Waldsegge (Carex sylvatica) und Zwiebel-Schaumkraut (Cardamine bulbifera) gebildet. An

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einer Stelle konnte die nach BNatSchG besonders geschützte Vogelnestwurz (Neottia nidus-avis) erfasst werden. Ein weiterer Bestand eines Eichenwaldes wurde auf einer Kuppe südwestlich der Bechlinger Bachtalbrücke kartiert. Neben den bereits genannten Arten wachsen hier auch einige Douglasien (Pseu-dotsuga menziesii), Weißdorn (Crataegus monogyna), Gewöhnliche Schneebeere (Symphoricarpus albus) und als die Krautschicht dominierend Blaugrüne Segge (Carex flacca) (vgl. Waldstrukturkartierung 01 im Anhang A2). Die termophilen Eichenwälder zählen zu den Wäldern trockenwarmer Standorte und sind daher nach § 30 BNatSchG als Biotope unter Schutz gestellt. Sie werden der pflanzensoziologischen Ord-nung Quercetalia robori-petraeae zugeordnet. Ein Erlen-Eschen-Bachrinnenwald (KV-Nr. 01.133) wurde entlang des Holzerbaches südlich der A 45 kartiert. Ein breiter und dichter Saum aus Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Silberweide (Salix alba), Hasel-nuss (Corylus avellana), Holunder (Sambucus spec.), Schlehe (Prunus spinosa) und Europäischem Pfaffen-hütchen (Euonymus europaeus) schließt sich hier beidseitig an den Bachlauf an und geht in flächig ausge-bildetes Feldgehölz über. Der Bachrinnenwald ist nach § 30 BNatSchG geschützt und zählt ebenso wie die Ufergehölze zum FFH-Lebensraumtyp 91E0* „Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)“. Ein forstlich überformter Edellaubbaumwald (KV-Nr. 01.143) wurde an einem Osthang nordwestlich der Bechlinger Bachtalbrücke kartiert (vgl. Waldstrukturkartierung 02 im Anhang A2). Der Bestand wird von Bergahorn (Acer pseudoplatanus) dominiert, dazu gesellen sich in der Baumschicht Europäische Lärche (Larix decidua), Spitzahorn (Acer platanoides), Esche (Fraxinus excelsior) und Stieleiche (Quercus ro-bur). Die Strauchschicht setzt sich aus Feldahorn (Acer campestre), Eberesche (Sorbus aucuparia) sowie juvenilen Hainbuchen (Carpinus betulus) und Rotbuchen (Fagus sylvatica) zusammen. Innerhalb der Waldflächen liegen im gesamten Bezugsraum verteilt kleine Lichtungen und Waldwiesen (KV-Nr. 01.151), die sich mit ihren blühenden Kräutern und den eher sonnigen Standortbedingungen als Lebensraum stark vom umgebenden Wald unterscheiden. Dies spiegelt sich auch in der Artenzu-sammensetzung wieder, in der sich zwar einige Waldarten wiederfinden, die aber überwiegend von Wiesen- und Ruderalarten bestimmt wird. Je nach Standort überwiegen dabei feuchteliebende oder trockenheitsliebende Arten:

Alliaria petiolata (Knoblauchsrauke) Alopecurus pratensis (Wiesen-Fuchsschwanz) Arctium lappa (Große Klette) Arrhenatherum elatius (Glatthafer) Brachypodium sylvaticum (Wald-Zwenke) Calamagrostis epigejos (Land-Reitgras) Carex remota (Winkel-Segge) Carex sylvatica (Wald-Segge) Centaurea jacea (Wiesen-Flockenblume) Cerastium holosteoides (Gewöhnliches Hornkraut) Cirsium arvense (Acker-Kratzdistel) Cirsium vulgare (Gewöhnliche Kratzdistel) Colchicum autumnale (Herbstzeitlose) Convolvulus arvensis (Ackerwinde) Dactylis glomerata (Knäuelgras) Drypoteris filix-mas (Wurmfarn) Epilobium montanum (Berg-Weidenröschen) Festuca rubra agg. (Rotschwingel) Galium album (Weißes Labkraut) Galium sylvaticum (Wald-Labkraut) Geum urbanum (Echte Nelkenwurz) Hypericum hirsutum (Behaartes Johanniskraut) Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut) Impatiens parviflora (Drüsiges Springkraut)

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Juncus effusus (Flatter-Binse) Knautia arvensis (Acker-Witwenblume) Lycopus europaeus (Ufer-Wolfstrapp) Myosotis scorpioides (Sumpf-Vergissmeinnicht) Phalaris arundinacea (Rohrglanzgras) Poa pratensis (Wiesenrispe) Rubus idaeus (Himbeere) Rumex acetosa (Wiesen-Sauerampfer) Scrophularia nodosa (Knotige Braunwurz) Solanum dulcamara (Bittersüßer Nachtschatten) Stachys sylvatica (Wald-Ziest) Urtica dioica (Große Brennnessel) Valeriana officinalis (Echter Baldrian)

Stellenweise wachsen auf diesen Lichtungen auch kleinere Einzelbäume wie Feldahorn, Fichte und Sal-weide sowie Sträucher wie Hundsrose (Rosa canina), Weißdorn (Crataegus monogyna und laevigata) und Kornelkirsche (Cornus mas) (vgl. Abb. 16).

Abb.16: Waldlichtung im Osten des Untersuchungsraumes Dem Biotoptyp „Schlagfluren, Naturverjüngung, Sukzession im und am Wald“ (KV-Nr. 01.152) wer-den mehrere Flächen mit unterschiedlicher Ausprägung zugeordnet. Zum einen werden Vor- und Pionierwälder hinzugezählt, die sich aus dichtem Aufwuchs von Pionier-baumarten wie Hängebirke (Betula pendula), Zitterpappel (Populus tremula), Waldkiefer (Pinus sylvestris) und Eberesche (Sorbus aucuparia) aufbauen. Bei weiter fortgeschrittener Sukzession treten bereits Stiel- und Traubeneiche (Quercus robur und petraea), Feldahorn (Acer campestre), Berg- und Spitzahorn (Acer pseu-doplatanus und platanoides), Hainbuche (Carpinus betulus), Vogelkirsche (Prunus avium) und Winterlinde (Tilia cordata) hinzu. Die Strauchschicht ist zwar artenreich, aber nur spärlich ausgebildet. Hier finden sich Europäisches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Schlehe (Prunus spinosa), Besenginster (Cytisus scoparius), Kornelkirsche (Cornus mas), Efeu (Hedera helix), Haselnuss (Corylus avellana), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus), Brombeere (Rubus sectio rubus) und Hundsrose (Rosa canina). Die Kraut-schicht baut sich aus relativ wenigen, weit verbreiteten Arten wie Flattergras (Milium effusum), Schmal-blättriger Hainsimse (Luzula luzuloides) und Einblütigem Perlgras (Melica uniflora) auf. Auch die auf der Vorwarnliste der Roten Liste Hessen aufgeführte Ährige Teufelskralle (Phyteuma spicata) konnte hier kartiert werden.

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Zum anderen entspricht eine verhältnismäßig große Sukzessionsfläche am nördlichen Rand des Unter-suchungsraumes diesem Biotoptyp. Hier hat sich auf einer kleinräumig stark relieffierten und eher feuchten Lichtung ein dichter Bewuchs aus Besenginster (Cytisus scoparius), Tollkirsche (Atropa belladon-na), Rotem Holunder (Sambucus racemosa), Purpur-Fingerhut (Digitalis purpurea), Wurmfarn (Dryopteris filix-mas), Brombeere (Rubus sectio rubus), Rühr-mich-nicht-an (Impatiens noli-tangere), Flatterbinse (Junucs effusus), Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos), Weißem Straußgras (Agrostis stolonifera), Klettenlabkraut (Galium apparine), Echtem Johanniskraut (Hypericum perforatum), Winkel-Segge (Carex remota), Riesen-Schwingel (Festuca gigantea) und Kleinblütigem Weidenröschen (Epilobium parviflorum) gebildet. Das viele mit Moos bewachsene liegende Totholz deutet auf einen früheren Baumbestand hin. Weitere Ausprägungen dieses Biotoptyps sind kleine Lichtungen und Schlagfluren, auf denen sich in Folge natürlicher Sukzession Gehölze wie Tollkirsche (Atropa belladonna), Holunder (Sambucus spec.), Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Faulbaum (Frangula alnus) und Feldahorn (Acer campestre) angesiedelt haben. Teilweise wurde auf diesen Flächen auch Bergahorn (Acer pseudoplatanus) gepflanzt, der zwar noch mit Baumschutz versehen ist, aber bereits von den aufkommenden Gebüschen überwachsen wird. Naturnahe Waldränder (KV-Nr. 01.153) sind im gesamten Bezugsraum kaum vorhanden. Meist schlie-ßen sich an den Baumbestand direkt andere Nutzungsformen wie Wiesen oder Wege an. Lediglich klei-ne Bereiche wie ein schmaler Saum entlang eines Eichen-Hainbuchenwaldes im Osten des Untersu-chungsraumes können diesem Biotoptyp zugeordnet werden. Hier wachsen neben einzelnen größeren Traubeneichen (Quercus petraea), Vogelkirschen (Prunus avium) und Zitterpappeln (Populus tremula) Sträu-cher wie Besenginster (Cytisus scoparius), Brombeere (Rubus sectio rubus), Schlehe (Prunus spinosa), Stech-palme (Ilex aquifolium) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) sowie Eschen-Schösslinge (Fraxinus excelsior). Im vorgelagerten Krautsaum finden sich Gewöhnliches Leimkraut (Silene vulgaris), Echtes Jo-hanniskraut (Hypericum perforatum), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wei-ßes Labkraut (Galium album), Echter Baldrian (Valeriana officinalis), Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare), Purpur-Fingerhut (Digitalis purpurea), Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium), Echter Steinklee (Melilotus officinalis) und Gewöhnliches Greiskraut (Senecio vulgaris). Ebenfalls diesem Biotoptyp zugeordnet wurden dichte Gebüsch aus Schlehe (Prunus spinosa), Hängebirke (Betula pendula), Weißdorn (Crataegus monogyna und laevigata) und Eberesche (Sorbus aucuparia), die Waldbeständen vorge-lagert sind. Als stark forstlich geprägte Laubwälder (KV-Nr. 01.181) wurden mehrere Aufforstungsflächen erfasst, auf denen in dichten Reihen in unterschiedlicher Zusammensetzung folgende Arten gepflanzt wurden:

Acer campestre (Feldahorn) Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn) Alnus glutinosa (Schwarzerle) Betula pendula (Hängebirke) Fagus sylvatica (Rotbuche) Fraxinus excelsior (Esche) Larix decidua (Europäische Lärche) Populus tremula (Zitterpappel) Prunus avium (Vogelkirsche) Prunus padus (Traubenkirsche) Quercus petraea (Traubeneiche) Quercus robur (Stieleiche) Sorbus aucuparia (Eberesche) Tilia cordata (Winterlinde)

Nordwestlich der Bechlinger Bachtalbrücke finden sich Eschenreinbestände, die vom Eschentriebster-ben betroffen sind. Die Strauchschicht unter diesen Aufforstungen ist teils spärlich, teils aber auch sehr dicht ausgeprägt. Hier wachsen Weißdorn (Crataegus monogyna und laevigata), Haselnuss (Corylus avellana),

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Kornelkirsche (Cornus mas), Schlehe (Prunus spinosa), Besenginster (Cytisus scoparius), Holunder (Sambucus spec.) und Heckenkirsche (Lonicera xylosteum). Die Krautschicht baut sich aus wenigen und im Bezugs-raum häufig auftretenden Arten auf. Unter einer sehr lückigen Aufforstungsfläche mit überwiegend Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und ein-zelnen Elsbeeren (Sorbus torminalis), Ebereschen (Sorbus aucuparia) und Vogelkirschen (Prunus avium) be-findet sich eine Wiese mit Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Weißem Labkraut (Galium album), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Echtem Johanniskraut (Hypericum perforatum), Echtem Baldrian (Valeriana officinalis), Acker-Witwenblume (Knautia arvensis) und Weinbergslauch (Allium vineale). Zudem tritt der als Futterpflanze für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling sehr wichtige Große Wiesenknopf (San-guisorba officinalis) auf. Aufgrund der flächigen Ausbildung dieser Wiese wird der Bestand dem Mischtyp „Lückige Aufforstung von Laubbäumen auf Waldwiese“ (KV-Nr. 01.181/01.151) zugeordnet. Nadelholzbestände bestehen meist aus kleinen Restbeständen zwischen Laubholzforsten und sind stark forstlich geprägt. Sie bilden sich einerseits aus Kiefernmischwäldern (KV-Nr. 01.212) mit der Waldkie-fer (Pinus sylvestris) im Oberstand. Dazu mischen sich Fichte (Picea abiea) und Europäische Lärche (Larix decidua) sowie einzelne Rotbuchen (Fagus sylvatica), Vogelkirschen (Prunus avium), Traubeneichen (Quercus petraea) und Hainbuchen (Carpinus betulus). Strauch- und Krautschicht sind relativ artenarm ausgeprägt, hier wachsen Arten der umgebenden Laubholzbestände. Andererseits konnten von Fichten dominierte Bestände kartiert werden (KV-Nr. 01.229), bei denen nur randlich einzelne Eschen (Fraxinus excelsior), Traubeneichen und Hainbuchen hinzutraten. Lediglich im Südosten des Untersuchungsraumes findet sich ein großflächiger Bestand mit einer Dominanz der Douglasie (Pseutotsuga menziesii). Diese Fläche sowie ein kleiner Bereich mit horstweiser Pflanzung von Fichten und Douglasien zwischen Rotbuchen, Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Hainbuche und Haselnuss (Corylus avellana) werden dem Biotoptyp „Sonstige Nadelwälder“ (KV-Nr. 01.299) zugerechnet. Biotoptypengruppe Gebüsche, Feldgehölze, Einzelbäume und Streuobstwiesen 02.200 Trockene bis frische, basenreiche, voll entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten02.300 Nasse, voll entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung straßenbegleitend03.110 Streuobstwiese intensiv bewirtschaftet - § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGBNatSchG 03.130 Streuobstwiese extensiv bewirtschaftet - § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGBNatSchG 04.110 Einzelbaum einheimisch, standortgerecht, Obstbaum04.210 Baumgruppe einheimisch, standortgerecht, Obstbäume04.220 Baumgruppe nicht einheimisch, nicht standortgerecht04.210/ 04.220

Baumgruppe aus heimischen und nicht heimischen Arten

04.400 Ufergehölzsaum, heimisch, standortgerecht - § 30 BNatSchG04.600 Feldgehölz, Baumhecke, großflächig

Gebüsche und Hecken basischer Standorte (KV-Nr. 02.200) sind im Bezugsraum 2 vor allem in den Randbereichen der Waldbestände vorhanden. Hier haben sich stellenweise dichte, flächige Gestrüppe entwickelt, die keinen Durchlass bieten. Ihr Artenspektrum gleicht den Hecken des Bezugsraumes 1 (vgl. Kap.3.1.1), als weitere Arten konnten Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus), Zwerg-Holunder (Sambucus ebulus) und Besenginster (Cytisus scoparius) kartiert werden. Insgesamt dominiert die Schlehe (Prunus spinosa) die Bestände. Als nasses Gebüsch (KV-Nr. 02.300) wurde ein kleiner Bestand mehrerer Schwarzerlen (Alnus glutinosa) in der Nähe des Holzerbaches im Norden erfasst. Wie auch in Bezugsraum 1 zählen die Gehölzstrukturen entlang der A 45 in Bezugsraum 2 zum Nut-zungstyp „Hecken-/Gebüschpflanzung straßenbegleitend“ (KV-Nr. 02.600), wobei häufig ein fließen-der Übergang zu den dahinter stockenden Laubmischwäldern vorhanden ist. Eine Abgrenzung der

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beiden Nutzungstypen basiert daher auf unterschiedlichen Pflegeregimen. Die hier vorkommenden Arten entsprechen denen des Bezugsraumes 1. Zusätzlich zu einer extensiv genutzten Streuobstwiese (KV-Nr. 03.130) im Osten sind an der südlichen Grenze des Bezugsraumes 2 in zwei Privatgärten auch intensiv genutzte Streuobstwiesen angelegt (KV-Nr. 03.110). Die Obstbäume werden regelmäßig zurückgeschnitten und die darunter liegenden Wiesen-flächen mehrmals im Jahr gemäht. Dies spiegelt sich in einem deutlich reduzierten Artenbestand wie-der. Dennoch sind diese Bereiche nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGBNatSchG unter Schutz ge-stellt. Dem FFH-Lebensraumtyp 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)“ entspricht allerdings lediglich die extensiv genutzte Streuobstwiese. Einzelbäume und Baumgruppen heimischer Arten (KV-Nr. 04.110 und 04.210) wachsen hauptsächlich im Bereich der Privatgärten am Holzerbach. Neben Stiel- und Traubeneiche (Quercus robur und petraea) setzen sie sich aus Hainbuche (Carpinus betulus), Silberweide (Salix alba), Hängebirke (Betula pendula), Vogelkirsche (Prunus avium) und Zitterpappel (Populus tremula) zusammen. Als Baumgruppe standort-fremder Arten (KV-Nr. 04.220) wurde eine Reihe großer Fichten (Picea abies) und Tannen (Abies spec.) als Grundstücksbegrenzung eines Privatgartens aufgenommen. Ein kleiner Bestand aus heimischen Bäumen gemischt mit Ziergehölzen wie Trauerweide (Salix alba ´Tristis´) und Blautanne (Abies procera ´Glauca´) um ein Stallgebäude im Osten wurde entsprechend als Mischtyp kartiert (KV-Nr. 04.210/04.220). Im gesamten Verlauf des Bechlinger Baches sowie in Teilbereichen entlang des Holzerbaches stocken heimische und standortgerechte Ufergehölze (KV-Nr. 04.400). Sie bestehen überwiegend aus Schwarzerlen (Alnus glutinosa), denen Silberweiden (Salix alba), Kornelkirsche (Cornus mas), Haselnuss (Corylus avellana), Holunder (Sambucus spec.) und Weißdorn (Crataegus monogyna und leavigata) beigemischt sind. Der Unterwuchs wird von Drüsigem Springkraut (Impatiens glandulifera) dominiert, vereinzelt konn-ten aber auch Exemplare der nach BNatSchG besonders geschützten Gelben Schwertlilie (Iris pseuda-corus) emporkommen. Diese Ufergehölze stellen nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope dar und sind dem LRT 91E0* gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie, Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae), zuzuordnen. Feldgehölze (KV-Nr. 04.600) mit den bereits in Bezugsraum 1 aufgeführten Arten finden sich in beiden Teilbereichen des Bezugsraumes 2. Sie wachsen teils linear entlang von Wegrändern, teils aber auch flächig an Hängen und Böschungen. Biotoptypengruppe Gewässer 05.211 Schnell fließender Bach, Gewässergüteklasse besser als II - § 30 BNatSchG 05.212 Schnell fließender Bach, Gewässergüteklasse II und schlechter 05.243 Naturfern ausgebaute Gräben05.342 Kleinspeicher, Teiche 05.420 Bachröhrichte - § 30 BNatSchG05.430 Andere Röhrichte (Rohrkolben und Rohrglanzgras)

Als schnell fließender Bach mit einer Gewässergüteklasse besser als II (KV-Nr. 05.211) wurde der nördlich der A 45 verlaufende Abschnitt des Holzerbaches kartiert. Weiter im Süden besitzt dieser Bach die Güteklasse II und wurde entsprechend als KV-Typ 05.212 aufgenommen. In einem relativ naturnahen Bereich (vgl. Abb. 17) mit angrenzenden Feuchtwiesen sind die Randbereiche des Holzer-baches versumpft und erlauben das Aufwachsen feuchteliebender Arten wie die auf der Vorwarnliste von Deutschland aufgeführte Ufersegge (Carex riparia), Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara), Flatter-Binse (Juncus effusus), Wald-Simse (Scirpus sylvatica), Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides) und Bachbunge (Veronica beccabunga).

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Auch der Bechlinger Bach wurde als schnell fließender Bach mit Gewässergüteklasse II (KV-Nr. 05.212) kartiert. Seine Uferböschungen sind stark mit Kletten-Labkraut (Galium apparine), Großer Brennnessel (Urtica dioica), Drüsigem Springkraut (Impatiens glandulifera) und Giersch (Aegopodium podagra-ria) verkrautet, stellenweise kommt die nach BNatSchG besonders geschützte Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus) empor. Linksseitig begleiten Ufergehölze aus überwiegend Schwarzerlen (Alnus glutinosa) den Bechlinger Bach, das rechtsseitige Ufer grenzt an Grünlandbestände (vgl. Abb. 18). Sowohl Holzerbach als auch Bechlinger Bach weisen keine Makrophytenbestände oder flutende Was-sermoose auf, eine Zuordnung zum FFH-Lebensraumtyp 3260 „Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion“ ist daher nicht mög-lich. Beide Bäche werden aber als nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope eingestuft.

Abb. 17: Naturnaher Abschnitt des Holzerbaches süd- lich der A 45

Abb.18: Abschnitt des Bechlinger Baches nördlich der Talbrücke

Als naturfern ausgebaute Gräben (KV-Nr. 05.243) wurden mehrere befestigte Abflussrinnen im Osten des Untersuchungsraumes, die das Oberflächenwasser der Autobahn ableiten, erfasst. Auf einem Privatgelände am Holzerbach befinden sich mehrere kleine Teichanlagen. Zwei davon wa-ren zum Zeitpunkt der Kartierung wassergefüllt und wurden entsprechend als Teich (KV-Nr. 05.342) kartiert. Die übrigen vier Becken sind bereits verlandet. Hier haben sich auf sumpfigem Untergrund Röhrichte aus Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) und Rohrkolben (Typha latifolia), Flatterbinsen (Juncus effusus) sowie kleine Weiden- und Erlengebüsche angesiedelt. Diese Bereiche werden dem Nutzungstyp „Andere Röhrichte“ (KV-Nr. 05.430) zugeordnet. Ebenfalls diesem Typ entsprechen vier kleine feuch-te Senken mit Wasseraustritt innerhalb einer Ruderalflur, die mit Rohrglanzgras bestanden sind. Ein nach § 30 BNatSchG geschütztes Bachröhricht (KV-Nr. 05.420) mit der besonders geschützten Gelben Schwertlilie (Iris pseudacorus), Schilfrohr (Phragmites australis), Großer Brennnessel (Urtica dioica) und Brombeere (Rubus sectio rubus) wurde am Bechlinger Bach östlich eines kleinen Wasserhäuschens kartiert.

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Biotoptypengruppe Grünland 06.120 Nährstoffreiche Feuchtwiese 06.210 Weide (extensiv) 06.310 Frischwiese extensiv genutzt 06.320 Frischwiese intensiv genutzt

Beidseitig direkt angrenzend an den Holzerbach im Süden der A 45 wurden nährstoffreiche Feuchtwie-sen (KV-Nr. 06.120) kartiert. Die hochwüchsigen und dichten Bestände setzen sich aus feuchtelieben-den Arten wie Echtem Mädesüß (Filipendula ulmaria), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense), Großer Brennnessel (Urtica dioica), Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Gewöhnlichem Knäuelgras (Dactylis glomerata), Sumpf-Schachtelhalm (Equisetum palustre), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa), Wie-sen-Schwingel (Festuca pratensis), Echtem Johanniskraut (Hypericum perforatum), Herbstzeitloser (Colchicum autumnale) und Wiesenlabkraut (Galium album) zusammen. Aufgrund derselben naturräumlichen Gegebenheiten entsprechen die extensiven Pferdeweiden (KV-Nr. 06.210) sowie die intensiven und extensiven Frischwiesen, die sich zwischen den Waldflächen fin-den, in ihrer Artenausstattung denen des Bezugsraumes 1 (vgl. Kap. 3.1.1, Vegetationsaufnahmen V6, V7, V8 und V9 im Anhang A1). Eine Besonderheit stellt eine schmale Extensivwiese direkt nördlich der A 45 dar, die mit ihren mageren Standortbedingungen wertvollen und teils geschützten Arten wie Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria), Heide-Nelke (Dianthus deltoides), Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis) und Wiesen-Salbei (Salvia pratensis) ein Aufkommen erlaubt (vgl. Abb. 19 und Vegetationsauf-nahme V11 im Anhang A1).

Abb. 19: Magere Extensivwiese im Bereich der Vegetationsaufnahme V11

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Biotoptypengruppe Ruderalfluren und Brachen 09.120 09.130

Kurzlebige Ruderalflur Wiesenbrache und ruderale Wiese

09.150 Feldrain, Wiesenrain linear 09.160 Straßenrand intensiv gepflegt 09.210 Ausdauernde Ruderalflur meist frischer Standorte09.220 Wärmeliebende ausdauernde Ruderalflur trockener Standorte09.220/ 02.200

Wärmeliebende ausdauernde Ruderalflur trockener Standorte mit basenreichen Gebüschen

Oberhalb der Mündung der Holzerbachs ist eine kurzlebige Ruderalflur (09.120) zu finden. Im Über-gang zu einer Feuchtwiese am Holzerbach wurde in Bezugsraum 2 eine Wiesenbrache (KV-Nr. 09.130) erfasst. Sie zeichnet sich durch eine unregelmäßige Bewirtschaftung aus, was das Aufkommen ruderaler Arten wie Großer Brennnessel (Urtica dioica) und Klettenlabkraut (Galium apparine) zwischen den typi-schen Arten der Frischwiesen erlaubt. Lineare Wiesen- und Feldraine (KV-Nr. 09.150) sind im Bezugsraum 2 lediglich spärlich zwischen Äckern im Südosten des Untersuchungsraumes vorhanden. Ihre Artenzusammensetzung wird von hochwüchsigen Gräsern dominiert und entspricht der des Bezugsraumes 1 (vgl. Kap. 3.1.1). Ebenso wie in Bezugsraum 2 werden die Vegetationsbestände entlang der Autobahntrasse sowie beid-seitig der L 3376 und der asphaltierten Wirtschaftswege dem Nutzungstyp „Straßenrand intensiv ge-pflegt“ (KV-Nr. 09.160) zugeordnet. Auf den häufig gemähten Randbereichen hat sich eine stellenwei-se artenreiche Vegetation aus Ruderalarten, Grünlandarten und auf diese Extremstandorte spezialisier-ten Arten entwickelt (vgl. Kap. 3.1.1). Als feuchte Ruderalflur (KV-Nr. 09.210) wurden zum einen zwei Flächen nördlich der A 45 mit viel Wolligem Honiggras (Holcus lanatus), Echtem Beinwell (Symphytum officinale), Einjährigem Berufkraut (Erigeron annuus), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) und Sumpfkratzdistel (Cirsium palustre) kartiert. Zum anderen werden die vom Drüsigen Springkraut (Impatiens glandulifera) dominierten Uferböschun-gen des Bechlinger Baches hinzugezählt. Auch kleinere Flächen mit dominanter großer Brennnessel (Urtica dioica) und Brombeere (Rubus sectio rubus) werden diesem Biotoptyp zugeordnet. Eine trockene Ruderalflur mit wärmeliebenden Arten (KV-Nr. 09.220) wurde an einem steilen Südhang unterhalb eines Waldes südlich der A 45 kartiert (vgl. Abb. 20). Zwischen offenem Fels wachsen auf flachgründigem und magerem Boden Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Kleiner Wiesenknopf (Sanguisor-ba minor), Schafschwingel (Festuca ovina agg.), Gewöhnliches Silbergras (Corynephorus canescens), Kleinblü-tige Königskerze (Verbascum thapsus), Gewöhnliches Leimkraut (Silene vulgaris), Rauhaariger Backenklee (Dorycnium hirsutum), Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens) und Gemeiner Dost (Origanum vul-gare). Das Emporkommen von Besenginster (Cytisus scoparius) zeigt die bereits beginnende Verbuschung der Fläche. In Bereichen mit fortgeschrittener Verbuschung treten neben dem Besenginster weitere Sträucher wie Schlehe (Prunus spinosa), Eberesche (Sorbus aucuparia), Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare), Hunds-rose (Rosa canina) und Brombeere (Rubus sectio rubus) auf. Auch Schösslinge von Stieleiche (Quercus ro-bur) und Vogelkirsche (Prunus avium) können hier Fuß fassen. Neben den bereits genannten krautigen Arten finden sich Echtes Labkraut (Galium verum), Rainfarn (Tanacetum vulgaris), Verschiedenblättrige Platterbse (Lathyrus heterophyllus) und stellenweise auch die nach BNatSchG geschützte Heidenelke (Di-anthus deltoides). Diese Bestände werden als Mischtyp „wärmeliebende ausdauernde Ruderalflur trocke-ner Standorte mit basenreichen Gebüschen“ (KV-Nr. 09.220/02.200) kartiert und finden sich überwie-gend entlang der Autobahn an Böschungshängen mit Südexposition.

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Abb. 20: Trockene Ruderalflur an einem Hang südlich der A 45 Biotoptypengruppe Äcker und Gärten

 11.191 Acker intensiv genutzt 11.211 11.221

Einzelgärten in der LandschaftGärtnerisch gepflegte Anlage

Intensiv genutzte Äcker (KV-Nr. 11.191) finden sich in Bezugsraum 2 lediglich in geringem Umfang. Im Süden ragen kleine Bereiche von mit Roggen, Weizen und Kartoffeln bestellten Äckern in den Un-tersuchungsraum. Im Randbereich eines Laubmischwaldes wurde eine schmale, mit Roggen bestandene Parzelle kartiert, die vermutlich der Wildfütterung dient. Im Bereich des Holzerbaches südlich der Autobahn liegen zwei Privatgärten mit größeren Rasenflächen und Gehölzbestand, die als Einzelgärten in der Landschaft (KV-Nr. 11.211) und als gärtnerisch ge-pflegte Anlage (KV-Nr. 11.221) aufgenommen wurden. Biotoptypengruppe vegetationsarme und kahle Flächen 10.130 Künstlicher/neuer Gesteinsaufschluss 10.510 Völlig versiegelte Flächen 10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster10.530 Schotterweg10.540 Befestigte und begrünte Flächen10.610 Bewachsener Feldweg 10.620 Bewachsener Waldweg 10.710 Dachfläche nicht begrünt 10.715 Dachfläche mit Regenwasserversickerung

Als künstlicher Gesteinsaufschluss (KV-Nr. 10.130) wurden Böschungsbereiche mit offenem Fels ent-lang der nördlichen Autobahntrasse kartiert. Ein Vergleich der heutigen Landschaft im Untersuchungs-raum mit Luftbildern des Jahres 1933 (HLUG 2015-6) zeigt, dass die Felsen vermutlich erst beim Bau der A 45 aufgeschlossen wurden. Eine Einstufung als nach § 30 BNatSchG geschütztes Biotop erfolgt daher nicht. Als völlig versiegelte Flächen (KV-Nr. 10.510) wurden die asphaltierten Wege und Straßen erfasst, da-neben fanden sich auch ein gepflasterter Weg (KV-Nr. 10.520), geschotterte Wege (KV-Nr. 10.530)

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sowie mehrere bewachsene Feld- und Waldwege (KV-Nr. 10.610 und 10.620). Als befestigte und be-grünte Fläche (KV-Nr. 10.540) wurden kleine Flächen mit Rasengittersteinen beidseitig unter der Bech-linger Bachtalbrücke kartiert. Nicht begrünte Dachflächen ohne (KV-Nr. 10.710) und mit Regenwas-serversickerung (KV-Nr. 10.715) stellen die kleineren Gebäude im Bezugsraum 2 dar. Gefährdete und besonders geschützte Pflanzenarten Die Kartierung der wertgebenden Pflanzenarten erbrachte bislang Nachweise der nachfolgend aufge-führten Arten (vgl. Tab. 37). Anschließende Kurzbeschreibungen der fünf gesetzlich geschützten Arten beruhen im Wesentlichen auf Auswertungen von LUDWIG & SCHNITTLER (1996), OBERDORFER (1994), FloraWeb (BFN 2015) sowie eigenen Einschätzungen. Zusätzlich werden Angaben zum derzeitigen Vorkommen und zur Bestandssituation im Untersuchungsraum gemacht.

Tab. 37: Übersicht der wertgebenden Pflanzenarten in Bezugsraum 2

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RL BRD

RL Hessen BNatSchG

H NW NO

Campanula patula Wiesen-Glockenblume - V V V -

Carex riparia Ufer-Segge V - - - -

Daphne mezereum Gewöhnlicher Seidelbast - - - - §

Dianthus deltoides Heide-Nelke V V V V §

Iris pseudacorus Gelbe Schwertlilie - - - - §

Luzula campestris Hasenbrot V - - - -

Neottia nidus-avis Vogelnestwurz - - - - §

Phyteuma spicatum Ährige Teufelskralle - - V - -

Salvia pratensis Wiesen-Salbei V - V - -

Sanguisorba officinalis Großer Wiesenknopf V - - - -

Saxifraga granulata Knöllchen-Steinbrech - V - - §

Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose - V V V -

Platanthera bifolia Weiße Waldhyazinthe 3 3 3 3 §

Rote Liste (RL) BRD (LUDWIG & SCHNITTLER 1996) Rote Liste (RL) Hessen (BVNH 2008): H = Hessen, NW = Region Nordwest, NO = Region Nordost Gefährdungsgrade der Roten Listen: V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet BNatSchG: §: besonders geschützt nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG bzw. nach Anlage I der Bundesartenschutzverordnung

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Daphne mezereum (Gewöhnlicher Seidelbast) Gefährdung, Schutz: Besonders geschützt nach BNatSchG. Gefährdungsfaktoren: Verlust naturnaher und krautreicher Wälder, Ab-schneiden von Blütentrieben. Ökologie: Zerstreut in krautreichen Buchen-, Eichen-, Hainbuchen- oder Nadelmischwäldern; auf frischen, nährstoff- und basenreichen, mild bis mäßig sauren, humosen Ton- und Lehmböden; schwache Kennart der Ordnung Fagetalia sylvaticae; Schatten- bis Halbschattenpflanze. Vorkommen im Untersuchungsraum: Einzelnes Exemplar in Eichen-mischwald nordwestlich der Bechlinger Bachtalbrücke. (Quelle Bild: BFN 2015)

Dianthus deltoides (Heide-Nelke) Gefährdung, Schutz: Besonders geschützt nach BNatSchG, Vorwarnlis-te RL BRD und H. Gefährdungsfaktoren: Vor allem durch Nutzungsintensivierung, insbe-sondere Düngung, Früh- und Mehrfachmahd sowie zu intensive Bewei-dung gefährdet. Ökologie: Trockene bis mäßig frische, saure Sandböden, z.T. auch auf steinigen Lehm- oder Torfböden, in Sandrasen, Silikat-Magerrasen und Magerweiden; bevorzugt an etwas offenen Stellen, häufig in Verbindung mit Violion-, Mesobromion- oder Koelerio Phleion-Gesellschaften. Vorkommen im Untersuchungsraum: Gehäuft auf einer schmalen, ma-geren Extensivwiese nördlich der Autobahn und einzelne Exemplare an Waldrand im westlichen Bezugsraum 2. (Quelle Bild: eigenes Foto)

Iris pseudacorus (Gelbe Schwertlilie) Gefährdung, Schutz: Besonders geschützt nach BNatSchG. Gefährdungsfaktoren: Gefährdet durch Räumung von Still- und Fließ-gewässern. Ökologie: Feuchte bis nasse oder wechselnasse, meist basen- und nähr-stoffreiche Sumpfhumusböden; bevorzugt an sonnigen bis halbschatti-gen Standorten an Ufern von Gewässern, in Verlandungsröhrichten, Großseggenriedern oder auch in Bruch- und Sumpfwäldern. Vorkommen im Untersuchungsraum: Einzelne Exemplare entlang des Bechlinger Baches. (Quelle Bild: BFN 2015)

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Neottia nidus-avis (Vogelnestwurz) Gefährdung, Schutz: Besonders geschützt nach BNatSchG. Gefährdungsfaktoren: Intensivierung der Forstwirtschaft. Ökologie: Frische, nährstoff- und basenreiche, mild bis mäßig saure, locker-humose, gern mittelgründige Lehmböden; ziemlich häufig in Buchenwäldern, auch Eichen- oder Kiefernmischwaldgesellschaften; schwache Charakterart des Carici-Fagetum bzw. des Fagenion, auch im Carpinion; Schattenpflanze. Vorkommen im Untersuchungsraum: Mehrere im Verbund wachsende Exemplare in Eichenwald im nordöstlichen Untersuchungsraum. (Quelle Bild: eigenes Foto)

Platanthera bifolia (Weiße Waldhyazinthe) Gefährdung, Schutz: Besonders geschützt nach BNatSchG, Bestand gefährdet RL BRD und H. Gefährdungsfaktoren: Eutrophierung und Bodenversauerung, zuneh-mende Verschattung des Waldbodens, forstliche Nutzungsintensivie-rung. Ökologie: Auf mäßig trockenen-wechselfrischen, neutral bis mäßig sau-ren, gern modrig-humosen Lehm- und Tonböden; zerstreut in lichten Eichen- und Kiefernwäldern, in Buchenwäldern, auch in Heiden und Magerrasen; Wechselfeuchtezeiger. Vorkommen im Untersuchungsraum: Einzelexemplar in Buchenwald im nordwestlichen Untersuchungsraum. (Quelle Bild: eigenes Foto)

Saxifraga granulata (Knöllchen-Steinbrech) Gefährdung, Schutz: Besonders geschützt nach BNatSchG, Vorwarnlis-te RL H. Gefährdungsfaktoren: Vor allem durch Nutzungsintensivierung, aber auch durch Verbrachung und Verbuschung gefährdet. Ökologie: Vorwiegend in mageren Ausbildungen der Glatthafer- und Goldhafer-Wiese, häufig auch auf mageren Rainen sowie an Waldrän-dern auf mäßig frischen bis feuchten, basenreichen bis mäßig sauren Böden; Arrhenatheretalia-Ordnungskennart. Vorkommen im Untersuchungsraum: Einzelexemplar im mageren Frischgrünland nördlich der Autobahn. (Quelle Bild: BFN 2015)

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3.2.2 Fauna

3.2.2.1 Fließgewässerorganismen

Die innerhalb des Bezugsraums 2 gelegenen Fließgewässer Holzerbach und Bechlinger Bach weisen eine vielfältige Substratzusammensetzung sowie ein gutes Habitatangebot für das untersuchte Makro-zoobenthos auf (siehe Tab 38). Tab. 38: Substratzusammensetzung der 2015 untersuchten Gewässerabschnitte

Mineralische und organische Substrate

P1 Holzerbach Deckungsgrad in %

P2 Bechlinger Bach Deckungsgrad in %

P3 Bechlinger Bach Deckungsgrad in %

Megalithal (> 40 cm) - x x Makrolithal (> 20 - 40 cm) x x x Mesolithal (> 6 - 20 cm) x x 5 Mikrolithal (> 2 - 6 cm) 10 10 25 Akal (> 0,2 - 2 cm) 15 45 35 Psammopelal (> 6 µm - 2 mm) 25 10 10 Agryllal (> 6 µm) 5 5 5 Emerse Makrophyten x x x Ufervegetation x 5 x Xylal (Totholz) 25 10 10 CPOM (grobes org. Material) 10 10 5 FPOM (feines org. Material) 10 5 5

x: Substrat unter 5% Deckungsgrad vorhanden Die Tabelle zeigt eine vergleichbare Substratzusammensetzung innerhalb des Gewässerbettes von Hol-zerbach und Bechlinger Bach. Die Gewässer werden von silikatischen Substraten dominiert. Entspre-chend der Gewässergröße weist die Fein- bis Mittelkiesfraktion die höchsten Deckungsgrade auf. Ne-ben feinpartikulären Substraten von der Tonfraktion bis hin zur Sandfraktion sind organische Substra-te, wie z.B. Totholz, Pflanzen und fein- sowie grobpartikuläre organische Ablagerungen, vorhanden. Beide Gewässer weisen eine naturnahe Substratzusammensetzung auf, die weitgehend dem Fließgewäs-sertyp 5 (grobmaterialreiche silikatische Mittelgebirgsbäche) entspricht (POTTGIESSER & SOMMERHÄU-

SER 2008). Die nachfolgende Tabelle 39 zeigt die zusammengefassten Ergebnisse der am 17.06.2015 und 16.10.2015 untersuchten Artenzusammensetzung an den Probenahmestellen Holzerbach (P1) und Bechlinger Bach (P2 und P3). Die Gewässer weisen eine vergleichbare Biozönose auf, die sich durch eine mäßige Artenzusammensetzung auszeichnet. Die Gewässer weisen typische Vertreter der EPT-Arten (Ephemeroptera, Plecoptera und Trichoptera) auf. Zudem finden sich jeweils zwei Vertreter der Ephemeroptera (Eintagsfliegen) und fünf Vertreter der Trichoptera (Köcherfliegen). Vertreter der Plecoptera (Steinfliegen), die meist einen hohen Anspruch an die Gewässerqualität stellen, konnten an keinem der untersuchten Gewässer nachgewiesen werden. Tab. 39: Vergleichende Taxaliste (eigene Darstellung nach BAUERNFEIND & HUMPESCH 2001; EISELER 2005; WARIN- GER & GRAF 1997; EISELER 2010; SCHMEDJE & KOHMANN 1992)

Ordnung/Familie Gattung Art P1 HolzerbachP2 Bechlinger

Bach P3 Bechlinger

Bach Trichoptera Limnephillidae Potamophylax latipennis 17 25 8 Hydropsychidae Hydropsyche siltalai 7 6 2 Rhyacophilidae Rhyacophila sp. 3 5 2 Sericostomatidae Sericostoma sp. 33 29 21 Limnephillidae Limnephilini gen. sp. 5 3 -

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Ordnung/Familie Gattung Art P1 HolzerbachP2 Bechlinger

Bach P3 Bechlinger

Bach Ephemeroptera Baetidae Baetis rhodani 11 25 17 Ephemeridae Ephemera danica 4 16 9 Hirudinae Glossiphoniidae Glossiphonia complanata - 2 2 Erpobdellidae Erpobdella octoculata 7 7 4 Diptera Simuliidae Simulium sp. 18 10 5 Chirnomidae Gen. sp. 35 26 13 Limoniidae Eloeophila sp. - 2 2 Amphipoda Gammaridae Gammarus sp. 1800 1400 900 Megaloptera Sialidae Sialis sp. 10 1 1 Ordonata Corduliidae Cordulegaster sp. - - - Calopterygidae Calopteryx virgo - 1 - Coleoptera Elmidae Elmis sp. 34 7 6 Gastropoda Planorbidae Gen. sp. 9 7 4 Lymnaeidae Gen. sp. 3 3 - Mollusca Sphaeeriidae Sphaerium sp. - 1 15

Der Funktionsraum bzw. die funktionelle Einheit bezüglich des untersuchten Makrozoobenthos er-streckt sich über die Gewässerparzelle sowie den angrenzenden Uferrandstreifen. Während das Gewäs-ser vorwiegend von den Larvenstadien von z.B. Eintagsfliegen oder Köcherfliegen als Lebensraum genutzt wird, benötigen deren Imagines (geschlechtsreifes ausgewachsenes Insekt) den Uferrandstreifen für den sogenannten Hochzeitsflug sowie artabhängig auch für den Schlupfvorgang.

3.2.3 Vorbelastungen und Bewertung der Pflanzen- und Tierwelt

Vorbelastungen Vorbelastungen für die Pflanzen- und Tierweltwelt im Bezugsraum 2 bestehen hauptsächlich aus Schadstoffeinträgen durch Verkehr auf der A 45 (u.a. Reifenabrieb, Stickstoffverbindungen, Salze) so-wie aus Nährstoffeinträgen infolge intensiver Landwirtschaft. Auch die Forstwirtschaft stellt mit ihren Eingriffen in Waldbestände (z.B. Baumentnahme, Pflanzungen, Rückegassen, Käferfallen) eine Vorbe-lastung dar. Für die Tierwelt stellen des Weiteren die mit dem Verkehrsaufkommen in Zusammenhang stehenden Lärm- und Lichtimmissionen eine Vorbelastung dar. Für einige Tiergruppen ist die Verkehrstrasse be-reits zum jetzigen Zeitpunkt als eine unüberwindbare Barriere einzustufen. Für mobilere Arten besteht eine erhöhte Kollisionsgefahr und somit ein gewisses Verletzungs- und Mortalitätsrisiko.

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Bewertung Flora Zu den hochwertigeren Waldbeständen sind die gut ausgebildeten, strukturreichen Laubwälder zu rechnen, die auch wertgebende Arten beinhalten und teilweise als FFH-Lebensraumtypen gelten. Zu ihnen zählen Bereiche der Buchenmischwälder, der Eichen-Hainbuchenwälder, der Eichenmischwäl-der, der Eichenwälder und die Erlen-Eschen-Bachrinnenwälder. Weniger arten- und strukturreiche Bestände besitzen lediglich eine mittlere Wertigkeit. Die stark forstlich geprägten Laubholzbestände sowie die Nadelholzwälder sind von untergeordneter naturschutzfachlicher Bedeutung. Den Waldwie-sen, Lichtungen und Sukzessionsflächen kommt eine mittlere bis hohe Bedeutung zu. Sie bieten von der Forstwirtschaft weitgehend ungestörte Habitate und sind der natürlichen Entwicklung überlassen. Auch die Waldränder besitzen aufgrund ihrer Lebensraumfunktion und der Pufferwirkung gegenüber Straßen einen hohen Wert. Der überwiegende Teil der vorgefundenen Biotopstrukturen weist eine anthropogen verursachte Über-prägung auf. Diese ist auf den extensiv bewirtschafteten Frischwiesen geringer, auf den Intensivwiesen stärker und auf den Weiden und Äckern sehr stark vorhanden. Dies schlägt sich auch im Artenbestand wieder, der auf den Extensivwiesen vielfältiger und reicher strukturiert ist. Hier treten stellenweise auch anspruchsvollere, seltene und geschützte Arten auf. Derartige Bestände sind in Hessen mittlerweile selten geworden und weiterhin stark rückläufig. Sie unterliegen als Lebensraumtyp 6510 dem besonde-ren Schutz der FFH-Richtlinie. Artenreiches Extensivgrünland gehört zu den Biotoptypen, die nur schwer und allenfalls über lange Zeiträume regenerierbar sind. Demgegenüber ist das Artenspektrum der Äcker und Weiden sehr eingeschränkt. Den intensiv als Weide oder Acker genutzten Flächen kommt daher eine nachrangige Bedeutung, den Intensivwiesen eine mittlere und den teils mageren und artenreichen Extensivwiesen eine sehr hohe Bedeutung zu. Die Gehölzbestände besitzen insgesamt vor allem als strukturierendes Element sowie als (Teil-) Le-bensraum zahlreicher Tierarten eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung für den Untersuchungs-raum. Die geschützten Streuobstwiesen stellen mit ihren heimischen Obstgehölzen und überwiegend extensiv genutzten Frischwiesen Biotope mit sehr hoher Wertigkeit dar. Dies trifft auch auf die bach-begleitenden Ufergehölze zu. Einzelbäume, Baumgruppen und Gebüsche stellen wichtige Trittsteinbio-tope für die heimische Fauna dar. Bechlinger Bach und Holzerbach sind mit ihren Ufergehölzen, welche einer auentypischen Vegetation entsprechen und sich durch eine Artenzusammensetzung aus heimischen und standortgerechten Ge-hölzen auszeichnen, als nach § 30 BNatSchG geschützte Lebensräume anzusehen, und somit von ho-her naturschutzfachlicher Bedeutung. Eine lediglich geringe Wertigkeit kommt den naturfern ausgebau-ten Gräben und den Teichen im Bezugsraum 2 zu. Die entlang der beiden Bäche stockenden Hochstaudenfluren werden bestimmt durch stickstofflieben-de, häufig vorkommende Arten sowie Arten neophytischen Ursprungs und stellen somit nur bedingt naturschutzfachlich hochwertige Bestände dar. Den im Bezugsraum 2 vorkommenden Ruderalfluren und Brachen kommt aufgrund ihres mäßigen Artenreichtums in Kombination mit geringem Nutzungsdruck eine mittlere Wertigkeit zu. Eine besondere Bedeutung weisen ferner nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und BNatSchG geschützte Pflanzenarten auf. Die Fundorte sind in Karte 1 entsprechend dargestellt. Auch die nach § 30 BNatSchG und § 13 HAGBNatSchG gesetzlich geschützten Biotope sind von sehr hoher Wertigkeit (siehe Karte 1). Vorhandene versiegelte Flächen, artenarme Straßenrandvegetation sowie intensiv genutzte Äcker wei-sen eine geringe naturschutzfachliche Wertigkeit auf.

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Bewertung Fauna Fließgewässerorganismen Die mäßig artenreiche Biozönose innerhalb der Gewässer entspricht weitgehend dem Leitbild für den Fließgewässertyp 5 (POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008). Die Dominanz von Gammarus sp. weist in Verbindung mit dem Fehlen von Steinfliegen (Plecoptera) auf erhöhte organische Belastungen der Ge-wässer hin. Bachflohkrebse gehören zu der Gruppe der Zerkleinerer (Destruenten) und ernähren sich von organischen Ablagerungen wie z.B. Falllaub. Nach dem Leitbild sollten Weidegänger wie z.B. Se-ricostoma sp. oder Baetis rhodani gegenüber den Destruenten dominieren. Die Steinfliegen gehören zu den anspruchsvolleren Arten hinsichtlich der Temperatur und Sauerstoffansprüche. Sie besiedeln vorwie-gend grobkörnige Bereiche des Interstitials und reagieren sensitiv auf Veränderungen bzw. Belastungen ihres Lebensraumes. Zur Bewertung der weiteren Fauna (Avifauna, Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Widderchen, Libel-len, Heuschrecken und Grillen, Fledermäuse sowie Klein-, Mittel- und Großsäuger) des Bezugsraums 2 siehe Kapitel 3.1.3.

4. Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich in erster Linie um den Ersatzneubau zweier bestehender Talbrü-cken, darüber hinaus aber auch um den geplanten sechsspurigen Ausbau der Autobahn. Betriebsbe-dingte Verkehrserhöhungen sind hierdurch nicht zu erwarten, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass durch projektbedingte Wirkfaktoren, wie beispielsweise Schadstoffeinträge oder Lärmimmissionen, Empfindlichkeiten der bestehenden ökosystemaren Strukturen ausgelöst werden, die zu einer dauerhaf-ten und erheblichen Beeinträchtigung führen. Die Verbreiterung der Talbrücken im Zusammenhang mit dem sechsspurigen Ausbau der Autobahn auf 2,8 km führt zu einer Erhöhung der Flächeninanspruchnahme, des Versiegelungsgrades der ggf. zu Veränderungen im Wasserhaushalt sowie Änderungen des Kleinklimas führen kann. Besondere Emp-findlichkeiten bestehen diesbezüglich bei wasserabhängigen Biotopstrukturen, wie den vorhandenen Fließgewässern, Nassgebüschen, Ufergehölzen, Auwaldstrukturen, Feuchtwiesen oder Röhricht. Da die Talbrücken selbst Lebensraum für einige Tierarten (Wanderfalken, Fledermäuse) darstellen be-steht durch den vollständigen Abriss eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber baubedingten Störungen, Lebensraumverlust sowie eine Tötung von Individuen.

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5. Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigungen

Anlage von Schutzzäunen zur Baufeldbegrenzung Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bestehender Biotopstrukturen während der Bauzeit sollten wertgebende Wald-, Gehölz- und Grünlandbereiche sowie Säume durch Schutzzäune abgegrenzt wer-den. Begrenzung der Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen Die Anlage von Arbeitsstreifen entlang der Baumaßnahme sollte auf ein Minimum beschränkt werden, so dass hierfür weitestgehend nur Flächen, die für die Baumaßnahme selbst notwendig sind, in An-spruch genommen werden. Flächen mit Wald sollten, neben den unmittelbar betroffenen Flächen, wei-testgehend erhalten bleiben und nicht durch Arbeitsbereiche beansprucht werden. Die Flächen sollten unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten rekultiviert werden. Zeitliche Beschränkung der Gehölzentnahme Zu einer Minimierung von Beeinträchtigungen von Tieren während der Brut- bzw. Fortpflanzungszeit kommt es durch die Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG, nach dem Schnitt- und Rodungsmaßnahmen von Gehölzen nur in der Zeit von Oktober bis Februar durchgeführt werden dürfen. Bauzeitliche Verrohrungen oder Einhausung von Fließgewässern Um Verschmutzungen des Bornbachs und des Bechlinger Bachs durch Sedimente oder andere Stoffe während der Bauarbeiten zu vermieden, empfiehlt sich eine bauzeitliche Verrohrung der Fließgewässer. Umhängen des Brutkastens des Wanderfalken Zum Schutz des Wanderfalken vor und während der Bauzeit ist der an der Talbrücke Bornbach vor-handene Brutkasten in Absprache mit dem betreuenden Ornithologen in einen Bereich ohne Bauaktivi-tät zu versetzen. Dieser ist dazu im Herbst/Winter vor Beginn der Bauarbeiten an einen anderen geeig-neten Ort und im Herbst/Winter nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zurück an die Talbrücke Bornbach zu versetzen. Fledermausschutz Grundsätzlich empfiehlt es sich zum Schutz von Fledermäusen die Brückenarbeiten auf die Wintermo-nate (Anfang November bis Ende Februar) zu beschränken. Um auszuschließen, dass sich widererwar-tend winterschlafende Tiere innerhalb der Brücken befinden, sind diese vor Baubeginn auf Fleder-mausbesatz zu überprüfen. Ist eine solche bauzeitliche Begrenzung nicht möglich, müssen die Talbrü-cken in jedem Fall vor Baubeginn auf Fledermausbesatz hin überprüft und ggf. erforderliche Umsied-lungsmaßnahmen ergriffen werden. Da durch den Ersatzneubau der Brücken die bestehenden Hangplätze der Großen Mausohren und der Grauen Langohren wegfallen, sollten diese durch entsprechende Ersatzquartiere ausgeglichen werden. Hierbei kann es sich um neue Quartierstrukturen in den Brücken handeln, die den ursprünglichen äh-neln, oder um Fledermausbretter aus Holz, die einen Hangplatz für Fledermäuse noch attraktiver ma-chen. Aßlar/Dillenburg, den 04. April 2016 Dipl.-Geogr. Christian Koch, Stadtplaner AKH geprüft: 04.04.2016

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Literaturverzeichnis

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Anhang

A 1: Vegetationsaufnahmen V1-V13

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A 2: Waldstrukturkartierungen 01-06