Laufende und geplante Rechtsetzung 2021-2024 im ...

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Recht 1/12 031.62-00006/00006/S163-1561 Referenz/Aktenzeichen: R514-1794 Laufende und geplante Rechtsetzung 2021-2024 im Umweltbereich Gesamtübersicht per 1. März 2021 Vorbemerkungen: Bundesratsverordnungen im Umweltbereich und deren Änderungen werden dem Bundesrat jeweils im Frühling und im Herbst im Rahmen eines Verordnungspakets Umwelt (VPU) zur Verabschiedung unterbreitet. Unterstrichene Texte = Internet-Links Dieses Dokument ist im Internet zu finden unter: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home.html > Themen > Thema Umweltrecht > Rechtsetzung > Rechtsetzungsprogramm des BAFU

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Umwelt BAFU

Abteilung Recht

1/12

031.62-00006/00006/S163-1561

Referenz/Aktenzeichen: R514-1794

Laufende und geplante Rechtsetzung 2021-2024 im Umweltbereich Gesamtübersicht per 1. März 2021

Vorbemerkungen:

Bundesratsverordnungen im Umweltbereich und deren Änderungen werden dem Bundesrat jeweils im Frühling und im Herbst im Rahmen eines Verordnungspakets Umwelt (VPU) zur Verabschiedung unterbreitet.

Unterstrichene Texte = Internet-Links

Dieses Dokument ist im Internet zu finden unter: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home.html > Themen > Thema Umweltrecht > Rechtsetzung > Rechtsetzungsprogramm des BAFU

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Referenz/Aktenzeichen: S163-1561

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031.62-00006/00006/S163-1561

National

Gegenstand

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Bemerkungen (Themen) Vernehmlassung Beschluss

Bundesrat (BRB) / UVEK / BAFU

Inkrafttreten

Umweltschutzgesetz und Gentechnikgesetz sowie zugehörige Verordnungen

Umweltschutzgesetz, bereichsübergreifend, Verfahren

Revision des USG in verschiedenen Bereichen (Änderungspaket USG)

- Umweltschutzgesetz

(USG; SR 814.01)

X Bessere Koordination von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung; Um-setzung der Motion Flach (16.3529).

Anpassung der Altlastenbestimmungen, insbesondere:

- Umsetzung der Motion Salzmann 18.3018 (Abschaffung Pauscha-len bei Schiessanlagen).

- Einführung von VASA-Abschlussfristen

- Einführung von Abgeltungen für die Sanierung von Böden, wo Kinder regelmässig spielen

Streichung der Lenkungsabgaben auf den Schwefelgehalt von Heizöl "Extra-leicht" bzw. von Benzin und Diesel

Erweiterung der Förderung der Aus- und Weiterbildungskurse für Private

Gesetzliche Grundlage für elektronische Informations- und Dokumentati-onssysteme im USG

Aktualisierung der strafrechtlichen Bestimmungen im USG

Voraussichtlich 5.-8.2021

Q4 2021

BRB

Botschaft

1.1.2023

Umweltinformation und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Störfälle

Immissionsschutz

Luftreinhalte-Verordnung

(LRV; SR 814.318.142.1) X Anpassungen an den Stand der Technik im Bereich Zementwerke

Verordnungspaket Umwelt Herbst 2021

3.-7.2020 Q3 2021

BRB

1.1.2022

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Referenz/Aktenzeichen: S163-1561

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Bemerkungen (Themen) Vernehmlassung Beschluss

Bundesrat (BRB) / UVEK / BAFU

Inkrafttreten

Luftreinhalte-Verordnung

(LRV; SR 814.318.142.1) X Anpassungen an den Stand der Technik in den Bereichen Span- und

Faserplattenherstellung sowie bei anderen Anlagen

Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022

voraussichtlich

10.2021-1.2022

voraussichtlich

Q3 2022

BRB

voraussichtlich

1.11.2022

Umweltschutzgesetz

(USG; SR 814.01)

X Bessere Koordination von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung; Um-setzung der Motion Flach (16.3529)

Diese Revision bildet Teil des Änderungspakets USG. Siehe dazu den Eintrag auf Seite 2

voraussichtlich 5.-8.2021

Q4 2021

BRB

Botschaft

1.1.2023

Lärmschutz-Verordnung

(LSV; SR 814.41)

X Daueraufgabe Strassenlärm, Verlängerung der Programmvereinbarun-gen:

- Beitragsbemessung anhand der Wirksamkeit der Massnahmen

- Halbierung des Ansatzes für Schallschutzfenster

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021

4.-8.2020 Q2 2021

BRB

1.1.2025

Aufhebung Befristung für Subventionen, Art. 21 Abs. 3:

1.7.2021

Chemikalien

Chemikalien-Risikoreduktions- Verordnung (ChemRRV; SR 814.81)

X Anpassungen der Bestimmungen über die Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäss Aktionsplan des Bun-desrats zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln vom 6. September 2017.

Diese Änderung der ChemRRV und der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161; in Federführung BLW) ist zeitlich und inhaltlich abgestimmt mit der Änderung von Verordnungen des UVEK über Fach-bewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und der Vorlage einer neuen Verordnung des UVEK über ein Register der Fach-bewilligungsinhaber für die berufliche Verwendung von Pflanzenschutz-mitteln (s. unten)

Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022

voraussichtlich 10.2021-1.2022

voraussichtlich Q3 2022

BRB

voraussichtlich 1.11.2022

Verordnungen des UVEK über Fachbe-willigungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und eine neue Verordnung über ein Register der Fachbewilligungsinhaber

X

Anpassungen und Ergänzung von Verordnungen des UVEK für die be-rufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erfolgen zeitlich und inhaltlich abgestimmt mit diesbezüglichen Anpassungen in der Chemika-lien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) und der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161)

10.2021-1.2022 Q3 2022

UVEK

1.11.2022

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Referenz/Aktenzeichen: S163-1561

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Bemerkungen (Themen) Vernehmlassung Beschluss

Bundesrat (BRB) / UVEK / BAFU

Inkrafttreten

Chemikalien-Risikoreduktions- Verordnung (ChemRRV; SR 814.81)

X Änderung bestehender Anhänge der ChemRRV in folgenden Bereichen:

- Beschränkungen von Bleiverbindungen in Kunststoffen (Anhang 2.9)

- Beschränkungen von Mikroplastik enthaltenden Zubereitungen (Anhang 2.9)

- Verbot des Inverkehrbringens von oxo-abbaubaren Kunststoffen (Anhang 2.9 oder Abfallverordnung (VVEA, SR 814.600))

- Verbot des Inverkehrbringens von polyzyklische aromatische Koh-lenwasserstoffe (PAK) enthaltenden Spiel- und Sportplatzbelägen (Anhang 2.9)

- Erweiterung der Einschränkungen und Verbote auf weitere per- und polyfluorierte Stoffe (Anhang 1.16)

- Anpassungen der Regelungen über in der Luft stabile Stoffe im Anhang 1.5 und über Kältemittel, die solche Stoffe enthalten, im Anhang 2.10 an das EU-Recht

Anpassungen im Anhang 2.5 und in der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) zur Umsetzung von Massnahmen des Aktions-plans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln, den der Bundesrat am 6. September 2017 beschlossen hat:

- Regelung des Minimalabstands für Spritz- und Sprühanwendun-gen von Pflanzenschutzmitteln zu Wohngebieten und öffentlichen

Anlagen sowie zu unbeteiligten Umstehenden;

- Erweiterung bestehender Pflichten zur Kontrolle von Spritzgeräten und zum Mitführen eines Spülwassertanks für die Spülung der Spritzgeräte auf Anwender von Pflanzenschutzmitteln, die nicht dem ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) unterstellt sind;

- Anpassung der Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel zur privaten Verwendung.

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022

3.-6.2021 Q1 2022

BRB

1.4.2022

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Referenz/Aktenzeichen: S163-1561

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Bemerkungen (Themen) Vernehmlassung Beschluss

Bundesrat (BRB) / UVEK / BAFU

Inkrafttreten

Chemikalien-Risikoreduktions- Verordnung (ChemRRV; SR 814.81)

X Änderung der Anhänge 1.17, 2.10, 2.16 und 2.18:

- Aufnahme von weiteren Stoffen nach Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in die Liste unter Ziffer 5 in Anhang 1.17, in der Regel jährlich nach Massgabe von Rechtserlassen der EU

- Anpassung der Bezeichnungen von geänderten Normen im Anhang 2.10 in Ziffer 2.2 Absatz 8 Buchstabe a

- Anpassungen der Liste der Ausnahmen von Stoffverboten für be-stimmte Bauteile von Fahrzeugen (Anhang 2.16) bzw. Elektro- und Elektronikgeräte (Anhang 2.18)

Änderungen durch Verordnungen des BAFU

* Der Zeitplan hängt von den Beschlüssen der EU bzw. der Veröffentli-chung der harmonisierten Normen ab.

(nur vorgängige Information der

betroffenen Kreise)

Zeitpunkt offen*

BAFU

Zeitpunkt offen*

Organismen

Gentechnikgesetz (GTG; SR 814.91):

Verlängerung des Moratoriums zum Inver-kehrbringen von gentechnisch veränder-ten Organismen

X Anpassung des Artikels 37a GTG (SR 814.91): Verlängerung der Über-gangsfrist für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organis-men bis zum 31.12.2025

11.2020-2.2021 voraussichtlich Q3 2021

BRB

Botschaft

voraussichtlich 01.08.2022

Aktuelles Mora-torium dauert

bis 31.12.2021

Abfälle, Altlasten und Bodenschutz

Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte

(VREG; SR 814.620)

X Aufgrund der in abgeänderter Form angenommenen Motion der UREK-S 17.3636 muss die revidierte VREG ein optimiertes Finanzierungssystem enthalten:

- Finanzierungssystem für die Kosten der Entsorgung von Elektronik-schrott

- Unterstellung neuer Gerätekategorien (harmonisiert mit EU-Recht-setzung)

- Anpassung der Verwertungspflicht an den Stand der Technik

Verordnungspaket Umwelt Herbst 2021

3.-7.2020 voraussichtlich Q3 2021

BRB

Voraussichtlich 1.11.2021

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Referenz/Aktenzeichen: S163-1561

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031.62-00006/00006/S163-1561

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Bemerkungen (Themen) Vernehmlassung Beschluss

Bundesrat (BRB) / UVEK / BAFU

Inkrafttreten

Verordnung über den Verkehr mit Ab-fällen VeVA (VeVA SR 814.610)

X Einführung des elektronischen Begleitscheinverfahrens. Verankerung der elektronischen Plattform Abfall und Rohstoffe.

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022

3-6.2021 Q1 2022

BRB

1.4.2022

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen

(Abfallverordnung, VVEA SR 814.600)

X Anpassung insbesondere in folgenden Bereichen:

- Energienutzung in kantonalen Abfallplanungen

- Ergänzung des Vermischungsverbots

- Ablagerung von Ausbauasphalt und Betonabbruch

- Energie-Nettoeffizienz (ENE) für neue Kehrichtverbrennungsanla-gen (KVA)

- Grundwasserüberwachung bei Deponien des Typs A

- Fristen

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022

3.-6.2021 Q1 2022

BRB

1.4.2022

Altlasten-Verordnung

(AltlV; SR 814.680) X Anpassung der Konzentrationswerte für Böden gemäss Anhang 3 Zif-

fer 2 AltlV („Standorte bei Haus- und Familiengärten, Kinderspielplätzen und Anlagen, auf denen Kinder regelmässig spielen“) für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Benzo(a)pyren sowie Blei auf-grund neuer toxikologischer Erkenntnisse. Im gleichen Anhang Einfüh-rung eines neuen Konzentrationswerts für die Stoffgruppen der Dioxine (PCDD), Furane (PCDF) und dioxinähnlichen PCB (dl-PCB) und Strei-chung des Konzentrationswerts für den Summenparameter der BTEX.

Zeitpunkt offen Zeitpunkt offen

Umweltschutzgesetz

(USG; SR 814.01)

X Anpassung der Altlastenbestimmungen, insbesondere:

- Umsetzung der Motion Salzmann 18.3018 (Abschaffung Pauscha-len bei Schiessanlagen).

- Einführung von VASA-Abschlussfristen

- Einführung von Abgeltungen für die Sanierung von Böden, wo Kin-der regelmässig spielen

Diese Revision bildet Teil des Änderungspakets USG. Siehe dazu den Eintrag auf Seite 2

voraussichtlich 5.-8.2021

Q4 2021

BRB

Botschaft

1.1.2023

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Referenz/Aktenzeichen: S163-1561

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Gegenstand

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Bemerkungen (Themen) Vernehmlassung Beschluss

Bundesrat (BRB) / UVEK / BAFU

Inkrafttreten

Lenkungsabgaben des Umweltschutzgesetzes (für die CO2-Abgabe siehe Rubrik „Klima“)

Umweltschutzgesetz

(USG; SR 814.01)

X Streichung der Artikel 35b und 35bbis, welche Lenkungsabgaben auf den Schwefelgehalt von Heizöl "Extra-leicht" bzw. von Benzin und Diesel vorsehen und seit der LRV-Revision von 2009 keine Anwendung mehr finden.

Diese Revision bildet Teil des Änderungspakets USG. Siehe dazu den Eintrag auf Seite 2

voraussichtlich 5.-8.2021

Q4 2021

BRB

Botschaft

1.1.2023

Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindun-gen (VOCV, SR 814.018)

X Anpassung der Rechtsgrundlagen gestützt auf die durch den SR am 27. September 2018 angepasste Motion Wobmann (15.3733). Ziel ist die Senkung des administrativen Aufwands im Vollzug.

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022

3.-6.2021 Q1 2022

BRB

1.1.2023

Koordination von Umweltschutz und Raumplanung

Wasser

Gewässerschutzverordnung

(GSchV, SR 814.201)

X Änderung von Anhang 2 Ziffer 11 Absatz 3 der Gewässerschutzverord-nung (in UVEK Kompetenz) zur Festlegung weiterer Grenzwerte für Pestizide und anderer Mikroverunreinigungen

9.-12.2021 Q3 2022

UVEK

1.9.2022

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Referenz/Aktenzeichen: S163-1561

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Bemerkungen (Themen) Vernehmlassung Beschluss

Bundesrat (BRB) / UVEK / BAFU

Inkrafttreten

Klima

Klimagesetzgebung ab 1.1.2022:

- CO2-Gesetz (SR 641.71)

Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071)

X

Totalrevision des CO2-Gesetzes zur Festlegung weitergehender Reduk-tionsziele und -massnahmen ab 1.1.2022 im Einklang mit dem Klima-übereinkommen von Paris.

9.-11.2016

1.12.2017

BRB

Botschaft voraussichtlich

1.1.2022 (vorbehalten Abstimmung

vom 13.6.2021)

- CO2-Verordnung (SR 641.711) X Im Nachgang zur Totalrevision des CO2-Gesetzes muss auch die zuge-hörige CO2-Verordnung angepasst werden.

Im Zusammenhang mit der Revision der CO2-Verordnung soll im An-hang 1.5 ChemRRV eine Beschränkungsregelung für Lachgas, das in bestimmten chemischen Prozessen als Nebenprodukt entsteht, ergänzt werden.

3.-7.2021 Q4 2021

BRB

Biogene Treibstoffe

Anpassungen im Rahmen der Totalre-vision des CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071):

- Umweltschutzgesetz

(USG; SR 814.01)

X

Im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 wird auch das USG angepasst:

Definition von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Brenn- und Treibstoffen, Anforderungen an das Inverkehrbringen von erneuerbaren Brenn- und Treibstoffen inkl. Kompetenzen im Vollzug.

9.-11.2016

1.12.2017

BRB

Botschaft

voraussichtlich 1.1.2024

- neue USG-Verordnung/Verordnung über er-neuerbare Brenn- und Treibstoffe

X Entsprechend der Änderung des USG soll eine neue Verordnung über die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen erneuerbarer Brenn- und Treibstoffe geschaffen werden.

Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023

voraussichtlich 10.2022-1.2023

voraussichtlich Q3 2023

BRB

voraussichtlich 1.1.2024

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Referenz/Aktenzeichen: S163-1561

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031.62-00006/00006/S163-1561

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Gegenstand

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Bemerkungen (Themen) Vernehmlassung Beschluss

Bundesrat (BRB) / UVEK / BAFU

Inkrafttreten

Biodiversität, Landschaft, Wald

Natur- und Heimatschutzgesetz

(NHG; SR 451)

Indirekter Gegenvorschlag zur Biodiversi-tätsinitiative

Anpassungen sonstigen Rechts:

- Jagdgesetz (JSG; SR 922.0)

- Bundesgesetz über die Fischerei (BGF, SR 923.0)

X Der BR hat das UVEK am 4.12.2020 beauftragt, ihm bis zum 5. März 2021 eine Vernehmlassungsvorlage für einen indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» zu unterbreiten: Für die Eckwerte des indirekten Gegenvorschlags vgl.:

Medienmitteilung BR

voraussichtlich 3.-6.2021

Q1 2022

BRB

Botschaft

offen

Leitungsverordnung (LeV; SR 734.31) X Einführung einer Sanierungspflicht bis 2030 für die vogelgefährlichen Strommasten. Massnahme in Umsetzung des Aktionsplanes Biodiversi-tät Schweiz.

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021

4.-8.2020 Q2 2021

BRB

1.7.2021

Verordnung des UVEK über die Fi-scherei im Bodensee-Obersee

(SR 923.31)

X Technische Anpassungen des Fischereimanagements –

(Konsultation bei beschränktem

Adressatenkreis)

jeweils Herbst

UVEK

jährlich 1.1.

Massnahmen zum Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten:

- Umweltschutzgesetz

(USG; SR 814.01)

X

Im Rahmen der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten wurde im Bericht des Bundesrates vom 18. Mai 2016 „Stopp der Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten“ in Erfüllung des gleichnamigen Postula-tes Vogler 13.3636 der rechtliche Anpassungsbedarf aufgezeigt. Vorge-sehen sind primär Ergänzungen im USG.

6.-9.2019 voraussichtlich Herbst 2021

BRB

Botschaft

voraussichtlich 1.1.2024

Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz 2021-2031 (Pa.Iv. 18.401)

X Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 3. Mai 1991 über Finanzhil-fen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) um zehn Jahre bis zum 31. Juli 2031 sowie Ausstattung des Fonds für diese Laufzeit mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken, im Auftrag der UREK-S (Bericht vom 13.8.2018)

Verzicht auf Ver-nehmlassung gestützt auf

Art. 3a Abs. 1 Bst. b VIG

7.11.2018

BRB

Stellungnahme

1.8.2021

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Referenz/Aktenzeichen: S163-1561

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Bemerkungen (Themen) Vernehmlassung Beschluss

Bundesrat (BRB) / UVEK / BAFU

Inkrafttreten

Verordnung des BAFU über phytosani-täre Massnahmen für den Wald

(VpM-BAFU; SR 916.202.2)

X Die VpM-BAFU wird regelmässig an Dringlichkeitsbeschlüsse der EU im Bereich des Pflanzenschutzrechts angepasst. Solche Beschlüsse der EU können mehrmals pro Jahr kommen, weshalb terminliche Vorhersa-gen schwierig sind.

* Der genaue Zeitplan und die Anzahl Revisionen hängt von den Be-schlüssen der EU ab

Verzicht auf Vernehmlassung,

da Dringlich-keitsmassnah-

men

i.d.R. Novem-ber *

BAFU

i.d.R. jeweils 1.1*

Einführung einer Holzhandelsregulie-rung in das schweizerische Recht ana-log der EU-Regelung:

- Umweltschutzgesetz

(USG; SR 814.01)

X

Mit einer Änderung des USG und der Einführung einer entsprechenden Verordnung soll analog der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 die Inver-kehrsetzung von illegal geschlagenem Holz verboten werden. Zudem sollen die Marktteilnehmer, welche Holz und Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr setzen, verpflichtet werden, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten.

6.-10.2013

7.12.2018

BRB

Botschaft

voraussichtlich

1.1.2022

- Holzhandelsverordnung X Umsetzung der Änderung des USG bzgl. Holzhandel

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021

4.-8.2020 Q2 2021

BRB

voraussichtlich 1.1.2022

Verordnung über den Wald

(WaV, SR 921.01) X Änderung (Ergänzung) von Artikel 13a Absatz 1 WaV aufgrund der Moti-

on UREK-S (18.3715) „Umsetzung der Waldpolitik 2020. Erleichterung bei der Rundholzlagerung“, welche eine Ermöglichung von Rundholzla-gern im Wald verlangt.

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021

4.-8.2020 Q2 2021

BRB

1.7.2021

Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV, SR 922.1)

X Änderung der JSV aufgrund der Motion der UREK-N (20.4340) «Schweizer Wolfspopulation. Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren» und der gleichlautenden Motion (21.3002) der UREK-S, welche erleichterte Wolfsabschüsse und die Stärkung des Herdenschutzes verlangen.

4.-5.2021 voraussichtlich Q2 2021

BRB

voraussichtlich 15.07.2021

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Bemerkungen (Themen) Vernehmlassung Beschluss

Bundesrat (BRB) / UVEK / BAFU

Inkrafttreten

Gefahrenprävention

Bundesgesetz über den Wasserbau (SR

721.100)

Anpassung sonstigen Rechts:

- Waldgesetz (WaG; SR 921.0)

- Gewässerschutzgesetz (GSchG; SR 814.20)

- Wasserbauverordnung (WBV; 721.100.1)

- Waldverordnung (WaV; SR 921.01)

X

X

X

X

X

Rechtsanpassungen, insbesondere zur Einführung des integralen Risi-komanagements (IRM) im Umgang mit Naturgefahren (vgl. Postulat Darbellay 12.4271)

Die Anpassung der Verordnungen wird zeitlich versetzt erarbeitet.

Gesetze: 4.-7.2021

Verordnungen: Q4 2022

Gesetze: voraussichtlich

Q4 2022

BRB Botschaft

Verordnungen: Q4 2023

BRB

Gesetze: voraussichtlich

1.2025

Noch offen

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Referenz/Aktenzeichen: S163-1561

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031.62-00006/00006/S163-1561

International

Gegenstand

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Bemerkungen Vernehmlassung Beschluss

Bundesrat (BRB) / UVEK / BAFU

Inkrafttreten

Fischerei in Grenzgewässern:

- Abkommen zwischen der Schweize-rischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Fi-scherei in den schweizerisch-italienischen Gewässern

(SR 0.923.51)

X

Teilrevision des bestehenden Abkommens mit Überführung aller Bewirt-schaftungsaspekte auf die Ebene des Vollzugsreglements.

(Konsultation bei beschränktem

Adressatenkreis)

11.12.2015

BRB

Zeitpunkt offen (in Absprache

mit Italien)

- Staatsvertrag zwischen der Schwei-zerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über den Hochwasserschutz am Alpen-rhein

X voraussichtlich Ende 2021-Anfang 2022

BRB

voraussichtlich im Jahr 2023

- Staatsverträge mit Partnerländern zur Durchführung des Überein-kommens von Paris (Art 6)

X 2021-2022

BRB

voraussichtlich per 2021-22

Gouvernanz Rhone:

- Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Organisation der Gouvernanz betreffend die Rhone

X Ja, inkl. betroffe-ner Kantone GE,

VD, VS

Verhandlungs-mandat:

21.10.2020

Beschluss voraussichtlich

2021-2022

BRB

voraussichtlich 2021-2022