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Jahrgang 2017 Montag, 22. Mai 2017 Nummer 5 C M Y K Lichtensteiner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Lichtenstein und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ mit den Mitgliedsgemeinden St. Egidien und Bernsdorf Sommerliches Hofkonzert 2017

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Jahrgang 2017 Montag, 22. Mai 2017 Nummer 5

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Lichtensteiner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Lichtenstein und Mitteilungsblatt

der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“

mit den Mitgliedsgemeinden St. Egidien und Bernsdorf

Sommerliches Hofkonzert 2017

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Lichtensteiner Anzeiger 22. Mai 2017

AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

In der 4. ordentlichen öffentlichen Sitzung des Stadtratesder Stadt Lichtenstein am 24. April 2017 wurden folgendeBeschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 01/04/2017Beschluss zur Bestätigung und öffentlichen Auslage derEntwurfsfassung des Integrierten Stadtentwicklungskonzep-tes (INSEK) vom April 2017 Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt:1. die Bestätigung der Entwurfsfassung des Integrierten Stadt-

entwicklungskonzeptes (INSEK) für die Stadt Lichtenstein vomApril 2017

2. die öffentliche Auslage des Integrierten Stadtentwicklungskon-zeptes (INSEK).

Beschluss-Nr.: 02/04/2017Abberufung eines sachkundigen Einwohners des Jugend -beiratesDer Stadtrat stimmt der Abberufung von Herrn Robert Wende alssachkundiger Einwohner des Jugendbeirates mit sofortigerWirkung zu.

Beschluss-Nr.: 03/04/2017Rechtsverordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag im Jahr2017Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die Rechtsverord-nung für den verkaufsoffenen Sonntag am 11.06.2017 (23. Rosen-fest) auf der Grundlage des § 8 Absatz 1 Sächsisches Ladenöff-nungsgesetz (SächsLadÖffG).

(Die Rechtsverordnung wird in diesem Lichtensteiner Anzeigeröffentlich bekannt gemacht.)

Beschluss-Nr.: 04/04/2017Aufstellen von Wahlwerbung auf städtischen GrundstückenDer Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt, Wahlwerbungausschließlich im öffentlichen Straßenraum durch Sondernut-zungserlaubnis nach § 18 des Sächsischen Straßengesetzes(SächsStrG) zuzulassen. Städtische Grundstücke, welche nicht öffentlich gewidmet sind,werden darüber hinaus nicht für Wahlwerbung zur Verfügunggestellt.

Beschluss-Nr.: 05/04/2017Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebungeiner Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebühren -satzung)Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Satzung über die Erhe-bung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsge-bührensatzung).

(Die Satzung wird in diesem Lichtensteiner Anzeiger öffentlichbekannt gemacht.)

Beschluss-Nr.: 06/04/2017Zuordnung der Verkehrsanlage „Burgwaldweg“ zu einer der in§ 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen vonVerkehrsanlagen (SBS) genannten StraßenartDer Stadtrat beschließt, die teilweise auszubauende Verkehrsanla-ge „Burgwaldweg“ der Straßenart „Anliegerstraße“ zuzuordnen.

Beschluss-Nr.: 07/04/2017Zuordnung der Verkehrsanlage „Sportplatzweg“ zu einer derin § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen vonVerkehrsanlagen (SBS) genannten StraßenartDer Stadtrat beschließt, die teilweise auszubauende Verkehrsanla-ge „Sportplatzweg“ der Straßenart „Anliegerstraße“ zuzuordnen.

Beschluss-Nr.: 08/04/2017Vergabe der Planungsleistung Gebäudeplanung für dieBaumaßnahme Standortzentralisierung Bauhof LichtensteinDer Stadtrat vergibt die Planungsleistung für das BauvorhabenStandortzentralisierung Bauhof Lichtenstein an das Architektur-büro Wende, Martin-Götze-Str. 14, 09350 Lichtenstein mit einervoraussichtlichen Gesamt-Honorarsumme in Höhe von brutto141.684,34 €.

Beschluss-Nr.: 09/04/2017Beschluss zur Ermächtigung des Verwaltungsausschusseszur Vergabe der Bauleistung „Grundhafter Ausbau der Gottes -ackergasse“ in LichtensteinDer Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt, den Verwaltungs-ausschuss zu ermächtigen, nach erfolgter öffentlicher Ausschrei-bung die Vergabe der Bauleistung „Grundhafter Ausbau derGottes ackergasse“ dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Beschluss-Nr.: 10/04/2017Veräußerung des Grundstückes Flurstück-Nr. 187 der Gemar-kung Lichtenstein1. Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt den Verkauf des

Grundstückes Flurstück-Nr. 187 der Gemarkung Lichtenstein.2. Der Bürgermeister wird zum Abschluss des Kaufvertrages

beauftragt und bevollmächtigt.

Beschluss-Nr.: 11/04/2017Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes Flurstück-Nr.46/1 der Gemarkung Heinrichsort1. Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt den Verkauf

einer Teilfläche des Grundstückes Flurstück-Nr. 46/1 derGemarkung Heinrichsort.

2. Der Bürgermeister wird zum Abschluss des Kaufvertragesbeauftragt und bevollmächtigt.

Beschluss-Nr.: 12/04/2017Änderung/Ergänzung des Gesellschaftsvertrages der Städti-schen Wohnungsgesellschaft mbH Lichtenstein (SWG mbH)Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Lichtenstein ermächtigenden Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der SWGmbH der Änderung/Ergänzung des Gesellschaftsvertrages im § 8 „Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft“ wie folgtzuzustimmen: „(4) Die Gesellschafterversammlung kann alle odereinzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.“

Beschluss-Nr.: 13/04/2017Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Fortschreibung derHandels netzkonzeption der Stadt LichtensteinDer folgende Beschlussvorschlag erhielt nicht die erforderlicheMehrheit:Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt gemäß Antrag derFraktion DIE LINKE vom 27.02.2017, den Bürgermeister aufzufor-dern, eine Fortschreibung der aus dem Jahr 2006/2007 stammen-den Handelsnetzkonzeption der Stadt Lichtenstein in Auftrag zugeben.

Thomas Nordheim, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Lichtenstein

Lichtensteiner Anzeiger 22. Mai 2017

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AMTLICHE MITTEILUNGEN | KOMMUNALE INFORMATIONEN

In der 4. ordentlichen öffentlichen Sitzung des Verwal-tungsausschusses der Stadt Lichtenstein am 10.04.2017wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 01/04/2017Annahme von SpendenDer Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme - von Spenden für die Durchführung der Veranstaltung Stadt-

Park:Rock 2017 von „motor“ Lichtenstein GmbH, Bau- undDenkmalpflege Kunz, Geberit Lichtenstein GmbH, StädtischeWohnungsgesellschaft Lichtenstein mbH, Küchler DachbauLichtenstein GmbH & Co. KG, Sachsenöl, Stahlbau VogelGmbH, Notarin Frau Heimbold, Susan Tauscher NatursteinGmbH, Puschmann GmbH, Busch & Brunner GmbH & Co KG,Baugeschäft Fankhänel, Dipl.-Ing. Dieter Kleindienst, HeimaGmbH & Co. Hausinstallationen KG, Wohnungsgenossen-schaft Lichtenstein eG, Dienstleistungs- und MontagebetriebFriedrich, M & K Elektroplanung GmbH, F.A. Kreissig & SohnGmbH, Architekturbüro Raum und Bau GmbH, BaureparaturenLichtenstein GmbH, Serval Gebäudemanagement und In -dustrietechnik GmbH, H & F Atemschutz - Brandschutz -Arbeitsschutz GmbH, Herrn Patrick Bochmann

- von Spenden für das Stadtmuseum Lichtenstein aus der Spen-dentruhe vom 13.03.2017;

- von Spenden für die Freiwillige Feuerwehr Lichtenstein für dieAnschaffung eines Feuerschutzvorhanges von StädtischeWohnungsgesellschaft Lichtenstein mbH, Wohnungsgenos-senschaft Lichtenstein eG

- von Spenden für das Frühjahrsfest des Seniorenbeirates vonZahnärztin Frau Gabriele Herold, Frau Dr. Ellen Kahl, Schloß -apotheke, Dipl.-Mediziner Herrn Patrick Bochmann,

- von Sachspenden für das Frühjahrsfest des Seniorenbeiratesvon Bäckerei Funke, Bäckerei Vogel, Bäckerei Hüttel, Fleische-rei Kahle, Inh. Scheffler, „motor“ Lichtenstein GmbH

Beschluss-Nr.: 02/04/2017Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen der Maßnahme„Hochwasser 2013 ID-Nr. 5268 Sanierung und InstandsetzungRödlitzbach, Rödlitzer Straße 8“Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lichtenstein vergibt nachbeschränkter Ausschreibung die oben genannte Leistung an dieFirma Grünland GmbH, Am Sachsenring 2 – 4, 09337 Bernsdorf,mit einer geprüften Vergabesumme in Höhe von 28.175,04 € (brut-to).

Beschluss-Nr.: 03/04/2017Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen der Maßnahme„Hochwasser 2013 ID-Nr. 5273 Sanierung und InstandsetzungRödlitzbach, Rödlitzer Straße 11“Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lichtenstein vergibt nachbeschränkter Ausschreibung die oben genannte Leistung an dieFirma Grünland GmbH, Am Sachsenring 2 – 4, 09337 Bernsdorf,mit einer geprüften Vergabesumme in Höhe von 27.266,32 € (brut-to).

Beschluss-Nr.: 04/04/2017Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen der Maßnahme„Hochwasser 2013 ID-Nr. 5259 Sanierung und InstandsetzungRödlitzbach, Rödlitzer Straße 18“Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lichtenstein vergibt nachbeschränkter Ausschreibung die oben genannte Leistung an dieFirma Grünland GmbH, Am Sachsenring 2 – 4, 09337 Bernsdorf, miteiner geprüften Vergabesumme in Höhe von 25.830,14 € (brutto).

Thomas Nordheim, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses der Stadt Lichtenstein

Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein hat am 24.04.2017 dieEntwurfsfassung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts(INSEK) für die Stadt Lichtenstein vom April 2017 beschlossen. Mit der Fortschreibung des INSEK erfolgte nun die Überprüfungund Neubestimmung der Stadtentwicklungsziele unter Berück-sichtigung des demografischen Wandels mit dem Ziel, eine inte-grierte Planungsgrundlage als künftige Strategie für eine nachhal-tige Stadtentwicklung für die Stadt Lichtenstein und ihre Ortsteilezu schaffen.

Die Entwurfsfassung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts(INSEK) für die Stadt Lichtenstein vom April 2017 liegt in der Zeitvom

30.05.2017 bis einschließlich 30.06.2017

in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, 09350 Lich-tenstein, Zimmer 703 während der Öffnungszeiten:Montag geschlossenDienstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 UhrMittwoch von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 UhrFreitag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zurÄußerung und Erörterung gegeben.Während der Auslegung der Entwurfsfassung des INSEK könnenvon jedermann Hinweise schriftlich eingereicht oder während derSprechzeiten zur Niederschrift gebracht werden.

Die Entwurfsfassung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts(INSEK) für die Stadt Lichtenstein vom April 2017 kann im Internetunter www.lichtenstein-sachsen.de/Menüpunkt Aktuelles einge-sehen werden.

Lichtenstein, den 02.05.2017

Thomas Nordheim Bürgermeister

Bekanntmachung Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) für die Stadt Lichtenstein

Die nächste Ausgabe des Lichtensteiner Anzeigers erscheint am Montag, dem 26.06.2017.Redaktionsschluss ist am Donnerstag, dem 08.06.2017. Die Veröffentlichung der Texte erfolgt entsprechend Platzverfügbarkeit.

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Lichtensteiner Anzeiger 22. Mai 2017

AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Aufgrund von § 8 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöff-nungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöff-nungsgesetz – SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (Artikel1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im FreistaatSachsen und zur Änderung des Gesetzes über Sonn- undFeiertage im Freistaat Sachsen vom 1. Dezember 2010[SächsGVBl. S. 338]), zuletzt geändert durch Artikel 39 desGesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 146) erlässtdie Stadt Lichtenstein folgende Rechtsverordnung für ver -kaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass im Jahr 2017:

§ 1 GeltungsbereichDiese Verordnung regelt abweichend von § 3 Absatz 2 SächsLadÖffGdie Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und das gewerbliche Anbietenvon Waren außerhalb von Verkaufsstellen zum Verkauf an jedermannan verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Lichtenstein.

§ 2 Begriffsbestimmungen(1) Verkaufsstellen im Sinne des SächsLadÖffG sind Einrichtun-

gen, bei denen von einer festen Stelle aus regelmäßig Warenzum Verkauf an jedermann gewerblich angeboten werden.

(2) Dem gewerblichen Anbieten steht das Zeigen von Mustern,Proben und Ähnlichem gleich, wenn Warenbestellungen indiesen Einrichtungen oder in eigens für diesen Zweck bereitge-stellten Räumen entgegen genommen werden.

§ 3 Verkaufsoffener SonntagIn der Stadt Lichtenstein ist das Öffnen von Verkaufsstellen und dasgewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen anfolgendem Sonntag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr gestattet: Sonntag, der 11. Juni 2017, aus Anlass des 23. Rosenfestes in Lichtenstein.

§ 4 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig nach § 11 Abs.1 Nr.1 SächsLadÖffG handelt,

wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibenderoder als verantwortliche Person im Sinne des SächsLadÖffGvorsätzlich oder fahrlässig entgegen einer Bestimmung dieserVerordnung Verkaufsstellen öffnet oder Waren gewerblichanbietet.

(2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können nach § 11 Absatz 2, 1. Alternative SächsLadÖffG mit einer Geldbuße biszu 5.000 EUR geahndet werden.

§ 5 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung inKraft.

Lichtenstein, den 25.04.2017

Thomas Nordheim, Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach-sen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahrnach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn:1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind;3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO

wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat;4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der

Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltendgemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.§ 4 Abs. 4 SächsGemO gilt für anderes Ortsrecht entsprechend.

Rechtsverordnung der Stadt Lichtensteinfür verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass im Jahr 2017

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den FreistaatSachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geän-dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016(SächsGVBl. S. 652) hat der Stadtrat der Stadt Lichtensteinam 24.04.2017 nachfolgende Satzung beschlossen.

§ 1Die Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr(Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 21.01.1993 einschließ-lich der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einerStraßenreinigungsgebühr vom 18.03.1993 wird aufgehoben.

§ 2 (Inkrafttreten)Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Lichtenstein, den 25.04.2017

Thomas Nordheim, Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach-sen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzungvon Verahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahrnach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn:1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind;3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO

wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat;4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der

Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltendgemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr(Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 21.01.1993

– vom 24.04.2017

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AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund von § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe-gebiete „Am Auersberg/Achat“ in der Sitzung vom 14. Dezember 2016 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr2016 beschlossen. Mit Bescheid vom 15. Dezember 2016, Az. 1080/092.122201-01/16/Sl, hat das Landratsamt des Landkreises Zwick-au den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Kassenkredit in Höhe von 2.500.000 EUR genehmigt. Gegen diesen Beschluss hat dieGemeinde St. Egidien mit Schreiben vom 29.12.2016 gemäß § 47 Abs.2 i.V.m. § 19 Abs. 3 SächsKomZG Einspruch eingelegt. Entspre-chend § 47 Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 SächsKomZG hat die Verbandsversammlung auf den Einspruch der Gemeinde St. Egidien am26.04.2017 (Beschluss-Nr. 05/2017) die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 mit einfacher Mehrheit erneutwie folgt beschlossen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallendenErträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 156.290 EUR- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 452.370 EUR- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - 296.080 EUR

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen

des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf 0 EUR

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 EUR

- Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf - 296.080 EUR- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 0 EUR- Gesamtergebnis auf - 296.080 EUR

im Finanzhaushalt mit dem- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.759.900 EUR- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.846.600 EUR- Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen

und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - 86.700 EUR

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 620.200 EUR- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 550 EUR- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 619.650 EUR

- Finanzierungsmittelüberschuss als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 532.950 EUR

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 532.950 EUR- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 532.950 EUR

- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf 0 EUR

festgesetzt.

§ 2Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EURfestgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0 EURfestgesetzt.

§ 4Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.500.000 EURfestgesetzt.

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Lichtensteiner Anzeiger 22. Mai 2017

AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

§ 5Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 14 Verbandssatzung wird für den Finanzhaushalt auf 1.756.500 EURfestgesetzt.

Gemäß § 14 Abs. 2 Verbandssatzung erfolgt die Beteiligung an der Verbandsumlage durch die Verbandsmitglieder StadtLichtenstein/Gemeinde St. Egidien im Verhältnis 70/30 v.H.

St. Egidien, den 02.05.2017

Jan RichterBeauftragter Verbandsvorsitzender gem. § 117 SächsGemO

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO i.V.m. § 58 Abs. 1 Sächs-KomZG in der Zeit vom 27. Juni bis 04. Juli 2017 in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, 09350 Lichtenstein, Zimmer 404,und in der Gemeindeverwaltung St. Egidien, Glauchauer Straße 35, 09356 St. Egidien, Bürgerbüro, während der Sprechzeiten öffentlichzu jedermanns Einsicht kostenlos aus.

St. Egidien, den 02. Mai 2017

Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“

Jan RichterBeauftragter Verbandsvorsitzender gemäß § 117 SächsGemO

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte(Stichtag 31.12.2016)

Der Gutachterausschuss für die Ermittlungvon Grundstückswerten hat die Boden-richtwerte zum Stichtag 31.12.2016 abge-leitet. Entsprechend § 11 Abs. 4 der Sächsi-schen Gutachterausschussverordnungvom 15. November 2011 sind diese ortsüb-lich bekannt zu machen.

Die abgeleiteten Bodenrichtwerte sind abJuni 2017 unter dem Link:

http://www.boris.sachsen.de im Internet einsehbar. Es ist zudemmöglich, die Bodenrichtwerte bei derGeschäftsstelle des Gutachterausschussesim Amt für Ländliche Entwicklung undVermessung, Stauffenbergstraße 2, 08066Zwickau, während der Öffnungszeiten

dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

sowiedonnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

und 13:00 bis 15:00 Uhr

einzusehen. Gemäß §196 Abs. 3 BauGBkann jedermann Auskunft über deren Inhaltverlangen.

Erläuterungen:Der Bodenrichtwert ist der durchschnittli-che Lagewert des Bodens für eine Mehr-zahl von Grundstücken einer Zone (Boden-richtwertzone), für die im Wesentlichen glei-che Nutzungs- und Wertverhältnisse vorlie-gen. Er ist bezogen auf den QuadratmeterGrundstücksfläche. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf Grund-stücke, deren wertbeeinflussende Umstän-

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AMTLICHE MITTEILUNGEN | KOMMUNALE INFORMATIONEN

de für den Bodenrichtwert typisch sind(Richtwertgrundstück). Abweichungeneines einzelnen Grundstücks von demRichtwertgrundstück in den wertbeeinflus-senden Umständen – wie z. B.Erschließungszustand, Lage, Art und Maßder baulichen Nutzung, Bodenbeschaffen-heit und Grundstücksgestalt – bewirken inder Regel entsprechende Abweichungenseines Bodenwertes vom Richtwert.Bodenrichtwerte (außer für landwirtschaft-lich genutzte Flächen, Forstflächen undGärten) beziehen sich auf baureifes,erschließungsbeitragsfreies Land(erschlossen nach §127 BauGB) undvermessenes Land. In bebauten Gebietensind diese mit dem Wert ermittelt worden,der sich ergeben würde, wenn die Grund-stücke unbebaut, erschlossen und altlas -tenfrei wären.

Am 12.04.2017 wurde mehr als 10 Jahre nach der ersten Klage -erhebung das Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz imRechtsstreit der Gemeinde St. Egidien gegen die Stadt Lichten-stein in der Frage der Steueraufteilung, insbesondere der Grund-steuer B und Gewerbesteuer im Gewerbegebiet „Achat“, verkün-det.

Die Klage der Gemeinde St. Egidien wurde abgewiesen. Auf die Widerklage der Stadt Lichtenstein wurde die Gemeinde St. Egidien verurteilt,

1. rückständige Grundsteuer B in Höhe von 266.822,07 EUR zzgl.Prozesszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins zu zahlenund

2. rückständige Gewerbesteuer in Höhe von 2.562.007,27 EURzzgl. Prozesszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins zuzahlen.

Die Klägerin Gemeinde St. Egidien hat nach dem Urteil 99 % unddie Beklagte Stadt Lichtenstein 1 % der Verfahrenskosten zutragen.

Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung hatte die Stadt Lichten-stein wegen der vom Gericht geäußerten VerjährungszweifelWiderklageforderungen in Höhe von ca. 84 TEUR zurückgenom-men. Das Kostenrisiko im Falle einer angedrohten Verfahrensab-trennung mit gesonderter Beweisaufnahme wäre ungleich höhergewesen. Daher ergibt sich die 1%ige Beteiligung der Stadt Lich-tenstein an den Verfahrenskosten. Die restlichen 99 Prozent sinddurch die Gemeinde St. Egidien zu übernehmen, d. h. beiGerichtskosten i. H. v. 55 TEUR und Anwaltskosten von St. Egidi-en und Lichtenstein je ca. 40 TEUR zzgl. Umsatzsteuer zusammenvon etwa 150 TEUR (Lichtenstein davon 1.500 €).Die Berufung wurde nicht explizit zugelassen – d.h. sie müsste vonder Gemeinde St. Egidien ausdrücklich binnen eines Monats nachZustellung des vollständig begründeten Urteils beantragt werden.Der für die Widerklagebeträge beantragten Verurteilung zurLeistung von Verzugszinsen ab Fälligkeit im Sinne des § 288 BGBwurde von der Kammer nicht statt gegeben. Sie ist jedoch dem

Hilfsantrag der Stadt Lichtenstein gefolgt und hat eine Verurteilungzur Zahlung von Prozesszinsen – ab Eingang des jeweiligen Wider-klageantrages (2009, 2012, 2014, 2015 und 2017) vorgenommen.Bis heute sind damit Zinsen von etwa 400 TEUR aufgelaufen. DasUrteil ist gegen eine 110%ige Sicherheit (Bürgschaft) vorläufigvollstreckbar (ggfs. auch in Teilbeträgen). Bei einer Vollstreckunggegen eine Gemeinde ist zusätzlich noch die rechtsaufsichtlicheZulassung beim Landratsamt einzuholen (vgl. § 122 SächsGemO).Für den Haushalt der Stadt Lichtenstein ist dieses Urteil einRiesen erfolg, es wird den Gang durch das Tal der Tränen imRahmen der Haushaltskonsolidierung beschleunigen. Es löst aberdie strukturellen Probleme nicht, dafür sind diese zu groß. Alleindie aktuellen Kassenkredite, die derzeit von der Stadt Lichtensteinim Haushalt sowie anteilig im Zweckverband dauerhaft inAnspruch genommen werden, betragen ca. 5 Mio €.

Bezüglich der Zukunft des Zweckverbandes Gewerbegebiete „AmAuersberg / Achat“ (ZVGGe) sind die dunklen Wolken damit leideraber noch nicht vertrieben. „Insgesamt ist festzuhalten, dass dasUrteil im Hinblick auf die angestrebte Zukunftssicherung desZVGGe von der Stadt Lichtenstein kaum als "überschwänglicherSieg" gefeiert werden kann. Denn nüchtern betrachtet, gibt es jader Stadt nur das, was ihr nach der Zweckverbandssatzungohnehin bislang schon zustand. Erst die weiteren Schritte werdenzeigen, ob die im Verfahren erreichte Klarstellung der Rechtslagezum Bestand des Zweckverbandes auch eine konstruktive Basisfür dessen Zukunft sein kann.“ (Zitat RA Hanke)

Mit Schreiben vom 31.03.2017 reagierte Bürgermeister Redlichbereits auf die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsge-richt und teilte mit, dass für das 1. Quartal 2017 durch die Gemein-de St. Egidien keine Steuern einbehalten werden, obwohl mannach wie vor eine andere Rechtsauffassung vertrete. Mit demUrteil hat sich aus Sicht der Stadt Lichtenstein die Rechtslagezunächst erst einmal geklärt und es ist damit unverzichtbaresPuzzleteil für die weiteren Schritte zur Problemlösung zwischenbeiden Kommunen geworden.

Ihr BürgermeisterThomas Nordheim

Information zur Urteilsverkündung im Steueraufteilungsstreit 1K 1315.12

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KOMMUNALE INFORMATIONEN

Stellenausschreibung

In den Horteinrichtungen der Stadtverwaltung Lichtensteinsind ab 01.08.2017 insgesamt drei Stellen als

staatl. anerkannte Erzieherinnen/staatl. anerkannte Erzieher

zunächst für 1 Jahr befristetet – mit der Option auf Weiterbe-schäftigung – zu besetzen.Die Einstellung erfolgt mit 25 Wochenstunden (mit 25%igerErhöhungsoption) nach TVöD in die Entgeltgruppe S 8a.Zur Ausübung dieser Tätigkeit ist ein Abschluss zur/zumstaatl. anerkannten Erzieherin/Erzieher zwingend erforderlich(gerne auch Berufsanfänger). Erwartet werden hohe Einsatzbereitschaft, Eigenständigkeit,Flexibilität sowie Teamfähigkeit. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehindertenMenschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet.Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellteBewerber/-innen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen,werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderungoder Gleichstellung beizufügen.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterla-gen, gern auch per E-Mail, bis zum 31.05.2017 an:

Stadtverwaltung LichtensteinSachgebiet PersonalFrau TaubnerBadergasse 1709350 LichtensteinE-Mail: [email protected]: 037204 61115

Hinweis:Aus Kostengründen kann eine Rücksendung Ihrer Bewer-bungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. NachAbschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagennach datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.Wünschen Sie eine Rücksendung Ihrer Unterlagen, legen Siebitte einen ausreichend frankierten Umschlag bei.

Lichtenstein, den 02.05.2017

Thomas NordheimBürgermeister

Sitzungstermine des Stadtrates, der Ausschüsse, der Beiräte und des Ortschaftsrates

➜ Sitzung des Stadtrates am 22.05.2017, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17➜ Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12.06.2017, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17➜ Sitzung des Ortschaftsrates Heinrichsort am 15.06.2017, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Feuerwehrgebäudes, Schul-

berg 1b➜ Sitzung des Jugendbeirates am 19.06.2017, 18:00 Uhr➜ Sitzung des Stadtrates am 22.06.2017 (Donnerstag), 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17

Zum öffentlichen Teil der Sitzung sind Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung, Ort und Zeit deröffentlichen Sitzungen werden rechtzeitig durch Aushang in den Schautafeln der Stadt Lichtenstein ortsüblich bekannt gegeben.Alle Termine können Sie auch im Internet unter www.lichtenstein-sachsen.de nachlesen.

Information Schließtag der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung Lichtenstein einschl. Ortschaftsverwal-tungen Rödlitz und Heinrichsort und die StädtischeWohnungsgesellschaft mbH bleiben am Freitag, dem26.05.2017 (Tag nach Christi Himmelfahrt) geschlossen.

Die Bibliothek bleibt am 26.05. und am 06.06.2017geschlossen.Das Stadtmuseum und das Daetz-Centrum öffnen regulär.

Termine des Lichtensteiner Anzeigers für das 2. Halbjahr 2017

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in dieser Ausgabe geben wir Ihnen die Termine für Redak -tionsschluss und Erscheinungstag des Lichtensteiner Anzei-gers für das 2. Halbjahr 2017 bekannt. Den fleißigen Redak-teurinnen und Redakteuren danken wir für die Zusammenar-beit.

Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn Artikel auf Grundunserer begrenzten Platzverfügbarkeit gekürzt werdenmüssen oder nicht veröffentlicht werden können.Beiträge, welche erst nach Redaktionsschluss eingereichtwerden, können nicht veröffentlicht werden. Zudem könnennur Beiträge in elektronischer Form berücksichtigt werden.

Redaktionsschluss ErscheinungstagJuli 06.07.2017 24.07.2017August 03.08.2017 21.08.2017 September 24.08.2017 11.09.2017Oktober 05.10.2017 23.10.2017November 02.11.2017 20.11.2017Dezember 30.11.2017 18.12.2017*Änderungen vorbehalten

Das Redaktionsteam

Lichtensteiner Anzeiger 22. Mai 2017

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KOMMUNALE INFORMATIONEN

Entsorgungstermine im Stadtgebiet

Entsorgung der gelben Tonne (VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG)

Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . AbfuhrgebietDonnerstag, 01.06., 15.06.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort

Entsorgung von Restabfall (Fa. KECL)

Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . AbfuhrgebietMittwoch, 24.05., 07.06., 21.06.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichort

Entsorgung von Papier und Pappen für Privathaushalte (Fa. KECL)

Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . AbfuhrgebietDonnerstag, 01.06., 15.06.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort

%n Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Allgemeinmedizin

Dienstbeginn: 19:00 Uhr, mittwochs und freitags 14:00 Uhr, samstags, sonntags, feiertags 7:00 UhrDienstende: 7:00 Uhr am darauf folgenden Tag

ACHTUNG! Ab sofort gilt für alle Ärzte eine einheitliche Rufnummer. Die Vermittlung der Hausbesuche erfolgt über die LeitstelleZwickau unter der Rufnummer 0375 19222.

Alle Angaben ohne Gewähr

Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräfte-stichprobe der EU 2017

Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundes-gebiet - der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobedurchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist einegesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunfts-pflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur,Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Besuch von Schule oder Hoch-schule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. DerMikrozensus 2017 enthält zudem noch Fragen zur Migration,Schichtarbeit und Schichtarten sowie zur Gesundheit.Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach denRegeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabeiwerden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Diedarin lebenden Haushalte werden dann in maximal vier aufeinan-

der folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen derzeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten undeiner schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das StatistischeLandesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das Gebäude -register des Zensus 2011.Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonder-ausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhal-tung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet.Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zweckeverwendet.

Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: 03578 - [email protected]

RÖDLITZ

Der Ortsvorsteher der Ortschaft RödlitzHerr Friedemann Beyer wird aufgrundseiner veränderten beruflichen Tätigkeitseine ehrenamtliche Tätigkeit, sowohl alsOrtsvorsteher als auch als Ortschaftsratder Ortschaft Rödlitz, zum 31. Mai 2017beenden.Bürgermeister Herr Nordheim dankteHerrn Beyer in der Ortschaftsratssitzungam 9. Mai 2017 für sein großes Engage-ment für die Bürgerinnen und Bürger desOrtsteiles und wünschte für seinen weite-ren Weg alles Gute.Neuer Ortsvorsteher ab 1. Juni 2017 wirdHerr Lutz Weißpflug sein, welcher vomOrtschaftsrat einstimmig gewählt wurde.Stellvertreter ist Ortschaftsrat Peter Vogel. Fotos: Frau Hackenberger

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Lichtensteiner Anzeiger 22. Mai 2017

Rene Lämmel lädt zu Pfingsten ins Offene Atelier

Zu Pfingsten ist es wieder soweit, Künstler im ganzen Freistaat laden zu Kunst:offen inSachsen ein. Mit dabei ist Holzgestalter Rene Lämmel, der sein Atelier in der Remise amDaetz-Centrum bereits zum 4. Mal für interessierte Gäste öffnet. An beiden Feiertagenkönnen Besucher von 10 bis mindestens 18 Uhr, bei gutem Wetter und interessiertenGästen auch gern länger, nicht nur mit Holzkünstler Lämmel ins Gespräch kommen,sondern auch weiteren Künstlerkollegen. So bietet Fotograf Günter Brauer Einblicke inverschiedene Fototechniken. Christiane Kleinhempel kann man beim Zeichnen über dieSchulter schauen.

Rene Lämmel ist derzeit mit zwei Exponaten in der aktuellen Sonderausstellung „Dermeisterhafte Schnitt III – Intarsien“ des Daetz-Centrums vertreten, wird frisch von einerPersonalausstellung in Wiek/Darß zurück sein. Während des offenen Ateliers besteht dieMöglichkeit, sich bei ihm für künstlerische Workshops anzumelden und während desRundgangs durch die Künstlerräume ein Glas frischen, ungarischen Wein zu genießen.

DAETZ-CENTRUM LICHTENSTEIN

Azurit-Klassik-Konzert im Daetz-Centrum

Die Azurit-Gruppe lädt am 16. Juni 2017 um17:15 Uhr zu ihrem jährlichen Klassikkon-zert im Daetz-Centrum ein. Unter demMotto »Heitere Melodien zum Träumen«spielt das Consortium felicianum. In denvergangenen Jahren begeisterten die Musi-ker bereits mehrfach bei ihren Auftritten dasmusikinteressierte Publikum im Lichtenstei-ner Veranstaltungshaus. Tickets sind an derTageskasse für 10,00 € erhältlich. Im Preisinbegriffen sind Sektempfang und ein klei-ner Imbiss. Die kompletten Einnahmenwerden für einen guten Zweck gespendet.

MUSEUM DER STADT LICHTENSTEIN

Die „Schubkarre voll Buch“ ist zurück

Mit der Rückgabe der letzten zwei Muster-bücher ist das Projekt zur Restaurierungausgewählter Textilmusterbücher aus demBestand des Lichtensteiner Museumsabgeschlossen. Die Restauratorin BarbaraSchinko brachte im April auch das abgebil-dete Riesenbuch zurück. Endlich könnendie Stoffe der Lichtensteiner Weberei A.L.Günther wieder gezeigt werden. Bisher botdas Buch einen jämmerlichen Eindruck undwar ins Depot verbannt. Die Restauratorin hatte mit dem Werk vielzu tun, sie reinigte, glättete und rekonstru-ierte Lederteile am Einband und wenn siediese „Schubkarre voll Buch“ drehen oderwenden musste, war das richtige Kraftar-beit. So wurde das Stück – wiedereinge-troffen in Lichtenstein - mit vereinten Kräf-ten ins Museum getragen. Jetzt zeigen wires stolz in der Dauerausstellung. Sie sindherzlich eingeladen, Handwerkskunst,Kreativität und Zeitgeschmack in denhistorischen Mustern zu bewundern. Finanziert wurde die Restaurierung durchden Freundeskreis des Museums und mitHilfe von Fördermitteln des Landes Sach-sen.

(Texte und Fotos: A.-S. Berner)

Turnen für Seminaristinnen – Die Turnhalle des Gymnasiums

Der nächste Museumskaffeeklatsch am 11.Juni beschäftigt sich mit der Entwicklung desSchulsports in Lichtenstein am Beispiel desGymnasiums. In den Vorträgen geht es umden Bau der Turnhalle des damaligen Lehre-rinnenseminars und um die Stellung desSportunterrichts bei den Lehrerinnen. Aus den späten 1960er und den 1970erJahren wird Herr Steffen Finsterbusch berich-ten. Über Gegenwart und Wünsche für dieZukunft des Sports am Gymnasium sprichtHerr Dr. Peter Wustmann. Beide Herrenarbeiten als Sportlehrer an der Schule. Kaffee und Kuchen gibt es ab 14.30 Uhr inder ehemaligen Übungsschule, auch alsInternat bezeichnet. Die Vorträge beginnenum 15.30 Uhr. Die musikalische Umrah-mung gestalten die Callnberger Fidelisten.Nach den Vorträgen kann die Turnhallebesichtigt werden. Der Eintritt zur Veran-staltung kostet 1.50 Euro. Ort der Veran-staltung: Gymnasium, Lutherplatz 3

Sonderausstellung „Man sollfeiern um Gottes willen“ – 500Jahre Reformation mit großer

Resonanz vor allem bei Schülerin-nen und Schülern

Eine Schulklasse zusätzlich und wir wären imApril auf 600 Museumsbesucher gekommen.

Das ist für das Stadtmuseummit den 11 Wochenöffnungs-stunden und drei Mitarbeite-rinnen, die sich etwas mehr als eine Stelleteilen, ein sehr gutes Ergebnis. Vor allem beiden Schulen und da ist wiederum das Berufs-schulzentrum klar vorn, kommt die Ausstel-lung sehr gut an. Die meisten Jugendlichen kamen im FachGemeinschaftskunde. Ortswechsel mitFrischluft, der Kopf wird frei für neue Inhalte:vom BSZ geht es zum Museum. Schüler undLehrer wissen den Unterricht in der Sonder-ausstellung als Abwechslung zum Schulall-tag zu schätzen. Sie lernen am Original, anSachquellen, studieren selber in prächtigenBibeln, dürfen blättern. Mit einem Arbeits-blatt erkunden die Jugendlichen selber dieAusstellung. Wer das geschafft hat, spieltLuthers Lebensstationen mit einem Ge -schick lichkeitsspiel nach oder schaut sicheinen Film über den Reformator an. Öffnungszeiten: Mittwoch 14:00 – 17:00 Uhr Sa. /So. /Feiertage 13.00 – 17.00 Uhr Die Ausstellung kann nach telefonischerVereinbarung auch außerhalb derÖffnungszeiten besichtigt werden.

Berufsschulklasse im 2. Lehrjahr (Sozialver-sicherungsfachangestellte) mit ihrer Lehre-rin Silke Flemming in der Sonderausstel-lung zur Reformation. Der Besuch derAusstellung fand im Fach Gemeinschafts-kunde statt.

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BIBLIOTHEK

Beim Lesen tauch ich ab – Buchsommer Sachsen in Lichtenstein

neue, topaktuelle Kinder- und Jugendbücher kostenlose unkomplizierte Anmeldung Zertifikat für 3 gelesene Bücher Abschlussparty mit Verlosung von coolen PreisenDer feierliche Startschuss des Projektes fällt am Montag, dem 12. Juni um 10 Uhr.

Weitere Infos unter: Tel.: 037204/2551E-Mail: [email protected]

Katrin Hisslinger, Stadtbibliothek Lichtenstein

KITAS UND SCHULEN

Physik-Projekttag

Am 4. April 2017 wurde den Schülern derHeinrich- von- Kleist- Oberschule ein tollerTag geboten. Gemeinsam mit Sarah Acker-bauer und Benjamin Hermsdorf sprachendie Schüler über das Thema Elektromobi-lität. Alle lauschten gespannt dem Vortragvon Frau Ackerbauer und versuchten ihreIdeen so gut wie möglich einzubringen. Auchüber das kleine selbstgebastelte Elektroautofreuten sich alle sehr. Nachdem zweiwundervolle Stunden wie im Flug vergangenwaren, lauschten die Schüler gespannt AndiWeiß, der beim ADAC arbeitet und unserenSchülern alles Wichtige beigebracht underklärt hat. Natürlich konnten sich unsereSchüler eine Probefahrt nicht entgehenlassen! Auch Michael Schneider von denVWS-Verbundwerken-Südwest-SachsenGmbH Stollberg hat uns mit großer Freudeerklärt, wie ein Elektroauto funktioniert undnatürlich war er auch für alle Fragen offen.Trotz des Regens hat es allen Schülern sehrviel Spaß gemacht und wir freuen uns jetztschon auf den nächsten Projekttag an derHeinrich- von- Kleist- Oberschule!

Leonie Wunner, Schülerin der Klasse 6aWWW.LICHTENSTEIN-SACHSEN.DE

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Lichtensteiner Anzeiger 22. Mai 2017

Samstag, den 10.06.2017

Festgelände: Bühne Alrowa-Center/ Badergasse

13.00 Uhr Unterhaltungsmusik

14.00 Uhr Aufzug der historischen Vereine/Figuren

15.00 Uhr Krönungszeremonie der 23. Rosenprinzessin

Begrüßung der Gäste aus den Partnerstädten

und der Sponsoren

Präsentation einer Rosentorte mit der Bäckerei Vogel

16.00 Uhr Showprogramm mit dem

Basketballverein Lichtenstein e. V.

16.30 Uhr „Märchentheater im 21. Jahrhundert“

mit den Kindern aus der Heinrich-von-Kleist-Schule

17.30 Uhr Buntes Programm mit dem

Lichtensteiner Carnevals Club e. V.

18.00 Uhr Tanzshow der Tanzschule „Dance Star Company“

19.00 - Konzert mit der Buster Cooper Gang &

00.00 Uhr Diskothek mit MR-project

Sonntag, den 11.06.2017

Festgelände: Bühne Alrowa-Center/ Badergasse

13.00 Uhr Unterhaltungsmusik

14.00 Uhr Show-Programm der Line-Dance-Gruppe

des BSZ Lichtenstein

15.00 Uhr Tanzgruppe „Die Sterne der Isis“ und

„Belly Dance Tweens“

16.00 Uhr Musikverein Lichtenstein e.V.

17.30 Uhr Konzert mit ASPHALTRAKETEN

Sonstige kulturelle Aktivitäten auf dem Festgelände

Sa:

14.30 bis Neues Rathaus

17.30 Uhr „Raus aus dem Kinderzimmer“-

Flohmarkt von Kindern für Kinder

So:

15.00 Uhr Erzähltheater Kraneiß-Hopp

„Die Tränen der Prinzessin“ im Atelier

14.00 bis Neues Rathaus

18.00 Uhr Vereinspräsentationen

Cafeteria (des dfb bis 17.30 Uhr)

Sa/So: Stadtbibliothek

14.00 bis Bücherflohmarkt & Basteln mit dem

18.00 Uhr Freundeskreis der Stadtbibliothek

- Hüpfburg und Spielmobile

- Historischer Bereich und weitere Angebote

Veranstaltungen im Rahmenprogramm

Freitag, den 09.06.2017

• 16.00 bis Hofkonzert des Gymnasiums

18.30 Uhr „Prof. Dr. Max Schneider“

• 17.30 bis Sommerfest

21.00 Uhr der Heinrich-von-Kleist-Grundschule

Anmeldung Flohmarkt & Tauschbörse von Kindern für KinderDeine Teilnahme meldest Du bitte unter Tel.: 037204/585852 oder

per E-Mail: [email protected]. Anmeldeschluss ist am 2. Juni 2017.

Zum 23. Rosenfest laden ortsansässigeVereine und die Stadtverwaltung Lichten-stein unsere Einwohnerinnen und Einwoh-ner sowie Freunde und Gäste in die Innen-stadt ein.

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Sa/So: Basketballverein Lichtenstein e. V.

14.00 bis Vierte Zwickiade

18.00 Uhr Sportzentrum Lichtenstein

Sa/So: Buntes Programm bei HOMA Wohnwelt

10./11.06. Tempurberatertage

11.06. „Probieren Sie Rosen“

und „Dornröschen- gespielt

und gesungen“

So: 80. Museumskaffeeklatsch

14.30 Uhr „Turnen für Seminaristinnen

– Die Turnhalle des Gym-

nasiums Lichtenstein“ mit dem

Stadtmuseum Lichtenstein

*Änderungen vorbehalten

An beiden Tagen werden attraktive und abwechslungsreiche

Programme für jede Altersgruppe auf der Bühne im Alrowa-

Center/ Badergasse präsentiert. Im Neuen Rathaus präsentieren

sich Vereine und Institutionen der Stadt. Ebenfalls im Neuen

Rathaus gibt es am Samstagnachmittag „einen Flohmarkt und

eine Tauschbörse von Kindern für Kinder“ zu erleben.

Eine Gold- und Edelsteinwäsche, eine Hüpfburg, ein Streichelge-

hege, Stockbrot backen, verschiedene Bastelangebote, Kinder-

schminken und weitere Angebote laden die Kleinen zum Mitma-

chen und Spielen auf dem Festgelände ein.

„Historische Figuren aus längst vergangenen Zeiten“, attraktive

Stände von Händlern, Gewerbetreibenden und Vereinen.

Fotos: H. Koslowski

Die Geschäfte der Innenstadt haben auch am Sonntag für unsere Gäste

geöffnet.

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KITAS UND SCHULEN

Frühjahrsputz

An dem Frühjahrsputz in Lichtenstein beteiligte sich auch die Hein-rich-von-Kleist-Grundschule wieder und säuberte neben demSchulgelände auch den angrenzenden Parkplatz, den Schubert-grund und den Spielplatz an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße.Ausgerüstet mit Müllbeuteln, Müllzangen und Handschuhen rück-ten wir dem Unrat zuleibe. Suchen mussten wir den Müll nicht!Flaschen, Folien und Papier aller Art fanden schnell den Weg in dieBeutel. Sogar Beutel mit Hundekot gehörten zu den Sammelergeb-nissen. Natürlich riefen all die Sachen Ärger und Verwunderung beiden Kindern hervor! Aber am Ende freuten sich alle über ein saube-res Gelände in und um die Schule. Hoffentlich bleibt dieserZustand lange erhalten.

Vielen Dank sagen die Kinder und Lehrerinnen der Heinrich-von-Kleist-Grundschule Lichtenstein.

Elke Kühn (Lehrerin) Foto: Heinrich-von-Kleist-Grundschule

Exkursion zum Thema „Vögel im Frühling“

Am 28.03.2017 verabredeten sich die Klassen 1 und 2 der Grund-schule Rödlitz mit Herrn Tobias Rietzsch, um in der Natur hautnahzu erleben, welche Vögel schon aus dem Süden zurück sind undwelche Vögel schon fleißig ihr Nest bauen. Wie immer erfuhren wirviele interessante Dinge, begonnen bei der Öffnung derEinfluglöcher unserer Nistkästen bis hin zum Anbringen verschie-dener Nisthilfen an Häusern und Bäumen. Natürlich bekamen wirauch Nester in Büschen und Bäumen gezeigt und endlich wissenwir, dass die Elster tatsächlich sehr schlau ist, denn sie baut zweiNester. Wir durften per Fernglas eine Amsel beim Brüten beobach-ten und beendeten diesen schönen Tag bei sonnigem Wetter undbester Laune auf dem Schulhof. Vielen Dank, Herr Rietzsch! Wirfreuen uns nun schon auf unser Projekt zum Thema „Wildkräuter“.

Text und Foto: Anja Werner, Lehrerin GS Rödlitz

Preisverleihung der Schneiderstiftung 2017

Am Freitag, dem 7. April fand ein weiteres Mal die Verleihung desSchneiderpreises und des von- Einsiedelpreises durch die in Lich-tenstein ansässige Stiftung statt. Nachdem sich unsere kleineGruppe von ca. 28 Personen, bestehend aus Schülern und Lehrernder Kleist-Oberschule, des Berufsgymnasiums und des Gymnasi-ums in Lichtenstein vor dem Eingang des Gymnasiums versam-melt hatte, nahm die Fahrt nach Leipzig ihren Anfang. Nach einer Führung durch den Leipziger Zoo ging es zum gemein-samen Essen und anschießend zu der Preisverleihung.Umrahmt wurde diese durch Musikanten des Gymnasiums unterLeitung von Frau Petermann, durch Reden von Herrn Pohland undHerrn Schwalbe und literarische Beiträge durch die Sprechergruppe.Hier einen herzlichen Dank an alle, die zum wunderschönen Kulturpro-gramm beigetragen haben.Heidi Glaß und Xenia Keßler, Schülerinnen der Kleist-Oberschule,wurden für ihre sehr guten Leistungen im Unterricht und in der Arbeits-gemeinschaft Kunst mit dem Ingeborg-von-Einsiedel-Preis 2017belohnt. Dieser Preis ging außerdem an eine Schülerin des Gymnasiumsfür ihre ausgezeichnete Facharbeit im Bereich der Kunst. Aylin Aksubeeindruckte das Publikum durch einen Auszug aus ihrem Thema„Traumdarstellung im Surrealismus am Beispiel des Künstlers Miró“.Der Max-Schneider-Preis 2017 wurde ebenfalls zweimal verliehen.Mirjam Rademacher, Schülerin am Gymnasium, überzeugte miteiner sehr gut durchdachten Arbeit im Fachbereich Biologie underlaubte uns ebenfalls einen kleinen Einblick in ihr Thema „Rollkurbei Pferden – Gymnastik oder Quälerei?“. Der biologische Preiswurde außerdem an Marion Möckel vom Beruflichen Schul-zentrum Lichtenstein für ihre hervorragende Facharbeit „Naturkos-metik - die bessere Alternative?“ vergeben.Ein großes Dankeschön geht hierbei an Herrn Schwalbe, der diePreisverleihung jedes Jahr aufs Neue organisiert und zu einemgelungenen, runden Ausflug macht.

Text und Foto: Ann-Kathrin Will

Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Lichtenstein und Verwaltungsge-meinschaft • Verantwortlich für den amtlichen Teil: Herr Thomas Nordheim,Bürgermeister der Stadt Lichtenstein und für Mitteilungen der Mitgliedsge-meinden Bernsdorf und St. Egidien in der Verwaltungsgemeinschaft derenBürgermeister • Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: jeweiligerAuftrag geber/Verfasser • Redaktion: Stadtverwaltung Lichtenstein, 09350Lichtenstein, Badergasse 17, Fachbereich Allgemeine Verwaltung undBürgerservice, Telefon: 037204 61320, Fax: 037204 61107 • E-Mail:[email protected] • Verlag, Satz, Druck, Vertrieb, Anzei-gen: RIEDEL – Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lich-tenau/OT Ottendorf, Telefon: 037208/876100, Fax: 037208/876299, E-mail:[email protected], Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel. Es gilt dieaktuelle Anzeigenpreisliste 2016Verteilung: Die Stadt Lichtenstein mit allen Ortsteilen verfügt laut QuelleDeutsche Post über 6925 Haushalte. Für die Verteilung der bewerbbarenHaushalte benötigt das beauftragte Verteilunternehmen VBS-Logistik 6925Exemplare. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen zurkostenfreien Mitnahme an den bekannten Auslagestellen aus. Es wird fürjeden Haushalt ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie den Lichten-steiner Anzeiger nicht erhalten haben, so können Sie dies gern unter folgen-der Telefonnummer melden: (0371) 33200100. Stand: Januar 2016

Lichtensteiner Anzeiger 22. Mai 2017

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1. Juni 2017 Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion

9.00 Uhr Feierliche Übergabe der Sportanlage an die Schulen

& Sportfest der Kleistschulen

Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen.

1. Juni 2017 Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion

9.00 Uhr Feierliche Übergabe der Sportanlage an die Schulen

& Sportfest der Kleistschulen

Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen.

Kinderhilfe Lichtenstein/Sachsen e.V.,Altmarkt 8, 09350 Lichtenstein

Tel.: 037204/941915 | Fax: 037204/941917E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten ÖffnungszeitenGeschäftsstelle, Altmarkt 8 Kindermarkt, Altmarkt 6

Montag: geschlossen Dienstag: 9.00 – 17.00 UhrDienstag: 9.00 – 16.30 Uhr Mittwoch: 9.00 – 12.00 UhrMittwoch: 9.00 – 16.30 Uhr Donnerstag: 9.00 – 14.00 UhrDonnerstag: 9.00 – 16.00 UhrFreitag: 9.00 – 11.00 Uhr

• mittwochs, ab 14.30 Uhr: Lesen üben in spannenden Kinder-büchern

• donnerstags, ab 10.00 Uhr: „Flinke Nadel“ (Material wirdgestellt) verschiedene Handarbeitstechniken

• donnerstags, 14.00 – 16.30 Uhr: spielerisch lernen am Computer• donnerstags, ab 15.00 Uhr: Klöppeln für Kinder• donnerstags, ab 10.00 Uhr (14 tägig): Handarbeiten für Eltern

und Kinder

• 23.05.2017, 9.00 – 12.30 Uhr Präsentation „Präsente Kinder-markt“, Penny-Markt, Rudolf-Breitscheid-Straße

• 03.06.2017, 14.00 Uhr Überraschung zum Kindertag Treffpunkt: Kinderhilfe, Altmarkt 8 Anmeldung erforderlich!• 07.06.2017, 8.00 Uhr Gemeinsames Frühstück für Kinder,

Eltern, Großeltern und Vereinsmitglieder

VEREINSNACHRICHTEN

Frauenzentrum Lichtenstein

Träger dfb – Regionalverband Sachsen Ost e.V.Altmarkt 8, 09350 LichtensteinTelefon: 037204/941916, Fax: 037204/60580,E-Mail: [email protected]

Montag: geschlossenDienstag: 9.00 bis 16.30 UhrMittwoch: 9.00 bis 16.30 UhrDonnerstag: 9.00 bis 16.00 UhrFreitag: 9.00 bis 11.00 UhrAnnahme Änderungsschneiderei entsprechend den Öffnungszeiten.

• sonntags: 18.00 Uhr „Wandern für Frau und Mann“, Treff-punkt: Waldecke Schubertgrund

• dienstags: 9.00 – 12.00 Uhr Informationen zum Projekt Alltags-begleiter • 9.00 – 12.00 Uhr Anmeldung von Computerkursen.Anmeldung von Hilfesuchenden und Projektinteressierten

• donnerstags: 14.00 Uhr Zirkel Kreatives Gestalten (14-tägig) •15.00 Uhr Klöppeln (14-tägig) • 18.00 Uhr Sport, Turnhalle inder Inneren Zwickauer Str.

• 24.05.2017, 14.00 Uhr: Gesprächsrunde • 31.05.2017, 14.00 Uhr: Gesprächsrunde mit und über Frauen in

unserer Gesellschaft • 06.06.2017, 10.00 Uhr: Wandern mit Gudrun Treffpunkt: Goldener Helm• 07.06.2017, 14.00 Uhr: Die Orgel - eine moderne Königin zu Gast: Dr. Johannes Roßner• 14.06.2017, 14.00 Uhr: Gesprächsrunde • 21.06.2017, 14.00 Uhr: Kosmetikberatung – für die reife Haut zu Gast: Frau König vom dm-Drogeriemarkt

VorschauFreitag, 30.06.2017, Ausfahrt Vogtland –HammerbrückeBesichtigung „Sandner Stickereien GbR“Anmeldung ab sofort möglich!

Ute HochFrauenzentrum

„Frauen“ e. V. Lichtenstein

Poststraße 4 • 09350 Lichtenstein Telefon und Fax: 037204/2014

• 23.05.17 Ausfahrt zum Schloß Colditzund dem Wasserschloß Podelstein

• 30.05.17 14.00 Pfingstspaziergang mitÜberraschungen und Picknick

• 06.06.17 14.00 Uhr Spiel- und Plauder-nachmittag

• 13.06.17 14.00 Uhr Angrillen• 20.06.17 Ausfahrt nach Leipzig : Stadt-

rundfahrt mit dem Boot und Besuch desPanometers

Voranzeige:

Am 27. Juni findet im Alten Rathaus14.00 Uhr ein Klavierkonzert statt,gestaltet von Studenten der Musik-hochschule Weimar. Gäste sind herzlichwillkommen.

KITAS UND SCHULEN VEREINSNACHRICHTEN

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Lichtensteiner Anzeiger 22. Mai 2017

VERANSTALTUNGEN

Öffentlicher Mitmachgarten Lichtenstein – „Essbare Stadt“ als Permakulturgarten

Hiermit rufen wir alle interessierten Bürger der Stadt Lichten-stein auf, sich an unserem Projekt „Essbare Stadt Lichten-stein “ zu beteiligen.Eingeladen sind Interessierte jeder Altersgruppe, die gerne inihrer Freizeit gärtnern wollen oder Interesse an gesundem,biologisch erzeugtem Obst, Gemüse und Kräutern haben. Esrichtet sich aber auch an Alle, die gerne mit Menschen inAustausch treten möchten, ohne aber selbst einen eigenenGarten zu besitzen.Gerade auch ältere Menschen, die keinen eigenen Gartenmehr haben, können hier ihre Erfahrungen einbringen. JungeLeute können hier erste Erfahrungen sammeln.Mit diesem Projekt soll ein Teilgelände im ehemaligen Grund-stück des „Grünen Klassenzimmers“/Riot mit Hilfe von Lich-tensteiner Bürgerinnen und Bürgern unter unserer Anleitungverschönert werden. Die Teilnahme ist kostenfrei.Noch in diesem Jahr sollen erste Hochbeete in Form von„Schlüsselbeeten“ entstehen.Dazu rufen wir alle Interessierten auf, sich unter der angege-benen Tel.-Nr. oder per E-Mail zu melden. Ebenso wäre esschön, wenn Material wie Holz, robuste Paletten, Werkzeuge,etc. abgegeben werden könnten. Ebenso möchten wir Kindergärten und Schulen für diesesProjekt begeistern. Im Rahmen eines „Grünen Klassenzim-mers“ können hier Kinder erste Schritte zum naturnahenGärtnern erlernen.

Lassen Sie uns gemeinsam ein Stück Lichtenstein sinn-voll verschönern! Unser erster Treff findet am 23. Mai ab17 Uhr am Jugendzentrum RIOT statt.

Kontakt unter: Dietmar und Angela Schmidl, Schieferberg 4, 09350 Lichten-stein, Tel. 037204/942985, Mail: [email protected]

VEREINSNACHRICHTEN

Basketballverein Lichtenstein e.V.

Bereits zum 15. Mal fand am Ostersamstag das traditionelle Oster-turnier des Basketballverein Lichtenstein e.V. im SportzentrumLichtenstein statt. Neben 3 vereinseigenen Mannschaften (eineDamenmannschaft sowie Herrenmannschaften) begrüßten wirauch eine Freizeitmannschaft des SSV Fortschritt Lichtensteinsowie ein Team der Limbacher Füchse. Die weiteste Anreise hattedie Mannschaft aus dem thüringischen Teichwolframsdorf, diezwar ungeschlagen, aber auch teilweise mit harten Bandagen dasTurnier als Sieger beendete. Auf den folgenden Plätzen ging es engzu. Bei gleicher Anzahl von Siegen musste am Ende die Korbdiffe-renz die Entscheidung für die Plätze 2-4 bringen. Die zweitplatzier-te Herrenmannschaft 1 des Basketballverein Lichtenstein e.V.sorgte bei der Siegerehrung für strahlende Gesichter bei der dritt-platzierten Mannschaft des SSV Fortschritt Lichtenstein, da mansich freundschaftlich auf den Tausch der Preise einigte, denn fürden dritten Platz war „nur“ ein Kasten „Radler“ vorgesehen...Die Herrenmannschaft 2 und die tapfer kämpfende Damenmann-schaft belegten die weiteren Plätze.An dieser Stelle sei nocheinmal ein großes Lob an unsere „besse-ren Hälften“ ausgesprochen, die das Turnier wiedereinmal kulina-risch mit selbstgebackenen und zum Osterfest passendenLeckereien unterstützten. Vielen lieben Dank dafür, Mädels!Doch auch der Nachwuchs des Basketballverein Lichtenstein e.V.sollte nicht zu kurz kommen. 2 Teams im Alter von 8-12 Jahrenspielten zunächst gemeinsam gegen das Damen-Team und danngegeneinander, wobei „Team Leonie“ knapp die Nase vorn hatte.Im Anschluss wurden beide Teams mit Medallien und einer kleinenOsterüberraschung für Ihre Leistungen geehrt.Der Ehrgeiz der nicht am Spielbetrieb teilnehmenden Kinder wurdebei einem Parcours mit anschließendem Korbwurf sowie einemKastenlauf auf Zeit geweckt.Der Dank der Organisatoren geht sowohl an die unterstützendenHelfer, Kampfrichter und Schiedsrichter sowie an die Gastmann-schaften für Ihre Teilnahme.

Tobias Pasler, Vorsitzender Basketballverein Lichtenstein e.V.

Frühjahrsputz im Stadion

Eine lieb gewonneneTradition in unsererStadt ist es, den langerwarteten Frühlingmit einem „Großrei-nemachen“ zubegrüßen.Am diesjährigenTermin, dem 8. April2017, beteiligten sich

über 50 Fußballer im und am Stadion an der Jahn Straße.Dafür allen fleißigen Helfern und dem Organisationsteam ein großerDank.Nun hoffen wir auf frühlingshaftes Wetter, das die Übergabearbei-ten am Fußballplatz im Mai zu Ende geführt werden können und erseiner Bestimmung übergeben wird. So kann jeder Lichtensteinerbei einem Heimspiel unserer Fußballer den Umbau besichtigen.Wir laden alle Lichtensteiner zum Familienfest - Tag des offenenStadions am 17. Juni 2017, 14 Uhr ins Stadion ein. Hier möchtenwir mit allen Kindern, Familien und Fußballern nach über 11- mona-tiger Bauzeit in lockerer und freudiger Runde eine kleine Einwei-hung feiern. Lasst euch überraschen.

Text und Foto: Michael Frenzel, SSV Lichtenstein Fußball

Lichtensteiner Anzeiger 22. Mai 2017

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➜ bis 11.06.2017: Martin Luther - Son -derausstellung zum Reformationsju-biläum „Man soll feiern um GottesWillen – 500 Jahre Reformation 1517-2017“Stadtmuseum Lichtenstein, E.-Thälmann-Str. 29

➜ bis 23.07.2017: Sonderausstellung„Der meisterhafte Schnitt III – Intarsi-en“Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2

➜ 25.05.2017: Bier-Bratwurst-Blasmu-sik an der KäpplereicheKäpplereiche Lichtenstein

➜ 25.05. bis 28.05.2017: Circus Gebrü-der KöllnerFestplatz an der Glauchauer Straße

➜ 25.05.2017, 09:00 bis 18:00 UhrMännertag in der MiniweltMiniwelt Lichtenstein, Chemnitzer Str. 43

➜ 25.05.2017, 18:30 Uhr: Mitgliederver-sammlung des Rassegeflügelzüchter-vereins Lichtenstein e.V.Sächsische Bierstube, Chemnitzer Berg 14

➜ 27.05.2017, 19:00 Uhr: StadtPark:RockStadtpark Lichtenstein

➜ 31.05.2017, 14:00 Uhr: Gesprächs-runde mit und über Frauen in unsererGesellschaft Vereinsräume, Altmarkt 8

➜ 31.05.2017, 17:00 Uhr: Arzt-Patien-ten-Seminar: „Hauptsache Gesund –Moderne, Intensivmedizin – Wasmacht Sinn?!“ Referent: Peter G.Junghänel, Chefarzt, Facharzt fürAnästhesiologie / Intensivtherapie, Ab 16:30 Uhr kleiner ImbissNeues Rathaus, Badergasse 17

➜ 01.06.2017, 9:00 Uhr: FeierlicheÜbergabe der Sportanlage an dieSchulen und Sportfest der Kleist-schulenFriedrich-Ludwig-Jahn-Stadion

➜ 02.06.2017, 16:30 Uhr: Bilderbuchki-no für kleine Leute ab 4 Jahren –"Dornröschen", Eintritt: freiStadtbibliothek Lichtenstein, Am Mühlgraben 3

➜ 04.06. bis 06.06.2017: Miniwelt: Festzu PfingstenMiniwelt Lichtenstein, Chemnitzer Str. 43

➜ 04.06. bis 05.06.2017, 10:00 bis18:00 Uhr: Kunst: offen in Sachsen -Offenes Atelier Rene LämmelDaetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2

➜ 07.06.2017: Konzert im Jugendzen-trum RIOT – Band: EVERY TIME I DIE(USA)Jugendzentrum RIOT, Waldenburger Straße 15

➜ 09.06.2017, 16:00 bis 18:30 Uhr:Hofkonzert des Gymnasiums Prof. Dr.Max SchneiderGymnasium Prof. Dr. Max Schneider,Lutherplatz 3

➜ 09.06.2017, 17:30 bis 21:00 Uhr:SommerfestHeinrich-von-Kleist-GS Lichtenstein

➜ 10.06 bis 11.06.2017: 23. RosenfestAlrowa Gelände/Badergasse

➜ 10.06.2017, 10:00 bis 12:00 Uhr:Orgelforum - Ein Seminar zumZuhören und Mitspielen "JosephRheinberger und seine Zeit"Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2

➜ 11.06.2017, 14:30 Uhr: 80. Museums -kaffeeklatsch – Kaffee, Kuchen,Musik und Vorträge, Turnen für Semi-naristinnen – Die Turnhalle des Gymnasiums,Lutherplatz 3

➜ 16.06.2017: AZURIT HANSA KonzertDaetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2

➜ 17.06.2017, ab 14:00 Uhr: 7. Regio-naler Behindertentag des LandkreisesZwickauWilhelm-Wunderlich-Park Meerane

➜ 17.06.2017, ab 14:00 Uhr: Familien-fest - Tag des offenen Stadions vomSSV Fortschritt LichtensteinStadion an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion

➜ 17.06.2017: Sommerfest des Lebens-haus e.V.Weststraße 1a, 09350 Lichtenstein/ Sa.

➜ 17.06. bis 18.06.2017: Miniwelt: Ritter– Reigen – buntes TreibenMiniwelt Lichtenstein, Chemnitzer Str. 43

➜ 18.06.2017, 10:00 bis 17:00 Uhr: Mitdem schönburgischen Amtmanndurch die fertiggestellten historischenRäume im Obergeschoss des AltenPalais (Nur bei trockenem Wetter!)Altes Palais, Schlossberg 19

➜ 22.06. bis 25.06.2017: 14. SAXONIA-DE – Internationales Festival fürJugendblasorchesterHohenstein-Ernstthal - LandkreisZwickau

➜ 23.06.2017, 16:00 Uhr: 50 JahreWohnsportgemeinschaft „Friedrich-Ludwig-Jahn“ Lichtenstein e.V., Blitz-turnier des Fußball-Nachwuchses desSSV Fortschritt Lichtenstein um denPokal der Verbundwerke Südwest-sachsenFriedrich-Ludwig-Jahn-Stadion

➜ 23.06.2017, 18:00 Uhr: 50 JahreWohnsportgemeinschaft „Friedrich-Ludwig-Jahn“, Lichtenstein e.V.Fußballspiel Alte Herren des SSVFortschritt Lichtenstein gegen dieWSG "Friedrich-Ludwig-Jahn" Lich-tensteinFriedrich-Ludwig-Jahn-Stadion

➜ 24.06.2017, 10:00 Uhr: 50 JahreWohnsportgemeinschaft „Friedrich-Ludwig-Jahn“, Lichtenstein e.V.,Quattro-Beachvolleyballturnier umden Pokal der Wohnungsgenossen-schaft LichtensteinBeachplatz an der Michelner Straße

➜ 24.06. bis 06.08.2017, 09.00 bis18:00 Uhr: Miniwelt: Sommerferien-programmMiniwelt Lichtenstein,Chemnitzer Str. 43

➜ 24.06.2017, 18:00 Uhr: 2. Lichtenstei-ner WhiskynachtInnenhof des Schlosspalais mit Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2,09350 Lichtenstein

Musikkneipe „Weiberzorn“, Hartenstei-ner Str. 15

➜ jeden Freitag ab 21:30 Uhr „Doppel-decker“

➜ jeden Samstag ab 21:30 Uhr „Party-Time“

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Lichtensteiner Anzeiger 22. Mai 2017

DIE CHRISTLICHEN GEMEINDEN VON LICHTENSTEIN TEILEN MIT UND LADEN EIN

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rödlitz-Heinrichsort

Schwesternkirchgemeinde von HohndorfKonsumgenossenschaftsweg 4, 09350 Lichtenstein OT Rödlitz

Tel: 037204 2879, Fax: 037204 72512Mail: [email protected]

Ansprechpartner: Pfarrer Andreas Merkel, Verwaltung: Denise Höfer

n Gottesdienste25.5 10 Uhr Rödlitz Bauerngut gem. Gottesdienst28.5. 10 Uhr Heinrichsort, Sakramentsgottesdienst04.6. 10 Uhr Heinrichsort, Sakramentsgottesdienst mit

Prädikant Lange05.6. 17 Uhr Rödlitz, Festgottesdienst anlässlich 10 Jahre

Kirchenchor11.6. 10 Uhr Rödlitz, Sakramentsgottesdienst zur Jubel-

konfirmation18.6. 14 Uhr Rödlitz, Gottesdienst in Rödlitz anschl.

Gemeindefest24.6. 17 Uhr Marienau, Johannisandacht auf dem Friedhof 18 Uhr Heinrichsort, Johannisandacht auf dem

Friedhof 19 Uhr Rödlitz, Johannisandacht auf dem Friedhof25.6. 10 Uhr Heinrichsort, Sakramentsgottesdienst zur

Jubelkonfirmation

n Weitere Veranstaltungen02.6. 15 Uhr Schülertreff im Bauerngut06.6. 9 Uhr Frühstück des Eltern-Kind-Nachmittags im

Bauerngut18.6. 15.30 Uhr Eltern-Kind-Nachmittag im Bauerngut

n regelmäßige VeranstaltungenKirchenchor montags, 19.30 Uhr im Pfarrhaus RödlitzJungschar dienstags, 17.00 Uhr im BauerngutLobpreisteam mittwochs, 18.30 Uhr im BauerngutPosaunenchor donnerstags, 19.30 Uhr im Pfarrhaus RödlitzJunge Gemeinde freitags, 19.30 Uhr im Bauerngut

Christliches Glaubenscentrum Lichtenstein e.V.

Paul-Zierold-Straße 8, 09350 Lichtenstein Tel 037204 7710, Fax 037204 77110 [email protected], www.gclev.de

n regelmäßige Veranstaltungensamstags 19:00 Uhr Jugendabendsonntags 09:30 Uhr Gottesdienst

Landeskirchliche Gemeinschaft Lichtenstein

Innere Zwickauer Str. 17, 09350 Lichtenstein,Tel.: 037204/2366

n Regelmäßige Veranstaltungen:freitags 19:30 Uhr Junge Erwachsene

n Weitere Veranstaltungen23.05. 19.30 Uhr Bibelgespräch28.05. 17.00 Uhr Gemeinschaftsstunde30.05. 19.30 Uhr Bibelgespräch04.06. 17.00 Uhr Gemeinschaftsstunde06.06. 17.00 Uhr Bibelgespräch08.06. 18.45 Uhr Kreativtreff11.06. 10.30 Uhr GoFresh Gottesdienst für Jung + Alt13.06. 19.30 Uhr Bibelgespräch18.06. 17.00 Uhr Gemeinschaftsstunde20.06. 19.30 Uhr Bibelgespräch25.06. 17.00 Uhr Gemeinschaftsstunde27.06. 19.30 Uhr Bibelgespräch

Evangelisch Freikirchliche Gemeinde (Baptisten)Lichtenstein

Am Grünen Winkel 6, 09350 Lichtenstein,Telefon: 01522 7726746

Weitere Informationen unter www.efg-lichtenstein.de

n regelmäßige Veranstaltungendienstags 10:00 Uhr Morgengebetsonntags 09:30 Uhr Gottesdienstjeden zweiten Sonntag im Monat 10:00 Uhr der ANDERE Gottesdienst mit wechselnden Themen

n Weitere Veranstaltungen31.05. 19:00 Bibelgespräch01.06. 15:00 Frauenstunde11.06. 10:00 "Der Andere Gottesdienst"14.06. 19:00 Bibelgespräch15.06. 15:00 Seniorenstunde

Anzeigentelefon:037208/876200

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Lichtensteiner Anzeiger 22. Mai 2017

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Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lichtenstein

Pfarramt, Lutherplatz 2, Tel. 2060, Tel. 2241, Pfarrer Mitzschke

n regelmäßige Veranstaltungen – nicht in den Ferien

dienstags 08:30 Uhr Eltern-Kind-Kreis Lutherhaus 18:00 Uhr Junge Gemeinde Lutherhausmittwochs 15:00 Uhr kleine Kurrende Lutherhaus 15:45 Uhr Flötenanfänger Lutherhaus 19:30 Uhr Chorprobe Lutherhausdonnerstags 20:00 Uhr Frauensportgruppe Laurentiussaalfreitags 16:00 Uhr große Kurrende Lutherhaus

n Weitere Veranstaltungen

25.05.17 Gymnasiumgelände 10:00 Uhr Himmelfahrtsgottesdienst28.05.17 Lutherkirche 09:30 Uhr Sakramentsgottesdienst 04.06.17 Lutherkirche 09:30 Uhr Pfingstgottesdienst05.06.17 Gymnasiumgelände 08:00 Uhr Waldgottesdienst11.06.17 Lutherkirche 09:30 Uhr Sakramentsgottesdienst18.06.17 Laurentiuskirche 09:30 Uhr Gottesdienst mit Jubelkonfirmation25.06.17 Laurentiuskirche 09:30 Uhr Sakramentsgottesdienst

Jehovas Zeugen Versammlung LichtensteinZusammenkunftszeiten: Mittwoch 19:00 Uhr

Sonntag 17:00 UhrZusammenkunftsort: Königreichssaal

Hohndorf, Garnstraße 1Ansprechpartner: Reinhart Kühn

Tel.: 037204 606900

RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN

DIE CHRISTLICHEN GEMEINDEN VON LICHTENSTEIN

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