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Stand: 07/2009 Leben im Ort Sozialplanung für Menschen mit Behinderungen im Hohenlohekreis Herausgeber: Landratsamt Hohenlohekreis Sozialamt - Sozialplanung - Allee 17 74653 Künzelsau

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Stand: 07/2009

Leben im Ort

Sozialplanung für Menschen mit Behinderungen im Hohenlohekreis

Herausgeber: Landratsamt Hohenlohekreis Sozialamt - Sozialplanung -

Allee 17 74653 Künzelsau

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Vorwort des Landrats

Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg haben am 01. Januar 2005 von den ehemaligen Landeswohlfahrtsverbänden die Aufgabe der Eingliederungshilfe übernommen. Mit diesem Aufgabenwechsel liegt nun die Aufgabenerledigung und die Finanzverantwortung in einer Hand. Für die Kreise bietet die neue Aufgabe die Chance, durch die genaue Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und den direkten Kontakt zu den Betroffenen und Anbietern vor Ort passgenaue Hilfen anbieten sowie die Hilfsangebote insgesamt weiter entwickeln zu können.

Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft und der medizinische Fortschritt stellen die großen Herausforderungen dar, die Eingliederungshilfe fachlich weiter zu entwickeln und ihre Finanzierung dauerhaft zu sichern. Dabei steht der Grundsatz „ambulant vor stationär“ im Vordergrund oder wie es einmal zutreffend formuliert wurde: „Weg vom Ort zum Leben, hin zum Leben im Ort“.

Um eine wirksame Steuerung der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, ist es Auf-gabe der Sozialplanung, bestehende Versorgungsstrukturen und -angebote innerhalb des Kreises zu erheben, zu analysieren und für die Zukunft eine bedarfsgerechte Versorgung zu planen. In enger Zusammenarbeit mit den Anbietern wurde der vorliegende Teilhabeplan für den Hohenlohekreis erstellt. Mit diesem Plan werden die bisher vorhandenen Angebote für Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung der Fallzahlen seit der Aufgabenübernahme im Januar 2005 bis heute dargestellt sowie eine Vorausschau auf die künftige Entwicklung der Eingliederungshilfe im Hohenlohekreis bis ins Jahr 2017 gewagt.

3

Bei der Umsetzung der in diesem Teilhabeplan definierten Ziele ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Interesse der kreativen und innovativen Gestaltung von bedarfsgerechten Hilfen im Einzelfall erforderlich.

Neben der bedarfsgerechten Anpassung bzw. dem Ausbau von professionellen Hilfen ist es wichtig, die Menschen mit Behinderungen mehr als bisher in unser Gemeinwesen zu integrieren. Dies ist nicht nur eine Aufgabe des Hohenlohekreises und der Einrichtungen, sondern aller gesellschaftlichen Kräfte, insbesondere auch der Städte und Gemeinden, der kirchlichen Vereinigungen, Vereine, Schulen und Betriebe. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Menschen mit Behinderungen mit ihren Fähigkeiten einen selbstverständlichen Platz in unserer Gesellschaft zu geben.

Allen Vertreterinnen und Vertretern von Betroffenen- und Angehörigenverbänden sowie Einrichtungen, die sich engagiert und kompetent bei den Arbeitsgruppensitzungen zur Sozialplanung im Hohenlohekreis beteiligt haben, danke ich herzlich. Sie haben durch ihre Mitarbeit eine gute Basis geschaffen, um gemeinsam bedarfsgerechte Hilfen für die Menschen mit Behinderungen im Hohenlohekreis sicherzustellen, ohne dabei die Finanzierbarkeit aus den Augen zu verlieren.

Künzelsau, im Juli 2009

Helmut M. Jahn

4

Inhaltsverzeichnis Seite

Vorwort 2

Inhaltsübersicht 4 - 6

1. Einleitung 7

1.1 Zuständigkeit 7 1.2 Ziele der Behindertenplanung 71.3 Zielgruppen 8

1.3.1 Körperlich und geistig behinderte Menschen 1.3.2 Seelisch behinderte Menschen

2. Menschen mit Behinderungen 9

2.1 Behinderungsarten 9 2.1.1 wesentliche körperliche Behinderungen 9 2.1.2 wesentlich geistige Behinderungen 9 2.1.3 wesentlich seelische/psychische Behinderungen 10 2.1.4 Mehrfachbehinderungen 10

3. Rechtliche Grundlagen 11

3.1 Grundgesetz 113.2 SGB IX 11 3.3 SGB XII 11 3.4 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 113.5 Landesbehindertengleichstellungsgesetz 12

4. Situation der Menschen mit Behinderung im Hohenlohekreis 13-49

4.1 Soziodemographische Daten 13 4.1.1 Zahl der Menschen mit Behinderungen in Baden-

Württemberg 13 4.1.2 Zahl der Menschen mit Behinderungen im Hohenlohekreis 14 4.1.3 Übersicht über Grad der Behinderung 15 4.1.4 Allgemeine Angaben über Hilfen und Angebote im

Hohenlohekreis 15 - Ausgaben/Einnahmen für Leistungen der

Eingliederungshilfe 16/17 - Übersichtskarte Wohneinrichtungen, Werkstätten, Träger

Ambulanter Wohnformen im Hohenlohekreis 18 - Übersicht Herkunftsorte der Personen im Ambulant

Betreuten Wohnen im Hohenlohekreis insgesamt 19

4.2 Angebote für Menschen mit körperlich und/oder geistiger Behinderung 20

5

4.2.1 Frühförderung und Rehabilitation 4.2.1.1 Frühförderung 20

4.2.1.2 Interdisziplinäre Einrichtungen (Sozialpädiatrie) 21

4.2.2 Vorschul- und Schulausbildung 4.2.2.1 Integration von Kindern in Kindertagesstätten und

Regelschulen 22 4.2.2.2 Sonderpädagogische Förderung im Sonderschul-

kindergarten bzw. in der Sonderschule 23

4.2.3 Teilhabe am Arbeitsleben 4.2.3.1 Ziele 25

4.2.3.2 Integrationsfachdienst 25 4.2.3.3 Werkstätten für behinderte Menschen 26 4.2.3.4 AIH-Projekt „ZEBRA“ 28

4.2.4 Hilfe zum selbstbestimmten Leben (Wohnen) 4.2.4.1 Privates Wohnen 29 4.2.4.2 Ambulant betreutes Wohnen 29 4.2.4.3 Betreutes Wohnen in Familien 31 4.2.4.4 Stationäres Wohnen 32

4.2.5 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 4.2.5.1 Tagesbetreuung Erwachsener 33

4.2.5.2 Förder- und Betreuungsgruppen 34 4.2.5.3 Tagesbetreuung für Senioren 35

4.2.6 Offene Hilfen/Familienunterstützende Dienste 4.2.6.1 Familienunterstützende Dienste 35 4.2.6.2 Stationäre Kurzzeitunterbringung 35 4.2.6.3 Fachberatungsstellen 36

4.3 Angebote für Menschen mit seelischer/psychischer Behinderung

4.3.1 Gemeindepsychiatrischer Verbund 37

4.3.2 Schulausbildung 38

4.3.3 Teilhabe am Arbeitsleben 4.3.3.1 Werkstätten für behinderte Menschen 38 4.3.3.2 AIH-Projekt „ZEBRA“ 40

4.3.4 Hilfe zum selbstbestimmten Leben (Wohnen) 4.3.4.1 Privates Wohnen 40

4.3.4.2 Ambulant betreutes Wohnen 41 4.3.4.3 Betreutes Wohnen in Familien 42 4.3.4.4 Stationäres Wohnen 42

4.3.5 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 4.3.5.1 Tagesstätten für Menschen mit Behinderung 44

6

4.3.5.2 Tagesbetreuung Erwachsener 44 4.3.5.3 Förder- und Betreuungsgruppen 45 4.3.5.4 Tagesbetreuung für Senioren 45

4.3.6 Offene Hilfen / Beratungsstellen 46 4.3.6.1 Sozialpsychiatrischer Dienst 46

4.4 Weitere Angebote für Menschen mit Behinderung 4.4.1 Schwerbehinderten-Fahrdienst 47

4.4.2 Servicestelle für Rehabilitation 47 4.5 Persönliches Budget 48

5. Bedarfsvorausschätzung 50-70 5.1 Planungszeitraum 50 5.2 Annahmen 50 5.3 Bedarfsprognose bei Angeboten für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen bzw. psychischen Behinderungen im Hohenlohekreis 52

5.3.1 Frühförderung und Rehabilitation 53

5.3.2 Vorschul- und Schulausbildung 54 Bedarfsvorausschätzung Wohnen für Kinder, Jugendliche 55

5.3.3 Teilhabe am Arbeitsleben 55Bedarfsprognose tagesstrukturierende Angebote für Erwachsene 55

5.3.4 Hilfe zu selbstbestimmtem Leben (Wohnen) 595.3.4.1 Privates Wohnen 59

5.3.4.2 Ambulante Wohnformen 61 5.3.4.3 Stationäres Wohnen 63

5.3.5 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 65 5.3.5.1 Tagesbetreuung für Erwachsene/Senioren 65 5.3.5.2 Förder- und Betreuungsbereich 67

5.3.6 Zusammenfassung der Ergebnisse der Bedarfsvorausschätzung 69

5.3.7 Offene Hilfen/Beratungsstellen/Familienunterstützende Dienste 69

6. Ziele für den Hohenlohekreis 71-74

7. Anhang 7.1 Abkürzungsverzeichnis 75 7.2 Kooperationsvereinbarung Gemeindepsychiatrischer Verbund 76

im Hohenlohekreis 7.3 Quellenverzeichnis ...82 7.4 Mitwirkende 84 Impressum 85

Abschnitt 1

7

1. Einleitung

1.1 Zuständigkeit

Im Zuge der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg wurden die Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern aufgelöst und vielfältige Aufgaben zum 01.01.2005 auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Hierzu zählt auch die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII.

Wer nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behinderte ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger – wie Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit – erbracht wird.

Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Mit anderen Worten: Die Eingliederungshilfe soll den behinderten Menschen zu einem weitgehend selbständigen Leben befähigen und ein selbständiges Leben erhalten. Dazu gehört vor allem, dass er einen angemessenen Beruf oder eine sonstige angemessene Tätigkeit ausüben und möglichst unabhängig von Hilfen anderer leben kann.

Der Hohenlohekreis ist durch die Aufgabenübertragung der Eingliederungshilfe nun auch für die Angebotsentwicklung in der Behindertenhilfe im Hohenlohekreis zuständig. Mit der Sozialplanung soll gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderung auch in der Zukunft mit qualifizierten Dienstleistungen und Einrichtungen ausreichend versorgt sind.

1.2 Ziele der Behindertenplanung

Ziel der Planung im Hohenlohekreis ist es, künftig ein regional ausgewogenes, möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot zu schaffen, das sich am Bedarf orientiert.

Die Sozialplanung soll den Trägern der Behindertenhilfe als Grundlage und Orientierungsrahmen für ihre eigenen Planungen dienen. Nicht zuletzt soll die Planung der Landkreisverwaltung als Entscheidungsgrundlage bei künftigen Investitionsvorhaben der Träger dienen. Voraussetzung in jedem Förderverfahren ist die Zustimmung und Bedarfsbestätigung des Kreises, insbesondere zur Anzahl der Plätze und zum Standort.

Die Planung ermöglicht einen fundierten und umfassenden Überblick über die aktuelle Versorgungsstruktur. Voraussetzung hierfür ist eine verlässliche Datengrundlage, auf der dann auch der künftige Bedarf vorausgeschätzt werden kann.

Abschnitt 1

8

1.3 Zielgruppen

Die vorliegende Planung bezieht sich auf wesentlich behinderte Menschen im Hohenlohekreis, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten oder in Zukunft erhalten werden. Es wird die Situation der körperlich und/oder geistig behinderten Menschen sowie die Situation der seelisch behinderten Menschen beschrieben.

1.3.1 Körperlich und / oder geistig behinderte Menschen

Der Personenkreis der körperlich und/ oder geistig behinderten Menschen macht die Mehrzahl der behinderten Menschen im Hohenlohekreis aus. Näheres hierzu ist aus Abschnitt 2 zu entnehmen.

1.3.2 Seelisch behinderte Menschen

Bei diesem Personenkreis ist die Eingliederungshilfe nach SGB XII erst ab Volljährigkeit bzw. ab der Vollendung des 21. Lebensjahres einschlägig; vorher wird für diesen Personenkreis vorrangig Jugendhilfe nach SGB VIII (in der Regel durch das Jugendamt) gewährt. Statistisch sind daher bei den Kindern und Jugendlichen mit Lernbehinderung (außer den Kindergartenkindern) keine entsprechenden Zahlen genannt.

Der Gesetzgeber definiert unter den Begriff seelische Behinderung auch Suchtkrankheit.

Behinderungen können schon von Geburt an vorliegen. Sie können aber auch erst im Laufe des Lebens entstehen, etwa durch einen Unfall oder durch Krankheit. Entsprechend den verschiedenen Lebensaltern – vom Säugling bis zum älteren Menschen mit Behinderung – ist das Erscheinungsbild äußerst unterschiedlich.

Abschnitt 2

9

2. Menschen mit Behinderungen

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (§ 2 Abs. 1 SGB IX)

Ziel des SGB IX ist es, die Selbstbestimmung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen und ihre gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft durch besondere Sozialleistungen – den Leistungen zur Teilhabe – zu fördern. Selbstbestimmung statt Fürsorge ist nunmehr die Leitlinie der Integrationspolitik. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden.

Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann (§ 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII).

Die Zahl der wesentlich behinderten Menschen, die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe beziehen, ist sehr viel kleiner und unterscheidet sich von der Zahl der Schwerbehinderten, deren Eigenschaft und Behinderungsgrad von den Versorgungsämtern anerkannt wird.

2.1 Behinderungsarten Die Art der Behinderung und ob diese wesentlich ist, wird in der Regel vom Gesundheitsamt im Rahmen einer Untersuchung der betroffenen Person sowie nach Studium der vorgelegten Arzt- und Klinikberichte festgestellt.

Die Eingliederungshilfe-Verordnung (Verordnung nach § 60 SGB XII) beschreibt in den §§ 1 – 3 folgende Behinderungsarten:

2.1.1 wesentliche körperliche Behinderungen - Bewegungsfähigkeit durch eine Beeinträchtigung des Stütz- oder

Bewegungssystems in erheblichem Umfang eingeschränkt - Erhebliche Spaltbildungen des Gesichts oder des Rumpfes - Erkrankung, Schädigung, Fehlfunktion eines inneren Organs oder der Haut

und dadurch bedingte erhebliche Einschränkung des körperlichen Leistungsvermögens

- Blinde oder erheblich Sehbehinderte - Gehörlose oder Schwerhörige - Sprachunvermögen, erhebliche Sprachbehinderung (z.B. starkes Stottern,

Stammeln, unartikulierte Sprache)

2.1.2 wesentliche geistige Behinderungen - Aufgrund Schwäche der geistigen Kräfte ist die Fähigkeit zur Teilhabe am

Leben in der Gesellschaft eingeschränkt.

Abschnitt 2

10

2.1.3 wesentliche seelische/psychische Behinderungen - körperlich nicht begründbare Psychosen - seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des

Gehirns, von Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen (z.B. hirnorganisches Psychosyndrom)

- Suchtkrankheiten - Neurosen und Persönlichkeitsstörungen

2.1.4 Mehrfachbehinderungen Wenn ein Mensch mehrere der obengenannten Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen bzw. seelischen Gesundheit aufweist, liegt eine Mehrfachbehinderung vor.

Abschnitt 3

11

3. Rechtliche Grundlagen

3.1 Grundgesetz

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“

Mit Wirkung vom 15.11.1994 wurde dieser Satz in Artikel 3 des Grundgesetzes eingefügt. Mit dieser wegweisenden Entscheidung ist für die Menschen mit Behinderungen das Fundament für mehr Gleichberechtigung und Selbstbestimmung geschaffen worden. Auf dieser Grundlage sind weitere Gesetze für Menschen mit Behinderungen, insbesondere das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf den Weg gebracht worden.

3.2 SGB IX

Mit dem am 01. Juli 2001 in Kraft getretenen SGB IX wurde das bisher zersplitterte Recht zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sowie das Schwerbehindertenrecht in einem Buch des Sozialgesetzbuches zusammengefasst und weiterentwickelt.

Ziel des Gesetzes ist es, durch besondere Sozialleistungen (Leistungen zur Teilhabe) die Selbstbestimmung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

3.3 SGB XII

Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 wurde die Sozialhilfe als 12. Buch in das SGB eingegliedert. Das SGB XII beinhaltet als Leistung der Sozialhilfe unter anderem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern...“ (§ 53 Abs. 3 SGB XII).

3.4 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Seit dem 01.05.2002 ist das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) für behinderte Menschen in Kraft.

Durch dieses Gesetz werden die Gleichstellung (=Benachteiligungsverbot) und Barrierefreiheit (Bau u. Verkehr, mediale Angebote) besonders hervorgehoben. Neu ist das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderer Kommunikationshilfen, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist (Beauftragung von Dolmetschern sowie Kostentragung).

Abschnitt 3

12

Bescheide und Vordrucke sind auf Wunsch des sehbehinderten oder blinden Menschen ohne zusätzliche Kosten in einer für ihn wahrnehmbaren Form zugänglich zu machen.

3.5 Landesbehindertengleichstellungsgesetz

In Ergänzung der Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes hat die Landesregierung im April 2005 ein Landes-Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet, das am 01.06.2005 in Kraft getreten ist. Das Gesetz verpflichtet in erster Linie die öffentlichen Stellen des Landes, weitergehende Verbesserungen der Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen zu schaffen.

Abschnitt 4

13

4. Situation der Menschen mit Behinderung im Hohenlohekreis

4.1 Soziodemographische Daten

4.1.1 Zahl der Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg

(Quelle: Statistisches Landesamt, BW)

Kernaussagen:

• In Baden-Württemberg waren am 31. Dezember 2005 rund 728.500 schwerbehinderte Menschen registriert. Der Anteil an der Bevölkerung betrug damit 6,8 Prozent.

• Eine Schwerbehinderung betrifft häufiger Männer als Frauen: 7,5 Prozent aller Männer, hingegen nur 6,1 Prozent aller Frauen.

• Mit dem Alter steigt das Risiko einer Schwerbehinderung kontinuierlich an: Bei Kindern und Jugendlichen ist nur jede 110. Person schwerbehindert, bei den über 65-Jährigen ist es hingegen jede fünfte Person.

• 90 Prozent aller Schwerbehinderungen werden durch Krankheiten ausgelöst.

• Häufigste Behinderungsart ist eine Beeinträchtigung der inneren Organe bzw. Organsysteme. Körperliche Einschränkungen verschiedener Art umfassen zusammen über 70 Prozent der Schwerbehinderungen.

Abschnitt 4

14

4.1.2 Zahl der Menschen mit Behinderung im Hohenlohekreis

Nach dem Bericht des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg „Öffentlichen Sozialleistungen“ hatten am 31.12.2005 im Hohenlohekreis 6.460 schwerbehinderte Menschen einem gültigen Ausweis (Grad der Behinderung von mindestens 50). Davon 3.645 Männer (56,4 %) und 2815 Frauen (43,6 % ). Dies entspricht einem Anteil an der Bevölkerung des Hohenlohekreises von 6,5 %.

Abschnitt 4

15

4.1.3 Übersicht über den Grad der Behinderung

Angaben über die Verteilung im Hohenlohekreis liegen nicht vor.

4.1.4 Allgemeine Angaben über Hilfen und Angebote im Hohenlohekreis

Im Hohenlohekreis wurden zum 01.11.2008 insgesamt 579 Menschen mit Behinderung Eingliederungshilfe nach dem SGB XII gewährt. Das nachfolgende Schaubild zeigt die Aufteilung nach Hilfearten. (Zu den verwendeten Abkürzungen wird auf das Verzeichnis im Anhang 7.1 verwiesen.)

Eingliederungshilfe im HOK 11/2008

3 persönliches Budget

25 Wohnheim mit Sonderschule

22 Wohnheim ohne Tagesstruktur

47 Wohnheim mit Tagesbetreuung

Erwachsene

45 Wohnheim mit Förder- und Betreuungsgruppe

104 Wohnheim mit WfbM

4 teilstationär Sonderschulkindergarten

17 teilstationär Sonderschule

1 teilstationär Tagesbetreuung

Erwachsene

9 teilstationär Förder- und Betreuungsgruppe

9 Betreutes Wohnen in Familien o. Tagesstruktur

1 Betreutes Wohnen in Familien m. Sonderschule

11 Betr. Wohnen in Familien m. WfbM

46 Amb. betr. Wohnenohne Tagesstruktur

25 Amb. betr. Wohnen m. WfbM

1 Amb. betr. Wohnen m. AIH-Projekt

2 Amb. betr. Wohnen mit Tagesbetr. Erwachsene

37 EH Regelkiga

5 EH Regelschule

22 Kurzzeitunterbringung

6 Nebenkosten Sucht

2 sonstige Eingliederungshilfe

1 AIH-Projekt

134 teilstationär WfbM

Abschnitt 4

16

100.000 €

44.000 €

396.900 €

255.200 €

39.000 €

0

50000

100000

150000

200000

250000

300000

350000

400000

Integrative Leist

ungen imallg

. Kiga

Integrative Leist

ungen inallg

. Schulen

Betreutes W

ohnen

Familienpfle

ge

Sonstige Leist

ungen

1. Ambulante Hilfen

153.500 €

821.800 €

43.200 €

5.163.000 €

3.252.100 €

988.700 €

313.800 €22.900 €

0

1000000

2000000

3000000

4000000

5000000

6000000

Teilstat. Hilfe

Schulki

ga/Sondersc

hule

Vollstat. Hilfe

Kiga/Sch

ule

Kurzzeitu

nterbringungen

Wohnen

Tagesbetre

uung Erwach

sene

Sonstige Hilfe

n

2. Stationäre Hilfen

Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe im Jahr 2007

(ohne Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung)

3. Erstattungen an örtliche Träger: Zusätzlich zu den Ausgaben für ambulante und stationäre Hilfen wurden Erstattungen an örtliche Träger in Höhe von: 137.500 € geleistet.

Abschnitt 4

17

1.485.000 €

11.731.600 €

0

2000000

4000000

6000000

8000000

10000000

12000000

Einnahmen Ausgaben

Einnahmen für Leistungen der Eingliederungshilfe im Jahr 2007

Nettoaufwand Eingliederungshilfe 2007

Gesamtausgaben 2007: 11.731.600 €

Gesamteinnahmen 2007: 1.485.000 € ______________

Nettoaufwand 2007: 10.246.600 €

152.000 €135.000 €

47.100 €

674.400 €

18.500 €

458.000 €

0,00

100.000,00

200.000,00

300.000,00

400.000,00

500.000,00

600.000,00

700.000,00

Erstattu

ng von Pfle

geversi

cheru

ng

Einnahmen

Abschnitt 4

18

Wohneinrichtungen, Werkstätten und Träger ambulanter Wohnformen für Menschen mit Behinderung im Hohenlohekreis und Umgebung

Legende

Werkstätten für behinderte Menschen

Wohneinrichtungen

Ambulant betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen in Familien

Caritas Künzelsau

Wohnheim für Behinderte

Beschützende Werkstätte

Ambulant betreutes Wohnen

Eduard-Knoll-Wohnzentrum

Ambulant betreutes Wohnen

Krautheimer Werkstätte

Offene Hilfen Öhringen

Therapeutikum Öhringen Caritas Öhringen

Pflegegemeinschaft Haus Schönblick, Pf.-Untersteinbach

Arche Noah e.V.Main-Tauber-Kreis

Weinsberger

Verein Wendepunkt e.V. Schwäbisch Hall

Caritas Künzelsau

Wohnheim für Behinderte

Beschützende Werkstätte

Ambulant betreutes Wohnen

Eduard-Knoll-Wohnzentrum

Ambulant betreutes Wohnen

Krautheimer Werkstätte

Offene Hilfen Öhringen ABW (Ev. Stiftung Lichtenstern)

Therapeutikum Öhringen Caritas Öhringen

Pflegegemeinschaft Haus Schönblick, Pf.-Untersteinbach/ Psych. Betreuungsverbund

Weinsberger Hilfs-verein e.V.

Diakonie Stetten Kernen

Verein Wendepunkt e.V. Schwäbisch Hall

Arche Noah e.V.Main-Tauber-Kreis

Diakonie Schöneck, Schwäbisch Hall

Sonnenhof e.V., Schwäbisch Hall

Ev. Stiftung Lichtenstern, Löwenstein

Ev. Stiftung Lichtenstern Förder- und Betreuungsgruppe

Abschnitt 4

19

Personen in der Eingliederungshilfe – Herkunftsorte(unabhängig von der Behinderungsart, Stand: 11/2008)

Beispiel: Aus der Gemeinde Bretzfeld stammen 58 Leistungsberechtigte, die eine Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII erhalten.

Je nach individuellem Hilfebedarf erfolgt die Betreuung der Betroffenen beispielsweise im Hohenlohekreis (z.B. im ambulant betreuten Wohnen), in einer Wohneinrichtung in Baden-Württemberg oder – in Einzelfällen - in einem anderen Bundesland.

80

29

47

58

113

13

20

28

37

38

23

32

24

10

9

18

Abschnitt 4

20

4.2. Angebote für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung

4.2.1 Frühförderung und Rehabilitation

Für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche gibt es vielfältige und stark ausdifferenzierte Angebote. Die Organisation und Finanzierung beinhaltet fast immer Elemente der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, schulische Hilfen und Leistungen der Krankenkassen. Entsprechend groß ist der Abstimmungsbedarf.

Die Darstellung der Angebote beschränkt sich in den Bereichen „Kindergarten“ und „Schule“ auf Angebote für geistig-, körper- und sinnesbehinderte Kinder und Jugendliche. Angebote für Lernbehinderte und seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Angebote der Erziehungshilfe wurden ausgeklammert. Für diese Gruppen ist primär die Jugendhilfe zuständig. In der Praxis bestehen aber vielfältige Verflechtungen.

4.2.1.1. Frühförderung

Die Frühförderung umfasst eine Vielzahl von Angeboten für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis zum Eintritt in die Schule. Ziel ist es, diesen Kindern entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten Hilfen zu geben, die sie befähigen, am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzuhaben. Dies lässt sich erreichen, wenn ausreichend qualifizierte Hilfsangebote vorhanden sind und zum anderen die eingetretene oder drohende Behinderung rechtzeitig und richtig erkannt wird. (Aus: Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg Rahmenkonzeption 1998, S. 7)

Frühförderung umfasst unter anderem medizinisch-therapeutische und pädagogisch-psychologische Diagnostik, Beratung durch niedergelassene Ärzte, Kliniken , Behörden (z.B. Gesundheitsamt, Jugendamt und Sozialamt) und sonderpädagogische Beratungsstellen, pädagogische Förderung und Therapie. Ziel der Maßnahmen ist nicht nur das einzelne Kind, sondern die ganze Familie und bei Bedarf das soziale Umfeld des Kindes. Leistungsträger sind in der Regel Krankenkassen, Sozialhilfeträger und Schulaufsichtsbehörden.

Grundsätze der Frühförderung sind: (siehe Rahmenkonzeption 1998, 3.2)

Ganzheitlichkeit Familienorientierung Interdisziplinarität Regionalisierung Kooperation und Koordination aller Hilfen

Abschnitt 4

21

Im Hohenlohekreis haben sich verschiedene in der Frühförderung tätige Stellen zum „Frühförderverbund Hohenlohekreis“ zusammengeschlossen. Hierbei ergänzen sich medizinisch-therapeutische und pädagogisch-psychologische Angebote:

��Medizinisch-therapeutische und/oder pädagogisch-psychologische Diagnostik ��Planung und Durchführung von Förderung und Therapie bei Hausbesuchen,

in der Kindertagesstätte, in einer sonderpädagogischen Frühförderstelle bzw. in einer Therapieeinrichtung

��Gespräche mit Fachkräften, die das Kind betreuen ��Beratung und Begleitung der Familie ��Beratung der Kindertageseinrichtungen ��Zusammenarbeit mit/oder Weitervermittlung an andere Fachkräfte.

Die zentralen Beratungsstellen des Frühförderverbunds Hohenlohekreis sind:

Landratsamt Hohenlohekreis Gesundheitsamt

Schulstr. 12 74653 Künzelsau

07940/18-580

Beratungsstelle an der Brüder-Grimm-Schule

Schulstr. 13, 74653 Künzelsau

07940/985915

Frühförder- u. Frühberatungsstelle der Geschwister-Scholl-Schule

Max-Ernst-Str. 1, 74653 Künzelsau

07940/9128-0

Beratungsstelle für sprachbehinderte Kinder an der Erich-Kästner-Schule

Am Krautheimer Weg 74653 Künzelsau

07940/3551

Frühförderstelle der Albert-Schweitzer-Schule

Büttelbronner Str. 21, 74613 Öhringen

07941/647913

Frühförder- und Frühberatungsstelle der Tiele-Winckler-Schule

Tiele-Winckler-Str. 75 74613 Öhringen

07941/6084-24

Frühförder- und Frühberatungsstelle der Andreas-Fröhlich-Schule

Laibacher Str. 15 74238 Krautheim-Klepsau

06294/1440

Erziehungs- und Jugendberatungsstelle Hohenlohekreis

Tiele-Winckler-Str. 88 74613 Öhringen

07941/6084890

Die Leistungen der obengenannten Beratungsstellen sind nicht kostenpflichtig.

4.2.1.2 Interdisziplinäre Einrichtungen / Sozialpädiatrie

Bei unklaren Diagnosen oder schwieriger Diagnostik wird das Kind in aller Regel einer Kinderklinik zur weiteren Abklärung zugewiesen. Auf die weiterführende Diagnostik und die Empfehlung geeigneter Therapiemaßnahmen sind entwicklungsneurologische und neuropädiatrische Abteilungen von Kinderkliniken sowie Sozialpädiatrische Zentren besonders spezialisiert. Hinzu kommen Behandlungsangebote der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken.

Abschnitt 4

22

Im Hohenlohekreis ist keine solche Einrichtung vorhanden. Die betroffenen Eltern nehmen Angebote z.B. in Schwäbisch Hall, Heilbronn, Maulbronn, Neckarelz, Würzburg, Weinsberg oder Ludwigsburg in Anspruch.

4.2.1.3 Finanzierung

Die Leistungserbringung im Rahmen der Früherkennung und Frühförderung ist nach § 30 SGB IX als Komplexleistung ausgestaltet, wobei die gesetzlichen Krankenkassen für die medizinischen Leistungen und die Träger der Sozialhilfe für die nichtmedizinischen Leistungen (heilpädagogischen Leistungen) Kostenträger sind. Von den Kliniken werden für den nichtmedizinischen Teil Fallpauschalen (je nach Einrichtung variiert die Pauschale zwischen 25 und 70 €) pro Quartal mit dem Landkreis als Träger der Eingliederungshilfe abgerechnet. Der überwiegende (medizinisch-therapeutische) Teil der Kosten wird allerdings von der jeweiligen Krankenkasse getragen. Im Jahr 2008 wurde für insgesamt 128 Kinder aus dem Hohenlohekreis mindestens einmal die Fallpauschale übernommen.

4.2.2. Vorschul- und Schulausbildung

4.2.2.1 Integration von Kindern in Kindertagesstätten und Regelschulen

Eine Integrationsmaßnahme beim Besuch einer Regelkindertagesstätte oder Regelschule wird dann gewährt, wenn ein individueller Förderbedarf festgestellt wurde, der über den Rahmen der allgemeine Fördermöglichkeiten dieser Einrichtungen hinausgeht. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass eine wesentliche Behinderung vorliegt. Dies wird vom Gesundheitsamt, Mitarbeiterinnen des Sozialamtes und Mitgliedern des Frühförderverbunds, oder anderen vom Sozialamt ermächtigten Fachleuten geprüft. Für die Gewährung von Eingliederungshilfen in Kindertagesstätten und Schulen haben die früheren Landeswohlfahrtsverbände Richtlinien erarbeitet, die von den Landkreisen in der Regel übernommen wurden. Je nach Bedarf können „begleitende“ und/oder „pädagogische“ Hilfen gewährt werden. Begleitende Hilfen umfassen Hilfen bei Alltagshandlungen wie Anziehen oder Toilettengang. Sie werden von Pflegekräften oder geeigneten Hilfskräften geleistet. Pädagogische Hilfen sollen vor allem eine Teilhabe der Kinder mit Behinderung am Gruppengeschehen ermöglichen. Eine auf das einzelne Kind bezogene Heilpädagogik oder Therapie steht beim Besuch der Kindertagesstätte nicht im Vordergrund.

Die Förderung von Schülern mit Behinderung ist laut baden-württembergischem Schulgesetz grundsätzlich Aufgabe aller Schularten. Der Besuch einer allgemeinen Schule kommt dann in Frage, wenn er „pädagogisch, organisatorisch, personell und finanziell“ vertretbar ist. Die allgemeinen Schulen werden bei der Integration von Schülern mit Behinderung durch die sonderpädagogischen Dienste der Sonderschulen unterstützt.

Eingliederungshilfe nach dem SGB XII kommt in Schulen generell nur für Assistenzdienste (begleitende Hilfen durch schulfremdes Personal) in Betracht, da

Abschnitt 4

23

pädagogische Maßnahmen im Sinne des Bildungsauftrags in den Verantwortungsbereich der Schulen fallen. Dabei hängt die Höhe der Eingliederungshilfe vom jeweiligen individuellen Assistenzbedarf ab.

Der tatsächliche Hilfebedarf wird im Rahmen der Hilfeplanung in einem Gesamtplan dargestellt. Der Träger der Eingliederungshilfe beteiligt dabei Gesundheitsamt, Frühförderstellen, Eltern und Kindertageseinrichtung bzw. Schule. Leistungserbringer ist der jeweilige Träger der Kindertagesstätte bzw. der Schule. Er schließt mit dem Träger der Eingliederungshilfe einen Vertrag ab.

In der Praxis besucht in Baden-Württemberg nur eine Minderheit der Schüler mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung eine allgemeine Schule. Dies gilt auch für den Hohenlohekreis.

Zum Stichtag 30.11.2008 besuchten 29 Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung aus 12 Städten und Gemeinden des Hohenlohekreises eine Regelkindertagesstätte sowie 5 Kinder eine Regelschule und erhielten dafür ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe.

4.2.2.2 Sonderpädagogische Förderung im Sonderschulkindergarten bzw. in der Sonderschule

Sonderschulkindergarten

Ist eine integrative Tagesbetreuung nicht möglich und ein sonderpädagogischer Förderbedarf gegeben, können Kinder mit Behinderung auf Wunsch ihrer Eltern einen Sonderschulkindergarten besuchen. Die Schulkindergärten sind an die Sonderschulen für geistig- und körperbehinderte Kinder, die Sonderschulen für körperbehinderte Kinder und die Sonderschule für Erziehungshilfe angegliedert. Standorte der Schulkindergärten im Hohenlohekreis sind Krautheim-Klepsau, Künzelsau und Öhringen.

Die Betreuung von Kindern mit Behinderung erfolgt jeweils in Kleingruppen, so dass auf den individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf jedes Kindes eingegangen

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werden kann. Im Schulkindergarten arbeiten Fach- und SonderschullehrerInnen und TherapeutInnen.

Von den drei Schulkindergärten im Hohenlohekreis sind zwei in privater Trägerschaft (Andreas-Fröhlich-Schule, Krautheim-Klepsau, Tiele-Winckler-Schule, Öhringen), einer in Trägerschaft des Landkreises (Geschwister-Scholl-Schule, Künzelsau). Ganztagsbetreuung bieten die Schulkindergärten der Andreas-Fröhlich-Schule und der Geschwister-Scholl-Schule, Halbtagsbetreuung der Schulkindergarten der Tiele-Winckler-Schule.

Über die Aufnahme in einen Schulkindergarten entscheidet das Schulamt auf der Grundlage von Stellungnahmen und Gutachten (erstellt z.B. vom Gesundheitsamt und von sonderpädagogischen Beratungsstellen). Das Schulamt stimmt sich bei seiner Entscheidung mit den anderen Beteiligten, insbesondere dem Träger der Eingliederungshilfe, ab.

Leistungen der Eingliederungshilfe in privaten Schulkindergärten

Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, gewährt der örtliche Sozialhilfeträger für den Besuch eines privaten Schulkindergartens Eingliederungshilfe. Dazu haben die privaten Schulkindergärten in der Regel eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem Träger der Eingliederungshilfe abgeschlossen. Beim Besuch von öffentlichen Schulkindergärten werden in der Regel kein Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt. Die anfallenden Kosten für behinderungsbedingte Mehraufwendungen sind in diesem Fall durch den Schulträger (Landkreis) z.B. in Form von zusätzlichen Personalausgaben direkt zu tragen.

Sonderschule

Sonderschulen sind von ihrer personellen, technischen und baulichen Ausstattung her auf die spezifischen Anforderungen von Kindern mit einer Behinderung zugeschnitten. Der Unterricht erfolgt in kleinen Gruppen. Er umfasst auch therapeutische Angebote und bei Bedarf die Unterstützung der oft schwer

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behinderten Schüler bei alltäglichen Verrichtungen. Wenn erforderlich werden auch pflegerische Leistungen erbracht.

Auf der Basis eines sonderpädagogischen Gutachtens spricht das Schulamt gegebenenfalls eine Empfehlung zum Besuch einer Sonderschule aus.

Sonderschulen im Hohenlohekreis:

Schule Ort Schultyp Träger Andreas-Fröhlich-Schule

Krautheim-Klepsau

Schule f. Körperbehinderte, Abt. Förderschule, Abt. Schule G

Privat

Erich-Kästner-Schule

Künzelsau Schule f. Sprachbehinderte, Abt. Grundschule, Hauptschule

Hohenlohekreis

Geschwister-Scholl-Schule

Künzelsau Schule für Geistigbehinderte m. Werkstufe, Schule f. Körperbeh., Abt. Schule G mit WS

Hohenlohekreis

4.2.3 Teilhabe am Arbeitsleben

4.2.3.1 Ziele

Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist für die meisten erwachsenen Menschen in unserer Gesellschaft ganz eng verbunden mit dem Besitz eines Arbeitsplatzes. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderung. Ihre gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung ist ein wichtiges Ziel der Politik für Menschen mit Behinderung. Oberstes Ziel ist eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dafür stehen verschiedene Fördermaßnahmen des Integrationsamtes und der Agentur für Arbeit zur Verfügung. Finanziert werden die Maßnahmen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.

Beim Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ist auf den Menschen mit Behinderung mit seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten einzugehen und bei Scheitern eines Arbeitsversuchs eine Rückkehr und (Wieder-)Aufnahme in die Werkstatt in Aussicht zu stellen.

4.2.3.2 Integrationsfachdienst

Die Aufgaben des Integrationsfachdienstes (IFD) im Hohenlohekreis, der seit 1999 besteht, sind:

��Vermittlung und Beratung von schwerbehinderten Menschen ��Ansprechpartner für Arbeitgeber und Betriebe ��Anlaufstelle bei allen Fragen der Integration von Arbeitnehmern und

Arbeitnehmerinnen mit Behinderung ��Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für die Arbeitsplatz-

gestaltung

In der gesetzlichen Aufgabenbeschreibung des IFD ist die Unterstützung des Übergangs Schule – allgemeiner Arbeitsmarkt ebenso enthalten, wie die schulischen Einrichtungen und die WfbM ausdrücklich als Kooperationspartner genannt sind. Der

Abschnitt 4

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IFD hat ein Leistungsträger übergreifendes Mandat. Es umfasst den gesamten Unterstützungsprozess von der schulischen Vorbereitung über die betriebliche Erprobung (z.B. durch Praktika) bis zur Anbahnung und Sicherung der Beschäftigung. Dabei ist der IFD generell auch Ansprechpartner der Arbeitgeber in allen Fragen rund um die berufliche Teilhabe dieser Zielgruppe. Alle relevanten Beteiligten haben die Verpflichtung, eng und vertrauensvoll zu kooperieren.

Zur Zielgruppe des Integrationsfachdienstes gehören nach dem SGB IX ausdrücklich schwerbehinderte Schulabgänger, die für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung des IFD angewiesen sind und schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung durch die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben können.

Eine Zusammenfassung der Vermittlungsverläufe durch den IFD ergab für den Zeitraum 01.01.1999 bis zum 31.10.2008 folgendes Ergebnis:

Insgesamt wurden 77 Arbeitsverhältnisse abgeschlossen, wobei 47 Personen je ein Arbeitsverhältnis hatten, 10 Personen je in ein weiteres Arbeitsverhältnis wechselten, 2 Personen je drei Arbeitsverhältnisse hatten und 1 Person bereits den 4. Arbeitgeber hat, im Wechsel zu WfbM-Aufenthalten. Zwei Personen kehrten nach einem Arbeitsversuch jeweils wieder zeitnah in die WfbM zurück.

4.2.3.3 Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Werkstätten sind ein Angebot für Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht (wieder) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können. Ob die Werkstatt das geeignete Beschäftigungsangebot für einen Menschen mit Behinderung ist, wird im so genannten „Fachausschuss“, der jeder Werkstatt angegliedert ist, beraten. Mitglieder des Fachausschusses sind Vertreter der Leistungsträger, das heißt der Landkreis, die Agentur für Arbeit und ggf. ein Vertreter der Rentenversicherung sowie der Träger der Werkstatt. Das Eingangsverfahren (3 Monate) und der Berufsbildungsbereich (bis zu 2 Jahren) wird seitens der Arbeitsverwaltung bzw. der Rehabilitationsträger getragen.

Abschnitt 4

27

Die Leistungen im ggf. daran anschließenden Arbeitsbereich der Werkstatt sind Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungstyp I.4.4). Neben der eigentlichen Arbeit und Beschäftigung werden auch arbeitsbegleitende Maßnahmen erbracht. Zu ihnen gehören zum Beispiel Angebote zur Persönlichkeitsförderung und soziale und pädagogische Begleitung. Bei Bedarf werden auch pflegerische Leistungen übernommen. Ziel von Werkstätten ist es, die individuelle Leistungsfähigkeit der behinderten Menschen so zu fördern, dass sie „ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ erbringen oder sogar wieder einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.

Im Hohenlohekreis gibt es derzeit an insgesamt zwei Standorten Werkstätten für Menschen mit Körper- und geistiger Behinderung, in Ingelfingen (geistig Behinderte, derzeit 138 Plätze) und in Krautheim (Körper- und Mehrfachbehinderte derzeit 49 Plätze). Die genannten Platzzahlen sind jeweils Belegzahlen im Arbeitsbereich (11/2008).

Eine Verlagerung der Beschäftigung weg vom eigentlichen Werkstattgebäude stellen Außenarbeitsgruppen oder Einzelarbeitsplätze dar. In einem Projekt mit der Beschützenden Werkstätte Heilbronn werden seit Mitte 2006 bei verschiedenen Arbeitgebern in der Region behinderte Mitarbeiter aus der Werkstätte zunächst probeweise, dann bis zu 2 Jahren im Langzeitpraktikum außerhalb der Werkstätte betreut, und zwar durch Mitarbeiter der Werkstätte. Der Werkstätte wird dafür die Vergütung für den Werkstattplatz solange weitergezahlt, bis der Mitarbeiter ggf. nach Ableistung seines Praktikums eine reguläre Stelle erhält.

Der Werkstattbesuch ist entsprechend der Werkstättenverordnung grundsätzlich für die Menschen mit wesentlicher Behinderung bis zur Vollendung des 65. Lebens-jahres vorgesehen.

Nur ein kleiner Teil der Werkstattbeschäftigten ist 55 Jahre und älter. Deshalb kommt in den nächsten Jahren das Problem der Überalterung und der Notwendigkeit der Schaffung eines Seniorenbetreuungsangebots noch nicht auf den Hohenlohekreis zu. Für die Zukunft muss dieses Anliegen bei der Planung verstärkt berücksichtigt werden.

Für den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelten die Regelungen in den Gemeinsamen Grundlagen des Teilhabeausschusses Baden-Württemberg (vgl. Quellenverzeichnis Anhang 7.3).

Abschnitt 4

28

Für den Großteil der Werkstattbesucher im Hohenlohekreis ist der Landkreis auch Leistungsträger.

Einrichtung Belegte Werkstattplätze (Arbeitsbereich)

Durch HOK

Beschützende Werkstätte Ingelfingen

138 91

Krautheimer Werkstätte 49 11 Insgesamt 187 102 (Stand: 11/2008)

WohnformRund 49 Prozent der Werkstattbeschäftigten mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung lebten zum Stichtag 30.11.2008 privat, d.h. meist noch bei den Eltern und somit (noch) nicht in einer unterstützten Wohnform. Rund 46 Prozent der Werkstattbeschäftigten lebten stationär in einem Wohnheim, 7 Prozent werden ambulant betreut, auch in Familien. Je höher der Anteil privat lebender Werkstattbeschäftigter in einer Werkstatt ist, desto stärker deckt die Einrichtung den wohnortnahen Bedarf aus dem Wohnumfeld ab.

4.2.3.4 AIH-Projekt „ZEBRA“

Eine Sonderform der Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben stellt das neue Projekt der Arbeitsinitiative Hohenlohekreis (AIH) „ZEBRA“ (zur Eingliederung Behinderter in reguläre Arbeitsverhältnisse) dar, das im Jahr 2007 konzipiert und eingerichtet wurde. Hier werden jüngere Menschen mit Behinderung mit entsprechenden Fähigkeiten vor allem aus dem Arbeitsbereich der WfbM durch die AIH (Arbeitsinitiative Hohenlohekreis) in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts „ausgeliehen“ und dort – so die Hoffnung der Projektinitiatoren – integrativ beschäftigt und bei Eignung und Bewährung auch in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen. Bereits in 2 Fällen wird dieses Projekt derzeit durchgeführt. Eine Aussage zur Wirksamkeit bzw. zu ersten Ergebnissen kann noch nicht getroffen werden – dazu ist diese Form der Förderung von Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zu neu. Allerdings besteht die begründete Hoffnung auf eine gute Alternative für junge Menschen mit Behinderung, die nicht in einer WfbM beschäftigt werden wollen. Es gibt bereits 2 weitere junge Menschen, die im Projekt „Zebra“ beschäftigt wurden; in einem Fall konnte durch die Maßnahme das Selbstbewusstsein des jungen Menschen so gestärkt werden, dass zwischenzeitlich keine ambulanten Maßnahmen darüber hinaus erforderlich sind.

Da es sich hier allerdings um einen Personenkreis handelt, der nicht den ganzen Abgängerjahrgang der Sonderschule G umfasst, sondern lediglich einen kleinen Teil (ca. 10 %), wirkt sich diese Beschäftigung voraussichtlich nicht auf den Großteil der Schulabgänger aus. Es ist nach wie vor damit zu rechnen, dass der überwiegende Teil der Abgänger in die Werkstätte für Menschen mit Behinderung wechseln wird. Ein späterer Wechsel von dort aus in den allgemeinen Arbeitsmarkt (z.B. mit Hilfe von Außenarbeitsplätzen, Außenarbeitsgruppen) ist damit jedoch nicht ausgeschlossen.

Abschnitt 4

29

4.2.4 Hilfe zum selbstbestimmten Leben (Wohnen)

4.2.4.1 privates Wohnen

Neben den behinderten Menschen, die bereits ein unterstütztes Wohnangebot in Anspruch nehmen, lebten im Hohenlohekreis zum Stichtag 30.11.2008 124 körper- bzw. geistig behinderte Menschen privat und erhielten dementsprechend (noch) keine Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen. Es ist davon auszugehen, dass der Großteil der privat wohnenden Menschen mit körperlicher bzw. geistiger Behinderung bei Angehörigen, in der Regel bei den Eltern, lebt.

Planerisch ist grundsätzlich auch mit einigen Fällen zu rechnen, die in der bisherigen Statistik noch nicht aufgetreten sind.

Spätestens, wenn die betreuende Person gesundheitlich an die Grenzen der Leistungsfähigkeit kommt, sind Wohnalternativen für den betreffenden Menschen mit Behinderung zu suchen. Hier soll vor allem durch beratende Unterstützung der Angehörigen Hilfestellung bei der Wahl der passenden Wohnform gegeben werden. Auch familienentlastende Dienste (siehe Punkt 4.2.6.1) können dazu dienen, die Betreuung der Menschen mit Behinderung zu Hause länger zu ermöglichen und eine eventuelle Heimaufnahme zu verzögern. Im übrigen sollen durch eine rechtzeitige Beratung auch weniger intensiv betreute Wohnmöglichkeiten (ambulant betreutes Wohnen oder betreutes Wohnen in Familien) als Alternativen in Betracht gezogen und bereits frühzeitig entsprechende Kontakte geknüpft werden.

4.2.4.2 Ambulant betreutes Wohnen

Ambulant betreutes Wohnen richtet sich derzeit vorwiegend an Menschen mit geistiger Behinderung mit einem geringeren Hilfebedarf, die nicht auf eine Betreuung rund um die Uhr angewiesen sind. Im ambulant betreuten Wohnen können sie weitgehend selbständig und unabhängig in ihren eigenen vier Wänden leben und erledigen einen großen Teil der Alltagsaufgaben selbst. Unterstützung erhalten sie bisher ca. 1 bis 2 mal die Woche durch eine Fachkraft. Sie hilft zum Beispiel bei Behördengängen, der Organisation des Haushalts und der Planung der Ausgaben, trägt aber nicht wie im stationären Wohnen die allumfassende Verantwortung für alle Lebensbereiche.

Abschnitt 4

30

Über die Eingliederungshilfe werden lediglich die Kosten für die sozialpädagogische Betreuung finanziert. Allerdings erhalten fast alle Menschen mit geistiger Behinderung zusätzlich Grundsicherungsleistungen (Miete, Essen usw.), deren Bestandteile im stationären Bereich im Tagessatz enthalten sind

Beim ambulant betreuten Wohnen ist der Mensch mit Behinderung selbst Mieter (selten Eigentümer) seiner Wohnung, Vermieter ist ein Träger der Behindertenhilfe oder ein Vermieter auf dem freien Wohnungsmarkt. Dies hängt unter anderem davon ab, ob der behinderte Mensch alleine wohnt oder in einer Partnerschaft oder größeren Wohngemeinschaft mit anderen behinderten Menschen zusammen.

Der Vorteil der ambulanten Wohngemeinschaften gegenüber dem ambulant betreuten Einzelwohnen liegt darin, dass hier bei gleichem Entgelt eine höhere Betreuungsdichte entsteht. Das hängt damit zusammen, dass die Betreuungskräfte ihre Arbeitszeit komplett in der Gruppe der Wohngemeinschaft verbringen können und nicht zwischen den unterschiedlichen Wohnungen der allein lebenden Menschen hin und her fahren müssen.

Im Hohenlohekreis bieten die Offenen Angebote der Beschützenden Werkstätten Ingelfingen, das Eduard-Knoll-Wohnzentrum Krautheim und die Offenen Hilfen Öhringen ambulant betreutes Wohnen für körper- und geistigbehinderte Menschen an. Einige wenige Menschen aus dem Hohenlohekreis werden außerhalb des Hohenlohekreises von anderen Trägern der Behindertenhilfe betreut.

Zum Stichtag 30.11.2008 wurden insgesamt 20 Menschen mit körper- bzw. geistiger Behinderung aus dem Hohenlohekreis ambulant betreut, 13 davon besuchten gleichzeitig tagsüber eine Werkstatt für behinderte Menschen.

Die ursprünglichen Herkunftsorte dieser Leistungsberechtigten sind dem nachfolgenden Schaubild zu entnehmen.

Abschnitt 4

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Personen im ambulant betreuten Wohnen – Herkunftsorte (Menschen mit geistiger und/oder Körperbehinderung, Stand 11/2008)

Beispiel: Aus der Gemeinde Bretzfeld stammt 1 leistungsberechtigte Person, die eine Hilfe im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens erhält. Die Betreuung kann sowohl in Bretzfeld selbst als auch z.B. in einer Wohngemeinschaft (Öhringen, Künzelsau) erfolgen. (Gesamtübersicht vgl. S. 19)

4.2.4.3 Betreutes Wohnen in Familien

Dies ist ein Angebot, bei dem Menschen mit Behinderung in den Haushalt einer Pflegefamilie aufgenommen werden, nicht selten auch im Rahmen von (landwirtschaftlichen) Familienbetrieben, in denen sie leben und arbeiten. Im Rahmen der Eingliederungshilfe erhält die Familie hierfür eine Vergütung. Ein Träger der Behindertenhilfe stellt den sozialpädagogischen Hintergrunddienst, der die Familien kontinuierlich begleitet und bei auftretenden Problemen Krisenintervention leistet. Das Betreute Wohnen in Familien ist eine gute und sinnvolle Lösung für einen Teil der Menschen mit geistiger Behinderung, die diese Form des Zusammenlebens wünschen. Sehr wichtig ist die sorgfältige Auswahl einer passenden Pflegefamilie und eine möglichst gute Vorbereitung auf das Zusammenleben, damit diese sehr individuelle Form des Wohnens für Menschen mit Behinderung auch langfristig tragfähig ist. Quantitativ spielt das Betreute Wohnen in Familien eine geringere Rolle als das ambulant betreute Wohnen. Das Betreute Wohnen in Familien wird für Menschen aus dem Hohenlohekreis von Leistungserbringern überwiegend in den Nachbarkreisen Schwäbisch Hall (Verein Wendepunkt e.V.) und Heilbronn (Weinsberger Hilfsverein) angeboten.

1

5

1

2 4

1

3

3

Abschnitt 4

32

Möglich ist auch die Förderung der Betreuung des Menschen mit Behinderung durch Geschwister oder sonstige Angehörige (außer den Eltern) sowie die Betreuung von behinderten Müttern mit Kind.

Am 30.11.2008 wurden insgesamt 9 Menschen mit geistiger Behinderung aus dem Hohenlohekreis in Familien betreut, davon besuchten 3 tagsüber die Werkstatt für behinderte Menschen.

4.2.4.4 Stationäres Wohnen

Stationäre Wohnformen bieten umfassende Leistungen an. Neben dem Wohnraum auch die notwendige hauswirtschaftliche Versorgung, Unterstützung bei der Lebens- und Freizeitgestaltung, Förderung, Begleitung und Assistenz sowie bei Bedarf auch Pflege und medizinische Hilfen – rund um die Uhr. Die Leistungen sind gestaffelt in 5 Hilfebedarfsgruppen je nach individuellem Hilfebedarf.

Die stationären Wohnformen unterliegen den Bestimmungen des Heimrechts und werden leistungsrechtlich über eine Gesamtvergütung (Wohnen, hauswirtschaftliche Versorgung, soziale Betreuung, Assistenz und Pflege) abgegolten.

Stationäre Wohnangebote im Hohenlohekreis für körper- und geistigbehinderte Menschen gibt es bei der Beschützenden Werkstätte Ingelfingen sowie im Eduard-Knoll-Wohnzentrum in Krautheim.

Der Großteil der aus dem Hohenlohekreis stammenden Menschen mit Behinderung, die derzeit stationär versorgt werden, wird in Einrichtungen außerhalb des Hohenlohekreises betreut.

Landkreis Stationäre Fälle Stadt u. Landkreis Heilbronn 33 Schwäbisch Hall 55 Ostalbkreis 4 Rems-Murr-Kreis 9 Sonstige, auch außerhalb Ba.-Wü. 61 insgesamt 162

(Stand: 11/2008)

Demgegenüber stehen die 45 stationären Fälle, die im Hohenlohekreis selbst versorgt werden, was lediglich rd. 28 % der Gesamtfälle ausmacht. Die wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Behinderung im eigenen Landkreis hat bei der Schaffung von Wohnangeboten künftig Vorrang.

Die derzeit laufenden Hilfen werden wie bisher sichergestellt. Eine zwangsweise „Umsiedlung“ in den Herkunftskreis ist nicht vorgesehen. Allerdings werden die Standortkreise, die viele auswärtige Menschen mit Behinderung mitversorgen, dafür

Abschnitt 4

33

Sorge tragen, dass künftig vorrangig nur noch die eigenen Menschen mit Behinderung in den Einrichtungen aufgenommen werden und die Einrichtungen für die auswärtigen Bewohner in den jeweiligen Herkunftskreisen eigene Wohnangebote schaffen.

Auch die Einrichtungen des Hohenlohekreises sind nicht in vollem Umfang mit Bewohnern aus dem Hohenlohekreis belegt. Die letzte Abfrage bei den Einrichtungen hat ergeben:

Einrichtung Belegte Plätze Davon durch HOK Anteil Eduard-Knoll-Wohnzentrum Krautheim

80 8 10 %

Beschützende Werkstätte Ingelfingen

38 29 76 %

Insgesamt 118 37 31 % (Stand: 11/2008)

Auch hier steht der Hohenlohekreis vor der Herausforderung, mit den Trägern der Behindertenhilfe Vereinbarungen bezüglich der Aufnahme von Heimbewohnern aus anderen Kreisen zu treffen. (Z.B. Priorität der Menschen mit Behinderung aus dem Hohenlohekreis).

Zur stationären Kurzzeitunterbringung wird auf Punkt 4.2.6.2 verwiesen.

Trotz des umfassenden Hilfeangebots sollte Ziel sein, im Einzelfall zwar so viel Hilfe zu leisten wie nötig, aber so wenig wie möglich. Denn insgesamt steht die Förderung der Selbständigkeit und der Eigenverantwortung im Vordergrund, um Menschen mit Behinderung soweit als möglich zu unabhängigen Lebensformen zu befähigen.

4.2.5 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

4.2.5.1 Tagesbetreuung Erwachsener

Die Tagesbetreuung verfolgt weniger das Ziel der Förderung. Hier geht es mehr um die Begleitung und Unterstützung der behinderten Menschen bei der Tagesgestaltung. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung mit einem umfassenden Bedarf an Unterstützung bei der täglichen Versorgung, Freizeitgestaltung und Kontaktaufnahme mit anderen Menschen. Die Tagesbetreuung soll dazu beitragen, dass diese Menschen trotz der Beeinträchtigungen so selbständig wie möglich leben können.

Im Hohenlohekreis wird die Tagesbetreuung für körperbehinderte Erwachsene vom Eduard-Knoll-Wohnzentrum in Krautheim angeboten.

Belegung Tagesbetreuung für Erwachsene: Einrichtung Belegte Plätze Aus dem HOK Eduard-Knoll-Wohnzentrum, Krautheim

40 3

(Stand: 11/2008)

Abschnitt 4

34

Deutlich ist, dass der Hohenlohekreis nur für ca. 7 % der Fälle Leistungsträger ist und damit der Großteil der Bewohner dieser Einrichtung von anderen Landkreisen finanziert wird.

4.2.5.2 Förder- und Betreuungsgruppen

Förder- und Betreuungsbereiche (Leistungstyp I.4.5a) sollen auch schwer geistig und oft mehrfach behinderten Menschen unter 65 Jahren, die noch nicht oder nicht mehr in einer Werkstatt arbeiten können, einen zweiten Lebensbereich und eine sinnvolle Tagesstruktur bieten. Auch einfachere Arbeitstätigkeiten können in der Förder- und Betreuungsgruppe angeboten werden. Ziel ist es, die Selbständigkeit der Menschen mit Behinderung so weit als möglich zu fördern und langfristig den Hilfebedarf zu reduzieren, um im Idealfall eine (Re-)Integration in die Werkstatt zu ermöglichen. Förder- und Betreuungsbereiche sollten deshalb konzeptionell mit einer Werkstatt zusammen arbeiten, um die gegenseitige Durchlässigkeit der Angebote zu gewährleisten.

Weil bei den Besuchern von Förder- und Betreuungsgruppen zu der geistigen oft auch eine körperliche Behinderung hinzukommt, ergeben sich besondere Anforderungen an die bauliche Ausstattung (vor allem Barrierefreiheit). Besonders die wohnortnahen Angebote sind wichtig; stehen nicht genügend wohnortnahe Plätze zur Verfügung, müssen die Betroffenen auf weiter entfernte Einrichtungen ausweichen. Dann führt die Aufnahme in den Förder- und Betreuungsbereich oft gleichzeitig zu einer Aufnahme in das stationäre Wohnen, weil die Entfernungen für die tägliche Fahrt vom Wohnort zum Standort der Förder- und Betreuungsgruppe zu groß werden. Da die Besucher von Förder- und Betreuungsgruppen in der Regel fast alle auf Fahrdienste angewiesen sind, belasten lange Anfahrtswege nicht nur die Menschen mit Behinderung selbst, sondern auch die Budgets der Landkreise, die die Fahrtkosten tragen.

Einziger Standort einer Förder- und Betreuungsgruppe für Menschen mit geistiger Behinderung im Hohenlohekreis war bisher die Beschützende Werkstätte Ingelfingen (9 Plätze aus dem Hohenlohekreis). Im September 2008 wurde in Öhringen eine Förder- und Betreuungsgruppe von der Ev. Stiftung Lichtenstern neu eröffnet.

FUB-Besucher im Hohenlohekreis:

Einrichtung Belegte Plätze Aus dem HOK Beschützende Werkstätte, Ingelfingen

9 9

Ev. Stiftung Lichtenstern, FuB Öhringen

5 5

Summe 14 14 (Stand: 11/2008)

Aufgrund der Schwere der Behinderung wohnten zum Stichtag 30.11.2008 bisher 2 Besucher der Förder- und Betreuungsgruppe stationär. 12 Besucher lebten bei den Angehörigen. Keiner der Besucher wurde ambulant betreut, weil diese Betreuungsform ein Maß an Selbständigkeit voraussetzt, das bei diesem Personenkreis in der Regel nicht gegeben ist.

Abschnitt 4

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4.2.5.3 Tagesbetreuung für Senioren

Wenn Werkstattbeschäftigte oder Besucher der Förder- und Betreuungsgruppen die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten und ins Rentenalter kommen, erhalten sie in der Regel – wenn sie bereits stationär wohnen – statt der bisherigen Leistung eine Tagesbetreuung für Senioren (Leistungstyp I.4.6).

Wie bereits in Punkt 4.2.3.3 beschrieben, ist diese Betreuungsform derzeit für die Menschen mit Behinderung aus dem Hohenlohekreis noch nicht aktuell; die Altersstruktur in den Einrichtungen lässt dies allerdings in den nächsten 10 bis 15 Jahren notwendig werden.

4.2.6 Offene Hilfen/Familienunterstützende Dienste

4.2.6.1 Familienunterstützende Dienste

Familienunterstützende Dienste werden im Hohenlohekreis von derzeit 3 Anbietern geleistet, dies sind die Offenen Angebote der BW Ingelfingen, die Offenen Hilfen der Lebenshilfe Hohenlohekreis in Künzelsau sowie die Offenen Hilfen der Stiftung Lichtenstern in Öhringen. Sie kooperieren und stimmen ihr Angebot untereinander ab. Ein gemeinsames Programmheft im Jahr informiert über die jeweiligen Programmpunkte und Angebote der einzelnen Einrichtungen.

Angeboten werden zum Beispiel abendliche Kochkurse, gemeinsamer Besuch im Schwimmbad, Sport, kulturelle Angebote, Basteln, Freizeiten und Urlaubsangebote, Veranstaltungen für Angehörige, Wochenendangebote usw.

Die familienunterstützenden Dienste sollen – so geht schon aus dem Begriff hervor – die betreuenden Pflegepersonen bei der täglichen Betreuung unterstützen und so in die Lage versetzen, das behinderte Familienmitglied länger zu Hause zu betreuen. Die Möglichkeit, einmal auszuspannen und ein Wochenende oder auch nur einen Nachmittag für sich selbst zu haben, kann für die Pflegeperson sehr hilfreich und wertvoll sein.

4.2.6.2 stationäre Kurzzeitunterbringung

Die Kurzzeitunterbringung gibt es als Leistungsangebot mit oder ohne angeschlossene „Tagesstruktur“ (LT I.5.1 oder LT I.5.2). Von den im Hohenlohekreis aktiven Trägern bieten die Beschützende Werkstätte Ingelfingen und das Eduard-Knoll-Wohnzentrum in Krautheim Kurzzeitunterbringung an. In den Nachbarkreisen

Abschnitt 4

36

sind ebenfalls Träger der Behindertenhilfe angesiedelt, die Kurzzeitunterbringung anbieten.

Kurzzeitunterbringung ist eine wichtige Maßnahme zur Entlastung von Familien und stellt somit einen nicht zu unterschätzenden Baustein in einem umfassenden Leistungssystem dar. Sie kann nur für einen oder wenige Tage in Anspruch genommen werden, aber auch für mehrere Wochen, wenn zum Beispiel die Betreuungspersonen in Urlaub fahren oder aus einem anderen Grund nicht zur Verfügung stehen.

Der Bedarf an Kurzzeitunterbringungen ist starken saisonalen Schwankungen unterworfen, insbesondere zur Ferien- und Urlaubszeit ist die Nachfrage relativ stark.

Im Jahr 2008 wurden vom Hohenlohekreis in 22 Fällen einmal oder mehrfach Kurzzeitunterbringungen finanziert. Zum Teil erhalten diese Leistungsberechtigten bereits eine Form der Hilfe, z.B. besuchen sie tagsüber die Sonderschule oder die Werkstätte für behinderte Menschen, wohnen aber noch bei den Eltern.

4.2.6.3 Fachberatungsstellen

Beratung bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung wird von verschiedensten Stellen geleistet.

Die Frühberatungsstellen sind bereits in Punkt 4.2.1.1. ausführlich geschildert worden.

Die Leistungserbringer informieren über ihre Angebote und sind eine bewährte Anlaufstelle, wenn man genau weiß, dass man von dem jeweiligen Leistungserbringer eine Leistung erhalten möchte. Die Leistungsträger der Rehabilitationsmaßnahmen, darunter vor allem der Hohenlohekreis mit dem Fachdienst Soziale Sicherung als die für die Eingliederungshilfe zuständige Behörde, beraten genau und zuverlässig über Angebote im Hohenlohekreis, Leistungsansprüche, ihre Voraussetzungen und die Leistungsgewährung.

Des weiteren gibt es seit 01.07.2001 im Zuge der Einführung des SGB IX die gemeinsame Servicestelle Rehabilitation der Reha-Träger, die bei der Deutschen Rentenversicherung in Schwäbisch Hall angesiedelt ist. Die dortige Zuständigkeit erstreckt sich unter anderem auch auf den Hohenlohekreis. Näheres dazu unter 4.4.2.

Beratung ist ein zentraler Baustein des Hilfesystems, weil über sie der Weg in das Leistungssystem führt. Auch künftig wird der Hohenlohekreis einen Schwerpunkt seiner künftigen Aufgabenstellung in der umfassenden Beratung – auch in Kooperation mit dem Fallmanagement – setzen.

Abschnitt 4

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4.3 Angebote für Menschen mit seelischer Behinderung

4.3.1 Gemeindepsychiatrischer Verbund

Zielgruppe Der Personenkreis, für den Leistungen des gemeindepsychiatrischen Verbunds erbracht werden, sind alle psychisch erkrankten und behinderten Menschen, die aufgrund der Art, Schwere und Dauer ihrer psychischen Erkrankungen und Behinderungen die Unterstützung zur Führung eines selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebens brauchen, wenn sie

a) ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Hohenlohekreis haben; b) aus dem Hohenlohekreis stammen, derzeit außerhalb der Kreisgrenzen

versorgt werden, jedoch wieder in den Landkreis zurück wollen.

Ziel des gemeindepsychiatrischen Verbunds ist, die wichtigsten Basisfunktionen in der Versorgung der psychisch kranken und behinderten Menschen in bedarfsgerechtem Umfang zu gewährleisten. Das Leistungsangebot der Mitglieder des Verbundes umfasst:

- die sozialpsychiatrische Grundversorgung - die medizinisch-psychiatrische Versorgung einschließlich Soziotherapie - den Bereich Wohnen - den Bereich Wirtschaften - den Bereich Arbeit und Bildung - die Bereiche Tagesgestaltung und Kontaktfindung.

Jeder psychisch erkrankte und behinderte Mensch soll die ihm angemessene Hilfe erhalten und zu einer möglichst eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung in einem überschaubaren und vertrauten Lebens- und Sozialraum motiviert und befähigt werden.

Die Mitglieder des gemeindepsychiatrischen Verbunds (GPV) sind:

- Landratsamt Hohenlohekreis - Caritas Heilbronn-Hohenlohe - Klinikum am Weissenhof, Weinsberg - Hohenloher Krankenhaus gGmbH - Ein Vertreter der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte für

Psychiatrie - Therapeutikum Heilbronn, Zweigwerkstatt Öhringen - Krautheimer Werkstätten für Menschen mit Behinderung gGmbH - Weinsberger Hilfsverein e.V., Heilbronn

Abschnitt 4

38

- Pflegegemeinschaft Haus Schönblick gGmbH, Pfedelbach-Untersteinbach - Psychiatrischer Betreuungsverbund „Haus Schönblick“ gGmbH, Pfedelbach-

Untersteinbach - Seniorenstift Ingelfingen GmbH

Die an der Kooperationsvereinbarung beteiligten Leistungserbringer der gemeindepsychiatrischen Versorgung im Hohenlohekreis sind Mitglied im GPV und übernehmen die Versorgungsverpflichtung für den Personenkreis der Zielgruppe, soweit die Ressourcen dies zulassen und die Finanzierung durch die Leistungsträger gesichert ist (vgl. Kooperationsvereinbarung GPV Anlage 7.2).

Die Mitglieder des GPV haben sich zudem verpflichtet,

��an der Weiterentwicklung und Vernetzung der sozialpsychiatrischen Hilfen mitzuwirken und bei fehlenden Angeboten neue Lösungen zu suchen,

��Veränderungen des eigenen Leistungsangebots, die Auswirkungen auf die Erfüllung des Versorgungszieles haben, frühzeitig mit den anderen Mitgliedern des GPV abzustimmen.

4.3.2 Schulausbildung

Wie bereits unter 1.3.2 erläutert, greift die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII erst ab Volljährigkeit bzw. ab Vollendung des 21. Lebensjahres (sofern nicht noch eine begonnene Ausbildung läuft); für Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung ist vorrangig Jugendhilfe nach dem SGB VIII (durch das Jugendamt des Hohenlohekreises) zu gewähren.

4.3.3 Teilhabe am Arbeitsleben

Zu den Zielen dieser Hilfe verweisen wir auf 4.2.3.1, zum Integrationsfachdienst auf 4.2.3.2 und auf die allgemeinen Hinweise zu den Werkstätten für behinderte Menschen auf 4.2.3.3.

4.3.3.1 Werkstätten für seelisch behinderte Menschen

Menschen mit einer seelischen Behinderung, die in eine Werkstatt für seelisch behinderte Menschen aufgenommen werden, sind oft „Quereinsteiger“ aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wo sie aufgrund ihrer psychischen Erkrankung bzw. Behinderung und die dadurch verursachten Beeinträchtigungen (lange Krankheitszeiten, Unzuverlässigkeit, Schwierigkeiten mit dem Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten usw.) keine Möglichkeit haben, den Arbeitsplatz zu erhalten.

Der Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen wird jedoch auch zum Teil als „Vorbereitung“ für die Wiedereingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt. Für diesen Zeitraum ist die jeweils zuständige Arbeitsverwaltung bzw. der Rehabilitationsträger Kostenträger der Maßnahme in der Werkstatt. Die Betroffenen können während dieser Maßnahme die für die Arbeitswelt

Abschnitt 4

39

wesentlichen Anforderungen wie Pünktlichkeit, Durchhaltevermögen, Flexibilität usw. trainieren.

In vielen Fällen wird jedoch aufgrund der Schwere der Behinderung auf lange Sicht hin die Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen das einzige Arbeitsfeld sein, wo die Betroffenen am Arbeitsleben teilhaben können.

Die Leistungen im Arbeitsbereich der Werkstatt (nach dem Berufsbildungsbereich) sind Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungstyp I.4.4). Neben der eigentlichen Arbeit und Beschäftigung werden auch arbeitsbegleitende Maßnahmen erbracht. Wie bereits zu 4.2.3.3 ausgeführt, gehören zu ihnen z.B. Angebote zur Persönlichkeitsförderung und soziale und pädagogische Begleitung. Ziel von Werkstätten ist es, die individuelle Leistungsfähigkeit der behinderten Menschen so zu fördern, dass sie „ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ erbringen oder – nach entsprechender Förderung und Unterstützung - sogar wieder einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.

StandorteIm Hohenlohekreis gibt es derzeit an zwei Standorten Werkstattplätze für seelisch behinderte Menschen, in Krautheim (für seelisch Behinderte derzeit 31 Plätze) und in Öhringen (derzeit 29 Plätze). Die genannten Platzzahlen sind jeweils Belegzahlen im Arbeitsbereich (11/2008).

Nur ein kleiner Teil der Werkstattbeschäftigten ist 55 Jahre und älter. Deshalb kommt in den nächsten Jahren das Problem der Überalterung und der Notwendigkeit der Schaffung eines Seniorenbetreuungsangebots noch nicht auf den Hohenlohekreis zu. Für die Zukunft muss dieses Anliegen bei der Planung mitberücksichtigt werden.

Für den Großteil der Werkstattbesucher im Hohenlohekreis ist der Landkreis auch Leistungsträger.

Einrichtung Belegte Werkstattplätze (Arbeitsbereich)

Durch HOK

Krautheimer Werkstätten 31 25 Therapeutikum Öhringen 29 26 Insgesamt 60 51 (Stand: 11/2008)

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40

Wohnform47 Prozent der Werkstatt-Beschäftigten mit seelischer Behinderung lebten zum Stichtag 30.11.2008 privat, d.h. (noch) nicht in einer unterstützten Wohnform. Knapp 30 Prozent der Werkstatt-Beschäftigten lebten stationär außerhalb des Hohenlohekreises in einem Wohnheim, 23 Prozent werden ambulant betreut, auch in Familien. Je höher der Anteil privat lebender Werkstatt-Beschäftigter in einer Werkstatt ist, desto stärker deckt die Einrichtung den wohnortnahen Bedarf aus dem Wohnumfeld ab.

Werkstattbeschäftigte mit seelischer Behinderung

nach Wohnform

0

5

10

15

20

25

30

35

40

Krautheimer Werkstätte Therapeutikum Öhringen

stationär

betreutes Wohnen

privat

Stand: 30.11.2008

4.3.3.2 AIH-Projekt „ZEBRA“

Zu diesem besonderen Angebot wird auf die Ausführungen unter 4.2.3.4 verwiesen, die auch auf den Personenkreis der Menschen mit wesentlicher seelischer Behinderung zutreffen.

4.3.4 Hilfe zum selbstbestimmten Leben (Wohnen)

4.3.4.1 privates Wohnen

Neben den behinderten Menschen, die bereits ein unterstütztes Wohnangebot in Anspruch nehmen, lebten im Hohenlohekreis zum Stichtag 30.11.2008 41 seelisch behinderte Menschen privat und erhielten dementsprechend (noch) keine Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen.

Auf die weiteren allgemeinen Ausführungen zu diesem Thema unter 4.2.4.1 wird Bezug genommen.

Abschnitt 4

41

4.3.4.2 Ambulant betreutes Wohnen

Ambulant betreutes Wohnen richtet sich derzeit vorwiegend an Menschen mit seelischer Behinderung mit einem geringeren Hilfebedarf, die nicht auf eine Betreuung rund um die Uhr angewiesen sind. Im ambulant betreuten Wohnen können sie weitgehend selbständig und unabhängig in ihren eigenen vier Wänden leben und erledigen einen großen Teil der Alltagsaufgaben selbst. Unterstützung erhalten sie durch eine Fachkraft bisher durchschnittlich 1 bis 2 mal die Woche, im Bedarfsfall auch häufiger. Sie hilft zum Beispiel bei Behördengängen, der Organisation des Haushalts und der Planung der Ausgaben, trägt aber nicht wie im stationären Wohnen die allumfassende Verantwortung für alle Lebensbereiche.

Auf die allgemeinen Ausführungen zu diesem Angebot unter 4.2.4.2 wird hingewiesen.

Im Hohenlohekreis bieten die Caritas-Zentren in Künzelsau und Öhringen ambulant betreutes Wohnen für seelisch behinderte Menschen an. Einige wenige Menschen aus dem Hohenlohekreis werden außerhalb des Hohenlohekreises von anderen Trägern der Behindertenhilfe betreut.

Personen im ambulant betreuten Wohnen – nach Herkunftsorten (Menschen mit seelischer Behinderung, Stand 11/2008)

Beispiel: Aus der Gemeinde Forchtenberg stammen 4 Leistungsberechtigte, die eine Hilfe im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens erhalten. Die Betreuung kann sowohl in Forchtenberg selbst als auch z.B. in einer Wohngemeinschaft (Öhringen, Künzelsau) erfolgen. (Gesamtübersicht vgl. S. 19)

4

4

3

3

16

2

2

10

5

1

1

1

11

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42

Zum Stichtag 30.11.2008 wurden insgesamt 54 Menschen mit seelischer Behinderung aus dem Hohenlohekreis ambulant betreut, 12 davon besuchten gleichzeitig tagsüber eine Werkstatt für behinderte Menschen, 2 eine Tagesbetreuung für Erwachsene und 1 Person wurde im AIH-Projekt beschäftigt.

4.3.4.3 Betreutes Wohnen in Familien

Ausführliche Beschreibung dieser Hilfeform siehe unter 4.2.4.3.

Diese Hilfe wird für Menschen aus dem Hohenlohekreis überwiegend von Leistungserbringern aus den Nachbarkreisen Schwäbisch Hall (Verein Wendepunkt e.V.) und Heilbronn (Weinsberger Hilfsverein) angeboten bzw. erbracht.

Am 30.11.2008 wurden insgesamt 12 Menschen mit seelischer Behinderung aus dem Hohenlohekreis in Familien betreut, davon besuchten 8 tagsüber die Werkstatt für behinderte Menschen.

4.3.4.4 Stationäres Wohnen

Allgemeines hierzu unter 4.2.4.4.

Stationäre Wohnangebote im Hohenlohekreis für seelisch behinderte Menschen gibt es bei der Pflegegemeinschaft „Haus Schönblick“ und dem Psychiatrischen Betreuungsverbund „Haus Schönblick“ in Pfedelbach-Untersteinbach.

Beide Einrichtungen sollen die bisherigen Versorgungsangebote im Hohenlohekreis, den Krankenhäusern und des Klinikums am Weissenhof in Weinsberg ergänzen und entlasten. Aufgrund der vielfältigen und unterschiedlichen Krankheitsbilder, Behinderungen und Lebenssituationen sowie den daraus resultierenden unterschiedlichen Bedürfnissen ist ein breit gefächertes Förder- und Betreuungsangebot notwendig.

Neben der Hilfe zur Tagesstrukturierung und Alltagsgestaltung zählen die ärztliche und fachärztliche (psychiatrische) Betreuung, erforderlichenfalls Grund- und Behandlungspflege, Arbeits- und Fördertraining, psychosoziale Betreuung und

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43

Verhaltenstraining, Beratungsangebote, umweltgerechte hauswirtschaftliche Versorgung sowie eine angemessene Milieugestaltung zum Aufgabenspektrum der Einrichtungen.

Eine Sonderform der Betreuung von seelisch behinderten Menschen stellt der Psychiatrische Betreuungsverbund dar.

Für den Personenkreis psychisch behinderter Menschen mit zusätzlichen schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten bietet der Psychiatrische Betreuungsverbund in enger Kooperation mit der Pflegegemeinschaft seit Juni 2006 eine adäquate Förderung und Betreuung. Bisher wurde dieser Personenkreis in Ermangelung einer spezialisierten Einrichtung in Baden-Württemberg hauptsächlich in Einrichtungen außerhalb von Baden-Württemberg bzw. klinisch betreut. Es handelt sich somit um ein überregionales Angebot.

Bei der Pflegegemeinschaft „Haus Schönblick werden derzeit 47 Plätze vorgehalten. 8 Plätze sind mit Leistungsberechtigten belegt, für die der Hohenlohekreis Kostenträger ist. Die anderen Plätze werden von Leistungsberechtigten anderer Kreise belegt.

Der Psychiatrische Betreuungsverbund hält derzeit 12 Plätze vor. Vom Hohenlohekreis wird derzeit ein Leistungsberechtigter in dieser Hilfeform betreut. Die anderen Plätze werden von Leistungsberechtigten anderer Kostenträger belegt.

Einrichtung Belegte Plätze Davon durch HOK Anteil Pflegegemeinschaft Haus Schönblick, Pfedelbach-Untersteinbach

47 8 17,0 %

Psychiatrischer Betreuungsverbund „Haus Schönblick“ Pf.-Unterst.

12 1 8,3 %

Insgesamt 59 9 15,3% (Stand 11/2008)

Auch beim Personenkreis der Menschen mit seelischer Behinderung steht der Hohenlohekreis vor der Herausforderung, mit den Trägern der Behindertenhilfe Vereinbarungen bezüglich der Aufnahme von Heimbewohnern aus anderen Kreisen zu treffen. (Z.B. Priorität der Aufnahme von Menschen mit Behinderung aus dem Hohenlohekreis).

Insgesamt wurden zum Stichtag 30.11.2008 43 Personen mit seelischer Behinderung, die aus dem Hohenlohekreis stammen, stationär betreut, hiervon die o.g. 9 Personen im eigenen Kreis, 34 (79 %) in Einrichtungen außerhalb des Hohenlohekreises.

Abschnitt 4

44

4.3.5 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

4.3.5.1 Tagesstätten für Menschen mit seelischer Behinderung

Die Caritas Heilbronn-Hohenlohe bietet für Menschen mit seelischer Behinderung im Raum Öhringen und Künzelsau ein breit gefächertes Angebotsspektrum. Die seit 2002 bestehende Tagesstätte im Caritas-Zentrum in Künzelsau ist ein wesentlicher Baustein im Netzwerk Psychiatrie. Sie bietet zum einen psychisch kranken Menschen Kontakt und Austauschmöglichkeit und zum anderen professionelle Begleitung. Von Montag bis Freitag gibt es unterschiedliche Angebote im Bereich Sport und Bewegung, Vermittlung alltagspraktischer Fähigkeiten wie Kochen, Gedächtnistraining, künstlerisches Gestalten und Spiel sowie die Organisation von Freizeitmöglichkeiten. Im wöchentlichen bis monatlichen Wechsel finden für psychisch kranke Menschen verschiedene Freizeitgruppen statt.

Freizeitangebot und Ehrenamtlichenengagement

Mit Unterstützung des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Caritas wurde Anfang der achtziger Jahre der Pfedelbacher Kontaktkreis gegründet. Sein Ziel ist es, mit Menschen ins Gespräch zu kommen, die chronisch seelisch erkrankt sind. Regelmäßig treffen sich ehrenamtlich tätige Frauen, um mit diesem Personenkreis die Freizeit abwechslungsreich zu gestalten. Einmal im Monat gibt es Zeit für fröhliches und aktives Beisammensein. Das Engagement dieser ehrenamtlichen Frauen ist im Landkreis beispielhaft und wird durch die Caritas mittels professioneller Begleitung unterstützt.

4.3.5.2 Tagesbetreuung Erwachsener

Die Tagesbetreuung verfolgt weniger das Ziel der Förderung. Hier geht es mehr um die Begleitung und Unterstützung der behinderten Menschen bei der Tagesgestaltung. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung mit einem umfassenden Bedarf an Unterstützung bei der täglichen Versorgung, Freizeitgestaltung und Kontaktaufnahme mit anderen Menschen. Die Tagesbetreuung soll dazu beitragen, dass diese Menschen trotz der Beeinträchtigungen so selbständig wie möglich leben können.

Im Hohenlohekreis wird die Tagesbetreuung für seelisch behinderte Erwachsene von der Pflegegemeinschaft Haus Schönblick in Pfedelbach-Untersteinbach angeboten.

Belegung Tagesbetreuung Erwachsene: Einrichtung Belegte Plätze Durch HOK Pflegegemeinschaft Haus Schönblick, Pfedelbach-U. stationär (mit Wohnheim)

47 8

Pflegegemeinschaft Haus Schönblick, Pfedelbach-U. teilstationär

2 1

(Stand: 11/2008)

Deutlich ist, dass der Hohenlohekreis nur für ca. 18 % der Fälle Leistungsträger ist und damit der Großteil der Hilfe für diesen Personenkreis in dieser Einrichtung von anderen Landkreisen finanziert wird.

Abschnitt 4

45

4.3.5.3 Förder- und Betreuungsgruppen

Förder- und Betreuungsbereiche speziell für seelisch behinderte Menschen (Leistungstyp I.4.5b) sollen seelisch schwer behinderten Menschen unter 65 Jahren, die noch nicht oder nicht mehr in einer Werkstatt arbeiten können, einen zweiten Lebensbereich und eine sinnvolle Tagesstruktur bieten. Auch einfachere Arbeitstätigkeiten können in der Förder- und Betreuungsgruppe angeboten werden. Ziel ist es, die Selbständigkeit der Menschen mit Behinderung so weit als möglich zu fördern und langfristig den Hilfebedarf zu reduzieren, um im Idealfall eine (Re-)Integration in die Werkstatt zu ermöglichen.

Förder- und Betreuungsbereiche sollten deshalb konzeptionell mit einer Werkstatt zusammenarbeiten, um die gegenseitige Durchlässigkeit der Angebote zu gewährleisten. Eine Besonderheit des Leistungstyps I.4.5b stellt dabei dar, dass diese Tagesstruktur grundsätzlich nur für stationär im Wohnheim versorgte seelisch behinderte Menschen vorgesehen ist.

Diese Betreuungsform wird im Hohenlohekreis in der Pflegegemeinschaft Haus Schönblick, Psychiatrischer Betreuungsverbund in Pfedelbach-Untersteinbach angeboten; die Bewohner stammen zum Großteil aus Nachbarkreisen.

Belegung Förder- und Betreuungsbereich für Menschen mit seelischer Behinderung:

Einrichtung Belegte Plätze Aus dem HOK Pflegegemeinschaft Haus Schönblick, Psych.Betr.-Verbund, stationär

12 1

(Stand 10/2008)

4.3.5.4 Tagesbetreuung für Senioren

Wenn Werkstattbeschäftigte oder Besucher der Förder- und Betreuungsgruppen die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten und ins Rentenalter kommen, erhalten sie in der Regel – wenn sie bereits stationär wohnen – statt der bisherigen Leistung eine Tagesbetreuung für Senioren (Leistungstyp I.4.6).

Abschnitt 4

46

Wie bereits unter 4.2.3 beschrieben, ist diese Betreuungsform derzeit für die Menschen mit Behinderung aus dem Hohenlohekreis noch nicht aktuell; die Altersstruktur in den Einrichtungen lässt dies allerdings in den nächsten 10 Jahren notwendig werden.

4.3.6 Offene Hilfen/Beratungsstellen

Als Erstberatungs-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen steht der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) im Hohenlohekreis zur Verfügung. Im Zentrum der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes steht die gemeindenahe Versorgung psychisch kranker Menschen im Hohenlohekreis mit dem Ziel, diese möglichst in ihrem sozialen Umfeld und unter Einbeziehung ihres sozialen Umfelds zu unterstützen. Die (Kurz-) Beratung und Information findet in den Beratungsstellen der Caritaszentren Öhringen und Künzelsau sowie bei Bedarf auch in Form von Hausbesuchen oder Begleitung zu Ämtern und Behörden statt. Ein wichtiger Bestandteil ist die Abklärung sozialer Problemfelder mit anschließender Einleitung geeigneter Hilfen. Im sozialen Netzwerk übernimmt der sozialpsychiatrische Dienst (SpDi, vgl. 4.3.6.1) für psychisch kranke Menschen die Fallkoordination und vermittelt Betroffene an andere Anbieter sozialer Hilfen weiter.

4.3.6.1 Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)

Angesiedelt beim Caritas-Zentrum in Künzelsau bzw. Öhringen. Der Leistungsbereich des SpDi umfasst die Grundversorgung, Soziotherapie sowie z.T. Betreutes Wohnen (soweit nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII erbracht).

Vom SPDi versorgte Personen: Betreute Personen 2005

Einzel/Gruppe 2006 Einzel/Gruppe

2007 Einzel/Gruppe

2008 Einzel/Gruppe

Weiblich 123 93 128 Männlich 123 119 127 Einzel-/ Gruppenbetreuung 160/89 167/79 140/72 178/66 insgesamt 249 246 212 244 Soziotherapie 30 24 19 11

Resümee des Caritas-Zentrums (aus dem Jahresbericht 2008):Zahlen sind insgesamt im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen. Vor allem bei den Kurzberatungen ist ein Anstieg um rund ein Drittel zu verzeichnen. Demgegenüber sind die längerfristigen Kontakte zurückgegangen. Auch bei der

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Soziotherapie sind die Zahlen weiterhin rückläufig (u.a. aufgrund der Verordnungspraxis und der Begrenzung der Soziotherapie auf bestimmte Diagnosen). Bei den Gruppenangeboten und in der Tagesstätte sind die Teilnehmerzahlen stabil geblieben. Die Angebote des SPDi werden insgesamt gut angenommen.

4.4 Weitere Angebote im Hohenlohekreis für Menschen mit Behinderung

4.4.1 Schwerbehinderten-Fahrdienst

Vom DRK durchgeführt, Kostenträger ist der Hohenlohekreis. Pro schwerst-behindertem Teilnahmeberechtigten steht ein Jahreskontingent von 1000 km Fahrleistung zu. Begrenzung des Finanzvolumens seitens des Hohenlohekreises auf jährlich bis zu 33.235,00 €. Stand Nov. 2008: 65 Teilnahmeberechtigte.

Inanspruchnahme unterschiedlich, zum Teil regelmäßig, zum Teil nur gelegentlich, einige Teilnehmer nur einmal jährlich. Nachfolgend eine Übersicht über die jährliche Teilnehmerzahl in den letzten Jahren:

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 269 221 195 149 172 164 171 160 202

4.4.2 Servicestelle für Rehabilitation

Zum 01.07.2001 ist das SGB IX in Kraft getreten. Die Rehabilitationsträger wurden vom Gesetzgeber zur Errichtung Gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation in allen Landkreisen und kreisfreien Städten verpflichtet. Bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote sollen optimal miteinander verzahnt und allen Ratsuchenden eine Anlaufstelle in der Region angeboten werden, bei der eine trägerübergreifende, umfassende und neutrale Beratung und Unterstützung behinderter Menschen gewährleistet ist.

Träger der Servicestellen sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Agentur für Arbeit, der Kommunalverband für Jugend und Soziales, die Deutsche Rentenversicherung, die Sozial- und Jugendämter der Städte, Landkreise und Gemeinden sowie die Unfallversicherungsträger und die Versorgungsämter.

Abschnitt 4

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Die gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation für die Landkreise Hohenlohe, Main-Tauber sowie Schwäbisch Hall:

Regionalzentrum Schwäbisch Hall der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Bahnhofstr. 28, 74523 Schwäbisch Hall.

Statistik der Servicestelle:

2005 2006 2007 2008 Erstberatungen 104 95 55 48 Folgeberatungen 10 10 16 9 Persönlich 6 11 o.A. 16 Telefonisch 98 84 überwiegend 41

Entwicklung: Insgesamt zahlenmäßig abnehmende Inanspruchnahme der Servicestelle.

4.5 Persönliches Budget

Seit 01.01.2008 besteht für Menschen mit Behinderung ein Rechtsanspruch, die im Gesetz vorgesehenen und im jeweiligen Einzelfall benötigten Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets zu erhalten. Der Leistungsberechtigte hat in eigener Verantwortung einen monatlichen (bedarfsorientierten) Geldbetrag zu verwalten und die benötigten Unterstützungsleistungen selbst einzukaufen. Es handelt sich hier nicht um eine neue Art der Hilfe, sondern um eine neue Form der Leistungserbringung „ Geld- statt Sachleistung“. Der Leistungsberechtigte wird in die Lage versetzt, seinen Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung zu decken. Er wird zum Käufer, Kunden oder Arbeitgeber und entscheidet selbst, welche Hilfen für ihn am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihm gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll.

Enthält das persönliche Budget Leistungen mehrerer Leistungsträger (z.B. Arbeitsassistenz (Integrationsamt), Rehabilitationssport und Funktionstraining (Krankenversicherung), Pflegesachleistungen und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Pflegeversicherung), Eingliederungshilfe nach SGB XII (Sozialhilfeträger), handelt es sich um ein „trägerübergreifendes“ persönliches Budget. Hier bündelt der Haupt-Leistungsträger sämtliche Leistungen, auch die der anderen Träger und stellt als „Beauftragter“ die „Leistung aus einer Hand“ sicher.

Bundesweit gab es zum Stand 09/2007 insgesamt ca. 1.100 bewilligte persönliche Budgets. 42 % der Budgetnehmer waren seelisch behindert, 31 % geistig behindert und 19 % körperlich behindert.

Abschnitt 4

49

In Baden-Württemberg gab es zum Stand 12/2007 insgesamt 268 bewilligte persönliche Budgets, davon waren 6 trägerübergreifend, mit Pflege 33. 34 % der Budgetnehmer waren seelisch behindert, 33 % geistig behindert, 22 % körperlich behindert und 11 % mehrfach behindert. 29 der 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs haben persönliche Budgets bewilligt (entspricht 66 %). (Quelle: KVJS)

Im Hohenlohekreis gibt es derzeit (Stand 01.01.2009) drei laufende Fälle, die Leistungen in Form eines persönlichen Budgets erhalten. Es handelt sich einmal um einen körperbehinderten jungen Mann, der eine Mischung aus Hochschulhilfen, ergänzende Pflegeleistungen und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhält. Im zweiten Fall wird einer jungen Frau mit geistiger Behinderung eine geringere Leistungspauschale als im Ambulant Betreuten Wohnen üblich ausbezahlt, weil der Bedarf an Betreuung geringer ist als üblich und auch eine weniger intensive Betreuung gewünscht wurde (Besuch des betreuenden Dienstes 1 x alle 2 Wochen). Im dritten Fall erhält eine junge Frau mit geistiger Behinderung ein trägerübergreifendes Budget (Agentur für Arbeit: Teilhabe am Arbeitsleben, Sozialhilfeträger: Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, häusliche Pflege, ambulante Betreuung).

Voraussetzung für das persönliche Budget ist, dass der Betroffene selbst oder sein gesetzlicher Betreuer mit dem Kostenträger zusammen eine Zielvereinbarung über die gewünschten Ziele, die mit dem persönlichen Budget erreicht werden sollen, trifft. Das vereinbarte und zur Verfügung gestellte monatliche Budget ist eigenverantwortlich zu verwalten und die benötigten Dienste und Leistungen einzukaufen. Damit soll auch ein höheres Maß an Selbstbestimmung für die Menschen mit Behinderung erreicht werden.

Durch die neue Form der Leistung wird das üblicherweise bestehende Dreiecksverhältnis (Leistungsberechtigter – Sozialhilfeträger – Leistungserbringer) verändert zu einer Zweierbeziehung zwischen Budgetnehmer (Leistungsberechtigter) und Leistungserbringer.

Für Sachleistungen, die Anbieter in teilstationären oder stationären Angeboten für Menschen mit Behinderung erbringen, wird die Hilfe wie bisher im üblichen Dreiecksverhältnis „Leistungsberechtigter – Anbieter – Sozialhilfeträger“ erbracht. Das persönliche Budget kann für diese Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

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50

5. Bedarfsvorausschätzung für den Hohenlohekreis Aufgrund der insgesamt überschaubaren Anzahl von Menschen mit Behinderung/en im Hohenlohekreis wird die Vorausschätzung für alle Behinderungsarten (geistig- und/oder körperlich und seelisch) zusammengefasst.

5.1 Planungszeitraum Üblicherweise wird bei der Bedarfsvorausschätzung in der Behindertenhilfe ein Planungszeitraum von 10 Jahren angesetzt. Ein größerer Planungszeitraum wäre mit größeren Risiken und Ungenauigkeiten verbunden, da eventuell zwischenzeitlich eintretende Entwicklungen bzw. Änderungen, die ursprünglich nicht vorhersehbar waren, sich dabei stärker auswirken. Der aktuelle Planungszeitraum erstreckt sich konkret von Ende 2007 (Erhebung bei den Leistungsträgern) bis Ende 2017.

5.2 Annahmen Jede Vorausschätzung beruht auf Annahmen, die aufgrund von Erfahrungen, fachlichen Einschätzungen und nach gründlicher Prüfung der Berechnung zugrundegelegt werden. Bedarfsvorausschätzungen können nur insoweit Gültigkeit beanspruchen, wie die ihnen zugrunde liegenden Annahmen auch eintreffen. Dies setzt z.B. voraus, dass die Zahl der Schulabgänger sich tatsächlich so entwickelt, wie die Schulleitungen dies vorausgesehen haben.

5.2.1 Zugänge und Abgänge Wohnen

Als Zugänge zum Wohnen wurden zum einen diejenigen Menschen mit Behinderung berücksichtigt, die heute privat wohnen und bislang kein unterstütztes Wohnangebot in Anspruch nehmen. Gleichzeitig erhöht sich die Zahl derjenigen, die privat wohnen, jährlich um die Zahl der Schulabgänger. Die Abgänge ergeben sich rechnerisch ausschließlich aus den Sterbefällen.

Erwachsene mit Behinderungen, die eine Tagesstruktur in Anspruch nehmen und privat wohnen, benötigen in den nächsten 10 Jahren voraussichtlich zu bestimmten Anteilen ein unterstütztes Wohnangebot (altersspezifische Quoten, Quelle: KVJS) und zwar in den Altersgruppen

- 20 bis unter 30 Jahre 15 % - 30 bis unter 40 Jahre 20 % - 40 bis unter 50 Jahre 50 % - 50 bis unter 60 Jahre 80 % - 60 Jahre und Ältere 100 %.

Ergänzend ist anzunehmen, dass von diesen privat wohnenden Erwachsenen, die eine unterstützte Wohnform benötigen, 65 % stationär und 35 % in einer betreuten Wohnform versorgt werden können (bezieht sich nur auf Neuzugänge).

Zusätzlich wird davon ausgegangen, dass sich die Zahl der Wechsel zwischen stationärem Wohnen und betreuten Wohnformen sowie umgekehrt gegenseitig ausgleicht.

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51

5.2.2. Belegung aus dem Hohenlohekreis

Weiter geht die Bedarfsvorausschätzung von einer konsequenten Belegung aus dem Hohenlohekreis aus. Sollten Träger in größerem Umfang behinderte Menschen aus anderen Stadt- und Landkreisen aufnehmen, stünden diese Plätze nicht für behinderte Kreisbürgerinnen und Kreisbürger zur Verfügung und müssten andernorts neu geschaffen werden. Der tatsächliche Bedarf kann also vom vorausgeschätzten Bedarf abweichen. Deshalb muss bei konkret anstehenden Entscheidungen jeweils im Einzelfall und im Hinblick auf die aktuelle Situation geprüft werden, ob Bedarf vorhanden ist oder nicht.

Die Bedarfsvorausschätzung beruht auf der Annahme, dass behinderte Menschen –gleich welcher Herkunft -, die heute in einer Einrichtung im Hohenlohekreis leben, dort auch altern und sterben. Es ist nur sehr begrenzt möglich, Menschen in ihre Herkunftskreise „zurückzuführen“. Sie leben oft schon seit Jahrzehnten im Hohenlohekreis, sind dort beheimatet und werden weit überwiegend auch dort sterben.

5.2.3 Lebenserwartung

Empirische Studien zeigen, dass sich die Lebenserwartung geistig behinderter Menschen immer mehr der der allgemeinen Bevölkerung annähert. Empirisch gesicherte Daten speziell für geistig behinderte Menschen liegen nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass sich deren Lebenserwartung der der allgemeinen Bevölkerung immer mehr annähert, auch wenn dies auf Teilgruppen nicht zutrifft. Weil die Lebenserwartung geistig behinderter Menschen voraussichtlich immer noch geringer ist als die der allgemeinen Bevölkerung, wird nicht die Sterbetafel von Baden-Württemberg verwendet, weil hier die Lebenserwartung höher ist als im Durchschnitt Deutschlands.

5.2.4 Zugänge und Abgänge Tagesstruktur

Als Zugänge wurden die Abgänger der Sonderschulen (Geschwister-Scholl-Schule, Künzelsau, Andreas-Fröhlich-Schule Krautheim, Sonnenhof Schwäbisch Hall), die im Hohenlohekreis wohnen bzw. aus dem Hohenlohekreis stammen, berücksichtigt. Nach Einschätzung der Sonderschulleitungen werden es im Planungszeitraum bis 2017 insgesamt 110 Schülerinnen und Schüler sein. Davon werden ca. 90 % zukünftig eine Werkstatt oder eine Förder- und Betreuungsgruppe besuchen. Die restlichen 10 % werden möglicherweise einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden bzw. einer anderen Beschäftigung nachgehen (z.B. Mithilfe im Familienbetrieb).

Ausgleichsannahmen Tagesstruktur - Die Zahl der Wechsel zwischen Werkstatt und Förder- und Betreuungsgruppe

gleicht sich gegenseitig aus. - Die Zahl der Personen, die als „Quereinsteiger“ in eine Werkstatt

aufgenommen werden, gleicht sich mit der Zahl derer aus, die vor dem Rentenalter aus der Werkstatt ausscheiden.

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- Die Zahl der Personen, die als „Quereinsteiger“ in eine Förder- und Betreuungsgruppe aufgenommen werden, gleicht sich mit der Zahl derer aus, die vor dem Rentenalter aus der Förder- und Betreuungsgruppe ausscheiden.

- Die Zahl derer, die vor dem Rentenalter aus der Werkstatt oder der Förder- und Betreuungsgruppe ausscheiden und stattdessen eine Tages- oder Seniorenbetreuung in Anspruch nehmen, wird ausgeglichen durch die Zahl der Personen, die im Seniorenalter gar kein Angebot der Seniorenbetreuung wahrnehmen.

Als durchschnittliches Alter für das Ausscheiden aus der Werkstatt und der Förder-und Betreuungsgruppe wurde das 65. Lebensjahr angesetzt. Ab diesem Alter wechseln die Menschen grundsätzlich in die Tages- bzw. Seniorenbetreuung.

Geistig und mehrfach behinderte Menschen, die schon als Kinder und Jugendliche stationär leben, werden auch im Erwachsenenalter Unterstützung beim Wohnen benötigen.

Weiter wird davon ausgegangen, dass alle geistig behinderten Menschen, die derzeit eine tagesstrukturierende Maßnahme beanspruchen und heute privat wohnen, im Laufe ihres Lebens ein Wohnangebot benötigen werden.

Der Anteil der erwachsenen behinderten Menschen, die bereits eine Tagesstruktur, aber noch kein unterstütztes Wohnangebot (Wohnheim oder betreutes Wohnen) in Anspruch nehmen, betrug im Hohenlohekreis zum Stichtag 01.01.2009 32,6 Prozent (insgesamt 148 teilstationäre Fälle ohne Schulfälle).

5.3 Bedarfsprognose bei Angeboten für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen bzw. psychischen Behinderungen im Hohenlohekreis

In Zusammenarbeit mit den ansässigen Sonderschulen, Leistungsanbietern im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie Betroffenenvertretungen wurden Arbeitsgruppen zu den Themen „Stationäres Wohnen und Tagesstruktur für Erwachsene mit Behinderung“, „Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ und „Ambulante Hilfen und offene Angebote für Erwachsene mit Behinderung“ gebildet. Gemeinsam wurde über die bisherige und die weitere Bedarfs- und Fallzahlenentwicklung, neue Ansätze für Angebote und Prognosen der Einrichtungen diskutiert.

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5.3.1 Frühförderung und Rehabilitation

(Vgl. hierzu auch 4.2.1) Der Bedarf in der Frühförderung nimmt nach Auskunft der Fachleute (Arbeitsgruppe) erheblich zu. Das Arbeitspensum der Frühförder- und Beratungsstellen hat sich in den vergangenen Jahren verdreifacht. Vor allem Verhaltensauffälligkeiten nehmen zu. Positiv hat sich die frühzeitige Meldung von unter 3-jährigen Kindern mit Behinderung ausgewirkt, so dass frühe Hilfen frühzeitig einsetzen können.

Im Hohenlohekreis wird derzeit die Schaffung einer interdisziplinären Frühförderstelle diskutiert.

Die bisherige Form der Frühförderung im Frühförderverbund erscheint im Hinblick auf das gewünschte Ergebnis nicht ausreichend zu sein.

Zahlen der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder im Hohenlohekreis 2006:

6270 Kinder (0 – Schuleintritt)

Davon laut Rahmenkonzeption Frühförderung, 1998: 5 % (326) förderbedürftig – sie brauchen ganzheitliche und spezifische, an ihren Entwicklungsschwierigkeiten angesetzte Betreuung und Förderung

Davon laut Schulstatistik des Schulamts HOK 2006: 12 % (769) Familien äußern Bedarf an Frühförderung und Beratung

Laut Sozialpädagogen in der sozialpädagogischen Familienhilfe und laut Hebammen gibt es eine unbekannte Zahl von Familien, die Bedarf haben und sich bisher an keine Anlaufstelle wenden

Abschnitt 5

54

5.3.2 Vorschul- und Schulausbildung

(vgl. hierzu auch die Ausführungen zu 4.2.2)

Fallentwicklung Kinder/Jugendliche in der Eingliederungshilfe ab 01/2005:

Hilfeart 01/2005 01/2006 01/2007 01/2008 01/2009 01/2010 01/2015 01/2017

Stat. Sonderschul-besuch

33 32 31 31 23 26 25 25

Teilstat. Sonderschul-besuch

18 20 17 16 17 19 23 20

Teilstat. Schulkinder-garten

1 2 1 3 4 4 3 4

Amb. EGH im Regelkinder-garten

30 21 15 20 30 30 30 30

Amb. EGH In der Regel- schule

6 5 5 5 5 5 5 5

Insgesamt 88 80 69 75 79 84 86 84

Die Zahlen beim stationären Schulbesuch gehen bislang stetig zurück. Die Fallzahlen bei den Integrationshilfen in Regelkindergärten schwankt von Kindergartenjahr zu Kindergartenjahr. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bei Wechsel vom Kindergarten in eine in eine Regel- oder Förderschule der Fall in der Eingliederungshilfe beendet wird, da zunächst keine weiteren Kosten anfallen.

Sollte ein Sonderschulbesuch im Anschluss an den Regelkindergarten erforderlich sein, wäre beim Besuch einer staatlichen Sonderschule ebenfalls kein Eingliederungshilfefall mehr gegeben. Anders sieht der Fall aus, wenn eine private Sonderschule besucht werden soll (-> stationäre oder teilstationäre Hilfe in Sonderschulen).

Die Zahlen in der ambulanten Eingliederungshilfe in Regelschulen bleiben über die Jahre hinweg fast unverändert (meist bleibt der Betreuungs- bzw. Pflegeaufwand

Abschnitt 5

55

relativ gleichbleibend über die Schulzeit hinweg). Änderungen gibt es z.B. bei Schulabschluss oder beim Wechsel in eine Sonderschule.

Bedarfsprognose Wohnen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Beim stationären Wohnen von Schülern muss die Frage des Bedarfs im Bereich der Hilfeplanung besonders sorgfältig geprüft werden. Dies gilt zwar generell, ist aber insbesondere für die Entscheidung über die investive Förderung stationärer Angebote von großer Bedeutung, weil mit einem Wohnheimneubau die Versorgungsstrukturen für die nächsten 30 bis 40 Jahre weitgehend festgeschrieben werden. Die Steigerungsquoten im stationären Wohnen sind im Hohenlohekreis bisher weitgehend gering. Der Zuwachs der Leistungsempfängerzahlen ist moderat. Künftig ist verstärkt auf eine wohnortnahe, jedoch möglichst außerstationäre Versorgung auch von Menschen mit schwererer Behinderung bzw. mit Pflegebedürftigkeit zu achten und entsprechende Angebote zur Verfügung zu stellen, die baulich barrierefrei gestaltet sein müssen.

Der Bedarf im Hohenlohekreis an stationären Plätzen für Kinder und Jugendliche mit gleichzeitigem Schulbesuch kann nach den Rückmeldungen der Arbeitsgruppen-teilnehmer in den Nachbarkreisen unproblematisch mit abgedeckt werden. Für ein eigenes Wohnheim-Angebot mit Schule gibt es nicht genügend Bedarf. (Vgl. Schaubild der Anbieter innerhalb und außerhalb des Hohenlohekreises S. 18)

5.3.3 Teilhabe am Arbeitsleben

(vgl. hierzu auch die Ausführungen unter 4.2.3 und 4.3.3)

Bedarfsprognose von tagesstrukturierenden Angeboten (s.a. 5.3.6)

Schulabgängerinnen und Schulabgänger von Sonderschulen für geistig-, körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler 2007 bis 2017

Gesamtzahl Schulabgänger

Vorauss. WfbM

Vorauss. Arbeitsmarkt

Vorauss. FuB

Geschwister-Scholl-Schule Künzelsau

96 76 7 13

Andreas-Fröhlich-Schule Klepsau

6 1 0 5

Sonnenhof Schwäbisch Hall

8 4 2 1

Schulabgänger insgesamt

110 81 9 19

Datenbasis: Erhebung der Schulabgängerzahlen im Hohenlohekreis 2008

Es ist vorherzusehen, dass jeweils eine gewisse Anzahl an Schulabgängern der privaten und der öffentlichen Schulen in eine Maßnahme der Eingliederungshilfe (Förder- und Betreuungsbereich, Arbeitsbereich der WfbM) wechseln wird und somit die Fallzahlen in den nächsten Jahren kontinuierlich ansteigen werden. Mit einer

Abschnitt 5

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vollständigen Kompensation durch Abgänge (z.B. durch Wegzug, Tod, Wechsel zur Hilfe zur Pflege) ist in den nächsten 10 Jahren nicht zu rechnen.

Die Schulabgänger werden – sofern sie in eine WfbM wechseln – zunächst für 27 Monate in Kostenträgerschaft der Agentur für Arbeit (Berufsbildungsbereich) gefördert. Erst danach – mit Wechsel in den Arbeitsbereich – ist der Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung für die Kostentragung zuständig.

Bis zum Ende des Planungszeitraums 2016/2017 ist mit einem Zugang an Werkstattbeschäftigten aus den Sonderschulen von 81 Personen, bei den Förder- und Betreuungsgruppen mit einem Zugang von 19 Personen zu rechnen. Siehe auch Ergebnisse unter 5.3.6

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Für Schulabgänger mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung stehen die Einrichtungen Beschützende Werkstätte, Ingelfingen bzw. die Krautheimer Werkstätten zur Verfügung. Bei seelisch behinderten jungen Erwachsenen (meist in Kostenträgerschaft des Jugendamts) schließt sich in der Regel an die Schulzeit eine Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung über die Agentur für Arbeit an. Ob und wieviele dieser Schulabgänger dann – irgendwann – aus dem ersten Arbeitsmarkt in die WfbM wechseln müssen, kann nicht vorausgesagt werden.

Insgesamt ist der Altersdurchschnitt in den Werkstätten mit derzeit 43 Jahren relativ niedrig. Vereinzelt sind bereits Abgänge aus Altersgründen zu verzeichnen, ab 2012 werden weitere Personen altershalber (spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres) aus der Werkstatt ausscheiden, die vollstationär versorgten Menschen mit Behinderung voraussichtlich in die Seniorenbetreuung wechseln (vgl. Übersicht).

Die heute 40 – 50- Jährigen, die in ca. 15 – 20 Jahren das Rentenalter erreichen, machen einen relativ großen Anteil an den Werkstattbeschäftigten aus, nämlich bei Menschen mit geistiger Behinderung durchschnittlich 34,4 %, bei Körperbehinderten durchschnittlich 20,7 % und bei Menschen mit seelischer Behinderung durchschnittlich 42,6 %.

Abschnitt 5

57

Unabhängig davon ist in einigen Fällen unter 65 Jahren mit einem Wechsel aus der Werkstatt z.B. in die Förder- und Betreuungsgruppe oder in die Seniorenbetreuung zu rechnen, wenn sich die gesundheitliche Situation so verschlechtert, dass eine weitere Beschäftigung in der Werkstatt nicht mehr möglich ist.

Sind die Lebensumstände des Menschen mit Behinderung so günstig, dass er von der Werkstatt in ein reguläres Arbeitsverhältnis wechseln kann, ist dieses Vorhaben uneingeschränkt zu unterstützen. Auch ein eventuell nach einiger Zeit wieder erforderlicher „Rück-Wechsel“ in die Werkstätte kann damit verbunden sein. Der Hohenlohekreis schließt sich in diesem Zusammenhang den Handlungsempfehlungen des KVJS und dem Grundlagenpapier des Teilhabeausschusses (Quellenverzeichnis Anlage 7.3) an und steht im Falle eines Scheiterns des Arbeitsversuchs einem Rückwechsel in eine Werkstätte nicht entgegen, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe erfüllt sind.

Insgesamt sind die Bemühungen, Außenarbeitsplätze oder Außenarbeitsgruppen in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu etablieren, weiterhin zu unterstützen. Im Hinblick auf den vielfältigen Wunsch der Betroffenen, außerhalb einer WfbM zu arbeiten, kann in dieser Form sowohl der wachsenden Platzzahl als auch einem dadurch evtl. erforderlichen Ausbau von Werkstattgebäuden entgegengesteuert werden. In diesem Zusammenhang bleibt auch die Entwicklung des Projekts der Arbeitsinitiative Hohenlohekreis „ZEBRA“ (vgl. 4.2.3.4) spannend.

Abgangszahlen aus Altersgründen von Werkstätten mit Sitz im HOK (Vollendung 65. Lebensjahr):

Einrichtung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Insges. BW Ingelf. 1 1 1 1 4 Krauth.WfbM 1 1 2 Therap.Öhr. 2 2 2 0 1 1 3 1 8 (Stand 08.02.2008)

Abschnitt 5

58

Die Entwicklung seit 2005 im Bereich der Werkstattbeschäftigten zeigt insgesamt folgende Tendenz:

Hilfeart 01/2005 01/2006 01/2007 01/2008 01/2009 01/2010 01/2015 01/2017

Vollstationär WfbM

112 109 111 103 102 103 108 112

Teilstationär WfbM

105 117 127 127 134 145 185 203

Amb. Betr. Wohnen + WfbM

15 17 17 21 25 28 30 32

Betreutes Wohnen in Familien WfbM

6 8 11 10 11 13 15 18

insgesamt 238 251 266 261 272 289 338 365

Entwicklung bis 01/2009: - stationär: Rückgang der Fälle von 112 auf 102 (- 8,9 %) - teilstationär: Zunahme von 105 auf 134 Fälle (+ 27,6 %) - mit zusätzlichem amb. Betreuten Wohnen: Zunahme von 15 auf 25 (+ 66 %) - mit zusätzlichem betreuten Wohnen in Familien: Zunahme von 6 auf 11 (+ 83 %) - Fallzahlensteigerung insgesamt bei 15,2 % zwischen 01/05 und 01/09.

Festzustellen ist eine abnehmende Tendenz bei der vollstationären Hilfe; die Abgänge sind zum Teil auf Wechsel in eine ambulant betreute Wohnform zurückzuführen (vgl. hierzu auch den Anstieg der ambulant betreuten Werkstattfälle).

In den kommenden 15 - 20 Jahren werden nach und nach die Werkstattbeschäftigten ins Rentenalter kommen und dadurch eine andere Art der Tagesstruktur (z.B. Seniorenbetreuung) benötigen. Insgesamt dürften allerdings die Abgangszahlen in den kommenden Jahren geringer sein als die Zugangszahlen.

Einschätzungen der Einrichtungen im Hohenlohekreis:

Die Krautheimer Werkstätten, die körper- und mehrfachbehinderte sowie psychisch kranke Menschen betreuen, schätzen die Entwicklung der Fallzahlen grundsätzlich als schwankend ein (+/- 10 Personen pro Jahr).

Die Beschützende Werkstätte Ingelfingen sieht einen derzeit noch steigenden Platzbedarf, langfristig eine Stagnation bzw. langsame Abnahme.

Das Therapeutikum Öhringen mit der Werkstätte für psychisch Kranke schätzt den künftigen Bedarf an Werkstattplätzen eher als steigend ein. Die Einrichtung in Öhringen wurde relativ schnell voll, Nachfrage ist nach wie vor vorhanden.

Beim Personenkreis der Menschen mit seelischer Behinderung ist der Zugang zu statistischem Material ungleich schwieriger als bei den anderen Behinderungsarten.

Abschnitt 5

59

Auslöser für seelische Behinderungen können akute traumatische Erlebnisse, angeborene oder erworbene Verhaltens- und Entwicklungsstörungen, aber auch das Zusammenwirken von mangelnden Perspektiven in der Jugendzeit, Alkohol- und Drogenkonsum, fehlendem familiärem Halt usw. sein. Insoweit ist die Entwicklung der Jugendhilfezahlen mit in die Überlegungen einzubeziehen; ein gewisser, wenn auch geringer Prozentsatz der Neufälle wechselt aus der Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) in die Eingliederungshilfe nach SGB XII über.

Die höchste Erkrankungsrate bei schizophrenen Psychosen liegt bei Männern zwischen 18 und 23 Jahren und bei Frauen zwischen 23 und 28 Jahren. Das Geschlechterverhältnis ist ausgeglichen.

Der Jahresbericht 2007 des Caritas-Zentrums Künzelsau spricht von einer gleichbleibenden Teilnehmerzahl bei der Tagesstätte, leicht gesunkenen Zahlen bei der Inanspruchnahme von Soziotherapiemaßnahmen. Tendenziell wird festgestellt, dass das Klientel immer jünger wird. Fast alle psychisch kranken Klienten zwischen 18 und 25 Jahren haben zusätzlich Drogen- und/oder Alkoholprobleme. Damit sieht sich die Caritas verstärkt mit der Problematik der Doppeldiagnosen konfrontiert.

5.3.4 Hilfe zu selbstbestimmtem Leben (Wohnen)

5.3.4.1 Privates Wohnen

Entwicklungstendenz der jüngeren Eltern => es wird mehr Selbständigkeit der behinderten Kinder zugelassen. Es werden neue Wohnformen unterstützt. Allerdings sind viele Eltern auch nicht mehr bereit, ihr Leben lang für das behinderte Kind zu sorgen, bis sie selbst aus gesundheitlichen oder Alters-Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind. Vielmehr wird z.T. direkt nach Absolvierung der Schule nach einer Betreuungsmöglichkeit im Bereich Wohnen gesucht.

Entwicklung der teilstationären Eingliederungshilfe seit 2005:

Hilfeart 01/2005 01/2006 01/2007 01/2008 01/2009 01/2010 01/2015 01/2017

Werkstätte für behinderte Menschen

105 117 127 127 134 145 185 203

Förder- u. Betreuungsbereich

8 9 8 9 13 15 22 28

Tagesbetreuung f. Erwachsene/Senioren

2 2 1 1 1 1 5 5

Sonderschule 18 20 16 16 17 20 20 20 Schulkindergarten 1 2 1 2 4 4 3 4

Insgesamt 134 150 153 155 169 185 235 260

Abschnitt 5

60

Hier wurden die Menschen mit Behinderung, die bei Eltern oder Angehörigen zu Hause wohnen und von dort aus eine Tagesstruktur im Rahmen der Eingliederungshilfe besuchen, erfasst (ohne Ambulant betreutes Wohnen, ohne Betreutes Wohnen in Familien). Dabei sind sämtliche Behinderungsarten (geistig, körperlich, seelisch) inbegriffen und zum Teil auch Besucher von Angeboten der Tagesstruktur außerhalb des Hohenlohekreises in angrenzenden Landkreisen.

Es kann im vorliegenden Zeitraum eine kontinuierliche Fallzahlensteigerung beobachtet werden, insgesamt sind seit 2005 35 Fälle dazugekommen, das entspricht rund 26 %.

Die Betreuung dieser tagsüber die Werkstatt besuchenden Menschen mit Behinderung am Abend und am Wochenende wird meist von der Herkunftsfamilie übernommen. Hier ist es günstig, wenn die Tagesstruktur bzw. familienunter-stützende Dienste wohnortnah angeboten werden würden. Dabei können unnötig lange Transportwege und damit verbundene hohe Fahrtkosten vermieden werden. Im übrigen muss bei älteren Menschen mit Behinderung, die zeit ihres Lebens zu Hause bei den Eltern gelebt haben, über kurz oder lang damit gerechnet werden, dass die Betreuung nicht mehr wie bisher aufrecht erhalten werden kann (wenn z.B. pflegende Angehörige krankheits- oder altersbedingt ausfallen).

Je älter die Eltern bzw. Angehörigen von Menschen mit Behinderung werden, desto mehr nimmt die Wahrscheinlichkeit eines kurzfristig erforderlich werdenden stationären Aufenthalts zu, sobald die Betreuung aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mehr möglich ist.

Diese Menschen sind meist auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung im Rahmen einer stationären Versorgung angewiesen, da sie nie gelernt haben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln bzw. einzuüben.

Bei jüngeren Menschen mit Behinderung, die grundsätzlich Potential haben, langfristig ein relativ selbständiges Leben zu führen und nur in einigen Teilbereichen Bedarf an Unterstützung haben, wäre ggf. eine Verselbständigung innerhalb des beschützten Rahmens der Familie – unter Umständen auch mit einem aufsuchenden Dienst – zu befürworten. Denkbar wäre auch eine – zeitlich befristete – stationäre „Trainingsmaßnahme“, um auf das möglichst selbständige Leben außerhalb der Herkunftsfamilie vorbereitet zu werden.

Grundsätzlich ist auch noch mit einer gewissen „Dunkelziffer“ zu rechnen, d.h., dass Menschen mit einer wesentlichen Behinderung noch zu Hause leben, aber derzeit

Abschnitt 5

61

keine anderen Hilfen erhalten (weder WfbM-Besuch, noch Grundsicherung nach SGB XII). Im ländlichen Raum wird in Fachkreisen auf jeden Fall damit gerechnet.

5.3.4.2 Ambulante Wohnmöglichkeiten

Ambulant betreutes Wohnen (ABW) – siehe auch Ausführungen unter 4.2.4.2 und 4.3.4.2 – im nachfolgenden Schaubild sind ebenfalls zwei Personenkreise erfasst, die Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung einerseits und die Menschen mit seelischer Behinderung andererseits. Hier macht sich – mit Schwankungen – eine deutliche Fallzahlensteigerung von 2005 bis 2008 bemerkbar (bis heute insgesamt + 36 %). Beim Ambulant Betreuten Wohnen ohne gleichzeitigem Werkstattbesuch beträgt die Fallzahl (Stand 01/2009) insgesamt 43, davon 35 mit seelischer, 7 mit geistiger und 1 Person mit überwiegend körperlicher Behinderung. Die Werkstattbesucher sind insgesamt 26 Personen, davon 13 mit seelischer, 11 mit geistiger und 2 mit überwiegend körperlicher Behinderung.

Neu dazugekommen sind zwei Personen mit gleichzeitiger teilstationärer Tagesbetreuung für Erwachsene (beide seelisch behindert), sowie eine Person mit seelischer Behinderung, die bei der AIH beschäftigt ist. Letztere konnte nicht zuletzt durch die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ihrem Selbstbewusstsein so gestärkt werden, dass sie seit Anfang Januar 2009 bis auf weiteres keine Hilfe mehr über das Ambulant betreute Wohnen benötigt.

Die Mehrzahl der ambulant betreuten Leistungsberechtigten (rd. 84 %) ist dem Personenkreis der seelisch behinderten Menschen zuzurechnen.

Der Frauenanteil liegt beim Betreuten Wohnen ohne Tagesstruktur bei 16 von 43, dies entspricht rd. 37 %, bei den gleichzeitig Werkstattbeschäftigten bei 10 von 26, dies entspricht 38 %. Bei den Besuchern der Tagesbetreuung handelt es sich um einen Mann und eine Frau (50 %).

Beim Betreuten Wohnen in Familien (BWF) – siehe auch 4.2.4.3 bzw. 4.3.4.3 - fällt auf, dass die Fallzahlen insgesamt seit 2005 annähernd gleichbleibend sind, lediglich die Verteilung von Werkstattbesuchern und Nicht-Werkstattbesuchern hat sich zugunsten der Werkstattbesucher verschoben. Bei dieser Hilfe sind derzeit 8 Personen ohne Werkstattbesuch erfasst, hiervon sind 3 seelisch behindert und 5 Personen geistig behindert. Die Werkstattbesucher mit BWF umfassen derzeit 11 Fälle, davon sind 7 seelisch behindert und 4 geistig behindert. Neu zum BWF

Abschnitt 5

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dazugekommen ist seit 09/2008 ein Minderjähriger mit geistiger Behinderung, welcher tagsüber eine private Sonderschule besucht.Der Frauenanteil beim BWF liegt bei den Nicht-Werkstattbesuchern bei 5 von 8 (entspricht rd. 62 %), bei den Werkstattbeschäftigten bei 4 von 11 (entspricht rd. 36 %).

Fallzahlenentwicklung bei den Ambulanten Maßnahmen:

Hilfeart 01/2005 01/2006 01/2007 01/2008 01/2009 01/2010 01/2015 01/2017

Ambulant betreutes Wohnen ohne Tagesstruktur

32 37 37 36 43 46 55 60

Ambulant betreutes Wohnen mit WfbM

16 17 16 21 26 28 30 32

Ambulant betreutes Wohnen mit Tagesbetr.Erw.

2 2 2 3

Betreutes Wohnen in Familien ohne Tagesstruktur

13 11 8 8 8 9 10 12

Betreutes Wohnen in Familien mit WfbM

6 8 10 10 11 13 15 18

Betreutes Wohnen in Familien mit So.-Schule

1 1 0 0

insgesamt 67 73 71 75 91 99 112 125

Einschätzung der Weiterentwicklung des Personenkreises:

Die Arbeitsgruppe zum Thema „ambulante Angebote und offene Hilfen für Erwachsene mit Behinderung“ geht, ebenso wie Fachkreise, von einer weiteren Zunahme von Menschen, die an einer psychischen Erkrankung bzw. einer seelischen Behinderung (z.T. mit Suchtproblematik) leiden, aus.

Mögliche Auslöser für psychische Erkrankungen/seelische Behinderung können unter anderem sein:

- Starke Belastung am Arbeitsplatz in unterschiedlicher Hinsicht - Konflikte in der Familie - Gesundheitliche Vorbelastung in der Familie - Fehlende Perspektiven für junge Menschen, insbesondere für solche mit

Migrationshintergrund - Schwierige Arbeitsmarktsituation

Abschnitt 5

63

Verstärkend auswirken kann sich, dass Beratungs- und Hilfsangebote nicht rechtzeitig oder gar nicht in Anspruch genommen werden oder nicht bekannt sind.

In Fachkreisen geht man von 3 – 4 Promille schwer und mehrfachbehinderter Menschen in Bezug auf Gesamtbevölkerung bzw. Altersgruppe aus. Bei einer Bevölkerungsanzahl von rd. 109.000 Einwohnern würde sich demnach eine Zahl von 382 Betroffenen errechnen.

Beim ambulant betreuten Wohnen und dem betreuten Wohnen in Familien ist mit einem deutlichen Zuwachs der Leistungsempfängerzahlen zu rechnen, da diesen Betreuungsformen seitens der Kostenträger auch künftig gegenüber einer stationären Versorgung der Vorzug gegeben wird, sofern die Möglichkeit dazu gegeben ist. Dies sowohl aus Gründen der größeren Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Behinderung als auch aus finanziellen Gründen.

Da die benötigten Wohnungen für das ambulant betreute Wohnen in der Regel nach Bedarf gezielt angemietet werden bzw. beim betreuten Wohnen in Familien behinderte Menschen in einen bestehenden Haushalt einziehen, ist die Bauplanung hier eher von untergeordneter Bedeutung. Wichtig ist, auf Gemeindeebene möglichst bezahlbaren Wohnraum zu schaffen sowie Anstrengungen auf das Umfeld zu lenken und damit den Boden für die erforderliche Gemeinde(re)integration von Menschen mit Behinderung zu bereiten (Lokalpolitik, Gemeinde, Öffentlichkeitsarbeit, Vereinsarbeit, Nachbarschaft, Kirchen, Wohnbaugesellschaften, barrierefreie Wohnungsanpassung usw.).

5.3.4.3 Stationäres Wohnen

Bedarfsprognose Wohnen Erwachsene

Im Bereich Wohnen für Erwachsene mit Behinderungen hat der Hohenlohekreis mit einer prozentualen Eigenversorgung der Menschen mit Behinderung im Hohenlohekreis von nur 22,6 % einen geringen Anteil.

Die meisten Menschen mit Behinderung, die aufgrund Art und Schwere der Behinderung stationär versorgt werden müssen, werden außerhalb des Landkreises betreut.

Aufgrund der seit der Verwaltungsreform geltenden Auffassung, dass künftig Leistungsberechtigte möglichst im eigenen Kreis – und falls möglich, ambulant – versorgt werden sollen, muss sich der Hohenlohekreis darüber Gedanken machen, wie er dies für künftige Leistungsberechtigte, die einen entsprechend hohen Betreuungsbedarf haben, anbieten will.

Abschnitt 5

64

Möglichkeiten dazu gibt es verschiedene. Erstens können die bereits ansässigen Leistungsanbieter dazu ermuntert werden, weitere dezentrale Angebote sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich zu schaffen. Zweitens besteht die Möglichkeit, andere Leistungsanbieter von außen anzusprechen, entsprechende Angebote im Hohenlohekreis zu konzipieren und aufzubauen. Drittens kann der Hohenlohekreis im Rahmen des Persönlichen Budgets bzw. von Modellprojekten individuell auf den jeweiligen Bedarf zugeschnittene Lösungen anstreben, wobei natürlich entsprechende Angebote („Module“) seitens der Leistungserbringer vorhanden sein müssen. Viertens kann mit den Anbietern vor Ort vereinbart werden, dass eventuell freiwerdende, bisher von außerhalb belegte Plätze vorrangig von Betroffenen aus dem Hohenlohekreis belegt werden, um künftig eine bessere Quote der heimatnah versorgten Menschen mit Behinderung zu erzielen.

Die Fallzahlenprognose der Einrichtungen im Hohenlohekreis im Bereich Wohnen:Über die Fallzahlenentwicklung und die Einschätzung der verschiedenen Anbieter für Tagesstruktur und Wohnen wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppensitzung diskutiert und die notwendigen Ergänzungen/wünschenswerte Entwicklungen und Chancen für die Zukunft gesprochen. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die Notwendigkeit der Flexibilität und Offenheit für neue Wege als wichtig erachtet.

Eduard-Knoll-Wohnzentrum (EKWZ), Krautheim: Die Zahl der Heimbewohner wird gleich bleiben bzw. stagnieren, möglicherweise gibt es eine geringfügige Steigerung. Da das EKWZ eine überregional belegte Einrichtung ist, kommen immer wieder Anfragen aus Nachbarkreisen, ob eine Aufnahme möglich ist.

Das Wohnheim der Beschützenden Werkstätte in Ingelfingen berichtet ebenfalls von gleichbleibenden Zahlen.

Die Pflegegemeinschaft Haus Schönblick gGmbH in Pfedelbach schätzt die Bedarfszahlen im Wohnen in den nächsten Jahren ebenfalls als gleichbleibend ein, ebenfalls im SGB XI-Bereich. Die Pflegegemeinschaft ist im übrigen bereit, auf geänderte Nachfrage bzw. Bedarfslagen ihr Leistungsspektrum zu erweitern bzw. anzupassen.

Für den Psychiatrischen Betreuungsverbund wird ein erhöhter Bedarf gesehen, immer wieder gibt es hierfür Anfragen von außerhalb des HOK und auch bereits eine Warteliste. Es handelt sich auch hier um eine überregional belegte Einrichtung, der Großteil der PBV-Plätze (insgesamt 12) wird derzeit vom Landkreis Heilbronn belegt, nur 1 Bewohner stammt aus dem Hohenlohekreis.

Auch die Ev. Stiftung Lichtenstern geht davon aus, dass die Belegung der stationären Plätze innerhalb der nächsten Zeit aus dem Hohenlohekreis gleich bleiben wird. Erst in ca. 20 Jahren wird die Belegungszahl aufgrund der Altersstruktur entsprechend der Sterbetafel merklich sinken. Heimplatzanfragen aus dem Hohenlohekreis gibt es derzeit 5 Betroffene, die kurz- bzw. mittelfristig (in 1 – 6 Jahren) ins Heim aufgenommen werden sollen. Es wird auf eine relativ große

Abschnitt 5

65

Dunkelziffer von behinderten Menschen hingewiesen, die in keiner Statistik bisher aufgetaucht sind, die plötzlich einen Bedarf geltend machen.

Das Wohnheim des Therapeutikums Heilbronn stuft die künftige Neubelegung aus dem Hohenlohekreis „leicht steigend“ ein bzw. man kann von einer Unterversorgung ausgehen, da das Wohnheimkonzept im Hohenlohekreis nicht vorhanden ist. Die Bedarfsprognose des Therapeutikums geht davon aus, dass im Hohenlohekreis eine Wohnheimgruppe mit ca. 11 Plätzen mit RPK-Patienten, HBG-Patienten und evtl. ABW-Patienten belegt werden könnte.

Inwieweit ambulante Betreuung eine dauerhafte Alternative zur stationären Wohnheim-Betreuung bietet, ist im Einzelfall abzuschätzen.

Im Bereich stationäres Wohnen für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung wurde entsprechend der Altersquoten unter 5.2. ein Zuwachs im Planungszeitraum von 36 Personen ermittelt. (Zusammenfassung siehe unter 5.3.6).

5.3.5 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

5.3.5.1 Tagesbetreuung für Erwachsene bzw. Senioren (Leistungstyp I.4.6,

„TBE“)

Von den derzeit insgesamt 47 Menschen mit Behinderung, die aus dem Hohenlohekreis stammen und stationär in diesem Angebot der Tagesstruktur versorgt werden, sind 13 im eigenen Kreis untergebracht (11 bei der Pflegegemeinschaft Haus Schönblick, Pfedelbach-Untersteinbach, 3 beim Eduard-Knoll-Wohnzentrum, Krautheim).

Überwiegend seelisch behinderte Menschen, aber auch Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung, die bereits altershalber aus der WfbM ausgeschieden sind, werden in der Tagesbetreuung für Erwachsene bzw. Senioren betreut.

Der Frauenanteil bei den stationär versorgten Leistungsberechtigten liegt mit 15 Fällen bei knapp 32 %.

Abschnitt 5

66

Altersverteilung bei der Tagesbetreuung für Erwachsene bzw. Senioren:

TBE stat. Bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 Über 70 Insges. PG Schönblick

0 0 3 4 4 0 11

EKWZ Kr. 0 0 1 2 0 0 3 Außerh. HOK

1 2 4 5 14 7 33

Insgesamt 1 2 8 11 18 7 47 (Stand 11/2008)

Teilstationär wird derzeit nur 1 Betroffener in der TBE (Pflegegemeinschaft Haus Schönblick) betreut; er ist in der Altersgruppe zwischen 30 und 39 Jahre und wohnt noch bei den Eltern zu Hause.

Da diese Tagesstruktur auch das Angebot der Seniorenbetreuung umfasst, liegt der Altersdurchschnitt in dieser Betreuungsform weitaus höher als bei den anderen tagesstrukturierenden Maßnahmen, nämlich bei knapp 58 Jahren.

Aufgrund des insgesamt noch jungen Klientels in den Hohenloher WfbMs und im FuB ist in ca. 10 – 15 Jahren mit einer deutlichen Steigerung der Zuwachszahlen in der Seniorenbetreuung zu rechnen. Daher sollte dieses Angebot bis dahin seitens der Anbieter ausgebaut bzw. notwendige Weichenstellungen und Weiterentwicklungen im bisherigen Angebot durchgeführt werden, damit die Versorgung von Senioren mit Behinderung künftig im Hohenlohekreis, möglichst gemeinde- bzw. wohnortsnah, erfolgen kann.

Fallentwicklung in der Tagesbetreuung Erwachsener/Senioren ab 2005:

Hilfeart 01/2005 01/2006 01/2007 01/2008 01/2009 01/2010 01/2015 01/2017

Vollstationär Tagesbetr. f. Erw./Senioren

38 37 39 44 47 50 55 60

Teilstationär Tagesbetr. f. Erw./Senioren

2 2 1 1 1 1 1 1

Insgesamt 40 39 40 45 48 51 56 61 (Stand 11/2008)

Hier ist eine schwankende Entwicklung zu verzeichnen, insgesamt gab es von 01/05 bis 01/09 eine Zunahme von 8 Fällen (20 %).

Abschnitt 5

67

Ein größerer Anstieg der Fallzahlen im Bereich Seniorenbetreuung wird in ca. 15 – 20 Jahren anstehen, wenn der Großteil der Werkstattbeschäftigten das Rentenalter von 65 Jahren erreicht und aus der Werkstatttätigkeit ausscheiden wird.

Für Senioren mit Behinderung ist die Voraussetzung für entsprechende tagesstrukturierende Maßnahmen zu schaffen, Einrichtungsträger zu ermutigen, solche Angebote für ihre älter werdenden Menschen mit Behinderung zu planen bzw. einzurichten.

Aus den Werkstätten und Förder- und Betreuungsgruppen im Hohenlohekreis werden voraussichtlich bis 2017 13 Personen aus Altersgründen in die Tagesbetreuung für Erwachsene bzw. Senioren wechseln (vgl. Übersicht unter 5.3.6).

5.3.5.2 Förder- und Betreuungsbereich (FuB):

(vgl. auch Hinweise unter 4.2.5.2 bzw. 4.3.5.3) Insgesamt werden im HOK von 45 stationär im FuB versorgten Personen ganze 2 (!) im eigenen Kreis versorgt (beide bei den Beschützenden Werkstätten, Ingelfingen). Alle anderen sind außerhalb des Landkreises in Einrichtungen untergebracht. Der Frauenanteil liegt mit 16 Fällen bei 36 %. Die teilstationäre Versorgung erfolgt sowohl bei den Beschützenden Werkstätten, Ingelfingen (8 Personen) als auch seit September 2008 in der von der Ev. Stiftung Lichtenstern, Löwenstein eingerichteten Förder- und Betreuungsgruppe in Öhringen (5 Personen), für insgesamt 13 Personen (davon 5 Frauen, entspricht 38 %).

Hier eine Übersicht über die Altersstruktur der FuB-Besucher aus dem HOK:

Bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 65 InsgesamtFuB teilstationär.

7 4 1 1 0 13

FuB vollstationär

9 14 (1) 16 (1) 3 3 45 (2)

(11/2008)

Abschnitt 5

68

Die beiden Zahlen in Klammern kennzeichnet die Menschen, die im HOK direkt versorgt werden.

Das durchschnittliche Alter bei den stationären FuB-Fällen beträgt knapp 39 Jahre, ist somit noch niedriger als bei den Werkstattbesuchern. Bei den teilstationären FuB-Fällen liegt das Durchschnittsalter bei 26 Jahren.

Auch die Übersicht der Schulabgänger unter 5.3.3 zeigt Schwankungen bei den schwerer behinderten Schulabgängern, für die keine Förderung in der WfbM in Frage kommt.

Eine Tagesförderstätte (FuB) für schwerst behinderte junge Menschen wurde von der Ev. Stiftung Lichtenstern in Öhringen eingerichtet, um die Versorgung mit einer adäquaten Tagesstruktur ab 01.09.2008 wohnortnah anzubieten. Insgesamt 6 Plätze sind hier genehmigt, die alle von Menschen aus dem Hohenlohekreis belegt werden.

Entwicklung der Fallzahlen ab 2005 im Förder- und Betreuungsbereich

Hilfeart 01/2005 01/2006 01/2007 01/2008 01/2009 01/2010 01/2015 01/2017

Stat. FuB 31 37 41 45 45 47 46 49 Teilstat. FuB

7 9 8 9 13 15 22 24

insgesamt 38 46 49 54 58 62 68 73 (Stand 11/2008)

Vor allem bei den stationären, aber auch bei den teilstationären FuB-Fällen gibt es eine deutliche Fallzahlen-Steigerung seit 2005 (bis 01/2009 insgesamt 58 %).

Die Abgänger aus dem Förder- und Betreuungsbereich mit 65 Jahren werden – sofern sie im Wohnheim leben - üblicherweise im Rahmen der Seniorenbetreuung der Einrichtung weiterbetreut.

Aufgrund der schweren bzw. schwersten Behinderungen dieses Personenkreises ist damit zu rechnen, dass nur wenige Betroffene das Rentenalter erreichen werden.

Stärker als bisher ist in Zukunft auf wohnortnahe Angebote für Menschen mit Behinderung zu achten, damit diese so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld mit ihren sozialen Kontakten leben und dabei trotzdem eine sinngebende Tagesstruktur in Anspruch nehmen können, ohne dafür zwingend in ein Wohnheim umziehen zu müssen.

Ausgehend von den Schulabgängern (s. Tabelle unter 5.3.3) werden voraussichtlich bis zum Ende des Planungszeitraums 2016/2017 19 Personen in den Förder- und Betreuungsbereich wechseln. Siehe auch Übersicht unter 5.3.6.

Abschnitt 5

69

5.3.6 Zusammenfassung der Ergebnisse der Bedarfsvorausschätzung

Die Bedarfsvorausschätzung hat – entsprechend den Annahmen, Zusatzannahmen sowie den zugrundegelegten Daten folgende Ergebnisse erzielt:

Geschätzte Zahl der Erwachsenen mit wesentlichen Behinderungen im Hohenlohekreis (Stichtag jeweils 01.07.)

PERSONEN ZU-/ABNAHME

(NETTO) VERÄNDERUNG (BRUTTO)

Hilfeform 2007 2012 2017 2007-2017 Zugänge Abgänge

Stationäres Wohnen 205 215 224 + 19 36 17 Betreute Wohnform* 72 79 86 + 14 19 5 Wohnen gesamt 277 294 310 + 33 55 22

Werkstatt 263 298 332 + 69 81 12 Förder- u. Betreuungsbereich 49 57 64 + 16 19 3 Tages- bzw. Seniorenbetreuung 44 49 55 + 11 13 2 Tagesstruktur gesamt 356 404 451 + 96 113 17

*(Betreute Wohnform = Ambulant betreutes Wohnen (ABW) und Betreutes Wohnen in Familien (BWF))

5.3.7 Offene Hilfen/Beratungsstellen/Familienunterstützende Dienste

(vgl. auch Ausführungen unter 4.2.6 und 4.3.6)

5.3.7.1 Familienunterstützende Dienste

(vgl. auch 4.2.6.1) Drei Leistungserbringer bieten im Hohenlohekreis familienunterstützende Dienste an: die Lebenshilfe Hohenlohekreis e.V., die Offenen Angebote der Beschützenden Werkstätte (Beschützende Werkstätte Heilbronn) sowie den Offenen Hilfen, Öhringen (Ev. Stiftung Lichtenstern). Verschiedene Angebote zur Freizeitgestaltung, Wochenend- und Ferienmaßnahmen sowie Ausflüge usw. stehen zur Auswahl.

Betreute Personen im Jahr 2007:

Offene Hilfen, Öhringen: 62 Personen Lebenshilfe Künzelsau 85 Personen Offene Angebote, BW 26 Personen

Abschnitt 5

70

Die Förderung durch das Land Baden-Württemberg betrug für das Jahr 2008 26.400,00 €, die jährliche Förderung durch den Hohenlohekreis betrug bisher insgesamt jährlich 30.000,00 €, ab 2009 wurde eine Erhöhung des Kreiszuschusses auf 40.000,00 € pro Jahr beschlossen, um die familienunterstützenden Dienste auszubauen.

Auch künftig werden offene Hilfen und familienunterstützende Dienste erforderlich sein, um Menschen mit Behinderung zu betreuen und pflegende Angehörige zu unterstützen. Auf diese Form der Hilfe kann nicht verzichtet werden, sondern ist – im Hinblick auf die steigende Zahl der ambulant versorgten Menschen mit Behinderung – weiter auszubauen und zu erweitern.

Die Aufgaben der Beratungsstellen vor Ort und im Landratsamt Hohenlohekreis wachsen mit der zunehmenden Zahl von Menschen mit Behinderung, die in einem eigenen Haushalt oder zusammen mit der Familie leben; die Betroffenen und Angehörigen müssen bei ihren zu bewältigenden Aufgaben unterstützt werden und Antworten zu Fragen bezüglich Anspruchsvoraussetzungen, Hilfemöglichkeiten und sonstigen Angeboten erhalten können. Um eine trägerübergreifende, neutrale Beratung zu ermöglichen und den Nachfragenden einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten vor Ort und im Kreis und falls nötig kreisübergreifend zu bieten, sollte die Einrichtung einer Beratungsstelle im Landratsamt erwogen werden.

Abschnitt 6

71

6. Ziele für den Hohenlohekreis

6.1 Frühförderung und Rehabilitation

Die vorliegenden Erkenntnisse lassen die Einrichtung einer zentralen interdisziplinären Frühförderstelle im Hohenlohekreis sinnvoll erscheinen. Hier können Eltern mit behinderten Kindern eine Anlauf- und Beratungsstelle, Therapeuten, Begleitung und Betreuung durch die erste, oft sehr mühsame Zeit mit ihren Kindern finden und die Kinder können ohne allzu viele Fahrten zu verschiedensten Kliniken und pädiatrischen Zentren Hilfe erfahren. Wie bekannt ist, kann bereits im Säuglings- und Kleinkindalter viel unternommen werden, um eventuelle körperliche und/oder seelische Behinderungen zu verhindern, zu beseitigen oder zu mildern oder zumindest einer Verschlimmerung der bereits vorhandenen Beeinträchtigungen vorzubeugen.

��Ziel: Verbesserung der Frühförderung im Hohenlohekreis.

6.2 Ambulante Eingliederungshilfe in Regeleinrichtungen

• 6.2.1 Regelkindergarten Der Anteil der wesentlich behinderten Kinder in der Bevölkerung steigt. Die Integration in den Kindergärten ist wichtig und, soweit möglich, weiter zu fördern. Die Kinder können mit nicht behinderten Kindern zusammen spielen und Erfahrungen sammeln. Einer Ausgrenzung wird vorgebeugt, Nachbarskinder lernen alltäglichen Umgang mit Behinderung.

• 6.2.2 Regelschulen Kinder mit Behinderung/en sollen entsprechend ihren Fähigkeiten beschult werden. Dazu ist es erforderlich, dass bei Beschulung in allgemeinen Schulen der Zugang für Kinder mit Behinderung/en möglich ist.

��Ziel: Barrierefreie Zugänge und behindertengerechte Ausstattung von allgemeinen Schulen und Kindertagesstätten verbessern

6.3 Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben

Insgesamt sind die Bemühungen, Außenarbeitsplätze oder Außenarbeitsgruppen in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu etablieren, weiterhin zu unterstützen. Im Hinblick auf den vielfältigen Wunsch der Betroffenen, außerhalb einer WfbM zu arbeiten, kann in dieser Form sowohl der wachsenden Platzzahl als auch einem dadurch evtl. erforderlichen Ausbau von Werkstattgebäuden entgegengesteuert werden.

Abschnitt 6

72

Das Papier des Teilhabeausschusses Baden-Württemberg „Gemeinsame Grundlagen zur Förderung von Übergängern für wesentlich behinderte Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. Quellenverzeichnis Anhang 7.3) soll eine verstärkte Förderung des Wechsels von der Werkstätte für behinderte Menschen auf den 1. Arbeitsmarkt unterstützen und eine Absicherung im Falle eines Scheiterns bieten. Gute Voraussetzungen sollen geschaffen werden für die Stärkung der Bereitschaft zum Wechseln. Dieses Papier wird von uns angewandt und umgesetzt.

��Ziel: Unterstützung von Menschen mit Behinderung/en bei Übergängen von der Werkstätte für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

6.4 Teilstationäre Eingliederungshilfe

Die Betreuung von Menschen mit Behinderung, die tagsüber eine Maßnahme der Eingliederungshilfe besuchen, wird oftmals von der Herkunftsfamilie übernommen. Hier wäre es günstig, wenn die Tagesstruktur bzw. familienunterstützende Dienste wohnortnah angeboten werden würde, um dieses unterstützende Umfeld möglichst lange zu erhalten.

Bei jüngeren Menschen mit Behinderung, die grundsätzlich Potential haben, ein relativ selbständiges Leben zu führen und nur in einigen Teilbereichen Bedarf an Unterstützung haben, wäre ggf. eine Verselbständigung innerhalb des beschützten Rahmens der Familie – unter Umständen auch mit einem aufsuchenden Dienst – zu befürworten. Denkbar wäre auch eine – zeitlich befristete – stationäre „Trainingsmaßnahme“, um auf das selbständige Leben vorbereitet zu werden.

Die Standortwahl für neu einzurichtende Angebote der Tagesstruktur wichtig, damit die Selbständigkeit gefördert wird, bisherige Sozialkontakte erhalten werden und die bekannte Infrastruktur weiter genutzt werden kann. Insoweit ist mit Anbietern sorgfältig abzustimmen, wo ein neues Angebot sinnvoll sein kann.

��Ziel: Wohnortnahe Angebote für tagesstrukturierende Maßnahmen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten und familienunterstützende Dienste ausbauen

Abschnitt 6

73

6.5 Hilfe zu selbstbestimmtem Leben (Wohnen)

Gerade im Bereich Wohnen besteht die Möglichkeit, durch individuelle Förderung und Betreuung die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung/en soweit zu stärken, dass betreuungs- und damit kostenintensivere Wohnformen vermieden werden können.

��Ziel: Hilfeplanung im Rahmen des Fallmanagements intensivieren und dabei Hilfen noch mehr auf den Einzelfall zugeschnitten gestalten.

• 6.5.1 Stationäres Wohnen

Beim stationären Wohnen mit integriertem bzw. gleichzeitigen Schulbesuch hat der Hohenlohekreis bisher keine kreisinternen Wohnangebote. Da es sich hier um relativ wenige Fälle (derzeit insgesamt 29 im Alter von 12 bis 25 Jahren, davon 14 weiblich) handelt, wird davon ausgegangen, dass der entsprechende (Spezial-)Bedarf jeweils in den Nachbarkreisen auch weiterhin abgedeckt wird.

Die Steigerungsquoten bei Erwachsenen im stationären Wohnen sind im Hohenlohekreis bisher weitgehend gering. Der Zuwachs der Leistungsempfänger-zahlen ist derzeit moderat.

��Ziel: Wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Behinderung/en im Zusammenwirken mit den Nachbarkreisen sicherstellen

• 6.5.2 Ambulante Wohnformen für Erwachsene (Ambulant betreutes Wohnen und Betreutes Wohnen in Familien)

Bei den ambulanten Hilfen für Menschen mit Behinderung/en sind im Einzelfall folgende Standorteigenschaften wichtig:

��barrierefreie Infrastruktur und Wohnumgebung ��Erreichbarkeit von Werkstätten innerhalb angemessener Zeit, ��Bezahlbarkeit von angemessenem Wohnraum

��Ziel: Bereitschaft von Familien weiter stärken, Menschen mit Behinderung/en zu betreuen.

Abschnitt 6

74

6.6 Sonstige Hilfen

Bei den sonstigen Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe sind insbesondere die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets (vgl. Ausführungen unter 4.5) zur individuellen Bedarfsdeckung in enger Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten hervorzuheben.

��Ziel: Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets als spezifische Hilfeform fördern

6.7 Allgemeine Ziele

��Akzeptanz von Menschen mit Behinderung/en im täglichen Leben stärken, unterstützen, ausbauen (Informationen, Veranstaltungen, gemeinsame Aktionen mit Leistungsanbietern)

��Leben der Menschen mit Behinderung/en in der Gemeinschaft fördern (Weg von Ausgrenzung)

��Weitere Unterstützung von Angehörigen bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung/en

��Arbeitswelt von Menschen mit Behinderungen an die der Nichtbehinderten anpassen • Integrationsbemühungen intensivieren • Mehr Praktikumsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erschließen • Betreuung und Krisenintervention am Arbeitsplatz, soweit erforderlich • Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

��Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung/en im Hohenlohekreis stärken

��Ausbau bürgerschaftliches Engagement – ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen

Anhang 7.1

75

7. Anhang

7.1 Abkürzungsverzeichnis

ABW ambulant betreutes Wohnen AIH Arbeitsinitiative Hohenlohekreis Amb. Ambulant BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger BBB Berufsbildungsbereich der WfbM BVJ Berufsvorbereitungsjahr BWF Betreutes Wohnen in Familien EGH/EH Eingliederungshilfe EV Eingangsverfahren der WfbM FFV Frühförderverbund FuB Förder- und Betreuungsgruppe GB Geistige Behinderung GdB Grad der Behinderung (im Schwerbehindertenausweis) GPV Gemeindepsychiatrischer Verbund HBG Hilfebedarfsgruppe HOK Hohenlohekreis IFD Integrationsfachdienst KP Körperliche Behinderung KUB Kurzzeitunterbringung KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg LKT Landkreistag Baden-Württemberg LRA Landratsamt LT Leistungstyp MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen MPD Medizinisch-pädagogischer Fachdienst des KVJSÖGD Öffentlicher Gesundheitsdienst PBV Psychiatrischer Betreuungsverbund PS Pflegestufe RPK Rehabilitation psychisch Kranker SB Seelische Behinderung SGB XII Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch SpDi Sozialpsychiatrischer Dienst ST Städtetag Baden-Württemberg Stat. stationär TBE Tagesbetreuung für Erwachsene/Senioren Teilstat. teilstationär TS Tagesstruktur TSM Tagesstrukturierende Maßnahme Tst. teilstationär Vst. vollstationär WfbM Werkstatt für behinderte Menschen ZEBRA Zur Eingliederung Behinderter in reguläre Arbeitsverhältnisse

Anhang 7.2

76

Anhang 7.2

77

1. Präambel

Ein gemeindenahes und patientenorientiertes System der Versorgung von psychisch kranken

und behinderten Menschen vermindert die Belastungen für den Betroffenen und seine

Angehörigen und optimiert zugleich die Behandlung und Wiedereingliederung. Um

Mehrfachbetreuungen und Fehlplatzierungen vermeiden zu helfen und die Kontinuität der

Behandlung über mehrere Institutionen hinweg zu gewährleisten, müssen die Hilfeangebote

über Trägergrenzen hinweg gebündelt werden. Ziel ist hierbei, die Versorgung durch

personenzentrierte Hilfeplanung zu verbessern und eine effiziente Ressourcennutzung zu

erreichen.

Die konsequente Ausrichtung der psychiatrischen Versorgung am individuellen Hilfebedarf

und am Grundsatz der Personenzentrierung erfordert für den Hohenlohekreis die

Weiterentwicklung der gemeinsamen Struktur des Hilfesystems.

Die Notwendigkeit der Anpassung der jeweiligen Leistung an den häufig wechselnden

Versorgungs- und Betreuungsbedarf bei den betroffenen Menschen macht strukturierte

Absprachen im Rahmen eines GPV zwischen den Trägern der psychiatrischen

Versorgungseinrichtungen und den Kostenträgern erforderlich.

Die im Hohenlohekreis in der Gemeindepsychiatrie Tätigen (Vereinbarungspartner/Mit-

glieder) schließen sich daher zu einem Gemeindepsychiatrischen Verbund zusammen.

2. Vereinbarungspartner / Mitglieder

2.1 Ziel des GPV ist, die wichtigsten Basisfunktionen in der Versorgung der psychisch

kranken und behinderten Menschen in bedarfsgerechtem Umfang zu gewährleisten.

Das Leistungsangebot der Mitglieder des Verbundes umfasst

� die sozialpsychiatrische Grundversorgung

� die medizinisch-psychiatrische Versorgung einschließlich Soziotherapie.

� den Bereich Wohnen

� den Bereich Wirtschaften

� die Bereiche Arbeit und Bildung

� die Bereiche Tagesgestaltung und Kontaktfindung

2.2 Daraus ergeben sich als Vereinbarungspartner / Mitglieder des GPV:

� Hohenlohekreis

� Caritas Heilbronn-Hohenlohe

� Klinikum am Weissenhof, Weinsberg

� Hohenloher Krankenhaus gGmbH

� ein Vertreter der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie

� Therapeutikum Heilbronn, Zweigwerkstatt Öhringen

� Krautheimer Werkstätten für Menschen mit Behinderung gGmbH

� Weinsberger Hilfsverein e.V., Heilbronn

� Pflegegemeinschaft Haus Schönblick gGmbH, Pfedelbach-Untersteinbach

� Psychiatrischer Betreuungsverbund „Haus Schönblick“ gGmbH, Pfedelbach-

Untersteinbach

� Seniorenstift Ingelfingen GmbH

2.3 Die an dieser Kooperationsvereinbarung beteiligten Leistungserbringer der gemeinde-

psychiatrischen Versorgung im Hohenlohekreis sind Mitglied im GPV und über-

nehmen die Versorgungsverpflichtung für den unter Ziff. 6 definierten

Personenkreis, soweit die Ressourcen dies zulassen und die Finanzierung durch

Anhang 7.2

78

die Leistungsträger gesichert ist.

3. Struktur und Organe des Verbundes

Der GPV hat keine eigene Rechtsfähigkeit.

Gremien des GPV sind

� die Mitgliederversammlung,

� die Hilfeplankonferenz.

3.1.1 Die Mitgliederversammlung übernimmt die Aufgaben des Psychiatrie-Arbeitskreises

(PAK).

Dieses Gremium nimmt Berichte über die Versorgungssituation im Hohenlohekreis

entgegen, berät Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Versorgungsangebote und

der Steuerung der Ressourcen. Es berät den Hohenlohekreis in Bezug auf die

Einrichtung weiterer Hilfeangebote und zur Weiterentwicklung der

Versorgungsangebote. Hierzu konkretisiert es die Zielsetzungen des

Gemeindepsychiatrischen Verbundes in Bezug auf Struktur und Weiterentwicklung

der Versorgungsangebote und der Zusammenarbeit.

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Kooperationspartnern des GPV

(Ziff. 2.2).

Diese sind stimmberechtigt. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.

Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder.

Beratende Mitglieder können beispielsweise sein:

Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Kommunalverband

für Jugend und Soziales, Integrationsfachdienst, Liga der freien Wohlfahrtspflege,

Krankenhaus gGmbH sowie Betroffenen- und Angehörigenvertreter.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann die Mitgliederversammlung Arbeitsgruppen

einsetzen.

Die Geschäftsführung des GPV sowie der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt

dem Hohenlohekreis.

Die Mitgliederversammlung kann sich ein Geschäftsordnung geben.

3.2 Die Mitglieder des GPV verpflichten sich für den Bereich der Eingliederungshilfe zur

einzelfallbezogenen Kooperation zusammen mit dem Fallmanagement des Hohenlohe-

kreises. Hierzu wird eine Hilfeplankonferenz eingerichtet. Der Kreis der Teilnehmer

richtet sich nach dem konkreten Bedarf der zu erörternden Einzelfälle.

In der Hilfeplankonferenz ist eine Einbeziehung der Klienten und ggf. deren Vertreter

(Betreuer etc.) zu gewährleisten und eine Einigung über Hilfeleistungen sowie über

die jeweiligen Zuständigkeiten zu erzielen.

Die Umsetzung der Planungsziele und der empfohlenen Hilfeleistungen erfolgt

vorbehaltlich der Finanzierungszusage des Hohenlohekreises oder anderer Leistungs-

träger.

Anhang 7.2

79

Der Sozialpsychiatrische Dienst der Caritas Heilbronn-Hohenlohe hat in diesem

Gremium die Sprecherfunktion.

4. Grundlagen

Grundlage für die Zusammenarbeit im GPV ist der personenzentrierte Ansatz. Damit sollen

sich die zu erbringenden Leistungen soweit wie möglich an der Lebenswelt der Hilfebedürf-

tigen orientieren und die vorhandenen Ressourcen der Person selbst und die ihres Umfeldes

systematisch einbezogen und unterstützt werden.

Im GPV verpflichten sich alle in der Gemeindepsychiatrie Tätigen zu einer fachlichen und

organisatorischen Zusammenarbeit.

Grundlage dieser Vereinbarung sind alle geltenden gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen

und Richtlinien.

Hiervon unberührt bleibt die Rechtsträgerschaft der Dienste und Einrichtungen, die dem GPV

angehören. Insbesondere werden Verträge und Vereinbarungen mit Kosten- bzw.

Leistungsträgern von den jeweiligen Rechtsträgern geschlossen.

5. Zielsetzung

Zweck dieses Verbundes ist eine enge Zusammenarbeit der Mitglieder mit dem Ziel,

gemeinsam die bedarfsgerechte Versorgung und Behandlung psychisch kranker und

behinderter Menschen sicherzustellen und weiter zu entwickeln.

Jeder psychisch erkrankte und behinderte Mensch soll die ihm angemessene Hilfe erhalten

und zu einer möglichst eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung in einem

überschaubaren und vertrauten Lebens- und Sozialraum motiviert und befähigt werden.

Ziel des Gemeindepsychiatrischen Verbundes ist es daher, für die psychisch kranken und

behinderten Menschen im Hohenlohekreis eine am Wohnort orientierte Versorgung vorzu-

halten und für diese Menschen die von ihnen benötigten Hilfen bereitzustellen.

Die Mitglieder des GPV haben das Ziel, im Hohenlohekreis ein gemeindepsychiatrisches

Zentrum zu schaffen.

6. Zielgruppe

Der Personenkreis, für den Leistungen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes erbracht

werden, sind alle psychisch erkrankten und behinderten Menschen, die aufgrund der Art,

Schwere und Dauer ihrer psychischen Erkrankungen und Behinderungen die Unterstützung

zur Führung eines selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebens brauchen, wenn sie

a) ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Hohenlohekreis haben;

b) aus dem Hohenlohekreis stammen, derzeit aber außerhalb der Kreisgrenzen versorgt

werden, jedoch wieder in den Landkreis zurück wollen.

Anhang 7.2

80

7. Aufgaben und Weiterentwicklung des GPV

Aufgabe des GPV ist es, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, zu gewährleisten, dass

• jeder Betroffene die Behandlung und Begleitung erhalten kann, die er wegen der Art

seiner Krankheit und Behinderung in psychiatrischer, psychotherapeutischer und

sozialpsychiatrischer Hinsicht benötigt,

• den Betroffenen auch in Krisen- und Notfallsituationen umgehend geholfen wird,

• die verschiedenen Angebote des Hilfesystems strukturell vernetzt sind.

Weiter verpflichten sich die Mitglieder des GPV,

� an der Weiterentwicklung und Vernetzung der sozialpsychiatrischen Hilfen

mitzuwirken und bei fehlenden Angeboten neue Lösungen zu suchen,

� Veränderungen des eigenen Leistungsangebotes, die Auswirkungen auf die Erfüllung

des Versorgungszieles haben, frühzeitig mit den anderen Mitgliedern des GPV

abzustimmen.

8. Vertragsbeginn, -änderungen, Kündigung

Die Vereinbarung tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit

abgeschlossen.

Veränderungen der Vereinbarung und die Auflösung des GPV bedürfen der schriftlichen

Zustimmung aller Unterzeichner. Die Zustimmung kann jedoch nur unter sachlich begrün-

deten Voraussetzungen versagt werden.

Dem GPV können alle Leistungserbringer psychiatrischer Hilfen im Versorgungsgebiet

beitreten. Voraussetzung ist die Anerkennung dieser Vereinbarung und die Zustimmung aller

Vertragspartner. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung gegenüber den

übrigen Vertragspartnern unter Beachtung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum

Quartalsende. Die Kündigung eines Vertragspartners berührt nicht den Fortbestand des

Vertrages mit den anderen Partnern.

9. Salvatorische Klausel

Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabsprachen getroffen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, berührt dies nicht die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, darüber zu

verhandeln und eine im Sinne des Vertrages positive Regelung zu treffen.

Anhang 7.2

81

Künzelsau, den 13. Dezember 2006

Für den Hohenlohekreis Für die Caritas Heilbronn-Hohenlohe

in Vertretung des Landrats

Hans-Günter Lang Stefan Schneider

Erster Landesbeamter Regionalleiter

Für das Klinikum am Weissenhof Für die niedergelassenen Fachärzte für

Psychiatrie

Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Luderer Dr. med. Dipl. Psych. Ingo Beckmann

Ärztlicher Direktor und Chefarzt

Für die Hohenloher Krankenhaus gGmbH Für den Weinsberger Hilfsverein e.V.

Siegfried Egenter Eduard Willis

Geschäftsführer Geschäftsführer

Für das Therapeutikum Heilbronn Für die Krautheimer Werkstätten gGmbH

Martina Wieland Burkhard Wegner

Geschäftsführerin Geschäftsführer

Für den Psychiatrischen Betreuungsverbund Für die Seniorenstift Ingelfingen GmbH

„Haus Schönblick“ gGmbH

Madlen Kesten Heidi Kiemele-Koffler

Geschäftsführerin Geschäftsleiterin

Für die Pflegegemeinschaft

„Haus Schönblick“ gGmbH

Norbert Kesten

Gesellschafter/Prokurist

Anhang 7.3

82

Quellenverzeichnis:

Ambulante Angebote für geistig behinderte Menschen. Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern Stuttgart 2003

Auf dem Weg zum Leben mitten in der Gemeinde. Weiterentwicklung der Hilfen für behinderte Menschen. Fachtag 2002 in Herrenberg-Gültstein, Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern, 2002

Familienpflege für behinderte Menschen: Familien, Paare, Singles und ihre Gäste. Ratgeber des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern 2003

Frühförderung für Kinder in Baden-Württemberg. Wegweiser des Sozialministeriums Baden-Württemberg 2002

Geistig behinderte erwachsene Menschen in den Stadt- und Landkreisen. Angebotsentwicklung und Bedarfsvorausschätzung für Tagesstruktur und Wohnen. Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern 2004

Gemeinsame Grundlagen zur Förderung von Übergängen für wesentlich behinderte Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Teilhabeausschuss Baden-Württemberg, Kommunalverband für Jugend und Soziales, Stuttgart 2008

Gesetzestexte: Grundgesetz (GG), Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), Sozialhilfe (SGB XII), Schulgesetz (SchG), Bundesversorgungsgesetz (BVG), Behindertengleichstellungsgesetz

Junge Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg. Sozialministerium Baden-Württemberg 2003

Kinder und Jugendliche mit Behinderung und besonderem Förderbedarf. Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg 08.03.1999

Konzeption zur Zukunft der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Sozialministerium Baden-Württemberg 2003

Kooperationsvereinbarung Gemeindepsychiatrischer Verbund im Hohenlohekreis vom 13.12.2006

Modellprojekt Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg – Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung. Sozialministerium Baden-Württemberg 2005

Programm Offene Hilfen im Hohenlohekreis. Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige. Lebenshilfe Hohenlohekreis e.V., Offene Angebote der Beschützenden Werkstätte e.V., Offene Hilfen der Evangelischen Stiftung Lichtenstern Auflage 2008

Rahmenkonzeption Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in Baden-Württemberg. Sozialministerium Baden-Württemberg 1998

Anhang 7.3 3

83

Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII vom 15.12.1998 mit redaktioneller Anpassung zum 01.01.2005 in der aktualisierten Fassung Stand 25.11.2003 Baden-Württemberg

Statistikberichte der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern (bis Ende 2004) bzw. Kommunalverband für Jugend und Soziales (ab Januar 2005)

Statistisches Bundesamt Deutschland

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Vereinbarung zum Herkunftsprinzip, Baden-Württemberg, Sozialhilferichtlinien Anhang A 655

Werkstattempfehlungen. Bundesarbeitsgemeinschaft überörtliche Träger der Sozialhilfe Stand 01.01.2005

Wohnformen in verschiedenen Lebensphasen. Ratgeber des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg für geistig, körperlich und mehrfach behinderte Menschen und ihre Angehörigen. Stuttgart 2007

Anhang 7.4

84

An der Erstellung dieses Teilhabeplanes haben mitgewirkt: Name Funktion Einrichtung

Balle, Volker Offene Hilfen Schwäbisch Hall Sonnenhof e.V.

Baumgartner, Peter Sonderschulrektor Andreas-Fröhlich-Schule, Klepsau

Demmer, Thorsten Sonderschulrektor Ev. Stiftung Lichtenstern, Löwenstein

Frank, Michael Beschützende Werkstätte Heilbronn

Frank, Willi Fachdienstleitung Soziale Sicherung LRA Hohenlohekreis

Gerner, Hildegard Lebenshilfe Hohenlohekreis

Geyler, Tilman Sonnenhof Schwäbisch Hall e.V.

Glöckner, Anita Sozialplanung LRA Hohenlohekreis

Görg-Grotrian, Wolfgang Reha-Berater Agentur für Arbeit, Schwäbisch Hall

Häberlein, Gert Bereichsleitung Kinder/Jugendliche Sonnenhof Schwäbisch Hall e.V.

Hellemann-Brenner, Martin Jugendhilfeplanung LRA Hohenlohekreis

Holl, Christoph Diak Schwäbisch Hall Abteilungsleitung Behindertenhilfe

Diak Schwäbisch Hall Behindertenhilfe Schöneck

Holland-Letz, Udo Heimleiter Pflegegemeinschaft Haus Schönblick, Pfedelbach-Untersteinbach

Hottinger, Karin Frühförder- und Beratungsstelle, Tiele-Winckler-Schule Öhringen

Janzik, Ralf Geschäftsbereichsleitung Behindertenhilfe

Diak Schwäbisch Hall Behindertenhilfe Schöneck

Kammerer, Manfred Stiftungsleitung Ev. Stiftung Lichtenstern, Löwenstein

Kesten, Madlen Geschäftsführerin Psychiatrischer Betreuungsverbund Pfedelbach-Untersteinbach

Kesten, Norbert Geschäftsführer Pflegegemeinschaft Haus Schönblick, Pfedelbach-Untersteinbach

Krumrey, Elke Diakonie Stetten - Betreutes Wohnen in Familien

Kube, Gerhard Therapeutikum Heilbronn

Lörler, Claudia Wohnbereichsleitung Offene Angebote Beschützende Werkstätte Heilbronn

Mayerhöffer, Daja Lehrerin Schillerschule Öhringen

Meixner, Hubert Integrationsfachdienst Hohenlohe-Franken

Pöschl, Peter Sonderschulrektor Geschwister-Scholl-Schule, Künzelsau

Raidt, Volker Sozialdienst Eduard-Knoll-Wohnzentrum Krautheim

Reibold, Rainer Geschäftsbereichsleiter Wohnen Beschützende Werkstätte Heilbronn

Reinhardt, Johanna Lebenshilfe Hohenlohekreis

Reuff, Ernst Sozialdienst Sonnenhof Schwäbisch Hall e.V.

Sailer-Ratzke, Silke Frühförder- und Beratungsstelle der Geschwister-Scholl-Schule Künzelsau

Schäfter, Sven Offene Hilfen Öhringen

Schmid, Rudolf Theolog.-päd. Vorstand Sonnenhof Schwäbisch Hall e.V.

Schmidt, Jens-Peter Diakonie Stetten - Betreutes Wohnen in Familien

Sulejmanov, Sevim AWO Öhringen

Thoma, Claudia Caritas-Zentrum Künzelsau

Trejo, Jesus Weinsberger Hilfsverein für psychisch Kranke e.V.

Wegner, Burkhard Geschäftsführer Krautheimer Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Weyrosta, Norman Geschäftsführer Eduard-Knoll-Wohnzentrum Krautheim

Wieland, Martina Geschäftsführerin Therapeutikum Heilbronn

Anhang 7.4

85

Impressum:

Herausgeber:Landratsamt Hohenlohekreis Sozialamt – Sozialplanung – Allee 17 74653 Künzelsau

Telefon: 07940/18-277 E-Mail: [email protected] www.hohenlohekreis.de

Druck:Krautheimer Werkstätten für behinderte Menschen gGmbH In der Au 15 74238 Krautheim

Juli 2009 1. Auflage: 250 Exemplare