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18.11.2019 Studienseminar Koblenz Lehrer*innen-Rolle X Eltern und Schüler*innen beraten Berufspraktisches Seminar Teildienststelle Altenkirchen

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18.11.2019

Studienseminar Koblenz

Lehrer*innen-Rolle X

Eltern und Schüler*innen beraten

Berufspraktisches Seminar Teildienststelle Altenkirchen

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Arbeitsauftrag

• Schildern Sie Situationen, in denen Sie Schüler*innen und / oder Eltern beraten haben.

• Identifizieren Sie Herausforderungen.

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Häufige Anlässe für Information und Beratung

• Leistungsverän-derungen

• Disziplinprobleme

• besondere Beobachtungen• Erkrankung• Verhaltensauffällig-

keiten• Verletzungen

• Lese- und Rechtschreib-schwäche

• Rechenschwäche

• AD(H)S

• Hochbegabung

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Rechtliche Grundlagen - SuSÜSchO § 2 Individuelle Förderung; Beratung und Unterstützung durch die Schule

(1) Jede Schulart und jede Schule ist der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet.

(2) Bei der Gestaltung des Unterrichts sind die besonderen Belange behinderter Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

(3) Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf Beratung, Förderung und Unterstützung durch die Schule in allen für das Schulleben wesentlichen Fragen und in Fragen der Berufsorientierung. In schulischen Problemlagen empfiehlt die Schule Ansprechpersonen.

(4) Fühlen sich Schülerinnen oder Schüler von einer Lehrkraft ungerecht behandelt, so sollen sie zunächst das klärende Gespräch mit dieser suchen. Sie können ihr Anliegen auch mit einer anderen Lehrkraft, der Schulleiterin oder dem Schulleiter besprechen. Sie können eine Schülervertreterin oder einen Schülervertreter hinzuziehen.

(5) Die Schule arbeitet mit der Agentur für Arbeit zusammen und ermöglicht Maßnahmen zur Berufsberatung.

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Rechtliche Grundlagen - ElternSchulgesetz

§2 „Eltern und Schule“

• (3) Die gemeinsame Erziehungsaufgabe verpflichtet zu vertrauens-vollem und partnerschaftlichem Zusammenwirken, zu gegenseitiger Unterrichtung und Hilfe in allen für das Schulverhältnis bedeutsamen Fragen sowie zu Aufgeschlossenheit und Offenheit im Umgang miteinander.

• (4) Die Eltern haben ein Recht auf Beratung und Unterrichtung in fachlichen, pädagogischen und schulischen Fragen.

• (7) Die Schule informiert die Eltern über alle wesentlichen Fragen des Unterrichts und der Erziehung.

ÜSchO

§8 „Zusammenwirken von Eltern und Schule“

• (3) Die Schule berät die Eltern in fachlichen, pädagogischen und schulischen Fragen. …

Die Schule unterrichtet die Eltern möglichst frühzeitig über ein auffallendes Absinken der Leistungen und über sonstige wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge. …

Die Schule richtet Elternsprechstunden und nach Möglichkeit Elternsprechtage ein. 5

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Arbeitsauftrag:

Erörtern Sie das folgende Beratungsbeispiel:

Beispiel 1

• Situation: Ende des 1. Halbjahres, Klasse 7

Ein in der Orientierungsstufe durchschnittlicher Schüler hat in der 2. Fremdsprache und in Mathematik eine „5“ im Zeugnis zu erwarten. Die übrigen Hauptfachnoten sind von „3“ auf „4“ abgesunken.

• Fachlehrer*innen in Biologie und Erdkunde berichten vom großen Interesse des Schülers am Fach und von Mitarbeits-bereitschaft.

• Komplexe Sachverhalte bereiten dem Schüler Schwierigkeiten in der Analyse und in der Ergebnisdarstellung.

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Überforderungsgefühl

• „Ich bin doch keine Psychologin/kein Psychologe!“

• Beratung ist keine Therapie!

• Beraten ist Alltagsgeschäft der Lehrer*innen:

Jede/r muss über eine grundlegende Beratungskompetenz verfügen!

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Beraten

Deutscher Bildungsrat 1970 im Strukturplan

für das Bildungswesen:

Grundfunktionen des Lehrberufes

• Unterrichten• Erziehen• Beurteilen• Innovieren• Beraten

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Beratungskompetenz

H. Gudjons:

„Beratung ist …nicht mehr allein bezogenauf ‚Problemfälle‘, sondern wird zur Selbstverständlichkeit im Kontakt mit jeder/m einzelnen Lernenden, sie erstreckt sich als Prozess kontinuierlich über das ganze Schuljahr und länger. Beratung als spezielle Kommunikationsform durchzieht den gesamten schulischen Alltag.“

(PÄDAGOGIK 6/05)

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Beratungskompetenz

H. Gudjons:

„Es könnte also nicht schaden, wenn jede Lehrkraft - wo immer es angebracht ist - Haltungen aus modernen Beratungsansätzen praktizieren würde:

Akzeptanz und Wertschätzung, einfühlendes Verstehen, Echtheit und Selbstkongruenz; …“

(PÄDAGOGIK 6/05)

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Beratungskompetenz

H. Gudjons:

„ …hilfreich wären auch praktische Techniken wie zum Beispiel aktives Zuhören (statt vorschnelle Ratschläge zu erteilen), spiegeln (statt gleich die eigene Meinung auszuposaunen), Feedback geben (statt zu bewerten und zu verurteilen), Ich-Botschaften zu formulieren (statt sich hinter Allgemeinplätzen zu verschanzen) u. a. m.“

(PÄDAGOGIK 6/05)

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Informations- und Beratungs„wege“

• Heftnotiz

• Brief

• Telefon

• Internet, Mail

• Gespräch, Sprechstunde

• …

Nennen Sie Chancen und Risiken dieser „Wege“!

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Beziehungsebene

Inhaltsebene- Beteiligte

- Diagnose-Radar

Gesprächsebene- Kommunikationsstrategie

(Schulz von Thun)

Eltern Schüler*innen

Lehrer*in

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Beratungsgespräch -Kommunikation

Nach dem Modell des Kommunikationsforschers und Psychologen Friedemann Schulz von Thun geschieht Kommunikation auf vier verschiedenen Ebenen, deren Verwischung und Verwechslung zu Missverständnissen und Kommunikationsstörungenführen kann.

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Beratungsgespräch

So enthält jede Nachricht

• einen Sachinhalt: Der Sprecher/die Sprecherin gibt eine sachliche, nicht bewertende Information.

• eine Selbstoffenbarung des Sprechers/ der Sprecherin: Der Sprecher/die Sprecherin macht eine Aussage über sich selbst und seine Stellung zur Sache.

• eine Beziehungsebene: Der Sprecher/die Sprecherin gibt Hinweise darauf, wie er/sie seine/ihre Beziehung zum Hörer/zur Hörerin einschätzt.

• eine Appellebene: Der Sprecher/die Sprecherin gibt eine konkrete Aufforderung an den Hörer/die Hörerin, die mit der Nachricht verbunden ist.

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Ein Beispiel…

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Arbeitsaufträge

1. Arbeiten Sie zuerst das grundlegende Problem, zu dem in Ihrem Beispiel beraten werden sollte, heraus!

2. Notieren Sie, welche Aussagen auf den verschiedenen Ebenen des Kommunikationsmodells aus dem Satz der Mutter/des Vaters gehört bzw. gelesen werden können!

3. Trainieren Sie schließlich für die konkrete Beratungssituation, indem Sie ein auf Ihrem Beispiel basierendes Elterngespräch antizipieren! Teilen Sie dazu die Rollen auf. Die Beobachter*innenmachen sich Notizen für einen Bericht im Plenum zur Gesprächsführung (auch: Gestik/Mimik/Tonfall) und zur beobachtbaren „Beratungsstrategie“.

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Durchführung von Elterngesprächen –Tipps I

• Sie leiten das Gespräch.

• Nehmen Sie bewusst die Rolle der Gesprächsleitung an, indem Sie• eine geeignete Sitzordnung festlegen

• das Gespräch eröffnen

• Struktur und Verlauf kontrollieren

• das Thema im Blick behalten

• zum geeigneten Zeitpunkt das Gespräch beenden

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Durchführung von Elterngesprächen –Tipps II

• Suchen Sie gemeinsam und an Ressourcen orientiert nach grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten!

• Vereinbaren Sie, wenn es möglich ist, konkrete Maßnahmen!

• Halten Sie die Ergebnisse schriftlich fest!

• Organisieren Sie eine geeignete Form zur Kontrolle der vereinbarten Maßnahmen!

• Beenden Sie das Gespräch aktiv und ausdrücklich!

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Durchführung von Elterngesprächen –Tipps III

• Hören Sie aktiv zu und signalisieren Sie das durch Blickkontakt und Rückfragen!

• Achten Sie bewusst auf Ihre eigene Körperhaltung, Gestik und Mimik!

• Gestehen Sie sich selbst zu, nicht auf jede Frage eine Antwort zu kennen!

• Klagen Sie nicht über eigene Probleme, welche der Beratung wenig zuträglich sind.

Es geht nicht um Sie!

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Elterngespräch –mögliche Probleme

• Eltern verteidigen ihr Kind gegen die Lehrkraft.

• Eltern sehen die Fehler bei der Schule oder bei den Mitschüler*innen.

• Eltern reden sich bestimmte Situationen schön und überdecken deren Problemhaltigkeit.

• Eltern empfinden Schulprobleme als Angriffe auf sich selbst.

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Elterngesprächemögliche Probleme (Referendar*innen)

• Eltern leiten die Schulprobleme des Kindes aus der fehlenden Erfahrung des

Referendars/der Referendarin ab.

• Eltern geben falsche Informationen über Maßnahmen und Ereignisse aus der

Zeit, bevor der Referendar/ die Referendarin an die Schule kam.

• Eltern wollen Referendar*innen belehren, was zu tun sei.

• Eltern loben Referendar*innen übertrieben, um positiv für ihr Kind Einfluss zu

nehmen.

• Referendar*innen haben kein großes Repertoire an Standardlösungen für

Konflikte und eskalierende Gespräche.

Hospitieren Sie beim Elternsprechtag und sonstigen Elterngesprächen!

Besuchen Sie Elternabende!

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Beratungsgespräche -Probleme bei der alltäglichen

Kurzberatung • Zeitdruck

• Gefahr eines zu hohen Redeanteils der Lehrkraft in „Beurteilungssprache“

• Lehrkraft legt aus Zeitgründen lediglich Lern- und Leistungsprobleme dar (und drängt dadurch womöglich Eltern und Schüler*in, mehr Verantwortung zu übernehmen)

• Lehrkraft kann in der Kürze der Zeit kaum auf persönliche Belastungen und familiäre Schwierigkeiten eingehen

• Lehrkraft steht in der Gefahr, unsicher zu werden

• Lehrkraft gibt womöglich zu schnell Ratschläge (und erwartet, dass diese von Eltern und Schüler*innen aufgegriffen und befolgt werden)

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Beziehungsebene

Inhaltsebene- Beteiligte

- Diagnose-Radar

Gesprächsebene- Kommunikationsstrategie

(Schulz von Thun)

Eltern Schüler*innen

Lehrer*in

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L-S-E-Gespräche

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Partizipation der Schüler*innen

Schulgesetz §3 Schülerinnen und Schüler(4):(s. a. SchO § 1)

„Die Schülerinnen und Schüler werden ihrem Alter undihrer Entwicklung entsprechend in die Entscheidungs-findung über die Gestaltung des Unterrichts, desaußerunterrichtlichen Bereichs und der schulischen Ge-meinschaft eingebunden. Es gehört zu den Aufgaben derSchule, ihnen diese Mitwirkungsmöglichkeiten zu er-schließen.“

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L-S-E-Gespräche

ÜSchO

• § 8 Abs. 3: in öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien in der Sekundarstufe I besteht die Möglichkeit, auf denElternsprechtag zu verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Schule mindestens einmal im Schuljahr protokollierte Gespräche mit Eltern und Schülerinnen und Schülern über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern geführt werden.

• § 59 Abs. 3: Realschulen plus und Integrierte Gesamtschulen haben die Möglichkeit, die verbale Beurteilung zum Halbjahreszeugnis durch ein protokolliertes Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch zu ersetzen. Das Protokoll muss eine Zielvereinbarung enthalten sowie von den Eltern, der Schülerin oder dem Schüler und der Klassenleitung unterschrieben werden. Es ist Bestandteil des Halbjahreszeugnisses. Das Gespräch muss bis zum 15. März eines Jahres durchgeführt, das Protokoll bis zum 15. April angefertigt sein. Entfällt das Gespräch, so ist bis zum 15. April eine verbale Beurteilung nachträglich anzufertigen.

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Arbeitsauftrag

• Nennen Sie besondere Chancen, die ein L-S-E-Gespräch bieten kann.

• Entwickeln Sie einen „Rahmen“ für ein L-S-E-Gespräch (was gehört zu einem solchen Beratungsgespräch?).

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L-S-E-Gespräche

Zielvereinbarungen:

Datum:

Name der Schülerin/des Schülers: Klasse:

1.

2.

3.

Wir vereinbaren einen neuen Gesprächstermin am:_______________

Unterschrift der Schülerin/des Schülers:________________________

Unterschrift der Lehrerin/des Lehrers: _________________________

Unterschrift der Mutter:_____________________________________

Unterschrift des Vaters:______________________________________

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L-S-E-Gespräche als Feedback-Instrument

Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche verstehen sich als Dialog auf Augenhöhe, mit welchem den Schulen ein klassisches Feedback-Instrument zur Verfügung steht, das dazu beitragen soll, die gesamte schulische Atmosphäre zu verbessern.

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Mitteilungshefte als Alternative?

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Zum Schluss…

Momo konnte so zuhören, dass dummen Leutenplötzlich sehr gescheite Gedanken kamen. Nichtetwa, weil sie etwas sagte oder fragte, was denanderen auf solche Gedanken brachte – nein, sie saßnur da und hörte einfach zu, mit allerAufmerksamkeit und aller Anteilnahme.

(aus: Ende, Michael, Momo oder Die seltsame Geschichte von den Zeit-Dieben und dem Kind,das den Menschen die gestohlene Zeit zurückbrachte)

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Literatur:

• MBWWK, Leitfaden für Lehrer - Schüler - Eltern - Gespräch an rheinland-pfälzischen Schulen

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