LEHRPRAXIS - physioSalzburg Medium 10 2016.pdfgys, M. suricattae, M. mungi und der Impfstamm M....

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DAS MAGAZIN FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE IN SALZBURG AUSGABE 10/2016 P.b.b. VPA 5020 Salzburg 02Z032725M VON RECHTS WEGEN Neues Tuberkulose- gesetz ....................... Seite 6 KONGRESS Wir sind die Zukunft .......... Seite 23 TERMINE, STELLEN, WISSENSWERTES & CO ...................... Seite 36 LEHRPRAXIS EINE BEREICHERUNG „Wir haben die Verantwortung, die Ärztinnen und Ärzte Salzburgs gut zu vertreten.“ TURNUSÄRZTE Evaluierung der Basis- ausbildung ............ Seite 15

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DAS MAGAZIN FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE IN SALZBURGAUSGABE 10/2016

P.b.b. VPA 5020 Salzburg02Z032725M

VON RECHTS WEGEN Neues Tuberkulose- gesetz ....................... Seite 6

KONGRESS Wir sind die Zukunft .......... Seite 23

TERMINE, STELLEN, WISSENSWERTES & CO ...................... Seite 36

LEHRPRAXIS EINE BEREICHERUNG

„Wir haben die Verantwortung,die Ärztinnen und Ärzte Salzburgsgut zu vertreten.“

TURNUSÄRZTE Evaluierung der Basis-ausbildung ............ Seite 15

DAMIT AUCH

DAS GELD IN DER

FAMILIE BLEIBT.

EDITORIAL

Auch als gelernter Österreicher glaubt man es kaum. Nach dem über ein Jahrzehnt dauernden hinhaltenden Widerstand der österreichischen Politik gegen die verpflichtende Umsetzung der europäischen Arbeitszeitregelung für ÄrztInnen und nach den in allen Bundesländern ausgelebten Geburtswehen bei der Umsetzung derselben, stellt die Politik nun diese Regelung nach gut einem Jahr schon wieder infrage. Offensichtlich lässt man hier gänzlich außer Acht, welch verheerenden Eindruck diese Überlegungen bezüglich Kompetenz und Vertrauen hinterlassen.

Die schrittweise Reduzierung der Höchstarbeits - zeit war von den Argumenten Patientensicherheit und Arbeitnehmerschutz bestimmt. Warum sollten diese Argumente nun nicht mehr gelten? Die Salzburger und die Österreichische Ärztekammer weisen dieses Ansinnen als unverfroren zurück!

Erlauben Sie mir, mich auch mit einem kammer - internen Thema an Sie zu wenden. In diesen Tagen erreichen Sie Schreiben in Vorbereitung der im Frühjahr 2017 anstehenden Ärztekammer-Wahl, die Sie über eine Strukturveränderung innerhalb der Ärztekammer informieren. Konkret geht es darum, dass neben der Ihnen bekannten Gliederung in die Kurien der ange stellten und niedergelassenen ÄrztInnen nun in beiden Kurien jeweils Sektionen eingerichtet werden.

Diese Maßnahme dient nicht einem administrativen Aufblähen Ihrer Standesvertretung, sondern ist dem Ärztegesetz geschuldet. Dieses besagt nämlich, dass bei einer Mitgliederzahl ab 3.000 ÄrztInnen derartige Sektionen verpflichtend einzurichten sind. Die Be-stimmung ist bei mitgliederstarken Kammern auch durchaus zielführend, da dadurch die spezifischen

Interessen von Ärztegruppen besser berück-sichtigt werden können.

Angesichts des Umstandes, dass eine nicht unbe-deutende Zahl von Kolleginnen und Kollegen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in meh-reren Segmenten der angesprochenen Gliederung aktiv ist, bitten wir Sie, allenfalls hier der Ärztekammer Ihre Präferenz für eine Zuordnung mitzuteilen, um Sie bestmöglich zu vertreten.

Hände weg vom Ärzte-Arbeitszeitgesetz

> Präsident Dr. Karl Forstner, Ärztekammer für Salzburg

„Nach dem über ein Jahrzehnt dauernden hinhaltenden Widerstand der österreichischen Politik gegen die verpflichtende Umsetzung der europäischen Arbeitszeitregelung für ÄrztInnen und nach den in allen Bundesländern ausgelebten Geburtswehen bei der Umsetzung derselben, stellt die Politik nun diese Regelung nach gut einem Jahr schon wieder infrage.“

med.ium 10/2016 3EDITORIAL

Kurz aus der Kammer

WISSENSWERTESAUS DER KAMMER

Lehrpraxis – eine Bereicherung für den BerufsalltagDie verpflichtende Ausbildung in der Lehrpraxis war eine jahrelange Forderung der wissenschaftlichen und standespolitischen Allge-meinmedizin. Mit der neuen Ärz-teausbildungsordnung wurde dies nun endlich umgesetzt. Im Zu-sammenhang mit der Ausbil-dungsreform (ÄAO 2015) bedeu-tet dies, dass nun alle Lehrpraxen (Allgemeinmedizin und Sonder-fachausbildungen) neu bewilligt werden müssen und somit auch bereits seit Jahren erfahrene Lehr-praxis-Leiter entsprechende Krite-rien nachweisen müssen.

Die wesentlichen Kriterien sind:

> ein Patientenaufkommen von mindestens 800 pro Quartal

> ein eigener Raum für den Lehrpraxis-Assistenten

> ein schriftliches Ausbildungskonzept

> und die Absolvierung eines Lehrpraxis-Leiter-Kurses.

„Hoch erfreulich ist die hohe Nachfrage bezüglich Lehrpraxis-Berechtigungen, und zwar sowohl im allgemeinärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich. Nach neuer Lehrpraxis-Ordnung gibt es aktuell über 70 Lehrpraxen im Bundesland Salzburg,“ fasst

Dr. Christoph Fürthauer die derzeitige Situa-tion zusammen.

Dem Lehrpraxisreferat der Salzburger Ärzte-kammer ist es gelungen, die ärztegesetzlichen Auflagen in eine praxisrelevante Seminarrei-he inklusive e-Learning umzusetzen.

Ende September 2016 fand erstmals ein Lehrpraxis-Leiter-Kurs statt. Die Stimmung war hochkollegial und die geistige Präsenz der 42 anwesenden Kollegen für die Vortra-genden Dr. Christoph Dachs und Dr. Chris-toph Fürthauer sehr motivierend.

„Ein wesentliches Merkmal für einen Lehr-praxis-Inhaber ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tun durch frisches akade-misches Wissen. Eine Lehrpraxis stellt also eine Bereicherung für den eigenen Berufs-alltag dar, zumal an dieser Stelle erwähnt werden sollte, dass das Weitergeben von ärztlichem Wissen Bestandteil des hippokra-tischen Eids ist,“ sind sich Dr. Christoph Dachs und Dr. Christoph Fürthauer einig.

Das Ausbildungskonzept der Lehrpraxis für Allgemeinmedizin, welches sehr einfach für eine fachärztliche Lehrpraxis adaptiert wer-den kann, finden Sie unter: www.aeksbg.at/lehrpraxis

Dank der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen ÖGAM und der Bundessektion

TERMIN

LEHRPRAXIS-LEITER-KURS18. November 2016, 16 Uhr bis 20 UhrÄrztekammersaal

Anmeldung unbedingt erforderlich

Dr. Christoph Dachs, Lehr­praxisreferent & Präsident der ÖGAM

Dr. Christoph Fürthauer Obmann­Stv. der Kurie der nieder­gelassenen Ärzte & Referent für Ärzte für Allgemeinmedizin

Allgemeinmedizin, die alle Inhalte vorbereitet haben, war es dem Lehrpraxisreferat der Salzburger Ärztekammer möglich, das Mus-terausbildungskonzept so her-zustellen, dass es ab jetzt für jeden Antrag nur noch down-geloaded und mit geringem praxisspezifischen Daten befüllt werden muss.

> Das Ausbildungskonzept der Lehrpraxis für Allgemein-medizin, welches sehr einfach für eine fachärztliche Lehrpraxis adaptiert werden kann, finden Sie unter: www.aeksbg.at/lehrpraxis

4 med.ium 10/2016AUS DER KAMMER

INHALT

AUS DER KAMMER> Kurzmeldungen ..................................................................................................... 4> Von Rechts wegen ...

Neues Tuberkulosegesetz ..................................................................... 6

AUS DEN KURIEN> Große Nachfrage nach Arbeitsmedizinern

Ausbildungs-Lehrgang in Salzburg und Oberösterreich .................................................................................... 10

> Wahlärzte-Tipp ..................................................................................................... 12> Evaluierung der Basisausbildung .................................................... 15

WISSENSWERTES> Kurzmeldungen ................................................................................................. 20> Turnusärztekongress „Wir sind die Zukunft“

Drei Fragen an … Karlheinz Kornhäusl .................................. 23 > AVOS: Gesunde Gemeinde:

Sie wächst und wächst … .................................................................... 24 > Privatklinik Wehrle-Diakonissen

bündelt Kompetenzen .......................................................................... 26 > Stärken stärken ................................................................................................... 28

AUS- UND FORTBILDUNG> Fortbildung aktuell: Fortbildungsakademie,

Bildungspartnerschaft ............................................................................ 32

SERVICE> Bücher für MedizinerInnen:

Kindesmisshandlung – Medizinische Diagnostik, Intervention und rechtliche Grundlagen / Checkliste Neurologie + Online-Version in der eRef / Notfallmedizin ............................................................. 35

> Service aktuell: Termine, Kongresse, Standesmeldungen und mehr ....................................................... 36

„Wir haben die Verantwortung,die Ärztinnen und Ärzte Salzburgsgut zu vertreten.“

Impressum: med.ium, Mitteilungen der Ärztekammer für Salzburg, erscheint monatlich | Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Ärztekammer für Salzburg, Körperschaft öffentlichen Rechts, 5020 Salzburg, Faberstraße 10 | Namentlich gezeichnete Beiträge sind als persönliche Meinung des Autors aufzufassen | Produktion und Anzeigenverwaltung: Pressestelle der Ärztekammer für Salzburg, Faberstraße 10, 5020 Salzburg, Telefon +43 662 871327-137, [email protected] | Herstellung: Basisdesign und grafische Produktion: die fliegenden fische werbeagentur gmbh, Druck: Druckerei Roser, Hallwang. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Umweltschutzpapier. Bilder: Ärztekammer für Salzburg, shutterstock – wenn nicht anders angegeben | Verlags- und Herstellungsort: Salzburg.

Von Rechts wegen ...Neues Tuberkulosegesetz. Die Änderung der Meldepflicht und der Krankheitsdefinition.

Wahlärzte-Tipp Einkaufsgemeinschaften

für Ärzte im Trend, Geschäftsbedingungen

immer nachlesen.

AVOSDie Gesundheit zu den Menschen bringen. Eine Initiative wächst und wächst.

med.ium 10/2016 5INHALT

WISSENSWERTES

Neues Tuberkulosegesetz

AUS DER KAMMER

Änderung der Meldepflicht, Erhöhung des Strafrahmens und Änderung der Krankheitsdefinition

Aktuell ist eine umfassende No-velle des Tuberkulosegesetzes in Kraft getreten. Die für ÄrztInnen relevantesten Änderungen betref-fen die Neudefinition der Erkran-kung und die Erweiterung der Meldepflicht. Für den Verstoß ge-gen die Meldepflicht wurde der Strafrahmen von bisher € 1450 auf aktuell € 5000 erhöht.

meldepflichtiger Tatbestand meldepflichtige Person/Institution Meldung wohin? Meldefrist und Arzt

der Meldung

ansteckende Tuberkulose

Arzt, ärztlicher Leiter, zur ärztlichen Aufsicht verpflichteter Arzt; Totenbeschauer, Prosektor, Veterinärmediziner

Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat) des Wohnsitzes der kranken oder krankheitsver-dächtigen Person; Mangels Wohnsitz ist der Aufenthaltsort für die örtliche Zuständigkeit der Bezirksverwaltungs behörde (Magistrat) maßgeblich

Frist: 3 Tage nach Stellung der Diagnose

Form: Wahlweise schriftlich oder durch Eingabe in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten

nicht ansteckende Tuberkulose

Arzt, ärztlicher Leiter, zur ärztlichen Aufsicht verpflichteter Arzt, Totenbeschauer, Prosektor, Veterinärmediziner

Krankheitsverdacht, wenn sich die krankheitsverdächtige Person der endgültigen diagnostischen Abklärung entzieht

Arzt, ärztlicher Leiter; zur ärztlichen, Aufsicht verpflichteter Arzt, Veterinärmediziner

positiver Nachweis eines Tuberkuloseerregers

Labor Frist: 3 Tage nach Stellung der Diagnose

Form: Eingabe in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten

Weiters: Übermittlung der Isolate an AGES

MELDEPFLICHT GEMÄSS DEM TUBER KULOSE GESETZ

Welche Art der Tuber kulose ist meldepflichtig?

Das Tuberkulosegesetz ist auf alle Krank-heiten anzuwenden, die durch einen zum Mycobakterium-tuberkulosis-Komplex zäh-lenden Erreger beim Menschen verursacht werden. Zum Mycobakterium-tuberkulosis-Komplex werden die Species M. tuberculosis, M. bovis (ssp. bovis und caprae), M. africanum,

M. microti, M. canetti und M. pinni-pedii, M. orgys, M. suricattae, M. mungi und der Impfstamm M. bo-vis BCG und dem Dassie Bacillus gezählt.

1. AUF WELCHE ART DER TUBERKULOSE IST DAS TUBERKULOSEGE-SETZ ANZUWENDEN?

Während vor der Tuberkulose-gesetznovelle 2016 alle Krankheiten,

6 med.ium 10/2016AUS DER KAMMER

die entweder mit Sicherheit oder mit wissenschaftlich begründeter Wahrscheinlichkeit durch das Tu-berkelbakterium (mycobacterium tuberkulosis) beim Menschen ver-ursacht wurden, unter den An-wendungsbereich des Gesetzes fielen, wird der Anwendungsbe-reich ab nun deutlich erweitert. Das Tuberkulosegesetz ist ab so-fort auf alle Krankheiten anzuwen-den, die durch einen zum Myco-bakterium-tuberkulosis-Komplex zählenden Erreger beim Men-schen verursacht werden.

Erreger der Tuberkulose sind der Regierungsvorlage zufolge aero-be, unbewegliche, langsam wach-sende, stäbchenförmige Bakterien der Familie Mycobacteriaceae, Genus Mycobacterium. Zum My-cobakterium tuberkulosis-Kom-plex werden die Species M. tuber-culosis, M. bovis (ssp. bovis und caprae), M. africanum, M. microti, M. canetti und M. pinnipedii, M. or-gys, M. suricattae, M. mungi und der Impfstamm M. bovis BCG und dem Dassie Bacillus gezählt. Durch die Bestimmung des Erre-gers ist der Anwendungsbereich des Tuberkulosegesetzes be-stimmt. Auf die Lokalisation der Erkrankung kommt es nicht an. Bei Tuberkulose, die durch nicht zum Mycobakterium-tuberkulo-sis-Komplex gehörigen Erreger verursacht wurde, ist das Tuberku-losegesetz nicht anzuwenden. Da der Mycobakterium-tuberculosis-Komplex auch das M. bovis bein-haltet, wurde die dafür enthaltene Anzeigepflicht für Erkrankungs- und Todesfälle in § 1 Abs 1 Z 2 Epi-demiegesetz 1950 gestrichen.

2. NEU DEFINIERTE KRANKHEITSSTADIEN

§ 1 Tuberkulosegesetz definiert die rechts-relevanten Infektions- und Krankheitsstadi-en, die einen Anknüpfungspunkt für die un-terschiedlichen Rechtsfolgen bilden.

2.1 Ansteckende und nicht ansteckende TuberkuloseDas Tuberkulosegesetz unterscheidet – wie bisher - die ansteckende von der nicht anste-ckenden Tuberkulose. Inhaltlich wurden die Definitionen konkretisiert.

So liegt nach § 1 Abs 2 Tuberkulosegesetz eine ansteckende Tuberkulose vor, wenn eine Infektion mit einem Tuberkuloseerreger beim Menschen und eine aktive Erkrankung vorlie-gen und Tuberkuloseerreger ausgeschieden werden. Alle drei Voraussetzungen, nämlich die Infektion mit einem Tuberkuloseerreger des Mycobakterium-tuberkulosis-Komple-xes, eine aktive Erkrankung und das Aus-scheiden des Tuberkuloseerregers müssen kumulativ vorliegen, damit eine ansteckende

Tuberkulose iSd Tuberkulosege-setzes vorliegt. Dagegen liegt eine nicht ansteckende Tuberkulose vor, wenn eine Infektion mit einem Tuberkuloseerreger des Mycobak-terium-tuberkulosis-Komplexes und eine aktive Erkrankung vorlie-gen, jedoch keine Tuberkuloseer-reger ausgeschieden werden.

2.2 Behandlungs-bedürftige TuberkuloseSowohl die ansteckende als auch die nicht ansteckende Tuberkulose gelten nach dem Tuberkulosege-setz als behandlungsbedürftig. Für Personen, die an einer behand-lungsbedürftigen Tuberkulose lei-den, besteht eine Behandlungs-pflicht. Das bedeutet, dass die an ansteckender und nicht anstecken-der Tuberkulose Erkrankten gem § 2 Tuberkulosegesetz verpflichtet sind, sich bis zur Ausheilung der Tuberkulose einer ärztlichen Be-handlung zu unterziehen. Zweck

med.ium 10/2016 7AUS DER KAMMER

der Bestimmung ist, die Gefähr-dung anderer Personen auszu-schließen.

2.3 Latente Infektion

Eine latente Infektion liegt vor, wenn zwar eine Infektion festge-stellt, jedoch eine aktive Erkran-kung ausgeschlossen wurde (§ 1 Abs 5 Tuberkulosegesetz).

2.4 Krankheitsverdacht

Legal definiert ist nun auch der Krankheitsverdacht. Ein solcher liegt gem § 1 Abs 4 Tuberkulose-gesetz vor, wenn bis zur endgülti-gen diagnostischen Abklärung nach dem Stand der medizini-schen Wissenschaft begründete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Tuberkuloseerkrankung ge-geben sind. Begründete Anhalts-punkte sind den Gesetzesmateria-lien zufolge, wenn das klinische Zustandsbild und des Röntgenbe-fundes sowie vorläufiger Labor-befunde das Vorliegen einer Tu-berkuloseerkrankung sehr wahr - scheinlich ist, jedoch die endgülti-ge diagnostische Abklärung (Kul-tur) noch nicht vorliegt.

3. MELDEPFLICHT

3.1 Was ist zu melden?

Die bereits bisher bestehende Meldepflicht wurde deutlich er-weitert. Der Meldepflicht unterlie-gen gem § 3 Tuberkulosegesetz

> jede Erkrankung an anstecken-der und nicht ansteckender Tuberkulose.

> jeder Krankheitsverdacht, wenn sich die krankheitsverdächtige Person der endgül-tigen diagnostischen Abklärung entzieht.

> jeder Todesfall, wenn anlässlich der To-tenbeschau oder Obduktion festgestellt wurde, dass im Zeitpunkt des Todes eine ansteckende oder nicht ansteckende Tu-berkulose bestanden hat. Diese Melde-pflicht besteht auch dann, wenn bereits eine Erkrankungsmeldung zu Lebzeiten erfolgt ist. Unerheblich ist dabei, ob die Tu-berkulose todesursächlich war.

> jeder positive Nachweis eines Tuberku-loseerregers.

3.2 Wer ist zur Erstattung einer Meldung verpflichtet?Zweck der Meldepflicht war und ist die lü-ckenlose Erfassung der meldepflichtigen Tu-berkulosefälle zur Verhinderung der Weiter-verbreitung der Tuberkulose. Um das sicher zu stellen, verpflichtet § 4 Tuberkulosegesetz

> jeden mit einem Erkrankungs-, Verdachts- oder Todesfall befassten Arzt

> in Krankenanstalten, Kuranstalten, Pflege-heimen und ähnlichen Einrichtungen den ärztlichen Leiter bzw. den zur ärztlichen Aufsicht verpflichteten Arzt und

> den Totenbeschauer oder den Prosektor.

> bei jedem positiven Nachweis eines Tu-berkuloseerregers das Labor, das den Er-reger diagnostiziert hat.

> Veterinärmediziner, die in Ausübung ihres Berufes

> einen begründeten Verdacht auf das Vor-liegen einer Infektion mit einem Tuberkulo-seerreger bei Personen in der Umgebung von Tierbeständen hegen oder

> Kenntnis von der Infektion ei-nes Menschen mit einem Tuber-kuloseerreger oder dem Ver-dacht einer solchen durch den Umgang mit Tieren oder tieri-schen Produkten erlangen.

Eine Bestimmung, wonach die Mel-depflicht entfällt, wenn sich die mel-depflichtige Person davon über-zeugt hat, dass der Erkrankungsfall der Bezirksverwaltungsbehörde bereits gemeldet wurde, ist im Tu-berkulosegesetz nicht mehr enthal-ten. Aus diesem Grund trifft bei-spielsweise einen Arzt für Allgemeinmedizin, der einen positi-ven Befund von einem Labor, dem er die Probe zugewiesen hat, erhält, ebenfalls die Verpflichtung der Mel-dung an die zuständige Bezirksver-waltungsbehörde! Die Bezirksver-waltungs behörde ist bei den zur Meldung verpflichteten Personen berechtigt, Einsicht in die Kranken-geschichte oder sonstige medizini-sche Aufzeichnungen der ihr ge-meldeten Person zu nehmen. Sie kann auch Kopien aus der Doku-mentation verlangen, die der Mel-depflichtige zur Verfügung zu stel-len hat. Auf Verlangen sind dem Amtsarzt alle erforderlichen Aus-künfte zu erteilen.

3.3 Meldepflicht des behandelnden ArztesZusätzlich zur Meldepflicht gem § 3 Tuberkulosegesetz beinhaltet gem § 11 Tuberkulosegesetz eine Meldepflicht des behandelnden Arztes und der behandelnden Krankenanstalt, wenn sich eine kranke oder krankheitsverdächti-ge Person in Behandlung befindet oder sich der Behandlung oder

Mag.a Isabell Feil Ärztekammer für Salzburg

8 med.ium 10/2016AUS DER KAMMER

der diagnostischen Abklärung entzogen hat.

3.4 Zuständigkeit und MeldefristDie Meldung ist innerhalb von drei Tagen nach Stellung der Diag-nose an die Bezirksverwaltungs-behörde1, in deren Sprengel die kranke, krankheitsverdächtige oder verstorbene Person ihren Wohn-sitz hat bzw hatte, zu erstatten. Besteht oder bestand kein Wohn-sitz des Kranken, Krankheitsver-dächtigen oder Verstorbenen in Österreich, hat die Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde des Aufenthalts zu erfolgen.

3.5 Form der Meldung

Für die meldepflichtigen Perso-nen besteht ein Wahlrecht, ob sie die Meldung schriftlich erstatten oder diese durch Eingabe in das Register anzeigepflichtiger Krank-heiten erfüllen. Wird die Meldung schriftlich erstattet, steht dafür das in der Anlage zur Durchführungs-verordnung zum Tuberkulosege-setz kundgemachte Meldeformular zur Verfügung, das allerdings die Anzeige der krankheitsverdächti-gen Personen, sofern sie sich der endgültigen diagnostischen Abklä-rung entzieht, (noch) nicht enthält. § 1 Abs 2 Durchführungsverord-nung zum Tuberkulosegesetz zu-folge hat die Bezirksverwaltungs-behörde die Meldeformulare (einige Behörden haben eigene Formulare entwickelt) zur Verfügung zu stel-len und mit dem Vermerk Postge-bühr beim Empfänger einheben und dem Dienstsiegel der empfan-genden Behörde zu versehen.

3.6 Labors

Neu ist die Meldepflicht für jeden positiven Nachweis eines Tuberkuloseerregers. Wäh-rend § 3 Z 1 und 3 Tuberkulosegesetz an die Erkrankung anknüpfen, normiert Z 4 leg cit eine 1 Das ist die Bezirkshauptmannschaft oder in Städten mit eigenem Statut der Ma-gistrat (Gesundheitsamt). Meldepflicht für den positiven Nachweis eines Erregers aus dem Mycobakteriumtuberculosis-Komplex. Der positive Nachweis eines Tuberkuloseerre-gers erfolgt im Rahmen der Labordiagnostik, sodass diese Meldepflicht das Labor trifft. Der Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Labors, die Tuber-kuloseerreger diagnostizieren, die Isolate an das zuständige Referenzlabor für Tuberkulo-se zur Resistenzbestimmung und Feintypisie-rung zu übermitteln haben. Für Labors be-steht keine Wahlmöglichkeit bzgl der Form ihrer Meldung. Sie haben gem § 5 Abs 2 Tu-berkulosegesetz ihrer Meldeverpflichtung

durch Eingabe der erforderlichen Meldedaten in das Register anzei-gepflichtiger Krankheiten nachzu-kommen.

4. MELDEFORMULAR

Meldeformular lt Durchführungs-verordnung zum Tuberkulosege-setz, abgedruckt im Anhang zu BGBl Nr. 273/1969.

> Für nähere Informationen steht Ihnen Ihre Ärztekammer für Salzburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Mag.a Isabell Feil Telefon +43 662 871327-126 [email protected]

med.ium 10/2016 9AUS DER KAMMER

WISSENSWERTESAUS DER KAMMER

Große Nachfrage nach Arbeitsmedizinern

Arbeitsmediziner sind eine heiß begehrte Berufsgruppe – Unter-nehmen wie arbeitsmedizinische Zentren sind unablässig auf der Suche nach Ärzten mit Zusatz-ausbildung in Arbeitsmedizin. Die AAMP ist seit mehr als 30 Jahren bemüht, den Bedarf an Nachwuchskräften zu decken. Für 2017 ist daher eine Neuauf-lage des Arbeitsmedizin-Lehr-gangs in Oberösterreich, in Kom-bination mit Salzburg, geplant.

Beginnend mit März 2017 werden einander Anwesenheitsmodule und Selbststudium abwechseln. Die Präsenzteile finden je zur Hälf-te im Regionalen Innovations Cen-trum (RIC) in Gunskirchen bei Wels und in der Ärztekammer Salzburg statt. Betriebspraktika bieten darüber hinaus die Gele-genheit, das Theoriewissen mit

praktischem Anschauungsunterricht in der betrieblichen Realität zu koppeln.

Der Lehrgang wird als Universitätslehrgang durchgeführt, ausschließlich Absolventen der AAMP dürfen sich „akademisch geprüfte Arbeitsmediziner“ nennen. Sie erwerben da-mit nicht nur die Berufsberechtigung, son-dern gleichzeitig auch Wettbewerbsvorteile für ihre berufliche Tätigkeit.

Die Ausbildung vermittelt umfassende The-orie und Praxis zu Fragen einer modernen Arbeitsgestaltung, die den Erhalt bzw. die Förderung von Gesundheit und Leistungsfä-higkeit der Mitarbeiter im Fokus hat. Sie rich-tet sich an Ärzte mit Interesse an der Weiter-entwicklung ihrer bisher überwiegend kurativen Orientierung hin zur lösungsorien-tierten, umfassenden Berufsrolle als präven-tiv-medizinische Berater im Unternehmen.

Nicht nur fachliche Argumente sprechen für die Hinwendung zu einer zukunftsweisenden

Ausbildungs-Lehrgang in Salzburg und Oberösterreich

Alternative in der Arbeitsmedizin: sie ist zeitlich flexibel von einer wenige Stunden umfassenden Teilzeitarbeit („zweites Stand-bein“) bis hin zur Vollzeitbeschäf-tigung gestaltbar. Das Ausmaß der Arbeitszeit kann somit – je nach Wahl der Anzahl bzw. der Größe der betreuten Betriebe – an die Lebenssituation angepasst werden. Zudem hat man die Wahl zwischen einer selbständigen Tä-tigkeit als betreuender Arbeitsme-diziner für umliegende Betriebe und einer Beschäftigung im An-stellungsverhältnis.

Der Lehrgang ist DFP-approbiert (220 Punkte). Darüber hinaus bringt das ÖÄK-Diplom Arbeits-medizin Punkte für die Reihung bei der Vergabe einer Kassenstelle als niedergelassener Arzt für All-gemeinmedizin. Zulassungsvor-aussetzung zum Lehrgang ist das ius practicandi, die Arzt-Approba-tion oder mindestens ein Jahr der Turnus-/Facharztausbildung.

> INFORMATIONEN: Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (AAMP) Telefon +43 2243 243110 [email protected], www.aamp.at

10 med.ium 10/2016AUS DER KAMMER

med.ium 10/2016 11AUS DEN KURIEN

AUS DEN KURIEN

Wahlärzte- Tipp

Manche Sozialversicherungen stellen in Honorarverhandlungen inzwischen darauf ab, Medi-kamente für bestimmte ärztliche

TIPP

Weitere Informationen auf der Homepage von mir derzeit bekannten, bereits bestehenden Einkaufs-gemeinschaften:

> www.mmi-int.eu> www.endonet.at

Dr. Dietmar GmeinerWahlärzte­ referent der Ärztekammer für Salzburg

Tätigkeiten, zum Beispiel im Rahmen endos-kopischer Leistungen, durch Pauschalbeträ-ge abzudecken, inkludiert im Honorar ist dann auch der medikamentöse Aufwand, der bisher im Ordinationsbedarf oder über Rezept von der Sozialversicherung bereitge-stellt wurde.

Dadurch ergeben sich immer mehr Anfra-gen an die Ärztekammer und uns Referenten nach günstiger Einkaufsmöglichkeit dieser Medikamente beziehungsweise auch anderer Güter, die im Rahmen einer Ordinationstätig-keit von den Ärzten, egal ob Wahl- oder Kas-senärzten, vertragsgemäß bereitgestellt wer-den müssen. Die Ärztekammer ist aufgrund

gewerberechtlicher Bestimmun-gen nicht geeignet, als Einkaufs-gemeinschaft aufzutreten.

Ärztliche Einkaufsgemeinschaf-ten sind in Deutschland bereits etabliert. Immer mehr Firmen kommen nun auch in Österreich der steigenden Nachfrage nach Einkaufs gemeinschaften nach und bieten bereits Ihre Dienste an, um uns Ärzten Medikamente, Medizin-produkte und weiteren Ordina-tionsaufwand günstig durch vor-teilhafte Sammelbestellungen anzubieten. Die Bedingungen zur Inanspruchnahme der Einkaufsbe-günstigungen sind unterschiedlich und in den jeweiligen Geschäfts-bedingungen nachzulesen.

Manche Einkaufsgemeinschaften bieten auch an, Preise für Güter, die von Ärzten benötigt aber noch nicht auf der Homepage gelistet sind, bei Lieferanten und Produ-zenten nachzufragen und für uns Ärzte günstige Einkaufspreise zu verhandeln.

12 med.ium 10/2016AUS DEN KURIEN

Dr. Bernhard Schnöll Turnusärzte­referent Ärztekammer für Salzburg

AUS DEN KURIEN

Evaluierung der Basisausbildung

Die neue Basisausbildung für junge Kolleginnen und Kollegen ist seit 01. Juni 2015 in Kraft und die ersten Jung-mediziner haben die Basisausbildung mit März 2016 ab-geschlossen.

Die Bundeskurie der angestellten Ärzte der österreichi-schen Ärztekammer hat beschlossen analog zur Turnu-sausbildung auch die neue Basisausbildung einer Evaluie-rung durch die Kolleginnen und Kollegen zu unterziehen. Der Erfolg der Turnusevaluierung machte diesen Schritt nur logisch.

Gerade für die Basisausbildung als völlig neues Format in der Ausbildung erscheint es mir enorm wichtig möglichst früh ein Feedback zu bekommen wie denn diese „neue“ Form der Ärzteausbildung ihren Weg von der durchaus vielversprechenden Theorie in die Praxis gefunden hat. Schlagworte im Zusammenhang mit der Ausbildung sind ja immer wieder die „Holschuld“ der Auszubildenden so-wie die „Bringschuld“ der Ausbildner. Für beides gibt es gute Argumente und letztendlich wird die Wahrheit wohl wie so oft in der Mitte liegen. Um nun eine möglichst valide Argumentationsgrundlage zu bekommen ist es wichtig In-formationen direkt von den Kolleginnen und Kollegen in Basisausbildung zu erhalten.

Die ersten Ergebnisse liegen nun vor und ich möchte mich all jenen recht herzlich bedanken, die sich die Zeit genommen haben sich durch den Fragebogen zu arbei-ten. Österreichweit haben 43 % der eingeladenen Ärztin-nen und Ärzte an der Umfrage teilgenommen. Bei uns im

Bundesland Salzburg hinken wir diesem Schnitt leider doch deutlich hinterher. In Salzburg konnten sich nur 30% der jungen Kolleginnen und Kollegen durchringen den Fra-gebogen auszufüllen. Aus diesem Grund können wir an dieser Stelle auch keine Detailergebnisse präsentieren, da die Power unserer Daten schlichtweg noch nicht ausreicht.

Ich möchte deshalb einen Apell an alle Kolleginnen und Kollegen in Basisausbildung senden: Bitte nehmt an der Evaluierung teil, gebt uns eurer Feedback und bringt die Vor- und auch die Nachteile der neuen Ausbildung auf den Punkt.

In der Theorie erscheinen viele Dinge schnell sehr vielver-sprechend. Papier ist wie wir wissen geduldig. Die Frage ist aber wie kommt die Theorie in der Praxis an? Nimmt man sich Zeit für eure Ausbildung? Seid ihr in der Lage die Kompetenzen zu erwerben, die man braucht um z.B. einen Nachtdienst gut über die Bühne zu bringen? Wie behand-le ich den akuten Schmerz in der Nacht? Wie gehe ich mit dem Patienten um, der in der Nacht unruhig wird oder plötzlich eine hypertensive Entgleisung hat? Alle diese He-rausforderungen kommen auf den Jungarzt in der ersten Phase seines Berufslebens zu und die Frage ist ob es die Basisausbildung schafft hier das nötige Fundament zu vermitteln. Diese Frage ist vor allem für zukünftige Kolle-ginnen und Kollegen in Ausbildung essentiell.

„In diesem Sinne kann ich nur nochmals bitten, nehmt die Chance war und nützt die Gelegenheit eure Meinung kundzutun! Danke!“

med.ium 10/2016 15AUS DEN KURIEN

Hashimoto-Thyreoiditis betrifft immer mehr Patienten und vor allem Patientinnen. Es ist die häufigste Ursache einer Schilddrüsenunterfunktion und eine der häufigsten Autoimmunerkrankungen des Menschen. Durch einen fehlgeleiteten Mechanismus des Immunsystems zerstören T-Lymphozyten das Gewebe. Dies führt zu einer chronischen Entzündung der Schilddrüse. Der Beginn der immunologischen Dysregulation geht oftmals mit hormonellen Um-stellungen (Pubertät, Schwangerschaft, Menopause) und erhöhten Belastungen (Umwelt, Stress, Jodexzess, Medikamenten) einher. Die Lebensweise hat Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf.

ZUSAMMENFASSUNG Die Erkrankungshäufigkeit, der mit einer Hashimoto-Thy-reoiditis einhergehenden Schilddrüsenunterfunktion in Westeuropa, liegt bei 1–2 %. Subklinische Verläufe, die be-reits die Lebensqualität mindern, sind jedoch weitaus hö-her. Familiäre Häufungen sind bekannt, von einer geneti-schen Disposition ist auszugehen. Die Krankheit wurde nach dem japanischen Arzt Hakaru Hashimoto (1881–1934) benannt, der sie 1912 als Erster beschrieb. Er erkannte, dass die Krankheit hauptsächlich Frauen in Phasen hormoneller Veränderungen betrifft. Der oftmals schleichende Verlauf erschwert eine Diagnose. Auch die Vielzahl, die Variabilität und die Gegensätzlichkeit der Symptome tragen dazu bei. So kann es zu Beginn der Erkrankung aufgrund des zer-störten Schilddrüsengewebes auch zum Erscheinungsbild einer Überfunktion kommen. Zu den Symptomen zählen Nervosität, Reizbarkeit, Schlafstörungen Schwitzen, feucht-warme Haut, Zittern der Hände, Herzklopfen, Herzrasen, Heißhunger und Durst, Gewichtsverlust, Zyklusstörungen.

Typisch für das Einsetzen der Schilddrüsenunterfunktion ist folgende Symptomatik: Kältegefühl und Kälteempfindlich-keit, Ödeme (an Lidern, Gesicht, Extremitäten), Myxödem, lokale Beschwerden im vorderen Halsbereich (Kloß-/Enge-gefühl, (phasenweises) Strangulationsgefühl, häufiges Räus-pern und Hüsteln, heisere oder belegte Stimme (Stimm-bandödem), depressive Verstimmung, Müdigkeit, Moti - vations- und Antriebslosigkeit, Muskelschwäche, Muskelver-härtung, trockene Haut und damit verbundener Juckreiz, trockene Schleimhäute, brüchige Haare und Nägel, Haaraus-fall, schnelle und starke Gewichtszunahme, Verdauungsstö-rungen, Wachstumsstörungen, Herzvergrößerung, verlang-samter Herzschlag, verringerte Libido, veränderter Zyklus, Augenerkrankung (endokrine Orbitopathie), Gelenkschmer-zen, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Müdigkeit.

Diagnose: Bei der Mehrzahl der Patienten wird die Krank-heit erst im Spätstadium diagnostiziert, wenn der lympho-zytäre entzündliche Destruktionsprozess bereits zu einer Hypothyreose geführt hat.

ANAMNESE UND KLINISCHE UNTERSUCHUNGDie Schilddrüse erscheint im sonografischen Befund oft klein, inhomogen und typischerweise echoarm. Eine ge-steigerte Durchblutung in der Doppler-Sonographie kann

„Aus dem Gleichgewicht geraten“ – Hashimoto- Thyreoiditis

16 med.ium 10/2016ANZEIGE

auf verstärkte Entzündungen hinweisen. Lymphoide Infilt-rate mit Ausbildung von Sekundärfollikeln sind möglich. Schilddrüsenszintigraphie und histologische Untersuchun-gen dienen der weiteren Abklärung, sind aber nicht immer vonnöten.

LABORDIAGNOSTIK

Der TSH (Thyreoidea-stimulierendes Hormon)-Wert ist oftmals nicht aussagekräftig genug zur Erkennung einer Hashimoto-Thyreoiditis. Auch ein normwertiger TSH-Spie-gel oder normwertig freies T3 (fT3) und T4 (fT4) sind kei-ne Ausschlusskriterien für eine Hashimoto-Thyreoiditis. Die Zahl der Thyreoperoxidase-Antikörper (TPO-AK), auch Mikrosomale Antikörper genannt, ist meist erhöht (mit oder ohne Vermehrung der Thyreoglobulin-Antiköper). Selten sind nur die Thyreoglobulin-Antikörper isoliert er-höht oder die Antikörper nicht nachweisbar.

AUS DEM GLEICHGEWICHT

Als Ursachen für Hashimoto werden Östrogendominanz, Progesteronmangel und Insulinresistenz diskutiert. Es kann als höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten und Diabetes mellitus, hormonabhängige Tumore gedeu-tet werden. Die Progesteron-Spiegel sinken vor allem in der Pubertät, nach der Entbindung und in den Wechsel-jahren. Beobachtungen haben gezeigt, dass Progesteron-mangel in der Frühschwangerschaft zum Frühabort füh-ren kann. Ein Mangel an Progesteron, Thyroxin, Vitamin D3 und Selen sollte mittels Supplementen behoben wer-den. Die fT3-, fT4-, Progesteron- und Cholecalciferol-Se-rumspiegel können sich so schneller normalisieren, oft-mals sinken auch die Schilddrüsen-Antikörper (MAK, TAK, TRAK) im Serum.

Die Erfahrung, dass Jod die Struma-Entwicklung und ko-gnitive Entwicklungsstörungen verhindern kann, führte zur Einführung der Jodsalzprophylaxe. Vor allem küstenferne Regionen profitierten von der Maßnahme. Mit der Nahrung aufgenommenes Jod wird mittels Natrium-Jodid-Sym-portern gegen einen Konzentrationsgradienten von 1:100 aktiv in die Schilddrüsenepithelzellen (Thyreozyten) trans-portiert, überschüssiges Jod wird über die Niere aus-geschieden. Jodmangel wirkt sich negativ auf den Schilddrüsen stoffwechsel und das Immunsystem aus.

Eine gesteigerte Jodexposition – wie sie beispielsweise bei Kontrastmitteluntersuchungen vorkommen kann – kommt allerdings auch als Auslöser einer Hashimoto-Thyreoiditis in Frage. Ob von der Jodierung der Nahrungsmittel (u.a. Ak-kumulation durch Futtermittel- und Kochsalzjodierung) Ge-fahr ausgeht, ist umstritten.

MIKRONÄHRSTOFFTHERAPIE

Bei der Synthese von Schilddrüsenhormonen entstehen freie Radikale, die die Thyreozyten schädigen. Eine Entzün-dungsreaktion kann zu einer atrophischen fibrosierenden Thyreoiditis führen. Erhöhter oxidativer Stress trägt zur Ent-wicklung einer Hashimoto-Thyreoiditis bei. Die positiven Ef-fekte von einer zusätzlichen Zufuhr von Selen (100–200 μg Selen pro Tag) konnte anhand von wissenschaftlichen Stu-dien nachgewiesen werden, die TPO-Autoantikörper gin-gen signifikant zurück. Bei ca. 4 % der Schwangeren beob-achtet man in der Postpartalperiode passagere und i.d.R. klinisch latent verlaufende Schilddrüsenfunktionsstörungen mit oft positivem Befund für TPO-AK. In einer placebokont-rollierten Studie an insgesamt 2143 schwangeren Frauen mit TPO-AK und noch normaler Schilddrüsenfunktion senk-

med.ium 10/2016 17ANZEIGE

te die Gabe von Selen den Anstieg der TPO-AK und die In-zidenz von postpartalen Funktionsstörungen der Schilddrü-se. Deutlich seltener konnte eine Thyreoiditis im Anschluss an die Schwangerschaft beobachtet werden, auch die Häu-figkeit einer Schilddrüsenunterfunktion verminderte sich um 40 %. Die Selensubstitution mit Natriumselenit ist ein vielversprechender Therapieansatz. In einer Studie aus dem Jahr 2011 wurde festgestellt, dass Patienten mit Hashimoto-Thyreoiditis mehr als doppelt so häufig einen schweren Vit-amin-D-Mangel aufweisen. Da in Mitteleuropa auch in der gesunden Bevölkerung ein weitverbreiteter Mangel an Vita-min D nachgewiesen werden konnte, ist eine Vitamin-D-Supplementation anzuraten.

Unerfüllter Kinderwunsch: Bereits eine leichte, grenzwer-tige Schilddrüsenunterfunktion kann zur verminderten Fruchtbarkeit führen. Bei unerfülltem Kinderwunsch sollte daher auch immer an eine Schilddrüsenabklärung gedacht werden. Auch das Risiko für eine Fehlgeburt ist bei Hashi-moto-Patientinnen erhöht.

THERAPIE:

Eine Substitutionstherapie ist meist lebenslang erforder-lich. Mit einer angepassten, individuellen Therapie, die

Klinik- und Laborwerte berücksichtig, kann man aber durchaus Beschwerdefreiheit erreichen. Eine erfolgreiche Einstellung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen und sollte auch immer wieder vorgenommen werden. Bei der Hashimoto-Thyreoiditis sollte stets mit einer einschlei-chenden oralen Substitution von Schilddrüsenhormonen begonnen werden (T4 oder bei ausreichender Umwand-lung mit einer T4-T3-Kombination). Da der physiologische Hormonspiegel morgens hoch ist, beginnt man ca. eine halbe Stunde vor der ersten Nahrungsaufnahme. Jodüber-schuss fördert das Entzündungsgeschehen, eine zusätzli-che Jodaufnahme erweist sich somit als kontraindiziert.

Immunologische, endokrinologische und umweltmedi-zinsche Zusammenhänge sollen mitberücksichtigt wer-den. Bei Mangel von Thyroxin und Progesteron sollten Se-len und Vitamin D3 substituiert werden. Auch ein geringfügiger M. Hashimoto sollte behandelt werden, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Selen führt zu einer signifikanten Reduktion der TPO-AK und wirkt sich positiv auf das Immungeschehen aus. Unabhän-gig von der Antikörper-Reduktion kann sich auch das Wohlbefinden der Patienten verbessern. Die zusätzliche Einnahme von Selen ist somit ein vielversprechender An-satz in der Therapie der Hashimoto-Thyreoiditis.

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Termine 2017

Modul 1 Modul 2 Online-

Prüfung Ort

2017-A01 Di 17./Mi 18. Jan. 2017 Di 14./Mi 15. Feb. 2017 Mi 08. März 2017 Wien

2017-A02 Sa 28./So 29. Jan. 2017 Sa 25./So 26. Feb. 2017 Di 21. März 2017 Graz

2017-A03 Sa 11./So 12. März 2017 Sa 01./So 02. April 2017 Di 25. April 2017 Linz

2017-A04 Di 04./Mi 05. April 2017 Di 25./Mi 26. April 2017 Di 23. Mai 2017 Salzburg

2017-A05 Di 30./Mi 31. Mai 2017 Di 20./Mi 21. Juni 2017 Mi 12. Juli 2017 Wien

2017-A06 Mo 11./Di 12. Sept. 2017 Mo 02./Di 03. Okt. 2017 Di 24. Okt. 2017 Wien

2017-A07 Sa 23./So 24. Sept. 2017 Sa 14./So 15. Okt. 2017 Mi 08. Nov. 2017 Graz

2017-A08 Sa 04./So 05. Nov. 2017 Sa 25./So 26. Nov. 2017 Di 19. Dez. 2017 Salzburg

2017-A09 Sa 11./So 12. Nov. 2017 Sa 02./So 03. Dez. 2017 Mi 10. Jan. 2018 Wien

2017-D01 Di/Mi 24./25. Jan. 2017 Di/Mi 21./22. Feb. 2017 Di 21. März 2017 München

2017-D02 Mo 22./Di 23. Mai 2017 Mo 12./Di 13. Juni 2017 Di 04. Juli 2017 Frankfurt

2017-D03 Mo 25./Di 26. Sept. 2017 Mo 23./Di 24. Okt. 2017 Mi 15. Nov. 2017 Hamburg

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Der Patient selbst kann zum Gleichgewicht beitragen, in-dem er auf eine vernünftige Ernährung Wert legt, den schädlichen Konsum von Nikotin und belastenden Stress-faktoren meidet und seine innere Balance findet.

Literatur beim Verfasser

> AUTORIN: Diana Apflauer, MSc [email protected] Biogena Naturprodukte GmbH & Co KG Lindengasse 65, 1070 Wien

med.ium 10/2016 19ANZEIGE

WISSENSWERTES

Wissenswertes Doc-Shots

Ein DankeschönAnlässlich des 10-jährigen Be stehens der Assistentinnen-Fortbildung, die im Rahmen des Fortbildungsreferats der Ärztekammer für Salzburg organisiert wird, hat sich der Fortbildungs referent Dr. Bernhart bei Frau Regina Dachs im Namen der Ärztekammer für ihre Tätigkeit im Rahmen dieser Fort bildungsreihe recht herzlich bedankt.

Bei diesem Treffen wurde gemeinsam mit Dr. Fürthauer, Dr. Klingler und Herrn Böhm ein Konzept für die zukünftige Fortbildung der Angestellten bei Ärzten erarbeitet. Frau Dachs hat sich dabei bereit erklärt gemeinsam mit Kolleginnen für diese Fortbildung im Rahmen des Fortbildungs referats weiter zur Verfügung zu stehen. Die Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen ist ein wichtiger Beitrag zur Qualität unserer Ordinationen.

Erfolgreiche Assistentinnen­Fortbildung, im Bild v.l.n.r.: Allgemein­mediziner Referent Dr. Christoph Fürthauer, Fortbildungs­referent MR Dr. Klaus Bernhart, Frau Regina Dachs, Herr Helmut Böhm von der Fort­bildungsakademie, Bezirksärzte­vertreter Dr. Hajo Klingler.

20 med.ium 10/2016WISSENSWERTES

WISSENSWERTES

Turnusärztekongress „Wir sind die Zukunft“

Wie stellen Sie sich als junge Ärztin, als junger Arzt Ihren Beruf in Zukunft vor? Darüber will die ÖÄK mit Ihnen beim Kongress „Arztbild der Zukunft“ am 26. November in Wien diskutieren. Erste Informationen darüber gibt Karlheinz Kornhäusl, stellvertretender Bundeskurienob-mann der angestellten Ärzte, im Gespräch mit Marion Huber.

ÖÄZ: Der Arztberuf befindet sich im Wandel. Was er-warten die jungen Ärzte selbst von ihrem Beruf?Kornhäusl: Auf den Punkt gebracht, werden die jungen Ärzte in Zukunft flexibler arbeiten wollen. Das gilt für Ar-beitszeiten, ebenso wie für Zusammenarbeitsformen oder für Familienfreundlichkeit. Starre Strukturen haben ausge-dient. Beim Kongress wollen wir darüber ohne geistige Grenzen diskutieren. Denn das ist ja etwas Fließendes, da sind keine Grenzen gesteckt. Und wir wollen von den jun-gen Kolleginnen und Kollegen erfahren, in welchen Berei-chen sich etwas ändern muss. Grundsätzlich sind es drei Säulen, die entscheidend sind: die Ausbildungsqualität, die Arbeitsbedingungen und natürlich auch das Gehalt.

Wenn Sie die Arbeitsbedingungen ansprechen – wo gibt es hier noch am meisten zu tun?Insgesamt geht es einfach darum, das Arbeitsumfeld at-traktiv zu machen. Es muss möglich sein, Familie und Beruf vereinbaren zu können. Das wird heute immer wichtiger, für Frauen genauso wie auch für Männer. Wir jungen Ärzte wollen flexible Arbeitszeiten, wir wollen Möglichkeiten der Kinderbetreuung und Unterstützung in der Ausbildung und Fortbildung. Die Zeiten, in denen das Leben völlig dem Beruf untergeordnet wurde, sind vorbei – nicht nur im ärztlichen Bereich. Und diesem Trend muss man Rech-nung tragen.

Welchen Einfluss haben die Veränderungen im Gesund-heitssystem auf das Arztbild der Zukunft?Wir alle kennen die aktuellen Problemfelder von Ärzteman-gel über Arbeitsverdichtung bis hin zu überlaufenen Spi-talsambulanzen – dafür brauchen wir Lösungen. Und des-halb müssen wir auch über neue Ansätze und Strukturen nachdenken. Wir müssen uns mit neuen Arbeitsformen auseinandersetzen, mit Arbeitszeitmodellen und auch mit digitalen Möglichkeiten. Dann können wir entscheiden,

was uns in Zukunft voranbringt. Und wir müssen uns grundsätzlich fragen: Wie soll die Versorgung in Zukunft aussehen? Auch das wird das Arztbild der Zukunft mitbe-stimmen.

Tipp: Im Rahmen der Veranstaltung werden pro The-menblock zwei Podiumsplätze verlost.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 20 / 25.10.2016

Drei Fragen an … Karlheinz Kornhäusl

med.ium 10/2016 23WISSENSWERTES

Gesunde Gemeinde: Sie wächst und wächst …

WISSENSWERTES

Die Gesundheit zum Menschen bringen und nicht umgekehrt: Genau das ist das Ziel der Initiative „Gesunde Gemeinde“.

Ein Drittel aller Salzburger Gemeinden, genau 41 an der Zahl, machen bereits mit. Das Projekt wurde 1992 auf ärztliche Initiative hin gegründet, wird bis heute vom Land Salzburg finanziert und feiert im kommenden Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Grund genug, um auf die wichtige Rolle der Ärzte vor Ort bei dieser Initiative hin-zuweisen.

Ziel der Initiative ist es, über innovative Angebote zur Ge-sundheitsförderung und –vorsorge die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Menschen vor Ort nachhaltig zu steigern. Bei der Gründung 1992 hatte die langjährige AVOS-Vorsitzende Dr. Gerheid Widrich das Ziel, gesund-heitsfördernde Maßnahmen nachhaltig in die Regionen zu bringen. Mit im Boot war damals das Land Salzburg, das bis heute das Projekt unterstützt. Die ersten Gemeinden, die sich mit einer Befragung ihrer Bevölkerung zum Thema Gesundheit auf diesen Weg machten, waren Fuschl am

See und St. Gilgen. Heute zählt die Familie der Gesunden Gemeinden bereits 41 Mitglieder.

DIE GESUNDEN GEMEINDEN IM ÜBERBLICK

> Flachgau: Anif, Anthering, Bürmoos, Elixhausen, Elsbethen, Faistenau, Fuschl am See, Grödig, Hallwang, Henndorf, Hof, Köstendorf, Koppl, Lamprechtshausen, Plainfeld, St. Georgen bei Oberndorf, St. Gilgen, Straßwalchen

> Tennengau: Golling, St. Koloman

> Pinzgau: Fusch an der Glocknerstraße, Hollersbach, Kaprun, Leogang, Maria Alm, Rauris, Saalfelden, Stuhlfelden

Bisher machen 41 Gemeinden bei der AVOS­Initiative „Gesunde Gemeinde“ mit, die im kommenden Jahr ihr 25­jähriges Bestehen feiert.

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24 med.ium 10/2016WISSENSWERTES

> Pongau: Bischofshofen, Eben, Filzmoos, Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen, Radstadt, St. Veit, Werfen, Werfenweng

> Lungau: Mauterndorf, Ramingstein, St. Michael, Zederhaus

WER WIRD GESUNDE GEMEINDE NR. 42, 43 ETC.?

Um eine „Gesunde Gemeinde“ zu werden und sich mit dem Ortsschild "Gesunde Gemeinde" ausweisen zu kön-nen sind mehrere Schritte nötig. Die Gemeindevertretung muss den Auftakt beschließen, AVOS Prävention und Ge-sundheitsförderung übernimmt dann eine Gesundheitsbe-fragung, die die Wünsche und das aktuelle Gesundheits-verhalten von zehn Prozent der BewohnerInnen dokumentiert. Daraus wird mit Hilfe des Gemeindearztes ein Gesundheitsprogramm entwickelt. Die Resultate wer-den veröffentlicht, ein lokaler Arbeitskreis gegründet und regelmäßige Gesundheitsveranstaltungen angeboten. „Es wäre wünschenswert, wenn die praktischen Ärzte vor Ort diese Initiative in ihrer Gemeinde unterstützen würden – wie es ja schon immer wieder geschieht – um das Feld der Gesundheit nicht anderen Berufsgruppen zu überlassen“, unterstreicht der derzeitige Ärztliche Leiter der Initiative, Dr. Rudolf John, die Bedeutung dieses Projekts. Denn Ge-sundheit entstehe dort, wo Menschen leben, arbeiten und wohnen.

ORGANISATION DER GESUNDEN GEMEINDEN

AVOS Prävention und Gesundheitsförderung ist im Auf-trag des Landes für die Umsetzung des Projektes verant-wortlich. Jede Gesunde Gemeinde wird durch eine Gemein-debegleitung in ihren Aktivitäten unterstützt und kann ihr Gesundheitsprogramm „gemeindespezifisch“ organisieren. Unter Einbeziehung der örtlichen Ärzteschaft wird auf die Qualität und fundierte Kenntnisse der Referenten und Trai-ner in der Vermittlung von Gesundheitsthemen geachtet. Die Gemeinde stellt für Veranstaltungen die Räumlichkeiten und ein Budget zur Verfügung. Über die „Gesunden Stadt-teile“ wird das regionale Gesundheitsförderungsprogramm

in der Stadt Salzburg umgesetzt. "Die meisten Gesunden Gemeinden die das Programm einmal gestartet haben blei-ben eifrig am Thema Gesundheit dran," meint Mag. Maria Pramhas, Bereichsleiterin Gemeinden und Communities bei AVOS Prävention und Gesundheitsförderung.

Schönes Ergebnis: Bei der Frage der Woche der Bezirks-blätter Flachgau, Ausgabe 32/2016, stimmten 60 Prozent der Teilnehmer an der Befragung dafür, dass es noch mehr "Gesunde Gemeinden" im Land Salzburg geben soll. Bleibt noch die Frage offen: Wer wird Gesunde Gemeinde Nr. 42, 43, 44…?

Die Initiative wird finanziert vom Land Salzburg.

„Es wäre wünschenswert, wenn die praktischen Ärzte vor Ort diese Initiative in ihrer Gemeinde unterstützen würden – wie es ja schon immer wieder geschieht – um das Feld der Gesundheit nicht anderen Berufsgruppen zu überlassen.“

> MEHR INFOS: AVOS – Prävention & Gesundheitsförderung Elisabethstraße 2, 5020 Salzburg Mag.a Maria Pramhas, Bereichsleiterin Gemeinden und Communities, Telefon +43 662 887588-20, [email protected], https://avos.at/angebot/regionales/ gesunde-gemeinde

Dr. Rudolf JohnÄrztlicher Leiter der Initiative „Gesunde Gemeinde“

med.ium 10/2016 25WISSENSWERTES

Privatklinik Wehrle-Diakonissen bündelt Kompetenzen

WISSENSWERTES

Spezialisierung: Die Privatklinik Wehrle-Diakonissen bündelt an ih-ren zwei Standorten im Andrävier-tel und in Aigen ihre Fachrichtun-gen und etabliert mit Anfang 2017 je ein Kompetenz-Zentrum für konservative Medizin sowie für Chirurgie und Geburtshilfe. Pati-enten profitieren von einer neuer-lichen Steigerung der Qualität.

„Die komplexe Welt der Medizin entwickelt sich in den letzten Jahren immer mehr in Richtung Spezialisierung,“

erklärt der Ärztliche Direktor der Privatklinik Wehrle-Diakonissen, Primar Dr. Harald Mühlbacher. Allei-ne ein Blick in die Salzburger Kran-kenhauslandschaft verdeutliche

diesen Umstand. „Wir haben uns dazu ent-schlossen, unsere beiden Klinikstandorte neu zu strukturieren, übersichtlicher zu gestalten und Kompetenzen zu bündeln. Das bringt Vorteile auf vielen Ebenen: Qualitätssteige-rung durch geballte Expertise unter einem Dach, gezielte Investitionen in High-Tech-Me-dizin und verantwortungsvolles Wirtschaften.“

ANDRÄVIERTEL WIRD ZUM ZENTRUM FÜR KONSERVATIVE MEDIZIN

Am Standort Andräviertel in der Haydnstra-ße 18 entsteht mit Anfang 2017 ein Kompe-tenz-Zentrum für konservative Medizin. Das bedeutet, dass Patienten ausschließlich nicht-chirurgisch behandelt werden. „Unsere zentralen Schwerpunkte sind Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Vorsorgemedizin“, konkretisiert Primar Dr. Mühlbacher das Leistungsspekrum des in-nerstädtischen Klinikstandorts. „Für häufige Zivilisationskrankheiten, wie z. B. Herz-Kreis-laufprobleme, Diabetes, Magen-Darmer-krankungen, Parkinson oder Burn-Out, aber auch für gesundheitsbewusste Vorsorger haben wir somit alle Experten unter einem Dach vereint.“ Das Kompetenz-Zentrum Dia-betes sowie das Studienzentrum werden von Aigen ins Andräviertel übersiedeln, die Endoskopie für Magen- und Darmspiegelun-gen ausgebaut. „Unser Ordinationszentrum mit unterschiedlichen Fachärzten bereichert das stationäre Spektrum enorm“, so Primar Mühlbacher.

AIGEN WIRD ZUM ZENTRUM FÜR CHIRURGIE UND GEBURTSHILFE

Am Standort Aigen in der Guggenbichlerstra-ße 20 werden mit Anfang des Jahres 2017 alle chirurgischen Fächer sowie die Geburtshilfe

und die Dialyse zusammenge-fasst. Das Leistungsspektrum um-fasst Allgemeinchirurgie mit Schwerpunkten im Bereich mini-malinvasiver Bauchchirurgie, Adi-positas-, Reflux-, Schilddrüsen- und Bruchchirurgie, HNO-, Kopf- und Halschirurgie, Orthopä-die, Unfallchirurgie, Neurochirur-gie, Gefäßchirurgie, Augenchirur-gie, Dermatologie, Gynäkologie, Urologie sowie Plastische, Ästhe-tische und Rekonstruktive Chirur-gie. Das Kompetenz-Zentrum Chronischer Schmerz ergänzt das umfassende Angebot.

„Wir investieren in den Ausbau unserer Operationssäle sowie des Aufwach- und Intensivbereichs,“

berichtet Primar Dr. Mühlbacher. „Durch ein breit aufgestelltes Team unserer Fachärzte für Anäs-thesie und Intensivmedizin und die hochwertige Ausstattung mit Intensivstation bieten wir optimale Voraussetzungen für chirurgische Eingriffe und Geburten.“

Im ambulanten Bereich stehen Patienten weiterhin verschiedene Facharztordinationen zur Verfü-gung. „Für Frauen interessant ist unsere nagelneue Mammografie, die ohne Zusatzversicherung allen Allgemeinversicherten zur Verfü-gung steht“, ergänzt Primar Dr. Mühlbacher. „Unsere Dialyse bleibt in Aigen, da wir die 15 Behand-lungsplätze für die ambulante Nie-renersatztherapie erst 2014 neu errichtet haben.“

Die Standort­Spezialisierung der Privat ­ klinik Wehrle­Diakonissen bedeutet letztlich für die Patienten eine starke Qualitäts steigerung, ist die Kollegiale Führung des Hauses überzeugt.

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26 med.ium 10/2016WISSENSWERTES

INVESTITIONEN FÜR MEHR QUALITÄTDass die Investitionen in die Neu-strukturierung in der Höhe von ei-ner Million Euro sinnvoll eingesetzt sind, davon ist der Ärztliche Direk-tor überzeugt. „Durch Standort-Spezialisierungen können wir nachhaltig besser wirtschaften. Und das bringt uns und letztlich unseren Patienten und Belegärz-ten eine starke Qualitätssteige-rung. Wenn man statt zwei An-schaffungen für jeden Standort nur eine tätigen muss, kann man noch mehr auf Qualität setzen.“

PRIVATKLINIK WEHRLE-DIAKONISSEN

Die Privatklinik Wehrle-Diakonis-sen in Salzburg, deckt mit ihren zwei Standorten im Andräviertel und Aigen ein breites medizini-sches Leistungsspektrum ab. Zu den Schwerpunkten zählen neben Gynäkologie und Geburtshilfe, In-nere Medizin mit Kardiologie und Herzkatheterlabor, Diabetes und Dialyse. Die konservative und ope-rative Behandlung von Erkrankun-gen des Bewegungsapparates, Ästhetische Medizin und Plasti-sche Chirurgie sowie minimalinva-sive Allgemeinchirurgie ergänzen das medizinische Angebot, das auch HNO, Kopf- und Halschirur-gie sowie auch Neurologie und Psychosomatik umfasst. Die Pati-enten werden ambulant, tageskli-nisch oder stationär behandelt. Die Privatklinik Wehrle-Diakonissen steht als Belegspital für modernste Medizintechnik, interdisziplinäre

Zusammenarbeit und fürsorgliche Pflege. Zur Philosophie der Privatklinik gehört der ganzheitliche Blick auf den Menschen.

Seit 2015 wird die Privatklinik Wehrle-Diako-nissen von der Diakonissen & Wehrle Privatkli-nik GmbH betrieben, an der die PremiQaMed Gruppe 60 Prozent und das Diakoniewerk 40 Prozent halten.

PREMIQAMED GROUP

Die PremiQaMed Group wurde 1991 gegrün-det, ist heute ein führender Betreiber privater Gesundheitsbetriebe in Österreich und eine 100-prozentige Tochter der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Rund 1.750 Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter sind im Unternehmens-verbund tätig. Stabilität und Verlässlichkeit zeichnen das Unternehmen aus, das sich seit vielen Jahren auf Wachstumskurs befindet. PremiQaMed steht für nachhaltig erfolgreiche, innovative und verantwortungsvolle Führung von Gesundheitseinrichtungen mit Fokus auf Top-Qualität und Spitzendienstleistung. www.premiqamed.at

DIAKONIEWERK – DAS UNTERNEHMEN IM SOZIAL- UND GESUNDHEITSBEREICH

Das „Evangelische Diakoniewerk Gallneu-kirchen“ ist ein innovatives Unternehmen, das in den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern im

Sozial- und Gesundheitsbereich in Österreich und im internationalen Umfeld tätig ist. Es entwickelt da-bei zeitgemäße Angebote für Menschen mit Behinderung, für Menschen im Alter, im Bereich Ge-sundheit und in der Bildung.

Neben diesen vier Kompetenz-bereichen engagiert sich das Dia-koniewerk in der Stadtteil- und Quartiersarbeit, der Familienbera-tung, der Flüchtlingsarbeit und im Bereich der Armutsmigration. Ei-nige Betriebe sowie eine Weiter-bildungsakademie und 3 Heime für Studierende ergänzen das breite Tätigkeitsfeld.

Das Diakoniewerk schöpft aus 140 Jahren Erfahrung in der Be-treuung und Begleitung von Men-schen. Heute bringen sich mehr als 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Fachkompe-tenz und Erfahrung in rund 150 Einrichtungen sowie einer großen Anzahl an Zusatzangeboten ein. Freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dabei eine wert-volle Bereicherung.

Das Diakoniewerk ist Mitglied der Diakonie Österreich, einem der fünf großen Wohlfahrtsverbände in Ös-terreich. www.diakoniewerk.at

> RÜCKFRAGEN: Primar Dr. Harald Mühlbacher, Ärztlicher Direktor Privatklinik Wehrle-Diakonissen, Standort Andräviertel, Haydnstraße 18, 5020 Salzburg Telefon +43 662 90509 665, [email protected] www.pkwd.at, www.geburtshilfe-salzburg.at

med.ium 10/2016 27WISSENSWERTES

Stärken stärken

WISSENSWERTES

Schenkt dir das Leben eine Zitrone, mach Limonade daraus!

So oder so ähnlich könnte ein Resilienz-Werbeslogan klin-gen. Aber was hat diese ‚don’t worry – be happy’-Attitüde mit Resilienz zu tun? Vergleicht man zwei PatientInnen gleichen Alters, Geschlechts und identischer medizinisch-therapeutischer Diagnose, so stellt sich dennoch häufig heraus, dass sich PatientIn A unerwartet gut und schnell entwickelt, sodass er/sie relativ bald wieder in den ge-wohnten Lebensalltag zurückkehren kann, ohne wesentli-che funktionale Einschränkungen; bei PatientIn B dagegen verläuft der Genesungsprozess sehr schleppend, Fort-schritte sind lediglich in minimalem Ausmaß erkennbar, die Krankheits- und Schmerzsituation nimmt überhand, so-dass sein/ihr Lebensalltag nur sehr mühsam bestritten werden kann.

Die zugrundeliegenden Entwicklungen, die zu völlig ver-schiedenen Ergebnissen führen, unterscheiden tendenziell resiliente/widerstandsfähige (PatientIn A) von eher vulne-rablen/verletzlichen (PatientIn B) PatientInnengruppen. Die Konfrontation mit Stressoren, beispielsweise chroni-schen Schmerzen, eröffnet in der Konsequenz zwei Optio-nen, nämlich „’[…] give up, or fight like hell’“ (Wagnild 2010, S. 2, online). Gewinnt der Stressor diesen Zweikampf, so spricht man im wissenschaftlichen Diskurs von der Vulne-rabilität des Individuums; gewinnt das Individuum, dann handelt es sich um Resilienz.

Widerstandsfähigkeit ist insofern kein Charakterzug per se, sondern absolut gewöhnlich! Da sie aber nicht bei allen PatientInnen gleichermaßen zu finden ist – was mitunter auch damit zusammenhängt, dass nicht alle Menschen auf die gleiche Art und Weise auf Stress/Unannehmlichkeiten/Widrigkeiten des Lebens reagieren –, haftet ihr und resili-enten Menschen im Allgemeinen eine gewisse Magie an, weshalb in der Literatur auch öfters von „‚ordinary magic’“ (Zautra et al. 2010, S. 8) die Rede ist. „Charakteristikum von Gesundheit ist […] der Zustand des dynamischen Gleich-gewichtes, eine Situation erfolgreicher und flexibler An-passung bzw. Einpassung in eine sich verändernde Um-welt unter Beibehaltung der inneren Ordnung und

Selbstorganisation (vgl. Allostase)“ (Esch 2003, S. 339). Resilienz ist damit ein interaktives Konzept (vgl. Rutter 2012, S. 336), ein Bezugssystem, wenn man so will, in dem Verhalten und Verhältnisse gleichermaßen zum Tragen kommen (vgl. Mayer / Faber 2010, S. 94), um das Funktio-nieren im Alltag sicherzustellen. – „Even though we have no control over many events in our life – accidents, natural disasters, crime, illness, the economy, etc. – we can control how we respond to these events, and we can choose to do so with resilience” (Wagnild 2010, S. 1, online).

Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts wurde Resilienz noch als Tabu-Thema gehandelt; mittlerweile – v.a. seit den letz-ten zehn Jahren – erregt sie wissenschaftliche Gemüter in vielen Bereichen bzw. auch interdisziplinär – Psychologie, Anthropologie, Soziologie, Mechanik, Psychiatrie, Pädago-gik, Neurobiologie, Genetik und Physiotherapie (vgl. Luthar et al. 2000, S. 17, online; Berndt 2013, S. 117).

Die Metaphern, die dabei zum Einsatz kommen, sind ebenso vielfältig. Am geläufigsten sind das Stehaufman-derl, das nichts umhauen kann, der Fels in der Brandung oder die schützende „Hornhaut auf der Seele“ (Berndt 2013, S. 10). Am eindrücklichsten erscheint jedoch die Sprungfeder, die, flexibel gewunden, einiges an Puffer-funktion aufweist und im Idealfall den Stressor mit poten-zierter Kraft zurückfedert.

Als zunehmend eigenständiger Bereich in der Resilienz-forschung hat sich die Therapie etabliert, die, weg von der defizit-orientierten Sichtweise des biomedizinischen Mo-dells, hin zur ressourcen-orientierten des biopsychosozia-len mittels Trainingsprogrammen und dergleichen strebt.

Das ‚Herauskitzeln’ und Bewusstmachen dieser resilienz-konstituierenden Ressourcen ist u. a. Aufgabe des Physio-therapeuten/der Physiotherapeutin – der Patient/die Pati-entin liefert dazu vielversprechende (biographische) Hinweise. – „’It’s like collecting pennies under your sofa. But then the whole jar fills up and you realize you have a lot more than you thought’” (Moskowitz 2010, S. 476).

Ziel meiner Abschlussarbeit war es in ähnlich sammleri-scher Tätigkeit herauszufinden, ob eine wissenschaftliche Fundierung für Resilienz im physiotherapeutischen Kon-text besteht und ob von PhysiotherapeutInnenseite darauf Einfluss genommen werden kann (siehe Tabelle 1).

28 med.ium 10/2016WISSENSWERTES

Die Studien belegen allesamt signifikant-positive Effekte der Resilienz. Dies geschieht aber auf Grundlage unter-schiedlicher Instrumentarien sowie Operationalisierung von Begriffen, was eine unmittelbare Vergleichbarkeit ver-hindert. Dennoch: Keine Studie brachte Resilienz in Zu-sammenhang mit negativen Auswirkungen auf Diagnose, Behandlung und Verlauf von chronischen Schmerzen. Der mögliche Beitrag der PhysiotherapeutInnen konnte als vielversprechend, relativ einfach in der Umsetzung, kos-tengünstig und multimodal herausgestellt werden.

In Anlehnung an die von McGuire u. Sheidler definierten Schmerzdimensionen, stehen PhysiotherapeutInnen ver-schiedene Werkzeuge – spezifische und unspezifische Wirkfaktoren – zur Verfügung, um chronische Schmerzpa-tientInnen im Prozess des Schmerzmanagements auf allen Ebenen der ICF (International Classification of Functio-ning, Disability and Health) ganzheitlich und damit ge-winnbringend zu unterstützen.

Sie formen in ihrer Gesamtheit einen Baustein der multi-modalen und interdisziplinären Behandlung von chroni-schen SchmerzpatientInnen. Dabei gilt mehr denn je: Der Weg ist das Ziel! Es geht darum, in reflektierter Haltung sein inneres Stehaufmanderl zu aktivieren und sich indivi-duelle Bewältigungsmechanismen zurechtzulegen, was meist mit einer beträchtlichen Umstellung der bisherigen Lebensweise einhergeht.

TABELLE 1: Ergebnisse Zusammengefasst

Resilienz ...

... steigert ii

> Internale Kontrollüberzeugung> Konfrontationsbereitschaft> Aktivität und physischen Status> Körperliche und geistige Gesundheit> Behandlungserfolg

... senkt ss

> Angst> Depression> Emotionale Verletzlichkeit> Schmerzempfinden und Schmerzintensität> Subjektives Krankheitsempfinden> Catastrophizing> Vermeidungsverhalten> Behandlungsfrequenz, Medikamentenkonsum> Subjektive Wahrnehmung der Einschränkung/

Beeinträchtigung/Behinderung im Alltag

Bettina Rahm BSc

med.ium 10/2016 29EXPERTENTIPP

Endlich 18! und nicht versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung (auch Freizeit- oder Sporthaftpflicht-Versicherung genannt) schützt Sie als Privatperson gegen Haftpflichtansprüche Drit-ter, die sich aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben, und ist somit ein unverzichtbarer Versiche-rungsvertrag, dem aber oft zu wenig Beachtung ge-schenkt wird.In Österreich ist die Privathaftpflicht-versicherung standardmäßig ein fixer Bestandteil der Haushaltsversicherung. Versichert gilt der Versiche-rungsnehmer, der in häuslicher Gemeinschaft leben-de Ehepartner oder Lebensgefährte sowie minder-jährige Kinder. Ab der Volljährigkeit – also der Vollendung des 18. Lebensjahres – hat man mehr Rechte aber auch mehr Pflichten und Verantwortung. Dies wirkt sich auch auf Versicherungsverträge und hier insbesondere auch auf die Privathaftpflichtversi-cherung aus. Die automatische Mitversicherung in der elterlichen Polizze endet nämlich normalerweise mit der Volljährigkeit. Es gibt aber auch hier (wie überall) einige Ausnahmen. Verfügen der/die jungen Erwachsenen noch über kein eigenes regelmäßiges Einkommen, befinden sich noch in Ausbildung (Leh-re, Studium etc.) oder leisten Präsenz- oder Zivil-dienst, so bleiben sie bis zu einer bestimmten erwei-terten Altersgrenze dann im elterlichen Vertrag mitversichert, wenn sie noch in häuslicher Gemein-schaft mit diesen leben. Diese Altersgrenze (z.B. bis zum 25. Lebensjahr) ist innerhalb der Versicherer unterschiedlich geregelt und muss daher unbedingt den jeweiligen Vertragsgrundlagen entnommen wer-den. Wird ein eigener, von den Eltern abweichender Wohnsitz begründet, so muss jedenfalls ein eigener Vertrag oder zumindest eine Zusatzvereinbarung im bestehenden elterlichen Vertrag geschlossen werden.

Unser Tipp: Prinzipiell ist es wichtig, jede Änderung der Um stände (Ihrer und die Ihrer Familie) Ihrem Versicherungs makler mitzuteilen, damit der Ver - sicherungsschutz entsprechend angepasst werden kann. Nur so entspricht dieser der jeweilig aktuellen Lebenssituation und unangenehme finanzielle Überraschungen bleiben Ihnen erspart.

TEL +43 662 43 09 66 WWW.PBP.AT

INFO

100 JAHRE PHYSIOTHERAPIE IN ÖSTERREICH

Am 23. September feierte auch das Bundesland Salzburg das Jubiläumsjahr 2016.

„100 Jahre Physiotherapie – eine bewegte Zeit“ war der sinnreiche Arbeitstitel der Veranstaltung, womit der Tatsache Rechnung getragen wurde, dass sich PhysiotherapeutInnen als ExpertInnen für Bewegung etabliert haben. Einen ausführlichen Bericht finden Sie unter www.physiosalzburg.at

NÄCHSTEN TERMINE:

> PHYSIOTALK 7.1 – SCHULTER: EINGESCHRÄNKT-SCHMERZHAFT 20. April 2017, 19 Uhr, FH Salzburg, HS 110 Nähere Infos unter www.physiosalzburg.at

> 5. SALZBURGER SPORT- PHYSIOTHERAPIE SYMPOSIUM 21. – 22. April 2017 Muskel und Sehnen/Wissenschaftliche Erkenntnisse in der Sportphysiotherapie Nähere Infos unter www.ssps-org.com

Dabei müssen wir uns entfernen von der dichotomen, stark polarisierenden Perspektive, die lediglich unterschei-det zwischen Gesundheit und Krankheit, gut und schlecht, resilient und vulnerabel, Hedonismus und Katastrophis-mus. Der chronische Schmerzpatient/die chronische Schmerzpatientin ist nicht der Antityp des resilienten Pati-enten/der resilienten Patientin. Das Leben ist keine Schwarz-weiß-Malerei, sondern spielt sich in den mehrdi-mensionalen Grauzonen ab. Und diese ‚Graubereiche’ sind Spielwiesen für PatientIn und Physiotherapeutin, auf de-nen Ressourcen erkennbar und förderbar, Netzwerke ge-schaffen und Sinnräume eröffnet werden.

Der Erhalt der Flexibilität dieses dynamischen Gleichge-wichts (vgl. Esch2003, S. 332) hat höchste Priorität, wobei die Voraussetzungen dafür gar nicht so schlecht sind, denn: „Physiological systems are built to bounce back“ (Zautra et al. 2010, S. 7).

Das Literaturverzeichnis finden Sie unter www.aeksbg.at/physio

30 med.ium 10/2016WISSENSWERTES

Schauraum hat man bei Schmidt auch die Werkstätte auf den aktuellen Volvo-Stand gebracht und unterstreicht auch hiermit den Premiumgedanken.

Zum Marktstart des S90/V90 stehen ver-schiedene Drive-E Benzin- und Dieselmoto-ren zur Auswahl. Den Einstieg bei den Diese-laggregaten bildet der 2,0 Liter mit 190 PS und Frontantrieb, alternativ gibt es den D5 AWD mit Allradantrieb, PowerPulse-Technik und 235 PS. Bei den Benzinmotoren stehen der 254 PS-starke Turbobenzindirekteinsprit-zer mit Frontantrieb und die 320 PS-Variante mit Allradantrieb zur Auswahl. Alle Motorisie-rungen verfügen über eine Geartronic-Acht-gang-Automatik. Auch ein Plug-In-Hybrid wird angeboten, der T8 Twin Engine kombi-niert die Vorteile aus Benzin- und Elektromo-tor, leistet 407 PS und kommt dabei auf einen durchschnittlichen Verbrauch von gerade ein-mal 2,1 Liter pro 100 Kilometer sowie auf einen CO2-Ausstoß von 49 g/km.

SICHERHEIT IST TRUMPF

Sowohl der S90 als auch der V90 punkten mit einer umfangreichen Serienausstattung. Dazu zählen unter anderem ein Kreuzungs-

Bei Schmidt Automobile mit Stammsitz in der Alpenstraße in Salzburg wartet man schon sehn-süchtig auf die neuen Volvo-Mo-delle S90 (Limousine) und V90 (Kombi), die ab Ende September für die Kunden bereitstellen sollen. „Mit dem S90 und dem V90 kehrt Volvo definitiv in die Oberklasse zurück. Die neuen Fahrzeuge sind überaus gelungen, vor allem in Hinblick auf Motorcharakteristik und Platzangebot“, unterstreicht Dietmar Gruber, Markenleiter Volvo bei Schmidt Automobile.

NEUER SCHAURAUM

Bereits jetzt gibt es zahlreiche Vorbestellungen, vor allem von Personen, die von deutschen Fab-rikaten umsteigen und den „gro-ßen“ Volvo schon lange herbeige-sehnt haben. Um die neuen Flaggschiffe, aber natürlich auch das gesamte Portfolio der schwe-dischen Pkw-Marke optimal prä-sentieren zu können, hat man bei Schmidt Automobile bereits im Frühjahr den rund 400 m2 großen Volvo-Schauraum mit der neues-ten CI ausgestattet. Herausge-kommen ist eine angenehm und stimmig wirkende, mit viel Glasflä-chen ausgestattete Präsentations-fläche, die den Kunden nun einen kompakten Überblick über die Marke bietet. „Mit dem überarbei-teten Schauraum waren wir der allererste Volvo-Betrieb in Öster-reich in der neuesten Aufma-chung. Wir wollen hier gezielt ein Wohlfühlambiente vermitteln, das seinesgleichen sucht“, hält Diet-mar Gruber fest. Neben dem

Bremsassistent, ein Notbremsas-sistent und das Road Edge Detec-tion System für die automatische Erkennung des Fahrbahnrandes, auch wenn auf der Straße keine Markierungen angebracht sind. In Kombination mit dem ebenfalls serienmäßigen Pilot Assist, der das Fahrzeug bis zu einer Ge-schwindigkeit von 130 km/h mit sanften Lenkeingriffen in der Spur hält, bietet Volvo ein einzigartiges Sicherheitsnetz.

Die neuen Modelle sollen in Er-gänzung mit dem aktuellen Topsel-ler XC60 und dem ebenfalls gut angelaufenen XC90 zu einer weite-ren Absatzsteigerung bei Schmidt Automobile betragen. „Mit der Marke Volvo können wir nun alle Kundenschichten optimal abde-cken und mit unserem Dienstleis-tungsangebot bestens betreuen. Dank unserer Standorte in Kitzbü-hel und Mattighofen sprechen wir Interessenten von Tirol über Salz-burg bis weit nach Oberösterreich an“, so Dietmar Gruber.

Schmidt Automobile setzt auf neues Volvo-Flaggschiff

MOBILITÄT

med.ium 10/2016 31ANZEIGE

> INFORMATION: Dr. Klaus Bernhart (Fortbildungs referent), [email protected] oder Helmut Böhm, Telefon +43 662 871327-120, Fax DW -10, [email protected]

Fortbildungs akademie der Salzburger Ärztekammer

AUS- UND FORTBILDUNG

Abendfortbildung:November 2016 – März 2017Sämtliche Veranstaltungen im Rahmen der Abendfortbildung werden mit jeweils zwei Punkten für das Diplomfortbildungs- Programm der Österreichischen Ärzte kammer angerechnet.

Beginn für alle Veranstaltungen jeweils um 19.30 Uhr.

Keine Anmeldung erforderlich.

> DER JUGENDLICHE IN DER ENTWICKLUNG – INS-BESONDERS DER PUBERTÄT Dienstag, 8. November 2016 Schwarzach Mittwoch, 9. November 2016 Salzburg Dienstag, 15. November 2016 Zell am See

> DER VERWIRRTE PATIENT Dienstag, 6. Dezember 2016 Schwarzach Mittwoch, 7. Dezember 2016 Salzburg Dienstag, 13. Dezember 2016 Zell am See

> NEUES AUS DER AUGEN - HEILKUNDE: GLAUKOM / KATARAKT / NETZHAUT-ERKRANKUNGEN Dienstag, 10. Jänner 2017 Schwarzach Mittwoch, 11. Jänner 2017 Salzburg Dienstag, 17. Jänner 2017 Zell am See

> UPDATE: NEUE ORALE ANTIKOAGULANTIEN (NOAK) Dienstag, 7. Februar 2017 Schwarzach Mittwoch, 8. Februar 2017 Salzburg

> GELENKSERSATZ IM HÜFT- UND KNIEGLENK Dienstag, 7. März 2017 Schwarzach Mittwoch, 8. März 2017 Salzburg Dienstag, 14. März 2017 Zell am See

DIE ÄRZTLICHE FORTBILDUNG

Wie es aus zahlreichen Veröffent-lichungen und persönlichen Anschreiben bekannt ist, bestand zum 1.9.16 als Stichtag die Verpflichtung zum Nach-weis und Dokumentation der per-sönlichen Fortbildung.

Ausgehend von den ersten Analysen ist von einem großen Erfolg zu be-richten. Von ca 90 % der betroffenen Kolleginnen und Kollegen ist die not - wendige Dokumentation schon nach den derzeitigen Daten bekannt. Wir haben jetzt alle – gemeinsam mit dem Fortbildungsreferat der Ärzte kammer – Grund uns über diesen Erfolg zu freuen. Es hat sich gezeigt, dass die Ärzte bereit sind sich auch auf dem Ge biet der Fortbildung vorbildhaft zu verhalten.

Diejenigen, die ihre Fortbildung noch nicht ausreichend dokumentiert haben, bekamen kürzlich von der Akademie der Ärzte im Auftrag der Österreichi-schen Ärztekammer bereits die entspre-chenden Schreiben, um dieser gesetz-lich vorgegebenen Verpflichtung inner - halb der Mahnfrist nachzukommen. Falls individuell noch Fortbildungspunkte fehlen, sollten diese trotz allem so rasch wie möglich absolviert werden.

KOMMENTAR

Dr. Klaus Bernhart, Fortbildungsreferent der Ärztekammer für Salzburg

32 med.ium 10/2016AUS- UND FORTBILDUNG

AUS- UND FORTBILDUNG

VORSCHAU FRÜHJAHR 2017 *

> WER STEUERN ZAHLT, DARF AUCH STEUERN SPAREN 25. Jänner 2017, 18.45 – 20.45 Uhr, Ärztekammersaal

> DER TOD IST UNSER GEMEINSAMER GAST 14. Februar 2017, 18.45 – 22.30 Uhr, Ärztekammersaal– Im Angesicht des Todes: Arzt-Patient

Kommunikation in Ausnahmesituationen– Diagnose & Prognose: „Ehrlicher“

Umgang mit Patient und Angehörigen!?– Von der Verneinung bis zur Akzeptanz– Sicherer Umgang mit trauernden

Angehörigen

> DREIMAL TÄGLICH LÄCHELN – HUMOR IM PATIENTENUMGANG ENTWICKELN & BEHALTEN 25. März 2017, 9 – 16 Uhr, Ärztekammersaal Definition von Humor, Unterschied: Lachen, Humor, Heiterkeit, Humoranamnese: Meine eigene „Humorgeschichte“, Möglichkeiten schaffen: Humor begünstigen, Interventionen von Humor, Humor im Angesicht von Trauer, Humor im Team

> PRAXISNACHFOLGE & -ÜBERGABE 3. April 2017, 18.45 – 22.30 Uhr, Ärztekammersaal– Basisinformationen für die

Praxisgründung im Bundesland Salzburg– Wirtschaftliche Perspektiven der Praxisführung– Grundlagen steuerlicher Optimierung– Grundlagen der Praxisfinanzierung– Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg– Praxisgründung aus der Sicht des Wahlarztes– Personalführung und -management

(Arbeitsvertrag)– Marketing – EDV in der Ordination

* Änderungen vorbehalten

> INFORMATION UND ANMELDUNG JEDERZEIT MÖGLICH: Mag.a Conny Ruhland Telefon +43 662 871327-115 Fax DW -10 [email protected]

med.ium 10/2016 33AUS- UND FORTBILDUNG

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34 med.ium 10/2016SERVICE WIRTSCHAFTLICHE FORTBILDUNG FÜR ÄRZTIN & ARZT’16

25. – 26. 11. INFOS

REFERENTEN

Dr. Walter ArnbergerVizepräsident, Obmann der Kurie ngl. Ärzte, ÄK

Dr. Dietmar GmeinerWahlärztereferent, ÄK

KAD-Stv. Mag. Stefan RauchenzaunerKurie ngl. Ärzte, ÄK

Mag. Bernhard Reitsammermedikon, Steuerberater für medizinische Berufe

Mag. Ronald Zilavec, CFPWohlfahrtsfonds, ÄK

Mag. Isabell FeilRechtsabteilung, ÄK

DI Dr. Harald KornfeilEDV-Referent, ÄK

Gerald Buchmayer MAS und Ing. Michael PletzerPBP Financial Services, Versicherungsmakler

Mag. Bernd EbnerSalzburger Sparkasse, Kundenberater Freie Berufe

Matthäus SporrerSalzburger Sparkasse, Kundenberater Freie Berufe

UHRZEIT / ORT

25.11. 15.30 Uhr –26.11. 17.45 Uhr

Gersbergalm

11 Punkte

DIE PRAXISGRÜNDUNGDer Weg in die eigene Praxis

Die Gründung einer Arztpraxis erfordert neben den medizinischen Kompetenzen eines/r Arztes/Ärztin auch unternehmerisches Know-How. Um Sie auf Ihrem Weg in die eigene Praxis zu unterstützen, werden im Rahmen des Praxisgründungsseminars folgende Themen behandelt:

– Basisinformationen für die Praxisgründung im Bundesland Salzburg

– Wirtschaftliche Perspektiven der Praxisführung – Grundlagen steuerlicher Optimierung – Grundlagen der Praxisfinanzierung – Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg – Praxisgründung aus der Sicht des Wahlarztes – Personalführung und –management (Arbeitsvertrag) – Marketing – EDV in der Ordination

INFORMATION & ANMELDUNG

Mag. Conny RuhlandT: 0662 871327-115 / F: 0662 871327-10E: [email protected]

Programmänderungen vorbehalten!

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SERVICE

Bücher fürMedizinerInnen

Herrmann, B. / Dettmeyer, R. / Banaschak, S.Kindesmisshandlung – Medizinische Diagnostik, Intervention und rechtliche Grundlagen

Springer-Verlag GmbH / 3. Auflage 2016 / 435 S. / 180 Abb. / 63 Tab. / € 71,95

Das bewährte Fachbuch zum Kinderschutz in der Medizin bietet Strategien für den Umgang mit Verdachtsfällen von Kindes-misshandlung und – vernachlässi-gung, fundierte fachliche Grund-lagen für die Diagnose, Sicherheit in Rechtsfragen und erprobte Konzepte für die Intervention.

> Fundierte somatische Diagnostik > Leitliniengerecht, hohe Evidenz > Rationale diagnostische Stra - tegien > Forensische Befund-sicherung > Kindergynäkologi-sche Grundlagen > Umsichtige Inter vention & Prävention > Ge sprächsführung mit Eltern > Inter disziplinäre Netzwerke schaffen und nutzen > Frühe Hilfen > Um gang mit Missbrauch in Institu tionen > Gesellschaftliche und rechtliche Grundlagen > Auszüge wichtigster Gesetze

Alle wichtigen neurologischen Krankheitsbilder, das diagnostische Vorgehen, Differenzialdiagnosen und die notwendige Therapie einzeln und konkret erläutert. Viele hochwertige neuroradiologische Abbildungen veranschaulichen die einzelnen Erkrankungen.

Eigener Buchabschnitt mit den neurologischen Leitsymptomen und den relevanten Differenzial-diagnosen. Intensivmedizinische Fragestellungen wie Monitoring, Sedierung und Vorgehen bei erhöhtem Hirndruck. Mit Infor-mationen zu rechtlichen und gutachterlichen Aspekten, auch mögliche ethische Probleme werden beleuchtet.

Ziegenfuß, T.Notfallmedizin

Springer-Verlag GmbH / 7. Auflage 2016 / 572 S. / 233 Abb. / € 30,83

Dieses Lehrbuch bietet Ihnen einen vollständigen Über-blick über alle prüfungsrelevanten Inhalte der Notfallmedizin. Es leitet Sie leicht verständlich von den Grundlagen bis zur Praxis durch das gesamte Wissen. Pro - fitieren Sie von der langjährigen Er fahrung des Autors, der sorgfältig das Wesentliche für Sie aus gewählt und aufbereitet hat.

> Gesetzlicher Opferschutz, psychosoziale Folgen > Kompakt und praxisrelevant > Korrekte Anamnese und Dokumentation > Merkblätter, Checklisten, Internetadressen > Praxistipps, Differenzialdiagnosen und Fallstricke

Vom „unguten Gefühl” zu evidenzbasiertem Handeln. Unter Berücksichtigung der neuesten internationalen Leitlinien, Literatur, Gesetze und Rechtsprechung.

Das erste deutschsprachige Handbuch für fachgerechte medizinische Diagnostik und Intervention. Das notwendige „Handwerks-zeug” für Ärzte und andere Gesundheitsbe-rufe, um in der täglichen Praxis die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Grehl, H. / Reinhardt, F.Checkliste Neurologie + Online-Version in der eRefThieme Verlag / 6. Auflage 2016 / 805 S. / 175 Abb. / € 51,40

Sie wünschen sich ein Nachschlagewerk der Neurologie, das Ihnen konkrete und praxisnahe Aussagen und Antworten auf die Fragen im klinischen Alltag liefert? In der Checkliste Neurologie finden Sie was Sie suchen. Im praktischen Kitteltaschen-format haben Sie das Wesentliche zur Neurologie immer dabei. Dank der kompakten und farblichen Darstellung greifen Sie schnell auf die Inhalte zu.

med.ium 10/2016 35SERVICEWIRTSCHAFTLICHE FORTBILDUNG FÜR ÄRZTIN & ARZT’16

25. – 26. 11. INFOS

REFERENTEN

Dr. Walter ArnbergerVizepräsident, Obmann der Kurie ngl. Ärzte, ÄK

Dr. Dietmar GmeinerWahlärztereferent, ÄK

KAD-Stv. Mag. Stefan RauchenzaunerKurie ngl. Ärzte, ÄK

Mag. Bernhard Reitsammermedikon, Steuerberater für medizinische Berufe

Mag. Ronald Zilavec, CFPWohlfahrtsfonds, ÄK

Mag. Isabell FeilRechtsabteilung, ÄK

DI Dr. Harald KornfeilEDV-Referent, ÄK

Gerald Buchmayer MAS und Ing. Michael PletzerPBP Financial Services, Versicherungsmakler

Mag. Bernd EbnerSalzburger Sparkasse, Kundenberater Freie Berufe

Matthäus SporrerSalzburger Sparkasse, Kundenberater Freie Berufe

UHRZEIT / ORT

25.11. 15.30 Uhr –26.11. 17.45 Uhr

Gersbergalm

11 Punkte

DIE PRAXISGRÜNDUNGDer Weg in die eigene Praxis

Die Gründung einer Arztpraxis erfordert neben den medizinischen Kompetenzen eines/r Arztes/Ärztin auch unternehmerisches Know-How. Um Sie auf Ihrem Weg in die eigene Praxis zu unterstützen, werden im Rahmen des Praxisgründungsseminars folgende Themen behandelt:

– Basisinformationen für die Praxisgründung im Bundesland Salzburg

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> 10. JAHRESTAGUNG DER POLITISCHEN KINDERMEDIZIN IM NETZ GEBORGEN? – NETZWERKE UND IHRE WIRKUNG 11. bis 12. November 2016, Salzburg Information: Astrid Meindl, Fax +43 5 7255 34399, [email protected], www.polkm.org

> DYSPHAGIE AUF DER INTENSIVSTATION 11. bis 12. November 2016, Klagenfurt Anmeldung: Ärztekammer für Kärnten, Referat für Palliativmedizin & Schmerz-therapie, Petra Tiller, Telefon +43 463 5856-17, Fax DW -45 [email protected]

Termine aktuell 2016

SERVICE

36 med.ium 10/2016SERVICE

GEGR. 1849

SALZBURGER ÄRZTEGESELLSCHAFTE I N L A D U N G zur

WISSENSCHAFTLICHEN SITZUNGam Mittwoch den 14. Dezember 2016, um 19.00 Uhr s. t. im großenHörsaal des Universitätsklinikums der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität / SALK, Salzburg, Müllner Hauptstraße 48

Wird von der Ärzte-kammer als Fortbildungs-veranstaltung anerkannt(2 Modulstufen)

P r o g r a m m : „Therapie thorakaler Aortenerkrankungen“ Moderation:

Prim. Univ.-Prof. Dr. Klaus Hergan, Universitätsinstitut für Radiologie Prim. Univ.-Prof. Dr. Rainald Seitelberger, Universitätsklinik für Herzchirurgie

Referenten: Diagnostik und interventionelle Therapie thorakaler Aortenerkrankungen OA Dr. Thomas Wolfgruber, Universitätsinstitut für Radiologie Anästhesiologische Aspekte bei der Therapie thorakaler Aortenerkrankungen Dr. Matthias Neuner Universitätsklinik für Anaesthesiologie und Intensivmedizin Chirurgische Therapie thorakaler Aortenerkrankungen Priv.-Doz. Dr. Roman Gottardi, Universitätsklinik für Herzchirurgie

Peter A. Winkler, Präsident J.-V. Anton, Sekretär

Im Anschluss kleines Buffet www.salzburger-aerztegesellschaft.at

> EUROPEAN CONGRESS FOR HOMEOPATHY 17. bis 19. November 2016, Wien Anmeldung: www.homeopathycongress.eu/ 2016/index.php/registration

> 16. WIENER RHEUMATAG ÄRZTLICHE FORTBILDUNG UND INFORMATIONSTAG 23. November 2016, Wien Anmeldung: registration.azmedinfo.co.at/ rheumatagwien2016

> 6. NIEDERÖSTERREICHISCHER ONKOLOGIETAG 25. November 2016, St. Pölten Anmeldung: registration.azmedinfo.co.at/ onkotagnoe2016

> 44. JAHRESTAGUNG DER ÖSTER-REICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR DERMATOLOGIE UND VENEROLOGIE 25. bis 27. November 2016, Wien Anmeldung: Mondial Congress & Events, Operngasse 20B, 1040 Wien, Telefon +43 1 588 04-0, Fax DW -185, [email protected], www.mondial-congress.com

> JAHRESTAGUNG DER ÖSTERREICHI-SCHEN GESELLSCHAFT FÜR RHEUMA-TOLOGIE UND REHABILITATION 1. bis 3. Dezember 2016, Wien Anmeldung: Ärztezentrale med.info, Helferstorferstraße 4, 1014 Wien, Telefon +43 1 531 16 33, Fax DW -61, [email protected], www.rheumatologie.at

> TRAUMA IMAGING 2016 TRAUMA VON OBEN BIS UNTEN 15. bis 17. Dezember 2016, Hamburg Information: www.traumaimaging.at, www.traumaimaging.de

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med.ium 10/2016 37SERVICE

THEMENÜBERSICHT

Jour Fixe Allgemeinmedizin 2016/2017> ARZT UND TELEFON:

CHANCEN UND FALLSTRICKE 23. November 2016, 19.30 Uhr, KH Schwarzach/Vinzenzsaal Referenten & Moderation: Dr. Christoph Fürthauer, Dr. Miriam Lainer

> WAS DER ALLGEMEINMEDIZINER VON DER ARBEITSMEDIZIN WISSEN SOLLTE 25. Jänner 2017, 19.30 Uhr, PMU HS 2 Referenten: Dr. Peter Miksch, Dr. Norbert Stöckel Moderation: Stöckl

> HERZINSUFFIZIENZ – EINE HERAUSFORDERUNG IN DER ALLGEMEINMEDIZINISCHEN PRAXIS 15. Februar 2017, 19.30 Uhr, PMU HS 2 Referent & Moderation: Dr. Florian Connert

> EVIDENZRECHERCHE: SCHNELL & EINFACH 22. März 2017, 19.30 Uhr, PMU HS 2 Referent: Dr. Tim Johansson, Moderation: Flamm

> MEDIKATIONSMANAGEMENT: ARZT UND APOTHEKER IM GEMEINSAMEN BOOT 26. April 2017, 19.30 Uhr, PMU HS 2 Referent: Dr. Sigrun Gundl, Moderation: Flamm

> DIE VIELFÄLTIGEN EINFLÜSSE DES MIKROBIOMS AUF PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE: VON DER IMMUNOLOGIE BIS ZUR TUMORENTSTEHUNG, VOM STOFFWECHSEL ZUR NEUROPSYCHOLOGIE 31. Mai 2017, 19.30 Uhr, Zell am See/Steinerwirt Referent: Doz. Dr. Alexander Moschen, Uni-Klinik Innsbruck, Moderation: Laszloffy

> DIABETES UPDATE 28. Juni 2017, 19.30 Uhr, PMU HS 2 Referent: Dr. Johannes Weilharter, Moderation: Connert

Jede Veranstaltung ist mit 2 DFP Punkten akkreditiert. Keine Anmeldung erforderlich!

Ort: PMU, Strubergasse 21, Wyss Haus

Auf Euer Kommen freuen sich: > Salzburger Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SAGAM) > Institut für Allgemein-, Familien- und Präventivmedizin (PMU),

Kontakt: [email protected]

KARDIOLOGISCHE FORTBILDUNGSSEMINARES C H L O S S W I L H E L M I N E N B E R G

Oskar Kokoschka, Wien vom Wilhelminenberg

VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER FORSCHUNG AUF DEM GEBIET DER

ARTERIOSKLEROSE, THROMBOSE UND VASKULÄREN BIOLOGIE (ATVB)

Antithrombotische Therapie

bei Herzerkrankungen

3. Dezember 2016

Wissenschaftliche Leitung: Kurt Huber und Harald Darius

Gemeinsam mitder AG für Atherosklerose, Thrombose und Vaskuläre Biologie der ÖKG

www.cardio-congress.com

SEXUALMEDIZIN

NEUER LEHRGANG – VIII. BASISMODUL DER ÖSTERREICHISCHEN AKADEMIE FÜR SEXUALMEDIZIN Zur Erlangung des ÖÄK-Zertifikates Basismodul Sexualmedizin

Terminübersicht (Jänner bis April 2017):> 20. – 21. Jänner 2017, 1. Wochenende> 24. – 25. Februar 2017, 2. Wochenende> 24. – 25. März 2017, 3. Wochenende> 21. – 22. April 2017, 4. Wochenende (Supervisionen)

Information und Detailprogramm finden Sie unter www.oeasm.org

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38 med.ium 10/2016SERVICE

Das Amt der Salzburger Landesregierung sucht auf Basis eines Werkvertrages eine/n:

Schulärztin/Schularztab sofort – für folgende Schulen:

SALZBURG STADT > Neue Mittelschule Schlossstraße> Neue Mittelschule Campus Mirabell

BEZIRK SALZBURG UMGEBUNG > Volksschule Eugendorf > Neue Mittelschule Eugendorf > Volksschule Neumarkt a.W.> Polytechnische Schule Neumarkt a.W. > ZIS Köstendorf > Neue Mittelschule Köstendorf> Volksschule Schleedorf > Volksschule Henndorf> Volksschule Obertrum > Neue Mittelschule Obertrum> Volksschule Plainfeld > Volksschule Schwaighofen

BEZIRK ST. JOHANN IM PG.> Volksschule Radstadt > Neue Mittelschule Radstadt> ZIS Radstadt > Volksschule Forstau> Volksschule Mühlbach/Hochkönig> Volksschule Neue Heimat Bischofshofen> ZIS Bischofshofen > Volksschule Au bei Großarl> Volksschule Großarl > Neue Mittelschule/Hauptschule Großarl> Polytechnische Schule Großarl > Volksschule Hüttschlag > Volksschule Bad Gastein > Skimittelschule Bad Gastein> Polytechnische Schule Bad Gastein > Volksschule Dorfgastein > Neue Mittelschule Bad Hofgastein> Volksschule St. Johann

BEZIRK ZELL AM SEE> Volksschule Rauris > Neue Mittelschule Rauris > Volksschule Wörth > Volksschule St. Martin/Lofer > Volksschule Weißbach/Lofer > Neue Mittelschule Lofer> Volksschule Bramberg > Neue Mittelschule u. Hauptschule Bramberg > Volksschule Hollersbach > Volksschule Mittersill > Volksschule Stuhlfelden > ZIS Stuhlfelden

VORAUSSETZUNGEN> Abgeschlossene medizinische Ausbildung > jus practicandi

WÜNSCHENSWERT> Erfahrung/Ausbildung

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med.ium 10/2016 41SERVICE

Judenbühel 3 • 5550 RadstadtTelefon: +43 (0) 6452-7501E-Mail: [email protected]

Krankenanstalt Radstadt-Obertauern Dr. Aufmesser GmbH

www.aufmesser.at

ÄRZTIN/ARZT

Dr. Doris Aufmesser

Für die kommende Wintersaison suchen wir ab November eine Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder eine Ärztin/Arzt in Ausbildung (Allgemeinmedizin) zur Mitarbeit in unseren Ambulanzen in Radstadt und Obertauern.

Aufgabenbereiche ✔ Mitarbeit in der ambulanten Versor-

gung und Betreuung unserer Patienten an beiden Standorten

✔ Bei entsprechender Qualifikation eigenverantwortliche Tätigkeit mit Möglichkeit der Supervision

✔ Nachtdienstbereitschaften in Obertauern

Nötige Qualifikationen ✔ Abgeschlossenes Medizinstudium ✔ Einsatzbereitschaft, Motivation,

Flexibilität und Teamfähigkeit ✔ Wünschenswert: Notärztliche und

Unfallchirurgische Vorkenntnisse, Englischkenntnisse

Bei Interesse richten Sie bitte Ihre Bewerbung an die nebenstehende Adresse.

Wir bieten ✔ Interessante & abwechslungsreiche

Tätigkeit mit Schwerpunkt unfallchi-rurgischer Akut-Versorgung von Sportverletzungen

✔ Hausärztliche Tätigkeiten ✔ Marktübliches Gehalt, bei entspre-

chender Qualifikation Überzahlung nach Vereinbarung möglich

✔ Mitarbeit in einem erfahrenen professionellen Team

✔ Hohe Freizeitqualität durch die Lage im Schigebiet

✔ Dienstwohnung bei Bedarf ✔ Kostenlose Verpflegung während

der Dienstzeit

„Wegen dem guten Gefühl, jeden Tag Menschen geholfen zu haben. Darum bin ich Arbeitsmedizinerin im ASZ.“

Gesundheitsbegleitungvon Mensch zu Mensch

Gefahren im Berufsleben aufdecken und Krankheiten rechtzeitig verhindern zählt für Sie mehr als das Verschreiben von Pillen? Dann ist Ihre Bewerbung gefragt:

Wir suchen Ärzte mit Herz und Verstand. (Jus practicandi, m/w, ab 15 Std/Wo.)

Unsere gemeinsame Aufgabe wird es sein, die vielfältige Arbeits­welt der Menschen nachhaltig zu verbessern und unser gesam­tes medizinisches Wissen dafür einzusetzen, dass Menschen körperlich und mental gesund in Pension gehen können. Wir sind das größte privatwirtschaftlich geführte Präventivzentrum und sehen uns als Impulsgeber für vitale Unternehmen in Österreich. Unser konkretes Angebot in einem fixen Dienstverhältnis finden Sie unter www.asz.at. Darüberhinaus bieten wir eine wohnort­nahe Tätigkeit, frei planbare Zeiteinteilung und eine kostenlose Zusatzausbildung im Bereich der Arbeitsmedizin, vor allem aber sinnvolle menschliche Erfahrungen und persönliche Wert­schätzung in einem großartigen Team.

Das alles spricht Sie an? Dann kontaktieren Sie noch heute FrauMag. Renate Krenn und vereinbaren ein persönliches Gespräch:Telefonisch unter +43 664 2138284 oder schicken uns IhreBewerbung per Mail an [email protected].

Dr. Mehtap Prandstetter

asz16_ins_aerztezeitung-SLB 85x120_RZ_21_09.indd 1 21.09.16 16:47

AUSSCHREIBUNG nach Abschnit VII des Aus-schreibungsgesetzes 1989, BGBl.Nr. 85/1989 (Neuaufnahme von Bediensteten des amtsärztlichen Dienstes).

Bei der Landespolizeidirektion Salzburg, Referat A1.3 gelangt eine Planstelle im Beschäftigungsausmaß von 50 % der Verwendungsgruppe A1/v1 (Grundlauf-bahn zur Ausschreibung). Der Monatsbezug beträgt mindestens 1.620,32 Euro.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 15. November 2016 bei der Landespolizeidirektion Salzburg, Personal-abteilung, 5020 Salzburg, Alpenstraße 90, einzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind.

Die Aufnahme erfolgt auf Grund von Aufnahme -gesprächen (§§ 54 – 58 Aus schreibungsgesetz).

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42 med.ium 10/2016SERVICE

ONKOLOGISCHEREHABILITATIONSt. Veit im Pongau

health. care. vitality.

Rehabilitationszentrum St. Veit im Pongau Betriebs-GesmbHSt. Veiter Straße 48, 5621 St. Veit im Pongauz.Hd. Frau Olivia [email protected], www.onko-reha-stveit.at

Eine Gesundheitseinrichtung der VAMED und der SALK – Nehmen Sie an unserem Erfolg teil!

health. care. vitality.

Rehabilitationszentrum St. Veit im Pongau Betriebs-GmbHSt. Veiter Straße 48, 5621 St. Veit im Pongauz. H. Herrn Prim. Prof. Dr. Thomas LichtFacharzt für Innere Medizin und Hämatologie und internistische [email protected], +43 (0)676/ 83127 5040

Eine Gesundheitseinrichtung der VAMED und der SALK – Nehmen Sie an unserem Erfolg teil!

Arbeiten im Salzburger Land, wo andere Urlaub machenIn wunderschöner Lage oberhalb des Salzachtales, inmitten der zauberhaften Salzburger Bergwelt und der Salzburger Skiwelt Amadé liegt unser Reha- bilitationszentrum für onkologische Erkrankungen. Das Haus umfasst 120 Betten und ist derzeit die größte onkologische Rehabilitationseinrichtung in Westösterreich.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt

• Allgemeinmediziner (m/w) mit jus practicandi • Fachärzte für Innere Medizin (m/w)• Fachärzte für Innere Medizin (m/w) Additivfach OnkologieUnsere Ärzte sind sehr wichtige Erfolgsfaktoren für unser Haus. Sie arbeiten mit hoher Eigenständigkeit und garantieren so die selbstständige Betreuung aller Patienten in multiprofessionellen Teams. Gemeinsam mit den Patienten legen sie die Rehabilitationsziele fest und stellen die Erreichung dieser zusammen mit unserem hoch qualifizierten Therapieteam sicher. Weiters erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem angrenzenden Landesklinikum, so kann im Bedarfsfall auf dessen medizinisches Leistungsangebot zurückgegriffen werden.

Zur Gewährleistung eines attraktiven Arbeitsumfeldes bieten wir folgende Rahmenbedingungen:

Unser Angebot• Flexible, individuelle Arbeitszeit- sowie Dienstmodelle (auch Teilzeit sowie ohne Nachtdienste möglich)• Aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche für den Familiennachzug, Kinderbetreuung, Jobsuche für den (Ehe-)Partner etc.• Onkologische Unterweisung und Leitung durch Prof. Thomas Licht• Externe und interne Fort- und Weiterbildungsangebote • Kostenlose Nutzung der hausinternen Trainingseinrichtungen bzw. des Fitness-Studios• Markt- und leistungsgerechte Bezahlung, attraktive Überstunden- und Zeitausgleichsregelungen

Ergänzend bieten Ihnen die umliegenden Erholungs- und Sportareale, u. a. das Ski- und Thermengebiet Amadé, mit unterschiedlichen Betätigungs- möglichkeiten zu jeder Jahreszeit den idealen Ausgleich in der Natur.

Ihre Herausforderung• Durchführung von Aufnahme-, Zwischen- und Entlassungsuntersuchungen • Nach umfassender Einschulung und Unterweisung auch apparative Untersuchungen (einschl. Sonographie, Ergo-EKG, Spirometrie) und Unterstützung bei der sportmedizinischen Leistungsdiagnostik

Für die o. g. Position ist folgende Dotierung (bei Vollzeit, brutto p. a.) vorgesehen: Allgemeinmediziner/in ab € 82.400,– / Fachärzte/-innen für Innere Medizin ab € 92.200,– / Fachärzte/-innen für Innere Medizin mit Additivfach ab € 96.400,– bei Leistung von drei Nachtdiensten pro Monat im Rahmen der hausinternen Dienstregelung mit Bereitschaft zur Überzahlung, abhängig von der beruf- lichen Qualifikation und Erfahrung.

Eintrittstermin: ehestmöglichIhr Dienstort: St. Veit im Pongau, Salzburg

Interessiert? Dann freuen wir uns, Sie kennenzulernen! Für ein erstes Gespräch steht Ihnen Herr Prof. Licht gerne unter den unten angeführten Kontakt-daten zur Verfügung.

med.ium 10/2016 43SERVICE

Herr Dr. med. Georg FRITSCH, Facharzt für Radiologie, ist am 22. August 2016 im 96. Lebensjahr verstorben.

Dr. Fritsch wurde am 7. August 1920 in Teschen (Polen) geboren. Er promovierte im Oktober 1944 an der Universität Berlin zum Doktor

der gesamten Heilkunde. Schon sein Großvater war Professor an der Universität Wien. Sein Vater, seine Mutter und ein Bruder waren ebenfalls Doktoren der Medizin. Er nostrifizierte 1945 an der Universität Wien und begann in Wien-Lainz seine Ausbildung zum Fach-arzt für Röntgenologie, die er 1952 erfolgreich ab-schloss. Nach mehrjähriger Arbeit in zwei Röntgenam-bulatorien errichtete er seine eigene Praxis in Zell am See, wo er als Vertragsfacharzt für Röntgenologie bis Ende 1988 arbeitete. Dr. Georg Fritsch war zudem als Röntgenologe für das Krankenhaus Mittersill und als Vertreter des Landes Salzburg in der Bundesfachgrup-pe für Röntgenologie tätig. Er war diplomierter Sport-arzt und Ehrenbürger der Stadt Zell am See, Ehrenmit-glied der Hessischen Sportärzte sowie ärztlicher Vertreter der internationalen Sportärzteorganisation FIMBS und der FISB.

Dr. Georg Fritsch hinterlässt seine Gattin, fünf erwachsene Kinder, 15 Enkel und 5 Urenkel.

Herr MR Dr. Walter LANGER, Facharzt für Lungenheilkunde, ist am 23. September 2016 im 92. Lebensjahr verstorben.

Herr MR Dr. Walter Langer wurde am 27. Juli 1925 in Zell am See geboren. Nach Absolvierung der Volksschule und des Realgymnasiums in Salzburg

begann er 1947 sein Medizinstudium an der Universität Wien, wo er im Mai 1955 zum Doktor der gesamten Heil-kunde promoviert wurde. Nach Beendigung seiner Tur-nusausbildung in den Krankenhäusern Oberndorf, Hal-lein und Salzburg begann er mit seiner Facharztausbildung an der Lungenheilstätte Grafenhof, wo er bis 1961 tätig war. Anschließend folgten bis Jänner 1964 Assistenten-jahre an der II. Medizinischen Abteilung der Landes-krankenanstalten Salzburg. Im Februar 1964 eröffnete er seine Praxis als Facharzt für Lungenheilkunde. Wei-ters wurde er im gleichen Jahr zum Kontrollarzt der Salzburger Gebietskrankenkasse und 1968 zum Gendar-meriearzt des Landesgendarmeriekommandos Salzburg bestellt. Seit 1964 war Dr. Langer auch ehrenamtlich beim Salzburger Roten Kreuz tätig. Zuerst als Kolonnen-arzt und seit 1969 als Chefarzt des Landesverband Salz-burg. Als solcher war er für die Gesamtausbildung der rund 1600 angestellten und freiwilligen Rotkreuz-Mitar-beiter verantwortlich und hatte auch in Zusammenarbeit mit den ihm unterstellten Rotkreuz-Ärzten die Ausbil-dungsrichtlinien zu erstellen und zu überwachen.

Für diese zeitaufwendige und verantwortungsvolle Tä-tigkeit, die er mit beispielgebendem Einsatz und Idealis-mus ausübte, wurde ihm 1978 vom Landeshauptmann das Goldene Verdienstzeichen des Landes verliehen. Aus gesundheitlichen Gründen legte Dr. Langer nach 20-jäh-riger Tätigkeit 1984 seine Funktion beim Roten Kreuz, Landesverband Salzburg, zurück. Am 22.10.1985 wurde ihm dann der Berufstitel „Medizinalrat“ durch die Salz-burger Landesregierung verliehen. Seit Mai 1988 wurde Herr MR Dr. Langer als außerordentliches Kammermit-glied geführt.

Herr Medizinalrat Dr. Walter Langer hinterlässt seine Tochter.

Herr Dr. Anton PUM, Arzt für Allgemeinmedizin, ist am 20. September 2016 im 63. Lebensjahr verstorben.

Herr Dr. Anton Pum wurde am 15. Juni 1954 in Linz geboren. Nach vier Jahren Volksschule besuchte er das Gymnasium, welches er im Juni 1974 in Klagenfurt mit der Matura abschloss. Am 24. März 1984 promovierte er an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zum Doktor der gesamten Heilkunde. Von 1. Mai 1984 bis 31. Dezember 1986 begann er seine Ausbildung zum Praktischen Arzt im Deutsch Ordenskrankenhaus in Friesach und vervollständigte die Turnusausbildung von Jänner 1987 bis Oktober 1987 im Landeskranken-haus Klagenfurt. Am 1. Mai 1988 wechselte er von Kärnten nach Salzburg und war dort im Rehab-Zent-rum für Rheumakranke in Bad Hofgastein bis zu seiner Pensionierung angestellt.

Herr Dr. Anton Pum hinterlässt seine Frau und zwei Söhne.

Wir werden den Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

NACHRUFE

44 med.ium 10/2016SERVICE

Herr MR Dr. Hans RANSMAYR, Arzt für Allgemeinmedizin, ist am 28. September 2016 im 94. Lebensjahr verstorben.

Herr MR Dr. Hans Ransmayr wurde am 26. Juni 1923 in Bischofshofen geboren. Er studierte an der Univer-sität Graz, wo er am 27. November

1950 zum Doktor der gesamten Heilkunde promovierte. Seine Turnusausbildung absolvierte er am Landeskran-kenhaus Salzburg. Ab 1. Dezember 1953 war er als praktischer Arzt in Bischofshofen niedergelassen und als Vertragsarzt sämtlicher Krankenkassen tätig. Au-ßerdem war er ab 1. Dezember 1971 als Sprengelarzt angestellt und übte er diese Tätigkeit bis zu seiner Pen-sionierung aus. Darüber hinaus war Dr. Ransmayr Jahrzehnte hindurch aktiv im Roten Kreuz tätig, war maßgeblich bei der Errichtung des Funknotdienstes und der RK-Rettungskolonne beteiligt, sowie über 25 Jahre auch stets den alpinen Vereinen und der Bergret-tung ärztliche Hilfe zu leistet. Im Jahr 1966 wurde Dr. Ransmayr als Vertreter der praktischen Ärzte in die Vollversammlung sowie in den Kammervorstand der Ärztekammer gewählt und in weiterer Folge zum Be-zirksärztevertreter des Pongaues nominiert. Am 27. Ok-tober 1981 wurde ihm der Berufstitel „Medizinalrat“ verliehen. Er wurde in der konstituierenden Vollver-sammlung am 3. Mai 1982 zum Referenten für Funk, Mitglied im Disziplinarausschuss für Sprengelärzte, Mitglied im Röntgenausschuss, sowie Mitglied im Kas-senverhandlungsausschuss bestellt. Mit 18. Jänner 1985 gab er die Funktion als Bezirksärztevertreter des Pongaues ab. Er hat sich als Kammerrat in der Vollver-sammlung bzw. als Vorstandsmitglied, sei es im Rah-men der verschiedenen Referaten und Ausschüsse, sowie insbesondere als Bezirksärztevertreter mit Vehe-menz für die Durchsetzung gerechter Forderungen der Kollegenschaft eingesetzt und sich die Anerkennung dieser erworben. Nach der Einstellung seiner ärztlichen Tätigkeit am 31. März 1995, feierte er dann im Dezem-ber 1998 seine Sponsion als Magistri Philosophiae.

Herr Medizinalrat Mag. Dr. Hans Ransmayr hinterlässt seine Frau und drei Kinder.

Herr Dr. Konrad WERTHMANN, Facharzt für Kinderheilkunde, ist am 23. August 2016 im 80. Lebensjahr verstorben.

Herr Dr. Werthmann wurde am 26. Jänner 1937 in Königswiesen / Oberösterreich geboren.

Er promovierte am 12. Oktober 1962 an der Universität Innsbruck zum Doktor der gesamten Heilkunde. Seine Turnusarztausbildung absolvierte er von 15. Oktober 1962 bis 31. Jänner 1963 im Krankenhaus Ried und ab 15. Februar 1963 im Krankenhaus Schwarzach. Mit Wirkung vom 16. November 1965 hat er den Titel „Praktischer Arzt“ erworben. Ab 1. Jänner 1965 war er dann an der Kinderabteilung des Krankenhauses Schwarzach als Assistent tätig. Zur Komplettierung sei-ner Ausbildung wechselte er von 1. März 1967 bis 31. Mai 1967 an die Universitäts-Kinderklinik Innsbruck. Danach war er ab 1. Juli 1967 an der Kinderabteilung des Krankenhauses St.Pölten als Assistent angestellt um dort die Ausbildungszeit zu beenden. Am 2. Juni 1969 eröffnete er eine Ordination als Facharzt für Kinderheil-kunde in Salzburg. Im Dezember 1973 wurde er zum Sachverständiger für das Sachgebiet „Kinderheilkunde“ bestellt. Außerdem übernahm er ab Mai 1994 die ärztli-che Leitung des Gesundheits- und Beratungszentrums Krems und eröffnete er dort auch eine Zweitordination, welche er bis Juni 1996 führte. Mit Wirkung vom 31. März 1999 legte er die Krankenkassen für seine Kinder-arztpraxis in Salzburg zurück. Ab 1. April 1999 war er als Wohnsitzarzt in die Ärzteliste eingetragen, bis er im Mai 2009 die ärztliche Tätigkeit einstellte.

Dr. Konrad Werthmann hinterlässt seine Frau und vier erwachsene Kinder.

Wir werden den Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

NACHRUFE

VERMIETE

ÄRZTEHAUS MEDICENT – Salzburg (Maxglan) ver mietet für einen fixen Zeitraum im Monat (stunden-, tage weise) voll einge richtete Arzt ordinationen für konser vative und chirurgische Tätigkeiten! Weiters sind einzelne Räumlich keiten für interessierte Ärzte als Haupt mieter noch frei (von 90 m2 bis 160 m2). Wir unter stützen Sie auch bei einer Standort verlegung! Unver bindliche Kontakt auf nahme direkt mit dem Vermieter (keine Provision!)

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Ordinationsräume in Gemeinschaftspraxis Salzburg Süd – Kinderärztin sucht Synergie mit neuem Partner zur Weiterführung der bestehenden Praxis. Vermietet werden bis zu 5 Räume zwischen 20 – 30 m². Ideal für Kinderpsychologen, einen 2. Kinderarzt, Logo - päden und andere Fachgruppen, die sich auf Kinder spezialisiert haben. Eine gemeinsame Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ist möglich. € 9,–/m², HWB: 65

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med.ium 10/2016 45SERVICE

PER 1. JÄNNER 2017 WERDEN ÖSTERREICHWEIT AUSGESCHRIEBEN

> FACHÄRZTIN/-ARZT FÜR KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in 5020 Salzburg (Nachfolge Dr. Heinz GRIENBERGER)

> FACHÄRZTIN/-ARZT FÜR PHYSIKALISCHE MEDIZIN UND ALLGEMEINE REHABILITATION (NEUE STELLE) mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in 5500 Bischofshofen

> FACHÄRZTIN/-ARZT FÜR PHYSIKALISCHE MEDIZIN UND ALLGEMEINE REHABILITATION (NEUE STELLE) mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in 5700 Zell am See

> FACHÄRZTIN/-ARZT FÜR KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE (NEUE STELLE) mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte im Pongau

> ÄRZTIN/ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Werfen (Nachfolge MR Dr. Hubert RIEGLER)

> ÄRZTIN/ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in 5611 Großarl (Nachfolge Dr. Harald KÜRSTEN)

Die schriftlichen Bewerbungen müssen bei der Ärzte-kammer für Salzburg bis längstens 21. November 2016 einlangen.

BITTE BEACHTEN SIE

Die exakte Ausschreibung von Kassenstellen mit allen für die Bewerbung erforderlichen Formularen erfolgt auf der Homepage der Ärztekammer für Salzburg unter www.gesundinsalzburg.at. Die ausgeschriebenen Stellen werden dort zeitnah aktualisiert.

> Alle Informationen zu Bewerberlisten, Reihungs richtlinien und Ausschreibungs- konditionen erhalten Sie bei Renate Riß unter Telefon +43 662 871327-125 oder [email protected]

Aktuelle Kassen- Stellenausschreibungen

Renate Riß Kurie nieder­gelassene Ärzte

Tätigkeitsbereich: Erstellung von Therapiekonzepten sowie lau-fende Betreuung von stationären Kurpatienten mit der Indikation Stütz- und Bewegungsapparat / Medizinische Betreuung von am-bulanten Patienten des Therapiezentrums / Weiterentwicklung des therapeutischen Angebots im Bereich der physikalischen Medizin gemeinsam mit dem Ärzteteam

Qualifikation: abgeschlossene Ausbildung in der Allgmeinmedizin (mit jus practicandi) / ÖÄK Diplom Kurmedizin von Vorteil / ein-schlägige Berufspraxis von Vorteil

Voll- oder Teilzeitanstellung auf Basis der haus internen Dienst-regelung mit einem Jahresbrutto von EUR 65.000,– auf Basis 40 h / Woche, Überzahlung je nach Qualifikation möglich. Gerne können wir Sie auch beim Finden einer Wohnung in Bad Gastein unter-stützen, ebenso bei der Erlangung des ÖÄK Diploms Kurmedizin.

Wir würden uns freuen, Sie im Rahmen eines Gesprächs persönlich kennen zu lernen. Bewerbungen richten Sie bitte an die TPM Thera-piezentrum für physikalische Medizin GMBH, z. Hd. Frau Claudia Jeglitsch, Bahnhofsplatz 7, 5640 Bad Gastein, [email protected].

Therapiezentrum für physikalische Medizin

Ärztin / Arzt für Allgemeinmedizin

Ende der Bewerbungsfrist: 20. Dezember 2016

FACHINFORMATION S. 40

DUROTIV 20 (40) MG MAGENSAFTRESISTENTE TABLETTEN

Zusammensetzung: Jede magensaftresistente Tablette enthält 22,3 (44,5) mg Esomeprazol-Magnesiumtrihydrat, entsprechend 20 (40) mg Esome prazol. Hilfsstoffe: 28 (30) mg Saccarose, Glycerolmonostearat 40-55, Hydroxypropylcellulose, Hypromellose, Eisenoxid (20 mg Tabletten: rötlich-braun und gelb; 40 mg Tabletten: rötlich-braun) (E172), Magnesiumstearat, Methacryl säure-Ethylacrylat-Copolymer-(I:I) Dispersion 30 %, mikrokristalline Cellulose, synthe-tisches Paraffin, Macrogol, Polysorbat 80, Crospovidon, Natriumstearylfumarat, Zuckerkügelchen (Saccharose und Maisstärke), Talkum, Titandioxid (E 171), Triethylcitrat. Anwendungs gebiete: Durotiv Tabletten sind indiziert bei Erwachsenen: Bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösophagitis; Langzeitmanagement von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Verhinderung von Rezidiven; Symptomatische Behandlung von gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD). Zur Eradikation von Helicobacter pylori in Kombination mit einer geeigneten Antibiotikatherapie und zur: Heilung von mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus duodeni; Vorbeugung des Wiederauftretens von peptischem Ulcus bei Patienten mit Helicobac-ter pylori verbundenem Ulcus. Bei Patienten, die eine NSAID Langzeit-Therapie benötigen: Heilung von Ulcus ventriculi im Zusammenhang mit NSAID Therapie; Zur Vorbeugung von Ulcus ventriculi und Ulcus duodeni im Zusammen hang mit NSAID Therapie bei Risikopatienten; Zur weiterführenden Behandlung, nach erfolgter i.v. Behandlung zum Schutz vor dem Wiederauftreten von peptischen Ulcus-Blutungen; Zur Behandlung von Zollinger Ellison Syndrom. Durotiv Tabletten sind indiziert bei Jugendlichen ab 12 Jahren: Bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Reflux-ösophagitis; Langzeit management von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Ver hin derung von Rezidiven; Symptomatische Behandlung von gastroöso-phagealer Refluxkrankheit (GERD). Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, substituierte Benzimidazole oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten, sonstigen Bestandteile. Esomeprazol darf nicht zusammen nicht mit Nelfinavir angewendet werden. Pharmakotherapeutische Gruppe: Protonenpumpenhemmer, ATC-Code: A02B C05. Abgabe: Rp, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 20 mg, 40 mg: Blister packungen zu 7, 14, 30 Stück. Kassenstatus: Green Box. Zulassungs inhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: 2. Oktober 2014.

Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. *Esomeprazol vs. Pantoprazol/Lansoprazol/Omeprazol nach 4 und 8 Wochen bei erosiver Refluxösophagitis: Labenz et al., Aliment Pharmacol Ther 2005;21:739–746; Castell et al., J Gastroenterol 2002;97:575–583; Richter et al., Am J Gastroenterol 2001;96:656–665

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FACHINFORMATION S. 48

CEREBOKAN® 80 MG – FILMTABLETTEN

Inhaber der Zulassung: Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG, Willmar-Schwabe-Str. 4, 76227 Karlsruhe, Deutschland.

Vertrieb in Österreich: Austroplant-Arzneimittel GmbH, Wien.

Qualitative und quantitive Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält als Wirkstoff: 80 mg Trocken extrakt aus Ginkgo-biloba-Blättern (EGb 761®) (DEV = 35 - 67:1). Der Extrakt ist quan-tifiziert auf 17,6 – 21,6 mg Ginkgoflavonglykoside und 4,32-5,28 mg Terpenlaktone, davon 2,24 – 2,72 mg Ginkgolide A,B und C und 2,08 – 2,56 mg Bilobalid. Erstes Auszugsmittel Aceton 60 % m/m.

Liste der sonstigen Bestandteile: Lactose-Monohydrat (45,5mg/Film tablette) , Siliciumdioxid (hoch-dispers, wasserfrei), Cellulose (mikrokristalline), Maisstärke, Cros-carmellose Natrium, Magnesiumstearat (pflanzlichen Ursprungs), Hypromellose, Macrogol 1500, Dimeticon, alpha-octadecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen)-5, Sorbinsäure, Eisenoxid rot (E-172), Eisen-oxid braun (E-172), Titandioxid (E-171), Talkum.

Anwendungsgebiete: Cerebokan 80 mg - Filmtabletten werden angewendet bei Erwachse-nen zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten geistigen Leistungseinbußen im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei dementiellen Syndromen mit der Leitsympto-matik: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmung, Schwindel, Kopfschmerzen. Zur primären Zielgruppe gehören Patienten mit dementiellem Syndrom bei primär degenera-tiver Demenz, vaskulärer Demenz und Mischformen aus beiden Das individuelle Ansprechen auf die Medikation kann nicht vorausgesagt werden.

Hinweis: Bevor die Behandlung mit Cerebokan 80 mg – Filmtabletten begon-nen wird, sollte geklärt werden, ob die Krankheitsbeschwerden nicht auf einer spezifisch zu behandelnden Grunderkrankung beruhen. Verlängerung der schmerzfreien Geh strecke bei peripherer arteriel-ler Verschlusskrankheit bei Stadium II nach FONTAINE (Claudicatio intermittens) im Rahmen physikalisch-therapeutischer Maßnahmen, insbesondere Gehtraining. Vertigo.

Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, Schwanger-schaft.

Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere Antidementiva, Ginkgo biloba.

Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig.

Weitere Angaben zu Dosierung, Warnhinweisen und Vorsichts­maßnahmen, Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Nebenwirkungen und Haltbarkeit sind der veröffentlichten Fach­information zu entnehmen.

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesensucht für die Landes stelle Salzburg in der Stadt Salzburg

ÄRZTIN / ARZT(Teilzeit)

zur Erstellung und Vidierung medizinischer Sachverständigen gutachten in allen fachlichen Angelegenheiten der Landesstelle und der er höhten Familienbeihilfe im Verfahren der Finanzverwaltung (Familienlastenausgleichs­gesetz).

VORAUSSETZUNGEN

> Doktorat der gesamten Heilkunde> Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit

als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin> Österreichische Staatsbürgerschaft oder

unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

Das monatliche Gehalt beträgt bei 20 Wochen­stunden mindestens € 1.272,35 brutto und steigt durch einzurechnende Zeiten. Eine Vergütung für die Erstellung von medizinischen Gutachten ist zu sätzlich vorgesehen, wodurch sich das monatliche Gesamteinkommen auf ca. € 5.200 brutto erhöht.

Bei Interesse richten Sie Ihre Zuschriften bis Ende Juli 2016 an: [email protected] Sozialministeriumservice, Support 1, Personalabteilung, 1010 Wien, Babenbergerstr. 5

AUSKÜNFTE

Frau Anneliese Karner +43 1 58831­2514 oder Frau Alexandra Gütl­Jashari +43 662 88983­3105

www.sozialministeriumservice.at

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50 med.ium 10/2016SERVICE

FACHINFORMATION S. 14

AUGMENTIN 500 MG/50 MG PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONS- ODER INFUSIONSLÖSUNG, AUGMENTIN 1.000 MG/100 MG PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONS- ODER INFUSIONSLÖSUNG, AUGMENTIN 2.000 MG/200 MG PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG, AUGMENTIN 875 MG/125 MG FILMTABLETTEN, AUGMENTIN 500 MG/125 MG FILMTABLETTEN, AUGMENTIN 400 MG/57 MG/5 ML PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend 500 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 50 mg Clavulansäure. Augmentin 1.000 mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend 1000 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 100 mg Clavulansäure. Augmentin 2.000 mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend 2000 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 200 mg Clavulansäure. Augmentin 2.000 mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend 2000 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 200 mg Clavulansäure. Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten, Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält Amoxicillin-Trihydrat entsprechend 875 mg, bzw. 500 mg Amoxicillin und Kaliumclavulanat entsprechend 125 mg Clavulansäure. Sonstige Bestandteile: Tablettenkern: Magnesiumstearat, Carboxymethylstärke-Natrium, kolloidales wasserfreies Siliciumdioxid, mikrokristalline Cellulose. Filmüberzug: Titandioxid (E171), Hypromellose, Macrogol (4000, 6000), Dimeticon. Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: Nach Rekonstitution enthält jeder ml orale Suspension Amoxicillin-Trihydrat entsprechend 80 mg Amoxicillin und Kaliumclavulanat entsprechend 11,4 mg Clavulansäure. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: 1 ml enthält 3,32 mg Aspartam (E951), Enthält Maltodextrin (Glucose) Sonstige Bestandteile: Magnesiumstearat, Aspartam (E951), Natriumbenzoat, Crospovidon, Xanthangummi, Siliciumdioxid, kolloidales wasserfreies Silicium, Natrium-Carboxmethylcellulose, und Erdbeeraroma (enthält Maltodextrin) Klinische Angaben: Pharmakotherapeutische Gruppe: Kombinationen von Penicillinen, inkl. Beta-Laktamase-Inhibitoren, ATC-Code: J01CR02 Anwendungsgebiete: Augmentin ist für die Behandlung folgender Infektionen bei Erwachsenen und Kindern indiziert (siehe Abschnitte 4.2, 4.4 und 5.1 der Fach-information): Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung, Augmentin 1.000 mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung, Augmentin 2.000 mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung > schwere Infektionen von Hals, Nase und Ohr (wie Mastoiditis, Peritonsillarinfektionen, Epiglottitis und Sinusitis mit einhergehenden schweren systemischen Anzeichen und Symptomen) > akute Exazerbationen einer chronischen Bronchitis (nach adäquater Diagnosestellung) > ambulant erworbene Pneumonie > Urozystitis > Pyelonephritis > Haut- und Weichteilinfektionen, insbesondere Infektionen der unteren Hautschichten, Tierbisse, schwere dentale Abszesse mit sich lokal ausbreitender Infektion > Knochen- und Gelenkinfektionen, insbesondere Osteomyelitis > intraabdominelle Infektionen > Infektionen der weiblichen Geschlechtsorgane Prophylaxe von Infektionen im Zusammenhang mit größeren operativen Eingriffen folgender Arten: > Magen- und Darmtrakt > Beckenhöhle > Kopf und Hals > Gallentrakt. Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten, Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten, Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: > akute bakterielle Sinusitis (nach adäquater Diagnosestellung) > akute Otitis media > akute Exazerbationen einer chronischen Bronchitis (nach adäquater Diagnosestellung) > ambulant erworbene Pneumonie > Urozystitis > Pyelonephritis > Haut- und Weichteil infektionen, insbesondere Infektionen der unteren Haut-schichten, Tierbisse, schwere dentale Abszesse mit sich lokal ausbreitender Infektion. > Knochen- und Gelenkinfektionen, insbesondere Osteomyelitis.

Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von Antibiotika sind zu beachten.

Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe, gegen Penicilline oder einen der sonstigen Bestandteile. Schwere allergische Sofort-reaktion (z. B. Anaphylaxie) gegen ein anderes Betalaktam-Antibiotikum (z. B. einem Cephalosporin, Carbapenem oder Monobactam) in der Krank-heitsgeschichte. Gelbsucht/Leberfunktionsstörung in der Krankheitsgeschichte, die durch Amoxicillin/Clavulansäure hervorgerufen wurde (siehe Abschnitt 4.8 der Fachinformation). Inhaber der Zulassung: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien Zulassungsnummern: Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung: 1-18137, Augmentin 1.000 mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung:1-18135, Augmentin 2.000 mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: 1-18136, Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten: 1-21396, Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten: 1-17839, Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: 1-22152 Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten.

Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.

Weitere Informationsquellen: Ausführliche Informationen zu diesem Arzneimittel sind auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarktaufsicht verfügbar. Hinweise zur Dosierung und Art der Anwendung von Augmentin: Individuelle Dosierung gemäß Fachinformation: 400mg/57mg/5ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen und 875mg/125mg Filmtabletten und 500mg/125mg Filmtabletten: orale Anwendung, die Einnahme sollte zu Beginn einer Mahlzeit erfolgen; 500mg/50mg und 1000mg/100mg Pulver zur Herstellung einen Injektions­ oder Infusionslösung und 2000mg/200mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: intravenöse Anwendung;

Die Patientensicherheit steht für GSK stets an oberster Stelle. Jeder Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung, die bei einem Patienten auftritt, ist dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarktaufsicht in Übereinstimmung mit dem nationalen Erfassungssystem für Spontan­berichte zu melden. Gerne steht Ihnen auch unsere Pharmakovigilanzabteilung für die Erfassung dieser Informationen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 01 / 970 75 – 0 oder schriftlich unter [email protected]

med.ium 10/2016 51SERVICE

FACHINFORMATION S. 47

SALMECOMP ® 50 MIKROGRAMM/100 MIKROGRAMM EINZELDOSIERTES PULVER ZUR INHALATION. SALMECOMP ® 50 MIKROGRAMM/250 MIKROGRAMM EINZELDOSIERTES PULVER ZUR INHALATION. SALMECOMP ® 50 MIKROGRAMM/500 MIKROGRAMM EINZELDOSIERTES PULVER ZUR INHALATION.

Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Jede Einzeldosis von Salmecomp ® enthält: 50 Mikrogramm Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) und 100, 250 oder 500 Mikrogramm Fluticasonpropionat. Sonstige Bestandteile: Lactose-Monohydrat (enthält Milchproteine).

Anwendungsgebiete: Asthma bronchiale: Salmecomp ® ist indiziert für die regelmäßige Behandlung von Asthma bronchiale bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 4 Jahren, wenn die Anwendung von langwirksamen Beta2-Agonisten und inhalativem Kortikoid in Kombination angezeigt ist: bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden und kurzwirksamen Beta2-Agonisten zur bedarfsweisen Inhalation nicht ausreichend eingestellt sind oder bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden und langwirksamen Beta2-Agonisten ausreichend eingestellt sind. Hinweis: Die Stärke 50 Mikrogramm/100 Mikrogramm ist nicht angezeigt bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern mit schwerem Asthma bronchiale. Chronisch obstruktive Atemwegserkrankung (COPD): Salmecomp ® ist angezeigt für die symptomatische Behandlung von erwachsenen Patienten mit COPD, mit FEV1 <60% des Normwertes (präbronchodilatatorisch) und wiederholt aufgetretenen Exazerbationen, die trotz regelmäßiger bron-chienerweiternder Therapie signifikante Symptome aufweisen.

Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder den in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteil.

Pharmakotherapeutische Gruppe: Adrenergika in Kombination mit Kortikosteroiden oder anderen Wirkstoffen, ausgenommen Anticholinergika. ATC-Code: R03AK06.

Salmecomp ® 50 Mikrogramm/100 Mikrogramm einzeldosiertes Pulver zur Inhalation, OP zu 1 Stück (1 Diskus mit 60 Einzeldosen Pulver zur Inhalation), Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Salmecomp ® 50 Mikrogramm/250 Mikrogramm einzeldosiertes Pulver zur Inhalation, OP zu 1 Stück (1 Diskus mit 60 Einzeldosen Pulver zur Inhalation), Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Salmecomp ® 50 Mikrogramm/500 Mikrogramm einzeldosiertes Pulver zur Inhalation, OP zu 1 Stück (1 Diskus mit 60 Einzeldosen Pulver zur Inhalation), Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten.

Pharmazeutischer Unternehmer: Genericon Pharma Gesellschaft m.b.H., A-8054 Graz, E-Mail: [email protected]

Weitere Angaben zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Gewöhnungseffekten und zu den Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen.

FACHINFORMATION S. 22

ASTEC 35 (52,5; 70) MIKROGRAMM/H TRANSDERMALES PFLASTER

Zusammensetzung: Ein transdermales Pflaster enthält 20 (30; 40) mg Buprenorphin. Wirkstoffhaltige Fläche: 25 (37,5; 50) cm2. Nominale Ab-gaberate: 35 (52,5; 70) Mikrogramm Buprenorphin pro Stunde. Hilfsstoffe: Sojaöl. Adhäsive Matrix mit Wirkstoff: Styren-Butadien-Styren (SBS) und Styren-Butadien Blockcopolymer, Kolophonium Harz, Antioxidans (2,4-Bis(1,1-Dimethylethyl)phenyl phosphit (3:1); Tris(2,4-Di-Tert-Butylphenyl)phos-phate), Aloe Vera Blätterextrakt Öl (enthält auch raffiniertes Sojaöl und all-rac-a-Tocopherolacetat (Ph.Eur.)). Trägerschicht: Pigmen tiertes Polyethylen, thermoplastisches Harz und aluminiumbedampftes überzogenes Polyester, blaue Beschriftungstinte. Abziehfolie mit Abziehhilfe: Polyesterfilm, einseitig silikonisiert (wird vor dem Aufkleben abgezogen).

Anwendungsgebiete: Mäßig starke bis starke Tumorschmerzen und starke Schmerzen bei un genügender Wirksamkeit nicht-opioider Schmerzmit-tel. Astec ist für die Behandlung von akuten Schmerzen nicht geeignet. Gegenanzeigen: Astec darf nicht angewendet werden: bei Überempfindlich-keit gegen den Wirkstoff Buprenorphin, Soja, Erdnuss oder einen der sonstigen Bestandteile bei opioidabhängigen Patienten und zur Behandlung bei Drogensubstitution bei Krankheitszu ständen, bei denen eine schwergradige Störung des Atemzentrums und der Atemfunktion vorliegt oder sich entwickeln kann bei Patienten, die MAO-Hemmer erhalten oder innerhalb der letzten 2 Wochen erhalten haben bei Patienten mit Myasthenia gravis bei Patienten mit Delirium tremens in der Schwangerschaft.

Pharmakotherapeutische Gruppe: Opioide, Oripavin-Derivate. ATC-Code: N02AE01 Packungsgrößen: Die Packungen enthalten 4, 5, 8, 10, 16 oder 24 (6 x 4) einzeln versiegelte trans dermale Pflaster. Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht. Abgabe: Sucht-gift, Abgabe nur auf Suchtgiftrezept, apothekenpflichtig Kassenstatus: Green-Box Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 FieberbrunnStand der Fachkurzinformation: Juni 2014

Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.

52 med.ium 10/2016SERVICE

FACHINFORMATION S. 13

ALPINAMED® PASSELYT DUO DRAGEES

Zusammensetzung: 1 Dragee enthält: 125 mg Trockenextrakt aus Baldrianwurzel (Valerianae radix) (3-6:1) (entsprechend 375 – 750 mg Baldrianwurzel) Auszugsmittel: Ethanol 70 % (V/V); 250 mg Trockenextrakt aus Passionsblumenkraut (Passiflorae herba) (5-7:1) (entsprechend 1250 – 1750 mg Passionsblumenkraut) Auszugsmittel: Ethanol 50 % (V/V). Hilfsstoffe: Maltodextrin, hochdisperses Siliciumdioxid, Cellulosepulver, Croscarmellose-Natrium, Magnesi-umstearat, Stearinsäure, Talkum, Glucose-Sirup (Trockensubstanz), Saccharose, Talkum, Calciumcarbonat (E 170), Arabisches Gummi, Tragant, Titandioxid (E 171), Glucose-Sirup (Trockensubstanz), Eisenoxid gelb (E 172), Hypromellose, gebleichtes Wachs, Carnubawachs, Schellack.

Anwendungsgebiete: Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Anwendung bei Unruhezuständen (leichten Symptomen von psy-chischem Stress) und Einschlafstörungen. Dieses Arzneimittel ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Verwendung für die genannten Anwendungsgebiete registriert ist. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile.

Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere Hypnotika und Sedativa. ATC-Code: N05CM. Abgabe: Rezeptfrei, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 30 und 60 Dragees. Kassenstatus: No Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand: 22.07.2015.

ALPINAMED® PASSELYT BERUHIGUNGSTROPFEN

Zusammensetzung: 100 ml enthalten: 100 g Flüssigextrakt aus Passionsblumenkraut (Passiflora herba), Droge-Extrakt-Verhältnis 1:6-10, Auszugsmittel: Ethanol 45 % (v/v), 1 ml (= ca. 1 g) = ca. 20 Tropfen. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Ethanol 42,5 % (v/v).

Anwendungsgebiete: Traditionelles pflanzliches Arznei mittel zur Linderung leichter Symptome von psychischem Stress (Reizbarkeit, Nervosität, Angst-, Unruhe- und Erregungszustände) sowie bei Einschlafstörungen. Dieses Arzneimittel ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Verwendung für die genannten Anwendungsgebiete registriert ist. Dieses Arzneimittel wird angewendet bei Erwachsenen und Jugend-lichen ab 12 Jahren. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder den in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteil. Pharmakotherapeutische Gruppe:

Pharmakotherapeutische Gruppe: Hypnotika und Sedativa, ATC-Code: N05C. Abgabe: Rezeptfrei, apothekenpflichtig. Packungsgrö-ßen: 30, 100 ml. Kassenstatus: No Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand: 10. Juli 2014.

Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.

FACHINFORMATION S. 39

WELLBUTRIN XR 150 MG-RETARDTABLETTEN, WELLBUTRIN XR 300 MG-RETARDTABLETTEN

Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Jede Tablette enthält 150 mg oder 300 mg Bupropionhydrochlorid. Sonstige Bestandteile: Tablettenkern: Polyvinylalkohol, Glyceryldibehenat. Filmüberzug: Erster Überzug: Ethylcellulose, Povidon K-90, Macrogol 1450. Zweiter Überzug: Macrogol 1450, Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer Dispersion (Eudragit L30 D-55), Siliciumdioxid, Triethylci-trat. Drucktinte: Schwarze Drucktinte (Opacode S-1-17823), Opacode S-1-17823 besteht aus Schellackglasur ~45 % (20 % verestert), Eisen-oxid schwarz(E172) und Ammoniumhydroxid 28 %.Pharmakothera-peutische Gruppe: andere Antidepressiva ATC-Code: N06AX12. Anwendungsgebiete: Zur Behandlung von Episoden einer Major Depression. Gegenanzeigen: Wellbutrin ist kontraindiziert bei Pati-enten, mit Überempfindlichkeit gegen Bupropion oder einen der in Abschnitt 6.1 der Fachinformation genannten sonstigen Bestandteile. Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, die gleichzeitig mit einem anderen bupropionhältigen Arzneimittel behandelt werden, da die In-zidenz von Krampfanfällen dosisabhängig ist und um Überdo sierung zu vermeiden. Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, die derzeit an Krampfanfällen (epileptische Anfälle) leiden oder jemals in der Vergangenheit an Krampfanfällen gelitten haben. Wellbutrin ist kon-traindiziert bei Patienten mit diagnostiziertem Tumor des zen tralen Nervensystems (ZNS). Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, die zu irgendeinem Zeitpunkt der Behandlung, einen abrupten Entzug von Alkohol oder irgendeines anderen Arzneimittels durchführen, von dem bekannt ist, dass ein Entzug mit dem Risiko des Auftretens von Krampfanfällen verbunden ist (insbesondere Benzodiazepine oder Benzodiazepin-ähnliche Arzneimittel). Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten mit schwerer Leberzirrhose. Wellbutrin ist kontrain-diziert bei Patienten, mit einer derzeitigen oder früheren Diagnose einer Bulimie oder Anorexia nervosa. Die gleichzeitige Anwendung von Wellbutrin und Monoaminooxidasehemmern (MAO-Hemmern) ist kontraindiziert. Zwischen dem Ende einer Behandlung mit irreversi-blen MAO-Hemmern und dem Beginn der Behandlung mit Wellbutrin müssen mindestens 14 Tage vergehen. Bei reversiblen MAO-Hemmern ist ein Zeitraum von 24 Stunden ausreichend. Inhaber der Zulassung: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien. Zulassungs nummern: Well-butrin XR 150 mg – Retardtabletten: 1-26840. Wellbutrin XR 300 mg – Retardtabletten: 1-26841. Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht: NR, apothekenpflichtig. Weitere Informationsquellen: Ausführliche Informationen zu diesem Arzneimittel sind auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarkt-aufsicht verfügbar. Hinweise zur Dosierung und Art der Anwendung: Orale Verab reichung, individuelle Dosierung von 150 mg/Tag bis 300 mg/Tag.

Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. DISCLAIMER: Die Patientensicherheit steht für GSK stets an oberster Stelle. Jeder Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung, die bei einem Patienten auftritt, ist dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarktaufsicht in Überein­stimmung mit dem nationalen Erfassungssystem für Spontanberichte zu melden. Gerne steht Ihnen auch unsere Pharmakovigilanzabteilung für die Erfassung dieser Informationen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter +43 1 97075­0 oder schriftlich unter [email protected].

med.ium 10/2016 53SERVICE

FACHINFORMATION S. 21

SERETIDE LEVIS 25 MIKROGRAMM/50 MIKROGRAMM PRO SPRÜHSTOSS – DRUCKGASINHALATIONSERETIDE STANDARD 25 MIKROGRAMM/125 MIKROGRAMM PRO SPRÜHSTOSS – DRUCKGASINHALATIONSERETIDE FORTE 25 MIKROGRAMM/250 MIKROGRAMM PRO SPRÜHSTOSS – DRUCKGASINHALATION

Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Jede Einzeldosis (aus dem Ventil) enthält: 25 Mikrogramm Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) und 50, 125 oder 250 Mikrogramm Fluticasonpropionat. Dies entspricht einer abgegebenen Dosis (aus dem Mundrohr) von 21 Mikrogramm Salmeterol und 44, 110 oder 220 Mikrogramm Fluticasonpropionat. Sonstige Bestandteile: Treibmittel: Norfluran (HFA 134a). Klinische Angaben: Pharmako-therapeutische Gruppe: Adrenergika in Kombination mit Kortikosteroiden oder anderen Wirkstoffen, ausgenommen Anticholinergika. ATC-Code: R03AK06.

Anwendungsgebiete: Seretide ist indiziert für die regelmäßige Behandlung von Asthma bronchiale, bei der die Anwendung von langwirksamem ß2-Agonisten und inhalativem Kortikoid in Kombination angezeigt ist: bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden sowie kurzwirksamen ß2-Agonisten zur bedarfsweisen Inhalation nicht ausreichend eingestellt sind oder bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden sowie langwirksamen ß2-Agonisten ausreichend eingestellt sind.

Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit (Allergie) gegen die Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6.1 (Liste der sonstigen Bestandteile der Fachinfor-mation) genannten sonstigen Bestandteile.

Inhaber der Zulassung: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien. Zulassungsnummern: Seretide levis: Z.Nr.: 1-23942, Seretide standard: Z. Nr.: 1-23943, Seretide forte: Z. Nr.: 1-23944. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten.

Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.

SERETIDE DISKUS LEVIS 50 MIKROGRAMM/100 MIKROGRAMM – EINZELDOSIERTES PULVER ZUR INHALATIONSERETIDE DISKUS STANDARD 50 MIKROGRAMM/250 MIKROGRAMM – EINZELDOSIERTES PULVER ZUR INHALATIONSERETIDE DISKUS FORTE 50 MIKROGRAMM/500 MIKROGRAMM – EINZELDOSIERTES PULVER ZUR INHALATION

Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Jede einmalige Inhalation liefert eine abgegebene Dosis (die Dosis die das Mundstück verlässt) von 47 Mikrogramm Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) und 92, 231 oder 460 Mikrogramm Fluticasonpropionat. Dies entspricht einer Einzeldosis von 50 Mikrogramm Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) und 100, 250 oder 500 Mikrogramm Fluticasonpropionat. Sonstige Bestandteile: Hilfsstoff: Lactose-Monohydrat (enthält Milchproteine). Klinische Angaben: Pharmakotherapeutische Gruppe: Adrenergika in Kombination mit Kortikosteroiden oder anderen Wirkstoffen, ausgenommen Anticholinergika. ATC-Code: R03AK06.

Anwendungsgebiete: Asthma bronchiale: Seretide Diskus ist indiziert für die regelmäßige Behandlung von Asthma bronchiale, bei der die Anwen-dung von langwirksamen ß2-Agonisten und inhalativem Kortikoid in Kombination angezeigt ist: bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden und kurzwirksamen ß2-Agonisten zur bedarfsweisen Inhalation nicht ausreichend eingestellt sind oder bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden und langwirksamen ß2-Agonisten ausreichend eingestellt sind. Hinweis: Die Stärke Seretide 50 Mikrogramm/100 Mikrogramm ist nicht angezeigt bei Erwachsenen und Kindern mit schwerem Asthma bronchiale. Chronisch obstruktive Atemwegserkrankung (COPD): Seretide ist angezeigt für die symptomatische Behandlung von Patienten mit COPD, mit FEV1 <60% des Normwertes (präbronchodilatatorisch) und wiederholt aufgetretenen Exazerbationen, die trotz regelmäßiger bronchienerweiternder Therapie signifikante Symptome aufweisen.

Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6.1 (Liste der sonstigen Bestandteile der Fachinformati-on) genannten sonstigen Bestandteile.

Inhaber der Zulassung: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien. Zulassungsnummern: Seretide Diskus levis 50/100 Mikrogramm: Z.Nr.: 1-22902, Sere-tide Diskus standard 50/250 Mikrogramm: Z.Nr.: 1-22901, Seretide Diskus forte 50/500 Mikrogramm: Z.Nr.: 1-22900. Abgabe: Rezept- und apotheken-pflichtig, wiederholte Abgabe verboten.

Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.

Weitere Informationsquellen: Ausführliche Informationen zu diesen Arzneimitteln sind auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit im Gesund­heitswesen/Medizinmarktaufsicht verfügbar. Hinweise zur Dosierung und Anwendung: Seretide ist ausschließlich zur Inhalation bestimmt. Dosieraerso­sol: 2­mal täglich 2 Inhalationen DISKUS®: 2­mal täglich 1 Inhalation.

Die Patientensicherheit steht für GSK stets an oberster Stelle. Jeder Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung, die bei einem Patienten auftritt, ist dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/ Medizinmarktaufsicht in Übereinstimmung mit dem nationalen Erfassungssystem für Spontanbe­richte zu melden. Gerne steht Ihnen auch unsere Pharmakovigilanzabteilung für die Erfassung dieser Informationen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 01 / 97075­0 oder schriftlich unter [email protected].

54 med.ium 10/2016SERVICE

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> Dr. Johannes GATTERMEYER Facharzt für Lungenkrankheiten, 5400 Hallein, Löwensteinstraße 18

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> Dr. Haki KRYEZIU Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, 5400 Hallein, Bürgermeisterstraße 34

> Dr. Wolfgang MOOSMÜLLER Facharzt für Unfallchirurgie, 5350 Strobl, Salzburger Straße 27 (Zweitordination)

> Dr. Tamas OROSZ Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, 5500 Bischofshofen, Waldgasse 12

> Olav SCHWARTE Facharzt für Neurologie, 5110 Oberndorf, Salzburgerstraße 56/C4

> Dr. Christine SCHEURECKER Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, 5600 St. Johann, Hauptstraße 23

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> Dr. Elisabeth WALTER Fachärztin für Innere Medizin, 5550 Radstadt, Stadtplatz 8

> Dr. Johannes WOHLSCHLAGER Arzt für Allgemeinmedizin, 5020 Salzburg, Kugelhofstraße 7

NEUE ORDINATIONS- ANSCHRIFTEN

> Dr. Harriet DOBROWOLSKY-KRIBUS Arzt für Allgemeinmedizin, 5020 Salzburg, Rochusgasse 4

> Dr. Katharina GORDON Fachärztin für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Ärztin für Allgemeinmedizin, 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 140

> Dr. Elfriede GSCHWANDTNER Fachärztin für Medizinische Leistungsphysiologie, Ärztin für Allgemeinmedizin, 5500 Bischofshofen, Neue Heimat 6

> Dr. Robert HAIDBAUER Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, 5020 Salz-burg, Innsbrucker Bundesstraße 35/ Haus B (Medicent)

> Dr. Heike HILLINGER Ärztin für Allgemeinmedizin, Teilgruppenpraxis Dr. Hillinger und Dr. Traxler OG, 5600 St. Johann, Hauptstraße 78

> Dr. Leonhard HOFER Arzt für Allgemeinmedizin, 5020 Salzburg, Laufenstraße 55

> Dr. Christoph HUBNER, MSc Arzt für Allgemeinmedizin, 5151 Nußdorf am Haunsberg, Hauptstraße 8

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> Dr. Walter KIESL Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> OMR Dr. Hubert KUBIN Facharzt für Radiologie (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Dr. Gösta Rene MAIER Arzt für Allgemeinmedizin, 5505 Mühlbach am Hochkönig (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Dr. Ludwig PIGAL Arzt für Allgemein medizin (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Dr. Karl RITZINGER Arzt für Allgemeinmedizin (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Dr. Herbert SCHESCHY Facharzt für Augen - heilkunde und Optometrie (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Dr. Ilse SCHULZ Ärztin für Allgemeinmedizin (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Dr. Elisabeth SCHWAIGER-MEISSNER Ärztin für Allgemeinmedizin, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Dr. Xenia ILLMER Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 35

> Dr. Anita STEMPFL-REMBART Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, 5020 Salzburg, Franz-Josef-Straße 22

> Dr. Maria TRAXLER Ärztin für Allgemeinmedizin, Teilgruppenpraxis Dr. Hillinger und Dr. Traxler OG, 5600 St. Johann, Hauptstraße 78

EINSTELLUNG DER ORDINATION BZW. DER ÄRZTLICHEN TÄTIGKEIT

> Dr. Otto AIGNER Facharzt für Innere Medizin, 5630 Bad Hofgastein, Postgasse 3 (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Dr. Gabor BANSAGI Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, 5400 Hallein, Fürstenstraße 5

> MUDr Kvetoslav BENES Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Univ.-Doz. Dr. Klaus BOLZANO Facharzt für Innere Medizin, 5020 Salzburg, Ginzkeyplatz 10 (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Priv.-Doz. Dr. Alois DEXL, MSc Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, 5020 Salzburg, Müllner Hauptstr. 48 und 5020 Salzburg, Strubergasse 4a

> Dr. Michael Otmar EISERT Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 35 (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit in Österreich)

> Prim. Priv.-Doz. Dr. Martin EMESZ Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, 5020 Salzburg, Müllner Hauptstraße 48

> MR Dr. Rudolf GREIL Arzt für Allgemeinmedizin, 5611 Großarl 2A (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Dr. Daniela GRUMBÖCK Ärztin für Allgemeinmedizin (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Dr. Simon GÜTL Arzt für Allgemeinmedizin, 5645 Böckstein, Heilstollenstraße 19

> Dr. Andreas JENKE Facharzt für Haut- und Geschlechts krankheiten, 5600 St. Johann im Pongau, Hauptstraße 15

> Dr. Renate KARLBAUER Ärztin für Allgemeinmedizin, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

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Bild

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> Dr. Anna Maria STICHLBERGER Ärztin für Allgemeinmedizin, 5600 St. Johann, H.Kappacherstraße 22 (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Dr. Heinz TRUSCHNOWITZ Arzt für Allgemeinmedizin, 5020 Salzburg, Auerspergstraße 10/16

> Dr. Paul WALDENHOFER Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Unfallchirurgie (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)

> Dr. Patrick WEIHS Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin 5020 Salzburg, Bayerhamerstraße 11

DIPLOM ALLGEMEINMEDIZIN

> Dr. Karin BIECHL

> Dr. Eva Maria KRALL

> Dr. Eva Maria KRUCKENHAUSER

> Katarzyna Joanna MATUSZAK

> Dr. Josef PENATZER

DIPLOM FACHARZT

> Dr. Maria Brigitte DANNER Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,

> Dr. Martin Heinrich DRERUP Facharzt für Urologie

> Dr. Christin GRUBER Fachärztin für Radiologie

> Dr. Stefanie HOLZMEISTER Fachärztin für Hals- Nasen und Ohrenheilkunde

> Dr. Romana Elisabeth MIKES Fachärztin für Lungen krankheiten

> Sara Natascha Janine REDA Fachärztin für Innere Medizin

> Dr. Karl Georg VANAS Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie

ZULASSUNGEN ZU DEN §-2-KRANKENKASSEN

> Dr. Johannes GATTERMEYER Facharzt für Lungenkrankheiten 5400 Hallein, Löwensteinstraße 18

> Teilgruppenpraxis Dr. Hillinger und Dr. Traxler OG Allgemeinmedizin, 5600 St. Johann, Hauptstraße 78

> Dr. Leonhard HOFER Arzt für Allgemeinmedizin, 5020 Salzburg, Laufenstraße 55

> Dr. Xenia ILLMER Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 35

> Dr. Philip MAIER-WALTER Arzt für Allgemeinmedizin, 5500 Radstadt, Stadtplatz 8

> Dr. Christine SCHEURECKER Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten 5600 St. Johann, Hauptstraße 23

> Dr. Ernst TOFERER Arzt für Allgemeinmedizin 5611 Großarl, Marktstraße 4

ZURÜCKLEGUNGEN DER §-2-KRANKENKASSEN

> MR Dr. Karl-Anton WALTER Arzt für Allgemeinmedizin 5500 Radstadt, Stadtplatz 8

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A. ö. Krankenhaus St. Josef Braunau/OÖDas A. ö. Krankenhaus St. Josef Braunau / Österreich – ein mit dem Landesfamilienpreis FELIX FAMILIA 2014 ausgezeichnetes Unternehmen – liegt zentral im Dreieck Linz – Salzburg – München (jeweils ca. 1 Stunde) und ist ein Ordenskrankenhaus der Franziskanerinnen von Vöcklabruck. Wir legen großen Wert auf die Symbiose von medizinischer Professionalität und menschlicher Betreuung. Mit rund 1400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 400 Betten übernehmen wir die regionale Versorgung des Innviertels in allen Fachbereichen auf einem hohen medizinischen Qualitätsstandard.

Unser Angebot an Sie:� familienfreundlicheflexibleArbeitszeitenmiteinerKernarbeitszeitvon

7:00/7:30 bis 13:30 Uhr (Voll- und Teilzeit)� umfangreiche Sozialleistungen (z.B. Kinderbetreuungsangebote)� attraktives Gehaltssystem (Grundlage: Ärztekollektivvertrag der OÖ Ordensspitäler)� ein professionelles, entwicklungsorientiertes Umfeld� Mitarbeit in einem engagierten und erfahrenen Team

in einer innovativen Einrichtung� kollegiale interdisziplinäre Zusammenarbeit� Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung (10 Arbeitstage/Jahr)

Wir erwarten von Ihnen:� eine abgeschlossene Facharztausbildung (NostrifikationinÖsterreicherforderlich)� Sie sind eine fachlich interessierte, innovative und engagierte

Persönlichkeit, die eigene Ideen und Vorstellungen mit viel Teamgeist bei uns einbringt� Interesse an hohen Leistungsstandards

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Prim. Dr. Johann Schöppl, ärztlicher Leiter, unter der Tel. +43 7722 804-8002 gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!Bitte richten Sie Ihre Bewerbung per Mail an [email protected] oder an Dr. Helene Mayerhofer, Leitung Personalmanagement, A. ö. Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH, A-5280 Braunau, Ringstraße 60.

• Oberärztin/-arzt / Fachärztin/-arzt für Gynäkologie und Geburtshilfe (Voll-/Teilzeit)

• Oberärztin/-arzt / Fachärztin/-arzt für Kinder- und Jugendheilkunde (Voll-/Teilzeit)

www.khbr.at/karriere

Wir freuen uns auf Sie!

ZertifiziertesLehrkrankenhausderUniversitäten

offen.engagiert – Begegnung und Nähe