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Beurteilung des Nahversorgungs-standortes „Trompete“
in der Stadt
LEICHLINGEN
als Ergänzung zum Einzelhandels-konzept für die Stadt Leichlingen
Auftraggeber: Stadt Leichlingen
Projektleitung: Birgitt Wachs, Niederlassungsleiterin
Projektbearbeitung: Julia Wunder, Dipl.-Geogr.
Köln, September 2011
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg | Büros in Dresden, Hamburg, Köln, München, Salzburg Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan Holl 51147 Köln, Frankfurter Str. 249 b Telefon: 02203 - 9643-0 Telefax: 02203 - 9643-19 Email: [email protected] Internet: www.gma.biz
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
Vorbemerkung Die Stadt Leichlingen erteilte der GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung
mbH, Köln, den Auftrag, auf Basis des vorliegenden Einzelhandelskonzeptes sowie der
darauf aufbauenden Verkaufsflächenprognose 2020 den potenziellen Nahversorgungs-
standort Trompete zu bewerten.
Für die Bearbeitung der vorliegenden Untersuchung wurde im Juli 2011 eine Aktualisie-
rung der im November 2009 im Rahmen des vorliegenden GMA-Einzelhandelskonzeptes
bereits vorgenommenen Erhebung aller Betriebe im Nahrungs- und Genussmittelbereich
in Leichlingen durchgeführt.
Darüber hinaus standen der GMA Daten und Informationen des Statistischen Bundesam-
tes, des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, des Auf-
traggebers sowie GMA-interne Unterlagen zur Verfügung. Die Daten der Untersuchung
wurden von den Mitarbeitern der GMA nach bestem Wissen erhoben, mit der gebotenen
Sorgfalt aufbereitet und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgewertet.
Die Untersuchung dient der Entscheidungsvorbereitung und -findung für kommunalpoliti-
sche Entscheidungen der Stadt Leichlingen. Alle Informationen im vorliegenden Doku-
ment sind sorgfältig recherchiert. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller
Inhalte kann die GMA keine Gewähr übernehmen.
Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31
Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Urheberrechte. Eine Weitergabe des Berichtes an
Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. der GMA.
G M A
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Köln, im September 2011 WA / WRJ wym-aw
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
INHALTSVERZEICHNIS Seite
1. Aufgabenstellung 1
2. Angebotssituation im Nahrungs- und Genussmittelsektor in Leichlingen 1
2.1 Darstellung 2
2.2 Bewertung 4
3. Beurteilung des Standortes „Trompete“ als möglichen Nahversorgungsstandort 8
3.1 Mikrostandort 8
3.2 Einwohner- und Nachfragepotenzial im Nahbereich 9
3.3 Standortangepasste Flächengröße 11
3.4 Bewertung und Empfehlungen sowie Ableitung einer versorgungsstrukturell
sinnvollen Verkaufsflächengröße 13
Verzeichnisse 15
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
1
1. Aufgabenstellung
Auf Basis eines politischen Antrags ist ergänzend zum Gutachten zur Fortschreibung des
kommunalen Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Leichlingen gutachterlich zu prüfen, ob
der Standort „Trompete“ als Nahversorgungsstandort infrage kommt und die bestehende
Versorgungsstruktur in Leichlingen sinnvoll ergänzt, ohne dabei die Innenstadtentwicklung
zu gefährden. Dabei sind die grundsätzlichen Aussagen und Leitlinien des Einzelhandels-
konzeptes sowie der Verkaufsflächenprognose 2020 zu berücksichtigen.
Der vorliegende Bericht stellt ausdrücklich keine vorhabenbezogene Auswirkungsanalyse
dar. Diese wäre im Anschluss an den politischen Entscheidungsprozess zu erstellen und
würde Grundlage für das Bauleitplanverfahren darstellen.
Folgende Untersuchungsschritte werden vorgenommen:
Darstellung und Bewertung der relevanten Angebotssituation in der Stadt Leichlin-
gen
Abgleich mit der in Ergänzung zum Einzelhandelskonzept durchgeführten Ver-
kaufsflächenprognose (Status quo- und Ziel-Prognose 2020)
Bewertung des Mikrostandortes „Trompete“
Darstellung und Ermittlung des relevanten Einwohner- und Nachfragepotenzials im
Nahbereich
Bewertung und Empfehlungen für den Nahversorgungsstandort Trompete sowie
Ableitung einer versorgungsstrukturell sinnvollen Verkaufsflächengröße.
2. Angebotssituation im Nahrungs- und Genussmittelsektor in Leichlin-gen
Im Vergleich zu den Bestandsdaten des Gutachtens zum Einzelhandelskonzept (Erhe-
bung 2009) konnten bei der Aktualisierung der Daten keine gravierenden Veränderungen
festgestellt werden, so dass im Folgenden auf den Bestandswerten im Einzelhandelskon-
zept aufgebaut wird.
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
2
2.1 Darstellung
In der Gesamtstadt Leichlingen waren bei Nahrungs- und Genussmitteln Betriebe (inkl.
Lebensmittelhandwerk) mit einer Gesamtverkaufsfläche von rund 11.700 m² und einer
Umsatzleistung von ca. 44,5 Mio. € ansässig.1
Differenziert nach Standortlagen entfallen auf die im Einzelhandelskonzept der Stadt
Leichlingen abgegrenzten Zentren2 folgende Bestandswerte:
Hauptzentrum (Innenstadt) ca. 4.200 m² VK bzw. 15,7 Mio. €
Nebenzentrum (Witzhelden) ca. 1.500 m² VK bzw. 6,0 Mio. €
sonstige Lagen (inkl. Stadtteile) ca. 6.000 m² VK bzw. 22,8 Mio. €
In der Gesamtstadt Leichlingen sind folgende wesentliche Lebensmittelanbieter ansässig
(vgl. Karte 1):
1. Kaufpark (großer Supermarkt), Neukirchener Straße, ca. 3.400 m² VK, davon
ca. 1.500 m² VK im Nahrungs- und Genussmittelbereich, Lage zwischen Wupper
und Neukirchener Straße im abgegrenzten Hauptzentrum, nicht mehr zeitgemä-
ßes äußeres und inneres Erscheinungsbild; ergänzende Konzessionäre, u. a. Bä-
ckerei Buschs, Lotto-Toto, Blumen-Fachgeschäft; zu geringes Parkplatzkontin-
gent; Hinweis auf Planungen im Rahmen des B-Plans „Wuppertreppe / Stadtkern“.
2. Kaiser’s (Supermarkt), Am Hammer, ca. 1.000 m² VK, Bäckerei Wulf in Vorkas-
senzone, überwiegend autokundenorientierter Standort, Lage am nördlichen Orts-
ausgang Richtung Solingen außerhalb des Hauptzentrums; Schulstandort in un-
mittelbarem Standortumfeld; ausreichendes Stellplatzangebot, modernisierter
Marktauftritt.
1 Verkaufsfläche: Zuordnung nach Umsatzschwerpunkt; Umsatz: bereinigt um die Umsatz-
anteile im Nichtlebensmittelsegment 2 Im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes (Entwurf, Stand: Mai 2011) wurden die zentralen
Versorgungsbereiche (Hauptzentrum Innenstadt; Nebenzentrum Witzhelden) der Stadt Leichlingen durch die GMA abgegrenzt.
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
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3. Lidl (Discounter), Neukirchener Straße, ca. 950 m² VK, autokundenorientierter
Standort, ausreichend Stellplätze dem Markt vorgelagert, sehr gute Einsehbarkeit
des Marktes gegeben.
4. Aldi (Discounter), Brückenstraße, ca. 800 m² VK, Lage in einem Wohngebiet mit
nur bedingt verkehrsgünstiger Anbindung, ausreichendes Stellplatzangebot.
5. Netto (Discounter), Moltkestraße, ca. 640 m² VK, Bäckerei Sondermann in Vor-
kassenzone, ehemaliger Standort der Firma Plus; Lage im „Walter-Freese-
Gewerbepark“ mit großflächigem Getränkemarkt „Trinkgut“ im Standortumfeld;
ausreichend Stellplätze dem Markt vorgelagert; nur bedingt zeitgemäße Verkaufs-
flächendimensionierung.
6. Edeka Bonus (Supermarkt), Stadtteil Witzhelden, Solinger Straße; ca. 1.250 m²
VK, Bäckerei Evertsberg in Vorkassenzone, bedeutender Nahversorger im abge-
grenzten Nebenzentrum „Witzhelden“; ausreichendes Stellplatzangebot; moderner
Marktauftritt.
Neben den oben angeführten strukturprägenden Lebensmittelmärkten sind in Leichlingen
eine Reihe von Betrieben des Lebensmittelhandwerks (Bäckereien, Metzgereien) sowie
Getränkemärkte und Tankstellenshops ansässig. Ergänzt wird das Angebot durch zahlrei-
che Direktvermarkter in den Ortschaften.
In den Nachbarkommunen der Stadt Leichlingen kann eine ausgeprägte Wettbewerbssi-
tuation konstatiert werden, die die Einkaufsorientierung im Raum Leichlingen maßgeblich
beeinflusst (vgl. Karte 2).
An dieser Stelle sind bezogen auf den Lebensmittelsektor folgende aktuell in der Diskus-
sion befindliche Wettbewerbsplanungen im Stadtgebiet von Leichlingen anzuführen, die
bei der Beurteilung des Planvorhabens zu berücksichtigen sind.
Für den bestehenden Kaufpark in der Leichlinger Innenstadt wird derzeit eine
Verlagerung auf die gegenüberliegende Straßenseite diskutiert. Im Rahmen dieser
Verlagerung und der Neugestaltung des gesamten Standortbereiches (Städtebau-
licher Wettbewerb „Wuppertreppe / Stadtkern“) ist eine Neupositionierung des
Marktes durch die Firma Rewe auf einer Verkaufsfläche von rund 1.800 m² vorge-
sehen. In den Obergeschossen sind Wohnnutzungen bzw. Büros und Dienstleis-
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
4
tungen geplant. Seitens der Stadt wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für den
entsprechenden vorhabenbezogenen B-Plan in die Wege geleitet.
Die Firma Aldi-Markt plant die Verlagerung der Filiale von der Brückenstraße an
den Standort „Am Wallgraben“ (sog. Precise-Gelände). Im Rahmen der Verlage-
rung ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 800 m² auf ca. 1.250 m² vor-
gesehen. Die Stadt hat bereits einen B-Plan-Aufstellungsbeschluss gefasst.
2.2 Bewertung
Im Nahrungs- und Genussmittelsektor ist mit einem großen Supermarkt (Kaufpark), zwei
Supermärkten (Kaiser’s, Edeka in Witzhelden) sowie drei Discountmärkten ein insgesamt
guter Betriebstypenmix vorhanden. Die Verteilung dieser strukturprägenden Betriebe
innerhalb des Stadtgebietes ist als vergleichsweise ausgewogen zu bezeichnen. In die-
sem Zusammenhang ist insbesondere die Nahversorgungssituation im von der Kernstadt
deutlich abgesetzten Stadtteil Witzhelden positiv zu bewerten. In der Kernstadt Leichlin-
gen weisen die Lebensmittelmärkte eine räumliche Verteilung auf, die eine überwiegend
fußläufige Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Genussmitteln ermöglicht.
Allerdings besteht eine räumliche Versorgungslücke im Südwesten der Kernstadt (west-
lich der Bahnlinie), die auch unter Berücksichtigung der angedachten Verlagerung des
Aldi-Marktes von Bedeutung ist. Ergänzt wird das vorhandene Angebot durch einige Hof-
direktverkäufe ortsansässiger Landwirtschaftsbetriebe, mehrere Getränkemärkte / Tank-
stellen sowie zahlreiche Betriebe des Lebensmittelhandwerks.
Die Kaufkraftbindung (Umsatz durch die Wohnbevölkerung : Kaufkraft der Wohnbevöl-
kerung) ist mit rund 70 % für ein Mittelzentrum vergleichsweise gering, wobei es sich bei
den Kaufkraftabflüssen ganz überwiegend um Umsätze durch u. a. Berufspendler sowie
Zielkundschaft der im Umland ansässigen (Großflächen-)Anbieter handeln dürfte (z. B.
Rewe, Edeka und real in Langenfeld, real in Leverkusen oder Firma Kaufland in Solingen
etc.). Eine höhere Bindungsquote kann erreicht werden, wenn der Vollsortimentsbereich
besser abgedeckt würde als es derzeit in der Kernstadt Leichlingen mit dem in die Jahre
gekommenen Kaufpark sowie dem in der jüngeren Vergangenheit modernisierten Kai-
ser’s-Markt möglich ist. Zudem ist auf das überdurchschnittliche Kaufkraftniveau in Leich-
lingen hinzuweisen. Das Discountangebot ist mit den Anbietern Aldi (Erweiterung am
Standort „Am Wallgraben“ geplant), Lidl und Netto bereits heute ausreichend abgedeckt.
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
5
Im interkommunalen Vergleich ist die Verkaufsflächenausstattung bei Nahrungs- und
Genussmitteln mit ca. 414 m² VK / 1.000 Einwohner insgesamt als unterdurchschnittlich
zu bezeichnen (vgl. Abbildung 1). Damit ergibt sich für Leichlingen auch in quantitativer
Hinsicht noch ein rechnerisches Entwicklungspotenzial im Lebensmittelsektor.
Auf Basis einer in Ergänzung zur Einzelhandelskonzeption vorgenommenen Verkaufsflä-
chenprognose für den Einzelhandel der Stadt Leichlingen bis zum Jahr 2020 wurde für
den Nahrungs- und Genussmittelsektor in der Zielprognose ein Verkaufsflächenpotenzi-al von ca. 300 m² in der Status-Quo-Prognose und 1.850 m² in der Zielprognose er-
rechnet. Das zusätzliche Entwicklungspotenzial der Zielprognose ergibt sich aus dem
leichten Anstieg der Pro-Kopf-Ausgaben im Nahrungs- und Genussmittelsektor sowie
einer Steigerung der Kaufkraftbindung durch eine teilweise Beseitigung der bereits aufge-
zeigten qualitativen und quantitativen Ausstattungsdefizite.
Abbildung 1: Lebensmitteleinzelhandelsbestand im Vergleich (VK je 1.000 EW)
414
594 640
392483 430
580
Leichlingen(28.000 EW)
Olpe (26.000EW)
Plettenberg(27.000 EW)
Kevelaer(28.000 EW)
Emmerich(30.000 EW)
Meschede(32.000 EW)
GMA-Kennziffer(20.-30.000
EW)
Quelle: GMA-Erhebungen, GMA-Grundlagenuntersuchung „Kennziffern des Einzelhandels in Deutschland und Österreich 2007“
Karte 1: Standort „Trompete“ im Stadtgefüge sowie strukturprägende Lebensmittelanbieter in der Kernstadt Leichlingen*
6
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
2
1
3
4
6
* Anbieter „Edeka Bonus“ ist im Stadtteil Witzhelden ansässig
5
Legende
Erstellt mit Regiograph Planung; GMA-Bearbeitung 2011
Standort „Trompete“Hauptzentrum (i. S. des ZVB)
1 Kaufpark2 Kaiser´s
3 Lidl4 Netto
5 Aldi (Bestandsstandort)
Aldi (Planstandort f. Verlagerung)
6
7
Karte 2: Projektrelevante Wettbewerbssituation im Umland (Schematische Darstellung) Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
Legende
Erstellt mit Regiograph Planung; GMA-Bearbeitung 2011
Standort „Trompete“
Stadtgebiet Leichlingen
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
8
3. Beurteilung des Standortes „Trompete“ als möglichen Nahversor-gungsstandort
3.1 Mikrostandort Der Standort befindet sich im Kreuzungsbereich Trompete / Reusrather Straße im süd-
westlichen Stadtgebiet Leichlingens. Dabei handelt es sich um den ehemaligen Festplatz
des Schützenvereines „Trompete“, welcher derzeit unbebaut ist.
Quelle: GMA-Aufnahme Juli 2011 Im direkten Standortumfeld sind im Kreuzungsbereich Trompete / Reusrather Straße
vereinzelt Einzelhandelsbetriebe (Tankstelle Kals, Bäckerei Wulf, Getränkemarkt Schnei-
ders) angesiedelt. In ca. 400 m Entfernung ist im Gewerbegebiet „Reusrather Straße“ die
Ansiedlung eines Reitsportfachmarktes mit ca. 1.200 m² VK vorgesehen. Auf der gegenü-
berliegenden Straßenseite findet die Entwicklung von Wohnbauflächen statt. Dabei han-
delt es sich ganz überwiegend um Einzel- bzw. Doppelhäuser. Die bisherigen Pläne der
Stadt Leichlingen sehen für diesen Bereich ein städtebaulich hochwertiges Wohnquartier
vor. Im Westen des Standortes befindet sich das Gasthaus „Zur Trompete“. Nördlich des
Grundstückes schließt sich entlang des Straßenzugs „Trompete“ ebenfalls Wohnbebau-
ung an. Der Standort liegt außerhalb eines im Einzelhandelskonzept der Stadt Leichlingen
(Entwurf, Stand vom Mai 2011) definierten zentralen Versorgungsbereiches.
Die verkehrliche Erreichbarkeit des Standortes ist als gut zu bezeichnen, da es sich bei
der Reusrather / Trompeter Straße um eine der Verbindungsstrecken zum benachbarten
Mittelzentrum Langenfeld handelt. Zudem besitzt die Reusrather Straße eine Anbindung
an die Autobahn BAB 3. Durch Bushaltestellen südlich des Standortes (Rothenburg) ist
auch die ÖPNV-Erreichbarkeit gewährleistet. Fußläufig kann der Standort von der Wohn-
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
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bevölkerung nördlich und südlich des Standortes gut erreicht werden. Die Größe des
Grundstückes ist zudem ausreichend, um einen Lebensmittelmarkt inkl. Stellplätze zu
errichten.
Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich um einen siedlungsräumlich integrierten
Standort. Dieser befindet sich zwar in einer einzelhandelsbezogenen Streulage, weist
jedoch eine fußläufige Erreichbarkeit für die Wohnbevölkerung, insb. vor dem Hintergrund
der in der Entwicklung befindlichen Wohngebiete, auf. Bezogen auf die Standortverteilung
der relevanten strukturprägenden Lebensmittelanbieter im Stadtgebiet kann der Standort
durchaus positiv bewertet werden, da er einen weiteren Versorgungsschwerpunkt im
südwestlichen Stadtgebiet bzw. westlich der Bahnlinie bildet und für diesen Stadtbereich
die Nahversorgung übernehmen könnte (vgl. Karte 3).
3.2 Einwohner- und Nachfragepotenzial im Nahbereich
Zur Beurteilung, ob ein Standort der Nahversorgung dient und welche Verkaufsflächendi-
mensionierung standortangepasst ist, ist die Einwohnerzahl im sog. Nahbereich heranzu-
ziehen. In Anlehnung an den Einzelhandelserlass NRW soll die Versorgung mit Gütern
des täglichen Bedarfs i. d. R. noch in einer Gehzeit von 10 Minuten möglich sein. Dies
entspricht in etwa einer fußläufigen Entfernung von 700 – 1.000 m.1
Die Darstellung des 700 m- und 1.000 m-Radius erfolgt schematisch, da mögliche Um-
feldfaktoren, die sich ggf. auf die Ausdehnung des Nahbereichs auswirken können (z. B.
Barrierewirkung einer Bahnlinie, Wettbewerbssituation) nicht berücksichtigt werden.
Unter Ansetzung dieser Radien ergeben sich für den Standort „Trompete“ folgende Ein-
wohnerzahlen (vgl. Karte 3):2
700 m-Radius 3.464 Einwohner
1.000 m-Radius 4.716 Einwohner.
1 Einzelhandelserlass NRW vom 22.09.2008, Kapitel 2.8 2 Quelle: Stadt Leichlingen, aktualisierter Stand: 02.09.2011.
Karte 3: Nahbereich Standort „Trompete“
10
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
2
1
3
4
6
5
LegendeZone I (700 m-Radius)
Zone II (1.000 m-Radius)
Erstellt mit Regiograph Planung; GMA-Bearbeitung 2011
Standort „Trompete“Hauptzentrum (i. S. des ZVB)
1 Kaufpark2 Kaiser´s
3 Lidl4 Netto
5 Aldi (Bestandsstandort)
Aldi (Planstandort f. Verlagerung)
6
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
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Bei Ansetzung der Pro-Kopf-Kaufkraftwerte für nahversorgungsrelevante Sortimente1 sind
folgende Kaufkraftpotenziale zu ermitteln:
700 m-Radius ca. 8,8 Mio. €
1.000 m-Radius ca. 12,0 Mio. €.
Daraus wird ersichtlich, dass der Standort im Nahbereich über ein nennenswertes fußläu-
figes Einwohner- und Nachfragepotenzial verfügt, welches sich im Zuge der Baulandent-
wicklung weiter vergrößern wird. Unter Berücksichtigung der geplanten Verlagerung des
Aldi-Marktes würde der Standort die Wohnsiedlungsbereiche südwestlich der Bahnlinie
versorgen, so dass eine Verbesserung der Versorgungssituation einträte.
3.3 Standortangepasste Flächengröße
Gemäß Einzelhandelserlass NRW ist nach Auffassung der in der Arbeitsgruppe „Struk-
turwandel im Lebensmitteleinzelhandel und § 11 Abs. 3 BauNVO“ vertretenen Einzelhan-
delsunternehmen davon auszugehen, dass ein Standort der verbrauchernahen Versor-
gung dient, wenn „der voraussichtliche Gesamtumsatz des geplanten Supermarktes 35 %
der relevanten Kaufkraft der Bevölkerung im Nahbereich nicht übersteigt“.2
Unter Ansetzung dieser sogenannten „35 %-Regel“ ergibt sich für die beiden o. g. Radien
die relevante Kaufkraft. Mittels der branchen- / betriebstypenspezifischen Flächenproduk-
tivität3 kann die Verkaufsflächengröße abgeleitet werden. Dabei wird ein Supermarkt (Le-
bensmittelvollsortimenter) zugrunde gelegt, da vor dem Hintergrund der bestehenden An-
gebotsstrukturen in Leichlingen ausschließlich eine Verbesserung im Vollsortimentsbe-
reich zu empfehlen ist (vgl. auch Kapitel 3.2).
1 gemäß Leichlinger Sortimentsliste: Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Lebensmittelhand-
werk, Tabakwaren, Getränke), Reformwaren, Drogeriewaren, Kosmetika, Schnittblumen, Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf, Zeitschriften; ohne Pharmazie (Apotheken), Sani-tätswaren, da dies zu Verzerrungen des Nachfragepotenzials für den Standort führen wür-de
2 Einzelhandelserlass NRW vom 22.09.2008, Kapitel 2.8 3 gemäß EHI, Handel aktuell, und Bezirksregierung Köln, Regelungen für Einzelhandelsbe-
triebe zur Nahversorgung i. S. v. § 11 (3) BauNVO – Ausnahmen oberhalb der Regelver-mutungsgrenze, Februar 2010
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
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Tabelle 1: Standortangepasste Verkaufsfläche für einen Lebensmittelsupermarkt am Standort „Trompete“
Radien
nahversorgungs-relevante Kauf-kraft im Nahbe-reich in Mio. €
35 % Ab-schöpfung in
Mio. €
Ø Flächen-produktivität
Vollsortimenter in € / m² VK1
standort-angepasste
Verkaufsflächein m²
700 m-Radius 8,8 3,1 4.000 775
1.000-m Radius 12,0 4,2 4.000 1.050
1 EHI, Handel aktuell, und Bezirksregierung Köln, Februar 2010
Quelle: GMA-Berechnungen auf Basis des Einzelhandelserlasses NRW (ca.-Werte, gerundet)
Als standortangepasste Größenordnung für einen Lebensmittelsupermarkt (Gesamtgrö-
ße) ergibt sich demnach eine Verkaufsfläche zwischen 775 und 1.050 m².
Allerdings sind in diesem Wert bestimmte Aspekte nicht berücksichtigt, die von Bedeutung
sind. Dies sind:
Die Umsätze, die infolge der Lage des Areals auch von außerhalb des Nahbe-
reichs an den Standort fließen werden.
Die aktuell unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung und Kaufkraftbin-
dung im Nahrungs- und Genussmittelsegment in der Gesamtstadt Leichlingen.
Die Tatsache, dass die Standort- und Immobilienanforderungen der Betreiber
weitgehend standardisiert sind, so dass für einen marktgerechten Supermarkt eine
Mindestgröße von 1.200 m² Verkaufsfläche anzusetzen ist.
Daher wird im Folgenden ein Abgleich mit der Verkaufsflächenprognose sowie eine Ge-
samtbeurteilung unter Berücksichtigung o. g. Aspekte sowie der städtebaulichen Entwick-
lungsziele der Stadt Leichlingen (gemäß Einzelhandelskonzept) vorgenommen.
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
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3.4 Bewertung und Empfehlungen sowie Ableitung einer versorgungsstrukturell sinnvollen Verkaufsflächengröße
Gemäß Verkaufsflächenprognose 2020 ergibt sich für die Gesamtstadt Leichlingen in
der Zielprognose ein Flächenpotenzial von ca. 1.850 m² für Nahrungs- und Genussmittel
(d. h. ohne sonstige Randsortimente eines Lebensmittelmarktes). Wie bereits in der Stel-
lungnahme zur Verkaufsflächenprognose empfohlen, sind den generellen Zielsetzungen
entsprechend („Innen- vor Außenentwicklung“ und „Vorrangstellung der Innenstadt“) die
ausgewiesenen Potenziale zunächst auf die Innenstadt zu lenken, um hier insbesondere
die erforderliche Frequenzsteigerung und damit Attraktivitätsstärkung zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund ist dem im Rahmen des Bebauungsplans „Wuppertreppe / Stadtkern“ vorgesehenen Lebensmittelvollsortimenter aus fachlicher Sicht oberste Priori-
tät einzuräumen. Laut Konzept ist für den reinen Lebensmittelmarkt eine Verkaufsfläche
von rd. 1.800 m² geplant. Üblicherweise entfallen auf einen Lebensmittelsupermarkt in
dieser Größenordnung 150 – 250 m² auf sonstige Randsortimente (Drogeriewaren,
Wasch- und Putzmittel, Tiernahrung, Zeitschriften etc.), so dass der neue Markt ca. 1.550
– 1.650 m² Nahrungs- und Genussmittelfläche umfassen dürfte. Unter Berücksichtigung
des aktuellen Kaufpark-Bestandes von ca. 1.500 m² (bei Nahrungs- und Genussmitteln)
ergibt sich eine zusätzliche Verkaufsfläche von 50 – 150 m². Damit verbleibt für die Ge-
samtstadt ein Verkaufsflächenpotenzial für Nahrungs- und Genussmittel von 1.700 –
1.800 m².
Des Weiteren ist die Planung zur Verlagerung / Erweiterung des Aldi-Marktes zu berück-
sichtigen, da hierfür ebenfalls bereits ein B-Plan-Aufstellungsbeschluss vorliegt. Von der
Gesamterweiterung um ca. 450 m² dürften rd. 50 m² auf sonstige Randsortimente entfal-
len.
Das Verkaufsflächenpotenzial für Nahrungs- und Genussmittel in Leichlingen beläuft sich
damit auf 1.300 – 1.400 m². Da dieses Potenzial für die Gesamtstadt Leichlingen gilt,
sind hierin bis zum Jahr 2020 alle weitergehenden Entwicklungsmöglichkeiten wie Moder-
nisierungen, Erweiterungen und Verlagerungen bestehender Märkte zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund sollte das Potenzial aus fachlicher Sicht nicht alleine auf den Standort „Trompete“ gelenkt werden. Unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur und der de-
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
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mografischen Entwicklung ist auch weiterhin eine räumlich ausgewogene wohnortnahe
Versorgung in der Gesamtstadt Leichlingen zu fördern.
Daher wird für den Standort „Trompete“ eine Größe von rd. 1.000 – 1.200 m² Verkaufs-fläche für Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Getränke, Bäcker) empfohlen, so dass
als „Puffer“ ca. 100 – 400 m² für sonstige Entwicklungen bis 2020 im Stadtgebiet zur Ver-
fügung stehen. Unter Ansetzung eines üblichen Konzeptes für einen Lebensmittelsu-permarkt ergäbe sich damit für den Standort „Trompete“ eine Gesamtgröße von 1.200 – 1.500 m² Verkaufsfläche. Dieser Wert würde zwar die standortangepasste Größe über-
schreiten, wäre jedoch unter Berücksichtigung der derzeitigen Angebotssituation in Leich-
lingen, der räumlichen Verteilung der Anbieter sowie der geplanten Innenstadtentwicklung
als fachlich vertretbar einzustufen.
Der Standort „Trompete“ könnte somit als Nahversorgungsstandort die bestehende Versorgungsstruktur in Leichlingen sowohl qualitativ (Lebensmittelvollsortimen-ter), quantitativ (zeitgemäße Größe, ohne dabei die Innenstadt zu gefährden) und räumlich (Verbesserung der Versorgung im südwestlichen Stadtgebiet) verbessern.
Diese Bewertung gilt vorbehaltlich einer noch durchzuführenden vorhabenbezogenen Auswirkungsanalyse, welche die voraussichtlichen versorgungsstrukturellen, städtebau-
lichen und raumordnerischen Auswirkungen (insbesondere auf die Innenstadtentwicklung)
prüft.
Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen
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Verzeichnisse
Seite
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lebensmitteleinzelhandelsbestand im Vergleich (VK je 1.000 EW) 5
Kartenverzeichnis Karte 1: Standort „Trompete“ im Stadtgefüge sowie strukturprägende
Lebensmittel-Anbieter in der Kernstadt Leichlingen 6
Karte 2: Projektrelevante Wettbewerbssituation im Umland (Schematische
Darstellung) 7
Karte 3: Nahbereich Standort „Trompete“ 10
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Standortangepasste Verkaufsfläche für einen
Lebensmittelsupermarkt am Standort „Trompete“ 12