Leistungsangebot - MOnAMi · 6 Betreuungspersonal sowie ein Gästezimmer. Für alle Bewohner stehen...

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Leistungsangebot Wohnstätte „Gottleubatal“ Alt-Neundorf 23 01796 Pirna Träger: Lebenshilfe Pirna-Sebnitz-Freital e.V. Longuyoner Straße 4 01796 Pirna Klaus Mühle Lothar Gollnick Geschäftsführender Vorsitzender Leiter Wohnstättenverbund 1 des Vorstandes Pirna, 03.09.2008

Transcript of Leistungsangebot - MOnAMi · 6 Betreuungspersonal sowie ein Gästezimmer. Für alle Bewohner stehen...

Leistungsangebot

Wohnstätte „Gottleubatal“ Alt-Neundorf 23

01796 Pirna

Träger: Lebenshilfe Pirna-Sebnitz-Freital e.V. Longuyoner Straße 4 01796 Pirna

Klaus Mühle Lothar Gollnick Geschäftsführender Vorsitzender Leiter Wohnstätte nverbund 1 des Vorstandes Pirna, 03.09.2008

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Gliederung:

1. Träger der Einrichtung

2. Leistungstyp und Zielgruppe 2.1. Gesetzliche Grundlagen 2.2. Leistungstyp 2.3. Zielgruppen

3. Zielstellung der Wohnstätte 4. Leistungsinhalte der Wohnstätte

4.1 Umfang und Struktur der Leistungen der Wohnstätte 4.1.1 Platzkapazität und Raumstruktur 4.1.2 Wohnbereichsbezogene Leistungen 4.1.2.1 Speisenversorgung 4.1.2.2 Reinigung 4.1.2.3 Wäscheversorgung 4.1.2.4 Hauswirtschaftliche / Haustechnische Leistungen 4.1.3 ganzjährige vollstationäre Hilfe 4.1.3.1 Bewohnerbezogene Leistungen 4.1.3.2 Hilfebedarfsermittlung/Förder- und Selbsthilfeplanung 4.1.3.3 Betreuungsleistungen 4.1.3.3.1 Alltägliche Lebensführung 4.1.3.3.2 individuelle Basisversorgung 4.1.3.3.3 Gestaltung sozialer Beziehungen / Sozialverhalten 4.1.3.3.4 Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben 4.1.3.3.5 Kommunikation und Orientierung 4.1.3.3.6 Emotionale und psychische Entwicklung 4.1.3.3.7 Gesundheitsförderung und Erhaltung 4.1.4 Betreuung im Krankheitsfall 4.1.5 Nachtdienst 4.1.6 Gruppengegliedertes Wohnen 4.1.7 Kooperation mit beteiligten Diensten 5. Qualität der Leistungen 5.1 Strukturqualität des Trägers 5.1.1 Standort, räumlich - sächliche Ausstattung der Wohnstätte 5.1.2 Personelle Ausstattung der Wohnstätte 5.1.2.1 Leistungen der Leitung und Verwaltung 5.2 Prozessqualität 5.2.1 Allgemeine Regelungen 5.2.2 Qualifikation und persönliche Voraussetzungen 5.2.3 Grundsätzliche Arbeitsprinzipien und Voraussetzungen 5.3 Ergebnisqualität 5.3.1 Bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung 5.3.2 Gemeinschaftsleben 5.3.3 Erreichung der Selbstständigkeit 5.3.4 Wechsel in offenere Wohnformen

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1. Träger der Einrichtung Die Lebenshilfe Pirna-Sebnitz-Freital e.V. betreibt in freier Trägerschaft zwei integrative Kindertagesstätten, eine Interdisziplinäre Frühförderung, zwei heilpädagogische Gruppen, einen Hort für lernbehinderte Kinder, ein Physiotherapeutisches Zentrum, Ergotherapie, eine Werkstatt für psychisch kranke und geistig Behinderte Menschen, einen Integrationsbetrieb und zwei Wohnbereiche. In den Bereichen Wohnen 1 und 2 werden verschiedene Wohnformen für geistig und mehrfach behinderte erwachsene Menschen vorgehalten sowie zwei Pflegestationen. Im Wohnstättenverbund 1 sind an den Standorten Pirna und Freital der Bereich Ambulante Hilfen/Familienentlastender Dienst angesiedelt. In Pirna und Neustadt sind die Strukturen Wohnstätte mit Außenwohngruppe (AWG) als offenere Wohnform vorhanden und ambulant betreutes Wohnen als weiteres selbständigeres Wohnangebot in den Orten Neustadt, Sebnitz, Kurort Rathen und Pirna. In Übereinstimmung mit dem Leitbild und der Satzung des Vereins ist es unser wichtigstes Anliegen, eine umfassende Betreuung und Begleitung geistig und mehrfach behinderter Menschen vom Kleinkind bis zum Lebensende sicherzustellen, um ihnen durch die Entwicklung und Förderung ihrer individuellen sozialen Kompetenzen ein selbstbestimmtes Leben, entsprechend dem Normalitätsprinzip, zu ermöglichen. Im Bereich Wohnen bedeutet das, dem behinderten Heimbewohner Wohnmöglichkeiten anbieten zu können, die seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechen, bzw. Wohnformen zu finden, die eine weitere Förderung der individuellen Ressourcen ermöglichen. 2. Leistungstyp und Zielgruppe 2.1. gesetzliche Grundlagen

• §§ 75 bis 78 SGB XII • Verordnung (§ 53 bis 58 und § 60 SGB XII Eingliederungshilfe-Verordnung) • Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII • Jeweils gültiges Heimgesetz

2.2 Leistungstyp Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger und/oder Mehrfachbehinderung im Heim.

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2.3 Zielgruppen Erwachsene Menschen mit primär geistigen bzw. mehrfachen Behinderungen im Sinne von § 53 SGB XII und der Eingliederungshilfeverordnung mit externer Tagesstruktur, die in einer WfbM arbeiten und geistig und mehrfach behinderte erwachsene Menschen im Sinne von § 53 SGB XII und der Eingliederungshilfeverordnung mit interner Tagesstruktur. 3. Zielstellung der Wohnstätte Die Ziele der Wohnstätte orientieren sich maßgeblich an den im § 53 Abs. 3 SGB XII gefassten Aufgaben der Eingliederungshilfe, nämlich eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft zu integrieren. Dazu gehört, dem behinderten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihm die Ausübung eines angemessenen Berufs oder Tätigkeit zu ermöglichen und ihn soweit als möglich unabhängig von Pflege zu machen. Die Gewährleistung des Grundbedürfnisses aller Menschen nach Sicherheit, Zuwendung und Geborgenheit in einer angenehmen Atmosphäre sind Ziele der Wohnstätte. Die Entwicklung der Fähigkeit und Bereitschaft zu eigener Mitwirkung, Selbständigkeit und Selbstbestimmung in den mit dem Wohnen verbundenen Lebensbereichen, insbesondere im Bereich der Grundversorgung, bei der individuellen Lebensplanung und –Gestaltung, bei der sozialen Interaktion im unmittelbaren Wohnumfeld sowie auch über den Heimbereich hinaus, im Freizeitbereich und bei den sonstigen Belangen des Wohnens sind weitere Ziele der Wohnstätte und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und Entwicklungsständen der behinderten Bewohner. Sie werden im Rahmen eines heilpädagogisch geprägten Alltags im Sinne der Eingliederungshilfe umgesetzt. Dazu gehört auch die Motivation und Förderung zum Wechsel in eine offenere Wohnform. 4. Leistungsinhalte der Wohnstätte Die direkten Leistungen der Wohnstätte bestehen in heilpädagogisch ausgerichteten Maßnahmen der Betreuung, Förderung, Unterstützung und Hilfe, gegebenenfalls auch Beaufsichtigung bei den Verrichtungen im Wohnalltag, notwendigen Therapie- und Pflegemaßnahmen unter weitgehender Berücksichtigung individueller Wünsche und Bedürfnisse, in Maßnahmen der Freizeitgestaltung im Heim wie auch Teilnahmemöglichkeiten außerhalb des Heimes, in Maßnahmen der Betreuung und Freizeitgestaltung an Wochenenden und Feiertagen, aktiven Hilfen in besonderen Situationen sowie der Versorgung mit Speisen und Getränken. Die indirekten Leistungen bestehen insbesondere in der Zusammenarbeit mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, dem Hausarzt und Fachärzten, sowie im Zusammenwirken mit Dritten, wie anderen beteiligten Diensten, Fachinstitutionen und Einrichtungen, der WfbM, nicht behinderten Partnern, Förderern und weiteren Einrichtungen und Partnern des öffentlichen Lebens. Der Öffentlichkeitsarbeit kommt

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hierbei eine immer größer werdende Bedeutung zu. Durch das Qualitätsmanagement des Trägers werden die Maßnahmen der Qualitätssicherung in der Wohnstätte umfassend gewährleistet. 4.1. Umfang und Struktur der Leistungen der Wohnstä tte Die Leistungen der Wohnstätte orientieren sich an dem individuellen Förder- und Selbsthilfeplan unter Anwendung des H.M.B.-W. – Verfahrens zur hilfebedarfsorientierten Betreuung, der auf umfangreicher medizinischer und sozialtherapeutischer Diagnostik beruht. Er umfasst sozialpädagogische, therapeutische und/oder medizinische Maßnahmen und Hilfen. Diese Maßnahmen reichen von der Anleitung durch den Betreuer über Mithilfe/ Hilfestellung bis hin zur Begleitung und Assistenz bzw. stellvertretenden Durchführung. Aufgenommen werden geistig und oder mehrfach behinderte Erwachsene, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind. Für Behinderte, die einen Antrag auf Eingliederung in eine WfbM gestellt haben, für die aber eine Entscheidung noch nicht getroffen wurde, ist eine Aufnahme in die Wohnstätte ebenfalls möglich. Es gilt die Regelung, dass die Bewohner, die aus Altersgründen oder aus gesundheitlichen Gründen aus der WfbM ausscheiden, ihren Platz weiterhin in Anspruch nehmen können. 4.1.1 Platzkapazität und Raumstruktur Für das Haus Gottleubatal besteht eine Vereinbarung nach § 93 Abs. 2 BSHG (seit 01.01.2005 § 75 SGB XII) über 22 Plätze für Behinderte mit externer Tagesstruktur und eine Vereinbarung nach § 93 Abs. 2 BSHG (seit 01.01.2005 § 75 SGB XII) über 6 Plätze für Behinderte mit interner Tagesstruktur. Drei räumlich getrennte Wohnbereiche erstrecken sich über 2 Etagen der Wohnstätte, die mit großzügig angelegten terrassenartigen Balkonen verbunden sind. In der unteren Etage befinden sich für zwei Gruppen jeweils ein Aufenthaltsraum mit gemütlicher Sitzgruppe, entsprechenden Kleinmöbeln und Haushaltselektronik (Radio, TV-Anlage u.a.) ausgestattet, ein Essbereich mit integrierter Einbauküche sowie vier Sanitäreinrichtungen, von denen zwei mit Badewannen und zwei behindertengerecht ausgestattet sind. Im Innenbereich steht ein Wirtschafts- und Abstellraum zur Verfügung, der von beiden Gruppen genutzt wird .Ein zusätzlicher Raum mit separater Dusche und WC kann für Besucher und Notfälle genutzt werden. Auf der gleichen Etage sind die Büroräume der Wohnstättenleitung eingerichtet, die vom Wohnbereich aus über einen Flur erreichbar sind und durch einen separaten Eingang von der Straße aus. Die Büros und das Dienstzimmer sind mit moderner Computertechnik ausgestattet und mit der Geschäftstelle des Vereins am Standort Pirna, Longuyoner Str. 4 vernetzt. Im Obergeschoß befinden sich zwei Aufenthaltsräume mit angenehmer Wohnatmosphäre, ein geräumiger Essbereich ebenfalls mit kompletter Einbauküche, ein Bereich für Entspannung und Muße, die dazugehörigen Sanitäreinrichtungen für Bewohner und Personal, ein Wirtschafts- und Abstellraum, das Dienstzimmer für das

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Betreuungspersonal sowie ein Gästezimmer. Für alle Bewohner stehen Einzelzimmer und Zweibettzimmer zur Verfügung. Beide Etagen sind mittels Personenaufzug auch für Rollstuhlfahrer erreichbar. Für Musiktherapie, Gemeinschaftsveranstaltungen, Freizeitsport, kreative Tätigkeiten sowie verschiedenen Hobbys sowie für Fahrräder, sind im Untergeschoß der Wohnstätte mehrere Räume vorhanden, einschließlich Werkstatt für den haustechnischen Dienst, Lager- und Wirtschaftsräume, eine Gemeinschaftsküche und Umkleideräume sowie Sanitäreinrichtungen für die Mitarbeiter. Zur Wohnstätte gehört auch eine gepflegte Außenanlage mit Terrasse und Grillplatz neben einem großen Pavillon, Teichanlage, Parkstellflächen und Fahrradständern. 4.1.2 Wohnbereichsbezogene Leistungen Die Wohnbereiche halten für die Bewohner folgende Leistungen vor:

• Ein- und Zweibettzimmer mit einer Grundausstattung an Mobiliar • auf jeder Etage drei Rollstuhlgerechte Bäder mit WC und eine separate

Dusche mit WC, komplettiert mit Badmöbeln • in jedem Wohnbereich ist eine Gemeinschaftsküche mit Kühl- und

Gefriergeräten, Elektroherden, Geschirrspüler, zusätzlichen Backöfen, diversen elektrischen Haushaltgeräten und allem erforderlichen Kücheninventar vorhanden

• in jedem Wohnbereich befinden sich gemütliche Sitzecken mit Polstermöbeln und funktionellen Schränken einschließlich TV, Radio und Videoanlagen

• die dazugehörigen Essbereiche sind individuell gestaltet mit Tischen und Stühlen

• dekorative Gestaltung mit Grünpflanzen, Raumschmuck und diversen Gegenständen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner gewährleisten eine harmonische Wohnatmosphäre

• die Balkone werden individuell durch die Bewohner mit Balkonpflanzen und Gartenmöbeln gestaltet

• im Kellergeschoß bietet eine mit Edelstahlmöbeln und –Geräten ausgestaltete Gemeinschaftsküche sehr gute Voraussetzungen für die kulinarische Vorbereitung und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen

• im großen Gemeinschaftsraum des Kellergeschosses befinden sich ein Klavier, verschiedene Klangkörper, Raumteiler für Theateraufführungen und Mobiliar für kreative Techniken

• der Hobbyraum ist ausgestattet mit Waschmaschine, Trockner, Fahrradständern zur Aufbewahrung der Fahrräder, Werkbänken und Schränken mit Werkzeugen

• im Vorraum ist eine zusammenklappbare, transportable Tischtennisplatte deponiert

• eine behindertengerechte Toilette für Bewohner und Gäste ist ebenfalls vorhanden

• die Wohnstätte ist umgeben von einer gepflegten Außenanlage mit Grillplatz, Sitzecke und Gartenteich sowie ausreichend Parkplätzen für Besucher und Mitarbeiter

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4.1.2.1. Speisenversorgung

Den Bewohnern werden täglich vier unterschiedliche Mahlzeiten angeboten, (Frühstück, Zwischenmahlzeit bzw. Pausenbrote für WfbM – Gänger, Mittagessen, Vesper und Abendbrot), die durch die Mitarbeiter vor- und nachbereitet werden.

Die Mittagessenversorgung erfolgt über Fremdleistung als Anlieferung in die Ausgabeküchen der Wohnstätte. Vom Lieferanten werden verschiedene Wahlessen angeboten. Danach wird in den Gruppen dezentral die Einnahme der Speisen durchgeführt. Jede Gruppe verfügt über eine Küche, in der bei Bedarf selbst gekocht und gebacken werden kann. Zum Erlernen hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und Fertigkeiten werden die Bewohner in die Vorbereitung und Herstellung verschiedener Speisen sowie in die Gestaltung einer niveauvollen Tischkultur einbezogen. Das Angebot von verschiedenen Diäten (Diabetiker und glutenfrei) und Kostformen bei entsprechender Indikation ist gewährleistet, wobei das Betreuungspersonal die Kontrolle über die Durchführung übernimmt und wenn nötig, Anleitung und Hilfestellung gibt. Für die Einhaltung der Hygienerichtlinien ist das Hauswirtschafts- und Betreuungspersonal ebenfalls verantwortlich. Zur Vorbereitung gemeinschaftlicher Veranstaltungen ist die zentrale Küche der Wohnstätte nutzbar. Die Bewohner werden in die Auswahl des Essens und in die Gestaltung des Speiseplanes einbezogen. 4.1.2.2 Reinigung Die Reinigung der Gemeinschaftsräume und Bewohnerzimmer erfolgt durch das hauswirtschaftliche Personal und Betreuungshilfskräfte gemäß der erstellten Reinigungs- und Desinfektionspläne für die Einrichtung. Im Rahmen der Förder- und Hilfeplanung wird die Sauberkeit und Ordnung in den Wohnbereichen durch das gemeinsame Erstellen eines Ämterplanes für die Bewohner und dessen Umsetzung mit Hilfe des Betreuungspersonals gewährleistet. Zur Einhaltung gesetzlicher Hygienevorschriften wird zweimal jährlich die komplette Reinigung der Fenster durch eine vertraglich verpflichtete Fremdfirma durchgeführt. Die Grundreinigung der gesamten Einrichtung erfolgt einmal im Jahr ebenfalls durch Fremdleistung. 4.1.2.3 Wäscheversorgung Die Wäschereinigung, Kennzeichnung, Reparatur und Änderung persönlicher Wäsche und Bekleidung erfolgt durch ein vertraglich gebundenes Dienstleistungsunternehmen. Zur Realisierung der durch das Qualitätsmanagement gestellten Hygienischen Anforderungen wurden neue Sammelsysteme und Transportbehälter erworben sowie

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ein separates Schmutzwäschelager eingerichtet und mit der notwendigen hygienischen Schutzbekleidung ausgerüstet. Gemäß den gesetzlichen Hygienevorschriften muss der Wäschewechsel für die Bewohner und die Einrichtung in einem bestimmten Rhythmus erfolgen. Zur Einhaltung dessen wurde mit einem Fahrdienstunternehmen ein Tourenplan für den An- und Abtransport der Wäsche vereinbart. Die erforderliche Kennzeichnung der einzelnen Wäschestücke für die Bewohner und die Einrichtung erfolgt ebenfalls durch das Dienstleistungsunternehmen mittels gepachter Etiketten und Transponder. Entsprechend der individuellen Förderung orientieren sich die Leistungen, wie zum Beispiel

• Waschen, bügeln, trocknen und legen der Oberbekleidung • Auswahl und Kauf von Wäsche und Bekleidung • Erledigen von kleinen Reparaturen oder ausbessern der Privatwäsche

4.1.2.4 Haustechnische/Hauswirtschaftliche Leistung en

• Zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit des Gebäudes, der technischen Anlagen und Maschinen entsprechend dem üblichen Standard, gemäß der Heimmindestbauverordnung, den gesetzlichen Vorschriften und den DIN Normen wurden die erforderlichen Wartungsverträge abgeschlossen.

• In Form eines Rahmenvertrages mit dem TÜV findet eine regelmäßige Überwachung und Überprüfung aller überwachungspflichtigen Bestandteile am Gebäude und an Ausrüstungen statt.

• Kleinreparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen werden durch den haustechnischen Dienst der Wohnstätte realisiert.

• Zur Abwendung von Gefahren innerhalb der Wohnstätte befinden sich in allen Wohngruppen Rauchmelder. Eine schnelle Weiterleitung des Notfalls ist durch die Aufschaltung der BMZ direkt zur Feuerwehr und die Vorhaltung von Telefonen in jeder Wohngruppe und in den entsprechenden Diensträumen gegeben.

• Den Bewohnern steht eine gepflegte Park/Gartenanlage zur Verfügung. Die Pflege, Instandhaltung und Gewährleistung der Sicherheit der Außenanlagen und der Verkehrswege obliegt der Verantwortung des Mitarbeiters haustechnischer Dienst der Wohnstätte und wird mit dem Einsatz entsprechender Technik abgesichert.

Der Mitarbeiter, haustechnischer Dienst nutzt zur Bewältigung von Kleintransporten für Material für die Realisierung seiner Arbeitsaufgaben einen PKW. 4.1.3 ganzjährige vollstationäre Hilfe

Das Betreuungsangebot erstreckt sich über 365 Tage im Jahr. Für die nächtliche Betreuung ist ein Nachtdienst eingerichtet. Zur Sicherung einer Bedarfs orientierten kontinuierlichen Hilfeleistung erfolgt die Betreuung für die Bewohner, die in die WfbM gehen, in den Morgenstunden und in der Hauptbetreuungszeit zwischen1400 Uhr und 2200 Uhr sowie ganztägig an den

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Wochenenden und Feiertagen. Die Bewohner mit interner Tagesstruktur werden 24 Stunden täglich betreut. Die Dienstplangestaltung erfolgt in der Form, dass im Krankheitsfall eines Bewohners oder mehrerer, die Pflege und Betreuung der betreffenden Personen 24 Stunden am Tag und in der Nacht durch eine Fachkraft gewährleistet wird. In der Wohnstätte Gottleubatal leben 22 Bewohner, die die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) besuchen und 6 Bewohner, die ganztägig betreut werden Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Gestaltung unterschiedlicher Tagesstrukturen. Die Bewohner mit externer Struktur werden in den Morgenstunden und nach Rückkehr aus den Werkstätten aktiv betreut, sowie an den Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Hierbei wird besonderer Wert auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Basisversorgung und Freizeitgestaltung gelegt, wobei den Wochenenden vor allem zur Erholung, Entspannung und Regenerierung große Bedeutung beigemessen wird. Um den behinderten Menschen mit interner Tagesstruktur die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist eine intensive, über den ganzen Tag verteilte Einzelbetreuung notwendig (siehe Pkt. 4.1.3.1 Bewohnerbezogene Leistungen). Diese besteht aus gezielten individuellen Hilfeleistungen, und Einzeltherapien bei fortgeschrittener Irritation und Ausfällen des Bewegungskontrollsystems der Extremitäten bei Verunfallten, Epileptikern und Autisten, sowie zur Förderung, Wiederherstellung bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten der Aktivitäten des täglichen Lebens und deren Erhaltung soweit als möglich. Aus diesen Anforderungen ergibt sich ein erhöhter Betreuungsaufwand und Betreuungsbedarf.

4.1.3.1 Bewohnerbezogene Leistungen Die Leistungen der Wohnstätte orientieren sich an einem individuellen Förder- und Hilfeplan unter Anwendung des Metzler-Verfahrens zur bedarfsorientierten Betreuung, der auf der Grundlage ärztlicher Gutachten sowie Einschätzungen durch das Fachpersonal der Wohnstätte erstellt wird. Er umfasst sozialpädagogische, therapeutische und medizinische Maßnahmen der Grund- sowie Behandlungspflege durch medizinisches Fachpersonal. Die Maßnahmen reichen von der Anleitung durch den Betreuer über Hilfestellung bzw. Mithilfe bis zur Begleitung und Assistenz, gegebenenfalls bis hin zur stellvertretenden Ausführung. Gemäß dem Förder- und Betreuungskonzept und dem Heimvertrag der Wohnstätte hat jeder Bewohner auch nach Ausscheiden aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ein lebenslanges Wohnrecht in unserer Wohnstätte, sofern sein gesundheitlicher Zustand dies zulässt und er nicht vorrangig der Pflege bedarf. Schwerpunkte der Förderung und Betreuung

• Mobilisierung der Ressourcen zur Erhöhung der Selbstständigkeit • Stärkung des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls durch

Übernahme von Eigenverantwortung und Schaffung positiver Erlebnisse • Befähigung zur selbstbestimmten Lebensgestaltung entsprechend der

individuellen Bedürfnisse • Entwicklung und Anwendung eines Gesundheitsbewussten Lebensstils

(gesunde Ernährung, sportliche Aktivitäten)

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• Selbständigkeitsentwicklung und gesellschaftliche Integration • Entwicklung von sozialer Kompetenz und Handlungsfähigkeit in Verbindung mit

dem Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen und Bindungen (Freunde und Partnerschaften)

• Abbau von Verhaltensauffälligkeiten sowie Konfliktbewältigung • Aufbau und Entwicklung von Kommunikationsbereitschaft und

Kommunikationsfähigkeit • Befähigung zur Verrichtung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten • Motivation und Hilfe bei der individuellen und Gruppen orientierten

Freizeitgestaltung • Organisation von Freizeitmassnahmen im Urlaub • Größtmögliche Angleichung des Wohnumfeldes und der Tagesstruktur an den

Alltag � Normalisierungsprinzip • Motivation und Förderung zum Wechsel in eine andere Wohnform

(Außenwohngruppe) • Motivation und Anleitung zur Entwicklung von Bewältigungsstrategien in allen

Lebensbereichen und Begleitung bei der Durchführung • Erhalt bzw. Förderung der Kulturtechniken bzw. deren Verfeinerung und

Erweiterung • Wahrnehmung von internen und externen Bildungsangeboten • Hilfe bei der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr (Radfahrer)

Gewährung von speziellen sozialtherapeutischen und medizinisch therapeutischen Maßnahmen sowie Erhöhung von Betreu ungsleistungen Medizinische Pflegemaßnahmen

- Prophylaxen, Lagerung nach heilpädagogischen Gesichtspunkten - Mobilitätstraining, Aktivierungsmaßnahmen - Kontinenztraining und –versorgung - Wundversorgung - Intensive individuelle Pflege und Betreuung von Rollstuhlfahrern - Erhöhte Leistungen der Behandlungspflege – Katheterisieren als Form der

Ausscheidung

Therapeutische Leistungsangebote - medizinische Versorgung bei kurrenten und chronischen Erkrankungen - Pharmakotherapie - Physiotherapie - Orthopädische Versorgung, z.B. mit Rollstuhl, Unterarmstützen und anderen

Gehhilfen (Laufwagen), Schuhen - Logopädie / Sprachtherapie - Ergotherapie - Psychotherapie / Suchttherapie - Musiktherapie - Soziotherapie - Nutzung des Therapiebades gemäß Vertrag - Beschäftigungstherapie z.B. kreatives Gestalten bzw. Förderung der

Kreativität und Schulung der Feinmotorik, der visuellen Wahrnehmung und optischen Differenzierungsfähigkeit

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Schwerpunkte bei der Betreuung und Förderung der Bewohner mit interner Tagesstruktur sind unter anderem: - Wasch- und Esstraining mit einem schwerst-mehrfach behinderten Bewohner im Rollstuhl, Sprachtherapie, Lauftraining und Übungen zur Strukturierung des Tagesablaufes mit diesem Bewohner sowie Integrationsmaßnahmen, - Wasch- und Esstraining sowie Sprachtraining mit einem Autisten, gezielte Integration in die Gruppe, Maßnahmen zur Erledigung kleiner Pflichten, hier ist eine besondere individuelle Beaufsichtigung notwendig. - Erhaltung der einfachsten Aktivitäten des täglichen Lebens bei geistig Schwerstbehinderten und psychisch Kranken mit stark schizophrenen Zügen.

Es bedarf also zusätzlich einer über die Betreuung sonstiger geistig Behinderter hinausgehenden Sozialtherapie, individueller Führung und flexibler Reaktionsweisen in der rehabilitativen pädagogischen Arbeit. Diese Leistungen werden durch Fachkräfte erbracht und führen notwendigerweise zu einem höheren Personalbedarf und damit zu einem höheren Personalschlüssel.

4.1.3.2 Hilfebedarfsermittlung/Förder- und Hilfepla nung Zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Betreuung, die den behinderungsspezifischen Erfordernissen und Gegebenheiten Rechnung trägt, erfolgt die Ermittlung des Hilfebedarfs nach dem Metzler-Verfahren (H.M.B.-W. – Verfahren in der Version 5/2001). Die Hilfebedarfsermittlung weist in den einzelnen Bewertungskriterien den aktuellen Entwicklungsstand des Bewohners aus. Die Bewertungskriterien bilden die Grundlage der Hilfeplanung und widerspiegeln sich in den Förderzielen des Einzelnen. Ermittelter Entwicklungsstand und Hilfeplanung bedingen sich gegenseitig, wobei die Fortschreibung und ständige Kontrolle der Förderziele eine wesentliche Rolle bei der Dokumentation der erreichten Ergebnisse spielen. Diese werden in festgesetzten Zeiträumen im Betreuerteam ausgewertet. Die einzelnen Zielstellungen werden in Fern- und Nahziele bzw. Grob- und Feinziele untergliedert. Zwischenkontrollen und Neufestsetzung der Förderziele sind erforderlich, um alle Ressourcen des behinderten Menschen zu erschließen, eine optimale Förderung zu ermöglichen und einer Unter- bzw. Überforderung entgegenzuwirken. Am Prozess der Förder- und Hilfeplanerstellung sind folgende Personen beteiligt:

- Bewohner, wenn möglich - Gerichtlich bestellte Betreuer bzw. Angehörige - Gruppenleiter - Gruppenmitarbeiter - evtl. Therapeuten und beratende Neurologen / Psychologen - evtl. Mitarbeiter der WfbM

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4.1.3.3 Betreuungsleistungen 4.1.3.3.1 Alltägliche Lebensführung

Anleitung, Motivation und Unterstützung:

• bei der Verrichtung der verschiedensten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und der alltäglichen Lebensführung

• beim Erledigen von Einkäufen (sinnvoll und zweckmäßig) • bei Arztbesuchen und Behördengängen (meist Begleitung erforderlich) • bei der Gesundheitsförderung und –erhaltung • bei der Entwicklung und Herausbildung von Ordnungssinn, Ordnungsliebe für

die eigenen Räumlichkeiten sowie Gemeinschaftsbereiche • Motivation zu Bildung und Arbeit sowie sinnvoller Freizeitgestaltung • Bei der Regelung von Angelegenheiten sozialen Charakters

4.1.3.3.2 Individuelle Basisversorgung Hilfe, Motivation und Anleitung:

• beim Aufstehen und zu Bett gehen • bei der Körperhygiene und Körperpflege einschließlich Sexualhygiene • beim An- und Auskleiden sowie der Auswahl der passenden Bekleidung • bei der ganzheitlichen Ernährung, Nahrungsaufnahme und Gestaltung von

Mahlzeiten • bei der Entwicklung eines bewussten und gesunden, gegebenenfalls

abstinenten Lebensstils. 4.1.3.3.3 Gestaltung sozialer Beziehungen/Sozialver halten

• Gemeinsames Erarbeiten von Regeln und Normen für das Zusammenleben in den einzelnen Gruppen und in der Wohnstätte, gegenseitige Einschätzung zur Erhaltung und Kontrolle durch den Heimbeirat

• Befähigung zu einer individuellen Meinungsbildung und deren Durchsetzung innerhalb der Gruppe

• Entwicklung der Fähigkeit zu Toleranz, Anpassung und gegenseitiger Rücksichtnahme

• Hilfestellung bei der Gestaltung sozialer Beziehungen im Wohnumfeld • Vermeidung von Isolation durch Integration ins Gruppenleben • Aufrechterhaltung und Förderung von Familienkontakten, Freundschaften und

Partnerschaften • Pflegen und Ausbauen von Kontakten zu Nichtbehinderten • Motivation und Organisation der Teilnahme am kulturellen und

gesellschaftlichen Leben (Kino, Sportverein, Malzirkel, Theatergruppe, Wandergruppe)

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4.1.3.3.4 Teilnahme am kulturellen und gesellschaft lichen Leben

• Befähigung zur Gestaltung der individuellen und Gruppenbezogenen Freizeit • Hilfestellung bei der Erarbeitung einer sinnvollen und abwechslungsreichen

Tagesstruktur • Hilfen bei der Vorbereitung, Organisation und Gestaltung persönlicher und

gemeinschaftlicher Höhepunkte • Teilnahme an Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen des öffentlichen

Lebens und der Einrichtung • Aktive Mitwirkung an den verschiedenen zentral organisierten Veranstaltungen

des Vereins • Unterstützung bei sportlichen Aktivitäten und kreativ-gestalterischer Tätigkeit • Organisation und Durchführung von Urlaub • Inanspruchnahme von internen und externen Bildungsangeboten • Motivation zur Eigenbeschäftigung und Interessenfindung • Inanspruchnahme von Bildungsangeboten innerhalb und außerhalb der

Einrichtung • Förderung kreativer gestalterischer Ausdrucksmöglichkeiten und Talente , wie

zum Beispiel in der Theater- und Kulturgruppe • Befähigung und Motivation zur Entwicklung eigener Lebensplanung und

Perspektiven 4.1.3.3.5 Kommunikation und Orientierung

• Information/Assistenz bei der Kommunikation und Organisation im näheren und weiteren Umfeld

• Aufbau und Entwicklung von Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit

• Hilfe beim Erlernen von Sprachtechniken • Aufbau und Anwendung basaler Kommunikation • Vermittlung einer Zeitstruktur, Tagesstrukturierung, Einhaltung des Tag-Nacht-

Rhythmus • Schulung von Zeitempfinden und Pünktlichkeit • Unterstützung bei der Orientierung im Wohnumfeld (Einkaufsmöglichkeiten,

Weg zur WfbM, Arzt, Behörden) • Herausbildung und Festigung der Verkehrssicherheit • Erhaltung bzw. weitere Förderung der Kulturtechniken

4.1.3.3.6 Emotionale und psychische Entwicklung

• Bewältigung psychischer Alltagsprobleme und Konflikte, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit der Behinderung stehen

• Beratungsgespräche und Erarbeitung von Konfliktbewältigungsstrategien zum Verarbeiten emotioneller Störungen bei eventueller Überforderung oder Ablehnung durch andere oder ähnliche Probleme

• Hilfestellung bei der Bewältigung von Krisensituationen • Gesprächsführung zum Umgang mit Sexualität und Partnerschaft

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• gemeinsame Erarbeitung von Strategien zur Bewältigung der Alkohol- und Nikotinproblematik

4.1.3.3.7 Gesundheitsförderung und Erhaltung

• Vermittlung und Umsetzung eines gesundheitsfördernden Lebensstils,

gesunde Ernährung, sportliche Aktivitäten, Phasen der Anspannung und Entspannung

• Durchführung von Prophylaxen nach heilpädagogischen und medizinischen Gesichtspunkten

• Hilfe bei Arzt- und Therapeutenbesuchen • Intensive individuelle Pflege und Betreuung von Rollstuhlfahrern

(Mobilitätstraining, Aktivierungsmaßnahmen) • Beobachtung und Überwachung der Vitalwerte und des

Gesundheitszustandes • Motivation und Hilfe zur sportlichen Betätigung und Mobilisierung der eigenen

Kräfte. • Nutzung des Therapiebeckens des vereinseigenen Therapiezentrums • Ergotherapeutische Maßnahmen, z.Bsp.: verschiedene Kreativtechniken oder

Alltagsbewältigungsmaßnahmen

4.1.4 Betreuung im Krankheitsfall In der Wohnstätte wird im Krankheitsfall eine Betreuung rund um die Uhr abgesichert. Die Wohnstätte arbeitet mit dem Ortsansässigen Hausarzt in Pirna-Neundorf und Fachärzten der Stadt Pirna zusammen. Die Fachärztliche Betreuung ist für jeden Bewohner und jede Bewohnerin sichergestellt (z. B. Zahnarzt, HNO, Augenarzt, Gynäkologe). Darüber hinaus erfolgt bei Bedarf eine enge Zusammenarbeit mit der Physiotherapie und Ergotherapie des Vereins. Die Betreuung im Krankheitsfall wird auch nach einem Krankenhausaufenthalt durch die Wohnstätte abgesichert (z.B. Nachsorge nach einer Operation, oder Knochenbrüchen wie Bein, Arm u.ä.). Die entsprechenden Maßnahmen werden dann auf den betreffenden Bewohner bezogen eingeleitet. 4.1.5 Nachtdienst Die Betreuung in der Nacht wird in der Wohnstätte durch einen Nachtdienst abgesichert. 4.1.6 Gruppengegliedertes Wohnen Die 28 Wohnstättenplätze sind den baulichen Gegebenheiten und der Raumstruktur angepasst und demzufolge in drei Gruppen aufgegliedert.

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Im unteren Geschoß haben in einer Gruppe 7 Bewohner und in der zweiten Gruppe 9 Bewohner ihr Zuhause. Im gesamten Dachgeschoß leben 12 Bewohner in der dritten Gruppe zusammen. Die vorhandenen Zweibettzimmer ermöglichen auch ein gemeinsames Wohnen von Paaren. Es werden sowohl männliche als auch weibliche erwachsene Behinderte aufgenommen. Die Zuordnung zu den Gruppen richtet sich nach den persönlichen Neigungen, nach der Kapazität der Gruppe und dem jeweiligen Hilfebedarf, das heißt, entsprechend der individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten der behinderten Menschen. Die Bewohner mit interner Tagesstruktur sind in alle drei Gruppen integriert. Wir bieten grundsätzlich ein unbefristetes Wohnangebot mit lebenslangem Wohnrecht in unserer Einrichtung an, welches durch den Heimvertrag dokumentiert wird, jedoch mit der Option des Überganges in offenere Wohnformen, wie AWG, Ambulant betreutes Wohnen bzw. in eigener Wohnung. Die Integration der Bewohner mit interner Tagesstruktur in den einzelnen Gruppen dient der Verbesserung des Sozialverhaltens der Bewohner. 4.1.7 Kooperation mit beteiligten Diensten Zur Durchführung der angebotenen Leistungen unter den Punkten 4.1.2.1, 4.1.2.2, 4.1.2.3 und 4.1.2.4 erfolgt eine enge Kooperation mit verschiedenen Dienstleistungsunternehmen. Versorgungsleistungen wie Fahrdienste, Wäschereileistungen und der damit verbundene Wäschetransport werden durch die Lindenhof Rathen gGmbH realisiert. Die Speisenversorgung wird ganzjährig durch die GBS GmbH abgesichert. Mit der RDT GmbH wurden Verträge zu Reinigungsleistungen abgeschlossen. Mit der TÜV Süddeutschland GmbH besteht ein Rahmenvertrag zur Kontrolle von prüfpflichtigen und überwachungsbedürftigen Arbeitsmitteln und Anlagen. Mit allen vertraglich gebundenen Dienstleistungsunternehmen wird eine jährliche Lieferantenbewertung durchgeführt. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Preise jährlich mit den üblichen Marktpreisen zu vergleichen. 5. Qualität der Leistungen 5.1 Strukturqualität des Trägers Die Entwicklung der Betreuungsleistungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erforderte den dezentralen Aufbau von Leistungseinrichtungen der Behindertenhilfe wie zum Beispiel die Wohnstätte „Gottleubatal“. Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Bedarfs an Koordinierungsaufgaben des Trägers wurde der Standort der zentralen Geschäftsstelle verändert. Es erfolgte der Umzug innerhalb der Stadt Pirna vom Varkausring 107 auf die Longuyoner Strasse 4. Damit wurden die strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der Leistungen im Trägerbereich geschaffen. Insbesondere wirkt sich der Sitz der Leistungseinrichtungen auf die Anforderungen an die Organisation und Kommunikation in der Geschäftsstelle des Trägers aus. Die moderne

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anforderungsgerechte Raumstruktur in der Geschäftstelle trägt der dezentralen Lage der Einrichtungen Rechnung. Zur Absicherung einer effizienten Kommunikation wurde mittels Routertechnik ein leistungsstarkes Datennetz zu den Einrichtungen aufgebaut. Diese sind dadurch in der Lage, auf zentrale EDV - Programme wie z. B. BEVIA oder BADOKA des Zentralservers zuzugreifen. Zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Einrichtungen und der Geschäftsstelle wurde ein internes inhouse-mail -System installiert. 5.1.1 Standort, räumlich – sächliche Ausstattung de r Wohnstätte

Die Wohnstätte „Gottleubatal“ befindet sich im Stadtteil Neundorf der großen Kreisstadt Pirna. Der Standort der Wohnstätte wirkt sich positiv aus auf die sozialen Beziehungen zum Ortsteil und zur Stadt Pirna, da sich in der Nähe eine Haltestelle der Stadtlinie befindet. Zur räumlich – sächlichen Ausstattung wurden schon im Punkt 4.1.2 „Wohnbereichsbezogene Leistungen“ ausführliche Angaben gemacht. Das Leben in der Wohnstätte ist geprägt von einem Höchstmaß an Individualität, da jeder Bewohner sein Zimmer bzw. einen Teil des Zimmers nach seinen Vorstellungen und Interessen gestalten kann. Die Aufenthaltsräume in den 3 Wohnbereichen sind gruppenspezifisch und wohnlich eingerichtet und bilden das Zentrum und den Treffpunkt der Wohngruppe. Zur Entspannung, zum Abbau von Aggressionen und zum allgemeinen Wohlbefinden können die Behinderten den Snoezelraum mit dem dazugehörigen Wasserbett nutzen. Für sportliche Aktivitäten werden auf vertraglicher Basis die Turnhalle und der Sportplatz der Grundschule Neundorf genutzt. Die Wohnstätte ist mit vier Computerarbeitsplätzen ausgestattet. Dadurch sind die Voraussetzungen für die Nutzung des Dokumentationssystem BEVIA, die Dienstplanung mit dem Softwareprogramm GEOCON und damit die Realisierung der Forderungen des Qualitätsmanagements sowie die gesetzlichen Forderungen des Heimgesetzes zur Dienstplanregelung in Einrichtungen der Behindertenhilfe gegeben. Technische Anlagen wie Telefone, Faxgerät, Kopiergerät, Personalruf in allen Räumen der Wohnbereiche und eine visuelle Überwachungsanlage der Gemeinschaftsräume und Flurbereiche sind vorhanden. Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit und des Betriebes der Einrichtung ist den gestiegenen Medienkosten wie Wasser, Abwasser, Gas, Energie, Kraftstoffe Rechnung zu tragen. 5.1.2 Personelle Ausstattung der Wohnstätte

Bezug nehmend auf die zwischen dem Träger der Einrichtung und dem Träger der Sozialhilfe geschlossenen Vereinbarungen für externe und interne Tagesstruktur über Leistung, Vergütung und Prüfung ergibt sich folgende personelle Besetzung Leitung und Verwaltung Haus- / Bereichsleitung Verwaltungskräfte

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Zentrale Leistungen incl. Qualitätsmanagement Wirtschafts-, Versorgungs- und technischer Dienst Wirtschafts-Abteilungsleitung Mitarbeiter hauswirtschaftlicher Dienst Mitarbeiter haustechnischer Dienst Sonstige Mitarbeiter PA aus fremder Leistung Betreuungs-Erziehungs-Pflegekräfte Einrichtungsleitung Erzieher mit HPZ Heilerziehungspfleger Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter Krankenschwester Mitarbeiter ohne Fachausbildung Sonstige Mitarbeiter Funktionsdienst Soz. Pädagoge Beschäftigungstherapeut Weitere Mitarbeiter ZDL Honorarkräfte (u. a. Supervision) Praktikanten Als weitere Funktionsdienste sind zur Erweiterung medizinisch-therapeutischer Angebote innerhalb der Tagesstrukturierenden Maßnahmen der Einsatz eines Psychologen und eines Physiotherapeuten vorgesehen. Entsprechend dem Hilfebedarf an heilpädagogischer, erzieherischer, sozialtherapeutischer und medizinischer Betreuung und Förderung werden heilpädagogische und medizinische Fachkräfte in der Wohnstätte eingesetzt. Zur Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter werden innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen mit Honorarkräften, Psychologen, Fachdozenten von Weiterbildungsinstitutionen und medizinischem Fachpersonal genutzt. Für externe Qualifikation und Fortbildungen werden die Angebote des Landesverbandes der Lebenshilfe, des DPWV, der Berufsgenossenschaft, sowie die Fachschulen für Gesundheit und Soziales und andere Bildungseinrichtungen in Anspruch genommen.

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5.1.2.1 Leistungen der Leitung und Verwaltung Durch die Geschäftsführung des Trägers werden folge nde Leistungen erbracht: Leistungen des Trägers zur Organisation in der Wohnstätte z.B. Kostensatzverhandlungen zu Abschluss von Leistungs-, vergütungs- und Prüfvereinbarungen

- Die rechtliche Vertretung in der Wohnstätte nach außen liegt beim Träger - Der Vorstandsvorsitzende hat Alleinvertretungsrecht für alle Einrichtungen, zur

Interessenvertretung und Wahrnehmung aller rechtlichen Befugnisse, da in diesen keine juristischen Personen vertreten sind

- Leistungen des Trägers zur Organisation in der Wohnstätte, z. B. Kostensatzverhandlungen

- Vertretung der Einrichtung nach außen insbesondere zu den administrativen Institutionen, Fachaufsichtsbehörden, Fach- und Spitzenverbänden,

- Personalentwicklung - Öffentlichkeitsarbeit.

Die Aufgaben der Geschäftsstelle beinhalten:

- interne Geschäftsführung der Wohnstätte, z. B. zentrale Planung, Controlling, Versicherungswesen

- Personalverwaltung - Datenverarbeitung und Verwaltung - Buchhaltung z. B. Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung - Versorgungs- und Bestellwesen, z. B. zentraler Einkauf, Rahmen-

vereinbarungen mit Lieferanten - Qualitätsmanagement - Abrechnung gegenüber den Kostenträgern.

Aufgaben des Wohnstättenleiters:

- fachliche und disziplinarische Leitung - konzeptionelle Arbeit - Planung der heilpädagogischen Tätigkeit entsprechend der vorgegebenen

Zielstellungen - Koordination des Einsatzes von Fachdiensten für Qualifikation, Supervision

und fachliche Beratung der Mitarbeiter - Organisation des Fahrdienstes - Medizinisch-pflegerische Ausstattung der Wohnstätte - alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit, des Gesundheits-

und Brandschutzes, - Zusammenarbeit mit Institutionen, Kostenträgern und anderen Einrichtungen

zur strukturgerechten Belegung der Wohnstättenplätze - Mitarbeit in fachspezifischen Gremien z.B. als Mitglied in der

Fachbereichskommission des DPWV Zur Absicherung dieser Aufgaben und zur Gewährleistung der Flexibilität ist

der Einsatz eines PKW erforderlich.

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Weitere Leistungen

Die Verwaltung der Bewohnerakten, der Wohnstättenverträge, sowie die Verwaltung und Auszahlung des Barbetrages erfolgt in der Wohnstättenleitung. 5.2 Prozessqualität 5.2.1 Allgemeine Regelungen

Zur Sicherung einer bedarfsorientierten kontinuierlichen Hilfeleistung erfolgt die Betreuung der Bewohner zu den im Punkt 4.1.3 ausführlich dargestellten Betreuungszeiten in der Wohnstätte. Die Dokumentation dieser Leistungen erfolgt im Förder- und Hilfeplan sowie in den Wochen- und Tagesplänen der einzelnen Gruppen. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung des Hilfeplanes und die Reflexion der Zielgenauigkeit der Leistung wird in Detailplänen sichtbar (z.B. Körperhygieneplan, Dokumentationstabelle für Einzelförderung, Hygieneplan). In den Schichten werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die erforderlichen Fachkräfte und Hilfskräfte eingesetzt, wobei der Fachkraftabsicherung die primäre Bedeutung zukommt. Die Dienstplanung wird mit dem Computerprogramm GEOCON gesteuert und dokumentiert. 5.2.2 Qualifikation und persönliche Voraussetzunge n

Die Auswahl der Mitarbeiter schließt neben der Prüfung der fachlichen Voraussetzungen auch die persönliche, charakterliche Eignung und die Motivation ein. Im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt gleichzeitig die Planung der Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die einmal auf innerbetrieblicher Ebene durch Fachpersonal und Honorarkräfte durchgeführt wird. Zum anderen werden die Bildungsangebote der Berufsgenossenschaft, des DPWV, der Volkshochschulen und anderer fachspezifischer Bildungseinrichtungen genutzt.

Zur Verarbeitung von Problemsituationen und Verhinderung des Born-Out-Syndroms wird Supervision angeboten.

5.2.3 Grundsätzliche Arbeitsprinzipien und Vorauss etzungen Regelmäßige Teamberatungen werden genutzt, um Fachthemen zu erörtern, Arbeitsinhalte zu klären, organisatorische Probleme zu lösen und um die Mitarbeiter fachlich anzuleiten. Als grundlegende Voraussetzungen für die Arbeit in der Wohnstätte und zur konkreten Fixierung der Arbeitsinhalte erhält jeder Mitarbeiter eine Stellenbeschreibung für seinen Arbeitsplatz. Wochenpläne mit exakt definierten Inhalten zur Förderung und Hilfe der einzelnen Bewohner ermöglichen den Mitarbeitern sowie dem Wohnstättenleiter eine genaue Kontrolle und Abrechnung der durchgeführten Tätigkeiten in dem jeweiligen Dienst.

Um eine umfassende Betreuung und Förderung abzusichern, ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten und Institutionen (Therapiezentrum,

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Fachambulanz, WfbM) notwendig. Die aktive Mitarbeit in der Fachbereichskommission des DPWV bildet hierbei ein weiteres wichtiges Kriterium. Es wird großer Wert darauf gelegt, die Transparenz und Durchschaubarkeit aller Leistungen gegenüber den Kostenträgern, Fachaufsichtsbehörden und den Behinderten und ihren Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertretern zu dokumentieren und zu garantieren. Die innerbetriebliche Vernetzung verschiedener Versorgungsleistungen und Fahrdienste durch die Lindenhof Rathen gGmbH und die GBS Wiesenhof einschließlich bereits genannter Dienste gewährleisten eine gute betriebswirtschaftliche Führung der Wohnstätte.

Durch das Qualitätsmanagement des Vereins wird eine Kontrolle von „außen“ sichergestellt. Hier erfolgen die Prüfung der Dokumentationen, sowie eine Prüfung des Betreuungsprozesses anhand der individuellen Förder- und Selbsthilfepläne. Die jährliche Fachkonferenz des Bereiches Wohnen stellt ein Gremium zum fachlichen Erfahrungsaustausch der einzelnen Wohnformen dar. Hier wird die höchste Ebene der interdisziplinären Zusammenarbeit praktiziert. Die bedarfsgerechte Fortschreibung der konzeptionellen Zielstellungen auf der Grundlage neuester Erkenntnisse der Behindertenhilfe ist ein wichtiger Bestandteil der Betreuungs- und Förderarbeit. Nur so kann der individuelle Hilfebedarf jedes einzelnen Bewohners an pädagogischer, medizinischer und therapeutischer Betreuung und Förderung gewährleistet und umgesetzt werden. 5.3 Ergebnisqualität 5.3.1 Bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung Mit seinem Einzug in die Wohnstätte erhält jeder Bewohner einen Heimvertrag, in welchem alle Leistungen des Trägers und Pflichten als auch die des künftigen Bewohners vertraglich fixiert und geregelt sind. Dieser bildet die juristische Grundlage für die Beziehungen zwischen Wohnstätte, Bewohner und gesetzlichem Betreuer.

Das Arbeitsklima innerhalb des Mitarbeiterteams ist eine entscheidende Voraussetzung für die Bereitschaft des Personals, alles für das Wohl der behinderten Bewohner zu tun. Wichtig sind deshalb persönliche Gespräche des Leiters mit den Betreuern und haustechnischen Mitarbeitern zur Erörterung von Sachverhalten und Klärung von Problemen. Die jährlichen Einschätzungen der Mitarbeiter durch den Leiter dienen der Ermittlung des Standes der erbrachten Leistungen, der Motivation, der Zufriedenheit und des Engagement jedes einzelnen und bilden ein messbares Ergebnis der Qualität der Arbeit in der gesamten Wohnstätte. Ein weiteres Kriterium der Qualität unserer Arbeit bildet die Zufriedenheit der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer unserer behinderten Bewohner. Dazu werden für Eltern und Angehörige Gesprächsstunden zur Information und Meinungsbildung bzw. – Äußerung angeboten und 2x jährlich durchgeführt. Der persönliche Kontakt und das direkte individuelle Gespräch geben uns Einblick über den Stand der Zufriedenheit und dienen der Verbesserung der Qualität des Leistungsangebotes der Wohnstätte. Zur Ermittlung der Zufriedenheit der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer wurde als zusätzliches Hilfsmittel durch das Qualitätsmanagement ein Fragebogen erarbeitet.

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5.3.2 Gemeinschaftsleben Der aktuelle Kultur-, Sport- und Freizeitplan bildet die Grundlage für die Teilhabe der Bewohner am gesellschaftlichen Leben innerhalb und außerhalb der Wohnstätte. Es werden jährlich Ferienfreizeiten angeboten, verschiedene Sport- und Kulturgruppen in der Wohnstätte und im Verein können genutzt werden. Die Teilnahme der Bewohner an regionalen und überregionalen Kultur- und Sportveranstaltungen wird gewährleistet sowie die Organisation und Sicherung der Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen und Höhepunkten des Vereins.

5.3.3 Erreichung der Selbständigkeit

Durch die Förder- und Selbsthilfepläne ist die individuelle Förderung und Betreuung der Bewohner der Wohnstätte gewährleistet. Wichtigster Qualitätsschwerpunkt der inhaltlichen Arbeit ist die Überprüfung des Zielerreichungsgrades aus der Aufgabenstellung des individuellen Förder- und Selbsthilfeplanes jedes Bewohners. Diese Überprüfung wird entsprechend der Terminisierung im Förderplan durchgeführt und notwendige Maßnahmen eingeleitet bzw. neue Ziele festgelegt. Teilnehmer an dieser Überprüfung sind die beteiligten Personen der Hilfeplanung. Zur exakten Bestimmung des Entwicklungsstandes werden die Kriterien des Metzler-Verfahrens genutzt. Um ein messbares Ergebnis auszuweisen, wurde ein individueller Bewertungsbogen entwickelt und zur Anwendung gebracht (Punktsystem).

5.3.4 Wechseln in offenere Wohnformen

Ein weiterer wichtiger Qualitätsschwerpunkt ist die Bewohnerzufriedenheit. Diese wird in Befragungen, Einzel- und Gruppengesprächen geprüft. Dabei werden auch solche Aspekte wie Wohlfühlgefühl, Angenommensein und erreichter Selbstständigkeitsgrad untersucht und analysiert. Ebenso werden Befähigungen der Bewohner zum Wechsel in eine Offenere Wohnform und das Niveau der Integration des Einzelnen in die Gesellschaft geprüft. Durch das Qualitätsmanagement des Vereins wurden dazu entsprechende Fragebögen entwickelt. Als Ansprechpartner und Vertreter der Bewohner dient der Heimbeirat, der in kontinuierlichen Abständen unter Anleitung einer Fachkraft tagt.