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Leistungsverzeichnis Baumpflege 2017-2020

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Leistungsverzeichnis Baumpflege 2017-2020

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Leistungsverzeichnis

zur Ausschreibung Nr.: 2016-102922 der BäderBetriebe Frankfurt GmbH Die Leistungsbeschreibung umfasst einschließlich des Angebotsblattes XX Seiten. Alle Verdingungsunterlagen sind zu unterschreiben. Werden die Verdingungsunterlagen nicht unterschrieb en, ist das Angebot nicht zu werten. Objekte: 1. Rebstockbad Zum Rebstockbad 7 60486 Frankfurt

2. Panoramabad Inheidener Strasse 60 60385 Frankfurt Bornheim 3. Hallenbad Höchst Melchiorstrasse 21 65929 Frankfurt 4. Freibäder 4.1. Freibad Stadion Mörfelder Landstr. 362 60528 Frankfurt 4.2. Freibad Silo Hunsrücker Str. 100 65929 Frankfurt 4.3. Freibad Hausen Ludwig-Landmann Str. 341 60488 Frankfurt 4.4. Riedbad Bergen-Enkheim Fritz-Schubert-Ring 2 60388 Frankfurt 4.5. Freibad Nieder-Eschbach Heinrich-Becker-Str. 22 60437 Frankfurt 4.6. Freibad Brentano Rödelheimer Parkweg 60489 Frankfurt 4.7. Freibad Alexander Riese Weg 60439 Frankfurt Eschersheim 5. Vereinsbäder - optional - 5.1 Gartenbad Fechenheim Konstanzer Strasse 16 60386 Frankfurt 5.2 Tillybad Am Strandbad 65929 Frankfurt

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BäderBetriebe Frankfurt GmbH Org. - Ziffer

Betriebseinheit Anzahl der Bäume

Bemerkungen

B1 – KB 1 Rebstockbad 219 B1 – KB 3 Panoramabad

Bornheim 44

B1 – KB 4 Bezirksbad Höchst 1 B1 – KB 6 Riedbad Bergen-

Enkheim 244

B1 – KB 7 Gartenbad Fechenheim

21 - optional - Vereinsbad

B1 – KB 8 Freibad Stadion 443 B1 – KB 9 Freibad Silo

Außengrundstück 140 13

153 Bäume Gesamt

B1 – KB 10 Freibad Hausen Parkplatz FB Hausen

143 2

145 Bäume Gesamt

B1 – KB 11 Freibad Nieder-Eschbach

111

B1 – KB 12 Freibad Brentano Gelände DLRG Parkplatz Brentanobad

327 7 80

334 Bäume - optional

B1 – KB 13 Freibad Eschersheim 252 Tillybad 108 - optional

- Vereinsbad Gesamt 2075 (2155) Der Parkplatz des Brentanobades (80 Bäume) wurde verkauft. Die Anzahl der Bäume in den Liegenschaften der BBF beträgt 2075 Bäume. Vorbemerkungen Inhalt der Ausschreibung sind folgende Punkte: Unter dem Begriff Baummanagement wird die Komplettbetreuung mit folgenden Zielen verstanden:

- Inventur des Baumbestandes - Kontrolle auf Verkehrssicherheit - Herstellung der Verkehrssicherheit - Erweiterung und Aufbau des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEP) - Herstellung des im PEP definierten Pflegezustandes zum Ende der

Vertragslaufzeit. Die Standards der Verkehrssicherheitskontrolle werden durch die von der Forschungsgesellschaft für Landschaftsbau und Landschaftsentwicklung e.V. (FLL) herausgegebenen Baumkontrollrichtlinien (Stand Dezember 2010) festgelegt. Die

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Standards der Baumpflege werden durch die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Baumpflege (Stand Februar 2006) bestimmt. Beide Veröffentlichungen werden Vertragsbestandteil. Folgende Leistungen sind nicht im Umfang des Baumma nagements enthalten:

- Baum- und/oder Kontrollarbeiten, die sich aus Um- oder Neubaumaßnahmen ergeben.

- Baum- und/oder Kontrollarbeiten, die sich aus Schädigungen durch Dritte (z.B. Vandalismus) ergeben.

Zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Durchführung der Regelkontrolle ist der Nachweis der ausreichenden Kenntnisse und regelmäßigen Weiterbildung durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen (vgl. Pkt. 5.3.2.4 FLL Baumkontrollrichtlinie). Zur Durchführung der baumpflegerischen Arbeiten sind Fachkräfte einzusetzen (European Treeworker, Fachagrarwirt Baumpflege, Forstwirt/Gärtner mit mindestens dreijähriger Erfahrung in der Baumpflege). Ausgenommen hiervon sind Baumpflegehelfer, die keine Schnittarbeiten durchführen. Die jährliche Regelkontrolle ist gemäß 5.3.2.2 Regel-Kontrollintervalle, bevorzugt zwischen 01. September und dem 31. Oktober eines Jahres, durchzuführen. Die Termine für den Beginn der Arbeiten sowie die Durchführung und die Beendigung der Arbeiten für alle Betriebseinheiten werden mit den jeweiligen Bäderbetriebsverantwortlichen des AG durch den AN abgestimmt. Die BäderBetriebe Frankfurt - B1-BS erhält zu jeder Terminierung eine informative Mail durch den AN. Der AN erhält hierzu eine Liste der Ansprechpartner der Betriebseinheiten des AG. Kurzfristige Termine, wie z.B. für die Eichenprozessionsspinnerprophylaxe, sind den jeweiligen Bäderbetriebsverantwortlichen sowie der BBF - B1-BS des AG mit einer Frist von 3 Werktagen vor Durchführung mitzuteilen. Werden die Termine vom AN nicht eingehalten, wird eine tägliche Vertragsstrafe fällig. Die o. g. Vertragsstrafe ist unabhängig von der unentgeltlichen Nachbesserungspflicht des AN. Dies gilt auch für evtl. Minderleistungen vom LV (Nichterfüllung, Teilerfüllung), die zu entsprechenden Zahlungskürzungen berechtigen. Die Vertragsstrafe beträgt 150,-- Euro pro Tag. Die Durchführung aller Baumpflegearbeiten und Fällungen erfolgt, ausgenommen Notmaßnahmen, bis spätestens 28. Februar eines Jahres und somit außerhalb der Brutzeit (01.03. bis 30.09. des Jahres). Der AG kann einen Einsatz von Mitarbeitern und/oder Nachunternehmern oder deren Mitarbeiter beim AN schriftlich unter Angabe von Gründen ablehnen.

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Auf Verlangen des AG ist der Qualifikationsnachweis der eingesetzten Mitarbeiter schriftlich zu erbringen. Erfassung und Inventur Alle relevanten Bäume sind nummeriert und über Gauss-Krüger - Koordinaten eingemessen. Für alle neu hinzukommenden Bäume gelten die u.a. Beschreibungen und die im Teil 2 abgefragten Angebotspreise. Die vorhandenen Daten werden dem AN zur Verfügung gestellt und werden von diesem in das zu aktualisierende Baumkataster eingepflegt. Die Zuweisung der Regelkontrollintervalle erfolgt gemäß FLL- Baumkontrollrichtlinie (2010). Import und Archivierung der Daten in geeignetes Bau mkataster Der AN stellt dem AG, (BBF- B1-BS), jährlich eine View-CD des aktualisierten Baumkatasters nebst zugehörigem Kartenmaterial (DIN A1, A3, A4) CAD Austauschformat zur Verfügung. Liegen deutliche Veränderungen vor, kann der AG die der neuen Situation angepasste Dokumentation vom AN verlangen. Kontrolle der Verkehrssicherheit - jährliche Regelkontrolle gemäß FLL – Baumkontrollrichtlinie (2010). - Grunderfassung und Überprüfung der vorhandenen relevanten Baumdaten (Baumart, Standort, Vitalität, Größe, Stamm- und Kronendurchmesser, Alter). - Kontrolle der Bäume als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Bereiche: - Kronenbereich - Stammbereich - Stammfußbereich / Wurzelbereich - Baumumfeld - Einstufung des Baumes in Regelkontrollintervalle gemäß FLL - Baumkontrollrichtlinie (2010) - Kontrollintervalle werden durch die Vorgehensweise nach FLL auf den Bestand abgestimmt und somit reduziert - Festlegung des weiteren Vorgehens/baumpflegerischer - Maßnahmen in drei Dringlichkeitsstufen

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Zuweisung der Dringlichkeit der baumpflegerischen Maßnahmen in drei Dringlichkeitsstufen 1 – notwendige Maßnahmen, 2 – dringende Maßnahmen, 3 – Gefahr in Verzug Notwendige Fachgutachten für Fällungen Archivierung der Daten auf Server des AN in Baumkataster dbg Baum Office. Auswertung nach Baumliste, Maßnahmen, Baumdaten Erstellung eines Abschlußberichtes. Ausweisung aller notwendigen baumpflegerischen Maßnahmen. Zusatzdokumentation durch Abgabe einer View-Version des Baumkatasters. Zusatzkontrolle gemäß Pkt 5.5 FLL Baumkontrollrichtlinie nach Schadensereignissen. Durchführung aller eingehenden Untersuchungen gem. 5.4 FLL Baumkontrollrichtlinie. jährliche Kontrolle/Prophylaxe auf baumbewohnende Hygieneschädlinge (hier nur Eichenprozessionsspinnerraupe). Dokumentation der Kontrolle im Baumkataster. Herstellung der Verkehrssicherheit am Baumbestand Einholung aller notwendigen behördlichen und gesetzlichen Genehmigungen. Durchführung aller ausgewiesenen notwendigen baumpflegerischen Maßnahmen gemäß Ausweisung der Dringlichkeitsstufen, ZTV Baumpflege 2006. Standortbezogene Durchführung mit Hubarbeitsbühne oder Seilklettertechnik (SKT). Die Maßnahmen sind in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten mit den jeweiligen Bäderbetriebsverantwortlichen des AG abzustimmen. Durchführung notwendiger Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Eichenprozessionsspinnerraupe. Dokumentation der Durchführung im Baumkataster.

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Neupflanzung, Bestandplanung Empfehlung und Auswahl für die Standorte geeigneter Baumarten. Dies gilt insbesondere, wenn die Anlagen in Landschaftsschutzgebieten (Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main) angesiedelt sind. Hier sind alle Vorgaben der Umweltschutzbehörden zu beachten und umzusetzen. Ggf. sind aus der Sicht der Gutachter Stellungnahmen abzugeben bzw. anzufordern. Die Dokumentation von Neupflanzungen ist dem AG in Form einer View-CD des aktualisierten Baumkatasters nebst zugehörigem Kartenmaterial (DIN A1, A3, A4) CAD Austauschformat zur Verfügung zu stellen. Preise, Vertragslaufzeit Angebotspreis pauschal pro Jahr / Baum bei einer Laufzeit von: Laufzeit in Monaten: max 48 Monate Beginn 1.1.2017 Ende 31.12.2020 Beginn Grundlaufzeit: 1.1.2017 Ende Grundlaufzeit: 31.12.2018 Mögliche Verlängerung 1 1.1.2019 bis 31.12.2019 Mögliche Verlängerung 2 1.1.2020 bis 31.12.2020

Titel 2

Verkehrssicherheitskontrolle, Untersuchung 2.1 pro Stück

Regelkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie (201 0) - Auswertung der festgelegten Baumanzahl gemäß Regelkontrollintervall FLL. - Kontrolle des Baumes als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Bereiche, die untersucht werden: - Kronenbereich - Stammbereich - Stammfußbereich / Wurzelbereich - Baumumfeld Einstufung des Baumes in Regelkontrollintervalle gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie 2010 wird überprüft.

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Festlegung des weiteren Vorgehens / baumpflegerischer Maßnahmen in drei Dringlichkeitsstufen. Archivierung der Daten auf Server des AN in Baumkataster. Der AG bekommt sobald Änderungen vorgenommen werden diese unaufgefordert auf elektronischem Weg bzw. auf Datenträger ausgehändigt. Auswertung nach Baumliste, Maßnahmen, Baumdaten Erstellung eines Abschlußberichtes.

2.2 pro Stück und Betriebseinheit

Zusatzkontrolle nach extremen Witterungsereignissen gemäß Pkt. 5.5 FLL BKRl und nach Aufforderung des AG zur Kontrolle nach Eichenprozessionsspinner Schadinsekten).

2.3 pro Stück

Eingehende Untersuchung nach 5.4 – FLL Bohrwiderstandsmessung. Visuelle Begutachtung nach VTA und Bestimmung der Restwanddicke mit einer Bohrwiderstandsmessung. - Eingehende visuelle Untersuchung des Baumes vom Boden aus. - Bestimmung der Restwanddicke in kritischen Bereichen mit einer

Bohrwiderstandsmessung (Ermittlung der Holzfestigkeit aus dem Widerstand bei einer Bohrung mit einer Bohrnadel (2mm Durchmesser).

- Graphische Darstellung der Ergebnisse. - Untersuchung auf Grundlage des Visual Tree Assessment. - Erfassung und Beurteilung aller relevanten Grunddaten und Kriterien

zur Beurteilung der Stand- und Bruchsicherheit. - Schriftliches Gutachten und Fotodokumentation der Ergebnisse. - schriftliche Maßnahmenempfehlung. - ggf. Wahrnehmung von Ortsterminen mit dem AG bei Bedarf.

2.4 pro Stück

wie 2.3, jedoch Untersuchung mit Schalltomograph in einer Ebene. 2.5 pro Stück

Einmessung Baumstandorte mit GPS Einmessung o.vgl. ; geforderte Genauigkeit: Submeterbereich

Einzelpreise

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Titel 3 Baumpflege

Untertitel 3.1

Nummerierung - Kunststoffplakette UV - beständige K unststoffplakette

Fräsung nach Angaben des AG bis 5 Stellen weiß auf grün. 3.1.1 pro Stück

Nummerierung - Kunststoffplakette UV - beständige Kunststoffplakette Fräsung nach Angaben des AG bis 5 Stellen weiß auf grün. Lieferung passende Edelstahlschraube 50mm. Befestigung der Schilder in Reichweitenhöhe (1,90m) am Baum. Erfassung des Baumstandortes (Gauss-Krüger-Koordinate) mit einer Genauigkeit +/- 1,00m).

Untertitel 3.2

Kronenauslichtung in Anlagen 3.2.1 pro Stück

Kronenauslichtung in Anlagen bis 10,0 m Höhe 3.2.2 pro Stück

Kronenauslichtung in Anlagen bis 15,0 m Höhe 3.2.3 pro Stück

Kronenauslichtung in Anlagen bis 20,0 m Höhe 3.2.4 pro Stück

Kronenauslichtung in Anlagen bis 30,0 m Höhe 3.2.5 pro Stück

Kronenauslichtung in Anlagen über 30,0 m Höhe

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Untertitel 3.3

Kronenauslichtung ohne Bühne. Kronenauslichtung an Bäumen in Arbeitsbereichen in denen der Einsatz einer Hubbühn e nicht möglich und z.B. Kletterseiltechnik erforderlich ist. 3.3.1 pro Stück

Kronenauslichtung ohne Bühne bis 10,0 m Höhe 3.3.2 pro Stück

Kronenauslichtung ohne Bühne bis 15,0 m Höhe 3.3.3 pro Stück

Kronenauslichtung ohne Bühne bis 20,0 m Höhe 3.3.4 pro Stück

Kronenauslichtung ohne Bühne bis 30,0 m Höhe 3.3.5 pro Stück

Kronenauslichtung ohne Bühne über 30,0 m Höhe

Untertitel 3.4

Stamm- und Stockaustriebe bis zur Krone entfernen 3.4.1 pro Stück

Stamm- und Stockaustriebe bis 20 cm Stammdurchmesser 3.4.2 pro Stück

Stamm- und Stockaustriebe bis 40 cm Stammdurchmesser 3.4.3 pro Stück

Stamm- und Stockaustriebe über 40 cm Stammdurchmesser

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Untertitel 3.5

dynamische Kronensicherung -Lieferung von Seil, Endkappe, Spreizband, Scheuerschutz und Rückdämpfer durch AN sowie Einbau. 3.5.1 pro Stück

Kronensicherung System "cobra" o.vgl. bis 50 cm; Länge bis 5 m Durchmesser des zu sichernden Astes/Stämmlinges bis 50 cm, sowie einer Länge des Astes-Stämmlinges oberhalb der Befestigung von max. 5 m. (Seil mit 2 to Bruchlast).

3.5.2 pro Stück

Kronensicherung System "cobra" o.vgl. 50-90 cm, Länge über 5 m Durchmesser des zu sichernden Astes/Stämmlinges 50-90 cm, sowie einer Länge des Astes/Stämmlinges oberhalb der Befestigung von mehr als 5 m (Seil mit 4 to Bruchlast).

Untertitel 3.6 Überprüfung von Kronensicherungssystem mit Bericht an den Auftraggeber

- Wie Gurte, Stahlseile, Gewindestangen 3.6.1 pro Stück

Kronensicherungssystem prüfen in bis zu 10,0 m Höhe 3.6.2 pro Stück

Kronensicherungssystem prüfen in bis zu 20,0 m Höhe 3.6.3 pro Stück

Kronensicherungssystem prüfen in bis zu 30,0 m Höhe

Untertitel 3.7

Bodengleiche Fällung in Anlagen mit Hubarbeitsbühne

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3.7.1 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen bis 10 cm Stammdurchmesser 3.7.2 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen bis 20 cm Stammdurchmesser 3.7.3 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen bis 40 cm Stammdurchmesser 3.7.4 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen bis 60 cm Stammdurchmesser 3.7.5 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen bis 80 cm Stammdurchmesser 3.7.6 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen bis 100 cm Stammdurchmesser 3.7.7 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen über 100 cm Stammdurchmesser

Untertitel 3.8

Bodengleiche Fällung in Anlagen ohne Hubbühne 3.8.1 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen bis 10 cm Stammdurchmesser 3.8.2 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen bis 20 cm Stammdurchmesser 3.8.3 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen bis 40 cm Stammdurchmesser 3.8.4 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen bis 60 cm Stammdurchmesser

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3.8.5 pro Stück Bodengleiche Fällung in Anlagen bis 80 cm Stammdurchmesser

3.8.6 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen bis 100 cm Stammdurchmesser 3.8.7 pro Stück

Bodengleiche Fällung in Anlagen über 100 cm Stammdurchmesser

Untertitel 3.9

Wurzelstockrodungen/-fräsungen von Bäumen in Anlage n 3.9.1 pro Stück

Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen bis 10 cm Stammdurchmesser

3.9.2 pro Stück

Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen bis 20 cm Stammdurchmesser

3.9.3 pro Stück

Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen bis 40 cm Stammdurchmesser

3.9.4 pro Stück

Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen bis 60 cm Stammdurchmesser

3.9.5 pro Stück

Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen bis 80 cm Stammdurchmesser

3.9.6 pro Stück

Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen bis 100 cm Stammdurchmesser

3.9.7 pro Stück

Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen über 100 cm Stammdurchmesser

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Untertitel 3.10

Auffüllen und einebnen der durch Wurzelstockrodunge n entstandenen Unebenheiten, einsähen von Grassamen nach Wurzelsto ckrundungen/-

fräsungen von Bäumen in Anlagen 3.10.1 pro Stück

Auffüllen und einebnen der durch Wurzelstockrodungen entstandenen Unebenheiten, einsähen von Grassamen nach Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen bis 10 cm Stammdurchmesser

3.10.2 pro Stück

Auffüllen und einebnen der durch Wurzelstockrodungen entstandenen Unebenheiten, einsähen von Grassamen nach Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen bis 20 cm Stammdurchmesser

3.10.3 pro Stück

Auffüllen und einebnen der durch Wurzelstockrodungen entstandenen Unebenheiten, einsähen von Grassamen nach Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen bis 40 cm Stammdurchmesser

3.10.4 pro Stück

Auffüllen und einebnen der durch Wurzelstockrodungen entstandenen Unebenheiten, einsähen von Grassamen nach Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen bis 60 cm Stammdurchmesser

3.10.5 pro Stück

Auffüllen und einebnen der durch Wurzelstockrodungen entstandenen Unebenheiten, einsähen von Grassamen nach Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen bis 80 cm Stammdurchmesser

3.10.6 pro Stück

Auffüllen und einebnen der durch Wurzelstockrodungen entstandenen Unebenheiten, einsähen von Grassamen nach Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen bis 100 cm Stammdurchmesser

3.10.7 pro Stück

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Auffüllen und einebnen der durch Wurzelstockrodungen entstandenen Unebenheiten, einsähen von Grassamen nach Wurzelstockrundungen/-fräsungen von Bäumen in Anlagen über 100 cm Stammdurchmesser

Untertitel 3.11

Baumgrubenherstellung 3.11.1 pro Stück

Baumgrubenherstellung 2,00 x 2,00 x 1,50 m 3.11.2 pro Stück

Baumgrubenherstellung nach Wurzelstockrodung

Untertitel 3.12

Zurückschneiden von Gehölzunterpflanzung 3.12.1 pro Stück

Zurückschneiden von 1 m2 Gehölzunterpflanzung 3.12.2 pro Stück

Zurückschneiden von 2 -4 m2 Gehölzunterpflanzung 3.12.3 pro Stück

Zurückschneiden von 5 -10 m2 Gehölzunterpflanzung

Untertitel 3.13

Kronen(teil)einkürzung in Anlagen 3.13.1 pro Stück

Kronen(teil)einkürzung in Anlagen bis 10,0 m Höhe 3.13.2 pro Stück

Kronen(teil)einkürzung in Anlagen bis 15,0 m Höhe 3.13.3 pro Stück

Kronen(teil)einkürzung in Anlagen bis 20,0 m Höhe

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3.13.4 pro Stück

Kronen(teil)einkürzung in Anlagen bis 30,0 m Höhe 3.13.5 pro Stück

Kronen(teil)einkürzung in Anlagen über 30,0 m Höhe Untertitel 3.14

Stundenlohnsätze

3.14.1 pro Stunde

Vorarbeiter 3.14.2 pro Stunde

Geprüfter Baumpfleger 3.14.3 pro Stunde

Helfer 3.14.4 pro Stunde

Sicherungsposten zur Verkehrssicherung

Untertitel 3.15

Fahrzeug- und Maschineneinsätze incl. Bedienung 3.15.1 pro Stunde

LKW bis 7,5 to mit Greifer incl. Fahrer 3.15.2 pro Stunde

LKW größer 7,5 to mit Greifer incl. Fahrer 3.15.3 pro Stunde

Häcksler incl. Bedienung 3.15.4 pro Stunde

Zugmaschine mit Seilwinde incl. Fahrer 3.15.5 pro Stunde

Hubarbeitsbühne (ca. 20 m Arbeitshöhe) incl. Bedienung

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3.15.6 pro Stunde

Hubarbeitsbühne (ca. 20 m Arbeitshöhe) Incl. Bedienung, mit stromisolitiertem Arbeitskorb für den Einsatz im Bereich von Starkstromleitungen (z.B. Straßenbahnoberleitung)

3.15.7 pro Stunde Wurzelstockfräse incl. Bedienung

Untertitel 3.16

Terralift zur Bodenlockerung 3.16.1 pro Schuss

Terralift bis zu 10 Schüssen 3.16.2 pro Schuss

Terralift mit mehr als 10 Schüssen

Untertitel 3.17. –Optional -

Besondere Verkehrssicherungsmaßnahmen 3.17.1 pro Tag

Ampelanlage zur Absicherung der Baustelle im Verkehrsbereich Aufgrund von Auflagen der Straßenverkehrsbehörde

3.17.2 pro Tag

Zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung an Hauptverkehrsstraßen Aufgrund von Auflagen der Straßenverkehrsbehörde (z.B. zeitliche Arbeitsbeschränkungen, Blinkwagen, Umleitungsbeschilderungen etc.)

3.17.3 Auftrag

Dringlichkeit zur Auftragserledigung (Pauschal) innerhalb von 24 Stunden wegen Unfallgefahr (abweichend von den normalen Ausführungsfristen)

Untertitel 3.18

Kronenpflegeschnitt an Bäumen in Anlagen

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3.18.1 pro Stück

Kronenpflege in Anlagen bis 10 m 3.18.2 pro Stück

Kronenpflege in Anlagen bis 15,0 m Höhe 3.18.3 pro Stück

Kronenpflege in Anlagen bis 20,0 m Höhe 3.18.4 pro Stück

Kronenpflege in Anlagen bis 30,0 m Höhe 3.18.5 pro Stück

Kronenpflege in Anlagen über 30,0 m Höhe

Untertitel 3.19

Kronenpflege ohne Bühne Kronenpflege in Arbeitsbereichen in denen der Einsatz einer Hubarbeitsbühne nicht möglich und z.B. Kletterseiltechnik erforderlich ist 3.19.1 pro Stück

Kronenpflege ohne Bühne bis 10,0 m Höhe 3.19.2 pro Stück

Kronenpflege ohne Bühne bis 15,0 m Höhe 3.19.3 pro Stück

Kronenpflege ohne Bühne bis 20,0 m Höhe 3.19.4 pro Stück

Kronenpflege ohne Bühne bis 30,0 m Höhe 3.19.5 pro Stück

Kronenpflege ohne Bühne über 30,0 m Höhe

Untertitel 3.20

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Jungbaum-Kronenaufbauschnitt 3.20.1 pro Stück

Jungbaum-Kronenaufbauschnitt bis 5 Standjahre Kronenaufbauschnitt an Jungbäumen bis 5 Standjahre bzw. maximal 15 cm Stammdurchmesser bzw. maximal 8,0 m Höhe analog zum Kronenpflegeschnitt durchführen, auch im Hinblick auf die künftige Freihaltung des Lichtraumprofiles. Konkurrenztriebe, insbesondere Zwiesel, sind zurück zuschneiden oder herauszunehmen. Der Leittrieb ist erforderlichenfalls zu stäben. Stamm- und Stockaustriebe sind zu entfernen.

3.20.2 pro Stück

Jungbaum-Kronenaufbauschnitt bis 15 Standjahre Kronenaufbauschnitt an Jungbäumen bis 15 Standjahre bzw. maximal 30 cm Stammdurchmesser bzw. maximal 12,0 m Höhe analog zum Kronenpflegeschnitt durchführen, auch im Hinblick auf die künftige Freihaltung des Lichtraumprofiles. Konkurrenztriebe, insbesondere Zwiesel, sind zurück zuschneiden oder herauszunehmen. Der Leittrieb ist erforderlichenfalls zu stäben Stamm- und Stockaustriebe sind zu entfernen.

Untertitel 3.21

Absaugen (z. B. Eichenprozessionsspinner) 3.21.1 pro Stück

Bekämpfung durch Absaugen mit Arbeitsbühne bis 10,0m 3.21.2 pro Stück

Bekämpfung durch Absaugen mit Arbeitsbühne bis 15,0m 3.21.3 pro Stück

Bekämpfung durch Absaugen mit Arbeitsbühne bis 20,0m 3.21.4 pro Stück

Bekämpfung durch Absaugen mit Arbeitsbühne bis 30,0m 3.21.5 pro Stück

Bekämpfung durch Absaugen mit Arbeitsbühne über 30m

Untertitel 3.22

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Spritzen mit BT - Präparat Spritzen eines zugelassenen Bekämpfungsmittels auf Basis Bacillus Thurengensis (BT). Schriftliche Ankündigung der Maßnahme an die jeweiligen Bäderbetriebsverantwortlichen sowie der BBF- B1-BS des AG mindestens 3 Werktage vor Ausführung. Durchführung der Arbeiten ohne Beeinträchtigung des Badebetriebes. Nachkontrolle und ggf. Nachbehandlung der Bäume. Durchführung an trockenen Arbeitstagen mit einer Tagesmindesttemperatur von Mind. 18 °C. Hierüber ist dem AG unaufgefordert ein Nachweis zu erbringen. 3.22.1 pro Stück

Spritzen eines BT Präparates ohne Hubarbeitsbühne 3.22.2 pro Stück

Spritzen eines BT-Präparat mit Arbeitsbühne bis 10,0m Höhe. 3.22.3 pro Stück

Spritzen eines BT-Präparat mit Arbeitsbühne bis 15,0m Höhe. 3.22.4 pro Stück

Spritzen eines BT-Präparat mit Arbeitsbühne bis 20,0m Höhe. 3.22.5 pro Stück

Spritzen eines BT-Präparat mit Arbeitsbühne bis 30,0m Höhe. 3.22.6 pro Stück

Spritzen eines BT-Präparat mit Arbeitsbühne über 30,0m Höhe.

B1 B1-K B1-KP2 B1-B B1-BS

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BäderBetriebe Frankfurt GmbH

Frankfurt am Main

Anlage 1:

Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung en zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung b zw.

Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister

(bitte hinter dieses Deckblatt heften)

BäderBetriebe Frankfurt GmbH

Frankfurt am Main

Anlage 2:

Eigenerklärung Nicht-Vorliegen zwingender Ausschlus sgründe (1)

Nicht-Vorliegen einer Straftat: BBF schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafge-setzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet wer-den oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafge-setzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäi-schen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Ver-kehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), je-weils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internatio-nale Bedienstete),

9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Straf-gesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurech-nen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Aus-übung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

Ort, Datum Unterschrift und Stempel

BäderBetriebe Frankfurt GmbH

Frankfurt am Main

Anlage 3:

Eigenerklärung Nicht-Vorliegen zwingender Ausschlus sgründe (2) Er-

füllung Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern etc . BBF schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Bei-trägen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Ver-pflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steu-ern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

Ort, Datum Unterschrift und Stempel

BäderBetriebe Frankfurt GmbH

Frankfurt am Main

Anlage 4:

Eigenerklärung Nicht-Vorliegen fakultativer Ausschl ussgründe

BBF können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Verga-beverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen gelten-de umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein In-solvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Ver-fehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. BBF über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinba-rungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die BBF tätigen Person bei der Durchfüh-rung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger ein-schneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung der BBF in unzulässiger Weise zu beeinflus-sen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabe-entscheidung der BBF erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informa-tionen zu übermitteln. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Min-destlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.

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Anlage 5.1:

Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Der Gesamtumsatz des Unternehmens innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Ge-

schäftsjahre betrug

für das Geschäftsjahr insgesamt EUR;

für das Geschäftsjahr insgesamt EUR;

für das Geschäftsjahr insgesamt EUR.

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Anlage 5.2:

Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr ……………

(bitte hinter dieses Deckblatt heften)

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Anlage 5.3:

Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr ……………

(bitte hinter dieses Deckblatt heften)

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Anlage 5.4:

Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr ……………

(bitte hinter dieses Deckblatt heften)

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Anlage 6:

Aktuelle Deckungsbestätigung der Haftpflichtversicherung

(bitte hinter dieses Deckblatt heften)

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Anlage 7:

Erklärung zu den Referenzprojekten

In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren haben wir folgende

Referenzprojekte ausgeführt:

1. Referenzprojekt

Kurze Beschreibung des Projekts:

Auftraggeber

(genaue Bezeichnung des Unternehmens mit Sitz, Rechtsform und Ansprechpartner):

Abgerechneter Auftragswert:

Erklärung zu den Referenzprojekten – Seite 2/2

2. Referenzprojekt

Kurze Beschreibung des Projekts:

Auftraggeber

(genaue Bezeichnung des Unternehmens mit Sitz, Rechtsform und Ansprechpartner):

Abgerechneter Auftragswert:

3. Referenzprojekt

Kurze Beschreibung des Projekts:

Auftraggeber

(genaue Bezeichnung des Unternehmens mit Sitz, Rechtsform und Ansprechpartner):

Abgerechneter Auftragswert:

Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung

unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

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Anlage 8:

Einhaltung von Qualitätsmerkmalen

Hiermit erklären wir, dass jeder Mitarbeiter mittels Schulungskonzept im Hause, externen

Kursen und/oder Unterweisungen in z.B. Arbeitssicherheit, FLL- Richtlinie vermittelt be-

kommt.

Art der Vermittlung: ……………….……………………….....…………………………

...................................................... ...............................................................

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Anlage 9:

Kopie der Bescheinigung zur Zertifizierung zum/zur FLL- Baumkontrolleur/-in

oder Gleichwertig

(bitte hinter dieses Deckblatt heften)

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Anlage 10:

Kopie der Bescheinigung zur Zertifizierung SKT (Seil Kletter Technik)

oder Gleichwertig

(bitte hinter dieses Deckblatt heften)

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Anlage 11:

Kopie der Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und IHK oder ein vergleichbare r

Nachweis des europäischen Landes

(bitte hinter dieses Deckblatt heften)

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Anlage 12:

Erklärung über Nachunternehmerleistungen

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benennen wir Art und Umfang

der durch Nachunternehmer auszuführende Teilleistungen unter Angabe des Namens

des Nachunternehmers und der Position im Leistungsverzeichnis wie folgt:

Nachunternehmer 1:

(Name/Firma des Nachunternehmers)

Pos. Im LV Beschreibung der Teilleistung

Nachunternehmer 2:

(Name/Firma des Nachunternehmers)

Pos. Im LV Beschreibung der Teilleistung

Erklärung über Nachunternehmerleistungen – Seite 2/2

Nachunternehmer 3:

(Name/Firma des Nachunternehmers)

Pos. Im LV Beschreibung der Teilleistung

Nachunternehmer 4:

(Name/Firma des Nachunternehmers)

Pos. Im LV Beschreibung der Teilleistung

Bei Benennung weiterer Nachunternehmer sind Kopien dieser Vordrucke zu verwenden

Hinweis :

Für jeden Nachunternehmer sind eine ordnungsgemäße Unterstützungserklärung sowie

gegebenenfalls der für die untervergebene Leistung erforderliche Eignungsnachweis vor-

zulegen. Die Nichtvorlage führt automatisch zum Ausschluss vom Verfahren.

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Anlage 13:

Rechtsverbindliche Erklärung

Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichniss es und der

gesamten Unterlagen zur Ausschreibung

Unter Bezugnahme auf die VOL/Teil A, § 21 Nr. 1(4) erklären wir ausdrücklich, dass wir

den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift des Leistungsverzeichnisses als

allein verbindlich anerkennen.

Herr / Frau……………….……………………….....…………………

Titel

Name

Unternehmen

...................................................... ...............................................................

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Anlage 14:

Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft, Mitglied …………………………………………………………………………………… Mitglied …………………………………………………………………………………… Mitglied …………………………………………………………………………………… Mitglied …………………………………………………………………………………… beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Bevollmächtigter Vertreter (gilt nicht für Vergabeverfahren/Angebotsabgabe):

Name: …………………………………………………………………………………… Unternehmen: ………………………………………………………………………………….

Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – Seite 2/2

Wir erklären, dass - der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Falle der

Auftragserteilung rechtsverbindlich vertritt, - alle Mitglieder im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften.

……………………………………… ……………………………………………..

Ort, Datum Unterschrift und Stempel

……………………………………… ……………………………………………..

Ort, Datum Unterschrift und Stempel

……………………………………… ……………………………………………..

Ort, Datum Unterschrift und Stempel

……………………………………… ……………………………………………..

Ort, Datum Unterschrift und Stempel

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Anlage 15:

Objektleiter

Objektleiter: -------------------------------------------------------

(Name, ggf. Titel)

------------------------------------------------------- (Tel. Nr.)

Stellvertretender Objektleiter: -------------------------------------------------------

(Name, ggf. Titel)

------------------------------------------------------- (Tel. Nr.)

Der verantwortliche Objektleiter ist im Besitz ausreichender Fähigkeiten (Forstassessor,

Dipl. Forstwirt, Dipl. Ing. Forst oder ein vergleichbarer Nachweis eines europäischen Lan-

des (Kopie ist beizufügen)), Gespräche und Weisungen deutschsprachig in Schrift und

Wort zu führen bzw. entgegen zu nehmen. Ein Wechsel des Objektleiters darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. ……………………………… ……………………………………… Ort, Datum Unterschrift und Stempel

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Anlage 16:

Angaben zur Kalkulation

Vordruck Kalkulationsblatt

(bitte hinter dieses Deckblatt heften)

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Anlage 17:

Nachlass/Summenblatt Benennen Sie die von Ihnen angebotenen Angebotssummen:

Angebotssumme netto = EURO…………………………………………

Nachlass ……% = EURO…………………………………………

Netto Angebotssumme = EURO…………………………………………

MwSt. 19 % = EURO…………………………………………

Bruttoangebotssumme = EURO…………………………………………

Kalkulierter Mittellohn = EURO…………………………………………

Kalkulationszuschläge auf:

- Lohn* v. H. = EURO…………………………………………

- Stoffe v. H. = EURO…………………………………………

- Fremdleistungen = EURO…………………………………………

* (beinhalten lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, Lohnnebenkosten und Gemeinkosten

sowie Wagnisse und Gewinn)

……………………………………… ……………………………………………..

Ort, Datum Unterschrift und Stempel

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Anlage 18:

Bestätigung zur Inaugenscheinnahme der Liegenschaft en

Die Liegenschaften der BBF (entsprechend Seite 1 LV Baumpflege 2017 bis 2020) wurden am

(Datum der Besichtigung) …………………………………………………………………….

durch

Firma ………………………………………………………………………………………………

(Firmenvertreter) ……………………………………………………………………………….

besichtigt.

Der Bieter bestätigt hiermit, sich mit den Besonderheiten der Liegenschaften vertraut gemacht zu

haben:

_________________________ _____________________________

Ort, Datum Unterschrift und Stempel

!DAS FEHLEN VON ANGABEN UND/ODER DEN VERLANGTEN NAC HWEISEN FÜHRT ZWINGEND ZUM AUSSCHLUSS DES BIETERS!

I. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowi e Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Beru fs- oder Handelsregister

(Eignungsprüfung)

Nicht-Vorliegen zwingender Ausschlussgründe (1) Nicht-Vorliegen einer Straftat

Eigenerklärung

Teil II der Ausschreibungsunterlagen "Baumpflege 201 7 - 2020"

Übersicht zur Eignungsprüfung und den sonstigen gef orderten Nachweisen und Erklärungen

Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind anstelle der geforderten Nachweise zugelassen. Die Präqualifikation ersetzt die Vorlage der Nachweise jedoch nur, soweit sie die hier geforderten Nachweise auch tatsächlich umfasst.

Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen

Anlage 1

Ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung sowie Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes

Nicht-Vorliegen zwingender Ausschlussgründe (2) Erfüllung Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern etc.

Anlage 2

Zur Anerkennung der Eignung geforderte Mindeststand ardsVerlangte Angaben und Formalitäten, die erforderlic h sind, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen

Form des vom Bieter als Anlage vorzulegenden Nachweises

keine

keineEigenerklärung

Anlage 4

Eigenerklärung

Anlage 3

Nicht-Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe

keine

keine

Anlage 5.1

10.000.000 € für Personen- und Sachschäden 10.000.000 € für Personen- und Sachschäden2.500.000 € für Vermögensschäden 2.500.000 € für Vermögensschäden

250.000 € für Bearbeitungsschäden 250.000 € für Bearbeitungsschäden250.000 € 250.000 €

Schließanlagen Schließanlagen5.000.000 € Umwelthaftplicht-Basisversicherung 5.000.000 € Umwelthaftplicht-Basisversicherung

für Personen- und Sachschäden für Personen- und Sachschäden(für die einzelne Person begrenzt (für die einzelne Person begrenztauf 2.000.000 €) auf 2.000.000 €)

II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigk eit(Eignungsprüfung)

Anlagen 5.2 , 5.3 und 5.4

für den Verlust von Schlüsseln für für den Verlust von Schlüsseln für

Vorlage einer aktuellen rechtsverbindlichen Bestätigung der Versicherung über die Deckung

Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens

Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens

Anlage 6

Zur Anerkennung der Eignung geforderte Mindeststand ardsVerlangte Angaben und Formalitäten, die erforderlic h sind, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen

Form des vom Bieter als Anlage vorzulegenden Nachweises

Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Eigenerklärung des Bieters und Vorlage der Ge-schäftsberichte der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 500.000 Euro je Geschäftsjahr

Anlage 12

Hinweis: Es ist außerdem jeweils eine ordnungsgemäße Unterstützungserklärung sowie gegebenenfalls der für die untervergebene Leistung erforderliche Eignungsnachweise des Subunternehmers vorzulegen. Die Nichtvorlage führt automatisch zum Ausschluss vom Verfahren

keine

Erklärung , welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden soll. Es ist anzugeben, an wen der Unterauftrag weitergegeben werden soll.

Eigenerklärung keine

III. Technische Leistungsfähigkeit(Eignungsprüfung)

Eigenerklärung einschließlich kurzer Projektbeschreibung in Stichworten unter Angabe des Auftraggebers und des abgerechneten Auftragswertes

Mindestens drei Projekte, vorteihaft davon eins in Bädern mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 80.000,- € in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Eigenerklärung

Anlage 7

keine

Einhaltung von Qualitätsmerkmalen

Anlage 9

jeder Mitarbeiter erhält mittels Schulung/Unterweisung Qualitätsbewusstsein vermittelt

Verlangte Angaben und Formalitäten, die erforderlic h sind, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen

Form des vom Bieter als Anlage vorzulegenden Nachwe ises Zur Anerkennung der Eignung geforderte Mindests tandards

Vergleichbare Referenzprojekte innerhalb der letzten drei Jahre

Anlage 8

Zertifizierung I)

z. B. Schulungskonzept im Hause / Externe Kurse / Unterweisungen in z.B. Kundenbetreuung

FLL Baumkontroller/-in

Anlage 11

SKT keineZertifizierung II)

Anlage 10

Zertifizierung III) Kopie der Bescheinigung der Mitgliedschaft in einerBerufsgenossenschaft und IHK oder ein vergleichbarerNachweis des europäischen Landes

Eigenerklärung

Anlage 18

Eigenerklärung

Anlage 14

Geforderter Nachweis / Erklärung

Benennung des Objektleiters / Vorarbeiters Eigenerklärung

Anlage 15

IV. Sonstige geforderte Nachweise und Erklärungen,die mit dem Angebot abzugeben sind

Angaben zur Kalkulation Vordruck Kalkulationsdatenblatt

Anlage 16

Form des vom Bieter als Anlage vorzulegenden Nachwe ises

Erklärung der Anerkennung des Leistungsverzeichnisses Eigenerklärung

Anlage 13

Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

Nachlass-/Summenblatt Eigenerklärung

Anlage 17

Erklärung zur Inaugenscheinnahme der Liegenschaften

Wertungsmatrix

Zuschlagskriterium Art des Kriteriums Erläuterung zur Wertung Gewichtung

1. Preis

Wertungskriterium

Gewertet wird der Gesamtpreis (Summealler Einheitspreise des Loses)Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält90 P (90 %). Die nachfolgenden Bieter erhaltenprozentual anteilige Punkte. Dazu wird der niedrigsteAngebotspreis mit 90 multipliziert und durch denAngebotspreis des Bieters dividiert.

90

2. Reaktionszeit auf Notmaßnahmen

Wertungskriterium

Reaktionszeit in Minuten bis jemand vor Ort ist: 3 Stunden und kürzer 10 Punkteab 4 Stunden 8 Punkteab 5 Stunden 6 Punkteab 6 Stunden 4 Punkte ab 7 Stunden 2 Punkte

10

das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien (die Zuschlagskriterien sollten nach ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)

C:\Users\k.kermbach\Desktop\Baumpflege Teil I bis IV zur Eignungsprüfung u Wertungsmatrix.xls