Leitfaden für binationale Paare, Familien und ihre Berater ...

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Leitfaden für binationale Paare, Familien und ihre Berater/innen in Krisen- und Trennungssituationen Wissen woran man ist Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V.

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Leitfaden für binationale Paare, Familien und ihre Berater/innenin Krisen- und Trennungssituationen

Wissen woran man ist

Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V.

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Herausgeber

Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V.Landesgeschäftsstelle NRW Thomas-Mann-Straße 30 53111 Bonn Tel. 02 28/9 09 04-0Fax 02 28/9 09 [email protected]

Redaktion: Rita CackovicMitarbeit: Heike Palomino-Maiwald, Patricia Jansen Aktualisierung: Hiltrud Stöcker-Zafari, Michaela SchmittGestaltung: kippconcept, Bonn Druck: Engelhardt, Neunkirchen 4. Auflage Januar 2010

gefördert vom:

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Inhalt

Vorwort 3

Binational = Binational? 5

Binationale in der Beratung 8

Rechtliche Grundlagen bei Trennung und Scheidung 13Auswirkung von Trennung und Scheidung auf den Aufenthalt 15Trennung und Scheidung 18Scheidungsfolgen 21Kinder 23Beispiele 25

Konfliktsituationen 27Familie & Freunde 28Traummann/Traumfrau 29Typisch? 30Sprache 32Meine Kultur – deine Kultur 34Religion 35Kinder 35Wohin? 37Arbeit & Geld 38Benachteiligung 39

Mehrsprachige Zusammenfassung 41english 42français 45español 48türkçe 51 arabisch 54russisch 57

Service 60

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3VORWORT

Vorwort

In NRW war jede 7. Eheschließung im Jahre 2008 eine binationale. Dies entspricht ungefähr dem Bundesdurch-schnitt. Nach einem jahrelang stetigen Anstieg gibt esmittlerweile einen leichten Rückgang an binationalen Ehe-schließungen.

Insgesamt lässt sich Interkulturalität im Familienlebenimmer undeutlicher anhand der Statistik von Eheschlie-ßungen und Ehescheidungen darstellen. Immer mehrMenschen deutscher Nationalität sind im Ausland oder alsKinder von Einwander/innen bzw. bikulturellen Paarenaufgewachsen.

Viele binationale Paare entscheiden sich aufgrund restrik-tiver rechtlicher Bestimmungen für eine Eheschließung imAusland. Diese Ehen finden ebenfalls keinen Niederschlagin der Statistik.

Eheschließungen Scheidungen1982 8 % 4 %1992 12 % 6 %2002 18 % 9 %2007 15 % 6 %2008 14 % 8 %(Aufstellung auf Grundlage des Zahlenmaterials des Statistischen Landesamts NRW, Zahlen gerundet)

Die Scheidungsrate von binational geschlossenen Ehen istebenfalls nicht über die Statistik zu ermitteln, da dazulängerfristige Erhebungen notwendig wären, die sich ge-zielt auf das Merkmal „Binationalität“ richten. Oftmalsentschließen sich Ehepartner/innen für die Einbürgerungund fallen damit in eine andere Kategorie.

Natürlich haben binationale Paare vielfach Herausforde-rungen zu meistern, die sich auf ihre Beziehung belastendauswirken können. Ist mindestens ein/e Partner/in aus demAusland eingewandert, geht es um die sprachliche, beruf-liche und persönliche Neuorientierung, eine Phase, die vielepersönliche und auch finanzielle Ressourcen bindet. Sozialeund verwandtschaftliche Netzwerke müssen neu geknüpftwerden. Ausländerrechtliche und bürokratische Bestim-

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4VORWORT

mungen, rassistische und diskriminierende Erfahrungenschränken die Handlungsfreiheit und Partizipationsmög-lichkeiten ein. Die Anerkennung der im Ausland erworbe-nen Abschlüsse ist noch sehr aufwändig und im Verfahrenundurchsichtig und potentielle Arbeitgeber tun sich schwermit der Anerkennung von Erfahrungen und Ressourcen.Dennoch kann bisher keine Statistik belegen, dass bi-nationale Ehen häufiger oder seltener geschieden werdenals mononationale.

Was bei binationalen Paaren zu Krisen führt, warum sie sichtrennen, welche Besonderheiten es dabei zu beachten gilt,welche Rolle es spielt wie sie von ihrer Umwelt gesehenwerden, welche rechtlichen Bedingungen für sie zu beach-ten sind und welche spezielle Situation sich daraus für Be-rater/innen und Ratsuchende ergibt, ist Inhalt dieser Bro-schüre. Sie vermittelt grundlegendes Wissen zu allen wich-tigen Themen dieses komplizierten und komplexen Themasund kann dabei natürlich nicht auf Detail- und Spezialfra-gen eingehen. Doch gerade dieser erste Einblick wird helfen,die individuelle Situation besser einschätzen zu können.Wir empfehlen sie allen Paaren und Familien in Krisen- undTrennungssituationen und ihren Beratern/innen, seien sieMitarbeiter/innen in Beratungsstellen oder einfach nurFreunde. Auch Paaren, die sich noch weit entfernt von jederKrise wähnen, sei diese Broschüre als „Vorsorge“ ans Herzgelegt.

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Binational = Binational ?

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6BINATIONAL = BINATIONAL?

Der Begriff „binational“ kann in gewisser Weise missver-ständlich sein. Versteht man „national“ als „Staatsan-gehörigkeit“, dann sind binationale Paare diejenigen Paare,bei denen die Partner verschiedene Staatsangehörigkeitenhaben. Binational steht jedoch für weitaus mehr. Es stehtauch für das Leben mit zwei Kulturen, also für ein bikultu-relles Leben unabhängig von der Farbe des Passes. DieStaatsangehörigkeit kann also ein Merkmal für Binationa-lität sein, aber darüber hinaus sind es auch das Aufwachsenin verschiedenen Kulturen, verschiedene Muttersprachenoder unterschiedliche Religionen und vieles mehr.

Diese Vielfalt führt dazu, dass jedes binationale Paar, jedebinationale Familie in einer Krisensituation, bei Trennungund Scheidung (und mit ihnen ihre Berater), ganz individu-elle Aspekte berücksichtigen muss, die zwar für sie selbst,aber darum noch lange nicht für jedes andere binationalePaar oder jede Familie von Bedeutung sind:

� Safiye und Carlo: Sie ist türkisch-stämmige Deutsche,spricht mehrere Sprachen und arbeitet in einem Reisebüro,ihren Mann hat sie in dessen Heimat Italien kennen gelernt.Die beiden sprechen miteinander Italienisch. Carlo lebt erstseit wenigen Wochen in Deutschland. Er hat in Italien eineTochter aus erster Ehe.

� Danielle und Peter: Beide sind in Deutschland geboren undaufgewachsen. Sie haben sich beim Studium kennen gelerntund haben einen Sohn. Peter ist Sohn deutscher Eltern, Da-nielles Eltern stammen aus Kamerun.

� Sibel und Mehdi: Sie ist Französin, er stammt aus Marokko.Beide sind aus beruflichen Gründen nach Deutschland ge-kommen. Sibel ist katholisch, hat aber wenig Bezug zu Reli-gion, Mehdi ist gläubiger Moslem. Sie haben zwei Töchter,mit denen sie französisch und arabisch sprechen.

� Vilma und Nina führen eine eingetragene Lebenspartner-schaft. Vilma stammt aus Peru, Nina aus Deutschland. Vil-mas Ausbildung als Bankkauffrau ist in Deutschland nichtanerkannt, sie arbeitet in einer Bäckerei. Nina arbeitet in ei-ner Bank und ist zehn Jahre älter als ihre Frau. Sie sprechenmiteinander eine Mischung aus Spanisch und Deutsch.

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7BINATIONAL = BINATIONAL?

� Lena stammt aus der Ukraine und lebt mit ihrem russischenMann Sergej seit zwei Jahren in Deutschland. Lenas Familielebt im gleichen Haus, Sergejs Familie in Russland.

Binationale machen oft die Erfahrung, dass sie je nach kul-tureller Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religi-onszugehörigkeit usw. mal mehr und mal weniger als bina-tionales Paar oder binationale Familie wahrgenommen wer-den. Dabei müssen sie in vielen Situationen erleben, dass ih-nen, je ausgefallener die Mischung und je größer die Unter-schiedlichkeit, desto eher unüberwindbare Probleme unter-stellt werden.

Dabei ist dem in aller Regel nicht so. Ein deutschsprachiges,katholisches, deutsch-polnisches Paar kann unter Umstän-den bedeutend größere und ganz andere Probleme haben,sowohl in rechtlicher als auch in interkultureller Hinsicht,als das pakistanisch-niederländische Paar mit verschiedenerHautfarbe, Religion und Muttersprache. Binationale erle-ben immer wieder, dass Dinge, die man über sie vermutet,nur wenig mit ihrer Wirklichkeit zu tun haben.

Selbst bei zwei Paaren, bei denen auf den ersten Blick alleäußeren Faktoren gleich sind (z.B. beide deutsch-indisch,seit 2 Jahren verheiratet, keine Kinder) müssen es längstnicht ähnliche Gründe sein, die zur Krise oder Trennung ge-führt haben. Ebenso sind die Antworten auf rechtliche Fra-gen bei diesen beiden Paaren nicht unbedingt gleich. VieleFaktoren (z.B. Ort der Eheschließung, Aufenthaltsstatus,Trennungszeitpunkt) müssen dabei berücksichtigt werden.Leider ist viel zu oft der ein oder andere Ratschlag, der die-sen Paaren oder Familien gegeben wird, falsch. Nur weil esauf eine binationale Familie zutraf, muss es nicht zwangs-läufig auf eine andere binationale Familie übertragbar sein.

Beim Lesen dieser Broschüre sollte darum auch immer mitüberlegt werden, welcher Punkt für den Einzelfall Bedeu-tung hat und welcher nicht. Schließlich sollen keine neuenProbleme gesucht, sondern alte gelöst werden.

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BINATIONAL = BINATIONAL

Binationale in der Beratung

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9BINATIONALE IN DER BERATUNG

Oftmals fühlen sich die Partner in schwierigen Lebenssitua-tionen, wie Krise und Trennung, überfordert und suchenHilfe bei einer Beratungsstelle. Dabei gestaltet sich die Su-che nach der „richtigen“ Stelle für Binationale außeror-dentlich schwierig. In vielen Städten und Regionen in NRWgibt es zwar Ehe- und Familienberatungsstellen oder Ange-bote für Migranten. Dort können Binationale allerdings nurvereinzelt kompetente Ansprechpartner finden, wenn sichnämlich jemand, meist aus eigener Betroffenheit, Wissenangeeignet hat. Diese Stellen verfügen aber häufig, wennüberhaupt, nur in Teilbereichen über die speziellen Kennt-nisse, die für eine umfassende Beratung Binationaler erfor-derlich sind.

Ein gutes Beratungsangebot sollte eine wesentliche Hilfe-stellung für binationale Paare und Familien in Krisensitua-tionen sein. Die spezifischen kulturellen Gegebenheiten er-fordern dabei spezielle interkulturelle Kenntnisse und Er-fahrungen.

In den vergangenen Jahren sind in vielen BeratungsstellenBinationale wegen ihrer immer größer werdenden Zahlvom Einzelfall zum Normalfall geworden. In der konkretenBeratungssituation erleben sie sich jedoch oftmals immernoch als Sonderfall und werden so auch seitens vieler Bera-ter/innen wahrgenommen. Die Mischung aus ausländer-rechtlichen Vorschriften, Migrationserfahrung, kulturellerPrägung und aktueller Krise oder Trennung ist für Bera-ter/innen ohne eine spezielle Qualifikation kaum zu ent-wirren. Unsicherheiten und eine falsche Einschätzung derSituation sind häufig die Folge.

Die Beratung Binationaler unterscheidet sich dabei in man-chen Punkten gar nicht so sehr von der Beratung mono-kultureller Paare und Familien. Dessen sollten sich Bera-ter/innen auch immer bewusst sein. Es gibt aber einige wesentliche Unterschiede, die bei einer guten Beratung unbedingt zu berücksichtigen sind. Binationale Paare undFamilien müssen sich mit besonderen rechtlichen, interkul-turellen, psycho-sozialen und ökonomischen Aspekten aus-einandersetzen und mit ihnen gemeinsam auch die Bera-tungsstellen, an die sie sich wenden.

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10BINATIONALE IN DER BERATUNG

Berater/innen müssen in diesen Gesprächen wissen, was sievon ihrem „know-how“ einer monokulturellen Beratunganwenden können und was nicht. Sie sollten sich hierbei auf keinen Fall unterschätzen und nicht ihre gesamte Er-fahrung und ihr gesamtes Wissen über Bord werfen, nurweil ein binationales Paar Rat sucht. Bevor nämlich die Rat-suchenden einem ratlosen Berater gegenüber stehen, sollteder Berater zumindest das an Informationen weitergeben,von dem er sicher weiß, dass es zutrifft. Eine wichtige Hilfe-stellung ist darüber hinaus der Hinweis, welche Punktenoch an anderer Stelle geklärt werden müssen oder geklärtwerden können.

Eine andere Haltung seitens eines Beraters, nämlich einfachzu beraten als sei in diesem Fall nichts Besonderes zu beach-ten, kann für den Ratsuchenden erhebliche negative Konse-quenzen haben. Besonders dann, wenn die Fehlinformation

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11BINATIONALE IN DER BERATUNG

für den Betroffenen selbst gar nicht offensichtlich ist. Bina-tionale selbst sind nämlich gleichzeitig auch nicht unbedingt„Experten“ in der eigenen Sache. Die Mehrzahl der wichti-gen rechtlichen Bedingungen ist ihnen meist nicht bekannt.Oft haben sie irgendwo irgend etwas darüber gehört, aber obes stimmt oder für die eigene Situation zutreffend ist, ist un-klar. Die Folge sind nicht selten diffuse Ängste. „Werde ichnach einer Trennung ausgewiesen?“ – „Wird mein Kind ent-führt, wenn ich mich trenne?“ sind dabei nur zwei von un-zähligen Befürchtungen. Kein Wunder, denn es gibt schließ-lich kaum eine Möglichkeit, sich richtig zu informieren. An-dererseits wissen in manchen Fällen die Betroffenen erst garnicht, dass überhaupt beispielsweise ein rechtliches Problembei einer geplanten Trennung auf sie zukommen wird: dassnämlich tatsächlich der Auszug aus der ehelichen Wohnungin Einzelfällen zu einem Verlust der Aufenthaltserlaubnisführen kann. Es ist deshalb notwendig, dass der Berater ge-gebenenfalls im Beratungsgespräch klarstellt, dass er ledig-lich allgemeine Informationen geben kann, die nicht unbe-dingt auf den Einzelfall zutreffen und die Beschaffung wei-terer Informationen unumgänglich ist.

Was die interkulturellen Aspekte einer Krisensituation beiBinationalen betrifft, so wird nur allzu leicht jedes Problemin einer Beziehung auf die kulturellen Unterschiede gescho-ben. Nicht zuletzt durch die Paare selbst, aber erst rechtdurch ihr Umfeld und die Öffentlichkeit. Wird dieser Ein-druck durch eine Beratung verstärkt, die nicht das Paar oderdie Familie als Ganzes sieht, sondern nur als Vertreter ihrerjeweiligen Herkunftskultur, ist eine wichtige Chance vertanund das Beratungsgespräch hat das Gegenteil bewirkt vondem, was beabsichtigt war.

Binationale sind mit anderen Belastungen konfrontiert alsmonokulturelle Paare. Immer muss in einem Beratungsge-spräch der Blick für die grundlegenden Faktoren geschärftsein: die rechtlichen Rahmenbedingungen, das interkultu-relle Zusammenleben, die Belastung durch das Leben in derMigration und für Vorurteile, Diskriminierung und Be-nachteiligung.

Beratungs- und Unterstützungsangebote müssen allen diesen Aspekten Rechnung tragen. Eine gute Beratungzeichnet sich dadurch aus, dass gemeinsam mit dem Paar be-

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wusst gemacht wird, welche Rolle diese Faktoren im jewei-ligen Fall spielen. Sie zeichnet sich aber auch besonders da-durch aus, dass sie die positiven Seiten der binationalenPartnerschaft erkennt und nicht pauschal davon ausgeht,dass Binationalität bereits ein Problem an sich ist.

Binationale Ehepaare, Familien, unverheiratet zusammen-lebende binationale Paare und binationale eingetragene Le-benspartnerschaften: Sie alle brauchen kompetente Unter-stützung wenn es einmal „kriselt“.Am besten, bevor es sichzu einer „Krise“ auswächst und Trennung oder Scheidungoft schon unausweichlich sind. Leider suchen viele Paareerst Hilfe, wenn die Beziehung bereits gescheitert ist. Un-terstützungsangebote, die helfen es erst gar nicht so weitkommen zu lassen, sind für Binationale leider noch rar ge-sät.

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Rechtliche Grundlagen

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14RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bei Trennung und Scheidung in binationalen Partnerschaf-ten oder Familien sind sehr unterschiedliche rechtliche Be-reiche betroffen, die für die Partner von ganz erheblicherBedeutung sein können (z.B. Aufenthaltsrecht, Arbeits-genehmigungsrecht, Familien- und Erbrecht, Sozialver-sicherungsrecht, Einbürgerungsrecht, Namensrecht, Straf-recht und Steuerrecht). Die häufigsten Fragen und Pro-bleme werfen für Binationale erfahrungsgemäß dasAusländerrecht und das Familienrecht auf.

Dabei stehen zwei Fragen im Vordergrund:

1. Hat die Trennung oder Scheidung Auswirkungen aufden Aufenthalt?

2. Welche Gerichte sind zuständig und welches Rechtwird angewendet?

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15RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Auswirkung von Trennung und Scheidung auf den Aufenthalt

Steht eine Trennung an, stellen sich viele Partner die Frage,ob dies gleichzeitig bedeutet, Deutschland verlassen zumüssen. Tatsächlich können sich Trennung und Scheidungauf das Aufenthaltsrecht von Partnern ohne deutscheStaatsangehörigkeit auswirken. Dies ist allerdings abhängigvon zwei Faktoren: der Staatsangehörigkeit, der die beidenPartner jeweils angehören, und dem Aufenthaltstitel (Auf-enthaltserlaubnis usw.), den ein nicht-deutscher Partnerhat.

Wer zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung im Besitzeiner Niederlassungserlaubnis, einer Erlaubnis zum Dauer-aufenthalt EG oder einer eigenen Aufenthaltserlaubnis EUist oder neben seiner ausländischen Staatsangehörigkeitauch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, für denhaben Trennung oder Scheidung keinen Einfluss auf dasAufenthaltsrecht. Ebenso wirkt sich der Bezug öffentlicherLeistungen grundsätzlich nicht negativ auf den Status aus.

Aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – auchaus einer Verlobung – können grundsätzlich keine aufent-haltsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.

Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit ergeben sich fol-gende 9 denkbare Kombinationen, für die eine Trennungunterschiedliche ausländerrechtliche Folgen haben kann:

1. Deutsch – EU-Bürger2. Deutsch – Türkisch3. Deutsch – Drittstaater4. EU-Bürger – EU-Bürger5. EU-Bürger – Drittstaater6. EU-Bürger – Türkisch7. Türkisch – Türkisch8. Türkisch – Drittstaater9. Drittstaater – Drittstaater

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16RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Wer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist und dieseauch nur aufgrund der Ehe erhalten hat, verliert diese,wenn die Trennung (und nicht etwa die Scheidung!) vorAblauf von zwei Jahren nach der Erteilung der Auf-enthaltserlaubnis erfolgt. Dies gilt für die Kombinationen 3,7, 8 und 9. Bei der Ehe mit einem EU-Bürger (4, 5, 6) gehtdie Aufenthaltserlaubnis erst verloren, wenn die Scheidung(nicht die Trennung!) vor dem Ablauf von zwei Jahrenerfolgt.

Ausnahmen

� Hat ein ausländischer Elternteil das Sorgerecht für einminderjähriges deutsches Kind und übt dieses auch aus, er-hält er eine Aufenthaltserlaubnis. Auch die Ausübung desUmgangsrechts kann im Einzelfall dafür ausreichend sein.Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein ehelichesoder nicht eheliches Kind handelt.

� Bei den eingetragenen Lebenspartnerschaften ist dasAufhebungsverfahren dem Scheidungsverfahren angegli-chen worden. Es gibt jedoch keine Pflicht zur häuslichenLebensgemeinschaft.

� Liegt eine besondere Härte vor (z.B. Misshandlungendurch den Ehepartner, drohende Diskriminierung im Rück-kehrland usw.) kann ein eigenständiger Aufenthalt auch vorAblauf von zwei Jahren gewährt werden.

� Türkische Staatsangehörige (2, 6, 7) haben die Möglich-keit die Aufenthaltserlaubnis zu behalten obwohl die Tren-nung vor Ablauf von zwei Jahren erfolgt, wenn sie minde-stens ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt warenund dort auch weiterhin beschäftigt sein werden.

� EU-Bürger (1, 4) haben ein Recht auf Freizügigkeit. Siekönnen sich in jedem Land der EU niederlassen, wenn sieihren Unterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können(Vermögen oder eigenes Einkommen). Dann erhalten sieeine eigene Aufenthaltserlaubnis EU.

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> > W I C H T I G

17RECHTLICHE GRUNDLAGEN

3 Jahre, in denen die Ehe im Ausland gelebt wurde, zählenfür die Aufenthaltserlaubnis nicht mit. Auch wenn die Ehe15 Jahre im Ausland bestanden hat, zählt die Zeit erst ab derErteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

3Die Entscheidung, ob und wann man sich trennt, muss gutüberlegt sein. Auch eine Ummeldung in eine eigene Woh-nung, sei es auch nur vorübergehend, kann die Ausländer-behörde dazu veranlassen, den Aufenthalt zu beenden. Diesist auch der Fall, wenn einer der beiden Partner der Behördemeldet, dass die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.Abzuraten ist darum auch davon, beim Anwalt den Tren-nungszeitpunkt vorzuverlegen, damit eine Scheidungschneller ausgesprochen werden kann. Dies kann im Einzel-fall zu einem Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen.

3Wer Deutschland für länger als sechs Monate verlässt,gleich aus welchem Grund, verliert sein Aufenthaltsrecht,wenn dies vorher nicht mit der Ausländerbehörde ab-gesprochen wurde. (Dies gilt nicht für Menschen mit Nie-derlassungserlaubnis, wenn sie in ehelicher Lebensgemein-schaft mit einer/einem Deutschen leben oder sich seit min-destens 15 Jahren in Deutschland aufhalten. Der Fortbe-stand der Niederlassungserlaubnis wird vom Ausländeramtbescheinigt.) Man muss zudem damit rechnen, dass ebensodie „Zeiten“ verloren gehen, die man in Deutschland bereitsgelebt hat, diese also für spätere Anträge nicht mitzählen.

3 Eine Trennung hat – bei mit Deutschen Verheirateten oderVerpartnerten – darüber hinaus auch Einfluss auf ein lau-fendes Einbürgerungsverfahren, wenn die Einbürgerungaufgrund der Lebensgemeinschaft erfolgt. Die Einbürge-rungsvoraussetzungen liegen dann nämlich nicht mehr vor.Dies muss den Behörden mitgeteilt werden, sonst kann essogar im Nachhinein zu einer Rücknahme der Einbürge-rung kommen.

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18RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Trennung und Scheidung

Gibt es bei einer Trennung oder Scheidung einen Auslands-bezug, wie beispielsweise ausländische Staatsangehörigkeit,Wohnsitz/Aufenthalt im Ausland, Rechte oder Besitz imAusland usw., dann müssen zwei Dinge geprüft werden:

1. Welches Gericht ist international zuständig?Um diese Frage zu beantworten, sind zahlreiche zum Bei-spiel völkerrechtliche und nationale Regelungen heranzu-ziehen. Für die meisten binationalen Paare in Deutschlandsind allerdings deutsche Gerichte zuständig. Dies ist gege-ben, wenn der Fall einen Bezug zu Deutschland hat (min-destens ein Ehepartner ist Deutscher oder hat seinen ge-wöhnlichen Aufenthalt in Deutschland). Besteht allerdingsdie Möglichkeit, dass gleichzeitig auch ein anderes Gerichtzuständig sein kann (zum Beispiel wenn der Partner in ei-nem anderen Land lebt), können deutsche Gerichte nur ent-scheiden wenn der Fall noch nicht bei diesem ausländischenGericht anhängig ist. Auf EU-Ebene ist ab 2005 immer nurdas Gericht eines Landes für einen Fall zuständig.

2. Das Recht welchen Landes findet Anwendung? Um zu entscheiden, welches Recht zur Anwendung kommt,muss ermittelt werden, um welchen „Anknüpfungsgegen-stand“ (auch Statut genannt) es sich handelt. Ein Statut istder Rechtsbereich, um dessen Lösung es im Einzelfall geht.Für jedes Statut gibt es eigene Normen und Regelungen.

Dabei kann es durchaus vorkommen, dass z.B. die Schei-dung von einem deutschen Gericht nach türkischem Rechtdurchgeführt wird. Es ist auch denkbar, dass die verschiede-nen Statuten (z.B. elterliche Sorge, Güterrecht, Unterhalt)innerhalb eines Falles nach verschiedenen Rechtsordnun-gen entschieden werden müssen. Ebenso möglich ist imEinzelfall, dass zwar in ein ausländisches Recht verwiesenwird, dieses aber wieder an deutsches Recht zurückver-weist.

ScheidungEs ist wichtig zu unterscheiden, ob man von der Scheidungselbst spricht oder von Scheidungsfolgen, wie beispielswei-se Unterhaltsregelungen und Versorgungsausgleich. Beider Scheidung selbst wird durch eine sogenannte „Stufen-

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19RECHTLICHE GRUNDLAGEN

leiter“ ermittelt, welches Recht zur Anwendung kommt.Dabei wird von Stufe zu Stufe geprüft, d.h. trifft die 1. Stufe auf den Fall nicht zu, geht man zur 2. über usw.:

1. Stufe: gemeinsame Staatsangehörigkeit (es gilt das Rechtdes Landes, dem beide Partner angehören)

2. Stufe: letzte gemeinsame Staatsangehörigkeit (es gilt dasRecht des Landes, dem die Partner gemeinsam angehörthaben)

3. Stufe: gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt (Recht desLandes, in dem die Partner derzeit leben oder in dem siezuletzt als Paar gemeinsam gelebt haben)

4. Stufe: engste Verbundenheit (Recht des Landes, mit demdie Partner am engsten verbunden sind, wenn sie keinegemeinsame Staatsangehörigkeit haben und nie einengemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatten, z.B.das Recht des Landes, in dem sie ein gemeinsames Lebenplanten)(Maßgeblich ist dabei immer der Zeitpunkt der Rechtsanhän-gigkeit des Scheidungsantrages.)

Für die meisten binationalen Paare finden die Stufen 1oder 3 Anwendung. Bei Stufe 3 wird also beispielsweisefür ein italienisch-türkisches Paar genauso deutschesRecht angewendet wie für ein deutsch-nigerianischesPaar bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Ausländische Scheidungsurteile werden in Deutsch-land über die Standesämter durch einen Antrag an dasJustizministerium des Bundeslandes anerkannt, in demman seinen Wohnsitz hat. Dazu ist es notwendig, dass:

� das ausländische Gericht auch nach deutschen Vorschrif-ten zuständig war,

� die Anerkennung des Urteils mit den Grundsätzen deut-schen Rechts vereinbar ist und nicht etwa im Wider-spruch zum Grundgesetz steht,

� der Antragsgegner ordnungsgemäß vom Verfahren inKenntnis gesetzt war.

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20RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Anerkannt wird dabei aber nur die Scheidung, nicht die Re-gelung für die Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Sorge-recht, Güterrecht).Innerhalb der EU werden alle Scheidungsurteile ohne be-sonderen Antrag gegenseitig anerkannt. Dies gilt auch fürSorgerechtsregelungen.

Deutsche Scheidungsurteile können grundsätzlichnatürlich auch im Ausland anerkannt werden. Das „wie“wird allerdings in den einzelnen Ländern sehr unterschied-lich geregelt. Darum sollte sich jeder Betroffene selbst diegenauen Informationen einholen.Es ist durchaus möglich, dass eine Scheidung nicht aner-kannt wird, weil das Land keine Scheidung kennt (z.B. Phi-lippinen) oder keine einvernehmliche Scheidung kennt(d.h. im Scheidungsurteil müssen Gründe für die Trennungbenannt sein, was in deutschen Scheidungsurteilen norma-lerweise nicht der Fall ist).Ohne eine Anerkennung im Ausland kommt es zu einer so-genannten „hinkenden Scheidung“. Das Paar ist inDeutschland geschieden, im Herkunftsland des einen Part-ners gilt es noch als verheiratet. Dies ist natürlich auch derFall, wenn man sich gar nicht um eine Anerkennungbemüht hat.

Eine Scheidung kann übrigens in Deutschland auch erfol-gen, wenn der Aufenthaltsort des Partners unbekannt ist.Hierfür muss der Scheidungsantrag öffentlich zugestelltwerden (dafür wird der Antrag im Gerichtsgebäude aus-gehängt und im Bundesanzeiger veröffentlicht).

EheaufhebungEine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufge-hoben werden, so als sei sie nie geschlossen worden. Nurwenige Gründe sind aber dafür zulässig Sie müssen schonvor der Eheschließung vorgelegen haben (z.B. ein Verlobterwar bereits verheiratet) und dürfen dem Partner damalsnicht bekannt gewesen sein.

Das anzuwendende Recht richtet sich nach der Staats-angehörigkeit der Ehegatten, die unmittelbar vor derEheschließung vorlag. Sollte diese unterschiedlich ge-wesen sein, ist immer das einschneidendere Recht an-zuwenden.

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21RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Nicht zu verwechseln mit der Aufhebung einer Ehe ist dieHärtescheidung, bei der die Scheidung ausgesprochenwerden kann, ohne ein Trennungsjahr abzuwarten. Dies istnur möglich, wenn das Verhalten des Partners (z.B. Gewalt-tätigkeit) ein Festhalten an der Ehe unzumutbar macht.

Aufhebung eingetragene LebenspartnerschaftBei der Aufhebung (entspricht der Scheidung bei Ehepaa-ren) einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebens-partnerschaft sind deutsche Gerichte zuständig, wenn min-destens einer der beiden Partner Deutscher ist oder dies beiRegistrierung der Partnerschaft war oder ein Lebenspartnerseinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oderdie Lebenspartnerschaft vor einem deutschen Standesbe-amten begründet wurde.Für die Aufhebung wird in der Regel das Recht des Staatesangewendet, in dem die Partnerschaft zuletzt im Registergeführt wurde. Das Unterhaltsrecht richtet sich nach demRecht des Staates, in dem sich der Antragsteller aufhält. DieErfahrungen mit der Aufhebung binationaler eingetragenerLebenspartnerschaften zeigen allerdings, dass noch vielesungeklärt ist und im jeweiligen Einzelfall gerichtlich ent-schieden werden muss. Es empfiehlt sich darum, Hilfe beiBeratungsstellen zu suchen und einen kompetentenRechtsanwalt zu konsultieren. Die Aufhebung unterliegtohnehin dem Anwaltszwang.

Scheidungsfolgen

VersorgungsausgleichEr wird regelmäßig im Rahmen einer Scheidung nach deut-schem Recht durchgeführt und regelt die Verteilung derwährend der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Wenndeutsches Recht zur Anwendung kommt oder einer der Be-teiligten Deutscher ist, wird der Ausgleich von Amts wegendurchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kanndieser aber auch in anderen Fällen auf Antrag durchgeführtwerden. Der Versorgungsausgleich kann allerdings durch ei-nen notariellen Ehevertrag oder mit Zustimmung des Ge-richts ausgeschlossen werden. Hat der ausländische Partner

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22RECHTLICHE GRUNDLAGEN

von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich seine Renten-ansprüche auszahlen zu lassen, ist der Ausgleich nicht mehrmöglich.

UnterhaltBeim Unterhalt, der für die Kinder vor und nach der Schei-dung gezahlt werden muss (Kindesunterhalt) und beim Un-terhalt, der für den Ehepartner während der Trennungszeit(also vor der Scheidung) gezahlt werden muss, richtet sichdas Recht nach dem Wohnsitz der Berechtigten. Ausschlag-gebend ist also, wo derjenige lebt, der Unterhaltszahlungenbekommen soll. Der Geschiedenenunterhalt richtet sich je-doch immer nach dem Recht, das für die Scheidung galt.In einem Ehevertrag können die Ehepartner den Unterhaltfüreinander regeln. Dies gilt aber nicht für den Kindesun-terhalt.

GüterrechtDer Güterstand kann in einem Ehevertrag durch Rechts-wahl festgelegt werden. Ist dies nicht geschehen, richtet sichdas Güterrecht nach dem gemeinsamen gewöhnlichen Auf-enthalt zum Zeitpunkt der Eheschließung.Lebt ein Paar gewöhnlich in Deutschland und ist nur zurEheschließung nach Dänemark oder in ein anderes Land ge-reist, wird deutsches Recht angewendet. Lebte das Paar zumZeitpunkt der Eheschließung nicht gemeinsam in einemLand, wird in der Regel das Recht des Landes angewendet, indem das Zusammenleben geplant war.

Ehewohnung/HausratEntscheidend ist hier, in welchem Land sich die Ehewoh-nung und der Hausrat befinden. Deutsche Gerichte könnenkeine Zuweisung über eine Sache im Ausland treffen. Eindeutsches Gericht kann also nicht darüber entscheiden,wem Hausrat und Wohnung zugesprochen werden, wenndiese sich beispielsweise in der Türkei befinden.

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23RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Kinder

Elterliche SorgeDas Recht richtet sich zumeist nach dem gewöhnlichenAufenthaltsort des Kindes. Hat das Kind seinen gewöhnli-chen Aufenthalt in Deutschland wird deutsches Recht ange-wendet, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kin-des oder der Eltern. Nach deutschem Recht erhalten die El-tern eines ehelichen Kindes in der Regel das gemeinsameSorgerecht. Das alleinige Sorgerecht wird einem Elternteilnur übertragen, wenn nachgewiesen werden kann, dass diesdem Wohl des Kindes entspricht.

Der Umzug eines Elternteils mit dem Kind ins Ausland istnur möglich, wenn der andere sorgeberechtigte Elternteildem zustimmt. Gleiches gilt für eine längere Reise ins Aus-land. Zunehmend vereinbaren auch nichteheliche Eltern-paare ein gemeinsames Sorgerecht. Ist dies der Fall, gilt beieiner Trennung dasselbe wie bei einem ehelichen Kind.

In immer mehr Fällen stellt sich die Frage, wie das Sorge-recht ausgeübt werden kann, wenn die Eltern in verschiede-nen Ländern leben. Sind sich die Eltern einig ist dies mitHilfe von Vollmachten durchaus möglich. Gibt es keine Ei-nigung zwischen den Eltern, bleibt im Grunde nur der Weg,das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

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24RECHTLICHE GRUNDLAGEN

UmgangsrechtDie Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang, sie habendie Pflicht dazu.Wie das Umgangsrecht im Einzelnen gestal-tet wird, können die Eltern miteinander vereinbaren. Ge-lingt ihnen dies nicht, kann eine gerichtliche Umgangsrege-lung vereinbart werden. Im Interesse des Kindes sollte auchnach der Trennung oder Scheidung ein enger Kontakt zubeiden Eltern bestehen bleiben. Sind die Eltern zerstritten,zeigt ein Elternteil kein Interesse mehr an einem Kontaktoder leben die Eltern in verschiedenen Ländern, ist dies nursehr schwer umzusetzen. Eltern sollten sich nicht scheuen,Beratungs- und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.

Kindesentführung durch einen ElternteilNicht jeder Drohung im Streit und nicht jedem Verdachtfolgt automatisch eine Kindesentführung. Ängste und Dro-hungen sollten jedoch immer ernst genommen werden.Es gibt keinen sicheren Schutz vor Kindesentführung. Zwarkönnen einige vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden,dabei sollte man aber immer bedenken, dass diese Maßnah-men den Konflikt weiter verschärfen können:

� Antrag beim Familiengericht auf Übertragung des alleini-gen Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

� Antrag, das Besuchsrecht nur im Beisein Dritter zuzulassen(Begleiteter Umgang).

� Antrag beim Familiengericht, die Daten des drohenden El-ternteils im IMPOL-Verzeichnis des Bundesgrenzschutzeseintragen zu lassen.

� Information an Schule und Kindergarten, von wem dasKind abgeholt werden darf.

� Aufbewahrung von Pässen und Geburtsurkunden an einemsicheren Ort.

� Information der Botschaft des Heimatlandes des drohendenElternteils, mit der Bitte keinen Pass für das Kind auszustel-len.

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25RECHTLICHE GRUNDLAGEN

3 Kommt deutsches Recht zur Anwendung, gibt es eine Viel-zahl von Ratgebern, Informationsbroschüren sowie eineReihe von Beratungsstellen, bei denen die wichtigsten In-formationen zu erhalten sind. Da im Scheidungsverfahrenvor dem Familiengericht mindestens eine Partei anwaltlichvertreten sein muss, ist früher oder später ohnehin derGang zu einem Anwalt erforderlich.

3 Kommt ein anderes Recht zur Anwendung, ist es besonderswichtig einen Anwalt zu finden, der Erfahrung mit Schei-dungsfällen hat, bei denen das Internationale Familienrechtvon Bedeutung ist.

3 Sind deutsche Gerichte nicht zuständig, ist es notwendig ei-nen kompetenten Rechtsanwalt vor Ort mit seiner Angele-genheit zu beauftragen. Unter Umständen kann die eigeneBotschaft in diesem Land bei der Suche behilflich sein. Kon-takte gibt es eventuell auch über deutsche Rechtsanwälte,die mit Kollegen im Ausland zusammenarbeiten. Adressensind auch über das Internet (Suche nach „Anwälte im Aus-land“) zu finden.

Beispiele

a) Ein deutscher Mann heiratet eine Kanadierin. Sie leben inDeutschland. Nach dem Scheitern der Ehe kehrt die Ehefraunach Kanada zurück. Falls in Kanada noch kein Scheidungs-antrag vorliegt, ist das deutsche Gericht zuständig. Da beidekeine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben oder hattenund kein gewöhnlicher gemeinsamer Aufenthalt besteht,richtet sich das Recht nach dem letzten gemeinsamen ge-wöhnlichen Aufenthalt. Es kommt also deutsches Recht zurAnwendung.

b) Eine deutsche Frau ist mit einem türkischen Mann verhei-ratet. Sie leben in der Türkei. Nach dem Scheitern der Ehekehrt die Frau nach Deutschland zurück. Das deutsche Ge-richt ist zuständig, wenn die Frau mindestens seit 6 Mona-

> > W I C H T I G

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26RECHTLICHE GRUNDLAGEN

ten ihren gewöhnlichen Aufenthalt wieder in Deutschlandhat oder der Ehemann sich ebenfalls in Deutschland aufhält.Ein Scheidungsantrag in der Türkei darf dann allerdingsnoch nicht gestellt sein, weil sonst das türkische Gericht zu-ständig wäre. Das Recht richtet sich nach dem Ort des letz-ten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltes, also der Tür-kei. So findet auf die Scheidung in Deutschland türkischesRecht Anwendung.

c) Der Ehemann ist Spanier, seine Frau Kolumbianerin, beideleben seit Jahren in Deutschland. Zum Zeitpunkt der Ehe-schließung hatten sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt inSchweden. Das deutsche Gericht ist zuständig. Auf dieScheidung wird deutsches Recht angewendet, auf die güter-rechtlichen Regelungen schwedisches Recht. Dabei kann esmöglich sein, dass das schwedische Recht auf das deutsche,spanische oder kolumbianische Recht verweist.

d) Der Ehemann ist Deutscher, ehemals Bosnier, die Ehefraunach wie vor Bosnierin. Sie haben zwei gemeinsame Kinderund leben in Deutschland. International ist das deutscheGericht zuständig. Auf die elterliche Sorge und den Um-gang der Kinder wird deutsches Recht angewendet, weil sichdie Kinder gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Dies giltauch für den Kindes- und Trennungsunterhalt, weil Frauund Kinder in Deutschland leben. Nach deutschem Rechtrichten sich auch die Regelungen bezüglich Ehewohnungund Hausrat. Die Scheidung und damit der nachehelicheUnterhalt richten sich nach bosnischem Recht, weil beidediese gemeinsame Staatsangehörigkeit hatten. Möglicher-weise sieht dabei das bosnische Recht eine Rückverweisungin deutsches Recht vor.

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Konfliktsituationen

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28KONFLIKTSITUATIONEN

Eine funktionierende binationale Beziehung zu führen, ver-langt von beiden Partnern ein hohes Maß an Offenheit,Verständnis, Toleranz und die Bereitschaft, seine eigenenStandpunkte, seine eigenen Gewohnheiten zu überdenkenund Unterschiede zu akzeptieren. Im Grunde genommentrifft das natürlich für jede Beziehung zu, ob binational odernicht. Binationale müssen diese „Tugenden“ jedoch in be-sonderem Maße entwickeln, denn sonst ist ein Zusammen-leben mit zwei Kulturen in einer Familie nicht möglich. Esgibt eine Vielzahl von Faktoren, die dabei binationalen Paa-ren im Weg stehen können, und das vom ersten Tag ihrerBeziehung an. Ob und wie sie „aus dem Weg geräumt“ wer-den, entscheidet über Bestehen oder Scheitern.

Familie & Freunde

Gerade im Hinblick darauf, ob ein Partner aus einem ande-ren kulturellen Umfeld bei Familie und Freunden akzeptiertwird, machen Binationale sehr unterschiedliche Erfahrun-gen. Während Klaus aus Deutschland und Claire aus Frank-reich wahrscheinlich nur positive Rückmeldungen erhaltenwerden, sieht es aber vielleicht schon ganz anders aus, wennClaire aus dem Senegal stammt. „Ob das wohl gut geht“ istso oder in unzähligen Variationen die Resonanz, die denmeisten entgegen schlägt. Die ihnen immer wieder entge-gen gebrachte Haltung, dass nämlich die Beziehung aus derSicht von Freunden und Verwandten von vorne herein zumScheitern verurteilt ist oder zumindest gravierende Proble-me mit sich bringen wird, belastet die Partner enorm. Zu-mal sie selbst nur allzu gut wissen, dass ihre Beziehungtatsächlich eine ganze Reihe von Herausforderungen bereithält. Ständig darauf hingewiesen zu werden, ohne dassgleichzeitig das Positive und Besondere dieser Beziehungbemerkt wird, lässt schnell ein Gefühl aufkommen von „wirzwei gegen den Rest der Welt“.Scheitert eine Beziehung später, erleben sich viele Binatio-nale allein gelassen. Sie erwarten kein Verständnis von de-nen, die von vorne herein der Beziehung keine Zukunft ge-geben haben und fürchten die Bemerkung „haben wir dochgleich gesagt“. Nicht zuletzt kann die ablehnende Haltungdes eigenen Umfelds auch dazu führen, dass ein Partner soverunsichert wird, dass er selbst an der Beziehung zu zwei-feln beginnt.

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29KONFLIKTSITUATIONEN

Bereits bei ersten Konflikten innerhalb der Partnerschaftbringen besorgte Eltern und Freunde die Partner in die ver-zwickte Situation, dass sie zwar Rat, Zuspruch oder Ver-mittlung gut gebrauchen, aber niemanden darum bittenkönnen. Sie wissen nur zu gut, welcher Ratschlag sie erwar-tet. Anders als mononationale erleben es binationale Paaresehr häufig, dass bei Konflikten das Umfeld nicht um Lö-sungen für das Paar bemüht ist, sondern eine Trennung alseinzig möglichen Weg sieht.

Gegenüber dem Partner wird die ablehnende Haltung vonFamilie oder Freunden oftmals verschwiegen oder heruntergespielt. Meist aus Angst, den Partner zu verletzen oderweil er keinen schlechten Eindruck von der Familie oderdem Umfeld haben soll. Bleibt dieser Konflikt ungelöst, weilFamilie und Freunde der Beziehung weiterhin skeptisch ge-genüber stehen, sich das Paar nicht darüber aussprechenkann oder eine Aussprache mit „entweder deine Familieoder ich“ endet, bedeutet dies eine erhebliche Belastung derBeziehung. Einige Binationale verfügen über ein ver-gleichsweise kleines soziales Netz, besonders wenn Familieund Freunde eines Partners nicht in Deutschland leben. Sokann das Paar schnell in eine Situation geraten, in der sie dasGefühl haben, bei niemandem Unterstützung zu finden.

Stellt der eigene Partner für einen Migranten die einzige so-ziale Bindung dar, kann eine Trennung oder Scheidung fürihn die völlige Isolation bedeuten. Dies kann einer derGründe sein, warum er mit allen Mitteln um die Aufrech-terhaltung der Beziehung kämpft. Zumal eine Rückkehr insHerkunftsland nicht immer oder nur schwer möglich ist.

Traummann/Traumfrau

Dass Liebe blind macht, ist keine neue Erkenntnis. Binatio-nale sind davon nicht ausgenommen. Zu Beginn einer Be-ziehung ist es schwierig, die Dinge „normal“ zu sehen. Einebinationale Liebe scheint aufregend, außergewöhnlich undabenteuerlich. Nicht als Tourist in ein Land zu reisen, son-dern es sozusagen als Familienmitglied kennen zu lernen istdabei nur eine von vielen Erfahrungen, die Binationale ma-chen. Ganz zu schweigen vom neuen Partner, der ganz an-ders ist als man selbst, von den Menschen, die man durch

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30KONFLIKTSITUATIONEN

ihn trifft, der neuen Kultur, die man sozusagen aus ersterHand kennen lernt und den Lebensperspektiven, die sicheröffnen. Doch sind es genau diese Punkte, die im Laufe derZeit als belastend erlebt werden können. Die Andersartig-keit entpuppt sich im Alltag als anstrengend. Die aufregen-de Anfangszeit hat dazu geführt, dass Probleme beiseite ge-schoben wurden, die sich nun nicht mehr beiseite schiebenlassen.

Gerade wenn einer der beiden sein Heimatland für die Be-ziehung verlassen hat oder andernfalls bald dorthin zurück-gekehrt wäre, lässt sich dies beobachten. Unüberwindbarscheinende bürokratische Hürden mussten gemeistert,zweifelnde Familien mussten überzeugt werden und vielesmehr. Dieser Kampf kostete viel Zeit, Energie und Motiva-tion. Nicht selten geht im Alltag danach dem Paar bildlichgesprochen die Puste aus. Sie bringen keine Kraft mehr auf,um den Alltag mit zwei Kulturen zu gestalten.

Typisch?

So wird schnell der erste Streit um kleine Alltagsdinge zum„Kampf der Kulturen“. Einen Gast zu fragen, ob er etwasessen möchte, empfindet der eine Partner als gastfreund-lich. Der andere empfindet es als sehr unhöflich, da einemGast nach seiner Vorstellung grundsätzlich immer Essenserviert wird. Solche Situationen können sich schnell häu-fen. Werden sie nicht besprochen, indem man einander das„warum“ erklärt und einen Kompromiss findet, kann Be-ziehung an einer Häufung dieser Alltagsstreitigkeitenscheitern.In den meisten gescheiterten binationalen Beziehungenwird neben anderen Faktoren als Trennungsgrund ange-führt, dass ein Leben mit einem Menschen aus Deutsch-land, Peru, Ägypten oder woher auch immer eben nichtmöglich gewesen sei, weil die eigene Kultur und die desPartners mit der Zeit als unvereinbar empfunden wurden.

Nur weil man in einer binationalen Beziehung lebt, istnatürlich niemand frei von Vorurteilen und Stereotypen.Dabei sind sowohl positive Vorurteile gegenüber dem Part-ner („Engländer haben Humor“) wie auch negative („Deut-sche haben keinen Humor“) sehr problematisch. Meist wer-

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31KONFLIKTSITUATIONEN

den sie nicht geäußert, weil sie für selbstverständlich gehal-ten werden. Erst wenn der englische Partner sich als rechthumorlos erweist oder der deutsche Partner als ausgespro-chen witzig, wird das Vorurteil zum Thema. Sind die positi-ven Erwartungen nicht erfüllt worden, kommt es zu Vor-würfen und Kritik. Im Falle der Eigenschaft Humor magdiese Auseinandersetzung sich noch in Grenzen halten, si-cher aber nicht, wenn es sich um Eigenschaften wie bei-spielsweise Zuverlässigkeit, Aufrichtigkeit, Temperamentoder Familiensinn handelt. Besonders fatal wird die Situati-on, wenn sich die unbewussten negativen Erwartungenscheinbar erfüllen: Ein erstes Alarmzeichen kann der typi-sche Ausspruch sein: „Er/Sie ist Deutscher/Peruaner/Ägypter usw., aber er/sie ist ganz anders als die anderenLeute dort!“ Dieser Satz steht stellvertretend dafür, dass zu-mindest einer der beiden Partner ein sehr negatives, aberauch unklares und pauschales Bild vom Herkunftsland undder Kultur des Anderen hat. Zudem unterstellt er allenMenschen dort offensichtlich grundsätzlich Eigenschaften,denen er selbst völlig ablehnend gegenüber steht. SeinemPartner unterstellt er diese Eigenschaften nicht. Sonst hätteer sich wohl nicht ihn verlieben können.

Wenn diese Grundhaltung sich nicht im Laufe der Bezie-hung ändert, steht am Ende dann meist als Grund für dieTrennung, dass sich mit der Zeit herausgestellt habe, derPartner sei doch so wie alle anderen auch. Das mag übertrie-ben klingen. Für Binationale ist es ein ernsthafter Faktor,der ihre Beziehung gefährden kann. Das Vermischen näm-lich von dem, was man für die Kultur des Partners hält undseinen persönlichen Eigenheiten. Dass Jaime nach einemStreit die Musik in der Wohnung laut aufdreht, mag seinePartnerin für typisch mexikanisches Temperament, typischJaime oder typisch Mann halten. Dass Jenny vor dem Be-such der Schwiegermutter die Fenster putzt, mag ihr Part-ner für typisch deutsche Ordnung, typisch Jenny oder ty-pisch Frau halten. Niemals kann die Herkunftskultur alleinals einzige Erklärung dienen. Und doch passiert genau das invielen Beziehungen, in denen es kriselt. Dadurch sind Miss-verständnisse und Konflikte vorprogrammiert, die sich mitder Zeit eher häufen, wenn das Verständnis füreinanderfehlt. Paare in Krisen geraten so leicht in einen Teufelskreis.Je weniger sie sich verstehen, um so mehr sehen sie ihre ei-genen Vorurteile und Urteile über den Partner und seine

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32KONFLIKTSITUATIONEN

Kultur bestätigt. Freunde und Herkunftsfamilien könnenhierbei auch wieder eine wichtige Rolle spielen, indem siedie Haltung unterstützen und verstärken. Um diesen Kreis-lauf zu beenden, ist es für die Paare wichtig, sich professio-nelle Hilfe und Unterstützung zu suchen.

Paare, die nicht in diese Situation geraten sind, haben ge-lernt, dass es für sie unerlässlich war, sich mit der Kultur desPartners und mit der eigenen kulturellen Identität ausein-ander zusetzten. Und zwar mit der Kultur, so wie der Part-ner sie lebt und wie man selbst die eigene lebt. KulturelleIdentität macht sich auch daran fest, in welcher Familie manaufwuchs und in welchem Umfeld man lebte. Unkenntnisdarüber führt in binationalen Beziehungen zu Unverständ-nis und Fehlinterpretationen.

Ob das Paar sich selbst damit bewusst auseinander gesetzthat oder nicht: Vorurteile werden ihnen immer wieder be-gegnen. „Ach, dein Mann ist aus Jamaika. Du magst aberdoch keinen Reggae?“... „Ich weiß nicht, mir wäre eine Frauaus Thailand viel zu unselbständig.“... „Hat dein türkischerMann denn nichts dagegen, dass du in die Sauna gehst?“...Diese Liste ließe sich endlos fortsetzen. Es gibt harmlosereBeispiele aber auch weitaus verletzendere. Das kann zu ei-ner großen Belastung werden, besonders wenn es bei demPaar bereits kriselt. Paare berichten auch häufig davon, dasssogar Menschen, die sie zufällig kennen lernen aus Neugierindiskrete Fragen zur Beziehung stellen. Bei einem deutsch-deutschen Paar käme kein Zufallsbekannter auf die Idee, imersten Gespräch danach zu fragen wie die beiden miteinan-der umgehen.

Sprache

Eine Quelle für Missverständnisse ist die Sprache, in der diePartner miteinander kommunizieren. Selten haben in einerbinationalen Beziehung beide die gleiche Muttersprache.Gesprochen wird in der Muttersprache des einen Partners,in beiden Muttersprachen oder in einer dritten Sprache, diefür beide Fremdsprache ist. Darüber hinaus entwickeln Bi-nationale noch alle denkbaren „Zwischenmodelle", beson-ders dann, wenn Kinder in der Familie leben, die mit eineroder mehr Sprachen aufwachsen. Eine gemeinsame Sprache

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33KONFLIKTSITUATIONEN

finden, heißt aber in aller Regel, dass einer der beiden sich inder Beziehung in einer Fremdsprache verständigen muss, inder er vielleicht Gefühle nicht so gut ausdrücken kann undzu der er möglicherweise auch keine emotionale Bindunghat. Streitet sich das Paar, weil es in der Kommunikation zueinem Missverständnis kam, lässt sich im Nachhinein nursehr schwer ermitteln, was zu diesem Missverständnis ge-führt hat.Ein Paar benötigt dann schon bereits ein hohes Maß an Of-fenheit füreinander, um die Ursache zu finden und sichdann zu verständigen. Denn viele Gründe können die Ursa-che gewesen sein: so wurde beispielsweise ein falscher Aus-druck benutzt, weil die Sprachkenntnisse nicht perfekt sindoder ein Bild aus der Muttersprache wurde in die Sprachedes Partners wortwörtlich übertragen, für den das aber sonicht nachzuvollziehen ist. In jeder Beziehung kommt es zuMissverständnissen. In binationalen Beziehungen gibt eseine Vielzahl von möglichen Ursachen, die bei schlechtfunktionierenden Partnerschaften als ein weiteres Indiz fürdie Unvereinbarkeit ihrer Kulturen gesehen werden oderden einen Partner als einzigen Schuldigen ausmachen, weiler die Sprache „nicht gut genug“ spricht.

Wenn ein sprachliches Ungleichgewicht vorherrscht, alsoeiner der beiden Partner in der gewählten „Familienspra-che“ nicht so sicher ist wie der andere, kann es neben Miss-verständnissen auch zu einer „Machtungleichheit“ kom-men. Denn der sprachlich „unterlegene“ Partner kann sichdadurch auch in der Beziehung unterlegen fühlen, wenn esan Vertrauen und Offenheit fehlt. Besonders auffällig wirddieses Ungleichgewicht bei der Familiensprache Deutsch,die nur für einen der beiden Partner die Muttersprache ist.Dann kommt noch ein Gefühl der Abhängigkeit vom Part-ner in Angelegenheiten außerhalb hinzu. Je nach Sprach-kompetenz ist dies seltener oder sogar ständig der Fall.Selbst nach vielen Jahren der Beziehung gibt es immer wie-der Situationen, in denen der deutsche MuttersprachlerDinge für den Partner erledigen wird, weil sie sprachlich be-sonders anspruchsvoll sind. Beispielsweise das Formulierenvon Bewerbungsschreiben oder der Umgang mit Behörden.

Auch Gestik und Mimik des Partners können übrigensmissverstanden werden. Nicht überall bedeutet ein Kopf-schütteln „nein“.

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34KONFLIKTSITUATIONEN

Meine Kultur – deine Kultur

Jeder Partner bringt seine Gebräuche, Traditionen, Ansich-ten und Vorstellungen mit in die Partnerschaft. Bei Binatio-nalen können sie sehr fremd und unverständlich erschei-nen. Während bei mononationalen Paaren Vieles als ge-meinsam und vertraut vorausgesetzt werden kann, müssensich Binationale diese Vertrautheit erst noch erarbeiten. Zu-dem muss das Paar eine Verständigung darüber erzielen,wie die Kulturen in der Familie in Einklang gebracht werdenkönnen. Wie also die „Familienkultur“ aussehen soll. Bina-tionale Paare müssen über all diese Dinge miteinander re-den und so wenig wie möglich als selbstverständlich vor-aussetzen. Unsicherheiten und Unklarheiten sollten mög-lichst direkt angesprochen werden. Jedem Paar kann nurdringend empfohlen werden, wenn möglich die jeweiligeHeimat und Familie des Partners selbst kennen zu lernen.Solche Besuche bringen viele „Aha-Erlebnisse“ mit sich.

Bei binationalen Paaren können die Vorstellungen über Fa-milie, Partnerschaft und die Möglichkeit einer Trennungsehr weit auseinander liegen. Schon allein, wer alles zur Fa-milie gehört wird in den verschiedenen Kulturen sehr un-terschiedlich gesehen. Während in Westeuropa Familie inerster Linie „Vater-Mutter-Kind“ sind, gehören in den mei-sten afrikanischen Kulturen selbstverständlich Geschwister,Schwager, Onkel, Tanten und Cousins dazu. Damit einhergeht auch ein anderes Verständnis, wer an der Erziehungder Kinder beteiligt ist oder inwieweit Familienmitgliedervon Deutschland aus finanziell unterstützt werden müssen.

Welche Bereiche seines Lebens man mit dem Partner teilt,was man Freunden oder der Familie über die Beziehung er-zählen kann und wie respektvoll man miteinander umgehtsind weitere Beispiele für unterschiedliche kulturelle Prä-gung.

Auch in Fragen von Trennung oder Scheidung kann sichherausstellen, dass in der Kultur des Partners dies beispiels-weise undenkbar ist oder zu einem Ehrverlust führt. Wasein akzeptabler Trennungsgrund ist oder wann die Bezie-hung als endgültig gescheitert betrachtet wird, kann eben-falls sehr unterschiedlich bewertet werden.

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35KONFLIKTSITUATIONEN

Religion

Religion und Kultur sind eng miteinander verknüpft. EineAuseinandersetzung mit der Kultur des Partners bedeutetdeshalb immer auch eine Auseinandersetzung mit seinerReligion. Praktizieren beide Partner verschiedene Religio-nen, erfordert das ein Höchstmaß an Toleranz, Offenheitund Verständnis, was nicht allen Paaren gelingt. Sehen diePartner weniger das Verbindende und Gemeinsame der bei-den Religionen, sondern das Trennende und Unterschied-liche, kann die Beziehung dem auf Dauer nicht standhalten.

Menschen, die ihrer Religion sehr verbunden sind suchensich häufig Partner, für den Religion auch Teil seines Lebensist. So sind Paare, bei denen nur ein Partner seiner Religionsehr verbunden ist, eher selten. In diesen Beziehungenkommt es zu Konflikten, wenn die Lebenshaltung des ande-ren Partners nicht nachvollzogen werden kann, oder sogarvöllig aus der Beziehung ausgeklammert wird.

Viele Binationale haben, wenn überhaupt, eine eher loseBindung zu ihrer Religion. Aber auch dann werden mögli-cherweise religiöse Feste gefeiert und beachtet. Es muss da-her in der Partnerschaft ein Einverständnis darüber herge-stellt werden, welche Rolle die Religionen in der Familiespielen sollen. Natürlich kann sich im Laufe des Lebensauch das Verhältnis zur eigenen Religiösität verändern. Eskann zu erheblichen Konflikten in der Partnerschaft kom-men, wenn diese Entwicklung vom Partner nicht mit getra-gen werden kann. Oft ist eine Veränderung in der Haltungzu beobachten, wenn Kinder geboren werden. Religion wirdplötzlich zu einem Thema. Ein nicht religiöser Moslem bei-spielsweise besteht dann vielleicht auf der Beschneidungdes Sohnes und ein nicht religiöser Christ auf der Taufe desKindes.

Kinder

In binationalen Familien müssen sich die Eltern bewusstsein, dass sie zum Teil sehr unterschiedlich aufgewachsensind und sehr unterschiedliche Vorstellungen von Kinder-erziehung haben können. Wie viel Respekt und Gehorsamwird von den Kindern erwartet? Welchen Stellenwert neh-

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36KONFLIKTSITUATIONEN

men Individualität und Selbständigkeit der Kinder ein?Brauchen Kinder einen festen Tagesablauf und wie soll deraussehen? Was dürfen Kinder in welchem Alter und wasnicht? Spielen Erwachsene mit Kindern und wenn ja, wasund wie? In all diesen Punkten muss Klarheit und, so weitwie möglich, Einvernehmen herrschen. So, wie sich das Ver-hältnis zur eigenen Religion mit den Kindern wandeln kann,so können sich natürlich auch eine Vielzahl von anderenHaltungen ändern, wenn man Kinder erzieht. Eigene Hal-tungen werden Eltern möglicherweise auch erst im Umgangmit den eigenen Kindern bewusst. Paare, die sich als harmo-nisch erlebten, können plötzlich erheblichen interkulturel-len Konflikten gegenüber stehen. Gelingt es aber, konstruk-tiv mit den kulturellen Unterschieden umzugehen, habenbinationale Kinder die besondere Chance in zwei Kulturenzu leben. Die interkulturelle Kompetenz, die sie dadurch er-werben, kann ihnen als Erwachsenen viele Türen öffnen.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung stehen Binationalevor der Frage, wie der Umgang und die elterliche Sorge ge-regelt werden können. Für ausländische Elternteile sindUmgangsregelungen und Sorgerechtsvereinbarungen oftnicht so „selbstverständlich“ wie für deutsche Elternteile.Festzulegen an welchen Tagen und zu welchen Stundenman das eigene Kind sehen darf, ist ungewohnt und wirdmit Skepsis oder Widerstand begegnet. Für die Entwicklungder Kinder ist der intensive Umgang mit beiden Eltern unddamit auch mit beiden Kulturen von besonderer Bedeu-tung.Wird ihnen ein Elternteil genommen, verlieren sie da-mit auch einen Teil ihrer kulturellen Bindung und Identität.Binationale Eltern haben darum die besondere Verant-wortung, sich zu verständigen. Denn Kinder bleiben bina-tional – auch wenn die Eltern sich getrennt haben. Schaffendie Eltern es nicht zwischen den Konflikten auf der Bezie-hungsebene und ihrer Rolle als Eltern zu unterscheiden, hatdies für die Kinder gravierende Auswirkungen. Unter-schiedliche Erziehungsmethoden führen zu einer Konflikt-verschärfung zwischen den Eltern. Hinzu kommen schwie-rige Situationen, wie Reisen ins eigene Herkunftsland mitden Kindern, die vom anderen Partner abgelehnt werdenoder die wachsende Angst vor Kindesmitnahme.

Eltern und nicht selten auch die Kinder sind in dieser Situa-tion überfordert und sollten Unterstützung, Beratung oder

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therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Insbesondere beieiner befürchteten oder angedrohten Kindesmitnahme istdies erforderlich.

Die Angst vor Kindesmitnahme kann begründet oder unbe-gründet sein. Es ist nur schwer festzustellen, ob der Partnertatsächlich diese Absicht hat. Solange dies nicht klar ist,kann der Versuch, der Kindesmitnahme vorzubeugen, in-dem man selbst den Kontakt zwischen Kind und diesem El-ternteil verhindert, den Partner erst recht dazu bringen, dasKind tatsächlich zu entführen. Kindesmitnahme kann vieleUrsachen haben, beispielsweise kann sie aus einem Unterle-genheitsgefühl resultieren oder sie kann ein Druckmittelsein, um den Partner zu einem anderen Verhalten zu zwin-gen. Häufig ist aber auch der Grund, dass man in sein Her-kunftsland zurückkehren möchte, aber nicht auf die Kinderverzichten will. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Auffas-sungen zwischen den Elternteilen, aber auch in der Gesell-schaft, was moralisch richtiges und falsches Verhalten ist.Eine deutsche Mutter, die ihren Mann in Griechenland ver-lässt und mit den Kindern nach Deutschland „flieht“ kannhier auf sehr viel mehr Verständnis hoffen als der marokka-nische Vater, der seine Kinder mit nach Marokko nimmt.Tatsächlich haben aber beide ihre Kinder entführt und demanderen Elternteil entzogen.

Kindesmitnahmen geschehen sehr viel seltener als häufigangenommen wird, wenn sie aber geschehen, sind sie für dieKinder selbst mit traumatischen Erfahrungen verbunden.

Wohin?

Das Thema „Ort“ ist ein Dauerthema in binationalen Be-ziehungen. Schon allein deswegen, weil in der Regel min-destens einer der beiden Partner Familienangehörige undFreunde im Ausland hat. Stehen Urlaubspläne an, gehörtauch immer die Überlegung dazu, ob das Heimatland be-sucht werden kann (wenn das Geld reicht), soll (weil es eineschöne Gelegenheit wäre bzw. man lange nicht mehr dortwar) oder muss (weil der Partner oder die Familie eswünscht oder erwartet). Dabei stehen sich die Interessenund Wünsche der beiden Partner gelegentlich unvereinbargegenüber. Der eine verspürt Heimweh, der andere will

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endlich auch mal woanders hin. Schon allein deshalb istbeim Thema Urlaub manches Mal sehr viel Verständnisfüreinander von Nöten und wird von Beiden eine großeKompromissbereitschaft verlangt.

Erst recht, wenn sich ein Partner in Deutschland nicht wohlfühlt und mit dem Partner in seinem Herkunftsland lebenmöchte. Letztendlich kann dies zur Trennung führen, ob-wohl sich die Partner zwar gut verstehen, für beide aber einLeben im Land des anderen unvorstellbar ist. Die ablehnen-de Haltung des Partners kann als Ablehnung der eigenenPerson empfunden werden. „Wenn du das Land aus dem ichstamme so schrecklich findest, wie kannst du mich dann lie-ben?“ Selten ist dann auch eine gemeinsame Zukunft in ei-nem dritten Land denkbar. Besonders problematisch wirddie Situation, wenn das Paar Kinder hat. Selbst wenn derPartner, der mit auswandern soll, sich das für sich selbstvielleicht noch vorstellen könnte, scheint ihm dies aber fürdie Kinder oft nicht denkbar. Dabei spielen je nach Land dieschulische Ausbildung, Krankenversorgung und Zukunfts-perspektiven die größte Rolle, – je nach Alter der Kinderund deren Bindung zu diesem Land aber auch Faktoren wieSprache und Integrationschancen.

Die Frage des „Wohin“ – für wie lange auch immer – mussfrühzeitig und immer wieder miteinander besprochen wer-den.

Arbeit & Geld

Die schlechte wirtschaftliche Situation ist bei immer mehrbinationalen Paaren und Familien ein Thema. Binationalesind hiervon in unterschiedlichstem Maß betroffen. Man-che sehen sich in einer ausweglosen Situation, andere ste-hen fest im Berufsleben und sind finanziell gut abgesichert.Besonders schwierig ist die Lage in der Regel für Paare undFamilien, in denen einer der beiden Partner (oder sogar bei-de) kaum Aussicht auf eine qualifizierte Arbeit in Deutsch-land hat. Sei es, weil die Deutschkenntnisse hierfür nochnicht ausreichend sind, oder die Berufserfahrung, Ab-schlüsse und Qualifikationen, die im Herkunftsland erwor-ben wurden, nicht anerkannt werden. Selbst wenn eine offi-zielle Anerkennung erfolgt, bedeutet es nicht automatisch,

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dass ein möglicher Arbeitgeber dies mit einer deutschenQualifikation gleichsetzt. In Deutschland in beruflicherHinsicht „bei Null“ beginnen zu müssen, bedeutet einenVerlust von Status und Selbstwertgefühl, der sich auch aufdas Familienleben negativ auswirkt. Ganz zu schweigen vonden wirtschaftlichen Folgen. Eine neue Ausbildung ist nichtimmer möglich, weil statt dessen mit unqualifizierten Jobsdas Familieneinkommen gesichert werden muss.Ansprücheauf Arbeitslosengeld bestehen nur bei Wenigen. Diese Paa-re und Familien brauchen einen langen Atem und müssensich in die Erkenntnis fügen, dass sie ihre Lebenspläne demMachbaren anpassen müssen. Der deutsche oder schon lan-ge in Deutschland lebende Partner hat in der Regel das Ge-fühl, vieles alleine bewältigen zu müssen und allein alleVerantwortung zu tragen. Dies trifft besonders dann zu,wenn er alle „Außenangelegenheiten“ selbst regelt und fürdas Familieneinkommen sorgen muss. Das partnerschaft-liche Verhältnis gerät unter Umständen in eine verhängnis-volle Schieflage.

Geld kann zu einem Dauerthema werden und die schlechtenAussichten für eine positive Veränderung können selbst an-sonsten harmonische Beziehungen so belasten, dass sie dar-an zerbrechen. Hilflosigkeit und Vorwürfe, dass der Partnersich nicht genug bemühe, auf der einen Seite und Frus-tration auf der anderen Seite mit dem Wunsch Deutschlandwieder zu verlassen, können schnell zur Trennung führen.

Benachteiligung

Die offensichtlichste Benachteiligung ist, wie im rechtli-chen Kapitel dargestellt, dass die Paare und Familien in de-nen nicht alle Mitglieder die deutsche Staatsangehörigkeithaben, direkt oder indirekt dem Ausländerrecht unterstelltsind. Vielen ist dies zu Beginn der Beziehung gar nicht be-wusst. Die Notwendigkeit von Arbeits- und Aufenthaltsge-nehmigungen, eingeschränkten Möglichkeiten sich selbst-ständig zu machen, Entscheidungen zur Staatsangehörig-keit und die schon beschriebene Schwierigkeit einen an-erkannten Abschluss zu erhalten, führen zu Problemen.Neben der Herausforderung eine bikulturelle Beziehung zugestalten, müssen diese Paare Probleme überwinden, diesich ergeben, weil sie nicht die gleichen Rechte wie deutsche

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Paare in Anspruch nehmen können. Sogar wenn dieGroßmutter zur Geburt des Enkels aus dem Ausland einrei-sen soll, bedarf es je nach Herkunftsland eines Antrags undeiner Genehmigung, die nicht immer erteilt wird.

Zudem ist es den meisten der Paare, die sich im Auslandkennen gelernt haben oder bei denen sich ein Partner nurvorübergehend in Deutschland aufhält, gar nicht erst mög-lich ohne Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit-einander zu leben. Daraus entsteht der Druck zu einemZeitpunkt ihrer Beziehung zu heiraten, bei dem sonst dieEheschließung wohl noch kein Thema gewesen wäre. „Erstmal zusammenziehen“ und dann irgendwann heiraten istheute in Deutschland selbstverständlich, für diese binatio-nalen Paare bleibt es Wunschdenken. Bei ihnen hängen zu-dem die ausländerrechtlichen Auswirkungen einer Tren-nung wie ein Damoklesschwert über ihrer Beziehung. Die-se Bestimmungen in Kombination mit Diskriminierungs-erfahrungen können eine Beziehung so sehr belasten, dasssie dem auf Dauer nicht standhält.

Viele Diskriminierungserfahrungen, beispielsweise bei derWohnungs- oder Arbeitssuche, lösen das Gefühl aus, inDeutschland keine Chance zu bekommen oder nicht er-wünscht zu sein. Da es zur Zeit noch keine wirklichen Mög-lichkeiten gibt, sich juristisch gegen Diskriminierung zuwehren, bleibt das Problem in der Beziehung und kannnicht außerhalb gelöst werden, wie es notwendig wäre.

Gerade bei deutsch-nichtdeutschen Paaren fühlen sich Mi-granten in Trennungssituationen oft benachteiligt, weil siesich von Hilfsangeboten ausgeschlossen fühlen und sie auf-grund eigener negativer Erfahrungen oder der Erfahrungenanderer von Behörden und Gerichten keine Unterstützungerwarten. Sie sehen sich ihrem deutschen Partner gegen-über benachteiligt und ihn als „Gewinner“ der Scheidungoder Trennung.

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right

roitsderecho

haklarınızMehrsprachige Zusammenfassung

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Summary

Information about your rights

Separation/residenceIf your right of residence was granted on the basis of yourmarriage only, at least two years must have elapsed betweenthe date on which your residence permit was issued and thetime of separation (not divorced!) from your partner. If thisis the case, your right of residence is independent of yourmarriage, providing the period of marriage was spent inGermany. If, however, less than two years have elapsed, youmay lose your residence permit.Exceptions:

� If you are an EU citizen, married to an EU (non-German!)citizen, a Turkish national or are the custodial parent of aGerman child, other, more favourable rules apply in yourcase.

� If you are suffering hardship, eg. psychological or physicalabuse by your spouse, you may be granted your own resi-dence permit independently of your marriage, even beforetwo years have elapsed.

Travelling abroadIf you leave Germany for more than 6 months, your resi-dence permit expires automatically, whichever type of per-mit you have. You may prevent this from happening if youinform the immigration office in advance about your plansand obtain permission.

Applications to the immigration officeIf your residence permit can only be renewed on the basis ofyour marriage, or if you apply for a settlement permit (pre-viously permanent residence or right to reside) on the basisof your marriage, you will be asked whether you and yourpartner still cohabit. This does not mean whether you arestill married but whether you and your partner still live to-gether. If you are already separated by this stage or are plan-ning to separate and you give false information, your rightof residence may be revoked.

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NaturalisationIt can take several months for an application for naturalisa-tion to go through. If you are able to apply for German citi-zenship only on the basis of marriage to a German national,separation from your partner means that you may no lon-ger apply for German citizenship. Please inform the autho-rities in time, otherwise, in the worst case, you might havealready given up your former citizenship and not be grantedGerman citizenship or even lose your German citizenship,although it has already been granted.

DivorceIn the case of divorce, find out what law will be applied andwhether the German courts have jurisdiction at all. It is pos-sible that a German court will have to judge according toforeign law or that different legal systems will have to beapplied to the different individual issues (eg. custody, ma-rital property rights or the divorce itself).

� If either you or your partner does not have German citi-zenship, or

� If you and your partner‘s matrimonial domicile was in acountry abroad, or

� If your partner resides abroad, or� If any property abroad is affected,

you should assume that German law will not automaticallyapply in your case – at least not to all the individual issues.Generally, German law is applied to all issues if you aremarried to a German national and your partner had Ger-man nationality when you got married, if your matrimoni-al domicile was in Germany and if both of you still reside inGermany.It is very important that you seek professional advice, evenif this involves financial costs.

Child abductionIf you have good reason to fear that your spouse might ab-duct your shared children and take them abroad, you mustseek professional advice.Although you can take measures toprevent a threat becoming reality (eg. by applying to the fa-mily court for sole custody/the right to determine place ofresidence, informing the nursery or school that your part-ner should not be allowed to collect the child, storing pas-sports and birth certificates in a safe place, etc.), such mea-sures never ensure full protection.

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44ENGLISH

What to do in a crisis Living with two different cultures within a family or a part-nership is not always easy. It demands a high degree ofopenness, understanding and tolerance from both partners,as well as a willingness to rethink your own viewpoints andhabits and to accept differences. When problems occur orconflicts arise, it is particularly important to:

� seek help and advice as soon as you realise you are no longerable to solve the conflicts in your relationship on your own,

� not allow conflicts to develop into a crisis or allow separati-on or divorce to become the only way out,

� seek help from organisations which have experience withintercultural issues and which understand your problems,

� contact marriage and family therapists and counsellors whohave experience with intercultural partnerships and who of-fer advice not only in German, but in other languages too.

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45FRANÇAIS

Résumé

A propos de vos droits – ce que vous devez en savoir

Séparation et droit de séjourSi votre droit de séjour découle exclusivement de votre ma-riage, vous conservez seulement ce droit indépendammentde votre partenaire, à partir du moment où se sont écoulésdeux ans au moins entre la première délivrance de la carte deséjour et la séparation de votre partenaire (non pas le divor-ce) et que le couple vivait en Allemagne. Si cette période estinférieure à deux ans, vous risquez de perdre votre droit deséjour.Exceptions :

� vous jouissez de règles plus favorables pour vous, si vousêtes ressortissant de l’UE, si vous êtes marié (é) à un citoy-en/une citoyenne de l’UE, si vous êtes de nationalité turqueou si vous avez le droit de garde pour un enfant de nationa-lité allemande

� pour des cas extrêmes, par exemple en cas de sévisses psy-chiques ou physiques par votre époux/épouse vous pouvezprofiter d’un droit de séjour propre indépendant de votremariage même avant deux ans de vie commune.

Voyages à l’étrangerSi vous quittez l’Allemagne pendant plus de six mois, vousperdez automatiquement votre droit de séjour, indépen-damment du type de la permission. Néanmoins, vous pou-vez éviter ceci en informant l’Office pour les étrangers et eny obtenant une autorisation.

Demande auprès de l’Office pour les étrangersSi votre droit de séjour ne peut être prolongé qu’en raison devotre mariage, ou si vous demandez une permission d’établis-sement (auparavant: droit de séjour indéterminé ou permissi-on de séjour) en raison de votre mariage, on vous demanderasi vous vivez toujours en communauté conjugale. Ceci ne sig-nifie pas que vous êtes toujours marié(e), mais que vous viveztoujours ensemble. Si à ce moment vous vivez déjà séparé-ment ou si vous voulez vous séparer et vous déclarez lecontraire, le droit de séjour peut-être retiré a posteriori.

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46FRANÇAIS

NaturalisationEntre la demande et la naturalisation peuvent s’écouler plu-sieurs mois. Si vous pouvez demander la naturalisationseulement en raison de votre mariage avec un Allemand/une Allemande vous perdez cette possibilité en cas de sépa-ration. Informez les autorités d’une éventuelle séparation,sinon, au pire, vous risquez de ne pas obtenir la nationalitéallemande voire qu’on vous la retire, alors que vous avezéventuellement déjà renoncé à la vôtre.

DivorceEn cas de divorce, informez-vous si le droit allemand s’ap-plique et si un tribunal allemand est compétent. Il est possi-ble qu’un tribunal allemand doive porter un jugement selonun droit étranger ou que des droits différents s’appliquentdans des domaines particuliers. (droit de garde, droit concer-nant les biens, droit de divorce proprement dit)

� Si vous ou votre conjoint n’a pas la nationalité allemande ou� si votre domicile commun était à l’étranger� si votre conjoint séjourne à l’étranger ou� si des biens à l’étranger sont concernés

vous devez partir du principe que – au moins dans certainsdomaines – le droit allemand ne s’applique pas.

Par contre, le droit allemand s’applique en règle généraledans tous les domaines si vous êtes marié(e) à un Alle-mand/une Allemande, si le droit allemand s’applique au ma-riage, si vous aviez votre domicile en Allemagne durant lemariage et si les deux partenaires séjournent toujours enAllemagne.

Dans tous les cas, faites-vous conseiller par des experts,même si cela engendre des coûts.

Emmener un enfantSi vous avez lieu de craindre que votre partenaire veuillevous retirer les enfants communs et partir avec eux àl’étranger, vous devez impérativement vous faire conseillerpar des experts. Il y a, certes, des mesures à prendre pour évi-ter qu’une telle menace ne devienne une réalité : demanderauprès du tribunal pour les affaires de famille le droit exclu-sif de garde et de décision sur le lieu de séjour de l’enfant, in-former le jardin d’enfant ou l’école que le partenaire n’a

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47FRANÇAIS

plus le droit de venir chercher les enfants, garder le passe-port et l’acte de naissance dans un endroit sûr etc. Ces me-sures, néanmoins, ne constituent jamais une protection to-tale.

Que faire dans une situation de crise ?

Vivre deux cultures dans une famille ou une relation n’estpas toujours chose facile. Cela demande beaucoup d’ouver-ture, de compréhension et de tolérance des deux partenaires,mais en même temps on doit être prêt à réfléchir sur ses pro-pres habitudes et positions et accepter des différences. En casde problèmes et dans des situations de conflits il est particu-lièrement important :

� d’avoir recours à de l’aide et des conseils dès que vous con-statez que vous ne maîtrisez plus ces problèmes vous-mê-mes.

� de lutter contre le fait qu’un conflit devienne une crise avec,pour seule issue, la séparation ou le divorce

� de chercher de l’aide auprès d’institutions ayant de l’expéri-ence dans le domaine interculturel et pouvant comprendrevos problèmes

� de s’adresser à des thérapeutes pour couples et famillesayant de l’expérience dans le domaine interculturel et pro-posant des conseils qui ne soient pas seulement en allemand.

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48ESPAÑOL

Resumen

Lo que usted debería saber sobre sus derechos

Separación/residenciaEn caso de que usted haya conseguido su permiso de resi-dencia solamente debido a su matrimonio, tiene que habertranscurrido un mínimo de dos años entre la fecha de conce-sión de su primer permiso de residencia y la separación (noel divorcio) de su cónyuge. Depués de estos dos años ustedtiene derecho a la residencia independientemente de su ma-trimonio, si dicho matrimonio ha sido vivido en Alemania.Si el intervalo de tiempo es inferior a dos años, usted puedeperder su permiso de residencia.Excepciones :

� Si usted es ciudadano de la UE, o si está casado con un ciu-dadano (no alemán) de la UE, o si es ciudadano turco o si ti-ene la patria potestad sobre un niño alemán son vigentesotros reglamentos más favorables para usted.

� Si usted se encuentra en una situación especialmente grave,como por ejemplo si sufre malos tratos físicos o psíquicospor parte de su cónyuge, usted puede obtener un permiso deresidencia independiente del matrimonio aun antes de ter-minar el período de dos años.

Viajes al extranjeroSi usted quiere salir de Alemania para más de 6 meses, supermiso de residencia expira automáticamente, indepen-dientemente del tipo de permiso que usted tenga. Usted pu-ede evitar esto si informa de sus planes con anterioridad alregistro de extranjeros (Ausländeramt) y si consigue allíuna autorización.

Solicitudes en el registro de extranjeros (Ausländeramt)Si su permiso de residencia sólo puede ser prorrogado porcausa de su matrimonio o si usted solicita un permiso dedomiciliación (antes: permiso de residencia ilimitado o per-miso de residencia) por matrimonio, le preguntarán si laconvivencia matrimonial sigue existiendo. Esto no significasi usted sigue estando casado sino si ustedes siguen com-

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49ESPAÑOL

partiendo el mismo domicilio. Si en el momento en cuestiónya están separados o si tienen previsto separarse y dan in-dicaciones falsas sobre su situación, le pueden retirar elpermiso de residencia incluso con efecto retroactivo.

NacionalizaciónEntre su solicitud y la nacionalización pueden transcurrirmeses. Si usted puede solicitar la nacionalidad alemana sólopor estar casado con un ciudadano alemán, una separaciónconlleva que usted ya no tiene derecho a nacionalizarse. Ti-ene que informar a las autoridades a tiempo, porque si no, enel peor de los casos, puede ocurrir que usted ya haya renun-ciado a su nacionalidad de origen y que no le concedan la na-cionalidad alemana o incluso que se la vuelvan a retirar.

DivorcioEn caso de que se divorcie debe usted informarse de qué le-gislación se aplica y de si su caso realmente incumbe a untribunal alemán. En algunos casos puede ocurrir que un tri-bunal alemán tenga que sentenciar según una legislaciónextranjera o que para diferentes cuestiones del asunto hayaque aplicar varias legislaciones distintas (como por ejemploen materia de derechos de custodia, de los bienes o del pro-pio divorcio).

� Si usted o su pareja no tiene la nacionalidad alemana, o� Si ustedes dos han tenido su domicilio común en el extran-

jero, o� Si su pareja se encuentra en el extranjero, o� Si su caso afecta bienes en el extranjero,

usted tiene que contar con que en su caso – al menos en al-gunos puntos – no se aplicará la legislación alemana.Generalmente la legislación alemana se aplicará en todas lascuestiones si usted está casado con un ciudadano alemán, siesto ya fue el caso cuando contrajeron matrimonio, si uste-des han tenido su domicilio común en Alemania y si ambossiguen presentes en territorio alemán.No deje de pedir consejo a expertos en la materia, incluso siesto conlleva gastos para usted.

Sustracción de hijosSi usted tiene motivos para temer que su cónyuge le su-straiga a los hijos comunes para llevárselos al extranjero esimprescindible que pida consejo especializado. Existen cier-tas medidas que pueden tomarse para evitar que la amenaza

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50ESPAÑOL

se haga realidad (como por ejemplo solicitar ante el juzgadode familia el derecho exclusivo de custodia o de determina-ción del paradero, informar a la guardería o a la escuela deque la pareja no tiene permiso para recoger al niño, guardarel pasaporte y la partida de nacimiento en un lugar seguro,etc.). Dichas medidas, sin embargo, no significan nunca unaprotección completa.

Lo que usted debería hacer en situaciones críticas

Convivir con dos culturas en una familia o una pareja nosiempre resulta fácil. Requiere un alto grado de franqueza,de comprensión mutua y de tolerancia. Pero también hayque estar dispuesto a revisar sus propios puntos de vista y supropias costumbres y a aceptar diferencias.En situaciones de crisis o de problemas es especialmente im-portante :

� pedir consejo y ayuda en cuanto se produzcan conflictos ensu relación que usted mismo no se vea capaz de solucionar,

� no permitir que los conflictos se conviertan en crisis y que laseparación o el divorcio parezcan la única salida posible,

� pedir ayuda a asociaciones que tengan experiencias intercul-turales y que les comprendan a usted y a su pareja,

� dirigirse a terapeutas de pareja, de familia o a consejeros conexperiencia intercultural y que ofrezcan sus servicios deconsejo no sólo en alemán.

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51TÜRKÇE

Özet

Haklarınız konusunda bilmeniz gerekenler

Esten ayrılma / Almanya’da oturumEger oturma izniniz esinize baglı olarak verilmisse, ilkoturma izninin verildigi tarih ile esinizden ayrıldıgınız ta-rih arasından –bosandıgınız tarih degil– en az iki yıl geçmisolması gerekir. Bu süre sonunda, eger evlilik Almanya’dadevam etmisse, esinizden bagımsız olarak oturum almayahak kazanırsınız. Sözkonusu iki yıllık süreyi bitirmedenesinden ayrılanlar ise oturma izinlerini kaybedebilirler.

Istisnalar:� Avrupa Birligi vatandasları, Almanya’da oturan baska bir

Avrupa Birligi vatandasıyla (Alman vatandası degil) evliolanlar, Türk vatandasları ve bir Alman çocugun velayetiniüstlenmis olan kisiler için kolaylastırılmıs baska düzenle-meler geçerlidir.

� Esiniz tarafından psikolojik veya bedensel siddete, baskıyamaruz kalma gibi özel bir durum sözkonusu ise, iki yıllıkevlilik süresini beklemeden de esinizden bagımsız oturumalabilirsiniz.

Dıs ülkelere seyahatEger Almanya dısına edeceginiz seyahat 6 ayı asarsa,oturma izniniz oturum sekline bakılmaksızın otomatikmeniptal edilir. Bu durumu engellemek için baglı bulundugunuzyabancılar dairesine müracaat ederek ne yapmak istedigini-zi bildirmeniz ve önceden izin almanız gerekir.

Yabancılar dairesine yapılan basvurularElinizdeki oturma izni sadece evlilige baglı olarak uzatılıyor-sa yada evlilik nedeniyle yerlesim izni (Niederlassungs-erlaubnis – eski adı: oturma hakkı yada süresiz oturma izni)almak için müracaat ediyorsanız, size evlilik ve aile yasamını-zın halen devam edip etmedigi sorulur. Bu soruyla kastedilenhalen evli olup olmadıgınız degil, halen birlikte oturupoturmadıgınızdır. Eger oturum almak için basvurdugunuzesnada evi terketmis bulunuyor yada ayrılmayı düsünüyor-sanız ve bu konuda yabancılar dairesine yanlıs bilgi verirse-niz, verilen oturma izni sonradan da iptal edilebilir.

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52TÜRKÇE

Vatandaslı ga geçisAlman vatandaslıgına girmek için yapılan ilk müracaat tari-hi ile vatandaslıga kabul edilme tarihi arasında ayları bulançok uzun bir süre geçebilir. Alman vatandaslıgına bir Al-manla evli oldugu için müracaat eden kisilerin islemlersırasında Alman eslerinden ayrılmaları, Alman vatan-daslıgına artık kabul edilmeyecekleri sonucunu dogurur. Budurumu ilgili memurluklara zamanında bildirmeniz gerek-mektedir. Aksi takdirde daha Alman vatandaslıgına girme-den önceki vatandaslıgınızı kaybetme yada verilmis olsabile Alman vatandaslıgının elinizden geri alınması gibi çokkötü bir durumla karsılasabilirsiniz .

BosanmaBosanma durumunda hangi ülkenin hukukunun uygulana-cagı ve Alman mahkemelerinin yetkili olup olmadıkları ko-nusunda önceden bilgi edininiz. Bazı durumlarda bir Almanmahkemesinin davaya yabancı hukuk uyarınca bakması,yada bir dava içerisinde ortaya çıkan farklı mevzuların da-vaya muhattap olan devletlerin hukukuna göre karara bag-lanması gerekebilir. (örnegin velayet hakkı, mülkiyet hakkıyada bizzat bosanma konusu gibi).

Asagıdaki durumlarda – en azından bazı detaylarıyla ilgiliolarak – Alman hukukunun geçerli olmayacagını dikkatealınız:

� Eslerden biri Alman vatandası degilse� Ayrıldıgınız dönemde her ikinizinde ortak ikametgahı Al-

manya sınırları dısında idiyse� Eslerden biri Almanya dısında kalıyorsa� Almanya dısındaki para ve mal varlıgı dava konusu ise.

Eger evlenmeden önce de Alman vatandası olan biriyle ev-liyseniz, evliliginiz boyunca Almanya’da oturduysanız vehalen bu ülkede oturmaktaysanız, o zaman Alman Hukukunormal olarak bütün hukuki islemleriniz için geçerli olur.

Ihtiyacınız olan bilgileri ücretli de olsa mutlaka yetkili veuzman bir kisiden alınız.

Çocukları götürmeEsinizin, çocugunuzu sizden ayırıp Almanya dısına götür-mek gibi bir niyeti oldugu konusunda ciddi kuskularınızvarsa mutlaka yetkili bir kisiye danısarak öneri ve tavsiye-

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53TÜRKÇE

lerini alınız. Gerçi bu tehdidin gerçege dönüsmemesi içinbasvurabileceginiz birtakım yollar var ancak bunlar hiçbirzaman tam anlamıyla bir garanti teskil etmezler. (çocugunvelayetini tek basına üstlenmek için aile mahkemesinebasvuru / ikamet yerini belirleme hakkı / çocuk yuvasına veokula çocugun esinize teslim edilmemesini bildirme / pasa-port ve dogum belgelerini emin bir yerde saklama v.s.)

Kriz durumlarında yapmanız gerekenler

Iki farklı kültüre mensup kisilerin bir aile içerisinde yasa-ması yada birliktelik olusturması her zaman kolay degildir.Her iki tarafın da büyük oranda birbirine karsı açık olma-ları, anlayıslı ve hosgörülü davranmaları, ayrıca sahsi görüsve alıskanlıklarını da gözden geçirilerek aradaki farklılıklarınormal karsılamaları gerekmektedir

Sorunlar ve uyusmazlıklar ortaya çıktıgında sunlara dikkatedilmelidir:

� Sorunların üstesinden gelemeyeceginizi anladıgınız an he-men size yardım, tavsiye ve önerilerde bulunacak birinebasvurun

� Sorunların krize dönüserek bosanma yada ayrılma derece-sine varılmasına izin vermeyin

� Yardımı, size ve esinize karsı anlayıs gösteren, kültürlera-rası iliskiler konusunda deneyimli olan kisi ve ku-ruluslardan isteyiniz.

� Kültürlerarası iliskiler konusunda deneyimli olan vedanısmanlık hizmetini sadece Almanca olarak vermeyenPartnerterapistlerine, aile terapistlerine ve danısmanlarabasvurunuz.

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60SERVICE

Literatur

Zahlreiche rechtliche Ratgeber zu Trennung und Scheidungfinden Sie in gut sortierten Buchhandlungen. Sie nehmenallerdings in der Regel keinen Bezug auf binationale Fra-gestellungen.Besonderes Augenmerk auf die Perspektive von Kindernbei der Trennung und Scheidung ihrer Eltern legen folgen-de Titel:

Kling, Vera/Haefliger-Manika, Constantina/Gasser-Ruchat,Walter/Balscheit-von Sauberzweig, Peter: Scheidung –Meine Eltern trennen sich! Das Buch für die Kinder.Mit Zeichnungen von Magi Wechsler, Zürich 2003.

Balscheit-von Sauberzweig, Peter: Scheidung – was tun wirfür unsere Kinder?; 5. Auflage, Zürich 2003

Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatunge.V. – DAJEB (Hg.): „Eltern bleiben Eltern“ – Hilfen fürKinder bei Trennung und Scheidung; 15. Auflage, kosten-loser Bezug unter http://www.dajeb.de/bestell.htm

Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.,Deutscher Kinderschutzbund e.V. – DKSB, Verband allein-erziehender Mütter und Väter e.V. – VAMV (Hrsg.):Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung,3. Auflage, Berlin 2009

VAMV Landesverband NRW e.V.: Neue Wege entdecken –Praxisbeispiele für den Umgang mit dem Umgang; Bezugunter www.vamv.de

Czernin, Monika; Largo, Remo H.: Glückliche Scheidungs-kinder: Trennungen und wie Kinder damit fertig werden;München 2007

Online finden Sie u.a. auf folgenden Seiten Informationen:http://www.famr-ratgeber.dehttp://www.familienhandbuch.dehttps://www.elternimnetz.dehttp://www.familienrecht-heute.de

zur Beratung von binationalen Paaren:Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V.(Hrsg.): Die Balance finden. Psychologische Beratung mitbikulturellen Paaren und Familien; Frankfurt 2008

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Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V.

Wir sind ein bundesweiter Zusammenschluss von Men-schen in binationalen und interkulturellen Lebenszusam-menhängen. Gemeinsam engagieren wir uns für die Ver-besserung der rechtlichen und sozialen Situation der Bina-tionalen und für eine interkulturelle Gesellschaft, fürGleichberechtigung und Bürgerrechte, gegen Rassismusund Diskriminierung.

Wir informieren über familienrechtliche Fragen im In- undAusland, über Eheschließung, Aufenthaltsrecht, Arbeitser-laubnis, Trennung und Scheidung, beraten im Umgang mitÄmtern und Behörden und sind auch Anlaufstelle für alle,die ganz einfach nur den Kontakt suchen zu anderen Men-schen, die interkulturell leben.

Wir beschäftigen uns mit allen Themen des interkulturellenZusammenlebens.Wir setzen uns ein für interkulturelle Er-ziehung in Familie, Kindergarten und Schule und habenMaterialien und Broschüren dazu erarbeitet.

Unsere Arbeit wird vor allem ehrenamtlich geleistet. Unter-stützen Sie uns mit Ihrer Mitgliedschaft oder mit einerSpende! Spenden an uns sind steuerlich absetzbar.

In NRW finden Sie uns u.a. in Aachen, Bielefeld, Bonn,Dortmund, Duisburg, Köln, Minden und Münster. Die Bun-desgeschäftsstelle befindet sich in Frankfurt/Main.

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Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V.Landesgeschäftsstelle NRW

Thomas-Mann-Straße 3053111 BonnTel. 02 28/9 09 04-0Fax 02 28/9 09 [email protected]

BankverbindungBank für SozialwirtschaftBLZ 550 205 00Konto 7 606 900

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften istMitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.