LEITFADEN Mobile Absicherung von Einzelarbeitsplä · PDF file 2018-11-23 ·...
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Mobile Absicherung von
Einzelarbeitsplätzen Informationsbroschüre und Leitfaden für Unternehmer
LEITFADEN
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Herausgeber: Handwerkskammer Chemnitz c/o eBusiness-Lotse Chemnitz Limbacher Straße 195 09116 Chemnitz ebl@hwk-chemnitz.de www.ebusiness-lotse-chemnitz.de
Rechtsform: Die Handwerkskammer Chemnitz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Vertretungsberechtigte: Präsident: Dietmar Mothes Stellv. Hauptgeschäftsführer: Dr. Olaf Richter
Zuständige Aufsichtsbehörde: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Redaktion: INCA Industrie- und Bürotechnik GmbH Otto-Schmerbach-Straße 19 09117 Chemnitz Telefon: +49 371 84259-0 www.inca.eu
Druckerei: Druckerei Weiß Wittgensdorfer Straße 54 09114 Chemnitz
Stand: Dezember 2014
Impressum Haftungserklärung Das Werk mit seinen Inhalten wurde mit größtmöglicher Sorg- falt erstellt und gibt den zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Stand wieder. Dennoch kann für seine Vollständigkeit und Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Interviews spiegeln die Meinung von Dritten wieder und stimmen nicht zwingend mit der Meinung des Herausgebers überein.
Die Informationen Dritter, auf die Sie möglicherweise über die in diesem Werk enthaltenen Links oder sonstigen Quellen- angaben zugreifen, unterliegen nicht dem Einfluss der Her- ausgeber.Auf Grund des ständigen Wandels der Sach- und Rechtslage kann der vorliegenede Leitfaden ein konkretes Informationsgespräch für den Einzelfall nicht ersezten.
Hierfür steht Ihnen das Team des eBusiness-Lotsen Chemnitz gern zur Verfügung.
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Absicherung von Einzelarbeitsplätzen mit Hilfe von Smartphones
Inhalt
Einleitung 4
Was ist ein Einzelarbeitsplatz 5
Beurteilung von Gefährdungen 6
Pflichten des Arbeitgebers 6
Totmanneinrichtung 7
Das Smartphone als Lebensretter? 8
Fazit und Ausblick 10
Literaturverzeichnis 11
Abbildungsverzeichnis 11
Das eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen 12
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Einleitung Sowohl in der Industrie als auch im Dienstleistungsgewerbe nimmt die Be- deutung von mobilen Einzelarbeitsplät- zen stetig zu. Steigender Kostendruck und effizientere Arbeitsabläufe bilden die Hauptursache für diese Entwicklung. Um dabei die Sicherheit der Arbeitnehmer nicht aus den Augen zu verlieren, emp- fiehlt sich der Einsatz von technischen Hilfsmitteln.
Durch ein umfassendes Unfallverhü- tungsmanagement sowie aufmerk- same Mitarbeiter kann ein Unterneh- men Gefahrenquellen identifizieren und beseitigen. Trotz aller Bemühungen wird es allerdings nicht möglich sein, sämtli- che Verletzungen auszuschließen. Zu hoch ist das Risiko eines Unfalls an Maschinen, infolge von Störungen an Anlagen oder durch andere Ursachen, beispielsweise der betrieblichen Umge- bung. In der Regel werden Verletzungen oder auch plötzlich auftretende, schwere Krankheiten sofort bemerkt und entspre- chende Maßnahmen unverzüglich ein- geleitet. Dies geschieht beispielsweise durch einen Kollegen oder einen sonsti- gen Zeugen.
Bei Einzelarbeitsplätzen gibt es diese zweite Person allerdings nicht. In die- sen Fällen arbeiten die Arbeitnehmer räumlich getrennt von anderen Men- schen. Sehr oft bringen diese Arbeits- plätze zusätzlich ein besonders hohes Gefährdungspotential mit sich. Es ist deshalb dringend ratsam, den betrof- fenen Personenkreis durch zusätzliche Schutzmaßnahmen zu sichern. Dank der unaufhaltsam fortschreitenden Entwick- lung der Informationstechnologien ist es heute problemlos möglich, die benötigte Sicherheitsüberwachung an Einzelar- beitsplätzen zu gewährleisten und durch organisatorische und technische Maß- nahmen zu automatisieren.
Vor allem die Entwicklung der mobilen Kommunikationstechnik, sei es die Gerä- tetechnik oder auch die Übertragungs- möglichkeiten, spielen für dies überaus kostengünstige Einzelplatzabsicherung eine große Rolle. Die Netzabdeckung bzw. Erreichbarkeit in der mobilen Kom- munikation ist für diese Absicherung und die automatische Reaktionen (z. B. Not- ruf) von Unfällen an Einzelarbeitsplätzen von sehr großer Bedeutung.
Das Smartphone als unser ständiger Begleiter kann schon heute Vitalfunktio- nen des menschlichen Körpers mit Hilfe von Zusatztechnik aufnehmen und proto- kollieren. Hier ist es nicht mehr weit ent- fernt, diese Technik auch stärker in die Unfallverhütung einzubinden.
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Absicherung von Einzelarbeitsplätzen mit Hilfe von Smartphones
Eine Person, die außerhalb der Ruf- und Sichtweite zu anderen Betriebsange- hörigen tätig ist, arbeitet an einem Ein- zelarbeitsplatz. Derartige Arbeitsplätze sind in vielen Branchen zu finden, bei- spielsweise im Wachschutz, im Außen- dienst oder bei der Instandhaltung von Maschinen und Anlagen. Auch wenn ein Mitarbeiter ohne Kollegen Überstunden macht, handelt es sich um Alleinarbeit.
Das Gefahrenpotential ist an einigen Einzelarbeitsplätzen recht niedrig. An anderen ist es allerdings so hoch, dass Alleinarbeit hier nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich oder sogar vollständig verboten ist.
Rechtlich zuständig für die Gefahrenver- hütung an Einzelarbeitsplätzen ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversiche- rung (DGUV), die das Thema in ihrem Regelwerk BGR/GUV-R 139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ vom Januar 2012 detailliert behandelt. Darin werden unter anderem die folgenden Gesetze und Richtlinien zusammenge- fasst und unter dem Gesichtspunkt der Überwachung von allein arbeitenden, gefährdeten Personen durch Perso- nen-Notsignal-Anlagen erläutert:
- § 4 Abs. 5 Arbeitsstättenverordnung „Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten“
- § 10 Arbeitsschutzgesetz „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- § 8 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ BGR/GUV- V A1
- § 25 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ BGR/GUV- V A1 1
Abbildung 1: Gefährdete Einzelarbeitsplätze
Was ist ein Einzelarbeitsplatz
Gefährdeter Einzelabeits-
platz =
Arbeit ...
... Untertage ... mit
Gefäßen, Behältern
oder in engen Räumen
... in der Dun- kelheit
... an drehen- den Teilen
... an oder bei elektrischen Leitungen
... auf Baustellen
... an technischen
Anlagen
... an Abgründen
... in schlecht zugänglichem
Gelände
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Demnach unterscheidet man grundle- gend drei Kategorien von Gefährdun- gen und Beeinträchtigungen, aus denen sich entsprechende Maßnahmen ablei- ten lassen.
Im Regelwerk BGR/GUV 139 der Deut- schen Gesetzlichen Unfallversicherung ist auch die Gefährdungsbeurteilung geregelt.
Führt eine einzelne Person gefährliche Arbeiten allein aus, so muss der Arbeit- geber Maßnahmen treffen, die den allge- meinen Arbeitsschutz übersteigen. Dazu gehört, die unternehmenseigene Organi-
· Überwachung des Einzelarbeitsplatzes nicht erforderlich
· Überwachung je nach Notfallwahrscheinlichkeit durch Kontrollgänge/-anrufe oder ständige Überwachung erforderlich
· Gilt als gefährlicher Arbeitsplatz · Spezielle Sicherung ist unverzichtbar
Zusätzlich oder alternativ empfiehlt es sich, technische Hilfsmittel einzusetzen. Diese werden als Personen-Notsig- nal-Anlagen (PNA) oder Totmanneinrich- tungen bezeichnet. 2
- Sicht- oder Rufweite zu Kollegen oder Dritten
- Regelmäßige Kontrollanrufe
- Regelmäßige Kontrollgänge
Beurteilung von Gefährdungen
Pflichten des Arbeitgebers
geringe Gefährdung
erhöhte Gefährdung
besondere Gefährdung
sationsstruktur an die erhöhten Sicher- heitsbedürfnisse anzupassen, und diese durch entsprechende technische Werk- zeuge zu ergänzen. Organisatorische Maßnahmen sind beispielsweise
Es empfiehlt sich, bei der Auswahl des passenden Systems auf die Beratung von Spezialisten zuzugreifen.
Im Folgenden werden einige grundle- genden Möglichkeiten vorgestellt.
Abbildung 2: Gefährdungsbeurteilung
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Absicherung von Einzelarbeitsplätzen mit Hilfe von Smartphones
Geräte mit Totmannschaltung, sogenannte Totmanneinrich- tungen oder Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), melden an eine zentrale Stelle oder eine dritte Person, wenn der Mitarbei- ter am Einzelarbeitsplatz Alarm auslöst. Zusätzlich wird über- wacht, ob der Mitarbeiter noch bei Bewusstsein ist. Dabei kann ein Alarm in verschiedenen Situationen ausgelöst werden, zum Beispiel durch:
- Bewegungslosigkeit
In diesem Fall funktioniert das Gerät wie ein Bewegungsmel- der. Er schlägt Alarm, wenn sich die zu überwachende Per- son über einen bestimmten Zeitraum nicht mehr bewegt. Spe- zielle, feuerfeste Geräte kommen beispielsweise bei einigen Berufsfeuerwehren zum Einsatz. Mit ihnen kann der Einsatz- leiter nicht nur überwachen, ob der Angriffstrupp im Innenan- griff noch in Bewegung ist, sondern kann auch dessen Position feststellen, um die Feuerwehrmänner und -frauen aus einer etwaigen Gefahrensituation bergen zu können.
- Loslassen eines Schalters oder Hebels
Dieses Verfahren wird beispielsweise beim Führen von gefähr- lichen Geräten angewandt, beispielsweise bei der Ketten- säge oder bei größeren Trennschleifern. Der Bediener muss eine oder zwei Tasten be