Leitfaden Räumliche Fachplanung 2013 · landenticlungayende lanen mit tem aeiche ealtung f...

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www.landentwicklung.bayern.de Planen mit System Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung Leitfaden Räumliche Fachplanung 2013 Der Leitfaden bietet Vertrags- und Hono- rierungsgrundsätze für die Vergabe plane- rischer Leistungen, insbesondere für die Dorferneuerungs- und Landschaftsplanung. Grundlage dieser aktualisierten Fassung ist die im Jahr 2013 in Kraft getretene HOAI.

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Planen mit System

Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung

Leitfaden Räumliche Fachplanung

2013

Der Leitfaden bietet Vertrags- und Hono-

rie rungsgrundsätze für die Vergabe plane-

rischer Leistungen, insbesondere für die

Dorferneuerungs- und Landschaftsplanung.

Grundlage dieser aktualisierten Fassung ist

die im Jahr 2013 in Kraft getretene HOAI.

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Ländliche Entwicklung in Bayern

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Der Leitfaden Räumliche Fachplanung bietet Vertrags- und Honorierungsgrundsätze für die Leistungen von Architekten in der Ländlichen Entwicklung. Er wurde gemeinsam von der Bayerischen Architekten-kammer und der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung erarbeitet, 2003 eingeführt und 2009 erstmals fortgeschrieben. Diese vorliegende 3. geänderte Fassung bezieht sich auf die HOAI 2013.

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Ländliche Entwicklung in Bayern Räumliche Fachplanung

1 Räumliche Fachplanung in der Ländlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.2 Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.3 Planungsphasen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.4 Fachplanungsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.5 Einsatz der Fachplanungsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

2 Vertrags- und Honorierungsgrundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.1 Ermittlung des Planungsaufwandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.2 Honorierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.3 Hinweise für die Vergabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172.4 Grundlagen der Vertragsgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

3 Arbeitsschritte und Module . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.1 Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.2 Ortsräumliche Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253.3 Planung Grünordnung/Dorfökologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273.4 Objektplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303.5 Begleitende Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313.6 Spezielle Konzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

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1 Räumliche Fachplanung in der Ländlichen Entwicklung

1.1 Einführung

Unter den Begriff „Räumliche Fachplanung in der Ländlichen Entwicklung“ fallen Planungen

zur Entwicklung von Dorf und Landschaft, die im Rahmen von Projekten der Ländlichen Ent-

wicklung eingesetzt werden. Diese Planungen haben das Ziel, zu einer nachhaltigen Ver-

besserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum beizutragen und

gleichzeitig den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nachhaltig zu sichern und nach Mög-

lichkeit zu verbessern.

Der vorliegende Leitfaden orientiert sich an der jeweils gültigen Fassung der HOAI und wur-

de von der gemeinsamen Projektgruppe „Räumliche Fachplanung“ der Bayerischen Verwal-

tung für Ländliche Entwicklung und der Bayerischen Architektenkammer erarbeitet. Er er-

möglicht die Aufstellung projektspezifischer Leistungskataloge für die Vergabe von räumli-

chen Fachplanungen in der Ländlichen Entwicklung. Diese gründen sich auf § 3 HOAI. Der

Leitfaden enthält einheitliche Vorgaben für die Honorierung der vergebenen Leistungen.

1.2 Methodik

1.2.1 Modularisierung Für den Einsatz unterschiedlicher räumlicher Fachplanungen (Fachplanungsinstrumente)

wurde eine einfache und effektive Vorgehensweise entwickelt. Diese zeichnet sich dadurch

aus, dass die Arbeitsschritte in der Planung inhaltlich durch Module konkretisiert werden, die

eine entsprechend projektorientierte und flexible Handlungsweise ermöglichen. Diese Modu-

le sind entsprechend der Aufgabenstellung auszuwählen. Auf der Grundlage dieser problem-

und zielorientierten Auswahl sind dann die individuellen Leistungsinhalte zu formulieren und

vertraglich zu gestalten.

Durch den modularen Aufbau wird dem prozessualen Charakter der Planungsabläufe in der

Ländlichen Entwicklung Rechnung getragen.

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Mit der modularen Vorgehensweise wird im Einzelnen beabsichtigt:

– dem Auftraggeber die Auswahl der zu leistenden Planungsarbeit zu erleichtern,

– eine am örtlichen Bedarf besser zugeschnittene Planung zu gewährleisten,

– eine Eingrenzung auf Bearbeitungsschwerpunkte zu ermöglichen,

– die Nachvollziehbarkeit bei der Festlegung der Fachinhalte inkl. Leistungsbild (Bearbei-

tungsumfang und -intensität) zu erhöhen und

– die Bestandsaufnahme und Bewertung problemorientierter durchzuführen.

1.2.2 Bürgerbeteiligung Der Leitfaden zielt darauf ab, eine hohe Akzeptanz der Planungen bei den Bürgern und fer-

ner eine erhöhte Verantwortungs- und Mitwirkungsbereitschaft aller Beteiligten zu erreichen.

Zu diesem Zweck ist in die Fachplanungsinstrumente ein eigener Arbeitsschritt zur Bürger-

beteiligung als Leistungsinhalt integriert. Dieser methodische Schritt ermöglicht es, im Dialog

mit allen Bürgern gemeinsam Leitlinien und Verfahrensziele zu diskutieren und zu entwi-

ckeln. Dadurch wird der moderierende und koordinierende Charakter der Planungsinstru-

mente in der Ländlichen Entwicklung gestärkt.

1.3 Planungsphasen

Entsprechend dem prozessualen Charakter der Räumlichen Fachplanung wurden vier aufei-

nander aufbauende Planungsphasen entwickelt. Sie sind wie folgt definiert:

1.3.1 Vorbereitung Beginn räumlich bezogener Entwicklungsprozesse mit Bürgermitwirkung und Leitbildentwick-

lung. Erfassung und Beurteilung der relevanten Gegebenheiten mit dem Ziel eines Rahmen-

konzeptes für die räumliche, konzeptionelle und finanzielle Entscheidung über die Anord-

nung eines Verfahrens (z. B. landespflegerische oder ortsräumliche Entwicklungsgrundsät-

ze). Die zur Projektvorbereitung erforderlichen Planungen erfolgen vor Anordnung des Ver-

fahrens. Ihre Ergebnisse fließen in die Projektbeschreibung ein.

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1.3.2 Vertiefung Vertiefte Bearbeitung räumlicher und fachlich thematischer Teilbereiche des Gesamt-

verfahrens, die im Rahmen der Vorbereitungsphase ermittelt wurden. Aufbauend auf den Pla-

nungen der Vorbereitungsphase werden umsetzungs- und genehmigungsfähige Unterlagen

erarbeitet sowie auszuführende Maßnahmen definiert und beschrieben.

1.3.3 Umsetzung Auf Einzelobjekte beschränkter Planungs- und Umsetzungsprozess (z. B. Objektplanung zur

Dorfplatzgestaltung).

1.3.4 Weiterführung Fachliche Vertiefung ausgewählter Themen und Probleme. Planungskonzepte zur Initiierung

bzw. Steuerung von Entwicklungen, die sich aus dem Verfahren ergeben.

1.4 Fachplanungsinstrumente

1.4.1 Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung Leitbildbezogener räumlicher Planungsprozess mit einer langfristigen Gesamtstrategie für

eine nachhaltige Entwicklung der Landschaft. Ziel ist die umweltverträgliche Durchführung

des Gesamtprojekts sowie die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und

des Landschaftsbildes. Neben einem Maßnahmenkonzept werden Aussagen erarbeitet, die

für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahmen erforderlich sind.

1.4.2 Ortsräumliche Planung, Planung Grünordnung/Dorfökologie Leitbildbezogener, querschnittsorientierter Planungsprozess für die Dorferneuerung mit einer

langfristigen Gesamtstrategie für eine nachhaltige Entwicklung eines Dorfes. Durch die Zu-

sammenführung von Ortsräumlicher Planung und Planung Grünordnung/Dorfökologie im

Dorferneuerungsplan entsteht ein umfassendes Rahmenkonzept.

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1.4.3 Objektplanung Objektplanungen i. S. der HOAI beinhalten die Erstellung der Entwurfs- und Ausführungspla-

nung, die Vorbereitung der Vergabeunterlagen sowie die Bauüberwachung und Objektbe-

treuung. Sie sind inhaltlich dem Bauentwurf Ländliche Entwicklung und dessen Ausführung

zugeordnet.

Eine Objektplanung ist immer dann zu erstellen, wenn besondere Gründe dies erfordern wie

– besonderer technischer Schwierigkeitsgrad,

– hohe gestalterische Anforderungen,

– Festlegung wichtiger Details,

– Verdeutlichung der Planunterlagen.

1.4.4 Begleitende Beratung Landespflegerische bzw. gestalterische Beratung vor Ort zur Planung und/oder Umsetzung

von Maßnahmen, die Vorschläge für Detaillösungen beinhalten kann.

1.4.5 Spezielle Konzepte Leistungen, die sich aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit und Einzelfallbezogenheit einer Typi-

sierung als Fachplanungsinstrument entziehen. Bestandteile dieser Konzepte können z. B.

Voruntersuchungen, Gutachten, Fachberatungen, Projekte und/oder Aktionen sein.

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1.5 Einsatz der Fachplanungsinstrumente

Die folgende Tabelle soll einen Überblick vermitteln, welche Fachplanungsinstrumente in

Abhängigkeit von Verfahrensart und Planungsphase zum Einsatz kommen. Während in den

Planungsphasen „Vorbereitung“ und „Vertiefung“ landschaftsplanerische und ortsräumliche

Konzepte entwickelt werden, sind die Planungsinstrumente der Umsetzungsphase auf der

Ebene der Objektplanung angesiedelt. In der Phase „Weiterführung“ kommen aufgrund der

Verschiedenartigkeit möglicher Inhalte unterschiedlichste Planungsleistungen in Betracht, die

unter dem Begriff „Spezielle Konzepte“ zusammengefasst werden.

Vorbereitung Vertiefung Umsetzung Weiterführung

Vereinfachtes Verfahren zur Landentwicklung (§ 86 (1) 2 und 3 FlurbG)

Beschleunigte Zusammenlegung (§ 91 ff FlurbG)

Freiwilliger Landtausch (§ 103a ff FlurbG)

Die Fachplanungsinstrumente in Abhängigkeit von Verfahrensart nach FlurbG und Planungsphase

(Umfassendes) Verfahren zur Landentwicklung (§§ 1, 37 FlurbG)

Vereinfachtes Verfahren zur Landentwicklung (§ 86 (1) 1 und 4 FlurbG)

P l a n u n g s p h a s e n

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Landschafts-planung in der LE

Landschaftsplanung in der LE

Ortsräuml. Planung, Grünord./Dorfökol.

Landschaftsplanung in der LE

Begl. BeratungObjektplanung

Begl. BeratungObjektplanung

Begl. BeratungObjektplanung

Begl. BeratungObjektplanung

Begl. BeratungObjektplanung

Begl. BeratungObjektplanung

SpezielleKonzepte

SpezielleKonzepte

SpezielleKonzepte

Landschafts-planung in der LE

Ortsräuml. Planung, Grünord./Dorfökol.

Ortsräuml. Planung, Grünord./DorfökologieBegl. BeratungObjektplanung

SpezielleKonzepte

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Aus der Darstellung geht hervor, dass lediglich in Verfahren mit umfassenden Ordnungs-

und Gestaltungsaufgaben alle vier Planungsphasen getrennt und nacheinander bearbeitet

werden.

Bei Verfahren mit begrenzter Aufgabenstellung können die Planungsphasen „Vorbereitung“

und „Vertiefung“ zusammengefasst werden. Entsprechend der eingeschränkten Projektziele

sind die Inhalte der Fachplanungsinstrumente entsprechend zu straffen.

Bei sehr einfachen Verfahren (z. B. Freiwilliger Landtausch) ist eine Landschaftsplanung in

der Ländlichen Entwicklung i. d. R. nicht erforderlich. Fachplanungen beschränken sich hier

auf die Umsetzungsphase.

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2 Vertrags- und Honorierungsgrundsätze Der vorliegende Leitfaden enthält die für die Vergabe von räumlichen Fachplanungen

in der Ländlichen Entwicklung erforderlichen eigenen Leistungs- und Honorarrahmen.

Diese gründen sich auf § 3 HOAI. Darüber hinaus sind die Bestimmungen der HOAI

grundsätzlich einzuhalten, soweit der Leitfaden keine spezielleren Regelungen vor-

sieht.

2.1 Ermittlung des Planungsaufwandes

Für jedes Vorhaben der Ländlichen Entwicklung ist es erforderlich, unter Beteiligung

der für Landespflege und Dorferneuerung zuständigen Sachgebiete den Umfang der

Fachplanung festzulegen. Als Grundlage zur Ermittlung des Planungsaufwandes die-

nen die in einzelne Module gegliederten Arbeitsschritte der jeweiligen Planungsinstru-

mente (s. Kap. 3).

2.2 Honorierung

Die Honorare sind auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskatalogs gemäß den

Vorgaben in Kap. 3 „Arbeitsschritte und Module“ zu vereinbaren. Dabei sind die den

einzelnen Modulen bzw. Modulgruppen zugeordneten Honorierungsgrundlagen der

HOAI anzuwenden.

Soweit zur Honorierung einzelner Module bzw. Modulgruppen auf Honorartafeln ver-

wiesen wird, ist der im Leitfaden vorgegebene Bewertungsrahmen (variable Vomhun-

dertsätze) maßgebend.

Die festgelegten Mindestsätze sowohl der Honorartafeln als auch des jeweiligen Be-

wertungsrahmens dürfen nicht unterschritten werden.

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2.2.1 Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung

(1) Honorierung in Anlehnung an § 28 HOAI

Ermittlung der Honorarzonen

Die Honorarzonen werden nach § 28 (3 – 5) HOAI ermittelt. Ihre Festlegung

bedarf einer Begründung. Die Honorarzonen (I – geringe Anforderungen bis III

– hohe Anforderungen) werden aufgrund einer gemeinsamen Ortseinsicht

durch Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt. In der Regel ist Honorarzo-

ne II zugrunde zu legen.

Ermittlung der Honorare

Es wird grundsätzlich die Flächengröße des Planungsgebietes zugrunde gelegt.

Für die Ermittlung der Honorare bei Verfahren unter 1000 ha wird die nachfol-

gende Honorartafel zur Anwendung gebracht:

Bei Verfahren unter 100 ha ist das Honorar gemäß § 7 (2) HOAI frei zu verein-

baren. Der in der erweiterten Honorartafel für 100 ha festgesetzte Mindestsatz

soll jedoch nicht überschritten werden.

Bewertung der Leistungen

Für die Bewertung der Planungsleistungen sind im Modulkatalog (Kap. 3) vari-

able Vomhundertsätze der Honorare des § 28 HOAI bzw. der erweiterten Hono-

rartafel (s. o.) vorgegeben. Die Bewertung ist am Umfang der übertragenen

Leistungen auszurichten. Der angegebene Mindestsatz darf nicht unterschritten

werden.

Flächeha von bis von bis von bis

€ € €100 13.547 16.084 16.084 18.787 18.787 23.403 250 16.672 19.716 19.716 22.962 22.962 27.564 500 19.277 22.827 22.827 26.616 26.616 31.206 750 21.359 25.423 25.423 29.747 29.747 34.326

1.000 23.403 27.963 27.963 32.826 32.826 37.385

Honorarzone I Honorarzone II Honorarzone III

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(2) Frei vereinbarte Honorierung nach § 3 HOAI

Die Honorare können auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskatalogs in

schriftlicher Form frei vereinbart werden.

(3) Honorierung nach Honorarrahmen SNK+

Das Honorar für das Modul „Struktur- und Nutzungskartierung plus (SNK+)“ ist

nach folgendem Honorarrahmen zu berechnen:

– Honorarstufe 1:

geringer Kartierungsaufwand (Objektdichte unter 1,5 je ha)

- wenig bewegte topographische Verhältnisse

- einheitliche Flächennutzung

- wenig gegliedertes Landschaftsbild

– Honorarstufe 2:

durchschnittlicher Kartierungsaufwand (Objektdichte zwischen

1,5 und 2,5 je ha)

- bewegte topographische Verhältnisse

- differenzierte Flächennutzung

- gegliedertes Landschaftsbild

– Honorarstufe 3:

hoher Kartierungsaufwand (Objektdichte über 2,5 je ha)

- stark bewegte topographische Verhältnisse

- sehr differenzierte Flächennutzung

- stark gegliedertes Landschaftsbild

Fläche Honorarstufe 1 Honorarstufe 2 Honorarstufe 3ha von bis von bis von bis

€ / ha € / ha € / habis 500 4,00 11,00 11,00 18,00 18,00 30,00

über 500 3,50 10,00 10,00 16,50 16,50 28,00

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Teilnahme an Sitzungen:

Mit dem Honorar nach § 28 HOAI bzw. der erweiterten Honorartafel ist je Planungs-

phase (Vorbereitung und Vertiefung) die Teilnahme an bis zu 3 Abstimmungsterminen

mit dem Auftraggeber abgegolten.

Für die Teilnahme an weiteren Sitzungen ist das Honorar in schriftlicher Form frei zu

vereinbaren.

2.2.2 Ortsräumliche Planung

(1) Honorierung in Anlehnung an § 21 HOAI

Ermittlung der Honorarzonen

Die Honorarzonen werden nach § 21 (3 – 4) HOAI ermittelt, ihre Festlegung

bedarf einer Begründung. Die Honorarzonen (I –geringe Anforderungen bis III –

hohe Anforderungen) werden aufgrund einer gemeinsamen Ortseinsicht durch

Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt. Die Einordnung in die Honorarzone

II sollte den Regelfall bilden.

Ermittlung der Honorare

Bei der Ermittlung des Planungsgebietes wird in der Planungsphase Vorberei-tung der gesamte besiedelte Bereich zugrunde gelegt. Es ist zu unterscheiden

zwischen Flächen nach § 34 BauGB und Flächen mit rechtswirksamem bzw. in

Aufstellung befindlichem Bebauungsplan. Freiflächen im Ort/am Ortsrand sind

in die Flächen nach § 34 BauGB einzubeziehen.

Bei mehreren Ortsteilen innerhalb eines Auftrages wird das Honorar getrennt

berechnet.

In der Vertiefungsphase beschränkt sich das Planungsgebiet auf abgestimmte

räumliche Vertiefungsbereiche.

Bewertung der Leistungen

Die Planungsleistungen sind im Modulkatalog (Kap. 3) in Vomhundertsätzen

der Honorare des § 21 HOAI bewertet.

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(2) Frei vereinbarte Honorierung nach § 3 HOAI

Die Honorare können auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskatalogs in

schriftlicher Form frei vereinbart werden.

Teilnahme an Sitzungen:

Mit dem Honorar nach § 21 HOAI ist je Planungsphase (Vorbereitung und Vertiefung)

die Teilnahme an bis zu 3 Abstimmungsterminen mit dem Auftraggeber abgegolten.

Für die Teilnahme an weiteren Sitzungen ist das Honorar in schriftlicher Form frei zu

vereinbaren.

2.2.3 Planung Grünordnung/Dorfökologie

(1) Honorierung in Anlehnung an § 29 HOAI

Ermittlung der Honorarzonen

Die Honorarzonen werden nach § 29 (3 – 5) HOAI ermittelt, ihre Festlegung

bedarf einer Begründung. Die Honorarzonen (I –geringe Anforderungen bis III –

hohe Anforderungen) werden aufgrund einer gemeinsamen Ortseinsicht durch

Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt. Die Einordnung in die Honorarzone

II sollte den Regelfall bilden.

Ermittlung der Honorare

Wegen der notwendigen Vernetzung von Dorf und Landschaft wird das Pla-

nungsgebiet der Vorbereitungsphase in der Regel über das Gebiet der Orts-

räumlichen Planung hinausreichen.

Bei mehreren Ortsteilen innerhalb eines Auftrages wird das Honorar getrennt

berechnet.

In der Vertiefungsphase beschränkt sich das Planungsgebiet auf abgestimmte

räumliche Vertiefungsbereiche.

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Bewertung der Leistungen

Die Planungsleistungen sind im Modulkatalog (Kap. 3) in Vomhundertsätzen

der Honorare des § 29 HOAI bewertet.

(2) Frei vereinbarte Honorierung nach § 3 HOAI

Die Honorare können auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskatalogs in

schriftlicher Form frei vereinbart werden.

Teilnahme an Sitzungen:

Mit dem Honorar nach § 29 HOAI ist je Planungsphase (Vorbereitung und Vertiefung)

die Teilnahme an bis zu 3 Abstimmungsterminen mit dem Auftraggeber abgegolten.

Für die Teilnahme an weiteren Sitzungen ist das Honorar in schriftlicher Form frei zu

vereinbaren.

2.2.4 Objektplanung Siehe Teil 3 HOAI.

2.2.5 Begleitende Beratung Das Honorar kann auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskatalogs in schrift-

licher Form frei vereinbart werden.

2.2.6 Spezielle Konzepte Aufgrund ihrer Einzelfallbezogenheit sind nicht alle denkbaren Leistungen durch Leis-

tungsbilder oder andere Bestimmungen der HOAI abgedeckt. Die Honorare sind daher

i. d. R. gesondert zu vereinbaren.

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2.3 Hinweise für die Vergabe

2.3.1 Allgemeine Hinweise – Von einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung von Planungsleistungen

ist abzusehen.

– Die Planungsleistungen sind grundsätzlich an fachlich qualifizierte Stellen oder

Personen zu vergeben.

– Die Planungsphase „Vorbereitung“ ist rechtzeitig vor der Erarbeitung der Projekt-

beschreibung zu vergeben.

– Die Planungsphase „Vertiefung“ ist rechtzeitig vor Beginn der Entwurfsarbeiten

zum Plan nach § 41 FlurbG zu vergeben.

2.3.2 Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung – Für die Vorbereitungsphase ist mindestens der Zeitraum einer Vegetationsperiode

einzuräumen.

– Liegt ein gemeindlicher Landschaftsplan vor oder wird vom Auftragnehmer gleich-

zeitig auch der gemeindliche Landschaftsplan bearbeitet, so ist dies bei der Ver-

gabe hinsichtlich Leistungsumfang und Honorierung entsprechend zu berücksichti-

gen.

– Bei getrennter Vergabe der Planungsphasen „Vorbereitung“ und „Vertiefung“ sollen

die Leistungen nach Möglichkeit demselben Bearbeiter übertragen werden.

2.3.3 Ortsräumliche Planung, Planung Grünordnung/Dorfökologie – Ortsräumliche Planung und Planung Grünordnung/Dorfökologie sollen in der Vor-

bereitungsphase gleichzeitig vergeben werden.

– Der Arbeitsschritt zur Integration von Ortsräumlicher Planung und Planung Grün-

ordnung/Dorfökologie wird in der Vorbereitungsphase nur einmal vergeben.

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2.3.4 Objektplanung

Objektplanungen für Freianlagen

Objektplanungen für Freianlagen sind grundsätzlich an Landschaftsarchitekten/Archi-

tekten zu vergeben. Bei hohen bautechnischen Anforderungen ist die Mitwirkung eines

Bauingenieurs sicherzustellen.

Die Erstellung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) obliegt der Teilnehmer-

gemeinschaft.

Die Erstellung der Leistungsphasen 5 – 9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der

Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung, Objektbetreuung) kann – so-

weit zweckmäßig – auch dem Verband für Ländliche Entwicklung übertragen werden.

Die Mitwirkung der Entwurfsverfasser ist dabei vorzusehen.

Objektplanungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

Objektplanungen für Ortsstraßen erfordern wegen der besonderen städtebaulichen

Problemstellungen die Mitwirkung des Landschaftsarchitekten/Architekten. Grundsätz-

lich sind deshalb die Leistungsphasen 1 – 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Ent-

wurfsplanung) an Landschaftsarchitekten/Architekten zu vergeben. Wegen der bau-

technischen Anforderungen ist die Mitwirkung eines Bauingenieurs sicherzustellen.

Die Bearbeitung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) obliegt der Teilneh-

mergemeinschaft.

Die Bearbeitung der Leistungsphasen 5 – 9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der

Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung, Objektbetreuung) sowie die

örtliche Bauüberwachung obliegen i. d. R. dem Verband für Ländliche Entwicklung.

Sie kann – je nach dem Grad der gestalterischen bzw. technischen Anforderungen –

auch an freischaffende

– Landschaftsarchitekten/Architekten (bei geringeren technischen Anforderungen)

bzw. an

– Bauingenieure (bei hohen technischen Anforderungen)

vergeben werden.

Bei Vergabe der Leistungsphasen 5 – 9 an Bauingenieure ist die Mitwirkung des Ent-

wurfsverfassers, bei Vergabe der Leistungsphasen 5 – 9 an Landschaftsarchitek-

ten/Architekten ist eine technische Beratung durch den Bauingenieur sicherzustellen.

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2.4 Grundlagen der Vertragsgestaltung

Die in Kapitel 3 aufgeführten Arbeitsschritte, Module und HOAI-Hinweise sind Grund-

lage der Vertragsgestaltung. Die Vertragsentwürfe werden vom Auftraggeber unter

Beteiligung des Sachgebietes Landespflege bzw. Dorferneuerung und Bauwesen am

Amt für Ländliche Entwicklung erarbeitet.

Es sind alle für den Projekterfolg erforderlichen Arbeitsschritte durchzuführen.

Die Module sind einzelne Bestandteile der Arbeitsschritte und entsprechend der Auf-

gabenstellung auszuwählen. Auf der Grundlage dieser ziel- und problemorientierten

Auswahl sind dann die individuellen Leistungsinhalte zu vereinbaren und die Honorar-

ermittlung durchzuführen.

Die Liste der Module ist nicht für alle Arbeitsschritte abschließend, sie kann gegebe-

nenfalls für die jeweilige Planungsaufgabe erweitert oder auch inhaltlich vertieft wer-

den.

Folgende Bestimmungen bilden die formale Grundlage der Vertragsgestaltung:

– Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

– Bürgerliches Gesetzbuch (§ 631 ff BGB)

– Kommunales Handbuch für Ingenieurverträge und ingenieurtechnische Grundlagen

(HIV-KOM).

Der Vertrag über die Erstellung einer Objektplanung ist auf der Grundlage der HOAI

unter Anwendung des Kommunalen Handbuchs für Ingenieurverträge und ingenieur-

technische Grundlagen (HIV-KOM) zu erstellen.

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3 Arbeitsschritte und Module

Hinweise zu den Modulkatalogen:

– Die Bewertung von Planungsleistungen in Vomhundertsätzen der Honorare der §§ 21,

28, 29 HOAI bzw. der erweiterten Honorartafel gemäß Ziffer 2.2.1 ist vom Umfang der

übertragenen Leistungen abhängig. Der angegebene Mindestsatz darf nicht unterschrit-

ten werden.

– Für das Modul „Struktur- und Nutzungskartierung plus (SNK+)“ besteht ein eigener Hono-

rarrahmen (siehe unter Ziffer 2.2.1).

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3.1 Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung

Leistungsphase

- Arbeitsschritt o Modul

0. Bürgermitwirkung

oo

Arbeitskreiseoooo

Bürgerinfosoo

ooo

1. Klären der Aufgabenstellung- Präzisierung der Planungsaufgabe o

oo

oooo

ooooo

oo

* bzw. erweiterte Honorartafel gemäß Ziff. 2.2.1 Leitfaden

sonstige Gutachten und UntersuchungenOrtsbesichtigungen...............................

frei vereinbarBeschaffung zusätzlicher Karten und Unterlagen...............................

§ 28 HOAI* 1-3 %

§ 28HOAI* 1-3 %

Abgrenzen des Untersuchungsgebietes

- Zusammenstellen und Werten desvorhandenen Grundlagenmaterials

Fachkonzepte und -daten des Naturschutzesvorhandene Planungen mit Rechtswirkungen

Ermitteln des LeistungsumfangsFestlegen ergänzender Fachleistungen

Honorierung

Vorbereitung Vertiefung

Seminare

frei vereinbar

Erstellung von Infoblättern

Mitwirkung an der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit

Durchführung einer Flurwerkstatt

informelle Planungenbeabsichtigte Vorhaben der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange

Agrarstrukturelle EntwicklungsplanungLandwirtschaftlicher Fachbeitrag

Anregung von Aktionen........................

Erstellung von allgemeinen Gestaltungshilfen

Mitwirkung bei Versammlungen mit Vor- und Nachbereitung

Koordination der Arbeitskreise

-

Leitung von Seminaren

Mitwirkung bei der Arbeitskreis-GründungLeitung von oder Teilnahme an Arbeitskreissitzungen

Teilnahme an Seminaren

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Leistungsphase

- Arbeitsschritt o

2. Bestandsaufnahme und Bewertung- Erhebungen und Untersuchungen o

oo Bodeno Wassero Klima/Lufto Pflanzeno Tiereo Lebensräumeo Biotopverbundo Stoffkreisläufeo Landschaftsbildo Historische Kulturlandschafto ...............................

- ooo

o

- Erfassen und Bewerten der oplanungsrelevanten Schutzgüter o

oo

- ooo Wasserwirtschafto Abbau von Bodenschätzenooo

- Darstellen der Ergebnisse oo

oo

* bzw. erweiterte Honorartafel gemäß Ziff. 2.2.1 Leitfaden

Erfassen und Bewerten der be-stehenden Flächennutzungen und -funktionen

Land- und ForstwirtschaftErholung

Verkehr

Herausstellen bestehender Nutzungs- und ZielkonflikteZusammenstellen der Potentiale und Mängel (Katalog)

Schutzgebiete und -objekte

Planfassung in Text und KartenAbgrenzen und Beschreiben landschaftsökologischerEinheiten

§ 28 HOAI*5-10 %

Leistungsfähigkeit des NaturhaushaltesLandschaftsbildKultur- und sonstige Sachgütermaßgebliche Bestandteile für Erhaltungsziele oder Schutzzweck eines Natura-2000-Gebietes

Bauliche Nutzung

Honorierung

Vorbereitung VertiefungModul

aus Planungen und Maßnahmen der Gemeinde undTräger öffentlicher Belange

aus Bürgermitwirkung

Einzeluntersuchung zu

Honorarrahmen gemäß Ziff. 2.2.1 (3) Leitfaden

Ermitteln von grundsätzlichen Vorgaben für die Zielentwicklung

aus vorhandenen Planungen mit Rechtswirkungen

frei vereinbar

Digitale Struktur- und Nutzungskartierung (SNK-GIS)

§ 28 HOAI*10-20 %

---

aus Fachkonzepten und -planungen des Naturschutzes

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Leistungsphase

- Arbeitsschritt o

3.

- oo

o

oo

ooo

- oo

4.

- o

ooo

- o Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmeno

o

ooo

- oo

o

o

*

--- § 28 HOAI*30-50 %

Kurzfassung für Projektbeschreibung und Neugestaltungsgrundsätze

Wirkungsanalyse und Maßnahmenkonzept

Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Natur-haushaltes

Ermitteln und Bewerten der Umweltauswirkungen des Projekts, Erarbeiten von Lösungen zu deren Vermeidung oder Verminderung

Darstellen und Begründen der Ergebnisse

Beeinträchtigungen des LandschaftsbildesBeeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebietes

Hinweise zum weiteren PlanungsbedarfHinweise zum Finanzbedarf

Entwickeln des landespflegerischen Zielkonzeptes, Abstimmen mit dem Auftraggeber

Leitlinien und Entwicklungszieleangestrebte Flächenfunktionen im Sinne einer differenzierten Landnutzung

Planfassung in Text und Karten

Honorierung

Vorbereitung VertiefungModul

-

Maßnahmenhinweise

§ 28 HOAI*10-30 % ---

Darstellen und Begründen der Ergebnisse

Planfassung in Text und Karten

Hinweise auf Folgeplanungen (Weiterführung)Bilanzierung Eingriff / Ausgleich und Ersatz

Umweltauswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs von Natura 2000

sonstige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Entwickeln des landespflegerischen Maßnahmenkonzeptes, Abstimmen mit dem Auftraggeber

Beurteilung der Pflicht zur Durchführung einer UVP

überschlägige Überprüfung der Pro-jektziele und Maßnahmen auf Um-weltverträglichkeit

Wirkungsabschätzung und Zielkonzept

Hinweise zur EingriffsregelungBeurteilung der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung

bzw. erweiterte Honorartafel gemäß Ziff. 2.2.1 Leitfaden

Kostenermittlung

Aufbereitung der Wirkungsanalyse für Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG

Kurzfassung für die "Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen" gemäß § 11 UVPG

Aussagen zum Kohärenzausgleich von Natura 2000

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Leistungsphase

- Arbeitsschritt o

5.

- o

oooo

Honorierung

Vorbereitung Vertiefung

frei vereinbar---

..............................

Modul

Bewirtschaftungs- und Sicherungskonzept

Aussagen zu Nutzung und Unterhalt von landes-pflegerischen Flächen

BewirtschaftungskonzeptPflege- und EntwicklungsplanErfolgs- bzw. Effizienzkontrollen

Erstellen eines Bewirtschaftungs- und Sicherungskonzeptes

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3.2 Ortsräumliche Planung

Leistungsphase

- Arbeitsschritt o

0. Bürgermitwirkung- s. Ziff. 3.1

1. Klären der Aufgabenstellung- Präzisierung der Planungsaufgabe o

o

- ooo

oooo

oo

2.

- Erhebungen und Untersuchungen oo

o Topographieo Flächennutzungo Infrastrukturo Ver- und Entsorgungo Verkehro Gebäudestrukturo Ortsbildo Bevölkerungsstrukturo örtliche Wirtschaftsstrukturo Ortsgeschichte und -entwicklungo Gemeinschaftsleben und Dorfkultur

o

Untersuchungen zu

..............................

..............................

Beschaffung zusätzlicher Karten und Unterlagen..............................

Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen

Mitwirkung an der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit

Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials

Modul

Honorierung

Vorbereitung Vertiefung

frei vereinbar

---

Ermitteln des LeistungsumfangsFestlegen ergänzender Fachleistungen

frei vereinbar

frei vereinbar

Bestandsaufnahme und Bewertung

§ 21 HOAI 1-3 %

vorhandene Planungen mit Rechtswirkungeninformelle Planungenbeabsichtigte Vorhaben der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange

Fachbeiträgesonstige Gutachten und UntersuchungenOrtsbesichtigungen

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Leistungsphase

- Arbeitsschritt o

- ooo

oooo

- ooooooo

- Darstellen der Ergebnisse oo

3. Planfassung- o

ooo

- ooo

4.

- oo

- Maßnahmenliste- Prioritäten der Maßnahmen- Kostenermittlung

o Auswahl der räumlichen und/oder thematischen Vertiefungsbereiche

Erstellen eines detaillierten Ver-tiefungskonzeptes, Abstimmen mit dem Auftraggeber, Darstellen und Begründen in Text und Karte

Kostenschätzung nach DIN 276Hinweise auf Folgeplanungen (Weiterführung)

integriertes raumbezogenes Strukturkonzeptintegriertes Maßnahmenkonzept mit

Entwickeln eines Gesamtkonzeptes durch Einarbeiten der Planung Grünordnung/ Dorfökologie, Abstimmen mit dem Auftraggeber, Darstellen in Text und Karte

Zusammenstellen der Potentiale und Mängel (Katalog)

Leitlinien und EntwicklungszieleMaßnahmenkonzeptHinweise zum FinanzbedarfHinweise zum weiteren Vorgehen und Planungsbedarf

Maßnahmenbeschreibung

denkmalpflegerische Aspekte der Siedlungsstrukturhistorische Aspekte der SiedlungsstrukturAspekte der BevölkerungsstrukturAspekte der örtlichen Wirtschaftsstruktur..............................

Zusammenstellung in Text und Karten

---

---

§ 21 HOAI 5-10 %

§ 21 HOAI 10-15 % ---

§ 21 HOAI 9-12 %

gestalterische Aspekte der SiedlungsstrukturErfassen und Bewerten der planungsrelevanten Gegebenheiten

Integration mit Planung Grün-ordnung/Dorfökologie

Modul

aus Gutachten, Fachplanungenaus Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und Träger öffentlicher Belange

aus Gemeinderats- und Vorstandssitzungenaus Bürgermitwirkungaus vorliegenden Äußerungen der Einwohner

funktionale Aspekte der Siedlungsstruktur

Entwickeln des ortsräumlichen Kon-zeptes, Abstimmen mit dem Auftrag-geber, Darstellen und Begründen in Text und Karte

Honorierung

Vorbereitung Vertiefung

Ermitteln von grundsätzlichen Vorgaben für die Planfassung

aus vorhandenen Planungen mit Rechtswirkungen

§ 21 HOAI 10-15 %

---

§ 21 HOAI 5-10 %

..............................

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3.3 Planung Grünordnung/Dorfökologie

Leistungsphase

- Arbeitsschritt o

0. Bürgermitwirkung- s. Ziff. 3.1

1. Klären der Aufgabenstellung- Präzisierung der Planungsaufgabe o Abgrenzen des Untersuchungsbereichs

o Ermitteln des Leistungsumfangso Festlegen ergänzender Fachleistungen

- o Fachkonzepte und -daten des Naturschutzeso vorhandene Planungen mit Rechtswirkungeno informelle Planungeno

o Fachbeiträgeo sonstige Gutachten und Untersuchungeno Ortsbesichtigungeno ..............................

o Beschaffung zusätzlicher Karten und Unterlageno ..............................

2.

- Erhebungen und Untersuchungen zu o Bodeno Wassero Klima/Lufto Pflanzeno Tiereo Dorfbiotopeo Biotopverbundo spezifische Nutzungeno technischer Umweltschutzo Orts-/Landschaftsbildo Historische Kulturlandschafto ..............................

Modul

Honorierung

Vorbereitung Vertiefung

Mitwirkung an der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit

frei vereinbar

frei vereinbar

frei vereinbar

§ 29 HOAI1-3 % ---

beabsichtigte Vorhaben der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange

Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials

Bestandsaufnahme und Bewertung

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Leistungsphase

- Arbeitsschritt o

- o aus vorhandenen Planungen mit Rechtswirkungeno aus Fachkonzepten und -planungen des Naturschutzeso

o aus Gemeinderats- und Vorstandssitzungeno aus Bürgermitwirkungo aus vorliegenden Äußerungen der Einwohner

- o Naturhaushalto Orts-/Landschaftsbildo Kultur- und sonstige Sachgütero siedlungs- u. nutzungsgeschichtliche Aspekteo Umwelthygiene / technischer Umweltschutzo Flächennutzungen (insbesondere Freiflächen)o Schutzgebiete und -objekteo ..............................

- Darstellen der Ergebnisse o Zusammenstellung in Text und Karteno Zusammenstellen der Potentiale und Mängel (Katalog)

3. Planfassung- o Hinweise zur Eingriffsregelung

o

o Beurteilung der Pflicht zur Durchführung einer UVP

- o Leitlinien und Entwicklungszieleo räumliche Strukturen und Flächenfunktioneno

o Hinweise zum Finanzbedarfo Hinweise zum weiteren Vorgehen und Planungsbedarf

- o

o Maßnahmenbeschreibungo Kostenermittlungo Hinweise auf Folgeplanungen (Weiterführung)

--- § 29 HOAI5-15 %

Modul

Honorierung

Vorbereitung Vertiefung

aus Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und Träger öffentlicher Belange

Beurteilung der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung

---

§ 29 HOAI10-15 %

vertiefte Analysen und Planungen hinsichtlich Umweltverträglichkeit

Entwickeln des grünordnerischen / dorfökologischen Konzeptes, Ab-stimmen mit dem Auftraggeber, Dar-stellen und Begründen in Text und Karte

Maßnahmenkonzept (ggf. inkl. Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen)

Erstellen eines detaillierten Ver-tiefungskonzeptes, Abstimmen mit dem Auftraggeber, Darstellen und Begründen in Text und Karte

Ermitteln von grundsätzlichen Vor-gaben für die Planfassung

§ 29 HOAI10-22 %

§ 29 HOAI9-12 % ---

Erfassen und Bewerten der planungsrelevanten Gegebenheiten

überschlägige Überprüfung der Projektziele und Maßnahmen auf Umwelterheblichkeit

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Leistungsphase Honorierung

Vorbereitung Vertiefung - Arbeitsschritt o Modul

§ 29 HOAI 5-15 % ---

4. Integration mit Ortsräumlicher Planung

- Entwickeln eines Gesamtkonzeptes durch Einarbeiten der Ortsräumlichen Planung, Abstimmen mit dem Auftrag- geber, Darstellen in Text und Karte

o integriertes raumbezogenes Strukturkonzept

o integriertes Maßnahmenkonzept mit

- Maßnahmenliste

- Prioritäten der Maßnahmen

- Kostenermittlung

o Auswahl der räumlichen und/oder thematischen Vertiefungsbereiche

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3.4 Objektplanung Siehe Teil 3 HOAI.

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3.5 Begleitende Beratung

- Arbeitsschritt o Modul

- o

o

oooo

- oo

oo

oo

Honorierung

Beratung in gestalterischen und baulichen Fragen

Beratung öffentlicher und privater BauherrenStellungnahme zu Baugesuchen oder privaten Maßnahmen

Landespflegerische Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen

Mitwirken beim Erarbeiten und Durcharbeiten der Ausführungsplanung

Erstellen detaillierter Planungskonzepte in besonderen Fällen

Mitwirken beim Werten von AngebotenMitwirken beim Abstecken der Anlagen im GeländeMitwirken beim Überwachen der Ausführung

Fertigung von Detailskizzen frei vereinbarfachliche Betreuung öffentlicher, gemeinschaftlicher und privater Baumaßnahmen

gutachterliche Unterstützung........................

........................

frei vereinbar

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3.6 Spezielle Konzepte

- Arbeitsschritt o

- Bürgermitwirkung

- oooo

- oo

o Ressourcen / Energieo Arten- und Biotopschutzo Landnutzungo vorbeugendem dezentralen Hochwasserschutzo Vermarktungo Tourismuso Kulturo Umnutzung und Sanierungo ........................

s. Ziff. 3.1

........................

Modul

frei vereinbar

Honorierung

Erstellung / Begleitung von Konzepten und Projekten

Erstellung von Fachkonzept zu ...Begleitung von Projekt zu ...

Festlegung der Inhalte Klärung mit ProjektträgerFestlegung von Prioritätengrobe Kostenübersicht

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Impressum

Bayerische Verwaltung für Ländliche EntwicklungBereich Zentrale AufgabenInfanteriestraße 1 · 80797 Münchenlandentwicklung@stmelf.bayern.dewww.landentwicklung.bayern.deOktober 2013 · 3. Fassung (angepasst an die HOAI 2013)

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Ländliche Entwicklung in Bayern

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