Leitfaden zum Umgang mit Aushubmaterial und Belagsabbruche4a9d4c2-38fe-4385-8275... · Anhang 6)...

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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Tiefbauamt Leitfaden Aushubmaterial Seite 1 von 19 Leitfaden zum Umgang mit Aushubmaterial und Belagsabbruch April 2018 Leiter Geschäftsbereich Infrastruktur Tiefbauamt Inhalt 1. Einleitung ............................................................................................................. 2 2. Zweck, Geltungsbereich ...................................................................................... 2 3. Grundlagen und Verweise ................................................................................... 2 4. Zuständigkeiten ................................................................................................... 3 5. Ablauf .................................................................................................................. 4 6. Erstellung eines Entsorgungskonzeptes ............................................................. 6 7. Richtwerte für die Umrechnung von m 3 auf Tonnen ............................................ 7 8. Anhang ................................................................................................................ 8 A1 – Herkunft von Bauabfällen............................................................................ 9 A2 – Klassifizierung Aushubmaterial ................................................................. 10 A3 – Aufbau und Zusammensetzung Belag ...................................................... 11 A4 – Materialzusammensetzung ....................................................................... 12 A5 – Fallbeispiele für Analyseergebnisse ......................................................... 14 A6 – Beispiel Entsorgungskonzept Belag ......................................................... 16 A7 – Beispiel Entsorgungskonzept Fundation................................................... 17 A8 – Beispiel für Begleit- und Fuhrscheine ....................................................... 18 A9 – Beispiele für Dienstleistungsunternehmen................................................ 19 

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  • Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

    Tiefbauamt

    Leitfaden Aushubmaterial Seite 1 von 19

    Leitfaden zum Umgang mit Aushubmaterial und Belagsabbruch

    April 2018 Leiter Geschäftsbereich Infrastruktur Tiefbauamt

    Inhalt 1.  Einleitung ............................................................................................................. 2 2.  Zweck, Geltungsbereich ...................................................................................... 2 3.  Grundlagen und Verweise ................................................................................... 2 4.  Zuständigkeiten ................................................................................................... 3 5.  Ablauf .................................................................................................................. 4 6.  Erstellung eines Entsorgungskonzeptes ............................................................. 6 7.  Richtwerte für die Umrechnung von m3 auf Tonnen ............................................ 7 8.  Anhang ................................................................................................................ 8 

    A1 – Herkunft von Bauabfällen ............................................................................ 9 A2 – Klassifizierung Aushubmaterial ................................................................. 10 A3 – Aufbau und Zusammensetzung Belag ...................................................... 11 A4 – Materialzusammensetzung ....................................................................... 12 A5 – Fallbeispiele für Analyseergebnisse ......................................................... 14 A6 – Beispiel Entsorgungskonzept Belag ......................................................... 16 A7 – Beispiel Entsorgungskonzept Fundation ................................................... 17 A8 – Beispiel für Begleit- und Fuhrscheine ....................................................... 18 A9 – Beispiele für Dienstleistungsunternehmen ................................................ 19 

  • 1. Einleitung Im Rahmen der kantonalen Tiefbauprojekte fallen jährlich erhebliche Mengen an Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubmaterial) an. Im Interesse der Schonung von natürli-chen Rohstoffressourcen und eines sparsamen Umgangs mit dem nur begrenzt zur Verfü-gung stehenden Deponieraum sollen mineralische Bauabfälle nach Möglichkeit verwertet werden. Erst wenn die Verwertung aus ökologischen und/oder technischen Gründen nicht möglich ist, dürfen Bauabfälle, allenfalls nach einer Behandlung, abgelagert werden. Minera-lische Bauabfälle sind dabei die mengenmässig grösste Fraktion der Bauabfälle. Im Zuge eines optimalen Bauablaufs sind die Bauherren, örtlichen Bauleitungen und Bauun-ternehmungen daran interessiert, das abzutragende Belagsabbruch- und Aushubmaterial vorgängig möglichst genau zu klassifizieren und entsprechend abzuführen. Dabei spielen insbesondere wirtschaftliche Gründe eine Rolle (Vermeidung zusätzlicher Fahrten, Aus-masskontrolle, korrekte Abrechnung etc.). Im Gegensatz zum Belagsabbruch, welcher visuell einfacher/leichter klassifiziert und eingegrenzt werden kann (z. B. durch Fugenbilder), kann das darunter liegende Aushubmaterial nur punktuell untersucht werden. Die Ergebnisse der Analyse fliessen in das Leistungsverzeichnis ein. Für die Bauunternehmung ist jedoch an-hand des Vorausmasses nicht eindeutig geklärt, wo das Material anfällt. Dies erschwert die Kalkulation der Offerte und führt häufig zu Diskussionen.

    2. Zweck, Geltungsbereich Der vorliegende Leitfaden klärt die Aufgaben und Pflichten der Bauherren, Bauleitungen und Bauunternehmungen und schafft einen einheitlichen Ablauf bei der Klassifizierung und Ent-sorgung von Belagsabbruch- und Aushubmaterial. Des Weiteren wird ein standardisiertes Instrument vorgestellt, welches als Ergänzung zum Vorausmass des Leistungsverzeichnis-ses dient. Darüber hinaus werden das Vorgehen bei Abweichungen oder Änderungen sowie die resultierenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung definiert. Mit dem vorliegenden Dokument wird ausschliesslich der Umgang mit Belagsabbruch- und Aushubmaterial abgehandelt. Betonabbrüche und die Entsorgung anderer Materialien (z. B. Metall, Gehölze etc.) sind nicht Gegenstand dieses Leitfadens.

    3. Grundlagen und Verweise Als Grundlage für den vorliegenden Leitfaden dienten die „Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA)“, welche am 01.01.2016 in Kraft getreten ist (siehe Anhang 6) und die „Richtlinie für die Untersuchung und Entsorgung von PAK-haltigem Be-lags- und Fundationsmaterial“ (Stand 01.03.2017). Die darin beschriebenen Grenzwerte für chemische Belastungen und festgelegten Abläufe werden in diesem Leitfaden nicht rekapi-tuliert, sondern als Ausgangslage angenommen und darauf aufgebaut respektive ergänzt. Im Weiteren sind u. a. folgende Dokumente zu beachten: - Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG vom 7. Okt. 1983) - Strassenverkehrsgesetz (SVG vom 19. Dez. 1958) - Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA vom 04. Dezember

    2015) - Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VEVA vom 22. Juni 2005) - Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle (BAFU 1997/2006) - Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS vom 13. März 1991) - Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und

    Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie 1999)

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  • 4. Zuständigkeiten Zuständigkeiten: Bauherr: - Beprobung von Belags- und Aushubmaterial (s. 5.1 & 5.2)

    - Auswertung Ergebnisse, eventuell weitere Eingrenzung und -------------------------------- Erstellung Entsorgungskonzept (s. 5.3 & 5.4)

    - Beschaffung eines Entsorgungsunternehmers und rechtzeitige - Abgabe der Begleit- und Fuhrscheine (s. 5.6) - Beizug von Fachbüros (s. Anhang 9) -

    Bauleitung: - Erstellung des Vorausmasses / Leistungsverzeichnis (s. 5.5) - Regelmässige Kontrolle vor Ort gem. KPP: Einhaltung Entsor-

    gungskonzept und Vergleich Entsorgungskonzept mit den effekti-ven Abbrüchen und Aushüben (s. 5.9)

    - Sofortige Anmeldung von Abweichungen / Unvorhergesehe- nem an den Bauherren (s. 5.9)

    Bauunternehmer: - Bestätigung der Einhaltung des Entsorgungskonzeptes (s.5.7) - Umsetzung des Entsorgungskonzeptes (s. 5.8) - Sofortige Anmeldung von Abweichungen / Unvorhergesehe-

    - nem an die Bauleitung (s. 5.12) - Abgabe Empfangsscheine Deponie gemäss KPP --

    Entsorgungs-UN: - Abgabe der Begleit- und Fuhrscheine an Bauherren (s. 5.6) - Mengenkontrolle angeliefertes Material (s. 5.11) - Sofortige Anmeldung von Abweichungen / Unvorhergesehe-

    - nem an den Bauherrn (s. 5.13) - Verweigerung von angeliefertem Material mit fehlender Unter- - schrift auf Begleit- und Fuhrscheinen (s. 5.11)

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  • 5. Ablauf

    5.1 Untersuchung von Belagsabbruch (ab 30 m3) und Aushubmaterial (ab 50 m3) im Projektperimeter durch Bauherrn (Bohrkerne bei reinem Belagsersatz, Sondier-schlitze bei Ersatz von Belag und Fundation; Raster für Untersuchungen siehe „Richtlinie für die Untersuchung und Entsorgung von PAK-haltigem Belags- und Fundationsmaterial“).

    5.2 Dokumentation durch Bauherrn bei Probeentnahme: - Bilder der Bohrkerne resp. Sondierschlitze

    - Schichtstärke mittels Doppelmeter und Foto - Aufbau / Zusammensetzung / sichtbare Fremdstoffe

    5.3 Analyse der Belagsstücke respektive Bohrkerne durch ein akkreditiertes Labor so-

    wie Analyse des Aushubmaterials durch das Amt für Umwelt und Energie (AUE) Ergebnisse an Bauherrn.

    5.4 Erstellung eines Entsorgungskonzeptes durch den Bauherrn (s. Anhang 5). Even-

    tuell weitere Beprobung für genauere Eingrenzung der belasteten Bereiche. Meist können frühere Erstellungsetappen (Fugenbild) Aufschluss geben.

    5.5 Erstellung Vorausmass bzw. Leistungsverzeichnis anhand vom Entsorgungskon-

    zept (Angaben müssen zwingend übereinstimmen) durch die örtliche Bauleitung. Das Entsorgungskonzept liegt den Submissionsunterlagen bei.

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  • 5.6 Bei Belagsmaterial mit mehr als 250 mg PAK / kg TS bzw. Aushubmaterial Typ E

    und höher (Reaktor- oder Sonderabfällen) erfolgt die Organisation eines Entsor-gungsunternehmens durch den Bauherrn (gemäss Beschaffungsgesetz). An-schliessend besorgt der Bauherr die Begleit- und falls vorhanden die Fuhrscheine für den Unternehmer vor Baubeginn (s. Anhang 8).

    5.7 Der Bauunternehmer offeriert entsprechend dem Leistungsverzeichnis (gemäss

    Entsorgungskonzept). 5.8 Der Bauunternehmer führt den Belagsabbruch und das Aushubmaterial gemäss

    Entsorgungskonzept ab. Bei unerwarteten Abweichungen zum Entsorgungskon-zept informiert er sofort die örtl. Bauleitung. Bei Sonderabfällen sind die Begleit- und falls vorhanden die Fuhrscheine zu verwenden und zu unterschreiben.

    5.9 Die örtliche Bauleitung kontrolliert die Einhaltung des Konzeptes und nimmt regel-

    mässig einen Abgleich von Soll und Ist vor (Schichtstärken, Aufbau, Zusammen-setzung etc.). Dokumentation analog einem Rotstiftplan. Abweichungen zum Ent-sorgungskonzept sind unverzüglich dem Bauherrn mitzuteilen. Während den Aus-hubarbeiten von Reaktor- und Sonderabfall muss die BL oder ein Spezialist (s. An-hang 9) vor Ort sein. Wenn von der Entsorgungsunternehmung Fuhrscheine zur Verfügung stehen, müssen diese pro Fuhre und (unmittelbar) vor dem Abtransport unterschrieben werden.

    5.10 Mehrkosten aufgrund von unangemeldeten Abweichungen vom Entsorgungskon-

    zept werden nicht akzeptiert und führen zur Vergütung gemäss theoretischem Ausmass.

    5.11 Bei falsch oder nicht unterschriebenen Begleit- und falls vorhanden Fuhrscheinen

    (siehe Anhang 8) ist das Entsorgungsunternehmen zur Verweigerung der Annah-me des Materials verpflichtet. Mehrkosten für Transport gehen zu Lasten des Ver-ursachers und werden vom Bauherrn nicht vergütet.

    5.12 Zweifelt der Bauunternehmer die Klassifizierung eines Bereiches an, wird das Ma-

    terial vorschriftsgemäss in Mulden auf der Baustelle gelagert oder auf ein Zwi-schenlager gebracht. Bauherr und Bauleitung sind umgehend zu informieren. Es erfolgt eine neue Beprobung. Das akkreditierte Labor wird gemeinsam gewählt und es wird vereinbart, dessen Resultat zu akzeptieren. Dabei gilt:

    - Fall 1: Die Klassifizierung bleibt gleich Bauunternehmer trägt die Kosten

    für die Beprobung sowie die Mehrkosten gegenüber theoretischem Ausmass gemäss Entsorgungskonzept.

    - Fall 2: Die Klassifizierung ändert sich Bauherr trägt die Kosten für den

    Transport zum Zwischenlager, die Kosten für die Beprobung sowie die Entsorgungskosten gemäss neuer Klassifizierung.

    - Fall 3: Bei Verdacht auf Verschmutzung ohne vorgängige Untersuchung

    oder bei einem Verdacht auf Verschmutzung bestätigt durch die BL/PL Bauherr trägt die Kosten für den Transport zum Zwischen-lager und die Kosten für die Beprobung.

    5.13 Material, das die Deponie einmal angenommen hat (gilt nicht für die Annahme auf

    dem Zwischendepot) geht in deren Zuständigkeit und Eigentum über. Spätere For-derungen können nicht geltend gemacht werden.

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  • 6. Erstellung eines Entsorgungskonzeptes

    Die Analyseergebnisse und Dokumentationen gemäss Kapitel 5 dienen als Grundlage für die Erstellung des Entsorgungskonzeptes. Für die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes in Form eines Planes ist der PL verantwortlich. Bei kleineren Projekten oder einheitlichen Ergebnissen (Fälle siehe Anhang 6 und 7) reicht ein Übersichtsplan. Bei grösseren Projek-ten oder schwankenden Ergebnissen sollten die bereits vorhandenen Plangrundlagen (CAD) verwendet werden, um eine genaue Eingrenzung zu ermöglichen und die korrekte Umsetzung durch den Unternehmer vor Ort zu gewährleisten. Sowohl die Belagsabbrüche als auch das Aushubmaterial sind in einem Plan darzustellen. Die Wahl der Entsorgung ist dabei mit entsprechenden Farben darzustellen. Bei der Farbwahl hat sich folgende Einteilung bewährt: Belag: Grün ≤ 250 mg PAK/kg TS Rot > 250 mg PAK/kg TS Fundation: Grün ≤ 3.0 mg PAK/kg TS; unverschmutzter Aushub (Deponie Typ A) Gelb ≤ 12.5 mg PAK/kg TS; schwach verschmutzter Aushub (Deponie Typ B) Orange ≤ 25.0 mg PAK/kg TS; wenig verschmutzter Aushub (Deponie Typ B) Rot > 25.0 mg PAK/kg TS; stark verschmutzter Aushub (Deponie Typ E) Violett > 250 mg PAK/kg TS; Sonderabfall (Entsorgung in Absprache mit AUE) Grün ≤ 0.3 mg/kg TS Benzo[a]pyren; unverschmutzter Aushub (Deponie Typ A) Gelb ≤ 1.5 mg/kg TS Benzo[a]pyren; schwach verschmutzter Aushub (Deponie Typ B) Orange ≤ 3.0 mg/kg TS Benzo[a]pyren; wenig verschmutzter Aushub (Deponie Typ B) Rot ≤ 10.0 mg/kg TS Benzo[a]pyren; stark verschmutzter Aushub (Deponie Typ E) Violett > 10.0 mg/kg TS Benzo[a]pyren; Sonderabfall (Entsorgung in Absprache mit AUE) Die Fundation wird sowohl auf PAK sowie auf Benzo[a]pyren untersucht. Bei unterschiedli-cher Klassifizierung wird für die weitere Verwendung die stärkere Verschmutzung massge-bend. Beton: Bei stark belasteten Strassenabschnitten kann auch die Oberfläche des Randsteinbetons, welcher mit PAK-haltigem Belagsmaterial in Kontakt kommt, belastet sein. Der Umgang ist in Absprache mit TBA/IP zu definieren. Neben den oben erwähnten Farbflächen sind folgende Angaben in jedem Bereich anzuge-ben: - Aufbau und Zusammensetzung des Materials - Schichtstärken - Belastung - zugehörige LV Position - Vorausmass (Fläche, m3 fest und bei thermischer Verwertung (Kategorien rot und violett) zusätzlich t) Ein entsprechendes Beispiel ist im Anhang 6 und 7 ersichtlich.

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  • 7. Richtwerte für die Umrechnung von m3 auf Tonnen

    Material Tonnen pro m3 fest Richtwerte RC Kiesgemisch B 0/45 2.10 RC Kiesgemisch B 0/45 Beton 2.20 Splitt 4/8 1.60 Rundsand 0/4 1.70 Betonkies 8/16 2.00 Beton 0/32 2.40 Belag 2.40 Diese Richtwerte werden nur verwendet, wenn die Unternehmung und der Bauherr nicht ei-nig werden. (Quelle: Mittel aus den Angaben gängiger Lieferanten)

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  • 8. Anhang

    A1 – Herkunft von Bauabfällen

    A2 – Klassifizierung Aushubmaterial

    A3 – Aufbau und Zusammensetzung Belag

    A4 – Materialzusammensetzung

    A5 – Fallbeispiele für Analyseergebnisse

    A6 – Beispiel Entsorgungskonzept Belag

    A7 – Beispiel Entsorgungskonzept Fundation

    A8 – Beispiel für Begleit- und Fuhrscheine

    A9 – Beispiele für Dienstleistungsunternehmen

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  • A1 – Herkunft von Bauabfällen

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  • A2 – Klassifizierung Aushubmaterial

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  • A3 – Aufbau und Zusammensetzung Belag Neben der chemischen Belastung gemäss VVEA sind auch der Aufbau und die Zusammen-setzung des Belagsabbruchs und des Aushubmaterials für die Klassifizierung relevant. Ein Sondierschlitz weist ca. eine Länge von 100 cm, Breite von 40 cm und Tiefe von 60 cm auf. Im Wesentlichen werden folgende Varianten im Kanton Basel-Stadt angetroffen: Belagsabbruch:

    Normaler Belagsaufbau (ohne Steinbett): In der Regel keine oder nur schwache PAK-Belastung. Belag und Fundationsma-terial zur Wiederverwertung geeignet.

    Normaler Belagsaufbau (mit Steinbett): In der Regel unterschiedliche PAK-Belastung. Belag und Fundationsmaterial nur bedingt zur Wiederverwertung geeig-net. Entsorgung gemäss Entsorgungs-konzept.

    Schottertränkung: In der Regel unterschiedliche PAK-Belastung. Belag nicht erlaubt zur Wie-derverwertung. Steinbett und Fundati-onsmaterial nur bedingt zur Wiederver-wertung geeignet. Entsorgung gemäss Entsorgungskonzept.

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  • A4 – Materialzusammensetzung Aushubmaterial: Nach VVEA, Art. 17, sind die Sonderabfälle von den übrigen Abfällen zu trennen und sepa-rat zu entsorgen. Die übrigen Bauabfälle sind möglichst sortenrein zu trennen. Nach VVEA, Art. 19 Ziffer 1, ist das Aushub- und Ausbruchmateri-al, das die Anforderungen nach Anhang 3 Ziffer 1 erfüllt (unver-schmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial), möglichst vollständig a. als Baustoff auf Baustellen oder Deponien; b. als Rohstoff für die Herstellung von Baustoffen; c. für die Wiederauffüllung von Materialentnahmestellen; oder d. für bewilligte Terrainveränderungen.

    Kies/Sand (unverschmutzt)

    Nach VVEA, Art. 19 Ziffer 2, ist das Aushub- und Ausbruchmateri-al, das die Anforderungen nach Anhang 3 Ziffer 2 erfüllt (schwach verschmutzt), möglichst vollständig wie folgt zu verwerten: a. als Rohstoff für die Herstellung von hydraulisch oder bituminös gebundenen Baustoff; b. als Baustoff auf Deponie der Typen B-E; c. als Ersatzmaterial für die Herstellung von Zementklinker; d. bei Tiefbauarbeiten auf dem durch Abfälle belasteten Standort, auf dem das Material anfällt, sofern eine allenfalls notwendige Be-handlung des Materials auf dem belasteten Standort erfolgt; vor-behalten bleibt Artikel 3 der Altlasten-Verordnung vom 26. August 1998.

    Kies/Sand (schwach verschmutzt)

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  • Nach VVEA, Art. 19 Ziffer 2, darf das Aushub- und Ausbruchmate-rial, das die Anforderungen nach Anhang 3 Ziffer 2 nicht erfüllt, nicht wieder verwertet werden. Ausgenommen ist die Verwertung von Aushub- und Ausbruchmaterial, das die Anforderungen nach Anhang 5 Ziffer 2.3 erfüllt: a. als Baustoff auf der Deponie Typ E; b. im Rahmen der Sanierung der Altlast, auf der das Material an-fällt; eine dafür allenfalls notwendige Behandlung des Materials muss auf oder direkt neben der Altlast erfolgen.

    Kies/Sand (wenig verschmutzt)

    Nach VVEA, Art. 19 Ziffer 2, darf das Aushub- und Ausbruchmate-rial, das die Anforderungen nach Anhang 3 Ziffer 2 nicht erfüllt, nicht wieder verwertet werden.

    Kies/Sand (stark verschmutzt und Sonderabfall)

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  • A5 – Fallbeispiele für Analyseergebnisse Fall 1: Gleichmässige Ergebnisse Der eindeutigste Fall ist eine gleichmässige Belastung von Belag und/oder Fundation. Dies be-deutet, dass sich die Ergebnisse innerhalb derselben Grenzwerte bewegen.

    Fall 2: Unterschiedliche Ergebnisse, eindeutig verteilt Es wurden unterschiedliche Werte ermittelt, jedoch sind diese einigermassen eindeutig abgrenz-bar. Es liegt in der Verantwortung des Bauherren und somit des Projektleiters, wo die Grenze zwischen den verschiedenen Proben und somit Entsorgungsbereichen gesetzt wird.

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  • Fall 3: Unterschiedliche Ergebnisse, nicht eindeutig verteilt Bei stark schwankenden Ergebnissen sollten weitere Proben genommen werden, um die Belas-tungsbereiche eingrenzen zu können. Hierbei ist eine intensive Begleitung der Aushubarbeiten durch den Bauherrn bzw. die örtliche Bauleitung notwendig. Das Entsorgungskonzept wird mit dem Unternehmer genau besprochen. Optimal ist eine gemeinsame Begehung, bei der die ent-sprechenden Flächen definiert und mittels Markierungsspray vor Ort markiert werden.

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  • A6 – Beispiel Entsorgungskonzept Belag

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  • A7 – Beispiel Entsorgungskonzept Fundation

    04.2018 Seite 17 von 19

  • A8 – Beispiel für Begleit- und Fuhrscheine

    Begleitschein (auch VeVa-Schein genannt)

    Beispiel Fuhrschein (ATLS) eines Entsorgungs-unternehmens

    Gültigkeit

    Pro Kennzeichen ein Monat gültig (mehrere Fuhrscheine pro VeVA-Schein buchbar)

    Gültigkeit

    1 Fuhrschein pro Fuhre

    Unterschriften

    a) Projektleiter ( = „Abgeberbetrieb“) b) Transporteur c) Entsorgungsunternehmen

    Unterschriften

    a) Polier b) Örtliche Bauleitung c) Entsorgungsunternehmen

    Erhalt der Durchschläge

    Entsorgungsunternehmen: - blau Tiefbauamt Basel-Stadt: - rot (via Entsorgungsuntern.) - grün (via Bauleitung bzw. Bau- unternehmer)

    Erhalt der Durchschläge

    Entsorgungsunternehmen: - weiss und rosa Tiefbauamt Basel-Stadt: - grün (via. Bauleitung bzw. Bau- unternehmer) Bauunternehmer: - gelb Transporteur: - blau

    b)

    b)

    a)

    c)

    c)

    a)

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  • A9 – Beispiele für Dienstleistungsunternehmen Nicht abschliessende Auswahl an Dienstleistungsunternehmen im Bereich Erkundung/Sanierung von Bodenverschmutzungen, belasteten Standorten und Altlasten (inkl. Fundationsschicht mit PAK-Belastung) (in alphabetischer Reihenfolge) BSL Baustofflabor AG Postgässli 23a 3661 Uetendorf Tel.: 033 346 45 55 CSD Ingenieure AG Hohenrainstrasse 12c 4133 Pratteln Tel.: 061 813 53 53 Geotechnisches Institut Hochstr. 48 4002 Basel Tel.: 061 365 28 00 Joppen & Pita AG Umwelt, Sicherheit, Gesundheit General Guisan-Str. 138 4054 Basel Tel.: 061 603 90 85 Kiefer & Studer AG Geotechniker SIA/ASIC Therwilerstr. 27 4153 Reinach Tel.: 061 711 94 76 Pfirter, Nyfeler + Partner AG Gartenstrasse 15 4132 Muttenz Tel.: 061 467 68 30

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    Leitfaden Aushub April 2018 unterschrieben V1 - KopieLeitfaden Aushub April 2018 21. Einleitung2. Zweck, Geltungsbereich3. Grundlagen und Verweise4. Zuständigkeiten5. Ablauf6. Erstellung eines Entsorgungskonzeptes7. Richtwerte für die Umrechnung von m3 auf Tonnen8. AnhangA1 – Herkunft von BauabfällenA2 – Klassifizierung AushubmaterialA3 – Aufbau und Zusammensetzung BelagA4 – MaterialzusammensetzungA5 – Fallbeispiele für AnalyseergebnisseA6 – Beispiel Entsorgungskonzept BelagA7 – Beispiel Entsorgungskonzept FundationA8 – Beispiel für Begleit- und FuhrscheineA9 – Beispiele für Dienstleistungsunternehmen