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Lernunterlage Fachgebiet: Fahrzeug- und Gerätekunde Titel: Fahrzeugkunde Ausgabe: 01.05 Gliederungsziffer: 3.1 Feuerwehrschule

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Lernunterlage

Fachgebiet: Fahrzeug- und Gerätekunde

Titel: Fahrzeugkunde

Ausgabe: 01.05

Gliederungsziffer: 3.1

Feuerwehrschule

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Fahrzeugkunde

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung 4

2 Feuerwehrfahrzeuge 5

3 Normung 63.1 Europäische Norm EN 1846-1 63.2 Anwendungsbereich 63.3 Aufbau einer Norm 9

4 Anforderungen 10Taktischer Einsatzwert 104.2 Technischer Einsatzwert 104.2.1 Fahrzeugmaße 114.2.2 Gewichtsangaben 144.2.3 Beladung 154.2.4 Typbezeichnung 154.2.5 Farbanstrich 164.2.6 Dachkennzeichnung (nach Runderlass des Innenministers

NRW) 164.2.7 Warneinrichtungen 164.2.8 Fahrgestell 164.2.9 Antriebsart 174.2.10 Motorleistung 174.2.11 Kraftstoffbehälter 174.2.12 Aufbau 184.2.13 Sonstige Ausstattung 18

5 Einrichtungen 185.1 Feuerwehrtechnische Einrichtungen 185.1.1 Feuerlöschkreiselpumpe 185.1.2 Löschmittelbehälter 205.1.3 Schnellangriffseinrichtung 205.1.4 Schaum-Wasserwefer 205.1.5 Technische Einrichtungen 215.1.6 Zugeinrichtung 215.1.7 Generator 215.1.8 Lichtmast 21

6 Kraftfahrzeug-Gruppen 216.1 Feuerwehrfahrzeuge 236.1.1 Einsatzleitfahrzeuge 23

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6.1.2 Löschfahrzeuge 236.1.3 Hubrettungsfahrzeuge 246.1.4 Drehleiter mit Handbetrieb 266.1.5 Rüst- und Gerätefahrzeuge 266.1.6 Gerätefahrzeug Gefahrgut 276.1.7 Nachschubfahrzeuge 286.1.8 Sonderlöschfahrzeuge 286.1.9 Krankenkraftwagen der Feuerwehr 286.1.10 Mannschaftstransportfahrzeuge 296.1.11 Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge 296.1.12 Feuerwehrkran 296.1.13 Feuerwehrboot 306.2 Wechselaufbauten 306.3 Anhängerfahrzeuge 316.4 Beispiele einer Europäischen Normausschreibung 32

7 Feuerwehrtechnische Beladung 337.1 Beladelisten 337.2 Beladepläne 34

8 Technische Daten 358.1 Löschgruppenfahrzeuge (Norm zurückgezogen) 368.2 Tanklöschfahrzeuge 378.3 Rüstwagen 38

9 Quellennachweis : 39

10 Index 39

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Vorwort

Das komplexe Thema Feuerwehrfahrzeuge gestattet es kaum, eine voll-ständige und bis ins "Kleinste" ausgelegte Lehrunterlage zu erstellen.Diese Unterlage soll als Arbeitsgrundlage für Feuerwehrmannanwärterim Grundausbildungslehrgang bei der Berufsfeuerwehr Köln dienen. Siebeinhaltet in der Hauptsache grundlegendes Material, Bestimmungensowie Ausführungen der Feuerwehrfahrzeuge. Für weitergehende Infor-mationen können die Normblätter, spezielle Fachliteratur und Hersteller-angaben herangezogen werden.

Lerninhalt Allgemeine Anforderungen und Einrichtungen der

Feuerwehrfahrzeuge sowie deren Einteilung.

Die Verfasser

1 Einleitung

Die immer vielseitiger werdenden Aufgaben bei der Feuerwehr, macheneine ständig erweiterte, moderne Fahrzeugtechnik erforderlich. Unter-schiedliche Einsatzbedingungen, z.B. bei der technischen Hilfeleistung,der Brandbekämpfung und der Beseitigung von Gefahren durch gefähr-liche Stoffe und Güter, stellen höchste Anforderungen an die Feuer-wehrfahrzeuge.

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2 Feuerwehrfahrzeuge

Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestalteteFahrzeuge, die -entsprechend für ihren vorgesehenen Verwendungszweck- zurAufnahme der

- Besatzung

- Feuerwehrtechnischen und zusätzlichen Beladung sowie

- Lösch- und sonstige Einsatzmittel

eingerichtet sind. Man unterteilt sie in:

- Landfahrzeuge - Wasserfahrzeuge - Luftfahrzeuge

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3 Normung

Normen bedeutet: vereinheitlichen, regeln, ordnen

3.1 Europäische Norm EN 1846-1

Die Mitglieder dieser Arbeitsausschüsse setzen sich aus Vertretern der Industrie(Hersteller), Feuerwehren (Verbraucher), Behörden, Berufsgenossenschaften, Wis-senschaft und Handel zusammen.Diese Norm wird national vom FNFW (Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen) „Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge; Löschfahrzeuge“ betreut.1998 wurde die Deutsche Norm überarbeitet und in die Europäische Norm EN1846-1 umgesetzt. Die Europäische Norm hat den Status einer Deutschen Norm .

Die EN 1846 wurde geschaffen, um ein einheitliches Bezeichnungssystem vonFeuerwehrfahrzeugen festzulegen. Dieser Teil ordnet in den folgenden Abschnittenfür jedes Feuerwehrfahrzeug die Hauptmerkmale durch eine Reihenfolge von Zah-len und Buchstaben zu, die für Ausschreibungen innerhalb Europas angewendetwerden können. Diese Europäischen Normen haben in folgenden Ländern Gültig-keit :

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Is-land, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden,Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich.

3.2 Anwendungsbereich

Dieser Teil der EN 1846 gilt für Feuerwehrfahrzeuge

Dieser Teil der EN 1846 legt Klassen und Kategorien abhängig von der Verwen-dung und dem Gewicht der Fahrzeuge fest.

Ein Bezeichnungssystem legt verschiedene Kriterien fest, die zur Charakterisierungder Fahrzeuge verwendet werden.

Diese Normen enthalten durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungenaus anderen Publikationen. Diese Normativen Verweisungen sind an den jeweiligenStellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt.

prEN 1028-1

Feuerwehrpumpen – Teil 1: Anforderungen an Feuerlöschkreiselpumpen mit Ent-lüftungseinrichtung

prEN 1028-2

Feuerwehrpumpen – Teil 2: Prüfung von Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungs-einrichtung

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prEN 1777:1994

Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren – Hubarbeitsbühnen - Sicherheitstechni-sche Anforderungen und Prüfung

prEN 1789

Krankenkraftwagen und deren Ausstattung – Ambulanzen

prEN 1846-2 : 1996

Feuerwehrfahrzeuge – Teil 2: Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung

ISO 3833 : 1977

Road vehicles – Types – Terms and definitions

Definitionen

Für die Anwendung dieses Teils dieser Norm gelten die folgenden Definitionen.Weitere besondere Definitionen sind in anderen Teilen von EN 1846 enthalten.

Kraftwagen :

Jedes motorgetriebene Straßenfahrzeug, welches vier oder mehr Räder hat, nichtan Schienen gebunden ist und normalerweise verwendet wird :

- für den Transport von Personen und/oder Gütern;

- als Zugfahrzeug für den Transport von Personen und/oder Gütern;

- für spezielle Anwendungen.

Kraftfahrzeug :

Geschlossener Kraftwagen zum Transport von Personal und Ausrüstung.

Feuerwehrfahrzeug :

Kraftfahrzeug, dass zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischerHilfeleistung und/oder für Rettungseinsätze benutz wird.

Wechselaufbau :

Besonders gestalteter Behälter, der von einem geeigneten Fahrzeug einfach auf-und abgesetzt werden kann.

Anhängerfahrzeug :

Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, dass nach seiner Bauart dazu bestimmt ist,von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport von Personenund Gütern verwendet wird; Sattelanhänger sind in dieser Kategorie eingeschlos-sen.

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Amphibien-Kraftfahrzeug :

Kraftfahrzeug, geeignet, sich an Land und auf dem Wasser zu bewegen.

Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen

Alle Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2t, müssen entspre-chend ihrem GG einer der folgenden drei Klassen zugeordnet werden :

- Leicht : L 2 t < GG < 7,5 t ;

- Mittel : M 7,5 t < GG < 14 t ;

- Super : S GG > 14 t.

Kraftfahrzeug-Kategorien

Alle Kraftfahrzeuge müssen in Abhängigkeit von ihren Fahreigenschaften und beiunterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten einer der folgenden drei Kategorien zu-geordnet werden :

Kategorie 1 : straßenfähig :

Kraftfahrzeug, dass üblicherweise zum Befahren von befestigten Straßen geeignetist.

Kategorie 2 : geländefähig :

Kraftfahrzeug, dass zum Befahren aller Straßen und bedingt für Geländefahrtengeeignet ist;

Kategorie 3 : geländegängig :

Kraftfahrzeug, dass zum Befahren aller Straßen und für Geländefahrten (Querfeld-einfahren) geeignet ist.

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Das Ziel der Normung im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge ist :

• zweckentsprechende Typen und Bauarten

• einheitliche Herstellung - niedrige Preise

• festgelegte Qualität

• größerer technischer Einsatzwert durch festgelegte Ausrüstung

• störungsfreie Zusammenarbeit aller Feuerwehren

• einheitliche Ausbildung

3.3 Aufbau einer Norm

im Bereich Feuerwehrfahrzeuge: hier Löschfahrzeug

1) Anwendung Hier wird beschrieben für welches Fahrzeugdie Norm Gültigkeit hat.

2) Zweck Brandbekämpfung, Förderung von Was-ser,Techn. Hilfe.

3) Technische Anforderungen z.B. Fahrgestell, AufbauLöschtechnische Einrichtungen.

4) Abnahmeprüfung Übereinstimmung mit der Norm,Festlegen der Niederschrift.

5) Feuerwehrtechnische Beladung Eingeteilt in 9 Gruppen,(evtl. Zusatzbeladung) in der Beladeliste.

6) Beladeplan Einteilung: Linke und Rechte Fahrzeugseite,Rückseite, Dachbeladung

7) Hinweise auf Erläuterungen, Änderungen, frühereAusgaben.

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4 Anforderungen

Die allgemeinen Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge sind in der

EN 1846 – 1 festgelegt.

4.1 Taktischer EinsatzwertDer taktische Einsatzwert eines Feuerwehrfahrzeuges wird bestimmtdurch:

a.) Technischer Einsatzzwert

b.) Lage am Einsatzort

Das bedeutet das ein Fahrzeug trotz hohem technischem Einsatzwertdurch die angetroffene Lage zur Schadensbekämpfung nicht geeignetsein kann.

4.2 Technischer EinsatzwertDer technische Einsatzwert wird durch die Faktoren

- Fahrzeugtechnik

- feuerwehrtechnische Beladung

- Besatzung

bestimmt.

Gruppe, Staffel, Trupp

Mannschaft

Fahrgestell Aufbau Einrichtungen

Fahrzeugtechnik

9 Gruppen

Beladung

Gerät

Taktische Einheit

TechnischerEinsatzwert +

TaktischerEinsatzwert

=

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4.2.1 Fahrzeugmaße

4.2.1.1 FahrzeuglängeFolgende Begriffe sind in DIN 70020 Teil 1 definiert:Die Fahrzeuglänge ist die Länge des Fahrzeuges über alles gemessen (einschließ-lich Stoßfänger und anderer fest angebrachter Teile).

Die StVZO begrenzt die Fahrzeuglängen auf folgende zulässigen Werte:

Einzelfahrzeuge 12 m

Gelenkomnibusse 18 m

Omnibusse, 4-achsig 15 m

Sattelzüge 16,50 m

Hängerzüge 18,35 m

4.2.1.2 FahrzeughöheDie Fahrzeughöhe ist die Höhe des unbeladenen Fahrzeuges (Leergewicht) überalles gemessen.

Die StVZO begrenzt die Fahrzeughöhe einschließlich Ladung auf maximal 4,0 m.

Fahrzeughöhe für alle Feuerwehrfahrzeuge ist auf 3,30 m festgelegt worden. Aus-nahme bilden die Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern, die aber durchwegunter 4 m. liegen.

4.2.1.3 FahrzeugbreiteDie Fahrzeugbreite ist die Breite über alles gemessen. Sie darf jedoch von Fahrt-richtungsanzeigern, Rückspiegeln, Begrenzungsleuchten u. ä. überragt werden.

Maximal zulässig ist nach StVZO ist eine Breite von 2,55 m (Bis Juli 1995: 2,50 m).

4.2.1.4 BodenfreiheitDie Bodenfreiheit ist der kleinste Abstand zwischen der Standebene und dem tiefs-ten Punkt des Fahrzeuges. Die Bodenfreiheit unter einer Achse wird durch die Höhedes Scheitelpunktes eines Kreisbogens bestimmt, der durch die Mitte der Auflage-fläche der Räder einer Achse (bei Zwillingsbereifung der inneren Räder) geht undder die tiefste Stelle zwischen den Rädern berührt, wobei in den Kreisbogen keinFahrzeugteil hineinragen darf. Von den möglichen Abständen vor, zwischen, hinter

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und unter den Achsen wird üblicherweise nur der kleinste angegeben. Die DIN14502 Teil 2 fordert für Kraftfahrzeuge mit Straßenantrieb eine Bodenfreiheit von100 mm. Bei allradgetriebenen Kraftfahrzeugen muss sie mindestens 200 mmbetragen. Hiervon ausgenommen sind nur ELW 1 auf der Basis von PKW-Limousinen.

4.2.1.5 RampenwinkelAls Rampenwinkel bezeichnet man den Ergänzungswinkel ß des Winkels zwischenden Ebenen, die die statischen Rollradien der Vorder- und Hinterräder tangierenund einen Punkt an der Unterseite des Fahrzeuges berühren.

Für Feuerwehrfahrzeuge mit Straßenantrieb werden mindestens 12°, bei Allradan-trieb mindestens 18° gefordert.

4.2.1.6 ÜberhangwinkelDer Überhangwinkel der Winkel zwischen der Standebene des Fahrzeuges und ei-ner Ebene, die den Umfang der Reifen der äußersten Achse und den äußerstentiefsten Punkt des Fahrzeuges berührt.

Für Feuerwehrfahrzeuge werden allgemein folgende Überhangwinkel gefordert:

Straßenantrieb: 14°

Allradantrieb: 23°

Ausnahmen sind Fahrzeuge auf Basis von PKW-Limousinen und bei Drehlei-tern(hinten 10o) Dabei dürfen jedoch Kennzeichenschild, Rückstrahler, Schäkelund Anhängekupplung in die Überhangwinkel hineinragen. Die Aufprotzeinrichtungder fahrbaren Schlauchhaspel darf bei Fahrzeugen mit Straßenantrieb den Über-hangwinkel um 4°, bei Allradantrieb um 11° verringern. Der (hochklappbare) Unter-fahrschutz von Wechselladerfahrzeugen darf ebenfalls hineinragen.

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4.2.1.7 VerschränkungsfreiheitDie Verschränkungsfähigkeit ist das Maß, um welches ein Vorderrad angehobenwerden kann, ohne dass eines der übrigen Räder von der Standfläche abhebt.

Für Feuerwehrfahrzeuge mit Allradantrieb wird eine Verschränkungsfähigkeit derartgefordert, dass ein gleichzeitiges Anheben eines Vorder- und des diagonalen Hin-terrades um 200 mm möglich sein muss.

4.2.1.8 WendekreisdurchmesserDer kleinste Wendekreisdurchmesser ist der Durchmesser des kleinsten zylindri-schen Hüllkörpers, in dem das Fahrzeug eine Kreisfahrt bei größtem Lenkeinschlagdurchführen kann.

Die Normen für Feuerwehrfahrzeuge fordern maximale kleinste Wendekreis-durchmesser zwischen 12 m (ELW 1) und 21 m (DLK 23-12, ELW 3).

4.2.1.9 RadstandGeometrischer Abstand zwischen den Radmitten der Vorder- und Hinterräder, ge-messen in mm. Durch den Radstand wird die „Wendigkeit“ eines Fahrzeuges be-stimmt

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4.2.2 Gewichtsangaben

4.2.2.1 Charakteristische Masse

Masse des einsatzbereiten Fahrzeuges, das den Mindestanforderungen der typ-spezifischen Norm entspricht einschließlich

- Art und Umfang der mindest geforderten technischen Einrichtung undBeladung

- Der Mannschaft- Gegebenenfalls dem Löschmittelvorrat- Zuzüglich einer Massenreserve von 3 % der charakteristischen Masse

für Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen des verwendeten Fahrge-stells nicht übersteigen darf.

Die gegebenenfalls bestehende Differenz zwischen charakteristischer Masse undzulässiger Gesamtmasse des verwendeten Fahrgestelles kann für weitere Zu-satzbeladung nach örtlichen Belangen genutzt werden.

4.2.2.2 Leergewicht

Gewicht des betriebsfertigen (dh. mit allen festangebrachten Teilen) Fahrzeug ein-schließlich Fahrer (75 kg).

4.2.2.3 Zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht (im folgenden zGG abgekürzt) umfasst das Leerge-wicht zuzüglich der feuerwehrtechnischen Beladung (nach dem Normblatt) ein-schließlich der Löschmittel und Besatzung (75 kg je Mann + 15 kg persönliche Aus-rüstung je Mann, aber ohne Fahrer) sowie der evtl. vorhandenen Gewichtsreserve.

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4.2.3 BeladungDie feuerwehrtechnische Beladung besteht grundsätzlich aus einer Standardbela-dung und kann ergänzt werden durch eine Zusatzbeladung nach örtlichen Belan-gen, die im Rahmen der vorhandenen Raum- und Gewichtsreserve (min 3% desBeladegewichtes) mitgeführt werden kann.

Nachfolgende Zusammenstellungen sind zulässig und bei der Bestellung zu ver-einbaren:

1. Standardbeladung

2. Standardbeladung mit Zusatzbeladung

Beispiele für die Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen:

• Technische Hilfeleistung

• Tragkraftspritze TS 8/8

• Gerätesatz: Wasserrettung oder Ölbeseitigung (beim RW 2)

• Sonstige Geräte (unter Berücksichtigung von DIN 14502)

4.2.4 Typbezeichnung

Für die verschiedenen Arten und Größen der Feuerwehrfahrzeuge sind Typzeichenfestgelegt. Ein Typzeichen setzt sich zusammen aus Kurzzeichen, Kennzahlen undgegebenenfalls Kennbuchstaben. Sie geben in der Regel die wichtigsten Leis-tungsmerkmale wieder.

Beispiele:

LF 20/16 Löschgruppenfahrzeug mit einer Feuerlöschkreiselpumpe (FP) 20/10 und einem Löschwasservorrat von 1600l.

DLK 23/12 Drehleiter mit Rettungskorb und einer Nennrettungshöhe von 23m, bei einer Nennausladung von 12m.

SW 2000 Schlauchwagen mit 2000m B-Schlauchmaterial.

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4.2.5 FarbanstrichDer Farbanstrich hat zwei Aufgaben zu erfüllen:Er soll vor äußeren Einwirkungen schützen und nicht zuletzt ein unverwechselbaresSignalbild mit hoher Auffälligkeit im Straßenverkehr bewirken.Es müssen Anstrichstoffe verwendet werden, die der DIN 14502 entsprechen.z.B. feuerrot RAL 3000 bzw. leuchtrot RAL 3024.- RAL bedeutet Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung als dem zentralen Organ der deutschen Wirtschaft -

4.2.6 Dachkennzeichnung (nach Runderlass des Innenministers NRW)

Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben(BOS) beschriften ihre Fahrzeuge auf dem Dach mit dem amtl.Kennzeichen. Die Schriftgröße ist mindestens 400 mm hoch.Durch diese Dachkennzeichnung ist bei Großschadenser-eignissen eine Erkennung aus der Luft möglich.

4.2.7 Warneinrichtungen

Die Feuerwehrfahrzeuge sind mit optischen (Kennleuchte für blaues Blinklicht) undakustischen Warneinrichtungen (Einsatzhorn, bzw. elektronische akustische Warn-einrichtung, auch kombiniert mit Außensprecheranlage) zu versehen.Technische Anforderungen

Soweit nicht weitergehende Anforderungen gestellt sind gelten die Bestimmungender StVZO und die hierzu herausgegebenen Richtlinien.Fahrzeuge in schadstoffarmer Ausführung sind zu bevorzugen.Bei der Funktion von pneumatisch, hydraulisch, elektrisch oder elektronisch betrie-benen Aggregaten und des Fahrzeugmotors, als Antrieb für die Feuerlösch-Kreiselpumpe, muss bei bestimmten Außentemperaturen ein Dauerbetrieb vonmindestens 2 Stunden sichergestellt sein.

4.2.8 FahrgestellFür Feuerwehrfahrzeuge sind in der Regel handelsübliche Fahrgestelle oder Fahr-zeuge zu verwenden. Bei Sonderfahrgestellen erfolgt eine Einzelabnahme durchden TÜV.

K

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4.2.9 Antriebsart

Die Antriebsart muss den Festlegungen der Norm entsprechen.

• Kategorie 1 : straßenfähig :

Kraftfahrzeug, das üblicherweise zum Befahren von befestigten Straßen geeignetist

• Kategorie 2 : geländefähig :

Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und bedingt für Geländefahrten ge-eignet ist.

• Kategorie 3 : geländegängig :

Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und für Geländefahrten (Querfeld-einfahrten) geeignet ist.

Da der Begriff Allradantrieb für sich allein noch keine Aussage über die Verwen-dung der Fahrzeuge im Gelände zulässt, bedarf es hier noch einer weiteren Unter-teilung bei Baumerkmalen und Bedingungen.

Die meisten allradangetriebenen Feuerwehrfahrzeuge sind geländefähig. Sie müs-sen in der Lage sein größere Steigungen anzufahren, ohne dass der Aufbau denBoden berührt und flache Gewässer mit festem Untergrund (Watfähigkeit) zudurchfahren. Die Verschränkungsfähigkeit beträgt mindestens 200 mm, hierbeimüssen die Fahrzeuge voll einsatzfähig bleiben (d. h. getrennte Aufbauteile dürfensich nicht berühren, ferner müssen sich alle Türen und Klappen einwandfrei betäti-gen lassen und die Funktion der Einbauten muss sichergestellt sein).

4.2.10 Motorleistung

Die gewichtsbezogene Motorleistung muss bei Feuerwehrfahrzeugen mit einemzulässigen Gesamtgewicht über 6000 kg 12 kW je 1000 kg Fahrzeuggewichtbetragen. Für Fahrzeuge mit einem zGG < 6000 kg gelten mindest Beschleuni-gungswerte. Bei einigen Fahrzeugen ist die Motorleistung und die max. Höchstge-schwindigkeit im jeweiligen Normblatt festgelegt.

4.2.11 Kraftstoffbehälter

Der Kraftstoffbehälter von Feuerwehrfahrzeugen muss so gestaltet sein, dass er fürmin. 400 km Fahrstrecke ausreicht und mit Kanister leicht zu betanken ist.

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 1188//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

4.2.12 AufbauEs werden Vorschriften z.B. über das Material des Aufbaues, die Funktionstüchtig-keit von Türen und Klappen sowie die Abmessungen der Innenräume gemacht. DerGeräteraumaufbau sollte geschlossen und die feuerwehrtechnische Beladung musstransportsicher gelagert sowie leicht und unfallfrei zu entnehmen sein. Fahrer- undMannschaftsraum müssen eine räumliche Einheit bilden. Weiterhin gelten Mindest-anforderungen an Tritthöhen bei mehrstufigen Auftritten zum Fahrer- und Mann-schaftsraum.

4.2.13 Sonstige Ausstattung

Folgende Ausstattung muss vorhanden sein:

♦ Schleppvorrichtung

♦ selbsttätige Anhängerkupplung

♦ Aufladesteckdose

♦ Hauptscheinwerfer mit Halogenlicht

♦ Rückfahrscheinwerfer

♦ Nebelscheinwerfer

♦ Nebelschlussleuchte.

5 Einrichtungen

Durch die feuerwehrtechnischen Einrichtungen wird der technische Einsatzwertentscheidend mitbestimmt.

5.1 Feuerwehrtechnische Einrichtungen

5.1.1 Feuerlöschkreiselpumpe

Die Feuerlöschkreiselpumpen (FP) sind für den Feuerwehreinsatz besonders ges-taltet. Sie sind in der Regel festeingebaut und vom Nebenantrieb des Fahrzeug-motors über eine Gelenkwelle angetrieben. Bei Löschfahrzeugen haben diese einenA-Sauganschluss und mind. 2 Absperrbahre B-Druckabgänge.

Überwiegend sind sie als Heckeinbaupumpe in der Größe FP 10/15 und 10/20 ein-gebaut. Bei den nicht mehr genormten Fahrzeugen LF 8 und LF 16 TS sind sie alsFrontvor- bzw. Fronteinbaupumpe eingebaut, hier wird auch wie beim TSF undTSF-W, eine Tragkraftspritze TS 8/8 eingeschoben.

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 1199//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

Feuerlöschkreiselpumpen nach DIN EN 1028-1: Ausgabe November 2002

Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 6 bar.Kurzbezeich-

nungNennförder-

druckNennförder-

strom Grenzdruck DynamischerPrüfdruck Schließdruck

P Nbar

Q NL/min

Pa limbar

P pd

bar

P aO

bar

FPN 6 - 500 6 500 11 16,5 6 bis 11

Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 10 bar.

Kurzbezeichnung Nennförder-druck

Nennförder-strom Grenzdruck Dynamischer

Prüfdruck Schließdruck

P Nbar

Q NL/min

Pa limbar

P pd

bar

P aO

bar

FPN 10 -750 10 750 17 22,5 10 bis 17

FPN 10-1000 10 1000 17 22,5 10 bis 17

FPN 10-1500 10 1500 17 22,5 10 bis 17

FPN 10-2000 10 2000 17 22,5 10 bis 17

FPN 10-3000 10 3000 17 22,5 10 bis 17

FPN 10-4000 10 4000 17 22,5 10 bis 17

FPN 10 - 6000 10 6000 17 22,5 10 bis 17

Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 15 bar.

Kurzbezeichnung Nennförder-druck

Nennförder-strom Grenzdruck Dynamischer

Prüfdruck Schließdruck

P Nbar

Q NL/min

Pa limbar

P pd

bar

P aO

bar

FPN 15-1000 15 1000 20 25,5 15 bis 20

FPN 15-2000 15 2000 20 25,5 15 bis 20

FPN 15-3000 15 3000 20 25,5 15 bis 20

Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 40 bar.

Kurzbezeichnung Nennförder-druck

Nennförder-strom Grenzdruck Dynamischer

Prüfdruck Schließdruck

P Nbar

Q NL/min

Pa limbar

P pd

bar

P aO

bar

FPN 40-250 40 250 54,5 60 40 bis 54,5

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 2200//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

5.1.2 LöschmittelbehälterBei den Löschmittelbehältern sind ein verwindungsfreier Einbau, eine Inspektions-öffnung sowie Schlingerwände eine allgemeine Vorschrift.

Der Löschwasserbehälter besteht ausverzinktem Stahlblech oder GFK und hateinen Wasserstandanzeiger. DerSchaummittelbehälter besteht aus nicht-rostendem Stahl oder GFK. Eine Ab-lassvorrichtung mit D-Schlauch, ein Ü-berlauf und ein Kälteschutz ist vorge-schrieben, die Größe des Schaummittel-vorrat beträgt ca. 10 % vom Löschwas-servorrat.

5.1.3 Schnellangriffseinrichtung

Die Schnellangriffseinrichtung Wasser besteht aus einer Schlauchhaspel mit Brem-se, diese ist ständig an der Druckleitung der Pumpe angeschlossenen. Sie muss sountergebracht sein, dass sich die Schlauchleitung leicht, d.h. durch einen Mannschnell nach einer Seite abziehen lässt. In der Regel ist die Schnellangriffseinrich-tung auf der rechten Fahrzeugseite angeordnet und lässt sich nach beiden Seitendes Fahrzeugs (über eine Rolle) benutzen.

• Wasser: Druckschlauch S 28 -30m,

• Hochdruck: DN 19-80m

• Pulver: Druckschlauch S 32 - 30m

Beim Schnellangriff für das LöschmittelPulver muss eine Möglichkeit für die Ab-leitung elektrostatischer Aufladung vor-handen sein. Auf eine Verriegelung an den Kupplungen, zur Sicherheit bei Drallent-stehung, ist zu achten.

5.1.4 Schaum-WasserweferBeim Schaum/Wasserwerfer des TLF24/50 muss eine Zumischeinrichtung an-gebracht sein. Der Schwenkbereich in derhorizontalen Richtung beträgt min. 120°nach beiden Seiten, in der vertikalen Richtung sind 15° nach unten sowie 60° nachoben möglich. Es dürfen keine Reaktionsbewegungen im Betrieb auftreten und inder Ruhestellung muss diese Vorrichtung verriegelbar sein.

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337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 2211//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

5.1.5 Technische Einrichtungen

Der Betrieb aller nachfolgend genannten technischen Einrichtungen für z.B. Rüst-,Gerätewagen und dem HLF 20/16 muss, soweit vorhanden, einzeln oder gleichzei-tig möglich sein.

5.1.6 Zugeinrichtung

Die maschinell angetriebene Zugeinrichtungen müssen DIN 14584 entsprechen undnach vorn und/oder nach hinten eingesetzt werden können. Bei gleichzeitigem Ein-satz der Zugeinrichtung mit anderen Einrichtungen muss diese mit unterschiedli-chen Geschwindigkeiten gefahren werden können und - auch unter Last - umsteu-erbar sein.

5.1.7 GeneratorDer festeingebaute Generator für Dreh- und Wechselstrom muss VDE 0875 ent-sprechen.Er ist gegen Überlast geschützt, nahentstört und wartungsarm. Der Einbau des Ge-nerators ist mit einem Schaltschrank zu verbinden und beides ist mit entsprechen-der Schutzart zu sichern. Die Leistung des festeingebauten Generator beträgt 15 -20 kVA, beim tragbaren (neueren) Generator 8 kVA.

5.1.8 Lichtmast

Beim eingebauten, ständig elektrisch angeschlossenem Lichtmast muss die un-terste Lichtpunkthöhe im Betrieb mindestens 5,5 m (in der Regel 7m) über derFahrzeugstandfläche liegen. Die Flutlichtstrahler haben eine Leistung von bis zu 2mal 1500 Watt.

LF 24 mit fest eingebautem Stromerzeuger 20 kvA, Feuerlöschkreisel-pumpe FP 24/8. Zugeinrichtung 50kN, fest angebautem Lichtmast mit ei-ner Lichtpunkthöhe von 5,5m mit 2 Halogenscheinwerfern je 1000 W.

6 Kraftfahrzeug-Gruppen

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 2222//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

Europäisches einheitliches Bezeichnungssystem für Feuerwehrfahrzeuge legt verschiedene Kriterienfest zur Charakterisierung der Fahrzeugeverwendet werden - DIN EN 1846-1 -

KRAFTWAGENJedes motorgetriebene Straßen-fahrzeug, welches vier oder mehrRäder hat, nicht an Schienen gebun-den ist und normalerweise verwendetwird:

- für den Transport von Personenund/ oder Gütern- als Zugfahrzeug für den Transportvon Personen und/oder Gütern- für spezielle Anwendungen

WECHSELAUFBAUBesonders gestalteter Behälter, der voneinem geeigneten Fahrzeug einfach auf-und abgesetzt werden kann

ANHÄNGERFAHRZEUGNicht selbstfahrendes Straßen-Fahrzeug, das nach seiner Bauart dazubestimmt ist, von einem Kraftfahrzeugmitgeführt zu werden und für den Trans-port von Personen und Gütern verwen-det wird; Sattelanhänger sind in dieserKategorie eingeschlossen.

FEUERLÖSCH-FAHRZEUG

LÖSCHFAHRZEUG

Feuerwehrfahrzeug,das mit einer Feuer-löschpumpe und imRegelfall mit einem

Wasserbehälter undanderen zusätzlichen

Geräten für dieBrandbekämpfung

ausgerüstet ist.

SONDERLÖSCH-FAHRZEUG

Feuerwehrfahrzeug,mit für die Brandbe-kämpfung speziellerAusrüstung mit oder

ohne speziellenLöschmittel.

HUBRETTUNGS-FAHRZEUG

Feuerwehrfahrzeug,ausgerüstet mit einerDrehleiter oder einer

Hubarbeitsbühne

Drehleiter

Ausschiebbare ( r)Konstruktion ( Aufbau) in Form einer Leiter,

mit oder ohne Ret-tungskorb. Sie ist auf

dem Untergestellschwenkbar montiert.

HUBARBEITSBÜHNE

Ausschiebbare ( r ) Konstruktion ( Aufbau ) mit Ret-tungskorb, bestehend aus einem oder mehreren starrenoder teleskopierbaren, gelenkartigen oder scherenarti-gen Mechanismen oder einer Kombination dieser Mög-

lichkeiten in Form von Auslegern und/oder Leitern. DieHubeinrichtung darf schwenkbar auf dem Untergestell

montiert sein.

RÜST-UND GERÄTE-FAHRZEUG

Feuerwehrfahrzeug,das z.B. für die Durch-

führung folgendertechnischer Hilfeleis-tungseinsätze ausge-

rüstet ist :- Suchen und Retten von Personen- Beseitigung von Unfallfolgen- gewaltsames Öffnen- Tierrettung

KRANKENKRAFT-WAGEN DERFEUERWEHR

Ein Kraftfahrzeug, dasden Anforderungen derNorm entspricht, vonFeuerwehrpersonal

betrieben wird und fürdie Versorgung und

den Transport von Pa-tienten konstruiert ist.Es darf auch andereEinrichtungen für denGebrauch durch dieFeuerwehr anschlie-

ßen.

GERÄTEFAHRZEUGGEFAHRGUT

Feuerwehrfahrzeug,mit einer Ausrüstungzum Schutz von Ei-gentum und zur Be-

grenzung von Schädenfür die Umwelt, z.B. bei: - Gefahr einer Um weltverschmutzung - Chemischer Gefahr - Gefahr durch radio- aktive Stoffe - Biologische Gefahr - Bergung

EINSATZLEITFAHR-ZEUG

Feuerwehrfahrzeug,ausgestattet mit Kom-munikationsmittelnund anderer Ausrüs-

tung zur Führung tak-tischer Einheiten

NACHSCHUBFAHR-ZEUG

Feuerwehrfahrzeug,zur Beförderung vonAusrüstung, Lösch-mitteln und sonstigen

Gütern zur Versorgungeiner eingesetzten Ein-

heit

SONSTIGES SPE-ZIELLES KRAFT-

FAHRZEUG

Feuerwehrfahrzeug,konstruiert für Sonder-oder Spezialaufgaben,

z.B. : - Einsatz im Zusam- menhang mit Luft- fahrzeugen - Einsatz auf oder un

ter Wasser - Einsatz im Zusam - menhang mit Schienenfahrzeug

MANNSCHAFTS-TRANSPORT-FAH-

ZEUG

Feuerwehrfahrzeug,geeignet zur Beförde-rung von Feuerwehr-personal und dessenpersönlicher Ausrüs-

tung.

KRAFTFAHRZEUG GGeesscchhlloosssseenneerr KKrraaffttwwaaggeenn zzuummTTrraannssppoorrtt vvoonn PPeerrssoonnaall uunndd AAuussrrüüssttuunngg

AAMMPPHHIIBBIIEENN--KKRRAAFFTTFFAAHHRRZZEEUUGGKKrraaffttffaahhrrzzeeuugg,, ggeeeeiiggnneett,, ssiicchh aann LLaanndd

uunndd aauuff ddeemm WWaasssseerr zzuu bbeewweeggeenn

FFEEUUEERRWWEEHHRRFFAAHHRRZZEEUUGGKKrraaffttffaahhrrzzeeuugg,, ddaass zzuurr BBeekkäämmppffuunngg vvoonnBBrräännddeenn,, zzuurr DDuurrcchhffüühhrruunngg tteecchhnniisscchheerr

HHiillffeelleeiissttuunngg uunndd//ooddeerr ffüürrRReettttuunnggsseeiinnssäättzzee ggeennuuttzztt wwiirrdd..

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 2233//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

Nach ihrer hauptsächlichen Verwendung sind Feuerwehrfahrzeuge in folgendeGruppen zu unterteilen und nachfolgend definiert.

6.1 Feuerwehrfahrzeuge

Kraftfahrzeug, das zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischerHilfeleistung und / oder für Rettungseinsätze benutzt wird [DIN EN 1846-1:1998-02]

6.1.1 Einsatzleitfahrzeuge

Einsatzleitfahrzeug: Feuerwehrfahrzeug, ausgestattet mit Kommunikationsmittelnund anderer Ausrüstung zur Führung taktischer Einheiten [ DIN EN 1846-1:1998-02]

ELW 1 (siehe DIN 14507-2)

ELW 2 (siehe DIN 14507-3)

KdoW (siehe DIN 14507-5)

6.1.2 Löschfahrzeuge

Löschfahrzeug : Feuerwehrfahrzeug, das mit Feuerlöschpumpe nachprEN 1028-1 und prEN 1028-2 und im Regelfall mit einem Wasserbehälter und an-deren zusätzlichen Geräten für die Brandbekämpfung ausgerüstet ist. [DIN EN1846-1:1998-02]

Löschgruppenfahrzeug: Ein Löschgruppenfahrzeug ist ein Löschfahr-zeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreisel-pumpe und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Es kann zusätzlichmit einer Tragkraftspritze ausgerüstet sein. Die Besatzung besteht auseiner Gruppe (1/8)

LF 10 / 6 (siehe DIN 14530-5) ehemals LF 8 / 6LF 16 TS (siehe DIN 14530-8)LF 20 / 16 (siehe DIN 14530-11) ehemals LF 16 / 12HLF 20 / 16 (siehe DIN 14530-11 Erweiterung des LF 20 / 16)

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 2244//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

Tragkraftspritzenfahrzeug: Ein Tragkraftspritzenfahrzeug ist ein Löschfahrzeugmit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe mit einer Tragkraftsprit-ze TS 8/8. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5).

TSF (DIN 14530-16)TSF-W (DIN 14530-17)

Tanklöschfahrzeug: Ein Tanklöschfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit einer vomFahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und/oder anderen lösch-technischen Einrichtungen, einer feuerwehrtechnischen Beladung und fest einge-bauten Löschmittelbehältern. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5)

TLF 16/24-Tr (DIN 14530-22)TLF 16/25 (DIN 14530-20)TLF 24/50 (DIN 14530-21)

Sonstige Löschfahrzeuge

Vorauslöschfahrzeug VLFHilfeleistungslöschfahrzeug HLF

6.1.3 Hubrettungsfahrzeuge

Hubrettungsfahrzeug: Feuerwehrfahrzeug; ausgerüstet mit einerDrehleiter oder einer Hubarbeitsbühne. [DIN EN 1846-1:1998-02]ANMERKUNG Sicherheitseinrichtungen siehe DIN

Drehleiter: Ausschiebbare/r Konstruktion (Aufbau) in Form einer Leiter,mit oder ohne Rettungskorb. Sie ist auf dem Untergestellt schwenkbarmontiert.[DIN EN 1846-1:1998-02]

Drehleitern werden unterteilt :

Automatikdrehleiter: Hubrettungsfahrzeug mit einem Ausleger in Formeiner Leiter mit oder ohne Korb, bei dem der Hubrettungssatz auf einemselbstfahrenden Fahrgestellt befestigt ist.

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Fahrzeugkunde

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ANMERKUNG Ein Motor liefert die für die gesamte Bedienung der Au-tomatikdrehleiter notwendige Energie, und die Einsatzbewegungen kön-nen gleichzeitig ausgeführt werden (Aufrichten/Senken, Ausfah-ren/Einfahren, Drehen rechts/links). Bei der Drehbewegung rechts/linksgibt es keine Winkelbegrenzung.[E DIN EN xxx:2001-]

DLK 12-9 (DIN 14701-02)

DLK18-12 (DIN 14701-02)

DLK23-12 (DIN 14701-02)

Halbautomatische Drehleiter: Hubrettungsfahrzeug mit einem Auslegerin Form einer Leiter mit oder ohne Korb, bei dem der Hubrettungssatzauf einem selbstfahrenden Fahrgestell befestigt ist.ANMERKUNG Ein Motor liefert die für die gesamte Bedienung der halb-automatischen Drehleiter notwendige Energie, und die Einsatzbewegun-gen können nicht gleichzeitig ausgeführt werden (Aufrichten/Senken,Ausfahren/Einfahren, Drehen rechts / links). Die Einsatzgeschwindigkeitjeder dieser genannten Bewegungen ist durch die in dieser Norm fest-gelegten Einsatzzeiten begrenzt und beeinflusst. Zusammen mit dennicht gleichzeitigen zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs bei. Bei derDrehbewegung rechts/links gibt es keine Winkelbegrenzung.[E DIN EN xxx:2001-]

Hubarbeitsbühne: Ausschiebbare(r) Konstruktion (Aufbau) mit Rettungskorb, be-stehend aus einem oder mehreren starren oder teleskopierbaren, gelenkartigen o-der scherenartigen Mechanismen oder einer Kombination dieser Möglichkeiten inForm von Auslegern und/oder Leitern. Die Hubeinrichtung darf schwenkbar aufdem Untergestell montiert sein (nach 3.2 und 3.3 von pfEN 1777:1984).[DIN EN1846-1:1998-02]

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 2266//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

6.1.4 Drehleiter mit Handbetrieb

Eine Drehleiter mit Handantrieb ist ein Feuerwehrfahrzeug (kein Hubrettungsfahr-zeug), das vorrangig zum Retten von Menschen aus Notlagen dient. Es findet fer-ner auch für technische Hilfeleistung und zur Brandbekämpfung Verwendung. DieBesatzung besteht aus einem Trupp (1/2)

DL 16 – 4 (siehe DIN 14702)

6.1.5 Rüst- und Gerätefahrzeuge

Rüst- und Gerätefahrzeug: Feuerwehrfahrzeug, das z.B. für die Durchführung fol-gender technischer Hilfeleistungseinsätze ausgerüstet ist :

- Suchen und Retten von Personen;

- Beseitigung von Unfallfolgen;

- Gewaltsames Öffnen;

- Tierrettung. [DIN EN 1846-1:1998-02]

Rüstwagen

Ein Rüstwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug mit Allradantrieb, das zur technischenHilfeleistung eingesetzt wird. Fest eingebaut und vom Fahrzeugmotor angetriebenist eine Zugeinrichtung mit maschinellem Antrieb. Der Rüstwagen hat eine feuer-wehrtechnische Beladung und kann einen eingebauten oder angebauten Lichtmastund einen eingebauten Generator haben.

Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2) oder einer Staffel (1/5). [DIN 14555-1:1989-05]

ANMERKUNG Typen und technische Einrichtungen siehe DIN 14555-1.

RW (siehe DIN 14555)

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337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 2277//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

Gerätewagen

Ein Gerätewagen ist Feuerwehrfahrzeug, das zum Bereitstellen von Geräten fürtechnische Hilfeleistung eingesetzt wird. Die Besatzung besteht aus einem Trupp(1/2) oder (1/1).

ANMERKUNG Typen und technische Einrichtungen siehe DIN 14555-1,

GW-Li Gerätewagen Licht

GW-W Gerätewagen Wasserrettung

GW-A Gerätewagen Atemschutz

6.1.6 Gerätefahrzeug Gefahrgut

Feuerwehrfahrzeug mit einer Ausrüstung zum Schutz von Eigentum und zur Be-grenzung von Schäden für die Umwelt, z.B. bei:

- Gefahr einer Umweltverschmutzung;

- Chemischer Gefahr;

- Gefahr durch radioaktive Stoffe;

- biologischer Gefahr

- Bergung. [DIN EN 17846-1:1998-02]

ANMERKUNG Allgemeine Anforderungen siehe DIN 14555-1

GW-G1 (siehe DIN 14555-14)

GW-G2 (siehe DIN 14555-13)

GW-G3 (siehe DIN 14555-12)

GW-Dekon Gerätewagen Dekontamination

GW-Mess Gerätewagen Messtechnik

ErkTrKW Erkundungstruppkraftwagen

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6.1.7 Nachschubfahrzeuge

Feuerwehrfahrzeug zur Beförderung von Ausrüstung, Löschmittel und sonstigenGütern zur Versorgung einer eingesetzten Einheit. [DIN EN 1846-1:1998-02]

SW 2000-Tr (siehe DIN 14565)

GW-Nachschub

Mehrzweckfahrzeug MZF

6.1.8 Sonderlöschfahrzeuge

Feuerwehrfahrzeug mit für die Brandbekämpfung spezieller Ausrüstung mit oderohne speziellem Löschmittel. [DIN EN 1846-1:1998-02]

Trockentanklöschfahrzeug Tro TLF

Trockenlöschfahrzeug Tro LF

6.1.9 Krankenkraftwagen der Feuerwehr

Ein Kraftfahrzeug, das den Anforderungen von prEN 1789 entspricht, von Feuer-wehrpersonal betrieben wird und für die Versorgung und den Transport von Pati-enten konstruiert ist. Es darf auch andere Einrichtungen für den speziellenGebrauch durch die Feuerwehr einschließen. [DIN EN 1846-1;1998-02]

ANMERKUNG Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung siehe DIN EN 1789.

Ihre Besatzung besteht aus Personal im Rettungsdienst und gegebenenfalls einemNotarzt.

RTW (siehe E DIN 75080)

KTW (siehe E DIN 75080)

NAW

NEF (siehe DIN 75079)

Großraum-Krankentransportwagen

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 2299//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

6.1.10 Mannschaftstransportfahrzeuge

Feuerwehrfahrzeug, geeignet zur Beförderung von Feuerwehrpersonal und dessenpersönlicher Ausrüstung. [DIN EN 1846-1:1998-02]

MTF

6.1.11 Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge

Feuerwehrfahrzeug, konstruiert für Sonder- oder Spezialaufgaben, z.B.:

- Einsatz im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen;

- Einsatz auf oder unter Wasser;

- Einsatz im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen. [DIN EN 1846-1:1998-02]

6.1.12 Feuerwehrkran

Ein Feuerwehrkran ist ein Kraftfahrzeug mit zusätzlicher feuerwehrtechnischer Aus-stattung. Er dient zum Bewegen schwerer Lasten beim Retten von Menschen undbei technischer Hilfeleistung. Die Besatzung besteht aus mindestens einem Trupp(1/1).

ANMERKUNG Siehe auch Pflichtenheft „Feuerwehrkran“ der Arbeitsgemeinschaftder Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF)

FwK

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3300//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

6.1.13 Feuerwehrboot

Ein Feuerwehrboot ist ein Wasserfahrzeug der Feuerwehr. Es dient zu Rettungs-einsätzen, zur Brandbekämpfung und zu technischen Hilfeleistungen auf oder anGewässern.

RTB 1 (siehe E DIN 14961)

RTB 2 (siehe E DIN 14961)

MZB (siehe E DIN 14961)

Ambulanzboot

Löschboot

6.2 Wechselaufbauten

Besonders gestalteter Behälter, der von einem geeigneten Fahrzeug einfach auf-und abgesetzt werden kann. [DIN EN 1846-1:1998-02]

ANMERKUNG Anforderungen an Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern(Wechselaufbau) siehe DIN 14505.

Abrollbehälter (Wechselaufbau) für z.B.:

- Atemschutz

- Einsatzleitung

- Dekontamination

- Gefahrgut

- Gewässerschutz

- Tank

- Löschmittel

- Öl

- Rüstmaterial

- Schaummittel

- Schläuche

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3311//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

6.3 Anhängerfahrzeuge

Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist,von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport von Personenund Gütern verwendet wird; Sattelanhänger sind in dieser Kategorie eingeschlos-sen. [ISO 3833:1977,3.2]

ANMERKUNG 1 siehe auch DIN 70010.

ANMERKUNG 2 Allgemeine Anforderungen an einachsige Feuerwehranhänger siehe DIN 14503.

ANMERKUNG 3 Personentransport auf Anhängerfahrzeugen ist in Deutschland nicht zulässig.

- SWA Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer (siehe DIN 14521)

- AL 16-4 Anhängeleiter (siehe DIN 14703)

- TSA Tragkraftspritzen-Anhänger

Feuerwehranhänger ( FwA ) für:

- Licht

- Öl

- Pulver

- Rettungsboot

- Schlauch

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3322//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

6.4 Beispiele einer Europäischen Normausschrei-bung

Beispiel 1 : Feuerlöschfahrzeug

Bezeichnung eines Tanklöschfahrzeuges nach EN 1846-1 mit der Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: straßenfähig, einer Sitz-platzkapazität für die Mannschaft von 6 Personen, einer Löschwasserkapazität von800 l. einer Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe von 10 bar/2000 l/min undeinem elektrischen Generator ( 1 )

Tanklöschfahrzeug EN 1846-1 M – 1 – 6 – 800 – 10/2000 – 1

Benennung

Norm-Nummer

Kraftfahrzeug- Gewichtsklasse : mittel

Kraftfahrzeug-Kategorie : straßenfähig

Sitzplatzkapazität für die Mannschaft : 6

Löschwassertankkapazität : 800 l

Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe :

10 bar / 2000 l / min

besondere Ausrüstung (elektrischer Generator)

Beispiel 2 : Hubrettungsfahrzeug

Bezeichnung einer Drehleiter nach EN 1846-1 mit der Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: straßenfähig, einer Sitz-platzkapazität für die Mannschaft von 3 Personen, einem Arbeitsbereich mit einerNenn-Rettungshöhe von 30 m und einer Nenn-Ausladung von 10 m, einer einge-bauten Feuerlöschpumpe (1) und einem Korb (1) :

Drehleiter EN 1846-1 M – 1 – 3 – 30 / 10 – 1 – 1

Benennung

Norm-Nummer

Kraftfahrzeug- Gewichtsklasse : mittel

Kraftfahrzeug-Kategorie : straßenfähig

Sitzplatzkapazität für die Mannschaft : 3

Arbeitsbereich : 30 m / 10 m

Mit Feuerlöschpumpe

besondere Ausrüstung (Korb)

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337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3333//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

7 Feuerwehrtechnische Beladung

7.1 BeladelistenDie in der Normung festgesetzte feuerwehrtechnische Beladung wird in 9 Gruppeneingeteilt und in Beladelisten aufgeführt.

Beispiele für die feuerwehrtechnischen BeladungGruppe 1Schutzkleidung und Schutzgerät

Warnkleidung,Wärmeschutzkleidung,Atemschutzgeräte

Gruppe 2Löschgeräte

tragbare Feuerlöscher,KübelspritzeSchaumlöschgeräte

Gruppe 3Schläuche, Armaturen und Zubehör

Druck- und Saugschläuche,Armaturen, Strahlrohre, Schaumstrahlrohre, Zubehör

Gruppe 4Rettungsgeräte

Tragbare Leitern, Sprungrettungsgerät, Sonstiges Rettungsgerät

Gruppe 5Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät

Tragen, Sanitätsgerät, Wiederbelebungsgerät

Gruppe 6Beleuchtungs-, Signal und Fernmeldegerät

Beleuchtungsgerät, Leitungen und Zubehör, Signalgerät, Warngerät, Drahtgebundenes Fernmeldegerät und Zubehör, Drahtloses Fernmeldegerät und Zubehör

Gruppe 7Arbeitsgerät

Hebezeuge,Seile, Leinen und Anschlagsmittel,Pumpen, Stromerzeuger,Motorbetriebenes Arbeitsgerät,Zubehör

Gruppe 8Handwerkszeug und Meßgerät

Werkzeugtaschen, -kästenBrechwerkzeugMeß- und Warngerät für Gase und Dämpfe

Gruppe 9Sondergerät

Fahrzeugzusatzgerät,Gerätesatz Öl,Gerätesatz Säure,Gerätesatz Strahlenschutz,Sonstiges Gerät

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3344//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

7.2 BeladepläneBeladepläne legen für die meisten Fahrzeugtypen fest an welcher Stelle im, auf,unter und am Fahrzeug die Geräte unterzubringen sind.

Möglichkeiten der Lagerung der feuerwehrtechnischen Beladung:

- im Fahrerraum - F

- im Mannschaftsraum - M

- in den Sitzkästen - S

- in den Geräteräumen - G

- auf Trittbrettern - T

- unter dem Aufbau - U

- im Geräteraum-Rückseite - GR

- auf der Rückseite - R

- auf dem Dach - D

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8 Technische Daten

8.1 Löschfahrzeuge nach DIN 14530

Fahrzeug TSF TSF W LF 10 / 6 LF 20 / 16

zul Ges. Gew. 3,5 t 5,5 t 7,5 t / 9 t 13,5 tBesatzung 1 / 5 1 / 5 1 / 8 1 / 8Antrieb Straße Straße Str. / Allrad AllradHaken-/Klappleiter - - - 1` / 1 `Schiebleiter - - 1 * 1Steckleiter 2 Teile 4 Teile 4 Teile 4 TeileSprungpolster - - 1 1Rettungstuch - - 1 1Krankentrage - - 1 1C-Druckschläuche 10 8 10 10B-Druckschläuche 8 8 12 12DM-Strahlrohr 1 1 1 1CM-Strahlrohr 3 3 4 4BM-Strahlrohr 1 1 1 2Löschwasservorrat - 500 l. 600 – 1000 l. 1200-1600 l.Schaumbildnervorrat 40 l. 40 l. 120 l. 120 l.Schnellangriff - 50 m. DN 25

o. S28 30m50 m. DN 25o. S28 30m

30 m. S 2850 m. DN25

Zumischer Z 2 Z 2 Z 4 Z 4Schaumrohr S 2 / M 2 S 2 / M 2 S 4 / M 4 S 4 / M 4Feuerlöscher PG 6/H PG 6/H PG 6/h PG 12/HAtemschutzgerät 4 PA 4 PA 4 PA 4 PAWärmeschutzkleidung 2 x Form II 2 x Form II 2 x Form II 2 x Form II

Technische HilfeleistungStromerzeuger - - 5 kVA * 5 kVA1000 Watt Strahler - - 2* 2Trennschleifer - - 1* 1Tauchpumpe - - 1* 1Motorsäge 1 1 1 1Hydr. Schneidgerät - - S 90 E* S 90 EHydr. Spreizer - - SP 30 E* SP 30/45 E*Luftheber - - - LH 30SSatz Rettungszylinder - - - 1Gasmeßgerät - - - 1‘ auf Wunsch des Bestellers; * nur bei Zusatzbeladung techn. Hilfeleistung

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3366//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

8.2 Löschgruppenfahrzeuge (Norm zurückgezo-gen)

Fahrzeug LF 8 / 6 LF 16 / 12 LF 16 TS LF 24

zul Ges. Gew. 6; 7,5 ; 9 t 12 t 9, 12 t 16 tBesatzung 1 / 8 1 / 8 1 / 8 1 / 8Antrieb Str. / Allrad Str. / Allrad Str. / Allrad StrasseHaken-/Klappleiter - 1‘ / 1 ‘ 1‘ / 1 ‘ 1‘ / 1 ‘Schiebleiter 1‘ 1 1 1Steckleiter 4 Teile 4 Teile 4 Teile 4 TeileSprungpolster - 1 - 1Rettungstuch 1 1 1 1Krankentrage 1 1 1 1C-Druckschläuche 12 16 16 16B-Druckschläuche 14 14 30 14DM-Strahlrohr 1 1 1 1CM-Strahlrohr 3 4 4 4BM-Strahlrohr 1 2 2 2Löschwasservorrat 600 l. min.1200 l. - min. 1600 l.Schaumbildnervorrat 60 l. 120 l. 120 l. 120/200 l.Schnellangriff 1` 50 m. DN 25 S 28/30 m./

S 25/50 mZumischer Z 4 Z 4 Z 4 Z 4Schaumrohr S 4 / M 4 S 4 / M 4 S 4 / M 4 S 4 / M 4Feuerlöscher PG 12/H PG 12/H PG 12/h PG 12/HAtemschutzgerät 4 PA 4 PA 4 PA 4 PAWärmeschutzkleidung 2 x Form II 2 x Form II 2 x Form II 2 x Form II

Technische HilfeleistungStromerzeuger 5 kVA* 5 kVA* 5 kVA * 15-20 kVA1000 Watt Strahler 2* 2* 2* 2Trennschleifer 1* 1* 1* 1Tauchpumpe 1* 1* 1* 1Motorsäge 1 1* 1* 1Hydr. Schneidgerät S 90 E* S 90 H* S 90 E* S 90/SHydr. Spreizer SP 30 E* - SP 30 E* SP 30/45 E*Luftheber - - - -Satz Rettungszylinder - - - -Gasmeßgerät - - - -‘ auf Wunsch des Bestellers; * nur bei Zusatzbeladung techn. Hilfeleistung; + bei fest einge-bautem Schaummittelbehälter.

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3377//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

8.3 Tanklöschfahrzeuge nach DIN 14530

Fahrzeug TLF 16/24 Tr TLF 16/25 TLF 24 / 50

zul Ges. Gew. 10,5t 12 t 17 tBesatzung 1 / 2 1 / 5 1 / 2Antrieb Allrad Str. / Allrad Str. / AllradHaken-/Klappleiter - - -Schiebleiter - - -Steckleiter 4 Teile 4 Teile 2 TeileSprungpolster - - -Rettungstuch - - -Krankentrage 1‘ 1‘ 1´C-Druckschläuche 6 7 3B-Druckschläuche 4 6 6DM-Strahlrohr - 1 -CM-Strahlrohr 3 3 3BM-Strahlrohr 1 1 1Löschwasservorrat 2400 l. Min. 2400 l 4800 lPulvervorrat - - -Schaumbildnervorrat 60 l. 120 l. 500 lSchnellangriff S 28 (30m) o.

DN 25 (50m)S 28 (30m) o.DN 25 (50m)

S 28 (30m) o.DN 25 (50m)

Zumischer Z 4 Z 4 Z 4 +2 x Z 8Schaumrohr S 4 / M 4 S 4 / M 4 S 4 / M 4 / 2x S 8Feuerlöscher PG 12/H PG 12/H PG 12/HAtemschutzgerät 2 PA 4 PA 2 PAWärmeschutzkleidung 2 x Form II 2 x Form II 2 x Form II ̀auf Wunsch des Bestellers; * nur bei Zusatzbeladung techn. Hilfeleistung;

TLF 24 / 50 bei Gewichts und Raumreserve : Monitor tragbar 1600 l/min, Motorsäge, Trennschleifer

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8.4 Rüstwagen nach DIN 14555

Fahrzeug RW

zul Ges. Gew. 14 tBesatzung 1 / 2Antrieb AllradNennzugkraft- Zug-einrichtung 50 kN oder 80 kN

Zweiter Festpunkt Muss vorhanden seinGenerator eingebaut 22-30 kVAGenerator tragbar > 11 kVAMehrzweckzug Z 32Lichtmast ständig an-geschlossen, seitlichum 180 0 drehbar, um40 0 nach oben/untenneigbar

Mit 2 x 1000 W

Rollen (einfach) 1 x 30 kN klappbar, 1 x100 kN

1000 Watt Strahler 2Motorsäge 1Trennschleifer 1Hebesatz H 2Hydr. Schneidgerät S 150 E / S 90 HHydr. Spreizer SP 30 E / SP 45 ERettungszylinder SRZ 540 / 1500Be- und Entlüftungs-gerät

1

Satz Hebebekissen-syteme

500 kN und 200 kN, nachEntwurf DIN EN

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9 Quellennachweis :

- Schott/Ritter: Feuerwehr-Grundlehrgang FwDv 2/2Wenzel-Verlag, Am Krekel 47, 35039 Marburg

- Veröffentlichungen im BrandschutzW.Kohlhammer GmbH, Fachverlag für Feuerwehr

und Brandschutz, 70565 Stuttgart

- DIN Deutsches Institut für Normung e.V. BerlinBeuth Verlag GmbH, 10772 Berlin

- Neuerungen im Normwesen der FeuerwehrfahrzeugeLtd. BD Fischer, BF Solingen

- Bilder ( 1000 Cliparts zum Thema Feuerwehr )Andreas Lochmeier

Südstr. 6, CH- 8570 Weinfelden

10 Index

AAmphibien-Kraftfahrzeug ..............................................8Anhängerfahrzeug...........................................................7Anhängerfahrzeuge .........................................................31Aufbau............................................................................18Aufbau einer Norm ...........................................................9Automatikdrehleiter......................................................24

BBeispiele einer Europäischen

Normausschreibung....................................................32Beladelisten ....................................................................33Beladepläne ....................................................................34Beladung ........................................................................15Bodenfreiheit ..................................................................11

CCharakteristische Masse ..................................................14

DDachkennzeichnung ........................................................16Definitionen .....................................................................7DLK 23/12.....................................................................15

Drehleiter ...................................................................... 24Drehleiter mit Handbetrieb.............................................. 26

EEinsatzleitfahrzeug ....................................................... 23Erkundungstruppkraftwagen....................................... 27Europäische Norm EN 1846-1........................................... 6

FFahrgestell...................................................................... 16Fahrzeugbreite................................................................ 11Fahrzeughöhe ................................................................. 11Fahrzeuglänge ................................................................ 11Farbanstrich.................................................................... 16Feuerlöschkreiselpumpe.................................................. 18Feuerlöschkreiselpumpen nach DIN EN

1028-1....................................................................... 19Feuerwehrboot................................................................ 30Feuerwehrfahrzeug......................................................... 7Feuerwehrkran................................................................ 29

GGenerator ....................................................................... 21Gerätefahrzeug Gefahrgut ............................................... 27Gerätewagen ................................................................. 27

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Fahrzeugkunde

337711//33 ,, DDeezz.. 0066 3377 –– BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 4400//4433AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

HHalbautomatische Drehleiter ........................................25Hubarbeitsbühne...........................................................25Hubrettungsfahrzeug ....................................................24

KKategorie 1 : straßenfähig......................................... 8, 17Kategorie 2 : geländefähig ........................................ 8, 17Kategorie 3 : geländegängig ...................................... 8, 17Kraftfahrzeug..................................................................7Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen ......................................8Kraftfahrzeug-Gruppen ...................................................21Kraftfahrzeug-Kategorien ..............................................8Kraftstoffbehälter............................................................17Kraftwagen .....................................................................7Krankenkraftwagen der Feuerwehr ..................................28

LLeergewicht ....................................................................14LF 20/16........................................................................15Lichtmast........................................................................21Löschfahrzeug ...............................................................23Löschgruppenfahrzeug .................................................23Löschmittelbehälter.........................................................20

MMannschaftstransportfahrzeuge .......................................29Motorleistung .................................................................17

NNachschubfahrzeuge .......................................................28

QQuellennachweis.............................................................39

RRadstand.........................................................................13Rampenwinkel ................................................................12

Rüst- und Gerätefahrzeuge.............................................. 26Rüstwagen..................................................................... 26

SSchaum-Wasserwefer ..................................................... 20Schnellangriffseinrichtung .............................................. 20Sonderlöschfahrzeuge ..................................................... 28Sonstige Ausstattung....................................................... 18Sonstige Löschfahrzeuge............................................... 24Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge.................................... 29SW 2000 ....................................................................... 15

TTaktischer Einsatzwert.................................................... 10Tanklöschfahrzeug........................................................ 24Technische Daten ........................................................... 35Technische Einrichtungen ............................................... 21Technischer Einsatzwert ................................................. 10Tragkraftspritzenfahrzeug ........................................... 24Typbezeichnung ............................................................. 15

ÜÜberhangwinkel ............................................................. 12

VVerschränkungsfreiheit ................................................... 13

WWarneinrichtungen ......................................................... 16Wechselaufbau................................................................ 7Wechselaufbauten........................................................... 30Wendekreisdurchmesser ................................................. 13

ZZugeinrichtung ............................................................... 21