Lettre Signature An alle gewerbsmässigen Helikopter ... · Schweizerische Eidgenossenschaft...

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Schweizerische Ei dgenossenschaft Confederat i on su i sse Confederazione Sv izzera Confederaziun svizra CH-3003 Bern, BAZL Lettre Signature An alle gewerbsmässigen Helikopter-Fiugbetriebe Referenz/Aktenzeichen: 54-01 Unser Zeichen: thö Sachbearbeiter/in: Sirnon Thöni Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Abteilung Sicherheit Flugbetrieb Tel. +41 31 325 48 34, Fax +41 31 325 96 01, [email protected] lttlgen, 7. Januar 2013 A us bil d ung und Coaching von Flugbetriebspersonal - Verantwortlichkeilen und Dokumentation Sehr geehrte Damen und Herren Flugbetriebspe rso nal bezeichnet in diesem Schreiben alle beteiligten Personen: Piloten, Fluglehrer, Rettungssanitäter, Einsatzleiter, Flughelfer und Aushilfen. ln der Vergangenheit kam es zu mehreren Vor- und Unfallen, die teilweise auf eine mangelhafte Erfahrung und/oder Ausbildungs- und Überwachungspraxis vom Flugbetriebspersonal zurückzuführen ist. Die Analyse der Sachlage ergab, dass die Organisation des Betriebes und das Flugbetriebshandbuch (FOM) anzupassen sind. Folgende Themen in Bezug auf das Flugbetriebspersonal müssen im FOM geregelt, bzw. darin integriert werden (sofern nicht bereits vorhanden): 1. Organisation und Verantwortlichkeiten 2. Trainingsprogramm, Überwachung und Überprüfung des Ausbildungsstandes 3. Tabelle mit Einsatzlimiten und Berechtigungslisten 4. Führung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen betreffend Training und Prüfungen Im "Anhang 1" befinden sich FOM-Beispiele die als Vorlage genutzt werden können. Sie müssen diese FOM-Vorlage an die Gegebenheiten Ihres Betriebes anpassen. Sie können eine beliebige Form wahlen; der Inhalt muss aber mindestens die in diesem Schreiben vorgegebenen Angaben enthalten. Die Berechtigungslisten sollen separat zum FOM geführt werden, um eine sofortige Anpassung zu ermöglichen. Bundesamt für Zivilluftfahrt Postadresse: CH-3003 Bem www .bazl.admin.ch zertifiziert nach ISO 9001

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Schwe izer ische Eidgenossenschaft Confederat ion su isse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

CH-3003 Bern, BAZL

Lettre Signature An alle gewerbsmässigen Helikopter-Fiugbetriebe

Referenz/Aktenzeichen: 54-01 Unser Zeichen: thö Sachbearbeiter/in: Sirnon Thöni

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Abteilung Sicherheit Flugbetrieb

Tel. +41 31 325 48 34, Fax +41 31 325 96 01, [email protected] lttlgen, 7. Januar 2013

Ausbildung und Coaching von Flugbetriebspersonal - Verantwortlichkeilen und Dokumentation

Sehr geehrte Damen und Herren

Flugbetriebspersonal bezeichnet in diesem Schreiben alle beteiligten Personen: Piloten, Fluglehrer, Rettungssanitäter, Einsatzleiter, Flughelfer und Aushilfen.

ln der Vergangenheit kam es zu mehreren Vor- und Unfallen, die teilweise auf eine mangelhafte Erfahrung und/oder Ausbildungs- und Überwachungspraxis vom Flugbetriebspersonal zurückzuführen ist.

Die Analyse der Sachlage ergab, dass die Organisation des Betriebes und das Flugbetriebshandbuch (FOM) anzupassen sind. Folgende Themen in Bezug auf das Flugbetriebspersonal müssen im FOM geregelt, bzw. darin integriert werden (sofern nicht bereits vorhanden):

1. Organisation und Verantwortlichkeiten 2. Trainingsprogramm, Überwachung und Überprüfung des Ausbildungsstandes 3. Tabelle mit Einsatzlimiten und Berechtigungslisten 4. Führung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen betreffend Training und Prüfungen

Im "Anhang 1" befinden sich FOM-Beispiele die als Vorlage genutzt werden können. Sie müssen diese FOM-Vorlage an die Gegebenheiten Ihres Betriebes anpassen. Sie können eine beliebige Form wahlen; der Inhalt muss aber mindestens die in diesem Schreiben vorgegebenen Angaben enthalten.

Die Berechtigungslisten sollen separat zum FOM geführt werden, um eine sofortige Anpassung zu ermöglichen.

Bundesamt für Zivilluftfahrt Postadresse: CH-3003 Bem www .bazl.admin.ch zertifiziert nach ISO 9001

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Gesetzliche Grundlagen:

)- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20): Artikel 82; )- Verordnung über die Unfallverhütung (VUV; SR 832.30): Artikel 8; )- Verordnung Ober die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr (VBR 1; SR 748.127.1):

• Art. 3.1.1: Der Flugbetriebsunternehmer hat im Betriebsreglement in Übereinstimmung mit dieser Verordnung insbesondere die Organisation des Flugbetriebsuntemehmens, den Flugbetrieb, den Luftfahrzeugunterhalt und das Training des Flugbetriebspersonals zu regeln und die Besatzungsmitglieder, die Flugdienstberater sowie die verwendeten Luftfahrzeuge aufzuführen. Er bezeichnet hierfür geeignete, verantwortliche Stellen.

• Art. 3.1 .6: Das BAZL kann Änderungen des Betriebsreglementes jederzeit anordnen, wenn es solche aus Gründen der Betriebssicherheit als notwendig erachtet.

• Art. 9.4.1: Der Flugbetriebsunternehmer hat für ein ausreichendes Training der Flug­besatzungsmitglieder, entsprechend ihren Aufgaben an Bord, zu sorgen. Er ist verpflichtet, den Ausbildungsstand der Flugbesatzungsmitgliedern zu überwachen.

• Art. 9.4.2: Der Flugbetriebsunternehmer hat ein Trainingsprogramm festzulegen. • Art. 9.6.1.1: Der Flugbetriebsunternehmer ist dafür verantwortlich, dass nur Flugbesatzungs­

mitglieder eingesetzt werden, die das Training nach Art. 9.4.2 erfüllt haben. • Art. 9.6.1.3: Flugbesatzungsmitglieder dürfen nur an Arbeitsplätzen und in Funktionen einge­

setzt werden, für welche sie ausgebildet und geprüft worden sind. • Art. 9.6.5.1: Der Flugbetriebsunternehmer hat laufend über jedes Flugbesatzungsmitglied

Aufzeichnungen betreffend Training und Prüfungen zu führen. • Art. 9.6.5.2: Wird ein Flugbesatzungsmitglied von mehreren Flugbetriebsunternehmen

eingesetzt, so hat jeder diese Aufzeichnungen zu führen. • Art. 9.6.5.3: Die Aufzeichnungen sind während fünf Jahren aufzubewahren.

Weiteres Vorgehen

Wir fordern Sie auf, dem BAZL bis zum 30. Apri12013 Ihre FOM-Revision zur Genehmigung einzurei­chen. ln der Beilage finden Sie Mustertexte I Minimalvorgaben für eine eigene Fassung.

Sollten Sie uns bis zum 30. April 2013 kein in diesem Sinne angepasstes FOM einreichen, werden wir eine entsprechende Anpassung Ihres FOM durch eine Verfügung mit kostenfolgen anordnen.

Im Sinne von Artikel 29 und 30 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) haben Sie Gelegenheit, sich bis am 30. April2013 schriftlich dazu zu äussern.

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Betrieb die aufgeführten Vorgaben bereits erfüllt, bitten wir Sie, sich mit Ihrem Inspektor zur Klärung des Sachverhalts in Verbindung zu setzen.

Alle übrigen Fragen richten Sie bitte an Herrn Sirnon Thöni ([email protected]).

Wir hoffen auf eine fristgerechte Einreichung der FOM-Revision und danken Ihnen bestens für Ihre Bemühungen.

Freundliche Grosse Bundesamt für Zivilluftfahrt

Garovi

I Sektion Flugbetrieb Helikopter

Sirnon Thöni, Fluginspektor Sektion Flugbetrieb Helikopter

Beilagen: - Anhang 1: FOM-Vorlage (Beispiele) - Tabelle mit allen Kategorien von Einsatzlimiten für Piloten (Beispiele) - Berechtigungsliste mit den Einsatzlimiten für Piloten (Beispiele)

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Anhang 1 : FOM-Vorlagen (Beispiele)

Sie müssen diese FOM-Vor/agen an die Gegebenheiten Ihres Betriebes anpassen.

1. Organisation und Verantwortlichkeilen

1.1 Postholder Flight Operation (PFO) I Flugbetriebsleiter

Der PFO ist verantwortlich dafür, dass nur Flugbetriebspersonal eingesetzt wird, das über die notwendige Ausbildung, Einweisung und Freigabe für die geplante Einsatzart verfügt.

Der PFO delegiert die Verantwortung für die Ausbildung, Freigabe, Einsatzplanung und Überwachung an den ......... (hier ist zu beschreiben, wem die Verantwortung für die verschiedenen Bereiche wie Ausbildung, Erstellen von Ausbildungs- und Einweisungsunterlagen, Berechtigungs/isten, Tabelle mit allen Kategorien von Einsatzlimiten, operative Freigaben, Einsatzplanung, Überwachung und Qualifikation delegiert wird).

(Hinweis: Bei Bedarf muss das Organigramm an die aktuelle Struktur angepasst und die Pflichtenhefte der Verantwortlichen anhand der übertragenen Aufgaben angepasst werden.)

1.2 Postholder Crew Training (PCT) I Ausbildungsverantwortlicher

Der PCT ist für die Überwachung und das Coaching des Flugbetriebspersonal verantwortlich.

Der PCT erstellt Ausbildungs- und Einweisungsunterlagen (Trainingsprogramm, Syllabus, Checkliste) für jede Einsatzart (in Übereinstimmung mit 1.1 oben).

Der PCT ist für die detaillierte und lückenlose Dokumentation der Ausbildung, Einweisungen und Freigaben verantwortlich.

Der PCT erstellt die Berechtigungslisten mit den Einsatzlimiten für die Piloten, die Fluglehrer, die Rettungssanitäter, die Einsatzleiter, die Flughelfer und die Aushilfen (hier an Ihren Betrieb anpassen und falls angebracht, den Umgang mit der Software Ausbildungskontrolle Flughelfer- Syllabus beschreiben).

Der PCT stellt sicher, dass der Einsatzplanung I Einsatzleitung jederzeit die aktuelle Version der Berechtigungslisten zur Verfügung steht.

1.3 Chef Einsatzplanung I Einsatzleitung

Der Chef Einsatzplanung I Einsatzleitung ist verantwortlich, dass die Einsatzlimiten und Angaben aus den Berechtigungslisten bei der Einsatzplanung berücksichtigt und eingehalten werden.

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Anhang 1 : FOM-Vorlagen (Beispiele)

2. Trainingsprogramm, Überwachung und Überprüfung des Ausbildungsstandes

Ausbildungen und Einweisungen werden gernäss Trainingsprogramm durchgeführt. Diese Programme regeln die Voraussetzungen, den Inhalt und den zeitlichen Aufwand der jeweiligen Ausbildung oder Einweisung. (Hier werden die Hilfsmittel beschrieben, z.B.: Trainingsprogramme, Syllabi, Checklisten, Briefings, Software Ausbildungskontrolle Flughelfer- Syllabus, etc.)

Anhand des Ausbildungs- oder Einweisungsstandes werden Einsatzlimiten fest­gelegt und durch den PCT und dem betreffenden Adressat unterzeichnet.

Sämtliche Ausbildungen, Einweisungen, Einsatzlimiten und Freigaben werden laufend dokumentiert und im Personaldossier abgelegt.

3. Tabelle mit Einsatzlimiten und Berechtigungslisten

Die Tabelle mit allen Kategorien von Einsatzlimiten für Piloten wird vom PFO (oder vom Verantwortlichen gernäss Ziffer 1. 1 oben) erstellt, siehe FOM XYZ (hier die FOM Bezeichnung/Referenz angeben).

Die Berechtigungsliste mit den Einsatzlimiten für Piloten zeigt auf, für welche Einsatzarten und unter welchen Bedingungen jeder Pilot eingesetzt werden darf. Diese Liste wird mit Datum und Unterschrift vom PFO gekennzeichnet und befindet sich .... . (hier den Ort angeben -separat zum FOM).

Die Berechtigungsliste mit den Einsatzlimiten für Rettungssanitäter ... .. (anpassen)

Die Berechtigungsliste mit den Einsatzlimiten für Flughelfer. .. ... (anpassen)

Die Berechtigungsliste mit den Einsatzlimiten für Aushilfen .... .. (anpassen)

Das Flugbetriebspersonal mit Einsatzlimiten wird vom PCT überwacht und unterstützt (Coaching).

Flüge oder Tätigkeiten, für die das Flugbetriebspersonal keine Berechtigung besitzt, müssen durch das Flugbetriebspersonal abgelehnt werden.

Alle Tätigkeiten I Einsatzalten I Personen in Ihrem Betrieb müssen geregelt werden. Hier nur drei Beispiele, Sie müssen diese gernäss Ihren effektiven Einsatzarten ergänzen:

)> Flughelfer • Feuerlöschen

Voraussetzungen: - Sofortausbildung gernäss Flughelfer-Syllabus abgeschlossen - Mindestens 1 Saison als Transport-Flughelfer Erfahrung gesammelt Ausbildung: - Theoretische Ausbildung Feuerlöschen gernäss Ausbildungs-Syllabus - Praktische Einweisung Helikopter und Einsatzmaterial (Löschkübel, Bambi-Bucket,

Löschgeräte, Leinen, Verbindungsstecker etc.) gernäss Ausbildungs-Syllabus - Praktische Ausbildung gernäss Ausbildungs-Syllabus - Dokumentation der Ausbildungen, Freigaben und allfälligen Einsatzlimiten

)> Piloten Seite 2 von 3

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Anhang 1 : FOM-Vorlagen (Beispiele)

• Feuerlöschen Voraussetzungen: - CPL(H) oder ATPL(H) - ECS Ievei 2 abgeschlossen - Type rating abgeschlossen - Min. 10 Stunden PIC auf dem Helikoptermuster - Min. 1 000 ECS Cycles Ausbildung: - Theoretische Ausbildung gernäss Syllabus Feuerlöschen - Praktische Einweisung Helikopter und Einsatzmaterial (Löschkübel, Bambi-Bucket,

Löschgeräte, Leinen, Verbindungsstecker etc.) gernäss Ausbildungs-Syllabus - Praktische Ausbildung gernäss Ausbildungs-Syllabus - Dokumentation der Ausbildungen, Freigaben und allfälligen Einsatzlimiten

» Einsatzplanung I Einsatzleitung • Grundausbildung

- Gesetzliche Grundlagen Betriebshandbuch FOM

o Organigramm o Pflichtenhefte o Besatzungen, Besatzungszeiten o Besondere Einsatzarten, Standard Operating Procedures SOP o Transport von Dangerous Goods

Liste der Piloten Berechtigungslisten I Einsatzlimiten Interne Weisungen Notfallorganisation

4. Führung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen

Die Aufzeichnungen betreffend Ausbildungen, Einweisungen, Training und Prüfungen sind während des ganzen Anstellungsverhältnis, jedoch mindestens während fünf Jahren aufzubewahren.

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Firma

Berechtigungsliste mit den Einsatzlimiten für Piloten

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Hans Muster IV IV 111 IV IV 111 IV IV 111 IV 9t-~w.. ~ I' ~ 0 X ~ ~W' 0

Jean Specimen VI VI VI VI VI VI VI VI 111 VI (111{ VI

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Datum der vorherigen Liste: . . . . . . . . . . . . .. . . . . I Datum dieser Liste: . . . . . . . . . . .. . . . .. . . . . . . . . . . I Unterschrift des PFO: ....... ... .. ... ......... .... .. .... .. ... ..... .. ... ... .......... .... . .

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FOM Firma

Tabelle mit allen Kategorien von Einsatzlimiten für Piloten

0 II 111 IV V Rundflug 0 2Z 2A 28 2

Taxiflug 0 2Z 2A 28 2

Aussenlandung 0 28 2C 20 2

MOU-Landung 0 28 2C 20 2

Winter-OPS 0 28 2C 20 2

Heli-Ski 0 28 2C 20 2

Rekoflug 0 28 2C 20 2

Fete-Filmflug 0 2Z

Fallschirmflug 0 2

Kabinenlasten 0 28

Mobile Plattform 0 2

Lawinen-sprengen 0 28

Dangeraus Goods (DG) 0

ECS Level 0 ECS1

8ambi-8ucket 0

Seilzüge 0

HCS Level 0

HHO Level

NVFR nur mit Ausbildung FOCA Form NIT(H)

NVIS nur mit Ausbildung 2A 28 FOCA Form NVIS Heli

Tabelle und sie muss im FOM integriert werden.

Es müssen alle effektiven Einsatzarten aufgeführt und alle

werden. ln diesem Beispiel gibt es 20 Einsatzarten und VI Kategorien,

Meteo-Limiten im Luftraum G, festgelegt vom PFO* :

Sicht I Wolken Basis I horizontaler Wolkenabstand I vertikaler Wolkenabstand

Tag Nacht

z 1 Okm I 3'000ft I keine Wolken 8km I 5'000ft /1.5km horizontal / 300m vertikal

A 8km /1 '500ft /1 .5km horizontal/ 300m vertikal 8km I 2'500ft /1.5km horizontal/ 300m vertikal

8 5km /1 'OOOft I 200m horizontal/ 200m vertikal 8km /1 '500ft /1.5km horizontal / 300m vertikal

c 3km I 450ft/1OOm horizontal / 1OOm vertikal nicht erlaubt

D 1 bis 5km I ausserhalb Wolken nicht erlaubt

* Es müssen immer die Meteo-Limiten nach Art. 38 WR angewendet werden. Im Luftraum G können Helikopter mit

einer geringeren Flugsicht als 1.5km fliegen, wenn sie sich mit einer Fluggeschwindigkeit fortbewegen, die es erlaubt, andere

Luftfahrzeuge oder Hindernisse Rechtzeitig zu erkennen und Zusammenstösse zu vermeiden.

Hier eine Fusszeile gernäss Ihrem FOM-Format einfüqen

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Anhang 1 : FOM-Vorlagen (Beispiele)

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Sie müssen diese FOM-Vorlagen an die Gegebenheiten Ihres Betriebes anpassen. 1. Organisation und Verantwortlichkeiten 1.1 Postholder Flight Operation (PFO) / Flugbetriebsleiter

Der PFO ist verantwortlich dafür, dass nur Flugbetriebspersonal eingesetzt wird, das über die notwendige Ausbildung, Einweisung und Freigabe für die geplante Einsatzart verfügt. Der PFO delegiert die Verantwortung für die Ausbildung, Freigabe, Einsatzplanung und Überwachung an den ……… (hier ist zu beschreiben, wem die Verantwortung für die verschiedenen Bereiche wie Ausbildung, Erstellen von Ausbildungs- und Einweisungsunterlagen, Berechtigungslisten, Tabelle mit allen Kategorien von Einsatzlimiten, operative Freigaben, Einsatzplanung, Überwachung und Qualifikation delegiert wird).

(Hinweis: Bei Bedarf muss das Organigramm an die aktuelle Struktur angepasst und die Pflichtenhefte der Verantwortlichen anhand der übertragenen Aufgaben angepasst werden.) 1.2 Postholder Crew Training (PCT) / Ausbildungsverantwortlicher

Der PCT ist für die Überwachung und das Coaching des Flugbetriebspersonal verantwortlich. Der PCT erstellt Ausbildungs- und Einweisungsunterlagen (Trainingsprogramm, Syllabus, Checkliste) für jede Einsatzart (in Übereinstimmung mit 1.1 oben). Der PCT ist für die detaillierte und lückenlose Dokumentation der Ausbildung, Einweisungen und Freigaben verantwortlich. Der PCT erstellt die Berechtigungslisten mit den Einsatzlimiten für die Piloten, die Fluglehrer, die Rettungssanitäter, die Einsatzleiter, die Flughelfer und die Aushilfen (hier an Ihren Betrieb anpassen und falls angebracht, den Umgang mit der Software Ausbildungskontrolle Flughelfer - Syllabus beschreiben). Der PCT stellt sicher, dass der Einsatzplanung / Einsatzleitung jederzeit die aktuelle Version der Berechtigungslisten zur Verfügung steht.

1.3 Chef Einsatzplanung / Einsatzleitung

Der Chef Einsatzplanung / Einsatzleitung ist verantwortlich, dass die Einsatzlimiten und Angaben aus den Berechtigungslisten bei der Einsatzplanung berücksichtigt und eingehalten werden.

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Anhang 1 : FOM-Vorlagen (Beispiele)

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2. Trainingsprogramm, Überwachung und Überprüfung des Ausbildungsstandes

Ausbildungen und Einweisungen werden gemäss Trainingsprogramm durchgeführt. Diese Programme regeln die Voraussetzungen, den Inhalt und den zeitlichen Aufwand der jeweiligen Ausbildung oder Einweisung. (Hier werden die Hilfsmittel beschrieben, z.B.: Trainingsprogramme, Syllabi, Checklisten, Briefings, Software Ausbildungskontrolle Flughelfer – Syllabus, etc.) Anhand des Ausbildungs- oder Einweisungsstandes werden Einsatzlimiten fest-gelegt und durch den PCT und dem betreffenden Adressat unterzeichnet. Sämtliche Ausbildungen, Einweisungen, Einsatzlimiten und Freigaben werden laufend dokumentiert und im Personaldossier abgelegt.

3. Tabelle mit Einsatzlimiten und Berechtigungslisten

Die Tabelle mit allen Kategorien von Einsatzlimiten für Piloten wird vom PFO (oder vom Verantwortlichen gemäss Ziffer 1.1 oben) erstellt, siehe FOM XYZ (hier die FOM Bezeichnung/Referenz angeben). Die Berechtigungsliste mit den Einsatzlimiten für Piloten zeigt auf, für welche Einsatzarten und unter welchen Bedingungen jeder Pilot eingesetzt werden darf. Diese Liste wird mit Datum und Unterschrift vom PFO gekennzeichnet und befindet sich ….. (hier den Ort angeben – separat zum FOM). Die Berechtigungsliste mit den Einsatzlimiten für Rettungssanitäter…..(anpassen) Die Berechtigungsliste mit den Einsatzlimiten für Flughelfer…...(anpassen) Die Berechtigungsliste mit den Einsatzlimiten für Aushilfen…...(anpassen) Das Flugbetriebspersonal mit Einsatzlimiten wird vom PCT überwacht und unterstützt (Coaching). Flüge oder Tätigkeiten, für die das Flugbetriebspersonal keine Berechtigung besitzt, müssen durch das Flugbetriebspersonal abgelehnt werden.

Alle Tätigkeiten / Einsatzarten / Personen in Ihrem Betrieb müssen geregelt werden. Hier nur drei Beispiele, Sie müssen diese gemäss Ihren effektiven Einsatzarten ergänzen: Flughelfer

Feuerlöschen Voraussetzungen: - Sofortausbildung gemäss Flughelfer-Syllabus abgeschlossen - Mindestens 1 Saison als Transport-Flughelfer Erfahrung gesammelt Ausbildung: - Theoretische Ausbildung Feuerlöschen gemäss Ausbildungs-Syllabus - Praktische Einweisung Helikopter und Einsatzmaterial (Löschkübel, Bambi-Bucket,

Löschgeräte, Leinen, Verbindungsstecker etc.) gemäss Ausbildungs-Syllabus - Praktische Ausbildung gemäss Ausbildungs-Syllabus - Dokumentation der Ausbildungen, Freigaben und allfälligen Einsatzlimiten

Piloten

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Anhang 1 : FOM-Vorlagen (Beispiele)

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Feuerlöschen Voraussetzungen: - CPL(H) oder ATPL(H) - ECS level 2 abgeschlossen - Type rating abgeschlossen - Min. 10 Stunden PIC auf dem Helikoptermuster - Min. 1000 ECS Cycles Ausbildung: - Theoretische Ausbildung gemäss Syllabus Feuerlöschen - Praktische Einweisung Helikopter und Einsatzmaterial (Löschkübel, Bambi-Bucket,

Löschgeräte, Leinen, Verbindungsstecker etc.) gemäss Ausbildungs-Syllabus - Praktische Ausbildung gemäss Ausbildungs-Syllabus - Dokumentation der Ausbildungen, Freigaben und allfälligen Einsatzlimiten

Einsatzplanung / Einsatzleitung

Grundausbildung - Gesetzliche Grundlagen - Betriebshandbuch FOM

o Organigramm o Pflichtenhefte o Besatzungen, Besatzungszeiten o Besondere Einsatzarten, Standard Operating Procedures SOP o Transport von Dangerous Goods

- Liste der Piloten - Berechtigungslisten / Einsatzlimiten - Interne Weisungen - Notfallorganisation

4. Führung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen Die Aufzeichnungen betreffend Ausbildungen, Einweisungen, Training und Prüfungen sind während des ganzen Anstellungsverhältnis, jedoch mindestens während fünf Jahren aufzubewahren.