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LF 1: Güter annehmen und kontrollieren Abschnitt 1: Warenannahme Bei Anlieferung von Ware hat der Lagermitarbeiter folgendes zu kontrollieren: 1. Noch in Anwesenheit des Überbringers: Richtige Lieferadresse (für uns bestimmt?) Anzahl der Packstücke Verpackungen auf äußere Beschädigung 2. Noch vor Einlagerung: Identität (wurde das Richtige geliefert?) Quantität (stimmt die Menge der gelieferten Ware?) Qualität (entspricht die Ware der vereinbarten Güte) Beschaffenheit (weist die Ware Beschädigungen auf?) 3. Als Formulare sind wichtig: Wareneingangsschein (teilweise durch Barcode Etiketten ersetzt) Tatbestandsaufnahme (bei etwaigen Beschädigungen) 4. Es ist auf die Art der Transportverpackung zu achten, denn Mehrwegverpackungen sind Teil der Lieferung und müssen gelagert, zurückgegeben oder bezahlt werden, während Einwegverpackungen im Betrieb benutzt oder entsorgt werden müssen

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LF 1: Güter annehmen und kontrollieren Abschnitt 1: Warenannahme

Bei Anlieferung von Ware hat der Lagermitarbeiter folgendes zu kontrollieren:

1. Noch in Anwesenheit des Überbringers:

• Richtige Lieferadresse (für uns bestimmt?) • Anzahl der Packstücke • Verpackungen auf äußere Beschädigung

2. Noch vor Einlagerung:

• Identität (wurde das Richtige geliefert?) • Quantität (stimmt die Menge der gelieferten Ware?) • Qualität (entspricht die Ware der vereinbarten Güte) • Beschaffenheit (weist die Ware Beschädigungen auf?)

3. Als Formulare sind wichtig:

• Wareneingangsschein (teilweise durch Barcode Etiketten ersetzt) • Tatbestandsaufnahme (bei etwaigen Beschädigungen)

4. Es ist auf die Art der Transportverpackung zu achten, denn

Mehrwegverpackungen sind Teil der Lieferung und müssen gelagert, zurückgegeben oder bezahlt werden, während Einwegverpackungen im Betrieb benutzt oder entsorgt werden müssen

LF 1: Waren annehmen und kontrollieren

Abschnitt 2: Unfallgefahr

Es lauern im Lager viele mögliche Gefahren, gegen die man sich schützen muss.

Es gibt Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die bekannt zu geben und

einzuhalten sind.

Die einfachste Unfallverhütung ist Ordnung und ordnungsgemäße Lagerung, so

verhindert man mögliche Stolperfallen und, dass etwas von oben herunter fallen

könnte. Auch eine gute Belüftung ist wichtig.

Zur Vermeidung von Unfällen während der Packvorgänge gibt es

Schutzausrüstung, so zum Beispiel stabile Schuhe oder auch Handschuhe

(besonders wichtig beim Aufschneiden von Kisten)

Je nach Art des gelagerten oder umzuschlagenden Guts oder der Art der

Verladung sind dann noch weitere Schutzausrüstungen erforderlich, z.B.

Atemschutz bei Chemikalien oder staubigem Schüttgut.

Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 125 muss der Arbeitsgeber für die

erforderlichen Kennzeichnungen am Arbeitsplatz sorgen, z.B. durch

• Verbotszeichen (rote Umrandung, weißer Hintergrund, schwarzes Symbol)

• Warnzeichen (gelber Grund, schwarze Umrandung, schwarzes Symbol)

• Gebotszeichen (blauer Grund, weißes Symbol)

• Rettungszeichen (grüner Grund, weißes Zeichen)

• Brandschutzzeichen (roter Grund, weißes Zeichen)

LF 2: Güter lagern Abschnitt 1: Lager planen

Das Lager kann 5 verschiedene Aufgaben haben. 1. Sicherungsaufgabe = Vermeidung von Engpässen in der Produktion (Sicherheitsbestand) 2. Überbrückungaufgabe = Überbrückung für die Zeit zwischen Produktion und Verbrauch, hier ist das Lager sozusagen Aufbewahrungsort (vgl. Speisekammer) 3. Spekulationsaufgabe = Hoffen, dass die gelagerte Ware wertvoller wird, bzw. rechtzeitige „Hamsterkäufe“ bei zu erwartenden späteren Preissteigerungen. 4. Umformungsaufgabe = Umfüllen, Mischen, Aussortieren 5. Veredlungsaufgabe = Die Ware kann im Lager reifen. (=Produktivlager) Bei der Lagerplanung ist zu berücksichtigen was wo für wen und wie eingelagert werden soll, also nach

• den zu lagernden Güterarten (hier noch zusätzliche Unterscheidung nach Konsistenz, Materialart, Gewicht, Volumen, Mengen, Zustand, Lagereinheiten, Wert, Empfindlichkeiten, Gefährlichkeiten, Verwendungsarten, Haltbarkeit, Umschlagshäufigkeit)

• der Betriebsart des Unternehmens • dem Lagerstandort (Zentral, dezentral, Handlager) • der Bauweise (Freilager, Bunker-/Silolager, Flachlager, geschlossen oder offen,

Etagenlager, Hochregallager, Speziallager, Traglufthallenlager o.a.) • dem Eigentümer (Eigenlager oder Fremdlager - hier dann das Lagerrecht beachten,

§§467 - 475 des HGB)

LF 2: Güter lagern

Abschnitt 2: Lagertechnik Unter Lagertechnik versteht man die Systeme, nach denen die Güter gelagert werden.

Flüssige und gasförmige Güter bedürfen einer besonderen Lagerung, darum beziehen sich alle

weiteren Techniken nur auf feste Güter.

Erste Unterscheidung ist

Bodenlagerung (hier: verpackt oder unverpackt, mit Lagergeräten oder -hilfsmitteln

oder ohne, gestapelt oder ungestapelt, als Block oder in Reihen/Zeilen) oder

Regallagerung (wie oben, zusätzlich, statisch oder dynamisch) (wird im anderen LF

behandelt!)

Bei der Bodenlagerung ohne Lagergerät stehen die Güter auf dem Boden. Beispiel hierfür

sind Schüttgüter (Kies, Sand), Fahrzeuge oder Baustoffe - diese sind aber meist verpackt.

Bei der Bodenlagerung mit Lagergerät (z.B. Paletten) werden die Güter gestapelt. Man

unterscheidet hier Blocklagerung (alles am Stück) und Reihenlagerung (immer kleine Reihen)

Für die Bodenlagerung gelten (u.a.) folgende Sicherheitsvorschriften:

• Nicht überschreiten von zulässiger: Nutzlast, Auflast, Stapelhöhe

• Lotrechte Errichtung von Stapeln

• Verhältnis der Stapel (Höhe zu Schmalseite der Grundfläche) 6:1

• Schwere Lasten nach unten, leichte nach oben stapeln

• Nichts an Stapel anlehnen

• Paletten und Behälter nur mit geeigneten Lastaufnahmemitteln aufnehmen

• Verkehrswege min. 1,25 m breit, Gänge min. 0,75m. Werden Fördermittel

eingesetzt, so muss an beiden Seiten dieses mind. 0,5m Platz sein.

LF 2: Güter lagern Abschnitt 3: Lager einrichten

Es gibt viele verschiedene Arten von Regalen. Die letzte Entscheidung, für welches Regal(system) man sich entscheidet hängt u.a. ab von der Art der Güter, dem Platz, der Umschlaghäufigkeit, der Zugriffszeit und dem gewünschten Grad der Automatisierung. Man unterscheidet zwischen statischer Lagerung, d.h., die Ware wird innerhalb der Lagerzeit zwischen Ein- und Auslagerung nicht mehr bewegt und dynamischer Lagerung, d.h. die Ware wird während ihres Zyklus bewegt (z.B. Umwälzung bei Frischeprodukten)

Hier eine kleine Auswahl verschiedener Regalarten:

� Fachbodenregal: ähnlich wie ein „Setzkasten“, die Größe der Fächer kann relativ schnell angepasst werden. Es gibt hier verschiedenes Zubehör wie Schubladen o.ä., um die Aufbewahrung und Entnahme zu erleichtern.

� Palettenregal: Alle Ware ist auf Paletten gelagert, die ins Regal eingeschoben werden.

� Einfahrregal: Man kann mit dem Stapler in die einzelnen Regalreihen einfahren, um so Ware zu entnehmen

� Durchlaufregal: Hier wird beim Einlagern die Ware von der einen Seite eingeschoben, beim Auslagern von der anderen Seite entnommen.

� Kragarmregal: mit vorstehenden Ständern (ähnlich der Winkel bei einem Buchregal), auf dem die meist langen Güter abgelegt werden.

� Waben-/Kassettenregal: Ähnlich wie Fachbodenregal, nur statisch und viel größer. (Gibt es auch als Kassettenregal, wenn das Gut in Behältern lagert)

� Verschieberegale: Die Regale befinden sich auf Schienen und die einzelnen Elemente können verschoben werden

� Umlaufregale: Die Regale bewegen sich. Hier gilt das Prinzip Ware zum Menschen

� Turmregal: Hohes Regal mit integriertem „Lift“ für die Ware � Einschubregale: Das Gut wird einfach in das Fach geschoben, was bereits

drin ist, wird nach hinten geschoben

Nach der technischen Entwicklung gibt es noch mehr Regalarten, die immer weiter verfeinert werden.

Der wichtigste Unterschied besteht darin, ob der Mann zur Ware (sich bewegen) muss, oder die Ware zum Mann kommt.

Ein weiteres Kriterium für den Lageraufbau ist der Materialfluss (welche Abteilungen dürchläuft das Material innerhalb der Firma vom Lieferer bis zum Kunden)

LF 2: Güter lagern Abschnitt 4: Voraussetzungen für eine

ordnungsgemäße Lagerung Die Voraussetzungen für ordnungsgemäße Lagerung lassen sich in drei große Felder unterteilen: 1. Sauberkeit: das bezieht sich auf den Raum, die Ware, die dort arbeitenden Menschen, Werkzeuge und Transportmittel. Durch Sauberkeit minimiert man Unfallgefahren, sorgt für eine längere Lebenszeit von Gütern und Lagereinrichtung, es macht für Kunden einen guten Eindruck und es macht mehr Spaß, in einer sauberen Umgebung zu arbeiten. Man erreicht diese Voraussetzung durch regelmäßige Reinigung (am besten in „ruhigen“ Zeiten) und Beseitigung von Verunreinigungen, sobald diese auftreten. 2. Geräumigkeit: Wenn für alles genügend Platz ist und nichts gemischt aufbewahrt werden muss (Krabbeltisch) hat man eine gute und schnelle Übersicht. Außerdem können bei ausreichendem Platz auch gut Fördermittel eingesetzt werden. Viel Platz verringert zudem die Unfallgefahr. 3. Übersichtlichkeit: Man kann zu diesem Zwecke das Lager in verschiedene Lagerzonen unterteilen. Empfehlenswert auf jeden Fall ist ein Lagerplatznummernsystem, was auch das spätere Auffinden erleichtert. Außer, dass man die Lagerplätze nummeriert, kann man auch das Material mit Teilenummern versehen und sollte Lagerfachkarten führen. Die Unterscheidung in Teilenummern erfüllt 4 Aufgaben zugleich: a) Identifizieren - eindeutige Zuordnung eines Gutes zu einer Nummer b) Klassifizieren - Einordnung des Gutes in eine größere Klasse c) Informieren - wie z.B. beim EAN-Code kann über die

Nummernvergabe noch eine Reihe an Zusatzinformationen über das Material, dessen Zustand, Alter und Behandlung gegeben werden (vgl. Flanke auf Autoreifen)

d) Kontrollieren: Die Nummern können so konstruiert sein, dass man bei späterer Erfassung in der EDV einen möglichen Fehler (Zahlendreher o.ä.) recht schnell merkt. Ein dafür sehr geeignetes Verfahren ist das Modulus 11-Verfahren. Hier dient die elfte Ziffer als Prüfziffer.

LF 2: Güter lagern

Abschnitt 5: Arbeiten bei der Einlagerung Nachdem die Ware angenommen und kontrolliert (u.U. durch die Qualitätskontrolle)

ist, wird sie nun direkt in die Fertigung, direkt an Verkauf/Versand oder in das Lager

gegeben.

Je nachdem, wie die Ware gelagert (und später wieder herausgegeben) werden soll,

erfolgt jetzt noch eine Vorverpackung oder Portionierung, möglicherweise auch eine

Komplettierung (von Sätzen).

Auch werden nun vielfach Waren mit Etiketten versehen, die zur Preisauszeichnung,

für Zusatzinformationen, zwecks Werbung oder auch Diebstahlsicherung vorgesehen

sind. Diese können auf unterschiedliche Weise am Gut angebracht werden, z.B. durch

Kleben, Anbinden oder Anstecken.

Wichtig ist, dass die Einlagerung gebucht wird. Als Beleg gelten hier der Lieferschein

oder ein Wareneingangsschein.

Die Wahl der Art und des Ortes der Einlagerung richtet sich nach:

Gewicht, Menge, Verpackung, Empfindlichkeit, Gefährlichkeit, Wert, Haltbarkeit,

Verwendungsart und Umschlagshäufigkeit

des einzulagernden Gutes

Es kann starr oder flexibel eingelagert werden.

Bei starrer Einlagerung ist jedem Artikel ein fester Lagerplatz zugeordnet (ähnlich

wie die Waren bei Aldi), dadurch kann man auch als Neuer im Bereich die Sachen

schnell finden.

Bei flexibler Einlagerung (auch chaotische genannt) wird alles so gelagert, wie es

gerade kommt. Dadurch kann man immer die freien Plätze (gerade bei kleinen Lagern)

gut ausnutzen, braucht aber länger, um die Sachen zu finden.

Als Einlagerungsgrundsätze gelten:

fifo (first in, first out), d.h., was am längsten an Lager ist, wird als erstes wieder

rausgegeben, Beispiel hierfür sind Frischwaren in der Kühltheke. (Darum muss die

Ware auch häufig „gewälzt“ werden, also bei Neuanlieferung die neue Ware nach

hinten, die alte wird nach vorne gezogen)

lifo (last in, first out), d.h., was zuletzt eingelagert wurde wird als erstes rausgegeben.

Klassisches Beispiel hierfür sind alle Schüttgüter. Das klappt auch nur bei

unverderblicher Ware.

hifo (highest in, first out), das ist ein rein buchhalterisches Prinzip. Werden zu

unterschiedlichen Zeiträumen oder von unterschiedlichen Lieferanten gleiche Waren

zu unterschiedlichen Preisen bezogen, so wird bei der Entnahme und Abbuchung

immer so getan, als wäre die Ware mit dem höchsten Preis/Wert raus gegangen.

Dadurch sinkt der „Wert“ der eingelagerten Ware, also des gebundenen Kapitals.

LF 2: Güter lagern Abschnitt 6: Gefahren im Lager

Im Lager können vielfältige Gefahren für Mensch, Maschinen, Werkzeug, dem gelagerten Gut und der Umwelt lauern. Dazu gehören Unfall-, Brand und Diebstahlgefahr. Um die Gefahren einzudämmen und die Verantwortlichkeiten zu regeln, gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, zum Beispiel: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Bundesimmionsschutzgesetz,

Gerätesicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz,

Gefahrstoffverordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Berufsgenossenschaftliche Richtlinien

und die Unfallverhütungsvorschriften.

Für die Einhaltung der Sicherheit ist eine Reihe von Maßnahmen festzulegen, auf Wirksamkeit zu überprüfen, Gefährdungsbeurteilungen zu dokumentieren und die Arbeitnehmer entsprechend zu unterweisen. Auch sind die Verantwortlichen für die Sicherheit festzulegen. Beim Einsatz von Maschinen und Werkzeugen ist darauf zu achten, dass diese mit dem CE und dem GS-Siegel versehen sind. Auch ein TÜV-Siegel ist ein Hinweis darauf, dass die Ware nach deutschem Standard sicher ist. In der Arbeitsstättenverordnung ist festgelegt, wie ein Raum ausgestattet sein muss hinsichtlich: Größe, Beleuchtung, Lüftung, Lärm, Verkehrswege und auch Art und Anzahl der Sozialräume (Umkleiden, Toiletten, Waschräume) Gefahrstoffe sind auf Gefährlichkeit und den Umgang mit ihnen zu kennzeichnen; die Vorschriften sind entsprechend zu beachten. Auch ist darauf zu achten, dass nichts in die Umwelt austritt besonders zum Schutz des Grundwassers. Um Brandgefahren zu minimieren sollten Rauchen und Offenes Feuer im Lager grundsätzlich untersagt sein. Leicht entflammbares Material sollte möglichst in einem feuerfesten Raum gelagert sein. Die unnötige Erzeugung von Wärme durch Flammen,

Funken, elektrostatische Entladung, heiße Oberflächen, Reibung und chemische

Reaktionen ist zu vermeiden. Als Brandschutz- und -bekämpfungsmaßnahmen sind entsprechende Anlagen zu installieren und regelmäßig zu überprüfen. Feuersichere Stahltüren sollen angebracht sein, die Fluchtwege gekennzeichnet und selbstverständlich frei. (Ordnung!) Flucht- und Rettungspläne sowie Hinweistafeln für das Verhalten im Brandfall müssen angebracht sein, auch sollten regelmäßig Übungen durchgeführt werden. Der Diebstahlgefahr begegnet man im Vorfeld am besten durch Verschlussläger, Alarmanlagen, Sperrzonen, übersichtliche Lagerung, Kontrollen, Überwachungen, neutrale Verpackungen (was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß!) oder Packmittel, bei denen ein Entwenden schnell feststellbar ist.

LF 2: Güter lagern

Abschnitt 7: Produktivitätskennzahlen eines Lagers

Mit den Produktivitätskennzahlen soll ermittelt werden, wie gut und teuer das

Lager ist in Vergleich zu anderen Lagern und wie es sich entwickelt.

Dabei steht die Frage im Vordergrund, wie viel von dem zur Verfügung

stehenden Raum wird denn auch tatsächlich genutzt.

Dies kann ermittelt werden bezogen auf die Bodenfläche oder die genutzte

Höhe:

� Flächennutzungsgrad in Prozent = die tatsächlich belegte Regalfläche *

100 geteilt durch die gesamte Lagerfläche

� Höhennutzungsgrad in Prozent = die tatsächlich genutzte

Lagerungshöhe * 100 geteilt durch die nutzbare Lagerungshöhe

Quasi als Kombination der beiden voran gegangenen Kennzahlen fungiert der

Raumnutzungsgrad, von dem es zwei unterschiedliche Definitionen gibt:

Die erste besagt, wie viel Raum überhaupt im Lager genutzt wird. Als Größe für

das gesamte Lager gilt dann der „umbaute Raum“ (das ist lediglich Länge *

Breite * Höhe des Lageraußenmaßes).

Die Berechnung dieser Kennzahl erfolgt:

� Raumnutzungsgrad in Prozent = maximaler Rauminhalt (Volumen) der

einzulagernden Güter * 100 geteilt durch umbauter Raum des Lagers.

Die zweite Definition sagt aus, wie viel Volumen des Regals durch Lagergut

ausgefüllt werden.

� Raumnutzungsgrad in Prozent = Lagergutvolumen * 100 geteilt durch

Regalvolumen

LF 3: Güter bearbeiten

Abschnitt 1: Arbeitsmittel im Lager

Als Arbeitsmittel gelten alle Mittel, die helfen, dass Waren/Güter eingepackt,

ausgepackt, gezählt, gewogen und/oder beschriftet werden können oder mit

deren Hilfe eine Beschriftung gelesen werden kann.

Zum Auspacken und Kontrollieren helfen neben den Fördermitteln (also z.B.

Gabelhubwagen) noch Werkzeuge wie Zangen für Holzkisten, Messer für Folien

u.ä., Schraubendreher und alles andere, was hilft, das Packmittel fachgerecht zu

öffnen. Weiterhin helfen Waagen zur Kontrolle gerade bei Schüttgütern oder

Kleinteilen, ebenso aber auch Sauger zum Entfernen und Sammeln von

Füllmaterialien (besonders Styroporchips). Auch Barcode- und andere Scanner

helfen bei diesen Tätigkeiten

Arbeitsmittel zum Verpacken sind außer den oben aufgeführten, also

Werkzeuge, Waagen und Scanner noch zusätzlich Papier- u. Folienabrollgeräte,

Heißsiegel- u. Schweißzangen, Klebestreifengeber, Schrumpfgeräte,

Stretchanlagen, Klammer- und Heftgeräte, Umreifungsgeräte, Abfüllstationen,

Etikettiergeräte, Hubtische und alle Hilfsmittel zum besseren Handling von

Paletten wie beispielsweise Palettenauszugsvorrichtungen, Palettenkipper,

Palettenumladegeräte oder Palettensammler.

Viele dieser Arbeitsmittel können auch halb- oder vollautomatisch betrieben

sein.

Nicht zu vergessen als Arbeitsmittel sind alle Reinigungsgeräte, angefangen

von Kehrblech und Besen bis hin zu motorgetriebenen Kehr- und

Saugmaschinen

LF 3: Güter bearbeiten Abschnitt 2: Güterpflege

Werden Güter falsch gelagert, können diese an Qualität und dadurch an Verkaufswert verlieren, was zu hohen Kosten führen kann. Es gibt verschiedene Gefahrenquellen und jedes Gut hat andere Kriterien, wie es zu behandeln ist. So sind zum Beispiel Lebensmittel dem Verderb ausgesetzt, wobei dieses noch durch Faktoren wie Feuchtigkeit und Wärme beschleunigt werden kann, elektrische Geräte reagieren empfindlich auf Feuchtigkeit sei es durch Regen oder auch Kondenswasser durch Temperaturwechsel, denen sie ausgesetzt wurden. Farbintensive Güter können ausbleichen und alle Arten von Gütern können verschmutzt, angefressen oder beschädigt werden. Die größten Gefahrenquellen sind: Druck, Stoß, Erschütterungen, Hitze, Kälte,

Feuchtigkeit, Trockenheit, Lichteinwirkung, Staub und Lebewesen.

Als wichtigste und einfachste Pflegemaßnahme dient die Überwachung der Mindesthaltbarkeit- und Verfallsdaten (mit entsprechendem Handeln natürlich!). Dann sind entsprechend des Guts und der jeweiligen Lagervorschriften folgende Dinge einzuhalten: Lagertemperatur, Lagerfeuchte, Lagerhelligkeit,

Lagerbelüftung, Lagerweise. Hier ist zu beachten, dass jedes Gut andere Ansprüche an die Lagerung hat, die zu beachten sind, so muss alleine bei Kleidung schon mal darauf geachtet werden, ob es liegend gelagert werden darf oder hängend gelagert werden muss. Bei anderen Gütern muss beachtet werden, ob sie gestapelt werden dürfen oder nicht und bei Obst zum Beispiel, welche Sorten sich beeinflussen (so zum Beispiel beeinflussen Äpfel den Verderb von Bananen). Gleiches gilt natürlich und insbesondere bei der Lagerung von Chemikalien und gefährlichen Gütern. Hier ist immer darauf zu achten, dass die gelagerten Güter sich miteinander vertragen und nicht unter Umständen (und sei es nur durch eine kleine Unachtsamkeit) miteinander reagieren.

LF 3: Güter bearbeiten Abschnitt 3: Inventur

Inventuren dienen dazu, um festzustellen, ob die gelagerten Güter noch in der gewünschten Menge und Qualität vorhanden sind. Alles, was der Betrieb an Bestand hat, sowohl an Vermögen wie auch an Schulden wird im Inventar festgehalten. Aus den Ergebnissen des Inventars baut letztlich die Bilanz auf, die Gegenüberstellung von Fremd- und Eigenkapital. Also sorgt die Inventur für ein stimmendes Inventar, was zu einer korrekten Bilanz führt. Auch für die Steuer ist es wichtig, ob das Lager noch den buchhalterisch festgelegten Wert hat, darum ist die Inventur auch einmal jährlich laut Handelsgesetzbuch vorgeschrieben. Meist erfolgt eine Stichtagsinventur, d.h. die Inventur wird zu einem festgelegten Stichtag (Geschäftsjahresschluss = Bilanzstichtag) durchgeführt, sprich, es werden die Bestände zu diesem Tag körperlich ermittelt. Das heißt ALLES wird gezählt. Die Inventur verläuft nach einem festen Plan und ist sehr arbeits- und zeitintensiv. Im Unterschied dazu gibt es noch die permanente Inventur. Hierbei werden sämtliche Änderungen immer sofort aufgeschrieben und sämtliche Zu- und Abgänge werden auf nachprüfbaren Belegen erfasst. Trotzdem muss jedes Jahr einmal alles körperlich gezählt werden (Differenzen zum Buchbestand sind zu korrigieren), aber halt nicht zu einem festen Zeitpunkt und nicht alles auf einmal. Somit kann man die Inventur so steuern, dass sie für den Betrieb zeitlich günstig liegt. Ist eine permanente Inventur nicht möglich, zum Beispiel, weil die Bestände nicht fortgeschrieben werden und kann auch wegen umfangreicher Bestände keine Stichtagsinventur erfolgen, ist eine verlegte Inventur möglich. Diese ist im Wesentlichen dasselbe wie eine Stichtagsinventur, nur eben an einem anderen Tag (der zwischen maximal 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Bilanzstichtag liegt). Alle Veränderungen, die zwischen Bilanzstichtag und Inventurtag liegen, müssen entsprechend rechnerisch berücksichtigt werden. Hat ein Lager mindestens 2.000 verschiedene Artikelarten, gibt es ein EDV-Lagerbuchführungssystem und machen 5% der gelagerten Teile mindestens 40% des Lagerwertes aus, darf auch eine Stichprobeninventur erfolgen. Hier werden nur die wichtigen Positionen voll erfasst, bei den verbleibenden 90-95% des Lagerumfangs, das aber wertmäßig keine so große Rolle spielt, werden lediglich Stichproben genommen und entsprechend angenommen, dass der Rest genauso stimmt. Die Aufstellung des Inventars muss dann mit Hilfe anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren erfolgen.

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LF 3: Güter bearbeiten Abschnitt 4: Wirtschaftlichkeit im Lager

Wie jede Abteilung in der Firma muss auch das Lager darauf achten, maximalen Nutzen bei minimalen Kosten zu haben. Dazu muss man sich klar sein, welche Kosten durch das Lager entstehen, die Lagerkosten.

Dazu zählen die Personalkosten, also Löhne, Gehälter, Zulagen und Sozialversicherungen für die Lagerarbeiter, dann die Kosten für die Lagerräume, welche Miete, Instandhaltung, Heizung, Licht, Wasser, Reinigung und Versicherungen beinhalten. Auch zählt hierzu die Verzinsung des investierten Kapitals (für die Räume). Ein weiterer Kostenfaktor sind die Kosten für die gelagerte Ware. Darunter fallen das gebundene Kapital (Verzinsung der Lagerbestände = totes Kapital), Schwund, Verderb und Ausschuss, wie auch die Versicherung der Güter. Der nächste Posten umfasst die Kosten für die eingesetzten Fördermittel und sonstigen Hilfsmittel. Damit sind Abschreibungen für den Wertverlust, Wartungs- und Reparaturkosten, Betriebskosten wie Strom und Öl und auch wieder die Versicherungsprämien gemeint. Zu guter Letzt schlagen dann noch die Materialkosten für zum Beispiel Verpackungs- oder Büromaterial zu Buche. Bei zu hohem Lagerbestand ist die Gefahr groß, dass einzelne Artikel verderben oder verrotten, bzw. technisch (oder modisch) überholt werden, bei zu geringem Lagerbestand ist es möglich, dass es zu Produktionsengpässen kommt oder einer zu hohen Nichtauslastung von Maschinen. Zur Ermittlung der anfallenden Kosten und auch, um deren Entwicklung bewerten zu können, dienen die Lagerkennziffern.

Als erste ist hier der Mindestbestand zu nennen. Dieser wird aufgrund von Erfahrungen durch Fachpersonal oder die Geschäftsleitung festgelegt. (Beispiel: x-facher Tagesverbrauch). Mit Hilfe dieses Bestandes und unter Kenntnis der Lieferzeit des Artikels kann man über die Formel:

Tagesverbrauch x Lieferzeit + Mindestbestand = Meldebestand

eben diesen berechnen, also den Bestand, bei dem eine Meldung an den Einkauf ergehen muss. (Natürlich muss dieser dann auch unverzüglich reagieren!) Um zu wissen, wie viel man maximal bestellen sollte, hilft der Höchstbestand, der sich danach richtet, wie viel Platz im Lager ist und ob die Güter dann auch wirklich verbraucht werden, um somit unnötige (Mehr-) Kosten zu vermeiden. Den bestand, den man körperlich zählt nennt man Inventurbestand. Optimal ist dies der tatsächliche

Bestand (Ist-Bestand). Allerdings kann durch Diebstahl oder Schwund auch ein anderes Ergebnis erzielt werden, als auf dem Papier steht. Der Bestand, der den Papieren nach da sein müsste, nennt man Buchbestand.

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Um zu berechnen, wie viel Bestand denn verfügbar ist (z.B. für einen weiteren Auftrag) dient folgende Formel: tatsächlicher Lagerbestand (was ist vor Ort vorhanden) + disponierter Bestand (was ist noch an offenen Bestellungen zu erwarten) - Reservierungen für Kunden- u. Fertigungsaufträge (was ist verplant) - Rückstände (was hätte eigentlich schon rausgehen müssen für Aufträge) = verfügbarer Bestand Um zu sehen, wie hoch der durchschnittliche Lagerbestand war, gibt es drei verschiedene Methoden, jeweils bezogen auf unterschiedliche Zeiträume.

• Ø Lagerbestand = Anfangsbestand am 01.01. + Endbestand am 31.12.

geteilt durch 2

• Ø Lagerbestand = Anfangsbestand am 01.01. + 4 Quartalsendbestände

geteilt durch 5 (Quartalsenden: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.)

• Ø Lagerbestand = Anfangsbestand am 01.01. + 12 Monatsendbestände

geteilt durch 13

Der Lagerbestand wird wertmäßig erfasst (also in €) Natürlich kann man auch durchschnittliche Quartalsbestände berechnen.

Absatz ist die Menge eines verkauften Produktes, wohingegen Umsatz den Wert der verkauften Produkte zum Verkaufspreis ausdrückt. Wareneinsatz hingegen beschreibt den Wert der Ware zum Bezugspreis. Der Bezugspreis errechnet sich daraus, wie viel die Ware „im Katalog“ gekostet hätte (Listeneinkaufspreis). Haben wir einen Rabatt (z.B. Mengenrabatt) vereinbart, so wird dieser abgezogen und es entsteht der Zieleinkaufspreis. (Listeneinkaufspreis - Lieferrabatt = Zieleinkaufspreis) Vom Zieleinkaufpreis können wir unter Umständen noch bei rechtzeitiger Bezahlung Skonto abziehen. Skonto heißt, wir dürfen einen vereinbarten Prozentsatz weniger bezahlen, wenn wir das Geld zu festgelegten Fristen überweisen. Ist zum Beispiel vereinbart, dass wir 2% Skonto bekommen, wenn wir binnen 7 Tagen zahlen, dann brauchen wir für eine Ware, die eigentlich 100 € kosten würde, nur 98 € überweisen (bei Einhaltung der Frist). Das machen viele Firmen, um schneller an ihr Geld zu kommen, dass sie wiederum brauchen, um ihre Schulden zu bezahlen. (Zieleinkaufspreis - Liefererskonto = Bareinkaufspreis)

Rechnet man nun noch hinzu, was es kostet, dass die Ware zu uns gebracht wird (Bezugskosten) hat man den Bezugspreis, sprich den Preis den wir letztendlich bezahlen müssen und damit den Wert, den die Lagerware hat. (Bareinkaufspreis + Bezugskosten = Bezugs- oder Einstandspreis)

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Den Wareneinsatz ermitteln wir nun, indem wir mit Hilfe der Materialentnahme-scheine schauen, wie viele Güter verbraucht worden sind. Ohne solche Belege führen wir eine Befundsrechnung durch. Dabei schauen wir, was am Anfang des Jahres im Lager war, prüfen durch unsere Einkaufsbelege, wie viel im Laufe des Jahres hinzu gekommen war und ziehen davon den Bestand am Ende des Jahres ab. Was so rechnerisch nicht auf Lager ist, wurde also verbraucht, unser Wareneinsatz. Anfangsbestand (01.01.) + Zugänge (01.01.-31.12.) - Endbestand (31.12.) =

Wareneinsatz/Verbrauch

Kennen wir nun den Wareneinsatz und den durchschnittlichen Lagerbestand, wird daraus die Umschlagshäufigkeit ermittelt. Damit sieht man, wie häufig der durchschnittliche Lagerbestand im Betrachtungszeitraum verbraucht wurde. Wareneinsatz (Verbrauch) geteilt durch durchschnittlicher Lagerbestand =

Lagerumschlag

Nächste zu berechnende Kennziffer ist die durchschnittliche Lagerdauer, also wie lange ein Artikel bei uns lagerte, bis sie verbraucht wurde. 360 (Tage) geteilt durch Lagerumschlag = durchschnittliche Lagerdauer (Tage)

Um die Lagerzinsen berechnen zu können, müssen wir den banküblichen Zinssatz für Kredite kennen. Lagerzinsen sind nämlich Kosten, die gewertet werden, als ob wir das Geld geliehen hätten. Jetzt berechnen wir, wie lange wir wie viel im Durchschnitt im Lager hatten. Ø Lagerbestand mal Ø Lagerdauer mal Zinssatz (für Kredite) geteilt durch 36.000 (100 für Prozent mal 360 für kaufmännische Tage pro Jahr) = Lagerzinsen

Dann können wir noch berechnen, wie lange unser Lagerbestand reicht bei normalem Verbrauch, wir sprechen von Lagerreichweite. Die Rechnung dazu lautet: Lagerbestand + Offene Bestellungen (wir gehen von der Annahme aus, dass fristgerecht geliefert wird) geteilt durch Verbrauch pro Tag = Lagerreichweite in Tagen

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LF 4: Güter im Betrieb transportieren

Abschnitt 1: Förderhilfsmittel und Fördermittel

Güter müssen bewegt werden. Beim außerbetrieblichen Materialfluss

geschieht dies zwischen Unternehmen und Lieferanten oder Kunden auf

verschiedene Arten.

Auch für den innerbetrieblichen Materialfluss müssen Güter bewegt werden

und zwar innerhalb der Firma. Da von Abteilung zu Abteilung, von einem

Lagerort zum anderen, von einem Arbeitsplatz zum nächsten oder an einem

Arbeitsplatz von einer Stelle zu einer anderen.

Dies kann manuell geschehen oder mit Hilfe von Fördermitteln und

Förderhilfsmitteln.

Förderhilfsmittel ist alles, worin Güter eingepackt, hineingelegt oder drauf

gestellt sind, damit man sie bewegen kann, so z.B. Boxen, Paletten, Säcke, etc.

Sie sollen das Gut schützen, möglichst viel Platz bieten bei möglichst geringem

Leergewicht. Außerdem sollen sie mehrfach und einfach verwendbar sein,

einfach zu lagern (am besten zusammenklappbar, um Platz zu sparen) und sich

gut und ergonomisch manuell oder mit Hilfe von Maschinen bewegen lassen.

Fördermittel sind alle Einrichtungen, durch deren Hilfe das Gut bewegt wird.

Man unterscheidet Stetigförderer, bei denen ständig Gut transportiert werden

kann, weil sie sich permanent (oder taktweise) bewegen (wie Fließbänder) oder

immer zum Lagerplatz führen (wie Rutschen). Im Gegensatz dazu gibt es die

Unstetigförderer, die nur bei Bedarf zum Gütertransport dienen.

Die Unstetigförderer unterscheiden sich wiederum in Hebezeug wie Krane oder

Hebebühnen, Regalförderzeuge (z.B. Regalbediengeräte), Aufzüge und

Flurförderzeuge.

Bei den Flurförderzeugen gibt es Spürgeführte (fahrerlose Transportsysteme =

FTS), Gleisgebundene wie Loren oder Lokomotiven und Gleislose; hierunter

fallen alle Hubwagen, Schlepper und Stapler. Zu den Gleislosen zählen dann

auch alle manuellen Flurförderzeuge/Transporthelfer wie Transportwägen oder

Sackkarren.

Bei den Hubwagen und Staplern, die sich noch vielfach unterscheiden lassen

nach Transportart, Antriebsart, Radzahl, Unterfahrbarkeit, Transportart, Antriebsart, Radzahl, Unterfahrbarkeit, Transportart, Antriebsart, Radzahl, Unterfahrbarkeit, Transportart, Antriebsart, Radzahl, Unterfahrbarkeit,

Bedienerposition, SiBedienerposition, SiBedienerposition, SiBedienerposition, Sitzposition, Bedienungsstand, Hubhöhe tzposition, Bedienungsstand, Hubhöhe tzposition, Bedienungsstand, Hubhöhe tzposition, Bedienungsstand, Hubhöhe und Bereifung Bereifung Bereifung Bereifung ist

vor allem darauf zu achten, dass der Lastschwerpunkt eingehalten wird. Ein

entsprechendes Diagramm wie auch die höchstzulässige Tragkraft sind an einem

Fabrikschild am Gerät angebracht.

Für spezielle Einsätze können noch verschiedene Anbaugeräte an den Staplern

angebracht werden.

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LF 4: Güter im Betrieb transportieren Abschnitt 2: Gefahren beim Transport

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsschutz durch geeignete Maßnahmen herzustellen, der Arbeitnehmer muss sich dann daran halten, und andere Stellen haben noch Mitspracherecht. Ab 20 Beschäftigten muss ein Sicherheits-

beauftragter benannt werden. Neben den innerbetrieblichen gibt es noch überbetriebliche Organisationen des Arbeitsschutzes. Dazu zählen Berufs-

genossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter. Die wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften beim Transport sind über die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) geregelt. Wichtige Regeln gegen Unfälle: Beim Heben und Tragen von Lasten durch Personen muss die Belastung von Wirbelsäule und Bandscheibe möglichst gering gehalten werden. Das erreicht man durch die richtige Haltung, Einsatz von Hilfemitteln und Koordination der Beteiligten, wenn mehrere an einer Last tragen. Auch sollte man nicht mehr tragen, als man wirklich schafft. 1996 wurde eine Verordnung in Kraft gesetzt, die diese in einer Tabelle, getrennt nach Geschlecht und Alter aufführt. So dürfen Männer (zwischen 19 und 45 Jahren) gelegentlich maximal 55, regelmäßig höchstens 30 Kilo heben/tragen. . Beim Einsatz von Flurförderzeugen bestehen die größten Gefahren darin, dass dieser durch falsche Belastung umkippt, der Fahrer durch mangelnde Umsicht andere Personen quetscht oder anfährt, und, dass etwas von der Last auf jemanden fällt. Darum müssen die Fahrzeuge stets sicher und geprüft sein, die Fahrzeugführer geschult und die Traglasten beachtet werden. Auch muss die Ware so aufgenommen und transportiert werden, dass sie nicht runter fallen kann, also nicht zu schnell fahren, nicht um die Kurven heizen u.ä.. Bei Kranen ist zu beachten, dass auch hier die Traglasten und alle Gerätespezifischen Vorschriften eingehalten werden. Auch hier darf nur geschultes Personal das Gerät bedienen. Im einwandfreien Zustand müssen auf jeden Fall die Stahlseile sein. Wegen einer schlechten Übersichtlichkeit müssen sich oft zwei oder mehrere Personen um die Last(en) kümmern und entsprechend gut zusammen arbeiten. Auch ist es wichtig, die richtigen Neigungswinkel der Lasten zu beachten und entsprechend sind die Seile an den Lasten zu befestigen.

LF 5: Güter kommissionieren

Abschnitt 1: Systematik der Kommissionierung

Kommissionierung heißt, die Sachen aus den Regalen zu suchen und zusammen zu stellen,

die zu einem Auftrag gehören.

Drei Dinge spielen eine Rolle: Das Informationssystem, das Materialflusssystem und das

Organisationssystem.

Unter Informationsfluss versteht man, wie denn derjenige, der die Ware zusammenstellt

überhaupt weiß, was er zusammenstellen muss. Der Fluss besteht aus den 4 Phasen: Erfassen

(Bestellung des Kunden aufnehmen), Aufbereiten (die Bestellung in einen

Kommissionierauftrag umwandeln und zum Beispiel den Lagerort hinzuschreiben),

Weitergeben (Nun werden die Informationen an denjenigen weiter gegeben, der den Auftrag

zusammenstellt) und Quittieren (der Kommissionierer bestätigt die Warenentnahme)

Beim Materialfluss unterscheiden wir zwischen statischer Bereitstellung, also die Ware ist

am festen Platz und der Arbeiter muss dahin, um die Ware zu holen (Mann zur Ware) und

dynamischer Bereitstellung; hier hat der Arbeiter einen festen Ort und die Ware bewegt sich

dorthin (Ware zum Mann).

Je nachdem, ob sich die Ware alle in einer Ebene (Höhe) befindet oder man sich mit Hilfe

eines Regalförderzeugs kreuz und quer im Raum bewegen kann, unterscheidet man

eindimensionale von mehrdimensionaler Fortbewegung.

Bei der Entnahme der Ware aus dem Lagerfach unterscheiden wir, ob dies von Hand

geschieht (manuelle Entnahme), mit Hilfe von Geräten wie z.B. Staplern (mechanische

Entnahme) oder dies von Maschinen/Robotern erledigt wird (automatische Entnahme).

Nun muss die Ware noch zum Versand oder der Fertigung. Entweder sammelt der

Kommissionierer alle Sachen für einen Auftrag und bringt sie dann zusammen dahin (zentrale

Abgabe), legt die Waren einzeln auf ein Band, das zur Sammelstelle führt (dezentrale

Abgabe) oder packt die Ware nach der Entnahme aus dem Regal sofort versandfertig ein.

(Pick-Pack-Verfahren)

Dann wird der Auftrag noch einmal kontrolliert.

Das Organisationssystem beschäftigt sich damit, wie die Kommissionierung organisiert ist

und zwar, ob es ein Extralager nur zum Kommissionieren gibt, welches sich vom

Reservelager räumlich abgrenzt, und wie viele Lagerzonen es gibt. (Wenn zum Beispiel nicht

alle Güter zusammen gelagert werden dürfen.)

Bei den Kommissioniermethoden unterscheiden wir:

• Auftragsorientierte, serielle Kommissionierung: Jeder Auftrag wird einzeln nach und

nach abgearbeitet, von einer Lagerzone zur nächsten. Vergleichbar ist das mit

Shopping. Erst in den einen Laden (Schuhe), danach in den nächsten (Schmuck), etc.

• Auftragsorientierte, parallele Kommissionierung: In jeder Lagerzone wird

gleichzeitig (parallel) an einem Auftrag gearbeitet und dann werden die einzelnen

Teilkommissionen zusammen getragen. Vergleichbar ist das damit, wenn man eine

Party macht und jeder was mitbringen soll.

• Serienorientierte, parallele Kommissionierung: Alle Artikel, die insgesamt für alle

Aufträge benötigt werden, werden zusammen entnommen, dann an einer Sammelstelle

wieder auf die einzelnen Aufträge verteilt. Die macht man zum Beispiel, wenn es

lange dauert, einen bestimmten Lagerort zu erreichen. Vergleichbar ist das am besten

damit, wie wenn 5 Kumpels zusammen was bei McDonalds bestellen, einer die

gesamte Bestellung abholt und dann wieder aus den Tüten aufgeteilt wird.

Die Kommissionierung kann auch beleglos erfolgen

LF 5: Güter kommissionieren

Abschnitt 2: Kommissionierzeiten und -leistung

Die Kommissionierzeit besteht aus 5 Komponenten:

1. Die Basiszeit: Darunter fallen alle Aufgaben, die vor und nach der

eigentlichen Kommissionierung notwendig sind, z.B. die Ordnung der Belege

und die Bereitstellung der Hilfsmittel wie Paletten

2. Die Wegzeit: Der Weg des Arbeiters zum (nächsten) Lagerort

3. Die Greifzeit: Das ist die tatsächliche Zeit, die benötigt wird, um das Gut aus

dem Lagerort zu entnehmen und in den Behälter zu packen.

4. Die Totzeit: Darunter fallen die zusätzlichen Aufgaben bei der Entnahme wie

zum Beispiel Anbruch bilden oder zählen. Auch die Suche nach dem Lagerort

und Beschriftungen (wie Eintrag in die Lagerkarte) zählen dazu.

5. Die Verteilzeit: Das ist all die Zeit, die mit Dingen verbracht werden, die mit

dem eigentlichen Auftrag nichts zu tun haben, z.B. persönliche Erledigungen

wie dem Gang zur Toilette) (persönliche Verteilzeiten) oder Wartezeiten

(sachliche Verteilzeiten)

Um zu bewerten, wie gut ein Lager funktioniert und wie gut und schnell die

Arbeiter sind, gibt es die Kennzahl Kommissionierleistung. Diese ist vor allem

betriebswirtschaftlich wichtig. Damit wird festgehalten, wie viele Positionen ein

Mitarbeiter je Stunde schafft. Die Kommissionierzeit in Sekunden je Position

wird zum Beispiel per Stoppuhr ermittelt. (dafür gibt es z.B. die REFA) 3600 Sekunden geteilt durch Kommissionierzeit in Sekunden je Position =

Kommissionierleistung.

Mit Hilfe der Kommissionierleistung können nun noch die

Kommissionierkosten ermittelt werden. Betriebskosten je Stunde geteilt durch Kommissionierleistung je Stunde =

Kommissionierkosten je Position.

Weitere Kennzahlen (die Anzahl der Kommissionierposten kann man den

entsprechen Aufträgen entnehmen):

Gesamtzahl der Kommissionierpositionen geteilt durch Anzahl der Aufträge =

durchschnittliche Kommissionierposten je Auftrag.

Kommissionierfehler mal 100 geteilt durch Anzahl der Kommissionierungen

insgesamt = Fehlerquote in Prozent.

Kommissionierkosten insgesamt geteilt durch Anzahl der Kommissionieraufträge

= Kommissionierkosten je Auftrag.

LF 6: Güter verpacken Abschnitt 1: Allgemeines über Verpackungen

Im Verpackungsbereich unterscheiden wir folgende Grundbegriffe:

• Packstoff = Daraus ist ein Packmittel hergestellt (z.B. Papier) • Packgut = Das was verpackt wird

• Verpackung = Oberbegriff für Packmittel und Packhilfsmittel • Packmittel = Das, worin das Packgut eingepackt wird

• Packhilfsmittel = Alles, was zusätzlich hilft, das Gut sicher einzupacken, z.B. Styropor oder Kleber

• Packung = Packgut und Verpackung zusammen

• Packstück = Packung, die so eingelagert oder verschickt werden kann

• Einwegverpackung = Verpackung, die nur einmal verwendet wird

• Mehrwegverpackung = Verpackung, die mehrfach verwendet wird. Um das sicherzustellen, ist auf diesen oftmals Pfand.

• Verkaufsverpackung = Verpackung, wie sie im Laden steht und die zusammen mit der Ware verkauft wird.

• Versandverpackung = Verpackung, die ausschließlich dem Versand, bzw. Transport der Ware dient.

Fünf Funktionen kann die Verpackung übernehmen:

1. Schutzfunktion: Die Verpackung schützt die Ware vor Fall, Schub. Stoß, Druck oder Erschütterung (mechanische Beanspruchungen), vor klimatischen

Beanspruchungen, vor Ungezieferbefall oder Anbiss (Beanspruchung durch

Lebewesen) und auch vor Diebstahl.

2. Lagerfunktion: Durch die richtige Verpackung kann die Ware ein- oder zwischengelagert und ggf. gestapelt werden. Durch die Verpackungen kann man schneller einen Überblick gewinnen und es können vernünftige „Portionen“ gemacht werden. 3. Lade- und Transportfunktion: Damit Ware schnell und rational versendet werden kann, sollte die Verpackung möglichst Platz sparend, leicht und im optimalen Falle normiert sein, so dass eine Transportraumberechnung schnell und einfach erfolgen kann. Während des Transports soll die Verpackung außerdem die Schutzfunktion erfüllen. 4. Verkaufsfunktion: Die Verpackung soll durch ihre Aufmachung dazu anreizen, das Produkt zu kaufen. Das kann dadurch geschehen, dass die Verpackung möglichst schön und/oder möglichst praktisch ist. 5. Informationsfunktion: Auf der Verpackung sind durch Piktogramme, Symbole, EAN-Codes und ähnlichem Hinweise gegeben auf Inhalt und den Umgang mit diesem. Sehr bekannt ist zum Beispiel: Vorsicht, Glas. Die Informationen können (z.B. bei technischen Geräten) zusätzlich als Verkaufsargumente dienen. Eine geläufige Information sind Adressaufkleber beim Versandhandel.

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LF 6: Güter verpacken Abschnitt 2: Packmittel

1. Packmittel unterscheiden sich in ihrer Art, ihrer Größe und nach Art des verwendeten Materials:

Nach Art unterscheiden wir nach:

• Kiste aus Holz oder Metall (z.B. Collico) • Schachtel • Palette, Holzpalette oder Gitterboxpalette

• Behälter, hier Kleinbehälter wie Dosen oder Großbehälter wie Container • Sonstige Packmittel wie Tüten, Netze, etc.

2. bei Packmitteln aus Holz unterscheiden wir:

• Inlandskiste (mit Verstärkerleisten an den Längsseiten, den Ringleisten) • Seekiste (Verstärkung nur an der Stirnseite – die Rahmenkopfleisten) • Steige oder Harrass – offene einfache Holzkiste, z.B. für Obst • Zusammenlegbare Holzkiste – mit unterfahrbarer Bodenplatte

• Holzaufsetzrahmen – zum Aufsetzen auf Flachpaletten (mit oder ohne Deckel) • Verschlag – einfaches Gebilde aus Latten; Einweg; auch für größere Güter

3. bei Packmitteln aus Karton/Pappe ist folgendes zu unterscheiden:

1. Schachtel: ist das Packmittel aus Karton oder Pappe 2. Karton: Packstoff zur Herstellung von Schachteln 3. Pappe: Packstoff wie Karton, aber mit größerer Festigkeit und Gewicht 4. Wellpappe: gewelltes Papier, das unter Umständen aufgeklebt wird auf Papier

bzw. Karton. Unterscheidet sich nach Beklebung (ein, mehrseitig), Anzahl der Wellen und Breite und Höhe der Wellen – also auch der Stabilität

5. Faltschachtel: Schachtel, die flach angeliefert wird und noch aufgebaut werden muss.

6. Unterfahrbare Wellpappe-Boxen 7. Selbsthaftende Wellpappe-Verpackung

4. Collico: Collico ist ein Eigenname der Herstellerfirma. Collicos sind abschließbare und zusammenlegbare Behälter aus Aluminium oder Kunststoff, die es in verschiedenen Größen (Typen) zu kaufen oder zu leihen gibt. 5. Paletten:

Paletten sind grundsätzlich Ladeplatten ohne Aufsatz, aber mit Füßen oder Kufen zum Unterfahren. Je nachdem, wie man sie unterfahren kann, unterscheidet man Zweiweg- und Vierwegpaletten.

Die Ware kann auf der Palette sichert werden durch: Verbundstapelung, Aufrauen der Gutoberfläche, Einbettung von Zwischenlagen, Strech- oder Schrumpffolienumhüllung, Packdrahtumschnürung, Umreifungen, Textilnetz, etc.

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6. Europaletten:

Eine besondere und genormte Form der Palette. Hat ein Eigengewicht von ca. 30kg und eine Traglast von ca. 1000 kg. Die Außenmaße betragen 1200*800*144 mm. Die Klötze sind beschrieben. links: Hersteller, Mitte: EPAL, rechts: EUR-Zeichen

7. Gitterboxpalette: Auch genormt. Mit Frontklappe. Gewicht: ca. 85 kg, Traglast: 1000 kg, Auflast (stapeln): 4.400 kg, Volumen: 0,75m² Unten links: Aufschriftentafel, oben rechts Etikettenfeld.

8. sonstige Paletten Sonst gibt es noch Paletten mit Rungen (Ständerprofile an den Ecken), Paletten mit Aufsetzrahmen oder Aufsetzbügeln, Vollwandpaletten und Palettenboxen. Eine Besonderheit sind Trays (Tabletts) für Getränke oder verpackte Lebensmittel. 9. Container

Hier unterscheiden wir:

1. Binnencontainer: für den Inlandsverkehr über Bahn oder LKw. Binnencontainer haben die Maße: 20 Fuß = ca. 6,06 m, zulässiges Bruttogewicht 20t, Volumen ca. 35m³ oder 40 Fuß = ca. 12,19 m, Bruttogewicht 30t, Volumen ca. 70m³

2. Überseecontainer (=ISO-Container). Hier unterscheiden wir noch ein paar Typen: Standard, Hardtop, Opentop, Flattrack (nur Seitenwände), Platform, Ventilierter (=belüftet), Isolier-C., Kühl-C., Tank-C., Bulk-C. (mit Füllöffnungen)

10. sonstige Packmittel:

Es gibt verschiedene Behälter (Boxen, Kästen) aus unterschiedlichen materialen, teilweise stapelbar, normierte (auf EUR-Paletten-Maße abgestimmte) Behälter, falt- und klappbare Behälter, nestbare (im leeren Zustand ineinander stellbar), konische und Drehstapelbehälter (in einer Richtung stapel-, in anderer Richtung nestbar) Auch gibt es noch ganz große Behälter wie Containersäcke (mit Vierpunktaufhängung), Tüten, Beutel, etc. und Rollbehälter.

Die Auswahl des jeweiligen Packmittels richtet sich nach Art und Umfang (auch Gewicht) des zu versendenden Guts, nach Art des beabsichtigten Transportmittels, nach Bestimmungsort und Route (Dauer des Transports, Klimazonen, gesetzliche Bestimmungen) und natürlich auch nach ökologischen (Mehrwegverpackung) und ökonomischen (Preis/Wirtschaftlichkeit) Grundsätzen

LF 6: Güter verpacken Abschnitt 3: Packhilfsmittel

1. Packhilfsmittel unterscheiden sich durch die Art ihres Einsatzes

• Schutzmittel (dienen dem Schutz des Gutes und/oder des Packstücks gegen Stoß, Diebstahl, Feuchtigkeit oder Kippen)

• Füllmittel füllen Zwischenräume, damit z.B. Schachtel „auf Druck“ gepackt werden können und sich das Packgut innerhalb des Packmittels nicht bewegt.

• Verschließmittel, dienen dem Verschließen des Packmittels

• Kennzeichnungsmittel dienen zur Information über Inhalt oder Behandlung

• Aufteilungsmittel dienen zur Aufteilung des Packguts auf einzelne Fächer.

2. bei den Schutzmitteln gibt es (u.a.):

• Seidenpapier ganz feines und weiches Papier zum „Stopfen“ • Packpapier etwas dickeres Papier, oft auch für Umhüllung von Schachteln

• Wellpappe fängt durch seine Form leichte Stöße ab, z.B. für Porzellan u.ä. • Luftpolsterfolie – „Plopp“-Folie mit Noppen

• Schaumstofffolie Das Polster besteht statt aus Luft aus Schaumstoff • Noppenschaum Hat große Noppen aus Schaumstoff • Kantenschutz aus verschiedenen Materialien, schützt die Kanten und vor allem die Ecken des

Packmittels. Außen angebracht dienen sie auch der Sicherheit. • Ölpapier mit Öl beschichtetes Papier zum Versand blanker Eisenteile, Präzisionswerkzeug

u.ä., ist wasserabweisend und schützt vor Korrosion. • Bitumenpapier (Teerpapier) wie Ölpapier, aber mit Teer beschichtet • Blisterverpackung formstabile Sichtverpackung, bei dem der steife Kunststoff das Packgut

nicht berührt (Bsp. Pillen oder Batterien) • Skinverpackung wie Blisterverpackung, liegt aber „haut“nah am Packgut an • „Gaspapier“ (VCL-Verfahren) Mit Chemikalien beschichtetes papier, das reagiert und Gas

abgibt, welches das Packgut umhüllt. • Trockenmittel – Pellets oft in Kissen, die ähnlich Katzenstreu Feuchtigkeit aufsaugen • Sicherheitsband – zeigt an, wenn eine Verpackung schon mal geöffnet war • Kippindikatoren – zeigen an, wenn eine Verpackung unsachgemäß gekippt wurde

3. Füllmittel:

Dienen dazu, die Verpackung „voll“ zu machen, um das Packgut an ungewollter Bewegung zu hindern. Die Füllmittel müssen zu diesem Zwecke klein sein, aber auch leicht, um das Packstück nicht unnötig schwerer zu machen (Kostengründe). Es gibt u.a.: Aufschäumungen, Holzwolle, Papierwolle, Chips oder Flocken, Styropor und Luftpolster. Man kann auch z.B. Tennisbälle o.a. zu diesem Zweck benutzen.

4. Verschließmittel:

Dienen dem Verschließen des Packstücks. Auch hier gibt es verschiedene Arten, die sich immer an gewicht und Art des Packgutes orientieren: Es gibt u.a. Schnur, Drahtverschluss, Klebeband, Kleber, Umreifungen, Strechfolie, Schrumpffolie.

5. Kennzeichnungsmittel

Diese geben dem Empfänger oder auch Zwischenstationen wichtige Informationen über den Inhalt der Sendung oder deren besondere Behandlung. Hier unterscheiden wir Etiketten (Warn- oder Markierungsetiketten), Gefahrenetiketten, sonstige Informationen (wie Preis, Code, Haltbarkeitsdatum, etc.) und Begleitpapiertaschen (für Lieferscheine, Rechnungen u.ä.)

6. Aufteilungsmittel: Einsätze, um eine Aufteilung innerhalb der Packmittel gewährleisten zu können. Dienen auch der zusätzlichen Stabilisierung. Werden auch Stegeinsätze oder Gefache genannt.

LF 6: Güter verpacken Abschnitt 4: Verpackungen für gefährliche Stoffe

1. Unterschied Gefahrgut und Gefahrstoffe:

Grundsätzlich handelt es sich bei beiden um Stoffe und Gegenstände, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren oder Sachen ausgeht. Gefahrstoffe sind es, wenn sie innerbetrieblich verpackt, abgefüllt oder gelagert werden, bei der Beförderung werden sie Gefahrgüter genannt.

2. Gefahrgüter müssen speziell verpackt und gekennzeichnet sein (vgl. § 411 HGB, §11

+ § 23 GefStoffV)

3. Klassifizierung:

Gefahrgüter werden nach nationalen und internationalen Vorschriften in 9 Klassen eingeteilt. (es gibt noch Unterklassen gestaffelt nach „Gefährlichkeit“)

• Klasse 1: „alles, was explodieren kann“ • Klasse 2: Gase • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe • Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe • Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe (kann andere Sachen anzünden) • Klasse 6: Giftige Stoffe • Klasse 7: radioaktive Stoffe • Klasse 8: Ätzende Stoffe • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände („sonstiges“)

4. Kennzeichnung von gefährlichen Gütern (Gefahrgutzettel)

Es gibt standardisierte Kennzeichen für die einzelnen Klassen. (Raute). Ist in der unteren Ecke der Raute zusätzlich ein Buchstabe eingetragen, deutet dieses darauf hin, dass es mit Gütern dieser Gruppe zusammen geladen werden darf (Verträglichkeit)

5. Packmittel für Gefahrgüter

Je nach Gefährlichkeit des Gutes unterscheidet man 3 Verpackungsgruppen, die jeweils unterschiedlichen Kennzeichnungspflichten unterliegen. Packmittel müssen für den Transport des jeweiligen Guts zugelassen sein und sind entsprechend nach UN-Code gekennzeichnet.

6. Pflichten des Verpackers beim Verpacken und Kennzeichnen von Gefahrgütern

Beim Verpacken: Geeignete und zugelassene Verpackung wählen, Prüfung des Packmittels auf Zulassung und etwaige Beschädigungen, Füllgrad bei Flüssigkeiten, guter Verschluss des Packstücks. Beim Kennzeichnen: Kennzeichnung auf der Transportverpackung gem. Gefahrgutverordnung, Anbringung des Gefahrgutzettels an übersichtlicher Stelle, Angabe der 4-stelligen UN-Nummer für den Inhalt, Richtungspfeile bei Flüssigkeiten.

LF 6: Güter verpacken

Abschnitt 5: Tätigkeiten beim Verpacken

Verpacken heißt, aus Verpackung und Packgut eine Packung zu machen.

Dazu kann man sich einer Reihe technischer Hilfsmittel bedienen wie

Packtische, Geräte (z.B. Waagen, Handabroller, Etikettenspender,

Folienscheißgeräte, Umreifungsgeräte, Hefter, Messer, Scheren,

Einwickelgeräte) und Maschinen (Verpackungsmaschinen, Abfüllanlagen,

Stretchwickelmaschinen, Folienschrumpfanlagen).

Sperrgut (überdimensionale Ausmaße) oder Schwergut bedürfen besonderer

Verpackungen.

Die Tätigkeiten beim Verpacken folgen immer einem bestimmten Ablauf

1. Verpackungsauftrag entgegen nehmen

2. Kommissionierung

3. Ermitteln, wie schwer die Ware ist (Nettogewicht)

4. Informieren, wohin die Ware geht wegen möglicher zu beachtender

besonderen Versandvorschriften, Versandart festlegen.

5. Auswahl des richtigen Packmittels

6. Verpacken unter Berücksichtigung aller Faktoren

7. Ausfüllen mit Füllstoffen und Schutzmitteln

8. Sicherung der Ladung

9. Verschließen des Packmittels

10. Prüfung der äußeren Verpackung und der Umverpackung

11. Etiketten und Papiere anbringen

12. Feststellen des Bruttogewichts

13. Bereitstellung zum Abtransport

LF 6: Güter verpacken Abschnitt 6: Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Verpackungen

Es gelten drei Grundsätze:

Vermeidung: Das heißt, Verpackungen so aussuchen, dass möglichst kein Müll anfällt oder

die Verpackung wieder verwertet werden kann.

Verwertung: Aus den Abfällen soll etwas Brauchbares gemacht werden, entweder Energie

durch z.B. Verbrennung (energetische Verwertung) oder dadurch, dass sie etwas Neues

daraus herstellen, z.B. Granulat aus Plastik (stoffliche Verwertung)

Beseitigung: was nicht verwertet (wieder verwendet/recycelt) werden kann, muss

umweltverträglich entsorgt werden.

Die Verpackungsverordnung definiert ein paar Begriffe anders:

• Verpackung = alles, worin Ware ist und was der Handel oder der

Verkäufer behalten darf.

• Verkaufsverpackung = Die Verpackung, in der der Kunde die Ware mit nach Hause

nimmt (z.B. Cornflakespackung)

• Umverpackung = Zusätzliche Verpackung um die Verpackung, z.B. die Folie um

Kaugummipackungen oder auch Großpackungen

• Transportverpackung = Die Verpackung, die dem Transport der Ware dient, z.B.

Gitterboxpaletten

• Mehrwegverpackung = Verpackungen, die mehrfach für den gleichen Zweck wieder

verwendet werden und meist mit Pfand belegt sind.

• Verbundverpackungen = Verpackungen, bei denen mehrere verschiedene Materialien

untrennbar miteinander verbunden sind, z.B. Tetrapacks

• Langlebige Verpackungen = Verpackungen, die auf dauerhaften Gebrauch

ausgerichtet sind, z.B. CD-Hüllen

• Restentleerte Verpackungen = Verpackungen, deren Inhalt entnommen wurde und wo

höchstens noch kleine Reste anhaften

• Verpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern, z.B. Tonerkartuschen

Die Unterscheidung ist wichtig, da die Verpackungsverordnung diverse Rücknahmepflichten

des Vertreibers (oder Herstellers) vorsieht:

• Transportverpackungen müssen von Hersteller und Vertreiber zurückgenommen und

wieder zu verwenden, bzw. verwertet zu werden.

• Umverpackungen sind vor Abgabe an den Endverbraucher zu entfernen oder diesem

ist die Möglichkeit zu geben, sie vor Ort kostenlos zurück zu geben.

• Verkaufsverpackungen sind zurückzunehmen.

Um die Rücknahmepflicht, gerade für Verkaufsverpackungen zu erleichtern, wurde das Duale

System Deutschland (DSD) eingeführt. Wer sich diesem anschließt, bezahlt schon im

Vorhinein für die Rücknahme und Entsorgung der Verpackung, und kennzeichnet diese

Vorkasse durch eine Grünen Punkt. Beim Grünen Punkt gibt es das Holsystem, d.h., der

Müll wird (gelber Sack, gelbe Tonne) abgeholt und es gibt das Bringsystem, d.h., es werden

Tonnen aufgestellt, zu denen der Müll gebracht werden kann.

LF 6: Güter verpacken

Abschnitt 7: Kosten der Verpackung

Zwar ist es gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, doch nach der gängigen

Lesart übernimmt der Käufer die Kosten der Versandverpackung, der Verkäufer

den Rest, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist.

Vertraglich kann man dann alle möglichen Vereinbarungen treffen.

Steht im Vertrag nichts anderes, dann darf die Verpackung nicht beim Preis

mitgerechnet werden, sondern nur der Nettopreis der Ware.

Die Kosten der Verpackung setzen sich zusammen aus:

� Maschinenkosten: Abnutzung (Abschreibung), Reparatur/Wartung,

Raumkosten, Energiekosten, Zinsen für das investierte Kapital.

� Materialkosten: Anschaffungskosten für Packmittel und Packhilfsmittel,

Raumkosten, Entsorgungskosten, Kosten für Aufkleber u. ä.

� Lohnkosten: Löhne für Arbeitskräfte/-zeit in der Verpackung, für die

Entsorgung und in der Beschaffung

Je nachdem, was verpackt wird, können die Kosten für die Verpackung relativ

bis zu 50% des Gesamtwertes ausmachen

LF 7: Touren planen Abschnitt 1: Unternehmen als nationale und internationale Handelspartner

Ein Betrieb braucht Rohstoffe, um daraus etwas herzustellen.

Weiterhin braucht jeder Betrieb Kunden, und das im besten Fall weltweit.

Darum sind nationale wie internationale Handelsbeziehungen wichtig.

Deutschland exportiert hochwertige Güter ins Ausland, aus dem wir wiederum

Rohstoffe (z.B. Rohöl) beziehen.

Aber auch innerhalb der Landesgrenzen müssen verschiedene Unternehmen

zusammen arbeiten.

So zum Beispiel beziehen die Autohersteller sehr viele Zubehörteile aus

Zuliefererfirmen, von denen einige auch noch im eigenen Land beheimatet sind.

LF 7: Touren planen Abschnitt 2: Bedeutende Wirtschaftszentren in Deutschland, Europa u. der Welt

Die Weltwirtschaft ist im stetigen Wandel. Viele Länder, die noch vor wenigen

Jahren als Entwicklungsländer galten, sind inzwischen zu wirtschaftlichen

Mächten geworden.

Als Wirtschaftszentrum gelten im Wesentlichen alle Regionen, die sich

entweder durch infrastrukturelle Begebenheiten (Flughäfen, Schiffshäfen, gute

Anbindung an Straßen- und Schienennetz), dem Vorkommen von Rohstoffen

oder der Verarbeitung von besonderen Gütern hervorheben oder am besten

mehrere dieser Kriterien erfüllen.

Die wichtigsten deutschen Wirtschaftszentren sind (Besonderheiten u.a.):

Ballungsgebiet Berlin (Hauptstadt, Flughafen, Eisenbahn), Großraum Hamburg

(Häfen), Raum Bremen (Häfen), Ruhrgebiet (Schwerindustrie), Rheinschiene

(Binnenschifffahrt), Wirtschaftsraum Rhein-Main (Flughafen), Rhein-Neckar-Dreieck

(Güterumschlag- und Logistikzentrum), Saargebiet (Schwergüterindustrie), Gebiet

„Mittlerer Neckar“ (Schienen- und Straßennetz), Nürnberg-Fürth-Erlangen (gute

Anbindung zu den osteuropäischen Ländern), München und Umland (gute Verbindung

zu den südlichen Nachbarstaaten), das Gebiet Braunschweig/Hannover/Wolfsburg

(Messestadt und VW), das Sächsische Industrierevier (Straße, Schiene, Elbe), Halle

und Leipzig (Eisenbahnknotenpunkte)

Auswahl der Wirtschaft in Europa:

Großbritannien (Schwerindustrie), Frankreich (Naturprodukte und Lebensmittel),

Iberische Halbinsel (Tourismus), Italien (Landwirtschaft, petrochemischer

Frachtverkehr), Griechenland/Türkei (Tourismus), Der Balkan (Metallindustrie),

Polen, Tschechische und Slowakische Republik (Kohlebergbau und

Schwerindustrie), Skandinavien (Erdöl- und Erdgasgewinnung, Holzwirtschaft),

Belgien und die Niederlande (Häfen und Landwirtschaft)

Weltweit betrachtet besitzen die anderen Kontinente Rohstoffe und

Bodenschätze, ziehen mit Industrie und Dienstleistungsangeboten langsam nach.

Gerade China hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt, und ganz langsam

fangen auch die ersten afrikanischen Staaten an, sich industriell weiter zu

entwickeln.

LF 7: Touren planen Abschnitt 3: Verkehrswege innerhalb der Wirtschaftszentren

Innerhalb Europas werden dank des dichten Straßen- und Schienennetzes etwa

70 % des Güterverkehrs über diesen weg abgewickelt.

Auch die Binnenschifffahrt ist dank vieler großer Flüsse (Rhein, Donau, Wolga,

Elbe u.a.) und künstlicher Wasserstraßen (Kanäle) in weiten Bereichen möglich.

Für den Gütertransport auf andere Kontinente stehen See- und Luftfracht zur

Verfügung. (Einige asiatische Länder sind aber auch über Straße oder Eisenbahn

erreichbar), innerhalb der einzelnen Kontinente gibt es dann wieder die

Optionen Straße, Schiene oder Binnenschifffahrt.

LF 7: Touren planen

Abschnitt 4: Kriterien für die Wahl der Verkehrsmittel

Abgesehen von den unten aufgeführten Kriterien spielen auch Erfahrungen und

Warnungen seitens des Außenministeriums eine wichtige Rolle bei der

Entscheidung über das geeignete Verkehrsmittel.

So sollte man sich zum Beispiel gegen den Transport via LKW entscheiden,

wenn die Gesundheit des Fahrers gefährdet sein könnte, zum Beispiel durch

Fahrten in Krisengebiete.

Auch sollte man darauf achten, wie sicher die Ladung am Bestimmungsort ist,

werden zum Beispiel Container über längere Zeit unbeaufsichtigt gelassen und

sind einer erhöhten Diebstahlgefahr ausgesetzt, so sollte man sich auch hier für

bessere Alternativen entscheiden.

Ansonsten wird die Auswahl durch folgende Kriterien bestimmt:

Art des Transportguts: Manche Güter dürfen nur mit speziellen Fahrzeugen

transportiert werden (z.B. Gefahrgüter) oder bedürfen besonderer Behandlung,

die nicht in allen Verkehrsmitteln möglich ist. (z.B. dauerhafte Kühlung)

Schnelligkeit des Transports: Wie schnell muss die Ware beim Kunden sein?

Sicherheit des Transports: Dabei geht es nicht nur um Diebstahl, sondern auch

darum, ob das transportierte Gut beschädigt werden könnte, beispielsweise

durch Erschütterungen auf nicht befestigten Straßen. Aber auch die Termintreue

fällt unter das Kriterium Sicherheit; diese kann gefährdet sein durch Staus,

Niedrigwasser, Zugverspätungen u.a.

Kosten des Transports: Nicht ganz unwichtig ist, wie rentabel der Transport ist

und, ob die Transportkosten nicht unter Umständen den Gewinn auffressen oder

den Kauf für den Kunden unattraktiv machen. (Ein Beispiel dafür sind die

Versandkosten bei Ebay, die manches vermeintliche Schnäppchen so sehr

verteuern, dass der Kauf online nicht mehr lohnt).

Gerade an diesem Punkt ist ein intensiver Preisvergleich durch die Fachkraft

erforderlich und keine leichtfertige Entscheidung für das Erstbeste.

Kosten der Transportverpackung: Für bestimmte Transporte oder auch

Transportmittel sind spezielle Behälter vorgesehen, die die Kosten in die Höhe

treiben können.

Belastung der Umwelt: Mehr und mehr nehmen auch ökologische Erwägungen

bei der Auswahl des Transportmittels zu. Teilweise wird die Wahl des

umweltfreundlichsten Transportmittels vom Kunden verlangt.

Der Entscheidungsträger für den Versand, das kann durchaus die Fachkraft für

Lagerlogistik sein, muss nun die einzelnen Kriterien abwägen und dann die

richtige Entscheidung treffen.

LF 7: Touren planen

Abschnitt 5: Tourenplanung

Bei der Planung unterscheiden wir zwischen festen Touren, also Routen, die

einmal festgelegt sind (Beispiel: die Liefertouren an die einzelnen Aldi-Filialen)

und Touren nach Bedarf, also Touren, die sich nach den aktuellen Aufträgen

richtet, beispielsweise dadurch, dass Neukunden hinzugekommen sind oder

zeitlich betrachtet, Sonderbestellungen zu Stammkunden vorliegen.

Die Tourenplanung wird gemacht, um bei möglichst geringen Kosten möglichst

viele Aufträge gleichzeitig und fristgerecht zu bedienen.

Folgende Kriterien machen die Planung notwendig und verursachen bei

mangelnder oder schlechter Planung unnötige Kosten:

• Standzeiten des eigenen Fuhrparks: Der Fuhrpark sollte möglichst gut

ausgelastet sein, da er ohnehin Kosten verursacht und verursacht hat.

• Öffnungszeiten der Kunden zur Annahme der Lieferung: Manche Kunden

können nur zu bestimmten Zeiten beliefert werden, weil sie zum Beispiel

in einer verkehrsberuhigten Zone liegen oder nur zu bestimmten Zeiten

Personal vor Ort haben.

• Einsatzplanung der Fahrzeuge: Damit ist gemeint, dass das benötigte

Transportvolumen und die benötigten Spezialfahrzeuge zur Verfügung

stehen müssen.

• Einsatzzeiten der Fahrzeugführer: Auch die gesetzlichen Lenk- und

Ruhezeiten sind in der Tourenplanung zu berücksichtigen, um ggf. einen

weiteren Fahrer mitzuschicken.

• Zuladungsverbote und Gefahrgüter: Nicht alles darf zusammen

transportiert werden, manche Güter nur unter Beachtung bestimmter

Auflagen

Die Tourenplanung kann manuell erfolgen oder auch durch spezielle

Programme, teilweise sogar online. (Logistikprogramm Cargo)

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LF 8: Güter verladen

Abschnitt 1: Verladung von Gütern

Vom Verladen spricht man eigentlich immer, wenn man Ware entweder in/auf das

Packmittel oder diese in ein Transportfahrzeug lädt.

Beladung von Containern und auch die Beladung von Schiffen und Flugzeugen erfolgt

durch Fachpersonal vor Ort (vor allem mit Kranen)

Die hier behandelte Verladung dreht sich um das Beladen von Paletten und die

Verladung derer und andere Packstücke in LKW, Container oder Waggons.

Für die beförderungssichere Verladung, d.h., dass während des Transports keine

Ladung runterfallen kann, sind wir als Versender mit verantwortlich. Der

Versender/Verlader hat das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu

befestigen.

Das Gut ist während des Transports verschiedenen physikalischen Kräften ausgesetzt:

Die Gewichtskraft (wie stark drückt die Ladung auf die Ladefläche), die Massenkraft

(=Fliehkraft oder Trägheitskraft; beschreibt, welche Kraft auf das Gut in Kurven, bei

Steigungen/Gefällen oder beim Beschleunigen/ Abbremsen wirkt), die Reibungskraft

(wie sicher steht das Gut auf der Ladefläche) und die Sicherungskraft (Massenkraft

minus Reibungskraft)

Um die Ladung vorm Verrutschen oder Umkippen zu schützen, gibt es verschiedene

Arten der Ladungssicherung: Von kraftschlüssiger Ladungssicherung spricht man,

wenn das Gut mittels Zurrgurten fest auf die Ladefläche gepresst wird. Wie stark der

Zurrgut sein muss, kann man mittels der Vorspannkraft errechnen. Entscheidend

hierbei ist der Zurrwinkel. Dann gibt es noch die formschlüssige Ladungssicherung.

Diese kann man erreichen, indem man die Ladung lückenlos so verstaut („voll stopft“

= lückenlose Verstauung), dass sich gar nichts mehr bewegen kann (vgl. Packen auf

Druck bei Schachteln und Paketen). Dies kann man unterstützen durch Holzkeile oder

Kanthölzer. Außer der lückenlosen Verstauung gibt es noch das Direktzurren, d.h. die

Ladung wird „festgebunden“. Hier gibt es wiederum verschiedene Arten: Das

Schrägzurren (zwei Gurte an jeder Seite im rechten Winkel angebracht, also 8 Stück

erforderlich), das Diagonalzurren (An jeder Seite ist diagonal gesichert ein Gurt

angebracht, also 4 Stück erforderlich) und das Schlingenzurren (Ladung ist „nur“ über

eine Kopfschlinge gesichert, dabei ein Hilfsmittel wie ein Hebegurt, Kantenwickel

oder eine Palette als Zurrpunktersatz eingesetzt.). Kraftschlüssige und Formschlüssige

Ladungssicherung können auch zusammen eingesetzt werden, dann redet man von

kombinierter Ladungssicherung.

Für die Ladungssicherung gibt es verschiedene Hilfsmittel. Als erstes sind das die (ab

3,5t vorgeschriebenen) Zurrpunkte am Fahrzeug. Dann Zurrgurte, Zurrketten oder

Zurrdrahtseile.

Außerdem noch verschiedene Anker (z.B. Bordwandanker), Klemmbalken, alle

fixierenden oder ausfüllenden Hilfsmittel (Keile, Stausäcke, Schaumstoffpolster, etc.),

Netze, Planen und rutschhemmende Matten.

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Vor der Beladung sollte immer ein Stauplan erstellt werden, aus dem hervorgeht, wo

welches Packstück hin muss.

Der im Vorfeld erstellte Stauplan beschleunigt das Beladen und Entladen, und wie bei

jeder Planung können so präventiv unnötige Kosten vermieden werden.

Für den Stauplan benötigt man die Innenmaße des Transportmittels (Ladefläche,

Container) und dessen zulässigen Ladungsgewichte. Außerdem die Außenmaße und

Gewichte der zu verladenden Güter.

Nun wird, am besten auf Millimeterpapier eine maßstabsgetreue Zeichnung erstellt.

Alternativ kann man auch mit Modellen arbeiten und eine „Probebeladung“

durchführen.

Natürlich gibt es auch hierfür unterstützende PC-Programme.

Will man einen Container beladen, so ist ein Container-Check erforderlich.

Vor dem Beladen schaut man, ob der Container im einwandfreien Zustand ist (keine

Mängel an Trägern, Pfosten, Beschlägen, Schweißnähten; keine Löcher oder Risse in

Wänden oder Dach; keine Verformungen von Wänden und Dach; Türen gangbar;

Verschlusseinrichtungen funktionieren; Zulassungsschild vorhanden und okay; keine

Aufkleber vom voran gegangenen Auftrag noch vorhanden; innen keine Verformungen

an Boden, Decke oder Wänden erkennbar; Befestigungselemente vorhanden und im

guten Zustand; Container ist wasserdicht, trocken, sauber und es stehen auch keine

Gegenstände heraus, die die Ladung beschädigen könnten.)

Hierzu empfiehlt es sich, eine entsprechende Checkliste anzufertigen, abzuzeichnen

und den Papieren im Büro beizulegen.

Nach dem Beladen ist noch einmal zu überprüfen, ob die Ladung gemäß der Planung

verstaut ist, alle Sicherungen und Papiere vorhanden sind, alles weg ist, was nicht zum

aktuellen Auftrag gehört, und ob alles verschlossen ist, Siegel und Plomben

unbeschädigt sind. Außerdem, ob ggf. die richtige Temperatur eingestellt ist und die

Planen richtig angebracht und Planenseile zollsicher eingezogen sind.

Die Grundregeln beim Stauen der Ladung lauten: • Nutzlasten beachten

• Gewicht gleichmäßig auf die Bodenfläche verteilen

• Darauf achten, ob alle eingesetzten Mittel auch ins Bestimmungsland eingeführt werden

dürfen (in manchen Ländern ist z.B. der Import von Holz verboten)

• Bei schweren Packstücken Punktbelastung des Bodens reduzieren, beispielsweise durch

Nutzung von Kanthölzern.

• Schweres Gut unten - leichtes Gut oben

• Schwere Güter wenn es geht nach vorne wegen des Drucks beim Bremsen

• Feste Packstücke unten, weniger feste oben

• Fässer und Trommeln nur stehend stauen • Packstücke mit Flüssigkeiten unten - Packstücke mit festen Stoffen oben stauen

• Keine sich „bekämpfenden“ Güter zusammen stauen (stauberzeugend - staubempfindlich,

geruchserzeugend - geruchsempfindlich, feuchtigkeitsabgebende - feuchtigkeitsempfindliche, etc.)

• Frostempfindliche Güter nicht an die Wände stauen

• Packstücke, die zuerst entladen werden, zuletzt stauen (LIFO-Prinzip = last in, first out)

• So stauen, dass nichts heraus- oder herunterfallen kann und u.U. jemanden verletzt

• Transportmittel gut verschließen und bei Bedarf verplomben

LF 8: Güter verladen

Abschnitt 2: Verladung von Gefahrgut

Was innerbetrieblich über die Gefahrgutverordnung geregelt wird, dafür gilt

beim Transport das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass sowohl für die Verladung wie auch für den

Transport nur extra dafür geschultes Personal eingesetzt werden darf, ab einem

Aufkommen von Gefahrgut, das mehr als 50t netto im Jahr beträgt, muss sogar

ein Gefahrgutbeauftragter eingesetzt sein.

Was für das Personal gilt, gilt auch für die Pack- und Beförderungsmittel, auch

diese müssen für den Einsatz mit gefährlichen Gütern speziell ausgelegt und

zugelassen sein.

Die Regeln gelten allerdings nicht, wenn nur Kleinmengen transportiert werden,

sonst könnten Privatleute z.B. keinen Brennspiritus im Laden kaufen und nach

Hause bringen.

Wird ein Gefahrguttransport erforderlich, ist zunächst zu ermitteln, um welches

Gefahrgut es sich handelt. Dazu helfen z.B. die EU-Sicherheitsdatenblätter.

Die Gefahrgüter sind in verschiedene Gefahrenklassen eingeteilt, die die

Gefährlichkeit des Stoffes beschreiben. Verschiedene Gefahrklassen dürfen

unter Umständen nicht zusammen geladen werden (z.B. selbstentzündliche mit

leicht entzündlichen Stoffen), man spricht vom Zusammenladeverbot.

Es müssen bei Gefahrguttransporten neben den üblichen Angaben auf dem

Frachtbrief noch die offizielle und technische Bezeichnung, die Gefahren- und

Verpackungsklassen und die UN-Nummer angegeben sein.

Darüber hinaus sind dem Fahrer noch Unfallmerkblätter, Genehmigungen und

ggf. Zulassungsbescheinigungen mitzugeben.

Das Fahrzeug, bzw. der Container müssen mit entsprechenden Warntafeln

und/oder Gefahrenzetteln versehen sein.

LF 9: Güter versenden

Abschnitt 1: Der Güterverkehr in der Wirtschaft

Mit dem Begriff Verkehr ist immer gemeint, wie eine Sache oder eine Person

von A nach B kommt, welche Wege und Transportmittel zur Verfügung stehen.

Der Verkehr unterteilt sich in 4 Bereiche: Den Güterverkehr, den

Personenverkehr, den Nachrichtenverkehr und den Zahlungsverkehr.

Die Qualitätsmerkmale für eine gute Transportleistung sind: Wie lange dauert der Transport, wie pünktlich und sicher ist er, erfolgt er regelmäßig oder wie

ist er getaktet, wie individuell ist er, welche Kosten fallen an, wie umweltverträglich erfolgt

der Transport und gibt es einen Haus-zu-Haus-Verkehr?

Bezogen auf den Güterverkehr gibt es verschiedene Versandarten (Straße -

Güterkraftverkehr, Schiene - Eisenbahnverkehr, Binnengewässer - Binnenschifffahrt,

Seegewässer - Seeschifffahrt, Luft - Luftfracht)

Wenn man hintereinander für den gleichen Auftrag mehrere Verkehrsträger

hintereinander genutzt (wie beim Triathlon, verglichen mit Sport), spricht man

vom kombinierten Verkehr (auch genannt multimodaler oder intermodaler

Verkehr)

LF 9: Güter versenden Abschnitt 2: Rechtliche Grundlagen des Versands

Das Frachtrecht ist im 4. Buch des Handelsgesetzbuches geregelt.

Danach wird ein Frachtvertrag geschlossen und ein Frachtbrief mit 3 Originalen ausgestellt, der zwingend enthalten muss: Ort und Tag der Ausstellung; Name und Anschrift des Absenders, des Frachtführers, des Empfängers und eine etwaige Meldeadresse; Stelle und Tag der Übergabe des Guts; die übliche Bezeichnung des Gutes, bzw. bei gefährlichen Gütern die offizielle Bezeichnung; Anzahl, Zeichen und Nummer der Frachtstücke; das Rohgewicht des Gutes; die Höhe der vereinbarten Fracht und ein Vermerk über die Zahlung deren; den einzuziehenden Betrag bei Nachnahmesendungen; Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung des Guts; bei Binnenschiffen eine Vereinbarung, wenn die Ware offen oder an deck transportiert wird.

Der Frachtbrief gilt als Beweisstück über den Abschluss und Inhalt des Frachtvertrags, die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer, die Vermutung, dass Gut und Verpackung in äußerlich guten Zustand waren und die Übereinstimmung mit den gemachten Angaben die Packstücke betreffend. Daraus ergibt sich auch, wer für den Schaden aufzukommen hat, wenn der Kunde bei Annahme etwas reklamiert.

Des Weiteren regelt das Frachtrecht, wie mit Gefährlichem Gut umzugehen ist, Pflichten der Verpackung und Kennzeichnung, Zuständigkeiten beim Verladen und Entladen, den Umgang mit Begleitpapieren, Fragen der Haftung, das Recht des Absender auf Kündigung und Nachträgliche Weisungen, Rechte des

Empfängers und die Zahlungspflicht, die Abwicklung der Nachnahme, die Lieferfrist, Haftung bei Güter- oder Verspätungsschäden und Gründe für einen Haftungsausschluss, sonstige Haftungsfragen, wie eine Schadensanzeige zu erfolgen hat, das Pfandrecht und den Umgang mit einem Ladeschein. Für Umzüge gelten besondere Bestimmungen (Umzugsvertrag), geregelt in HGB §§451 a-h, ebenso der multimodale Frachtvertrag, also, wenn zwischendurch das Transportmittel gewechselt wird. Eine weiteres, gesondert geregeltes Recht ist das Speditionsrecht (HGB, §§453ff). Darin sind alle Dinge geregelt, die bei Beauftragung einer Spedition zu beachten sind.

LF 9: Güter versenden Abschnitt 3: Verkehrsträger im Güterverkehr

Der Großteil des Güterverkehrs wird noch über die Straße erledigt, dem Güterkraftverkehr.

Für die einzelnen LKW-Typen gelten Höchstgrenzen bezüglich Fahrzeuglänge und maximales Höchstgewicht (Eigengewicht des Fahrzeugs + Ladung). Fährt eine Firma nur die eigenen Sachen, spricht man von Werksverkehr, der erlaubnisfrei ist. Wird für die Beförderung Entgelt erhoben, handelt es sich um Gewerblichen Güterkraftverkehr, der erlaubnispflichtig ist. Hier gelten besondere Vorschriften, vor allem sind die Lenk- und Ruhezeiten zu beachten, ebenso die Mautpflichten. Überwacht werden die Fahrzeuge und Firmen außer vom Zoll noch durch das Bundesamt für Güterverkehr.

Auf kurzem Wege kann man weltweit auch KEP-Dienste in Anspruch nehmen. KEP steht für Kurier-. Express- und Paket. Kurierdienst heißt, dass die Ware vom Absender bis zum Empfänger begleitet wird (durch einen Kurier), während beim Expressdienst die Ware/Sendung an einen Knotenpunkt geschafft und von dort weiter gesendet wird zum Empfänger. Beides kann man auch für kleinere Sendungen in Anspruch nehmen, Paketdienste kümmern sich eben um größere Packstücke. Die bekanntesten KEP-Dienstleister sind DHL, DPD, Hermes, FedEx, TNT und UPS. Daneben gibt es auch noch kleinere und andere Anbieter, die teilweise regional beschränkt oder auf bestimmte Liefergebiete spezialisiert sind. Vorteil der KEP-Dienste sind die Schnelligkeit, Zuverlässigkeit, der Haus-zu-Haus-Service und die Überwachbarkeit (auch online) einer Sendung. Außerdem sind die Preise meist über die Preislisten abrufbar und dadurch gut zu vergleichen.

Für den schienengebundenen Güterverkehr spricht, dass hier besonders Massentransporte sehr preiswert und weitestgehend ohne unplanmäßige Verzögerungen (Niedrigwasser, Stau, Unwetter) durchgeführt werden können, allerdings muss der Empfänger ans Schienennetz angebunden sein oder man greift auf den kombinierten Verkehr zurück, muss dann aber an einem entsprechenden Bahnhof die Container/Güter von der Bahn auf LKW umgeladen werden. Man kann ganze Züge (Ganzzugverkehr) oder auch einzelne Waggons (Wagenladungsverkehr) mieten oder auf das Angebot „Kombinierter Verkehr“ der Deutschen Bahn AG zurückgreifen. Für die Beförderung mit der Bahn gibt es spezielle Vordruck und Begleitpapiere, wobei ein CIM-Frachtbrief nur für den internationalen Verkehr vorgeschrieben ist. Im grenzüberschreitenden Güterverkehr gilt Beförderungspflicht.

Die umweltfreundlichste Variante der Beförderung, aber auch die langsamste ist die Schifffahrt. Hier unterscheiden wir die Binnenschifffahrt (Flussschifffahrt und Kanalschifffahrt) und die Seeschifffahrt (Küstenschifffahrt und Hochseeschifffahrt) Auch hier gelten eigene Vorschriften. Der Frachtbrief nennt sich hier Konnossement.

Bei Luftfrachtverkehr ist besonders zu beachten, dass es auch hier spezielle Papiere gibt. Zusätzlich werden hier aber auch besondere Container (Form) benötigt. Luftfracht empfiehlt sich der hohen Kosten wegen nur bei besonders eiligen oder wertvollen Gütern.

LF 10: Logistische Prozesse optimieren

Abschnitt 1: Logistik

Unter Logistik versteht man alles, das darauf ausgelegt ist die richtige Sache zur

richtigen Zeit in der richtigen Qualität und Anzahl am richtigen Ort ist, und das

unter minimalem (finanziellen) Aufwand.

Es kann im Unternehmen mehrere verschiedene Logistiken geben, die aber

immer dieselbe Aufgabe haben, nämlich Abläufe optimieren. Die wären: Beschaffungslogistik, Lagerlogistik, Produktionslogistik (Fertigungsplanung und -steuerung),

Transportlogistik, Ersatzteillogistik, Instandhaltungslogistik, Distributionslogistik (=

Vertrieb), Entsorgungslogistik und Informationslogistik.

Die Logistikkette (Supply Chain) und damit die zu optimierenden Abläufe

beginnen schon bei der Auswahl der richtigen Lieferanten und geht bis hin zum

Abnehmer.

Die Logistik ist in die Unternehmensorganisation eingebunden, entweder als

selbständiger Bereich oder als Teilbereich der einzelnen Abteilungen. Letztlich

hat jeder Mitarbeiter mehr oder minder logistische Aufgaben zu erledigen.

Letztlich geht es immer um die Optimierung der Logistikleistung, also

maximaler Nutzen bei minimalem Aufwand, Dazu gehören:

• Kurze Durchlaufzeiten (in der Fertigung)

• Kurze Lieferzeiten (inklusive aller Auftragsbearbeitungszeiten)

• Hohe Zuverlässigkeit, also vollständige und mangelfreie Lieferungen

• Hohe Lieferflexibilität, also auf nahezu jeden Kundenwunsch eingehen können

• Hoher Servicegrad, gerade, wenn etwas nicht optimal läuft

• Hohe Informationsqualität, zu Lieferanten, Kunden und auch intern

• Geringe Bestände (Reduzierung der Lagerkosten)

• Wenig Leerfahrten (Reduzierung der Spritkosten)

• Geringe Wartezeiten der Lkw und der Fördermittel

• Geringe Kosten (für Bestände, Lager, Transport, Handling, Verwaltung)

• Vermeidung unnötiger Fehler

• Einsatz umweltschonender Transportmittel und Materialien

LF 10: Logistische Prozesse optimieren

Abschnitt 2: Optimierung logistischer Prozesse

Um den Ablauf logistischer Prozesse zu verbessern, ist es hilfreich, alle Beteiligten mit

ihren Ideen einzubeziehen und diese, soweit möglich, auch umzusetzen.

Eine Idee ist dabei das Lean Management. Dies heißt übersetzt „schlankes

Management“ und steht im Gegensatz zu vielen „Wasserköpfen“, die einige Firmen

haben.

Beim Lean Management werden Kompetenzen an Untergebene übertragen und von

denen auch umgesetzt, Entscheidungen treffen weitestgehend das Team und damit die

Leute „von der Front“. Dadurch kann schneller und flexibler auf Veränderungen und

Störung reagiert werden.

Das Lean Management beinhaltet im Wesentlichen drei Prinzipien:

1. Das Kaizen-Prinzip (auch kontinuierlicher Verbesserungsprozess - KVP): Hierbei

geht es darum, dass permanent alle Mitarbeiter Vorschläge machen können zur

Verbesserung von Abläufen, Produkten oder Dienstleistungen.

Diese werden dann auch oft umgesetzt und durch Prämien belohnt. Gerade bei

Neuentwicklungen empfiehlt sich diese Methode.

2. Das Total Quality Management (TQM): Hiermit ist beschrieben, dass ein Produkt

auf allen Ebenen hochwertig ist, von guter Qualität. Dies umfasst die Auswahl der

richtigen Lieferanten, die Auswahl und Qualifizierung der Mitarbeiter und eine

ständige Kontrolle des Produkts. TQM umfasst die drei Dimensionen:

Ergebniskontrolle, Null-Fehler-Strategie und umfassendes Qualitätsbewusstsein

(durch alle Mitarbeiter)

3. Das Just-in-time-Prinzip: Just in time bedeutet, dass benötigte Güter exakt zu dem

Zeitpunkt an der Produktionsstätte sind, wann sie verarbeitet werden können. Dadurch

kann man viel an Lagerkapazitäten sparen. Das Risiko für die rechtzeitige Anlieferung

trägt der Lieferant und es sind hohe Strafen bei Verzögerungen und dadurch

verursachten Produktionsausfall vereinbart.

Um herauszufinden, auf welche Güter man ein besonderes Augenmerk haben muss,

gerade hinsichtlich der Lieferantenauswahl, bedient man sich der A-B-C-Analyse

und/oder der X-Y-Z-Analyse.

Bei der A-B-C-Analyse werden die Güter nach ihrem Einzelwert gewichtet.

A-Güter sind alle die, die besonders teuer/wertvoll sind, von denen entsprechend nur

wenige auf Lager gehalten werden, die aber trotzdem einen hohen Prozentsatz am

gesamten Lagerwert haben. Bei der Beschaffung von A-Gütern ist besonders gut zu

planen. Auch sind hier besonders scharfe Lager- und Entnahmekontrollen wichtig.

C-Güter sind alle die, die in großen Mengen gelagert werden, aber von geringem Wert

sind. (z.B. einfache Schrauben)

B-Güter sind alle Güter dazwischen.

Bei der X-Y-Z-Analyse wird der Verbrauch der Güter gewertet.

Dabei haben X-Güter regelmäßigen Verbrauch, Y-Güter schwankenden und Z-Güter

unregelmäßigen.

Die beste Aussage bekommt man über eine Matrix, die ABC und XYZ kombiniert.

LF 11: Güter beschaffen

Abschnitt 1: Bedarfsplanung

Die erst Frage, die zu klären ist, lautet, WAS soll eingekauft werden?

Dazu unterscheiden wir die verbrauchsgesteuerte Bedarfsermittlung, die sich

meist aus Erfahrungen und Nachfragen ergibt. Kurz gesagt: was werde ich auch

wieder los. Daneben gibt es noch die programmgesteuerte Bedarfsermittlung,

die sich aus den Produktionsprogramm und den Materiallisten des zu

fertigenden Produkts ergibt.

Die nächste Frage lautet, ob wir den Bedarf dadurch decken, dass wir die

Materialien selber herstellen (Eigenherstellung) oder auf Fremdbezug

zurückgreifen (also einkaufen). Um das zu entscheiden, vergleichen wir die

Kosten der beiden Varianten miteinander, prüfen, wo die erwünschte Qualität

erreicht werden kann und natürlich davon, ob wir die notwendige Kapazität frei

hätten. Zu guter Letzt entscheidet dann die Frage, wie zuverlässig der Lieferant

wäre im Vergleich zu den eigenen Produktionsstätten.

Die zweite Frage lautet, WIE VIEL soll eingekauft werden.

Durch Wahl der falschen Bestellmenge werden unnötige Kosten erzeugt,

entweder durch zu hohen Lagerbestand und den damit verbundenen erhöhten

Kosten und Gefahren, oder durch Produktionsausfälle wegen Engpässen und

damit eventuell verärgerten Kunden oder gar Konventionalstrafen.

Gleichzeitig kann man durch Großeinkäufe aber auch gute Rabatte erzielen, die

unter Umständen andere Nachteile überwiegen.

Hier empfiehlt es sich, eine Tabelle anzulegen, aus der unter Berücksichtigung

von Lager- und Bestellkosten und Preisnachlässen (Rabatte, Sonderangebote)

die Optimale Bestellmenge abgelesen werden kann.

Die letzte Frage beschäftigt sich nun mit dem WANN soll eingekauft werden?

Dazu gibt es verschiedene Verfahren:

1. Bestellpunktverfahren (Meldebestand) = Das Wann wird durch die

tatsächlichen Lagerbewegungen bestimmt. Hier gilt die Formel: Tagesumsatz mal Lieferzeit plus eiserner Bestand = Meldebestand

2. Bestellrhythmusverfahren = Das heißt, es wird immer zu einem

bestimmten Zeitpunkt eingekauft (ähnlich dem privaten Wocheneinkauf)

3. Das Kanban-System = Hierbei handelt es sich um ein automatisiertes

Verfahren, wo leere Behälter einfach immer wieder gegen neue

ausgetauscht werden. Dies betrifft vor allem die innerbetriebliche

Belieferung der Produktionsstätten aus dem Pufferlager, welches sich

dann wiederum durch normale Bestellungen auffüllt.

4. Das Just-in-time-Verfahren = Die Bestellung erfolgt genau zu und auf den

Zeitpunkt, wo das Material dann auch verarbeitet wird. Vgl. Kapitel 10.2.

LF 11: Güter beschaffen Abschnitt 2: Wareneinkauf

Die Frage, die sich letztlich noch stellt lautet, WO soll eingekauft werden.

Die Wahl des richtigen Lieferanten hängt ab von der jeweiligen Lieferzeit, den Kosten des Auftrags unter Berücksichtigung aller Nachlässe und den Lieferbedingungen und natürlich der Qualität, die geliefert werden kann.

Zur Ermittlung verschiedener möglicher Lieferanten dienen Messen, die Gelben

Seiten, Fachzeitschriften, das Internet (z.B. wlw.de) und Vertreterbesuche, bzw. Werbematerialien und Kataloge. (auch diese sind oft online zu finden) Es empfiehlt sich, eine auf den eigenen Bedarf ausgerichtet interne Bezugsquellendatei anzulegen, wobei die meisten EDV-gesteuerten Warenwirtschaftssysteme ein solches Modul enthalten neben weiteren Vorzügen wie automatischen Bestellvorschlägen, EDV-Bestandsbuchhaltung etc.

Während ein Katalog für alle zu gleichen Bedingungen gilt, kann man auch eigene Konditionen und Preise aushandeln. Um einen Vergleich bei mehreren Lieferanten zu erzielen, stellt man an diese eine Anfrage. In dieser fragt man möglichst konkret an, was die Bestellung von Ware X kosten würde. Die Anfrage ist formfrei und unverbindlich.

Aufgrund dieser Anfrage schickt und der mögliche Lieferant nun ein Angebot, aus dem Preis und Lieferkonditionen hervorgehen. Mit Abgabe dieses Angebots verpflichtet sich der Verkäufer auch zu den angegebenen Konditionen zu liefern. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn das Angebot nicht an den Kunden konkret, sondern die Allgemeinheit gerichtet war (z.B. Zeitungsanzeige) oder eine Freizeichnungsklausel (nur solange Vorrat reicht, unverbindlich, u.ä.) beinhaltet.

Ansonsten entsteht durch die Annahme des Angebots (meist in Form eines Auftrags) ein verbindlicher Kaufvertrag. Ebenso durch eine Bestellung und deren Bestätigung (diese kann auch durch die Lieferung selbst erfolgen)

Im Vertrag sind auch die Lieferbedingungen geregelt, aus denen hervorgeht, wann auf welche Partei die Gefahren und wann die Kosten übergehen. Zur Vermeidung von Sprachmissverständnissen wurden internationale Lieferbedingungen, die Incoterms geschaffen. Auch wird in ihnen geregelt, wer für die Dokumente und Bezahlung der Zölle und Steuern verantwortlich ist.

Bei Lieferkonditionen der E(x), F(ree) oder C(Cost/Carriage)-Gruppe trägt der Käufer ab Werk oder erster Verladung (Übergabe an Frachtführer) die Gefahr, die Kosten allerdings nur bei E und F, wohingegen der Verkäufer die Kosten bei C übernimmt bis Bestimmungsort. Kosten und Gefahr bis Bestimmungsort trägt der Verkäufer bei Lieferkonditionen der D(elivered = Geliefert)-Gruppe.

Für einen rechnerischen Angebotsvergleich stellt man unter gleicher Liefermenge eine Liste auf, die alle Nachlässe und sonstigen Kosten berücksichtigt und vergleicht dann, was die Lieferung „unterm Strich“ kostet (ähnlich wie bei ebay: hier müssen auch immer die Versandkosten mitgerechnet werden). Ein qualitativer Angebotsvergleich dagegen richtet seinen Fokus auf Qualität, Zuverlässigkeit und Lieferzeit.