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Bosch-Rexroth, Werk Elchingen EcP, Ergänzung zum Lieferantenhandbuch Logistik der Bosch Gruppe und der Bosch-Rexroth-Ergänzung zum Lieferantenhandbuch Logistik der Bosch Gruppe / Release 1.0 Lieferantenhandbuch Logistik EcP Ergänzung: Logistische Anforderungen für Bosch-Rexroth, Werk Elchingen

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Lieferantenhandbuch

Logistik EcP

Ergänzung: Logistische Anforderungen für Bosch-Rexroth, Werk Elchingen

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Inhaltsverzeichnis

I. Abkürzungsverzeichnis 3

II. Vorwort 4

1. Kommunikation 4

1.1. Erreichbarkeit 4

1.2. Ansprechpartner 4

1.3. Betriebsferien 4

1.4. Störung im Lieferprozess 5

1.5. Teilespezifische Lieferantenvereinbarung (TLV) 5

2. Logistische Qualität 5

3. Anliefervorschriften / Kennzeichnung 6

3.1. Generelle Regelungen 6

3.2. Illustration zu Packstückspezifika 8

3.3. Anlieferung von Mustern 9

3.4. Anlieferung C-Teile im Kanbansystem 10

3.5. Verpackungsvorschrift für die Anlieferung von Stabstahl 11

4. Lieferpapiere 13

4.1. Warenanhänger 13

4.1.1. Hauptwarenanhänger 14

4.1.2. Unterwarenanhänger 14

4.1.3. Barcodelabel 15

4.1.4. JiS-Label 15

4.1.5. Anbringung der Anhänger und Labels 16

4.2. Lieferschein 16

5. Verpackungsvorschriften 19

5.1. Generelle Regelungen 20

5.2. Lagerung von Verpackungsmaterial und Leergut 20

5.3. Behältermanagement 20

5.3.1. Europool Ladehilfsmittel 20

5.3.2. BR eigene Mehrweg Verpackungshilfsmittel 21

5.4. Besondere Einzelbestimmung 21

6. Transport 22

6.1. Ladungssicherung 22

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6.2. Anlieferung eiliger Teile 22

6.3. Avisierung von Anlieferungen durch Lieferantenspediteur 22

7. Abbildungsverzeichnis 23

8. Anlagen 24

8.1. Anlage 1: Links und Navigation im Internet 24

8.2. Anlage 2: Vereinbarung zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz

und soziale Verantwortung (Stand 01/2011) 28

8.3. Anlage 3: Packvorschrift Lieferant 36

8.4. Anlage 4: Methode Messung Liefertermintreue (OTD) 38

8.5. Anlage 5: Abweichungsanalyse und Maßnahmenplan 40

8.6. Anlage 6: Bemaßung Warenanhänger 42

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I. Abkürzungsverzeichnis

BR - Bosch Rexroth

DIN - Deutsche Industrie Norm

DMC - Data Matrix Code

EcP - Bosch Rexroth, Werk Elchingen

EPAL - European Pallet Association

FFZ - Flurförderzeug

g - Gramm

HU - Handling Unit

HWA - Hauptwarenanhänger

INCO-Term - International Commercial Term

JiS - Just in Sequenz

kg - Kilogramm

KLT - Kleinladungsträger

LEB - Lieferantenergebnisbewertung

LuT - Liefer- und Transportavis

m2 - Quadratmeter

mm - Millimeter

OTD - On Time Delivery / Liefertermintreue

PLKZ - Problemlieferanten Kennzahl

TLV - Teilespezifische Lieferantenvereinbarung

TTNR - Typteilenummer

UWA - Unterwarenanhänger

VCI - Volatile Corrosion Inhibitor

VDA - Verband der Automobilindustrie

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II. Vorwort

Generell gelten unsere Einkaufsbedingungen, das Lieferantenhandbuch Logistik der Bosch

Gruppe und die Bosch Rexroth Ergänzung dazu. Diese Unterlagen sind im Internet

verfügbar, die Links finden Sie im Anhang.

Die logistischen Anforderungen können an den einzelnen Bosch Rexroth Standorten im

Detail unterschiedlich sein und damit einen ergänzenden Detailierungsgrad erfordern.

Das Lieferantenhandbuch Logistik EcP regelt diese werksspezifischen Ergänzungen

verbindlich für das Werk Elchingen, im Folgenden EcP genannt.

Teilespezifische Einzelvereinbarungen haben Vorrang vor allgemeinen Vorschriften, bzw.

ergänzen diese. Alle abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen und Spezifikationen

müssen in schriftlicher Form und mit Zustimmung von EcP/LOG erfolgen.

Bestehende Verträge und Vereinbarungen bezüglich Disposition und Einkauf behalten ihre

Gültigkeit und finden ergänzend Anwendung. Eventuelle Widersprüche zwischen den

einzelnen spezifischen und generellen Vorschriften, sind in Zusammenarbeit mit dem

zuständigen Disponenten abzuklären.

1. Kommunikation

1.1. Erreichbarkeit

Der von Lieferant benannte Ansprechpartner (bzw. dessen Vertreter), muss von Montag-

Freitag zumindest von 7:00 – 17:00 Uhr (Ortszeit Lieferant) erreichbar sein. Außerhalb

des oben genannten Zeitfensters (bzw. bei Werkschließungen), steht ein “Notfalltelefon“

mit qualifizierter Besetzung bereit.

1.2. Ansprechpartner

Der Ansprechpartner sowie sein Vertreter verfügen über die entsprechende fachliche

Kompetenz. Sprachen: Deutsch oder Englisch.

1.3. Betriebsferien

Betriebsferien / Werksschließungen sind mindestens 3 Monate vor Beginn schriftlich dem

zuständigen EcP Disponenten mitzuteilen. Während der Betriebsferien muss die

logistische Abwicklung und fortlaufende Lieferung sichergestellt sein. Vorauslieferungen

werden nicht akzeptiert.

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1.4 Störungen im Lieferprozess

Alle Störungen im Lieferprozess (z.B. verspätete Abholung, fehlende Ladekapazität) die zu

Abweichungen des zugesagten Liefertermins führen, sind unverzüglich dem zuständigen

EcP Disponenten zu melden.

1.5 Teilespezifische Lieferantenvereinbarung (TLV)

Um eine möglichst transparente und standardisierte Kommunikation herstellen zu können,

müssen TLV vereinbart werden. Die Initiative zur Vereinbarung zu den einzelnen TTNR geht

dabei von unser Disposition aus.

2. Logistische Qualität

In der jährlichen Lieferantenergebnisbewertung (LEB) wird auch die logistische Qualität

bewertet. Die Messung erfolgt mit einem zentralen BOSCH PLKZ (Problem

Lieferantenkennzahl) Instrument.

EcP erwartet, dass der logistischen Qualität eine Null-Fehler Strategie hinterlegt ist.

Bewertungskriterien sind 1

- OTD - Liefertermintreue

- LP - Lieferpapiere (Lieferschein, Label, sonstige fehlend, falsch oder unvollständig,

Abweichung zu LuT* )

- MD - Mengendifferenzen (Über-, Unterlieferung, Abweichung zu Lieferschein und

LuT*)

- VP - Verpackung

- SO - Sonstige physische Logistik (z.B. Ladungssicherung, Verpackungs-,

Anliefervorschrift nicht eingehalten, beschädigte Gebinde)

- UP - Umplanen der Fertigung

- SB - Gemeldete logistikbezogene Fertigungs-, Montagestillstände bei EcP

- SK1 - Stillstand Band Kunde

- SK2 - Kundenreklamation

*Punkte mit Bezug auf LuT (Liefer- und Transportavis) Daten gelten nur wenn LuT

Datenübertragung installiert ist.

1 Interner Vermerk: Kriterien sind in Abstimmung der Anlage 6 zum CDQ0602 Ausgabe 9.02 von 01.10.2010

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Die Erfassung eines Fehlers im PLKZ-Tool impliziert eine umgehende Mängelrüge bei dem

Lieferanten. EcP kann nach interner Bewertung des Fehlers und/oder nach Fehlerhäufigkeit

einen 8D- Report vom Lieferanten einfordern. Der Lieferant hat dabei entsprechend

qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen. Die Bearbeitungszeiten der einzelnen 8D Schritte sind

unter Punkt 5.4 der Anlage 2 (Vereinbarung zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz

und soziale Verantwortung (Qualitätsvereinbarung)) wie folgt definiert: D1 und D2 binnen 1

Tag, D3 am 2ten Tag, D4, D5 und D6 binnen 14 Tagen, D7 und D8 nach spätestens 60

Tagen. Anlage 2 enthält die in 06/2014 aktuelle Fassung, folgende Versionen erhalten Sie

von Ihrem zuständigen Einkäufer.

Unabhängig von der Erfassung im PLKZ-Tool kann EcP bei Anlieferungen die nicht den

Vorgaben bzw. Vereinbarungen entsprechen, alle entstandenen Kosten für Sonderaufwände

an den Lieferanten weiterbelasten. Sonderaufwände sind z.B. administrative Tätigkeiten,

Umpacken, Sortieren, Reinigen.

EcP behält sich vor, fehlerbehaftete Anlieferungen zu retournieren. Die Kosten für Aufwand

und Transport werden an den Lieferanten weiterbelastet.

3. Anliefervorschriften / Kennzeichnung

Die Anliefervorschriften regeln eine einheitliche Markierung / Bezettelung der eingehenden

Packstücke. Dies dient der effizienten und fehlerfreien Vereinnahmung der Ware.

Die Vorschriften gelten für alle externen und internen Anlieferadressen des Werkes EcP.

3.1. Generelle Regelungen

Generell sind von allen Lieferanten die EcP regelmäßig beliefern, LuT Daten bereitzustellen.

Zwischen den LuT Daten und den Angaben auf dem Lieferschein darf es keine

Abweichungen geben.

Zur Veranschaulichung der Begrifflichkeiten dient die Abbildung 1.

An jedem Packstück ist ein Lieferschein anzubringen. Umfasst ein Lieferschein mehrere

Packstücke, so muss auf dem Lieferschein erkennbar sein, in welchem Packstück welche

Ware in welcher Menge ist. An dem ersten Packstück ist das Lieferscheinoriginal, an den

weiteren eine Lieferscheinkopie anzubringen. Die Kopien sind augenfällig als solche zu

kennzeichnen.

Packstücke sollten grundsätzlich typenrein sein. Ist dies, aus z.B. Ladungssicherungs- oder

Effizienzgründen, nicht sinnvoll, so sind die Mischpaletten als solche, gemäß Abbildung 10,

zu kennzeichnen.

Der Lieferschein ist in einer A5 Lieferscheintasche an jedem Packstück anzubringen.

Die Lieferscheintasche darf keine anderen Markierungen (z.B. UWA (Unterwarenanhänger) /

VDA-(Verband der Automobilindustrie) Label) des KLT beschädigen oder verdecken.

Die Position der Lieferscheintasche ist je Packstückart gemäß der unter Kapitel 3.2

aufgeführten Illustrationen verbindlich. Die Lieferscheintasche ist jeweils an der Seite des

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Packstückes anzubringen, von welcher das FFZ (Flurförderzeug) das Packstück beim

Abladen aufnimmt.

Jedes Ladehilfsmittel muss durch ein eigenes Label eindeutig identifizierbar sein. Details

sind dem Kapitel 4. „Lieferpapiere“ zu entnehmen.

Die Höhe der Packstücke darf maximal 1.000mm betragen. Der Ladungsträger muss für alle

Standardanlieferungen dem Euromaß 1.200mm x 800mm entsprechen.

Kann eine KLT (Kleinladungsträger) Lage nicht mit gefüllten KLT gebildet werden, muss die

Lage mit leeren KLT mit Deckel vervollständigt werden. Dies dient dem Ladungsschutz und

der Stapelfähigkeit. Die leeren KLT dürfen keine Beschriftung (UWA / VDA Label) haben.

Der UWA ist am KLT in dem dafür vorgesehen Fach anzubringen und mit einem Klebepunkt

vor Verlust zu sichern. Der Klebepunkt muss sauber und beim Abziehen rückstandsfrei

entfernbar sein.

Bei mit KLT beladenen Paletten, muss das Packstück zur Stabilisierung mit einem Kunststoff

Deckel abgeschlossen und gebändert werden.

Es dürfen nur Kunststoffbänder verwendet werden. Die Qualität der Bänder muss den

üblichen mechanischen und thermischen Belastungen auf dem Transportweg genügen.

Ladehilfsmittel

(KLT)

Ladungsträger

(Palette)

Packstück

(Handling Unit)

Abbildung 1: Illustration zu Begrifflichkeiten: Packstück, Ladehilfsmittel, Ladungsträger

Deckel

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3.2. Illustrationen zu Packstückspezifika

Abbildung 4: KLT sortenrein auf Ladungsträger in Euromaß Adapterpalette für Dolly, gilt analog auch für Anlieferung auf Europool- oder Einwegpalette. UWA am KLT mit Klebepunkt befestigt

Abbildung 2: Gitterbox: Lieferschein an der breiten Seite an der dafür vorgesehenen Fläche

Abbildung 3: 186k, Kufen- oder Fußbehälter: Lieferscheintasche an

der schmalen Seite auf der Klappe

Abbildung 5: Holzkiste: Lieferscheintasche an der schmalen Seite im oberen Drittel

Abbildung 7: Karton auf Einweg- oder Mehrwegpallette: Lieferscheintasche an der schmalen Seite im oberen Drittel

Abbildung 6: Labelposition auf sauberem KLT mit Kantenschutz

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3.3. Anlieferung von Mustern

Bei allen Anlieferungen von Mustern (wie z.B. Erstmuster) müssen die Packstücke mit

einem orangefarbenen Aufkleber, gemäß Abbildung 11, als Mustersendung

gekennzeichnet sein. In allen Lieferpapieren ist die Ware als Muster zu benennen,

sowie Warenempfänger mit Name und Abteilung anzugeben. Die Vorlage des

Aufklebers erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner in unserem Einkauf.

Abbildung 8: Karton Lieferscheintasche seitlich. Bis 8 kg ohne Landungsträger ab 8 kg auf Flurförderzeuge fähigem Ladungsträger

Abbildung 9: Kleinmengenanlieferung auf Einwegpalette (gilt analog für Poolpalette). KLT mit Kantenschutz, Ladungsgut darf nicht über Ladungsträger hinausragen. Auffüllen der Lage mit leerem KLT zur Erhaltung Stapelfähigkeit

Abbildung 10: Lieferscheintasche auf Mischpalette

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Abbildung 11: Orangener Aufkleber zur Kennzeichnung bei Anlieferung von Mustern

Die Lieferpapiere, Lieferschein und ggf. weitere Dokumente sind mit einem Signalzettel

zu versehen. Die Anlieferadresse von Mustern kann vom Standard abweichen und ist

in jedem Fall mit dem Besteller eindeutig zu definieren.

Muster die wegen mangelhafter Markierung nicht sofort eindeutig als solche zu

identifizieren sind, stellen in jedem Fall einen 8D-pflichtigen Fehler dar.

3.4. Anlieferung C-Teile im Kanbansystem

Für die Anlieferung und Verpackung von C-Teilen im Kanbansystem gelten spezielle

Regelungen, die mit den entsprechenden Lieferanten bilateral vereinbart sind.

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3.5. Verpackungsvorschrift für die Anlieferung von Stabstahl

Die Anlieferung von Stabstahl erfolgt im Bund. Jeder Bund Stabstahl muss mit vier

Stahlbändern bandagiert und verprägt werden. Papier oder andere Puffermaterialien

zwischen Stahlband und Stabstahl müssen zwingend verwendet werden.

Die Bezettelung darf ausschließlich über Drähte mit dem Stabstahl verbunden sein. Die

Befestigung mithilfe von Klebeband ist nicht zulässig, siehe Illustration.

Ein Bund Stabstahl darf das zulässige Gesamtgewicht von 1.500 kg nicht überschreiten. Das

jeweilige Gewicht des Bundes muss auf dem Begleitetikett angegeben werden, siehe

Abbildung 14.

Befestigung

Bezettelung

mithilfe eines

Drahts

Abbildung 12: Stabstahl, bandagiert und bezettelt Abbildung 13: Stabstahl, Richtung Fase

Papier als

Puffermaterial

fehlt

Fase nach hinten

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Bei der Anlieferung ist darauf zu achten, dass sich die gefaste Stirnseite des Stabstahls in

Fahrtrichtung hinten auf der Ladefläche befindet. Die Platzverhältnisse an der Abladestelle

machen dies aus Arbeitssicherheitsgründen erforderlich. Die Bunde sind so zu sichern, dass

sich die Stangen innerhalb der Bunde nicht verschieben.

Firmenname

Firmenlogo

Anschrift

Fase nach

hinten

Absicherung

der

Zwischenräume

mit Holz

Abbildung 14: Begleitetikett

Abbildung 15: Stabstahl im LKW

Papier als

Puffermaterial

fehlt

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Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Stangen auf der Ladefläche zum Be- und Entladen

unterfahrbar sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Verwendung von

Stahlbändern um eine Sonderregelung für EcP handelt.

4. Lieferpapiere

Zur Sicherstellung der termingerechten Verfügbarkeit der Ware ist eine effiziente

Vereinnahmung essentiell. Dazu ist es insbesondere erforderlich, dass die Lieferpapiere

korrekt und eindeutig sind.

4.1. Warenanhänger

Die Warenanhänger müssen im wesentlichen VDA Standard 4902, die Barcodes entweder

Code 039 oder Code 128 entsprechen. Der Barcode muss mit dem Code der

Feldkennzeichnung (Buchstabe des Feldes) beginnen, siehe Tabelle. Alle Angaben im

Barcode sind im gleichen Feld in Klartext anzugeben.

Das Papier der HWA, UWA und Barcodelabel muss mindestens eine Stärke von 160 g/m2

haben. Das verbindliche Format ist für den HWA DIN (Deutsche Industrie Norm) A5 für den

UWA das DIN A6. Die konkrete Bemaßung der einzelnen Felder befindet sich in Anlage 6.

Die Feldnummern und Feldnamen richten sich in nachfolgenden Mustern nach der hier

ausgeführten Tabelle (VDA-Standards, sowie EcP-Standards):

VDA-Label Feld Feldname Präfix

VDA-Label 1 Warenempfänger kurz

VDA-Label 2 Abladestelle

VDA-Label 3 Lieferschein-Nummer N

VDA-Label 4 Lieferantenanschrift

VDA-Label 5 Gewicht netto

VDA-Label 6 Gewicht brutto

VDA-Label 7 Anzahl Packstücke

VDA-Label 8 Sachnummer Kunde P

VDA-Label 8a Bestell-Nummer / Lieferplan-Nummer Kunde K

VDA-Label 9 Füllmenge (im Packstück) Q

VDA-Label 10 Bezeichnung, Lieferung, Leistung

VDA-Label 11.1 Sach-Nummer Lieferant 30S

VDA-Label 11.3 fortlaufende Produktionsnummer

VDA-Label 12 Lieferanten-Nummer V

VDA-Label 13 Datum

VDA-Label 14 Änderungsstand Konstruktion

VDA-Label 15 Packstück-Nummer S,M,G

VDA-Label 16 Chargen-Nummer H

EcP-Label 20 Sammelnummer

EcP-Label 21 PPS-Nummer

EcP-Label 22 Kartenhersteller

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4.1.1. Hauptwarenanhänger

MUSTER HWA

Abbildung 16: Muster HWA

4.1.2. Unterwarenanhänger

MUSTER UWA

Abbildung 17: Muster UWA

21 cm

14,8 cm

14,8 cm

10,5 cm

Falls vorhanden

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4.1.3. Barcodelabel

MUSTER Barcodelabel

Abbildung 18: Muster Barcodelabel

4.1.4. JIS-Label

MUSTER JIS-Label

Abbildung 19: Muster JIS-Label

Höhe und Breite richtet sich nach Packstück

Höhe und Breite richtet sich nach Packstück

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4.1.5 Anbringung der Anhänger und Labels

Die Durchgängigkeit der Identifikation ist durch eine Etiketten-Systematik zu gewährleisten,

die sich an der Packstufe des Ladungsträgers bzw. der Verpackung orientiert. Je nach

Packstufe sind HWA, UWA oder lediglich Barcodelabels zu verwenden.

Abbildung 20: Anbringung Anhänger und Labels

4.2. Lieferschein

Der Lieferschein muss zwingend folgende Daten enthalten

- Absender mit Ansprechpartner und Telefonnummer

- Lieferantennummer

- INCO-Term (International Commercial Terms)

- Empfänger mit vollständiger Anschrift

- Abladestelle

- Lieferscheinnummer

- BR-Materianummer

- Materiallangtext

- Gesamtmenge der Lieferscheinposition

- Anzahl und Menge der Unterpackstücke (z.B. KLT)

- Lieferplan / Bestellnummer / Abrufnummer

- Chargennummer & Mindesthaltbarkeitsdatum, wenn vereinbart

- Teileänderungs- & Revisionsstand, wenn vereinbart

Barcode auf Beutel

UWA auf KLT

Nur von außen

UWA auf KLT

Barcodelabel auf kleine Kartons

UWA auf großen Karton

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Sind weitere Daten zu lieferanteninternen Zwecken erforderlich, können diese auf dem

Lieferschein geführt werden. Der Lieferschein gemäß dem Muster der Abbildung 20 ist im

Layout aktuell noch ein Vorschlag, die Inhalte sind verbindlich. Ein BR (Bosch Rexroth)

Standard wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Ebenso ist der DMC (Data

Matrix Code) bei BR und in EcP noch nicht verbindlich definiert. Die verbindliche Einführung

des DMC ist zeitnah zu erwarten.

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Abbildung 21: Muster Lieferschein

5. Verpackungsvorschriften

Aufgrund der besonderen Bedeutung und um den Kontext herzustellen kommt es in diesem

Kapitel zur Wiederholung von Aussagen aus den RB und BR Lieferantenhandbüchern

Logistik.

RB Grundsätze

Zitat aus dem RB Lieferantenhandbuch Logistik, Rel. 3.0 v. 07.05.2007, (Seite15, Punkt 2.1)

„… LIEFERANT beachtet folgende Grundsätze:

Vermeidung von Verpackung. Die Verpackung darf nicht größer und aufwändiger sein, als

dies zum Schutz der Ware unbedingt erforderlich ist.

Füllmaterial ist auf ein Minimum zu reduzieren.

Bei Einsatz von Einweg- und Mehrwegverpackungen sind wiederverwertbare Packstoffe zu

verwenden und entsprechend den Vorgaben der Entsorgungswirtschaft zu kennzeichnen.

Verwendung sortenreiner Materialien. Verbundwerkstoffe sind nicht zulässig.

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Bei ökonomischer und qualitativer Gleichbewertung von Einwegverpackung und

Mehrwegverpackung ist die Mehrwegverpackung vorzuziehen.

Poolfähige Mehrwegverpackungen (Euro-Palette, Euro-Gitterbox-Palette, VDA-KLT, etc.)

sind nicht poolfähigen Mehrwegverpackungen vorzuziehen. …..

Mehrwegverpackungen sollten Standardgrößen entsprechen. Spezifisches Design und

andere Größen sind nur im Falle besonderer Anforderungen des zu transportierenden

Materials zulässig.

Mehrwegverpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie vollständig zu leeren und leicht zu

reinigen und zu trocknen sind….“ Zitat Ende.

5.1. Generelle Regelungen

Das Packgut ist gemäß seiner Beschaffenheit so zu verpacken, dass es dem mechanischen

und klimatischen Transportstress der jeweiligen Beförderungsart unbeschadet standhält.

Dabei ist ein Optimum aus ökologischen und wirtschaftlichen Faktoren zu definieren.

Die verwendeten Ladungsträger und Verpackungsmaterialien müssen unbeschädigt und

sauber sein. Bei poolfähigen Ladungsträgern ist die entsprechende Norm (z.B. EPAL

(European Pallet Association) Kriterien, UIC435-4) einzuhalten. Bei Verpackungsmaterialien

mit Schutzwirkstoffen (z.B. VCI Träger) ist auf das Ablaufdatum zu achten.

Das Material und die Markierung der Ladungsträger und aller anderen Bestandteile der

Verpackung müssen jederzeit den geltenden nationalen und internationalen gesetzlichen

Bestimmungen entsprechen (z.B. IPPC Bestimmungen (International Plant Protection

Convention)).

Zur sachgerechten Handhabung sind erforderlichenfalls die international üblichen

Handhabungssymbole an den Packstücken anzubringen (sh. auch DIN 55 402).

Der Lieferant ist für die sachgemäße Verpackung verantwortlich und haftet für Schäden die

aus ungenügender Verpackung entstehen.

5.2. Lagerung von Verpackungsmaterial und Leergut

Der Lieferant ist nach Übernahme des Leerguts vom Frachtführer für eine sachgemäße

Lagerung des Leerguts verantwortlich. Die Lagerung hat so zu erfolgen, dass das Material

vor Witterungseinflüssen und Verschmutzung geschützt ist.

5.3. Behältermanagement

5.3.1. Europool Ladehilfsmittel

Für Europoolpaletten und Gitterboxen ist der Lieferant verpflichtet mit den RB / BR

Gebietsspeditionen ein Palettenkonto zu führen. Dies gilt für alle Länder in welchen die

Europool-Tauschsysteme etabliert sind.

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5.3.2. BR eigene Mehrweg Verpackungshilfsmittel

BR unterhält für die BR eigenen Mehrwegbehälter und TRHM (Transporthilfsmittel) ein

Deutschland weites Pool-System. Die Umsetzung wird von einem EDL (Externer

Dienstleister) erbracht.

Die Lieferanten erhalten die Parameter für die Abrufmengen und Eindeckungszeit vom EcP

Behältermanagement.

Der Lieferant ist verpflichtet, die Buchungen zu Abruf und Lieferung der Behälter und TRHM,

in dem vom EDL zur Verfügung gestellten System, durchzuführen. Eine Versorgung mit

Behältern und TRHM ist nur über diesen Kreislauf möglich.

TRHM (z.B. Steckleisten, Zwischenlagen) dürfen nicht beschädigt, gekürzt oder nachhaltig

verbogen werden.

Bestandsdifferenzen gehen zu Lasten des Verursachers. Die Kosten werden nach dem

Wiederbeschaffungswert ermittelt.

Unabhängig von Grund und/oder Verursacher, entbindet das Fehlen von Behältern / TRHM

den Lieferanten nicht von einer termintreuen Lieferung an BR. Die alternative Verpackung ist

mit den zuständigen EcP Disponenten abzustimmen. Sh. auch BR Ergänzung zum

LieferantenhandbuchPunkt 2.5.5.

5.4. Besondere Einzelbestimmungen

- zum Umbändern dürfen nur Kunststoffbänder verwendet werden. Einzige Ausnahme

ist die Anlieferung von Stabstahl und Metallrohren (sh. auch Anliefervorschriften)

- beim Umbändern ist Kantenschutz zu verwenden.

- Ein KLT darf das Bruttogewicht von 15 kg nicht überschreiten

- Alle KLT sind mit einem passenden Deckel zu verschließen

- Für bestimmte Teile oder Teilefamilien werden bilateral zwischen EcP und dem

Lieferanten spezifische Verpackungsvorschriften vereinbart. Diese

Verpackungsvorschriften werden von EcP erstellt und vom Lieferanten

gegengezeichnet. Muster gem. Anlage 3

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6. Transport

6.1. Ladungssicherung

Die Ladungssicherung ist gemäß den gültigen gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Der

Lieferant ist verpflichtet, die rechtlichen Pflichten des Verladers einzuhalten. Die beteiligten

Mitarbeiter sind entsprechend zu schulen.

6.2. Anlieferung eiliger Teile

Nach der offiziellen Öffnungszeit des jeweiligen Wareneinganges werden Anlieferungen nur

angenommen, wenn eine schriftliche Beauftragung durch den entsprechenden EcP

Disponenten vorliegt. Die schriftliche Beauftragung ist den Lieferpapieren beizufügen.

6.3. Avisierung von Anlieferungen durch Lieferantenspediteur

Anlieferungen die durch eine Spedition des Lieferanten (z.B. bei Frei Haus Lieferung)

erfolgen sind verbindlich im CARGOCLIX System anzumelden. Weitere Informationen hierzu

erhalten Sie unter dem Registrierlink www.cargoclix.com/boschrexroth und sobald sie ein

Konto bei Cargoclix haben unter www.cargoclix.com/timeslot.

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7. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Illustration zu Begrifflichkeiten: Packstück, Ladehilfsmittel, Ladungsträger ....................... 7

Abbildung 2: Gitterbox: Lieferschein an der breiten Seite an der dafür vorgesehenen Fläche .............. 8

Abbildung 3: 186k, Kufen- oder Fußbehälter: Lieferscheintasche an der

schmalen Seite auf der Klappe................................................................................................................ 8

Abbildung 4: KLT sortenrein auf Ladungsträger in Euromaß, Adapterpalette für Dolly, gilt analog

auch für Anlieferung auf Europool- oder Einwegpalette. UWA am KLT mit Klebepunkt befestigt .......... 8

Abbildung 5: Holzkiste: Lieferscheintasche an der schmalen Seite im oberen Drittel ............................ 8

Abbildung 6: Labelposition auf sauberem KLT mit Kantenschutz ........................................................... 8

Abbildung 7: Karton auf Einweg- oder Mehrwegpallette: Lieferscheintasche an der

schmalen Seite im oberen Drittel ............................................................................................................ 8

Abbildung 8: Karton Lieferscheintasche seitlich. Bis 8 kg ohne Landungsträger ab 8 kg auf

Flurförderzeuge fähigem Ladungsträger ................................................................................................. 9

Abbildung 9: Kleinmengenanlieferung auf Einwegpalette (gilt analog für Poolpalette). KLT mit

Kantenschutz, Ladungsgut darf nicht über Ladungsträger hinausragen ............................................... 9

Abbildung 10: Lieferscheintasche auf Mischpalette ................................................................................ 9

Abbildung 11: Orangener Aufkleber zur Kennzeichnung bei Anlieferung von Mustern ........................ 10

Abbildung 12: Stabstahl, bandagiert und bezettelt ................................................................................ 11

Abbildung 13: Stabstahl, Richtung Fase ............................................................................................... 11

Abbildung 14: Begleitetikett ................................................................................................................... 12

Abbildung 15: Stabstahl im LKW ........................................................................................................... 12

Abbildung 16: Muster HWA ................................................................................................................... 14

Abbildung 17: Muster UWA ................................................................................................................... 14

Abbildung 18: Muster Barcodelabel ...................................................................................................... 15

Abbildung 19: Muster JIS-Label ............................................................................................................ 15

Abbildung 20: Anbringung Anhänger und Labels .................................................................................. 16

Abbildung 21: Muster Lieferschein ........................................................................................................ 18

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8. Anlagen

8.1 Links und Navigation im Internet

Lieferantenhandbuch Logistik Bosch Rexroth Ergänzung

http://purchasing.bosch.com/media/de/cp_documents/de/LHL_V_3_0_de.pdf

Lieferantenhandbuch Logistik Bosch Rexroth Ergänzung

http://dc-emea.resource.bosch.com/media/de/de/startpage_18/einkauf_und_logistik/br_anhang_lhl.pdf

Bosch Lieferantenseite

Bosch Homepage: www.bosch.de

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8.2. Vereinbarung zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und soziale

Verantwortung (Stand 01/2011)

Anlage 2

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8.3 Packvorschrift Lieferant

Anlage 3

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8.4 Messung der OTD-Liefertreue

Die Messung der Liefertermintreue erfolgt auf Basis Lieferant / BR Werk. Eine

werksübergreifende Aggregation der OTD ist möglich.

Der im Bestellvorgang angegebene Liefertermin ist der vorgegebene Eintrefftermin an dem

im Bestellvorgang aufgeführten Anlieferort. Die Transportzeit von Lieferant bis Anlieferort ist

entsprechend zu berücksichtigen. Die gültigen Transportzeiten können beim zuständigen

Materialplaner erfragt werden. Sofern der Transport von einem BR Gebietsspediteur

durchgeführt wird, ist die Sendung am Vortag der gewünschten Abholung korrekt

anzumelden.

Die Messung erfolgt auf Bestellpositionsebene.

Die Messung basiert auf dem Abgleich des Kundenwunschtermins, aller

wareneingangspflichtiger Bestellungen und Lieferpläne, zur Wareneingangsbuchung.

Termintreu gelten Wareneingänge, welche bis zu drei Arbeitstagen vor und null Arbeitstagen

nach dem Kundenwunschtermin verbucht werden.

Der gewünschte Liefertermin entspricht den im BR SAP definierten Parametern

(Dispositionsmerkmal, Mindestbestand, Frozen Zone, etc.). Wird bilateral eine Vorziehung

vereinbart, wird der neue Termin durch den EcP Disponenten in SAP hinterlegt und zur

Messung herangezogen.

Kann der Wareneingang bei BR oder dessen Dienstleister nicht tagesaktuell erfolgen, so

wird das tatsächliche Eintreffdatum in das relevante SAP-Feld eingegeben.

Eine Position kann nur liefertermintreu sein, wenn die vollständige Menge geliefert wird.

Überlieferungen werden fallbezogen entweder retourniert oder akzeptiert, die Position kann

in beiden Fällen liefertermintreu sein. Der Fehler wird im SRM Tool erfasst und geht in die

PLKZ ein.

Überlieferungen auf Lieferplan werden, unter Berücksichtigung der eingestellten Toleranzen,

der nächsten Lieferplaneinteilung zugeordnet. Eine Einteilung entspricht der Bestellposition

zur Messung und wird zu dem Zeitpunkt zur Messung herangezogen an dem sie voll beliefert

ist.

Aus Qualitätsgründen erforderliche Rücklieferungen werden zum Datum der Neulieferung

gemessen.

Konsignationslieferungen werden mit OTD 100% bewertet, solange durch Unterschreiten

des vereinbarten Mindestbestandes keine Störungen in der EcP Fertigung oder Montage

verursacht werden.

Anlage 4

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Pos. Kundenwunsch-

termin Abrufmenge

WE - Datum

WE - Menge

Abweichung Kundenwunsch-

termin / WE Termin

OTD % Bemerkung

1 31.01.2014 10 31.01.2014 10 0 Tage 100 Taggenau

2 31.01.2014 10 28.01.2014 10 -3 Tage 100 Frühlieferung

innerhalb Toleranz

3 31.01.2014 10 27.01.2014 10 -4 Tage 0 Frühlieferung ausserhalb Toleranz

4 31.01.2014 10 03.02.2014 10 +1 Tage 0 Spätlieferung

5 31.01.2014 10 27.01.2014. 3 -4 Tage keine

Bewertung

31.01.2014 7 0 Tage 100 Teillieferung

verfrüht

6 31.01.2014 10 31.01.2014 4 0 Tage keine

Bewertung

03.02.2014 6 +1 Tage 0 Teillieferung

verspätet

Gesamt: 6 Positionen 300 => 50% OTD

Anlage 4

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8.5 Abweichungsanalyse und Maßnahmenplan

Anlage 5

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8.6 Bemaßung Warenanhänger

Anlage 6

Hauptwarenanhänger

Bemaßung in mm

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Unterwarenanhänger

Bemaßung in mm

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