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Lieferantenhandbuch Solaris Bus & Coach S.A. Dieses Handbuch ist Eigentum der Firma Solaris Bus & Coach S.A. Die Modifikation oder die Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung verboten.

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Lieferantenhandbuch

Solaris Bus & Coach S.A.

Dieses Handbuch ist Eigentum der Firma Solaris Bus & Coach S.A. Die Modifikation

oder die Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung verboten.

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Lieferantenhandbuch Änderung : 2

Auflage 1

Datum: 09-04-2013

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ................................................................................................................................. 3 1.1. Ziel .....................................................................................................................................................3 1.2. Bereich ...............................................................................................................................................3 2. Auswahl und Bestätigung des Lieferanten ................................................................................. 4 2.1. Anforderungen an Lieferanten ..........................................................................................................5 2.2. Anforderungen an Lieferanten von Baugruppen und Ersatzteilen für Schienenfahrzeuge ..............5 2.3. Qualifizierung des Lieferanten ..........................................................................................................5 2.4. Prozessaudit beim Lieferanten ..........................................................................................................6 2.5. Zusammenfassung des Audits ...........................................................................................................6 3. Bestellungen ............................................................................................................................ 6 4. Zeichnungen und Spezifikationen .............................................................................................. 7 5. Qualitätssicherungsplan ............................................................................................................ 8 6. Die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen beim Qualitätsproblem ...................................... 9 7. Größe der Partie ...................................................................................................................... 10 8. Identifizierbarkeit der Partie .................................................................................................... 10 9. Vorgehen mit den Produkten, Lagerung und Lieferung der Produkte ......................................... 10 10. Musterteil / Vorproduktionsprodukt ...................................................................................... 11 10.1. Erstattung der Kosten für ein nicht konformes Produkt .............................................................. 12 11. Änderungsvorschläge des Lieferanten .................................................................................... 12 12. Antrag des Lieferanten auf Bestätigung der Abweichungen von Anforderungen ...................... 13 13. Beurteilungssystem der Lieferanten / Ergebniskennzahl ......................................................... 13 14. Anforderungen zur Kennzeichnung ......................................................................................... 13 15. Mitteilung über organisatorische Veränderungen ................................................................... 14 16. Schutz von Informationen, die sich Solaris Bus & Coach und ihre Kunden vorbehalten haben .. 14 17. Serviceanforderungen ............................................................................................................ 14 17.1. Weitergabe des Wissens über das Produkt: ................................................................................ 15 17.2. Übertragung der Autorisierung .................................................................................................... 15 17.3. Zusammenarbeit bei der Lösung von technischen Problemen .................................................... 15 17.4. Vorgehensweise bei der Verbesserung / Modifizierung des Produktes ...................................... 16 17.5. Erfüllung der Garantieverpflichtungen ........................................................................................ 17 17.6. Teilenkatalog ................................................................................................................................ 17 17.7. Ständige Verfügbarkeit der Teile .................................................................................................. 18 17.8. Durchführung der Bestellung ....................................................................................................... 18 17.9. Kennzeichnung der Teile .............................................................................................................. 19 17.10. Servicenetz ................................................................................................................................. 19

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1. Einleitung

Die Kaufabteilung der Firma Solaris Bus & Coach S.A., nachfolgend SBC genannt,

ist der erste Ansprechpartner für den Lieferanten. Sie stellt dem Lieferanten

entsprechende Unterstützung sicher, wobei sie auf dem Wissen und Können des

Lieferanten in Bezug auf Herstellung und Qualität des Produkts basiert. Die

Tätigkeiten von SBC haben zum Ziel, dem Lieferanten zu helfen,

Qualitätsanforderungen zu erfüllen und die Qualität zu erhöhen. Für die Qualität der

Lieferungen ist jedoch der Lieferant verantwortlich.

1.1 Ziel

Diese Bedienungsanleitung hat zum Ziel, einheitliche Qualitätsanforderungen zu

übermitteln, deren Erfüllung unsere Firma von ihren Lieferanten erwartet. In

der Bedienungsanleitung sind allgemeine Empfehlungen enthalten und Prozeduren

beschrieben, die zu beachten sind, um ein qualifizierter Lieferant zu werden und zu

bleiben.

1.2 Bereich

Diese Anleitung gilt für alle Stoffe und Fertigteile, die SBC zum Zweck der Produktion

bestellt.

Es ist ein Qualitätsstandard und erfordert, dass alle SBC-Lieferanten ein aktives und

effektives Qualitätssystem schaffen, unterhalten und nachweisen.

In diesem Qualitätsstandard sind genaue Mindestanforderungen definiert.

Die Aufgabe des Lieferanten besteht darin, sicherzustellen, dass die gelieferten

Produkte zuverlässig und bestellungskonform sind.

In der Bedienungsanleitung ist ein Verfahren beschrieben, infolge dessen ein

Lieferant von Komponenten, Produkten, Systemen und Dienstleistungen zum SBC-

Lieferanten wird. Sie schildert die Qualitätsanforderungen von SBC den Lieferanten

gegenüber und hilft, die Anforderungen zu verstehen, die zu erfüllen sind, um ein

qualifizierter Lieferant zu werden.

Dieses Verfahren umfasst eine Vorqualifizierung des Lieferanten, welche der Firma

SBC ermöglicht, festzustellen, ob der neue Lieferant die Mindestanforderungen von

SBC erfüllt und in die Liste der qualifizierten Lieferanten aufgenommen werden kann.

Der nächste Schritt umfasst die Qualifikation des Prozesses (Herstellung, Entwurf,

Unterbeauftragung), der zur Versorgung der Firma SBC mit einem bestimmten

Komponenten, System oder einer bestimmten Dienstleistung genutzt wird.

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie die in diesem Dokument bestimmten

Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen ersetzen nicht die in den Verträgen, in

der Bestellung, in den technischen Zeichnungen oder in den technischen

Spezifikationen bestimmten Anforderungen. Sie befreien den Lieferanten auch nicht

von seiner Pflicht, die Produkte und Dienstleistungen an SBC nach seinem besten

Können und Wissen zu liefern.

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2. Auswahl und Bestätigung des Lieferanten

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2.1 Anforderungen an Lieferanten

Es wird gefordert, dass die Lieferanten vor Auftragserteilung über ein aktiv

betriebenes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 und / oder ISO/TS 16949

verfügen, welches von einer akkreditierten externen Zertifizierungsstelle bescheinigt

wird. Zugelassen werden auch Lieferanten, welche die Durchführung der

Zertifizierung planen, unter der Bedingung, dass sie den Zeitplan für Umsetzung der

Normen für Qualitätsmanagement vorlegen.

2.2 Anforderungen an Lieferanten von Baugruppen und Ersatzteilen für

Schienenfahrzeuge

Es wird empfohlen, das Qualitätsmanagementsystem nach IRIS (International

Railway Industry Standard) umzusetzen. Der für die Eisenbahnindustrie entwickelte

Standard stellt eine hohe Qualität in der ganzen Lieferkette sicher.

2.3 Qualifizierung des Lieferanten

Jeder Lieferant, mit dem SBC eine ständige Zusammenarbeit pflegt, wird zyklisch

bewertet. Diese Bewertung nennt man Lieferantenqualifizierungsverfahren.

Die erste Qualifizierung des Lieferanten erfolgt spätestens vor der dritten Lieferung

nach dem Beginn der Zusammenarbeit.

Infolge des Qualifizierungsprozesses (gemäß

dem Lieferantenqualifizierungsverfahren) kann der Lieferant einen der drei Status

bekommen:

1. Q - qualifiziert

2. D - zugelassen

3. ND - nicht zugelassen

Je nachdem, welchen Status der Lieferant bekommen hat, erfolgt die nächste

Qualifizierung:

1. Q - qualifiziert - ein Jahr nach der letzten Qualifizierung

2. D - zugelassen - 6 Monate nach der letzten Qualifizierung

3. ND - nicht zugelassen - 3 Monate nach der letzten Qualifizierung.

Immer nachdem die Qualifizierung durchgeführt worden ist, übersendet

der Mitarbeiter der Kaufabteilung dem Lieferanten die Information über deren

Ergebnisse.

Die Information über den Lieferantenstatus wird im Register der Lieferanten und

Anbieter aktualisiert. Aufgrund der Registerdaten wird das Verzeichnis

der qualifizierten Lieferanten erstellt.

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Im Register wird auch das Datum der nächsten Qualifizierung des entsprechenden

Lieferanten angegeben.

Die Mitarbeiter der Kaufabteilung dürfen die Produkte nur bei den Lieferanten, die

sich im Verzeichnis der qualifizierten Lieferanten befinden (mit dem Status

"qualifiziert" oder "zugelassen") einkaufen.

2.4 Prozessaudit beim Lieferanten

Das Prozessaudit kann auf Wunsch von SBC im Sitz des Lieferanten durchgeführt

werden, wenn:

der Lieferant als ein neuer Lieferant eingeführt wird,

der Lieferant bei der Qualifizierung negativ bewertet worden ist,

der Lieferant Qualitätsprobleme hat,

beim Lieferanten Verspätungen auftreten und die Kontinuierlichkeit von

Lieferungen nicht gewährleistet wird,

der Lieferant sich weiterentwickeln will,

bei allen sonstigen Problemen, welche die fließende Produktion gefährden.

Der Lieferant wird jedesmalig vorab über den Umfang und die Art des Audits

benachrichtigt.

2.5 Zusammenfassung des Audits Nachdem das Audit abgeschlossen ist, bekommt der Lieferant einen Bericht mit dem

Auditergebnis.

Falls irgendwelche Abweichungen festgestellt werden, ist der Lieferant verpflichtet,

die Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen und diese im vereinbarten Zeitraum

umzusetzen.

Bei Lieferanten, die im Audit negativ bewertet werden, kann SBC ihre Entwicklung

aufhalten. Dies erfolgt nach Ermessen der Kaufabteilung.

Die Zusammenarbeit kann bis zum Zeitpunkt der positiven Bewertung des

Lieferanten eingestellt werden.

3. Bestellungen

Die Einkaufsbestellungen an die Lieferanten werden per E-Mail generiert.

Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt

schriftlich zu bestätigen, es sei denn, es wurde anders im individuellen Vertrag mit

dem Lieferanten vereinbart. Der Lieferant ist verpflichtet, die kompletten

Bestellungen, gemäß den bestätigten Fristen und Terminen sicherzustellen.

Der Lieferant ist verpflichtet, die Kauf- und Logistikabteilungen über die eventuellen

Ausfälle (Urlaubspause usw.) zu informieren, die den Zeitplan der Lieferungen

beeinflussen können. Die Informationen sind mit solchem Vorsprung zu übermitteln,

damit die Kontinuierlichkeit der Produktion in SBC gewährleistet wird. Die

beschleunigten Lieferungen können abgelehnt und auf Kosten des Lieferanten

zurückgeschickt werden.

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4. Zeichnungen und Spezifikationen

Der Lieferant hat die neuesten Versionen der Zeichnungen und der SBC-

Spezifikationen als Teil der Qualitätsdokumentation aufzubewahren. Jegliche

technischen Änderungen und/oder Korrekturen sind nachzuweisen, wobei es deutlich

anzugeben ist, welche Änderungen samt Änderungsdatum und Ergänzungen

vorgenommen worden sind.

Der Lieferant trägt die volle Verantwortung für die Lieferungen von Produkten gemäß der Dokumentation der Firma SBC. Alle Abweichungen der vom Lieferanten hergestellten Einzelteile von der technischen Dokumentation der Firma SBC sind auf der Etappe des Anbietens anzumelden, nicht später jedoch als vor der Bestätigung der Durchführung der Bestellung.

Mit der Bestätigung der Bestellung erklärt der Kunde, dass er alle in der Bestellung und in der technischen Dokumentation enthaltenen Bedingungen bedingungslos akzeptiert hat. Jegliche Abweichungen können zum Nachteil des Lieferanten interpretiert werden, was nachfolgend dazu führt, dass er die Kosten des Reklamationsverfahrens zu tragen hat. Im Falle einer Bestellung, zu der es technische Bedenken gibt, soll man: dem Bestellenden mitteilen, dass die Bestellung nicht angenommen wird, den Bestellenden und die Kaufabteilung über den Grund der Ablehnung der

Bestellung informieren,

die Durchführung der Bestellung erst dann bestätigen, wenn alle Bedenken

beseitigt worden sind und die technische Dokumentation korrigiert worden ist,

bzw. nachdem der Mitarbeiter der Kaufabteilung in SBC schriftlich bestätigt

hat, dass er die Abweichungen akzeptiert.

Schema des Bestellungsvorgangs

Übersendung der Bestellung an den

Lieferanten

Bestätigung der Bestellung durch

den Lieferanten – innerhalb von

3 Tagen nach Erhalt

Lieferung der Teile an

Solaris in der bestätigten

Frist

Lieferung der Teile nach

Ablauf der bestätigten Frist

wird als eine verspätete

Lieferung betrachtet.

Verzögerte Lieferungen

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5. Qualitätssicherungsplan

Der Qualitätssicherungsplan ist ein Dokument, das die Methoden zusammenfasst,

nach denen der Lieferant die ständige Übereinstimmung mit den SBC-Anforderungen

sicherstellt. Er stellt den Lieferanten das Werkzeug zur Verfügung, mit dem sie

die Qualitätskontrolle der Produkte effektiv vorbereiten und nachweisen, sowie

die nach dem Herstellungsbeginn eingeführten Änderungen überprüfen können.

Dieser Plan soll an SBC weitergeleitet und bestätigt werden.

WICHTIGER HINWEIS:

Der Lieferant ist Fachmann für die Herstellung und die Sicherstellung der Qualität von Produkten. Der Lieferant trägt die volle Verantwortung für die Qualität der Produkte.

Es ist erforderlich, dass die Lieferanten ein System der Verbesserungsmaßnahmen

für den Fall der Qualitätsprobleme unterhalten. Dieses System muss die Methoden

der Problemlösung sowie die spätere Beurteilung der Umsetzung und

der Wirksamkeit von Verbesserungsmaßnahmen umfassen.

Jegliche Qualitätsprobleme des Lieferanten, die in der Firma Solaris SBC oder beim

Kunden festgestellt worden sind, werden formell in Form eines

Reklamationsprotokolls an den Lieferanten weitergeleitet.

Alle Verbesserungsmaßnahmen des Lieferanten sind bei der SBC in Form eines 8D-

Berichts vorzulegen. (Das Berichtsmuster ist auf der Webseite www.solarisbus.com,

im Lesezeichen Firma, Link Lieferanten, erhältlich.)

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6. Die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen bei einem Qualitätsproblem

Probleme mit der Qualität der

Lieferung

Kontakt des SBC-

Mitarbeiters mit dem

Lieferanten

Der Lieferant ist verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden: 1. die Ware zu tauschen / reparieren 2. die Prüfung der Ware vor der Lieferung im vollen Umfang sicherzustellen.

Der Lieferant ist verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen: 1. das Problem zu identifizieren, 2. den Plan für die vorbeugenden Maßnahmen zu schaffen, 3. die vorbeugenden Maßnahmen umzusetzen

Wurden die Anforderungen

erfüllt? Ja Ja

Ja

Weitere

Zusammenarbeit Wurden die

Anforderungen erfüllt?

Ist mehr Zeit erforderlich, um den

Plan der Verbesserungsmaßnahmen

zu erstellen?

Eskalation des

Qualitätsproblems

Einführung in das

Verzeichnis TOP 20

Eskalation Stufe I 100 % Prüfung aller hergestellten Produkte durch

die zusätzliche Kontrolle außer der Fertigungsstraße

Waren die

Verbesserungsmaßnahmen

erfolgreich?

Eskalation Stufe II 100 % unabhängige Prüfung aller hergestellten Produkte in der

zusätzlichen Kontrolle, mit der Dritte beauftragt werden.

Beschränkung/

Kündigung der

Zusammenarbeit

Waren die

Verbesserungsmaßnamen

erfolgreich?

Herstellung unter

Aufsicht 30 Tage

lang

Waren die

Verbesserungsmaßnamen

erfolgreich?

Weitere

Zusammenarbeit

Ja

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Nein Nein

Nein

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7. Größe der Partie

Die gelieferten Partien müssen eine solche Menge des in ähnlichen Bedingungen

hergestellten Produktes enthalten, damit dieses Produkt in der Partie hinsichtlich aller

wichtigsten Merkmale einheitlich ist. Werden das Material / die Zeichnung oder der

Stoff während der Produktion einer Partie geändert, ist es erforderlich, eine neue

Partienummer zu vergeben, die später ermöglicht, diese Partie leicht zu

identifizieren. Jegliche Abweichungen müssen mit der Ansprechperson besprochen

werden, welche die Bestellung beim Lieferanten gemacht hat.

8. Identifizierbarkeit der Partie

Für alle Produkte bestimmt und bewahrt der Lieferant die Abläufe

der Produktidentifizierung während aller Produktionsetappen. Der Lieferant darf mehr

als eine Partie auf der Palette senden, jedoch darf jeder Behälter auf der Palette

ausschließlich Elemente einer Partie enthalten. Es gilt nicht, wenn jeder einzelne Teil

mit einer separaten Seriennummer gekennzeichnet wird. Jede Partie muss mit

einer Partienummer des Lieferanten zwecks eindeutiger Identifizierbarkeit

gekennzeichnet werden.

Das Identifizierungssystem der Partien beim Lieferanten muss Folgendes

berücksichtigen:

Möglichkeit, die bedenklichen Produkte nach der Partienummer richtig zu

identifizieren

Feststellung der Gründe von Qualitätsproblemen und Durchführung der

Verbesserungsmaßnahmen bei minimalen Kosten für den Lieferanten und

Solaris

Bezeichnung der Identifizierbarkeit für die Partienummern der Komponente

und Produktionsdaten / Qualitätsangaben, die für die Seriennummer auf dem

Behälter charakteristisch sind.

9. Vorgehen mit den Produkten, Lagerung und Lieferung der Produkte

Die unten genannten Leitlinien beschreiben die Grundanforderungen an die SBC-

Lieferanten. Diese dienen zur Sicherstellung der Qualität von Produkten und der

damit verbundenen Dienstleistungen, die im Angebot enthalten sind. Sie umfassen

systematische Planung, Durchführung und Überprüfung der getroffenen

Maßnahmen, die auf ständige Verbesserung der Qualität ausgerichtet sind, um vor

allem fehlerfreie Lieferungen sicherzustellen (sog. Null-Fehler-Strategie) und

die geleisteten Dienste ständig zu verbessern.

Der Lieferant soll mit dem Produkt so umgehen, dass dieses weder

beschädigt wird noch sich sein Zustand während des Herstellungsprozesses

oder danach verschlechtert.

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Der Lieferant verwendet sichere Lagerplätze, um die Beschädigungen und

Verschlechterung des Produktzustands von der Vorbereitung des Produktes

auf Sendung bis hin zu seiner Auslieferung zu vermeiden.

Der Lieferant ist verpflichtet, die optimale Qualität des Produktes von

der Herstellung bis zur Lieferung bei SBC sicherzustellen, und ist für

die qualitativ gute und sichere Transportverpackung verantwortlich.

Das gelieferte Produkt hat unbedingt die folgenden Kriterien zu erfüllen:

Die Einzelteile müssen entsprechend auf der Palette gelegt werden:

stabil, so dass sie nicht von der Palette herunterrutschen können,

so dass sie durch andere Einzelteile nicht beschädigt werden.

Das Produkt darf nicht über den Palettenrand hinausragen.

Das Produkt darf nicht das Abladen erschweren.

Je nach dem Sortiment müssen die Einzelteile gemäß

den "Packungsstandards der Firma Solaris Bus & Coach S.A.” gepackt

werden;

Ein Musterteil - das erste Einzelteil wird zugelassen:

darf nicht mit anderen Materialien gemischt werden,

muss getrennt gepackt und deutlich gekennzeichnet werden (gelbes

Etikett),

Einzelteile, die einen Satz darstellen (mit einer SBC-Nummer

gekennzeichnet):

müssen in einer logistischen Verpackung eingepackt sein

(ein Satz = eine logistische Verpackung)

10. Musterteil / Vorproduktionsprodukt

Alle Musterteile / Vorproduktionsprodukte, die an SBC geliefert werden, müssen

den Zeichnungen und Spezifikationen sowie den Bestellungsanforderungen von SBC

entsprechen. Alle neuen Teile, die in der Palette der verarbeiteten Metallteile,

Kunststoffteile und der Windschutzscheiben enthalten sind, unterliegen dem

Zulassungsverfahren des ersten Einzelteils, in dem alle Pflichten des Lieferanten

bezüglich der Lieferung von Musterteilen beschrieben sind. Können die Erfordernisse

aus irgendeinem Grund nicht erfüllt werden, ist der Lieferant verpflichtet, dies SBC

mitzuteilen, wenn er sein Angebot vorliegt, spätestens bei der Bestellung. Wenn ein

nicht konformes Produkt ohne schriftliche Genehmigung geliefert worden ist, wird es

abgelehnt / zurückgesendet. Dem Lieferanten werden die Kosten auferlegt, die SBC

infolge der Nichtkonformität (negatives Testergebnis, Einfluss auf den Kunden,

Kosten usw.) zu tragen hat.

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10.1 Erstattung der Kosten für ein nicht konformes Produkt

Der Lieferant übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung des nicht

konformen Produkts, das mit der Bestellung nicht übereinstimmt, die SBC getragen

oder festgestellt hat. Diese Kosten umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: Kosten

der Demontage und erneuten Montage, Schnelltransport (Hin- und Hertransport),

Verschrottung, Materialrückgabe, Arbeitskosten (Sortierung, Umarbeitung,

Reparatur, Abbruch, Überstunden und Ausfälle), über die Standards hinausgehende

Tests, Kommunikation mit Kunden, Kundenbesuche, Zollgebühren und Belastung

des Endkunden.

Bevor die Lastschrift ausgestellt wird, wird an den Lieferanten eine schriftliche

Benachrichtigung gesendet. Der Lieferant ist verpflichtet, die Rückzahlung von SBC

innerhalb von 2 Arbeitstagen ab dem Benachrichtigungstag zu bestätigen /

anzufechten. Falls der Lieferant die Rückzahlung anfechtet, muss er eine

tatsächliche Begründung dazu haben, dass er für diese Rückzahlung oder ihren Teil

nicht verantwortlich ist. Bei der ausbleibenden schnellen Reaktion kann der Lieferant

mit der Rückzahlung und der Produkterstattung belastet werden (je nach

den Umständen).

11. Änderungsvorschläge des Lieferanten

SBC unterstützt Material-, Projekt- und Prozessverbesserungen, um die Qualität zu

verbessern und die Kosten zu reduzieren. Alle Änderungen bedürfen jedoch der

Zustimmung von SBC, bevor sie im Betrieb des Lieferanten umgesetzt werden. Alle

diese Änderungen werden an SBC weitergeleitet und müssen begründet werden.

Die Änderungen werden schließlich akzeptiert, nachdem diese validiert und von SBC

im „Zulassungsverfahren des ersten Einzelteils“ bestätigt werden.

Die erste Maßnahme, die zu treffen ist, um die Bestätigung zu bekommen, ist

die Kontaktaufnahme mit der Kaufabteilung der Firma SBC und die Darstellung

der Änderung. Nachdem die Abteilung dies analysiert hat, akzeptiert sie diese

Änderung hinsichtlich der Kosten und legt dann zusammen mit der technischen

Abteilung andere eventuelle Anforderungen zu den vorgeschlagenen Änderungen

fest.

Im weiteren Schritt muss das Produkt im Zulassungsverfahren des ersten Einzelteils

positiv bewertet werden. In manchen Fällen kann SBC fordern, das Produkt zu

testen. Nachdem das Zulassungsverfahren des ersten Einzelteils erfolgreich

abgeschlossen worden ist, darf der Lieferant die Herstellung der Produkte mit der

Berücksichtigung der Änderungen beginnen. Der Zeitplan der Umsetzung von

Änderungen muss mit SBC vor dem Lieferbeginn festgelegt werden.

Falls die Änderung nicht vor der Lieferung bestätigt wird, wird das Produkt

zurückgewiesen und der Lieferant haftet finanziell für alle Rohstoffvorräte, Produkte

in Fertigung und Fertigprodukte, auf welche die fehlende Bestätigung negative

Auswirkungen hat.

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12. Antrag des Lieferanten auf Bestätigung der Abweichungen von Anforderungen

SBC verlangt von den Lieferanten, dass die gelieferten Produkte zu 100 Prozent mit

der Dokumentation übereinstimmen.

Wenn der Lieferant ein Produkt liefern will, das nicht mit der SBC-Dokumentation

übereinstimmt, ist es erforderlich, dass die Firma Solaris das Produkt mittels

eines Antrags des Lieferanten auf die Bestätigung der Abweichungen bestätigt.

Die Grundsätze für die Antragstellung auf Bestätigung der Abweichungen wurden im

Zulassungsverfahren des ersten Einzelteils beschrieben. Die Formulare und

Anweisungen zum Ausfüllen der Formulare finden Sie auf der Webseite der Firma

SBC. Mündliche Anweisungen, Diskussionen und / oder Bestätigungen der Firma

SBC gelten nicht ohne das vollständig bestätigte Formular der Abweichungen.

WICHTIGER HINWEIS: Falls die Änderung nicht vor der Lieferung bestätigt

wird, wird das Produkt zurückgewiesen und der Lieferant haftet finanziell für

alle Rohstoffvorräte, Produkte in Fertigung und Fertigprodukte von SBC, auf

welche die fehlende Bestätigung negative Auswirkungen hat.

Die Lieferungen, die es betrifft, sind mit einer entsprechenden Nummer "Antrag auf

Akzeptierung der Abweichung" an jedem Karton / Behälter gekennzeichnet, um

sicher zu stellen, dass das Material richtig gekennzeichnet ist, wenn es zu

den Werken von SBC gelangt.

13. Beurteilungssystem der Lieferanten / Ergebniskennzahl

Es wurde folgende Kennzahl zur Messung der Leistungsfähigkeit

des Lieferanten festgelegt:

Kennzahl der Reklamationsprotokolle - begründete Reklamationen

Die Lieferanten mit der höchsten Anzahl der begründeten Reklamationsprotokolle

werden im Verzeichnis TOP 20 (Form der Lieferantenentwicklung) aufgelistet.

14 Anforderungen zur Kennzeichnung

Der Lieferant ist verpflichtet, die Produkte mit einem Versandetikett (gemäß VDA

4902) zu kennzeichnen. Das Etikett soll gegen atmosphärische Bedingungen

(Regen, Wind) unempfindlich und an der Verpackung / am Behälter sichtbar sein.

Befinden sich mehrere Arten der Einzelteile in der Verpackung, müssen sie eindeutig

gekennzeichnet werden, damit sie leicht identifizierbar sind.

Zugelassen sind Abweichungen von der oben genannten Norm nach der Akzeptanz

des Logistikers. Unabhängig davon muss jedes Etikett mindestens Folgendes

enthalten: SBC-Nummer, Lieferanten-Nummer, Partienummer / Herstellungsdatum

und Menge. Wenn die Anforderungen zur Kennzeichnung der Materialien nicht erfüllt

werden, kann die Lieferung vollständig abgewiesen werden.

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15. Mitteilung über organisatorische Veränderungen

Alle organisatorischen Veränderungen des Lieferanten, welche die Qualität und/oder

Kosten beeinflussen können, müssen SBC im Voraus mitgeteilt werden.

16. Schutz von Informationen, die sich Solaris Bus & Coach S.A. und ihre Kunden vorbehalten haben

Alle Informationen, die der Lieferant von SBC bekommen hat, dürfen nicht an Dritte

ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SBC weitergegeben werden. Als

vertrauliche Informationen gelten alle Versionen der elektronischen Daten,

Zeichnungen und Dokumentationen, sowie Werkzeuge und Materialien.

17. Serviceanforderungen

Die vom Lieferanten gelieferten Produkte, die in den Fahrzeugen der Firma SBC

montiert sind, werden zum integralen Bestandteil der Fahrzeuge. Auf diese Weise

darf sich der Lieferant als Originalausrüstungshersteller/-lieferant für SBC (OEM /

OES) bezeichnen. Dieser Rang wird zusätzlich durch den Marktbereich verstärkt, in

dem SBC tätig ist. Personenbeförderung, insbesondere im Stadtverkehr, erfordert

von den Fahrzeugen das höchste Niveau an Sicherheit und Zuverlässigkeit.

Eine hohe Position der SBC-Lieferanten auf dem "Automotive"-Markt bringt mit sich

die Verpflichtung, sich ständig für die Entwicklung der Produkte und die bestmögliche

Bedienung nach dem Verkauf einzusetzen.

Der qualifizierte SBC-Lieferant OEM / OES ist u.a. verpflichtet:

sein Wissen über das Produkt und seine Bedienung weiterzugeben,

die Autorisierung auf die Kunden von SBC oder ASO SBC zu übertragen,

an der Lösung der technischen Probleme zusammenzuarbeiten,

bei der Verbesserung / Modifizierung der Produkte mitzuwirken,

den Garantieverpflichtungen effizient nachzukommen,

den Katalog und den Preisverzeichnis der Ersatzteile zur Verfügung zu stellen

und ständig zu aktualisieren,

sicherzustellen, dass die Ersatzteile immer verfügbar sind,

die Bestellungen in vereinbarten Fristen durchzuführen,

die Einzelteile gemäß den Empfehlungen von Solaris zu kennzeichnen,

das Service-Netz zu gewährleisten.

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17.1 Weitergabe des Wissens über das Produkt:

Der Lieferant gibt der Firma SBC sein Wissen und Können bezüglich der Herstellung,

der Qualität und der Funktionalität des Produktes weiter. Die Mindestanforderungen

zur Aufbewahrung der Dokumentation in diesem Umfang regelt der Punkt 4.

Das Wissen soll während der Schulungen weitergegeben werden. Die bisherigen

Mitarbeiter und jeder nächste Kunde der Firma SBC, sowie der Firma ASO, die mit

dem Produkt arbeiten werden, haben diese Schulungen zu absolvieren.

Sobald das Produkt im Fahrzeug der Firma SBC in Betrieb genommen wird, soll

der Lieferant mindestens drei Sets der diagnostischen Werkzeuge und Software

in der entsprechenden Sprachversion auf Kosten des Lieferanten samt

der für den gesamten Anwendungszeitraum gekauften Lizenz und kostenlosen

Softwareaktualisierungen zur Verfügung stellen.

17.2 Übertragung der Autorisierung

SBC erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die Autorisierung auf die Abteilung für

die technische Betreuung und Produktreparaturen übertragen.

Der Autorisierungsumfang soll die reibungslose Bedienung und Reparatur

der Produkte in den Werkstätten der Kunden oder in ASO SBC ermöglichen.

17.3 Zusammenarbeit bei der Lösung von technischen Problemen

Um die volle Identifizierbarkeit des Produktes zu ermöglichen, gelten

die Anforderungen zur Identifizierbarkeit der Partie (Pkt. 8) in demselben Umfang wie

für die Lieferung der Produkte, Baugruppen und Ersatzteile.

Falls es angemeldet wird, dass ein Produkt im SBC-Fahrzeug nicht richtig

funktioniert, ist der Lieferant verpflichtet, unverzüglich die Maßnahmen zur Lösung

des Problems zu treffen.

Der Maßnahmenumfang umfasst u. a.:

Darstellung des Vorschlags zur Problemlösung samt dem

Durchführungsdatum (innerhalb von 24 Stunden ab der Meldung). Die Zeit der

wirksamen Reparatur darf nicht 48 Stunden ab der Mängelmeldung

überschreiten.

technische Unterstützung auf Kosten des Lieferanten am Ort und zum Termin,

die SBC bestimmt,

Hinweis auf die Gründe der Probleme (innerhalb von 24 Stunden ab

der Mangelmeldung), samt der genauen Diagnostik, Beschreibung und

Fotodokumentation.

Hinweis auf die bedenklichen Produkte, bei denen die Mängel auftreten

können, samt Darstellung der Identifizierungsweise

Vorbereitung des Plans zur Vorbeugung dem wiederholten Mangelvorkommen

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Falls der Grund für das gemeldete Problem im Produkt selbst liegt, das der Lieferant

geliefert hat, ist der Lieferant verpflichtet, die Reparatur auf eigene Kosten

durchzuführen. Wenn SBC die Reparatur durchgeführt hat, ist der Lieferant

verpflichtet, für die Reparaturkosten aufzukommen.

Wenn das mangelhafte Funktionieren des gelieferten Produktes sonstige Systeme im

Fahrzeug negativ beeinflusst hat, ist der Lieferant verpflichtet, die primäre

Funktionsfähigkeit der sonstigen Systeme wiederherzustellen bzw. für Kosten dafür

aufzukommen.

Zu den Aufgaben des Lieferanten gehört die Umsetzung und die Durchführung

der notwendigen Kontrollen, um die "Gebrauchstauglichkeit" und Zuverlässigkeit des

Produktes während des gesamten Gebrauchszeitraums im Fahrzeug Solaris

sicherzustellen. Der Lieferant hat die Aufgabe, über ein dokumentiertes Verfahren in

diesem Bereich zu verfügen, detailliert bis hin zu dem Niveau von einzelnen Teilen

und Baugruppen.

17.4 Vorgehensweise bei der Verbesserung / Modifizierung des Produktes

Der Lieferant ist verpflichtet, aus eigener Initiative ständig zu handeln, so dass die

gelieferten Produkte weiter entwickelt werden. Diese Handlungen umfassen:

Anpassung der Produkte an aktuelle rechtliche Anforderungen;

Handlungen, durch die der negative Einfluss des Produktes auf die Umwelt

gemindert wird, z. B.:

• Senkung des Energiebedarfs

• Reduktion der Lärmemission

• Reduktion der Emission von umweltschädlichen Stoffen

Anpassung des Produktes an neue Technologien

Handlungen zur Senkung der gesamten Gebrauchskosten des SBC-

Endproduktes

Entgegenkommen den Erwartungen der Kunden dem Produkt gegenüber.

Wenn die Firma Solaris eigene Erwartungen dem Produkt gegenüber meldet, ist

der Lieferant verpflichtet, die Möglichkeiten darzustellen, inwieweit es möglich ist,

die Erwartungen umzusetzen, unter Angabe u.a. von:

Kostenanalyse der Modifikation,

Durchführungsfristen.

Wenn der Lieferant einen Ersatzteil oder Nachfolgeteil einführt, ist er verpflichtet,

die Kosten der Anpassung des neuen Teils im erklärten Verfügbarkeitszeitraum

des Produktes zu tragen.

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Falls der Lieferant mit den speziellen Bedingungen vertraut gemacht wurde, in denen

das Produkt funktionieren wird, übernimmt er die Verantwortung für die richtige

Auswahl der Baugruppen / Ersatzteile in Hinblick auf die Betriebsbedingungen des

Fahrzeuges.

17.5 Erfüllung der Garantieverpflichtungen

Wenn Mängel am Produkt auftreten, ist der Lieferant verpflichtet:

die technische Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges innerhalb von 24 Stunden

ab der Mängelmeldung auf eigene Kosten wiederherzustellen,

auf die Gründe der Mängel (innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, an

dem das mangelhafte Produkt an den Lieferanten geliefert worden ist)

hinzuweisen,

je nach Wunsch von SBC:

Geld für das mangelhafte Produkt zu erstatten,

ein neues Produkt zu liefern,

das mangelhafte Produkt zu reparieren,

andere Baugruppen zu liefern, deren Wert nicht niedriger als

der Wert des mangelhaften Produktes ist,

auf die Produkte, auf die bedenklichen Produktpartien hinzuweisen,

bei denen die Mängel auftreten können,

den Plan zur Vorbeugung des wiederholten Mangelvorkommens

vorzubereiten.

Der Lieferant trägt alle Kosten für die Garantiereparatur (darunter Kosten für

Demontage, Montage, Diagnostik, Transport, Fahrt, Verbrauchs- und Hilfsstoffe).

Wenn es zur Verzögerung der Reparatur oder Lieferung des Teils kommt, ist

der Lieferant verpflichtet, alle Strafen aus dem oben genannten Grund in voller Höhe

zu übernehmen.

Die Garantie soll 3 Jahre oder die Kilometerleistung von 300.000 km ab dem Tag

umfassen, an dem die Teile montiert worden sind (ohne Zuzahlungen), falls im

Vertrag nicht anders bestimmt.

17.6 Teilenkatalog

Für den Bedarf der Abteilungen Ersatzteile, Service, Dokumentation und Aftersales

ist der Lieferant verpflichtet, den kompletten Katalog mit dem Preisverzeichnis aller

Teile in der erforderlichen Sprachversion zusammen mit dem ersten Produkt zu

liefern, das zur ersten Montage zugelassen wurde.

Der Katalog / das Preisverzeichnis muss mindestens Folgendes enthalten:

SBC-Nummer, sofern solche Nummer vergeben wurde

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Lieferantenhandbuch Änderung : 2

Auflage 1

Datum: 09-04-2013

Übersichtszeichnungen einzelner Teile

Produktnummer

Produktname

Maßeinheit

Gewicht

Abmessungen

Einzelpreis

Lieferdatum

Mindestbestellmenge

Lebenserwartung des Produktes in Kilometern und/oder als Zeitangabe

Das Preisverzeichnis muss jedes Jahr über den Zeitraum von 15 Jahren ab

der Lieferung des letzten Produktes aktualisiert werden, das zur ersten Montage

vorgesehen war.

Die aktualisierten Preise müssen das ganze Kalenderjahr lang gelten und an SBC

bis zum letzten Novembertag des Jahres geliefert werden, welches dem Jahr

vorhergeht, in dem diese Preise gelten sollen.

17.7 Ständige Verfügbarkeit der Teile

Der Lieferant ist verpflichtet, die Ersatzteile für die zur ersten Montage gelieferten

Produkte immer verfügbar zu halten.

Der Mindestumfang der verfügbar gehaltenen Teile, die vom Lieferanten ständig

vorrätig gehalten werden, umfasst u.a.:

Verbrauchsteile

Verschleißteile

Baugruppen und Teile, für die Beschädigungsrisiko beim Betrieb besteht

Es muss der voraussichtlichen Lebensdauer der einzelner Produkte

entsprechen.

Der Zeitraum, in dem die Produkte und ihre Baugruppen verfügbar sein sollen,

beträgt 15 Jahre ab der Lieferdatum des letzten Produktes zur ersten Montage.

17.8 Durchführung der Bestellungen

Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 24 Stunden nach deren

Erhalt zu bestätigen.

Wenn die Bestellung den Status dringend hat, ist der Lieferant verpflichtet, den

möglichst kürzesten Durchführungstermin anzugeben, keinen späteren jedoch als auf

der Bestellung genannt.

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Lieferantenhandbuch Änderung : 2

Auflage 1

Datum: 09-04-2013

Falls es nötig ist, die Teile schnell an den Endempfänger zu liefern, erwartet SBC,

dass die Teile unmittelbar an die von SBC angegebene Anschrift geliefert werden.

17.9 Kennzeichnung der Teile

Außer den im Punkt 14 genannten Anforderungen ist der Lieferant verpflichtet,

die Erwartungen von SBC in Bezug auf die Kennzeichnung der gelieferten Teile mit

dem Logo und der SBC-Nummer zu erfüllen.

Die Kennzeichnung der Teile mit dem SBC-Logo soll vorbeugen, dass die

Endverbraucher nicht originelle, nicht zertifizierte Ersatzteile verwenden, und dass

die Ersatzteile mit dem SBC-Logo unautorisiert verkauft werden.

Das SBC-Logo und die SBC-Nummer sollen sowohl an den zur ersten Montage

bestimmten Teilen sowie an den Ersatzteilen platziert werden.

17.10 Servicenetz

SBC erwartet von dem Lieferanten, dass er ein Servicenetz in den Ländern hat,

in denen die Fahrzeuge betrieben werden. Das Service soll die Reparaturdienste

rund um die Uhr, darunter auch an den Feiertagen, leisten.