Lipari, Äolische Inseln und Syrakus · 8 Tage Premium-Erlebnisreise von GLOBALIS® 01.05. -...

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8 Tage Premium-Erlebnisreise von GLOBALIS® 01.05. - 08.05.2014 Flug ab/an Hamburg ab € 1.549,- Lipari, Äolische Inseln und Syrakus Ausgesuchte charmante HHHH Hotels in hervorragender Lage Exklusive Erlebnisreise mit vielfältigen Ausflügen Kleine Reisegruppe mit max. 21 Teilnehmern

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8 Tage Premium-Erlebnisreise von GLOBALIS®01.05. - 08.05.2014Flug ab/an Hamburg ab € 1.549,-

Lipari, Äolische Inselnund SyrakusAusgesuchte charmante HHHHHotels in hervorragender LageExklusive Erlebnisreise mit vielfältigen Ausflügen Kleine Reisegruppe mit max. 21 Teilnehmern

Im Hafen von Lipari

Von Feuerbergen in die

antike WeltstadtSchon in der griechischen Mythologie strandete Odysseus auf seiner Irrfahrt anden Küsten der Äolischen Inseln. Äolus, der Herrscher der Meereswinde, gab denauch als Liparische Inseln bekannten Eilanden im Tyrrhenischen Meer nördlichvon Sizilien seinen Namen.

Die sieben Vulkaninseln tauchten einst aus den Tiefen des Meeres auf und beeindrucken heute mit heißen Thermalquellen, atemberaubenden Lavaland -schaften und fruchtbaren Terrassen mit Kapern- und Weinanbau. Einzigartige Ausblicke bieten sich von den Aussichtspunkten der Hauptinsel Lipari auf den oftrauchenden Stromboli oder die Insel Vulcano mit ihren heißen Fumarolen undFangopools. Im Jahre 2000 wurde der gesamte Archipel zur UNESCO Welt -naturerbe-Region erklärt.

Auf der größten Mittelmeerinsel Sizilien wartet das einst mächtige Syrakus aufSie, das mit seiner antiken Altstadtinsel und dem archäologischen Park mit eindrucksvollen Ruinen griechischer und römischer Herrscher ebenfalls zumWeltkulturerbe erklärt wurde.

Das Barockjuwel Noto

Eingebunden in eine unvergessliche Erlebnisreise

treffen Sie auf die Inseln. Aber die Inseln treffen auch Sie

und bringen Ihnen ihre Schönheiten und Eigenheiten näher.

Stilvolle charmante

HHHH Hotels bieten

Ihnen wohltuende

Entschleunigung

Das 5-Sterne Hotel liegt im Yachthafen von Syrakus

Stilvolles Ambiente im Grand Hotel Ortigia

Freundliches und hilfbereites Personal zeichnet die ausgewählten Hotels aus

Auf Lipari haben wir das HHHH Hotel Villa Meligunis für Sie reserviert. Die liebevoll restaurierteVilla aus dem 18. Jahrhundert liegt mitten im romantischen Fischerviertel im antiken Ort Lipari.Den malerischen Hafen Marina Costa mit seinen kleinen Restaurants erreichen Sie bequem zu Fußin nur 2 Minuten. Auf der Dachterrasse des Hotels befindet sich der Pool. Von hier haben Sie einentraumhaften Ausblick über das Meer und Lipari. Das Haus bietet Ihnen ein stilvolles Ambiente. An-tike Möbel stehen im gelungenen Kontrast zu moderner Kunst. Die 32 Zimmer sind komfortabelausgestattet mit Heizung/Klimaanlage, Kabel-TV, Direktwahltelefon, Minibar, Dusche/WC oderBad/WC.

Ihre HHHH CHARMING Hotels …

Das HHHH Grand Hotel Ortigia (offizielle Landeskategorie: 5 Sterne) liegt im Yachthafen von Syra-kus inmitten der gleichnamigen Insel. Das gegen Ende des 19. Jahrhunderts errichtete Gebäude be-steht nun bereits seit mehr als 100 Jahren, und obwohl es 1995 vollkommen umgebaut wurde, sindnoch immer die ursprünglichen architektonischen Linien und der Reiz des Jugendstils erhalten. DieAusstattung der 58 elegant eingerichteten Zimmer umfasst: Direktwahltelefon, Safe, Klimaanlage,Farb-SAT-TV, automatischer Wecker, Minibar, Dusche/WC oder Bad/WC sowie Haartrockner. Vonder wunderschön über dem Hafen gelegenen und über einen Panoramalift zugänglichen Terrassekönnen Sie prächtige Sonnenuntergänge über dem Mittelmeer bewundern. Die Küche des GrandHotel Ortigia zeichnet sich durch regionale und internationale Spezialitäten aus.

… auf Lipari und in Syrakus

Ihr Reiseprogramm:

1. Tag: Flug von Deutschland nach Cataniaund Fährfahrt nach Lipari

Sie fliegen nach Catania auf Sizilien, der größtenMittelmeerinsel. Nach der Begrüßung durch IhreReiseleitung treten Sie Ihre Fahrt entlang der ab-wechslungsreichen Nordküste an und fahren zurHafenstadt Milazzo, hier setzen mit der Fähre zurberühmtesten der Äolischen Inseln über und be-ziehen Ihr Hotel auf Lipari.

2. Tag: Ganztagesausflug Lipari und

Vulcano

Tauchen Sie auf der Hauptinsel Lipari in das Herz

des Archipels ein, das der griechischen Mythologie

nach bereits Odysseus auf seinen Irrfahrten beher-

bergte. Sie entdecken ganz entspannt die land-

schaftlichen Schönheiten der Insel und genießen

den einmaligen Blick vom Aussichtspunkt Quat-

trocchi auf die benachbarte Insel Vulcano, bei

gutem Wetter sogar bis Sizilien. Elegant ragen hier

Äoliens Faraglioni aus dem Meer, die nadelförmi-

gen Felsformationen stehen den berühmten

Schwestern vor Capri in nichts nach. Anschließend

erkunden Sie die malerische und lebendige Alt-

stadt des Hauptortes Lipari auf eigene Faust. Über

dem Hafenort thront der sehenswerte Burgberg

mit einer Festung aus dem 16. Jahrhundert, im In-

neren lockt die Kathedrale San Bartolomeo und

das Archäologische Museum. Mit der Fähre geht

es weiter zur Nachbarinsel Vulcano, der Bade- und

Blick vom Aussichtspunkt Quattrocchi

Ihr Hotel

Ihr Hotel

Milazzo •

Syrakus •

Sizilien

Mittelmeer

• Catania

Salina •• Lipari

Noto •

Vulcano •

Stromboli •• Panarea

Marzamemi •

Beschauliche Altstadt von Lipari

gaben. Der heutige Name entstammt den großenSeen und Sümpfen im Südosten an der LandzungeLingua, die in der Römerzeit zur Salzgewinnunggenutzt wurden. Salina ist die grünste Insel des Archipels und wird Sie mit ihrer idyllischen Land-schaft beeindrucken. Auf den fruchtbaren Bödenwerden auf terrassenförmig angelegten FeldernWein und Kapern angebaut und der für die Lipa-rischen Inseln bekannte Malvasiawein produziert.Nach einem entspannten Tag auf dem grünen Eiland fahren Sie mit dem Boot zurück zur Haupt-insel des Archipels und genießen bei einer Insel-umrundung vom Schiff aus einmalige Blicke aufdie beeindruckende Küstenlandschaft Liparis. ImAnschluss geht es zurück in Ihr Hotel auf Lipari.

4.Tag: Ganztagesausflug zu den InselnPanarea und Stromboli

Die älteste Vulkanformation des Archipels lernenSie heute auf der kleinsten Insel der Äolischen In-selgruppe kennen. Mit der unbewohnten Nach-

Das winzige Dorf Ginostra am Fuße des Strombolis ist Italiens abgeschiedenste Siedlung.

Kurinsel des Archipels. Beliebt sind die Strand-buchten mit den heißen Fumarolen und Fango-pools, am Hauptkrater der Insel zeugtSchwefel-rauch vom ruhenden, aber aktiven Vul-kan. Am Abend fahren Sie zurück in Ihr Hotel aufLipari.

3. Tag: Ganztagesausflug zur Insel Salina

Heute setzen Sie mit dem Boot zur zweitgrößtenäolischen Insel Salina über und erkennen schonvon weitem die Zwillingsvulkane, die der Inselihre vormalige, griechische Bezeichnung Didyme

barinsel Basiluzzo und zahlreichen Klippen und

Felsspitzen bildet Panarea einen eigenen, winzigen

Archipel mit gemeinsamem, vulkanischem Ur-

sprung. Auf nur dreieinhalb Quadratkilometern

wohnen knapp vierhundert Einwohner an der Ost-

küste in den drei Dörfern San Pietro, Ditella und

Drauto. Die höchste Erhebung ist der Punta del

Corvo im Nordwesten, der nach Osten in Terras-

sen abfällt, die mit Getreide und Ölbäumen be-

pflanzt sind. Ihre Reise führt Sie weiter auf die

berühmte Insel Stromboli mit dem aktiven Vulkan,

über dessen Gipfel fast immer eine Rauchfahne

schwebt. Das nahezu kegelförmige und kreisrunde

Eiland ragt steil aus dem Wasser empor, die weni-

gen hundert Insulaner leben zum Großteil entlang

der einzigen Straße im Norden, das winzige Dorf

Ginostra im Süden ist Italiens abgeschiedenste

Siedlung. Genießen Sie auf Ihrem Ausflug die

typischen Lavalandschaften, schwarze Sandstrände

und die Sciara del Fuoco an der Nordwestseite

Strombolis. Auf der Feuerrutsche fließt die Lavaaus den Kratern noch heute teilweise bis ins Meer.Entdecken Sie mit dem Strombolicchio einen altenVulkankern nordöstlich der Insel, auf dem sichheute nur ein Leuchtturm befindet mit Blick zurfeurigen Kraterterrasse des Stromboli. SpäteRückfahrt zum Hotel in Lipari.

5. Tag: Weiterreise über Milazzo nach Syrakus

Heute verlassen Sie die eindrucksvolle Welt derVulkaninseln und setzen mit der Fähre nach Sizi-lien über. Auf Ihrer Fahrt entlang der felsigen Ost-küste der größten Mittelmeerinsel genießen Siebeeindruckende Ausblicke auf das vorgelagerte Io-nische Meer und erreichen Ihr heutiges Ziel Syra-kus. Die historische Stadt war in der Antike übermehrere Jahrhunderte die größte und mächtigsteStadt Siziliens und das kulturelle Zentrum. Sie be-ziehen Ihr Hotel in Syrakus und haben noch Zeit,die Umgebung auf eigene Faust zu entdecken.

Beschauliche Gasse in Syrakus

6. Tag: Halbtagesausflug Syrakus - die

Weltstadt der Antike

Sie lernen auf einem Rundgang das beein -

druckende Syrakus kennen. Die ehemals mäch -

tigste Stadt Siziliens wurde schon vom römischen

Redner Cicero als schönste und größte aller

griechischen Städte bezeichnet – 2005 erklärte die

UNESCO den Ort gemeinsam mit der Nekropolis

von Pantalica zum Weltkulturerbe. Ihre Reiselei-

tung führt Sie durch den archäologischen Park mit

zahlreichen Bauwerken der antiken Stadt. Wandeln

Sie auf vorchristlichen Spuren in einem der größ-

ten griechischen Theater und entdecken Sie das rö-

mische Amphitheater aus dem 3. Jahrhundert.

Besonders beeindruckend ist die Akustik im Ohr

des Dionysos, einer langen, in den Fels geschlage-

nen Höhle im Kalksteinbruch. Der historische

Kern von Syrakus liegt auf der Altstadtinsel Orty-

gia, die durch eine nur wenige Meter breite

Durchfahrt vom Festland getrennt ist. Auf der

Kalksteininsel bewundern Sie die sehenswerten

Überreste des griechischen Apollontempels aus

dem 6. Jahrhundert und die Festung Castello Ma-

niace aus dem 13. Jahrhundert. Die Kathedrale

von Syrakus beeindruckt heute mit barocker Fas-

sade, vor dem Umbau zur Kirche war der Bau ein

antiker Athene-Tempel.

7. Tag: zur freien Verfügung

Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung.

Ihre Reiseleitung gibt Ihnen gerne Tipps für

weitere Unternehmungen.

8. Tag: Rückflug

Heute heißt es Abschied nehmen von der Sonne

des Mittelmeeres auf Sizilien. Sie fahren zum Flug-

hafen Catania und fliegen zurück nach Deutsch-

land.

Der Domplatz in Syrakus

In der Kathedrale von Syrakus

Der Artemide Brunnen in Syrakus

Sie fliegen mit:

Reisetermin:01.05. bis 08.05.2014

Flug ab/an:Hamburg

Eingeschlossene Leistungen:� Flug nach Sizilien und zurück

� Flugabhängige Steuern und Gebühren

� Transfers im Zielgebiet lt. Programm

� 4 x Übernachtung im HHHH Hotel Villa Meligunis o.ä.in Lipari

� 3 x Übernachtung im HHHH Grand Hotel Ortigia o.ä.in Syrakus

� 7 x Frühstück

� Ganztagesausflug Lipari und Vulcano

� Ganztagesausflug zur Insel Salina

� Ganztagesausflug zu den Inseln Panarea und Stromboli

� Stadtrundgang Syrakus

� Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort

� Reiseliteratur

Reisepreis: ab € 1.549,-pro Person im Doppelzimmer, Einzelzimmerzuschlag: 299,- €

Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen, max. 21 Personen

Nicht im Reisepreis eingeschlossen und nur vor Ort buch- bzw. zahlbar:

� Alle anfallenden Eintrittsgelder (ca. 30,- €, Stand: Mai 2013).Teilweise fallen für Teilnehmer ab 65 Jahre keine oder redu-zierte Eintrittsgelder an - diesen Vorteil möchten wir gerne anSie weitergeben.

� Nach heutigem Stand wird eine Sonderabgabe für touristischeServiceleistungen (Kurtaxe) durch die Hotels erhoben. Diesemuss von jedem Reisegast persönlich im Hotel bezahlt werden(pro Person pro Tag zwischen 2,- und 3,- €).

Wichtige Hinweise/Reiseinfos:Flugplan-, Hotel- und Programmänderungen bleiben ausdrücklichvorbehalten, ebenso wie eine Änderung der ursprünglich vorge -sehenen Fluggesellschaft. An- und Abreise tag dienen ausschließlichder Erbringung der vertraglichen Beförderungsleistungen. Austechnischen oder flugplanbedingten Gründen kann bei allen Flügen eine Zwischenlandung erforderlich sein.

Diese Reise kann - bei gleichen Leistungen - auch in umgekehrterReihenfolge stattfinden.

Je nach Fluggesellschaft und Flugdauer werden Bordverpflegungund Getränke nur gegen Bezahlung angeboten.

Einreisebestimmungen:

Für die Einreise nach Italien benötigen deutsche Staatsbürgereinen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Teil-nehmer anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte bei der zu-ständigen Botschaft über die gültigen Bestimmungen.

Impfvorschriften: keine

Hotelkategorie: (unsere Eigenbewertung)

HHHH: Hotel der gehobenen Mittelklasse mit komfortabler Ausstattung.

Flugsicherheitsgebühren, -steuern und Kerosinzuschlag entspre-chen dem Zeitpunkt der Drucklegung. Wir behalten uns vor, Er-höhungen bis zum Reiseantritt in Rechnung zu stellen.

Stand: August 2013, Änderungen vorbehalten.

Es gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters:

GLOBALIS® ERLEBNISREISENGlobalis Erlebnisreisen GmbH · 61137 Schöneck

Klima:Südlich unter dem italienischen Stiefel liegen die Äolischen Inselnund Sizilien, die größte Insel im Mittelmeer. Es erwarten Sie süd-europäische Temperaturen und Traumstrände mit dem sauberstenWasser Italiens. Ab Mitte März hält der Frühling Einzug. Währenddieser Zeit grünt und blüht es auf der Insel. Die durchschnitt-lichen Tagestemperaturen schwanken zwischen 21 und 23 GradCelsius und das Wasser erwärmt sich auf 18 Grad Celsius. DerSommer beginnt Anfang Juni und zieht sich bis in den Oktober. ImJuli und August kann es schon sehr, sehr heiß werden, hier wehtauch der Scirocco (ein heisser Wind aus der Sahara) über die Insel.

Monat April Mai Juni Juli Aug. Sept.

Temp. °C max. 21 23 27 30 31 29

Temp. °C min. 11 15 18 20 21 19

Regentage/Monat 6 3 2 1 1 3

Sonne Stunden/Tag 8 9 10 11 10 8

Beratung und Buchung bei:

Syrakus: Blick auf die Altstadtinsel Ortygia

Tel. 0800-2050 7408*Fax 0800-2050 7409*

*gebührenfrei

Tel. 0800-2050 7108*Fax 0800-2050 7109*

*gebührenfrei Tel.: 0800-2050 7403* Fax: 0800-2050 7109*

*gebührenfrei

Name:

Vorname(n): (laut Ausweis)

Straße:

PLZ, Wohnort:

Telefon:

ggf. Tel. tagsüber:

E-Mail:

Geburtsdatum / -ort: / /

Ausweisart: o Reisepass o Personalausweis o Reisepass o Personalausweis

Ausweisnummer:

Ausstellungsdatum / -ort: / /

Ausweis gültig bis:

Nationalität:

Gewünschte Leistungen: o Doppelzimmer o Einzelzimmer, Zuschlag: 299,- € o Doppelzimmer o Einzelzimmer, Zuschlag: 299,- €

Reisepreis pro Person: 1.549,- € p.P. 1.549,- € p.P.

Gesamtpreis: € p.P. € p.P.

Bemerkungen:

Italien - Charming Lipari, Äolische Inseln und Syrakus 01.05. - 08.05.2014 · Flug ab/an HamburgWICHTIG! Für die Ausstellung der Reisedokumente wie Tickets etc. müssen die folgenden Daten mit denen Ihrer Ausweis dokumente übereinstimmen, da wir sonst die verursachten Mehrkosten weiterbelasten müssen und es zu erheblichen Problemen bis hin zur Nichtbeförderung durch die Fluggesell-schaft kommen kann. Bitte sorgfältig und gut leserlich ausfüllen.

Die Zahlungen (Anzahlung sofort, Restbetrag 30 Tage vor Reisebeginn) leiste ich wie folgt (bitte nur eine Zahlungsmöglichkeit ankreuzen):o Überweisung o Bankeinzug: Ich erkläre mich mit dem Einzug der Anzahlung sowie des Restbetrages (30 Tage vor Reiseantritt) zu Lasten

des nachstehenden Kontos einverstanden:

Bankinstitut Kontoinhaber

Bankleitzahl Kontonummer Unterschrift für Bankeinzug

Hiermit melde ich mich und, als deren Vertreter, die vorstehend genannten Reiseteilnehmer verbindlich an. Mit der Gültigkeit der Reisebedingungen bin ich - zugleich für alle Teilnehmer - einverstanden.

8Ort / Datum / 1. Unterschrift

Ich erkläre hiermit, für alle Verpflichtungen der von mir mitangemeldeten Reiseteilnehmer wie für meine eigenen einzustehen.

8Ort / Datum / 2. Unterschrift

Zutreffendes bitte ankreuzen! 1. Reisegast 2. Reisegast

72222

Reiseanmeldung an: Presse Reisen Nord Gänsemarkt 1-3 · 24534 Neumünster Telefon: 04321-419 224 · Telefax: 04321-419 229

ReisebedingungenSehr geehrter Reisender,zu einer optimalen Reisedurchführung tragen auchklare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mitIhnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen tref-fen. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschrif-ten der §§ 651 a bis m BGB über den Pauschalreise-vertrag und die Informationspflichten für Reiseveran-stalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden,soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen– nachstehend „Reisender“ – und uns, der FirmaGLOBALIS Erlebnisreisen, GmbH – nachstehend„GLOBALIS“ – zustande kommenden Reisevertrages.

1. Abschluss des Reisevertrages1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) – schriftlich,telefonisch, per E-Mail oder Internet – bietet der Rei-sende GLOBALIS den Abschluss eines Reisevertragesauf der Grundlage der Reiseausschreibung, allerergänzenden Informationen und dieser Reisebedin-gungen verbindlich an.1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestäti-gung von GLOBALIS an den Reisenden bzw. den Ver-mittler der Gruppenreise zustande. Sie bedarf keinerbestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Ver-tragsschluss wird eine schriftliche Ausfertigung derBuchungsbestätigung übermittelt.1.3 Der anmeldende Reisende haftet für alle Verpflich-tungen von mitangemeldeten Reisenden aus dem Rei-severtrag, sofern er diese Verpflichtung durch aus-drückliche, gesonderte schriftliche Erklärung über-nommen hat.

2. Leistungsverpflichtung von GLOBALIS2.1 Die Leistungsverpflichtung von GLOBALIS ergibtsich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestä-tigung an den Reisenden bzw. an den Vermittler derGruppenreise – in Verbindung mit dem für den Zeit-punkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseaus-schreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthalte-nen Hinweise und Erläuterungen.2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften),Reisebüros und insbesondere der Vermittler der Grup-penreise und dessen Mitarbeiter oder Beauftragte sindvon GLOBALIS nicht bevollmächtigt, Zusicherungenzu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über dieReiseausschreibung von GLOBALIS oder dieBuchungsbestätigung bzw. die mit dem Vermittler derGruppenreise getroffenen Vereinbarungen hinausge-hen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestä-tigten Inhalt des Reise- oder Gruppenvertrages abän-dern.2.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von GLOBA-LIS erstellt wurden, sind ohne ausdrückliche diesbe-zügliche Vereinbarung für GLOBALIS nicht verbind-lich.

3. Anzahlung und Restzahlung3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung einesSicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eineAnzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis ange-rechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichtsanderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises, mindes -tens € 50,- pro Person.3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsscheinausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichtsanderes vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn fällig,wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den inZiffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nachvollständiger Bezahlung des Reisepreises direkt oderüber den Vermittler der Gruppenreise ausgehändigt.3.4 Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebe-ginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigungdes Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig.3.5 Leistet der Kunde die Anzahlung bzw. die Rest-zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeits-zeitpunkte, so ist GLOBALIS berechtigt, nach Mah-nung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutre-ten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Zif-fer 8. dieser Bedingungen zu belasten.3.6 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist, keinvertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrechtdes Kunden besteht und GLOBALIS zur Erbringungder Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, bestehtohne vollständige Bezahlung des Reisepreises keinAnspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme derReiseleistungen.3.7 Der/die gesetzlich vorgeschriebene(n) Sicherungs-schein(e) können bei Gruppenreisen dem Vermittlerder Gruppenreise als Vertreter des Reisenden zur Ver-wahrung für diesen übergeben werden.

4. Umbuchung, Ersatzteilnehmer4.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach derBuchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Rei-setermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpfle-gungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Ziel-flughafens vorgenommen (Umbuchung) so erhebtGLOBALIS, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Vor-nahme einer Umbuchung besteht, bis 30 Tage vor Rei-sebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 15,- je Ände-rungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablaufdieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchfüh-rung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vomReisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen undgleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.4.2 Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden istGLOBALIS, soweit sie einem solchen Wechsel nichtdeshalb widerspricht, weil der neue Reisende denbesonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder sei-ner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördli-che Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, den

Ersatz der durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers inden Reisevertrag entstehenden Mehrkosten und eineKostenpauschale für den Aufwand von € 15,- pro Per-son zu berechnen.

5. PreisänderungenGLOBALIS behält sich vor, den im Reisevertrag ver-einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförde-rungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistun-gen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einerÄnderung der für die betreffende Reise geltendenWechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertra-ges bestehenden Beförderungskosten, insbesonderedie Treibstoffkosten, so kann GLOBALIS den Reise-preis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungerhöhen:Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kannGLOBALIS vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver-langen.In anderen Fällen werden die vom Beförderungs -unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl derSitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittelsgeteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag fürden Einzelplatz kann GLOBALIS vom Reisenden ver-langen.5.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertragesbestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafenge-bühren gegenüber GLOBALIS erhöht, so kann derReisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betragheraufgesetzt werden.5.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nachAbschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis indem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reisedadurch für GLOBALIS verteuert hat.5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischenVertragsschluss und dem vereinbarten Reiseterminmehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung füh-renden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht ein-getreten und bei Vertragsschluss für GLOBALIS nichtvorhersehbar waren.5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Rei-sepreises hat GLOBALIS den Reisenden unverzüglichzu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vorReiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungenvon mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohneGebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder dieTeilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reisezu verlangen, wenn GLOBALIS in der Lage ist, einesolche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden ausseinem Angebot anzubieten.

6. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolgevorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder ausanderen, nicht von GLOBALIS zu vertretenden Grün-den nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch desReisenden auf anteilige Rückerstattung. GLOBALISbezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwen-dungen zurück, sobald und soweit sie von den einzel-nen Leistungsträgern tatsächlich an GLOBALISzurückerstattet worden sind.

7. Rücktritt und Kündigung durch GLOBALIS7.1 GLOBALIS kann den Vertrag nach Reisebeginnkündigen, wenn der Reisende die Durchführung desVertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltigstört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswid-rig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertragesgerechtfertigt ist. Kündigt GLOBALIS, so behält sieden Anspruch auf den Gesamtpreis; GLOBALIS musssich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowiediejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus eineranderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt,einschließlich der ihr eventuell von den Leis -tungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichenBevollmächtigten von GLOBALIS (Agentur, Reiselei-tung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechtevon GLOBALIS wahrzunehmen.7.2 GLOBALIS kann bei Nichterreichen einer in derkonkreten Reiseausschreibung genannten oder mitdem Vermittler der Gruppenreise vereinbarten Min -destteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestim-mungen vom Reisevertrag zurücktreten:a) GLOBALIS ist verpflichtet, dem Reisenden oderdem Vermittler der Gruppenreise als dessen Vertretergegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklä-ren, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nicht -erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchge-führt wird.b) Ein Rücktritt von GLOBALIS später als 30 Tagevor Reisebeginn ist nicht zulässig.c) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahmean einer mindestens gleichwertigen anderen Reiseverlangen, wenn GLOBALIS in der Lage ist, eine sol-che Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden ausihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diesesRecht unverzüglich nach der Erklärung über dieAbsage der Reise gegenüber GLOBALIS geltend zumachen.

8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung8.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeitdurch Erklärung gegenüber GLOBALIS, die schrift-lich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten.Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen desReisenden gegenüber dem Vermittler der Gruppenrei-se, der Eingang bei GLOBALIS.8.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisendenstehen GLOBALIS unter Berücksichtigung gewöhn-lich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich

mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistun-gen folgende pauschale Entschädigungen vom Reise-preis pro Person zu:Bei Flugreisen mit Charter-, Linien- oder Sondertari-fen, Ferienwohnungen und -häusern:a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 %d) vom 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 50 %e) vom 06. bis 01. Tag vor Reisebeginn 60 % des Rei-sepreisesf) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder beiNichtantritt 80 %Bei Schiffsreisen:a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 %c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %d) vom 14. bis 01. Tag vor Reisebeginn 75 %e) Ein Rücktritt am Tage des Reiseantritts ist ausge-schlossen und verpflichtet, wie der Nichtantritt, zurvollen Bezahlung des Reisepreises.8.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedin-gungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Rei-senden oder, in dessen Vertretung mit dem Vermittlerder Gruppenreise, wirksam vereinbart wurden.8.4 Dem Reisenden ist es gestattet, GLOBALIS nach-zuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlichgeringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpau-schale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisen-de nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenenKosten verpflichtet.8.5 GLOBALIS behält sich vor, im Einzelfall einehöhere Entschädigung, entsprechend ihr entstande-ner, dem Reisenden gegenüber konkret zu beziffern-der und zu belegender Kosten zu berechnen.8.6 Soweit im Reisepreis keine Reiserücktrittskosten-versicherung eingeschlossen ist (siehe hierzu die Leis -tungen in der Reiseausschreibung), empfehlen wirdem Reisenden, eine solche Versicherung abzuschlie-ßen. Wir empfehlen dem Reisenden außerdem eineÜberprüfung des Krankenversicherungsschutzes fürdas betreffende Reiseland und gegebenenfalls auchden Abschluss einer solchen Versicherung.

9. Obliegenheiten und Kündigung des Reisenden9.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Ver-pflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit GLO-BALIS dahingehend konkretisiert, dass der Reisendeverpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich derörtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Agentur vonGLOBALIS anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.9.2 Ist von GLOBALIS keine örtliche Reiseleitung ein-gesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungenauch nicht geschuldet (Siehe hierzu auch die Reise-ausschreibung !), so ist der Reisende verpflichtet,GLOBALIS direkt unter der nachfolgend bezeichne-ten Adresse, Telefon- und Faxnummer, unverzüglichNachricht über die Beanstandungen zu geben und umAbhilfe zu ersuchen.9.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt oder bevollmäch-tigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandun-gen bzw. Zahlungsansprüche des Reisenden namensGLOBALIS anzuerkennen.9.4 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dannnicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rügeunverschuldet unterbleibt.9.5 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungenunverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzei-gen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Flugge-päck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstel-lung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. OhneAnzeige besteht Gefahr eines Anspruchsver lustes.9.6 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheb-lich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertragkündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolgeeines solchen Mangels aus wichtigem, GLOBALISerkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündi-gung ist erst zulässig, wenn GLOBALIS bzw. seineBeauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eineihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Fristhaben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn dieAbhilfe unmöglich ist oder von GLOBALIS oder ihrenBeauftragten verweigert wird oder wenn die sofortigeKündigung des Vertrages durch ein besonderes Inter-esse des Reisenden gerechtfertigt wird.9.7 Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche wegennicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistun-gen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vor-gesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen.Die Geltendmachung kann fristwahrend nur nachReiseende und nur gegenüber GLOBALIS unter derunten angegebenen Anschrift erfolgen und sollteschriftlich eingereicht werden. Ansprüche des Kun-den im Falle einer Fristversäumnis entfallen nur dannnicht, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde.

10. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbe-stimmungen10.1 GLOBALIS informiert mit der Reiseausschrei-bung bzw. den Reiseinformationen über die obigenBestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültigsind. Diese Informationen gelten für deutsche Staats-bürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gege-ben sind. In der Person des Reisenden begründete per-sönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft,Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass,Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berück-sichtigt werden, soweit sie GLOBALIS nicht aus-drücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind.10.2 GLOBALIS wird den Kunden über wichtige

Änderungen dieser Allgemeinen Vorschriften vorAntritt der Reise informieren.10.3 Soweit GLOBALIS seiner Hinweispflicht ent-sprechend der vorstehenden Bestimmungen nach-kommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieserBestimmungen selbst verpflichtet.

11. Haftung11.1 Die vertragliche Haftung von GLOBALIS fürSchäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haf-tung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertrag-licher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreisbeschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden von GLOBALIS wedervorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oderb) GLOBALIS für einen dem Reisenden entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis -tungsträgers verantwortlich ist.11.2 GLOBALIS haftet nicht für Leistungsstörungen,Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermit-telt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistun-gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- undZielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei-bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich undunter Angabe des vermittelten Vertragspartners alsFremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass siefür den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Rei-seleistungen von GLOBALIS sind. GLOBALIS haftetjedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kun-den vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reisezum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderun-gen während der Reise und die Unterbringung wäh-rend der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kundendie Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga-nisationspflichten von GLOBALIS ursächlich gewor-den ist.

12. Verjährung, Abtretungsverbot12.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüberGLOBALIS, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedochmit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden ausunerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.Schweben zwischen dem Reisenden und GLOBALISVerhandlungen über geltend gemachte Ansprücheoder die den Anspruch begründenden Umstände, soist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oderGLOBALIS die Fortsetzung der Verhandlungen ver-weigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist voneinem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Endeder Hemmung ein.12.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisendenaus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechts-grund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlos-sen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Gel-tendmachung im eigenen Namen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältniszwischen dem Kunden und GLOBALIS findet aus -schließlich deutsches Recht Anwendung.13.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen GLOBALISim Ausland für die Haftung von GLOBALIS demGrunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird,findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hin-sichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen desKunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.13.3 Der Kunde kann GLOBALIS nur an deren Sitzverklagen.13.4 Für Klagen von GLOBALIS gegen den Kundenist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagengegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertra-ges, die Kaufleute, juristische Personen des öffentli-chen oder privaten Rechts oder Personen sind, dieihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort imAusland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnli-cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebungnicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz vonGLOBALIS vereinbart.13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nichtabdingbaren Bestimmungen internationaler Abkom-men, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kundenund GLOBALIS anzuwenden sind, etwas andereszugunsten des Kunden ergibt oderb) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwend-bare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitglied-staat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kun-den günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmun-gen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlichgeschützt. Schöneck, Oktober 2005

Reiseveranstalter:Firma: GLOBALIS Erlebnisreisen GmbHAnschrift: Telefon: Telefax:

Uferstraße 24, D-61137 Schöneck 06187 / 4804-84006187 / 4804-335

Geschäftsführer: Hartmut PielHandelsregister: Amtsgericht Hanau, HRB 3089