Ländliche Entwicklung 2014-2020 - Salzburg · 2016. 3. 25. · 14.10.2014 1 Ländliche Entwicklung...

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14.10.2014 1 Ländliche Entwicklung 2014-2020 Land Salzburg Referat 4/23: Ländliche Entwicklung und landwirtschaftliche Schulen Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 8042-2414 Fax: +43 662 8042-76-2414 mailto:[email protected] Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf. Eckpunkte der EU VO 2014-2020 vergleichbare Zielsetzungen Wettbewerbsfähigkeit Nachhaltige Bewirtschaftung und Klimaschutz Ausgewogene Entwicklungen der ländlichen Gebiete neue Struktur: 6 Prioritäten anstatt der 3 Achsen 3 Querschnittsthemen: Innovation, Umwelt, Klimawandel Mindestdotierung nur für Klimamaßnahmen (25 %) und Leader (5 %) Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

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14.10.2014

1

Ländliche Entwicklung 2014-2020

Land Salzburg Referat 4/23: Ländliche Entwicklung und landwirtschaftliche Schulen

Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 8042-2414

Fax: +43 662 8042-76-2414 mailto:[email protected]

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Eckpunkte der EU VO 2014-2020

vergleichbare Zielsetzungen

▪Wettbewerbsfähigkeit

▪Nachhaltige Bewirtschaftung und Klimaschutz

▪Ausgewogene Entwicklungen der ländlichen Gebiete

neue Struktur: 6 Prioritäten anstatt der 3 Achsen

3 Querschnittsthemen: Innovation, Umwelt, Klimawandel

Mindestdotierung nur für Klimamaßnahmen (25 %) und

Leader (5 %)

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

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Kernmaßnahmen

Agrarumweltprogramm ÖPUL

Ausgleichszulage

Tierschutzmaßnahme

Investitionsförderung für landwirtschaftliche Betriebe

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Weitere Maßnahmen

Bildungsmaßnahmen

Niederlassungsprämie für Junglandwirte

Forstwirtschaftliche Maßnahmen

Investitionen für die betriebliche Diversifizierung

Leader

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3

Neue Maßnahmen

Gründung von Erzeugergruppen und Erzeugerorganisationen

Biologische Landwirtschaft als eigene Maßnahme

Zusammenarbeit

Risikomanagement in der Landwirtschaft

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Vorgesehene Maßnahmen für die Entwicklung

des Ländlichen Raumes 2014 bis 2020 (LE 2020)

Priorität 1

KNOW (15)

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

Artikel 15

ADVI (16)

Beratungsdienste,

Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

Artikel 16

CO-OP (36)

Zusammenarbeit

Artikel 36

Investitionen in materielle Vermögenswerte

Artikel 18 INV-PHY (18)

Entwicklung der landwirtschaftlichen

Betriebe und sonstiger Unternehmen

Artikel 20 BUS-DEV (20)

Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse

und Lebensmittel

Artikel 17 QUAL (17)

Wiederherstellung des landwirtschaftlichen

Produktionspotenzials sowie Einführung

geeigneter vorbeugender Aktionen

Artikel 19 REST-PREV (19)

Gründung von Erzeugergruppierungen

Artikel 28 PROD-GROUP (28)

Tierschutz

Artikel 34 ANIM-WELF (34)

Priorität 2 Priorität 3 Priorität 4 Priorität 5 Priorität 6

Basisdienstleistungen und Dorferneuerung

in ländlichen Gebieten

Artikel 21 BAS-SERV (21)

Agrarumwelt- und Klimamaßnahme

Artikel 29 AGRI-ENV (29)

Zahlungen für aus naturbedingten oder

anderen spezifischen Gründen

benachteiligter Gebiete

Artikel 32 NCA (32)

Ökologischer/biologischer Landbau

Artikel 30 ORGA (30)

Risikomanagement

Artikel 37 RISK-MAN

Investitionen für die Entwicklung von

Waldgebieten und Verbesserung der

Lebensfähigkeit von Wäldern

Artikel 22 FOR-AREA

Natura 2000

und Wasserrahmenrichtlinie

Artikel 31 NAT-WFD (31)

NAT-WFD (31)

LEADER

Artikel 31

T.A.

Technische Hilfe

Artikel 52

3 Schwerpunktbereiche 2 Schwerpunktbereiche 2 Schwerpunktbereiche 3 Schwerpunktbereiche 5 Schwerpunktbereiche 3 Schwerpunktbereiche

1 A 1 B 1 C 2 A 2 B 3 A 3 B 4 A 4 B 4 C 5 A 5 B 5 C 5 D 5 E 6 A 6 B 6 C

P3, P4, P5, P6

P5, P6

P5

1 A Förderung der Innovation und Wissensbasis in ländlichen Gebieten;

1 B Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie

Forschung und Innovation;;

1 C Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft;

2 A Erleichterung der Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe, […] insbesondere von Betrieben mit geringer

Marktbeteiligung, marktorientierten Betrieben in bestimmten Sektoren und Betrieben, in denen eine

landwirtschaftliche Diversifizierung erforderlich ist;

2 B Erleichterung des Zugangs zum Agrarsektor und insbesondere des Generationenwechsels in diesem Sektor;

3 A Bessere Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die

Verkaufsförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und

Branchenverbände sowie Förderung des Tierschutzes;

3 B Unterstützung des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben

4 A Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten

sowie Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert, und des Zustands der europäischen

Landschaften;

4 B Verbesserung der Wasserwirtschaft und der Landbewirtschaftung und Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der

Wasserrahmenrichtlinie;

4 C Verbesserung der Bodenbewirtschaftung sowie des Umgangs mit Erosion, Düngemitteln und

Schädlingsbekämpfungsmitteln;

5 A Größere Effizienz bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft;

5 B Größere Effizienz bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung;

5 C Problemlosere Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen,

Abfällen, Rückständen und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft;

5 D Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden […] Treibhausgas- und Ammoniakemissionen und

Verbesserung der Luftqualität;

5 E Förderung der CO2-Bindung in der Land- und Forstwirtschaft;

6 A Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von

Arbeitsplätzen;

6 B Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten;

6 C Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer

Qualität in ländlichen Gebieten;

Bezeichnungen der Schwerpunktbereiche

P2, P3, P4, P5, P6

Wissenstransfer und Innovation Förderung der

Wettbewerbsfähigkeit

Organisation Nahrungsmittelkette

und Risikomanagements

Wiederherstellung, Erhaltung und

Förderung von Ökosystemen

Ressourceneffizienz und Wandel zu

CO2-armen, klimaresistenten

Wirtschaften

Soziale Eingliederung, Armuts-

bekämpfung, wirtschaftliche

Entwicklung ländlicher Gebiete

P2, P3, P4, P5, P6

Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und

Erhaltung der Wälder

Artikel 35 FOR-ENV (35)

P2, P3, P4, P5, P6

P3, P5 P3, P4, P6

P

2

RISK- MAN 1 (38)

RISK- MAN 2 (39)

RISK- MAN 3 (40)

FOR-AREA1 (23)

FOR-AREA2 (24)

FOR-AREA3 (25)

FOR-AREA4 (26)

FOR-AREA5 (27)

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4

6 EU-Prioritäten

Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft in ländlichen Gebieten

Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung

Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft

Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme

Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft

Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten

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Verteilung des Programmvolumens auf die einzelnen Prioritäten in %

5 11

6

65

3 10

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100 Anteil desProgrammvolumens in %

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5

Schwerpunktbereiche

Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und

Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten

a) Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der

Wissensbasis in ländlichen Gebieten

b) Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung

und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, u.a. im Interesse eines

besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung

c) Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land-

und Forstwirtschaft

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Schwerpunktbereiche

Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und

der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und

Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen

Waldbewirtschaftung

a) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe,

Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und –modernisierung

insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und

-orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung

b) Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter LandwirtInnen zum

Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels Bei allen Punkten dieser Präsentation

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Schwerpunktbereiche

Priorität 3 : Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der

Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des

Risikomanagements in der Landwirtschaft

a) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere

Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die

Wertsteigerung von Agrarerzeugnissen, die Absatzforderung auf lokalen

Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und

- organisationen und Branchenverbände

b) Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den

landwirtschaftlichen Betrieben Bei allen Punkten dieser Präsentation

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Schwerpunktbereiche

Priorität 4 : Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und

Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme

a) Wiederherstellung und Erhaltung sowie Verbesserung der biologischen Vielfalt,

auch in Natura-2000-Gebieten, Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen

spezifischen Gründen benachteiligt sind sowie Bewirtschaftungssysteme mit

hohem Naturschutzwert und des Zustands der europäischen Landschaften

b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit

Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln

c) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung

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Schwerpunktbereiche

Priorität 5 : Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-,

Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und

klimaresistenten Wirtschaft

a) Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft

b) Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der

Nahrungsmittelverarbeitung

c) Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien,

Nebenerzeugnissen, Abfallen, Ruckstanden und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen

für die Biowirtschaft

d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und

Ammoniakemissionen

e) Förderung der CO2-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft Bei allen Punkten dieser Präsentation

handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Schwerpunktbereiche

Priorität 6 : Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der

wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten

a) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen

Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen

b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

c) Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),

ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

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Der Entwurf für das Programm für ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020,

Stand 8.4.2014, wurde eingereicht. Anfang August hat die EK ihre Anmerkungen dazu

an das BMLFUW übermittelt, derzeit läuft ein Austausch sowie Verhandlungen.

Mit einer Genehmigung des Programms durch die EK wird mit November 2014

gerechnet.

Programmentwurf 8.4.2014

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BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

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Förderung der Innovation, der Zusammen- arbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten

Was wird gefördert?

▫ Berufsausbildung

▫ Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation und Stärkung der Unternehmerpersönlichkeit

Wer wird gefördert?

▫ Juristische Personen und Personenvereinigungen, die Berufsausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten

▫ Öffentlich rechtliche Bildungseinrichtungen

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Förderung der Innovation, der Zusammen- arbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten

Fördervoraussetzungen ▫ Förderung der Berufsausbildung umfasst nur berufsbegleitende

Bildungsangebote

▫ Mindestdauer: ein Schulungstag (entspricht 5 UE)

Art und Ausmaß der Förderung ▫ bis zu 100% ausschließlich für Vorhaben im übergeordneten Interesse des

BMLFUW (z.B. Bedarfsstudien, Pilotprojekte,…)

▫ bis zu 80% für die Umsetzung von bundesweiten vom BMLFUW festgelegten Themen (z. B. Arbeitskreise für betriebszweigbezogene oder gesamtbetriebliche Auswertungen)

▫ bis zu 50 % für Berufsausbildungsmaßnahmen und sonstigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

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BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

Was wird gefördert?

▫ Teilnahme der Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe an Lebensmittelqualitätsregelungen

Wer wird gefördert?

▫ Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe die erstmalig an dieser Lebensmittelqualitätsregelung teilnehmen

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Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

Fördervoraussetzungen ▫ Art. 16 Abs. 1 lit. a der in der Grundverordnung angeführten EU-

Regelungen sowie die gemäß AMA-Gesetz 1992 ▫ Lebensmittelqualitätsregelungen gem. Art. 16 Abs. 1 lit. b der

Grundverordnung

Ausmaß der Förderung ▫ Max. Förderintensität: 50 % pro Jahr ▫ Max. Förderintensität biologische Produktion, geschützte

Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geographische Angaben (g.g.A.), garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.), fakultative Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ und Qualitätsmaßnahmen Rindfleisch oder Tierwohl: 80 % pro Jahr

▫ Zuschuss kann höchstens 5 Jahre gewährt werden ▫ Max. 3.000 Euro pro Betrieb und Jahr

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BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

Investitionen in materielle Vermögenswerte

BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

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Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

Was wird gefördert? ▫ Bauliche Investitionen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, Funktions-

und Wirtschaftsräume, in die Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte einschließlich der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen

▫ Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Lagerung von Gülle, Jauche, Wirtschaftsdünger

▫ Bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude

▫ Erwerb von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen für die Innenwirtschaft

▫ Bauliche und technische Einrichtungen zur Beregnung und Bewässerung (einzelbetrieblich)

Wer wird gefördert? ▫ Natürliche Personen, eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen oder

Personenvereinigungen als Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe

▫ Betriebskooperationen

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

Fördervoraussetzungen ▫ Beantragte Kosten der Investitionen: >15.000 € (in Ausnahmefällen:

>10.000 €, in bestimmten Ausnahmefällen: >5.000 €)

▫ Arbeitsbedarf am landwirtschaftlichen Betrieb mind. 0,3 bAK

▫ Bewirtschaftete Fläche mind. 3 ha LN

▫ Qualifikation: mindestens Abschluss als landwirtschaftlicher Facharbeiter oder einschlägige Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren

Ausmaß der Förderung ▫ Förderungsintensität = Summe des Investitionszuschusses und Barwert

des Zinszuschusses im Verhältnis zu den anrechenbaren Gesamtkosten

▫ Obergrenze im Benachteiligten Gebiet: 50%

▫ Obergrenze im übrigen Gebiet: 40%

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BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Betriebe

BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Was wird gefördert?

▫ Diversifizierung zum Tourismus, Aktivitäten der Freizeitwirtschaft, Bewirtung

▫ Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen

▫ Aktivitäten in kommunalen, sozialen und sonstigen Bereichen

▫ Traditionelle Handwerkstätigkeiten

Wer wird gefördert?

▫ Landwirte und Mitglieder eines landwirtschaftlichen Haushaltes

▫ Zusammenschlüsse von Landwirten

▫ Gemeinschaften von Landwirten mit Nicht-Landwirten

Diversifizierung hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten

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Fördervoraussetzungen

▫ Diversifizierungskonzept

▫ Nachweis über positive Wirtschaftlichkeit

▫ Höhe des außerlandwirtschaftlichen Einkommens liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung unter dem 2fachen des Referenzeinkommens

Ausmaß der Förderung

▫ Investitionen max. 40% der anrechenbaren Kosten als de-minimis-Förderung

▫ Sachaufwand max. 50% der anrechenbaren Kosten als de-minimis-Förderung

Diversifizierung hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

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Was wird gefördert?

▫ Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen, Wettbewerben und Bürgerbeteiligungsprojekten für die Entwicklung der Gemeinden

▫ Entwicklung von kleinregionalen und gemeindeübergreifenden Plänen und sektoralen Konzepten

▫ Aufbau von Unterstützungsstrukturen

▫ Erarbeitung von Bedarfskonzepten und Plänen in Bezug auf Basisdienstleistungen

Wer wird gefördert?

▫ Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen

▫ Natürliche und juristische Personen

Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung

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Fördervoraussetzungen

▫ Umsetzung des Vorhabens im ländlichen Gebiet

▫ Verbindlicher Beschluss im zuständigen Gremium über die Durchführung des Planungs- bzw. Leitbildprozesses

▫ Erfüllung der bundeslandspezifischen Richtlinien betreffend Ausarbeitung und Aktualisierung von Dorferneuerungsplänen oder ähnliche Programme

Ausmaß der Förderung

▫ Bis zu 75 % der anrechenbaren Kosten

Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung

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BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

Zusammenarbeit

BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Was wird gefördert? ▫ Entwicklung von innovativen, touristischen Pilotprojekten (= Modellprojekte mit

Beispielwirkung), die auf eine nachhaltige touristische Entwicklung im ländlichen Raum abzielen und in übergeordnete touristische Konzepte und in die Tourismusstrategie des Bundes eingebettet sind.

▫ Entwicklung von innovativen, touristischen Pilotprojekten (= Modellprojekte mit Beispielwirkung), die auf eine nachhaltige touristische Entwicklung im ländlichen Raum abzielen und in übergeordnete touristische Konzepte und die jeweilige Landesstrategie eingebettet sind.

Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus

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Wer wird gefördert? ▫ Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechtes

▫ Kooperationen in diversen Rechtsformen

Fördervoraussetzungen ▫ Vorhaben steht im Einklang mit räumlich übergeordneten Zielen und Strategien,

insbesondere der Tourismusstrategie des Bundes (a) bzw. der Länder (b)

▫ Projekte bis max. 500.000 Euro Gesamtkosten

Ausmaß der Förderung ▫ Max. 70% Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten als De-minimis"-Forderung

Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

Leader

BESCHREIBUNG

AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

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Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie

Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Schwerpunktbereich 1A Für die Umsetzung von Strategien im Ländlichen Raum ist es notwendig, eine regionsspezifische Wissensbasis aufzubauen, um die strategischen Ziele der Region zu verankern und voranzutreiben. Mittels Wissenstransfermaßnahmen wird dieser gestärkt sowie ein lebenslanges Lernen forciert. Durch die gemeinsame Umsetzung von Bildungs- und Wissenstransfermaßnahmen im regionalen Kontext werden individuelle Lösungsansätze für die Probleme und Herausforderungen des ländlichen Raums generiert.

Schwerpunktbereich 1C Im Bereich der lokalen Entwicklung bietet sich die Möglichkeit, sektorübergreifende Bildungsmaßnahmen mit regionalem Ansatz zu entwickeln und zu forcieren. Gerade in den entlegenen Gebieten kann durch entsprechende dezentrale Angebote der Ansatz des lebensbegleitenden Lernens umgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, auf Lernbedarfe differenziert einzugehen und entsprechend bedarfsorientierte Angebote zu schaffen.

Schwerpunktbereich 2A Eine direkte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe ist eher durch direkt darauf ausgerichtete Maßnahmen zu erwarten. Das Ziel der Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in allen Regionen – wie in Priorität 2 grundsätzlich postuliert – kann aber gerade auch durch die Einbettung der Landwirtschaft in regionale und lokale Strategien erreicht werden. Dabei sollte die Unterstützung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen lokaler Entwicklungsstrategien durchaus auch möglich sein und gefordert werden, wobei jedoch auf die Kohärenz mit diesem Programm und den anderen hier vorgesehenen Maßnahmen bedacht zu nehmen ist.

Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Schwerpunktbereich 3A Durch die Schaffung, Professionalisierung und Optimierung der horizontalen und auch vertikalen Zusammenarbeit entlang der Lebensmittelkette, von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten, von neuen Qualitätsregelungen für Lebensmittel und der Information der Konsumenten über Qualitätsregelungen, kurze Versorgungsketten und lokalen Märkte wird die Wertschöpfung aller Beteiligten in den ländlichen Regionen erhöht. Dadurch soll die Nachfrage nach Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft stimuliert werden. Um ein auf die Wünsche der Konsumenten zugeschnittenes qualitativ hochwertiges und lokales Lebensmittel-angebot sicherzustellen, ist die Erschließung neuer Distributionswege insbesondere für die Direktvermarktung von großer Bedeutung. Durch die Einbindung in lokale Entwicklungsstrategien kann die Verbindung zwischen Erzeugung, Vermarktung und Konsumenten verbessert werden.

Schwerpunktbereich 3B Ein nachhaltiger Umgang mit Naturgefahren erfordert Vernetzung und Partnerschaften auf lokaler bzw. regionaler Ebene zwischen engagierten Bürgern, Gemeinden, den Wirtschaftssektoren, Vereinen, Verbänden und anderen Akteuren der Region, um langfristig zur Stärkung und Verbesserung der betrieblichen, kommunalen und regionalen Risikowahrnehmung und Risikoakzeptanz für Naturgefahren und deren Auswirkungen beizutragen.

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Schwerpunktbereich 4A Biodiversität und abwechslungsreiche Kulturlandschaften stellen wichtige Elemente der ländlichen Entwicklung dar. So können intakte, artenreiche Kulturlandschaften gerade in benachteiligten Gebieten ein Alleinstellungsmerkmal im Tourismus darstellen und zum Fortbestand dezentraler Besiedelungsstrukturen beitragen. Der Zusammenarbeit zwischen Regionalentwicklung und Naturschutz kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Regionsbezogen ist daher für die Umsetzung biodiversitäts- bzw. naturschutzrelevanter Themen und die Verstärkung der Kooperationen zwischen den relevanten AkteurInnen das LEADER-Programm ein zentrales Instrument. LEADER stellt aber auch ein Instrument dar, mit dem eine „Inwertsetzung“ des Artenreichtums von Regionen gelingen kann und das Bewusstsein für Biodiversität geweckt und gestärkt werden kann. So kann die Maßnahme etwa Projekte und Initiativen zur Vermarktungs- und Wissensvermittlungskompetenz unterstützen, die die Nachfrage nach Produkten mit Biodiversitätsbezug unterstützen.

Schwerpunktbereich 5C Die Auseinandersetzung mit Fragen der Ressourceneffizienz und der Energiebereitstellung erscheinen insbesondere auf regionaler Ebene sinnvoll. Es wird daher erfreut gesehen, wenn sich die lokalen Entwicklungsstrategien nicht nur kursorisch mit den in dieser Priorität angesprochenen Schwerpunktbereichen, und hier wiederum insbesondere mit Fragen der Versorgung mit und Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft befassen. Gerade der Bereich lokaler Entwicklungsstrategien sollte geeignet sein, von nicht-nachhaltigen, fossil basierten Wirtschaftssystemen zu Kreislaufsystemen mit höherem Autarkiegrad zu kommen.

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Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Schwerpunktbereich 6A Strukturschwache Regionen abseits der Ballungszentren sind oft von einem Rückgang an Arbeitsplätzen und einem generellen Mangel an qualifizierten Arbeitsplätzen für Frauen betroffen. Insbesondere in peripheren ländlichen Gebieten kann die Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in den nicht-agrarischen Bereich wie z.B. Tourismus einen Beitrag zur lokalen Entwicklung leisten. Weiters ermöglicht die Umsetzung von Projekten in Kleinunternehmen die Sicherung und Schaffung von Erwerbsmöglichkeiten für die ländliche Bevölkerung und regt damit die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen an.

Schwerpunktbereich 6B Die Umsetzung der Maßnahme LEADER trägt umfassend zur lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten bei. Durch die Partizipation der lokalen Bevölkerung und der lokal verankerten Entscheidungskompetenz wird die Regions-autonomie erhöht. Ziel des Bottom-up-Prozesses ist es die Stärken und Schwächen der eigenen Region zu erkennen und Chancen zur Erhöhung der Lebensqualität zu nutzen bzw. Bedrohungen der Lebensfähigkeit der Region zu reduzieren. Die Zuteilung eines Budgetrahmens bringt den Regionen mehr Selbstbestimmtheit in finanziellen Belangen. Die Qualität der Strategie und die Fokussierung auf regionsspezifische Problemstellungen bzw. Potenziale spielen sowohl bei der Auswahl als LAG als auch bei der Aufteilung des Budgets eine zentrale Rolle. Die Maßnahme LEADER ist hinsichtlich der inhaltlichen Umsetzung von Projekten offen. Das Ziel der Maßnahme ist jedenfalls die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen für Frauen und Männer im ländlichen Raum zu verbessern und durch Kooperationen auch regionsübergreifende Projekte zu realisieren.

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Was wird gefördert?

Die 3 strategischen Aktionsfelder sind:

▫ Steigerung der Wertschöpfung: • Land- und Forstwirtschaft • Tourismus • Wirtschaft, Gewerbe, KMU, EPU • Energieproduktion

▫ Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes:

• Natur- und Ökosysteme • Kultur • Handwerk

▫ Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen: • Dienstleistungen • Nahversorgung • Regionales Lernen und Beteiligungskultur

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Pauschalbeträge für nicht wettbewerbsrelevante Kleinprojekte:

▫ Die beantragten Kosten für das Projekt sind aufgrund einer Kostenkalkulation plausibel darzustellen.

▫ Der Pauschalbetrag beträgt max. € 5.700,00.

▫ Projektträger sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen/NGOs oder Gruppen nicht organisierter Menschen mit einem gemeinnützigen Ansinnen.

▫ Die Höhe der Mittel für die Anwendung von Pauschalbeträgen ist mit insgesamt 5% Anteil am Gesamtbudget der LAG beschränkt.

▫ Mit dem Zahlungsantrag muss ein Tätigkeitsbericht mit ausreichender Dokumentation, insbesondere mit Daten für die Möglichkeit der Plausibilisierung der Kosten, vorgelegt werden.

▫ Demselben Förderwerber kann maximal drei Mal innerhalb der Förderperiode ein Pauschalbetrag für Kleinprojekte bewilligt werden.

Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie

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Wer wird gefördert? ▫ Natürliche und juristische Personen

▫ Kooperationen in diversen Rechtsformen

Fördervoraussetzungen ▫ Das Projekt muss einen positiven Beitrag zur Umsetzung der LES leisten.

▫ Vorliegen eines positiven LAG-Beschlusses

▫ Plausible Kostenkalkulation

▫ Ausfinanzierung des Projekts muss gewährleistet sein

▫ Wird im Rahmen von Leader die Möglichkeit zur Umsetzung anderer Programmmaßnahmen genutzt, gelten die jeweiligen Vorgaben für diese Maßnahme

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Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie

Prinzipien der Auswahlkriterien • Formelle Kriterien

▫ Ausmaß des Beitrags zur Zielerreichung der LES ▫ Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans ▫ Einhaltung des Vergaberechts, soweit dieses anzuwenden ist ▫ Nachweis der fachlichen Qualität ▫ Wirtschaftlichkeit des Projekts ▫ Plausible Kostenkalkulation ▫ Ausfinanzierung des Projekts muss gewährleistet sein

• Inhaltlich, qualitative Kriterien ▫ Ökologische Nachhaltigkeit ▫ Soziale Nachhaltigkeit ▫ Ökonomische Nachhaltigkeit ▫ Verbindung mehrerer Sektoren ▫ Innovationsgrad ▫ Kooperation ▫ Gleichstellungsorientierung

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