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Lösung „Zwischenprüfung“ DHZH 2/2013 Praxisfall Eine neue Patientin gibt auf dem Anamnesebogen an im 8. Monat schwanger zu sein. 1. Was ist bei der Behandlung zu beachten? (Lösungsmöglichkeiten: 2) Prüfungsgebiet 2 1. Bei der Patientin dürfen sämtliche Behandlungen erfolgen. 2. Arzneimittel können vom mütterlichen Blut über die Plazenta in den kindlichen Kreislauf gelangen. 3. Wenn möglich, sollten Behandlungen auf die Zeit nach der Geburt verschoben wer- den. 4. Die Patientin ist bei einem Zwischenfall immer nach hinten in die Schocklage zu brin- gen. 5. Die Patientin darf ohne Einschränkungen geröntgt werden. 2. Bei der eingehenden Untersuchung wird eine Schwangerschaftsgingivitis festgestellt. Um was für eine Erkrankung handelt es sich? (Lösungsmöglichkeit: 1) Prüfungsgebiet 2 1. Entzündung der Kieferhöhle 2. Entzündung der Ohrspeicheldrüse 3. Entzündung des Kiefergelenkes 4. Entzündung des Zahnfleisches 5. Entzündung des Kieferknochens 3. Wie ist die Patientin bei der Behandlung zu lagern und warum? (Lösungsmöglichkeit: 1) Prüfungsgebiet 2 1. Flachlagerung, um die Blutversorgung des Ungeborenen zu gewährleisten. 2. Lagerung im Sitzen, damit der Rücken entlastet wird. 3. Flachlagerung, damit die Patientin keine Rückenschmerzen bekommt. 4. Horizontallagerung mit erhöhten Beinen, damit der Kreislauf in Schwung kommt. 5. Lagerung in halbsitzender Position, um keinen Druck auf die untere Hohlvene aus- zuüben. 4. Die Patientin ist wohlauf! Bei der eingehenden Untersuchung haben Sie die Aufgabe, die Befunde ins Zahnschema der Karteikarte einzutragen. Welcher Befund muss nicht zwingend dokumentiert werden? (Lösungsmöglichkeit: 1) Prüfungsgebiet 4 1. Fehlender Zahn 2. Zerstörter Zahn 3. Kariöser Zahn 4. Wurzelgefüllter Zahn 5. Zahnstein 6. Munderkrankung

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Lösung „Zwischenprüfung“ DHZH 2/2013

Praxisfall

Eine neue Patientin gibt auf dem Anamnesebogen an im 8. Monat schwanger zu sein.

1. Was ist bei der Behandlung zu beachten?

(Lösungsmöglichkeiten: 2) Prüfungsgebiet 2

1. Bei der Patientin dürfen sämtliche Behandlungen erfolgen.2. Arzneimittel können vom mütterlichen Blut über die Plazenta in den kindlichen

Kreislauf gelangen.3. Wenn möglich, sollten Behandlungen auf die Zeit nach der Geburt verschoben wer-

den.4. Die Patientin ist bei einem Zwischenfall immer nach hinten in die Schocklage zu brin-

gen.5. Die Patientin darf ohne Einschränkungen geröntgt werden.

2. Bei der eingehenden Untersuchung wird eine Schwangerschaftsgingivitis festgestellt.Um was für eine Erkrankung handelt es sich?

(Lösungsmöglichkeit: 1) Prüfungsgebiet 2

1. Entzündung der Kieferhöhle2. Entzündung der Ohrspeicheldrüse3. Entzündung des Kiefergelenkes4. Entzündung des Zahnfleisches5. Entzündung des Kieferknochens

3. Wie ist die Patientin bei der Behandlung zu lagern und warum?

(Lösungsmöglichkeit: 1) Prüfungsgebiet 2

1. Flachlagerung, um die Blutversorgung des Ungeborenen zu gewährleisten.2. Lagerung im Sitzen, damit der Rücken entlastet wird.3. Flachlagerung, damit die Patientin keine Rückenschmerzen bekommt.4. Horizontallagerung mit erhöhten Beinen, damit der Kreislauf in Schwung kommt.5. Lagerung in halbsitzender Position, um keinen Druck auf die untere Hohlvene aus-

zuüben.

4. Die Patientin ist wohlauf! Bei der eingehenden Untersuchung haben Sie die Aufgabe, dieBefunde ins Zahnschema der Karteikarte einzutragen.Welcher Befund muss nicht zwingend dokumentiert werden?

(Lösungsmöglichkeit: 1) Prüfungsgebiet 4

1. Fehlender Zahn2. Zerstörter Zahn3. Kariöser Zahn4. Wurzelgefüllter Zahn5. Zahnstein6. Munderkrankung

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5. Der Zahnarzt legt am Zahn 16 eine mod Aufbaufüllung; die Zähne müssen zum Einspan-nen der Matrize separiert werden. An allen Zähnen wird Zahnstein entfernt. Die Gingivitiswird mit einer Salbe behandelt. Die Patientin wird hinsichtlich ihrer Mundhygiene bera-ten.Wie rechnen Sie die Leistungen an diesem Behandlungstag auf dem Erfassungs-schein ab?

(Lösungsmöglichkeit: 1) Prüfungsgebiet 4

1. 01, F3, bMF, Zst2. Ä1, 01, F2, bMF, Zst, Mu3. 01, F2 (ZE), bMF, Zst, Mu4. Ä1, F2, (ZE), bMF, Zst, Mu5. 01, F3, bMF, Zst, Mu

6. Nach der Behandlung müssen die gebrauchten Instrumente aufbereitet werden.Welche Aussagen sind falsch?

(Lösungsmöglichkeiten: 2) Prüfungsgebiet 1

1. Es gibt unkritische, semikritische und kritische Instrumente.2. Bei den semikritischen und kritischen Instrumenten unterteilt man noch in die Grup-

pen A und B.3. Bei den unkritischen Instrumenten unterteilt man in die Gruppen C und D.4. Die kritischen Instrumente müssen nicht sterilisiert werden.5. Man darf sowohl die kritischen, unkritischen als auch die semikritischen Instrumente

sterilisieren.6. Zum Grundbesteck gehören semikritische Instrumente.

7. Der Patientin wird ein Kassenrezept über eine Mundspüllösung ausgestellt.Welche Angaben auf dem Rezept sind falsch?

(Lösungsmöglichkeiten: 2) Prüfungsgebiet 3

1. Ausstellungsdatum2. Diagnose3. Name des Arzneimittels4. Menge des Arzneimittels5. Arzneimittelform6. Name und Adresse des Patienten7. Name, Berufsbezeichnung und Adresse des Zahnarztes8. Adressstempel9. Status des Patienten (Mitglied, Familienangehöriger, Rentner)

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Lösung „Behandlungsassistenz“ DHZH 2/2013

Praxisfall

Bei einer jungen Frau sollen die Zähne 16 und 17 mit einer Einzelzahnaufnahmegeröntgt werden.

1. Wonach müssen Sie die Patientin laut Röntgenverordnung vor der Aufnahme befragen?(3 Nennungen)

- Nach einer bestehenden Schwangerschaft- Nach der letzten Röntgenaufnahme- Nach dem Röntgenpass

2. Sie möchten die Röntgenaufnahme mit einem Filmhalter anfertigen.Nennen Sie drei Vorteile der Filmhaltertechnik!

- Der Röntgenfilm kann nicht durchgebogen werden, somit keine Unschärfen imRandbereich

- Es kann nicht zu Ausblendungen kommen- Da die zu röntgenden Zähne auf den Filmhalter aufbeissen, befinden sich

immer die richtigen Zähne in der Bildmitte- Durch die Fixierung der Bissplatte mit den Zähnen wird verhindert, dass der

Zentralstrahl zu flach oder zu steil eingestellt wird- Der Film muss nicht vom Patienten mit dem Finger festgehalten werden- Es können Einblendungen des Nutzstrahlenfeldes erfolgen

3. Leider funktioniert bei dieser Patientin die Haltertechnik nicht, so dass Sie dieHalbwinkeltechnik anwenden müssen.Was versteht man unter der Halbwinkeltechnik?

Unter der Halbwinkeltechnik versteht man, dass der Zentralstrahl senkrecht aufdie Winkelhalbierende gerichtet wird, die den Winkel zwischen Filmebene undZahnachse teilt.

4. Wendet man die Halbwinkeltechnik an, so kommt es im OK-Molarenbereich häufig zuÜberlagerungen der Molarenwurzeln durch das Jochbein.Welche Technik können Sie anwenden, um dies zu vermeiden?Nennen Sie die Technik und erklären Sie diese!

Zur Anwendung kommt die Le Master-Technik:Zwischen Zahnkronen und Film wird eine Watterolle gelegt, so dass Zahnachseund Filmebene annähernd parallel liegen. (Dadurch wird der Einstellwinkelkleiner und es treten keine Überlagerungen mehr durch das Jochbein auf.)

5. Wichtig für eine gute Röntgenaufnahme bei der Halbwinkeltechnik ist die richtigeKopfhaltung der Patientin.Wie müssen Sie den Kopf der Patientin einstellen?

Der Kopf wird so eingestellt, dass sich der betreffende Kiefer bei derRöntgenaufnahme jeweils parallel zum Boden befindet.

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6. Bei der konventionellen Röntgentechnik müssen Sie nach der Aufnahme den Filmentwickeln. Hierbei kann einiges schief gehen.Entscheiden Sie bei den folgenden Aussagen, ob das Bild zu hell oder zu dunkel wird:

a) Ein zu schwach verdünnter Entwickler hat eine zu _________________ Aufnahmezur Folge.

b) Ein zu kalter Entwickler hat eine zu ______________ Aufnahme zur Folge.

c) Ein zu stark konzentrierter Entwickler hat eine zu ________________ Aufnahme zurFolge.

d) Eine zu lange Entwicklungszeit hat eine zu ________________ Aufnahme zur Folge.

7. Das fertige Röntgenbild stellt eine negative Abbildung dar.Setzen Sie im folgenden Text die Worte „hell“ und „dunkel“ an den jeweils richtigenStellen ein!

Strahlendurchlässige Bereiche des Körpers wie Wangen und andere Weichgewebewerden dunkel abgebildet, während strahlenundurchlässige Bereiche wie Metallkronenoder -füllungen hell erscheinen. Der besonders kalkhaltige Zahnschmelz erscheint aufdem Bild eher hell, während die Pulpa dunkel abgebildet wird.

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Lösung "Abrechnungswesen" DHZH 2/2013
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Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art de Leistung)

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1 Fortsetzung

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11 Gutachterlich befürwortet

ja 1-1 nein teilweise

Datum/Unterschrift und Stempel des Gutachters

Datum/Unterschritt des Zahnarztes

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Rechnungsbeträge (siehe Anlage)

ZA-Honorar (BEMA siehe III)

Euro

I I 1

Ct

1

2 ZA-Honorar zusätzl. Leist. BEMA 1 1 1

3 ZA-Honorar GOZ J 1 1 4 Mat.- und Lab.-Kosten Gewerbl.

1 1

5 Mat.- und Lab.-Kosten Praxis I 1

6 Versandkosten Praxis I 1 1

7 Gesamtsumme 1 1

8 Festzuschuss Kasse 1 1 1 I

9 Versichertenanteil 1 1 1 1

III. Kostenplanung

1 BEMA-Nrn. Anz.

III 2 Zahnärztliches Honorar BEMA:

Zahnärztliches Honorar GOZ: (geschätzt) Material- und Laborkosten: (geschätzt)

Behandlungskosten insgesamt: (geschätzt)

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1 1 1 1 1 Datum/Unterschrift des Zahnarztes

Eingliederungs-datum: 1 1 1 I Herstellungsort bzw. Herstellungsland des Zahnersatzes:

Der Zahnersatz wurde in der vorgesehenen Weise eingegliedert.

1 Fortsetzung

III

Anz.

Name der Krankenkasse

Name, Vorname des Versicherten

geb. am

Kassen-Nr. Versicherten-Nr.

I

Status

Vertragszahnarzt-Nr. VK gültig bis

1

Datum

1

Erklärung des Versicherten Ich bin bei der genannten Krankenkasse versichert.

Ich bin über Art, Umfang und Kosten der Regel-, der gleich- und andersartigen Versorgung aufgeklärt worden und wünsche die Behandlung entsprechend dieses Kostenplanes.

Datum/Unterschrift des Versicherten

Heil- und Kostenplan Hinweis an den Versicherten: Bonusheft bitte zur Zuschussfestsetzung beifügen.

Lfd.-Nr.

Stempel des Zahnarztes

I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan TP = Therapieplanung

R = Regelversorgung

B = Befund

II. Befunde Befund Nr.1

3.1A I

für Festzuschüsse

Zahn/Gebiet 2

ItKI 1 1

Anz. 3

1A

IV Zuschussfestsetzung

Betrag Euro

1 111

Ct

3.11 1 41 IJ 1 1

1 I Ai+g 1 I 2 141 /11 2/1III >lag I

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I-1111 /1131 2, 1 1 1

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Nachträgli che Befunde: 111

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r-, Versorgungsleiden n Immediatversorgung Alter ca.

I Unfall oder Unfallfolgen/ Berufskrankheit I Interimsversorgung Unbrauchbare

Prothese/Brücke/Krone

Jahre r NEN

Datum. Unterschritt und Stempel der Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt folgende Festzuschüsse:

Festzuschuss Bonus Härtefall

Voraussetzung ist, dass der Zahnersatz innerhalb von 6 Monaten in der vorgesehenen Weise eingegliedert wird.

Erläuterungen Befund a = Adhasivbrücke (Anker, Spanne) b = Brückenglied e = ersetzter Zahn ew = ersetzter, aber

erneuerungsbedürftiger Zahn = lehlender Zahn

i = Implantat mit intakter Suprakonstruktion

= zu entfernendes Implantat k = klinisch intakte Krone kw = enleueninesbedürftige Krone pw = erhaltungswürdiger Zahn mit

partiellen Substanzdefekten

Behandlungsplanung: A = Adhäsivtxücke (Anker, Spanne) B = Brückenglied E = zu ersetzender Zahn H = gegessene Halte-

und Stützvorrichtung K = Krone M = Vollkeramische oder keramisch

voll verblendete Restauration

r = Wurzelstittkappe tw = erneuerungsbedürftige

Wurzelstekappe sw = erneuerungsbedürftige Supra-

konstruktion 1 = Teleskop nv = erneuerungsbedürftiges

Teleskop er = unzureichende Retention ww = erhallungswüntger Zahn mit

weitgehender Zerstörung x = nicht erhaltungswürdiger Zahn

= Lückenschluss

0 = Geschiebe, Steg etc. PK = Teilkrone R = Wurzelsllttkappe S = implantatgetragene

Suprakonstruktion T = Teleskopkrone

Vestibutäre Verblendung

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18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 2848 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

Datum Zahn/ Gebiet Geb. Nr. Anzahl Faktor Begründung30.01. 0010 1 2,3

36 Ä5000 1 1,8Ä1 1 2,32390 1 2,3

01.02. 36 0100 1 2,33030 1 2,30500 1 1,0

01.02. Ä1 1 2,3Zu B 1 1,0

04.02. 36 3300 1 2,308.02. 36 3300 1 2,313.02. 13,23,44,34 Ä5000 4 1,8

0070 1 2,315.02. 34,44 0090 2 2,3

34 2330 1 2,32180 1 2,3

44 2390 1 2,32360 1 2,32410 1 3,3 Erhöhter Zeitaufwand

wegen maschinellerAufbereitung

2420 1 2,32430 1 2,32020 1 2,3

19.02. 44 2440 1 2,32180 1 2,3Ä5000 1 1,8

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Art des Materials Einzelpreis Anzahl Gesamt

Zylinderamp.Ultracain

0,68 2 1,36

AtraumatischesNahtmaterial

3,68 1 3,68

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Lösung „Praxisorganisation und -verwaltung“ DHZH 2/2013

Praxisfall

Zahnarzt Herr Dr. Klimker versendet am 9. September 2012 die unten aufgeführteLiquidation an die Privatpatientin Louisa Fonta.

Während der Kontrolle der Zahlungseingänge fällt der ZFA Maja Maurer am22. Dezember 2012 auf, dass Frau Fonta ihre Rechnung noch nicht gezahlt hat.

1. Wie und wann kommt Frau Fonta in diesem Fall in Zahlungsverzug?

Da der Zahlungstermin kalendermäßig genau bestimmt ist, kam Frau Fonta am10. Oktober automatisch in Zahlungsverzug. Es mahnt hier der Termin.

2. Wie viele Tage befindet sich Frau Fonta in Verzug?

73 Tage

3. Herr Dr. Klimker beabsichtigt der Patientin Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.

a) Errechnen Sie die Verzugszinsen bei einem Zinssatz von 5,17 %!

161,48 € x 5,17 x 73= 1,69 €

100 x 360

Herr Dr. Ulli Klimker

Zeil 70 - 60313 Frankfurt/Main

__________________________________________________________________

Frau

Louisa Fonta

Rothschildallee 4

60389 Frankfurt/Main

Frankfurt, 09.09.2012

RE- 0815007

Für zahnärztliche Leistungen erlaube ich mir EUR 161,48 zu berechnen:

Untersuchung Ä1 Einfach 4,66 Faktor 2,3 1 10,72 EUR

Untersuchung Ä5 Einfach 4,66 Faktor 2,3 1 10,72 EUR

Leistung 4005 Einfach 4,50 Faktor 2,3 1 10,35 EUR

Leistung 4020 Einfach 2,53 Faktor 2,3 1 5,82 EUR

Leistung 1040 Einfach 1,57 Faktor 2,3 28 101,36 EUR

Leistung 4030 Einfach 1,97 Faktor 2,3 2 9,06 EUR

Leistung 2130 Einfach 5,85 Faktor 2,3 1 13,45 EUR

Zahlbar bis 09.10.2012

_________________________________________________________________________________

Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank - BLZ 30060601- Kto. 30161600

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b) Welchen Betrag muss Frau Fonta jetzt zahlen?

161,48 € + 1,69 € = 163,17 €

4. Die Auszubildende Marsha Mendoza möchte von der ZFA Frau Maurer wissen, wielange der Zahnarzt den Rechnungsbetrag einfordern kann.

a) Wie lange läuft die Verjährungsfrist für Geldforderungen?

3 Jahre für Geldforderungen (Gewöhnliche Gewährleistungsfrist)

b) Wann endet diese Frist (genaues Datum)?

31.12.2015 (24:00 Uhr) ODER 01.01.2016 (0:00 Uhr)

5. Frau Fonta kommt am 15. Januar 2013 zu einem Vorsorgetermin in die Praxis von

Herrn Dr. Klimker. Frau Maurer spricht sie daraufhin auf die noch offene Rechnung an.

Frau Fonta ist dies sehr peinlich und sie ist bereit, eine sofortige Baranzahlung von

100,00 € zu leisten.

Welche Auswirkung hat diese Teilzahlung auf die Verjährung?

Die Verjährung beginnt auf das Neue, vom Tag der Baranzahlung an.

6. Frau Fonta möchte für ihre Anzahlung eine Quittung als Zahlungsnachweis.

Füllen Sie (Frau Maurer) das gewünschte Formular aus!

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Lösung „Wirtschafts- und Sozialkunde“ DHZH 2/2013

Praxisfall

Die ZFA Carina Müller arbeitet seit 2 Jahren in der Zahnarztpraxis Dr. Schreiber. DaCarina eine Stelle bei dem Zahnarzt Dr. Herbst in ihrem Wohnort angeboten bekommt,kündigt sie am 10.09.2012 ihre Arbeitsstelle.

1. Nennen Sie die Form, in der Carina die Kündigung Dr. Schreiber mitzuteilen hat!

Schriftlich

2. a) Nennen Sie die Kündigungsfrist, die Carina einzuhalten hat!

4 Wochen zum 15. oder Monatsende

b) An welchem Tag könnte Carina frühestens bei ihrem neuen Arbeitgeber Dr. Herbstanfangen zu arbeiten? Bitte genaues Datum angeben!

Am 16.10.2012

3. Carina erhält von Dr. Schreiber auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis.Erklären Sie den Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifiziertenArbeitszeugnis!

- Das einfache Zeugnis enthält Personalien, die Dauer der Beschäftigung und eineBeschreibung der ausgeführten Arbeiten.

- Das qualifizierte Zeugnis enthält darüber hinaus zusätzlich eine Beurteilung derFührung und Leistung sowie eine Beschreibung des Verhaltens gegenüberPatienten, Mitarbeitern und Vorgesetzten.

4. Nennen Sie drei Pflichten der ZFA Carina aus einem neuen Arbeitsvertrag!

- Persönliche Arbeitsleistung nach Anweisung- Verschwiegenheit / Schweigepflicht- Sorgfaltspflicht- Mitteilungspflicht- Wettbewerbsverbot (Genehmigung von Nebentätigkeiten)- U. A.

5. Dr. Herbst vereinbart mit Carina eine Probezeit.a) Nennen Sie den Zeitraum, den die Probezeit für Carina längstens betragen darf!

6 Monate

b) Innerhalb welcher Frist könnte Carina in der Probezeit ihren Arbeitsvertag kündigen?

2 Wochen