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0 Geowissenschaftliche Dipl.-Geogr. Frank Jacobs Beratungen Glockengießer Straße 1 Nordharz 38640 Goslar Lokalisierung einer Altablagerung auf dem Gelände des ehem. Fliegerhorstes Goslar Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BIMA Otto von Guericke Straße 4 39104 Magdeburg

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Geowissenschaftliche Dipl.-Geogr. Frank Jacobs

Beratungen Glockengießer Straße 1

Nordharz 38640 Goslar

Lokalisierung einer Altablagerung auf dem Gelände des

ehem. Fliegerhorstes Goslar

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BIMA Otto von Guericke Straße 4 39104 Magdeburg

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Veranlassung und Durchführung ........................................................................ 2

2. Ergebnisdarstellung ................................................................................................ 3

3. Zusammenfassung ………………………………………………….................... 21

4. Literaturverzeichnis .............................................................................................. 24

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1. Veranlassung und Durchführung

Am 23.1.2015 beauftragte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BIMA über die Stadt

Goslar, Fachdienst 3.1.3, das Büro Geowissenschaftliche Beratungen Nordharz auf Grundlage

des Angebotes vom 21.1.2015 mit der Durchführung einer Kurzrecherche zur Lokalisierung

einer Altablagerung auf dem Gelände des ehem. Fliegerhorstes Goslar.

Zur Klärung dieser Fragestellung wurden umfangreiche Unterlagen aus dem Akten- und

Archivbestand des Verfassers gesichtet und ausgewertet sowie eine multitemporale Karten-

und Luftbildauswertung durchgeführt, mehrere Zeitzeugen befragt und Ortsbegehungen

vorgenommen. Zusätzlich wurden die im Rahmen der Konversion des Fliegerhorstgeländes

erstellten Gutachten der AWIA (AWIA UMWELT GMBH, 2013) sowie die von der OFD

durchgeführte Luftbildauswertung (OFD NIEDERSACHSEN – BAU UND

LIEGENSCHAFTEN, 2013) ausgewertet.

Der Verfasser hat bereits 1994 im Rahmen des Niedersächsischen Rüstungsaltlastengramms

eine umfangreiche Recherche zum Standort Fliegerhorst Goslar mit dem Schwerpunkt

Unterflur-Flugfeldtankanlagen durchgeführt (GEOWISSENSCHAFTLICHE BERA-

TUNGEN NORDHARZ, 1994). In diesem Zusammenhang ergaben sich auch erste Hinweise

zu dieser bislang nicht erfassten Altablagerung, denen zum damaligen Zeitpunkt aber nicht

weiter nachgegangen wurde, da der Standort seinerzeit noch durch die Bundeswehr genutzt

wurde und für diese Altablagerung kein spezifischer Kampfmittelverdacht vorlag, der einen

zeitnahen Handlungsbedarf erfordert hätte.

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2. Ergebnisdarstellung

Zur möglichst genauen Rekonstruktion von räumlicher Lage, Ausdehnung und

stofflicher Zusammensetzung dieser Altablagerung werden im Folgenden kurz die

historisch relevanten Fakten dargestellt.

Während der Nutzungsphase von 1937 bis Frühjahr 1945 durch die deutsche Luftwaffe

gab es auf dem Fliegerhorst eine geregelte Abfallentsorgung. Aus dem militärischen

Regelbetrieb anfallender Hausmüll wurde durch die kommunale Müllabfuhr der Stadt

Goslar abgeholt und entsorgt. Ein entsprechender Belegt findet sich in

Archivunterlagen.

Sofort nach der kampflosen Übergabe der Stadt Goslar am 10.4.1945 wurde der

Fliegerhorst Goslar von amerikanischen Truppen besetzt, die dort bis ins Jahr 1946

stationiert blieben und die sofort nach der Übernahme zunächst im Gebäude der

Flugleitung das "Hospital No. 1, Fliegerhorst Goslar" einrichteten.

Ab Juni 1945 wurden dann zusätzlich englische Streitkräfte auf dem Fliegerhorst stationiert.

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs trafen immer mehr Flüchtlinge und

Verwundete in Goslar ein, die überall im Stadtgebiet verteilt wurden. Der Fliegerhorst wurde

schließlich für die Einrichtung eines deutschen Lazaretts freigegeben. Nach einer Aufstellung

vom 20.6.1945 (STADTARCHIV GOSLAR) waren die dort als Lazarett umfunktionierten

Gebäude 17, 18, 19, 20, 21, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 66, 68 und 69 zu diesem Zeitpunkt mit

1.400 Personen belegt. Diese Nutzung als Lazarett wird durch eine Auswahl von

Fotoaufnahmen und einer Ausweiskopie in Abbildung 1 dokumentiert. Nachweislich wurden

Gebäude auf dem Fliegerhorst mindestens bis 1947 als Lazarett genutzt.

Abbildung 2 zeigt die zu Lazarettgebäuden umfunktionierten Gebäude (rot dargestellt). Das

zunächst von den Amerikanern im Flugleitungsgebäude eingerichtete Hospital No. 1 ist dort

grün markiert.

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Abb. 1: Nutzungsphase des Fliegerhorstes als Lazarett - dargestellt in Fotoaufnahmen und

einer Ausweiskopie.

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Abb. 2: Darstellung der ab 1945 als Lazarett genutzten Gebäude auf dem Fliegerhorst.

Zumindest für die Anfangsphase des nun unter alliierter Verwaltung stehenden Fliegerhorsts

Goslar ist für den Zeitraum Frühjahr/Frühsommer 1945 zunächst noch von einer

ungeordneten Abfallentsorgung beim Lazarettbetrieb auszugehen.

Einen Beleg dafür lieferten die Befunde aus zahlreichen intensiven Ortsbegehungen, die

seinerzeit vom Verfasser im Rahmen der Grundlagenermittlung für die 1994 erstellte

historisch-deskriptive Untersuchung des Fliegerhorstes durchgeführt wurden.

Bei einer dieser Ortsbegehungen in der Osthälfte der Liegenschaft (Ruhezone mit

Offiziersheim, Offizierswohnungen und Randbereiche) im Oktober 1993 wurden an der

nordöstlichen Grundstücksgrenze oberflächlich zutage tretende Krankenausabfälle mit

Glasampullen und Verbandsmaterialresten (Mullbindenreste) gefunden. Außerdem wurden

damals in diesem Bereich zwischen Böschung der ABC-Hindernisbahn und dem Grenzzaun

sehr umfangreiche Altablagerungen in Form von Bauschutt (u.a. Reste von Teerpappe,

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Schwarzdecke aus Straßenaufbruch, Brandschutt, Ziegel, Betonreste etc.) durchsetzt mit

hohen Hausmüllanteilen (Porzellangeschirr- und Keramikscherben, Reste von

Emaillegeschirr, Töpfe, Metallschrott etc.) angetroffen.

Da sich hieraus jedoch kein gezielter Kampfmittelverdacht ableiten ließ, wurde dieser Bereich

seinerzeit nicht als eigenständige gesonderte Kontaminationsverdachtsfläche im Sinne einer

Rüstungsaltlast ausgewiesen.

Alle damals befragten Zeitzeugen, die Angaben zur kleinräumigen Geländenutzung in diesem

Bereich während der Kriegszeit und der unmittelbaren Nachkriegszeit machen konnten, sind

zwischenzeitlich verstorben. Um die Veränderungen der Geländesituation nachvollziehen zu

können, wurde eine multitemporale Kartenauswertung durchgeführt. In Abbildung 3 sind die

entsprechende Kartenausschnitte dargestellt, welche die Situation in den Jahren 1876, 1919,

1923, 1954, 1961 und 1992 dokumentieren.

Anhand des Kartenausschnittes von 1876 ist die Existenz einer großen Mergelgrube

unmittelbar südöstlich des Görgweges belegbar. Die Kartenausschnitte von 1919 und 1923

zeigen, dass sich zu diesem Zeitpunkt ein Teich in der Mergelgrube befand, der durch einen

arthesischen Grundwasserzutritt gespeist wurde, so dass dieser Teich in den Graben

entwässerte, der nach Gut Grauhof führte. Der Kartenausschnitt aus der topographischen

Karte TK25, Ausgabe 1954 belegt, dass Mergelgrube und Teich zur Hälfte auf dem Gelände

des Fliegerhorstes lagen. Auf einem weiteren Kartenausschnitt aus dem offiziellen Lageplan

des Vermessungsamtes der Stadt Goslar – ebenfalls von 1954 – ist ein rechtwinkliger

Einschnitt im Grenzverlauf des Fliegerhorstes im Bereich der Mergelgrube erkennbar.

Der Ausschnitt aus der Grundkarte von 1961 zeigt, dass der nordöstliche Teil der

Mergelgrube verfüllt wurde. Für den auf dem zum Fliegerhorstgelände gehörenden

Geländeabschnitt und den außerhalb liegenden Teil bis zum Hohlweg ist auf der Karte

Sumpfgelände eingetragen.

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Auf dieser Kartendarstellung ist außerdem noch das südwestlich der ehemaligen Mergelgrube

gelegene T-förmige Gebäude 89 (siehe a. Abb. 6 auf S.10) verzeichnet. Bei diesem Gebäude

(in Abb. 2 mit Nr. 1 bezeichnet) handelte es sich um die ehemalige Bauleitung des

Fliegerhorstes, das ab 1945 als Wohngebäude für Zivilisten (auch als „Polenhaus“ bezeichnet)

genutzt wurde. Dieses Gebäude brannte am 2. Februar 1959 vollständig bis auf die

Grundmauern ab und wurde danach nicht wieder aufgebaut.

Der Ausschnitt der Grundkarte von 1991 zeigt die Situation nach Anlage der ABC-

Übungsbahn über dem Gelände der verfüllten Mergelgrube. Auch das 1959 durch Brand

vollkommen zerstörte Gebäude der ehemaligen Bauleitung ist nicht mehr auf diesem

Kartenausschnitt verzeichnet. Nur noch der knapp außerhalb der Fliegerhorstgrenze

verlaufende Hohlweg im Bereich der vollständig verfüllten Mergelgrube ist auf diesem

Kartenausschnitt dargestellt.

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Situation 1876 Situation 1919 Situation 1923 Situation 1954

Situation1954 Situation1961 Situation 1992

Abb. 4: Veränderung der Geländesituation zwischen 1876 und 1992 - dargestellt in 7 Kartenausschnitten.

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Abbildung 5 zeigt einen Detailausschnitt aus dem offiziellen Stadtplan von Goslar, Stand

1954. Dieser Kartenausschnitt dokumentiert, dass es zu diesem Zeitpunkt im Bereich der

Mergelgrube eine Veränderung im Grenzverlauf des damals noch unter britischer Verwaltung

stehenden Fliegerhorstgrundstücks gegeben haben muss, da im Unterschied zu allen älteren

Lageplänen des Fliegerhorstes die Grundstücksgrenze in diesem Bereich rechtwinklig nach

Süden verspringt.

Abb. 5: Detailausschnitt aus dem offiziellen Stadtplan von Goslar, Stand 1954.

Diese zeitweilige Veränderung im Grenzverlauf ist auch durch einen weiteren

Lageplanausschnitt aus einem Lageplan des Fliegerhorstes der frühen 1960er Jahre

dokumentiert, der in Abbildung 6 dargestellt ist. Demnach gab es gab einen südwestlichen

Grenzverlauf (-- x -- x -- x -- / mit roten Strichen versehen), der dann später aber wieder dem

früheren Grenzverlauf angepasst wurde (– x – x – x –/ frühere bzw. wieder umgelegte neue

Grenze in Blau). Sicherlich ist die zu diesem Zeitpunkt zumindest teilverfüllte Mergelgrube

die Ursache für diese Maßnahme. Vermutlich steht diese Änderung auch in Zusammenhang

mit Abzug der britischen Einheiten und der anschließenden Übernahme durch die

Bundesvermögensstelle am 28.6.1958.

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Abb. 6: Lageplanausschnitt mit dem veränderten Grenzverlauf – vermutlich um 1960.

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Auf dem in Abbildung 6 dargestellten Lageplanausschnitt ist die Lage der zu diesem

Zeitpunkt zumindest teilverfüllten Mergelgrube im Bereich des Fliegerhorstgeländes sowie

die in Planung/Bau befindliche ABC-Übungsbahn schemenhaft skizziert. Der ABC-

Übungsraum (Geb. 50) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden. Eingezeichnet ist

jedoch noch das im Februar 1959 vollständig abgebrannte und zu diesem Zeitpunkt als

Wohnhaus genutzte Gebäude (89). An der Nordostecke dieses Gebäudes befand sich nach

einem handschriftlichen Vermerk von Frau I. Flügge vom 24.1.1992 (Vermerk mit

Lageskizze aus dem Gedächtnis ohne Vorliegen eines Lageplans gefertigt, Archiv Dr.

Giesecke) ein „Schrottplatz“, der als wilde Müllkippe genutzt wurde (siehe Abb. 7).

Abb. 7: „Schrottplatz“ bei Geb. 89.

Anhand der durchgeführten multitemporalen Kartenauswertung wird allerdings auch deutlich,

dass die Karteninhalte nicht konsequent zeitnah aktualisiert wurden, wie das auf dem

Kartenausschnitt von 1961 noch verzeichnete Gebäude 89 belegt, welches bereits im Februar

1959 durch Brand vollkommen zerstört wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei

dem Fliegerhorst zudem um einen militärischen Sicherheitsbereich handelte, und daher

entsprechende Veränderungen in der Geländesituation und beim Gebäudebeständ teilweise

erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung in frei zugängliche amtliche Kartenwerke

aufgenommen wurden.

Die einzig belastbaren Datenquellen, die in diesem Fall verlässlich die Realität abbilden, sind

daher zeitlich exakt datierbare Fotos und Luftbilder. Um die Geländesituation im Bereich

Nordostgrenze des Fliegerhorstes und der dort befindlichen Mergelgrube zu rekonstruieren,

wurde deshalb eine Luftbildauswertung durchgeführt (Abb. 8).

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Abb.8: Vergleich der Luftbildausschnitte vom 10.4./11.4.1945 (OFD-Luftbildauswertung - links) und dem 9.5.1944 (rechts).

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Ein Vergleich der Luftbildausschnitte vom 10.4./11.4.1945 aus der aktuellen

Luftbildauswertung der OFD mit einem Luftbild vom 9.5.1944 aus dem Bestand des

Verfassers belegt, dass eine weitgehende Verfüllung der Mergelgrube bereits vor dem

Frühjahr 1944 erfolgt sein muss. Das Luftbild vom 9.5.1944 wurde vor dem ersten großen

Angriff auf den Fliegerhorst am 5.8.1944 aufgenommen und zeigt das Fliegerhorstgelände

ohne Kriegseinwirkungen. Die nierenförmige Struktur auf Luftbild 1945 ist somit kein

Bombentrichter, sondern es handelt sich hierbei um eine vermutlich als Abfallgrube genutzte

Hohlform (siehe rote Markierung in Abb. 8).

Beim Vergleich der beiden Luftbildausschnitte mit einem Kartenausschnitt aus dem

offiziellen Goslarer Stadtplan von 1967 fällt auf, dass der auf der auf dem Stadtplan

dargestellte Hohlweg bereits auf den Luftbildern von 1944/45 mit identischem Verlauf

erkennbar ist (siehe auch Overlaydarstellung in Abbildung 9).

Abb. 9: Overlaydarstellung aus Luftbild vom 9.5.19944 und Ausschnitt aus dem Goslarer

Stadtplan, Stand 1967.

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Dies legt die Vermutung nahe, dass die ursprünglich vorhandene Mergelgrube bereits mit

Errichtung des Fliegerhorstes als zentrale, fliegerhorstinterne Bauschuttdeponie genutzt wurde

und der Bereich später im militärischem Regelbetrieb zunächst durch die Luftwaffe und

später durch die alliierte Besatzungsmacht zur Deponierung weitergenutzt wurde. Dafür

spricht auch die auf dem Luftbild vom 9.5.1945 erkennbare Grube und die angrenzende hell

reflektierende Fläche.

Nach der Übernahme und Belegung des Fliegerhorstes durch die Bundeswehr im Oktober

1958 wurde Anfang der 1960er Jahre mit Anlage der ABC-Übungsbahn und Errichtung des

ABC-Übungsraumes der gesamte Bereich weiter deutlich aufgefüllt und dadurch massiv

umgestaltet.

Eine Untersuchung mittels flachgründiger Baggerschürfe dieser Anfang der 1960er Jahre mit

Anlage der ABC-Übungsbahn aufgefüllten Fläche über der verfüllten Mergelgrube erfolgte

im Rahmen der Flächenkonversion Phase 1 durch die AWIA (AWIA UMWELT GMBH

2013). Dort heißt es auf den Seiten 110/111wie folgt:

„5.2.11 Durchführung von Schürfen im Bereich des ABC-Übungsraums (Geb. 50)

Nach Aussage von Mitarbeitern des Staatlichen Baumanagements Südniedersachen, Standort Goslar, wurden im

Bereich östlich des ABC-Übungsraumes Materialien aus Bautätigkeiten vom Kasernengelände abgelagert (wilde

Ablagerung). Hinweise auf die Ablagerung von z. B. Asphalten wurden gegeben.

Die Aussage wurde in Verbindung mit den Geländearbeiten überprüft. Hierbei wurden Bauschuttmaterialien (v.

a. Basaltpflastersteine, Ziegel und Beton) vorgefunden, welche direkt östlich des Gebäudes in die

Untergrundbefestigung der ABC-Übungsbahn eingearbeitet wurden.

Nach Abstimmung mit der OFD Niedersachsen, Hannover, Frau Plum, waren die betroffenen Bereiche mittels

Baggerschürfen anzuschließen, um eine detaillierte Aufnahme der abgelagerten Materialen und ggf.

Schadstoffanalysen vornehmen zu können.

Die Geländearbeiten wurden am 17.12.2013 durch das Tiefbauunternehmen Rauser, Goslar, unter

gutachterlicher Begleitung durch die AWIA durchgeführt (vgl. Plandarstellung in Anlage 4.21). Im Bereich des

ABC-Übungsgeländes wurden insgesamt drei Baggerschürfe angelegt, in denen Bauschttablagerungen

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vorgefunden wurden, die im Wesentlichen aus Basalt-Pflastersteinen, Ziegel, Beton und Erde bestanden.

Punktuell wurden Asphaltschollen vorgefunden, deren Anteil auf < l % an der gesamten Ablagerungsmasse

abgeschätzt wurde. Aufgrund der Zusammensetzung der angetroffenen Stoffe wurde hier kein Altlastverdacht

vermutet. Sofern die Materialien zu einem späteren Zeitpunkt entfernt werden sollen, sind jedoch entsprechende

Deklarationsanalysen gem. LAGA durchzuführen.

Im Zuge der Aufschlussarbeiten wurde zusätzlich die ca. 50 m östlich des ABC-Übungsgeländes liegende

Böschungskante zum Fließgewässer (Graben) mit vier Baggerschürfen aufgeschlossen. Hier wurde ebenfalls

punktuell oberflächennah das Vorhandensein von Bauschuttmaterialien festgestellt. Hier wurden jedoch nur

geringe Anteile an Bauschutt vorgefunden. Bodenproben wurden nicht entnommen. Ein Altlastverdacht war an

den Schurfpunkten nicht abzuleiten.“

Bei einer aktuellen Ortsbegehung im Bereich der verfüllten Mergelgrube und nördlich des

abgebrannten Gebäudes 89 wurden bereits oberflächlich u.a. Keramik- und

Geschirrbruchstücke, Teerpappenreste, Asbestplattenstücke und Reste von

Straßenaufbruch/Schwarzdecke, Metallschrott angetroffen. Frische Bruchflächen der

Schwarzdecke zeigten deutlichen Teergeruch (PAK-haltig). Eine Auswahl der dabei

aufgefunden Materialien sind beispielhaft in Abbildung 10 dargestellt.

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Abb. 10: Exemplarische Darstellung der bei der aktuellen Ortsbegehung aufgefundenen

Materialien (Geschirrreste und Teerbruchstücke, Teerpappenreste, Asbestplatten,

Schwarzdecke).

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Die in dem Streifen zwischen dem Böschungsfuß der ABC-Übungsbahn und dem Grenzzaun

des Fliegerhorstes bereits oberflächlich erkennbaren Bauschuttauffüllungen setzen sich auch

außerhalb des Fliegerhorstgeländes bis zu dem nördlich der Fliegerhorstgrenze verlaufenden

Hohlweg fort. Dieser Weg zeigt an seiner tiefsten Stelle eine permanente Vernässung, die auf

einen kontinuierlichen artesischen Grundwasserzustrom in diesem Bereich hindeutet. Somit

ist davon auszugehen, dass die Sohle der verfüllten Mergelgrube in ständigem

Grundwasserkontakt steht. Schadstoffauswaschung sind daher in Abhängigkeit der

eingebrachten Verfüllungsmaterialien zu besorgen.

Eine weitere, bislang ebenfalls nicht erfasste Altablagerung mit großen Mengen Bauschutt

befindet sich an der Böschung der PKW-Parkfläche im Kurvenbereich unmittelbar nördlich

des Offiziersheims. Der in Abbildung 11 dargestellte Kartenausschnitt aus einem Lageplan

vom 20.11.1944 belegt, dass diese Parkfläche seinerzeit bereits vorhanden war. In Abbildung

12 ist ein Luftbildausschnitt vom 22.3.1945 dargestellt, der die Anschüttungen für die

Parkplatzfläche dokumentiert. Die aktuelle Situation zeigt ein Foto, das in Abbildung 13

dargestellt ist.

Hergestellt wurde diese Parkplatzfläche durch eine künstliche Anschüttung an das natürliche

Gelände. Kenntnisse über Aufbau und Zusammensetzung dieser Anschüttung liegen nicht

vor. Der oberflächlich bereits erkennbare und flächenhaft in die Böschung eingelagerte

Bauschutt könnte möglicherweise auch im Rahmen von späteren Baumaßnahmen von der

Parkfläche aus über die Böschungskante abgekippt worden sein.

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Abb. 11: Kartenausschnitt mit der aufgeschütteten Parkplatzfläche unmittelbar nordwestlich

des Offiziersheims („H. 2“).

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Abb.12: Luftbildausschnitt LB4194 vom 22.3.1945 mit erkennbaren Anschüttungen (rot markiert) in der Kurve vor dem Offiziersheim.

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Abb. 13: Blick nach Osten auf die angeschüttete Parkfläche – im Hintergrund das

Offiziersheimgebäude.

Bei der aktuellen Ortsbegehung wurde in der Böschung Bauschutt mit wechselnden Anteilen

von Ziegel, Betonstücken, Ofenschlacken und Metallschrott angetroffen. Frische

Bruchflächen der Schwarzdecke und des Straßenaufbruchs zeigten bei organoleptischer

Überprüfung deutlichen Teergeruch (PAK-haltig). Das in Abbildung 14 exemplarisch

dargestellte Foto vermittelt einen Eindruck der mit Bauschutt durchsetzten Böschung.

Abb. 14: Detailaufnahme aus dem Böschungsbereich der Parkplatzfläche.

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3. Zusammenfassung

Eine Overlaydarstellung aus dem Luftbildausschnitt vom 9.5.1944, dem

Grundkartenausschnitt von 1961 und dem aktuellen Kontaminationsflächenplan aus dem

AWIA-Gutachten ist in Abbildung 15 dargestellt.

Abb. 15: Overlaydarstellung aus Luftbildausschnitt 1944 , Grundkartenausschnitt 1961 und

aktuellem Kontaminationsflächenplan aus dem AWIA-Gutachten.

Aus dieser Overlaydarstellung ist die genaue räumliche Lage der im Zuge der Kurzrecherche

erkannten und beschriebenen neuen Kontaminationsflächen ersichtlich.

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Die im Rahmen der vorliegenden Kurzrecherche zusätzlich neu lokalisierten

Kontaminationsverdachtsflächen sind auf einem Lageplanausschnitt in Abbildung 16

dargestellt.

Abb. 16: Lage der neu lokalisierten Kontaminationsverdachtsflächen (blau markiert).

Eine flächenmäßig große Mergelgrube im nordöstlichen Grenzbereich des

Fliegerhorstgeländes mit Grundwasserkontakt war nach Luftbildbefund bereits im Frühjahr

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1944 zumindest bereits teilverfüllt. Archivquellen die Rückschlüsse über die

Zusammensetzung des zur Verfüllung verwendeten Materials erlauben, liegen nicht vor. Es ist

allerdings naheliegend, dass diese Mergelgrube bereits mit Errichtung des Fliegerhorstes als

zentrale interne Bauschuttdeponie des Fliegerhorstes verwendet wurde und anschließend auch

während der alliierten Verwaltung zur Deponierung weitergenutzt wurden. Zumindest

teilweile wurde dieser Bereich auch als wilde Hausmülldeponie genutzt. Durch eine

Zeitzeugenaussage sicher belegt ist die Deponierung von Hausmüll für den Bereich

nordöstlich des ehemaligen, 1959 komplett abgebrannten Gebäudes 89 (ehem. Bauleitung, in

der Nachkriegszeit zivile Wohnnutzung).

Nach Übernahme durch Bund im Jahr 1958 wurde das Gelände über der Mergelgrube dann

mit Anlage der ABC-Übungsbahn in diesem Bereich weiter aufgefüllt und in seiner

Morphologie umgestaltet. 1994 wurden im Rahmen einer Ortsbegehung durch den Verfasser

im Bereich unterhalb von Gebäude 89 außer Brandschuttresten, Porzellan- u.

Keramikscherben auch punktuell Krankenhausabfälle aufgefunden.

Bei einer im Rahmen der Flächenkonversion durch AWIA durchgeführten Untersuchung der

ABC-Übungsbahn wurde für den Untergrund der Übungsbahn kein Altlastenverdacht

abgeleitet. Diese Einschätzung ist nach den neuen Erkenntnissen aus hier der vorliegenden

Untersuchung zu überprüfen. Eine Grundwasserverunreinigung durch eine

Schadstoffauswaschung aufgrund der lokalen Situation (permanenter artesischer

Grundwasserzutritt in die Sohle der verfüllten Mergelgrube) ist nicht auszuschließen.

Ein Hinweis auf eine weitere potentielle Kontaminationsverdachtsfläche (Bauschutt

durchsetzt mit Schlacken, Schwarzdecke, Teerklumpen, Metallschrott) im Bereich

angeschütteter Parkplatz nordöstlich vor dem Offiziersheimgebäude wurde gegeben.

Goslar, 3.2.2015

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4. Literaturverzeichnis

AWIA UMWELT GMBH (2013): Ehem. Fliegerhorst Goslar – Phase IIa:

Orientierende Untersuchung – Kontaminationsverdachtsflächen – (WE

145820 und WE 107712) Gutachten vom: 24.3.2014, Projekt-Nr. 41080.-

115. S., unveröff. Gutachten, Göttingen

GEOWISSENSCHAFTLICHE BERATUNGEN NORDHARZ (1994):

Historisch-deskriptive Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung der

Betriebsflächen des ehemaligen Flugplatzes Goslar, (Landkreis Goslar).-

unveröff. Gutachten, Goslar, 5.1.1994

OFD NIEDERSACHSEN – BAU UND LIEGENSCHAFTEN (2013): Historische

Erkundung, Vorrecherche - Bewertung des Kampfmittelverdachts –

Ehemaliger Fliegerhorst Goslar – Kurzbericht.- 13. S., 6 Anl. , 2 Abb., 2

Tab., unveröff. Gutachten, Hannover

STADTARCHIV GOSLAR: Reponierte Registratur, Abt. 5, Fach 36, Nr. 9