LOSLASSEN · 2018. 10. 1. · Loslassen 3 D er November gilt im Volksmund als der „Totenmonat“....

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LOSLASSEN Der Trauer-Ratgeber 1. OKTOBER 2018 AUSGABE NR. 226 www.merkur.de Worauf es ankommt Kinder und Trauer Etwas, das bleibt Die Bestattung Hier ist Bayern daheim. TRAUER & VORSORGE Was nützen Testament- vorlagen aus dem Internet? ERBRECHT

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LOSLASSENDer Trauer-Ratgeber

1. OKTOBER 2018 AUSGABE NR. 226

www.merkur.de

Worauf es ankommt

Kinder und Trauer

Etwas, das bleibt

Die Bestattung

Hier ist Bayern daheim.

TRAUER &

VORSORGE

Was nützen Testament- vorlagen aus dem Internet?

ERBRECHT

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Gravierende Veränderungen in einer Gesellschaft zeichnen ihre Spuren auch in unsere Trauerkultur. Foto: PantherMedia/Brechtel

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Die nächste Ausgabe erscheint im:März 2019

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Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!

i LOSLASSEN

Worauf es ankommt

Das war mein Leben

Der Trauer-Ratgeber

AUSGABE MÄRZ 2019

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Dauergrabpflege Die eigene Trauerrede

Hier ist Bayern daheim.

TRAUER &

RAT

Beerdigung:

Wichtige Aufgaben für die

Hinterbliebenen

WAS JETZT ZU TUN IST

Liebe Leserinnen, liebe Leser

Ein Zitat, ein sehr altes noch dazu: Vor fast 2500 Jahren von dem griechischen Philosophen Heraklit gedacht und niedergeschrieben. Eine Wahrheit,

die jeder Mensch an jedem Tag bestätigt fi ndet. Ein Blick in die Zeitung genügt. Aber auch die Nachrichten in Radio und Fernsehen und auch die Newsticker im Internet geben Heraklit zu jeder Sekunde Recht.

Gibt es eigentlich Orte, an denen dieser Wandel spurlos vorbei geht? Museen vielleicht. Nein, Museen haben sogar die Aufgabe, den Wandel zu dokumen-tieren. So sind es vielleicht die Friedhöfe, die im Wandel der Zeit unverändert bleiben? Ja! Sie könnten solche Orte sein! Aber ehrlich: Wer stellt sich diese Frage, wenn er auf den Friedhof geht? Kaum jemand, dabei gäbe es dort so vieles zu entdecken.

Impressionen eines Friedhofsbesuches

Die folgenden Impressionen stammen von zwei Spaziergängen. Einer führte über einen Münchner Großfriedhof, der andere über einen kleinen Gemein-defriedhof auf dem Land. Ganz selbstverständlich fi ndet sich hier in der Nähe der Aussegnungshalle ein Kolumbarium, eine sogenannte Urnenwand. Die Ge-meinde hat sich Mühe gegeben und nicht nur einfach eine Betonwand hingestellt. Schlicht, dabei trotzdem edel und mit einer künstlerischen Note versehen – die-sen Eindruck hinterlässt die Wand beim Betrachter. Die erste Urne wurde dort 1979 beigesetzt. Heute, nahezu 40 Jahre danach, ist die Wand zur Selbstverständlich-keit geworden. Jahr für Jahr werden inzwischen zehn Urnen in diesem Kolumbarium beigesetzt. Eine neue Urnenwand ist längst gebaut: Sie ist der ersten ähnlich

Thomas MulthaupThomas Multhaup

ZITAT „Nichts ist so beständig wie der Wandel“

und doch sieht man, dass sie anders, moderner ist. Ein gedanklicher Rückblick: Wie es wohl damals im Ge-meinderat zuging, als der Antrag auf Errichtung dieser Wand zur Abstimmung auf dem Tisch lag? Sicher nicht so ruhig, wie es im Moment auf dem Friedhof ist.

Beim ruhigen, fast meditativen Gehen über den Friedhof fällt plötzlich ein Grabstein ins Auge. Andere Symbole und eine andere Schrift machen deutlich: Hier ist ein Mensch aus einem anderen Land bestattet wor-den. Vielleicht gehörte er zur ersten Generation von „Gastarbeitern“, die mithalfen, damit das Wirtschafts-wunder lange wunderbar blieb. Für ihn wurde dieser Platz zur letzten Ruhestätte. Weder er, schon gar nicht seine Eltern hätten das bei seiner Geburt für möglich gehalten.

Noch ein Grabstein, ganz offensichtlich ein christli-cher. Sofort spürt der Betrachter, dass sich die Angehö-rigen hier viele Gedanken über ihren Glauben gemacht haben. Offensichtlich gibt es einen kreativen Steinmetz am Ort, der ihre Wünsche gespürt und umgesetzt hat.

Was im ländlichen Raum manchmal noch die Aus-nahme ist, ist in der Großstadt zur Regel geworden: Vertrautes und Neues, Antikes und Modernes, christli-che Symbole und Zeichen aus anderen Religionen und Geisteshaltungen fi nden sich nebeneinander. Dieses Nebeneinander (ist es auch ein Miteinander?) fällt auf den kleineren Friedhöfen ziemlich schnell ins Auge. Für die großen Friedhöfe gelten nicht selten Vorschriften, auf welchem Gräberfeld welcher Grabstein stehen oder liegen darf und aus welchem Material er zu sein hat. Diese Einförmigkeit muss man nicht unbedingt mögen.

Friedhöfe – Spiegel einer Trauerkultur im Wandel

Der Friedhofsspaziergang macht deutlich: Wan-del und Veränderung auch bei den Themen Ster-ben, Tod und Trauer. Gravierende Veränderungen in einer Gesellschaft zeichnen irgendwann ganz selbstverständlich auch ihre Spuren in unsere Fried-höfe, in unsere Trauerkultur. Dieser Wandel wird durch einen weiteren gesellschaftlichen Prozess zu-sätzlich beschleunigt: die Individualisierung. Jeder Mensch hat seine eigenen Wünsche und Erwartun-gen. Es gibt keinen einheitlichen Lebensstil (mehr), es gibt viele mögliche. Diesem Stil möchten immer mehr Menschen auch noch am Lebensende bis hin zur Gestaltung der Trauerfeier und der Bestattung Ausdruck verleihen.

„Loslassen“ – Rat geben in Grenzsituationen

Tod und Bestattung werfen Angehörige oft in ein tiefes Loch. Zusätzlich bereiten die Entschei-dungen, die in diesem Zusammenhang nicht auf-geschoben werden können, großen Stress.

Ihr Trauerratgeber „Loslassen“ wollte von An-fang an nicht eine Art „Modejournal“ für Bestat-tungstrends sein. Das wäre unpassend und unwür-dig. Wir wollen Rat anbieten und Möglichkeiten aufzeigen, damit die letzten Stationen des Lebens und die ersten Schritte des „Loslassens“ mensch-lich und liebevoll sind.

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Der November gilt im Volksmund als der „Totenmonat“. Im für vie-le Menschen tristesten Monat des

Jahres wird gleich an mehreren Tagen der Verstorbenen gedacht: Allerheiligen, Allerseelen, Totensonntag und Volks-trauertag. Doch was bedeuten diese Tage eigentlich?

Allerheiligen wird zwar als Erinne-rungstag an Verstorbene begangen, hat aber ursprünglich gar nichts damit zu tun. An Allerheiligen gedenkt die katholische Kirche aller ihrer Heiligen, also nicht nur derer, die offiziell heiliggesprochen sind, sondern auch (und insbesondere) der Heiligen, „um deren Heiligkeit niemand weiß, außer Gott“. Allerheiligen ist ein Hochfest der Römisch- Katholischen Kir-che und ein Fest in den reformatorischen Kirchen. Im Jahr 839 wurde Allerheiligen als Gedächtnistag auf die ganze katho-lische Kirche ausgedehnt und wird seit-dem am 1. November begangen. An diesem Tag wird aller Märtyrer, Heiligen (und Verstorbenen) gedacht.

Aufgrund der staatlichen Feiertags-regelung hat sich nach und nach das Brauchtum des am Tag darauf gefeierten Allerseelentages, seit Jahrhunderten Ge-denk- und Gebetstag für die Verstorbe-nen, auf das Allerheiligenfest verlagert. Die Gräber auf den Friedhöfen werden von Angehörigen geschmückt, zudem wird bei Katholiken das so genannte

Seelenlicht entzündet. Es ist das Symbol des „Ewigen Lichtes“, das den Verstor-benen ins Paradies leuchten soll. Im Grä-berumgang, einer feierlichen Prozession, schreitet der Priester durch die Reihen der festlich geschmückten Gräber und erteilt den Segen.

Am Vorabend von Allerheiligen, also am 31. Oktober, wird heutzutage in den Vereinigten Staaten und vielen Ländern Europas Halloween gefeiert. Das Wort „Halloween“ leitet sich aus der ame-rikanisch-englischen Bezeichnung „All Hallows’ Eve“ ab. Neben den Wurzeln des Festes als Vorabend zum christlichen Fest geht das Fest aber auch auf ältere heidnische Bräuche zurück.

In den kirchlichen Bräuchen ging es ursprünglich darum, die bösen Geister zu vertreiben, damit die Heiligen am folgenden Tag („Allerheiligen“) sich will-kommen fühlten.

Der Festtag Allerseelen wird am 2. November gefeiert. In der katholi-schen Kirche sollen durch Gebet, Almo-sen und Fürbitte die Leiden der Verstor-benen im Fegefeuer, der so genannten armen Seelen, gelindert werden. Die Angehörigen können Gott bitten, die Seelen aus dem Fegefeuer zu befreien. Das geschieht durch die Feier der Messe, die bis zu drei Mal abgehalten werden kann. Heute dient der Tag auch dem Gedenken der Verstorbenen. Zum offi-

Gerade im November gedenken viele Menschen ihrer verstorbenen Angehörigen. Foto: Elke Münzel

Was Allerheiligen, Allerseelen, Halloween und der Totensonntag bedeuten

Totengedächtnis im November

ziellen Feiertag wurde Allerseelen im 9. Jahrhundert erhoben.

1816 ordnete König Friedrich Wilhelm III. von Preußen an, den letz-ten Sonntag des Kirchenjahres als all-gemeinen Feiertag zur Erinnerung an die Verstorbenen zu begehen. Andere evangelische Landeskirchen übernah-men diesen Feiertag schnell. In gewisser Weise ist der Totensonntag das evange-lische Gegenstück zu Allerseelen. Am

Totensonntag ist es üblich, Friedhöfe zu besuchen und Gräber zu schmücken. In Deutschland ist der Volkstrauertag ein staatlicher Gedenktag. Seit 1952 wird er zwei Sonntage vor dem 1. Advent be-gangen und erinnert an die Kriegstoten und Opfer von Gewaltherrschaften aller Nationen. Heute wird der Volkstrauertag hauptsächlich als Mahnung zur Versöh-nung, Verständigung und zum Frieden verstanden.

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Lebensräumen des Verstorbenen „Danke“ für alle Zuwendung und Liebe, vielleicht aber auch „Schwamm drüber“ bei Fehlern und Schwächen zu sagen.

Wie können Angehörige diese Zeit gestalten? Man kann für den Verstor-benen eine Kleidung aussuchen, die er gerne getragen hat. Es muss kein unifor-mes Leichenhemd sein. Wer dazu die in-nere Kraft hat, kann sie dem Verstorbe-nen auch persönlich anziehen. Niemand kann das liebevoller und behutsamer als ein vertrauter Angehöriger tun. In seiner Gegenwart kann man Dinge für den Verstorbenen tun, die man zu Lebzeiten gerne miteinander getan hat. Beispiels-weise kann seine Lieblingsmusik abge-spielt oder Texte vorgelesen werden, die er gemocht hat. Ganz wichtig und wohltuend ist es, bei dem Verstorbenen zu sein. Wenn er keine ansteckende Krankheit hatte, tut eine zarte Berüh-rung, ein Streicheln ganz sicher gut.

Einem Verstorbenen einen Brief zu schreiben und mit in den Sarg zu geben, ist ein sehr persönliches Zeichen der Verbundenheit. Man kann „Danke“ für gemeinsame schöne Erlebnisse sagen oder auf diesem Weg Frieden schließen, wenn etwas zu Lebzeiten unaufgeräumt geblieben ist. Manchmal kann auch eine Bitte um Verzeihung guttun, wenn man weiß, dass das eigene Verhalten nicht richtig und angemessen war. Auch die

Kinder der Familie sollten dazu kommen, um den Verstorbenen noch einmal an-zuschauen. Kleinere Kinder oder Enkel schenken ihren Verstorbenen gerne ein selbst gemaltes Bild.

Eventuell möchte jemand aus dem engsten Kreis dem Verstorbenen eine Art „Sargbeigabe“ mitgeben: Das kann ein Rosenkranz, ein Kreuz oder ein anderes religiöses Motiv sein. Es kann aber auch eine Art Talisman oder ein anderer Gegenstand sein, der wich-tig und mit persönlichen Erinnerungen verbunden ist.

Da sich nicht jedes Material gleichmä-ßig zersetzt, beziehungsweise bei einer Einäscherung im Sarg sein darf, ist im Zweifelsfall eine Rückfrage beim Bestat-ter sinnvoll.

Mit dieser persönlichen Form des Abschieds leisten die Angehörigen ein ganzes Stück Trauerarbeit: Sie schen-ken dem Angehörigen oder Freund auch als Verstorbenem ihre Liebe und Aufmerksamkeit. Gleichzeitig kann man den Schmerz über den erlittenen Verlust anders ausdrücken, als es bei der meist öffentlichen Bestattungsfeier sein kann.

Außerdem berichten Menschen, die sich für den Abschied Zeit genommen haben, im späteren Rückblick auf die-se Zeit, wie hilfreich und wertvoll die-ser erste Schritt der Trauerarbeit für sie gewesen ist.

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Die Zeit zwischen Tod und Bestattung nutzen

Carpe diem

Ab-schied von

einem verstor-benen Angehö-

rigen zu nehmen, ist besonders

wichtig.

Die Zeit zwischen dem Todestag und der Bestattung ist zumindest bei einer Erdbestattung nicht sehr

lang. Im Normalfall werden die Trau-erfeier und die Bestattung etwa vier Werktage nach dem Eintritt des Todes abgehalten. In dieser kurzen Zeitspanne sind sehr viele Dinge zu regeln, zu ent-scheiden und zu organisieren. Ein Blick in die Liste der zu erledigenden Dinge macht das sofort deutlich. Dabei kann ein anderer, menschlich viel wichtigerer Aspekt schnell übersehen werden: Es ist eine besonders kostbare Zeit, weil es die letzte ist, die man mit dem verstorbenen Menschen verbringen kann.

„Abschied nehmen“ – das ist ein Pro-zess, der in den Tagen zwischen dem Eintreten des Todes und der Bestattung geschehen kann, ja im Vordergrund ste-hen sollte. Man darf und sollte sich vor Augen halten: Für einen wirklichen Ab-schied gibt es keine Wiederholungsmög-lichkeit. Viele Angehörige können aller-dings die Bedeutung dieser Zeit nicht wirklich aus dieser Perspektive einschät-zen. Weil der Tod und auch die Begeg-

nung mit einem Verstorbenen für die meisten Menschen außergewöhnliche Ereignisse sind, bestimmen Unsicherheit und Angst diese erste Phase der Trauer zusätzlich.

Der Anblick oder die Berührung ei-nes Verstorbenen ist vielen Menschen unseres Kulturkreises fremd geworden. Sterben und Tod ereignen sich vor allem in Krankenhäusern und Altenheimen, nicht mehr in der Familie. Das ist sicher kein Zeichen von Lieblosigkeit. Die Le-bensumstände der Angehörigen lassen vielfach keinen anderen Weg zu. Vielleicht braucht es deshalb Mut, sich für den Abschied Zeit zu nehmen.

Die Begegnung mit dem Verstorbenen kann eine Hilfe sein, den Tod als Wirk-lichkeit zu akzeptieren.

Stirbt ein Mensch daheim, dann haben Angehörige wirk-lich Zeit für den Abschied. Bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes darf ein Verstorbener im Regelfall daheim verbleiben. Zeit, um in den vertrauten

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5Loslassen

Es ist nicht überraschend, dass Be-rufe, die mit Sterben, Trauer und ihrer Bewältigung zu tun haben,

teilweise zu den ältesten bekannten Be-rufszweigen gehören. Die sogenannte Totensorge ist, lange bevor sie juristisch betrachtet und geregelt wurde, ein Aus-druck von Kultur, menschlicher Verbun-denheit und oft auch der von religiöser Vorstellung und Hoffnung. Das spiegelt sich zum Beispiel auch in der Arbeit des Steinmetzes wieder.

Natürlich war es nicht allein die An-fertigung von Grabmalen, die das Stein-metzhandwerk begründet hat. Da die Menschen sich zum Schutz Häuser bau-en wollten, brauchte es jemanden, der die Steine in Form brachte. Damit gilt dieser Beruf als einer der ältesten über-haupt. Doch finden sich eindeutige Belege dafür, dass es in Europa schon in der Jungsteinzeit, also vor etwa 8 000 Jahren, eine Art Grabstein gab. In England, Frankreich und Deutschland findet man Menhire. Das ist ein auf-recht stehender unbehaue-ner hoher Stein von kultischer Bedeutung, der in dieser Zeit auch auf oder neben Gräbern er-richtet wurde. Die welt-bekanntesten Grabmäler sind natürlich die Pyramiden, die sich die ägyptischen Herrscher seit etwa 2 800 vor Christus errichten ließen.

Wer alte und besondere Kirchen wie beispielsweise eine Kathedrale besucht, wird einerseits nicht selten auf den Sei-tenaltären gläserne Sarkophage mit ei-nem menschlichen Skelett darin finden. Was uns heute sehr fremd anmutet, war lange Zeit ein wichtiger Bestandteil insbesondere katholischer Frömmigkeit. Hier sind Knochen, Körperteile oder ganze Skelette von Heiligen beigesetzt. Und die Menschen, die dort beteten und beten, hoff(t)en, dass durch diese körperliche Nähe ihr Wunsch oder ihr Anliegen schneller Gehör finden wür-de. Gleichzeitig finden sich aber auch in eigenen Räumen wie einer Krypta oder eingelassen in den Boden Grabstätten. Hier wurden entweder hohe geistliche Würdenträger oder Adelige beigesetzt.

Für das „gemeine Volk“ kamen Grab-steine im 16. Jahrhundert auf, zuerst bei den Protestanten. Ihre Friedhöfe waren die ersten, die außerhalb des Ortes la-gen. Weil dort mehr Platz war als auf den traditionellen „Kirchhöfen“, konn-ten Familien- und Erbbegräbnisstätten vergeben werden. Jetzt erst entstand das, was wir heute unter dem Beruf Grabsteinmacher verstehen: Erst dann, wenn man ein Grab für lange Zeit als sein eigenes ansehen konnte, lohnte

Geschichte und Bedeutung der ewigen Andenken

Grabmäler

es sich natürlich auch, Grabsteine aufzustellen. Bei den Katholiken gab

es sie erst im 18. Jahrhun-dert in größerer Zahl, was

mit der Begräbniskultur zu tun hatten. Den katholischen Christen

war es lange Zeit wichtiger, möglichst nahe bei den im Kirchengebäude verehr-ten Reliquien beigesetzt zu werden. Die Konsequenz war auch, dass die Kirchhö-fe sehr schnell voll waren und die Gräber neu belegt wurden. Deshalb rechnete sich auch die Anschaffung eines Grab-steines nicht, wurde doch die Grabstelle schon nach wenigen Jahren neu belegt. Die Frage nach den Kosten ist also auch im Hinblick auf den Grabstein eine histo-rische, gleichzeitig eine aktuelle.

Ein Grabmal ist aber nicht nur un-ter Umständen teuer, sondern es ist vor allen Dingen kostbar. Warum? Das Grabmal kann und soll etwas über die Beziehung zum Verstorbenen aussagen, es ist Teil der Liebe über den Tod hinaus. Möchten Angehörige auf einem neu er-worbenen Grab einen Grabstein setzen, muss manches beachtet werden. Zum Beispiel: Nicht auf jedem Grabfeld, das gilt zumindest für München und ande-re große Städte, in denen die Friedhöfe auch Parkcharakter haben, darf jedes Material und jede Form für den Grab-stein oder das Grabzeichen verwendet werden. Oder: Bei einem Grabmal, das nach einer Erdbestattung errichtet wer-den soll, muss sich das Grab erst gesenkt haben und anschließend aufgefüllt wor-den sein, bevor man an die Errichtung des Grabsteines gehen kann. Trauer-experten raten aus diesem Grund, min-

im Lauf eines Jahres. Da ein Grabstein ja fast etwas für die Ewigkeit ist, sollte er nicht nur Ausdruck von einem Moment der Trauer sein.

Das Grabmal ist ein Lebenszeugnis aus Stein, weshalb Überlegung, Fantasie und Kreativität gebraucht werden, be-vor man es in Auftrag gibt. Warum sich nicht über die eigenen Ideen mit Ver-wandten, Angehörigen und Freunden austauschen? Es ist das letzte Geschenk, das der Hinterbliebene dem Toten ma-chen kann. Für ein solches Gespräch, in dem gedanklich das Grabmal entwickelt wird, stehen auch Bildhauer, Friedhofs-verwalter und in manchen Städten und Gemeinden auch Grabmalberater zur Verfügung. Auf deren Erfahrung und fachliche Kompetenz sollte man nicht verzichten. Ein in dieser Weise verant-wortetes und gestaltetes Grabmal wird das eigene Leben bereichern, eine blei-bende Verbindung zum Verstorbenen schaffen und seine Spuren auch bei an-deren Menschen hinterlassen. Wer mit Muße über einen Friedhof geht, kann solche gereiften Grabsteine und Denk-male leicht erkennen: Sie sind einfach besonders, ohne dass sie zwangsläufig größer und aufwändiger sein müssten.

destens ein Jahr nach dem Sterben ver-gehen zu lassen und erst dann das Grab in der endgültigen Form zu gestalten. Trauer und die Gefühle für den Verstor-benen verändern sich möglicherweise

Das Grabmal

kann und soll etwas über die Beziehung zum Verstorbenen

aussagen.

Foto: Martina Berg

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7Loslassen

Schneller und günstiger als der Anwalt: Das versprechen Online-Dienste, mit denen Verbraucher ein Testament verfassen kön-

nen. Man füllt einen Fragebogen aus und er-hält eine passende Vorlage. Doch wie gut sind die Dokumente wirklich? Algorithmen sind vielseitige Experten. Sie finden günstige Flüge für uns, interessante Bücher und das Lieblings-essen beim Lieferdienst. Aber ein passendes Testament? Auch das soll möglich sein. Das Schlagwort heißt Legal Tech – Technologie, die juristische Prozesse und Dienstleistungen automatisiert. Die Idee ist einfach: Der Nutzer beantwortet im Internet ein paar Fragen und bekommt eine passende Testamentsvorlage aus Textbausteinen. Diesen Service bieten mitt-lerweile mehrere Online-Portale an.

Doch wie brauchbar sind die Ergebnisse? Die Stiftung Warentest hat fünf Anbieter ge-testet und jeweils drei Beispielfälle durchge-spielt („Finanztest“, Ausgabe 9/2018). Nur drei Portale erstellten überhaupt rechtssichere Testamentsvorlagen. Und selbst dann könne die erstellte Vorlage für die konkrete Situation des Anwenders unbrauchbar sein. Die Portale machen laut den Experten nicht ausreichend deutlich, für wen sich die Vorlage überhaupt eignet und für wen nicht. Fazit: Das Verspre-chen, ein optimales Dokument wie bei einem Anwalt zu bekommen, könnten die Anbieter entgegen ihrer Werbung nicht einlösen. Auf die Vorlage aus dem Internet allein sollten sich Verbraucher daher nicht verlassen.

Die Stiftung Warentest weist auf Konstella-tionen hin, die für die Regelung des Erbes ent-scheidend sein können. Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Söhnen will das Haus an die Enkel vererben. Sie brauchen also ein  Testament, sonst gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Eheleute müssen sich gegenseitig als Alleinerben einset-zen und verfügen, dass die Enkel erst erben, wenn beide tot sind. Der Haken: Die enterbten Söhne haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, den sogenannten Pflichtteil. Diesen können die Söhne einfor-dern, wenn ein Elternteil stirbt. Im schlimms-ten Fall muss die Mutter oder der Vater dann das Haus verkaufen, um die Söhne auszahlen zu können. Die geprüften Online-Dienste wie-sen zwar auf den Pflichtteil hin, stellten aber keinen Bezug zum Einzelfall her, lautet die Kri-tik der „Finanztest“-Experten.

„Online-Testamente sind nur etwas für ju-ristisch vorgebildete Menschen“, sagt auch Stephanie Herzog, Fachanwältin für Erbrecht. „Die Leute merken nicht, dass sie nichts ver-stehen.“ Die Baustein-Testamente vermittelten den Eindruck, dass es nicht schwierig sei, das

passende Testament zu erstellen. Herzog sieht das Problem in der Kommunikation: „Ich bera-te ungern telefonisch. Denn ich muss das Ge-sicht des Mandanten sehen, um einschätzen zu können, ob dieser mich verstanden hat.“ Und die Algorithmen können das erst recht nicht erkennen. Zudem sind die Fragen der Programme voller Begriffe, die ein Laie nicht ohne weiteres versteht. „Es werden Fachbe-griffe benutzt, die im allgemeinen Sprachge-brauch eine andere Bedeutung haben kön-nen“, sagt Herzog und gibt ein Beispiel aus ihrer Beratungspraxis. Der Satz „Die Auseinan-dersetzung ist 30 Jahre ausgeschlossen“ wer-de von vielen Kunden völlig falsch verstanden, mit möglicherweise fatalen Folgen. „Juristisch heißt das: Die Miterben müssen 30 Jahre in der Erbengemeinschaft bleiben, also einstimmig den Nachlass verwalten“, erklärt die Juristin. „Das kann nur in einer Katastrophe enden. Eine Erbengemeinschaft ist ja darauf ausge-richtet, den Nachlass auseinander zu dividie-ren.“ Und was glaubt der Kunde, was die For-mulierung heißt? Herzog: „Die Leute meinen, dass die Erben 30 Jahre nicht streiten dürfen.“ Das ist rührend falsch. „Viele Mandanten kommen mit Testamenten aus Internet- Bau -steinen zu mir und sagen „Sie brauchen nur noch einmal kurz drüber gucken“, berichtet die Anwältin. „Wenn ich das Juristische dann in die Alltagssprache zurückübersetze, sind viele geschockt, was sie sich zusammengebas-telt haben. Die werden teilweise kreidebleich.“

Stefan Schiefer ist Leiter der Abteilung Recht beim Anbieter Janolaw, einem der geteste-ten  Portale (Note „befriedigend“). Zu dem Vorwurf, dass die Nutzer die gestellten Fragen nicht verstünden, sagt er: „Das sehen wir an-ders. Wir sind der Auffassung, dass die Fragen so gestellt sind, dass auch Laien sie verstehen.“ Er räumt auch ein, dass der Nutzer keine Ein-zelberatung wie bei einem Anwalt bekomme. „Was ein Anwalt im Gespräch erzählt, versteht der Mandant wahrscheinlich oft auch nicht“, betont Schiefer. „Ob da in der Kommunikati-on alles richtig läuft, ist fraglich.“ Schwierigkei-ten seien online und offline möglich. Trifft der Vorwurf zu, dass Testamentsvorlagen aus dem Netz für Laien nicht geeignet sind? „Das sehen wir nicht so.“

Die Experten der Stiftung Warentest plä-dieren jedoch dafür, die Textbausteine aus den Internet-Vorlagen lediglich als Formulie-rungshilfen zu benutzen. Und ganz wichtig: Ein Testament muss immer handschriftlich verfasst und unterzeichnet sein. Der Aus-druck einer Vorlage plus Unterschrift ist da-gegen unwirksam. PhiliPP laage / DPa

Der Anwalt macht den Unterschied

Was taugen Testamentvorlagen aus dem Netz?

ErbschaftssteuerVorfälligkeitsentschädigungen sind in bestimmten Fällen bei der Erbschaftssteuer abzugsfähig. Möglich ist dies, wenn ein Nach-lasspfleger eine Immobilie aus der Erbmasse zur Schuldentilgung verkauft und das Darlehen damit vorzeitig ablöst. Das entschied das Finanzgericht Münster (Az.: 3 K 3662/16), wie die Zeitschrift „NJW-Spezial“ berichtet. Denn in diesem Fall zählt die Gebühr der Bank zu den abzugsfähigen Nachlassregelungskosten. DPa

Ein Tes-tament muss

immer handschrift-lich verfasst sein, ein Ausdruck ist

unwirksam.Foto: Silvia Marks/dpa-tmn

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Große Unsicherheit herrscht oft bei der Frage, ob und wie Kinder vom Tod eines Fami­

lienmitglieds erfahren sollen. Weil Kinder angeblich noch zu klein sind, um das Ereignis „Tod“ zu verstehen, sollen sie vom Tod noch nichts wis­sen und schon gar nicht einen Toten sehen. Doch sollte die Frage ehrli­cherweise so lauten: Wer schützt hier wen?

Schützen wirklich die Erwachsenen die Kinder? Oder schützen sich nicht vielmehr die Erwachsenen vor den Fragen und den Reaktionen der Kin­der? Kinder spüren sehr schnell, wenn ihre Eltern oder andere Erwachsene aus ihrem Umfeld traurig sind. Die Trauer über den Verlust eines Men­schen ist ein Prozess, der alle betrifft, die ihn kennen, Kinder eingeschlos­sen. Um diesen Prozess, der natürlich auch für Kinder schmerzhaft ist, darf man sie deshalb nicht betrügen. Ja, nicht betrügen!

Wird etwas so wichtiges wie Trau­er und damit verbundene Emotionen verdrängt, brechen diese Gefühle häufig später auf. Anders, moder­ner ausgedrückt: Es ist wichtig, auch Kindern Trauer in Echtzeit zu ermögli­chen. Schon deshalb sollten Kinder ab einem gewissen Alter (was man nicht allgemeingültig benennen kann, weil jedes Kind sich unterschiedlich entwi­ckelt) ganz bewusst mit in den Pro­zess des Abschiednehmens einbezo­gen werden.

Wer selber um Worte und Fassung ringt, der tut sich mit Antworten auf Kinderfragen sicher zusätzlich schwer. Doch gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Büchern, die die Themen „Sterben und Tod“ kindge­recht und gleichzeitig sachlich ange­messen umsetzen.

Ehrlichkeit, auch wenn sie schwerfällt

Kinder haben ein Recht auf Ehr­lichkeit. Fragt ein Kind: „Ist der Opa tot?“, dann will es erfahren, was wirklich passiert ist. Es tut dann nie­mandem gut, wenn man jetzt zu Ausflüchten und Halbwahrheiten greift. Zumal die Auseinanderset­zung mit der Wahrheit dadurch le­diglich verschoben und vertagt ist. Unter Umständen ist das Vertrauen des Kindes in den erwachsenen An­sprechpartner durch diese Unauf­richtigkeit nachhaltig gestört.

Sicher kostet die Wahrheit Mühe und Kraft, besonders wenn man selber trau­rig und betroffen ist. Trotzdem sollten Eltern oder andere Erwachsene, zu de­nen das Kind Vertrauen hat, diese Mühe nicht scheuen. Auch beschönigende

B i l d w o r­te sollten vermieden w e r d e n ,

weil die Kin­der sie falsch

e i n o r d n e n könnten. Wenn ein

Kind beispielsweise hört, dass jemand eingeschlafen ist, wird es vermutlich fragen: „Und wann wacht er wieder auf?“ Gleiches gilt für den Gebrauch religiöser Bilder und Formulierungen. Wo Religion und der Glaube an ein Leben nach dem Tod praktizierter Be­standteil des Familienlebens sind, lässt es sich glaubwürdiger vom Himmel und vom lieben Gott sprechen als in Haus­halten, wo Religion und der Glaube an ein Leben nach dem Tod nicht be­heimatet sind und gepflegt werden.

Wie können Kinder Abschied nehmen?

Nicht selten möchten Kinder den Verstorbenen noch einmal ansehen. Es mag sein, dass es Neugier ist, aber sicher nicht allein. Kinder möchten begreifen, was „Tod“ denn genau ist und bedeutet. Kinder möchten und können sich so selber davon zu über­zeugen, dass der Verstorbene wirklich nicht mehr lebt. Dabei gilt immer: Ein Kind ist ein Kind, weshalb Kinder an­ders reagieren als Erwachsene. Auch für Kinder ist der Tod und ein toter Mensch etwas Besonderes. Und so wie Erwachsene in der Auseinander­setzung damit anders als gewohnt reagieren, tun es eben auch Kinder. Allerdings wieder anders als Erwach­sene: Vielleicht lacht ein Kind genau dann, wenn es einem Erwachsenen zum Weinen ist. Darauf sollte man mit Gelassenheit und Verständnis reagie­ren können.

Durch einen offenen und glaubwür­digen Umgang mit den Themen Tod und Trauer erschließen Erwachsene ei­nem Kind die wichtige Wahrheit, dass der Tod Teil des Lebens ist und dass jedes Leben ein Ende hat.

Kinder entdecken jeden Tag etwas Neues, sind neugierig und voller Ent­deckungsdrang. Wie schön! Gleich­zeitig tritt etwas, das gestern ganz wichtig war, schneller wieder in den Hintergrund als bei Erwachsenen – schließlich haben sie Neues entdeckt. Das kann (!) auch im Umgang von Kindern mit dem Tod so sein. Kinder trauern heute ganz intensiv und kön­nen sich übermorgen über etwas an­deres von Herzen freuen. Das darf so sein. Die Erinnerung an den Opa oder die Oma behält trotzdem auch in Kin­derseelen ihren Platz.

Wieviel Trauer darf man einem Kind zumuten?

Todesfall in der Familie

Habe ich Urlaubsanspruch für eine Beerdigung?

Ein geliebter Mensch stirbt, die Beerdigung findet vor­mittags und unter der Woche statt: Meist stößt man mit der Bitte um Freistellung beim Chef auf Verständ­nis. Doch: Der Arbeitgeber ist nicht in jedem Fall ver­pflichtet, seinem Mitarbeiter hierfür spontan Sonder­urlaub zu gewähren. Es kommt erst einmal darauf an, wie nah das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und dem Verstorbenen war, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Handelt es sich um Kinder, Eltern, Partner oder Ge­schwister(Verwandte ersten Grades) ist nach Paragraf 616 BGB eine vorübergehende Verhinderung gerecht­fertigt. Der Arbeitgeber muss dann auch weiter die Ver­gütung zahlen. Es ist jedoch nicht explizit geregelt wie lange. Bei den Großeltern und Schwiegereltern, also ab Verwandten zweiten Grades, kann der Arbeitgeber den Sonderurlaub unter Umständen versagen. Oft sind Arbeitnehmer also auf die Kulanz ihres Chefs angewie­sen. Klarer ist die Situation, wenn Sonderurlaub bei To­desfällen in einem Tarifvertrag geregelt ist. Dpa

Kinder spüren schnell,

wenn ihre Eltern oder jemand aus ihrem näheren Umfeld traurig

ist.

Foto: Panthermedia / rimdream

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9Loslassen

Im Todesfall

Diese Aufgaben sind jetzt wichtig

Wenn ein Mensch stirbt, dann sollte Zeit für Trauer sein können. Doch es gibt eine

Vielzahl von Dingen zu veranlassen und zu entscheiden. Die nachste-hende Liste bietet Hilfestellungen an, um im Todesfall alle notwen-digen Schritte unternehmen zu können, damit eine persönliche, angemessene und der Trauer Raum gebende Bestattung möglich wird.

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorge getroffen oder Wünsche hinsichtlich der Bestattung hinter-lassen, so sollte sein diesbezügli-cher „Letzter Wille“ nach Mög-lichkeit eins zu eins respektiert und umgesetzt werden. Gibt es keine Vorsorgebestimmungen, so haben die nächsten Angehörigen eines

Viele Entscheidungen rund um die Beerdigung stehen jetzt an. Die Aufgabe des Bestatters ist, den Angehörigen dabei kompetent zur Seite zu stehen. Foto: Panthermedia/auremar

Verstorbenen das Recht und die Pflicht, die Bestattung zu organisie-ren. Dann entscheiden sie über Art und Umfang der Bestattung. Sind keine Angehörigen zu ermitteln, ordnet das Sozialamt in der Regel eine kostengünstige Beisetzung, eine Ordnungsamtsbestattung, an.

Die Planung einer Bestattung um-fasst viele verschiedene Einzelpunk-te. Gerade im Schock der ersten Tage fällt die Organisation dieser Dinge den Angehörigen besonders schwer. Hier kompetent, unaufdringlich und entlastend an der Seite der Trauern-den zu sein und zu helfen, gehört zu den Kernaufgaben eines qualifizier-ten Bestatters und aller an der Ab-wicklung des Sterbefalles beteiligten Dienstleister.

Erster Schritt: Ein Arzt muss Offiziell den Tod feststellen

iWichtiger Hinweis

Folgendes ist zu be-achten: Punkte, die in den jeweiligen Artikeln mit einem ✔ gekenn-zeichnet sind, müssen von Gesetzes wegen unbedingt beachtet werden. Hier gibt es keine Ausnahmen. Die anderen Punkte ver-stehen sich als Hinweis oder Anregung, woran man denken sollte und was möglich ist.

Ein Testament erleichtert vieles. Foto: PA/Frank May

Die ersten und wichtigsten Schritte

✔ EIn Arzt muss den Verstorbenen untersuchen und offiziell den Tod feststellen. Er stellt den Totenschein als wichtiges Dokument aus. Sollte die Todesursache nicht eindeutig festzu-stellen sein, ist der Arzt verpflichtet, weitere Untersuchungen zu veranlassen, was häufig die Hinzuziehung der Polizei und eine gerichtsmedizinische Untersuchung bedeutet.

Für viele Trauernde ist das eine furchtbare Situation: Ein ge-liebter Mensch ist beispielsweise bei einem häuslichen Unfall verstorben. Man ist entsetzt und geschockt. Und dann ordnet der Arzt noch eine weitere Untersuchung des Verstorbenen an! Doch kein Arzt tut dies, weil er jemandem damit etwas unterstellen möchte. Das Gesetz verpflichtet ihn dazu.

Grundsätzlich gilt: Die Benachrichtigung eines Arztes sollte immer der erste Schritt sein. Stirbt ein Mensch daheim, dürfen die Angehörigen nicht länger als vier Stunden warten, bis sie den Arzt informieren.

Tritt der Tod im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, die von Ärzten betreut wird, erfolgt die Benachrichtigung des Arztes im Regelfall durch diese Einrichtung.l Benachrichtigung enger Verwandter, um weitere Schritte

zu besprechen.l Nachforschungen, ob der Verstorbene zu Lebzeiten seinen

Willen hinsichtlich seiner Bestattung hinterlassen hat.

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Loslassen

Die richtige Grabstätte und die Bestattungsart wählen

Rund um die Bestattung

Immer beliebter: Ein Baum im „Friedwald“ als Bestattungsort. Foto: Picture Alliance/ Uwe Zucchi

(Fortsetzung auf Seite 11)

✔ Suche nach Grabstätte

Ist ein Grab im Familienbesitz, das heißt, das Grabnutzungsrecht ist für eine be-stimmte Zahl von Jahren erworben, dann gibt es eine Urkunde, auf der ne-ben dem Kaufdatum auch die Grablage angegeben ist.

Auch wenn die Grabnutzungsgebühr noch für einige Jahre entrichtet ist, sind häufig kommunale Gebühren für eine Verlängerung der Grabstättennutzung einzuplanen.

Ein Grabneukauf sollte in Ruhe und nach einer Ortsbesichtigung am aus-gewählten Friedhof erfolgen. Wer als Angehöriger zu diesem Zeitpunkt schon eine Vorstellung von einem möglichen Grabstein hat, sollte fragen, ob diese Art von Grabstein an dem gewählten Feld aufgestellt werden kann. Unter Umstän-den gibt es hier sehr genaue Vorschrif-ten seitens der Friedhofsverwaltung.

✔ Wahl des Bestattungsunternehmens

Sicher sind Angehörige unmittelbar nach dem Tod eines geliebten Men-schen angespannter, aufgewühlter als sonst. Deshalb haben sie das Recht, manche Frage auch zweimal zu stellen. Bestatter sind mit dieser Sondersituation vertraut. Da es um den einmaligen Ab-schied von einem geliebten Menschen geht, ist es für die Hinterbliebenen wich-tig, sicher und mit einem guten Gefühl entscheiden zu können. Um einen wür-digen Abschied zu gestalten, braucht es Beratung und Information, zu der auch zuverlässige Preisnennungen gehören. Dienstleistungen des Bestatters sind un-ter anderem:

l Abholung des Leichnams

Wer daheim Abschied nehmen möchte, hat dafür Zeit. Der Leichnam darf bis zu 36 Stunden – in einigen Bun-desländern 24 Stunden – in der Woh-nung bleiben, bis er in eine öffentliche

10

Leichenhalle überführt werden muss. Ansprechpartner für die Verweildauer zuhause ist der beauftragte Beststatter.

✔  Festlegung Bestattungsart

Möglich sind inzwischen eine Reihe verschiedener Bestattungsarten. Ab-gesehen von der Erdbestattung setzen die meisten Bestattungsarten eine Ei-näscherung voraus. Die Bestattungsart sollte im Einklang mit dem Lebensstil und der persönlichen Überzeugung des Verstorbenen sein.

Für folgende Bestattungsarten braucht es eine Verfügung:

Einäscherung

l Verfügung zur Einäscherung oder Kremierung: Eine handschriftliche Verfügung kann so lauten: „Ich (Vor- und Nachname), wünsche

nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift.“ Diese Verfügung kann auch von den engsten Angehörigen nach Eintritt des Todes ausgestellt werden. Ge-gen den Willen auch nur eines dieser engsten Angehörigen darf allerdings keine Einäscherung erfolgen.

Seebestattung

l Seebestattungsverfügung: Zu jeder Seebestattung ist eine schriftliche Willenserklärung erforderlich. Sie dokumentiert den Wunsch des Ver-storbenen oder durch die Hinterblie-benen, auf See bestattet zu werden.

✔   Erledigung folgender Behörden-gänge und Terminierung:

l Absprache des Bestattungster-mins mit der Friedhofsverwaltung. Haben Angehörige einen bestimm-

ten Terminwunsch, sollten sie diesen dem Bestatter sehr schnell mitteilen. Da die Terminvergabe beispielsweise in München zentral erfolgt, wird er zwar versuchen, den Wunschtermin zu erhalten, kann das aber nicht ver-sprechen oder gar garantieren.

l Absprache über die Nutzung der Trauer- oder Leichenhalle

l Auswahl des Sarges/der Urnel Ankleiden des Leichnams, Einbet-

tung in den Sarg, Sargbeigaben

(Ein Verstorbener muss nicht mit ei-nem speziellen Leichenkleid angezogen sein. Auch eigene Kleidung ist möglich und dazu persönlicher.)

l Umfang der Bestattungsfeier.l Absprache mit dem zuständigen

Pfarramt. (Das zuständige Pfarramt sollte ebenfalls zeitnah über den Sterbefall informiert sein, damit die Terminabsprache für das Trauerge-spräch mit den Angehörigen und für die Bestattung so schnell wie möglich erfolgen kann.)

l Aufsetzen einer Todesanzeige.l Vorbereitung der Trauerdrucksachen:

Trauerkarten, Sterbebilder.l Blumenschmuck für die Bestattungs-

feier.l Bestellung von Blumenschmuck,

Handsträußen, Kränzen für die Be-stattungsfeier und eventuell den Gottesdienst (mit dem zuständigen Seelsorger vorher absprechen) bei ei-nem Gärtner.

l Suche nach einem Trauerredner, wenn der Verstorbene das bestimmt hat oder keiner Religionsgemein-schaft angehört.

l Suche nach Trauermusik – Musikka-pelle – Trauerfeiersänger.

l Reservierung einer Lokalität für den Leichenschmaus – Einladung von Be-kannten und Verwandten.

l Kondolenzbuch besorgen, falls ge-wünscht.

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Im Ausland ausgestellte Papiere müssen über-setzt werden. Foto: Panthermedia/ Johnkwan

Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument, um Rechtsbelange zu erledigen. Sie wird in dem Standesamt ausgestellt, in dem der Angehörige verstorben ist. Foto: Panthermedia/ PeJo

✔ Meldung des Todesfalls beim zu-ständigen Standesamt und Beantra-gung der Sterbeurkunden Hierfür wird benötigt:

l Totenscheinl Personalausweis/Geburtsurkunde/

Heiratsurkunde. Bei Geschiedenen Scheidungsvermerk oder Schei-dungsurteil mit Rechtskraftvermerk.

l Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war.

Das Bestattungsunternehmen über-nimmt auch diese Behördengänge.

Wenn der Verstorbene keine deutschen Papiere besitzt

Ist der Verstorbene ausländischer Herkunft, so müssen die Dokumente, die nicht von deutschen Behörden aus-gestellt sind, in offizieller Übersetzung vorliegen.

Sterbeurkunden: Wozu? Wie viele?

Nach einem Sterbefall ist für die Hin-terbliebenen die Sterbeurkunde das wichtigste Dokument, um Rechtsbelan-ge und -geschäfte eines Verstorbenen fortführen oder zu Ende bringen zu können. Sie wird in Deutschland von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignete, was nicht immer gleichbedeutend mit dem Wohnort sein muss.

Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist der Sterbeeintrag im Sterberegister des Standesamtes. Die Urkunde weist Geburts- und Sterbe-datum (Sterbeort und -zeit) sowie den Namen des möglicherweise vorhande-nen oder vorverstorbenen Ehepartners sowie das Dienstsiegel des ausstellen-den Standesamtes und den Namen des beurkundenden Standesbeamten aus.

Sterbeurkunden für Rentenzwecke sowie für die Sozialversicherung werden kostenfrei ausgestellt. Sie tragen einen Aufdruck, aus dem die Zweckbestim-mung hervorgeht. Jede weitere Sterbe-urkunde kostet seit 2009 nach Maßga-be von Landesrecht zehn Euro.

Da Banken und Versicherungen oft auf der Vorlage einer Sterbeurkunde im Original bestehen, sollte die Anzahl der Sterbeurkunden eher großzügig bemes-sen werden.

Man sollte darauf achten, dass man mit der Aushändigung der Sterbeurkun-den alle im Original vorgelegten Papiere

und Dokumente zurückbekommt.

Wenn ein Angehöriger im Ausland stirbt

Stirbt ein Angehöriger im Aus-land, stellt das Standesamt dort eine Sterbeurkunde aus. Mit der auslän-dischen Sterbeurkunde können die Angehörigen dann, falls dies bei-spielsweise im Zusammenhang mit der Beantragung eines Erbscheines erforderlich ist, über den örtlichen Standesbeamten in Deutschland oder die deutsche Auslandsvertre-tung die Ausstellung einer nachbeur-kundenden deutschen Sterbeurkun-de durch das Standesamt I in Berlin (Rückerstraße 9, 10119 Berlin, Tele-fon 0 30 / 9 02 07 - 0) beantragen.

✔ Meldung des Todesfalls

l Beim Arbeitgeber des Verstorbenen, sofern er noch berufstätig war

l Bei Bekannten und Verwandtenl Bei Vereinen, Organisationen und

eventuell dem ehemaligen Arbeitge-ber, falls eine Teilnahme an der Be-stattungsfeier erwünscht ist.

Praktischer Hinweis

Wenn ein alleinstehender Mensch ver-storben ist, sollte auch an Nachstehen-des gedacht werden:

l Versorgung von Haustieren.l Wasser und Gas in der Wohnung ab-

stellen.

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Loslassen

Auch nach der Bestattung warten viele wichtige Aufgaben auf die Hinterbliebenen

Von den Verträgen bis zur Dankesanzeige

Von der Pflegebis zum Grabstein

l Grabeinfassung und Grabstein

Bei Erdbestattungen werden in der Regel Grabeinfassungen und Grabsteine am Grab angebracht. Ein Steinmetz informiert darüber, welche Setzzeit sinnvoll ist. Ein Grabmal sollte nach Möglichkeit dem Lebensstil, der Lebenseinstellung und auch der religiösen Überzeugung des Verstorbenen entsprechen. Eine gute Frage bei der Auswahl ist folgende: „Was würde der Verstorbene für sich selber wollen oder auswählen?“

l Grabpflege

Viele Angehörige pflegen die Grabstätte selber. Wer das aber nicht übernehmen kann und will, kann einen Gärtner mit einer Dauergrabpflege beauftragen. Die anfallenden Kosten richten sich nach der Art des Grabes (beispielsweise Urnen-, Einzel- oder Doppelgrab), der gewünschten Bepflanzung und der Vertragslänge.

Die Räumung der Wohnung nach dem Tod des Angehörigen – für viele ein schwerer Schritt. Foto: Picture Alliance/ DenkouImages

Bei Erdbestattungen werden in der Regel Grabsteine angebracht.

l Danksagungsanzeige in der Zeitung oder Danksagungs-karten

✔ Abmeldung bei Kranken-kasse, Rentenkasse, Sozial-amt, Versorgungsamt

✔ Falls Betriebsrenten ge-zahlt werden: Abmeldung beim ehemaligen Arbeitgeber

l Kündigung von laufenden Zahlungen wie Miete, Ein-zugsermächtigungen, Dau-eraufträgen, Bankkonten, Fernseh- und Rundfunkge-bühren, Telefon, Mobilte-lefon, Internet, Versiche-rungen, Zeitschriften sowie Vereins- und sonstigen Mit-gliedsbeiträgen

l Antrag auf Rentenfortzah-lung beim Rententräger stel-len, wenn noch ein Partner am Leben ist (dafür wird eine Sterbeurkunde benötigt)

✔ Handschriftliches oder nicht amtliches Testament, sofern vorhanden, nach Auffinden an das Nachlass-gericht übergeben, dann eine ausreichende Anzahl von Erbscheinen beantra-gen

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l Räumung der Wohnungl Abmeldung Kfz – Abmeldung

der Kfz-Steuer beim Finanz-amt

l Benachrichtigung von Ge-schäftspartnern

l Meldung beim Finanzamt und Erstellung einer Steuererklä-rung

l Nachsendeantrag bei der Post stellen

Wichtiger Hinweis:

Bestattungskosten eines na-hen Angehörigen können steu-erlich geltend gemacht werden, soweit sie nicht aus dem Nach-lass gezahlt werden können und nicht durch Ersatzleistungen (zum Beispiel Sterbegeldversi-cherung oder Kapitallebensver-sicherung) gedeckt sind. Auf-wendungen bis zu einer Höhe von 7500 Euro einschließlich Grabstein werden von den Fi-nanzämtern als noch angemes-sen angesehen.

Nicht abzugsfähig sind mittel-bare Bestattungskosten wie bei-spielsweise:

l Bewirtung von Trauergästenl Trauerkleidungl Reisekosten

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13Loslassen

850 000 Menschen sterben pro Jahr in Deutschland, davon sind etwa 140 000 im be-rufsfähigen Alter – mehr als 15 Prozent. Wer in Gedanken durch seinen Betrieb, seine Firma, seinen Arbeitsplatz geht und überlegt, wann dort zuletzt am Schwarzen Brett oder im Intra-net der Tod eines Kollegen mitgeteilt wurde, wird meist nicht sehr lange in die Vergangen-heit zurückdenken müssen. Denkt man ein wenig länger nach, dann fallen einem auch die anderen Todesfälle ein – die, die nicht kommu-niziert werden: die Ehefrau des Kollegen, die an ihrer Krebserkrankung verstorben ist. Das Kind von der netten Außendienstlerin, das bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist. Der Partner von Kollegin X, der mit Anfang 40 plötzlich am Herzinfarkt verstorben ist.

Stirbt ein Mitglied aus der Belegschaft, dann ist das oft sehr schlimm für die Kollegen. Wie ein Schock breitet sich das Gefühl, dass der Tod mitten im Leben, mitten im Beruf ange-kommen ist, aus.

„Störfall“ Tod?

Wie ist es aber, wenn ein Kollege jemanden im engsten Umkreis verloren hat? Wie sehr ist das Team mitbetroffen? Wie geht man damit richtig um? In Zeiten, in denen alles erfasst und mit Statistiken unterlegt wird, gibt es natürlich auch dazu Zahlen: Da ist zunächst der Bedarf an Fachkräften und deren Bedeutung für Un-ternehmen. Bei den großen Gegenwarts- und Zukunftssorgen von Unternehmen steht die ausreichende Fachkräftezahl ganz oben. Heißt umgekehrt: Fällt ein Mitarbeiter gesundheit-lich bedingt für längere Zeit aus, haben beide Seiten mit Umsatzeinbußen zu rechnen. Die durch Krankheit bedingte Höhe der Umsatz-einbußen in Deutschland wird mit einem sehr hohen zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr beziffert. Die Fehlzeiten aufgrund psychischer Krankheiten oder Belastungen am Arbeitsplatz steigen ständig. Insofern wäre es gut, sich auch dem Thema Trauer am Arbeitsplatz zuzuwen-den. Allerdings werden trauernde Mitarbeiter im Unternehmen oft als „Störfall“ angesehen. Finden die Mitarbeiter im Trauerfall eventuell noch emotionale Hilfe in ihrer Familie und / oder in ihrem sozialen Umfeld, so wird es mit der Hilfe am Arbeitsplatz sehr schwierig. Dort stehen die Leistungserbringung und das Funk-tionieren im Vordergrund. Häufig sehen sich Kollegen mit Verspätungen, Krankschreibun-gen oder emotionalen Reaktionen konfron-tiert. Nimmt die Fehlerquote des Trauernden zu, hat das oft negative Auswirkungen auf

den Teamgeist und das ganze Team. Dennoch setzt man sich mit der Trauer in Betrieben und Unternehmen kaum auseinander.

Häufig sind Betroffene einige Wochen nach dem Trauerfall krankgeschrieben. Kehren sie nach dieser Auszeit an ihren Arbeitsplatz zu-rück, sind dann oft beide Seiten verunsichert. Für das Team oder den Kollegenkreis können folgende Tipps hilfreich sein: Welche Signale gibt der Trauernde? Beispielsweise diese: Ich möchte gerne zum Alltag zurückkehren. Oder: Eigentlich kann ich noch nicht wieder, aber ich muss ja. Jemand, der zur Normalität zurück-kehren möchte, möchte wohl nicht perma-nent auf den erlittenen Verlust angesprochen werden. Man darf ihn so normal wie möglich behandeln. Im anderen Fall tut es sicher gut, Anteilnahme zu zeigen, aber auch klar zu kommunizieren, dass man selber seine Arbeit erledigen muss. Ist man unsicher, wie man sich richtig verhält, so fragt man am besten nach. Eine Frage wie: „Ist es für Dich in Ordnung, wenn wir Dich in alles ganz normal einbezie-hen?“ schafft nicht nur Sicherheit. Sie lässt auch den Trauernden spüren, dass seine Situa-tion nicht ausgeblendet wird und er ein Stück in der Pflicht steht, seine Anliegen und Bedürf-nisse zu kommunizieren. Vielleicht auch, seine momentane Belastungsgrenze auszuloten und im Gespräch mit einem Vorgesetzten zu klä-ren, wie er sich verhalten darf und soll, wenn diese Grenze erreicht ist. Von der Menschlich-keit vieler Chefs gerade an dieser Stelle sind viele Betroffene oft sehr positiv überrascht. Wenn ein Trauernder natürlich volle Belastbar-keit signalisiert, dann wird zeitnah genau das natürlich auch von ihm erwartet.

Zwei Fragen werden in diesem Zusammen-hang immer wieder gestellt. Die erste betrifft das Lachen. Ja, in einer Abteilung darf gelacht werden, auch wenn ein Trauernder anwesend ist. Zum Leben gehören auch Spaß und Freu-de, und man kann und soll nicht auf Dauer ein künstliches, emotionsloses Klima schaffen. Nein, und das ist die Antwort auf die andere Frage: Ein Trauernder ist nicht krank, wenn er auch nach drei Monaten noch nicht an einer heiteren Abteilungsfeier oder einem Betrieb-sausflug teilnehmen möchte. Ein Satz wie: „Das ist doch jetzt schon drei Monate her!“ ist deshalb eher kontraproduktiv.

Je mehr die Berührungsängste beidseitig an-gesprochen werden, desto eher verschwinden sie. Und um so mehr besteht die Möglichkeit, dass durch einen aktiv miterlebten Trauer-prozess eine neue Qualität menschlichen und betrieblichen Miteinanders wachsen wird.

Foto: yacobchuk1

Mit Trauer am Arbeitsplatz umgehen

„Störfall“ Tod

Wie mit einem trau-

ernden Kollegen umgehen? Diese

Frage stellt sich in Firmen immer

wieder.

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Loslassen14

nach und nach das ganze Leben zu be­stimmen und auszumachen. Für dieses Trauerverhalten wird in der Trauerfor­schung seit einiger Zeit der Begriff„kom­plizierte Trauer“ verwendet. Ihr gegen­über steht die „normale Trauer“, zu deren Kennzeichen es eben gehört, dass die Verlustgefühle nach und nach abklingen. Allerdings dauert auch „normale Trauer“ meist länger, als es die Betroffenen oder ihr Umfeld vermuten.

In seinem inzwischen neu aufgelegten und überarbeiteten Buch „Komplizierte Trauer“ beschreibt Hansjörg Znoj, Professor für Klini­sche Psychologie und Psychotherapie an der Universität Bern, was die Anzeichen für „kom­plizierte Trauer“ sein können: Da ist zuerst die Dauer der Trauer. Trauer, die chronisch, also über viele Jahre besteht, ist sehr ungewöhn­lich. Diese lange Trauer auf intensivem Niveau verursacht bei den Betroffenen zumeist körperliche und seelische Beschwerden.

Ein Aufschaukelungsprozess

Mangelnde soziale Unterstützung, Be­wältigungsstrategien, die in die falsche Richtung führen, andauernde unpassende, in der Fachsprache dysfunktionale Gedan­ken und nicht zuletzt die ständige Beschäf­tigung mit dem Verlust, so Znoj, führten nach und nach zu einem Aufschaukelungs­prozess, der sich dann irgendwann verselb­ständigen könne. Empfindungen und Ver­

haltensweisen, die auf komplizierte Trauer hindeuten können, sind:

• Die Sehnsucht nach dem verstorbenen Menschen bleibt sehr stark.

• Die Gedanken an den Verlust kommen im­mer wieder.

• Man fragt sich ständig nach dem eigenen Anteil an Schuld.

• tiefe Lebensangst• Orte, die man gemeinsam mit dem Verstor­

benen aufgesucht hat, werden bewusst ge­mieden oder sehr häufig aufgesucht.

• Man empfindet Bitterkeit, Gereiztheit, Wut, wenn man an den Verlust denkt.

• Das Gefühl: Ich bin ein Stück mitgestorben

Während etwa 95 Prozent aller Trauernden die „normale Trauer“ erleben und bewälti­gen, sind etwa fünf Prozent der Trauernden von „komplizierter Trauer“ betroffen. Aller­dings wird auch in der Trauerforschung dar­auf verwiesen, dass die Unterscheidung selbst Fachleute nicht ohne weiteres vornehmen können. Da auch „normale Trauer“ oft inten­siver, langanhaltender und individueller ist, als das in gängigen Phasenmodellen beschrieben ist, ist eine Selbstdiagnose nicht ratsam und sinnvoll. Trauernde, die das Gefühl haben, sie könnten betroffen sein, sollten professionel­len Rat suchen. Wird dann ein komplizierter Trauerverlauf diagnostiziert, ist nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Psycho­therapie am hilfreichsten.

Es gibt einige wenige Menschen, deren Trauer nicht vergehen will. Foto: Panthermedia / photographee.eu

„Komplizierte Trauer“ erfordert professionelle Hilfe

Trauern ist Seelenstress

Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, dann beginnt für die, die ihn geliebt und wertgeschätzt haben,

die Zeit der Trauer. Enge Verwandte und Freunde empfinden dabei sehr häufig einen großen Verlustschmerz. Das Durchleben dieser Zeit kostet sehr viel Kraft, nicht weni­ge Trauernde haben in dieser Zeit manchmal das Gefühl verrückt zu werden. Man glaubt, dem Verstorbenen auf der Straße zu begeg­nen, seine Stimme zu hören und vor allem, niemals wieder ohne ihn zurechtkommen zu können. Trotzdem bewältigen die aller­meisten Trauernden diese Zeit und erleben, dass Trauer vergehen kann und sie trotz der emotionalen Wellenschläge in dieser Zeit nicht verrückt geworden sind.

Dennoch gibt es auch einige wenige Menschen, deren Trauer nicht vergehen will. Ganz im Gegenteil: Im Lauf der Zeit scheint ihre Trauer größer zu werden und

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15Loslassen

MUSTERBUCH FÜR TRAUERANZEIGEN

Es gibt ein vom Münchner Merkur, seinen Heimatzei-tungen und der tz herausgegebenes „Musterbuch“, in dem Angehörige die vielfältigen Gestaltungsmöglich-keiten ansehen können. Diese kann man in den Ge-schäftsstellen einsehen oder online unter https://trauer.merkur.de/anzeigen/musterbuch aufrufen. Außerdem liegt es auch vielen Bestattern vor. Im Großraum Mün-chen werden Angehörige darüber hinaus unter 0 89 / 53 06 - 3 11 oder [email protected] von Montag bis Freitag sowie sonntags beraten.

Nur wenige werden es offen zuge-ben: Nicht selten wird die Zeitung von hinten nach vorne gelesen.

Dann weiß man nicht nur, was sich im regionalen Sport getan hat, sondern hat auch die Traueranzeigen gelesen. Wer in einer Kleinstadt oder einer über-schaubaren Gemeinde lebt, ist zwar nicht auf eine solche Information an-gewiesen, aber sie ist von Interesse. Keinesfalls nur, weil man neugierig ist. Schnell gibt es eine Begegnung, in der es gut zu wissen ist, wenn es in einer Familie am Ort ei-nen Trauerfall gegeben hat.

Regelmäßige Zei-tungsleser wissen, wie sehr sich die Gestal-tung einer Traueranzei-ge verändert hat. Viele sind deutlich persönlicher als früher. Und auch wenn das etwas fremd klingt: Das ist gut und schön und richtig so. Da Trauer-anzeigen in den meisten Fällen über den Bestatter an die Zeitung weiter-gegeben werden, ist es hilfreich, sich vor dem Gespräch mit dem Bestatter einige Gedanken über die Gestaltung zu machen. Folgende Fragen können Angehörigen dabei helfen.

Größe und Erscheinungsort einer Traueranzeige

• Wie groß soll die Anzeige sein?Neben dem preislichen Aspekt ist zu beachten, welche Größe man selber als angemessen, welche als zu klein, aber auch als zu groß empfindet.

• Wo soll die Anzeige erscheinen?Im ganzen Verbreitungsgebiet ei-ner Zeitung oder nur in einer oder mehreren Regionen?

Was sollte in einer Todesanzeige stehen?

• Welche Daten sind wichtig?Zunächst einmal der Name des Verstorbenen, meist auch sein Geburts- und sein Sterbedatum.

• Wer steht als Trauernder am Ende der Anzeige?Partner oder Partnerin sind selbst-verständlich, meist auch die Kin-der mit Ihren Partnern und, falls es welche gibt, die Enkel.

Foto: Panthermedia / leungchopan

Das Wichtigste über die Traueranzeige

Der erste Blick in die Tageszeitung

Alles, was darüber hinausgeht, sollte gut überlegt werden. Wie so häufig gilt auch hier: Je mehr Namen auf-geführt werden, desto eher vergisst man einen. Dann ist zumindest Verär-gerung vorprogrammiert.

• Welchen Spruch wählt man? Welches Symbol stimmt?Wer hier klare Vorstellungen hat, soll-te dies bereits zu Lebezeiten festhal-ten. Das hilft im Trauerfall sehr. Sonst wird leicht mal ein Satz ausgewählt, der gar nicht so gut zum Verstorbe-nen passt.

• Anzeige mit oder ohne Foto?Falls ja, muss ein gutes und weiterzu-verarbeitendes Foto ausgewählt wer-den. Meist kann ein Foto durch den Bestatter auch noch etwas aufgear-beitet werden, wenn beispielsweise eine zweite Person mit auf dem Lieb-lingsfoto sein sollte.

• Tag und Ort der TrauerfeierDas ist eine wesentliche Informa-tion, die eine Traueranzeige in der Zeitung enthalten sollte. Manch-mal ist ein Friedhof für auswärtige Gäste nicht eindeutig zuzuordnen: So beispielsweise beim Ostfriedhof in München, der eine Trauerhalle

im sogenannten Erdteil und eine im Krematorium hat. Dann ist eine eindeutige Angabe mit Adresse sehr wichtig, sonst landen die Trauergäs-te eventuell im falschen Teil und bei der falschen Trauerfeier. Von der Be-nennung einer genauen Adresse der Hinterbliebenen sollte man aber abse-hen. Einbrecher hätten sonst während der Trauerfeierlichkeiten ein leichtes Spiel.

Erscheinungsdatum

Das Datum, an dem eine Trauer-anzeige erscheinen soll, hängt nicht unerheblich mit der Bestattungsart zusammen. Wird der Verstorbene mit einer Erdbestattung verabschie-det oder gibt es vor der Einäscherung eine Trauerfeier, findet diese meist wenige Tage nach dem Tod statt. Dann wird die Traueranzeige sicher zeitnah, also ein oder zwei Tage nach dem Versterben, erscheinen müssen. Ist die eigentliche Trauerfeier eine so-genannte Urnentrauerfeier, wird die Traueranzeige wohl eher einige Tage vor dem Beisetzungstermin erschei-nen: Zum Beispiel, wenn die Kremie-

rung schon stattgefunden hat und die Urne sich bereits auf dem Weg zum Friedhof, in dem sie beigesetzt werden soll, befindet.

Mit dem Aufsetzen der

Traueranzeige tun sich Angehörige oft

schwer. Ein paar Fragen helfen.

„Sterben ein Prozess– Tod ein Zustand“In einem Vortrag behandelt Prof. FlorianKolb anhand von Beispielen die Vorgän-ge des Alterns, den Prozess des Ster-bens und den Zustand des Todes. Alternist durch Leistungseinbußen, durch denVerlust von Fähigkeiten bis hin zu De-menzerkrankungen geprägt. Sterben istoft ein Prozess von zeitlich kurzer Dauer.Den Schluss des Vortrages bilden Ge-danken zum Sterben bzw. zum Todgroßer Philosophen, wie Sokrates, Hei-degger und Sartre.

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„Gib mir was... irgendwas, das bleibt.“ Das ist der Refrain eines Songs der Band „Silbermond“, inzwi-schen auch schon mehr als zehn Jahre alt. In dem Lied geht um das Bedürf-nis nach Halt und Sicherheit. Sowohl textlich, als auch musikalisch ist das wirklich ein schönes und sehr emoti-onales Lied. Nach wie vor mögen es viele Menschen, vielleicht auch, weil sie sich und ihre Bedürfnisse darin so gut ausgedrückt finden?

„Gib mir was... irgendwas, das bleibt.“ Die Erwartungen und Hoff-nungen von Angehörigen am Tag ei-ner Beerdigung sind wohl auch von dieser Art. „Irgendwas, das bleibt“ in einer Situation zu geben, in der mit dem Tod eines geliebten Menschen etwas Wertvolles nicht mehr da ist, das ist ganz sicher nicht leicht. Fortsetzung auf Seite 17

Woran man sich nach der Beerdigung erinnert

Etwas, das bleibt

Foto: Panthermedia / Kzenon

Die Bestattung ist

ein emotionales Ereignis. Wenn dabei

etwas schief läuft, bleibt das im Ge-

dächtnis.

Was bleibt von einer Beerdigung in Erinnerung?Was alles beim Bestatter falsch ge-

laufen ist, daran erinnern sich überra-schenderweise viele Menschen zuerst. „Der wollte nur verkaufen“, „Wir ha-ben nicht den Termin bekommen, den wir wollten“, „Da war ein Druckfehler in der Zeitungsanzeige“ – die Liste lie-ße sich noch eine ganze Weile fort-setzen. Da der Bestatter einerseits der zentrale Ansprechpartner für die Ange-hörigen ist, er sich aber meistens auch um alle zusätzlichen Dienstleistungen und Dienstleister wie Traueranzeige, Sterbebilder, Blumenschmuck, Hal-lendekoration und Trauerredner oder Pfarrer zu kümmern hat, ist die Wahr-scheinlichkeit, dass an dieser Stelle Fehler passieren, natürlich relativ groß.

Aber ganz ehrlich: Jeder Bestatter ist auch ein Unternehmer, der Mitarbei-ter beschäftigt und bezahlen muss, der über einen Fuhrpark verfügt, ein Sarglager haben muss. Insofern ist die Absicht, zu verkaufen nicht nur legi-tim, sondern notwendig.

Für Termine und Terminvergabe ist beispielsweise in München nicht der Bestatter, sondern die Stadt und das zuständige Friedhofsamt zuständig. Klar, man darf sich wundern, dass bei einer sogenannten Promi-Beerdigung die Urnenbeisetzung einen Tag nach der Trauerfeier erfolgen kann, Hinz und Kunz allerdings einige Wochen auf diesen Termin warten müssen.

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Aber im Grundzug gilt ganz sicher auch für die städtische Behörde: Wün-sche werden nach Möglichkeit berück-sichtigt. Und wenn ein Termin vorher vergeben ist, dann ist er eben vergeben.

Und bezüglich des Druckfehlers in der Zeitung? Ja, das ist in der Tat ein besonders heikler Punkt. Aber genaue Kontrolle, beispielsweise durch einen unproblematisch zu bekommenden Vorababzug durch die Anzeigenredak-tion, würde dieses Risiko minimieren, wenn nicht ausschließen.

Qualitätsstandards auf dem Vormarsch

Sicher läuft bei Bestattern (noch) nicht alles perfekt, aber nicht an jedem Fehler sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter schuld. Außerdem scheinen Bericht-erstattungen in Internetforen oder Tests, die die „Stiftung Warentest“ immer wieder vornimmt, Wirkung zu zeigen. Vieles, was noch vor einigen Jahren als akzeptabler und zu tolerierender Miss-stand galt, ist heute echten Qualitäts-standards gewichen. Wie gesagt: Optimierungspotential ist wie überall immer noch gegeben.

Im Übrigen gilt an dieser Stelle, was sonst auch gelten sollte: Kritik vorzutragen, Fehler zu benennen und deshalb Preisnachlässe zu fordern, damit sind viele Zeit-genossen wirklich sehr großzü-gig. Hilfreicher und motivierender wäre sicher das Gegenteil: Dinge, die in der Abwicklung eines Sterbefalls gut ge-laufen sind, ebenfalls anzusprechen und dem Sterbefallberater rückzumelden. Lob ist einfach die bessere Motivation für den Guten, um noch besser werden zu wollen.

Eine gute Trauerrede – das, was wirklich bleibt

Aber nochmals die Frage: Was bleibt denn von einer Beerdigung, einer Trauerfeier in Erinnerung?

Wenn es eine schöne Trauerfeier war, dann ist das wirklich etwas, das bleibt. Insofern kommt ihr wohl ein ganz besonderes Gewicht zu. Und im Mittelpunkt dieser Feier steht ohne Frage die Ansprache, die Trau-

Foto: Panthermedia / Kzenon

errede. Eine gute Rednerin oder ein guter Redner leisten hier weit mehr als vordergründig wahrgenommen wird. Von ihrem Geschick, im Ge-spräch mit den Angehörigen Ge-sagtes und Ungesagtes zu hören, das Gehörte in gleichzeitig ehrliche und berührende Worte zu kleiden und diese authentisch und trotzdem ohne Pathos vorzutragen, hängt sehr viel ab.

Was darf das kosten?

Dass diese Leistung ihren Preis ha-

ben sollte und darf, das allerdings scheint nicht immer auf Verständnis zu stoßen.

Schauen wir einmal auf den zeit-lichen Aufwand: Mit An- und Ab-fahrt zum Hausbesuch, intensivem Gespräch mit den Angehörigen, Redeentwicklung, An- und Abfahrt zum Friedhof und der Gestaltung der Trauerfeier kommen da leicht acht bis zehn Stunden Arbeitszeit zusammen. Wenn man sich dann anschaut, was andere Dienstleis-tungsunternehmen an Stundensät-zen berechnen können und bezahlt

bekommen, dann wird schnell deut-lich, dass das derzeit durchschnitt-lich berechnete Honorar für eine Trauerrede wirklich nicht zu hoch ist.

„Gib mir was... irgendwas, das bleibt.“ Um die Erfüllung dieses Herzenswunsches der Trauernden bemühen sich viele Trauerrednerin-nen und -redner sicher in besonde-rer Weise. Ihnen dafür ein Honorar zu geben, das dem Wert ihrer Arbeit und ihrer Unterstützung beim Ab-schied von einem geliebten Men-schen entspricht, das ist einfach dran.

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Warum gib es überhaupt Friedhofs-verwaltungen?

In Artikel 149 der Bayerischen Ver-fassung heißt es: „Die Gemeinden haben dafür zu sorgen, dass jeder Ver-storbene schicklich beerdigt werden kann.“ Heißt konkret: In Deutschland gibt es den sogenannten Friedhofs-zwang, der verbietet, die physischen Reste eines toten Menschen (also zum Beispiel Sarg mit Leiche, Urne mit Asche) an einem anderen Ort als auf einem Friedhof (oder – bei Asche – im Meer) zu bestatten oder aufzube-wahren. Auch wenn dieser Friedhofs- und Bestattungszwang nicht wenigen Menschen ein Dorn im Auge ist und es inzwischen manchen „Schleichweg“ gibt, ihn zu umgehen, hat er nach wie vor Rechtskraft – gerade auch in Bayern. Deshalb müssen im Normalfall durch die Kommunen Flächen aus-gewiesen werden, die zur Bestattung vorgesehen sind: die Friedhöfe. Die Nutzung, Pflege und Instandhaltung der Friedhöfe organisiert und verant-wortet die Friedhofsverwaltung.

Ehrlicherweise muss auch die Kehr-seite der „Schicklichkeits-Medaille“ genannt werden: Jeder Verstorbe-ne ist „schicklich“ zu bestatten, also auch jene Menschen, die die Kosten einer Bestattung ebenso wenig selber übernehmen können wie ihre Ange-hörigen. Der in diesem Zusammen-hang früher gebräuchliche Begriff „Armengrab“ und „Armenbegräb-nis“ ist durch „Sozial bestattung“ ab-gelöst worden (Loslassen hat über die Aktualität und die steigenden Zahlen bereits mehrfach berichtet).

Welche Aufgaben hat eine Fried-hofsverwaltung?• Durchführung von Beisetzungen auf

den kommunalen Friedhöfen• Ansprechpartner für Bestatter und

Bürger• Erstellung von Gebührenbescheiden• Vergabe von Nutzungsrechten an

verschiedenen Grabarten (im alltäg-lichen Sprachgebrauch „Grabkauf“ genannt.)

• Verlängerung von Nutzungsrechten• Bearbeitung von Umbettungsanträ-

gen• Zuordnung von Bestattungsbezirken

(Darin wird festgelegt, für welche Gemeinde- oder Stadtgebiete ein be-stimmter Friedhof im Normalfall vor-gesehen ist.)

• Bearbeitung von Grabmalanträ-gen / Durchführung der jährlichen Grabmalprüfungen auf Standsi-cherheit – beides wichtige Punkte.Gerade auf den ersten Punkt soll-te man beim „Grabkauf“ achten: Nicht auf jedem Friedhof oder Grä-berfeld darf jede Art von Grabmal oder Grabstein errichtet werden.

• Überwachung der Ruhefristen (Ruhe-fristen sind die Zeiten, in denen in einer Grabstätte keine weitere Bestat-tung durchgeführt werden darf.)

• Erteilung von Sondergenehmigungen für Gewerbetreibende und Bürger (Beispielsweise können in manchen Kommunen Gehbehinderte für grö-ßere Friedhöfe ein Fahrrecht für ih-ren PKW erhalten, um leichter an das Grab der Angehörigen zu gelangen.)

• Herrichtung und Unterhaltung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der

Grabstellen• Unterhaltung der Friedhofsgebäude,

Wasserzapfstellen und der Wege auf den Friedhöfen

Gleichzeitig hat eine Friedhofsverwal-tung auch Rechte. Zu den grundle-genden und in jeder Kommune ausge-übten Rechten gehören die Erstellung einer Friedhofssatzung sowie einer Friedhofsgebührenordnung.

In einer großen Stadt wie München ist die Friedhofsverwaltung eine kom-plexe Behörde mit einer zentralen Ver-waltung und Außenstelle in den kom-munalen Friedhöfen. Hier ist eine klare Kommunikation zwischen den einzel-nen Abteilungen und dem Bestatter das A und O für eine „schickliche“, also menschenwürdige und anspre-chende Bestattung eines Verstorbe-

nen. In vielen kleineren Gemeinden sind in den letzten Jahren Aufgaben, die eigentlich von einer Friedhofsver-waltung zu übernehmen sind, über Ausschreibung an andere Dienstleis-ter vergeben worden, nicht selten die komplette Friedhofsbewirtschaftung. Dies natürlich, um Personalkosten, aber auch Kosten für oft teures und auf Friedhöfen notwendiges Spezialgerät einsparen zu können. Was einerseits nachvollziehbar ist, darf andererseits auch angefragt werden. Die Sorge um die letzte Ruhestätte für die eigenen Gemeindebürger gehört nicht zu den Zugaben einer Kommunalverwaltung. Es ist eine elementare Pflicht und Sor-ge, die nicht vorschnell und aus rein finanziellen Überlegungen heraus in die Hände – wenn auch fachlich kom-petenter – Dritter gelegt werden sollte.

Aufgaben, Rechte und Pflichten

Friedhofsverwaltung

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Trauernde sind immer wieder Ziel von Be-trügern. An die Namen und Adressen von Trauernden zu kommen, ist nicht schwer:

Ein Blick in die Zeitung oder auf den Aushang am Friedhof reichen oft vollkommen aus. Leichter kann man es Einbrechern nicht ma-chen: In der Traueranzeige in der Tageszeitung steht immer wieder neben dem Termin für die Trauerfeier die Adresse, an die Kondolenz-briefe an die Angehörigen geschickt werden können. Ein Einbrecher weiß nun, wann bei der entsprechenden Adresse niemand da sein wird und hat leichtes Spiel. Einbrüche während Trauerfeiern ereignen sich häufiger als man zu-nächst vermuten wird.

Schamlos wird die Situation der Trauern-den ausgenutzt: Da werden ausstehende Rechnungsbeträge angemahnt, obwohl es keinerlei Bestellung oder Beauftragung gab. So kommt es immer wieder vor, dass Hinter-bliebene Rechnungen für die Schaltung von Traueranzeigen oder Nachrufen erhalten. Oft sind diese Schwindel-Rechnungen sogar sehr professionell aufgemacht und mit bereits ausgefülltem Überweisungsträger versehen. Mitunter enthalten sie sogar eine Kopie der angeblichen Anzeige, die aber in Wirklichkeit einfach von der Website der Tageszeitung herauskopiert wurde. Auch mit frei erfunde-nen Rechnungen für Internet-Zugänge oder Streaming-Abonnements, die der Verstor-bene angeblich noch nicht bezahlt hat, wird versucht, Kasse zu machen.

Besonders dreist war die Methode, mit der ein oder mehrere Betrüger vor einigen Jah-ren in München von sich reden machten: Auf nachgemachten Briefbögen der Universität München wurden Leistungen für medizini-sche Leistungen abgerechnet, die angeblich an Verstorbenen vollzogen worden waren. Beinahe 200 Euro sollten die Angehörigen für eine DNA-Analyse bei dem Pathologen bezahlen. Eine Chromosomen-Kartierung für diagnostische Zwecke war angeblich vorge-nommen worden. Untersuchung, Rechnung und Unterschrift waren – wie sich auf Nach-frage beim Bestattungsinstitut und an der Universität ergab – gefälscht. Ein Fall für die Polizei.

Vor einiger Zeit wurde sogar ein Fall öffent-lich, bei dem ein Betrüger Trauernde mahnte, angeblich vom Verstorbenen bestellte Erotikar-tikel zu bezahlen. Da zur Trauer auch noch die Scham kam, bezahlten die Betroffenen, und es dauerte eine ganze Weile, bis der Betrüger aufflog.

Ganz sicher wäre ein allgemeines Miss-trauen fehl am Platz. Aber Trauer sollte die Angehörigen auch nicht blind werden lassen. Es ist das gute Recht von Hinter-bliebenen, bei Rechnungen nachzufragen und gegebenenfalls auch um eine Kopie der Bestellung oder des Auftrags, für den man jetzt bezahlen soll, zu bitten. Seriöse Unternehmen werden Verständnis dafür haben.Unseriöse Praktiken sollte man da-gegen öffentlich machen.

Jeder kennt das Sprichwort „Des einen Freud, des anderen Leid“. Allerdings gilt auch immer wieder der Umkehrschluss: Des einen Leid ist oft des anderen Freud.

Trauer wird immer wieder von Betrügern ausgenutzt

Foto: Panthermedia / Wavebreakmedia

Trauernde erhalten manch-mal noch Rech-

nungen der Verstor-benen – doch oft stecken Betrüger

dahinter.

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