Lüftungskonzepte Feuchteschutz · Trocken, sauber, warm Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6...

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Trocken, sauber, warm Wärmeschutz und Feuchteschutz sind wesentliche Forderungen der DIN 4108 und der EnEV, die luftdichte Gebäudehülle ist Stand der Technik. Trotzdem muss gleich- zeitig ein Mindestluftaustausch stattfinden. Wie lässt sich das vereinbaren und wer ist dafür verantwortlich? Lüftungskonzept gem. DIN 1946 DIN 1946-6 regelt das Vorgehen beim Erstellen von Lüftungskonzepten und die Überprüfung, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind. Lüftungskonzepte 81 Feuchteschutz Planung v. Lüftungskonzepten Die Planungsverantwortung umfasst neben der Planungsleistung eine ausführliche Beratungs- und Hinweispflicht. Wer ist dafür verantwortlich, bspw. beim Fenstertausch oder der Modernsierung, dass Lüftungskonzepte erstellt und umgesetzt werden? Tel. 0 28 32/93 16 - 0 Fax 0 28 32/93 16 - 99 [email protected] HolzLand Derks Josef Derks GmbH & Co. KG Feldstr. 64 47623 Kevelaer www.holz-derks.de

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Wer ist in der Pflicht?

Planung von Lüftungskonzepten

Impressum:

Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung!Die Gültigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Aussagen ist eigenverantwortlich vom Anwender zu überprüfen. Für irrtümlich falsche Angaben wird keine Haftung übernommen.

Herausgeber: HolzLand GmbH Deutsche Straße 544339 Dortmund

Redaktion:Technische Medien,Christian Meyer

Layout und Druck: HolzLand GmbH

Trocken, sauber, warmWärmeschutz und Feuchteschutz sind wesentlicheForderungen der DIN 4108 und der EnEV, die luftdichteGebäudehülle ist Stand der Technik. Trotzdem muss gleich-zeitig ein Mindestluftaustausch stattfinden. Wie lässt sich das vereinbaren und wer ist dafür verantwortlich?

Lüftungskonzept gem. DIN 1946DIN 1946-6 regelt das Vorgehen beim Erstellen von Lüftungskonzepten und die Überprüfung, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind.

Lüftungskonzepte 81 Feuchteschutz

Planung v. LüftungskonzeptenDie Planungsverantwortung umfasst neben derPlanungsleistung eine ausführliche Beratungs- undHinweispflicht. Wer ist dafür verantwortlich, bspw.beim Fenstertausch oder der Modernsierung, dassLüftungskonzepte erstellt und umgesetzt werden?

„Dicht ist Pflicht!“ — die Einhaltung des vorge-schriebenen Mindestluftwechsels auch. Energie-verluste durch Leckagen in der Gebäudehülle zu verhindern und gleichzeitig für den notwendigen Luftaustausch und damit für einen angemessenen Feuchteschutz sowie für hygienische Raumluftver-hältnisse zu sorgen, ist Aufgabe des Planers.

Planer und Handwerker müssen sich mit Beratungs-, Prüf- und Hinweispflichten auseinandersetzen.

Energieinsparverordnung und DIN 4108 fordern neben der luftdichten Gebäudehülle die Gewährleistung eines Mindestluftaustauschs zum Feuchteschutz und der Einhaltung hygienischer Raumluftverhältnisse. Wer ist dafür verantwortlich, bspw. beim Fenstertausch oder der Modernisierung, dass Lüftungskonzepte erstellt und umgesetzt werden?

Leider lässt sich diese Frage an dieser Stelle nicht erschöpfend und ein-deutig beantworten, da sich allein aus dem Vertragsrecht unterschiedliche Konstellationen ergeben können. Relativ einfach ist es, wenn beim Neubau oder für ein Modernisierungsvorhaben ein Gesamtplaner tätig ist. Dieser erstellt die für den Handwerker relevante Ausführungsplanung, ggf. unter Hinzuziehung von Fachplanern.

Planungsverantwortung bei NeubautenDie Planungsverantwortung umfasst neben der Planungsleistung eine ausführliche Beratungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Bauherren/Auftraggeber. Der Planer muss einem unkundigen Bauherren alle notwen-digen Hinweise ausführlich und ausreichend erklären sowie auf mögliche Risiken, die mit der Baumaßnahme verbunden sind, hinweisen. Der Planer erstellt i. d. R. auch die Ausführungsplanung, nach welcher der Handwerker arbeitet. In diesem Fall besteht für den Ausführenden wie immer die Pflicht, diese zu prüfen, im Zweifel (schriftlich) Bedenken anzumelden und eine für ihn erkennbar falsche Planung nicht umzusetzen.

Planungsverantwortung bei der ModernisierungWerden Modernisierungsarbeiten, wie z. B. der zuvor beschriebene Fenstertausch, ohne gleichzeitiges Beauftragen eines Fachplaners durch den Handwerker direkt durchgeführt, geht die Planungverantwortung i. d. R. stillschweigend auf den Handwerker über. Je nach Vertragsausgestaltung und -grundlage können sich Situationen ergeben, welche Verantwortung/Haftung/Schadenersatz unterschiedlich regeln. Dies ist im Einzelfall zu betrachten und zu entscheiden.

Allgemein gilt heute die Auffassung, dass ein Handwerker, bspw. in dem o. a. Modernisierungsfall „Fenstertausch“, ein Lüftungskonzept erstellen kann, aber nicht erstellen muss. Allerding hat er, wenn mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden (siehe Seite 2) mindestens die Hinweispflicht

gegenüber dem Bauherren, dass dieser zu prüfen (lassen) hat, ob lüftungs-technische Maßnahmen erforderlich sind. Dieser Hinweis sollte immer schriftlich erfolgen und Teil des Angebots und Auftrags sein.

Das Erstellen eine Lüftungskonzepts ist eine besondere Leistung, die nor-malerweise nicht im Umfang der Handwerkerleistung enthalten ist. Der Bauherr kann diese bei einem Baufachplaner oder mit entsprechender Vergütung, beim Handwerksunternehmen beauftragen.

Beim Fenstertausch ohne Beteiligung eines Fachplaners empfiehlt es sich, Hinweise in Angebot und Auftrag zur Problematik der verän-derten Lüftungsbedingungen aufzunehmen und Lösungsvorschläge sowie Erläuterungen für den Bauherren anzubieten. Geeignete Textbausteine ste-hen bspw. im Internet, unter www.ibat-hannover.de, im Bereich „Download und Informationen“ als „Fachinformation 2010-03-01 - Lüftung von Wohnungen“ kostenlos zur Verfügung.

Foto: AMPACK

Tel. 0 28 32/93 16 - 0Fax 0 28 32/93 16 - [email protected]

HolzLand DerksJosef Derks GmbH & Co. KGFeldstr. 6447623 Kevelaer

www.holz-derks.de

Trocken, sauber, warm Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6Luftdichtheit und Luftwechsel – kein Widerspruch in sich Durchführung und Auswahl

Wärmeschutz und Feuchteschutz sind wesentliche Forderungen der DIN 4108 und der Energieeinsparverordnung (EnEV) – zwei der wichtigsten Vorschriften für Neubau und Sanierung. Eine luftdichte Gebäudehülle ist anerkannter Stand der Technik. Trotzdem mussgleichzeitig ein Mindestluftaustausch stattfinden. Wie lässt sich das vereinbaren und wer ist dafür verantwortlich?

Das Problem ist bekannt: Das eigentliche Qualitätsmerkmal „Luftdichtheit“ , dass in der Regel auch noch per Blower Door-Verfahren gemessen und dokumentiert wird, kann durch nicht ausreichendes Lüften der Nutzer in Wohnungen ohne Lüftungsanlage zu Feuchte- und Schimmelschäden füh-ren – eine Situation, die vor allem nach einem Fenstertausch droht.

War die früher übliche klassische Fensterlüftung in Verbindung mit der Infiltration durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle i. d. R. überwiegend ausreichend, einen bedarsfgerechten Luftaustausch sicherzustellen, hat das geänderte Lüftungsverhalten in den letzten Jahren (siehe Infokasten) aber zunehmend zu einer höheren Feuchtebelastung der Innenräume geführt.

Warum Lüften? Das fordern die Vorschriften:Eine ausreichende Lüftung ist nicht nur aus hygienischen Gründen not-wendig (Schad- und Geruchsstoffe), sondern muss auch die anfallende Luftfeuchte aus dem Innenraum abtransportieren (baulich notwendige Lüftung).

Die gültige Energieinsparverordnung (EnEV 2009) fordert, dass „ … zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“

DIN 4108-2 schreibt ebenfalls eine luftundurchlässige Gebäudehülle bei gleichzeitiger Sicherstellung der Raumhygiene durch einen ausreichenden Luftwechsel vor.

DIN 1946-6:2009 Raumlufttechnik, Teil 6: Lüftung von Wohnungen [...] fordert daher konsequenterweise, „…dass ein Mindestvolumenstrom zur Sicherstellung der Lüftung zum Feuchteschutz ohne Nutzereinfluss möglich

sein muss.“. Es ist also zu prüfen, ob zur Erfüllung dieser Forderungen ein Lüftungskonzept erforderlich ist, dieses ggf. zu erstellen und umzusetzen.

Wann ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6:2009 erforderlich?DIN 1946-6 verlangt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Für letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn

� im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster oder Abdichtungen ausgetauscht werden,

� im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet werden oder

� im Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden.

DIN 1946-6 regelt das Vorgehen beim Erstellen von Lüftungskonzepten und die Überprüfung, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind.

Ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich (siehe Seite 2) wird in (ggf.) zwei Schritten weiter vorgegangen:1. Überprüfen der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen.

Hierzu wird geprüft, ob der Infiltrationsvolumenstrom qinf größer ist,

als der notwendige Gesamt-Außenluftvolumenstrom qFL, anschaulicher ausgedrückt: ob die nachströmende Außenluft durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle ausreicht, um den Mindestfeuchteschutz zu gewähr-leisten. Falls nicht, sind lüftungstechnische Maßnahmen (Schritt 2) erforderlich.

2. Auswahl eines Lüftungssystems entsprechend der nach DIN 1946-6 definierten Lüftungsstufe.

Lüftungsstufen nach DIN 1946-6DIN 1946 legt vier Lüftungsstufen fest:1. Lüftung zum Feuchteschutz

Lüftung, die in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen) Schimmelpilz und Feuchteschäden vermeiden soll. Diese Stufe muss gemäß Norm ständig und nutzerunabhängig sichergestellt sein.

2. Reduzierte Lüftung/Mindestlüftung Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes bei zeit-weiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitgehend nutze-runabhängig sichergestellt sein.

3. Nennlüftung/Grundlüftung Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygie-nischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

4. Intensivlüftung Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) und

auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herange-zogen werden.

Gemäß DIN 1946-6 lassen sich die Systeme der Wohnungslüftung nach dem Wirkprinzip einteilen:

� Die freie Lüftung funktioniert aufgrund natürlicher Antriebskräfte. Die Querlüftung nutzt hauptsächlich Windbewegungen (s. Grafik), die Schachtlüftung thermischen Auftribe als Antriebsquelle.

� Bei der ventilatorgestützten Lüftung wird – je nach Anordnung des Ventilators – zwischen Zuluft-, Abluft- sowie Zu-/Abluftsystemen unter-schieden.

� Manuelles Lüften (Fensterlüftung) kann als Maßnahme der Stufen 2-4 berücksichtigt werden.

Systeme der freien Lüftung (Quer- und Schachtlüftung) sind die preis-günstigeren Varianten, sind i. d. R. aber mit höheren Wärmeverlusten verbunden. Ventilatorgestützte Systeme bieten weitgehend nutzreun-abhängie Raumfeuchtekontrolle, verbesserte Raumlufthygiene, verbes-serten Schallschutz und bspw. durch Wärmerückgewinnung, verringerte Wärmeverluste.

Prinzipdarstellung der Querlüftung: Diese Art der freien Lüftung basiert auf natürlichen Antriebskräften und wird in erster Linie vom Wind angetrieben.

Ohne Nutzerzutun (manuelles Öffnen der Fenster mehrmals täglich) und bei zunehmend verbesserter Gebäudedichtheit stößt diese Art der Lüftung häufi g an ihre Grenzen.

Zusätzliche Lüftungskomponenten, wie Außenluftdurchlässe oder ins Fenster integrierte Lüftungssysteme (sogenannte Fensterlüfter) können die nutzerunabhängige Lüftung verbessern.

(Illustration: Technische Medien > Christian Meyer)

Nutzungseinheit Wärmeschutznievau Windgebiet Umsetzung LtM nach DIN 1946-6

Eingeschossig(n50=1,5 h-1)

GeringWindschwach Ja

Windstark Ja

HochWindschwach Ja

Windstark Bis 140 m²

Mehrgeschossigverbunden(n50=2 h-1)

GeringWindschwach Bis 80 m²

Windstark nein

HochWindschwach nein

Windstark nein

Tabelle 1: Erforderlichkeit lüftungstechnischer Maßnahmen bei Modernisierungen (DIN 1946-6)

Nutzungseinheit Wärmeschutznievau Windgebiet Umsetzung LtM nach DIN 1946-6

Eingeschossig(n50=1,5 h-1)

HochWindschwach Ja

Windstark Bis 140 m²

Mehrgeschossigverbunden, (n50=1,5 h-1)

HochWindschwach BIs 180 m²

Windstark nein

Tabelle 2: Erforderlichkeit lüftungstechnischer Maßnahmen bei Neubauten (DIN 1946-6)

Eingeschossig: Abgeschlossene Woh-nung/Wohneinheit, die sich über nur eine Geschossebene erstreckt (bspw. Wohnung im Mehrgeschossbau)

Mehrgeschossig: Abgeschlossene Woh-nung/Wohneinheit, die sich über mehr als eine Geschossebene erstreckt (bspw. Einfa-milienhaus)

Wärmeschutz „hoch“: Neubau/Modernisie-rung auf dem Niveua der WSVO 1995

Wärmeschutz„gering“: Nicht modernisiert (Niveau < WSVO 1995 oder nur teilmodernisiert)

Verändertes Lüfterverhalten der Nutzer

► Aufgrund sich ändernder gesellschaftlicher Umstände: ● Berufstätigkeit aller Haushaltsmitglieder● Zunehmende Anzahl an Singlehaushalten● Lange Abwesenheiten der Nutzer

► Das Problem, eines nicht mehr vorhandenen Grundluftwechsels wird, bspw. nach einem Umzug in einen Neubau, nach Modernsierung und/oder Fenstertausch von den Benutzern nicht erkannt.

► Es wird ungenügend oder falsch gelüftet (bspw. Fenster wäh-rend der Heizperiode dauerhaft gekippt oder kein Abführen von „Dampfspitzen“, wie sie nach dem Kochen oder Duschen auftreten.

► Ein zu konsequentes (zu viel) Lüften führt zu unnötigen Energieverlusten.

InfiltrationDer ungeregelte Lufteintritt, durch die – planmäßig oder unplanmäßig undichte – äußere Gebäudehülle, typischerweise in Form von Fugen, Fenster oder Türen, wird als Infi ltration bezeichnet. Die dadurch statt-fi ndende Luftwechselrate ist stark vom Wetter, insbesondere vom Wind abhänging.

ExfiltrationDer ungeregelte Luftaustritt wird als Exfi ltration bezeichnet.

Infi ltration kann zu Wärmeverlusten, Exfi ltration zur Kondensat aus schei-dung und damit zum Durchnässen des Konstruktionsquerschnitts führen.

Trocken, sauber, warm Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6Luftdichtheit und Luftwechsel – kein Widerspruch in sich Durchführung und Auswahl

Wärmeschutz und Feuchteschutz sind wesentliche Forderungen der DIN 4108 und der Energieeinsparverordnung (EnEV) – zwei der wichtigsten Vorschriften für Neubau und Sanierung. Eine luftdichte Gebäudehülle ist anerkannter Stand der Technik. Trotzdem mussgleichzeitig ein Mindestluftaustausch stattfinden. Wie lässt sich das vereinbaren und wer ist dafür verantwortlich?

Das Problem ist bekannt: Das eigentliche Qualitätsmerkmal „Luftdichtheit“ , dass in der Regel auch noch per Blower Door-Verfahren gemessen und dokumentiert wird, kann durch nicht ausreichendes Lüften der Nutzer in Wohnungen ohne Lüftungsanlage zu Feuchte- und Schimmelschäden füh-ren – eine Situation, die vor allem nach einem Fenstertausch droht.

War die früher übliche klassische Fensterlüftung in Verbindung mit der Infiltration durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle i. d. R. überwiegend ausreichend, einen bedarsfgerechten Luftaustausch sicherzustellen, hat das geänderte Lüftungsverhalten in den letzten Jahren (siehe Infokasten) aber zunehmend zu einer höheren Feuchtebelastung der Innenräume geführt.

Warum Lüften? Das fordern die Vorschriften:Eine ausreichende Lüftung ist nicht nur aus hygienischen Gründen not-wendig (Schad- und Geruchsstoffe), sondern muss auch die anfallende Luftfeuchte aus dem Innenraum abtransportieren (baulich notwendige Lüftung).

Die gültige Energieinsparverordnung (EnEV 2009) fordert, dass „ … zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“

DIN 4108-2 schreibt ebenfalls eine luftundurchlässige Gebäudehülle bei gleichzeitiger Sicherstellung der Raumhygiene durch einen ausreichenden Luftwechsel vor.

DIN 1946-6:2009 Raumlufttechnik, Teil 6: Lüftung von Wohnungen [...] fordert daher konsequenterweise, „…dass ein Mindestvolumenstrom zur Sicherstellung der Lüftung zum Feuchteschutz ohne Nutzereinfluss möglich

sein muss.“. Es ist also zu prüfen, ob zur Erfüllung dieser Forderungen ein Lüftungskonzept erforderlich ist, dieses ggf. zu erstellen und umzusetzen.

Wann ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6:2009 erforderlich?DIN 1946-6 verlangt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Für letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn

� im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster oder Abdichtungen ausgetauscht werden,

� im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet werden oder

� im Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden.

DIN 1946-6 regelt das Vorgehen beim Erstellen von Lüftungskonzepten und die Überprüfung, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind.

Ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich (siehe Seite 2) wird in (ggf.) zwei Schritten weiter vorgegangen:1. Überprüfen der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen.

Hierzu wird geprüft, ob der Infiltrationsvolumenstrom qinf größer ist,

als der notwendige Gesamt-Außenluftvolumenstrom qFL, anschaulicher ausgedrückt: ob die nachströmende Außenluft durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle ausreicht, um den Mindestfeuchteschutz zu gewähr-leisten. Falls nicht, sind lüftungstechnische Maßnahmen (Schritt 2) erforderlich.

2. Auswahl eines Lüftungssystems entsprechend der nach DIN 1946-6 definierten Lüftungsstufe.

Lüftungsstufen nach DIN 1946-6DIN 1946 legt vier Lüftungsstufen fest:1. Lüftung zum Feuchteschutz

Lüftung, die in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen) Schimmelpilz und Feuchteschäden vermeiden soll. Diese Stufe muss gemäß Norm ständig und nutzerunabhängig sichergestellt sein.

2. Reduzierte Lüftung/Mindestlüftung Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes bei zeit-weiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitgehend nutze-runabhängig sichergestellt sein.

3. Nennlüftung/Grundlüftung Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygie-nischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

4. Intensivlüftung Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) und

auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herange-zogen werden.

Gemäß DIN 1946-6 lassen sich die Systeme der Wohnungslüftung nach dem Wirkprinzip einteilen:

� Die freie Lüftung funktioniert aufgrund natürlicher Antriebskräfte. Die Querlüftung nutzt hauptsächlich Windbewegungen (s. Grafik), die Schachtlüftung thermischen Auftribe als Antriebsquelle.

� Bei der ventilatorgestützten Lüftung wird – je nach Anordnung des Ventilators – zwischen Zuluft-, Abluft- sowie Zu-/Abluftsystemen unter-schieden.

� Manuelles Lüften (Fensterlüftung) kann als Maßnahme der Stufen 2-4 berücksichtigt werden.

Systeme der freien Lüftung (Quer- und Schachtlüftung) sind die preis-günstigeren Varianten, sind i. d. R. aber mit höheren Wärmeverlusten verbunden. Ventilatorgestützte Systeme bieten weitgehend nutzreun-abhängie Raumfeuchtekontrolle, verbesserte Raumlufthygiene, verbes-serten Schallschutz und bspw. durch Wärmerückgewinnung, verringerte Wärmeverluste.

Prinzipdarstellung der Querlüftung: Diese Art der freien Lüftung basiert auf natürlichen Antriebskräften und wird in erster Linie vom Wind angetrieben.

Ohne Nutzerzutun (manuelles Öffnen der Fenster mehrmals täglich) und bei zunehmend verbesserter Gebäudedichtheit stößt diese Art der Lüftung häufi g an ihre Grenzen.

Zusätzliche Lüftungskomponenten, wie Außenluftdurchlässe oder ins Fenster integrierte Lüftungssysteme (sogenannte Fensterlüfter) können die nutzerunabhängige Lüftung verbessern.

(Illustration: Technische Medien > Christian Meyer)

Nutzungseinheit Wärmeschutznievau Windgebiet Umsetzung LtM nach DIN 1946-6

Eingeschossig(n50=1,5 h-1)

GeringWindschwach Ja

Windstark Ja

HochWindschwach Ja

Windstark Bis 140 m²

Mehrgeschossigverbunden(n50=2 h-1)

GeringWindschwach Bis 80 m²

Windstark nein

HochWindschwach nein

Windstark nein

Tabelle 1: Erforderlichkeit lüftungstechnischer Maßnahmen bei Modernisierungen (DIN 1946-6)

Nutzungseinheit Wärmeschutznievau Windgebiet Umsetzung LtM nach DIN 1946-6

Eingeschossig(n50=1,5 h-1)

HochWindschwach Ja

Windstark Bis 140 m²

Mehrgeschossigverbunden, (n50=1,5 h-1)

HochWindschwach BIs 180 m²

Windstark nein

Tabelle 2: Erforderlichkeit lüftungstechnischer Maßnahmen bei Neubauten (DIN 1946-6)

Eingeschossig: Abgeschlossene Woh-nung/Wohneinheit, die sich über nur eine Geschossebene erstreckt (bspw. Wohnung im Mehrgeschossbau)

Mehrgeschossig: Abgeschlossene Woh-nung/Wohneinheit, die sich über mehr als eine Geschossebene erstreckt (bspw. Einfa-milienhaus)

Wärmeschutz „hoch“: Neubau/Modernisie-rung auf dem Niveua der WSVO 1995

Wärmeschutz„gering“: Nicht modernisiert (Niveau < WSVO 1995 oder nur teilmodernisiert)

Verändertes Lüfterverhalten der Nutzer

► Aufgrund sich ändernder gesellschaftlicher Umstände: ● Berufstätigkeit aller Haushaltsmitglieder● Zunehmende Anzahl an Singlehaushalten● Lange Abwesenheiten der Nutzer

► Das Problem, eines nicht mehr vorhandenen Grundluftwechsels wird, bspw. nach einem Umzug in einen Neubau, nach Modernsierung und/oder Fenstertausch von den Benutzern nicht erkannt.

► Es wird ungenügend oder falsch gelüftet (bspw. Fenster wäh-rend der Heizperiode dauerhaft gekippt oder kein Abführen von „Dampfspitzen“, wie sie nach dem Kochen oder Duschen auftreten.

► Ein zu konsequentes (zu viel) Lüften führt zu unnötigen Energieverlusten.

InfiltrationDer ungeregelte Lufteintritt, durch die – planmäßig oder unplanmäßig undichte – äußere Gebäudehülle, typischerweise in Form von Fugen, Fenster oder Türen, wird als Infi ltration bezeichnet. Die dadurch statt-fi ndende Luftwechselrate ist stark vom Wetter, insbesondere vom Wind abhänging.

ExfiltrationDer ungeregelte Luftaustritt wird als Exfi ltration bezeichnet.

Infi ltration kann zu Wärmeverlusten, Exfi ltration zur Kondensat aus schei-dung und damit zum Durchnässen des Konstruktionsquerschnitts führen.

Wer ist in der Pflicht?

Planung von Lüftungskonzepten

Impressum:

Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung!Die Gültigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Aussagen ist eigenverantwortlich vom Anwender zu überprüfen. Für irrtümlich falsche Angaben wird keine Haftung übernommen.

Herausgeber: HolzLand GmbH Deutsche Straße 544339 Dortmund

Redaktion:Technische Medien,Christian Meyer

Layout und Druck: HolzLand GmbH

Trocken, sauber, warmWärmeschutz und Feuchteschutz sind wesentlicheForderungen der DIN 4108 und der EnEV, die luftdichteGebäudehülle ist Stand der Technik. Trotzdem muss gleich-zeitig ein Mindestluftaustausch stattfinden. Wie lässt sich das vereinbaren und wer ist dafür verantwortlich?

Lüftungskonzept gem. DIN 1946DIN 1946-6 regelt das Vorgehen beim Erstellen von Lüftungskonzepten und die Überprüfung, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind.

Lüftungskonzepte 81 Feuchteschutz

Planung v. LüftungskonzeptenDie Planungsverantwortung umfasst neben derPlanungsleistung eine ausführliche Beratungs- undHinweispflicht. Wer ist dafür verantwortlich, bspw.beim Fenstertausch oder der Modernsierung, dassLüftungskonzepte erstellt und umgesetzt werden?

„Dicht ist Pflicht!“ — die Einhaltung des vorge-schriebenen Mindestluftwechsels auch. Energie-verluste durch Leckagen in der Gebäudehülle zu verhindern und gleichzeitig für den notwendigen Luftaustausch und damit für einen angemessenen Feuchteschutz sowie für hygienische Raumluftver-hältnisse zu sorgen, ist Aufgabe des Planers.

Planer und Handwerker müssen sich mit Beratungs-, Prüf- und Hinweispflichten auseinandersetzen.

Energieinsparverordnung und DIN 4108 fordern neben der luftdichten Gebäudehülle die Gewährleistung eines Mindestluftaustauschs zum Feuchteschutz und der Einhaltung hygienischer Raumluftverhältnisse. Wer ist dafür verantwortlich, bspw. beim Fenstertausch oder der Modernisierung, dass Lüftungskonzepte erstellt und umgesetzt werden?

Leider lässt sich diese Frage an dieser Stelle nicht erschöpfend und ein-deutig beantworten, da sich allein aus dem Vertragsrecht unterschiedliche Konstellationen ergeben können. Relativ einfach ist es, wenn beim Neubau oder für ein Modernisierungsvorhaben ein Gesamtplaner tätig ist. Dieser erstellt die für den Handwerker relevante Ausführungsplanung, ggf. unter Hinzuziehung von Fachplanern.

Planungsverantwortung bei NeubautenDie Planungsverantwortung umfasst neben der Planungsleistung eine ausführliche Beratungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Bauherren/Auftraggeber. Der Planer muss einem unkundigen Bauherren alle notwen-digen Hinweise ausführlich und ausreichend erklären sowie auf mögliche Risiken, die mit der Baumaßnahme verbunden sind, hinweisen. Der Planer erstellt i. d. R. auch die Ausführungsplanung, nach welcher der Handwerker arbeitet. In diesem Fall besteht für den Ausführenden wie immer die Pflicht, diese zu prüfen, im Zweifel (schriftlich) Bedenken anzumelden und eine für ihn erkennbar falsche Planung nicht umzusetzen.

Planungsverantwortung bei der ModernisierungWerden Modernisierungsarbeiten, wie z. B. der zuvor beschriebene Fenstertausch, ohne gleichzeitiges Beauftragen eines Fachplaners durch den Handwerker direkt durchgeführt, geht die Planungverantwortung i. d. R. stillschweigend auf den Handwerker über. Je nach Vertragsausgestaltung und -grundlage können sich Situationen ergeben, welche Verantwortung/Haftung/Schadenersatz unterschiedlich regeln. Dies ist im Einzelfall zu betrachten und zu entscheiden.

Allgemein gilt heute die Auffassung, dass ein Handwerker, bspw. in dem o. a. Modernisierungsfall „Fenstertausch“, ein Lüftungskonzept erstellen kann, aber nicht erstellen muss. Allerding hat er, wenn mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden (siehe Seite 2) mindestens die Hinweispflicht

gegenüber dem Bauherren, dass dieser zu prüfen (lassen) hat, ob lüftungs-technische Maßnahmen erforderlich sind. Dieser Hinweis sollte immer schriftlich erfolgen und Teil des Angebots und Auftrags sein.

Das Erstellen eine Lüftungskonzepts ist eine besondere Leistung, die nor-malerweise nicht im Umfang der Handwerkerleistung enthalten ist. Der Bauherr kann diese bei einem Baufachplaner oder mit entsprechender Vergütung, beim Handwerksunternehmen beauftragen.

Beim Fenstertausch ohne Beteiligung eines Fachplaners empfiehlt es sich, Hinweise in Angebot und Auftrag zur Problematik der verän-derten Lüftungsbedingungen aufzunehmen und Lösungsvorschläge sowie Erläuterungen für den Bauherren anzubieten. Geeignete Textbausteine ste-hen bspw. im Internet, unter www.ibat-hannover.de, im Bereich „Download und Informationen“ als „Fachinformation 2010-03-01 - Lüftung von Wohnungen“ kostenlos zur Verfügung.

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