Luisenstädtischer Kanal Geschichte des Staudengartens (Nordpromenade)

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Bürgerverein Luisenstadt e.V. Dr. Klaus Duntze Luisenstädtischer Kanal Geschichte des Staudengartens (Nordpromenade) Nach dem Fall der Mauer 1989 blockierte die Spielfläche vor der Brücke den Durchgang nach Mitte und die Verbindung zum wieder hergestellten Rosengar-ten. Der Kinderbereich wurde bis auf Reste zwischen den Felsen aufgelöst. Die Pflege der Prome-nade, die als ‚Verkehrsfläche‘ in die Zuständigkeit der Straßen- reinigung fiel, wurde zuneh-mend unzureichend wahrgenom-men. Die Promenade verkam. Drei große Pappeln mußten 2007 wegen akuter Astbruch-gefahr gefällt werden. An der Waldemarbrücke war eine Gruppe von Pappelschößlingen zu Bäumen aufgewachsen.

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• Nach dem Fall der Mauer 1989 blockierte die Spielfläche vor der Brücke den Durchgang nach Mitte und die Verbindung zum wieder hergestellten Rosengar-ten. Der Kinderbereich wurde bis auf Reste zwischen den Felsen aufgelöst. Die Pflege der Prome-nade, die als ‚Verkehrsfläche‘ in die Zuständigkeit der Straßen-reinigung fiel, wurde zuneh-mend unzureichend wahrgenom-men. Die Promenade verkam. Drei große Pappeln mußten 2007 wegen akuter Astbruch-gefahr gefällt werden. An der Waldemarbrücke war eine Gruppe von Pappelschößlingen zu Bäumen aufgewachsen.

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• Nach der Stadtteilkonferenz des Bürgervereins Luisenstadt e.V. mit den beiden Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg im Oktober 2004 wurde in einer gemeinsamen Begehung des Kanalzuges seine Bedeutung als Verbindungslinie durch beide Bezirke betont, der seit 1994 unter Denkmalschutz stand. Friedrichshain-Kreuzberg beauf-tragte den Bürgerverein mit der Organisation der Bürgerbetei-ligung für die Wiederherstellung des Oranienplatzes und der an-grenzenden Promenaden. Die Planung wurde dem Büro TOPOS übertragen, das die Bürgerwünsche in die Planung einarbeitete.

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• Im Verlauf des Planungs- und Diskussionsprozesses erga-ben Suchgrabungen, dass die Elemente der Anlage aus den 20/30er Jahren - Treppen und die Mauern und Banknischen des Mittelweges - unter der Aufschüttung noch vorhanden waren. Sie waren ein weiteres Element für die Planungs-überlegungen. Der Plan, den Brunnen in die Promenade zu verlegen, wurde fallen gelas-sen. Als Voraussetzung für die Finanzierung aus Mitteln des Städtebaulichen Denkmal-schutzes erließ der Bezirk eine Erhaltungssatzung für den Bereich um den Kanal.

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• Die Planung des Büros TOPOS ging davon aus, dass der Zustand der Nordpromenade von 1984 nur bei Schließung des Durchgangs unter der Waldemarbrücke wieder herzustellen wäre. Die Neuanla-ge eines adäquaten Spielbereichs setzte die Erweiterung der Promenade und Freilegung der Lennéschen Mauern im Brücken-bereich sowie die Verlagerung der Transformatorenstation und die Fällung der Pappelgruppe an der Brücke voraus. Das Vorhanden-sein der historischen Substanz legte für den Mittelweg eine Orientierung an dem Zustand der 20/30er Jahre nahe.

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• Die Planung wurde von der Bezirksverordnetenversammlung und vom Senat im Herbst 2007 angenommen.

• Die Fällung der Pappelgruppe an der Waldemarbrücke am 3. März 2008 wurde von der BI ‚Rettet die Bäume‘ verhindert und in einer Bürgerversammlung am 17. April eine neue Planung mit neuer Bürgerbeteiligung gefordert. Der Bezirk hat ein neues Verfahren eingeleitet, in dem ein Leitbild für die Kreuzberger Teile des Grün-zugs ermittelt werden soll. Falls ein Kompromiss zwischen den Beteiligten zustande kommt, ist die Realisierung der Nordprome-nade für 2009/ 2010 in Aussicht gestellt.

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• Folgende Fragen müssen bei der Aufarbeitung der Nordpromenade beantwortet werden:

• Welches sind die Nutzungsansprüche der Bevölkerung• Wie kann den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes

entsprochen werden• Welchen Stellenwert haben die Reste der Gestaltung von 1984• Welchen Stellenwert hat die denkmalgeschützte Substanz der

20/30er Jahre• Welchen Stellenwert haben die Reste des Lennéschen Zustandes

des Kanalabschnitts• Welche Bedeutung hat die Zugehörigkeit dieses Abschnitts zum

gesamten Grünzug des Luisenstädtischen Kanals• Welches Planungsergebnis wird von der finanzierenden Stelle

‚Städtebaulicher Denkmalschutz‘ akzeptiert