Luxemburg: Gehälter der jungen Funktionäre in Gefehr - Gerechte Löhne für alle Arbeitnehmer!

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Gehälter will Gehälter de jungen Funktionäre kürzen - Akademikergehälter aufwerten - Gefahr des allgemeinen Gehälterabbaus in Luxemburg - Aufwertung der manuellen Berufe unumgänglich!

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Junge Funktionäre: Angriff auf die Gehälter Gerechte Löhne für alle Arbeitnehmer!

Unter dem Begriff „Funktionär“ verstehen wir die Beamten des Luxemburger Staates, deren Gehälter durch das modifizierte Gesetz aus dem Jahr 1963 festgelegt sind. Assimiliert an die Gehälter der Funktionäre sind u.a. die der Angestellten des Staates, der parastaatlichen Betriebe, der Gemeinden und der Eisenbahn. Hinzu kommen im gewissen Masse auch die Gehälter der Arbeiter in den vorgenannten Verwaltungen. Darüber hinaus finden wir in vielen Privatbetrieben Gehältertabellen, die in großen Zügen an die der Funktionäre angelehnt sind.

In den vergangenen Jahrzehnten war der Weg zu „lohnenden“ Funktionärsgehältern abnorm lang. Dieses Manko wurde aber teilweise kompensiert durch die Sicherheit des Arbeitsplatzes, sowie vor allem durch Pensionsbestimmungen, von denen die Arbeitnehmer des Privatsektors nur träumen konnten. Im Gegenzug verweigerte die einstige Gesetzgebung den Funktionären das Streikrecht. Um wenigstens ihren Funktionären regelmäßige Gehaltsaufbesserungen zu garantieren, erfand der Gesetzgeber im Jahre 1921 die periodische Anpassung der Funktionärsgehälter an den Preiskostenindex.

In den für die Luxemburger Staatskasse nicht leichten Jahren nach dem zweiten Weltkrieg tauchte in gar vielen staatlichen Betrieben eine Hinweistafel mit folgendem Text auf: Als Gott der Herr die Gehälter dieser treuen Staatsdiener sah, weinte er gar bitterlich! Nach 1960, zu einer Zeit wo die Gehälter der Angestellten und Arbeiter der Eisenhütten von Arbed und Hadir in der Regel doppelt so hoch waren wie die der Funktionäre, erbarmte sich Staatsminister Pierre Werner seiner „treuen Diener“. Dies mit einer – im Jahre 1963 durch das Parlament verabschiedeten - Gehälterrevision, die in ihrer Großzügigkeit über lange Jahre ihre Auswirkungen auf die öffentliche Gehälterpolitik hatte. Die so auch in den Jahren nach 1963, unter den Ministern Gaston Thorn, Emile Krieps und Boy Konen zu einer massiven Erhöhung der Anfangsgehälter der Funktionäre führte. Demnach eine echt Luxemburger Generosität für die Beamten aller Laufbahnen und Altersstufen, sowie insbesondere auch für die Pensionäre. Die unter der Regie von Staatsminister Jean-Claude Juncker nicht mehr so ist, wie sie einst von Pierre Werner initiiert wurde!

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Doch lassen wir die Vergangenheit hinter uns! Ja sparen wir unsere Kräfte auf zur resoluten Verhinderung des von der Regierung fest geplanten Angriffs auf die Anfangsgehälter der Funktionäre! Umso mehr, da es sich hierbei um die Gehälter von zukünftigen Beamten handelt. Die sich folglich gegen ein solches übles Vorhaben nicht einmal wehren können. So auch Respekt für die Arbeitnehmer-Gewerkschaften - ihnen voran die „C.G.F.P. – Confédération Générale de la Fonction Publique“ – die sich in aller Entschiedenheit gegen den Abbau der Anfangsgehälter ausgesprochen haben!

Warum ein solches Vorgehen: Glaubt man der Regierung, sind dem Patronat die in der öffentlichen Funktion gezahlten Anfangsgehälter ein Dorn im Auge. Folglich müssen diese gekürzt werden. Was aber den Funktionären genommen wird, soll keineswegs den Arbeitnehmern des Privatsektors gegeben werden. Vielmehr sollen die Anfangsgehälter - der unteren und mittleren Laufbahnen - des Staates an die des Privatsektors angepasst werden. Nicht genug damit. Ist doch zu befürchten, dass die Kürzung der Anfangsgehälter beim Staate verheerende Auswirkungen auf sämtliche Gehälter aller Arbeitnehmer Luxemburgs haben wird. Mit Ausnahme der Entschädigungen für Staatsbeamte mit Universitätsabschluss, welche die Regierung an die im Privatsektor anscheinend bezahlten Spitzengehälter anpassen möchte.

Hier handelt es sich aber um recht hinkende Vergleiche. Sind doch nicht alle im Privatsektor gezahlten Anfangsgehälter niedriger als die beim Staate. Und letztlich gibt es auch Akademiker im Privatsektor, die über eine Entschädigung in Höhe eines Staatsgehaltes hoch erfreut wären. Ergo stehen sämtliche Vergleiche zwischen den Gehältern des Staates und des Privatsektors auf recht wackligen Füssen. Da es sich in der Regel um recht unterschiedliche Funktionen handelt. Ja, mit welchen Funktionen im Privatsektor sollen die des Polizisten oder die eines Richters verglichen werden? Und so könnten wir weiter fahren!

Wohlverstanden gönnen wir den Akademikern im Staatsdienst recht gerne eine Aufwertung ihrer Gehälter. Aber unter der Voraussetzung, dass - im Rahmen einer allgemeinen Revision - die Gehälter der Funktionäre der unteren und der mittleren Laufbahnen proportionsgleichend angepasst werden!

Vielfach wird angeführt, dass der Staat mit seinen zu „hohen“ Anfangsgehältern für den Privatsektor zu einem Konkurrenzunternehmen geworden ist. Für dieses Argument können wir mit bestem Willen kein Verständnis aufbringen. Wird doch der Staat, wie auch immer die Gehälter seiner zukünftigen Beamten

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aussehen werden, in unveränderter Zahl neue Kräfte auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt zu rekrutieren versuchen! Wirklich zu bedauern aber ist, dass viele unserer jungen Bürgerinnen und Bürger, die in technischen Lyzeen und Handwerkerbetrieben in manuellen Betrieben ausgebildet wurden, späterhin nicht mehr in den von ihnen erlernten Berufen tätig sind. Sollte es doch eine Ehre sein, im blauen Kittel ehrlich sein Brot zu verdienen. Doch hierzu bedarf es in unserer Bevölkerung einer radikalen Mentalitätsänderung. Ohne den Anreiz für manuelle Arbeit durch höhere Löhne außer Acht zu lassen!

Gott sei Dank funktionieren unsere mittelständigen Betriebe noch mit Handwerkergesellen, die – mit wenigen Ausnahmen – aus Grenzgebieten kommen. Einen Handwerker im Haus zu beschäftigen wird in der Regel teurer als mehrere Arztbesuche. Da könnte man glauben, dass der Gesellenlohn entsprechend hoch sei. Doch wenn der Meister seine Investitions- und Betriebskosten nach allen Regeln der Kunst abrechnet, bleibt ein nur sehr bescheidener Teil übrig. Meist zu wenig für den Lohn seiner Mitarbeiter! So wechselt der Luxemburger Geselle zur kommunalen Mühlabfuhr. Ein Beispiel unter vielen anderen. Haushalte flüchten in die Schwarzarbeit. Und Arbeiten werden ohne Ausstellung einer Rechnung ausgeführt. Auswirkungen einer falschen Mittelstandspolitik. Denn wer wirklich den Handwerkerbetrieben helfen möchte, muss darauf bedacht sein, dass dem Meister mehr Netto vom Brutto übrig bleibt. So dass er in der Lage ist, höhere Löhne zu zahlen. Hier wäre bei Gott der Staat gefordert, günstigere Bedingungen für die betreffenden Betrieben zu schaffen. So durch weit günstigere Steuersätze für Personal intensive Unternehmen!

Fazit: Sparen auf Kosten der jungen Generation lohnt sich nicht!

Henri Schumacher