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LVS Bayern www.lvs-bayern.de Landesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter SACHVERSTÄNDIGER Datum: 26.06.22 Fachvereich BAU Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis Die Haftung des Bauingenieurs aus der Sicht des SACHVERSTÄNDIGEN BQÜ – Baubegleitende Qualitätsüberwachung fhm fachhochschule münchen Audimax Prof. Georg Nemetschek Fakultät für Bauingenieurwesen 26. Oktober 2006 Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka, öbuv SV Präsident LVS Bayern Dipl.-Ing. (FH) Richard Schilcher, öbuv SV Schatzmeister LVS Bayern

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Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis

Die Haftung des Bauingenieurs aus der Sicht

des SACHVERSTÄNDIGENBQÜ – Baubegleitende Qualitätsüberwachung

fhm fachhochschule münchen

Audimax Prof. Georg Nemetschek

Fakultät für Bauingenieurwesen

26. Oktober 2006 Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka,

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Präsident LVS Bayern

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öbuv SV

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Inhaltliche Gliederung

1.0. Bauen 2006 - Sachstand1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis

1.2. Die Grundlagen der Qualität im Baubereich

1.3. Struktur der Bau-Schadensquellen

2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard

3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen

3.3. Haftungsfragen zur BQÜ

3.4. Ausblick und Zusammenfassung

0Baurechtszirkel 2006

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Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis

1.0. Bauen 2006 - Sachstand1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis

1.2. Die Grundlagen der Qualität im Baubereich

1.3. Struktur der Bau-Schadensquellen

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1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis lassen sich wie folgt charakterisieren:

Forderung nach funktionalen Leistungsbeschrieben ohne detaillierte Ausführungsplanung

Vergabe an Generalunternehmen (GU)

Die Qualität der Firmenbauleitungen hat abgenommen

Vergabe der Planungsleistungen an Generalübernehmer (Gü)

Verzicht auf eine Bauherrenbauleitung im Bauträgergeschäft

Technisch nicht nachvollziehbarer Zeit- und Kostendruck

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1.0. Bauen 2006 – Sachstand

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Qualität

ist die Beschaffenheit einer Einheit (Produkt / Leistung) bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen.

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1.2. Was bedeutet Qualität?

Was sind die Grundlagen der Qualität im Baubereich?

In der industriellen Wirklichkeit genügt eine vage Qualitätsdefinition nicht.

Über die Qualität eines Erzeugnisses oder einer Leistung muss eine eindeutige Aussage möglich sein, wenn sie z.B. in Angeboten und Verträgen aufgenommen werden soll.

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Welche Arten von Qualitätsanforderungen gibt es?

1. Es gibt Anforderungen,

die der Kunde individuell formuliert bzw. darlegt

2. Es gibt Anforderungen, die der Kunde voraussetzt:

Anforderungen, die allgemein als selbstverständlich

vorausgesetzt werden können

Technische Regeln:

Anforderung, dass die anerkannten Regeln der Technik

berücksichtigt werden

Gesetze:

Anforderungen, dass Gesetze, Verordnungen etc. Erfüllt

werden

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der Qualitätsbegriff unterliegt heute einer Reihe verschiedener

und zum Teil komplementärer Sichtweisen:

anwenderbezogen Gebrauchsnutzen für den Anwender

produktbezogen Produkteigenschaften

prozessbezogen Fehler im Prozess erst gar

nicht entstehen lassen

wertorientiert Preis-/Leistungsverhältnis

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Baumängel / Bauschäden

=

Zeichen für mangelnde Qualität

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1.3. Wie sind die Bau-Schadensquellen strukturiert?

29% Planungsmängel / fehlende Planung

26% ungeeignete Bauausführung

21% unvorhersehbare Einflüsse oder nicht mehrfeststellbare Ursachen

13% unzureichende Voruntersuchung

11% mangelnde Kommunikation zwischen Auftraggebern und Unternehmer

(Quelle: Bauherren-Schutzbund Berlin)

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1.0. Bauen 2006 – Sachstand

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Baubegleitende Qualitätssicherung

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Baubegleitende Qualitätssicherung

Ausführungsmängel während der Bauphase vermeiden

umgehende Behebung von Baumängeln

Erhöhung der Qualität am Bau

Sicherheit für die Investition

Vermeidung von Störungen und Nutzungsausfällen

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:

Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

„Pfusch am Bau“

Ca. 3,4 Milliarden Euro / Jahr (2000)

13,4 % des Umsatzes für Schadensanierung

Kosten durch Bauzeitverzögerung

Nutzungsausfälle

Prozessuale Auseinandersetzungen

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:

Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Qualitätsüberwachung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden

Unabhängigkeit bei der Überwachung gegenüber

Auftraggeber, Planer, Ausführenden und den späteren

Nutzern

Kompetenz durch fachliche Qualifikation

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Leistungsumfang

1. Prüfung der Planung auf Vollständigkeit, Realisierbarkeit und Übereinstimmung mit der Baubeschreibung / Ausschreibung

2. Prüfung der Ausführung

2.1 vor dem Verfüllen der Baugrube

2.2 nach Fertigstellung des Rohbaus

2.3 nach Fertigstellung der Rohinstallation, der Gebäudetechnik

2.4 vor und nach den Putz-, Estrich- und Fliesenarbeiten

2.5 nach Abschluss der Arbeiten

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Beispiel Planung

2

Wärmedämmung ist unvollständig

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Beton- und Maurerarbeiten

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Ausführung Kamineinfassung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Brandwandausführung mit nicht brennbarem Material

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Fassadenputzarbeiten

Putzanschluss an die Fensterbank

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Putz- und Fliesenarbeiten

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Balkonabdichtung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Sockelabdichtung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Dachausbildung im Bereich der Brandwand

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Kontrolle der Putzdicke beim Fassadenputz

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:

Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Von der IHK für Niederbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

für Schäden an Gebäuden

Ringstraße 25

84378 Dietersburg/Nöham

Telefon: 08726/1204

Telefax: 08726/1074

E-Mail: [email protected]

Internet: www.sv-schilcher.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Dipl.-Ing.(FH) Richard Schilcher

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard

3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen

3.3. Haftungsfragen zur BQÜ

3.4. Ausblick und Zusammenfassung

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3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard

Die BQÜ nach GTÜ-Qualitätsmanagement-Standard wird von freiberuflich tätigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt.

Das BQÜ-Modell mit den drei Ebenen, aus dem die jetzige Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) nach GTÜ-Qualitätsmanagement-Standard entstanden ist:

BVS Politische /Parlamentarische Ebene

GTÜ Organisations- bzw. Umsetzungsebene

GTÜ-Vertragspartner Bau Ausführende Ebene ö.b.u.v. freiberufliche Bausachverständige

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

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3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen

Stufe 1 Erstellung des BQÜ-Planes durch den Bausachverständigen, individuell auf die jeweilige Bauplanung abgestimmt nach Planungsprüfung

Projekt-Planungsdaten sammeln und zuordnen

Prüfungskriterien festlegen, bezogen auf Gewerke gem. VOB und auf Ausführungszwischenstände

Prüfungszeitpunkte festlegen

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

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Stufe 2 Vorstellung und Einführung des BQÜ-Planes bei am Bau Beteiligten

Bekanntgabe der Prüfkriterien

Teilnehmer an Prüfterminen vereinbaren

Stufe 3 Planung und Baubeschreibung

Planung und Baubeschreibung stichprobenartig überprüfen, Schnittstellenprobleme aufzeigen

Leistungsverzeichnisse auf Schnittstellenprobleme überprüfen

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Stufe 4 Bau-Ausführung

Prüfungstermine auf der Baustelle in Gegenwart der am Bau Beteiligten durchführen

festgestellte Mängel und Unregelmässigkeiten aufzeigen, protokollieren, dokumentieren

Mitteilung an Auftraggeber mit Empfehlung zur Veranlassung der Mängelbeseitigung

Stufe 5 Bau-Fertigstellung

vom Auftraggeber gestellte Bestandsunterlagen stichprobenweise auf Vollständigkeit überprüfen

Abschluss-Protokoll erstellen

GTÜ-Zertifikat an Auftraggeber

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3.3.1. Haftungsumfang bei Überprüfung des BQÜ Vertrages

Die Beurteilung des BQÜ-Vertrages zeigt, dass es sich hier um einen Vertrag eigener Art handelt, der eben werkvertragsrechtlich zu werten ist.

Dies ergibt sich aus der Gesamtzielsetzung, die der Auftraggeber mit dem Auftrag für die Bauqualitäts-überwachung verbindet.

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Dies ergibt sich aber auch nach der Schwerpunkts-theorie aus der Wertung der einzelnen Stufen.

1. Stufe 1 umfasst die Erstellung der BQÜ-Plans

durch den Bausachverständigen, der konkret auf das jeweilige Projekt zugeschnitten ist, also eine Werkleistung.

2. Stufe 2 umfasst die Vorstellung und Einführung des BQÜ-Plans bei sämtlichen Baubeteiligten, also wieder eine erfolgsqualifizierte Tätigkeit, die

Werkvertragscharakter hat.

3. Stufe 3 umfasst die stichprobenweise Überprüfung von Planung und Baubeschreibung, aber auch des Leistungsverzeichnisses auf Schnitt-

stellenprobleme, also eine reine Werkleistung.

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4. Stufe 4 mag allenfalls in der Phase Prüfungstermine auf der Baustelle in Gegewart der Baubeteiligten durchzuführenden Dienstleistungscharakter haben, die Feststellung von Mängeln und

Unregelmäßigkeiten (Protokollierung und Dokumentierung) und deren Mitteilung an den Auftraggeber verbunden mit Empfehlungen zur Veranlassung der Mängelbeseitigung stellen reine Werkleistungen dar.

5. Stufe 5 ist bei der Baufertigstellung lediglich die Erstellung des Abschlussprotokolls und des Zertifikates dienstleistungstechnisch zu beurteilen, die Prüfung der Vollständigkeit der Bauunterlagen ist wiederum werkleistungstechnisch zu sehen.

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

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3.3.2. Lösungsmöglichkeit

a) Klare vertragliche Vereinbarung über die Leistungspflichten (Stufe 1 mit 5)

b) Klare vertragliche Vereinbarung über die rechtliche Qualität des Zertifikates, wonach dieses lediglich als abschließende Bestätigung des Sachverständigen über die Einhaltung des BQÜ-Standards ist, keine irgendwie geartete Garantie ist.

c) Versicherung der Risiken

Die aus dem Vertrag entstehenden Haftungsrisiken werden nach dem GTÜ-Qualitätsmanagementsystem durch eine angemessene Zusatzversicherung der GTÜ, die auf der Berufshaftpflichtversicherung des Sachverständigen aufgesetzt, projektbezogen aufgefangen.

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

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