LVS Standpunkt 1/2013 - Wertermittlung · Landesverba nd öffentlich bestell ter und vereidigter...
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1Sachverständigenleistungen auf dem Gebietder Immobilienbewertungformuliert von dem Fachbereich Immobilienbewertung im LVS Bayern für die
Tätigkeit von öffentlich bestellten u. vereidigten Sachverständigen
Aussage Kriterium
1 Mit der Abweichung von dem Leistungsbild für GUTACHTEN (sieheSeite 2) verliert die so verfasste Unterlage den Anspruch, als GUT-ACHTEN bezeichnet zu werden.
2 Die Anforderungen der Mustersachverständigenordnung undderen Richtlinien sowie die Bestellungsvoraussetzungen 2006(IfS1400) bestimmen die Mindestanforderungen an GUTACHTEN.
GUTACHTEN müssen:
• systematisch aufgebaut und übersichtlich gegliedert sein;
• in den Gedankengängen für den Laien nachvollziehbar und fürden Fachmann nachprüfbar sein; (Nachprüfbarkeit bedeutet, dassdie das Gutachten tragenden Feststellungen und Schlussfolgerun-gen so dargestellt sind, dass sie von einem Fachmann ohneSchwierigkeiten als richtig oder als falsch erkannt werden können.)
• auf das Wesentliche beschränkt bleiben;
• unter Berücksichtigung des jeweiligen Adressaten verständlichformuliert sein und hat unvermeidbare Fachausdrücke nach Mög-lichkeit zu erläutern.
3 Sachverständigenleistungen außerhalb des Leistungsbildes fürGUTACHTEN sind als BERATUNG anzusehen.
Sie erfüllen nicht die Akzeptanzansprüche eines Auftraggebers, wieer sie an GUTACHTEN richtet (siehe Seite 2).
4 Es ist irreführend, eine Sachverständigenleistung, die als BERA-TUNG erfolgte, mit der Bezeichnung „Gutachten“ oder mit demWortteil “…gutachten“ bzw. „Expertise“ o.ä. zu versehen.
5 Jede Abweichung von Sachverständigenleistungen für GUTACH-TEN muss für den Verbraucher (Auftraggeber und Dritte) erkennbarsein.
Zur Vermeidung von Verwechslungen hat eine BERATUNG dieLeistungsabweichungen zu einem GUTACHTEN deutlich anzuzei-gen.
6 Die Vergütung von Sachverständigenleistungen soll den üblichenEntgelten entsprechen. Hierzu wird für außergerichtliche Leistungendie Honorarrichtlinie des LVS Bayern empfohlen: http://www.lvs-bayern.de/pages/1/4/dokumente
J. Schreiber 2012
LVS Standpunkt 1/2013
Arbeitskreis: Sachverständigenleistungenauf dem Gebiet der Immobi-lienbewertung
LVS Bayern
01/02© LVS Bayern Fachbereich Immobilienbewertung, Arbeitskreis: Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet derImmobilienbewertung · LVS Standpunkt 01/2013
Landesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter
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Zu Aussage 1
Zu Aussage 2
München, den 5. Juli 2013
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