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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode zu Drucksache V/ 255 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler II/2 — 70001 — 5126/66 Bonn, den 8. Februar 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 7. Februar 1966 — II/2 — 70001 — 5081/66 — übersende ich hiermit die Zusam- menstellung über die von der Bundesregierung zugunsten der Landwirtschaft bereits getroffenen und noch beabsichtigten Maßnahmen gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Grüner Plan 1966) vom 5. September 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 565). Ludwig Erhard

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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode zu Drucksache V/ 255

Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler

II/2 — 70001 — 5126/66

Bonn, den 8. Februar 1966

An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages

Unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 7. Februar 1966 — II/2 — 70001 — 5081/66 — übersende ich hiermit die Zusam-menstellung über die von der Bundesregierung zugunsten der Landwirtschaft bereits getroffenen und noch beabsichtigten

Maßnahmen

gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes

(Grüner Plan 1966)

vom 5. September 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 565).

Ludwig Erhard

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Maßnahmen der Bundesregierung

gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes

(Grüner Plan 1966)

Auf Grund der Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes berichtet die Bundesregierung über die von ihr im Sinne des § 1 des Gesetzes getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Landwirtschaft im Jahre 1965 (Abschnitt A). Gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes legt sie das von ihr im Jahre 1966 vorgesehene Programm für die weitere Förderung der Landwirtschaft vor (Abschnitt B).

ABSCHNITT A

Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Ertragslage der Landwirtschaft im Jahre 1965

Überblick über die agrarpolitischen Maßnahmen

der Bundesregierung im Jahre 1965

Die Agrarpolitik der Bundesregierung hatte auch 1965 zum Ziel, die Teilnahme der Landwirtschaft an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft zu sichern und sie in den Stand zu setzen, die für sie bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile gegenüber anderen Wirt-schaftsbereichen auszugleichen und ihre Produktivi-tät zu steigern. Hierbei sollte gleichzeitig die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbaren Berufsgruppen angeglichen werden.

Darüber hinaus war es erforderlich, die Wett-bewerbsfähigkeit der Landwirtschaft beim Über-gang in den Gemeinsamen Markt der EWG zu stei-gern. Der dazu notwendige Umstellungs- und An-passungsprozeß befindet sich in vollem Gange; er muß im Hinblick auf die vom EWG-Ministerrat beschlossene vorzeitige Bildung des Gemeinsamen Marktes für Getreide und die damit in Zusammen-hang stehende Senkung der deutschen Getreide-preise zum 1. Juli 1967 entscheidend beschleunigt werden. Die Maßnahmen des Grünen Planes sollen in Verbindung mit einer zusätzlichen Anpassungs-hilfe auch dazu beitragen, die aus dem Beschleuni-gungsbeschluß rührenden zusätzlichen Schwierig-keiten zu lösen.

Das Gesamtvolumen des Grünen Planes 1965 wurde durch Kabinettbeschluß vom 3. Februar 1965 auf 2517,6 Millionen DM festgelegt. Die parlamen-tarische Behandlung des Grünen Planes ergab einige Änderungen; die Mittel für die Kreditverbilligung wurden um 2 Millionen DM aufgestockt. Infolge-dessen erhöhte sich der Gesamtansatz für den Grü-nen Plan 1965 auf 2519,6 Millionen DM gegenüber 2456,2 Millionen DM im Vorjahr. Der zur Verfügung stehende Betrag lag jedoch wegen der allgemeinen Haushaltskürzung unter dem nominellen Ansatz.

Für das Jahr 1965 wurden zusätzlich 840 Mil-lionen DM als Anpassungshilfe bewilligt. Diese Mittel wurden für folgende Maßnahmen angesetzt:

Landwirtschaftliche Altershilfe 150 Millionen DM

Landwirtschaftliche Unfallversicherung 150 Millionen DM

Dieselkraftstoffverbilligung 40 Millionen DM

Zinsverbilligung (zusätzlich) 50 Millionen DM

Senkung der Zuckersteuer 70 Millionen DM

Investitionshilfe (Anpassungshilfe) 380 Millionen DM

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Auch diese Mittel unterliegen mit Ausnahme der Senkung der Zuckersteuer der allgemeinen Haus-haltskürzung.

Die im Grünen Plan ausgeworfenen Mittel wer-den, wie auch in den vergangenen Jahren, soweit als möglich schwerpunktmäßig eingesetzt. Neben der sachlichen Schwerpunktbildung wird auch eine räumliche Schwerpunktbildung gemäß den Grund-sätzen des Raumordnungsgesetzes vom 8. April 1965 angestrebt.

Als eine vordringliche Aufgabe der Agrarpolitik betrachtet die Bundesregierung die Verbesserung der Agrarstruktur. Von Anbeginn waren die hier-für vorgesehenen Mittel daher das Kernstück aller Grünen Pläne.

Weitere Schwerpunkte des Grünen Planes liegen in den Maßnahmen zur rationelleren Gestaltung der Erzeugung, in der Förderung der Qualitäts-erzeugung und im Ausbau der horizontalen und vertikalen Verbundwirtschaft. Die Landwirtschaft soll dadurch in die Lage versetzt werden, ihr Erzeu-gung und Marktstruktur so auszubauen, daß sie jeder Marktsituation gerecht werden kann und konkurrenzfähig bleibt.

Die Umstellung der Landwirtschaft erfordert in zunehmendem Maße Investierungen in Maschinen und Gebäuden. Die hierfür erforderlichen Mittel können nur zu einem Teil aus den laufenden Ein-nahmen und aus Vermögenswerten aufgebracht werden. Die Finanzierung der Investitionen mußte daher auch 1965 in verstärktem Umfang durch Fremdkapital erfolgen. Der Ausgleich zwischen Kapitalmarktzins und Zinsleistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Anlagen wurde durch weitere staatliche Zinsverbilligungsmaßnahmen hergestellt.

Besondere Bedeutung haben auch die Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage der landwirt-schaftlichen Bevölkerung erlangt. Sowohl im Grünen Plan 1965 als auch in der Anpassungshilfe für 1965 wurden erhebliche Zuschüsse an die landwirtschaft-lichen Alterskassen und an die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften bereitgestellt. Die Zuschüsse waren erforderlich, um die Leistungsfähigkeit dieser Institutionen zu verbessern, ohne der Landwirtschaft eine entsprechende Beitragserhöhung aufzubürden. Die Zuschüsse waren im übrigen sowohl im Hin-blick auf die sozialen Leistungen der Partnerstaaten der EWG als auch im Hinblick auf die Leistungen des Bundes für andere Berufsgruppen der Bundes-republik Deutschland gerechtfertigt.

In den Abschnitten I bis VI werden nachfolgend die von der Bundesregierung getroffenen Maßnah-men eingehend dargestellt. Sie sollen zeigen, inwie-weit die einzelnen Maßnahmen Veränderungen in Anpassung an die agrarpolitische Zielsetzung der Bundesregierung erfahren haben und welche Wir-kung sie hatten. Die Darstellung wird sich nicht auf den Grünen Plan beschränken, sondern auch die Maßnahmen enthalten, die aus Mitteln der Anpas-sungshilfe 1965 und aus sonstigen Bundesmitteln außerhalb des Grünen Planes dotiert werden.

I. Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebens-verhältnisse

Flurbereinigung

In Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bemühen sich die Verwaltungen der Länder, die Flurberei-nigung zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang setzte die Arbeitsgemeinschaft für das technische Verfahren der Flurbereinigung im Bundesgebiet (AtVF) ihre seit Jahren erfolgreiche Tätigkeit zur Förderung und Beschleunigung der Flurbereinigung durch Vorschläge zur Vereinfachung und Verein-heitlichung des Verfahrensganges und zur zweck-mäßigen Anwendung der Automatisierung der ein-zelnen Arbeitsabschnitte fort. Sie legte u. a. Richt-linien für die Arbeitsabschnitte „Der Wege- und Gewässerplan" und „Das Bewertungsverfahren in der Flurbereinigung" vor. Damit wurden die Vor-aussetzungen geschaffen, daß im ganzen Bundes-gebiet ein einheitliches Verfahren der Flurbereini-gung angewendet werden kann.

Da der Wirtschaftswegebau den größten Teil der in der Flurbereinigung zu investierenden Mittel be-ansprucht — etwa 60 °/o der Ausführungskosten —,

ist unter Leitung des Bundesministers für Ernäh-rung, Landwirtschaft und Forsten und unter Mit-wirkung der Forschungsgesellschaft für das Straßen-wesen e. V. in Norddeutschland im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren ein großangelegtes Ver-suchsprogramm zur Erprobung neuzeitlicher und kostensparender Bauweisen zur Befestigung land-wirtschaftlicher Wirtschaftswege in Moor-, Marsch- und Geestgebieten durchgeführt worden. Dieser Großversuch fand nunmehr seinen Abschluß. Seine Ergebnisse werden sich wesentlich auf die Haltbar-keit der Wege und die Einsparung von Kosten für ihren Ausbau auswirken.

Im Jahre 1964 wurden in Flurbereinigungs- und beschleunigten Zusammenlegungsverfahren 289 052 ha neu verteilt; das sind 854 ha mehr als im Jahre 1963. Von dieser Leistung entfallen auf die beschleunigten Zusammenlegungsverfahren 38 059 ha. Die neu bereinigte Rebfläche ist in der Vergleichszeit von 914 ha auf 1213 ha gestiegen. Dagegen hat sich die Fläche der Zweckbereinigung 1 ) wieder vermindert. Für 1965 ist nach den Flur-bereinigungsprogrammen der Länder eine Fläche von 294 100 ha zur Flurbereinigung vorgesehen, da-von 42 500 ha in beschleunigten Zusammenlegungs-verfahren. Im Flurbereinigungsverfahren sollen 764 Gehöfte ausgesiedelt werden.

Von 1945 bis 1964 wurden insgesamt 3,4 Millionen ha bereinigt. Die noch erstmalig zu bereinigende landwirtschaftliche Nutzfläche umfaßt rd. 6,4 Mil-lionen ha. Das sind 46 % der gesamten landwirt-schaftlichen Nutzfläche der Bundesrepublik Deutsch-land. Der große Anteil der noch zu bereinigenden

1) Flurbereinigungsverfahren, bei denen Land in großem Umfang für Unternehmen, z. B. Autobahnen, Kanäle usw., bereitgestellt wird.

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Fläche beeinträchtigt erheblich die Wirtschaftlich-keit der deutschen Landwirtschaft.

Für die Beurteilung der Arbeitsergebnisse im Jahre 1964 sind neben der Flächenleistung folgende Ergebnisse von Bedeutung: Die Zahl der Flurstücke hat sich von 788 056 um 66,5 % auf 263 874 ver-ringert, die Zahl der Besitzstücke der beteiligten Betriebe mit Haupterwerb Land- oder Forstwirt-schaft sogar von 379 834 auf 108 387, d. h. um 71,5 %. Im Agrarstrukturbericht 1964/65 ist ausgeführt, daß die Zonen starker Flurbereinigungstätigkeit weit-gehend übereinstimmen mit den Gebieten stärkerer Veränderungen in der Zahl der Betriebe. Daraus ist zu schließen, daß die Umschichtungen innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebsgrößen durch Flur-bereinigungsmaßnahmen stark beschleunigt werden.

Die im Zuge der Flurbereinigungsverfahren er-brachten Leistungen im Ausbau des landwirtschaft-lichen Wasser- und Wegebaues haben sich 1964 bei allen anhängigen Verfahren weiter verbessert. Ins-gesamt sind 8309 km Wege befestigt worden; das ist eine Mehrleistung von 1722 km gegenüber dem Vorjahr. 2691 km Wasserläufe wurden reguliert; die gedränte Fläche beträgt 18 306 ha, das sind 2826 ha mehr als 1963. Für 1965 ist mit einer un-gefähr gleich großen Bauleistung zu rechnen.

Die Entwicklung der Flächenleistung in den ein-zelnen Ländern ergibt sich aus der Tabelle 1. In Tabelle 4 sind weitere wichtige Ergebnisse der Flur-bereinigungsmaßnahmen, z. B. über beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und Ausbauleistungen, enthalten.

Aussiedlung, bauliche Maßnahmen in Altgehöften und Aufstockung

Im Jahre 1964 hat die Zahl der Aussiedlungen den Stand des Vorjahres nur geringfügig über-schritten, die der baulichen Maßnahmen in Alt-gehöften jedoch von 1886 auf 3126 zugenommen. Von den Aufstockungen wurde in 2053 Fällen (Vorjahr 1771 Fälle) Gebrauch gemacht.

Für das erste Halbjahr 1965 ist eine günstige Entwicklung festzustellen. Während Aussiedlungen und Aufstockungen nur etwas stärker als im Vor-jahr zunahmen, wurden bei den baulichen Maß-nahmen in Altgehöften in den ersten sechs Monaten bereits fast 100 % mehr Anträge bewilligt als in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Freiwilliger Landtausch

Der Freiwillige Landtausch stellt in den zahl-reichen Gemeinden, die in absehbarer Zeit keiner Flurbereinigung oder beschleunigten Zusammen-legung unterzogen werden können, zweifellos das einfachste Mittel zur Verbesserung der Struktur

landwirtschaftlicher Betriebe dar. Im Jahre 1964 sind im Bundesgebiet in 619 Verfahren 5869 Besitz-stücke von 2910 beteiligten Grundstückseigentümern freiwillig getauscht worden. Hierfür sind nach den geltenden Richtlinien vom 18. August 1959 ins-gesamt 567 085 DM an Bundesmitteln als Beihilfen bewilligt worden, und zwar 193 080 DM als Helfer-gebühren und 374 005 DM zur teilweisen Erstattung

Tabelle 1 Leistungen in der Flurbereinigung

Flächenergebnisse in ha

Kalenderjahr S chleswig

-

Holstein Nieder

-sachsen Nordrhein

-

W e stfalen Hessen Rheinland

-

Pfalz

Baden

-

Württem

-

berg Bayern Saarland Bundes

-g ebiet

1956 25 071 9 225 33 012 22 408 21 826 26 376 62 103 200 021

1957 1 ) 11 069 14 682 30 365 29 020 28 156 22 557 62 250 1 650 199 749

1958 1) 21 526 16 676 35 085 41 845 33 664 23 922 64 261 1 581 238 560

1959 1 ) 22 804 18 112 33 353 47 200 34 944 31 172 66 480 2 449 256 514

1960 1) 22 666 22 003 46 105 48 257 40 324 30 221 60 096 3 202 272 874

1961 1) 24 191 21 861 57 873 47 052 42 848 33 307 72 193 3 181 302 506

1962 1) 27 888 23 417 2 ) 51 204 43 962 31 555 35 621 68 075 3 057 284 779

1963 1) 29 836 27 098 44 563 40 769 34 520 37 792 70 366 3 254 288 198 1 964 31 1 37 28 980 44 564 '10 102 31 107 39 021 71 989 7 152 289 052

1945 bis 1964 286 949 247 688 577 368 474 970 438 342 408 521 965 987 20 526 3 ) 3 420 369

1) einschließlich der Flächen, die weder zu einer Bereinigung noch zu einer vorläufigen Bereinigung von Gemeinden (Gemarkungen, Bauernschaften) geführt haben

2) einschließlich Bremen (244 ha) 3) 1957 bis 1964

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der den Beteiligten entstandenen Kosten. Der Frei-willige Landtausch nahm im Jahre 1964 gegenüber 1963 mit 837 Tauschfällen ab. U. a. wirkte sich das Fehlen der Förderung der Ausbaumaßnahmen, wie Wegebau, Planinstandsetzungen und sonstige Meliorationen hemmend auf die Anwendung des Freiwilligen Landtausches als Sofortmaßnahme zur Strukturverbesserung aus. Die Förderung der Aus-baumaßnahmen soll durch neue Richtlinien geregelt werden. Aus den für das erste Halbjahr 1965 gemel-deten Zahlen kann man schließen, daß der Frei-willige Landtausch im laufenden Jahr wieder zu-nimmt.

Forstliche Maßnahmen

Forstliche Maßnahmen agrarstruktureller Art sind die Aufforstung von landwirtschaftlichen Flä-chen geringen Ertrages (Grenzertragsböden) und von Ödland, die Umwandlung von Buschwald (Nie-derwald) in Hochwald, die Trennung von Wald und Weide durch Herstellung neuer Hutungsflächen und die Schutzpflanzungen in der Feldmark und um die Bauerngehöfte. Die hierfür gezahlten Bundes-zuschüsse werden von Jahr zu Jahr stärker in Anspruch genommen.

Im Haushaltsjahr 1964 wurden ausgezahlt für Millionen DM

Aufforstung von Grenzertragsboden und Ödland 5,642

damit wurden aufgeforstet = 8701 ha

Umwandlung von Niederwald in Hochwald und Sondermaßnahmen 4,811

damit wurden umgewandelt = 7581 ha

Trennung von Wald und Weide 0,115

damit wurden neue Lichtweideflächen erstellt = 58 ha

Schutzpflanzungen (einschließlich Gehöftumpflanzungen) 2,302

damit sind erstellt = 1968 km Reihen

12,870

Für das Haushaltsjahr 1965 wurden für forstliche Maßnahmen der vorbezeichneten Art 15,276 Mil-lionen DM (auch für offene Verpflichtungen aus dem Vorjahr) bewilligt. Die Mittel wurden ungefähr im gleichen Verhältnis wie 1964 auf die Einzelmaß-nahmen verteilt.

Die Forstwirtschaft erhält ferner aus dem Grünen Plan Bundeszuschüsse für Wirtschaftsberatung, Wegebau und für Seßhaftmachung von Landarbei-tern sowie für die Waldflurbereinigung.

Förderung der von Natur benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete

Der Bund hat von 1961 bis 1965 für die Förderung der von Natur benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete nahezu 500 Millionen DM bereitgestellt. Die Maßnahmen dieses Programmes stellen einen wich

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tigen Teil der Grünen Pläne dar. Die von Natur aus benachteiligten Gebiete stimmen zu einem größeren Teil mit den Gebieten überein, die in § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Raumordnungsgesetzes vom 8. April 1965 (BGBl. I S. 306) bezeichnet sind und in denen gem. Raumordnungsgesetz die Lebensbedingungen der Bevölkerung, insbesondere die Wohnverhältnisse sowie die Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen, allgemein verbessert werden sollen. Die Notwendig-keit der Förderung für diese Gebiete ist bei Bund, Ländern und landwirtschaftlichen Organisationen unbestritten; auch ihre Wirksamkeit wird allgemein günstig beurteilt.

Der Maßnahmenkatalog ist 1965 der gleiche ge-blieben wie in den Vorjahren. Für 1965 wurden wiederum Bundesmittel für die Förderung der „Technischen Anlagen", der „Gemeinschaftsmaschi-nen", für die „Wirtschaftsberatung und Restelektri-fizierung" eingesetzt. Der Schwerpunkt der Förde-rung lag jedoch wie schon in den Vorjahren bei den agrarstrukturellen Maßnahmen. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Maßnahmen in den Jahren 1961 bis 1965 ist in Tabelle 2 ausgewiesen.

In der Abgrenzung der von der Natur benachtei-ligten Gebiete hat sich eine Änderung dadurch er-geben, daß die für das Saarland seinerzeit gewährte Übergangsregelung aufgehoben worden ist. Die För-derung erfolgt in diesem Jahr zu den gleichen Be-dingungen, zu denen die übrigen Länder des Bun-desgebietes gefördert werden. 180 Gemeinden des Saarlandes konnten in die Abgrenzung einbezogen werden. Der Umfang der nunmehr in den Ländern gemeindeweise durchgeführten Abgrenzung ergibt sich aus der Tabelle 3.

Siedlung und Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen

Das von der Bundesregierung nach § 46 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes beschlossene Sied-lungsprogramm 1965 — Plan für das zweite Jahr des von der Bundesregierung verkündeten Zweiten Fünfjahresplanes zur weiteren Eingliederung von vertriebenen und geflüchteten Landwirten in die Landwirtschaft des Bundesgebietes — sah vor, daß für diese Maßnahme aus Mitteln des Bundes, der Länder und des Ausgleichsfonds rd. 708 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden. Der Anteil des Bundes an der komplementären Finanzierung des Programmes betrug rd. 425 Millionen DM (ein-schließlich der im Bundeshaushalt 1965 hierfür vor-gesehenen 50 Millionen DM Kapitalmarktmittel). Von den restlichen Finanzierungshilfen entfielen rd. 230 Millionen DM auf Mittel der Länder und 53 Mil-lionen DM auf den Ausgleichsfonds (Aufbaudar-lehen für die Landwirtschaft). Die Mittel dieses Programms waren — zu einem geringen Teil — auch zur Förderung einheimischer Siedlungsbewer-ber bestimmt.

Nach dem Zweiten Fünfjahresplan sind die Mittel des Bundes auch dafür bestimmt, den bereits auf Vollerwerbsstellen wirtschaftenden Vertriebenen und Flüchtlingen die Einstellung ihrer Betriebe auf

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die aus dem Gemeinsamen Markt (EWG) zu erwar-tenden Anforderungen zu erleichtern.

Neben den Mitteln für die laufende Eingliederung hat der Bund auch im Jahre 1965 Beihilfen für Maß-nahmen bereitgestellt, die einer Festigung der wirt-schaftlichen Lage der Flüchtlingssiedler dienen. Zu den bisher schon gewährten Hilfen (z. B. Beihilfen für eine fünfjährige wirtschaftliche Betreuung der auf Voll- oder Nebenerwerbsstellen eingegliederten Vertriebenen und Flüchtlinge und für eine Bereini

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gung privater Schulden von Flüchtlingssiedlern, deren Pachtungen auslaufen) traten weitere Maß-nahmen. So wurde an Pächter, die bei Ablauf des Pachtvertrages Bundesmittel außerplanmäßig bei-nahe voll getilgt haben, ein Bonus gewährt. Inha-bern von Nebenerwerbsstellen wurde eine Herab-setzung der Jahresleistung des Kapitaldienstes für Bundesmittel gewährt, falls der Siedler für die Finanzierung der Stelle neben öffentlichen Mitteln höher verzinsliche Kapitalmarktmittel (erste Hypo-theken) in Anspruch nimmt.

Tabelle 2 Aufteilung der Mittel für die Förderung der von Natur benachteiligten

landwirtschaftlichen Gebiete

Maßnahmen 1961 1962 1963 1964 1965

in Millionen DM

Aussiedlung und Aufstockung 15,0 20,0 16,2 5,0 26,6

Flurbereinigung 17,3 20,6 29,2 42,2 22,5

Wirtschaftswegebau 15,2 20,6 24,1 25,0 20,7

Wasserversorgung 13,3 15,8 23,3 20,0 16,3

Wasserwirtschaft 1,5 0,8 1,0 2,0 1,9

Überbetriebliche Maschinenverwendung 1,3 2,0 3,2 2,7 2,2

Grünfuttersilos, Unterdachtrocknungs- und Gülle- anlagen 3,1 6,2 8,0 8,2 7,6

Restelektrifizierung 3,1 3,8 4,5 4,5 3,3

Ausbildungsbeihilfen 0,2 0,2 0,5 0,4 0,5

insgesamt 70,0 90,0 110,0 110,0 101,6 1 )

1) unter Berücksichtigung einer 7%igen Kürzung des Haushaltsansatzes (= 7,7 Millionen DM) und einer 20%igen Bausperre bei Grünfuttersilos (= 0,7 Millionen DM)

Tabelle 3

Abgrenzung der von Natur benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete in den Ländern

Land

Anteil der abgegrenzten Gebiete

nach der in v. H. nach der in v. H. LN der Gesamtfläche der Gesamt- (ha) LN (ha) fläche

Bayern 1 518 700 38,4 3 172 000 45,5

Baden-Württemberg 579 574 30,9 1 198 853 34,7

Rheinland-Pfalz 366 874 38,1 902 009 45,7

Hessen 226 223 22,3 540 795 25,6

Saarland 70 500 51,5 125 780 49,0

Nordrhein-Westfalen 259 872 12,8 677 749 19,9

Niedersachsen 9 450 0,3 9 452 0,2

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Tabelle 4

Ergebnisse von Flurbereinigung, Aussiedlung und Aufstockung

in den Rechnungsjahren

1956 1957 1958 1959

Maßnahme 1. April bis 31. März

Flurbereinigung

Bereinigte Fläche 1 ) ha 200 021 199 749 238 560 256 514

davon in „Beschleunigten Zusammenle- gungsverfahren" 1 ) ha 11 123 30 543 52 000 51 753

Verbesserung oder Neuanlage von Wegen

a) befestigte km 2 566 3 914 3 979 4 146

b) unbefestigte km 7 766 6 167 5 674 3 659

neue Gräben und ausgebaute Bäche (Vor- fluter) km 1 716 2 094 1 859 2 340

dränierte Flächen ha 7 151 9 066 9 422 10 079

Durchlässe über 60 cm m 27 898 19 980 22 360 28 817

zur Aufstockung und Neusiedlung verwen- detes Land ha 3 189 6) 2 844 6) 3 723 6 ) 4 756 6)

Aussiedlungen in der Flurbereinigung 4) . . Anzahl 228 368 6 ) 441 6) 443 6)

neue Bauplätze Anzahl 5 873 4 731 4 494 5 345

reine Aufstockungen in Flurbereinigungs- verfahren Anzahl 1 270 1 174

Aussiedlung und Aufstockung

a) Aussiedlungen insgesamt Anzahl 871 2 186 1 883 1 423

davon mit gleichzeitiger Aufstockung . . Anzahl 62 237 642 596

durch Zinsverbilligung gefördert (Rest- finanzierung) Anzahl 51 66 137 187

b) Reine Aufstockungen

1. in behördlich nicht gelenkten Verfah- ren Anzahl 771 3 458 5 ) 98

2. in behördlich gelenkten Verfahren (Anliegersiedlung) Anzahl 369 777 5 ) 307

3. in Flurbereinigungsverfahren Anzahl 499 725 1 270 6 ) 1 174 6)

4. nur durch Zinsverbilligung gefördert Anzahl 1 619 2 263 4 237 3 126

zu b) insgesamt . Anzahl 3 258 7 223 5 507 4 705

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Tabelle 4

1960 1961 1962 1963 1964

1. April bis 31. Dezember 1. Januar bis 31. Dezember

272 874 2) 302 506 284 779 288 198 289 052

69 386 2) 35 740 3) 36 443 38 085 38 059

4 495 5 580 6 386 6 587 8 309

3 936 5 032 6 348 6 337 5 103

1 861 1 784 2 320 2 504 2 691

8 901 12 762 14 935 15 480 18 306

26 786 24 462 27 205 30 935 36 795

5 257 6) 5 119 6) 3 864 6) 6 106 5 103

419 6) 530 6) 516 6) 585 601

4462 7153 7520 5522 7014

1 366 1 567 1 505 1 873 1 556

1 576 2 074 2 625 1 604 1 636

639 851 990 588 691

145 242 444 592 1 326 7 )

377 678 1 034 839 901

579 872 880 993 1 198

1 366 6) 1 567 1 505 1 873 1 556

1 797 2 061 2 504 3 446 3 651

4 119 5 178 5 923 7 151 8 942

1) ab. 1957 einschließlich Saar-land

2) Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 1960

2 ) im Gegensatz zu Vorjahren ist die Angabe der einbezo-genen, aber im Verfahren nicht veränderten Flächen nicht mehr möglich.

4) Die Anzahl der hier angege-benen Aussiedlungen ist in den Ergebnissen der in dieser Tabelle Aussiedlung und Aufstockung, a) Aussiedlun-gen insgesamt" enthalten. Sie bezieht sich nur auf die Zuteilungsfläche des einzel-nen Jahres.

5) keine Förderung aus Mitteln des Grünen Plans

6) berichtigte Zahlen

7) auslaufende Fälle des Jahres 1963, 1964 keine Förderung mit Bundesmitteln

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noch Tabelle 4

Ergebnisse von anderen Strukturverbesserungen 1 )

in den Rechnungsjahren

Maßnahme

1956 1957 1958 1959

1. April bis 31. März

Verbesserung und Neuanlage befestigter landwirt- schaftlicher Wirtschaftswege

(außerhalb von Flurbereinigungsverfahren) km 2) 4 000 4 900 4 700 4 000

Jährliches Bauvolumen Millionen DM 2) 146 187 191 184

Wasserwirtschaftliche und kulturtechnische Maßnahmen

(Maßnahmen von übergebietlicher Bedeu- tung im Binnenland, im Tidegebiet der Nordseeküste und im Alpen- und Vor- alpenland)

Jährliches Bauvolumen Millionen DM 2) 130 175 399 400

Geschaffener Stauraum in Talsperren und Rückhaltebecken zur Sicherung landwirt- schaftlicher genutzter Flächen gegen Hochwasser

Millionen cbm 68 60 36 23

Damit wurden bessere Wasserverhältnisse erzielt für eine Landeskulturfläche von .. ha 135 000 175 000 205 000 210 000

Küstenschutz

Jährliches Bauvolumen Millionen DM 45 46 62 68 Sicherung der Küste durch Uferschutzarbei-

ten, einschließlich an den tidebedingten Flüssen in einer Länge von km 109 100 88 233

davon Deicherhöhung und Deichverstär- kung 2) km 60 62 63 58

Ländliche Wasserversorgung, Kanalisation, Abwasserbeseitigung und -verwertung

Jährliches Bauvolumen für die zentrale ländliche Trinkwasserversorgung Millionen DM 2) 250 230 251 298

Jährliches Bauvolumen für die schadlose Abwasserbeseitigung (Bau von Kanalisa- tions- und Kläranlagen)

Millionen DM 2) 170 186 241 279

Verstärkung der ländlichen Stromversor- gungsnetze und Restelektrifizierung

Jährliches Bauvolumen Millionen DM 2) 107 85 78 15

Forstliche Vorhaben 4 ) Anzahl — — — 2 336 Forstliche Vorhaben 4) ha — — — 4 175 Bauliche Maßnahmen in Altgehöften

Anzahl — — — 40

Freiwilliger Landtausch

Anzahl — — — —

Umwandlung von Pacht in Eigentum Anzahl — — — 12

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noch Tabelle 4

1960 1961 1962 1963 1964

1. April bis 1. Januar bis 31. Dezember 31. Dezember

3 400 5 550 6 050 5 600 7 000

152 261 302 304 372

336 450 458 345 375

26 38 47 36 21

203 000 240 000 210 000 230 000 140 000

45 48 246 3 ) 204 220

177 200 540 500 500

58 62 120 130 130

246 342 431 539 662

239 332 512 752 922

10 12,5 11,0 14,0 14,3

8 367 8 355 11 31 8 10 085 23 :11R

9059 18036 18671 15510 16537

407 1 268 2 369 1 887 3 115

106 1 637 3 192 3 747 2 910

49 116 72 78 4 5)

1) Wenn die Ergebnisse bei einigen strukturellen Ver-besserungsmaßnahmen zu-rückgegangen sind, so ist zu berücksichtigen, daß mit zu-nehmender Einbeziehung ka-pitalaufwendiger Vorhaben die Auswirkungen trotz zum Teil steigender finanzieller Aufwendungen geringer wer-den, bei einzelnen Maßnah-men auch wegen der allmäh-lichen Deckung des Nachhol-bedarfs. Hinzu kommt, daß die Kosten in der Bauwirt-schaft durch Materialpreis- und Lohnerhöhungen gestie-gen sind.

2) abgerundete Werte

3) Die wesentliche Erhöhung der Küstenschutzmittel ist auf die Beseitigung der Sturm-flutschäden 1962 und auf zu-sätzliche Maßnahmen zurück-zuführen, die sich auf Grund der Erkenntnisse der Sturm-flut als notwendig heraus-gestellt haben. Der Küsten-schutz erstreckt sich vor-nehmlich auch auf die Städte Hamburg, Bremen und Bre-merhaven.

4) Aufforstungen von Grenz-ertragsböden, Umwandlun-gen von Niederwald in Hoch-wald und Windschutzanlagen

5) Keine Förderung aus Mitteln des Grünen Planes

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Die Zahlungsmoral der auf Voll- oder Neben-erwerbsstellen angesiedelten vertriebenen und ge-flüchteten Landwirte wird im Geschäftsbericht 1964 der Deutschen Siedlungsbank positiv beurteilt. Die Leistungsrückstände betrugen danach am Jahres-ende 1964 nur rd. 0,5 % der von sämtlichen Dar-lehensschuldnern aufzubringenden Leistungssumme.

Das bei der Deutschen Siedlungsbank bestehende Zweckvermögen steht auch nach der Zusammen-legung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank als Sondervermögen des Bundes zum größten Teil für die Förderung der ver-triebenen und geflüchteten Landwirte zur Verfü-gung.

Errichtung von Landarbeiterstellen

Die Bundesregierung hat 1965 ihre Bemühungen fortgesetzt, durch Gewährung von Finanzierungs-hilfen die Ansiedlung von Landarbeitern zu för-dern. Es soll damit zugleich den Inhabern landwirt-schaftlicher Betriebe die Möglichkeit gegeben wer-den, anstelle von ledigen, nicht ständigen Arbeits-kräften verheiratete, ständig beschäftigte Landar-beiter anzuwerben. Aus den im Grünen Plan für diesen Zweck in Ansatz gebrachten 25 Millionen DM sind in 1522 Fällen verheirateten Landarbeitern Eigenkapitalbeihilfen von durchschnittlich 7680 DM für den Bau oder den Erwerb von Landarbeiterstel-len (Eigenheime, Kleinsiedlungen, landwirtschaft-liche Nebenerwerbsstellen) zur Verfügung gestellt worden. Mit diesen Eigenkapitalbeihilfen soll eine Finanzierung der Landarbeiterstellen zu tragbaren Belastungen ermöglicht werden. Seit 1957 wurden mit dieser finanziellen Hilfe des Bundes 19 751 ver-heiratete Landarbeiter seßhaft gemacht. Hiervon waren rd. 28 % Vertriebene oder Flüchtlinge.

Außerdem ist mit den genannten Beihilfen (25 Millionen DM) die 1963 eingeleitete Förderung von Maßnahmen zur baulichen Verbesserung von Land-arbeiterstellen weitergeführt worden. In 2235 Fällen konnten Beihilfen von durchschnittlich 4830 DM ge-währt, die in erster Linie zur Verbesserung der hygienischen und sanitären Anlagen von älteren Landarbeiterstellen und Werkwohnungen gewährt werden. Als ältere Stellen und Wohnungen gelten nach den Richtlinien vom 5. Juni 1963 / 4. August 1964 die vor dem 1. Juli 1956 dem Tage des In-krafttretens des Zweiten Wohnungsbaugesetzes — bezugsfertig gewordenen Baulichkeiten, da erfah-rungsgemäß die vor diesem Stichtag errichteten Landarbeiterstellen und Werkwohnungen oft nicht mehr heutigen Wohnansprüchen genügen. Seit 1963 wurden somit Beihilfen für die bauliche Verbesse-rung in 4330 Fällen gewährt.

Wasserwirtschaft, ländliche Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung, Wirtschaftswegebau

Landwirtschaftlicher Wasserbau, Küstenschutz, Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung in ländlichen Gemeinden sowie der Wirtschafts-wegebau (außerhalb der Flurbereinigung) sind wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Agrar-

struktur. Die hieraus entstehenden Lasten kann die Landwirtschaft allein nicht tragen. Die Bundesre-gierung stellte deshalb auch im Jahre 1965 wieder Haushaltsmittel zur Förderung der erforderlichen Maßnahmen auf diesen Gebieten bereit.

Für Vorhaben zur Regelung des Wasserhaus-halts im Boden sowie zum Schutz landwirtschaft-licher Nutzflächen gegen Überschwemmungen im Binnenland wurden von der Bundesregierung 47,8 Millionen DM und für den gleichen Verwendungs-zweck im Küstenplangebiet weitere 49,7 Millionen DM an Zuschüssen bereitgestellt. In diesem Zu-sammenhang ist auch der Alpenplan zu erwähnen, dessen Fortführung mit weiteren 9,4 Millionen DM Bundesmitteln gefördert wurde. Zu diesen Beihilfen wurden noch 20 Millionen DM zinsverbilligte Kapi-talmarktmittel zentral bereitgestellt und Zinsver-billigungszusagen für weitere Kapitalmarktkredite in Höhe von rd. 45 Millionen DM gegeben, die von den Bauträgern aufgenommen und um 3 1 /2 % bzw. 4 % ab 1. Juli 1965 im Zinssatz gesenkt werden konnten. Mit den zusätzlich bereitgestellten Mitteln der Länder und den Eigenleistungen der Bauträger wurden 1965 etwa 350 Millionen DM für diese Maß-nahmen investiert. Die bisher erzielten Leistungen gehen aus der Tabelle 4 hervor.

Auf Grund der bei der Sturmflut vom 16./17. Februar 1962 gewonnenen Erfahrungen bedurften rd. 1355 km Deiche an der deutschen Nordseeküste und im Tidebereich der Flüsse und Ströme einer Erhöhung und Verstärkung. Zur Fortführung dieser lebens-wichtigen Maßnahmen wurden 1965 insgesamt 136,2 Millionen DM Bundeszuschüsse bereitgestellt, mit denen ein Bauvolumen von etwa 215 Millionen DM erzielt werden konnte. Von 1962 bis Ende 1965 wurden etwa 500 km Deiche in dem erforderlichen Umfang ausgebaut.

Auch die Trinkwasserversorgung und Abwasser-behandlung in den Landgemeinden konnten 1965 durch Bewilligung von 62,9 Millionen DM Bundeszu-schüssen (die in der Tabelle 2 aufgeführten Beträge sind hierin enthalten) zügig fortgesetzt werden. Von diesen Mitteln wurden 11,6 Millionen DM gezielt in die Gebiete geleitet, in denen heute noch der Trink-wasserbedarf aus Zisternen oder offenen Gräben ge-deckt werden muß. Zusätzlich wurden rd. 450 Millio-nen DM Kapitalmarktkredite in die Zinsverbilligung einbezogen. Insgesamt konnten im gleichen Jahr bei der Wasserversorgung ein Bauvolumen von rd. 700 Millionen DM und bei der Abwasserbehand-lung von etwa 950 Millionen DM erzielt werden. Für 400 000 Bewohner ländlicher Gemeinden konn-ten geordnete Trinkwasser- und Abwasserverhält-nisse geschaffen werden.

Ein besonders wichtiger Beitrag zur Verbesse-rung der Produktionsbedingungen in der Landwirt-schaft ist der Ausbau der landwirtschaftlichen Wirt-schaftswege in den Gemeinden, in denen kein Flur-bereinigungsverfahren durchgeführt wird. Hierfür wurden, einschließlich der in der Tabelle 2 aufge-führten Mittel für von Natur benachteiligte land-wirtschaftliche Gebiete, 113,8 Millionen DM Bundes-zuschüsse und 80 Millionen DM zentral bereitge-

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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode zu Drucksache V/255

stellte zinsverbilligte Kapitalmarktmittel eingesetzt. Zusammen mit den Mitteln der Länder und den Eigenmitteln der Bauträger konnten — neben den in der Flurbereinigung befestigten Wegen (siehe Tabelle 4) - wiederum etwa 7000 km landwirt-schaftliche Wege so ausgebaut werden, daß sie den Erfordernissen des modernen landwirtschaftlichen Verkehrs gewachsen sind.

Erschließung des Emslandes

Die Erschließung des Emslandes wurde mit weite-ren 30,7 Millionen DM Bundeszuschüssen gefördert, womit ein Bauvolumen von 69 Millionen DM er-reicht werden konnte. Besonders hervorzuheben ist der Ausbau von 247 km Vorflutern sowie die Drä-nung von 265 ha landwirtschaftlich genutzter Flä-chen. Vorwiegend durch Tiefumbruch wurden rd. 5080 ha verbessert. 413 ha geringwertige Böden wurden aufgeforstet. Durch die Ansiedlung von acht gewerblichen Betrieben mit etwa 200 Arbeitsplätzen konnten Beschäftigungsmöglichkeiten für die aus der Landwirtschaft frei werdenden Arbeitskräfte geschaffen werden.

Programm Nord

Auch die Erschließungsmaßnahmen im Landesteil Schleswig (Programm Nord) wurden mit einem Bau-volumen von insgesamt 96 Millionen DM weiterge-führt. Hierzu hat die Bundesregierung 27,5 Millionen DM Zuschüsse bereitgestellt. Im Rahmen dieses Pro-gramms ist besonders die Sicherstellung der Wasser-verorgung auf der Insel Pellworm (8000 Einwohner) durch den Anschluß an einen Wasserbeschaffungs-verband auf dem Festland zu erwähnen. Weiter wurden auch die Aufforstung von Grenzertragsböden (300 ha) und die Anlage von Windschutzpflanzungen in erheblichem Umfang gefördert. 2 Millionen DM wurden für den Schutz der Halligen und deren Be-wohner ausgegeben.

Regionales Förderungsprogramm

Für die Entwicklung des ländlichen Raumes ist das Regionale Förderungsprogramm, das nunmehr seit 15 Jahren durchgeführt wird, von besonderer Bedeutung. Mit den für die Landwirtschaft vorge-sehenen Mittel des Regionalen Förderungspro-gramms war es auch 1964 möglich, landwirtschaft-liche Projekte zu fördern, für die Mittel aus dem Grünen Plan nicht vorgesehen waren oder für die der Höchstsatz an Förderungsmitteln nach den Richt-linien des Grünen Planes bereits ausgeschöpft wor-den war.

Neben diesen Förderungsmitteln, die der Land-wirtschaft in den Bundesausbaugebieten und im Zo-nenrandgebiet direkt zufließen, kommen der Land-wirtschaft auch die übrigen Förderungsmaßnahmen, wie verstärkte Industrieansiedlung und Verbesse-rung der Infrastruktur, indirekt zugute, da hierdurch das wirtschaftliche und soziale Gefälle zwischen den Bundesfördergebieten und den Verdichtungsräumen abgeschwächt wird.

Agrarstrukturelle Vorplanung

Die seit 1964 geförderte agrarstrukturelle Vor-planung ist in den Ländern Schleswig-Holstein, Nie-dersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Würt-temberg und dem Saarland in Angriff genommen worden.

Im Rahmen dieser Arbeiten werden die Planungen zur Verbesserung der Agrarstruktur entwickelt und mit den Maßnahmen der Landschaftspflege, der Dorferneuerung und den übrigen Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Raumes abgestimmt.

Die agrarstrukturelle Vorplanung läßt die be-sondere Funktion erkennen, die die Landwirtschaft in einem bestimmten Raum haben soll und gibt auch darüber Auskunft, in welcher Form die Landwirt-schaft in Zukunft zweckmäßig in diesem Raum be-trieben werden soll. Sie kann damit ein Mittel sein, die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einschließlich der raumwirksamen Investitionen im Bereich der A grarstrukturverbesserung den Zielen der Raumordnung entsprechend einzusetzen.

Restelektrifizierung

Zur Förderung der Restelektrifizierung in der Landwirtschaft wurden von der Bundesregierung im Jahre 1965 nochmals 1,395 Millionen DM in Form von Beihilfen zur Verfügung gestellt. Hinzu treten 3,27 Millionen DM zur Förderung der von Natur benachteiligten Gebiete (Tit. 573 b). Die Mittel wur-den schwerpunktmäßig für den Neuanschluß von bisher nicht mit Strom versorgten landwirtschaft-lichen Betrieben in den Ländern eingesetzt, in denen noch ein Nachholbedarf auf diesem Gebiet besteht. Mit Hilfe dieser über einen Zeitraum von nunmehr zehn Jahren durchgeführten Förderungsmaßnahme ist eine weitgehende Versorgung der Landwirtschaft mit elektrischem Strom erreicht worden. Das Bau-volumen bei der Verstärkung ländlicher Stromver-sorgungsnetze und bei der Restelektrifizierung be-trug im Jahre 1964 14,3 Millionen DM.

Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft

Die Maßnahme diente der Arbeitserleichterung der Bäuerin in der Hauswirtschaft. Im Rechnungs-jahr 1964 wurden bezuschußt

11 562 Warmwasserversorgungsanlagen und

20 506 zentrale Heizungsanlagen

davon 5 385 ohne Warmwasserbereitung u. 15 121 mit Warmwasserbereitung.

Innerhalb von vier Jahren wurden für insgesamt 112 914 Anlagen Zuschüsse gewährt. Über den Ver-lauf der Förderungsmaßnahme in den .Jahren 1961 bis 1964 gibt die Tabelle 5 auf Seite 14 einen Über-blick.

Für 1965 standen 31,5 Millionen DM zur Verfü-gung. Die Mittel wurden vollständig in Anspruch genommen.

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Ausbildung und Forschung

Ein möglichst hoher Stand des ländlichen Bil-dungs- und Ausbildungswesens ist für die Steige-rung der Leistungskraft der deutschen Landwirt-schaft und die Erhaltung der bäuerlichen Familien-betriebe unerläßlich. Die Bundesregierung gewährte in Fortführung der schon vor Jahren eingeleiteten Berufsförderung wieder Ausbildungsbeihilfen an Jugendliche und für die fachliche Ausbildung der Landarbeiter.

Ferner konnten mit Hilfe des Bundes die länd-lichen Heimvolkshochschulen in ihrer Leistungskraft wesentlich gestärkt und in die Lage versetzt wer-den, in der Zeit vom 1. April 1964 bis 31. März 1965 insgesamt 929 Lehrgänge mit rd. 38 000 Teilneh-mern durchzuführen.

Die Förderung der außerschulischen beruflichen Weiterbildung wurde durch die Bereitstellung von Zuschüssen für die Landjugendberatung fortgesetzt.

Zur Förderung der Forschung im Bereich des Bun-desministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden im Rechnungsjahr 1965 75 Millionen DM bereitgestellt. Das bedeutet gegenüber dem Vor-jahr eine Steigerung um 7 %. Aus diesem Betrag wurden nicht nur die Bundesforschungsanstalten des Ministeriums und andere Forschungseinrichtungen finanziert, sondern auch 2,5 Millionen DM für zeit-lich befristete Forschungsaufträge zur Verfügung gestellt. Sie dienten zum Teil der Klärung von Pro-blemen im Zusammenhang mit der EWG, dem Grü-nen Plan und der gesetzgeberischen Aufgabe des Ministeriums. Im Rahmen des Abkommens über

deutsch-amerikanische Zusammenarbeit auf dem Ge-biet der Landbauwissenschaft wurde weiterhin Wis-senschaftlern Gelegenheit gegeben, sich im Ausland über den neuesten Stand der Forschung zu informie-ren und neue Forschungsmethoden kennenzulernen.

Wirtschaftsberatung

Die Aufgaben der Wirtschaftsberatung gewinnen im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Marktes durch die veränderten Produktions- und Marktver-hältnisse zunehmende Bedeutung. Fragen der Be-triebs- und Marktwirtschaft treten immer stärker in den Vordergrund. Mit Hilfe neuzeitlicher Pla-nungsverfahren wurde für eine Reihe landwirtschaft-liche Betriebe eine optimale Betriebsorganisation er-arbeitet. Auf die Verbesserung der Arbeitsverfahren und der überbetrieblichen Zusammenarbeit sowie auf die Qualitätserzeugung wurde besonderer Wert gelegt. Die Spezialberatung auf den Gebieten des Wein-, Obst- und Gartenbaues, der Veredlungs-wirtschaft, der Arbeitswirtschaft, des landwirtschaft-lichen Bauwesens und der ländlichen Hauswirtschaft unterstützte und ergänzte wirksam die allgemeine Wirtschaftsberatung. Die zur Verfügung gestellten Bundeszuschüsse zu den Personalkosten der Be-ratungskräfte in Höhe von 17,2 Millionen DM er-möglichten es den Ländern, die Wirtschaftsberatung in dem bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. Auf Kreisebene waren rd. 1400 hauptamtliche Berater und Beraterinnen tätig. 730 Spezialberater der ver-schiedensten Fachrichtungen sind auf Landes- und Regierungsbezirks- bzw. Landwirtschaftskammer

-

ebene eingesetzt.

Tabelle 5

Errichtung von Warmwasserversorgungs- und zentralen Heizungsanlagen

Art der Anlagen 1961 1962 1963 1964

Warmwasserversorgungs- anlagen 7 961 12 245 10 738 11 562

Zentrale Heizungsanlagen 10 873 19 150 19 879 20 506

davon

ohne Warmwasserberei- tung 1 655 3 721 4 676 5 385

mit Warmwasserberei- tung 9 218 15 429 15 203 15 121

Zahl der bezuschußten Anla- gen 18 834 31 395 30 617 32 068

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II. Verbesserung der Einkommenslage der land-wirtschaftlichen Bevölkerung

1. Rationellere Gestaltung der Erzeugung (Allge-meine Maßnahmen)

Die Ausrüstung der landwirtschaftlichen Betriebe zur weiteren Rationalisierung der Produktion er-forderte auch 1965 erhebliche Aufwendungen, die oft die Möglichkeiten des einzelnen Betriebes überstie-gen. Aus diesem Grunde wurden die bisherigen Förderungsmaßnahmen auf diesem Gebiet fortge-setzt.

Der Bau von Grünfuttersilos, Unterdachtrock-nungs- und Gülleanlagen wurde durch die Bereit-stellung eines Betrages von 16,640 Millionen DM und eines Betrages von 7,629 Millionen DM für die zusätzliche Förderung in den von Natur benach-teiligten Gebieten unterstützt. Dennoch konnte zahl-reichen Anträgen nicht entsprochen werden. Von dem Gesamtbetrag von 24,269 Millionen DM entfie-len 48 0/o auf die von Natur benachteiligten Gebiete. In der Tabelle 6 ist das Ergebnis dieser Maßnahme bis zum Jahre 1964 wiedergegeben.

Zur Förderung der überbetrieblichen Maschinen-verwendung durch Gewährung von Einkaufsbeihil

-

fen für Schlepper und Landmaschinen wurden den Ländern im Jahre 1965 nochmals 8,747 Millionen DM und 2,2 Millionen DM für die zusätzliche Förderung in den von Natur benachteiligten Gebieten zur Ver-fügung gestellt. Diese Mittel dienten insbesondere der Anschaffung größerer, arbeitssparender Ma-schinen und damit der Verbesserung der Ertrags-lage vornehmlich bei kleineren und mittleren Betrie-ben. Im Jahre 1964 entfielen von insgesamt 10 249 genehmigten Beihilfeanträgen rd. 85 % auf Perso-nenvereinigungen und rd. 15% auf Lohnunterneh-mer (vgl. Tabelle 6).

Pflanzliche Erzeugung

Die Umstellung von Niederglas auf Hochglas und die Errichtung von Hochglasanlagen sowie die Um-stellung von Heizungsanlagen auf automatisch regel-baren Betrieb im Gartenbau wurden auch 1965 gefördert. Dasselbe gilt für den Bau und Ausbau sowie für die Verbesserung von Lager-, Sortier- und Absatzeinrichtungen für nicht der Ernährung die-nende Gartenbauerzeugnisse. In beiden Fällen dien-ten die Maßnahmen vornehmlich der Bildung oder Weiterentwicklung von Erzeugungsschwerpunkten. Das Ergebnis der Förderungsmaßnahmen bis zum Jahre 1964 geht aus der Tabelle 7 auf Seite 16 hervor.

Tabelle 6 Ergebnisse der Förderung des Baues von Grünfuttersilos und

Unterdachtrocknungsanlagen sowie der überbetrieblichen Maschinenverwendung

in den Rechnungsjahren

Maßnahme

1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964

1 . April bis 1. April bis 31. März 31.De- 1. Januar bis 31. Dezember

zember

Bau von Grünfuttersilos und Unterdach- trocknungsanlagen

Erstellter Siloraum cbm 885 321 1 290 428 740 083 660 125 1 139 131 1 272 332 1 331 060 1 207 026

Heubelüftungsanlagen (Unterdachtrock- nungsanlagen) Anzahl 2 279 4 456 3 804 4 623 7 394 5 106 7 119 6 814

Gülleanlagen Anzahl 738 1 527 1 719 1 296 2 791 2 527 3 097 3 076

Überbetriebliche Maschinen- verwendung 1)

Genehmigte Anträge Anzahl 1 998 2 958 2 873 2 048 5 299 6 905 9 873 10 249

1) Einkaufsbeihilfen für Maschinenbeschaffung von bestehenden oder Neugründungen von landwirtschaftlichen Lohn-unternehmen sowie Personenvereinigungen

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Tabelle 7

Ergebnisse der Förderung des Gartenbaues

Lager-, Sortier- und Hei- Absatzeinrichtungen

Rech- Unterglasanlagen zungs

-

umstel- für nicht der Ernäh-

nungs

-jahr

lungen Zahl

der Be

-

triebe

rung dienende Gar

-

tenbauerzeugnisse

Zahl der Fläche Zahl der Raum Betriebe qm Betriebe cbm

1956 874 183 440 481 — —

1958 1 131 279 123 941 56 49 810

1959 1 188 285 501 998 66 65 786

1960 1 ) 956 286 874 798 55 28 826

1961 1 274 377 778 1 136 98 67 786

1962 1 986 624 674 1 314 62 46 192

1963 2 317 752 563 1 357 53 19 000

1964 2 277 833 658 1 270 95 143 465

1) 1. April bis 31. Dezember 1960

Die gezielte Förderung von züchterischen Arbeiten zur Qualitäts- und Ertragsverbesserung bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen wurde fortge-setzt. Desgleichen wurden die Erzeugung von lei-stungsfähigem Futterpflanzensaatgut und der Bau und Ausbau von Isolierhäusern und Klimakammern in Gemüsezuchtbetrieben weiterhin aus Bundes-mitteln unterstützt.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der deutschen Pflanzenzüchtung, die im Jahre 1965 nach Bildung der erforderlichen Organisation anlief, wurde die private Initiative der landwirtschaftli-chen und gartenbaulichen Züchtung unterstützt. Mit dieser Maßnahme soll die Züchtung auf breiter Basis in die Lage versetzt werden, moderne Verfahren und neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzuwenden.

Tierzucht . und Tierhaltung

Für die Durchführung der Milchleistungsprüfun-gen in Betrieben mit einem Bestand bis zu 20 Kühen standen 1965 mehr Mittel als 1964 zur Verfügung. Die Maßnahme bezweckt, den angeschlossenen Be-trieben das Verbleiben in der Milchleistungsprüfung zu erleichtern und weitere Betriebe anzuregen, die Prüfung aufzunehmen. Aus der Tabelle 8 auf Seite 18 ist das Ergebnis für 1964 ersichtlich.

Zur Errichtung und zum Aufbau von Bullenmast

-

prüfungsanstalten erhielten die Länder wiederum Bundeszuschüsse. Das gleiche gilt für die Errichtung von staatlichen Hühnerleistungsprüfungsanstalten.

Die Zahlung von Zuschüssen zu den laufenden Kosten der Erzeugerringe für Mastschweine, Ferkel und Mastrinder sowie von Ankaufsbeihilfen für die Beschaffung von hochwertigen Fleischschweinebern und für die Erstausstattung dieser Ringe mit fahr-baren Viehwaagen wurde 1965 verstärkt fortgesetzt.

Die Zahl der Erzeugerringe für Mastschweine und Ferkel erhöhte sich in der Zeit von 1. Januar 1964 bis zum 30. September 1965 von 92 auf 168, die Zahl der angeschlossenen Betriebe von 6300 auf 12 700 und die Zahl der kontrollierten Sauen von 12 200 auf 49 600. Der Umsatz an Mastschweinen stieg von 474 000 Stück im Jahre 1963 auf 658 700 Stück im Jahre 1964 auf 738 300 Stück in den ersten neun Monaten des Jahres 1965. Die gemeinsame Ver-marktung der Schweine in großen Partien macht in den marktfernen Gebieten bzw. Ringen erhebliche Fortschritte, während sie in den marktnahen kaum zu beobachten ist. Die Bildung von Erzeugerringen für Mastrinder entwickelt sich sehr langsam.

In der zweiten Hälfte des Jahres 1965 ist die För-derung von Erzeugerringen für Eier und Mastge-flügel angelaufen. Sie soll dazu beitragen, die Er-zeugungskosten zu senken und die Qualität sowie die Zusammenfassung des Angebots an Eiern und Schlachtgeflügel zu verbessern.

Der Pferdezucht wurden wie in den Vorjahren Prämien für wertvolle Zuchtfohlen zur Erhaltung bewährter Stutenstämme gewährt. Die Trakehner Gestüte Hunnesrück und Birkhausen erhielten Zu-schüsse zur Erhaltung dieser Rasse.

Der Schafzucht wurden wiederum Beihilfen für die im Inland erzeugte Qualitätswolle zur Verfügung gestellt, um ihr die Umstellung von der Woll- auf die Fleischerzeugung bei Erhaltung der Wollqualität zu erleichtern.

Die Bienenzucht wurde wie in den vergangenen Jahren unterstützt.

Tierseuchenbekämpfung

Die im Jahre 1963 begonnene Bekämpfung der Rinderleukose wurde im Jahre 1965 fortgesetzt, da die Leukose nicht nur die einheimische Rinderhal-tung bedroht, sondern auch ihr Vorkommen die Ausfuhrmöglichkeiten deutscher Zuchtrinder gefähr-det.

Für die Gewährung von Beihilfen für Rinder, die wegen Leukose ausgemerzt wurden, sind im Rech-nungsjahr 1965 Bundesmittel in Höhe von 1,35 Millio-nen DM bereitgestellt worden.

Für die von Wissenschaftlern durchgeführten Un-tersuchungen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämp-fung und Tiergesundheit, insbesondere der Erpro-bung neuer Impfstoffe, Entwicklung diagnostischer Verfahren usw., sind im Rechnungsjahr 1965 Bundes-zuschüsse von rd. 370 000 DM bewilligt worden. Die durch diese Untersuchungen gewonnenen Ergebnisse sollen in der Praxis im Interesse der Landwirtschaft nutzbar angewendet werden.

Am 30. Juli 1965 wurde das Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes (VG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz dient der Anpassung der Vorschriften des VG an die Richtlinie des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen. Die Änderung der gelten-

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den deutschen tierseuchenrechtlichen Vorschriften war zugleich erforderlich, um eine unterschiedliche und wirtschaftlich nicht vertretbare Behandlung der Tiere, die für den innerdeutschen Handelsverkehr ge-genüber den Tieren die für den Handelsverkehr inner-halb der EWG bestimmt sind, zu vermeiden. Um die Einfuhrregelung zu vereinheitlichen und die Seuchen-abwehr wirksamer zu gestalten, wurde darüber hin-aus durch das Änderungsgesetz die bisher den Län-dern vorbehaltene Zuständigkeit für den Erlaß von Einfuhrvorschriften auf den Bundesminister für Er-nährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen.

2. Förderung von Qualität und Absatz landwirt-schaftlicher Produkte

Getreide

Im Haushaltsjahr 1965 wurden wieder 3,7 Millio-nen DM aus Bundesmitteln für Betriebe der ersten Getreide aufnehmenden Hand (Landhandelsbetriebe, Genossenschaften, Klein- und Mittelmühlen) bereit-gestellt. Daraus werden Zuschüsse für die Errich-tung von Annahme- und Trocknungseinrichtungen und von Kühlkonservierungsanlagen gewährt. Hier-durch wird eine rationellere Trocknung ermöglicht, die auch der Verbesserung der Qualität — insbeson-dere des Brotgetreides und dessen Backfähigkeit — dient.

Die Bundesregierung hat 1965 die beim Beginn der Gemeinsamen Marktorganisation für Getreide im Jahre 1962 eingeführte Frachthilfe für Getreide bei-behalten. Dadurch konnten nachteilige Auswirkun-gen des Richtpreis- und des Interventionspreis-systems gemildert werden.

Im Rahmen der Interventionstätigkeit nahm die Einfuhr- und Vorratsstelle — zur Sicherung eines angemessenen Preisniveaus an Brot- und Futterge-treide der Ernte 1964 bis zum Ende des Wirtschafts-jahres 1964/65 (30. Juni 1965) insgesamt 876 000 t (darunter 464 000 t Mahlweizen und 400 000 t Mahl-roggen) aus dem Markt. Aus der Getreidernte 1965 betrugen die Marktentnahmen bis zum 31. Dezember 2000 t Mahlweizen und 53 000 t Mahlroggen sowie 3000 t Futterroggen.

Um den bäuerlichen Betrieben die Erzeugung ein-heitlicher, größerer Partien der vom Markt gefor-derten Qualitätsweizensorten zu erleichtern und bei entsprechender Qualität auch bessere Verkaufser-löse zu ermöglichen, wurde die im Jahre 1963 be-gonnene und 1964 verstärkte Förderung von An-baugemeinschaften für Qualitätsweizen auch im Jahre 1965 fortgeführt. Die Zahl der Anbaugemein-schaften stieg von 1923 im Jahre 1963 auf 4266 im Jahre 1964 mit einer Fläche von 221 465 ha an. Die Marktleistung an Qualitätsweizen von besonde-ren Anbaugemeinschaften wird aus der Ernte 1964 auf etwa 200 000 t veranschlagt. Die Mitgliederzahl erhöhte sich von 41 278 auf 96 314. Für 1965 ist ein weiteres Ansteigen zu verzeichnen.

Im Haushaltsjahr 1965 wurden für die Errichtung von Anlagen zur Trocknung und Aufbereitung sowie Lagerung von Getreide- und Futterpflanzensaatgut und von Anlagen zur Trocknung und Lagerung von

Getreide in landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben aus Bundesmitteln rd. 3,3 Millionen DM bereitge-stellt. Beide Maßnahmen dienten zur Verstärkung der im Rahmen der horizontalen Verbundwirtschaft durchgeführten Förderung von Erzeugerringen und Anbaugemeinschaften sowie der Ergänzung der bis-her auf dem Gebiet der Getreidetrocknung durchge-führten Förderungsmaßnahmen.

Kartoffeln, Obst, Gemüse

Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs in der EWG stieg das Interesse der beteiligten Wirtschafts-kreise an einer weiteren Verbesserung der Ver-marktung. Die Bundesregierung setzte daher alle bisherigen marktfördernden Maßnahmen verstärkt fort. Unter anderem wurden wieder Zuschüsse für den Bau und Ausbau von Lager-, Sortier- und Ab-satzeinrichtungen gewährt und in die Reihe der bei-hilfefähigen Vorhaben die Anschaffung von Ma-schinen neu aufgenommen, die eine vollmechanische Ernte von Gemüse und Obst ermöglichen. Unvermin-dert wurde auch die finanzielle Förderung der Quali-tätskontrolle weitergeführt. Durch Verordnung vom 10. August 1965 wurde für Kartoffeln eine Handels-klasse „Extra" geschaffen und ihre Einführung durch Gewährung einer Starthilfe unterstützt. Zur Ent-lastung regionaler Kartoffelmärkte erhielten die Er-zeuger von Stärkekartoffeln gemäß den einschlägi-gen EWG-Bestimmungen eine Stärkeprämie. Zur Förderung des Exports von Pflanzkartoffeln in solche Drittländer, die traditionsgemäß Speisekartoffeln in die Bundesrepublik liefern, gewährte die Bundes-regierung eine begrenzte Beihilfe; dabei wurde be-sonderer Wert auf die Qualitätskontrolle gelegt.

Im Berichtsjahr war ein zunehmendes Interesse an der Bildung von Anbau- und Vermarktungsge-meinschaften festzustellen. Es fanden sich viele Er-zeuger, Handel und Genossenschaften zu gemein-samem Vorgehen zusammen. Diese Ansätze einer freiwilligen Marktstrukturbereinigung lassen eine fortschreitende Zusammenfassung des Qualitätsan-gebotes und damit eine fühlbare Verbesserung der Vermarktung erwarten. Diese Entwicklung wurde durch die marktfördernden Maßnahmen der Bundes-regierung entscheidend angeregt und erleichtert.

Die Schaffung von Lagereinrichtungen für Pflanz-kartoffelerzeugung wurde weiterhin durch Zuschüsse gefördert, bei gleichzeitiger Einbeziehung von Spei-sekartoffeln. Durch die Maßnahme soll eine arbeits-sparende Einlagerung von Pflanz- und Speisekar-toffeln in Erzeugerbetrieben erreicht werden. Vor-aussetzung für eine Bezuschussung war die Beteili-gung an einer Anbaugemeinschaft.

Um den Schwierigkeiten zu begegnen, die beim Kartoffelabsatz durch die jährlich schwankenden Er-träge verursacht werden, wurden im Jahre 1965 für die Neuerrichtung von Trocknungsanlagen für Fut-terkartoffeln und zur Erweiterung bestehender Futtertrocknungsanlagen auf die Trocknung von Futterkartoffeln Bundeszuschüsse gewährt. Für 9 Neuanlagen und 5 Erweiterungen wurden 2,9 Millio-nen DM Bundeszuschüsse bereitgestellt. Vorausset-zung für eine Förderung waren u. a. der Zusammen-

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schluß von kartoffelanbauenden Landwirten, die Ge-währleistung einer bestimmten Leistungskapazität und schließlich die Beteiligung des Landes an der Finanzierung.

Zuckerrüben, Zucker

Für die Ernte 1965 ist der Mindestpreis für Zuckerrüben von 7,25 DM/100 kg (15,5 % Zucker-gehalt an der Schneidmaschine) beibehalten worden.

Im Grünen Plan 1965 standen zur Fortsetzung der Konzentrations- und Abbaumaßnahmen in der Zuk-kerindustrie, insbesondere in Niedersachsen, weiter-hin Bundeszuschüsse zur Verfügung. Die Zuschüsse werden nach besonderen Richtlinien gewährt, die unter anderem eine Landesbeteiligung in Höhe des Bundeszuschusses vorsehen.

Wein

Die strukturelle Verbesserung der Weinbaube-triebe bildete auch im Rechnungsjahr 1965 den Schwerpunkt der Maßnahmen zur Förderung der Ertragslage des deutschen Weinbaues. Mit den be-reitgestellten Bundesmitteln wurden vornehmlich die Bemühungen zur Qualitätssteigerung sowie die

Bestrebungen zur weiteren Steigerung der Wettbe-werbsfähigkeit der Weine deutschen Ursprungs ge-fördert. Die Mittel wurden bisher ausschließlich für eine Rationalisierung der Kellerwirtschaft im Wein-bau durch Bezuschussung des Ausbaues und der Errichtung genossenschaftlicher Einrichtungen der Winzer eingesetzt. Durch den rationellen und pfleg-lichen Ausbau der Weine in modern eingerichteten Winzergenossenschaften konnte eine Minderung der Produktionskosten und gleichzeitig eine Verbesse-rung der Qualität der Weine inländischer Herkunft erreicht werden. Weiterhin konnte durch die Förde-rung der Winzergenossenschaften, in denen haupt-sächlich die allein wirtschaftlich schwachen Winzer zusammengeschlossen sind, eine breite Wirksam-keit der Bundeszuschüsse erzielt werden.

Für die Umstellung und den Wiederaufbau der durch die Reblaus verseuchten und zerstörten Wein-bergsflächen wurden Bundesmittel in Höhe von 0,81 Millionen DM zur Verteilung auf die weinbautrei-benden Bundesländer bereitgestellt. Die Zuschüsse wurden dabei hauptsächlich für die Beschaffung des Pfropfrebenpflanzgutes gewährt, das bei der Durch-führung der vorbezeichneten Maßnahmen benötigt wird.

Tabelle 8 Ergebnisse der Förderung der Milchwirtschaft

in den Rechnungsjahren

Maßnahme 1956 1957 1958 1959 1960

1. April bis 31. März 1. April bis 31. Dezember

Förderungszuschlag zum Auszahlungspreis für Qualitätsmilch

Ausbezahlter Betrag Millionen DM — 442,8 389,1 381,4 316,2

Ausbezahlter Bonus Millionen DM — — — — —

Durchschnittlicher Milchauszahlungs- preis frei Molkerei

einschließlich des Förderungszu- schlages Pf/kg 35,3 33,4 33,9 33,05 1)

ohne den Förderungszuschlag des Bundes Pf/kg 30,5 31,7 30,4 31,2 30,25 1)

Milchleistungsprüfungen

Neu in die Milchleistungskontrolle aufgenommene Kühe Anzahl 106 171 103 172 95 726 72 999 41 611

Anteil der unter Milchleistungskon- trolle stehenden Kühe am Gesamtkuh- bestand in % 30,4 32,3 34,9 35,9 35,4

1) In diesen Preisen ist der nachträglich für 1960 und 1961 gewährte Bonus enthalten, der durch die Bereitstellung von 120 bzw. 115 Millionen DM möglich wurde.

2) vorläufig

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Außerdem wurden aus Mitteln der Anpassungs-hilfe dem Stabilisierungsfonds für Wein 9,3 Millio-nen DM zugeführt. Diese Mittel dienen den dem Fonds durch das Weinwirtschaftsgesetz übertrage-nen Aufgaben (Marktstabilisierung).

Tabak

Der Tabakanbau, der in verschiedenen Teilen des Bundesgebietes von Bedeutung ist, wurde durch die Förderung von Trocknuningserichtungen beim Pflan-zer sowie der Rationalisierung von Pflanzenschutz-maßnahmen unterstützt. Die Pflanzer erhielten ferner für den Absatz inländischer Zigarrentabake der Ernte 1964 unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderungsbeitrag aus Bundesmitteln von 35,— DM je 50 kg dachreifen Tabaks. Ein gleich hoher Betrag wurde hierzu von den Ländern gewährt. Diese Be-träge gelangten im Rechnungsjahr 1965 zur Aus-zahlung.

Milch, Milcherzeugnisse

Die Förderungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Milchwirtschaft wurden fortgesetzt. Der Förderungs-

Tabelle 8

1961 1962 1963 1964 1965

1. Januar bis 31. Dezember

439,9 460,6 621,8 647,3 648 2)

107,6 114,7 — — —

34,9 1) 35,9 38,0 39,9 40,1 2)

32,0 1) 32,9 34,1 35,9 36,1 2 )

45 137 43 916 40 067 52 588

35,8 35,4 34,6 34,7

zuschlag des Bundes zum Milchauszahlungspreis be-trug — wie im vergangenen Jahr — 4 Pf je kg ange-lieferter Milch, soweit diese einer bestimmten Quali-tätsanforderung entspricht. Hierfür waren insgesamt 670 Millionen DM veranschlagt. Die Bewilligungs-bedingungen wurden den neuen viehseuchenrecht-lichen Bestimmungen angepaßt und gegenüber dem Vorjahr im Interesse einer weiteren Qualitätssteige-rung dahingehend ergänzt, daß vom 1. Juli 1965 ab zwischen dem Auszahlungspreis für Anlieferungs-milch der Güteklassen I und III ein Unterschied von mindestens 4 Pf je kg — bisher 2 Pf — bestehen muß. Weitere Mittel in Höhe von rd. 60 Millio-nen DM dienten der Verbesserung der Molkerei-struktur, der Durchführung der Schulmilchspeisung, der Anschaffung von Kühleinrichtungen in Milch

-

erzeugerbetrieben und Milchsammelstellen und Milchautomaten sowie der Durchführung von Milch-leistungsprüfungen.

Der allgemeine Ausgleich in der Milchwirtschaft konnte — von unbedeutenden Schwierigkeiten ab-gesehen — weiter erfolgreich durchgeführt werden. Die auf Trinkmilch sowie auf deren Substitutions

-

Begleitprodukte erhobenen Abgaben beliefen sich auf etwa 170 Millionen DM. Mit diesen Mitteln wurde in Form der allgemeinen Werkmilchstützung (im Durchschnitt 1,2 Pf/kg) und der zusätzlichen Käsereimilchstützung (im Durchschnitt 2,2 Pf/kg für Schnittkäse) erreicht, daß die Werkmilch in der Ver-wertung bis auf 3 Pf je kg der als Trinkmilch ver-werteten Milch angenähert werden konnte.

Der Erzeugerrichtpreis für eine 3,7 %ige Milch ab Hof wurde von 37,7 Pf/kg im Vorjahr auf 38,0 Pf/kg für das Milchwirtschaftsjahr 1965/66 (1. April bis 31. März) im Rahmen der EWG-Regelung erhöht. Im Kalenderjahr 1965 entsprach der durchschnitt-liche Auszahlungspreis in der Bundesrepublik Deutschland dem genannten Richtpreis.

Auf dem Buttermarkt wird seit dem 1. Novem-ber 1964 nach EWG-Recht interveniert. Durch die steigende Produktion (2% über 1964) bei gleich-zeitig rückläufigem Konsum haben die Butter-bestände weiter zugenommen. Aus diesem Grunde wurden vom 31. Mai bis 31. Oktober 1965 mit Zustim-mung des Bundestages sowie der EWG-Kommission rd. 50 000 t Butter mit einem Abschlag von 0,80 DM/kg und im November 1965 weitere 9000 t mit einem Abschlag von 0,70 DM/kg unter dem Preis für „Deutsche Markenbutter" verbilligt in den Markt gegeben. Die Verbilligungsaktion hat zu einem erhöhten Butterverzehr geführt und dazu bei-getragen, daß der Absatz während der verbilligten Butterabgabe nunmehr über dem des Vorjahres lag. Trotzdem wird der Gesamtabsatz im Kalender-jahr 1965 noch etwas unter dem des Vorjahres blei-ben. Außerdem gewährt die Bundesregierung beim Export von Milcherzeugnissen entsprechend den EWG-Bestimmungen und im Rahmen der verfüg-baren Haushaltsmittel Erstattungen. Durch diese Maßnahme ist bei Milcherzeugnissen die Möglich-keit gegeben, mit anderen Ländern auf dem Welt-markt in Wettbewerb zu treten.

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Ölsaaten

Zur Unterbringung der Raps- und Rübsenernte 1965 wurden die Margarine-, Speiseöl- und Speise-fetthersteller wie im Vorjahr verpflichtet, inlän-disches Rüböl in Höhe bis zu 10 % der verarbeiteten Reinfettmenge zu verwenden. Daneben wurden — außerhalb des Grünen Planes — zur Förderung des Absatzes von inländischem Raps und Rübsen 11,3 Millionen DM bereitgestellt; aus diesen Mitteln wurden Frühabnahmeprämien gewährt, Frachten aus marktfernen Anbaugebieten erstattet sowie Kosten für Lagerung und Zinsen vergütet.

Schlachtvieh und Fleisch

Im Rahmen der Förderung der vertikalen Ver-bundwirtschaft sind im Jahre 1965 wie im Vorjahr

a) Zuschüsse zum Bau und Ausbau von Schlacht-anlagen für Großvieh und Schweine,

b) Zuschüsse zur Förderung einer zeitlich besseren Verteilung des Angebotes an Schlachtrindern in den Weidemastgebieten

gewährt worden.

Die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Ausbau von Schlachtanlagen für Großvieh und Schweine soll die Schlachtviehverwertung in markt-fernen Gebieten fördern und dazu beitragen, ein möglichst geschlossenes Angebot von Fleisch ein-heitlicher Beschaffenheit und Qualität in ausreichen-der Menge für den Markt zusammenzustellen.

Die Zuschüsse werden nur solchen Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) gewährt, an deren Kapital landwirtschaftliche Erzeuger sowie mittel-ständische Unternehmer der gewerblichen Wirt-schaft beteiligt sind. Der Bundeszuschuß darf je Vorhaben höchstens 10 % der Gesamtkosten betra-gen. Das Land hat sich an den Kosten mindestens mit dem gleichen Beitrag zu beteiligen. Im Haus-haltsjahr 1965 sind Zuschüsse in Höhe von rd. 2,3 Millionen DM bewilligt worden.

Zur Förderung einer zeitlich besseren Verteilung des Angebotes an Schlachtrindern wurden aus Mit-teln des Grünen Planes 1965 Zuschüsse (Aufstall-prämien) an Landwirte gewährt, die Weidemast in bestimmten Gebieten Schleswig-Holsteins sowie im Gebiet des niedersächsischen Küstenplanes (ein-schließlich des Gebietes von Bremen) betreiben. Die Prämie wurde gegenüber dem Vorjahr von 200 DM auf 150 DM je Stück Rind verringert. Außerdem beschränkt sich die Förderungsaktion 1965/66 auf Ochsen und Färsen, während im Wirtschaftsjahr 1964/65 auch Zuschüsse für Bullen gezahlt wurden. Mit Hilfe der Prämien soll es den durch natürliche Verhältnisse benachteiligten und einseitig auf Rind-viehmast festgelegten Betrieben ermöglicht werden, nach dem Weideabtrieb nicht vollausgemästete Tiere aufzustallen und während der Zeit knapperen Angebots auf den Markt zu bringen. Neben der besseren Angebotsverteilung soll dadurch auch die Qualität der Schlachtrinder in den Weidemastgebie-ten verbessert werden. Im Haushaltsjahr 1965 sind

hierfür Zuschüsse in Höhe von 1,5 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden,

Geflügel und Eier

Die Förderung des Baues und Ausbaues von Erfassungs-, Verwertungs- und Absatzeinrichtungen für Eier und Schlachtgeflügel wurde im Jahre 1965 fortgesetzt. Das Schwergewicht der Förderungsmaß-nahmen wurde auf den Ausbau und die Rationalisie-rung bestehender Anlagen gerichtet. Für die Förde-rung der Geflügelschlachtereien wurden 1965 4,9 Millionen DM, für die Erfassungs- und Verwer-tungseinrichtungen für Eier 1,4 Millionen DM zur Verfügung gestellt.

Betriebsbeihilfe zur Verbilligung von Gasöl

Die Landwirtschaft erhielt auch im Jahre 1965 zur Verminderung ihrer Betriebsaugaben für den im Jahre 1964 verbrauchten Dieselkraftstoff eine Betriebsbeihilfe. Zur Verfügung gestellt wurden zu-nächst 381 Millionen DM, und zwar 209 Millio-nen DM auf Grund des Verkehrsfinanzgesetzes (Rückvergütung des Mineralölsteueranteils in Höhe von 19,30 DM/100 1), 132 Millionen DM im Rahmen des Grünen Planes 1965 (Mineralölsteuerrecht in Höhe von 10,60 DM/100 1 sowie 1,60 DM/100 1 zwecks Anpassung an den niedrigeren Gasölpreis in anderen EWG-Mitgliedstaaten) und 40 Millio-nen DM aus der Anpassungshilfe 1965 (Anpassung an die gestiegenen Betriebskosten). Die Höhe der tatsächlich benötigten Mittel betrug 388 Millionen DM. Damit konnte das 1964 verwendete Gasöl um 35 Pf/1 verbilligt werden.

Erstattung der Lastenausgleichsabgaben

Für die Erstattung der Lastenausgleichsabgaben landwirtschaftlicher Betriebe in bestimmten Niede-rungsgebieten (insbesondere in den Grünlandmar-schen) wurden wie in den Vorjahren wiederum 14 Millionen DM bereitgestellt.

III. Kreditverbilligung

Der Kapitalmarkt war im Jahre 1965 bei zeit-weiligen örtlichen Stockungen meist in der Lage, den gestiegenen Bedarf der Landwirtschaft an mittel- und langfristigen Krediten zu befriedigen, doch führten im Laufe des ersten Halbjahres 1965 die Überforderung des Kapitalmarktes sowie die im Interesse der Währungsstabilität gebotenen restrik-tiven Maßnahmen von Bundesregierung und Bun-desbank und andere Ursachen zu einem Ansteigen des Zinssatzes. Der 6 %ige Pfandbrieftyp, der jahre-lang den Rentenmarkt beherrschte, war selbst bei absinkendem Ausgabekurs immer schlechter abzu-setzen und wurde durch den 7 %igen Pfandbrief ersetzt.

Hierdurch stiegen die nominalen Zinsen für län-gerfristige Kredite aus Emissionserlösen von 6 1/2 %

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auf bis zu 7 1/2% und entsprachen nicht mehr dem in den Zinsverbilligungsrichtlinien bis dahin gülti-gen unverbilligten Höchstzinssatz von 6 1/2 %. Da aber zunächst für Kredite aus Einlagen und Eigen-kapital der Kreditinstitute kein Grund für eine Erhöhung der Kreditzinsen vorlag, wurde — vor allem, um einem Wunsch der Bundesbank zu ent-sprechen — eine Differenzierung vorgenommen und (mit Wirkung vom 1. August 1965 ab) nun für Kre-dite aus Emissionserlösen und Schuldscheindarlehen der unverbilligte Höchstzinssatz auf 7 1/2 % und die Verbilligungsspanne auf 4 % heraufgesetzt. Nach der Erhöhung des Diskontsatzes der Deutschen Bun-desbank am 13. August 1965 von 3 1/2% auf 4 % und der Habenzinsen ab 1. Oktober 1965 verteuerten sich auch die Kredite aus Einlagen und Eigenkapital der Kreditinstitute. Demzufolge wurden der unver-billigte Höchstzinsatz und die Verbilligungsspanne vom 20. November 1965 ab einheitlich auf 7 1 /2% bzw. 4 % festgesetzt.

Das Ergebnis der Zinsverbilligungsaktion im Jahre 1965, das aus der Tabelle 9 ersichtlich ist, weist einen erheblichen Anstieg des zinsverbilligten Kreditvolumens gegenüber 1964 auf; hierbei ist zu bemerken, daß der in den Erläuterungen zum Haus-haltsansatz Kapitel 10 02 Tit. 673 zu b) gesetzte Bewilligungsrahmen bereits seit Anfang November ausgeschöpft war und eine große Anzahl von Zins-verbilligungsanträgen erst Anfang 1966 aus dem Bewilligungsrahmen für das neue Rechnungsjahr berücksichtigt werden kann. Die Zunahme des zins-verbilligten Kreditvolumens ist weniger auf ein erhebliches Anwachsen der Investitionstätigkeit als auf den Anstieg der Investitionskosten und eine regional infolge Ermäßigung von Landeszuschüssen andersartige Finanzierungsmethode bei Vorhaben der Binnenwasserwirtschaft zurückzuführen.

Im gleichen Umfang wie im Vorjahr wurden auch für 1965 Kreditplafonds am Kapitalmarkt zentral bereitgestellt und aus Bundesmitteln zinsverbilligt, nämlich 80 Millionen DM Kredite für den landwirt-schaftlichen Wirtschaftswegebau, 40 Millionen DM für die Flurbereinigung und 20 Millionen DM für wasserwirtschaftliche Vorhaben.

Für die vorstehenden Zinsverbilligungsmaßnah-men wurden im Grünen Plan 1965 insgesamt 268,1 Millionen DM (241,5 Millionen DM im Jahre 1964) eingesetzt.

Aus der Anpassungshilfe 1965 wurde außerdem eine Sonderaktion für die Zinsverbilligung bisher nicht verbilligter längerfristiger Verbindlichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe eingeleitet, deren Ergebnis noch nicht in vollem Umfang übersehen werden kann.

Im Bundeshaushalt 1965 sind weiterhin der L and-wirtschaft an langfristigen zinsgünstigen Darlehen für die Verbesserung der Agrarstruktur 250 Millio-nen DM (1964 = 275 Millionen DM) und zur Förde-rung wasserwirtschaftlicher und kulturtechnischer Maßnahmen 15 Millionen DM (1964 = 15 Millio-nen DM) angesetzt worden.

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Tabelle 9 Ergebnis der Zinsverbilligungsaktion

in den Rechnungsjahren

in Millionen DM

1956 1957 1958 Kreditverwendungszweck

1. April bis 31. März

Volumen der zinsverbilligten Kapitalmarktkredite:

Besitzfestigung 28,74 46,77 68,92

darunter

a) Aufstockung 11,42 16,88 36,25

b) Hofübergabe 15,88 26,71 27,26

c) Aussiedlung 0,97 0,91 2,53

d) Pachtrücknahme 0,47 2,27 2,88

Obst-, Gemüse- und Gartenbau 1 ) (Absatzförderung) 2,38 8,05 10,27

Binnenwasserwirtschaft 135,37 228,71 225,86

Gemeinschaftseinrichtungen 1 ) 36,79 77,52 102,33

Milchwirtschaft (Molkereiwirtschaft) 3) 27,38 64,18 56,40

Hofkredite 166,29 233,28 246,27

a) landwirtschaftliche Bauten 166,29 233,28 246,27

b) totes Inventar - - -

c) lebendes Inventar - - -

d) Sonstiges - - -

e) Konsolidierungsdarlehen - - -

Landarbeiter- und Landhandwerkerwohnungsbau 2) - - -

Kartoffel- und Getreidelagerräume und Trocknungsanlagen - 33,23 36,78

Fischwirtschaft 10,07 15,47 8,67

Landwirtschaftlicher Wirtschaftswegebau 3) - - -

Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse 6) - - -

Gesamtergebnis 407,02 707,21 755,50

1 ) Seit 1. Juli 1959 werden diese Verwendungszwecke mit Zinszuschüssen bis auf weiteres nicht mehr bedient. 2) bis 30. Juli 1962 in „landwirtschaftliche Bauten" enthalten 3) vom 1. Juli bis 31. Dezember 1959 durch Zinsverbilligungszuschüsse gefördert 4) davon 68,2 Millionen DM Kredite in von Natur benachteiligten Gebieten 5) davon 5,2 Millionen DM Kredite in von Natur benachteiligten Gebieten 6) vom 1. Juli 1962 bis 31. Dezember 1963 durch Zinsverbilligungszuschüsse gefördert.

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Tabelle 9

1959 1960 verkürzt

1961 1962 1963 1964 1965

1. April bis bis 31. März

1. April bis 31. Dezember

1. Januar bis 31. Dezember

59,01 36,1 48,9 82,2 118,7 162,5 171,2

28,181 15,3 18,4 27,4 41,7 61,2 62,4

24,81 16,1 22,2 39,3 56,3 54,6 49,7

3,34 2,9 4,9 9,7 13,6 38,9 51,8

2,68 1,8 3,4 5,8 7,1 7,9 7,3

4,00 - - - - - -

227,12 180,1 247,6 344,4 393,1 498,6 -

34,11 - - - - -

41,28 - - - - - -

271,56 223,3 303,4 690,2 978,9 1 107,5 1 019,7

271,56 223,31 303,4 4) 418,5 460,4 494,6 474,2

- - - 259,2 499,0 487,2 433,8

- - - 7,4 8,2 10,9 5,9

- - - 5,1 11,0 12,0 9,9

- - - - 0,3 102,8 95,9

- - - 28,8 51,8 51,1 51,1

35,41 20,3 52,8 5) 44,8 41,0 43,3 54,1

23,57 42,7 10,3 14,3 11,2 29,4 27,8

42,33 - - - - - -

- - - 1,4 - -

738,39 502,5 663,0 1 204,7 1 596,1 1 1 892,5 1 803,3

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IV. Verbesserung der sozialen Lage in der Landwirtschaft

1. Altershilfe für Landwirte

Die Zahl der ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmer und deren Witwen, die landwirtschaft-liches Altersgeld erhalten, ist bis zum Ende des Rechnungsjahres 1965 auf 384 211 (Ende 1964: 360 480) angestiegen. Weitere 13 252 Personen be-zogen vorzeitiges Altersgeld wegen Erwerbsunfähig-keit (1964: 7212). Das 1965 eingeführte Altersgeld an ehemalige mithelfende Familienangehörige wurde erstmalig 737 Personen gewährt. Zum Jahresende waren bei den Alterskassen 24 805 Anträge auf Altersgeld von landwirtschaftlichen Unternehmern, 26 782 Anträge von mithelfenden Familienangehöri-gen noch nicht erledigt.

Die Aufwendungen der landwirtschaftlichen Alterskassen für Altersgelder einschließlich der Ver-waltungs- und Verfahrenskosten beliefen sich 1965 auf insgesamt 520 Millionen DM, das sind 190 Mil-lionen DM mehr als 1964. Der relativ starke Anstieg ist eine Folge der Zunahme der Altersgeldempfän-ger und der Leistungsverbesserungen nach dem Dritten Änderungsgesetz zum Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte vom 13. August 1965, das rückwirkend zum 1. Mai 1965 in Kraft getreten ist.

Das Beitragsaufkommen betrug im Rechnungs-jahr 1965 insgesamt 128 Millionen DM. Die Zahl der Beitragspflichtigen ist gegen Ende des Jahres 1965 auf 791 886 angestiegen und liegt damit um 6000 über dem Jahresdurchschnitt 1964; die Zu-nahme geht auf eine verstärkte Inanspruchnahme der freiwilligen Nachversicherung und die Auf-nahme von mithelfenden Familienangehörigen zu-rück.

Aus Mitteln des Grünen Planes und der Anpas-sungshilfe wurden 1965 Bundeszuschüsse in Höhe von 393 Millionen DM geleistet, das sind 186 Mil-lionen DM mehr als 1964.

2. Unfallversicherung

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften erhielten 1965 aus dem Grünen Plan und aus der Anpassungshilfe insgesamt 200 Millionen DM. Mit diesen Bundeszuschüssen konnten die Mehraufwen-dungen aufgefangen werden, die von den Berufs-genossenschaften auf Grund gesetzlicher Verpflich-tungen, vor allem der 1964 vorgenommenen Erhö-hung der Unfallrenten an Landwirte und ihre Ehe-gatten, aufzubringen waren. Die 1965 erhobenen Umlagebeiträge der landwirtschaftlichen Unterneh-mer zu den Berufsgenossenschaften erhöhten sich nur geringfügig; sie stiegen von 167 Millionen DM im Jahre 1964 auf 184 Millionen DM an. Den Bei-tragspflichtigen wurde die Höhe der durch den Bun-deszuschuß erlassenen Beitragsteile mitgeteilt.

V. Investitionshilfe (Anpassungshilfe) für die Landwirtschaft 1965

Außerhalb des Grünen Planes sind der Landwirt-schaft für das Jahr 1965 von der Bundesregierung als sogenannte „Vorfeldbereinigung" 840 Millio-nen DM bewilligt worden. Diese Bewilligung ist im Zusammenhang mit der in der EWG für 1967 vor-gesehenen Vereinheitlichung der Getreidepreise, die für die Bundesrepublik eine Senkung der Ge-treidepreise bringen wird, gemacht worden. Die Mit-tel für die Vorfeldbereinigung, die nicht mit dem Ausgleich für die Einkommenseinbußen bei der Ge-treidepreissenkung ab 1967 gleichzusetzen sind, sol-len eine Anpassungshilfe sein, die der Landwirt-schaft die Umstellung auf eine gemeinsame Agrar-politik ermöglichen oder erleichtern soll.

Von den für 1965 zur Verfügung gestellten 840 Millionen DM waren 460 Millionen DM für be-stimmte Maßnahmen von vornherein festgelegt. Die Bundesregierung hat sich nach eingehenden Bera-tungen entschlossen, die restlichen 380 Millionen DM den landwirtschaftlichen Betrieben im Jahre 1965 als Direkthilfe zukommen zu lassen.

Da die Haushaltsansätze für 1965 allgemein einer Kürzung unterlegen haben, sind auch die Mittel für die Investitionshilfe hiervon betroffen worden, so daß für die Direkthilfe an die Betriebe nach Abzug einer Zuweisung an den Weinstabilisierungsfonds in Höhe von 9,3 Millionen DM (siehe oben Seite 18) tatsächlich nur rd. 344 Millionen DM zur Verfügung gestanden haben. Aus diesem Betrag mußten auch die Verwaltungskosten bestritten werden. Die Aus-zahlung der Mittel ist durch die landwirtschaftlichen Alterskassen nach Richtlinien des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgt. Die Beauftragung der landwirtschaftlichen Alterskassen erschien deshalb notwendig und zweckmäßig, weil die Alterskassen auf Grund ihres Mitgliederkatasters über die erforderlichen Unterlagen für jeden einzel-nen Alterskassenbetrieb verfügen.

VI. Besondere finanzielle Maßnahmen

1. Finanzielle Leistungen des Bundes

Die finanziellen Leistungen des Bundes im Bereich der Landwirtschaft sind in der Anlage 1 im einzel-nen dargestellt. Hierbei ist zwischen sichtbaren und unsichtbaren Begünstigungen zu unterscheiden.

Die sichtbaren Begünstigungen sind finanzielle Leistungen in Form von Förderungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Ertragslage der Landwirt-schaft dienen und im Bundeshaushalt als Ausgaben ausgewiesen sind.

Durch die unsichtbaren Begünstigungen werden der Landwirtschaft Steuerbefreiungen oder Steuer-ermäßigungen gewährt.

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2. Steuerleistung der Landwirtschaft

Die Steuerleistung der Landwirtschaft einschließ-lich der Lastenausgleichsabgaben sind in der An-lage 2 beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 1950/51 dargestellt.

Der Gesamtbetrag der Steuerleistungen für 1964/65 wird mit 672 Millionen DM ausgewiesen (1963/64: 661 Millionen DM). Von diesem Betrag entfallen allein 430 Millionen DM — also rd. 2/3 wie im Vorjahr — auf die Grundsteuer und 150 Millio-nen DM (1963/64: 152 Millionen DM) auf den Lastenausgleich.

Die Einkommensteuer ist auf Grund der gestei-gerten Ertragslage der Landwirtschaft leicht an-gestiegen und beträgt rd. 80 Millionen DM..

Obwohl der Gesamtbetrag der Steuerleistungen der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1964/65 an-gestiegen ist, zeigt ein Vergleich der Entwicklung der Steuereinnahmen (einschließlich Lastenaus-gleich) des öffentlichen Gesamthaushalts, daß der Anteil der Landwirtschaft von 5,4 % im Jahre 1950/51 auf 0,67 % im Jahre 1964/65 abgesunken ist.

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Anlage 1

Finanzielle Leistungen des Bundes in den Haushaltsplänen für die Rechnungsjahre 1959 bis 1965 auf dem Gebiete

der Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

(Aus: Aufstellung des Bundesministeriums der Finanzen — Drucksache 1229 des Deutschen Bundestages vom 28. Juli 1959; fortgeschrieben)

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

(einschließlich Wasser- und Kulturbau, Fischerei und Vorratshaltung)

I. Sichtbare Begünstigungen in den Bundeshaushaltsplänen 1959 bis 1965

1965 1964 Leistung Soll Soll

in Millionen DM

a) Finanzielle Leistungen, die unmittelbar zur Verbesserung der Einkom- menslage der Landwirtschaft beitragen 186,8 153,0

davon:

1. Verbilligung der Handelsdüngeranwendung (10 02/962) — --

2. Zinsverbilligungszuschüsse (10 02 aus 673) 162,1 1) 123,6

3. Saatgutwesen (10 02/609) - 2) - 2)

4. Prämien für stärkereiche Kartoffeln (10 02/610) - 3 ) - 3)

5. Bienenzucht (10 02/611) — 2) — 2)

6. Magermilchpulver (10 02/950) — —

7. Preisstützung für Flachs und Hanf (10 02/954) — —

8. Milderung von Ernte- und Hochwasserschäden (10 02/970) 0,1 0,1

9. Zuschüsse zur Förderung des Absatzes von Zigarrentabak (10 02/953) - -

10. Beihilfen für Verluste bei Schlachtungen tuberkulöser Rinder und Schweine (10 02/952) — -

11. Maßnahmen zur Entspannung der Lage auf dem Kartoffelmarkt (10 02/952) — 5,0

12. Wettbewerbsneutrale Frachthilfe für Getreidetransporte (10 03/624) 24,6 24,3

261,0 177,6 b) Rückerstattung von Steuern, Zöllen und dergleichen

davon:

1. Betriebsbeihilfen für die Landwirtschaft zur Verbilligung von Diesel- kraftstoff 4 ) (10 02/679 b und c) 172,0 126,7

2. Betriebsbeihilfen für die Fischerei (10 02/585 b 4) 3,2 3,5

3. Ausgleichsbeträge für Eier und Geflügel (10 02/958) 1,8 0,2

4. Erstattung von Lastenausgleichsabgaben für bestimmte Niederungs- gebiete (10 02/963) 14,0 14,0

5. Erstattungen bei der Ausfuhr von pflanzlichen und tierischen Erzeug- nissen (10 03/623) 70,0 33,2

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Anlage 1

1963 1962 1961 1960 1959 Soll Soll Soll Soll Soll

in Millionen DM

263,1 308,4 273,7 306,5 295,0

80,0 185,0 185,0 230,0 230,0

154,8 114,7 68,6 71,2 55,0

2,3 2,8 2,8 3,1 3,1

- 3) - 3) - 3) - 3,0 - 3) - 3) 0,5 0,5 0,5

- - - - 1,0

- - - 3 ) - 0,3

0,2 0,5 16,8 1,7 2,1

- 3,4 - - -

- 2,0 - - -

25,8 - --- - -

182,6 221,7 174,9 140,2 116,8

123,5 114,0 67,4 57,7 50,3

3,7 3,7 3,5 3,5 4,5

0,3 90,0 90,0 65,0 48,0

14,0 14,0 14,0 14,0 -14,0

41,1 -- - - -

1) außerdem 313,7 Millionen DM Bindungsermächtigung; dazu 955 Millionen DM Bindungsermäch-tigung, Zinsverbilligungszusagen gem. früherer Rechnungsjahre

2) im Betrag bei c) 25 erhalten

3) im Betrag bei d) 2. enthalten

4) ohne Verbilligung nach dem Verkehrsfinanzgesetz: 1959 = 105,7 Millionen DM, 1960 = 118,3 Millionen DM, 1961 = 156,2 Millionen DM, 1962 = 180,2 Millionen DM, 1963 = 195,2 Millionen DM, 1964 = 200 Millionen DM, 1965 = 209 Millionen DM.

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zu Drucksache V/255 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode

noch Anlage 1

Leistung 1965 Soll

1964 Soll

in Millionen DM

c) Sonstige Förderungsmaßnahmen, insbesondere für Strukturverbesserun- gen 2 366,6 1 658,5

davon:

1. Zuschüsse für den Bau von Grünfuttersilos, Unterdachtrocknungs- und Gülleanlagen (10 02/618 a) 20,0 20,0

2. Einkaufsbeihilfen für. landwirtschaftliche Maschinen (10 02/618 b 1) 9,8 14,7

3. Investitionshilfe für landwirtschafte Betriebe (Anpassungshilfe) (10 02/959) 380,0 —

4. Lager-, Sortier- und Absatzeinrichtungen für Obst, Gemüse, andere Gartenbauerzeugnisse und Kartoffeln (10 02 aus 580 b, 1 und 2) — 5) — 5)

5. Förderung des Weinbaues (10 02/607) 7) - 8) - 8)

6. Förderung der Milchwirtschaft (10 02/630 a) 6,0 9) 6,0 9)

7. Förderung der ländlichen Siedlung (10 02/571 b und 965) 119,7 10) 134,0

8. Förderung der Umlegung (10 02/572 b) 280,0 260,0

9. Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe, agrar- strukturelle Maßnahmen (10 02/573 b 1 und 3) 130,0 11 ) 119,9

10. Ausbau der Wirtschaftswege (10 02/574 b) 100,0 100,0

11. Verstärkung der elektrischen Stromversorgung (10 02/617) 1,5 2,5

12. Schädlingsbekämpfung (10 02/614) 1,6 1,7

13. Förderung der Fischerei (10 02/585 b, 1 b und c) 0,9 1,1

14. Durchführung eines landwirtschaftlichen Erschließungsprogramms im Landesteil Schleswig (10 02/579 b) 31,0 31,0

15. Wasserwirtschaftliche und landeskulturelle Maßnahmen 12) (10 02/575 b) 117,6 117,6

16. Zinsverbilligungszuschüsse (10 02 aus 673) 162,0 13) 122,0

17. Erschließung des Emslandes 12) (10 02/616) 35,0 35,0

18. Ländliche Wasserversorgung (10 02/576 b) 50,0 50,0

19. Abwrackhilfe für die Fischerei (10 02/585 b 3) — 0,3

20. Fangprämie zur Qualitätsförderung der Nordseefischerei (10 02/585 b, 2) 9,0 14,7

21. Zusätzliche Förderungsmaßnahmen in Gebieten, die von Natur be- nachteiligt sind (10 02/573 b, 2) 110,0 110,0

22. Sondermaßnahmen zur Verbesserung der bäuerlichen Hauswirt- schaft (10 02/610) 40,0 40,0

23. Förderung der Altershilfe für Landwirte (10 02/608 a) 360,0 250,0

24. Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zur Senkung der Beiträge (10 02/608 b) 250,0 100,0

25. Zuschüsse zur Förderung der Produktivität (10 02/620) 22,1 14,5

26. Zuschüsse zur Durchführung von Qualitätskontrollen (10 02/621) 10,5 6,5

27. Zuschüsse zur Förderung der horizontalen Verbundwirtschaft (10 02/622) - 32,5 31,5

28. Zuschüsse zur Förderung der vertikalen Verbundwirtschaft (10 02/623) 87,4 75,5

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Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode zu Drucksache V/255

noch Anlage 1

1963 Soll

1962 Soll

1961 Soll

1960 Soll

1959 Soll

in Millionen DM

1 607,1 1 224,8 927,3 865,1 743,2

20,0 22,0 20,0 18,0 15,0

14,7 14,7 19,7 9,7 9,7

- 5) 12,0 6) 11,0 11,0 11,0

0,9 3,9 3,9 4,0 4,0

6,0 9) 33,0 28,0 21,0 21,0

123,9 124,8 138,0 151,4 135,0

205,0 195,0 165,0 150,0 140,0

126,0 115,0 40,0 168,5 120,0

80,0 80,0 70,0 65,0 50,0

5,0 5,0 5,0 5,0 5,0

1,7 1,7 1,7 2,2 2,2

2,0 3,5 2,0 1,3 0,8

31,0 28,0 25,0 25,0 22,0

118,2 118,6 95,0 98,0 93,0

153,0 114,0 68,0 70,0 54,5

35,0 35,0 35,0 35,0 30,0

50,0

50,0 30,0 30,0 30,0

12,2 8,6 - - -

15,0 20,0 - - -

110,0 90,0 70,0 - -

50,0 50,0 30,0 - -

242,0 100,0 70,0 - 14) - 14)

100,0 - - - -

9,8 - - - -

6,5 - - - -

19,6 - - - -

69,6 - - - -

5) im Betrag bei c) 28. enthalten

6) geschätzt

7) 1959 bis 1962 einschließlich Kel-lerwirtschaft, 1963 6 Millionen DM für Kellerwirtschaft im Be-trag bei c) 27. enthalten

8) im Betrag bei c) 25. und c) 27. enthalten

9) zusätzlich 1963 = 35,4 Mil-lionen DM, 1964 = 31,5 Mil-lionen DM, 1965 = 45,0 Mil-lionen DM enthalten in c) 28

10) außerdem 280 Millionen DM Bindungsermächtigung (ein

-

schließlich für Darlehen)

11) außerdem 200 Millionen DM Bindungsermächtigung (ein

-

schließlich für Darlehen)

12) Die Aufwendungen kommen nicht nur der Landwirtschaft, sondern auch der Wirts chaft und dem Verkehr zugute.

13) außerdem 313,0 Millionen DM Bindungsermächtigung; dazu 955 Millionen DM Bindungs-ermächtigungen aus Zinsverbil-ligungszusagen früherer Rech-nungsjahre

14) im Betrag bei c) 9. für 1960 und 1959 enthalten

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zu Drucksache V/255 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode

noch Anlage 1

1965 1964 Leistung Soll Soll

in Millionen DM

d) Finanzielle Leistungen, die im wesentlichen die Verbrauchssphäre oder die Allgemeinheit betreffen: 1 141,3 1 240,1

davon:

1. Erhöhung des Auszahlungspreises für Qualitätsmilch (10 02/961) . . 670,0 650,0 2. Förderung des Absatzes von Ölfrüchten; Erstattungen und Beihilfen

bei der Erzeugung von Kartoffelstärke und von Kartoffeln zur Stärkeherstellung (10 03/626 und 627) 17,5 17,0

3. Durchführung von Schulmilchspeisungen (10 02/630 b) 10,0 10

4. Aufklärung, Verbraucherberatung und Absatzförderung (10 02/650) 3,6 3,7

5. Vorratshaltung 17) (10 03/620) 285,6 272,0

6. Tierseuchenbekämpfung (10 02/615 — ohne Forschung) 1,5 5,0

7. Förderung besonderer Vorhaben auf dem Gebiet der Wasserwirt- schaft und Landeskultur im Küstengebiet (10 02/619) 146,5 18) 146,5

8. Preisausgleich für eingeführtes Getreide und eingeführten Zucker (10 03/951) 2,5 10,0

9. Zuschüsse zur teilweisen Deckung von Zins- und Tilgungsbeträgen der vom Bundesmühlenkontor GmbH aufgenommenen Darlehen im Rahmen der Mühlenstillegung (10 02/669) 0,3 0,2

10. Ausgleichsbeträge für eingeführtes Getreide zur Preisverbilligung (10 03/622) 0,8 125,7

11. Verbilligung von ausländischem Brotgetreide für Berlin (West) (10 03/625) 3,0 - 19)

Nr. I zusammen 21) 3 955,7 3 229,2

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Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode zu Drucksache V/255

n o ch Anlage 1

1963 1962 1961 1960 1959 Soll Soll Soll Soll Soll

in Millionen DM

1 239,9 1 168,4 1 154,8 904,2 768,9

640,0 585,0 15) 545,0 350,0 376,0

22,5 16) 39,9 16) 34,0 16) 21,7 16) 31,0 16)

10,0 10,0 10,0 10,0 10,0

3,3 3,3 2,7 2,7 2,7

317,9 386,2 514,7 462,6 290,5

13,5 14,0 17,9 27,7 29,7

146,5 100,0 30,0 29,0 29,0

- 30,0 0,5 0,5 -

0,4 - - - -

85,8 - - - -

3 292,7 20) 2 923,3 2 530,7 2 216,0 1 923,9

15) einschließlich 115,0 Millionen DM nachträglicher Bonus auf Milchlieferungen 1961

16) Zweckbestimmung 1959 bis 1963: Förderung von Qualität und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse (10 02/629)

17) zur Schaffung eines ausge-glichenen landwirtschaftlichen Marktes, zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung im Bundesgebiet und in Berlin sowie zur Erfüllung handels-vertraglicher Verpflichtungen (einschließlich Verwaltungsko-sten)

18) außerdem 40 Millionen DM Bin-dungsermächtigung

19) 0,7 Millionen DM enthalten im Betrag bei d) 10

20) Minderausgaben von 282,5 Mil-lionen DM sind verwendet wor-den für Vorauszahlung auf die Gasölbetriebs-Beihilfe (160 Mil-lionen DM), Zuschuß an die landwirtschaftlichen Berufs

-

genossenschaften (60 Millionen DM), agrarstrukturelle Maßnah-men im Wege einer Aufstok-kung des Zweckvermögens bei der Landwirtschaftlichen Ren-tenbank (30 Millionen DM) und für die Förderung des Kartoffel-absatzes (32,5 Millionen DM).

21) Nachrichtlich: für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: a) Darlehen: 1959 = 280,6;

1960 = 280,4; 1961 = 412,6; 1962 = 511,3; 1963 = 604,7; 1964 = 593,1; 1965 = 533,2 Millionen DM,

b) ERP-Mittel (Kredite und Zu-schüsse) : 1959 = 122,8; 1960 = 83,8; 1961 = 35,0; 1962 = 30,0; 1963 = 0,3; 1964

0,3; 1965 = 0,3 Millionen DM,

c) LAG-Mittel (Aufbaudarle-hen) 1959 = 110; 1960 95,0; 1961 = 80,0; 1962 = 60,0; 1963 = 75,0; 1964 = 45,0; 1965 = 50,0 Millionen DM.

Diese Beträge sind in der Ge-samtsumme unter Nr. 1 nicht enthalten.

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zu Drucksache V/255 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode

noch Anlage 1

II. Unsichtbare Begünstigungen im Rahmen des Steuerrechts

(unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung bis 31. August 1965)

Gesetzliche Grundlage 22)

Kurze Kennzeichnung der Begünstigung 22)

Steuerausfall 23) im Rechnungsjahr

1965 24) 1964

in Millionen DM

1. Einkommensteuer

§ 7 e EStG Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude bei Ver- triebenen, Flüchtlingen und Verfolgten 1 25) 26) 1 25) 26)

§ 13 Abs. 3 EStG Freibetrag von 1000 DM jährlich für nichtbuchfüh- rende Land- und Forstwirte mit einem Einkommen von nicht mehr als 6000 DM (bis 1964) ; ab 1965 Frei- betrag von 1200/2400 DM für alle Land- und Forst- wirte 100 8

§ 14 EStG Freibetrag von 20 000 DM für Veräußerungsgewinne bis zu 80 000 DM (mit Härteklausel) 4 —

§§ 76 bis 78 EStDV Begünstigung bestimmter Investitionen bei Land- und Forstwirten (hinsichtlich § 76 EStDV vgl. An- merkung 25)) 30 26) 30 26)

VO vom 16. Juli 1958, Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues ab 1961 in der Fassung von Landarbeiterwohnungen 25) der ÄnderungsVO vom 25. 6. 1961 2. Körperschaftsteuer § 31 KStDV Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Nutzungs- und

Verwertungsgenossenschaften 10 10

3. Vermögensteuer

§ 12 VStDV Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften . 27) . 27)

4. Versicherungsteuer

§ 4 Nr. 9 Steuerbefreiung für Viehversicherungen, bei denen VersStG 1959 die Versicherungssumme 7500 DM nicht übersteigt i 1

5. Umsatzsteuer

§ 4 Ziff. 4 UStG Befreiung der Herstellung von Mischfuttermitteln 50 50

§ 4 Ziff. 19 UStG Befreiung der Landwirtschaft 323 28) 314 28) ab Oktober 1964 Befreiung auch der Forstwirtschaft 22 28) 5 28)

§ 4 Ziff. 20 UStG Befreiung von Milcherzeugnissen bei Molkereien 245 235

§ 4 Ziff. 21 UStG Befreiung der Umsätze von Vereinigungen zur För- derung der Tierzucht, zur Trocknung von Feld- früchten, und dgl. 3 2

§ 7 c UStG Ermäßigter Steuersatz von 1 % für bestimmte Fälle der Weinbereitung und Weinbehandlung .27) . 27)

§ 53 UStDB Vergünstigung für Hopfen- und Weinkommissionäre . 27) . 27)

§ 108 FlurbG vom Steuerfreiheit der Umsätze in Flurbereinigungsver-

14. Juli 1953 fahren . 27) . 27)

Übertrag 789 656

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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode zu Drucksache V/255

noch Anlage 1

Steuerausfall 23) im Rechnungsjahr

1963 1962 1961 1960 1959

in Millionen DM

25) 26) 29) 4 25) 26) 3 25) 26) 2 25) 26) 2 25) 26)

10 10 10 10 10

30 30 30 30 30 26 ) bis bis bis bis

40 26) 40 26) 40 26) 40 26)

10 10 10 10 10

. 27) . 27) . 27) . 27) . 27)

1 1 1 1 1

50 50 50 50 50

296 28) 29) 274 28) 261 28) 258 48) 246 28) — 28) - 28) — 28) — 28) - 28)

223 . 208 194 133 114

2 2 1 1 1

. 27) . 27) . 27) . 27) . 27)

. 27) . 27) . 27) . 27) . 27)

. 27) . 27) . 27) . 27) . 27)

623 599 570 505 474

22)Die Angabe der gesetzlichen Grund-lage und die Kennzeichnung der Be-günstigung beziehen sich auf den je-weils letzten Rechtsstand; Rechtsände-rungen während der Rechnungsjahre 1959 bis 1965 sind — im Interesse einer besseren Lesbarkeit der Übersicht — nur erwähnt, soweit sie finanziell von besonderem Gewicht sind.

23)Die Steuerausfälle sind in der Regel für das Rechnungsjahr angegeben, in dem sie entstanden sind, nicht für das Rechnungsjahr, in dem sie sich haus-haltsmäßig auswirken. Finanzielle Rückwirkungen von Steuerausfällen auf andere Steuerarten sind nicht be-rücksichtigt. Die nachgewiesenen Steuerausfälle beruhen im allgemei-nen auf Schätzung und stellen daher nur Größenordnungen dar.

24) vorläufige Ergebnisse. 25) Vorwegnahme von Abschreibungen,

kein endgültiger Steuerausfall. 26) einschließlich der Ausfälle bei der Kör-

perschaftsteuer sowie ggf. bei der Ge-werbesteuer.

27) Genauere Ermittlung des Steueraus-falls wegen unzureichender Schät-zungsunterlagen nicht möglich; nach grober Schätzung jedoch Steuerausfall unbedeutend.

28) bei Zugrundelegung des ermäßigten Steuersatzes von 1,5 %.

29) nachträglich auf Grund statistischer Unterlagen berichtigt.

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zu Drucksache V/255 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode

noch Anlage 1

Steuerausfall 23)

Gesetzliche Grundlage 22) Kurze Kennzeichnung der Begünstigung 22)

im Rechnungsjahr

1965 24) 1964

in Millionen DM

Übertrag 789 656

6. Kraftfahrzeugsteuer 30) § 2 Nr. 6 KraftStG 1961 Befreiung der Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und

der Anhänger hinter Zugmaschinen oder Sonder- fahrzeugen 120 115

7. Verbrauchsteuern Die Verbrauchsteuergesetze sehen — neben der vielfach gesetzestechnisch als Steuerbefreiung kon- struierten Abgrenzung des Kreises der Steuer- pflichtigen — auch einige echte Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor, die vorwiegend volkswirt- schaftliche Gründe haben. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende:

a) Tabaksteuer

§ 3 TabStG Steuerermäßigung für Tabakerzeugnisse mit einem bestimmten Anteil an Inlandstabak (Förderung des einheimischen Tabakbaues) 20 20

b) Zuckersteuer § 3 ZuckStG Senkung der Zuckersteuer zur Vermeidung einer

Preiserhöhung für Zucker nach Anhebung des Zuckerrübenpreises 70 —

§ 9 Abs. 1 Nr. 3 Steuerbefreiung für Futterzucker ZuckStG (Bienen und andere Tiere) . 27) . 27)

c) Biersteuer § 3 BierStG Steuervergünstigung für Hausbrauer durch Ermäßi-

gung des niedrigsten Steuerstaffelsatzes um 40 % 1 1

d) Branntweinmonopol 31 ) Das Branntweinmonopolgesetz wird stark von agrar- und mittelstandspolitischen sowie verbrauchspoliti- schen Zielsetzungen beherrscht. Die agrar- und mittelstandspolitischen Ziele zeigen sich in der Begünstigung der landwirtschaftlichen Brennereien, der Obstbrennereien und der gewerb- lichen Brennereien im Klein- und Mittelbetrieb . 27) . 27)

e) Schaumweinsteuer § 10 SchaumwStG Steuererstattung bei Verarbeitung von mehr als

75 1/0 inländischen Grundweines zu Schaumwein (Förderung des einheimischen Weinbaues) 2 1

8. Gewerbesteuer § 3 GewStG Steuerfreiheit für landwirtschaftliche Vereinigungen

zur gemeinschaftlichen Nutzung bzw. Bearbeitung oder Verwertung von Betriebseinrichtungen bzw. der von den Mitgliedern selbst gewonnenen land- wirtschaftlichen Erzeugnisse; Steuerfreiheit für kleine Hochsee- und Küstenschiffahrtsunternehmen 3 3

Nr. II zusammen (soweit Schätzungen möglich sind) 1 005 796

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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode zu Drucksache V/255

noch Anlage 1

Steuerausfall 23) im Rechnungsjahr

1963 1962 1961 1960 1959

in Millionen DM

623 599 570 505 474

110 105 100 90 80

20 20 20 20 20

. 27) . 27) . 27) . 27) . 27)

1 1 1 1 1

. 27) . 27) . 27) . 27) . 27)

1 1 0 2 0

3 3 3 3 3

758 729 694 621 578

22) Die Angabe der gesetzlichen Grund-lage und die Kennzeichnung der Be-günstigung beziehen sich auf den je

-

weils letzten Rechtsstand; Rechtsände-rungen während der Rechnungsjahre 1959 bis 1965 sind — im Interesse einer beseren Lesbarkeit der Übersicht — nur erwähnt, soweit sie finanziell von besonderem Gewicht sind.

23) Die Steuerausfälle sind in der Regel für das Rechnungsjahr angegeben, in dem sie entstanden sind, nicht für das Rechnungsjahr, in dem sie sich haus-haltsmäßig auswirken. Finanzielle Rückwirkungen von Steuerausfällen auf andere Steuerarten sind nicht be-rücksichtigt. Die nachgewiesenen Steuerausfälle beruhen im allgemei-nen auf Schätzung und stellen daher nur Größenordnungen dar.

24) vorläufige Ergebnisse. 27) Genauere Ermittlung des Steueraus-falls wegen unzureichender Schät-zungsunterlagen nicht möglich; nach grober Schätzung jedoch Steuerausfall unbedeutend.

30) Nach § 2 Nr. 6 KraftStG ist das Halten von landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Sonderfahrzeugen und Anhängern steuerbefreit. Diese Befreiung stellt eine echte Begünstigung dar. Der hier angeführte Steuerausfall ergibt sich aus der Steuerbefreiung im Vergleich zu einer im Hinblick auf die besonde-ren Verhältnisse der Landwirtschaft unterstellten Steuerermäßigung von 75 %.

31) Es handelt sich hier nicht um steuer-rechtliche, sondern um monopolrecht-liche Begünstigungen.

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zu Drucksache V/255 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode

Anlage 2

Steuerleistung der Landwirtschaft (einschließlich Lastenausgleichsabgaben)

in den Wirtschaftsjahren 1950/51 bis 1964/65 1 )

Steuerleistung 1950/51 1951/52 1952/53 1953/54 1954/55 1955/56

Steuerleistung der Landwirtschaft

1. Betriebssteuern i n Millionen DM

a) Grundsteuer 305 314 329 329 332 341

b) Umsatzsteuer 140 160 165 175 180 143

c) sonstige Steuern 7 8 8 9 9 9

Betriebssteuern insgesamt 2) 452 482 502 513 521 493

2. Einkommensteuer 3 ) (einschließlich Notopfer) 183 218 260 211 164 120

3. Vermögensteuer 23 15 16 16 16 16

4. Soforthilfe- oder Lasten- ausgleichsabgaben 4 ) 440 350 225 225 225 225

5. Steuerleistung insgesamt (Summe Nr. 1 bis 4) 1 098 1 065 1 003 965 926 854

Vergleich mit den Steuereinnahmen aus allen Wirtschaftsbereichen

6. Entwicklung der Steuereinnah- in Milliarden DM

men einschließlich Lastenaus- gleichsabgaben des öffentlichen Gesamthaushalts (im jeweils erst- genannten Kalenderjahr) 20,4 26,4 32,2 35,3 36,9 40,8

7. Anteil der Landwirtschaft (Nr. 5 in % von Nr. 6) 5,4 4,0 3,1 2,7 2,5 2,1

1) Bei dem Vergleich unter Nr. 6 und 7 sind Angaben, die sich auf Wirtschaftsjahre beziehen, mit solchen, die für Kalenderjahre gelten, in Beziehung gesetzt; die Verhältnis-Ziffern geben somit die Veränderung nur in der Tendenz zutreffend wieder. Zur Vermeidung von Mißverständnissen ist außerdem darauf hinzuweisen, daß die Zahlenangaben für die Steuerleistung der Landwirtschaft sich von früheren Angaben des Bundesfinanzministeriums dadurch unter-scheiden, daß sie auf Wirtschaftsjahre und nicht auf Kalenderjahre bezogen sind. Die Zahlenangaben des Bundes-finanzministeriums liegen etwas niedriger, die Unterschiede sind jedoch im ganzen so gering, daß sie die Urteils-bildung nicht wesentlich beeinflussen.

2) ohne Landwirtschaftsabgabe und Rentenbankgrundschuldzinsen. 3) Berechnung der Einkommensteuerleistung der Landwirtschaft ohne Berücksichtigung etwaiger anderer Einkünfte

von Landwirten, jedoch unter Abzug von Sonderausgaben etc. — also unter der Unterstellung, daß die Einkünfte aus Landwirtschaft „Sockeleinkünfte" darstellen.

4) Das Aufkommen der Landwirtschaft an LAG-Abgaben wird im Rahmen des gesamten Aufkommens nicht gesondert erfaßt; es kann deshalb nur schätzungsweise ermittelt werden.

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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode zu Drucksache V/255

Anlage 2

1956/57 1957/58 1958/59 1959/60 1960/61 1961/62 5) 1962/63 5 ) 1963/64 5) 1964/65 5 )

345 352 361 371 384 391 410 421 430

9 9 9 10 10 10 10 10 10

354 361 370 381 394 401 420 431 440

120 80 60 65 70 72 70 76 80 7 )

16 16 16 10 10 8 2 2 2

181 179 178 176 175 174 173 152 6 ) 150

671 636 624 632 649 655 665 661 672

45,2 48,3 50,3 56,5 64,6 78,5 86,5 91,1 99,4

1,5 1,3 1,2 1,1 1,0 0,8 0,76 0,72 0,68

5) einschließlich Saarland und West-Berlin 6) Allgemeiner Rückgang der Vermögensabgabe und der Hypothekengewinnabgabe im Vergleich zum Vorjahr um

rd. 258 Millionen DM, insbesondere wegen zusätzlicher Freibeträge und Freigrenzen bei Ehegatten (§ 55 c LAG) u. a. Von diesem Rückgang entfallen auf die Landwirtschaft schätzungsweise 21 Millionen DM.

7) Die ab 1. Januar 1965 eingetretene Steuerentlastung durch die Tarifsenkung nach St.Änd.G. 1964 und durch die Ein-führung des Freibetrages von 1200/2400 DM für alle Land- und Forstwirte wirkt sich stärker erst auf das Steuer-aufkommen künftiger Wirtschaftsjahre aus. Quelle: BML

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zu Drucksache V/255 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode

ABSCHNITT B

Maßnahmen des Grünen Planes 1966

Vorbemerkung

Der Mittelansatz für die Förderung der Landwirt-schaft durch den Bund im laufenden Haushaltsjahr wird durch die Beschlüsse des Bundeskabinetts vom 2. November 1965 und vom 5. Januar 1966 bestimmt. Für diese Beschlüsse, die zu wesentlichen Beschrän-kungen im Bundeshaushalt des Rechnungsjahres 1966 führten, waren vor allem währungs- und kon-junkturpolitische Gesichtspunkte maßgebend.

Um den Ausgleich des Bundeshaushaltes zu ge-währleisten und um damit eine wesentliche Voraus-setzung für die Aufrechterhaltung von Währung und Kaufkraft bei optimaler Vollbeschäftigung zu schaffen, hat der Deutsche Bundestag am 9. Dezem-ber 1965 das Gesetz zur Sicherung des Haushalts-ausgleichs (Haushaltssicherungsgesetz) 1) beschlos-sen.

Auf diesen Grundlagen ist das Ausgabevolumen des Haushalts des Bundesministeriums für Ernäh-rung, Landwirtschaft und Forsten (Einzelplan 10) auf 4745 Millionen DM festgelegt worden. Von die-ser Summe entfallen 2356,1 Millionen DM auf die Förderung der Landwirtschaft im Rahmen des Grü-nen Planes nach § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 2). Weitere 770 Millionen DM werden auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) vom 9. September 1965 3) mit dem Ziel zur Verfügung gestellt, die Startbedingun-gen der deutschen Landwirtschaft für den Gemein-samen Markt in der Endphase weiter zu verbessern.

Durch das EWG-Anpassungsgesetz wurden die Grundlagen für eine stärkere und zugleich differen-ziertere Förderung der deutschen Landwirtschaft ge-schaffen. Die Maßnahmen, für die finanzielle Mittel im Rahmen des Grünen Planes und nach dem EWG-Anpassungsgesetz aufgewendet werden, decken sich teilweise. Der Einsatz von Bundesmitteln zur För-derung der Landwirtschaft und seine Wirksamkeit können folglich nur unter Berücksichtigung der je-weiligen Gesamtansätze auf Grund des Grünen Pla-nes sowie des EWG-Anpassungsgesetzes gesehen und beurteilt werden.

Durch die stärkere Differenzierung der Hilfen des Bundes zur Förderung der Landwirtschaft entspre-chend den beiden genannten gesetzlichen Grund-lagen hat es sich als zweckmäßig erwiesen, eine Neugliederung der Einzelmaßnahmen vorzunehmen. Die Einzelmaßnahmen werden 1966 nach fünf Grup-

1) BGBl. I S. 2065 2) BGBl. I S. 565 3) BGBl. I S. 1201

pen eingeteilt 4). Dabei umfaßt die Maßnahmen-gruppe I (1245,6 Millionen DM) die Aufwendungen für die Verbesserung der Agrarstruktur. Die Maß-nahmengruppe II (832,0 Millionen DM) enthält nur noch Dotierungen, die sich direkt einkommenswirk-sam für die landwirtschaftliche Bevölkerung auswir-ken. Die Maßnahmengruppe III (765,0 Millionen DM) bezieht sich auf die Hilfen zur Verbesserung der sozialen Sicherung der landwirtschaftlichen Be-völkerung. Die Maßnahmengruppe IV und V (133,5 Millionen DM und 150,0 Millionen DM) enthalten die finanziellen Aufwendungen zur Verbesserung der Struktur der einzelnen landwirtschaftlichen Be-triebe sowie zur Verbesserung der Marktstruktur der Landwirtschaft.

Die vorgenommene Neugliederung steht im Ein-klang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. April 1964, nach dem die Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage in der Landwirt-schaft, nämlich die Aufwendungen für die landwirt-schaftliche Altershilfe und für die Unfallversiche-rung, in einer gesonderten Maßnahmengruppe des Grünen Planes auszuweisen sind.

Für die Förderung der Landwirtschaft auf Grund des Landwirtschaftsgesetzes (Grüner Plan) und des EWG-Anpassungsgesetzes im Haushaltsjahr 1966 ergeben sich gegenüber dem Vorjahr unter Berück-sichtigung der Verfügungsbeschränkungen im Bun-deshaushalt des Rechnungsjahres 1965 tatsächliche Mehraufwendungen in Höhe von rund 38 Millionen DM. Im Rechnungsjahr 1966 sind für die in der Ubersicht auf Seite 44 f. ausgewiesenen Beträge keine Verfügungsbeschränkungen beabsichtigt.

Die Dotierung der Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage der landwirtschaftlichen Bevölke-rung und zur Verbesserung der Agrarstruktur wird im Haushaltsjahr 1966 um 155 Millionen DM und um 30,5 Millionen DM erhöht.

Die Neugliederung der Einzelmaßnahmen in fünf Maßnahmengruppen wird in der Ubersicht Seite 44 f. für die Jahre 1965 und 1966 ausgewiesen. Für die Jahre 1962 bis 1964 wird die Gliederung in vier Maßnahmengruppen zugrunde gelegt, die im Grü-nen Plan 1965 erstmalig angewendet wurde. Für die zurückliegenden Jahre 1956 bis 1961 sind die Maß-nahmen und ihre Dotierung in der ursprünglich für den Grünen Plan vogenommenen Einteilung nach zwei Maßnahmengruppen wiedergegeben.

4) vgl. Übersicht über die finanziellen Aufwendungen des Bundes im Rahmen des Grünen Planes und der An-passungshilfe im Jahre 1965 sowie Ansätze für die Mittel des Grünen Planes und der Anpassungshilfe 1966 (in Millionen DM), Seite 44 f.

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I. Verbesserung der Agrarstruktur

Die Maßnahmengruppe I: Verbesserung der Agrarstruktur, die die Untergruppen „Technische Maßnahmen" und „Kreditverbilligung" umfaßt, weist gegenüber dem Vorjahr eine um 30,5 Millionen DM erhöhte Dotierung auf. Von diesem Mehr entfallen 21,0 Millionen DM auf die Verstärkung von eigent-lichen Strukturmaßnahmen, insbesondere im Bereich struktureller Betriebsverbesserungen (Flurbereini-gung sowie Aussiedlung und Aufstockung).

1. Technische Maßnahmen

Für die Untergruppe „Technische Maßnahmen" ist ein Betrag von 916 Millionen DM (Vorjahr 895 Mil-lionen DM) ausgewiesen.

Für die Flurbereinigung steht mit 291,5 Millionen DM gegenüber dem Vorjahr ein Mehrbetrag von 11,5 Millionen DM zur Verfügung. Die Bereitstellung dieses Betrages erwies sich als notwendig, weil der Flurbereinigung als integraler Maßnahme zur Ver-besserung der Agrarstruktur nach wie vor große Be-deutung zukommt. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die erforderliche Anpassung der deutschen Land-wirtschaft an die sich rasch ändernden Verhältnisse in der nationalen Gesamtwirtschaft sowie im Inter-esse der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im internationalen Rahmen, insbesondere im Gemeinsamen Markt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Das Schwer-gewicht der Tätigkeit wird weiterhin bei der Durch-führung regulärer Flurbereinigungsverfahren lie-gen. Das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren wird wie bisher gefördert.

Die Mittel sind auch dafür vorgesehen, allge-meine Förderungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Flurbereinigung durchzuführen sowie Verpflichtun-gen für künftige Rechnungsjahre einzugehen, die sich aus der Beschaffung von Maschinen und Gerä-ten für die Automatisierung der Flurbereinigung er-geben.

In Ergänzung der Zuschüsse in Höhe von 291,5 Millionen DM werden 1966 Darlehen lediglich im Umfang von rund 25 Millionen DM (Vorjahr 40 Mil-lionen DM) vom Kapitalmarkt zentral beschafft und auf einen tragbaren Zinssatz verbilligt werden 1).

Für die Durchführung von Aussiedlungen, bau-lichen Maßnahmen in Altgehöften und Aufstockun-gen sowie für besondere agrarstrukturelle Maßnah-men stehen 417,5 Millionen DM bereit 2). Dieser Be-trag ist durch eine im Rechnungsjahr 1965 gewährte Bindungsermächtigung in Höhe von 150 Millionen DM vorbelastet. Der Haushaltsansatz wird deshalb auch im Rechnungsjahr 1966 durch eine Bindungs-

1) vgl. Anmerkungen 2 und 8 der Übersicht Seite 44 2) davon 144,0 Millionen DM an Zuschüssen und 273,5

Millionen DM an Darlehen

ermächtigung in Höhe der 1965 tatsächlich in An-spruch genommenen Bindungsermächtigung er-gänzt.

Die gegenüber dem Vorjahr um 47,5 Millionen DM erhöhte Dotierung hat sich als notwendig er-wiesen, weil der Bedarf an finanziellen Mitteln ge-stiegen ist. Der Mehrbedarf ist vor allem dadurch bedingt, daß im Rechnungsjahr 1965 ein Teil der Verpflichtungen aus vorausgegangenen Jahren noch nicht eingelöst werden konnte und weil infolge der angespannten Haushaltslage sowie wegen des er-höhten Eingangs neuer Anträge im Rechnungsjahr 1965 bei den bewilligenden Kreditinstituten und bei den Betreuern eine nicht unerhebliche Zahl von Anträgen unerledigt liegenbleiben mußte.

Hiernach werden für neue Bewilligungen im Rechnungsjahr 1966, die noch in diesem Jahre zur Auszahlung kommen sollen, unter Umständen nur geringe Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Falle wird es — wie im Vorjahr — unerläßlich sein, neue Bewilligungen nur mit der Einschränkung aus-zusprechen, daß die Auszahlung der beantragten Bundesmittel an den einzelnen Antragsteller erst im Jahre 1967 erfolgen kann.

Soweit es sich bei den eingeplanten Mitteln in Höhe von insgesamt 417,5 Millionen DM um Zu-schüsse handelt 1 ), sollen sie auch für die Förderung der freiwilligen Landabgabe, für die 1966 kein eige-ner Ansatz vorgesehen ist 2), sowie für den freiwil-ligen Landtausch und für die agrarstrukturelle Vor-planung verwendet werden. Wie in den Vorjahren sollen die Mittel außerdem auch für die finanziellen Aufwendungen zur Verfügung stehen, die für die Durchführung forst- und waldbaulicher Maßnahmen im Rahmen der Agrarstrukturverbesserung benötigt werden.

Die seit 1961 laufende Förderung der von Natur benachteiligten Gebiete erweist sich, vor allem auch im Zuge der Bildung von wirtschaftlichen Groß-räumen, als eine wirksame Maßnahme, um Ertrags-unterschiede in der Landwirtschaft auszugleichen und zurückgebliebene Gebiete an den allgemeinen Entwicklungsstand heranzuführen. Für 1966 werden deshalb mit 110 Millionen DM finanzielle Mittel in gleicher Höhe wie im Vorjahr bereitgestellt. Der Einsatz dieser Mittel erfolgt in erster Linie für er-gänzende Förderungsmaßnahmen auf dem Gebiet der strukturellen Betriebsverbesserungen.

Für die Verbesserung der Agrarstruktur ist der Ausbau des Wirtschaftswegenetzes weiterhin drin-gend notwendig. Hierzu gehört wie bisher auch die Förderung des Baues von Forstwirtschaftswegen (jedoch nicht in Wäldern, die sich im Staatsbesitz befinden), soweit dadurch eine Verbesserung der

i) vgl. Anmerkung 5 der Übersicht Seite 44 2) vgl. Anmerkung 6 der Ubersicht Seite 44

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Agrarstruktur erreicht werden kann und die Bau-träger zur vollen Eigenfinanzierung nicht in der Lage sind. Zur Fortführung des Ausbaues des Wirt-schaftswegenetzes werden 80 Millionen DM bereit-gestellt. Zentral verbilligte Kapitalmarktmittel (1965 = 80 Millionen DM) 1 ) stehen für 1966 nicht mehr zur Verfügung.

Für die Seßhaftmachung verheirateter Landarbeiter sind für die Gewährung von Eigenkapitalbeihilfen zum Bau oder Ankauf von Landarbeiterstellen (Eigenheimen usw.) und für Beihilfen zur baulichen Verbesserung von älteren Landarbeiterstellen und landwirtschaftlichen Werkwohnungen, im Rahmen der Anpassungshilfe Bundesmittel in Höhe von 17 Millionen DM in Aussicht genommen. Diese Mit-tel werden zunächst zur Abwicklung der Verpflich-tungen aus den in den Vorjahren bewilligten, aber noch nicht ausgezahlten Eigenkapitalbeihilfen und Beihilfen für bauliche Verbesserungen verwendet.

2. Kreditverbilligung

Die Zinsverbilligungsaktion 1965 ist mit fast dem gleichen Ergebnis wie 1964 fortgeführt worden 2). Im Hinblick auf den nach wie vor starken Kredit-bedarf der Landwirtschaft und den im Jahre 1965 erfolgten Zinsanstieg am Kapitalmarkt ist die Fort-setzung der Zinsverbilligungsaktion aus Mitteln des Grünen Planes auch im Jahre 1966 erforderlich. Mit Rücksicht auf den Bundeshaushalt, und um die Nachfrage nach Krediten durch die Zinsverbilligung bei der derzeitigen angespannten Kapitalmarktlage nur begrenzt auszuweiten, kann für eine neue Aktion als Barbedarf für 1966 nur ein Betrag von 10 Millionen DM (1965: 17 Millionen DM) einge-setzt werden. Dies wird zu spürbaren Einschränkun-gen zwingen. In dieser Hinsicht ist bereits ab 1. Ja-nuar 1966 die Zinsverbilligung für den Bau von Ge-treidelagerräumen nebst Trocknungs- und An-nahmeeinrichtungen sowie von Kartoffellagerräu-men 3) — beides nicht beim Landwirt, sondern beim

1) vgl. Anmerkung 2 der Ubersicht Seite 44 2) vgl. Abschnitt A, Tabelle 9, Seite 22 f.

3) vgl. Richtlinien vom 8. April 1965 für die Zinsverbilli-gung von Darlehen zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen, Ziff. 13. Bundesanzeiger Nr. 75 vom 22. April 1965.

Handel — fortgefallen. Außerdem ist vom gleichen Zeitpunkt an für Maßnahmen der Binnenwasser-wirtschaft die Zuteilung der Zusagemittel auf die Länder kontingentiert worden. Diese Änderungen werden aber noch nicht genügen, um im übrigen die Zinsverbilligungsaktion im bisherigen Umfang fortführen zu können.

Für die Verbesserung der Agrarstruktur sollen in begrenztem Umfang auch im Rechnungsjahr 1966 zentral bereitgestellte Kapitalmarktkredite zinsver-billigt werden. Hierbei handelt es sich um 25 Mil-lionen DM Darlehen für Zwecke der Flurbereini-gung (Ausführungskosten und Meliorationen in einem Flurbereinigungsverfahren) an Flurbereini-gungsteilnehmergemeinschaften (vgl. Seite 39 1 ). Zur fortlaufenden Bedienung der bisher zentral zins-verbilligten Darlehen (1958 bis 1965: 1190 Millionen DM) sowie für Zinszuschüsse und Disagioausgleichs-beträge für die Aktion 1966 wird der Betrag von 42 Millionen DM bereitgestellt.

Im Rahmen der Anpassungshilfe 1966 (§ 2 Abs. 2 des EWG-Anpassungsgesetzes) soll der Zinssatz der bisher zentral zinsverbilligten Darlehen wie auch derjenige der Darlehen aus der Aktion 1966 für den Endkreditnehmer auf mindestens 1 %, jedoch höchstens um 6 % gesenkt werden. Hierdurch ent-stehen im Rechnungsjahr 1966 finanzielle Anforde-rungen in Höhe von 14,5 Millionen DM.

Die aus Mitteln der Anpassungshilfe 1965 für ein Jahr vorgenommene nachträgliche Einbeziehung bisher nicht verbilligter längerfristiger Verbindlich-keiten landwirtschaftlicher Betriebe in die Zinsver-billigung wird 1966 nicht weitergeführt.

Die Aufwendungen für die Kreditverbilligung im Rahmen des Grünen Planes 1966 belaufen sich auf 315,1 Millionen DM (einschließlich 263,0 Millionen DM zur Bedienung der in den früheren Zinsverbil-ligungsaktionen eingegangenen Verpflichtungen für das Jahr 1966). Im Rahmen der Anpassungshilfe 1966 treten weitere 14,5 Millionen DM hinzu, so daß sich für die Kreditverbilligung im Haushalts-jahr 1966 ein Gesamtansatz von 329,6 Millionen DM ergibt.

1) vgl. Anmerkungen 4 und 8 der Ubersicht Seite 44

II. Verbesserung der Einkommenslage

der landwirtschaftlichen Bevölkerung

Für die Maßnahmengruppe II: Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölke-rung, die sich im Zuge der Bereinigung des Hilfs-programms nur noch auf Maßnahmen erstreckt, durch die das landwirtschaftliche Einkommen direkt verbessert wird, sind 832,0 Millionen DM aus Mit-teln des Grünen Planes in Ansatz gebracht worden. Dieser Ansatz liegt — sofern man die zusätzliche Dotierung in Höhe von 40 Millionen DM für die

Gasölbetriebsbeihilfe aus Mitteln der Anpassungs-hilfe 1965 unberücksichtigt läßt — um 16 Millionen DM über demjenigen des Rechnungsjahres 1965. Eine Erhöhung erweist sich wegen der entwick-lungsbedingten Ausgabensteigerung bei der Quali-tätsverbesserung der Milch als notwendig.

Die direkt einkommenswirksamen Hilfen des Bundes haben sich seit Einführung des Landwirt-schaftsgesetzes als eine wirkungsvolle Ergänzung

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der übrigen Maßnahmen erwiesen. Bei der derzei-tigen Lage der Landwirtschaft kann auf die un-mittelbar einkommensteigernden Hilfen nicht ver-zichtet werden.

Der Richtpreis ab Hof für i kg Milch mit einem Fettgehalt von 3,7 % ist von der Bundesregierung auf der Grundlage der Bestimmungen der Verord-nung Nr. 13/64/EWG vom 5. Februar 1964 für das Milchwirtschaftsjahr 1965/66 1 ) auf 38,0 Pfennig fest-gesetzt worden 2). Der Richtpreis wird in dieser Höhe auch nach dem 1. April 1966, dem Beginn des Milchwirtschaftsjahres 1966/67, nicht über den Markt zu erzielen sein. Deshalb wird weiterhin ein Förde-rungszuschlag zum Milchauszahlungspreis gewährt, und zwar für Milch, die aus amtlich anerkannten tuberkulose- und brucellosefreien Beständen stammt und nach den Landesgüteverordnungen geprüft ist. Der Förderungszuschlag je Kilogramm an Molke-reien gelieferte Qualitätsmilch beträgt bis auf wei-teres 4 Pfennig oder umgerechnet auf die gesamte Anlieferungsmilch 3,94 Pfennig. Wegen der zu

1) 1. April 1965 bis 31. März 1966 2) vgl. hierzu Verordnung über die Festsetzung des

Richtpreises für Milch für das Milchwirtschaftsjahr 1965/66 vom 14. April 1965 (Bundesanzeiger Nr. 74 vom 21. April 1965)

erwartenden erhöhten Milchanlieferung stellt sich der benötigte Betrag im Rechnungsjahr 1966 auf 700 Millionen DM gegenüber 670 Millionen DM im vorausgegangenen Rechnungsjahr.

In Ergänzung zu diesem Förderungszuschlag des Bundes leisten die Länder Aufwendungen für den gleichen Zweck. Sie stellten sich im Rechnungsjahr 1965 auf rund 310 Millionen DM.

Für die Verbilligung des in der Landwirtschaft im Kalenderjahr 1965 verbrauchten Dieselkraftstoffs werden 132 Millionen DM aus Mitteln des Grünen Planes bereitgestellt. Mit Hilfe dieses Betrages ist es möglich, den Dieselkraftstoff in Verbindung mit der auf Grund des Verkehrsfinanzgesetzes vom 6. April 1955 gewährten Betriebsbeihilfe um 30,7 Pfennig je Liter zu verbilligen. Die im Jahre 1965 einge

-

setzte Anpassungshilfe zur Verbilligung von Die-selkraftstoff in Höhe von 40 Millionen DM, durch

die eine weitere Verbilligung um 3,5 Pfennig je Liter erreicht wurde, kann 1966 nicht mehr gewährt werden.

Die im Haushaltsjahr 1965 mit 14 Millionen DM veranschlagte Erstattung von Lastenausgleichsabga-ben landwirtschaftlicher Betriebe in bestimmten Niederungsgebieten (Grünlandmarschen) fällt 1966 weg.

III. Verbesserung der sozialen Lage in der Landwirtschaft

Die Maßnahmengruppe: Verbesserung der sozia-len Lage in der Landwirtschaft, die im Grünen Plan 1965 erstmalig gebildet wurde, umfaßt die Bundes-zuschüsse an die landwirtschaftlichen Alterskassen und an die landwirtschaftlichen Berufsgenossen-schaften. Sie weist für 1966 gegenüber dem Vor-jahr (unter Berücksichtigung der Aufwendungen auf Grund des Grünen Planes und des EWG-An-passungsgesetzes) eine um 155 Millionen DM er-höhte Dotierung auf.

Altershilfe für Landwirte

Nach § 13 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte in der Fassung vom 14. September 1965 1 ) sind die durch Beiträge nicht gedeckten Aufwen-dungen der landwirtschaftlichen Alterskassen aus Bundesmitteln zu decken. Im Rechnungsjahr 1966 werden die Ausgaben der landwirtschaftlichen Alterskassen weiter ansteigen. Die Zahl der Alters-geldempfänger hat sich im Laufe des Jahres 1965 um rund 30 000 erhöht. Ferner werden die Leistungs-verbesserungen nach dem Dritten Gesetz zur Än-derung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte vom 13. August 1965 2), die ab 1. Mai 1965 gelten, 1966 erstmalig für ein volles Jahr gewährt werden.

Die Gesamtaufwendungen der Alterskassen im Rechnungsjahr 1966 lassen sich allerdings auch jetzt

1) BGBl. I S. 1449 2) BGBl. I S. 801

noch nicht genau vorausberechnen, vor allem weil die Zahl der durch das Dritte Änderungsgesetz erst-malig in die landwirtschaftliche Altershilfe einbe-zogenen beitragszahlenden und leistungsberechtig-ten mithelfenden Familienangehörigen nicht be-kannt ist. Die Ausgaben der Alterskassen im Rech-nungsjahr 1966 werden mit rund 700 Millionen DM angenommen. Durch Bundesmittel (Grüner Plan = 210 Millionen DM und Anpassungshilfe — 325 Millionen DM) werden davon 535 Millionen DM gedeckt werden müssen. Bei den Beitragseinnahmen der Alterskassen wird eine Steigerung um rund 40 Millionen DM eintreten, die sich vor allem aus der Erhöhung des monatlichen Beitragssatzes von 12 DM auf 16 DM ab 1. Januar 1966 ergibt.

Unfallversicherung

Als Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Berufs-genossenschaften werden aus Mitteln des Grünen Planes 1966 = 100 Millionen DM und aus Mitteln der Anpassungshilfe 1966 = 130 Millionen DM, insgesamt also 230 Millionen DM bereitgestellt. Diese Beträge sollen wie in den Vorjahren dazu dienen, die Mehraufwendungen der landwirtschaft-lichen Berufsgenossenschaften auf Grund des Un-fallversicherungs-Neuregelungsgesetzes vom 30. April 1963 1 ), der Rentenanpassungsgesetze sowie

1 ) BGBl. I S. 241

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des Gesetzes über die Anordnung allgemeiner Zwi-schenfestsetzungen durchschnittlicher Jahresarbeits-verdienste in der landwirtschaftlichen Unfallver-sicherung vom 6. August 1964 1 ) aufzufangen. Ferner

1 ) BGBl. S. 602

soll der Zuschuß den landwirtschaftlichen Berufsge-nossenschaften die Gewährung von Abfindungen, den Wegfall der Wartezeiten für Geldleistungen an landwirtschaftliche Unternehmer, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige sowie den Einsatz von Betriebshelfern erleichtern.

IV. Verbesserung der Betriebsstruktur

Die Eingliederung der landwirtschaftlichen Be-triebe in den Gemeinsamen Markt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft führt zu einem verstärkten internationalen Wettbewerb und damit zu größeren Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe, denen nur durch umfangreiche Betriebsumstellun-gen entsprochen werden kann. Dies erfordert hohe Investitionen, die vielfach über die finanziellen Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe hin-ausgehen. Aus diesem Grunde werden aus Mitteln des EWG-Anpassungsgesetzes Investitionsbeihil-fen gewährt. Hierfür steht für das Haushaltsjahr 1966 ein Betrag in Höhe von 133,5 Millionen DM zur Verfügung. Die Mittel können auch unter Beibehal -tung ihrer Zweckbestimmung zur Aufstockung der Ansätze innerhalb der Maßnahmengruppe V: Ver-besserung der Marktstruktur verwendet werden.

Dieser Betrag wird für ein allgemeines Investi-tionshilfeprogramm für landwirtschaftliche Betriebe verwendet. Die Investitionshilfen werden in Form von Beihilfen für Rationalisierungs- und Umstel-lungsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb gewährt, durch die eine Verbesserung des Wirt-schaftsergebnisses herbeigeführt werden soll. Die Beihilfen können während der Laufzeit des EWG-Anpassungsgesetzes (1966 bis 1969) bis zu 15 % der nachgewiesenen Investitionssumme, jedoch höch-stens 30 000 DM für den einzelnen Betrieb, betragen.

Als beihilfefähige Investitionen werden solche angesehen, die im Rahmen eines Betriebsentwick-lungsplanes ausgeführt werden. Bei Investitions

-

summen, die 50 000 DM übersteigen, hat sich der Betriebsinhaber zu verpflichten, für die Dauer von mindestens vier Wirtschaftsjahren Bücher zu führen. Weitere Einzelheiten sollen durch Richtlinien ge-regelt werden, die der Bundesminister für Ernäh-rung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen erlassen wird. In den Richtlinien soll u. a. bestimmt werden, daß für laufende Betriebsausgaben keine Investitions-beihilfe gewährt wird.

Außerdem soll die Investitionsbeihilfe — mit Aus-nahme der Verbesserung der Marktstruktur — auch dann nicht gewährt werden, wenn für eine Investi-tion bereits ein Zuschuß auf Grund einer besonderen Förderungsmaßnahme gezahlt wird; die Kreditver-billigung bleibt hiervon unberührt. Eine Investitions-beihilfe soll ferner dann nicht gegeben werden, wenn es sich um Landzukauf handelt.

Im Rahmen des allgemeinen Investitionshilfe-programms sollen auch Maßnahmen gefördert wer-den, für die in früheren Jahren Einzelbeihilfen ge-währt wurden, z. B. für den Bau von Grünfuttersilos, Unterdachtrocknungs- und Gülleanlagen sowie für die Anschaffung von Kühleinrichtungen in Milch

-

erzeugerbetrieben und Milchsammelstellen. Soweit es sich bei solchen Maßnahmen um die Abwicklung von Anträgen aus den Vorjahren oder um die An-schaffung von Kühleinrichtungen in Milcherzeuger

-

betrieben und Milchsammelstellen handelt, soll auf die Vorlage eines Betriebsentwicklungsplans ver-zichtet werden.

V. Verbesserung der Marktstruktur

Der erstmals im Grünen Plan 1963 verwirklichten Bildung von Schwerpunkten auf dem Gebiet der Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte kommt insbesondere auch im Hinblick auf die fortschreitende Bildung des Gemeinsamen Mark-tes der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ver-stärkte Bedeutung zu. Die Bundesregierung trägt dieser Tatsache im Zuge der Neugestaltung des Grünen Planes dadurch Rechnung, daß die spezifi-schen Maßnahmen zur Stärkung der Marktposition der deutschen Landwirtschaft in einer eigens geschaf-fenen Maßnahmengruppe V: Verbesserung der Marktstruktur zusammengefaßt und ausschließlich aus Mitteln der Anpassungshilfe 1966 mit einem

Ansatz von 150 Millionen DM dotiert werden. Wie in den beiden vorausgegangenen Jahren erfolgt die Verbesserung der Marktstruktur durch die Förde-rung der horizontalen und vertikalen Verbundwirt-schaft, der Produktivität und des Absatzes landwirt-schaftlicher Erzeugnisse sowie der Durchführung von Qualitätskontrollen und Handelsklassen. Die für die einzelnen Maßnahmen ausgewiesenen Ansätze sind gegenseitig deckungsfähig. Sie dürfen für Investi-tionsbeihilfen aus Mitteln hierfür (vgl. Abschnitt IV) verstärkt werden.

Für die horizontale Verbundwirtschaft werden mit 32,5 Millionen DM Zuschüsse in Höhe des Vorjahres

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eingesetzt. Die finanziellen Mitteln werden insbeson-dere für die Förderung folgender Maßnahmen ver-wendet:

— Anbaugemeinschaften für Pflanzkartoffeln (Erstel-lung von Lagerräumen in Erzeugerbetrieben),

— Errichtung von Kartoffeltrocknungsanlagen,

— Anbaugemeinschaften für Qualitätsgetreide,

— Trocknung und Lagerung von Getreide und Fut-terpflanzensaatgut,

— Tabakbau,

— Umstellungen im Obst-, Gemüse- und Gartenbau,

— Kellerwirtschaft im Weinbau (genossenschaftliche Anlagen der Winzer),

— Erzeugerringe für Mastschweine, Ferkel, Mast-rinder.

Für die Förderung der vertikalen Verbundwirt-schaft stehen Zuschüsse in Höhe von 86 Millionen DM bereit. Die finanziellen Mittel werden für die Förderung insbesondere folgender Maßnahmen ein-gesetzt:

— Verbesserung der Molkereiwirtschaft, insbeson-dere durch Zusammenlegung unrationell arbei-tender kleiner Molkereibetriebe sowie durch Pro-duktions- und absatzwirtschaftliche Arbeits-teilung,

— Verbesserung der Struktur der Zuckerfabriken durch Förderung der Konzentration und des Ab-baues überschüssiger Kapazitäten,

— Errichtung von Lager-, Sortier- und Absatzein-richtungen für Obst, Gemüse und Kartoffeln mit dem Ziel, das Angebot an diesen Erzeugnissen stärker zusammenzufassen, zu vereinheitlichen und qualitativ zu verbessern,

— Anschaffung von Annahme- und Trocknungsein-richtungen für Getreide,

— Errichtung von Lager-, Absatz- und Verwertungs-einrichtungen für Großvieh und Schweine, um insbesondere das Angebot von Fleisch aus markt-fernen Gebieten zusammenzufassen,

— Förderung einer zeitlich besseren Verteilung des Angebots an Schlachtrindern,

— Errichtung von Absatzeinrichtungen für Geflügel, Eier und Honig,

— Errichtung von Lager-, Sortier- und Absatzein-richtungen für nicht der Ernährung dienende Gartenbauerzeugnisse,

— Kühl- und Absatzeinrichtungen für Forstbaum-schulerzeugnisse.

Für die Förderung der Produktivität und des Ab-satzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind 21 Mil-lionen DM vorgesehen. Die bereitgestellten Bundes-mittel finden insbesondere für die Förderung fol-gender Maßnahmen Verwendung:

— Landwirtschaftliche und gartenbauliche Pflanzen-züchtung sowie Saatguterzeugung,

— Umstellungen und Gemeinschaftsanlagen im Weinbau,

— Milchl ei stungsprüfun g en

— Errichtung und Ausbau von Leistungsprüfungs-anstalten für Rinder und Geflügel,

— Pferdezucht (einschließlich Trakehner),

— Qualitätszuschlag für im Inland erzeugte Wolle,

— Bienenzucht.

Der Mittelansatz für die Durchführung von Quali-tätskontrollen und für die Einreihung landwirtschaft-licher Erzeugnisse in Handelsklassen stellt sich auf 10,5 Millionen DM.

Die Qualitätskontrollen für Erzeugnisse der Land-wirtschaft, einschließlich des Obst-, Gemüse- und Gartenbaues, sollen weiter verbessert werden. Die bereitgestellten Zuschüsse werden insbesondere da-für verwendet, in genügender Zahl unabhängige und sachverständige Kontrolleure in den Anbau- und Verladegebieten sowie in den Empfangsgebieten einsetzen zu können. Ferner sollen die Kosten ge-deckt werden, die durch besondere Prüfungen zur Einhaltung der Qualitätsvorschriften entstehen. In die Reihe der zu fördernden Maßnahmen gehört auch die Beschaffung von Anschauungs-, Lehr- und Werbematerial für Qualitätserzeugnisse, die Ver-gabe von Forschungsaufträgen sowie die Schulung von Kontrolleuren, Überwachungsbeamten und Sach-verständigen. Weitere Maßnahmen sind insbeson-dere:

— Förderung der Europäischen Handelsklasse „Extra" bei Kartoffeln,

— Überwachung der Einreihung von Fleisch in Han-delsklassen,

— Durchführung von Qualitätskontrollen bei Mar-kengeflügel (Schlachtgeflügel).

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Übersicht über die finanziellen Aufwendungen des Bundes im Rahmen des Grünen Planes und der Anpassungshilfe im Jahre 1965

sowie Ansätze für die Mittel des Grünen Planes und der Anpassungshilfe 1966

in Millionen DM

Haushaltsjahr 1965 Haushaltsjahr 1966

Zweckbestimmung Grüner Plan

Anpassungs

-

hilfe Grüner

Plan Anpassungs

-

hilfe 1965 1965 1966 1966

Maßnahmengruppe I: Verbesserung der Agrarstruktur

1. Technische Maßnahmen

Flurbereinigung 280,0 — 291,5 4 ) —

Aussiedlung und Aufstockung 370,0 1 ) - 417,5 5 ) —

Landabgabe 10,0 — — 6)

Benachteiligte Gebiete 110,0 — 110,0 —

Wirtschaftswegebau 100,0 — 80,0 —

Seßhaftmachung der Landarbeiter 25,0 — — 17,0

Nr. 1 zusammen 895,0 2 ) — 899,0 17,0

2. Kreditverbilligung

Deckung bereits eingegangener Verpflichtungen 206,9 — 263,0 —

Neue Zinsverbilligungsaktion 17,0 3 ) — 10,0 7 ) —

Konsolidierungsaktion 1956 0,2 — 0,1 —

Kapitaldienst für zentral bereitgestellte Kapital- marktmittel 46,0 — 42,0 8 ) —

Zinsverbilligung alter, bisher nicht verbilligter Kredite - 50,0 — —

Verbilligung von Krediten nach § 2 Abs. 2 EWG- Anpassungsgesetz — — — 14,5

Nr. 2 zusammen 270,1 50,0 315,1 14,5

Nr. I insgesamt 1 165,1 50,0 1 214,1 31,5

1) Von dem Betrag entfallen 250 Millionen DM auf Darlehen. Dazu tritt eine Bindungsermächtigung in Höhe von 102 Millionen DM + 98 Millionen DM = 200 Millionen DM.

2) Für Nr. 1 treten 120 Millionen DM zentral verbilligte Kapitalmarktmittel hinzu, und zwar für Flurbereinigung 40 Millionen DM sowie für Wirtschaftswegebau 80 Millionen DM.

3) Der Betrag stellt den geschätzten Barbedarf an Zuschußmitteln im Rechnungsjahr 1965 für einen Bewilligungsrah-men von 62 Millionen DM dar.

4) Hinzu treten zentralverbilligte Kapitalmarktmittel in Höhe von 25 Millionen DM. 5) Von dem Betrag entfallen 273,5 Millionen DM auf Darlehen. Dazu tritt eine Bindungsermächtigung von 150 Mil-

lionen DM. 6) Soweit erforderlich, sollen für Hilfen bei freiwilliger Landabgabe die Zuschüsse für Aussiedlung und Aufstockung

landwirtschaftlicher Betriebe herangezogen werden. 7 ) Der Betrag stellt den geschätzten Barbedarf an Zuschußmitteln im Rechnungsjahr 1966 für einen Bewilligungsrah-

men von 40 Millionen DM dar. 8) Der Ansatz schließt die Kosten für die Beschaffung von 25 Millionen DM Krediten auf dem Kapitalmarkt ein, die

für die Flurbereinigung in Ergänzung der Zuschüsse zur Verfügung gestellt. werden.

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Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode zu Drucksache V/255

Haushaltsjahr 1965 Haushaltsjahr 1966

Zweckbestimmung Grüner Anpassungs- Grüner Anpassungs- Plan hilfe Plan hilfe 1965 1965 1966 1966

Maßnahmengruppe II: Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung

Qualitätsverbesserung der Milch 670,0 - 700,0 -

Gasöl-Betriebsbeihilfe 132,0 40,0 132,0 -

Erstattung von LAG-Abgaben 14,0 -

Nr. II insgesamt

816,0 40,0 832,0 -

Maßnahmengruppe III: Verbesserung der sozialen Lage in der Landwirtschaft

Altershilfe 210,0 150,0 210,0 325,0

Unfallversicherung 100,0 150,0 100,0 130,0

Nr. III insgesamt 310,0 300,0 310,0 455,0

Maßnahmengruppe IV: Verbesserung der Betriebsstruktur

Bäuerliche Hauswirtschaft 40,0 -

Technische Anlagen 20,0 - -

Gemeinschaftsmaschinen 10,0 - - -

Kühleinrichtungen 6,0 -

Investitionsbeihilfen gemäß § 2 Abs. 4 des EWG-

Anpassungsgesetzes - 380,0 - 133,5

Nr. IV insgesamt 76,0 380,0 - 133,5

Maßnahmengruppe V: Verbesserung der Marktstruktur

Horizontale Verbundwirtschaft 32,5 - - 32,5

Vertikale Verbundwirtschaft 87,42 - - 86,0

Förderung von Produktivität und Absatz 22,08 - - 21,0

Qualitätskontrolle und Handelsklassen 10,5 - - 10,5

Nr. V insgesamt 152,5 - - 150,0

Nr. I bis V insgesamt 2 519,60 770,0 2 356,1 770,0

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zu Drucksache V/255 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode

Anmerkungen zu nebenstehender Tabelle

1) Dazu tritt eine Bindungsermächtigung in Höhe von 20 Millionen DM. 2) Von dem Betrag entfallen 250 Millionen DM auf Darlehen. Dazu tritt eine Bindungsermächtigung von 172 Millio-

nen DM. Außerdem treten hinzu 35,3 Millionen DM aus dem Zweckvermögen der Landwirtschaftlichen Renten-bank.

3) Für I. 1. und I. 5. treten 120 Millionen DM zentral verbilligte Kapitalmarktmittel hinzu (vgl. III. 4.); und zwar für Flurbereinigung 40 Millionen DM sowie für Wirtschaftswegebau 80 Millionen DM.

4) Der Betrag stellt den geschätzten Barbedarf an Zuschußmitteln im Rechnungsjahr 1964 für einen Bewilligungsrah-men von 64,5 Millionen DM dar.

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Übersicht über die finanziellen Aufwendungen des Bundes für die Grünen Pläne 1962 bis 1964

in Millionen DM

Maßnahmen 1962 1963 1964

I. Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits - und Lebensverhältnisse

1. Flurbereinigung 195 205 260 1 ) 2. Aussiedlung und Aufstockung 315 356 370 2)

3. Landmobilisierung - - - 4. Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete 90 110 110 5. Wirtschaftswegebau 80 80 100 6. Wasserversorgung usw. 50 50 - 7. Seßhaftmachung verheirateter Landarbeiter 25 25 25

8. Bäuerliche Hauswirtschaft 50 50 40

Nr. I. insgesamt 805 876 905 3 )

II. Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung

1. Rationellere Gestaltung der Erzeugung a) Handelsdünger 185 80 - b) Technische Anlagen, insbesondere in Futterbaubetrieben 22 20 20 c) Gemeinschaftsmaschinen 15 15 15

Nr. 1 zusammen 222 115 35

2. Förderung von Qualität und Absatz

a) Qualitätsverbesserung der Milch 585,0 640,000 650,0 b) Kühl- und Melkeinrichtungen 5,0 6,000 6,0 c) Produktivität und Absatz 9,0 9,750 14,5 d) Qualitätskontrollen und Handelsklassen 3,5 6,500 6,5 e) horizontale Verbundwirtschaft 9,0 19,610 31,5 f) vertikale Verbundwirtschaft 45,0 69,572 75,5

Nr. 2 zusammen 656,5 751,432 784,0

3. Betriebsbeihilfe zur Verbilligung von Gasöl 114,0 123,500 126,7

4. Erstattung von Lastenausgleichsabgaben 14,0 14,000 14,0

Nr. II insgesamt 1 006,5 1 003,932 959,7

III. Kreditverbilligung

1. Deckung bereits eingegangener Verpflichtungen aus der allgemeinen Zinsverbilligungsaktion 78,6 169,0 185,4

2. Allgemeine Zinsverbilligungsaktion 115,9 89,7 19,3 4) 3. Deckung bereits eingegangener Verpflichtungen aus der Konsolidie-

rungsaktion 1956 1,5 1,0 0,6 4. Kapitaldienst für zentral bereitgestellte Kapitalmarktmittel 28,0 42,8 36,2

Nr. III. insgesamt 224,0 302,5 241,5

IV. Verbesserung der sozialen Lage in der Landwirtschaft

1. Altershilfe 100,0 242,0 250,0 2. Unfallversicherung - 100,0 100,0

Nr. IV. insgesamt 100,0 342,0 350,0

Nr. I. bis IV. insgesamt 2 135,5 2 524,432 2 456,2

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zu Drucksache V/255 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode

Übersicht über die finanziellen Aufwendungen des Bundes für die Grünen Pläne 1956 bis 1961

in Millionen DM

Maßnahmen 1961 1960

I. Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse

1. Flurbereinigung 165 150 2. Aufstockung und Aussiedlung 190 258,5 3. Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete 70 10 4. Altershilfe 70 30

5. Wasserwirtschaft 55 53

6. Wirtschaftswege 70 65 7. Wasserversorgung usw. 30 30

8. Elektrifizierung 5 5

9. Seßhaftmachung verheirateter Landarbeiter 23 25 10. Ausbildung, Beratung und Aufklärung, Forschung 22 22

Nr. I insgesamt 700 648,5

II. Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung

1. Rationellere Gestaltung der Erzeugung a) Handelsdünger 185 230 b) Obst- und Gartenbau 2 2 c) Technische Anlagen, insbesondere in Futterbaubetrieben 20 18 d) Gemeinschaftsmaschinen 10 10

Nr. 1 zusammen 217 260

2. Förderung von Qualität und Absatz

a) Milch (1) Qualitätsverbesserung der Milch 425 350 (2) Tierseuchenbekämpfung 10 16 (3) Kühl- und Melkeinrichtungen 5 6

(4) Milchleistungsprüfungen 5 5 (5) Verbesserung der Molkereiwirtschaft 8 10

(6) Schulmilchspeisungen 10 10

b) Andere landwirtschaftliche Erzeugnisse 35 39

Nr. 2 zusammen 498 436

3. Kreditverbilligung und sonstige finanzielle Maßnahmen a) Kreditverbilligung:

(1) für Zinsverbilligungsaktionen im jeweiligen Haushaltsjahr 17 15 davon für die allgemeine Zinsverbilligungsaktion zur Verbilligung neu aufzunehmender Kredite (5) ( 5) zur Verbilligung zentral beschaffter Kredite 1 ) (12) (10)

(2) zur Deckung bereits eingegangener Verpflichtungen 36,65 39,8 b) Erstattung von Lastenausgleichsabgaben 14 14 c) Betriebsbeihilfe zur Verbilligung von Gasöl nach dem Grünen Plan 1956 67,35 57,7

Nr. 3 zusammen 135 126,5

Nr. II insgesamt 850 822,5

Nr. I und II insgesamt 1 550 2 ) 1 471

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Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode zu Drucksache V/255

1959 1958 1957 1956

140 60 15 80 220 175 150

30 — — — 53 38 45 25

50 50 100 69,5

30 30 45 30 5 5 35 35

25 25 10 — 20 20 15 10

573 403 415 249,5

230 316 260 226 2 3 11 13

15 25 10 3 10 15 10 3

257 359 291 245

376 400 400 — 20 20 20 20

6 10 10 6 5 5 4 3

10 15 10 7 10 6 6 6 50 72 30 17

477 528 480 59

20 30 5 6

(10) (10) ( 5) ( 6) (10) (20) — - - 5 5 40 14 16 16 16

34 51 26 62

768 938 797 366

1 341 1 341 1 212 615,5

1) Durch die ausgewiesenen Beträge wurden für be-stimmte Maßnahmen zur „Verbesserung der Agrar-struktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" 1961 = 130 Millionen DM, 1960 = 100 Millionen DM und 1959 = 130 Millionen DM Kapitalmarktkredite zentral zinsverbilligt. Ferner standen aus dem ERP-Sondervermögen für die Aufstockung der Küstenplanmittel zur Durchführung von Umstellungsmaßnahmen in den Jahren 1959 bis 1962 rund 30 Millionen DM Darlehen zur Verfügung; außerdem für Maßnahmen der ländlichen Wasserwirt-schaft in den Jahren 1959 und 1960 insgesamt rund 86 Millionen DM.

2) Außerdem standen 300 Millionen DM für einmalige Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Lage bäuer-licher Familienbetriebe zur Verfügung.