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Mag. Thomas ALGE, ÖKOBÜRO [email protected]

Kritikpunkte der Umwelt-NGOs

an der österreichischen und europäischen Luftpolitik

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- Hintergrund- Umweltrecht bisher- Umweltpolitik- Umweltrecht NEU- NGO-Forderungen/Kritik

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HINTERGRUND

• Wissenschaftl. Erkenntnisse/Publikationen

• Öffentliche Dokumente• Kosten der Verschmutzung/Maßnahmen

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„Luftverschmutzung schädigt die menschliche

Gesundheit und die Umwelt“

(TS Luft, erster Satz)

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Vorteile von Maßnahmen gegen Luftverschmutzung

• Gesundheit der Menschen• Weniger Krankenstände• Unternehmenswachstum durch neue

Technologien (TS-Luft, CAFE)– vgl Autoindustrie (USA, Deutschland)– österr. Umwelttechnik in Osteuropa

• Weniger gesellschaftliche Kosten• Umweltschutz

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Luftverschmutzung ist Hauptverursacher von

umweltrelevanten Krankheiten

– deshalb leiden 20 Millionen Europäer täglich an Atmungsproblemen (EEA 2005)

– sind jährlich Millionen Europäer „krank“ (SEC 2005, 1133)

– gibt es jährlich 370.000 „verfrühte“ Todesfälle/Jahr (WHO 2004)

– wird Lebenserwartung um +8 Monate verkürzt

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Kosten

• Gesellschaftliche Kosten durch Luftverschmutzung (Krankheit, Umweltschäden) jährlich (CAFE CBA, 2005))– 3 bis 9 % des BIP der EU 25– bzw 276 bis 790 Mrd €

• Kosten der TS Luft Maßnahmen jährlich (TS Luft 2005)– 0,05 % des BIP– 7,1 Mrd € jährlich

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Probleme/Gefahren/Grenzwerte sind lange bekannt

– zahlreiche Studien (WHO, CAFE)– Grenzwerte seit 1999 (RL 1999/30/EG)– IG-L seit 2001– Grenzwerte dienen dem Schutz der Gesundheit– PM besonders gefährlich– PM2,5 sehr kritisch, konkrete Grenzwerte der WHO

(zuletzt)

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Grenzwerte gemäß RL 1999/30/EG (Erste Tocherrichtlinie Luft)

Artikel 2 Ziffer 5:

„Grenzwert“ ist ein „Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem

Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die

Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern (...)“

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Ergebnis

• Grenzwerte/Gefahren sind lange bekannt

• Grenzwerte dienen Gesundheitsschutz

• Volkswirtschaftl Kosten der Luftverschmutzung sind enorm

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Aktuelle Entwicklungen

- ausgewählte Probleme in Österreich

- Umweltpolitik- Umweltrecht

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Problem Grenzwerte/Maßnahmen

– Grenzwerte• nicht eingehalten/war absehbar• werden erhöht bzw verzögert

– in Zukunft mehr Überschreitungen möglich

– Maßnahmen• nicht/spät geplant/erlassen• Keine erkennbaren Auswirkungen (insb Verkehr)• Kompetenzverteilung: „Kollektive Verantwortungslosigkeit“?• Bundesländer eingeschränkt• Bundesmaßnahmen wären notwendig (Steuer, Plakettenverordnung)• Maßnahmen werden nicht durchgesetzt• Maßnahmen sind idR zahn/wirkungslos

– keine Änderungen der PM Überschreitungen erkennbar

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Problem Verkehr

- Hauptverursachergruppe Klima/Luft- besonders schadstoffhaltige PM- Aufwirbelung- Steuerliche Dieselbegünstigung

- falscher Anreiz- „unwirtschaftlich“ nicht Diesel-KFZ zu kaufen?- Vorbild Schweiz, GB

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Problem Verkehr

- Keine wirksame Maßnahmen im Verkehr erkennbar- warum?- einseitige Belastung der Wirtschaft?- Partikelfilterpflicht bzw steuerl Anreiz begrüßenswert

- Straßen werden überall u weiterhin gebaut- „problemlose“ Genehmigungen in IG-L

„Sanierungsgebieten“?- „Stückelungen“ zur Erreichung der „Irrelevanz“?

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Problem „Irrelevanz“

- „Irrelevanzsystem“ bzw Schwellenwertkonzept- anstreben vs einhalten- zuletzt eindeutige Umweltsenat und UVS-Entscheidungen- rechtswissenschaftl Publikationen

- enttäuschende IG-L/GewO Novellen- „Aufrechnung“ neuer Anlagen vs (idR „zahnlose“)

Maßnahmenprogramme? - EU-konform?- interessante Gerichtsentscheidungen zu erwarten- Bundesländer weiter beschränkt in Maßnahmen

- effektive Maßnahmen rechtlich nicht möglich?- Bundesmaßnahmen?

- positiv: Maßnahmen für Altanlagen

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Problem Rechtsdurchsetzung

• keine allgemeine Umweltrechtsdurchsetzung– entgegen Wirtschafts-/Wettbewerbsrecht– politisch nicht gewollt– nur „Nachbarrechte“ – Besonderheit/Schwachstelle in Österreich/Deutschland

im europ. Vergleich– Recht wird gebrochen/keine Konsequenzen?– Amtshaftung idR nur Vermögensschäden– EU-Beschwerde?

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Problem Rechtsdurchsetzung

• keine allgemeine Umweltrechtsdurchsetzung– Beschränkte „Rechtsdurchsetzung“ über komplizierte

privatrechtliche Ansätze mögliche – zuletzt OLG Graz:

• Festsetzung von Grenzwerten impliziert, dass deren Überschreitung zur Gesundheitsgefährdung führen kann

• Für ein „Feststellungsinteresse“ reicht es aus, wenn gesundheitlicher Schaden droht

• Politiker dafür verantwortlich, Allgemeingefährdung zu verhindern

• OGH anhängig• Problem: Nachweis Kausalität Gesundheitsschaden?

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Problem Rechtsdurchsetzung

• wesentlicher Aspekt in Genehmigungsverfahren– Betriebsanlagen, Straßen

• anstreben/Irrelevanz

– UVP-G: • BIs und NGOs • gesamtes Umweltrecht (wie allg. Luftgrenzwerte)

– sonst: Beschränkung auf Nachbarrechte

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Umweltrecht NEU

- Europa- Österreich- Kritik

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Umweltrecht/Politik Europa

TS Luft– neue Kommission– verzögert– abgeschwächt/enttäuschend– entgegen CAFE/WHO

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Umweltrecht Europa

• Novelle Luft-RL– schwacher Kom-Vorschlag

• PM 2,5 NEU positiv; • keine bindende Vorgaben, Jahres-Grenzwert zu niedrig (WHO)• keine Tagesmittelwerte• Ausnahmen/Verzögerungen

– schwache Ratspositon• Abschwächung des Kom-Vorschlag

– entgegen CAFE/WHO/TS Luft/Wissenschaft– entgegen Gesundheitsschutz/gesellschaftl Kosten– Ausnahmeregelungen/Aufschiebung– erstmals werden Luft-Grenzwerte abgeschwächt, statt

erhöht

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Umweltausschuss des europ. Parlaments (21. Juni) 2006)

– Bestätigung bzw Verschlechterung des Kom-Vorschlags u Rat-Position

– Ausnahmen bis zu 10 Jahre für PM• PM Grenzwerte erst ab 2018

– höhere Tageslimits für PM als bisher• bis zu 55 Tagesüberschreitungen möglich (derzeit 35)

– PM2,5 zu niedrig u zu spät – Ausnahmen für IPPC-Anlagen– nur „freiwillige“ statt bindende kurzfristige

Maßnahmenprogramme in bestimmten Fällen

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Umweltrecht Österreich– Grenzwerte/Maßnahmen nicht

eingehalten/wirkungslos

– IG-L Novelle 2005 (in Kraft Frühling 2006)• mehr Verschlechterungen als Verbesserungen?• Irrelevanz NEU• Bundesländer eingeschränkt?• auch Bundesmaßnahmen wären notwendig

– etwa Plakettenverordnung/Sanierungsgebiete– steuerliche Anreize

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Ergebnis

• Politik/Gesetzgeber/Verwaltung handeln entgegen Ankündigungen und Problemen

• Probleme/Grenzwerte/Lösungen/Kosten sind lange bekannt

• entgegen dieser Fakten– Grenzwerte werden nicht eingehalten

• Kreative Umgehungsversuche werden geschaffen („anstreben“, „Irrelevanz-NEU“

• Maßnahmen aus versch. Gründen zahn/wirkungslos– Bestehende Grenzwerte werden abgeschwächt/verzögert– Umsetzungsfristen werden rückwirkend durch Ausnahmen von

2005 auf 2018 verlängert– neue Ausnahmen geschaffen– alles bleibt wie es ist?– kurzfristige wirtschaftl Interessen/vs Gesundheit, Gemeinwohl,

Nachhaltigkeit?

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NGO-Forderungen

AllgemeinVerkehrRechtsdurchsetzung

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NGO-Forderungen

• Tatsächliche Einhaltung der Grenzwerte– einhalten/anstreben– Irrelevanz NEU abschaffen– Keine Abschwächung der Grenzwerte

• Wirksame Maßnahmenprogramme– Kurzfristig UND langfristig

• Klare Kompetenzverteilung

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NGO-Forderungen

• Maßnahmen gegen Hausbrand– Wärmedämmung– Fernwärme

• Bauwirtschaft/Offroad– Offroad/Maschinen etc wesentl Schadstoffbeitrag– staubmindernde Maßnahmen auf Baustellen (Vorbild

Schweiz)• Information der Öffentlichkeit über Auswirkungen

der Luftverschmutzung/Warnstufensystem

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NGO: Verkehr

• Plakettenverordnung– Modell Deutschland– jedes Auto erhält „Plakette“ gemäß

Schadstoffgruppe – Fahrverbote für emissionsstarke KFZ in belasteten

Gebieten bei Überschreitungen– österr. „Plakettenverordnung“ umweltpolit.

wirkungslos• Geschwindigkeitsbeschränkungen

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NGO: Verkehr

• Partikelfilter– obligatorisch für öffentl Verkehr– starker Anreiz für Private

• Ökologisierung/Verursacherprinzip– Öko-Staffelung Kfz-Steuer (vgl Deutschland)– Schadstoffabhängige LKW Maut auf allen Straßen– Schadstoffabhängige City-Maut– Erhöhung der Mineralölsteuer

• kein Straßenbau in belasteten Gebieten– Ausbau öffentlicher Verkehr/statt Straße

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Rechtsdurchsetzung/Aarhus Konvention

• wirksame Rechtsvorschriften (so auch TS Luft)• erhöht Druck auf Politik• entlastet Politik vom Druck der

Verkehr/Wirtschafslobby• Gerichte progressiver als Verwaltung/Gesetzgeber

– Umweltsenat, UVS– Unabhängigkeit? – Änderung der Gesetze (UVP-G, IG-L)

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Rechtsdurchsetzung/Aarhus Konvention

• Umsetzung der dritten Säule der Aarhus Konvention– zumindest NGO „Klagerecht“ für Umweltrechtsverstöße– Österreich: völkerrechtl Verpflichtung– Kom-Vorschlag „Zugang zu Gerichten..

• Österreich dagegen– Österreich erachtet

• Volksanwaltschaft/Rechnungshof/Umweltanwaltschaft etc als ausreichend

• Problem: Unbhängigkeit/Parteipolitik• Rechtsauffassung nicht haltbar• Umwelt- u rechtspolitisch nicht nachvollziehbar

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ÖKOBÜRO und J&E

Umweltrechtsservice- Beantwortung von Anfragen Betroffener und NGOs- Informationstexte, Newsflash- Gefördert durch BMU, Europ. Kommission

EU-Beschwerde

Prüfung UVP-Unterlagen - im Hinblick auf Berechnungsmethoden, Verkehrszahlen, Stückelung etc- insb Straßenbau

Strategische Beschwerde bei Europ. Kommission?

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