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Mag. Thomas ALGE, ÖKOBÜRO [email protected]
Kritikpunkte der Umwelt-NGOs
an der österreichischen und europäischen Luftpolitik
- Hintergrund- Umweltrecht bisher- Umweltpolitik- Umweltrecht NEU- NGO-Forderungen/Kritik
HINTERGRUND
• Wissenschaftl. Erkenntnisse/Publikationen
• Öffentliche Dokumente• Kosten der Verschmutzung/Maßnahmen
„Luftverschmutzung schädigt die menschliche
Gesundheit und die Umwelt“
(TS Luft, erster Satz)
Vorteile von Maßnahmen gegen Luftverschmutzung
• Gesundheit der Menschen• Weniger Krankenstände• Unternehmenswachstum durch neue
Technologien (TS-Luft, CAFE)– vgl Autoindustrie (USA, Deutschland)– österr. Umwelttechnik in Osteuropa
• Weniger gesellschaftliche Kosten• Umweltschutz
Luftverschmutzung ist Hauptverursacher von
umweltrelevanten Krankheiten
– deshalb leiden 20 Millionen Europäer täglich an Atmungsproblemen (EEA 2005)
– sind jährlich Millionen Europäer „krank“ (SEC 2005, 1133)
– gibt es jährlich 370.000 „verfrühte“ Todesfälle/Jahr (WHO 2004)
– wird Lebenserwartung um +8 Monate verkürzt
Kosten
• Gesellschaftliche Kosten durch Luftverschmutzung (Krankheit, Umweltschäden) jährlich (CAFE CBA, 2005))– 3 bis 9 % des BIP der EU 25– bzw 276 bis 790 Mrd €
• Kosten der TS Luft Maßnahmen jährlich (TS Luft 2005)– 0,05 % des BIP– 7,1 Mrd € jährlich
Probleme/Gefahren/Grenzwerte sind lange bekannt
– zahlreiche Studien (WHO, CAFE)– Grenzwerte seit 1999 (RL 1999/30/EG)– IG-L seit 2001– Grenzwerte dienen dem Schutz der Gesundheit– PM besonders gefährlich– PM2,5 sehr kritisch, konkrete Grenzwerte der WHO
(zuletzt)
Grenzwerte gemäß RL 1999/30/EG (Erste Tocherrichtlinie Luft)
Artikel 2 Ziffer 5:
„Grenzwert“ ist ein „Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem
Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die
Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern (...)“
Ergebnis
• Grenzwerte/Gefahren sind lange bekannt
• Grenzwerte dienen Gesundheitsschutz
• Volkswirtschaftl Kosten der Luftverschmutzung sind enorm
Aktuelle Entwicklungen
- ausgewählte Probleme in Österreich
- Umweltpolitik- Umweltrecht
Problem Grenzwerte/Maßnahmen
– Grenzwerte• nicht eingehalten/war absehbar• werden erhöht bzw verzögert
– in Zukunft mehr Überschreitungen möglich
– Maßnahmen• nicht/spät geplant/erlassen• Keine erkennbaren Auswirkungen (insb Verkehr)• Kompetenzverteilung: „Kollektive Verantwortungslosigkeit“?• Bundesländer eingeschränkt• Bundesmaßnahmen wären notwendig (Steuer, Plakettenverordnung)• Maßnahmen werden nicht durchgesetzt• Maßnahmen sind idR zahn/wirkungslos
– keine Änderungen der PM Überschreitungen erkennbar
Problem Verkehr
- Hauptverursachergruppe Klima/Luft- besonders schadstoffhaltige PM- Aufwirbelung- Steuerliche Dieselbegünstigung
- falscher Anreiz- „unwirtschaftlich“ nicht Diesel-KFZ zu kaufen?- Vorbild Schweiz, GB
Problem Verkehr
- Keine wirksame Maßnahmen im Verkehr erkennbar- warum?- einseitige Belastung der Wirtschaft?- Partikelfilterpflicht bzw steuerl Anreiz begrüßenswert
- Straßen werden überall u weiterhin gebaut- „problemlose“ Genehmigungen in IG-L
„Sanierungsgebieten“?- „Stückelungen“ zur Erreichung der „Irrelevanz“?
Problem „Irrelevanz“
- „Irrelevanzsystem“ bzw Schwellenwertkonzept- anstreben vs einhalten- zuletzt eindeutige Umweltsenat und UVS-Entscheidungen- rechtswissenschaftl Publikationen
- enttäuschende IG-L/GewO Novellen- „Aufrechnung“ neuer Anlagen vs (idR „zahnlose“)
Maßnahmenprogramme? - EU-konform?- interessante Gerichtsentscheidungen zu erwarten- Bundesländer weiter beschränkt in Maßnahmen
- effektive Maßnahmen rechtlich nicht möglich?- Bundesmaßnahmen?
- positiv: Maßnahmen für Altanlagen
Problem Rechtsdurchsetzung
• keine allgemeine Umweltrechtsdurchsetzung– entgegen Wirtschafts-/Wettbewerbsrecht– politisch nicht gewollt– nur „Nachbarrechte“ – Besonderheit/Schwachstelle in Österreich/Deutschland
im europ. Vergleich– Recht wird gebrochen/keine Konsequenzen?– Amtshaftung idR nur Vermögensschäden– EU-Beschwerde?
Problem Rechtsdurchsetzung
• keine allgemeine Umweltrechtsdurchsetzung– Beschränkte „Rechtsdurchsetzung“ über komplizierte
privatrechtliche Ansätze mögliche – zuletzt OLG Graz:
• Festsetzung von Grenzwerten impliziert, dass deren Überschreitung zur Gesundheitsgefährdung führen kann
• Für ein „Feststellungsinteresse“ reicht es aus, wenn gesundheitlicher Schaden droht
• Politiker dafür verantwortlich, Allgemeingefährdung zu verhindern
• OGH anhängig• Problem: Nachweis Kausalität Gesundheitsschaden?
Problem Rechtsdurchsetzung
• wesentlicher Aspekt in Genehmigungsverfahren– Betriebsanlagen, Straßen
• anstreben/Irrelevanz
– UVP-G: • BIs und NGOs • gesamtes Umweltrecht (wie allg. Luftgrenzwerte)
– sonst: Beschränkung auf Nachbarrechte
Umweltrecht NEU
- Europa- Österreich- Kritik
Umweltrecht/Politik Europa
TS Luft– neue Kommission– verzögert– abgeschwächt/enttäuschend– entgegen CAFE/WHO
Umweltrecht Europa
• Novelle Luft-RL– schwacher Kom-Vorschlag
• PM 2,5 NEU positiv; • keine bindende Vorgaben, Jahres-Grenzwert zu niedrig (WHO)• keine Tagesmittelwerte• Ausnahmen/Verzögerungen
– schwache Ratspositon• Abschwächung des Kom-Vorschlag
– entgegen CAFE/WHO/TS Luft/Wissenschaft– entgegen Gesundheitsschutz/gesellschaftl Kosten– Ausnahmeregelungen/Aufschiebung– erstmals werden Luft-Grenzwerte abgeschwächt, statt
erhöht
Umweltausschuss des europ. Parlaments (21. Juni) 2006)
– Bestätigung bzw Verschlechterung des Kom-Vorschlags u Rat-Position
– Ausnahmen bis zu 10 Jahre für PM• PM Grenzwerte erst ab 2018
– höhere Tageslimits für PM als bisher• bis zu 55 Tagesüberschreitungen möglich (derzeit 35)
– PM2,5 zu niedrig u zu spät – Ausnahmen für IPPC-Anlagen– nur „freiwillige“ statt bindende kurzfristige
Maßnahmenprogramme in bestimmten Fällen
Umweltrecht Österreich– Grenzwerte/Maßnahmen nicht
eingehalten/wirkungslos
– IG-L Novelle 2005 (in Kraft Frühling 2006)• mehr Verschlechterungen als Verbesserungen?• Irrelevanz NEU• Bundesländer eingeschränkt?• auch Bundesmaßnahmen wären notwendig
– etwa Plakettenverordnung/Sanierungsgebiete– steuerliche Anreize
Ergebnis
• Politik/Gesetzgeber/Verwaltung handeln entgegen Ankündigungen und Problemen
• Probleme/Grenzwerte/Lösungen/Kosten sind lange bekannt
• entgegen dieser Fakten– Grenzwerte werden nicht eingehalten
• Kreative Umgehungsversuche werden geschaffen („anstreben“, „Irrelevanz-NEU“
• Maßnahmen aus versch. Gründen zahn/wirkungslos– Bestehende Grenzwerte werden abgeschwächt/verzögert– Umsetzungsfristen werden rückwirkend durch Ausnahmen von
2005 auf 2018 verlängert– neue Ausnahmen geschaffen– alles bleibt wie es ist?– kurzfristige wirtschaftl Interessen/vs Gesundheit, Gemeinwohl,
Nachhaltigkeit?
NGO-Forderungen
AllgemeinVerkehrRechtsdurchsetzung
NGO-Forderungen
• Tatsächliche Einhaltung der Grenzwerte– einhalten/anstreben– Irrelevanz NEU abschaffen– Keine Abschwächung der Grenzwerte
• Wirksame Maßnahmenprogramme– Kurzfristig UND langfristig
• Klare Kompetenzverteilung
NGO-Forderungen
• Maßnahmen gegen Hausbrand– Wärmedämmung– Fernwärme
• Bauwirtschaft/Offroad– Offroad/Maschinen etc wesentl Schadstoffbeitrag– staubmindernde Maßnahmen auf Baustellen (Vorbild
Schweiz)• Information der Öffentlichkeit über Auswirkungen
der Luftverschmutzung/Warnstufensystem
NGO: Verkehr
• Plakettenverordnung– Modell Deutschland– jedes Auto erhält „Plakette“ gemäß
Schadstoffgruppe – Fahrverbote für emissionsstarke KFZ in belasteten
Gebieten bei Überschreitungen– österr. „Plakettenverordnung“ umweltpolit.
wirkungslos• Geschwindigkeitsbeschränkungen
NGO: Verkehr
• Partikelfilter– obligatorisch für öffentl Verkehr– starker Anreiz für Private
• Ökologisierung/Verursacherprinzip– Öko-Staffelung Kfz-Steuer (vgl Deutschland)– Schadstoffabhängige LKW Maut auf allen Straßen– Schadstoffabhängige City-Maut– Erhöhung der Mineralölsteuer
• kein Straßenbau in belasteten Gebieten– Ausbau öffentlicher Verkehr/statt Straße
Rechtsdurchsetzung/Aarhus Konvention
• wirksame Rechtsvorschriften (so auch TS Luft)• erhöht Druck auf Politik• entlastet Politik vom Druck der
Verkehr/Wirtschafslobby• Gerichte progressiver als Verwaltung/Gesetzgeber
– Umweltsenat, UVS– Unabhängigkeit? – Änderung der Gesetze (UVP-G, IG-L)
Rechtsdurchsetzung/Aarhus Konvention
• Umsetzung der dritten Säule der Aarhus Konvention– zumindest NGO „Klagerecht“ für Umweltrechtsverstöße– Österreich: völkerrechtl Verpflichtung– Kom-Vorschlag „Zugang zu Gerichten..
• Österreich dagegen– Österreich erachtet
• Volksanwaltschaft/Rechnungshof/Umweltanwaltschaft etc als ausreichend
• Problem: Unbhängigkeit/Parteipolitik• Rechtsauffassung nicht haltbar• Umwelt- u rechtspolitisch nicht nachvollziehbar
ÖKOBÜRO und J&E
Umweltrechtsservice- Beantwortung von Anfragen Betroffener und NGOs- Informationstexte, Newsflash- Gefördert durch BMU, Europ. Kommission
EU-Beschwerde
Prüfung UVP-Unterlagen - im Hinblick auf Berechnungsmethoden, Verkehrszahlen, Stückelung etc- insb Straßenbau
Strategische Beschwerde bei Europ. Kommission?